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         xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
         xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"><channel><title>SGB RSS Feed</title><link>https://sgb.ch/</link><description>Beiträge des SGB</description><language>de-CH</language><copyright>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</copyright><pubDate>Fri, 24 Apr 2026 00:04:24 +0200</pubDate><lastBuildDate>Fri, 24 Apr 2026 00:04:24 +0200</lastBuildDate><atom:link href="https://www.sgb.ch/publikationen/artikel/rss" rel="self" type="application/rss+xml" /><generator>Schweizerischer Gewerkschaftsbund</generator><item><guid isPermaLink="false">news-11637</guid><pubDate>Sat, 25 Apr 2026 09:45:00 +0200</pubDate><title>Ungenügender Jugendarbeitsschutz: Überproportional viele Berufsunfälle bei jungen Lernenden in einer Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ungenuegender-jugendarbeitsschutz</link><description>Hohe Risiken für Leib und Leben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jedes Jahr verunfallen in der Schweiz rund 23’000 Junge in ihrer Berufslehre. Das entspricht fast jeder/jedem neunten Lernenden. Das Unfallrisiko ist damit doppelt so hoch wie bei erwachsenen Arbeitnehmenden. Dreiviertel aller Berufsbildner:innen verfügen über keinerlei Zeit für die Ausbildung und Begleitung der Lernenden. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben sind Gesundheitsschutz und Sicherheit der Lernenden nicht gewährleistet.&nbsp;</p><p>Besonders betroffen von Berufsunfällen sind junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren. Ihnen fehlen es neben Erfahrung und Routine v.a. an Begleitung und Aufsicht durch qualifizierte Berufs- und Praxisbildner:innen mit entsprechenden zeitlichen Ressourcen. Gleichzeitig sind die Lernenden einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt.&nbsp;</p><p>Typische Unfälle passieren bei Arbeiten mit Maschinen oder von Hand, durch Stolpern und Stürzen oder durch Fremdkörper, häufig an Augen und Händen. Jedes Jahr enden zwei bis drei Arbeitsunfälle von Lernenden tödlich. Vor allem in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Baubranche. Viele dieser Unfälle ereignen sich bereits im ersten Lehrjahr. Ein eindeutiger Hinweis auf Defizite bei Einführung, Betreuung und Aufsicht.</p><h3 class="heading--h4">Gute Gesetze, ungenügende Umsetzung</h3><p>Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Jugendliche unterstehen einem besonderen Schutz und Arbeitgeber haben ihnen gegenüber eine erhöhte Fürsorgepflicht. Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich verboten und mögliche Ausnahmen streng begrenzt.</p><p>Gefährliche Tätigkeiten sind für Lernende nur in Ausnahmefällen zulässig, sofern sie für die Ausbildung zwingend notwendig sind und unter strengen Schutzbedingungen erfolgen.</p><p>Das Problem liegt damit klar im Vollzug und damit im Verantwortungsbereich der Lehrbetriebe. Studien zeigen, dass Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis aufgrund von Produktivitätsdruck, fehlender Qualifizierung und Nachlässigkeit zu oft in den Hintergrund geraten.</p><h3 class="heading--h4">Zu wenig Betreuung, falsche Verantwortungsdelegation</h3><p>Ein zentrales Problem ist die ungenügende Betreuung vieler Lernenden im Lehrbetrieb. Repräsentative Umfrageresultate zeigen besorgniserregende Zustände: 76 Prozent der Berufsbildner:innen verfügen über keinerlei zeitlichen Ressourcen in Form von Entlastung für die Ausbildung und Begleitung der Lernenden.&nbsp;</p><p>Im Gegensatz dazu wird von den Lernende erwartet, Risiken selbst zu erkennen und proaktiv STOPP zu sagen. Kampagnen wie «Sichere Lehrzeit» sind richtig und wichtig, aber den oftmals minderjährigen Lernenden die Verantwortung zuzuschieben ist höchst problematisch. Lernende haben hierarchisch bedingt einen tiefen Status und können sich oft nicht gegen gefährliche Situationen wehren. Arbeitssicherheit ist eindeutig eine Führungsaufgabe und darf nicht auf Lernende abgewälzt werden.</p><h3 class="heading--h4">Psychische Belastung nimmt zu</h3><p>Neben den physischen Risiken nehmen auch psychische Belastungen der Lernenden zu. Stress und Zeitdruck wirken sich direkt auf deren Arbeitssicherheit aus. Allerdings werden psychosoziale Risiken in Ausbildung und Betrieben noch immer zu wenig berücksichtigt oder bagatellisiert.</p><h3 class="heading--h4">Jetzt handeln</h3><p>Wer die Berufsbildung stärken will, muss den Schutz der Lernenden ins Zentrum stellen. Der SGB fordert die konsequente Umsetzung aller Jugendarbeitsschutzvorschriften, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Ruhezeiten.</p><p>Dazu gehören eine klare Verantwortungsübernahme durch die Lehrbetriebe, eine Nulltoleranz gegenüber Verstössen sowie Zeit und Ressourcen für Berufsbildner:innen, einschliesslich einer verbindlichen Aus- und Weiterbildung.</p><p>Zudem braucht es regelmässige Kontrollen durch die Lehraufsicht sowie insgesamt gesundheitsförderliche und sichere Arbeitsbedingungen für Lernende mit ausreichenden Erholungsmöglichkeiten, unter anderem in Form von mehr Ferien.</p><p>Eine Ausbildung darf nicht krank machen oder gefährlich sein. Der Schutz der Lernenden ist unverhandelbar und eine Mindestvoraussetzung für eine attraktive Berufsbildung.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Auszubildende-Werkstatt-Qualitaetskontrolle-Kopftuch_fotografixx-iStock.jpg" length="436560" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11628</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 15:40:00 +0200</pubDate><title>Die Überschüsse den Finanzdirektionen, die Rechnung den Leuten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-ueberschuesse-den-finanzdirektionen-die-rechnung-den-leuten</link><description>Kantonsfinanzen 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie jedes Jahr schneiden die Rechnungen der Kantone auch für das vergangene Jahr viel besser ab als prognostiziert. ‭«Die Rechnung» für diese hohen Überschüsse muss aber sehr wohl jemand bezahlen: die Normalbevölkerung. Dies erfolgt in Form von Sparpaketen und zu tiefen Prämienverbilligungen. Damit muss nun endlich Schluss sein.</p><p>Mitte April liegen nun die Rechnungsabschlüsse 2025 für alle Kantone vor. Wie immer schliessen die Kantone deutlich besser ab als budgetiert. Die Differenz ist im Jahr 2025 allerdings noch ausgeprägter als in den Vorjahren. Budgetiert hatten die Kantone für 2025 ein kumuliertes Defizit von 1.12 Milliarden Franken in ihren Erfolgsrechnungen. Herausgekommen ist ein Überschuss von 2.81 Milliarden Franken. Die Kantone haben sich also fast um 4 Milliarden Franken verrechnet. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 lagen die Kantone bereits stark daneben, die Differenz zwischen Budget und Rechnung war aber mit 2.41 Milliarden Franken wesentlich weniger ausgeprägt.</p><h3 class="heading--h5">Überschüsse: Alles andere als eine Überraschung</h3><p>Als Gründe für die starken Abweichungen geben fast alle Kantone unerwartete einnahmeseitige Effekte in Form höherer Steuereinnahmen und Gewinnausschüttungen der Nationalbank an. Was die Steuern betrifft, kann von einer Überraschung keine Rede sein: Die höheren Einnahmen sind die alljährlich wiederkehrende Folge der Tatsache, dass die Kantone die Einnahmen bewusst zu pessimistisch budgetieren (im Gegensatz zu den Ausgaben). Und was die Nationalbankgewinne betrifft: Zwar war die erfolgte dreifache Ausschüttung zum Zeitpunkt der Budgetierung nicht absehbar, dennoch haben die Kantone die SNB-Gewinne wohl ebenfalls deutlich zu konservativ budgetiert (die Hälfte der Kantone hatte mit einem Ausbleiben bzw. mit nur einer einfachen Ausschüttung gerechnet). Doch entscheidend ist dies gar nicht. Denn selbst unter Ausklammerung des SNB-Effekts verbleibt noch eine Differenz von 2.61 Milliarden Franken zwischen den Budgets und Rechnungen der Kantone, und damit immer noch mehr als im Vorjahr.</p><h3 class="heading--h5">Normalbevölkerung bezahlt die Rechnung</h3><p>Das Problem an den Überschüssen sind nicht die Überschüsse selbst, sondern die Tatsache, dass sie nicht verwendet werden können: Sie landen fast in allen Kantonen "in der Schuldenbremse" bzw. auf der hohen Kante. Damit es dazu kommen kann, musste zuvor buchstäblich jemand ‭«die Rechnung bezahlen». Es ist die Normalbevölkerung: Die Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen litten auch im vergangenen Jahr unter viel zu hohen und mancherorts weiter gestiegenen Kosten für die externe Kinderbetreuung. Sie hatten die Zeche für eine verfehlte Wohnpolitik mit weiter stark steigenden Mieten zu bezahlen und sie mussten vor allem den x-ten Prämienhammer der Krankenkassen einstecken. Man stelle sich also vor, die Kantone hätten einen Teil ihrer überschüssigen Mittel nicht einfach eingenommen und beiseitegelegt, sondern für die Leute verwendet (die ja letztlich die Steuern bezahlen). Viel Fantasie braucht es dazu nicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Gutdünken der Kantone</h3><p>Nehmen wir das Beispiel Prämienverbilligungen. Die Krankenkassenprämien steigen bekanntlich seit Jahren massiv an. Oder anders gesagt: Die PrämienzahlerInnen müssen sich laufend dynamisch an den Kostensteigerungen der Grundversicherung beteiligen. Wer sich eben nicht dynamisch an diesen Kostensteigerungen beteiligt, sind die Kantone: Sie dürfen ihre Mittel für Prämienverbilligungen nach eigenem Gutdünken festlegen. Oft steigen diese Mittel nicht, manchmal werden sie sogar gekürzt – trotz Bevölkerungswachstums und trotz Prämienanstiegs. Das Mindeste wäre deshalb, wenn die Kantone einen Teil ihrer Überschüsse für die Entlastung der Prämienzahlenden einsetzen würden.</p><h3 class="heading--h5">Prämienverbilligungen: Mehr für die Leute - Rechnungsbeispiel</h3><p>Im Rechnungsjahr 2025 sind die Prämien um durchschnittlich 5.7 Prozent gestiegen. Unter zusätzlicher Berücksichtigung des Bevölkerungswachstums ergibt dies einen Anstieg der gesamten Prämiensumme von 2.60 Milliarden Franken im Vergleich zum Vorjahr. Mit ihren Überschüssen von insgesamt 2.81 Milliarden Franken könnten die Kantone also den gesamten Prämienanstieg 2025 finanzieren – und sie hätten noch immer einen Überschuss. Würden die Kantone lediglich den Prämienanstieg jener Versicherten übernehmen, die bereits Prämienverbilligungen erhalten (durchschnittlich sind dies 29.5 Prozent der Versicherten), dann würde sie das sogar nur 768 Millionen Franken kosten. Das heisst, sie hätten noch immer einen Überschuss von 2.04 Milliarden Franken.</p><p>Eine vierköpfige Familie, die Prämienverbilligungen erhält, würde dadurch jedoch um 700 Franken entlastet. Als kleiner Vergleich: Allein das ist siebenmal so viel wie die «Entlastung der Haushalte», von der im Frühjahr im Rahmen der Kampagne zur SRG-Halbierungsinitiative die Rede war.</p><h3 class="heading--h5">Fazit</h3><p>Die Kantone müssen endlich für eine spürbare Entlastung der Bevölkerung sorgen. Am einfachsten und schnellsten geht dies über höhere Prämienverbilligungen. Aber zuallererst müssen die unsinnigen Sparpakete, wie sie viele Kantone aufgleisen oder bereits umsetzen, gestoppt werden. Auf dem Buckel der Bevölkerung sogar noch zu sparen, ist finanzpolitisch unverschämt und aktuell auch konjunkturpolitisch völlig falsch.</p><p class="text-right"><br><br><i><sup>In der ursprünglichen Fassung des Artikels fehlten noch die Angaben für den Kanton Tessin.</sup></i><br>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11640</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2026 11:07:23 +0200</pubDate><title>30 Jahre KVG: Grund zum Feiern, und Verändern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/30-jahre-kvg-grund-zum-feiern-und-veraendern</link><description>Zum «Geburtstag» des Krankenversicherungsgesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Krankenversicherungsgesetz feiert Geburtstag: Bereits 30 Jahre alt wird das KVG im Jahr 2026! Vielen mag dabei ob der erdrückenden Prämienlast nicht zum Feiern zumute sein. Doch das ist falsch. Denn erst mit dem KVG wurde der diskriminierungsfreie Zugang für alle zur qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung geschaffen. Davor war man der Willkür der privaten Kassen ausgesetzt. Diese konnten stets Aufnahmen verweigern, Versicherte ausschliessen oder Prämien unterschiedlich ansetzen. Und heute? Da sind die Prämien fast dreimal so hoch wie bei der Einführung des KVG. Man will sich also lieber nicht vorstellen, was mit einem Wildwest-System von damals heute los wäre.</p><p>Dennoch ist völlig klar, dass das KVG ein politischer Kompromiss und damit für die Gewerkschaften unzureichend war. Auf heute gemünzt, brachte es die «Mutter» dieser Sozialversicherung, alt-Bundesrätin und alt-SGB-Zentralsekretärin Ruth Dreifuss, kürzlich auf den Punkt:</p><blockquote><p>«Das 30-Jahr-Jubiläum des KVG markiert zugleich einen Erfolg und einen Neuanfang.»</p></blockquote><p>Einen Neuanfang braucht es, um die beiden gewichtigsten Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes endlich zu überwinden:</p><ul><li>Erstens, dessen unsoziale Finanzierung: Die Kopfprämien sind ein völlig aus der Zeit gefallenes Unding. Sie müssen weg.</li><li>Zweitens, dessen Überreste des Kassensystems: Noch heute wird die für alle obligatorische Grundversicherung von 40 privaten Unternehmen abgewickelt. Und noch heute sind die Versicherten teilweise der Willkür dieser Unternehmen ausgesetzt. Beispielsweise wenn der Kassenarzt eine Kostengutsprache verweigert.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11607</guid><pubDate>Thu, 02 Apr 2026 11:03:36 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne stärken Weiterbildung und gefährden die Berufsbildung nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mindestloehne-staerken-weiterbildung-und-gefaehrden-die-berufsbildung-nicht-1</link><description>Neue Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine neue Studie zeigt positive Effekte der Einführung von Mindestlöhnen auf die Weiterbildung von allen Beschäftigten: Kantonale Mindestlöhne führen zu mehr arbeitgeberfinanzierter Weiterbildung und zwar ohne negative Effekte auf die Ausbildung von Lernenden.</p><p>Eine neue Studie des Swiss Leading House «Economics of Education» widerlegt ein zentrales Argument der Mindestlohn-Gegner:innen: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne gefährdet weder die Berufsbildung noch die Ausbildung von Lernenden. Im Gegenteil: Mindestlöhne führen dazu, dass Unternehmen mehr in formale, allgemeine Weiterbildung investieren, und zwar während der Arbeitszeit und auf Kosten der Arbeitgeber.</p><h3 class="heading--h5">Mindestlöhne sind keine Gefahr für die Berufsbildung</h3><p>Drei Gruppen von Arbeitnehmenden sind in der Regel von kantonalen Mindestlöhnen ausgenommen: Lernende, Studierende in Praktika sowie Personen, die in arbeitsmarktlichen Integrationsprogrammen beschäftigt sind.</p><p>Dennoch wird von den Gegner:innen immer wieder behauptet, Mindestlöhne würden Betriebe dazu veranlassen, weniger Lehrstellen anzubieten oder dass sich Jugendliche nicht mehr für eine Berufslehre interessieren würden. Die Studie kommt hingegen zu einem klaren Ergebnis: Dafür gibt es keinerlei Evidenz. Weder der Anteil der ausbildenden Betriebe noch der Anteil Geringqualifizierter oder Lernender an der Gesamtbelegschaft verändert sich nach der Einführung kantonaler Mindestlöhne. Auch das Gegenteil, eine Substitution von niedrig qualifizierten Arbeitnehmenden durch Lernende, konnte ausgeschlossen werden. Mindestlöhne beeinflussen die berufliche Grundbildung nicht, obwohl Lernende von Mindestlöhnen ausgenommen sind und deutlich weniger verdienen als der Mindestlohn.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Mindestlöhne fördern Weiterbildung substanziell und langfristig</strong></h3><p>Untersucht wurden die Effekte der Einführung kantonaler Mindestlöhne zwischen 2018 und 2022 in fünf Kantonen (Neuenburg, Jura, Genf, Tessin, Basel-Stadt). Die Resultate sind eindeutig:</p><ul><li>Die Weiterbildungsbeteiligung der Arbeitnehmenden steigt um rund 8 %</li><li>Die Weiterbildungsintensität, das heisst der zeitliche Umfang der Weiterbildung, nimmt um rund 14 % zu</li><li>Die Effekte setzen bereits im Einführungsjahr ein und lassen sich bisher anhaltend beobachten</li></ul><p>Mit anderen Worten: Die Einführung kantonaler Mindestlöhne erhöht die Wahrscheinlichkeit der Arbeitnehmenden, an Weiterbildung teilzunehmen, im Durchschnitt um drei Prozentpunkte und steigert die Weiterbildungsintensität im Mittel um rund eine halbe Stunde pro Monat.</p><p>Besonders relevant: Der Weiterbildungszuwachs betrifft vor allem formale und allgemeine Weiterbildung, also Qualifikationen, die auch ausserhalb des aktuellen Betriebs verwertbar sind. Und: Die zusätzliche Weiterbildung findet überwiegend während der Arbeitszeit statt und wird fast vollständig von den Arbeitgebern finanziert.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Positive Effekte nicht nur im Niedriglohnbereich, sondern für alle Arbeitnehmenden</strong></h3><p>Alle Beschäftigten – unabhängig von ihrer Betriebszugehörigkeit – wiesen nach der Einführung von Mindestlöhnen eine höhere Weiterbildungsbeteiligung und -intensität auf. Die Studie zeigt zudem ausgeprägte «Spillover-Effekte»: Weiterbildung nimmt nicht nur bei direkt vom Mindestlohn betroffenen Personen zu, sondern auch bei Arbeitnehmenden, die deutlich mehr als den Mindestlohn verdienen. Mindestlöhne wirken somit qualifikationsfördernd für einen substanziellen Teil der Belegschaft.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Zentrale Erkenntnis</strong></h3><p>Die Autor:innen interpretieren die Resultate als Hinweis darauf, dass Unternehmen auf höhere Lohnkosten nicht mit Entlassungen, sondern aus Eigeninteresse mit Produktivitätssteigerungen durch Weiterbildung reagieren und vermehrt in ihre Arbeitnehmenden investieren. Allerdings ist es nicht so, dass sie die Erträge aus produktivitätssteigernder Weiterbildung systematisch mit ihren Beschäftigten teilen würden. Frühere Studienresultate zeigen, dass Arbeitnehmende Lohnerhöhungen nach Weiterbildung typischerweise erst bei einem Arbeitgeberwechsel realisieren können.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Fazit aus gewerkschaftlicher Sicht</strong></h3><p>Die Ergebnisse sind arbeitsmarkt- und bildungspolitisch hoch relevant:</p><ul><li>Mindestlöhne und Berufsbildung sind kein Widerspruch</li><li>Mindestlöhne stärken Investitionen in Weiterbildung</li><li>Arbeitnehmende profitieren doppelt: durch bessere Löhne und bessere Qualifikationen</li></ul><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: Faire Löhne und Qualifizierung gehören zusammen. Kantonale Mindestlöhne sind nicht nur ein Instrument gegen Lohndumping, sondern auch ein wirksamer Hebel für mehr Weiterbildung, höhere Produktivität und bessere Zukunftsperspektiven für Arbeitnehmende.</p><p><br>Link zur Studie:<br><a href="http://repec.business.uzh.ch/RePEc/iso/leadinghouse/0242_lhwpaper.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> «Minimum Wages and Provision of Training.» Swiss Leading House «Economics of Education» Working Paper No. 242, 2025. By Katarina Zigova and Thomas Zwick</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/bildung/Weiterbildung-Seminar_stockfour-ist.jpg" length="347885" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11585</guid><pubDate>Tue, 17 Mar 2026 16:19:50 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt das Personal beim Stadtbus Winterthur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-unterstuetzt-das-personal-beim-stadtbus-winterthur</link><description>Solidarität des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds in der aktuellen Auseinandersetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr verschlechtern sich. In Winterthur haben die Arbeitnehmenden über ein Jahr lang vergeblich versucht, ernsthafte Verhandlungen zu führen. Sie sahen sich gezwungen, am 3. März in den Streik zu treten.</p><p>Der Stadtrat mit seiner rot-grünen Mehrheit muss auf die legitimen Forderungen eintreten:</p><ul><li>Bessere Entschädigung der Nacht- und Sonntagsstunden. Diese sind neu bereits ab 20 Uhr statt erst ab 22 Uhr anzurechnen.</li><li>Schluss mit kurzfristig angesetzten Einspringerdiensten.</li><li>Abschaffung der Minusstunden.<br>&nbsp;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Stadtbusse_Winterthur_cc-by-sa-JoachimKohlerHB.jpg" length="311377" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11577</guid><pubDate>Mon, 16 Mar 2026 09:15:00 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Chaos-Initiative: Jobs und Löhne verteidigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-svp-chaos-initiative-jobs-und-loehne-verteidigen-rede-maillard</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz von Bundesrat und Sozialpartnern</description><content:encoded><![CDATA[<p><i><sup>Es gilt das gesprochene Wort</sup></i></p><p class="lead">Die extreme SVP-Initiative hat gefährliche Folgen für unser Land. Sie bedroht Jobs, Löhne und Renten. Um die Einwanderung zu stoppen, nimmt sie tatsächlich eine Rezession in Kauf. Gleichzeitig drohen höhere Krankenkassenprämien. Die Initiative greift bereits bei 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem minimalen Bevölkerungswachstum von rund vier Prozent. Dann stehen zentrale soziale Errungenschaften auf dem Spiel. Dazu gehören insbesondere die flankierenden Massnahmen, welche die Löhne und Rechte der Arbeitnehmenden schützen. Die SVP will diese Schutzmassnahmen seit Jahren abschaffen.</p><p>Diese Initiative bringt Chaos. Denn eine Annahme führt zur Kündigung der Bilateralen Verträge mit der Europäischen Union. Dabei steht die Weltwirtschaft ohnehin schon unter Druck: Die USA wenden sich zunehmend vom multilateralen Handel ab. China versucht mit Subventionen und Dumping seine Industrien zu stärken. Gerade in dieser Situation würde die SVP die Schweiz vom wichtigsten Handelspartner EU ohne Not abschneiden. Man kann schon über Wachstumsmüdigkeit sprechen, aber am Ende zahlen die Arbeitnehmenden den Preis dieser angeordneten Rezession.</p><p>Wirtschaftliche Unsicherheit und Krisen sind Gift für die Löhne. Wenn Unternehmen weniger investieren und weniger exportieren können, geraten auch die Einkommen unter Druck. Und wenn gleichzeitig der Lohnschutz geschwächt wird, öffnet das Tür und Tor für Lohndumping. Genau das droht, wenn die Bilateralen und damit auch die flankierenden Massnahmen unter Druck geraten.</p><h3 class="heading--h5">Der starre Bevölkerungsdeckel bedroht unsere Renten.</h3><p>Die AHV funktioniert, weil viele Berufstätige Beiträge einzahlen. Ein grosser Teil der Menschen, die in die Schweiz einwandern, ist jung und arbeitet. Ihre Beiträge stabilisieren unsere Sozialversicherungen. Wenn diese Beiträge fehlen, entstehen grosse Finanzierungslücken. Der Druck auf die Renten steigt.</p><p>Auch bei den Pensionskassen drohen Verluste. Analysen zeigen, dass die Renten um bis zu 2’500 Franken pro Jahr sinken. Zusätzlich schwächen höhere Preise und wirtschaftliche Unsicherheit die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner.&nbsp;</p><p>Ein weiterer Punkt wird im politischen Streit oft vergessen. Die Schweiz steht vor einer demografischen Realität: Die Bevölkerung altert. Ohne Zuwanderung gibt es immer weniger junge Menschen, die arbeiten, Beiträge zahlen und unsere Wirtschaft tragen. Schon jetzt kommen pro 100 Frauen im gebärfähigen Alter langfristig nur noch rund 65 Töchter nach. Das heisst, dass in unserem Land, ohne Zuwanderung, in der nächsten Generation mindestens ein Drittel weniger Kinder zur Welt kommen. Unsere Bevölkerung wird schrumpfen und altern. Wirtschaftlicher Niedergang wäre die Folge.</p><p>Die Urheber der Chaos-Initiative tun so, als könne man Migration einfach mit neuen Kontingenten steuern. Doch die Geschichte zeigt etwas anderes. In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums war die Zuwanderung auch früher hoch, selbst unter einem Kontingentssystem. Der Unterschied war lediglich, dass viele Menschen ohne Rechte arbeiteten, schlecht bezahlt wurden oder sogar schwarz beschäftigt waren.</p><p>Die Personenfreizügigkeit hat diese Zustände verbessert. Sie sorgt dafür, dass Menschen legal arbeiten, soziale Rechte haben und Mindeststandards gelten. Das schützt auch die Löhne der Arbeitnehmenden in der Schweiz.</p><h3 class="heading--h5">Gravierende Folgen für Service public und Krankenkassen-Prämien</h3><p>Hinzu kommt ein weiterer zentraler Punkt. Unsere Wirtschaft und unser Service public funktionieren heute auch dank Fachkräften aus dem Ausland. Im Gesundheitswesen etwa kommt rund die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland. Auch ein grosser Teil des Pflegepersonals stammt aus anderen Ländern. Wenn diese Fachkräfte fehlen, gerät die Versorgung unter Druck. Erfahrungen aus Grossbritannien nach dem Brexit zeigen, was dann passiert: weniger Personal, schlechtere Versorgung und höhere Risiken für Patientinnen und Patienten.</p><p>Und schliesslich hat die Initiative auch Folgen für die Krankenkassenprämien. Berufstätige zahlen im Durchschnitt deutlich mehr Prämien ein, als sie Leistungen beziehen. Diese Beiträge helfen, die Gesundheitskosten der älteren Bevölkerung zu finanzieren. Wenn die Zahl der Berufstätigen sinkt, fehlt dieses Geld. Die Folge sind steigende Prämien für alle.</p><p>Diese Initiative ist nicht im Interesse der Arbeitnehmenden.<br>Sie ist nicht im Interesse der Rentnerinnen und Rentner.<br>Und sie ist nicht im Interesse unseres Landes.</p><p>Denn sie gefährdet Arbeitsplätze, setzt den Lohnschutz aufs Spiel und schwächt unsere Renten. In Zeiten globaler Unruhe und zunehmender Handelskonflikte, in denen auch die Schweiz zwischen die Fronten geraten kann, können wir uns ein solches Experiment schlicht nicht leisten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund und seine Gewerkschaften werden sich deshalb mit einer sichtbaren Kampagne klar für ein Nein zu dieser Initiative einsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/260316_MK-ChaosIniNein_FSchuetz_2.jpg" length="391861" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11573</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2026 11:11:49 +0100</pubDate><title>Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jobs-und-loehne-verteidigen-nein-zur-abschottung</link><description>Gewerkschaften mobilisieren zum 1. Mai 2026</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Kriege, Zölle und Katastrophen: Die Unsicherheit in der Welt wächst! Gerade jetzt bringt die SVP eine extreme Initiative an die Urne, mit der die Schweiz ins Chaos stürzen könnte. Eine Annahme würde zur Kündigung der bilateralen Verträge mit der EU führen, unserem engsten Handelspartner. Damit stellt sie eine Gefahr für unsere Arbeitsplätze dar. Das Schweizer Lohnniveau ist ebenfalls bedroht. Denn mit dem Ende der Personenfreizügigkeit wird auch der Lohnschutz wegfallen. Und Fehlende Kontrollen öffnen Tür und Tor für Lohndumping.</p><p>Am 1. Mai 2026 mobilisieren die Gewerkschaften deshalb unter dem Motto:</p><h3 class="heading--h5">Jobs und Löhne verteidigen - Nein zur Abschottung</h3><p>Die Schweiz und die EU-Staaten werden durch Trump-Amerika politisch und wirtschaftlich massiv unter Druck gesetzt. Ausgerechnet in diesen unsicheren Zeiten die Brücken zu unseren Nachbarn einzureissen, wäre brandgefährlich: Studien zum radikalen SVP-Experiment sehen eine sinkende Wirtschaftsleistung, weniger Investitionen und Entlassungen voraus.</p><p>Die Einschränkung von Aufenthaltsrecht und Familiennachzug würde zur Prekarisierung von Arbeitsverhältnissen führen. Parallel dazu würde es keine Lohnkontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen mehr geben. Lohndumping und Schwarzarbeit würden ausufern. Das hätte dramatische Folgen für alle Arbeitnehmenden!</p><p>Zudem gefährdet die Initiative unsere Renten. Da es immer mehr Pensionierte gibt, hätte der Bevölkerungsdeckel zur Folge, dass der Anteil an Berufstätigen in der Gesamtbevölkerung immer kleiner werden muss. Mit dem Wegfall der Personenfreizügigkeit würde die AHV hunderttausende Beitragszahlende und Milliarden an Einnahmen verlieren. Immer weniger Beschäftigte müssten die Renten von immer mehr Pensionierten finanzieren. Gleichzeitig treibt wirtschaftliche Abschottung die Teuerung an. Die Folgen: weniger Geld in der AHV und weniger Kaufkraft für Rentnerinnen und Rentner.</p><p>Darum mobilisieren wir am 1. Mai gegen die drohende Abschottung: Jobs und Löhne verteidigen!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/9/csm_250501_Zuerich-Demostart_0aa59a9df0.jpg" length="375142" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11609</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2026 12:23:00 +0100</pubDate><title>Nicht die Zuwanderung ist schuld an der Wohnungsnot, sondern die Politik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nicht-die-zuwanderung-ist-schuld-an-der-wohnungsnot-sondern-die-politik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemeinnütziger, also nicht am Profit orientierter Wohnungsbau hat in der Schweiz eigentlich eine lange – auch gewerkschaftliche – Tradition. Nur leider mittlerweile eine viel zu geringe Bedeutung: Schweizweit sind heute nicht einmal 4 Prozent aller Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger. Angesichts der horrenden Mieten und der Lage auf dem Wohnungsmarkt (siehe auch Grafik) ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Doch obwohl die dazu bestehenden Instrumente durchaus Möglichkeiten bieten, herrscht politisch sowohl beim Bund als auch in den meisten Kantonen seit Jahren Stillstand. Aktuell spielt dies vor allem den ZündlerInnen der Chaos-Initiative in die Hände. Denn sie behaupten landauf, landab, dass die Zuwanderung schuld sei an der Wohnungsnot. Schwachsinn: Es ist die Politik genau dieser und weiterer Kreise, die – am Gängelband der Immobilienlobby – alle wohnbaupolitischen Fortschritte konsequent blockiert.</p><p>Gemäss Verfassung muss der Bund den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern. Dazu gibt es seit bald 25 Jahren auch ein Gesetz, welches bis anhin allerdings nur äusserst beschränkt Anwendung gefunden hat. Immerhin: Es existieren zwei Instrumente der sogenannten indirekten Wohnraumförderung. Über diese Instrumente vergibt der Bund Darlehen zu günstigen Konditionen bzw. bürgt für zinsgünstiges Kapital. Damit wird das Bauen günstiger, und so auch das Wohnen. Nur: Die beiden genannten Töpfe sind am Anschlag, sie werden sogar regelrecht überrannt. Im entsprechenden Jahresbericht steht dazu: «[Wir verzeichnen] eine aussergewöhnlich hohe Nachfrage nach Finanzierungen. [...] Es können deshalb leider nicht alle Finanzierungsanfragen abgedeckt werden».</p><p>Das muss sich nun möglichst schnell ändern: Das Vergabevolumen dieser beiden Töpfe muss massiv erhöht werden. Einfacher und schneller lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbau zumindest auf Bundesebene aktuell nicht fördern. Kosten tut das die Steuerzahlenden rein gar nichts – im Gegenteil: Der Bund verdient sogar direkt daran! Nur halt einfach weniger, als es die Banken mit ihren viel zu hohen Zinsen tun würden.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Wohnungsprobleme-Mieter_iStock-skynesher_1434333253.jpg" length="305379" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11546</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 19:04:30 +0100</pubDate><title>Solidarität mit der Ukraine</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-der-ukraine</link><description>Demonstration am 28. Februar und Spendenaufruf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In dieser Woche jährt sich der Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine zum vierten Mal. Die Schweizer Gewerkschaften stehen von Anfang an solidarisch mit der Ukraine, den Ukrainier:innen und den Gewerkschaften im Lande. Am Samstag, 28. Februar findet eine <strong>Solidaritäts-Demonstration in Bern</strong> statt, organisiert vom Ukrainischen Verein Schweiz. Der SGB unterstützt den breiten <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/260228_Medienmitteilung_nationale-Kundgebung-Ukraine-28022026.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Aufruf</a>, wie auch viele andere Organisationen, Parteien und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft.</p><h3 class="heading--h5">Programm am 28. Februar 2026</h3><p>14.00 Uhr – Treffpunkt Schützenmatte, Bern (Start des Demonstrationszugs)<br>15.00 Uhr – Kundgebung auf dem Bundesplatz</p><p>Die Kundgebung wird vom Ukrainischen Verein Schweiz moderiert. Zahlreiche Schweizer Organisationen, die sich für die Ukraine engagieren, unterstützen ebenfalls die Durchführung der Veranstaltung. Auch diplomatische Gäste sind eingeladen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Spendenaktion des Hilfswerks Solidar Suisse</h3><p>Solidar Suisse, die Schweizer Entwicklungsorganisation, die aus dem Schweizer Arbeiterhilfswerk hervorgegangen ist, sammelt aktuell weiter Unterstützung für die Menschen in der Ukraine, in ihrem Kampf gegen die Erschöpfung, gegen die Kälte und die belastende Situation des Angriffskriegs.&nbsp;</p><p><a href="https://solidar.ch/de/ukraine-4-jahre-danach/?utm_campaign=SGB-Webseite" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Spendenaktion</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/4/csm_DEF_SGB_Nein_zum_Krieg_2062db417a.png" length="11680" type="application/pdf"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11541</guid><pubDate>Tue, 24 Feb 2026 15:41:06 +0100</pubDate><title>Die GAV-Abdeckung steigt – aber nur langsam</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-gav-abdeckung-steigt-aber-nur-langsam</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV) wären die Arbeitsbedingungen schlechter. Um nur die wichtigsten Vorteile zu nennen: GAV sorgen für faire Löhne. Sie legen Arbeitszeiten und Ferien fest, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen. Und sie ermöglichen Kontrollen, um gegen Dumping vorzugehen. GAV erlauben es in vielen Bauberufen, frühzeitig in Rente zu gehen. Kurz: GAV halten gewerkschaftlich erkämpften Fortschritt fest. Es ist deshalb erfreulich, dass die Zahl der Arbeitnehmenden steigt, die einem GAV unterstellt sind. Zuletzt waren es rund 2,1 Millionen. Das ­ist mehr als die Hälfte aller Beschäftigten, für die ein GAV abgeschlossen&nbsp;werden kann (siehe Grafik).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/graph/nl/260224_GAV-Abeckung.png" length="298029" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11496</guid><pubDate>Wed, 11 Feb 2026 12:12:59 +0100</pubDate><title>Für faire und bezahlbare Mieten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fuer-faire-und-bezahlbare-mieten</link><description>Jetzt für die Volksinitiative unterschreiben!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit Jahren steigen die Mieten schneller als die Löhne. Bestehende Mietverträge werden gekündigt, um Wohnungen zu sanieren und anschliessend höhere Mieten zu verlangen. Oft genug bedienen sich die Vermieter – insbesondere die renditeorientierten Immobilienkonzerne – unlauterer Methoden, um exorbitante Mieterhöhungen zu verlangen. Genau hier setzt die Mietpreis-Initiative an: Mit ihr sollen wirksame Instrumente eingeführt werden, um missbräuchliche Mieten zu verhindern.</p><p>Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Menschen aus ihrer gewohnten Umgebung verdrängt werden, weil sie sich die Mieten nicht mehr leisten können. Wohnen darf kein Luxus sein!</p><p><strong>Heutiges Kontrollsystem versagt</strong></p><p>Das heutige System, bei dem die Verantwortung für eine Überprüfung der Rechtmässigkeit bei den Mieter:innen liegt, funktioniert nicht. Eine Studie belegt, dass in der Schweiz allein 2023 mehr als zehn Milliarden Franken missbräuchlich als Mieteinnahmen kassiert wurden.</p><p>Die Unterschriftensammlung für die Mietpreis-Initiative ist schon fast auf der Zielgeraden: 108’000 Unterschriften sind bereits zusammengekommen. Das zeigt uns deutlich, wie akut das Problem heute ist.<br>Unser Ziel liegt bei 130’000 Unterschriften, damit die Initiative mit genügend Reserve eingereicht werden kann. Es fehlen also noch etwas mehr als 20’000 Unterschriften.&nbsp;</p><p><strong>Hilfe beim Endspurt&nbsp;</strong></p><p>Auf der <a href="https://mietpreis-initiative.ch/unterschreiben/" target="_blank" title="Unterschriftenbögen bestellen" rel="noreferrer">Webseite der Mietpreis-Initiative</a> können Unterschriftenbögen bestellt werden. Werden Freund:innen, Familie oder Nachbar:innen gefragt, sind die Bögen schnell voll und können abgeschickt werden. Gemeinsam können ein starkes Signal für faire Mieten setzen!<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mietpreisinitative_DE.jpg" length="175243" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11480</guid><pubDate>Thu, 29 Jan 2026 16:34:00 +0100</pubDate><title>Mehr Geld im Portemonnaie? Sicher nicht mit der Halbierungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mehr-geld-im-portemonnaie-sicher-nicht-mit-der-halbierungsinitiative</link><description>Hintergründe und Informationen zur Abstimmung am 8. März</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>So besorgt um die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung wie im aktuellen Abstimmungskampf hat man die BefürworterInnen der Halbierungsinitiative noch nie gesehen. Eine gleichsam durchsichtige wie scheinheilige Strategie. Umso weniger darf in den Hintergrund geraten, worum es bei dieser gefährlichen Initiative wirklich geht: Um eine ersatzlose Zerschlagung des medialen Service public der SRG. Die Folge: Marktmacht = Meinungsmacht und Fakenews = Standard.</strong></p><p>Die InitiantInnen der SRG-Halbierungsinitiative werben für ihr Anliegen landauf landab mit dem Slogan «Mehr Geld für unsere Büezer». Plumper und schamloser geht es nicht. Denn mit dem Geld bwz. der Kaufkraft der Büezerinnen und Büezer ist es eigentlich eine einfache Sache: Es geht um gute Löhne und Renten und es geht um bezahlbare Mieten und Prämien. Gibt es in diesen vier Bereichen spürbare Verbesserungen, dann «ist der Mist geführt», zu sehr grossen Teilen. Nur braucht es eben nicht viel Recherchearbeit, um festzustellen, dass es sich bei den Leuten hinter der Halbierungsinitiative regelrecht um die «Crème de la crème» der Kaufkraft-VerhindererInnen handelt:&nbsp;</p><ul><li>Mit einem breitflächigen Angriff auf gesetzliche Mindestlöhne und eine Ausweitung der Arbeitszeiten an den Wochenenden und in der Nacht wollen sie ganz direkt dafür sorgen, dass bei den BüezerInnen am Ende des Monats weniger auf dem Konto landet.</li><li>Gleichermassen verhält es sich bei den Renten: Sie betreiben AHV-Obstruktionspolitik, wo es nur geht. Mit nur einem Ziel: Druck ausüben für eine Erhöhung des Rentenalters, und damit für eine Rentensenkung.</li><li>Und bei den Prämien? Alle Versuche für spürbare Erhöhungen der Prämienverbilligungen, geschweige denn die eigentlich völlig selbstverständliche Einführung von einkommensabhängigen Krankenkassenprämien werden abgelehnt.</li><li>Zuletzt noch die Mieten: Hier sorgt Ober-SRG-Halbierer Gregor Rutz als gleichzeitig höchster Hauseigentümer der Schweiz tagtäglich gleich selbst dafür, dass die arbeitende und mietende Bevölkerung garantiert keine Entlastungen erfährt.</li></ul><p>Zwischenfazit: Folgt man den UnterstützerInnen der Halbierungsinitiative, gibt es ganz sicher nicht «mehr Geld für unsere Büezer» – ganz im Gegenteil. Nun möge man einwenden, dass Kleinvieh auch Mist mache, denn mit der Initiative würden die jährlichen Ausgaben pro Haushalt zunächst um 100 Franken sinken. Das ist allerdings eher eine Mücke als ein Kleinvieh: 100 Franken pro Jahr macht 27 Rappen pro Tag, oder ein Café crème alle zwei Wochen (geteilt mit der ganzen Familie). Die Kaufkraftwirkung der Initiative ist also für Haushalte lächerlich klein. Nicht so für grosse Unternehmen, denn die juristischen Personen sollen mit der Initiative gleich ganz von der RTV-Gebühr befreit werden. Über dieses, letztlich von der Allgemeinheit finanzierte, Geschenk vor allem an die Grosskonzerne sprechen die InitiantInnen natürlich weniger gerne: Dass man die BüezerInnen über den Tisch zieht, macht sich als Teil der Kampagne weniger gut.</p><p>Wenn es also erwiesenermassen nicht um Kaufkraft gehen kann, um was geht es den InitiantInnen denn dann? Sie sagen, die SRG soll mit der Halbierung der Gebühren dazu gezwungen werden, sich auf ihren Kernauftrag zu konzentrieren. Ohne hier zu hinterfragen, was überhaupt sinnvollerweise ein solcher Kernauftrag wäre, lässt sich erstens feststellen, dass die InitiantInnen dieses Ziel (leider) bereits erreicht haben. Denn unter dem Druck der Initiative hat der Bundesrat die RTV-Gebühr bereits massiv gesenkt, womit die SRG zurzeit an allen Ecken und Enden zum Sparen gezwungen ist (die SRG-BüezerInnen leiden darunter übrigens am meisten).&nbsp;</p><p>Zweitens ist klar, dass bei einer Annahme der Initiative kein auch nur irgendwie sinnvoll definierter Kernauftrag mehr finanzierbar wäre (SRG-Konzession heute: Information, Kultur, Bildung, Unterhaltung und Sport für alle Landesteile und Sprachregionen). Das ist vor allem auch den InitiantInnen sehr bewusst. Denn es geht ihnen eben gar nicht um die Beschränkung der SRG auf einen Kernauftrag, sondern es geht ihnen um die Zerstörung der SRG. In den Worten von SVP-Nationalrat Hess: «Diese Initiative geht viel zu wenig weit. Eigentlich müsste man diese Zwangsgebühr völlig abschaffen. Es ist aber ein Schuss in die richtige Richtung.»</p><p>Dass es den InitiantInnen der Halbierungsinitiative also weder um die Kaufkraft der Arbeitnehmenden noch um einen enger definierten medialen Service public, sondern schlicht um die Zerschlagung der SRG geht: das ist keine neue Erkenntnis. Man sollte sich diese Tatsache aber dennoch gut vergegenwärtigen, wenn man das Abstimmungscouvert für den 8. März öffnet. Denn egal, wie es bei der kommenden Volksabstimmung ausgeht: Politisch wird der Kampf um die SRG danach gleich weitergehen – nur eben aus einer hoffnungsvollen oder einer hoffnungslosen Ausgangslage heraus.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SRG-Webseite-2-DE.jpg" length="1934072" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11479</guid><pubDate>Wed, 28 Jan 2026 13:59:38 +0100</pubDate><title>Nie seit dem Zweiten Weltkrieg war die Lohnentwicklung schwächer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nie-seit-dem-zweiten-weltkrieg-war-die-lohnentwicklung-schwaecher</link><description>Ernüchternde Ergebnisse der aktuellen Lohnstruktur-Erhebung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre war enttäuschend. Dies zeigen die neuen Ergebnisse der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung. 2024 lag der mittlere Lohn bei 7024 Franken (auf eine 40-Stunden-Woche, mal 12). Angepasst für die stark gestiegenen Preise sind das gerade einmal 6 Franken mehr als 2016 (siehe Grafik). Die höheren Krankenkassenprämien hat man damit längst nicht bezahlt. Bei den tiefen Löhnen sieht es noch schlechter aus. Der tiefe Lohn, in dessen Vergleich nur jede oder jeder zehnte Arbeitnehmende weniger verdient, ist preisbereinigt sogar um 21 Franken gesunken.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/b/csm_260128_LSE2024_2e1f0d44bd.png" length="744787" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11473</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2026 15:05:00 +0100</pubDate><title>Klare Mehrheit gegen gesetzliche Lohnsenkungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klare-mehrheit-gegen-gesetzliche-lohnsenkungen</link><description>SGB-Umfrage zum Angriff des Parlaments auf die Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zeigt klar: Die Schweiz will keine Lohnsenkung per Gesetz. 63 Prozent der Stimmbevölkerung würden ein Gesetz ablehnen, das erlaubt, kantonale oder kommunale Mindestlohnregelungen zu umgehen, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag tiefere Mindestlöhne vorsieht. Nur 26 Prozent wären dafür und zehn Prozent sind unentschieden.&nbsp;</p><p>Somit steht die Bevölkerung klar hinter den demokratisch beschlossenen kantonalen Mindestlöhnen. Die Beschäftigten in den Tieflohnsektoren sollen geschützt bleiben. Und demokratische Entscheide sind zu respektieren. Der geplante Angriff auf den Föderalismus hätte an der Urne sehr schlechte Chancen. Der SGB hatte bereits im Sommer angekündigt, das Referendum zu ergreifen, falls das Parlament kantonale Volksentscheide rückgängig machen will.</p><p>Dabei zieht sich die Ablehnung zieht praktisch durch alle Bevölkerungsgruppen. In allen Regionen sowie allen Altersgruppen, Bildungsstufen und politischen Lagern überwiegt deutlich das Nein. Besonders klar ist auch die inhaltliche Haltung der Bevölkerung: Am meisten stört der negative Effekt auf tiefe Löhne und die Missachtung von demokratischen Volksentscheiden. Viele Befragte betonen, dass Mindestlöhne demokratisch legitimiert sind und nicht durch ein Bundesgesetz ausgehebelt werden dürfen. Auch bei weiterführenden Fragen zeigt sich klar: Wenn kantonale Mindestlöhne und GAV-Bestimmungen im Konflikt stehen, will die Mehrheit den Schutz durch Mindestlöhne beibehalten.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/GAV_Mindestlohn_Praesentation.pdf">Download Umfrage als PDF</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/graph/260126_Umfrage-Ergebnisse_de.svg" length="56329" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11475</guid><pubDate>Thu, 22 Jan 2026 12:16:54 +0100</pubDate><title>Informationen abschalten? Nein zur SRG-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/srg-initiative-nein</link><description>Infos, Argumente und Material zur Abstimmung über die radikale SRG-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/5/csm_SRG-Webseite-1-DE_1c1652adef.jpg" length="110015" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11465</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2026 12:04:57 +0100</pubDate><title>JA zur Klimafonds-Initiative am 8. März</title><link>https://www.sgb.ch/klimafonds-ini</link><description>Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/klimafondsini-kampagne_ohne_01.png" length="2711977" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11460</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2026 09:30:00 +0100</pubDate><title>SGB Rentner:innen-Tagung: Gemeinsam für gute Renten und gegen die SVP-Chaos-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-rentnerinnen-tagung-gemeinsam-fuer-gute-renten-und-gegen-die-svp-chaos-initiative</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. März 2026 organisiert der SGB eine weitere seiner bekannten Rentner:innen-Tagungen. Im Fokus steht neben einer guten Altersvorsorge für alle die SVP-Chaos-Initiative. Die Initiative bringt nicht nur Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr, sondern führt auch in der Pflege und der AHV zu Chaos.</p><p>Nach der historischen Annahme der 13. AHV-Rente und den Ablehnungen des BVG-Bschiss und einem höheren Rentenalter stehen im Parlament weitere Weichenstellungen in der Altersvorsorge bevor: Zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, zum Ehepaar-Plafond und zu den Witwen- und Witwerrenten. Gabriela Medici, Co-Sekretariatsleiterin des SGB, wird eine Tour d’Horizon mit gewerkschaftlicher Einordnung über die aktuellen Auseinandersetzungen um gute Renten geben.</p><p>Daneben steht die SVP-Chaos-Initiative («10-Millionen-Schweiz») im Fokus. Daniel Lampart, Co-Sekretariatsleiter des SGB, berichtet über die gefährlichen Folgen der Initiative: Sie bringt Löhne und Arbeitsplätze in Gefahr. Zudem sorgt sie in der Pflege und der AHV zu Chaos, in dem Pfleger:innen und Beitragszahlende fehlen. Die radikale Initiative treibt damit die Kosten für alle in die Höhe und gefährdet eine funktionierende Schweiz.</p><p>Schliesslich werden die Vernetzung und Mitgliederbindung nach der Pensionierung innerhalb der Gewerkschaften diskutiert. Wie können Gewerkschaften von der langjährigen Erfahrung und dem Wissen von Rentner:innen profitieren? Was für Gefässe gibt es bereits? Was funktioniert gut? Dazu werden Erfahrungen aus verschiedenen Verbänden und Regionen ausgetauscht.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2026/260327_Programm_DE.pdf" target="_blank" class="button" title="PDF öffnen / herunterladen" rel="noreferrer">Vollständiges Programm</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=51" target="_blank" class="button" title="Jetzt anmelden" rel="noreferrer">Online-Anmeldung</a></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11452</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2025 10:15:44 +0100</pubDate><title>Abstimmungen am 8. März: Empfehlungen des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb</link><description>Am 8. März kommen folgende vier nationale Vorlagen zur Abstimmung. Der SGB hat dazu folgende Parolen beschlossen:</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20271" target="_self" class="link--arrow">NEIN zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20272" target="_self" class="link--arrow">JA zur Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»</a></p><p><a href="https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-am-8-maerz-empfehlungen-des-sgb#c20273" target="_self" class="link--arrow">Stimmfreigabe zum Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung</a></p><p>Keine Parole zur Bargeld-Initiative</p><h2 class="heading--h6"><br>Begründungen:</h2><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11446</guid><pubDate>Fri, 12 Dec 2025 15:40:18 +0100</pubDate><title>Ein effizienter Staat braucht ausreichend Mittel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ein-effizienter-staat-braucht-ausreichend-mittel</link><description>Zur Bürokratiekosten-Studie der Schweizerischen Wirtschaftsverbände</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November 2025 präsentierten die vier grossen Wirtschaftsverbände in der Schweiz – der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerbeverband, der Schweizerische Bauernverband und economiesuisse, mit grossem Brimborium eine Studie zu den Bürokratiekosten in der Schweiz. Die dort vorgestellten Schätzungen zum Einsparpotential im Bereich der staatlichen Bürokratie, sind – wie selbst die NZZ konstatierte – «gewagt». NZZ-Wirtschaftsredaktor Hansueli Schöchli wies schon damals auf verschiedene Unzulänglichkeiten hin.</p><p>Kein Thema war hingegen die Datenbasis: Die Studie basiert auf Daten des «doing business» Index der Weltbank aus den Jahren 2006 bis 2020. Der Grund, weshalb es keine neueren Daten gibt: Der Index wurde im Jahr 2021 eingestellt, weil es in den Jahren zuvor zu erheblichen Unregelmässigkeiten und Manipulationen kam. Ob und wie stark diese Unregelmässigkeiten die Ergebnisse der Studie beeinflussen, ist unklar. Aber der Umstand, dass sie mit keinem Wort kommuniziert wurden, wirft Fragen auf.</p><p>Unter der Annahme, dass der Index dennoch einen gewissen Informationswert hat, ist interessant, welche Länder von der Studie und den Wirtschafsverbänden als grosse Vorbilder in Bezug auf eine effiziente Bürokratie genannt werden: Es sind Schweden und Dänemark, also Staaten mit einer überdurchschnittlich hohen Fiskalquote. Diese misst die Summe aller Steuern und öffentlichen Abgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie für öffentliche Sozialversicherungen im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt. Das bedeutet: Es handelt sich um Länder mit einem verhältnismässig grossen Staatssektor.</p><p>Dies legt den Schluss nahe, dass Investitionen in den Staatsapparat eine wichtige Voraussetzung für eine effiziente Bürokratie sind. Um dieser These auf den Grund zu gehen, soll ein anderer Index der Weltbank hinzugezogen werden: Der government effectiveness Index. Dieser Index misst die Wahrnehmung der Qualität öffentlicher Dienstleistungen, die Qualität des öffentlichen Dienstes sowie die Qualität der Politikgestaltung und -umsetzung durch die Regierung. Für OECD und EU-27 Länder zeigt sich, dass Staaten mit einer hohen Fiskalquote in der Tendenz eine höhere Qualität der staatlichen Leistungen aufweisen als Länder, in denen der Staat wenig Mittel zur Verfügung hat.</p><p>Natürlich gibt es auch Ausnahmen: Griechenland und Italien haben relativ hohe Fiskalquoten, aber weisen einen eher geringen government effectiveness score aus. Ein ausgebauter Staat ist daher kein Garant für eine hohe Qualität staatlicher Dienstleistungen. Aber er scheint eine wichtige Voraussetzung dafür zu sein.&nbsp;</p><p>Nur drei Länder weisen trotz geringer Fiskalquote einen hohen Wert beim government effectiveness score aus: Australien, Irland und die Schweiz. Irland ist ein krasser Sonderfall. Weil so viele internationale Konzerne ohne reale Produktion aus Steuergründen im Land sitzen, ist das BIP künstlich aufgebläht und die Fiskalquote entsprechend tief. Aus diesem Grund publiziert das irische Statistikamt das so genannte modifizierte Bruttonationaleinkommen, welches die Globalisierungseffekte herausrechnet. Berechnet man die Fiskalquote auf Basis dieser Kennzahl, steigt die Fiskalquote deutlich und auch Irland bestätigt den positiven Zusammenhang zwischen einem gut ausgebautem Staatssektor und einer hohen Qualität staatlicher Leistungen.</p><p>Auch der Sonderfall Schweiz relativiert sich etwas. Denn die geringe Fiskalquote der Schweiz lässt sich teilweise dadurch erklären, dass im Gegensatz zu vielen anderen Ländern Krankenkassenprämien und Beiträge in die 2. Säule nicht darin enthalten sind. Dem Bundesrat zufolge hätte die Fiskalquote in der Schweiz im Jahr 2010 über elf Prozent höher gelegen, wenn die beiden Posten dazu gerechnet würden.&nbsp;</p><p>Ein ausgebauter und ausreichend finanzierter Staat ist demnach kein Schreckgespenst, sondern scheint eine Voraussetzung für qualitativ hochwertige staatliche Dienstleistungen zu sein, von denen auch die Wirtschaft in hohem Masse profitiert. Sparen beim Staat sollte deshalb kein Selbstzweck sein. Entsprechend sollte das sogenannte Entlastungspaket 27 und auch die restriktive Handhabung der Schuldenbremse noch einmal überdacht werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/230916_kaufkraft_pouvoir-achat/230916_demo_schilder_foto-c-manu-friedrich.jpg" length="185657" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11410</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2025 10:49:00 +0100</pubDate><title>Zu hohe Mieten, zu wenig Wohnraum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zu-hohe-mieten-zu-wenig-wohnraum</link><description>Endlich den nicht-gewinnorientierten Wohnungsbau stärker fördern!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Mieten sind zu hoch und fast überall grassiert die Wohnungsnot: So lässt sich die schon länger andauernde Situation auf dem Wohnungsmarkt aus Sicht der Mietenden leider sicher trefflich beschreiben. Der politische Handlungsbedarf ist entsprechend akut, doch leider herrscht sowohl auf Bundesebene als auch in den meisten Kantonen seit Jahren Stillstand. Was eigentlich geschehen müsste, liegt auf der Hand: Um sowohl das Problem des zu knappen Wohnraums als auch jenes der zu hohen Mieten anzugehen, müsste der nicht-gewinnorientierte, also der gemeinnützige Wohnungsbau viel stärker gefördert werden.</p><p>Angesichts der horrenden Mieten und der Lage auf dem Wohnungsmarkt ist die Dringlichkeit einer Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus offenkundig. Gesamtschweizerisch betrachtet hat der gemeinnützige Wohnungsbau heute einen sehr geringen Marktanteil. So sind nur knapp vier Prozent der bewohnten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger (Genossenschaften). Gemäss Bundesverfassung (Artikel 108) hat der Bund jedoch sowohl für die Verbilligung der Wohnkosten als auch für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu sorgen. Konkretisiert wurde dieser Verfassungsauftrag vor über 20 Jahren im Wohnraumförderungsgesetz (WFG).</p><p>Dieses Gesetz sieht Elemente sowohl der direkten als auch der indirekten Förderung vor. Während jedoch Erstere bis heute nicht eingeführt wurden, fristen Letztere seit jeher ein Schattendasein. Dabei handelt es sich einerseits um den "Fonds de Roulement (FdR)", der gemeinnützigen Wohnbauträgern als Starthilfe tiefverzinsliche Darlehen für den Neubau, die Erneuerung und den Kauf von Liegenschaften sowie den Erwerb von Baugrundstücken zur Verfügung stellt. Andererseits existiert daneben die sogenannte "Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW)", welche mittels Bürgschaften die langfristige, und zinsgünstige Kapitalaufnahme ermöglicht, was schlussendlich zu tieferen Mietzinsen führt.</p><p>Über den FdR wurden in der Periode 2004-2024 insgesamt knapp 30'000 Wohnungen gefördert und die EGW unterstützte zum Jahresende 2024 über 38'000 Wohnungen in etwas mehr als 1'000 Überbauungen in der ganzen Schweiz. Auf eden ersten Blick sind dies zwar substanzielle Zahlen, angesichts einer Gesamtanzahl von fast 5 Millionen Wohnungen in der Schweiz, ist es aber kaum mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein. Ein Blick weiter zurück zeigt überdies, dass Bund, Kantone und Gemeinden ihre Gelder für den gemeinnützigen Wohnungsbau ab der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre stark gekürzt haben. Es wurden plötzlich viel weniger günstige Wohnungen gebaut, und diese fehlen heute. Hätte die öffentliche Hand den gemeinnützigen Wohnungsbau in den letzten rund 30 Jahren gleich gefördert wie in den Achtzigerjahren und der ersten Hälfte der Neunzigerjahre, so wären heute rund 30'000 günstige Wohnungen mehr auf dem Markt. Bei einem Lehrwohnungsbestand von heute 37'000 Mietwohnungen wäre das eine spürbare Entlastung.</p><p>Die Fehler der Vergangenheit wurden in den jüngsten Jahren etwas korrigiert. Insbesondere die Städte – darunter hauptsächlich Genf und Zürich – sind wieder aktiver geworden, wie die Zahlen der Finanzstatistik zeigen. Auch auf Bundesebene gab es punktuell Verbesserungen, z.B. durch eine Lockerung der Darlehensbedingungen des Fonds de Roulement auf das laufende Jahr hin. Dennoch ist absolut klar: Es muss viel mehr geschehen. Und die dafür nötigen Entscheidungen stehen auch unmittelbar an. So hat der Bundesrat (im Rahmen der "Begleitmassnahmen 10-Millionen-Schweiz") einen neuen FdR-Zahlungsrahmen für die Jahre 2030-2034 im Umfang von 150 Millionen Franken präsentiert. Das Parlament muss diesen Zahlungsrahmen nun möglichst schnell beraten und vor allem substanziell aufstocken. Zudem müssen die Zinsen für FdR-Darlehen unbedingt gesenkt werden: Bundesrat Parmelin könnte dies über Nacht tun, es liegt in seiner Verordnungskompetenz! Für die erwähnten EGW-Bürgschaften läuft der derzeitige Verpflichtungskredit noch bis Ende 2027. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel reichen gemäss EGW allerdings keineswegs aus, um den aktuellen Bedarf abzudecken. Es ist deshalb absolut vordringlich, dass der Bundesrat die Fördermittel auch für dieses Instrument möglichst bald und möglichst deutlich aufstockt.&nbsp;</p><p>Doch angesichts des beschriebenen Rückstands beim preisgünstigen Wohnungsbau reicht all dies nicht aus: Neben den indirekten, müssen deshalb nun unbedingt endlich auch die direkten Förderungsinstrumente aktiviert werden. Dabei handelt es sich um die zinslose Vergabe von Bundesdarlehen, Bundesbürgschaften sowie Kapitalbeteiligungen. Wie oben ausgeführt, stehen diese Instrumente im Wohnraumförderungsgesetz schon lange pfannenfertig bereit – es muss nur endlich damit gekocht werden! Parlament und Bundesrat, sowie selbstverständlich auch die Kantone, müssen nun endlich ihre Verantwortung wahrnehmen. Weiter abwarten und zusehen, wie es sich die Immobilienlobby wünscht, ist eigentlich schon lange keine Option mehr.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/wirtschaft/Zuerich_Kraene_CC0_Lizenz.jpg" length="273068" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11350</guid><pubDate>Sat, 15 Nov 2025 14:16:00 +0100</pubDate><title>Bessere Ausbildungsqualität verhindert Lehrabbrüche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bessere-ausbildungsqualitaet-verhindert-lehrabbrueche</link><description>Ausbildungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Die Volkswirtschaft – herausgegeben vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO – beleuchtet Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungspolitik und Jugend beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB, die Ursachen für Lehrabbrüche und fordert bessere Ausbildungsbedingungen in der beruflichen Grundbildung.</p><p>Rund ein Viertel aller Lernenden in der Schweiz löst während der Lehre den Vertrag auf – häufig wegen Überforderung, fehlender Unterstützung, schlechter Arbeitsatmosphäre oder sexueller Belästigung. Eine neue Workmed-Studie zeigt: Aktuell denken 22 % der Lernenden über einen Abbruch nach. Besonders betroffen sind Berufe mit hohem Frauenanteil, etwa in der Pflege oder im Coiffeurgewerbe.</p><p>Lehrabbrüche sind kein individuelles Scheitern, sondern Ausdruck mangelhafter Arbeits- und Ausbildungsbedingungen. Die Realität: 76% der Berufsbildner:innen haben laut einer EHB-Studie nicht einmal Zeit für ihre zentrale Aufgabe. Gleichzeitig erreichen nur 90 % der Jugendlichen einen Abschluss auf Sekundarstufe II. Das bildungspolitische Ziel von 95 % bleibt damit auch zwanzig Jahre nach seiner Festlegung verfehlt.</p><p>Der SGB fordert:</p><ul><li>Verbesserte betriebliche Ausbildungsqualität mit verbindlichen Standards;</li><li>Mehr Zeit und Anerkennung für Berufsbildende: garantierte Mindestpensen und regelmässige Weiterbildungen;</li><li>Wirksame Lehraufsicht (maximale Falllast-Regelungen, verpflichtende Betriebsbesuche, unangekündigte Kontrollen und Interventionsmöglichkeiten) sowie flächendeckende Schulsozialarbeit an Berufsfachschulen;</li><li>Institutionalisierte Mitspracherechte und mehr Ferien für Lernende (mind. 8 Wochen);</li></ul><p>Nur mit einer jugendgerechten, fairen Lehre lassen sich Lehrabbrüche wirksam senken und Fachkräfte sichern.</p><p><a href="https://dievolkswirtschaft.ch/de/2025/10/bessere-ausbildungsqualitaet-verhindert-lehrabbrueche/" target="_blank" rel="noreferrer">Zum vollständigen Standpunkt von Nicole Cornu in Die Volkswirtschaft.</a><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11344</guid><pubDate>Thu, 30 Oct 2025 14:03:14 +0100</pubDate><title>Aufwertung der Arbeit von Frauen statt Einführung einer neuen Dienstpflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/aufwertung-der-arbeit-von-frauen-statt-einfuehrung-einer-neuen-dienstpflicht-service-citoyen</link><description>Der SGB empfiehlt ein Nein zur Service-Citoyen-Initiative am 30. November 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt eine neue allgemeine Dienstpflicht kategorisch ab. Die Service-Citoyen-Initiative trifft vor allem Frauen, welche bereits heute den Grossteil der unbezahlten Arbeit leisten und mit niedrigeren Löhnen auskommen müssen. Eine allgemeine Dienstpflicht würde diese Ungleichheiten weiter verschärfen – zum Nachteil der Frauen.</p><p>Darüber hinaus würden die Bestimmungen zur Dienstpflicht ausgeweitet: In Zukunft sollen neben Armee, Zivildienst und Zivilschutz auch andere Formen des Engagements anerkannt werden. Der Initiativtext bleibt in dieser Hinsicht jedoch sehr vage. Der Bundesrat geht davon aus, dass politische Funktionen, der Einsatz in freiwilligen Feuerwehren oder die bisherigen Tätigkeiten des Zivildienstes (Pflege, Kinderbetreuung, Schule, Naturschutz) ebenfalls als Service citoyen anerkannt werden könnten.</p><p>Die Zahl der Personen, die zur Dienstpflicht herangezogen würden, könnte von 35.000 auf etwa 70.000 steigen. Ein grosser Teil würde in Bereichen eingesetzt, in denen heute überwiegend Frauen qualifizierte und bezahlte Arbeit leisten – insbesondere in Kinderbetreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Wenn in diesen Sektoren plötzlich Zehntausende ihren Service citoyen ableisteten, würde die Qualität der Leistungen sinken, da diese weniger professionell erbracht würden. Gleichzeitig würde der Druck auf Löhne und Arbeitsplätze steigen, zum Beispiel in medizinisch-sozialen Einrichtungen.</p><p>Der Gesundheits- und Sozialbereich ist heute mit einem Mangel an qualifiziertem Personal konfrontiert. Ohne Frauen würde dort nichts funktionieren. Die niedrigen Löhne und die hohe Arbeitsbelastung führen zu einer hohen Fluktuation des Personals. Diese Fluktuation würde sich noch verschärfen, wenn eine grosse Zahl unqualifizierter Personen zum Service citoyen eingesetzt würde. Es ist zu befürchten, dass ein Teil des regulären qualifizierten Personals am Ende durch unqualifizierte, ständig wechselnde und billige Arbeitskräfte ersetzt wird.</p><p>Anstatt in diese Sektoren zu investieren, mehr Fachkräfte auszubilden und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit überhaupt genügend qualifiziertes Personal gewonnen werden kann, hätte die Initiative also zur Folge, dass qualifizierte und erfahrene Frauen aus Schlüsselpositionen abgezogen würden, um einen Service citoyen an anderer Stelle zu leisten – noch dazu kaum entschädigt. Der Gipfel wäre, wenn Frauen ihre bezahlte und essenzielle Arbeit in der Pflege oder der Kinderbetreuung unterbrechen müssten, um einen unterbezahlten Service citoyen in denselben Bereichen zu leisten!</p><p>Solidarität, Engagement für die Gemeinschaft und ehrenamtliche Arbeit zur Verbesserung der Lebensbedingungen gehören zu den Grundwerten der Gewerkschaftsbewegung. Es ist wichtig, die Rahmenbedingungen für dieses Engagement zu verbessern, doch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht ist nicht der richtige Ansatz. Da Frauen bereits einen deutlich grösseren Anteil der unbezahlten Arbeit für Kindererziehung oder auch die Betreuung kranker Menschen ausserhalb ihrer beruflichen Tätigkeit leisten, erbringen sie bereits täglich einen Service citoyen. Ohne angemessene Entlohnung sollten wir von ihnen kein zusätzliches Engagement für die Gemeinschaft mehr verlangen.</p><p>Neben einer Aufwertung der Löhne in Berufen, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, wäre es wesentlich sinnvoller, die Arbeitszeit zu verkürzen, um eine bessere Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu ermöglichen und eine bessere Vereinbarkeit mit ehrenamtlichem Engagement zu schaffen. Ebenso sollte der Kündigungsschutz für Personen gestärkt werden, die sich für andere engagieren.</p><p>Kurz zusammengefasst: Die Service-Citoyen-Initiative zwingt den Frauen noch mehr unterbezahlte Care-Arbeit auf und sie verschlechtert die Arbeitsbedingungen in sogenannten Frauenberufen. Sie ist das Letzte, was wir brauchen!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/3/csm_Abstimmung-Infobroschuere-claudio-schwarz-unsplash_36cb16ffaf.jpg" length="48009" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11340</guid><pubDate>Sat, 25 Oct 2025 12:59:00 +0200</pubDate><title>Wir haben die richtige Medizin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wir-haben-die-richtige-medizin</link><description>Rede von Pierre-Yves Maillard am Unia-Kongress 2025 in Brig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p><p>zuerst mal möchte ich euch danken und gratulieren, dass ihr das Wallis für diesen Unia-Kongress ausgewählt habt. Das Wallis ist eine Region der Arbeiter und Gewerkschaften. Es ist eine Region, in der die Unia jedes Jahr mehr Mitglieder gewinnt. Das zeigt, dass es möglich ist! Alle Diskussionen über den zunehmenden Individualismus, die vielen politischen Projekte, die es umzusetzen gilt, den Rückgang der Arbeitsplätze in unseren klassischen Branchen – all das gibt es auch im Wallis, aber diese Region baut ihre Mitgliederzahlen aus, und dies trotz der starken Konkurrenz durch die christlichen Gewerkschaften. Das sollte uns in der ganzen Schweiz inspirieren.</p><p>Ausserdem war das Wallis durch den Bau von Staudämmen, Brücken und Tunneln, die die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz geprägt haben, eine Arbeiterregion. Diese Grossprojekte waren nur möglich, weil Arbeiter aus unserem Land, aber auch und vor allem Arbeiter, die zu uns gekommen waren, um zu arbeiten, oft ihre Gesundheit, ihr Familienleben und manchmal sogar ihr Leben geopfert haben. Im Jahr 2025 denken wir an die 86 Arbeiter und 2 Arbeiterinnen, die am 30. August 1965 auf der Baustelle des Mattmark-Staudamms ums Leben kamen. Unter Tonnen von Eis und Felsen wurden 56 Italiener, 23 Schweizer, 4 Spanier, 2 Deutsche, 2 Österreicher und 1 Staatenloser begraben. Wir gedenken dieser Opfer der Arbeit, ebenso wie der Opfer der Baustelle von Malley im Kanton Waadt im Juli 2024 und all der viel zu vielen Todesfälle am Arbeitsplatz.</p><p>Diese Ereignisse zeigen auch, wie sehr unsere lebenswichtige Infrastruktur in der Schweiz mit und dank der Einwanderung aufgebaut wurde. Denjenigen, die das vergessen haben, sollten wir diese Geschichte bei der nächsten Abstimmung über die SVP-Initiative zur Zehn-Millionen-Schweiz wieder ins Gedächtnis rufen.</p><p>Seit über fünfzig Jahren stimmen wir regelmässig über Fragen der Einwanderung und des Asyls ab. Die grösste rechte Partei der Schweiz hat das zu ihrem Hauptkampfthema gemacht. Seit Jahrzehnten stimmen die Schweizer Politik oder die Stimmbevölkerung immer wieder Massnahmen zu, die in die Richtung dieser Partei gehen. Und was ändert das? Ausser dass es das Leben der Menschen, die zu uns kommen, schwieriger macht, eigentlich nichts. Die Schweiz erlebt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine lange Phase des Wirtschaftswachstums. Und das zieht Einwanderung nach sich.</p><p>Man kann es drehen und wenden, wie man will, Einwanderung ist nichts anderes als die Folge des Wirtschaftswachstums. Diejenigen, die wirklich eine Verringerung der Einwanderung wollen, stimmen damit für eine Rezession, also mehr Arbeitslosigkeit, weniger Einnahmen für die AHV und unseren Service public, mehr Armut und Sparpolitik.</p><p>Das ist wären die möglichen Folgen dieser Initiative. Um das zu vermeiden, werden die Ultraliberalen der SVP, wenn diese Initiative angenommen wird, ausländische Arbeitskräfte illegal ins Land holen, um sie ausbeuten zu können, oder sie werden billige Aufenthaltsgenehmigungen nach dem Vorbild der Saisonniers schaffen. Die Wiedereinführung von Kontingenten und prekären Arbeitsverhältnissen ändert nur eines: Es kommen genauso viele Arbeitskräfte zu uns, aber sie haben weniger Rechte und werden stärker ausgebeutet. Das wiederum verschärft den Wettbewerb mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die bereits in der Schweiz leben.</p><p>Was wir also tun müssen, ist, diesen unfairen Wettbewerb einzuschränken und die Löhne besser zu schützen. Das ist die gewerkschaftliche Strategie. Das haben wir schon in den Verhandlungen mit Europa so gemacht.</p><p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir waren und bleiben in diesen Verhandlungen kompromisslos. Wir haben den ersten Entwurf des Rahmenabkommens verhindert, der unser gesamtes Lohnschutzsystem geschwächt hätte. Wir kämpfen weiter gegen das Stromabkommen, das uns in Richtung einer vollständigen Deregulierung dieses wichtigen Sektors treibt, obwohl eine solche Liberalisierung überall gescheitert ist.</p><p>Aber im Gegensatz zum Rahmenabkommen hat die zweite Verhandlungsrunde beim Stabilisierungsabkommen zur Freizügigkeit einige Verbesserungen gebracht. Der neue Entwurf lässt uns selbst entscheiden, wie oft wir Lohnkontrollen machen, und wir können weiterhin mit paritätischen Kommissionen für Kontrollen und Sanktionen agieren. Zwar ist die Ankündigungsfrist kürzer und die Kaution ist deutlich schwächer. Dafür haben wir aber Ausgleichsmassnahmen gefordert. Wir haben vom Bundesrat 14 Massnahmen erhalten, die die Information und die Durchführung der Kontrollen verbessern und eine bessere Durchsetzung der Sanktionen gewährleisten. Und wir haben endlich eine Massnahme erreicht – die 14. in diesem Paket –, die die Personalvertretungen besser vor Entlassung schützt.</p><p>Ich sage es hier ganz klar: Die Parteien und Wirtschaftskreise, die diese Abkommen wollen, müssen diese 14 Massnahmen akzeptieren. Wenn sie auch nur eine einzige davon schwächen, dann zeigen sie damit, dass sie diese Abkommen mit der EU für nicht sehr wichtig halten. Keine dieser 14 Massnahmen schadet nämlich Unternehmen, die ihre Arbeit ordnungsgemäss machen und unsere Gesetze einhalten. Wirtschaftlich gesehen kosten sie fast nichts. Sie abzulehnen oder zu bekämpfen heisst, die Abkommen mit Europa abzulehnen. Wenn also die Arbeitgeber signalisieren, wie wenig wichtig ihnen diese Abkommen sind, dürfen sie sich nicht wundern, wenn wir uns im Gegenzug dagegen wehren, wenn sie die eine oder andere vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme angreifen.</p><p>Wir sind bereit, uns für eine florierende Wirtschaft in der Schweiz einzusetzen. Das haben wir in der Vergangenheit getan, als die bilateralen Abkommen entwickelt wurden, gegen die Aufholinitiative der SVP, während der Covid-Zeit und kürzlich bei der Verabschiedung der Zölle.</p><p>Aber wir wollen, dass der Wohlstand, den diese florierende Wirtschaft bringt, auch allen zugutekommt. Eine Wirtschaft, in der die Leute immer härter arbeiten müssen und am Ende weniger Geld auf dem Konto haben, hat keine Zukunft. Derzeit ist das in der Schweiz der Fall. Steigende Mieten, steigende Krankenkassenprämien und stagnierende Löhne sind ein schleichendes Gift, das das Vertrauen der Bevölkerung in unser Wirtschafts- und Demokratiemodell zerstört.</p><p>Wir, die Gewerkschaften dieses Landes, bieten das echte Gegengift. Mit der 13. AHV-Rente, die im Dezember 2026 zum ersten Mal ausgezahlt wird, haben wir bereits eine konkrete Lösung gefunden. Wir bieten die beste Medizin, wenn wir Verbesserungen im Gesamtarbeitsvertrag durchsetzen, wie es die Unia gerade bei Coop getan hat. Die Maurer, die vorbildlich und mutig für bessere Arbeitsbedingungen und Löhne kämpfen, sind die beste wirtschaftliche und demokratische Therapie, die unser Land braucht. Das gilt auch für all eure Kämpfe und Verhandlungen, um ein bisschen mehr von dem Reichtum zu bekommen, den wir schaffen.</p><p>Die Heilmittel aller Trumps dieser Zeit, alle autoritären Rechtsextremen sind nichts anderes als Scharlatanerie. Sie dienen nur dazu, die Privilegien der Milliardäre noch eine Weile zu bewahren. Übrigens sind sie alle entweder selbst Milliardäre oder werden von Milliardären finanziert. Es ist dieselbe ultraliberale Suppe, gewürzt mit Fremdenfeindlichkeit und Demagogie.</p><p>Wir sind die Alternative, das waren wir schon immer. Wir machen das Leben all derer besser, die arbeiten müssen, um zu leben.</p><p>Ich wünsche euch allen einen guten Kongress. Stärkt euch, stärkt uns! Wir haben eine grosse Verantwortung. Unsere Demokratie braucht unsere Kraft, um zu überleben und sich weiterzuentwickeln.</p><p>Danke für eure Aufmerksamkeit</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.8em;">Es gilt das gesprochene Wort.</span></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/PYM-Unia-Kongress-2025_c_MFriederich.jpg" length="110627" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11338</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2025 11:56:41 +0200</pubDate><title>Grosse Lohnlücke: Arbeitnehmende bekommen zu wenig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosse-lohnluecke-arbeitnehmende-bekommen-zu-wenig</link><description>Produktivität und Lohnentwicklung klaffen auseinander</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Arbeitnehmenden in der Schweiz werden leistungsfähiger. Sie erarbeiten in der gleichen Zeit immer mehr Waren und Dienstleistungen. Im Durchschnitt steigt ihre Produktivität um rund ein Prozent pro Jahr. Eigentlich müssten auch die Löhne im selben Umfang steigen. Denn wenn die Produktivität steigt, können die Arbeitgeber höhere Löhne zahlen, ohne dass sie beim Gewinn Abstriche machen müssen. In den vergangenen zehn Jahren bekamen die Arbeitnehmenden aber wiederholt zu wenig. Die Produktivität wuchs stärker als die Löhne. Noch schlimmer: Zeitweise war die Kaufkraft der Löhne rückläufig, weil die Preise stärker stiegen als die Löhne.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_251008_Lohnentwicklung-Produktivitaet-de_26488580ef.png" length="1016638" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11336</guid><pubDate>Wed, 22 Oct 2025 14:23:45 +0200</pubDate><title>SGB sagt Ja zum Europa-Paket – Nein zur Liberalisierung der Stromversorgung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sgb-sagt-ja-zum-europa-paket-nein-zur-liberalisierung-der-stromversorgung</link><description>SGB Vorstand verabschiedet Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hat heute die Vernehmlassungsantwort zum EU-Paket verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass der SGB das Europa-Paket grundsätzlich unterstützt, wenn das Parlament das Lohnschutz-Paket des Bundesrates ohne Abstriche übernimmt. Das Stromabkommen und die damit verbundene vollständige Strommarktöffnung lehnt der SGB ab.</p><p>Der SGB unterstützt das Europapaket, wenn die Löhne und der Service public gesichert sind. Mitten in Europa ist die Schweiz auf gute und geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Zudem ist die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen ein Fortschritt für die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Entscheidend ist deshalb, dass die im Paket vorgeschlagenen 14 Massnahmen im Bereich Lohnschutz vollständig umgesetzt werden. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass das Europa-Paket den Interessen der Arbeitnehmenden dient.</p><p>Gleichzeitig lehnt der SGB das geplante Stromabkommen ab. Es würde den bewährten Service public in der Stromversorgung aufheben und die funktionierende Grundversorgung abschaffen. Was das bedeutet, hat sich erst vor kurzem, im Zuge des Ukraine-Kriegs gezeigt: extreme Preisanstiege für KonsumentInnen und Unternehmen, und gleichzeitig ausserordentliche, durch nichts gerechtfertigte Profite für die im Handel tätigen Stromriesen. Das Abkommen und die damit verbundene vollständiger Strommarktöffnung in der Schweiz gefährden eine stabile, bezahlbare und ökologische Stromversorgung. Die Energieversorgung muss eine öffentliche Aufgabe bleiben.</p><p>Der SGB fordert zudem, dass das Europa-Paket – wie bisherige bilaterale Abkommen – dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Die Bevölkerung soll wie bisher über die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU entscheiden können. Die Bilateralen III sind kein neuer Staatsvertrag. Somit unterliegen sie bisher nicht dem obligatorischen Referendum. Das Ständemehr ist in der Verfassung klar geregelt und sollte politisch weder instrumentalisiert noch ausgeweitet werden.</p><p>Die vollständige Vernehmlassungsantwort des SGB ist als <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/251022_SGB-Stellungnahme_EU-Paket_Teile_1-3.pdf">PDF-Download</a> verfügbar.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Europa-Schweiz_Fahnen_ist-OleksiiLiskonih.jpg" length="481011" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11322</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2025 21:06:47 +0200</pubDate><title>Wenn Arbeit krank macht – Stress, Druck und fehlende Grenzen im Alltag der Beschäftigten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeit-krank-macht-stress-druck-und-fehlende-grenzen-im-alltag-der-beschaeftigten</link><description>Statt Dauerstress braucht es Gesundheitsschutz und seine konsequente Umsetzung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen in der Schweiz stehen unter Druck. Die Arbeitstage sind lang und die Anforderungen wachsen ständig. Viele Beschäftigte fühlen sich ausgelaugt, bevor die Woche überhaupt vorbei ist. Die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) bestätigen, was die Gewerkschaften schon lange beobachten: Der Stress am Arbeitsplatz nimmt zu, die Zahl der Erschöpften steigt – und mit ihr die Absenzen.</p><p>Doch statt für mehr Schutz und Entlastung zu sorgen, fordern Arbeitgeber und bürgerliche Politiker noch mehr «Flexibilität». Das ist der falsche Weg – Flexibilität bedeutet dann nämlich, dass Arbeitnehmende fast rund um die Uhr verfügbar sein müssen.</p><h3 class="heading--h4">Stress ist Alltag – besonders in der Pflege, im Verkauf und im Service public</h3><p>In der Pflege hetzen Beschäftigte von Patientin zu Patient, mit zu wenig Personal und kaum Zeit für Pausen. Viele berichten, dass sie nicht einmal dazu kommen, ausreichend zu trinken oder kurz durchzuatmen. Gleichzeitig müssen sie immer mehr administrative Aufgaben erledigen – häufig nach der Schicht und unbezahlt.</p><p>Auch im Detailhandel zeigt sich der Druck deutlich: Dienstpläne ändern sich kurzfristig, Beschäftigte werden über Chatgruppen informiert und müssen kurzfristig am Wochenende einspringen. Freizeit und Familienleben lassen sich schwer planen.</p><p>Im öffentlichen Dienst und in der Verwaltung ist die Situation kaum besser. Die Arbeitslast steigt, Stellen werden nicht nachbesetzt, und neue digitale Tools beschleunigen nicht nur die Prozesse sondern auch den Stress. Beschäftigte haben das Gefühl, ständig hinterherzurennen und kaum noch Einfluss auf ihr Arbeitspensum zu haben. Wenig überraschend zeigen sich diese Entwicklungen zeigen sich auch in den Zahlen: Fast jede vierte erwerbstätige Person fühlt sich häufig gestresst. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/de/31866442" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS-Gesundheitsbefragung</a>). Mehr als die Hälfte der Beschäftigten gibt an, am Arbeitsplatz mehreren physischen und psychosozialen Risiken gleichzeitig ausgesetzt zu sein – etwa Zeitdruck, monotone Arbeit, fehlende Pausen, Lärm oder schlechte Ergonomie. Besonders betroffen sind Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen, hier erlebt eine von drei Erwerbstätigen regelmässig starken Stress am Arbeitsplatz. Viele von ihnen sind am Limit – mit zunehmender emotionaler Erschöpfung, einem klaren Warnsignal für Burnout.</p><h3 class="heading--h4">Flexibilität – aber für wen?</h3><p>Oft wird behauptet, Arbeit werde «flexibler». In der Realität bedeutet das für viele Beschäftigte mehr Kontrolle von oben und weniger Planbarkeit von unten. In Branchen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, etwa im Gastgewerbe, in der Pflege oder im Detailhandel, werden Schichten oft kurzfristig geändert. Wer Familie hat oder auf Kinderbetreuung angewiesen ist, steht dadurch ständig unter Druck. Die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE) zeigt, dass rund ein Viertel der Arbeitnehmenden ihre Arbeitszeit auf Anordnung der Arbeitgeber einmal wöchentlich kurzfristig anpassen muss – bei einem weiteren Viertel der Arbeitnehmenden geschieht das mindestens einmal pro Monat. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/asset/en/16804544" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS: Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung</a>).&nbsp;</p><p>Gleichzeitig profitieren vor allem Männer mit höherer Ausbildung von echter zeitlicher Flexibilität. Personen mit höherer Ausbildung und höherer beruflicher Stellung verfügen häufiger über die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Frauen, junge Arbeitnehmende und Personen in Dienstleistungsberufen haben deutlich geringere Spielräume. In Branchen wie Pflege, Gastgewerbe und Detailhandel führen kurzfristige Änderungen der Einsatzpläne häufig zu Vereinbarkeitsproblemen zwischen Beruf und Familie.</p><h4>Absenzen nehmen zu – weil Arbeit krank macht</h4><p>Wenn Beschäftigte erschöpft, ausgebrannt oder verletzt sind, fehlen sie irgendwann. Gesundheitsbedingte Absenzen stellen den mit Abstand häufigsten Abwesenheitsgrund in der Schweiz dar, im 2024 entsprachen sie 330&nbsp;Millionen Absenzenstunden, diese Zahl ist in den letzten fünfzehn Jahren um über 50&nbsp;% gestiegen. (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/erwerbstaetigkeit-arbeitszeit/arbeitszeit/absenzen.html" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">BFS</a>)<a href="/publikationen/artikel#_ftn3" title><span style="font-family:&quot;Aptos&quot;,sans-serif;font-size:11.0pt;line-height:107%;">.</span></a> Im Durchschnitt fehlen Arbeitnehmende heute etwa neun Arbeitstage pro Jahr, in Berufen mit hohem Belastungsdruck, etwa in der Pflege liegt die Zahl deutlich höher. Arbeitsbezogener Stress kostet die Wirtschaft rund 6,5 Mrd. CHF (<a href="https://friendlyworkspace.ch/system/files/documents/2022-10/Faktenblatt_072_GFCH_2022-08_-_Job-Stress-Index_2022.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Gesundheitsförderung Schweiz</a>)</p><h3 class="heading--h4">Gesundheitsschutz statt Dauerstress</h3><p>Stress, Erschöpfung und Absenzen sind keine Randerscheinungen mehr. Immer mehr Arbeitnehmende geraten an ihre Grenzen – nicht, weil sie «zu wenig belastbar» wären, sondern weil Arbeitsbedingungen, Personalressourcen und Erholungszeiten vielerorts nicht mehr zusammenpassen. Trotz dieser Entwicklung bleibt der gesetzliche Gesundheitsschutz oft auf dem Papier. In vielen Kantonen sind die Arbeitsinspektorate chronisch unterbesetzt, so dass Kontrollen der Arbeitszeiten und Gesundheitsrisiken nur punktuell bzw. auf Beschwerde hin stattfinden können. Gerade psychosoziale Belastungen – wie Stress, Zeitdruck oder Übermüdung – werden kaum erfasst oder systematisch überwacht. Hinzu kommt, dass es in der Schweiz nur rund 130 Arbeitsmediziner:innen gibt – das entspricht einem oder einer für 20&nbsp;000 Arbeitnehmende. Zum Vergleich: In Deutschland ist die Quote 1 zu 10&nbsp;000, in Frankreich 1 zu 6&nbsp;000. Diese Lücke erschwert eine flächendeckende Prävention und eine unabhängige Beurteilung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Ohne genügend Fachpersonal bleibt der präventive Gesundheitsschutz weitgehend wirkungslos.</p><h3 class="heading--h4">Konsequente Umsetzung des Gesundheitsschutzes nötig</h3><p>Wer die Gesundheit der Beschäftigten ernst nimmt, muss deshalb den Vollzug stärken, die Arbeitsmedizin ausbauen und den Schutz am Arbeitsplatz konsequent durchsetzen. Dazu gehören klare Grenzen der Belastung, planbare Arbeitszeiten, ausreichende Erholungsphasen und das Recht auf Nichterreichbarkeit. Nur wenn der Gesundheitsschutz tatsächlich wirkt und nicht nur auf dem Papier steht, bleibt Arbeit auf Dauer produktiv, gerecht – und menschenwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/4/csm_ueberarbeitet_burnout_ist-thodonal_da09961c93.jpg" length="149109" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11319</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 13:48:58 +0200</pubDate><title>Pflegenotstand: Versorgung ist gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/pflegenotstand-versorgung-ist-gefaehrdet-demo-in-bern</link><description>Grosse Kundgebung am 22. November in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Personal in Spitälern, Heimen und Spitexdiensten arbeitet am Limit. Viele brennen aus oder verlassen den Beruf. Der Pflegenotstand verschärft sich, die Versorgungssicherheit ist bedroht. Die Pflegeinitiative sollte Abhilfe schaffen. Vier Jahre nach ihrer deutlichen Annahme ist sie immer noch nicht umgesetzt. Der SGB unterstützt den Aufruf des breiten Bündnisses Gesundheitspersonal &nbsp;für eine sichere Gesundheitsversorgung und gute Arbeitsbedingungen und mobilisiert zur Pflege-Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Pflege am Limit</h3><p>In der psychiatrischen Pflege, in Heimen und Spitälern herrscht chronischer Personalmangel. Pflegende berichten von Zuständen, die ethisch kaum mehr vertretbar sind. Gute Pflege braucht Zeit, besonders bei älteren oder dementen Menschen. Wenn wir im Akkord arbeiten müssen, werden die Pflegenden den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht gerecht. Auch bei Ärztinnen und Ärzten ist die Situation prekär. Überlange Arbeitszeiten, fehlende Weiterbildung und zunehmende Erschöpfung sind Alltag. Die Gesundheit der Beschäftigten leidet, und mit ihr die Qualität der Versorgung.</p><h3 class="heading--h4">Gesetz mit Lücken</h3><p>Im Dezember berät der Nationalrat über die zweite Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative, also das neue Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal (BGAP). Doch der aktuelle Vorschlag des Bundesrats ist ungenügend: Er enthält keine verbindlichen Vorgaben für die Personalausstattung und keine Lösungen für die Finanzierung. Damit verfehlt er die zentralen Anliegen der Volksinitiative.</p><p>Ohne gute Arbeitsbedingungen gibt es keine sichere Gesundheitsversorgung und keine Pflege, die diesen Namen verdient.</p><h3 class="heading--h4">Gemeinsam für eine starke Pflege</h3><p>Aus diesen Gründen ruft das Bündnis Gesundheitspersonal auf zu einer nationalen Kundgebung am 22. November auf dem Bundesplatz in Bern, unter dem Motto: «Gesundheitsversorgung: Das sind wir für euch.» &nbsp;Das Bündnis setzt sich ein für gute Arbeitsbedingungen, mehr Personal, eine sichere Finanzierung und die konsequente Umsetzung der Pflegeinitiative. Es wird getragen von VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV, VSAO – gemeinsam mit dem SGB.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Daten der Kundgebung:</strong></h3><p class="lead"><i class="fa-solid fa-calendar-day" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Samstag, 22. November 2025<br><i class="fa-solid fa-clock" aria-hidden="true"></i> 14.15 Uhr<br><i class="fa-solid fa-location-dot" aria-hidden="true"></i> &nbsp;Bundesplatz Bern</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/0/csm_Pflegerin-am-Boden_iSt_s-m-karlsson_8556a97eab.jpg" length="53918" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11318</guid><pubDate>Wed, 08 Oct 2025 11:59:30 +0200</pubDate><title>Krankenkassenprämien: Zumutung ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/krankenkassenpraemien-zumutung-ohne-ende</link><description>Seit 10 Jahren gibt&#039;s bei Prämien und Selbstzahlungen der Patient:innen nur eine Richtung: nach oben. Die Belastung ist für viele nicht mehr tragbar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist zwar fast schon üblich, aber daran gewöhnen können sich die Arbeitnehmenden ganz sicher nicht: Auch im nächsten Jahr werden die Krankenkassenprämien wieder deutlich steigen, und zwar im Mittel um 4.4 Prozent. Eine vierköpfige Familie bezahlte bereits im Jahr 2016 die horrende Prämiensumme von fast 10 000 Franken, nächstes Jahr werden es bereits über 14 000 Franken sein. Mit einem solchen Anstieg können die besten Lohnabschlüsse nicht ansatzweise mithalten.</p><h3 class="heading--h4">Wechselkarussell</h3><p>Die Bürgerlichen sagen oft, die Versicherten könnten selbst viel mehr für tiefere Prämien tun, indem sie zum Beispiel kon­sequent jedes Jahr zur günstigsten Kasse wechseln. Abgesehen davon, dass dieses Wechselkarussell absurd und teuer ist, können wir alle zusammen mit einem Kassenwechsel nichts einsparen, denn für das Kollektiv gilt der Grundsatz: Prämien = Kosten. Zudem haben bereits heute vier von fünf Personen ein sogenanntes alterna­tives Versicherungsmodell gewählt (HMO, Hausarzt, Telemedizin usw.). Viel Spielraum für Optimierung gibt es hier also seitens der Versicherten ­ohnehin nicht mehr.</p><h3 class="heading--h4">Fitnessabo</h3><p>Die unsoziale Finanzierung des Gesundheitswesens ist aber nicht nur eine Zumutung für die Arbeitnehmenden, sie schadet auch der Wirtschaft: Was sich die Leute für die Prämien vom Mund absparen müssen, das fehlt ihnen für den Restaurant­besuch oder das Fitnessabo.</p><h3 class="heading--h4">Notfallgebühr</h3><p>Die ungerechten Kopfprämien scheinen jedoch trotzdem eine heilige Kuh zu sein. Vor mehr als einem Jahr wurde leider die von den Gewerkschaften unterstützte Prämienentlastungsinitiative abgelehnt. Mit der Umsetzung des Gegenvorschlags kommt es zwar zumindest in einigen Kantonen zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen. Dies jedoch nur sehr moderat – und sowieso erst ab dem Jahr 2028. Gleichzeitig drohen weitere Belastungen der Versicherten, denn das Parlament will sowohl eine Notfallgebühr einführen als auch die Mindestfranchisen erhöhen. Das sind völlig unhaltbare Vorschläge, die unbedingt verhindert werden müssen. Stattdessen stehen die Kantone weiter in der Pflicht, endlich mehr Geld für eine soziale Finanzierung des Gesundheitswesens in die Hand zu nehmen.</p><p>&nbsp;</p><p class="text-right"><span style="font-size:0.7em;">Dieser Artikel ist zunächst in der </span><a href="https://www.workzeitung.ch/2025/10/krankenkassenpraemien-eine-zumutung-ohne-ende/" target="_blank" rel="noreferrer"><span style="font-size:0.7em;">Zeitschrift Work</span></a><span style="font-size:0.7em;"> erschienen.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11307</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2025 11:14:00 +0200</pubDate><title>Juristische Tagung am 3. November 2025</title><link>https://www.sgb.ch/juristische-tagung</link><description>Die traditionelle Fachtagung des SGB beschäftigt sich in diesem Jahr mit kollektivem Arbeitsrecht aus Sicht von Wissenschaft und Praxis</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.jpg" length="308796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11233</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 14:45:17 +0200</pubDate><title>Mütter bekommen erheblich weniger Lohn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/muetter-bekommen-erheblich-weniger-lohn</link><description>Bericht des Bundesrats bestätigt Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle Bericht des Bundesrats über die Ursachen des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen verdeutlicht, wie gross die Lohndiskriminierung von Frauen in der Schweiz aufgrund von Mutterschaft ist. Heirat und Mutterschaft bremsen das Lohnwachstum von Frauen erheblich und vergrössern nachhaltig die Lohnlücke zu den Männern. Der SGB fordert Massnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kontrollen in den Unternehmen, um Lohndiskriminierung aufzudecken.</p><p>Auf der Grundlage der Daten der jüngsten Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) und als Antwort auf das Postulat Dobler (22.4500) hat der Bundesrat einen Bericht vorgelegt, der die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern detailliert analysiert. Der Bericht liefert einige Erkenntnisse und Bestätigungen:</p><ul><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Der Lohn von Frauen ist in der Regel niedriger als der von Männern, unabhängig von den betrachteten, so genannten erklärenden Merkmalen.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Unter den Faktoren, die das mittlere Lohngefälle zwischen Frauen und Männern erklären, spielen der Familienstand und die Elternschaft eine entscheidende Rolle. Verheiratete Frauen verdienen im Durchschnitt deutlich weniger als verheiratete Männer. Und die Lohnunterschiede vergrössern sich bei Frauen mit Kindern noch weiter. Der Medianlohn von verheirateten Frauen mit Kind(ern) liegt 21&nbsp;Prozent unter dem von Männern in derselben Situation. Im Vergleich dazu beträgt der Lohnunterschied zwischen unverheirateten Männern und Frauen ohne Kinder 1.9&nbsp;Prozent.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Mit zunehmendem Alter geht die Lohnschere weiter auf, insbesondere bei verheirateten Personen: Das Lohnniveau verheirateter Frauen stagniert, während das von verheirateten Männern weiter steigt.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Je höher die berufliche Position, desto grösser ist das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.</span></li><li><span style="font-family:Symbol;"></span><span>Alter und Familienstand sind die Faktoren, bei denen die so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede am stärksten sind. In ansonsten ähnlichen Situationen verdienen Frauen über 50 Jahren im Durchschnitt 8.5&nbsp;Prozent weniger als Männer. Bei Verheirateten beträgt das unerklärte Lohngefälle sogar 8.8&nbsp;Prozent. Im Vergleich dazu beträgt die ungeklärte Lohnlücke bei Unverheirateten 2.8&nbsp;Prozent.</span></li></ul><p>Diese Zahlen verdeutlichen das Ausmass der Lohnbenachteiligung aufgrund von Mutterschaft in der Schweiz. Der SGB begrüsst, dass diese neuen Indikatoren künftig bei der Überwachung der Lohnlücke berücksichtigt werden. Es ist wichtig, der Lohndiskriminierung aufgrund von Mutterschaft weiter nachzugehen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5"><span><strong>Strukturelle Benachteiligung abbauen – Handeln nötig</strong></span></h3><p>Der Bericht des Bundesrats macht zudem auf die strukturellen Faktoren aufmerksam, die diese Benachteiligung begünstigen. Dazu zählt insbesondere die ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit, die nach wie vor hauptsächlich von Frauen geleistet wird (Hausarbeit und Kinderbetreuung), die begrenzten und nur teuren Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie die mit familiären Verpflichtungen unvereinbaren Arbeitsbedingungen.</p><p>Der SGB fordert deutlich höhere öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung. Ebenso unerlässlich ist es, die Löhne in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen zu erhöhen. Selbst mit einem EFZ in der Tasche verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5000 Franken pro Monat, und jede vierte muss sich sogar mit einem Lohn von weniger als 4500 Franken begnügen. Es braucht Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten erforderlich.</p><p>Zudem zeigt das Ausmass der so genannten unerklärbaren Lohnunterschiede, gerade bei verheirateten Personen und Personen über 50 Jahren, dass es konsequentes Handeln braucht. Es müssen Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit in den Unternehmen durchgeführt werden. Und Verstösse müssen sanktioniert werden. Eine dahin gehende Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes ist dringend geboten.</p><p><span lang="FR-CH"></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11236</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2025 12:39:00 +0200</pubDate><title>Digitalisierung: das neue Geschäft mit unseren Renten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/digitalisierung-das-neue-geschaeft-mit-unseren-renten</link><description>Es braucht Vorteile für die Versicherten, nicht für die Finanzindustrie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft wird behauptet, die Menschen verstünden die Altersvorsorge nicht. Dieses Argument wird gerne genutzt, um den Ruf nach mehr Finanzberatung oder gar nach dem Zugang der Banken zu allen Vorsorgedaten zu rechtfertigen. Doch das Problem liegt nicht bei den Versicherten, sondern bei den komplizierten und uneinheitlichen Informationen.</p><p>Die Digitalisierung bietet hier grosse Chancen. Doch aktuell funktioniert sie noch nicht im Sinne der Versicherten. Heute fliessen viel Geld und Ressourcen in eine Vielzahl von sogenannten IT-Pools der AHV-Ausgleichskassen. Das führt zu hohen Kosten, ohne dass die Versicherten direkt etwas davon haben. Statt viele Systeme nebeneinander weiterzubetreiben, wäre es besser, die Digitalisierung stärker zu zentralisieren. So könnten Kosten gespart und allen Versicherten ein gleich guter Zugang ermöglicht werden – egal, bei welcher Ausgleichskasse sie sind.</p><p>Genau das schlägt der Bundesrat mit einer Vorlage vor, die er hoffentlich bald dem Parlament übergibt. Das geplante Gesetz zur Digitalisierung der AHV (BISS) schafft die Grundlage für eine moderne, effiziente und transparente Verwaltung der 1. Säule. Sie zielt darauf ab, Abläufe zu vereinfachen, den Datenaustausch zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Ausgleichskassen zu verbessern und so die AHV fit für das digitale Zeitalter zu machen. Der SGB unterstützt diese Stossrichtung klar. Gleichzeitig fordern wir, dass die Digitalisierung nicht bei der Verwaltung stehenbleibt: Es braucht einen digitalen AHV-Ausweis mit Frühwarnsystem, der den Versicherten jährlich eine Übersicht über ihre Beitragsjahre liefert und frühzeitig auf Lücken hinweist. Nur so können drohende Renteneinbussen verhindert und das Vertrauen in die AHV gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als mittlerweile jede fünfte Person Beitragslücken aufweist.</p><h3 class="heading--h5">Zugang der Versicherer zu Vorsorgedaten?&nbsp;</h3><p>In der 2. Säule, also bei den Pensionskassen-Renten, drohen hingegen grosse Gefahren. Banken, Versicherer und Beratungsfirmen drängen immer stärker darauf, direkten Zugang zu den Vorsorgedaten zu erhalten. Genau dies verlangt auch der <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=67062" target="_blank" class="link--icon--external" title="Parlaments-Seite öffnen" rel="noreferrer">Vorstoss Ettlin</a>, der in den nächsten Tagen im Nationalrat debattiert wird. Der SGB lehnt dies entschieden ab. Denn es geht dabei nicht um Transparenz für die Versicherten, sondern um ein neues Geschäftsfeld für die Finanzbranche. Schon heute entscheiden sich immer mehr Versicherte für den Kapitalbezug statt für die Rente – mit grossen Risiken für ihre finanzielle Sicherheit. Statt sichere Renten zu gewährleisten, werden Altersguthaben in riskante Anlageprodukte gelenkt. Die Folge: Arbeitnehmende werden dazu verleitet, Kapital zu beziehen – und tragen dann das volle Risiko alleine. Beratungsfirmen wie das VZ profitieren davon, während die kollektive Sicherheit der 2. Säule untergraben wird und letztlich eine Erhöhung der Ausgaben für die Ergänzungsleistungen drohen.</p><p>Die Lösung ist deshalb nicht mehr Beratungsgeschäft für die Finanzindustrie, sondern klare, verständliche und einheitliche Ausweise – in der AHV wie in der 2. Säule. Transparenz schafft Sicherheit, ohne neue Abhängigkeiten von Banken und Versicherern.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11228</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 15:46:04 +0200</pubDate><title>Ein Alleingang der Schweiz ist illusorisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ein-alleingang-der-schweiz-ist-illusorisch</link><description>Trump-Zölle und starker Franken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat einstimmig beschlossen, dass die Firmen neu maximal 24 statt 18 Monate Kurzarbeit beziehen können. Dieser Entscheid ist für die Beschäftigten in den betroffenen Branchen wichtig. Die Trump-Zölle von 39 Prozent für die Schweiz plus die Zusatzzölle von 50 Prozent auf Metallen sind eine Belastung für Schweizer Firmen im US-Geschäft. Dazu kommt die Aufwertung des Frankens. Die Kurzarbeit trägt wesentlich dazu bei, die Arbeitsplätze in dieser Situation zu erhalten.&nbsp;</p><p>Die Trump-Zölle haben die Wirtschaftsnachrichten in den letzten Wochen dominiert. Wirtschaftspolitisch wichtig ist aber auch: Der überwiegende Teil der Schweizer Wirtschaft ist nicht direkt betroffen. Gegen 99 Prozent der Berufstätigen arbeiten in Branchen und Berufen, die nicht oder nicht stark von den US-Zöllen tangiert werden.&nbsp;</p><p>Die Exportfirmen haben verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Zollbelastung zu reduzieren. Ein Teil hat vor der Einführung der Zölle grosse Lager in den USA angelegt. Andere passen ihre Lieferketten an oder optimieren die Wertschöpfung und die Zolldeklaration. Wenn es der Schweiz in den nächsten Wochen gelingt, mit den USA eine Lösung zu finden, welche die Zollbelastung spürbar senkt, wird sich die Situation entspannen. Es bleiben jedoch Unwägbarkeiten; zumal unklar ist, ob die Zoll-Vereinbarung der EU-Kommission mit den USA innerhalb der EU politisch akzeptiert wird. Das wird den Umgang der europäischen Länder mit den USA verändern und auch Auswirkungen auf die Schweiz haben.</p><h3 class="heading--h5">Starker Franken als Hauptproblem</h3><p>Ein grösseres Problem ist der Frankenkurs. Der Franken hat sich in den letzten Monaten deutlich aufgewertet. Der reale Aussenwert des Frankens ist mittlerweile höher als bei der Aufhebung des Mindestkurses im Jahr 2015. Die Nationalbank spielt dieses Problem herunter, wie das jüngste Interview von Direktoriumspräsident Schlegel vom 8. September zeigt. Der Frankenkurs ist seit den früheren Fehlern des Nationalbankdirektoriums nicht unter Kontrolle. Der SGB erwartet von der Nationalbank, dass sie sich für einen tragbaren Wechselkurs einsetzt und den Firmen in der schwierigen Lage wieder ein stabileres Umfeld gibt.&nbsp;</p><p>Die stark nationalistische Politik der Trump-Regierung wirft grundsätzliche Fragen zur Versorgungssicherheit in der Schweiz und in Europa auf. Bei Schlüsselprodukten wie Mikroprozessoren, medizinischen Wirkstoffen u.a. ist Europa stark von China und Indien abhängig. In der Welt der US-Hegemonie hat sich Europa darauf verlassen, dass die Versorgung auch in kritischen Zeiten einigermassen gewährleistet sein wird. Diese Ausgangslage hat sich nun geändert.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Die Schweiz muss sich bewegen</h3><p>Ein Alleingang der Schweiz in diesen Bereichen ist völlig illusorisch. Sie muss enger mit der EU zusammenarbeiten. Die EU hat sich in dieser Frage in den letzten Jahren zu bewegen begonnen («strategische Autonomie»). Aber es müssen noch zahlreiche Probleme angegangen werden. Die Schweiz sollte hier proaktiv mitwirken. Es stellt sich auch die Frage, ob sie nicht mit der EU ein Bilaterales Abkommen abschliessen sollte, welches eine Arbeitsteilung und gegenseitige Garantien beinhaltet.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_ca1b7687a9.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11225</guid><pubDate>Wed, 10 Sep 2025 07:09:23 +0200</pubDate><title>Marketing-Titelzusätze „Professional Bachelor/Master“ reichen nicht – es braucht echte Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/marketing-titelzusaetze-professional-bachelor-master-reichen-nicht-es-braucht-echte-verbesserungen</link><description>BBG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat am 8. September das Massnahmenpaket 25.046 zur Stärkung der Höheren Berufsbildung einstimmig angenommen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB unterstützt die Stärkung der Höheren Berufsbildung, kritisiert aber, dass die Vorlage mit den neuen ergänzenden Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master» an den eigentlichen Problemen vorbeigeht.</p><p>Während sich Massnahmen wie der Bezeichnungsschutz «Höhere Fachschule», Englisch als mögliche, zusätzliche Prüfungssprache oder die Flexibilisierung der NDS-HF-Nachdiplomstudien als unbestritten erwiesen, sorgte der neue Artikel 44a BBG im Ständerat für kontroverse Diskussionen.</p><h3 class="heading--h5">Symbolpolitik und Marketing in Reinform</h3><p>Der „Professional Bachelor“ für eidgenössische Fachausweise / Berufsprüfungen und HF-Diplome sowie der „Professional Master“ für eidgenössische Diplome / Höhere Fachprüfungen stülpt ein vereinfachtes Titelschema (zwei Titelzusätze für drei unterschiedliche Abschlusstypen auf vier verschiedenen Niveaus) über das äusserst heterogene System der Höheren Berufsbildung.</p><p>Die kommunikative Vereinfachung einer Zweistufigkeit wird für Verwirrung und falsche Erwartungen sorgen, anstatt die Verständlichkeit, Transparenz und Wertigkeit der Abschlüsse zu verbessern. So ist nicht verwunderlich, dass gleichentags bereits SDA wie SRF von der Schaffung neuer „Titel“ sprachen. Es ist anzunehmen, dass dies zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung werden wird.</p><h3 class="heading--h5">Fehlende internationale Kohärenz</h3><p>Der Schweizer Sonderweg untergräbt auch die Vergleichbarkeit: In Deutschland gibt es den „Bachelor professional“ erst auf Niveau 6, hierzulande soll er bereits für Berufsprüfungen auf Niveau 5 vergeben werden.</p><p>Besonders gefährdet sind kritische Abschlüsse im Gesundheitswesen: In der Pflege würden Fachausweise und HF-Diplome künftig denselben Zusatz «Professional Bachelor» tragen – trotz massiver Unterschiede im Ausbildungsniveau und aufeinander aufbauenden Abschlüssen. Das ist paradox, weil die Politik die Profile der unterschiedlichen Bildungsgefässe eigentlich schärfen wollte.</p><h3 class="heading--h5">SGB-Forderung: Echte Verbesserungen&nbsp;</h3><p>Die Berufsbildung braucht mehr als kosmetische Titelzusätze. Notwendig sind:</p><ul><li>Abgestimmte Einführung und Titelzusatz-Verwendung mit den beiden Pionierländern Deutschland und Österreich sowie Erfahrungsaustausch bezüglich des Nutzens und der Wirksamkeit</li><li>Klare und international kompatible Stufigkeit der Schweizer Abschlüsse inkl. der neuen Titelzusätze im nationalen resp. europäischen Qualifikationsrahmen (NQR/EQR)</li><li>Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Berufsbildung und Hochschulen zwecks Koordination und komplementärer Profilschärfung sowie Anrechenbarkeit und Durchlässigkeit der Angebote</li><li>Finanzielle Entlastung der Bildungsnehmer:innen der Höheren Berufsbildung inkl. Arbeitgeber-Beteiligung an den Weiterbildungskosten; konkurrenzfähige Kurs- und Studiengebühren der Höheren Berufsbildung gegenüber den Fachhochschulen</li><li>Materielle Verbesserungen der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der vorgelagerten beruflichen Grundbildung / Berufslehre (u.a. mehr Ferien)</li></ul><p>Das Geschäft geht nun in die zuständige Kommission des Nationalrates WBK-N, wird voraussichtlich in der Wintersession traktandiert (1.-19. Dezember 2025) und vom Nationalrat als Zweitrat behandelt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11213</guid><pubDate>Wed, 03 Sep 2025 09:57:38 +0200</pubDate><title>Mattmark 1965: Die Folgen einer Katastrophe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mattmark-1965-die-folgen-einer-katastrophe</link><description>Gastartikel von Vasco Pedrina, ehem. Co-Präsident der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor sechzig Jahren, am 30. August 1965, stürzte der Allalingletscher, der die Baustelle des Mattmark-Staudamms im Saastal überragte, auf Werkstätten, Büros, Kantinen und Schlafsäle. Dabei starben 88 Arbeiter. Diese Katastrophe, laut historischen Untersuchungen befürchtet und sogar angekündigt, wurde von den politischen, juristischen und religiösen Behörden als unvorhersehbar bezeichnet. Diese vermeintliche Unvorhersehbarkeit ermöglichte es den Verantwortlichen, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Ein schwarzes Kapitel der Schweizer Geschichte.</p><p>Sechzig Jahre nach dem schwersten Arbeitsunfall in der Geschichte unseres Landes muss man sich fragen, ob das Wallis und die Schweiz daraus gelernt haben. In drei Bereichen jedenfalls hatte die Katastrophe positive Folgen und hat nachhaltige Spuren hinterlassen: bei der Prävention von Naturkatastrophen, der Prävention von Arbeitsunfällen und in der Migrationspolitik.</p><p>Um die Fortschritte in der Katastrophenprävention zu ermessen, genügt ein Vergleich zwischen Mattmark 1965 und Blatten 2025: 88 Toten, darunter mehrheitlich italienische Saisonarbeiter, keinem Alarmsystem und einem bedauerlichen Verhalten der Bauleitung und der Behörden, stehen nur ein Toter, sowie ein vorbildliches Alarm- und Interventionssystem gegenüber, ohne dass sich abermals an die Justiz oder an Gott gewendet werden müsste.</p><p>In den Bereichen Unfallverhütung und Migrationspolitik spielte der Tessiner Gewerkschafter und Politiker Ezio Canonica eine herausragende Rolle. 1965 war er Zentralsekretär des Bauarbeiterverbandes (FOBB). Die italienischen Bauarbeiter und die Familien der Opfer bezeichneten ihn als «den einzigen Schweizer, der sich für sie eingesetzt hat». Dank seines bemerkenswerten Engagements wurde er in kurzer Zeit zu einer nationalen Berühmtheit: als Präsident seiner Gewerkschaft (1968), als Hauptgegner von James Schwarzenbach bei der Abstimmung über dessen fremdenfeindliche Initiative (1970), als Nationalrat (1971), als Präsident des SGB (1973) und schliesslich als Kandidat für den Bundesrat. Dank seiner parlamentarischen Interpellation an den Bundesrat von 1972, zwischen dem Prozess in erster und zweiter Instanz und dank ständigen Drucks der Gewerkschaften wurden die Systeme zur Kontrolle und Prävention von Unfällen auf Baustellen und allgemein am Arbeitsplatz so schnell und so stark verbessert, dass die Suva heute als Vorbild für Unfallversicherungen in ganz Europa gilt.</p><p>Für Ezio Canonica und seine Nachfolger war es nicht leicht, die Gewerkschaften und die Schweiz dazu zu bewegen, sich von der Abschottung und der leicht fremdenfeindlichen Einwanderungspolitik der Nachkriegszeit zu lösen. Der Tessiner war der erste einflussreiche Politiker, der Anfang der 1960er Jahre erkannte, dass die drei Prämissen dieser Politik falsch waren.&nbsp;</p><p>Erstens war die Einwanderung kein vorübergehendes Phänomen. Selbst strukturelle Diskriminierung, wie der Saisonierstatus, würde nichts daran ändern. Die Einwanderer waren gekommen, um zu bleiben. Da es sich also um ein dauerhaftes strukturelles Phänomen handelte, war es besser, die Gewerkschaften für Einwanderer zu öffnen und sie sozial zu integrieren. Die Solidarität, wie sie sich in Mattmark gezeigt hatte, würde der Gewerkschaftsbewegung neue Kraft verleihen.</p><p>Zweitens waren die Einwanderer keine Konkurrenten der Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt. Oftmals ermöglichten sie im Gegenteil den beruflichen Aufstieg der Schweizer Arbeitnehmer und eine schnellere Steigerung ihres Lohns. Wenn es Schuldige für die häufigen Fälle von Lohndumping gab, dann waren es nicht die Einwanderer, sondern ihre Arbeitgeber. Es war sinnvoller, die Einheit zwischen Einwanderern und Schweizer Arbeitnehmern zu fördern, um gemeinsam gleiche Löhne und Rechte durchzusetzen.</p><p>Drittens widersetzte sich Ezio Canonica während des Kalten Krieges der Vorstellung, dass Einwanderer eine soziale und politische Bedrohung darstellten, obwohl viele Italiener und Spanier in ihren Heimatländern kommunistische Parteien wählten oder mit ihnen sympathisierten. Im Gegenteil: der Tessiner sah die eigentliche Gefahr in ihrer Marginalisierung. Canonica zog aus dieser Analyse Konsequenzen für seine eigene Gewerkschaft, für den SGB und für sein politisches Engagement. Einer der Gründe ist auch, dass 29 der 88 Opfer der Baugewerkschaft angehörten. Ihre Interessen nicht mit aller Entschlossenheit zu verteidigen kam, unabhängig von ihrer Nationalität, nicht in Frage.</p><p>Die Katastrophe von Mattmark – wie auch die fünf Jahre später stattfindende Abstimmung über die Schwarzenbach-Initiative – war ein Wendepunkt, der es ermöglichte, unser Verhältnis zur Einwanderung zu überdenken. Mattmark 1965 steht somit am Anfang eines Wechsels hin zu einer offeneren Gewerkschaftspolitik, deren Verwirklichung 20 Jahre dauerte. Die offizielle Schweiz brauchte noch weitere fünfzehn Jahre, um sich für Europa zu öffnen. Der eigentliche Durchbruch erfolgte zwischen 2002 und 2004 mit dem Ende des Kontingentssystems und der Abschaffung des Saisonierstatuts infolge der Bilateralen Abkommen I, darunter das Abkommen über die Personenfreizügigkeit und die Lohnschutzmassnahmen.</p><p>Dieses Erbe von Mattmark muss bewahrt werden. Daher müssen wir uns gegen die neue Ausländerinitiative der SVP wehren und uns dafür einsetzen, dass das Parlament und das Volk Ja sagen zum «Stabilisierungspaket» der Bilateralen III und zu den internen Massnahmen zum Schutz der Löhne, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden.</p><p><i>Dieser Artikel erschien am 30. August 2025 auf Französisch in </i><a href="https://www.letemps.ch/opinions/mattmark-1965-lendemains-d-une-catastrophe?srsltid=AfmBOoosCuGAf0k5I8Zpd5CTGM_OzaBA8BriLDFVGoNnduSCGgCGTnW8" target="_blank" title="Vasco Pedrina in Le Temps" rel="noreferrer"><i>Le Temps</i></a><i>.</i></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Mattmark.jpg" length="305483" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11200</guid><pubDate>Fri, 22 Aug 2025 13:21:04 +0200</pubDate><title>Ja zum digitalen Service public, Ja zur neuen e-ID!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-digitalen-service-public-ja-zur-neuen-e-id</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist international im Hintertreffen: Noch immer kennen wir hierzulande keine digitale Identitätskarte. Eine solche wäre aber nicht nur für die Modernisierung von Behördenprozessen, sondern für eine Vielzahl von alltäglichen Aufgaben und Aktivitäten dringend nötig. Der nun vorliegende (zweite) Entwurf für die Einführung einer vertrauenswürdigen, freiwilligen, zuverlässigen und vor allem nicht kommerzialisierten e-ID verdient unser Vertrauen. Die Gewerkschaften sagen überzeugt Ja zur neuen e-ID.</p><p>Demnächst stimmen wir über das "Bundegesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" ab. Es ist der zweite Versuch von Bundesrat und Parlament für die dringend nötige Einführung einer e-ID. Eine erste Vorlage wurde von der Bevölkerung vor über vier Jahren klar abgelehnt. Zu Recht und zum Glück: Auch die Gewerkschaften hatten sich dazumal stark gegen die Einführung einer privatisierten e-ID eingesetzt, welche schlimmstenfalls unsere persönlichsten Daten in die Hände multinationaler Konzerne gelegt hätte. Bundesrat und Parlament haben aus dieser Abstimmungsniederlage gelernt und eine Neuauflage ausgehandelt, welche nun zur Abstimmung kommt.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Rückstand aufholen und Unsicherheit eindämmen</h3><p>Absolut zentral im neuen Gesetz ist, dass der Bund alleiniger Herausgeber der e-ID ist und auch die benötigte "Vertrauensinfrastruktur" zur Verfügung stellt. Gemäss dem abgelehnten Gesetz wäre es dem Bund nämlich sogar explizit verboten gewesen, nur schon eine eigene e-ID herauszugeben. Auch die wichtigen Grundsätze der "Datensparsamkeit", der dezentralen Datenspeicherung sowie des "Datenschutzes durch Technik (privacy by design)" werden mit der neuen e-ID befolgt und die Kompatibilität mit den EU-Anforderungen an elektronische Identitätsnachweise kann gewährleistet werden.</p><p>Doch wieso braucht es eine e-ID? Im Internet werden heute nicht nur Einkäufe gemacht, Zahlungen abgewickelt oder Krankenkassen-Policen angepasst, auch der Austausch mit den Behörden findet mehr und mehr elektronisch statt. Dabei werden fortwährend sensible personenspezifische Daten verarbeitet und gespeichert. Wo immer das heute in der realen Welt geschieht, müssen wir uns ausweisen: am Päcklischalter, im Zug, am Zoll, bei der Polizei. Digital hat diese Ausweispflicht jedoch grosse Lücken, was dazu führt, dass viele Prozesse nicht sicher ausgestaltet sind und andere elektronisch gar nicht angeboten werden, obwohl dies technisch natürlich überhaupt kein Problem wäre. Meist müssen wir dann einfach unsere ID oder den Pass einscannen und ungesichert per Mail übermitteln, was absolut umständlich und vorzeitlich ist.</p><h3 class="heading--h5">Öffentliche Aufgabe und Datensparsamkeit</h3><p>Den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, ihre Identität zu bestätigen, ist eine grundlegende Aufgabe des Staates. Es ist höchste Zeit, dass er diese Aufgabe auch in der digitalen Welt übernimmt. Wir haben nun einen Entwurf für einen digitalen öffentlichen Identifikationsdienst vorliegen, der dem Gemeinwohl und nicht den privaten Profiten dient. Eine öffentliche, dezentrale und nicht rückverfolgbare e-ID ist eine unverzichtbare Infrastruktur, die es uns ermöglicht, die Kontrolle über unsere Daten zu behalten. Anstatt an ausländische Server gesendet zu werden, sind unsere Daten dezentral in einer vom Staat bereitgestellten Smartphone-Applikation gespeichert. Diese garantiert uns auch die Freiheit, selbst zu kontrollieren, welche Daten wir weitergeben wollen: Bei einer Weinbestellung im Internet reicht das Ausweisen der Volljährigkeit; weder das genaue Geburtsdatum noch der Zivilstand sind dafür vonnöten. Die e-ID ermöglicht dies dadurch, dass die übermittelten Daten stets auf ein Minimum reduziert werden.</p><h3 class="heading--h5">Es geht nicht um digitale Prozesse, sondern um das reale Leben</h3><p>Die Einführung e-ID ist auch eine dringende benötigte Grundvoraussetzung für eine Vielzahl von wichtigen Digitalisierungsprojekten im öffentlichen Bereich. Zum Beispiel konnte das von der Bevölkerung vor über drei Jahren beschlossene neue Organspende-Register bis heute nicht eingeführt werden, nur weil die dafür nötige e-ID fehlt! Es geht also nicht nur einfach um ein paar digitale Prozesse, sondern um das reale Leben der Menschen. Auch für das dringend benötigte elektronische Patientendossier und für eine Vielzahl von Prozessen im Bereich der Altersvorsorge braucht es unbedingt eine e-ID. Höchste Zeit also, dass wir nicht mehr länger zuwarten. Die Gewerkschaften empfehlen deshalb: Ja zum digitalen Service public, Ja zur e-ID!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/Rechenzentrum.jpg" length="659139" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11185</guid><pubDate>Mon, 14 Jul 2025 16:40:54 +0200</pubDate><title>Steuererhöhungen, AHV-Ausfälle und noch teureres Wohneigentum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuererhoehungen-ahv-ausfaelle-und-noch-teureres-wohneigentum</link><description>SGB-Argumentarium zu Abschaffung des Eigenmietwerts</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung ist eine Steuerentlastung der Gutverdiener:innen und Vermögenden. Sie würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Das dürfte zu Steuererhöhungen für die Mieterhaushalte führen, um diese Defizite zu kompensieren. Auch die AHV und die Sozialwerke müssten Millionen-Verluste in Kauf nehmen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung vom 28. September 2025 ein «NEIN».</p><h3 class="heading--h5">Wohneigentum ist heute ein Luxusgut&nbsp;</h3><p>Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung sind heute Luxusgüter. Wegen der hohen Immobilienpreise können sich nur noch rund zehn Prozent der Bevölkerung Wohneigentum leisten. Wer seine Immobilie vor 20 Jahren gekauft hat, ist heute in vielen Fällen Millionär:in. Die Preise für Eigentumswohnungen und Häuser haben sich in diesem Zeitraum schweizweit mehr als verdoppelt.</p><h3 class="heading--h5">Mieter:innen werden steuerlich benachteiligt</h3><p>Wenn Mieter:innen ihr Geld anlegen, zahlen sie auf die Rendite Steuern. Dasselbe gilt dank Eigenmietwert auch für Hauseigentümer:innen. Sie haben ihr Vermögen in eine Immobilie gesteckt und müssen sie keine Miete zahlen. Der Eigenmietwert sorgt dafür, dass auch diese «Natural»-Rendite auf Wohneigentum versteuert wird. Das sorgt für Gerechtigkeit. Ohne Eigenmietwert würden die Mieter:innen schlechter behandelt.</p><h3 class="heading--h5">Steuergeschenk für Gutsituierte</h3><p>Von einer Abschaffung des Eigenmietwerts würden vor allem Vermögende und Gutverdiener:innen profitieren. Wohneigentümer:innen haben offensichtlich mehr Vermögen, aber auch höhere Einkommen als die Mehrheit der Bevölkerung. Die unteren Einkommen wohnen grösstenteils in Mietwohnungen.</p><h3 class="heading--h5">Noch höhere Immobilienpreise</h3><p>Würde der Eigenmietwert abgeschafft, hätte das auch Auswirkungen auf die Immobilienpreise: Für Gutverdienende und Vermögende würde das Wohneigentum noch attraktiver. Sie wären dann bereit, noch mehr für Wohnungen und Häuser zu zahlen. Eine Schätzung des Hauseigentümer-Verbandes Winterthur geht von einem Preisanstieg von 13 Prozent aus. Der Traum vom Eigenheim würde damit für Normalverdiener:innen noch unrealistischer.</p><h3 class="heading--h5">Milliarden Steuerausfälle und Steuererhöhungen für Mieter:innen</h3><p>Die Abschaffung des Eigenmietwerts würde zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führen. Der Bund sowie Kantone und Gemeinden rechnen mit Mindereinnahmen von gegen zwei Mrd. Franken. Einzelne Kantone haben bereits angekündigt, dass dies zu grossen Defiziten führen würde. Im Kanton Graubünden wären es 90 Mio. Franken pro Jahr. Im Kanton Zürich wären es 300 Mio. Franken, was eine Steuererhöhung von drei Prozent nach sich ziehen müsste. Somit würden Mieter:innen die Steuergeschenke für reiche Immobilienbesitzer:innen über Steuererhöhungen finanzieren.</p><h3 class="heading--h5">Mehr Schwarzarbeit</h3><p>Auch der Unterhaltsabzug soll künftig wegfallen. Es wird erwartet, dass deshalb mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Schwarzarbeit-Experte Friedrich Schneider schätzt, dass die Schattenwirtschaft in der Schweiz um 450 bis 650 Millionen Franken &nbsp;pro Jahr wachsen würde. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden. AHV und andere Sozialversicherungen müssten jährlich Verluste von rund 50 Millionen Franken in Kauf nehmen.<br><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko.jpg" length="256324" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11030</guid><pubDate>Thu, 10 Jul 2025 16:00:00 +0200</pubDate><title>Chatbot hilft bei Fragen in der Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/chatbot-hilft-bei-fragen-in-der-berufslehre-rechte-der-lernenden</link><description>Rechte der Lernenden auf einen Klick</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was tun, wenn die Chefin Überstunden verlangt oder die Spesen nicht bezahlen will? Die Gewerkschaftsjugend des SGB stärkt Lernende mit einem neuen digitalen Angebot: Auf der Plattform <a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> beantwortet neu ein Chatbot rund um die Uhr Fragen zu Arbeitsbedingungen, Ferien, Lohn oder Überstunden – kostenlos, anonym und ohne Fachjargon.</p><p>Damit Lernende ihre Rechte kennen und einfordern können, hat der SGB den bewährten Ratgeber «Ich kenne meine Rechte» digital zugänglich gemacht. Der neue Chatbot basiert auf diesem Ratgeber, auf der langjährigen Beratungspraxis der Gewerkschaften sowie weiteren geprüften Quellen. Lernende können ihre Fragen direkt eingeben und erhalten sofort verständliche Antworten – zum Beispiel zu Ferienansprüchen während der Schulzeit oder zur Zulässigkeit von Überstunden. Bei komplexeren Fällen verweist der Chatbot auf kantonale Anlaufstellen oder die gewerkschaftliche Rechtsberatung.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Unterstützung für Lernende</strong></span></h3><p>Hinter dem Angebot steht die Gewerkschaftsjugend des SGB, die sich seit Jahren für faire Arbeitsbedingungen in der Lehre einsetzt. Ziel der Plattform ist es, junge Menschen frühzeitig zu stärken – bevor es zu Konflikten kommt – oder ihnen bei Problemen eine erste Orientierung zu bieten.&nbsp;</p><p>Neben dem Chatbot bleibt das digitale Nachschlagewerk von A bis Z erhalten: Über 400 klar formulierte Stichworte – von A wie Arbeitszeit über K wie Kündigung bis Z wie Zwischenzeugnis – geben Orientierung zu rechtlichen und praktischen Fragen im Lehralltag.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Psychische Belastungen: hoher Druck auf Lernende</strong></span></h3><p>Aktuelle Studien bestätigen den grossen Handlungsbedarf: Laut der Umfrage von WorkMed (2025) berichten 61 Prozent der Lernenden von psychischen Problemen – oft ausgelöst oder verstärkt durch die Ausbildung. Ein Drittel fühlt sich dadurch in der Lehre eingeschränkt. Hauptgründe sind lange Arbeitszeiten, zu wenig Ferien und schulischer Druck. Über ein Fünftel denkt an einen Lehrabbruch – besonders bei Problemen mit der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner.</p><p>Auch die Unia-Lernendenumfrage von 2024 zeigt alarmierende Missstände: Viele Lernende leiden unter Stress, Überlastung und Diskriminierung. Fast alle fühlen sich erschöpft, über die Hälfte arbeitet regelmässig mehr als neun Stunden pro Tag – oft gesetzeswidrig.</p><p>Die Plattform <a href="http://www.rechte-der-lernenden.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a> will diesem Missstand entgegenwirken: mit einem niederschwelligen Angebot, das aufklärt, stärkt und Orientierung gibt. Der neue Chatbot ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Selbstbestimmung und Unterstützung für junge Menschen im Arbeitsleben.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Grosse Resonanz zeigt den Bedarf</strong></span></h3><p>Die starke Nachfrage zeigt: Lernende brauchen einfache, zugängliche Informationen zu ihren Rechten. In den ersten sechs Monaten 2025 verzeichnete die bestehende Plattform bereits über 347’000 Aufrufe. Zudem hat der SGB in den vergangenen Monaten einen TikTok-Kanal aufgebaut, der mit über 60’000 Likes und starken Interaktionen verdeutlicht, wie sehr das Thema «Rechte der Lernenden» beschäftigt.</p><p>Auch die breite Unterstützung für die Petition «8 Wochen Ferien in der Lehre» mit 168’000 Unterschriften unterstreicht den grossen Problemdruck. Lernende wollen nicht nur über ihre Rechte Bescheid wissen und sich wehren können – sondern auch ihre Arbeitsbedingungen und ihre Rechte verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Lernender_Werkstatt_AGeorgiev-ist.jpg" length="209659" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11026</guid><pubDate>Mon, 07 Jul 2025 08:03:00 +0200</pubDate><title>Fünf Jahre Lohnanalysepflicht – ein Jubiläum mit bitterem Beigeschmack</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuenf-jahre-lohnanalysepflicht-ein-jubilaeum-mit-bitterem-beigeschmack</link><description>Protestaktion gegen andauernde Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschafterinnen, Politikerinnen, Vertreterinnen von Berufsverbänden und Frauenrechtsorganisationen haben sich am 30. Juni 2025 in Bern zu einer symbolischen Aktion zum «5. Geburtstag» der Lohngleichheitsanalysen im Gleichstellungsgesetz getroffen. Gemeinsam haben sie gegen die anhaltende Lohndiskriminierung von Frauen, die grossen Lücken im Gleichstellungsgesetz und dessen weitgehend unzureichende Umsetzung in grossen Unternehmen in der Schweiz protestiert.</p><p>Zur Erinnerung: Frauen verdienen immer noch durchschnittlich 1'364 Franken weniger pro Monat als Männer. Fast die Hälfte dieses durchschnittlichen Lohnunterschieds lässt sich nicht durch sogenannte «objektive» Faktoren wie Branche, Ausbildung, Alter usw. erklären. Der Anteil dieses nicht erklärbaren Unterschieds ist in den letzten Jahren sogar gestiegen, von 44&nbsp;Prozent im Jahr 2012 auf 48.2&nbsp;Prozent im Jahr 2022. In absoluten Zahlen bedeutet das für Frauen im Schnitt rund 8'000 Franken weniger Lohn pro Jahr. Selbst mit einem Lehrabschluss verdienen vier von zehn Frauen weniger als 5'000 Franken im Monat, und jede vierte muss sogar mit einem Lohn von weniger als 4'500 Franken auskommen.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Wirkungslose Analysen</strong></span></h3><p>Die Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG), die im Juli 2020 in Kraft getreten ist, sollte dazu beitragen, das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern zu verringern, indem alle Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten zu Lohnanalysen verpflichtet wurden, um mögliche Ungleichbehandlungen aufzudecken. Diese müssen die Analyse zudem von einer unabhängigen Stelle oder einer Vertretung der Arbeitnehmenden überprüfen lassen und die Ergebnisse ihren Mitarbeitenden mitteilen.&nbsp;</p><p>Diese gesetzlichen Regelungen sind aber quasi wirkungslos: Zum einen betreffen sie nur 0.84 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz, die insgesamt etwa 45 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes beschäftigen. Und zum anderen hängt die Durchführung der Analyse vom guten Willen der Arbeitgeber ab, da das Gesetz weder Kontrollen noch Sanktionen bei Nichteinhaltung der Bestimmungen vorsieht.</p><p>Diese sehr begrenzte Wirkung wurde durch eine im März 2025 vom Bundesrat veröffentlichte Zwischenbilanz bestätigt. Sie belegt, dass mehr als die Hälfte der betroffenen Unternehmen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes nicht oder nicht vollständig befolgt haben. Am wenigsten eingehalten wurde die Informationspflicht, und das sogar im öffentlichen Sektor, der eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen sollte. Am seltensten wurden die Analysen in der Gastronomiebranche durchgeführt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Bündelung der Kräfte mit der Koalition gegen Lohndiskriminierung</strong></span></h3><p>Anfang März 2025 haben 52 Organisationen, darunter der SGB und mehrere Mitgliedsgewerkschaften, die neu gebildete «Koalition gegen Lohndiskriminierung», einen offenen Brief an den Bundesrat gerichtet und ihn aufgefordert, das Gleichstellungsgesetz erneut zu überarbeiten, um die zahlreichen Mängel zu beheben. Bei einem symbolischen Geburtstagskuchen in Bern, bei dem jedes Stück für eine Lücke im aktuellen Gesetz stand, forderten Vertreterinnen der Koalition das Parlament auf, schnell Massnahmen zu ergreifen, um die Lohngleichheitsanalysen endlich wirksamer zu machen und die anhaltende Lohndiskriminierung zu beenden.</p><p>Zu diesen Massnahmen gehören:</p><ul><li><span>Kontrollen, um sicherzustellen, dass die betroffenen Unternehmen die Lohnanalysen auch wirklich durchführen</span></li><li><span>abschreckende Sanktionen für diejenigen, die ihren Pflichten nicht nachkommen</span></li><li><span>Ausdehnung des Gesetzes auf Unternehmen ab bereits 50 Beschäftigten</span></li><li><span>regelmässige und ausnahmslose Wiederholung der Analysen</span></li><li><span>transparente Kommunikation der Ergebnisse an die Beschäftigten kommuniziert und</span></li><li><span>eine Weiterführung der Verpflichtung zur Lohnanalyse auch über 2032 hinaus.</span></li></ul><h3 class="heading--h4"><span><strong>Für eine allgemeine Aufwertung der Frauenlöhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie</strong></span></h3><p>Solange der Bundesrat und das Parlament hartnäckig keine Massnahmen ergreifen, wird der SGB die inakzeptable Lohndiskriminierung von Frauen anprangern und sich für eine Aufwertung der Frauenlöhne einsetzen. Wir fordern eine allgemeine Lohnerhöhung in den von Frauen mehrheitlich ausgeübten Berufen. Löhne von mindestens 5000 Franken nach der Lehre und von mindestens 4500 Franken für alle müssen zur Norm werden. In Branchen wie der Kinderbetreuung, der Altenpflege oder dem Detailhandel ist eine solche Aufwertung am dringendsten.</p><p>Die Verbesserung der Löhne von Frauen erfordert auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit in Partnerschaften. Deshalb sind mehr öffentliche Investitionen in die familienergänzende Kinderbetreuung dringend nötig, wie sie zum Beispiel die vom SGB unterstützte und eingereichte <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> fordert.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250630_Lohngleichheits-Aktion-1-c-Unia.JPG" length="364133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11033</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2025 14:25:00 +0200</pubDate><title>Mindestlohn-Kampagnen wirken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestlohn-kampagnen-wirken</link><description>Analyse aus Anlass des 20-jährigen Bestehens der Gewerkschaft Unia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kein Lohn unter 4000 Franken: So lautete die Losung, mit welcher die Unia und andere SGB-Gewerkschaften ab 2010 gegen Armutslöhne antraten. Zum Jubiläum der Unia werfen wir einen Blick zurück. Denn Mindestlohnkampagnen gehören zu den grössten Erfolgen der Unia in ihren 20 Jahren Bestehen. Die Forderung war nur in Teilen neu: Ende der 1990er-Jahren forderten die Vorgängergewerkschaften der Unia keinen Lohn unter 3000 Franken. Die damalige, erste Kampagne war in mehrerlei Hinsicht erfolgreich. Man konnte Tieflöhne erfolgreich bekämpfen und nach langer Zeit wieder bedeutende Lohnfortschritte erzielen.&nbsp;</p><p>Neu an der zweiten Kampagne war die Volksinitiative für einen nationalen Mindestlohn von 4000 Franken. Die Initiative scheiterte zwar an der Urne krachend. Wirkungslos war sie aber nicht. Dank der Initiative setzten sich in der Öffentlichkeit die 4000 Franken als Grenze für einen gerade noch anständigen Lohn durch. Im Windschatten der Initiative konnten die Arbeitnehmenden gemeinsam mit der Unia, höhere Löhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) durchsetzen. Im Gastgewerbe konnte man endlich einen 13. Monatslohn einführen. In der Reinigung und im Detailhandel stiegen die tiefen Löhne zwischen 2010 und 2016 um rund 10 Prozent. Auch im Baugewerbe konnte man viele Löhne über die 4000er-Schwelle heben. Und im GAV der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie legte man zum ersten Mal in der Geschichte einen Mindestlohn fest.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nicht auf Lorbeeren ausruhen.</strong>&nbsp;</h3><p>Der Erfolg kann sich sehen lassen. Dank der Kampagne sind die tiefen Löhne in der Schweiz zwischen 2010 und 2016 stärker gestiegen als die mittleren und hohen Löhne (vgl. Grafik). Wie in der ersten Kampagne konnte man die Verbreitung von Tieflöhnen zurückdrängen. Leider können sich die Arbeitnehmenden und ihre Gewerkschaften nicht auf den Lorbeeren ausruhen. Seit dem Ende der letzten Kampagne war die Lohnentwicklung enttäuschend. Zu viele Beschäftigte arbeiten noch heute für zu tiefe Löhne. Die SGB-Gewerkschaften haben sich deshalb ein neues Ziel gesteckt: Niemand soll weniger als 5000 Franken mit Lehre und weniger als 4500 Franken ohne Lehre verdienen. Es ist an der Zeit, erneut Geschichte zu schreiben.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/4000er-Kampagne.jpg" length="203258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-11028</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2025 08:46:00 +0200</pubDate><title>Gegen Lohndumping: SGB unterstützt Strafbarkeit bei Umgehung von Arbeitsvorschriften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-lohndumping-sgb-unterstuetzt-strafbarkeit-bei-umgehung-von-arbeitsvorschriften</link><description>SGB nimmt Stellung zu Parlamentarischer Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) setzt sich konsequent für faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne ein. In seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative gegen die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen (21.470) unterstützt er die geplante Verschärfung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), mit dem Ziel, vorsätzliche Verstösse gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften strafrechtlich zu verfolgen. Gleichzeitig fordert er, Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit auszunehmen und eine Informations- und Dokumentationspflicht bei Verstössen einzuführen.</p><p>Immer wieder versuchen Unternehmen, sich durch Lohn- und Sozialdumping einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen – zulasten ihrer Angestellten und der gesamten Branche. Das Zahlen von Mindestlöhnen und Sozialversicherungsbeiträgen ist jedoch ebenso wenig fakultativ wie das Einhalten der Mindeststandards bei Ferientagen, Arbeits- und Ruhezeiten. Sie sind die gesetzliche Pflicht!&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Lücken im heutigen Recht müssen geschlossen werden</h3><p>Trotzdem sind Verstösse gegen arbeitsrechtliche Vorschriften zivilrechtlich kaum zu ahnden – ein unhaltbarer Zustand. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erlaubt zwar die Strafverfolgung bei unlauterer Werbung oder der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, nicht aber bei Lohndumping oder der Missachtung arbeitsrechtlicher Mindeststandards.&nbsp;</p><p>Diese Lücke schadet nicht nur den betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch jenen Unternehmen, die sich korrekt verhalten. Sie müssen mit Unternehmen konkurrieren, die durch Umgehung der gesetzlichen Vorgaben günstiger offerieren können. In der Folge geraten die Arbeitsbedingungen weiterer Beschäftigter der betroffenen Branche unter Druck.</p><p>Der SGB begrüsst daher, dass Unternehmen in Zukunft strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie vorsätzlich gegen gesetzliche Schutzbestimmungen verstossen und sich dadurch unfair am Markt positionieren.</p><h3 class="heading--h4">Arbeitnehmende dürfen nicht zu Straftätern gemacht werden</h3><p>Der SGB fordert aber auch, dass Arbeitnehmende ausdrücklich von der Strafbarkeit ausgenommen werden. Wer auf Anweisung des Arbeitgebers handelt und sich in einem hierarchischen Abhängigkeitsverhältnis befindet, darf nicht für Verstösse verantwortlich gemacht werden, die er oder sie nicht aus freien Stücken begeht. Diese Klarstellung muss im Gesetzestext unmissverständlich verankert werden.</p><p>Der SGB unterstützt zudem die Forderung, dass betroffene Arbeitnehmende und die Sozialpartner zwingend über festgestellte Verstösse informiert werden müssen. Nur so können sie ihre Rechte wahren und entsprechende Massnahmen ergreifen. Zudem braucht es aus Sicht des SGB eine Statistik des Bundes über festgestellte Verstösse, so dass die tripartiten Kommissionen kantonal und im Bund bei wiederholtem Missbrauch reagieren können und z. B. allgemeingültige Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen beantragen.&nbsp;<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/a/csm_Bundeshaus_Curia-Confoederationis-Helveticae_iStock-RomanBabakin_ebcb62b137.jpg" length="372406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10850</guid><pubDate>Tue, 01 Jul 2025 11:28:43 +0200</pubDate><title>Viele negative Erfahrungen der Schweiz mit Kontingentssystemen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/viele-negative-erfahrungen-der-schweiz-mit-kontingentssystemen</link><description>Kommentar des SGB zum Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der SVP-Abschottungsinitiative («10-Millionen-Schweiz») ist Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder lanciert. Das Niveau ist jedoch bedenklich. Die Personenfreizügigkeit wird kritisiert, ohne dass es eine halbwegs seriöse Diskussion über eine funktionierende Alternative gibt. Die Schutzklausel im EU-Paket wird als Fortschritt gefeiert, ohne dass klar ist, wie sie umgesetzt wird und was sie bringt. Viele reden von Kontingenten, obwohl die Schweiz schlechte Erfahrungen damit gemacht hat.</p><p>Das Schweizer Kontingentsystem ist ein jahrzehntelanger, schliesslich gescheiterter Versuch, die Einwanderung über Höchstzahlen und weitere Auflagen zu regulieren. «Die Kontingente wurden stets der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt angepasst, eine Begrenzung der Zuwanderung gab es nicht» (Mario Gattiker, NZZaS, 14. August 2018) . Die Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen waren teilweise erschreckend, insbesondere bei den Saisonniers. Die Integration in die Gesellschaft war in vielen Fällen völlig ungenügend. Viele Arbeiter:innen landeten schliesslich in der IV. Die Produktivität wurde gebremst. &nbsp;</p><p>Mit den Zulassungssystemen kann und muss die «Qualität» der Migration gesteuert werden – insbesondere die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und soziale Sicherheit sowie die Qualifikation. Hier schneidet die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit einem wirksamen Lohnschutz besser ab als Kontingents- oder Punktesysteme, wie Vergleiche zeigen.&nbsp;<br>Die Höhe der Einwanderung ist eine Folge der Wirtschaftslage, sowie der Internationalisierung der Wirtschaft und der Verbreitung des Internets bei der Stellensuche. Vor dem Jahr 2000 musste man lokale Zeitungen kaufen, um zu erfahren, welche Stellen ausgeschrieben waren. Nach dem Jahr 2000 hat sich der Stellenmarkt ins Internet verlagert, so dass die offenen Stellen weltweit sichtbar wurden. Die EU hat die Personenfreizügigkeit bereits 1993 eingeführt, die Schweiz erst 2002/2004. Doch die Immigration ist in den Niederlanden und in Dänemark in den letzten 20 Jahren stärker gestiegen als in der Schweiz.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4401</guid><pubDate>Fri, 27 Jun 2025 07:25:00 +0200</pubDate><title>Ferienjobs: das gilt es zu beachten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ferienjobs-das-gilt-es-zu-beachten</link><description>Tipps zum Arbeitsrecht für SchülerInnen und Studierende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien sind da. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Auch für sie gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig.</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).</p><h3>Bei Gefahr nein sagen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung. Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen.</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf dem <a href="http://www.gav-service.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">GAV-Service der Unia.</a> Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf dem<a href="http://www.lohn-sgb.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Lohnrechner des SGB</a>. Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h.</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man - wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs - im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.</p><p><strong>Tipp:</strong> Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre von A bis Z alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese kann man <a href="/service/broschueren-buecher/bestellformular" class="link link--internal">hier</a> bestellen. Ausserdem gibt es sie als Online-Version auf <a href="https://www.rechte-der-lernenden.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.rechte-der-lernenden.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/e/csm_ferienjob-junge-frau-cafebar_iStock-highwaystarz-617895934_dc3eaa6489.jpg" length="236572" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10722</guid><pubDate>Mon, 23 Jun 2025 11:58:06 +0200</pubDate><title>Solidarität und Teilhabe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/solidaritaet-und-teilhabe</link><description>SGB-Migrationskonferenz am 13. September 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschaftliche Antworten auf Rechtspopulismus und Hetze</p><p>Weltweit arbeiten Rechtsextreme Hand in Hand mit Milliardären, Libertären und fundamentalistischen Kreisen gegen die arbeitende Bevölkerung. Mit Hetze gegen Migrant:innen wird von den echten Problemen abgelenkt: Fragen nach Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums werden verdrängt, das System sozialer Sicherung und Arbeitsrechte abgebaut.&nbsp;</p><p>Auch in der Schweiz setzen Teile der Wirtschaftselite auf Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. Zum Beispiel mit der gefährlichen SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz frontal angreift.</p><p>Die soziale und gewerkschaftliche Bewegung muss sich gegen diese Allianz aus Rechtsextremen, Tech-Milliardären und Neoliberalen behaupten. Unsere stärksten Waffen sind unser Zusammenhalt und unser Engagement für sozialen Fortschritt, für gerecht verteilten Wohlstand und Solidarität.</p><p>An der diesjährigen SGB-Migrationskonferenz wollen wir über die Gefahr des Rechtspopulismus diskutieren und uns über gewerkschaftliche Strategien für Inklusion und Teilhabe austauschen. Nur gemeinsam können wir den Angriff auf unsere Rechte abwehren und Gleichberechtigung erkämpfen!</p><p><strong>13. September 2025, 9:30 - 16:45, Bern, Unia (Weltpoststr. 20)</strong></p><p><a href="http://www.sgb.ch/anmeldung-mk-25" target="_blank"><strong>Anmeldung zur Konferenz</strong></a></p><h3 class="heading--h5">Programm</h3><p>09:30 Ankunft und Kaffee<br>10:00 <strong>Eröffnung</strong><br>10:15 <strong>Einleitende Rede</strong> von Pierre-Yves Maillard (SGB)<br>10:30 <strong>Podiumsdiskussion</strong> «Kampf gegen Rechtspopulismus» mit Vania Alleva (Unia), Lisa Mazzone (Grüne), Alessandro Pelizzari (HETSL) und Damir Skenderovic (Universität Freiburg). Moderation: Kaspar Suber (WOZ)<br>11:30 <strong>Q&amp;A</strong> mit dem Publikum<br>12:15 <strong>Fotoaktion&nbsp;</strong><br>12:30 Mittagspause<br>14:00 <strong>Einführung in die Arbeitsgruppen</strong><br>14:15<br><strong>1.) Argumente &amp; Strategien gegen die SVP-Initiative </strong>mit Urban Hodel (SGB) und Marie Saulnier Bloch (Unia)<br><strong>2.) Demokratie-Initiative</strong> mit Tarek Naguib und Agnese Zucca (Aktion Viertviertel)<br><strong>3.) Mikrokämpfe</strong> mit Sophie Guignard (Solidarité sans frontières) und Itziar Marañón (Campax)<br>15:30 Kaffeepause<br>15:45 <strong>Zurück ins Plenum</strong> Reportierung der Arbeitsgruppen<br>16:00 <strong>Resolution &amp; Anträge</strong><br>16:45 <strong>Abschluss</strong></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/f/csm_190330_SGB-Miko_IMG_8815_79278cfc74.jpg" length="205500" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10717</guid><pubDate>Tue, 17 Jun 2025 16:16:44 +0200</pubDate><title>Nationale Grossdemo: Solidarität mit Gaza – der Schweizer Bundesrat muss endlich handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nationale-grossdemo-solidaritaet-mit-gaza-der-schweizer-bundesrat-muss-endlich-handeln</link><description>Aufruf zur Demonstration am 21. Juni 2025 um 16.00 Uhr in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Immer mehr Organisationen, darunter auch Amnesty International, kommen zum Schluss, dass Israel einen Völkermord an den Palästinenser*innen in Gaza begeht. Die israelische Regierung hat die Absicht ethnischer Säuberungen klar zum Ausdruck gebracht. Die Kriegsverbrechen der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 rechtfertigen in keiner Weise die von Israel begangenen genozidalen Handlungen und Kriegsverbrechen.</p><p>Die israelische Armee hat in anderthalb Jahren mehr als 54.000 Menschen getötet, darunter mindestens 15.000 Kinder. Die indirekten Todesfälle und die Opfer, die immer noch unter den Trümmern liegen, sind in dieser Bilanz nicht berücksichtigt. Hinzu kommt der vorsätzliche Einsatz von Hunger als Kriegswaffe gegen mehr als zwei Millionen Menschen im Gazastreifen und die langjährige Besatzungs- und Apartheidspolitik Israels in den besetzten Gebieten, die eindeutig gegen das Völkerrecht verstösst.</p><p>Als Depositarstaat der Genfer Konventionen und als Sitz des Uno-Menschenrechtsrates hat die Schweiz eine besondere Verantwortung. Die Untätigkeit, insbesondere des EDA, ist inakzeptabel und muss sofort enden.&nbsp;</p><p><strong>Wir fordern den Bundesrat auf:</strong></p><ol><li>Sich aktiv für einen sofortigen, dauerhaften und von der internationalen Gemeinschaft überwachten Waffenstillstand und für die sofortige Aufhebung der Blockade des Gazastreifens einzusetzen.</li><li>Die dokumentierten Kriegsverbrechen Israels klar zu verurteilen und alle Initiativen zu unterstützen, um Zwangsumsiedlungen oder illegale Vertreibungen der Bevölkerung in Gaza und im Westjordanland zu verhindern.</li><li>Unverzüglich die Finanzierung der humanitären Nothilfe für Gaza über die UNRWA wieder aufzunehmen und mindestens die jährlichen Mittel freizugeben, die bis 2023 finanziert wurden.</li><li>Die militärische Zusammenarbeit mit Israel sowie alle sicherheitsrelevanten Exporte sofort einzustellen.</li><li>Ein Verbot für Schweizer Unternehmen zu erlassen, sich an der Besatzung in den palästinensischen Gebieten zu beteiligen. Dies insbesondere in Bezug auf Waffen, Dual-Use-Technologien und Überwachungssysteme.</li><li>Das Recht des palästinensischen Volkes auf kollektive Selbstbestimmung uneingeschränkt anzuerkennen und sich entschlossen für dessen Umsetzung zu engagieren.</li><li>Sich für die Freilassung aller Geiseln und willkürlich inhaftierten Gefangenen in Israel und im besetzten palästinensischen Gebiet einzusetzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht.</li></ol><h3 class="heading--h5">Start und Treffpunkt der Demo</h3><p>Samstag, 21. Juni 2025, 16.00 Uhr. Besammlung auf der Schützenmatte, Bern (in Bahnhofsnähe)</p><h3 class="heading--h5">Verhaltenskodex&nbsp;</h3><p>Dieser Aufruf zur Demonstration wird von einer Koalition von Organisationen und politischen Akteur:innen getragen, die sich für ein mutigeres Engagement der Schweiz in der aktuellen Lage und für die Umsetzung dieser an den Bundesrat gerichteten Forderungen einsetzen. Diese Kundgebung ist bewilligt und friedlich, offen und zugänglich für alle, die dem Bundesrat klare Forderungen übermitteln möchten. Hasspropaganda, Rassismus, Islamfeindlichkeit oder Antisemitismus werden nicht toleriert.</p><h3 class="heading--h5">Unterstützende Organisationen</h3><p>Stand 12. Juni 2025 unterstützen folgende Organisationen den Aufruf: Palestine Solidarity Switzerland, Campax, SP Schweiz, Jüdische Stimme für Gerechtigkeit und Demokratie in Israel/Palästina, Amnesty International Schweiz, Unia Schweiz, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Junge Grüne Schweiz, JUSO, Grüne Schweiz, GSoA.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/d/csm_250621_gazademode-kl_aeb83a31dc.png" length="1015312" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10666</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2025 13:06:59 +0200</pubDate><title>Wohnen endlich bezahlbar machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wohnen-endlich-bezahlbar-machen</link><description>Jetzt die Mietpreis-Initiative unterschreiben!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wohnungsnot grassiert und die Mieten sind kaum mehr bezahlbar. Doch politisch herrscht seit Jahren Stillstand, bestenfalls. Nun wurde die Mietpreis-Initiative lanciert. Die Gewerkschaften unterstützen diese Initiative, weil damit die Mieten endlich wieder bezahlbarer gemacht werden können. Eines der grössten Kaufkraft-Probleme der Arbeitnehmenden wird damit wirksam gelindert.</p><p>Seit Jahren sind die steigenden Mieten für Millionen von Haushalten der Kaufkraftkiller Nummer 1. Während die einen ächzen, klingeln auf der anderen Seite munter die Kassen: Gemäss einer vielzitierten Studie bezahlten die MieterInnen nach geltender Rechtslage allein im Jahr 2023 zu hohe Mieten im Ausmass von insgesamt 10 Milliarden Franken. Das heisst: den entsprechenden Betrag sackte die Immobilienlobby in Form von missbräuchlichen Renditen ein.</p><h3 class="heading--h1 heading--h5">Immobilienkonzerne auf dem Vormarsch</h3><p>Während im Jahr 2000 noch 31 Prozent der Mietwohnungen im Besitz von Immobilienkonzernen waren, sind es heute schon 45 Prozent. Entsprechend dienen immer mehr Wohnungen als "Renditeobjekte". Spätestens wenn ein solches "Objekt" saniert wird, explodieren die Mietpreise unverhältnismässig. Und zuvor kommt es oft zu massenhaften sogenannten Leerkündigungen: Familien und RentnerInnen mit knappen Budgets werden rausgeworfen und können sich eine andere Wohnung zu teuren Neumieten erst recht nicht mehr leisten – geschweige denn in der gleichen, gewohnten Umgebung.</p><p>In den letzten 20 Jahren sind die Mietpreise um fast 25 Prozent gestiegen, die Löhne leider wesentlich weniger. Da die Ausgaben für das Wohnen der grösste Ausgabenposten in fast allen Haushaltsbudgets ist, belastet diese Preissteigerung die Arbeitnehmenden – zum allergrössten Teil MieterInnen – besonders. Diese Mehrkosten drücken auf die Kaufkraft, und zwar massiv. Den MieterInnen bleibt Ende Monat immer weniger im Portemonnaie, sie können sich immer weniger leisten. Letztlich leidet damit die ganze Volkswirtschaft unter der Profitlust der Immobilien-Konzerne.</p><h3 class="heading--h5">Was fordert die Mietpreis-Initiative?</h3><p>Das Mietrecht gibt heute eigentlich vor, wie Mietpreise berechnet werden müssen. Dabei sollen die entstandenen Kosten gedeckt und eine angemessene bzw. gedeckelte Rendite erzielt werden können. Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts ergibt sich heute eine aktuell zulässige maximale Nettorendite von 3.5 Prozent (Referenzzinssatz plus 2 Prozent). Doch diese wird in der Praxis oft und flächendeckend übertroffen. In der Realität wird heute statt einer gesetzeskonformen oft eine möglichst hohe Miete verlangt – missbräuchliche Renditen sind gang und gäbe. Diese Situation betrifft vor allem die Menschen, die in Städten mit begrenztem Wohnraum eine neue Wohnung suchen müssen. Doch das Problem verbreitet sich auch ausserhalb der Zentren schnell, insbesondere in Agglomerationen und in Tourismusgebieten. Weshalb? Weil die Mieten fast nirgendwo systematisch überprüft werden. Und genau dies fordert die Mietpreis-Initiative.</p><p>Klar ist: Von selbst werden die Mietpreise nie auf ein gesetzeskonformes Niveau sinken. Deshalb braucht es eine gesetzlich zwingende Überprüfung der Mietpreise (mit Anpassungsmöglichkeit in der Folge). Und genau dies fordert die Mietpreis-Initiative. Nur eine automatische und regelmässige Überprüfung der Mietpreise kann garantieren, dass die Mieten korrekt festgesetzt werden. Allein die präventive Signalwirkung solcher Überprüfungen dürfte dabei für positive Bewegung sorgen.</p><p>Neben der geforderten Mietkontrolle wird die Mietpreis-Initiative auch ein für allemal in der Verfassung festlegen, dass Mietpreise eine angemessene Rendite nicht übersteigen dürfen. Wird dies so dereinst in einer Volksabstimmung durch eine wuchtige Mehrheit der Bevölkerung bestätigt, werden sich die Immobilienkonzerne im Einzelfall nicht mehr einfach auf dehnbare Gesetzesformulierungen oder auf ihnen genehme Gerichtsurteile berufen können.</p><p><strong>Deshalb: Für tiefere Mieten jetzt die Mietpreis-Initiative unterschreiben!&nbsp;</strong><br>[<a href="https://mietpreis-initiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">Unterschriftenbögen auf der Kampagnenseite bestellen</a>]<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mietpreisinitative_DE.jpg" length="175243" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10664</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2025 08:49:47 +0200</pubDate><title>Die Marktöffnung ist dysfunktional</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-marktoeffnung-ist-dysfunktional</link><description>Stromabkommen Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem geplanten Stromabkommen müsste die Schweiz ihren Strommarkt komplett öffnen. Das heutige Schweizer System der geschützten Grundversorgung müsste zerschlagen werden, übrig bliebe nur noch ein Rumpfmodell. Für die Privathaushalte würde das nichts Gutes bedeuten, ebensowenig für die Energiewende.</p><h3 class="heading--h5">Strom ist banal, aber absolut unabdingbar</h3><p>Elektrischer Strom ist ein genauso banales wie vitales Produkt. Einerseits ist er völlig unsichtbar, geruchsneutral und uniform, und andererseits ist er für fast alle Aspekte des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens die unabdingbare Grundzutat. Entsprechend ist für die Privathaushalte entscheidend, dass der Strom immer zuverlässig und zu stabilen und fairen Preisen aus der Steckdose kommt. Im Unterschied zu individuellen Präferenzen für Chips- oder Guetzlimarken wird es den meisten Leuten einerlei sein, welche Farbe das Logo ihres Energieanbieters hat oder mit welchen Modalitäten man sich auf dessen Kundenportal einloggen kann. Entsprechend wenig ist aus KonsumentInnensicht von der freien Wahl des Stromanbieters zu erwarten: Strom bleibt Strom und die neue "customer experience" beim Wechsel des Stromanbieters bleibt äusserst bescheiden. Wirklich entscheidend bleibt für alle versorgten Haushalte und Unternehmen nur die Zuverlässigkeit der Stromversorgung und die Höhe des Strompreises. Diese beiden Faktoren lassen sich aber mittel- und langfristig nicht über individuelle Konsumentscheidungen beeinflussen, sondern sie ergeben sich integral aus der Architektur der Stromversorgung. Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren und damit die Energiewende, die Netzstabilität und der nötige Ausbau der Stromnetze, die Digitalisierung des Vertriebs und damit die zeitabhängige Optimierung der Nachfrage: Das sind die Faktoren, welche mittel- und langfristig über die Höhe der Strompreise und die Sicherheit der Versorgung der Schweizer Bevölkerung entscheiden – und nicht die Segnungen der freien Wahl des Stromanbieters.</p><h3 class="heading--h5">Strompreishammer über Nacht: In der Schweiz ausgeblieben</h3><p>Wenn die geplante freie Wahl des Stromanbieters für KleinkundInnen nur eine Spielerei ohne viel Mehrwert wäre, liesse sich damit leben. Doch ist die Marktöffnung sowohl aus KonsumentInnen- als auch aus ProduzentInnensicht mit erheblichen Nachteilen und Gefahren verbunden. Zuerst zur Verbrauchsseite: Dort wo es die freie Wahl seit Jahren gibt, etwa in Deutschland oder England, sind die Haushalte den Unabwägbarkeiten des Marktes voll ausgesetzt. Brachial zu spüren bekommen haben sie dies während der Strompreiskrise im Zuge der russischen Invasion in die Ukraine. In gewissen Staaten haben sich die durchschnittlichen Stromtarife für die Haushalte quasi über Nacht fast verdreifacht. Während der Preis für die Kilowattstunde im März 2021 in England 10.5 Cent betrug, waren es im März 2022 durchschnittlich 28.1 Cent, mit noch viel extremeren Beispielen im Einzelfall. Dieser Preisschock hat europaweit Millionen von Haushalte in die Armut getrieben, worauf sozialpolitische Stützungsmassnahmen wie die bekannten "Strompreisdeckel" beschlossen werden mussten. In der Schweizer Grundversorgung blieben die Preise zunächst stabil und wurden erst mit den nur einmal jährlich zulässigen Tarifänderungen auf 2023 und 2024 angehoben. Die Preisaufschläge waren zwar auch in der Schweiz substanziell, das Ausmass war aber mit einer über zwei Jahre verteilten und geglätteten Zunahme von 7.9 Rp./kWh auf 15.6 Rp./kWh viel geringer und liess sich zudem für die EndkundInnen lange im Voraus absehen.</p><h3 class="heading--h5">Frust der KleinkundInnen in der EU</h3><p>Die KleinkundInnen im geöffneten europäischen Markt haben nicht nur mit hohen und stark fluktuierenden Strompreisen zu kämpfen. Nicht selten sind sie auch damit konfrontiert, dass der von ihnen gewählte Anbieter plötzlich Konkurs geht. Strom ist im geöffneten Markt ein Spekulationsobjekt und entsprechend tummeln sich dort unzählige Vermarktungs- und Handelsfirmen, die mit aggressiven Strategien um KundInnen buhlen, ohne selbst eine einzige Kilowattstunde Strom zu produzieren. Verspekulieren sie sich, stehen die betroffenen Haushalte plötzlich ohne Anbieter da. Um Abzocke, Pleiten und Stromabschaltungen zu verhindern, musste in der EU ein kompliziertes und administrativ aufwändiges Regelwerk zur Gewährleistung des KonsumentInnenschutzes aufgebaut werden. Ein solches Regelwerk soll mit der Marktöffnung auch in der Schweiz eingeführt werden. Eine Absurdität: Anstatt von Beginn an zu versuchen, die mit der Marktöffnung verbundenen Probleme aufwändig wegzuregulieren, könnte man auch aus den schlechten Erfahrungen lernen und auf diese Öffnung verzichten.</p><h3 class="heading--h5">Energiewende droht ausgebremst zu werden</h3><p>Was die Produktionsseite betrifft, ist die entscheidende Frage unbestrittenermassen jene, ob die Strommarktöffnung die Energiewende beschleunigt – also den nötigen massiven und schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien befeuert – oder nicht eher auszubremsen droht. Wieso vieles für Letzteres spricht: Wer investiert, braucht Planungssicherheit. Auf die Elektrizitätsinfrastruktur bezogen heisst dies, dass für die Energieversorgungsunternehmen über viele Jahre hinweg einigermassen absehbar sein muss, welche Strommenge zu welchem Preis abgesetzt werden kann. Die Marktöffnung bewirkt aber das Gegenteil: Die heutigen Verteilnetzbetreiber werden dem Wettbewerb ausgesetzt und werden sich dort beweisen müssen. Gleichzeitig wären sie per Gesetz weiterhin zur Bereitstellung der optionalen Restgrundversorgung verpflichtet, wüssten aber heute nicht, wie viele KundInnen dort morgen wie viel Strom beziehen möchten, und zu welchem Preis. Klar ist nur, dass die in der Grundversorgung und darüber hinaus belieferte Anzahl KundInnen neu viel stärker schwanken würde. Und dies immer schneller, denn gemäss ausgehandeltem Abkommen soll der Stromanbieter mittelfristig nicht wie heute im Jahresrhythmus, sondern bald innerhalb von nur 24 Stunden gewechselt werden können! Was ebenfalls stark schwanken wird, ist der Strompreis, denn die Energieunternehmen müssen den nicht selbst produzierten Strom zu Marktpreisen einkaufen. Man würde den Verteilnetzbetreibern also just zu dem Zeitpunkt, wo von ihnen ein maximales Engagement für Investitionen in die erneuerbare Energiezukunft gefordert wird, den Teppich unter den Füssen wegziehen bzw. die Planungs- und Investitionssicherheit erheblich schwächen. Damit droht die Marktöffnung die Energiewende auszubremsen. Entsprechend äusserte sich z.B. der CEO von Swisspower, dem Verband der Stadtwerke, in der NZZ folgendermassen zum Stromabkommen: "Ich befürchte aber, dass die damit verbundene vollständige Liberalisierung des Strommarkts den Ausbau der Produktion erneuerbaren Stroms in unserem Land eher nach hinten verschiebt." Dies begründet er mit der investitionshemmenden Wirkung der höheren Preisvolatilität im geöffneten Strommarkt.</p><h3 class="heading--h5">EWZ vs. EKZ: Ein vielsagendes Anschauungsbeispiel</h3><p>Zum Schluss ein Praxisbeispiel aus Zürich: Die EWZ beliefert die Stadtzürcher Bevölkerung zu 100 Prozent mit inländischem erneuerbarem Strom, welcher grösstenteils aus eigenen Wasserkraftwerken in den Bündner Alpen sowie aus Beteiligungen an Partnerwerken stammt. Dieser Strom muss heute per Gesetz zu Produktionskosten an KleinkundInnen abgegeben werden, was die StadtzürcherInnen im laufenden Jahr 7.7 Rappen pro Kilowattstunde kostet. Damit liegt der Energietarif in der Stadt Zürich ganze 6 Rappen unter dem Schweizer Medianwert (13.7 Rp./kWh). Jenseits der Stadtgrenze sind in den meisten Zürcher Gemeinden die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) der lokale Energieversorger. Die EKZ verfügt zwar auch über eine substanzielle Eigenproduktion, kann damit jedoch nur gerade 31 Prozent des Strombedarfs abdecken (Geschäftsjahr 2023/2024). Der restliche Strom muss jeweils hinzugekauft werden, was sich in den letzten Jahren hoher Marktpreise stark auf den Endpreis für die KleinkundInnen ausgewirkt hat: Im aktuellen Tarifjahr beläuft sich der Strompreis (netto) der EKZ auf 15.7 Rp./kWh und beträgt damit mehr als das Doppelte des EWZ-Tarifs. Fazit: Die EKZ-KundInnen waren indirekt dem Markt – und damit den stark fluktuierenden und in den letzten Jahren grundsätzlich sehr hohen Strompreisen – ausgesetzt und haben dafür wortwörtlich einen hohen Preis bezahlt. Tiefere Preise und eine sichere Versorgung gibt es hingegen nur mit einer möglichst gut ausgebauten inländischen Produktion durch erneuerbare Energien, wie das Beispiel der EWZ eindrücklich zeigt.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10651</guid><pubDate>Wed, 28 May 2025 10:53:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Volksentscheide müssen Wirkung zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-volksentscheide-muessen-wirkung-zeigen</link><description>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum vierten Mal hat die St. Galler Stimmbevölkerung am 18. Mai längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Auch in anderen Kantonen ist diese Zwängerei an der Urne mehrfach gescheitert. Trotzdem will das nationale Parlament die Tür für mehr Sonntagsarbeit öffnen: Statt vier sollen die Kantone künftig bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage erlauben können. Besonders für Arbeitnehmende mit Familie wäre das ein Problem. Der SGB stellt sich entschieden gegen die weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.</p><p>Schon heute dürfen die Läden im Kanton St. Gallen von 6 Uhr bis 19 Uhr geöffnet sein. Dennoch beschloss die arbeitgebernahe Mehrheit im Kantonsrat eine massive Ausweitung: Öffnungszeiten von 5 Uhr bis 22 Uhr, auch am Samstag, wären möglich gewesen. Doch fast zwei Drittel der Stimmberechtigten sagten Nein. Damit hat das Stimmvolk in St. Gallen längere Ladenöffnungszeiten bereits zum vierten Mal verworfen.</p><p>Das Verkaufspersonal kann vorerst aufatmen: Es leidet schon heute unter langen Arbeitstagen, ständiger Flexibilität, Unterbesetzung – und nicht zuletzt unter tiefen Löhnen. Längere Öffnungszeiten hätten zudem auch andere Branchen getroffen – etwa die Reinigung, die Sicherheit und die Logistik. Das klare Abstimmungsergebnis ist daher ein wichtiges Signal für viele Arbeitnehmende.</p><p>Doch die nächste Belastung droht bereits: Das nationale Parlament plant aktuell die Umsetzung einer Standesinitiative aus dem Kanton Zürich. Neu sollen bis zu zwölf verkaufsoffene Sonntage pro Jahr möglich werden. Das ist vor allem für Angestellte mit Familie problematisch. Unter der Woche sehen sie ihre Kinder wegen der langen Arbeitstage kaum. Der Sonntag ist nicht selten der einzige Tag, an dem gemeinsame Zeit möglich ist.</p><p>Der SGB wehrt sich gegen die Ausweitung der Sonntagsarbeit, weil sie der Gesundheit schadet. Arbeitsmediziner:innen warnen: Weniger Ruhezeit erhöht das Risiko für Burn-out und Depressionen. Zudem leiden Familien, wenn der gemeinsame Sonntag wegfällt. Und auch der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt: Der Sonntag gehört der Erholung, der Kultur, der Freizeit – nicht der Arbeit.</p><p>Die Stimmberechtigten haben ihren Willen klar zum Ausdruck gebracht: Drei Viertel aller Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten wurden in den letzten Jahren abgelehnt. Viele Kantone verzichten sogar auf die heute erlaubten vier bewilligungsfreien Sonntage. Warum also noch mehr Druck und Belastung? Es braucht keine weiteren Liberalisierungen. Es braucht Respekt vor den Volksentscheiden und vor den Menschen, die hinter der Ladentheke stehen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10650</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 18:22:22 +0200</pubDate><title>Fünf Wochen Ferien – ein Minimum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuenf-wochen-ferien-ein-minimum</link><description>Gastbeitrag von alt SGB-Präsident Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist immer interessant, Menschen zuzuhören, wenn sie über ihre Arbeit sprechen. In letzter Zeit begegne ich zunehmend Leuten, die es<br>stört, dass sie noch immer nur vier Wochen Ferien im Jahr haben. Während es beim Lohn vorwärtsgegangen ist – wenn auch vielfach nur ungenügend –, hat sich bei ihren Ferien seit Jahrzehnten nichts bewegt.</p><p>Das spiegelt, so wie ich es wahrnehme, ein grösseres Unbehagen. Viele, die in Ostschweizer Betrieben arbeiten, identifizieren sich mit ihrer Arbeit. Ebenso verbreitet ist aber die Feststellung, dass der Stress bei der Arbeit gestiegen ist. Die Anforderungen sind hoch. Vier Wochen Ferien sind rasch aufgebraucht. Erst recht bei Familien mit Kindern. Die Flucht in die Teilzeitarbeit ist für die meisten keine Lösung. Dass es dereinst mit der Pensionierung besser wird, ist ein schwacher Trost. Schaut man auf die Realität in der Arbeitswelt,<br>so fallen allerdings grosse Unterschiede auf. Sobald es in einer Branche Gesamtarbeitsverträge gibt, sind die Verhältnisse besser. Das heisst: Die Ferienansprüche sind höher. Regelmässig sind fünf Wochen Ferien das Minimum. Für Ältere liegt der Anspruch oft bei sechs Wochen. Und es gibt viele Zwischenstufen.</p><p>Gesamtarbeitsverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen. Sie regeln die Arbeitsbedingungen in vielen gewerblichen und industriellen Branchen, aber auch bei manchen Dienstleistungen. Dass der Ferienanspruch auf dem Bau und im Gastgewerbe, aber auch in Branchen wie der Gebäudetechnik mindestens fünf Wochen beträgt, ist ausschliesslich den in diesen Branchen geltenden Gesamtarbeitsverträgen zu verdanken. Gäbe es sie nicht, hätten die meisten nur vier Wochen Ferien. Wie ohne Gesamtarbeitsvertrag auch ihre übrigen Arbeitsbedingungen schlechter wären. Ohne Gesamtarbeitsvertrag gilt nur das Gesetz. Das &nbsp;esetz regelt das Minimum. Und dieses Minimum liegt beim Ferienanspruch seit über vierzig Jahren bei vier Wochen. In diesen vierzig Jahren ist die schweizerische Wirtschaftsleistung enorm gewachsen. Auch die Löhne und die Sozialversicherungsleistungen sind gestiegen. Stehen geblieben ist hingegen der Ferienanspruch.&nbsp;</p><p>Blickt man zurück, so sind Ferien für alle – genauso wie die Schaffung der AHV – eine Errungenschaft der Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg. Nach schwierigen Krisen- und Kriegsjahren ging es damals endlich vorwärts. Aber automatisch kamen die Fortschritte nicht. Sie mussten erkämpft werden. Auf dem Bau waren die Baumeister der Ansicht, Bauarbeiter bräuchten keine Ferien, weil sie bei der Arbeit immer an der frischen Luft seien. Ein grosser Streik war nötig, bis der Anspruch auf bezahlte Ferien erstmals landesweit anerkannt wurde.&nbsp;</p><p>Heute ist beim gesetzlichen Ferienanspruch wieder ein Schritt nach vorne fällig. Aus wirtschaftlichen Gründen, aber vor allem, weil das einem verbreiteten Bedürfnis entspricht. Eine Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien scheiterte vor über einem Jahrzehnt in einer&nbsp;<br>Volksabstimmung. Der Sprung von vier auf sechs Wochen war für eine Mehrheit offenbar zu gross.&nbsp;</p><p>Heute, so meine ich, wäre ein Minimum von fünf Wochen genauso mehrheitsfähig wie die 13. AHV-Rente. Fünf Wochen Ferien im Jahr sind nicht mehr als Anstand.<br>&nbsp;</p><p class="text-right"><sup>Dieser Beitrag ist zunächst im St. Galler Tagblatt erschienen.</sup></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_13dfa15875.jpg" length="125133" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10652</guid><pubDate>Tue, 27 May 2025 09:29:00 +0200</pubDate><title>Arbeitende Menschen haben diese Verachtung nicht verdient</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitende-menschen-haben-diese-verachtung-nicht-verdient-mindestlohn</link><description>Redebeitrag von SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zum Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10640</guid><pubDate>Mon, 19 May 2025 13:28:30 +0200</pubDate><title>Jetzt mitreden: Die Berufsbildung attraktiver machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/jetzt-mitreden-die-berufsbildung-attraktiver-machen</link><description>Konsultation zur Attraktivität der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Berufsbildung steht unter Druck: Immer weniger Jugendliche interessieren sich für eine Berufslehre. Bis am 16. Juni 2025 können sich Interessierte beim Bund mit Kritik und Vorschlägen zur Schweizer Berufsbildung einbringen. Der SGB ruft zur breiten Beteiligung auf.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Auftrag von Bundesrat Guy Parmelin eine breite Konsultation zur Attraktivität der Berufsbildung lanciert. Ziel ist es bis Herbst 2025 eine Standortbestimmung mit konkretem Handlungsbedarf zu erarbeiten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst dieses Vorgehen ausdrücklich und beteiligt sich mit einer eigenen Stellungnahme. Als Mitglied der Tripartiten Berufsbildungskonferenz (TBBK) ruft der SGB alle Gewerkschaften, Arbeitnehmerverbände, Personalkommissionen, aber auch Lernende, Berufs- und Praxisbildner:innen, Berufsfachschullehrpersonen, Jugendarbeiter:innen und Eltern dazu auf, ebenfalls eine Stellungnahme einzureichen. &nbsp;Es ist an der Zeit, auf die Anliegen der Berufslernenden aufmerksam zu machen und sich kritisch-konstruktiv für verbesserte Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen einzusetzen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5">Warum mitmachen?</h3><p>Viele Jugendliche in einer Berufslehre berichten, dass es ihnen schlecht geht und sie unter psychischen Problemen leiden. Als häufigsten Grund dafür geben sie Belastungen im Lehrbetrieb an. Viele fühlen sich mit ihren Problemen in der Berufslehre nicht abgeholt. Sie getrauen sich nicht, ihre Probleme offen anzusprechen, weder bei den Berufsbildner:innen im Lehrbetrieb, noch bei den Lehrpersonen in der Berufsfachschule. Als Sorgen geben sie an, dass im Lehrbetrieb kein Verständnis für Fehler herrsche und sie unter langen Arbeitszeiten und wenig Ferien leiden. Während ihre Altersgenossen an Mittelschulen 13 Wochen Ferien geniessen, müssen Berufslernende mit lediglich fünf Wochen auskommen – trotz eines hohen Wochenpensums und der Dreifachbelastung von Arbeit im Betrieb, Schule und Lernen zuhause. Es darf daher nicht überraschen, dass der Anteil der dualen Berufsbildung gegenüber allgemeinbildenden Mittelschulen abnimmt. Zudem bleiben die Zahl der Lehrvertragsauflösungen und die Durchfallquoten bei Schlussprüfungen hoch.</p><p>Im Konsultationsdokument wird nur ein Teil dieser Probleme offen benannt. Darum braucht es jetzt deutliche Rückmeldungen aus Sicht der Arbeitnehmenden. Diese tauschen sich zu den genannten Problemfeldern am Dialogforum OdA Arbeitnehmende vom 21. Mai aus und der SGB wird basierend auf den Rückmeldungen eine Musterstellungnahme verfassen.</p><h3 class="heading--h4 heading--h5">Stellungnahme einreichen – so geht's:</h3><p>Das SBFI stellt im Rahmen der Konsultation ein Konsultationsformular zur Verfügung. Stellungnahmen können bis am 16. Juni 2025 eingereicht werden – entweder online via Microsoft Forms oder per Word-Formular.&nbsp;</p><p><a href="http://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/bwb/bb-steuerung/projekte-und-initiativen/attraktivitaet-der-berufsbildung.html#915215539" target="_blank" class="button" title="Konsultation Berufsbildung" rel="noreferrer">Alle Informationen und Unterlagen sind hier zu finden.</a></p><h3 class="heading--h4 heading--h5"><br>Unsere Haltung</h3><p>Der SGB wird sich in seiner Stellungnahme für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen einsetzen. Konkret heisst das etwa eine Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsqualität, flächendeckende, professionelle Schulsozialarbeit an Berufsfachschulen, bessere Betreuung, Begleitung und Unterstützung, mehr Kontrollen durch die kantonale Lehraufsicht, ein verbesserter Gesundheits-/Jugendarbeitsschutz und mehr Ferien. Die Stimme der Lernenden und der Arbeitnehmenden muss bei der Weiterentwicklung der Berufsbildung miteinbezogen und gehört werden.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/8/csm_jungeFrauInWerkstatt_aerogondo-iStock_39047413ba.jpg" length="160504" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10614</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 12:37:26 +0200</pubDate><title>Hände weg von den Mindestlöhnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-den-mindestloehnen</link><description>Ein Lohn muss zum Leben reichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus dem Nationalrat droht ein gravierender Angriff auf die Mindestlöhne und die föderale Ordnung der Schweiz. Kantone sollen entmachtet, demokratische Entscheide ausgehebelt und Working Poor erneut in Kauf genommen werden. Das Parlament muss diesen verfassungswidrigen Angriff stoppen.</p><p>Mit der Umsetzung der Motion Ettlin hat das Parlament einen besonders schwerwiegenden Angriff auf die Löhne der Arbeitnehmenden gestartet – und gleichzeitig auf die Bundesverfassung, die Souveränität der Kantone und den Föderalismus. All das soll im Rahmen der Revision des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) passieren,</p><p>Die Bundesverfassung erlaubt es den Kantonen ausdrücklich, aus sozialpolitischen Gründen Mindestlöhne einzuführen, um «Working Poor» zu verhindern – also Menschen, die trotz Vollzeitarbeit nicht von ihrem Lohn leben können. Denn sonst müssen Staat, Kanton oder Gemeinde mit Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen einspringen. Das verletzt nicht nur die Würde der Betroffenen, sondern bedeutet auch eine unerhörte Subventionierung von Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf zu tiefen Löhnen basiert.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen – insbesondere in Hochpreis-Regionen. Steuerzahlende sollen nicht länger Unternehmen subventionieren, die Armutslöhne zahlen.</p><h3 class="heading--h5"><strong>Demokratische Entscheide und die Bundesverfassung dürfen nicht ausgehebelt werden</strong></h3><p>Verschiedene Kantone und Städte (darunter Neuenburg, Genf, Zürich und Winterthur) haben diesen Missstand beendet und demokratisch legitimierte Mindestlöhne eingeführt, bestätigt durch Volks-Abstimmungen, Gesetze und das Bundesgericht.</p><p>Bereits im nationalen Abstimmungskampf 2013 über den Mindestlohn wurde von den Gegnern versprochen: Wenn es keinen nationalen Mindestlohn gibt, hätten wenigstens die Kantone die sozialpolitische Kompetenz, um «Working Poor» zu verhindern, durch den Erlass entsprechender kantonaler Mindestlöhne.&nbsp;</p><p>Nun erleben wir im Bundeshaus die Gefahr eines offenen Verfassungsbruchs: Gewisse Kreise wollen den Kantonen ihre Kompetenz entreissen – entgegen dem Willen der betroffenen Bevölkerung und gegen den Inhalt der Bundesverfassung. Mit einer einfachen Revision des Gesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) würde der verfassungsmässige Föderalismus und die Kompetenz der Kantone für sozialpolitische Mindestlöhne abgeschafft werden. Private könnten mit einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag zwingendes kantonales öffentliches Recht brechen.</p><p>Die Änderung des AVEG kommt im Juni zur Abstimmung in den Nationalrat. Das Parlament muss zur Vernunft kommen und diese Revision stoppen. Wird mit einem Verfassungsbruch die Kompetenz der Kantone abgeschafft, verbindliche Mindestlöhne einzuführen, die zum Leben reichen, wird der SGB sich mit allen notwendigen Mitteln dagegen wehren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_c8e044838c.jpg" length="261446" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10612</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2025 10:44:06 +0200</pubDate><title>Coop: Tiefe Löhne trotz grossem Erfolg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/coop-tiefe-loehne-trotz-grossem-erfolg</link><description>Trotz Gewinnen und Produktivitätssteigerung zahlt der Detail-Riese immer noch Tieflöhne</description><content:encoded><![CDATA[<p>Coop geht es ausgezeichnet. Der Detailhandelsriese wächst und erzielt hohe Gewinne. Allein 2024 verbuchte er 585 Millionen Franken Reingewinn. Das ist viel Geld. Damit könnte die Genossenschaft allen Beschäftigen eine Lohnerhöhung von 10 Prozent zahlen. Coop ist so erfolgreich, weil es sich den veränderten Einkaufsgewohnheiten besser anpasst als die Konkurrenz. Die Konsumentinnen und Konsumenten tätigen heute weniger oft grosse Wocheneinkäufe und kaufen stattdessen mehrmals unter Woche geringere Mengen ein. Dabei gehen sie in kleinere Geschäfte im Quartier oder auf dem Arbeitsweg. Coop kann von diesem Trend am stärksten profitieren, weil das Unternehmen mit fast 1000 Filialen das dichteste Filialnetz betreibt. Der orange Riese macht aber auch viel Umsatz, weil er die Preise gut auf die Kundschaft abstimmt: Gutverdienenden verkauft man teure Bio- und andere Premium-Produkte. Wer stärker aufs Geld achten muss, lockt man mit der günstigen Prix Garantie-Marke ins Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_mediathek_coop_take_away_verkaeuferin_kaffee_f0fb0eec66.jpg" length="192982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10588</guid><pubDate>Tue, 08 Apr 2025 11:46:26 +0200</pubDate><title>Sparpaket des Bundes: Unappetitlicher Hauptgang eines ungeniessbaren Menüs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sparpaket-des-bundes-unappetitlicher-hauptgang-eines-ungeniessbaren-menues</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bundesrat und Parlament sind schon länger auf Sparkurs. Finanzpolitisch ist dieser unnötig, volkswirtschaftlich falsch und für die Bevölkerung und das Bundespersonal eine Zumutung. Noch mehr gilt dies für das vom Bundesrat präsentierte «Entlastungspaket 2027». Die Gewerkschaften werden sich vehement dagegen einsetzen.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Bürgerlicher Interpretationsspielraum</h3><p>Gemäss Maastricht-Kriterien weist die öffentliche Hand in der Schweiz eine Nettoschuldenquote von 25 Prozent auf, in Deutschland sind es 65 Prozent. Die kommende, bürgerlich dominierte deutsche Regierung hat vor Kurzem vorab beschlossen, parallel zum engen Korsett der Schuldenbremse ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro zu schaffen. Die zweifelsfrei ebenfalls bürgerlich dominierte Schweizer Regierung wiederum beharrt auf einem harten Sparkurs und plant mit dem «Entlastungspaket 2027» (zusätzliche) jährliche Einsparungen von über 3 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Wollte man in der Schweiz mit gleichen Ambitionen wie Deutschland in die Zukunft investieren, ergäbe dies im Verhältnis zur Wirtschaftsgrösse einen Betrag von ziemlich genau 100 Milliarden Franken. Damit liesse sich eine Menge anfangen: Die Versäumnisse bei der Energiewende mit einem substanziellen öffentlichen Investitionsprogramm korrigieren; den horrenden inländischen Personalmangel im Gesundheits- und Pflegesektor mit einer Bildungs- und Lohnoffensive beheben; die völlig unsozial finanzierte Krankenpflegeversicherung auf eine solidarische Finanzierungsbasis stellen; den frappanten Digitalisierungsrückstand weit über die öffentliche Verwaltung hinaus aufholen etc.</p><h3 class="heading--h4">Sparkurs Hypothek für künftige Generationen</h3><p>Deutschland wird sich sein Sondervermögen leisten können, weil es dazu für eine gut funktionierende Wirtschaft und Gesellschaft schlicht keine Alternative gibt. Man denke nur etwa an den Investitionsrückstand in der Schieneninfrastruktur, welche die vergangenen Generationen den heutigen und künftigen hinterlassen haben (um in den Worten der VerfechterInnen der Schuldenbremse zu sprechen). Wenn es Deutschland kann, könnte es natürlich auch die Schweiz – siehe Maastricht-Vergleich zu Beginn. Doch zumindest könnte, ja müsste die Schweiz dringend vom eingeschlagenen Sparkurs abrücken. Denn dieser ist finanzpolitisch unnötig, volkswirtschaftlich völlig falsch und für die Bevölkerung eine Zumutung.&nbsp;</p><p>Die Hauptprobleme der Schweizer Finanzpolitik sind nicht Schulden und Defizite, sondern Überschüsse und ein Vermögensaufbau des Staates auf Kosten der Privathaushalte und Sozialversicherungen. Die Kehrseiten dieser Politik sind einerseits ein anhaltender Kaufkraftverlust breiter Bevölkerungsschichten und andererseits eine Unterfinanzierung (bzw. ungerechte Finanzierung) öffentlicher Investitionen und Dienstleistungen.</p><h3 class="heading--h4">Sparpaket nur schon buchhalterisch unnötig</h3><p>Mittlerweile verfügen Bund, Kantone und Gemeinden über ein Eigenkapital von über 120 Milliarden Franken. Nötig wäre deshalb zuallererst eine verfassungskonforme Anpassung der Schuldenbremse, dahingehend dass der Bund künftig so viel ausgeben kann, wie er einnimmt, anstatt strukturelle Überschüsse zu machen, die jeweils unproduktiv «auf der hohen Kante» landen. Diese Überschüsse entstehen chronisch einerseits durch Einnahmenunterschätzungen und andererseits durch Ausgabenunterschreitungen. Zusammen genommen betrugen diese Abweichungen während der Jahre 2005-2021 im Durchschnitt jeweils 2.1 Milliarden Franken, im neusten Rechnungsjahr 2024 waren es sogar 2.7 Milliarden Franken. Die interessante Parallele zu dieser Zahl: Sie entspricht exakt dem vom Bundesrat für das Jahr 2027 beabsichtigte zusätzliche Sparvolumen von 2.7 Milliarden Franken. Das heisst, dass allein die langfristigen jährlichen Budgetabweichungen die geplanten Sparmassnahmen fast schon obsolet machen.</p><h3 class="heading--h4">Finanzpolitik schon lange schwer verdaulich</h3><p>Das vom Bundesrat in die Vernehmlassung gegebene Sparpaket ist wie erwähnt keineswegs der Auftakt, sondern quasi der Hauptgang eines unappetitlichen Menüs mit bereits vielen vorangegangenen ungeniessbaren Vorspeisen – davon hier nur eine Auswahl: Für 2024 und 2025 wurden und werden massive «Querschnittskürzungen» umgesetzt, die Mittel des Bundes für die Arbeitslosenversicherung wurden gekürzt und beim Bundespersonal sowie insbesondere der Entwicklungshilfe müssen zugunsten der strategielosen massiven Aufstockung der Armeeausgaben radikale Kürzungen verkraftet werden. Und nun eben die Hauptspeise: Sparen bei der AHV und bei den Prämienverbilligungen, Erhöhung der öV-Billettpreise und der Studiengebühren, finanzpolitische Aushöhlung der Klimaziele, starke Schwächung von Bildung und Forschung, weitere Kürzungen beim Personal etc. Die gesamte Liste der 59 Massnahmen ist viel zu lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Kürzungen kurz- und langfristig spürbar</h3><p>Der Schaden, den die Sparpolitik bereits anrichtet und – käme dieses Sparpaket so durch – &nbsp;zusätzlich anrichten würde, ist auf vielen Ebenen spürbar. Einerseits sehr direkt und kurzfristig. Kürzt der Bund beispielsweise seine Beiträge an die ETHs, Unis und Fachhochschulen, dann werden ganz einfach die Studiengebühren verdoppelt (davon geht der Bundesrat selbst aus). Die direkte Folge: Die soziale Selektion in der Hochschulbildung nimmt weiter zu und damit langfristig auch der Fachkräftemangel. Indirekt und langfristig werden vor allem die Auswirkungen jener Einschnitte spürbar sein, die ausserhalb des Bundeshaushalts geplant sind, z.B. bei den Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds: Werden diese wie geplant um 200 Millionen jährlich reduziert, passiert heute nicht viel. Irgendwann ist dann aber vielleicht das Schienennetz marode und jeder zweite Zug fährt mit Verspätung. Deutsche Reisende in der Schweiz – und damit zurück zum Ausgangspunkt dieses Artikels – würden sich dann erstaunt an den Zustand der Deutschen Bahn heute zurückerinnert fühlen. Es wäre eine absolute Dummheit, wenn wir es so weit kommen liessen.&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften werden sich deshalb weiter mit aller Kraft gegen die schädliche Sparpolitik einsetzen.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/4/csm_Bundeshaus-mit-Blitzen_unsp-micaelhintze_9b7026650b.jpg" length="181434" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10569</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 11:38:55 +0200</pubDate><title>AHV-Beitragslücken: ein immer grösseres Problem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-beitragsluecken-ein-immer-groesseres-problem</link><description>Neue Zahlen zeigen: immer mehr Menschen haben Beitragslücken - mit massiven Folgen für ihre Renten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen in der Schweiz haben Lücken in ihren AHV-Beiträgen. Das ist problematisch, weil jedes fehlende Beitragsjahr die Rente um 2.3 % kürzt – das kann bis zu 60 CHF weniger sein, monatlich und das ein Leben lang.&nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Warum kann es Beitragslücken geben, wie kann es dazu kommen?</h3><ul><li>Unwissenheit: Viele merken nicht, dass sie zu wenig einzahlen, weil sie ihre AHV-Beitragsübersicht nicht regelmässig prüfen.</li><li>Schwarzarbeit: Wenn ein Arbeitgeber keine AHV-Beiträge zahlt, entstehen Lücken – und das ist in der Schweiz ein grösseres Problem als viele denken.</li><li>Unfall oder Krankheit: Wer ein Krankentaggeld erhält, zahlt oft keine AHV-Beiträge. Diese Zeit zählt dann nicht zur Rente.</li><li>Aufenthalt im Ausland: Wer während des Studiums oder für eine gewisse Zeit im Ausland lebt, kann Beitragslücken haben.</li></ul><h3 class="heading--h5">Wie könnte das Problem gelöst werden?</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schlägt folgende Massnahmen vor:</p><ol><li>Bessere Information:<br>Mit einem jährlichen AHV-Ausweis für alle Versicherten, damit sie allfällige Beitragslücken früh erkennen.<br>Ausserdem kostenlose Beratungsangebote, um die Folgen von Lücken auf die Rente zu verstehen.</li><li>Flexiblere Nachzahlungsmöglichkeiten:<br>Wer unverschuldet Beitragslücken hat (z. B. weil der Arbeitgeber die Arbeit nicht korrekt angemeldet hat), soll nachträglich einzahlen können.</li><li>Neue AHV-Beitragspflichten:<br>Unfall- und Krankentaggelder sollen AHV-pflichtig werden, damit auch diese Zeiten in der AHV berücksichtigt werden.<br>Einkommen von Personen mit Firmen im Ausland sollen in die AHV einbezogen werden.</li><li>Anpassungen für junge Berufstätige:<br>Lernende und andere junge Erwerbstätige sollen ihre Beiträge aus der Lehre für die spätere Rente besser nutzen können.</li></ol><h3 class="heading--h5">Warum ist das wichtig?</h3><p>Die AHV ist die wichtigste Altersvorsorge in der Schweiz. Wer Beitragslücken hat, bekommt eine tiefere Rente – oft genau die Menschen, die es sich am wenigsten leisten können. Der SGB fordert deshalb Reformen, damit mehr Menschen eine volle AHV-Rente erhalten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_9833d4c1c3.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10563</guid><pubDate>Mon, 31 Mar 2025 10:01:00 +0200</pubDate><title>⁠Solidarität statt Hetze – gemeinsam stark!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-statt-hetze-gemeinsam-stark-mai2025</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><strong>Aufruf des Schweizerischen Gewerkschaftbunds zum </strong><a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>1. Mai 2025</strong></a></p><p>Weltweit arbeiten Rechtsextreme Hand in Hand mit Milliardären, Libertären und fundamentalistischen Kreisen gegen die arbeitende Bevölkerung. Eine Gegenrevolution des Grosskapitals gegen die sozialen Fortschritte der letzten Jahrzehnte ist im Gange. Gleichstellung und weitere hart erkämpfte Rechte werden frontal angegriffen und abgebaut. Mit Hetze gegen Ausländer:innen und Minderheiten wird von den echten Problemen abgelenkt und die Verteilungsfrage verdrängt, während Sozialstaat und Arbeitsrecht demontiert werden.</p><p>Noch vor kurzem galt es als selbstverständlich, dass alle am steigenden Wohlstand teilhaben. Doch heute verweigern die Besitzenden den Arbeitnehmenden zunehmend ihren gerechten Anteil – obwohl die Wirtschaft floriert. Die Folge: Die Kaufkraft der Arbeitenden sinkt, während Unternehmens- und Immobilienbesitzer:innen immer reicher werden.</p><p>Auch in der Schweiz setzen zunehmend weite Teile der Wirtschaftselite auf Nationalismus und Ausländerfeindlichkeit. Auch hier werden Migrant:innen zu Sündenböcken gemacht und die Asylpolitik instrumentalisiert. Zu konkreten Problemen wie Kaufkraftverlust und steigenden Mietpreisen werden aber keine Lösungen angeboten. Im Gegenteil: unter dem Vorwand des Fachkräftemangels fordern die Arbeitgeber längere Arbeitszeiten und ein höheres Rentenalter, und wollen das Arbeitsrecht aushöhlen und zurückfahren.</p><p>Die Folge: die extreme Rechte kann zunehmend die politische Agenda diktieren. Zum Beispiel mit der gefährlichen SVP-Initiative gegen eine «10-Millionen-Schweiz», die im Frühjahr ins Parlament kommt. Die Abschottungs-Initiative fordert einen noch restriktiveren Asylkurs und führt zum Ende der Personenfreizügigkeit und des Lohnschutzes. Die neoliberale Elite setzt dieser bedrohlichen Entwicklung nichts entgegen. Stattdessen laviert sie und giesst Öl ins Feuer der Hetze. Anstelle von sozialem Fortschritt fordert sie Grenzkontrollen, Abschottung, absurde Schutzklauseln und einen noch härteren Kurs in der Asylpolitik.</p><p>Die soziale und gewerkschaftliche Bewegung steht heute mehr denn je vor der Herausforderung, sich gegen die Allianz aus Rechtsextremen, Grosskonzernen und der neoliberalen Elite zu behaupten. Die stärkste Waffe gegen deren Angriffe sind unser Zusammenhalt und unser Engagement für sozialen Fortschritt, für gerecht verteilten Wohlstand, für Gerechtigkeit und Gleichstellung. Mit einer breiten Mobilisierung der arbeitenden Bevölkerung ist es möglich, die Abbaugefahr abzuwehren und sogar Verbesserungen zu erzielen. Deshalb rufen die Gewerkschaften am Tag der Arbeit zum Widerstand auf:</p><ul><li>Gegen die Ausgrenzung von Menschen mit Migrationshintergrund!</li><li>Gegen die Sündenbockpolitik auf dem Rücken von Minderheiten!</li><li>Gegen den Sozialabbau und die Umverteilung nach oben!</li></ul><p><a href="https://erster-mai.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>Solidarität statt Hetze: Gemeinsam sind wir stark!</strong></a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/250501_1-Mai25-Socials-square-DE.svg" length="112418" type="image/svg+xml"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10543</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2025 14:00:00 +0100</pubDate><title>Nein zu neuen Steuerungerechtigkeiten, nein zur Abschaffung des Eigenmietwerts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zu-neuen-steuerungerechtigkeiten-nein-zur-abschaffung-des-eigenmietwerts</link><description>Parolenfassung des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung würde zu einer massiven steuerlichen Ungleichheit führen, den Wohnungsmarkt weiter anheizen und den Anreiz für Schwarzarbeit erhöhen. Zudem drohen Bund, Kantonen und Gemeinden Steuerausfälle in Milliardenhöhe. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt das Vorhaben deshalb ab und empfiehlt für die Volksabstimmung ein «NEIN».</p><p>In der zweiten Jahreshälfte 2025 wird über die Abschaffung der Eigenmietwert-Besteuerung abgestimmt. Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung unterliegt dem obligatorischen Referendum. Die Abstimmung wird voraussichtlich im September oder November dieses Jahres stattfinden.</p><p>Dies sind zentralen Argumente aus Sicht der Arbeitnehmenden gegen die Streichung dieses Steuerinstruments:</p><ul><li>Steuerliche Ungleichheit: 61 % der Schweizer Haushalte wohnen zur Miete. MieterInnen können ihre Miete nicht von den Steuern abziehen, während sie andere Geldanlagen versteuern müssen. Die Besteuerung des Eigenmietwerts bringt darum eine steuerliche Gleichbehandlung. Ohne diese Regelung würden WohneigentümerInnen bevorteilt.</li><li>Folgen für den Wohnungsmarkt: Der Immobilienmarkt würde weiter angeheizt. Wohneigentum würde durch neue Steuervorteile attraktiver und teurer. Gleichzeitig entfiele der Anreiz für EigentümerInnen, aus zu grossen Wohnungen auszuziehen.</li><li>Erhöhung der Schwarzarbeit: Mit dem Wegfall des Unterhaltskostenabzugs wird erwartet, dass mehr Renovationen in Schwarzarbeit erfolgen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Sozialversicherungen und damit auf die Altersvorsorge der Arbeitnehmenden.</li><li>Steuerausfälle: Der Bund sowie Kantone und Gemeinden müssten mit Mindereinnahmen von rund 1.7 Mrd. Franken rechnen.</li></ul><p>Der SGB-Vorstand hat deshalb entschieden, die Vorlage zur Ablehnung zu empfehlen. In der Abstimmungskampagne wird der SGB gezielt über die verteilungspolitischen Aspekte der Vorlage informieren und über die breiten negativen Folgen der Abschaffung des Eigenmietwerts aufzuklären.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Miete-Schluesseluebergabe_ist-alla-petrenko.jpg" length="256324" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10542</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 08:28:32 +0100</pubDate><title>Schweizer Grundversorgung bewährt sich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schweizer-grundversorgung-bewaehrt-sich</link><description>Guter Service public zahlt sich aus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir erinnern uns: Im Zuge der russischen Invasion in die Ukraine kam es an den Energiemärkten zu grossen Verwerfungen. Die Strompreise ­stiegen danach in den meisten europäischen Ländern quasi über Nacht sprunghaft an, teilweise kam es zu Verfünffachungen! Doch in der Schweiz blieben die Preise für Kleinkundinnen und -kunden zunächst ­stabil. Das hat damit zu tun, dass wir hier für Haushalte und KMU immer noch eine geschützte Grundversorgung kennen – mit regulierten Preisen, die nur einmal jährlich angepasst werden dürfen.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Tiefes Niveau</strong></h3><p>Natürlich ist auch die Schweiz nicht immun gegen Preisschwankungen an den internationalen Märkten: Die Haushalte bekamen dies mit den Tariferhöhungen der letzten beiden Jahre schmerzhaft zu spüren. Allerdings war der Preisanstieg erstens ­geglättet und nicht sprunghaft, und zweitens ist das Preisniveau für Kleinkundinnen und -kunden in der Schweiz im relevanten europäischen Quervergleich auch heute sehr tief, wie die Grafik zeigt. Besser schneiden nur Dänemark und Österreich ab. Und dies hauptsächlich deshalb, weil diese beiden Länder schon seit ­Jahren viel stärker auf erneuerbare Energien setzen: Zwar kostet der Bau von Windrädern zunächst etwas, doch der Wind weht danach gratis.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/umwelt-energie/Stromleitung_Hochspannung_SchweizerLandschaft_ist-makasana.jpg" length="386126" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10541</guid><pubDate>Tue, 25 Mar 2025 07:43:27 +0100</pubDate><title>Geschäft mit Pensionskassen-Geldern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/geschaeft-mit-pensionskassen-geldern</link><description>SGB fordert klare Regeln: Die Interessen der Versicherten müssen im Zentrum stehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die berufliche Vorsorge ist ein zentraler Pfeiler der Altersabsicherung in der Schweiz. Doch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass die Interessen der Versicherten nicht konsequent genug geschützt werden. Zu oft nutzen gewinnorientierte Unternehmen und Versicherungen die Strukturen der 2. Säule, um ihre eigenen finanziellen Interessen durchzusetzen – auf Kosten der Versicherten und ihrer Renten.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst daher grundsätzlich den neuen Weisungsentwurf der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), der Mindestanforderungen für Rechtsgeschäfte zwischen Pensionskassen und nahestehenden Personen definiert. Diese Regeln sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer einheitlicheren Aufsicht. Denn nur wenn Interessenskonflikte offengelegt und reguliert werden, kann verhindert werden, dass Versicherte durch überhöhte Gebühren oder ungünstige Vertragskonstruktionen benachteiligt werden.</p><p>Allerdings greift die Weisung noch zu kurz. Eine effektive Kontrolle der Effizienz in der 2. Säule bleibt weiterhin aus. Nach wie vor können private Anbieter hohe Risikoprämien, überhöhte Verwaltungskosten oder teure Vermögensverwaltungsgebühren durchsetzen, ohne dass eine wirksame Regulierung dies unterbindet. Hier braucht es dringend weitergehende gesetzliche Anpassungen, um sicherzustellen, dass das Vorsorgekapital tatsächlich den Versicherten zugutekommt – und nicht primär den Aktionären privater Anbieter.</p><p>Zudem warnt der SGB davor, dass die neuen Transparenzvorgaben nicht zu einem unnötigen administrativen Mehraufwand führen dürfen. Denn wenn gut funktionierende, schlanke und autonome Vorsorgeeinrichtungen durch übermässige Bürokratie gezwungen werden, sich gewinnorientierten Anbietern anzuschliessen, wäre das kontraproduktiv. Stattdessen braucht es zielgerichtete Massnahmen, die sich an der Grösse und Struktur der betroffenen Vorsorgeeinrichtungen orientieren.</p><p>Klar ist: Die berufliche Vorsorge muss sich wieder stärker an ihrem ursprünglichen Zweck orientieren – nämlich die Renten der Arbeitnehmenden zu sichern. Der SGB fordert die OAK BV auf, sich nicht nur für mehr Transparenz, sondern auch für eine echte Effizienzkontrolle in der 2. Säule einzusetzen. Die Versicherten dürfen nicht länger die Leidtragenden eines Systems sein, das finanzielle Interessen von Dritten über ihre eigene soziale Sicherheit stellt.</p><p>Mehr dazu in der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/consultations/2025/250207_GM_OAK_Nahestehende.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">vollständigen Stellungnahme (PDF)</a>.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10513</guid><pubDate>Tue, 18 Feb 2025 08:42:19 +0100</pubDate><title>Einheitliches Qualifikationsverfahren statt schriftlicher Abschlussprüfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/einheitliches-qualifikationsverfahren-statt-schriftlicher-abschlusspruefung</link><description>Reform der Allgemeinbildung in der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit jeher setzen sich die Gewerkschaften für eine Stärkung des Allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) in der Berufsbildung ein, damit sich Lernende – egal ob Jugendliche oder Erwachsene – persönlich, gesellschaftlich und beruflich möglichst gut entwickeln und ihr Potenzial verwirklichen können. Nicht nur in ihrer Rolle als Arbeitnehmer:in, sondern auch als Individuum, Staatsbürger:in und Teil der Gesellschaft. Neben dem berufskundlichen Unterricht vermittelt der ABU grundlegende Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, politische Bildung sowie kritisches Denken und leistet damit einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengleichheit. Der ABU soll Lernende in ihren persönlichen Ressourcen und Selbständigkeit bestmöglich unterstützen. Im Hinblick auf die soziale Mobilität soll der ABU deshalb möglichst breit und berufsunabhängig, jedoch lebenspraktisch und handlungsorientiert gestaltet sein.</p><p>Nach fast zwanzig Jahren soll die Verordnung über Mindestvorschriften für den Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der beruflichen Grundbildung totalrevidiert werden. In der Vernehmlassung hat sich der SGB für eine Stärkung des ABU in Form eine Vereinheitlichung und Erhöhung der Verbindlichkeit ausgesprochen und dafür, dass die neue Verordnung den ABU künftig für alle beruflichen Grundbildungen gleich regeln wird. Ebenso forderte der SGB, dass auch die Umsetzung in den Kantonen und die Ausgestaltung kantonaler Schullehrpläne möglichst einheitlich erfolgen soll.</p><p>Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hatte eine Verordnungsrevision in die Vernehmlassung geschickt, welche im Rahmen der Verbundpartnerschaft vorgängig gemeinsam erarbeitet worden war und die eine Neugestaltung des Qualifikationsverfahrens vorsah. Die bis dahin schriftliche ABU-Abschlussprüfung sollte durch eine Mischung aus Erfahrungsnote und Schlussarbeit (inkl. einer Präsentation und eines Prüfungsgesprächs) ersetzt werden. Der SGB unterstützte diesen Vorschlag und sprach sich im Rahmen seiner Vernehmlassungsantwort für eine höhere Gewichtung der Erfahrungsnote aus.</p><h4>Einheitliche Standards statt kantonaler Willkür</h4><p>An ihrer Sitzung vom 12. Februar sprach sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) nun plötzlich dafür aus, die schriftliche Schlussprüfung doch beizubehalten, beziehungsweise den Kantonen diesbezüglich Umsetzungsfreiheit zu gewähren. Dieser Entscheid konterkariert den verbundpartnerschaftlich erarbeiteten Vorschlag einer Neugestaltung des Qualifikationsverfahrens basierend auf Erfahrungsnoten sowie einer aufgewerteten Schlussarbeit mit Präsentation und vertiefender mündlicher Prüfung.</p><p>Das würde bedeuten, dass weiterhin unterschiedliche Regelungen in den Kantonen bestehen bleiben könnten. Damit würde die schweizweite Verbindlichkeit in Bereich der Qualitätssicherung – eines der wichtigsten Ziele der Reform – aufgegeben. Der SGB stellt sich nach wie vor hinter das zu Beginn des Reformprojektes «Allgemeinbildung 2030» definierte Ziel einer schweizweiten Harmonisierung der Allgemeinbildung, um Chancengerechtigkeit und Rechtsgleichheit für alle Lernenden sicherzustellen. Bereits heute bestehen erhebliche Unterschiede in der Umsetzung des allgemeinbildenden Unterrichts (ABU) zwischen den Kantonen und Berufsfachschulen, was die Vergleichbarkeit erschwert. Eine nationale Lösung würde die Mobilität der Lernenden erhöhen und die Gleichwertigkeit der Abschlüsse sichern.</p><h4>Stärkung der Handlungskompetenz statt veraltete Prüfungsformen</h4><p>Das Reformprojekt «Allgemeinbildung 2030» setzt auf eine Stärkung der Handlungskompetenz der Lernenden. Die bisherige Schlussprüfung ist ein Relikt vergangener Pädagogik, das die aktuellen Anforderungen an die Allgemeinbildung nicht mehr widerspiegelt. Eine praxisnahe Abschlussarbeit mit mündlicher Präsentation und anschliessendem Prüfungsgespräch fördert hingegen die nachhaltige Anwendung von Wissen und Kompetenzen in realen Handlungssituationen und stellt für viele Lernende eine Chance dar.&nbsp;</p><h4>Gewerkschaften fordern verbindliche Umsetzung der Reform</h4><p>Der SGB fordert das SBFI und den Bundesrat auf, an der geplanten Revision der Verordnung festzuhalten und die Abschlussarbeit inkl. Präsentation und Prüfungsgespräch als neuen Standard im Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung – neben den beizubehaltenden Erfahrungsnoten – zu verankern. Eine einheitliche Lösung auf nationaler Ebene ist entscheidend, um die Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit der Abschlüsse zu gewährleisten. Die Berufsbildung darf nicht in ein kantonales Flickwerk aus unterschiedlichen Prüfungsmodalitäten zerfallen.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10481</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2025 13:49:54 +0100</pubDate><title>Grippe, Erkältung, Viren, Bakterien – was sind Ihre Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grippe-erkaeltung-viren-bakterien-was-sind-ihre-rechte-und-pflichten-am-arbeitsplatz</link><description>Tipps und Hinweise für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist Grippezeit: zur Zeit rollt die erste Grippewelle von Westen durch die Schweiz. Ein sicherer Umgang mit Krankheit am Arbeitsplatz sind gerade jetzt zentrale Themen für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Um eine faire und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung sicherstellen zu können, müssen alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten kennen. Hier erfahren Sie, was Sie zum Thema wissen müssen und für welche Verbesserungen der SGB kämpft.</p><h4>Ärztliche Atteste erst ab dem dritten Tag</h4><p>Eine Ärztin oder ein Arzt stellt Ihnen ein ärztliches Attest zur Krankschreibung aus. Dieses bestätigt, dass die betroffene Person aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu leisten. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf Ihre konkrete Arbeit. So genügt z. B. bei einer Callcenter-Mitarbeiterin bereits eine «einfache» Heiserkeit, um die Erfüllung der Arbeitsleistung unmöglich zu machen.&nbsp;</p><p>Das Attest gibt den Beginn und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit an. Die Diagnose selbst bleibt vertraulich; es wird lediglich zwischen Krankheit und Unfall unterschieden. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, ist es sinnvoll, die Vorlage eines Attests erst ab dem dritten Krankheitstag zu verlangen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag würde zu Mehrbelastungen für die erkrankte Person und das Gesundheitssystem führen. Arbeitgeber sollten also kein Attest ab dem ersten Tag verlangen.&nbsp;</p><h4>Es braucht eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag</h4><p>In der Schweiz fehlt eine flächendeckende obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag. Derzeit hängt der Anspruch auf Lohnfortzahlung von Branche, Gesamtarbeitsvertrag, Arbeitsvertrag und der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Karenztage, an denen Arbeitnehmende im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung erhalten, sind nicht nur unsozial, sondern auch gesundheitlich riskant. Sie setzen erkrankte Arbeitnehmende unter Druck, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen, um Einkommensverluste zu vermeiden. Das verzögert die Genesung, erhöht die Ansteckungsgefahr von Kolleg:innen und verursacht langfristig höhere Gesundheitskosten. Eine obligatorische Krankengeldversicherung ab dem ersten Tag würde allen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall bieten und gesundheitsgefährdende Praktiken verhindern.&nbsp;</p><h4>Unterschätztes Problem: Präsentismus</h4><p>Arbeitgeber sind gefordert, eine Unternehmenskultur zu schaffen, welche die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden priorisiert, klare Regeln zur Krankmeldung etabliert und Präsentismus, also das Erscheinen zur Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen verhindert. Auch ein Wechsel ins Homeoffice ist bei Krankheit selten eine gute Idee. Zwar können so Ansteckungen vermieden werden, doch Arbeit bei Krankheit kann die Genesung verzögern und im schlimmsten Fall dazu führen, dass man noch kränker wird. Also: wer krank ist, ist krank und soll sich erholen.&nbsp;</p><p>Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden zu schützen. Deshalb ist auch ein Bonus, der bezahlt wird, wenn man keine Krankheitstage hat, eine schlechte Idee. Er führt zu Präsentismus mit den erwähnten gesundheitsgefährdenden Folgen und kann diese Arbeitgeberpflicht verletzten. Solche Boni sind aus arbeitsgesetzlicher Perspektive höchst problematisch und könnten zu rechtlichen Problemen für den Arbeitgeber führen.&nbsp;</p><h4>Was darf ich tun, wenn ich krankgeschrieben bin?</h4><p>Während einer Krankheit gilt: Nichts tun, was die Genesung gefährden könnte. Ob bestimmte Aktivitäten erlaubt sind, hängt von der Art der Erkrankung ab. So können Spaziergänge bei psychischen Belastungen oder gewissen anderen Erkrankungen hilfreich sein, während bei einer Grippe mit Fieber eher strikte Ruhe angebracht ist. Bei einer Migräne macht es Sinn, nicht in einem Bildschirm zu starren, während man bei einer gastro-intestinalen Infektion auch mal was auf Social Media posten kann.&nbsp;</p><p>Wenn Sie mehr erfahren möchten: wenden Sie sich an Ihre <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende#c12334">Gewerkschaft </a>oder die <a href="/der-sgb/kantonale-buende#c12660">Rechtsberatung der Kantonalen Gewerkschaftsbünde</a>.&nbsp;</p><h4>Weiterführende Lektüre :&nbsp;</h4><ul><li>Der <a href="https://unia.ch/de/ratgeber/arbeitsrecht-ratgeber" target="_blank" rel="noreferrer">Unia-Ratgeber zum Arbeitsrecht</a> (siehe Lohn bei Krankheit)</li><li><a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/espresso/lohnausfall-bei-krankheit-krank-und-keiner-zahlt" target="_blank" rel="noreferrer">«Kassensturz»/«Espresso» zu den Karenztagen</a></li><li>«Kassensturz»-Anwält:innen beantworten <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/services/fragen-und-antworten-darf-mein-arbeitgeber-nachfragen-warum-ich-krank-bin" target="_blank" rel="noreferrer">Fragen zu Krankheit am Arbeitsplatz</a></li><li><a href="https://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/krankgeschrieben-aber-trotzdem-arbeiten-692928" target="_blank" rel="noreferrer">Der «Beobachter» zur Krankschreibung</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnfortzahlung/article/lohnfortzahlung-bei-krankheit-rechte-und-pflichten/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zur Lohnfortzahlung bei Krankheit</a></li><li><a href="https://www.weka.ch/themen/personal/personalfuehrung-und-personalentwicklung/absenz-und-casemanagement/article/praesentismus-arbeiten-obwohl-man-krank-ist/" target="_blank" rel="noreferrer">Weiterführendes zum Problem Präsentismus</a></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/8/csm_Krank-am-Arbeitsplatz_torwai-iStock_kleiner_1a6f8d00d4.jpg" length="118333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10457</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2024 16:48:15 +0100</pubDate><title>8 Wochen Ferien für Lernende: Eine notwendige Investition zur Stärkung der Berufslehre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/8-wochen-ferien-fuer-lernende-eine-notwendige-investition-zur-staerkung-der-berufslehre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fordert, dass alle Berufslernenden in der Schweiz künftig Anspruch auf 8 Wochen Ferien haben. Diese Forderung wurde am 29. November 2024 von der Delegiertenversammlung des SGB beschlossen und anschliessend der parlamentarischen Gruppe Arbeit vorgestellt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10426</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2024 12:09:31 +0100</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2025: Aussichten gut – aber nicht für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2025-aussichten-gut-aber-nicht-fuer-die-bevoelkerung</link><description>Analyse der Kantonsfinanzen Budget 2025</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparhysterie beim Bund ist zwar ein Luftschloss. Aber Fakt ist, dass dieser laufend mehr Aufgaben von den Kantonen übernehmen muss. Wie die alljährliche Analyse des SGB zeigt, ist deren finanzielle Lage grossmehrheitlich sehr komfortabel. Sowohl für 2024 als auch für 2025 ist weiter mit satten Überschüssen zu rechnen. Nur: Ohne finanzpolitisches Umdenken dürfte davon bei den Leuten nicht viel ankommen.</p><h4>Gute Rechnungsabschlüsse – an der Bevölkerung vorbei</h4><p>Nach Vorliegen aller Rechnungsabschlüsse 2023 der Kantone konnte im Frühjahr 2024 festgestellt werden, dass der kumulierte Überschuss der Erfolgsrechnungen insgesamt 2.2 Milliarden betrug – dies bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone lagen also insgesamt um 3.8 Milliarden daneben. Was die Situation für das Jahr 2024 betrifft, wird erst mit dem Vorliegen der Rechnungsabschlüsse im nächsten Frühjahr Klarheit bestehen. Für das kommende Jahr 2025 budgetieren insgesamt 18 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert betrachtet auf 510 Millionen beläuft. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Erwartung der Kantone damit insgesamt positiver: Für das Jahr 2024 betrug das budgetierte Defizit kumuliert 1070 Millionen und war damit etwa doppelt so gross. Wenn die budgetierten Defizite mit dem Rechnungsabschluss 2023 verglichen werden, kann also sowohl für das laufende als noch mehr für das kommende Jahr wiederum mit satten Überschüssen gerechnet werden. Das Problem an diesen Überschüssen: Sie werden weder für die so dringenden ausgebliebenen Investitionen etwa im Bildungs- oder Pflegebereich noch für eine Stärkung der Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung (etwa über den unbedingt nötigen Ausbau der Prämienverbilligungen), geschweige denn für einen diesen Namen verdienenden "Teuerungsausgleich" für das Kantonspersonal eingesetzt. Nein, über die starren Regeln der kantonalen Schuldenbremsen landen diese Überschüsse fast überall "auf der hohen Kante", das heisst in einem weiteren unproduktiven und unsinnigen Vermögensaufbau.</p><h4>Fehlerhafte Budgets und neue Ideen</h4><p>So wird die von den Kantonen ausgewiesene, beziehungsweise vom SGB berechnete Nettovermögensquote (Nettovermögen im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung) gemäss den Budgetangaben 2025 noch weiter steigen, von 5.93 Prozent in den Budgets 2024 auf 6.04 Prozent in den Budgets 2025. Ebenfalls eine Rolle beim Vermögensaufbau spielt jeweils die "Budgetgenauigkeit" der Kantone: Die Kantone budgetieren – auch im Verhältnis zum Bund – chronisch zu hohe Ausgaben und zu tiefe Einnahmen. Im neusten abgeschlossenen Rechnungsjahr (2023) betrug der Budgetierungsfehler durchschnittlich 6.09 Prozent. Das heisst der Saldo der Erfolgsrechnung im Verhältnis zu den Einnahmen lag prozentual um so viel über dem budgetierten Ergebnis. Auch hier gilt: Der erzielte Überschuss "verschwindet" vornehmlich in den Schuldenbremsen. Als Alternative wird neuerdings in etlichen Kantonen (z.B. Basel oder Aargau) die Einführung von Steuerrückerstattungsregeln diskutiert: Rechnungsüberschüsse über einem gewissen Betrag sollen automatisch an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Mit solchen Massnahmen würde das Geld zwar vermehrt bei den Leuten ankommen, aber erstens droht – etwa bei einer Ausschüttung pro Kopf oder gar im Verhältnis zum steuerbaren Einkommen – eine unsoziale Umsetzung und zweitens stünde auch eine solche starre Regel im klaren Widerspruch zur nötigen Flexibilität für eine umsichtige Ausgabenpolitik.</p><h4>Steuersenkungen drohen – bei den Falschen</h4><p>Die Vermögens- und Ertragslage wird also in den allermeisten Kantonen auch im nächsten Jahr gut bleiben und sich vielerorts sogar noch weiter verbessern. Dies wurde bereits zum Anlass für weitere Steuersenkungen zu Gunsten insbesondere von Haushalten mit hohen Einkommen, aber auch erneut von Unternehmen genommen. Dazu kommt, dass in den relevanten, von der Einführung der OECD-Mindeststeuer betroffenen Kantonen (Basel, Genf, Zug, Luzern etc.) mittlerweile absehbar ist, dass die zu vollziehende Erhöhung der Unternehmenssteuern mehrheitlich durch breitflächige Subventionsprogramme für ebendiese Unternehmen bzw. ihr hochbezahltes Fachpersonal verwendet und damit rückgängig gemacht werden soll.&nbsp;</p><h4>Spitäler und Schulen: Service public weiter unter Druck</h4><p>In starkem Kontrast zur geschilderten Vermögenslage der Kantone, bzw. als Kehrseite der gleichen Medaille zeigt sich der Zustand des Service public in den Regionen. Beim Staatspersonal wird seit Jahren gespart; im kommenden Jahr drohen verschärfte Nullrunden und teilweise sogar Nominallohnkürzungen. Die Prämienverbilligungen werden mit den im nächsten Jahr weiter stark steigenden Krankenkassenprämien in den meisten Kantonen mit Sicherheit nicht Schritt halten, was der Bevölkerung weiter Kaufkraft entziehen wird. Die gravierende Unterfinanzierung der Spitäler wird sich weiter verschärfen, genauso wie der Personalmangel in der Pflege. Und im Bildungswesen ist man mit einem starken Investitionsrückstand bei gleichzeitigem Lehrpersonenmangel konfrontiert. All diese Baustellen verlangen nach einem finanzpolitischen Umdenken und nach breitem gewerkschaftlichem Engagement.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10360</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 10:29:07 +0200</pubDate><title>Wenn nicht drin ist, was drauf steht: Nein zu EFAS am 24. November 2024 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-nicht-drin-ist-was-drauf-steht-nein-zu-efas-am-24-november-2024</link><description>Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">«Was lange währt, wird endlich gut»: Unter diesem Motto wollen uns die BefürworterInnen von «EFAS» ein Ja zu ihrer Vorlage schmackhaft machen. Das Parlament habe nun 15 Jahre lang intensiv an dieser Reform gearbeitet und nun könne es doch nicht sein, dass mit einem Referendum im letzten Moment alles zu Fall gebracht würde. Nun, das kann nicht nur sein, das muss sogar! Denn EFAS ist eine einseitige, vom Parlament verschriebene Mogelpackung mit viel zu grossen Risiken und Nebenwirkungen sowohl für die PrämienzahlerInnen als auch für die Hochbetagten und das Personal.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Soziale Finanzierung war nie das Ziel</strong></span></h3><p>EFAS wurde von Beginn weg völlig falsch aufgegleist: Denn im Zentrum stand immer der Grundsatz, dass eine – an und für sich richtige – einheitliche Finanzierung «verteilungsneutral» umgesetzt werden müsse. Das heisst: An der völlig unsozialen Finanzierung hauptsächlich über sehr hohe Kopfsteuern (Prämien) und zu einem geringeren Anteil über einkommensabhängige Steuern soll sich rein gar nichts ändern. Sämtliche Anträge von progressiver Seite, den Kantonsanteil zugunsten der Prämienzahlenden deutlich zu erhöhen, wurden über die Jahre vom Parlament abgelehnt. Entsprechend unverschämt ist es, wenn bürgerliche PolitikerInnen und LobbyistInnen nun behaupten, es würde ihnen mit EFAS um eine Entlastung der Prämienzahlenden gehen. Im Gegenteil: Mit EFAS nimmt die massive Belastung der Haushalte durch Prämien ungebremst weiter zu. Selbst der Bundesrat geht davon aus, dass die Prämien mit dieser Reform bis im Jahr 2030 um weitere 42 Prozent (!) steigen werden. Doch selbst das ist noch optimistisch. Denn die entsprechende Studie ist heillos veraltet und wurde noch vor den massiven Prämiensprüngen der letzten drei Jahre verfasst. Ganz abgesehen davon, dass Prämienprognosen über einen so langen Zeitraum ohnehin Kaffeesatzlesen sind.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Den PrämienzahlerInnen das Bein gestellt</strong></span></h3><p>So oder so ist aber klar: Sogar der falsche Grundsatz der "Verteilungsneutralität" wurde bald über Bord geworfen und mit einem für die Prämienzahlenden noch schlechteren Modell ersetzt. Denn unter dem unverständlichen Druck der Kantone hat das Parlament beschlossen, auch die Langzeitpflege (Heime und Spitex) in die «Formel» der einheitlichen Finanzierung einzubauen. Ein wahrer Tabubruch: Denn die Langzeitpflege ist heute der einzige Versorgungsbereich, für den ein gesetzlich festgelegter Prämiendeckel gilt. Überall sonst steigen die Prämien laufend im Gleichschritt mit den Kosten – seien es die überrissenen Medikamentenpreise oder unverschämte Löhne und Abrechnungen von Kassenbossen und SpezialärztInnen – massiv an. Und nun soll auch noch der Prämiendeckel für die Langzeitpflege ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden. Das bedeutet im Klartext durchschnittlich 600 Franken mehr Prämienbeteiligung für einen Aufenthalt im Pflegeheim – pro Monat! Und weil das scheinbar noch nicht reicht, soll mit EFAS auch noch die maximale Kostenbeteiligung der PatientInnen in den Heimen und bei der Pflege zu Hause aus dem Gesetz gestrichen werden. Dies, obwohl die Kostenbeteiligung der Bevölkerung im Allgemeinen bereits heute nirgendwo in Europa höher ist als in der Schweiz. Verrückt.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die wahre Agenda wird noch nicht einmal versteckt</strong></span></h3><p>Wo also «einheitliche Finanzierung» draufsteht, steckt sehr viel mehr drin: sehr viel Schlechtes für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal. Dass es den LobbyistInnen dieser Reform eben auch um sehr viel mehr geht, haben sie in der Herbstsession im Ständerat erstaunlich offen unter Beweis gestellt. Denn genau an jenem Donnerstag, als die Gesundheitsministerin den nächsten Prämiensprung bekanntgeben musste, haben die StänderätInnen erstens entschieden, dass künftig die Franchisen weiter angehoben werden sollen. Und zweitens, dass sich die Krankenkassen neu frei aussuchen können, in welchen Spitälern und bei welchen ÄrztInnen sie künftig die Rechnungen der Versicherten bezahlen möchten. Die Einführung der kompletten sogenannten «Vertragsfreiheit» soll dies möglich machen. Besonders pikant daran: Mit EFAS wird diese Vertragsfreiheit umso interessanter. Denn wenn die Reform durchkäme, wären es künftig die Kassen, welche sämtliche Mittel an die ÄrztInnen und die Spitäler verteilen – also auch jene 13 Milliarden Steuergelder, über deren Verteilung heute ausschliesslich die Kantone entscheiden und wachen.&nbsp;Künftig würden also, gemäss Studie des Bundes, die Kassen "den Behandlungspfad über Kostengutsprachen stärker steuern". Klingt nicht angenehm, und wäre es auch nicht.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Gute Absichten stoppen die Lobby nicht, aber ein Nein zu EFAS</strong></span></h3><p>Die BefürworterInnen von EFAS erhoffen sich von ihrer Reform bestenfalls Verbesserungen im Gesundheitssystem, die sich über drei Ecken allenfalls irgendwann bemerkbar machen – sofern «all die verschiedenen Akteure [...] ihr Verhalten tatsächlich ändern» (auch dies der O-Ton einer Begleitstudie). Andere BefürworterInnen verfolgen mit EFAS jedoch unbeirrt ihre Agenda eines noch mehr auf Profit und damit Zweiklassenmedizin getrimmten Gesundheitswesens. Was aber allen gemein ist: Sie nehmen mit EFAS explizit ins Gesetz geschriebene Verschlechterungen für die Versicherten, die PatientInnen und das Gesundheitspersonal in Kauf. Das ist auch nach 15 Jahren nicht zu akzeptieren, erst recht nicht. Deshalb am 24. November Nein zu EFAS.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/efasvisual-2_art_01.jpg" length="177939" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10358</guid><pubDate>Fri, 11 Oct 2024 09:36:41 +0200</pubDate><title>Nein zum nächsten Angriff auf die MieterInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nein-zum-naechsten-angriff-auf-die-mieterinnen</link><description>Bei den Miet-Referenden am 24. November 2x NEIN</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Anstatt sich endlich um die grassierende Wohnungsnot zu kümmern und für bezahlbare Mieten zu sorgen, knickt das Parlament vor der Profitgier der Immobilienlobby ein und will das Mietrecht weiter aushöhlen. Soweit kommt es noch! Zu diesem Angriff auf die MieterInnen und somit auf die ArbeitnehmerInnen braucht es am 24. November ein wuchtiges Nein.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>Die ungeniessbare Suppe weiter versalzen</strong></span></h3><p>Im Jahr 2022 gaben die MieterInnen in der Schweiz 13 Prozent mehr für die Miete aus als noch 15 Jahre zuvor (bei einer allgemeinen Teuerung von 3.3 Prozent im selben Zeitraum). Kein Wunder, sind die hohen Mieten heute eine der Hauptursachen für die finanziell schwierige Lage von Hundertausenden von Haushalten.</p><p>Während die einen ächzen, klingeln aber auf der anderen Seite munter die Kassen: Laut einer vielzitierten unabhängigen Studie bezahlten die MieterInnen gemäss geltender Rechtslage allein im Jahr 2023 10 Milliarden Franken zu hohe Mieten. Das heisst: den entsprechenden Betrag sackte die Immobilienlobby in Form von missbräuchlichen Renditen ein. Anstatt diesen systematischen Rechtsbruch endlich zu stoppen, hat das bürgerliche Parlament zugunsten von HEV, Swiss Prime Site &amp; Co. sogar noch nachgedoppelt und eine massive Verschlechterung des Mietrechts beschlossen.</p><h3 class="heading--h4"><span><strong>MieterIn raus, Mietzins rauf</strong></span></h3><p>Nach geltendem Recht ist die Untervermietung ein verbrieftes Recht der MieterInnen. Sie brauchen dafür schon heute immer die Zustimmung der VermieterInnen. Mit der geplanten Gesetzesrevision soll nun eine Reihe von willkürlichen Gründen für die einseitige Verweigerung einer Untervermietung eingeführt werden. Neu könnte den MieterInnen auch bei leichten «Formfehlern» bei einer Untervermietung sogar gekündigt werden – und dies quasi fristlos!&nbsp;Das ist der erste Schlag. Mit dem zweiten Schlag soll der MieterInnen-Schutz bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die VermieterInnen eingeschränkt werden. Dies, obwohl der Eigenbedarf bereits heute oft einfach als Vorwand für eine Kündigung verwendet wird – nur um danach die Wohnung wesentlich teurer wieder auszuschreiben! Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wäre dies noch einfacher möglich: Auch ältere MieterInnen, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben, könnten so auf die Strasse gestellt werden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Endlich eine Verschnaufpause, nicht noch stickigere Luft!</strong></h3><p>Der Plan der Immobilienlobby ist klar und deutlich: Zuerst die MieterInnen einfacher rauswerfen und dann die Mieten noch stärker erhöhen. Damit es auch mit dem zweiten Schritt klappt, hat das Parlament bereits zwei weitere Gesetzesänderungen aufgegleist. Mit diesen soll etwa die Anfechtung eines zu hohen Mietzinses noch schwieriger gemacht und die Logik der Marktmiete damit de facto gesetzlich festgeschrieben werden</p><p>All diese Massnahmen führen dazu, dass sich die Mietpreisspirale noch weiter hochdreht und damit der Bestand bezahlbarer Wohnungen noch weiter abnimmt. Das klingt reichlich surreal: Als ob die Mieten nicht schon längst exorbitant hoch wären, und als ob in den Zentren überhaupt noch eine relevante Anzahl freier bezahlbarer Wohnungen existieren würde. Es ist völlig klar: Anstelle weiterer Rückschritte, braucht es im Mietrecht und beim Wohnungsbau unbedingt endlich substanzielle Fortschritte. Die Vorschläge dazu liegen längst auf dem Tisch: Am vordringlichsten wären die sofortige Einführung einer regelmässigen Prüfung der zulässigen Miete sowie der schnelle Ausbau der – in der Bundesverfassung seit Ewigkeiten vorgesehenen – Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau.</p><p>Doch zunächst müssen wir gemeinsam die gegenläufige Salamitaktik der Immobilienlobby stoppen. Und zwar, bevor die giftige Wurst überhaupt erst angeschnitten wird. Am 24. November braucht es deshalb ein wuchtiges Nein zu den beiden Mietrechtsverschlechterungen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Umzug_Auszug_unfreiwillig_Kuendigung_fizkes-iSt.jpg" length="283890" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10276</guid><pubDate>Wed, 02 Oct 2024 08:53:00 +0200</pubDate><title>Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen im Schweizer Arbeitsrecht.  Stand der Dinge und Ausblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristischetagung2024</link><description>Juristische Tagung des SGB 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der mangelnde Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in der Schweiz war in den letzten Jahren immer wieder Thema. Gerichte haben bei der Auslegung der bestehenden Gesetze, etwa in Bezug auf ältere Arbeitnehmende oder Gleichstellung, neue Wege beschritten. Und unter dem Eindruck internationaler Rechtsprechung und Verpflichtungen ist die Diskussion um Gesetzesrevisionen, insbesondere zum Schutz von Arbeitnehmendenvertretungen oder Whistleblower:innen, hitziger geworden.</p><p>Die Juristische Tagung des SGB beschäftigt sich mit aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen beim Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen. Hochkarätige Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis präsentieren Aktuelles aus der Lehre und Rechtssprechung und geben wichtige Impulse für die rechtliche und praktische Umsetzung eines modernen Kündigungsschutzes. Weiter nehmen sie mögliche Regelungen zum Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen in Gesamtarbeitsverträgen unter die Lupe. Die Juristische Tagung richtet sich an Fachleute und Interessierte. Es gibt reduzierte Teilnahmebeiträge für Gewerkschaftsmitglieder und Student:innen.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2024/Juristische_Tagung_SGB_2024.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-file-pdf" aria-hidden="true"></i> Komplettes Programm ansehen</a></p><p><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=39" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-solid fa-pen" aria-hidden="true"></i> Jetzt zur Tagung anmelden.</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/f/csm_frau_alleine_verzweifelt_buerosituation_d0b0426b9a.jpg" length="152767" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10321</guid><pubDate>Tue, 17 Sep 2024 11:26:51 +0200</pubDate><title>Höhere Löhne, jetzt! Auf zur Demo nach Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hoehere-loehne-jetzt-auf-zur-demo-nach-bern</link><description>Grosse Kundgebung und Demonstration am 21. September in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Gewerkschaften rufen zur grossen Demonstration am Samstag, 21. September in Bern auf, um ihren Forderungen nach höheren Löhnen Nachdruck zu geben.</p><p>Die Lohnentwicklung der letzten Jahre ist mehr als ernüchternd. Obwohl sich die Wirtschaft insgesamt guter entwickelte, sind die Reallöhne heute niedriger als 2019. Nach Abzug der Teuerung haben die Arbeitnehmenden also heute weniger Lohn als vor fünf Jahren. Dieser Lohnrückstand muss aufgeholt werden. Die Ertragslage der Firmen ist gut.</p><p>Die SGB-Gewerkschaften fordern deshalb Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent. Es kann nicht sein, dass die Arbeiterinnen und Arbeiter real immer weniger verdienen, während die Produktivität steigt. Der Wert der Arbeit muss wieder fair anerkannt werden.</p><p>Die Lohnentwicklung in der Schweiz ist alarmierend. Die Arbeitnehmenden in unterschiedlichsten Branchen kämpfen Monat für Monat mit hohen Rechnungen und steigenden Mieten, Prämien und Lebenskosten. Es braucht jetzt substanzielle Lohnerhöhungen!&nbsp;</p><p>Das gilt auch für den Service public. Viele Kantone und der Bund sind mit dem Teuerungsausgleich im Rückstand. Nach Jahren des Reallohnrückgangs ist der lohnpolitische Handlungsbedarf sehr gross.&nbsp;</p><p><strong>Darum: Es ist höchste Zeit für höhere Löhne. Wir fordern Lohnerhöhungen von bis zu 5 Prozent.</strong><br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/0/csm_240921_hoechsteZeit_2-3_de_8f09d5de2b.png" length="43239" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10320</guid><pubDate>Mon, 16 Sep 2024 10:56:00 +0200</pubDate><title>Finanzierung der 13. AHV-Rente: der Bundesratsvorschlag ist nicht nur unsozial, sondern auch ungenügend  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-der-13-ahv-rente-der-bundesratsvorschlag-ist-nicht-nur-unsozial-sondern-auch-ungenuegend</link><description>Neue AHV-Finanzszenarien</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den heute veröffentlichen neuen Finanzszenarien für die AHV wird die Kommunikation des zu-ständigen Bundesamts um eine Episode reicher. Der AHV-Verrechner fällt offenbar wieder weniger gross aus, als vor einem Monat kommuniziert. Dabei fällt auf: der Bundesrat hält nicht einmal mehr seine eigenen Entscheide ein. Seit anfangs März betont er, sich für eine nachhaltige Finanzierung der 13. AHV-Rente einzusetzen. Doch mit der nun beschlossenen, zeitlich nicht befristeten Kürzung des Bundesanteils und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.7 Prozentpunkte wird das Ergebnis der AHV nur gerade drei zusätzliche Jahre ausgeglichen.&nbsp;</p><p>Damit wird heute deutlich: der Bundesrat will für die 13. AHV-Rente nicht nur die unsozialste Finanzierungsquelle heranziehen. Mit seinen Beschlüssen wird die 13. AHV-Rente ausserdem nur ungenügend finanziert. Der Bundesrat setzt damit bewusst auf ein Ausbluten des AHV-Fonds zulasten der Versicherten. Mit einer Erhöhung der Lohnprozente um 0.7 Prozentpunkte wären immerhin schon rund 1 Mrd. Franken finanziert. Das Parlament wird dies korrigieren müssen.&nbsp;</p><p>Der SGB wird die angekündigte neue Methode für die Finanzperspektiven mit mehreren Modellen und Bandbreiten kritisch prüfen, sobald alle Unterlagen transparent einsehbar sind. Er bedauert das unkoordinierte und intransparente Vorgehen des BSV im Umgang mit dem AHV-Verrechner. So wird das Vertrauen der Arbeitnehmenden in die Bundesverwaltung weiter destabilisiert.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10311</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2024 11:36:30 +0200</pubDate><title>Der SGB verurteilt unverantwortliche Sparmassnahmen im Bildungs- und Jugendbereich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/der-sgb-verurteilt-unverantwortliche-sparmassnahmen-im-bildungs-und-jugendbereich</link><description>Die Vorschläge des «Berichts Gaillard» bedrohen die Chancengleichheit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die am 5. September veröffentlichten Vorschläge der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung 2024 («Bericht Gaillard») hätten besonders im Bereich Bildung und Jugend verheerende Folgen. Der SGB zeigt sich zutiefst besorgt und empört über diese unsozialen und zukunftsfeindlichen Sparvorschläge, die eine ernsthafte Bedrohung für die Chancengleichheit und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes darstellen und fordert Bundesrat und Parlament darauf zu verzichten.</p><h4>Berufs- und Weiterbildung in Gefahr</h4><p>Der Bericht schlägt beispielsweise massive Kürzungen bei den Pauschalbeiträgen für die Berufsbildung an die Kantone vor sowie bei den Innovations- und Projektbeiträgen in der Berufs- und Weiterbildung. Mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf das Weiterbildungsgesetz setzt die Expertengruppe auch ein klares Zeichen gegen lebenslanges Lernen. Dies ist ein fataler Fehler angesichts der zunehmenden Anforderungen des Arbeitsmarktes, die von den Arbeitnehmenden ständige Weiterbildung verlangen. Statt die Weiterbildungsmöglichkeiten zu stärken, sollen sie weiter eingeschränkt werden – eine Entwicklung, die der SGB scharf verurteilt.</p><h4>Angriffe auf die Berufsbildung und die Integration junger Flüchtlinge</h4><p>Die Integration von Jugendlichen und jungen erwachsenen Flüchtlingen auf die Berufsbildung zu fokussieren, ist ein grosses Risiko bei gleichzeitiger Begrenzung der finanziellen Abgeltungspflicht durch den Bund auf vier Jahre unabhängig vom Integrationserfolg. Diese vorgesschlagene Sparmassnahme will primär die Kantone unter Druck setzen, macht letztendlich aber Jugendliche und junge Erwachsene zum Spielball im Verantwortungsstreit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Finanzierungspflicht. Damit gefährdet sie eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Dies ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch kontraproduktiv in einer Zeit, in der gut ausgebildete Arbeitskräfte aus dem In- und Ausland dringend benötigt werden.</p><h4>Massive Mehrbelastung für Studierende und junge Menschen</h4><p>Der Bericht schlägt unter anderem vor, die Studiengebühren an Schweizer Hochschulen drastisch zu erhöhen (verklausuliert als so genannte «Stärkung der Nutzerfinanzierung»). So sollen die Gebühren für inländische Studierende verdoppelt und für ausländische Studierende sogar vervierfacht werden. Diese Massnahmen sind inakzeptabel, da sie den Zugang zur Bildung für viele junge Menschen erschweren und eine Zwei-Klassen-Bildung schaffen. Bildung darf kein Luxusgut sein – sie ist ein Grundrecht und muss für alle zugänglich bleiben, unabhängig von der finanziellen Situation. Darüber schlägt sieht der Bericht vor, die Mittel für die internationale Mobilität im Bildungsbereich um 10 Prozent zu kürzen. Dies beeinträchtigt die Chancen junger Menschen auf dem international vernetzten Arbeitsmarkt massiv.</p><h4>Schwächung des Forschungsstandortes Schweiz</h4><p>Zudem können mit dem vorgeschlagenen Verzicht auf projektgebundene Beiträge an kantonale Fachhochschulen und Universitäten wichtige Projekte, beispielsweise in den Bereichen Chancengerechtigkeit (Gleichstellung, Diversität und Inklusion) sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses nicht umgesetzt werden. Diese sind jedoch nötig, um in einer krisengeschüttelten und unsicheren Zeit den Forschungsstandort Schweiz zu stärken.&nbsp;</p><p>Der SGB lehnt die Vorschläge des «Berichts Gaillard» entschieden ab. Die geplanten Kürzungen im Bildungs- und Jugendbereich gefährden die Zukunftschancen der jungen Generation und schwächen den Bildungs- und Forschungsstandort Schweiz. Der SGB fordert den Bundesrat und das Parlament auf, auf diese unsozialen und zukunftsfeindlichen Sparmassnahmen zu verzichten und stattdessen in eine starke, gerechte und zukunftsorientierte Bildungspolitik zu investieren.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10259</guid><pubDate>Mon, 24 Jun 2024 13:19:30 +0200</pubDate><title>Vorteil Personenfreizügigkeit mit Lohnschutz – Verbesserung nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vorteil-personenfreizuegigkeit-mit-lohnschutz-verbesserung-noetig</link><description>Kommentar zum Observatoriumsbericht vom 20. 6. 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spätestens seit die SVP ihre neuste Exit-Initiative («Nachhaltigkeits-Initiative») eingereicht hat, ist die Diskussion über die Schweizer Migrationspolitik wieder neu lanciert. Neu ist, dass sich auch der Economiesuisse-Präsident mit migrationskritischen Äusserungen einmischt. Doch bei all dieser Kritik stellt sich die Frage, was denn die Alternative zum heutigen System mit Personenfreizügigkeit und Flankierenden Massnahmen wäre. Ginge es den Arbeitnehmenden mit einem Punkte- oder Kontingentssystem besser?</p><p>Andere Länder wie Kanada, Australien oder das Vereinigte Königreich arbeiten mit Punktesystemen. Dort dürfen Personen einwandern, die vom Staat festgelegte Kriterien erfüllen. Also z.B. einen Uniabschluss haben und die Landessprache gut beherrschen. Tatsächlich wandern in Kanada viele Studierte ein. In der Realität arbeiten diese oft in Hilfsjobs – etwa im Gastgewerbe oder als Taxifahrer. Weil der Lohnschutz nicht gut ist, weisen Studien auch auf Lohndruck hin. Wer hingegen über das FZA in die Schweiz einwandert, braucht zuerst einen Arbeitsvertrag. Dank dieser Voraussetzung und dem Schweizer Lohnschutz sind Erwerbsbeteiligung und Lohnsituation in der Schweiz besser. In Kanada arbeiten nur 44 Prozent der in letzter Zeit eingewanderten AkademikerInnen in Stellen, die einen Hochschulabschluss brauchen. In der Schweiz ist diese Zahl viel höher.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10251</guid><pubDate>Fri, 31 May 2024 16:23:00 +0200</pubDate><title>Waffenstillstand, Frieden und eine gerechte Lösung für alle Menschen in Israel und Palästina</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/waffenstillstand-frieden-und-eine-gerechte-loesung-fuer-alle-menschen-in-israel-und-palaestina</link><description>Resolution der SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB hat bereits am 1. Dezember 2023 eine Resolution <a href="/themen/detail/aufruf-zum-frieden-in-gaza">«Für Frieden und Sicherheit in Israel und Palästina - Waffenstillstand im Gazastreifen»</a> verabschiedet und nimmt nun mit grösster Sorge zu Kenntnis, dass sich die rechtlichen und<br>humanitären Entwicklungen dramatisch verschlechtert haben.</p><p>Der SGB ist schockiert über die Spirale der Gewalt im Nahen Osten. Mehr als tausend unschuldiger Zivilist:innen sind in Israel am 7. Oktober 2023 dem Terror der Hamas zum Opfer gefallen, wurden gefoltert, vergewaltigt, und entführt. Seither hat die israelische Armee in einem inakzeptablen, völlig unverhältnismässigen Feldzug mindestens 35’000 Zivilist:innen, davon viele Kinder, in Gaza getötet oder in den Tod getrieben. Die israelische Belagerung des Gazastreifens hat den Zugang zu Grundgütern wie Wasser, Nahrungsmitteln und Treibstoff blockiert und über zwei Millionen Einwohner:innen gezwungen, ums Überleben zu kämpfen. Die humanitäre Katastrophe, die durch die 16-jährige illegale Blockade des durch Israel besetzten Gazastreifens verursacht wurde, wird sich nur verschlimmern, wenn die Kämpfe nicht sofort eingestellt werden.</p><p>Krieg ist immer die falsche Reaktion und verursacht nur Leid, aber in diesem Fall wird er noch abscheulicher, da die Konfliktparteien weiterhin schwere Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht und Kriegsverbrechen begehen, wie UN- und NGO-Berichte belegen. Auch in der Westbank, im israelisch-libanesischen Grenzgebiet und bei Raketenangriffen in Israel führt die Gewalteskalation zu immer mehr Leid und Opfern. Die anhaltende Gewalt bei Israels illegalen Besetzungen im Westjordanland birgt das Risiko einer weiteren schlimmen Eskalation.</p><p>Wir halten fest: Alle diese Gewaltakte werden regelmässig unter Bezugnahme auf frühere Gewalttaten der Gegenseite gerechtfertigt. Das ändert aber nichts daran, dass es für Terror, Kriegsverbrechen, und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf beiden Seiten schlicht keine Rechtfertigung gibt, und dass Gewalt immer nur wieder neue Gewalt erzeugt.&nbsp;</p><p>Wir fordern darum:</p><ul><li>Einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand aller Konfliktparteien. Die israelische Armee muss ihren Angriff sofort einstellen, sich aus Gaza zurückziehen, dieBlockade auflösen und den Weg für dringend benötigte humanitäre Hilfe in Gaza frei machen. Die Terror-Gruppe Hamas muss den Raketenbeschuss Israels stoppen.</li><li>Die sofortige Freilassung der von der Hamas in Israel entführten Geiseln.</li><li>Die sofortige Freilassung aller aussergerichtlich verhafteten Palästinenser:innen.</li></ul><p>Wir sind solidarisch mit den Leidtragenden, der unschuldigen Zivilbevölkerung in Palästina und Israel. Das Leid muss ein Ende haben. Und ganz besonders sprechen wir jenen Menschen in Palästina und Israel unsere grosse Anerkennung und uneingeschränkte Solidarität aus, welche trotz aller Not, Schrecken und Leid den Kriegstreibern auf allen Seiten entgegentreten und weiterhin für eine friedliche Koexistenz der Menschen im Nahen Osten unabhängig von Religion, Nationalität und Herkunft eintreten: Aktivist:innen von linken Parteien und Gewerkschaften, NGOs<br>sowie Pazifist:innen, Demokraten und Antirassist:innen.</p><p>Damit diese Kräfte des Friedens eine Chance haben, braucht es die entschlossene Unterstützung einer dauerhaften Friedenslösung durch die internationale Gemeinschaft. Nötig ist namentlich:</p><ul><li>Die entschlossene Unterstützung der humanitären Hilfe vor Ort, namentlich durch die UNRWA.</li><li>Dass jede Waffenlieferung und die Lieferung von Dual-Use Güter an Israel, die in Gaza und der Westbank zum Gebrauch für Kriegswesen und Menschenrechtsverletzungen kommen können, unterlassen wird. Auch jeglicher Know-How- und Wissens-Transfer, insbesondere von Schweizer Institutionen und Anstalten, die Menschenrechtsverletzungen in Gaza und der Westbank führen könnten, müssen unterlassen werden.</li><li>Die Unterstützung der Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs und des IGH zu Verbrechen der Konfliktparteien.</li><li>Die dauerhafte Entwaffnung und die Auflösung der Hamas.</li><li>Geeignete Sanktionen gegen die israelische Regierung, bis sie die illegale Besiedlung in den besetzten Gebieten beendet. Sanktionen gegen Länder, die die barbarischen Angriffe der Terror-Gruppe Hamas am 7. Oktober unterstützt und finanziert haben.</li><li>Die Anerkennung Palästinas als souveräner Staat im Sinne des Völkerrechts.</li><li>Die Durchsetzung und Garantie einer Zweistaaten-Lösung, im Rahmen einer Umsetzung unter internationaler Aufsicht, welche ein friedliches Zusammenleben, Demokratie und Menschenrechte für die Bewohner:innen Israels und Palästinas sicherstellt.</li></ul><p>Der SGB fordert den Bundesrat auf, Palästina als souveränen Staat anzuerkennen sowie sich in allen Instanzen (inkl. UN-Sicherheitsrat und IGH) für diese Forderungen einzusetzen und einen substanziellen Beitrag dazu zu leisten. Zudem rufen wir die Schweizer Behörden auf, das Recht auf freie Meinungsäusserung, namentlich in den Universitäten und anderen Bildungsinstitutionen, zu respektieren und die Repressionen gegen friedliche Demonstrant:innen zu unterlassen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/Frieden-Fahne-Flagge_jmimages-ist.jpg" length="1185497" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10206</guid><pubDate>Mon, 13 May 2024 15:14:48 +0200</pubDate><title>Jahresabschlüsse 2023: Kantone mit prall gefüllten Kassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jahresabschluesse-2023-kantone-mit-prall-gefuellten-kassen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund – in ökonomisch und finanzpolitisch widersinniger Art – auf allen Ebenen Sparpakete vorantreibt, zeigen die Rechnungsabschlüsse 2023 bei den allermeisten Kantonen einen grossen Handlungsspielraum. Dieser muss nun umso mehr im Sinne der Bevölkerung genutzt werden.</p><h4>Fehlbudgetierungen bei Einnahmen und Ausgaben</h4><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2023 aller Kantone zeigt sich ein kumulierter Überschuss der Erfolgsrechnungen von 2.2 Milliarden Franken, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.6 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 3.8 Milliarden hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen vor allem aus Unternehmenssteuererträgen, aber auch aus den Einkommenssteuern sowie aus Erträgen aus Finanzanlagen und – in einigen wenigen Kantonen – aus Erlösen von Stromverkäufen. Ausgabenseitig gaben viele Kantone an, dass die Aufwände für die Schutzsuchenden aus der Ukraine tiefer als budgetiert ausfielen (dies einerseits, weil die Anzahl Schutzbedürftiger geringer war als prognostiziert und andererseits, weil der Bund einen grösseren Anteil der Kosten übernommen hat als budgetiert). Ebenfalls oft genannt werden tiefere Personalausgaben, was ungeachtet des allgemeinen Personalbedarfs deswegen unverständlich ist, weil für das vergangene Jahr schon die budgetierten Lohnanpassungen in fast allen Kantonen weit hinter der Teuerung zurückgeblieben sind.</p><h4>SNB-Gewinne: Überoptimistisch veranschlagt</h4><p>Negativ bemerkbar gemacht haben sich in vielen Rechnungen die im letzten Jahr komplett ausgebliebenen Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank. Kumuliert betrachtet haben die Kantone für das Jahr 2023 SNB-Gelder von 1.6 Milliarden budgetiert (im Durchschnitt entsprach dies etwas mehr als einer budgetierten zweifachen Ausschüttung). Und dies, obwohl gut argumentiert werden kann, dass zum Zeitpunkt der Budgetierung ein nötiger Verzicht auf Gewinnausschüttungen bereits weitgehend absehbar gewesen wäre. Rechnet man den SNB-Posten zur ausgewiesenen Differenz zwischen den Budget- und Rechnungsabschlüssen hinzu, klaffen diese insgesamt um 5.4 Milliarden Franken auseinander – eine horrende Summe.&nbsp;</p><h4>Unternehmenssteuern: Gravierende Disparitäten</h4><p>Es gibt einige Kantone, deren positive Rechnungsabschlüsse besonders ins Auge stechen. So schneiden die Erfolgsrechnungen von Zürich und Aargau um 351 Millionen respektive 416 Millionen Franken besser ab als budgetiert (im Falle von Zürich gilt dies trotz einer budgetierten SNB-Gewinnausschüttung von 239 Millionen). Noch ausgeprägter ist die Differenz allerdings für die Kantone Basel-Stadt (421 Millionen Franken), Zug (213 Millionen) und vor allem Genf mit einer Rechnung, die um sage und schreibe 1.9 Milliarden Franken besser abschliesst als budgetiert. Nun handelt es sich bei diesem Trio ausgerechnet – honi soit qui mal y pense – um jene drei Kantone, die von der Schweizer Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung der Unternehmensgewinne am meisten profitieren werden. Denn gemäss beschlossener Bundesvorlage werden drei Viertel der Mehreinnahmen der sogenannten Ergänzungssteuer bei den Kantonen verbleiben. Auf Genf, Zug und Basel-Stadt wird dabei der Löwenanteil entfallen. Dies, obwohl die Unternehmenssteuereinnahmen dort bereits ausserordentlich hoch und eben im letzten Jahr – noch vor Umsetzung der OECD-Vorlage – weiter ausserordentlich stark gestiegen. Klar ist damit bereits heute, dass die Kantone – insbesondere die Finanzstarken – umso mehr in der Verantwortung stehen, die zu erwartenden zusätzlichen Milliarden explizit zum Wohle der Bevölkerung dort einzusetzen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.</p><h4>Prämienverbilligungen</h4><p>Mitunter am gravierendsten ist die mangelnde Ausgabenbereitschaft der Kantone zweifelsohne den Verbilligungen der Krankenkassenprämien (siehe auch vorherige Analysen des SGB). Seit Jahren zieht sich ein Grossteil der Kantone aus dieser ihnen integral zugedachten Aufgabe zurück, wobei sie davon leider auch im letzten Jahr nicht zurückgeschreckt sind: Obwohl die mittleren Prämien im Jahr 2023 schweizweit um ganze 5.4 Prozent angestiegen sind (und zusätzlich die Bevölkerung gewachsen ist), haben gemäss den ersten Rechnungszahlen mindestens sieben Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen nominal weiter gekürzt. Das ist ein absoluter Affront gegenüber der Normalbevölkerung, welche damit zusätzlich zum zu verkraftenden weiteren Prämiensprung noch mehr belastet wird. Anstatt sie zu kürzen, müssten die Kantone ihre Mittel für Prämienverbilligungen im Gegenteil massiv erhöhen. Und sie könnten dies absolut problemlos und sofort tun: Denn wie schon in den beiden Vorjahren, hätten die kumulierten Rechnungsüberschüsse der Kantone (2.2 Milliarden Franken) auch im Jahr 2023 gereicht, um die kantonalen Mittel für Prämienverbilligungen zu verdoppeln!<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_muenz_franken_kleingeld_fuenfliber_assalve_iStock_916e817b22.jpg" length="220123" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10194</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2024 13:58:31 +0200</pubDate><title>Mehr Mitglieder bei den SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-mitglieder-bei-den-sgb-gewerkschaften</link><description>Erster Zuwachs seit 10 Jahren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende letzten Jahres 315’790 Mitglieder (+0.19%). Damit nahmen die Mitgliederzahlen der SGB-Verbände erstmals seit zehn Jahren wieder zu, nämlich um 600 Mitglieder. Der Anteil der organisierten Frauen stieg auf den neuen Rekordwert von 32.8 Prozent. Einem Verlust von 1'363 männlichen Mitgliedern (-0.64%) steht ein Zuwachs von 1'963 weiblichen entgegen (+1.93%).</p><p>Dieser Zuwachs ist auch dem Beitritt der beiden Verbände HelvetiCA (FlugverkehrsleiterInnen) und SPV (Waadtländer LehrerInnen) zu verdanken. Doch auch ohne diese Beitritte hätte sich der Mitgliederrückgang auf deutlich unter ein Prozent (-2'284 ≙ -0.72%) abgeschwächt, die geringste Verlustrate seit 2016. Besonders positiv war die Entwicklung bei der Kabinenpersonal-Gewerkschaft kapers mit einer satten Zunahme von fast 20 Prozent (+462 ≙ +19.41%). Bei den Verbänden mit einem Minus hat sich der Rückgang merklich verlangsamt.&nbsp;</p><p>Mitglieder der SGB-Verbände 2023/22</p><figure class="table" style="height:888px;width:962px;"><table class="contenttable"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td><strong>2023</strong></td><td><strong>2022</strong></td><td><strong>Frauen 2023</strong></td><td><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td>174’540</td><td>175’274</td><td style="height:13.5pt;width:72pt;">48’203</td><td style="height:13.5pt;width:80pt;">27.63</td></tr><tr><td>SEV</td><td>36’916</td><td>37’237</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">7’228</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">19.58</td></tr><tr><td>vpod</td><td>32’037</td><td>32’142</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">18’553</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">57.91</td></tr><tr><td>syndicom</td><td>29’034</td><td>29’181</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">9’255</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">31.88</td></tr><tr><td>SIT</td><td>9’165</td><td>9’258</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">4’925</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">53.74</td></tr><tr><td>PVB</td><td>7’378</td><td>7’669</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">2’172</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">29.44</td></tr><tr><td>SBPV</td><td>5’691</td><td>6’306</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’926</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">33.84</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td>3’785</td><td>3’815</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">2’712</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">71.65</td></tr><tr><td>kapers</td><td>2’842</td><td>2’380</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’870</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">65.80</td></tr><tr><td>SSM</td><td>2’666</td><td>2’739</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’156</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">43.36</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>2’614</td><td>2’719</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">409</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">15.65</td></tr><tr><td>SMPV</td><td>2’476</td><td>2’516</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">1’545</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">62.40</td></tr><tr><td>SPV</td><td>2’232</td><td>— <sup>1</sup></td><td style="border-top-style:none;height:15.75pt;">1’875</td><td style="border-top-style:none;height:15.75pt;">84.01</td></tr><tr><td>SMV</td><td>1’687</td><td>1’719</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">710</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">42.09</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td>1’350</td><td>1’384</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">747</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">55.33</td></tr><tr><td>HelvetiCA</td><td>652</td><td>— <sup>1</sup></td><td style="border-top-style:none;height:14.25pt;">119</td><td style="border-top-style:none;height:14.25pt;">18.25</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td>530</td><td>561</td><td style="border-top-style:none;height:13.5pt;">14</td><td style="height:13.5pt;">2.64</td></tr><tr><td>ESPA</td><td>262</td><td>267</td><td style="height:15.75pt;">11</td><td style="height:15.75pt;">4.20</td></tr><tr><td>New Wood</td><td>23</td><td>23</td><td style="height:16.5pt;">12</td><td style="height:16.5pt;">52.17</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td><strong>315’790</strong></td><td><strong>315’190</strong></td><td><strong>101’479</strong></td><td style="border-top-style:none;height:20.1pt;"><strong>32.76</strong></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><sup>1</sup>Beitritt 2023</p><p>&nbsp;</p><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><figure class="table"><table class="contenttable"><tbody><tr><td>Unia:</td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>vpod:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>GaraNto:</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SPV:</td><td>Société pédagogique vaudoise</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>HelvetiCA:</td><td>Schweizerischer Verband der FlugverkehrsleiterInnen (HelvetiCA, Swiss Controllers Association)</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_demostart160923_sgb-tf_f50d3619d6.jpg" length="479065" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10187</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:55:01 +0200</pubDate><title>Rechtsunsicherheit statt Vorteile</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rechtsunsicherheit-statt-vorteile</link><description>SGB-Position zur Initiative für körperliche Unversehrtheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB lehnt die Initiative mit dem wohlklingenden Namen «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» klar ab. Denn sie bietet keine Vorteile für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Im Gegenteil würde sie zu Rechtsunsicherheit führen, insbesondere bei staatlichen Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz während Pandemien.</p><p>Die Volksinitiative fordert, dass jegliche Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit, insbesondere Impfungen, der Zustimmung bedürfen. Die Initiative zielt auf staatlich verordnete Massnahmen ab.&nbsp;Insbesondere haben die Initianten eine nicht existierende und rein theoretische staatliche Impfpflicht im Visier.</p><p>Die Initiative ist jedoch sehr weit gefasst beziehungsweise unklar formuliert und könnte viele Bereiche staatlichen Handelns negativ beeinflussen.</p><p>Ironischerweise berührt jedoch die Initiative nicht das Verhältnis zwischen Privatpersonen, sodass Arbeitgeber weiterhin Massnahmen wie Impfvorschriften im Arbeitsvertrag festlegen könnten. Das ist inakzeptabel. Daher empfiehlt der Gewerkschaftsbund ein klares Nein zu dieser Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/f/csm_delegiertenversammlung2018-abstimmung_Foto-SGB-TF_fbddb64d07.jpg" length="190601" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10183</guid><pubDate>Thu, 25 Apr 2024 12:00:40 +0200</pubDate><title>Für die Versicherten, für das Gesundheitspersonal: Nein zur Kostenbremse!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-die-versicherten-fuer-das-gesundheitspersonal-nein-zur-kostenbremse</link><description>Gute Gründe sprechen für ein Nein am 9. Juni zur so genannten Kostenbremse-Initative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kostenbremse-Initiative löst weder das Problem der unsozialen Finanzierung, noch spart sie dort, wo gespart werden müsste. Zu befürchten wäre bei ihrer Annahme vielmehr ein weiteres Voranschreiten der Zweiklassenmedizin und der Sparpolitik auf dem Buckel des Personals. Deshalb braucht es am 9. Juni ein klares Nein zu dieser gefährlichen Initiative.</p><h3 class="heading--h4">Falsche Logik</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative will, dass sich die Gesundheitskosten künftig im Gleichschritt "mit der Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen" entwickeln. Falls dies nicht der Fall ist, sollen zunächst die Tarifpartner und danach Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen. Die Initiative geht von der Logik aus, dass man nur genug und effizient sparen müsse, damit die Prämien sinken und die Finanzierungsprobleme im Schweizer Gesundheitsprobleme gelöst werden. Ein sehr gefährlicher Ansatz, und zwar aus meherlei Hinsicht.&nbsp;</p><h3 class="heading--h4">Geschäftemacherei und Überversorgung: Sparpotenzial gross</h3><p>Gemäss diverser offizieller Berichte könnten im Schweizer Gesundheitswesen angeblich locker 20 Prozent der Ausgaben eingespart werden, ohne dass sich daraus irgendeine Einschränkung der Versorgung oder der Qualität ergibt. Tatsächlich ist das Sparpotenzial im Gesundheitssystem mit Sicherheit erheblich und eine Eindämmung der vorhandenen Verschwendung, Überversorgung und Geschäftemacherei ist unbedingt nötig. Schliesslich geht es hier um ein zentrales Gebiet des Service public, welcher zu Recht auch in allen anderen Bereichen klaren Budgetvorgaben und -kontrollen zu folgen hat. Was läuft schief? Drei Beispiele: Die Pharmaindustrie verdient sich in der Grundversicherung eine goldene Nase – die Medikamentenpreise sind viel zu hoch und Generika werden viel zu selten eingesetzt. Privatspitäler und Zusatzversicherer stürzen sich stets auf die profitablen Behandlungsfälle, operieren zu viel und belasten damit direkt die Grundversicherung. Und die Digitalisierung ist im Gesundheitswesen noch nirgendwo, was immer teurer kommt und nun endlich ändern muss (funktionierende Beispiele gibt es im Ausland mittlerweile genügend).</p><h3 class="heading--h4">Unsoziale Finanzierung und Prämienlast würden bleiben</h3><p>Doch Sparpotenzial hin oder her: Selbst, wenn man im Gesundheitswesen mit "schmerzfreien" Massnahmen 20 Prozent einsparen könnte, würde dies das Problem der unsozialen Finanzierung durch Kopfprämien mitnichten lösen. Wir würden uns dann auf dem Prämienniveau von 2018 wiederfinden. Genau in diesem Jahr wurde die 10%-Initiative lanciert, weil die Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen bereits dann ein inakzeptables Ausmass angenommen hat.</p><h3 class="heading--h4">Gefährliche Umsetzung durch Lobby-Parlament</h3><p>Kostenseitig ist die politische Realität in der Gesundheitspolitik allerdings noch viel düsterer: Ein Grossteil der aus gewerkschaftlicher Sicht sinnvollen Massnahmen zur Kostendämpfung wird vom lobbygetriebenen Parlament seit Jahren blockiert (genauso wie eine soziale Finanzierung). Darunter auch von einem nicht kleinen Teil jener Partei, die die Kostenbremse-Initiative lanciert hat, die Mitte-Partei. Und genau dieses Parlament müsste die Kostenbremse-Initiative nach einer allfälligen Annahme dereinst umsetzen. Zu erwarten wäre deshalb, dass komplett am falschen Ort gespart würde, und zwar beim Personal und bei der Versorgungsqualität.</p><h3 class="heading--h4">Personal: Das Gegenteil von Sparen ist angesagt</h3><p>Das Gesundheitspersonal ist bekanntlich seit Jahren am Anschlag und leidet chronisch unter dem weiter zunehmenden Spardruck. Dazu kommt der ohnehin vorhandene, sich stetig verschärfende Personalmangel, der durch die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen wird. Was es deshalb braucht, ist die umgehende Umsetzung der von der Bevölkerung mit grosser Mehrheit angenommenen Pflegeinitiative – und diese ist das Gegenteil einer Kostenbremse beim Personal!</p><h3 class="heading--h4">Giftschrank zum Ausbau der Zweiklassenmedizin</h3><p>Wenn nicht beim Personal gespart würde, dann drohten Einschnitte bei der Versorgung und beim Zugang. Der bürgerliche Giftschrank dafür ist prall gefüllt: "Krankenversicherung light für Personen in bescheidenen Verhältnissen", Gesundheitssparkonto, Franchisen von bis zu 10'000 Franken, drastische Kürzungen im Leistungskatalog, Ausbau der Zusatzversicherungen etc. Klar, all das würde in der Grundversicherung Kosten sparen – aber zu einem inakzeptablen gesellschaftlichen und sozialen Preis. Die Zweiklassemedizin ist im Gesundheitssystem bereits heute viel zu weit fortgeschritten. Dies insbesondere aufgrund der hohen Kostenbeteiligung (die zur Prämienbelastung noch hinzukommt), welche immer mehr Leute mit tiefen Einkommen auch von dringend nötigen Besuchen beim Arzt oder bei der Ärztin abhält.</p><h3 class="heading--h4">Gegenvorschlag und 10%-Initiative viel besser für Kostendämpfung</h3><p>Die Kostenbremse-Initiative ist der Schlüssel zum Giftschrank der lobbygetriebenen Parlamentsmehrheit und würde zu einer weiteren Entsolidarisierung im Gesundheitswesen führen. Die Initiative muss deshalb klar abgelehnt werden. In Kraft treten würde dann der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag. Dieser gibt Bund und Kantonen mehr Kompetenzen für Tarifeingriffe, was sich im Sinne der PrämienzahlerInnen positiv auswirken dürfte. Doch noch wichtiger: Am 9. Juni ist ein Ja zur Prämienentlastungs-Initiative nicht nur das beste Mittel zur Reduktion der Prämienlast, sondern auch zur Senkung der Kosten. Dies deshalb, weil Bund und Kantone mit dem darauf folgenden Ausbau der Prämienverbilligungen endlich gemeinsam ein starkes und reales Interesse daran haben, der Lobbymacht von Pharma, Zusatzversicherern und Privatspitälern entgegenzutreten und ihre Profitmacherei zulasten der Prämien- und SteuerzahlerInnen wirksam einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheitskosten-Arztin-rechnet_AndreyPopov-ist.jpg" length="314587" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10179</guid><pubDate>Wed, 24 Apr 2024 15:53:58 +0200</pubDate><title>Kein Sparen bei der Bildung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/kein-sparen-bei-der-bildung</link><description>SGB-Kommentar zur BFI-Botschaft 2025-2028</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die kommende BFI-Botschaft 2025-2028, welche die Schwerpunkte und den Finanzrahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation definiert, beginnen ab Ende April die Vorberatungen in den zuständigen Kommissionen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB der Moment, um sich nochmals in aller Deutlichkeit gegen die Sparvorschläge des Bundes zu positionieren.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Für eine Priorisierung des BFI-Bereichs</strong></h3><p>Gemäss BFI-Botschaft 2025-2028 will der Bundesrat am Ziel «Die Schweiz bleibt führend in Bildung, Forschung und Innovation» festhalten. Die Schweiz muss dazu ihr Arbeitskräftepotenzial besser ausschöpfen und deutlich mehr in Aus- und Weiterbildung investieren. Dies erfordert eine Bildungsoffensive inklusive einer politischen Priorisierung der damit verbundenen Investitionen.&nbsp;</p><p>In der Vergangenheit wurden die Investitionen in den BFI-Bereich vom Bund jeweils an den erwarteten Zuwachs an Auszubildenden und Studierenden angepasst. Hier erfolgt nun mit der BFI-Botschaft 2025-2028 ein klarer Bruch. Es drohen schlechtere Betreuungsverhältnisse, eine vermehrte Abhängigkeit von Drittmitteln, Qualitätseinbussen in der Ausbildung, Beschränkungen der Zulassung und Anzahl Ausbildungsplätze, Leistungsabbau sowie steigende Studiengebühren.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Ungenügender Finanzrahmen</strong></h3><p>Gemäss der Vernehmlassungsvorlage von Anfang Juni 2023 schlug der Bundesrat für den BFI-Bereich einen Finanzrahmen von 29,7 Milliarden Franken vor, sowie ein Mittelwachstum von nominal 2 Prozent. In seiner Vernehmlassungsantwort hatte der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB eine reale durchschnittliche Wachstumsrate von mindestens 2,5 Prozent gefordert, sowie den Verzicht auf fixe Obergrenzen. Die zu erwartende Teuerung muss kompensiert und die Ausgaben an die steigenden Studierendenzahlen angepasst werden.</p><p>Doch nun will der Bundesrat das nicht teuerungsbereinigte, nominale Mittelwachstum sogar bei nur 1.6 Prozent plafonieren und hat die Vorlage im Rahmen der Legislaturfinanzplanung nochmals um eine halbe Milliarde auf 29.2 Milliarden Franken gekürzt, ohne dass jedoch die Ziele und die Förderschwerpunkte angepasst worden wären. Die vom Bundesrat vorgeschlagene BFI-Botschaft 2025-2028 ist angesichts der Teuerung und des zu erwartenden Zuwachs an Auszubildenden und Studierenden de facto eine Sparvorlage, was einem Abbau bei Bildung und Forschung gleichkommt.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Keine die Kannibalisierung der verschiedenen Bildungsbereiche</strong></h3><p>Die unterschiedlichen Bildungsbereiche (Berufsbildung, Hochschulbildung, Weiterbildung) dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Aller propagierter Exzellenz zum Trotz erreicht die Schweiz ihr Ziel von 95% der 25-Jährigen mit einem Sek. II-Abschluss nicht und rund 300'000 Erwerbspersonen zwischen 25 und 50 Jahren verfügen über keinen Berufsabschluss. Zu Recht wurde die Weiterbildung in der BFI-Botschaft 2025-2028 deshalb als Förderschwerpunkt definiert. Das ist zur Bewältigung der drängenden gesellschaftlichen Herausforderungen richtig und wichtig. Vor allem auch, weil die Schweiz aufgrund der demographischen Entwicklung ihr inländisches Fachkräftepotenzial besser ausschöpfen muss durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Migrant:innen, Frauen und älteren Arbeitnehmenden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wider dem leichtfertigen Sparen in der Bildung</strong></h3><p>Wegen einer strikten Interpretation der Schuldenbremse will der Bundesrat nun sparen, trotz des im internationalen Vergleich tiefen Schuldenniveaus der Schweiz. Dabei wird nur die Ausgabenseite in den Blick genommen. Dass sich ein ausgeglichener Bundeshaushalt auch durch Mehreinnahmen erzielen liesse, wird kaum diskutiert. Stattdessen werden lineare Querschnittskürzungen von 1.4% auf allen schwach gebundenen Ausgaben durchgesetzt, die den BFI-Bereich überproportional stark treffen. Bundespolitisch gelten die meisten Ausgabenposten im BFI-Bereich als sog. „schwach gebundene Ausgaben“. Für kurzfristige Budgetkorrekturen zur Haushaltsbereinigung müssen diese nun herhalten – kurz: aller gegensätzlichen Beteuerungen zum Trotz soll nun doch bei der Bildung gespart werden.</p><h3 class="heading--h4"><strong>Das Parlament muss nun korrigieren</strong></h3><p>Wenn der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen keinen Handlungsspielraum sehen will, muss das Parlament nun aktiv werden. Ein politisch schwieriges Unterfangen, in Zeiten wo Geld rasch für Bankenrettungen oder die Armee ausgegeben wird. Der SGB und seine Mitgliedverbände werden sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass die Schweiz dem proklamierten Führungsanspruch in Bildung, Forschung und Innovation Taten folgen lässt.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_ETH-Zuerich_Foto_josipivankovicunsplash_96d259b181.jpg" length="318023" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10171</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2024 14:46:51 +0200</pubDate><title>Endlich die schlimmste Steuer deckeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-die-schlimmste-steuer-deckeln</link><description>Redebeitrag von Pierre-Yves Maillard an der Medienkonferenz zur Prämien-Entlastungs-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni hat das Schweizer Volk eine Chance, die es lange nicht mehr bekommen wird. Es kann endlich ein Problem lösen, das die politische Mehrheit nicht angehen will. Es kann eine skandalöse Steueranomalie korrigieren und der schlimmsten aller Steuern eine verfassungsmässige Grenze setzen, indem es zur Initiative zur Senkung der Krankenkassenprämien Ja sagt.&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wo sind die liberalen Geister?</strong></h3><p>Die Schweizer Politik- und Medienwelt ist zweifellos eine derjenigen mit der größten Dichte an Geistern, die sich selbst als liberal bezeichnen. Es gibt Grünliberale, konservative Liberale, Ultraliberale und so weiter. Wie kommt es also, dass die Schweiz eine Steuer erfunden hat, die keine Grenzen hat? Die Prämie für die Krankenversicherung muss von allen bezahlt werden, auch von Kindern. Andere Versicherungen sind zwar in gewissen Situationen obligatorisch, aber die Krankenversicherung ist für die gesamte Bevölkerung und in jedem Alter verpflichtend. Man ist nicht verpflichtet, ein Auto oder ein Haus zu besitzen und sich somit gegen die Risiken, die der Besitz dieser Güter mit sich bringt, zu versichern. Aber man ist verpflichtet, sich gegen die Risiken von Krankheit und Unfällen zu versichern. &nbsp;</p><p>Die Krankenversicherungsprämie ist daher technisch gesehen eine Pflichtabgabe. Dass sie im internationalen Vergleich der Steuerquoten nicht berücksichtigt wird, liegt an einer einzigartigen Partikularität: Sie wird von privaten Körperschaften erhoben. Daher könnte man meinen, dass die Schweiz eine niedrigere Steuerquote als andere OECD-Länder hat. Selbst Economiesuisse findet dies in einer Mitteilung vom 22. Dezember 2014 seltsam und weist darauf hin, dass, wenn wir wie alle OECD-Länder die obligatorische Krankenversicherung zur Fiskalquote zählen würden, diese in der Schweiz mit fast 40 Prozent des BIP überdurchschnittlich hoch wäre.</p><p>Die Schweiz hat also eine ungerechte Steuer erfunden, die pro Kopf erhoben wird, in internationalen Vergleichen nicht auffällt und keinerlei Begrenzung unterliegt. Die Höhe der Steuer wird durch private Entscheidungen festgelegt, die von der Verwaltung nur bestätigt werden. Diese ungerechte Steuer kann also jedes Jahr steigen, ohne dass sie von einem Parlament oder dem Volk gebilligt wird. Alle anderen Steuern kennen eine Begrenzung im Gesetz oder in der Verfassung, mit Ausnahme der Krankenversicherungsprämie. Nun ist die Zustimmung zur Steuer ein Kardinalprinzip einer sogenannten "liberalen" Demokratie. Liberale Geister in der Schweiz finden diesen Zustand jedoch normal. &nbsp;</p><p>Diese Anomalie lässt sich aus einem einfachen Grund erklären: Diese grenzenlose Steuer schmerzt weder die Reichen noch die Unternehmen, sondern die arbeitenden Menschen und die Mittelschicht. Deshalb ist sie die Einzige, die wir jedes Jahr steigen lassen. &nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Es ist nicht die Initiative, die die Kosten verursacht</strong></h3><p>Von den Gegnern unserer Initiative hört man, dass unsere Initiative exorbitante Kosten verursachen würde. Es werden erschreckende Zahlen artikuliert. Die bereits bestehenden Modelle der Prämiendeckelung in Graubünden und im Kanton Waadt zeigen, dass diese beängstigenden Szenarien in der Praxis nicht eintreten. Im Kanton Waadt wurden nach der Einführung der Obergrenze von 10% der Krankenversicherungslast die anderen Steuern nicht erhöht. Sie sind im Gegenteil gesunken. Anstatt Theorien aufzustellen, kann man für einmal die Auswirkungen einer Idee in der Realität beobachten. Und das zeigt, dass unsere Idee möglich und finanzierbar ist. &nbsp;</p><p>Vor allem aber muss man eines sagen. Diejenigen, die von den Milliardenkosten unserer Initiative sprechen, tun so, als würden sie vergessen, dass diese Kosten nicht durch die Initiative verursacht werden. Unsere Initiative schafft keine zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Sie ersetzt lediglich durch eine Deckelung die derzeitige einfache Lösung, der Bevölkerung jedes Jahr eine höhere Prämienrechnung zu schicken. Stattdessen würde ab einer bestimmten Grenze die Rechnung an die Allgemeinheit gehen, und dann müsste die politische Mehrheit ihre Verantwortung übernehmen und endlich die notwendigen Einsparungen vornehmen. Die Mitte und die Rechte sagen, dass es viele davon gibt. Sie müssen sie endlich umsetzen. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Wollen wir also gezielte Hilfen für die arbeitende Bevölkerung oder nicht? &nbsp;</strong></h3><p>Während der Kampagne zur 13. AHV-Rente haben die Rechte, die Mitte und die Arbeitgeberkreise zugegeben, dass unsere Bevölkerung ein ernsthaftes Problem mit sinkender Kaufkraft hat. Aber sie haben die 13. Rente bekämpft, weil sie ihrer Meinung nach nicht den Jungen zugute kommen wird und nicht zielgerichtet ist. Unsere Initiative für eine Prämienobergrenze geht auf diese beiden Einwände ein. Sie ist auf Familien und Personen mit mittlerem Einkommen ausgerichtet und bezieht die Erwerbstätigen mit ein. Es gibt genauso viele Erwerbstätige wie Rentner, die unter Krankenversicherungsprämien leiden, die 15 oder sogar 20 Prozent ihres Nettoeinkommens ausmachen. &nbsp;</p><p>Trotzdem bekämpfen jetzt die Mitte, die Rechte und die Arbeitgeberkreise trotzdem unsere Initiative zur Prämien-Entlastung. In Wirklichkeit wollen sie nichts tun, weder für die Erwerbstätigen noch für die Rentner. Weder allgemeine noch gezielte Massnahmen. Die sinkende Kaufkraft der Bevölkerung ist nicht ihr Problem. Sie haben nichts zu bieten. Nichts. &nbsp;<br>&nbsp;</p><h3 class="heading--h4"><strong>Nach dem Juni kommt der September &nbsp;</strong></h3><p>Nach dem 9. Juni wird es zu spät sein. Und in den nächsten fünf Jahren wird das Schweizer Volk keine Gelegenheit mehr haben, sich von der Prämienlast zu befreien. Die Teufelsmaschine der schlimmsten Steuererhöhungen ist in Gang gekommen und die Lobbyisten im Parlament verhindern schnelle und wirksame Einsparungen. Also wird der September 2024 mit neuen großen Prämienerhöhungen kommen. Dann September 2025. Dann September 2026. Dann September 2027, und so weiter. Die einzige Hoffnung ist der 9. Juni 2024. Danach wird es zu spät sein. Dann muss man mit einem deutlichen Ja für die Prämien-Entlastungs-Initiative stimmen.</p><p><i>Pierre-Yves Maillard, Präsident SGB</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10158</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2024 12:16:28 +0200</pubDate><title>Prämien runter - Löhne rauf!</title><link>https://www.sgb.ch/1mai</link><description>1. Mai 2024 – der Aufruf und Infos zu allen Veranstaltungen in der ganzen Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/1mai/1mai2024_DE_1200x900.jpg" length="61182" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10149</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2024 16:20:49 +0100</pubDate><title>Ja zum Stromgesetz am 9. Juni 2024</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-stromgesetz-am-9-juni-2024</link><description>Versorgung und Arbeitsplätze sichern, Service public stärken</description><content:encoded><![CDATA[<h4>Inhalt des Stromgesetzes</h4><p>Beim Stromgesetz («Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien») handelt es sich um eine Revision des Stromversorgungs- sowie des Energiegesetzes. Das Stromgesetz ist im Wesentlichen eine Vorlage zur Fortführung und zum Ausbau verschiedener Instrumente der Förderung der erneuerbaren Energien und damit der zügigen Umsetzung der Energiestrategie 2050. Letztere sieht den kompletten Ausstieg aus fossilen und nuklearen Energieträgern vor, weshalb entsprechend – zum Ersatz des AKW-Parks und zur Elektrifizierung von Mobilität und Heizsystemen – die erneuerbaren Energiequellen (Sonne, Wind, Wasser) schnell und massiv ausgebaut werden müssen. Würde dies dem Markt überlassen, wäre ein Scheitern garantiert. Im Folgenden einige wichtige Eckpunkte des Stromgesetzes:</p><ul><li>Der klare Fokus der beschlossenen Ausbauziele und Förderinstrumente liegt auf dem Solarausbau auf bestehenden Gebäuden und Anlagen. Um die Produktion im Winterhalbjahr zu stärken, kommt ein beschränkter Ausbau alpiner Solaranlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerke hinzu. Rund drei Viertel des Ausbaus findet auf bestehender Infrastruktur statt. Das Gesetz verändert im Zusammenhang mit dem Ausbau in der freien Fläche auch verschiedene Landschaftsschutzbestimmungen. Die Interessenabwägung bleibt jedoch gewahrt.</li><li>Das Stromgesetz sieht nicht nur den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, sondern auch die Umsetzung von Effizienzmassnahmen vor. Bis im Jahr 2035 sollen 2TWh pro Jahr durch Effizienzbemühungen eingespart werden. Neu werden alle Elektrizitätslieferanten dazu verpflichtet, bei ihren KundInnen mittels Effizienzmassnahmen in Bezug auf die Vorjahresperiode 2 Prozent Strom einzusparen.</li><li>Mit den Beschlüssen des Parlaments wird auch die gesetzliche Grundlage zur Ermittlung der Energietarife geändert. Neu muss die inländische erneuerbare Eigenproduktion zu einem Mindestanteil in die Grundversorgung fliessen und dort nach Produktionskosten abgerechnet werden. Der potenziell hinzugekaufte Strom muss darüber hinaus über Beschaffungsstrategien besorgt werden, welche die Netzbetreiber "möglichst gegen Marktpreisschwankungen absichern". Damit unterscheidet sich die Bestimmung des Grundversorgungstarifs wesentlich vom "Grundsatz des marktorientierten Preises". Insbesondere werden damit endlich auch die heute zulässigen "Spielchen", mittels derer Energieunternehmen die Kosten teurer Beschaffungen für die freien Kunden teilweise legal auf die grundversorgten KundInnen abwälzen konnten, endlich abgeschafft.</li><li>Wichtig: Integraler Bestandteil der bundesrätlichen Vorlage zum Stromgesetz war die im Rahmen der EU-Verhandlungen aktuell wieder debattierte vollständige Öffnung des Strommarkts. Das Parlament hat die Vollliberalisierung aber bereits zu Beginn der Behandlungen integral wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.</li></ul><h4>Gewerkschaftliche Einschätzung</h4><ul><li>Das Stromgesetz reiht sich sehr gut in den gewerkschaftlichen Ansatz der "Energiewende als Service public" ein und verdient daher die Unterstützung der Arbeitnehmenden. Mit dem beschleunigten Umbau des Energiesystems steigt auch der Arbeitskräftebedarf in den entsprechenden Sektoren der Energie- und Baubranche. Und ganz grundsätzlich bedeutet eine Stärkung der Versorgungssicherheit im Gleichschritt eine Stärkung der Arbeitsplatzsicherheit.</li><li>Die neuen Regeln zur Festsetzung der Energietarife in der Grundversorgung werden für die KleinkundInnen langfristig faire und stabile Preise bringen, was aus Kaufkraftsicht sehr wichtig ist. Zudem macht der Ausstieg aus den nuklearen und fossilen Energieträgern die Schweiz unabhängiger von Energie- und Rohstofflieferungen aus dem Ausland und damit auch weniger anfällig auf geopolitische Krisen und Preissprünge auf den Weltmärkten.</li><li>Das Stromgesetz ist nicht perfekt, denn so können zum Beispiel die erwähnten Effizienzmassnahmen mit einem Aufschlag des Netznutzungstarifs von geschätzten zusätzlichen 0.2 Rp./kWh finanziert werden. Diese Massnahme muss aber in Relation etwa des Anstiegs der Energietarife von durchschnittlich fast 5 Rp./kWh alleine in diesem Jahr betrachtet werden. Zudem bleibt der Förderzuschlag per Gesetz bei 2.3 Rp./kWh gedeckelt und Verstärkungskosten im Verteilnetz werden neu solidarisch von allen VerbraucherInnen – ob auf dem Land oder in der Stadt – gleichmässig getragen.</li><li>Aus gewerkschaftlicher Sicht absolut entscheidend ist, dass die im Rahmen dieser Vorlage ursprünglich geplante vollständige Strommarktöffnung ein weiteres Mal erfolgreich verhindert werden konnte. Die Privathaushalte bleiben damit weiter geschützte KundInnen der Grundversorgung, was ihnen langfristig faire und stabile Strompreise garantiert. Die Planungssicherheit der kantonalen und kommunalen Energieversorger bleibt damit ebenfalls gewährleistet.</li></ul><h4>Gewerkschaftliche Argumente in Kürze</h4><ol><li>Mit dem Stromgesetz kommt die Energiewende endlich richtig in Schwung. Das Gesetz bringt mehr Strom aus erneuerbaren Energien (Wasser, Sonne, Wind), mehr Energieeffizienz und damit den für das Klima äusserst dringlichen Ausstieg aus den fossilen Energiequellen.</li><li>Mit dem Stromgesetz wird die Versorgungs- und damit auch die Arbeitsplatzsicherheit im Inland gestärkt. Der Arbeitskräftebedarf in der Energie- und Baubranche wird steigen und die Gewerkschaften sorgen dafür, dass die neuen grünen Jobs auch gute Jobs sind.</li><li>Mit dem Stromgesetz wird die Energiewende nicht dem Markt überlassen, sondern sie findet im Rahmen des bewährten Schweizer Service public statt. Die KleinkundInnen bleiben weiter in der Grundversorgung geschützt und profitierten damit langfristig von fairen und stabilen Strompreisen.&nbsp;<br>&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10100</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2024 17:16:54 +0100</pubDate><title>Albisgüetli-Rede von Pierre-Yves Maillard</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/albisgueetli-rede-von-pierre-yves-maillard</link><description>Gehalten an der SVP-Albisgüetli-Tagung vom 19. Januar 2024</description><content:encoded><![CDATA[<p>Meine Damen und Herren</p><p>Ich danke Ihnen für diese Einladung. Es freut mich sehr, heute Abend, ein wenig mit Ihnen über unsere AHV und ihre Bedeutung für unser Land sprechen zu dürfen.<br>Seit Anfang des Jahres ist die AHV in aller Munde. In der ganzen Schweiz wird intensiv über unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente diskutiert.&nbsp;</p><p>Die Krankenkassenprämien sind brutal gestiegen. Die Mieten für Hundertausende Einwohnerinnen und Einwohner auch. Die Heizkosten sind so stark gestiegen, dass eine Rentnerin, die ich kenne, das Füllen ihres Heizöltanks diesen Winter nicht bezahlen konnte. Deswegen heizt sie nur noch das Zimmer, in dem sie sich gerade befindet, mit einem kleinen, mobilen Elektro-Ofen. Diese Frau hat ihr ganzes Leben lang gearbeitet und zwei Kinder grossgezogen. Jetzt kann sie ihr Haus nicht heizen. Aber, weil sie eben ein kleines Haus besitzt, hat sie kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Gemäss der NZZ gehört sie damit zu den «reichen Rentnern», nur weil sie ein altes Haus besitzt, das sie nicht heizen kann … Das ist vielleicht das Schlimmste: Leute, die sich ein normales Leben nicht mehr leisten können, werden in der hysterischen Kampagne gegen unsere Initiative als «reich» beschrieben.&nbsp;</p><p>In dieser Situation befindet unser sogenannt reiches Land.&nbsp;</p><p>Die Frage lautet also: Können wir uns eine 13. AHV Monatsrente leisten, um diese brutale Kaufkraftkrise einzudämmen? Hat unsere Schweiz die Mittel, allen, die hier ein Leben lang gearbeitet haben, eine zusätzliche Monatsrente anzubieten?</p><p>Die Antwort des Bundesrats lautet: nein.&nbsp;</p><p>Aber er hat ein Problem. Die Leute im Land sagen sich: Wenn wir die massiven Kaufkraftverluste für unsere Älteren nicht einmal ein wenig kompensieren können, was können wir uns dann noch leisten? Die zehn oder hunderte Milliarden Steuergeld, die für alle möglichen anderen Zwecke ausgegeben wurden, waren sie wirklich nötig und konnten wir uns das leisten? Was ist für ein Land wichtiger, als dafür Sorge zu tragen, dass die ganze Bevölkerung zu Essen und ein warmes Dach über dem Kopf hat? Waren diese anderen Ausgaben nicht ein bisschen überflüssig? So überflüssig wie ein Ski-Saisonabonnement für die Bundesräte zum Beispiel.&nbsp;</p><p>Und, Herr Blocher, ich bin sicher, dass Sie diese bodenständige Überlegung sehr wohl verstehen. Denn vor einigen Jahren, haben Sie die genau gleiche Haltung gezeigt.&nbsp;</p><p>Sie hatten gesagt: «ich brauche meine Bundesratsrente nicht», und Sie hatten Recht. Doch dann haben Sie die Bundespolitik beobachtet und sind zum Schluss gekommen, dass sie zu viel für aus Ihrer Sicht unvernünftige Zwecke ausgab. Und haben sich gesagt: wenn das so ist, nehme ich meine Rente doch. Die Schweizer Bevölkerung kommt heute zum gleichen Schluss. Viele, auch in Ihrer Partei, sagen: Genug ist genug – jetzt nehme ich meine zusätzliche Rente. Aber es gibt einen grossen Unterschied zu Ihnen, Herr Blocher, den Sie sicher erkennen werden: In der Bevölkerung brauchen viele die 13. AHV-Rente, sie brauchen sie dringend.</p><p>Die AHV ist 75 Jahre alt. Sie hat ein Vermögen von 50 Milliarden. Dieses Vermögen wird, gemäss Bundesratsprognose, bis Ende des Jahrzehnts auf fast 70 Milliarden steigen. Die 13. Rente kostet 4 Milliarden jährlich, was mit 0,4 Lohnprozenten je für Arbeitgeber und Arbeitnehmende finanziert werden könnte. Aber eine solche Finanzierung ist zunächst gar nicht nötig. Selbst der vorsichtige Bundesrat plant für die nächsten Jahre mit AHV-Gewinnen von 3,5 Milliarden – pro Jahr! Das sind die Fakten.</p><p>Was passiert in zehn oder zwanzig Jahren? Ein Blick in die Vergangenheit lohnt sich. 2011 musste der der Bundesrat seine Prognosen korrigieren, weil sie zu pessimistisch waren. Und trotzdem lag er daneben. Er dachte, es werde mindestens 1,9 Lohnprozentpunkte brauchen, um die AHV-Finanzen bis 2030 im Gleichgewicht zu behalten. Und was ist geschehen? Mit der Vorlage zu Steuerreform und AHV-Finanzierung STAF und mit AHV 21 wurde das Äquivalent von gerade mal rund einem Lohnbeitragsprozent beschlossen – also nur die Hälfte des optimistischsten Szenarios. Und damit werden wir die AHV nicht nur im Gleichgewicht behalten können. Nein, wir werden damit bis 2030 grosse Gewinne anhäufen können.</p><p>Also, entgegen den düsteren Prognosen der Versicherungen und der Grossbanken ist die AHV heute nicht pleite. Und sie wird es morgen auch nicht sein. Die Grossbanken gehen manchmal bankrott… die AHV nicht!&nbsp;</p><p>Fazit: die 13. Rente ist nicht nur nötig, sondern wir haben auch die Mittel, um sie zu bezahlen.</p><p>Warum also müssen wir gegen diese einfache und vernünftige Initiative eine aggressive und irreführende Kampagne der Mächtigen in diesem Land erleben, in der die Armen als reich beschrieben werden und Wörter ihren wahren Sinn verlieren?</p><p>Ich gebe ihnen ein Beispiel. In der Schweiz verdient ein Bauer durchschnittlich 5000 Franken pro Monat. Wenn er, nach fünfzig Jahren schwerer Arbeit für diesen bescheidenen Lohn, eine AHV Rente von 1800 Franken pro Monat erhält, weshalb sollte er gegen eine 13. Rente stimmen? Hat er sie nicht mehr als genug verdient?</p><p>Und auch wenn er noch aktiv ist und in einigen Jahren 0,4 Lohnprozente mehr bezahlen müsste, warum sollte er das ablehnen, wenn er dafür im Ruhestand jedes Jahr eine dreizehnte Rente bekommt, die vier oder fünf Mal höher ist als die jährlichen zusätzlichen Lohnbeiträge? Wer würde annehmen, dass der Bauer diese Rechnung nicht machen kann? Denn er weiss ganz genau, dass er auf dem Markt, bei den Versicherungen, niemals ein so gutes Angebot finden würden. Er weiss, dass für ihn in der AHV die Rechnung einfach stimmt!</p><p>Wo also liegt das Problem? Wir verstehen es, wenn wir ein anderes Beispiel nehmen. Nennen wir dieses Beispiel Ermotti. Er verdient eine Million pro Monat. Eine Beitragserhöhung von 0,4 Lohnprozenten bedeutet für ihn 4000 Franken pro Monat. Dafür bekommt er im Ruhestand rund 200 Franken mehr AHV-Rente pro Monat. Für ihn ist die Rechnung nicht so gut, aber er wird deswegen nicht gross leiden. Doch würde man ihm die 13. AHV-Rente verweigern, käme schnell die Forderung, die Lohnbeiträge zu plafonieren. Damit würde die AHV eine ihrer finanziellen und sozialen Stärken verlieren. Darum sollen alle die 13. Rente bekommen. Denn so erhalten 90 Prozent der Bevölkerung mehr als sie bezahlen müssen.&nbsp;</p><p>Es ist sonnenklar: Mit der AHV machen die kleinen Leute und der Mittelstand einen guten Deal und die Reichen weniger. Aber das ist fair. Dass wir jetzt in den Zeitungen lesen müssen, von einer AHV-Verbesserung würden die Reichen profitieren, zeigt nur das Niveau des Zynismus, das mittlerweile in einigen gutgestellten Kreisen erreicht wurde.</p><p>Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen eine kleine Geschichte erzählen.&nbsp;</p><p>Mein Grossvater war Bauer, Gemeindepräsident und Grossrat im Kanton Freiburg. Er war Mitglied der BGB, der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei. Heute heisst diese Partei UDC, auf Deutsch SVP. Als Junge habe ich viel auf dem Bauernhof meines Grossvaters gearbeitet und auch viel mit ihm über Politik diskutiert. Als 1987 die Mutterschaftsversicherung zur Abstimmung kam, schauten wir am Abend zusammen die «Tagesschau» am Fernseher und erfuhren, dass die Vorlage abgelehnt wurde. Da ist mein Grossvater aufgesprungen, hat den Fernseher abgestellt und hat gerufen: Mit diesen Politikern würde heute sogar die AHV abgelehnt werden!</p><p>Damals habe ich gedacht, er übertreibt. Jetzt bin ich überzeugt: Er hatte Recht. Und vierzig Jahre später ist seine Aussage noch zutreffender.&nbsp;</p><p>Dabei müssen Sie wissen: mein Grossvater war stramm bürgerlich. Doch 1947, als er sechsundzwanzig Jahre alt war, hat er dezidiert für die AHV gestimmt. Auch wenn die Gegner damals schon voraussagten, in 20 Jahren werde sie Schiffbruch erleiden. Es ging nicht schief, und 20 Jahre später konnte das Parlament einstimmig eine Verdoppelung der Renten beschliessen. Auch 1987 war mein Grossvater immer noch bürgerlich und stimmte dennoch dezidiert für die Mutterschaftsversicherung.</p><p>Er hatte es zu etwas gebracht, aber er wurde in sehr arme Verhältnisse geboren. Vor dem Krieg, als Kind, litt er oft Hunger. Das hat er nie vergessen. Und darum war für ihn die Entwicklung und Verbesserung einer sozialen Sicherheit ein Teil des Fortschrittes unseres Landes.&nbsp;</p><p>Diese Generation hatte zwei Jahre ihrer Jugend für die Landesverteidigung während des 2. Weltkriegs geopfert. Ständig konfrontiert mit der Angst, dass die Idee der Demokratie selbst verschwinden könnte. Nach dem Krieg war ihnen allen, in welchen Parteien sie auch sein mochten, klar: Die Demokratie hat nur dann eine Chance, wenn sie allen im Land ein normales Leben garantiert. Denn sonst würde sie niemand verteidigen und für sie kämpfen, wenn sie in Frage gestellt wird. Diese Generation hat in drei Jahrzehnten jene soziale Sicherheit Stück für Stück aufgebaut, besonders für diejenigen, die ihr ganzes Leben hart gearbeitet haben. So konnten die faschistischen und kommunistischen Diktaturen geschlagen werden, und so hat die Welt und die Schweiz die Demokratie verteidigt und gestärkt.&nbsp;</p><p>Heute ist die Gefahr gross, dass die Erfahrung der Generation meines Grossvaters vergessen geht. Dieses Vergessen hat in den achtziger Jahren begonnen und geht langsam, aber stetig weiter. Und die Demokratie wird mit jedem Schritt geschwächt, den dieses Vergessen voranschreitet. Die neuen Eliten haben vergessen, dass das Wachstum des Reichtums immer auch mit einer Verstärkung der sozialen Sicherheit einhergehen werden muss. Sonst schwächen wir die Demokratie.</p><p>Diese gleichgewichtige Strategie der Nachkriegszeit hat während Jahrzenten unglaublich gut funktioniert. Mit dem Rückgang der Armut hat sich auch die Freiheit im Land stark verbreitet. Freiheit sollte eigentlich das Ziel von allen Gesellschaften sein, aber man ist nicht frei, wenn man Hunger leidet. Darum ist Freiheit auch mit Kaufkraft und sozialer Sicherheit verknüpft.&nbsp;</p><p>Auch die Wirtschaft hat davon profitiert, nicht nur wegen der gestiegenen Kaufkraft, die den Konsum und das Wachstum unterstützt hat. Und nicht zuletzt hat die AHV der Wirtschaft viel gebracht. Denn weil die Wirtschaft die Frauen im Arbeitsmarkt brauchte, haben beide Elternteile einer Familie begonnen, Lohnarbeit zu leisten. Das hat eine grosse Herausforderung für die Kinderbetreuung verursacht. Zwar haben Gemeinden und Kantone in die Entwicklung von Krippenplätzen investiert, aber sie konnten den Bedarf bei weitem nicht decken. Wer hat diese Lücke kompensiert? Die Grosseltern. Sie leisten in unserem Land Kinderbetreuungsarbeit im Gegenwert von 8 Milliarden Franken. Um sie zu ersetzen, müssten wir 80’000 Vollzeit-Arbeitsplätze schaffen und finanzieren.&nbsp;</p><p>Das heisst, dass unsere Altersvorsorge eigentlich nicht nur unserer älteren Bevölkerung den Ruhestand ermöglicht. Sie bietet auch unserer Gesellschaft und Wirtschaft billige Ressourcen, die helfen, die Betreuungsbedürfnissen einzudämmen. Wenn wir das Rentenalter erhöhen oder die Renten senken, dann verlieren wir viele dieser Ressourcen. Und was passiert dann? Genau das, was in den meisten westlichen Ländern geschieht. Junge Familien fragen sich: können wir es uns leisten, ein Kind zu haben? Das deutliche Sinken der Geburtenrate in den letzten drei Jahren mit ihren so brutalen Kaufkraftverlusten ist eine klare Antwort auf diese Frage. Wenn die Kaufkraft und die soziale Sicherheit sinken, dann kommen auch weniger Kinder zur Welt. Wenn die freie Welt eine Zukunft haben will, sollte sie auch darüber denken.</p><p>Wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter haben Respekt vor unserer Vergangenheit, und wir wollen für die Zukunft unseres demokratischen Landes kämpfen. Darum kämpfen wir heute für die AHV und im Juni für die Begrenzung der Krankenkassenprämien. Wir kämpfen für die Leute, die in unserem Land hart arbeiten und das Recht haben, normal leben zu können. Aber wir kämpfen damit auch gleichzeitig für unsere demokratische Schweiz.</p><p>Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10071</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2023 11:52:50 +0100</pubDate><title>Finanzierung Langzeitpflege: Mit EFAS droht ein weiterer Prämienschub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/finanzierung-langzeitpflege-mit-efas-droht-ein-weiterer-praemienschub</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die gesundheitspolitische Vorlage zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) kommt in die parlamentarische Schlussrunde. Angesichts des grossen Reformdrucks gilt EFAS in Branchenkreisen mittlerweile als Allheilmittel schlechthin. Man verspricht sich unter diesem Kürzel neuerdings etwa auch Kosteneinsparungen in Milliardenhöhe – obwohl davon selbst seitens der BefürworterInnen ursprünglich nie die Rede war.</p><p>Die Vorlage kommt im Dezember in ihre fünfte Legislatur, was wohl nicht gerade für sie spricht. An EFAS wurde sehr lange «herumgedoktert». Insbesondere wurde entschieden, damit auch die Finanzierung der Langzeitpflege (Heime und Spitex) neu zu regeln. Ein fataler Entscheid, der die PrämienzahlerInnen und das Pflegepersonal sehr teuer zu stehen käme.</p><p>Der Geschäftsführer des Langzeitpflege-Verbands Artiset argumentierte, dass dieser Einbezug der Pflege bitter nötig sei, denn «in der heutigen Pflegefinanzierung übernimmt die öffentliche Hand einen immer grösseren Anteil der Pflegekosten, während der Anteil der Krankenversicherer sinkt». Das stimmt, zum Glück! Heute werden die steigenden Gesundheitskosten – seien es horrend teure neue Medikamente oder die Mengenausweitung der Zusatzversicherungen – überall sofort und integral auf die Prämien abgewälzt. Diese «Kopfsteuer» steigt damit jedes Jahr weiter, nächstes Jahr um fast 9 Prozent. Der Prämienanstieg trifft die Wirtschaftsanwältin grundsätzlich im gleichen Ausmass wie den Landschaftsgärtner. Für Erstere ist es ein Schnäppchen, für Letzteren ein Kaufkrafthammer, der sich heute schlicht nicht mehr stemmen lässt.&nbsp;</p><p>Nur in einem grossen Bereich ist heute die Finanzierung über Prämien gesetzlich gedeckelt: in der Langzeitpflege. Und genau hier soll der entsprechende Artikel durch EFAS ersatzlos aus dem Gesetz gestrichen werden! Künftig wären die Kantone damit nicht mehr für die sogenannte Restfinanzierung zuständig, womit sich die PrämienzahlerInnen zusätzlich dynamisch an genau jenem Kostenblock beteiligen müssten, der aufgrund der Demografie jedes Jahr am stärksten wächst. Dazu kommt: Weil die jeweils ebenfalls zu entrichtende Kostenbeteiligung – also das, was die Leute für die Pflege zusätzlich aus der eigenen Tasche bezahlen müssen – an den heute fixierten Versicherungsbeitrag gekoppelt ist, würde mit EFAS auch diese Deckelung wegfallen. Die Kostenbeteiligung würde somit mittelfristig ebenfalls stark ansteigen.</p><p>Einziger Ausweg, um diese Prämienexplosion durch EFAS zu verhindern wäre, den neu zu schaffenden Langzeitpflegetarif möglichst tief anzusetzen. Ein Dumpingtarif bedeutet aber nichts anderes als Sparen auf dem Buckel des Pflegepersonals. Dieses ist aber bereits heute völlig am Anschlag ist und verlässt den Beruf in Scharen. Mehr als zwei Jahre nach der wuchtigen Annahme der Pflegeinitiative wäre eigentlich etwas komplett Anderes angesagt: Gezielte Investitionen in eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit eine Sicherung der Pflegequalität und der Versorgungssicherheit. Was es dafür aber mit Sicherheit zuerst braucht, ist eine wuchtige Ablehnung der EFAS-Vorlage durch das Parlament.<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10201</guid><pubDate>Fri, 01 Dec 2023 15:14:00 +0100</pubDate><title>Aufruf zum Frieden in Gaza</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-zum-frieden-in-gaza</link><description>Position des Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB verurteilt die Terror-Angriffe der Hamas vom 7. Oktober, bei denen Menschen aus Israel wahllos getötet, verletzt oder als Geiseln genommen wurden, aufs Schärfste. Diese Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung sind die brutalsten, die es aus Gaza auf Israel je gegeben hat und sind durch nichts zu rechtfertigen. Ebenso scharf verurteilt der SGB die unverhältnismässige Reaktion der israelischen Armee, die den Gazastreifen massiv bombardiert hat. Die palästinensische Zivilbevölkerung, die bereits seit Jahren unter der brutalen Diktatur des Hamas-Regimes und der inakzeptablen Blockade durch Israel lebt, ist nun andauernden israelischen Bombardements ausgesetzt und leidet unter medizinischer Not und einer humanitären Katastrophe. Das muss ein Ende haben.</p><p>Der SGB setzt sich entschieden ein für eine Welt, in der Frieden und Demokratie auf der vollen Anwendung des Rechtsstaats und des Völkerrechts basieren. Er fordert einen Waffenstillstand und die sofortige Einrichtung humanitärer Korridore in den Gazastreifen, um dort die Not der palästinensischen ZivilistInnen zu lindern. Der SGB fordert auch die sofortige und bedingungslose Freilassung aller israelischen Geiseln, sowie die Entwaffnung der Hamas unter internationaler Ägide und die Überführung des Gaza-Streifens unter eine demokratische, rechtsstaatliche palästinische Regierung. Die israelische Regierung muss ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erfüllen und die UNO-Beschlüsse umsetzen. Der Bundesrat muss sich in diesem Sinne für einen dauerhaften Frieden in der Region und einen raschen Waffenstillstand einsetzen.&nbsp;</p><p>Zudem bringt der SGB seine Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum Ausdruck, die sich weiterhin dafür einsetzen, die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, und fordert ihren Schutz.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_DV_Benoit_60e23de397.jpg" length="288566" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10018</guid><pubDate>Tue, 07 Nov 2023 13:41:00 +0100</pubDate><title>Rentnerinnen und Rentner fordern anständige Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-fordern-anstaendige-renten</link><description>Über 150 Teilnehmende am RentnerInnen-Gipfel</description><content:encoded><![CDATA[<p class="contentpasted0">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» versammelten sich anfangs November über 150 engagierte Rentnerinnen und Rentner in Bern. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hatte gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS – der Vereinigung aktiver Senior:innen und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz – sowie der Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner AVIVO Schweiz zum grossen Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel geladen.</p><p class="contentpasted0">Es ist kein Zufall, dass sich die RentnerInnen der Arbeitnehmenden zum ersten Mal seit fast 20 Jahren wieder gemeinsam mit gewichtigen Seniorendachverbänden engagieren. Denn die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Nur die 13. AHV-Rente kann diese immer grösser klaffende Rentenlücke schliessen.</p><p class="contentpasted0">SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zeigte den Teilnehmenden eindrücklich auf wie die Geschichte der Schweiz mit der Geschichte der AHV verbunden ist. Denn nicht zufällig verköpert die AHV als Herzstück der sozialen Schweiz seit 75 Jahren die Solidarität und den Zusammenhalt der Schweiz und verkleinert die Unterschiede zwischen Arm und Reich. Kurt Regotz, ehemaliger Präsident der Gewerkschaft Syna zog den Hut vor den gemeinsamen Kämpfen im Aufbau der Altersvorsorge und rief auf zum gemeinsamen Engagement gegen die dreisten Abbaupläne der Banken, Arbeitgeber und Jungfreisinnigen. Denn nur gemeinsam sind die Rentenabstimmungen 2024 zu gewinnen. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss erinnerte an die grosse Stärke der AHV. Gerade für RentnerInnen sind die regelmässigen Rentenanpassungen in der AHV entscheidend. Denn in der 2. Säule gibt es keinen Teuerungsausgleich. Doch sie sind ungenügend, weil die AHV-Renten mittlerweile stark hinter der Lohnentwicklung hinterherhinken. Nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten kann dem begegnet werden. Paul Rechsteiner, ehemaliger Präsident des SGB forderte die Anwesenden dazu auf, die kommenden Weichenstellungen in der Alterspolitik aktiv zu gestalten. Aber auch der Geburtstag der AHV wurde gebührend gefeiert: denn seit 75 Jahren können Rentnerinnen und Rentner auf die AHV vertrauen, um im Alter und bei Todesfällen einen Teil ihres Einkommens abgesichert zu wissen.</p><p class="contentpasted0">Zum Abschluss der Tagung setzten die anwesenden Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen. Mit der einstimmig verabschiedeten Resolution fordern sie eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung. Dabei setzt ein gutes Leben im Alter stets ein gutes Leben der noch Jüngeren voraus. Eine gut funktionierende, solidarische und verantwortungsvolle Gesellschaft, gute Arbeit, gute Löhne und sozialen Ausgleich in einer intakten Umwelt ist altersunabhängig unverzichtbar. Konkret forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer:</p><ul><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Mittelfristig keine Renteneinkommen unter 5'000 Franken und sofort die 13. AHV-Rente für alle. Deshalb: <i>Ja zur Volksinitiative «Für ein besseres Alter»!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Ein gezielter Ausbau der solidarisch und kostengünstig auf der Beitragsumlage beruhendn AHV. Nur die leistungsstarke und unbürokratische Hauptsäule der Altersvorsorge garantiert allen schnell und sicher finanziert höhere Renten, unabhängig von Börse und Finanzindustrie.</p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Gleichzeitig soll der ständige Abbau der Rentenansprüche bei den Pensionskassen gestoppt werden. Deshalb: <i>Nein zur teuren und unsozialen BVG-Revision!</i></p></li><li><p class="contentpasted0"><span style="font-family:Symbol;mso-bidi-font-family:Symbol;mso-fareast-font-family:Symbol;"></span>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Rentenaltererhöhungen verhindern das und bedeuten nichts als ein weiterer Abbau der Renten. Dagegen wehren sie sich. Deshalb: <i>Nein zur Renteninitiative!</i></p></li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/d/csm_Sommet-retraites-USS-Lucas_Dubuis-5_3000px_17b0623cd7.jpg" length="171758" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-10020</guid><pubDate>Mon, 06 Nov 2023 16:18:00 +0100</pubDate><title>Fritz Leuthy: Ein prägender Gewerkschafter ist gegangen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fritz-leuthy-ein-praegender-gewerkschafter-ist-gegangen</link><description>Nachruf von Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Es haben immer wieder hervorragende Köpfe für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund gearbeitet. Fritz Leuthy war einer von ihnen. Während Jahrzehnten, bis zu seiner Pensionierung 1991, hat er die Politik der schweizerischen Gewerkschaften geprägt. Auf dem zentralen Feld der Sozialversicherungen, aber auch als Leiter des SGB-Sekretariats, wo er mit ruhiger Hand für eine kohärente Linie sorgte. Und für die anspruchsvolle Integration der nicht selten divergierenden Positionen der Verbände. Das war keine geringe Leistung bei einer Spannweite, die vom damals führenden tendenziell konservativen SMUV und Verbänden wie dem VPOD oder der Typographia bzw. der GDP reichte, die oft rascher vorangehen wollten.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Fritz war gelernter Stationsbeamter der SBB. Er machte seinen Weg über die Arbeiterschule in der Zeit von Max Weber, der nach seiner Zeit im Bundesrat über die gewerkschaftliche Bildung zur Gewerkschaftsbewegung zurückkehrte. Ab 1960 arbeitete Fritz Leuthy selbst für die schweizerische Arbeiterbildungszentrale. Er hatte immer eine gute Hand für die verständliche Darstellung auch komplexer Sachverhalte. 1970 wurde er zum SGB-Sekretär gewählt.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Es gab in den darauffolgenden Jahrzehnten in der Schweiz wohl niemanden, der über die Sozialversicherungen und insbesondere über die AHV über ein ähnlich profundes Wissen verfügt hätte wie Fritz Leuthy, Professoren eingeschlossen. Es war kein akademisches Wissen. Sondern ein Wissen als Basis für die Entwicklung und Durchsetzung wirksamer gewerkschaftlicher Strategien. Und als Werkzeug beim Aufbau und der Weiterentwicklung des Sozialstaats, der wichtigsten innenpolitischen Errungenschaft der Schweiz des 20. Jahrhunderts. Die Gewerkschaften spielten dafür eine entscheidende Rolle.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Herausragend sind die Verdienste von Fritz Leuthy in der dynamischen Phase der 70er Jahre. Insbesondere für die 8. AHV-Revision. Die AHV-Leistungen wurden damals in zwei Schritten mehr als verdoppelt, verbunden mit einer entsprechenden Erhöhung der Lohnprozente. Erst dadurch wurde die AHV in der Realität zur Basis der Altersvorsorge, als die wir sie heute kennen. Federführend war bei diesen Reformen politisch Bundesrat Tschudi mit seinem berühmten Tschudi-Tempo. Tschudi handelte aber in enger Abstimmung mit dem SGB, dem er sehr verbunden war. Konkret mit Fritz Leuthy, mit seiner unschlagbaren Kompetenz und Integrität.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Auf seine eigene Weise prägte Fritz Leuthy die 10. AHV-Revision. Er war gewissermassen der Vater der starken Aufwertung tieferer Einkommen bei der Berechnung der AHV-Renten. Während der lange dauernden Vorarbeiten zur Revision bis hin zur Botschaft des Bundesrates konnte er sich noch nicht durchsetzen. Im Zug der parlamentarischen Beratung aber wurde die soziale Anpassung der Rentenformel realisiert. Die Aufwertung der tieferen Einkommen heisst technisch bis heute «Leuthy-Knick», ein zentrales Element der sozialen Ausgestaltung der AHV.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Persönlich habe ich Fritz Leuthy erst in den 90er-Jahren näher kennengelernt, in einer Zeit, als der Sozialstaat von rechts her immer stärker unter Druck geriet und sozialer Fortschritt nur noch gegen grosse Widerstände erkämpft werden konnte. Der regelmässige Austausch mit Fritz zu den wichtigen Entwicklungen und strategischen Fragen war immer sehr wertvoll, auch in meiner Zeit als Präsident des SGB. Er verfolgte die Fortschritte und Rückschläge genau. Wie wenige besass er einen Überblick über die grossen Zusammenhänge.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;line-height:150%;">Dem Habitus nach verkörperte der Stumpen rauchende Fritz Leuthy den traditionellen Gewerkschafter seiner Generation. Medial war er kein Blender. In seiner bescheidenen Art ging es ihm nicht um Aussenwirkung, sondern um reale Ergebnisse. Dabei verfügte er aber durchaus um Ironie, wie er auch neuen Entwicklungen und neuen Generationen gegenüber aufgeschlossen war.</span></p><p><span style="color:#0C0C0C;font-family:&quot;Arial&quot;,sans-serif;font-size:10.5pt;mso-ansi-language:DE-CH;mso-bidi-language:AR-SA;mso-fareast-font-family:Calibri;mso-fareast-language:DE-CH;mso-fareast-theme-font:minor-latin;">Fritz Leuthy hat wie nur wenige in seiner Zeit zur Entwicklung einer sozialen Schweiz beigetragen. Sein Platz in der Geschichte der Schweizer Gewerkschaften ist ihm gewiss.</span></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/8/csm_Foto_Fritz_Leuthy_38767b4f0b.jpg" length="307995" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9976</guid><pubDate>Wed, 04 Oct 2023 09:26:33 +0200</pubDate><title>Rentnerinnen- und Rentner-Gipfel: Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentnerinnen-und-rentner-gipfel-laenger-arbeiten-fuer-weniger-rente-jetzt-gehts-ums-ganze</link><description>Veranstaltung am 3. November u.a. mit Pierre-Yves Maillard, Ruth Dreifuss, Kurt Regotz und Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Titel «Länger arbeiten für weniger Rente? Jetzt geht’s ums Ganze!» lädt der Schweizerische Gewerkschaftsbund gemeinsam mit Travail.Suisse, VASOS und AVIVO zum Rentnerinnen- und Rentener-Gipfel ein.&nbsp;</p><p>Die Teuerung, die steigenden Mieten und die hohen Krankenkassenprämien treffen RentnerInnen mit voller Wucht. Bis Ende 2024 verlieren sie dadurch eine ganze Monatsrente an Kaufkraft. Doch anstatt die immer grösser klaffende Rentenlücke zu schliessen, wollen die Arbeitgeber, Banken und ihre Lobbyisten im Parlament das Problem sogar noch verschärfen: mit Rentenalter 67 und einer weiteren Senkung der Pensionskassen-Renten! Diese Politik gegen die Bevölkerung müssen wir an der Urne stoppen.</p><p>Die Verfassung hält seit über 50 Jahren deutlich fest: nach einem langen Erwerbsleben muss man von der Rente anständig leben können. Die kommenden Monate werden entscheiden: Gelingt uns ein kleiner, aber wichtiger Schritt in diese Richtung mit einer 13. AHV-Rente oder setzen sich die gefährlichen Angriffe auf unsere Renten durch? <strong>Am 3. November 2023</strong> setzen deshalb auch wir Rentnerinnen und Rentner ein klares Zeichen: in der Schweiz hat es genügend Geld für anständige Renten — nicht nur für Top-Verdiener. Wir brauchen eine Rentenpolitik für, nicht gegen die Bevölkerung.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2023/231103_RentnerInnen-Gipfel_Einladung.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Das vollständige Programm&nbsp;<i>&nbsp;</i></a> &nbsp;<a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?reset=1&amp;id=31" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zur Online-Anmeldung&nbsp;<i>&nbsp;</i></a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/aeltere-Seminar-Teilnehmerin-Workshop-Konferenz_vm-ist457758283.jpg" length="301438" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9971</guid><pubDate>Mon, 02 Oct 2023 15:03:30 +0200</pubDate><title>Referenden Mietrecht: Jetzt endlich die Immobilienlobby stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/referenden-mietrecht-jetzt-endlich-die-immobilienlobby-stoppen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="text-justify lead"><strong>Mietzinsexplosion, Wohnungsnot, Kündigungsflut: Als ob die Lage nicht schon schlimm genug wäre, hat nun das Parlament auf Drängen der Immobilienlobby tatsächlich noch eine drastische Verschlechterung des Mietrechts beschlossen. Das dürfen auch die Gewerkschaften keineswegs hinnehmen. Hauseigentümerverband und Immobilienkonzerne wie Swiss Prime Site &amp; Co. müssen nun an der Urne gestoppt werden.</strong></p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Angriffe auf die MieterInnen von allen Seiten</strong></p><p class="text-justify">Das Mietrecht ist im Grundsatz eigentlich nicht schlecht. Gemäss Gesetz dürfen VermieterInnen mit den Mieteinnahmen lediglich die Kosten decken und eine beschränkte Rendite erzielen. Das ist die Theorie. In der Praxis haben die MieterInnen über die letzten 15 Jahre wegen missbräuchlicher Mietrenditen insgesamt aber fast 80 Milliarden Franken zu viel bezahlt – dies ist die Haupterkenntnis einer viel zitierten, vom Mieterverband extern in Auftrag gegebenen Studie. Doch es kommt noch dicker: Gemäss einem Leiturteil des Bundesgerichts darf die erwähnte «beschränkte Rendite» neu sogar noch 1.5 Prozent höher sein als bis anhin.</p><p class="text-justify">Zum anhaltenden Rechtsbruch und der äusserst Immobilienlobby-freundlichen Auslegung des Mietrechts kommt nun drittens ein politischer Grossangriff dieser Lobby auf die MieterInnen hinzu: In einer gut orchestrierten Strategie soll mit der Umsetzung vier verschiedener parlamentarischer Initiativen einerseits das Mietrecht geschwächt und andererseits die gesetzliche Grundlage für noch höhere Mieten gelegt werden.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Einfacher mal rauswerfen</strong></p><p class="text-justify">Der erste Schritt ist beschlossene Sache: Das Parlament hat die Schwächung des Mietrechts in den folgenden zwei Punkten in der Herbstsession definitiv verabschiedet.</p><ul><li><p class="text-justify">Nach geltendem Recht ist die Untervermietung ein verbrieftes Recht der MieterInnen. Sie brauchen dazu aber schon heute immer die Zustimmung der VermieterInnenseite. Mit der geplanten Gesetzesrevision soll nun eine Reihe von willkürlichen Gründen für die einseitige Verweigerung einer Untervermietung eingeführt werden. Neu könnte den MieterInnen selbst bei leichten «Formfehlern» einer Untervermietung sogar gekündigt werden – und dies quasi fristlos! Das ist der erste Schlag.</p></li><li><p class="text-justify">Mit der zweiten vom Parlament beschlossenen Gesetzesrevision soll der MieterInnenschutz bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die VermieterInnenschaft eingeschränkt werden. Künftig müsste dieser Eigenbedarf nicht mehr «dringlich» sein, womit die heute gängige Interessenabwägung immer zugunsten der VermieterIn ausfallen würde. Bereits heute wird jedoch der Eigenbedarf oft nur als Vorwand für eine Kündigung verwendet. Dies mit dem einfachen Ziel, die Wohnung danach zu einem höheren Mietpreis wieder auszuschreiben. Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung wäre dies noch einfacher möglich. Auch ältere MieterInnen, die seit Jahren in ihrer Wohnung leben, könnten so ohne Härtefallabwägung einfach auf die Strasse gestellt werden!</p></li></ul><p class="text-justify">Gegen diese beiden Verschlechterungen wurde umgehend ein von den Gewerkschaften unterstütztes Doppelreferendum lanciert.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Endlich Fortschritte, sicher keine weiteren Rückschritte!</strong></p><p class="text-justify">Inzwischen treibt die Immobilienlobby ihre Interessen politisch weiter voran, und man muss sich zweimal die Augen reiben, um wirklich zu glauben, wie unverhohlen und unverschämt. Ihr Plan ist zielstrebig und klar: Zuerst die MieterInnen einfacher rauswerfen und dann die Mieten noch stärker erhöhen können. Damit es auch mit Schritt 2 sicher klappt, befinden sich bereits zwei weitere parlamentarische Initiativen auf der gesetzlichen Startrampe. Nach den Wahlen werden diese dann mit Sicherheit sogleich gezündet. Die Anfechtung eines missbräuchlichen oder quartierunüblichen Mietzinses soll mit diesen Vorlagen noch schwieriger gemacht und die Logik der Marktmiete damit de facto gesetzlich festgeschrieben werden</p><p class="text-justify">All diese Massnahmen haben gemein, dass sich die Mietpreisspirale damit weiter hochdrehen lässt und der Bestand bezahlbarer Wohnungen weiter verringern wird. Das klingt reichlich surreal: Als ob die Mieten nicht schon längst exorbitant hoch wären und als ob in den Ballungszentren überhaupt noch eine relevante Anzahl freier bezahlbarer Wohnungen existierte! Es ist völlig klar: Anstelle weiterer Rückschritte braucht es im Mietrecht und auf dem Wohnungsmarkt unbedingt endlich substanzielle Fortschritte. Die Vorschläge dazu liegen längst auf dem Tisch: Am vordringlichsten wären eine regelmässige Prüfung der zulässigen Mietrendite durch die sofortige Einführung einer obligatorischen Revisionspflicht sowie der schnelle Ausbau der – in der Bundesverfassung verankerten! – Förderinstrumente für den gemeinnützigen Wohnungsbau.</p><p class="text-justify heading--h4"><strong>Wohnungsminister Parmelin: Totalausfall</strong></p><p class="text-justify">Doch der zuständige SVP-Bundesrat Parmelin steckt seit Jahren den Kopf in den Sand. Letzter Akt: Im Frühjahr wurde an einem Runden Tisch beschlossen, dass irgendwann eventuell ein Aktionsplan zur Linderung der Wohnungs- und Mietnot erstellt wird. Dies natürlich nur, wenn es der am Tisch in Scharen vertretenen Immobilienlobby dann auch wirklich genehm ist. Es bleibt also nur zu hoffen, dass das neu gewählte Parlament den MieterInnen wohlgesinnter sein und die Immolobby endlich in die Schranken weisen wird. Doch bevor es soweit ist, müssen wir die laufenden Angriffe auf das Mietrecht mit allen dazu nötigen Referenden bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Wohnungsprobleme-Mieter_iStock-skynesher_1434333253.jpg" length="305379" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9962</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 15:25:00 +0200</pubDate><title>Kundgebung für eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kundgebung-fuer-eine-gute-altersvorsorge-mit-einer-13-ahv-rente</link><description>Gewerkschafts-SeniorInnen feiern den 75. Geburtstag der AHV</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 75 Jahren, 1948, wurde ein zentrales Element des schweizerischen Sozialsystems eingeführt – die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Diesen Jahrestag einer Institution, die über Jahrzehnte hinweg für Solidarität und Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und unter den Generationen gesorgt hat und die es zu bewahren und zu stärken gilt, begehen SeniorInnen aus der Gewerkschaftsbewegung mit einer Kundgebung.<br>&nbsp;</p><p class="heading--h4">«Die Stunde der Senior:innen», Montag, 25. September 2023. 15 bis 16 Uhr, Waisenhausplatz Bern</p><p>Thematisiert werden sollen an der Kundgebung einerseits die wachsenden Herausforderungen, denen unsere Sozialversicherungssysteme gegenüberstehen, insbesondere die drohende Erhöhung des Rentenalters und die mögliche Reduzierung der Pensionskassenleistungen und, andererseits, der Kaufkraftverlust der Renten sowie weitere soziale Anliegen. Die Forderungen der SeniorInnen sind breit gefächert. Gefordert wird:</p><ul><li>Eine gute Altersvorsorge mit einer 13. AHV-Rente. Das in der Bundesverfassung – Art. 112 – formulierte Ziel einer existenzsichernden AHV ist noch lange nicht erreicht! Mit der 13. AHV-Rente rückt dieses Ziel näher!</li><li>Nein zum BVG Abbau! BVG-Reform: Die grosse Enttäuschung – Mehr zahlen für weniger Rente?!</li><li>Die Krankenkassenprämien "explodieren". Die bisherigen Prämienverbilligungen sind deshalb ungenügend! Solidarität beibehalten! Einheitskrankenkasse jetzt!</li><li>Eine Gesundheitspolitik für ältere Menschen, die diesen Namen verdient!</li><li>Welches sollen die Schwerpunkte der Alters-, Wohn- und Sozialpolitik sein?</li><li>Ein Thema, von dem kaum jemand spricht, obwohl es Abertausende von Seniorinnen und Senioren persönlich betrifft, ist die Gewalt im Alter. Es ist die Aufgabe der ganzen Gesellschaft, hier energisch zu handeln.</li></ul><p>Die OrganisatorInnen wollen gemeinsam für die soziale Sicherheit aller Generationen einzustehen, jedoch auch für eine Politik, welche die Würde und die Rechte der älteren Generationen respektiert. Wie wollen ein starkes Zeichen für die Zukunft unserer Sozialsysteme setzen und für eine gerechtere, solidarischere Gesellschaft kämpfen.</p><p>Als Rednerinnen und Redner werden unter anderen Barbara Gysi, Pierre-Yves Maillard, Katharina Prelicz-Huber, Hans Stöckli, Vania Alleva, Vasco Pedrina und Rita Schmid auftreten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_200305_Initiative_13.AHV.Rente0448_aca7855a5d.jpg" length="343805" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9958</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2023 09:40:00 +0200</pubDate><title>Für eine gewerkschaftliche Klimawende: Auf zur Klimademo vom 30.9.!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fuer-eine-gewerkschaftliche-klimawende-auf-zur-klimademo-vom-309</link><description>Gewerkschaften rufen zur breiten Teilnahme an der nationalen Klimademo in Bern auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Planet brennt und die Schweiz schläft: So lassen sich der Zustand des Weltklimas und die hiesige Klimapolitik treffend beschreiben. Und dieser Zustand ist nicht haltbar: Es braucht endlich ambitionierte Massnahmen, um das von der Bevölkerung beschlossene Ziel «Netto Null bis 2050» erreichen zu können. Gerade die Arbeitnehmenden sind darauf existenziell angewiesen. Deshalb unterstützt der SGB als Mitglied der Klima-Allianz die grosse Klimademo vom 30. September in Bern.</p><p><strong>Die Klimaerhitzung ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern sie findet hier und heute statt</strong>, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Die Schweiz ist weltweit einer der grössten Klimaschädiger: Ihr Treibhausgas-Fussabdruck liegt pro Kopf bei mehr als dem Doppelten des internationalen Durchschnitts – und dies noch ohne Einbezug der importierten Emissionen oder des Ausstosses von Schweizer Konzernen im Ausland.</p><p>Letztlich ist die Klimaerhitzung das <strong>Resultat einer extrem ungleichen Weltwirtschaftsordnung. Heute sind die reichsten 10 Prozent der Welt für über die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich.</strong> Gleichzeitig triff die Klimaerhitzung den ärmeren Teil der Bevölkerung umso mehr, auch in der Schweiz. Denn Arbeitnehmende, die im Beruf immer heisseren Temperaturen und grösseren Naturgefahren ausgesetzt sind, werden zumeist auch schlechter bezahlt. Entsprechend sind KollegInnen dieser Branchen auch abseits der Arbeit stärker exponiert: Etwa, weil sie sich eine zahlbare Wohnung nur in schlechter erschlossenen Randregionen oder aber an lärmigen und schmutzbelasteten Verkehrsachsen in den Agglomerationen leisten können. <strong>Deshalb ist klar: Ohne soziale Wende ist die Klimawende niemals zu schaffen, auch in der Schweiz nicht. </strong>Sämtliche Versuche, die Kosten des Klimaschutzes auf die breite Bevölkerung abzuwälzen und die Vermögenden dabei zu schonen, sind zum Scheitern verurteilt.</p><p>Und auch der Markt löst das globale Jahrhundertproblem der Klimaerhitzung definitiv nicht: So sind die vielen <strong>marktwirtschaftlichen Instrumente zur Bekämpfung der Klimakrise seit ihrer Einführung weitgehend gescheitert</strong>. Bestes Beispiel dafür sind der Emissionshandel, die Kompensationsmassnahmen sowie alle Arten der besonders in der Schweizer Klimapolitik bis anhin sehr beliebten "Selbstverpflichtung der Wirtschaft". Fixpunkt all dieser Ansätze ist letztlich der Fehlglaube an eine in Zukunft irgendwann eintretende bahnbrechende technologische Innovation, die uns flugs in die <i>Netto-Null-Zukunft</i> katapultieren soll, ohne dass sich dabei an der grundlegenden Funktionsweise unseres Wirtschaftslebens etwas ändern würde.</p><p>In unserem heutigen Wirtschaftssystem geht die Ausbeutung von Arbeitnehmenden einher mit der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen. <strong>Wir sind aber überzeugt, dass wirtschaftlicher Fortschritt nicht einfach Schadenswachstum bedeuten muss. Vielmehr ermöglicht eine sozial flankierte Energiewende auch eine nachhaltig positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.</strong> Damit der ökologische Umbau aber solidarisch vonstattengeht, darf niemand aufgrund der notwendigen strukturellen Veränderungen im Stich gelassen werden. Öffentliche Investitionen braucht es deshalb nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Oberstes Ziel muss dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze sein – «grüne Jobs» müssen zwingend auch «gute Jobs» sein. Auch deshalb sind die Gewerkschaften massgeblich an der «<a href="/klimafonds" class="link link--internal"><strong>Klimafonds-Initiative</strong></a><strong> für eine gerechte Energie- und Klimapolitik</strong>» beteiligt.</p><p>Der ökologische Umbau ist seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der Gewerkschaften. Gemeinsam haben wir gegen die Strommarktliberalisierung gekämpft und den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie des klimafreundlichen Service public mit vorangetrieben. Wir sind überzeugt: Die <strong>Klimawende ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt umgesetzt werden kann. Zentraler Hebel dabei ist die Stärkung des Service public.</strong> Historische Vorzeigebeispiele wie der Ausbau des Bahnnetzes und die Schaffung der SBB oder der Bau der Wasserkraftwerke und des Stromnetzes zeigen: Kollektive öffentliche Fortschrittsprogramme sind alternativlos und nachhaltig erfolgreich. In analoger Weise müssen nun endlich auch der Klimaschutz und die Energiewende in Angriff genommen werden. Damit dies geschieht – und schnell geschieht – braucht es Druck auf allen Ebenen: In der Politik, in den Branchen und auf der Strasse!</p><p><strong>In diesem Sinne rufen die Gewerkschaften zur breiten Teilnahme an der nationalen Klimademo vom 30. September in Bern auf.</strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.jpg" length="115150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9934</guid><pubDate>Fri, 08 Sep 2023 15:32:31 +0200</pubDate><title>Service public: Fortschritte sind greifbar – und unumgänglich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-fortschritte-sind-greifbar-und-unumgaenglich</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Service public war und ist politisch unter Druck. Dies gilt umso mehr im Zuge des erneut aufgekommenen Spardiskurses. Doch die Erfahrungen der vergangenen Legislatur zeigen deutlich: In den nächsten vier Jahren braucht es keine Schwächung, sondern eine deutliche Stärkung der Grundversorgung – auf allen Ebenen.</p><p class="heading--h4">Stillstand prägt die vergangenen Jahre</p><p>Im Herbst stehen National- und Ständeratswahlen an, und dabei werden zwangsläufig auch die Weichen für die Entwicklung des Service public neu gestellt. Ein kurzer Blick zurück zeigt, dass die laufende Legislatur für den Service public am ehesten als «Treten an Ort und Stelle» beschrieben werden kann. Dies sowohl im positiven als auch im negativen Sinn: Einerseits konnten die Gewerkschaften wichtige Abwehrkämpfe für sich gewinnen, darunter namentlich die Verhinderung der Privatisierung von PostFinance sowie die Abwehr einer vollständigen Strommarktöffnung. Andererseits ist aber auch die Durchsetzung relevanter Fortschritte zumeist gescheitert – als Beispiele seien die in Volksabstimmungen abgelehnten Vorlagen zur Medienförderung sowie zum Ausbau des bezahlbaren Wohnraums genannt. Darüber hinaus waren die vergangenen Jahre natürlich durch die Bedeutung des Service public während der Corona-Pandemie geprägt. Sei es der logistische Kraftakt der Post-, die Medienberichterstattung der SRG- oder der ununterbrochene Einsatz der SBB-Angestellten: Ohne einen flächendeckenden und leistungsfähigen Service public wäre die Schweiz gestern stillgestanden, und sie würde es morgen wieder tun.</p><p class="heading--h4">Eine gezielte Offensive für die kommenden Jahre</p><p>Nicht nur die während der Pandemie gemachten Erfahrungen, sondern auch die Erkenntnisse im Zuge der Energieversorgungskrise und die höchst dringend erforderliche «Klimawende» sind Anlass genug, um auf die kommende Legislatur hin eine breitgefächerte Offensive zur Stärkung der Grundversorgung in all ihren Bereichen zu starten. Folgende unmittelbaren Projekte stehen dabei in vier ausgewählten Bereichen im Vordergrund:</p><ul><li>Der Grundversorgungsauftrag der Post muss auf die Zukunft ausgerichtet und damit gestärkt werden. Das bedingt das Festhalten am «integrierten Konzern Post» und die Aufhebung des Kreditvergabeverbots für PostFinance. Gerade der CS-Untergang hat gezeigt, wie wichtig eine breit verankerte und seriös wirtschaftende «Volksbank» für Haushalte und KMU in der Schweiz ist.</li><li>Die «SRG-Halbierungsinitiative» ist eine Kampfansage an den medialen Service public. Sie muss als Aufwachmoment dienen, um die Medienlandschaft mit vereinten Kräften zu stärken. Eine vielfältige und fundierte Berichterstattung ist demokratiepolitisch unerlässlich, doch sie ist ohne funktionierende Medienförderung nicht zu haben. Die Alternative ist eine weiter voranschreitende Monopolisierung – zugunsten der Tech-Giganten sowie der grossen Verlage, und zulasten der Arbeitnehmenden.</li><li>Im Bereich des digitalen Service public hinkt die Schweiz den Pionierländern weit hinterher. Mit dem Grundsatzentscheid der Ablehnung einer privatisierten E-ID hat die Stimmbevölkerung aber eine klare Ausgangslage geschaffen: Auch im Netz muss die Grundversorgung öffentlich und datensparsam erbracht sowie demokratisch entwickelt und gesteuert werden. Und nun muss es schnell vorwärtsgehen: Mit einer staatlichen E-ID, mit einem Elektronischen PatientInnendossier und mit digital vernetzten öffentlichen Mobilitätslösungen. Die Staatsbetriebe Post, Swisscom und SBB können und müssen dabei eine prägende Rolle spielen.</li><li>Der öffentliche Verkehr muss in der Schweiz weiter ausgebaut werden – dies nur schon der Klimaziele wegen. Die aktuelle Sparpolitik des Bundesrats geht aber genau in die gegenläufige Richtung: Beim Infrastrukturausbau sind Milliardenkürzungen geplant und auch beim regionalen Personenverkehr sollen die Beiträge gesenkt werden. Es obliegt nun dem (bald neu gewählten) Parlament, hier sofort Gegensteuer zu geben und die erfolgreiche Verkehrspolitik der vergangenen Jahre weiterzuführen.</li></ul><p>Die skizzierten Projekte sind keineswegs ein abschliessendes Programm, aber es wären wichtige und unmittelbar umsetzbare Verbesserungen für die Zukunft. Doch zu deren Durchsetzung braucht es den unablässigen Druck der Gewerkschaften – in der Politik, in den Branchen und auf der Strasse.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Daniel_Rihs-13_Photo_personal_service_public_bundeshaus_beschnitten.jpg" length="335575" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9903</guid><pubDate>Wed, 30 Aug 2023 09:17:56 +0200</pubDate><title>Haushaltsbelastung geht weit über horrende Prämienrechnung hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/haushaltsbelastung-geht-weit-ueber-horrende-praemienrechnung-hinaus</link><description>Hintergrund: Selbstzahlungen im Gesundheitswesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Prämien der Krankenversicherung sind horrend hoch und steigen weiter an. Gleiches gilt auch für die direkten Ausgaben der Haushalte für Leistungen inner- und ausserhalb der Grundversicherung. Insgesamt ist die Belastung der Haushalte durch Gesundheitsausgaben im Schweizer System heute derart hoch, dass die Zweiklassenmedizin schleichend zur Realität wird.</p><p class="heading--h4">Direkte Kostenbeteiligung in der Grundversicherung stark ansteigend</p><p>Die Krankenkassenprämien werden im nächsten Jahr ein weiteres Mal stark ansteigen. Mit den Prämiensprüngen 2023 und 2024 wird eine vierköpfige Familie (mit einem Kind über und einem anderen unter 19 Jahren) im nächsten Jahr Prämienrechnungen in der Höhe von insgesamt 15’200 Franken erhalten, was nochmals fast 2’000 Franken mehr sind als im letzten Jahr. In den teuersten Kantonen muss diese Familie gar über 19’000 Franken für Prämien aufwenden – und dies, ohne überhaupt ein einziges Mal eine Gesundheitsdienstleistung in Anspruch genommen oder ein Medikament bezogen zu haben. <strong>Tritt ein Krankheitsfall erst einmal ein, kommt es für die Versicherten aber sofort noch viel teurer.</strong> Denn in der Schweiz sind nicht nur die Prämien, sondern auch die von den Haushalten verlangten Selbstzahlungen horrend hoch.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9900</guid><pubDate>Tue, 29 Aug 2023 09:37:31 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen: Die Kantone verhalten sich skandalös</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienverbilligungen-die-kantone-verhalten-sich-skandaloes</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Während der Bund die Prämienverbilligungen jedes Jahr wenigstens an die Kostenentwicklung anpasst, machen die meisten Kantone das Gegenteil: sie kürzen die Verbilligungen real betrachtet. Vor dem Hintergrund der sehr hohen und weiter steigenden Prämienlast und angesichts der prall gefüllten Kantonskassen ist diese Politik absolut unhaltbar.</p><p class="heading--h4">Ständerat torpediert Gegenvorschlag mit Lügenkampagne</p><p>Die Prämienlast der Haushalte ist untragbar hoch. Deshalb haben die Gewerkschaften gemeinsam mit der SP bereits im Jahr 2019 die Prämienentlastungsinitiative gestartet. Die simple und vernünftige Forderung dieser Initiative: Kein Haushalt soll mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Ende 2022 hat der Nationalrat endlich einen substanziellen Gegenvorschlag zu dieser Initiative vorgelegt, doch dieser wurde von den bürgerlichen KantonsvertreterInnen im Ständerat sogleich torpediert. Ihr Hauptargument gegen die Vorlage: die Kantone würden bereits heute «ihre Verantwortung wahrnehmen». Das ist ganz einfach eine Lüge, wie nachfolgend dargelegt wird.</p><p class="heading--h4">Verbilligungen runter, Prämienbelastung hoch</p><p>Der Anteil der öffentlichen beziehungsweise einkommensabhängig finanzierten Gesundheitsausgaben ist in der Schweiz im internationalen Vergleich rekordmässig tief. Solidarisch finanziert werden neben den direkten Ausgaben der Kantone für die Spitäler einzig die Prämienverbilligungen. Doch ihr Gewicht an den Gesamtausgaben hat sich drastisch reduziert: Während im Jahr 2000 in der Grundversicherung noch jeder achte Franken (12.4%) durch Prämienverbilligungen finanziert wurde, sind es gut 20 Jahre später nur noch 7.6 Prozent – ein Rückgang um fast 40 Prozent. Das logische Gegenstück dieser Entwicklung: Die durchschnittliche Prämienbelastung (nach Verbilligung!) hat sich für die relevanten Haushalte im selben Zeitraum von 6.5 Prozent auf 14 Prozent mehr als verdoppelt.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9897</guid><pubDate>Fri, 25 Aug 2023 09:29:38 +0200</pubDate><title>Bundesfinanzen: Alarmismus jetzt erst recht fehl am Platz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesfinanzen-alarmismus-jetzt-erst-recht-fehl-am-platz</link><description>Positive Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sparstrategie des Bundesrats bekommt gerade tiefe Risse. Denn mit der Publikation der ersten Hochrechnung zum Jahresabschluss 2023 hellt sich das schwarzmalerische Bild des Finanzdepartements deutlich auf. So oder so: Die geplanten Kürzungen sind nicht nur finanzpolitisch unnötig, sie sind vor allem auch für die Bevölkerung schädlich.</p><p class="heading--h4">Geplant sind flächendeckende Kürzungen</p><p>Über die vergangenen Monate hinweg hat der Bundesrat eine Reihe von einschneidenden finanzpolitischen Entscheiden gefällt. Mit beabsichtigten Querschnittskürzungen von 2 Prozent im Haushalt 2024, mit der Senkung der Wachstumsraten der «mehrjährigen Finanzbeschlüsse» (öV, Kultur, Bildung, Entwicklungszusammenarbeit u. a.) sowie mit weitergehenden Kürzungen bei stark gebundenen Ausgaben (Arbeitslosenversicherung, AHV, Kinderbetreuung, Bahninfrastruktur) verfolgt der Bundesrat auf breiter Front eine kompromisslose Sparpolitik, die für die Bevölkerung längerfristig gravierende Konsequenzen hätte.</p><p>Der SGB hat bereits im Frühjahr festgehalten, dass dieser neue Sparkurs volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig ist. So verfügt die öffentliche Hand heute über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Zudem häuft der Bund mit Ausgabenunterschreitungen in der Rechnung seit Jahren Vermögenswerte an, die unproduktiv in der Schuldenbremse «parkiert» werden. Die für die Periode 2005-2021 gemessenen Budgetunterschreitungen betrugen jährlich durchschnittlich 2.6 Milliarden Franken, was fast exakt dem vom Bundesrat beabsichtigten Sparvolumen von jährlich 2.7 Milliarden entspricht. Alleine dieser Vergleich zeigt, dass die Sparmassnahmen nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, sondern auch finanzpolitisch völlig obsolet sind.</p><p class="heading--h4">Erste Hochrechnung stellt einiges in Frage</p><p>Nachdem der Bundesrat also bereits im Frühjahr auf der Grundlage düsterer Finanzprognosen sparpolitische faits accomplis geschaffen hat (oder schaffen wollte), kommt nun mit der ersten Hochrechnung 2023 bereits auch die erste Entwarnung in eigener Sache: Denn gemäss den aktualisierten, Mitte August publizierten Zahlen wird für 2023 ein negativer Finanzierungssaldo von nur noch 1.5 Milliarden Franken erwartet – gegenüber 4.8 Milliarden im Voranschlag. Zwar ist ein wesentlicher Teil dieser Differenz auf die Ausbuchung des wohl nicht mehr benötigten Rettungsschirms für die Strombranche zurückzuführen und damit rein buchhalterischer Art. Doch bringt diese Hochrechnung auch handfeste Verbesserungen mit sich: So werden zusätzliche Einnahmen von 900 Millionen aus der direkten Bundessteuer erwartet, während auf der Ausgabenseite alleine die zusätzlichen nicht ausgeschöpften Kreditreste sowie tiefere Kosten für Schutzsuchende aus der Ukraine ein Plus von einer Milliarde gegenüber dem Voranschlag bringen.</p><p>Das trübe finanzpolitische Bild, welches der bundesrätlichen Sparpolitik zugrunde lag, hat sich also bereits kräftig eingefärbt. Umso lauter muss nun die Kritik an den ohnehin unsinnigen und für die Bevölkerung gerade während der aktuellen Kaufkraftkrise ohnehin toxischen Ausgabenkürzungen werden. Widerstand muss auf allen Ebenen geleistet werden. Im Folgenden drei besonders drängende Beispiele.</p><p class="heading--h4">Öffentlicher Verkehr: Tarifpolitik im Widerspruch zu Klima- und Investitionspolitik</p><p>Der von der öV-Branche angekündigte Aufschlag der Billettpreise um schweizweit durchschnittlich 3.7 Prozent ab Dezember 2023 darf so nicht umgesetzt werden. Dieser Beschluss ist die direkte Folge des Bundesratsentscheids zu den Kürzungen im Budget für den regionalen Personenverkehr. Das Parlament muss den Bundesrat nun möglichst schnell zur Umkehr bewegen. Eine Erhöhung der Billettpreise – in vielen Fällen wären es weit mehr als 3.7 Prozent – wäre nicht nur eine weitere massive Belastung für die arbeitende Bevölkerung, deren Kaufkraft im Moment ohnehin an allen Ecken und Enden Einbussen erfährt. Teurere Fahrscheine wären auch klimapolitisch das völlig falsche Signal: Wenn die Leute zum vermehrten Umstieg auf den öV bewegt werden sollen (das erklärte Ziel des Bundesrats), dann muss man diesen Umstieg doch fördern, statt ihn zu behindern! Und wenn über Jahre hinweg Milliarden in den Ausbau der Bahninfrastruktur investiert wurden und weiter werden, dann doch mit dem Ziel, diese Infrastruktur auch auszulasten!</p><p class="heading--h4">Kultur: Gute Pläne, doch weniger Mittel für deren Umsetzung</p><p>Nicht weniger widersprüchlich sind die kulturpolitischen Pläne des Bundesrats. Vor der Sommerpause wurde die Kulturbotschaft 2025-2028 in Vernehmlassung gegeben, und sie liest sich gut: Die Bedeutung der Kultur für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die kulturelle Teilhabe und die Förderung der Nachhaltigkeit werden unterstrichen, neue Förderinstrumente und Entwicklungsschwerpunkte vorgeschlagen. Nur: Für all das soll es nicht mehr, sondern viel weniger Geld geben. Neben den Kürzungen um 2 Prozent bereits im nächsten Jahr soll das Budget für die Kulturausgaben in den Folgejahren jeweils nur noch um 1.2 Prozent wachsen (nach 2.9 Prozent in der aktuellen Periode). Angesichts der Teuerung und des Bevölkerungswachstums entspricht dies einer laufenden massiven Kürzung der Ausgaben für Museen, Kunst, Film, Musik, Literatur und Schauspiel. Und dies, obwohl die Einkommenssituation der Arbeitnehmenden in der Kulturbranche fast durchgehend schlecht ist, wie ein gleichzeitig vom Bundesrat verabschiedeter Bericht aufzeigt. Der Bundesrat muss die Kulturbotschaft nach der Vernehmlassung also dringend nachbessern und die Mittel vor dem Hintergrund der verbesserten Haushaltslage auf ein Niveau anheben, das realistischerweise auch die Umsetzung der beabsichtigten Förderziele ermöglicht.</p><p class="heading--h4">Internationale Zusammenarbeit: Solidaritäten gegeneinander ausspielen</p><p>Ebenfalls in Vernehmlassung befindet sich aktuell die Botschaft zur Internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025-2028. Gemäss den darin vom Bundesrat skizzierten Plänen kämen die Mittel für die ärmsten Länder der Welt gleich dreifach unter Druck: Erstens sollen auch dafür bereits im nächsten Jahr pauschal 2 Prozent weniger ausgegeben werden, zweitens sollen diese Mittel danach vom neu tieferen Niveau ausgehend jedes Jahr weniger stark wachsen und drittens sollen die zusätzlichen Beträge ohnehin gänzlich aus dem Budget der Entwicklungszusammenarbeit gestrichen und stattdessen für den Wiederaufbau der Ukraine reserviert werden. Damit versucht der Bundesrat bewusst, Solidaritäten gegeneinander auszuspielen: Selbstverständlich braucht es auch von der Schweiz ein massives finanzielles Engagement für die vom russischen Angriffskrieg gebeutelte Ukraine, doch diese ausserordentlichen Mittel müssen zusätzlich zum laufenden Budget gesprochen werden. Würde man – wie vorgeschlagen – der humanitären Hilfe oder den erfolgreichen Entwicklungsprojekten in den mitunter ärmsten Ländern der Welt plötzlich 1.5 Milliarden Franken entziehen, wären die Konsequenzen für die Menschen vor Ort gravierend. Und für die Schweiz wäre dies – auch im internationalen Vergleich – wortwörtlich ein Armutszeugnis.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9879</guid><pubDate>Tue, 01 Aug 2023 08:00:00 +0200</pubDate><title>1848 und 1948: Die Schweiz wird demokratisch, dann sozial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rede-maillard-august-2023</link><description>Rede von Pierre-Yves Maillard anlässlich des 1. August 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p>2023 feiern wir die Jahrestage von zwei für unser Land prägenden Ereignissen.</p><p>1848, vor 175 Jahren, wurde die&nbsp; Schweiz zur ersten Demokratie Europas. Dazu waren mehrere kantonale Revolutionen und sogar ein kurzer Bürgerkrieg – der berühmte Sonderbundskrieg – nötig.</p><p>Im Sonderbundskrieg stehen sich die konservativen katholischen Kantone und die liberalen protestantischen Kantone gegenüber. Letztere haben gerade die alteingesessenen Patrizierfamilien in den grossen Städten von der Macht vertrieben und deren Privilegien abgeschafft. Nach dem Sieg der revolutionären Kräfte wird zwar noch kein generelles Wahlrecht eingeführt, da nur Männer wählen dürfen, aber mit den Sonderrechten der Oberschicht ist es vorbei.</p><p>1877 ist diese junge Demokratie die erste, die die Arbeitszeit in den Fabriken begrenzt und die Arbeit von Kindern unter 14 Jahren verbietet: Eine Verfassungsänderung räumt dem Staat das Recht ein, die Wirtschaftsfreiheit zum Wohle der Allgemeinheit zu beschränken. In den Jahrzehnten nach 1848 gilt die Schweiz in ganz Europa als Demokratiemodell. Karl Marx ist voll des Lobes und der österreichische Staatskanzler Metternich befürchtet, dass es sich ausbreitet und unser Land zu einem Zufluchtsort für Revolutionäre wird.</p><p>Die rasche Entwicklung von Industrie und Freihandel beschert der Schweiz einen immer grösseren Reichtum, aber einen, der immer ungleichmässiger verteilt ist. Die zunehmenden Ungleichheiten und die wirtschaftliche Unsicherheit belasten die massiv wachsende Arbeiterschaft. Es gibt weder ein Rentensystem noch sozialen Schutz gegen das Risiko von Unfällen, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Gibt es keine Arbeit, dann leiden Kinder und Eltern in einer Arbeiterfamilie Hunger.</p><p>Daher werden Ende des 19. Jahrhunderts die ersten Gewerkschaften gegründet. 1880 schliessen sie sich im Schweizerischen Gewerkschaftsbund zusammen. Sie fordern einen sozialen Schutz für die Arbeiterschaft. Da sie im Parlament nicht ausreichend vertreten sind, unterstützen und organisieren die Gewerkschaften Streiks. 1918 rufen sie sogar zum Generalstreik auf, um für ein gerechteres politisches System und soziale Rechte zu kämpfen. Zu den Hauptforderungen gehört die Einführung einer Rentenversicherung.</p><p>Der Generalstreik wird rasch und hart von der Armee niedergeschlagen und die Forderungen bleiben zunächst unerfüllt. Die freisinnige Mehrheit ist jedoch gezwungen, für die Nationalratswahlen die Proporzwahl zuzulassen – mit dem Ergebnis, dass im Jahr 1919 die Sozialdemokraten ihren Sitzanteil im Parlament fast verdoppeln können. Und 1925 wird die AHV in ihrem Grundsatz in der Verfassung verankert.</p><p>Nach einem ersten erfolglosen Versuch, ein äusserst minimalistisches Projekt einzuführen, wurde die Altersversicherung tatsächlich erst 1948 verwirklicht. Das war vor 75 Jahren, exakt 100 Jahre nach der Gründung der modernen und demokratischen Schweiz. 1948 ist darum das zweite Datum, dessen Jahrestag wir heute feiern.</p><p>Bei der Volksabstimmung im Jahr 1947 argumentieren die Gegner der Altersversicherung wie immer mit Angst. In ihrer Kampagne prognostizieren sie den Bankrott der AHV bis Ende der 1960er Jahre... Aber ihre Angstmache funktionierte nicht mehr, und sie erlitten eine massive Niederlage. Obwohl die Zahl der Rentnerinnen und Rentner Ende der 1960er-Jahre bereits explosionsartig angestiegen ist, ist die AHV nicht bankrott. Im Gegenteil: Das Parlament ist der Meinung, dass die Renten nicht zum Leben reichen. Und es verdoppelt sie sogar durch zwei Revisionen! Zuvor wurde das Rentenalter der Frauen bereits um drei Jahre gesenkt.</p><p>In den ersten Jahrzehnten der Geschichte der AHV entwickelt sich die Bevölkerungsstruktur ähnlich wie heute. Die Lebenserwartung steigt, die Zahl der Rentnerinnen und Rentner ebenfalls. Doch das stört niemanden. Alle Parteien sind sich einig, dass die Renten zum Leben reichen müssen und dafür ausreichende Beiträge gezahlt werden müssen.</p><p>Der Anstieg der Zahl der Rentnerinnen und Rentner wird im Übrigen durch den Eintritt von immer mehr Frauen in den Erwerbsarbeitsmarkt und die steigende Produktivität ausgeglichen. In den 1950er-Jahren geht nicht einmal jede vierte Frau einer Erwerbsarbeit nach und zahlt Beiträge. Man kann deshalb nicht sagen (wie es der Bundesrat heute tut), dass bei der Einführung der AHV sechs Erwerbstätige auf eine Rentnerin/einen Rentner kamen und es heute nur noch drei sind. Dieser Vergleich ist irreführend.</p><p>Im Jahre 1948 kamen in der Tat sechs Personen im Alter von 18 bis 65 Jahren auf eine über 65-jährige Person. Aber die Hälfte dieser 18- bis 65-Jährigen waren Frauen. Damals war die überwältigende Mehrheit der Frauen zwar äusserst aktiv, bekam jedoch keinen Lohn und zahlte daher auch nicht in die AHV ein. Sie waren also genauso abhängig wie die Rentnerinnen und Rentner. Will man exakt sein, ist daher folgende Aussage richtig: Bei der Einführung der AHV gab es 3.6 Erwerbstätige im Sinne der AHV, 2.4 Hausfrauen und eine Rentnerin oder einen Rentner.</p><p>Betrachtet man die Zahl der bezahlten Jobs im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, ist zwischen dem Zeitpunkt der Einführung der AHV und heute tatsächlich eine grosse Stabilität zu beobachten, nämlich rund 50 % Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung.</p><p>Im Laufe der Zeit bildeten sich die Frauen weiter, gingen einer Erwerbstätigkeit nach und zahlten in die AHV ein. Daher stieg die Lohnsumme genauso stark wie der Rentenbedarf. Die Finanzen der AHV blieben solide und erlaubten eine Verbesserung der Renten. Und wenn das nicht ausreicht, um die Renten zu verbessern, können die Beiträge moderat erhöht werden. Das ist nichts anderes als eine Umwandlung von einem Teil des Lohns in die spätere Rente.</p><p>Dank dieser Strategie verfügt die AHV auch heute noch über gesunde Finanzen. 2022 schloss sie im Vergleich zu den Renten mit 1,7 Milliarden Überschuss auf der Beitragsseite sowie einem Vermögen von 47 Milliarden ab, dem höchsten ihrer Geschichte. Die Situation wird sich in den nächsten Jahren noch weiter verbessern, da eine Erhöhung der Mehrwertsteuer weitere zwei Milliarden in die Kassen spülen wird. Hinzu kommen die Spareffekte der 2022 nur sehr knapp beschlossenen Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Wir verfügen also auch heute über die Mittel, um die Renten endlich wieder zu erhöhen und die Initiative des SGB für eine 13. AHV-Rente anzunehmen, die dem Volk im kommenden Jahr zur Abstimmung vorgelegt wird.</p><p>Stellen wir uns jedoch an diesem Nationalfeiertag 2023 die Frage: Weshalb war die Einführung der AHV 1948 überhaupt möglich? Weshalb wurden in den folgenden Jahrzehnten im Konsens Finanzierungslösungen gefunden, um die Renten trotz einer stark steigenden Lebenserwartung zu erhöhen?&nbsp;</p><p>Es ist nicht so, dass die Schweiz damals reicher war als heute. Im Gegenteil, sie war viel stärker verschuldet und nach dem Krieg herrschte eine hohe Arbeitslosigkeit. Es liegt auch nicht am Wachstum des Nachkriegsbooms, denn dieser hatte 1948 noch nicht begonnen und man konnte auch nicht wissen, dass er eintreten wird. Man kann also nicht sagen, dass die AHV und das Sozialversicherungssystem aufgrund des Nachkriegsbooms eingeführt wurden. Wahrscheinlich lässt sich sogar das Gegenteil behaupten: Die Einführung und die Entwicklung des Sozialversicherungssystems haben zum Wachstum der Nachkriegsjahrzehnte beigetragen, indem &nbsp;sie Ungleichheiten verringert und Kaufkraft an all jene verteilt haben, die zuvor keine besessen hatten.</p><p>Richtig ist jedoch, dass die Schweiz und die Welt gerade Schreckliches durchlebt hatten und in ihrer Existenz bedroht waren: Ein entsetzlicher Krieg, der alle Demokratien Europas beinahe ausgelöscht hatte.</p><p>Während der Krise des Kapitalismus in den 1930er-Jahren haben sich Hunger und Elend in der Welt ausgebreitet. Sie galten rasch als Ursache für die Krise der europäischen Demokratien, die den faschistischen und nationalsozialistischen Regimes, die den Krieg verursachten, den Weg bereitete. Nach dieser Erfahrung haben viele politische Kräfte und sogar Arbeitgeberverbände endlich begriffen, dass Stimmrecht und die wirtschaftliche Freiheit nicht ausreichen, um einen Menschen sein ganzes Leben lang zu ernähren. Wenn die Menschen ständig in der Angst leben müssen, dass es ihnen am Nötigsten fehlt, verlieren sie das Vertrauen in die Demokratie.</p><p>Aus dieser Überzeugung heraus ist die AHV entstanden. Es ist daher naheliegend, zwischen 1848 und 1948 einen Zusammenhang herzustellen. Die Demokratie ist eng mit der sozialen Sicherheit verknüpft. Die Demokratie ist nur dann sicher und nachhaltig, wenn das ganze Volk durch sie eine ganz konkrete soziale Sicherheit erhält und spürt, die es wirksam vor den Risiken des Lebens und der Konjunktur schützt.</p><p>Diese Lektion haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger aus der Geschichte gelernt. Doch genau diese Lektion haben viele Eliten aus Wirtschaft und Politik heute vergessen.</p><p>Seit zwei oder drei Jahrzehnten machen sie das Sozialversicherungssystem und insbesondere die AHV schlecht und setzen alles daran, sie zu schwächen. Dieses Phänomen findet man in allen westlichen Demokratien. Seither gewinnen die rechtsextremen Kräfte überall in diesen Demokratien langsam, aber sicher an Macht und die Demokratien leiden darunter. &nbsp;</p><p>Indem wir für die soziale Sicherheit kämpfen, wie es bereits unsere Vorfahren getan haben, kämpfen wir auch für die Demokratie. Aus diesem Grund feiern wir heute in Würde diese zwei Daten, die unser Land begründet haben: 1848 und 1948. Und um das Vertrauen des Volkes in unser Land und in unsere Demokratie zu stärken, werden wir im kommenden Jahr für einen Ausbau der AHV durch eine 13. Rente eintreten und eine Senkung der BVG-Renten bekämpfen.</p><p>Der Fortschritt eines Landes muss damit einhergehen, dass alle, die in diesem Land arbeiten sowie ihre Kinder stets ein wenig mehr Vertrauen in die Zukunft haben. Deshalb müssen wir endlich den Sinn unserer Schweizer Geschichte wiederfinden, die auf Freiheit, Demokratie und sozialer Sicherheit beruht.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_Bundeshaus.jpg" length="341008" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9844</guid><pubDate>Tue, 04 Jul 2023 10:00:00 +0200</pubDate><title>Vorteile und Risiken des Freizügigkeitsabkommens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/observationsbericht-vorteile-und-risiken-des-freizuegigkeitsabkommens</link><description>SGB-Kommentar und Analyse zum Observatoriumsbericht 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinem Kommentar und seiner Analyse zum Observationsbericht 2023 (<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/230704_Kommentar_LampartDaniel_ObsBericht.pdf" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">vollständiges Dokument anzeigen</a>) liefert der Schweizerische Gewerkschaftsbund fundierte Argumente, Hintergründe und Daten, zeigt die Chancen aber auch die Risiken auf, die im Freizügigkeitsabkommen stecken.</p><h3 class="heading--h4">Schlussfolgerungen aus Sicht des SGB</h3><p>Die Personenfreizügigkeit in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen hat die Lage der Arbeitnehmenden insgesamt verbessert. Die «Qualität» der Einwanderung ist gestiegen. Die Anzahl Personen, die einwandert, ist hingegen relativ unabhängig von der Personenfreizügigkeit. Hier spielen die Wirtschaftslage und die Internationalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft die treibende Rolle.</p><p>Mit dem Freizügigkeitsabkommen wurde leider auch die Temporärarbeit und die Entsendung erleichtert – zwei potenziell prekäre Formen der Arbeit. Mit dem Schweizer Lohnschutz konnten grössere negative Entwicklungen bisher bekämpft werden. Doch es gibt Lücken: Temporäre können schlechtere Arbeitsbedingungen haben als Festangestellte, was der Temporärarbeit einen ungerechtfertigten Vorteil gibt. Zudem ist der Lohnschutz unvollständig. Zahlreiche Branchen und Berufe, wie der Detailhandel oder das Gesundheits- und Sozialwesen (Kitas, Heime usw.) sind nicht durch Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen geschützt.</p><p>Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Bilateralen Verträge und die Personenfreizügigkeit den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. Er setzt sich für einen wirksamen Lohnschutz ein und lehnt Verschlechterungen klar ab. Die Anstellungsbedingungen bei den Temporären und der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge müssen verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/jobs-und-loehne/Lohnkontrolle_Unia-sw.jpg" length="118491" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9786</guid><pubDate>Wed, 17 May 2023 16:40:09 +0200</pubDate><title>NEIN zur ungerechten Umsetzung der OECD-Mindeststeuer</title><link>https://www.sgb.ch/oecd-nein</link><description>Sparen bei ÖV, Kultur und Bildung?</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/c/csm_230515_OECD_OV2_2e44be01e8.jpg" length="145926" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9741</guid><pubDate>Fri, 28 Apr 2023 13:35:44 +0200</pubDate><title>Mitgliederrückgang der SGB-Gewerkschaften 2022 gebremst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mitgliederrueckgang-der-sgb-gewerkschaften-2022-gebremst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende letzten Jahres 315’190 Mitglieder (-1.92 Prozent). Damit konnte nach den schwierigen Corona-Jahren der Mitgliederrückgang gebremst werden. Der Anteil der organisierten Frauen blieb konstant bei 32.2 Prozent.</p><p>2022 konnten einzig AvenirSocial (Berufsverband Soziale Arbeit) und der Berufsverband Darstellende Künste, SzeneSchweiz, einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zwar zurück, jedoch weniger stark als in den letzten Jahren. Einen deutlichen Rückgang verzeichneten hingegen die Gewerkschaft des Kabinenpersonals kapers, der Bankpersonalverband SBPV und die Schifffahrtsgwerkschaft Nautilus.</p><p>Ursache sind in allen drei Fällen direkte oder indirekte Nachwirkungen der Corona-Krise: Bei kapers schlägt sich der massive Stellenabbau während der Krise nieder. Bei Nautilus kommt zu den Krisenfolgen noch die Entflaggung von Schweizer Hochseeschiffen dazu; heute fährt rund ein Viertel weniger Schiffe unter Schweizer Flagge als vor den Corona-Jahren. Der SBPV musste feststellen, dass es in der «ruhigen» Corona-Zeit schwieriger war, neue Mitglieder zu gewinnen.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2022/21</p><table style="height:888px; width:962px" class="contenttable"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2022</strong></td><td class="text-center"><strong>2021</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2022</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">175’274</td><td class="text-right">177’805</td><td class="text-right">47’715</td><td class="text-center">27.22</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">37’237</td><td class="text-right">37’681</td><td class="text-right">7’389</td><td class="text-center">19.84</td></tr><tr><td>vpod</td><td class="text-right">32’142</td><td class="text-right">32’952</td><td class="text-right">18’598</td><td class="text-center">57.86</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">29’181</td><td class="text-right">29’701</td><td class="text-right">9’284</td><td class="text-center">31.82</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9’258</td><td class="text-right">9’467</td><td class="text-right">4’902</td><td class="text-center">52.95</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">7’669</td><td class="text-right">8’006</td><td class="text-right">2’254</td><td class="text-center">29.39</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">6’306</td><td class="text-right">6’961</td><td class="text-right">2’158</td><td class="text-center">34.22</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3’815</td><td class="text-right">3’775</td><td class="text-right">2’733</td><td class="text-center">71.64</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2’739</td><td class="text-right">2’843</td><td class="text-right">1’177</td><td class="text-center">42.97</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td class="text-right">2’719</td><td class="text-right">2’855</td><td class="text-right">421</td><td class="text-center">15.48</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2’516</td><td class="text-right">2’609</td><td class="text-right">1’569</td><td class="text-center">62.36</td></tr><tr><td>kapers</td><td class="text-right">2’380</td><td class="text-right">2’708</td><td class="text-right">1’755</td><td class="text-center">73.74</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1’719</td><td class="text-right">1’726</td><td class="text-right">717</td><td class="text-center">41.71</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td class="text-right">1’384</td><td class="text-right">1’364</td><td class="text-right">770</td><td class="text-center">55.64</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">561</td><td class="text-right">614</td><td class="text-right">15</td><td class="text-center">2.67</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">267</td><td class="text-right">269</td><td class="text-right">10</td><td class="text-center">3.75</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.17</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>315’190</strong></td><td class="text-right"><strong>321’359</strong></td><td class="text-right"><strong>101’479</strong></td><td class="text-center"><strong>32.20</strong></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table class="contenttable"><tbody><tr><td>Unia:</td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>vpod:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>GaraNto:</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td><td>&nbsp;</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/210918_Haende_weg_von_unseren_Renten0529.jpg" length="335991" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9730</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 18:25:12 +0200</pubDate><title>Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-lohn-mehr-rente-gleichstellung-jetzt</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2023</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bevölkerung bleibt immer weniger zum Leben. Preise, Krankenkassen-Prämien und Mieten steigen – während die Löhne hinterherhinken und die Renten sogar weiter gesenkt werden sollen. Nicht nur in der Schweiz: Die soziale Frage und der Verteilungskampf stehen auch international wieder im Fokus. Diese Bewegung für bessere Löhne und gute Renten bringt in Europa Millionen Arbeiterinnen und Arbeiter auf die Strasse. Der <a href="https://www.mai2023.ch" target="_blank" class="link--icon--external" rel="noreferrer">1. Mai</a> steht seit 133 Jahren für sozialen Fortschritt und dafür, dass dieser Kampf immer weitergeht.</p><p>Auch die Angriffe der Oberschicht haben Tradition: Sie wollen immer ein noch grösseres Stück vom Kuchen. Hier in der Schweiz und global. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter sind aktuell mit realen Lohnsenkungen konfrontiert, weil alle Kosten steigen. Für anständige Löhne in Frauenberufen ist angeblich kein Geld da. Dafür hat es Hunderte Milliarden für den Finanzplatz. Ohne zu zögern werden die Grossbanken gerettet, ohne damit eine Banken-Regulierung oder Rückzahlungen der Manager-Boni zu verknüpfen. Diese bedingungslose Form der Banken-Rettung ist ein Affront gegenüber allen Arbeitnehmenden, die letztes Jahr trotz steigender Kosten und Mieten keine Lohnerhöhung erhalten und daher weniger im Portemonnaie haben. Das Scheitern des Casino-Kapitalismus muss Konsequenzen haben: Die Finanzindustrie muss den Arbeitnehmenden dienen, nicht umgekehrt.&nbsp;</p><p>Und das gilt auch bei den Renten: Statt dem unbegrenzten Gewinnstreben der Finanzwirtschaft in der zweiten und dritten Säule braucht es eine starke AHV und es darf keine weiteren Rentenkürzungen geben. Mit der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, können wir einen kleinen, aber wichtigen Schritt in diese Richtung gehen. Anstatt weitere Milliarden in eine Pensionskassen-Reform zu stecken, bei der die Erwerbstätigen mehr bezahlen – aber weniger Rente erhalten. Es braucht deshalb ein starkes Referendum gegen die Pensionskassen-Reform. Damit die Bevölkerung diese weitere Rentensenkung an der Urne verhindern kann.</p><p>Ein Lohn muss zum Leben reichen, deshalb muss es mit den unteren und mittleren Löhnen deutlich aufwärtsgehen, dafür gehen die Gewerkschaften auf die Strasse. Mit Visionen und ambitionierten Zielen, wie in der Vergangenheit und auch jetzt: Es muss vorwärts gehen! Der 1.&nbsp;Mai steht für den erfolgreichen Kampf für konkrete soziale Fortschritte. Wer hart arbeitet, muss ein grösseres Stück vom Kuchen erhalten, nicht die Oberschicht. Deshalb ist die gewerkschaftliche Lohn-Offensive absolut zentral: Keine Löhne unter 5’000 Franken für Berufstätige mit Lehre und mindestens 4’500 Franken für alle. In von Frauen geprägten Branchen ist der Nachholbedarf am grössten. Die Zeiten sind vorbei, dass Frauen sich mit zu tiefen Teilzeitlöhnen abspeisen lassen, im Gegenteil: Die Frauenlöhne müssen rauf und auch Sorge und Betreuung ist Arbeit und muss auch bei der Rentenhöhe berücksichtig werden. Dafür setzten sich die Gewerkschaften nicht nur am 1. Mai ein, sondern sie mobilisieren auch für den 14. Juni 2023, für den Feministischen Streik. Die Gleichstellungsfrage ist essentiell für die Gewerkschaftsbewegung: Ohne echte Gleichstellung keine Gerechtigkeit. <strong>Deshalb: Mehr Lohn. Mehr Rente. Gleichstellung jetzt. Auf zum 1. Mai 2023!</strong></p><p><strong><a href="https://www.mai2023.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Alle Infos und Termine auf mai2023.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/1._Mai/SGB_1.Mai-23_DE_1600x1200px_WEB.jpg" length="667680" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9728</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:20:00 +0200</pubDate><title>Eine wirksame Klimapolitik als öffentliche Aufgabe: Ja zum Klimaschutzgesetz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/eine-wirksame-klimapolitik-als-oeffentliche-aufgabe-ja-zum-klimaschutzgesetz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Gewerkschaften unterstützen das Klimaschutzgesetz, über das wir am 18. Juni abstimmen. Endlich setzt sich die Schweiz verbindliche Reduktionsziele und nimmt Geld in die Hand, um diese auch zu erreichen. Das ist gut für die Arbeitnehmenden: Denn sie leiden bereits heute zunehmend unter der Klimaerhitzung.</p><h3 class="heading--h4">Schweiz in der Verantwortung</h3><p>Die Klimaerhitzung ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern sie findet hier und heute statt, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Als eines der reichsten Länder der Welt, welches seinen wirtschaftlichen Aufstieg auch auf einem übermässigen Verbrauch an fossilen Energien gebaut hat, steht die Schweiz deshalb besonders in der Verantwortung. Die Klimakrise ist aber vor allem auch das Resultat einer extrem ungleichen Weltwirtschaftsordnung. Heute sind die reichsten 10 Prozent der Welt für über die Hälfte der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Gleichzeitig trifft die Klimaerhitzung den ärmeren Teil der Bevölkerung umso mehr, auch in der Schweiz. Denn heisser wird es vor allem auch auf der Arbeit, sei es auf dem Bau, in der Landwirtschaft, im Verkehr, im Tourismus oder in der Pflege. Und zumeist sind es eher schlecht bezahlte Arbeitnehmende, die im Beruf immer höheren Temperaturen und zunehmenden Naturgefahren ausgesetzt sind.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss Klimapolitik endlich als das verstanden werden, was sie ist: eine grundlegende und für alle unverzichtbare Notwendigkeit. Die «Klimawende» ist genauso Teil des Service public wie die Energieversorgung oder der öffentliche Verkehr. Sie ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches wir schon vor Langem hätten gemeinsam anpacken müssen, anstatt es zuerst zu ignorieren und danach dem Markt zu überlassen, der die Probleme mit unwirksamen Instrumenten wie Kompensationsprogrammen und Selbstverpflichtungen nur noch verschärft hat. Was es deshalb nun dringend braucht, ist ein breit angelegtes öffentliches Fortschrittsprogramm, und dafür legt das Klimaschutzgesetz (KlG) den Grundstein.</p><h3 class="heading--h4">Klare Ziele, wirksame Instrumente</h3><p>Hauptziel des KlG ist die schnelle und – das ist explizit gesetzlich so festgehalten – sozialverträgliche Reduktion der Treibhausgasemissionen: Minus 75 Prozent bis im Jahr 2040, Netto-Null bis im Jahr 2050. Weitere Ziele des neuen Gesetzes sind erstens die Anpassung an die längst eingetretenen negativen Auswirkungen der Klimaerhitzung sowie zweitens die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse, wofür der Schweizer Finanzplatz eine besondere Verantwortung trägt.</p><p>Als eigentliche Hauptmassnahme sieht das KlG öffentliche Investitionen in der Höhe von insgesamt 3.2 Milliarden vor. Dies einerseits für den beschleunigten Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen sowie für allgemeine Vorkehrungen im Bereich der Energieeffizienz (2 Milliarden). Und andererseits für die Förderung von «neuartigen Technologien und Prozessen» in der Wirtschaft (1.2 Milliarden). Um von einer Technologieförderung profitieren zu können, müssen die Unternehmen jedoch substanzielle <i>Klima-Fahrpläne</i> vorweisen und in jedem Fall ebenfalls bis spätestens 2050 ihre Nettoemissionen auf Null senken.</p><h3 class="heading--h4">Ein Plus für die Mieter:innen</h3><p>Noch immer werden fast 60 Prozent aller Heizungen mit Öl oder Gas und fast 10 Prozent mit Strom betrieben, und noch immer wird fast jede zweite fossile Heizung durch eine ebensolche ersetzt. Das Potenzial für Emissionsreduktion ist im Gebäudebereich also immens, nur schreitet der nötige Umbau viel zu langsam voran. Die durch das KlG-Impulsprogramm vorgesehenen Fördergelder sind daher äussert wirksam eingesetzte Mittel, insbesondere auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter: Obwohl etwa Wärmepumpen heute im Betrieb günstiger sind als fossile Heizungen, ist ihre Installation teuer, was sich oftmals in Mieterhöhungen ausdrückt (oder dazu missbraucht wird). Wird ein Teil der Sanierungskosten vom Bund übernommen, ist der Spielraum für allfällige Mieterhöhungen wesentlich geringer. Zusammen mit den sich aus dem günstigeren Heizungsbetrieb ergebenden tieferen Nebenkosten werden die Mieter:innen unter dem Strich entlastet. Sowieso ist Folgendes klar: Wenn Vermietende Geld vom Bund für den Ersatz einer Heizung erhalten, müssen davon zwingend die Mieterinnen und Mieter profitieren</p><h4 class="heading--h3">Ein Plus für die Arbeitnehmenden</h4><p>Für uns Gewerkschafen, beziehungsweise für Arbeitnehmende mit tiefen und mittleren Einkommen und gleichzeitig immer höheren Lebenshaltungskosten, ist es absolut entscheidend, dass das Klimaschutzgesetz so umgesetzt wird, wie vorgesehen, nämlich durch und durch sozialverträglich: Wenn Arbeitgebende Geld für neue Technologien erhalten, müssen diese gemeinsam mit den Arbeitnehmenden entwickelt und nicht gegen die Belegschaft eingeführt werden. Dass dies so kommt, dafür werden sich die Gewerkschafen starkmachen – sowohl auf Ebene des Bundes als auch in den Betrieben. Unser oberstes Ziel ist dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze. <i>Grüne Jobs</i> müssen zwingend auch <i>gute Jobs</i> sein. Und solche Jobs wird es geben: So schätzt etwa eine Studie der ZHAW, dass alleine der moderate Ausbau der erneuerbaren Energien bis im Jahr 2035 schon 50'000 zusätzliche Stellen schaffen wird.</p><h3 class="heading--h4">Es braucht noch mehr: einen Klimafonds!</h3><p>Die mit dem Klimaschutzgesetz ausgelösten Investitionen sind sehr wichtig, nur leider reichen sie bei Weitem nicht aus, um den Treibhausgasausstoss der Schweiz bis im Jahr 2050 – oder gar früher, wie es eigentlich nötig wäre – auf Null zu reduzieren. Genau deshalb unterstützen die Gewerkschaften darüber hinaus die <a href="/klimafonds" class="link link--internal">Klimafonds-Initiative</a>, welche eine langfristig angelegte und sozial gerecht ausgerichtete Finanzierungsoffensive für die Umsetzung der ökologischen Wende fordert. Öffentliche Investitionen soll der zu gründende Klimafonds nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien ermöglichen, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützungen der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Deshalb: Wer A sagt und das Klimaschutzgesetz unterstützt, muss unbedingt auch B machen und die Klimafonds-Initiative <a href="/klimafonds" class="link link--internal">unterschreiben</a>.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Arbeiter-Solarpanel-Kontrolle-erneuerbareEnergie_dusanpetkovic-ist.jpg" length="259636" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9721</guid><pubDate>Thu, 20 Apr 2023 09:00:00 +0200</pubDate><title>Rosskur beim Bund, Geldregen in den Kantonen: Eine toxische Kombination für die Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/rosskur-beim-bund-geldregen-in-den-kantonen-eine-toxische-kombination-fuer-die-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat plant ein brachiales Sparpaket. Die als Reaktion darauf angehobenen öV-Fahrpreise sind nur ein kleiner Vorgeschmack dafür, was das für die Normalbevölkerung zu bedeuten hätte. Gleichzeitig schwimmen die Kantone im Geld, und wollen mit der OECD-Mindeststeuer noch mehr davon. Das müssen wir gemeinsam stoppen.</p><h3 class="heading--h4">Ausgangslage international nirgends besser</h3><p>Gleich vorweg: Der neuerdings vom Bundesrat verfolgte Sparkurs ist volkswirtschaftlich völlig falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen komplett unnötig. Wir erinnern uns: Nach einigen Startschwierigkeiten und unter Druck auch der Gewerkschaften hat der Bundesrat während der Coronapandemie einiges richtig gemacht und die Wirtschaft durch staatliche Einkommensgarantien vor einem Totalkollaps bewahrt. Dies bedingte massive ausserordentliche Mehrausgaben, die der Staat angesichts der – insbesondere im internationalen Vergleich – sehr komfortablen Finanzlage auch problemlos leisten konnte. Auch nach der Pandemie verfügt die öffentliche Hand noch über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht.</p><h3 class="heading--h4">259 Milliarden für die Banken – Rosskur für die Bevölkerung</h3><p>Wohl im Sinne einer Art kollektiven Selbstkasteiung zeichnete die bürgerliche Mehrheit des Bundesrats nach der Pandemie ein finanziell – nun nachweislich übertriebenes – düsteres Zukunftsbild, welche es erfordern würde, "den Gürtel nun endlich enger zu schnallen". Noch unter dem alten Finanzminister wurde folglich ein neuer Sparkurs verkündet, welcher von der neuen EFD-Vorsteherin stufenweise verschärft und konkretisiert wurde. Den letzten Ausschlag für die nun auf dem Tisch liegende Radikalkur gab vorgeblich der unerwartet schlechte Abschluss der Rechnung 2022, welcher sich jedoch vornehmlich aus buchhalterischen Umschichtungen und Einmaleffekten der Umsetzung der "STAF"-Reform (Einnahmen Verrechnungssteuer) ergab – und keineswegs auf strukturellen Problemen basiert.</p><p>Vor diesem Hintergrund muss man sich ob der Radikalität der angekündigten Sparmassnahmen die Augen zweimal reiben. Gekürzt werden soll flächendeckend: bei der Kultur (die sich nach Corona längst noch nicht wieder aufgerappelt hat), im öffentlichen Verkehr (mit der direkten, bereits eingetretenen Folge steigender Fahrpreise), bei der AHV (allen Ernstes?), in der Bildung (trotz steigender SchülerInnenzahlen) und in der internationalen Zusammenarbeit (Sparen bei den Allerärmsten schmerzt im Inland nicht). Gegen diese angekündigten Massnahmen werden sich die Gewerkschaften mit aller Kraft einsetzen.</p><h3 class="heading--h4">Kantone schwimmen «überraschend» mal wieder im Geld</h3><p>Wer sich mit Sparpaketen zur Zeit vornehm zurückhält, sind die Kantone. Doch sollte dies nicht als Lob verstanden werden, im Gegenteil: Nach Vorliegen der Jahresabschlüsse 2022 aus allen Kantonen zeigt sich ein kumulierter Überschuss von 3.3 Milliarden, bei einem zuvor budgetierten Defizit von 1.2 Milliarden. Die Kantone begründen dieses «Verrechnen» um 4.5 Milliarden allesamt hauptsächlich mit unerwartet hohen Einnahmen zum einen aus den Unternehmenssteuererträgen und zum anderen aus den Gewinnausschüttungen der Nationalbank. Ersteres ist nachvollziehbar, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2022 Ausmass und Tempo der wirtschaftlichen Erholung nach der Pandemie nicht absehbar waren. Im Unterschied zum Jahr 2021 war jedoch die erfolgte sechsfache Gewinnausschüttung der Nationalbank für die Budgets 2022 ganz und gar absehbar, weshalb diese nicht ernsthaft als Begründung für die hohen Überschüsse vorgebracht werden kann.</p><h3 class="heading--h4">Überschüsse werden zum Verschwinden gebracht</h3><p>Diese horrenden Überschüsse sind nichts Neues und werden vom SGB schon seit Jahren aufgezeigt und moniert. Das Hauptproblem dabei: Aufgrund der restriktiven Haushaltsregeln fliessen diese Mittel in fast allen Kantonen nicht in produktive Ausgaben oder Investitionen, sondern verschwinden in einem anhaltenden sinnlosen Vermögensaufbau (siehe die oben erwähnte Zahl von 400 Milliarden). Dieser würde sogar noch höher ausfallen, wenn die Kantone für den Abschluss 2022 nicht zusätzlich ausgiebig zur buchhalterischen Trickkiste gegriffen hätten. So wurden Hunderte von Millionen noch vor Jahresabschluss dem Eigenkapital zugeführt, in der "finanzpolitischen Reserve" parkiert oder für das vorgezogene Abbuchen ganzer künftiger Jahrestranchen von PK-Sanierungsbeiträgen verwendet – nur um die Lage nicht allzu rosig aussehen zu lassen und mit "Begehrlichkeiten" konfrontiert zu werden. Rechnet man diese eigenartigen Transaktionen zusammen, kommt zu den 4.5 Milliarden noch mehr als eine weitere Milliarde hinzu.</p><h3 class="heading--h4">Auf- und Ausgabenteilung aus dem Gleichgewicht</h3><p>Die grossen Überschüsse der Kantone ergeben sich aber nicht nur einnahmenseitig, sondern gehen vor allem auch einher mit einem fatalen Knausern bei eminent wichtigen öffentlichen Aufgaben wie den Prämienverbilligungen, der Langzeitpflege oder der Finanzierung der Energiewende. Vor dem Hintergrund des versuchten ausgabenpolitischen Kurswechsels des Bundes wiegen diese negativen Begleiterscheinungen der Finanzpolitik der Kantone nun umso schwerer. Denn es ist zu erwarten, dass Ersterer nicht mehr ohne Weiteres für die Versäumnisse Letzterer einspringen wird – so wie dies spätestens seit Ausbruch der Pandemie das gängige Muster war. Seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ukraine-Schutzsuchenden, die Energiewende oder das Elektronische Patientendossier: Der Bund übernahm wiederholt auch in ureigenen Aufgabenbereichen der Kantone einen Grossteil der Ausgaben. Die sogenannte fiskalische Äquivalenz ("wer bestimmen kann, hat auch zu zahlen") ist damit schon länger aus dem Gleichgewicht, was es nun endlich zu korrigieren gilt.</p><h3 class="heading--h4">OECD-Mindeststeuer: Ablehnung bringt neues Gleichgewicht</h3><p>Eine solche Korrektur darf aber eben nicht durch ein unsinniges Sparpaket beim Bund erfolgen, sondern sie muss sich aus dem produktiven Einsatz der horrenden Überschüsse der Kantone ergeben. Diese alleine sind wie erwähnt weit grösser als das provisorische Preisschild der Sparpläne des Bundesrates von 2.7 Milliarden. Angesichts dessen wäre jene Schlussfolgerung naheliegend, dass die Kantone dem Bund doch diese Summe einfach überweisen sollen, was gar nicht so abwegig wäre. Oder ein analoger Vorschlag: Mit einer sinnvollen Umsetzung der OECD-Mindeststeuer könnte sich der Bund die benötigten zusätzlichen Mittel gleich selbst holen. Beschlossen hat er stattdessen das Gegenteil, denn er will den Löwenanteil der zusätzlichen Einnahmen dieser Mindeststeuer absurderweise wiederum den Kantonen überlassen. Allein das ist Grund genug, diese Vorlage in der Juni-Abstimmung deutlich abzulehnen – um danach gleichzeitig einer finanzpolitisch einigermassen ausbalancierten Neuauflage zum Durchbruch zu verhelfen und den Giftschrank von Keller-Sutters Sparplänen mit Wucht zuzuschlagen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/6/csm_Wirtschaft-Ungleichheit-Miniaturmenschen_hyejin_kang-iStock_6575ceb724.jpg" length="91069" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9694</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2023 15:42:18 +0200</pubDate><title>Glückwünsche an die neue CGT-Generalsekretärin Sophie Binet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/glueckwuensche-fuer-die-neue-sgt-generalsekretaerin-sophie-binet</link><description>SGB-Präsident wertet ihre Wahl als Zeichen der Stärke</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 53. Kongress des französischen Gewerkschaftsbunds Confédération générale du travail (CGT) hat am 31. März Sophie Binet als Nachfolgerin von Philippe Martinez als neue Generalsekretärin gewählt. SGB-Präsdient Pierre-Yves Maillard wertet dies in seinem Gratulationsschreiben als "Zeichen der Stärke und der Erneuerungskraft Ihrer Organisation und der Gewerkschaftsbewegung im Allgemeinen".</p><p>Das Schreiben im Wortlaut:</p><p>Chère Sophie Binet, chère collègue,</p><p>Par la présente et au nom de l’Union syndicale suisse (USS), plus grande fédération de syndicats de notre pays, je vous transmets mes chaleureuses félicitations pour votre désignation à la fonction de secrétaire générale de la CGT. Votre élection est un signe de force et de renouveau pour votre organisation et pour le syndicalisme en général.</p><p>La situation est marquée par de nouvelles attaques violentes contre le travail et contre les systèmes sociaux. Les systèmes publics de retraites font, dans nos deux pays, l’objet de tentatives d’affaiblissement incessantes et inacceptables. Nous vous témoignons notre plein soutien dans votre lutte actuelle contre la réforme prévoyant une hausse de l’âge légal de départ.</p><p>Nous serons également rassemblés par le combat contre les velléités libérales de nos gouvernements et des instances européennes. Nous profitons de remercier la CGT pour le soutien qu’elle nous a toujours apporté, notamment au sein de la Confédération européenne des syndicats, face à un projet d’accord entre la Suisse et l’UE qui mettrait en cause nos salaires et notre service public.</p><p>Nous partageons pleinement votre appel à l’unité au sein des organisations de défense du monde du travail. Nous vous souhaitons du succès, dans la résistance et dans la conquête, pour les années à venir.</p><p>Avec mes salutations solidaires et collégiales,</p><p>UNION SYNDICALE SUISSE<br> Pierre-Yves Maillard<br> Président</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/c/csm_CGT_Sophie_Binet_CC_BY_3-0_326e009fc4.jpg" length="24508" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9684</guid><pubDate>Fri, 31 Mar 2023 14:19:33 +0200</pubDate><title>Beratung und Entschädigung für Asbestopfer und ihre Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/beratung-und-entschaedigung-fuer-asbestopfer-und-ihre-angehoerige</link><description>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA:</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa 200 Menschen erkranken jährlich in der Schweiz an einem Mesotheliom (bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich). Die überwiegende Anzahl dieser Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Seine Fasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie dort auch nach Jahrzehnten einen bösartigen, in der Regel tödlichen Tumor verursachen. Gefährdet sind in erster Linie Personen, die ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben. Aber auch Firmen-AnwohnerInnen oder Kinder, die im Hof mit dem Material gespielt haben, sind unter den Betroffenen. Ebenso Familienangehörige, die Kleidung, die mit Asbestfasern verschmutzt war, gewaschen haben. Viele wissen nicht einmal mehr, wann oder wo sie in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Bis dann die Diagnose «Mesotheliom» kommt.</p><p>Die Diagnose bringt viele Betroffene und Angehörige an ihre Grenzen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung bei einer Mesotheliom-Erkrankung beträgt meist nur etwa 18 Monate. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) nur eine Erkrankung durch den berufsbedingten Kontakt mit Asbest abdeckt. So kommen zu den körperlichen und seelischen Belastungen meist auch noch finanzielle Sorgen, für diejenigen, die keine UVG-Abdeckung haben.</p><p>Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die von den Sozialpartnern, u. a. vom SGB, gegründet wurde, setzt sich für diese Menschen ein. Sie kämpft dafür, dass die Betroffenen eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Auch wenn sie nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Darüber hinaus berät Stiftung EFA Betroffene, Personen mit Fragen, Angehörige sowie die Öffentlichkeit, sensibilisiert sie für die Gefahren des Umgangs mit Asbest und berät Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Asbesterkrankung auftreten. Des Weiteren erteilt die EFA Auskunft, ob und wie man sich für eine Entschädigung anmelden kann.</p><p class="heading--h4">Kompetent beraten</p><p>Für diese Beratung nutzt die Stiftung EFA die Kompetenz erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie einen Care-Service in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können.</p><p>Das Angebot ist kostenfrei. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt die EFA den Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her, z. B. ÄrztInnen oder Sozialversicherungen.</p><p class="heading--h4">Hier finden Sie Rat und finanzielle Unterstützung:</p><p>Wer nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt ist, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Auch als Angehörige oder bevollmächtigte Person. Erste Fragen beantwortet Ihnen der Care-Service der Stiftung EFA: <a href="https://www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten" target="_blank" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten</a>.</p><p>CARE-SERVICE Deutsch<br> +41 44 268 20 00<br> care-service@lunge-zuerich.ch</p><p>CARE-SERVICE Französisch<br> +41 21 623 38 00<br> care-service@lpvd.ch</p><p>CARE-SERVICE Italienisch<br> +41 91 973 22 80<br> care-service@legapolm.ch</p><p>Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA<br> c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund<br> Monbijoustrasse 61<br> 3007 Bern</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/1/csm_asbestsanierung_bermau_iStock_5253d400a6.jpg" length="226233" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9657</guid><pubDate>Fri, 10 Mar 2023 10:03:32 +0100</pubDate><title>EFAS: Eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/efas-eine-scheinreform-mit-hohem-schadenspotenzial</link><description>Einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Versorgung: eine vordergründig gute Idee, die viel Schaden anrichten wird</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Was lange reift, schmeckt nicht unbedingt besser. Dies trifft definitiv auf die KVG-Revision «EFAS» zu, welche auf einen bereits im Jahr 2009 eingereichten Vorstoss zurückgeht. Nun, 14 Jahre später, kommt die Revision erneut in die Gesundheitskommission des Nationalrats. Sie hat hohes Schadenpotenzial und muss dringend abgelehnt werden.</p><p>Das Gesundheitswesen befindet sich heute sowohl in einer gravierenden Versorgungs- als auch in einer anhaltenden Finanzierungskrise. Einerseits mangelt es immer mehr an Personal und Medikamenten und andererseits können breite Bevölkerungsschichten die hohen und weiter steigenden Kopfprämien und Zusatzkosten kaum mehr bezahlen. Vor diesem Hintergrund präsentiert die Versicherungslobby heute ihr Projekt der «Einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär (EFAS)» als den grossen Wurf, welcher viele der im Gesundheitswesen vorhandenen Missstände an den Wurzeln packen soll. Schön wäre es – EFAS ist aber leider vielmehr eine Scheinreform mit hohem Schadenspotenzial.</p><p class="heading--h4">Geld weg, Steuerung auch</p><p>Verkürzt gesagt ist EFAS nichts anderes als eine Teilprivatisierung der Grundversicherung, denn mit dieser Vorlage würden letztlich einfach die rund 11 Milliarden Franken Steuergelder, welche die Kantone heute für die Spitäler ausgeben, den Versicherern übertragen. Diese sollen die Gelder dann über die bereits existierende «Gemeinsame Einrichtung KVG» (in welcher die Kantone lediglich beratend Einsitz nehmen dürften) nach einem national einheitlichen Verteilungsschlüssel in sämtlichen Versorgungsbereichen verteilen. Die Steuerungsmacht der Kassen würde also stark zunehmen (wer zahlt, befiehlt!) – zu Lasten der dazu demokratisch legitimierten Kantone, die für die vielen Milliarden noch nicht einmal Leistungsaufträge formulieren dürften (wie sonst überall im Service public üblich).</p><p class="heading--h4">Wesentliche Fehlanreize bleiben</p><p>Natürlich ist es unsinnig, dass ambulante Behandlungen heute anders finanziert werden als stationäre Eingriffe (an Letzteren beteiligt sich der Kanton zu 55 Prozent, an Ersteren gar nicht). Die simple Aufhebung dieses Unterschieds würde aber nichts daran ändern, dass die existierenden und unveränderten Tarifsysteme weiterhin teure Überversorgung (lukrative Eingriffe lohnen sich) und nicht minder teure Unterversorgung produzieren. Und was uns alle am meisten kostet, ist die Überversorgung in der Zusatzversicherung: Dort lohnt sich das Geschäft sowohl für die Kassen als auch für die Privatspitäler, denn Gewinne dürfen einbehalten werden.</p><p>Deshalb wird erwiesenermassen zu viel behandelt, und danach zum Grossteil über die Grundversicherung abgerechnet. Ein andauernder Skandal, an dem sich mit EFAS rein gar nichts ändern würde. Im Gegenteil: In der ersten Version des Nationalrats würde EFAS den Privatspitälern sogar ein weiteres Geschenk von hunderten von Millionen Franken machen, denn sie erhielten neu eine um 30 Prozent höhere Abgeltung.</p><p class="heading--h4">Langzeitpflege: Wilder Westen und höhere Prämien</p><p>Ebenfalls besonders unverständlich: Im Gegensatz zum Nationalrat hat der Ständerat auch die Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung miteingebaut. Konkret bedeutet dies, dass genau jener Versorgungsbereich, der heute – aufgrund der gesellschaftlichen Alterung – am schnellsten wächst, neu vollumfänglich durch die Prämien mitfinanziert würde. Denn die heute vorhandene Deckelung des Prämienbeitrags in der Langzeitpflege – eine der wenigen wirksamen Schranken gegen das Prämienwachstum – wurde vom Ständerat komplett aus dem Gesetz gestrichen. Das ist so nicht hinnehmbar und ein Affront gegenüber den Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen, welche chronisch unter einer viel zu hohen und beständig weiter steigenden Prämienlast leiden.</p><p>Es ist aber auch ein Affront gegenüber dem Gesundheitspersonal und den PatientInnen: Heute sind die Kantone per Gesetz für die sogenannte Restfinanzierung von Pflegeheimen und Spitex zuständig, und da läuft viel schief. Die Kantone bezahlen erwiesenermassen chronisch zu wenig, was die Heime durch steigenden Druck auf das Personal und – manchmal widerrechtlich – hohe Kostenbeteiligungen der PatientInnen zu kompensieren versuchen. Doch anstatt diese Missstände zu beheben und für die Einhaltung des Gesetzes zu sorgen, will der Ständerat die entsprechenden Artikel einfach komplett aus dem Gesetz streichen. Das Resultat wäre ein wilder Westen in der Pflegefinanzierung, und nach den Leidtragenden müsste man nicht lange suchen: Es wären erneut die PatientInnen und das Personal. Das Perfide daran ist, dass die Langzeitpflege insbesondere auf Druck der Kantone in die Reform eingebaut wurde. Denn die Kantone würden damit längerfristig finanziell besser fahren – zu Lasten der PrämienzahlerInnen!</p><p class="heading--h4">Kostenbeteiligung hoch, Prämienverbilligung runter</p><p>Mit EFAS droht den Versicherten aber nicht nur ein Prämiensprung, auch die Kostenbeteiligung würde steigen. Denn einerseits soll in der Langzeitpflege die aktuelle Deckelung des PatientInnenbeitrags gemäss Gesetzestext explizit nur noch fünf Jahre lang gelten und andererseits würden bei stationären Spitalaufenthalten neu die gesamten Behandlungskosten mit der Franchise und dem Selbstbehalt verrechnet (heute ist es nur knapp die Hälfte).</p><p>Dazu kommt: Der Kern von EFAS, ein national einheitlicher Finanzierungsschlüssel, bedeutet für jeden einzelnen Kanton, dass er seinen heute gültigen Finanzierungsschlüssel an den Schweizer Durchschnitt anpassen müsste. Dies entweder durch eine Erhöhung der Prämien (schon wieder!) oder durch eine Erhöhung der Steuerausgaben. Und auch höhere Steuerausgaben könnten schnell zu höheren Prämien führen. Denn einer der ersten Bereiche, wo seitens der Kantone bei Mehrausgaben gemeinhin gespart wird, sind die Prämienverbilligungen für bedürftige Haushalte – das hat die Vergangenheit zur Genüge gezeigt.</p><p class="heading--h4">Leeres Sparversprechen</p><p>Um gar nicht erst im Detail über die vielen oben geschilderten Abwegigkeiten ihrer Reform sprechen zu müssen, verweisen viele EFAS-BefürworterInnen oft einfach auf die Hunderte von Millionen von Franken, welche sich mit ihrem Projekt einsparen liessen. Auch dies eine völlig leere Behauptung, denn es gibt keine einzige Untersuchung und damit auch keine erhärteten Zahlen zu möglichen Einsparungen von EFAS. Im Kleingedruckten ist man deshalb auch ehrlicher, so schreibt der Krankenkassenverband Santésuisse wortwörtlich: «EFAS löst das grundlegende Problem der übermässig steigenden Kosten im Gesundheitswesen nicht.»</p><p>Damit ist vieles gesagt, und eines klar: EFAS muss vom Parlament gestoppt werden. Stattdessen sollte sich die Gesundheitspolitik endlich auf das Wesentliche und Dringende konzentrieren: eine Stärkung der Versorgung (insbesondere durch eine Besserstellung des Personals), wirksame Kostendämpfungen (insbesondere durch tiefere Medikamentenpreise, eine Reform der Tarifsysteme und die Stilllegung der Geschäftemacherei in der Zusatzversicherung) sowie eine soziale Finanzierung durch substanziell höhere Prämienverbilligungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Gesundheit_Kosten_Stethoskop_Frankenscheine_iStock-Scharvik_web.jpg" length="423576" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9617</guid><pubDate>Wed, 01 Feb 2023 14:11:48 +0100</pubDate><title>SNB-Initiative: Abbruch der Unterschriftensammlung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/snb-initiative-abbruch-der-unterschriftensammlung</link><description>SGB-Vorstand beschliesst Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB-Vorstand hat am 1. Februar beschlossen, die Sammlung für die SNB-Initiative abzubrechen und somit unsere Volksinitiative «SNB-Milliarden für eine starke AHV» ad acta zu legen. Der Entscheid ist niemandem leichtgefallen, insbesondere wegen des bereits geleisteten Engagements. Doch mit den Rekordverlusten der SNB im Jahr 2022 ist die Botschaft der Volksinitiative wesentlich schwerer vermittelbar. Das Nationalbank-Defizit hat die Unterschriftensammlung deutlich gebremst.</p><p>Mit der raschen Zinswende, dem neuen Teuerungskontext und dem Angriff auf die BVG-Rente stellen sich in der Altersvorsorge neue Fragen und Herausforderungen, somit sind die Prioritäten und Ressourcen auf die anstehenden zentralen Projekte wie die 13. AHV-Rente oder das drohende Referendum zur BVG-Vorlage zu legen.</p><p>Nach wie vor ist es richtig und wichtig, dass freie SNB-Milliarden bei der AHV am richtigen Ort verwendet werden, weil alle davon profitieren. Die gerechte Verteilung der SNB Überschüsse wird sicher wieder ein Thema werden, unklar ist allerdings noch, wie rasch sich wieder Ausschüttungsreserven anhäufen werden. Der SGB wird in diesem Thema aktiv bleiben.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/SNB-Initiative/SNB_Initiative_breit_DE_1200x900.jpg" length="1152176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9543</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2022 12:59:45 +0100</pubDate><title>BVG 21: Bessere Frauenrenten, statt mehr bezahlen und weniger erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bvg-21-bessere-frauenrenten-statt-mehr-bezahlen-und-weniger-erhalten</link><description>Warum diese BVG-Revision nicht funktioniert</description><content:encoded><![CDATA[<p>Uns wird gesagt, das BVG sei zu kompliziert. Stimmt, gewisse Details und Berechnungen sind es auch. Aber es gibt auch Fakten, die ganz einfach sind. Zum Beispiel: Frauen haben 1/3 weniger Rente. Das heisst, diese müssen rasch und bezahlbar steigen. Vor der Abstimmung über AHV 21 haben viele Politiker versprochen: Wenn die Frauen länger arbeiten, sollen dafür die Renten aus den Pensionskassen steigen. Doch nun zeigt sich: Der Vorschlag des Parlaments funktioniert für die Frauen nicht. Schlimmer: Für viele Frauen führt diese BVG-Revision sogar zu tieferen Renten, obwohl ihnen mehr vom Lohn abgezogen werden soll. Ein Beispiel: Eine 49-jährige Frau müsste in Zukunft jeden Monat 100 Franken mehr bezahlen, würde aber rund 200 Franken weniger Rente erhalten, weil der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt werden soll. Der Umwandlungssatz bestimmt, wie viel Prozent des einbezahlten Altersguthabens man pro Jahr als Rente bekommt.</p><p>Doch hier ist etwas faul. Denn schon ohne BVG-Reform sinken seit über einem Jahrzehnt die Pensionskassenrenten massiv. Obwohl die Kassen von sprudelnden Gewinnen an den Aktien- und Immobilienmärkten profitierten. Die heutige Realität in der 2. Säule: Tiefe Verzinsung, tiefere Umwandlungsätze, aber höhere Kosten und Gewinne für die Pensionskassen und Versicherungen. Konkret: Die Pensionskassen zweigen immer mehr von unserem Geld ab. Mittlerweile fast Jahr 6 Milliarden Franken pro Jahr! Mit diesem Geld könnten wir die Frauenrenten locker erhöhen. Leider heisst das weiterhin: Mickrige Pensionskassenrente für die Verkäuferin, fette Gewinne für die Banken. So geht es nicht vorwärts mit bessern Frauenrenten und echter Gleichstellung auch bei den Renten.</p><p>Aber warum stehen die Ständeräte hier so auf der Bremse? Warum können die Milliarden nicht für bessere Renten verwendet werden, statt für Banken-Boni und Gewinne bei den Versicherungen? Leider sind viele im Parlament mit dieser Branche verbunden, sie haben Mandate und Sitzen in Verwaltungsräten dieser Anbieter. Sind wir also Opfer dieser Lobbyisten? Nein. Wir haben es selbst in der Hand. So oder so, funktioniert die AHV für Frauen besser als die 2. Säule. Denn hier führt auch Betreuungsarbeit zu höheren Renten. Dazu kommt noch, dass im Gegensatz zu den Pensionskassen, keine Gewinne an die Banken abfliessen. Aber das Wichtigste ist: Die Top-Verdiener bezahlen mehr ein als Normalverdienende, bekommen aber nicht mehr als die maximale AHV-Rente. Darum lohnt sich die AHV für 90 Prozent der Bevölkerung. Was von den Banken als böse Umverteilung bekämpft wird, ist das geniale an der AHV, es ist die Grundlage dafür, dass auch die Kassiererin, die Verkäuferin, und der Bäcker eine anständige Rente erhalten können. Deshalb müssen wir die AHV stärken. Wir haben letztes Jahr die Initiative für eine 13. AHV-Rente eingereicht. Damit stärken wir die AHV und können die Frauenrenten verbessern.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/Mailing-AHV21_1080X720.jpg" length="108006" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9525</guid><pubDate>Mon, 28 Nov 2022 14:44:57 +0100</pubDate><title>Budgets 2023: Die Kantone knausern zulasten der Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/budgets-2023-die-kantone-knausern-zulasten-der-bevoelkerung</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die jährliche SGB-Analyse der Kantonsfinanzen zeigt auf, dass die Kantone finanziell weiterhin sehr gut dastehen. Trotzdem lassen die Budgets 2023 darauf schliessen, dass die Kantone ihre Verantwortung für eine Stärkung der Kaufkraft ihrer Bevölkerung nicht wahrnehmen werden.</p><p class="heading--h4">Hohe Überschüsse, solide Einnahmen</p><p>Nach Vorliegen der Rechnungsabschlüsse 2021 konnte im Frühjahr 2022 festgestellt werden, dass sich die Kantone insgesamt um 5.7 Milliarden Franken vertan haben. Anstelle eines budgetierten Defizits von 2.9 Milliarden wiesen die Abschlüsse der kantonalen Erfolgsrechnungen einen kumulierten Überschuss von 2.8 Milliarden auf. Nichts wäre angesichts des sich seither merklich eintrübenden wirtschaftlichen Umfelds sinnvoller gewesen, als diese unerwarteten Überschüsse produktiv für die Bevölkerung einzusetzen. Doch leider passierte das Gegenteil, denn die reihum rigiden kantonalen «Schuldenbremsen» verleibten sich dieses Geld quasi automatisch ein, womit es auf der hohen Kante der Finanzwirtschaft statt in den Brennpunkten der Realwirtschaft landete.</p><p>Trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds wird die Situation in den kantonalen Finanzverwaltungen auch im kommenden Jahr entspannt bleiben. So rechnen im nächsten Jahr sämtliche Kantone mit steigenden Steuereinnahmen – kumuliert betrachtet, sollen diese im Vergleich zum Budget 2022 um 5.5 Prozent beziehungsweise um 2.6 Milliarden Franken zunehmen. Weniger gut schaut es im nächsten Jahr bekannterweise für die SNB-Gewinnausschüttungen aus, doch können die Kantone notfalls auch einen kompletten Verzicht auf diese Mittel gut verkraften. Denn es sei daran erinnert, dass sie im laufenden Jahr eine sechsfache und damit maximal hohe Gewinnausschüttung verbuchen konnten, dies jedoch nirgendwo ansatzweise so budgetierten.</p><p>Für das kommende Jahr budgetieren insgesamt 13 von 26 Kantonen ein Defizit, welches sich kumuliert auf 224 Millionen Franken belaufen würde. Führt man sich allerdings vor Augen, dass sich die FinanzdirektorInnen chronisch verrechnen (oder zumindest verschätzen), kann man bei dieser Prognose für 2023 letztlich getrost von «tiefschwarzen» Rechnungen ausgehen. Denn, wie oben erwähnt, war das für 2021 budgetierte Defizit mehr als zehnmal so hoch wie das für 2023 erwartete, und dennoch verwandelte es sich am Ende in einen massiven Rechnungsüberschuss.</p><p class="heading--h4">Das gute Polster ist zum Abfedern da</p><p>Aufwandseitig ist klar, dass sich die Kantone mit einem grossen Ausgabenbedarf konfrontiert sehen. Dies einerseits aufgrund langfristiger Treiber: Die SchülerInnenzahlen steigen weiterhin stark, genauso wie der demografisch bedingte Aufwand in der Langzeitpflege. Andererseits sind auch die Auswirkungen der Pandemie sowohl wirtschaftlich (etwa im öV oder in der Kultur) als auch gesundheitlich (Impfungen und Tests) weiterhin spürbar. Und zuletzt kam mit dem Ukrainekrieg eine Reihe neuer beziehungsweise gestiegener Budgetposten hinzu, insbesondere im Bereich der Ausgaben für Schutzsuchende und der höheren Energiepreise.</p><p>Hoher Ausgabenbedarf bei gleichzeitig solidem finanziellen Spielraum: Die Kombination würde eigentlich stimmen. Doch die Kantone knausern: Zwar steht – mit Ausnahme des Kantons Jura – in kaum einem Kanton ein grösseres Sparpaket an, doch angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und des grossen Investitionsbedarfs entspricht schon ein «auf der Stelle Treten» einer äusserst konservativen Finanzpolitik.</p><p class="heading--h4">Prämienverbilligungen: Die Kantone stehen in der Pflicht</p><p>Exemplarisch hierfür stehen die Prämienverbilligungen: In den meisten Kantonen steigen die für 2023 budgetierten Prämienverbilligungen weit weniger stark an als die Prämien und das Bevölkerungswachstum. Kumuliert betrachtet werden die Ausgaben der Kantone für diesen Budgetposten nur um 4.2 Prozent zunehmen. Doch nur schon um ihren aktuellen – bereits äusserst bescheidenen – Anteil an der Finanzierung der Grundversicherung zu halten, müssten die Kantone die Prämienverbilligungen mindestens um 7.4 Prozent erhöhen (dies entspräche dem Prämienwachstum von 6.6 Prozent plus Bevölkerungswachstum von 0.8 Prozent). Und auch dann hätten sie noch nichts Zusätzliches geleistet, um die horrende Prämienlast der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen endlich etwas zu mildern (oder gar auf diesem Weg für die gleichzeitig stark gestiegenen Energiepreise und Nebenkosten etwas Entlastung zu schaffen).</p><p>Begründet wird diese konservative finanzpolitische Haltung von den Kantonen mit einer spätestens seit der Coronapandemie dauernd wiederkehrenden Devise: Der Bund bestimmt, also soll er bezahlen – seien es der Axpo-Rettungsschirm, die Ausgaben für Ukraine-Schutzsuchende oder eben die Prämienverbilligungen. Doch diese Haltung ist weder mit den staatpolitischen Kompetenzen noch mit dem finanzpolitischen Gewicht der Kantone kompatibel. Deshalb gilt es nun, alles daran zu setzen – im Rahmen der kantonalen Budgetberatungen 2023 und darüber hinaus –, dass der vorhandene Handlungsspielraum zugunsten der Bevölkerung endlich genutzt wird und die dringend nötigen Mehrausgaben und Investitionen getätigt werden.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-9457</guid><pubDate>Fri, 04 Nov 2022 10:43:30 +0100</pubDate><title>Die Klimawende gemeinsam stemmen: Jetzt die Klimafonds-Initiative unterschreiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-klimawende-gemeinsam-stemmen-jetzt-die-klimafonds-initiative-unterschreiben</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klimaerhitzung findet hier und heute statt, ist menschengemacht und für uns alle eine existenzielle Bedrohung. Ein «weiter wie bisher» darf es in der Klimapolitik deshalb nicht geben. Statt auf den Markt, müssen wir nun endlich auf kollektive Lösungen setzen – genauso wie es die <a href="/klimafonds-ini" class="link link--internal">Klimafonds-Initiative</a> will.</p><p class="heading--h4">Der Markt richtet's nicht</p><p>Der Markt löst das globale Jahrhundertproblem der Klimaerhitzung definitiv nicht. So haben die meisten auf marktwirtschaftlichen Mechanismen basierenden Instrumente zur Bekämpfung der Klimakrise seit ihrer Einführung nichts gebracht oder haben zumindest viel zu wenig zur nötigen raschen Reduktion des Treibhausgasausstosses beigetragen. Bestes Beispiel dafür sind der Emissionshandel sowie alle Arten der besonders in der Schweizer Klimapolitik bis anhin sehr beliebten «Selbstverpflichtung der Wirtschaft». Fixpunkt all dieser Ansätze ist letztlich die Fata Morgana der irgendwann eintretenden bahnbrechenden technologischen Innovationen, welche uns im Nu in die «Netto-Null-Zukunft» katapultieren, ohne dass sich dabei an der grundlegenden Funktionsweise unseres Wirtschaftslebens etwas ändern würde.</p><p class="heading--h4">Klimapolitik als Service public</p><p>Wenn dafür genug Zeit vorhanden wäre, könnte man ja nachvollziehen, dass sich Wirtschaftskreise auf diese Lotterie einlassen. Nur bleibt fürs Ausprobieren und Hoffen definitiv keine Zeit mehr: Die Klimaerhitzung findet hier und heute statt, die eigentlich nötige Begrenzung der weltweiten Erhitzung auf 1.5 Grad erscheint laut ExpertInnen zunehmend unerreichbar.</p><p>Was also tun? Sicher nicht ein «weiter wie bisher» oder ein «mehr vom Bisherigen». Klimapolitik, oder vielmehr deren Ziel, eine langfristig gesunde Umwelt und eine Wirtschaft zum Wohle aller, muss endlich als das verstanden werden, was es ist: ein grundlegendes, unverzichtbares und allen zustehendes Gut. In diesem Sinne ist die «Klimawende» genauso Teil des Service public wie die Energieversorgung oder der öffentliche Verkehr (welche ja ihrerseits wesentliche Hebel für ein gesundes Klima sind). Die Klimawende ist das zentrale kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Und dazu braucht es ein breit angelegtes öffentliches Fortschrittsprogramm, so wie es die Klimafonds-Initiative verlangt.</p><p class="heading--h4">Ein Klimafonds als ganzheitlicher Ansatz</p><p>Die Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt» wurde gemeinsam von SP, Grünen und Gewerkschaften lanciert. Mit der Einrichtung eines Klimafonds – dotiert mit Mitteln in der Höhe von 0.5-1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – sollen die nötigen Massnahmen finanziert werden, um die Klimawende ganzheitlich und erfolgreich zu bewältigen. Dazu gehört nicht nur die «Dekarbonisierung» sämtlicher Wirtschafts- und Lebensbereiche (Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft etc.), sondern genauso die Flankierung des dadurch eingeleiteten Strukturwandels auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungswesen. Denn damit der ökologische Umbau solidarisch vonstattengeht, darf niemand aufgrund der geschaffenen Veränderungen im Stich gelassen werden. Öffentliche Investitionen braucht es deshalb nicht nur für neue Infrastrukturen und Technologien, sondern auch in der Bildung sowie für Umschulungen und Unterstützung der Arbeitnehmenden in den betroffenen Branchen. Oberstes Ziel muss dabei die Schaffung nachhaltiger, gesunder und gut bezahlter Arbeitsplätze sein – «grüne Jobs» müssen zwingend auch «gute Jobs» sein. Dazu kommt: Die Beschäftigten stehen nicht nur als direkt Betroffene, sondern ebenso als GestalterInnen im Zentrum des Strukturwandels. Denn letztlich verfügen nur die Arbeitnehmenden in den Betrieben über die nötigen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Entwicklung neuer Technologien und zur Umsetzung klimaverträglicher Geschäftsmodelle.</p><p>&nbsp;<br><a href="/klimafonds-ini" class="button"><i class="fa-pen fas"></i>&nbsp;&nbsp;Initiative unterstützen</a></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.jpg" length="115150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8428</guid><pubDate>Tue, 11 Oct 2022 16:40:44 +0200</pubDate><title>Gesundheit: Zuerst soziale Finanzierung, dann richtige Kostendämpfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gesundheit-zuerst-soziale-finanzierung-dann-richtige-kostendaempfung</link><description>Der Prämienanstieg ist kein Schicksal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">"Die Prämien steigen, weil die Kosten explodieren": Seit Jahren wird in der Schweiz mit diesem angeblichen Naturgesetz ein unfaires Spiel gespielt – zugunsten der Pharma- und Versicherungslobby, zulasten der Versicherten und des Pflegepersonals.</p><p class="heading--h4">Prämienanstieg 2023 nicht naturgegeben</p><p>Die Krankenkassenprämien steigen jährlich im Gleichschritt mit den Ausgaben in der Grundversicherung. Ist dies einmal nicht der Fall, d.h. deckt der Prämienanstieg in einem Jahr den Kostenanstieg im Nachhinein nicht, so kommt es im Folgejahr zu umso stärker steigenden Prämien: Genauso wird es mit den Prämien 2023 geschehen. Steigende Kosten = steigende Prämien: Landauf, landab wird dieser Zusammenhang zum Naturgesetz erklärt, doch das ist er keineswegs. Diese Gleichung ist vielmehr das Produkt unserer Gesetzgebung, welche mit dem Krankenversicherungsgesetz zwar eine Sozialversicherung definiert, deren Finanzierung aber explizit unsozial ausgestaltet hat. Das ist nicht nur wortwörtlich, sondern auch im internationalen Vergleich eine Anomalie: Während in fast allen westlichen OECD-Ländern die Krankenversicherung zu etwa 80 Prozent über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird (Steuern oder Lohnbeiträge), sind es in der Schweiz nur circa 30 Prozent (!). Das Gros der Ausgaben wird hierzulande eben durch die Prämien finanziert, also durch Kopfsteuern.</p><p class="heading--h4">Sofortprogramm für minimal soziale Finanzierung beschlussreif</p><p>Weil die Schweiz ein wohlhabendes Land ist, kann sie sich eine exzellente Gesundheitsversorgung leisten – zum Glück! Und weil sie zurzeit stark altert, sind auch die Ausgaben im Bereich der "multimorbiden" Krankheitsfälle und in der Langzeitpflege hoch – selbstverständlich! Alleine diese beiden Faktoren führen aber jährlich zu einer substanziellen Zunahme Gesundheitsausgaben. Und nur schon das ist Erklärung genug, weshalb die Prämienlast der Versicherten niemals ausschliesslich durch die Umsetzung von seit Jahren diskutierten "Kostendämpfungsmassnahmen" auf ein für Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen akzeptables Mass gesenkt werden kann – seien die Massnahmen auch noch so effizient und effektiv. Eine soziale Finanzierung lässt sich nur erreichen, indem man sie gesetzlich beschliesst. Und die Vorlagen dazu liegen heute pfannenfertig auf dem Tisch: So hat der Nationalrat sowohl einen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative der SP und des SGB beschlossen (+2.2 Milliarden für Prämienverbilligungen) als auch eine Motion überwiesen, gemäss welcher der Bund als akute Sofortmassnahme im kommenden Jahr seine Prämienverbilligungen um weitere 900 Millionen erhöhen würde. Nun liegt es einzig und allein am Ständerat, diese Vorlagen möglichst bald zu verabschieden – es wäre das absolut Mindeste! Und Achtung: Prämienverbilligungen sind nicht Almosen des Staates, es sind ganz einfach die oben erwähnten, europaweit überall üblichen einkommensabhängig finanzierten Mittel für das Gesundheitswesen. Und da die Prämienverbilligungen nur teilweise durch den Bund finanziert werden, stehen auch die Kantone besonders in der Pflicht: Sie müssen nun mit den Budgets 2023 dafür sorgen, dass ihre Ausgaben für Prämienverbilligungen substanziell erhöht werden (nachdem sie von den meisten Kantonen über Jahre hinweg stark zusammengestrichen wurden). Tun sie dies nicht, dann beschliessen sie de facto eine Steuererhöhung für tiefe und mittlere Einkommen (denn mangelnde Prämienverbilligungen führen zu höheren Nettoprämien).</p><p class="heading--h4">Endlich das Gewinnverbot durchsetzen</p><p>Ist dieser Minimalumbau hin zu einer sozialeren Finanzierung der Grundversicherung von Bund und Kantonen erst einmal beschlossene Sache – und dem steht heute nichts im Weg – dann kann, ja dann muss auch wieder über Kostendämpfung gesprochen werden. Und zwar endlich darüber, dass heute an allen Ecken und Enden zulasten der Grundversicherung Gewinn gemacht wird, obwohl dies gesetzlich explizit verboten ist: Privatspitäler sahnen mit selektiven Eingriffen bei lukrativen Fallpauschalen ab und Zusatzversicherungen verdienen dabei mit; Pharmakonzerne blockieren Generika und bringen neue Arzneimittel auf den Markt, für welche sie mit ihrer geballten Lobbymacht fünf- oder gar sechsstellige Preise zulasten der Grundversicherung durchboxen; und Krankenkassen winken – oft auf mindestens einem Auge blind – massenhaft teure Rechnungen durch, anstatt sich zusammen zu tun und endlich substanziell in Prävention und koordinierte Versorgung zu investieren. Über diese Themen, die "grossen Fische", muss gesprochen werden. Und sicher nicht über die Einführung einer Notfallgebühr oder über die Erhöhung der Franchisen.</p><p class="heading--h4">Und sofort den Pflege-Exodus stoppen</p><p>Bleibt eine weitere Baustelle: die Verbesserung der Qualität und der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Hierzu fehlen noch nicht einmal die Beschlüsse, den beschlossen wurde bereits vor langer Zeit, und zwar wuchtig: Mit über 60 Prozent sagte die Bevölkerung im November 2021 Ja zur Pflegeinitiative. Geschehen ist seit dann aber eigentlich nichts – ausser, dass sich die Situation in den Spitälern und Pflegeheimen weiter verschlechtert hat. Heute verlassen mehr als 300 Pflegende pro Monat ihren Beruf. Anstatt, dass das Pflegepersonal nach der Coronapandemie endlich mal hätte durchschnaufen können, wird weiter immer mehr Arbeit auf immer weniger Köpfe verteilt, womit sich auch die Versorgungssituation laufend zuspitzt.</p><p>Die Pflegeinitiative muss nun endlich umgesetzt werden, und zwar schnell – beginnend mit den von den Verbänden des Pflegepersonals geforderten <a href="https://vpod.ch/news/2022/09/pflexit/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">fünf Sofortmassnahmen</a>. Sonst ist das Schweizer Gesundheitswesen bald zwar immer noch das europaweit teuerste, aber nie und nimmer mehr das beste. Darunter würden neben den Pflegenden bald auch die PatientInnen leiden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8384</guid><pubDate>Fri, 16 Sep 2022 10:24:09 +0200</pubDate><title>Energieversorgung: Der Markt kam uns teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/energieversorgung-der-markt-kam-uns-teuer-zu-stehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verhinderung der vollen Strommarktöffnung bot für Schweizer KleinkundInnen den besten Schutz gegen sprunghaft steigende Strompreise. Daraus müssen nun die richtigen Lehren gezogen werden. Positiv: Das Lichterlöschen der Marktturbos hat bereits stattgefunden.</p><p class="heading--h4">Grundversorgung als Schutzschild</p><p>Dass sie kurz vor dem befürchteten Prämienhammer auch noch von einem Strompreishammer getroffen werden, damit hätten wohl die meisten Haushalte in der Schweiz bis vor Kurzem nicht gerechnet. Zwar sind die Stromkosten seit Langem ein relevanter Posten eines normalen Haushaltsbudgets, dennoch waren sie bis anhin im Vergleich zu den Krankenkassenprämien und Mieten fast vernachlässigbar. Letzteres hat vor allem zwei einfache Gründe: Erstens sind die KleinverbraucherInnen dank der bis heute erfolgreich verhinderten Vollliberalisierung des Strommarkts vor sprunghaften Preissteigerungen an den internationalen Energiemärkten geschützt. Und zweitens darf in dieser Grundversorgung der in der Schweiz produzierte erneuerbare Strom (das sind immerhin zwei Drittel) höchstens zu Produktionskosten verrechnet werden. Von dieser "Gestehungskosten-Regel" werden im nächsten Jahr insbesondere jene Haushalte profitieren, welche im Einzugsgebiet eines Energieversorgungsunternehmens mit hohem Eigenstromanteil wohnen.</p><p class="heading--h4">Falscher Marktglaube in der Produktion</p><p>Andere Energieversorgungsunternehmen müssen wiederum viel Strom an den internationalen Märkten zukaufen und planen deshalb, die horrend gestiegenen Preise an ihre EndkundInnen weiterzugeben. Die Ursache dafür ist einerseits, dass die weitgehende Marktöffnung – im Gegensatz zur Stromversorgung – in der Stromproduktion leider nicht verhindert werden konnte. Die Strompreise dürfen deshalb nun an der Börse verrückt spielen (mit den entsprechenden horrenden Gewinnen für viele grosse Energiekonzerne). Bezahlen dafür müssen die Normalbevölkerung und die Unternehmen.</p><p>Andererseits hat es die Schweiz – hauptsächlich wegen der jahrelangen Obstruktionspolitik von rechts ("die Energiestrategie ist gescheitert!") – leider verpasst, den Anteil der neuen erneuerbaren Energien mit einer öffentlichen Investitionsoffensive auf ein substanzielles Niveau zu erhöhen und sich damit bereits heute aus der wirtschaftlichen und geopolitischen Abhängigkeit der fossilen Energieträger zu befreien (und damit gleichzeitig eine vorbildliche Klimapolitik umzusetzen). Die einen befanden dies ganz allgemein für unnötig (oder setzen gar erneut auf die ineffektive, gefährliche und für die öffentliche Hand noch viel teurere Atomkraft) und die anderen wollten eben auch dies dem Markt überlassen, "dem" das zu normalen Zeiten natürlich kein Anliegen war.</p><p class="heading--h4">Schutz vor dem Markt: Ja, aber</p><p>Nun treten in der Energieversorgung die Irrungen des Marktglaubens also so offen zutage wie kaum je zuvor. Bestes Anschauungsbeispiel hierfür ist die seit Kurzem von den damalig vehementesten BefürworterInnen der Teilstrommarktöffnung (Schweizerischer Gewerbeverband und andere) vorgetragene Forderung, die in den freien Markt gewechselten GrossverbraucherInnen doch wieder zurück in die geschützte Grundversorgung zu lassen. Nun, da es brenzlig ist, will man sich also wieder vom Markt verabschieden. Dies ist – hundertprozentiger Glaubwürdigkeitsverlust hin oder her – absolut verständlich und für die betroffenen Unternehmen auch dringend nötig, denn kein Betrieb kann seine Produktion aufrecht erhalten, wenn die Ausgaben für Energie plötzlich 30 statt 3 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Ebenfalls völlig klar ist aber auch das: Wer sich wieder zurück in die Grundversorgung retten darf, der hat auch dort zu bleiben (genauso wie dies bis heute für den Wechsel in den freien Markt gilt) und darf sich sicher nicht bei der nächstmöglichen Gelegenheit – beziehungsweise bei erneut sinkenden Strompreisen – wieder daraus verabschieden.</p><p class="heading--h4">Konkrete Sofortmassnahmen nötig</p><p>Damit – Abkehr vom Markt durch Ausbau der Grundversorgung und der öffentlichen Investitionen in die erneuerbaren Energien – wären auch zwei mittelfristig entscheidende, und scheinbar plötzlich breit mehrheitsfähige Massnahmen für eine bezahlbare und klimaneutrale Energieversorgung skizziert. Doch lässt sich mit diesen, um auf die Einleitung zurückzukommen, das für die Privathaushalte ernste Problem der Strompreissteigerung bereits im nächsten Jahr noch nicht lösen. Hierfür braucht es akute, schnell wirksame Massnahmen. Folgende drängen sich auf:</p><ul><li><strong>Abgabendeckel:</strong> Der Strompreis setzt sich aus dem Energietarif und verschiedenen staatlichen Abgaben zusammen. Folglich kann der Staat relativ einfach dafür sorgen, dass zumindest Letztere im nächsten Jahr nicht steigen. Dafür müssten aber die geplante Wasserkraftreserve ("ein hoher dreistelliger Millionenbetrag") und der zusätzliche Aufwand der Übertragungsnetzbetreiberin (ebenfalls ein dreistelliger Millionenbetrag) unbedingt durch öffentliche Mittel finanziert werden, und nicht – wie vorgesehen – durch einen Aufschlag des Netznutzungstarifs.</li><li><strong>Tarifkontrolle:</strong> Die Überwachungs- und Tarifgenehmigungsbehörde ElCom muss den Energieversorgungsunternehmen akribisch auf die Finger schauen. Es muss unbedingt verhindert werden, dass jene Unternehmen, die von den international gestiegenen Strompreisen nicht betroffen sind, auf der allgemeinen Welle mitreiten und mit Taschenspielertricks die Strompreise für ihre EndkundInnen in der Grundversorgung ebenfalls zu erhöhen versuchen.</li><li><strong>Rolle der Kantone und Gemeinden:</strong> Fast alle Energieversorgungsunternehmen befinden sich im überwiegenden oder vollständigen Besitz der Kantone und Gemeinden. Letztere stehen deshalb besonders in der Pflicht, für eine möglichst moderate Erhöhung der Energietarife zu sorgen. So muss insbesondere der Abbau von unternehmerischen Reserven, wo vorhanden, vorausgesetzt werden und einer unveränderten Weitergabe der erhöhten Marktpreise an die EndkundInnen vorangehen.</li><li><strong>Stromtarifdeckel:</strong> Wie etwa in Frankreich für 2022 in Kraft und für 2023 soeben verlängert, könnte auch in der Schweiz der Stromtarif in der Grundversorgung bis zu einem gewissen Verbrauchskontingent direkt gedeckelt werden. Die Mittel dafür wären vorhanden, beziehungsweise sie sammeln sich soeben durch die aktuell hohen Gewinne der grossen Energiekonzerne an.</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/b/csm_Stromleitung_flickr-pixelteufel_cc-by_e69834080a.jpg" length="232964" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8373</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2022 13:26:16 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitreichender Eingriff in die Lebensplanung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv21-rentenkuerzungen-und-weitreichender-eingriff-in-die-lebensplanung</link><description>Ehepaare verlieren mit AHV 21 im Schnitt 24&#039;000 Franken</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/AHV_21/Gipser.jpg" length="192423" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8280</guid><pubDate>Wed, 01 Jun 2022 15:21:05 +0200</pubDate><title>Frauen waren von der Covid-Krise stärker betroffen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/frauen-waren-von-der-covid-krise-staerker-betroffen</link><description>EKF-Studie stützt SGB-Gleichstellungspolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn eine Krise auf bestehende geschlechtsspezifische Schieflagen trifft, verstärken sich diese. So das Fazit einer <a href="https://www.ekf.admin.ch/ekf/de/home/dokumentation/studien-und-empfehlungen.html" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Studie des Büro BASS</a>, welche die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF nach zwei Pandemiejahren veröffentlicht hat.</p><p>Die Publikation fokussiert auf die Auswirkungen der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und zur Unterstützung der pandemiebetroffenen Branchen und Arbeitnehmenden. Ausgeklammert blieben leider die zumeist weiblichen Arbeitnehmenden in sogenannt systemrelevanten Berufen, die unter teils prekären Bedingungen und zu tiefen Löhnen einen zentralen Beitrag zur Pandemiebewältigung geleistet haben. Trotzdem schliesst die EKF mit der Studie eine wichtige Lücke in der Analyse der staatlichen Pandemiebekämpfung und stützt mit ihren Empfehlungen die SGB-Gleichstellungspolitik.</p><p class="heading--h4">Tieflohnbranchen – und damit Frauen – am stärksten betroffen</p><p>Die Beschäftigung ist während der Pandemie aufgrund von staatlichen Massnahmen und Betriebsschliessungen allgemein zurückgegangen, unterschiedliche Gruppen von Beschäftigten waren jedoch sehr unterschiedlich betroffen. Am meisten zurückgegangen ist das Arbeitsvolumen von Arbeitnehmenden in Kleinstpensen, also mehrheitlich Frauen. Zwar wurde der damit einhergehende Einkommensverlust teilweise durch die Kurzarbeitsentschädigung kompensiert – aber eben nur teilweise, da diese bei tiefen Löhnen erst ab Dezember 2020 auf 100 Prozent erhöht wurde. Als Folge davon waren vor allem Haushalte mit tiefem Einkommen wie beispielsweise Einelternfamilien besonders von einschneidenden Einkommensverlusten betroffen.</p><p>Zwar haben es die Behörden verpasst, das Geschlecht der Bezüger:innen von Kurzarbeitsentschädigung zu erheben, so dass keine Aussagen gemacht werden können, wie sich diese auf Frauen und Männer verteilten. Bekannt ist jedoch, dass in die Dienstleistungsbetriebe mit hohem Frauenanteil wie Coiffeur- und Kosmetiksalons weniger Kurzarbeitsentschädigungen und finanzielle Hilfen flossen.</p><p>Ganz ausgeschlossen von Covid-Hilfen waren Beschäftigte in Privathaushalten – zu 88 Prozent Frauen. Die Begründung des Bundes, dass Haushaltshilfen oder Live-In-Betreuerinnen ja weiterarbeiten konnten, ist mehr als zynisch: Nicht durch das Arbeitsgesetz geschützte Arbeitnehmerinnen verloren zuhauf ihre Anstellung, konnten sich kaum wehren und aufgrund der Reisebeschränkungen oft auch nicht in ihre Heimat zurückkehren.</p><p class="heading--h4">Weniger Homeoffice und mehr Vereinbarkeitsprobleme bei Frauen</p><p>Rund die Hälfte der Erwerbstätigen hat während der Pandemie zumindest zeitweise im Homeoffice gearbeitet. Während diese Möglichkeit in der obersten Einkommensgruppe 60 Prozent der Angestellten offenstand, konnten in der untersten Einkommensgruppe nur 28Prozent davon profitieren. Folgerichtig konnten etwas mehr Männer als Frauen ihre Erwerbsarbeit daheim fortführen. Trotzdem waren Frauen erheblich mehr als Männer von Vereinbarkeitsproblemen im Homeoffice betroffen, insbesondere in Familien mit schulpflichtigen Kindern: Es waren wie meistens mehrheitlich die Mütter, die für die Kinderbetreuung auf Erwerbsarbeit verzichteten. Dank dem Einsatz des SGB waren für solche Fälle bald nach Pandemiebeginn Erwerbsersatzzahlungen vorgesehen. Doch aufgrund der unklaren Kommunikation des Bundes war vielen Eltern nicht bewusst, dass sie auch im Homeoffice Anspruch darauf hatten. Glücklicherweise dauerten Schulschliessungen in der Schweiz nur kurz an, so dass schlimmere Folgen für die Gleichstellung verhindert werden konnten.</p><p class="heading--h4">Fünf zentrale Empfehlungen</p><p>Auf Basis der Publikation hat die EKF eine Reihe von Empfehlungen formuliert, um mit mehr Gleichstellung die Resilienz von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Aus gewerkschaftlicher Sicht sind insbesondere folgende Empfehlungen zentral:</p><ul><li><strong>Empfehlung 1: Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung sowie deren Finanzierung durch die öffentliche Hand ausbauen und diese in Krisen aufrechterhalten.</strong> Der SGB hat aufgrund der Pandemie sein diesbezügliches Engagement zusätzlich verstärkt. Auch deshalb hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) im Frühling 2022 eine Gesetzesvorlage für mehr und stetiges Bundesengagement in der Kinderbetreuung in die Vernehmlassung geschickt. Einen Schritt weiter geht die vom SGB mitlancierte Kita-Initiative, die einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, einen höheren Finanzierungsanteil durch die öffentliche Hand sowie bessere Qualität und Arbeitsbedingungen vorsieht.</li><li><strong>Empfehlung 2: Rahmenbedingungen für Homeoffice definieren und Care-Arbeit egalitär verteilen. </strong>Der SGB hat immer darauf hingewiesen, dass Homeoffice kein Allheilmittel für die Vereinbarkeit ist und bei fehlender Regelung gesundheitliche und soziale Risiken für die Arbeitnehmenden birgt. Es muss deshalb auch nach der Pandemie darauf geachtet werden, dass Homeoffice-Arrangements den Arbeitnehmenden und nicht in erster Linie den Arbeitgebenden zugutekommen.</li><li><strong>Empfehlung 3: Erwerbsintegration von Frauen stärken und Anrecht für Eltern auf eine Pensenreduktion nach der Geburt eines Kindes mit Rückkehrrecht auf das ursprüngliche Pensum einführen.</strong> Damit bezahlte und unbezahlte Arbeit gleichmässig auf die Geschlechter verteilt wird und Care-Arbeit kein Armutsrisiko für Frauen mehr darstellt, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Dazu gehört die sogenannte Brückenteilzeit, des Weiteren braucht es auch ausgebaute Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube sowie eine Elternzeit nach europäischem Vorbild. Langfristiges Ziel des SGB ist die Reduktion der Erwerbsarbeitszeit ohne Lohneinbussen in tiefen Einkommensgruppen.&nbsp;</li><li><strong>Empfehlung 4b: Tieflohnarbeit aufwerten und im Krisenfall besseren Lohnschutz gewähren. Frauen sind in den Tieflohnbranchen übervertreten.</strong> Die Prekarität dieser Beschäftigungen ist nicht nur im Krisenfall problematisch, sondern sie ist ein gewichtiger Grund für die tieferen Einkommen von Frauen im Erwerbsleben. Der SGB setzt sich deshalb weiterhin für Mindestlöhne und die Aufwertung von Berufen mit hohem Frauenanteil ein.</li><li><strong>Empfehlung 6: Spezifische Unterstützung für Beschäftigte in privaten Haushalten anbieten.</strong> Die Arbeit in Privathaushalten muss ohne Wenn und Aber dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, wie der SGB schon lang fordert. Staatliche Massnahmen zur Krisenbekämpfung müssen so ausgestaltet sein, dass Angestellte ohne Papiere und in prekären Beschäftigungssituationen nicht durch die Maschen fallen.</li></ul><p>Eine Analyse der Covid-Pandemie in der Schweiz aus Gleichstellungsperspektive war lange überfällig. Die EKF-Studie hat diese Lücke teilweise geschlossen und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung zukünftiger Krisen. Die Empfehlungen der Kommission entsprechen der bisherigen Gleichstellungspolitik des SGB und dienen als Argumente für politische Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8243</guid><pubDate>Fri, 13 May 2022 08:54:46 +0200</pubDate><title>Ja zu einem sozialen Europa, mit gesichertem Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zu-einem-sozialen-europa-mit-gesichertem-lohnschutz</link><description>Übernahme fortschrittlicher EU-Rechte verbessert die Lage der Berufstätigen in der Schweiz.  Der SGB zum Projekt «Abbau der Regulierungsunterschiede»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat in der Europapolitik entschieden, Schweizer Regulierungen an die EU-Bestimmungen anzupassen, wenn dies im Interesse der Schweiz ist. Die Gewerkschaften unterstützen dieses Anliegen, stellen aber fest, dass wir aktuell noch weit von diesem Ziel entfernt sind. Gerade im Bereich der sozialen Rechte und des Arbeitnehmerschutzes könnte die Schweiz die Lage der Berufstätigen mit einer Anpassung an EU-Standards stark verbessern und gleichzeitig die Integration der Schweiz in den europäischen Binnenmarkt verbessern. Der SGB fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Arbeiten rasch voranzutreiben und die entsprechenden Verbesserungen im Schweizer Recht in die Wege zu leiten.</p><p class="heading--h4">Bestehende EU-Regulierungen und -Institutionen</p><ul><li>Equal pay im Personalverleih (Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit): Gemäss Richtlinie sind Temporärbeschäftigte grundsätzlich in allen arbeitsrechtlichen Belangen den Festangestellten gleichzusetzen. Der in der Schweiz geltende GAV Personalverleih geht nicht so weit. Er enthält in vielerlei Punkten schlechtere Regelungen als die Branchen- und Firmen-GAV, die für die Festangestellten anwendbar sind.</li><li>Verbesserung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit einem expliziten Recht auf «Stopp bei Gefahr: RL vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese RL statuiert, dass einem Arbeitnehmer, der bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr seinen Arbeitsplatz bzw. einen gefährlichen Bereich verlässt oder die Arbeit einstellt, keine Nachteile (Entlassung, etc.) entstehen dürfen. Dieses Recht ist in der Schweiz nicht explizit vorgesehen.</li><li>Sehr positiv ist auch, dass das Europäische Parlament die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die Rolle der Europäischen Betriebsräte zu stärken und sicherzustellen, dass deren Stellungnahmen auch tatsächlich berücksichtigt werden müssen, ehe Vorstände und Geschäftsführungen eine finale Entscheidung treffen. (Mitwirkung im Betrieb/RL 2009/38).</li></ul><p>Die Gewerkschaften verlangen, dass der Bundesrat gesetzliche Normen erarbeitet, welche diesen bereits bestehenden Richtlinien entsprechen.</p><ul><li>Aufenthaltssicherheit für EU-BürgerInnen in der Schweiz: EU-BürgerInnen in der Schweiz sind seit der Revision des Ausländergesetzes vermehrt von Ausschaffung bedroht, auch wenn sie hier Steuern und Sozialversicherungen bezahlt haben. Die einschlägigen Regelungen der EU-Unionsbürgerrichtlinie bezüglich Aufenthaltssicherheit sollen von der Schweiz übernommen werden. Die Gewerkschaften unterstützen ihre Übernahmein schweizerisches Recht ausdrücklich, wobei mögliche Schlupflöcher für Scheinselbständigkeit und Lohndumping durch flankierende Massnahmen verhindert werden müssen.</li><li>ELA: Die Europäische Arbeitsagentur (ELA) hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist u.a. die Aufdeckung transnational organisierter Schwarzarbeit und Missbräuchen bei der Entsendung. Unsere KollegInnen vom EGB, ÖGB und DGB sind in den Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen der ELA vertreten. Die Schweiz hat lediglich den Beobachter-Status beantragt und erhalten, die Schweizer Sozialpartner wurden nicht eingeladen. Die Schweiz soll sich stärker engagieren und die Sozialpartner in ihrer Delegation in der ELA und deren Arbeitsgruppen integrieren.</li><li>Eurofund: Die EU-Agentur, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen analysiert und vergleicht, ist die «Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen», der Eurofound. Hier soll die Schweiz beitreten. Schon vor Jahren haben die Gewerkschaften den Beitritt und die Mitarbeit der Schweiz zu dieser Agentur verlangt.</li></ul><p class="heading--h4">Hängige EU-Richtlinien</p><ul><li>Lohngleichheit/Gender-Pay-Gap: Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie vom März 2021 enthält Rechte der Frauen, welche über das neue Gesetz in der Schweiz hinausgehen. U.a. sollen Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht anfordern und erhalten zu können. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen ausserdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Gegen falsche Selbständigkeit in Plattformarbeit: Im Dezember 2021 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Richtlinie publiziert, welche die Beschäftigten von Plattformen grundsätzlich als Arbeitnehmende definiert und einen dritten Status (halb selbständig, halb angestellt) ablehnt. Die Richtlinie dürfte bald beschlossen werden.</li><li>Mindestlohn-Richtlinie und Förderung von Kollektivverhandlungen: Positive Entwicklungen gibt es auch bei den Gesamtarbeitsverträgen und den Mindestlöhnen. Der Kommissionsentwurf der EU-Richtlinie von Oktober 2020 formuliert Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne und setzt als Benchmark bei 60% des Medians an. Die Richtlinie gilt allerdings nicht in Ländern, wo die Sozialpartner keinen gesetzlichen MiLo wollen. Allerdings werden Länder, welche einen Abdeckungsgrad der Kollektivverträge von weniger als 70% haben, verpflichtet, einen Aktionsplan zur Stärkung der GAV umzusetzen. Dieser beinhaltet u.a. GAV bei öffentlichen Aufträgen, Stärkung der Gewerkschaftsrechte, u.a. die Verpflichtung auf einen Aktionsplan um 70% Abdeckung zu erreichen. Die Richtlinie zu Mindestlöhnen und Kollektivverhandlungen (zusammengefasst in einer Richtlinie) kann bald vom Parlament beschlossen werden.</li><li>Unternehmensverantwortung: Das in der Schweiz anstelle der Konzernverantwortungs-Initiative (KoVI) eingeführte Gesetz und dessen Verordnung ist hinter dem zurück, was in mehreren EU-Staaten gilt und was als Projekt in der Pipeline in Brüssel ist. Der Bundesrat hatte immer versprochen, die Schweiz würde nachziehen, wenn die EU über die CH-Regelungen hinausgehen würde.</li><li>Schweizer Taggelder für GrenzgängerInnen: In der EU gibt es Diskussionen, dass GrenzgängerInnen die Arbeitslosenleistungen des Staates erhalten, in dem sie arbeiten und in die Versicherung einbezahlt haben. Der Vorschlag ist momentan im EU-Parlament hängig. Unabhängig vom Ausgang dieser Debatte ist die Tatsache, dass Grenzgängerinnen in der Schweiz Arbeitslosenbeiträge zahlen ohne aber Anspruch auf Schweizer Arbeitslosengeld zu haben stossend und soll vom Bundesrat korrigiert werden.</li></ul><p>Ein solcher Beitrag der Schweiz zu grenzüberschreitender sozialer Sicherheit würde zweifellos auch die Weiterentwicklung der guten Beziehungen zwischen der Schweiz und Europa unterstützen. Dasselbe gilt auch für ein Bekenntnis zur Übernahme der Normen aus den übrigen hängigen EU-Richtlinien, sobald sie denn beschlossen sind.</p><p class="heading--h4">Zwingende Gründe für einen starken Schweizer Lohnschutz bestehen fort</p><p>Im Bereich des Lohnschutzes steht die Schweiz vor besonderen Herausforderungen. Die Durchschnittslöhne sind in der Schweiz dreimal höher als in der EU. Daher braucht es in einem europaweit offenen Arbeitsmarkt in der Schweiz auch substanziell stärkere Schutzmassnahmen und deutlich mehr Kontrollen, als in der EU. Aus Sicht des Arbeitnehmerschutzes und der sozialen Lage der Berufstätigen wäre eine Schwächung des Lohnschutzes fatal. Das nicht nur für Schweizerinnen und Schweizer, sondern auch für alle EU-BürgerInnen in der Schweiz und für Berufstätige aus der EU.</p><p>Im Freizügigkeitsabkommen war akzeptiert, dass die Schweiz umfangreichere Kontrollen durchführt, solange dies die Arbeitnehmende nicht aufgrund ihrer Herkunft diskriminierte und auch für Schweizer Firmen galt und somit keine Firmen aus der EU diskriminiert wurden. Diese Logik muss auch weiterhin gelten. Es gab und gibt Kräfte in der Schweiz und in der EU, welche den sozialen Schutz einer Binnenmarktlogik unterordnen wollen. Ihnen waren die Flankierenden Massnahmen immer ein Dorn im Auge. Der SGB wird sich weiterhin gegen alle Versuche, den Lohnschutz zu verschlechtern, vehement wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8206</guid><pubDate>Mon, 02 May 2022 17:15:00 +0200</pubDate><title>Es braucht Rahmenbedingungen für die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-braucht-rahmenbedingungen-fuer-die-finanzielle-unabhaengigkeit-von-frauen</link><description>Der neue Vorschlag der WBK-N leistet einen wichtigen Beitrag. Für ein besseres Kinderbetreuungsangebot braucht es aber deutlich mehr.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein neues Bundesgerichtsurteil, laut dem Mütter nicht mehr automatisch Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, erhöht den Druck auf Frauen, während der Ehe finanziell unabhängig zu bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es ein zahlbares und zugängliches Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung. Mit höheren Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen will die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zu diesem Ziel beitragen. Dies ist ein guter Anfang, doch mit der <a href="http://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> schlägt der SGB nachhaltigere Massnahmen vor.&nbsp;</p><p>Am 29. April hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, dass der Bund zukünftig bis zu einem Fünftel der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuungskosten übernehmen soll, um die Elterntarife zu senken. Der Bundesbeitrag soll dabei als Subjektfinanzierung direkt an die Familien gehen. Ausserdem soll sich der Bund via Programmvereinbarungen mit den Kantonen an der Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung beteiligen.</p><p>Mit diesen Beschlüssen will die Kommission die parlamentarische Initiative 21.403 „Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung“ umsetzen, die sie vor gut einem Jahr auch dank des hartnäckigen Engagements des SGB eingereicht hat. Sie setzt damit der Salamitaktik, die bisher bei den Bundesfinanzhilfen für die Kinderbetreuung herrschte, ein Ende: Denn seit 2003 hat das Parlament diese Finanzhilfen immer nur für wenige Jahre gesprochen und regelmässig verlängert. Neu soll der Bundesbeitrag für die Reduktion der Elterntarife verstetigt werden, und auch für die Programmvereinbarungen werden unbefristete gesetzliche Grundlagen geschaffen.</p><p>Der Gesetzesentwurf der WBK-N ist ein Paradigmenwechsel: Bisher hatten sich Bund und bürgerliche Politiker:innen auf den Standpunkt gestellt, dass die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung Sache der Kantone sei. Mit dem neuen Gesetz wird diese Zuständigkeit auch auf nationale Ebene gehoben. Und das ist dringend nötig, um den kantonalen Flickenteppich bei den Elterntarifen, der Angebotsdichte und der Betreuungsqualität durch einheitliche Standards zu ersetzen.</p><p>In Kantonen mit quantitativ und qualitativ ungenügendem Angebot oder hohen Elterntarifen sind immer noch viel zu viele Familien gezwungen, die Kinderbetreuung privat zu organisieren. Wenn keine Verwandten einspringen können oder wollen, bedeutet dies in der Mehrheit der Fälle, dass die Mutter ihr Erwerbspensum reduziert oder ganz aufgibt, um sich der Familienarbeit zu widmen. Und Frauen gehen damit ein grosses wirtschaftliches Risiko ein: Ihr durchschnittliches Erwerbseinkommen ist sowohl im erwerbsfähigen Alter wie auch nach der Pensionierung ungefähr 40% tiefer als dasjenige der Männer.</p><p>Diesen Frühling hat ein Bundesgerichtsurteil den nachehelichen Unterhalt für Mütter nach einer Scheidung in Frage gestellt und damit das Armutsrisiko für Frauen massiv verschärft: Wer während der Ehe Berufskarriere für die Haus- und Familienarbeit aufgegeben hat, darf somit nach einer Scheidung nicht mehr auf nachehelichen Unterhalt hoffen. Mit diesem Urteil geht das Bundesgericht von einem Idealzustand mit einer Fifty-Fifty-Aufteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit und nicht von der Realität aus: Die Abmachung eines Paars, dass er für das Familieneinkommen zuständig ist, während sie unbezahlt die Kinder betreut und den Haushalt erledigt, soll nach einer Scheidung plötzlich nicht mehr gelten. Für die Frau bedeutet dies, dass sie zusätzlich zur immer noch zu erledigenden unbezahlten Familienarbeit von einem Tag auf den anderen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, obwohl ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch den Erwerbsunterbruch gelitten haben dürften.</p><p>Dieses Bundesgerichtsurteil müsste nun auch den letzten Ewiggestrigen klarmachen, dass die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung keine Privatsache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Denn um das Armutsrisiko nach einer Scheidung zu mindern, reicht es nicht, nach der Trennung wieder möglichst rasch eine Stelle zu suchen. Vielmehr müssen Frauen auch während der Ehe finanziell selbständig bleiben. Damit dies möglich ist, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen – und zu diesen gehört zwingend ein qualitativ gutes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, die als Service Public allen Familien zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung steht.</p><p>Das neue Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, leistet einen wichtigen Beitrag zu diesen Rahmenbedingungen. Doch es genügt nicht: Trotz Bundesbeitrag werden die Elternbeiträge in der Schweiz nach wie vor zu den höchsten in Europa gehören. Und die Kommission verpasst mit ihrem Entwurf auch die Chance, Qualität und vor allem Arbeitsbedingungen und Löhne in der Kinderbetreuung nachhaltig zu verbessern. Denn dadurch, dass die Bundesbeiträge als Subjektfinanzierung direkt an die Eltern gehen und nicht an die Kantone, können sie kaum an Kriterien geknüpft werden, die zu nachhaltigen Verbesserungen führen würden.</p><p>Um das Kinderbetreuungsangebot schweizweit nachhaltig zu verbessern, hat der SGB am Weltfrauentag gemeinsam mit SP und weiteren Partner:innen die Kita-Initiative lanciert. Diese schreibt ein Recht auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder in die Verfassung – auch für solche mit erhöhtem Unterstützungsbedarf, zum Beispiel wegen einer Behinderung. Der Bund soll zwei Drittel der Kosten tragen, die Eltern dagegen maximal 10% des Familieneinkommens für die Betreuung ihrer Kinder ausgeben müssen. Und vor allem sieht die Initiative Arbeitsbedingungen und Löhne vor, die dem Wert dieser Arbeit und der Verantwortung des Jobs gerecht werden. Das Gesetz, das die WBK-N vorschlägt, ist der Anfang einer zeitgemässen nationalen Familienpolitik. Mit der <a href="https://bezahlbare-kinderbetreuung.ch?src=sgbhp" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Kita-Initiative</a> muss es weitergehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8193</guid><pubDate>Tue, 26 Apr 2022 11:56:00 +0200</pubDate><title>Mitgliederrückgang im zweiten Pandemiejahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mitgliederrueckgang-im-zweiten-pandemiejahr</link><description>Mitgliederentwicklung der SGB-Gewerkschaften 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste Schweizer gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte am Ende des zweiten Corona-Jahres 2021 321’359 Mitglieder (-2.37 Prozent). Der Anteil der organisierten Frauen stieg weiterhin, auf 32.2 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften SzeneSchweiz (Fusion des SBKV mit dem Tessiner TASI), AvenirSocial und SMV einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Genfer Gewerkschaft SIT konnte die Mitgliederzahlen knapp halten. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zurück, besonders deutlich in der von der Corona-Krise gebeutelten Luftfahrt-Branche (Kapers, ESPA). Auch der VPOD litt unter den Folgen der Pandemie, rund ein Fünftel seiner Mitgliederverluste geht auf den Arbeitsplatzabbau im Luftverkehr zurück.</p><p>Generell war trotz starker Betroffenheit vieler Arbeitnehmender durch die Corona-Krise die Mitgliederwerbung in den Betrieben auf Grund der Pandemie erschwert. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Maschinenindustrie, Dienstleistungen) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2021/20</p><table style="height:888px; width:962px" class="contenttable"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2021</strong></td><td class="text-center"><strong>2020</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2021</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">177’805</td><td class="text-right">182'716</td><td class="text-right">48’235</td><td class="text-center">27.1</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">37’681</td><td class="text-right">38'082</td><td class="text-right">7’610</td><td class="text-center">20.2</td></tr><tr><td>VPOD</td><td class="text-right">32’952</td><td class="text-right">33'874</td><td class="text-right">18’946</td><td class="text-center">57.5</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">29’701</td><td class="text-right">30'181</td><td class="text-right">9’367</td><td class="text-center">31.5</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9’467</td><td class="text-right">9'518</td><td class="text-right">5’026</td><td class="text-center">53.1</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">8’006</td><td class="text-right">8'248</td><td class="text-right">2’324</td><td class="text-center">29</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">6’961</td><td class="text-right">7'341</td><td class="text-right">2’414</td><td class="text-center">34.7</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3’775</td><td class="text-right">3'754</td><td class="text-right">2’692</td><td class="text-center">71.3</td></tr><tr><td>garaNto</td><td class="text-right">2’855</td><td class="text-right">2'971</td><td class="text-right">432</td><td class="text-center">15.1</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2’843</td><td class="text-right">2'872</td><td class="text-right">1’225</td><td class="text-center">43.1</td></tr><tr><td>Kapers</td><td class="text-right">2’708</td><td class="text-right">2'995</td><td class="text-right">1’967</td><td class="text-center">72.6</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2’609</td><td class="text-right">2'683</td><td class="text-right">1’623</td><td class="text-center">62.6</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1’726</td><td class="text-right">1'713</td><td class="text-right">722</td><td class="text-center">41.8</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz</td><td class="text-right">1’364</td><td class="text-right">1'236</td><td class="text-right">771</td><td class="text-center">56.5</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">614</td><td class="text-right">649</td><td class="text-right">15</td><td class="text-center">2.4</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">269</td><td class="text-right">293</td><td class="text-right">10</td><td class="text-center">3.7</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.2</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>321’359</strong></td><td class="text-right"><strong>329'149</strong></td><td class="text-right"><strong>103'391</strong></td><td class="text-center"><strong>32.2</strong></td></tr></tbody></table><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table class="contenttable"><tbody><tr><td><p>Unia:</p></td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>VPOD:</td><td>Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>Kapers:</td><td>Gewerkschaft des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SzeneSchweiz:</td><td>Berufsverband Darstellende Künste</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Schifffahrtspersonal</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Syndicat New Wood des Nations Unies</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/mitglieder_2020_eric_roset.jpg" length="433572" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8191</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2022 10:16:43 +0200</pubDate><title>Ja zur Revision des Filmgesetzes!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zur-revision-des-filmgesetzes</link><description>Abstimmung am 15. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer flächendeckend abgrast, soll auch mal ein paar Pflänzchen züchten: Netflix, Disney und Co. erwirtschaften Hunderte von Millionen in der Schweiz. Dass davon zumindest ein Kleinstbetrag in die Schweizer Filmproduktion investiert wird, darum geht es am 15. Mai. Die Gewerkschaften sagen Ja zur Revision des Filmgesetzes.</p><h3>Netflix schweigt zu "seiner" Lex</h3><p>Mit der Revision des Filmgesetzes werden Streamingplattformen wie Netflix, Amazon Prime, Sky, Apple TV oder Disney+ dazu verpflichtet, jährlich vier Prozent ihrer Schweizer Einnahmen in die hiesige Filmproduktion zu investieren. Wer diese Investitionspflicht innerhalb von vier Jahren nicht erfüllt, muss eine entsprechende Ersatzabgabe entrichten.</p><p>Von den betroffenen Plattformen hört man im Abstimmungskampf bis anhin nur sehr wenig. Das hat wohl drei einfache Gründe: Erstens sind solche Bestimmungen für die Streamingdienste längst nichts Neues mehr, denn sie müssen im europäischen Umland schon seit Jahren weit strengere Auflagen erfüllen – zum Beispiel eine Investitionspflicht von 20 Prozent in Italien oder gar von 25 Prozent in Frankreich. Zweitens wissen diese Firmen bestens, dass die BefürworterInnen des Referendums schlicht lügen, wenn sie von einer "Strafsteuer" sprechen. Eine Investitionspflicht hat damit nichts zu tun, im Gegenteil: der Gewinn, der sich aus diesen Investitionen ergibt, verbleibt vollumfänglich bei den Plattformen. Und drittens reiben sich Netflix &amp; Co. wohl grundsätzlich die Augen darüber, dass – bei ihren Umsätzen von mehreren hundert Millionen Franken – eine Investitionsvorgabe zu einem geschätzten Gesamtvolumen von nicht einmal 20 Millionen Franken zu so grotesken Debatten führen kann, wie wir sie derzeit erleben.</p><h3>In der Schweiz kassieren, ins Ausland abführen</h3><p>Doch was passiert heute eigentlich "hinter den Kulissen": Genau wie etwa Zalando, welches ohne einen Rappen lokale Wertschöpfung massenhaft Kleider und Schuhe in die Schweiz importiert, verleiben sich die Streamingplattformen den Schweizer Filmmarkt mit fast ausschliesslich ausländischen (Gross-)Produktionen ein. Sie verdienen damit in der kaufkräftigen Schweiz sehr viel Geld, welches danach gänzlich ins Ausland abfliesst. Gleichzeitig sind inländische private Fernsehsender seit Jahrzehnten dazu verpflichtet, vier Prozent ihres Umsatzes in die Schweizer Filmproduktion zu investieren. Damit leisten Letztere einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des inländischen Filmschaffens. Es wäre doch völlig selbstverständlich, dass neu nun endlich auch internationale Streamingdienste (sowie übrigens auch ausländische Fernsehsender mit Schweizer Werbefenstern) diesen Beitrag leisten müssen. Eigentlich ist es vielmehr unverständlich, dass sie dies bis anhin noch nicht mussten. Kleine Schweizer Fernsehunternehmen, die kaum Filme zeigen oder einen Mindestumsatz von 2.5 Millionen Franken nicht erreichen, bleiben übrigens – auch dies entgegen den Behauptungen der GesetzesgegnerInnen – weiterhin von der Investitionspflicht ausgenommen (übersteigen sie diesen Mindestumsatz, können sie sich zunächst sogar Werbeleistungen bis zu einer halben Million Franken an die Investitionspflicht anrechnen lassen).</p><h3>Die Revision sichert Arbeitsplätze – Abopreise bleiben gleich</h3><p>Mit der neuen Investitionspflicht könnten im Inland Arbeitsplätze von ansässigen Filmschaffenden gesichert und ihre Arbeitsbedingungen verbessert werden. Ohne dass es dafür einen einzigen Steuerfranken braucht. Auch die der Filmindustrie vor- und nachgelagerten Branchen würden von der Gesetzesänderung entsprechend profitieren. Würde auf diese Vorgabe verzichtet, flössen weiterhin sämtliche Einnahmen der Streamingdienste und internationalen Sender ins Ausland ab – und diese Summe wächst jährlich weiterhin stark an. Übrigens: Dass sich die Investitionspflicht auf die Abopreise des Filmstreamings auswirken wird, auch das ist ein Märchen der Referendums-BefürworterInnen. Sogar in Ländern mit substanzieller Investitionspflicht sind diese Preise heute deutlich tiefer als in der Schweiz (und in Frankreich sind sie nach Einführung dieser Pflicht auch nicht gestiegen). Hierzulande ist das Filmschauen hauptsächlich deswegen teurer, weil die ausländischen Konzerne knallhart die höhere Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung abschöpfen. Wenn nun neu wenigstens ein kleiner Teil davon im Inland reinvestiert werden müsste, ginge auch dieser "Schweiz-Zuschlag" nicht gänzlich ins Ausland verloren. Dagegen kann nun wirklich niemand etwas haben.</p><h3>Internetriesen nicht weiter nur schalten und walten lassen</h3><p>Zwar sind die 18 Millionen Franken, welche durch die Änderung des Filmgesetzes schätzungsweise zusammenkommen sollen, eine äusserst bescheidene Summe (zum Vergleich: das entspricht gerade mal 15 Prozent des Budgets des neusten "James Bond", exklusive Werbekosten). Doch geht es dabei auch um eine Grundsatzfrage: Sollen ausländische Plattform-Unternehmen (heissen sie nun Facebook, Zalando, Netflix oder Smood) in der Schweiz zügellos Profite generieren und abziehen können, oder stellen wir, wo nötig, neue Regeln auf, um auch diese Firmen in die Realwirtschaft und damit in die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen einzubinden. Wir Gewerkschaften wollen Letzteres – und sagen auch deshalb am 15. Mai Ja zur Revision des Filmgesetzes.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/medien-kultur/Locarno-Filmest-Piazza-Grande_ccbysa-pardofestival-wikimedia.jpg" length="642176" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8176</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2022 13:26:04 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich etwas für die Leute tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/jetzt-endlich-etwas-fuer-die-leute-tun</link><description>Kantonale Rechnungsabschlüsse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rekordverdächtige Überschüsse trotz Pandemie– und völlig falsche Rezepte, wie damit umzugehen ist: So präsentiert sich die Lage der Kantonsfinanzen nach Publikation der Rechnungsabschlüsse 2021.</p><p class="heading--h4">5.2 Milliarden mehr in den Kassen als budgetiert</p><p>Nach Vorliegen fast sämtlicher Rechnungsabschlüsse der Kantone für das vergangene Jahr drängt sich eine einfache Feststellung auf: Die Kantone schwimmen im Geld. Kumuliert betrachtet erzielten die Kantone in den Erfolgsrechnungen einen Überschuss von 2.7 Milliarden Franken. Dies, nachdem sie in den Budgets noch von einem Defizit von 2.5 Milliarden ausgegangen waren. Die FinanzdirektorInnen lagen also um sage und schreibe 5.2 Milliarden Franken daneben. Mit Ausnahme von drei Kantonen sind sämtliche Abschlüsse stark positiv, die Budgets waren hingegen fast überall noch rot.</p><p>Zugegeben: Zum Zeitpunkt der Erstellung der Budgets 2021 (Herbst 2020) war es nicht gerade einfach, den Gang der Wirtschaftsentwicklung zuverlässig zu prognostizieren, hoch waren insbesondere die pandemiebedingten Unsicherheiten. Dazu kam, dass die Nationalbank zusammen mit dem Bund noch während des Rechnungsjahres beschloss, den Kantonen eine höhere Gewinnausschüttung zukommen zu lassen. Aber dennoch: der erzielte Budgetierungsfehler ist dermassen hoch, dass die beschriebenen Faktoren bei weitem nicht ausreichende Erklärungen liefern.</p><p>Denn zwei weitere, sehr wohl beeinflussbare Faktoren spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle: Erstens halten die FinanzdirektorInnen sogar in Pandemiezeiten an der zumindest unseriösen Tradition einer absehbar massiven Fehlbudgetierung fest. Letztere war bereits in den Vorjahren in den meisten Kantonen eine immer wiederkehrende Gegebenheit (nicht selten mit Abweichungen im zweistelligen Prozentbereich), wie der SGB in seinen Analysen zu den Kantonsfinanzen immer wieder aufgezeigt hat. Und zweitens waren die Kantone äusserst erfolgreich darin, den finanziellen Zusatzaufwand der pandemiebedingten Stützungsmassnahmen fast ausschliesslich dem Bund aufzuhalsen («Ddu hast die Schliessungen befohlen, also zahlst du!»): je nachdem wie man rechnet, gingen davon bis zu 90 Prozent auf das Konto der Bundeskasse.</p><p class="heading--h4">Nicht die Überschüsse sind das Problem, sondern der Umgang damit</p><p>Unter dem Strich wurden die Kantonskassen damit nicht zu Geschädigten, sondern fast schon zu Profiteuren der finanzpolitischen Auswirkungen der Pandemie. Das wäre nicht weiter zu beanstanden, wenn die Kantone diese Situation für Bevölkerung und Wirtschaft auch sinnvoll und produktiv zu nutzen wüssten. Doch leider ist das Gegenteil der Fall. Denn zunächst fliesst in den meisten Kantonen ein Grossteil der überzielten Überschüsse umgehend in die Tresore der Schuldenbremsen, welche in den meisten Kantonen noch viel strenger wirken als auf Bundesebene. Anstatt also die Mittel gezielt produktiv einzusetzen, fliessen sie völlig sinnbefreit in den weiteren Vermögensaufbau. Und dies, obwohl der Investitionsbedarf unbestritten gross ist – man denke nur an den klima- und versorgungspolitisch höchst dringenden Umbau der Energieproduktion, an den sich nach der Pandemie immer mehr zuspitzenden Pflegenotstand oder etwa auch an die Finanzierung des Gesundheitswesens (siehe unten).</p><p>Anstatt solche Zukunftsprojekte kreativ und mit den dafür notwendigen Mitteln anzugehen, setzen die Kantone – über die Schuldenbremse hinaus – vielerorts nur wieder auf die abgedroschene Strategie der Steuersenkungen: In mehr als der Hälfte der Kantone wurden im Rahmen der vergangenen Budgetberatungen Steuersätze und -füsse für juristische und/oder natürliche Personen gesenkt, oder solche Entscheide stehen kurz bevor. Dort, wo die Regierungen auf solche Projekte verzichteten, wurden sie stattdessen von den Parlamenten durchgesetzt (so etwa im Kanton Zürich). Diese Situation mutet wirklich paradox an, ist doch gleichzeitig allen Verantwortlichen bewusst, dass die von der OECD geforderte Einführung eines minimalen Gewinnsteuersatzes von 15 Prozent unmittelbar bevorsteht, und damit in den meisten Kantonen eine Steuererhöhung. In gewissen Kantonen werden somit die soeben beschlossenen Steuersenkungen zur Makulatur, noch bevor sie überhaupt umgesetzt werden können. Und das ist auch richtig.</p><p class="heading--h4">Endlich die Unterfinanzierung der Prämienverbilligungen aufheben</p><p>Die Kantone sollten sich heute umgekehrt endlich ernsthaft überlegen, weshalb sie trotz rekordmässig tiefer Steuern fortdauernd Überschüsse erzielen (und dies sogar während beziehungsweise nach einer Pandemie). Die Antwort ist simpel: Weil sie zu wenig ausgeben.</p><p>Ein frappantes Beispiel ist das Gesundheitswesens: Nirgendwo in Europa fliessen so wenig öffentliche Gelder in die Grundversorgung wie hierzulande, wo die Haushalte stattdessen eine zunehmend untragbare Last von Kopfprämien und direkter Kostenbeteiligung zu stemmen haben. Der Anteil der Prämienverbilligungen an der Finanzierung der Grundversicherung – neben der Spitalfinanzierung der Kantone das einzige steuerfinanzierte Element – hat sich in den letzten 10 Jahren sogar noch halbiert. Und dafür sind fast ausschliesslich die Kantone verantwortlich. Noch mehr zu verantworten werden sie diesbezüglich im kommenden Herbst haben. Dann nämlich steht mit grosser Wahrscheinlichkeit eine massive Prämienerhöhung an. Nichts wäre deshalb vordringlicher, als nun endlich eine massive Erhöhung der Mittel für Prämienverbilligungen zu beschliessen – sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8150</guid><pubDate>Tue, 05 Apr 2022 10:47:02 +0200</pubDate><title>Nein zur Abschaffung der Verrechnungssteuer: Referendum eingereicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zur-abschaffung-der-verrechnungssteuer-referendum-eingereicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein breites Referendumsbündnis hat heute bei der Bundeskanzlei in Bern knapp 60’000 beglaubigte Unterschriften gegen die ersatzlose Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Zinsen aus inländischen Obligationen eingereicht. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird diese ungerechte Steuersenkung bekämpfen.</p><p>Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, damit Anleger ihre Erträge korrekt versteuern – oder im gegenteiligen Fall wenigstens 35 Prozent davon abliefern müssen. Schafft man sie ab, wie es das Parlament auf Bestellung von Banken- und Konzernlobby beschlossen hat, ist dies ein Freipass zur Steuerkriminalität für Vermögende aus dem In- und Ausland auf Kosten der Allgemeinheit. Aber auch eine krasse Ungleichbehandlung: wer ein normales Sparkonto hat, bleibt weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt.</p><p>Während Steuerkriminelle und Grossanleger entlastet werden, geraten Arbeitnehmende wegen steigenden Krankenkassenprämien und Mieten zusehends unter Druck. «Die Rechten vergrössern diese Ungleichheit immer weiter», sagt SGB-Präsident und SP-Nationalrat Pierre-Yves Maillard. «Die Arbeitnehmenden, die auf ihr Sparkonto weiterhin Verrechnungssteuer bezahlen müssen, werden zu spüren bekommen, dass der öffentlichen Hand wegen der enormen Steuerausfälle Geld für wichtige Aufgaben fehlen wird.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/PYM_Verrechnungssteuer_Referendum_UEbergabe.jpeg" length="1008333" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8125</guid><pubDate>Tue, 15 Mar 2022 11:36:49 +0100</pubDate><title>Frieden, Freiheit, Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frieden-freiheit-solidaritaet-maiaufruf2022</link><description>Der Aufruf zum 1. Mai 2022</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_220501_1Mai_60c2ebc15a.jpg" length="151053" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8100</guid><pubDate>Thu, 24 Feb 2022 09:28:41 +0100</pubDate><title>Service public: Die Grundversorgung nicht in Fesseln legen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-die-grundversorgung-nicht-in-fesseln-legen</link><description>Frühlingssession: Zwei Motionen wollen Staatsbetriebe &quot;an die Kandare&quot; nehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Hund bei Regen vor die Tür schicken, und sich dann wundern, wenn er nass zurückkommt: Das in etwa ist die Logik einer neu gegründeten parlamentarischen Gruppe, welche sich an der laufenden Modernisierung der ehemaligen Bundesbetriebe stört. "Fair ist anders!" heisst die Gruppe – ihr Name ist Programm.</p><p>Seit einiger Zeit werden die Bundesbetriebe unter ein politisches und mediales Trommelfeuer genommen. Im Fokus steht dabei insbesondere die Post: Sie würde aus einer staatlich abgesicherten Monopolposition heraus mit ihren "Shopping-Aktivitäten" und "Einkaufstouren" den Markt verzerren und gezielt Wettbewerber ausschalten. Angegriffen wird auch die Swisscom: Sie nutze ihre Vormachtstellung in der Netzerschliessung aus, um andere Telekommunikationsanbieterinnen mit unlauteren Methoden zu verdrängen. Und auch die SBB wird kritisiert: Sie sei träge und langsam, künftig brauche es auf der Schiene mehr Wettbewerb, sowohl im In- als auch im Ausland.</p><h4>Richtungsentscheid in der Frühlingssession</h4><p>Bei einem "Trommelfeuer" soll es aber nicht bleiben, denn auch politisch sollen nun möglichst bald Nägel mit Köpfen gemacht und die "Staatsbetriebe an die Kandare" genommen werden. Genau darum geht es nämlich bei zwei in der Frühlingssession durch den Nationalrat zu behandelnden Motionen der Ständeräte Rieder und Caroni. Diese verlangen vom Bundesrat die Ausarbeitung von Gesetzesänderungen, "um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen". Was könnte dies im Klartext heissen? Die Post verzichtet auf sämtliche Geschäfte ausserhalb des Briefmonopols, Fachhochschulen stellen die Akquirierung von Drittmitteln sofort ein, öffentlichen Spitäler gehen sofort fast sämtliche Mittel aus und Kantonalbanken schliessen ihre Türen. Die Liste liesse sich beliebig verlängern.</p><p>Im Ständerat haben diese beiden Vorstössen bereits eine Mehrheit erzielt, im Nationalrat wird nun ebenfalls heftig dafür lobbyiert. Unter anderem mit der Gründung einer neuen parlamentarischen Gruppe namens "Fair ist anders!": diese Gruppe beklagt sich darüber, dass öffentliche Unternehmen "zu direkten Konkurrenten von privatrechtlichen Unternehmen und Gewerbebetrieben" geworden sind und fordert "endlich gleichlange Spiesse". Mit dem Erinnerungsvermögen der Mitglieder dieser Gruppe scheint es dabei nicht allzu weit her zu sein: Vor der Jahrtausendwende wurde die ehemalige PTT zerschlagen (es entstanden die separaten AGs Post und Swisscom) und auch die SBB wurde zu einer Aktiengesellschaft umgewandelt. Es waren dies Entwicklungen der dazumal allgemein in Europa vorherrschenden Wettbewerbseuphorie. Die Losung war, dass die Staatsbetriebe zu träge seien und nun am Wettbewerb zu gesunden haben: Dieser würde sie zu Innovation und Dienstleistungsorientierung zwingen, wovon letztlich die ganze Bevölkerung profitieren kann – durch bessere Qualität zu tieferen Preisen. An vorderster Front gefordert und umgesetzt wurden diese Liberalisierungsschritte aber genau von jenen Kreisen, die heute beanstanden, dass sich die von ihnen in den Wettbewerb gedrängten Betriebe nun effektiv auch wie Wettbewerber verhalten – so was! Das ist in etwa, wie wenn man den Hund bei Regen vor die Tür schickt, um sich dann darüber zu wundern, wenn er nass zurückkommt. Anstatt zu bemängeln, dass etwa die Post in den digitalen Wandel investiert – auch mit Zukäufen von spezialisierten Firmen, die in diesem Prozess bereits viel weiter sind – sollten diese Leute im Gegenteil positiv anerkennen, dass der "gelbe Riese" eben nicht sein schrumpfendes Briefmonopol-Gärtchen hegt und in der "Papier-Korrespondenz von gestern" stecken bleibt, sondern vielmehr einen absolut unabdingbaren Wandel aktiv vorantreibt und dabei auch laufend Erfolge vorweisen kann. Vielmehr sollte dafür genau darauf geachtet werden, dass das Personal bei diesem Wandel nicht vergessen geht und alle Angestellten mitgenommen werden.</p><h4>Grundversorgung kostet</h4><p>Die Angriffe auf Post, Swisscom und Co. sind aber noch aus einem weiteren Grund völlig verfehlt: Im Sinne der flächendeckenden Gewährleistung des Service public haben alle Bundesbetriebe einen Grundversorgungsauftrag zu erfüllen, was für sie zumeist ein höchst defizitäres Geschäft ist (so beliefen sich etwa die Nettokosten der postalischen Grundversorgung im Jahr 2020 auf 230 Millionen Franken). Um dabei nicht auf Subventionen angewiesen zu sein, können die Betriebe gar nicht anders, als "auf dem Markt" bescheidene Erlöse zu erzielen. Doch auch Letzteres ist ihnen – zur prophylaktischen Verhinderung möglicher "Wettbewerbsverzerrungen" – heute nur in einem engen Rahmen überhaupt möglich: So darf etwa die Postfinance heute immer noch keine Kredite vergeben, obwohl sie die gleichen teuren Kapitalanforderungen wie alle anderen Grossbanken erfüllen muss. Die Spiesse müssten endlich gleich lang sein, fordert die erwähnte parlamentarische Gruppe: da kann man ihr in diesem Fall nur beipflichten – und müsste der Postfinance folglich endlich die Vergabe von Krediten erlauben. Brandgefährlich und höchst widersprüchlich sind jedoch die erwähnten Motionen Rieder und Caroni. Sie gehören wuchtig abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/6/csm_Logistik_Foto-Schweizerische-Post-AG_fec61868d9.jpg" length="380498" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8072</guid><pubDate>Wed, 16 Feb 2022 10:47:24 +0100</pubDate><title>Solidarität mit der Luxemburger Frauenstreikplattform JIF</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-der-luxemburger-frauenstreikplattform-jif</link><description>SGB unterstützt Forderung nach 8.-März-Demonstration in der Luxemburger Innenstadt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Luxemburgs Bürgermeisterin Lydie Polfer will die traditionelle Demonstation der Luxemburger Frauenstreikplattform «Journée internationale des femmes» JIF zum internationalen Frauentag vom 8. März aus der Luxemburger Innenstadt in die Peripherie verbannen. In einer von Präsdident Pierre-Yves Maillard und Zentralsekretärin Regula Bühlmann unterzeichneten Solidaritätbotschaft unterstützt der SGB die Forderung der JIF, auch dieses Jahr im Zentrum Luxemburgs demonstrieren zu können. Der SGB fordert "die Luxemburger Regierung, die Bürgermeisterin Lydie Polfer sowie die Luxemburger Polizei auf, Verhältnismässigkeit zu wahren und die traditionelle, friedliche Kundgebung zum internationalen Frauentag vom 8. März in der Innenstadt zu bewilligen."</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_manif_femmes_9b9ae7af0b.jpg" length="205267" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8043</guid><pubDate>Tue, 08 Feb 2022 13:54:53 +0100</pubDate><title>Sparen bei den Armen? Ein Skandal!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sparen-bei-den-armen</link><description>AIG: SGB lehnt Kürzung der Sozialhilfe für Ausländer:innen aus Drittstaaten ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will Drittstaatangehörigen pauschal die Sozialhilfe kürzen. Damit hebelt er das Verfassungsrecht auf Hilfe in Notlagen aus und schafft eine unwürdige Zweiklassengesellschaft. Dabei hat er das Ausländerrecht in den letzten Jahren bezüglich Sanktionierung von Sozialhilfebezug schon kontinuierlich verschärft. Der SGB wird das Vorhaben bekämpfen.&nbsp;</p><p>In den ersten drei Jahren nach Erhalt ihrer Aufenthaltsbewilligung soll Drittstaatsangehörigen die Sozialhilfe gekürzt werden. Diese Änderung des Ausländer:innen- und Integrationsgesetzes (AIG) hat der Bundesrat im Januar in die Vernehmlassung geschickt. Die Verschärfung wird als Sparmassnahme und Mittel zur Reduktion der Attraktivität der Schweiz als Zuwanderungsland angepriesen. Ausserdem soll die Kürzung Anreiz für die Arbeitsintegration sein. Das ist zynisch: Arbeitsintegration ist nicht bloss eine Frage des guten Willens der Betroffenen, es braucht vor allem einen Arbeitsmarkt, zu dem Menschen ohne Schweizer Pass Zugang haben. Der Bundesrat nimmt mit dem Vorschlag die Verletzung von gleich zwei Verfassungsgrundsätzen in Kauf: Artikel 8 Abs. 1 verankert die Rechtsgleichheit aller Menschen, Art. 12 das Recht auf Hilfe in Notlagen.</p><p>Der Vernehmlassungsentwurf ist ein neuer Tiefpunkt in einer Entwicklung hin zu immer mehr Diskriminierungen von Armutsbetroffenen. Schon die Revision des Ausländer:innengesetzes AUG zum Ausländer:innen- und Integrationsgesetz AIG hat das Leben von Menschen ohne Schweizer Pass hierzulande unsicherer gemacht: Während zuvor eine Niederlassungsbewilligung nur in Ausnahmefällen und nach 15-jährigem Aufenthalt gar nicht mehr entzogen werden konnte, kann Sozialhilfebezug seither unabhängig von der Aufenthaltsdauer zur Ausweisung oder zur Rückstufung der Niederlassungsbewilligung führen.</p><p>Zwar muss der Sozialhilfebezug im Regelfall „selbstverschuldet“ sein, damit er sanktioniert werden kann. Doch das Staatssekretariat für Migration (Sem) überlässt die Umsetzung den Kantonen. Und diese legen das Kriterium der Selbstverschuldung unterschiedlich und teilweise sehr frei aus. Ausserdem muss seit 2021 für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von Sozialhilfebeziehenden das Einverständnis des Sem eingeholt werden. Armut wird je länger je mehr kriminalisiert Diese Verschärfungen haben zur Folge, dass viele armutsbetroffene Menschen ohne Schweizer Pass, obwohl sie Anspruch auf Sozialhilfe hätten, auf den Gang zum Sozialamt verzichten, um ihr Aufenthalts- oder Niederlassungsrecht nicht aufs Spiel zu setzen.</p><p>Die Corona-Pandemie hat uns die Auswirkungen dieser menschenunwürdigen Politik deutlich vor Augen geführt: Viele Migrant:innen arbeiten in besonders von pandemiebedingten Schliessungen betroffenen Branchen, und die Kurzarbeitsentschädigung, die noch bis Ende 2020 nur 80 Prozent des Lohns deckte, reichte bei tiefen Einkommen nicht zum Leben. Aus Angst davor, neben der finanziellen auch noch die Aufenthaltssicherheit zu riskieren, verzichteten dennoch viele darauf, ihr Recht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dass der Bundesrat jetzt neue Massnahmen plant, um das Grundrecht von Drittstaatsangehörigen auf Hilfe in einer Notlage zu beschränken, ist ein Schlag ins Gesicht jener Menschen, die von der Pandemie besonders betroffen waren. Jener Menschen, die während der letzten zwei Jahre keinen sicheren Job im Homeoffice hatten, sondern an vorderster Front im Detailhandel, im Gesundheitswesen oder in der Reinigung zur Bewältigung der Pandemie beigetragen haben. Jener Menschen, die erst von Betriebsschliessungen betroffen waren und dann als erste wieder in den Restaurants oder Coiffeursalons fremde Bedürfnisse befriedigen mussten.</p><p>Der SGB wird diesen und weitere Schritte hin zur Kriminalisierung der Armen und zu einer Zweiklassengesellschaft entschieden bekämpfen: Das Recht auf Rechtsgleichheit und staatliche Unterstützung in Notlagen darf nicht durch die Ausländer:innengesetzgebung ausgehebelt werden!</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/junge_frau_verzweifelt_rechnungen_taschenrechner_lores.jpg" length="491982" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8041</guid><pubDate>Fri, 04 Feb 2022 15:58:47 +0100</pubDate><title>Ja zum Medienpaket heisst Nein zu den Profitinteressen seiner Gegner</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-medienpaket-heisst-nein-zu-den-profitinteressen-seiner-gegner-1</link><description>Ganz «uneigennützig» mit Millionen gegen angebliche Milliarden:</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es gehe ihnen um Demokratie, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit, rufen viele prominente GegnerInnen des Medienpakets lauthals. Doch eigentlich geht es nicht wenigen von ihnen einfach ums Geld – um ihr eigenes.</p><p>Woher kommen eigentlich die Millionen, mit denen gegen die angeblichen «Steuermilliarden für (Zürcher) Medienmillionäre» beziehungsweise für ein Nein zum Medienpaket geworben wird? So genau weiss man das nicht, denn noch mangelt es in der Schweiz akut an Transparenz über die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen. Offensichtlich ist jedoch, dass jene Kreise, welche die Millionen für die Nein-Kampagne haben springen lassen, ganz genau wissen, dass diese eine Investition ist, welche sich für sie längerfristig auch ganz persönlich lohnt. Denn bei einem Nein bleibt ja nicht alles beim Alten, sondern die seit Jahren voranschreitende Konzentration der Medienlandschaft nimmt einfach weiter ihren Lauf.</p><p>Darunter leiden StimmbürgerInnen (der demokratische «Informationsgehalt» schrumpft weiter), JournalistInnen (es werden noch mehr Stellen gestrichen und Löhne gekürzt) und die Landbevölkerung (wo wenig Leute wohnen, lohnt sich eine Berichterstattung erst recht nicht mehr). Profitieren von dieser Entwicklung würden jene, die es schaffen, sich vom stetig kleiner werdenden Kuchen (immer mehr Werbemillionen fliessen zu Google, Facebook &amp; Co. ab) ein immer grösseres Stück abzuschneiden. Ein erwähnenswerter Kandidat ist das undurchsichtige Gratiszeitungsimperium von alt Bundesrat Christoph Blocher: einnahmeseitig gut aufgestellt (perfekt positioniert auf dem Werbemarkt) und auch ausgabenseitig alles im Griff (tiefe Kosten aufgrund bescheidener redaktioneller Eigenleistung).</p><p>Doch sind es bei Weitem nicht nur gewisse Akteure der Medienbranche, die von einem Nein zum Medienpaket profitieren würden. Die Medien werden nicht von ungefähr die «Vierte Gewalt im Staat» genannt. Denn sie leisten nicht einfach nur Berichterstattung, sondern haben auch eine unerlässliche demokratische Kontrollfunktion. Das Bündner Baukartell, Details zu Basels «Pharma-Geiselhaft», Pierre Maudets Genfer Eskapaden, der Zürcher «Bührle-Komplex»: Alles Gegebenheiten und Vorkommnisse, die ohne fundierte mediale Arbeit vielleicht nie ans Licht der Öffentlichkeit gekommen wären. Oder anders gesagt: wo ihnen die (Lokal-)Medien weniger auf die Finger schauen, können die Mächtigen noch viel besser schalten und walten, wie sie wollen. Wenn nötig halt auch zu Lasten der normalen Bevölkerung: der SteuerzahlerInnen, der KonsumentInnen, der Arbeitnehmenden.</p><p>Insofern haben die GegnerInnen des Medienpakets recht damit, dass es am 13. Februar um eine Grundsatzfrage geht: Überlassen wir die Informationsversorgung endgültig dem Markt, und löffeln dann halt die Suppe, die noch irgendwie Klicks oder Auflage und damit Werbeeinnahmen generiert. Oder anerkennen wir die gesellschaftlich und demokratiepolitisch unabdingbare Funktion der medialen Berichterstattung gebührend und definieren entsprechend einen (zumindest minimalen) Service public. Die Gewerkschaften setzen sich für Letzteres ein und rufen deshalb zu einem Ja zum Medienpaket auf.</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/Zeitungen-Onlinemedien_iSt-seb_ra_klein.jpg" length="697391" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-8002</guid><pubDate>Mon, 20 Dec 2021 14:24:00 +0100</pubDate><title>Qualitätsinformation und anständige Arbeitsbedingungen statt Publireportagen und Katzenvideos: Ja zum Medienpaket!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/qualitaetsinformation-und-anstaendige-arbeitsbedingungen-statt-publireportagen-und-katzenvideos-ja-zum-medienpaket</link><description>Abstimmung vom 13. Februar 2022</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Parallel zum Rückgang der Medienvielfalt verschlechtern sich auch die Arbeitsbedingungen der JournalistInnen seit Jahren. Davon profitieren finanziell Facebook und Google genauso wie Tamedia, Ringier und Co. Es braucht eine Kehrtwende, und diese beginnt mit einem <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/Abstimmungen/220213/2112_Argu_Medienpaket_RW.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">Ja zum Medienpaket</a>.</p><p>Warum sollen Medien öffentliche Gelder erhalten? Zeitungen und private Fernsehsendungen sind doch Produkte wie jedes andere, welche sich an daran interessierte KonsumentInnen verkaufen lassen. Weit gefehlt: Eine funktionierende Medienlandschaft ist weder in ihrer Bedeutung mit einer Crèmeschnitte oder einem Netflix-Abo vergleichbar, noch lässt sich ihre Finanzierung einzig und allein über den Verkauf «am Markt» gewährleisten. Das war schon lange so und ist es heute umso mehr. Weshalb?</p><p>Erstens kommt der faktenbasierten Berichterstattung in einer demokratischen Informationsgesellschaft eine sehr wichtige Rolle zu: Medien sind ein tragendes Fundament des öffentlichen Meinungsbildungsprozesses, ohne sie fände eine vertiefte demokratische Auseinandersetzung schlichtweg nicht statt. Zweitens sind die Medien damit ein unabdingbarer Teil des Service public. Und dieser hat es an sich, dass er nicht, oder zumindest nicht ausschliesslich über den Markt finanziert werden kann. Müsste die SBB ihr feinmaschiges öV-Angebot heute einzig über die Billettpreise finanzieren, würde niemand mehr mit dem Zug reisen. Und genau deshalb wird die Bahn auch stark subventioniert – völlig zu Recht.</p><p class="heading--h4">Falsche Entwicklungen stoppen</p><p>Auch die mediale Grundversorgung wird schon seit Langem öffentlich unterstützt, etwa durch tiefere Posttarife für Zeitungen in kleinerer Auflage. Doch mit den neuen Realitäten der Medienbranche ist dieses Minimalmodell des medialen Service public nicht mehr kompatibel: Durch die stetig sinkenden Abo-Einnahmen und den massiven Abfluss der Werbegelder sind die Probleme der Schweizer Medien heute gewaltig. Vor allem kleine und auf die regionale Berichterstattung ausgerichtete Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und TV-Sender können sich kaum mehr über Wasser halten. Damit sinken nicht nur Angebot und Qualität des Medienangebots stetig, sondern es gehen auch laufend Arbeitsplätze verloren bzw. die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Im Gleichschritt dazu nimmt wiederum die Konzentration und damit die Macht der grossen Medienkonzerne Tamedia, Ringier und Co. sowie deren vermögender Besitzenden immer weiter zu.</p><p>Parallel dazu lässt sich eine weitere Entwicklung beobachten: Ein immer grösserer Teil der medialen Berichterstattung findet nicht mehr gedruckt oder gesendet, sondern online statt. Das ist an und für sich kein Problem, nur zeigt sich, dass der beschriebene Konzentrationsprozess im Internet schon viel weiter vorangeschritten ist. Eine ausreichende Finanzierung fundierter Medienangebote, welche sich weder auf Falschnachrichten noch auf Katzenvideos spezialisieren, ist daher alleine über Publikumseinnahmen online nicht mehr zu schaffen. Denn die Macht der grossen Internetgiganten ist auch in der Schweiz ungleich grösser als jene der GrossverlegerInnen. Mit jährlich bereits 2 Milliarden Franken an Werbeeinnahmen entziehen Facebook, Google und Co. dem Informationsjournalismus die finanzielle Grundlage in einem ganz substanziellen Ausmass.</p><p class="heading--h4">Vernünftige Massnahmen für einen medialen Service public</p><p>Wenn die Politik untätig bleibt, werden sich die beschriebenen Entwicklungen weiter beschleunigen. Und genau deshalb braucht es das Medienpaket: Es verschafft der Medienbranche und ihren über 11'000 engagierten JournalistInnen etwas Luft und ermöglicht die Anpassung der existierenden sowie die Entwicklung von neuen Medienangeboten. Dies mit einem auf sieben Jahre befristeten Mix aus Massnahmen – von der ausgeweiteten Vergünstigung der Postzustellung über die Unterstützung von Ausbildungen bis hin zur Förderung der hauptsächlich kleinen Online-Medien. Auch wichtige strukturelle Massnahmen wie die Pflicht zur Verhandlung von Gesamtarbeitsverträgen in der Frühzustellung sind Teil davon.</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht ist ein Ja zum Medienpaket unabdingbar: Das Medienpaket ermöglicht die technologieunabhängige Förderung von Informationsjournalismus im ganzen Land. &nbsp;Dank des degressiven Subventionsmodells erhalten die kleinen Medien – seien es junge Onlineportale, Lokalzeitungen in Randregionen oder etwa eine an ein migrantisches Publikum gerichtete Spartenzeitschrift – einen überproportionalen Anteil der vorgesehenen Unterstützungsgelder. Das stärkt den Zugang aller Landesteile und Bevölkerungsgruppen zu einer qualitativ hochstehenden und finanziell breit zugänglichen Informationsversorgung.</p><p>Scheitert das Medienpaket, geht es weiter wie bisher: Facebook und Google sahnen noch mehr Werbegelder ab (für null mediale Eigenleistung!), die Lokal- und Regionalmedien sterben weiter aus und die wenigen verbleibenden Formate der grossen Medienhäuser füllen sich noch mehr mit Publireportagen und bezahlten Sendefenstern. Genau diese Entwicklung ist es, welche Unabhängigkeit und Medienvielfalt heute immer mehr einschränkt – und nicht der Ausbau der Medienförderung. Deshalb am 13. Februar Ja zum Medienpaket!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/Logo_Medienpaket_2_DE.png" length="44654" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7925</guid><pubDate>Fri, 12 Nov 2021 15:04:19 +0100</pubDate><title>Ja zum Covid-Gesetz!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ja-zum-covid-gesetz</link><description>Volksabstimmung vom 28. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom Parlament beschlossenen Änderungen betreffen mehrere Bereiche und sind gerade auch für Arbeitnehmende wichtig. Deshalb ist es zentral, dass das Covid-Gesetz im Referendum nicht abgelehnt wird und ein JA in die Urne eingelegt wird.</p><p>Weshalb stimmen wir denn überhaupt schon wieder über das Covid-19-Gesetz ab? Am 19. März hat das Parlament Änderungen des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Gestützt auf die Verfassung erklärte es diese für dringlich. Das Gesetz ist deshalb bereits in Kraft getreten und gilt zunächst für ein Jahr befristet bis zum 18. März 2022. Dagegen wurde von verschiedenen Komitees das Referendum ergriffen. Deshalb wird am 28. November wieder über das Covid-19-Gesetz abgestimmt. Das Referendum ergriffen haben Gruppierungen der SVP, die Vereinigung «Freunde der Verfassung» sowie das «Bündnis Urkantone», die Gruppe «Mass-Voll» sowie Impf-Gegner des sog. «Netzwerk Impfentscheid.»</p><h4>Hilfen stehen auf dem Spiel</h4><p>Häufig wird suggeriert, dass es Ende November nur um das Zertifikat geht. Doch auch finanzielle Unterstützungsmassnahmen für von der Pandemie wirtschaftlich besonders betroffene Personen, Unternehmen und Branchen stehen auf dem Spiel. Dazu gehören die Ausweitung der Härtefallhilfen für Unternehmen, der Corona-Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende aber auch zusätzliche Taggelder für Arbeitslose. Ebenso im März beschlossen wurden Absicherungen für Publikumsveranstaltungen und Ansprüche Freischaffender in der Kultur auf Finanzhilfen. Für diese Hilfen haben die Gewerkschaften gekämpft.</p><p>Neben diesen wichtigen wirtschaftlichen Hilfsmassnahmen ermöglicht das Gesetz die Ausnahme von Geimpften von der Quarantänepflicht und erlaubt dem Bundesrat die Beschaffung und Herstellung von Covid-Medikamenten. Es vereinfacht den Beglaubigungsprozess von Unterschriften für Volksinitiativen und verpflichtet den Bundesrat zum verstärkten Einbezug der Sozialpartner, also Gewerkschaften und Arbeitgeber, sowie Kantonsregierungen im Covid-Entscheidungsprozess. Und schliesslich verlangt das Gesetz die Sicherstellung eines landesweit funktionierenden Contact-Tracing-Systems und schafft die Grundlagen für den Einsatz des Covid-Zertifikats. Dieser muss freiwillig, persönlich, fälschungssicher und datenschutzrechtskonform ausgestaltet sein.</p><p>Im Covid-Gesetz sind also nur die Details für eine Ausstellung des Covid-Zertifikats geregelt. Die gesetzliche Legitimation für dessen Anwendung und Einführung eines Zertifikats hingegen findet sich wie für viele andere Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, wie etwa die Maskenpflicht, im Epidemiengesetz. Eine Ablehnung des Covid-Gesetzes würde aber viel Rechtsunsicherheit schaffen, gerade für Arbeitnehmende und die Wirtschaft. Bei einem Nein bleiben Bestimmungen zu Wirtschaftshilfen, Befreiung von Quarantäne und Zertifikat nur noch bis zum 18. März 2022 in Kraft.</p><h4>Wieso ist der SGB für das Gesetz?</h4><p>Das Gesetz stellt sicher, dass Betroffene und besonders Arbeitnehmende und Kulturschaffende Hilfe erhalten, die durch die Pandemie unverschuldet wirtschaftlich in Not geraten sind. Es schafft eine demokratische Grundlage für die Pandemiebekämpfung und setzt dem Bundesrat klare Leitplanken. Insbesondere müssen auch Gewerkschaften angehört werden. Das Covid-Gesetz ist also ein gutes Instrument zur Pandemie-Bekämpfung und ist dem Notrecht oder den Verordnungen, die direkt auf dem Epidemiengesetz fussen, zu bevorzugen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Corona_Mitarbeiter_Gastro_Reinigung_iSt-Antonio_Diaz.jpg" length="361406" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7895</guid><pubDate>Mon, 01 Nov 2021 12:22:00 +0100</pubDate><title>JA zur Pflegeinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/ja-zur-pflegeinitiative</link><description>Für gute Pflege und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/a/csm_pflegeini-sujet-hp_48dc8e8a3c.jpg" length="112164" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7909</guid><pubDate>Wed, 27 Oct 2021 12:23:00 +0200</pubDate><title>30. Oktober 2021: Gewerkschaftlicher Aktionstag für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/30-oktober-2021</link><description>Demos in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Löhne der Erwerbstätigen kommen seit Jahren nicht vom Fleck. Bereits vor der Corona-Krise haben sich deshalb die Kaufkraftprobleme verschärft. Die Arbeitnehmenden haben während der Corona-Krise in vielen Branchen ausserordentliche Leistungen erbracht. Die Auftragsbücher vieler Unternehmen sind voll, doch nun drohen die Firmen mit weiteren flächendeckenden Null-Runden, obwohl die Preise für die Normalverdienenden steigen.</p><p>Auch die Politik hilft nicht, die die Einkommenssituation der Erwerbstätigen zu verbessern. Bundesrat und Parlament gehen in die Gegenrichtung mit bereits beschlossenen und geplanten Steuersenkungen für die Konzerne und die Oberschicht. Nach der Finanzkrise wurde weltweit der Ruf lauter, die Ungleichverteilung der Einkommen und Vermögen zu korrigieren, doch die Politik steuert genau in dies andere Richtung.</p><p>Einige Arbeitgeber greifen sogar Gesamtarbeitsverträge und Gewerkschaften vermehrt politisch an, damit die Arbeitnehmenden in Zukunft noch weniger vom Kuchen erhalten sollen.</p><p>Nicht mit uns, sagen die Gewerkschaften klar und unmissverständlich. Und deshalb mobilisieren sie und gehen für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen auf die Strasse: Am 30. Oktober schweizweit interprofessionell in Genf, Olten, Zürich und Bellinzona und in Bern speziell für das Gesundheitspersonal:</p><p><strong>Genf: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Place des Vingt-Deux-Cantons, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://geneve.unia.ch/manifestations-du-30-octobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Genf</a>&nbsp;</p><p><strong>Bern</strong>: Demonstration für das Gesundheitspersonal Besammlung: um 13 Uhr, Schützenmatte, Start: 13.30 Uhr.<br><a href="https://vpod.ch/campa/gemeinsam-mit-dem-gesundheitspersonal/" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos und Anmeldeformular des VPOD zur Demo in Bern</a></p><p><strong>Olten: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Bifangstrasse, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://biel-solothurn.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Olten </a></p><p><strong>Zürich: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Helvetiaplatz, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://zuerich-schaffhausen.unia.ch/demo-30-oktober" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Zürich</a></p><p><strong>Bellinzona: </strong>Besammlung um 13 Uhr, Piazzale Stazione, Start: 13.30 Uhr<br><a href="https://ticino.unia.ch/attualita/manifestazione-30-ottobre" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Infos der Unia zur Demo in Bellinzona</a><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gewerkschaftspolitik/Demo-Megafon_iStock-andyworks.jpg" length="433359" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7899</guid><pubDate>Thu, 21 Oct 2021 10:10:31 +0200</pubDate><title>Gleichstellung und Geschlechterdiskriminierung in der Arbeitswelt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-und-geschlechterdiskriminierung-in-der-arbeitswelt</link><description>Juristische Tagung des SGB am 25. November</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetzt (GlG) wurde 2020 revidiert und dieses Jahr hat der SGB den entsprechenden Kommentar publiziert. Das Thema Diskriminierung auf Grund des Geschlechts am Arbeitsplatz verliert nicht an Aktualität: Jahr für Jahr zeigen die Lohnstatistiken beträchtliche Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau. Während sich gut die Hälfte der Unterschiede durch objektive Kriterien wie Ausbildung, Erfahrung und Branche erklären lassen, ist der Rest nichts Anderes als Lohndiskriminierung.</p><p>Aber die Geschlechterdiskriminierung geht weiter: Das Bundesgerichtsurteil hält fest, dass Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufgrund der sexuellen Orientierung nicht unter das Gleichstellungsgesetz fallen! Wie kann vor diesem Hintergrund gegen Diskriminierungen von Frauen und der LGBTQIA+-Community vorgegangen werden?</p><p>Diesen Fragen geht die Juristische Tagung des SGB nach. Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Wissenschaft sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;<a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2021/Flyer-SGB_JurTagung-21_web.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far">&nbsp;</i>&nbsp; Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=18&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-pencil-alt fas">&nbsp;</i>&nbsp;zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/4/csm_JurTagung21_becdf33d23.jpg" length="164141" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7897</guid><pubDate>Wed, 20 Oct 2021 16:06:50 +0200</pubDate><title>Widerstand ist die einzige Antwort</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/widerstand-ist-die-einzige-antwort</link><description>Nach rechtsextremem Angriff auf CGIL: Grossdemo und SGB-Solidaritätsbotschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hunderttausende GewerkschafterInnen demonstrierten am 16. Oktober in Rom unter dem Motto «Nie wieder Faschismus: Für Arbeit, Mitbestimmung und Demokratie». Dies als Antwort auf den Angriff auf den Hauptsitz des italienischen Gewerkschaftsbunds CGIL. Er war am 9. Oktober im Zuge von Ausschreitungen im Rahmen einer Demonstration von ImpfgegnerInnen in Rom gestürmt und verwüstet worden. Mehrere Mitglieder der Führungsriege der faschistischen Partei Forza Nuova beteiligten sich aktiv.</p><p>In einer Solidaritätsbotschaft betonen SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für internationale Beziehungen zuständige SGB-Sekretär Luca Cirigliano: «Einschüchterung und Zerstörung werden demokratische Gewerkschaften nicht davon abhalten, für die Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer zu kämpfen».</p><p>Dies zeigte nicht zuletzt die kraftvolle Antwort der italienischen Gewerkschaftsbewegung nur eine Woche später. An der Grossdemonstration forderten GewerkschafterInnen Seite an Seite mit besorgten ItalienerInnen von links bis Mitte rechts, Junge und Alte ein Ende politischer Gewalt und ein Verbot neofaschistischer Parteien «und zwar sofort», wie CGIL-Präsident Maurizio Landini deutlich machte.</p><p>In Italien wird zurzeit über ein Verbot der wiedererstarkten faschistischen Organisationen diskutiert. Die Gewerkschaftsbewegung hatte unter dem italienischen Faschismus unzählige Opfer zu beklagen. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg war sie immer wieder rechtsextremen Angriffen ausgesetzt. 1955 und 1964 explodierten beispielsweise Bomben am Hauptsitz der CGIL.</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/211016_cgil_demo_maipiufascismi_rom_fronttransparent.jpg" length="980197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7893</guid><pubDate>Tue, 19 Oct 2021 10:37:06 +0200</pubDate><title>Ja zur Pflegeinitiative: Selbstverständlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-pflegeinitiative-selbstverstaendlich</link><description>Für eine gute Pflegeversorgung und gute Arbeitsbedingungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Klatschkonzerte für das Pflegepersonal werden seit bald zwei Jahren von kompletter politischer Realitätsverweigerung begleitet. Daran kann die Bevölkerung am 28. November endlich etwas ändern: Mit einem Ja zur Pflegeinitiative werden die schon lange bestehenden Missstände in der Pflege endlich angegangen – zum Wohle des Personals, und von uns allen.</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» – so liess sich der Präsident des Zürcher Spitalverbands mitten in der ersten Phase der Coronapandemie in den Medien zitieren. Diese Aussage ist an Geringschätzung gegenüber dem Pflegepersonal natürlich schwer zu überbieten, doch lässt sich dazu auch Folgendes erwidern: Das Ideal ist heute ebenso ein Problem wie der Lohn.</p><p>Schon lange vor der Pandemie war der gelebte Berufsalltag in der Pflege weit vom beschworenen Ideal entfernt: In einer im Jahr 2019 beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage gab fast ein Drittel der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei ebenfalls jeder dritten Pflegenden wurde die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Fast alle Befragten gaben zudem an, sich müde und ausgebrannt zu fühlen. Und sie sind einhellig der Meinung, dass der chronische Personalmangel und Spardruck schon längst Auswirkungen auf die Pflegequalität hat.</p><h3 class="heading--h4">Tiefe Berufsverweildauer, hohe Abhängigkeit vom Ausland</h3><p>All dies hat spürbare Konsequenzen: Wer nicht mehr kann, der/die geht. Für Pflegefachpersonen liegt die durchschnittliche Berufsverweildauer heute bei nur gerade 15 Jahren, was im Vergleich zu anderen Berufsgruppen sehr tief ist. Besonders bedenklich und teuer: Jede dritte Pflegende, die den Beruf vorzeitig wieder verlässt, ist jünger als 35 Jahre.</p><p>In der Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege findet also ein anhaltender Exodus statt, der heute nur durch die Anstellung von Pflegepersonal aus dem Ausland aufgefangen werden kann: Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildete Pflegende als die Schweiz; ein Drittel des gesamten Pflegepersonals hier ist ausländischer Herkunft. Und wir alle wissen: Wären sie nicht hier, stünde der Betrieb in den Heimen und Spitälern still. Was wäre bloss geschehen, hätten etwa Frankreich und Italien während der Hochphase der Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für die Tausenden GrenzgängerInnen geschlossen? Dringenden Bedarf an dem von ihnen selbst teuer ausgebildeten Pflegepersonal haben unsere Nachbarländer allemal, ganz unabhängig von der Pandemie. Und das wird sich in der Schweiz auch sehr bald bemerkbar machen, denn im europäischen Umland ist man zurzeit überall daran, die Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal stark zu verbessern.</p><h3 class="heading--h4">Angebot ungleich Nachfrage: Löhne hoch!</h3><p>Während also das «Angebot» an Pflegepersonal in der Schweiz eher sinkt, wird die «Nachfrage» über die nächsten Jahrzehnte schon alleine aufgrund der Alterung der Gesellschaft weiter stark zunehmen. Bereits heute sind 11'000 (!) Pflegestellen unbesetzt und bis im Jahr 2029 wird es total 70'000 zusätzliche Pflegende brauchen. Es ist daher völlig klar, dass es in der Schweiz sofort eine massive Ausbildungsoffensive braucht, genau wie dies die Pflegeinitiative fordert. Nur ist ebenso klar, dass die Pflegeberufe kein bisschen an Attraktivität gewinnen, wenn sich nicht endlich auch die Arbeitsbedingungen und Berufsperspektiven verbessern. Und dazu gehört selbstverständlich auch der Lohn: Im Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Durchschnittslohn verdienen Pflegefachpersonen in keinem europäischen OECD-Land (ausser Lettland und Litauen) weniger als in der Schweiz. Von den PflegeassistentInnen muss hierzulande die Hälfte mit einem Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit auskommen. Wenn also Angebot und Nachfrage nicht zusammenpassen, wie oben erwähnt, dann muss sich sinnvollerweise der Preis ändern – im Falle der Pflegeversorgung ist dies der Lohn. Und genau deshalb fordert die Pflegeinitiative zusätzlich zur Ausbildungsoffensive eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und berufliche Entwicklungsmöglichkeiten.</p><h3 class="heading--h4">Endlich die Hausaufgaben machen</h3><p>Ein Ja zur Pflegeinitiative ist eine Selbstverständlichkeit. Es ist der klare Auftrag an die Politik, endlich die Hausaufgaben zu machen und längerfristig schweizweit eine gute Pflegeversorgung zu gewährleisten. Nicht mehr und nicht weniger.</p><p>Und was die Kosten betrifft, mit denen die Initiative von ihren GegnerInnen gegeisselt wird, verhält es sich in etwa wie mit dem Klima: Die Kosten, nichts zu tun, sind längerfristig ganz einfach viel höher. Wobei wir im Unterschied zur Klimapolitik definitiv nicht damit rechnen können, dass andere für uns bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/3/csm_pflegeini-sujet-de_6ddbb2fd77.jpg" length="79819" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7731</guid><pubDate>Fri, 10 Sep 2021 14:19:37 +0200</pubDate><title>Alte Abbaurezepte schmecken auch heute nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/alte-abbaurezepte-schmecken-auch-heute-nicht</link><description>Rechtsbürgerliche Angriffe auf den Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine Stärkung und Weiterentwicklung des Service public ist. Trotzdem sieht sich die öffentliche Grundversorgung in der kommenden Session mit Angriffen an mehreren Fronten konfrontiert.</p><p>Der flächendeckende und effiziente Service public der Schweiz hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren als absolut unverzichtbar für die gute Bewältigung der Pandemie erwiesen. Der SGB hat bereits nach der ersten Infektionswelle ein <a href="https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dossier-139-essenziell-der-service-public-in-der-corona-krise" target="_blank" class="link link--external-blank">ausführliches Dossier</a> publiziert, welches die Schlüsselrolle der unterschiedlichen Versorgungsbereiche umfassend aufzeigt. Es war nicht nur die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung, sondern ebenso die Zuverlässigkeit des öffentliche Personenverkehrs, der logistische Kraftakt der Post, die vertrauensstiftende Berichterstattung der SRG und viele weitere Bereiche des Service public und dessen Arbeitskräfte, die im Zentrum der «funktionierenden Schweiz» standen und weiterhin stehen.</p><p class="heading--h4">Angriffe an vielen Fronten</p><p>Doch diese unverzichtbare Grundversorgung sieht sich nun gleich an mehreren Fronten radikalen Angriffen der Rechtsbürgerlichen ausgesetzt:</p><ul><li>Sie wollen die <a href="https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postfinance-bundesrat-immer-mehr-auf-abwegen" target="_blank" class="link link--external-blank">Postfinance komplett verscherbeln</a> und scheinen dabei gewillt, zuzuschauen, wie das gesamte Geschäftsmodell der Post in sich zusammenfällt (und mit ihm die postalische Grundversorgung).</li><li>Sie wollen die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-privatisierung-der-grundversicherung" target="_blank" class="link link--external-blank">stationäre Gesundheitsversorgung weitgehend privatisieren</a>, indem die Kantone dazu verpflichtet werden sollen, die jährlich mehr als 10 Milliarden Franken, die sie für die Spitäler ausgeben, nicht mehr diesen, sondern direkt den privaten Krankenkassen zu überweisen.</li><li>Sie wollen den <a href="https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/volle-strommarktoeffnung-wenig-nutzen-viel-schaden" target="_blank" class="link link--external-blank">Strommarkt liberalisieren</a>, und können danach zuschauen, wie die lokalen Energieversorger von der Bildfläche verschwinden und damit auch die Energiewende zu scheitern droht.</li><li>Sie wollen beim – pandemiebedingt immer noch unterausgelasteten – öffentlichen Verkehr das «Angebot der Nachfrage anpassen», statt auf den klimapolitisch unabdingbaren Ausbau zu setzen.</li><li>Und zu guter Letzt wollen sie den Blochers und Tettamantis der Medienbranche den roten Teppich ausrollen, statt mit dem beschlossenen Massnahmenpaket einen minimalen medialen Service public zu etablieren.</li></ul><p class="heading--h4">Angriff aus den Alpen</p><p>Über diese sektoralen Angriffe auf die öffentliche Grundversorgung hinaus hat das Parlament aber in der kommenden Session unmittelbar über weitere Vorstösse zu befinden, welche den Service public ganz grundlegend in Frage stellen. So fordern etwa die Ständeräte Beat Rieder (CVP/VS) und Andrea Caroni (FDP/AR) in gleichlautenden Motionen vom Bundesrat Gesetzesänderungen, «um Wettbewerbsverzerrungen durch Staatsunternehmen einzudämmen».</p><p>Was könnte dies im Klartext heissen? Die Post verzichtet auf sämtliche Geschäfte ausserhalb des Briefmonopols, Fachhochschulen stellen die Akquirierung von Drittmitteln sofort ein, öffentliche Spitäler machen Konkurs (Wegfall der «gemeinwirtschaftlichen Leistungen») und Kantonalbanken schliessen die Türen. Es bleibe dahingestellt, was sich die beiden Herren beim Einreichen dieser Vorstösse gedacht haben.</p><p>Besonders irritierend ist aber, dass sich ausgerechnet Vertreter von Randregionen als Hauptkritiker der Bundesbetriebe aufspielen. Denn es sind genau ihre Herkunftskantone, die von der heutigen flächendeckenden Grundversorgung in jeder Hinsicht am meisten profitieren. CVP-Ständerat Rieder ist dies ja durchaus auch bewusst, denn auf anderen Bühnen – dort, wo es um die Pflege seines «Gärtchens» geht – kämpft er erbittert um den Erhalt der lokalen Poststelle, der guten Busverbindung oder der grosszügigen Subvention für die Wasserkraft.</p><p class="heading--h4">Service public für die Klimawende</p><p>Gegen die geplanten Abbauvorlagen und -projekte werden sich die Gewerkschaften vehement zur Wehr setzen. Denn für den SGB ist klar: Der Service public darf keineswegs geschwächt, sondern muss vielmehr weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dies gerade auch mit Blick auf die aktuell wohl grösste Herausforderung, die Klimawende: Sie ist das kollektive Zukunftsprojekt, welches nur gemeinschaftlich und demokratisch ausgehandelt wirksam umgesetzt werden kann. Mit einem starken Service public als zentraler Hebel.</p><p>Historische Vorzeigebeispiele wie der Ausbau des Bahnnetzes und die Schaffung der SBB oder der Bau der Wasserkraftwerke und des Stromnetzes zeigen: Kollektive öffentliche Fortschrittsprogramme sind alternativlos und nachhaltig erfolgreich. In analoger Weise muss nun die Energiewende in Angriff genommen werden. Überliessen wir diese Zukunftsaufgabe privaten Investoren, wäre sie zum Scheitern verurteilt – denn anstatt auf das Gemeinwohl, würden diese nur auf den Profit abzielen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Menschen-in-Bewegung_photocase_rclassen.jpg" length="556912" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7701</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 11:15:35 +0200</pubDate><title>Prämienverbilligungen statt Steuergeschenke!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/praemienverbilligungen-statt-steuergeschenke</link><description>Abstimmung vom 26. September: Der SGB unterstützt die 99-Prozent-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Was würden Sie tun, wenn Sie 26 Millionen Franken hätten? Für die allermeisten Leute ist so viel Geld fast unvorstellbar. Für die reichsten 50’000 in der Schweiz ist das hingegen Alltag! Dieses reichste Prozent besitzt 43 Prozent aller Vermögen. Sie besitzen Firmen, Mehrfamilienhäuser, Wald und Landwirtschaftsland und machen damit ihre Geschäfte. Die Dividenden und Mieteinnahmen bringen viel Geld – rasch einmal bis zu einer Million Franken Einkommen pro Jahr.</p><p>Durch den Boom bei den Aktien und den Immobilien sind die Reichsten sogar noch reicher geworden. Die Vermögens- und Einkommensschere ist seit den 1990er Jahren aufgegangen. 1990 besass das reichste Prozent erst 33 Prozent aller Vermögen. Neben dem Boom auf den Finanzmärkten haben sie auch von der Steuerpolitik profitiert. Viele Kantone haben die Einkommenssteuern spürbar gesenkt. Die Vermögenssteuern wurden vielerorts halbiert. Und die Erbschaftssteuern für direkte Nachkommen abgeschafft.</p><p>Ganz anders ist die Situation für uns Gering- und NormalverdienerInnen. Dank den gewerkschaftlichen Kampagnen für bessere und Mindestlöhne ging es zwar beim Lohn sukzessive aufwärts. Doch die Politik war leider nicht auf unserer Seite. Weil Bund und Kantone lieber die Steuern für die Oberschicht senkten, als die Prämienverbilligungen für die Krankenkassen aufzustocken, wurden die Krankenkassenprämien für viele Haushalte zu einer immer grösseren Belastung. Sie verschlingen heute oft mehr als 10 Prozent des Einkommens. Dazu kommen die immer weiter steigenden Mieten und die Wohnungsknappheit in den Zentren. Viele Familien und Haushalte haben immer mehr Mühe, mit ihrem Lohn oder ihrer Rente über die Runden zu kommen.</p><p>Die VertreterInnen der Oberschicht und der Wirtschaft in National- und Ständerat haben das aber immer noch nicht begriffen. Sie bereiten weitere Steuersenkungen für AktionärInnen und Anleger vor. Wer Obligationen hat, soll keine Verrechnungssteuer mehr zahlen müssen. Die Ausgabe von Aktien soll künftig steuerfrei sein (Abschaffung der Emissionsabgabe bei der Stempelsteuer). Und die Renten in der Altersvorsorge sollen sinken – damit die GrossverdienerInnen weniger Beiträge bezahlen müssen. Der SGB bekämpft diese Vorhaben mit dem Referendum.</p><p>Die 99-Prozent-Initiative geht noch weiter und verlangt eine längst überfällige Wende zugunsten der Normalbevölkerung. Sie will die Kapitaleinkommen der TopverdienerInnen höher besteuern. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sollen der Bevölkerung zugutekommen. Beispielsweise indem die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen endlich erhöht werden und die AHV-Renten wieder steigen. Darum unterstützt der SGB diese Initiative.<br> &nbsp;</p><p class="text-center"><a href="/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern" class="button">Kampagnenseite des SGB</a></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/a/csm_VisualF4___2_von_6__43d9649b65.jpg" length="247500" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7755</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2021 10:37:00 +0200</pubDate><title>Ungleichheit bekämpfen – Kapitaleinkommen gerecht besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/ungleichheit-bekaempfen-kapitaleinkommen-gerecht-besteuern</link><description>Am 26. September JA zur 99%-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/99prozent/99proz_grafik.png" length="46151" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7693</guid><pubDate>Mon, 09 Aug 2021 15:42:55 +0200</pubDate><title>Auch für Arbeitnehmende wichtig: Ja zur Ehe für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-fuer-arbeitnehmende-wichtig-ja-zur-ehe-fuer-alle</link><description>Abstimmung vom 26. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Rechtsungleichheit begünstigt Diskriminierung, das wissen LGBTIQ-Arbeitnehmende nur zu gut. Deshalb ist die überfällige Einführung der Ehe für alle in der Schweiz auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gewerkschaften setzen sich mit aller Kraft für ein Ja am 26. September ein.</p><p>Die Schweiz hinkt bei der rechtlichen Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen) dem europäischen Umland seit 20 Jahren hinterher. Mit der Erweiterung des «Diskriminierungsschutzes» im Strafgesetzbuch hat sich dieser Rückstand zuletzt zwar wieder verkleinert, ein gravierendes Defizit besteht aber weiterhin beim Zugang zur zivilrechtlichen Ehe. Nach vielen parlamentarischen Anläufen kommt es nun am 26. September zur Abstimmung über die «Ehe für alle"», nachdem konservative Kreise erfolgreich für das Referendum gegen die vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage gesammelt haben.</p><p class="heading--h4">Konkrete Verbesserungen in der Arbeitswelt</p><p>Die beschlossene Revision des Zivilgesetzbuches spricht gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur das Recht auf Eheschliessung, sondern auch die erleichterte Einbürgerung der PartnerInnen sowie die gemeinsame Adoption und – für Frauenpaare – den Zugang zu Samenspenden in der Schweiz zu. All diese für heterosexuelle Paare selbstverständlichen Rechte werden gleichgeschlechtlichen Paaren auch mit der bereits seit 2007 existierenden «eingetragenen Partnerschaft» bis heute vorenthalten.</p><p>Ebenfalls eine wichtige Erleichterung brächte das neue Gesetz bei der Angabe des Zivilstands: Die Schweiz kennt heute keine allen gleichermassen offenstehende «zivile Ehe light», wie etwa den «PACS» in Frankreich, der auch von heterosexuellen Paaren gewählt werden kann. Folglich ist die insbesondere für Bewerbungen vorausgesetzte Angabe des Zivilstands («in eingetragener Partnerschaft») heute immer automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Und ein solches wirkt sich in der noch längst nicht vorurteils- und diskriminierungsfreien Arbeitswelt auch heute allzuoft nachteilig aus. Sei es bereits mit der Verweigerung einer Anstellung oder dann später mit sozialer Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder Hänseleien auf dem Betriebsausflug.</p><p>Für die Arbeitswelt wichtig ist darüber hinaus zum Beispiel, dass viele grosse Firmen (und auch einige Gesamtarbeitsverträge) Regelungen zu Gunsten von Ehepaaren im gleichen Betrieb vorsehen, wie etwa das Recht auf gleichzeitigen Ferienbezug. Noch nicht überall gelten solche Bestimmungen auch für eingetragene Partnerschaften, die «Ehe für alle» würde einen Ausweg eröffnen.</p><p class="heading--h4">Es bleibt auch danach viel zu tun</p><p>Die «Ehe für alle» ist nicht nur ein längst überfälliges Signal an die Gesellschaft, sondern auch eine klare Botschaft an die Arbeitgebenden, dass LGBTIQ-Personen von nun an rechtlich annähernd gleichgestellt sind (zumindest für Lesben und Schwule wäre dies der Fall), und dass diese Gleichstellung in der Arbeitswelt auch konsequent gelebt werden muss.</p><p>Für die Gewerkschaften geht der Kampf gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt selbstverständlich auch nach dem 26. September weiter. Denn auch gleiche Rechte im Standesamt oder vor dem Traualtar verhindern nicht etwa missbräuchliche Entlassungen von Transpersonen während der Transition oder die doppelte Lohndiskriminierung von lesbischen Arbeitnehmerinnen. Doch genau auf solche konkreten Missstände kann nach einem Ja zur «Ehe für alle» am 26. September umso mehr der Fokus gelegt werden. Ein Nein hingegen würde die Schweiz gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwerfen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Frau-Regenbogenfahne_Eva-Blanco-Fotografia_photocase.jpg" length="1053971" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7662</guid><pubDate>Thu, 15 Jul 2021 10:10:41 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz am 4. September</title><link></link><description>«Teilhabe statt Prekarität: Grundrechte und Sicherheit für alle» lautet der Titel der Migrationskonferenz 2021. Jetzt informieren und anmelden.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/veranstaltungen/miko-illustration.jpg" length="270412" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7655</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2021 09:59:57 +0200</pubDate><title>Nein zum Stempelsteuer-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/aktuell/kampagnen/nein-zum-stempelsteuer-bschiss</link><description>Das Parlament hat beschlossen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abzuschaffen. Damit würden unzählige Finanztransaktionen gänzlich steuerbefreit.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/stempelsteuer-droitdetimbre/StempelsteuerNein_4-3.png" length="72709" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7650</guid><pubDate>Fri, 25 Jun 2021 10:35:39 +0200</pubDate><title>Bessere Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz – aber weitere Schritte nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bessere-lage-der-arbeitnehmenden-in-der-schweiz-aber-weitere-schritte-noetig</link><description>Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden – ein fortschrittliches System. Kommentar zum 17. Observatoriumsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und den Arbeitskräftebedarf der Firmen bestimmt. Das zeigt der Blick in die Geschichte der Schweizer Migrationspolitik. Oder der Vergleich der Schweiz mit Ländern, die in ihrer Einwanderungspolitik mit so genannten Punktesystemen – teilweise in Verbindung mit Kontingenten – arbeiten (Kanada, Australien, Neuseeland).</p><p>Was man aber steuern kann und steuern muss, ist die „Qualität“ der Migration. Nämlich die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und sozialer Sicherheit sowie die Qualifikation. Diesbezüglich schneidet die heutige Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen wesentlich besser ab als andere Systeme. Wer unter der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern will, braucht eine Anstellung bzw. einen Arbeitsvertrag. Die Flankierenden sorgen für den Schutz der Löhne. Und die besseren Rechte beim Aufenthalt und der sozialen Sicherheit erlauben es den Migrantinnen und Migranten, sich besser gegen Missbräuche zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7619</guid><pubDate>Tue, 15 Jun 2021 13:40:13 +0200</pubDate><title>Parmelin macht Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes in der Schweiz zum Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parmelin-macht-verbesserungen-des-arbeitnehmerschutzes-in-der-schweiz-zum-thema</link><description>ILO-Konferenz 2021: Covid und fehlender Kündigungsschutz in der Schweiz </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Juni hat Bundespräsident Guy Parmelin die Jahreskonferenz 2021 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, der Arbeits-Agentur der UNO, eröffnet. Die Konferenz ist das höchste Organ dieser UN-Organisation. Parmelin verpflichtete sich, den Arbeitnehmerschutz in der Schweiz zu verbessern.</p><p>Wir nehmen den Bundespräsidenten beim Wort: immer noch hat die Schweiz die ILO-Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor grundrechtsfeindlichen Kündigungen nicht umgesetzt. Die vom Bundesrat vorletztes Jahr beauftrage Mediation unter Franz Steinegger hat noch keine Resultate geliefert.</p><p>Der Bundesrat hat sich gegenüber Sozialpartnern und ILO verpflichtet, bis spätestens 2022 eine Gesetzesrevision vorzuschlagen, welche die Vorgaben des Völkerrechts (ILO-Konventionen, EMRK) erfüllt. Die Bringschuld des Bundesrats ist gross: Wird nichts passieren, wird die Schweiz vor dem Normenausschuss der ILO (dem höchsten Arbeitsgericht der UN) wieder ein Thema sein müssen.</p><p>Aber auch der Gesundheitsschutz als Teil des Arbeitnehmerschutzes war Thema: in der Schweiz wird viel zu viel, zu lange und zu unregelmässig gearbeitet. Die Arbeitszeiten sind einseitig arbeitgeberfreundlich geregelt, das Schweizer Arbeitsgesetz schon lange kein Vorbild mehr, wenn es um Schutz vor Burnout oder der Vermischung von Freizeit und Arbeitszeit geht. Angesichts von Phänomenen wie Homeoffice und extremen parlamentarischen Vorstössen, welche faktisch die Abschaffung des Arbeitszeit-Gesundheitsschutzes verlangen, nehmen wir Guy Parmelin und den Bundesrat auch hier beim Wort: die Schweiz braucht mehr Arbeitszeit-Gesundheitsschutz, nicht weniger.</p><p class="heading--h4">Zentrales Thema Corona: mehr Gesundheitsschutz und weniger Prekarität</p><p>In Sachen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat die Covid-19-Krise extreme Defizite der Arbeitswelt sichtbar gemacht. Dies hat die ILO in ihren Berichten gezeigt.</p><p>Der Arbeitsplatz ist für viele Arbeitnehmende der Ort, wo sie sich mit dem Virus ansteckten. Oft fehlte und fehlt es auch in der Schweiz am elementarsten Schutz, wie viele Arbeitnehmende feststellen mussten. Beim Vollzug des Gesundheitsschutzes liegt in der Schweiz einiges im Argen: die Zahl der Inspektorinnen und somit die Dichte der Inspektionen zum Gesundheitsschutz ist zu tief, um die Umsetzung des Arbeitsgesetzes effektiv zu garantieren.</p><p>Die Schweiz hat bis jetzt die ILO-Gesundheitsschutz-Konventionen Nr. 155 nicht unterzeichnet. Und das Arbeitsgesetz gilt nicht für alle Arbeitnehmende, zum Beispiel sind solche in der Landwirtschaft oder Hausangestellte davon ausgenommen. Es ist daher von dringender Wichtigkeit, dass die ILO-Konferenz nächstes Jahr Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als fundamentale Rechte am Arbeitsplatz bestimmt. Und dass die Schweiz die Dichte der Inspektionen und deren Finanzierung im Bereich des Gesundheitsschutzes verbessert.</p><p>Die Pandemie entblösste, wie der Bericht des ILO-Generaldirektors zeigt, die «unerträgliche Brutalität der vielfältigen und steigenden Ungleichheiten unserer Gesellschaften, die oft ihre Wurzel in der Arbeitswelt haben». Dagegen helfen sichere Jobs mit fairen Löhnen und eine umfassende soziale Sicherheit. Die Covid-19-Krise muss eine Chance sein für eine Arbeitswelt mit starkem Gesundheitsschutz, mit Gleichbehandlung und ohne prekäre Arbeitsverhältnisse. Auch und gerade in der Schweiz ist hier noch viel Arbeit nötig.</p><p class="heading--h4">Frauen und MigrantInnen in der Schweiz besonders betroffen</p><p>Am Anfang der Corona-Krise wurden Prekarität und Armut in der Schweiz für alle sichtbar. In reichen Städten wie Genf und Zürich warteten Menschen in langen Schlangen auf die Verteilung von Essenspaketen – ein ungewohntes Bild. Der Staat hatte zwar sofortige Massnahmen eingeleitet, um die schlimmsten Konsequenzen der Bekämpfung der Pandemie einzudämmen. Er hat zur Bewältigung der Pandemie tripartite Strukturen eingebracht und die Sozialpartner, spezifisch auch die Gewerkschaften, immer vorgängig angehört. Das wurde in der ILO-Konferenz gewürdigt.</p><p>Doch trotz dieser positiven Massnahmen fielen etliche Arbeitnehmende durch die Maschen des Sozialstaates. Vor den Essenausgaben warteten «Working-Poor», Arbeitnehmende, die kein Recht auf Kurzarbeit oder auf Lohn hatten, so z. B. Reinigungskräfte auf Abruf in Privathaushalten.</p><p>Es warten heute noch Migrant*innen ohne geregelten Aufenthalt oder solche mit geregeltem Aufenthalt, die entweder kein Recht auf Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe oder Angst haben, Sozialhilfe zu beanspruchen, weil sie dadurch ihr Aufenthaltsrecht verlieren könnten. Das Recht auf Unterstützung in Not ist ein Grundrecht in der Schweiz. Aber Migrant*innen die von diesem Recht Gebrauch machen, können deswegen ihre Aufenthaltsbewilligung verlieren. Dies ist inakzeptabel.</p><p>Frauen, speziell Migrantinnen, sind besonders betroffen, das zeigen die Berichte der ILO. Dabei ist ihre Arbeit unermesslich wertvoll, vor allen in den systemrelevanten Berufen wie der Pflege. Sie garantieren die Grundversorgung der Gesellschaft und das Funktionieren des Gesundheitssystems. Aber ihre Arbeit endet nicht dort. Zu Hause müssen viele noch die Betreuung der Kinder garantieren und sogar schulische Aufgaben bei Schliessungen von Schulen und Kindergärten übernehmen. Eine enorme Belastung, besonders für Migrantinnen, die oft mangels guter Beherrschung der Schulsprache oder digitalem Know-hows ihre Kinder nicht unterstützen können.</p><p>Hier braucht es Verbesserungen, das hat die ILO-Konferenz gezeigt, auch und gerade in der reichen Schweiz, wo die Lohnunterschiede besonders stossend und die Kontrollinstrumente noch viel zu schwach sind.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/ilo_logo_beschnitten.png" length="92369" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7600</guid><pubDate>Sun, 06 Jun 2021 10:54:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz und aktive Gewerkschaftsarbeit für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-und-aktive-gewerkschaftsarbeit-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Resolution der 301. SGB-Delegiertenversammlung vom 28. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften haben seit Beginn der Verhandlungen zum Rahmenabkommen klar die Position vertreten, dass der Lohnschutz gewährleistet sein muss («rote Linie»). Dieser Grundsatz sollte eigentlich selbstverständlich sein. Doch im Laufe der Verhandlungen wurde immer offensichtlicher, dass EU-Vertreter, aber auch Arbeitgeberkreise und FDP-Bundesräte in der Schweiz den Lohnschutz substanziell schwächen wollen. Vor diesem Hintergrund gab es keinen anderenAusweg, als die Verhandlungen zum Rahmenabkommen abzubrechen. Der Preis eines Verhandlungsabschlusses wäre für die Arbeitnehmendenin der Schweiz zu hoch gewesen. Das Abkommen hätte den Lohnschutz und den Service public gefährdet. Das wäre für die Gewerkschaften nicht akzeptabel gewesen.</p><p>Der Schutz der Arbeitnehmenden muss verbessert und nicht verschlechtert werden – in derSchweiz und in der EU. Diese Position teilen die europäischen Schwestergewerkschaften des SGB sowie der europäische Dachverband EGB. Der SGB wird sich zusammen mit den Gewerkschaften in Europa weiterhin dafür einsetzen, dass es in dieser Frage vorwärts geht. Es braucht mehr Gesamtarbeitsverträge mit einem wirksamen Lohnschutz und staatliche Mindestlöhne für Branchenund Berufe ohne GAV. Kein Land in Europa hat so hohe Hürden für die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV wie die Schweiz («Arbeitgeberquorum»).</p><p>Beunruhigend sind neuere Entwicklungen wie der grenzüberschreitende Onlinehandel über Tiefstlohn-Firmen wie Amazon und Zalando sowie die damit verbundene Logistik mit Subunternehmerstrukturen. Um solche Prekarisierungstendenzen zu verhindern, braucht es eine stärkere grenzüberschreitende Gewerkschaftsarbeit.</p><p>In den letzten Wochen haben Schweizer Arbeitgeberkreise mit dem Vorwand des Verhandlungsabbruchs beim Rahmenabkommen Verschlechterungen beim Arbeitnehmerschutz gefordert («Fitnessprogramm»). Der SGB wird solchen Versuchen entschieden entgegentreten.</p><p>Die Einführung derPersonenfreizügigkeit – verbunden mit den Flankierenden Massnahmen – war ein sozialer Fortschritt, indem die Berufstätigen mit EU-Pass mehr Rechte erhalten haben.Doch es braucht weitere Verbesserungen,insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit, bei derAufenthaltssicherheit,der sozialen Absicherung und dem Recht auf Familienzusammenführung von EU-Bürgerinnen und-Bürgern.</p><p>Die Bilateralen Verträge sind für die Arbeitnehmenden wichtig. Eine Eskalation durch die Schweiz oder die EU-Kommission ist unerwünscht. Auch wenn es in Bezug auf das Rahmenabkommen unterschiedliche Sichtweisen gibt, müssen die bestehenden Verträge eingehalten werden. Die Schweiz soll daher die Kohäsionsmilliarde baldmöglichst freigeben. Diese trägt dazu bei, dass das Wohlstandsgefälle in Europa sinkt und die demokratischen Strukturen gestärkt werden. Umgekehrt hat sich die EU durch die Bilateralen Verträge zur gegenseitigen Produkteanerkennung, zur Forschungszusammenarbeit usw. verpflichtet.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7595</guid><pubDate>Fri, 04 Jun 2021 14:58:42 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss zu einem sozialen Europa beitragen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-schweiz-muss-zu-einem-sozialen-europa-beitragen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz liegt mitten in Europa. Unsere Zukunft ist eng mit derjenigen unserer Nachbarländer verknüpft. Zur Bewältigung der grossen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts – zunehmende soziale Ungleichheit und Prekarisierung, Klimanotstand und Verlust der Biodiversität sowie Autoritarismus und Kriege – können wir am besten in enger Kooperation mit unseren Partner*innen beitragen.</p><p>Nach dem Scheitern des missratenen Rahmenabkommens braucht es dafür einen neuen Ansatz, der die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung in den Vordergrund stellt: Der Ausbau der Kooperation, die Etablierung von Mechanismen des Finanzausgleichs und die Stärkung der Rechte aller Arbeitnehmender ungeachtet ihrer Herkunft ermöglichen einen sozialen Ausgleich bzw. eine Angleichung der Lebensstandards nach oben. Die Schweiz kann und muss sich an diesem neuen Ansatz der europäischen Integration beteiligen.</p><p class="heading--h4">Paradigmenwechsel nötig</p><p>Wir haben den vorliegenden Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen abgelehnt, weil er dem Marktzugang von Unternehmen gegenüber dem Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen den Vorrang gab. Seine Umsetzung hätte die «flankierenden Massnahmen» aufs Spiel gesetzt sowie den Service Public geschwächt. Die sozialen Kräfte in Europa – vom Europäischen Gewerkschaftsbund bis zu den fortschrittlichen Fraktionen im EU-Parlament – haben unser Anliegen unterstützt, auch künftig griffige Massnahmen gegen das Lohndumping zu sichern. Denn eine Aushöhlung des Lohnschutzes hätte den Arbeitnehmenden in der Schweiz unabhängig von ihrer Herkunft geschadet. Und der Kampf gegen das Lohndumping auch innerhalb der EU bleibt das Anliegen aller fortschrittlichen Kräfte.</p><p>Gleichzeitig haben wir den nationalkonservativen Angriff auf die Personenfreizügigkeit abgewehrt – an vorderster Front gegen die fremdenfeindliche Begrenzungsinitiative der SVP. Jetzt ist der Weg frei für einen echten Beitrag der Schweiz zu einem sozialen Europa.</p><p>Dazu braucht es einen politischen Paradigmenwechsel: Die Schweiz muss ein stabiles Verhältnis zur EU auf die gemeinsamen Interessen der breiten Bevölkerung bauen: Auf soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sowie eine mit starken Arbeitnehmendenrechten verbundene Bewegungsfreiheit. Dafür setzen wir uns ein:</p><p class="heading--h4">Erstens: Die Soziale Säule der Zusammenarbeit stärken</p><p>Die EU hat 2017 Grundsätze einer «Europäischen Säule sozialer Rechte» und seither darauf aufbauend zukunftsweisende Rahmengesetze (Richtlinien) beschlossen. Wenn die EU-Mitgliedsstaaten ihnen in der Umsetzung Substanz verleihen und die EU-Instanzen sie bei Rechtsstreitigkeiten als Massstab anerkennen, können sie die Zukunft des europäischen Projektes prägen. Die Schweiz muss ihrerseits dieselben arbeitsrechtlichen Standards einhalten und die Arbeitnehmenden entsprechend schützen.</p><p>Wir fordern darum, dass sich die Schweiz zu diesen Prinzipien bekennt und dass sie die wichtigsten Bestimmungen der bestehenden und noch in Erarbeitung stehenden EU-Richtlinien übernimmt, welche diese Prinzipien umsetzen: Die Verbesserung der Mindeststandards bei Arbeitsverträgen, die Durchsetzung von Lohngleichheit, eine Elternzeit, die Förderung der GAV-Abdeckung und die Verpflichtung zur Einhaltung von GAV, Mitbestimmungsrechte in Unternehmen, Schutz bzw. Gleichbehandlung von atypischen Arbeitsverhältnissen (Leiharbeit etc.) sowie die Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht</p><p>In welcher Weise sich die Schweiz den europäischen Normen annähert – ob im Rahmen eines Vertragswerkes oder in Form von «Swisslex»-Paketen wie schon in den 90er Jahren – ist sekundär gegenüber ihrem Gehalt: Sie müssen dazu beitragen, die Rechte der Arbeitnehmenden und ihre Lebensbedingungen zu verbessern.</p><p class="heading--h4">Zweitens: den Solidaritätsbeitrag der Schweiz an die Länder der Europäischen Union verstärken</p><p>Auch in der Schweiz gibt es Armut und «Working poor». Dies ist Ausdruck einer zunehmenden sozialen Ungleichheit, die wir vehement bekämpfen. Doch insgesamt ist die Schweiz ein wohlhabendes Land. Nirgends gibt es mehr Superreiche als hier. Die Schweiz muss darum dazu beitragen, das Wohlstandsgefälle in Europa zu mildern. Ein solcher Solidaritätsbeitrag an Europa ist nicht nur fair, sondern auch vorausschauend. Er trägt dazu bei, dass sich ärmere Regionen in Europa entwickeln können, ohne auf einen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Lohnkosten zu setzen.</p><p>Deshalb fordern wir, dass die Schweiz ihren Beitrag an den Kohäsionsfonds für die Länder Osteuropas deutlich erhöht. Zudem soll sie Kooperationsprojekte im Anschluss an den «EU Recovery plan» zum Wiederaufschwung nach Corona entwickeln und zukunftsweisende Initiativen der EU übernehmen, zum Beispiel die europäische «Jugendgarantie», welche allen Menschen unter 30 Jahren eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz sichern will.</p><p>Auch im Bereich der Bildung und Forschung sollte die Schweiz grosszügig sein und mehr zu gemeinsamen europäischen Projekten beitragen. Sie muss mehr Mittel zur Verfügung stellen für Austauschstipendien für junge Menschen aus Europa in der Schweiz und umgekehrt.</p><p class="heading--h4">Drittens: Gleiche soziale Rechte für EU-BürgerInnen, die in der Schweiz arbeiten und leben</p><p>Die Einführung der Personenfreizügigkeit verbunden mit starken Arbeitsrechten und Lohn-schutz im Jahr 2002 bedeuteten einen historischen Fortschritt. Wir wollen diese Erfolgsgeschichte fortsetzen, indem wir die Aufenthaltssicherheit, die soziale Absicherung und das Recht auf Familienzusammenführung von EU-BürgerInnen in der Schweiz stärken, insbesondere im Falle von Arbeitslosigkeit. Die Schweiz soll diese wichtigen Elemente der Freizügigkeitsrichtlinie (UBR) übernehmen, ohne den Lohnschutz zu schwächen. EU-BürgerInnen aus den neuen und den alten EU-Staaten dürfen in Bezug auf die Niederlassungsbewilligung zudem nicht länger ungleich behandelt werden.</p><p>Verschlechterungen im Ausländergesetz, welche auch Menschen aus der EU betreffen, haben zu neuen Diskriminierungen z.B. beim Zugang zur Sozialhilfe geführt. Das ist nicht akzeptabel. Wir stehen dafür ein, dass für alle Menschen, die in der Schweiz leben und arbeiten, die gleichen Rechte gelten, unabhängig von ihrer Nationalität. Die Schweizer Sozialgesetzgebung muss überprüft und entsprechend angepasst werden. Der Bezug von Sozialleistungen darf die Aufenthaltssicherheit oder Einbürgerungsverfahren nicht beeinträchtigen.</p><p class="heading--h4">Viertens: Kooperation für mehr Steuergerechtigkeit</p><p>Soziale Sicherheit ist nur dann nachhaltig finanzierbar, wenn Menschen und Unternehmen tatsächlich gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Einige Schweizer Kantone betreiben seit Jahrzehnten einen Steuerwettbewerb mit immer tieferen Unternehmenssteuern und bieten sich als günstiger Steuerhafen für Steuerflüchtlinge und Briefkastenfirmen an. Damit muss endlich Schluss sein.</p><p>Die Schweiz muss von sich aus einen grossen Schritt auf die EU zugehen und eine enge Absprache der Steuerstandards anstreben. Wir fordern den Bundesrat auf, sich zu einem substanziellen Mindeststeuersatz für die Besteuerung gewinnbringender Unternehmen zu bekennen. Die Schweiz soll sich darauf vorbereiten, einen entsprechenden, von der EU beschlossen Standard zu übernehmen und zudem für die Besteuerung multinationaler Unternehmen dort, wo sie ihre Gewinne erzielen, eintreten. Zudem muss sich die Schweiz zur Kooperation bei der Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität bekennen und einen entsprechenden Aktionsplan aushandeln.</p><p class="heading--h4">Die Durchsetzung des Lohnschutzes muss auf die Verhältnisse vor Ort abgestimmt sein</p><p>Darüber hinaus soll jedes Land das Recht behalten, weitergehende und für alle Arbeitnehmenden unabhängig von ihrer Herkunft geltende Mindeststandards für Arbeitsbedingungen und Löhne festzulegen und zu ihrer Durchsetzung wirksame Kontrolldispositive einzurichten, die der realen Situation vor Ort angepasst sind. Nur so lässt sich die Nivellierung des Lohnschutzes und der Löhne nach unten verhindern</p><p>Die Schweiz muss ihre Zusammenarbeit mit der EU auch in diesem Bereich vertiefen. Mit der formellen Bewerbung um die Mitgliedschaft in der "European Labour Authority" (ELA) und in der tripartiten "Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen" (Eurofound) kann die Schweiz einen konkreten Beitrag zur grenzüberschreitenden Gewährleistung von Arbeitsbedingungen und zur Verhinderung von Dumping leisten.</p><p class="text-right"><strong>Pierre-Yves Maillard,</strong> Präsident SGB</p><p class="text-right"><strong>Adrian Wüthrich,</strong> Präsident Travail.Suisse</p><p class="text-right"><strong>Vania Alleva,</strong> Vizepräsidentin SGB und Präsidentin Unia</p><p class="text-right"><strong>Arno Kerst,</strong> Vizepräsident Travail.Suisse und Präsident Syna</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/180905_SGB-zeigt-rote-Linie-auf.jpg" length="563088" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7590</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 11:21:17 +0200</pubDate><title>Schluss mit der marktorientierten Ad-hoc-Grundversorgung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schluss-mit-der-marktorientierten-ad-hoc-grundversorgung</link><description>Essenzielle Versorgungsbereiche müssen Teil des Service public sein – oder wieder werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will das Ethanolpflichtlager zurück. Die Einsicht, dass dessen Abschaffung ein gravierender Fehler war, muss sich aber in der zukünftigen Ausrichtung des Service publics viel breiter bemerkbar machen.</p><p>Heute schwimmen wir darin, aber wir erinnern uns alle gut: Als sich im letzten Frühling das Coronavirus ausbreitete, sassen wir ziemlich «auf dem Trockenen» – Desinfektionsmittel war allgemein Mangelware. Zwar sprangen bald Schnapsbrennereien und Bierbrauereien ein und sattelten auf die Produktion von (minderwertigerem) Ethanol um, doch eine Lappalie war diese Knappheit nicht, wie insbesondere das Gesundheitspersonal und die PatientInnen in den Heimen und Spitälern erleben mussten.</p><p class="heading--h4">Zwar Kaffee, aber kein Desinfektionsmittel</p><p>Um der Knappheit solcher essenzieller Güter im Krisenfall vorzubeugen, existiert in der Schweiz das System der Pflichtlagerhaltung. Auf dessen Liste sind Produkte wie Reis, Heizöl oder Schmerzmittel – ja sogar Kaffee! – aber das zur Herstellung von Desinfektionsmitteln nötige Ethanol fehlt leider seit einigen wenigen Jahren. Dies, weil im Zug der Privatisierung der ehemaligen Alcosuisse eben auch das Ethanolpflichtlager aufgehoben wurde. Eine fatale Fehlentscheidung.</p><p class="heading--h4">«Just-in-time» reicht in der Krise nicht</p><p>Wenigstens reagierte der Bundesrat relativ schnell und eröffnete vor einigen Wochen eine Vernehmlassung zur Wiedererrichtung des Ethanolpflichtlagers, was selbstverständlich sehr zu begrüssen ist. Nur leider bleibt die Regierung mit diesem Vorschlag auf halbem Weg stehen, denn die Knappheit an Desinfektionsmitteln zu Beginn der Pandemie ist nicht einfach nur die Folge eines isolierten Fehlentscheids zur Aufhebung des Pflichtlagers, sondern vielmehr Ausdruck einer ganz grundsätzlich fehlgeleiteten Konzeption über die Grundversorgung bzw. den Service public in vielen seiner Bereiche. Denn die Pandemie hat breitflächig gezeigt, dass es fatal ist, essenzielle Wirtschafts- und Versorgungsbereiche fahrlässig dem «Just-in-time-Management» beziehungsweise der Profitlogik des Marktes zu unterwerfen.</p><p>So geschehen ist dies leider auch im grösseren Stil im Gesundheitswesen, als mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung vor bald zehn Jahren die Krankenhäuser allgemein auf Wettbewerb getrimmt wurden. Die Folge davon war eine sukzessive Reduktion der im Normalfall brachliegenden und daher nicht gewinnbringenden «Vorhalteleistungen»: Reservebetten wurden aufgehoben, Maskenlager beseitigt, der Personalbestand bis zum Anschlag reduziert und wichtige Investitionen aufgeschoben. Das ging lange gut – mit der gewichtigen Ausnahme, dass das Pflegepersonal schon seit Jahren unter der herbeigeführten Personalknappheit leidet –, bis dann die Pandemie kam und damit urplötzlich an allen Ecken und Enden Versorgungsengpässe auftraten: IPS-Betten fehlten, Fachpersonal gab es zu wenig, Masken waren Mangelware und die Zivilschutzspitäler entpuppten sich als marode und unbrauchbar.</p><p>Zwar gelang es der reichen Schweiz auch hier relativ schnell, Abhilfe zu schaffen und in einem allgemeinen Kraftakt Intensivbetten aufzustocken und Atemschutzgeräte zu besorgen. Doch bereits mit dem Anrollen der zweiten Viruswelle nur einige Monate später war der Bettenbestand erneut stark reduziert und das Spiel ging von vorne los. Ein Spiel, das unter dem Strich nicht nur sehr teuer war, sondern wohl leider auch Menschenleben gekostet hat.</p><p class="heading--h4">Was kostet, muss auch funktionieren</p><p>Eine grundsätzliche Lehre aus dieser Pandemie muss daher sein: Essenzielle Versorgungsbereiche dürfen nicht der Schönwetterlogik des Marktes unterworfen werden, sondern müssen Teil der Grundversorgung beziehungsweise der öffentlichen Infrastruktur sein – beziehungsweise wieder werden. Nur das garantiert, dass wir überall dort «Pflichtlager» aufrechterhalten können, wo wir sie im Krisenfall auch brauchen.</p><p>Dass uns das teuer kommt ist erstens kein Argument und zweitens schlicht falsch. Denn der eigentliche Skandal der Pandemie liegt doch darin, dass das zu stark auf Wettbewerb getrimmte Schweizer Gesundheitswesen im internationalen Vergleich einerseits extrem teuer ist – unter den OECD-Ländern geben nur die USA mehr für Gesundheit aus – und andererseits dennoch deutlich mehr Covid-Todesfälle zu beklagen hatte als viele europäische Vergleichsländer mit viel tieferen Gesundheitsausgaben (darunter Deutschland, Österreich, die Niederlande und Skandinavien).</p><p>Und damit zurück zum Ethanol: Auch hier will der Bundesrat nur einen halbherzigen Schritt gehen. Denn die Wiedereinführung des Pflichtlagers unter dem Dach des quasi als «Public-Private-Partnership» funktionierenden Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung ist kompliziert und pannenanfällig (davon zeugen etliche Beispiele der Vergangenheit). So muss ein komplexes und kostspieliges System mit Pflichtlagerquoten für Dutzende von Privatfirmen aufgebaut und überwacht werden. Wesentlich einfacher wäre es, Alcosuisse wieder zum Leben zu erwecken und mit der zentralisierten Haltung eines Ethanolpflichtlagers zu betrauen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/5/csm_Desinfektion-haende-spruehnebel_iStock-zsv3207_5d6cc34e7e.jpg" length="268363" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7587</guid><pubDate>Wed, 02 Jun 2021 09:43:17 +0200</pubDate><title>Weg mit den schwarzen Listen, Schluss mit den Kopfprämien!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kvg-weg-mit-den-schwarzen-listen-schluss-mit-den-kopfpraemien</link><description>In der Sommersession werden wegweisende Entscheide zur Finanzierung und zum Zugang im Gesundheitswesen gefällt.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Verfassungswidrige Einschränkung der Leistungen</h3><p>Gemäss Bundesverfassung muss in der Schweiz jede Person «die für ihre Gesundheit notwendige Pflege» erhalten. Seit der Einführung der sogenannten «schwarzen Listen» im Jahr 2010 wird dieser Grundsatz aber in gravierender Weise verletzt. Mit diesen Listen können die Kantone «säumige PrämienzahlerInnen» erfassen und deren Zugang zu Gesundheitsleistungen auf nicht weiter definierte Notfallbehandlungen einschränken. Was dies im Extremfall bedeuten kann, ist schon mehrfach publik geworden: So wurde 2018 im Kanton Graubünden einem HIV-positiven Patienten von der Krankenkasse die Finanzierung seiner Medikamente verweigert, weil er mit den Prämienzahlungen im Verzug war. Der Mann verstarb daraufhin an Begleiterkrankungen von AIDS. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern die schwarze Liste des Kantons, auf der sein Name stand.</p><p>Bei der Einführung dieser Listen gingen deren VerfechterInnen von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Doch das Problem ist nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten: Schweizweit wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für Prämien betrieben. Schuld daran ist direkt die unsoziale Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens, die in der Grundversicherung zu 80% über Kopfprämien und darüber hinaus mit weiteren 22 Milliarden Franken über direkte Kostenbeteiligungen der Bevölkerung läuft. Dieses System schafft beste Voraussetzungen dafür, dass Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen in die Zahlungsunfähigkeit getrieben werden. Dabei werden sie zusätzlich von den Krankenkassen schikaniert, die mit dem Inkasso teilweise ein regelrechtes Geschäft betreiben – etwa, indem sie jede verschickte Prämienrechnung einzeln in Betreibung setzen und darauf jeweils teure Gebühren erheben.</p><p>Die Gesundheitskommission des Ständerats will nun zwar einige dieser Praktiken unterbinden, sie hat aber beim wichtigsten Punkt eine Kehrtwende gemacht: Im Gesetzesentwurf, den sie in Vernehmlassung gegeben hat, wollte sie auch die schwarzen Listen abschaffen, doch vor einigen Wochen hat sie sich plötzlich wieder dagegen entschieden. Dieser völlig unverständliche Entscheid muss im Ständerat unbedingt korrigiert werden!</p><h3 class="heading--h4">Soziale Finanzierung einzige nachhaltige Lösung</h3><p>Langfristig noch wichtiger ist aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und für die öffentliche Gesundheit schädlichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung der Schweizer Gesundheitsversorgung anerkennen und entsprechend mithelfen, die Probleme an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme dazu wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird. Bevor dies der Fall ist hat, das Parlament aber bereits in der kommenden Session die Möglichkeit, wichtige Pflöcke einzuschlagen. So kann es beim Abbau der überschüssigen Krankenkassenreserven endlich vorwärtsgehen, indem die dazu in Behandlung kommenden Standesinitiativen der Kantone Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg angenommen werden. Nichts lässt nach einer Pandemie mehr rechtfertigen, dass die Krankenkassen heute auf einem Berg von über 12 Milliarden Reserven sitzen, der stetig weiter und weiter wächst. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss baldmöglichst mindestens zur Hälfte an sie zurückbezahlt werden.</p><h3 class="heading--h4">Nein zur Notfallgebühr</h3><p>Darüber hinaus muss der Ständerat in der Sommersession unbedingt an seiner Position festhalten, die – im Rahmen einer parlamentarischen Initiative vom Nationalrat geforderte – Einführung einer «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» abzulehnen. Den Leuten trotz bereits horrend hoher Kostenbeteiligung noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen – ganz in der Annahme, dass diese aus «Spass» bzw. mangelndem Kostenbewusstsein in unnötigen Fällen den teuren Spitalnotfall aufsuchen – ist absolut nicht zulässig. Überall mangelt es an HausärztInnen und diese sind, zu recht, oft nicht mehr «in alter Manier» 24 Stunden verfügbar. Dass da hin und wieder ein Bagatellfall in der Notaufnahme landet, ist die logische Konsequenz – und zudem wesentlich billiger, als mit dieser neuen Gebühr Notfallaufnahmen von wirklich schweren Fällen zu verhindern. Denn genau das wäre die Konsequenz: Bereits heute verzichtet jedeR fünfteR VersicherteR aus finanziellen Gründen auf nötige Gesundheitsleistungen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7581</guid><pubDate>Fri, 28 May 2021 11:50:49 +0200</pubDate><title>CO2-Gesetz: Nein-Kampagne heuchlerisch und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/co2-gesetz-nein-kampagne-heuchlerisch-und-falsch</link><description>Fakenews, Lobbyisten und Grosskonzerne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit unverschämten und nachweislich falschen Behauptungen trommelt die SVP seit Wochen gegen die CO<sub>2</sub>-Revision – als gut geölte Marionette der finanzstarken Erdöllobby. Aus gewerkschaftlicher Sicht kann man darüber nur den Kopf schütteln und zu einer breiten Mobilisierung für die Annahme des CO<sub>2</sub>-Gesetzes aufrufen!</p><p class="heading--h4">Lügen kostet nichts</p><p>Die GegnerInnen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes führen seit Wochen eine beispiellose Lügenkampagne. Sie leugnen dabei zwar grösstenteils nicht (mehr) die menschgemachte Klimaerwärmung – in einem Land wie der Schweiz, welches überdurchschnittlich stark vom längst stattfindenden Klimawandel betroffen ist, wäre dies dann doch zu viel des Guten –, sondern vielmehr die finanziellen Verteilwirkungen der verschiedenen Massnahmen. «1000 Franken Mehrbelastung für einen vierköpfigen Haushalt»: so lautet die SVP-Kampfparole, die komplett verschweigt, dass der grösste Teil der zusätzlichen Abgaben in Form von Pro-Kopf-Rückerstattungen direkt an die Haushalte zurückfliesst und somit für Familien mit tiefen Einkommen am Ende des Monats in den vielen Fällen mehr – und nicht weniger – Geld im Portemonnaie übrigbleibt. Genau so könnte man behaupten, die RentnerInnen litten finanziell unter den AHV-Mehrwertsteuerprozenten, oder die BäuerInnen würden durch die Steuerzahlungen belastet, welche zur Finanzierung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen nötig sind.</p><p class="heading--h4">Die Immobilienlobby will plötzlich die MieterInnen verteidigen</p><p>Noch stossender ist, dass sich die SVP mit ihrer Kampagne urplötzlich als grosse Vertreterin der Mieterinnen und Mieter in diesem Land aufspielt. Dies, obwohl sich seit jeher keine andere Partei – mit Ausnahme der FDP – dermassen konsequent für die Interessen der Immobilienlobby und gegen jene der Mieterinnen und Mieter eingesetzt hat. Zur Volksinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum, beispielsweise, hat die Partei mit 334 zu 2 Stimmen die Nein-Parole beschlossen.</p><p>Klar: Das CO<sub>2</sub>-Gesetz wird im Gebäudebereich auf der einen Seite zu Mehrkosten führen. Heizen mit Öl wird durch die Erhöhung der CO<sub>2</sub>-Abgabe leicht teurer und die Installation klimafreundlicher Heizsysteme kostet zunächst etwas. Über den gesamten Lebenszyklus gesehen sind aber Wärmepumpen und Co. bereits heute oft billiger als Ölheizungen. Dies gilt umso mehr, wenn ein entsprechendes Gebäude gleichzeitig auch besser isoliert wird und damit der Heizungsbedarf sinkt. Solche Sanierungen werden auch künftig über den Klimafonds und die kantonalen Energieprogramme kräftig subventioniert. Es gibt also keine sachlichen Gründe, welche eine zusätzliche Belastung der MieterInnen durch die neuen Abgaben und Vorgaben des CO<sub>2</sub>-Gesetzes rechtfertigen würden. Und dennoch drohen solche zusätzlichen Belastungen: Allerdings nicht mit dem CO<sub>2</sub>-Gesetz, sondern mit der von bürgerlichen Parteien angestrebten weiteren Aushöhlung des MieterInnenschutzes im Rahmen der kommenden Mietrechtsrevision. Munter mit dabei: Natürlich die SVP.</p><p class="heading--h4">Internationale Multis schmieren die Nein-Kampagne</p><p>Bei der letztjährigen Kampfjet-Abstimmung haben es die internationalen Rüstungskonzerne tunlichst vermieden, als Akteure oder Finanzierer der Ja-Kampagne aufzutreten. Dies wäre zu Recht als inakzeptable Einmischung in demokratische Prozesse der Schweiz aufgefasst worden. Bei der CO<sub>2</sub>-Abstimmung warf es hingegen bis anhin keine grossen Wellen, dass die von ausländischen Grosskonzernen (Shell, BP, Total, Eni) dominierte Erdölvereinigung (heute «Avenergy») die Gegenkampagne nicht nur im Hintergrund unterstützt, sondern von der Referendumssammlung bis zum Abstimmungssonntag massgeblich mitfinanziert und -führt. Wenn es darum geht, in der «souveränen Schweiz» die Klimapolitik zu blockieren, baut die SVP also gerne auf tatkräftige Unterstützung aus dem Ausland.</p><p class="heading--h4">Science-Fiction als Alternative zum Ja</p><p>Mit ihrer Wasserstoffstrategie hat die SVP eine eigene «Lösung» zur Bekämpfung des Klimawandels präsentiert, welche allerdings grösstenteils im Bereich der Science-Fiction anzusiedeln ist. Um nur schon den motorisierten Individualverkehr auf Wasserstoff umzustellen, müsste die in der Schweiz produzierte und importierte Strommenge verfünffacht werden, was absolut unrealistisch ist. Anstatt zur Herstellung von Wasserstoff, könnte man zusätzliche Stromkapazitäten auf Basis der längst marktreifen Elektromobilität auch direkt als Antriebstechnologie verwenden (und damit die bei der Gewinnung von Wasserstoff anfallenden, riesigen energetischen Umwandlungsverluste vermeiden), wie dies das CO<sub>2</sub>-Gesetz vorsieht. Diesen Gedankenschritt sucht man im «Plan Imark» allerdings vergeblich, weil Letzterer Seriosität ja auch nicht beinhalten, sondern – zumindest bis zur kommenden Abstimmung – primär vorgaukeln soll. Die falschen Behauptungen zu den finanziellen Verteilwirkungen des CO<sub>2</sub>-Gesetzes werden dadurch aber kein bisschen wahrer.</p><p class="heading--h4">Ein Ja ist zwingend – gerade für BüezerInnen</p><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht lässt sich nur wiederholen: Das CO<sub>2</sub>-Gesetz ist nicht perfekt, insbesondere deshalb nicht, weil es für das absolut unabdingbare Erreichen der Schweizer Klimaziele («Nettonull» bis 2050) nicht ausreicht. Dennoch ist die Vorlage ausgewogen und dahingehend richtig ausgestaltet, dass weder die BüezerInnen noch die Landbevölkerung bestraft werden, sondern vor allem reiche UmweltsünderInnen. Eine Annahme ist deshalb ein Ja dafür, endlich mit einer griffigen Klimapolitik zu beginnen. Und daran kann niemand ein grösseres Interesse haben, als die Arbeitnehmenden. Denn sie sind es, die zuallererst und am meisten unter den Verwerfungen der Klimaerwärmung zu leiden haben.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.jpg" length="115150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7568</guid><pubDate>Sat, 22 May 2021 15:44:00 +0200</pubDate><title>Respekt! Mehr Lohn, mehr Rente.</title><link>https://www.14juni.ch/</link><description>Von einer echten Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Deshalb mobilisieren wir uns wieder am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/kampagnen/4_frauen_transparent.png" length="1093408" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7525</guid><pubDate>Sat, 22 May 2021 15:21:00 +0200</pubDate><title>Ja zum CO2-Gesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-co2-gesetz</link><description>Endlich Klimapolitik!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB-Vorstand hat einstimmig die Ja-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen. Dieses ist die Grundlage dafür, dass die Schweiz bei der Bekämpfung der Klimaerhitzung endlich vorwärts machen kann. Darauf sind gerade Arbeitnehmende stark angewiesen.</p><h3 class="heading--h4">Höchste Zeit</h3><p>Nachdem die bürgerliche Mehrheit im Parlament jahrelang eine Haltung eingenommen hat, die politisch praktisch einer Leugnung der Klimaerhitzung gleichkam, haben sich National- und Ständerat im letzten Herbst endlich auf einen klimapolitischen Minimalkompromiss geeinigt und die Revision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Dieses bildet die Grundlage für die international von der Schweiz längst eingegangenen Klimaziele ("Netto-Null" bis 2050). Diese Ziele müssten zwar erstens noch ambitionierter sein und werden zweitens gemäss ExpertInnen alleine mit diesem CO2-Gesetz auch nicht erreicht. Und dennoch ist die Revision von unschätzbarer Wichtigkeit. Denn sie ist überhaupt erst der Einstieg der Schweiz in eine Klimapolitik, die diesen Namen wirklich verdient. International schliesst die Schweiz damit zwar nicht in die Spitzengruppe auf – in die sie aufgrund ihres Wohlstands und der damit verbundenen klimapolitischen Sünden der Vergangenheit eigentlich gehörte – aber immerhin fällt sie nicht weiter zurück.</p><h3 class="heading--h4">Klimawandel findet statt</h3><p>Der Klimawandel ist weder zeitlich noch räumlich ein entferntes Phänomen, sondern er findet längst statt. Vor allem hier und jetzt: die Temperaturen steigen in der Schweiz heute doppelt so stark an wie im weltweiten Durchschnitt. Dies ist nicht nur sehr kostspielig (beispielsweise was den Unterhalt und den Schutz der Infrastruktur betrifft) sondern es macht auch der Bevölkerung spürbar zu schaffen – speziell jenen, die "schaffen". Denn heisser wird es vor allem auch auf der Arbeit, sei es auf dem Bau, im Verkehr, im Tourismus oder in der Pflege. Darunter leidet zunehmend die Gesundheit der Betroffenen, und das in doppelter Hinsicht: Der Hitze und dem Wetter am stärksten ausgesetzt sind zumeist Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen. Diese können sich wiederum die grüne Oase in der Innenstadt weit weniger gut leisten als etwa die kleine Mietwohnung an der Ausfallstrasse mit hohen Lärm- und Schadstoffemissionen.</p><h3 class="heading--h4">Sozial absolut tragbar</h3><p>Eine griffige Klimapolitik ist also nicht nur absolut unausweichlich, sie ist auch im ureigensten Sinne der Arbeitnehmenden. Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgase müssen dabei aber wortwörtlich "an der Quelle" ansetzen und dafür sorgen, dass möglichst viele der sich noch im Boden befindenden Reserven an fossiler Energie (Erdöl, Erdgas) gar nicht erst angezapft wird. Das CO2-Gesetz wählt diesen Weg mit der Einführung strengerer Grenzwerte für Ölheizungen und Neuwagen mit Verbrennungsmotor. Darüber hinaus sind Lenkungsabgaben ein wichtiges Mittel, um die Attraktivität CO2-freier Mobilität sowie emissionsfreier Heizungssysteme zu erhöhen. Solche zusätzlichen Abgaben müssen aber weitgehend an die Bevölkerung zurückverteilt und eine weitergehende finanzielle Belastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen damit verhindert werden. Denn diese leiden ersten heute schon unter zu teuren Mieten und viel zu hohen Krankenkassenprämien und verursachen zweitens sowieso viel weniger Emissionen als reiche Haushalte mit Zweitwohnsitz und Drittauto. Das CO2-Gesetz wird diesem Anspruch gerecht, denn sowohl die Einnahmen der erhöhten CO2-Abgabe auf Brennstoffe als auch jene der neuen Flugticket- und Privatflugabgabe werden grösstenteils pro Kopf an die Bevölkerung zurückverteilt. Haushalte mit bescheidenen Einkommen (und entsprechend bescheidenen Emissionen) erhalten damit unter dem Strich mittelfristig mehr Geld zurück und werden langfristig höchstens in Einzelfällen geringfügig zusätzlich belastet</p><h3 class="heading--h4">Grundstein für neue Arbeitsplätze</h3><p>Das CO2-Gesetz legt nicht nur den Grundstein für eine seriöse Klimapolitik, sondern es ist auch die Basis für weitere nötige Investitionsprogramme. Neben einer grossen Summe für Gebäudesanierungen werden mit dem Gesetz etwa Mittel für den Ausbau von Nachtzugverbindungen und für die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien in der Luftfahrt gesprochen. Solche Investitionsprogramme für den ökologischen Umbau müssen nach einer Annahme des CO2-Gesetzes kräftig aufgestockt und ausgebaut werden, und zwar mit allgemeinen Steuermitteln. Im Zentrum steht dabei die Energiewende hin zu einer Komplettversorgung mit erneuerbaren Energien. Der dafür notwendige massive Ausbau insbesondere der Solarenergie wird nicht nur dazu führen, dass die Schweiz die im neuen CO2-Gesetz verankerten Klimaziele auch wirklich erreichen kann – und diese hoffentlich sogar übertrifft –, sondern er schafft auch Tausende neue, nachhaltige Arbeitsplätze im ganzen Land.</p><p><strong>Deshalb: am 13. Juni JA zum CO<sub>2</sub>-Gesetz.</strong></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.jpg" length="115150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7571</guid><pubDate>Thu, 20 May 2021 15:03:53 +0200</pubDate><title>Armut ist kein Verbrechen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/armut-ist-kein-verbrechen</link><description>Angst vor Aufenthaltsverlust: Viele Migrant*innen verzichten trotz Anspruch auf Sozialhilfe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Pandemie trifft Migrant*innen besonders hart. Viele wagen nicht, in der Not Sozialhilfe zu beantragen, da dies ihre Aufenthaltssicherheit gefährden kann. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats berät am 27. Mai eine Parlamentarische Initiative, die diese Ungerechtigkeit mindern kann.</p><p>Jobverlust, Kurzarbeit, ein Unfall oder eine Krankheit können Menschen aus der Bahn werfen und in eine Notsituation bringen. Als Auffangnetz für solche Situationen kennt die Schweiz das in der Verfassung verankerte Grundrecht auf Unterstützung in der Not. Doch obwohl dieses Grundrecht für alle Bewohner*innen in der Schweiz gilt, sind Migrant*innen faktisch davon ausgeschlossen, selbst wenn sie einen geregelten Aufenthalt in der Schweiz haben. Denn für sie kann Sozialhilfebezug den Verlust ihres Aufenthaltsrechts bewirken.</p><p>Seit Inkrafttreten des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Januar 2019 kann dies sogar Menschen treffen, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind bzw. ihren Lebensmittelpunkt hier haben. So fürchten Migrant*innen, die einen geregelten Aufenthalt haben und Recht auf Sozialhilfe hätten, die Konsequenzen des Bezugs und verzichten darauf, um ihre Heimat nicht zu verlieren.</p><p>Diese Situation hat sich in der Corona-Pandemie zugespitzt: Viele Migrant*innen arbeiten in den von Schliessungen besonders betroffenen Branchen mit tiefen Löhnen. Schon die Einbussen aufgrund von Kurzarbeit treffen sie empfindlich, und ein Stellenverlust kann existenzbedrohend sein.</p><p>Zwar hat das Staatssekretariat für Migratoin (SEM) eine Weisung herausgegeben, dass Sozialhilfebezug wegen der Coronasituation nicht gemäss AIG bestraft werden soll. Doch die Auslegung der Weisung liegt bei den Kantonen und viele Betroffene befürchten, dass diese den Ermessensspielraum nicht zu ihren Gunsten interpretieren. Anders als Schweizer*innen in der gleichen Situation verzichten sie deshalb darauf, ihr Grundrecht auf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.</p><p>Migrant*innen tragen wie Menschen mit Schweizer Pass zum Funktionieren der Gesellschaft bei: Sie sind überdurchschnittlich oft in sogenannt systemrelevanten Berufen tätig, zahlen Steuern, engagieren sich in Vereinen oder leisten Freiwilligenarbeit. Doch wenn sie staatliche Unterstützung brauchen, bestraft sie das AIG mit einer Rückstufung oder Verlust der Aufenthaltsbewilligung.</p><p>Diese Diskriminierung eines Teils der Bevölkerung ist nicht mit dem Prinzip der Solidarität des Sozialstaats kompatibel. Am 27. Mai kann die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) dieser Ungleichbehandlung entgegenwirken: Die parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» schlägt eine Änderung des AIG vor, die Migrant*innen wieder mehr Aufenthaltssicherheit geben sollen, indem Menschen ohne Schweizer Pass aufgrund von – unverschuldetem – Sozialhilfebezug ihre Bewilligung nicht mehr verlieren sollen, wenn sie sich seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhalten.</p><p>Die Annahme dieser Parlamentarischen Initiative wäre ein wichtiges Zeichen an diejenigen Kreise, die die Grundrechte von Menschen ohne Schweizer Pass noch mehr beschränken und das AIG weiter verschärfen wollen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/6/csm_Arbeitsintegration_B_7cb35aa781.jpg" length="382808" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7570</guid><pubDate>Thu, 20 May 2021 12:46:04 +0200</pubDate><title>Dialogforen sollen Betroffene besser in Berufsbildung einbeziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/dialogforen-sollen-betroffene-besser-in-berufsbildung-einbeziehen</link><description>Neue Gremienstruktur in der Berufsbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Berufsbildung ist eine Aufgabe von Bund, Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Gemeinsam setzen sie sich für eine qualitativ hochstehende Berufsbildung ein. Arbeitnehmende und ihre Interessen werden auf allen Ebenen vertreten. Damit ein breiter Einbezug erfolgt, wurden neu sogenannte Dialogforen geschaffen. Ein erstes Dialogforum OdA Arbeitnehmende findet am 23. Juni 2021 statt.</p><p>Auf den 1. Januar 2021 hin wurde die <a href="https://tbbk-ctfp.ch/de/organisation/tbbk" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Tripartite Berufsbildungskonferenz (TBBK)</a> geschaffen, als Bindeglied zwischen den verschiedenen Gremien auf operativer Ebene und dem nationalen Spitzentreffen auf der politischen Ebene. Die TBBK steuert die Berufsbildung verbundpartnerschaftlich auf strategischer Ebene und entwickelt sie weiter. Die Arbeitnehmenden werden in der TBBK durch ihre beiden Dachverbände SGB und Travail.Suisse vertreten.</p><p>Eine besondere Bedeutung nehmen in der neuen Gremienstruktur die sogenannten <a href="https://tbbk-ctfp.ch/de/organisation/dialogforen" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Dialogforen</a> ein. Sie stellen einen breiten Einbezug und den direkten Austausch der Akteure unter sich sowie mit den Mitgliedern der TBBK sicher. Insgesamt gibt es vier Dialogforen, je nach Zielgruppe. Für die Arbeitnehmenden und ihre Anliegen von besonderer Relevanz ist das Dialogforum OdA Arbeitnehmende, welches vom SGB und von Travail.Suisse organisiert wird.</p><p>Für das erste Dialogforum OdA Arbeitnehmende wird es folgende zwei Zielgruppen-Schwerpunkte geben:</p><ul><li>Menschen mit Migrationshintergrund und ihre Anliegen in der Berufsbildung (koordiniert durch den SGB, Kontakt: Nicole Cornu, Zentralsekretärin Bildungspolitik, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1upjvsl5jvyubGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">nicole.cornu(at)sgb.ch</a>)</li><li>Menschen mit Behinderungen und ihre Anliegen in der Berufsbildung (koordiniert durch Travail.Suisse, Kontakt: Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1dlilyGayhchpszbpzzl5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">weber(at)travailsuisse.ch</a>)</li></ul><p>Zum Dialogforum OdA Arbeitnehmende von Mittwochvormittag, 23. Juni 2021, von 9:15 bis 12:15 Uhr online sind Vertreter:innen aus den beiden Arbeitnehmer:innen-Dachverbänden, ihren angeschlossenen Verbänden, assoziierten Mitgliedern, Mitgliedern im Beobachterstatus und Organisationen der genannten Zielgruppen eingeladen. Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt und ist auf vierzig Teilnehmende limitiert.</p><p>Das Dialogforum OdA Arbeitnehmende soll eine Plattform bieten, um aus dem Blickwinkel der betroffenen Arbeitnehmenden bezogen auf Berufsbildung den Puls zu fühlen, Fragestellungen zu diskutieren und «good practice» auszutauschen. Das Dialogforum hat den Charakter einer Arbeitstagung und strebt konkrete Outputs an (bspw. Anträge zuhanden der TBBK). Auf diese Art und Weise kann ein Dialogforum Einfluss auf die Bearbeitung von Themen nehmen.</p><p>Interessierte melden sich bitte bei den angegebenen Kontaktpersonen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/4/csm_organisation_d_60ec2d8e6b.jpg" length="79132" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7562</guid><pubDate>Wed, 12 May 2021 18:04:01 +0200</pubDate><title>Nichts zu feiern: ungebremster Sturzflug der PK-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nichts-zu-feiern-ungebremster-sturzflug-der-pk-renten</link><description>Fünf Jahre SGB-Pensionskassen-Alarm</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Im fünften Jahr der Erhebung des SGB – welche rund 50 Pensionskassen mit über einer Million aktiv Versicherten umfasst – zeigt sich, dass sich die Situation auch im eben angebrochenen Jahr weiter zuspitzt: der mittlere Umwandlungssatz fällt 2021 auf 5,4 Prozent.</p><p class="heading--h4">Umwandlungssätze sind 20 Prozent tiefer als vor der Finanzkrise</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/c/csm_Rentnerin_aeltereFrau_Rechnungen_iStock-and-one_cut_c9ca7043f3.jpg" length="129462" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7553</guid><pubDate>Tue, 11 May 2021 13:37:51 +0200</pubDate><title>Es droht das Risiko der willkürlichen Kriminalisierung engagierter Gewerkschafter*innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-droht-das-risiko-der-willkuerlichen-kriminalisierung-engagierter-gewerkschafterinnen</link><description>Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Nein zum PMT</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über Polizeiliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung (PMT) möchte der Polizei mehr Möglichkeiten geben, potenziell gefährliche Personen ausserhalb von Strafverfahren mit repressiven Massnahmen zu belegen. Solche Massnahmen beschneiden in empfindlicher Weise die Rechte von Betroffenen, worunter auch unliebsame Gewerkschafterinnen oder z. B. Klima-Aktivisten fallen könnten, und gefährden rechtsstaatliche Prinzipien. Der SGB lehnt die Vorlage deshalb ab und unterstützt das Referendum.</p><p>Das Problem des vorliegenden Gesetzes sind v. a. die äusserst breiten und unpräzisen Begriffe, welche das reale Risiko bergen, dass eben nicht nur Terroristen in das Visier von übereifrigen Polizeibeamtinnen kommen, sondern irgendwann auch politisch engagierte, friedliche Personen wie Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter.</p><ul><li>Mit der neuen Definition von «terroristischer Aktivität» fallen potenziell alle Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung unter das Gesetz, die nach Ansicht der Polizei mit der «Verbreitung von Furcht und Schrecken» verwirklicht oder begünstigt werden. Grundlage für den Einsatz der vorgesehenen Massnahme sind somit reine Vermutungen.</li><li>Die Einschätzung, jemand verbreite «Furcht und Schrecken», reicht. Diese Definition von terroristischer Aktivität ist zu breit und kann zu Missbrauch führen, denn sie ist äusserst subjektiv.</li><li>Das Gesetz erlaubt eine sehr breite Definition von «Gefährlichkeit», welche in Zukunft unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betreffen könnte: Aussagen über die Gefährlichkeit einer Person oder deren Verhalten in der Zukunft sind immer Spekulationen, die kaum ohne Bezug auf die Gesinnung auskommen. Dabei besteht die Gefahr, dass politische Präferenzen der jeweiligen Strafverfolgungsbehörden bestimmen, wer als «potenziell gefährlich» gilt, die Massnahmen in diskriminierender Weise Anwendung finden werden und etwa das Recht auf freie Meinungsäusserung oder den gewerkschaftlichen Kampf beschränken könnten.</li></ul><p>Ausserdem werden gemäss der Vorlage alle Massnahmen (Überwachungsmöglichkeiten, Meldepflichten und Kontaktverbote) mit Ausnahme der «Eingrenzung» vom Fedpol statt von einem Gericht angeordnet. Eine nachträgliche Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht ist wenig wirksam.</p><p>Die «Eingrenzung», welche faktisch einem Hausarrest entspricht, ermöglicht es, jemanden ohne Beweise auf blossen Verdacht (!) hin bis zu neun Monate zuhause einzusperren. Dies aufgrund der schwammigen Vermutung, jemand könnte «gefährlich» sei. Das kann viele politisch engagierte Personen treffen, die nichts mit Terrorismus zu tun haben, evtl. auch Gewerkschafter*innen im kollektiven Kampf.</p><p>Fazit: Aus Sicht des SGB ist das PMT unvereinbar mit den Grundrechten und damit aus rechtstaatlicher Sicht unhaltbar. Wir empfehlen, das Gesetz abzulehnen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass unliebsame Gewerkschafterinnen, Politiker, Journalistinnen, Staatskritiker oder Klimaaktivistinnen Opfer der Massnahmen werden könnten.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7551</guid><pubDate>Mon, 10 May 2021 15:27:40 +0200</pubDate><title>Nur ein Ja garantiert die sozialen und wirtschaftlichen Absicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nur-ein-ja-garantiert-die-sozialen-und-wirtschaftlichen-absicherungen</link><description>Abstimmung vom 13. Juni: Der SGB sagt Ja zum Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Corona-Krise ist für alle im Land eine schwere Prüfung. Doch dank der Lohngarantien und der sozialen Absicherungen im Covid-19-Gesetz – wie der Kurzarbeit oder dem Erwerbsersatz – ist die Schweiz besser durch die Krise gekommen als andere Länder. Viele dieser Absicherungen basieren auf dem Covid-19-Gesetz über das am 13. Juni abgestimmt wird. Deshalb hat der Vorstand des SGB einstimmig die Ja-Parole beschlossen.</p><p>Das Covid-19-Gesetz wurde vom Parlament als dringlich erklärt wurde und ist deshalb schon seit September 2020 in Kraft. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Würde es in der Volksabstimmung abgelehnt, wäre vieles in Frage gestellt. Die Leidtragenden wären die Arbeitnehmenden in der Schweiz. Es gäbe mehr Arbeitslose und Druck auf die Löhne.</p><p class="heading--h4">Was alles auf dem Spiel steht</p><p>Ohne Covid-19-Gesetz fallen alle Zusatzmassnahmen weg, welche helfen, die Kurzarbeitsgelder an die Corona-Massnahmen anzupassen. Konkret würden Arbeitnehmende mit einem tiefen Lohn bei einem Nein weniger Kurzarbeitsgeld erhalten. Heute gibt es für Löhne bis 4340 Franken (bei Vollzeit) mehr als die üblichen 80 Prozent Lohnersatz. Für Arbeitnehmende auf Abruf und in befristeten Verträgen gäbe es gar kein Kurzarbeitsgeld mehr und die Anordnung von Kurzarbeit würde für die Unternehmen – welche unter der Corona-bedingten Wirtschaftskrise leiden – wieder viel bürokratischer. Das gefährdet die Arbeitsplätze der betroffenen Angestellten.</p><p>Auch ausserhalb der Kurzarbeit würden viele Massnahme und Finanzhilfen wegfallen. Vor allem im Kunst- und Kulturbereich, aber auch im Sport und in den Medien würden zahlreiche Personen in die Sozialhilfe gedrängt. Denn die Nothilfe und die kantonalen Finanzhilfen zur Überbrückung der Zeit, bis Konzerte und Theater in vollen Sälen wieder möglich sind, fallen weg.</p><p>Schliesslich wären der besondere Gesundheitsschutz für besonders gefährdete Arbeitnehmende und die Lohnfortzahlung für die Zeit einer Quarantäneanordnung in Frage gestellt. Auch der Lohnersatz über den Bund fällt weg, wenn eine sichere Beschäftigung im Betrieb nicht möglich ist. Und ebenso würde die gesetzliche Grundlage für einen Impfpass plötzlich wegfallen.</p><p>Dabei könnte der Bundesrat selbst wenn das Referendum angenommen würde weiterhin Anlässe verbieten und Läden schliessen. Auch selektive Zulassungen zu Anlässen nur für Personen mit Impfung oder Negativtest blieben weiterhin möglich. Denn das Epidemiengesetz liefert dafür die rechtliche Basis und es steht bei der Abstimmung nicht zur Diskussion.</p><p>Tatsächlich scheint es so, als ob die Corona-Krise bald überstanden ist. Das hoffen wir natürlich alle. Doch wir können es nicht wissen. Dank dem Covid-19-Gesetz haben die Gewerkschaften jedoch immerhin die Gewissheit, dass sie systematisch angehört werden, sobald der Bundesrat Covid-19-Massnahmen trifft, die Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben.</p><p>Gerade diese Bestimmung des Covid-19-Gesetzes ist aus Sicht des SGB entscheidend. Denn gerade dank frühem Einbezug und beharrlicher Arbeit der Gewerkschaften konnten in den letzten Monaten – teils gegen den Widerstand des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung &nbsp;und des Seco Mehrheiten für wichtige gewerkschaftliche Forderungen gefunden werden. Sie sind entscheidend, dass die Schweiz bislang glimpflicher durch die Epidemie kam als andere Länder. Deshalb braucht es am 13. Juni ein Ja zum Covid-19-Gesetz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_geschlossen_iStock-brightstars_3da7df7c31.jpg" length="135394" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7546</guid><pubDate>Sat, 01 May 2021 14:32:11 +0200</pubDate><title>Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-zeit-der-angst-ist-vorbei-jetzt-ist-die-zeit-der-hoffnung-der-praesenz-und-des-kampfes-gekommen</link><description>Die 1.-Mai-Ansrpache des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Liebe Kolleginnen und Kollegen</p><p>Ich freue mich sehr, Euch endlich physisch wiederzusehen!</p><p>Unser Weg aus einer traurigen Zeit mit unzähligen Kranken und Toten ist lang und schwierig. Der Druck auf die Heime, Spitäler und die ganze medizinische Grundversorgung war enorm. Aber es gab auch Arbeitslosigkeit, Stellenabbau und sinkende Einkommen. 560'000 Menschen wurden arbeitslos oder sind in Kurzarbeit und auf die Arbeitslosenversicherung angewiesen, um zu überleben. Vor der Krise war diese Zahl fünf Mal tiefer! Seit Monaten müssen hunderttausende Familien mit 20 Prozent weniger Lohn auskommen, weil es auf Flughäfen, in der Gastronomie oder im Tourismus an Arbeit fehlt.</p><p>Wie hoch werden die Schäden dieser Krise sein? Wie werden die Jungen in der Arbeitswelt Fuss fassen? Wie werden all die arbeitslos gewordenen älteren Arbeitnehmenden wieder eine Stelle finden?</p><p>Die Angst vor der Zukunft wächst. Zur Klimakrise kommt diese Gesundheitskrise hinzu. Auch die geopolitischen Risiken nehmen laufend zu.</p><p>Was ist angesichts dieser wachsenden Ängste und Sorgen konkret zu tun?</p><p>Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort. Aber klar ist zumindest eines: Auch während einer Pandemie geht der Kampf weiter. Wer Interessen und Gewinne zu verteidigen hat, begibt sich nicht in Quarantäne. Die Medizin hat leider keinen Impfstoff gegen die zunehmende soziale Ungerechtigkeit zur Verfügung. Wir, die Gewerkschaftsbewegung, die Kräfte des sozialen Fortschritts, bilden den Impfstoff. Wenn wir aufhören zu kämpfen, werden Ungerechtigkeit und Ungleichheit explosionsartig zunehmen!</p><p>Laut IAO gingen 2020 weltweit mehr als 255 Millionen Arbeitsplätze verloren. Hunderte Millionen Kinder gehen nicht mehr zur Schule, bei der Einschulung von Mädchen ist ein massiver Rückschritt zu verzeichnen. Dadurch werden jahrzehntelange Bemühungen im Kampf gegen Kinderehen und Zwangsheirat zunichte gemacht. Das Einkommensgefälle nimmt auf der ganzen Welt rapide zu – auch in der Schweiz. Profite, Börsengewinne, Spekulation, Boni und Dividendenexzesse haben hingegen keine Pause eingelegt.</p><p>Während der Krise hat der SGB mit grossem Einsatz bei den Behörden interveniert, um den Sozialabbau zu begrenzen, den diese Krise verursacht hat. Wir legten einen Plan vor – und er wurde weitgehend befolgt –, der die Ausweitung und Lockerung der Regeln für Kurzarbeit und die Schaffung einer neuen Erwerbsausfallversicherung für Selbstständige vorsah. So konnte Menschen mit einem temporären oder befristeten Arbeitsvertrag geholfen werden. Zudem haben wir nach monatelangen erfolglosen Versuchen im Dezember endlich eine kleine Verbesserung bei der Kurzarbeitsentschädigung für tiefe Einkommen erreicht.</p><p>Wir haben dafür gekämpft, dass die sogenannte «Härtefalllösung» dahingehend geändert wurde, dass geschlossene Betriebe entschädigt werden. Gemeinsam mit den Betroffenen haben wir uns auch für eine stärkere Unterstützung des Kultursektors eingesetzt.</p><p>Unsere Gewerkschaften, welche die Arbeitnehmenden in Schulen, Kitas und im Gesundheitswesen vertreten, handelten verantwortungsbewusst und forderten die nötigen Schutzmassnahmen und Handhaben. Gleichzeitig erkannten sie jedoch, dass die Aufrechterhaltung des Service public zum Wohl der Kinder und der Patientinnen und Patienten sichergestellt werden muss. Auf diese Einstellung und dieses gewerkschaftliche Handeln können wir stolz sein.</p><p>Wir haben alles in unserer Macht Stehende getan, um den Schaden zu begrenzen und unserem Land in dieser schweren Zeit beizustehen. Heute müssen wir jedoch feststellen, dass es breite Mobilisierungen braucht, um weiter zu gehen.</p><p>Heute ist es der Staat, der begreifen muss, dass er mit der Beseitigung der Schäden beginnen muss, die diese Krise angerichtet hat. Seine Verantwortung beschränkt sich nicht auf die blosse Bekämpfung der Verbreitung eines Virus und seiner Varianten. Es wird von Kaufkraftverlust gesprochen. Das gibt die Realität jedoch nur stark vereinfacht wieder. Für die meisten Menschen bedeutet Kaufkraft schlicht und einfach, dass sie normal leben und ihren Kindern ein Minimum an Sicherheit und Freizeitaktivitäten bieten können – kurz, ein gutes Leben mit ein bisschen Freude und Leichtigkeit.</p><p>Die Mittel, die es für dieses gute Leben braucht, müssen der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel sind vorhanden. Die Krankenkassen horten einen Überschuss von fünf bis sechs Milliarden Franken. Während der Pandemie hat sich dieser Überschuss sogar weiter erhöht. Er muss endlich den Menschen zurückgegeben werden, unkompliziert und schnell. So wäre es beispielsweise möglich – und zwar ohne die öffentliche Hand zu verschulden –, einer vierköpfigen Familie 2000 Franken zurückzuzahlen.</p><p>Wir müssen unseren Jungen die Garantie bieten, dass wir sie nicht im Stich lassen. Nach den Opfern, die sie erbracht haben, muss ihnen die Sicherheit gegeben werden, eine Erstausbildung oder eine erste Arbeitsstelle zu finden.</p><p>Wir haben erreicht, dass ausgesteuerte ältere Arbeitslose ab ihrem 60. Lebensjahr Anspruch auf eine Überbrückungsrente haben. Im Juli tritt diese neue Sozialversicherung in Kraft. Dieser Anspruch muss rasch und unbürokratisch anerkannt, die nötigen Mittel müssen bereitgestellt werden. Die überzogenen Zugangsbeschränkungen, die das Parlament und der Bundesrat festgelegt haben, müssen rasch korrigiert werden.</p><p>Die betroffenen Sektoren müssen angekurbelt und nachhaltige Strategien insbesondere für die Bereiche Tourismus, Gastronomie, Kultur und Luftverkehr entwickelt werden.</p><p>Zudem müssen wir endlich die notwendigen Mittel bereitstellen, um unsere medizinische Grundversorgung zu stärken. Profitlogik und der Wettbewerb sind im Gesundheitswesen ruinös und führen dazu, dass wir einer Gesundheitskrise mit viel Schwierigkeiten gegenüberstehen. Heute müssen wir feststellen, dass alles «gerade so» funktioniert und ungenügende Kapazitätsreserven vorhanden sind. Die ohnehin schon erschöpften und exponierten Teams müssen noch mehr leisten. Andererseits werden mit bestimmten ausgewählten medizinischen Eingriffen und technischen Geräten weiterhin überhöhte Gewinne und exzessive Vergütungen generiert. Die Grundversorgung muss gestärkt und aufgewertet werden und zwar bei den Löhnen, den Arbeitsbedingungen, dem Personalbestand und der Infrastruktur.</p><p>Dies sind nur einige Beispiele dafür, was der Staat auf nationaler und kantonaler Ebene in den kommenden Monaten unternehmen muss. Die soziale Wende ist das Gebot der Stunde. Sogar die amerikanischen Eliten haben dies verstanden. Man darf die arbeitende und produzierende Bevölkerung nicht weiter in die soziale Not treiben. Man darf den Wettbewerb aller gegen alle nicht mehr unbegrenzt forcieren.</p><p>Wir werden kein Jota zurückweichen es nicht dulden, dass die liberale Logik zum x-ten Mal die Oberhand gewinnt und immer wieder versucht, unseren bescheidenen Lohnschutz und unsere öffentlichen Dienstleistungen zu schwächen. Den Neoliberalen aller Länder und aller Parteien sagen wir Folgendes: Für uns gibt es keinen Unterschied zwischen einer von aussen oder einer von innen auferlegten neoliberalen Radikalkur. Wir werden beides bekämpfen.</p><p>Wir werden auch die Provokation gegenüber dem Frauenstreik, der grössten sozialen Bewegung in unserem Land seit einem Jahrhundert, stark bekämpfen. Jene inakzeptable Provokation, welche die Erhöhung des Frauenrentenalters darstellt! Diesen Rückschritt wollen wir nicht. In einem Land, in dem die Nationalbank innerhalb von drei Monaten 38 Milliarden Gewinn macht, können wir bessere Renten für die Frauen, sowie eine 13. AHV-Rente finanzieren!</p><p>Was wir heute brauchen, ist eine soziale Wende. Die Zeit der Angst ist vorbei. Jetzt ist die Zeit der Hoffnung, der Präsenz und des Kampfes gekommen!</p><p>Ich danke Euch, dass Ihr gekommen seid und den gewerkschaftlichen Geist der Solidarität und des Kampfes bewahrt habt. Er wird den Unterschied zwischen einer nicht lebenswerten und einer gerechten und nachhaltigen Welt ausmachen!</p><p>Ich danke Euch für Eure Aufmerksamkeit. Es lebe der 1. Mai!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Pierre-Yves_Maillard_c-yoshikokusano-pour-luss.jpg" length="224527" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7529</guid><pubDate>Mon, 19 Apr 2021 09:47:19 +0200</pubDate><title>Dramatische Lage in der Luftfahrt – Massnahmen sind überfällig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dramatische-lage-in-der-luftfahrt-massnahmen-sind-ueberfaellig</link><description>Initiative &quot;Back in the Air&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Luftfahrtbranche leidet besonders unter der Corona-Krise. Dabei ist für die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft ist die gute internationale Anbindung besonders wichtig. Deshalb hat ein breites Bündnis aus Sozialpartnern und Interessensorganisationen am 15. April einen Forderungskatalog bei Bundespräsident Guy Parmelin deponiert und die geforderten Massnahmen tags darauf den Medien präsentiert. Im Folgenden der Redebeitrag von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart.</p><p>Die Luftfahrt gehört zu den am stärksten von der Krise betroffenen Branchen. Aufgrund der epidemiologischen Einschränkungen ist der Flugverkehr in der Schweiz eingebrochen. Die Zahl der Flugbewegungen auf dem Flughafen Zürich beträgt weniger als ein Viertel des Niveaus vor der Corona-Krise.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/swiss_flugzeug.jpg" length="2054021" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7523</guid><pubDate>Mon, 12 Apr 2021 09:43:22 +0200</pubDate><title>Zeit für die soziale Wende!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zeit-fuer-die-soziale-wende</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie schüttelt die Welt und den Arbeitsmarkt durch. Die Jahrhundert-Krise wird soziale und wirtschaftliche Narben hinterlassen. Hunderttausende waren und sind von Entlassungen betroffen oder müssen Angst um ihren Arbeitsplatz haben. KollegInnen im Verkauf, im Service oder im Tourismus wurde über Monate ein Teil des Einkommens gestrichen.</p><p>Während in den Villen die Einkommen durch Aktiengewinne weiter sprudeln, haben die tiefsten Einkommen am stärksten gelitten. Gleichzeitig haben sich viele Arbeitsverhältnisse prekarisiert. Arbeitnehmende im boomenden privaten Online-Handel werden mit Stress, Gratisstunden und temporären Verträgen abgestraft.</p><p>Doch diesen Frühling verbinden wir auch mit der Hoffnung, dass es aufwärts gehen wird und eine soziale Wende möglich ist. Unverrückbar geglaubte Muster wurden durch die Krise auf den Kopf gestellt. Diese Krise weckt den Mut der sozialen Bewegungen, schlecht bezahlte Berufe endlich aufzuwerten und neue soziale Sicherheiten einzuführen.</p><p>Damit können wir die ungerechte Einkommensverteilung offensiv bekämpfen. Die Kosten der Pandemie dürfen nicht die Arbeiterinnen und Arbeiter tragen. Der Weg aus der Krise kann nur mit Perspektiven und finanzieller Sicherheit für alle gelingen.</p><p>Solidarität hat eine neue Aktualität erhalten und damit auch der Kampf für Veränderung nach Jahrzenten der neoliberalen Vorherrschaft. Es braucht einen Aufschwung für die Arbeiterinnen und Arbeiter – mit Vollbeschäftigung, besseren Löhnen und einer sozialeren Altersvorsorge. <strong>Es ist Zeit für die soziale Wende!</strong></p><p><strong>Weitere infos und das Programm für den 1. Mai 2021 finden sich auf <a href="https://www.mai2021.ch/de/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.mai2021.ch</a></strong></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/c/csm_1mai-de_f8a7c30c09.png" length="82678" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7520</guid><pubDate>Wed, 07 Apr 2021 09:56:19 +0200</pubDate><title>Erschwerte Bedingungen bei der Mitgliederwerbung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erschwerte-bedingen-bei-der-mitgliederwerbung</link><description>329’149 Mitglieder: zur Mitgliederentwicklung des SGB 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte am Ende des Corona-Jahres 2020 329’149 Mitglieder (-2.36 Prozent). Erfreulich ist weiterhin die Entwicklung bei den Frauen. Die Zahl der organisierten Frauen stieg sowohl absolut auf 105'312 als auch relativ auf 32 Prozent.</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften New Wood, SBKV, AvenirSocial, SMV, Kapers und SIT einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Neu zum SGB gestossen ist die easyJet Switzerland Pilots Association (ESPA) mit 293 Mitgliedern. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden blieben stabil oder gingen zurück.</p><p>Trotz starker Betroffenheit vieler Arbeitnehmender durch die Corona-Krise war die Mitgliederwerbung in den Betrieben oder auf der Strasse auf Grund der Pandemie stark erschwert. Durch den anhaltende Strukturwandel in fast allen traditionellen Organisationsbereichen ist ein Rückgang zu verzeichnen. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Maschinenindustrie, Dienstleistungen) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven.</p><p>In den von der Pandemie stark geforderten Branchen konnte beispielsweise die grösste Schweizer Einzelgewerkschaft Unia hingegen deutlich zulegen (Gesundheitsberufe +6.3%, Reinigung +4%, Hauswirtschaft +2.2%, Gastgewerbe +1.7%). &nbsp;Und auch der VPOD konnte die Mitgliederzahlen stabil halten.</p><p class="heading--h4">Mitglieder der SGB-Verbände 2020/19</p><table style="height:888px; width:962px" class="contenttable"><tbody><tr><td><strong>Verband</strong></td><td class="text-center"><strong>2020</strong></td><td class="text-center"><strong>2019</strong></td><td class="text-center"><strong>Frauen 2020</strong></td><td class="text-center"><strong>Anteil total Frauen in %</strong></td></tr><tr><td>Unia</td><td class="text-right">182'716</td><td class="text-right">188'259</td><td class="text-right">49'049</td><td class="text-center">26.8</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="text-right">38'082</td><td class="text-right">39'225</td><td class="text-right">7'757</td><td class="text-center">20.4</td></tr><tr><td>VPOD</td><td class="text-right">33'874</td><td class="text-right">33'911</td><td class="text-right">19'391</td><td class="text-center">57.1</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="text-right">30'181</td><td class="text-right">30'911</td><td class="text-right">9'496</td><td class="text-center">31.5</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="text-right">9'518</td><td class="text-right">9'511</td><td class="text-right">4'980</td><td class="text-center">52.3</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="text-right">8'248</td><td class="text-right">8'436</td><td class="text-right">2'372</td><td class="text-center">28.8</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="text-right">7'341</td><td class="text-right">7'768</td><td class="text-right">2'558</td><td class="text-center">34.9</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="text-right">3'754</td><td class="text-right">3'668</td><td class="text-right">2'714</td><td class="text-center">72.3</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="text-right">2'683</td><td class="text-right">2'821</td><td class="text-right">1'660</td><td class="text-center">61.9</td></tr><tr><td>garaNto</td><td class="text-right">2'971</td><td class="text-right">3'112</td><td class="text-right">427</td><td class="text-center">14.4</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="text-right">2'872</td><td class="text-right">2'954</td><td class="text-right">1'259</td><td class="text-center">43.8</td></tr><tr><td>Kapers</td><td class="text-right">2'995</td><td class="text-right">2'981</td><td class="text-right">2'203</td><td class="text-center">73.6</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="text-right">1'713</td><td class="text-right">1'680</td><td class="text-right">698</td><td class="text-center">40.8</td></tr><tr><td>SBKV</td><td class="text-right">1'236</td><td class="text-right">1'195</td><td class="text-right">704</td><td class="text-center">57</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="text-right">649</td><td class="text-right">665</td><td class="text-right">19</td><td class="text-center">2.9</td></tr><tr><td>ESPA</td><td class="text-right">293</td><td class="text-right">–</td><td class="text-right">13</td><td class="text-center">4.4</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="text-right">23</td><td class="text-right">17</td><td class="text-right">12</td><td class="text-center">52.2</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td class="text-right"><strong>329'149</strong></td><td class="text-right"><strong>337'114</strong></td><td class="text-right"><strong>105'312</strong></td><td class="text-center"><strong>32</strong></td></tr></tbody></table><p>Abkürzungen (siehe Tabelle):</p><table class="contenttable"><tbody><tr><td><p>Unia:</p></td><td>Die Gewerkschaft</td></tr><tr><td>SEV:</td><td>Gewerkschaft des Verkehrspersonals</td></tr><tr><td>VPOD:</td><td>Verband des Personals öffentlicher Dienste</td></tr><tr><td>syndicom:</td><td>Gewerkschaft Medien und Kommunikation</td></tr><tr><td>SBPV:</td><td>Schweizerischer Bankpersonalverband</td></tr><tr><td>PVB:</td><td>Personalverband des Bundes</td></tr><tr><td>SIT:</td><td>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</td></tr><tr><td>GaraNto</td><td>Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</td></tr><tr><td>AvenirSocial:</td><td>Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</td></tr><tr><td>SSM:</td><td>Schweizer Syndikat Medienschaffender</td></tr><tr><td>SMV:</td><td>Schweizerischer Musikerverband</td></tr><tr><td>SMPV:</td><td>Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</td></tr><tr><td>Kapers:</td><td>Vereinigung des Kabinenpersonals</td></tr><tr><td>SBKV:</td><td>Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</td></tr><tr><td>Nautilus:</td><td>Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</td></tr><tr><td>ESPA:</td><td>easyJet Switzerland Pilots Association</td></tr><tr><td>New Wood:</td><td>Gewerkschaft der UNO-​Angestellten in Genf</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/d/csm_img_1614_6989156546_o_72a7bb1801.jpg" length="331414" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7507</guid><pubDate>Fri, 26 Mar 2021 08:48:27 +0100</pubDate><title>Nahtlose Unterstützung für ältere Arbeitslose – steter Tropfen höhlt den Stein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nahtlose-unterstuetzung-fuer-aeltere-arbeitslose-steter-tropfen-hoehlt-den-stein</link><description>Verbesserung bei den Übergangsbestimmungen zu den Überbrückungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Überbrückungsleistungen wurde die jüngste Sozialversicherung der Schweiz vor noch nicht einmal einem Jahr beschlossen. Seither setzt sich der SGB dafür ein, dass diese Leistungen so schnell wie möglich Inkrafttreten. Denn die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist angesichts der Corona-Krise zunehmend besorgniserregend.</p><p>Während das Parlament sich im Herbst dieser Realität noch verschloss, hat es kurz vor Weihnachten auf Druck des SGB eine Bestimmung erlassen wonach allen Personen die Möglichkeit geöffnet wurde, im Juli einen ÜL-Antrag zu stellen – sofern sie ab Januar 2021 ausgesteuert wurden und alle anderen, strengen Anspruchsvoraussetzungen der ÜL erfüllen. Doch das war erst eine halbe Lösung. Denn sie half nur jenen, die es sich leisten können bis Juli anderswie über die Runden zu kommen. Aber mehr lag vor drei Monaten nicht drin.</p><p>Doch nun zeigt sich, dass das weitere Beharren des SGB in dieser Sache sich ausbezahlt macht. Denn in der Frühlingssession konnten die notwendigen Mehrheiten gefunden werden. Neu werden alle arbeitslosen Personen, die bis zum 1. Juli 2021 60 Jahre alt werden und mindestens 20 Jahre Beiträge an die AHV bezahlt haben, gar nicht mehr ausgesteuert, bis die Überbrückungsleistungen in Kraft treten.</p><p>Auch mit dieser neuen Lösung werden die grossen Probleme älterer Arbeitsloser nicht aus der Welt geschaffen. Und auch die direkt betroffenen Personen müssen sich ab Juli einem strengen Anmeldeprozedere für die ÜL unterziehen. Unter Umständen zeigt sich dann, dass sie doch keinen Anspruch auf ÜL haben werden, um sich den Bestand ihrer Altersvorsorge in Würde sichern zu können. Doch das Seco rechnet immerhin damit, dass von dieser neuen Änderung rund 930 Personen profitieren. Das zeigt: mit Ausdauer lassen sich die politischen Mehrheiten finden, um die soziale Härte, welche älteren Arbeitslosen entgegen weht etwas abzufedern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7506</guid><pubDate>Wed, 24 Mar 2021 19:10:17 +0100</pubDate><title>Hohe Arbeitslosigkeit und schmerzhafte Einkommenseinbussen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/nach-wie-vor-hohe-arbeitslosigkeit-und-schmerzhafte-einkommenseinbussen</link><description>Der SGB zum Corona-Spitzentreffen der Sozialpartner mit Bundespräsident Guy Parmelin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. März hat Bundespräsident Guy Parmelin die Sozialpartner zu einem Corona-Spitzentreffen geladen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat die verschärfte Lage auf dem Arbeitsmarkt durch die anhaltende Corona-Pandemie aufgezeigt und die notwendigen wirtschaftspolitischen Gegenmassnahmen präsentiert, um weitere Gefahren für Löhne und Arbeitsplätze zu verhindern.</p><p>Die Zahl der Arbeitslosen ist in letzter Zeit wieder gestiegen und liegt nun bei knapp 160'000 (saisonbereinigt). Das sind rund 50'000 mehr als vor Ausbruch der Krise Anfang 2020. Dazu sind sehr viele Personen in Kurzarbeit – insbesondere in den (teil-)geschlossen Dienstleistungsbranchen. Gemäss Schätzungen des SGB liegt die Unterbeschäftigung bei mehr als 10 Prozent (Vollzeitäquivalente).</p><p>Am stärksten betroffen sind nach wie vor Berufstätige mit tieferen Einkommen – sowohl von der Kurzarbeit als auch von der Arbeitslosigkeit. Diese sind insbesondere im Gastgewerbe, im Kulturbereich oder in anderen Dienstleistungsbranchen (Fitnesscenter u. a.) tätig. Sie leiden unter teilweise schmerzhaften Einkommenseinbussen. Gemäss der neusten SRF/Sotomo-Umfrage haben die GeringverdienerInnen noch 78 Prozent ihres Vorkrisen-Einkommens. Bei Kurzarbeit haben sie 80 Prozent, was darauf hinweist, dass die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeitsgelder zu wenig Wirkung entfaltet.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Corona-Wirtschaft_iStock-ffikretow.jpg" length="104925" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7489</guid><pubDate>Tue, 09 Mar 2021 17:53:19 +0100</pubDate><title>Sonntagsverkäufe: Deregulierung durch die Hintertür definitiv vom Tisch</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sonntagsverkaeufe-deregulierung-durch-die-hintertuer-definitiv-vom-tisch</link><description>Auch der Nationalrat ist gegen mehr Sonntagsverkäufe im Covid-19-Gesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollten unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat nach dem Stände- nun auch der Nationalrat diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.</p><p>Nach dem deutlichen Nein des Ständerats hat nun auch der Nationalrat, wenn auch eher knapp mit 96 zu 93 Stimmen Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die Wirtschaftskommissionen hatten vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.</p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.</p><p>In der Ratsdebatte zudem wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Beim Entscheid eine Rolle gespielt haben wohl auch die Abstimmungsentscheide vom Wochenende. Im Kanton Bern wurde ein Vorstoss abgelehnt, der die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr verdoppeln wollte. Und auch im Kanton Zug scheiterte eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar.</p><p>Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommissionen diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen wollten, war an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten. Dabei hätte gerade das Verkaufspersonal angesichts der vielen Opfer, die es während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Respekt und Schutz.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_mediathek_coop_supermarkt_13_5435cba10f.jpg" length="278759" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7474</guid><pubDate>Thu, 25 Feb 2021 15:14:53 +0100</pubDate><title>Feministische Kurswoche zum 8. März</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/feministische-kurswoche-zum-8-maerz</link><description>Digitales Bildungsangebot anlässlich des Internationalen Frauentags</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 8. März ist der internationale Frauenkampftag – normalerweise begehen wir ihn gemeinsam draussen. Dieses Jahr ist einiges anders: Obwohl die Corona-Pandemie deutlich gezeigt hat, wie unentbehrlich und unterbewertet die Arbeit der Frauen* ist, dürfen wir diesen 8. März nicht physisch zusammenkommen.</p><p>Aber treffen werden wir uns trotzdem – in einer feministischen Kurswoche, die der SGB gemeinsam mit Movendo anbietet: Erfahre unter <a href="https://www.movendo-digital.ch/frauen#services" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">movendo-digital.ch/frauen</a> ab dem 3. März mehr zu Themen wie der Altersvorsorge von und für Frauen, der Gewerkschaftsgeschichte aus feministischer Sicht, zu sexueller Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und was du dagegen tun kannst, zu den Auswirkungen von Covid 19 auf die Frauen sowie über die ungleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Frauen und Männern.</p><p>In der Woche vom 8. März kannst du dann online mit den Referentinnen und weiteren Interessierten diskutieren, Fragen klären und Pläne schmieden, wie wir weiterkommen auf unserem feministischen Weg. So dass wir bereit sind, wenn wir uns wieder draussen mobilisieren dürfen – zum Beispiel am 14. Juni!</p><p><a href="https://movendo-digital.ch/frauen/#services" target="_blank" class="button" rel="noreferrer">Zum Kursangebot</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/jungeFrau-Headset-Homeoffice-Videokonferenz_fizkes-istock.jpg" length="251170" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7460</guid><pubDate>Wed, 17 Feb 2021 18:34:21 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung: Und der Bund kann doch … </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-und-der-bund-kann-doch</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Obwohl das SGB-Ziel der Kinderbetreuung als Service public nur über eine Verfassungsänderung erreicht werden kann, gibt die Bundesverfassung dem Bund schon jetzt sehr viel mehr Handhabe um aktiv zu werden, als der Bundesrat anerkennen will. Dies zeigt ein kürzlich erschienenes Rechtsgutachten. Eine kohärente nationale Familienpolitik ist möglich und nötig – damit Familien und Betreuungspersonal schweizweit von den gleichen fairen Rahmenbedingungen profitieren.</p><p>Ziel des SGB ist, dass die familienergänzende Kinderbetreuung als Service public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert wird – genau wie die Bildung in der Volksschule. Es sollte genauso selbstverständlich sein, dass alle Kinder von einem öffentlichen Betreuungsangebot profitieren, wie, dass sie in eine öffentliche Schule gehen. Dafür braucht es jedoch eine Verfassungsänderung, was bekanntlich nicht von heute auf morgen geschieht.</p><p>Heute herrscht in der Schweiz, was die familienergänzende Kinderbetreuung angeht, Föderalismus in Reinform: Die Elternbeiträge liegenje nach Kanton irgendwo zwischen 36 und 70 Prozent der Vollkosten. Die Arbeitsbedingungen sind in jedem Kanton anders geregelt, mal über einen Gesamtarbeitsvertrag (Genf und Waadt), sehr viel öfter ohne. In einigen Städten haben die Kinder ein Anrecht auf einen Betreuungsplatz, andernorts müssen die Eltern ihr Kind schon vor der Zeugung anmelden, um Chancen auf einen Platz zu haben. Und auch eine nationale Kinderbetreuungsstatistik, die eine Übersicht über Angebot und Nachfrage geben würde, leistet sich die Schweiz nicht.</p><p>Der Bundesrat verteidigt das Fehlen einer nationalen kohärenten Politik in der Kinderbetreuung und seinen mageren finanziellen Beitrag von jährlich 50 Millionen Franken mit der Bundesverfassung, welche die Verantwortung für die Familienpolitik den Kantonen auferlegt und dem Bund nur subsidiäre Kompetenzen gibt (Art. 116 Abs. 1). So auch wieder in seinem im Februar publizierten Bericht zur Politik der frühen Kindheit: Zwar gesteht der Bundesrat Lücken in der Politik der frühen Kindheit ein, insbesondere bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Er zeigt sich auch bereit, eine nationale Kinderbetreuungsstatistik zu prüfen, doch viel mehr will er nicht dazu beitragen, dass die aufgelisteten Lücken geschlossen werden.</p><p>Dabei hätte der Bund sehr viel mehr Kompetenzen bezüglich Kinderbetreuung, wenn er diese nicht nur als Familienpolitik, sondern auch als Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik verstehen würde. Denn, wie ein ebenfalls im Februar erschienenes Rechtsgutachten zu den Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (Pascal Mahon und Batsheba Huruy, 2021) zeigt, ermöglicht die Verfassung zusätzlich mit Art. 8 Abs. 3 zur Gleichstellung sowie Art. 110 Abs. 1 zum Arbeitnehmendenschutz ein weitergehendes Engagement des Bundes.</p><p>Auch ohne Verfassungsänderung kann und soll der Bund also Rahmenbedingungen setzen für eine kohärente nationale Familienpolitik: Er muss die Finanzierung der Angebote so regeln, dass Familie López in Zürich nicht sehr viel mehr für die Betreuung ihrer Kinder zahlt als Familie Vuillemier in Lausanne. Er muss angemessene Vorgaben zu Qualität und Arbeitsbedingungen machen, so dass schweizweit ein pädagogisch begründeter Betreuungsschlüssel ohne Anrechnung von Praktikant_innen gilt und der Lohn den Anforderungen und der Verantwortung der Arbeit entspricht. Er muss die Kantone und Gemeinden angemessen finanziell bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben unterstützen. Und er soll eine nationale Kinderbetreuungsstatistik nicht nur prüfen, sondern umsetzen, und das Bundesamt für Statistik dafür mit genügend Ressourcen versehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7454</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2021 16:45:40 +0100</pubDate><title>E-ID-Gesetz: Geballte Marktmacht in den Startlöchern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/e-id-gesetz-geballte-marktmacht-in-den-startloechern</link><description>Wollen wir der geballten Marktmacht die Herausgabe der elektronischen ID und damit sensibelster Daten anvertrauen? Die Antwort kann nur Nein lauten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Swiss Sign Group steht bereit, um den E-ID-Markt zu beherrschen. Die 20 in diesem Konsortium vereinigten Schweizer Grossunternehmen machen zusammen fast 30 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung aus. Wollen wir dieser geballten Marktmacht wirklich die Herausgabe der elektronischen Identität, und damit unsere sensibelsten Daten anvertrauen? Die Antwort kann nur Nein lauten.</p><h4>Bevölkerung schon lange kritisch</h4><p>Die Zeichen stehen auf Ablehnung: Gemäss aktuellen Umfragen hat das E-ID-Gesetz bei der Schweizer Bevölkerung einen schweren Stand. Das ist wenig erstaunlich, denn bereits im Jahr 2019 hat eine repräsentative Umfrage von Demoscope ergeben, dass nicht weniger als 87 Prozent der EinwohnerInnen ihren digitalen Pass ausschliesslich vom Staat beziehen wollen, was im nun zur Abstimmung stehenden Gesetz leider ausgeschlossen wird. Die zuständige Bundesrätin wirbt zwar pausenlos für die E-ID, indem sie forsch das Gegenteil behauptet – in ähnlicher Manier wie kürzlich im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungsinitiative –, dies mag aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir den digitalen Pass bei einer Annahme des Gesetzes de facto am UBS-Schalter oder auf der Zweigstelle der CSS erwerben müssten (Preis unbekannt, darüber schweigt sich das Gesetz aus).</p><h4>"Geschäftsbedingungen" in der Verordnung</h4><p>Auch wenn das Bundesamt für Polizei (wieso eigentlich dieses Amt?) die Personenidentitäten anfänglich überprüfen soll, bevor diese an die privaten «Identity Provider» weiterleitet werden, bleibt es dem Staat per Gesetz verboten, eine eigene E-ID anzubieten. Er könnte dies nur subsidiär und unter völlig unwahrscheinlichen Bedingungen tun. Nämlich dann, wenn keine private Firma eine «sichere und interoperable» Identifizierungslösung zur Verfügung stellen würde.</p><p>Wie genau die «Sicherheit der persönlichen Daten» und die «Interoperabilität der E-ID» definiert werden, ist im Detail unbekannt, da solche (entscheidenden) Fragen erst in der Verordnung zum Gesetz definiert werden sollen. Diese Verordnung hätte aber im Hinblick auf die Abstimmung längst vorliegen sollen. Zumindest ist dies die übliche, transparente Vorgehensweise, die vom Bundesrat so auch versprochen wurde.</p><p>Dank entsprechender Medienrecherchen wissen wir zur Verordnung bis jetzt einzig, dass in der Begleitgruppe zu ihrer Erarbeitung VertreterInnen genau jener Firmen sitzen, die bereitstehen, um dereinst eine private E-ID anzubieten. Sie schreiben damit die staatlich legitimierten Geschäftsbedingungen für ihre künftigen Produkte und Dienstleistungen gleich selbst.</p><p>Das ist erschreckend und nicht gerade vertrauensbildend – obwohl doch grundlegendes Vertrauen für eine breite Akzeptanz der neuen und prinzipiell auch dringend notwendigen elektronischen Identität so wichtig wäre. Denn immerhin sollen wir damit künftig unsere Steuererklärung ausfüllen, auf das elektronische Patientendossier zugreifen oder – was aus anders gelagerten Gründen nicht zu hoffen ist – an Volksabstimmungen und Wahlen teilnehmen.</p><h4>Schaffhausen macht es vor</h4><p>Wenn das E-ID-Gesetz angenommen würde, stünde wie gesagt eine Firma bereit, nämlich die Swiss Sign Group, ein Konsortium unter Beteiligung von 20 Schweizer Grossunternehmen, die zusammen fast 30 Prozent der Schweizer Wirtschaftsleistung ausmachen. Wollen wir dieser geballten Marktmacht wirklich die Herausgabe der elektronischen Identität und damit unsere sensibelsten Daten anvertrauen? Hoffentlich nicht. Um dieses Konsortium würden wir jedenfalls nicht herumkommen (schon alleine wegen der gesetzlich vorgegebenen «Interoperabilität» zwischen den E-ID-Anbietern).</p><p>Und selbst wenn sich daneben weitere Anbieter etablieren würden, wären dies dann wohl eher kapitalkräftige ausländische Grosskonzerne beziehungsweise «Datenkraken» wie Facebook oder Google. Und eher weniger etwa der Pionierkanton Schaffhausen, welcher bereits angekündigt hat, dass er im Falle einer Annahme des Gesetzes um eine Akkreditierung seiner kantonalen E-ID ersuchen würde. Dabei ist die E-ID in Schaffhausen konzeptionell ein Erfolgsmodell, das aufzeigt wie eine sichere und vertrauenswürdige elektronische Identität aufgebaut sein muss: in staatlicher Hoheit, demokratisch legitimiert und als Service public bereitgestellt.</p><p>Kein Mensch erwartet dabei, dass irgendeine Amtsstelle die E-ID ganz (oder auch nur teilweise) in Eigenregie entwickelt; der Bund baut ja auch nicht die Autobahnen selbst. Dafür gibt es ein Beschaffungswesen, Ausschreibungsverfahren und spezialisierte Firmen – wie auch im Beispiel Schaffhausen erfolgreich durchgespielt.</p><p>Vertrauen wir also jenen, welche die Ausübung dieser grundlegenden hoheitlichen Aufgabe nicht der Privatwirtschaft anvertrauen wollen – und lehnen wir das E-ID-Gesetz am 7. März wuchtig ab. Nur so kann danach eine sichere und vertrauenswürdige E-ID als Teil des digitalen Service public eingeführt werden.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/e-id/web_SchweizerPassPrivatisieren-nein_DE.jpg" length="609845" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7431</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2021 06:35:00 +0100</pubDate><title>Weitere Restriktionen statt Berücksichtigung der harschen Realität älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weitere-restriktionen-statt-beruecksichtigung-der-harschen-realitaet-aelterer-arbeitsloser</link><description>Verordnung zur neuen Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Älteren Arbeitslosen, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle mehr finden, droht nach der Aussteuerung die finanzielle Abwehrspirale bis irgendwann kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbeiführt. Dort kann es sein, dass sie zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Unterstützung erhalten. Dies nachdem sie zuvor schon ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. Damit ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert.</p><p>Der SGB hat sich deshalb seit Jahren für eine anständige soziale Absicherung älterer Arbeitsloser am Ende des Erwerbslebens eingesetzt. Dazu haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Dieses jüngste Sozialwerk der Schweiz wurde vom Parlament im Sommer 2020 beschlossen. Damit Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben und kurz vor der Pensionierung ihre Stelle verlieren, eine Alternative zur Sozialhilfe bleibt. Das ursprüngliche Modell wurde im Parlament zwar substanziell zurückgeschraubt. Betroffene Personen müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um Überbrückungsleistungen zu erhalten. Trotzdem stellen die ÜL einen sozialen Fortschritt dar, der mit der Corona-Krise immer notwendiger wird. Denn die Situation älterer Arbeitsloser und Ausgesteuerter spitzt sich weiter zu.</p><p>Der SGB setzt sich deshalb für eine möglichst frühe Inkraftsetzung des Gesetzes ein. Es ist ihm gelungen, dass zumindest jene Personen, die ab Januar 2021 ausgesteuert werden, im Juli 2021 Zugang zur Überbrückungsleistung erhalten sollen. Doch das bietet nur jenen Betroffenen eine Auffanglösung, die sich bis zum Inkrafttreten des ÜLG über Wasser halten können ohne ihre Altersguthaben auflösen zu müssen.</p><p>Und nun droht eine weitere Restriktion. Denn der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung zur neuen ÜL-Verordnung vor, dass alle Personen die in der Pensionskasse mehr als 500'000 Franken Altersguthaben ansparen konnten, von den Überbrückungsleistungen ausgeschlossen werden. Ein Pensionskassenvermögen von 500’000 Franken bedeutet eine BVG-Rente von rund 2300 Franken. Das entspricht der durchschnittlichen PK-Rente. Die vorgeschlagene Vermögensschwelle stellt damit den Zugang zur ÜL und den Erhalt der Altersvorsorge für einen weiten Teil der Betroffenen in Frage. Diese Schwelle könnte dazu führen, dass Ausgesteuerte weiterhin gezwungen sind, ihr Pensionskassen-Guthaben vorzubeziehen. Unter Umständen verlieren sie dabei den Anspruch auf eine Rente, weil sie das Geld als Kapital beziehen müssen. Und sofern ihre Vorsorgeeinrichtung einen mehrjährigen Vorbezug vorsieht, droht den Betroffenen schliesslich eine Rente an der Grenze zu den Ergänzungsleistungen.</p><p>Genau dies wollte man mit den ÜL verhindern. Der SGB ist der Ansicht, dass der Bundesrat mit dieser Schwelle den Auftrag des Gesetzgebers nicht erfüllt. Denn das Parlament wollte nur Personen mit sehr hohen Pensionskassenvermögen von den Überbrückungsleistungen ausschliessen. Der SGB wird sich deshalb dafür einsetzen, dass der Bundesrat die Vermögensschwelle substanziell heraufsetzt.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7423</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 17:36:11 +0100</pubDate><title>Berufsbildung dank Kurzarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/berufsbildung-dank-kurzarbeit</link><description>Willkommene Unterstützung für Lehrbetriebe, die trotz Pandemiemassnahmen weiter ausbilden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat hat am 20. Januar beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung auf Lernende auszuweiten. Damit will er die von den Pandemiemassnahmen betroffenen Lehrbetriebe finanziell entlasten, damit sie Lernende nicht entlassen müssen, sondern diese weiter ausbilden können. Folgerichtig ist die Ausrichtung der KAE an die Bedingung geknüpft, dass die Ausbildung weiter gewährleistet ist.</p><p>Der SGB begrüsst die finanzielle Unterstützung der Betriebe, bei der die Menschen in Ausbildung nicht von der Arbeit freigestellt werden, sondern im Gegenteil ihre Lehre fortsetzen können. Denn eine solche hat nicht primär zum Ziel, dass die Berufseinsteiger_innen damit ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern dass diese ihr Handwerk lernen und so für die Berufslaufbahn fit gemacht werden.</p><p>Doch wenn Betriebe aufgrund von Covid-Massnahmen schliessen müssen, ist die Ausbildung trotz KAE gefährdet. Deshalb muss der Bund mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (ODA) weitere Lösungen finden, damit junge Menschen trotz Betriebsschliessungen in noch offenen Betrieben oder Ersatzformaten ihre Lehre fortführen können. Der SGB ist Teil der vom Bund eingesetzten Task Force «Perspektive Berufslehre», die solche Projekte fördert und finanziell unterstützt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Teambesprechung-Corona-Masken_iStock-Pixelfit.jpg" length="685375" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7421</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2021 15:43:29 +0100</pubDate><title>Besserer Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Endlich machen Bundesrat und Seco erste Schritte</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besserer-covid-gesundheitsschutz-am-arbeitsplatz-endlich-machen-bundesrat-und-seco-erste-schritte</link><description>Es bleibt aber noch viel zu tun</description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Und er bewegt sich doch!</p><p>Es hat den Höhepunkt der zweiten Welle gebraucht und unzählige Demarchen der Gewerkschaften. Aber endlich hat der Bundesrat mit Beschluss vom 13. Januar Massnahmen zum besseren Covid-19-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ergriffen. Diese sind am 18. Januar in Kraft getreten.</p><p>Im Bereich Covid-Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden folgende neue Massnahmen getroffen:</p><ul><li>Homeoffice-Pflicht</li><li>Präzisierung der Maskenpflicht</li><li>Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden inkl. Anrecht auf Corona-EO</li></ul><p>Ebenfalls stellt das Seco bei Fragen eine Hotline zur Verfügung: Tel: +41 58 462 00 66.</p><p>Der SGB hatte bereits Anfang November Massnahmen für Vulnerable verlangt und sich auch für Homeoffice ausgesprochen, wo es pandemisch angezeigt ist. Leider passierte nichts. Dies, obwohl immer noch viele Arbeitgeber nicht einmal ein Schutzkonzept vorweisen müssen!</p><p>Nach zähem Lobbying durch die Gewerkschaften hat der Bundesrat endlich Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Covid19 getroffen. Der SGB erwartet vom Seco, dass dieses vorwärts macht, u. a. mit Info-Material und Vorgaben zu Kontrollen und Beratungen.</p><p class="heading--h4">Homeoffice muss gesund und finanziell tragbar sein</p><p>Die Homeoffice-Pflicht ist zu begrüssen. Jedoch ist der SGB kritisch, was die Streichung der Auslagen-Entschädigung angeht. Diese muss äusserst restriktiv ausgelegt werden. Der Arbeitgeber muss Kosten für Spesen und Ergonomie tragen, wo diese anfallen und notwendig sind. Weiter müssen alle potentiell für das Homeoffice geeigneten Arbeitsplätze ab sofort nachhause verlegt werden. Arbeitsinspektorate müssen hier streng kontrollieren. Wenn sich Arbeitgeber nicht an die Bestimmung halten, machen sie sich strafbar. Missbräuche sind neben den Inspektoraten auch den Gewerkschaften zu melden.</p><p class="heading--h4">Mehr Massnahmen nötig</p><p>Leider reichen diese Massnahmen aber nicht aus. Es braucht folgende Verbesserungen:</p><ul><li>Schutzkonzepte für alle: Alle Unternehmen müssen endlich Schutzkonzepte vorweisen! Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber ohne «Publikumsverkehr» blind navigieren dürfen.</li><li>Mehr Kontrollen und Beratungen: es wird viel zu wenig kontrolliert am Arbeitsplatz. Besondres dort, wo kein Homeoffice möglich ist (Logistik, Bau, Retail, etc.) braucht es mehr Kontrollen. Betriebe, die sich nicht an Schutzmassnahmen halten können oder wollen müssen schnell sanktioniert werden. Wenn ein Betrieb oder Betriebsteile schliessen müssen, muss der Bund die Lohnkosten übernehmen.</li></ul><p class="heading--h4">Vulnerable können endlich wieder zuhause bleiben!</p><p>Der SGB hat seit Beginn der zweiten Welle gefordert, dass für durch das Virus besonders gefährdete Arbeitnehmende ein zusätzlicher Schutz errichtet werden muss. Diese Forderung wurde nun endlich erfüllt.</p><p>Zu den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden gehören neben den klassischen Vulnerablen auch Schwangere: ihnen steht nun der doppelte Schutz der Mutterschutzverordnung (MSV) sowie parallel dazu der Covid-19-Verordnung 3 zu. Letzterer Schutz ist dank der schnellen Handhabe (Homeoffice oder Befreiung von der Arbeitspflicht durch einfaches ärztliches Attest) sowie EO-Lösung attraktiver als der Schutz gemäss MSV.</p><p>Die zu befolgende Schutz-Kaskade entspricht dem bewährten Modell des Frühlings 2020, welches bis im Mai in Kraft war.</p><p>Für besonders gefährdete Arbeitnehmende liegt während eines Beschäftigungsverbots wie beim Mutterschutz eine Sperrfrist analog Art. 336c OR für Kündigungen (und kein Fall von missbräuchlicher Kündigung gem. Art. 336a OR) vor.</p><p class="heading--h4">Die Schutz-Kaskade entspricht vereinfacht folgendem Muster:</p><ol><li>Der Arbeitgeber ermöglicht seinen besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitsverpflichtungen von zu Hause aus zu erfüllen. Er trifft zu diesem Zweck die geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen. Für die gestützt auf diese Bestimmung angeordnete Erfüllung der Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus sind den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Auslagenentschädigungen geschuldet, (Art. 10 Abs. 3 Covid-19-Verordnung besondere Lage).</li><li>Ist es nicht möglich, die angestammte Arbeitsverpflichtung von zu Hause aus zu erfüllen, so weist der Arbeitgeber der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer in Abweichung vom Arbeitsvertrag bei gleicher Entlöhnung eine gleichwertige Ersatzarbeit zu, die von zu Hause aus erledigt werden kann.</li><li>Ist aus betrieblichen Gründen die Präsenz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort ganz oder teilweise unabdingbar, so dürfen diese in ihrer angestammten Tätigkeit vor Ort beschäftigt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:</li></ol><ul><li>Der Arbeitsplatz ist so ausgestaltet, dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich zur Verfügung gestellt wird.</li><li>In Fällen, in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden weitere Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung).</li></ul><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 4. Die betroffene Arbeitnehmerin oder der betroffene Arbeitnehmer kann die Übernahme einer ihr oder ihm zugewiesenen Arbeit ablehnen, wenn der Arbeitgeber die Voraussetzungen nach den Ziffern 1-3 nicht erfüllt, oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen nach den Ziffern 3 und 4 aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest verlangen.</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 5. Ist es nicht möglich, die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Ziffern 1-4 zu beschäftigen, oder lehnen diese die zugewiesene Arbeit im Sinne von Ziffer 2 ab, so befreit sie der Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung von ihrer Arbeitspflicht.</p><p>Für die Geltendmachung des Anspruchs auf Corona-Erwerbsersatz gilt Artikel 2 Absatz 3quater der Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall vom 20. März 2020.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/8/csm_Handwerker-Mundschutz-Pause_iStock-sam_thomas_c5c3cb6511.jpg" length="246696" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7415</guid><pubDate>Tue, 19 Jan 2021 15:24:28 +0100</pubDate><title>Der Bankschalter ist kein Passbüro!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/der-bankschalter-ist-kein-passbuero</link><description>Am 7. März Nein zur Privatisierung der E-ID</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es braucht unbedingt eine elektronische ID, doch die von Parlament und Bundesrat beschlossene Lösung ist grobfahrlässig. Die vorgesehene Privatisierung des elektronischen Passes ist demokratiepolitisch inakzeptabel und birgt grosse Datenrisiken. Daher braucht es am 7. März ein Nein zum E-ID-Gesetz.</p><p class="heading--h4">Bedarf unbestritten</p><p>Im Internet werden heute nicht nur Einkäufe gemacht, Zahlungen abgewickelt oder Krankenkassen-Policen angepasst, auch der Austausch mit den Behörden findet mehr und mehr elektronisch statt. Dabei werden fortwährend sensible personenspezifische Daten verarbeitet und gespeichert. Wo immer das heute in der realen Welt geschieht, müssen wir uns ausweisen: am Postschalter, im Zug, am Zoll, in den Ämtern. Digital hat diese Ausweispflicht grosse Lücken, was dazu führt, dass viele Prozesse nicht sicher ausgestaltet sind und andere elektronisch gar nicht angeboten werden, obwohl dies technisch kein Problem wäre.</p><p>Der Bedarf nach einer nutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen elektronischen Identifizierung (E-ID) ist also klar gegeben. Sie übernimmt online dieselbe Funktion wie ein amtlicher Ausweis, etwa beim Abholen von eingeschriebenen Briefen, beim Abschliessen eines Mobilfunkvertrags oder beim Beschaffen eines Betreibungsregisterauszugs. Die E-ID ist also das digitale Äquivalent zur Identitätskarte und trägt entsprechend dieselben sensiblen persönlichen Daten.</p><p class="heading--h4">Umsetzung inakzeptabel</p><p>Doch leider wird die von Bundesrat und Parlament erarbeitete Form der E-ID ihrem Namen nicht gerecht: Sie ist zwar «E», aber leider nicht «ID». Zumindest nicht, was die hohen Vertrauensanforderungen betrifft, die gemeinhin – und zu Recht – an ein offizielles Ausweisdokument gestellt werden. Die Herausgabe eines Passes ist eine urhoheitliche Aufgabe, die vom Staat bzw. von demokratisch legitimierten Behörden wahrgenommen werden muss und keineswegs dem Markt überlassen werden darf.</p><p>Doch genau dies sieht das E-ID-Gesetz vor: Gemäss diesem wären private Firmen die Herausgeber der E-ID. Sie würden den «Pass» ausstellen, ihn vermarkten, die dafür notwendige Infrastruktur unterhalten und als direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger auftreten. Das Passbüro kann also etwa in einer Bankfiliale oder in einem Supermarkt eingerichtet werden.</p><p>Der Bund jedenfalls tritt zu keinem Zeitpunkt direkt in Erscheinung: Er darf gemäss Gesetz selbst auf dem Markt keine E-ID anbieten und sich noch nicht einmal an einer Firma beteiligen, die dies tut. Das ist demokratiepolitisch nicht hinnehmbar, und so sieht dies auch eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung: Gemäss einer repräsentativen Umfrage von Demoscope wollen nämlich 87 Prozent der EinwohnerInnen die E-ID vom Staat und nur gerade 2 Prozent von einer privaten Firma beziehen. Überraschend ist dies keineswegs: Wer möchte schon seinen Pass am UBS-Schalter, an der Migros-Kasse oder in der CSS-Niederlassung beziehen?</p><p class="heading--h4">Gefährliche Monopolbildung zu erwarten</p><p>Beworben wird die E-ID von ihren BefürworterInnen nun einerseits mit der Wahlfreiheit: Jede Bürgerin und jeder Bürger könne künftig frei wählen, von welchem «Identity Provider» sie oder er die elektronische ID beziehen möchte. Das erscheint wenig verlockend: Ob die Identitätskarte bzw. elektronische Oberfläche nun Mobiliar-rot oder Vaudoise-grün ist – sie muss exakt dieselben, letztlich banalen Funktionen wahrnehmen können.</p><p>Doch nicht einmal zu dieser Wahlfreiheit würde es kommen, denn auf dem «Markt» für E-IDs wäre alles auf eine Monopolbildung, das heisst einen einzigen Anbieter ausgerichtet. Und dieser steht hinter den Kulissen mit der Swiss Sign Group auch längst bereit. Mit Annahme des E-ID-Gesetzes würde dieses Konsortium – getragen von einer breiten Unternehmensallianz mehrheitlich bestehend aus Banken, Versicherungen und Krankenkassen – schnell eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und als einziger Anbieter der E-ID verbleiben. Falls es daneben doch auch Konkurrenten schaffen würden, dann wohl am ehesten finanzkräftige Techgiganten aus dem Ausland, also Apple, Amazon oder Google – allesamt nicht besonders vertrauenswürdige Namen im Umgang mit sensiblen Personendaten.</p><p class="heading--h4">Wo Daten gespeichert werden, besteht Missbrauchspotenzial</p><p>Gerade was die Personendaten betrifft, ist das E-ID-Gesetz problematisch: Bei den privaten sogenannten Identity Providern fallen bei jedem Login NutzerInnendaten an, die gemäss Gesetz für bis zu sechs Monate gespeichert werden dürfen. Einmal angemeldet, kann jedeR E-ID-NutzerIn nachverfolgt werden.</p><p>Zwar dürfen diese Daten nicht kommerziell verwendet, also nicht verkauft werden, doch wird die Swiss Sign Group ihrerseits von so vielen Unternehmen getragen, dass dies auch gar nicht mehr nötig sein dürfte. Und ganz allgemein gilt: Je mehr Schnittstellen, desto höher das Potenzial zum Missbrauch von Personendaten – auch wenn die Gesetzesartikel und die Absichten gut sind.</p><p class="heading--h4">Basispaket oder Premiumkarte</p><p>Mit einer privaten E-ID würden die BürgerInnen in Ausweisfragen zu KonsumentInnen gemacht und müssten ihren elektronischen Pass auf dem «Markt» erwerben. Im Gesetz sind nicht einmal die Preis begrenzt, und die Erfahrung zeigt leider, dass es bei einer Monopolbildung im Normalfall unnötig teuer wird. Spielraum hätten die «e-BürgerInnen» dann allenfalls noch beim E-ID-Typ, denn das Gesetz sieht drei verschiedene Varianten unterschiedlicher Sicherheitsstufen bzw. Einsatzmöglichkeiten vor. Wer nicht auf den Preis schauen muss, kann sich dann den «Premium-Pass» leisten, andere müssten sich mit dem «Basispaket» begnügen.</p><p>Unabhängig vom Preis ist aber zu erwarten, dass die E-ID-Anbieter alles dafür tun würden, möglichst viele Kunden zu akquirieren. Im Falle der E-ID würde dies bedeuten, dass die Bevölkerung nach und nach in die digitalen Kanäle gedrängt würde, etwa indem gewisse Prozesse – z. B. der Wechsel der Krankenkasse oder die Eröffnung eines Bankkontos –&nbsp; nur noch online und nicht mehr auf dem Papierweg angeboten würden. Das könnte insbesondere für den älteren Teil der Bevölkerung zum Problem werden.</p><p class="heading--h4">Fazit: E-ID ja, aber nicht so</p><p>Es ist klar: Es braucht unbedingt einen digitalen Pass, aber sicher nicht in Form einer E-ID à la Credit Suisse, AXA und SwissLife (alles Mitglieder der Swiss Sign Group). Ein elektronischer Ausweis muss staatlich zur Verfügung gestellt werden, nur darauf vertraut die Bevölkerung. Entwickelt werden muss die E-ID deshalb nicht zwingend komplett selbst durch den Bund (auch wenn etwa ETH und EPFL problemlos dazu in der Lage wären), dieser baut ja auch nicht die Nationalstrassen selbst.</p><p>Deshalb braucht es am 7. März ein Nein zu diesem E-ID-Gesetz, und danach muss schnell eine vertrauenswürdige, staatlich herausgegebene elektronische Identitätskarte eingeführt werden. Dass dies problemlos geht zeigt etwa Schaffhausen, wo schon seit Jahren eine durch den Kanton herausgegebene E-ID erfolgreich im Einsatz ist.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/e/csm_E-ID-Plakatwand-DE-FR-v1_a1110dc391.jpg" length="168675" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7407</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:20:00 +0100</pubDate><title>Löhne, Renten und Arbeitsplätze sichern – heute und morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-renten-und-arbeitsplaetze-sichern-heute-und-morgen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="heading--h4">Unterbeschäftigung auf Rekordniveau</p><p>Die Corona-Krise hat sehr schmerzhafte Spuren in der Arbeitswelt hinterlassen. Ende 2020 dürfte die Unterbeschäftigung in der Schweiz ungefähr 10 Prozent betragen haben (gemessen in Vollzeitstellen). Das ist im Vergleich zu früheren Rezessionen, wie beispielsweise der Finanzkrise, in einer ganz anderen Grössenordnung. Ohne die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen (Kurzarbeit, EO u. a.) wäre alles noch viel schlimmer. Um das zu sehen, reicht ein Blick in die USA, wo die Arbeitslosigkeit steil in die Höhe schoss.</p><p>Wirtschaftskrisen treffen in der Regel diejenigen am stärksten, die keine stabilen Arbeitsverhältnisse haben. Das sind Jüngere, Arbeitnehmende mit befristeten Stellen sowie in anderen prekären Vertragsformen wie Arbeit auf Abruf u. a. In der Corona-Krise ist die Erwerbsbeteiligung der 15 bis 24-Jährigen bedenklich stark gesunken, was nicht nur Sorgen in Bezug auf die Zukunft der Betroffenen, sondern auch auf die Zukunft der Schweizer Wirtschaft hervorruft.</p><p>Gleichzeitig ist es für Arbeitslose mit der Teil-Schliessung der Wirtschaft noch schwieriger geworden, wieder eine Stelle zu finden. Es drohen mehr Aussteuerungen. Das trifft besonders ältere Arbeitslose, wo die Arbeitslosigkeit bis November weiter zugenommen hat.</p><p class="heading--h4">Geringverdienende überproportional betroffen – Kaufkraftprobleme verschärfen sich</p><p>Ebenfalls besonders stark betroffen sind GeringverdienerInnen. Weil die gesundheitspolitischen Massnahmen vor allem das Gastgewerbe, den Tourismus oder den Kultursektor betreffen, wo es mehr Arbeitnehmende mit tieferen Einkommen gibt. Sie sind häufiger arbeitslos und auch überproportional in Kurzarbeit. Die vom Parlament beschlossene Aufstockung der Kurzarbeit wird ihre Probleme lindern, was positiv ist. Allerdings profitieren nur Arbeitnehmende mit sehr tiefen Löhnen davon.</p><p>Dazu kommt, dass die Löhne kaum steigen, während die Belastung durch die Krankenkassenprämien anhaltend hoch ist. Die bereits vor der Corona-Krise herrschenden Kaufkraft- und Einkommensprobleme haben sich verschärft und nicht gelöst. Das belastet auch zunehmend den privaten Konsum und somit auch die Konjunkturentwicklung.</p><p class="heading--h4">Krise trifft Schweiz in einer schwierigen Phase</p><p>Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft in einer schwierigen Phase. Die starke Überbewertung des Frankens hat nicht nur die Exportwirtschaft, sondern auch die Investitionsaktivität spürbar ausgebremst. Die Schweizer Exporte von Industriemaschinen haben sich seit 2008 halbiert und sind im laufenden Jahr auf das Niveau von 1988 gefallen. Das Investitionswachstum – insbesondere in den Zukunftskategorien ICT, F&amp;E und Software – war sogar geringer als im krisengeplagten Euroraum.</p><p>Von den 1990er Jahren bis zur Finanzkrise im Jahr 2008 hat die Schweizer Wirtschaft von der Entwicklung auf den Finanzmärkten profitiert. Die steile Aufwärtsbewegung auf den Finanzmärkten erlaubte eine komfortable Finanzierung der Pensionskassen. Auch der Finanzplatz profitierte. Und der Frankenkurs war für die Realwirtschaft günstig. Ab der Finanzkrise drehte sich das jedoch um. Einerseits leidet die Realwirtschaft stark unter der Aufwertung des Frankens. Andererseits wird die Finanzierung der Pensionskassen schwieriger. Die Neurenten bei den Pensionskassen sinken, obwohl wir immer höhere Beiträge zahlen müssen..</p><p>Kaum ein Land ist so abhängig von den Finanzmärkten wie die Schweiz mit ihrem grossen Finanzplatz und den bedeutenden Pensionskassen. Zudem ist die Wirtschaft stark dem Wechselkurs ausgesetzt. Denn die Schweiz &nbsp;ist stark vom Export abhängig und hat eine eigene, flexible Währung. Auf- und Abwertungen wirken sich daher stärker auf das BIP aus als in den meisten anderen Ländern</p><p>Die ungünstige Entwicklung seit der Finanzkrise kann sich noch verstärken. Denn aufgrund der geringeren Erträge aus den Finanzanlagen wird mehr gespart, was das Ertragspotenzial weiter verringert. Das nicht nur in den Pensionskassen, wo das Anlagekapital durch die höheren Beiträge steigt, sondern auch in der Unfallversicherung. Zudem führen die sinkenden Pensionskassenrenten dazu, dass mehr Leute ein Fondskonto in der 3. Säule eröffnen werden.</p><p class="heading--h4">Wirtschaftspolitische Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Die wirtschafts- und sozialpolitische Agenda 2021 ist anspruchsvoll. Unmittelbares Ziel bleibt, dass die Arbeitsplätze und die Löhne in der Corona-Krise gesichert werden. Sobald die Pandemie unter Kontrolle ist (Impfungen, Immunität der Corona-Erkrankten u. a.) muss alles unternommen werden, um die Konjunktur wieder in Gang zu setzen und die enorme Unterbeschäftigung abzubauen. Für die Zukunftsfähigkeit der Schweiz braucht es ein Umdenken in Bezug auf die Finanzmarktabhängigkeit. Das Preis-Leistungsverhältnis in der Altersvorsorge kann durch die Stärkung der Umlageverfahren verbessert werden. Und in der Geldpolitik braucht es einen stärkeren Effort gegen die giftige Frankenüberbewertung, welche die Entwicklung der für die Zukunft wichtigen Bereiche der Investitionen und der Realwirtschaft beeinträchtigt. Auch der ökologische Umbau braucht eine intakte Realwirtschaft. Daraus ergeben sich folgende Forderungen:</p><ul><li>Eine Ausschüttung der überschüssigen Prämienreserven von 5 Mrd. Franken Das gibt nicht nur einen Kaufkraftimpuls von über 500 Franken pro Kopf in einer schwierigen Zeit. Darüber hinaus müssen die Krankenkassen-Prämienverbilligungen steigen.</li><li>Eine Verlängerung der Anzahl Taggelder sowie der Rahmenfristen in der ALV bis zum Frühjahr – wie in der ersten Welle. Verlängerungen brauchen insbesondere ältere Arbeitslose und Arbeitslose in Branchen und Berufen, die ganz oder teilweise geschlossen werden.</li><li>Weitere Unterstützungsmassnahmen für die geschlossenen Branchen, um Konkurse und Entlassungen zu verhindern – beispielsweise indem über das Instrument der Kurzarbeit zusätzliche Mittel überwiesen werden. Die Härtefalllösungen greifen nur teilweise und sind langsam.</li><li>Der stark beanspruchte Gesundheitssektor braucht finanzielle Garantien, um die entsprechenden Kapazitäten stellen zu können. Das stark beanspruchte Personal hat zudem eine Lohnerhöhung mehr als verdient.</li><li>Eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente. Die Forderungen nach weiteren Steuererleichterungen bei der 3. Säule stehen völlig quer in der Landschaft. Die AHV soll durch einen Teil der SNB-Gewinne mitfinanziert werden.</li><li>Eine konsequentere Bekämpfung der Frankenüberbewertung. Hier gibt es noch Potenzial, indem die SNB klarer kommuniziert und sich entsprechende Ziele vorgibt.[2]</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Schätzung mit einem VAR-Modell über den Zeitraum von 1994 bis 2019. Variablen: realer Wechselkursindex gemäss BIZ und reale BIP</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; s. die Verweise in diesem Blog-Beitrag: <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich" target="_blank">www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-maschinenexporte-auf-dem-niveau-von-1988-bekaempfung-der-frankenueberbewertung-ist-ueberfaellig-und-moeglich</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/unterbeschaeftigung.png" length="38167" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7404</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:08:00 +0100</pubDate><title>Das Leistungsniveau in der Altersvorsorge ist in Frage gestellt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-leistungsniveau-in-der-altersvorsorge-ist-in-frage-gestellt</link><description>Weichenstellungen in der Altersvorsorge erfolgen 2021</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sowohl in der Schweiz wie auch international zeigt die Corona-Krise eindrücklich auf, wie wichtig starke Sozialwerke sind. Dies gilt insbesondere für das Instrument der Kurzarbeit. Stabilität und Sicherheit gibt auch eine intakte Altersvorsorge. Als negatives Beispiel gilt die USA, wo eine schwache und individualisierte Rentenabsicherung dazu führt, dass viele US-AmerikanerInnen auch nach dem Eintritt ins Rentenalter aus finanziellen Gründen weiterarbeiten müssen. Nun zeigt sich, dass Regionen mit höherer Altersarmut häufig auch Gebiete mit höheren Infektionsraten sind. Denn die Betroffenen sind oft in sogenannt essentiellen Berufen wie der Logistik, oder der Betreuung tätig. Forscher empfehlen dem US-Gesetzgeber deshalb zur Pandemiebekämpfung, die Lebenshaltungskosten älterer Personen bei der Ausgestaltung von Konjunkturmassnahmen und Rentenreformen stärker zu berücksichtigen. Eine derart prekäre Rentensituation gilt es in der Schweiz mit allen Mitteln zu verhindern. Doch auch hier reichen die Renten immer weniger zum Leben und der Druck auf die Renten nimmt weiter zu.</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich 2021 neben der Bewältigung der Corona-Krise schwerpunktmässig mit der Altersvorsorge befassen. Denn dieses Jahr werden die Weichen für die materielle Sicherung der laufenden und künftigen Altersrenten gestellt. Jung und Alt sind davon gleichermassen betroffen. Besonders exponiert sind bei den laufenden Reformen jene Arbeitnehmenden, die zu tiefen und mittleren Einkommen arbeiten. Am meisten steht für die Frauen auf dem Spiel: Zum einen können durch den Sozialpartnerkompromiss BVG 21 die skandalös tiefen Frauenrenten rasch und spürbar verbessert werden. Anderseits plant das Parlament eine AHV-Abbauvorlage mit Rentenverlusten von jährlich bis zu 1’200 Franken für die Frauen.</p><p class="heading--h4">Für BezügerInnen mittlerer Renten sind Coiffeurbesuche ein Luxus</p><p>Vor knapp drei Wochen hat das Parlament mit nur zwei Gegenstimmen die Kurzarbeitsentschädigung von Geringverdienenden aufgestockt. Seit wenigen Tagen werden im Covid-19-Gesetz deshalb Einkommen bis 3’470 Franken garantiert. Damit anerkennt das Parlament, dass die Lebenshaltungskosten in der Schweiz so hoch sind, dass Personen mit tieferen Löhnen nicht auf 20 Prozent ihres Einkommens verzichten können, ohne in grössere Bedrängnis zu geraten.</p><p>Doch die Kaufkraftprobleme, vor denen im Zuge der Pandemiebekämpfung Personen mit sehr geringen Einkommen geschützt werden sollen, sind für die Hälfte aller Rentnerinnen und Rentner bereits Realität. Denn die mittlere Rente der Personen, die 2018 in Rente gingen, betrug 3’449 Franken pro Monat – AHV- und BVG-Renten zusammen.</p><p>Eine Gegenüberstellung dieser Rente mit den gemäss Statistiken üblichen Ausgaben für eine Einzelperson über 65 verdeutlicht, dass davon nach den Steuern, den Krankenkassenprämien und der Miete nicht mehr allzu viel zum Leben übrigbleibt. Restaurant- und Coiffeurbesuche bleiben für viele Rentnerinnen und Rentner ein seltener Luxus. Obwohl sie ein Leben lang gearbeitet haben.</p><p><strong>Mittlere AHV- und BVG-Rente 2018&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 3’449</strong></p><p>Steuern&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 266<br> Miete und Nebenkosten&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’035<br> Krankenkassenprämie&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 408<br> Gebühren&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 25</p><p><strong>Verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 1’715</strong></p><p>Nahrungsmittel/Getränke/Genussmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 422<br> Kleider/Schuhe &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 59<br> Gesundheitsausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 216<br> Versicherungen &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 268<br> Wohnungseinrichtung u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 96<br> übrige Haushaltausgaben &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 85<br> Telefon/Internet/Post u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 89<br> Computer/Radio- und Fernsehgeräte u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 45<br> Zeitungen/Bücher/Abos &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 42<br> Verkehrsmittel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 172<br> Körperpflege u.a. &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 65</p><p><strong>Übrig bleibendes verfügbares Einkommen&nbsp;&nbsp; 156</strong></p><p>Restaurants/Hotel &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; 133<br> Unterhaltung/Erholung/Kultur &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 212<br> Geschenke/Spenden&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 40</p><p>Quellen: BFS Neurentenstatistik, HABE 2015-2017.</p><p>Für viele Frauen bleibt selbst eine Rente in dieser Höhe unerreichbar. Die Medianrente jener Frauen, die sowohl eine AHV- wie eine BVG-Rente beziehen, liegt unter 3’000 Franken pro Monat. Und bei einer Gesamtbetrachtung würde die Rentenhöhe der Frauen noch deutlich geringer ausfallen, denn fast ein Drittel der Frauen erhält gar keine BVG-Rente.</p><p class="heading--h4">Rentenhöhe muss Ausgangspunkt jeder Reform sein</p><p>Gemäss Verfassung sollen die Leistungen der 1. Säule (AHV und IV) den Existenzbedarf angemessen sichern, während die Leistungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge BVG) darauf aufbauen und die Fortführung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise zu ermöglichen haben.</p><p>Diese soliden Verfassungsziele stehen aber in erschreckendem Widerspruch zu den tatsächlich ausbezahlten Renten. Selbst wenn eine Person alle Voraussetzungen erfüllt und ihr ganzes Erwerbsleben ohne Lücken die gesetzlich geforderten Beiträge einbezahlt hat, muss sie mit einer tiefen Rente rechnen. Denn die gesetzlich geschützten, maximal möglichen Rentenleistungen aus AHV und BVG entsprechen bei einer männlichen Einzelperson im Jahr 2021 einem Betrag von 4’370 Franken pro Monat.</p><p>Die überobligatorischen Renten der 2. Säule konnten lange Jahre darüber hinwegtäuschen, dass die Realisierung der verfassungsrechtlich geforderten Altersvorsorge auf halbem Weg stecken geblieben ist. Doch nun sinken die Durchschnittsrenten der 2. Säule bereits seit einigen Jahren – einerseits wegen den tieferen Umwandlungssätzen im Überobligatorium, anderseits wegen der wesentlich geringeren Verzinsung der Vorsorgeguthaben. Sie können den fehlenden gesetzlichen Schutz nicht mehr kompensieren.</p><p>Der Bundesrat verschliesst sich dieser Realität, auch wenn er sich prominent für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge ausspricht. Seine Reformvorschläge zur AHV gehen gar in die gegenteilige Richtung:</p><p>Gemessen an der AHV-Medianrente bedeutet die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre für die betroffenen Frauen eine Leistungseinbusse von rund 1’200 Franken pro Jahr. Sofern sie denn überhaupt bis 64 arbeiten und Beiträge einzahlen können, denn die Arbeitsmarktsituation ist für ältere Arbeitnehmerinnen noch schwieriger als jene der Männer.</p><p>Obwohl die Minimalrente der AHV 2021 um 10 Franken erhöht wurde, deckt die AHV-Rente systembedingt einen immer kleineren Teil des Lohnes der Neurentnerinnen und Neurentner ab, weil die Renten mit dem Mischindex nur alle zwei Jahre zur Hälfte an die Löhne und zur Hälfte an die Teuerung angepasst werden. Nach Ansicht des Bundesrats soll der Ersatzquotenindex von den anfänglichen 100 Prozent bis 2030 auf 86 Prozent sinken, also um ganze 14 Prozent. Nur die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente bietet hier Gegensteuer.</p><p class="heading--h4">Rentenverluste in der 2. Säule</p><p>Vor fünf Jahren veröffentlichte der SGB zum ersten Mal eine Übersicht über die sinkenden Umwandlungssätze und schwindenden Pensionskassenrenten. Mittlerweile berichten auch Banken und Versicherer fast monatlich über die zusammenbrechenden Renten in der 2. Säule.</p><p>Seit mehr als einem Jahrzehnt sind die Versicherten damit konfrontiert, immer mehr in die 2. Säule einzubezahlen und dafür dennoch immer tiefere Renten zu erhalten. 2019 sind die Beiträge zwar leicht zurückgegangen. Dies ist aber auf einen stärkeren Anstieg der Beitragslöhne zurückzuführen. Wäre der Anstieg der Beitragslöhne etwa gleich wie im Vorjahr, wären auch die Beitragssätze gestiegen.</p><p>2021 wird der Druck auf die Renten der 2. Säule weiter zunehmen. Viele Pensionskassen haben bereits weitere Senkungen der technischen Zinssätze und der Umwandlungssätze beschlossen. Grund dafür sind die tiefen Zinsen. Tiefe Zinsen sind für die nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte 2. Säule besonders schwer zu verkraften. Der Anteil des Kapitalertrags an den Einnahmen der beruflichen Vorsorge ist bereits drastisch gesunken. Während er im Jahr 1987 mit 32.6 Prozent noch dem sprichwörtlichen dritten Beitragszahler entsprach, fiel der Anteil des Kapitalertrags bis 2018 auf 19.9 Prozent. In gleichem Umfang stiegen die Beiträge der Versicherten an die 2. Säule kontinuierlich. Im Jahr 1987 kam auf eine Versicherte rund 2’300 Franken Kapitalertrag (3’400 Franken zu Preisen von 2018). Die Versicherte zahlte durchschnittlich 4’800 (7’000) Franken an Beiträgen, die Arbeitgeberbeiträge miteinbezogen. Im Jahr 2018 waren es 4’333 Franken Kapitalertrag und bereits 13’400 Franken an Beiträgen. Diese Entwicklung ist insofern bemerkenswert, als das Gesamtkapital der zweiten Säule im selben Zeitraum enorm zugenommen hat. Im Jahr 1987 betrug das Kapital rund 158 Milliarden Franken, 2018 waren es bereits 865 Milliarden. So sank der Anteil des Kapitalertrags am Kapital von über 6 Prozent in den 1990er Jahren auf unter 1.9 Prozent 2018.</p><p>Insgesamt bewegen sich die Kosten der sozialen Sicherheit in der Schweiz im europäischen Vergleich mit rund einem Viertel des BIP zwar im Mittelfeld der Länder West- und Nordeuropas. Doch betrachtet man die kaufkraftbereinigten Ausgaben pro Kopf, hat die Schweiz die zweitteuerste Altersvorsorge der europäischen Länder.[1] Dies ist umso bedenklicher, als die Ersatzquote der schweizerischen Altersvorsorge jener in anderen Ländern stark hinterherhinkt.</p><p>Konkret: wir zahlen massiv mehr für deutlich weniger Leistungen. Dies zeigen sowohl Vergleiche mit OECD-Ländern als auch internationale Übersichten zur Altersvorsorge.[2]</p><p class="heading--h4">Schlussfolgerungen und Forderungen</p><p>Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Obwohl uns die Verfassung dies seit fast 50 Jahren vorschreibt, sind wir immer weiter davon entfernt. Der SGB ist deshalb überzeugt, dass es jetzt ein starkes Engagement für gute Renten braucht.</p><p>Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die verfassungsmässigen Leistungsziele der Altersvorsorge erreicht werden können: durch eine Stärkung der AHV, durch bessere Leistungen der beruflichen Vorsorge oder durch eine Kombination von Massnahmen in den beiden Säulen. Was zu bevorzugen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits stellt sich die Frage, wie leistungsfähig das Kapitaldeckungsverfahren der beruflichen Vorsorge und das Umlageverfahren der AHV als solche sind. Anderseits sind die Verteilungswirkungen der beiden Vorsorgesysteme unterschiedlich. Angesichts der Ausgangslage ergeben sich für den SGB die folgenden Konsequenzen und Forderungen:</p><ul><li>Die AHV muss gestärkt werden. Damit die Renten und insbesondere die Frauenrenten zum Leben reichen. Dazu hat der SGB in einer breiten Allianz von Arbeitnehmerverbänden, Parteien und RentnerInnenorganisationen die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente lanciert, die er dieses Jahr einreichen wird.</li><li>Die laufenden Reformprojekte werden sich an der Höhe der Altersrenten messen lassen müssen. Reformvorhaben, welche zu sinkenden Rentenleistungen führen, sind an der Urne zum Scheitern verurteilt.</li><li>Die Leistungsziele der Verfassung sollten zu einem möglichst guten Preis erreicht werden. Möglichst hohe Rentenansprüche sollten also mit möglichst tiefen Beiträgen erworben werden. Das Umlageverfahren generiert für die überwiegend grosse Mehrheit der Erwerbstätigen die mit Abstand höchsten Leistungen pro Beitragsfranken. Es braucht deshalb eine Stärkung des Umlageverfahrens in der Altersvorsorge, über die Umlagekomponente im BVG-Kompromiss der Sozialpartner und über eine 13. AHV-Rente in der AHV.</li><li>Um den zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Altersvorsorge solidarisch zu leisten, braucht es ausserdem einen finanziellen Beitrag der SNB-Gewinne an die AHV-Renten.</li><li>Der von Banken und Versicherungskreisen propagierte Ausbau der 3. Säule stellt keine Option dar, um die Altersvorsorge zu sichern. Die 3. Säule bietet für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung keine Einkommenssicherheit im Alter.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] &nbsp;&nbsp;&nbsp; Vgl. BFS, Panorama «Soziale Sicherheit», März 2020, S. 3.</p><p>[2] &nbsp;&nbsp;&nbsp; OECD, Net pension replacement rates, Men, % of pre-retirement earnings, 2018, <a href="https://data.oecd.org/chart/6d6s" target="_blank" rel="noreferrer">data.oecd.org/chart/6d6s</a>; Mercer CFA Institute Global Pension Index 2020, Subindex Angemessenheit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/pensionskassenschere.png" length="75750" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7402</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2021 09:02:00 +0100</pubDate><title>Es braucht eine ehrgeizige Lohn- und Sozialagenda für 2021</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-ehrgeizige-lohn-und-sozialagenda-fuer-2021</link><description>Die Arbeitswelt vor den Folgen der Krise schützen und wieder eine Zukunftsperspektive schaffen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dunkle Schatten lasten zu Beginn dieses Jahres auf der Arbeitswelt. Viele Haushalte mussten im letzten Jahr bedeutende Einkommensverluste hinnehmen und starten daher aus einer schlechteren Situation ins neue Jahr als 2020. Die Unterbeschäftigung ist so hoch wie nie zuvor: Zählt man Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit zusammen, ergibt sich ein Rekordhoch der Unterbeschäftigung von 10 Prozent. Und die wirtschaftlichen Aussichten bleiben ungewiss, was bei vielen die berechtigte Angst vor Prekarität schürt, von den Jüngsten, die in den Arbeitsmarkt eintreten, bis hin zu Arbeitnehmenden am Ende ihrer Laufbahn.</p><p>Der Kampf der eidgenössischen und kantonalen Behörden gegen die Pandemie hat extrem ungerechte Folgen. Der Staat verbietet Aktivitäten, sobald sich die Situation verschlechtert, und bürdet somit einem Teil der Bevölkerung die wirtschaftlichen Kosten für Massnahmen auf, die im Namen der Gesundheit aller getroffen wurden. Dabei haben diese Personen keinerlei Fehler begangen. Im Gegenteil, sie haben sich oft sehr diszipliniert an die verschiedenen Anordnungen und zu treffenden Schutzmassnahmen gehalten. Der Staat hat es in der zweiten Welle verpasst, zu jeder Verschärfung einen wirksamen Schutz der Einkommen derjenigen zu garantieren, denen er verbietet zu arbeiten. Gesundheitsbehörden und Regierungen beschliessen zwar regelmässig – auf dringliche Empfehlung der Epidemiologen – tiefgreifende Einschränkungen. Zeitgleich ausreichende Massnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Abfederung vorzubereiten und umzusetzen haben sie aber jeweils versäumt.</p><p>Die Beteuerung «wir lassen euch nicht im Stich», welche die Bundespräsidentin im Namen des gesamten Bundesrats aussprach, wird somit in der Praxis nicht eingelöst.</p><p>Und wenn wir das Schlimmste verhindern konnten, dann dank harter Interventionen der Gewerkschaften und einiger Wirtschaftsorganisationen beim Bundesrat oder oft auch direkt im Parlament. Es brauchte unseren unermüdlichen Einsatz um beispielsweise zu erreichen, dass die Kurzarbeit auf befristete und atypische Arbeitsverhältnisse ausgeweitet wurde. Um Entschädigungen für Eltern einzuführen, die wegen Betreuungspflichte aufgrund einer Schulschliessung oder Quarantäne einer Klasse nicht zur Arbeit gehen konnten. Und ganz besonders um zu erreichen, dass die niedrigsten Einkommen bei Kurzarbeit endlich zu 100 Prozent entschädigt werden. Nichts davon war von vornherein als Begleitmassnahme geplant.</p><p>Heute müssen sich Hunderttausende mit den Mühen der Schweizer Bürokratie herumschlagen und werden ohne Rücksicht auf die Besonderheiten ihrer Situation von einer Abteilung zur nächsten geschickt. Was schliesslich die Unterstützungsmassnahmen betrifft, welche das Parlament mit grosser Mühe doch noch beschlossen hat, gibt es unfaire Schwelleneffekte wie z. B. der zu hohen und willkürlichen Grenze von 40 Prozent Umsatzeinbusse, damit verfehlen diese oft ihr Ziel.</p><p>Schliesslich warten die Männer und Frauen, die im Gesundheitswesen arbeiten und die alles gegeben haben, um die lebensnotwendige Versorgung zu gewährleisten, immer noch auf eine angemessene Vergütung für ihren ausserordentlichen Einsatz. Es hat sich gezeigt, dass die Organisation des Gesundheitssystems als Markt mit ihrem Anreiz maximaler Rentabilität für die Anbieter ungeeignet ist, um aussergewöhnlicher Ereignisse bewältigen zu können: Diese Lektion müssen wir in Erinnerung behalten, wenn es in Zukunft um die Finanzierung der Pflege geht. Aber jetzt sind es die Mitarbeitenden, welche die Hauptlast dieser Unzulänglichkeiten tragen mussten, und für dieses Engagement drängt sich eine Anerkennung auf. Die Tatsache, dass Mitarbeitende in Alters- und Pflegeheimen nicht immer nicht immer in Quarantäne gehen können, wenn es nötig wäre, ist schlicht inakzeptabel. Dieses Jahr braucht es personelle Verstärkung in Heimen und Krankenhäusern. Der Bundesrat und die Kantone müssen sie anordnen und finanzieren. Mit dieser Verstärkung können Teams entlastet und unser Gesundheitssystem widerstandsfähiger gemacht werden. Das kann helfen zu vermeiden, dass in der Hektik überrissene Massnahmen getroffen werden, weil sie nicht ausreichend abgestimmt und evaluiert wurden.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wir beginnen das Jahr also in einer katastrophalen Situation, was den nationalen Zusammenhalt betrifft. Die Branchen, die in dieser Krise geopfert werden, die Arbeiterinnen und Arbeiter, die davon betroffen sind, ob Angestellte oder Selbstständige, und ihre Familien haben guten Grund, sich vom Land und seinen Behörden im Stich gelassen zu fühlen. Es geht insbesondere um den Tourismus, das Hotel- und Gastgewerbe und um die Bereiche Kultur, Freizeit, Sport, Reisen und Veranstaltungen. Hunderttausende von Menschen arbeiten in diesen Branchen. Zusammen mit ihren Familien sind es zweifellos mehr als eine Million Menschen, die sich in prekären Verhältnissen befinden. Und auf der anderen Seite müssen sich diejenigen, die als systemrelevant entdeckt wurden, vorerst damit begnügen, noch härter zu arbeiten, ohne reale Aussicht auf dauerhafte Lohnverbesserungen.</p><p>Aber diese Situation ist auch eine Katastrophe für unseren sozialen Zusammenhalt. Die Krise wird zu einem massiven Anstieg der Ungleichheit führen. Die Berufe, die von brutalem Arbeitsplatzabbau und Kurzarbeit betroffen sind, sind die am schlechtest bezahlten. Umgekehrt sind die höchsten Löhne deutlich weniger betroffen, und die Kapitalmärkte samt den von ihnen generierten Einkommen präsentieren sich in besserer Verfassung als je zuvor. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass eine Pandemie am Ende in eine weiter geöffnete Lohn- und Vermögensschere mündet.</p><p>Damit sich dieses Gefühl des Verlassenseins und des Verrats nicht auf Dauer festsetzt, kann gehandelt werden, sofern der Bundesrat der Bürokratie diesmal keinen Raum lässt und sich als fähig erweist, dafür zu sorgen, den Betroffenen schnell eine konkrete Entschädigung zukommen zu lassen. Die Unterstützung mittels der sogenannten Härtefallregelung muss in den nächsten Wochen umgesetzt werden, und der Bundesrat muss alle rechtlichen Spielräume nutzen, um sie so unkompliziert zugänglich wie möglich zu gestalten. Die Zerstörung von Arbeitsplätzen so weit wie möglich zu verhindern, ist eine Anstrengung, der man sich zu Beginn des Jahres mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln widmen sollte, um soziale Katastrophen bei Jugendlichen und Arbeitnehmern am Ende ihres Berufslebens zu vermeiden, aber auch um den Aufschwung zu beschleunigen, sobald die Pandemie unter Kontrolle gebracht wurde.</p><p>Ebenso erwarten wir, dass die 100prozentige Lohngarantie bei Kurzarbeit schon mit den Januar-Ausgleichszahlungen wirksam wird. Und dass die geplanten Hilfen für den Kultur- und Veranstaltungsbereich endlich ihre Empfänger erreichen, und zwar in allen Kantonen. Sobald diese erste Hilfe gewährt wurde, muss der Bundesrat dem Kultursektor eine ernsthafte und stabile Perspektive für die Wiederaufnahme seiner Tätigkeit geben.</p><p>Schliesslich haben, egal was getan wird, weit über eine Million Arbeitnehmende letztes Jahr 20 Prozent ihres Einkommens für einen Monat oder mehr verloren. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Mitarbeitende am unteren Ende der Lohnskala. Im Sommer 2020 wurde die durchschnittliche Auswirkung dieser Verluste auf die gesamte Bevölkerung unseres Landes geschätzt. Wir wissen daher, wenn wir uns wieder auf die tatsächlich Betroffenen konzentrieren, dass sich die Verluste auf mehrere tausend Franken pro betroffenen Haushalt belaufen. Diese Verluste führen dazu, dass diese Haushalte noch stärker dem Risiko ausgesetzt sind, unvorhergesehene Ausgaben nicht bewältigen zu können, insbesondere Gesundheitskosten.</p><p>Auf der anderen Seite verfügt jeder Schweizer Vier-Personen-Haushalt über ein Sparbuch mit rund 2’000 Franken, das bei seiner Krankenkasse hinterlegt ist. Die Überschussreserven aus dem KVG belaufen sich nämlich auf rund 5 Milliarden Franken, was gut 500 Franken pro Person entspricht.</p><p>Es gibt keinen besseren Zeitpunkt, um dieses Geld an die Versicherten zurückzuverteilen. Dies würde einerseits einen Teil des Kaufkraftverlustes der von der Krise betroffenen Haushalte ausgleichen. Andererseits wissen wir heute, dass einer der Zwecke dieser Reserven (die Finanzierung des Gesundheitssystems im Falle einer Pandemie) hinfällig ist: Der Pandemie-Fall ist eingetroffen und alles deutet darauf hin, dass er nicht den massiven Abbau der Reserven erfordert hat, wie ihn die Krankenkassen befürchtet haben.</p><p>Diese Umverteilung ist also möglich und notwendig. Es gibt nur einen Weg, um sicherzustellen, dass sie unter fairen und sicheren Bedingungen durchgeführt wird: eine Zurückzahlung an alle EinwohnerInnen dieses Landes, Erwachsene und Kinder, mit dem gleichen Frankenbetrag pro Kopf. Dies ist der einzige Weg, um fair zu sein und Mitnahmeeffekte oder Ungerechtigkeiten zu vermeiden, die eine Umverteilung gemäss der Situation der einzelnen Krankenkassen unweigerlich verursachen würde. Bei der ersten Lesung des Covid-19-Gesetzes im Frühjahr haben wir eine komplette entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt. Dieser Vorschlag bleibt auf dem Tisch.</p><p class="text-center"><strong>***</strong></p><p>Wie ich schon sagte, hat die Krise die Arbeitswelt sehr ungerecht getroffen. Die tiefsten Einkommen, die prekärsten Arbeitnehmenden, die am stärksten gefährdeten Menschen haben einen hohen Preis bezahlt. Wir müssen nicht nur verhindern, dass sich diese Ungerechtigkeit in diesem Jahr noch verschlimmert, sondern wir müssen diesen Trend langfristig umkehren.</p><p>Das stärkt uns in den Kämpfen, die wir im Jahr 2021 führen werden und die über die Folgen der Pandemie hinausgehen. So steht zum Beispiel das Thema Altersvorsorge an einem Scheideweg. Das Parlament droht mit einer Verschlechterung der AHV-Leistungen, insbesondere für Frauen. Die Renten der 2. Säule werden im anhaltenden Tiefzins-Umfeld ausgehöhlt: Unser System leidet unter seiner Abhängigkeit von den Finanzmärkten. Und die Rechten im Parlament wollen mit der dritten Säule eine private Altersvorsorge stärken, die sich nur an die höchsten Einkommen richtet.</p><p>Angesichts dessen werden wir in die Offensive gehen. In den kommenden Monaten werden wir unsere Initiative für eine 13. AHV-Rente zu einem erfolgreichen Abschluss bringen. Und wir werden den Sozialpartner-Kompromiss zum BVG verteidigen, der hilft, die wichtigsten Probleme der 2. Säule zu lösen.</p><p>Ganz allgemein wollen wir, dass das Land aus dieser Prüfung mit gestärkter Solidarität hervorgeht und sich das Vertrauen in die Zukunft für unsere Jugend bewahrt. Wir werden von den Behörden weiterhin verlangen, alle eingegangenen Verpflichtungen in diesem Sinne weiterzuführen und in ihren Entscheidungen Ausgewogenheit und Gerechtigkeit zu beweisen. Aber wir werden auch, und dies sobald es die Pandemie-Situation erlaubt, mit aller nötigen Kraft auf die Strasse zurückkehren – für Arbeit und für Löhne. Denn es ist inakzeptabel, dass die Arbeitnehmenden für eine Krise bezahlen sollen, für die sie in keiner Weise verantwortlich sind.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/210107/unterbeschaeftigung.png" length="38167" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7386</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2020 15:41:18 +0100</pubDate><title>Der Nationalrat spricht sich für Verbesserungen im Asylbereich aus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/der-nationalrat-spricht-sich-fuer-verbesserungen-im-asylbereich-aus</link><description>Abgewiesene AsylbewerberInnen dürfen Lehre beenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AsylbewerberInnen, die im Arbeitsmarkt integriert sind und hier eine Lehre absolvieren, sollen diese auch beenden können – selbst wenn ihr Asylgesuch abgelehnt wird. Der Nationalrat hat einer entsprechenden Motion seiner Staatspolitischen Kommission zugestimmt. Stimmt auch der Ständerat zu, hätte es endlich ein Ende mit der unmenschlichen Praxis, junge Menschen ohne Ausbildung in ein Land zurückzuschicken, das sie mangels Zukunftsaussichten verlassen haben.</p><p>Mehr als zwei Drittel des Nationalrats nahmen die Motion „Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid“ der Staatspolitischen Kommission SPK-N an (129 zu 54 Stimmen). Bisher müssen abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber ihre Berufslehre in der Schweiz abbrechen. Dies ist nicht nur für ihre Arbeitgebenden ein Problem, sondern beeinträchtigt auch ihre Chancen auf eine erfolgreiche Integration im Arbeitsmarkt – auch in ihrem Heimatland, falls sie dorthin zurückreisen müssen. Es ist unmenschlich, jungen Menschen die Zukunft derart zu verbauen.</p><p>Dennoch wollten der Bundesrat und eine Minderheit der SPK-N diese Praxis beibehalten. Sie verstehen sie als Teil eines Abwehrmechanismus, der Menschen davon abhalten soll, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft in die Schweiz zu kommen. Glücklicherweise hat der Nationalrat nun den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im Arbeitsmarkt integrierte Asylsuchende mit einem Lehr- oder Ausbildungsvertrag dank einer verlängerten Ausreisefrist auch bei einem negativen Asylentscheid ihre berufliche Grundbildung abschliessen können.</p><p>Gar nicht erst eingetreten ist der Nationalrat auf eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG, die Asylsuchende, vorläufig aufgenommene und schutzbedürftige Menschen massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt hätte, nämlich mit einem Reiseverbot ins Ausland. Diese massive Verschärfung hätte auch der Vorteil, dass die Betroffenen aus beruflichen Gründen einfacher den Kanton hätten wechseln können, keinesfalls wettgemacht.</p><p>Bleibt zu hoffen, dass der Ständerat dem Nationalrat folgt und in der Frühjahrssession ebenfalls dazu beiträgt, dass die Schweiz für Menschen ohne Schweizer Pass etwas freundlicher wird, statt ihnen weiterhin berufliche Chancen zu verbauen und sie in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7362</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2020 09:57:04 +0100</pubDate><title>Überbrückungsleistung hilft schon ab Januar 2021 ausgesteuerten Älteren </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/ueberbrueckungsleistungen-hilft-schon-ab-januar-2021-ausgesteuerten-aelteren</link><description>Druck hat gewirkt: Parlament eröffnet früheren Anspruch auf Überbrückungsleistung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein kleiner Erfolg: das Parlament folgt der Forderung des SGB, die soziale Härte, welche ausgesteuerte Ältere mit voller Wucht triff, zumindest etwas abzufedern. Sie haben ab Januar 2021 einen Anspruch auf die neue Überbrückungsleistung.</p><p><strong>Düstere Aussichten für die älteren Arbeitslosen</strong></p><p>Die Lage bei den älteren Arbeitslosen ist zunehmend besorgniserregend. Während sich die Lage bei den jüngeren über die Sommermonate wieder etwas entspannt hat, steigt die Arbeitslosenquote bei den älteren an. Insbesondere die Gruppe der 60-64-jährigen ist stark betroffen. Die Zahl der Arbeitslosen in dieser Altersgruppe war im November 2020 mit 11'397 Betroffenen auf einem historischen Höchststand. Und auch der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist auf einen Höchststand seit der letzten AVIG-Revision im Jahr 2011 gestiegen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/b/csm_aeltererMann-nachdenklich-am-Fenster_nadofotos-iStock_5669f08aa7.jpg" length="117954" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7361</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2020 15:00:06 +0100</pubDate><title>Keine Ausrede mehr für KMU mit weniger als 50 Angestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-ausrede-mehr-fuer-kmu-mit-weniger-als-50-angestellten</link><description>Das neue Logib Modul 2 erlaubt auch kleinen Unternehmen die Überprüfung auf Lohndiskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jetzt können endlich auch kleine Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierung hin analysieren. Möglich macht dies das neue Logib Modul 2, das der Bund seit dem 3. Dezember als Early Access zur Verfügung stellt. Das ältere Logib Modul 1 kann nur in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eingesetzt werden.</p><p>Obschon Verfassung und Gesetz die Lohngleichheit seit Jahrzehnten vorschreiben, konnten kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden die Einhaltung der Lohngleichheit in ihrem Betrieb bisher nicht selbst überprüfen. Denn Logib, das Standardanalysemodell des Bundes, beruht auf einer statistischen Methode, die erst ab rund 50 Lohndossiers zuverlässige Ergebnisse liefert. Deshalb forderten die SGB-Gewerkschaften schon lange eine Methode, die auch bei kleineren Unternehmen funktioniert. Ein Pilotprojekt wurde 2011 durchgeführt, doch die definitive Einführung verzögerte sich trotz Druck des SGB um Jahre.&nbsp;</p><p>Fast zehn Jahre nach dem Pilotprojekt hat der Bund Logib nun endlich um das Modul 2 erweitert. Dieses basiert auf der sogenannten analytischen Arbeitsbewertung. Für jede Tätigkeit wird ein sogenannter Funktionswert berechnet, und zwar aufgrund der vorher vom Betrieb definierten Anforderungen und Belastungen dieser Arbeit. Das Logib Modul 2 prüft dann, ob zwei Stellen mit gleichem Funktionswert jeweils auch gleich entlöhnt sind und kann so Lohndiskriminierungen offenlegen.</p><p>Regulär lanciert und durch Schulungsangebote sowie Support begleitet wird das neue Analyseinstrument zwar erst im Mai. Doch interessierte Unternehmen können sich schon jetzt für den sogenannten Early Access anmelden und erhalten einen Zugang zum Tool. Das bedeutet, dass kein Unternehmen – auch wenn es noch so klein ist – mehr behaupten kann, es halte die Lohngleichheit ein, könne dies aber mangels Überprüfungsmöglichkeit nicht belegen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7347</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:10:02 +0100</pubDate><title>Erwerbsersatz für Eltern – wenn die Kinder zu Hause bleiben müssen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/erwerbsersatz-fuer-eltern-wenn-die-kinder-zu-hause-bleiben-muessen</link><description>Eine Lösung, die zu wenig bekannt ist</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Müssen wegen einer Pandemie Schulen oder Kitas schliessen, weil Lehr- oder Betreuungspersonal fehlt, stehen Eltern vor einem Betreuungsproblem. Ebenso, wenn Kinder in Quarantäne geschickt werden. Viele Eltern wissen nicht, dass sie in diesen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz haben und diesen einfach bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen könnten.</p><p>Für Eltern sind die ruhigen Sommermonate definitiv vorbei, seit die täglichen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus wieder im vierstelligen Bereich sind. Obwohl Schulen und Kitas grundsätzlich offen sind, gibt es immer mehr Fälle, in denen Kinder zu Hause bleiben müssen, weil Betreuer in Quarantäne oder Lehrerinnen mit dem Corona-Virus infiziert sind, so dass der Betreuungs- oder Schulbetrieb nicht aufrechterhalten werden kann. Oder die Kinder müssen in Quarantäne, weil sie engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten.</p><p>Wenn die externe Kinderbetreuung wegfällt, haben Eltern nicht nur das Recht, ihre Kinder zu betreuen, sie sind dazu sogar verpflichtet. Die Arbeitgebenden müssen sie dafür freistellen – auch von der Arbeit im Homeoffice, wenn diese nicht mit der Kinderbetreuung vereinbar ist. Ob sie den Lohn während dieser Zeit zahlen müssen, ist jedoch unklar.</p><p>Deswegen hat sich der SGB seit Beginn der Pandemie dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende finanziell entlastet werden, wenn sie wegen der Pandemie die Kinder daheim betreuen müssen – mit Erfolg: Eltern haben in solchen Fällen Anrecht auf Erwerbsersatz, so dass das Betreuungsproblem nicht auch zum finanziellen Problem wird.</p><p>Leider ist diese Lösung noch zu wenig bekannt. Viele Betroffene kennen sie gar nicht. Oder sie verzichten aus Angst vor administrativen Hürden darauf, ihren Anspruch geltend zu machen. Dabei ist das Vorgehen recht einfach: Am besten bitten Sie Ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber darum, den Erwerbsersatz bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse zu beantragen, wenn Sie aufgrund der Pandemie Ihre Kinder selbst betreuen müssen. Andernfalls können Sie Ihren Anspruch auch direkt bei der AHV-Ausgleichskasse ihres Kantons geltend machen: <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Corona" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">www.ahv-iv.ch/de/Corona</a>.</p><p>Auch wer selber nicht betroffen ist, kann berufstätige Eltern unterstützen: Machen Sie diese Information möglichst breit bekannt! Es darf nicht sein, dass eine Lösung nicht in Anspruch genommen wird, weil sie die Betroffenen nicht kennen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7346</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2020 11:01:12 +0100</pubDate><title>Wenn die Schweiz bei der Vereinbarkeit plötzlich Spitzenreiterin ist</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wenn-die-schweiz-bei-der-vereinbarkeit-ploetzlich-spitzenreiterin-ist</link><description>Irreführende Interpretation der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eigentlich ist es bekannt: Die Schweiz kann sich nicht einer besonders fortschrittlichen Familienpolitik rühmen. Umso mehr lässt die Meldung des Bundesamts für Statistik (BfS) aufhorchen, wonach die Schweiz in Europa zu den Besten gehöre, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht.</p><p>Das BfS publiziert regelmässig Statistiken zur Familienpolitik und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die meisten stellen der Schweiz kein gutes Zeugnis aus. Gemäss der neusten Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) soll das nun anders sein. Doch bei näherem Hinsehen zeigen die SAKE-Zahlen in erster Linie, dass in der Schweiz mehrheitlich gut bezahlte Arbeitnehmende flexibel sind, wenn es um die Arbeitszeit geht: So können fast 70 Prozent der Arbeitnehmenden (mehr Männer als Frauen) in der Regel Arbeitsbeginn oder -ende aus familiären Gründen kurzfristig um eine Stunde schieben, und immerhin gut die Hälfte der Arbeitnehmenden (mehr Frauen als Männer) kann in der Regel einen Tag frei nehmen, ohne dafür Ferientage beziehen zu müssen.</p><p>Das kann, wie das BfS feststellt, tatsächlich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie vereinfachen, etwa wenn Kita-Öffnungszeiten das Pendeln an den Arbeitsplatz erschweren. Doch es genügt bei weitem nicht, um aus der Schweiz ein vereinbarkeitsfreundliches Land zu machen – schon nur, weil Menschen mit tieferen Löhnen deutlich seltener von diesen Möglichkeiten profitieren als gut Verdienende und Führungskräfte.</p><p>Dass die Schweiz in Sachen Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Entwicklungsland geblieben ist, zeigen auch weitere Ergebnisse in der gleichen Publikation: Die Schweiz ist nämlich immer noch Spitzenreiterin bei den Frauen, die wegen der Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder für längere Zeit ganz aufgeben – auch wenn sich diese Werte gemäss einer weiteren SAKE-Publikation seit 2010 verbessert haben.</p><p>Das führt zu Einkommenseinbussen und finanzieller Abhängigkeit. Dazu kommt, dass diese Frauen auch häufig anspruchslosere berufliche Tätigkeiten übernehmen als vor der Geburt ihrer Kinder. Das heisst, Frauen (und einige Männer) verzichten zugunsten der Kinderbetreuung auf finanzielle Unabhängigkeit und spannende Arbeit. Die Folgerung des BfS, dass Teilzeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtere, wirkt vor diesem Hintergrund zynisch. Vereinbarkeit bedeutet eben gerade nicht, dass Arbeitnehmende – mehrheitlich Frauen – zugunsten der Betreuung von Kindern und Angehörigen auf einen Teil ihres Einkommens und eine herausfordernde Arbeit verzichten müssen.</p><p>Vereinbarkeit bedeutet nicht, dass Mütter längere Pausen von der Erwerbsarbeit machen müssen. Und Vereinbarkeit bedeutet auch nicht, dass Eltern später mit der Arbeit beginnen können oder früher gehen müssen, weil die Normalarbeitszeiten überlang und die Öffnungszeiten der Kitas zu kurz sind. Dass Menschen mit Betreuungspflichten auf diese Art Flexibilität angewiesen sind, unterstreicht im Gegenteil einmal mehr, dass die Vereinbarkeit in der Schweiz nicht gegeben ist.</p><p>In vereinbarkeitsfreundlichen Ländern mit einer fortschrittlichen Familienpolitik gibt es Betreuungsangebote, die durch die öffentliche Hand finanziert sind und allen Menschen bedarfsgerecht und unentgeltlich zur Verfügung stehen. Eine fortschrittliche Familienpolitik beinhaltet auch eine Elternzeit, damit sich beide Elternteile von Anfang an um den Nachwuchs kümmern können. Erst wenn die Schweiz für Rahmenbedingungen sorgt, die Menschen mit Betreuungspflichten entlasten und sie nicht zwingen, ihre Arbeitszeiten um die Betreuung ihrer Liebsten herum zu drapieren, kann sie in Sachen Vereinbarkeit aufholen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7339</guid><pubDate>Wed, 25 Nov 2020 15:52:51 +0100</pubDate><title>Easyjet-Piloten schliessen sich dem SGB an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/easyjet-piloten-schliessen-sich-dem-sgb-an</link><description>SGB-Delegierte stimmen der Aufnahme per Zirkularbeschluss einstimmig zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer 2020 hat die Easyjet-Pilotenvereinigung (Easyjet Switzerland Pilots' Association, ESPA) die Mitgliedschaft beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB beantragt. Die ESPA vertritt rund 90 Prozent der Easyjet-Piloten in der Schweiz.Gemäss mit den SGB-liegt die Entscheidung über die Aufnahme einer neuen Organisation bei der Delegiertenversammlung. Angesichts der bestehenden Einschränkungen entschieden die Delegierten auf dem Zirkularweg und stimmten einstimmig der Aufnahme der neuen Organisation zu. Mit der ESPA tritt die erste Pilotengewerkschaft dem SGB, dem aber bereits mehrere Verbände angehören, die im Bereich des Luftverkehrs und verwandter Aktivitäten tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/ESPA_logo.jpg" length="850198" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7309</guid><pubDate>Mon, 09 Nov 2020 10:39:09 +0100</pubDate><title>Juristische Bewältigung der Corona-Krise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/juristische-bewaeltigung-der-corona-krise</link><description>Juristische Tagung des SGB 2020 am 17. Dezember</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die diesjährige Juristische Tagung des SGB trägt den Titel: <strong>Was bleibt? Juristische Bewältigung der Corona-Krise: Lehren aus sozialversicherungs- und arbeitsrechtlicher Perspektive.</strong></p><p>Die Corona-Pandemie hat unsere Gesellschaft in vielen Bereichen grundlegend verändert. Gerade im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht waren die Auswirkungen dramatisch. Gewisse juristische Fragen, die noch vor kurzem theoretisch schienen, sind nun von grösster praktischer Aktualität:Ist der Lohn geschuldet bei einer Quarantäne? Was sind die Pflichten der ArbeitgeberInnen in Sachen&nbsp; Gesundheitsschutz in Zeiten von Pandemien?Wie bewährt sich die Sozialplanpflicht bei einer Corona-bedingten Entlassungswelle? Was passiert mit dem Sozialversicherungsrecht nach Corona? Hochkarätige Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis berichten über den Stand der Lehre sowie über möglichen Handlungsbedarf.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/agenda/2020/201217_Flyer-SGB_Tagung_DE.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-file-pdf far"></i>&nbsp;Komplettes Programm herunterladen</a><br><a href="https://uss.sgb.ch/civicrm/event/register?id=12&amp;reset=1" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-pen fas">&nbsp;</i>zur Veranstaltung anmelden</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Kalender-eintragen_pra-chid_iStock_cbae4847b9.jpg" length="115157" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7277</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2020 10:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Gewinne mit Prämiengeldern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-gewinne-mit-praemiengeldern</link><description>Die Krankenkassenlobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den eidgenössischen Wahlen war es kurzzeitig etwas stiller um sie geworden. Nun hat die Krankenkassenlobby in einer «Nacht- und Nebelaktion» in der Gesundheitskommission des Nationalrats wieder eindrücklich auf sich aufmerksam gemacht: Die Kommission hat in ihrer letzten Sitzung einem FDP-Antrag zugestimmt, der es den Krankenkassen per Gesetz ganz offiziell erlauben würde, in der Grundversicherung Gewinne zu erzielen, das heisst: Prämiengelder in die eigene Tasche zu stecken.</p><p>Konkret besagt der Gesetzesartikel, dass Versicherer, die mit Leistungserbringern (Spitälern, Arztpraxen etc.) Preise vereinbaren, welche unter den offiziell ausgehandelten Tarifen liegen, 25 Prozent der dadurch erzielten Kosteneinsparungen «zur freien Verfügung» hätten. Das ist absolut inakzeptabel, denn in einer Sozialversicherung dürfen selbstverständlich keine Gewinne erzielt werden. Und so steht es auch im aktuellen Gesetz – klipp und klar. Man stelle sich vor, die AHV würde aufgrund einer Reduktion des Brotpreises einen Teil der Renten zurückbehalten und damit z. B. dem eigenen Kader grosszügige Lohnerhöhungen gewähren! Ja, das klingt wie an den Haaren herbeigezogen.</p><p>Der Angriff auf das Gewinnerzielungsverbot im KVG muss also unbedingt gestoppt werden – und zwar bereits vom Parlament in der kommenden Wintersession. Es ist schliesslich schon stossend genug, dass in den Zusatzversicherungen Jahr für Jahr horrende Gewinne erzielt werden. Denn auch das ist nicht einfach ein Gebot der Wirtschaftsfreiheit: Jeder Franken Gewinn, der mit Zusatzversicherungen erzielt wird, muss auch teilweise durch Prämiengelder aus der Grundversicherung bezahlt werden. Denn der Grossteil der medizinischen Kosten einer privatversicherten Person wird von der Grundversicherung übernommen. Auch damit muss endlich Schluss sein!</p><p>Doch damit nicht genug. Ginge es nach der FDP, sollten die restlichen 75 Prozent der erzielten Kosteneinsparungen z. B. für die Erhöhung der Reserven eingesetzt werden. Ausgerechnet! Vor einigen Wochen wurde publik, dass die Krankenkassen – trotz Pandemie – auf einem Berg von über 11 Milliarden Franken Reserven sitzen. Diese Gelder sind nichts anderes als die zu hohen Kopfprämien der Vergangenheit! Die Prämienlast der Haushalte wird in der Schweiz aber immer unerträglicher und die Kaufkraftprobleme nehmen – gerade in der momentanen Wirtschaftskrise –entsprechend zu. Deshalb fordert der SGB, dass mindestens die Hälfte dieser 11 Milliarden sofort an die Bevölkerung zurückbezahlt wird. Und ganz sicher sollen nicht noch mehr Reserven angehäuft werden, wie dies die FDP in der Gesundheitskommission forderte.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7273</guid><pubDate>Thu, 15 Oct 2020 10:02:39 +0200</pubDate><title>Bessere Arbeitsbedingungen, mehr Anerkennung: Jetzt endlich eine Aufwertung der Pflege!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bessere-arbeitsbedingungen-mehr-anerkennung-jetzt-endlich-eine-aufwertung-der-pflege</link><description>Aktionstag des «Bündnis Gesundheit» am 31. Oktober und Aktionswoche für das Gesundheitspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Coronapandemie sind die Pflegeberufe urplötzlich in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. «Systemrelevant» waren sie aber zuvor schon lange – sei es in den Akutspitälern, in den Geburtshäusern, in den Heimen oder in der Spitex. Abgesehen von den aufmunternden Klatschkonzerten, hat die Pandemie dem Personal aber zunächst massive Mehrbelastungen gebracht: Mehr Arbeit, mehr Unsicherheit und vor allem mehr Risiko.</p><p>Dabei hat die Politik den Pflegenden auch noch unnötig Steine in den Weg gelegt, wie etwa die zeitweilige Aufhebung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen des Arbeitsgesetzes für «Corona-Spitalabteilungen». Als dann die erste Welle abgeflacht war, machten unverbesserliche Arbeitgeber von sich reden, indem sie das Personal – in jenen Spitälern und Abteilungen wo während des Notstands die Türen geschlossen bleiben mussten – auf widerrechtliche Art und Weise zum Aufholen von Minusstunden verpflichten wollten.</p><p>Nun blieb über den Sommer genügend Zeit, um über die Bücher zu gehen und dem Pflegepersonal endlich das zu geben, was es schon lange vor Corona verdient hätte: Geregeltere Arbeitszeiten und mehr Zeit «am Bett», Löhne, welche die Systemrelevanz der Pflege einigermassen anerkennen, und ganz einfach mehr Personal. Die so erreichte Aufwertung der Pflegebranche ist nicht nur für die Arbeitnehmenden dringend, sie ist auch ein unabdingbares Gebot der demografischen Entwicklung. Bis im Jahr 2030 braucht die Schweiz etwa 60'000 zusätzliche Pflegende. Ob man diese bekommt ist auch – und daran darf man insbesondere die bürgerlichen Parteien im Parlament erinnern – eine Frage von Angebot und Nachfrage: Ist das Angebot zu schlecht, d.h. die Arbeitsbedingungen und die Löhne, so wird auch die Nachfrage nach Arbeit in der Pflege nicht im nötigen Ausmass zunehmen. Im Gegenteil: Viele Pflegenden werden weiterhin frühzeitig aus ihrem Beruf aussteigen, weil sie einfach nicht mehr können.<br> &nbsp;</p><h3 class="heading--h5">Mit drei konkreten Forderungen verlangt das Bündnis eine Aufwertung der Gesundheitsberufe:</h3><ul><li><strong>Eine Corona-Prämie in Höhe von mindestens einem Monatslohn für die ausserordentlichen Belastungen</strong> – gewisse Kantone und Spitäler haben dies bereits umgesetzt, andere müssen nun endlich nachziehen.</li><li><strong>Mehr Rechte am Arbeitsplatz – vor allem mehr Mitsprache und besseren Schutz</strong> –dem Pflegepersonal muss endlich zugehört werden, in Spitälern und Heimen genau so wie in der Politik.</li><li><strong>Bessere Arbeitsbedingungen – Umsetzung des Arbeitsrechts und Schluss mit Pflege à la minute</strong> – das akribische Durchtakten der Arbeitsabläufe zu Lasten der PatientInnen und des Personals, die zu langen und oft wechselnden Arbeitszeiten, die zu tiefe Bezahlung: damit muss endlich Schluss sein</li></ul><p>Diesen Forderungen verschafft das Bündnis am Aktionstag, 31. Oktober 2020 Gehör. VPOD, SBK und Syna organisieren ausserdem eine Aktionswoche vom 26.10 bis 31.10.2020. Mitmachen erwünscht!</p><p>&nbsp;</p><p><strong><sup>Mitglieder des Bündnisses sind:</sup></strong></p><p><sup>VPOD, Unia, SBK, Syna, SCIV - Syndicats chrétiens du Valais, SHV - Schweizerischer Hebammenverband, SVBG - Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen, EVS - ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz, SAGES - Schweizerischer Fachverband Soziale Arbeit im Gesundheitswesen, OCST - Sindacato dell'Organizzazione Cristiano Sociale, SIT - Sindacati Indipendenti Ticinesi, LABMED - Schweizerischer Berufsverband der biomedizinischen Analytikerinnen und Analytiker</sup></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/1/csm_Klatschen-am-Fenster_iSt-mediamasmedia_nurredaktionell_108d1ce4c6.jpg" length="248511" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7272</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2020 17:02:52 +0200</pubDate><title>Trotz Corona genügend Lehrstellen – dank sozialpartnerschaftlicher Task Force </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/trotz-corona-genuegend-lehrstellen-dank-sozialpartnerschaftlicher-task-force</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Pandemie hat den Arbeitsmarkt durchgeschüttelt. Dies betrifft auch die Berufslehren. Im Frühjahr kamen darum Befürchtungen auf, dass Schulabgänger_innen dieses Jahr nur mit Mühe eine Lehrstelle finden würden. Dank der Nationalen Task Force „Perspektive Berufslehre 2020“, in der auch der SGB mitarbeitet, konnte dieses Szenario verhindert werden: 76‘500 Lehrverträge sind zustande gekommen, per September 2020 konnten somit sogar mehr Jugendliche eine Berufslehre in Angriff nehmen als 2019. Auch die Arbeitslosigkeit von Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern hat sich trotz Pandemie-Situation im Sommer nicht mehr verschärft als in anderen Jahren.</p><p>Die Task Force hat diese Erfolge dank drei Teilprojekten erreicht:</p><ul><li>Kommunikation und Sichtbarmachen von bestehenden und neuen Massnahmen</li><li>Monitoring des Lehrstellen- und Lehrabgänger_innenmarktes sowie</li><li>Unterstützung von Projekten zur Förderung von Lehrstellen.</li></ul><p>Trotz der momentan entspannten Situation für Schul- und Lehrabgänger_innen, gilt es jedoch wachsam zu bleiben. Die Task Force „Perspektive Berufslehre 2020“ hat ihr Mandat bis Ende 2020 und wird die Situation auch hinsichtlich Berufswahlprozess der Schulabgänger_innen 2021 eng begleiten. Und der SGB wird den Lehrstellenmarkt und die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit weiterhin beobachten und bei Bedarf weitere Massnahmen fordern.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7260</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 13:43:55 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2021: 0.5 Prozent sind immer noch viel zu viel  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2021-05-prozent-sind-immer-noch-viel-zu-viel</link><description>Immenser Reserveberg muss abgebaut werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die mittlere Krankenkassenprämie steigt im Jahr 2021 um durchschnittlich 0.5 Prozent. Das ist zwar nicht so viel wie im langjährigen Durchschnitt, doch für die PrämienzahlerInnen ist es in Zeiten der coronabedingten Wirtschaftskrise immer noch viel zu viel.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen war in diesem Jahr wahrlich gefordert. Die Coronapandemie hat dem Personal in den Spitälern im Frühjahr alles abverlangt; zusätzliche Kapazitäten mussten in Windeseile aufgebaut und entsprechend finanziert werden. Doch finanziell ist die Sache gar nicht so klar. Zwar hat Corona gekostet, jedoch haben die Spitäler und Praxen während fast zwei Monaten auf die Durchführung sämtlicher nicht dringender Eingriffe verzichten müssen. Diese wurden nicht alle nachgeholt und entsprechend sind Kosten bzw. Einnahmen ausgeblieben, wie die Spitäler und ÄrztInnen bestätigen, bzw. beklagen.</p><p class="heading--h3">Nicht nur die Prämien, auch die Reserven steigen und steigen</p><p>Die Krankenkassen bestreiten einen Kostenrückgang – jedoch ohne konkrete Zahlen zu nennen – und wollen nun unter anderem deswegen die Prämien für das kommende Jahr erhöhen. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass ohne Rückgriff auf die in der Vergangenheit gebildeten Reserven der Anstieg noch höher ausfallen würde. Diese Argumentation ist so absolut nicht haltbar, und zwar aus folgendem Grund: Die Prämien in der Grundversicherung steigen mittelfristig im Gleichschritt mit den Bruttokosten. Weil sie jeweils im Voraus festgelegt werden müssen, gibt es dabei jährlich kleinere oder grössere Abweichungen. Steigen nun in einem Jahr die Bruttokosten stärker als die Prämien, so kann zum Ausgleich auf die Reserven zurückgegriffen werden. Doch was geschah beispielsweise im Jahr 2019: Die mittlere Prämie stieg um 1, die Bruttokosten aber um ganze 4.9 Prozent. Man hätte also einen Rückgang der Reserven erwarten können, doch eingetreten ist das Gegenteil: Die Reserven haben im Jahr 2019 um sage und schreibe 21 Prozent zugenommen! Die Verwaltung spricht von Börsengewinnen, doch so stark haben dort die Kassen noch nicht einmal vor dem Finanzcrash 2008 geklingelt, weit gefehlt. Im laufenden Jahr könnte sich die Geschichte nun genau so wiederholen: Die mittlere Prämie stieg 2020 um 0.2 Prozent und die Kosten werden – gemäss Kassen – um mehrere Prozentpunkte steigen. Dennoch wissen wir bereits jetzt: Die Reserven sinken wieder nicht, sondern sie steigen erneut saftig an, und zwar um ganze 13 Prozent!</p><p class="heading--h3">Die Reserven gehören den Versicherten</p><p>Wieso ist das ein Problem? Weil die Reserven nichts anderes als angehäufte Prämiengelder sind und damit den Versicherten gehören. Reserven werden für den gesundheitlichen Krisenfall gebildet, der nun mit der Coronapandemie definitiv eingetreten ist – und statt zu sinken, steigen die Reserven weiter. Der Fall ist deshalb völlig klar: Der immense Reserveberg von mittlerweile über 11 Milliarden Franken muss sofort abgebaut und mindestens um die Hälfte reduziert werden, wie der SGB schon seit längerem fordert. Corona hat den letzten Beweis dafür geliefert, dass die Kassen das Geld auf der hohen Kante nicht brauchen, wohingegen die Bevölkerung in der Wirtschaftskrise jeden Franken brauchen kann: Wirtschaftspolitisch kann man nichts Unsinnigeres tun, als den normalen Leuten in der Krise das Geld aus der Tasche zu ziehen, um es unproduktiv anzulegen.</p><p class="heading--h3">Prämienbelastung steigt um weit mehr als 0.5 Prozent</p><p>Trotz moderaten Prämienanstiegs wird die relative Prämienbelastung für viele Haushalte in der Schweiz massiv steigen – denn viele Arbeitnehmende sind mit starken Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Wer seine Stelle verloren hat oder seit Monaten statt eines bescheidenen Lohns nur 80 Prozent Kurzarbeitsentschädigung erhält, für den oder die ist die Last der Prämien schlicht erdrückend. Wer dann noch krank wird, kann es finanziell noch weniger stemmen – denn nirgendwo in Europa ist die direkte Kostenbeteiligung höher als in der Schweiz (Franchise, Selbstbehalt, Zahnbehandlung etc.). Dazu kommt: Gesundheitlich anfällige Personen zahlen zumeist höhere Prämien, und diese Prämien nehmen auch im kommenden Jahr stärker zu als die vom BAG erst seit Kurzem ausgewiesene «mittlere Prämie», welche einem Durchschnittswert über alle Franchisestufen und Versicherungsmodelle entspricht.</p><p class="heading--h3">Die Prämienentlastungs-Initiative endlich behandeln!</p><p>Die Reserven müssen also sofort abgebaut und den Leuten zurückgegeben werden. Doch das allein reicht nicht. Seit Jahren reduzieren die meisten Kantone auch die Mittel der individuellen Prämienverbilligungen massiv, obwohl dies das einzige Instrument ist, welches der horrenden Kopfprämienlast entgegenwirkt. SGB und SP haben deshalb schon vor Monaten die Prämienentlastungs-Initiative eingereicht, welche fordert, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aufwenden muss. Bundesrat und Parlament müssen nun endlich vorwärts machen und diese Initiative zügig behandeln. Entweder kommt dann ein griffiger Gegenvorschlag, oder es gibt endlich eine Volksabstimmung über eine faire Finanzierung des Gesundheitswesens.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7282</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:10:49 +0200</pubDate><title>Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/zwei-wochen-vaterschaftsurlaub-sind-erst-der-anfang</link><description>Eidg. Volksabstimmung: Deutliches Ja zum Vaterschaftsurlaub</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das deutliche Ja zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Schweizer Stimmberechtigten die Gleichstellung befürworten und in der Familienpolitik aufholen wollen. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch nach dem Säuglingsalter zu gewährleisten, muss die öffentliche Hand nun endlich das Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung ausbauen. Und der logische nächste Schritt ist eine Elternzeit.</p><p>Die breite Zustimmung zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zeigt, dass die Stimmberechtigten in Sachen Gleichstellung endlich aufholen und nicht mehr das europäische Schlusslicht sein wollen. Der Vaterschaftsurlaub muss der Aufbruch zu einer Familienpolitik sein, die es Männern und Frauen erlaubt, sich gleichberechtigt um Familie und Erwerbseinkommen zu kümmern.</p><p>Dazu braucht es prioritär eine Verstärkung des Betreuungsangebots. Der SGB bekräftigt deshalb seine Forderung nach einem bedarfsgerechten Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung, das als unentgeltlicher Service public ausgestaltet werden muss. Der SGB hat nach dem Frauen*streik 2019 sein Engagement für umfassende Betreuungsangebote als Service public intensiviert und sieht sich durch die grosse Zustimmung zum Vaterschaftsurlaub darin bestätigt.</p><p>In der konkreten Umsetzung auf Branchen- und Firmenebene werden sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die SGB-Gewerkschaften dafür einsetzen, dass der neue gesetzliche Vaterschaftsurlaub die bestehenden GAV-Errungenschaften ergänzt. In GAV, die bereits einen Vaterschaftsurlaub vorsehen, sollte dieser zusätzlich zu den zwei Wochen gezählt werden. Zehn Tage sind das absolute Minimum, das weiter ausgebaut werden muss.</p><p>Der SGB wird sich weiterhin mit verschiedenen Organisationen für eine längere Elternzeit einsetzen. Es ist vielfach belegt, dass eine solche nicht nur für Kinder und Eltern Vorteile bringt, sondern auch für Wirtschaft und Gesellschaft. Insbesondere hilft sie Müttern und Vätern dabei, sich Berufs- und Familienarbeit fair aufzuteilen, ohne dabei in alte Geschlechtsrollen zurückzufallen: Eine längere Elternzeit fördert das Engagement der Väter in der Kinderbetreuung und die Erwerbsintegration der Mütter.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7287</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 12:05:57 +0200</pubDate><title>Steuergeschenk an reiche Eltern verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuer-selbstbedienung-deutlich-gestoppt</link><description>Kinderabzüge bei der direkten Bundessteuer: eine unmissverständliche Warnung an die Parlamentsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Stimmberechtigten haben heute eine Steuersenkung für hohe Einkommen, die als Familienunterstützung getarnt war, abgelehnt. 70 Prozent der Steuersenkung für die 20 Prozent einkommensstärksten Familien: Die Unangemessenheit dieser Massnahme angesichts der konkreten Kaufkraftprobleme der Haushalte in der Schweiz war unübersehbar. Sozial ungerechte Projekte sind dazu verdammt, vor dem Volk zu scheitern. Das Parlament wird dies bei künftigen Reformen berücksichtigen müssen.</p><p>Die Ablehnung dieses völlig unausgewogenen Steuerpakets ist eine gute Nachricht für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB), der das Referendum im Herbst 2019 unterstützt hatte. Der gewählte Mechanismus hätte die Wirkung der Steuererleichterung auf die Familien mit den höchsten Einkommen begrenzt. Vor dem Hintergrund der Krise, in der viele Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen grosse Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, wurde die Absurdität dieses Projekts noch deutlicher.</p><p>Zur Förderung der Berufstätigkeit der Frauen und der gleichberechtigten Aufgabenteilung von Paaren kann die Erhöhung des Kinderbetreuungskostenabzugs – die vom Referendum nicht bestritten wurde – nur einen marginalen Beitrag leisten. Im Gegenteil, die strukturellen Probleme der Kindertagesbetreuung in der Schweiz müssen angegangen und gelöst werden. Dazu gehört die rasche Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze ebenso wie die Senkung des von den Eltern zu tragenden Kostenanteils. Der SGB wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Tagesbetreuung als echter Service public verstanden wird.</p><p>Des weiteren hat für den SGB die Förderung der Kaufkraft von Arbeitnehmenden mit niedrigen und mittleren Einkommen nach wie vor höchste Priorität. Es geht einerseits darum, zu verhindern, dass die von Kurzarbeit oder Arbeitsplatzverlust Betroffenen in die Prekarität abrutschen, andererseits gegen eine wirtschaftliche Abwärtsspirale anzukämpfen. Das heutige Nein öffnet den Weg für wirksame und schnelle Massnahmen, die allen zugute kommen, wie zum Beispiel die Senkung der Krankenkassenprämien durch einen Abbau der Krankenkassen-Reserven.</p><p>&nbsp;«In einer derart angespannten sozialen und wirtschaftlichen Situation ist die Unterstützung der Kaufkraft von Familien eine absolute Notwendigkeit: Dies scheint weitgehend unbestritten. Aber wir brauchen einen Mechanismus, der sein Ziel auch wirklich erreicht», sagte SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Die Ablehnung dieser Steuersenkung für die höchsten Einkommen zeigt: sozial ungerechte Projekte können in einer Volksabstimmung nur scheitern.»</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/3/csm_200927_Abstimmungsparty_e96f1d3316.jpg" length="259075" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7256</guid><pubDate>Wed, 30 Sep 2020 11:33:36 +0200</pubDate><title>Easyjet-Piloten auf dem Weg zum SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/easyjet-piloten-auf-dem-weg-zum-sgb</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die easyJet Switzerland Pilots Association (ESPA), die Pilotengewerkschaft von easyJet Schweiz, hat im Sommer 2020 die Mitgliedschaft im Schweizerischen Gewerkschaftsbund beantragt. Die ESPA, die rund 90 Prozent der Easyjet-Piloten vertritt, wäre die erste Pilotenorganisation, die dem Schweizerischen Dachverband beitreten würde. Für den ESPA-Vorstand «stärkt uns die Zugehörigkeit zum SGB mit Blick auf die bevorstehenden Diskussionen und Verhandlungen über die Restrukturierung des Unternehmens».</p><p>Besonders schwierig ist die Situation heute im Luftfahrtsektor wie in zahlreichen anderen Wirtschaftsbereichen aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie. Es ist notwendiger denn je, die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten in sämtlichen betroffenen Berufen zu verteidigen und ihnen Gehör zu verschaffen. Viele in der Luftfahrt Beschäftigte sind bereits innerhalb der SGB-Verbände organisiert, das Kabinenpersonal bei Kapers und beim VPOD. «Mit dem Beitritt zu unserem Dachverband setzen die Piloten von Easyjet ein wichtiges Signal für die gemeinsame und solidarische Verteidigung der Interessen aller Mitarbeiter von Fluggesellschaften», sagt SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.</p><p>In Übereinstimmung mit den Statuten wurde das ESPA-Mitgliedschaftsgesuch im September 2020 vom SGB-Vorstand genehmigt. Der endgültige Entscheid über die Mitgliedschaft wird von der ESPA-Delegiertenversammlung am 20. November getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verkehr</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/logos/verbaende/ESPA_logo_quadratisch.jpg" length="861182" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7250</guid><pubDate>Sun, 27 Sep 2020 13:00:00 +0200</pubDate><title>Gleiche Rechte und wirksamer Lohnschutz sind die beste Lösung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in Europa und in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gleiche-rechte-und-wirksamer-lohnschutz-sind-die-beste-loesung-fuer-alle-arbeitnehmerinnen-und-arbeitnehmer-in-europa-und-in-der-schweiz</link><description>Erklärung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) zum Nein zur so genannten «Begrenzungsinitiative» in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die als «Begrenzungsinitiative» bezeichnete Volksinitiative hat das Schweizer Modell, das die Personenfreizügigkeit mit der Kontrolle der Löhne und Arbeitsbedingungen verknüpft, frontal angegriffen. Die Annahme der Initiative hätte nicht nur das Ende der Personenfreizügigkeit zwischen der Europäischen Union und der Schweiz bedeutet, sondern auch die Flankierenden Massnahmen in Frage gestellt.</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) begrüsst die deutliche Ablehnung durch die Abstimmenden am heutigen 27. September. Die Flankierenden Massnahmen, die von den Schweizer Gewerkschaften erkämpft und umgesetzt wurden, sind ein Vorbild, wie die Arbeitnehmerrechte diskriminierungsfrei gestärkt werden können, wie die Personenfreizügigkeit fair gestaltet werden kann. Sie sind ein Beitrag für ein soziales Europa. Denn sie sorgen dafür, dass die Vorteile der wirtschaftlichen Öffnung zu anständig bezahlten Arbeitsplätzen führen – und nicht zu verstärktem Lohndruck.</p><p>Der EGB setzt sich in ganz Europa und in den Gremien der EU für wirksame Massnahmen gegen Lohndumping und gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ein. Lohndrückerei und zügelloser Wettbewerb führen letztlich nur zu Misstrauen gegenüber den Institutionen auf allen Ebenen. Es braucht das Gegenteil: Nur ein Europa, das den arbeitenden Menschen einen fairen und wirksamen Schutz bietet, hat eine Zukunft. In mehreren Mitgliedsstaaten und Gremien der EU zeigt der Druck der Gewerkschaften in diesen Fragen mittlerweile Wirkung und ein Gesinnungswandel findet stattDiesen Weg muss Europa weitergehen und nicht bestehende Schutzmassnahmen schwächen.</p><p>Eine Rückkehr zum alten Kontingentsystem hätte die aus der EU kommenden Arbeitnehmenden diskriminiert und ihre Rechte auf dem Arbeitsmarkt geschwächt. Die klare Ablehnung dieser Volksinitiative ist ein Etappensieg. An der Seite der Schweizer Gewerkschaften wird der EGB weiterhin die Flankierenden Massnahmen und den autonomen Lohnschutz in der Schweiz verteidigen – egal woher die Angriffe kommen. Denn für die Zukunft ist klar: Europa braucht mehr Rechte für Arbeitnehmende, mehr Lohnschutz und mehr Kontrollen.</p><p>Der EGB unterstützt darum die Haltung der Schweizer Gewerkschaften zum Entwurf des Rahmenabkommens mit der EU: Dieses Abkommen darf auf keinen Fall dafür genutzt werden, um die Flankierenden Massnahmen abzubauen. Denn sie schützen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz vor Sozialdumping und einer Abwärtsspirale bei den Löhnen – unabhängig davon ob sie dort wohnhaft oder als Entsandte tätig sind.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/5/csm_ETUC_56c14105a9.png" length="156518" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7195</guid><pubDate>Fri, 28 Aug 2020 16:28:08 +0200</pubDate><title>Kurs: «Fit für Lohnanalysen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kurs-fit-fuer-lohnanalysen</link><description>Weiterbildungsangebot zum revidierten Gleichstellungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 1. Juli ist das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten: Bis zum 30. Juni 2021 müssen Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden ihre Löhne auf Frauendiskriminierung kontrollieren. Im Minimum lassen sie die Analysen anschliessend von Revisionsstellen überprüfen. Besser aber, die SGB-Gewerkschaften überzeugen sie von einer sozialpartnerschaftlichen Durchführung: Diese sorgt für Transparenz, Vertrauen und ein gutes Arbeitsklima.</p><p>Die Gewerkschaften können auf viel Erfahrung und Expertise in der Bekämpfung von Diskriminierung zurückgreifen. Damit sie den Arbeitgebern bei den Lohnanalysen auf Augenhöhe begegnen können, ist es jedoch empfehlenswert, dass Gewerkschaftssekretär*innen und Mitglieder der Personalkommission sich ebenso wie die Revisor*innen, die Lohnanalysen überprüfen, spezifisch weiterbilden. Um die SGB-Mitglieder fit für die Lohnanalysen zu machen, bietet <a href="https://www.movendo.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo</a> im Auftrag des SGB eintägige Lohnanalysekurse an. Neben den rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen zur Lohngleichheit ist der praktische Teil zentral, in dem die Teilnehmenden Argumente für den sozialpartnerschaftlichen Ansatz diskutieren, Tools für die Durchführung kennen lernen und sich mit Checklisten auf die Praxis vorbereiten.</p><p>Die Kurstermine mit direkter Anmeldemöglichkeit finden sich auf der neuen <a href="https://www.movendo.ch/de/ereignis?suchbegriff=lohnanalysen#ereignis-219605" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Movendo-Homepage</a>.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/0/csm_Kalender-eintragen_pra-chid_iStock_cbae4847b9.jpg" length="115157" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7183</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 14:50:00 +0200</pubDate><title>JA zum Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ja-zum-vaterschaftsurlaub</link><description>Elternzeit jetzt! 2 Wochen Vaterschaftsurlaub sind erst der Anfang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Heute bekommen Väter nur einen einzigen freien Tag für die Geburt – weniger als bei einem Umzug! Mit dem Ja zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub können wir ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. In dieser Frage ist die Schweiz noch in der Steinzeit: Die meisten Länder Europas kennen neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub und eine mehrmonatige Elternzeit.</p><p class="lead"><strong>→ Vaterschaftsurlaub als Recht für alle (!) Arbeitnehmer</strong><br> Es gibt Firmen, die bereits heute für die Geburt mehr als das gesetzliche Minimum von einem Tag gewähren. Doch dieses Recht soll nicht vom Arbeitgeber abhängig sein, sondern als Sozialversicherung für alle gelten.</p><p class="lead"><strong>→ Ein kleiner Schritt in Richtung mehr Gleichstellung</strong><br> Väter sind in der Familie immer präsenter. Trotzdem übernehmen die Frauen nach wie vor die Hauptverantwortung für die Kinder. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung. Für eine ausgeglichenere Aufgabenteilung müssen sich die Väter von Anfang an gleichberechtigt ins Familienleben einbringen können.</p><p class="lead">Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen. Es braucht weitere Massnahmen, um die Gleichstellung endlich vorwärts zu bringen: Die Schweiz wird um eine mehrmonatige Elternzeit und die Stärkung der familienergänzende Kinderbetreuung als Service Public nicht herumkommen.</p><p class="lead">Doch mit dem Vaterschaftsurlaub setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Gleichstellung und zeigen, dass wir bereit sind für gleichberechtigte Familienmodelle.</p><p class="lead">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/vaterschaft-prv.png" length="96233" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7182</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:13:38 +0200</pubDate><title>NEIN zum Kinderabzug-Bschiss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zum-kinderabzug-bschiss</link><description>Wer hat, dem wird gegeben? Am 27. September NEIN zum Bonus für reiche Eltern!</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Kinderabzug erhöhen – das tönt gut, ist aber eine Mogelpackung. Die angebliche Unterstützung für Familien ist in Wirklichkeit eine Steuersenkung für Topverdienende. Die Rechnung soll der Mittelstand bezahlen. Das müssen wir verhindern!</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/kinderabzug.png" length="71878" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7239</guid><pubDate>Thu, 27 Aug 2020 12:13:38 +0200</pubDate><title>Breite Ablehnung des ungerechten Steuerabzugs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/breite-ablehnung-des-ungerechten-steuerabzugs</link><description>Viele Stimmen gegen die Mogelpackung</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-7191</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2020 18:55:00 +0200</pubDate><title>Vaterschaftsurlaub jetzt: Raus aus der gleichstellungspolitischen Steinzeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vaterschaftsurlaub-jetzt-raus-aus-der-gleichstellungspolitischen-steinzeit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September hat die Schweiz die Chance, ihren Rückstand in Sachen Gleichstellung ein wenig zu verkleinern: Mit dem JA zu einem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub kann sie ein Zeichen setzen, dass Kinder nicht nur Frauen-, sondern auch Männersache sind. Ein Nein zu dieser Vorlage würde uns in die gleichstellungspolitische Steinzeit zurückwerfen.</p><p>Während die meisten Länder Europas neben der Mutterschaftsversicherung einen namhaften Vaterschaftsurlaub, eine mehrmonatige Elternzeit oder sogar beides kennen, bekämpfen Schweizer Ewiggestrige die Vorlage für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub mit einem Referendum, über das wir am 27. September abstimmen.</p><p>Zur Erinnerung: Um einen nachhaltigen gleichstellungspolitischen Impact zu erzielen, braucht es gemäss der Eidgenössischen Kommission für Familienfragen EKFF zusätzlich zu Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub eine mindestens 24-wöchige Elternzeit. Die der Vorlage zugrundeliegende Initiative hatte um der Mehrheitsfähigkeit willen bescheidene vier Wochen Vaterschaftsurlaub zum Ziel. Sie wurde jedoch zugunsten eines Parlamentskompromisses zurückgezogen, der noch bescheidenere zwei Wochen will. Und nun schüttelt das europäische Umland den Kopf darüber, dass die reiche Schweiz im Jahr 2020 darüber abstimmt, ob sie sich diesen lächerlich kurzen Vaterschafsurlaub leisten will.</p><p><strong>Wichtiges Zeichen setzen</strong><br> Doch wir können auch mit diesem Minimum ein wichtiges Zeichen setzen – nämlich, dass Kinder auch Männersache sind und Väter in der Familie eine wichtige Rolle zu übernehmen haben. Das ist dringend nötig: Denn nach wie vor übernehmen in der Schweiz die Frauen die Hauptverantwortung für die Kinder. In vier Fünftel der Familien bleibt die Mutter zu Hause, wenn ein Kind krank ist. Mütter investieren im Schnitt fast doppelt so viel Zeit in die Hausarbeit wie Väter und eineinhalb Mal so viel in die Kinderbetreuung.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter reduzieren ihr Pensum oder geben die Erwerbsarbeit ganz auf, um diese Verantwortung schultern zu können. In der Erwerbsarbeit erhalten sie tiefere Löhne – weil sie in weniger gut bezahlten Jobs arbeiten oder schlicht und einfach beim Lohn diskriminiert werden – und nach der Pensionierung tiefere Renten, die kaum die Existenz sichern. Aber auch Väter leiden unter dem Druck, die Familie ernähren zu müssen und als Bezugsperson ihrer Kinder weniger ernst genommen zu werden.</p><p>Die Corona-Situation hat ausserdem deutlich gezeigt, dass die Übernahme der Verantwortung für Kinder hauptsächlich durch ein Geschlecht wenig krisenresistent ist: Frauen arbeiten nicht nur unbezahlt in der Familie, sondern häufiger als Männer auch (unter-)bezahlt in Berufen, die für das Funktionieren der Gesellschaft unentbehrlich sind und kaum im Home-Office ausgeübt werden können. Und so wussten in diesem Frühling unzählige Verkäuferinnen, Kinderbetreuerinnen, Ärztinnen und Pflegefachfrauen nicht, wie sie die Betreuung ihrer Kinder mit ihrer Arbeit vereinbaren sollten.</p><p><strong>Das Ziel bleibt: echte Elternzeit</strong><br> Ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub allein wird diese Gleichstellungsprobleme nicht lösen und die Gesellschaft nicht krisenresistent machen können. Wir müssen weitere Massnahmen ergreifen, wie sie in anderen Ländern schon längst eine Selbstverständlichkeit sind: Ziel muss eine mehrmonatige Elternzeit sein, damit Frauen und Männer auch nach den ersten Wochen die Verantwortung für Einkommen und Kinderbetreuung auf Augenhöhe aushandeln und organisieren können. Frauen dürfen beim Lohn keine Nachteile mehr erfahren, damit es nicht mehr aus ökonomischen Gründen sinnvoll erscheint, wenn sie – und nicht der Vater – das Pensum zugunsten der Kinderbetreuung reduziert. Und die familienergänzende Kinderbetreuung muss als Service Public organisiert und durch die öffentliche Hand finanziert werden, damit Eltern Entlastung erfahren und Kinder für Frauen kein Armutsrisiko mehr bedeuten.</p><p>Doch ein Ja zu diesem zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub ist nötig als Basis, auf der wir aufbauen können. Nur wenn wir ja zu diesem ersten Schritt sagen, können wir den weiteren Weg hin zu einer modernen gleichberechtigten Gesellschaft in Angriff nehmen – einer Gesellschaft, in der sich Eltern die Verantwortung für das Familieneinkommen und für die Kindererziehung fair aufteilen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7170</guid><pubDate>Fri, 21 Aug 2020 12:49:51 +0200</pubDate><title>Eine Analyse des SGB-Chefökonomen: Personenfreizügigkeit mit Flankierenden Massnahmen – das Schweizer Migrationsregime schneidet am besten ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/eine-analyse-des-sgb-chefoekonomen-personenfreizuegigkeit-mit-flankierenden-massnahmen-das-schweizer-migrationsregime-schneidet-am-besten-ab</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Vergleich zu anderen Einwanderungssystemen schneidet die Schweizer Lösung der Personenfreizügigkeit in Verbindung mit wirksamen Flankierenden Massnahmen gut ab. Es gibt weniger Dumping und Schwarzarbeit und die Erwerbsbeteiligung der einwandernden Personen ist hoch.</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/200821_DL_fza_kontingente_zum_vergleich.pdf" target="_blank" class="link link--download" rel="noreferrer">7 Fakten gegen die Kündigungsinitiative: Eine Analyse des SGB-Chefökonomen Daniel Lampart.</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/KI/schnitt_broschure_baracken_d_rz_2010_image.png" length="1552081" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7185</guid><pubDate>Thu, 20 Aug 2020 16:38:00 +0200</pubDate><title>Bei Schwangerschaft ist der Arbeitgeber in der Pflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/bei-schwangerschaft-ist-der-arbeitgeber-in-der-pflicht</link><description>Der Arbeitgeber muss schwangere Beschäftigte vor dem Corona-Virus schützen, sonst gibt es Lohnfortzahlung und Beschäftigungsverbot!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Schwangere Frauen gelten zu den besonders gefährdeten Personen. Dazu ist am 5.8.2020 das BAG nach Evaluation der neuen Evidenz zu COVID-19 und Schwangerschaft in Zusammenarbeit mit der Fachgesellschaft der FMH für Gynäkologie SGGG zum Schluss gekommen. Dies hat für die Betroffenen weitreichende Folgen. Sie müssen sorgfältig geschützt werden. Andernfalls kann ein Beschäftigungsverbot angeordnet werden und der Lohn muss weitergezahlt werden. Alle Details sind in diesem Beitrag und im angehängten Merkblatt aufgeführt.</p><h4>Das sind die Pflichten des Arbeitgebers</h4><p>Gemäss Artikel 6 Arbeitsgesetz und Artikel 10 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Schutz der Gesundheit seiner Mitarbeitenden und die Präventionsmassnahmen gegen COVID-19 am Arbeitsplatz sicherzustellen. Er hat deshalb alle Massnahmen zu treffen, die besonders gefährdeten Arbeitnehmenden wie Schwangere zu schützen.</p><p>Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Kann der empfohlene Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich und sie müssen dafür finanziell aufkommen.</p><p>Die Mutterschutzverordnung fordert, dass bei einer Exposition gegenüber SARS-CoV-2 die Gesundheitsgefährdung für Mutter und Kind im Kontext der Tätigkeiten, des Immunstatus der Arbeitnehmerin und der getroffenen Schutzmassnahmen bewertet werden muss. Es ist sicherzustellen, dass eine solche Exposition zu keiner Schädigung von Mutter und Kind führt. Wie eine Schwangere am Arbeitsplatz geschützt werden muss, hängt von den Arbeitsbedingungen vor Ort ab. Eine Risikobeurteilung ist notwendig, wenn eine Exposition nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehört auch der Arbeitsweg. Die Risikobeurteilung durch eine unabhängige Fachperson muss der Arbeitgeber zahlen. Sie kann vom behandelnden Arzt/Ärztin der Schwangeren verlangt werden (siehe unten).</p><p>Nota bene: der Arbeitgeber muss beweisen, dass <i>keine </i>Exposition am Arbeitsplatz stattfindet!<br> Wenn der Schutz nicht gewährleistet werden kann, muss der Schwangeren eine andere ungefährliche gleichwertige Arbeit zugewiesen oder das Home Office zu ermöglicht werden.</p><h4>Das sind die Rechte der Frauen</h4><p>Wenn eine Arbeitnehmende merkt, dass sie schwanger ist, soll sie mit dem betreuenden Arzt oder der betreuenden Ärztin reden. Er oder sie ist für die Beurteilung der Gesundheit und Wirksamkeit der Schutzmassnahmen verantwortlich und kann eine Risikobeurteilung verlangen.</p><p>Wenn keine Massnahmen möglich sind oder der Arbeitgeber keine Risikobeurteilung vornimmt bzw. die Vorgaben der betreuenden Ärztin oder des betreuuenden Arztes nicht umsetzt, hat die Frau das Recht und Arzt oder Ärztin die Pflicht, Konsequenzen zu ziehen: <strong>Der Arzt bzw. die Ärztin ist befugt, Anpassungen an die Arbeitsbedingungen zu formulieren oder ein Beschäftigungsverbot auszusprechen – mittels eines Attests.</strong></p><p>Liegt ein solches vor oder wenn der Arbeitgeber keine ungefährliche gleichwertige Ersatzarbeit anbieten kann (z.B. Home Office), <strong>muss er weiterhin 80 % des Lohnes</strong> bezahlen, ohne dass die Arbeitnehmerin eine Arbeitsleistung schuldet.</p><h4>Während Schwangerschaft sind Frauen vor Kündigung geschützt</h4><p>Während der Schwangerschaft besteht ein Kündigungsschutz: Arbeitnehmerinnen darf während der ganzen Schwangerschaft und während 16 Wochen nach der Geburt nicht gekündigt werden (Artikel 336c Obligationenrecht). Der Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft, auch wenn die gekündigte Arbeitnehmerin erst nachträglich erfährt, dass sie im Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger war. Eine während der Sperrfrist erklärte Kündigung ist nichtig, d.h. sie bleibt wirkungslos auch nach Ablauf der Sperrfrist.</p><p>Ein Arbeitgeber kann also eine Schwangere nicht kündigen, weil diese ein Beschäftigungsverbot erwirkt.</p><h4>Wie vorgehen bei Problemen?</h4><ul><li>Behandelnde <strong>Ärztin </strong>oder behandelnden Arzt bei Schwangerschaft (Gynäkologie etc.) konsultieren und durch diese/n gegebenenfalls eine Risikobeurteilung verlangen, wenn keine vorliegt oder Zweifel daran bestehen. Mehr dazu bei <a href="https://www.sggg.ch/fuer-frauen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">gynécologie suisse SGGG</a>.<br> 	&nbsp;</li><li>Gespräch mit <strong>Arbeitgeber </strong>suchen<br> 	&nbsp;</li><li><strong>Bei Problemen</strong> Kontakt mit zuständigen <a href="https://www.sgb.ch/der-sgb/angeschlossene-verbaende/" target="_blank" class="link link--external-blank">Branchen-Gewerkschaften</a>, kantonalen <a href="https://www.iva-ch.ch/ueber-uns/arbeitsinspektorate-ch-und-fl" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Arbeitsinspektoraten</a> und SECO (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1jvyvuhcpybzGzljv5hktpu5jo" data-mailto-vector="7" class="link link--mail">coronavirus(at)seco.admin.ch</a> sowie Tel. +41 58 462 00 66) suchen</li></ul><p>Bei einer widerrechtlichen, nichtigen Kündigung sollte sofort der Rechtsweg gesucht werden. Dabei helfen die <a href="/der-sgb/angeschlossene-verbaende" class="link link--internal">Rechtsdienste der Gewerkschaften</a> oder bei kantonalen <a href="https://www.ch.ch/de/arbeitskonflikte-kontaktstellen/" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Rechtsauskunftsstellen für Arbeitstreitigkeiten</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gesundheit/Schwangerschaft_Arzt_Gynaekologe_iStock-BluePlanetStudio.jpg" length="210032" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7184</guid><pubDate>Wed, 05 Aug 2020 15:49:00 +0200</pubDate><title>Abschaffung der schwarzen Listen höchste Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abschaffung-der-schwarzen-listen-hoechste-zeit</link><description>Der SGB zur Vernehmlassung der Gesundheitskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gemäss Bundesverfassung haben sich Bund und Kantone dafür einzusetzen, dass "jede Person die für ihre Gesundheit notwendige Pflege erhält" (Art. 41). Mit einer Änderung der Regelung betreffend nichtbezahlte Prämien hat der Bund jedoch im Jahr 2010 die Voraussetzung für eine bis heute andauernde, gravierende Verletzung dieses Verfassungsartikels geschaffen. Denn seit dann sind die Kantone ermächtigt, Versicherte, die ihrer Prämienpflicht nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und ihren Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen auf nicht näher definierte "Notfallbehandlungen" zu beschränken. Die ganz konkreten Auswirkungen dieser Neuregelung haben zu einigen medialen Schlagzeilen geführt, wie etwa zum Fall eines fünfzigjährigen HIV-positiven Patienten im Kanton Graubünden, welchem im Jahr 2018 von der Krankenkasse die Finanzierung der notwendigen Medikamente verweigert wurde, weil er mit der Zahlung seiner Prämien im Verzug war. Eine Notfallsituation war nach Meinung der Kasse nicht gegeben, worauf der Mann an Begleiterkrankungen von AIDS verstarb. Sein Todesurteil war nicht das HI-Virus, sondern letztlich die schwarze Liste.</p><p><strong>Nicht zahlungsunwillig, zahlungsunfähig!</strong><br> Bei der Einführung der schwarzen Listen ging man von der abwegigen Idee aus, die betroffenen Versicherten seien zahlungsunwillig und könnten mit dieser Massnahme zur Begleichung ihrer Rechnungen gebracht werden. Dass das Problem allerdings nicht die Zahlungsunwilligkeit, sondern vielmehr die immer weiter verbreitete Zahlungsunfähigkeit der Versicherten ist, dürfte heute hinreichend klar sein: Gesamtschweizerisch wurden im Jahr 2019 421'000 Versicherte aufgrund von Zahlungsausständen für OKP-Prämien betrieben. Und gemäss einer Studie der Zürcher Stadtammänner sind gesamthaft bereits ein Drittel (!) aller Betreibungen den Krankenkassenprämien geschuldet.</p><p>Das Schweizer Gesundheitswesen ist falsch und unsolidarisch finanziert. Während im europäischen Umland die Grundversicherung grösstenteils über einkommensabhängige Beiträge finanziert wird, machen in der Schweiz die Kopfprämien und Selbstzahlungen den weitaus grössten Anteil aus. Dieses System treibt Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen geradezu in die Zahlungsunfähigkeit. Und dies trotz parallel existierender Prämienverbilligungen. Denn die Prämienverbilligungen werden von den Kantonen seit Jahren fast überall gekürzt. Und aus den entsprechenden Budgetposten werden zudem immer mehr Mittel zur Finanzierung ebendieser Zahlungsausstände abgezweigt, was völlig paradox ist: Reduziert ein Kanton die Prämienverbilligungen, um aus dem gesamten, unveränderten Budgetposten die zunehmenden Aufwände für Zahlungsausstände zu finanzieren (so mehrfach geschehen), so schafft er ganz einfach die Voraussetzungen für noch mehr Zahlungsausstände. Es wird also ein Teufelskreis angeheizt, unter dem die betroffenen Versicherten am meisten leiden.</p><p><strong>Ein Sozialziel anstelle der schwarzen Listen!</strong><br> Es ist eine traurige Tatsache, dass in den Eidgenössischen Räten letztlich erst nach Bekanntwerden des oben beschriebenen schwerwiegenden Falles ein Umdenken stattgefunden hat, welches nun in der Eröffnung einer Vernehmlassung zur Abschaffung der schwarzen Listen mündete, Im Rahmen dieser Revision müssen aber auch die Krankenkassen an die kurze Leine genommen werden. Denn es darf nicht sein, dass einige von ihnen an Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten sogar noch verdienen. Dies tun sie heute etwa durch das Verrechnen horrender "Gebühren wegen Verzugsschaden", welche sie auf jeder Prämienrechnung einzeln erheben. Darüber hinaus werden ihnen von den Kantonen heute sowieso mindestens 85% Prozent der Zahlungsausstände rückerstattet.</p><p>Langfristig entscheidender und über die vorliegende Revision hinausgehend wäre aber, dass die bürgerlichen Parteien endlich die gravierenden, und letztlich der öffentlichen Gesundheit abträglichen Auswirkungen der unsozialen Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesen anerkennten und entsprechend mithälfen, diese an der Wurzel anzugehen. Die unmittelbar wirksamste Massnahme wäre eine Begrenzung der Prämienlast auf höchstens 10% des verfügbaren Einkommens eines Haushalts. Genau dies fordert die vom SGB mitgetragene Prämienentlastungsinitiative, welche demnächst in die parlamentarische Beratung kommen wird.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7025</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 19:07:15 +0200</pubDate><title>Pierre-Yves Maillard neuer Präsident des Bildungsinstituts Movendo</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/pierre-yves-maillard-neuer-praesident-des-bildungsinstituts-movendo</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und Waadtländer Nationalrat wurde an der Delegiertenversammlung von Ende Mai zum Präsidenten des gewerkschaftlichen Bildungsinstituts Movendo gewählt. Er übernimmt die Nachfolge von Corinne Schärer.</p><p>Für Maillard bildet die Aus- und Weiterbildung die zentrale Grundlage, um die Interessen von Arbeitskolleginnen und -kollegen in Betrieben und Branchen zu vertreten. Von neuen Schulungen zur komplexen Kontrolle der Lohngleichheit oder der Weiterbildung von Mitgliedern einer Personalkommission, bis zur Unterstützung der Mitsprache in den beruflichen Vorsorgeeinrichtungen oder einer Weiterbildung zur persönlichen Kommunikationskompetenz in Beruf und Alltag: «Nur mit dem nötigen Wissen, können wir auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern verhandeln.» Das Weiterbildungsinstitut sei ein zentraler Pfeiler einer basisorientierten Gewerkschaftsbewegung und biete einen grossen Nutzen für die Mitglieder. Darüber hinaus habe die Weiterbildung eine wichtige gesellschaftliche Bedeutung. Movendo leiste damit einen Beitrag zur «Demokratisierung des Wissens», so Maillard bei der Amtsübergabe.</p><p>Das Bildungsinstitut wird von verschiedenen SGB-Verbänden getragen und bietet jährlich rund 250 Kurse zu Themen der Arbeitswelt an. Die Angebote stehen allen Interessierten offen. Die Gewerkschaften übernehmen bei ihren Mitgliedern die Kosten für mindestens einen Kurs pro Jahr.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/7/csm_IMG_4011_a4dd4ca788.jpg" length="95999" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7023</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2020 18:30:57 +0200</pubDate><title>Die Dringlichkeit anerkennen, aber gezieltere und gerechtere Lösungen anbieten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-dringlichkeit-anerkennen-aber-gezieltere-und-gerechtere-loesungen-anbieten</link><description>Kaufkraft der Familien: Nein zum Kinderabzug-Bschiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie, die wir – hoffentlich – hinter und gebracht haben, und die wirtschaftliche Krisensituation, die wir leider noch einige Zeit durchmachen werden, stellen alle in der Schweiz vor sehr akute Probleme. Die Familien sind nicht verschont geblieben: Für viele von ihnen, die bis zum Monatsende nur schwer durchkommen, waren die Kurzarbeit oder die Leistungen für Selbständige sicherlich eine willkommene Hilfe, aber auch der Beginn des Kopfzerbrechens: Wie soll man mit 10, 20, 30 Prozent weniger Einkommen zurechtkommen? Dies gilt umso mehr, als z.B. von der Kurzarbeit 50 Prozent der Beschäftigten in den am schlechtesten bezahlten Branchen betroffen waren, aber nur ein Fünftel der am besten bezahlten Beschäftigten. Und das ohne Berücksichtigung der Arbeitslosigkeit, denn seit Februar ist die Zahl der Arbeitssuchenden (saisonbereinigt) um 55’000 Personen gestiegen.</p><p>Das unmittelbare Problem, vor dem Hunderttausende von Haushalten in unserem Land stehen, ist das Problem der Kaufkraft. Wie die Befürworter des Steuerprojekts anerkennen auch wir, umso mehr in diesem neuen Kontext, die Notwendigkeit einer föderalen Anstrengung zur Verbesserung der Kaufkraft der Familien, aber wir stellen die angewandte Methode in Frage, die nicht denen zugute kommt, die sie am dringendsten benötigen. Von den Steuerausgaben in Höhe von 370 Millionen Franken werden mehr als 70 Prozent dem Fünftel der Familien mit den höchsten Einkommen zugute kommen. Und doch, wenn wir bereit wären, mehr als ein Drittel einer Milliarde pro Jahr auszugeben, um die Familien in diesem Land zu entlasten, gäbe es wirksame und einfache Ideen, die umgesetzt werden könnten, um das Ziel und die Bedürfnisse der Menschen wirklich zu erreichen. So belaufen sich beispielsweise die für alle Kinder in der Schweiz gezahlten Krankenkassenprämien auf 1.812 Milliarden. Und auch das ist eine Steuer. Wenn man also Steuern senken will, wäre es genauso gut diejenigen ins Auge zu fassen, die darunter am meisten leiden. Unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Prämienverbilligungen könnte man mit 370 Millionen Franken die Prämien aller Kinder unter 18 Jahren in der Schweiz, welche die Familienbudgets belasten, mit einem pauschalen Rabatt um 25 Prozent senken.</p><p>Konkret heißt das:</p><ul><li>Für eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von rund 110'000 CHF brutto (d.h. etwas über 90'000 CHF netto):</li></ul><ol><li>Der Gesetzentwurf hat keinerlei Effekt, wenn beide Elternteile arbeiten.</li><li>Wenn nur ein Elternteil arbeitet, wird die Steuerlast um etwa 210 Franken pro Jahr gesenkt.</li><li>Eine Senkung der Prämien um 25 Prozent würde ihre Rechnung hingegen um 300 Franken pro Kind, insgesamt 600 Franken, also fast dreimal so viel, entlasten!</li></ol><ul><li>Für alle Familien, deren Bruttojahreseinkommen unter diesem Niveau liegt, ist die Gleichung einfacher: Der Gesetzesentwurf bringt ihnen nichts. Eine Senkung der Prämien bietet ihnen die gleichen 600 Franken Entlastung.</li><li>Und selbst für die obere Mittelschicht ist die Rechnung schnell gemacht: Bis zu 190'000 Franken Jahreseinkommen würde die Prämienentlastung für zwei Kinder grob gesagt mehr bringen als die Steuererleichterung!</li></ul><p>Die Entlastung der Familien von den Zwangsabgaben ist nicht nur eine Priorität aller politischen Programme. Es ist eine Antwort auf eine absolute Notwendigkeit angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Situation, die wir erleben. Aber wir brauchen ein Projekt, das wirklich ins Schwarze trifft. Dieses Vorlage tut das nicht.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/0/csm_Referendum-Kinderabzug_U-Doppelkarte_sgb_deutsch_v4-1_5b8519bcdd.jpg" length="272388" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-7008</guid><pubDate>Fri, 05 Jun 2020 17:32:57 +0200</pubDate><title>50 Jahre «Schwarzenbach-Initiative»: Nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/50-jahre-schwarzenbach-initiative-nie-wieder</link><description>Vasco Pedrina über die gewerkschaftlichen Lehren aus den «Überfremdungs-Initiativen»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juni 1970, vor genau 50 Jahren fand die denkwürdige Volksabstimmung zur «Schwarzenbach-Initiative» statt, die zweite einer nicht endenden wollenden Reihe fremdenfeindlicher Initiativen, die unser Land immer wieder beschäftigten, bis hin zur bevorstehenden «SVP-Kündigungsinitiative». James Schwarzenbach, der 1967 für die «Nationale Aktion gegen die Überfremdung von Volk und Heimat» in den Nationalrat einzog, zielte mit seiner Initiative darauf ab, dass ausländische Staatsangehörige höchstens 10 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen dürften.</p><p class="heading--h3">Arbeitslosigkeit exportiert</p><p>Schätzungsweise mehr als 300'000 AusländerInnen hätten die Schweiz bei einer Annahme der Inititiave verlassen müssen. Ein Passus des Initiativtextes sah sogar vor, dass der Bund hätte dafür sorgen sollen, dass kein Bürger aus Rationalisierungsgründen oder wegen den vorzusehenden restriktiven Aufenthaltsmassnahmen entlassen werden kann, solange im gleichen Betrieb und für die gleiche Berufskategorie AusländerInnen beschäftigt sind. Starker Tobak!</p><p>Der hochemotionale Abstimmungskampf – damals waren vor allem die heute so beliebten Italiener die bösen Ausländer! – führte zu einer der höchsten Stimmbeteiligungen überhaupt (74%). Zum Glück wurde die Initiative abgelehnt, aber mit 54 Prozent Nein relativ knapp. Die besten Resultate erreichte sie in den katholischen Agrarkantonen und im Industrie-Dreieck Basel-Bern-Zürich, ganz besonders in den Arbeiterquartieren dieser Städte. Für unser Land markierte diese Abstimmung eine Zäsur in mehrfacher Hinsicht. Mit der Begrenzungsmassnahmen im Vorfeld und mit der Einführung der «Globalplafonierung» im Nachhinein beeinflusste sie den Kurs der eidgenössischen Migrationspolitik während Jahrzehnten stark. Begleitet wurde sie von einer Verschärfung der diskriminierenden Aufenthaltsstatute. Mit dem Export der Arbeitslosigkeit sorgte die Wirtschaftskrise 1975-1977 dafür, dass die Wünsche von Schwarzenbach auch in quantitativer Hinsicht vorübergehend in Erfüllung gingen.</p><p class="heading--h3">Zerreissprobe für die Gewerkschaften</p><p>Wie noch nie wurde diese Volksabstimmung zu einer Zerreissprobe innerhalb der Gewerkschaften. Die vom SGB herausgegebene Nein-Parole wurde von einem Teil der Sektionen der Einzelverbände nicht mitgetragen. Betriebskommissionen scherten aus. Es kam zu Mitgliederaustritten und sogar zu Spaltungen, wie einige Jahre später in der Papierindustrie. Gemäss Umfragen stimmten 55 Prozent der Mitglieder der SGB-Verbände dafür. Der Schock sass tief in unseren Reihen, aber er führte mit der Zeit zur Selbstkritik und zu einem positiven Umdenken. Und dies nicht wie vom Programm-Chef der SVP heute gewünscht.</p><p>In der Tat, eine ganz wichtige Ursache für die damalige – aus Schwarzenbach-Sicht – erfolgreiche Spaltung der Arbeitnehmerschaft war leider bei der gewerkschaftlichen Haltung zur Ausländerpolitik seit den 1950er Jahren zu suchen. Schon in einer SGB-Resolution von 1956 steht: «Die Arbeitsmarktpolitik muss in erster Linie auf die Erhaltung der Vollbeschäftigung sowie den Schutz der Arbeitsplätze unserer einheimischen Arbeiter ausgerichtet sein.» Die Gewerkschaftern gehörten zu den Ersten, die vom Bundesrat einen klaren Einwanderungsstopp und sogar Abbaumassnahmen verlangten, und dies wiederholt in den 1960er Jahren (wie in einem Brief an den Bundesrat zum Einwanderungsabkommen mit Italien im Jahr 1964).</p><p>Mit dieser Haltung und lange in der Überzeugung, dass die Immigration nur ein vorübergehendes Phänomen sei, haben sie den Boden für die Verbreitung von fremdenfeindlichem Gedankengut mit gesät. Zur ihrer Ehrenrettung: schon im SGB-Arbeitsprogramm von 1960 stand immerhin: «Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur zu den gleichen Arbeits- und Lebensbedingungen beschäftigt werden wie die einheimischen». Diese Einsicht, dass Lohndumping letztlich allen Arbeitnehmenden schadet, war der Türöffner auf den Weg zu einer solidarischen Politik, welche die gemeinsamen Interessen der einheimischen und ausländischen Arbeitnehmenden in Vordergrund stellt.</p><p class="heading--h3">Der echte, späte Sieg</p><p>Die Lehre, die die Gewerkschaften aus der damaligen Abstimmung langsam aber sicher gezogen haben ist, dass eine Abwehrhaltung gegenüber ausländischen Arbeitnehmenden letztlich in die Sackgasse führt; wie auch der Glaube an die Einwanderung als Manövrier- und Rotationsmasse. Mit der zunehmenden gewerkschaftlichen Organisierung der MigrantInnen änderte sich die Lage ziemlich radikal. Ihre Integration in die Gewerkschaften beschleunigte ihre Akzeptanz in der Gesellschaft als festen Bestandteil unseres Landes. Aber es brauchte noch mehr als zehn Abstimmungen und unter anderem die «Mitenand-Initiative», bis sich alle Gewerkschaften unmissverständlich für die Abschaffung des unmenschlichen Saisonnierstatuts aussprachen. Und mehr als 20 Jahren waren nötig bis zur kopernikanischen Wende in der gewerkschaftlichen Migrationspolitik, die erst mit der Inkraftsetzung der Bilateralen Verträge mit der EU im Jahr 2002 auch gesellschaftliche Realität wurde: die Einführung des freien Personenverkehrs auf der Grundlage der Gleichberechtigung und eines starkenSchutzes für alle. Die flankierenden Massnahmen waren ein beispielloser Fortschritt für die Regelung des Arbeitsmarktes und den Schutz der Löhne. Genau das Gegenprogramm zu Schwarzenbach. Unser später echter Sieg!</p><p class="heading--h3">Nie wieder!</p><p>Bei der Volksabstimmung zur «SVP-Kündigungsinitiative» am 27. September gilt es, die Wiedereinführung einer Schwarzenbach-Politik zu verhindern, die schon einmal versagt hat. Ein Blick auf die Geschichte zeigt eben, dass die siamesischen Zwillinge Kontingentierung und diskriminierende Statute auf die ganze Linie versagt haben: nicht nur konnte damit die Einwanderung nicht im Zaum gehalten werden, sie ist von den Schwankungen der Konjunktur abhängig. Mit diesem System wurde auch die Produktivität wichtiger Branchen (Bau, Landwirtschaft, Gastgewerbe) lange tief gehalten, und dies zu Lasten der ganzen Wirtschaft. Die Ausbeutung von ausländischen Arbeitnehmenden ist unmenschlich – nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch für ihre Familien und Kinder. Und: sie förderte Lohndruck für alle auf dem Arbeitsmarkt. Nie wieder!</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/auslaenderausweis_c_niederlassungsbewilligung_beschnitten.jpg" length="198149" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6991</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 12:41:10 +0200</pubDate><title>Corona-Arbeitslosigkeit: Die Überbrückungsleistung ist nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-arbeitslosigkeit-die-ueberbrueckungsleistung-ist-noetiger-denn-je</link><description>Das Parlament muss in der Sommersession beschliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p>In den drei Corona-Monaten März bis Mai ist die Arbeitslosigkeit in der Schweiz richtiggehend explodiert - nämlich von rund 105'000 auf über 160'000 Personen (saisonbereinigt). So etwas hat es in der Schweiz noch nie gegeben. Nur dank den «Lohngarantien» in Form von Kurzarbeit oder des Corona-Elternurlaubs konnte Schlimmeres wie in den USA verhindert werden: Dort haben alleine im Monat April 20 Millionen Arbeitnehmende ihre Stelle verloren. Doch die Gefahr ist noch nicht gebannt, die Konjunkturaussichten sind nach wie vor trübe.</p><p class="heading--h3">Krise trifft «Ü55» hart</p><p>Besonders stark war der Anstieg bei den jungen Altersgruppen. Weil die Firmen bei den Stellenbesetzungen auf die Bremse traten, war die Stellensuche für diese Gruppe nach der Ausbildung, der Rekrutenschule oder einem Auslandaufenthalt besonders schwierig. Etwas im Schatten der jüngeren leiden aber auch die älteren Berufstätigen stark unter der Krise. Die «Ü55» sind grundsätzlich viel weniger oft auf Stellensuche als ihre jüngeren KollegInnen, und dennoch hat in dieser Altersgruppe die Zahl der neuen Arbeitslosen in den Monaten März und April um fast 50 Prozent zugenommen. Das ist sehr beunruhigend.</p><p>Aus dem Gewerkschaftsalltag wissen wir von zahlreichen Betroffenen, die in den letzten beiden Jahren nach längerer Suche endlich wieder eine Stelle gefunden haben. Doch kaum brach die Corona-Krise aus, wurden sie entlassen. Mit der steigenden Arbeitslosigkeit haben sie nun kaum noch Chancen, irgendwo unterzukommen. Gleichzeitig fehlen ihnen in der Arbeitslosenversicherung oft die nötigen Beitragsjahre, um wieder genügend Taggelder beziehen zu können. Dass in der Krise niemand zurückgelassen werde, ist für diese Betroffenen somit eine hohle Phrase.</p><p class="heading--h3">Soziale Abwärtsspirale stoppen</p><p>Für ältere Arbeitslose, die trotz unzähligen Bewerbungen keine Stelle gefunden haben, geht es nach der Aussteuerung finanziell bergab. Irgendwann führt kein Weg mehr an der Sozialhilfe vorbei. Dort kann es aber sein, dass die Betroffenen zuerst einen Teil des Altersvorsorgeguthabens aufbrauchen müssen, bevor sie Geld erhalten. Und dies, nachdem sie bereits zuvor fast ihr gesamtes Vermögen aufbrauchen mussten. So ist der Weg in die Ergänzungsleistungen im Rentenalter programmiert – mit den entsprechend höheren Kosten für die Sozialwerke. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, braucht am Ende des Erwerbslebens eine bessere, anständige soziale Absicherung. Und genau dafür haben die Sozialpartner und der Bundesrat die Überbrückungsleistungen auf den Weg gebracht. Doch die ÜL sind nur ein kleiner Schritt. Umso wichtiger ist es, dass das Parlament sie im Juni definitiv beschliesst, und sie danach vom Bundesrat rasch in Kraft gesetzt wird.</p><p class="heading--h3">ÜL minimale und bezahlbare Lösung</p><p>Noch vor der Krise wurde kritisiert, dass diese neue soziale Absicherung für ältere Arbeitnehmende zu schnell ausgearbeitet und beraten worden sei – nachdem der SGB dieses Instrument zuvor bereits jahrelang gefordert hatte. Angesichts der nun erlebten parlamentarischen und bundesrätlichen Beschlussfassungen zu den Corona-Hilfspaketen, erscheint das Tempo aber plötzlich reichlich moderat. Das gilt übrigens umso mehr für die veranschlagten Kosten der Überbrückungsleistungen: Diese würden einer Ausfallquote von gerade einmal 0.4% der Corona-Hilfskredite entsprechen (zum Vergleich: Bundesrat Ueli Maurer rechnet mit Ausfällen von10%, eine noch höhere Quote ist sehr wahrscheinlich).</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Sozialpolitik</category><category>Überbrückungsleistung</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/2/csm_Frau-ue55-mitRegenschirm-draussen_photocase-kemai_1a66e1892a.jpg" length="181513" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6990</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:39:01 +0200</pubDate><title>Pflege: Nach dem Klatschkonzert braucht es nun endlich Taten!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/pflege-nach-dem-klatschkonzert-braucht-es-nun-endlich-taten</link><description>Das Parlament muss die Grundversorgung stärken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es ist ganz einfach: Dem Klatschkonzert während der Corona-Krise müssen nun konkrete Taten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege folgen. Der Handlungsbedarf ist schon lange gegeben, das hat die COVID-Pandemie hoffentlich auch den letzten ZweiflerInnen im Parlament klargemacht.</p><p>In einer im Jahr 2019 – also lange vor Corona – beim Pflegepersonal durchgeführten Umfrage der Unia zur Langzeitpflege gaben 28 Prozent der Befragten an, einmal oder mehrmals berufsbedingt einen Monat oder länger krankgeschrieben gewesen zu sein. Bei 30 Prozent der Pflegenden wird die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Schichten monatlich mehr als fünfmal gebrochen. Und von den PflegeassistentInnen gaben 59 Prozent einen Lohn von unter 4000 Franken bei Vollzeitarbeit an.</p><p class="heading--h3">Realitätsverweigerung muss Vergangenheit sein</p><p>«Wer einen Pflegeberuf wählt, hat nicht primär den Lohn vor Augen, sondern eher ein Ideal» ist alles, was Christian Schär, Präsident des Zürcher Spitalverbands, zu dieser Situation zu sagen hat («NZZ», 8.4.2020). Etwa ähnlich schlau äusserte sich der vielzitierte Gesundheitsberater Willy Oggier: «Wenn man nun deren Löhne [die Löhne der Pflegenden] pauschal erhöht, besteht die Gefahr, dass viele ihr Pensum reduzieren» («Bund», 25.5.2020). Pensenreduktion aufgrund zu guter Bezahlung! – das sei also, was die Pflegenden im Sinn hätten.</p><p>Solche und ähnliche realitätsfremde, ja herabwürdigende Äusserungen zur Lage des Pflegepersonals gehören nach Corona nun hoffentlich definitiv der Vergangenheit an. Denn der Fall ist klar: Bis ins Jahr 2030 braucht es hierzulande 65'000 zusätzliche Pflegende. Dabei beschäftigt bereits heute kein westliches Land mehr im Ausland ausgebildetes Pflegepersonal, als die Schweiz. Gleichzeitig beträgt die durchschnittliche Berufsverweildauer nur gerade 15 Jahre, was vor dem Hintergrund der oben zitierten Umfrageergebnisse zu Stress und Bezahlung in der Pflege nicht verwundert. Die Therapie ist also ebenso klar wie die Diagnose: Die Schweiz muss massiv mehr Pflegepersonal ausbilden (insbesondere Pflegefachpersonen) und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen in der Pflege stark verbessern. Klar ist: Nicht nur die Arbeitnehmenden selbst, sondern auch die Bevölkerung fordert mit Vehemenz bessere Bedingungen in der Pflege. Dies zeigt exemplarisch die vom VPOD lancierte Petition «Stand by your nurse», welche inmitten der Coronakrise in Windeseile mehr als 80'000 Unterschriften erreicht hat.</p><p class="heading--h3">Nun die Pflegeinitiative umsetzen</p><p>Dies sind beides zentrale Forderungen der vom SGB unterstützten Pflegeinitiative des SBK, zu welcher schon länger die parlamentarischen Beratungen laufen. Der Nationalrat hat dazu Ende 2019 einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der zwar weit hinter den unabdingbaren Forderungen der Initiative zurückblieb, jedoch eine gute und ausbaubare Grundlage lieferte. Doch die vorberatende Kommission des Ständerats hat diese Chance verpasst und den Gegenvorschlag stattdessen weiter zusammengestrichen und krankenkassenfreundlich umgebaut. An die Stelle des Klatschkonzerts ist nun also abermals die Realitätsverweigerung getreten. Der Ständerat hat es in der Sommersession aber in der Hand, diese Entscheide zu korrigieren und endlich substanziell für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege zu sorgen. Denn – um auf die Lehren der Corona-Krise zurückzukommen – wer weiss: Vielleicht schliessen Frankreich und Italien während der nächsten Pandemie die Grenzen nicht nur für Ferienreisende, sondern auch für Ihre Tausende GrenzgängerInnen, welche während der Corona-Krise unermüdlich an den Schweizer Pflegebetten ausharrten (und dies insbesondere in den von COVID am stärksten betroffenen Kantonen Tessin und Genf). Nicht auszudenken, zu welchen «Überschwemmungen» die Infektionswelle dann hierzulande führen würde.</p><p class="heading--h3">Viele Versorgungsfragen abseits des Personals</p><p>Über den Personalbedarf hinaus hat Corona aber auch die Dringlichkeit von Versorgungsfragen neu in den Fokus gerückt. So hat es anfänglich teilweise akut an Schutzmaterial gemangelt, was leicht zu verhindern gewesen wäre und in Zukunft hoffentlich auch verhindert werden wird. Komplexer steht es aber um die Verfügbarkeit von lebensnotwendigen Medikamenten. Zwar werden hierzulande zum Beispiel 70 Prozent des Generikamarktes durch zwei inländische Firmen abgedeckt, doch beziehen diese die für ihre Produktion nötigen Wirkstoffe fast ausschliesslich von ein paar wenigen Fabriken in China. Dass eine solche einseitige Abhängigkeit vom Ausland bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige Handelspartner problematisch sein kann, haben nicht erst die nach dem Ausbruch der Pandemie unterbrochenen weltweiten Lieferketten gezeigt. Denn bereits zuvor waren etwa bei der Verfügbarkeit von Antibiotika und Impfstoffen immer häufiger Engpässe aufgetreten. Eine Wiederaufnahme der Produktion lebensnotwendiger Medikamente im Inland ist daher ernsthaft in Betracht zu ziehen, ebenso eine dauerhafte Stärkung der Armeeapotheke und gezielte langfristige Investitionen in die Forschung an übertragbaren Krankheiten. Das Parlament befasst sich in der Sommersession richtigerweise auch mit diesen Fragen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6989</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:33:57 +0200</pubDate><title>Die Homeoffice-Mär </title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-homeoffice-maer</link><description>Homeoffice ohne GAV: mit Risiken und Nebenwirkungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele haben es sich als Wundermittel vorgestellt: man arbeitet zuhause, nebenbei kocht und putzt man und spielt mit den Kindern, der Arbeitsweg entfällt und aus dem Pyjama muss man auch nicht raus, ausser man hat grad eine lästige Videokonferenz. Auch wenn viele Betroffene in der Corona-Krise das Homeoffice vorübergehend gut angenommen und viel Improvisationsgeist gezeigt haben – ganz so einfach ist es nicht. Als Dauerzustand braucht es klare Regeln um arbeitsrechtliches Wildwest zu verhindern und den Schutz der Arbeitnehmenden zu garantieren.</p><p>Nicht erst seit der medizinisch verordneten Verschanzung weiter Teile der Arbeitnehmenden im Homeoffice sind dessen Risiken und Nebenwirkungen bekannt: fehlender Platz, schreiende Kinder, unbequemes Mobiliar und Computer, zu langsames Internet, Vermischung von Arbeit und Freizeit oder soziale Vereinsamung kann für die Betroffenen eine Belastung sein, insbesondere wenn es zum Dauerzustand wird.</p><p>Immer mehr Studien sowie Gerichtsurteile offenbaren die Schattenseiten des Homeoffices, so wie es im Moment gelebt wird. &nbsp;Arbeitgeber nehmen heute häufig ihre gesetzlichen Pflichten im Homeoffice nicht war. Das Arbeitsgesetz (ArG) gilt auch im Homeoffice vollumfänglich – ob angeordnet oder auf Wunsch des Arbeitnehmers. Das heisst: der Arbeitgeber ist von Gesetzes wegen verpflichtet, für eine ergonomische Ausrüstung und Einrichtung (Möbel, Bildschirme, Tastatur, aber auch Licht etc.) sowie für die Einhaltung des Schutzes gegen Burnout und Überarbeitung (Pausen, Recht auf Unerreichbarkeit) zu sorgen. Weiter muss der Arbeitgeber den Datenschutz des Arbeitnehmers einhalten und Überwachung vermeiden.</p><p class="heading--h3">Homeoffice darf keine Sparübung sein</p><p>Im Unterschied zum Kostenersatz für Arbeitsgeräte und Material ist der sogenannte Auslagenersatz (auch Spesenersatz genannt) nach Art. 327a OR zwingend vom Arbeitgeber geschuldet und kann nicht vertraglich wegbedungen werden. Das heisst, Arbeitnehmende haben Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihnen alle durch die Ausführung der Arbeit notwendig entstandenen Auslagen ersetzt. Einzige Bedingung: Die Kosten müssen auch tatsächlich für die berufliche Tätigkeit notwendig sein. Dazu zählen Strom, Internet, Papier, Reparaturen, etc. Ohne strikte Kostenbeteiligung könnte der Arbeitgeber Miete, Mobiliar und Infrastruktur auf dem Buckel der Angestellten einsparen.</p><p class="heading--h3">Ohne GAV kein wirksamer Schutz vor Missbrauch</p><p>Die Regeln sind sehr klar: das Arbeitsgesetz, das OR und das Datenschutzgesetz finden alle Anwendung auf das Homeoffice. Die Gerichte haben dazu eine Praxis entwickelt. Diese Rechtsgrundlagen geben dem Arbeitnehmenden eigentlich einen guten Schutz:</p><ul><li>Der Arbeitgeber muss einzelfallgerecht für ein ergonomisches Home Office sorgen (Stuhl, Tisch, Bildschirme, etc.) ; er ist dabei den Arbeitsinspektoraten Rechenschaft schuldig</li><li>Spesen und die Kosten für Geräte müssen vom Arbeitgeber getragen werden, je nachdem sogar die Miete</li><li>Der Arbeitgeber muss Pausen und Nacht- sowie Sonntagsruhe im Homeoffice respektieren, es gibt ein Recht auf und den Zwang zur Nichterreichbarkeit (Ausschalten von Server, Deaktivierung der Geräte zu gewissen Zeiten etc.)</li></ul><p>Leider bleiben diese Regeln und die Rechtsprechung der Gerichte häufig toter Buchstabe. Denn Arbeitnehmende, die sich einzeln wehren, riskieren wegen dem notorisch ungenügendem Kündigungsschutz in der Schweiz schlicht den Rausschmiss. Und die Arbeitsinspektorate sind häufig personell und finanziell unterdotiert und kümmern sich nicht um das Homeoffice.</p><p>Umso wichtiger ist, dass es eine kollektive Logik gibt und das Homeoffice aus dem Wilden Westen in geordnete, geregelte Bahnen überführt wird. Dafür dürfen aber nicht die einzelnen Arbeitnehmenden verantwortlich gemacht werden, die sich wegen dem fehlenden Kündigungsschutz nicht wehren können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Vielmehr kommt hier die Rolle der Gewerkschaften als kollektive Fürsprecherinnen der Arbeitnehmenden-Interessen zum Tragen: Mittels Gesamtarbeitsverträgen (GAV) muss sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Bestimmungen im Homeoffice auch wirklich eingehalten werden. dazu gehören:</p><ul><li>Ergonomische Einrichtung des Homeoffices auf Kosten und Verantwortung des Arbeitgebers</li><li>Finanzielle Entschädigung für anfallende Spesen und Kosten, inkl. allfällige Mietkosten</li><li>Recht auf Abschalten, Einhaltung der Ruhe- und Pausenzeiten</li><li>Datenschutz, keine Überwachung des Online-Verhaltens oder der Arbeitsmuster im Homeoffice</li><li>Nur freiwilliges Homeoffice, Recht auf mindestens einen Tag im Büro gegen soziale Vereinsamung</li><li>Anpassung von Zielvorgaben bei gleichzeitiger Betreuung von Kindern oder Angehörigen</li><li>Definition von Gesundheitsmassnahmen und Kontrollen im Home Office durch GAV nach Beizug von SpezialistInnen des Gesundheitsschutzes (ASA-Pool-SpezialistInnen)</li></ul><p>Sollten sich GAV in diesem Bereich nicht durchsetzen ist die die Frage der Arbeitsinspektion im Homeoffice zu lösen sowie eventuell klare Spesenregelungen und spezifische Datenschutzregeln auf Verordnungs- oder Gesetzesebene &nbsp;zu verlangen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6988</guid><pubDate>Thu, 28 May 2020 11:22:08 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung: Die Gratis-Stütze von Wirtschaft und Gesellschaft wackelt</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-die-gratis-stuetze-von-wirtschaft-und-gesellschaft-wackelt</link><description>Neue Zahlen des Bundesamts für Statistik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft würden ohne familienergänzende Kinderbetreuung kaum funktionieren: Fast zwei Drittel der Kinder unter 13 Jahren werden gemäss neusten BfS-Zahlen familienergänzend betreut. Dabei übernehmen Grosseltern einen gleich grossen Betreuungsanteil wie Kitas und schulergänzende Tagesstrukturen. Dass dieses Arrangement Risiken birgt, hat die Corona-Krise deutlich gezeigt.</p><p>Nötig wäre ein grösseres Angebot an institutioneller Kinderbetreuung: 7 Prozent der Kinder, die privat (durch Eltern oder Verwandte) betreut werden, bräuchten einen Platz, bei 11 Prozent der schon jetzt in Kitas oder Tagesschulen betreuten Kindern besteht zusätzlicher Betreuungsbedarf. Im Weg stehen die zu hohen Elternbeiträge (im Schnitt über 4 Prozent des Brutto-Familieneinkommens) und das fehlende Angebot.</p><p>Dies dürfte ein Grund sein, dass Grosseltern in der Schweiz zu einem wichtigen Pfeiler der Familienpolitik geworden sind und jährlich 160 Millionen Stunden Kinderbetreuung übernehmen, die von einem Drittel der Kinder regelmässig in Anspruch genommen wird. Besonders hoch ist der Anteil bei Kindern im Vorschulalter mit 40 Prozent. In Familien ohne Migrationshintergrund sind Grosseltern bei weitem die häufigste Betreuungslösung (49%). Sie leisten damit Gratisarbeit im Wert von rund 8 Milliarden Franken, wie das Bundesamt für Statistik schätzt – Kosten, die Eltern und die öffentliche Hand einsparen, während Wirtschaft und Gesellschaft massiv davon profitieren.</p><p>Die Betreuung durch Grosseltern ist insbesondere in ländlichen Gebieten weit verbreitet, im Tessin und den Deutschschweizer Kantonen häufiger als in der Romandie. In der Westschweiz und in städtischen Gebieten dagegen werden nicht nur mehr Kinder familienergänzend betreut, sondern die Familien setzen auch mehr auf die institutionelle Kinderbetreuung. Entsprechend gibt es in den Städten dieser Regionen in der Tendenz mehr institutionelle Betreuungsplätze pro 1000 Kinder im Vorschulalter (z.B. Zürich: fast 600; Lausanne: knapp 500) als in kleineren Deutschschweizer Städten und im Tessin (Bülach: 200, Illnau-Effretikon: knapp 150, Lugano: knapp 300).</p><p>Nach Corona wird es nicht mehr so einfach sein, sich auf die Grosseltern als festen Pfeiler der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verlassen. Das System hat sich als fragil erwiesen. Grosseltern sind wichtig im Leben von Kindern, doch sie sollten nicht mehr in der Pflicht sein, deren Eltern zu entlasten, damit diese ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können, sondern lediglich subsidiär zum Zug kommen. Bis zu einem Drittel der Kinder in der Schweiz könnte dadurch auf zusätzliche Betreuungsplätze angewiesen sein.</p><p>Die Schweiz wird nach Corona nicht um den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze im vorschulischen und im schulischen Bereich herumkommen. Besonderen Handlungsbedarf gibt es in ländlichen Gebieten vor allem in der Deutschschweiz und im Tessin. Der Bund und die Kantone müssen diesen nun rasch mit einer gesamtschweizerischen Strategie angehen, die auch die ländlichen Kantone in die Pflicht nimmt. Auch darf sich die Gesellschaft nicht mehr auf die Gratisarbeit der Grosselterngeneration verlassen: Die Kinderbetreuung nutzt allen, also muss sie auch gesamtgesellschaftlich organisiert und solidarisch finanziert werden. Die Politik ist in der Pflicht, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung endlich als durch die öffentliche Hand bezahlten Service Public auszugestalten. Damit Grosseltern weiterhin den Eltern den Ausgang am Abend ermöglichen, den Kindern ein abwechslungsreiches Wochenende bieten und in Notfällen einspringen können, aber nicht mehr unentbehrlicher Bestandteil der Schweizer Familienpolitik sein müssen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6505</guid><pubDate>Thu, 14 May 2020 16:07:48 +0200</pubDate><title>Den Klimaschutz nicht aufschieben – die Gewerkschaften stehen dazu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/den-klimaschutz-nicht-aufschieben-die-gewerkschaften-stehen-dazu</link><description>Erklärung zum Klimaschutz-Aktionstag am 15. Mai 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die medizinische, soziale und wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie&nbsp;fordert unsere Bevölkerung und die Arbeitnehmenden in nie geahnter Weise. Mit&nbsp;Wucht ist die Krise über die Welt hereingebro­chen.</p><p>Ganz anders die Klimakrise: Sie kündigt sich seit Jahrzehnten an, rückt immer&nbsp;näher ran, konfrontiert uns mit stetig wachsender Dringlichkeit. Auch diese&nbsp;Krise&nbsp;ist global und existentiell bedrohlich,. Aber weder Staatshilfe noch vernünftiges&nbsp;Verhalten der&nbsp;Einzelnen noch technische Innovationen können morgen helfen, wenn&nbsp;wir nicht heute&nbsp;handeln.&nbsp;Natürliche Systeme geraten durch Übernutzung und Ausbeutung aus dem&nbsp;Gleichgewicht, da haben Klimakrise und Pandemien ihren Ursprung. Die&nbsp;Katastrophen häufen sich, wenn wir nicht jetzt gegensteuern.</p><p>Die Pandemie hat zu einer Vollbremsung in vielen Branchen geführt: der&nbsp;Flugverkehr ist am Boden, der Ölpreis im freien Fall, der Tourismus abgeblockt,&nbsp;die Landwirtschaft gefährdet, die globale&nbsp;Güterproduktion und ihr Transport sind&nbsp;über Monate unterbrochen worden. Das Berufspendeln ist fast eingestellt worden,&nbsp;der grenzüberschreitende Einkaufsverkehr findet nicht mehr statt. Die Luft ist&nbsp;besser, das Wasser sauberer und die Emissionen sind schlagartig zurückgegangen.&nbsp;Dafür hat der Onlinehandel überhandgenommen und der ÖV wird gemieden – das sind&nbsp;keine guten Entwicklungen für&nbsp;einen nachhaltigen Klimaschutz!</p><p>Die Pandemie lastet auf den Arbeitnehmenden, vor allem auf den schlecht&nbsp;bezahlten und schlecht geschützten. Sie lastet auf den Familien, den Alten und den Schwächsten unserer Gesellschaft. Stellen&nbsp;werden abgebaut, Selbstständige verlieren die Aufträge.&nbsp;Ähnlich verheerend werden die&nbsp;Folgen eines Klimakollapses ausfallen.</p><p>Doch wir haben jetzt auch die&nbsp;Möglichkeit, den Ausstieg aus der gegenwärtigen Krise mit mehr Klimaschutz zu&nbsp;kombinieren. Arbeitsplätze müssen gerettet und neue geschaffen&nbsp;werden. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz muss garantiert sein und die&nbsp;Kosten der Krise müssen solidarisch aufgefangen werden. Wir stehen als Gewerkschaften dafür ein, die positiven Trends zu stärken und längerfristige Perspektiven&nbsp;aufzuzeigen.</p><p>Es braucht jetzt Investitionen in den Gesundheitsschutz der Erwerbstätigen,&nbsp;in den öV, in die Forschung und in technische Innovationen, in die Energiewende,&nbsp;in Umschulung und Weiterbildung der&nbsp;Arbeitnehmenden in kritischen Branchen und es&nbsp;braucht deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen in Pflege und Betreuung! Das alles&nbsp;stabilisiert die Arbeitswelt und macht unsere Gesellschaft&nbsp;widerstandsfähiger für&nbsp;die kommenden Herausforderungen – und hilft dem Klima.</p><p>Wir stehen zum Klimaschutz! Die gute Zusammenarbeit zwischen den&nbsp;Gewerkschaften und den Klimakollektiven in den Regionen wird fortgesetzt.<br><br><i>Eine Erklärung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds SGB und der Gewerkschaften Unia, VPOD, SEV und Syndicom.</i></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_welt-klima-schuetzen_iStock-nito100_63d2fe3f36.jpg" length="115150" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6496</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 17:56:00 +0200</pubDate><title>Auch ohne Kundgebungen die Realitäten der Arbeitswelt aufzeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/auch-ohne-kundgebungen-die-realitaeten-der-arbeitswelt-aufzeigen</link><description>Erstmals ein digitaler 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Krise trifft die Arbeitnehmenden hart. Viele Beschäftigte verdienen weniger als üblich und haben Mühe, über die Runden zu kommen, viele Arbeitsplätze verschwinden. Dazu kommt die Belastung durch Homeoffice oder gesundheitliche Unsicherheit am Arbeitsplatz sowie Kinderbetreuung. Kurz: Die Realitäten und Probleme in der Arbeitswelt sind dramatisch. Umso wichtiger war es darum gerade dieses Jahr, dies am 1. Mai sichtbar zu machen, unter dem Motto: «Solidarität. Jetzt erst recht!». Kein einfaches Unterfangen, konnte doch der erste Mai zum ersten Mal seit 130 Jahren nicht mit Kundgebungen und Versammlungen gefeiert werden.</p><p>Im Zentrum stand darum eine Live-Sendung im Internet. Live dabei waren u.a. SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard, Regula Rytz, Präsidentin der Grünen, Unia-Präsidentin Vania Alleva, SP-Vizepräsidentin Ada Marra und der Tessiner Unia-Sekretär Giangiorgio Gargantini. Kabarettistische Unterstützung erhielt das Programm von der Bühnenpoetin Patti Basler.</p><p>Auch wichtige Stimmen aus dem nahen Ausland wie der stellvertretende SPD-Vorsitzende Kevin Kühnert, Gregor Gysi von der deutschen Linken oder der Generalsekretär des französischen CGT, Philippe Martinez, meldeten sich zu Wort. Sie alle betonten die Bedeutung der Solidarität, gerade in aussergewöhnlichen Zeiten wie heute. Entscheidend werde sein, die Leute von einem solidarischen Projekt und der sozialen Idee zu überzeugen, sagte SGB-Präsident Maillard: «Wir kommen nur solidarisch aus dieser Krise.» Entsprechend lancierte der SGB gleichentags den <a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Appell «Solidarisch aus der Krise»</a>. Er fordert vollen Lohn bei Kurzarbeit für tiefe bis mittlere Löhne, keine Dividenden in Unternehmen, die Staatsbeiträge erhalten oder Kurzarbeit eingeführt haben, und vor allem: Keine Corona-Entlassungen!</p><p>Neben der digitalen Grosskundgebung gab es noch viele weitere Beiträge. Mit grossem Engagement haben die kantonalen und regionalen Gewerkschaftsbünde, die Gewerkschaften und der SGB dafür gesorgt, dass auch dieses Jahr am Tag der Arbeit die Arbeitswelt im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stand. Zwar nicht auf Strassen und Plätzen, doch online: Mehrere Dutzend Videobeiträge aus der ganzen Schweiz, zahlreiche Workshops und Diskussionen per Video-Konferenzen, Berichte über die Probleme in den Branchen, Debatten für mehr sozialen Fortschritt und vor allem zahlreiche Videobeiträge direkt Betroffener setzten ein eindrückliches Zeichen der Stärke und Innovationskraft der Gewerkschaftsbewegung. In vielen Kantonen ergänzten physische Aktionen, entweder von Fenstern und Balkonen aus oder mit Transparente in Kleingruppen auf Strassen und Plätze, die Mobilisierung.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/4/2/csm_hinterdenkulissen_o_f196df04fc.jpg" length="272848" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6495</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 13:11:42 +0200</pubDate><title>Die Lehrlinge dürfen nicht für die Corona-Krise bezahlen müssen!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/die-lehrlinge-duerfen-nicht-fuer-die-corona-krise-bezahlen-muessen</link><description>Massnahmenpaket, um den Lehrabschluss und den Lehrbeginn 2020 zu garantieren</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="heading--h4">Priorität 1: Erhalt eines anerkannten Titels im Sommer 2020</h3><p>Rund 75’000 Lehrlinge im letzten Lehrjahr sollten diesen Sommer ihre Lehrabschlussprüfung ablegen. Und nun hat der Coronavirus alles auf den Kopf gestellt, sowohl für diese jungen Menschen als auch für den Rest der Gesellschaft.</p><p>Seit dem Tag, nachdem der Bundesrat bekannt gegeben hatte, dass sich die Schweiz in einer ausserordentlichen Lage im Sinne des Epidemiegesetzes befindet, arbeitete der SGB gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern sowie den Behörden des Bundes und der Kantone intensiv an Lösungen, um diesen Jugendlichen in diesem Sommer den Erwerb ihrer Qualifikationen zu ermöglichen. Der Nationale Berufsbildungsgipfel vom 9. April unter dem Vorsitz von Bundesrat Guy Parmelin billigte den von den Sozialpartnern hart ausgehandelten Kompromiss, der es für jeden Beruf erlaubt, die für die Organisation der praktischen Prüfungen am besten geeignete Variante zu wählen, wobei die Vorschriften des BAG zum Schutz der Lehrlinge, der betrieblichen AusbildnerInnen sowie der ExpertInnen eingehalten werden müssen.</p><p>Die Kantone konnten zudem Ausnahmen aufgrund der durch Covid-19 verursachten besonderen Situation beantragen. So wurden die Schulprüfungen gestrichen. Stattdessen wird der Durchschnitt der im Schuljahr erzielten Noten als Abschlussnote verwendet. Parallel zu diesen Arbeiten stellte sich eine Vielzahl von Fragen, so z. B. die Beschäftigung von Lehrlingen in der Ausnahmesituation, Kurzarbeit von Lehrlingen, Wiederholer, Gewichtungen, Notenberechnung usw. Schliesslich wurden die Berufsmaturitätsprüfungen in der ganzen Schweiz gestrichen und durch Schulnoten ersetzt.</p><h3 class="heading--h4">Priorität 2: Einen Ausbildungsplatz für den Lehrbeginn 2020 erhalten</h3><p>Sobald die Lösung für die Lehrabschlussprüfungen unter Dach und Fach war, machten sich der SGB und die Sozialpartner an die Arbeit, um die Situation der künftigen Lehrlinge zu klären. Zunächst muss sichergestellt werden, dass Jugendliche, die ihre obligatorische Schulzeit beenden, für den Beginn des neuen Lehrjahres einen Ausbildungsplatz finden, obwohl es seit Mitte März kaum noch Schnupperlehren oder Bewerbungsgespräche gab. Die Zahl der Lehrstellen dürfte in bestimmten von der Krise besonders betroffenen Branchen und Kantonen zurückgehen.</p><p>Der SGB hat konkrete Massnahmen vorgeschlagen, um dieses Problem anzugehen, insbesondere die Finanzierung des vollen Lohns für Unternehmen mit Kurzarbeit, wenn sie Lehrlinge einstellen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, die Rückzahlungspflicht der Bundesdarlehen für Lehrbetriebe 1’000 Franken pro übernommenem Lehrling zu kürzen, bzw. sogar um 2.000 für Lehrbetriebe, die im September Jugendliche aufnehmen, die im Sommer keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Die Westschweizer Kantone haben ihrerseits vorgeschlagen, eine «Lehrlingsprämie» in Form der Finanzierung des Lehrlingslohns über einen bestimmten Zeitraum zu schaffen. Wichtig ist schliesslich auch die Betreuung junger Menschen in dieser besonderen Zeit. All diese Vorschläge werden in einer Task Force zu den Perspektiven der Lehrlingsausbildung 2020 diskutiert, die diese Woche vom Wirtschaftsminister eingesetzt wurde.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6493</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:16:21 +0200</pubDate><title>Aussergewöhnliche Massnahmen sind zwingend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/aussergewoehnliche-massnahmen-sind-zwingend-noetig</link><description>Auch die Kantone stehen in der Corona-Krise in der Pflicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Kantone haben ein grosses volkswirtschaftliches Gewicht. Dieses müssen sie nun in die Waagschale werfen, um die Schäden des erwarteten massiven wirtschaftlichen Einbruchs möglichst in Grenzen zu halten. Dafür bleibt nicht viel Zeit.</p><p>Der Bund hat am 20. März mit dem Schnüren umfangreicher Rettungspakete zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise begonnen. Die beschlossenen und zunächst bei Weitem nicht ausreichenden Instrumente wurden seitdem laufend ausgeweitet und die dafür gewährten Mittel aufgestockt. Dennoch muss festgestellt werden: Die vom Bundesrat beschlossenen Milliardenhilfen reichen nicht aus – und dies gilt vor allem für jene Branchen und gesellschaftlichen Bereiche, die mit hohen Einbussen konfrontiert sind und bis jetzt komplett leer ausgegangen sind. So allen voran die familienexterne Kinderbetreuung: Trotz verordneter massiver Betriebseinschränkung, werden die Kitas bis anhin von der öffentlichen Hand im Regen stehen gelassen. Das Gleiche gilt für GeschäftsmieterInnen in jenen Branchen die direkt oder indirekt vom Teilstillstand betroffen sind.</p><p>Nun fordern viele – auch die Gewerkschaften – den Bund dazu auf, abermals nachzubessern und die bestehenden Löcher in seinem «Schutzschirm» schnell zu stopfen. Dazu ist es höchste Zeit. In der Pflicht stehen aber ebenso die Kantone, die in der föderalistisch organisierten Schweiz zu Normalzeiten für über 40% der öffentlichen Ausgaben aufkommen (was weit mehr ist als der Bund). Bis heute stellen aber viele Kantonsregierungen de facto auf stur und verweisen auf den Bund: Dieser soll für sämtliche Einnahmeausfälle aufkommen, weil er es ja gewesen sei, der die dafür ursächlichen Notverordnungen erlassen habe.</p><p class="heading--h3">Föderalismus kann finanziell nicht nur bei schönem Wetter gelten</p><p>Dazu bleibt erstens zu sagen, dass wir von Glück reden können, dass der Bund relativ rasch für national einheitliche Regeln und Massnahmen gesorgt hat – angesichts des anfänglich unkontrollierten und schädlichen Flickenteppichs an kantonalen Massnahmen und Vorschriften. Zweitens ist völlig klar, dass die Kantone insbesondere in ihren Kernaufgaben weiterhin in der Pflicht stehen, und dies umso mehr in einer Krise. Allen voran sind das Bildung, Gesundheitsversorgung, Pflege und Betreuung.</p><p>Die Kantone stehen aber nicht nur in der Pflicht, sie haben auch die nötigen Mittel und Möglichkeiten für Stützungsmassnahmen. So hat der SGB bereits in seiner letzten <a href="https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen" target="_blank" class="link link--external-blank">Analyse der Kantonsfinanzen</a> aufgezeigt, dass die Kantone zusammen über ein kumuliertes Nettovermögen von 35 Milliarden Franken verfügen. Dieses ist aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung auch im vergangenen Jahr weiter angewachsen, wie eine erste Durchsicht zeigt: So schlossen sämtliche (!) Staatsrechnungen 2019 besser ab als budgetiert, und dies zumeist mit massiven Abweichungen. Dabei ergeben sich kumulierte Ertragsüberschüsse von 3.3 Milliarden (im Vergleich zu budgetierten 510 Millionen), wobei lediglich noch die Rechnung des Tessins ausstehend ist. Die Kantone konnten also im letzten Jahr weitere Mittel beiseite legen, die ihnen nun für effektive Massnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung stehen. Viele Kantone haben nun auch begonnen, diese Mittel zu nutzen. So hat der Kanton Waadt rückwirkend in der Rechnung 2019 über 400 Mio. für wirtschaftliche Stützungsmassnahmen zurückgestellt, der Kanton Basel-Stadt gewährt zusätzliche Überbrückungskredite in der Höhe von 50 Mio. und mehr Hilfe an Selbstständige im Umfang von 20 Mio., und der Kanton Zürich übernimmt 80% der Einnahmeausfälle seiner Kitas – um nur einige Beispiele zu nennen.</p><p class="heading--h3">Überschüsse abbauen, neue Schulden machen</p><p>Die Liste der kantonalen Massnahmen ist lang und vielfältig (der SGB stellt dazu eine <a href="https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kantonale-hilfspakete" target="_blank" class="link link--external-blank">stets aktuell gehaltene Übersicht</a> zur Verfügung). Doch angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen – für das Jahr 2020 ist mit dem grössten wirtschaftlichen Einbruch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zu rechnen – hat ein Grossteil dieser Massnahmen fast schon kosmetischen Charakter. Mit ihrem grossen volkswirtschaftlichen Gewicht müssen die Kantone nun dazu beitragen, dass nach dem grossen «Angebotsschock» der temporären Teilschliessung der Wirtschaft nun der «Nachfrageschock» möglichst in Grenzen gehalten wird. Einkommenseinbussen und Stellenverluste an allen Ecken und Enden müssen dafür vermieden werden, ansonsten werden in Kürze auch die Einbussen der kantonalen Haushalte selbst wesentlich massiver ausfallen.</p><p>Um den Einbruch zu verhindern bzw. in Grenzen zu halten, reicht es seitens der Kantone auch nicht, auf die grossen angehäuften Überschüsse der letzten Jahre zurückzugreifen. Die Kantone müssen darüber hinaus vielmehr weitere Mittel mobilisieren und sich schlich verschulden wie der Bund. Bei den immer noch – und bis auf Weiteres – gegebenen Negativzinsen gilt dabei im Grundsatz stets, dass sie am Schuldenmachen verdienen! Und dies bei einer schweizweiten Schuldenquote, die immer noch meilenweit entfernt ist von den längst als Makulatur geltenden Maastricht-Kriterien der Europäischen Union (öffentliche Schulden von maximal 60% der Wirtschaftsleistung). Die Kantone müssen ihre Verantwortung jetzt wahrnehmen und zügig handeln.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6492</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 12:03:17 +0200</pubDate><title>Corona-Elternurlaub und Ausstieg aus dem Lockdown</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-elternurlaub-und-ausstieg-aus-dem-lockdown</link><description>Was gilt und was muss besser werden?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist.</p><p>Nach anfänglichen Unsicherheiten hat sich die Zahl der ausbezahlten Taggelder für Eltern in den letzten zwei Wochen mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung weist in die richtige Richtung. Denn eine erste Zwischenbilanz des SGB zeigte, dass der Corona-Elternurlaub mit Anlaufschwierigkeiten kämpfte – obwohl die Belastung erwerbstätiger Eltern aufgrund der Kinderbetreuung zuhause stetig zunahm. Verschiedene Arbeitgeber haben in der Zwischenzeit nachgebessert, und ihre Angestellten über diese Entlastungsmöglichkeit orientiert.</p><p>Auf Druck des SGB hat das Bundesamt für Sozialversicherungen ausserdem klargestellt, dass Arbeitnehmende im Homeoffice nicht ausgeschlossen sind und das Merkblatt entsprechend aktualisiert. Bis Anfang Mai haben knapp 2600 Eltern Corona-Elternurlaub erhalten. Der Bundesrat rechnete mit rund 60‘000 Anmeldungen. Es stellt sich die Frage, woher diese grosse Diskrepanz kommt. Zumal die Gewerkschaften weiterhin zahlreiche Anfragen verunsicherter und überlasteter Eltern erhalten. Und <a href="https://www.nzz.ch/zuerich/coronavirus-in-zuerich-lockdown-veraendert-den-alltag-von-muettern-ld.1553723" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">selbst die bürgerliche Presse weist mittlerweile darauf hin, dass der Druck auf die Familien und insbesondere die Mütter weiter zunimmt</a>.</p><p class="heading--h3">Was gilt ab dem 11. Mai?</p><p>Gerade mit Blick auf die ab dem Montag, 11. Mai 2020 geltende neue Phase der Corona-Krise erhält die Verunsicherung rund um die Kinderbetreuung eine neue Dimension. So sind mit der Öffnung zusätzlicher Betriebe wie beispielsweise im Detailhandel und der Gastronomie viele erwerbstätige Eltern erst jetzt mit der Herausforderung konfrontiert, dass ihre Präsenz am Arbeitsplatz wieder gefordert ist – die Kinderbetreuung aber alles andere als normal funktioniert. Zwar hat der Bundesrat beschlossen, dass auch die Schulen wieder starten. Doch das bringt den Eltern nur eine teilweise Entlastung. Denn viele Kantone sehen eine Übergangsphase und nur einen schrittweisen Schulbeginn vor. Für schulergänzende Betreuungsstrukturen gelten teilweise noch einmal andere Übergangsfristen. Beispielsweise gilt im Kanton Zürich weiterhin das Prinzip, Kinder möglichst zu Hause beziehungsweise privat zu betreuen. Die Zürcher Gemeinden beschränken das Betreuungsangebot entsprechend weiterhin. Und auch die Betreuung durch Grosseltern fällt aus - auch hier mit offenem Enddatum.</p><p>Von den Eltern – und den Arbeitgebern – wird in dieser Situation lapidar Verständnis und Flexibilität verlangt. Anstatt klarzustellen, dass die Möglichkeit des Corona-Elternurlaubs auch nach dem 11. Mai solange besteht, als auch die Fremdbetreuung der Kinder corona-bedingt weiterhin ausfällt. Dabei ist die Notverordnung in dieser Frage klar: wenn der Schul- bzw. Kitabesuch infolge kantonaler Einschränkungen wie z. B. der Führung von Halbklassen nicht oder nur teilweise möglich ist, oder wenn die Betreuungspersonen weiter ausfallen, weil sie der Risikogruppe angehören, dann besteht auch weiterhin Anspruch. Dieser endet erst, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde, mit dem 12. Geburtstag des Kinds oder mit dem Wegfallen aller Einschränkungen. Wie alle Notverordnungen gilt dies bis auf weiteres bzw. bis die Bestimmung am 16. September 2020 ausläuft.</p><p class="heading--h3">Entflechtung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit</p><p>Damit der Ausstieg auf dem Lockdown gelingt, müssen erwerbstätige Eltern klar wissen, ob sie Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder haben oder nicht – und wenn ja, zu welchem Preis. Solange die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, haben sie die gesetzliche Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Niemand darf deshalb die Stelle verlieren oder gezwungen werden, dafür Ferien zu beziehen. Dies ist besonders wichtig für jene Eltern, die ihre Arbeit nicht von zu Hause aus ausführen können.</p><p class="heading--h3">Keine Doppelbelastung im Corona-Homeoffice&nbsp;</p><p>Doch auch für Eltern im erzwungenen, aber aus Gesundheitsschutz-Gründen nötigen Corona-Homeoffice muss die Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung jetzt umgehend entflochten werden. In acht Wochen Lockdown hatten die Arbeitgeber genügend Zeit, sich um eine gesetzeskonforme Umsetzung der Arbeits- und der Ruhezeiten im Homeoffice zu bemühen – und andernfalls auf den Corona-Elternurlaub zurückzugreifen. Denn besonders im Homeoffice gilt – unabhängig von allfälligen Kinderbetreuungspflichten – das Verbot der Nachtarbeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens sowie die tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden. Gerade Eltern im Homeoffice haben Recht auf Schlaf, Erholung und Schutz vor Burnout.</p><p>Als Anregung für eine Stunde Rechnen mit den Kindern im Fernunterricht: gehen wir der Einfachheit halber davon aus, dass die Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens erfolgt. Denn für die Einführung von Abendarbeit ab 20 Uhr braucht der Arbeitgeber gemäss Gesetz die obligatorische Mitwirkung der Arbeitnehmenden. Gehen wir weiter davon aus, dass die Kinder sich vormittags und nachmittags je maximal zwei Stunden selbst beschäftigen können. Das dürfte für Kinder unter 12 Jahren eher die Obergrenze darstellen. Wie viele Betreuungspersonen braucht es, damit die Arbeitszeiten voll geleistet werden können?</p><p>Jedes Kind wird sagen können: diese Rechnung geht nicht auf. Deshalb heisst die Lösung der «Fangfrage»: Corona-Elternurlaub beantragen!</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Sozialpolitik</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6491</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:43:22 +0200</pubDate><title>Vor dem Virus sind finanziell nicht alle gleich</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/vor-dem-virus-sind-finanziell-nicht-alle-gleich</link><description>Die Corona-Krise zeigt: Öffentliche Gesundheit verlangt öffentliche Finanzierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der aktuelle gesundheitliche Notstand zeigt wohl nichts eindrücklicher als das: Gesundheit ist nicht Privatsache. Nun muss dies endlich auch für die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gelten.</p><p>Möglicherweise wird die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Prämien gar keine grossen Auswirkungen haben. Dies deshalb, weil fast sämtliche COVID-bedingten Zusatzkosten im durch die Kantone mitfinanzierten stationären Spitalbereich anfallen und gleichzeitig die Behandlungen im – komplett prämienfinanzierten – ambulanten Bereich während Wochen auf Notfälle beschränkt waren. Sollten dennoch Mehrkosten auf die Krankenkassen zukommen, ist das laut deren Aussagen kein Problem, denn genau dafür hätten sie ja die prallen, das gesetzliche Mindestmass weit überschreitenden Reservepolster angelegt.</p><p>Und damit sind wir sogleich wieder beim Kern des Problems: Auch die Reserven sind komplett prämienfinanziert. Werden sie nun übermässig abgebaut, dann heisst das ganz einfach, dass eine Schuhverkäuferin verhältnismässig stärker zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise wird beitragen müssen als ein Wirtschaftsanwalt. Und vor dem Virus wären wir –&nbsp; wieder einmal – nicht alle gleich.</p><p class="heading--h3">Finanzierung neu regeln</p><p>Die aktuelle Situation zeigt, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens nicht nur unsozial, sondern auch der öffentlichen Gesundheit selbst abträglich ist. Lässt sich jemand mit Corona-Symptomen nicht testen, weil er oder sie es scheut oder nicht vermag, die Kosten dafür selbst zu tragen (etwa wegen einer hohen Franchise), so führt dies für die Gesellschaft schnell zu weit höheren Kosten, denn das Virus kann sich unnötig weiter ausbreiten.</p><p>Kurzfristig ist deshalb klar, dass COVID-Behandlungen durch die öffentliche Hand zu übernehmen und insbesondere von der direkten Kostenbeteiligung der Versicherten auszunehmen sind. Doch dabei kann man es natürlich nicht belassen. Denn das finanzielle Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist nicht Corona, sondern es ist die Tatsache, dass alle Versicherten einerseits eine Kopfsteuer entrichten müssen (die Prämie) und darüber hinaus andererseits noch so viel aus der eigenen Tasche berappen müssen (Franchise und Selbstbehalt sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene Medikamente und Behandlungen) wie nirgendwo sonst in der OECD. Corona sollte uns also endlich die Augen öffnen und zu einem grundlegenden Umbau der Finanzierung unseres Gesundheitswesens führen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die im Januar eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative von SP und SGB: Der Bundesrat muss das darin geforderte Ziel (kein Haushalt bezahlt mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien) stützen und die Initiative bald zur Annahme empfehlen.</p><p class="heading--h3">Kostenabgeltung anders aufstellen</p><p>Sind die Mittel einmal erhoben – zurzeit sind das ungefähr 80 Milliarden pro Jahr –, ist deren möglichst sinnvolle Verwendung zu erwarten. Doch auch dies ist nicht gegeben: Die heute gültigen Abgeltungssysteme der Tarmed-Taxpunkte (ambulanter Bereich) und SwissDRG-Fallpauschalen (stationärer Bereich) sind Hauptursprung einer Reihe von Fehlanreizen, die im Gesundheitswesen gleichzeitig Über- und Unterversorgung hervorbringen. Überversorgung ist teuer, weil unnötige Eingriffe vorgenommen werden, was vermeidbare Kosten mit sich bringt. Unterversorgung ist teuer, weil nötige Eingriffe nicht vorgenommen werden, was (höhere) Folgekosten mit sich bringt.</p><p>Auch in diesem Bereich lehrt uns die Coronakrise Einiges, insbesondere was die Unterversorgung betrifft: Im viel zitierten, aber vor der Krise leider nicht viel beachteten Influenza-Pandemieplan wurde bereits 2018 detailliert dargelegt, wo es im Ernstfall welche Reserve an Schutzmaterial, Medikamenten und Behandlungsplätzen bräuchte. Doch für solche Präventionsmassnahmen ist das aktuelle Abgeltungssystem leider nicht gemacht, denn die einzelnen Krankenkassen haben kein Interesse an den dafür nötigen Mehrkosten (sie würden die Prämien erhöhen müssen und verlören Versicherte) und die Spitäler können diese nicht leisten (in den Fallpauschalen sind sie nicht inbegriffen). Es braucht also nicht nur eine öffentliche Finanzierung des Gesundheitswesens, sondern auch eine öffentliche, d. h. zentrale Kostenabgeltung, welche einhergeht mit der Definition der abzugeltenden Leistungen. Das wären dann wohl – zum Beispiel – grössere Schutzmaskenbestände und weniger künstliche Hüftgelenke.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6490</guid><pubDate>Thu, 07 May 2020 11:31:30 +0200</pubDate><title>Es braucht krisenresistente Betreuungsstrukturen</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/es-braucht-krisenresistente-betreuungsstrukturen</link><description>Kinderbetreuung und Corona-Krise
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus der ausserordentlichen Session des nationalen Parlaments resultiert eine bescheidene Verbesserung für die familienergänzende Kinderbetreuung: Der Bund soll sich mit 65 Millionen Franken an der Unterstützung der durch die Krise schwer gebeutelten Kinderbetreuungseinrichtungen beteiligen. Doch um in Zukunft auf krisenresistente Betreuungsstrukturen bauen zu können, braucht es entschieden mehr. Ziel muss die Organisation der Kinderbetreuung als Service Public sein, wie sie auch eine parlamentarische Initiative aus den Reihen des SGB verlangt.</p><p>Die Schweiz tastet sich langsam wieder aus der Corona-Krise heraus und versucht einen Umgang mit der neuen Normalität auf Distanz zu finden. Nächste Woche öffnen Restaurants, Läden und Schulen und viele Arbeitnehmende – ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz – können sich wieder auf ihre Erwerbsarbeit anstatt auf die Unterstützung ihrer Kinder beim Fernunterricht konzentrieren. Nicht wenige erwarten wohl schon ihre nächsten Ferien, um sich von den Monaten der Doppelbelastung zu erholen. Denn eines hat sich während der Corona-Krise deutlich gezeigt: Homeoffice ist langfristig keine Lösung, um Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen.</p><p>Doch die Realität in der Kinderbetreuung droht auch während und nach dem Ausstieg aus der Krise schwierig zu bleiben: Die Betreuung durch Grosseltern wird voraussichtlich noch über längere Zeit eine unsichere Lösung bleiben und in den schul- und familienergänzenden Betreuungsstrukturen müssen weiterhin Massnahmen für den Gesundheitsschutz umgesetzt werden. Um dieser neuen Realität zu begegnen, braucht es genügend Personal, genügend Plätze und genügend Platz: Personal, das nicht zur Risikogruppe gehört, um die Kinder in kleineren Gruppen mit angepasstem Schlüssel zu betreuen; Plätze, um auch diejenigen Kinder aufzunehmen, deren Grosseltern die Betreuung nicht mehr übernehmen werden; und Platz, um die Massnahmen des Gesundheitsschutzes umzusetzen.</p><p>Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden den Betrieb mit diesen Anforderungen nicht aus eigener Kraft stemmen können: In der Schweiz hat man die Organisation der familienergänzenden Kinderbetreuung zu lange dem Markt überlassen, der Angebot und Nachfrage regeln sollte. Nun fehlen finanzielle Reserven. Anders als die Dienstleistungen des Service Public hat sie sich deshalb als wenig krisenresistent herausgestellt: 70% der Kitas können mit den coronabedingten Betreibseinschränkungen höchstens drei Monate ohne Zusatzfinanzierung überleben, wie der Verband Kibesuisse berechnet. Die über Jahre auch mit Finanzhilfen des Bundes aufgebauten Strukturen würden rasch einbrechen. Den Preis würden neben Kita-Betreibenden und -Angestellten vor allem auch die Eltern – mehrheitlich die Mütter – zahlen, die für die Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder aufgeben würden. Dies wäre ein grosser Rückschritt in Sachen Gleichstellung.</p><p>Trotzdem weigerte sich der Bundesrat, die nötige Zusatzfinanzierung ebenso per Notrecht zu verordnen, wie er Mitte März die Aufrechterhaltung der Kinderbetreuungsangebote verfügt hatte. Nun hat das Parlament in seiner ausserordentlichen Ssession nachgebessert und 65 Millionen Franken gesprochen. Dieser bescheidene Betrag wird hoffentlich den Kantonen ein Anreiz sein, eigene finanzielle Mittel beizusteuern, um den Bestand ihrer Betreuungsplätze zu erhalten. Doch dies allein wird nicht ausreichen: Der Bestand muss nicht nur erhalten, sondern ausgebaut werden, um den zusätzlichen Betreuungsbedarf zu decken. Diesen Ausbau müssen Bund und Kantone gemeinsam anstossen, koordinieren und finanzieren. Dafür braucht es ein tragfähiges Konzept, wie es die neu entstandene Koalition Kinderbetreuung mit 40 Mitgliedsorganisationen in einem <a href="https://www.sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/200428/200428_Appell_Koalition_Kinderbetreuung_D.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank">Appell </a>fordert. Ziel muss sein, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nach Vorbild der schulischen Bildung als Service Public zu organisieren. Der SGB hat im Nachgang des Frauen*streiks beschlossen, diesen Paradigmenwechsel mit einem Projekt anzustossen. VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber hat einen ersten Schritt getan und während der ausserordentlichen Session zusammen mit SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200413" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Parlamentarische Initiative «Familien- und Schulergänzende Kinderbetreuung als Teil des Service Public»</a> eingereicht.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gleichstellung</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/0/csm_Kindergarten_Kinder_essen_iStock-Andrey-Kuzmin_9333f0feb2.jpg" length="135859" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6482</guid><pubDate>Fri, 01 May 2020 18:07:36 +0200</pubDate><title>Solidarisch aus der Krise!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/solidarisch-aus-der-krise</link><description>Appell: Lohngarantie und keine Corona-Entlassungen!</description><content:encoded><![CDATA[<p>60 Milliarden Franken Staatshilfe garantiert der Bund den Firmen in der Corona-Krise – und dennoch steigen die Arbeitslosenzahlen massiv. Das geht so nicht. Die Unternehmen erhalten Unterstützung, damit sie Arbeitsplätze erhalten und Löhne weiterzahlen statt Dividenden an die Firmenbesitzer auszahlen. Darum darf es keine Corona-Entlassungen geben!</p><p>Über 1.5 Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes. Viele Arbeitnehmende haben Mühe, damit sich und ihre Familien durchzubringen. Wir fordern: Löhne bis zu 5000 Franken netto müssen vollständig ausgeglichen werden.</p><p>Die Lohneinbusse von 20 Prozent ist für viele finanziell nur schwer zu verkraften. Vor allem wenn der Lohn schon in normalen Zeiten tief ist. Wer im Gastgewerbe arbeitet, verdient im Mittel rund 4100 Franken im Monat (Vollzeitstelle). Wenn 20 Prozent wegfallen, bleibt noch ein Lohn von rund 3300 Franken! Rund die Hälfte der KurzarbeiterInnen arbeitet in den Branchen mit Tieflöhnen. In den Branchen mit den höchsten Löhnen gibt es hingegen kaum Kurzarbeit, und somit auch keine Lohneinbussen.</p><p>Die Kaufkraft zu erhalten, ist jetzt von zentraler Bedeutung. Für die Angestellten mit unteren und mittleren Einkommen, die mit den Problemen mit der Kinderbetreuung, der Unsicherheit am Arbeitsplatz und bei der Gesundheit der nahestehenden Personen schon genug Sorgen haben. Aber auch für die Konjunktur in der Schweiz. Deshalb fordern wir: Berufstätige bis mittlere Einkommen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten und die Firmen müssen mit den Bundes-Milliarden Arbeitsplätze garantieren.</p><p><a href="https://www.solidarisch-aus-der-krise.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Aufruf unterschreiben</a></p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/2/csm_SGB_Solodarisch_Logo_DE_mitweissraum_dca1da03c3.png" length="110392" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6473</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 19:01:28 +0200</pubDate><title>Solidarität. Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-jetzt-erst-recht</link><description>Der Aufruf des SGB zum 1. Mai 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 130 Jahren wird der 1. Mai weltweit begangen. Er steht für sozialen Fortschritt, Gerechtigkeit und Menschenrechte. Zum ersten Mal in der Geschichte wird es dieses Jahr in der Schweiz keine Demos und Kundgebungen am Tag der Arbeit geben. Zum Schutz der Gesundheit heisst es Abstand halten. Doch trotzdem stehen wir zusammen, mehr denn je. Unter dem Motto Solidarität. Jetzt erst recht! feiern wir den Tag der Arbeit – digital. Mit Debatten und einer Live-Sendung in den sozialen Medien.</p><p>Es gäbe genug Gründe, unseren Protest auch an diesem 1. Mai auf die Strasse zu tragen. In der Corona-Krise offenbaren sich prekäre Arbeitssituationen glasklar. Einmal mehr sind die Angestellten in den Tieflohnbranchen am härtesten von dieser Krise betroffen. Über 1.5 Millionen Menschen stehen in Kurzarbeit und erhalten nur 80% ihres üblichen Lohnes, zu einem grossen Teil in Branchen mit tiefen und mittleren Einkommen. Viele Arbeitnehmende haben deshalb Mühe, sich und ihre Familien durchzubringen. Die Betroffenen brauchen 100% Lohn. Die Firmen erhalten aktuell 60 Milliarden staatliche Unterstützung, um unsere Löhne zu bezahlen. Doch immer mehr verantwortungslose Unternehmer entlassen ihre Angestellten! Es braucht Solidarität für alle, nicht Dividenden für die Firmenbesitzer: keine Corona-Entlassungen!</p><p>Es sind die ArbeitnehmerInnen, die das Land am Leben erhalten, das wird jetzt klar, wo viele ihre Arbeit niederlegen mussten. Doch auch die Bedeutung der Leistung derjenigen, die im Hintergrund weiterarbeiten, oder immer noch an der Front sind, zeigt sich in der Krise. Nicht nur der Service public hat mehr denn je seine zentrale Grundlage für unsere Gesellschaft bewiesen. Ebenso die Logistik oder der Verkauf. Branchen, in denen die Angestellte weder einen fairen Lohn noch den gebührenden Respekt für ihre Arbeit erhalten – damit muss nun Schluss sein: Wir sind alle systemrelevant – bessere Löhne und starke Arbeitnehmerrechte für alle!&nbsp;</p><p>Die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit drängt sich an diesem ausserordentlichen Tag der Arbeit auf, wie selten in den letzten Jahrzehnten. Abgesehen von einem klareren und weniger verschmutzten Himmel, sät dieser Virus weder Tugend noch Nutzen. Die Pandemie wird den Kapitalismus nicht von sich aus in einem fortschrittlichen Sinne verändern. Gegenwärtig treffen die Folgen dieser Pandemie eher die Schwachen und nehmen uns die Möglichkeiten, einander zu begegnen. Wie immer in unserer Geschichte, liegen die Möglichkeiten für einen Wandel in Richtung Fortschritt nicht in Katastrophen, Pandemien oder Kriegen, sondern bei den kämpferischen, progressiven Kräften und unserer Fähigkeit zu klaren Analysen, Vorschlägen und Aktionen.</p><p>An diesem ersten Mai müssen wir daher mehr denn je sagen, was unser Land und unsere Gesellschaft brauchen, um menschlich zu bleiben. Trotz allem organisieren wir uns, schliessen unsere Reihen mit der Unterstützung von Freundinnen und Kollegen und nutzen alle verfügbaren Kräfte zur Stärkung unserer Bewegung. Organisiert, mobilisiert, gestärkt – die soziale Bewegung ist der beste Impfstoff, um unsere Gesellschaft vor den Gefahren zu schützen, die von ihr selbst ausgehen und in den aktuellen Umwälzungen erst recht für mehr sozialen Fortschritt zu kämpfen.</p><p class="text-right"><a href="https://www.mai2020.ch" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">mai2020.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/7/9/csm_1Mai2020-4-3_f48ffe9cc4.png" length="24495" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6472</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2020 18:52:25 +0200</pubDate><title>Corona-Krise: Die Arbeitgeber müssen sich ans Recht halten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/corona-krise-die-arbeitgeber-muessen-sich-ans-recht-halten</link><description>Dank Druck der Gewerkschaften schützt Bundesrat besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder besser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einen Monat lang herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz. Nun hat der Bundesrat beim Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmer vor dem Coronavirus auf Druck der Gewerkschaften endlich die längst fällige Wende vollzogen.</p><p>Mit der Einführung des Beschäftigungsverbots für besonders gefährdete Arbeitnehmende hatte der Bundesrat am 16. März eine gute und einfach verständliche Lösung gefunden: Besonders gefährdete Arbeitnehmende sollen entweder im Homeoffice arbeiten, oder ihnen steht die Lohnfortzahlung bei ärztlichem Attest zu. Doch nur vier Tage später hat der Bundesrat am 20 März dem Druck gewisser Arbeitgeber nachgegeben und den Schutz faktisch wieder abgeschafft. Seither herrschten Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz.</p><p>Und seither setzten sich die Gewerkschaften hartnäckig dafür ein, das Blatt wieder zu wenden. Am 17. April ging der Bundesrat noch einmal über die Bücher, und nun besteht wieder Schutz. Die neue Verordnung ist allerdings komplizierter und schwerfälliger als die erste Version. In der Praxis bestehen deshalb immer noch Unsicherheiten bei den Arbeitnehmenden. Und gewisse Arbeitgeber versuchen sogar auf zynische und verantwortungslose Art und Weise, besonders gefährdete Arbeitnehmende trotz gegenteiliger Rechtsnorm weiterhin zur Arbeit zu zwingen. So nicht: Die Arbeitgeber müssen nun das neue Recht, dass am 17. April in Kraft getreten ist, einhalten.</p><p class="heading--h3">Trotz Kaskade: Einsatz im Betrieb ist grundsätzlich freiwillig</p><p>Der neue Art. 10c weist einen Kaskaden-Aufbau auf: Als Grundsatz gilt die Arbeit im Homeoffice, am anderen Ende der Kaskade besteht ein Lohnanspruch des Arbeitnehmenden, ohne dafür arbeiten zu müssen, wenn er zu Hause bleibt. Diese letzte Regel entspricht einem Beschäftigungsverbot für den Arbeitgeber, wie es beispielsweise auch für schwangere Frauen gilt.</p><p>Die Kaskade ist folgendermassen geregelt: Falls Arbeit im Homeoffice völlig unmöglich ist (auch nicht eine Ersatztätigkeit), darf der Arbeitgeber unter sehr eng definierten Voraussetzungen Arbeit im Betrieb anbieten und gefährdete Arbeitnehmende im Betrieb beschäftigen Voraussetzung:</p><ul><li>Sie dürfen nur vor Ort beschäftigt werden, wenn (und nur solange) dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.</li><li>Zudem muss der Arbeitsplatz so ausgestaltet werden, «dass jeder enge Kontakt mit anderen Personen ausgeschlossen ist, namentlich indem ein Einzelraum oder ein klar abgegrenzter Arbeitsbereich unter Berücksichtigung des Mindestabstandes von 2 Metern zur Verfügung gestellt wird».</li><li>In Fällen, «in denen ein enger Kontakt nicht jederzeit vermieden werden kann, werden angemessene Schutzmassnahmen nach dem STOP-Prinzip ergriffen (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung)».</li><li>Absatz 5 hält weiter fest, dass der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden immer anzuhören hat, bevor er die vorgesehenen Massnahmen (Ersatzarbeit zu Hause oder im Betrieb, Umsetzung des Sicherheitsstandards) trifft.</li></ul><p>Man sieht, wie – völlig zu Recht – extrem hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz gestellt werden.</p><p>Doch selbst dann, wenn der Arbeitgeber alle Voraussetzungen erfüllt, kann der Arbeitnehmer sich weigern, im Betrieb zur Arbeit zu gehen. Als letzte Stufe der Kaskade darf der betroffenen Arbeitnehmende die zugewiesene Arbeit ablehnen, wenn</p><ul><li>der Arbeitgeber die oben geschilderten Voraussetzungen nicht erfüllt</li><li>oder «die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus trotz der vom Arbeitgeber getroffenen Massnahmen … aus besonderen Gründen als zu hoch für sich erachtet».</li></ul><p>Der Gründe können viele sein:</p><ul><li>neben dem Misstrauen gegenüber den Massnahmen des Arbeitgebers kann es auch</li><li>persönliche Ängstlichkeit sein, oder</li><li>Gefahren auf dem Arbeitsweg, wenn beispielsweise der ÖV benutzt werden muss.</li></ul><p>Die Gründe, die zur Ablehnung der Arbeit führen können, sind zu recht offengelassen, und der Arbeitnehmer kann hier selbst abwägen und sich diese einfach durch ein ärztliches Attest lassen, falls der Arbeitgeber darauf besteht. Selbstverständlich dürfen im Attest keine Diagnosen gestellt werden (Datenschutz).</p><p>Aus juristischer Sicht stellt sich die Frage, ob besonders ängstliche oder sensible Risikopersonen vom Arzt nicht sowieso als krankheitsbedingt arbeitsunfähig bescheinigt werden müssten. Denn diese sind während der Corona-Pandemie eigentlich aus psychischen Gründen «arbeitsplatzbezogen arbeitsunfähig». Damit läge eine Arbeitsunfähigkeit nach Art. 324a OR vor, und die Arbeitgeberin bzw. eine Taggeldversicherung hätte die entsprechenden Leistungen zu erbringen.</p><p>Ohne Krankschreibung haben besonders gefährdete Arbeitnehmende Anrecht auf den vollen Lohn, sie können aber auch ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber für sie Kurzarbeit beantragt.</p><p class="heading--h3">Kündigungsschutz bis zum Ende der Pandemie</p><p>Materiell handelt es sich bei Art. 10c um ein Beschäftigungsverbot. Hier gelten Sperrfristen in Sachen Kündigung, so etwa beim Beschäftigungsverbot für Schwangere und stillende Mütter. Analog gilt für das Beschäftigungsverbot gemäss der Covid10-Verordnung 2 die gleiche Sperrfrist. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers: Niemand soll dann gekündigt werden, wenn er oder sie in der Regel keine Chance bei der Stellensuche hat, weil sie oder er kaum angestellt wird, falls der Arbeitgeber weiss, dass sie nach der Kündigungsfrist an der Arbeit verhindert wären– das wäre bei Covid-Risikopersonen gerade der Fall.</p><p>Das Ziel der Covid-19-Verordnung 2 ist der epidemiologische Schutz der Bevölkerung. Es sollen sich möglichst wenige Personen mit dem Coronavirus anstecken. Es ist daher im Interesse der grösstmöglichen Wirksamkeit der besonders gefährdete Arbeitnehmende betreffenden Artikel der Verordnung, dass Arbeitnehmende gegenüber dem Arbeitgeber ihre besondere Gefährdung offenbaren. Das werden die meisten nur dann tun, wenn sie mit dieser Information nicht ihren Arbeitsplatz gefährden. Aus diesen Gründen liegt aus der Sicht des SGB eine Sperrfrist für Entlassungen besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor, solange die Corona-Pandemie anhält.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6450</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2020 09:32:33 +0200</pubDate><title>Dank Sozialpartnern: Eine ausgewogene Lösung für Lernende</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/dank-sozialpartnern-eine-ausgewogene-loesung-fuer-lernende</link><description>Lehrabschlüsse trotz Corona-Krise möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Lehrlingen trotz Corona-Krise die Möglichkeit geben, ihre Abschlüsse unter den bestmöglichen Bedingungen zu erwerben: Dieses Ziel wird dank der zwischen den Sozialpartnern gefundenen Lösung erreicht. Es sieht praktische Prüfungen unter Einhaltung von Gesundheitsstandards vor und garantiert die Qualität der in diesem Jahr verliehenen Qualifikationen. Es geht jetzt darum, die ordnungsgemässe Einstellung von Lehrlingen für das nächste Jahr sicherzustellen, insbesondere durch eine verstärkte Unterstützung der Ausbildungsbetriebe.</p><p>Die Sozialpartner haben sich am 9. April auf Regelungen geeinigt, die es den 75.000 Auszubildenden im letzten Lehrjahr ermöglichen, ihren Abschluss bis zum Sommer zu erwerben. Die Massnahmen des BAG zum Schutz der Lehrlinge, aber auch der Experten und der betrieblichen Ausbildner werden respektiert. Während die Schulprüfungen für Allgemeinwissen und Fachkenntnisse nicht stattfinden, können die praktischen Prüfungen durchgeführt werden. Jede Branche wird für die praktische Arbeit aus drei Varianten wählen können. Auf diese Weise kann den besonderen Gegebenheiten der verschiedenen Branchen und Kantone Rechnung getragen werden. Lehrlinge erhalten so die für den Arbeitsmarkt nötigen anerkannten Diplome.</p><p>Der SGB spielte eine aktive Rolle beim Aufbau dieses Kompromisses und begrüsst dessen Annahme durch den Nationalen Berufsbildungsgipfel unter der Leitung des von Bundesrat Guy Parmelin. Der SGB erwartet von den kantonalen Behörden und Berufsverbänden, dass die praktischen Prüfungen im Einklang mit den Gesundheitsvorschriften durchgeführt werden und dass die Überwachung der Prüfungen in diesem Jahr intensiviert wird, um faire und gerechte Prüfungs- und Beurteilungsbedingungen für die Lehrlinge zu gewährleisten. In stark belasteten Sektoren wie dem Gesundheitswesen oder dem Einzelhandel fordert der SGB, dass den praktischen Prüfungen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.</p><p>Damit ist zwar ein wichtiger erster Schritt im Hinblick auf die Lehrabschlussprüfungen getan, aber es gibt noch eine Reihe wichtiger Fragen, die zu behandeln sind. Beginnend mit der Rekrutierung von Lehrlingen für das kommende Jahr. Gegenwärtig ist es den BewerberInnen nicht möglich, Schnupperlehren zu absolvieren und die Einstellungsverfahren werden stark eingeschränkt. Es ist wichtig, die Unternehmen zu ermutigen, weiterhin Lehrlinge einzustellen, um zu verhindern, dass zu viele junge Menschen zu Beginn des neuen Schuljahres im Regen stehen bleiben. Der SGB fordert Bund und Kantone auf, diesen Aspekt in alle Überlegungen und Massnahmen, welche die Wirtschaft betreffen, zu integrieren, z.B. kürzere Arbeitszeiten oder günstigere Bürgschaften für Unternehmen, die Lehrlinge einstellen.</p><p>Aufmerksamkeit sollte auch Lehrlingen aus anderen Jahrgängen geschenkt werden, die in dieser Zeit ihre schulische und praktische Ausbildung nicht vollständig abschliessen konnten und Lücken aufzuholen haben. Diese Lücken werden umso grösser sein für Auszubildende mit Lernschwierigkeiten sowie für Auszubildende mit Migrationshintergrund, die Sprachschwierigkeiten und solche bei der Verwendung von digitalen Hilfsmitteln haben. Es ist unerlässlich, geeignete Massnahmen zu entwickeln, um diesen jungen Menschen zu ermöglichen, ihre Ausbildung unter den bestmöglichen Bedingungen fortzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Bildung &amp; Jugend</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/banner/Ausbildung_Lehrlinge-im-Gespraech-mit-Meister_iStock-SolStock_kl.jpg" length="501608" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6449</guid><pubDate>Thu, 09 Apr 2020 17:15:06 +0200</pubDate><title>Öffentliche Hand muss Betreuungskrise verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/oeffentliche-hand-muss-betreuungskrise-verhindern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kitas sind systemrelevant und müssen unbeschadet durch die Coronakrise kommen. Doch während der Bundesrat im März per Notrecht die Aufrechterhaltung des Betreuungsangebots verfügt hat, schweigt er zur Finanzierung des Betriebs. Kantone, Gemeinden und Betreuungsinstitutionen ringen um Lösungen, während Eltern weiterhin Betreuungsplätze zahlen, die sie nicht mehr in Anspruch nehmen sollen oder dürfen.</p><h3>Schwierige Situation</h3><p>Die Situation für Kitas und Eltern ist momentan sehr schwierig: Eltern werden gebeten, auf das Betreuungsangebot zu verzichten und ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn ihnen der Zugang aufgrund ihres (nicht systemrelevanten) Berufs nicht ganz verwehrt ist. Vielerorts müssen sie jedoch ihren Platz weiterhin zahlen, es sei denn, der Vertrag mit der Kita, die Gemeinde oder der Kanton kennen eine andere Regelung.</p><p>Die Kitas sind verpflichtet, den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Dies ist ein defizitäres Geschäft: Gemäss kantonaler Berechnungen betragen die Mindereinnahmen monatlich schnell einmal Zehntausende von Franken. Kann dieses Minus nicht abgefedert werden, gefährdet es viele Kitas in ihrer Existenz. Kurzarbeit ist häufig nicht möglich – der Betrieb in Kleingruppen bedingt nicht weniger Personal – oder wird nicht bewilligt, da die Kitas ja geöffnet bleiben. Kredite werden kaum zurückbezahlt werden können, da die Kitas nicht gewinnorientiert arbeiten. Es ist somit absehbar, dass ohne Hilfe durch die öffentliche Hand nach der Coronakrise Tausende von Kitaplätzen fehlen werden, insbesondere, wenn die Grosseltern aufgrund der Risikosituation weiterhin ausfallen.. Nach der Coronakrise droht eine Betreuungskrise.</p><h3>Hoffnung in Bundesrat wurde enttäuscht</h3><p>Gross war deshalb die Hoffnung, dass der Bundesrat am 3. April ein Rettungspaket für die Kitas präsentieren würde: Die Kantone warteten auf einen Bundesentscheid, wie der Betrieb in Kleingruppen finanziert werden sollte, die Betriebe hofften auf eine Entschärfung ihrer prekären finanziellen Lage. Doch es kam anders: Der Bundesrat schwieg an seiner Pressekonferenz vom 3. April zu den Möglichkeiten der Finanzierung des Kitabetriebs in Coronazeiten.</p><p>Damit führt er eine höchst widersprüchliche Situation fort: Einerseits hat er im März mit seinem Entscheid, dass die Kinderbetreuung aufrecht erhalten werden muss, anerkannt, dass diese systemrelevant ist, und hat per Notrecht verordnet, was eigentlich in kantonaler Kompetenz liegt. Andererseits weigert er sich, ebenfalls per Notrecht die Organisation und Finanzierung des Betriebs unter erschwerten Bedingungen zu regeln, und schiebt die Lösungssuche den Kantonen, Gemeinden und Betreuungseinrichtungen zu.</p><h3>Heterogene Regelungen in den Kantonen</h3><p>Vorgesorgt haben etliche Kantone in der Romandie schon vor Corona: Kitas profitieren vielerorts von einer Defizitgarantie, wenn sie einem entsprechenden Netzwerk angeschlossen sind. Dies zahlt sich auch in der jetzigen Situation aus. Die Kantone und Gemeinden in der Deutschschweiz reagieren sehr unterschiedlich auf das bundesrätliche Schweigen: Während Basel-Stadt und die Stadt Zürich in Erwartung der Bundesratsverordnung schon vor dem 3. April beschlossen haben, die Kitas finanziell zu unterstützen und die Eltern zu entlasten, ringen andere Kantone jetzt um eigene Lösungen: Solothurn holt aus Bettagsfranken und zugeflossenen Erbschaften 500'000 Franken und bittet die Gemeinden um Solidaritätsbeiträge, Zug hat einen Notkredit von 2.8 Mio. Franken gesprochen, Baselland zahlt 80% der Ausfälle und St. Gallen gewährt zinslose Darlehen, die nur bedingt zurückbezahlt werden müssen. Andere Kantone warten immer noch auf ein Zeichen aus Bundesbern, während viele sich nicht öffentlich zur Finanzierungsfrage äussern.</p><h3>Öffentliche Hand muss Defizite übernehmen</h3><p>Doch Zuwarten geht nicht mehr: Der Bund, die Kantone und die Gemeinden müssen sich nun dringend zusammenraufen, um Kita- und weitere Betreuungsplätze zu retten und die Betreuungskrise abzuwenden. Weder die Eltern, die aufgrund kantonaler Regelungen oder Empfehlung auf Leistungen verzichten, noch die Kitas sollen die aufgrund des Kleingruppenbetriebs entstehenden Defizite tragen müssen, die öffentliche Hand muss Verantwortung übernehmen. Diese soll auch die Mehrkosten von Eltern in Berufen übernehmen, die wegen Corona auf zusätzliche Betreuungstage angewiesen sind, beispielsweise im Gesundheitsbereich. Die Schweiz braucht die Kitas – in Coronazeiten und danach. Entsprechend muss sie diese jetzt unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/9/csm_Kindergarten_Marcobir-iStock_62ff0a353b.jpg" length="198344" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6448</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2020 17:00:00 +0200</pubDate><title>Kinderbetreuung ist auch in Corona-Zeiten keine Privatsache!</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-ist-auch-in-corona-zeiten-keine-privatsache</link><description>Durchzogene Zwischenbilanz – Elternurlaub ist nur ein Teil der Lösung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Etwa ein Viertel aller Arbeitnehmenden hat Kinder unter 15 Jahren. Sie sind seit fast einem Monat direkt betroffen von den Schul- und Kitaschliessungen. Aber auch davon, dass die Grosseltern keine Betreuungsaufgaben mehr übernehmen sollen. Letztere leisten üblicherweise einen enormen Beitrag an die Kinderbetreuung, das Bundesamt für Statistik rechnet mit insgesamt 160 Millionen Stunden pro Jahr.</p><p>Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie während der Corona-Krise stellt Eltern vor grosse Herausforderungen. Nur ein kleiner Teil der erwerbstätigen Eltern kann die Kinderbetreuung tatsächlich auslagern. Je nach Alter und Selbstständigkeit der Kinder sind viele Familien seit vier Wochen ausserordentlich gefordert und es ist leider zu befürchten, dass die Last der weggefallenen Drittbetreuung vorwiegend von den Frauen getragen wird.</p><p>Die Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeber in der Betreuungsthematik ist juristisch umstritten und erste Beispiele zeigten, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich auf die Situation reagieren. Der SGB hat sich deshalb bereits früh für eine bundesrechtliche Sicherung der Löhne bei Betreuungsabwesenheiten eingesetzt. Am 20. März – also eine Woche nach der Schliessung der Schulen – ist der Bundesrat dem SGB gefolgt und hat einen Corona-Elternurlaub beschlossen.</p><p class="heading--h3">Corona-Elternurlaub: ein Teil der Lösung</p><p>Der Corona-Elternurlaub schützt alle erwerbstätigen Eltern mit Kindern unter 12 Jahren vor Lohneinbussen wenn sie ihre Arbeit nicht oder nicht wie üblich erledigen können, weil die Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Der Corona-Elternurlaub ist in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung geregelt und wird monatlich als Taggeld ausbezahlt. Das Taggeld kann für nach vier Tagen Betreuungsabwesenheit geltend gemacht werden, frühestens ab dem Donnerstag, 16. März 2020. Der Anspruch dauert bis zum Zeitpunkt, in dem die Eltern wieder (voll) arbeiten können weil die behördlichen Massnahmen aufgehoben wurden oder eine andere Betreuungslösung gefunden werden konnte. Weitere Details finden sich auch im SGB-Merkblatt (s.u.).</p><p>Der Bundesrat hat vorgesehen, dass der Corona-Elternurlaub bei den AHV-Ausgleichskassen von jedem Elternteil separat angemeldet werden muss. Dazu braucht man eine Auflistung der ausgefallenen Betreuungstage, eine Bescheinigung des Lohnausfalls durch den Arbeitgeber, die Lohnabrechnungen der letzten drei Monate vor dem Unterbruch der Fremdbetreuung und im vorschulischen Bereich einen Nachweis über den Ausfall der Kinderbetreuung. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn während dieser Zeit weiter, kann auch er den Anspruch bei der Kasse direkt geltend machen. Gleich wie dies häufig auch bei der Auszahlung des Mutterschaftsurlaubs geschieht.</p><p>Dank Corona-Elternurlaub erhalten erwerbstätige Eltern maximal 80 Prozent ihres bisherigen, monatlichen Bruttolohns bzw. höchstens 196 Franken pro Tag. Berufstätige Eltern können sich die Kinderbetreuung in Corona-Zeiten auch aufteilen. Die Aufteilung wird den Eltern selbst überlassen. Pro Arbeitstag wird für Eltern gemeinsamer Kinder aber nur eine Entschädigung ausbezahlt.</p><p>Die Entschädigung wird nicht automatisch ausgerichtet. Arbeitnehmende müssen den Corona-Elternurlaub bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse beantragen. Die Formulare sind auf der <a href="https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte" target="_blank" class="link link--external-blank" title="Übersicht über die kantonalen Kontakte" rel="noreferrer">Homepage der Ausgleichskasse</a> online. Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann er den Antrag stellen. Personen, die mehrere Arbeitgeber haben, die nicht alle der gleichen AHV-Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen das Antragsformular nur bei einer der verschiedenen Ausgleichskassen einreichen. Der Antrag muss aber die Lohnabrechnungen aller Arbeitgeber enthalten. Personen, die gleichzeitig angestellt und selbstständigerwerbend sind, müssen den Antrag derjenigen Ausgleichskasse einreichen, bei der sie für die selbstständige Erwerbstätigkeit Beiträge bezahlen. Wenn beide Elternteile Anspruch auf die Entschädigung haben, ist nur eine AHV-Ausgleichskasse zuständig, und zwar jene der Person, die zuerst einen Anspruch geltend macht.</p><p>Rund ein Drittel der Berufstätigen arbeitet seit Mitte März voll im Homeoffice und weitere 20 Prozent teilweise, so eine <a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" title="PDF öffnen" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Sotomo im Auftrag des SRF. Auch im Homeoffice können Eltern wegen der Kinderbetreuung häufig nur verringerte Arbeitsleistungen erbringen. Sofern dies zu einer Lohnkürzung führt, kann dafür Corona-Elternurlaub verlangt werden. Es ist auch deshalb sinnvoll, mit dem Arbeitgeber klar zu abzusprechen, wieviel Arbeit im Homeoffice tatsächlich geleistet werden kann.</p><p><strong><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/communiques/200330_Corona-Elternurlaub.pdf" target="_blank" class="link--arrow" rel="noreferrer">Weitere wichtige Fragen und Antworten: SGB-Merkblatt Corona-Elternurlaub</a></strong></p><p class="heading--h3"><br> Durchzogene Zwischenbilanz</p><p>Der Antrag auf Corona-Erwerbsersatz kann seit drei Wochen beantragt werden, erste Auszahlungen erfolgen nach Ostern. Es ist zurzeit technisch nicht möglich einzuschätzen wie viele Eltern, Anträge gestellt haben, um ihre Betreuungsabwesenheiten abzugelten. Eine erste Zwischenbilanz in den Verbänden des SGB zeigt, dass Arbeitgeber sehr unterschiedlich kommunizieren, wie erwerbstätige Eltern mit der parallelen Belastung von Kinderbetreuung und Arbeitsleistung umgehen sollen. Vor allem fällt aber auf, dass der Corona-Elternurlaub kaum kommuniziert wird und nur sehr wenige Eltern um diese Hilfestellung wissen. Fortschrittliche Arbeitgeber anerkennen die Betreuungszeiten der Eltern als Arbeitszeit. Viele fordern aber, dass Eltern Ferien beziehen, um ihren Betreuungsaufgaben nachzukommen. Wiederum andere sind dringend darauf angewiesen, dass ihr Personal zur Arbeit erscheint (insbesondere im Gesundheitswesen) und appellieren, dass Notbetreuungsangebote auf die Beine gestellt und wahrgenommen werden. Einige Arbeitgeber drohen Eltern offen, dass sie ihre Stelle verlieren sofern sie trotz Betreuungspflichten nicht zur Arbeit erscheinen – und es ist sogar schon zu Kündigungen gekommen.</p><p>Dies führt zur paradoxen Situation, dass Eltern sich stark belastet fühlen – ein Teil der Lösung aber bereits vorliegen würde. Wenig überraschend zeigt die repräsentative Sotomo-<a href="https://sotomo.ch/site/wp-content/uploads/2020/04/SRG_Bevoelkerungsmonitoring_Coronakrise_W2.pdf" target="_blank" class="link link--external-blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> von Anfang April denn auch, dass sich die Belastung durch Kinderbetreuung und Homeschooling in den letzten zwei Wochen verdoppelt hat. Diese Situation ist auch aus gleichstellungspolitischer Sicht höchst problematisch. Für den SGB ist klar, dass Kinderbetreuung auch in Corona-Zeiten keine Privatsache ist. Er hat sich deshalb für eine unkomplizierte Lösung des Corona-Elternurlaubs eingesetzt. Jetzt ist es an den Arbeitgebern, diese Lösung zu nutzen anstatt den Druck auf die erwerbstätigen Eltern weiter zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kind-malt_Miss_X_photocase.jpg" length="801738" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6426</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:16:30 +0100</pubDate><title>Besonders gefährdete Arbeitnehmende müssen sofort wieder geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/besonders-gefaehrdete-arbeitnehmende-muessen-sofort-wieder-geschuetzt-werden</link><description>Coronavirus: Der Bundesrat muss die klammheimliche Aufweichung der Schutzmassnahmen zurücknehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum eingeführt, haben Bundesrat, Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Seco den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmender vor dem Coronavirus massiv reduziert. Damit gefährden sie die Gesundheit und das Leben Tausender. Angst und Verunsicherung am Arbeitsplatz sind die Folge.</p><p>Die Botschaft war klar und fadengerade: Am 16. März ergänzte der Bundesrat die Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) mit einem Abschnitt zum Schutz besonders gefährdeter Personen. Sie «sollen zu Hause bleiben und Menschenansammlungen meiden» (Art. 10b). Und sie arbeiten «von zu Hause aus. Ist dies nicht möglich, so werden sie vom Arbeitgeber unter Lohnfortzahlung beurlaubt» (Art. 10c).</p><p>Das Fortschreiten der Coronavirus-Pandemie zwingt den Bundesrat, die Verordnung immer wieder der aktuellen Situation anzupassen. Die letzte grosse Aktualisierung erfolgte am 20. März mit dem Verbot von Ansammlungen von mehr als fünf und Massnahmen zur Abfederung des Erwerbsausfalls.</p><p>Keine Rede war in der Medienmitteilung des Bundesrates von einer weiteren Änderung: Im Artikel 10c, Abs. 2 heisst es plötzlich, besonders gefährdete Personen, die ihre Arbeit nicht zu Hause, sondern nur am Arbeitsplatz erledigen können, dürfen dort arbeiten, wenn der Arbeitgeber «mit geeigneten organisatorischen und technischen Massnahmen die Einhaltung der Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und sozialer Distanz» garantiere. Nur falls dies nicht geht, werden sie mit Lohnfortzahlung beurlaubt. Mit dieser Kehrtwende nach nur vier Tagen gefährden Bundesrat und BAG die Gesundheit und das Leben Tausender besonders gefährdeter Arbeitnehmender aller Branchen.</p><p>Der Gummiparagraph hält nicht einmal fest, welche «Massnahmen» ergriffen werden müssen und wie sich diese von den üblichen unterscheiden. Zur Erinnerung: für besonders gefährdete Personen besteht die Empfehlung, ÖV möglichst zu meiden, sowie die Aufforderung des BAG, das Haus nicht zu verlassen, ausser für lebensnotwendige Tätigkeiten wie Arztbesuche oder Einkauf von Nahrungsmitteln. Nun sollen sie plötzlich wieder ins Büro, auf die Baustelle oder an die Migros-Kasse arbeiten gehen?</p><p>In der Praxis öffnet der neue Absatz 2 dem Missbrauch Tür und Tor: Arbeitgeber werden mit Alibi-Massnahmen besonders gefährdete Arbeitnehmende zur Arbeit vor Ort (Bau, Detailhandel, Büros) oder gar im Aussendienst (Spitex, Reinigung) zwingen. Daraus werden Rechtstreitigkeiten und grosse Unsicherheit entstehen. Aber vor allem besteht die Gefahr, dass sich besonders vulnerable Arbeitnehmende am Arbeitsplatz oder dem Arbeitsweg mit dem Coronavirus anstecken, weil sie gezwungen wurden, zur Arbeit zu erscheinen, statt im Homeoffice zu bleiben oder aus medizinischen Gründen beurlaubt zu werden.</p><p>Die neue Bestimmung wurde auf Wunsch von Arbeitgebern und ohne jegliche Konsultation von Arbeitsmedizinern oder Gewerkschaften eingeführt und muss sofort wieder gestrichen werden. Sie gefährdet nicht zuletzt das grundsätzliche Vertrauen in die Massnahmen des Bundes für die Arbeitswelt. Der SGB fordert die zuständigen Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin auf, sofort zu handeln und zum ursprünglichen Wortlaut zurückzukehren. Für besonders gefährdete Arbeitnehmende darf es nur die Optionen Homeoffice oder Beurlaubung geben. Ausserdem dürfen derart gravierende Entscheide im Bereich des Gesundheitsschutzes nicht mehr ohne vorherige Konsultation der Gewerkschaften getroffen werden.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6425</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 18:10:51 +0100</pubDate><title>Homeoffice - Tipps und Hinweise</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/homeoffice-tipps-und-hinweise</link><description>Was bei der Arbeit von zu Hause aus zu beachten gilt</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Zeiten der Corona-Pandemie sind besondere Massnahmen, Kreativität und Flexibilität gefragt. Auch in der Arbeitsorganisation. Hier wird Homeoffice immer wichtiger. Doch welche Regeln gelten im Homeoffice? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie zuhause arbeiten. Und wie können Sie verhindern, dass Sie unter dem Corona-Koller nach und nach vereinsamen?</p><p>Bundesrat und BAG empfehlen dringend, wo immer technisch und arbeitsorganisatorisch möglich, Homeoffice einzuführen. Dies aus Gründen des Social Distancings. Denn so können das Pendeln und die Verwendung des ÖV vermieden werden und damit ein grosses Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus und eine entsprechende Weiterverbreitung der Epidemie. Gleichzeitig dann weniger Personen am Arbeitsplatz, was die persönlichen Kontakte und damit die Risiken der Ansteckung am Arbeitsplatz minimiert. Vereinzelung in Grossraumbüros wird möglich.</p><p>Für besonders durch das Coronavirus gefährdete Personen ist Homeoffice sogar obligatorisch. Ist dieses nicht möglich, muss der Arbeitnehmende zuhause bleiben, und der Arbeitgeber ist zur Bezahlung des vollen Lohns verpflichtet, so Art. 10c COVID-19-Verordnung 2. Der Bundesrat hat diesen absoluten Schutz mittlerweile zwar aufgeweicht, doch die Gewerkschaften werden sich mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass er diesen Schritt rückgängig macht.</p><p>Wichtigster Grundsatz fürs Homeoffice ist: Wenn Sie zuhause arbeiten müssen, fällt auch ihr Homeoffice unter das Arbeitsgesetz. Das heisst, alle Vorgaben des Arbeitsgesetzes (Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot, Ruhezeiten, Pausen) sind vollumfänglich einzuhalten. Darüber muss Sie ihr Arbeitgeber informieren, am besten in Form eines Merkblatts. Wichtig ist auch, präzise Arbeitszeiten festzulegen, inklusive Bereitschafszeit und Zeiten, in denen keine Erreichbarkeit besteht (Ausschalten der Geräte. Denn Arbeitszeiten und Privatzeiten sind klar voneinander zu trennen.</p><p>Müssen Sie gleichzeitig zum Homeoffice Kinder betreuen, weil wegen der Epidemie Krippen oder Schule geschlossen wurden, dann muss ihr Arbeitgeber die Zielvorgaben entsprechend anpassen, damit Sie Arbeit und Betreuungspflichten unter einen Hut bringen können.</p><p>Pausenregelungen aus der Arbeit im Betrieb sollten Sie im Homeoffice mit Vorteil unverändert übernehmen können. Dagegen, dass der soziale Austausch mit Kolleginnen und Kollegen verlorengeht kann ein Austausch via Mails oder «virtuelle Kaffeepausen» via Kommunikations-Apps helfen. Das ist zwar nicht das Gleiche, aber ein Austausch mit den KollegInnen über die Erfahrungen im Homeoffice ist für Sie und ihren Betrieb insbesondere vorteilhaft, wenn diese Arbeitsform sonst nicht üblich und also für die Betroffenen neu ist.</p><p>Auch was die Infrastruktur betriff, gibt es klare Regeln: Eine ergonomische Ausgestaltung des Arbeitsplatzes muss auch im Homeoffice erfolgen: Je besser der Arbeitsplatz eingerichtet ist, desto kleiner ist das Risiko körperlicher Beschwerden. Ein gut eingerichteter Arbeitsplatz verfügt im Idealfall dennoch über genügend Arbeitsfläche (ideal mindestens 160 x 80 cm) und einen möglichst höhenverstellbaren Stuhl, so dass die Füsse fest auf dem Boden stehen und die Tastatur mit locker hängenden Schultern bedient werden kann. Wichtig sind zudem genügend Bewegungsraum um die Arbeitsfläche herum, eine gute Arbeitsplatzbeleuchtung zur Vermeidung direkter oder indirekter Blendungen, Sicht ins Freie/Fenster und schliesslich eine gute Umgebung ohne Stolper- und Sturzgefahren.</p><p>Natürlich ist klar, dass in Zeiten von Corona und eilig eingerichteter Homeoffices die Ansprüche an den Arbeitsplatz nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit angepasst werden müssen. Doch Minimalstandards sollten dennoch eingehalten werden. Dabei und im Homeoffice generell gilt übrigens prinzipiell, dass allfällige Kosten oder Spesen, dem Grundsatz nach der Arbeitgeber trägt. Ebenso hat Sie grundsätzlich der Arbeitgeber mit den Geräten und dem Material auszurüsten, die Sie zur Arbeit benötigen.</p><p>Beachten Sie diese Ratschläge, so können Sie darauf zählen, dass Sie sicher im Homeoffice arbeiten können, ohne ihrer Gesundheit zu schaden. Und sollte dennoch einmal etwas passieren, so gelten die gleichen gesetzlichen Absicherungen bei Unfällen, Berufskrankheiten und Erkrankungen wie am Arbeitsplatz. Ein Unfall während der Homeoffice-Arbeitszeit ist also beispielsweise ein Berufsunfall.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/arbeit/Homeoffice_photocase_3438236.jpg" length="700887" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6424</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2020 16:29:07 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung in Coronazeiten</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kinderbetreuung-in-coronazeiten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Alltag betrachten wir gewisse Rahmenbedingungen als selbstverständlich: Am Morgen den Nachwuchs in die Kita oder zu den Grosseltern bringen und ins Büro gehen, die Grossmutter anfragen, ob sie einspringen kann, wenn ein Kind krank ist, die Tochter in den Schulferien mit dem Grossvater in den Zoo schicken... Und von einem Tag auf den anderen ist dies alles nicht mehr möglich. Jetzt fällt auf, welch grossen Beitrag zum Funktionieren der Gesellschaft die Grosselterngeneration unbezahlt – sowie unzählige Kita-Angestellte mit bescheidenen Löhnen und anstrengenden Arbeitsbedingungen normalerweise leisten.</p><p>Die Betreuung durch die Grosseltern fällt zurzeit ganz weg – und es könnte noch länger dauern, bis Grosseltern und Enkelkinder sich einander wieder annähern dürfen, ohne dass dies für erstere ein gesundheitliches oder gar tödliches Risiko ist. Die Schulen sind ebenfalls geschlossen. Der Bundesrat hat zwar angeordnet, dass die Kantone eine schulische (bis 6. Klasse) und vorschulische Betreuung anbieten müssen für Kinder, deren Eltern sie in dieser ausserordentlichen Situation nicht selbst betreuen können. Gleichzeitig müssen jedoch auch die Betreuungsinstitutionen die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um ihr Personal zu schützen und die Weiterverbreitung von Covid zu stoppen. Die ist jedoch gerade in der Kinderbetreuung kaum umsetzbar: Trösten auf zwei Meter Distanz ist nicht möglich, geschweige denn Wickeln. Und anders als Gesundheitspersonal haben Kita-Angestellte auch keine Schutzkleider und -masken zur Verfügung.</p><p>Wie diese Probleme gelöst werden sollen, dazu sagt der Bund nichts – der Schweizer Föderalismus gebietet, dass die Kantone dies selber regeln. Und das tun sie auch, allerdings auf sehr unterschiedliche Art und Weise. Einige Kantone appellieren an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, überlassen ihnen jedoch die Einschätzung, ob dies zumutbar ist oder nicht – so dürfen vielerorts auch Personen im Home Office ihre Kinder betreuen lassen, um einigermassen produktiv arbeiten zu können. Andere Kantone behalten das Betreuungsangebot den Kindern vor, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Aber auch in der Definition der systemrelevanten Berufe driften die Kantone weit auseinander: Immer eingeschlossen sind Gesundheitsberufe. Doch schon die momentan unentbehrlichen Lebensmittelverkäuferinnen gehören in einigen Kantonen nicht mehr zur Anspruchsgruppe. Dieser Wildwuchs führt zu Unsicherheit in den Kitas, berechtigtem Widerstand der Kinderbetreuer_innen und zu grossen Ungleichheiten zwischen den Familien in der Schweiz. Nötig sind schweizweit gültige Kriterien, welche Berufsgruppen zurzeit Anspruch auf professionelle Kinderbetreuung haben und wie bei Härtefällen vorzugehen ist.</p><p>In der jetzigen Ausnahmesituation zeigt sich auch schmerzlich, wie wichtig die Organisation und Finanzierung der Kinderbetreuung als Service Public wären. Während die öffentlich finanzierten Schulen seit der Corona bedingten Schliessung ihre Energie und Ressourcen auf die Organisation von Fernunterricht und Notbetreuung konzentrieren können, sind die Kitas zusätzlich noch mit existenziellen Problemen konfrontiert. Die Familien werden je nach Kanton gebeten, auf die Leistung der Kitas zu verzichten, oder der Zugang wird ihnen gleich ganz verwehrt, gleichzeitig sind die Betriebe auf die Elternbeiträge angewiesen, um zu überleben. Kurzarbeit ist in vielen Fällen keine Lösung, denn es braucht die Mitarbeitenden, um den Betrieb in Kleingruppen aufrechtzuerhalten. Um nicht zu riskieren, wegen Corona einen guten Teil der unentbehrlichen Kita-Plätze zu verlieren, sind schweizweit einheitliche Massnahmen, wie sie der Kanton Basel-Stadt beschlossen hat, nötig: Die Eltern müssen ihre Beiträge nur zahlen, wenn sie die Betreuung auch in Anspruch nehmen, der Kanton bezahlt die Ausfälle (abzüglich Entschädigungen Dritter z.B. für Kurzarbeit, und Minderaufwand für Sachkosten), bis die Lage sich wieder normalisiert hat.</p><p>Wenn wir langsam wieder zur Normalität zurückkehren, müssen wir Antworten auf die Fragen finden, welche Arbeit wirklich systemrelevant und für das Funktionieren der Gesellschaft nötig ist, wie wir diese organisieren und vor allem finanzieren. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortung für Menschen, ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden mehr Wertschätzung erfährt, als dies bis jetzt der Fall war, und dass sich diese auch in den Löhnen und Arbeitsbedingungen widerspiegelt.</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Kinder_zuhause_davidpereiras-photocase.jpg" length="735485" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6420</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2020 15:42:53 +0100</pubDate><title>Kantonale Hilfspakete</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/kantonale-hilfspakete</link><description>Ein Monitoring und Vergleich</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Ergänzung zu den wirtschaftlichen Hilfspaketen des Bundes beschliessen viele Kantone ergänzende Stützungsmassnahmen. Der SGB verfolgt die Situation in den Kantonen laufend und stellt an dieser Stelle eine <strong>stetig aktualisierte</strong> Übersicht der Massnahmen zur Verfügung (Link unten).</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/d/csm_Kantone_der_Schweiz_wenigerbunt-01_e63e6191d5.png" length="518318" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6405</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2020 09:38:15 +0100</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze – gesunde Bevölkerung</title><link>https://www.sgb.ch/corona-virus/details/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze-gesunde-bevoelkerung</link><description>Kommentar von SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart</description><content:encoded><![CDATA[<p>So etwas wie die Corona-Epidemie gab es in der Schweiz lange nicht mehr. Viele Arbeitnehmende machen sich grosse Sorgen – um die Gesundheit, aber auch um ihre Löhne und Arbeitsplätze. Die Massnahmen der Behörden zur Verhinderung von Ansteckungen werden immer einschneidender. Angesichts der gesundheitlichen Gefahren für die Risikogruppen in der Bevölkerung ist das nachvollziehbar. Doch gleichzeitig stehen Bund und Kantone dadurch auch in der Pflicht, alles zu unternehmen, dass die Löhne und die Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert sind. Wenn Löhne nicht mehr bezahlt werden, droht eine schwere Rezession. Bereits jetzt haben viele Angestellte mit tiefen Löhnen und prekären Arbeitsverträgen im Gastgewerbe, im Kultur- oder Eventbereich ihre Stelle verloren. Während besser Verdienende in Büroberufen vorderhand noch Homeoffice machen können.</p><p>Um eine wirtschaftliche Krise zu verhindern, braucht es einen 3-Stufen-Plan. Die erste Stufe ist bereits ausgelöst. Dank der Kurzarbeit können die Löhne in Firmen mit Problemen weiter bezahlt werden, wobei die Wartezeiten noch stark verkürzt werden müssen. Ergänzend dazu braucht es einen Härtefall-Fonds insbesondere für Kulturschaffende, bei denen Auftritte abgesagt wurden.</p><p>Die Auslösung der zweiten Stufe steht unmittelbar bevor. Denn wenn beispielsweise Schulen geschlossen werden, greift das Instrument der Kurzarbeit nicht mehr. Es braucht zusätzliche Massnahmen, damit die Löhne in dieser Situation weiterhin gewährleistet sind. Zuallererst stehen natürlich die Arbeitgeber in der Pflicht, die Löhne zu zahlen. Doch wenn Firmen in Not sind, müssen Bund und Kantone unterstützend helfen – beispielsweise indem die Erwerbsersatzordnung (EO) vorübergehend einspringt. Dabei kann es um grosse Beträge gehen. Zudem braucht es Betreuungsstrukturen für Eltern, die keine anderen Möglichkeiten haben – wie das in Österreich bereits der Fall ist.</p><p>Um eine Rezession in der gesamten Wirtschaft zu verhindern, müssen für eine dritte Stufe Konjunkturprogramme vorbereitet werden. Dabei liegt der Fokus auf binnenwirtschaftlichen Branchen, welche ihre Produkte und Dienstleistungen vor allem in der Schweiz verkaufen. Hier helfen Massnahmen zur Stärkung der Kaufkraft sowie – um ein Übergreifen auf die Bauwirtschaft zu verhindern – auch Investitionsprogramme. Wichtig ist zudem, dass sich die Firmen bei Lieferengpässen aushelfen. Die Nationalbank muss vor allem die Exportwirtschaft vor grösseren Schäden bewahren, indem sie gegen die Frankenüberbewertung ankämpft und dafür sorgt, dass der Franken einigermassen fair bewertet ist.</p><p>Eine ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Das Personal in den Spitälern leistet einen riesigen Einsatz, damit die Kranken möglichst wieder gesund werden. Dasselbe braucht es in der Wirtschaftspolitik. Damit die Arbeitnehmenden – und insbesondere die Arbeitnehmenden, die es bereits vor der Krise schwer hatten – nicht die Leidtragenden sind.&nbsp; &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Corona</category><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/9/csm_NIAID-flickr_corona_virus_sars_cv2_covid19_modell_print_3d_schwarzer_hintergrund_CC_BY_2.0_700d440701.jpg" length="138683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6388</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 16:24:08 +0100</pubDate><title>Wirkungslos, aber teuer für den Bund</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirkungslos-aber-teuer-fuer-den-bund</link><description>Nein zur unilateralen Aufhebung der Industriezölle</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit der Aufhebung der Industriezölle würde kein "alter Zopf" abgeschnitten, sondern der Bundeshaushalt würde ohne entsprechenden Gegennutzen um 600 Mio. Einnahmen geprellt. Der Nationalrat muss dieses Vorhaben in der Frühlingssession stoppen.</p><p>Obwohl im Handelsstreit zwischen den USA und China die Zeichen seit einiger Zeit eher auf Entspannung stehen, kann momentan international wirklich nicht von einer Phase der allgemeinen Handelsliberalisierung gesprochen werden. Dies umso mehr, als die im vergangenen Dezember erfolgte Aushebelung des WTO-Schiedsgerichts die seit Jahren bestehende Handlungsunfähigkeit der Welthandelsorganisation noch weiter verstärkte. In dieser Phase des handelspolitischen Kräftemessens soll die Schweiz nun als liberale Trotzburg auftreten und unilateral – d.h. ohne irgendwelche Gegenleistungen ihrer Handelspartner – die noch verbleibenden Zölle auf Industrieimporte durch eine Änderung des Zolltarifgesetzes aufheben. Zumindest ist dies der Wille des Bundesrates und der vorberatenden Kommission des Nationalrates.</p><p class="heading--h4">Teures Verhandlungspfand</p><p>Pauschal mögen die hierfür vorgebrachten Argumente – Senkung der Konsumentenpreise, Reduktion des Administrativaufwands, Erhöhung der Handelsattraktivität etc. – auf den ersten Blick verfangen, sie halten aber der vom Bundesrat selbst präsentierten empirischen Prüfung keineswegs stand. Wie im Erläuternden Bericht festgestellt, ist es richtig, dass die wirtschaftliche Schutzfunktion der Industriezölle mit durchschnittlich 1.8% des Einfuhrwerts kein relevantes Ausmass mehr annimmt (mit Ausnahme der Textilproduktion, welche jedoch bereits seit Jahren in den Genuss von grosszügigen sektorspezifschen Ausnahmen kommt). Dabei wird aber vergessen, dass sich diese tiefen Zollsätze nicht einfach so "ergeben" hatten, sondern zu einem grossen Teil im Rahmen von Verhandlungen über Freihandelsabkommen als Konzession dienten. In anderen Worten: Die Schweiz hat für vergangene Zollsenkungen stets substanzielle Gegenleistungen erhalten. Senkt sie nun unilateral die noch bestehenden Industriezölle auf einen Schlag, so gibt sie dieses verbleibende "Verhandlungspfand" komplett aus der Hand – und das wie erwähnt in einer Phase grosser handelspolitischer Unsicherheiten. Und auch wenn sich der verbleibende Wert dieses Verhandlungspfands in Grenzen hält: Die Schweiz müsste in jedem Fall mit Retorsionen von Partnern bestehender Freihandelsabkommen rechnen. Denn diese würden zu Recht nicht verstehen, wieso sie sich Schweizer Zollsenkungen teuer erkaufen mussten, während andere Länder diese zukünftig gratis erhalten sollen (und dies sogar ohne Freihandelsabkommen!).</p><p class="heading--h4">Massnahme gegen die Hochpreisinsel?</p><p>Der Bundesrat hat in einer Begleitstudie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Zollaufhebung untersuchen lassen. Diese Studie kommt zum Schluss, dass sich das Bruttoinlandprodukt gerade mal um einmalige 0.1% steigern liesse – unter der optimistischen Annahme über das Eintreten von volkswirtschaftlich unsicheren "indirekten Effekten" in der Höhe von 270 Millionen. Die erstaunlichste Zahl der Studie ist aber jene zum Einfluss der Massnahme auf die Konsumentenpreise: So sollen diese um lediglich 0.1% abnehmen! Als Teil des "Massnahmenpakets gegen die Hochpreisinsel Schweiz" – so präsentierte der Bundesrat die Aufhebung der Industriezölle – lässt sich diese Vorlage also wirklich nur mit viel gutem Willen ernst nehmen.</p><p class="heading--h4">600 Millionen Ausfälle für den Bund</p><p>Volkswirtschaftlich sind die Effekte dieser Vorlage also klein und zudem mit vielen Unsicherheiten behaftet. Für den Bundeshaushalt hätte die Aufhebung der Industriezölle jedoch klar bezifferbare Ausfälle von Zoll- und Steuereinnahmen in der Höhe von fast 600 Millionen zur Folge. Zur Kompensation dieser Einnahmeausfälle drohen folglich unmittelbare Ausgabenkürzungen, was der SGB nicht akzeptieren kann. Dies umso mehr, als die bürgerliche Mehrheit auch über die Industriezölle hinaus eine Reihe von Projekten vorantreibt, die den Bundeshaushalt einnahmeseitig noch wesentlich teurer zu stehen kämen: So drohen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts und der Stempelabgaben Einnahmeausfälle von je (!) bis zu 2 Milliarden Franken. Und den unmittelbar durch die geplante Erhöhung der "Reichenabzüge" drohenden Steuerausfall von 370 Millionen kann die Bevölkerung zum Glück bereits am 17. Mai an der Urne stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6385</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:55:31 +0100</pubDate><title>Steuerersparnisse für Reiche statt Rentenprobleme lösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/steuerersparnisse-fuer-reiche-statt-rentenprobleme-loesen</link><description>Die Motion Ettlin spielt mit den Ängsten rund um die Altersvorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Motion des Obwaldner CVP-Ständerats Erich Ettlin verspricht Frauen eine bessere Absicherung im Alter – tatsächlich bringt sie aber nur Steuerersparnisse für Reiche</p><p>Der Nationalrat berät in der Frühlingssession eine Motion von CVP-Ständerat Ettlin, die zusätzliche, steuerbefreite Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a fordert. Ettlin will mit seinem Vorstoss das Problem der sinkenden PK-Renten angehen, die Rentenlücke der Frauen verkleinern, die aufgrund einer Familienpause nur eine kleine PK-Rente haben und die Vorsorge für den Mittelstand stärken. Das sind hehre Ziele. Doch die vorgeschlagene Massnahme taugt nicht. Sie dient hauptsächlich Personen mit sehr hohen Einkommen. Auf Kosten der Allgemeinheit.</p><p>Denn die 3. Säule ist vor allem ein Steuersparinistrument und bringt kaum finanzielle Absicherung im Alter. Viele haben deshalb gar keine oder nur sehr kleine Vermögen in der dritten Säule. Entsprechend tief sind die Leistungen aus den 3a Konten. Die mittlere Leistung aus der Säule 3a betrug für Frauen 2017 rund 41‘000 Franken, für Männer knapp 49‘000 Franken. Das reicht nicht lange, um davon zu leben.</p><p>Gleichzeitig haben nur 13 Prozent aller Steuerpflichtigen genügend Geld, um den maximal von den Steuern abziehbaren Betrag von 6‘826 Franken in ein Konto der Säule 3a einzahlen zu können. Gemäss einer Studie der Eidg. Steuerverwaltung machen die Haushalte mit einem Reineinkommen von 150‘000 Fr. und mehr am meisten Gebrauch von dem 3. Säule-Steuerabzug. Personen mit tieferen und mittleren Einkommen, wie Briefträgerinnen oder Verkäufer haben kaum die Möglichkeit, in eine 3. Säule einzuzahlen. Sie brauchen ihr Geld zum Leben.</p><p class="heading--h4">Einzahlungen in die Säule 3a nach Einkommensklasse[1]</p><table style="height:204px; width:988px" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;</td><td>0-50'000</td><td>50'000-<br> 			100'000</td><td>100'000-<br> 			150'000</td><td>150'000-<br> 			200'000</td><td>200'000-<br> 			250'000</td><td>250'000+</td></tr><tr><td>Zug</td><td>216</td><td>1'588</td><td>3'542</td><td>5'883</td><td><p>6'863<br> 			&nbsp;</p></td><td>6'322</td></tr><tr><td>Bern</td><td>221</td><td>1'411</td><td>3'880</td><td>6'422</td><td>7'952</td><td>8'171</td></tr></tbody></table><p>Quelle: Peters (2011)[2]</p><p>Selbst Ettlin anerkennt dies. Er will deshalb nicht die generellen Grenzbeträge erhöhen, sondern neu Nachzahlmöglichkeiten schaffen. Konkret fordert er, dass man sich alle fünf Jahre mit einem zusätzlichen Höchstbetrag von rund 35‘000 Franken in die Säule 3a einkaufen kann – sofern man erwerbstätig ist und in früheren Jahren nicht immer den Maximalbetrag in die 3. Säule geleistet hat. Doch auch die mit der Motion Ettlin geforderten Nachzahlmöglichkeiten können sich nur höhere mittlere Einkommen leisten. Dieselben Personen können sich bereits heute steuerbefreit in ihre Pensionskasse einkaufen und dort mögliche Vorsorgelücken stopfen. Wer später im Leben mehr verdient, soll nicht noch zusätzlich von Steuerersparnissen profitieren. Er (bzw. im Einzelfall sie) verfügt bereits heute über die Möglichkeit, fürs Alter vorzusorgen. Doch entgegen der Empfehlung des Bundesrats und ohne vertiefte Analyse der Auswirkungen haben die zuständigen Kommissionen des Stände- und Nationalrats die Motion angenommen.</p><p class="heading--h4">Steuerersparnisse für Reiche und Privatisierung der Altersvorsorge zulasten der Allgemeinheit</p><p>Die gesamten Steuerausfälle aus der 3. Säule wurden seit Jahren nicht mehr beziffert. Eine Schätzung für das Jahr 2005 ergab Ausfälle von 450 Mio. Fr. alleine auf Bundesebene.[3] &nbsp;Seither haben die Einzahlungen in die 3. Säule markant zugenommen. Gegenwärtig sind es rund 10 Mrd. Franken pro Jahr. Das entspricht ungefähr einem Drittel der jährlichen AHV-Lohnbeiträge. Eine sehr grobe Schätzung ergibt entsprechend wesentlich höhere Steuerausfälle. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 25 Prozent ergibt das rund 2.5 Mrd. Franken. Werden diese 10 Mrd. Franken später wieder zu einem (fiktiven, aber realistischen) Auszahlungssatz von 5 Prozent besteuert, so belaufen sich die Ausfälle netto auf rund 2 Mrd. Franken. Welche zusätzlichen Steuerausfälle die Motion Ettlin bringen würde, bleibt völlig unklar. Klar ist hingegen, dass sie die Entwicklung hin zu einer schleichenden Teil-Privatisierung der Altersvorsorge weiter beschleunigt. Denn der Aufbau der 3. Säule erfolgt bei Banken und Versicherungen, die damit Gewinne erzielen.</p><p class="heading--h4">Reale Rentenprobleme lösen wir nur mit einer Stärkung der AHV</p><p>Aus Sicht des SGB ist klar, dass man mit dieser Motion die realen Rentenprobleme nicht angehen kann. Steuererleichterungen bei der Altersvorsorge nützen vor allem den hohen und höchsten Einkommen. Die geforderten Nachzahlmöglichkeiten würden die Steuerersparnisse von Personen mit hohem Einkommen weiter vergrössern. Für die übrigen Einkommensklassen ist eine Erhöhung der AHV die beste Lösung. Deshalb lanciert der SGB am 5. März 2020 die Initiative für eine 13. AHV-Rente.</p><p>&nbsp;</p><p>[1] Die Einkommen sind Nettoeinkommen (nach Beiträgen an 1. und 2. Säule. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2007.</p><p>[2] Peters, R. (2011): Steuerabzüge, wer profitiert? www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2011/Steuerabz%C3%BCge%20Wer%20profitiert.pdf.download.pdf/2011_Steuerabzuege.pdf</p><p>[3] www.estv.admin.ch/dam/estv/de/dokumente/allgemein/Dokumentation/Zahlen_fakten/berichte/2009/Les%20cotisations%20au%20pilier%203a.pdf.download.pdf/2009_Pilier3a_f.pdf</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/renten/Seniorin-am-PC_style-photographs-photocase.jpg" length="538151" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6383</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:50:04 +0100</pubDate><title>Sozialer Fortschritt in Griffweite</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialer-fortschritt-in-griffweite</link><description>Überbrückungsleistung in der Frühlingssession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Probleme der älteren Generation auf dem Arbeitsmarkt sind bekannt und akut. Das Parlament hat es in der Frühlingssession in der Hand, mit der Überbrückungsleistung endlich eine konkrete Massnahme zu beschliessen.</p><p>Die OECD sagt es seit Jahren, das Seco bestätigt es einiger Zeit, die SGB-Gewerkschaften können es "auf dem Terrain" tagtäglich beobachten: Die Schweiz hat ein Problem mit Altersdiskriminierung. Wer über 50, spätestens aber wer über 55 Jahre alt ist, wird allzu oft kritisch beäugt und härter beurteilt, wenn er sich um eine Stelle bemüht. Eigentlich wird dies schon lange als Problem anerkannt, denn unter anderem deshalb haben ältere Arbeitnehmende länger Anrecht auf den Bezug von ALV-Taggeldern. Doch diese längere Bezugsdauer kompensiert längst nicht mehr ihre Probleme bei der Stellensuche: Der Anteil der Ü50 an den Langzeitarbeitslosen hat in den letzten 10 Jahren um 50% zugenommen, von den Arbeitslosen Ü60 wird mittlerweile jede Zweite ausgesteuert. Zwar ist landauf landab von Fachkräftemangel die Rede, doch ist dies für die betroffenen Personen weniger als ein schlechter Trost: Ihr Fachwissen und ihre langjährige Berufserfahrung scheinen nicht zu zählen, sie werden beruflich aufs Abstellgleis gestellt.</p><p>Die vom Bundesrat und den Sozialpartnern präsentierte Überbrückungsleistung geht die Probleme der älteren Arbeitnehmenden nun endlich ganz konkret an – und zwar mit einer würdigen sozialen Absicherung der finanziell sehr schwierigen Zeit zwischen Aussteuerung und Erreichen des ordentlichen Rentenalters. Die ÜL ist nur der Gipfel eines ganzen Bergs von Massnahmen (Pilotprojekte, Impulsprogramme, Potenzialanalysen etc.), welche ansonsten alle zu Recht auf die Wiedereingliederung der älteren Arbeitnehmenden in den Arbeitsmarkt setzen. Als würdiger Rettungsanker für all jene, die auch nach 200 oder 300 Bewerbungen aussen vor gelassen werden, ist sie aber umso wichtiger.</p><p class="heading--h2">Wirkungsvoller Kompromiss</p><p>In der vergangenen Wintersession hat der Ständerat die präsentierte Vorlage zur Überbrückungsleistung allerdings bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen – sowohl bei der Leistungsdauer als auch bei der Leistungshöhe. Die Sozialkommission des Nationalrats hat diesen Ausrutscher nun in ihrer letzten Sitzung wesentlich korrigiert und mit der Annahme eines umfassenden Antragspakets auch etliche sinnvolle Neuerungen beschlossen: So sollen alle 60-jährigen Ausgesteuerten Überbrückungsleistungen erhalten können, d.h. die Aussteuerung muss explizit nicht nach dem 60. Geburtstag stattfinden. Eine problematische und letztlich willkürliche Altersguillotine wird damit entfernt, die oft erwähnten "Schwelleneffekte" werden geglättet. Gleichzeitig wird durch die Einführung einer Mindestversicherungsdauer von 5 Jahren nach dem Alter 50 garantiert, dass die ÜL eine spezifische Leistung für ältere Ausgesteuerte bleibt. Darüber hinaus hat die SGK-N richtigerweise beschlossen, dass auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften an die Mindestversicherungsdauer angerechnet werden können, was insbesondere für die Frauen eine wichtige Regelung ist. Zudem soll auch die aktuelle Generation von Bezugsberechtigten bereits in den Genuss von ÜL kommen können.</p><p class="heading--h2">Angleichung an die Ergänzungsleistungen</p><p>Gleichwohl werden im nun vorgeschlagenen Modell auch Abstriche gemacht. Schmerzhaft ist dabei insbesondere die Streichung der BVG-Sparbeiträge als Teil der anerkannten Ausgaben. Durch die sehr wichtige Übernahme der BVG-Risikobeiträge wird aber wenigstens die – erst kürzlich im Rahmen der EL-Revision beschlossene – PK-Weiterversicherbarkeit garantiert. Ein weiterer schmerzhafter Einschnitt ist zudem die von der Kommission beschlossene Reduktion der Vermögensschwelle auf die Hälfte der EL-Vermögensschwelle. Sie beträgt somit für Alleinstehende noch 50'000 Franken, für Paare 100'000 Franken. Damit werden ältere Ausgesteuerte vor dem Bezug von Überbrückungsleistungen ihr Vermögen stärker abbauen müssen, was längerfristig ihr Risiko für den Bedarf an Ergänzungsleistungen erhöht.</p><p>Grundsätzlich lehnt sich das von der Sozialkommission des Nationalrats beschlossene Modell viel näher an das bewährte System der Ergänzungsleistungen an – genau wie dies vom Ständerat prinzipiell auch gefordert wurde. Damit stimmen alle Voraussetzungen dafür, dass die beiden Kammern des Parlaments diese wichtige sozialpolitische Vorlage nun in der kommenden Frühlingssession zügig zu Ende beraten und damit den Probleme der älteren Arbeitnehmenden in diesem Punkt endlich konkret entgegenwirken können.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/3/csm_aeltererArbeiter_RainStar-iStock_kleiner_67970833b6.jpg" length="225197" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6382</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2020 14:44:21 +0100</pubDate><title>Konzernverantwortung: Ständerat muss Farbe bekennen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konzernverantwortung-staenderat-muss-farbe-bekennen</link><description>Baldige Entscheidung des Parlaments zwingend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Hier von guten Rahmenbedingungen profitieren, im Rest der Welt die Menschenrechte missachten: diesem unlauteren Geschäftsmodell will die Konzernverantwortungsinitiative einen Riegel schieben. Einigt sich das Parlament nicht auf einen griffigen Gegenvorschlag, kommt die Initiative bald zur Abstimmung.</p><p>Am 10. Oktober 2016 wurde die Initiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt", kurz Konzernverantwortungsinitiative bzw. Kovi eingereicht. Und seit bald dreieinhalb Jahren ringen nun Bundesrat und Parlament um eine Haltung zu diesem wichtigen und äusserst breit abgestützten Volksbegehren. Man könnte auch sagen: sie ringen mit sich selbst. So hat der Bundesrat zunächst den von der Initiative skizzierten Regulierungsbedarf in fast sämtlichen Handlungsfeldern anerkannt – nur, um die Initiative dem Parlament danach dennoch zur Ablehnung zu empfehlen. Die Räte verhandelten seitdem in unzähligen Kommissions- und Plenumssitzungen über alle Arten von Gegenentwürfen. Dies scheint im letzten Herbst auch den neu zusammengestellten Bundesrat wieder auf den Geschmack gebracht zu haben, denn er machte eine Kehrtwende um 180 Grad und präsentierte dem Parlament doch noch einen Gegenvorschlag – der aber wiederum kaum das Papier wert ist, auf dem er geschrieben steht.</p><p class="heading--h3">Drei Varianten in der Frühlingssession</p><p>Gut also, dass das Parlament aufgrund der gesetzlichen Fristen nicht darum herum kommen wird, sich in der Frühlingsession eine abschliessende Meinung zur Kovi und einem möglichen Gegenvorschlag zu bilden. Zur Auswahl bleiben dabei drei Varianten: Entweder wird der vom Nationalrat befürwortete Gegenvorschlag auch vom Ständerat verabschiedet, was trotz schmerzhafter inhaltlicher Abstriche eine schnelle Umsetzung griffiger gesetzlicher Regelungen und damit auch den Rückzug der Initiative garantieren würde. Oder aber die Räte bleiben uneinig, was das Zustandekommen eines Gegenvorschlags – in welcher Form auch immer – verunmöglicht und damit zu einer baldigen Abstimmung über die Konzernverantwortungsinitiative führt. Letzteres gilt natürlich auch für die dritte Möglichkeit: die Verabschiedung des weichgespülten Gegenvorschlags des Bundesrates durch das Parlament.</p><p class="heading--h3">Kein Alleingang</p><p>Der SGB fordert den Ständerat dazu auf, nun endlich Nägel mit Köpfen zu machen und dem vom Nationalrat präsentierten griffigen Gegenvorschlag zuzustimmen. Vom suggerierten Schweizer Alleingang kann dabei überhaupt keine Rede sein (übrigens auch im Falle der Initiative nicht): Viele europäische Länder – darunter Frankreich und die Niederlande – kennen heute verbindliche Regeln zur weltweiten Konzernverantwortung, welche klar über die Ideen des Nationalrats hinausgehen. Und viele andere EU-Länder, inkl. die EU selbst, sind im Begriff, solche Regeln einzuführen. Verschliesst sich die Schweiz dieser Entwicklung, nimmt mittelfristig ihre Reputation Schaden und längerfristig wird sie international unter Druck kommen (siehe Bankgeheimnis und Steuerregime). Ein Land wie die Schweiz, mit einer Exportquote von 70%, kann sich das eigentlich nicht leisten – ja, man muss sagen, dass eine komplette Verweigerungshaltung im Bereich der Konzernverantwortung mittelfristig Arbeitsplätze in der Exportindustrie gefährdet.</p><p>Wir Gewerkschaften sind eine internationale Bewegung. Als Teil dieser ist es für den SGB völlig klar, dass multinationale Konzerne mit Hauptsitz in der Schweiz von den hiesigen Behörden keinen Freibrief über die Einhaltung – oder eben Nichteinhaltung – von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen anderswo auf der Welt erhalten dürfen. Wer hier sitzt und von den guten Rahmenbedingungen vor Ort profitiert, der muss im Ausland die Menschenrechte – und dazu gehören in der Arbeitswelt insbesondere die acht Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO – einhalten und dies auch verbindlich überwachen. Passieren bewusste oder vermeidbare Verstösse, so muss dies Konsequenzen haben können: Denn wer einen Schaden anrichtet, der soll dafür geradestehen – ganz einfach.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/kovi/KoVi-d.jpg" length="171498" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6345</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2020 16:40:37 +0100</pubDate><title>Märlistunde der Immobilien-Spekulanten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/maerlistunde-der-immobilien-spekulanten</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die maximale Desinformationskampagne der Gegner der Initiative für bezahlbares Wohnen scheint Früchte zu tragen. Jedenfalls deutet die aktuelle Umfrage der SRG darauf hin, dass es sehr knapp werden wird. So wird ein wichtiges Anliegen für ein zentrales Grundbedürfnis aller Menschen in der Schweiz, nämlich eine gute und bezahlbare Wohnung zu finden, einzig aus Profitinteressen einiger weniger angegriffen. Und sie schrecken nicht vor falschen Behauptungen zurück.</p><p>Eines der gegnerischen Argumente, die Initiative greife in den freien Markt ein, ein ultimativer Sündenfall aus ideologischer Sicht mancher also, zerfällt schon beim ersten Blick. Wie wenig der freie Markt funktioniert, für die Bedürfnisse der Bevölkerung in der Schweiz zu sorgen, wissen alle, die eine bezahlbare Wohnung suchen.</p><p>Perfide wird die Märlistunde der Immobilien-Spekulanten jedoch, wenn sie die Pensionskassen-Renditen als Scheinargument missbrauchen. Sie würden unter den sinkenden Renditen auf dem Immobilienmarkt leiden. Genau das Gegenteil ist der Fall. Institutionelle Anleger, wie Genossenschaften aber auch Pensionskassen, die eine langfristige Strategie verfolgen, kommen in den von Spekulanten überhitzten Immobilienmärkten kaum noch zum Zuge. Wer auf lange Sicht und Stabilität schaut und nicht auf kurzfristige Profitmaximierung, kann beim Grundstückskauf mit den Geboten von Spekulanten nicht mithalten. Letztere sind die einzigen, die von einer Ablehnung der Initiative profitieren würden.</p><p>Die Initiative hingegen bietet einen Hebel, damit Kantone und Gemeinden, wenn sie denn wollen, Areale für gemeinnützigen Wohnbau erwerben können. Ob Zürich, Genf, Bern, ob Uster, Liestal, Chur, Vevey oder in touristischen Hotspots wie Engelberg, Adelboden, Zermatt oder Ascona – überall wohnen erwerbstätige Menschen oder Rentnerinnen und Rentner, die einen zu hohen Anteil ihres Einkommens für überrissene Mieten ausgeben müssen.</p><p>Mit der Initiative hat der gemeinnützige Wohnbau eine bessere Chance. Genossenschaften bieten gutes Wohnen zu erschwinglichen Preisen. Und die Förderung von bezahlbarem Wohnen muss nicht einmal ein Zuschussgeschäft sein. Der Fonds de Roulement, mit dem der Bund Genossenschaften zinsgünstige Darlehen gewährt, hat in den letzten 10 Jahren rund 26 Millionen Gewinn für die Bundeskasse gebracht.</p><p>Darum: Genug mit der Märlistunde der profitorientierten Immobilien-Spekulanten! Die Initiative ist so bestechend wie bescheiden und wird die SteuerzahlerInnen keinen Rappen kosten. Der Wohnungsmarkt in der Schweiz braucht ein beherztes Ja zur Initiative für bezahlbares Wohnen am 9. Februar.</p><p class="heading--h3">Links:</p><table border="0" cellpadding="10" class="contenttable"><tbody><tr><td><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/wohninitiative/200107_lage_auf_dem_wohnungsmarkt.pdf" target="_blank" class="button" rel="noreferrer"><i class="fa-chart-line fas"></i>&nbsp; Situation am Wohnungsmarkt (PDF)</a></td><td><a href="/aktuell/abstimmung-wohnen-muss-bezahlbar-werden" class="button"><i class="fa-vote-yea fas"></i>&nbsp;Weitere Infos zur Abstimmung</a></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6346</guid><pubDate>Thu, 30 Jan 2020 15:30:00 +0100</pubDate><title>Kommission will Gleichstellungsgesetz verbessern – ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kommission-will-gleichstellungsgesetz-verbessern-ein-bisschen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung für mehr Transparenz sorgen. Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit den Nachbesserungsbedarf beim revidierten Gleichstellungsgesetz sieht, doch bleibt das Gesetz mangelhaft – auch weil der Kommission der Mut für substanzielle Verbesserungen fehlt.</p><p>Die Schweiz bekommt im Sommer 2020 ein revidiertes Gleichstellungsgesetz (GlG), um besser gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu können. Doch dieses ist schwach, sehr schwach – unter anderem, weil sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der letzten Legislatur mit Händen und Füssen gegen jegliche Verbesserungen gewehrt hat. So sind gemäss revidiertem GlG nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierungen zu analysieren, und auch Sanktionen sucht man im Gesetz vergeblich. Ganz zu schweigen vom Ablaufdatum Juni 2032, das dem Gesetz verpasst wurde.</p><p>In der neuen Legislatur zeigt zumindest die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) etwas mehr Einsehen. Zwar hat sie drei Parlamentarische und eine Standesinitiative für weitere Verbesserungen allesamt abgelehnt (auch die Wahlen haben dem Parlament den altväterlichen Groove nicht ganz austreiben können): Weder will die Kommission die Schwelle für die Analysepflicht auf 50 Mitarbeitende senken, noch sollen Sanktionen oder eine schwarze Liste für säumige Unternehmen eingeführt werden. Auch den Kantonen will die WBK-N nicht mehr Kompetenzen zur Umsetzung der Lohngleichheit zugstehen. Aber zumindest hat sie selber eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um Lohndiskriminierung doch noch etwas dezidierter zu bekämpfen, als es das Gesetz zurzeit vorsieht: Um für etwas mehr Transparenz zu sorgen, sollen die Resultate der Lohnanalysen dem Bund vorgelegt werden. Dieser soll dadurch bessere Möglichkeiten haben, die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren und es allenfalls anzupassen.</p><p>Es ist erfreulich, dass auch die nationalrätliche Kommission einsieht, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz ungenügend ist, und eine Verbesserung vorschlägt. Doch diese allein wird nicht reichen, um dem zahnlosen Gesetz mehr Biss zu geben. Der Verzicht auf Sanktionen und einen besseren Einbezug der Gewerkschaften bleibt ein grundsätzlicher Mangel bei der Umsetzung der Lohngleichheit. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, neben der Parlamentarische Initiative der WBK-N auch die vier von der Kommission abgelehnten Vorstösse anzunehmen, um mit dem revidierten Gesetz der Lohngleichheit eine echte Chance zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/sgb/Nationalratssaal_der_Schweiz-Superikonoskop-Wikimediacommons-ccbysa.jpg" length="337362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6316</guid><pubDate>Fri, 20 Dec 2019 12:11:24 +0100</pubDate><title>Auf der Arbeit, auf der Strasse: Ja zum Schutz vor Hass!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auf-der-arbeit-auf-der-strasse-ja-zum-schutz-vor-hass</link><description>Am 9. Februar darum JA zum Schutz vor Hass und Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mann liebt Mann, Frau liebt Frau: Das ist in der Schweiz so alltäglich wie anderswo in Europa. Weniger verbreitet ist hier aber der rechtliche Schutz und auch die gesellschaftliche Akzeptanz von "LGBTI"-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). So liegt die Schweiz in der entsprechenden europäischen Rangliste nur auf dem 27. Platz! Für Lesben und Schwule gehören persönliche Beleidigungen, die Verweigerung von Dienstleistungen, ja gar tätliche Angriffe leider auch heute noch nicht der Vergangenheit an.</p><p>Auf Initiative von Gewerkschafter Matthias Reynard hat das Parlament deshalb den Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass und Diskriminierung ins Gesetz geschrieben. Genauer gesagt wurde entschieden, den bewährten "Strafnorm-Artikel" auf das Kriterium der sexuellen Orientierung auszuweiten. Damit soll in Zukunft rechtlich belangt werden können, wer zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufruft. Den Bigotten und Reaktionären im Land passt das aber nicht, weshalb wir nun am 9. Februar noch in einer Volkabstimmung über diese Gesetzesänderung entscheiden werden.</p><p>Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der erweiterte Strafnorm-Artikel gegebenenfalls ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren. Dass die Gegner der Vorlage dies als einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" bezeichnen, ist nur schäbig.</p><p>Wir Gewerkschaften setzen uns seit Langem für eine Gesellschaft und eine Arbeitswelt ein, in der jede und jeder Einzelne fair behandelt und wertgeschätzt wird. Dies gilt unabhängig von der Farbe des Passes, des Alters, der Religion, des Geschlechts oder eben der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Umfassende Gleichberechtigung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ein Verfassungsgrundsatz, doch muss sie auch in der Arbeitswelt jeden Tag verteidigt und zum Teil neu erkämpft werden. Dafür setzen sich die Gewerkschaften ein – sowohl im Betrieb als auch in der Politik.</p><p>Deshalb: Die Abstimmung am 9. Februar hat grosse Signalwirkung. Wollen wir eine Schweiz, in der alle ihren Platz haben und sich sicher und wertgeschätzt fühlen? Oder sehen wir weiter zu, wie einige wenige die Gesellschaft auf Kosten von Minderheiten spalten können? Die Antwort ist klar: Ja zum Schutz vor Hass!</p><p><a href="/aktuell/ja-zum-schutz-vor-hass-und-diskriminierung" class="button">Mehr Informationen auf unserer Abstimmungs-Seite</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_queere-eier-diskrimierung-lgbt_galitskaya-iStock_d5d1365f59.jpg" length="179885" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6312</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 14:32:19 +0100</pubDate><title>Probleme lösen statt Verunsicherung bewirtschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/probleme-loesen-statt-verunsicherung-bewirtschaften</link><description>Rente, Soziales, Europa: Lösungen gibt es nur mit den Gewerkschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vergangene Woche war geprägt von einer Reihe wichtiger Weichenstellung auf der bundespolitischen Bühne. Da ist der Entscheid des Bundesrates zur zweiten Säule: Die Umsetzung des Sozialpartner-Kompromisses zeigt, dass die wirtschaftlichen Hauptakteure dieses Landes in der Lage sind, Lösungen für eines der gravierendsten aktuellen Probleme zu finden, das die Kaufkraft bedroht, nämlich den andauernden Rentenabbau. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer übernehmen ihre Verantwortung, insbesondere indem sie ihre Beiträge erhöhen. Darüber hinaus stabilisiert die Reform nicht nur das Rentenniveau allgemein, sondern verbessert dank der Schaffung eines solidarisch aufgeteilt finanzierten Rentenzuschlags auch die heute unzureichenden Leistungen der 2. Säule für tiefe und mittlere Einkommen und insbesondere für Frauen.</p><p>Was die Abstimmung im Ständerat zur Übergangsleistung (Brückenrente) für Arbeitnehmende am Ende ihres Arbeitslebens betrifft, so ist es zu begrüssen, dass unsere Forderung endlich prinzipiell anerkannt wird, während wir die improvisierten und schäbigen Änderungen einer knappen Ständeratsmehrheit bedauern. Aber wir können darauf hoffen, dass der Nationalrat diese Punkte korrigieren wird und sich endlich eine Mehrheit für diese unabdingbare Stärkung unseres Sozialversicherungssystems abzeichnet.</p><p>Mit unserem Engagement für dieses Projekt zeigen wir einmal mehr, dass wir es vorziehen, die Probleme der Menschen im Land ernsthaft in Angriff zu nehmen, statt sie zur Agitation zu benützen.</p><h4 class="heading--h4">Den bestehenden Lohnschutz verteidigen und ausbauen</h4><p>In beiden Fällen begegnen wir dabei unterwegs Kreisen, die sich pragmatischen Lösungen widersetzen, sich aber nicht einmal die Mühe machen, Alternativen anzubieten. Das ist allerdings kein Zufall: Für die SVP ist das wirksamste Rezept, Probleme entstehen und die Situation der Menschen im Land sich verschlechtern zu lassen. Dies mit dem Ziel, anschliessend bei den Wahlen die Früchte der Frustration ernten zu können.</p><p>Dieser Zynismus spiegelt sich in der SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wider. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hätte das abrupte Ende der bilateralen Verträge mit der EU zur Folge und würde den Eintritt in einen Abschnitt der Geschichte unseres Landes markieren, in dem die Neoliberalen von der SVP den Ton angeben. Gleich anschliessend stünden die Zerschlagung der Lohnschutzmassnahmen und der Förderung von Gesamtarbeitsverträgen auf dem Programm. Sie möchten alle Macht in die Hände der Arbeitgeber legen, denen es freistünde, prekäre und rechtlose Arbeitnehmende einzustellen und damit einen gnadenlosen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt in Gang zu setzen.</p><p>Deshalb wird die Kampagne gegen die Kündigungsinitiative und für mehr soziale Sicherheit eine unserer Hauptauseinandersetzungen zu Beginn des Jahres 2020 sein. Wir werden mit aller Kraft gleiche Rechte für alle, die in unserem Land arbeiten, verteidigen. Wer in der Schweiz arbeitet, muss auch Schweizer Löhne erhalten.</p><p class="heading--h4">Prinzipientreue und Pragmatismus machen uns stark</p><p>Mit diesem Kampf gegen die SVP-Initiative werden wir unsere Position zu den zukünftigen Beziehungen unseres Landes zur Europäischen Union bekräftigen: eine geregelte Öffnung, basierend auf einem starken autonomen Lohnschutz, der weiter ausgebaut werden muss. Wir werden diese Regeln und Mechanismen, deren Notwendigkeit unbestritten ist, weiterhin verteidigen und dabei gleichzeitig pragmatisch bleiben, wie wir es immer waren, wenn es um die Frage der Anwendung von Regeln ging. Trotz allen Drucks und aller medialen Wünsche, unsere Position zu ändern, bleibt sie stets die gleiche: Es gibt keinerlei Anlass, die erkämpften gesetzlichen Regelungen zu schwächen oder uns das Recht nehmen zu lassen, diese autonom auszubauen. Sollten bei ihrer Umsetzung aber tatsächlich Probleme auftreten, so waren die Gewerkschaften immer für pragmatische Lösungen offen, und das wird auch so blieben.</p><p>Deshalb werden wir mit Entschlossenheit für gute Arbeitsplätze, für einen starken Lohnschutz und gegen die arbeitnehmerfeindliche Kündigungsinitiative kämpfen!</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/DSC_0721_bearbeitet-1.jpg" length="61705" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6311</guid><pubDate>Mon, 16 Dec 2019 12:45:16 +0100</pubDate><title>500-600 Franken: Tiefstrenten für Frauen in der 2. Säule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/500-600-franken-tiefstrenten-fuer-frauen-in-der-2-saeule</link><description>SGB-Untersuchung bringt verheerende Zahlen ans Licht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB hat die Durchschnittsrenten von Pensionskassen aus Branchen mit einem hohen Anteil an Frauen und Teilzeitangestellten untersucht. Das Ergebnis ist verheerend: In zahlreichen dieser Branchen bewegen sich die Renten der 2. Säule auf extrem niedrigem Niveau, oft betragen sie deutlich weniger als die Hälfte des Schweizer Durchschnitts.</p><p>Besonders prekär ist die Situation zum Beispiel in der Gastronomie, wo die PK-Renten weniger als ein Viertel des Durchschnitts betrugen. Die bedeutendsten Vorsorgeeinrichtungen der Branche, GastroSocial und BVG-Stiftung der SV-Group, bezahlten durchschnittlich nur rund 600 bzw. 500 Franken Rente. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Schweizer PK-Rente liegt bei 2'471 Franken.</p><p>In der Coiffeur- und Kosmetikbranche sieht die Situation ähnlich aus. Die durchschnittliche Rente der Pensionskasse Coiffure &amp; Esthétique beträgt rund 800 Franken. Und auch im Detailhandel sind die Altersrenten nur ungefähr halb so hoch wie im Schweizer Durchschnitt: 1'387 Franken bei Coop, 1'410 Franken bei Manor.</p><p>Die Zahlen bestätigen, was der SGB schon lange betont: In der 2. Säule besteht dringender Handlungsbedarf für Frauen und Teilzeitangestellte. Ein erster Schritt zu einer Besserstellung der Frauen in der 2. Säule ist der BVG-Kompromiss, den der Bundesrat übernommen hat. Vorsichtig geschätzt würden sich damit, trotz Senkung des Umwandlungssatzes, die Renten in diesen Branchen fast verdoppeln, vorwiegend aufgrund des tieferen Koordinationsabzugs und des Rentenzuschlags.</p><p>Allerdings sind mehr als ein Drittel der Frauen gar nicht in der 2. Säule versichert, und auch bei Pensionskassen mit höheren Altersrenten gibt es enorme Geschlechterunterschiede. Im Schnitt erhalten Frauen nur die Hälfte einer Männer-PK-Rente. Deshalb braucht es weitere Verbesserungen, insbesondere höhere AHV-Renten. Nur so kann die Rentensituation für Frauen in Teilzeitbranchen nachhaltig verbessert werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6294</guid><pubDate>Tue, 10 Dec 2019 16:05:07 +0100</pubDate><title>Solidarität mit den französischen Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-franzoesischen-gewerkschaften</link><description>SGB-Botschaft zum Kampf gegen die Rentenreform in Frankreich</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB solidarisiert sich mit den französischen Arbeitnehmenden und Gewerkschaften, die gegen das Rentenreform-Projekt in Frankreich mobilisieren. In ihrer Solidaritätsbotschaft halten SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard und der für Internationales zuständige Zentralsekretär Luca Cirigliano fest, das geplante Reformprojekt sei "inakzeptabel" und könne "das Vertrauen der Arbeiterinnen und Arbeiter in die Rentenstabilität nur unterminieren". Sie sichern Demonstrierenden und Gewerkschaften ihre Unterstützung zu und wünschen ihnen "Mut, Entschlossenheit und Erfolg".</p>]]></content:encoded><category>International</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/aktionen/Jeanne_Menjoulet-flickr_CC_BY_2.0_191205_frankreich_paris_rentenreform_demo_transparent_macronie_bientot_fini.jpg" length="320343" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6271</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 18:30:00 +0100</pubDate><title>Stärkung der Pflege: Der Nationalrat hat es in der Hand </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/staerkung-der-pflege-der-nationalrat-hat-es-in-der-hand</link><description>Die Versicherungslobby muss gestoppt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildetes Pflegefachpersonal als die Schweiz. Zahlen der OECD zeigen: Jede vierte Pflegefachperson besitzt hierzulande ein ausländisches Diplom, mehr als ein Drittel des gesamten Pflegepersonals ist ausländischer Herkunft.</p><p>Die Schweiz lässt sich die Ausbildung ihres Pflegepersonals also zu einem beträchtlichen Teil vom (ärmeren) Ausland finanzieren und trägt damit zum Pflegenotstand jenseits der Grenze bei. Und trotzdem konnte man damit nicht verhindern, dass auch hier in der Pflege der Personalmangel immer akuter wird. Und aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege(fach)personen auf absehbare Zeit noch weiter steigen.</p><h3>Stress hoch, Löhne tief</h3><p>Vor diesem Hintergrund ist der heutige Alltag in der Pflege mehr als ernüchternd: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt.</p><p>Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer von durchschnittlich 15 Jahren. Schon allein die Löhne liefern hierfür eine hinreichende Erklärung: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen in der OECD nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz!</p><p>Es ist deshalb dringend nötig, die Arbeitsbedingungen und damit die Attraktivität der Pflegeberufe substanziell zu stärken. Das muss von einer angemessenen Entlohnung über vernünftige Arbeitszeiten bis hin zu einem Ausbau der Berufskompetenzen gehen. Die Pflegeinitiative des Berufsverbands SBK - SGB-Mitglied im Beobachterstatus - greift all diese Themen auf und fordert ein umfassendes Massnahmenpaket zur Stärkung von Qualität und Quantität in der Pflege.</p><h3>Gegenvorschlag: Nachbesserungen nötig</h3><p>Die dazu nun im Rahmen eines indirekten Gegenvorschlags vorliegenden Gesetzesänderungen und Beschlüsse sind zwar ein klarer Fortschritt im Bereich der Schaffung neuer Ausbildungsplätze und der Stärkung der Kompetenzen, Sie beinhalten aber keinerlei Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Qualität. Zudem sind die Mittel, die vom Bund gemäss Gegenvorschlag gesprochen werden sollen, stark davon abhängig, ob die Kantone mitziehen. Bleiben einzelne Kantone untätig, bliebe auch das vorliegende Gesetz wirkungslos.</p><p>Der grösste Schwachpunkt der Revision ist jedoch, dass die eigenständige Leistungserbringung der Pflegefachpersonen an die Bedingung von "Vereinbarungen mit den Versicherern" gekoppelt werden soll. Dieser abermalige Versuch der Krankenkassenlobby, die Vertragspflicht mit den Leistungserbringern durch die Hintertür auszuhebeln ist völlig inakzeptabel - war doch genau ein solcher Versuch bereits der Auslöser für die Lancierung der Pflegeinitiative!</p><p>Für den SGB ist daher klar: Der neugewählte Nationalrat muss den "Lobby-Artikel" in der Wintersession schnellstmöglich wieder aus der Vorlage kippen und diese dann im Hinblick auf einen möglichen Rückzug der Initiative weiter verbessern. Es braucht verbindliche Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (GAV-Pflicht), klare Vorgaben für eine Mitfinanzierung durch die Kantone und gesetzliche Verpflichtungen zur Steigerung der Pflegequalität.</p><p>Und nicht zuletzt muss darauf verzichtet werden, die Gesetzesänderungen wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf acht Jahre zu befristen. Das ist deshalb unredlich, weil der "Pflegenotstand" bis dann kaum behoben sein wird. Zudem ist die aktuelle Mode, Gesetze mit Ablaufdaten zu versehen, demokratiepolitisch ganz grundsätzlich fragwürdig.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/b/csm_Altenheim_iStock-wavebreakmedia-820254064_476e1e8228.jpg" length="179275" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6277</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:00:00 +0100</pubDate><title>Kein Angriff auf den Lohnschutz just vor der Abstimmung zur Personenfreizügigkeit! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-angriff-auf-den-lohnschutz-just-vor-der-abstimmung-zur-personenfreizuegigkeit</link><description>Der Ständerat muss die Motion Baumann ablehnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Sollen gesetzliche Mindestlöhne durch vertragliche Absprachen ausgehebelt werden dürfen? Darüber hat der Ständerat zu entscheiden. Für den SGB ein klares No-Go.</p><p>Geht es nach seiner Kommission, soll sich der Ständerat am Frontalangriff auf die Sozialpartnerschaft und den Lohnschutz der Grenzkantone Neuenburg, Jura und Tessin beteiligen. Doch das Plenum muss, kurz bevor nächsten Frühling über die katastrophale SVP-Kündigungsinitiative abgestimmt wird, die Motion Baumann ablehnen.</p><p>Die Motion kommt mit dem wohlklingenden Namen "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen" daher. Das ist zynisch, denn in Tat und Wahrheit will sie die Kantone daran hindern, gegen zu tiefe Löhne Massnahmen zu ergreifen: kantonale Mindestlöhne in allen Branchen würden nicht mehr gelten, wo ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) auch Bestimmungen zu den Löhnen beinhaltet. Die Motion will nichts anderes, als Working Poors zu produzieren.</p><h3>Mindestlohn-Initiativ-Gegner müssen Wort halten</h3><p>Dabei haben die Kantone laut Bundesverfassung die Kompetenz, im Bereich der Sozialpolitik Gesetze zu erlassen. Sie können also auch bestimmen, dass Löhne das Existenzminimum abdecken müssen. Dementsprechend wurde bei der Debatte um einen nationalen Mindestlohn von den Initiativ-Gegnern immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kantone bei Bedarf einen Mindestlohn einführen können. Und auch das Bundesgericht hat diese Kompetenz bestätigt.</p><p>Eine Umsetzung der Motion Baumann wäre ein eklatanter Verfassungsbruch und eine Sabotage der Sozialpartnerschaft. GAV könnten nämlich pervertiert werden, um das ohnehin bereits magere Arbeitsrecht weiter zu schwächen und den Willen des Gesetzgebers zu untergraben. Statt bessere Bedingungen als die gesetzlichen Minimalstandards für die Arbeitnehmenden zu garantieren, würden sie Ausnahmen von diesen Standards erlauben. Dass GAV als Instrumente benutzt werden könnten, um die gesetzlichen Löhne nach unten zu drücken, wäre ebenso gefährlich wie skandalös.</p><h3>Kein Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative</h3><p>Besorgniserregend ist, dass dieser Angriff auf die Souveränität der Kantone und die Löhne der Arbeitnehmenden in Grenzregionen, in den Kantonen Neuenburg und Jura, aber auch Tessin und Basel, wo über ein kantonales Mindestlohngesetz debattiert wird, gerade vom Ständerat kommt. Es ist zu hoffen, dass die neu zusammengesetzte Kammer dem Antrag von Bundesrat, Kantonen und Gewerkschaften folgt und die Motion Baumann ablehnt, statt den Sozialfrieden in der Schweiz zu torpedieren.</p><p>Gerade kurz vor der Abstimmung über die SVP-Kündigungsinitiative sind das Ansinnen und die Methoden des Motionärs Baumann fatal: Die Grenzkantone, welche den kantonalen Mindestlohn auch als komplementäre Massnahme gegen Lohndruck im Rahmen der Personenfreizügigkeit eingeführt haben, soll dieses Instrument nun vom Parlament weggenommen werden - das wäre wahrlich Wasser auf die Mühlen der SVP-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6275</guid><pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:00:00 +0100</pubDate><title>Ältere Arbeitnehmende: Kündigungsschutz und soziale Absicherung verbessern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/aeltere-arbeitnehmende-kuendigungsschutz-und-soziale-absicherung-verbessern</link><description>Der Ständerat hat es mit der Überbrückungsleistung in der Hand </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz hat ein Problem auf dem Arbeitsmarkt: Altersdiskriminierung. Zwar ist seit Jahren überall von Fachkräftemangel die Rede, in vielen Branchen spüren aber die "Ü55" wenig davon.</p><p>So war während den wirtschaftlichen Boomjahren von 2014-2018 erwartungsgemäss die Arbeitslosigkeit in allen Altersgruppen rückläufig - nur für die über 55-jährigen Arbeitnehmenden hat sie zugenommen. Dazu kommt, dass der Anteil der prekären Arbeitsverhältnisse für ältere Arbeitnehmende ansteigt: Sowohl Temporärarbeit als auch geringfügige Beschäftigung nehmen bei den Ü55 seit Jahren überdurchschnittlich stark zu.</p><p>Die OECD fordert die Schweiz deshalb schon seit Langem auf, gesetzlich gegen Altersdiskriminierung vorzugehen, zuletzt wieder im kürzlich publizierten Länderbericht Schweiz. Konkret muss dies heissen, dass hierzulande endlich ein verstärkter Kündigungsschutz für langjährige MitarbeiterInnen eingeführt wird. Im europäischen Umland ist dies bewährter Standard, ebenso in einigen GAV-Branchenlösungen in der Schweiz. Die Neuzusammensetzung des Parlaments lässt nun hoffen: Glaubt man den Smartvote-Antworten der Gewählten, dürfte ein verbesserter Kündigungsschutz gute Chancen auf parlamentarische Umsetzung haben.</p><h3>Altersarmut nachhaltig vorbeugen</h3><p>Davon abgesehen bleibt eine verbesserte soziale Absicherung älterer Ausgesteuerter ein vordringliches Anliegen. Denn einmal arbeitslos, tragen ältere Arbeitnehmende ein sehr hohes Risiko, später ausgesteuert zu werden. Das Amt für Wirtschaft und Abgaben des Kantons Zürich gibt an, dass heute jedeR zweiteR (!) Arbeitslose über 60 Jahren in der Aussteuerung landet.</p><p>Was geschieht danach üblicherweise? Die Betroffenen müssen von ihrem Vermögen zehren (oftmals inklusive BVG-Kapital), bevor sie in der Sozialhilfe landen. Gleichzeitig ist damit die Basis für Armut bzw. EL-Abhängigkeit im Alter gelegt. Den Betroffenen wird dabei jede Würde genommen: Sie haben ein Leben lang "gekrampft" und in die Sozialversicherungen einbezahlt. Auf dem Zenith der beruflichen Erfahrung werden sie fallen gelassen und landen im beruflichen und finanziellen Nichts.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Überbrückungsleistung (ÜL) schafft hier Abhilfe: Über 60jährigen Ausgesteuerten soll diese bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters einen Lebensstandard auf EL-Höhe garantieren und gleichzeitig die Renten für danach sichern. Damit schlägt die ÜL einerseits eine Brücke zwischen Aussteuerung und Rente und verhindert andererseits spätere Armut im Alter. Und auch die Ausgaben sind absolut überschaubar: Weil Bund und Kantone bei den ordentlichen EL sowie in der Sozialhilfe sparen werden, belaufen sich die Nettokosten der ÜL auf maximal 200 Millionen Franken pro Jahr.</p><h3>Entscheidung in der Wintersession</h3><p>Nun muss der Ständerat in der Wintersession alles dafür tun, die nötige Gesetzesrevision mit einigen wichtigen Verbesserungen zügig zu verabschieden: Erstens muss die ÜL für Arbeitslose ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerte ab 57 Jahren) greifen, denn sämtliche Arbeitsmarktindikatoren weisen darauf hin, dass die genannten Probleme spätestens ab diesem Alter rapide zunehmen. Die von den Arbeitgebern und der FDP geforderte Beschränkung der ÜL auf Ausgesteuerte erst ab 62 Jahren wäre für die Betroffenen hingegen ein Hohn, der Begriff "Symbolpolitik" wäre dafür fast schon ein Lob.</p><p>Ebenfalls nachbessern muss der Ständerat bei der vom Bundesrat vorgeschlagenen Plafonierung der Überbrückungsleistung. Sie würde dazu führen, dass vielen Betroffenen in Kantonen mit hohen Mieten und Prämien nicht einmal der EL-Lebensstandard zusteht. Und auch hier ist die alternative Forderung von rechts - eine weitere Absenkung des Plafonds - völlig unverständlich: Dies käme einer "Sozialhilfe durch die Hintertür" gleich und würde damit die Betroffenen ebenfalls an der Nase herumführen.</p>]]></content:encoded><category>Überbrückungsleistung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6281</guid><pubDate>Mon, 11 Nov 2019 11:38:00 +0100</pubDate><title>Datenschutz am Arbeitsplatz – Stiefkind des Parlaments?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/datenschutz-am-arbeitsplatz-stiefkind-des-parlaments</link><description>Es wird schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In letzter Zeit geht es dem Datenschutz in der Schweiz schlecht, findet SGB-Zentralsekretär und Alt-Bezirksrichter Luca Cirigliano.</p><p>Die anstehende Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) bahnt sich an, ein Debakel zu werden: Nicht EU-äquivalent, weniger verständlich, und man will sogar die Bundesverfassung und Völkerrecht ritzen, in dem man die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft nicht mehr namentlich unter besonders schützenswerte Daten subsumiert. Das sei ja bereits durch die «allgemeinen Prinzipien» geschützt, so die Meinung des Parlaments. Es wird also schon fast ein Jura-Studium erwartet, um sich im Datenschutz zurechtzufinden.</p><p>Dem setzt nun die Mitteilungspflicht der ArbeitnehmerInnen die Krone auf, wenn sie an der wissenschaftlichen Studie zum Konsum von Cannabis teilnehme wollen, die vom Bund geplant wird. Probanden müssten also einwilligen, dass ihre Teilnahme an der Studie automatisch dem Arbeitgeber bekannt gegeben wird – man könnte genauso gut ein Entlassungsbrief der Studiendokumentation beilegen. Kein Wunder, wenn so die Studie bachab gehen wird. Wer will denn hier noch mitmachen?</p><p>Abgesehen von der Sabotage der Studie, die diese Entscheidung des Parlaments mit sich bringen würde, zeigt die Diskussion um eine mögliche Mitteilungsplicht aber auch anschaulich die offensichtliche Geringschätzung gewisser Parteien für den Datenschutz und die Privatsphäre der Arbeitnehmenden. Es ist zu hoffen, dass eine Koalition von vernünftigen Akteurinnen und Akteuren im Parlament sich eines Besseren besinnt – sowohl beim DSG wie beim Experimentierartikel für Cannabisstudien im Betäubungsmittelgesetz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/recht/Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase.jpg" length="672064" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6235</guid><pubDate>Thu, 24 Oct 2019 15:46:06 +0200</pubDate><title>Grosser Sieg für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/grosser-sieg-fuer-die-frauen</link><description>Katharina Prelicz-Huber zur historischen Frauen- und Klima-Wahl 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor wenigen Monaten haben wir gesagt: Der 14. Juni war erst der Anfang! Mit der historischen Mobilisierung von über 500`000 Frauen haben wir bewiesen, dass wir Gewerkschaften die treibende Kraft des sozialen Fortschritts sind. Nun hat uns der Wahlsonntag recht gegeben. Nur fünf Monate nach dem Frauenstreik wurden die eidgenössischen Wahlen zur Frauenwahl 2019: Wir haben 20 zusätzlich Frauensitze erobert. Der Frauenanteil ist von 32 auf 42 Prozent gestiegen.</p><p>Unter dem Strich haben bei den Wahlen die progressiven, linken Kräfte deutlich zugelegt, und damit ist auch die Stimme der Arbeitnehmenden im eidgenössischen Parlament stärker geworden. Als grüne Gewerkschafterin heisst das für mich, vorwärts zu machen nicht nur in der Klimafrage, sondern auch in den drängenden sozialen Fragen. Wie zum Beispiel bei den skandalös tiefen Frauenrenten in der 2. Säule und in der AHV insgesamt. Wir brauchen eine soziale Reform der Altersvorsorge, von der insbesondere die Frauen profitieren können. Wir brauchen rasche Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bei der Aufwertung der Frauenberufe und bei den nach wie vor zu tiefen Frauenlöhnen. Wir müssen jetzt den ökosozialen Umbau unserer Wirtschaft und Gesellschaft in Angriff nehmen, wie es die Gewerkschaften seit langem fordern.</p><p>Erfolge verpflichten. Der 14. Juni war erst der Anfang. Der 20. Oktober die Bestätigung. Jetzt packen wir es gemeinsam an. Im Parlament ebenso wie in den Betrieben und auf der Strasse.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/kph.png" length="315902" type="image/png"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6234</guid><pubDate>Thu, 24 Oct 2019 15:10:36 +0200</pubDate><title>Die Aussichten für die Arbeitnehmenden verbessern sich deutlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-aussichten-fuer-die-arbeitnehmenden-verbessern-sich-deutlich</link><description>SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard zum Ergebnis der nationalen Wahlen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wahlen vom 20. Oktober 2019 haben die politische Situation in der Schweiz verändert. Für Pierre-Yves Maillard, Präsident des SGB und neu in den Nationalrat gewählt, ist der Weg nun frei für wirklich fortschrittliche Projekte im Parlament. Welche Kraft die sozialen Bewegungen für Gleichstellung und Klima haben, hat sich bei den Wahlen gezeigt. Das beweist, dass die Bevölkerung konkrete Veränderungen erwartet.</p><p>«Diese Wahlen verändern die politischen Kräfteverhältnisse in der kommenden Legislaturperiode», sagte Pierre-Yves Maillard. «Bisher gab es den bürgerlichen Block aus FDP und SVP, der alles im Nationalrat blockieren konnte. Von nun an können soziale Kompromisse mit den Parteien der Mitte eine Mehrheit finden». Der Präsident des SGB sieht darin auch eine deutlich günstigere Situation für die jüngst von den Gewerkschaften ausgehandelten Lösungen, wie z.B. die Vereinbarung mit den Arbeitgebern über die betriebliche Altersversorgung oder mit dem Bundesrat, z.B. über die Überbrückungsrente für ältere Arbeitnehmende. «Es ist eine Chance aber auch eine grosse Verantwortung für die fortschrittlichen Kräfte, bereits im Parlament erfolgreich zu sein, ohne Volksinitiativen oder Referenden durchführen zu müssen».</p><h3>Konkrete Ergebnisse</h3><p>Auch ausserhalb des Parlaments zeichnen sich grosse Auseinandersetzungen ab. Maillard: «Erstens müssen wir die ausserordentliche Dynamik des Frauenstreiks fortsetzen.» Dies habe beim Einzug vieler neuer Parlamentsmitglieder eine nicht unerhebliche Rolle gespielt. «Mit der Gleichstellungsbewegung und den Klimastreiks der jungen Menschen erfährt die Schweiz ein politisches Mobilisierungsniveau, das sie seit Jahrzehnten nicht mehr erlebt hat», so der SGB-Präsident. «Die Gewerkschaften werden daran mitarbeiten, diese Mobilisierung in konkrete Ergebnisse umzusetzen!»</p><h3>Keine fremdenfeindliche Instrumentalisierung der europäischen Frage</h3><p>Auch die Verteidigung der Arbeitsbedingungen wird Anfang 2020 mit der Volksabstimmung über die SVP-Initiative gegen die Personenfreizügigkeit auf der Tagesordnung stehen. Maillard: «Angesichts dieser Initiative werden wir den bilateralen Weg, die Freizügigkeit und die flankierenden Massnahmen als Ganzes verteidigen, weil sie den Arbeitnehmern zu Gute kommen.» Nach mehr als einem Jahr Diskussion über diese Themen, habe die Öffentlichkeit die Bedeutung des Lohnschutzes erkannt. «Wir werden», so der Gewerkschaftschef weiter, «die wahren Absichten der SVP auf den Punkt bringen: das System der Gesamtarbeitsverträge zu zerstören, die Arbeitnehmerrechte abzubauen und Druck auf das Schweizer Lohnniveau auszuüben.» Pierre-Yves Maillard erinnerte daran, dass die Gewerkschaften sich auf europäischer Ebene für eine «Harmonisierung nach oben» einsetzen und dabei von den anderen Gewerkschaften in Europa unterstützt werden.</p><p>Die neue Zusammensetzung des Parlaments muss es ermöglichen, wirksame politische Antworten auf Fragen der Lohnhöhe, der Kaufkraft oder der Altersvorsorge zu finden. «Nur durch Kompromisse, die eine Mehrheit der Menschen überzeugen und konkrete Verbesserungen im Alltag bewirken können, werden wir eine fremdenfeindliche Instrumentalisierung der europäischen Frage vermeiden.»</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/c/1/csm_PierreYvesMaillard_YoshikoKusani_cut_2bcdc3b84e.jpg" length="101469" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6238</guid><pubDate>Wed, 23 Oct 2019 00:00:00 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen 2020: Hohe Vermögen, tiefe Investitionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-2020-hohe-vermoegen-tiefe-investitionen</link><description>Die Grosswetterlage ändert sich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach der Publikation der Budgets und Finanzpläne von fast allen Kantonen legt der SGB wiederum eine umfassende Analyse zur Lage der kantonalen Finanzen vor. Neben allgemeinen Kennzahlen werden darin dynamisch wachsende Ausgabenbereiche wie die Bildung und Langzeitpflege stärker unter die Lupe genommen.</p><h3><strong>Wende bei den Steuereinnahmen</strong></h3><p>Die Hochkonjunktur der vergangenen Jahre hat sich auch in den Kassen der Schweizer Kantone bemerkbar gemacht. So sind die Fiskaleinnahmen der Kantone im Jahr 2018 verglichen mit 2017 gesamthaft um 3.6 Prozent gestiegen, und damit wesentlich stärker als die Wertschöpfung. Für das kommende Jahr rechnen weiterhin die meisten Kantone mit wachsenden Steuereinnahmen, jedoch wird sich dieses Wachstum deutlich abschwächen. Diese Verlangsamung erklärt sich einerseits durch die etwas eingetrübten Wirtschaftsaussichten, ist aber andererseits auch Vorbote der Umsetzung der STAF-Steuervorlage in den Kantonen (in den meisten Kantonen treffen bereits per 1.1.2020 erste kantonale Steuergesetzrevisionen in Kraft). So rechnen insgesamt sieben Kantone trotz wachsender Wirtschaft sogar mit rückläufigen Steuereinnahmen. In Basel-Stadt – einer der Kantone, auf den die nationale Vorlage im Sinne einer einkommensneutralen Umsetzung zugeschnitten war – soll der Rückgang gar knapp 5 Prozent betragen.</p><h3><strong>Rückläufige Überschüsse trotz moderater Investitionen</strong></h3><p>Die strukturellen Haushaltsüberschüsse (d.h. die um Konjunktur- und Sondereffekte bereinigten Ergebnisse der Finanzierungsrechnung) nehmen 2020 voraussichtlich in 14 von 25 Kantonen ab. Naheliegend wäre, dass dies aufgrund steigender Investitionsausgaben passiert. Denn erstens sind in vielen Bereichen massive Investitionen vonnöten (insbesondere in der Bildung und in der Langzeitpflege) und zweitens rufen sowohl das anhaltende Tief- bzw. Negativzinsumfeld als auch die konjunkturelle Abkühlung nach einer aktiven Investitionspolitik. In vielen Kantonen findet allerdings das Gegenteil statt: Die Investitionsausgaben dürften im&nbsp; Jahr 2020 gemäss den vorliegenden Budgets in 12 von 25 Kantonen abnehmen. Der Grund für die sich verschlechternden strukturellen Finanzierungsergebnisse liegt also nicht in einer aktiven Investitionspolitik, sondern ist vielmehr oftmals eine Folge der kantonalen STAF-Umsetzungen. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, denn der Umbau der kantonalen Systeme der Unternehmensbesteuerung sollte nicht dazu missbraucht werden, den interkantonalen Steuerwettbewerb auf einem noch tieferen Niveau neu zu entfachen.</p><h3><strong>Hohe Fehlbudgetierung, hohe Vermögen</strong></h3><p>Der SGB hat bereits in früheren Publikationen festgestellt, dass die <strong>Genauigkeit der Budgetierung</strong> in fast allen Kantonen zu wünschen übrig lässt: Die Kantone budgetieren chronisch zu pessimistisch, d.h. weisen systematisch bessere Rechnungsabschlüsse auf. Dieser Budgetierungsfehler hat im Rechnungsjahr 2018 nun sogar weiter zugenommen und liegt im schweizweiten Durchschnitt bei 5.5 Prozent (d.h. die Rechnungsabschlüsse der Kantone fallen im Verhältnis zu ihren Gesamteinnahmen um 5.5 Prozent besser aus als die in den Budgets prognostizierten Abschlüsse). Ebenfalls bereits wiederholt festgestellt hat der SGB, dass die Kantone nicht nur beim Erstellen ihrer Budgets, sondern auch beim Ausweisen ihrer <strong>Vermögen</strong> systematisch Schwarzmalerei betreiben. Die Verschuldung wird dabei vielerorts überhöht dargestellt, weil das den Bruttoschulden gegenüberstehende Vermögen nicht einbezogen oder zumindest nicht gebührend ausgewiesen wird. Korrekt ausgewiesen betrug das konsolidierte Nettovermögen der Kantone (Vermögen abzüglich Bruttoschulden) im Jahr 2017 fast 32 Milliarden Franken und hat auf das Jahr 2018 um weitere 10 Prozent auf knapp 35 Milliarden (!) zugenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/b/csm_Geldscheine-Taschenrechner_iStock-disqis_925475424_4176b275e8.jpg" length="210876" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6226</guid><pubDate>Mon, 30 Sep 2019 08:45:29 +0200</pubDate><title>Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemienrunde-2020-nicht-nur-gute-nachrichten</link><description>Es gibt zu viele Ungleichheiten im System, wie die Analyse des SGB zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr wie erwartet sehr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die zumeist massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Nun haben die Krankenkassen endlich reagiert und damit begonnen, ihre so angehäuften riesigen Reserveüberschüsse abzubauen und an die Versicherten rückzuverteilen. Die Prämienrunde 2020 – so ist man sich weitgehend einig – ist allerdings vielmehr eine <a href="/themen/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause">kurzfristige Verschnaufpause</a> denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht.</p><h3>Standardprämie vs. mittlere Prämie</h3><p>Dennoch führt auch eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung bereits Unerfreulicheres zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0.3% (Erwachsene) zum zweiten Mal auf der sogenannten «mittleren Prämie». Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber – wie bis 2017 üblich – die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0.8% bereits deutlich höher aus. Immerhin sind heute noch fast 20% der EinwohnerInnen in einem Standardmodell versichert, darunter hauptsächlich jene Personengruppen, für die ein Wahlmodell bzw. eine hohe Franchise aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht infrage kommt.</p><h3>Solidargemeinschaft bereits angekratzt</h3><p>Obwohl die Prämien nun gerade für diese Versicherten stärker steigen, hat die «Expertenlobby» nach der Bekanntgabe wieder einmal kräftig die Werbetrommel für höhere Prämienrabatte bei Wahlfranchisen gerührt. Dabei bemühen sie das immer gleiche Argument, die «Jungen und Gesunden» müssten heute viel zu viel für die «Alten und Kranken» bezahlen. Dazu drei wesentliche Anmerkungen:</p><ol><li>Dies ist in der Gesamtbetrachtung völlig falsch: So muss heute eine 95-Jährige nicht nur Prämien stemmen, die im Durchschnitt 43 Prozent höher sind, sondern bezahlt darüber hinaus noch 195 Prozent mehr Franchise und Selbstbehalt als ein 25-Jähriger (ganz zu schweigen von weiteren Kosten für Pflegeheim/Spitex, Spitaltaxen, Medikamente etc.).</li><li>Es ist ganz einfach der grundlegende Charakter einer Versicherung, dass Gesunde (bzw. «potenziell Kranke») die Behandlung der Kranken mitfinanzieren. Es wird sich also – welch Überraschung – in jeder Versicherung immer eine Personengruppe finden, die mehr bezahlt bzw. weniger Leistungen bezieht als andere. Und dass dies in ausgeprägter Weise auf die KVG-Grundversicherung zutrifft, ist Ausdruck einer politisch gewollten diskriminierungsfreien gesundheitlichen Grundversorgung für alle.</li><li>Abschliessend sei bemerkt, dass die heute gewährten Prämienrabatte für Wahlfranchisen laut BAG-Berechnungen versicherungstechnisch sowieso bereits zu hoch angesetzt sind – oder in anderen Worten: Sie erlauben es den gesunden Versicherten schon heute, sich finanziell teilweise aus der Solidargemeinschaft in der Grundversicherung («einheitlicher Risikopool») auszuklinken.</li></ol><h3>Kantonale Unterschiede frappant</h3><p>Neben den Unterschieden zwischen den Versichertengruppen, bringt die Prämienrunde 2020 auch grosse Differenzen zwischen den Kantonen mit sich. So sinken die Prämien im Kanton Luzern um 1.5 Prozent, steigen aber im Kanton Neuenburg um ganze 2.9 Prozent. Diese grosse Diskrepanz ist Ausdruck der verfehlten Organisation der Grundversicherung, welche über mehr als 50 private Krankenkassen in insgesamt 42 Prämienregionen abgewickelt wird. Diese Fragmentierung bringt finanziell regelmässig Verwerfungen mit sich, denen die Versicherten letztlich willkürlich und alternativlos ausgeliefert sind (von mühsamen und langfristig wirkungslosen Kassenwechseln abgesehen).</p><p>Im Kanton Neuenburg, beispielsweise, ist der Hauptgrund für die massive Prämienerhöhung die Tatsache, dass fast die Hälfte der Bevölkerung bei der Billigkasse Assura versichert ist. Diese hat die Reserven in den letzten Jahren – im Gegensatz zu fast allen anderen Kassen – zu knapp bemessen und zieht jetzt über Prämienerhöhungen nach.</p><p>Das Beispiel Neuenburg zeigt damit überdeutlich: Bevor sich einzelne Kantone in Geiselhaft von wenigen oder gar nur einem Versicherer begeben, müssen sie auf Wunsch ihrer Bevölkerung die Möglichkeit haben, selbst eine kantonale Krankenkasse aufzubauen, genau wie dies unlängst auch der Waadtländer Staatsrat forderte (eine Standesinitiative ist zu erwarten). Damit wären nicht nur die lästigen Reserveschwankungen Vergangenheit, es könnte endlich auch wirksam in Prävention investiert und bei den Verwaltungskosten gespart werden.<br> &nbsp;&nbsp; &nbsp;<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/a/7/csm_Arztgespraech-Formular_istockphoto-Cameravit_834c1bcf75.jpg" length="49460" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6217</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:41:02 +0200</pubDate><title>Prämien 2020: Nicht mehr als eine Verschnaufpause</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/praemien-2020-nicht-mehr-als-eine-verschnaufpause</link><description>Trotz moderater Prämienrunde 2020 bleibt das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: die höchst unsoziale Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn das Bundesamt für Gesundheit am nächsten Donnerstag die zu erwartende moderate Prämienerhöhung für das Jahr 2020 bekanntgeben wird, dürfte es zu einem grossen Schulterklopfen kommen. Der Bund wird sich für griffige Kostendämpfungsmassnahmen loben (insbesondere den Tarmed-Tarifeingriff), die ÄrztInnen werden ihr Verantwortungsbewusstsein unterstreichen (und damit den drohenden Globalbudgets ihre Notwendigkeit absprechen) und die Krankenkassen werden sich als "Kümmerer" geben, welche den Menschen nun endlich einen Prämienschock ersparen würden.</p><p>Dass dies bestenfalls die halbe Wahrheit ist, dürfte allen klar sein. Denn erstens ist die temporär moderate Zunahme der Gesundheitskosten bereits wieder Vergangenheit: Nach einem Kostenwachstum von 2.6% im Jahr 2017 und 2.8% im Jahr 2018, geht die KOF-Konjunkturforschungsstelle für 2019 von 3.7% und für 2020 von 3.6% aus. Dieses Wachstum wird sich – wie immer zeitverzögert – auch in den zukünftigen Prämien niederschlagen.</p><p>Bevor dies allerdings geschehen darf, müssen die Kassen endlich Ordnung in ihre Bücher bringen. Denn aufgrund in der Vergangenheit zu hoch angesetzter Prämien schwimmen sie heute im Geld: Die angehäuften Reserven entsprechen Ende 2018 praktisch dem Doppelten des gesetzlich Vorgeschriebenen. Dieses Geld gehört den Versicherten und muss ihnen in Form tieferer Prämien zurückgegeben werden. Das falsche Selbstlob in den teuren Werbekampagnen können sich die Kassen dabei getrost sparen.</p><h3>Soziale Finanzierung vorantreiben</h3><p>Zweitens bleibt trotz moderater Prämienrunde 2020 das zentrale Problem der Schweizer Gesundheitsversorgung akut bestehen: Die höchst unsoziale Finanzierung durch Kopfprämien und horrende Kostenbeteiligung. Denn selbst wenn die KOF-Prognosen nicht zutreffen und weitere Kostendämpfungsmassnahmen greifen sollten: Dies änderte nichts an der bereits extrem hohen Prämienbelastung insbesondere von (Eineltern-)Familien und RentnerInnen.</p><p>Die <a href="https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/artikel/details/gesundheit-fuer-alle-bezahlbar-machen-ja-zur-praemien-entlastungs-initiative/" target="_blank" class="external-link-new-window">Prämienentlastungsinitiative von SP Schweiz und SGB</a> zur Einführung eines Prämiendeckels bei 10% des verfügbaren Einkommens ist deshalb unerlässlich. Sobald die Initiative zustande kommt, muss sie im Parlament prioritär behandelt werden. Ein anderes Reformprojekt, die <a href="/themen/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen" target="_blank">"Einheitliche Finanzierung"</a> sollte hingegen schleunigst beerdigt werden: Diese KVG-Revision fordert einen beispielslosen Ausbau der Finanzierungs- und Steuerungsmacht der Krankenkassen im Gesundheitswesen. Dass diese sich dafür mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik – siehe Reserve-Anhäufung und Lohnpolitik in den Chef-Etagen – alles andere als empfehlen, liegt eigentlich auf der Hand.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/d/csm_Krankenhaus-Operation_Santiago-Nunez_photocase_011c844ab8.jpg" length="186001" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6214</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:30:20 +0200</pubDate><title>Der VPOD verteidigt das Schweizer Streikrecht in Strassburg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-vpod-verteidigt-das-schweizer-streikrecht-in-strassburg</link><description>Das Bundesgerichtsurteil im Fall La Providence stellt das Streikrecht in Frage. Der VPOD zieht deshalb vor den Menschenrechtsgerichtshof, um dieses fundamentale Recht zu verteidigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sie waren auf die Strasse gegangen, weil sie keine andere Möglichkeit mehr sahen, ihre Arbeitsbedingungen zu verteidigen. Die neue Besitzerin, der Privatspitalkonzern Genolier hatte nicht nur den Gesamtarbeitsvertrag gekündigt, um Löhne und Zulagen kürzen und die Arbeitszeit verlängern zu können. Er hatte gleichzeitig auch das Gespräch mit den Angestellten des Neuenburger Privatspitals La Providence verweigert.</p><p>Wohl deshalb fand der Streik auch viel Rückhalt in der Bevölkerung. Doch nach einer längeren Auseinandersetzung schickte Genolier den Streikenden schliesslich den blauen Brief. Für die Streikenden und ihre Gewerkschaft VPOD war klar: Damit hat sich der Konzern ins rechtliche Abseits begeben. Denn die Schweiz kennt zwar unrühmlicherweise immer noch keinen Kündigungsschutz für gewerkschaftliche AktivistInnen, der diesen Namen verdient. Doch gleichzeitig garantiert die Bundesverfassung im Artikel 28 das Streikrecht.</p><h3>Skandalöses Bundesgerichtsurteil zum Streik</h3><p>Mehr als sieben Jahre sind seit dem Streik vergangen, und mittlerweile lag der Fall beim Bundesgericht. Dieses hat nun kürzlich ein aus Sicht der Gewerkschaften skandalöses Urteil verkündet: Die Verteidigung der bisherigen, durch einen breit abgestützten kantonalen GAV garantierten Arbeitsbedingungen sei «unverhältnismässig» gewesen, der Streik deshalb illegal.<br> Gemäss bisheriger Rechtsprechung war klar: Ein Streik ist legal, wenn die Forderungen auf die Arbeitsbeziehungen zielen, wenn er von einer Gewerkschaft mitgetragen wird, wenn eine Konfliktlösung mit Verhandlungen gesucht wurde und gescheitert ist, und wenn er die Existenz des Unternehmens nicht in Frage stellt. Mit dem La-Providence-Urteil verlässt das Bundesgericht diese Linie und geht viel weiter: Neu könnten selbst rein defensive Streiks für illegal erklärt werden, wenn die RichterInnen zum Schluss gelangten, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sei zumutbar. Damit wäre das Streikrecht faktisch ausgehebelt.</p><h3>«Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig»</h3><p>Die Gewerkschaften können und wollen das nicht hinnehmen. Deshalb legt der VPOD beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegen das Urteil Beschwerde ein. Und er wird dabei vom SGB unterstützt: «Der unlautere Wettbewerb auf dem Rücken der Mitarbeitenden ruiniert das Schweizer Gesundheitssystem», so SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard. «Kein demokratischer Kampf gegen dieses Phänomen ist unverhältnismäßig», stellte Maillard bei einer Medienkonferenz fest. Die Schweiz muss die fundamentalen Arbeitsrechte endlich respektieren, wie sie die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO) garantiert.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/7/csm_European_Court_of_Human_Rights_cc-by-sa_Cherryx-Wikimediacommons_2a7997dd48.jpg" length="300451" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6213</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2019 16:00:44 +0200</pubDate><title>Für eine bessere soziale Absicherung älterer Arbeitsloser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fuer-eine-bessere-soziale-absicherung-aelterer-arbeitsloser</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Heute ist die Erwerbsbeteiligung der 55- bis 64-Jährigen so hoch wie noch nie. Doch längst nicht alle, die im Alter von 55 bis 64 Jahren zur Erwerbsbevölkerung zählen, haben auch eine sichere Stelle, im Gegenteil. Erstens führte ein in den vergangenen Jahren gestiegener Druck auf die älteren Arbeitnehmenden zu mehr prekären Anstellungen und zweitens hat die Arbeitslosigkeit unter den älteren Arbeitnehmenden in den letzten Jahren stetig zugenommen.</p><p>Sozialpolitischer Ausdruck dieser Situation ist zunächst eine unter älteren Arbeitnehmenden deutlich höhere durchschnittliche Bezugsdauer von ALV-Taggeldern (Langzeitarbeitslosigkeit). Letztere hat ein Ausmass angenommen, welches längst nicht mehr durch die gesetzlich geltende längere maximale Taggeldbezugsdauer für ältere bzw. langjährige Versicherte aufgefangen werden kann, weshalb für diese auch das Aussteuerungsrisiko stark gestiegen ist. Die Chance, im Alter nach einer Aussteuerung wieder erfolgreich im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen, ist jedoch oft sehr gering. Dies ist für jede einzelne und jeden einzelnen der Betroffenen eine schmerzhafte Erfahrung – sowohl psychisch als auch finanziell. Finanziell ist jedoch nicht nur die Überbrückung der verbleibenden Erwerbsjahre eine Herausforderung, sondern es sind die heute möglichen Optionen dieser Überbrückung selbst, die in den meisten Fällen dazu führen, dass die Einkommensprobleme auch nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bis auf Weiteres bestehen bleiben. Dies deshalb, weil ein verfrühtes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zwangsläufig zu späteren Renteneinbussen führt.</p><h3>Überbrückungsleistung auf dem richtigen Weg, Verbesserungen nötig</h3><p>Um die Situation der älteren Arbeitnehmenden zu verbessern, fordert der SGB seit langem ein breites Massnahmenpaket. Vonnöten sind dabei präventive Massnahmen, wie ein besserer Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeitende, ein effektiver Schutz gegen Altersdiskriminierung, wirksame berufsbegleitende Weiterbildungsangebote sowie eine spezifischere Ausrichtung der öffentlichen Stellenvermittlung auf die Bedürfnisse älterer Arbeitsloser. Parallel dazu ist es aber unerlässlich, dass die bestehenden Lücken der sozialen Absicherung im Vorrentenalter endlich geschlossen werden. Der SGB begrüsst deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Einführung einer Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose sehr.</p><p>Die Überbrückungsleistung (ÜL) löst ein akutes, flächendeckend auftretendes sozialpolitisches Problem zu sehr überschaubaren Bruttokosten von nicht einmal 300 Millionen pro Jahr. Diesen Bruttokosten stehen zudem relevante Einsparungen bei den ordentlichen Ergänzungsleistungen sowie in der Sozialhilfe gegenüber. Die verhältnismässig tiefen Nettokosten erklären sich aber auch stark aus dem relativ eng definierten Kreis der Anspruchsberechtigten. Der SGB ist aber der Meinung, dass die vorgesehenen Bedingungen für den ÜL-Bezug klar zu restriktiv ausgestaltet sind und zu viele ältere Arbeitslose von der Anspruchsberechtigung ausschliessen. Denn seit Längerem weisen sämtliche Indikatoren darauf hin, dass die Probleme der älteren Arbeitnehmenden bereits im Alter von 55 und nicht erst im Alter von 60 Jahren sprunghaft zunehmen. Die Überbrückungsleistung muss daher spätestens für diese Altersgruppe greifen.</p><p>Ein Fantasiegebilde ist hingegen das von rechts gebetsmühlenartig vorgebrachte Argument, die Überbrückungsleistung würde Arbeitgebende dazu ermutigen, vermehrt ältere Mitarbeitende zu entlassen, weil diese neu ja besser abgesichert sein würden. Um diese Behauptung zu widerlegen, genügt ein Blick in den Kanton Waadt, der mit der "Rente-pont" bereits seit dem Jahr 2011 ein ähnliches Instrument kennt. Die&nbsp; damit gemachten Erfahrungen sind durchwegs positiv und es konnten keine negativen Anreizeffekte auf dem Arbeitsmarkt beobachtet werden. Dies bestätigen übrigens auch die Arbeitgebenden vor Ort – klar, denn kein Unternehmen hat prinzipiell ein Interesse daran, leichtfertig auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeitender zu verzichten.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/6/5/csm_Frau-ue55-nachdenklich-Fenster_photocase-gu.ju._471161b42a.jpg" length="74380" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6185</guid><pubDate>Fri, 13 Sep 2019 16:16:05 +0200</pubDate><title>Für ein Datenschutzgesetz das wirklich schützt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-datenschutzgesetz-das-wirklich-schuetzt</link><description>Der Nationalrat muss nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein zahnloses Datenschutzgesetz (DSG), das gegen Grundrechte verstösst, den Status Quo verschlechtert und nicht EU-kompatibel ist: Bessert der Nationalrat nicht nach, gehört das Ding zurückgewiesen.</p><p>Sogar die NZZ konnte nicht umhin, zu vermelden: Der Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz sei ungenügend, warne der eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Ohne Nachbesserungen könnte die EU der Schweiz gar die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Note: ungenügend</h3><p>Was ist passiert? Das Parlament fasste den Auftrag, den Datenschutz zu stärken und dem digitalen Wandel anzupassen. Gemacht hat es fast das Gegenteil. Jedenfalls kann von einer Stärkung, so wie es die EU mit ihrem neuen Datenschutzrecht gemacht hat, nicht die Rede sein.</p><p>Für Arbeitnehmende besonders stossend ist, dass die Parlamentsmehrheit in Art. 4 nicht einmal die Bearbeitung hochsensibler Daten wie Gewerkschaftsmitgliedschaft schützen will. Dies wäre ein offener Bruch mit von der Schweiz ratifiziertem Völkerrecht, u.a. der EMRK sowie einschlägiger ILO-Konventionen.</p><p>Die EU ist derzeit daran, das Datenschutzniveau von Drittstaaten inklusive der Schweiz zu überprüfen. Das Bundesamt für Justiz musste Fragen beantworten zur heutigen gesetzlichen Situation, zum Stand der laufenden Gesetzesrevision sowie zu den konkreten Aufgaben und Ressourcen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Die Resultate der Überprüfung werden vermutlich im nächsten Frühjahr vorliegen, so dass die EU-Kommission spätestens Ende Mai entscheiden kann, wie dies die EU-Datenschutzgrundverordnung vorschreibt. Ändert sich nichts, muss sie der Schweiz dann wohl die Gleichwertigkeit absprechen.</p><h3>Hausaufgaben erledigen</h3><p>So wie das DSG im Moment daherkommt, bleibt nur ein Fazit: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, die mindestens folgende Anforderungen erfüllt:</p><ul><li>Vereinbarkeit- mit dem Übereinkommen SEV 108 (Europarat) sowie ILO-Recht</li><li>Sicherstellung der Anerkennung der Äquivalenz mit der Verordnung (EU) 2016/679</li><li>Kompatibilität mit den Schengen-Verträgen</li><li>mindestens das gleiche Schutzniveau wie es das heutige gültige DSG garantiert</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/recht/Datenschutz_Schloss-Tastatur_Jonathan_Schoeps_photocase.jpg" length="672064" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6180</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 17:15:48 +0200</pubDate><title>Dem Klima und der Klimajugend zur Seite stehen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dem-klima-und-der-klimajugend-zur-seite-stehen</link><description>An der Klimademo vom 28. September sind die Gewerkschaften dabei.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Klimawandel beschleunigt sich rapide und für die Gewerkschaften weltweit ist es eine existenzielle Frage, sich für griffige Massnahmen einzusetzen. Die Schweiz ist als Binnenland von der Klimaerwärmung stark betroffen, bedroht ist das Strom-Standbein Wasserkraft, ganze Dörfer rutschen weg, Strassen und Schienen werden verschüttet. Die sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten werden exorbitant sein, wenn die Politik jetzt nicht handelt.</p><p>Besonders betroffen von den negativen Folgen des Klimawandels werden vor allem die Schwachen, die Menschen mit niedrigen Einkommen sein - sowohl global gesehen wie auch bei uns. Darum setzen wir Gewerkschafterinnen und Gewerkschaften uns dafür ein, dass der Klimawandel gebremst wird. Und zugleich auch dafür, dass die Massnahmen gegen den Klimawandel sozialverträglich sind. Die Gewerkschaftsbewegung ist in einer Schlüsselposition im Kampf für den Klimaschutz, denn wir stehen parteiübergreifend und glaubwürdig für eine nachhaltige Politik ein. Der Werkplatz und der Arbeitsmarkt Schweiz können nur mit guten Arbeitsbedingungen und einer solidarisch finanzierten Energiewende gesichert werden!</p><p>Die Klimajugend fordert sichtbare Unterstützung ein. Sie braucht sie auch unbedingt, damit sich die Politik bewegt! Deshalb muss die Klimademo am 28. September ganz gross werden. Wir treffen uns um 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern oder um 14 Uhr auf dem Bundesplatz.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/8/csm_Climatestrike_manuellopez-wikimedia_cc-by-sa_e1c024cb52.jpg" length="645760" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6179</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:59:26 +0200</pubDate><title>Verbesserungen für Eltern und betreuende Angehörige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verbesserungen-fuer-eltern-und-betreuende-angehoerige</link><description>Zwei wichtige Themen im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession berät der Nationalrat über Vaterschaftsurlaub und Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen. Es braucht namhafte Verbesserungen für Menschen, die sich neben dem Job noch um ihre Mitmenschen kümmern.</p><p>Wer sich um Angehörige oder Kinder kümmert, soll sich gefälligst selbst arrangieren, lautet das Credo der Wirtschaftsliberalen. Mehr als ein paar Tage Urlaub für frischgebackene Väter? Elternzeit, damit sich die Familien organisieren können? Auszeiten für die Betreuung von kranken Angehörigen? Finanzielle Absicherung für Menschen, die sich um kranke Angehörige kümmern und so das Gesundheitssystem entlasten? Alles Fehlanzeige - die Schweiz ist ein Entwicklungsland, wenn es um die Entlastung von Menschen geht, die Verantwortung für andere übernehmen.</p><h3>Wichtiges Zeichen Vaterschaftsurlaub</h3><p>Nun hat der Nationalrat die Chance, diesen Missstand etwas abzuschwächen: Am 11. September berät er die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub und den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates, der zwei Wochen vorschlägt. Nicht viel, aber immerhin. Doch ein Ja zur Initiative wäre ein wichtiges Zeichen für eine fortschrittliche Familienpolitik.</p><p>Am 23. September stehen Entlastungen für Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen auf der Traktandenliste. So sollen gemäss Bundesrat Arbeitnehmende - wie bisher schon Eltern von kranken Kindern - bis zu drei bezahlte Freitage beziehen können, wenn sie sich um kranke Angehörige kümmern. Ausserdem ist die Ausweitung der Betreuungsgutschriften in der AHV auf Angehörige von Menschen mit nur leichter Hilflosigkeit geplant.</p><p>Verpasst hat es der Bundesrat, dem Parlament die Möglichkeit längerer Beurlaubungen für Angehörige von kranken oder verunfallten Erwachsenen vorzulegen. Hier muss die Politik noch Lösungen finden, denn die übernommene Verantwortung zwingt viele Betreuende - in der Mehrheit Frauen -, ihr Erwerbspensum zu reduzieren oder die Erwerbsarbeit ganz aufzugeben. Die Folgen für ihre finanzielle Sicherheit, gerade im Alter, sind fatal. Nötig sind längere Betreuungsurlaube, aber auch die Möglichkeit, bei Bedarf vorübergehend das Erwerbspensum zu reduzieren mit einem Anrecht auf anschliessende Wiederaufstockung.</p><h3>50 Wochen fehlen</h3><p>Namhafte Verbesserungen stehen für Eltern an, deren Kinder schwer erkrankt oder verunfallt sind: Diese sollen sich in einer Rahmenfrist von 18 Monaten bis zu 14 Wochen beurlauben lassen können, um Zeit für Pflege und Betreuung zu haben - und dies tage- oder wochenweise. Dieser Ansatz ist begrüssenswert, doch müssen die Urlaube bei Bedarf wesentlich länger sein: Wenn beispielsweise ein Kind an Krebs erkrankt, sind gemäss Bericht des Bundesrates durchschnittlich 64 Wochen Pflege und Betreuung nötig. Die Politik muss deshalb die Lücke von 50 Wochen füllen, die mit der vorgeschlagenen Regelung offen bleibt.</p><p>Der Nationalrat kann die Situation von Menschen mit Verantwortung für Kinder und erwachsene Angehörige verbessern. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, der Rat muss sie nur beschliessen und verbessern. Nach dem Frauen*streik vom 14. Juni ist dies das Mindeste, was er tun kann.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/gleichstellung/Vater-mit-kleinem-Kind_Eva_Blanco_Fotografia_photocase.jpg" length="849742" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6178</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:37:08 +0200</pubDate><title>Unerwartetes Beharrungsvermögen der Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unerwartetes-beharrungsvermoegen-der-kantone</link><description>Der Widerstand gegen Poststellenschliessungen hält an.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob die Post und der Bundesrat wohl mit diesem Beharrungsvermögen von Kantonen und Gemeinden gegen den Abbau beim Poststellennetz gerechnet haben? Gleich drei Standesinitiativen zum Thema kommen am 16. September in den Ständerat, nämlich aus Genf, Basel-Stadt und Solothurn. Zwar beantragt die zuständige Kommission Ablehnung - aber nur, weil sie bis in einem Jahr schon einen Gesetzesentwurf zu einer gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Jura ausarbeiten will.</p><p>Dann dürften allerdings von heute noch knapp 1000 Poststellen nur noch 750 übriggeblieben sein, wenn die Post nicht jetzt ausgebremst wird. Da gibt es zwar ein Postulat der Nationalratskommission, das den Bundesrat auffordert, von der Post eine längerfristige Planung der postalischen Grundversorgung einzufordern. Es wird am 12. September im Nationalrat behandelt, wird aber den Abbau nicht aufhalten. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, das Postulat entgegenzunehmen.</p><p>Eine Motion des Neuenburger SP-Ständerats Didier Berberat könnte hingegen als echter Bremsklotz wirken. Sie kommt bereits am 10. September in den Ständerat und verlangt schlicht ein Moratorium für Poststellenschliessungen, bis der Gesetzesentwurf der Ständeratskommission vorliegt. Der Bundesrat winkt ab und verweist auf die Erreichbarkeitskriterien für Kantone und Agglomerationen in der revidierten Postverordnung. Nur gelten die auch für Postagenturen und verhindern somit keine einzige Poststellenschliessung!</p><p>Die durchlöcherte Grundversorgung wird so jedenfalls nicht geflickt. Agenturen können bekanntlich nicht den ganzen Service anbieten. Insbesondere nicht im Zahlungsverkehr, da sie niemals den nötigen Sicherheitsstandards genügen können. Darum muss der Ständerat am 10. September der Motion Berberat unbedingt zustimmen!</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/9/csm_Mike_Knell-Flickr_CC_BY-SA_2.0_post_postauto_poststelle_appenzell_teufen_postfinance_1564a12e64.jpg" length="196026" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6177</guid><pubDate>Fri, 06 Sep 2019 16:12:40 +0200</pubDate><title>Die &quot;einheitliche Finanzierung&quot; kommt die PrämienzahlerInnen teuer zu stehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-einheitliche-finanzierung-kommt-die-praemienzahlerinnen-teuer-zu-stehen</link><description>Der Nationalrat kann in der Herbstession den Griff der Krankenkassen in unser Portemonnaie stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Jahren beklagen sich die Krankenkassen über teure Fehlanreize im Gesundheitswesen. Und verschweigen dabei, dass sie selbst diese Fehlanreize nur zu gern ausnutzen. Indem sie zum Beispiel beim Aushandeln von stationären Tarifen wo immer möglich, ihre lukrativen Zusatzversicherungen begünstigen, was den Kantonen oft Mehrkosten verursacht. Nun setzen Bundesrat und Kantone zu Recht darauf, dass unkomplizierte Eingriffe vermehrt ambulant durchgeführt werden. Das passt weder den Privatspitälern, die sich über die letzten Jahre mit teuren Apparaten, Einrichtungen und Bettenhäusern hochgerüstet haben, noch den Krankenkassen, die heute hauptsächlich mit Zusatzversicherungen im stationären Bereich Geld verdienen.</p><p>Die Kassen haben längst reagiert. Einerseits bauen sie seit Jahren ihr Geschäftsmodell um und entwickeln sich von reinen Versicherern zu Leistungserbringern, wie zum Beispiel die Swica die ihre Gruppenpraxis-Kette Medgate in Kooperation mit der Migros betreibt. Andererseits nehmen die Kassen immer aggressiver Einfluss auf die Regulierung der Grundversicherung. Zum Beispiel in der gesundheitspolitischen Kommission des Nationalrates: Raymond Clottu (SVP/Groupe Mutuel), Ulrich Giezendanner (SVP/KPT), Sebastian Frehner (SVP/Groupe Mutuel), Heinz Brand (SVP/Santésuisse), Lorenz Hess (BDP/Visana), Ruth Humbel (CVP/Concordia) und Bruno Pezzatti (FDP/Groupe Mutuel) vertreten dort die Interessen der Krankenkassen.</p><h3>Diskriminierungsfreien Zugang erhalten</h3><p>Ihr Flaggschiff ist die "einheitliche Finanzierung: Neu sollen sich die Kantone an der Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen zu gleichen Teilen und "kostenneutral" beteiligen. Heute finanzieren sie nur stationäre Behandlungen zu 55%, was sie rund 8 Milliarden Franken kostet. Diese 8 Milliarden würden neu den Krankenkassen quasi rübergeschoben und von diesen nach Gutdünken an die Leistungserbringer verteilt. Profitieren würden vor allem die Privatkliniken (selbst solche, die nicht auf einer Spitalliste sind) und damit die Zusatzversicherungen.</p><p>Das Gesundheitswesen gehört zur öffentlichen Grundversorgung. Niemand kann sich aussuchen, ob er/sie krank wird und welche "Leistungen" er/sie dann beziehen möchte - Gesundheit ist kein Konsumprodukt. Immer schamloser greifen private Akteure nach der Steuerungsmacht im Gesundheitswesen. Der Nationalrat kann diesen Angriff in der Herbstsession stoppen. Denn die Regulierung und Planung der Gesundheitsversorgung muss integrale Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben. Nur so kann der diskriminierungsfreie Leistungszugang für alle Bevölkerungsschichten gewährleistet werden.</p><p>Der freie Zugang zu medizinischer Versorgung ist wegen der unsozialen Finanzierung längst unter Druck. Mit der "einheitlichen Finanzierung" würde die heute schon horrend hohe Kostenbeteiligung der Versicherten weiter steigen. Und sollten sich die Kantone mit ihrer Forderung, auch die Langzeitpflege in die "einheitliche Finanzierung" einzubeziehen, durchsetzen, würden die Prämien weiter und nachhaltig steigen. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung wächst heute kaum ein Kostenblock schneller als die Langzeitpflege. Doch auch sie gehört zur öffentlichen Grundversorgung und muss deshalb auch grösstenteils öffentlich - d.h. durch einkommensabhängig erhobene Steuermittel - finanziert werden. Eine weitere Abwälzung auf die Kopfprämien wäre für einen Grossteil der Bevölkerung schlicht untragbar.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/pleite_kein_geld_leere_hosentaschen.jpg" length="318354" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6156</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 16:02:35 +0200</pubDate><title>Weiterentwicklung IV: Erste Richtigstellungen durch die Ständerats-Kommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterentwicklung-iv-erste-richtigstellungen-durch-die-staenderats-kommission</link><description>Korrektur einiger Entscheide zu Lasten von IV-RentnerInnen, z.B. zu den Kinderrenten - aber weitere bleiben Verbesserungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p>Direkt als Einstieg nach der Sommerpause hat sich die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats mit der Invalidenversicherung (IV) auseinandergesetzt. Nach mehreren Sparrunden auf dem Buckel der IV-RentenbezügerInnen verfolgt der Bundesrat mit der aktuellen Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der IV» eine stärkere Förderung der beruflichen Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie eine verbesserte Koordination innerhalb der Invalidenversicherung.</p><p>Diese Ziele zu erreichen tut Not. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich sowohl in der Vernehmlassung als auch während der Beratungen dieses Frühjahr im Nationalrat für eine Revision eingesetzt, die ihrem Namen gerecht wird. Doch der Nationalrat nahm dies zum Anlass, um weitere Kürzungen zu beschliessen: so entschied er sich für eine Kürzung der Kinderrenten und zur Einführung eines «stufenlosen» Rentensystems, das gerade für Personen mit einem hohen Invaliditätsgrad (zwischen 60-69%) zu folgenschweren Rentenkürzungen führen würde. Heute erhalten diese Personen eine Dreiviertelrente. Neu könnten sie nur mit einer Rente rechnen die ihrem IV-Grad entspricht. Obwohl dieselbe Zielgruppe auf dem Arbeitsmarkt kaum Chancen auf eine entsprechende Teilzeitbeschäftigung hat.</p><p>Diese Umstellung des Systems ist stossend für die Betroffenen, sie ist aufwändig und kostet. Auch vor dem Hintergrund, dass die entstehenden Renteneinbussen in der Realität zu einer Kostenverlagerung hin zur EL führen dürften, scheint der Entscheid nicht überzeugend. Die IV kann dadurch ihrer Aufgabe der Existenzsicherung neu auch bei hohen Invaliditätsgraden immer weniger erfüllen. Dabei ist bereits heute beinahe die Hälfte der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.</p><p>Die vorberatende Kommission des Ständerats hat nun einige dieser Entscheide korrigiert. Dies ist zu begrüssen. Insbesondere hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Kürzung der Kinderrenten zu verzichten. Das neue Rentensystem hat sie aber gutgeheissen – mit den erwähnten negativen Folgen für IV-BezügerInnen.</p><p>Immerhin sollen IV-BezügerInnen ab 55 Jahren von den mit dem Systemwechsel entstehenden Leistungskürzungen ausgenommen werden. Ebenfalls zu begrüssen ist, dass für den Erhalt einer ganzen Rente weiterhin kein Invaliditätsgrad von 80% notwendig sein soll. Die Kommission folgt hier dem Nationalrat, entgegen der Forderung des Arbeitgeberverbands.</p><p>Der SGB wird sich nun im Verlauf der weiteren parlamentarischen Debatten dafür einsetzen, dass insbesondere die beruflichen Eingliederungsmassnahmen gestärkt werden. Denn trotz entsprechender Zielsetzung in den letzten Revisionen stagniert die Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen weiterhin. Es wäre also definitiv Zeit für mehr Verbindlichkeit und da stellt der Beschluss des Nationalrats die untere Messlatte dar.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/1/4/csm_Staenderat_Schweiz_WikimediaCommons-Superikonoskop-ccbysa_9bc09bbf59.jpg" length="347720" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6155</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 15:33:15 +0200</pubDate><title>Die Post zum Service public zwingen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-post-zum-service-public-zwingen</link><description>Jetzt unterschreiben auf www.meinepoststelle.ch</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gewerkschaft syndicom reicht’s. Und zwar zu Recht. Sie hat gemeinsam mit dem Muotathaler Komitee eine Petition zur Rettung der Poststellen lanciert, nachdem das Komitee vergeblich gegen die Schliessung der letzten Poststelle im Dorf gekämpft hat. Auch für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist klar: Der Abbau bei den Poststellen muss jetzt gestoppt werden, sonst kommen alle gesetzlichen Vorgaben zur Rettung des postalischen Netzes zu spät! Deshalb: Jetzt die Petition unterschreiben auf <a href="https://www.meinepoststelle.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.meinepoststelle.ch</a>.</p><p>Die Post arbeitet in einem schwierigen Umfeld, das bestreitet niemand. Das Briefvolumen nimmt ab. Und sie hat den verhängnisvollen Auftrag, den ihr der Bundesrat in die strategischen Ziele diktiert hat, ein rentables Wachstum und eine branchenübliche Rendite bei PostMail zu erreichen. Was sie in diesem Bereich mit einem Betriebsergebnis von 388 Mio. Franken auch 2018 erneut geschafft hat. Ein ausreichendes Polster, sagen Gewerkschaft, Bevölkerung und das Gewerbe, um in den Service public investieren zu können.</p><p>Aber das sieht die Postführung ganz anders. Sie ist auf Abbaukurs und versucht alles, um den Service public Auftrag an andere auszulagern, die ihn billiger, aber nicht besser erfüllen (können). Denn wie soll ein Kioskbetreiber eine Massensendung abwickeln, wenn er sich selbst inmitten der Produkte kaum bewegen kann? Wenn der Laden oder die Apotheke keinen Parkplatz vor dem Haus haben? Wie Kunden helfen, wenn die Agenturen keine Bareinzahlungen entgegennehmen können und keinen Betrag über 500 Franken auszahlen dürfen?</p><p>Zwar hat der Bundesrat unter dem Eindruck des massiven Ärgers über die Post im letzten Jahr Änderungen an der Postverordnung vorgenommen. Aber die verschärften Erreichbarkeitskriterien taugen allesamt nicht, um den Abbau bei den Poststellen aufzuhalten, denn eine Agentur wird hier einer Poststelle gleichgesetzt. Damit ist man zurück auf Feld eins.</p><p>Nun haben aber diverse Kantone in den letzten zwei Jahren Standesinitiativen zur Rettung der postalischen Grundversorgung eingereicht, so der Jura, das Tessin, Wallis und Genf. Und nun arbeitet die ständerätliche Kommission KVF auf der Basis derjenigen des Kantons Jura (17.314) einen Gesetzesvorschlag aus.</p><p>Der Bundesrat hat bisher unbeirrt an den Rentabilitätszielen für die Post festgehalten, die Dividende schien wichtiger als die Versorgung der Bevölkerung. Das könnte sich nun definitiv ändern. Zum einen hat das UVEK eine neue Chefin, deren erklärtes Ziel ein guter Service public ist. Zum anderen wird das Präsidium der Regulierungsbehörde PostCom neu besetzt. Mit ihrer Aufsichtsfunktion hat sich die PostCom bisher nicht hervorgetan, ganz im Gegenteil. Sie, die dafür sorgen müsste, dass das Niveau der Arbeitsbedingungen im Postmarkt bei den verschiedenen Anbietern vergleichbar bleibt, hat letztes Jahr einen Mindeststundenlohn von 18.27 Franken festgelegt und eine branchenübliche Arbeitswoche mit 44 Stunden definiert! Beides sind Entscheide, die die prekären Arbeitsbedingungen bei vielen Logistikunternehmen stützen anstatt das Niveau anzuheben.<br> Syndicom macht jetzt, unterstützt vom SGB, Druck mit der Petition, dass das Postgesetz zugunsten eines besseren Service public geändert wird. Das ist bitter notwendig, wenn das noch vorhandene Netz der Poststellen erhalten bleiben soll.<br><br><br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/servicepublic/meinepoststelle.jpg" length="92683" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6154</guid><pubDate>Thu, 22 Aug 2019 14:31:21 +0200</pubDate><title>Konzernverantwortung: Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konzernverantwortung-jetzt-erst-recht</link><description>Bundesrat spielt sich als Lobby-Gremium der Grosskonzerne auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Ringen um die Konzernverantwortungs-Initiative ist um ein unrühmliches Kapitel reicher. Die Verzögerungstaktik muss nun aber endlich ein Ende haben: Griffige Regeln für verantwortungsvolles Handeln der Schweizer Grosskonzerne im Ausland müssen verabschiedet werden.</p><p>Bereits im September 2017 hatte der Bundesrat die Konzernverantwortungs-Initiative zur Ablehnung empfohlen. Dies, obwohl er «die Kernanliegen der Initiative und einen Handlungsbedarf in den Bereichen Wirtschaft, Menschenrechte und Umweltschutz» anerkennt. Erreicht werden sollen diese Anliegen aber ausschliesslich – wie so oft – durch das «bereits bestehende freiwillige Engagement der Wirtschaft.» Dass diese Sicht der Schweizer Regierung ziemlich realitätsfremd ist, zeigen die leider zu häufig erscheinenden Meldungen darüber, dass sich Schweizer Konzerne im Ausland eben nicht immer freiwillig so löblich verhalten: In Peru werden indigene BäuerInnen vertrieben, in Kolumbien das Trinkwasser verschmutzt und im Kongo Minen-ArbeiterInnen zu unhaltbaren Bedingungen beschäftigt.</p><p>Die Forderung der Konzernverantwortungsinitiative ist so klar wie selbstverständlich: Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen den Schutz der Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechte sowie die Einhaltung internationaler Umweltstandards in ihren Geschäftspraktiken verankern und über deren Einhaltung Rechenschaft ablegen. Damit sich dies endlich in allen Branchen durchsetzt, sollen Verstösse gegen diese Pflicht Konsequenzen haben, bzw. die betroffenen Konzerne für diese haftbar gemacht werden.</p><h3>Breite Zustimmung zur Initiative</h3><p>Die Initiative ist populär und erreicht in Umfragen Zustimmungswerte von über 70%. Diese Aussicht lässt viele bürgerliche PolitikerInnen zittern, weshalb – nach schier endlosen parlamentarischen Beratungen – auch heute noch die Möglichkeit der Verabschiedung eines griffigen Gegenvorschlags besteht. Genau dies möchte der Bundesrat um jeden Preis verhindern und hat deshalb in einem sehr unüblichen Vorgehen erneut über die Initiative befunden. Dabei hat er beschlossen, seine bereits früher formulierte Lobeshymne auf das freiwillige Engagement kurzerhand zum indirekten Gegenvorschlag umzudeklarieren. Der Beweggrund dafür ist so durchsichtig wie plump: Der Bevölkerung soll Tatkraft vorgegaukelt werden, nur damit danach alles beim Alten bleibt.</p><p>Anstatt als Lobbyverein der Grosskonzerne aufzutreten, sollte der Bundesrat nun endlich eingestehen, dass es klare Regeln braucht, um dem erwiesenen verantwortungslosen Handeln im Ausland einen Riegel zu schieben. So ähnlich sieht es zumindest die zuständige Ständeratskommission, welche kürzlich entschieden hat, die Beratungen über einen Gegenvorschlag fortzuführen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/kovi/KoVi-d.jpg" length="171498" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6153</guid><pubDate>Wed, 21 Aug 2019 17:20:34 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit im Schneckentempo: Resultate der Lohnanalysen erst 2023</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-im-schneckentempo-resultate-der-lohnanalysen-erst-2023</link><description>Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Doch die Ergebnisse liegen erst in vier Jahren auf dem Tisch.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das revidierte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft, obschon der SGB nachdrücklich eine rasche Umsetzung forderte. Arbeitnehmende müssen nun bis 2023 auf die Resultate warten. In einer Verordnung legt der Bundesrat Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren fest. Ob diese das Gesetz retten können, dem das Parlament fast alle Zähne gezogen hat, ist fraglich.<br><br> Bei der Umsetzung der Lohngleichheit geht es im Schneckentempo weiter: Das revidierte und vom Parlament massiv abgeschwächte Gleichstellungsgesetz tritt erst am 1. Juli 2020 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 werden erste Lohnanalysen erfolgen. Durch Externe überprüft sein müssen sie ein Jahr später und für die Information an ihre Angestellten haben die Unternehmen nochmals ein Jahr Zeit. Konkrete Resultate können wir also erst 2023 erwarten. Dies dauert alles viel zu lang, vor allem, wenn man bedenkt, dass das Gesetz aufgrund der FDP-Zwängerei per 30. Juni 2032 schon wieder abläuft.<br><br> Gemeinsam mit dem Datum der Umsetzung hat der Bundesrat auf dem Verordnungsweg auch die Kriterien für die Ausbildung der Revisorinnen und Revisoren festgelegt: Das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist zuständig für die Anerkennung von Kursen, die rechtliche Grundlagen im Bereich Lohngleichheit, wissenschaftliche Grundlagen zu geschlechtsneutralen Arbeitsbewertungen und statistischen Lohngleichheitsanalysen sowie deren Überprüfung beinhalten müssen. Diese Kursinhalte sind sinnvoll und zielführend, allerdings nur, wenn die Kursdauer angemessen ist. Ein Tag, wie im erläuternden Bericht erwartet, ist zu kurz für die komplexen Inhalte. Längere und differenzierte Kurse sind nötig, damit die Revisorinnen und Revisoren die Lohnanalysen kompetent überprüfen können.<br><br> So erfreulich die klaren Vorgaben in der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse sind, so stellt sich doch die Frage, ob diese reichen, damit das Gesetz, das das Parlament in jeder nur erdenklichen Weise abgeschwächt hat, seine Wirkung entfalten kann. Denn das sinnvollste Gesetzt verliert seine Wirkung, wenn seine Nichteinhaltung keine rechtlichen Konsequenzen hat – wie dies beim Gleichstellungsgesetz der Fall ist. Der SGB wird die Umsetzung deshalb eng verfolgen und sich für Sanktionen einsetzen, falls sich die Lohnsituation der Frauen nicht rasch verbessert. Das sind wir den Frauen* schuldig, die am 14. Juni 2019 für ein Ende der Diskriminierungen gestreikt haben.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/4/csm_Schnecke-Crackingart-Locarno_Foto-SGB-TF_fa2ca1201d.jpg" length="370039" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6115</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 18:03:58 +0200</pubDate><title>Das Parlament hat Verantwortung übernommen – jetzt sind Kantone dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-hat-verantwortung-uebernommen-jetzt-sind-kantone-dran</link><description>Revision des öffentlichen Beschaffungswesens</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Revision des&nbsp; öffentlichen Beschaffungswesens konnten die Gewerkschaften Verschlechterungen verhindern. Nun müssen die Kantone ihre Verantwortung wahrnehmen.<br>Das öffentliche Beschaffungswesen ist zentral für die Arbeitnehmenden, denn ein schlecht verfasstes BöB kann Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Umso erfreulicher ist, dass es den Gewerkschaften bei der Totalrevision des BöB gelungen ist, Verschlechterungen zu verhindern.
</p><p> Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, hätte zu massiv mehr Dumping geführt. Die Eidgenössischen Räte haben sich mit dem neuen BöB weg von der ruinösen Preisspirale hin zu sozialer und nachhaltiger Qualität bewegt, ein erfreulicher Sieg für die Gewerkschaften. Zufrieden ist der SGB auch damit, dass öffentliche Pensionskassen nicht mehr dem BöB unterstehen.<br>Dennoch bleibt viel zu tun, diesmal bei der Umsetzung in den Kantonen: Sie müssen weiterführende Verbesserungen gegen Missbräuche und Prekarisierungen wie endlose Subunternehmerketten, missbräuchliche Konkurse und Temporärarbeit einführen.
</p><h3>Das Leistungsortprinzip schützt Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping</h3><p>Das Parlament hat entschieden, beim bewährten Leistungsortprinzip zu bleiben. Das heisst, dass ein Unternehmen, das sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt, die Lohn- und Arbeitsbedingungen am Ausführungsort einhalten muss. Eine Firma aus dem Tessin beispielsweise, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, muss Zürcher Löhne zahlen. Wäre das Parlament wie ursprünglich geplant aufs Herkunftsortsprinzip gewechselt, würden die Bedingungen am Firmensitz- oder Niederlassungsort gelten. Das Tessiner Unternehmen könnte mit Tessiner Löhnen offerieren, womit Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt wären. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip hätte eine Spirale nach unten eröffnet.
</p><p>Damit ist das Leistungsortsprinzip zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Nach dem Parlamentsentscheid müssen die Kantone ihr interkantonales Konkordat zum öffentlichen Beschaffungswesen anpassen und das Leistungsortprinzip wiedereinführen.
</p><h3>Kantonale Regelungen müssen folgen</h3><p>Kantone müssen nun Subunternehmerketten beschränken und GAV-Konformität bescheinigen lassen<br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden im Beschaffungswesen betreffen kantonale Kompetenzen. Hier müssen die Kantonsregierungen und -parlamente aktiv werden und ihre kantonalen Gesetze anpassen. 
</p><p>So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute sind gerade im Bau derart lange Subunternehmerketten gang und gäbe, dass die Bauherren rasch den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind damit programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Praxis ein Riegel vorgeschoben wird.
</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen, Temporärarbeit einschränken </h3><p>Weiter sollen die kantonalen Beschaffungsrechte endlich aussagekräftige Bescheinigungen zum Nachweis der GAV-Konformität vorschreiben, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.
</p><p>Wichtig ist auch, dass die Kantone im Beschaffungswesen die Temporärarbeit einschränken; der Kanton Genf geht hier mit einem guten Beispiel voran. Es wird derzeit diskutiert, die kantonale Regelung, die den Anteil von Temporärangestellten bei öffentlichen Aufträgen ursprünglich auf höchstens 20% begrenzte, nun gesetzlich zu verankern.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6113</guid><pubDate>Thu, 11 Jul 2019 16:43:11 +0200</pubDate><title>Stabiles Leistungsniveau und solidarisch finanzierter Rentenzuschlag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/stabiles-leistungsniveau-und-solidarisch-finanzierter-rentenzuschlag</link><description>Der Sozialpartnerkompromiss zum BVG </description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl der Wohlstand in der Schweiz steigt, sind die Renten der 2. Säule in den letzten zehn Jahren gesunken. Viele Menschen stellen heute empört fest, dass sich frühere Rentenversprechen in Luft aufgelöst haben. Weil die Zinsen – wegen der Finanzkrise – tief sind. Und weil Banken und Versicherungen auf Kosten der Versicherten viel Geld verdienen.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat der SGB mit den Sozialpartnern über eine Reform der 2. Säule verhandelt. Letzte Woche wurde der Vorschlag der Sozialpartner Bundesrat Berset übergeben und der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese Woche hat nun auch der Vorstand des SGB den Vorschlag als akzeptables Resultat, bei der alle Sozialpartner Zugeständnisse eingehen mussten, gewürdigt und dem Modell zugestimmt.</p><p>Dies gelingt aufgrund der Einführung eines dauerhaften, solidarisch finanzierten Rentenzuschlags ins BVG, der es ermöglicht das heutige Leistungsniveau zu halten – trotz sofortiger Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8 auf 6 Prozent. Dieser Rentenzuschlag wird mit einem Lohnbeitrag von 0.5 Prozent auf allen Löhnen bis rund 850‘000 Franken/Jahr finanziert und pro Kopf an alle künftigen BVG-RentnerInnen ausbezahlt. Dadurch erhalten tiefe Einkommen und Teilzeitbeschäftigte, die heute in der 2. Säule massiv schlechter gestellt sind, mit dem Reformvorschlag umgehend höhere PK-Renten. Personen mit höheren Einkommen beteiligen sich mit ca. einem Drittel an diesen Rentenverbesserungen. Wer einen Lohn von 50‘000 Fr. hat, zahlt rund 250 Fr. p.a. um nachher jährlich rund 1200 bis 1500 Fr. mehr Rente zu haben – unabhängig von der Höhe des Alterskapitals. Das stärkt den Solidaritätsgedanken in der 2. Säule und verbessert zudem das Preis-Leistungsverhältnis des BVG, was im heutigen Tiefzinsumfeld besonders wichtig ist.</p><p>Der Vorschlag sieht auch Änderungen vor bei den von Arbeitnehmenden geleisteten Beiträgen an die 2. Säule. Einerseits wird der Koordinationsabzug halbiert. Dies führt langfristig zu besseren Renten für Teilzeitarbeitende und ist damit insbesondere für Frauen von zentraler Bedeutung. Es ist aber auch ein Schritt, der mit höheren Lohnabgaben verbunden ist. Weiter führt der Vorschlag eine Glättung der Lohnbeitragssätze zwischen den jungen und den älteren Arbeitnehmenden ein. Ab Alter 45 sollen die BVG-Beiträge nicht mehr steigen. Dies trägt den Bedenken Rechnung, dass die höheren Altersgutschriften die beruflichen Chancen der älteren Arbeitnehmenden verringern.</p><h3>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</h3><p>&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" style="border-collapse:collapse; width:453.35pt" class="contenttable"><caption>Das Verhandlungsergebnis auf einen Blick</caption><thead><tr><th scope="col" style="width:119.85pt"><p>&nbsp;</p></th><th scope="col" style="width:99.65pt"><p><strong>Geltende Ordnung</strong></p></th><th scope="col" style="width:233.85pt"><p><strong>Sozialpartnerkompromiss</strong></p></th></tr></thead><tbody><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Eintrittsschwelle</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>21‘330</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Koordinationsabzug</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>24‘885</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>12’443</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>MuwS</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>6.8 %</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.0%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Altersgutschriften</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 21-24</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 25-34</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>7%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 35-44</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>10%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>9%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 45-54</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>15%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; 55-Referenzalter</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>18%</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>14%</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p><strong>Rentenzuschlag</strong></p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>1.-5. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>200 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>6.-10. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>150 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>11.-15. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>100 Franken / Monat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>ab 16. Jahrgang</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Fixierung der Höhe pro Kalenderjahr durch den Bundesrat</p><p>&nbsp;</p></td></tr><tr><td style="border-color:black; border-style:solid; border-top:none; border-width:1.0pt; vertical-align:top; width:119.85pt"><p>&nbsp;</p><p>Finanzierung</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:99.65pt"><p>&nbsp;</p><p>-</p><p>&nbsp;</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; vertical-align:top; width:233.85pt"><p>&nbsp;</p><p>0,5% (auf den AHV-pflichtigen Einkommen)</p><p>&nbsp;</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>Der SGB hat die Auswirkungen des Kompromissmodells auf die Rentenhöhe und die Lohnbeiträge der einzelnen Lohnklassen im BVG-Obligatorium untersucht. Diese Modellrechnungen bestätigen, dass das Leistungsniveau gehalten wird. Zur Erstellung von individuellen Rentenprognosen sind sie hingegen wenig geeignet, weil sie individuelle Lohnentwicklungen nicht berücksichtigen und in BVG-Simulationen übliche konservative Annahmen zu Zins- und Lohnentwicklungen tendenziell zu einer Unterschätzung der Renten führen.</p><p>Viele Versicherte der beruflichen Vorsorge haben ausserdem überobligatorische Lösungen (rund 85 % aller Versicherten haben überobligatorische Versicherungsanteile). So gibt es heute Detailhandelsangestellte oder Gesundheitsfachleute (FAGE) im Überobligatorium, welche keinen oder einen tieferen Koordinationsabzug haben. Gleichzeitig finden sich in denselben Berufen aber auch zahlreiche Angestellte, welche nur BVG-obligatorisch versichert sind. Im genannten Fall des Überobligatoriums sind die Auswirkungen des Kompromissvorschlags schwerer abzuschätzen. Insbesondere Teilzeitbeschäftigte werden aber einen grösseren obligatorischen Anteil in der 2. Säule haben. Sie werden deshalb durch den neuen gesetzlichen Rahmen besser geschützt.</p><h3>Wie geht es weiter?</h3><p>Die Verfassung setzt in Sachen Vorsorge klare Ziele. An diesen orientiert sich der SGB: die Renten aus AHV und zweiter Säule sollen die «Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» ermöglichen. An diesen Zielen orientiert sich der SGB. Er hat stets darauf aufmerksam gemacht, dass kein Spielraum für eine Senkung der Renten besteht und dass das Umlageverfahren stärker gewichtet werden muss. Vor diesem Hintergrund wird sich der SGB für das Sozialpartnermodell fürs BVG einsetzen. Die berufliche Vorsorge ist eine paritätisch geführte Sozialversicherung. Es ist deshalb ein starkes Zeichen, wenn die Sozialpartner sich auf eine Lösung für die gesetzlichen Mindestparameter einigen. Der Bundesrat hat signalisiert, dass er einen Gesetzgebungsprozess beginnen will, der das Verhandlungsergebnis als Reformvorschlag übernimmt. Die ersten Reaktionen der Parteien, aber auch der Branche deuten darauf hin, dass der Kompromiss als mehrheitsfähig eingeschätzt wird. Es drohen aber – nicht nur von Seiten des Gewerbeverbands und der SVP – aggressive Attacken, vor allem auf die Umlagekomponente. Sollte der Kompromiss aufgeschnürt werden, wird der SGB auch seine Unterstützung zum Modell in Frage stellen müssen.</p><p>Auch kann das Ergebnis der Verhandlungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die 2. Säule auch geprägt ist durch Geldabflüsse in Milliardenhöhe an Versicherer, Vermögensverwalter und Broker. Der SGB wird sich deshalb auch in Zukunft vehement für stärkere Gewinneinschränkungen, adäquate Risikoprämien, Transparenz in Bezug auf die Verwaltungskosten und einheitliche, verständliche Vorsorgeausweise in der beruflichen Vorsorge einsetzen. Und er wird weiterhin unbeirrt auf einer Stärkung der AHV bestehen – dem wichtigsten Sozialwerk der Schweiz und eine der grössten Errungenschaften der Gewerkschaftsbewegung.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/d/csm_Mann-Frau-50plus_Beratungsgespraech-freundlich_iStock-AlexRaths_9d81410ef3.jpg" length="140984" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6109</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2019 14:59:11 +0200</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Entlassung: Unterstützung für Mickaël Béday</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-entlassung-unterstuetzung-fuer-mickael-beday</link><description>Über 100 Demonstrierende fordern Wiedereinstellung des Gewerkschaftsdelegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mehr als 100 Personen haben heute Montag in Le Lieu im Vallée de Joux (VD) vor dem Uhrenunternehmen Dubois Dépraz die Wiedereinstellung des vor zwei Wochen unter fadenscheinigen Gründen entlassenen Gewerkschaftsdelegierten Mickaël Béday gefordert. An der Kundgebung nahm auch SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard teil. «Alle beschwören die Sozialpartnerschaft», so Maillard, «aber ohne echte Beteiligung der Arbeitnehmenden, oder wenn diese gar Angst vor einer Entlassung haben müssen, sobald sie sich engagieren, verliert die Sozialpartnerschaft ihren Sinn».
</p><p>Béday war am 24. Juni wegen zweier angeblicher Nachlässigkeiten entlassen worden. Vorher wurde er jedoch wiederholt wegen seines gewerkschaftlichen Engagements vom Unternehmen kritisiert. Für die Gewerkschaft Unia und die Demonstrierenden ist klar, dass es Dubois Dépraz darum ging, einen Vorwand zu finden, um einen unbequemen Arbeitnehmendenvertreter loszuwerden. Entsprechend fordern sie, dass Béday an seinen Arbeitsplatz zurückkehren und seine Funktion als Gewerkschaftsdelegierter weiter ausüben kann.
</p><p>Der aktuelle Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig ein wirksamer Kündigungsschutz von Arbeitnehmenden-VertreterInnen und aktiven GewerkschafterInnen wäre – und wie ungenügend dieser in der Schweiz leider immer noch ist. Die Schweiz war deshalb im Vorfeld der diesjährigen Konferenz der UNO-Arbeitsorganisation ILO auf einer schwarzen Liste von Ländern gelandet, die gegen ILO-Konventionen verstossen. Dies ausgerechnet im 100. Jahr des Bestehens der ILO, anlässlich dessen die Konferenz vom Schweizer Botschafter Jean-Jacques Elmiger präsidiert wurde.
</p><p>Immerhin hat Bundesrat Guy Parmelin inzwischen den Willen gezeigt, den Schutz vor missbräuchlicher Kündigung von gewerkschaftlich aktiven Arbeitnehmenden endlich zu verbessern. Er will neu unter Einbezug der Experten der ILO eine Mediation zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften durchführen. Aufgrund dieses Vorschlags hatte der SGB zugestimmt, die Schweiz von erwähnter schwarzer Liste zu streichen. Nun sollen innert zwölf Monaten Lösungsvorschläge vorliegen, mit denen der Kündigungsschutz endlich auf das von den ILO-Konventionen geforderte Niveau gehoben werden kann.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6107</guid><pubDate>Fri, 05 Jul 2019 15:04:46 +0200</pubDate><title>Internationale Zusammenarbeit: Die soziale Dimension stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/internationale-zusammenarbeit-die-soziale-dimension-staerken</link><description>Keine Abkehr von bewährten Zielen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Drei Milliarden Franken gibt die Schweiz jedes Jahr für internationale Zusammenarbeit aus - auch wenn das nicht genug ist, so ist es doch viel Geld. Umso wichtiger, dass diese Mittel vernünftig eingesetzt werden. Im Moment geht's in die falsche Richtung.</p><p>Die Bundesverfassung verpflichtet die Schweiz im Rahmen der Internationalen Zusammenarbeit zur "Linderung von Not und Armut in der Welt" beizutragen. Nun hat Bundesrat Ignazio Cassis die Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 in die Vernehmlassung geschickt. Sie wurde medial breit diskutiert. Hohe Wellen geworfen haben insbesondere der in der Strategie verankerten Schwerpunkt eines "besseren Migrationsmanagements" sowie das neue Kriterium der Berücksichtigung von "Schweizer Interessen".
</p><p>Auch der SGB kritisiert diesen geplanten Paradigmenwechsel scharf: Grundlage der internationalen Zusammenarbeit muss weiterhin die Orientierung an den Werten der Solidarität und der Universalität sein und kein effekthascherisches "Switzerland first". Besonders die kurzfristige Zielsetzung einer Eindämmung der Migration ist hier fehl am Platz: Zwar kann intelligente Entwicklungszusammenarbeit in der Tat Alternativen zur Auswanderung schaffen, dies allerdings in einem langfristigen Zeithorizont und keineswegs losgelöst von anderen Einflüssen, wie etwa der zunehmenden Bedeutung des Klimawandels als Fluchtursache.
</p><p>Davon abgesehen gilt es aber auch nüchtern festzustellen, dass Migration - zumindest finanziell gesehen - für die Betroffenen mindestens ebenso viele Möglichkeiten bietet wie eine erfolgreiche Bekämpfung ihrer Ursachen: Weltweit werden von MigrantInnen jährlich über 400 Milliarden Dollar in ihre Herkunftsländer überwiesen. Diese Summe ist mehr als dreimal so hoch ist wie die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe und macht damit für viele Entwicklungsländer einen substanziellen Teil ihrer Einnahmen aus.
</p><h3>Menschenwürdige Arbeit</h3><p>Im Sinne der massgeblich von der Schweiz mitgestalteten UNO-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung fordert der SGB eine deutliche Stärkung der sozialen Dimension in der internationalen Zusammenarbeit. Innerhalb der Agenda 2030 ist aus Sicht der Arbeitnehmenden das achte Nachhaltigkeitsziel absolut zentral. Dieses fordert, mit klaren Kriterien versehen, "menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer".
</p><p>Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) kam allerdings in ihrem letzten Jahresausblick zum ernüchternden Schluss, dass es "beim derzeitigen Tempo der Verbesserung sehr unwahrscheinlich" ist, dass dieses Ziel bis 2030 erreicht wird. Umso wichtiger ist es, auch die Internationale Zusammenarbeit verstärkt darauf auszurichten. Cassis' Strategie bleibt mit ihrem Bekenntnis "zur Erschliessung von Märkten und zur Schaffung von Arbeitsplätzen" allerdings klar dahinter zurück, denn sie lässt die zentralen Dimensionen der Qualität und des nachhaltigen Bestehens von Arbeitsplätzen aussen vor.
</p><h3>Keine Abschwächungen bei der Gleichstellung</h3><p>Weiter kritisieren die Gewerkschaften, dass die Gleichstellung der Geschlechter wesentlich an Gewicht verlieren soll: In der Botschaft 2017-2020 war Gleichstellung zu Recht noch eines von nur zwei übergreifenden Themen. "Der Abbau von geschlechterspezifischer Diskriminierung ist sowohl Ziel als auch Voraussetzung für Entwicklung", hiess es dort. Neu wird Gleichstellung nur noch als Teil der Rechtsstaatlichkeit in den Zielsetzungen erwähnt. Gerade vor dem Hintergrund, dass gemäss UNO die Frauen weltweit immer noch dreimal so viel unbezahlte Haus- und Pflegearbeit leisten wie die Männer, ist dies unverständlich. Oder, dass heute weltweit jedes fünfte Mädchen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren sexuelle Gewalt erleidet - um nur zwei Fakten zu nennen.
</p><h3>Endlich Politikkohärenz</h3><p>Die internationale Zusammenarbeit darf nicht isoliert betrachtet werden. Wenn die Entwicklungszusammenarbeit mit der linken Hand mühsam die negativen Auswirkungen eindämmen muss, welche die rechte Hand mit einer nicht nachhaltigen Handels-, Steuer-, Umwelt- und Agrarpolitik in den Förderländern überhaupt erst angerichtet hat, dann ist unter dem Strich nichts gewonnen.
</p><p>Doch genauso ist es bisweilen: Die Schweiz liegt beispielsweise im "Commitment to Development Index" auf Rang 21 von 27 betrachteten Industrieländern. Zu dieser schlechten Platzierung tragen etwa die Umweltpolitik (hoher Export von Umwelt- und Luftverschmutzung in die Entwicklungsländer), die Landwirtschaftspolitik (hohe Importzölle für Agrarprodukte) oder die Finanzpolitik (weiterhin vorhandene Steuerschlupflöcher sowie das Bankgeheimnis) bei. Die OECD hat die Schweiz deshalb bereits wiederholt aufgefordert, die "Politikkohärenz für nachhaltige Entwicklung zu stärken" sowie negative Auswirkungen ihrer Innenpolitik auf Entwicklungsländer zu identifizieren und konsequent zu eliminieren. Diese Optik fehlt allerdings in der präsentierten Strategie weitgehend. </p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6083</guid><pubDate>Tue, 11 Jun 2019 15:36:07 +0200</pubDate><title>Nur zaghafte Verbesserungsvorschläge des Bundesrats</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nur-zaghafte-verbesserungsvorschlaege-des-bundesrats</link><description>Das Parlament muss bei der Angehörigenbetreuung nachbessern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Oft betreuen Angehörige pflegebedürftige oder betagte Menschen. Die ist nur schwer mit Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Der Bundesrat schickt Verbesserungsvorschläge ins Parlament. Die Stoßrichtung stimmt, aber das Parlament muss nachbessern.</p><p>Mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung schlägt der Bundesrat dringend nötige Verbesserungen vor. Denn oft sind es Angehörige, in der Mehrheit der Fälle Frauen, die die Betreuung von betagten oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern übernehmen. Die Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB, dass Dienstleistungen in Pflege und Betreuung im Bedarfsfall allen Menschen bezahlbar und in guter Qualität zugänglich sein müssen, ist noch lange nicht erfüllt. Die öffentliche Hand muss hier sehr viel mehr Verantwortung übernehmen. Also springen Schwiegertöchter, Partnerinnen, Schwestern ein, wenn jemand in ihrem Umfeld auf Pflege und Betreuung angewiesen ist - häufig auf Kosten des eigenen Erwerbseinkommens. Für diese Menschen braucht es dringend Unterstützung, damit ihnen ihr Einsatz weder gesundheitlich noch finanziell zum Nachteil wird.</p><p>Nachdem die Vorlage in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst wurde, schickt der Bundesrat sie nun an das Parlament. Konkret schlägt er vor, dass nicht nur Eltern von minderjährigen Kindern, sondern alle Arbeitnehmenden kurzzeitig der Arbeit fernbleiben dürfen, ohne auf den Lohn verzichten zu müssen, wenn Angehörige erkranken. Allerdings sind die vom Bundesrat vorgesehenen 3 Tage pro Ereignis zu kurz und die jährliche Obergrenze von 10 Tagen ist ein unnötiger Bückling vor den Arbeitgeberverbänden, die die Vorlage in der Vernehmlassung abgelehnt haben.</p><p>Weiter will der Bundesrat, dass Eltern von schwer erkrankten oder verunfallten Kindern bis zu 14 Wochen bezahlt beurlaubt werden können. Dies ist eine große Erleichterung für betroffene Familien, auch wenn die 14 Wochen in vielen Fällen nicht ausreichen werden. Der SGB begrüßt auch, dass dieser Urlaub auf Anregung aus der Vernehmlassung auch tageweise bezogen werden kann. Der flexible Bezugsmodus ermöglicht es Eltern, die Urlaubstage über die - zu kurze - Rahmenfrist von 18 Monaten besser zu verteilen. Sehr stossend ist, dass ein Kündigungsschutz nur über 6 Monate besteht, und nicht über die 18 Monate der Rahmenfrist. Dies muss dringend korrigiert werden. Leider verzichtet der Bundesrat auf längere Urlaube für die Betreuung erwachsener Angehöriger. So werden weiterhin gerade ältere Arbeitnehmende aus dem Berufsleben gedrängt werden, weil sie Verantwortung für ihre betagten Eltern übernehmen müssen.</p><p>Die dritte Verbesserung, über die das Parlament befinden wird, betrifft die AHV-Betreuungsgutschriften: Neu ist auch anspruchsberechtigt, wer Angehörige mit bloss kleiner (bisher mittlere) Hilflosigkeit betreut und wer zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner schaut - Ehe oder Verwandtschaft sind nicht mehr Pflicht. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um das Armutsrisiko von betreuenden Angehörigen zu senken. Unverständlich ist dagegen, dass der Bundesrat die vom SGB in die Vernehmlassung eingebrachten Verbesserungen nicht aufnimmt: Der Verzicht darauf, die eingetragene Partnerschaft gleichberechtigt neben der Ehe aufzuführen, wird der gesellschaftlichen Realität nicht gerecht, dies muss dringend korrigiert werden. Und die Definition von Lebenspartnerschaft als Führung eines gemeinsamen Haushaltes während mindestens 5 Jahren ist extrem rigide. Der SGB ist der Ansicht, dass 2 Jahre und/oder ein gemeinsames Kind längstens reichen, um eine Lebenspartnerschaft zu bestätigen.</p><p>Der SGB appelliert an National- und Ständerat, dass sie diese wichtigen Verbesserungen rasch beschliessen und nötige Korrekturen an der Bundesratsvorlage vornehmen. Denn wer Verantwortung für das Wohlergehen anderer übernimmt, verdient, dass Staat und Gesellschaft auch für sein Wohlergehen Verantwortung übernehmen. Die Politik ist in der Pflicht, dies umzusetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6071</guid><pubDate>Tue, 04 Jun 2019 11:00:16 +0200</pubDate><title>Whistleblowing: Lieber keine Revision als diese überkomplexe Scheinlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/whistleblowing-lieber-keine-revision-als-diese-ueberkomplexe-scheinloesung</link><description>Der SGB zum nationalrätlichen Nein zur Whistleblowing-Vorlage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bereits zum zweiten Mal hat am Montag der Nationalrat eine Vorlage zum Schutz von Whistleblowern abgelehnt - zu Recht, findet der SGB.</p><p>Schliesslich gilt: "Gut gemeint ist nicht immer gut beraten", wie es die Zürcher SP-Nationalrätin Min Li Marti auf den Punkt brachte, nicht ohne anzufügen, dass ein schickliches Begräbnis besser sei, als die Annahme dieser Vorlage. Ein genauerer Blick zeigt, weshalb diese Vorlage keine Mehrheit und auch nicht die Zustimmung der Gewerkschaften finden konnte. Die Revision hatte als Auftrag zwei Punkte:</p><ul><li>Besserer Schutz von WhistleblowerInnen</li><li>Mehr Rechtssicherheit</li></ul><p>Beide Ziele wurden verfehlt, ja, ins Gegenteil verkehrt.
</p><p>WhistleblowerInnen wären durch die vorliegende Revision nicht geschützt worden, und zwar aus einem grundlegenden, angesichts der Mehrheiten im Parlament nicht zu korrigierendem Grund: statt ihren Schutz konzise und systemisch korrekt zu regeln, z. B. beim Kündigungsschutz im OR (ab Art. 336) oder in einem eigenen Gesetz (z. B. als Rahmengesetzgebung oder im Rahmen der Aktienrechtsrevision, um nach juristischer Person zu differenzieren), wurde uns eine "Lösung" präsentiert, die den "Schutz" für WhisteblowerInnen bei unter den Sorgfalts- und Treuepflichten der Arbeitnehmenden verankert (Art. 321a OR)! So wird der Schutz in sein Gegenteil verkehrt: die Pflicht des Arbeitnehmenden, sich bei einer allfälligen Meldung an eine wahnsinnig komplexe Kaskade zu halten.
</p><p>Gleichzeitig wurde die ganze, zentrale Frage des Kündigungsschutzes von Anfang an schlicht übergangen. Auch wenn man also als Whistleblower alles richtig gemacht hätte, so hätte einem ein Gericht wegen missbräuchlicher Kündigung eine Entschädigung von maximal 6 Monatslöhnen zusprechen können, wobei eine Studie zeigt, dass die Entschädigung in der Praxis eher bei 2-3 Monatslöhnen liegt.
</p><p>Den Job aber wäre man trotzdem los gewesen. Das kann man keinen Schutz nennen. Das sagt auch die Internationale Arbeitsorganisation ILO: Sie hat die Schweiz wegen fehlendem Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen auf eine schwarze Liste gesetzt.
</p><p>Bliebt die Frage der Rechtssicherheit. In der Form war das Projekt zu kompliziert und zu technisch. Die Formulierung der sage und schreibe 7 Artikel mit zahlreichen Absätzen und Buchstaben ist ganz atypisch in der Systematik des OR: Dieses Gesetz sollte in klarer und unkomplizierter Sprache geschrieben werden, so dass es jedeR verstehen kann. Das war hier nicht der Fall. Selbst wer sich die Mühe macht, den Text mehrmals zu lesen wird ihn nicht verstehen - auch JuristInnen haben Mühe damit. Ein Laie, sei dies eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitnehmer, hätten sich ohne die teure Hilfe eines Anwaltes bzw. einer Juristin nicht zurechtfinden können. Sogar die Bundesverwaltung selbst musste sich für die Präsentation in der Rechtskommission des Nationalrats ein Diagramm zeichnen, um das vorgeschlagene System verstehen und darlegen zu können!
</p><p>Diese Vorlage hätte die Arbeitnehmenden entmündigt: Sie hätten kaum nicht mehr mit den Behörden reden dürfen, ganz zu schweigen von den Medien oder anderen "Dritten". Aus der Vorlage "zum Schutz" von WhistleblowerInnen wurde so eine, die ihnen einen Maulkorb angelegt und Arbeitgeber statt die Arbeitnehmenden geschützt hätte.
</p><p>Die Hearings und Gespräche mit einer spezialisierten Rechtsanwältin, der Universität St. Gallen, der ILO sowie den Gewerkschaften haben gezeigt, dass niemand mit dieser Reform zufrieden war und sie alle gar als Rückschritt im Vergleich zum Status Quo einstuften. Weniger Rechtssicherheit, mehr Konflikte am Arbeitsplatz und vor den Gerichten, weniger einzelfallgerechte Lösungen. Der Status Quo mit der aktuellen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichts ist zu bevorzugen, aus diesem Grunde war der Entscheid, den vorliegenden untauglichen Entwurf abzulehnen richtig. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6068</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 12:02:00 +0200</pubDate><title>BöB: Arbeitnehmende schützen! Keinen Konflikt mit der EU provozieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/boeb-arbeitnehmende-schuetzen-keinen-konflikt-mit-der-eu-provozieren</link><description>Der Ständerat muss beim Beschaffungswesen Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für Arbeitnehmende in der Schweiz. Ein schlecht verfasstes BöB könnte Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Ausserdem birgt es Konfliktpotential mit der EU.</p><p class="lead">Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. Hier muss der Ständerat dringend handeln.</p><h3>Leistungsortprinzip: Arbeitnehmende in der Schweiz vor Dumping schützen!</h3><p>Bei den Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einhalten muss, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten die Bedingungen am Firmensitz oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Eine Tessiner Firma müsste beim Leistungsortsprinzip für einen Auftrag in Zürich Zürcher Löhne bezahlen, beim Herkunftsortsprinzip könnte sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Damit wären Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen anstreben. Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen.</p><p>Das Leistungsortsprinzip ist also zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es verhindert, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen ausführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. Aus unverständlichen Gründen hat auch die Ständeratskommission entgegen ihrer früheren Meinung nun plötzlich mit Stichentscheid das Leistungsprinzip gekippt. Das Plenum muss dies wieder korrigieren.</p><p>Würden in der Privatwirtschaft ortsübliche Löhne und Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht, wäre dies unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung diesen Prinzipienwechsel abgelehnt.</p><h3>Subunternehmerketten beschränken</h3><p>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt.</p><p>Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird.</p><h3>GAV-Konformität bescheinigen lassen</h3><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird.</p><h3>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der Publica</h3><p>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).</p><h3>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</h3><p>Hingegen müssen die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB unterstellt werden. Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind. Damit wird eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht.</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur noch an Unternehmen gehen, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit Syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6067</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 11:14:34 +0200</pubDate><title>Die Schweiz braucht mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-schweiz-braucht-mindestens-vier-wochen-vaterschaftsurlaub</link><description>Der Ständerat darf in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vier oder zwei Wochen Vaterschaftsurlaub: Der Ständerat hat's in der Hand. Klar ist: Will die Schweiz in der Familienpolitik nicht den Anschluss verpassen, muss sie Kinder von der Frauen- endlich zur Elternsache machen.</p><p>Noch sind Kinder in der Schweiz in erster Linie Frauensache. Sind sie krank, bleibt die Mutter zu Hause. Fällt der Babysitter aus oder der Vater kann kurzfristig seinen Papitag nicht wahrnehmen, die Mutter organisiert Ersatz. Und in den meisten Familien arbeiten die Väter Vollzeit und die Mütter Teilzeit oder nur unbezahlt.</p><p>Das hat Folgen: Die Mütter fehlen als Fachkräfte im Arbeitsmarkt. Und wenn sie arbeiten, verdienen sie weniger, weil sie weniger gut bezahlte Posten bekommen. Im Alter reicht dann die Rente nirgendwo hin -schon die Scheidung ist in solchen Konstellationen ein Armutsrisiko. Und Väter riskieren dann, vom Feierabend- zum alle-zwei-Wochen-Papi zu werden. Kinder kötnnen auch Männersache sein, liesse man die Väter von Anfang an Verantwortung übernehmen.</p><p>Die Schweiz scheint das nicht wirklich zu wollen. Die EU und fast alle OECD-Länder geben Vätern von Anfang an die Möglichkeit, sich aktiv in die Betreuung der Kinder einzubringen. Vaterschaftsurlaub und Elternzeit ermöglichen ihnen, ab Geburt eine enge, eigenständige Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die Schweiz dagegen kennt weder einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub noch eine Elternzeit. Wir haben viel aufzuholen, damit Kinder nicht Frauensache bleiben. Die Initiative für den Vaterschaftsurlaub, die der Ständerat in der Sommersession behandeln wird, ist eine Chance dafür.</p><p>Natürlich gibt es firmenspezifische oder GAV-Regelungen, die Vätern mehr als den Tag zugestehen, der häufig noch nicht einmal reicht, um die ganze Geburt mitzuerleben. Aber das Recht auf eine angemessene Zeit mit dem neugeborenen Kind steht allen Vätern zu und nicht nur denjenigen, die das Glück haben, in einem familienfreundlichen Unternehmen zu arbeiten.</p><p>Auch der Bundesrat gesteht den Bedarf ein. Doch er will Massnahmen in der Kinderbetreuung den Vorzug geben und lehnt einen gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub ab. Es geht aber nicht um ein Entweder-oder: Es braucht einen Vaterschaftsurlaub und ein ausgebautes Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung, das Vätern und Müttern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.</p><p>Die Kosten sind seit jeher das Hauptargument gegen eine bessere Familienpolitik. Doch wir müssen Prioritäten setzen. Die öffentlichen Ausgaben für die vorschulische Kinderbetreuung sind schwieriger zu eruieren, da es in der Schweiz keine entsprechenden Berechnungen gibt. Die OECD geht aber davon aus, dass die öffentliche Hand in der Schweiz dafür jährlich weniger als 0,2 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausgibt - knapp 1.3 Milliarden Franken. Das ist nur etwa ein Viertel dessen, was der Bund jährlich für die Landesverteidigung ausgibt. Auch bei den Erwerbsausfallentschädigungen aus der EO sind die hypothetischen Ausgaben für einen Vaterschaftsurlaub nur etwa halb so hoch wie die jährlichen Dienstentschädigungen.</p><p>Der Ständerat muss die Prioritäten richtig setzen: Es ist wenig zukunftsgerichtet, bei der Familienpolitik zu sparen. Diese ist eine gesellschaftlich sinnvolle und wirtschaftlich lohnende Priorität, wie eine Vielzahl an Studien belegt. Der SGB fordert deshalb schon lange Lösungen, die weitergehen als das gesetzliche Minimum von 14 Wochen zu 80% bezahltem Mutterschaftsurlaub. Und es braucht einen Vaterschaftsurlaub. Wir erachten ein Minimum von 8 Wochen als angemessen, damit die Erholung von der Geburt und der Start als Familie gelingt. Im Anschluss an die geburtsbezogenen Urlaube wäre eine Elternzeit nach europäischem Vorbild sinnvoll, um die Eltern in der Organisation des Familienalltags zu entlasten.</p><p>Doch in dieser Sommersession geht es erstmal um die Minimallösung: Die Schweiz braucht den Vaterschaftsurlaub - und zwar die vollen vier Wochen gemäss Initiative und nicht bloss die Hälfte, die der Gegenvorschlag der Ständeratskommission vorsieht. Damit alle Väter unabhängig vom Arbeitgeber von Anfang an Teil der Familie sein, Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und die Mütter entlasten können. Damit Kinder nicht mehr Frauen-, sondern Elternsache sind.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Vater-stillt-Kleinkind_O_Lypa-iStock_6e3671e848.jpg" length="133364" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6066</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2019 10:30:52 +0200</pubDate><title>Sommersession: SGB lehnt Vorstösse zu Bundespersonal und Mietrecht ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sommersession-sgb-lehnt-vorstoesse-zu-bundespersonal-und-mietrecht-ab</link><description>Räte müssen SRG und Service public stärken und MieterInnen nicht schwächen</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Die SRG soll zurück zur dezentralen Programmproduktion - am 5. Juni im Ständerat</h3><p>Noch am Abend der erfolgreich überstandenen Abstimmung zur "No Billag"-Initiative hatte die SRG-Spitze bei den Mitarbeitenden für Irritation gesorgt: Statt sich für deren hohen Einsatz zu bedanken, kündigte sie ein Sparprogramm im Umfang von 100 Mio. Franken an. Gespart werden solle durch Effizienzsteigerung und Reinvestitionen, also bei den Immobilien und nicht beim Programmangebot, sagte Generaldirektor Gilles Marchand.</p><p>Seither sind die Beschlüsse vom SRG-Verwaltungsrat konkretisiert worden und man wundert sich: der grösste Teil der Informationssendungen der SRF-Radioredaktion wird an den Leutschenbach gezügelt, in Bern bleibt nur noch die Bundeshausredaktion. Die Produktionsfirma TPC wird in die SRG reintegriert und ebenfalls im Leutschenbach untergebracht, in der bisherigen Tiefgarage. Für deren Umbau und den neuen Newsroom im Leutschenbach wirft die SRG rund. 200 Mio. Franken auf. Auch in der Romandie will sich die SRG "konzentrieren" und zwar in Lausanne: der geplante Neubau "RTS-Campus" auf dem Gelände der EPFL wird mindestens 110 Mio. Franken kosten. Das Sparprogramm scheint demnach vor allem mittels massiven Investitionen in den Immobilienpark der SRG umgesetzt zu werden.</p><p>Der Freiburger CVP-Ständerat Beat Vonlanthen hat deshalb eine parlamentarische Initiative zu "Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion" (18.449) eingereicht, die in der Sommersession, am 5. Juni, im Ständerat behandelt wird. Allerdings ist der Vorstoss in der KVF des Ständerats mächtig abgestürzt. Dort ist man nämlich überzeugt, dass die SRG-Entscheide zukunftsfähig seien. Wieso eigentlich? Der SGB plädiert klar für Annahme der parlamentarischen Initiative.</p><h3>Das Bundespersonal weiterhin im Würgegriff? - am 13. Juni im Ständerat</h3><p>Die ParlamentarierInnen, die beim Bundesopersonal sparen wollen, nehmen mit einer Motion der Finanzkommission des Nationalrats einen erneuten Anlauf (18.4090). Diesmal soll es nun eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Stand des Voranschlags 2019 richten. Konkret würde dies bedeuten, dass künftig weder ein Zuwachs von Stellen noch aber auch nur schon ein Teuerungsausgleich möglich wären. Kein Problem, meinen die Motionäre, denn die Digitalisierung macht alles effizienter, deshalb kann man an einem Ort Personal abbauen und andernorts zubauen. Der sehr knappe Text der Motion lässt nicht auf spezifische Fachkenntnisse der Motionäre schliessen. Ob sie wirklich etwas von den Effekten technologischer Neuerungen in der Bundesverwaltung verstehen, weiss man nicht, aber eine Mehrheit im Nationalrat hat dieses Planspiel überzeugt. Es verheisst einmal mehr "sparen beim Personal" und das scheint immer richtig zu sein. Es ist nun am Ständerat, die Motion deutlich abzulehnen. Zeitgemässe Personalpolitik geht nämlich anders.</p><h3>Verheddert beim Mietrecht - der Nationalrat kann den Knoten am 20. Juni lösen</h3><p>Mit dem Mietrecht sind alle unzufrieden, aber aus verschiedensten Gründen. Nun hat die Rechtskommission des Ständerats eine Motion zur Revision der Regeln der Mietzinsgestaltung eingereicht, die insbesondere auf die Bereiche Nettorendite, Orts- und Quartierüblichkeit von Mietzinsen und Anfechtbarkeit von Anfangsmietzinsen fokussiert (18.4101). Der Bundesrat soll damit Vorschläge präsentieren, die gleichermassen fair gegenüber MieterInnen und VermieterInnen sind. Hinter diese Motion stellen sich der Ständerat und die Rechtskommission des Nationalrats. Doch in einem wesentlichen Punkt schert diese aus: sie will nämlich im Gegensatz zum Ständerat derweil die anderen Vorstösse, die sehr einseitig die Interessen der Immobilienlobby vertreten, nicht ruhen lassen, sondern diese gleichzeitig behandelt wissen. Es sind drei parlamentarische Initiativen der Nationalräte Feller und Nantermod: Mit der einen soll die zulässige Mietzinsrendite um bis zu 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegen dürfen (17.491). bei der zweiten (17.514) könnten Mietzinse nur noch bei Wohnungsmangel missbräuchlich und somit anfechtbar, und auch dann nur in persönlicher Zwangslage und sofern der Mietzins gegenüber der Vormiete erheblich erhöht wurde (17.515). Alles zusammen genommen eine Provokation, ein dreister Angriff auf die Rechte der MieterInnen.</p><p>Die drei Vorstösse wurden in der Rechtkommission des Nationalrats allerdings mit 12 zu 11 nur ganz knapp überwiesen. Die Hoffnung richtet sich nun darauf, dass der Nationalrat so weise wie der Ständerat entscheidet, die Ständeratsmotion annimmt und die drei übrigen Vorstösse ablehnt, damit der Bundesrat seine Arbeit machen kann.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6060</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:55:38 +0200</pubDate><title>100 Jahre Völkerrecht für die Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/100-jahre-voelkerrecht-fuer-die-arbeitnehmenden</link><description>Schweizer Gewerkschaftsdelegation an 100-Jahre-ILO-Feier</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die älteste UN-Organisation ILO feiert 2019 Geburtstag. Und die Schweiz feiert ganz besonders mit: nicht nur ist unser Land Signatarstaat seit 1919 sondern auch Gaststaat – denn die ILO hat ihren Sitz in Genf und ist dort die grösste UN-Arbeitgeberin der Stadt. Die Schweiz bewirbt sich dieses Jahr auch für das Präsidium der Arbeitskonferenz, wo es um sehr viel gehen wird.</p><p>Mit einem feierlichen Akt am 8. Mai in Genf unter Anwesenheit der Schweizer Sozialpartner und des SGB-Präsidenten Pierre-Yves Maillard, des UN-Generalsekretärs Antonio Guterres sowie von Bundesrat und Aussenminister Cassis wurde der ILO das 100-Jahr-Jubiläums-Geschenk der Schweiz übergeben: Ein Platz mit Bäumen. Auf dass die Grundrechte und das Soziale gerade in Zeiten der Globalisierung und Digitalisierung der Arbeitswelten immer wichtiger werden .</p><p>Die Schweiz machte der ILO nicht nur eine Piazza zum Geschenk: auch eine Briefmarke der Schweizer Post wurde präsentiert, welche den Tripartismus darstellt: die gleichberechtigte Arbeit von Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Staat, wenn es um die Gestaltung der Arbeitswelt geht, Hand in Hand.</p><p>Die Schweiz und die Eidgenössische Tripartite Kommission für Angelegenheiten der ILO haben auch eine Studie in Auftrag gegeben zum Tripartismus in Zeiten der Globalisierung. Fazit der Studie: es braucht mehr Rechte für Gewerkschaften und Arbeitnehmende sowie einen stärkeren Kampf gegen die digitale Schwarzarbeit auf Plattformen in Zeiten der Digitalisierung. Arbeitgeber wie UBER, die ihr Business-Modell und ihre astronomischen Gewinn-Versprechen den Aktionären gegenüber nur einhalten können, wenn sie Arbeitnehmende nicht versichern, keine Arbeitsverträge ausstellen und keine AHV-bezahlen haben keine Zukunft.</p><p>Mit der Kür kommt auch die Pflicht: die Schweiz engagiert sich sehr im Rahmen des ILO-Jubiläums. Umso wichtiger ist es nun, dass die Schweiz das Völkerrecht, die Grundrechte, welche von ILO statuiert werden, auch umsetzt. Das ist bis heute nicht der Fall - im Gegenteil: die ILO hat die Schweiz bereits 2004 den Kündigungsschutz gegen missbräuchliche Entlassungen in Art. 336a OR zu ändern. Die heute maximal möglichen mickrigen 6 Monatslöhne-Entschädigungen, die in der Realität häufig 2-3 Monatslöhne, sind nicht genug, um einen effektiven Schutz der Arbeitnehmende sicherzustellen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/3/csm_ILO-Jubilaeum_52a972768a.jpeg" length="272897" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6147</guid><pubDate>Fri, 24 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Für die Gleichstellung auch nach der Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auch-nach-der-pensionierung</link><description>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass die Gleichstellung der Frauen auch am Ende ihrer Erwerbskarriere weiterhin nicht garantiert ist. Über 40 Jahre nach Einführung des Drei-Säulen-Prinzips zur Sicherung des Lebensstandards im Alter erhalten sie immer noch deutlich tiefere Renten als Männer.</p><p>Viele Frauen beenden ihre Erwerbsarbeit, bevor sie das Pensionierungsalter 64 erreicht haben. Sechs Jahre vor dem Rentenalter sind noch drei Viertel der Frauen erwerbstätig oder auf Arbeitssuche. Mit 63 Jahren sind es nur noch 46.2 Prozent. Die allermeisten in einer Teilzeitanstellung. Wieso? Weil viele Frauen gesundheitlich nicht mehr der in der Lage sind, zu arbeiten. Körperlich und psychisch belastende Arbeitsbedingungen können auf die Dauer an die Substanz gehen. Ältere Frauen verlassen den Arbeitsmarkt aber nicht nur, weil sie selbst krank sind. Sondern auch, um kranke und pflegebedürftige Angehörige zu pflegen. Wenn die Eltern, die Schwiegereltern oder der Partner pflegebedürftig werden, ist es für viele Frauen immer noch selbstverständlich, ihre bezahlte Arbeit zu beenden oder einzuschränken, um unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit zu übernehmen. Viele Grossmütter übernehmen auch die Betreuung ihrer Enkelkinder und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Arbeit der jüngeren Frauen. 2012 betreute jede sechste Frau zwischen 55 und 64 Jahren regelmässig Kinder, die nicht im gleichen Haushalt leben. Grossmütter komplettieren das unzureichende Angebot an externen Betreuungsmöglichkeiten und können eine grosse Hilfe sein für Eltern mit unregelmässigen Arbeitszeiten oder wenn spontan eine Betreuungslücke gefüllt werden muss, weil z.B. jemand krank geworden ist.</p><p>Dieses Engagement der Frauen für die Haus- Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsarbeit wird in unserem System der Altersvorsorge nicht genügend anerkannt. Denn eine genügende Absicherung im Alter garantiert die auf drei Säulen basierende Altersvorsorgesystem nur, wenn fortwährend und in hinreichendem Umfang Sozialversicherungsbeiträge geleistet wurden.</p><p>Auch heute müssen die meisten Frauen im Alter auf die Rente aus der AHV setzen. Quasi alle Frauen erhalten eine AHV-Rente. Dank Erziehungs- und Betreuungsgutschriften, Ehegattensplitting sowie der Rentenformel sind die AHV-Renten der Frauen ähnlich hoch wie jene der Männer. Die AHV schafft so als einzige Sozialversicherung einen Ausgleich für die ungleiche Verteilung der unbezahlten Pflege- und Betreuungsarbeit zwischen Frauen und Männern. Das Problem der AHV: Mit den heutigen AHV-Altersrentenansätzen alleine ist die Existenz im Alter nur ungenügend gesichert.</p><p>Doch die berufliche Vorsorge hilft der Mehrheit der Frauen nicht weiter: Ein Drittel der pensionierten Frauen erhalten im Alter weder Rente noch Kapital aus der zweiten Säule. Und jene Frauen, die zwar über ein Pensionskassenanschluss verfügen, erhalten nur halb so hohe Renten wie die Männer. Eine neu ausbezahlte Altersrente aus der beruflichen Vorsorge betrug im Jahr 2017 für Frauen 1221 Franken, für Männer 2301 Franken.</p><p>Für die Frauen nimmt die AHV einen weitaus wichtigeren Stellenwert bei der Altersabsicherung ein. Deshalb ist es für uns klar: <strong>Anstatt das Rentenalter der Frauen anzugreifen, müssen endlich die AHV-Renten erhöht werden. Dafür streiken wir am 14. Juni!</strong></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6023</guid><pubDate>Wed, 15 May 2019 11:37:05 +0200</pubDate><title>Kantonsfinanzen: Investieren statt sparen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/kantonsfinanzen-investieren-statt-sparen</link><description>Zum Beispiel bei den Prämienverbilligungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur der Bund verzeichnet Rekordüberschüsse, auch die Kantone schwimmen im Geld. Nichts wäre nun schädlicher, als damit erneut den Steuerwettbewerb anzuheizen.</p><p>Dass sich Finanzminister Ueli Maurer fast schon aus Tradition verrechnet, ist nichts Neues: Nachdem er die Rechnung 2017 mit einem Überschuss von 2.8 Milliarden abschloss, weist die Rechnung 2018 gar 2.9 Milliarden Mehrertrag auf. Budgetiert waren jeweils deutliche Verluste. Die Taktik dabei ist durchsichtig: Die Verwaltung und den Service public zur Ausgabendisziplin zwingen, um danach die (vielleicht nicht ganz so) überraschenden Mehreinnahmen in den Schuldenabbau zu stecken.</p><h3>Unverständliche Taktik</h3><p>Besonders unverständlich ist diese Taktik allerdings in Zeiten von einerseits bereits rekordtiefen Schulden und andererseits Negativzinsen, die einen eigentlich am Schuldenmachen noch verdienen lassen würden! So hat auch der IWF in seinem kürzlich erschienenen <a href="https://www.imf.org/en/News/Articles/2019/04/01/mcs-040119-switzerland-staff-concluding-statement-of-2019-article-iv-mission" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Länderbericht </a>die Schweiz zum wiederholten Male dazu aufgefordert, die finanzpolitisch sehr restriktive Schuldenbremse zu lockern, um mit Mehrausgaben nicht nur die momentane Konjunkturschwäche zu überwinden, sondern auch den längerfristigen Investitionsrückstand aufzuholen.</p><p>Weniger traditionsbehaftet ist, dass sich das Bild bei den Jahresrechnungen der Kantone genau gleich präsentiert: Für das Jahr 2018 wurden kumulierte Überschüsse von mehr als 2.3 Milliarden präsentiert, während man zuvor insgesamt ebenfalls Verluste budgetiert hatte. Wer also meinte, die Kantone zeigten bei ihrer Finanzplanung ein besseres Händchen -– zum Beispiel weil sie kleiner und überschaubarer sind –, der täuschte sich.</p><p>Auch das ist allerdings nicht neu: Der SGB hat in seinen Analysen (<a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">zuletzt hier</a>) wiederholt aufgezeigt, dass die Kantone beim Budgetieren systematisch schwarzmalen und zudem ihr Nettovermögen tiefrechnen. Dabei ging es aber zumeist in erster Linie nicht darum, einen guten Vorwand zum Abwehren ausgabenpolitischer "Begehrlichkeiten" zu haben, sondern man wollte möglichst viel Pulver in der jeweils nächsten Schlacht des interkantonalen Steuersenkungswettbewerbs verschiessen können. Die Folge davon: Ein Sparprogramm jagte das nächste.</p><h3>Tiefe Schnitte in vielen Bereichen</h3><p>Die aggressive Sparpolitik hat tiefe Spuren hinterlassen: in den Sozial- und Gesundheitsausgaben (obwohl die Anzahl der Krankheits- und Pflegefälle aufgrund der Demografie eigentlich zunimmt!), im Bildungswesen (obwohl die Schülerzahlen wieder steigen!), in der öffentlichen Infrastruktur (obwohl die Bevölkerung auch insgesamt stetig wächst!) und in der öffentlichen Verwaltung (obwohl das Staatspersonal bereits jahrelang Nullrunden schlucken musste!). Dass das so nicht weitergehen kann, ist längst nicht nur den Gewerkschaften und der Linken klar: Im Kanton Obwalden kämpfen die vereinigten Bürgerlichen für Steuererhöhungen, nachdem sie diesen Kanton mit ihrer aggressiven Tiefsteuerstrategie zuvor fast in den Konkurs geritten haben. Gebremst wurden sie dabei zu Recht vom nationalen Finanzausgleich: Obwalden wurde vom Nehmer- zum Geberkanton und musste damit beginnen, Steuereinnahmen an den NFA abzuliefern. Steuereinnahmen, die er aber überhaupt erst wieder generieren muss – durch eine Korrektur der radikalen Steuersenkungen der Vergangenheit.</p><h3>Nichts für die kleinräumige Schweiz</h3><p>Abgesehen von der prinzipiellen Schädlichkeit des interkantonalen Steuerwettbewerbs, eignet sich die Schweiz dafür auch aufgrund ihrer gleichzeitig kleinräumigen und vielfältigen Struktur schlecht. Unsere Gebietseinheiten sind nicht 26 in sich geschlossene Wirtschaftsregionen, sondern vielmehr Pendlerkantone, Bergkantone, Wirtschaftszentren, "Innovations-Hotspots", Tourismusmagnete etc. Entsprechend unterschiedlich sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Möglichkeiten.</p><p>Wenn im deutschen Föderalismus von Standort- oder Steuerwettbewerb die Rede ist – um ein Gegenbeispiel zu nehmen –, dann handelt es sich bei den konkurrierende Einheiten immerhin um Bundesländer, die zum Teil flächen- und einwohnermässig grösser sind als die gesamte Schweiz. Baden-Württemberg (11 Mio. EinwohnerInnen), Bayern (13 Mio.) und Nordrhein-Westfalen (18 Mio.) sind ohne Zweifel eigenständige Wirtschafts- und Versorgungsregionen, die weder auf ein Kranken- noch auf ein Opernhaus im benachbarten Bundesland angewiesen sind oder dieses gemeinsam planen müssten.</p><p>Zurück zur Schweiz: Mit 2.3 Milliarden fehlt es den Kantonen im Moment also nicht an Geld. Entscheidend ist, dass dieses nicht für eine weitere Runde Steuersenkungswettbewerb eingesetzt wird. Doch unter dem Deckmantel der "Umsetzung der nationalen Steuervorlage" planen viele Kantone nichts anderes. Der SGB hat deshalb bereits im Herbst angekündigt, dass er sämtliche Referenden zu dahingehenden kantonalen Projekten unterstützen wird. In Bern hat das geklappt, in Basel leider nicht. Viele wichtige Entscheidungen werden noch folgen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6020</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:23:31 +0200</pubDate><title>Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesgericht-zementiert-diskriminierung-von-lgbti-arbeitnehmenden</link><description>Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf.</p><p>Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein".</p><p>In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Kaufmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009).</p><p>Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. Bei Transpersonen sind Diskriminierungen – ja gar Kündigungen – aufgrund ihrer Geschlechtsidentität sogar noch häufiger.</p><p>Die Verweigerungshaltung des Bundesgerichts, LGBTI-Arbeitnehmenden den für sie durch das GlG gewährten Rechtsschutz zu garantieren, wiegt daher schwer. Anscheinend braucht es nun politische Schritte für die Schaffung eines expliziten Verbots von Diskriminierung im Erwerbsleben aufgrund von sexueller Orientierung (LGB), Geschlechtsidentität (T) und Geschlechtsmerkmalen (I). Dieses würde sich einreihen in die vom Parlament im Rahmen des Strafgesetzes bereits beschlossene Ausweitung des Diskriminierungsverbots auf das Kriterium der sexuellen Orientierung (Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale blieben hier jedoch leider aussen vor).</p><p>Dieses Urteil macht deutlich, dass in der Schweiz nicht nur die Rechtsetzung, sondern auch die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Realität bzw. den Bedürfnissen von LGBTI-Personen immer noch deutlich hinterher hinkt. Im kürzlich wieder erschienen europäischen Ranking des internationalen LGBTI-Dachverbands zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBTI-Menschen verharrt die Schweiz denn auch auf dem 22. Rang (!) und liegt damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Handlungsbedarf besteht also genug!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/9/csm_Bundesgericht-Lausanne_wikimedia-Norbert_Aepli_cc-by_259e0325f1.jpg" length="308796" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-6145</guid><pubDate>Tue, 14 May 2019 15:00:00 +0200</pubDate><title>Weniger Lohn für gleichwertige Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-lohn-fuer-gleichwertige-arbeit</link><description>Bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich weiter mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass Frauen über 20 Jahren nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes für gleichwertige Arbeit immer noch „unerklärte“ 8.4 Prozent weniger verdienen als Männer – eine Lohndifferenz für die es keine Erklärung gibt und deshalb auf reiner Diskriminierung beruht. Dies widerspricht nicht nur dem Gleichstellungsgesetz, sondern auch der <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a8" target="_blank" rel="noreferrer">Bundesverfassung</a>. Denn diese sagt klipp und klar: „Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit“.
</p><p>Doch bürgerliche Politiker und Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen gegen verbindliche Massnahmen für die Lohngleichheit. Sie stehlen sich aus der Verantwortung und begründen die hartnäckige Lohndiskriminierung damit, dass Frauen halt eher Teilzeit arbeiten und weniger Arbeitserfahrung hätten als Männer. Und als Mütter seien sie wohl auch weniger leistungsbereit. Doch diese Erklärungen sind falsch.
</p><p>Schon<a href="https://static.halifax.co.uk/assets/pdf/media-centre/press-releases/2016-06-03-childrens-pocket-money-press-release.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"> Mädchen bekommen nämlich weniger Taschengeld als Buben</a>. Taschengeld hat nichts mit Leistung zu tun – und trotzdem wird Mädchen 12% weniger zugestanden. Vielleicht, weil sie zurückhaltender sind, weil sie weniger fordernd sind, halt einfach, weil sie Mädchen sind. 
</p><p>Auch jungen Frauen beim Berufseinstieg wird weniger zugestanden. Ihr Lohn ist im Schnitt<a href="http://www.nfp60.ch/SiteCollectionDocuments/nfp60_marti_zusammenfassung_projektergebnisse_lang.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"> 8 Prozent tiefer</a> als derjenige der Berufseinsteiger – der grösste Teil davon kann nicht durch objektive Faktoren erklärt werden. Beim Berufseinstieg ist die Berufserfahrung von Frauen und Männern gleich tief. Diese fällt also weg  als Grund für die Lohndifferenz. 
</p><p>Sehr viel wahrscheinlicher als Ursache sind stereotype Erwartungen an Frauen und Männer und ihre Arbeit. Unzählige <a href="https://boris.unibe.ch/69439/1/lohngerecht.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Studien</a> belegen nämlich, dass das Geschlecht unseres Gegenübers einen Einfluss darauf hat, wie wir dieses Gegenüber einschätzen: So gestehen Probandinnen und Probanden Frauen einen tieferen Lohn zu als Männern –  in identischen fiktiven Situationen. Das ist keine Mutterschaftsstrafe aufgrund von Teilzeitpensen und Karrierehindernissen – sehr wohl aber eine Frauenstrafe bei genau gleicher Leistung. Wie wohl auch die Frauenstrafe von 7% beim Berufseinstieg und die 8.4% unerklärter Lohnunterschied, die die Lohnstrukturerhebung über die Gesamtwirtschaft feststellt.
</p><p>Deshalb wollen wir, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz rasch umgesetzt wird und die Schweizer Unternehmen ihre Löhne auf Diskriminierungen analysieren müssen. Das allein reicht jedoch noch nicht. Der Bund muss Kontrollen in Betrieben machen und Arbeitgeber, die die Frauen beim Lohn diskriminieren, sanktionieren können. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6143</guid><pubDate>Tue, 30 Apr 2019 13:03:00 +0200</pubDate><title>Eine Lohnlücke von einem Fünftel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-lohnluecke-von-einem-fuenftel</link><description>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen.</description><content:encoded><![CDATA[<div class="elementor-element elementor-element-28a7e9fb elementor-widget elementor-widget-theme-post-content"><div class="elementor-widget-container"><p>Frauen haben viele Gründe, zu streiken. Einer davon ist, dass sie für ihre Erwerbsarbeit im Schnitt fast 20 Prozent weniger verdienen als die Männer. Fast die Hälfte dieses Unterschieds ist reine Lohndiskriminierung – dazu mehr im nächsten Newsletter. Die Lohndiskriminierung ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Denn auch hinter der sogenannt erklärten Lohndifferenz stecken Diskriminierungen. Die öffentliche Diskussion blendet diese aber oft aus. So ist es zwar einleuchtend, dass ein Abteilungsleiter mehr verdient als beispielsweise eine Teamleiterin in seiner Abteilung. Es handelt sich dabei richtigerweise nicht um LOHNdiskriminierung.
</p><p>Doch es lohnt sich zu fragen, weshalb er zum Abteilungsleiter aufgestiegen und sie Teamleiterin geblieben ist: Haben sich beide beworben, er ist jedoch erfahrener und besser qualifiziert? Hat sie sich vielleicht nach der obligatorischen Schule für eine „frauentypische“ Ausbildung entschieden oder hat der Arbeitgeber dem Kollegen mehr Weiterbildungen ermöglicht? Sind sie gleich qualifiziert, aber er hat zwei, drei Bier mehr mit dem Chef getrunken, während sie die Kinder von der Kita abgeholt hat? Oder traut der Chef ihm trotz gleicher Qualifikation einfach mehr zu als ihr – ein Bauchgefühl eben? Vielleicht hat sie sich aber auch nicht für die Abteilungsleitung beworben, weil sie nicht interessiert ist oder sich den Job nicht zutraut? Vielleicht, weil sie regelmässig zu ihrer pflegebedürftigen Mutter schaut und deshalb keine Kapazitäten hat?  
</p><p>Frauen haben schlechtere Jobaussichten, schlechtere Karrierechancen und schlechtere Löhne, weil sie im Job immer wieder auf Diskriminierungen treffen, die sie ausbremsen: Es sind die Nichteinstellungen oder Nichtbeförderungen von Frauen im sogenannt gebärfähigen Alter. Es sind die Kündigungen, die 10 Prozent der Arbeitnehmerinnen erhalten, wenn sie Mütter werden. Und es ist der Unwille der Arbeitgeber*innen und der bürgerlichen Politik, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die Energie und Zeit für die unbezahlte Care-Arbeit lassen. Und es sind dumme Sprüche und sexuelle Belästigungen, die Frauen klein machen und in die Ecke drängen.
</p><p>Diese Diskriminierungen führen dazu, dass Frauen im Tieflohnbereich  über- und bei den hohen Löhnen massiv untervertreten sind: 63 Prozent  der Stellen mit Löhnen unter 4000 Franken sind von Frauen besetzt, bei  den Stellen mit Löhnen über 16’000 Franken sind es bloss noch 18 Prozent  (<a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.7206413.html" target="_blank" rel="noreferrer">Lohnstrukturerhebung LSE 2016, BfS</a>).   Deshalb wollen wir, dass das Gleichstellungsgesetz kompromisslos  umgesetzt wird und Diskriminierungen im Erwerbsleben nicht mehr geduldet  sind. Wir wollen, dass Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Branchen mit  hohem Frauenanteil für faire Arbeitsbedingungen sorgen. Dafür streiken  wir am 14. Juni! </p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5980</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2019 15:12:30 +0200</pubDate><title>Für ein faires und soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-ein-faires-und-soziales-europa</link><description>Schweizer Delegation an europäischer Gewerkschaftsdemo</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Europäische Union und ihre Instanzen müssen die Interessen der Arbeitnehmenden ins Zentrum ihrer Politik stellen. Dies forderten über 8000 Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter mit einer farbigen, friedlichen und fröhlichen und kraftvollen Demonstration am 26. April in Brüssel. Zur Demonstration einen vor den Europawahlen aufgerufen hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB/ETUC). Dessen Generalsekretär Luca Visentini forderte alle EU-BürgerInnen dazu auf, bei diesen Wahlen «für Kandidaten und Parteien zu stimmen, die sich für ein faires Europa für Arbeitnehmende einsetzen werden».
</p><p>Gemeinsam mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Belgien, Italien, Frankreich, Spanien, Deutschland, Ungarn, Slowenien, Österreich und Estland forderte auch die aus der Schweiz angereiste Delegation ein besseres und sozialeres Europa, sozialen Fortschritt, bessere Löhne sowie bessere Arbeits- und Lebensbedingungen, kurz: Eine Politik, die nicht die Privilegierten, sondern die Mehrheit ins Zentrum stellt.
</p><p>Im Zentrum der Schweizer Forderungen stand logischerweise die Auseinandersetzung um das Rahmenankommen Schweiz-EU samt aller Angriffe auf Lohnschutz und flankierende Massnahmen. Mit der auf dem Fronttransparent gestellten Forderung «Löhne statt Grenzen schützen – für ein soziales Europa» stiess die Delegation aus der Schweiz auf Zustimmung und grosse Beachtung, sowohl bei den Gewerkschaftskolleginnen, als auch in den Medien.
</p><p>Entsprechend zufrieden zeigten sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus der Schweiz. Ihre Teilnahme aus einem nicht-EU-Land verstanden sie einerseits als einen Akt der Solidarität mit den Schwestergewerkschaften aus der EU. Andererseits ist für sie klar, dass die EU-Gesetze und -Richtlinien auch Arbeitnehmende in der Schweiz direkt betreffen, und zwar nicht nur beim Rahmenabkommen. Entsprechend zeigte sich die Schweizer Delegation auf einem Schild überzeugt: «Sozial statt national: So hat Europa Zukunft».</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6141</guid><pubDate>Wed, 17 Apr 2019 14:45:00 +0200</pubDate><title>Am Frauen*streik teilnehmen – was bedeutet das?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-frauen-streik-teilnehmen-was-bedeutet-das</link><description>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den ersten Frauenstreik 1991 stufte das damalige Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute im Seco aufgegangen) nicht als «Arbeitskonflikt» ein und erhob deshalb auch keine Statistiken über die Beteiligung an diesem Streik. Im Historischen Lexikon der Schweiz ist <a href="http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16528.php" target="_blank" rel="noreferrer">unter dem Schlagwort «Streik» nachzulesen</a>: «Unter Streik wird die kollektive Verweigerung von vertraglich vereinbarter abhängiger Arbeit zur Durchsetzung bestimmter Arbeitsbedingungen verstanden.» Im Artikel wird der Frauenstreik von 1991 mit keinem Wort erwähnt, nicht einmal im Abschnitt über «politische Streiks». Diese beiden Fälle zeigen, dass der Frauenstreik von 1991 in vielerlei Hinsicht den Rahmen dessen gesprengt hat, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird. Die Beschäftigung mit der Frage, was ein feministischer Streik bedeutet, hilft uns bei der Betrachtung der vielen möglichen und nötigen Arten, am 14. Juni 2019 zu streiken.
</p><p>Der Frauen*streik vom 14. Juni 2019 richtet sich ebenso an die  ArbeitgeberInnen wie an den Staat und die gesamte Gesellschaft. Wir  kämpfen dafür, dass die in der Verfassung garantierte Gleichheit endlich  in allen Bereichen unseres Lebens umgesetzt wird, also auch bei der  Arbeit. Wir fordern Lohn, Zeit und Respekt für die gesamte Arbeit, die  wir im Alltag verrichten und die immer noch weder wertgeschätzt noch  wahrgenommen wird. Eines der auffälligsten Elemente, die den Rahmen  dessen, was üblicherweise unter dem Begriff «Streik» verstanden wird,  sprengen, ist unserer Definition von «Arbeit». Neben der Lohnarbeit  beziehen sich unserer Forderungen auch auf die unbezahlte Arbeit.  Hausarbeit ist Arbeit. Kochen, waschen, putzen ist Arbeit. Sich um das  körperliche und geistige Wohl der Angehörigen zu kümmern, ist Arbeit. Um  zu einer wirklichen Gleichstellung zu gelangen, ist es daher  essentiell, diese unbezahlte Arbeit einzubeziehen und neu zu  organisieren. 
</p><p>Unserer Forderungen, die über den Streikbegriff, wie er von und für Männer definiert wird hinausgehen, sind eng mit dieser Definition von Arbeit verknüpft. Gewiss beziehen sie sich auf Löhne, Arbeitszeit, Gesamtarbeitsverträge und auf unsere Gewerkschaftsrechte. Aber wir erheben Anspruch auf mehr als das. Wir fordern das Ende sexueller Belästigung, das Ende jeglicher Behinderung, frei über unsere Fortpflanzung zu entscheiden<a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftn1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a> und Respekt. Für Lohnarbeit und unbezahlte Arbeit.
</p><p>Welche Schlüsse können wir daraus mit Blick auf den 14. Juni 2019  ziehen? Dass wir streiken werden, um unseren Forderungen Gehör zu  verschaffen. Indem wir unsere Definition von Arbeit und unsere  Forderungen geltend machen, eigenen wir uns dieses Kampfmittel an und  überschreiten die Grenzen einer restriktiven Definition von Streik, die  unserem Kampf nicht gerecht werden kann. Wir werden uns weigern, unsere  üblichen Pflichten zu erfüllen, ob sie nun bezahlt sind oder nicht.  Indem wir uns mit unseren Freundinnen, Nachbarinnen und Bekannten  organisieren, werden wir die Isolation unserer Hausarbeit durchbrechen.  Wir werden auch den Konsum bestreiken und für diesem Tag keine Termine  planen. Mit unseren Kolleginnen und mit Unterstützung der Gewerkschaften  organisieren wir uns an unseren Arbeitsplätzen zu gemeinsamen Aktionen.  Unser Streik wird viele Gesichter haben und die Aktionen vielfältig  sein. Zum Beispiel können wir an unserem Arbeitsplatz auftauchen, um 11  Uhr morgens eine verlängerte Pause einlegen, können Streikposten  einrichten, in den Bummelstreik treten, violette Foulards oder Badges  tragen, ein Streiklied singen, um 15.30 Uhr unsere Arbeitsplätze  verlassen … und vieles mehr. Jeder ihre eigene Vorgehensweise, die ihrer  Situation am besten entspricht, solidarisch miteinander. Gemeinsam  werden wir hinausgehen, den öffentlichen Raum in Beschlag nehmen und  demonstrieren.
</p><p>Und wer weiss … vielleicht wird 2019 das Jahr werden, in dem unsere werten Herren Statistiker und Historiker aufhören, uns aus ihren Berechnungen und Berichten zu tilgen. Und falls nicht, haben wir ausgezeichnete Statistikerinnen und Historikerinnen, die die Bedeutung dieses Streiks erfassen und unsere Geschichte schreiben können.
</p><p>&nbsp;</p><hr class="wp-block-separator"><p><a href="https://www.14juni.ch/2019/04/17/am-frauenstreik-teilnehmen-was-bedeutet-das/#_ftnref1" target="_blank" rel="noreferrer">[1]</a> Obwohl verboten, wird uns die Frage «Wollen Sie Kinder haben?» weiterhin in zahlreichen Bewerbungsgesprächen immer wieder gestellt. Dies ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie in der Arbeitswelt versucht wird, Kontrolle über unsere Fortpflanzung auszuüben.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6061</guid><pubDate>Mon, 15 Apr 2019 15:05:00 +0200</pubDate><title>Ein Minus von über 100 Milliarden Franken im Frauenportemonnaie﻿</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ein-minus-von-ueber-100-milliarden-franken-im-frauenportemonnaie</link><description>Die Einkommenslücke der Frauen in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen haben viele Gründe, um zu streiken. Einer davon ist, dass sie  in der Schweiz Ende Monat durchschnittlich 41.5% weniger im Portemonnaie  haben als die Männer. Die <a href="http://www.denknetz.ch/wp-content/uploads/2019/03/Einkommens_GGAU_Madoerin.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Ökonomin Mascha Madörin</a>  hat berechnet, dass den Frauen in der Schweiz wegen dieser  Einkommenslücke jährlich über 100 Milliarden Franken entgehen. Das ist  dreimal so viel, wie die Schweiz für die Bildung ausgibt, und ein  Drittel der Konsumausgaben von Privathaushalten. 
</p><p>Natürlich spielt bei der Einkommenslücke auch eine Rolle, dass Frauen  im Durchschnitt pro Arbeitsstunde weniger verdienen als die Männer –  dazu mehr im nächsten Newsletter. Aber eine noch grössere Rolle spielt,  dass Frauen viel häufiger als Männer gratis arbeiten. Die sogenannte  Care-Arbeit – die Kinderbetreuung, die Krankenpflege, der Haushalt, die  Begleitung von alten Menschen – gilt nach wie vor als Frauensache. Viele  Männer fühlen sich einfach nicht zuständig – oder ihre Arbeitgeber  lassen sie nicht Teilzeit arbeiten, damit sie sich mehr um ihre  Mitmenschen und den Haushalt kümmern könnten. Also übernehmen die  Frauen: Einen Teil davon als Care-Migrantinnen und  24-Stunden-Betreuerinnen in schlecht bezahlten, prekären  Anstellungsverhältnissen, den grossen Rest als Partnerinnen, Ehefrauen,  Mütter oder Schwiegertöchter unentgeltlich. In beiden Fällen geschieht  dies zulasten ihrer finanziellen Sicherheit und wirtschaftlichen  Unabhängigkeit. Diese «Gratisarbeit» ist eigentlich eine Steuer, die vor  allem Frauen zahlen, ohne dass sie eine Gegenleistung erwarten dürfen:  2016 leisteten Frauen gemäss <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb/unbezahlte-arbeit/satellitenkonto-haushaltsproduktion.assetdetail.4622498.html" target="_blank" rel="noreferrer">Bundesamt für Statistik</a>  unbezahlte Arbeit im Wert von 250 Milliarden Franken  –  die Männer im  Wert von 160 Milliarden Franken  – , ohne die die Gesellschaft nicht  funktionieren, ja nicht einmal überleben würde. 
</p><p>So sind zum Beispiel Kinder zentral für das Überleben der  Gesellschaft – und gleichzeitig ein Katalysator für die Einkommenslücke  zwischen den Geschlechtern: Ein <a href="https://www.henrikkleven.com/uploads/3/7/3/1/37310663/kleven-landais-sogaard_gender_feb2017.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Forschungsteam um Henrik Kleven</a>  hat aufgezeigt, dass die Frauen in Dänemark ab der Familiengründung  beim Lohn eine Mutterschaftsstrafe von gut einem Fünftel in Kauf nehmen  müssen, während sie bis dahin – anders als in der Schweiz  –  fast  gleich viel verdienen wie die Männer. Zwei Drittel dieser  Mutterschaftsstrafe sind Einkommensausfällen durch ein tiefes  Arbeitspensum oder totalen Verzicht auf Erwerbsarbeit geschuldet. Dieser  Befund ist wenig überraschend und gilt ähnlich auch für die Schweiz,  wie <a href="https://www.republik.ch/2018/12/17/die-mutterschaftsstrafe" target="_blank" rel="noreferrer">Lukas Tschan</a>  in einer Seminararbeit aufzeigt. Aber es wird deshalb nicht gerechter,  dass Frauen für die Familienarbeit die ganzen Einkommenseinbussen und  damit nach der Pensionierung auch viel tiefere Renten auf sich nehmen,  während Väter sogar mehr gegen Bezahlung arbeiten und entsprechend mehr  verdienen als kinderlose Männer. 
</p><p>Deshalb wollen wir, dass die öffentliche Hand in qualitativ gute, bezahlbare Care-Angebote mit fairen Arbeitsbedingungen und Löhnen investiert, damit Frauen weniger Gratisarbeit leisten müssen. Wir wollen einen Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Betreuungsurlaube, damit Männer mehr Verantwortung für die Care-Arbeit übernehmen. Und wir wollen eine Reduktion der Erwerbsarbeitszeit für alle, damit wir mehr Zeit für uns selber und unsere Mitmenschen haben. Dafür streiken wir am 14. Juni!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5967</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 15:11:11 +0200</pubDate><title>Für ein modernes, sichereres Waffenrecht und eine starke Schengen-Mitgliedschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-ein-modernes-sichereres-waffenrecht-und-eine-starke-schengen-mitgliedschaft</link><description>Sicherheit wird immer wichtiger: Ja zur Teilrevision des Waffengesetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Waffengewalt ist in den letzten Jahren vermehrt zum traurigen Alltag geworden – denken wir an die Anschläge auf die Pariser Zeitschrift "Charlie Hebdo" oder auf Moscheen in Christchurch. Darauf haben viele Länder mit einer Modernisierung es Waffenrechts reagiert, um die Beschaffung gewisser, besonders gefährlicher Waffen für potentielle TerroristInnen und Kriminelle schwieriger zu machen.
</p><p>Auch die EU: sie will mit einer neuen Waffenrichtlinie wesentliche Bestandteile halbautomatischer Waffen einzeln markieren, registrieren und damit rückverfolgbar machen. Die Schweiz will diese Richtlinie autonom ins eigene Recht übernehmen. Denn automatische und halbautomatische Waffen sind in den Waffenregistern der Kantone bis heute nur sehr lückenhaft registriert.
</p><h3>Schweizer Lösung sichert Verbleib im Schengen-Raum</h3><p>Bundesrat und Parlament setzen dabei auf eine massgeschneiderte Lösung à la Suisse, die der Schützen- und Schiesssport-Tradition unseres Landes Rechnung trägt, aber auch unser aller Sicherheit verbessert. Und die gleichzeitig so ausgestaltet ist, dass die Schweiz im für uns so wichtigen EU-Schengen-Sicherheitsraum verbleiben kann und so Tourismus und Wirtschaft weiterhin profitieren können. Über diese Teilrevision des Waffenrechts entscheiden die Stimmberechtigten am 19. Mai.
</p><h3>Um was geht es genau?</h3><p>Die meisten Anpassungen sind minimal und eher technischer Natur. Einzig wirkliche Neuerung ist ein kantonales Register, in dem halbautomatische Waffen eingetragen werden. Neu muss man entweder in einem Schützenverein sein oder mit absolvierten Kursen belegen können, dass man mit einer halbautomatischen Waffe umgehen kann, um gewissen Waffen besitzen zu dürfen. Konkret wird im Schweizer Waffengesetz folgendes geregelt:</p><ul><li>Sturmgewehre können wie heute nach dem Militärdienst übernommen werden, sofern die vollautomatische Funktion deaktiviert ist. </li><li>Im Schweizer Schiesssport können weiterhin auch halbautomatische Waffen mit grossem Magazin wie z. B. das Armee-Sturmgewehr verwendet werden.</li><li>Um halbautomatische Waffen besitzen oder kaufen zu können, braucht es auch weiterhin weder medizinische noch psychologische Tests.</li><li>Ein gibt kein zentrales Waffenregister, vorgesehen sind nur kantonale Register.</li><li>Jägerinnen und Jäger können ihre Waffen wie bisher verwenden.</li></ul><p>Wer bereits eine halbautomatische Waffe besitzt, muss diese innerhalb von drei Jahren dem kantonalen Waffenbüro melden - falls sie nicht schon registriert ist. Wer künftig eine erwerben will, muss nach fünf und nach zehn Jahren nachweisen, dass er damit regelmässig schiesst oder Mitglied eines Schützenvereins ist. Sammler müssen künftig nachweisen, dass sie solche Waffen sicher aufbewahren und ein Waffenverzeichnis führen.
</p><h3>Mehr Sicherheit mit wenig Aufwand</h3><p>Alles in allem also sehr bescheidene Änderungen, die wenig Aufwand generieren, wenn überhaupt. Und die sicherstellen, dass solche gefährlichen Waffen nicht in die falschen Hände geraten. So wird unser aller Sicherheit erhöht. Aber auch an gewissen Arbeitsplätzen, wo in den letzten Jahren die Angst der Mitarbeitenden vor Schusswaffenzu Recht zugenommen hat, sei es bei Beamten, PolizistInnen oder Verkaufspersonal, steigt die Sicherheit. Die Polizei kann Waffenhandel und -schmuggel sowie mit solchen Waffen begangene Verbrechen besser verhindern oder zumindest aufklären.
</p><p>Nicht zuletzt stärkt und sichert ein Ja am 19. Mai unsere Mitgliedschaft im Schengen-Raum. Die Schweizer Behörden können sich weiterhin elektronisch mit ihren europäischen KollegInnen austauschen, die Schweizer Wirtschaft und der Tourismus weiterhin vom vereinfachtem, sicheren Grenzverkehr profitieren. Und wir SchweizerInnen werden auch in Zukunft die Vorzüge der Reisefreiheit geniessen können, ohne an EU-Flughäfen wieder stundenlang in der Schlange für Drittländer warten zu müssen.
</p><p>Wer möchte schon auf mehr Sicherheit und Prosperität im Inland und mehr Freiheit beim Reisen verzichten, nur weil das Waffengesetz punktuell geändert wird? Deshalb sagen die Gewerkschaften am 19. Mai Ja zur Modernisierung des Waffengesetzes. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5966</guid><pubDate>Fri, 12 Apr 2019 11:40:05 +0200</pubDate><title>Es braucht eine solide, starke erste Säule!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-braucht-eine-solide-starke-erste-saeule</link><description>Die Debatte über die AHV-Finanzierung spitzt sich zu</description><content:encoded><![CDATA[<p>In diesen Wochen gerät die Finanzierung der AHV immer mehr ins Zentrum der öffentlichen Debatte über die Altersvorsorge. Weil nach dem schlechten Anlageresultat des letzten Jahres nun auch das negative Gesamtergebnis der AHV im Jahr 2018 bekannt gegeben wird. Treiber der Debatte ist auch die Abstimmung über das AHV-Steuerpaket (STAF) vom 19. Mai. Zeit für eine Standortbestimmung:
</p><p>Für Bundesrat Alain Berset ist die nächste AHV-Reform dringend notwendig und die Anhebung des Frauenrentenalters unvermeidbar, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Mai. Der SGB stimmt dem Bundesrat nur darin zu, dass die AHV in den nächsten Jahren mehr Geld braucht und in diesem Sinne ist eine Reform notwendig. Der Bundesrat verkennt aber, dass die Erhöhung des Frauenrentenalters einer der Hauptgründe für das Scheitern der letzten Reform war. Der SGB lehnt eine Angleichung der Rentenalter ab. Weil die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht mit jener der Männer vergleichbar ist. Zudem ist die Diskussion über eine Erhöhung des Rentenalters ohnehin müssig, solange es für ältere Arbeitnehmende schwierig bleibt, nach einem Stellenverlust zwischen 50 und 60 wieder eine Arbeitsstelle zu finden. Gerade bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><h3>Klares Nein zum höheren Frauenrentenalter</h3><p>Neben dem SGB haben alle linken Parteien sowie sämtliche Frauenverbände und mehrere Westschweizer Kantone im Vernehmlassungsverfahren klar signalisiert, dass sie die Anhebung des Frauenrentenalters ablehnen. Auch alle jüngeren Umfragen zur Thematik bestätigen: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist nicht mehrheitsfähig (vgl. CS-Sorgenbarometer vom Dezember 2018; gfs.bern-Umfrage vom Sommer 2018). Der Bundesrat sollte sich genau überlegen, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. Dahingehende Äusserungen im Vorfeld der STAF-Abstimmung wirken in diesem Zusammenhang besonders polemisch.
</p><h3>Solide Finanzierung der AHV</h3><p>Die AHV ist eine Wohltat für die Schweiz. Für die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist die AHV im Rentenalter der wichtigste Einkommensbestandteil. Anders als die sinkenden Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen werden die ausbezahlten AHV-Renten weiterhin regelmässig der Lohn- und Teuerungsentwicklung angepasst. Obwohl die AHV grundsätzlich solide aufgestellt ist, braucht sie im nächsten Jahrzehnt vorübergehend zusätzliches Geld., denn die so genannte Babyboomer-Generation lässt die Anzahl RentnerInnen zurzeit überdurchschnittlich ansteigen. Letztes Jahr dürfte die AHV insgesamt rund 2,5 Mrd. Fr. verloren haben. Während der nächsten zehn Jahre werden die Umlage-Defizite anhalten.
</p><p>Über eine mögliche Finanzierungsquelle werden die Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 entscheiden: Im Rahmen des AHV-Steuerpakets will das Parlament der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar über eine leichte Anhebung der Lohnpromille und eine Erhöhung der Bundesmittel. Dies in der Logik des bewährten und äusserst sozialen Finanzierungsmodells der AHV. Die Beiträge des Bundes und die Erhöhung der Lohnbeiträge würden dazu führen, dass sich Firmen und hohe Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen, als durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie im Rahmen der AHV-Revision geplant. Denn die 800 Mio. Fr., die der Bund aus seiner Kasse beisteuern würde, kommen grösstenteils aus Steuereinnahmen. Und die Lohnprozente sind nicht nur beim Arbeitgeberanteil positiv. Die obersten zehn Prozent der Löhne zahlen fast ein Drittel der AHV-Beiträge. Die AHV-Renten sind aber plafoniert. Dies hat zur Folge, dass 92 Prozent der Versicherten mehr aus der AHV erhalten, als sie einzahlen.
</p><h3>Erste Säule stärken</h3><p>Bei einer Annahme der STAF-Vorlage würde ausserdem die langjährige gewerkschaftliche Forderung erfüllt und das 1999 eingeführte Mehrwertsteuer-Demografieprozent endlich vollständig in die AHV fliessen. Zurzeit sind es nur 0,83 Prozent. Die mit STAF vorgesehenen Zusatzeinnahmen decken den finanziellen Zusatzbedarf der AHV bis Mitte der 2020er Jahre sicher. Das verschafft Zeit und erleichtert unseren Kampf gegen Verschlechterungen bei der Altersvorsorge. Diese AHV-Zusatzfinanzierung ist leider mit der vor allem wegen der bei den Kantonen und Gemeinden zu erwartenden Steuerausfälle umstrittenen Steuerreform verknüpft.&nbsp;
</p><p>Für den SGB steht unabhängig vom Resultat der Abstimmung im Mai im Vordergrund, dass das wichtigste Sozialwerk der Schweiz auch während der Babyboomer-Beule gut finanziert ist. Und dass der Finanzierungsbedarf in der 1. Säule solidarisch zwischen allen Altersgruppen und Einkommen aufgeteilt wird. Sowohl die Arbeitgeber als auch der Bundesrat machen bereits heute Druck, die AHV-Leistungen abzubauen. Sei es mit einem höheren Rentenalter, sei es mit einem Angriff auf den Teuerungsausgleich (Mischindex). Das ist angesichts des für breite Bevölkerungsschichten bereits heute bescheidenen Rentenniveaus nicht haltbar. Umso mehr als die Pensionskassenrenten für NeurentnerInnen sinken und die AHV-Renten trotz regelmässigen Erhöhungen immer mehr der Lohnentwicklung hinterherhinken.
</p><p>Deshalb ist klar: eine Erhöhung der AHV-Renten ist dringend nötig, um den künftigen RentnerInnen ein anständiges Rentenniveau zu sichern. Sonst droht die Altersarmut wieder um sich zu greifen. Der SGB arbeitet dazu eine Initiative für eine 13. AHV-Rente aus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5965</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2019 16:36:48 +0200</pubDate><title>Krank wegen langer Arbeitswoche: Betroffen sind vor allem Frauen und Eltern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krank-wegen-langer-arbeitswoche-betroffen-sind-vor-allem-frauen-und-eltern</link><description>Studienergebnisse klar: Mehr als 40-Stunden pro Woche können fatal sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>Wer regelmässig mehr als 40-Stunden pro Woche arbeitet, wird schneller krank. Dies gilt besonders für Frauen. Dass nun das Parlament die 80-Stunden-Arbeitswoche einführen und die Arbeitszeiterfassung abschaffen will, könnte sich für viele Arbeitnehmende als fatal erweisen. Dagegen kämpft die Allianz gegen Burnout und Gratisarbeit! </b></p><p>Zwei jüngst publizierte Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> zeigen, dass jede zusätzliche Stunde, die über ein Pensum von 40 Stunden hinaus gearbeitet wird, schädlich für die Gesundheit ist. Und dies gilt besonders für Frauen mit Mehrfachbelastungen wie Care-Arbeit! 
</p><p>Für die Untersuchung wurden&nbsp;7.065 Kanadier und Kanadierinnen in einem Zeitraum von 12 Jahren beobachtet. Das <b>erschreckende Ergebnis: </b>Das Risiko an Diabetes zu erkranken, lag bei den Teilnehmerinnen mit einer regelmässigen&nbsp;45-Stunden-Arbeitswoche oder mehr bei satten <b>63&nbsp;Prozent!</b>&nbsp;Sie wurden mit Probandinnen, die 35 bis 40 Stunden arbeiten, verglichen - diese wiesen ein solches Risiko nicht auf.
</p><p>Schon geringfügige Verlängerungen der Arbeitszeit wirken sich auf die Gesundheit aus. Stieg die wöchentliche Arbeitszeit um eine Stunde, stieg die Zahl der Arztbesuche um 13 Prozent, stellte die Studie fest. Der selbst eingeschätzte Gesundheitszustand habe sich durch die Arbeitszeiterhöhung um 2 Prozent verschlechtert. 
</p><p>Dass der «Killer-Faktor» in den (zusätzlichen) Arbeitszeiten zu finden ist, wurde von den ForscherInnen auch bewiesen: andere schädliche Gesundheitsfaktoren wurden nämlich kontrolliert. Das Ergebnis veränderte sich nur insignifikant, wenn Faktoren wir Rauchen, Alkoholkonsum, fehlende Bewegung oder ein erhöhter Body-Mass-Index hinzugezogen wurden! 
</p><p>Die Studie zeigt auch, dass zwar jede Form der Arbeit über 40-Stunden pro Woche tendenziell schädlich ist. Für Frauen ist das aber besonders fatal. Denn viel zu oft kommt auf sie neben der bezahlten auch der Grossteil der unbezahlten Arbeit zu – die so genannten Care-Arbeiten, also z.B. Kinder oder Angehörige betreuen. Das bedeutet für Frauen doppelten Stress - und dieser Stress wirkt sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus. 
</p><p>Hinzu kommt die Lohnungleichheit von Männern und Frauen (Gender-Pay-Gap): Frauen verdienen grundsätzlich weniger für die gleiche Arbeit, aber auch dadurch, dass sie häufiger in schlechter bezahlten Berufen arbeiten. Dies führt zu zusätzlichem Stress – mit wiederum negativen Folgen für die Gesundheit.
</p><h3><b>Nein zur 80-Stunden-Woche</b></h3><p>Trotz dieser klaren, evidenzbasierten Faktenlagen wollen nun rechte PolitikerInnen in der Schweiz für einen grossen Teil der Arbeitnehmenden alle Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes gegen Stress und Burnout abschaffen: Die anstehende Revision würde dazu führen, dass für viele Angestellte die 80-Stunden-Woche sowie sogar Sonntagsarbeit obligatorisch werden würden, auf Wunsch des Arbeitgebers. Auch kann die Arbeitszeiterfassung vollständig abgeschafft werden– Adieu, Kontrolle über die Arbeitszeiten! 
</p><p>Gegen diese skandalösen Vorschläge wird sich der SGB zusammen mit den PartnerInnen der «Koalition gegen Burnout und Gratisarbeit» wehren – wenn nötig mit dem Referendum! 
</p><hr><p><a name="_ftn1"></a>[1] Do working hours affect health? Evidence from statutory workweek regulations in Germany (<a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0927537118300502" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) und „Adverse effect of long work hours on incident diabetes in 7065 Ontario workers followed for 12 years“, BMJ Diabetes Research &amp; Care (2.7.2018) (<a href="https://drc.bmj.com/content/6/1/e000496" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">online</a>) 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5959</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 14:22:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2019: alle Veranstaltungen im Überblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2019-alle-veranstaltungen-im-ueberblick</link><description>MEHR ZUM LEBEN!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen, die am 1. Mai 2019 in der Schweiz stattfinden. Auch in diesem Jahr finden über fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Zentrales Thema ist dieses Jahr die Forderung, die Zeiger neu auszurichten. Denn es ist Zeit  für MEHR Lohn, MEHR Rente, MEHR Lohngerechtigkeit, MEHR Gleichstellung,  MEHR Prämienverbilligungen, MEHR Lohnschutz und für MEHR Zeit für uns  selber. Kurzum fordern wir: MEHR ZUM LEBEN. Auch am Frauenstreiktag vom 14. Juni. (<a href="/themen/detail/mehr-zum-leben">zum Aufruf...</a>)
</p><p><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1FoD3ZMlw0c332lWgojAOJjISBN6j2T4n2anhHsn6TJQ/edit?usp=sharing" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alle Veranstaltungen als Liste anzeigen</a>. Die Karte unten und die Liste werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Korrekturwünsche oder zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5948</guid><pubDate>Wed, 10 Apr 2019 10:05:00 +0200</pubDate><title>MEHR ZUM LEBEN!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-zum-leben</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wenn wir Arbeitnehmende zusammenstehen und unsere Interessen gemeinsam vertreten, können wir viel erreichen. Zum Beispiel im Betrieb: Mit einem Streik hat die Redaktion der Schweizer Nachrichtenagentur SDA die Direktion gezwungen, die Kündigungen aller über 60jährigen RedaktorInnen rückgängig zu machen. </p><p class="Text">Zusammenstehen lohnt sich auch in einer ganzen Branche: Mit einer vorbildlichen Mobilisierung und Warnstreiks gelang es den Bauarbeitern nicht nur, ihr Rentenalter 60 zu retten und abzusichern, sondern gleichzeitig auch noch eine seit langem verdiente Lohnerhöhung zu erkämpfen.</p><p class="Text">Auch in der Politik können wir Arbeitnehmende viel bewegen, wenn wir solidarisch für unsere gemeinsamen Interessen einstehen: Nur dank dem harten Auftreten der Gewerkschaften steht in der Debatte über das Rahmenabkommen Schweiz-EU endlich die Sicherung des Lohnschutzes, die Sicherung der Flankierenden Massnahmen im Zentrum. </p><h3 class="Text">Angriffe auf den Lohnschutz</h3><p class="Text">Doch wir wissen genau: Vielen aus Arbeitgeberkreisen, der Wirtschaft und der Politik war Lohnschutz schon immer ein Dorn im Auge. Sie stellen sich heute auf die Seite der süddeutschen Gewerbler und der Ideologen in der EU-Kommission, die unseren Lohnschutz abbauen und die schwachen EU-Regeln durchsetzen wollen. Wir Gewerkschaften stehen ein für die Personenfreizügigkeit. Sie ist eine Errungenschaft und schützt die Arbeitnehmenden, woher auch immer sie kommen vor Diskriminierung. Aber nur, wenn sie an einen starken Lohnschutz gekoppelt ist. Wir wollen Löhne statt Grenzen schützen. Dabei muss der Lohnschutz verbessert werden. Denn die Kontrollen zeigen: Die Missbrauchsquote ist hoch, viele Unternehmen zahlen keine Schweizer Löhne oder schummeln sonstwo. Klar ist: Es braucht MEHR statt weniger Lohnschutz. Nur gemeinsam können wir den von Grosskonzernen unterstützten Angriff von Bundesrat Cassis auf unseren Lohnschutz abwehren.</p><p class="Text">Zusammenstehen und gemeinsam kämpfen zahlt sich gerade bei den Löhnen direkt aus: In den letzten zwanzig Jahren ist es uns Gewerkschaften gelungen, die untersten Löhne deutlich anzuheben. Die Früchte unserer erfolgreichen Kampagnen gegen Tieflöhne und für einen Mindestlohn von 4000 Franken rühmen teilweise sogar die Wirtschaftsliberalen, wenn sie nämlich darauf verweisen, dass sich in der Schweiz die Schere zwischen den tiefen und hohen Löhnen weniger stark geöffnet hat als anderswo.</p><p class="Text">Doch an der Lohnfront bleibt vieles im Argen. Während die Löhne der Top-Manager wieder in astronomische Höhen klettern wie vor Ausbruch der Finanzkrise, stagnieren die Reallöhne der Normalverdienenden seit zwei Jahren. Oft gab es nicht einmal mehr den Teuerungsausgleich – offensichtlich nur allzu gerne haben die Arbeitgeber dieses Prinzip während der Jahre der Nullteuerung vergessen und über Bord geworfen. Klar ist: Es ist Zeit für MEHR Lohn.</p><h3 class="Text">Zeit für den Frauenstreik</h3><p class="Text">Das gilt ganz besonders für Frauen: Ihre Löhne hinken immer noch hinter jenen der Männer her. Seit 1981 ist die Gleichstellung von Männern und Frauen zwar in der Verfassung verankert und seit 1996 im Gesetz. Trotzdem hapert es an vielen Orten, nicht nur beim Lohn. Das Gros der Arbeit zu Hause wird von den Frauen geleistet. Als Arbeit wird das weder anerkannt noch wertgeschätzt. Die Folge sind miese Einkommen und tiefe Renten. Bei den Kinderbetreuungs- und Pflegeangeboten wird gespart. Auf Kosten der Frauen, die die Lücke füllen. Und noch immer ist sexuelle und sexistische Gewalt verbreitet. Klar ist: Es braucht MEHR Lohn, Zeit und Respekt für die Frauen. Deshalb ist es Zeit für den Frauenstreik vom 14. Juni.</p><p class="Text">Zusammenstehen und gemeinsam kämpfen müssen wir auch gegen den Verlust unserer Kaufkraft. Zum Beispiel wegen der stetig steigenden Krankenkassenprämien. Der Bundesrat hatte versprochen, dass sie 8 Prozent eines Haushaltsbudgets nicht übersteigen sollen. Doch heute bezahlen wir oft viel mehr. Denn die Kantone sparten und standen bei den Prämienverbilligungen auf die Bremse. Teilweise haben sie sie sogar gekürzt. Klar ist: Es braucht MEHR Prämienverbilligungen. In einem ersten Schritt muss die Prämienbelastung auf 10 Prozent gesenkt werden, wie es die vom SGB unterstützte Prämien-Entlastungs-Initiative verlangt. </p><p class="Text">Stark unter Druck ist auch die Kaufkraft künftiger RentnerInnen: In den letzten Jahren sanken die Pensionskassen-Neurenten stetig. Doch ausser dem SGB und seinen Verbündeten ignorieren die politischen Akteure die soziale Sprengkraft dieser Situation. Statt über die Rentenhöhe reden sie lieber über die Demografie und ein höheres Rentenalter für alle. Klar ist: Es ist Zeit für MEHR Rente. Dazu braucht es höhere AHV-Renten, damit auch die nächste RentnerInnen-Generation anständige Renten hat.</p><h3 class="Text">Die Zeiger neu ausrichten</h3><p class="Text">Zusammenstehen, gemeinsam kämpfen, das heisst es auch gegen die Angriffe auf unsere zentralen Grundregeln zum Schutz der Arbeitnehmenden. Gerne rühmt der Arbeitgeberverband gegenüber ausländischen Medienschaffenden das Schweizer Arbeitsrecht als äusserst flexibel und liberal. Dennoch wollen die gleichen Kreise jetzt auch noch Arbeitszeiterfassungspflicht, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten schleifen. Klar ist: es braucht MEHR statt weniger Zeit zum Leben. Wir Gewerkschaften werden derartige Angriffe vehement bekämpfen. Und einfordern, was schon lange angezeigt ist: 5 Wochen Ferien für alle.</p><p class="Text">Damit ist klar: Die Zeiger müssen neu ausgerichtet werden. Es ist Zeit für MEHR Lohn, MEHR Rente, MEHR Lohngerechtigkeit, MEHR Gleichstellung, MEHR Prämienverbilligungen, MEHR Lohnschutz und für MEHR Zeit für uns selber. Kurzum fordern wir: MEHR ZUM LEBEN.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5963</guid><pubDate>Mon, 08 Apr 2019 08:25:00 +0200</pubDate><title>Erfreuliche Entwicklung: Die Gewerkschaften werden weiblicher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erfreuliche-entwicklung-die-gewerkschaften-werden-weiblicher</link><description>343&#039;806 Mitglieder: zur Mitgliederentwicklung des SGB 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation SGB zählte Ende 2018 343'806 Mitglieder (-2.67 Prozent geg. Vorjahr). Bemerkenswert ist insbesondere die Entwicklung bei den Frauen. Die Zahl der organisierten Frauen stieg auf 105'090. Erstmals waren über 30 Prozent der SGB-Mitglieder weiblich (30.6 Prozent). 
</p><p>Im vergangenen Jahr konnten die Gewerkschaften AvenirSocial, SMPV, Nautilus und SIT einen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Die Mitgliederzahlen in den übrigen Verbänden gingen zurück. Ein wichtiger Grund für den Rückgang bei den anderen Gewerkschaften ist, dass in vielen Branchen in denen sie viele Mitglieder haben, die Zahl der festangestellten Mitarbeitenden zurückgeht. Dies stellt die Gewerkschaften vor Probleme, denn die Organisation von Temporär-Angestellten ist deutlich schwieriger. Davon betroffen sind neben der Unia (Bau, Detailhandel, Maschinenindustrie) auch die Gewerkschaften Syndicom und SEV. Bei Syndicom konnten die Neueintritte die auf den harten Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche zurückzuführenden Abgänge nicht ersetzen. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. Die Anzahl Mitglieder beim VPOD blieb derweil beinahe stabil.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mitglieder der SGB-Verbände 2017/18</b></h3><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><colgroup><col span="5" width="80" style="width:60pt"></colgroup><tbody><tr style="height:41.25pt"><td height="55" width="80" style="height:41.25pt; width:60pt" class="xl64">Verband</td><td align="center" width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl64">2018</td><td align="center" width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">2017</td><td width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">Frauen 2018</td><td width="80" style="border-left:none; width:60pt" class="xl65">Anteil Total   Frauen in %</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl66">Unia</td><td align="right" class="xl66">193'096</td><td align="right" class="xl67">200'236</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl68">48'709</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">25.23</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SEV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">39'942</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">40'723</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">8'289</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">20.75</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">VPOD</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">33'997</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">34'252</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">18'947</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">55.73</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">syndicom</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">31'809</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">32'737</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">9'957</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">31.30</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SIT</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">9'512</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">9'480</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">4'784</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">50.29</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">PVB</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">8'649</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">8'867</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'422</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">28.00</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl70">SBPV</td><td align="right" class="xl70">7'817</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">7'919</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'595</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">33.20</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">AvenirSocial</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">3'561</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'418</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'532</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">71.10</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt" class="xl70">SMPV</td><td align="right" class="xl70">2'968</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'341</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">1'810</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">60.98</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">garaNto</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">3'207</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'316</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">438</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">13.66</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SSM</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">2'899</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">3'000</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">1'214</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">41.88</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">Kapers</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">2'824</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">2'827</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">2'067</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">73.19</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SMV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">1'688</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">1'690</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">673</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">39.87</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl70">SBKV</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl70">1'121</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">1'129</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">622</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">55.49</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" style="height:15.0pt; border-top:none" class="xl73">Nautilus</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl73">699</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl71">695</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl72">19</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">2.72</td></tr><tr style="height:16.5pt"><td height="22" style="height:16.5pt" class="xl74">New Wood<sup>&nbsp;</sup></td><td align="right" class="xl73">17</td><td align="right" style="border-top:none" class="xl75">17</td><td align="right" style="border-top:none; border-left:none" class="xl76">12</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl69">70.59</td></tr><tr style="height:15.75pt"><td height="21" style="height:15.75pt; border-top:none" class="xl77">Total</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl77">343'806</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl78">353'647</td><td align="right" style="border-left:none" class="xl79">105'090</td><td align="right" class="xl80">30.57</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b>Abkürzungen (siehe Tabelle):</b></p><p class="Text">Unia:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft </p><p class="Text">SEV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft des Verkehrspersonals</p><p class="Text">VPOD:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verband des Personals öffentlicher Dienste</p><p class="Text">syndicom:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft Medien und Kommunikation</p><p class="Text">SBPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bankpersonalverband</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">PVB:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Personalverband des Bundes</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">SIT:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</p><p class="Text">GaraNto:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</p><p class="Text">AvenirSocial: &nbsp;&nbsp; Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</p><p class="Text">SSM:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizer Syndikat Medienschaffender</p><p class="Text">SMV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikerverband</p><p class="Text">SMPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikpädagogischer Verband</p><p class="Text">Kapers:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinigung des Kabinenpersonals</p><p class="Text">SBKV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</p><p class="Text">Nautilus:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</p><p class="Text">New Wood:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5947</guid><pubDate>Thu, 04 Apr 2019 13:00:00 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Migrationspolitik und Personenfreizügigkeit – gewerkschaftliche Visionen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-migrationspolitik-und-personenfreizuegigkeit-gewerkschaftliche-visionen</link><description>Rund 50 Gewerkschafter*innen diskutierten am 30. März an der SGB-Migrationskonferenz in Bern Wege zu einer fairen und menschenwürdigen Migrationspolitik. Für sie ist klar: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist gut so.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Inputreferate haben die Basis gelegt für die Debatte: Patrick Kury (Uni Luzern) zeigte auf, dass die Schweiz auch historisch ein Migrationsland ist, Geert van Dok (Helvetas) setzte die aktuelle Schweizer Migrationspolitik in einen internationalen Kontext und Nina Vladović (VPOD) griff mit der SVP-Kündigungsinitiative und dem EU-Rahmenabkommen zwei aktuelle migrationspolitische Herausforderungen für die Gewerkschaften auf.<br><br> Die Teilnehmer*innen der SGB-Migrationskonferenz sind überzeugt, dass sich eine gewerkschaftliche Migrationspolitik an gesellschaftlichen Errungenschaften wie den UNO-Chartas und der Menschenrechtskonvention orientieren müssen. Sie sprechen sich aus für eine faire Migrationspolitik, die Würde und Rechte aller Menschen respektiert, auf Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten beruht und Ursachen von Flucht wie Gewalt, Konflikte und die bisher ungebremste Klimakatastrophe bekämpft. Den fremdenfeindlichen Diskursen, die uns auseinander dividieren wollen, müssen wir eine Solidarität, die weit über die Schweizer Grenzen hinausgeht, entgegensetzen.<br><br> Doch die Realität sieht anders aus: Die aktuelle Schweizer Migrationspolitik beruht auf Verhinderung und Abwehr, wie Ethnologe Geert van Dok erläuterte. Migration nach Europa, die man nicht im Ursprungsland stoppen kann, wird an der europäischen Grenze abgewehrt – gemeinsam mit den EU-Ländern. Und Rückkehrabkommen und sogenannte Migrationspartnerschaften sollen in erster Linie die Rückführungen von Migrant*innen erleichtern. Begründet wird das Vorgehen mit unwissenschaftlichen, polemischen Diskursen – wer hat denn schon je die oft zitierten Migrationsströme in die Schweiz gesehen?<br><br> Dieser Diskurs, der die Migration als Problem heraufbeschwört, blendet aus, dass die Schweiz schon lange ein Migrationsland ist. Die Entwicklung der Migration in der Schweiz zeichnete Geschichtsprofessor Patrick Kury nach: Im 19. Jahrhundert wanderte ein Drittel der Schweizer Bevölkerung aus – eine halbe Million nach Übersee, eine halbe Million in die Nachbarländer. Viele Schweizer*innen haben im Ausland Schutz und eine bessere Zukunft gesucht und gefunden. Schutz und Zukunftsperspektiven bot die Schweiz auch den Einwanderer*innen, die zur Jahrhundertwende erstmals zahlenmässig die Schweizer Auswanderer*innen überstiegen – unter anderem auch dank der Schweizer Vorreiterrolle beim Studium von Frauen. Erst ab dem Ersten Weltkrieg wurde die Schweizer Migrationspolitik repressiver. Diese Entwicklung fand in den 1970er Jahren und auch aktuell wieder einen Höhepunkt.<br><br> So hat der Bundesrat unter dem Druck bürgerlicher Parteien davon abgesehen, den UNO-Migrationspakt zu unterzeichnen, der Menschen in ihren Ländern ein friedliches und nachhaltiges Leben ermöglichen und für menschenwürdige Transit- und Arbeitsbedingungen sorgen soll. Und die SVP will mit ihrer Begrenzungsinitiative die Zusammenarbeit mit Europa abwürgen und die Grenzen dichtmachen.<br><br> Besonders problematisch ist, dass die Medien die Gewerkschaften mit ihrer Kritik am Entwurf des EU-Rahmenabkommens in den gleichen Topf wie die Rechtspopulist*innen werfen. Doch die Gewerkschaften führen, anders als die SVP, keinen Kampf «Schweiz gegen EU», sondern setzen sich zusammen mit europäischen Gewerkschaften für ein gemeinsames soziales Europa ein. Ein Nein zum vorliegenden Vertragsentwurf ist deshalb ein Ja zum Lohnschutz, zu einem starken Service public und zu einem fairen Rahmenabkommen, wie VPOD-Soziologin Nina Vladović betont. Die Konferenzteilnehmer*innen sind sich einig: Es muss uns besser gelingen, aufzuzeigen, dass die Gewerkschaften eine europäische Haltung haben mit ihrem Bekenntnis zu einem sozialen und solidarischen Europa. Für dieses braucht es jedoch nicht weniger, sondern mehr Lohnschutz und einen besseren Kündigungsschutz. Denn im Kern ist es keine Auseinandersetzung zwischen der Schweiz und der EU, sondern ein Konflikt zwischen Arbeitnehmer*innenrechten und den Interessen der Arbeitgeberverbände in Europa und in der Schweiz.<br><br> Das Fazit der SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva bringt es auf den Punkt: Die Schweiz ist ein Migrationsland und das ist wertvoll. Deshalb müssen wir die Personenfreizügigkeit und den Lohnschutz verteidigen – denn das eine funktioniert nicht, ohne das andere. Alle zusammen müssen wir mit ganzer Kraft die SVP-Kündigungsinitiative bekämpfen – und uns für ein soziales und solidarisches Europa einsetzen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/7/csm_190330_migrationskonferenz2019_516004bc07.jpg" length="179961" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5918</guid><pubDate>Fri, 29 Mar 2019 11:00:57 +0100</pubDate><title>Progressive Kräfte im EU-Parlament setzen starkes Zeichen für Schweizer Lohnschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/progressive-kraefte-im-eu-parlament-setzen-starkes-zeichen-fuer-schweizer-lohnschutz</link><description>Debatte im EU-Parlament über Rahmenvertrag Schweiz-EU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Streit um den Lohnschutz in der Schweiz kann nicht auf einen Konflikt zwischen der Schweiz und der EU reduziert werden. Es geht vielmehr um ein Ringen zwischen marktgläubigen Ideologen auf der einen Seite und progressiven Kräften, die das Wohl der Arbeitnehmenden höher gewichten als fetischisierte Marktprinzipien, auf der anderen. Gestritten wird dabei sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Das zeigt eine Abstimmung im EU-Parlament zum Rahmenabkommen Schweiz-EU.
</p><p>Dass sich das EU-Parlament zu dem letztes Jahr von Bundesrat Ignazio Cassis und seinem Chef-Diplomaten Roberto Balzaretti ausgehandelten Rahmenabkommen äussert, ist nichts Ungewöhnliches: das EU-Parlament verabschiedet regelmässig (unverbindliche) Resolutionen zur aussenpolitische Lage, insbesondere zu "Drittländern" wie die Schweiz. Ungewöhnlich ist eher, dass der Resolutionsentwurf stark von der EU-Kommission geprägt, ja diktiert worden war und deswegen die Flankierenden Massnahmen (FlaM) der Schweiz zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen kritisierte.
</p><p>Deutlich zum Ausdruck bringt die Resolution den Kampf um ein soziales Europa. Die EU-Kommission sowie neo-liberale Kreise aus Parteien und Länder-Regierungen halten nichts vom Lohnschutz. Sie möchten ihn zurückfahren, gerade weil oder obwohl die europäischen Gewerkschaften nach 15-jährigem Kampf 2018 dank der Revision der Entsenderichtlinie Verbesserungen erreicht haben. Diese Fortschritte sind erfreulich, doch die Schweizer FlaM sind immer noch meilenweit besser. Oder in den Worten des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB): Sie sind ein eigentlicher Gold-Standard in Sachen Lohnschutz. Doch sowohl der EU-Kommission als auch ihren Schweizer Verbündeten Cassis und Balzaretti ist der Lohnschutz ein Dorn im Auge.
</p><p>Immerhin haben diese Kräfte im EU-Parlament nun einen Schuss vor den Bug gekriegt: Der von der Kommission eingeflüsterten Resolution wurden bereits in der Vorberatung einige gegen den Schweizer Lohnschutz gerichtete Spitzen abgeschliffen. Übrig blieb ein tendenziöser Passus, in dem die FlaM als diskriminierend und unverhältnismässig kritisiert werden. Dies obwohl das Gegenteil der Fall ist und die Schweiz gemäss dem Freizügigkeitsabkommen eben gerade verpflichtet ist, alle Arbeitskräften aus der EU die "gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen" zu gewähren wie den inländischen Arbeitskräften.
</p><p>Selbst dieser Passus hatte einen schweren Stand. Anträge der Fraktionen der Grünen und der Sozialdemokraten, welche die FlaM als gut und notwendig bezeichneten und von der Kommission forderten, im Rahmen des Rahmenabkommens die Finger davon zu lassen, sind nur knapp abgelehnt worden. Und beinahe wäre die Kritik einfach kurzerhand aus der Resolution gestrichen worden. 303 Abgeordnete sprachen sich gegen den Passus aus, 330 dafür.
</p><p>Das ist ein starkes Signal der sozialen, progressiven Kräfte in Europa. Adressat ist dabei nicht nur die EU-Kommission. Das Signal richtet sich auch an die marktgläubigen Parteien in Europa und der Schweiz sowie alle Kräfte hüben wie drüben, die eine Personenfreizügigkeit mit nur schwachem sozialen Schutz für die entsandten Arbeitnehmenden und einen schrankenlosen Binnenmarkt für die Arbeitgeber wollen.
</p><p>Die Abstimmung zeigt es deutlich: Die EU hat keine Einheitsmeinung zum Lohnschutz. Und der SGB ist nicht alleine in seinem Beharren auf einem starken Lohnschutz - die europäische Gewerkschaftsfamilie, der EGB, aber auch unsere Schwestergewerkschaften aus den Nachbarländern und Osteuropa unterstützen unseren Kampf. Sie sehen es wie der SGB: In Europa müssen wir die Löhne und Arbeitsbedingungen schützen - nicht die Grenzen. Diese Kreise gilt es nun in den Wahlen in Europa und in der Schweiz zu stärken. Ein soziales Europa ist möglich und notwendig. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5914</guid><pubDate>Thu, 28 Mar 2019 19:10:09 +0100</pubDate><title>«Ein Rahmenabkommen muss den Arbeitnehmenden nützen»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-rahmenabkommen-muss-den-arbeitnehmenden-nuetzen</link><description>Interview mit SGB-Chefökonom Daniel Lampart: «Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa!»</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ja zu einem sozialen Europa, nein zu Verschlechterungen beim Lohnschutz und den flankierenden Massnahmen. Für SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart ist in der Position zur EU vor allem eines wichtig: Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen.</p><header><header><p>Interview: Matthias Preisser und Thomas Zimmermann
</p><p>&nbsp;</p></header></header><p><b>Daniel Lampart, Linke werfen dem SGB vor, er fahre das Rahmenabkommen und damit die Bilateralen Abkommen mit der EU an die Wand. Haben die Gewerkschaften neu etwas gegen die EU?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Ein relativ kleines Land wie die Schweiz mitten in Europa braucht gute und geregelte Beziehungen zur EU. Deshalb haben wir uns immer für eine Öffnung gegenüber Europa und die Personenfreizügigkeit eingesetzt, aber auch immer gesagt, dass dies den Arbeitnehmenden nützen muss. Dank uns gibt es Lohnschutz und flankierende Massnahmen, und wir sind stolz, dass die Schweizer Flankierenden zu den besten in Europa gehören. Nun verfolgt Bundesrat Ignazio Cassis zum ersten Mal eine Europapolitik, welche die europäische Integration gegen die Arbeitnehmenden wenden will. Das geht in die völlig falsche Richtung. Die Europapolitik muss den Arbeitnehmenden nützen, und der Lohnschutz muss verbessert, sicher nicht verschlechtert werden. <br><br></p><p><b>Könnte es Ihnen nicht egal sein, wieviel ein Entsandter verdient, solange die Regeln in seinem Herkunftsland eingehalten werden, und er nach seinem Einsatz zurückkehrt?</b><b></b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Das ist ein wichtiger Punkt. Die Personenfreizügigkeit brachte grosse Fortschritte, zum Beispiel die Abschaffung des Saisonnierstatuts. Das Verschwinden dieser prekären Arbeitsform war eine Verbesserung für alle. Aber mit den Entsendungen wurde eine neue prekäre Arbeitsform angelegt. Ausländische Firmen aus dem Gewerbe, der Sicherheitsbranche oder der Informatik können viel einfacher in die Schweiz kommen, um ihre Dienstleistungen zu erbringen. Im deutschen Gewerbe ist der Durchschnittslohn bei rund 3700 Franken, in Polen sogar bei 900 Franken. Wir hingegen haben die höchsten Löhne in Europa, einen Handwerkerlohn von 5000 bis 6000 Franken. Hier sind die flankierenden Massnahmen entscheidend: Wenn es so weit kommt, dass deutsche oder polnische Löhne in der Schweiz im gewerblichen Bereich Normalzustand werden, kommen die Löhne fundamental unter Druck, die Arbeitslosigkeit steigt, korrekte Firmen verlieren Marktanteile. Unsere gelernten Maler oder Schreiner müssten plötzlich zur Sozialhilfe, die ganze Berufsbildung würde erodieren – das wäre katastrophal! <br><br></p><p><b>Die EU hat beim Lohnschutz Fortschritte gemacht und anerkennt das Prinzip des ortsüblichen Lohns. Weshalb wollen Sie diese Richtlinien partout nicht übernehmen?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für ein soziales Europa, für faire Löhne, damit die Arbeitgeber die Arbeitnehmenden nicht gegeneinander ausspielen können. Zahlreiche europäische Gewerkschaften, unsere Schwesterorganisationen und der europäische Gewerkschaftsbund fordern uns auf, nicht nachzugeben. Die Schweizer GAV müssen sich im europäischen Vergleich nicht verstecken, aber wir müssen sie durchsetzen. Wir machen am meisten Kontrollen in ganz Europa, weil wir auch die höchsten Löhne haben. Unser Kontrollsystem mit den paritätischen Kommissionen ist einmalig in Europa. Doch der Druck der deutschen Handwerksfirmen und der EU-Kommission ist gross, weniger Kontrollen zu machen, weniger Bussen zu verteilen. Hier hat unserer Ansicht nach Bundesrat Cassis bewusst irreführende Informationen verbreitet, indem er kolportiert hat, es gehe nur um die 8-Tage-Voranmeldefrist. Es geht um viel mehr, nämlich darum, ob wir in der Schweiz unsere Gesamtarbeitsverträge samt Kontrollen und Bussen gefährden, indem wir den europäischen Gerichtshof über die FlaM urteilen und die EU-Kommission mitreden lassen – Organisationen, die sich oft auf die Seite der Firmen schlagen. Für sie ist Marktzugang wichtiger als Lohnschutz. Das würde jenen helfen, denen die FlaM-noch nie passten: Christoph Blocher und seiner Tochter, Avenir Suisse, Economiesuisse.
</p><p><b><br>Heute stehen aber Gewerkschafter zum Beispiel in der „Arena“ neben Christoph Blocher – ist das nicht gefährlich, wenn man sich de facto mit der isolationistischen SVP verbündet?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> In der Sache gibt es zwischen dem Wirtschaftsflügel der SVP und uns grosse Differenzen. Alt Bundesrat Christoph Blocher ist ein Antigewerkschafter. Er und seine Tochter haben die Flankierenden heftig angegriffen. Weil sie keinen Lohnschutz wollen. Sie sind Arbeitgebervertreter der härteren Sorte, mit denen wir nichts zu tun haben. Aber wir sind keine Partei: Wir haben SVP-Mitglieder in unseren Reihen, mit denen wir bestens zusammenarbeiten.<br><br></p><p><b>Wie können sie auch medial so wahrgenommen werden, statt im Schatten der SVP segeln?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir stehen nicht im Schatten der SVP. Die Gewerkschaften haben gesagt: Lohnschutz ist das Entscheidende für Europa, darüber wurde berichtet. Doch auch die millionenschweren Zürcher Verleger, Ringier und die Familie Coninx sind Lohndrücker, sie wollen nicht einmal einen GAV. Und nun schreiben sie gegen uns an. Zum Glück gibt es die Gewerkschaftspresse.<br><br></p><p>Letzten Sommer sagten die Gewerkschaften: Verhandelt wird nicht. Viele interpretieren das als Gesprächsverweigerung. Wie kommen wir aus dieser Sackgasse?
</p><p><b>Daniel Lampart:</b> Es ist keine Sackgasse. Die Bundesräte Cassis und Johann Schneider-Ammann haben sich über die rote Linie des Bundesrats hinweggesetzt, dass über die flankierenden Massnahmen nicht verhandelt werden darf. Wir reden gerne mit allen, diskutieren aber nicht über einen Abbau der FlaM. Wir vertreten Menschen, die heute schon Mühe haben, mit dem Lohn über die Runden zu kommen. Ich wurde immer wieder von Leuten angesprochen, die uns unterstützen und sagten: Knickt ja nicht ein, bleibt standhaft. Das war teilweise sehr berührend.<br><br></p><p><b>Ohne Rahmenabkommen droht die EU mit Vergeltungsmassnahmen. Wird es dann nicht schwierig?</b></p><p><b>Daniel Lampart: </b>Wir haben gezeigt, dass wir Druck aushalten können. Der schlimmste Druck kam ja aus dem Inland, von den beiden FDP-Bundesräten, von Staatssekretär Roberto Balzaretti, von der FDP, von allen Gegnern der Flankierenden. Wir haben das ausgehalten, und die Basis hat unsere Position bekräftigt. Vielleicht kommt nun von der EU-Kommission noch Druck bei der Börsenäquivalenz und beim Marktzugang für Medizinaltechnik. Doch die Probleme sind lösbar. Und auf jeden Fall kein Grund, beim Lohnschutz einzuknicken.<br><br></p><p><b>Die Gewerkschaften wollen ein soziales Europa, eine offene Schweiz. Müsste sie sich nun nicht bewegen um einen Kompromiss zu finden?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Wir kämpfen für gute Löhne, sichere Arbeitsplätze, hervorragende soziale Absicherung. In der Schweiz und in Europa. Deshalb waren wir für die bilateralen Verträge in Verbindung mit den Flankierenden. Doch wenn europapolitische Ziele verfolgt werden, die den Arbeitnehmenden schaden oder Verschlechterungen bringen, lehnen wir das ab.
</p><p><b><br>Die Hearings haben stattgefunden, was muss der Bundesrat nun tun?</b></p><p><b>Daniel Lampart:</b> Er muss an seinem Verhandlungsmandat festhalten: Keine Verhandlungen über unseren Lohnschutz. Aber Bundesrat Cassis und Staatssekretär Balzaretti sind als Verhandler nicht mehr tragbar. Der Bundesrat wird der EU mitteilen müssen, dass ein Rahmenabkommen à la Cassis nicht funktioniert und überlegen müssen, wie und mit wem er weiterarbeitet. Gleichzeitig will er die SVP-Kündigungsinitiative behandeln. Diese lehnen wir klar ab, sie schadet den Arbeitnehmenden und gefährdet den bilateralen Weg. Der Bundesrat soll nun den Fokus auf die Bekämpfung der Kündigungsinitiative legen, nachher schauen wir, wo das Rahmenabkommen steht. So oder so: Den Lohnschutz geben wir nicht preis. Ein Rahmenabkommen muss am Schluss den Arbeitnehmenden nützen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5915</guid><pubDate>Wed, 27 Mar 2019 16:00:00 +0100</pubDate><title>Keine höheren Franchisen: Dabei muss es nun bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-hoeheren-franchisen-dabei-muss-es-nun-bleiben</link><description>Franchisen-Erhöhung im Parlament in letzter Minute versenkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Referendumsdrohung hat gewirkt: Eine Mehrheit des Parlaments hat es in der Schlussabstimmung abgelehnt, dass die Franchisen künftig automatisch mit den Kosten steigen sollen. Diese Haltung muss aber auch nach den Wahlen noch gelten!</p><p>Nachdem die Pläne zur Erhöhung der Franchise in der Grundversicherung zunächst im Schnellzugtempo durch die Parlamentskammern gepeitscht wurden, hat sich die SVP in letzter Minute daran erinnert, dass 2019 ja Wahljahr ist! So hat sie denn eine Kehrtwende vollzogen und die Vorlage in der Schlussabstimmung mehrheitlich – das heisst mit Ausnahme der KrankenkassenlobbyistInnen in ihren Reihen – abgelehnt und damit gemeinsam mit den linken Parteien versenkt. Für die Versicherten ist das zunächst einmal eine sehr gute Nachricht. Während bereits die finanzielle Last der Kopfprämien für viele Haushalte kaum mehr tragbar ist, gilt dies umso mehr für die Kostenbeteiligung im Krankheitsfall. Eine kontinuierliche Erhöhung der Franchisen wäre daher nicht nur höchst unsozial, sondern für die Gesundheit der Leute auch gefährlich gewesen.</p><p>Dennoch ist damit die Frage nach einer Erhöhung der Kostenbeteiligung längst noch nicht vom Tisch. Denn einerseits befinden sich dazu weitere Vorstösse in parlamentarischer Behandlung (z.B. zur Einführung einer Praxisgebühr sowie einer Notfallzahlung) und andererseits haben ParlamentarierInnen rechts der Mitte bereits angekündigt, dass sie die höheren Franchisen direkt nach den Wahlen wieder auf die Agenda setzen würden. Weil man die Leute eigentlich kaum für dümmer verkaufen kann, begründen sie dies mit einer «Opfersymmetrie», die künftig gelten soll. Darunter verstehen die Bürgerlichen, dass nicht nur die Versicherten, sondern auch die Leistungserbringer ihren Beitrag zur Eindämmung der Kosten leisten sollen. Das ist doppelter Unfug. Denn erstens senkt eine Franchisen-Erhöhung – wie auch immer kombiniert – die Kosten höchstens marginal und zweitens heisst Opfersymmetrie für diese Leute, dass an einen Ende die Beiträge erhöht und am anderen Ende die Leistungen gesenkt werden.</p><p>Davon abgesehen findet die Debatte zur Kostendämpfung längst statt, und zwar zu Recht. Unter der gegebenen finanziellen Belastung verstehen die Versicherten nicht, weshalb Generika in der Schweiz immer noch 140% mehr kosten als in den europäischen Vergleichsländern. Sie akzeptieren nicht, dass in der Grundversicherung bei identischem «Angebot» immer noch fast 60 Krankenkassen einerseits teuer um sie werben und auf der anderen Seite die Arzt- und Spitalabrechnungen oft nur unzureichend kontrollieren. Und sie können nicht nachvollziehen, dass in der kleinräumigen Schweiz in der Gesundheitsversorgung immer noch jeder Kanton weitgehend sein eigenes Süppchen kocht – mit entsprechend grossen Prämienunterschieden.</p><p>Das Fazit ist klar: Was vor den Wahlen gesagt wurde, muss auch danach gelten. Der SGB setzt sich in jedem Fall gegen eine Erhöhung der Kostenbeteiligung und für eine Senkung der Prämienlast ein.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/e/csm_Dirk_Vorderstrasse-flickr_medikamente_pillen_tabletten_krank_arbeitsunfaehig_arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung_8f773be567.jpg" length="87749" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5916</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2019 14:35:00 +0100</pubDate><title>Lohnschutz ist ein europaweites Anliegen – Ja zu einem sozialen Europa </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-ist-ein-europaweites-anliegen-ja-zu-einem-sozialen-europa</link><description>SGB-Reaktion auf Resolution des EU-Parlaments zum Rahmenabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nimmt die Resolution des EU-Parlaments für einen raschen Abschluss eines Rahmenabkommen Schweiz-EU zur Kenntnis. Er bedauert die darin enthaltene negative Beurteilung der Flankierenden Massnahmen und hält fest, dass diese nichtdiskriminierend sind und nicht gegen die Personenfreizügigkeit verstossen. Im Gegenteil: Die Massnahmen entsprechen der zentralen Forderung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU, das in Art. 1d von der Schweiz verlangt, Arbeitnehmenden aus der EU die «gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen» zu gewähren wie Inländern. Deshalb muss die Schweiz Arbeitskräfte aus der EU vor Lohndumping schützen. Immerhin wird ein Drittel der Arbeitsstunden in der Schweiz von Personen ohne Schweizer Pass geleistet. Kurzum: die Flankierenden Massnahmen stellen sicher, dass «für die gleiche Arbeit am gleichen Ort die gleichen Löhne bezahlt» werden und schützen so sowohl die Arbeitnehmenden aus der EU wie jene aus der Schweiz.<br><br>Seit einiger Zeit schreibt auch die EU dem Ziel «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» grössere Bedeutung bei. Es wurde in der Entsende- und Durchsetzungsrichtlinie verankert. Noch hat die EU aber nicht dasselbe Schutzniveau wie die Schweiz. Denn die Ideologen der EU-Kommission, die bürgerlichen und konservativen Parteien sowie die Arbeitgebervertreter haben sich erfolgreich gegen schärfere Lohnschutzmassnahmen gewehrt, die die europäischen Gewerkschaften und die progressiven Kräfte gefordert haben. Es war damit zu erwarten, dass die gleichen Kreise sich in der Parlamentsdebatte durchsetzen und in der Resolution indirekt den Abbau des Schweizer Lohnschutzes verlangen. Dies obwohl die Schweiz die höchsten Löhne Europas hat und die Arbeitnehmenden damit besonders geschützt werden müssen. Nicht akzeptabel ist, dass diese Kreise in Bundesrat Cassis, bei der FDP, der GLP und bei Teilen der Wirtschaft Komplizen gefunden haben, um über das vorliegende Rahmenabkommen den Lohnschutz in der Schweiz abzubauen. Der SGB wird diesen Versuchen entschieden entgegentreten. Nötigenfalls mittels Referendum.<br><br>In Bezug auf die Debatte im EU-Parlament ist der SGB erfreut über die sehr starke Minderheit aus GewerkschaftsvertreterInnen, linken und progressiven Kräften, die sich dafür einsetzten, dass die Schweiz ihr Lohnschutzniveau beibehalten kann. Nur ganz knapp mit 330 zu 303 Stimmen wurde der Abschnitt mit der Kritik an den FlaM überhaupt in der Resolution belassen. Der SGB wird sich Seite an Seite mit diesen Kräften für ein soziales Europa, d.h. eine EU mit einem besseren Schutz der Löhne und Arbeitnehmerrechte einsetzen. Der SGB wird deshalb auch mit einer Delegation an der Demo für ein soziales Europa vom 26. April in Brüssel teilnehmen. Ausserdem hat er einen Appell <a href="https://www.loehne-statt-grenzen-schuetzen.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">«Löhne und nicht Grenzen schützen»</a> lanciert, der aus den Reihen der progressiven Kräfte Europas laufend mehr Unterstützung erhält.<br>&nbsp;<br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5905</guid><pubDate>Fri, 15 Mar 2019 12:25:32 +0100</pubDate><title>Nein zum Raubzug auf die Versicherten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-raubzug-auf-die-versicherten</link><description>Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden.</p><p>Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial.</p><p>Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen.</p><p>Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern.</p><p>Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. Immer mehr tun das heute trotzdem, was nicht nur ihre Gesundheit gefährdet, sondern am Ende oft auch teurer kommt!</p><h3>Absurde Behauptungen</h3><p>Gerade sie verhöhnen die bürgerlichen Parteien und die Krankenkassenlobby, wenn sie behaupten, mit dem Wechsel von Kasse, Franchise und Versicherungsmodell könnten mehr als eine Million Versicherte ihre Prämienbelastung "um 40 Prozent oder mehr" senken. Erstens führt ein Kassenwechsel später einfach zu umso saftigeren Prämiensteigerungen. Und zweitens käme gerade jene, die auf Behandlungen angewiesen sind, eine höhere Wahlfranchise viel teurer zu stehen.</p><p>Statt die Versicherten zu verhöhnen, soll die bürgerliche Parlamentsmehrheit endlich ihre Hausaufgaben machen und wirksame Kostendämpfungsmassnahmen beschliessen. Und zwar dort, wo es weder die Menschen belastet noch der Qualität schadet: Beispielsweise bei Medikamentenpreisen, Zusatzversicherungen und Datentransparenz! Doch dafür müsste man sich erst mal dem Einfluss der Krankenkassen- und Pharmalobby entziehen und auf den ein oder anderen Verwaltungsratssitz verzichten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5896</guid><pubDate>Mon, 04 Mar 2019 14:16:11 +0100</pubDate><title>Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/franchisen-erhoehung-jetzt-erst-recht-nicht</link><description>Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das <a href="/themen/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf">Bundesgerichtsurteil</a> vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf.
</p><p>Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden.
</p><p>Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt.
</p><p>Bei der Prämienbelastung besteht nun erheblicher Druck zum Handeln: Nicht nur aufgrund des Bundesgerichtsurteils, sondern spätestens auch mit der Einreichung der soeben lancierten "Prämien-Entlastungs-Initiative" von SP und SGB. Wohl im Wissen darum, hat die rechtsbürgerliche Mehrheit ihre Bestrebungen im Parlament auf eine Erhöhung der Kostenbeteiligung verlegt: So sollen eine Notfall- und gleich auch noch eine Praxisgebühr eingeführt werden. Aber vor allem sollen die Franchisen massiv angehoben werden: Nach dem Nationalrat hat nun auch die zuständige Ständeratskommission die Vorlage zur automatischen Anpassung der Franchise an die Kostenentwicklung durchgewinkt (<a href="/themen/detail/hoehere-franchisen-sind-nicht-tragbar">siehe SGB-Kommentar</a>).
</p><p>Die Botschaft ist zu durchsichtig: Was den Versicherten in die linke Tasche gegeben wird (durch – vielleicht – höhere Prämienverbilligungen), soll ihnen flugs aus der rechten Tasche wieder gezogen werden. Die bürgerliche Parlamentsmehrheit will die Versicherten offenbar für dumm verkaufen!
</p><p>Noch ist nichts beschlossene Sache, denn der Ständerat hat es in der Frühjahrssession in der Hand, die Notbremse zu ziehen. Gerade nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Prämienverbilligungen wäre alles andere völlig unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5893</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:25:51 +0100</pubDate><title>Nein zu 70-Stunden Woche, Burnout, und Gratisarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zu-70-stunden-woche-burnout-und-gratisarbeit</link><description>Frühjahrssession: Der Ständerat muss die Angriffe auf das Arbeitsgesetz endlich stoppen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 6. März hat der Ständerat die Chance, die unsäglichen Angriffe auf das Arbeitsgesetz zu stoppen. Die StänderätInnen sollten auf die vernichtende Kritik der kantonalen Arbeitsinspektorate, der Gesundheits-und ArbeitsmedizinerInnen, der Kirchen und der Gewerkschaften hören und die Übung abbrechen.
</p><p>Seit den letzten Parlamentswahlen arbeitet die Rechte am Totalangriff auf die Arbeitnehmenden, ihrer Gesundheit und ihr Portemonnaie. Zwei parlamentarische Initiativen (Keller-Suter und Graber) wollen die Regeln gegen Gratisarbeit und zum Schutz vor Burnout für über 30 Prozent der Arbeitnehmenden aus dem Arbeitsgesetz ausradieren, nämlich alle in "Leitungsfunktionen" und alle "Fachspezialisten" (Gummiparagraphen wie aus dem Lehrbuch). Für sie würde die Anti-Burnout-Regelung der Arbeitszeit ersatzlos wegfallen, gegen ihren Willen selbstverständlich.
</p><p>Für sie würden keine wöchentlichen Höchstarbeitszeiten mehr gelten, die 70-plus-Stundenwoche könnte zur Norm werden. Und schliesslich könnte Nacht- und Sonntagsarbeit zur Normalität werden; das gilt für Büroberufe wie für viele andere, von der Buchhalterin bis zum Chemie-Laboranten oder der Physiotherapeutin. Das Ziel dieser Angriffe? Billigere Arbeit, auf Kosten der Gesundheit der Arbeitnehmenden selbstverständlich.
</p><p>Vor wenigen Tagen wurde die Resultate der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen im Arbeitsgesetz von der Ständeratskommission publiziert - die Vernehmlassungen und Stellungnahmen sind vernichtend! Da hilft auch die Schönfärberei im Mediencommuniqué Kommission nichts: Alle direkt betroffenen Kreise wie die Arbeitsmediziner-Gesellschaft der FMH, die Arbeitsinspektoren der Kantone, die Sonntagsallianz mit den Landeskirchen und viele Kantonsregierungen lehnen die Vorschläge ab.
</p><p>Das hindert aber die Ständeratskommission nicht daran, weiter zu lavieren: Einen Teil der Vorlagen hat sie aufs Eis gelegt, der andere Teil soll an den Bundesrat gehen. Dabei wäre jetzt die Chance, die ganze Übung endlich abzubrechen und den kapitalen Angriff auf die Arbeitnehmenden und ihre Rechte einzustellen. Der Ball liegt beim Ständerat! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5892</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 12:14:27 +0100</pubDate><title>Grundlage für faire Standards bei öffentlichen Beschaffungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundlage-fuer-faire-standards-bei-oeffentlichen-beschaffungen</link><description>Die Totalrevision des Beschaffungswesens muss im Dienst der Arbeitnehmenden stehen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen sollen dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regeln eingehalten werden. Die Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die der Nationalrat beraten wird, geht aber in die gegenteilige Richtung.
</p><p>Dagegen wehrt sich der SGB, zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna. Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen. Das BöB muss die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards gesichert werden, nicht gefährdet.
</p><p>Wie wichtig dafür eine gesetzliche Grundlage ist, zeigt das jüngste Urteil des Genfer Obergerichts: Der Kanton Genf hat 2017 ein Reglement über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen geändert, um Temporärarbeit bei Bauaufträgen einzuschränken. Nur von Unternehmen mit mindestens 80 Prozent Festangestellten konnten offerieren.
</p><p>Doch Unternehmen, die dagegen Beschwerde erhoben, haben nun Recht erhalten. Das Reglement beschränke nicht nur die Wirtschaftsfreiheit, sondern sehe auch vergabefremde Kriterien vor. Für beide Fälle brauche es zwingend eine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Es weist weiter darauf hin, dass es überraschend sei, dass diese Punkte im Rahmen der BöB/IVBöB-Revision nicht zur Sprache gekommen seien.
</p><p>Fazit: sozialpolitische Interventionen zur Beschränkung prekärer Arbeitsformen sind möglich, bedürfen aber einer Gesetzesgrundlage. Mit der Revision von BöB und. IVöB könnte die Beschränkung prekären Arbeitsformen im Beschaffungswesen gesamtschweizerisch auf ein sicheres rechtliches Fundament gestellt werden. Der Ball liegt beim Nationalrat. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5891</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2019 10:22:09 +0100</pubDate><title>Günstiger Wohnraum: Eine Initiative in Geiselhaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/guenstiger-wohnraum-eine-initiative-in-geiselhaft</link><description>Auffüllen des Fonds de Roulement mit Rückzug der Mieterverbands-Initiaitve «Mehr bezahlbare Wohnungen» verknüpft
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte bei Abgetretenen nicht nachtreten, aber Bundesrat Schneider-Ammann hat in all den Jahren beim Thema Wohnpolitik nicht mal einen Lufthauch bewegt. Aktiv hat er sich einzig um eine Zurückstufung des zuständigen Bundesamtes bemüht. Ansonsten hat er stets abgewiegelt und die Augen fest zugekniffen, obwohl sich in seiner Amtszeit das Angebot an erschwinglichem Wohnraum fast in der ganzen Schweiz rapide verknappte. Entspannung ist weiterhin nur im hohen Mietpreissegment und in den Randregionen ohne guten Anschluss an den öffentlichen Verkehr auszumachen.</p><p>Die eidgenössische Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" des Mieterverbands will den gemeinnützigen Wohnbau unterstützen, der bei einem Anteil von unter 5 Prozent am gesamten Wohnmarkt verharrt. In den grossen Städten der Deutschschweiz ist der Anteil sehr viel höher und die gemeinnützigen Wohnbauträger sind dort Garanten der sozialen Durchmischung. Aber die Nachfrage ist so gross, dass es einem Lottogewinn gleichkommt, eine solche Wohnung zu erhalten. Tatsächlich werden die Wohnungen gar nicht selten ausgelost.</p><p>Der Druck wird hoch bleiben und der bezahlbare Boden knapp. Es sei denn, die Initiative würde angenommen, die ein Vorkaufsrecht für gemeinnützigen Wohnbau vorsieht, nicht zuletzt auch bei Grundstücken der bundesnahen Unternehmen.</p><p>Nun hat sich der vorherige Wohnminister mit Unterstützung des Gesamtbundesrats ein bauernschlaues Manöver einfallen lassen, um der Initiative den Garaus zu machen: sie erhält als indirekten Gegenvorschlag eine Aufstockung des Fonds de Roulement gegenübergestellt. Dieser Fonds wird von den beiden Dachorganisationen des gemeinnützigen Wohnbaus verwaltet, der laufende Rahmenkredit ist ausgeschöpft.</p><p>Er soll nun also mit einem neuen Rahmenkredit von 250 Mio. Franken aufgefüllt werden. Allerdings nur, falls die Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Damit stehen Mieterverband und gemeinnützige Wohnbauträger mit dem Rücken zur Wand.</p><p>Das Vorgehen – wen wundert's? – wurde vom Nationalrat in der Wintersession unterstützt, eine grössere Aufstockung des Fonds hingegen abgelehnt. Die Kommission des Ständerats ist dem Nationalrat gefolgt, der Ständerat entscheidet in der Frühlingssession. Er könnte nun die Geiselhaft lösen, indem er die Aufstockung des Fonds nicht vom Schicksal der Initiative abhängig macht. Und damit zeigen, dass er noch immer über die staats- und demokratiepolitische Kultur wacht.</p><p>Die Gewerkschaften unterstützen die Initiative und befürworten auch eine stärkere Aufstockung des Fonds de Roulement auf 375 Mio. Franken. Um das knappe Angebot an erschwinglichem Wohnraum zu vergrössern, braucht es vereinte Anstrengungen von Bund und Kantonen. Junge GeringverdienerInnen, Familien und Ältere nach der Pensionierung sind auf erschwinglichen Wohnraum angewiesen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/8/csm_patrik_tschudin-flickr-CC_BY_2.0_baustelle_basel_erlenmatt_wohnungsbau_2_61dec98428.jpg" length="431591" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5879</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 12:18:18 +0100</pubDate><title>Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019. </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohn-zeit-respekt-frauen-streik-2019</link><description>Vier Monate vor dem Frauen*streik am 14. Juni 2019 laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Vier Monate vor dem Frauen*streik laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Überall in der Schweiz sind regionale Komitees am Werk. Und unter dem Motto «Lohn. Zeit. Respekt! Frauen*streik 2019» haben der SGB und seine Verbände vor kurzem Forderungen verabschiedet, mit denen die Gleichstellung in der Arbeitswelt vorangetrieben werden soll.
</p><p>In der Luft liegt der Frauenkampftag schon lange. Im Sommer 2017 unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine Revision des Gleichstellungsgesetzes. Endlich. Bereits drei Jahre vorher hatte er den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen Lohngleichheit offiziell festgestellt. Frauenorganisationen und Gewerkschaften mussten grossen Druck aufbauen, damit Justizministerin Sommaruga trotz der starken Widerstände in der Vernehmlassung konkrete Massnahmen vorschlagen konnte. Die Vorlage war durchzogen – weder eine Kontrollpflicht für alle Firmen noch Sanktionen waren vorgesehen. Und es war absehbar, dass die Vorlage von der rechten Mehrheit entweder weiter geschwächt oder gar versenkt würde.
</p><p>Das Schneckentempo und der Krebsgang in Sachen Lohngleichheit, kombiniert mit dem Streit um die Erhöhung des Frauenrentenalters sowie dem wieder viel lauter werdenden Sexismus im Alltag schürte den Unmut vieler Frauen. Erste Stimmen für einen neuen Frauen*streik wurden laut. Vor allem in der Romandie.
</p><p>Ab der Jahreswende 2018 ging es dann Schlag auf Schlag. &nbsp;Zehntausende Frauen demonstrierten im Januar an den Women’s Marches in Genf und Zürich gegen Sexismus und für Gleichstellung. Die Frauen zeigten, dass die Frauenbewegung auch in der Schweiz vor Leben sprüht.&nbsp; Im Januar überwies der SGB-Frauenkongress zuhanden des SGB-Kongresses vom November 2018 einen Antrag, den Frauen*streik 2019 zu unterstützen und aktiv teilzunehmen.
</p><p>Und bereits im Juni begannen Aktivistinnen in der Romandie – unter ihnen viele Gewerkschafterinnen, aber auch viele bisher nicht politisierte Frauen – mit der konkreten Umsetzung. Ab dem Sommer folgten Treffen in der Deutschschweiz und im Tessin und an der grossen #ENOUGH-Demo für Lohngleichheit mit 20'000 Teilnehmenden machte der Frauen*streik-Block lautstark auf die Pläne für den 14. Juni 2019 aufmerksam. Die Begeisterung für einen Frauen*streik 2019 hatte die ganze Schweiz erfasst.
</p><p>Anfang Jahr veröffentlichten die Collectifs romands ein gemeinsam erarbeitetes Manifest mit 19 Punkten. Die zahlreichen Gründe und Forderungen für den Streik, die darin aufgezählt sind, lassen keinen Zweifel: Es braucht grundsätzliche Veränderungen, um der Gleichstellung in allen Sphären unserer Gesellschaf zum Durchbruch zu verhelfen.
</p><p>Was die Arbeitswelt betrifft, hat der SGB-Vorstand die Ziele verabschiedet die er im Rahmen des Frauen*streiks verfolgen will. &nbsp;Der SGB hat dabei die im Manifest der Collectifs romands hinsichtlich der Arbeitswelt enthaltenen Forderungen ausgeführt und konkretisiert. 
</p><p>Unter dem Schlagwort «Lohn» fordert der SGB die finanzielle und gesellschaftliche Aufwertung der Arbeit von Frauen. Dafür braucht es Lohnanalysen mit Kontrollen und Sanktionen, Gesamtarbeitsverträge in Branchen mit hohem Frauenanteil, einen Mindestlohn von 4000 Franken, arbeitsgesetzliche Regelungen für bezahlte Arbeit in Privathaushalten und anständige AHV-Renten ohne Rentenaltererhöhung.&nbsp; 
</p><p>«Unsere Zeit ist mehr wert» war das Motto des letzten SGB-Frauenkongresses. Der SGB nimmt dies auf und verlangt mehr Zeit und Geld für Betreuungsarbeit. Weiter fordert er die Abschaffung der Arbeit auf Abruf und der ständigen Erreichbarkeit, sowie eine auf 30 Stunden pro Woche verkürzte Vollzeit. Dazu kommen ein Anrecht auf vorübergehende Pensenreduktionen mit Rückkehrrecht, einen Mutterschaftsurlaub von 24 Wochen und mindestens 8 Wochen für die Väter und paritätisch aufgeteilte Elternzeit von mindestens 24 Wochen. Frauen und Männer sollen ein Anrecht auf ausreichende Urlaube für die Pflege von bedürftigen Angehörigen haben, und die öffentliche Hand soll stark in den Care-Sektor investieren.&nbsp; 
</p><p>Last but not least fordert der SGB Respekt statt Sexismus am Arbeitsplatz. Bei Mutterschaft und Angehörigenpflege muss der Kündigungsschutz ausgebaut werden. Der SGB fordert Nulltoleranz bei sexistischer Gewalt und verlangt eine wirksame Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie entsprechende rechtliche Bestimmungen mit erleichterter Beweislast.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5878</guid><pubDate>Mon, 25 Feb 2019 08:00:00 +0100</pubDate><title>Keine negativen Effekte des Neuenburger Mindestlohns</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-negativen-effekte-des-neuenburger-mindestlohns</link><description>Mindestlohn bewirkt Anstieg der Tieflöhne und Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gross war die Angst(macherei) der Neuenburger Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2011 vom Volk angenommenen kantonalen Mindestlohn. Bis vors Bundesgericht wurde prozessiert, doch dieses schmetterte den Rekurs ab und so wurde in Neuenburg im August 2017 ein kantonaler Mindestlohn von 19.70 pro Stunde eingeführt – der erste in der Schweiz. Arbeitgebervertreter sahen öffentlichkeitswirksam Entlassungen, Standortverlagerungen und eine Verschärfung der bereits angespannten Situation für Arbeitslose auf den Kanton zukommen.<br><br> Eineinhalb Jahre später, dürften sich diese Kreise verwundert die Augen reiben:&nbsp; Von August 2017 bis Dezember 2018 sank die Arbeitslosenquote Neuenburgs von hohen 5,3% auf 4,1%. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Arbeitslosenquote im Mindestlohnfreien Nachbarkanton Freiburg von 2,8% auf 3,1%. Und auch in den weiteren Nachbarkantonen, Waadt und Bern, ist die Zahl der Arbeitslosen weniger stark zurückgegangen als im Kanton Neuenburg (vgl. Grafik). Auch punkto Beschäftigungsentwicklung schneidet der Kanton Neuenburg in den eineinhalb Jahren seit Einführung des Mindestlohnes besser ab als die Grossregion Espace Mittelland, welche neben Neuenburg die Kantone Bern, Freiburg, Solothurn und Jura umfasst.<br><br> Keine grosse Überraschung ist diese Entwicklung für Arbeitsmarktökonominnen sowie für regelmässige Leser dieser Kolumne. Denn die Neuenburger Geschichte kommt bekannt vor: Gross war auch die Angst(macherei) der Deutschen Wirtschaftskreise vor dem im Jahr 2015 eingeführten Deutschen Mindestlohn (vgl. Wirtschaftslektion vom Nov. 2017). 4 Jahre später weist Deutschland die niedrigste Erwerbslosenquote seit der Widervereinigung auf. Wissenschaftliche Studien finden keine negativen oder lediglich minimale Auswirkungen des Mindestlohns auf die Beschäftigung. Stattdessen hat er zu einem Anstieg der Tieflöhne sowie zur Umwandlung prekärer Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse geführt.&nbsp; Die Unternehmen waren offenbar in der Lage, die höheren Löhne über tiefere Margen, höhere Preise oder eine höhere Produktivität zu kompensieren. Die grössere Kaufkraft der Geringverdiener dürfte zudem zusätzlich positive Beschäftigungseffekte gehabt haben. Die Beispiele Neuenburg und Deutschland bestätigen damit die neuere wissenschaftliche Forschung. Sie zeigt, dass Mindestlöhne selten zu Beschäftigungsverlusten führen, sondern vor allem die Situation von Geringverdienern verbessern.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5874</guid><pubDate>Fri, 22 Feb 2019 14:41:27 +0100</pubDate><title>IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-revision-weiter-entwickeln-nicht-weiter-abbauen</link><description>Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als "Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt.
</p><h3>Verhinderte und drohende Sparmassnahmen</h3><p>Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden.
</p><p>Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der Kinderrentenkürzung würde das neue System für viele Familien zu substanziellen Einkommensausfällen führen (im Extremfall zur Kürzung eines Viertels der Leistungen).
</p><p>Eine entsprechende Kostenverlagerung in die Ergänzungsleistungen wäre die bereits in der Vergangenheit oft beobachtete unvermeidbare Folge. Der Nationalrat muss daher auf diese beiden Massnahmen verzichten- selbst, wenn er nur die Kosten betrachtet. Definitiv vom Tisch ist zum Glück bereits die vom Arbeitgeberverband erbittert geforderte 80%-Schwelle für den Erhalt einer Vollrente.
</p><h3>Verbindliche Wiedereingliederung</h3><p>Die IV verbucht seit 2017 Überschüsse und wird ihre verbleibenden Schulden beim AHV-Fonds voraussichtlich bis 2030 zurückzahlen können, trotz anhaltendem Bevölkerungswachstum. Grund dafür ist aber weniger eine erfolgreiche Eingliederungspolitik als vielmehr die erwähnten Revisionen 4 bis 6, mit denen der Zugang zur IV immer stärker eingeschränkt und die Leistungen der Bezugsberechtigten mehrfach gekürzt wurden, wie erwähnt nicht zuletzt auf Kosten der EL. Der Druck für eine erfolgreiche Eingliederungspolitik ist also heute gerade wegen dieser Revisionen hoch, ebenso der Bedarf an Stellen für Personen mit Teilrenten.
</p><p>Menschen mit Behinderungen können heute immer noch nur mit grosser Mühe, an den Arbeitsplatz zurückzukehren oder im Arbeitsmarkt Fuss fassen. Den in der Vergangenheit von den Arbeitgebern gemachten Versprechen hinkt die Realität leider hinterher. Der SGB unterstützt daher die mit der jetzigen IV-Revision vorgesehenen Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen den Sozialpartnern zur Eingliederung und Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
</p><p>Sie reichen aber nicht aus: Um endlich wirklich spürbare und nachhaltige Fortschritte zu erzielen, braucht es verbindliche gesetzliche Vorgaben. Eine Kommissionsminderheit fordert daher, dass Unternehmen mit über 250 Arbeitnehmenden mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen müssen, die von Invalidität betroffen oder bedroht sind. Eine, einer von hundert, das ist nun wirklich das Minimum.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5871</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2019 17:38:49 +0100</pubDate><title>EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-reform-letzte-korrekturen-dringend-noetig</link><description>Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden.</p><p>Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum "Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. Halten sich EL-Beziehende nicht an diese Regeln, werden sie ebenfalls sanktioniert werden können. Dennoch hielt die Nationalratskommission daran fest, dass sämtliche Arten des Kapitalbezugs mit einer 10%-Kürzung sanktioniert werden sollen – das können 500 Franken sein (zuhause), aber genau so gut auch 5000 Franken (im Heim). Der Nationalrat muss in seiner abschliessenden Behandlung der Revision endlich auf den Boden der Realität zurückkommen und diese unfaire Massnahme streichen.</p><p>Eine weitere Differenz zwischen den Räten bleiben die Vermögensfreibeträge – als "Notgroschen" gerade für HeimbewohnerInnen bei einer immer noch nicht zufriedenstellenden Finanzierung der Heimpflege eminent wichtig. Der Nationalrat will diese Freibeträge um 30% kürzen. Das ist fahrlässig und würde wohl auch zu neuen Sozialhilfefällen führen, was laut EL-Gesetz explizit verboten ist und bleibt.<br><br><strong>Nötige Erhöhung der Mietobergrenzen</strong><br> Unter dem Strich bleibt klar: Diese Reform ist – auch mit den noch nötigen Korrekturen des Nationalrates – nur deshalb akzeptabel, weil endlich die seit 2001 unveränderten Obergrenzen für die Erstattung der Mieten erhöht werden. Dies ist für EL-Beziehende ungemein wichtig. Aber für den SGB ist klar, dass der Bundesrat in Zukunft unbedingt von seiner Kompetenz zur Anpassung der Mietzinsmaxima auf dem Verordnungsweg Gebrauch machen muss – genau, wie er es für den Lebensbedarf oder auch die AHV-Renten macht. Es darf nicht sein, dass die finanziell Schwächsten unserer Gesellschaft in Zukunft weiter zu Geiseln der Teuerung gemacht werden, während sich die Topsaläre mit der "Teuerung" jährlich weiter nach oben bewegen.</p><p>Man kann nicht genug oft daran erinnern: Die Beziehenden von Ergänzungsleistungen – und das sind grossmehrheitlich Frauen – haben meist jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Sie haben ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf eine soziale Existenzsicherung. Das muss auch der Nationalrat in seiner letzten Behandlung der EL-Revision anerkennen.<br> &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/8/a/csm_Bundeshaus-waehrend-Session_1e7fa2a8e8.jpg" length="365495" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5845</guid><pubDate>Fri, 01 Feb 2019 12:18:10 +0100</pubDate><title>Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf!        </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muessen-die-praemienverbilligungen-rauf</link><description>Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden.
</p><p>Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums!
</p><h3>Kantone müssen sofort korrigieren</h3><p>Der SGB hat diese Entwicklungen regelmässig stark kritisiert und in seinem <a href="/themen/detail/aufschwung-jetzt-fuer-gerechtere-einkommenverteilung-nutzen">Verteilungsbericht</a> jeweils aufgezeigt, wie alarmierend die Lage bei der Prämienlast wirklich ist. Nun kommt mit dem Bundesgerichtsurteil endlich Bewegung in die Sache. Die Kantone können soziale Missstände nicht mehr einfach in den Hinterzimmern wegdefinieren und so mit ihrer Sparwut weiter verschärfen. Sie sind nun im Gegenteil gerichtlich dazu verpflichtet, eine Kehrtwende zu vollziehen und ihre Anspruchsbedingungen für Prämienverbilligungen schnellstmöglich gesetzeskonform auszugestalten.
</p><p>Auch rückwirkend werden vorenthaltene Verbilligungen auszurichten sein, und das nicht nur im Kanton Luzern (dessen Regierung dies bereits angekündigt hat). Kommen die Kantone diesem Auftrag nicht nach, werden bald weitere erfolgreiche Klagen folgen.
</p><h3>Es braucht mehr</h3><p>Unabhängig vom Korrekturbedarf in den Kantonen bleibt die vom Bundesgericht aufgezeigte grundsätzliche Problematik zumindest teilweise bestehen: Die Kantone werdenweiterhin einen zu grossen Definitionsspielraum für die Gewährung von Prämienverbilligungen haben – insbesondere bei den kinderlosen Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen. Abhilfe schaffen kann hier nur ein schweizweit einheitliches Sozialziel, das auf dem Papier auch der Bundesrat seit mehr als 25 Jahren befürwortet.
</p><p>Einen neuen Anlauf in diese Richtung unternimmt die demnächst unterschriftsreife "Prämien-Entlastungs-Initiative", welche verlangt, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10 Prozent seines Budgets für Prämien ausgeben muss. Finanziert werden müsste dies mit mehr Prämienverbilligungen. Aber nicht nur durch die Kantone, sondern zu mindestens zwei Dritteln auch durch den Bund.
</p><p>Diese schweizweit gültige Belastungsgrenze ist dringend nötig. Denn das heutige System der kantonalen Kopfprämien wirkt gleich doppelt bestrafend: Nicht nur bezahlt die Schuhverkäuferin genau die gleiche Prämie wie der Wirtschaftsanwalt, sie ist in der Regel auch viel weniger mobil, um sich einen Kanton mit tiefen Prämien und/oder hohen Prämienverbilligungen (bei gleichzeitig bezahlbarer Miete) auszusuchen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5844</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 17:37:36 +0100</pubDate><title>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-die-oeffentliche-hand-einkauft-muessen-faire-arbeitsbedingungen-standard-sein</link><description>SGB bezieht Stellung zur BöB-Totalrevision</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die öffentliche Hand, also Bund, Kantone und Gemeinden, spielen für die Schweizer Wirtschaft eine grosse Rolle. Rund 8 Prozent des Bruttoinlandprodukts werden durch ihre Anschaffungen und Aufträge generiert. Vom öffentlichen Beschaffungswesen hängen über 300‘000 Arbeitsplätze ab. Die Marktmacht von Bund, Kantonen und Gemeinden ist darum wesentlich für den Schweizer Arbeitsmarkt. Umso wichtiger sind Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen, die dafür sorgen, dass die Beschäftigten bei den Lieferanten und Produzenten zu anständigen Löhne und Arbeitsbedingungen angestellt sind und sozialpartnerschaftliche Regelungen eingehalten werden.
</p><p>Mit der jetzt vorliegenden Botschaft zur Totalrevision des Beschaffungswesens des Bundes, die jetzt im Nationalrat beraten wird, wird aber das genaue Gegenteil vorgeschlagen. Dagegen wehren sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund zusammen mit Travail.Suisse, Unia und Syna.  
</p><p>Zentrale Forderungen aus Sicht der Arbeitnehmenden sind der Erhalt des Leistungsortsprinzips, die Begrenzung der Subunternehmerinnen-Kette, die Einhaltung der GAV und der Einbezug öffentlicher Unternehmen.
</p><p><b>Gleicher Lohn am gleichen Ort!</b><br>Wenn es nach dem Ständerat ginge, würde es künftig in der Schweiz mehr Lohndumping geben. Die Schlüsselworte lauten Leistungsortsprinzip oder Herkunftsortsprinzip, ob also einheitlich das Lohnniveau am Ort der Leistung gilt oder die unterschiedlichen Niveaus je nach Herkunft der Bietenden als Referenz gelten sollen. Kurz:&nbsp; Es geht also um die Frage, ob es einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen unter gleichen Bedingungen gibt oder ob es zu einem schädlichen Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten kommt, der am Ende auf eine Abwärtsspirale hinausläuft. Für den SGB und die Gewerkschaften ist darum klar, dass am fairen Leistungsortprinzip festgehalten werden muss. 
</p><p><b>Keine Sub-Sub-Sub-Subunternehmensketten</b><br>Man muss nicht alles selbst erledigen. Gerade im Baubereich haben viele gute Erfahrungen mit Generalunternehmen gemacht. Diese koordinieren und tragen Verantwortung für die Einhaltung von Kosten- und Zeitrahmen, erbringen aber nicht sämtliche Leistungen selbst. Sie vergeben zum Beispiel den Rohbau an die eine Firma, die Dachdeckerleistungen an eine andere und die Sanitärarbeiten an eine weitere. Gegen eine solche Regelung mit Subunternehmen ist im Grundsatz nichts einzuwenden. Keinen Sinn macht es hingegen, wenn die öffentliche Hand eine unendliche Kette von Subunternehmerinnen zulässt, der Fliesenleger ein Subunternehmen beauftragt, das nochmals ein Subunternehmen beauftragt. 
</p><p>So geht jede Übersicht über die Einhaltung von Arbeits- und Lohnbedingungen verloren. Je länger die Subunternehmerinnen-Kette, desto wahrscheinlicher sind Fälle von Lohn- und Sozialdumping. In letzter Zeit ist es immer häufiger bei solchen Konstrukten zu missbräuchlichen Konkursen, Konkursdelikten und Betrugsfällen gegenüber Sozialversicherungen gekommen. Es braucht darum einen klaren Entscheid im Parlament: Es darf nur eine Subunternehmerinnen-Ebene für die gleiche Leistung geben – so wie es auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerats gesehen hatte. Denn so kann Missbrauch und Betrug begrenzt werden.<b><br></b></p><p><b>GAV-Regeln müssen nachprüfbar angewandt werden</b><br>Weiter sollen sich die öffentlichen Bauherren die GAV-Konformität der Anbieter bestätigen lassen. Auf Grundlage der tatsächlich erfolgten Kontrollen kann von den paritätischen Vollzugsorganen der GAV einfach bestätigt werden, dass die Anbieterin und allfällig die Subunternehmerin auf Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen kontrolliert und keine Verstösse festgestellt wurden. Eine entsprechende Formulierung wurde bereits in der Entsendeverordnung entwickelt, ist also praktikabel und sorgt für Transparenz und Sicherheit.
</p><p><b>Gleiche Regeln für öffentliche Unternehmen</b><br>Ob ein Service public von einer staatlichen Institution oder in der Rechtsform eines öffentlich kontrollierten Unternehmens angeboten wird, darf für die Standards bei der Beschaffung keine Qualitätsunterschiede machen. Nur mit einer Unterstellung von Unternehmen wie der Swisscom unter die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. 
</p><p>Umgekehrt dürfen öffentliche Pensionskassen wie die Publica nicht dem Böb unterstellt werden. Für die sozialpartnerschaftlich organisierten PK gelten andere Rechtsgrundlagen. Eine Unterstellung unter das BöB würde den Spielraum der Stiftungsräte in einem bereits extrem schwierigen Umfeld gesetzeswidrig und inakzeptabel einschränken.
</p><p><b>Fazit</b><br>Wenn die öffentliche Hand einkauft, müssen faire Arbeitsbedingungen Standard sein. Die geplante Totalrevision des BöB muss dafür die Grundlage schaffen, dass mit öffentlichem Geld soziale Standards nicht gefährdet, sondern gesichert werden. Die Gewerkschaften appellieren daher an den Nationalrat, sich für entsprechende Regelungen stark zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5866</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Europa braucht ein sozialeres Parlament</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europa-braucht-ein-sozialeres-parlament</link><description>So kann man als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in der Schweiz an der Europawahl teilnehmen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwischen den 23. und 26. Mai werden die EU–BürgerInnen ihre Abgeordnete für das EU Parlament wählen. Warum ist das wichtig auch im nicht-EU Land Schweiz? Auch EU-BürgerInnen, die hier leben, können daran teilnehmen. Wie sollen sie vorgehen?</p><p><strong>Warum ist die Wahl wichtig?</strong><br> Das EU Parlament spielt eine entscheidende Rolle für die Gesetzgebung in der EU. Praktisch brauchen alle relevanten Vorschiften die Zustimmung des Parlaments. Wird ein Entwurf von EU Parlament abgelehnt, so wird er nicht in Kraft treten. Zusätzlich entscheiden die EU Abgeordneten über die Finanzen und über die Zusammensetzung der EU-Regierung – der Kommission. In welche Richtung wird sich die EU in den nächsten fünf Jahren entwickeln, wird also an der Urne zu EU Parlamentswahlen entschieden.</p><p><strong>Wie ist die Schweiz betroffen?</strong><br> Durch verschiedene bilaterale Abkommen ist die Schweiz sogar zur Übernahme von EU-Recht verpflichtet. Deswegen ist es nicht nur für alle EU-BürgerInnen, sondern&nbsp; auch für SchweizerInnen sehr wichtig, wer für die EU-Gesetze in der EU in den nächsten 5 Jahren zuständig sein wird.</p><p><strong>Besorgniserregende Entwicklung</strong><br> Die aktuelle politische Entwicklung gibt leider Grund zur Besorgnis. Überall in der EU werden radikale Kräfte stärker. Sie betrachten soziale Errungenschaften, wie Sozialversicherung und Arbeitsrechte, als eine Bedrohung. Sie schüren Angst vor MigrantInnen und plädieren für eine nationalistische, egoistische Politik. Sie empfinden z. B. die Gleichberechtigung der Frauen als einen Angriff auf die „traditionellen Werte“. Deswegen ist es wichtig, für diejenigen abzustimmen, die die sich effektiv für die Rechte der Minderheiten und der Schwächeren einsetzen, die für Arbeitnehmerrechte und ein soziales Europa kämpfen.</p><p><strong>Für ein sozialeres Europa stimmen gehen</strong><br> Die Wahlen finden von 23. – 26. Mai statt. Den genauen Wahltag bestimmt jeder Staat für sich. EU-BürgerInnen, auch wenn sie in der Schweiz wohnen, haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für ein sozialeres Europa abzugeben. Zuerst müssen die Wahlberechtigten aber sicherstellen, dass sie registriert sind. Jedes Land hat eine eigene Prozedur.</p><p>Beispiele:Deutsche müssen sich bis zum 5. Mai 2019 in das Wahlregister der zuständigen Gemeinde eintragen lassen. Das ist meistens die Gemeinde des letzten Wohnsitzes. Dann ist von der Schweiz aus die Briefwahl möglich (Brieflaufzeiten beachten!)</p><p>Polinnen und Polen können persönlich am 26. Mai in der Botschaft in Bern wählen, allerdings nur nach vorheriger Registrierung (bis 3 Tage vor der Abstimmung).</p><p>Italienerinnen und Italiener können nur in ihrer Heitmatgemeinde («comune di registrazione A.I.R.E.») wählen. Dazu ist ein Wahlzertifikat nötig, das «certificato elettorale». Die italienische Botschaft und die konsularischen Dienststellen in der Schweiz informieren über mögliche Rabatte auf die Tickets für Züge und Fähren in die Heimatgemeinde.<br> &nbsp;</p><h3>Weitere Informationen</h3><p><a href="https://www.europawahl.eu/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.europawahl.eu</a></p><p>Durch die Sprachwahl auf der Seite gelangt man zu den jeweiligen Länder-Informationen.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/3/a/csm_EUParl_wikimedia_Diliff-ccbysa_67efbcb029.jpg" length="343083" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5842</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2019 00:00:00 +0100</pubDate><title>Akt der Solidarität mit den schwächsten Gliedern der Gesellschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/akt-der-solidaritaet-mit-den-schwaechsten-gliedern-der-gesellschaft</link><description>Vasco Pedrina und Daniel Lampart zum zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Parlament berät zurzeit die Vorlage für einen zweiten Entwicklungsbeitrag an ausgewählte EU-Staaten. 2006, unmittelbar nach der EU-Osterweiterung, gaben die Stimmberechtigten grünes Licht, zur Verringerung des sozialen Gefälles zwischen West- und Osteuropa über zehn Jahre eine Milliarde Franken einzusetzen. Dieses Engagement sollte die Schweiz fortsetzen.</p><p>In der Sache widersetzen sich die SVP und die radikale Linke. Die SVP ist in ihrem Egoismus prinzipiell gegen jede Entwicklungszusammenarbeit, verstärkt noch wenn diese für EU-Länder bestimmt ist. Die radikale Linke begründet ihr Nein vor allem mit den politischen Entwicklungen in den osteuropäischen Ländern. Es darf doch nicht sein, sagt sie, dass die Schweiz mit viel Geld zunehmend autoritäre Regierungen unterstützt, die Menschenrechte und demokratische Grundregeln mit den Füssen treten, etwa in Polen, Ungarn und weiteren Staaten.</p><p>Auch die Gewerkschaften sind sehr besorgt über die politischen Entwicklungen in Mittel-und Osteuropa. Mit diesem zweiten Beitrag soll in diesen Ländern jedoch die Zivilgesellschaft und die sozial benachteiligten Schichten der Gesellschaft unterstützt werden und nicht diese fragwürdigen Regierungen. Ginge es nach der Logik der radikalen Linken wäre die Schweiz übrigens gezwungen, drei Viertel ihrer Entwicklungszusammenarbeit weltweit zusammenzustreichen. Denn sie fliesst grossmehrheitlich in Länder mit nicht lupenreinen Demokratien!</p><p>Unsere Haltung ist klar. Die Schweiz ist dank den Bilateralen Verträgen an den EU-Binnenmarkt angeschlossen und profitiert dementsprechend von den Vorteilen. Deshalb soll sie weiterhin einen Beitrag zur Reduktion der regionalen wirtschaftlichen Unterschiede in der EU leisten. Die Erfahrungen mit dem ersten Erweiterungsbeitrag waren insgesamt positiv. Aus SGB-Sicht sollen die kritischen Lehren aus diesen Erfahrungen dazu dienen, den zweiten Beitrag thematisch und geographisch besser zu fokussieren. Die Projekte müssen weiterhin zu einer Verringerung des sozialen Gefälles beitragen. Sie sollen die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner stärken und auf keinen Fall den Autoritarismus in Ländern wie Ungarn, Polen, der Tschechischen Republik oder der Slowakei. Die zwei neuen Schwerpunkte Migration und Berufsbildung können wirksam dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen. Der SGB begrüsst, dass Staaten, wie zum Beispiel Griechenland, die von Migration besonders stark betroffen sind, mit 200 Millionen Franken – ein Sechstel der Gesamtsumme - unterstützt werden. Dieser Beitrag darf jedoch ausschliesslich in den Schutz und die Integration der Aufgenommenen fliessen.</p><p>Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den zentral- und südosteuropäischen Ländern verläuft in unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Länder wie Polen, Ungarn, etc. werden deswegen vom zweiten Beitrag deutlich weniger erhalten. Einen wesentlich höheren Anteil bekommen wirtschaftlich weniger entwickelte Länder wie Rumänien und Bulgarien. Aber auch in Ländern wie Polen und Ungarn leben immer noch viele Menschen unter dem Existenzminimum und haben keinen oder einen eingeschränkten Zugang zum Service Public. Dies betrifft insbesondere Minderheiten (wie Roma in Ungarn), aber auch ältere Menschen, Behinderte, Migrantinnen und Migranten und weitere sozial benachteiligte Gruppen. Deshalb ist zu begrüssen, dass die Schweiz in den grösseren Ländern mindestens die Hälfte der Mittel in weniger entwickelten und abgelegenen Regionen einsetzen will. Diese Mittel werden für die Grundversorgung (z.B. Anschluss von Kanalisationen und Trinkwasserversorgung) und für den Sozialbereich (Alters- und Behindertenpflege, Integration von Minderheiten in Kindergarten und Schule) eingesetzt. Gerade in Ländern wie Ungarn und Polen sind die Zivilgesellschaft und die Unabhängigkeit der Justiz besonders unter Druck. Die Schweiz will in den Partnerländen einen Fonds für die Zivilgesellschaft einrichten. Damit sollen insbesondere die Rolle und Verantwortung der letzteren bei der Rechenschaftsablegung des öffentlichen Sektors gestärkt werden.</p><p>Migrantinnen und Migranten sind in den zentral- und südosteuropäischen Ländern ungenügend in die Gesellschaft und die Wirtschaft integriert. Die Flüchtlingsthematik wird in populistischer Weise für sehr fragwürdige Zwecke missbraucht. Es ist trotzdem nicht falsch, seitens der Schweiz mit diesen Ländern weiterhin den Dialog für eine menschliche Asyl- und Flüchtlingspolitik zu führen. Zudem gibt es Möglichkeiten in Ländern wie Polen oder Tschechien, mit Integrationsmassnahmen die grosse Zahl von Arbeitsmigrantinnen und -migranten (die teilweise aus den Kriegsgebieten der Ukraine stammen) sozial und wirtschaftlich besser zu integrieren. Auch wenn die Rhetorik auf nationaler Ebene zurzeit stossend ist, besteht auf lokaler Ebene ein grosser Unterstützungsbedarf (z.B. Unterstützung der polnischen Städte in der Umsetzung ihrer Integrationspolitik).</p><p>Umstritten bei dieser Vorlage ist auch die Frage, ob die Schweiz ihre Zusage zu einem zweiten Beitrag von der Haltung der EU abhängig machen soll, was mit dem verhandelten institutionellen Rahmenabkommen Schweiz-EU passieren wird. Wenn die Schweiz, wie von den Gewerkschaften gefordert, das Rahmenabkommen in der jetzigen Form nicht gutheisst und auf weitere Verhandlungen pocht, ist es umso wichtiger, der EU positive Signale zu senden: mit einem Ja zum zweiten Beitrag, mit einem Nein zum Waffengesetz-Referendum Mitte Jahr und mit einem Nein zur SVP-Begrenzungsinitiative im nächsten oder übernächsten Jahr.</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>______________________</p><p><br> Einen guten Überblick zum Zweiten Beitrag bietet ein Artikel in „Die Volkswirtschaft 12/2018“ von Hugo Bruggmann und Sirocco Messerli unter dem Titel „Ungleichheiten in der EU verringern“:</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/internat-eu/CH-EU_stadtratte-iStock.jpg" length="303602" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5832</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:59:55 +0100</pubDate><title>Etwas mehr AHV und wichtige Weichenstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/etwas-mehr-ahv-und-wichtige-weichenstellungen</link><description>Sozialversicherungen 2019</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im neuen Jahr bekommen AHV-BezügerInnen endlich etwas mehr Rente. Doch die steigenden Gesundheitskosten vermag das nicht auszugleichen. Es braucht dringend deutlich höhere AHV-Renten. Grundlage dafür könnte die Zusatzfinanzierung sein, über gemeinsam mit der Steuerreform im Mai abgestimmt wird.</p><p>Zum ersten Mal seit vier Jahren werden die AHV-Renten wieder einmal erhöht. Allerdings nur minim: um zehn auf 1185 Franken steigt die Minimalrente, während die Maximalrente um 20 auf 2370 Franken erhöht wird. Auch die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung werden leicht nach oben korrigiert. Auf der Beitragsseite steigt der AHV-Mindestbeitrag um vier auf 482 Franken, derjenige der freiwilligen AHV/IV um acht auf 922 Franken.</p><h3>Sinkende Renten</h3><p>Keine grossen Änderungen gibt es dieses Jahr in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Insbesondere der Mindestzinssatz bliebt nun schon im vierten Jahr auf dem rekordtiefen 1 Prozent. Die BVG-Kommission hatte ihn gar auf 0.75 Prozent senken wollen. Auch wenn der Bundesrat diesem Vorschlag nicht Folge leistete, werden die Altersguthaben weiterhin unterdurchschnittlich verzinst, was empfindliche Renteneinbussen zur Folge hat.</p><p>Leicht angehoben werden der BVG-Koordinationsabzug (24'885 Franken) und die Eintrittsschwelle (21'330 Franken) ebenso wie der maximale Steuerabzug in der Säule 3a (6826 Franken). Massiv gesenkt wird hingegen der BVG-Beitrag für Arbeitslose, nämlich von 1.5 auf 0.25 Prozent. Dies weil der Deckungsgrad hoch und die Arbeitslosigkeit relativ tief ist. Und schliesslich werden dieses Jahr die seit 2015 ausgerichteten Hinterlassenen- und Invalidenrenten in der zweiten Säule um 1.5 Prozent angehoben.</p><p>Die Probleme der zweiten Säule sind gross. Denn die durchschnittlichen Pensionskassenrenten sinken seit einigen Jahren. Grund sind die seit Jahren sinkenden Zinsen und Umwandlungssätze, vor allem in überobligatorischen Bereich. Und während wir Arbeitnehmende immer mehr einzahlen, kassieren Lebensversicherungen, Banken und Berater weiterhin Milliarden an Verwaltungskosten und Gebühren. Dieser Entwicklung muss entschieden entgegengetreten werden, denn mit sinkendem Rentenniveau rückt das Leistungsziel in noch weitere Ferne, wonach erste und zweite Säule zusammen die Erhaltung des Lebensstandards in angemessener Weise ermöglichen sollen. Es braucht höhere statt tiefere Renten. Dazu müssen dringend auch die AHV-Renten erhöht werden.</p><h3>Steigende Prämien</h3><p>Aufs Portemonnaie drücken auch die ständig steigenden Krankenkassenprämien. Die Standardprämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigt im nächsten Jahr für Erwachsene um 2.7 Prozent, während sie für junge Erwachsene (&lt;25 Jahre) um 13.5 Prozent sinkt. Wenn das Bundesamt für Gesundheit von einem Anstieg von lediglich 1.2 Prozent spricht, so deshalb, weil die vom BAG kommunizierten Prämientarife für 2019 erstmals auf der erwarteten Durchschnittsprämie und nicht mehr auf der Standardprämie (300.- Franchise, freie Arztwahl) basieren. Schon heute verzichtet ein Grossteil der Versicherten auf freie Arztwahl und wählt eine höhere Franchise. Das bringt zwar etwas moderatere Prämien, im Krankheitsfall allerdings auch eine deutlich stärkere Kostenbeteiligung.</p><p>Um den Kostenanstieg im Gesundheitswesen zu dämpfen, sind verschiedene Massnahmen beschlossen oder in Erarbeitung. Per Dezember 2018 wurden die Preise von einigen hundert Medikamenten und Produkten gesenkt. Und ab 2019 werden gewisse bis anhin stationäre Leistungen nur noch vergütet, wenn sie ambulant erbracht werden, etwa Krampfadern-, Hämorrhoiden- und Leistenbruchoperationen oder Kniespiegelungen.</p><h3>Wichtige Abstimmung zur AHV-Finanzierung</h3><p>Am 19. Mai werden die StimmbürgerInnen über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) abstimmen. Diese Vorlage will der AHV jährlich 2 Mrd. Franken zusätzlich zuführen. Und zwar durch die sozialste Finanzierungsmethode überhaupt: eine leichte Anhebung der Lohnprozente. Diese AHV-Finanzierung ist gekoppelt an die umstrittene Neuauflage der Unternehmenssteuerreform III.</p><p>Noch in der parlamentarischen Beratung steckt die Revision der Ergänzungsleistungen. Die Differenzen gehen zurück an den Nationalrat und allenfalls in die Einigungskonferenz. Inhaltlich konnten wir die Erhöhung der Mietzinsmaxima um durchschnittlich 19 Prozent durchsetzen, ebenso die Bestimmung, dass ältere Arbeitslose in Zukunft ihr Pensionskassenguthaben in der Vorsorgeeinrichtung belassen und eine Rente beziehen können. Dennoch drohen weitere finanzielle Einschnitte und strengere Anspruchsvoraussetzungen für die EL.</p><p>Ebenfalls Kürzungen drohen bei der Revision der IV. Der Bundesrat wollte sie kostenneutral gestalten, doch die Nationalratskommission hat Kürzungsmassnahmen beschlossen. Besonders stossend ist die Kürzung der Kinderrenten von IV-Beziehenden um einen Viertel. Auch hinter der Einführung des stufenlosen Rentensystems verbergen sich Rentenkürzungen. Positiv sind die Massnahmen zur besseren beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit psychischen Problemen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Arbeitslosenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/4/csm_senior-abrechnungen-iStock-milkos_2bc3297f72.jpg" length="152242" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5831</guid><pubDate>Fri, 18 Jan 2019 15:55:03 +0100</pubDate><title>1.4 Millionen Franken für Hinterbliebene von Asbestopfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-4-millionen-franken-fuer-hinterbliebene-von-asbestopfern</link><description>Entschädigungsfonds für Asbestopfer weitet Kreis der Anspruchsberechtigten aus</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ende Jahr hat der Entschädigungsfonds für Asbestopfer (EFA) 1.4 Millionen Franken zur Auszahlung an 23 Hinterbliebene von Asbestopfern freigegeben und gleichzeitig den Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet: Neu werden auch Entschädigungen an Betroffene ausgezahlt, deren Asbestkrebs (Mesotheliom) als Berufskrankheit anerkannt ist. Primärer Auftrag der Stiftung ist es, Menschen, deren Asbestkrebs nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, zu entschädigen. Dies betrifft insbesondere Angehörige, zum Beispiel wenn sie kontaminierte Kleider gewaschen haben und der Kontakt mit Asbest somit nicht berufsbedingt war. Aber auch Hobby-Handwerker fallen unter diese Kategorie. Neben ihnen können aber nun neu auch Personen entschädigt werden, die beruflich mit Asbest zu tun hatten. Hier fallen die Auszahlungen jedoch tiefer aus als bei nicht UVG-Versicherten.
</p><p>Mit den 23 neuen Betroffenen hat der EFA damit bisher in insgesamt 56 Fällen Entschädigungen ausbezahlt. Die Gesamtsumme der Zahlungen beläuft sich dabei auf 5.8 Millionen Franken, und weitere 15 Gesuche sind hängig. Die Gesuche blieben hinter den erwarteten Zahlen zurück, weshalb der EFA nun eine Kommunikationsoffensive gestartet hat. Bei steigenden Anträgen ist der Fonds laufend auf weitere finanzielle Mittel angewiesen. Entsprechend fordert er "Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf". Bei einer Laufzeit bis 2025 benötigt die Stiftung über 100 Millionen Franken, um ihren Zweck erfüllen zu können.
</p><p>Immer noch erkranken in der Schweiz jährlich rund 120 Personen am tödlichen Asbestkrebs. Im Stiftungsrat der EFA sitzen VertreterInnen von Verbänden und Unternehmen, welche die Stiftung finanzieren sowie von Asbestgeschädigten und Gewerkschaften. Asbestopfer mit Mesotheliom und ihre Angehörigen sollen sich unter <a href="http://www.stiftung-efa.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.stiftung-efa.ch</a> über die Stiftung informieren oder über das Service-Center Kontakt aufnehmen (041 418 89 79, <a href="#" data-mailto-token="thpsav1nlzbjolGzapmabun4lmh5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">gesuche(at)stiftung-efa.ch</a>). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5822</guid><pubDate>Wed, 19 Dec 2018 10:00:00 +0100</pubDate><title>Gift für Lohnschutz und Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gift-fuer-lohnschutz-und-sozialpartnerschaft</link><description>Gastbeitrag von Daniel Lampart in der NZZ</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Angriffe auf die Flankierenden haben es vielen Leuten wieder bewusst gemacht, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Auch in der EU: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wurde in den letzten Monaten von den europäischen Gewerkschaften aufgefordert, bei den Flankierenden hart zu bleiben. Damit der Lohnschutz in Europa besser wird.
</p><p>Die Gegner der Flankierenden kommen zum grossen Teil aus dem Inland. So der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think-Tank der Grosskonzerne, Avenir Suisse, aber auch die NZZ oder die Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit unseren Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren.  
</p><p>Die flankierenden Massnahmen wurden bei den Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Abstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Auch das Personenfreizügigkeitsabkommen verlangt in Art. 1d die «Einräumung der gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für Inländer». 
</p><p>Unser Land hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In der Schweiz verdienen ausgebildete Handwerker im Mittel 5850 Franken. In Deutschland sind es 3200, in Polen sogar nur rund 850 Franken. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe. 
</p><p>Dank den Flankierenden konnte in den gut geschützten Branchen ein Absinken der Löhne verhindert werden. Dank den guten Gesamtarbeitsverträgen stiegen in der Schweiz die tiefen und mittleren Löhne. Im Unterschied beispielsweise zum Vereinigten Königreich. 
</p><p>Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen Umsatz von rund 2,5 Milliarden Franken pro Jahr. 
</p><p>Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens zeigt sich, dass all das auf dem Spiel steht. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern angegriffen haben, bei unseren Flankierenden mit. 
</p><p>Sie werden Druck machen, dass wir viel weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Sozialpartnerschaft und die Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Diese ist einzigartig in Europa. Die EU-Behörden wollen nicht, dass die Löhne von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Insbesondere was die Bussen betrifft. Das stellt das System der Gesamtarbeitsverträge insgesamt in Frage. Betroffen sind eine Million Arbeitnehmer im Gastgewerbe, in der Reinigungs- und Sicherheitsbranche, im Bau, im Personalverleih u.a. 
</p><p>Zusätzlich streicht das Rahmenabkommen die Instrumente der 8-Tage-Voranmeldung und der Kaution sowie die Scheinselbstständigkeitsprüfung zusammen. Ohne diese Instrumente können die Schweizer Löhne gegen unseriöse und kurzlebige Firmen aus dem Ausland nicht mehr durchgesetzt werden. Das Schweizer Gewerbe droht von Dumpingfirmen überrollt zu werden. Weiter könnte die Schweiz unter dem vorliegenden Rahmenabkommen fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. Die Schweiz würde Kontrolle über Löhne verlieren. 
</p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5818</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2018 11:41:14 +0100</pubDate><title>Kein Rahmenabkommen auf Kosten unserer Löhne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-rahmenabkommen-auf-kosten-unserer-loehne</link><description>SGB-Sekretariatsleiter Daniel Lampart zu den Angriffen auf die FlaM</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Wegen der Angriffe auf die Flankierenden Massnahmen haben viele Leute in den letzten Monaten realisiert, wie wichtig der Schweizer Lohnschutz ist. Und wie wichtig es ist, diese Angriffe abzuwehren. Nicht nur in der Schweiz: Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat in den letzten Monaten viele Briefe von den bedeutenden Europäischen Gewerkschaften erhalten, bei den Flankierenden nicht nachzugeben. Damit es beim Lohnschutz in Europa aufwärts und nicht abwärtsgeht. &nbsp;</p><p class="Text">Die Gegner der Flankierenden sitzen grösstenteils im Inland. Etwa der Wirtschaftsflügel der SVP mit Nationalrätin Martullo-Blocher, der Think Tank der Grosskonzerne „Avenir Suisse“, aber auch Teile der Entourage von FDP-Bundesräten. Im Ausland ist insbesondere die EU-Kommission dagegen. Die deutschen Handwerker sind gespalten. Viele haben sich mit den Schweizer Flankierenden arrangiert. Sie wollen selber mehr Lohnschutz, um Dumpingkonkurrenz abzuwehren. </p><p class="Text">Die Flankierenden Massnahmen wurden im Rahmen der Bilateralen I eingeführt – nach der verlorenen Volksabstimmung zum EWR. Die Bilateralen haben in einer Volksabstimmung nur eine Chance, wenn sie der breiten Bevölkerung nützen. Und wenn garantiert ist, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Schweiz hat europaweit höchste Löhne und braucht deshalb den besten Schutz. In Deutschland verdienen ausgebildete Handwerker 3200 Franken, in Polen sogar nur rund 850 Franken, während in der Schweiz ein Lohn von etwas über 5‘849 Franken bezahlt wird. Ohne Lohnschutz droht selbst unseren gelernten Fachkräften der Gang zur Sozialhilfe! </p><p class="Text">Der Marktzugang für Firmen aus der EU funktioniert trotz Lohnschutz bestens. Gemessen an der Wohnbevölkerung sind in keinem anderen europäischen Land so viele ausländische Firmen im Bau, in der Sicherheit oder in der Informatik tätig wie in der Schweiz. Sie machen hierzulande einen jährlichen Umsatz von rund 2.5 Milliarden Franken. </p><p class="Text">Mit der Veröffentlichung des Rahmenabkommens bestätigen sich die schlimmsten Befürchtungen. Die Flankierenden werden in der Substanz angegriffen. Die Schweiz muss das schwache EU-Recht beim Lohnschutz übernehmen. Neu reden auch der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die den Lohnschutz in verschiedenen EU-Ländern attackiert haben, bei unseren Flankierenden mit. Sie können uns unter Druck setzen, dass wir wesentlich weniger ausländische Firmen kontrollieren. Schlimmer noch: Sie können die Schweizer Gesamtarbeitsverträge im Kern angreifen. Denn ein Teil der EU-Behörden war immer dagegen, dass die GAV von paritätischen Kommissionen aus Arbeitgebern und Gewerkschaften durchgesetzt werden. Der EuGH könnte entscheiden, dass das die EU-Firmen im Grundsatz diskriminiert. Fatal ist auch, dass die Instrumente der Voranmeldung, der Kaution und die Scheinselbständigkeits-Prüfung zusammengestrichen werden. Weiter könnte die Schweiz fast keine neuen Lohnschutzmassnahmen mehr einführen. </p><p>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Dieses Versprechen muss auch in Zukunft gelten. Mit dem vorliegenden Rahmenabkommen ist das nicht gewährleistet. Die Gewerkschaften lehnen es ab und werden es wenn nötig mit dem Referendum bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5774</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2018 13:25:27 +0100</pubDate><title>Aussenminister Cassis ist ein Risiko für die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aussenminister-cassis-ist-ein-risiko-fuer-die-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: «Lohnschutz ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs.»</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Tagen erleben wir jetzt wieder einen Aussenminister Cassis, der Mal um Mal zur Preisgabe des schweizerischen Lohnschutzes gegenüber der EU-Kommission auffordert. Besonders extrem in einem <a href="https://www.republik.ch/2018/11/09/an-der-bar-mit-ignazio-cassis" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview in der «Republik»</a>. Hier sind dem freisinnigen Bundesrat offensichtlich alle Sicherungen durchgebrannt.
</p><p>Erinnern wir uns: Fünf Jahre lang, seit die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit der EU begannen, hat die Schweiz den Schutz der Löhne als rote Linie definiert. Mitte Juni dieses Jahres begann Aussenminister Cassis mit seinen Attacken gegen den schweizerischen Lohnschutz. Im Verbund mit Chefunterhändler Balzaretti und Wirtschaftsminister Schneider-Ammann. Und immer wieder liefen sie mit ihren Attacken auf. Der schweizerische Lohnschutz ist nicht verhandelbar. <br>Wo sie Gelegenheit dazu haben, behaupten die freisinnigen Bundesräte und ihre politischen Adlaten nichtsdestotrotz, der Lohnschutz der EU sei mit dem schweizerischen vergleichbar. Wenn der EU-Lohnschutz tatsächlich gleich gut wäre wie derjenige der Schweiz: Weshalb wollen sie dann wesentliche Teile unseres erfolgreichen Schutzsystems herunterfahren, mit dem erklärten Zweck, den Marktzugang für EU-Firmen zu erleichtern? Auf diese einfache Frage haben die Lohnschutz-Ausverkäufer keine Antwort. 
</p><p>Wer dennoch entgegen aller Evidenz geneigt war, diesen Behauptungen Glauben zu schenken, muss seine Illusionen spätestens seit letztem Dienstag begraben: Der Europäische Gerichtshof EuGH (nicht zu verwechseln mit dem Gerichtshof für Menschenrechte!) hat wesentliche Teile des österreichischen Lohnschutzes als ungültig erklärt. Einmal mehr hat das Gericht die Marktfreiheiten eines Lohndumping betreibenden Bauunternehmers höher gewertet als den sozialen Schutz der arbeitenden Bevölkerung. Dabei ist das österreichische System viel weniger hart als dasjenige der Schweiz!
</p><p>Entweder kapieren jetzt auch Bundesrat Cassis und Chefunterhändler Balzaretti, dass die rote Linie des Bundesrates beim Lohnschutz auch inhaltlich sehr gute Gründe hat. Und vertreten endlich wieder die Position der Schweiz statt den Lohnschutz schlecht zu reden. Oder aber sie werden für die Schweiz definitiv zum Grossrisiko. Wer kann sich noch wundern, wenn die EU-Kommission beim Lohnschutz der Schweiz gegenüber kompromisslos auftritt, wenn unser Aussenminister und die federführenden Staatssekretäre immer wieder deutlich machen, dass sie in dieser Frage auf Seiten der EU-Kommission sind? Statt die Linie des Bundesrats zu vertreten.
</p><p>Der wirksame schweizerische Lohnschutz -&nbsp; eigenständig und nichtdiskriminierend ausgestaltet - ist kein Hindernis, sondern die Voraussetzung für die Fortsetzung des bilateralen Wegs. Das war in der Vergangenheit so. Und es wird in Zukunft nicht anders sein. Die Eskapaden des Aussenministers werden daran nichts ändern. <br><br></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5770</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 18:20:42 +0100</pubDate><title>Ein Angriff auf die arbeitenden Menschen. Und auf alle, die einen funktionierenden Rechtsstaat brauchen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-angriff-auf-die-arbeitenden-menschen-und-auf-alle-die-einen-funktionierenden-rechtsstaat-brauchen</link><description>Wer seine Menschenrechte durchsetzen können will, stimmt am 25. November mit Nein.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hans Moor war Turbinenmonteur bei der BBC. Die Turbinen waren damals mit Asbest ausgekleidet. Jahre später starb Hans Moor qualvoll an den Folgen der schweren asbestbedingten Lungenkrankheit. 
</p><p>Früh war erwiesen, dass seine Krankheit und der Tod auf die Arbeit mit Asbest zurückzuführen waren. Aber es brauchte den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bis seine Witwe nach vielen Jahren erfolgloser Beschwerden endlich zu ihrem Recht kam. Alle schweizerischen Instanzen hatten davor befunden, die Angelegenheit sei verjährt. 
</p><p>Ungezählte Schweizerinnen und Schweizer kamen in den letzten Jahrzehnten nur deshalb zu ihrem Recht, weil sie sich auf die Menschenrechte berufen konnten. Vor den schweizerischen Gerichten. Manche, die in der Schweiz damit keinen Erfolg hatten, bekamen schliesslich in Strassburg, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, recht. 
</p><p>Wer auch in Zukunft seine Rechte vor dem Menschenrechtsgerichtshof durchsetzen können will, stimmt am 25. November Nein zur sogenannten «Selbstbestimmungs-Initiative». Denn die SVP will damit die Bundesverfassung über das Völkerrecht stellen. Völkerrechtliche Verträge, die der Verfassung widersprechen, soll die Schweiz kündigen. Verurteilt Strassburg die Schweiz wegen eines Verstosses gegen die Menschenrechte, müsste die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention kündigen. Das zeigt: Die SVP-Initiative ist eigentlich eine Anti-Menschenrechts-Initiative. Sie ist entschieden abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5768</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:45:00 +0100</pubDate><title>Für Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-fruehpension-und-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description>Grösste Baumobilisierung seit Jahrzehnten</description><content:encoded><![CDATA[<p>3000 im Tessin, 2500 in Genf, 1500 in Freiburg, Neuenburg, Jura und Wallis, 1000 in Bern, über 4000 in Lausanne, und zuletzt über 4000 in Zürich: Insgesamt haben in den letzten zwei Wochen über 16’000 Bauarbeiter aus Protest die Arbeit niedergelegt und sind auf die Strasse gegangen. Grund für diese grösste Mobilisierung der Bauarbeiter seit dem grossen, erfolgreichen Streiktag mit der Blockade des Bareggtunnels vor 15 Jahren ist der Angriff der Baumeister auf eben diese Errungenschaft, welche die Bauarbeiter damals erkämpft hatten: Die Frühpension mit 60 auf dem Bau.
</p><p>Zuerst wollten die Baumeister das Rentenalter um zwei Jahre erhöhen oder die Rente um ein Drittel kürzen. Dagegen gingen im Juni 18’000 Bauarbeiter auf die Strasse. Daraufhin lenkte der Baumeisterverband (SBV) ein und bot Hand zu einer finanziellen Absicherung von Rentenalter 60 und zu einer Lohnerhöhung nach vier Nullrunden.
</p><p>Doch dann folgte die Erpressung: Plötzlich wollten die Baumeister Rentenalter 60 nur noch sichern, wenn sie im Gegenzug massive Verschlechterungen bei Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen hätten durchsetzen können. Konkret: Arbeit auf Abruf mit 12-Stunden-Tagen, freie Bahn für Lohdumping mit Lohnsenkungen bei Stellenwechseln und Abschaffung des Schutzes bei Schlechtwetter.
</p><p>Nun haben die Bauarbeiter eindrücklich und deutlich gezeigt, dass sie bereit sind, für die Rente mit 60 und einen Landesmantelvertrag mit fairen Arbeitsbedingungen und Bestimmungen zum Schutz ihrer Gesundheit zu kämpfen. Das hat wohl auch die Baumeister beeindruckt. Jedenfalls wird nun wieder verhandelt. Das Ende ist offen. Der SGB ist vom Mut der Bauarbeiter beeindruckt und unterstützt sie in ihrem Kampf um Frühpension und würdige Arbeitsbedingungen. Zuletzt haben dies die SGB-Delegierten mit <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/importe_smartphones.png" class="download">ihrer Resolution vom 28. September</a> zum Ausdruck gebracht.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5767</guid><pubDate>Thu, 15 Nov 2018 07:30:00 +0100</pubDate><title>Das Rad lässt sich nicht zurückdrehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-rad-laesst-sich-nicht-zurueckdrehen</link><description>Stimmungs- und würdevolle Gedenkfeier zu 100 Jahren Landesstreik in Olten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es wird still, als Antonio erzählt, wie es damals war, vor 15 Jahren: «Wir wollten die Frühpension, wir haben uns dafür gewehrt und dieses Ziel erreicht. Jetzt bin ich froh, dass ich in Frührente bin und das Leben geniessen kann.» Tosender Applaus nach dieser Videosequenz. Damals, das war die grosse Mobilisierung, der nationale Streiktag für Rentenalter 60 auf dem Bau. Heute, das ist der 10. November 2018, ein kalter Novembersamstag. Und Streik ist das Thema, die Klammer, die in den ehemaligen SBB-Werkstätten in Olten über 1400 Menschen versammelt hat.</p><p>Der Versammlungsort ist nicht zufällig gewählt: Vor noch längerer Zeit wurde hier gestreikt, und Olten spielte eine zentrale Rolle: Hier tagte das Oltener Aktionskomitee, welches vor genau 100 Jahren für den 12. November 1918 den landesweiten Generalstreik ausgerufen hatte, nachdem vorher Zürich und Bern militärisch besetzt worden waren. Über 250'000 Arbeiterinnen und Arbeiter streikten bis zum 14. November 1918. Gegen Ausbeutung. Für eine sozialere Schweiz. Und für mehr politische Mitsprache. Sie forderten unter anderem den Achtstundentag und das Proporzwahlrecht, das Frauenwahlrecht und eine Alters- und Invalidenversicherung.</p><p>Nicht feiern, sondern gedenken, das wollten der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB, die SP Schweiz und die Robert-Grimm-Gesellschaft mit ihrer Veranstaltung. Gedenken des Muts und der Entschlossenheit der Streikenden und ihrer Familien damals, angesichts des militärischen Aufgebots und der äusserst knappen Lebensmittelversorgung. Gedenken der drei jungen Arbeiter, welche am Morgen des letzten Streiktags, bereits nach Ankündigung des Streikendes, in Grenchen von Soldaten erschossen wurden, von hinten, einer mit den Händen in den Hosentaschen. Gedenken der Bedeutung dieses einzigen Generalstreiks in der Geschichte der Schweiz, der am Anfang des 20. Jahrhunderts die entscheidende Weichenstellung in eine moderne, sozialere und gerechtere Schweiz markiert. «Die Linke ist im Herzen der modernen Schweiz», sagt SP-Präsident Christian Levrat. «Und sie ist stark, wenn sie einig ist.»</p><p>Denn obwohl der Streik abgebrochen wurde, ohne dass die Forderungen erfüllt worden wären, kam es in seiner Folge zu Fortschritten bei den Arbeitsbedingungen, in der Sozialpolitik und der politischen Partizipation. «Was zunächst eine Niederlage war, verkehrte sich je länger je mehr in einen gewaltigen Erfolg», sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner in seiner Rede. «Einen gewaltigen Erfolg auf der Höhe der gewaltigen Bewegung. Sie veränderte die Schweiz. Die Arbeiterinnen und Arbeiter hatten sich ihre Anerkennung und den Respekt erkämpft.»</p><p>&nbsp;«Der Generalstreik schrieb das Programm des Fortschritts für die Schweiz im 20. Jahrhundert», sagte Rechsteiner weiter. Bereits kurz nach dem Landesstreik wurde der Achtstundentag eingeführt. Immer mehr Gesamtarbeitsverträge garantierten anständige Löhne und Arbeitsbedingungen. Etwas länger dauerte es mit bis zur Einführung der AHV dreissig Jahre später. Und die Frauen mussten gar fast 60 Jahre warten, bis sie endlich das Stimmrecht bekamen. – «Stellen wir uns vor, die Schweiz hätte 1918 das Frauenwahlrecht eingeführt! So, wie das die Streikenden gefordert hatten», rief Rechsteiner unter dem Applaus nicht zuletzt der zahlreich anwesenden Frauen. Auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga betont in ihrer Rede die Bedeutung der Frauen und die Notwendigkeit des Kampfs gegen Diskriminierung und für Gleichheit.</p><p>Bereits vor dem Beginn der Gedenkveranstaltung hatten zahlreiche Frauen lautstark die immer noch fehlende Lohngleichheit eingefordert und auf einen der politischen Höhepunkte des kommenden Jahres aufmerksam gemacht: den geplanten zweiten landesweiten Frauenstreik. Vorne, auf der grossen Leinwand, die durch die Veranstaltung führt, erzählt nun eine der Ikonen der Frauen- und Gewerkschaftsbewegung, wie es damals war, vor mehr als 25 Jahren: Christiane Brunner, ehemalige SMUV-Präsidentin, SGB-Co-Präsidentin, SP-National- und Ständerätin, von den Bürgerlichen verhinderte Bundesrätin, vor allem aber eine der treibenden Kräfte des Frauenstreiks vom 14. Juni 1991. Sie berichtet, wie es nicht nur harte Knochen- und Politarbeit war, diesen Streik auf die Beine zu stellen, sondern dass es auch viele lustvolle, überraschende Momente gab, welche die besondere Qualität dieses Ereignisses ausmachten.</p><p><br> Das Lustvolle, Festliche, Stimmungsvolle muss und soll auch heute nicht zu kurz kommen. Das unterstreichen die Trommelwirbel der Perkussionsgruppe P-Train. Die swingenden Rhythmen des Bläserensembles der SBB Live Band. Und die mal kämpferischen, mal nachdenklichen Lieder und Klänge des Chors Linksdrall. Sie führen durch eine kurzweilige, stimmungs- und würdevolle Veranstaltung.</p><p>Eine Veranstaltung, die nicht nur zurückschauen will, sondern die Vergangenheit befragen, schauen was man von ihr mitnehmen kann auf dem Weg zu einer sozialeren, offeneren, gerechteren Gesellschaft. VertreterInnen der Streikbewegungen der letzten Jahre berichten in Videostatements von ihren Erfahrungen. Annick, die stolz ist, am ersten Streik in den Freiburger Spitälern teilgenommen zu haben. Ivan, für den der Streik in den SBB-Werkstätten Bellinzona ein Ausdruck von Stolz, Stärke und Würde war. Larissa, die ihre Trillerpfeife vom sda-Streik täglich erinnert, dass es möglich ist, sich zu wehren und etwas zu bewegen. Gianluca von den Schifffahrtsbetrieben auf dem Lago Maggiore, für den sich im Streik Mut und Würde seiner KollegInnen manifestiert haben. Vincent, der immer noch beeindruckt ist vom Stolz in den Augen der Streikenden bei den Genfer Verkehrsbetrieben. Und sie alle betonen: Ohne den Zusammenhalt, die Entschlossenheit und Beteiligung aller, wäre es nicht gegangen.</p><p>Das weiss auch der frühpensionierte Bauarbeiter Antonio. Ebenso wie seine Gewerkschaftschefin Vania Alleva. Die Unia-Präsidentin erinnert in ihrer Rede daran, dass zur Zeit die grösste Mobilisierung seit Jahrzenten läuft, wieder auf dem Bau. Die Baumeister drohen damit, das Rentenalter 60 auf dem Bau zu erhöhen, wenn sie ihren Kahlschlag im Landesmantelvertrag nicht durchsetzen können. Doch eines haben diese gut anderthalb Stunden in Olten gezeigt: Das Rad der Geschichte lässt sich nicht zurückdrehen. Der Kampf für den Fortschritt geht immer weiter und er kann dann Erfolg haben, wenn wir zusammenstehen, zusammen kämpfen. Mit Ausdauer und Engagement. Und mit dem Wissen um die Generationen vor uns, die uns den Weg bereitet haben.</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><category>Schweiz</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/b/5/csm_DSCF1004_ebe0544f62.jpg" length="135577" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5764</guid><pubDate>Tue, 13 Nov 2018 16:13:30 +0100</pubDate><title>Er steht für eine ganze Generation Gewerkschafter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/er-steht-fuer-eine-ganze-generation-gewerkschafter</link><description>Im Gedenken an Fritz Reimann, 22. 9. 1924 – 7. 11. 2018.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Thun ist am 7. November Fritz Reimann im Alter von 94 Jahren gestorben. Der ehemalige SGB- und SMUV-Präsident war einer der prägendsten Gewerkschafter der 1970er bis 90er Jahre.</p><p class="bodytext">Fritz Reimann wurde am 22. September 1924 in Oberhof (Fricktal) als jüngster von sieben Geschwistern und Sohn eines Försters und Kleinbauern geboren. Nach dem Schulabschluss hatte er das Glück, wie er es selbst formulierte, eine Lehre als Werkzeugmacher absolvieren und damit in eine neue Welt eintreten zu können. Mit absolvierter Lehre arbeitet er sechs Jahre in seinem Beruf, davon anderthalb Jahre in Frankreich. 21jährig tritt der junge Fritz dem Schweizerischen Metall- und Uhrenarbeiterverband (SMUV) bei und wird bald Präsident einer Betriebskommission.</p><p class="bodytext">1951 wird Fritz Reimann Berufsgewerkschafter, zuerst acht Jahre als SMUV-Funktionär in Aarau, dann ab 1959 als SMUV-Sekretär in Thun, wo das Militärpersonal dominiert. 1973 wird er zum SMUV-Zentralsekretär gewählt, wo er für das Metallgewerbe und das Militärpersonal zuständig ist, aber auch in der Maschinenindustrie eine zentrale Rolle spielt. Von 1980 bis 1988 wirkt er schliesslich als SMUV-Präsident. In diese Jahre fällt auch seine Tätigkeit als Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (1982-1990), wobei er dieses Amt nicht gesucht hatte, sondern es eher aus Loyalität gegenüber seinem Verband übernimmt, der in der SGB-Leitung seine Linie gesichert haben will.</p><p class="bodytext">Parallel dazu entwickelt Fritz seine SP-Karriere, die über den Stadtrat von Thun (1962-1976) und den Berner Grossrat (1974-1978) bis in den Nationalrat (1979-1991) führt. Womöglich hätte er, der Mann der Verhandlungen und der traditionellen Sozialpartnerschaft, es weiter bringen können, denn die Bürgerlichen wollten ihn als Nachfolger von Willi Ritschard in der Landesregierung. Aber Fritz erteilte allen entsprechenden Avancen eine Absage: Seine Rolle sei und bleibe die des terrainverbundenen Gewerkschafters.</p><p class="bodytext">Als solcher repräsentiert Fritz Reimann eine ganze Generation Schweizer Gewerkschafter, die in den Jahren des Wirtschaftswachstums für den Glauben in Vertragspolitik, Sozialpartnerschaft und die Sicherung steten materiellen Fortschritts der Arbeiterklasse standen. Er selbst sah sich als «fortschrittlicher Realist», der «immer auf dem Boden des Vertrags stand». Das galt vielen Jungen, gerade nach 1968, als zu konsensorientiert. Mit ihnen focht Reimann auch manchen Strauss aus. Wobei dann später, nach Thatcher, die gleichen Jungen oft für eine Sozialpartnerschaft kämpfen mussten, die nun von der anderen Seite aufgekündigt worden war …</p><p class="bodytext">Seine Freizeit verbrachte Fritz Reimann gerne in den Bergen. Aber nicht mit Pickel und Seil sei er unterwegs, wie er einmal sagte, sondern er besteige mit Ausdauer und Beharrlichkeit sichere Gipfel. Auch politisch habe er die angestrebten Gipfel erreicht, würdigte ihn zum Abschied von der SGB-Spitze sein Nachfolger Walter Renschler. Reimann sei «ein Mann des Ausgleichs, aber nicht des falschen Kompromisses», harte Konfrontationen habe er nicht gesucht, sei aber auch nicht davor zurückgeschreckt. Seine erfolgreiche Doppelkarriere als Gewerkschafter und Politiker sei die Frucht seiner Eigenschaften: Zuverlässigkeit, gewerkschaftliches und sozialdemokratisches Engagement und ein konzilianter Charakter. Der SGB wird Fritz Reimann stets ein ehrendes Andenken bewahren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5752</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 14:55:00 +0100</pubDate><title>Aus Schweizer Tradition der Grundrechte:  Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-schweizer-tradition-der-grundrechte-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>Juristische Gedanken zur SVP-Initiative von SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliani</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Schweizer Gerichte und besonders auch das Bundesgericht haben sich im internationalen Vergleich schon sehr früh offen für Völkerrecht und Menschenrechte gezeigt. Seit letztem Dezember nimmt nun auch das Recht der Internationalen Arbeitsorganisation ILO einen zentralen Platz ein in der Rechtsprechung der Schweizer Gerichte, wenn es um den Schutz der Menschenrechte insbesondere von Arbeitnehmenden und GewerkschafterInnen geht.
</p><h3>Völkerrecht und Bundesverfassung Hand in Hand</h3><p>Wie Studien zeigen, spielt das Völkerrecht in der Rechtsprechung des höchsten Schweizer Gerichts eine sehr wichtige Rolle, insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Dies kann insbesondere damit erklärt werden, dass die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen nach der Ratifikation der EMRK dem Bundesgericht die Möglichkeit gab, einen Grundrechtsschutz herzustellen, welcher eine grundrechtskonforme Auslegung unserer Bundesverfassung und Gesetze ermöglichte. Der Menschenrechtsschutz wird gegenüber Bundesgesetzen höher gewichtet.
</p><p>Seit 1959 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR (bzw. seine Vorgängerorganisation) immer wieder zugunsten von Arbeitnehmenden entschieden und ILO-Standards Rechnung getragen. Jeder Schweizer und jede Schweizerin kann vor dem EGMR klagen, falls er oder sie seine/ihre Rechte verletzt sieht.
</p><h3>Traditioneller Schutz durch Menschenrechte in der Schweiz</h3><p>In der Schweiz wurden im Vergleich zum benachbarten Ausland schon sehr früh Menschenrechte kodifiziert und v.a. in ständiger Rechtsprechung angewendet. In den Nachbarländern dagegen kam es nach dem Scheitern der französischen Revolution zu einem Rückfall in alte Zeiten ohne Menschenrechtsschutz.
</p><p>Einen grundlegenden Durchbruch brachte die erste Bundesverfassung von 1848. Diese enthielt einen Katalog von Menschenrechten, die sich u.a. aus denjenigen der französischen Revolution herleiteten. Gegen Verletzungen dieser in den Verfassungen von Bund und Kantonen garantierten Freiheitsrechte konnte neu jede Einzelperson eine staatsrechtliche Beschwerde damals noch an den Bundesrat und letztinstanzlich an die Bundesversammlung richten.
</p><p>Die Freiheitsrechte waren bereits sehr früh nicht mehr nur Grundsätze, also Richtlinien an den Gesetzgeber, sondern subjektive Rechte des Einzelnen, der sich so gegen einen (übermächtigen) Staat wehren konnte. Im Fall einer Verletzung z.B. durch die Polizei oder einer Verwaltunsgbehörde konnte der Bürger seine Grundrechte mit einer Individualbeschwerde durchsetzen. Hier war die Schweiz dem Ausland voraus.
</p><p>Die verfassungsmässigen Rechte wurden in den Revisionen der Verfassung 1866, 1874, 1969 und 1971 ergänzt und gestärkt, dies besonders unter dem Eindruck der EMRK, der ILO-Standards und anderen Völkerrechts.
</p><p>Ab 1874 übertrug der Bundesgesetzgeber die Rechtsprechung über verfassungsmässige Rechte immer mehr dem Bundesgericht, welches nach 1911 nahezu allein zuständig wurde. Mit der Gründung der ILO und später der UN-Menschenrechtpakte bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde das Völkerrecht für die Schweizer Gerichte immer wichtiger und diente dazu, die eigene Verfassung besser zu konkretisieren und zur Geltung zu bringen.
</p><h3>Völkerrecht hilft: Das Beispiel Zutritts- und Informationsrechte der Gewerkschaften</h3><p>Das Bundesgericht hat erst kürzlich wieder die Gelegenheit ergriffen, in BGE 144 I 50 (Urteil 2C_499/2015 vom 6 September 2017) das von Völkerrecht und Verfassung garantierte Menschenrecht zu stärken. Aus der Gewerkschaftsfreiheit, wie sie in Art. 28 BV garantiert ist, und in Anwendung von Art. 11 EMRK und der einschlägigen ILO-Normen leitete das Bundesgericht für die Gewerkschaften ein grundsätzliches Recht auf Zutritt- und Informationsrechte am Arbeitsplatz her.
</p><p>Zu entscheiden war über eine Klage der Gewerkschaft VPOD, die sich gegen einen Regierungsbeschluss des Kantons Tessin richtete. Der Kanton unterwarf als Arbeitgeber den Zutritt zu seinen Gebäuden sowie die Ausübung gewerkschaftlicher Tätigkeiten im Gebäudeinnern bestimmten, sehr restriktiven Bedingungen. Die angefochtene Regelung sah vor, dass der Zutritt den Gewerkschaften im Grundsatz nicht gestattet war, ausser nach vorgängiger Bewilligung durch die Staatskanzlei. Das Auflegen von Flyern oder Zeitschriften konnte nicht autonom erfolgen, sondern es musste laut Regierungsbeschluss über die örtliche Gebäudeverwaltung ein Antrag gestellt werden.
</p><p>Anhand dieses Sachverhaltes hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob aus Art. 28 BV, Art. 11 EMRK (sowie Art. 22 UNO-Pakt II, Art. 8 UNO-Pakt I) den Gewerkschaften ein Recht auf Zugang und Information am Arbeitsplatz zusteht.
</p><p>Dies wurde bejaht. Aus BV, EMRK sowie den ILO-Konventionen 87 und 98 folgt für das Bundesgericht, dass im vorliegenden Fall den Gewerkschaften im öffentlichen Sektor grundsätzlich das Recht auf Zugang zu den Gebäuden des Arbeitgebers zu gewähren ist. Denn nur damit wird den Gewerkschaften die effektive Möglichkeit garantiert, alle Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, die Organisation und Sozialpartnerschaft funktionsfähig zu erhalten und ihre statutarischen Ziele zu verfolgen.
</p><h3>Schutz der Menschenrechte nicht aufgeben</h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP nun am 25.11. mit ihrer Anti-Menschrechts-Initiative abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden. Betroffen wären von der Initiative nicht nur die EMRK sondern auch 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. Neben dem oben erwähnten Beispiel, bei dem Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte erstritten, gibt es weitere Erfolge für Arbeitnehmende in der Schweiz aus der Anwendung von internationalem Recht. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind und den Betroffenen Unrecht getan wurde. All das sind Siege für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><p>Um diesen Schutz zu erhalten, braucht es am 25. November 2018 ein Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5750</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:34:43 +0100</pubDate><title>Lohnschutz und Menschenrechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/lohnschutz-und-menschenrechte</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die SVP tut in ihrer Propaganda für ihre Anti-Menschenrechts-Initiative ("Selbstbestimmungsinitiative") so, als würde ihr plötzlich der Schweizer Lohnschutz am Herzen liegen. Und sie missbraucht ein völlig aus dem Zusammenhang gerissenes Zitat der früheren Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, um tatsachenwidrig zu behaupten, der Lohnschutz lasse sich mit der SVP-Initiative verteidigen.
</p><p>Das ist falsch, und es ist ausserdem heuchlerisch
</p><p> Die SVP hat die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne immer und von Anfang an bekämpft. Mit einem Ja zur SVP-Initiative wäre für den Lohnschutz Null und Nichts gewonnen.
</p><p>Die grösste Gefahr für den Lohnschutz geht derzeit nicht von der EU aus, sondern von jenen Kreisen in der Schweiz, die ihn nur zu gerne auf das tiefere EU-Niveau herunterschrauben möchten. Allen voran sind dies die freisinnigen Bundesräte.
</p><p>Die Gewerkschaften haben die Massnahmen zum Schutz der Löhne innenpolitisch erkämpft. Es ist die innenpolitische Auseinandersetzung, die auch in Zukunft für den Schutz der Löhne in der Schweiz entscheidend sein wird.
</p><p>Die SVP-Initiative bedroht die Menschenrechte. Zu den Menschenrechten gehören auch die elementaren Arbeits- und Gewerkschaftsrechte. Die Vereinigungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Die Freiheit, sich gewerkschaftlich zusammenzuschliessen, ist ein Menschenrecht. Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht an den Grenzen eines Landes halt machen. Sie sind die grösste Errungenschaft unserer Zivilisation.
</p><p>Die Schweiz ist ein Rechtsstaat. Aber in vielen Ländern sind die Menschenrechte, darunter insbesondere auch die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte nicht garantiert. Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Schweiz - wie Putin - nationale Regeln über die Menschenrechte stellen würde. Um nichts anderes geht es der SVP: Ihre Initiative richtet sich gegen ein Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, das sich an den Menschenrechten orientiert. Es ist also eine Initiative gegen unsere eigenen Richter.
</p><p>Die Menschenrechte, und insbesondere die durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechte, haben den Schweizerinnen und Schweizern zahllose Fortschritte gebracht.
</p><p>Die Menschenrechtskonvention war entscheidend dafür, dass den Frauen 1971 endlich das Frauenstimmrecht gewährt wurde (den Appenzell-Innerrhoderinnen bekanntlich erst 1991). Aber auch in vielen Einzelfällen waren die Menschenrechte entscheidend. Erst durch ein Urteil in Strassburg konnte die Witwe des an einer schweren asbestbedingten Lungenkrankheit verstorbenen ABB-Turbinenmonteurs Hans Moor ihre Rechte durchsetzen. Vorher war ihr trotz erwiesener Krankheitsursache immer die Verjährung entgegengehalten worden.
</p><p>Die Menschenrechte sind für die Schweizerinnen und Schweizer eine entscheidende Errungenschaft. Wer sie zurückbinden will, schadet gerade auch den arbeitenden Menschen.
</p><p>Der Kampf um den Schutz der Löhne aber muss in der Schweiz selber gewonnen werden. Das war in der Vergangenheit so, und es muss auch in Zukunft so sein. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5749</guid><pubDate>Fri, 02 Nov 2018 12:13:50 +0100</pubDate><title>Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zu-hoeheren-franchisen-und-knebelvertraegen</link><description>Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben.</p><p>Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1.2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1.2, sondern um 2.7 Prozent.
</p><p>Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. Das macht nicht nur den geringeren Prämienanstieg zunichte, sondern auch den Vorteil der wegen der hohen Franchise tieferen Prämie. Die Gesundheit wird so für viele in der Schweiz ein doppelt riskantes Gut: Werden sie krank, leiden sie sowohl unter den gesundheitlichen als auch unter den finanziellen Folgen der Krankheit.
</p><h3>Sonderfall Schweiz</h3><p>Im Unterschied zu fast allen westeuropäischen Ländern, finanziert die Schweiz ihre Grundversicherung über unsoziale Kopfpauschalen statt über einkommensabhängige Lohnbeiträge oder aus Steuermitteln. Und in keinem Land der OECD ist hinaus die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher (u.a. sind dies die oben erwähnten hohen Franchisen). Trotz obligatorischer Versicherung müssen wir fast 30 Prozent der Gesundheitsausgaben aus dem eigenen Sack bezahlen.
</p><p>Und nun will die von der Krankenkassenlobby dominierte Gesundheitskommission des Nationalrates Krankheit noch teurer machen: Die Grundfranchise soll sofort von 300 auf 500 Franken steigen und alle Franchisen zukünftig automatisch an die Kostenentwicklung angepasst werden. Damit nicht genug, will die Kommission sogar Knebelverträge einführen: Wer eine höhere Franchise wählt, soll nur noch alle drei Jahre die Police wechseln dürften. Im Extremfall hiesse dies für (überraschend) schwer erkrankte Versicherte, dass sie alleine für die Franchise 7500 Franken aus der eigenen Tasche bezahlen müssten. Im Sommer sorgte die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, für Kopfschütteln, als sie eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen hat. Davon ist der aktuelle Vorschlag nicht mehr weit entfernt. Wer solche Forderungen stellt, soll ehrlich sein und gleich die Abschaffung der Grundversicherung verlangen.
</p><h3>Stoppen wir die Lobbyisten</h3><p>Für den SGB ist klar: Das Schweizer Gesundheitswesen ist bereits heute maximal unsolidarisch. Eine Erhöhung der Kostenbeteiligung kommt deshalb nicht in Frage. Der Nationalrat muss in der Wintersession die Krankenkassenlobby zurückpfeifen und die obengenannten Gesetzesprojekte versenken.
</p><p>Aber auch der Bundesrat ist seit der Wahl von "Kranken-Cassis" dabei, sich gesundheitspolitisch ins Abseits zu spielen: So fordert er in einem kürzlich publizierten Bericht etwa die "Kantonalisierung" der Prämienverbilligungen, bzw. den Rückzug des Bundes aus der Finanzierung dieses einzigen Instrumentes einer sozialen Korrektur. Was das bedeuten würde, ist klar: Die Gelder für die Prämienverbilligungen würden noch weiter gekürzt, obwohl es nach den endlosen Sparrunden in den Kantonen schon lange keinen Spielraum mehr nach unten gibt.
</p><p>Wenn er denn sparen will, soll der Bundesrat dies beispielsweise bei den in der Schweiz horrend hohen Medikamentenpreisen tun. Tatsächlich hat er dazu nun endlich einen Vorschlag präsentiert - der leider bereits im Vorfeld massiv gestutzt wurde, diesmal von der Pharmalobby. Auch das muss im Parlament korrigiert werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5727</guid><pubDate>Tue, 16 Oct 2018 15:48:24 +0200</pubDate><title>Am 25. November Nein zur «Anti-Menschenrechts-Initiative»</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/am-25-november-nein-zur-anti-menschenrechts-initiative</link><description>SVP-Initiative zur «Selbstbestimmung» will weniger Schutz für alle, nicht zuletzt für Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p>Am 25. November haben die Schweizer Stimmberechtigten die Möglichkeit über den jüngsten Angriff der SVP auf die Menschenrechte abzustimmen. Diese Anti-Menschenrechtsinitiative, welche unter dem Deckmantel der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte, hätte besonders für die Arbeiterinnen und Arbeiter in der Schweizer fatale Folgen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt daher ein klare «Nein» zu dieser Vorlage.
</p><h3>Grundrechtsschutz für Arbeitnehmende</h3><p>Die Europäische Menschenrechts-Konvention (EMRK) und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wichtige Rechte. Dazu gehört zum Beispiel das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind darum in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Die Initiative würde über eine Änderung des Artikel 190 der Bundesverfassung nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen aushebeln, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. 
</p><p>So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. 
</p><p>Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.
</p><h3>Völkerrecht durch und durch demokratisch</h3><p>Die SVP-Initiative behauptet, sie wolle die Demokratie retten. Damit betreibt sie Augenwischerei. Denn alle völkerrechtlichen Vereinbarungen, die in der Schweiz Wirkung entfalten können, sind demokratisch durch Parlament und / oder die Stimmbevölkerung legitimiert. Diesen demokratisch ratifizierten Grundrechtsschutz will die SVP nun aufkündigen. Darum braucht es am 25. November ein klares NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5723</guid><pubDate>Thu, 11 Oct 2018 15:25:07 +0200</pubDate><title>Am 25. November Nein zum Observationsartikel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/am-25-november-nein-zum-observationsartikel</link><description>Sozialversicherungen haben andere Probleme</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Missbrauch von Sozialleistungen muss bekämpft werden. Bei der vorgeschlagenen Revision des Sozialversicherungsrechts geht es aber um etwas ganz anderes: Mit der Schaffung völlig unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen würde die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Es braucht deshalb am 25. November ein klares Nein zur Einschränkung unserer Grundrechte.</p><h3>Sozialversicherungen: Missbrauch selten, Bekämpfung funktioniert</h3><p>Die Sozialversicherungen stellen soziale Errungenschaften dar, weil sie uns vor sozialen Risiken wie Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit schützen. Es handelt sich dabei um Risiken, die jede und jeden treffen können. Die Sozialversicherungen sind für uns alle da und werden von uns allen mitfinanziert. Mit unseren Beiträgen erwerben wir deshalb ein Recht auf Leistungen im Risikofall.
</p><p>Gerade Arbeitnehmende sind darauf angewiesen, dass Sozialversicherungen ihren Zweck erfüllen können und nicht missbraucht werden. Betrugsbekämpfung ist folglich bei allen Sozialversicherungen eine Notwendigkeit. Das Sozialversicherungsrecht enthält deshalb ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Bekämpfung und Bestrafung von missbräuchlichem Leistungsbezug. Das System funktioniert gut: Missbräuche geschehen selten, nehmen nicht zu und können mit den bestehenden Mitteln aufgedeckt und geahndet werden. Es braucht keine neuen Instrumente.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Keine harmlose "Gesetzesgrundlage"</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte monierte im Herbst 2016 richtigerweise, dass in der Schweiz eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven fehlt. Das Parlament hat sich danach in Windeseile daran gemacht, diese Grundlage zu schaffen – und dabei weit mehr aufs Tempo als auf Grundrechte geachtet. Man hat sich keineswegs darauf beschränkt, die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, sondern hat die Vorlage vielmehr dazu benutzt, den Überwachungsstaat auszubauen und die Grundrechte abzubauen. Der vorgeschlagene Observationsartikel stellt sämtliche Bezügerinnen und Bezüger von Sozialleistungen unter Generalverdacht und stattet private Versicherungskonzerne mit Kompetenzen aus, die weit über jene der Strafverfolgungsbehörden hinausgehen. Deshalb unterstützte der SGB das Referendum gegen Versicherungsspione und deshalb braucht es am 25. November ein klares Nein.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Alle Macht den Versicherungen?</b></h3><p>Im Gegensatz zur früheren Praxis gilt der neue Observationsartikel für fast alle Sozialversicherungen. Neben den Unfallversicherungen (wie die SUVA) und der IV sind auch die Krankenkassen und die Arbeitslosenversicherung davon betroffen. Über die Ergänzungsleistungen und die Hilflosenentschädigung ist nicht einmal die AHV davon ausgenommen. Dieser Geltungsbereich stellt fast die gesamte Schweizer Bevölkerung unter Generalverdacht und macht es möglich, dass unsere Privatsphäre jederzeit verletzt werden kann – und das rechtens.
</p><p>Stossend am Überwachungsgesetz ist zudem, dass ein potenzieller Betrug nicht von der neutralen Polizei, sondern von den (teilweise privaten) Versicherungen selbst verfolgt würde. Diese haben naturgemäss ein grosses Interesse daran, wenn möglich Leistungen einstellen zu können. Alleine die Versicherung gibt die Anweisung, ob und wann wir von Detektiven überwacht werden, bzw. ob hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen. Einmal erstellte Observationsberichte dürfen die Versicherungen zudem frei untereinander austauschen. Das ist datenschutzrechtlich äusserst bedenklich.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mehr Kompetenzen als in der Terrorismusbekämpfung</b></h3><p>Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ermöglicht die Überwachung von Versicherten durch Privatdetektive sowie (mindestens) den Einsatz von Kameras, Tonaufnahmegeräten und GPS-Ortungsgeräten. Erlaubt werden dabei schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte. Das Parlament hat – unter starken Druck der Versicherungslobby – explizit darauf verzichtet, dass die Observationsmassnahmen generell richterlich angeordnet werden müssen. Private Versicherungsspione sollen somit mehr Befugnisse haben als die staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
</p><p>Mit dem Observationsartikel dürften Versicherte zudem nicht nur an "allgemein zugänglichen Orten" überwacht werden. Detektiven wäre es sogar erlaubt, von einem Ort aus zu observieren, der von einem allgemein zugänglichen Ort frei einsehbar ist (z.B. ein Garten oder eine Fensterfront). Das dürfen Strafverfolgungsbehörden heute ebenfalls nicht – auch nicht mit richterlicher Anordnung.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Die dicken Fische schwimmen weiter</b></h3><p>Missbrauchsbekämpfung – im herkömmlichen rechtsstaatlichen Rahmen – ist in den Sozialversicherungen deshalb wichtig, weil damit Ausgaben gesichert werden können, die den anspruchsberechtigten LeistungsbezügerInnen zustehen. Dasselbe gilt aber auch für die Einnahmen: Ein unrechtmässig bezogener Franken schadet dem Sozialstaat ebenso sehr wie ein unrechtmässig nicht einbezahlter Franken. Und das führt direkt zur Steuerhinterziehung:
</p><p>In der gleichen Session, in der es den Observationsartikel verabschiedet hat, hat das Parlament auch auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts verzichtet. Konkret wurde damit verhindert, dass das Bankgeheimnis endlich auch im Inland aufgehoben wird. Steuerhinterziehung bleibt damit im Gegensatz zu Steuerbetrug weiterhin explizit straffrei, wodurch dem Staat Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe entgehen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Diese permanenten Einnahmeausfälle betragen ein Vielfaches dessen, was durch Missbrauchsbekämpfung in den Sozialversicherungen je generiert werden kann (geschweige denn der zusätzlichen Mittel, die der Observationsartikel allenfalls bringen würde<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>). Oder in anderen Worten: Dort wo der Missbrauch viel mehr ins Geld geht, wird bewusst weniger getan. Das Geld soll nicht gestört werden, dafür aber die Privatsphäre fast sämtlicher Versicherter in der Schweiz.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> "Tax Evasion in Switzerland: The Roles of Deterrence and Tax Morale", Lars P. Feld / Bruno S. Frey (2006).
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Grosszügige Schätzungen des BSV gehen für die IV von einem Potenzial von 178 Mio. aus. Das gesamte Sparpotenzial dürfte daher weit unter einer Milliarde liegen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5704</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2018 11:14:54 +0200</pubDate><title>Gemeinsamer Kampf für ein soziales Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gemeinsamer-kampf-fuer-ein-soziales-europa</link><description>Flankierende Massnahmen: Breite Solidarität der europäischen Gewerkschaften mit dem SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Zusammenhang mit der Verteidigung der Flankierenden Massnahmen (FlaM) erreichen den SGB Solidaritätsbotschaften des europäischen Gewerkschaftsbundes und zahlreicher nationaler Gewerkschaftsbünde und Gewerkschaften. Denn die Verteidigung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist zentral für eine überlebensfähige, soziale EU.</p><p>Die bisherige Europapolitik der Schweiz basierte auf dem Prinzip, dass sie den Menschen nützen soll, egal welchen Pass sie besitzen. Das galt besonders für den bilateralen Weg. Entsprechend forderte der SGB gemeinsam mit den europäischen Schwesterorganisationen und dem Europäischen Gewerkschaftsbund erfolgreich: Löhne und Arbeitsbedingungen schützen, nicht die Grenzen!
</p><h3>Europa muss sozialer werden</h3><p>Leider haben in den letzten Jahren die Interessen der Arbeitnehmenden in den Gremien der EU nicht immer Priorität besessen. Im Gegenteil: die von der EU seit 2008 vielen Ländern verordnete Austeritätspolitik und verpasste Chancen im Arbeitnehmerschutz haben viele EU-BürgerInnen in die Arme rechtsnationaler Populisten getrieben und "europamüde" gemacht.
</p><p>Dabei waren noch bis in die 1990er Jahre die EU-Rechtssetzung und Rechtssprechung sozial ausgerichtet. Die Entsenderichtlinie stellte die Nicht-Diskriminierung der Arbeitnehmenden ins Zentrum und ihr Recht, anständig und fair entlöhnt und behandelt zu werden. Erst in diesem Jahrhundert begannen der Europäische Gerichtshof und die EU-Kommission, die Interessen der Unternehmen über diejenigen der Arbeitnehmenden zu stellen. Plötzlich wurden EU-Recht und Rechtssprechung ein Mittel, Arbeitsbedingungen zu verschlechtern statt zu verbessern. Dies äusserte sich besonders in klar antigewerkschaftlichen bzw. gegen den staatlichen Lohnschutz gerichteten Urteilen. Sie und die neuen Regeln öffneten den Weg für Lohndumping und erschwerten Hochlohn-Ländern die Möglichkeit, strengere Schutzmassnahmen einzuführen.
</p><p>Die wohl dramatischste Folge dieser politischen Fehler ist der Brexit: der Austritt Grossbritanniens aus der EU wurde vor allem deshalb angenommen, weil britische Arbeitnehmende um ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen fürchteten, da die Regierung aus ideologischen Gründen keine flankierenden Massnahmen zum Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen getroffen hatte. Heute ist Lohndumping sogar in Ländern wie Tschechien, Polen oder Ungarn zum Wahlkampfthema geworden, das rechtsnationale Parteien bedienen.
</p><h3>Es braucht bessere Flankierende Massnahmen, nicht schlechtere</h3><p>In der Schweiz wurde hingegen der Lohnschutz bisher kontinuierlich verbessert, weil allen klar war, dass ohne ihn in unserem Hochlohnland die Arbeitsbedingungen und das soziale Gefüge gefährdet wären und die Zustimmung zum bilateralen Weg bröckeln würde. Leider haben sich nun die FDP-Bundesräte und ihre Entourage aus diesem Konsens verabschiedet. Sie übernehmen die Logik der Neoliberalen und wollen den Arbeitnehmerschutz, also die FlaM, schleifen.
</p><p>Vor diesem Hintergrund versuchen gewisse Teile der EU-Kommission sowie Gewerbetreibende besonders aus dem süddeutschen Raum, in der Diskussion um ein mögliches Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU den Schutz gegen Lohn- und Sozialdumping in Frage zu stellen. Dieselben Kräfte versuchen gleichzeitig alles, um in der EU verbindliche soziale Standards und den Schutz der Arbeitnehmenden zu verhindern.
</p><p>Dieser Schutz ist zwar in der Schweiz immer noch effektiver, doch hat auch in Brüssel langsam ein Umdenken stattgefunden. Auf Druck der europäischen Gewerkschaften leitete die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker eine noch zögerliche Kurskorrektur zu einem sozialeren Europa ein. Dies zeigte sich bereits bei der neuen Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie 2014 und nun insbesondere an der Mitte dieses Jahres revidierten Entsenderichtlinie. Sie sind - zusammen mit den anderen Vorstössen im Rahmen der EU-Initiative für eine "Säule der sozialen Rechte" - zu begrüssen. Es ist aber noch völlig offen, wie die bis in zwei Jahren anstehende konkrete Umsetzung in den EU-Ländern aussehen und ob sie vor dem EuGH standhalten wird. Denn dieser entscheidet im Einzelfall, wie der abstrakte Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit im gleichen Land" umgesetzt werden darf und zeigte sich bisher streng, was die "Verhältnismässigkeit" von Lohnschutzmassnahmen betrifft.
</p><h3>Die europäischen Gewerkschaften setzen auf die Schweiz</h3><p>Wer aber heute behauptet, der Lohnschutz in der EU sei demjenigen in der Schweiz rechtlich ebenbürtig, versteht nichts von der Materie. Und wer dies ohne oder wider besseres Wissen weiterverbreitet, stellt sich willentlich oder unwillentlich gegen die progressiven europäischen Kräfte und insbesondere gegen die europäische Gewerkschaftsbewegung. Es ist kein Zufall, dass die europäischen Gewerkschaften ihre Schweizer Schwesterorganisationen dazu auffordern, in Sachen FlaM hart zu bleiben - zum Wohl der Arbeitnehmenden.
</p><p>Denn die neue Durchsetzungsrichtlinie und die revidierte Entsenderichtlinie wurden gegen harten Widerstand vom EGB und progressiven Kräften im EU-Parlament erkämpft. Sie stellen das Maximum dessen dar, was politisch möglich war. Sollten wie erwartet die progressiven Kräfte in der Europawahl 2019 an Stärke verlieren, könnten es soziale Reformprojekte im Interesse der Menschen und Arbeitnehmenden in Zukunft noch schwerer haben.
</p><p>Deshalb fordern der EGB und besonders Gewerkschaften aus Osteuropa, wo Arbeitnehmende häufig Opfer von Sozial- und Lohndumping werden, dass der SGB im Ringen um die FlaM hart bleibt. Der SGB hat Solidaritätsschreiben der Gewerkschaftsbünde Bulgariens, Rumäniens, aber auch Polens und Ungarns erhalten, in denen sie dem SGB ihre Unterstützung im Kampf um die FlaM mitteilen und ihn auffordern, gegenüber den Binnennmarkt-Turbos in der EU-Kommisison standhaft zu bleiben. Denn eine Abschwächung des Lohnschutzes in der Schweiz wäre ein katastrophales Signal für die fortschrittlichen, gewerkschaftlichen Kräfte in Europa. Für sie war die Revision der Entsenderichtlinie nur ein erster Schritt in die richtige Richtung: zu einem sozialen Europa, das gleiche, gerechte Löhne für alle Arbeitnehmenden in der EU garantiert. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5701</guid><pubDate>Thu, 27 Sep 2018 17:05:00 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz als Menschenrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-als-menschenrecht</link><description>Juristische Expertinnen und Experten diskutieren an SGB-Fachtagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt eine Dynamik beim Kündigungsschutz in der Schweiz: Dank des Grundrechtsschutzes aus Bundesverfassung, Europäischer Menschenrechtskonvention EMKR und ILO-Konventionen und progressiver Rechtsprechung hat sich die Situation zum besseren gewendet. Trotzdem zeigt sich insbesondere auch den Handlungsbedarf in Gesetzgebung. Diese Dynamik hat die juristische Fachtagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) jetzt beleuchtet.<b></b></p><h3><b>Bedeutung von ILO-Konventionen und EMRK für die Gerichte</b></h3><p>Prof. Dr. Mahon (Universität Neuenburg), Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität Basel) sowie Dr. Luca Cirigliano vom SGB zeigten in ihren Vorträgen die steigende Bedeutung der ILO-Konventionen insbesondere zu Gewerkschaftsfreiheit (Nr. 87 und 98) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in der Rechtsprechung des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hat in einem Leitentscheid (2c_499/2015, BGE 144 I 50) klargestellt dass Gewerkschaften Zugang zu den Arbeitsplätzen haben. Der Fall, über den das Bundesgericht entschieden hat, geht auf eine Klage der Gewerkschaft VPOD zurück und bezog sich auf auf Arbeitsplätze des Kantons Tessin. Das Urteil geht aber über den öffentlichen Dienst hinaus und kann auch auf private Arbeitsplätze angewendet werden. Das Bundesgericht hat nämlich in seinem publizierten Entscheid erstmals klargestellt, dass ILO-Recht über die EMRK direkten Einfluss auf die Interpretation der Gewerkschaftsfreiheit gemäss Art. 28 der Bundeverfassung hat. Die ILO und EMRK sehen einen besseren Kündigungsschutz vor sowie Zutrittsrechte für Gewerkschaften am Arbeitsplatz vor. 
</p><p>Insbesondere missbräuchliche Kündigungen sowie Probleme bei Zutritts- und Informationsrechte können anhand dieser Praxisänderung besser bekämpft werden. Das Gleiche gilt für die Chance, gegen den Arbeitgeber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.<b></b></p><h3><b>Gerichtlichen Kampf gegen diskriminierende Kündigungen verstärken!</b></h3><p>Der Vortrag von Prof. Dr. Karine Lempen der Universität Genf zeigte eindrücklich, wie sich in den letzten Jahren die Praxis des Bundesgerichts zugunsten von älteren Arbeitnehmenden und von Frauen geändert hat, denen aus diskriminierenden Gründen gekündigt wurde. Es wurden bahnbrechende Urteile gesprochen. Älteren, langjährigen Mitarbeitenden darf nun nicht mehr ohne Ergreifen verschiedener Massnahmen und nicht ohne vorgängigem Anhörungsrecht gekündigt werden, ansonsten gilt die Entlassung als missbräuchlich. 
</p><p>Der Vortrag von Frau Lempen, der sich auf eine Studie der Universität Genf stützt, zeigte jedoch auch, dass gerade bei diskriminierenden Kündigungen von Frauen häufig vom Gericht nicht das Gleichstellungsgesetz sondern nur die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsrechts angewandt werden. Dies ist erschreckend! Denn damit entfällt für die Frauen, die z.B. gegen Lohndiskriminierung kämpfen, die Möglichkeit der Wiedereinstellung sowie die für sie vorteilhafte Beweislastumkehr. Es muss daher Ziel sein, stets Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes anzuwenden. Darauf müssen Richterinnen und Richter wie auch Anwältinnen und Anwälte verstärkt achten. 
</p><h3><b>ILO verlangt weiterhin eine Revision des OR</b></h3><p>Eindrücklich war schliesslich das Referat von Dr. Karen Curtis, Vizedirektorin des Normenausschusses der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Sie zeigte anhand der Empfehlungen der ILO an die Schweiz auf, dass das Obligationenrecht eine Änderung braucht, um völkerrechtskonform zu sein. Sowohl aus Verpflichtungen von ILO und für EMRK ergibt sich nämlich klar, dass das Schweizer Kündigungsrecht im Falle von antigewerkschaftlichen Kündigungen und Kündigungen von Mitgliedern in Pekos und Pensionskassen-Gremien auch die Wiedereinstellung vorsehen muss. Weiter sind die heute von Gerichten im Falle der Missbräuchlichkeit normalerweise zuerkannten Entschädigungen in Höhe von zwei bis drei Monatslöhnen aus Sicht der ILO viel zu tief. Sie sind nicht abschreckend genug. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5671</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:22:00 +0200</pubDate><title>Kampf gegen Hassdelikte und Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kampf-gegen-hassdelikte-und-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Überfällige Strafnorm zur LGBT-Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Diskriminierung von LGBT-Personen ist auch 2018 in der Schweiz alltägliche Realität. So erfasst die im November 2016 ins Leben gerufenen LGBT-Helpline im Durchschnitt zwei Hassdelikte pro Woche, wobei das Ausmass der körperlichen Gewalt mit fast einem Drittel der Fälle besonders schockierend ist. Die Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle ist zudem sehr hoch.</p><p>Diskriminierung macht aber auch vor der Arbeitswelt nicht halt: Laut einer Umfrage der Fédération Genevoise des Associations LGBT sahen sich 52 Prozent der Transmenschen, 32 Prozent der Lesben und 21 Prozent der Schwulen mit unterschiedlichen Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität konfrontiert. Insbesondere für Transmenschen ist auch die materielle Diskriminierung massiv: Gemäss Transgender Network Switzerland (TGNS) wird in der Schweiz jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet".</p><p>Diese Zahlen zeigen: Es ist höchste Zeit, die strafrechtliche Verfolgung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität gesetzlich zu verankern. Ansonsten kann gegen diese strafrechtlich schlichtweg nicht vorgegangen werden, wie auch das Bundesgericht mehrfach festhielt.</p><p>Der Nationalrat behandelt nun in der Herbstsession eine entsprechende, auf die Parlamentarische Initiative Reynard "Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" zurückgehende Anpassung des Strafgesetzes. Der SGB fordert das Parlament auf, diese "Strafnorm LGBT-Diskriminierung" möglichst schnell gesetzlich zu verankern. Darüber hinaus sollten die Bestimmungen um das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweitert werden, um auch an dieser Stelle den Kampf gegen Sexismus rechtlich zu verankern.</p><p>LGBT-Hassdelikte werden aber auch dann nicht ganz verschwinden, wenn sie strafbar sind. Umso wichtiger ist es, diese danach statistisch zu erfassen und auszuwerten, so wie es die Motion Quadranti "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen" fordert. Mit diesen rechtlichen Schritten, könnte die Schweiz im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking zur LGBT-Freundlichkeit europäischer Länder endlich einen sichtbaren Schritt nach vorne machen. Momentan belegt sie dort lediglich Rang 22.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5670</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2018 11:13:35 +0200</pubDate><title>Und immer wieder gegen das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/und-immer-wieder-gegen-das-bundespersonal</link><description>Die Vorstösse in dieser Session</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Ständerat werden am 17. September eine ganze Reihe von Vorstössen zum Bundespersonal behandelt, die alle derselben Geisteshaltung entspringen, nämlich "weniger ist mehr": Weniger Bundespersonal und weniger Lohn - es ist am Ständerat, dies nun endlich zu stoppen!
</p><p>Die Motion zur Plafonierung der Stellen in der Bundesverwaltung auf dem Stand von 2015 oder bei 35'000 Vollstellen ist schon mehrfach zwischen den beiden Finanzkommissionen und den Räten hin und her gewandert. Der Bundesrat hat in seinem Bericht (18.032) aufgezeigt, dass die Motion de facto erfüllt ist. Die Finanzkommission des Ständerats bringt sie nun mit Stichentscheid ihres Präsidenten doch nochmals ins Plenum. Versenken!
</p><p>Zur Plafonierung der Stellen passt dann auch die Motion 16.3399, die die Ausgaben für externe Mandate um 8% senken will. Auch diese hat der Nationalrat durchgewinkt.
</p><p>Die SVP mäkelt anhaltend am Lohnsystem der Bundesverwaltung rum, obwohl auch ein externer Bericht zum Schluss kam, dass das System in sich stimmig und vor allem eben nicht kostentreibend ist. Die Motion 16.3973 fordert, dass alle Zuschläge abgeschafft und die Vertrauensarbeitszeit nicht mehr zusätzlich entgolten wird. Der Nationalrat fand das gut, es ist am Ständerat, sich dagegen zu stellen.
</p><p>Und nochmals die SVP zum Lohn der Bundesangestellten: die Motion 16.3974 will, dass die Löhne an die Privatwirtschaft angepasst werden, natürlich nach unten. Bloss - dort sind sie bei den höheren Kaderfunktionen höher! Vergleichsweise besser bezahlt sind in der Bundesverwaltung die Angestellten in den tiefen Lohnklassen, also die Handwerker, Mechaniker, Lageristinnen, das Putzpersonal, die Weibel- und Logendienste. Soll diesen der Lohn gekappt werden?
</p><p>Der Teuerungsausgleich muss jedes Jahr ausgehandelt werden, im Bundespersonalgesetz steht lediglich, dass der Bundesrat dies unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage machen kann. Nur schon diese Möglichkeit ist bürgerlichen ParlamentarierInnen ein Dorn im Auge, der Gesetzesartikel soll gestrichen werden (Motion 17.3978). </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5653</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2018 10:00:42 +0200</pubDate><title>Radio SRF: Die Abteilung Information muss in Bern bleiben!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/radio-srf-die-abteilung-information-muss-in-bern-bleiben</link><description>Mediale Vielfalt ist in der Schweiz dringender denn je</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Echo der Zeit", "Rendez-vous", "Tagesgespräch", "Info 3", "Heute morgen", "Nachrichten", "Trend", "International" - klingende Namen von Sendungen, die jedeR RadiohörerIn in der Deutschschweiz kennt. Produziert werden sie von den rund 200 Mitarbeitenden der Abteilung Information im Radiostudio Bern. Die soll bald nach Zürich verlegt werden, wenn es nach dem Willen der SRG-Generaldirektion geht. Das würde den Verlust von rund 150 Stellen in Bern bedeuten.
</p><p>Nun regt sich Widerstand gegen diese unsinnige Zentralisierung. Denn deren Spareffekte wären gering, die Kostenfolgen hingegen hoch. Vor allem aber befürchten die betroffenen Radiomitarbeitenden und ihre Gewerkschaft SSM, dass SRF so die hohe Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzt und die interne journalistische Vielfalt gefährdet. Die Verankerung im politischen Zentrum Bern würde geschwächt, die Berichterstattung in und aus den Regionen gefährdet. Denn eine fundierte regionale Berichterstattung bedingt die Präsenz in den Regionen.
</p><p>Unterstützt von den Mediengewerkschaften, zahlreichen Medien sowie Stadt und Kanton Bern ruft Pro Radiostudio Bern deshalb für den 30. August um 19 Uhr zu einer Protestaktion auf dem Berner Bundesplatz auf. Auftreten werden unter anderem der Berner Stadtpräsident Alec von Graffenried und der Rapper Greis. Der SGB unterstütz gemeinsam mit seinen Gewerkschaften SSM und Syndicom diese Protestaktion und ruft zur Teilnahme auf. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5652</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2018 08:35:52 +0200</pubDate><title>#Enough18: Wir haben genug! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/enough18-wir-haben-genug</link><description>Jetzt braucht es Druck für mehr Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der Schweizer Gleichstellungspolitik ist seit jeher viel Sand im Getriebe, so auch dieses Jahr: Die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat der Initiative für einen Vaterschaftsurlaub, die schon international sehr kurze vier Wochen verlangt, eine Abfuhr erteilt und setzt auf den Kompromiss des Kompromisses - zwei Wochen.
</p><p>Massnahmen für Lohngleichheit hat der Ständerat nur verwässert akzeptiert, und auch diese abgeschwächten Massnahmen hätten es ohne Stichentscheid der Präsidentin nicht durch die vorbereitende Kommission des Nationalrats geschafft. Am 24. und 25. September wird das Plenum darüber entscheiden, ob endlich etwas Wirksames, ein bisschen etwas oder aber gar nichts gegen die Lohndiskriminierung der Frauen unternommen werden soll.
</p><h3>Es braucht eine Madame Égalité</h3><p>Von SGB-Seite liegen die Vorschläge für Verschärfungen auf dem Tisch: Damit das revidierte Gleichstellungsgesetz seine volle Wirksamkeit entfalten kann, muss eine Madame Égalité vom Bund kontrollieren können, ob die Unternehmen das Gesetz befolgen, und bei Zuwiderhandlungen Sanktionen aussprechen. Doch es wird extrem knapp: Die Arbeitgeberorganisationen wehren sich mit Händen und Füssen für ihr Recht, ungleiche Löhne zu zahlen und die bürgerlichen Politiker (und einige Politikerinnen) scheinen noch so willens, ihnen diesen Wunsch zu erfüllen.
</p><h3>Schlusslicht Schweiz</h3><p>Dabei ist es höchste Zeit, dass endlich etwas geschieht und die Schweiz bei der Gleichstellung einen grossen Schritt vorwärts macht. Denn die Schweizer Gleichstellungspolitik mutet aus europäischer Perspektive geradezu archaisch an: Während alle OECD-Länder zumindest einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub und eine Elternzeit kennen und viele beides, diskutiert die Schweiz zurzeit, ob frischgebackenen Väter etwas mehr als der eine Tag "für persönliche Angelegenheiten" zustehen soll.
</p><p>Der Anteil an den Gesamtkosten, den Eltern hier für die familienergänzende Kinderbetreuung übernehmen, ist rekordverdächtig hoch. Und auch auf unsere Performance bei der Lohngleichheit können wir nicht stolz sein: Gemäss europäischem Statistischem Amt EUROSTAT (die Zahlen des BfS liegen noch nicht vor) lag die Schweiz 2016 mit 17 Prozent Lohnlücke zwischen Männern und Frauen über dem EU-Schnitt. Und seit Jahren liegt der diskriminierende Lohnunterschied bei ca. 7 Prozent und ist mit freiwilligen Massnahmen nicht wegzukriegen.
</p><h3>Wir haben und wir wollen genug!</h3><p>Damit es vorwärtsgeht, ist der Druck von Frauen und Gewerkschaften nötig. Am Samstag, 22. September, zwei Tage vor der Beratung der Gesetzesrevision, die zu mehr Lohngleichheit führen soll, gehen wir auf den Bundesplatz und sagen laut: ENOUGH! Wir werden zeigen, dass wir genug haben vom ewigen Warten auf richtige Gleichstellung. Dass wir genug haben von Ausreden, dass Massnahmen wie der Vaterschaftsurlaub zu teuer und Lohnanalysen zu aufwändig seien. Genug von Behauptungen wie derjenigen, dass es Lohndiskriminierungen nicht gäbe und wenn, seien die Frauen selber schuld.
</p><p>Und wir müssen zeigen, dass wir genug wollen: Genug Geld für unsere Arbeit. Genug Rente für unseren Ruhestand. Und genug Anerkennung, für das, was wir tun. Mit #Enough18, der nationalen Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung senden wir ein Signal an das Parlament: Gebt uns, was uns zusteht! Setzt euch mit wirkungsvollen Massnahmen für Lohngleichheit ein!
</p><p>Wir treffen uns am 22. September um 13:30 auf der Schützenmatte in Bern. Die Schlusskundgebung findet um 15:00 auf dem Bundesplatz statt. Und anschliessend gibt es feministische Musik mit DJ Stéphanie und das exklusiv für den SGB gebraute Lohngleichheitsbier.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5650</guid><pubDate>Fri, 24 Aug 2018 15:53:36 +0200</pubDate><title>Abbau des gesetzlichen Schutzes vor Burnout: Zynische Arbeitgeber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/abbau-des-gesetzlichen-schutzes-vor-burnout-zynische-arbeitgeber</link><description>Wer den Arbeitnehmerschutz abbaut, soll nicht über die Folgen jammern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Mit grossen, teuren Plakaten sorgt sich der Schweizer Versicherungsverband (SVV) seit Wochen öffentlich darüber, dass die Burnout-Fälle in der Schweiz explosionsartig zunehmen. Das Timing könnte nicht zynischer sein. Denn die Ständeratskommission will den Arbeitnehmendenschutz massiv abbauen.</p><p>Damit will die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Parlamentarischen Initiativen von Ständerätin Karin Keller-Sutter (FDP) und Ständerat Konrad Graber (CVP) umsetzen. Ende Juni liess die Kommission die Bombe platzen und präsentierte ihre Abbauvorlage, mit welcher der Schutz gegen Burnout aus dem heutigen Arbeitsgesetz praktisch ausradiert werden soll.
</p><p>Ein Fall also für den Versicherungsverband, der sich doch wegen der Burnouts Sorgen macht? Doch halt: der SVV ist Mitglied beim Schweizerischen Arbeitgeberverband. Und schau an, wer ist in den Vorständen des Arbeitgeberverbandes prominent vertreten? Ständerätin Keller-Sutter (der man Bundesratsambitionen nachsagt) und Ständerat Graber (der die Interessen der Treuhand-Arbeitgeber von Expertsuisse vertritt - einer Branche, in der Arbeitnehmende mit überlangen Arbeitszeiten ausgepresst werden wie die Zitronen ...).
</p><p>Mit der ständerätlichen Riesen-Revision im Sinne von Keller-Sutter und Graber würde das Arbeitsgesetz beim Schutz vor Burnout gerade für diejenigen aufhören zu existieren, die es am nötigsten haben: mittleres Kader; Wissensarbeitende, die häufig im Homeoffice arbeiten; aber auch Fachspezialistinnen, bei denen Ruhe und Konzentration das A und O der Tätigkeiten sind (man denke nur an die anspruchsvolle Arbeit von Revisoren oder von Angestellten im Gesundheitswesen). Schöner Nebeneffekt der "Reformen": Die Arbeitgeber könnten auch noch von Gratis-Arbeit profitieren, denn wer die Arbeitszeit nicht aufschreiben darf, bekommt auch keine Überstunden ausbezahlt und kompensieren geht dann auch nicht - bequem für sparsame Arbeitgeber!
</p><p>Die Reformen würden die Freiwilligkeit, die heute besteht, wenn es um Flexibilität geht, abschaffen, das Recht auf Arbeitszeiterfassung würde ebenso wegfallen wie die Vorschriften zu Höchstarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit. Die Schweiz hat bereits das arbeitgeberfreundlichste Arbeitsrecht Europas. Soll es wirklich auf Kosten der psychischen Gesundheit noch einseitiger auf Flexibilität à la Arbeitgeber getrimmt werden? Wollen wir noch mehr Burnouts, mehr Gratisarbeit, weniger Lohn?
</p><p>Die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände weisen diese Zumutung zurück und fordern das Parlament auf, endlich zur Besinnung zu kommen und die parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu begraben. Denn diese würden volkswirtschaftlich Kosten und Leid verursachen. Vielleicht erhalten die Gewerkschaften ja nun Schützenhilfe von ungewohnter Seite. Oder waren die Sorgen des SVV über die zunehmenden Burnouts das (teure) Papier nicht wert, auf dem sie verbreitet wurden? </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5637</guid><pubDate>Wed, 08 Aug 2018 10:00:00 +0200</pubDate><title>Warum die roten Linien nicht überschritten werden dürfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/warum-die-roten-linien-nicht-ueberschritten-werden-duerfen</link><description>Die Schweiz darf bei den Flankierenden Massnahmen nicht nachgeben</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zwei Bundesräte und zahlreiche Schweizer Medien machen seit Wochen die sogenannte 8-Tage-Regel lächerlich. Um was geht es? Warum plötzlich solche Attacken gegen eine Rege­lung, mit der die Schweiz seit vielen Jahren gut gefahren ist?
</p><p>Eigentlich wäre ja alles klar: Wiederholt hat unsere Regierung bekräftigt, dass der Schweizer Lohnschutz nicht verhandelbar ist. Es sei eine «Rote Linie», sagte sie. Zuletzt Anfang Juli. Doch die beiden freisinnigen Bundesräte tun, als gälten diese Beschlüsse für sie nicht. Medial breit orchestriert stellen sie den Schutz vor Dumpinglöhnen zur Disposition. 
</p><p>Das ist schlicht verantwortungslos. Sie riskieren sie mutwillig, das Verhältnis der Schweiz zur EU irreversibel zu schädigen. Denn in der aktuellen Auseinandersetzung geht es um weit mehr als um die Frist von acht Tagen. 
</p><p>In einem übersichtlichen Informationspapier erklärt der SGB kurz und knapp, wie es zu den "Flankierenden Massnahmen" überhaupt kam, warum die 8-Tage-Regel wirksam und diskriminierungsfrei ist und welche fatalen Folgen für die Schweiz und die Zusammenarbeit mit der EU im Verhalten der freisinnigen Bundesräte liegen.<br><br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-bgb-gbbl/Personenblatt_GBB_fuer_GGG_Steuern_neu__2025_.pdf" class="download"><b>» weiter zum vollständigen Text...</b></a>&nbsp; (PDF)
</p><h5>AUSKÜNFTE</h5><ul><li>Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation des SGB, Tel. 031 377 01 06</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5635</guid><pubDate>Wed, 25 Jul 2018 15:44:54 +0200</pubDate><title>GFS-Umfrage: Ja zu höherem Rentenalter nur, wenn es auch mehr Jobs gibt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gfs-umfrage-ja-zu-hoeherem-rentenalter-nur-wenn-es-auch-mehr-jobs-gibt</link><description>Befragte wollen lieber mehr Einnahmen statt höheres Rentenalter</description><content:encoded><![CDATA[<p> Von einem "überraschenden Stimmungsumschwung" in der Bevölkerung wussten die Medien am Wochenende zu berichten. Grundlage war eine soeben erschienene <a href="https://www.gfsbern.ch/de-ch/Detail/reformbedarf-ungebrochen-ansaetze-vorsichtig-wohlwollend-beurteilt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie des Forschungsinstituts GFS Bern</a>, wonach eine klare Mehrheit für die Erhöhung des Frauenrentenalters sei, nämlich zwei Drittel der Stimmbevölkerung. Fast nirgends wurde allerdings erwähnt, dass in derselben Umfrage eine noch deutlichere Mehrheit, nämlich 69 Prozent, erklärte, eine Diskussion über die Erhöhung des Rentenalters sei müssig, solange es so schwierig bleibe, zwischen 50 und 60 Arbeit zu finden.
</p><p>Schon letzten Herbst stellte die Erhöhung des Frauenrentenalters einen der Hauptgründe für die Ablehnung der Rentenreform dar. Wenn der Bundesrat nur wenige Monate nach dem Scheitern dieser Vorlage das Frauenrentenalter schon wieder erhöhen will, ignoriert er die harschen Realitäten mit denen ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind.
</p><p>Kommt dazu, dass ältere Arbeitnehmerinnen auf dem Arbeitsmarkt sogar noch weniger gefragt sind als ältere Arbeitnehmer. Die Erwerbsquote der Frauen nimmt ab 55 schlagartig ab: während fast 85 Prozent aller Frauen bis 54 Jahre erwerbstätig sind, sinkt dieser Anteil danach markant. Nur noch 68 Prozent der Frauen zwischen 55 und 64 Jahren sind überhaupt noch erwerbstätig, wie die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (Sake) 2017 des Bundesamts für Statistik zeigt. Bei den Frauen hat der Arbeitsmarkt die Herausforderung noch lange nicht gemeistert, möglichst vielen eine Beschäftigung bis zum ordentlichen Rentenalter zu ermöglichen.
</p><p>Wer die GFS-Umfrage genau liest, stösst auf einen weiteren wichtigen Punkt, der bisher wenig Beachtung fand. Er ist jedoch für den neu startenden Prozess der AHV-Reform ebenso relevant: Die befragten Stimmberechtigten anerkennen zwar klar die Finanzierungsprobleme der AHV und damit die Notwendigkeit einer Reform. Generell bevorzugen sie aber Reformen, die mit höheren Beiträgen oder zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen unsere Altersvorsorge wieder ins Gleichgewicht bringen – und zwar eindeutig vor allen Projekten, die eine Erhöhung des Rentenalters mit sich bringen würden. Der Bundesrat wäre also wohl beraten, wenn er sich genau überlegen würde, ob er die nächste Reform wieder mit der Hypothek der Frauenrentenaltererhöhung belasten will. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5619</guid><pubDate>Mon, 09 Jul 2018 09:17:00 +0200</pubDate><title>Europäischer Gewerkschaftsbund unterstützt die Schweizer KollegInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gewerkschaftsbund-unterstuetzt-die-schweizer-kolleginnen</link><description>Intervention auf höchster Ebene.</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ob entsandt oder wohnhaft in der Schweiz - gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert werden", erklärt Luca Visentini, Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes in einem Brief an die EU-Aussenbeauftragte Federica Mogherini und Marianne Thyssen, EU-Arbeits- und Sozialkommissarin. Mit seiner Intervention auf höchster Ebene bei der Europäischen Union stärkt Visentini den Schweizer Kolleginnen und Kollegen in der Diskussion um die Flankierenden Massnahmen den Rücken.
</p><p>Der Gewerkschaftschef verweist auf die besondere Situation der Schweiz durch ihre geografische Lage und das hohe Lohnniveau. Darum sei ein besonderer Schutz nötig. "Namentlich die 8-Tage-Regel, die Kaution und risikobasierte Kontrollen", so Visentini in seinem Brief, haben sich als effizient erwiesen. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund zieht mit den Schweizer Organisationen SGB und Travail.Suisse an einem Strang: "Das Prinzip von gleichen Löhnen für die gleiche Arbeit am gleichen Ort muss überall in Europa gelten." Darum sollen, so Visentini weiter, "die Flankierenden Massnahmen bei den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU über ein Rahmenabkommen aussen vor gelassen werden."</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5616</guid><pubDate>Thu, 05 Jul 2018 12:57:37 +0200</pubDate><title>Die SDA-Einigung – das starke Ergebnis einer beispielhaften Solidaritätsaktion</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-sda-einigung-das-starke-ergebnis-einer-beispielhaften-solidaritaetsaktion</link><description>Der SGB gratuliert der Redaktion zu ihrem Durchhaltevermögen und ihrer beispielhaften Solidarisierung mit den älteren Kolleginnen und Kollegen! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer hätte das gedacht? Dass die Redaktorinnen und Redaktoren der SDA mit ihren Verbänden syndicom und Impressum noch etwas erreichen könnten. Der SDA als Arbeitgeberin wird gezwungen, ihre Entlassungsstrategie zu revidieren. Das Durchhaltevermögen der Mitarbeitenden und die breite Solidarität haben gewirkt.
</p><p>Zunächst war es beschlossene Sache, dass die SDA in der Keystone AG (bisher unter österreichischer Mehrheitsbeteiligung) aufgehen und das beträchtliche Vermögen von 20 Mio. Franken unter den bisherigen Eignern (Verleger und SRG) aufgeteilt werden sollten. Ohne Rücksicht auf langjährige Mitarbeitende und auf die Funktion der SDA für die landesweite Versorgung mit Medieninhalten sollte der Abbau durchgezogen werden. Es galt, den Service public-Dienstleister für die Fusion mit der gewinnorientierten Keystone fit zu machen. Pickelhart war die Position der Verleger, die Auseinandersetzung um die SDA wurde stellvertretend für alle weiteren Abbauvorhaben im Printmedienbereich geführt. Der CEO der SDA verwies betroffene RedaktorInnen kurzerhand an die Arbeitslosenversicherung. Schliesslich habe man diese als Arbeitgeber mitfinanziert. Verpflichtet sei man nur den Aktionären. 
</p><p>Umso beeindruckender dann der Beschluss der versammelten SDA-Redaktion, nach einem ergebnislosen Warnstreik Ende Januar weiter zu streiken. Nach vier Tagen kam es zu Verhandlungen, der Streik wurde sistiert, die Verhandlungen endeten ohne Ergebnis. Stattdessen ersuchte die Arbeitgeberin im April das WBF die eidgenössische Einigungsstelle einzuschalten. Die Redaktion stellte klare Forderungen auf: Sistierung der ausgesprochenen Kündigungen, existenzsichernde Lösung für die betroffenen älteren Mitarbeitenden und ein guter Sozialplan.
</p><p>Es begann die zermürbende Phase des monatelangen Wartens auf den Schlichtungsvorschlag der Einigungsstelle. Der Redaktion und den Gewerkschaften waren die Hände gebunden. Derweil beschloss die WEKO, dass der rückwirkenden Fusion SDA-Keystone per Januar 2018 stattgegeben werde. Und die SDA-Redaktion begann sich auszudünnen. &nbsp;
</p><p>148 Tage nach dem Streikbeschluss der Redaktion hat nun Ende Juni die eidgenössische Einigungsstelle das Ergebnis bekanntgegeben: Der Abbau wird durchgezogen, aber die Arbeitgeberin wird gezwungen, ihre fiese und unwürdige Entlassungsstrategie zu revidieren. Erstmals in der Geschichte der Medienbranche kommt es zur Wiedereinstellung von bereits entlassenen RedaktorInnen. Alle, die älter als 60 sind, werden zu den gleichen Konditionen wie zuvor wieder angestellt und alle erhalten sie einen Kündigungsschutz bis zur ordentlichen Pensionierung. Der Sozialplan sieht substanzielle Verbesserungen und die Einrichtung eines Härtefonds vor. Mitarbeitende, die ihr Pensum reduzieren mussten und Stagiaires werden bei Neubesetzungen vorrangig berücksichtigt. 
</p><p>Der SGB gratuliert der Redaktion zu ihrem Durchhaltevermögen und ihrer beispielhaften Solidarisierung mit den älteren Kolleginnen und Kollegen! Wir unterstützen die Redaktion in ihren Forderungen gegenüber der neuen Leitung von Keystone-SDA und der Eignerschaft: Der Service public-Grundsatz ist im Redaktionsstatut zu verankern, der Redaktionskommission sind die gleichen Rechte wie in der SDA-Agentur zuzusichern und die Mitarbeitenden sollen im Verwaltungsrat vertreten sein. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5601</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2018 15:08:03 +0200</pubDate><title>&quot;Das Erfolgsmodell Suva braucht wieder den Mut der Gründergeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/das-erfolgsmodell-suva-braucht-wieder-den-mut-der-gruendergeneration</link><description>Die Rede von SGB-Präsident Paul-Rechsteiner zum Suva-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p>Drei Dinge machten die Suva möglich, <a href="http://sgb.ch.46-231-200-148.monbijou.terminal8.ch/" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">sagte SGB-Präsident Paul Rechsteiner </a>an der Feier zu ihrem 100-Jahr-Jubiläum: Die extreme Not samt horrenden Unfallzahlen. Der jahrzehntelange Druck der organisierten Arbeiterbewegung. Und schliesslich Unternehmer und bürgerliche Politiker mit einem starken Sinn für soziale Verantwortung.</p><p>Bei der Bewältigung von Katastrophen wie Mattmark oder Asbest spielte die Suva seither eine wichtige, unersetzliche Rolle. Die gemeinsame Steuerung des öffentlich-rechtlichen Unternehmens durch die Sozialpartner, mit dem Bund in der Rolle der Oberaufsicht, war der Schlüssel für effiziente und branchennahe Lösungen. Und schliesslich wurde der im Laufe der Jahrzehnte aufgebaute Mix von Prävention, Versicherung und Rehabilitation zum Schlüssel des Erfolgsmodells Suva.</p><p>Doch heute steckt die Suva in einer strategischen Falle, weil ihr Tätigkeitsbereich weitgehend auf den industriellen Sektor beschränkt wurde, der heute nur noch 20 Prozent der Erwerbstätigen erfasst. Deshalb, sagte Paul Rechsteiner, werde in den kommenden Jahren der Mut der Gründergeneration im Interesse zukunftsorientierter Lösungen wieder gefragt sein.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/2/3/csm_Rechsteiner_Paul_farbig_2015_4f858f4ce2.jpg" length="176593" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5598</guid><pubDate>Fri, 22 Jun 2018 10:29:45 +0200</pubDate><title>Debatten-Klamauk verdeckt eigentliches Ziel der SVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/debatten-klamauk-verdeckt-eigentliches-ziel-der-svp-initiative</link><description>SVP-Anti-Menschenrechtsinitiative ist auch ein direkter Angriff auf Arbeitnehmende </description><content:encoded><![CDATA[<p> Geschlagene neun Stunden musste der Nationalrat in der Sommersession über die sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative" der SVP debattieren. Weil die SVP die Debatte nutzen wollte, um in der Öffentlichkeit ihre Mär von den "fremden Richtern" breitzuwalzen, mit Marionetten und Klebband und ewig gleichen Fragen. Ob diesem Wahlkampf-Spektakel ging unter, dass die SVP viel mehr als nur Wahlkampf betreiben will. Ziel der Initiative ist nichts anderes als die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention.
</p><p>Die SVP will mit der geplanten Verfassungsänderung angeblich die Souveränität der Schweiz stärken. So sollen die Bundesverfassung über das Völkerrecht gestellt und völkerrechtliche Verträge, die einer Verfassungsbestimmung widersprechen, gekündigt werden. Was nach Souveränität tönt, ist eine krasse Schwächung unserer individuellen Grundrechte.
</p><p>Blenden wir kurz zurück: Eigentlicher Auslöser für die Lancierung der Initiative war ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2012, wonach die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch der Bundesverfassung vorgehe. Selbstverständlich sind Grund- und Menschenrechte universell, gehen also vor jedem Gesetz und jeder Verfassung. Doch das passt der SVP nicht. Sie stellt immer wieder Forderungen, welche die Grundrechte in Frage stellen. Und da stören die EMRK und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die alle Menschen in der Schweiz vor Verletzungen ihrer Grundrechte schützen.
</p><p>Dabei geht es nicht einfach um den Schutz von Minderheiten. Denn hinter der Initiative steht in letzter Analyse nicht nur eine menschenrechtsfeindliche Politik, sondern auch ein direkter Angriff auf alle Arbeitnehmenden in der Schweiz: Angestellte sind zur Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber den Arbeitgebern auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. Dabei spielt das Völkerrecht eine zentrale Rolle.
</p><p>Die EMRK und das Völkerrecht der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) garantieren allen Arbeitnehmenden diverse Rechte. Etwa das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen. Oder den Schutz vor Kündigung, nur weil jemand gewerkschaftlich aktiv ist. Oder die Garantie, dass Gewerkschaften eine Belegschaft am Arbeitsplatz besuchen und beraten darf. Und nicht zuletzt den Schutz von Whistleblowern.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen wird so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p>Fazit: Von einer Annahme der Initiative wären die EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen, die uns Arbeitnehmenden zentralen Schutz gewähren. Denn in der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht das einschreitet, wenn Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist gemäss der heutigen Verfassung auch Völkerrecht wie das EMRK- oder das ILO-Recht massgebend. So übernimmt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Schutzfunktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5594</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 09:58:23 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit ist auch dein Bier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier</link><description>Der SGB hat eine breite Kampagne gestartet, um die Diskussion zur Lohngleichheit noch weiter in die Gesellschaft zu tragen und den Druck auf das Parlament weiter zu erhöhen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohngleichheit nimmt einen harzigen Weg durchs Parlament. Die Rückweisung des Ständerats im Februar ist auf massiven Widerstand ausserhalb des Bundeshauses getroffen. Gewerkschaften und Frauenorganisationen haben massiv Druck aufgebaut und im öffentlichen Diskurs hat die Stimmung gedreht, auch im Ständerat. Die Vorlage zur Revision wurde jetzt klar mit 27:15 Stimmen angenommen. Dies ist ein Erfolg für die Gewerkschaften und die befreundeten Frauenorganisationen. Der Druck muss aber jetzt weiter erhöht werden. Denn die Vorlage hat noch einige ihrer ohnehin schon nicht sehr scharfen Zähne verloren. So wurde zum Beispiel die Anzahl der verpflichteten Unternehmen deutlich reduziert.
</p><p><b>Kampagne gestartet.</b><br>Darum hat der SGB eine breite Kampagne gestartet. «Lohngleichheit ist auch dein Bier» lautet ihr Titel. Und das kann man ruhig wörtlich verstehen. Denn der Gewerkschaftsbund hat bei der Brauerei «La Nébuleuse» ein spezielles Lohngleichheitsbier brauen lassen, um die Diskussionen weiter in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Bier ist schweizweit in vielen Restaurants und Bars und bei weiteren Anlässen erhältlich. Die dazugehörigen Bierdeckel können als Postkarten an die Nationalräte geschickt werden. Damit soll der nötige Druck auf das Parlament aufgebaut werden, damit es die Revision nicht nur verabschiedet, sondern vor allem auch mit den nötigen Verbesserungen ausstattet und zu einem wirklich wirksamen Instrument macht.
</p><p>Münden soll die Kampagne in der grossen nationalen Demonstration am 22. September auf dem Bundesplatz in Bern – passend zur Gesetzesberatung im Parlament.<br><br></p><p><b>Informieren und unterstützen:</b><br> ⇒ <a href="https://www.facebook.com/auch.dein.bier" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagne bei Facebook unterstützen</a></p><p>⇒ <a href="https://www.auch-dein-bier.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bier probieren oder Bierdeckel bestellen</a></p><p>⇒ <a href="/themen/detail/lohngleichheit-ist-auch-dein-bier">Weitere Informationen zur Lohngleichheit</a></p><p>⇒ <a href="https://www.nau.ch/politik-wirtschaft/wirtschaft/2018/06/13/frauenkommission-sgb-uber-lohngleichheit-und-bier-65351521" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interview anlässlich der Kampagnen-Vorstellung</a></p><p>⇒ <a href="/themen/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18">Informationen zur Demo am 22.09.2018 und den gratis Extra-Zügen</a>.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5592</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 08:39:01 +0200</pubDate><title>&quot;Die Suva muss heraus aus der strategischen Falle!&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-suva-muss-heraus-aus-der-strategischen-falle</link><description>Ex-Suva-Verwaltungsrat, Ex-Unia- und SGB-Co-Präsident Vasco Pedrina zum 100-Jahr-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">100 Jahre SUVA - diesen Erfolg darf man feiern, meint Vasco Pedrina, ehemaliger Suva-Verwaltungsrat und Unia-Co-Präsident. Doch die SUVA muss raus der strategischen Falle und in neue Felder vorstossen.</p><p><strong>SGB: Vasco Pedrina, du hast dein ganzes Berufsleben mit der Suva zu tun gehabt. Was sind die drei grossen Herausforderungen für die Zukunft der Suva?</strong></p><p><strong>Vasco Pedrina:</strong> Zunächst einmal: die Suva stellt eine Erfolgsstory dar. Das liegt an ihrer Form als öffentlich-rechtlichen Unternehmen, gemeinsam von den Sozialpartnern gesteuert. Kommen dazu der gute Produktemix mit den drei Bereichen Prävention, Versicherung und Rehabilitation sowie sehr gute Mitarbeitende, die echt stolz sind, für ein solches Sozialwerk zu arbeiten. Die Suva ist heute kerngesund, Ihre Zukunft jedoch ist gefährdet. Wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Suva nicht ändern, dann schnappt die strategische Falle, die ihr gesteckt wurde, auch zu.</p><p><strong>Strategische Falle?</strong></p><p>In der Revision der Unfallversicherung 1984 kam es zu einem Deal zwischen den Gewerkschaften und den Bürgerlichen. Der ging so, dass der Unfallversicherung neu alle Arbeitnehmenden unterstellt wurden und dass die Versicherung weiterhin sehr gute Leistungen garantierte, etwa Renten von 90 Prozent des letzten Lohnes, was europäisch einen Spitzenwert darstellt. Gleichzeitig wurde auch einer moderaten Ausweitung der Leistungen zugestimmt. Der zu hohe Preis dafür war die Festlegung, das Monopol der Suva auf den zweiten Sektor, also Industrie und Gewerbe, zu beschränken. Das Problem dabei: 1984 beschäftigte der zweite Sektor rund 40 % der Erwerbstätigen, heute sind es nur etwas mehr als 20 %. Da droht eine langsame Ausblutung der Suva. Es ist eine schleichende Privatisierung zugunsten der Privatassekuranz im Gange.</p><p><strong>Aber die Suva versichert doch heute immer noch fast 2 Millionen Arbeitnehmende ...</strong></p><p>Stimmt, das ist aber weniger als die Hälfte der Erwerbstätigen. Früher versicherte die SUVA 70 Prozent und mehr aller versicherten Beschäftigten. Die absolute Zahl der Versicherten geht nicht rasch zurück, solange die Beschäftigung insgesamt steigt. Die drohenden Umbrüche, teils auch im Rahmen der Digitalisierung, werden da aber für eine Reduktion sorgen. Oder nehmen wir das seit Jahren bekannte Phänomen der Auslagerung: Wenn industrielle Betriebe etwa die Reinigung oder die Verpflegung auslagern, gehen diese Beschäftigten der Suva verloren. Fazit: Die Erosion des zweiten Sektors gefährdet die Suva. Es braucht eine Ausweitung des Suva-Tätigkeitsbereichs. Wir wollten diese Herausforderung bei der UVG-Revision von 2013/16 angehen, kamen aber damit nicht durch. Immerhin haben wir Verschlechterungen verhindert, so etwa die im ersten gescheiterten Anlauf vorgesehene Möglichkeit, dass Teile der öffentlichen Verwaltung zu den Privatversicherern hätten wechseln können.</p><p><strong>Was sind denn deine Vorschläge, um aus dieser strategischen Falle zu finden?</strong></p><p>Ein erster Vorschlag – den wir vertieft im Rahmen der erwähnten letzten Revision geprüft haben – war, den Suva-Bereich zu vergrössern. Man könnte der Suva alle öffentlichen Verwaltungen oder das Gesundheitswesen oder den kompletten Gross- und Detailhandel unterstellen. Zweiter Vorschlag: ein "Modell Deutschland" einführen. Das hiesse: Das Obligatorium der Unfallversicherung wäre der Suva zugewiesen, die Zusatzversicherung den Privatversicherern. Dieses Modell eröffnet jedoch unwägbare Abgrenzkonflikte. Ein weiteres Modell: Die Suva übernimmt die Taggeldversicherung auch für Krankheiten. Ich glaube, dass die hier erstgenannte Piste der Erweiterung wahrscheinlich die erfolgversprechendste darstellt.</p><p><strong>Wieso sollte das Parlament da nun plötzlich einlenken oder anders gefragt: wieso sollte der Rückhalt der Privatversicherer da plötzlich sinken?</strong></p><p>Weil die Zahlen eine eindeutige Sprache sprechen. Und zwar für die Suva: Von jedem einbezahlten Franken gehen bei der Suva 95 Rappen an die Versicherten zurück. Nur 5 Rappen werden für die Verwaltung verwandt. Bei den Privatversicherern gehen nur 80 bis 85 Rappen an die Versicherten zurück, mindestens 15 Rappen landen in den Taschen der Versicherer selbst. Das ist ein starkes Argument für die Suva, reicht aber nicht hin bei einem ideologisch so hart umkämpften Thema. Damit komme ich zur zweiten Herausforderung.</p><p><strong>Die da wäre?</strong></p><p>Wieso gelang es vor 100 Jahren, die Suva zu gründen? Nicht nur wegen dem hartnäckigen Druck der Arbeiterbewegung, sondern auch dank dem sozialen Flügel der Arbeitgeber und der bürgerlichen Kräfte. Der FDP-Nationalrat und spätere Bundesrat Ludwig Forrer war dabei die treibende Kraft. Neoliberalismus und SVP haben leider den sozialen Flügel in den Arbeitgeberverbänden, in FDP und CVP fast erstickt. Das muss sich ändern. Für uns heisst das: die Gewerkschaften und die fortschrittlichen politischen Kräfte müssen den sozialen Druck von unten massiv erhöhen, damit auch bei Unternehmern und bei den Mitte-Rechtsparteien das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Bildung eines sozialen Flügels in ihren Reihen wieder wächst.</p><p><strong>Und die dritte Herausforderung?</strong></p><p>Das sind Sachfragen. Zum ersten ist die Asbestkatastrophe immer noch nicht bewältigt. Hier stellen sich der Suva noch viele Aufgaben, etwa bei der Prävention, bei der Last zwischen den Branchen, die gerechter verteilt werden soll, oder beim Aufbau des neuen Entschädigungsfonds für Asbest-Opfer. Festzustellen ist aber auch, dass die Suva – nach den Wirren der 1970er/80er Jahre – sehr viel geleistet hat und heute als Vorbild in Europa dasteht. Zum zweiten ist die tickende Bombe der psychosozialen Berufskrankheiten zu nennen. Insbesondere der Bereich Prävention ist diesbezüglich schlecht geregelt; eine Zuständigkeit der Suva wäre sehr zu begrüssen. Stichwort Nummer drei: die Digitalisierung. Nehmen wir zum Beispiel den Streit mit Uber, ob die TaxifahrerInnen Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende sind: Die Suva sollte auch für diese Arbeitnehmenden zuständig sein, ohne jegliche rechtliche Auseinandersetzung.</p><p><strong>Die Suva feiert dieses Jahr ihren 100. Geburtstag. Eine Möglichkeit, diese Herausforderungen anzupacken?</strong></p><p>Auf alle Fälle. Die Gewerkschaften wollen nicht einfach nur feiern. Wir werden die Feiern nutzen, um darauf hinzuweisen, dass die Suva kein Auslaufmodell sein darf sondern sich aus der strategischen Falle befreien muss.</p><h5>Vasco Pedrina</h5><ul><li>Vasco Pedrina, 1994 bis 1998 SGB-Co-Präsident, 1991 bis 2004 GBH- und GBI-Präsident, 2004 bis 2006 Unia-Co-Präsident, hatte bereits in den 1980er Jahren mit der SUVA zu tun, damals als Sekretär der SGB-Kommission für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Pedrina war die treibende Kraft hinter der Kampagne für das Asbestverbot. Von 2007 bis Ende 2016 war er Mitglied des SUVA-Verwaltungsrates, die letzten 7 Jahre davon als Vizepräsident.</li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/Vasco-Pedrina-Unia.jpg" length="150871" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5590</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2018 07:57:00 +0200</pubDate><title>Grosse Unterschiede bei den Krankenkassenprämien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/grosse-unterschiede-bei-den-krankenkassenpraemien</link><description>Alte, Kranke und Frauen zahlen massiv mehr – Solidarität nicht weiter aufweichen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Unabhängig von Gesundheitszustand und Alter gelten in der Schweiz seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes KVG im Jahr 1996 regional einheitliche Prämien. Das ist eine wichtige Errungenschaft, die den solidarischen Versicherungscharakter in der Gesundheitsversorgung entscheidend gestärkt hat.
</p><p>Der grosse Makel daran: Es sind leider auch vom Geldbeutel unabhängige, einheitliche Kopfprämien: Der Milliardär zahlt gleich viel wie die Migros-Kassiererin. Für viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen sind die Krankenkassenprämien heute daher zu einer untragbaren finanziellen Belastung geworden. Dieses Problem ist allseits bekannt; der SGB setzt sich seit Jahren für einkommensabhängige Nettoprämien ein.
</p><h3>Prämienunterscheid von 43 Prozent</h3><p>Weniger bekannt ist aber die Tatsache, dass sich die Prämienhöhe trotz gesetzlicher Einheitsprämie dennoch sowohl nach Alter als auch nach Gesundheitszustand signifikant unterscheidet. Aktuelle Untersuchungen hierzu liefert ein <a href="https://www.helsana.ch/docs/helsana-praemienreport-2018.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Bericht des Gesundheitsökonomen Pius Gyger</a>.
</p><p>Betrachtet man nicht nur die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) jährlich kommunizierte Standardprämie (Durchschnittsprämie bei freier Arztwahl mit 300 Franken Franchise), sondern die effektiv bezahlten Prämien, so ergibt sich folgendes Bild: Eine 25-jährige Versicherte bezahlte 2016 eine durchschnittliche Monatsprämie von 299 Franken, während ein 95-Jähriger im gleichen Jahr 427 Franken bezahlte. Dieser Unterschied von 43 Prozent kommt durch die Wahl des Versicherungsmodells und der Franchise zustande, also dadurch, dass sich gesunde Junge eher für ein Modell mit Einschränkung (z.B. Telemedizin) und eine hohe Franchise (z.B. 2500.-) entscheiden können. Beides bringt ihnen eine Prämienreduktion.
</p><p>Rechnet man zu diesen Prämien noch die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten hinzu, dann vergrössert sich der Unterschied zwischen Jung und Alt gar auf 55 Prozent: Alte und damit kränkere Versicherte müssen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und damit auch mehr Selbstbehalt bezahlen (inkl. Spital- und Pflegepauschalen).
</p><p>Die Prämien steigen also nicht nur mit der Zeit (jährlicher Durchschnitt seit 1996: 4.6%), sondern zusätzlich auch mit dem Alter. Verteilt man die obenstehende Differenz von 43 Prozent auf die relevanten 70 Lebensjahre, so ergibt das eine zusätzliche Prämienerhöhung von 0.5 Prozent pro Altersjahr.
</p><h3>Das Portemonnaie bestimmt das Prämienmodell</h3><p>Nun spiegelt die Verfügbarkeit von unterschiedlichen Versicherungsmodellen und Franchisen in der Theorie eine Wahlfreiheit vor, die so in der Praxis nicht existiert: Es ist weitgehend nicht löbliche Bescheidenheit, die es Versicherten erlaubt, eine höhere Franchise oder ein HMO-Modell zu wählen, sondern einzig und allein der Gesundheitszustand und das Portemonnaie.
</p><p>So kam das BAG letztes Jahr in einem<a href="https://www.bag.admin.ch/dam/bag/fr/dokumente/kuv-aufsicht/krankenversicherung/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf.download.pdf/auswahl-und-wechsel-franchisen-in-okp.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Bericht</a> zum Schluss, dass "Versicherte ihre Franchisen mehrheitlich individuell nach den von ihnen erwarteten Bruttoleistungen" wählen. Mit anderen Worten: Die Leute verhalten sich genauso, wie es das System von ihnen verlangt. Wird man kränker (bzw. älter), nimmt man eine höhere Prämie in Kauf, um dafür eine tiefere Franchise zu erhalten. Nur: Unter dem Strich bezahlt man dennoch mehr.
</p><p>Die Versicherten entscheiden sich also nicht dann für tiefere Prämien, wenn sie es wollen, sondern dann, wenn sie es können. Im Alter können sie es aufgrund des Gesundheitszustandes zunehmend nicht mehr - und müssen finanzielle Mehrbelastungen schultern.
</p><p>Die gesetzlich vorgesehene Solidarität in der Grundversicherung wird also gerade durch den demografischen Wandel zunehmend strapaziert. Dies aber nicht deshalb - wie von bürgerlichen Wahlfreiheitsideologen behauptet - weil die Jungen immer mehr für die Alten bezahlen müssten. Sondern deshalb, weil die Alten viel höhere Prämien bezahlen müssen als die Jungen (die zudem dereinst noch älter werden werden).
</p><p>Übrigens: Die effektiv bezahlten Prämien unterscheiden sich nicht nur nach Alter, sondern auch nach Geschlecht: Die Prämien der Frauen waren 2016 durchschnittlich 8 Prozent höher als jene der Männer. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5567</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2018 17:21:25 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner zur Steuervorlage 17 im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/paul-rechsteiner-zur-steuervorlage-17-im-staenderat</link><description>Hier das Votum im Volltext zum nachlesen und als Video zum nachhören und -sehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Ständerat hat die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit einer Zusatzfinanzierung der AHV mit 34 zu 5 Stimmen gutgeheissen. Dazu publiziert der SGB hier das Votum von Paul Rechsteiner im Rat. Nun geht die Vorlage in die Wirtschaftskommission des Nationalrats und dann in den Nationalrat. Wie die SGB-Delegiertenversammlung in einer Resolution vom 25. Mai beschlossen hat, wird der SGB die Vorlage am Ende der Beratungen im Parlament beurteilen.<br><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/blogs/lampart/shiller.png" target="_blank" rel="noreferrer"><b>⇒ Votum von Paul Rechsteiner als PDF</b></a></p><p>&nbsp;</p><p><b>Video von Paul Rechsteiner<br></b></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5562</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:52:27 +0200</pubDate><title>Die Schikanen der Kassen müssen ein Ende haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-schikanen-der-kassen-muessen-ein-ende-haben</link><description>Für die Stärkung der sozialen Grundversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Macht der Kassen kommt die Versicherten teuer zu stehen: So hat vor einigen Wochen die Chefin der grössten Schweizer Krankenkasse CSS, Philomena Colatrella, eine Franchise von 10.000 Franken für alle vorgeschlagen. Sie nannte das ein "Denken in neuen Mustern". Das sei angesichts der "Kostenexplosion" im Gesundheitswesen dringend nötig.
</p><p>Zur Einordnung dieses "Denkanstosses": In der sozialen Grundversicherung werden heute pro Kopf etwa 3400 Franken ausgegeben. 10 000 Franken Franchise kämen daher in etwa einer dreifachen Abschaffung der Grundversicherung gleich. Die Strategie dahinter: Irgendetwas von diesem absurden Vorschlag wird nach der öffentlichen Empörung wohl schon hängen bleiben und so z. B. den im Parlament hängigen <a href="/themen/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen">Vorschlägen zur weiteren Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten</a> zum Durchbruch verhelfen. Doch die Krankenkassen machen nicht nur politisch mit marktradikalen Vorschlägen von sich reden, sie sorgen auch in ihrem Kerngeschäft stetig für Unbehagen. Hier die jüngsten Negativbeispiele:</p><ul><li>Die Krankenkasse Sympany versucht, teure Versicherte mit einem <a href="https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/krankenkasse-schickt-rueckzahlung-via-teure-checks-2" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zahlungstrick</a> rauszuekeln: Sie überweist Rückerstattungen per Postcheques. Dabei fallen für jede einzelne Zahlung 20 Franken Gebühren an, welche vollumfänglich den Versicherten belastet werden.</li><li>Die Swica und andere Kassen setzen ungefragt und ohne Warnhinweis "<a href="https://www.blick.ch/news/wirtschaft/web-spione-sammeln-persoenliche-daten-krankenkassen-spionieren-kunden-aus-id8319625.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Web-Tracker</a>" ein. Dank dieser können sie beispielsweise mit Facebook-Daten "zielgerichtet Kunden ansprechen".</li><li>Die Helsana und andere bieten <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/datenschuetzer-kritisiert-gesundheits-app-der-helsana-ld.1381282" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a> an, mit denen z. B. durch sportliche Aktivität spielerisch Prämienrabatte gesammelt werden können. Bezahlt wird dabei mit Daten, weswegen der Eidgenössischen Datenschutzbeauftrage die Helsana bereits zurückgepfiffen hat. Diese zeigt sich unbeeindruckt, wirbt weiterhin für ihre App – und verstösst damit weiterhin gegen das Prinzip der Prämiengleichheit in der Grundversicherung.</li><li>Trauriger <a href="https://www.suedostschweiz.ch/ereignisse/2018-04-29/mann-stirbt-weil-oekk-medikamente-nicht-bezahlt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Gipfel der Kassenwillkür</a>: Die ÖKK verweigert einem zahlungsunfähigen Versicherten die notwendigen HIV-Medikamente. Er stirbt schliesslich an Aids.</li></ul><p>Die CSS-Chefin hat Recht: Es muss tatsächlich in neuen Mustern gedacht werden: Wir müssen nämlich die Kassen endlich an die kurze Leine nehmen. Die soziale Krankenversicherung garantiert per Gesetz einen diskriminierungsfreien Zugang zur medizinischen Grundversorgung. Die administrative Abwicklung dieser Versicherung besteht darin, Rechnungen entgegenzunehmen, zu prüfen und gemäss Gesetz zu bezahlen. Das ist die Aufgabe der Krankenkassen, nicht mehr und nicht weniger.
</p><p>Momentan befinden sich zwei Volksinitiativen im Sammelstadium, welche sich genau daran orientieren. Die Initiative "<a href="https://fairpraemien.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für fairere Prämien</a>" will den Kantonen erlauben, selbst die Prämien festzulegen und die Kosten zu finanzieren. Die administrative Abwicklung würde bei den Krankenversicherungen bestellt und entsprechend kontrolliert. Die Initiative "<a href="https://stop-krankenkessen-lobby.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Für ein von den Krankenkassen unabhängiges Parlament</a>" verlangt die Unvereinbarkeit von Kassen- und Bundesparlamentsmandaten. Diese Initiativen sind mehr als eine Überlegung wert. Doch so oder so: Um eine qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Gesundheitsversorgung mit guten Arbeitsbedingungen zu gewährleisten bleibt noch viel zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5560</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:27:42 +0200</pubDate><title>Fünf gute Gründe für das Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuenf-gute-gruende-fuer-das-geldspielgesetz</link><description>Ein Ja am 10. Juni ist sozial, sinnvoll und vernünftig</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 10. Juni 2018 entscheiden die Stimmberechtigten in der Schweiz über ein neues Geldspielgesetz. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB empfiehlt ein Ja, weil viele Gründe dafürsprechen. So sichert die Neuregelung, dass endlich auch die Erträge der Online-Glücksspielanbieter besteuert werden und so der AHV und der Allgemeinheit zu Gute kommen. Die fünf wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang wollen wir hier beantworten.
</p><h3>Warum braucht es das Gesetz überhaupt?</h3><p>Bislang gab es in der Schweiz keine regulierte Möglichkeit für Online-Glücksspiel. Trotzdem oder gerade deshalb ist ein illegaler Online-Geldspielmarkt entstanden, der hierzulande jährlich mittlerweile über 250 Millionen Franken umsetzt. Die Anbieter sitzen im Ausland, zahlen in der Schweiz auf diese Erträge keine Steuern, keine Abgaben und halten sich nicht an die in der Schweizer Rechtsordnung verankerten Prinzipien und Regeln zum Geldspiel. Mit dem neuen Gesetz wird erstmals ein legaler Weg für Online-Geldspiele in der Schweiz geschaffen.
</p><h3>Was haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon?</h3><p>Von den Einnahmen der Geldspiel-Betreiber soll auch die Allgemeinheit profitieren. Das ist heute schon bei den Casinos und Lotterien so. Und so soll es auch bei Online-Geldspielen gelten. Das neue Gesetz stellt sicher, dass von den Einnahmen nicht nur die Betreiber profitieren. Sondern auch die AHV, wo jeder zusätzliche Franken dem System zu Gute kommt und damit die Arbeitnehmenden entlastet. Aber auch Sport und Kultur profitieren. Es geht nicht um kleine Summen. Allein über die Casinos und Lotterien fliessen aktuell rund 270 Mio. Franken pro Jahr in die AHV. Mit der neuen Regelung werden es noch mehr Millionen sein.
</p><h3>Verbessert das Schutz von Süchtigen?</h3><p>Ja, denn erstmals gelten die Regeln zum Schutz von Spielsüchtigen auch für Online-Geldspiele. In den bislang illegalen Online-Casinos gibt es keinerlei Schutz und Kontrolle.</p><header><p>Bewirkt das Gesetz nicht auch Zensur?</p></header><p>Das Internet ist und darf kein rechtsfreier Raum sein. Wer sich nicht an das Geldspielgesetz hält, keine Konzession hat und sich damit auch nicht an der Finanzierung der Allgemeinheit beteiligt, dessen Webseite kann gesperrt werden. Es gibt derzeit keinen anderen Weg, zu verhindern, dass das Recht umgangen wird und ausländische Online-Casinos sich vor&lt;link typo3&gt; Steuern und Abgaben drücken. Mit dieser Durchsetzung des Rechts wird aber nicht in die Grundrechte auf freie Information und Meinungsfreiheit eingegriffen. Von Zensur kann also keine Rede sein.
</p><h3>Was passiert, wenn das Gesetz abgelehnt wird?</h3><p>Dann gilt weiterhin das alte Geldspielgesetz, das heisst Online-Casinos bleiben verboten, es gibt keine Möglichkeit, die Beiträge für AHV, Sport und Kultur dort zu sichern und gegen die unerlaubten Anbieter aus dem Ausland vorzugehen.
</p><p>Darum ist es sozial, sinnvoll und vernünftig, am 10. Juni JA zum Geldspielgesetz zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5558</guid><pubDate>Tue, 05 Jun 2018 14:05:25 +0200</pubDate><title>Unser Finanzsystem ist als Versuchskaninchen ungeeignet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unser-finanzsystem-ist-als-versuchskaninchen-ungeeignet</link><description>Am 10. Juni: Nein zur riskanten und kaufkraftschädigenden Vollgeld-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Vollgeld-Initiative verlangt eine grundlegende Reform des Schweizer Finanzsystems. Zwar enthält sie einige richtige theoretische Überlegungen - aber in der Praxis ist sie abzulehnen. Wegen unkalkulierbarer Risiken. Und weil sie die Kaufkraft angreift.</p><p>Die Vollgeld-Initiative würde das Schweizer Finanzsystem völlig umkrempeln. Nur noch die Nationalbank (SNB) soll neues Geld herstellen dürfen. Heute schaffen auch Geschäftsbanken einen Teil des Geldes, indem sie Gelder auf unseren Bankkonten weiterverleihen. Private Banken dürften gemäss Initiative selbst kein Geld mehr erzeugen, aber weiterhin Kredite vergeben und Konten führen. Diese Aufgabenteilung soll vor Finanzkrisen schützen. Ferner muss die Nationalbank, wenn sie die Geldmenge erhöhen will, das von ihr geschaffene neue Geld gratis ("schuldfrei") an die Allgemeinheit ausschütten.
</p><p>Auf dem Papier hat die Initiative ein paar Vorteile: Zahlungsverkehrskonten wären voll durch Nationalbankgeld abgesichert. Bankinsolvenzen, die entstehen, wenn alle Kunden gleichzeitig an ihr Geld wollen, gäbe es so nicht. (Allerdings gälte das nicht für Sparkonten. Und Bankencrashs aufgrund von Kreditkrisen sind weiterhin möglich.) Doch all das ist Theorie. Bisher hat noch kein einziges Land ein Vollgeld-System eingeführt, ein Praxistest steht aus. Das überrascht nicht: Ein derart totaler Systemwechsel wäre mit grossen Unsicherheiten verbunden, die Folgen ausgesprochen ungewiss. Würde die Schweiz ein Vollgeld-System einführen, wäre sie weltweit das Versuchskaninchen für diese Geldtheorie.
</p><h3>Finanzielle Nachteile</h3><p>Neben diesen enormen Unwägbarkeiten drohen für die Arbeitnehmenden und Pensionierten mit bescheidenen Vermögen grössere finanzielle Nachteile. Zahlungsverkehrskonten in Franken würden unter dem Vollgeld-Regime nicht mehr verzinst, weil das Vollgeld "schuldfrei" in Umlauf gebracht wird. Bei Inflation wird das Geld auf den Bankkonten daher entwertet. Damit das Vollgeld-System nicht umgangen wird, bräuchte es strenge Halte- bzw. Liquidationsfristen für Sparkonti. Einfach mal schnell ans Ersparte? Fehlanzeige. Sparkonti sind daher künftig nur noch für vermögendere Haushalte realistisch. Insbesondere in Grenzregionen dürften daher Löhne und Einkäufe vermehrt in Euro bezahlt werden. Denn für den Euro gälten diese Beschränkungen ja nicht.
</p><p>Die Initiative schreibt der Nationalbank vor, dass sie in erster Linie die Geldmenge steuern muss. Andere Ziele wie Vollbeschäftigung, Preis- oder Wechselkursstabilität wären untergeordnet. Doch die Schweiz hat mit der Geldmengensteuerung in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht. Deshalb setzt die SNB heute vor allem auf die Zins- und die Wechselkurssteuerung. Eine solche Geldpolitik via Geldmenge wäre unter dem neuen Regime kaum mehr möglich - auch weil der Franken weltweit gehandelt wird. Durch diese Einschränkung der geldpolitischen Werkzeuge ergeben sich grosse Risiken für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung. Hinzu kommt, dass die Vollgeld-Initiative die Bundesaufsicht über die Nationalbank aus der Verfassung streicht.
</p><h3>Fehler anders korrigieren</h3><p>Die Gewerkschaften kritisieren die Fehler des Finanzsystems schon lange. Die Finanzkrise von 2008 war eine Folge verantwortungsloser Spekulation der Banken einerseits und zu lascher Kontrollen des Staates andererseits. Hier muss man anpacken, mit strengeren Regeln und engerer Überwachung. Was es nicht braucht: ein geldtheoretisches Experiment am lebenden Objekt mit ungewissem Ausgang. Denn wenn es schiefgeht, müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeche zahlen.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5535</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:46:40 +0200</pubDate><title>Beim Beschaffungswesen Schweizer Arbeitnehmende vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/beim-beschaffungswesen-schweizer-arbeitnehmende-vor-dumping-schuetzen</link><description>Die Eidgenössischen Räte tragen bei der BöB-Totalrevision eine hohe Verantwortung</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das öffentliche Beschaffungswesen wird totalrevidiert. Die Vorlage ist zentral für die Arbeitnehmenden in der Schweiz, weil ein schlecht verfasstes neues BöB Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen könnte. Besonders der Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr Dumping führen. </b></p><p>Bei den beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip Zürcher Löhne zu zahlen, beim Herkunftsortsprinzip kann sie aber mit Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><p><b>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches</b><br>Das Leistungsortsprinzip ist damit zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es bildet denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z. B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. 
</p><p>In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><p><b>BöB für Arbeitsbedingungen zentral</b><br>Auch weitere Punkte zum Schutz der Arbeitnehmenden müssen im Beschaffungswesen berücksichtigt werden. So ist die Subunternehmerkette auf eine Ebene zu beschränken. Heute ist es gerade im Bau gang und gäbe, dass Bauherren vor lauter Subunternehmen den Überblick verlieren, wer überhaupt zu welchen Bedingungen wann auf der Baustelle welche Arbeit ausführt. Auch Bund, Kantone und Gemeinden wissen oft nicht, wer am Schluss welche Arbeit leistet. Skandale sind dann programmiert, denn die Wahrscheinlichkeit für Lohn- und Sozialdumping bzw. Schwarzarbeit nimmt pro zusätzliche Subunternehmerebene exponentiell zu. Umso wichtiger, dass zumindest im öffentlichen Beschaffungswesen dieser schädlichen Dumpingpraxis ein Riegel vorgeschoben wird. 
</p><p>Weiter soll vorgesehen werden, dass beim Nachweis der GAV-Konformität endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen, bevor ein Auftrag an eine Firma aus einer einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Branche vergeben wird. 
</p><p>Auch soll die Wettbewerbskommission (Weko) bei öffentlichen Beschaffungen auch zukünftig kein Behördenbeschwerderecht erhalten. Gerade die Weko hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. 
</p><p><b>Nein zur unnötigen und systemwidrigen Unterstellung der öffentlichen Pensionskassen</b><br>Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen sollen in den Augen des SGB nicht dem BöB unterstellt werden. Dies stünde in grundsätzlichem Widerspruch zum BVG, insbesondere zum Prinzip der paritätischen Verwaltung der Pensionskassen. Die Festlegung des Verhältnisses der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen zu den angeschlossenen Arbeitgebenden gehört zu den unübertragbaren und nicht delegierbaren Aufgaben des obersten Organs der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung (Art. 51a Abs. 2 lit. p BVG). Die verwalteten Vorsorgevermögen gehören den Versicherten und nicht der öffentlichen Hand. Auch die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen der Kantone und Gemeinden fallen nicht in den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts (gemäss Anhang I/Annex 2 des noch geltenden GPA, s. auch BG 2C_6/2016 vom 18. Juli 2016, E. 3.5).   
</p><p><b>Ja zur Unterstellung der vom Bund kontrollierten Unternehmen wie Swisscom</b><br>Heute ist die Lage besonders im Fernmeldewesen und im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (ICT) paradox: Die Investitionen in die Fernmeldenetze (Glasfaser, Kupferkabel, Wireless) sind weiterhin hoch, doch Aufträge werden neu auch an Unternehmen vergeben, die dem Gesamtarbeitsvertrag der entsprechenden Branche nicht unterstellt sind. Zahlreiche Anbieter gehören unterdessen ausländischen Grosskonzernen und erhalten dennoch teils sehr umfangreiche Aufträge. Weil diese Unternehmen dem Branchen-Gesamtarbeitsvertrag nicht unterstellt sind, wird damit eine Kontrolle der Arbeitsbedingungen praktisch verunmöglicht. 
</p><p>Nur mit einer Unterstellung der Swisscom (Schweiz) AG unter das BöB kann sichergestellt werden, dass Aufträge künftig nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen halten. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit syndicom, der Gewerkschaft Medien und Kommunikation, die Swisscom sowie die anderen vom Bund kontrollierten Unternehmen dem BöB zu unterstellen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5534</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:32:21 +0200</pubDate><title>Sans Papiers: Auslegeordnung statt gesetzgeberische Schnellschüsse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sans-papiers-auslegeordnung-statt-gesetzgeberische-schnellschuesse</link><description>Der Nationalrat kehrt auf den Weg der Vernunft zurück</description><content:encoded><![CDATA[<p>Brutale Einschnitte ins Leben von Sans Papiers hatte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) per Kommissionsmotion gefordert: «Kohärente Gesetzgebung» bedeutete gemäss Motion die Aberkennung des Rechtsanspruchs auf Sozialversicherungen, die Gesundheitsversorgung nur noch durch staatliche Anlaufstellen sowie die Aushöhlung von Kinderrechten, insbesondere des Rechts auf Bildung (Der SGB berichtete).</p><p>Bevor die Motion in der Sommersession ins Plenum kommen sollte, beugte sich die Staatspolitische Kommission (SK-N) darüber, um einen Mitbericht zu verfassen. Doch mit Blick auf das Ausmass der beabsichtigten Änderungen und im Wissen, dass deren Folgen ohne seriöse Prüfung kaum absehbar gewesen wären, verzichtete die SK-N auf einen Mitbericht. Stattdessen verlangt sie per Postulat, dass die Situation der Sans Papiers geprüft wird, bevor es zu voreiligen Gesetzesanpassungen kommt.</p><p>Dies dürfte auch die Mitglieder der SGK-N zur Vernunft gebracht haben: Die Kommission hat ihre unselige, antisoziale Motion am 18. Mai zurückgezogen. Am 12. Juni wird der Nationalrat deshalb nur noch darüber befinden, ob die Situation der Sans Papiers umfassend analysiert werden soll, und nicht mehr, ob Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung auch ihre Grundrechte verlieren.</p><p>Der SGB begrüsst diese Wendung und erwartet, dass eine seriöse Analyse Möglichkeiten zur Regularisierung statt zur Kriminalisierung von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus aufzeigt. Die Erfahrungen in der Schweiz zeigen, dass dies der einzig gangbare Weg ist, um Schwarzarbeit zu verhindern und den Sans Papiers das Leben erträglich zu gestalten. Genf geht mit der Operation Papyrus voran, und auch andere Städte wie Basel wollen folgen. Der SGB erwartet auch vom Parlament, dass es diesen Weg einschlägt, sich auch als Vertretung von Menschen ohne Stimmrecht versteht und entsprechend ihre Rechte schützt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/9/csm_Bundeshaus_Bern_-_Federal_palace_of_Switzerland_852909e44f.jpg" length="309035" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5532</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 16:26:07 +0200</pubDate><title>Endlich höhere Mietzinsmaxima für EL durchsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/endlich-hoehere-mietzinsmaxima-fuer-el-durchsetzen</link><description>Die Mär von der Kostenexplosion</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat es in der Sommersession in der Hand, den massiven Sozialabbau des Nationalrates bei den Ergänzungsleistungen aufzuhalten.
</p><p>Der Arbeitgeberverband spricht beständig von einer "Kostenexplosion" bei den Ergänzungsleistungen (EL). Damit nimmt er erstens mit Blick auf die Vergangenheit die Funktionsweise der sozialen Sicherung in der Schweiz nicht zur Kenntnis. Und er erzählt zweitens– was die Zukunft betrifft – die Unwahrheit. 
</p><p>Zur vergangenen Entwicklung: Trotz massiver Sparmassnahmen insbesondere bei der IV, ist es dank den EL gelungen, dem Verfassungsgebot der existenzsichernden Renten einigermassen gerecht zu werden. Heute sind 46% der IV-RentnerInnen zusätzlich auf Ergänzungsleistungen angewiesen und das Parlament ist gut beraten, dies im Rahmen der IV-Revision entsprechend zur Kenntnis zu nehmen: Es gibt keinen Spielraum nach unten.
</p><p>Zur künftigen Entwicklung: Will man nicht endlich die 1. Säule stärken, müsste man den Leuten schon das Altern verbieten, um die prognostizierte Zunahme der EL-Ausgaben in den nächsten Jahren aufzuhalten. Denn diese lässt sich zum allergrössten Teil auf die demografische Entwicklung zurückführen. Wer hier kürzen will, der verletzt die Verfassung und trifft insbesondere die Frauen, die mehr als zwei Drittel der AHV-RentnerInnen mit EL ausmachen.
</p><p>Dazu kommt: Obwohl die Babyboomer ins Pensionsalter kommen, ist die bis 2030 prognostizierte jährliche Ausgabensteigerung bei den EL mit 2.5% alles andere als eine "Kostenexplosion". Bei einem Potenzialwachstum der Wirtschaft von 1.7% und einer normalisierten Inflation von 1% (geltende Annahmen aus dem Finanzplan des Bundes) bleibt von einem realen Kostenwachstum rein gar nichts mehr übrig. Das sollte auch der Arbeitgeberverband zur Kenntnis nehmen.
</p><p>Die zuständige Ständeratskommission jedenfalls hat es, Sie zeigte sich bei der Beratung der EL-Revision verständig und korrigierte die vom Nationalrat ausgerichtete Kürzungsorgie zu grossen Teilen: Die Mietzinsmaxima sollen deutlich erhöht werden, BVG-Kapitalbezüge sind weiterhin sanktionsfrei möglich und die Höhe der Erstattung der Krankenkassenprämien bleibt substanziell erhalten.
</p><p>Leider hat es die Kommission versäumt, das betreute Wohnen zu fördern – obwohl gerade dieses eine sehr kostengünstige Variante zur Vermeidung von viel teureren, verfrühten Heimeintritten gewesen wäre. Sehr bedenklich bleibt zudem die Position zur Vermögensberücksichtigung: Zwar ist die vorgeschlagene EL-Rückerstattung aus dem Erbe weniger einschneidend als die Einführung von Vermögensschwellen mit gesicherten Darlehen auf Wohneigentum. Erstere kommt jedoch implizit der Einführung einer Erbschafssteuer für Arme sehr nahe. In der Schweiz bräuchte es jedoch vielmehr endlich (wieder) eine vernünftige Erbschaftssteuer für Gutbetuchte – im europäischen Umland zu Recht Standard. Zuletzt ist auch das Beharren der Kommission auf der Lebensführungskontrolle beim Vermögensverzicht stossend und einer verfassungsmässig garantierten Bedarfsleistung wie den EL prinzipiell unwürdig.
</p><p>Was die Verbesserungen der Revision betrifft, ist entscheidend, dass der Rat mindestens an der vom Bundesrat vorgeschlagenen Erhöhung der Mietzinsmaxima festhält. Die lokal möglichen Kürzungen um 10% sind mittelfristig unproblematisch. Denn der dafür notwendige Abdeckungsgrad von mindestens 90% wird bereits heute in den meisten Regionen nicht erreicht – ein Problem, das sich auch mit den neuen, fixen Mietzinsmaxima mittelfristig weiter verschärfen wird. Die durch den entsprechenden Passus geschaffene Möglichkeit, die anrechenbaren Mieten auch um 10% zu erhöhen, sollte daher von den Kantonen zukünftig rege in Anspruch genommen werden.
</p><p>Absolut inakzeptabel ist allerdings die vom Nationalrat vorgeschlagene faktische Kürzung (!) der Mietzinsmaxima. Dies wird der Ständerat mit seinen Entscheiden in der Sommersession hoffentlich unmissverständlich klar machen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5531</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 14:00:06 +0200</pubDate><title>SVP will weniger Schutz für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/svp-will-weniger-schutz-fuer-alle</link><description>«Selbstbestimmungsinitiative» hätte verheerende Folgen nicht zuletzt für Arbeitnehmende</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Der Nationalrat wird am 30. Mai über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal.</b></p><p>Der Wunsch der SVP ist nichts anders, als die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz stärken zu wollen. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit.
</p><p><b>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden</b></p><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen undvon Whistleblowern sowie Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz.
</p><p>Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen – und damit die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert.
</p><p><b>EMRK und 43 ILO-Konventionen betroffen</b></p><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären von der Initiative also nicht nur die EMRK sondern auch die 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat!
</p><p><b>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte</b></p><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So erfüllt das von der Schweiz ratifizierte Völkerrecht diese Funktion. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung.
</p><p>Gleichzeitig geht dieses Völkerrecht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass die Schweiz ihr wenig arbeitnehmerfreundliches Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) reformieren muss. Und das Bundesgericht hat jüngst festgehalten, dass den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz zustehen. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Alles Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz, die ohne völkerrechtlichen Grundrechtsschutz undenkbar gewesen wären.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5530</guid><pubDate>Thu, 24 May 2018 13:52:03 +0200</pubDate><title>Guter Kompromiss im Parlament: Verjährung von Schäden erst nach 20 Jahren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/guter-kompromiss-im-parlament-verjaehrung-von-schaeden-erst-nach-20-jahren</link><description>Nun muss Finanzierung des Entschädigungsfonds für Asbestopfer sichergestellt werden</description><content:encoded><![CDATA[<p><b>Das Parlament diskutiert in der Sommersession das Verjährungsrecht. Der Vorschlag in der Differenzbereinigung sieht neu eine Frist von 20 Jahren vor. Diese Lösung begrüsst der SGB im Sinne eines gutschweizerischen Kompromisses. Für Asbestopfer ist ein Entschädigungsfond entstanden, der nun solide finanzielle Basis gestellt werden soll.</b></p><p>Heute beträgt die maximale Verjährungsfrist im Obligationenrecht 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere an der Arbeit aus. Oft fallen dem Opfer Schäden erst nach 10 Jahren oder später auf. &nbsp;Und diverse Krankheiten brechen erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert: Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu soll nun die Verjährungsfrist im Gesetz auf 20 Jahre verlängert werden. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre ist sehr moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbestkatastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Für die Finanzierung des EFA, der seit einem Jahr operationell ist, steht die Wirtschaft in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5521</guid><pubDate>Thu, 17 May 2018 12:14:15 +0200</pubDate><title>Die neuen Eckwerte der Steuervorlage 17 aus Gewerkschaftssicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-neuen-eckwerte-der-steuervorlage-17-aus-gewerkschaftssicht</link><description>Beurteilung des Entscheids der WAK-S durch den SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Wirtschaftskommission des Ständerates WAK-S hat heute Eckwerte zur Steuervorlage 17 präsentiert. Die konkrete Umsetzung der Vorschläge liegt aber noch nicht vor. Der SGB wird seine Beurteilung der SV 17 dann vornehmen, wenn die Details bekannt sind. <br><br>Gemäss dem, was heute präsentiert wurde, stellen die Vorschläge der WAK-S gegenüber der Bundesratsvorschlag der SV17 eine bedeutende Verbesserung dar. Die 2 Mrd. Fr. für die AHV erlauben es, das Umlageergebnis der AHV über einige Jahre zu stabilisieren. Dadurch fällt nicht nur der Druck auf die Leistungen weg – insbesondere aufs Frauenrentenalter. Sondern die Beiträge des Bundes und die Lohnbeiträge führen auch dazu, dass sich die Firmen und die hohen Einkommen stärker an der AHV-Finanzierung beteiligen als durch die im Rahmen der AHV-Revision geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer. Positiv ist auch, dass die Kommission über eine Teilkorrektur des Kapitaleinlageprinzips endlich auf eine Forderung des SGBs eingetreten ist.<br><br>Sehr problematisch und übertrieben sind hingegen die von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen. Grosse Teile der Bevölkerung haben Nein zur USR III gestimmt, weil sie grosse Steuerausfälle und Mehrbelastungen fürchteten. Dazu kommt, dass starke Senkungen der Gewinnsteuern in der Regel mit höheren Wohnungsmieten einhergehen. In Luzern und Zug ist die Wohnsituation für Normalverdienende zunehmend untragbar. Der erste Härtetest für die kantonalen Gewinnsteuersenkungen ist der Kanton Bern. Dort wird die Bevölkerung bald über ein Referendum abstimmen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5519</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 15:50:56 +0200</pubDate><title>Ueli Maurer schreibt ein Gesetz für die Versicherungen, nicht für die Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ueli-maurer-schreibt-ein-gesetz-fuer-die-versicherungen-nicht-fuer-die-menschen</link><description>SGB-Kritik am Entwurf für das Versicherungsvertragsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat eine Revision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorgelegt, die eine eklatante Verschlechterung für die Versicherten in der Schweiz darstellen würde. Die Menschen würden gegenüber den Versicherungsgesellschaften deutlich schlechter gestellt. Alte Probleme würden bestehen bleiben, neue geschaffen. Der SGB wehr sich deshalb gegen den vom Bundesrat präsentierten VVG-Entwurf. Diese Post muss definitiv zum Absender zurück.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Viele Vorstösse verlangen Verbesserungen…</b></p><p>In den letzten Jahren wurden unzählige Vorstösse im Parlament präsentiert, die eine Verbesserung im Bereich des VVG verlangten. Viele kamen von Seiten der Gewerkschaften und KonsumentInnen-Organisationen. 
</p><p>So sollte der Willkür der Versicherer ein Riegel geschoben werden. Heute kann in den AGB praktisch alles versteckt werden, was man sich vorstellen kann. So kommt es oft dazu, dass man als Versicherte oder Versicherter zwar jahrelang Prämien zahlt, aber im Schadensfall keine Leistung bekommt – mit Verweis auf das Kleingedruckte.
</p><p>Die Hoffnung auf Verbesserungen wird mit dem jetzigen VVG-Entwurf bitter enttäuscht. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>VVG bringt nur Verschlechterungen</b></p><p>Stattdessen bringt der Entwurf des Bundesrates praktisch nur Verschlechterungen und gibt den Versicherungen noch mehr Macht, zu schalten und walten, wie sie wollen:</p><ul><li>Einer der grössten Negativpunkte ist die Möglichkeit zur einseitigen Vertragsänderung durch die Versicherer. Damit könnten die Versicherungen von einem Tag auf den anderen die Vertragsbedingungen einseitig anpassen können, ohne Einverständnis des Versicherten!</li><li>Ältere Arbeitnehmende könnten aus der Krankentaggeld-Versicherung ausgeschlossen werden. </li><li>Versicherungen dürften künftig bei einer Kündigung nachträglich Leistungen für bereits eingetretene Schadensfälle kürzen oder einstellen.<br><br></li></ul><p><b>Problem der Krankentagegeld-Versicherungen ungelöst</b></p><p>Besonders für Arbeitnehmende sind faire Versicherungsregeln existenziell wichtig. Sie sind in der Schweiz besonders schlecht gegen Krankheit geschützt. Für den Schutz vor einem Erwerbsausfall wegen einer Krankheit, die nicht zur Invalidität führt, gibt es keine obligatorische sondern lediglich eine freiwillige Versicherung. Diese unterliegt oftmals dem Versicherungsvertragsgesetz. Hier wäre deshalb dringender Handlungsbedarf – doch davon fehlt im Entwurf der VVG-Revision jede Spur.
</p><p>Diese Probleme bräuchten dringend eine Lösung durch den Gesetzgeber:</p><ul><li>Die Prämienberechnung und -festlegung ist intransparent und für den oder die Versicherte nicht nachvollziehbar. Die Aufsicht über die Prämientarife durch die Finma ist äusserst schwach. Die Vergleichbarkeit der Angebote ist schwierig. Dementsprechend ist der Markt von Brokern kontrolliert.</li><li>Die undurchsichtige Prämienpolitik der Versicherungsgesellschaften führt etwa dazu, dass nach einem Versicherungsfall mit einer langen Krankentaggeldbezugsdauer mit einem Prämienanstieg zu rechnen ist. Die höheren Prämien wiederum wirken sich nachteilig auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmenden aus. </li><li>Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankten Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit nur einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung mit engen Fristen und überrissenen Prämien, so dass erkrankte Arbeitnehmende praktisch über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall verfügen. </li><li>Unklar sind auch viele Aspekte der Koordination zwischen Krankentaggeld und Leistungen der Invalidenversicherung. Die Frage der Gleichwertigkeit der Krankentaggeldleistungen gegenüber der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers (Art. 324a Abs. 4 OR) oder die Definition der versicherten Leistungen bieten ebenfalls in der Praxis Probleme. </li></ul><p>&nbsp;</p><p>Diese Lücken im Versicherungsschutz, welche ältere Arbeitnehmende stärker zu spüren bekommen, werden von breiten Kreisen kritisiert und es wird eine Verbesserung gefordert. Viele Vorstösse, u.a. von Paul Rechsteiner, im Parlament haben hier Verbesserungen verlangt. Doch statt diese dringenden Probleme zu lösen, konzentriert sich der Gesetzentwurf auf die Interessen der Assekuranz.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Fazit</b></p><p>Alles in allem: Man sieht, hier hat Bundesrat Ueli Maurer sich offenbar vom Versicherungsverband ein Gesetz diktieren lassen, das für die Menschen in der Schweiz inakzeptabel ist. Der SGB lehnt diesen skandalösen Gesetzentwurf darum entschieden ab.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5516</guid><pubDate>Wed, 16 May 2018 12:12:02 +0200</pubDate><title>JuristInnen-Tagung des SGB am 21.09.2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/juristinnen-tagung-des-sgb-am-21-09-2018</link><description>Stand der Dinge im Kündigungsschutz: Rückblick und Ausblick</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 21. September 2018 findet die diesjährige SGB-JuristInnen-Tagung statt. Im Mittelpunkt der Tagung stehen die Fragen des Kündigungsschutzes. 
</p><p>Die Praxis des arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzes hat in den letzten Jahren eine für viele ungeahnte Dynamik entwickelt. In der Auslegung des Obligationenrechts und des Gleichstellungsgesetzes sind z.B. wegweisende Urteile ergangen. Auch im Bereich der Revision der einschlägigen Gesetze geht die Diskussion in Sachen Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertretung oder Whist-leblowerInnen nicht zuletzt unter dem Eindruck völkerrechtlicher Verpflichtungen weiter. An der diesjährigen juristischen Tagung des SGB sollen diese Aspekte beleuchtet werden. Hochkarätige ReferentInnen aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis präsentieren die wichtigsten Entwicklungen aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts, anderer nationaler Gerichte, aber auch die einschlägige EMRK-Rechtsprechung und völkerrechtliche Vorgaben aus ILO-Recht. Im zweiten Teil der Tagung wird prospektiv die Diskussion über eine mögliche zukünftige Ausgestaltung des Kündigungsrechts geführt.
</p><h5>INFORMATIONEN</h5><p><b>Ort und Zeit: <br></b><b>Freitag, 21. September 2018,</b> 10.15 bis 17.00 Uhr in Bern.
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Banner_Website_Erneuerungswahlen.png"><b>Das vollständige Programm als PDF</b></a></p><p><a href="http://anmeldung.sgb.ch" target="_blank" rel="noreferrer"><b>Online-Anmeldung</b></a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5487</guid><pubDate>Mon, 30 Apr 2018 19:11:36 +0200</pubDate><title>Nationale Kundgebung für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung #ENOUGH18</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationale-kundgebung-fuer-lohngleichheit-und-gegen-diskriminierung-enough18</link><description>Aufruf zur nationalen Kundgebung am 22. September 2018. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Schneckentempo der Schweiz bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ist legendär. Auch weit im 21. Jahrhundert sind in der Schweiz Macht und Geld noch ungleich auf Männer und Frauen verteilt: Frauen sind in Politik und den Führungsgremien der Wirtschaft untervertreten und verdienen für gleichwertige Arbeit im Schnitt monatlich 600 Franken weniger als die Männer. Massnahmen gegen die Diskriminierung von Frauen stossen immer noch auf grossen Widerstand, obschon alle davon profitieren würden.
</p><p>Doch die Lohndiskriminierung löst sich nicht in Luft auf, wenn man sie verleugnet. Weder die Zeit noch der Markt werden es richten. Auch das Stimm- und Wahlrecht für Frauen, das Eherecht und die Mutterschaftsversicherung haben wir weder dem Markt noch der Zeit zu verdanken. Die Fortschritte mussten immer erkämpft werden. Von Frauen und Männern, die sich für diese Verbesserungen eingesetzt haben, den Druck auf die Strasse getragen oder im Parlament für Gleichstellung gekämpft haben.
</p><p>Auch 2018 braucht es Druck. Massnahmen für die Lohngleichheit sind überfällig, doch sie drohen wegen Verhinderungstaktiken in einer parlamentarischen Endlosschlaufe zu verglühen. Mit einer breit abgestützten Demo am 22. September setzen wir ein deutliches Zeichen, damit es vorwärtsgeht. Wir gehen vors Bundeshaus um zu zeigen: Wir Frauen wollen unseren Anteil an Macht und Geld. Schluss mit Aussitzen – Lohngleichheit jetzt!<br>&nbsp;
</p><h2>Samstag 22. September 2018</h2><p>Treffpunkt um 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern, anschliessend Umzug zur grossen Kundgebung auf dem Bundesplatz.
</p><h2>Fahrpläne</h2><p>Hier finden Sie die Fahrpläne der kostenlosen Extrazüge aus der Ostschweiz, der Westschweiz und aus Basel: <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion-gbkz/Generationensolidaritaet.jpg">Download als PDF</a></p><h2>OrganisatorInnen</h2><p>Basler Frauenvereinigung für Friede und Fortschritt (BFFF), BDP, Business &amp; Professional Women (BPW), Campax, Christlicher Friedensdienst (cfd), Coordinamento Donne della Sinistra, CVP-Frauen, Dachorganisation Frauenhäuser Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz (EFS), FAFTplus, Femwiss, Frauen Aargau, Grossmütter Revolution, Grüne Schweiz, Kampagne "16 Tage gegen Gewalt an Frauen*", Junge Grüne, JUSO Schweiz, LCH - Lehrerinnen und Lehrer Schweiz, Lesbenorganisation Schweiz LOS, Marche mondiale des Femmes (MMF), Männer.ch, Organizzazione Cristiano Sociale ticinese, Pink Cross, SBK/ASI, Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Schweiz. Bankpersonalverband SBPV, Schweiz. Gewerkschaftsbund SGB, Schweiz. Verband für Frauenrechte SVF, SEV, SP Frauen, SP Schweiz, Syna, Syndicats Chrétiens du Valais (SCIV), Syndicat Interprofessionnel de travailleuses et de travailleurs (SIT), Syndicom, SSM, Terre des Femmes, Travail.Suisse, Unia, VPOD, We can’t keep Quiet, WIDE Switzerland, Women’s March Geneva, Women’s March Zurich, WyberNet<br>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5461</guid><pubDate>Tue, 24 Apr 2018 13:46:32 +0200</pubDate><title>Gesamtarbeitsverträge verteidigen. Und: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gesamtarbeitsvertraege-verteidigen-und-lohngleichheit-punkt-schluss</link><description>1. Mai - der soziale Fortschritt musste immer erkämpft werden</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der 1. Mai ist der einzige weltumspannende nichtreligiöse Feiertag. An seinem Ursprung stand eine Bewegung armer Frauen und Männer. Was 1890 mit der Forderung nach dem Achtstunden-Tag begann, hat sich inhaltlich immer wieder gewandelt. Geblieben sind die Aktualität und Notwendigkeit einer sozialen Entwicklung. 
</p><p>Im Vordergrund steht dieses Jahr die Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern. Die Forderung gehörte schon zum Gründungsprogramm des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds im Jahre 1880. Und seit 1981 ist sie als Verfassungsgrundsatz in der Bundesverfassung realisiert. Aber nach wie vor sind Frauen lohnmässig diskriminiert. Im Schnitt verdienen sie für gleichwertige Arbeit 600 Franken im Monat weniger als Männer. Mit allen negativen Folgen auch bei der sozialen Absicherung zum Beispiel bei den Renten der Pensionskassen. Die letzten grösseren Fortschritte folgten auf den Frauenstreik von 1991. 2018 muss zum Jahr werden, in dem definitiv klar wird, dass es die Diskriminierung der Frauen nicht länger erträgt: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!
</p><p> Wir stehen gleichzeitig in einem Jahr, in dem arrogante Arbeitgeber Schlüssel-Gesamtarbeitsverträge für die Schweiz angreifen. Mit dem Gesamtarbeitsvertrag auf dem Bau ist vor 16 Jahren erstmals für die Schweiz das Rentenalter 60 erkämpft worden. Und mit dem Gesamtarbeitsvertrag der SBB wurde die Errungenschaft des Contrat Social, der Verzicht auf wirtschaftlich bedingte Kündigungen, realisiert: soziale Sicherheit als Basis für grosse Veränderungen. Nicht nur diese zentralen Gesamtarbeitsverträge müssen verteidigt werden. Die Schweiz braucht mehr und bessere Gesamtarbeitsverträge. Damit sich die Löhne und die Arbeitsbedingungen für alle verbessern. Und nicht nur für die wenigen an der Spitze der Unternehmen. 
</p><p>Aktuell bleibt die Forderung nach einem guten und erschwinglichen Service Public für alle. Die Volksabstimmung zu No-Billag hat vor wenigen Wochen einmal mehr gezeigt, wie stark der Service Public in der Bevölkerung verankert ist. Entgegen einer verbreiteten Wahrnehmung gerade auch in der jungen Generation. Was aber für Radio und Fernsehen gilt, gilt für Bahn und Post und für die Bildung und das Gesundheitswesen nicht weniger. 
</p><p>Der 1. Mai steht für die Notwendigkeit des sozialen Fortschritts. Er erinnert aber auch daran, dass dieser sich nie von selber eingestellt hat. Sondern immer erkämpft werden musste. Das gilt heute wie damals. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5447</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2018 13:22:29 +0200</pubDate><title>1. Mai: alle Veranstaltungen im Überblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-alle-veranstaltungen-im-ueberblick</link><description>Lohngleichheit. Punkt. Schluss.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen, Demonstrationen und Kundgebungen, die am 1. Mai 2018 in der Schweiz stattfinden. Auch in diesem Jahr finden über fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Zentrales Thema dabei ist die Lohngleichheit von Mann und Frau, die zwar seit 37 Jahren in der Verfassung steht, seit 22 Jahren gesetzlich gefordert, aber immer noch nicht Realität ist. Darum lautet das Motto am Tag der Arbeit in diesem Jahr: "Lohngleichheit. Punkt. Schluss!" (<a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/aufruf-zum-1-mai-2018/" target="_blank" class="external-link-new-window">zum Aufruf...</a>)
</p><p><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1ix8NcC2oIsGtDk9j1xJpbKp9O_yeHGOfu9rX9gqLl1w" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alle Veranstaltungen als Liste anzeigen</a>. Die Karte unten und die Liste werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt. Korrekturwünsche oder zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5446</guid><pubDate>Wed, 18 Apr 2018 11:53:53 +0200</pubDate><title>Aufruf zum 1. Mai 2018</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aufruf-zum-1-mai-2018</link><description>Seit 37 Jahren verlangt unsere Verfassung die Gleichstellung von Mann und Frau, auch in der Arbeitswelt. Seit 22 Jahren verlangt das Gesetz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Davon sind wir immer noch weit entfernt. Wir fordern: Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</description><content:encoded><![CDATA[<h2>Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</h2><p><br>Seit 37 Jahren verlangt unsere Verfassung die Gleichstellung von Mann und Frau, auch in der Arbeitswelt. Seit 22 Jahren verlangt das Gleichstellungsgesetz gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.<br><br>Und heute? Was ist die Schweizer Realität? <br>Immer noch hinken die Löhne der Frauen denjenigen der Männer hinterher. Dabei sind über 40 % der Lohndifferenz nur durch Diskriminierung erklärbar. Jeder Frau entgehen so jeden Monat im Schnitt 600 Franken.<br><br>Seit der französischen Revolution folgt der Fortschritt dem Prinzip der égalité, der Gleichheit, auf der sich auch die Freiheit entfalten kann. One man, one vote war ein erster Schritt – nur für die Männer. Die Frauen mussten warten. In der Schweiz sehr lange. Noch länger warteten sie auf andere Gleichstellungsschritte. Beim Lohn muss die Warterei nun aufhören.<br><br>Für Schub sorgen die Frauen und die Gewerkschaften. Seit 30 Jahren, beharrlich und zäh. So gelang es, den Lohnrückstand etwas zu senken. Doch die Lohndiskriminierung hält sich hartnäckig. Freiwillige Massnahmen der Firmen reichen nicht. Deshalb ist auch der Bundesrat endlich bereit, per Gesetz etwas mehr Rechenschaft und Bewusstsein zu verlangen. Doch was tut die männliche Mehrheit des Ständerats? Sie steht auf die Bremse und setzt auf eine Taktik der Zermürbung. &nbsp;<br><br>Das ist ein Affront. Ein Affront gegen die Frauen und ein Affront gegen die Demokratie. Wer Verfassung und Gesetz missachtet, wird gebüsst oder eingesperrt. Bei der Lohngleichheit jedoch reklamiert die Mehrheit des Ständerats ein anderes Recht. <br><br>Es ist Lohnbetrug, was den Frauen alljährlich mit dem billigen Argument des bürokratischen Aufwandes verweigert wird. Wir sind viele, die diesen Lohnbetrug resolut bekämpfen. Wir sind viele, die diese Haltung des «laisser faire – laisser aller» bekämpfen. Wir sind immer mehr, die fordern: Lohngleichheit. Punkt. Schluss! <br><br>Dafür gehen wir auf die Strasse. Weil es für Diskriminierung in der Schweiz keinen Platz hat. Das gilt über die Lohngleichheit hinaus. Wenn dieselben Politiker, welche die Lohngleichheit abwürgen, mehr Nacht- und Wochenendarbeit wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br>Wenn sie unsere Altersvorsorge demontieren wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br>Wenn sie die Unternehmen immer stärker entlasten wollen, auf Kosten der Arbeitnehmenden und der RentnerInnen, auf Kosten eines starken Service public, 
</p><p>dann sagen wir nein! So wie wir es schon bei der Unternehmenssteuerreform III taten.<br><br>Und wenn sie die Reichen schonen, während sie alle, die auf Unterstützung angewiesen sind, mit Brosamen abspeisen und dabei erst noch schrankenlos überwachen und drangsalieren wollen,
</p><p>dann sagen wir nein!<br><br><b>Denn wir stehen ein für Gerechtigkeit in der Gesellschaft und eine faire Arbeitswelt. <br>Und dazu gehört Lohngleichheit. Punkt. Schluss!</b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5441</guid><pubDate>Mon, 16 Apr 2018 15:52:54 +0200</pubDate><title>Für ein soziales Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/fuer-ein-soziales-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>Der SGB hält die vorliegende Anpassung des Geldspielgesetzes für sinnvoll. Glücksspiel soll auch im Internet möglich sein, jedoch mit gleich langen Spiessen für Schweizer und ausländische Kasinos. Zentral ist für den SGB: Die vorliegende Revision garantiert, dass die Gewinne aus dem Online-Glücksspiel der AHV und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die vorliegende Revision ist eine logische, moderate Anpassung des bestehenden Geldspielgesetzes an die Entwicklungen der letzten Jahre. Online-Angebote von Casinos sollen neu legalisiert werden. Weil dies bis heute offiziell nicht möglich war, hat sich leider ein illegaler Online-Geldspielmarkt entwickelt, bei dem ausländische Anbieter, häufig auch dubiose und domiziliert in Ländern ohne genügende rechtsstaatliche Regelungen, in die Lücke gesprungen sind. Diese ausländischen „Online-Casinos“ kümmern sich weder um Spielsucht noch beteiligen sie sich am Gemeinwohl in der Schweiz.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Online ja, aber nur wenn…</h3><p>Das soll nun ändern: Online-Casinos sind neu erlaubt, sie müssen aber gewisse Sicherheits-Minimalstandards einhalten. Geldwäscherei ist verboten, und es sollen v.a. die Abgaben dieser Casinos und damit auch deren Beiträge an die Finanzierung der Sozialwerke sichergestellt werden. Damit ist die Diskriminierung der Schweizer Casinos abgeschafft: Nach geltender Gesetzgebung muss nämlich z.B. ein Online-Casino aus China mit Angeboten für die Schweiz keine Abgaben an diese leisten.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Ein Beitrag zur Finanzierung der AHV </h3><p>Für die Gewerkschaften steht bei der Revision des Geldspielgesetzes die Finanzierung der Sozialwerke im Mittelpunkt. Der SGB befürwortet zudem den Schutz der Spielsüchtigen und die gleich langen Spiesse von Schweizer und ausländischen Casinos und damit den Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. 
</p><p>Sage und schreibe die Hälfte der Gewinne der einheimischen Casinos fliesst heute in die Kassen der AHV. Jährlich gehen so rund 270 Mio. Franken aus Casino-Gewinnen in die AHV und 47 Mio. an die Standortkantone. Mit den Lotterie-Gewinnen können die Standortkantone Kunst, Gemeinnützigkeit und Sport finanzieren. So betragen die Abgaben aus der Lotterie zugunsten der kantonalen Lotterie- und Sportfonds rund 540 Mio. Franken! Dagegen bezahlt die ausländische Glücksspielindustrie keinen Rappen an unser Gemeinwohl. Das darf nicht sein! 
</p><p>Deshalb empfiehlt der SGB der Stimmbevölkerung ein Ja zum revidierten Geldspielgesetz.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5453</guid><pubDate>Fri, 13 Apr 2018 14:48:00 +0200</pubDate><title>353‘647 Mitglieder Ende 2017: zur Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/353-647-mitglieder-ende-2017-zur-mitgliederentwicklung-des-sgb-im-vergangenen-jahr</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB umfasste Ende 2017 genau 353‘647 Mitglieder. Innert Jahresfrist hat damit die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz einen leichten Mitgliederrückgang von 1.1 % hinzunehmen – bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden. 
</p><p>29,7 % der SGB-Mitglieder sind weiblich. Damit ist der Anteil der Frauen leicht gestiegen (2016: 29,6 %). 
</p><p>Von den 16 angeschlossenen Verbänden haben im Vorjahr 3 zugelegt: der Bankpersonalverband (SBPV), AvenirSocial (Soziale Arbeit) und kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt). Die Kleinstgewerkschaft New Wood weist die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus. Die übrigen 12 Gewerkschaften haben im Jahresvergleich Mitglieder verloren. Unia hatte 2015 die Grenze von 200‘000 Mitgliedern geknackt und verblieb auch letztes Jahr über dieser Marke. Weiter angewachsen ist sie im Dienstleistungssektor (Stand nunmehr über 56‘000 Mitglieder), leicht rückläufig war die Mitgliederentwicklung in Industrie, Bau und Gewerbe. 
</p><p> Die Neueintritte bei Syndicom konnten die Abgänge durch den voranschreitenden Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche nicht kompensieren. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. 
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Mitglieder der SGB-Verbände 2016/17</b></h3><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><colgroup><col width="80" span="5" style="width:60pt"></colgroup><tbody><tr style="height:41.25pt"><td height="55" width="80" class="xl64" style="height:41.25pt; width:60pt">Verband</td><td align="center" width="80" class="xl64" style="border-left:none; width:60pt">2017</td><td align="center" width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">2016</td><td width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">Frauen 2017</td><td width="80" class="xl65" style="border-left:none; width:60pt">Anteil Total   Frauen in %</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl66" style="height:15.0pt">Unia</td><td align="right" class="xl66">200236</td><td align="right" class="xl67">201'170</td><td align="right" class="xl68" style="border-left:none">47998</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">23.97</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SEV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">40723</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">41'355</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">8510</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">20.90</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">VPOD</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">34252</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">34'747</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">19060</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">55.65</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">syndicom</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">32737</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">34'171</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">10269</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">31.37</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SIT</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">9480</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">9'482</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">4687</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">49.44</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">PVB</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">8867</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">9'084</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2429</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">27.39</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt">SBPV</td><td align="right" class="xl70">7919</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">7'875</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2639</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">33.32</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">AvenirSocial</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">3418</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'381</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2406</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">70.39</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt">SMPV</td><td align="right" class="xl70">3341</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'347</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2040</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">61.06</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">garaNto</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">3316</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'322</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">448</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">13.51</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SSM</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">3000</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">3'047</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">1222</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">40.73</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">Kapers</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">2827</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">2'792</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">2077</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">73.47</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SMV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">1690</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">1'717</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">668</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">39.53</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl70" style="height:15.0pt; border-top:none">SBKV</td><td align="right" class="xl70" style="border-top:none">1129</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">1'146</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">629</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">55.71</td></tr><tr style="height:15.0pt"><td height="20" class="xl73" style="height:15.0pt; border-top:none">Nautilus</td><td align="right" class="xl73" style="border-top:none">695</td><td align="right" class="xl71" style="border-top:none">918</td><td align="right" class="xl72" style="border-top:none; border-left:none">20</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">2.88</td></tr><tr style="height:16.5pt"><td height="22" class="xl74" style="height:16.5pt">New Wood<sup>&nbsp;</sup></td><td align="right" class="xl73">17</td><td align="right" class="xl75" style="border-top:none">17</td><td align="right" class="xl76" style="border-top:none; border-left:none">9</td><td align="right" class="xl69" style="border-left:none">52.94</td></tr><tr style="height:15.75pt"><td height="21" class="xl77" style="height:15.75pt; border-top:none">Total</td><td align="right" class="xl77" style="border-left:none">353647</td><td align="right" class="xl78" style="border-left:none">357'571</td><td align="right" class="xl79" style="border-left:none">105'111</td><td align="right" class="xl80">29.72</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b>Abkürzungen (siehe Tabelle):</b></p><p class="Text">Unia:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft </p><p class="Text">SEV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft des Verkehrspersonals</p><p class="Text">VPOD:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verband des Personals öffentlicher Dienste</p><p class="Text">syndicom:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft Medien und Kommunikation</p><p class="Text">SBPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bankpersonalverband</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">PVB:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Personalverband des Bundes</p><p class="Text"><span lang="FR-CH">SIT:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span>Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs</p><p class="Text">GaraNto:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals</p><p class="Text">AvenirSocial:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Professionelle Soziale Arbeit Schweiz</p><p class="Text">SSM:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizer Syndikat Medienschaffender</p><p class="Text">SMV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikerverband</p><p class="Text">SMPV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Musikpädagogischer Verband (Zahlen 2017 noch provisorisch)</p><p class="Text">Kapers:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vereinigung des Kabinenpersonals</p><p class="Text">SBKV:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schweizerischer Bühnenkünstlerverband</p><p class="Text">Nautilus:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe</p><p class="Text">New Wood:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5373</guid><pubDate>Wed, 11 Apr 2018 11:38:49 +0200</pubDate><title>Nein zur Vollgeld-Initiative – Ja zum Geldspielgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nein-zur-vollgeld-initiative-ja-zum-geldspielgesetz</link><description>SGB-Parolen für die Abstimmungen vom 10. Juni 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Soll die Schweiz ein Vollgeldsystem einführen? Der Schweizerische Gewerkschaftsbund sagt Nein und lehnt die Vollgeld-Initiative ab. Zu gross sind die Risiken und negativen Nebenwirkungen für die Arbeitnehmenden. Das Geldspielgesetz hingegen bejaht er. </p><p>Die Vollgeld-Initiative verlangt, dass künftig nicht nur die Münzen und Noten einzig von der Nationalbank hergestellt werden, sondern auch das elektronische Geld. Heute tragen dazu auch normale Banken bei. Unbestritten ist, dass bei einem Ja zur Initiative Zahlungsverkehrskonten (nicht aber Sparkonten) vollumfänglich durch Nationalbank-Geld gesichert wären und Bankenpleiten infolge eines Bankruns ausgeschlossen würden. Diese Vorteile werden jedoch durch eine Reihe Nachteile aufgehoben. So drohen bei einer Annahme der Vollgeld-Initiative den Arbeitnehmenden und den Rentnerinnen und Rentnern Kaufkraftverluste. Guthaben auf Zahlungsverkehrskonten würden nicht mehr verzinst, was bei Inflation zu Verlusten führt. Und Guthaben auf Sparkonten dürften nicht mehr frei aufgelöst werden. Sparen würde für Leute mit tiefen Einkommen und Vermögen deutlich schwieriger und damit einzig eine Angelegenheit für Vermögende. 
</p><h3>Nationalbank nicht einschränken </h3><p>Weiter schränkt die Initiative die Nationalbank ein, die Ziele der Vollbeschäftigung, der Preis- und Wechselkursstabilität zu verfolgen. Die Vergangenheit zeigte, dass die alleinige Geldmengensteuerung die Risiken für Arbeitsplätze und Konjunkturentwicklung stark steigen lässt. Zudem wären auch bei einem Vollgeldsystem Finanzkrisen nicht ausgeschlossen. Denn sie haben ihren Ursprung meist im Kreditgeschäft und nicht im Zahlungsverkehr. Nicht zuletzt lehnt der SGB-Vorstand die Initiative auch ab, weil der neue Verfassungsartikel dem Bund die Aufsicht über die Nationalbank entzieht. 
</p><p><a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/personen/sekretariat/Kopp_Daniel.jpg" target="_blank" class="download" rel="noreferrer">Umfangreiches Argumentarium herunterladen...</a> (PDF)
</p><h3>Alle Anbieter sollen ihre Beiträge leisten </h3><p>Ja sagt der SGB zur Revision des Gelspielgesetzes. Es sorgt dafür, dass alle in der Schweiz aktiven Anbieter von Geldspielen Beiträge an die AHV leisten. Gleichzeitig stellt es sicher, dass die Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten wie bisher vollumgänglich für gemeinnützige Zwecke (Kultur, Soziales und Sport) verwendet werden können. Das Geldspielgesetz lässt neu auch Angebote im Internet zu. Deren Zahl ist in den letzten Jahren explodiert, insbesondere auf ausländischen Webseiten. Diese Anbieter bezahlen jedoch heute von den auf in der Schweiz erzielten Gewinnen keine Geldspielabgabe. Das soll sich nun ändern. Fortan müssen sie über eine Konzession für die Schweiz verfügen, die Beiträge an die Sozialversicherungen bezahlen und sich an der Prävention gegen Spielsucht beteiligen. Bei Anbietern, die sich über diese Bestimmungen hinwegsetzen, kann künftig der Zugang zur Webseite gesperrt werden. Eine mildere Massnahme zur Durchsetzung des Gesetzes ist nicht ersichtlich. Unter dem Strich überwiegen für den SGB-Vorstand die Vorteile des revidierten Gesetzes. Deshalb beschloss er die Ja-Parole. </p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5358</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 16:10:58 +0200</pubDate><title>SUVA: Betroffene werden zu Beteiligten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/suva-betroffene-werden-zu-beteiligten</link><description>100 Jahre lösungsorientierte Zusammenarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1912 stimmten die Schweizer im zweiten Anlauf der Errichtung einer Unfallversicherung zu. 1918 nahm die SUVA als wesentlich sozialpartnerschaftlich geprägte Institution ihren Betrieb auf. Hier die Rede, die Nico Lutz am Jubiläumsanlass gehalten hat. </p><p>Wenn es die Suva nicht schon 100 Jahre gäbe, dann müsste man sie heute sofort erfinden. Der Staat, die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen tragen gemeinsam eines der bedeutendsten Sozialwerke mit. Was historisch aus einer Not und einem offensichtlichen Mangel geboren wurde, hat sich über 100 Jahre als ausgezeichnete Lösung bewährt. 
</p><p>Die Suva ist auch eine Erfolgsgeschichte, weil Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich in dieser Organisation auf die gemeinsamen Interessen konzentrieren und in der Lage sind, über den einen oder anderen ideologischen Schatten zu springen. Das Resultat dieser lösungsorientierten Zusammenarbeit lässt sich sehen: 100 Jahre Erfolgsgeschichte als eines der wirksamsten, effizientesten und auch erfolgreichsten Sozialwerke. 
</p><h3>Arbeitssicherheit: im Interesse aller </h3><p>Der Ansatz der Suva ist bestechend: Betroffene werden zu Beteiligten. Die Arbeitnehmenden haben ein direktes Eigeninteresse an umfangreicher Präventionsarbeit, einer hohen Arbeitssicherheit und einem ausgebauten Gesundheitsschutz. Durch die Mitarbeit der Gewerkschaften in zahlreichen Suva-Expertengremien, im Suva-Rat und auch im verwaltungsratsähnlichen Suva-Ratsausschuss fliessen die Anliegen und die Sichtweise der Arbeitnehmenden direkt ein. Ebenso verhält es sich auf der Arbeitgeberseite, die ein hohes ökonomisches Interesse an einer ausgebauten Arbeitssicherheit und gesunden Mitarbeitenden hat. Dabei kann es im konkreten Fall durchaus auch unterschiedliche Positionen geben. Massnahmen zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bedeuten auch Aufwand und dies kann zu Verzögerungen führen. Bei den "Lebenswichtigen Regeln" sowie bei der Charta "Stopp bei Gefahr" ist es allen Beteiligten gut gelungen, konkrete Handlungsanleitungen zu entwickeln, die Sicherheitsmassnahmen unabdingbar machen. In anderen Fragen ist es schwieriger, eine gemeinsame Position zu entwickeln. Zum Beispiel bei der Frage, ab wann es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zumutbar und schlicht zu gefährlich ist, bei Tiefsttemperaturen, bei Eis und Schnee, draussen zu arbeiten. Da gibt es aus unserer Sicht noch Luft nach oben. 
</p><h3>Gewerkschaften und Arbeitgeber erhöhen Glaubwürdigkeit </h3><p>Generell ist jedoch gerade auch aufgrund der direkten Mitwirkung von Gewerkschafts- und Arbeitgeberseite die Unterstützung für die Suva in der Bevölkerung sehr gross. Die Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Suva erhöht auch deren Glaubwürdigkeit gegenüber der Politik, wenn es um Fragen der Unfallversicherung und der Arbeitssicherheit geht. Die letzte UVG-Revision ist ein eindrückliches Beispiel dafür. Nur so lässt sich erklären, dass der von den Sozialpartnern im zweiten Anlauf ausgehandelte Kompromiss rasch und praktisch ohne Änderungen vom Parlament genehmigt wurde. Die gelebte Zusammenarbeit in den Suva-Gremien und das damit gewonnene gegenseitige Vertrauen spielten dabei eine entscheidende Rolle. 
</p><p>Ohne diese Zusammenarbeit gäbe es auf eine Reihe von schwierigen Problemen, wie zum Beispiel die Asbestkatastrophe, schlechtere Antworten. Dabei handelt es sich nicht nur um die ganz wichtige Präventionsarbeit der Suva. Es geht auch um eine gerechtere Verteilung der Risiken, bzw. der Asbestlast zwischen den Suva-Branchen, die dank einer internen Rückversicherung ab nächstem Jahr realisiert wird. Und es geht um den Entschädigungsfonds Asbest, der mit tatkräftigem Support der Suva seine Arbeit Mitte des letzten Jahres rasch aufnehmen konnte. Und letztlich geht es um die noch laufende Revision des Verjährungsrechtes, bei der sich endlich ein zukunftsgerichteter Kompromiss abzeichnet. 
</p><h3>Öffnen für Dienstleistungen </h3><p>Die Gründung der Suva vor 100 Jahren war ein grosser Wurf und ein mutiger Akt in einer bewegten Zeit. Damals war die Wirtschaft in der Schweiz geprägt durch den Anstieg der Beschäftigung im 2. Sektor. Im Hinblick auf diese Veränderung wurde die Suva gegründet. Die Struktur der Wirtschaft hat sich in den vergangenen 100 Jahren stark verändert. Während 1920 rund drei Viertel der Beschäftigten im ersten und zweiten Sektor arbeiteten, sind heute mehr als drei Viertel der Beschäftigten im dritten Sektor, den Dienstleistungsberufen, tätig. Es wird in der Schweiz immer eine Bauwirtschaft und eine produzierende Industrie geben. Die Bedeutung, welche die Suva in den nächsten Jahrzehnten haben wird, wird sich aber auch daran entscheiden, in welchen Branchen die Suva versichern wird. Es ist zu hoffen, dass es auch hier wieder zukunftsfähige und mutige Entscheide gibt - damit unsere Nachkommen in 100 Jahren dann auf 200 Jahre erfolgreiche Suva zurückblicken können. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5357</guid><pubDate>Tue, 03 Apr 2018 08:53:46 +0200</pubDate><title>Konzernverantwortung: Selbstdeklaration funktioniert nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/konzernverantwortung-selbstdeklaration-funktioniert-nicht</link><description>Griffige Bestimmungen zur Einhaltung von Menschenrechten in Reichweite</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Selbstdeklaration" ist derzeit ein Modewort. So hat der Ständerat unlängst entschieden, die bereits sehr moderate Revision des Gleichstellungsgesetzes an die Kommission zurückzuweisen. Dies verbunden mit dem Auftrag, alternative "Modelle der Selbstdeklaration" zu prüfen. Im Klartext: Firmenbosse sollen mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass sie Frauen nicht schlechter bezahlen als Männer - ohne Offenlegungspflicht, ohne konkrete Massnahmen und damit ganz ohne Wirkung. 
</p><p>Ähnliches schwebt gewissen "wirtschaftsfreundlichen" Politikern auch bei der Konzernverantwortungsinitiative vor. Doch der Reihe nach: Diese Initiative, auch KoVI genannt, verlangt ganz einfach, dass Schweizer Multis im Ausland konsequent Menschen- und ArbeitnehmerInnenrechte einhalten. Was für viele Unternehmen eine Selbstverständlichkeit ist, wird von zu vielen anderen seit Jahrzehnten ignoriert. Sie meinen, im Ausland auf Kosten von Mensch und Umwelt schalten und walten zu können. Sei es im Rohstoffabbau, in der Finanzbranche, im Maschinenbau oder in der Textilindustrie: Menschenrechtsverletzungen mit direkter oder indirekter Beteiligung von Schweizer Unternehmen sind leider immer noch an der Tagesordnung. 
</p><h3>Beispiel Glencore </h3><p>Der weltweit grösste Rohstoffhändler ist schon oft negativ in die Schlagzeilen geraten und hat ebenso oft Besserung gelobt. Gerade kürzlich war eine Delegation von IndustriAll - der internationalen Konföderation der Industriegewerkschaften - auf Besuch in den Kobaltminen von Glencore im Kongo. Das <a href="http://www.industriall-union.org/drc-industriall-mission-finds-glencore-gravely-mistreating-workers-at-cobalt-mines%20" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fazit der Mission</a> sind "systematische Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen": katastrophale Sicherheitsbestimmungen, fehlender Gesundheitsschutz, permanente Kündigungsdrohungen, rassistisch motivierte Diskriminierungen, Unterbezahlung und Lohndiskriminierung. Davon unbeeindruckt - oder gerade deswegen - gab Glencore für 2017 einen Betriebsüberschuss von 3 Milliarden Dollar bekannt. Es ist klar, wer davon profitieren wird: Die zahlreichen AktionärInnen im reichen Europa, allen voran in der Schweiz.
</p><h3> Mehrheitsfähige Volksinitiative </h3><p>Das Beispiel Glencore zeigt exemplarisch, dass Selbstdeklaration auch hier nicht funktioniert. So ist die "Verantwortung in den Bereichen Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsschutz" schon seit Jahren einer der "Key Values" des Unternehmens, und dennoch kommt es immer wieder zur Aufdeckung solcher skandalöser Zustände. Genau deshalb wurde die Konzernverantwortungsinitiative lanciert, und genau deshalb wird diese von einer überwältigenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/exklusive-umfrage-deutliche-mehrheit-fuer-konzerninitiative/story/28882582" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">unterstützt</a>. 
</p><p>Zurzeit befindet sich die Initiative in parlamentarischer Beratung. In der Wirtschaftskommission des Nationalrates liegt ein Gegenvorschlag auf dem Tisch, der die wichtigsten Elemente mit aufnimmt. Die Kommission muss diese Chance nun endlich ergreifen, sonst wird nicht nur sie einen Reputationsschaden erleiden. <br><br></p><h3>Veranstaltungshinweis</h3><p>Am 1. Mai organisiert die Konzernverantwortungsinitiative eine Veranstaltung mit GewerkschafterInnen von Glencore. Thema ist die Situation in den besagten Minen des Konzerns im Kongo. Die Veranstaltung ist öffentlich und findet um 18 Uhr im Reformierten Kirchgemeindehaus an der Stauffacherstrasse 8 in Zürich statt. <a href="https://www.facebook.com/events/199036160859909/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Facebook-Event" rel="noreferrer">Veranstaltungs-Hinweis bei Facebook</a></p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5355</guid><pubDate>Wed, 28 Mar 2018 16:54:45 +0200</pubDate><title>Nicht noch mehr Kostenbeteiligung im Gesundheitswesen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-noch-mehr-kostenbeteiligung-im-gesundheitswesen</link><description>Grenze ist längst schon überschritten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das vordringlichste Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist die unsoziale Finanzierung. Dennoch wollen einige Unverbesserliche die private Kostenbeteiligung erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat soeben seine Botschaft zur Erfüllung der Motion Bischofberger zur automatischen Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung in der Grundversicherung vorgestellt. Die bundesrätliche Botschaft ist für die Versicherten eine Hiobsbotschaft: Sie sollen in Zukunft für die medizinische Grundversorgung noch mehr aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Und dies obwohl die Kostenbeteiligung in der Schweiz mit 27% im OECD-Vergleich heute bereits rekordverdächtig hoch ist. In Deutschland müssen die Versicherten 13% und in Frankreich 7% direkt selbst bezahlen. In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die für breite Bevölkerungsschichten ebenfalls schon längst nicht mehr tragbaren Auswirkungen des (in Europa ebenfalls einzigartigen) Kopfprämiensystems. 
</p><h3>Automatische Anpassung der Franchisen </h3><p>Konkret schlägt die Vorlage vor, die Franchisen (heute zwischen 300 und 2500 Franken) künftig automatisch an die Entwicklung der Gesundheitsausgaben anzupassen. Damit soll die "Kostenwahrheit" erhöht und die "Selbstverantwortung" der Versicherten gestärkt werden. Die Krankenkassen und die bürgerlichen Parteien (die in den Verwaltungsräten dieser Kassen hocken) scheinen sich einig zu sein: Wem es gesundheitlich nicht gut geht, d.h. wer oft in ärztliche Behandlung gehen muss und deshalb eine tiefe Franchise wählt, der/die generiert unnötig Kosten und handelt unverantwortlich. Letztendlich läuft diese Haltung auf die Zerschlagung der solidarischen Grundversicherung hinaus. Krankenpflege soll zu einem Gut wie jedes andere werden: Wer etwas davon will, der/die kauft sich etwas. 
</p><h3>Verzicht kann auch gefährlich sein</h3><p> Mit dieser Gesetzesanpassung wird suggeriert, dass die Leute heute wegen jedem "Wehwehchen" zum Arzt rennen, wovon sie demnach eine noch höhere Kostenbeteiligung zu Recht abhalten würde. Das Gegenteil ist der Fall! In der Schweiz verzichten laut OECD jährlich bereits über 20% der Bevölkerung aus finanziellen Gründen auf medizinische Behandlungen. Dabei geht es längst nicht mehr nur um Bagatellfälle, sondern immer mehr um gefährlichen Leistungsverzicht mit hohen Folgekosten. Eine automatisierte Erhöhung der Franchisen verschärft dieses Problem zusätzlich; der freie Zugang zur medizinischen Grundversorgung würde ebenso automatisch verringert. 
</p><h3>Bei Anreizstrukturen stumm </h3><p>Wenn etwas unnötige Überversorgung generiert, dann sind es nicht die Versicherten, sondern falsche Anreizstrukturen im komplizierten Gesundheitswesen. Anstatt sich genau darum zu kümmern, wollen Bischofberger &amp; Co. einen Automatismus zur Kostenabwälzung ins Gesetz schreiben und stehlen sich damit aus jeglicher Verantwortung. Dabei liegen unzählige, sofort umsetzbare Massnahmen zur wirksamen Kostendämpfung auf dem Tisch: Verhinderung missbräuchlicher Zusatzversicherungstarife, breitere Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich, Einführung eines Referenzpreissystems für tiefere Medikamentenpreise, Stärkung der Rechnungskontrolle usw. Die Liste wirksamer Massnahmen, mit denen weder auf dem Buckel der Versicherten, noch zu Lasten des Pflegepersonals gespart wird, ist lang. Nun müssen sie endlich umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5349</guid><pubDate>Thu, 22 Mar 2018 09:47:08 +0100</pubDate><title>UBER will alle übertölpeln – und schafft es nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/uber-will-alle-uebertoelpeln-und-schafft-es-nicht</link><description>Arbeitsrecht sorgt für gleich lange Spiesse in der Digitalisierung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Perlenkette von Behördenentscheiden zu UBER ist um ein Element reicher geworden: Jüngst hat das SECO entschieden, dass der digitale Taxidienst und Plattform-Betreiber im Rahmen des Personalverleihs als Arbeitgeber zu betrachten ist. </p><p>Die Katze lässt das Mausen nicht. Übersetzt: UBER hat wieder Mal probiert, hiesiges Recht bewusst zu umgehen, um sich damit gegenüber direkten Konkurrenten Vorteile zu verschaffen. Den Sozialversicherungsbehörden sowie der SUVA war der Plattform- und App-Taxidienst bereits negativ aufgefallen. Auf Druck der Gewerkschaften und geprellter Arbeitnehmender mussten diese Behörden feststellen, dass es sich bei UBER um einen ganz normalen Arbeitgeber handelt. UBER sei nicht anders zu behandeln als z.B. eine Taxizentrale, die auf das traditionelle Telefon setze statt auf eine App mit Geolokation. Und wenn UBER die Verträge mit seinen FahrerInnen als "Aufträge" bezeichne, dann verschleiere dies den Sachverhalt der Scheinselbständigkeit. Resultat dieser Auseinandersetzungen: UBER muss den Arbeitnehmenden Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. 
</p><p>Nun hat auch das SECO festgehalten, dass UBER sich an die einschlägigen Schutzbestimmungen des Schweizer Rechts halten muss. Hier ging es um die "Ausleihe" von FahrerInnen aus anderen Unternehmen. Auch hier hatte UBER entgegen jeglicher rechtlichen Evidenz argumentiert, er sei kein Arbeitgeber, sondern bloss eine "Software-Firma". 
</p><h3>Arbeitsrecht für Digitalisierung gewappnet </h3><p>Diese Entscheide zeigen: das Schweizer Arbeitsrecht ist grundsätzlich fit für die Digitalisierung. Wichtig ist, dass die Behörden die bestehenden Regeln rechtsgleich anwenden und die digitalen Anbieter nicht gegenüber traditionellen bevorzugen. Insbesondere, wenn die "Plattformbetreiber" versuchen, durch Scheinselbständigkeit unlautere Wettbewerbsvorteile zu gewinnen! 
</p><p>Unter diesem Aspekt sind die Vorstösse im Parlament, die auf eine Aufweichung des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts zielen (Parlamentarische Initiativen Keller-Sutter und Graber zur Abschaffung ganzer Teile des Arbeitsgesetzes, Parlamentarische Initiative Burkart zur Schaffung des 17-Stunden-Arbeitstages im Home-Office, FDP-Postulat 17.4087 zur Schaffung eines neuen "Digitalisierung-Status für den Arbeitsmarkt") als zynische Versuche zu werten, auf dem Buckel der Arbeitnehmenden Deregulierung zu betreiben. Diese Deregulierungsagenda leistet den schwarzen Schafen der Branche, also auch UBER, ziemlichen Vorschub.
</p><h3> Lücken im Arbeitnehmerschutz schliessen </h3><p>Der SGB wird sich mit allen Mitteln gegen solche Verschlechterungen wehren. Vielmehr sind die Lücken im Arbeitnehmerschutz, die heute im Rahmen der Digitalisierung bestehen, zu schliessen. Es braucht: </p><ul><li>eine Kontrolloffensive gegen digitale Schwarzarbeit und arbeitsrechtliche Missbräuche durch die Behörden; </li><li>Regelungen fürs Homeoffice, wo Gesetzeslücken im Arbeitnehmerschutz bestehen (z. B. in den Bereichen Gesundheit und Materialkosten), sowie bei Haftungsfragen; </li><li>Ein Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit in Arbeitsverträgen mit Plattformarbeitgebern aus dem Ausland.</li></ul><p>Denn die Digitalisierung soll den Arbeitnehmenden nützen und nicht schaden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5344</guid><pubDate>Wed, 21 Mar 2018 10:47:15 +0100</pubDate><title>Landesstreik: forschen, streiten, schauen, hören, hingehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/landesstreik-forschen-streiten-schauen-hoeren-hingehen</link><description>Ein Überblick zum 100-Jahre-Jubiläum</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gewerkschaften, SP und Robert-Grimm-Gesellschaft organisieren am 10. November dieses Jahres eine gemeinsame Veranstaltung in der alten SBB-Werkhalle am Bahnhof Olten. 100 Jahre zuvor hatte das Oltener Aktionskomitee den unbefristeten Generalstreik beschlossen...</p><p>Der Landesstreik bleibt aktuell - und treibt die alten Gegner der Gewerkschaften mächtig um: Gleich zum Jahresbeginn hat Christoph Blocher in seiner Berchtolds-Rede eine erste "Würdigung" des Streikführers Robert Grimm unternommen. Sein Versuch der Diffamierung ging aber gründlich daneben, weil Medienleute dank der Historikertagung des SGB vom letzten November schon so gut informiert waren, dass sie seine mangelhaften Fachkenntnisse aufzeigen konnten.</p><h3>Debatte der grossen Fragen</h3><p>Heute noch debattieren die Fachleute die grossen Fragen des Generalstreiks intensiv. Unter anderem: War es ein Sieg der Arbeiterschaft, obwohl die Forderungen nicht sofort durchgesetzt werden konnten? Oder doch ein Sieg der reaktionären Kräfte, die anschliessend die Geschicke der Schweiz bestimmten? War der Streik das letzte Mittel aus bitterer Notwendigkeit oder parteipolitisches Kalkül der SP-Führung? Hätte es den Streik gar nicht mehr gebraucht, da sich die Versorgungslage entspannt hatte und die Forderung nach stärkerem Einbezug der politischen Linken schon aufgegleist war? Wurden die Gewerkschaften von radikalen Arbeiterunionen zum Streik genötigt oder hatten sie die Führung in der Hand?</p><h3>Publikationen</h3><p>Die Unia hat rechtzeitig zum Start ins Landestreik-Jahr das Buch "Streik im 21. Jahrhundert" publiziert. Es erinnert daran, dass Streiken nach wie vor zum Instrumentarium der Gewerkschaftsbewegung zählt. Der SGB hat einen Reader zu den "Ursachen, Konfliktfeldern und Folgen" des Landesstreiks (s. unten) verfasst. Forscherinnen und Forscher publizieren zahlreiche Artikel in Fachzeitschriften und Zeitungen. Grosse Publikationen zum Landesstreik sind der Sammelband von Traverse und Cahiers als zweisprachiges Projekt, er erscheint im Frühsommer. Kurz danach folgt im Verlag Hier&amp;Jetzt der Sammelband zum Nationalfonds Projekt "Der Schweizer Landesstreik". Die Universitäten Zürich und Bern veranstalten Ringvorlesungen.</p><h3>Theater und Film</h3><p>Mehrere Gymnasien widmen dem Landesstreik ganze Thementage und Schultheaterprojekte. Ein grosses Theaterprojekt, an dem Mitwirkende aus allen Kantonen beteiligt sind, wird in der alten SBB-Werkhalle in Olten realisiert - die Proben für "1918.ch" haben bereits begonnen, Start ist Mitte August. Schon im Februar wurde im Fernsehen SRF die 90-minütige Dokufiction "der Generalstreik" von Hansjürg Zumstein ausgestrahlt. Auch RTS und RSI werden den Film zeigen. Ein von RTS mitfinanzierter Dokumentarfilm von Frédéric Hausamann ist in Arbeit, gesendet wird er vermutlich im Sommer. Reichhaltiges Material für Schulen mit einem kleinen Animationsfilm zum Landesstreik hat SRF auf myschool bereitgestellt.</p><h3>Ausstellungen</h3><p>Den Auftakt machte Anfang März das Neue Museum Biel mit "Krieg und Frieden / guerre et paix", der zweisprachigen Ausstellung zu den Ereignissen in der Uhrenregion. Einige andere regionale Museen in Schaffhausen, Solothurn und Grenchen sowie das Kornhausforum in Bern ziehen nach, zum Jahresende folgt dann die Ausstellung im Nationalmuseum in Zürich.</p><h3>Das Material von SGB und SP</h3><p>Die SP wird das ganze Jahr mit der Kampagne #Generalstreik auf den sozialen Kanälen präsent sein. Der SGB hat auf einer <a href="http://generalstreik.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Webseite</a> die relevanten Informationen aufbereitet. Die Originaldokumente sind da greifbar, ebenso eine Broschüre, welche die Referate der eingangs erwähnten Tagung vom 15. November 2017 und eine Chronologie der Ereignisse enthält. Die gut 100 Seiten starke Publikation kann beim SGB auch gratis bestellt werden. Eine Musterpräsentation steht in Kürze bereit. Sie soll es GewerkschafterInnen vereinfachen, den Landesstreik an Versammlungen zu thematisieren.</p><p>Das historische Losungswort für alle Gewerkschaftsmitglieder heisst auch 100 Jahre später: "Rüstet euch! Reserviert den 10. November! Wir freuen uns auf ein Wiedersehen in Olten."</p>]]></content:encoded><category>Landesstreik</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/2/csm_11-bloch__rosa_sozialarchiv_4d1e645513.jpg" length="267362" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5343</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 16:43:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-will-unhaltbare-el-kuerzungen</link><description>Kleine Kammer muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben.</p><p>Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich mindestens 900 Millionen raus.</p><h3>Voll auf Abbaukurs</h3><p>Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen.</p><p>Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird zunächst dazu führen, dass die betroffenen Versicherten umso früher auf mehr Mittel angewiesen sein werden. Darüber hinaus dürfte diese Massnahme jedoch auch den kantonalen Wettlauf bei den Kürzungen der Prämienverbilligungen neu anheizen. Darunter leiden werden mit den stetig steigenden Prämien neben den EL-EmpfängerInnen sämtliche Haushalte in bescheidenen Verhältnissen. Noch schwerer wiegt hingegen der Entscheid des Nationalrates, die EL-Prämienerstattung künftig nach den jeweiligen kantonalen Richtprämien zu bemessen. Die Richtprämie liegt allerdings in praktisch allen Kantonen deutlich unter der heute angewandten Durchschnittsprämie - im Durchschnitt beträgt die Differenz 30%!</p><h3>Mieten: Wende um 360 Grad</h3><p>Doch damit leider nicht genug: Die längst überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima - also die Erhöhung der durch die EL maximal übernommenen Mieten - wurde vom Nationalrat nicht nur abgeschwächt, sondern faktisch gestrichen. Die Mieten sind seit 2001 (dem Jahr der letzten Anpassung) um 24% gestiegen, die Mietzinsmaxima sollen nun durchschnittlich um nicht einmal 5% anwachsen. Dies allerdings mit einer Hintertür für die Kantone, die neuen Beträge pauschal um 10% zu kürzen. In ihrer Kombination führen diese beiden Massnahmen zu einem durchschnittlichen Rückgang (!) der Mietzinsmaxima um bis zu 6%! Was dabei nicht vergessen werden darf: höhere Mietzinsmaxima brächten insbesondere für die Kantone spürbare Entlastungen, weil damit teure Heimeintritte verhindert werden können. Dies trifft umso mehr auf die Form des betreuten Wohnens zu, welcher der Nationalrat eine zunächst vorgesehene Unterstützung von 90 Millionen ebenfalls verweigert hat.</p><h3>Positiv: ältere Arbeitslose können in PK bleiben</h3><p>Aus gewerkschaftlicher Sicht sehr positiv ist einzig die beschlossene Möglichkeit des Pensionskassenverbleibs von Arbeitslosen über 58 Jahren. Dieser Entscheid weist auch im Hinblick auf die zu verhandelnde BVG-Revision in die richtige Richtung. Was die berufliche Altersvorsorge betrifft, muss zudem allen pensionierten Versicherten weiterhin die Möglichkeit des Kapitalbezugs offenstehen. Das von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Kapitalbezugsverbot wurde zum Glück vom Nationalrat wieder gekippt - dies allerdings ergänzt um die inakzeptable Sanktion einer pauschalen 10%-Kürzung der jährlichen EL im Falle eines Kapitalbezugs.</p><p>Im Ständerat sind nun massive Korrekturen nötig. Die StandesvertreterInnen dürfen nicht zulassen, dass die Existenzsicherung im Alter und bei Invalidität so massiv beschnitten wird. Dies auch deshalb, weil es längerfristig wieder die Kantone wären, die über steigende Sozialhilfeausgaben den Ausgleich schaffen müssten.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/9/a/csm_171120_SGB_reto_wyss.0010_a2e1b34ee1.jpg" length="142884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5341</guid><pubDate>Tue, 20 Mar 2018 08:45:32 +0100</pubDate><title>Zum Tode von Benno Hardmeier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zum-tode-von-benno-hardmeier</link><description>Während 30 Jahren die Geschicke des SGB mitbestimmt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 14. März 2018 ist Benno Hardmeier gestorben. Benno war in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine prägende Figur des SGB. 1960 bis 1990 war er SGB-Zentralsekretär. </p><p>Benno, 1930 geboren, entstammte einer sozialdemokratischen Familie aus Winterthur. Sein wirtschaftswissenschaftliches Studium schloss er mit einer Dissertation über die "Geschichte der sozialdemokratischen Ideen in der Schweiz 1920 bis 1945" ab. Ab 1957 war Benno auf der Sozialabteilung der Hoesch-Werke in Dortmund beschäftigt. 1959 wurde er als Zentralsekretär der SP gewählt. Dort warb ihn ein gutes Jahr später der SGB ab. Benno folgte dem Ruf, er wollte – in seinen Worten – "die Möglichkeiten wirtschaftspolitischer Gestaltung" nutzen. 
</p><p>In seinen 30 Jahren beim SGB war Benno für allgemeine Wirtschaftspolitik zuständig. Er betreute und prägte insbesondere die Bereiche Agrar-, Konsumenten- und Energiepolitik. Er war einer der führenden Köpfe in der Kampagne für die Mitbestimmungsinitiative, die 1976 vom Volk verworfen wurde. Lange Zeit befürwortete er die Kernenergie, angesichts der Katastrophe in Tschernobyl trat er dann im SGB für eine energiepolitische Wende ein. Benno war zudem ein gewandter Publizist. 10 Jahre amtete er als Redaktor der "Gewerkschaftlichen Rundschau". Zudem verfasste er mehrere Beiträge zur Geschichte der Gewerkschaften. Er schrieb leichtfüssig, verständlich und solid, mit einem guten Gespür für das Wesentliche. 
</p><p>In Erinnerung bleibt uns jedoch auch Benno der Private, der Musiker. Wenn er im Quartett die Bratsche oder die Violine spielte, hingegeben dem Dienst am Gesamt- und Zusammenklang, dann war das die pure Lust am Kollektiven – und im Kollektiven. Und ein Bild gleichsam für die Maxime seines so langen gewerkschaftspolitischen Einsatzes. 
</p><p>Auch dafür möchten wir dir danken, Benno. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5331</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 12:45:29 +0100</pubDate><title>Endlich besserer Arbeits- und Konsumentenschutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-besserer-arbeits-und-konsumentenschutz</link><description>Nationalrat spricht sich für längere Verjährungsfristen aus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat ist am 7. März bei der Beratung des Verjährungsrechts im Obligationenrecht (OR) erfreulicherweise seiner Kommission und hat sich für eine neue Verjährungsfrist von 20 Jahren ausgesprochen. Ein Schritt in die richtige Richtung, um den völkerrechtlichen Minimalstandards zu genügen.</p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute nur 10 Jahre. Eine solche Frist kann den modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit heute nicht mehr gerecht werden. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach Ablauf dieser Zehnjahresfrist auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus, besonders Krebs. Dies zeigt sich zur Zeit besonders deutlich und erschütternd im Fall der Asbestopfer, die oft jahrzehntelang nach der Exposition erkranken.
</p><p>In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine zivilrechtliche Möglichkeit zu klagen. So können auch die beruflichen oder zivilen Asbestopfer heute niemanden gesetzlich haftbar machen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat bereits vor vier Jahren klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) widerspricht.
</p><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für die Gewerkschaften ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen.
</p><p>Der Nationalrat wollte jedoch an absoluten Verjährungsfristen festhalten. Mit der moderaten Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre (Verdoppelung im Vergleich zu heute) hat er sich dabei für das absolute Minimum entschieden, um völkerrechtlichen und technischen Standards zu genügen. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung.
</p><p>Weiter weist der SGB auf die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA) hin, der in Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Hier muss die Wirtschaft nun endlich Taten den Worten folgen lassen und die Finanzierung sicher stellen. Zudem setzen sich die Gewerkschaften dafür ein, dass die Prävention gestärkt wird und die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5330</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 11:12:48 +0100</pubDate><title>Das Volk hat gesprochen, die Politik tobt weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/das-volk-hat-gesprochen-die-politik-tobt-weiter</link><description>Nach dem Nein zu No Billag: Was ist mit dem Service public los?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 71.6% Nein-Stimmen zur No-Billag-Initiative! Ein maximal klares Resultat zu einer ebenfalls glasklaren Initiative, die dem gebührenfinanzierten Rundfunk das Genick gebrochen hätte. Besser geht es kaum, müsste man meinen.</p><p>Aber die Abstimmungslokale waren kaum geschlossen, die ersten Hochrechnungen kaum draussen, drängelten sich die PolitikerInnen bereits wieder vor die Mikrophone um nun ihrerseits klar und deutlich zu sagen, wo die SRG abspecken müsse und wie sie nun endlich in die Schranken gewiesen werden müsse. Und die SRG-Spitze verkündet gleichentags die Eckwerte eines Sparprogrammes im Umfang von 100 Mio. Franken.
</p><p>Was ist mit dem Service public los? Die Bevölkerung will ihn - ganz eindeutig. Die Unternehmen und die Politik hingegen schrauben am Angebot, an den Stellen und an den Kosten. Das gilt für die SBB, für die Post und für die Swisscom. Tausende Stellen werden abgebaut, der Schienengüterverkehr im Inland massiv reduziert, SBB-Verkaufsstellen und Poststellen geschlossen. Und obwohl die Stimmbevölkerung immer ihr Veto zu Privatisierungen und Auslagerungen einlegt, exemplarisch auch wieder an diesem Abstimmungssonntag bei den Gemeindewerken in Windisch und Kölliken, weibelt die Politik ganz unbeeindruckt weiterhin dafür.
</p><p>PostAuto erschwindelt sich zu viele Subventionen? Privatisieren! Mehr Wettbewerb! Wasserversorgung im Kanton Zürich? Wird neu teilprivatisiert. Stromversorgung? Unbedingt vollständig liberalisieren! Millionenverschuldung beim Stadtspital Triemli? Sofortige Auslagerung! Welches Problem auch immer sich im Service public zeigt, die zu verschreibende Kur lautet stets gleich.
</p><p>Ist das Volk unbelehrbar? Verwundert konstatierte die Chefredaktorin des "Tages-Anzeigers" angesichts des Resultats zu No Billag, dass den Leuten eine Institution wie die SRG "offensichtlich wichtiger ist als die ökonomische Grundmaxime, wonach man nur für das bezahlt, was man konsumiert." Demnach hat sich das Volk in der Abstimmung irrational verhalten, möglicherweise ist es sentimental? Dazu ist folgendes anzumerken: Diese zitierte Grundmaxime gibt es gar nicht. Wohl aber Erfahrungswerte, dass ein rein kommerziell finanzierter Service public nur ein lausiges Angebot bereitstellen kann. Beim Nachforschen, wo denn durch mehr Wettbewerb und Privatisierungen der Service public tatsächlich besser geworden sei, bleibt nicht viel übrig.
</p><p>Vor knapp zwei Jahren kam eine andere Initiative zur Abstimmung, die "pro Service public"-Initiative. Diese war inhaltlich missverständlich formuliert und hätte in der Umsetzung mit einem privatisierungsfreudigen Parlament viel Scherereien bringen können. Die Gewerkschaften haben sie bekämpft, aber auch damals wurde im Vorfeld klar: die Bevölkerung will eine starke Kontrolle der öffentlichen Hand, sie will eine erschwingliche und qualitativ gute Versorgung in allen Landesregionen.
</p><p>Dies hat sich seither nur noch akzentuiert, der Ärger über Poststellenschliessungen ist als Symptom zu nehmen. Es ist nicht Sentimentalität, es ist auch nicht einfach Solidarität mit einer älteren Generation, die auf die Schalterangebote angewiesen ist. Es ist das Wissen um den unschätzbaren (auch ökonomischen) Wert, den eine flächendeckende Versorgung mit guten und erschwinglichen Service public-Dienstleistungen ausmacht. Wer da keine überzeugende Alternative hat, soll die Finger vom Abbau lassen.
</p><p>Natürlich muss sich die SRG den Herausforderungen der Zeit und der Digitalisierung stellen und ihr Angebot vor allem im Online-Bereich entsprechend umbauen. Doch die PolitikerInnen, die jetzt das Angebot der SRG nur abbauen und beschneiden wollen, sollten sich das sehr gut überlegen. Wie viel Medienversorgung wir morgen haben werden, hängt in hohem Mass noch immer auch von einem gebührenfinanzierten Rundfunkangebot ab. Und dieses ist Basis einer informierten, mündigen Gesellschaft. Und auf diese sind die PolitikerInnen angewiesen. Oder nicht? </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5329</guid><pubDate>Fri, 09 Mar 2018 09:57:08 +0100</pubDate><title>Lohndiskriminierung: Die Wut der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohndiskriminierung-die-wut-der-frauen</link><description>Die ständerätliche Obstruktionspolitik macht Frauen von links bis rechts sehr wütend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Jahr nach Strick-in und Women's Marches verkennt die Ständeratsmehrheit immer noch die Zeichen der Zeit und schickt die schon abgespeckte Revision des Gleichstellungsgesetzes zur weiteren Schwächung an die Kommission zurück.</p><p>Vor einem Jahr haben die Frauen vor dem und im Bundeshaus pinkfarbene Mützen gestrickt - sie haben damit lustvoll dagegen demonstriert, dass Diskriminierung spätestens mit Trumps Auftritt wieder salonfähig geworden war. Am 19. März 2017 haben 15'000 Menschen anlässlich des Women's March in Zürich die Pussy Hats und den Protest auf die Strasse getragen. Die Kreativität der Aktionen konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch eine grosse Wut die Frauen antrieb: Wut über Sexismus, Diskriminierung und Hass.
</p><p>Der Aufruf der Frauen ist ein Jahr her und die Wut noch grösser geworden. Denn immer noch stecken Wirtschaft und Politik den Kopf in den Sand, damit sie die Forderungen der Frauen nicht wahrhaben müssen. So auch am 28. Februar im Ständerat: Die kleine Kammer beriet die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der Lohngleichheit, der die vorberatende Kommission WBK-S schon etliche Zähne gezogen hatte. Die Hoffnung, dass immerhin diese abgespeckte Version es durch die Beratung schaffen würde, war intakt.
</p><p>Doch die Kommissionssprecherin, CVP-Ständerätin Anne Seydoux-Christe, die Nationalrätinnen im Saal und die Besucherinnen, die die Tribünen bis zum letzten Platz füllten - darunter Vertreterinnen der SGB-Gewerkschaften - mussten fassungslos mitansehen, wie der Ständerat die Vorlage unter scheinheiligen Vorwänden zurück an die Kommission schickte. Dies auf Antrag von Seydoux-Christes Fraktionskollegen Konrad Graber: Die vorgeschlagenen Massnahmen seien erstens nicht wirksam, müssten also verschärft werden, und zweitens müssten dafür Modelle der Freiwilligkeit geprüft werden.
</p><p>Der Widerspruch, dass freiwillige Massnahmen das Gegenteil einer Verschärfung sind, kümmerte die Männer aus FDP, CVP und SVP nicht gross - sie spielten ihre Macht aus, weil sie es konnten: Kein bürgerlicher, sondern ein männlicher Schulterschluss. Bundesrätin Simonetta Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass die Frist für die Freiwilligkeit nach Jahrzehnten der Wirkungslosigkeit ganz einfach abgelaufen ist.
</p><p>Die Mehrheit der Ständeräte schien schlicht froh über die Möglichkeit, Lohngleichheitsmassnahmen zu torpedieren, ohne zugeben zu müssen, dass sie diese gar nicht will. So steht die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur inkl. Kommissionsmitglied und SGB-Präsident Paul Rechsteiner nach dreimaliger ausführlicher Beratung des Geschäfts nun vor der undankbaren Aufgabe, am 19. April in einer weiteren Sitzung einen Antrag mit höchst widersprüchlichen Forderungen umzusetzen.
</p><p>Für die Frauen ist die Zeit des Pussyhatstrickens vorbei: Von den Gewerkschafterinnen bis zu den bürgerlichen Politikerinnen haben sie die Geduld verloren und verlangen lautstark, was ihnen zusteht. Dies wurde deutlich am internationalen Frauenkampftag am 8. März: Unterstützt von Parteien und Frauenorganisationen haben die Gewerkschaftsfrauen zu Demos in Genf, Aarau und Bern aufgerufen - gekommen sind Tausende wütende Menschen.
</p><p>Doch der Kampf geht dieses Jahr weit über den Frauenkampftag und das linke Lager hinaus: Der Frauendachverband alliance F prangert die diskriminierungsfreundlichen Ständeräte unter dem Hashtag #nichtmeinStänderat öffentlichkeitswirksam an (<a href="http://bit.ly/allfsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/allfsr</a>), die CVP-Frauen greifen ihre Ständeräte frontal an (<a href="http://bit.ly/cvpsr" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://bit.ly/cvpsr</a>) und sogar die FDP-Frauen twittern in ungewohnt scharfem Ton gegen den Ständeratsentscheid (@FDPFrauenCH). Die SGB-Gewerkschaften kämpfen weiter für Lohnkontrollen und Sanktionen - mit einem nächsten Schwerpunkt am 1. Mai, an dem wir fordern: Lohngleichheit: Punkt. Schluss! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5315</guid><pubDate>Fri, 23 Feb 2018 15:31:30 +0100</pubDate><title>Achtung, Stimm-Polizei: Kommissar findet leere No-Billag-Stimmcouverts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/achtung-stimm-polizei-kommissar-findet-leere-no-billag-stimmcouverts</link><description>Originelle Online-Aktion des Komitees Nein zum Sendeschluss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Stimmabstinenz ist in der Schweizer direkten Demokratie ebenso verbreitet wie schädlich. Doch wenn es am 4. März um die No-Billag-Initiative geht, die unserem Fernsehen und Radio den Stecker rausziehen will, droht den Stimmabstinenten besonderes Ungemach: Der Schauspieler und bekannte Fernseh-Kommissar Stefan Gubser spürt jedem vergeudeten Stimmcouvert nach, findet es und fordert die Sünderinnen und Sünder auf, ihrer BürgerInnenpflicht nachzukommen.
</p><p>Natürlich handelt es sich bei dieser Geschichte um einen Gag, und zwar des Anti-No-Billag-Komitees Nein zum Sendeschluss. Auf der Website <a href="https://stimm-polizei.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">stimmpolizei.ch</a> können Interessierte ein Video mit einem personalisierten Stimmcouvert erstellen, und den Gubser-Film anschliessend FreundInnen, Bekannten oder Verwandten zustellen und sie so daran erinnern, nicht zu vergessen, vor dem oder am 4. März abstimmen zu gehen.
</p><p>Denn gemäss jüngsten Erhebungen zeichnet sich zwar ein Sieg gegen den SVP-Frontalangriff gegen den Service Public in den elektronischen Medien ab. Doch damit den Radio- und Fernsehkillern endgültig der Stecker gezogen wird, muss dieser Sieg deutlich und wuchtig ausfallen. Schauen Sie darum auf der Website <a href="https://stimm-polizei.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">stimmpolizei.ch</a> vorbei und schicken Sie all jenen, die Sie noch an die Abstimmung erinnern möchten, ihr persönliches Video!</p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5313</guid><pubDate>Thu, 22 Feb 2018 11:23:12 +0100</pubDate><title>Kommissionsmotion zertrampelt Grundrechte der Sans Papiers</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kommissionsmotion-zertrampelt-grundrechte-der-sans-papiers</link><description>Nationalrat soll dem Genfer Beispiel folgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Kanton Genf macht seit einem Jahr gute Erfahrungen mit der Operation Papyrus. Sie soll Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus das Leben erleichtern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) dagegen prescht rücksichtslos in die entgegengesetzte Richtung.</p><p>Am 7. März wird das Plenum des Nationalrats die Motion "Für eine kohärente Gesetzgebung zu Sans-Papiers" behandeln. Urheberin dieser Motion ist die SGK-N. In Widerspruch zu ihrem Namen will die Kommission die soziale Sicherheit für Sans Papiers nicht stärken, sondern aushebeln. So sollen Menschen ohne Papiere künftig ihren Rechtsanspruch auf Sozialversicherungen verlieren und im Krankheitsfall ausschliesslich durch staatliche Anlaufstellen versorgt werden - inklusive Meldung an die Migrationsbehörde. Auch das Recht auf Bildung soll unterwandert werden: Schulkinder ohne Papiere sollen ebenfalls den Behörden gemeldet werden.</p><p>Was passiert, wenn das Parlament diese unselige Motion überweist, liegt auf der Hand: Sans-Papiers werden aus Angst vor der Aufdeckung ihre Kinder nicht mehr zur Schule schicken und keine medizinische Hilfe mehr in Anspruch nehmen. Gefördert wird die Schwarzarbeit, denn die Nachfrage nach der Arbeitskraft wird durch die Illegalität nicht kleiner.</p><p>Mit solchen Ideen zertrampelt die SGK-N die Grundrechte eines wichtigen Teils der Schweizer Bevölkerung. Umso erschreckender ist, dass sich in der Kommission nur Grüne, SP und eine CVP-Politikerin gegen die Motion gewehrt haben. Da fragt sich schon, wo bei den restlichen CVP-PolitikerInnen das C, bei der GLP das L und bei der BDP das D im Namen verblieben sind: Die Motion schlägt christliche Werte in den Wind und ist weder liberal noch einer Demokratie würdig, die auch die Interessen der nicht stimmberechtigten Minderheiten wahren muss.</p><p>Der SGB fordert vom Parlament, dass es die Gesamtbevölkerung vertritt und nicht Menschen ohne Stimmrecht auch noch die Grundrechte entzieht. Vielmehr muss die Schweiz dem Beispiel Genf folgen und Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus regularisieren, anstatt diese zusätzlich zu kriminalisieren.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/f/8/csm_SansPapier-Alain-Cour_Foto-Fernand-Melgar_cc-by-sa_ab055b23bb.jpg" length="183669" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5308</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2018 09:20:54 +0100</pubDate><title>Service public im parlamentarischen Stresstest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/service-public-im-parlamentarischen-stresstest</link><description>Debatten zu Verkehr, Post, SRG und Bundespersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession gleich mit vier Service public-Geschäften befassen. Sie betreffen den Personen- und Gütertransport, die SRG, die Post und das Bundespersonal. </p><p><b>Bahn:</b> Ein Schwergewicht wird am 27. Februar zum zweiten Mal im Nationalrat verhandelt: die Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Dieser hatte in der Herbstsession das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen, u.a. mit dem Auftrag, die Auslagerung von SBB Cargo zu prüfen. Der Ständerat hielt aber dagegen. Zwischenzeitlich hat nun der Bundesrat in seinem Bericht zur Weiterentwicklung von SBB Cargo vorgeschlagen, das Aktionariat zu verbreitern, um dem Schienengüterunternehmen mehr Durchsetzungskraft auf dem hart umkämpften Gütertransportmarkt zu verschaffen. Die KVF-N beantragt dem Nationalrat, die Detailberatung von OBI nun aufzunehmen. Sie will darin zudem eine neue Bestimmung verankern, dass Fernbusse nur zugelassen werden dürfen, wenn sie den Schienenfernverkehr nicht wesentlich und den regionalen Personenverkehr höchstens minimal konkurrieren (Art. 9 Personenbeförderungsgesetz). Das BAV hat mit der Konzession für Domo den demokratischen Prozess unterlaufen, umso wichtiger ist es nun, dass der Nationalrat hier wieder den Lead übernimmt. Denn es liegen ja noch weitere Konzessionsgesuche von Busunternehmen vor. Zudem fordert die geschlossene KVF-N den Bundesrat auf, aufgrund der realen Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden ein Busterminal-Konzept vorzuschlagen, das multimodale Verkehrslösungen erleichtern würde, ohne den bestehenden Stau um die Bahnhöfe noch zu vergrössern. Das ist nach dem Vorpreschen des BAV umso dringlicher, denn der Druck auf zentrale Haltestellen in den Städten steigt massiv. 
</p><p><b>Medien: </b>Für den medialen Service public steht am 4. März die Schicksalsabstimmung an, aber auch abgesehen von der "No Billag-Initiative" ist der Druck auf die SRG sehr hoch. Schon in der letzten Session wurden zahlreiche Vorstösse behandelt, die dem Bundesrat die Leitplanken für das neue Mediengesetz diktieren sollten. Nun sind im Nationalrat am 27. Februar zwei Geschäfte traktandiert, die beide "die Medienvielfalt" stärken wollen. Eine radikale parlamentarische Initiative, die als Reaktion auf das Joint Venture Unternehmen Admeira zu sehen ist, will der SRG eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen nur noch erlauben, wenn diese nachweislich die Medienvielfalt stärkt (16.422). Dies soll im bestehenden RTVG Eingang finden. Die KVF-S lehnte diesen Vorstoss ab, hat aber als Antwort darauf eine eigene Motion formuliert, die die SRG zu mehr Kooperation mit privaten Medienunternehmen auf allen Ebenen verpflichten will. Diese Motion wurde vom Ständerat in der Herbstsession bereits angenommen. Von der KVF-N wurde sie dahingehend verschärft, dass auch diese Bestimmung nicht erst im neuen Mediengesetz, sondern bereits in einer vorgezogenen Revision des RTVG verankert werden soll. Es eile, so das Argument. Einmal mehr wird damit der (falsche) Eindruck vermittelt, als wäre die SRG am rapiden Schwund der Printmedien schuld. 
</p><p><b>Post:</b> Zum anhaltend grossen Ärger mit dem rasanten Abbau von Poststellen in allen Regionen der Schweiz kommt jetzt noch der Skandal mit den überhöhten Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr der Postauto AG! Die Post schadet dem Image des Service public ungemein. Missmanagement oder Selbstsabotage? 
</p><p>In dieser Session ist es am Nationalrat, der Motion der KVF-SR zur strategischen Poststellennetz-Planung zuzustimmen. Das bundesnahe Unternehmen hat den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung zu tragen und der Bundesrat steht als Eigner der Post genauso in der Verantwortung, die Warnungen ernst zu nehmen. Dem Service public muss Sorge getragen werden und die öffentliche Hand kann dies besser als Private, die dem Gewinnziel ihrer Aktionäre verpflichtet sind. Dies sollte anlässlich der aktuellen Debatte allen wieder in Erinnerung gerufen werden. Deshalb gilt für den Nationalrat am 1. März: Deckel auf die Motion zur strategischen Poststellennetz-Planung und schleunigst an den Bundesrat senden! 
</p><p><b>Bundespersonal:</b> Das Bundespersonal ist der Prügelknabe des Parlaments, so könnte man meinen. Das ist umso erstaunlicher als die ParlamentarierInnen in ihrer politischen Arbeit die Leistung der Bundesangestellten stets vor Augen haben. Aber der Druck gegen das Bundespersonal lässt nicht nach! Am 6. März wird im Nationalrat die Motion der FK-N behandelt, die das Bundespersonalgesetz (BPG) so abändern will, dass darin der Teuerungsausgleich gar nicht mehr vorkommt. Heute sieht Art. 16 des BPG vor, dass die Teuerung ausgeglichen werden kann, wenn es die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse erlauben. Aber auch nur schon diese Option ist der Mehrheit der Finanzkommission zuwider. Frei nach dem Motto "was nicht sein darf, soll nicht sein". Mit nüchternem Sachverstand hat dies rein gar nichts mehr zu tun. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5307</guid><pubDate>Wed, 21 Feb 2018 09:07:23 +0100</pubDate><title>Nein zur Anti-Menschenrechts-Initiative der SVP </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-anti-menschenrechts-initiative-der-svp</link><description>SVP will nur Schweizer Recht. Aber welches?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird am 13. März über den neuesten Angriff der SVP auf die Menschenrechte befinden. Er diskutiert dann jene Anti-Menschenrechtsinitiative, welche mit der Beschwörung der "Selbstbestimmung" den Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der ILO-Konventionen abschaffen möchte. Dies wäre für die Schweizer Arbeitnehmenden fatal. </p><p>Wunsch der SVP ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz zu stärken. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit. 
</p><h3>Angriff auch auf die Arbeitnehmenden </h3><p>Gerade Arbeitnehmende und gewerkschaftlich organisiertes Personal sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und Informationen auszutauschen, Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen, Schutz von Whistleblowern und Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz. Aber auch die Gleichbehandlung von Frauen und Männer in den Sozialversicherungen ist so gesichert. Der Gerichtshof in Strassburg hat dazu ein wegweisendes Urteil für die Schweiz erlassen - und die Rentenansprüche einer jungen Mutter verbessert. 
</p><h3>43 ILO-Konventionen und EMRK betroffen </h3><p>Gerade solche Rechtsgarantien will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Betroffen wären also von der Initiative nicht nur die EMRK sondern sogar 43 ILO-Konventionen, welche die Schweiz zum Schutz der Arbeitnehmenden ratifiziert hat! 
</p><h3>Internationales Recht als Garantie der Menschenrechte </h3><p>In der Schweiz schützt uns keine Verfassungsgerichtsbarkeit davor, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen. Deshalb ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend. So füllt unser von der Schweiz ratifiziertes Völkerrecht diese Funktion aus. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. Es geht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. So konnte aufgrund von SGB- und VPOD-Klagen vor der ILO festgestellt werden, dass das wenig arbeitnehmerfreundliche Schweizer Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) zu reformieren ist. Weiter hat der EGMR zum Beispiel jüngst festgehalten, dass die Verjährungsregeln im Falle von Schweizer Asbestopfern willkürlich sind. Beides grosse Siege für die betroffenen Arbeitnehmenden in der Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5300</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:34:08 +0100</pubDate><title>Schäden neu erst nach 20 Jahren verjährt?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaeden-neu-erst-nach-20-jahren-verjaehrt</link><description>Nationalrat diskutiert längere Klagefristen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat diskutiert am 7. März das Verjährungsrecht im Obligationenrecht (OR). Die vorberatende Kommission schlägt neu eine Frist von 20 Jahren vor - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Die maximale Verjährungsfrist im OR beträgt heute 10 Jahre. Eine solche Frist blendet die modernen gesundheitlichen Risiken insbesondere bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Oder Krankheiten brechen oft erst 12 oder 15 Jahre nach ihrer Verursachung aus. In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht keine Möglichkeit zu klagen. Dieses Manko hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kritisiert. Er hat 2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. 
</p><p>Neu beantragt nun auch die Rechtskommission des Nationalrates die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. Der SGB begrüsst diese Verlängerung und betont die Bedeutung des zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe geschaffenen Entschädigungsfonds (EFA), der in engem Zusammenhang mit der Modernisierung des Verjährungsrechtes steht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5299</guid><pubDate>Tue, 20 Feb 2018 10:16:47 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Endlich Nägel mit Köpfen machen, bitte! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-endlich-naegel-mit-koepfen-machen-bitte</link><description>Gleichstellungsgesetz nicht abschwächen, sondern verschärfen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Obwohl sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen gegen jegliche Massnahmen wehren: Die Vorlage zur Revision des Gleichstellungsgesetzes kommt am 28. Februar in den Ständerat. Allerdings in abgeschwächter Version. Das Plenum muss korrigieren. </p><p>Letztes Jahr hat der Bundesrat Simonetta Sommarugas Versprechen an den 12. SGB-Frauenkongress aus dem Jahr 2013 eingelöst und eine Vorlage an das Parlament verabschiedet, die der fortwährenden Lohndiskriminierung der Frauen ein Ende setzen soll. Am 28. Februar berät der Ständerat die Vorschläge des Bundesrats und der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zur Umsetzung der Lohngleichheit. 
</p><h3>Bundesrat: mehr Transparenz </h3><p>Das Projekt zur Revision des Gleichstellungsgesetzes hat jedoch auf dem bisherigen Weg etliche Zähne verloren. Zu gross ist der Widerstand der Bürgerlichen und der Arbeitgeberverbände, als dass die wiederholt von Fachleuten vorgeschlagene Durchsetzungskompetenz des Bundes in den Entwurf aufgenommen worden wäre. Der Bundesrat schlägt lediglich unternehmensinterne Lohnanalysen alle vier Jahre vor. Diese würden für mehr Transparenz sorgen. Das ist ein wichtiges Instrument gegen die Lohndiskriminierung. Dieses Instrument wäre effizienter, wenn Unternehmen, welche die Lohngleichheit nicht innehalten, Sanktionen in Aussicht gestellt würden. Aber da hat der Mut den Bundesrat schon während der Vernehmlassung verlassen.
</p><h3> Kommission schwächt ab </h3><p>Doch auch die Forderung nach mehr Transparenz geht einer knappen Mehrheit der vorberatenden Kommission WBK-S offenbar schon zu weit, denn gemäss ihr sollen nur noch Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden vom revidierten Gesetz betroffen sein. Der Bundesrat hatte als Limite 50 Angestellte vorgeschlagen, denn ab dieser Unternehmensgösse sind die statistischen Instrumente problemlos anwendbar. Die Kommission will damit nur gerade ein knappes Prozent der Unternehmen mit nicht einmal der Hälfte der Arbeitnehmenden der Analysepflicht unterstellen - beim Bundesratsvorschlag sind es mehr als doppelt so viele Unternehmen. Besorgniserregend ist auch, dass die Kommissionsmehrheit auf die Kontrolle der Lohnanalysen durch ausgewiesene Expertinnen und Experten verzichten will. Diesen WBK-S-Mitgliedern scheint es egal zu sein, ob das nötige Fachwissen für die Analyse vorhanden ist. 
</p><p>Des Weiteren will die Kommissionsmehrheit das Gesetz schon wieder abschaffen, bevor es überhaupt seine Wirkung entfalten kann: Nach zwölf Jahren soll Schluss sein mit Lohntransparenz, unabhängig davon, ob die Massnahmen Wirkung entfaltet haben oder nicht. Auch der Bundesrat schlägt vor, nach zehn Jahren die Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen, aber erst danach über deren Fortsetzung zu entscheiden. Und zum Schluss will die bürgerliche Kommissionsmehrheit, dass Unternehmen, bei denen die Analyse keine Diskriminierung aufgedeckt hat, fortan von der Analysepflicht befreit sind. 
</p><h3>Arbeitgeber wollen gar nichts </h3><p>Selbst gegen diese beinahe zur Bisslosigkeit abgeschwächte Vorlage wehren sich die Arbeitgeberverbände mit Händen und Füssen. Massnahmen gegen Lohndiskriminierung sollen freiwillig bleiben: Unser Bauchgefühl wird es schon richten, und notfalls können betroffene Frauen ja klagen. - Ja, danke, und dabei Kräfte und Stelle verlieren! 
</p><p>Ungleiche Löhne für gleiche Arbeit sind ein Fakt. Und bleiben es, leider! Dabei verlangt unsere Verfassung gleiche Löhne. Wo sonst duldet man einen andauernden Verfassungsbruch?! Wo sonst setzt man für die Einhaltung einer Verfassungsbestimmung auf Freiwilligkeit?! Deshalb ist für den SGB klar: Wir wollen Lohngleichheit. Punkt. Schluss! 
</p><h3>Es braucht Massnahmen mit Biss </h3><p>Das Ständeratsplenum muss den bürgerlichen Versuchungen seiner Kommission widerstehen, es muss an den Vorschlägen des Bundesrates als Minimalvariante festhalten und sie gemäss den Anträgen der Kommissionsminderheit verbessern. Das Gesetz soll zudem neu eine Untersuchungskompetenz und ein Klagerecht für das Eidgenössische Büro für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vorsehen sowie eine Pflicht der Unternehmen, geplante Massnahmen gegen aufgedeckte Lohndiskriminierungen darzulegen. Es braucht diese Massnahmen, damit das Verfassungsgebot nun endlich Wirklichkeit wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5294</guid><pubDate>Mon, 19 Feb 2018 10:53:40 +0100</pubDate><title>EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-keine-sparuebung-auf-dem-buckel-der-aermsten</link><description>Vorlage immer noch zwiespältig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll.</p><p>Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden.</p><p>Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum.</p><h3>Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust</h3><p>Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. Die überfällige Anpassung der Mietzinsmaxima ist jedoch keine Massnahme des Leistungserhalts, sondern der überfällige Ausgleich eines seit 2001 schleichend wachsenden Leistungsverlustes (so sind die Mietzinsen seither um mehr als 20% gestiegen).</p><p>Die Vorlage ist auch als Gesamtpaket betrachtet äusserst zwiespältig. Die neuen Mietzinsmaxima würden den EL-BezügerInnen wichtige Entlastungen bringen, was auch für die Mietzinszuschläge für betreutes Wohnen gilt. Diesem Fortschritt stehen aber etliche grosse Einschnitte gegenüber: Anstelle der Durchschnittsprämie soll die EL-Mindesthöhe künftig nur noch dem Betrag der höchsten Prämienverbilligung entsprechen. Letzterer liegt jedoch in vielen (und immer mehr) Kantonen deutlich unter der effektiven Prämie. Diese Neudefinition würde über 120 Millionen einsparen (Tendenz stark steigend), welche neu von den EL-BezügerInnen übernommen werden müssten. Das sind PrämienzahlerInnen in schwierigsten wirtschaftlichen Verhältnissen.</p><h3>Lebensführungskontrollen</h3><p>Darüber hinaus sollen mit der EL-Reform die Vermögensfreibeträge um einen Drittel gesenkt und die Regeln zum Vermögensverzicht verschärft werden. Und die Gefahr einer harten "Lebensführungskontrolle" ist noch nicht gebannt. Damit würden prinzipiell sämtliche Ausgaben von EL-BezügerInnen über Jahre hinweg rückwirkend geprüft, was schlichtweg bedeuten würde, dass sich RentnerInnen nichts über die eigene Existenzsicherung hinaus leisten dürften.</p><p>Das Parlament hat die Chance, diese Vorlage noch zu korrigieren und sie wieder an ihr Ziel der Leistungssicherung heranzuführen. Vor dem Hintergrund des einmal mehr unerwarteten Milliardenüberschusses im Bundeshaushalt ist es erst recht selbstverständlich, dass bei den Ärmsten nicht gespart wird. Auf weitere Verschärfungsmassnahmen ist zudem unbedingt zu verzichten, was im Speziellen auf die Senkung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligungen zutrifft. Dieser im Raum stehende Vorschlag ist völlig sachfremd und verkennt die Lebensrealität der Menschen bzw. PrämienzahlerInnen in diesem Land komplett: Die Prämien sind heute inflationsbereinigt um 128% höher als vor 20 Jahren.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5289</guid><pubDate>Wed, 14 Feb 2018 11:58:55 +0100</pubDate><title>Unsere mediale Vielfalt ist jeden Rappen wert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unsere-mediale-vielfalt-ist-jeden-rappen-wert</link><description>Öffentliche Finanzierung statt No Billag für den medialen Service public</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Radio und Fernsehen kosten. Doch die Schweizer Medienvielfalt ist jeden Rappen wert, schreibt Nina Fargahi, Chefredaktorin des Schweizer Medienmagazin "Edito" und freie Medienjournalistin .</p><p>In keinem europäischen Land sind die Gebühren für Radio und Fernsehen so teuer wie in der Schweiz. Das hat Gründe: Die SRG muss laut Verfassung Programme für alle Einwohnerinnen und Einwohner in allen vier Landessprachen bereitstellen. Diese Märkte sind zu klein, um die Programme vor allem über Werbung zu finanzieren. Deshalb braucht die Schweiz für ihren medialen Service public zwingend eine öffentliche Finanzierung und keine No Billag-Initiative.
</p><p>Information und Unterhaltung sind nicht gratis. Gerade Radio und vor allem Fernsehen sind in der Produktion teuer. Besonders Informationssendungen verursachen hohe Kosten. Sie sind sogar in grossen Märkten nur schwer über Werbung zu finanzieren. Beispielsweise ist das Nachtjournal beim kommerziellen deutschen Sender RTL ziemlich boulevardesk und äusserst beliebt - und für RTL trotzdem ein Verlustgeschäft. Dass die Sendung nicht eingestellt wird, liegt wohl an den guten Quoten. Auch in den USA kämpfen die grossen Fernsehkanäle ABC, NBC, CBS mit zu hohen Kosten. Sie mussten allesamt ihre Korrespondentennetze zusammenstreichen.
</p><p>Wie soll das Angebot also finanziert werden? Etwa doch über Werbung? 2016 strahlten die SRG-Sender Werbung für 361 Mio. Fr. aus. Mit diesen Werbe-Erträgen deckt die SRG nur einen Viertel ihrer Ausgaben. Ausbauen lässt sich die Werbung nicht. Auch weil angesichts der kleinen Märkte diese Werbung zu wenig interessant ist. Und weil vom gesamten Werbekuchen immer mehr Geld zu Google, Facebook &amp; Co. fliesst.
</p><p>Als Lösung für die SRG preisen die No Billag-Initianten auch Bezahlangebote. Obwohl allgemein bekannt ist, dass solche Pay-TV höchstens für Sport, Filme und Serien rentieren. Und obwohl immer weniger Leute bereit sind, eine Zeitung – geschweige denn ein Online-Zeitungsangebot – zu abonnieren.
</p><p>Damit ist klar: Wer hierzulande erfolgreich Radio und Fernsehen mit einem auf die Schweiz ausgerichteten Informations- und Unterhaltungsprogramm anbieten will, braucht Gebühren oder eine andere öffentliche Finanzierung. Ohne geht es nicht. Bei einem Ja zu No Billag würde die Schweizer Radio und Fernseh-Landschaft zerschlagen. Nicht nur die SRG-Sender. Sondern auch 21 Lokalradios und 13 regionale Fernsehsender, die ebenfalls von den Billag-Gebühren abhängig sind. Für diese sachliche Feststellung braucht es keine höhere Wirtschaftsbildung. Es dürfte allen klar sein, dass bei der SRG mit dem Wegfall von drei Vierteln des Ertrags an ein Überleben nicht zu denken ist. Bei den regionalen Fernsehsendern würde No Billag mehr als die Hälfte der Erträge vernichten.
</p><p>Nicht einmal für ein Rumpfprogramm würde es in der Romandie, dem Tessin und in der rätoromanischen Schweiz reichen. Zu klein sind diese Märkte. Schon heute fliessen 57% aller Gebührenerträge in diese Landesteile, obwohl deren Gebührenzahler nur 27,5% beisteuern.
</p><p>Bei der "No Billag"-Initiative geht es deshalb um viel mehr als um Gebühren. Bei einer Annahme der Vorlage dürfte der Bund weder Gebühren für Radio- und Fernsehstationen erheben noch solche finanziell unterstützen. Es wäre nicht nur das Ende der SRG in ihrer heutigen Form, dem Bund wären auch die Hände gebunden für jegliche Medienpolitik. Wer auch immer Konzessionen ersteigern könnte, müsste sich in der Programmgestaltung nicht um eine sachgemässe und vielfältige Berichterstattung bemühen. Er müsste nicht zur freien Meinungsbildung und kulturellen Entfaltung beitragen und müsste auch keine Rücksicht auf die Besonderheiten des Landes nehmen. Eine flächendeckende und sowohl finanziell als auch politisch unabhängige Berichterstattung wäre nicht mehr denkbar.
</p><p>Der Einleitungssatz in diesem Artikel muss also korrigiert werden: In keinem europäischen Land ist die mediale Vielfalt und die Rücksicht auf Minderheiten so teuer wie in der Schweiz. Aber sie sind jeden Rappen wert. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5281</guid><pubDate>Tue, 06 Feb 2018 12:09:22 +0100</pubDate><title>Zeigen Sie Flagge, retten Sie Ihre Lieblingssendung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zeigen-sie-flagge-retten-sie-ihre-lieblingssendung</link><description>Fahnenkampagne gegen die No-Billag-Initiative gestartet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;</p><p class="lead">Noch ist die No-Billag-Abstimmung längst nicht gelaufen. Und wir wollen sie komfortabel gewinnen. Einen Monat vor dem 4. März soll nun ein Fahnenmeer die Vielfalt des gebührenfinanzierten Radio und Fernsehens in der Schweiz zeigen.</p><p>Bringen Sie sich mit der "Tagesschau" oder dem "Echo der Zeit" auf den neuesten Stand? Hören Sie regelmässig einen Radiosender aus Ihrer Region oder schauen Sie jeweils die Fussball-WM auf SRF 2? Dann zeigen Sie Flagge und bestellen Sie
</p><p> jetzt unter <a href="https://meinelieblingssendung.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">meinelieblingssendung.ch</a> die Fahne Ihrer Lieblingssendung oder Ihres Lieblingssenders, hängen Sie sie zu Hause oder am Arbeitsplatz auf und setzen Sie so ein Zeichen gegen die No-Billag-Initiative.
</p><p>Die No-Billag-Initiative, über die wir am 4. März 2018 abstimmen, ist nicht nur eine Gefahr für unsere Demokratie, die freie Meinungsbildung und für unabhängige Information. Wird sie angenommen, stehen auch diverse Sendegefässe der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender (SRF, RTS, RSI, RTR) vor dem Aus, und auch private Radio- und Fernsehstationen werden existenziell gefährdet. Dadurch könnten unzählige Schweizerinnen und Schweizer ihre Lieblingssendungen oder Lieblingssender verlieren, die sie regelmässig, hören, schauen und schätzen.
</p><p>Der im Hinblick auf die No-Billag-Abstimmung gegründete politisch unabhängige Verein für die Rettung meiner Lieblingssendung will dies verhindern: Mit einer nationalen Fahnenkampagne soll sichtbar gemacht werden, wie vielfältig und beliebt das von Radio- und TV-Gebühren finanzierte Angebot ist. Seit Beginn der Kampagne Anfang Jahr konnten bereits über 1000 Fahnen gedruckt und ausgeliefert werden, die nun landauf, landab im Wind flattern.
</p><p>Auf der Website der Kampagne <a href="https://meinelieblingssendung.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">meinelieblingssendung.ch</a> können Sie aus gut 270 Sujets Ihre persönliche Lieblingssendung oder Ihren Lieblingssender auswählen und die entsprechende Fahne bestellen. Der Preis von 25 Franken deckt die Produktions- und Versandkosten, wer sich dies nicht leisten kann, erhält sie zum reduzierten Preis von 15 Franken. Umgekehrt kann man mit dem Solidaritätspreis von 40 Franken die Kampagne unterstützen und ermöglichen, dass andere zum reduzierten Preis bestellen können.
</p><p>Der Verein finanziert sich übrigens vollständig über private Spenden, alle Mitglieder engagieren sich ehrenamtlich. Sollten nach der Abstimmung vom 4. März noch Mittel übrig sein, will sie der Verein einer Organisation übergeben, die sich für unabhängigen Journalismus einsetzt. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5277</guid><pubDate>Mon, 05 Feb 2018 15:49:32 +0100</pubDate><title>No Billag: Harter Schlag für 13‘500 Beschäftigte und ihre Familien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/no-billag-harter-schlag-fuer-13-500-beschaeftigte-und-ihre-familien</link><description>Die Folgen eines Ja zu No Billag wären absolut verheerend</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Ja zu No Billag hätte nicht nur verheerende staats-, demokratie-, sprach-, regional- und medienpolitische Folgen, es würde auch Medien- und Kulturschaffende existenziell bedrohen, schreibt Melanie Berner, zuständig für Medienpolitik beim Schweizer Syndikat Medienschaffender SSM: 13'500 Stellen und 1,8 Milliarden Franken stehen auf dem Spiel. Massiv schlechtere Arbeitsbedingungen würden zudem die Qualität der Medien senken.</p><p>Ein Ja zur No-Billag-Initiative am 4. März wäre das Ende der SRG, wie wir sie heute kennen. Wenn überhaupt, könnte nur ein kleiner Teil der 6000 SRG-Mitarbeitenden ihre Stelle behalten. Ebenso betroffen wären die Angestellten der 34 privaten Lokalradios und Regionalfernsehsender, die aktuell jährlich 67,5 Millionen Franken Gebühren erhalten. Könnten die Privaten nicht innert kürzester Zeit neue Finanzierungsquellen erschliessen, wären weitere 900 Vollzeitstellen existenziell bedroht.
</p><p>Aber auch die Kulturschaffenden kämen mit No Billag massiv unter die Räder. Allein der Filmbranche würden nicht nur die attraktiven Sendeplätze fehlen, sondern jährlich 27,5 Millionen Franken entgehen. Der "pacte de l'audiovisuel", der seit 1997 die Zusammenarbeit zwischen der SRG und der Schweizer Filmbranche regelt, würde hinfällig. Ohne diese Unterstützung würde es künftig keine Schweizer Filme wie "Mein Name ist Eugen" und "Die Herbstzeitlosen" oder TV-Eigenproduktionen wie "Wilder" geben.
</p><p>Das Forschungsinstitut BAK Basel hat 2016 die Wirkung des gebührenfinanzierten Service public berechnet. Fazit: "Mit jedem Wertschöpfungsfranken, der direkt durch die Produktionstätigkeit des medialen Service public erwirtschaftet wird, entstehen nochmals 90 Rappen Wertschöpfung in anderen Unternehmen". Die gesamte Wertschöpfung beziffert die Studie auf 1,8 Milliarden Franken. So kommen bei den Arbeitsplätzen zu den knapp 7000 Stellen direkt bei SRG und Privaten noch einmal fast so viele dazu: Insgesamt 13'500 Menschen arbeiten in vom gebührenfinanzierten Service public geschaffenen Stellen. Die meisten von ihnen müssten bei einem Ja zu No Billag neue Jobs suchen. Einige kämen wohl als Freischaffende unter, der grösste Teil müsste aber umsatteln. Denn die audiovisuelle Industrie würde bei einer Annahme der Initiative massiv verkleinert, und nur noch Wenigen ein Auskommen bieten können.
</p><p>Ein Untergang der SRG und der privaten Anbieter mit Gebührenanteil bedroht auch die beiden letzten Deutschschweizer Gesamtarbeitsverträge im Medienbereich, den SRG-GAV und den Branchenvertrag der Unikom (nicht-kommerzielle Radios). Der SRG-GAV definiert Berufsstandards auf anständigem Niveau, ihm sind rund 5000 Personen unterstellt. Was ein vertragsloser Zustand bedeutet, zeigt sich im Printbereich in der Deutschschweiz und im Tessin. Seit 2004 verschlechtern sich Arbeitsbedingungen, Löhne und Honorare von JournalistInnen und FotografInnen. Die Urheberrechte werden mit Füssen getreten oder ausgehebelt, Trennung von Verlag und Redaktion (innere Redaktionsfreiheit) wird zum Fremdwort. Geregelte Ausbildungsbedingungen für BerufseinsteigerInnen sind rare Angebote meist kleinerer Redaktionen. Die grossen Verlage hingegen stellen PraktikantInnen zu Hauf ein - ohne Ausbildungsverpflichtung, dafür mit Ausbeutungs-Garantie.
</p><p>Gute Arbeitsbedingungen sind für die langfristige Qualitätssicherung der Medien und die Ausbildung des Nachwuchses von grosser Bedeutung, denn im Journalismus wird der Beruf meist "on the job" erlernt. Darum braucht es neben Lehrgängen gute Volontariats- und Stageplätze sowie qualifizierte Fachpersonen, die ihr Wissen dem Nachwuchs weitergeben können und wollen. Auch hier leistet die SRG vorbildliche Arbeit: Ihre sehr begehrten 12- bis 24-monatigen Stages bieten BerufseinsteigerInnen alles an Ausbildung, was zum Handwerk des Journalismus gehört. Ein Wegfallen der SRG-Normen würde die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen massiv verschlechtern, was sich eher früher als später auch in sinkender Qualität der journalistischen Inhalte zeigen würde. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5272</guid><pubDate>Thu, 01 Feb 2018 14:14:10 +0100</pubDate><title>Eine diskriminierungsfreie Arbeitswelt - auch für LGBT!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/eine-diskriminierungsfreie-arbeitswelt-auch-fuer-lgbt</link><description>Umfrage zeigt Benachteiligung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" (Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender) hat in einer vom SGB unterstützten Studie aufgezeigt, dass Trans-, Homo- und Biphobie am Arbeitsplatz noch längst nicht der Vergangenheit angehören. Das hat auch materielle Konsequenzen.</p><p>Diskriminierung am Arbeitsplatz ist auch in der Schweiz für viele noch immer etwas Alltägliches. Besonders davon betroffen sind Personen mit einer Transidentität: Laut einer <a href="https://www.transgender-network.ch/wp-content/uploads/2015/11/Factsheet_Transfair_DE.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Umfrage</a> des "Transgender Network Switzerland" (TGNS) wird jede dritte Kündigung von Transpersonen explizit mit deren Geschlechtsidentität "begründet". Ihre Arbeitslosenquote liegt denn auch bei rund 20% und damit um ein Vielfaches über dem Bevölkerungsdurchschnitt.</p><p>Diese Zahlen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt. Dies gilt nicht nur für Transpersonen, sondern auch für Schwule, Lesben und Bisexuelle. Die "Fédération Genevoise des Associations LGBT" hat nun in einer kürzlich erschienenen und vom SGB unterstützten <a href="http://diversite-au-travail.ch/wp-content/uploads/2015/10/Fede_guide_BP_OK_web.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a> aufgezeigt, wie der LGBT-Berufsalltag in der Schweiz ganz konkret ausschaut. Quintessenz: Das Private ist beruflich. Die Studie definiert in einem zweiten Teil Richtlinien zur Umsetzung einer "Diversitätsstrategie" auf Unternehmensebene. Diese soll insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen helfen, Homo-, Bi- und Transphobie vorzubeugen und eine gelebte Kultur des Respekts und der Gleichheit zu etablieren.</p><p>Aber auch auf Gesetzesebene bleibt vieles zu tun. Im jährlich erscheinenden ILGA-Ranking "Rainbow Europe" zur rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von LGBT-Menschen liegt die Schweiz 2017 lediglich auf dem 26. Rang (!) und damit weit hinter den Nachbarländern Frankreich und Deutschland. Mit ein Grund: die Ehe und etliche damit verbundene Rechte (z.B. in der Altersvorsorge) bleiben heterosexuellen Paaren vorbehalten. Das Parlament hat sich allerdings bewegt und einen entsprechenden Vorstoss überwiesen. Der Ball liegt schon länger bei der Bundesverwaltung, die sich noch bis Sommer 2019 Zeit ausbedingt hat. Die Erwartungen wachsen entsprechend!</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5265</guid><pubDate>Tue, 30 Jan 2018 10:01:25 +0100</pubDate><title>Verjährungsrecht: Kommission will nun doch auch 20 Jahre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verjaehrungsrecht-kommission-will-nun-doch-auch-20-jahre</link><description>Längere Klagefristen gegen Schäden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Rechtskommission des Nationalrates hat am 26. Januar beschlossen, die Vorlage zur Revision des Verjährungsrechts nun doch nicht abzuschreiben. Sie fordert nun auch eine Frist von 20 Jahren - und macht damit einen Schritt in die richtige Richtung. </p><p>Das Verjährungsrecht soll nicht wie heute mit mickrigen Fristen von 10 Jahren operieren, sondern neu 20 Jahre betragen. Dies will nun neu auch die Rechtskommission des Nationalrates. Opfer von Schäden, z.B. Arbeitnehmende oder KonsumentInnen, könnten also länger gegen (erst spät festgestellte) Schäden klagen. Eine solche Erhöhung der Verjährung auf 20 Jahre ist moderat. Sie ist ein absolutes Minimum, um völkerrechtlichen Standards zu genügen. 
</p><h3>Rüge vom EGMR</h3><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar festgehalten, dass eine 10-jährige Verjährungsfrist der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht entspricht. Eine solche OR-Verjährungsfrist blende etwa die modernen gesundheitlichen Risiken bei der Arbeit aus. Denn viele Schäden fallen dem Opfer erst nach 10 Jahren auf. Wenn Arbeitnehmende z.B. mit gefährlichem Staub in Kontakt kommen, bricht der so verursachte Krebs oft erst nach 12 oder 15 Jahren aus... In solchen Fällen besteht heute nach Schweizer Recht, angesichts auch einer zu engen Auslegung durch das Bundesgericht, keine Möglichkeit zu klagen. 
</p><h3>Verjährungsrecht anpassen</h3><p>Der SGB teilt diese Ansicht des EGMR. Für den SGB ist die Frage der Verjährungsfrist technologieneutral, dafür jedoch opfergerecht zu gestalten. Dies geht am besten mit kurzen relativen Verjährungsfristen, die erst ab Bekanntwerden des Schadens zu laufen anfangen. Sollten die Räte an absoluten Verjährungsfristen festhalten wollen, dann ist mindestens eine solche von 20 Jahren vorzusehen, wie das nun von der Kommission entschieden wurde. 
</p><h3>Asbesttragödie lösen, Prävention stärken </h3><p>Darüber hinaus ist zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds (EFA) zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen worden. Die ersten Entschädigungen wurden bereits ausgezahlt, es fehlen aber immer noch finanzielle Mittel für den Betrieb. Zu äufnen ist ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft, die hier noch in der Pflicht steht. Der SGB und seine Verbände setzen sich auch dafür ein, dass die Prävention weiter gestärkt wird und in den Kantonen die Bestimmungen zur Analyse und Entsorgung bei Umbauten und Abbrüchen streng umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5260</guid><pubDate>Thu, 25 Jan 2018 09:15:56 +0100</pubDate><title>Der ewige rechte Traum von der Zerschlagung der SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-ewige-rechte-traum-von-der-zerschlagung-der-srg</link><description>Mit Mythen gegen Radio und Fernsehen: Dabei geht&#039;s immer auch ums Geschäft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der neuste Angriff auf die SRG ist nicht das Resultat eines Bierstammtisches bürgerlicher Jungpolitiker, sondern soll einen alten rechten Traum verwirklichen: die Zerschlagung der SRG aus ökonomischen und ideologischen Gründen. </p><p>Die gerne verbreitete Geschichte um die No-Billag-Initiative geht so: 2013 trifft sich eine Handvoll Jungrechter zum Biertrinken. Dabei kommt ihnen die Idee zur No-Billag-Initiative. Die Aktivisten aus Jungfreisinn, JSVP und der späteren libertären Splittergruppe UP machen sich ans Werk und bringen mit viel Engagement die Unterschriften für ihre radikale Initiative zusammen, obwohl sie weder von relevanten Organisationen noch von ihren Mutterparteien unterstützt werden. Eine beeindruckende "David-gegen-Goliath"-Story – sie ist aber falsch. 
</p><p>Doch von Anfang an: Die erste Anti-SRG-Organisation wurde bereits vor vier Jahrzehnten gegründet. Von Walther Hofer, SVP-Nationalrat und kalter Krieger. Seine "Schweizerische Radio- und Fernsehvereinigung" ritt als "Hofer-Club" Angriff um Angriff auf die SRG. Mit dabei ein jungrechter Politiker namens Christoph Blocher. Der "Hofer-Club" blieb nicht lange alleine. Immer neue Organisationen am rechten Rand der politischen Landschaft polemisierten gegen den "linken Staatssender" und sein angebliches Monopol. Neben der Ideologie ging es dabei auch immer ums Geschäft. 
</p><p>Während die SRG-Gegner mit ihren inhaltlichen Angriffen wenig Erfolg hatten, konnten sie Mitte der 1980er Jahre auf kommerzieller Ebene einen Erfolg verbuchen: der erste Verfassungsartikel für Radio und Fernsehen ermöglichte private Sender. Doch dem Goldrausch der etablierten Verlage und branchenfremder Finanzinvestoren folgte rasch der Kater. Der viersprachige und kleinteilige Schweizer Markt war schlicht zu klein. Sender mit nationalem Anspruch (z.B. TV3) scheiterten. Und wer heute noch privat sendet, überlebt - mit wenigen Ausnahmen - nur dank jährlich 60 Millionen Franken aus dem Gebührentopf. 
</p><p>Auch heute träumen die SRG-Gegner wieder vom grossen Reibach: Was einst die - von der Realität eindrücklich widerlegte - Vermutung war, man könne mit werbefinanzierten journalistischen Schweizer TV- und Radio-Angeboten viel Geld verdienen, ist heute die Vorstellung, mit einer zerschlagenen SRG würden die Werbegelder in die Kasse der einheimischen Verleger fliessen. Obwohl alle wissen, dass die grossen Profiteure vor allem die ausländischen Fernsehsender mit ihren Schweizer Werbefenstern wären. Mit der Übernahme von Goldbach neu auch Tamedia. 
</p><p>Doch das ist den ideologischen SRG-Gegnerinnen und -Gegnern egal. Denn sie wollen die unabhängigen SRG-Sender zerstören, um die öffentliche Meinung besser beeinflussen zu können. Und hier hat sich die Situation seit Anfang des 21. Jahrhunderts massiv verändert. Das finanzielle Potenzial der SRG-Gegner hat sich enorm vergrössert - vor allem die Bereitschaft einiger Schweizer Milliardäre, Geld in die Kontrolle der Medien zu investieren. Die Einkaufstour von Christoph Blocher ist ein eindrückliches Beispiel dafür, ebenso die undurchsichtige Geschichte um eine angebliche oder tatsächlich versuchte Übernahme von Ringier durch rechtsbürgerliche Kreise um SVP-Autoimporteur Walter Frey. 
</p><p>Und hier kommt dann wieder die Truppe um Oliver Kessler ins Spiel. Die angeblich so idealistische rechte Jugendbewegung stand keineswegs so alleine in der politischen Landschaft, wie die immer wieder aufgewärmte "David-Gegen-Goliath"-Erzählung uns weis machen will. Bereits ganz am Anfang steht eine sechsstellige Spende von Walter Frey (Ausspruch: "Wenn ich am Tisch sitze, spielt Geld keine Rolle"). Diese wurde von der "Wochenzeitung" enthüllt, der entsprechende Mails vorlagen. Massiv unterstützt wurde No-Billag auch vom Gewerbeverband, der seiner Zeitung Unterschriftenbögen beilegte. Was selbstverständlich auch die "Weltwoche" tat. 
</p><p>Fazit: Der neuste Angriff auf die SRG steht in einer langen Tradition rechter Politik. Sie ist weder die Folge "überbordenden Benehmens" oder einer "Arroganz" der SRG, noch ein Anliegen der Digital Natives, die wegen geändertem Medienverhalten angeblich alle auf die SRG pfeifen (und dann doch im Internet SRG-Medien konsultieren, wenn sie eine Nachricht auf den Wahrheitsgehalt prüfen wollen). Mit No Billag soll der alte rechte Traum von der SRG-Zerschlagung verwirklicht werden. Darum wurde die Initiative von Beginn weg mehr oder weniger offen inhaltlich und finanziell unterstützt. 
</p><h3>Das rechte Netzwerk des No-Billag-Vormanns </h3><p>Die Initianten sind am rechten Rand des politischen Spektrums bestens vernetzt. Das gilt insbesondere für den No-Billag-Vormann Oliver Kessler. Er hat eine gefestigte politische und berufliche Laufbahn am rechten Rand hinter sich. Kessler (Jahrgang 1986) fiel schon als Gymnasiast politisch auf: Unter anderem als Webmaster eines Onlineforums, in dem rassistische und gewaltverherrlichende Äusserungen an der Tagesordnung waren. Die SVP wird zu seiner Partei. 2008 wird er kantonaler Parteisekretär. Nach einem kurzen Ausflug auf den Chefredaktoren-Posten der rechtsnationalistischen "Schweizerzeit" von Ex-SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer amtet er jetzt als Vizedirektor des "Liberalen Instituts". Diesen wirtschaftsliberalen Thinktank gäbe es ohne grosszügige Unterstützung von Christoph Blocher wohl kaum mehr. Gleichzeitig hat Kessler keine Berührungsängste ins verschwörungstheoretische und antisemitische Milieu. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5259</guid><pubDate>Thu, 25 Jan 2018 09:02:49 +0100</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung auch über 2019 hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-auch-ueber-2019-hinaus</link><description>Ein Schritt für mehr Vereinbarkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein Beschluss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) ging letzte Woche etwas unter, da im Zentrum der Aufmerksamkeit ihre Entscheidung stand, auf die Vorlage zur Lohngleichheit einzutreten. Doch auch er ist erfreulich und dazu höchst konkret: Die Kommission will nämlich wie die nationalrätliche Schwesterkommission das Impulsprogramm Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um vier Jahre verlängern. 
</p><p>Ursprünglich hatten Bundesrat und Parlament diese finanzielle Unterstützung neuer Betreuungsplätze nur bis zum 31. Januar 2019 geplant. Die parlamentarischen Kommissionen haben also eingesehen, was die SGB-Gewerkschaften schon lange monieren, nämlich, dass es bei weitem noch nicht genug Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung gibt. Deshalb sollen neue Kinderbetreuungsplätze auch über das Jahr 2019 gefördert werden. 
</p><p>Was erwerbstätige Frauen und Männer freut, freut neuerdings auch die Arbeitgeber: Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Kommissionsentscheid, nachdem er noch vor Jahresfrist eine weitere Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung bekämpft hat. Dies lässt hoffen auf neue Möglichkeiten des sozialpartnerschaftlichen Engagements für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienpflichten. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5256</guid><pubDate>Wed, 24 Jan 2018 14:12:39 +0100</pubDate><title>Die WAK des Ständerats will es durchstieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-wak-des-staenderats-will-es-durchstieren</link><description>Unhaltbar: die kleine Kammer will das Arbeitsgesetz noch weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) ist unbelehrbar. Sie hat heute beschlossen, die Arbeiten zur Umsetzung der beiden Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter weiter voranzutreiben. Sie ignoriert damit einen Bericht des Bundesrats zu den Postulaten Derder und Reynard, wonach das Schweizer Arbeitsrecht bereits extrem dereguliert und praktisch alles möglich ist.
</p><p> Ausserdem schlägt sie die Warnungen der FMH-Gesellschaft für Arbeitsmedizin in den Wind, die sich unmissverständlich gegen die Vorstösse Graber und Keller-Sutter ausgesprochen hat. Die beiden Initiativen verlangen für sehr viele Arbeitnehmende Gratis-Arbeit, mehr Stress und ein höheres Burnout-Risiko. Dies, nachdem erst per 1.1.2016 das Arbeitsrecht weitgehend reformiert wurde und die Arbeitszeiterfassung für viele Kader abgeschafft wurde. 
</p><p>Gemäss der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2016 (SAKE) könnte das von Ständerat Graber geforderte Jahresarbeitsmodell ohne wöchentliche Höchstarbeitszeiten für rund 46 % der Arbeitnehmenden gelten. Denn sie erfüllen die Kriterien bezüglich Funktion oder Ausbildung (Bachelor oder HF-Abschluss). 
</p><p>In der Frage des Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung (Modell Keller-Sutter) wären laut SAKE rund 26% der Arbeitnehmenden betroffen, da sie eine Vorgesetztenfunktion haben. Wie gross die Gruppe der betroffenen Fachspezialisten genau ist, lässt sich mangels statistischer Grundlagen nicht sagen. Die Frage dürfte sich bei einem grossen Teil der Arbeitnehmenden stellen. 
</p><p>Da die Initiativen Graber und Keller-Sutter parallel umgesetzt werden sollen, würden für die obengenannten Arbeitnehmenden-Kategorien weder Arbeitszeiterfassung noch die Schutzvorschriften zu Höchstarbeitszeit/Sonntagsarbeitsverbot/Nachtarbeitsverbot gelten. Die in der Initative Graber propagierte "Jahresarbeitszeit", die nur schon aus Gründen des Gesundheitsschutzes untauglich ist, würde vollends zur Farce. Wie soll man einen Überblick über die Jahresarbeitszeit haben, wenn einem der Chef verbieten darf, die Arbeitszeit zu erfassen? 
</p><p>Aus diesen Gründen fordert der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im Einklang mit Fachorganisationen und zahlreichen anderen Verbänden, dass die WAK-S endlich zur Vernunft kommt und die Arbeiten an der Umsetzung aller Vorstösse zur weiteren Deregulierung des Arbeitsgesetzes einstellt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5254</guid><pubDate>Mon, 22 Jan 2018 11:11:27 +0100</pubDate><title>No Billag: Sendeschluss in der Peripherie garantiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/no-billag-sendeschluss-in-der-peripherie-garantiert</link><description>SEV-Sekretär Peter Peyer (Chur) erklärt: No Billag ist Gift für die Randregionen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wir alle haben uns schon über die SBB geärgert. Doch würden wir deshalb die Bahn schlicht abschaffen wollen? Genau das will die No Billag-Initiative nun mit der SRG: das Aus für ein vielfältiges Radio- und Fernsehangebot. Und für die Randregionen und Sprachminderheiten schlicht schwarze Bildschirme und stumme Radios.</p><p>"Darf man als Bündner für No Billag sein?", fragte Mathias Braendli, Redaktor der Bündner Online-Zeitung "GRheute", oder wäre "zurück auf Feld 1 vielleicht die bessere Option als ein staatlich dominiertes Mediensystem"? Meine Antwort: natürlich darf man auch als Bündner/in für No Billag sein. Allerdings nicht, wenn man weiterhin rätoromanisch Radio hören und Fernsehen schauen will. Denn: nach einem allfälligen Ja zur No-Billag-Initiative wird es kein Feld 1 mehr geben.
</p><p>Kern von No Billag ist nicht nur die Abschaffung der Gebührenfinanzierung von Radio- und TV-Angeboten. No Billag will schlicht die Leitplanken des Service-public-Medienangebots kappen. "Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck." So steht es heute in Absatz 2 des Artikels 93 der Bundesverfassung. Werden diese Leitplanken gestrichen, schadet das nicht nur der Ausgewogenheit und Vielfalt der Medienlandschaft, sondern vor allem den Randregionen, insbesondere der rätoromanischen Schweiz, dem Tessin und der Romandie.
</p><p>Für die Bündner Regierung ist deshalb klar: "Bei einer Annahme der No-Billag-Initiative wäre die Regionalberichterstattung innert kurzer Zeit in allen drei Sprachregionen Graubündens praktisch gänzlich zerschlagen. Gerade für Graubünden in seiner sprachlichen, kulturellen, regionalpolitischen aber auch wirtschaftlichen Vielfalt, ist eine intakte Medienlandschaft von höchster Bedeutung - eine Medienlandschaft welche die gemeinsamen Herausforderungen begleitet, reflektiert, einordnet und kommentiert. Die Behauptung, ein ähnliches Angebot (in Quantität und Qualität) liesse sich am Markt refinanzieren, ist in den Berg- und Landkantonen der Schweiz, vor allem im dreisprachigen Kanton Graubünden, ganz und gar ausgeschlossen." (Stellungnahme vom 7. November 2017)
</p><p>Man mag sich über die SRG zeitweise aufregen wie über die SBB. Fakt ist aber, dass beide ein verbindendes, "Heimat"-bildendes Element der Schweiz sind. Von "Musikantenstadl" bis "Sternstunde Musik", von "Jukebox" bis "Nachtexpress", von "Schreckmümpfeli" bis "Echo der Zeit", von der Fussball-WM bis zum Spengler Cup. Wie die SBB schafft auch die SRG in der ganzen Schweiz Arbeitsplätze, selbst wenn diese rein ökonomisch gesehen - etwa im Kanton Graubünden - nicht rentieren. No Billag gefährdet allein im Bündnerland 180 Arbeitsplätze bei den SRG-Sendern RTR, SRF und RSI. Beim privaten Radio und Fernsehen der Somedia-Gruppe von Verleger Hanspeter Lebrument wären weitere 60 Mitarbeitende betroffen.
</p><p>Klar, nicht alle SRG-Beiträge sind jedermanns und aller Frauen Geschmack. Nur: mit No Billag stimmen wir nicht über Geschmack ab (und übrigens auch nicht über die Gebührenhöhe). Es geht einzig um das Ende des gebührenfinanzierten Radios und Fernsehens. Damit bliebe nicht nur die viersprachige SRG stumm und schwarz, das wäre auch der Tod der privaten Radio-und Fernsehprogramme mit ihrer starken lokalen Verwurzelung. Wer allerdings genügend Geld und (Markt-)Macht hat, könnte dann eine Konzession ersteigern, um Radio und Fernsehen nach eigenem Gusto zu betreiben. Das würde sich höchstens in der Deutschschweiz rechnen. Kommerz pur und Fox-Fake-News hiesse das Programm fürs Mittelland. In der (sprachlichen) Peripherie, vom Genfersee, über das Tessin, bis ins Engadin hiesse es schlicht: Mattscheibe und Sendeschluss. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5245</guid><pubDate>Thu, 11 Jan 2018 09:03:05 +0100</pubDate><title>Als die Throne stürzten und die Schweiz streikte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/als-die-throne-stuerzten-und-die-schweiz-streikte</link><description>Neue SGB-Broschüre „100 Jahre Landesstreik!“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nun liegt er vor: der Reader zur Tagung "100 Jahre Landesstreik". Acht HistorikerInnen äussern sich zu Ursachen, Konfliktfeldern und Folgen des zentralsten Ereignisses der Schweizer Geschichte im 20. Jahrhundert. Und weitere Beiträge suchen zu erhellen, was er denn war: der Generalstreik.</p><p>Im angebrochenen Jahr jährt sich der Landesstreik zum 100. Mal. Um dieses zentrale Ereignis moderner Schweizer Geschichte und damit auch die heroischste Phase seiner Existenz adäquat zu würdigen, hat der SGB am 15. November 2017 als Auftakt zum Gedenkjahr eine historische Tagung organisiert. Acht Historiker/innen äusserten sich aus jeweils spezialisierter thematischer Perspektive zum Landesstreik. Einige umrissen dabei die Rolle der Streikgegner, etwa der Arbeitgeber (Pierre Eichenberger), der Banken (Marc Perrenoud) oder der Bürgerwehren (Andreas Thürer). Adrian Zimmermann und Bernard Degen suchten, ausgehend vom Grimmschen Zitat der "siegenden Geschlagenen", den mittel- und langfristigen Erfolg des Streiks zu belegen. Die Lebensmittelnot skizzierte Maria Meier, den Kampf für die Frauenrechte Elisabeth Joris und die Migrationspolitik Silvia Arlettaz. Diese Fachreferate sowie die Einleitungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner sind nunmehr in der zweisprachigen Broschüre "100 Jahre Landesstreik - Centenaire de la grève générale" publiziert. Das vom SGB herausgegebene Werk dokumentiert zudem kurz die Podiumsdiskussion vom 15.11.2017 zur historischen Wertung des Streiks. 
</p><h3>Nicht nur für Spezialisten </h3><p>Beigefügt sind den Referaten eine Bilddokumentation sowie zwei weitere Beiträge zur Ereignisgeschichte des Landesstreiks. Sie sind vor allem für jene hilfreich, die sich zum ersten Mal an das Thema Landesstreik wagen. Denn sie beantworten die Frage, was denn eigentlich im Landesstreik geschah. Der Beitrag von Stefan Keller schildert mit Blick auf die ganze Schweiz die sechs Novembertage, die als Generalstreik im engeren Sinn bezeichnet werden können. Die Chronologie von Adrian Zimmermann erstreckt sich auf die Jahre 1914 bis 1919, sie erfasst Ursachen und Folgen des Landesstreiks - und belegt, dass der Novemberstreik 1918 alles andere als eine plötzliche Explosion sozialer Not darstellt, sondern seine eigene Geschichte hat. 
</p><p>Kurzum: der vorliegende Reader erweist sich sowohl für Einsteigende wie für die mit der sozialen Geschichte der Schweiz Vertrauten als sehr anregend und differenziert. Letzteres ist, wie Berchtoldsblüten belegen, nicht selbstverständlich. 
</p><p>Die neue Broschüre kann beim SGB <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">bestellt </a>werden. Einzelexemplare sind gratis. Bei Bestellungen von mehreren Exemplaren werden Umtriebs- und Portokosten in Rechnung gestellt. Und dann noch: Die <a href="http://generalstreik.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website zum Generalstreik </a>trägt weiterhin die aktuellen Informationen zum Jubiläum und zu den Jubiläumsanlässen zusammen - eine Einladung zum Stöbern. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5243</guid><pubDate>Wed, 10 Jan 2018 13:12:16 +0100</pubDate><title>Eine verpasste Chance und kaum Neues</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-verpasste-chance-und-kaum-neues</link><description>Sozialversicherungen 2018</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das neue Jahr sind nur minime Veränderungen in den schweizerischen Sozialversicherungen vorgesehen. </p><h2>AHV </h2><h3>Renten unverändert </h3><p>Das Nein bei der Volksabstimmung über die Altersvorsorge 2020 im September 2017 führt dazu, dass eine Zusatzfinanzierung für die AHV und die Revisionen in der AHV sowie in der beruflichen Vorsorge aufgeschoben werden. Die Vorlage hätte die AHV-Renten substantiell erhöht. Somit bleiben die AHV- und IV-Renten auch im Jahr 2018 unverändert. Denn auch in diesem Jahr entfällt die automatische Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung. Der Verzicht wird dadurch begründet, dass sich sowohl der Preis- als auch der Lohnindex nur schwach entwickelt haben. Die letzte Erhöhung der Renten erfolgte auf den 1. Januar 2015.
</p><h3> Ausgleichsfonds-Gesetz tritt in Kraft </h3><p>Das neue Bundesgesetz zur Verwaltung des Ausgleichsfonds von AHV, IV und EO schafft die gesetzliche Grundlage für die Umwandlung der Fonds in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Die Betriebsaufnahme der neuen Anstalt "compenswiss (Ausgleichsfonds AHV/IV/EO)" soll am 1. Januar 2019 erfolgen. 
</p><h2>Invalidenversicherung </h2><h3>Höherer Intensivpflegezuschlag </h3><p>Familien, die zu Hause ein schwerkrankes oder schwerbehindertes Kind pflegen, erhalten einen höheren Beitrag der IV. Dieser sogenannte der Intensivpflegezuschlag wird ab 2018 erhöht. Werden mindestens 4 Stunden Intensivpflege pro Tag geleistet, dann erhöht sich der Intensivpflegezuschlag pro Monat um 470 bis 940 Franken. Bei mindestens 6 Stunden beträgt die Erhöhung 940 bis 1645 Franken, bei mindestens 8 Stunden 1410 bis 2350 Franken. 
</p><h3>Neue Methode bei der Berechnung des Invaliditätsgrades </h3><p>Die revidierte Verordnung über die IV wird im Laufe des Jahres 2018 in Kraft treten. Die Berechnungsmethode der IV-Rente (sogenannte "gemischte Methode") wird dabei verbessert. Künftig werden die Folgen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht nur für die Erwerbstätigkeit, sondern in gleicher Gewichtung auch für allgemeine Aufgaben (wie beispielsweise Haushaltsarbeiten usw.) berücksichtigt. Dadurch werden Teilzeiterwerbstätige und insbesondere Frauen weniger diskriminiert. Bisher führte Teilzeiterwerb zu einem niedrigeren Invaliditätsgrad als Vollzeiterwerb. 
</p><h3>Zusatzfinanzierung läuft aus </h3><p>Im September 2009 wurde an der Urne eine vorübergehende Anhebung der MWST um 0.4% zugunsten der IV gutgeheissen. Diese Zusatzfinanzierung ist per 31.12.2017 ausgelaufen. Ab 2018 gelten somit neue Mehrwertsteuersätze. Der Normalsatz beträgt nunmehr 7.7% (alt 8 %), der Sondersatz Beherbergung&nbsp; 3.7 % (alt 3.8 %), der reduzierte Satz bleibt bei 2.5 %. Bei den Werten 2018 sind die 0.1 % Zuschlag für die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur (FABI) eingerechnet.
</p><h2> Berufliche Vorsorge </h2><h3>Mindestzinssatz: historisches Tiefstniveau </h3><p>2016 wurde der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf ein historisches Tiefstniveau von 1 Prozent gesenkt. Er bleibt aufgrund der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge 2018 unverändert. Das Altersguthaben wird somit weiterhin unterdurchschnittlich verzinst. Grund dafür sind die anhaltend tiefen Zinsen - obwohl Aktien und Immobilien erfreuliche Renditen abwerfen. Der BVG-Mindestzinssatz variierte von1985 bis 2011 zwischen 2 bis 4 Prozentpunkten. 
</p><h3>Hinterlassenen- und Invalidenrenten (BVG): unverändert </h3><p>Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen beruflichen Vorsorge bleiben im Jahr 2018 ebenfalls unverändert. Altersrentner/innen der beruflichen Vorsorge haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Teuerungsanpassung ihrer Altersrente. Die Pensionskassen verzichten flächendeckend auf eine Anpassung. 
</p><h2>Krankenversicherung </h2><h3>Prämien klettern weiter in die Höhe </h3><p>2018 steigt die Standartprämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um durchschnittlich 4 Prozent (+4.5 Prozent im Vorjahr). Für Kinder steigt die Prämie mit 5% erneut am stärksten an. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Seit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung haben sich die Krankenkassenprämien real verdoppelt. 
</p><p>Der Bundesrat erhöht 2018 die Prämie für aktive und pensionierte Berufsmilitärs, die in der Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert sind, von 292 auf 340 Franken pro Monat. Damit sollen die krankheitsbedingten Kosten wieder durch die Prämie gedeckt werden, was jüngst nicht mehr der Fall war. 
</p><p>Im Laufe des Jahres 2018 werden Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten vorgestellt. In einem Expertenbericht stellt der Bundesrat bestehende, geplante oder komplett neue Massnahmen zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vor. Dieser Expertenbericht wird die gesundheitspolitische Debatte prägen. 
</p><p>Ab dem 1. Januar 2018 gelten zudem neue TARMED-Tarife. Sie umfassen sämtliche ärztlichen und arztnahen Leistungen, die den Patienten in Rechnung gestellt werden. Obwohl sich an den Leistungen für Versicherte nichts ändert, sollen durch verschiedene Anpassungen rund 470 Mio. Franken (1.5 Prozent des Prämienvolumens) eingespart werden. 
</p><h2>Reformen 2018: Drohende Verschärfungen bei den Ergänzungsleistungen · </h2><p>Die Reform der Ergänzungsleistungen wird das Parlament auch 2018 beschäftigen. Nach dem Ständerat wird nun der Nationalrat über die Reform beraten. In den parlamentarischen Kommissionen sind Abbaumassnahmen mit gravierenden Folgen für Senioren und Menschen mit Behinderung durchgesetzt worden. So soll bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien gespart oder es soll die Vermögensfreibeträge bei der EL-Berechnung gekürzt werden. Einziger Lichtblick: die längst fällige Erhöhung der Mietzinsmaxima könnte durchgesetzt werden. · 
</p><p>Das Parlament wird sich zudem mit der Weiterentwicklung der IV befassen. Die Botschaft sieht Handlungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken. Geplant ist auch die Einführung einer linearen Rentenskala. · 
</p><p>Nach der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 wird 2018 die Vernehmlassung über eine erneute Revision eröffnet werden. Der Bundesrat plant in einem ersten Schritt, die AHV zu revidieren und für deren Zusatzfinanzierung zu sorgen. Die berufliche Vorsorge soll in einem zweiten Schritt angegangen werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5240</guid><pubDate>Mon, 08 Jan 2018 16:17:46 +0100</pubDate><title>Unser Radio und Fernsehen zerschlagen?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unser-radio-und-fernsehen-zerschlagen</link><description>Gewerkschaftliches Plädoyer für ein Nein zu No Billag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 4. März 2018 stimmen wir über die Initiative No Billag ab. Dabei geht es nicht einfach um die Frage, ob wir künftig noch Radio- und Fernsehgebühren bezahlen. Es geht um viel mehr. Auch für die Arbeitnehmenden. Es geht um Radio- und Fernsehprogramme denen man trauen kann, und die sich nicht einzig am Profit oder an den Interessen einer Partei und einzelner Gesellschaftsgruppen ausrichten.</p><p>Es ist ein trüber Dienstagmorgen, als Novartis am 25. Oktober 2011 die Bombe platzen lässt: 2000 Stellen will der Pharmamulti streichen, 320 davon im waadtländischen Prangins. Ohne Not. Der Unmut ist gross. Nicht nur bei den direkt Betroffenen. Auch Bundesrat, Kantonsregierung und -parlament reagieren, die Medien berichten. Breiteste Bevölkerungskreise unterstützen den Kampf der Belegschaft und der Gewerkschaften. Mit Erfolg.
</p><h3>14'000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel</h3><p>Szenenwechsel. März 2017: 120 Angestellte von SRG und privaten Radio- und TV-Sendern diskutieren am Kongress ihrer Gewerkschaft SSM über No Billag. Die Stimmung ist angespannt. Denn die Radio- und Fernsehprofis wissen: Sollte die Initiative angenommen werden, stehen ihre Arbeitsplätze auf dem Spiel. 7000 direkt, 6500 bei Zulieferfirmen und freien Mitarbeitenden. Denn ohne Gebühren brechen ihren Arbeitgebern die Hälfte (Privatsender) oder Dreiviertel (SRG) der Erträge weg. Da geht jede Firma kaputt. Die Gewerkschaftsdelegierten beschliessen, für ihre Arbeitsplätze zu kämpfen. Sie zapfen sogar die für Arbeitskämpfe vorgesehenen Reserven an.
</p><p>Doch während im Fall Novartis die Belegschaft schweizweit auf breites Verständnis stiess, kritisieren im Fall No Billag viele Medien jede Äusserung der Betroffenen als unangebrachte Parteinahme in einem Abstimmungskampf. Für uns GewerkschafterInnen ist klar: Unsere Kolleginnen und Kollegen haben ein Recht, sich zu wehren. Und wir unterstützen sie.
</p><h3>Wichtiger Teil des Service Public zerschlagen</h3><p>Aber No Billag würde nicht nur Tausende Arbeitsplätze vernichten. Sie würde einen wichtigen Teil des Service Public zerschlagen. Sendungen, die der ganzen Gesellschaft zu Gute kommen und die der Markt niemals finanzieren kann. Radio und vor allem Fernsehen sind teuer, die Märkte in der Schweiz sehr klein. Nur mit Werbung lässt sich ein breites Informations-, Sport- und Unterhaltungsangebot für alle vier Sprachregionen schlicht nicht finanzieren. Ohne Service Public gäbe es in der Deutschschweiz höchstens noch ein kommerzielles Rumpfprogramm. Und in der Romandie, dem Tessin und der rätoromanischen Schweiz wäre Sendeschluss.
</p><p>Die Service-Public-Medien haben einen klaren Auftrag: Sie müssen zur freien Meinungsbildung beitragen und die verschiedenen Ansichten sachlich darstellen. Das ist entscheidend, auch wenn es nicht immer gelingt. Auch den SRG-Medien nicht. Sonst würden die Parteien - von rechts bis links - und die grossen Verbände diese Medien nicht regelmässig der Einseitigkeit bezichtigen. Auch der SGB, wenn SRF unsere Demo zur Altersvorsorge mit 20'000 Teilnehmenden schlicht ignoriert.
</p><h3>Ohne SRG funktioniert die Demokratie nicht</h3><p>Die SRG-Angestellten machen ihren Job - wie überall mal besser, mal schlechter. Aber man kann der SRG nicht unterstellen, dass sie links oder rechts steht. Deshalb werden auch 80% der Beschwerden von der Ombudsstelle abgewiesen, unabhängig vom Absender. Für uns Gewerkschaften ist klar: Ohne Radio- und Fernsehprogramme, die gesetzlich verpflichtet sind, die Parteien und die Verbände alle gleich zu behandeln, kann eine Demokratie nicht funktionieren. Dieser Service-Public-Auftrag die Vielfalt der Meinungen in der Schweiz ausgewogen darzustellen, darf nicht aus der Verfassung gestrichen werden.
</p><h3>Die No-Billag-Initianten stört die politische Unabhängigkeit der SRG</h3><p>Genau diese politische Unabhängigkeit der SRG ist den Initianten ein Gräuel. Deshalb wollen sie Radio und Fernsehen zerschlagen und mundtot machen. Haben die ultraliberalen Initianten ihr Markt-Dogma in der Medienlandschaft erst durchgesetzt, können sie anschliessend mit Rumpf-Angeboten die öffentliche Meinung beeinflussen und damit erst noch verdienen.
</p><p>Den Preis bezahlen andere: Die freie Meinungsbildung, der Zusammenhalt der Schweiz werden leiden. Aber auch wir MedienkonsumentInnen ganz konkret finanziell. Denn mit dem Wegfall der Gebühren-Sender werden wir für Sport, Filme und andere Angebote teure Abonnemente lösen müssen. Und unter dem Strich viel mehr zahlen als die 365 Fr./Jahr, die wir nun für ein Vollprogramm mit verlässlichen News, Schweizer Sport, Unterhaltung und Kultur bezahlen. No Billag kommt uns alle teuer zu stehen. Deshalb sagen der SGB und seine Verbände klar Nein zu dieser extremen und gefährlichen Initiative. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5232</guid><pubDate>Wed, 20 Dec 2017 17:08:27 +0100</pubDate><title>Arbeitsrecht ist fit für Digitalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitsrecht-ist-fit-fuer-digitalisierung</link><description>Tagung des SGB bestätigt: Nur wenige Anpassungen nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Arbeitsrecht ist für die Herausforderungen der Digitalisierung gewappnet. Es braucht aber Verbesserungen, insbesondere bei der Bekämpfung von digitaler Schwarzarbeit und Gratisarbeit, beim Gesundheitsschutz sowie bei Home Office. So das Fazit einer hochkarätig besetzen juristischen Tagung des SGB am 15. Dezember 2017. </p><p>Klar ist: Die Digitalisierung muss politisch so gestaltet werden, dass sie den Arbeitnehmenden nützt. Der SGB und seine Verbände werden dafür alle verfügbaren juristischen und rechtspolitischen Instrumente gebrauchen.
</p><h3>Gleiche Pflichten - auch für Plattform-Arbeitgeber! </h3><p>Eine sorgfältige, einzelfallgerechte Analyse der Verträge und Strukturen vieler Plattformanbieter anhand der bewährten Instrumente des Vertragsrechtes zeige klar, dass sehr häufig klassische Arbeitsverträge vorliegen. Dies stellten an der Tagung Bassem Zein (Bundesamtes für Justiz) und Ndiya Onuoha (Sozialversicherungsanstalt des Kt. Zürichs) fest. Schlussfolgerung: den für Plattformen Tätigen stehen die Ansprüche aus Obligationenrecht (Ferien, Überstunden, Kündigungsfristen, Pikett-Entschädigung) sowie aus Sozialversicherungsrecht (AHV-, ALV-, Pensionskassenbeiträge durch den Arbeitgeber, Taggeld bei Unfall, etc.) zu. 
</p><p>Arbeitgeber wie der Taxidienst UBER, welcher die Arbeitsverträge falsch bezeichnet, betreiben nichts anders als Scheinselbständigkeit und fördern damit die digitale Schwarzarbeit. Das ist für den SGB inakzeptabel. An der Tagung wurde klar dargelegt, dass ein juristisches Instrumentarium vorliegt, um digitale Schwarzarbeit festzustellen. Es obliegt den jeweils zuständigen Behörden, für Rechtsgleichheit, lautere Konkurrenz und den Schutz der Arbeitnehmenden zu sorgen und die Einhaltung der Gesetze zu kontrollieren. Letzteres betrifft insbesondere das Arbeitsgesetz (ArG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG). Dazu kommen Sozialversicherungsgesetze, die Chauffeurverordnung und gewerbliche Regeln. 
</p><h3>Prozessuale Strategien gegen Prekarisierung </h3><p>Präsentiert wurden an der Tagung auch prozessuale Strategien gegen die Risiken durch Plattformanbieter. Sie sollen den Gewerkschaften ermöglichen, gegen Arbeitgeber vorzugehen, die unter dem Vorwand der Digitalisierung ihre Arbeitnehmenden der elementaren gesetzlichen Schutzbestimmungen berauben wollen. Anne Meier zeigte anhand eines Gutachtens, dass den Gewerkschaften dazu Instrumente aus Arbeitsgesetz, Unfallversicherungsgesetz, aber auch aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Verfügung stehen. Aus den Grundrechten, insbesondere der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), ableitbar ist das Recht der Gewerkschaften auf elektronische Information der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Punktuelle gesetzliche Anpassungen sind nötig </h3><p>Ist das Schweizer Arbeitsrecht fit für die Ära der Digitalisierung? Ja, wenn es konsequent von den Behörden angewendet und umgesetzt wird. Insbesondere, wenn es um die Bekämpfung der digitalen Schwarzarbeit sowie die Einhaltung der Sozialversicherungs- und Arbeitnehmerschutz-Regeln (ArG, UVG) geht, sind die Behörden in der Pflicht, konsequent und rechtsgleich zu kontrollieren. 
</p><p>Probleme bestehen im Bereich des internationalen Privatrechtsgesetz (IPRG). Zudem sind Arbeitnehmende im Home-Office nur wenig geschützt. Der SGB fordert deshalb eine entsprechende Anpassung des Heimarbeitsgesetzes. Auch im Home-Office sollen Haftungsfragen, Ergonomie, Datenschutz sowie Bereitstellung von Material und Bezahlung von Auslagen spezifisch geregelt werden. Zu einem ähnlichen Schluss war der Bundesrat in seinem Bericht zur Telearbeit vor einem Jahr gekommen. Leider jedoch liess er ihm keine Taten folgen. 
</p><p>Das IPRG muss so geändert werden, dass insbesondere die Plattformbetreiber in den Arbeitsverträgen keine Schiedsgerichtsklauseln und kein ausländisches Recht vorsehen dürfen. Es darf z.B. nicht sein, dass UBER ihren Arbeitnehmenden vorschreibt, bei Streitigkeiten kein Schweizer Arbeitsgericht anrufen zu dürfen, sondern ein extrem teures, aufwendiges und dann noch in englischer Sprache durchzuführendes Schiedsgerichtsverfahren in den Niederlanden auf sich nehmen zu müssen! Diese Klauseln sind klar rechtswidrig, da sie Art. 27 ZGB widersprechen. Es wird sich in der Gerichtspraxis zeigen, ob solche Klauseln flächendeckend als übermässig bindend betrachtet werden. So oder so fordert der SGB: Das IPRG ist anzupassen, und das Bundesgericht muss seine Rechtssprechung zu Art. 341 OR zu Gunsten der Arbeitnehmenden auch in internationalen Arbeitsverhältnissen anpassen. 
</p><h3>Broschüre zum Gesundheitsschutz </h3><p>Ebenfalls präsentiert wurde an der Tagung eine Broschüre des SGB zu Fragen des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Digitalisierung (siehe Anhang). Sie erläutert leicht verständlich, aber präzis die entsprechenden juristischen Instrumente für Gewerkschaftsfunktionäre, Personalkommissionen und Vertrauensleute. Sie wird auch auf Französisch erscheinen und kann beim SGB bestellt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5228</guid><pubDate>Mon, 18 Dec 2017 11:53:58 +0100</pubDate><title>Unbezahlte Arbeit zu ungleich verteilt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unbezahlte-arbeit-zu-ungleich-verteilt</link><description>Nicht freiwillige, aber lebensnotwendige Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Weit über die Hälfte der in der Schweiz geleisteten Arbeit ist unbezahlt. Weit über die Hälfte dieser Arbeit erledigen die Frauen. Das hat Folgen für die Frauen. Negative. </p><p>In der Schweiz arbeiten die Menschen viel: total 17.1 Milliarden Stunden im Jahr 2016. Dies hat das Satellitenkonto Haushaltsproduktion des BFS aufgezeigt. Auf die einzelnen Personen im erwerbsfähigen Alter heruntergerechnet macht dies wesentlich mehr als ein Vollzeitpensum aus: 52.7 Stunden wenden die Frauen pro Woche für ihre Arbeit auf, 52.5 Stunden die Männer. 
</p><p>Während also Frauen und Männer fast gleich viele Stunden ihrer Woche in Arbeit investieren, ist der Lohn, den sie dafür erhalten, höchst unterschiedlich. Denn von den 9.2 Mia. Stunden unbezahlter Arbeit übernehmen Frauen 61.3 Prozent, Männer dafür 61.6 Prozent der bezahlten Arbeit. Dies hat zur Folge, dass die Männer im erwerbsfähigen Alter im Durchschnitt für gut drei Fünftel ihrer Arbeit einen Lohn erhalten, Frauen dagegen nur für zwei Fünftel. Frauen verzichten somit wegen ihres Einsatzes, mit dem sie Kindern zu einem guten Start ins Leben und Menschen am Lebensende zu einem würdigen Dasein verhelfen, auf einen Haufen Geld. Die Gesellschaft und die Wirtschaft würden ohne dieses grosse, unbezahlte Engagement kaum funktionieren, für die Frauen bedeutet es aber ein Armutsrisiko und schlechtere Altersrenten. Wobei hier noch die Lohndiskriminierung dazukommt. 
</p><h3>Keineswegs "freiwillig" </h3><p>Dass die unbezahlte Arbeit oft unreflektiert als freiwillige Arbeit bezeichnet wird, ist deshalb grundfalsch. Ehrenamtliches Engagement im institutionalisierten Rahmen oder die informelle Hilfe an Nachbarinnen oder Bekannte sind wichtige Stützen der Gesellschaft. Sie machen aber nur gut 7 Prozent der unbezahlten Arbeit aus. Die übrigen 93 Prozent sind (über)lebensnotwendige Tätigkeiten: zu Kindern schauen, das Essen organisieren, für Kranke sorgen. Geschähe dies nicht, würde das Chaos ausbrechen. 
</p><p>Das Zeitvolumen der unbezahlten Arbeit ist zwischen 2013 und 2016 angestiegen: Frauen und Männer in der Schweiz leisten mehr Hausarbeit und investieren mehr Zeit in die unbezahlte Betreuung und Pflege ihrer Mitmenschen. Ob die Gründe in kantonalen und kommunalen Abbaumassnahmen im bezahlten Care-Sektor oder in gestiegenen Ansprüchen an Haushalt und Erziehung zu suchen sind, ist unklar. Erfreulich ist jedoch, dass auch Männer einen Teil der Mehrarbeit übernommen und sich mehr Stunden ohne Bezahlung engagiert haben. 
</p><h3>Fifty-Fifty als Ziel </h3><p>Das Ziel aber muss Fifty-Fifty sein: Frauen und Männer teilten sich bezahlte und unbezahlte Arbeit je hälftig auf. Beide hätten die gleiche Möglichkeit, für ihre eigene finanzielle Sicherheit ebenso wie für ihre Mitmenschen zu sorgen. Die Politik muss handeln, damit wir soweit kommen: Die Erwerbsarbeit darf nicht weiter entgrenzt und dereguliert werden, sondern muss die Vereinbarkeit von bezahlter und unbezahlter Arbeit für alle gewährleisten. Dafür dürfen wir nicht mehr, sondern sollten weniger Stunden gegen Bezahlung arbeiten müssen. Und bezahlbare und zugängliche Angebote für alle in Betreuung, Pflege und Gesundheit müssen ein gewichtiger Teil des Service Publics sein. Das BFS schätzt die 2016 geleistete unbezahlte Arbeit auf einen Geldwert von 408 Mia. Franken. Wenn wir nur einen Bruchteil dieser Summe in den Service Public investieren, kommen wir einen grossen Schritt weiter zu einer Gesellschafft, in denen Frauen und Männer sich gleichermassen für sich und für andere engagieren können. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5224</guid><pubDate>Thu, 14 Dec 2017 15:55:59 +0100</pubDate><title>Mehr Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-praemienverbilligung</link><description>Gesundheit muss bezahlbar sein</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. </p><p>Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. 
</p><h3>Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten </h3><p>Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs.
</p><p> Vorsicht: Die Schweiz erreicht diesen Spitzenrang in der Kostenbeteiligung noch gänzlich ohne Berücksichtigung der Grundversicherungsprämien - bei uns Kopfprämien, im europäischen Ausland einkommensabhängige Lohnabgaben oder gar progressiv erhobene Steuermittel. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass bei uns 2016 laut demselben Bericht 21% der Bevölkerung aus Kostengründen auf mindestens eine Behandlung verzichtet hat (Rang 3). Es ist fast zynisch, dahinter nur zu Recht vermiedene Bagatellfälle zu vermuten, wie es die Versicherungslobby teilweise tut. Zudem stellt sich die Frage, ab welchem Punkt sich Leistungsverzicht auch kostenseitig rächt. 
</p><h3>Prämienverbilligung: Trend kehren </h3><p>Das einzige Instrument zur direkten Korrektur der unsozialen Finanzierung bleiben zurzeit die Prämienverbilligungen. Dies jedoch in einem immer kleineren Umfang: 2007 bis 2016 haben die Kantonsbeiträge an den Prämienverbilligungen in neun Kantonen abgenommen, während die Prämien real um 40% zunahmen! Neueste Sparmassnahmen - wie in den Kantonen Bern, Solothurn oder Aargau beschlossen - sind hier noch nicht beinhaltet; ganz zu schweigen vom Kanton Luzern, der von bedürftigen Personen bereits ausbezahlte Verbilligungen zurückverlangt. 
</p><p>Es ist überfällig, bei den Prämienverbilligungen das Steuer herumzureissen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die eingangs erwähnten kostenseitigen Massnahmen zu einer Verlagerung von Behandlungen vom stationären in den ambulanten Bereich und damit tendenziell zu einem Prämienschub führen werden (ambulante Leistungen werden zu 100% durch die PrämienzahlerInnen getragen). 
</p><p>Der SGB fordert, dass die Prämienlast der Haushalte auf maximal 10% des Nettoeinkommens begrenzt wird - solidarisch getragen durch den Bund und die Kantone. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5208</guid><pubDate>Thu, 07 Dec 2017 08:54:46 +0100</pubDate><title>Freihandelsabkommen Türkei: Menschenrechte nicht ausblenden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/freihandelsabkommen-tuerkei-menschenrechte-nicht-ausblenden</link><description>Die Schweiz darf kein falsches Signal setzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Verhandlungen zur Modernisierung des Freihandelsabkommens mit der Türkei stehen kurz vor dem Abschluss. Der SGB fordert: Keine Unterzeichnung ohne erkennbare Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. </p><p>Am Freitag, 24.11.2017, hat sich der EFTA-Ministerrat mit der Türkei grundsätzlich auf einen Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung und Ausweitung des existierenden Freihandelsabkommens geeinigt. Das neue Abkommen soll unter anderem ein "Nachhaltigkeitskapitel" zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards beinhalten. 
</p><p>Unter normalen politischen Bedingungen wäre eine solche Revision zu begrüssen: Die Schweizer Wirtschaft ist in hohem Ausmass vom internationalen Handel abhängig. Die Erweiterung neuer Abkommen um ein Kapitel zu Menschenrechten und Umweltnormen ist dabei das Resultat einer von Gewerkschaften und NGO eingebrachten Forderung. 
</p><p>Nur: Die politischen Bedingungen in der Türkei sind seit geraumer Zeit alles andere als normal. Laut Amnesty International wurden seit dem gescheiterten Putsch mehr als 130 000 Staatsangestellte - darunter Zehntausende LehrerInnen sowie Hunderte RichterInnen und GewerkschafterInnen - entlassen und/oder verhaftet. Oppositionelle BürgermeisterInnen wurden reihenweise abgesetzt und Parlamentsabgeordnete inhaftiert. Hunderte NGO mussten ihre Arbeit einstellen, die nationale Menschenrechtsinstitution wurde aufgelöst. Dutzende JournalistInnen (auch ausländische) sitzen in Untersuchungshaft, eine freie Presse gibt es kaum mehr. 
</p><p>Vor diesem Hintergrund ist die geplante Ratifizierung ein völlig falsches Signal. Dies sowohl an die Adresse der türkischen Regierung, als auch gegenüber allen Ländern, die seit Monaten Druck auf das Erdogan-Regime ausüben. Auch der türkischen Zivilbevölkerung - und insbesondere der kurdischen Minderheit - würde damit ein schlechter Dienst erwiesen. Das geplante Abkommen mit der Türkei gefährdet zudem die Glaubwürdigkeit aller seit 2010 eingeführten Nachhaltigkeitskapitel. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass die türkische Regierung sehr bald den Beweis liefern würde, dass diese Bestimmungen ohne entsprechende Sanktionsmechanismen leider nicht viel wert sind. 
</p><p>Die EFTA hat den Verhandlungsprozess mit der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan nach der Annexion der Krim zu Recht auf Eis gelegt. Es gibt keinen Grund, sich gegenüber der Türkei nachgiebiger zu verhalten. Der SGB forderte den Bundesrat daher in einem Brief dazu auf, die substantielle Verbesserung der Menschenrechtslage in der Türkei zur klaren Bedingung einer Ratifizierung zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5206</guid><pubDate>Thu, 07 Dec 2017 00:00:00 +0100</pubDate><title>Vania Alleva: „Unter dem Strich haben sich Streiks immer ausbezahlt&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vania-alleva-unter-dem-strich-haben-sich-streiks-immer-ausbezahlt</link><description>Streik im 21. Jahrhundert: Ein Unia-Buch widmet sich dem Wiederaufleben der Arbeitskämpfe seit dem Jahr 2000</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Texte">Zum Auftakt des Jubiläumsjahrs 2018, in dem sich der Landesstreik vom November 1918 zum hundertsten Mal jähren wird, widmet sich eine Unia-Publikation den Streiks im 21. Jahrhundert. Angesichts immer härter auftretender Arbeitgeber, die oft jegliche Diskussion verweigern, drängt sich der Streik als ultima ratio des Arbeitskampfs wieder vermehrt auf. Streik ist alles andere als ein veraltetes Instrument. Oft steht für die Arbeitnehmenden dabei der Kampf für ihre Würde im Vordergrund. Vania Alleva, Unia-Präsidentin und SGB-Vizepräsidentin, äussert sich im Gespräch zu den Lehren aus den jüngsten Streiks und zur Hausforderung Streik im Zeitalter der Digitalisierung.</p><p class="Texte"><b>Vania Alleva, seit der Jahrhundertwende ist in der Schweiz ein Wiederaufleben von Streiks zu beobachten. Wie erklären Sie sich das?</b></p><p class="Texte"><b>Vania Alleva: </b>Wir sehen uns zunehmend mit Arbeitgebern konfrontiert, die nicht mehr bereit sind, über die Situation ihrer Beschäftigten zu diskutieren. Generell lässt sich auf Arbeitgeberseite eine Verhärtung feststellen. Und vor dem Hintergrund der zunehmend schlechteren wirtschaftlichen Situation wird es auch immer schwieriger, bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen auszuhandeln, ohne entsprechende Kampfmittel in der Hand zu halten. Der Streik ist also ein Mittel, um den Forderungen der Beschäftigten Nachdruck zu verleihen, aber auch um die Gegenseite an den Verhandlungstisch zu bringen.</p><p class="Texte"><b>Einer der letzten Arbeitskämpfe fand im Genfer Altersheim Notre-Dame statt, und auch in anderen Dienstleistungsbetrieben wird gestreikt. Welche Lehren ziehen Sie daraus?</b></p><p class="Texte">Streik ist ein kollektives Kampfinstrument, das nicht nur in den traditionellen Branchen Erfolg verspricht. Er ist auch ein Instrument der Beschäftigten in den modernen Dienstleistungssektoren. Keine Brache ist heute vor sozialen Konflikten gefeit. Wer die jüngeren Streiks betrachtet, wird rasch die aktive Rolle der Dienstleistungsangestellten wahrnehmen. Das geht mit einer zunehmenden Feminisierung einher. Immer mehr nehmen Frauen eine führende Rolle in Arbeitskämpfen ein.</p><p class="Texte"><b>Seit 2000 garantiert die Bundesverfassung das Streikrecht, aber der Arbeitsfriede ist einer der Sockel der Sozialpartnerschaft. Wieviel Spielraum haben Gewerkschaften vor diesem Hintergrund?</b></p><p class="Texte">In der Schweiz sitzt der Arbeitsfriede vor allem in den Köpfen, weil man ihn uns seit Jahrzehnten eingetrichtert hat. Natürlich versuchen die Arbeitgeber, unsere kollektiven Kampfinstrumente zu kriminalisieren. Wir müssen den Beschäftigten klarmachen, dass Streiken ein legitimes Instrument ist. Eine Gewerkschaft, die nicht in der Lage ist, einen Streik zu führen, verfügt nicht über genügend Kampfkraft, um gute Resultate zu erzielen. Das ist entscheidend, um auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern am Verhandlungstisch sitzen zu können.</p><p class="Texte"><b>Ist Streiken unschweizerisch und schädlich für die Schweiz, wie es die Rechte und die Arbeitgeber behaupten?</b></p><p class="Texte">Das hat nichts mit der Nationalität zu tun, im Gegenteil: Immer öfter haben wir es mit Arbeitgebern zu tun, die ihre Verantwortung nicht wahrnehmen, die nicht einmal mit den Gewerkschaften über die Löhne verhandeln wollen. Das scheint mir weitaus schädlicher für die Schweiz zu sein. Nicht ein Streik ist unschweizerisch, sondern eine Arbeitgeberschaft, welche die Sozialpartnerschaft nicht respektiert.</p><p class="Texte"><b>Seit ihrer Gründung hat die Unia rund 100 Streiks getragen. Welche Bilanz ziehen sie aus inhaltlicher, menschlicher und gewerkschaftlicher Sicht?</b></p><p class="Texte">Unter dem Strich hat sich Streiken immer ausbezahlt, sei es gegen Lohnsenkungen und Lohndumping, sei es gegen Entlassungen, die oft verhindert oder reduziert werden konnten. In vielen Fällen konnten wir zumindest den Sozialplan verbessern. Es kommt fast nie vor, dass gar keines der mit einem Streik angestrebten Ziele erreicht werden kann. Und selbst dann können sich die Streikenden sagen: Wir haben es zumindest versucht. Aber ein Streik ist für die Beteiligten nie einfach. Erst wenn es um wirklich schwerwiegende Ungerechtigkeiten geht, werden sich die Beschäftigten für einen Streik aussprechen. Auslöser ist dabei neben Arbeitsbedingungen oder drohenden Entlassungen oft mangelnder Respekt gegenüber dem Personal.</p><p class="Texte"><b>Die Arbeitswelt hat sich enorm verändert. Wie kann man gemeinsam Arbeitskämpfe führen in Sektoren, in denen die Arbeitnehmenden zunehmend isoliert sind?</b></p><p class="Texte">Es ist eine grosse Herausforderung, nicht nur bei Streiks, sondern für die Gewerkschaftsarbeit generell, die Leute auf einem immer zersplitterteren Arbeitsmarkt zu erreichen. Aber je prekärer die Arbeitsbedingungen werden, umso mehr müssen wir für ihre Verbesserung kämpfen. Wir müssen neue Kommunikationsformen entwickeln, um die Beschäftigten zu erreichen, beispielsweise ausserhalb der Arbeit, in anderen Netzwerken. Und wir müssen die modernen Kommunikationsmittel nützen, um neue Möglichkeiten des Arbeitskampfes zu finden, die sich von den traditionellen Streiks etwas unterscheiden.</p><p class="Texte"><b>Ist ein Streik im Zeitalter der Digitalisierung überhaupt noch möglich?</b></p><p class="Texte">Ja, die Digitalisierung kann sogar dazu beitragen, gewisse Streiks besser führen zu können. Deutsche Streikende haben mir beispielsweise geschildert, wie sie das Informatiksystem ihres Unternehmens stillgelegt haben, so dass E-Mails weder empfangen noch verschickt werden konnten. Wir müssen also die Möglichkeiten der digitalen Welt für unsere Arbeitskämpfe fruchtbar machen.</p><h5 class="Texte">Über 100’000 Streikende</h5><p class="Texte">Jährlich drei bis zehn Streiks mit durchschnittlich über 6000 Beteiligten zählt das Bundesamt für Statistik seit dem Jahr 2000. In Tat und Wahrheit sind es sogar einige mehr, denn die Statistik zählt nur mindestens ganztägige Arbeitsniederlegungen. Damit haben seit der Jahrhundertwende über 100‘000 Beschäftigte mit Streiks für ihre Anliegen gekämpft.</p><p class="Texte">Das Unia-Buch „Streik im 21. Jahrhundert“ nimmt 13 dieser Streiks genauer unter die Lupe, mit starken Augenzeugenberichten und Analysen. Gespräche mit GewerkschafterInnen zeigen, wie ein Streik geplant und durchgeführt werden kann. Ein Text des Juristen und SGB-Präsidenten Paul Rechsteiner betrachtet aus politischer und juristischer Sicht die Grundrechte Koalitionsfreiheit und Streikrecht. Schliesslich rundet ein Blick auf die Streikpraxis, die Entwicklung der Kräfteverhältnisse zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern und die Praxis in der EU das äusserst informative Werk ab.</p><ul><li>Vania Alleva und Andreas Rieger: Streik im 21. Jahrhundert. Rotpunkverlag, Zürich 2017, 168 Seiten, Fr. 25.-<span lang="FR"><a href="http://bit.ly/streikbuch$" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH"></span></a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeit</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5205</guid><pubDate>Wed, 06 Dec 2017 14:20:40 +0100</pubDate><title>Ständerat bremst Rückzug der Post ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/staenderat-bremst-rueckzug-der-post-ab</link><description>Wann war Herr Noser das letzte Mal in einer Randregion?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat akzeptierte mehrere Vorstösse, welche den Rückzug der Post aus der Fläche abbremsen. Der Bundesrat muss nun die Messkriterien für die Erreichbarkeit der Poststellen und Agenturen so überarbeiten, dass es sie künftig in den Randregionen auch noch gibt. </p><p>Der Ständerat hat den Rückzug der Post gebremst, aber eine Lösung hat er noch nicht gefunden. Auch Ruedi Noser, der leidenschaftliche Verfechter einer Whatsapp-basierten Kommunikation zwischen Enkel und Grosi, hat sie nicht. Sein Kommentar in der Ratsdebatte war streckenweise süffisant. Aber seine Aufforderung an die Post, die Regionen zu Innovationsinkubatoren zu machen, ist ein müder Appell an die falsche Adresse. Es ist ja nicht die Post, welche die digitale Versorgung der Täler garantiert, sondern die Swisscom. Diese arrangiert sich diesbezüglich gerade wieder neu mit den regionalen und lokalen Elektrizitätswerken. Wie flott der Ausbau der digitalen Infrastruktur in den kommenden Jahren vorankommen wird, hängt nicht so sehr von der finanziellen Potenz der Akteure, sondern vom politischen Willen ab. Das müsste Herrn Noser eigentlich auch wissen: Den Service public richtet weder der Markt noch die technologische Entwicklung. 
</p><h3>Kein Opfern der Randregionen für etwas mehr Gewinn der Post </h3><p>Die Schweiz ist nicht zuletzt dank der Tatsache, dass die relevanten Infrastrukturunternehmen mehrheitlich oder voll im Besitz der öffentlichen Hand sind, ausgezeichnet versorgt. Die Anbindung der Randregionen an den öffentlichen Verkehr und deren zuverlässige Versorgung mit Strom, postalischen und medialen Dienstleistungen sind Ausdruck eines politischen Willens. Dieser sichert die Wettbewerbs- und Überlebensfähigkeit der Randregionen. Eine solche Qualität mit Schweizer Gütesiegel darf man nicht einfach so aufgeben, um der Post noch etwas mehr Gewinn zu ermöglichen. 
</p><p>Insofern war der Entscheid des Ständerats für eine bessere Erreichbarkeit der Post in der Fläche eben doch zukunftsgerichtet, auch wenn sich die Kommentatoren in den sozialen Netzen den Bauch halten und das Management der Post sich ärgert. Denn dank Onlinehandel ist eine Päckli-Renaissance angebrochen. Auch der Brief erfreut sich ungebrochener Beliebtheit: KMU setzen wieder verstärkt auf Werbung per Briefkasten. Auch mit dem Massenversand von Briefen lässt sich im digitalen Zeitalter also gut Geld verdienen. Dafür braucht es Poststellen oder Agenturen, die das bewältigen können. 
</p><h3>Leitplanken </h3><p>Die Arbeitsgruppe, die Doris Leuthard eingesetzt hat, damit sie Lösungen zur postalischen Grundversorgung vorschlägt, hat mit den Ständeratsentscheiden die Leitplanken erhalten. Auf die Vorschläge warten alle gespannt. Und wenn dann die Post aus der einen oder anderen strukturschwachen Region noch einen Innovationsinkubator machen will, hat sicher niemand was dagegen. Die finanzielle Potenz dazu hätte sie durchaus, auch wenn sie dem Briefträger weiterhin seinen Lohn bezahlt. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5179</guid><pubDate>Thu, 23 Nov 2017 09:17:57 +0100</pubDate><title>Voranschlag 2018: Was der AHV versprochen, gehört auch der AHV! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/voranschlag-2018-was-der-ahv-versprochen-gehoert-auch-der-ahv</link><description>Bundespersonal einmal mehr das Bauernopfer?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In den Verhandlungen zum Voranschlag 2018 schmieden die Räte zwei heisse Eisen. Einerseits muss die AHV zu ihren Mitteln kommen. Andererseits gilt es den blinden Sparkurs auf dem Rücken des Bundespersonals zu stoppen.</p><p>Mit der Ablehnung der Reform Altersvorsorge 2020 entgehen der AHV Finanzen, einerseits die Mehrwertsteuereinnahmen in Milliardenhöhe, die befristet bis Ende dieses Jahres der Invalidenversicherung zu Gute kommen. Andererseits hätte die Reform auch eine höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung mit sich gebracht. Der Bund hätte dem AHV-Fonds im Jahr 2018 zusätzlich rund 442 Mio Franken überweisen müssen. Entsprechend ist diese Ausgabe auch im Voranschlag 2018 aufgeführt. Die Ablehnung der Reform führt nun dazu, dass der Bund diesen Betrag der AHV nicht mehr schuldet und daraus einen Überschuss generieren kann. 
</p><h3>442 Millionen für die AHV </h3><p>Für den SGB ist klar, dass dieser Überschuss dennoch der AHV zu Gute kommen muss. Die höhere Beteiligung des Bundes an der AHV-Finanzierung wurde weder in der parlamentarischen Debatte noch im Abstimmungskampf kritisiert. Zudem ist die AHV auf zusätzliche Mittel angewiesen. Die Finanzkommission des Nationalrates folgte dieser Logik. Ihre Schwesterkommission möchte hingegen diese Entlastung des Budgets teilweise dem Bahninfrastrukturfonds zufliessen lassen. 
</p><p>Die Eidgenössischen Räte müssen in der Wintersession diese Differenz zu Gunsten der AHV ausräumen. Während der Bahninfrastrukturfonds ab 2018 mit zusätzlichen Einnahmen aus der Mehrwertsteuer rechnen kann, wird die Finanzierungslage für die AHV immer angespannter. Die höhere Bundesausgabe zugunsten der AHV ist budgetiert und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. 
</p><h3>Sparen über alles </h3><p>Schon zum dritten Mal: Eine hauchdünne Mehrheit strammrechter Ausprägung in der Finanzkommission des Nationalrats will bei der Entwicklungszusammenarbeit, der Osthilfe, beim Asylwesen und bei Präventionsmassnahmen sparen. Vor allem aber und unbedingt soll wieder beim Bundespersonal gekürzt werden! Gegen diesen radikalen Kurs wendet sich wie immer eine knapp unterlegene Minderheit der nationalrätlichen Finanzkommission sowie die ständerätliche Finanzkommission. 
</p><h3>Erneut eine Lohn-Nullrunde? </h3><p>Um was geht es in diesem Voranschlag? Die Pensionskasse PUBLICA muss ihre technischen Grundlagen anpassen, eine Senkung des technischen Zinses steht an und damit eine Leistungseinbusse von mehr als 10% für die Angestellten in der Bundesverwaltung, wenn die Arbeitgeberin nicht mehr Kapitel einschiesst. Der Bundesrat wäre willens, allerdings auch nur, indem er dem Personal zum dritten Mal in Folge eine Nullrunde beim Lohn zumutet. Die ursprünglich budgetierten 32 Mio. Franken für einen allfälligen Teuerungsausgleich setzt der Bundesrat nun einfach für die Pensionskasse ein. Insgesamt will er im Voranschlag 2018 eine Zusatzfinanzierung von 64 Mio. Franken leisten, die Hälfte eben mit einer Umwidmung der budgetierten Lohnmassnahmen. Die Personalverbände haben vor dieser Verquickung von Lohnpolitik und Pensionskassenmassnahmen gewarnt, denn sie haben genau das befürchtet, was nun eine Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats durchdrücken will: keine Zusatzfinanzierung für die zweite Säule und kein Teuerungsausgleich. Noch besteht eine leichte Hoffnung, dass das Personal nicht gänzlich leer ausgehen wird, denn immerhin will auch eine Minderheit der ständerätlichen Finanzkommission nicht nur die Zusatzfinanzierung für die zweite Säule, sondern auch den Teuerungsausgleich gewähren. 
</p><h3>Den Rotstift im Kopf </h3><p>Der Bundesrat versucht Jahr für Jahr den AbbauparlamentarierInnen zuvorzukommen, indem er selbst schon den Rotstift ansetzt. So hat er bereits im Stabilisierungsprogramm beschlossen, im Eigenbereich für das Jahr 2018 nochmals 150 Mio. Franken raus zu kürzen. Aber die rechte Fraktion der Finanzpolitiker toppt ihn regelmässig: Nicht nur will sie dem Personal rein gar nichts geben, sie will obendrein im Personaletat nochmals 152 Mio. Franken mehr kürzen. Das ist zum Glück nur ein Minderheitsantrag. Aber er ist in den Kommissionsberatungen nur knapp unterlegen... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5177</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 17:00:54 +0100</pubDate><title>Topeinkommen ungebremst aufwärts</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/topeinkommen-ungebremst-aufwaerts</link><description>Neue Fakten zur Einkommensverteilung in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Isabel Martinez, die neue SGB-Zentralsekretärin, forscht nach wie vor zur Einkommensverteilung. In <a href="http://www.socialchangeswitzerland.ch/?p=1323" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">ihren Arbeiten</a> zeigt sie: Die Einkommen der Superreichen hierzulande steigen weiter. Und: die Reichsten bleiben am reichsten - sehr häufig. Vier Fragen.</p><p><b>SGB-Newsletter: Isabel Martinez, du bist Spezialistin der Einkommensverteilung. Trifft die Erwartung zu, dass wegen der Finanzkrise die Einkommen der Superreichen in der Schweiz zurückgegangen sind? </b></p><p>Nein, diese Erwartung trifft so nicht zu. Zwar ist 2009 ein leichter Rückgang bei den Topeinkommen zu beobachten. Am stärksten betroffen waren die Superreichen, das Top 0.01% der Steuerzahler. Diese Personen beziehen einen Grossteil Ihres Einkommens aus Kapitalerträgen, welche durch die globale Finanzkrise kurzfristig zusammengebrochen sind. Für die weniger reichen Topeinkommensbezüger, insbesondere das Top 10% aber auch das Top 1%, sind die Arbeitseinkommen dagegen fester Bestandteil des Einkommens. Bei diesen Spitzenverdienern fiel der Einkommensrückgang viel geringer aus. Im Vergleich zum kontinuierlichen Anstieg der Topeinkommen seit Mitte der 1990er Jahre ist der Rückgang aber nur ein Dämpfer des beobachteten Aufwärtstrends, zu einer Trendwende ist es nicht gekommen. Die aktuellsten Zahlen bis 2013 weisen darauf hin, dass sich die Topeinkommen bereits wieder erholt haben und sich der Anstieg weiter fortsetzt - auch dank der positiven Entwicklung auf den Aktienmärkten weltweit.
</p><p><b>Wer sind die Superreichen in der Schweiz? Sind das vor allem Chefmanager, Firmeninhaber, Erben von Imperien, Spitzensportler? </b></p><p>Die Datenlage ist diesbezüglich dünn. Ich arbeite mit anonymisierten Steuerdaten und AHV-Daten, welche keine persönlichen Informationen über die Personen beinhalten. Wir wissen aber: Es braucht knapp 320'000 CHF Bruttojahreseinkommen, um zum Top 1% der Erwerbstätigen zu gehören. Chefmanager, Firmeninhaber und Spitzensportler gehören also sicher dazu. Aber auch viele Anwälte, Ärzte und Berater erreichen solche Jahressaläre. 
</p><p><b>Die Rede ist immer von Superreichen und Spitzenverdienern - wie steht es um die Spitzenverdienerinnen? </b></p><p>Nicht gut: unter den Top 10% waren 2010 nur 14% Frauen; unter den 4300 bestbezahlten Beschäftigten (das Top 0.1%), waren es gerade noch 4,5%, also ca. 190 Frauen. Diese Zahlen sind erdrückend, wenn man bedenkt, dass im selben Jahr 46% aller AHV-Pflichtigen Frauen waren. Der Grund dafür liegt vor allem darin, dass viele Frauen Teilzeit arbeiten. 
</p><p><b>Nehmen über die Jahre hinweg immer dieselben Personen Spitzenränge ein? </b></p><p>Nein, von Jahr zu Jahr gibt es Austritte und Neueintritte im Club des Top 1%. Rund 20% der Mitglieder eines Jahres gehören im darauffolgenden Jahr nicht mehr dazu. Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass 80% auch im nächsten Jahr wieder unter den Top 1% der Spitzenverdiener sind. Nach 10 Jahren finden sich knapp 40% erneut unter den Top 1%. Diese Zahlen sind vergleichbar mit denen aus anderen Ländern, inklusive den USA. In einer neuen Untersuchung zeige ich, dass sich die so gemessene Einkommensmobilität der Spitzenverdiener trotz steigender Ungleichheit seit Mitte der 1990er Jahre kaum erhöht hat. Die Topeinkommen sind also gestiegen, die Wahrscheinlichkeit, an der Spitze zu bleiben, hat nicht abgenommen, und die Einkommensungleichheit hat insgesamt zugenommen. </p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5174</guid><pubDate>Tue, 21 Nov 2017 10:36:39 +0100</pubDate><title>Bundesrat hält Arbeitsrecht für sehr flexibel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-haelt-arbeitsrecht-fuer-sehr-flexibel</link><description>Bekenntnis der Regierung zu Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat gibt in einem Bericht zu den Auswirkungen des digitalen Wandels den Gewerkschaften Recht: Die Regeln des Arbeitsgesetzes sind schon heute extrem flexibel. Deswegen sind die entsprechenden Vorstösse wie die Motion Portmann sowie die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter zu versenken. </p><p>Im Moment ist bei gewissen bürgerlichen ParlamentarierInnen das Deregulierungsfieber ausgebrochen. Unter dem Deckmantel verschiedenster Vorwände wird der Abbau des Arbeitnehmerschutzes verlangt. Einmal ruft die Digitalisierung nach mehr Nachtarbeit, einmal soll man wegen dem starken Franken 60 oder 70 Stunden pro Woche arbeiten, dann wieder soll der "Abbau der Bürokratie" die Liquidierung des Überzeitzuschlags rechtfertigen. 
</p><h3>Sehr flexible Arbeitszeiten</h3><p>Nun schreibt es sogar der Bundesrat schwarz auf weiss: Das Schweizerische Arbeitsrecht ermöglicht es, die Arbeitszeiten sehr flexibel zu gestalten. So sind heute etwa gleitende Arbeitszeiten, Jahresarbeitszeiten oder gar die die Arbeit auf Abruf weit verbreitet. Im letzteren Fall gewährt das Schweizer Arbeitsrecht im europäischen Vergleich eine extreme Flexibilität: Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit einer Beschäftigung auf Abruf entsprechend festgehalten, dass die zu leistende Arbeitszeit im Vertrag nicht einmal zwingend bestimmt sein müsse. Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt deshalb nicht nur Flexibilität, sondern auch prekäre Zustände. 
</p><p>Das Schweizer Arbeitsrecht erlaubt es auch, Arbeitnehmende von überall her einzusetzen: Home-Telearbeit, Desk-Sharing. Seit 2016 kann zudem auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet oder nur eine vereinfachte Arbeitszeiterfassung (Tagestotal) gemacht werden. Fazit: vieles ist erlaubt, fast alles ist möglich. 
</p><h3>Mindestmass an Gesundheitsschutz muss sein </h3><p>Der Bundesrat hält in seinem Bericht zu Recht fest: Der Flexibilität bei der Festlegung der Dauer oder des Zeitpunkts der Arbeitsleistung sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt. So sieht das öffentliche Arbeitnehmerschutzrecht für die Mehrzahl der in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wöchentliche und tägliche Höchstarbeits- und Ruhezeiten vor. Für die Beschäftigung während der Nacht oder am Sonntag ist ein dringendes Bedürfnis oder eine Unentbehrlichkeit verlangt. Das ist weder Schikane noch "Bürokratie": Die Ruhezeiten und Pausenregelungen haben laut Bundesrat in erster Linie zum Ziel, die Belastung der Arbeitnehmenden zu begrenzen. Sie sollen vor überlangen Arbeitstagen schützen, und damit negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit möglichst vermeiden. 
</p><h3>Branchen können von Ausnahmeregelungen profitieren </h3><p>Der Bundesrat erinnert weiter: Den Besonderheiten einzelner Wirtschaftszweige kann und wird durch Sonderbestimmungen in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz Rechnung getragen. Diese Verordnung ermöglicht andere Ruhezeiten, andere Wochenarbeitszeiten oder z.B. die Möglichkeit, am Sonntag oder in der Nacht zu arbeiten. Jeder Branche und jedem Betrieb steht es frei, solche Ausnahmeregelungen zu beantragen sowie sozialpartnerschaftlich zu diskutieren. Das SECO kann sogar betriebliche Einzelbewilligungen erteilen. 
</p><p>Für den SGB ist deshalb klar: Sämtliche parlamentarischen Vorstösse, die darauf abzielen, das bereits äusserst flexible Schweizer Arbeitsgesetz weiter zu deregulieren, müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Denn sie würden zu mehr Stress, mehr Burnout und mehr Gratisarbeit führen. Der Bericht des Bundesrates zeigt auf, dass Vorstösse wie die nun im Nationalrat anstehende Motion Portmann völlig unbegründet sind. Dieser will den (nicht definierten) "Sozialpartnern" erlauben, in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung von den Vorschriften der Verordnung abzuweichen. Eine Einladung zum Missbrauch - und umso unverständlicher, als seit dem 1.1.2016 die Arbeitszeiterfassung für viele Arbeitgeber bereits abgeschafft oder stark vereinfacht wurde. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5173</guid><pubDate>Mon, 20 Nov 2017 16:21:12 +0100</pubDate><title>Räte fordern den Service public der Post ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/raete-fordern-den-service-public-der-post-ein</link><description>Wintersession: Beide Kammern diskutieren Poststrategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wird die Politik die Post doch noch stoppen, bevor es nichts mehr zu stoppen gibt? Der Ständerat wird am 30. November intensiv über die Post diskutieren. Sieben Vorstösse stehen zur Entscheidung an, darunter einige, denen der Nationalrat bereits zugestimmt hat. </p><p>Der Ständerat hat ebenfalls bereits in der Herbstsession eine Motion seiner Kommission zur strategischen Poststellenplanung angenommen, die als nächstes vom Nationalrat behandelt wird. Mehrere Motionen und Standesinitiativen verlangen ein Eingreifen gegen den rasanten Poststellenabbau. Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer lehnt die Vorstösse aus den Kantonen Tessin und Wallis ab. Dies aber nur, weil deren Begehren bereits in den verschiedenen Motionen enthalten ist, welche die Kommission ihrem Rat zur Annahme empfiehlt und die vom Nationalrat auch bereits angenommen worden sind. Damit beschleunigt sie den politischen Prozess, denn es eilt in der Tat, da die Post mit den Schliessungen weiterhin Fakten schafft.
</p><h3> Studie zur Nutzung der Post </h3><p>Derweil hat die von der Bundespräsidentin eingesetzte Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung unter einigem Druck bisher zweimal getagt. Geplant war eine Verschiebung der Behandlung der Vorstösse im Ständerat, bis die Ergebnisse aus dieser Arbeitsgruppe vorliegen würden. Nun macht der Ständerat aber vorwärts. Soeben wurden auch die Ergebnisse einer repräsentativen Befragung durch demoSCOPE im Auftrag des Bakom zum Nutzungsverhalten der Bevölkerung und der KMU publiziert: Während der Zahlungsverkehr eine deutlich untergeordnete Rolle spielt, sind die Dienstleistungen der Poststellen im Paket- und Briefversand weiterhin wichtig, hingegen neue Angebote der Post wenig bekannt. Gerade auch für grössere KMU sind die Dienstleistungen der Poststellen zentral. Diese Studie dürfte in der Debatte im Ständerat eine grosse Rolle spielen. Die Arbeitsgruppe von Doris Leuthard tagt hingegen erst wieder im Januar. Dann aber unter klaren Vorgaben des Parlaments, was vom Service public der Post erwartet wird. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5162</guid><pubDate>Thu, 09 Nov 2017 09:12:29 +0100</pubDate><title>Höhere AHV-Renten: nach wie vor dringend!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoehere-ahv-renten-nach-wie-vor-dringend</link><description>Zum Programm der SGB-Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn die Krankenkassenprämien den Lift nehmen, können die AHV-Renten nicht im Keller bleiben. Deshalb forderten die SGB-Delegierten am 3. November eine Erhöhung der AHV-Renten. In der Zweiten Säule sollen die Profite eingedämmt werden. </p><p>Mit der Ablehnung der Altersvorsorge 2020 wurde die Chance verpasst, die AHV-Renten erstmals seit langem wieder zu erhöhen. Das Frauenrentenalter bleibt zwar bei 64 Jahren. Viele Probleme sind aber ungelöst und werden sich ohne Gegenmassnahmen verschärfen. 
</p><h3>Die Probleme&nbsp; </h3><p>So fressen etwa die Krankenkassenprämien und die weiteren Gesundheitskosten einen immer höheren Teil der Altersrente auf. Die Neurenten in der 2. Säule sind unter Druck - wegen der Tiefzinssituation, aber auch weil Banken und Lebensversicherungen in der 2. Säule Gewinne abschöpfen. Wer gegen Ende der Berufslaufbahn keine Stelle mehr hat, verliert meistens auch den Rentenanspruch. Zahlreiche Frauen haben tiefe bis sehr tiefe Renten. Und die AHV ist in den nächsten Jahren auf zusätzliche Einnahmen angewiesen, damit die Defizite nicht grösser werden. In der Neuauflage der Altersvorsorge-Reform müssen diese Probleme gelöst werden. Erst dann ermöglichen die Altersrenten die von der Bundesverfassung verlangte "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise". 
</p><p>Deshalb hat die SGB-Delegiertenversammlung am 3. November im Hinblick auf die Neuauflage der Altersvorsorge-Reform ein Massnahmenpaket verabschiedet, welches das Rentenniveau in den Vordergrund rückt und die Profite in der zweiten Säule eindämmen möchte. 
</p><h3>Krankenkassenprämien fressen Rente </h3><p>Im Alter ist der Budgetposten Gesundheit besonders belastend. Die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten steigen viel stärker als die AHV-Renten. Den Rentnerhaushalten bleibt deshalb immer weniger AHV-Rente, um die übrigen Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Die Krankenkassenprämien haben sich in den letzten 20 Jahren mehr als verdoppelt (+228%). Die AHV-Durchschnittsrente ist im selben Zeitraum zwar ebenfalls gestiegen, hat aber mit einem Wachstum von rund 21% mit den KV-Prämien nicht Schritt gehalten. Deshalb brauchen die AHV-RentnerInnen einen immer grösseren Teil ihrer Rente, um die Krankenkassenprämien zu bezahlen. Dazu kommen noch Franchisen, Selbstbehalte und Gesundheitsausgaben, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt sind. 
</p><p>Höhere AHV-Renten müssen hier für einen Ausgleich sorgen. Das SGB-Sekretariat wird im Verlauf des nächsten Jahres konkrete Vorschläge für die Umsetzung prüfen und entwickeln. 
</p><h3>Rentenniveau der Frauen verbessern </h3><p>Im Fokus bleibt auch die Rentensituation der Frauen. Denn im nächsten Jahrzehnt werden Arbeitnehmerinnen in Rente gehen, die zwar stärker erwerbstätig waren als ihre Vorgängerinnen, aber trotzdem eine schlechte Rentenabdeckung haben werden. Denn sie waren meist in Teilzeitpensen beschäftigt, hatten längere Erwerbsunterbrüche wegen Familienpflichten und mussten zu tiefe Löhne hinnehmen. Eine Verschlechterung des Leistungsniveaus mittels der von Arbeitgeberkreisen und bürgerlichen Parteien geforderten Erhöhung des Rentenalters auf 65 für Frauen kann daher nicht hingenommen werden. Vielmehr muss das Rentenniveau der Frauen verbessert werden. 
</p><h3>Höhere Lohnbeiträge </h3><p>Mit dem Abstimmungs-Nein zur Zusatzfinanzierung sind der AHV Mittel entgangen, die sie für ein finanzielles Gleichgewicht gebraucht hätte. Ohne weitere Finanzierungsschritte zeichnen sich in den nächsten Jahren Defizite ab. Dies gilt es aus Sicht der SGB-Delegierten zu vermeiden. Sie fordern deshalb eine beitragsseitige Stabilisierung der AHV-Finanzen über höhere Lohnbeiträge. 
</p><h3>Keine Profite in der Zweiten Säule </h3><p>Trotz Ablehnung der Altersvorsorge-Reform geraten die Renten der Pensionskassen unter Druck. Sinkende Umwandlungssätze sind heute auf der Tagesordnung der meisten Kassen. Um die daraus folgenden Rentensenkungen abzufedern, müssen viele Versicherte mehr ansparen, indem sie mehr oder länger einzahlen müssen. Gleichzeitig bleibt die 2. Säule für Lebensversicherungen und Banken immer noch ein lukratives Geschäft. Die SGB Delegierten forderten an ihrer Versammlung eine gewerkschaftliche Kampagne gegen die Profite in der 2. Säule. Denn gewinnorientierte Unternehmen dürfen sich nicht auf Kosten einer Sozialversicherung bereichern. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5160</guid><pubDate>Wed, 08 Nov 2017 14:45:34 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es ein Gesetz mit mehr Biss!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-braucht-es-ein-gesetz-mit-mehr-biss</link><description>Die SGB-Delegierten verlangen: Vorwärts mit der Lohngleichheit!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für die SGB-Delegierten ist es klar: Dem Gleichstellungsgesetz sind schärfere Zähne einzusetzen, damit die Lohngleichheit wirksam gefördert werden kann. </p><p>Über 20 Jahren nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes haben sich die Medien scheinbar daran gewöhnt, dass dieses Gesetz nicht befolgt wird. Diese Tatsache ist ihnen schlicht nicht mehr der Rede wert. Anders die SGB-Delegierten: Sie haben an ihrer Versammlung am 3. November 2017 beschlossen, dass dieser fortwährende Skandal endlich ein Ende haben muss. Die aktuelle Revision des Gleichstellungsgesetzes nehmen sie zum Anlass, ein entschieden schärferes Vorgehen gegen die Lohndiskriminierung zu fordern. 
</p><h3>Ein erster kleiner Schritt </h3><p>Die Revision, mit der der Bundesrat die Unternehmen zu Lohnanalysen auffordern will, ist schwach. Sie ist jedoch ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser kleine Schritt ist, wie schon die Einführung des Gleichstellungsgesetzes 1996, ein Verdienst der Gewerkschaften, vor allem der Gewerkschaftsfrauen. Ohne uns, unser Engagement und unsere Überzeugungsarbeit, auch beim Bundesrat, könnten die Unternehmen weiterhin freiwillig den Verfassungsauftrag der Lohngleichheit erfüllen - oder auch ignorieren. Je nach Lust, Laune und Konjunkturlage. Nun sollen sie zumindest hinschauen: Die regelmässige Analyse würde denjenigen, die offen für Gerechtigkeit sind, die Möglichkeit bieten, ihre Lohnsysteme zu korrigieren und die Frauenlöhne den Männerlöhnen anzupassen. Und entgegen der Behauptung von Arbeitgeberorganisationen und bürgerlichen PolitikerInnen sind viele Unternehmen bereit dafür: So akzeptierte gemäss einer Umfrage aus dem Jahr 2015 die Hälfte der Unternehmen entsprechende staatliche Massnahmen, ein Viertel würde sie sogar begrüssen. Auch die SGB-Delegierten wollen diesen ersten kleinen Schritt hin zur Lohngleichheit mittun und unterstützen die Vorlage des Bundesrates. 
</p><h3>Der Bund muss Verantwortung übernehmen... </h3><p>Für die SGB-Delegierten müssen jedoch weitere Schritte folgen: Arbeitgeber, die sich bei der Lohnfestlegung nicht dreinreden lassen wollen, solche, die Frauen weniger zahlen, weil sie ja nur Zuverdienerinnen seien, und solche, die insgeheim davon ausgehen, dass Frauen weniger leisten als Männer, müssen vom Gesetz ebenfalls erfasst werden. Schon beim Entwurf des Gleichstellungsgesetzes war klar, dass dafür auch der Staat Verantwortung übernehmen muss. Eine Behörde, die untersuchen und sanktionieren kann, war geplant - das Parlament hat sie wieder rausgestrichen. Nötig bleibt sie, wie Evaluationen und Untersuchungen regelmässig aufzeigen. 
</p><h3>... und wenn nötig sanktionieren </h3><p>Die SGB-Delegierten fordern deshalb, dass die Verantwortung zur Umsetzung der Lohngleichheit nicht allein bei Unternehmen und betroffenen Frauen bleibt. Vielmehr muss eine Behörde in Stichproben und auf Antrag von Arbeitnehmenden und deren Vertretung kontrollieren können, ob Unternehmen ihre Löhne analysieren und Lohndiskriminierungen beheben. Ist dies nicht der Fall, muss diese Behörde auch Sanktionen verfügen können. Nur so können wir bei der Bekämpfung von Lohndiskriminierungen die nötige Verbindlichkeit erreichen. Des Weitern verlangen die Gewerkschaften, bei der Umsetzung des Gesetzes stärker einbezogen zu sein, als dies im Entwurf vorgesehen ist. 
</p><h3>Bewegung </h3><p>Der SGB wird für diese Verbesserungen kämpfen: in der Gesellschaft und im Parlament. Eine starke und geeinte Bewegung von Gewerkschaften und Frauen muss Politik und Medienlandschaft aufrütteln, damit der Lohnskandal nicht weiter gärt, sondern entschieden ausgerottet wird. Die SGB-Delegierten wollen die Kräfte bündeln und nun alles daran setzen, dass die Verbesserungen in der Gesetzesrevision verankert werden können. Eine Initiative, wie sie die Delegierten im März zur Prüfung empfohlen haben, käme zurzeit zu früh. Der SGB wird jedoch bereit sein, wenn die Gesetzesrevision scheitert und eine Initiative nötig wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5152</guid><pubDate>Fri, 03 Nov 2017 15:27:32 +0100</pubDate><title>Das Nein als Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-nein-als-aufruf-fuer-eine-verbesserung-auch-der-heutigen-renten</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner, 3. 11. 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Abstimmungsniederlage zur Altersvorsorge am 24. September war knapp. Viel knapper als die früheren Abstimmungsergebnisse zur Altersvorsorge in den letzten Jahrzehnten. Leider aber knapp auf die falsche Seite: Ein Nein bleibt ein Nein. Und eine verpasste Chance, die AHV-Renten erstmals seit Jahrzehnten wieder real zu verbessern.
</p><p>Erinnern wir uns: Ende 2010 hatten wir am SGB-Kongress das strategische Ziel formuliert, die AHV-Renten nach langem Stillstand endlich wieder zu verbessern. Und nach den Abwehrerfolgen in der Defensive wieder in die Offensive zu gehen. Für den Durchbruch hatten wir damals einen Zeithorizont von 10 bis 15 Jahren anvisiert. Weil wir ja damit rechnen mussten, nicht im ersten Anlauf durchzukommen.
</p><p>So nah wie am 24. September waren wir einer realen, wenn auch vorläufig bescheidenen Rentenverbesserung noch nie. Vor einem Jahr, im Herbst 2016, erreichten wir mit unserer Volksinitiative AHVplus in der ersten Volksabstimmung über bessere AHV-Renten einen Ja-Anteil von gut 40%. Jetzt waren es über 47%, also gut 7% mehr als vor Jahresfrist.
</p><p>Jene Kreise aus unseren Reihen, die das Nein vertreten haben, haben sich eine schwere Verantwortung aufgeladen. Denn ohne das linke Nein und ohne den K-Tipp hätten die Wirtschaftsverbände und die Rechtsparteien, nicht gewonnen. Das ist bitter. Und das muss schwer zu denken geben.
</p><p>Auch für das Funktionieren unserer Organisationen. Die Gewerkschaften sind pluralistische Organisationen, und wir legen grossen Wert auf einen vielfältigen, demokratischen Prozess der Meinungsbildung. Zu einem demokratischen Prozess gehört aber auch, dass ein nach kontroverser Diskussion zustande gekommener Entscheid, wenn er einmal gefällt ist, auch respektiert wird. Und nicht regionale Unterorganisationen dann in einer nationalen Frage einen Sonderzug fahren. Das ist eine Voraussetzung für unsere Schlagkraft bei der Verteidigung der sozialen Interessen. Und das ist auch die Regelung in unseren Statuten. Das heisst der Verfassung, die wir uns für das gemeinsame Funktionieren in unserer Organisation gegeben haben. Das muss hier aus aktuellem Anlass wieder einmal in Erinnerung gerufen werden. Was wir jetzt erlebt haben, darf sich nicht wiederholen.
</p><p>An dieser Delegiertenversammlung wollen wir aber nicht vor allem Rückschau halten, sondern nach vorne blicken. Wir sind die wichtigste Kraft bei der Verteidigung der Renten in unserem Land. Das bedeutet, dass Sozialabbau auch nach dem 24. September nicht in Frage kommt. Und dass wir einen Rentenabbau mit dem Referendum bekämpfen werden.
</p><p>Das genügt aber nicht. Die Wirtschaftsverbände haben in ihrer Kampagne die Rentnerinnen und Rentner mit dem Schlagwort "Rentner bestrafen" zu einem Nein aufgerufen, weil sie keine Rentenerhöhung bekommen hätten. Zu viele in der älteren Generation sind dieser Neid-Parole gefolgt. Dieses Nein ist aber kein Nein zu höheren Renten. Sondern ein Aufruf für eine Verbesserung auch der heutigen Renten.
</p><p>Es ist eine Tatsache, dass die Krankenkassenprämien und die Gesundheitskosten den Renten davonlaufen. Deshalb müssen wir in einer nächsten Etappe vertiefen, wie wir dafür sorgen können, dass die Renten, angefangen mit den heutigen, in Zukunft mit den Krankenkassenprämien und den Gesundheitskosten Schritt halten. Das ist der Vorschlag des Präsidialausschusses und des Vorstands. Für die Realisierung müssen wir alle Mittel bis hin zu den Volksrechten in Betracht ziehen.
</p><p>Für eine neue Offensive sind wir aber nicht nur bei den Renten gefragt. Auch bei der Lohngleichheit muss es jetzt endlich vorwärtsgehen. Das ist das zweite grosse Thema dieser Delegiertenversammlung.
</p><p>Ein Grosskampf steht uns, zusammen mit den allen demokratischen Kräften in diesem Land, im Abstimmungskampf gegen No Billag bevor. Die beabsichtigte Zerstörung der SRG als wichtigstem öffentlichen Informationskanal unseres vielfältigen Landes hat, wenn man es gründlicher durchdenkt, Staatsstreichcharakter. Eine Demokratie braucht funktionierende unabhängige Medien wie die Luft zum Atmen. Wir können den Schaden gar nicht ermessen, der uns droht, wenn die Medienlandschaft schwergewichtig nur noch aus kommerzialisierten und von SVP-Oligarchen dominierten Medien bestehen würde.
</p><p>Grosse Gefahren drohen auch für unsere Bahnen, eine grosse Errungenschaft, auf die wir auch im internationalen Vergleich stolz sein können. Unser öffentliches Verkehrssystem ist deshalb so leistungsfähig, weil die Schweiz die Liberalisierungspolitik von Ländern wie England oder Deutschland nicht mitgemacht hat. Jetzt droht uns dieser Unsinn mit Fernbussen und einem Konkurrenzsystem im nationalen Verkehr, nur weil dies der Direktor des BAV gerne so hätte. Für solche Neuorientierungen braucht es aber mehr als Amtsentscheide, sondern politische Weichenstellungen. Wir unterstützen den SEV beim Widerstand gegen die verfehlte Liberalisierung des Fernverkehrs durch die Hintertür.
</p><p>Zum Abschluss meiner Eröffnung eine erfreuliche Feststellung. Das Bundesgericht hat in den letzten Monaten zwei gewerkschaftlich sehr positive Entscheide gefällt. Zuerst wurde die neue Neuenburger Mindestlohnregelung gutgeheissen, ein wichtiger Schritt nach vorne für unsere Mindestlohnkampagne. Und vor kurzem erst ist auf eine Beschwerde des VPOD das Zutrittsrecht der Gewerkschaften bestätigt worden. Auch das eine wichtige Errungenschaft für unsere Verbände im gewerkschaftlichen Alltag, in dem zu oft auch Selbstverständlichkeiten zuerst durchgesetzt werden müssen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5140</guid><pubDate>Thu, 26 Oct 2017 09:01:28 +0200</pubDate><title>Freihandel aus Sicht der Gewerkschaften </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/freihandel-aus-sicht-der-gewerkschaften</link><description>Ein Tagungshinweis </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> TiSA, TTIP, CETA: jedem wachen Kopf in den Gewerkschaften sind diese Begriffe bekannt. Genügend? Sicher dann, wenn er (oder sie) an der gewerkschaftlichen Tagung zum Freihandel teilgenommen hat. </p><p>Die Linke und damit auch die Gewerkschaften diskutieren die Freihandelspolitik seit langem kritisch und oft auch kontrovers. Verwunderlich ist das nicht, denn die neue Generation der Freihandelsüberzeugten fordert immer ausgeprägter einen umfassenden privaten Zugang für möglichst viele, auch staatlich erbrachte, Dienstleistungen. Nationalstaatlicher politischer Regelung und dem Service public droht damit die Rolle der zweiten Geige. Private Handels- und neu auch Investitionsschutzgerichte bedeuten eine Gefahr für die staatliche Zuständigkeit - und auch für die fundamentalen Sozialrechte. 
</p><p>Zugegeben: Trump bremst zur Zeit bei einer Ausweitung des Freihandels; die Diskussion hat sich abgekühlt. Kommt dazu, dass der Protektionismus auch in anderen Staaten an Bedeutung gewinnt. Im Moment herrscht also Blockade vor. Die aktuelle Freihandelspolitik ist von Unübersichtlichkeit gekennzeichnet. Das aber kann sich rasch wieder ändern. 
</p><p>Die neue Unübersichtlichkeit in Sachen Freihandelspolitik steht im Zentrum einer Tagung (Deutsch/Französisch), die der SGB am 24. November in Bern organisiert. Dabei wollen wir uns vor allem folgende Fragen stellen: </p><ul><li>Wie positionieren sich die Gewerkschaften und andere progressive Kräfte?</li></ul><ul><li>Was sind unsere Differenzen zu Trump und co?</li></ul><ul><li>Wo sind im Bereich des Service Public und der Sozialklauseln die Grenzen des Verhandelbaren? </li></ul><p>In Workshops und Vorträgen werden u.a. folgende Themen behandelt:</p><ul><li>Freihandelsabkommen und Service Public/Privatisierung</li></ul><ul><li>Freihandelsabkommen, Infrastruktur und Verkehr</li></ul><ul><li>Grenzüberschreitende Projekte für ein soziales Europa</li></ul><ul><li>Entwicklungen im EU-Recht zur Mobilität / Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt?</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5138</guid><pubDate>Tue, 24 Oct 2017 14:58:25 +0200</pubDate><title>9’500 Jugendliche haben noch keine Lehrstelle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/9-500-jugendliche-haben-noch-keine-lehrstelle</link><description>Lehrstellenbarometer verharmlost</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 19. Oktober hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) den Lehrstellenbarometer per Ende August 2017 veröffentlicht. Der SGB interpretiert die Zahlen weniger optimistisch als das SBFI. </p><p>Der neueste Lehrstellenbarometer unterschätzt die Schwierigkeiten, welchen die Jugendlichen auf Lehrstellensuche aktuell ausgesetzt sind. Zwar übersteigt das Angebot an Lehrstellen in absoluten Zahlen die Nachfrage. Die Lage der Jugendlichen ist aber alles andere als rosig. Die Nachfrage nach Lehrstellen hat gegenüber dem Vorjahr um 13 % zugenommen, die angebotenen Lehrstellen jedoch nur um 3 %. Beinahe 9'500 Jugendliche hatten am 31.August 2017 noch keine Lehrstelle und auch keine andere Lösung gefunden.
</p><p> Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt vor allem für mehrheitlich weiblich geprägte Berufsfelder wie Gesundheit und Soziales. Deswegen sind junge Frauen zu viel mehr Bewerbungen gezwungen als ihre männlichen Kollegen. Das ist unbefriedigend - und diskriminierend. 
</p><p>Es gibt aber auch das Umgekehrte: In einigen Branchen werden viele Lehrstellen nicht besetzt. Das gilt insbesondere für Berufe im Bau und in den Dienstleistungen. Die Arbeitgeber geben den Jugendlichen die Schuld - sie würden den Erwartungen nicht entsprechen. Oder sie verweisen auf mangelnde Unterstützung bei der Werbung durch Schulen und Eltern. Verschwiegen wird dabei, dass es sich bei diesen Branchen häufig um jene handelt, in denen die Jugendlichen rasch als billige Arbeitskraft behandelt und folglich die Qualität der Ausbildung und die Sicherheitsvorschriften hintenan gesetzt werden. 
</p><p>Deshalb verlangt der SGB, dass Bund und Kantone die Lehraufsicht verstärken und vermehrt darüber wachen, dass die Schutzmassnahmen für Lehrlinge besser umgesetzt werden. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5135</guid><pubDate>Mon, 23 Oct 2017 13:34:47 +0200</pubDate><title>Bundesrat will lieber Olympia statt Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-lieber-olympia-statt-vaterschaftsurlaub</link><description>Sparen da, Klotzen dort</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die bürgerliche Männermehrheit im Bundesrat hat am 18. Oktober die moderate Initiative für einen Vaterschaftsurlaub in den Wind geschlagen. Und ebenso alle noch moderateren Gegenvorschläge, die Bundesrat Berset ins Spiel gebracht hat. Es koste zuviel, so die Krücke der Argumentation. </p><p>Zu teuer sind den Bundesratsmännern die jährlich 420 Mio. Franken, die ein vierwöchiger Vaterschaftsurlaub kosten würde. Nicht zu teuer ist dem Bundesrat die Milliarde, die eine Olympiakandidatur kosten würde - dieses Geld hat er am selben Tag gesprochen. 
</p><h3>Schweiz Schlusslicht bei Elternurlaub </h3><p>Wenn es um gesetzliche Ansprüche auf geburtsbezogene Elternurlaube geht, hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Während Eltern in der EU pro Kind je mindestens vier Monate Elternzeit beziehen können, haben frischgebackene Eltern hierzulande 14 Wochen Mutterschaftsurlaub und gerade mal einen Tag Vaterschaftsurlaub zugute. Das reicht den Vätern kaum, um die Geburt zu erleben, und den Müttern auch nur knapp, um sich davon zu erholen. Die Neuorganisation und das Sich-Kennenlernen als Familie brauchen definitiv mehr Zeit. 
</p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist dies jedoch Sache von ArbeitgeberInnen und Sozialpartnern. Er selber will sich auf die familienergänzende Kinderbetreuung konzentrieren und sieht dafür einen Zehntel des Olympiabudgets vor - 100 Millionen Franken Finanzhilfe über fünf Jahre... 
</p><h3>Gewerkschaften sind dran </h3><p>Die Gewerkschaften machen ihre Hausaufgaben: In den letzten Jahren war der Ausbau von Vaterschaftsurlaub Spitzenreiter bei den GAV-Verbesserungen, nicht wenige Väter profitieren deshalb von einer, zwei oder noch mehr Wochen Vaterschaftsurlaub. Doch es kann nicht sein, dass Lösungen für Eltern davon abhängen, ob die Arbeitgeber mitspielen oder nicht. Denn viele von ihnen scheuen Kosten und Organisation, die die bezahlte Abwesenheit von Vätern mit sich bringt. Was sie bei den jährlichen Wiederholungskursen der Armee anstandslos schlucken, soll plötzlich bei der Geburt eines Kindes ein Problem sein - als ob das Töten Lernen ein hehrerer Zweck wäre als ein Kind ins Leben zu begleiten. 
</p><p>Deshalb wäre ein gesetzliches Minimum, das über einen Tag hinausgeht, dringend nötig. Gerade der Bundesrat, der im Kontext der Fachkräfteinititiative die Erwerbsintegration der Frauen fördern will, müsste ein Interesse daran haben, die Verantwortung für Kinder auf beide Elternteile zu verteilen. Ein Vaterschaftsurlaub wäre ein kleiner, aber bitter nötiger erster Schritt. 
</p><h3>Familie: nicht nur Privatsache </h3><p>Weitere wichtige Schritte, die der SGB schon lange fordert, sind ein längerer Mutterschaftsurlaub mit 100% Erwerbsersatz und je 12 Wochen Elternzeit für beide Elternteile, die ihnen nicht nur einen guten Start ins Familienleben ermöglichen, sondern auch die anschliessende Organisation des Alltags erleichtern. Das würde den Eltern ermöglichen, festgefahrene Rollenvorstellungen zu überdenken und sich gemeinsam um das Familieneinkommen und die Kinderbetreuung zu kümmern. Familie ist nicht nur Privatsache: Sie ist Sache von Männern und Frauen - und wenn es Bund und Arbeitgebern ernst ist mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels, auch Sache der öffentlichen Hand. Die Schweiz muss aufbrechen in eine Zukunft, in der einmalige Grossereignisse nicht wichtiger sind als die andauernde Familienarbeit. Die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub bietet dazu eine erste Chance. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5121</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:23:00 +0200</pubDate><title>Keine Verwässerung der Stellenmeldepflicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-verwaesserung-der-stellenmeldepflicht</link><description>Umsetzung MEI: Meldepflicht bei 5 Prozent Arbeitslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die im Rahmen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossene Stellenmeldepflicht muss den älteren Arbeitslosen nützen. Deshalb muss sie so ausgestaltet sein, dass den Betroffenen mit der Einführung der Meldepflicht sofort auch tatsächlich Job-Angebote unterbreitet werden.
</p><p>Für den SGB ist es deshalb klar, dass von Beginn weg alle Stellen in Berufen mit einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent oder mehr gemeldet werden müssen. Und nicht in einem ersten Schritt nur in Branchen mit einer Quote von 8 Prozent oder mehr.
</p><p>Der 8-Prozent-Vorschlag der Kantone, der gemäss "NZZ am Sonntag" und anderen Medien auch im Bundesrat auf offene Ohren stösst, würde bloss dazu führen, dass die Firmen die Meldepflicht umgehen. Ausserdem führt er zu Rechtsunsicherheit. Die Meldung der Stelle ist für die Firmen mit einem sehr geringen Aufwand möglich (z.B. auf <a href="https://www.job-room.ch/pages/job/jobSearch.xhtml" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.job-room.ch</a>).
</p><p>Bei der Wartefrist der Firmen, wie lange die Stellen ausschliesslich in den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV ausgeschrieben sind, ist Flexibiltät möglich, vor allem in der Einführungsphase. Die RAV sollten den Firmen rasch mitteilen, wenn sie wahrscheinlich keine oder nur wenige passende Stellensuchende haben. Die Wartezeit sollte dann entfallen. Die ausführliche Position des SGB zur Umsetzung der Stellenmeldepflicht lesen Sie in der angehängten Vernehmlassungsantwort.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5119</guid><pubDate>Tue, 03 Oct 2017 14:00:20 +0200</pubDate><title>Die Medienlandschaft neu denken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-medienlandschaft-neu-denken</link><description>media FORTI: Aufruf für starke Schweizer Medien</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vierte Gewalt ist in Gefahr. Weltweit. Aber auch in der Schweiz wird die Medienlandschaft in rasantem Tempo umgepflügt.</p><p class="Text">Hinfällige Geschäftsmodelle, Zeitungssterben, Medienkonzentration in wenigen Händen, weit verbreiteter Qualitätsverlust, Angriffe auf öffentlich-rechtliche Medien sind nur einige Stichworte zu dieser Revolution. Das ist gefährlich für eine Demokratie.</p><p class="Text">Dies spüren immer mehr Menschen. Deshalb hat die Gruppe media FORTI einen Aufruf gestartet, die Medienschweiz neu zu denken. Sie verlangt eine neue Infrastruktur für modernen Journalismus, auf der private Anbieter untereinander im Wettbewerb stehen und eine starke SRG, die einen Service-public-Auftrag erfüllt. Den Aufruf lesen und unterzeichnen können Sie <a href="https://www.mediaforti.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">hier.</a></p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5113</guid><pubDate>Thu, 28 Sep 2017 14:36:27 +0200</pubDate><title>Falschen Elan der Grundversorger zurückbinden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/falschen-elan-der-grundversorger-zurueckbinden</link><description>Ständerat schätzt Grundversorgung hoch und kritisiert deshalb Grundversorger</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn das Parlament zwei Grossunternehmen wie der Post und den SBB in voller Fahrt ins Lenkrad greift, ist das ein starkes Zeichen! Der Ständerat gab in dieser Session ein solches Zeichen. </p><p>Das Plenum des Ständerats setzte ein Moratorium gegen die Schliessung von Billett-Drittverkaufsstellen durch die SBB durch. Vergeblich versuchte die Bundespräsidentin, den Ständerätinnen und Ständeräten diesen Eingriff auszureden. Je länger sie argumentierte, desto weniger Verkaufsstellen waren von der Schliessung bedroht, zum Schluss ihres Plädoyers waren es noch ganze zehn strittige Stellen und 0.8% der Billette! Allein, es half alles nichts. 
</p><p>Frau Leuthard hat nun den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die SBB weitere Schliessungen dieser Verkaufsstellen bis 2020 unterlassen. Und ist sicher gut beraten, sich ernstlich dafür einzusetzen, denn der Unmut über die grossen Grundversorger war in dieser Session mit Händen zu greifen. 
</p><h3>Post nicht unkontrolliert walten lassen </h3><p>Der Ständerat griff nämlich auch der Post ins Rad, deren Abbaupolitik bei den Poststellen längst nicht nur in ländlichen Gegenden, sondern auch in den Städten für massiven Ärger sorgt. Die Bundespräsidentin wollte der Kritik zuvorkommen, indem sie vor der Session eine Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung zusammenstellte. Diese beliebte schweizerische Methode (man setze eine Arbeitsgruppe ein) hielt den kleinen Rat jedoch nicht davon ab, die Motion der eigenen Kommission zur strategischen Poststellenplanung zu behandeln. Der Bundesrat wird verpflichtet, "von der Post unverzüglich die konzeptionelle Poststellennetz-Planung einzufordern." Und der Ständerat skizzierte auch gleich, was erwartet wird: Transparenz über die Absichten, langfristige Strategie, Evaluation der Kundenbedürfnisse bei Hausservice und Agenturen sowie Überprüfung der Erreichbarkeitskriterien. Innert eines Jahres sollen dazu Vorschläge ausgearbeitet werden. 
</p><p>Die Bundespräsidentin hielt dagegen. Je länger sie hier redete, desto grösser wurde das Defizit der Poststellen. Heute noch 200 Mio. Franken, würden es im Jahr 2022 schon 400 Mio. sein. Es sei romantisch, aber überhaupt nicht zeitgemäss, jedem Dorf seinen Metzger, seinen Laden und seine Post zu wünschen. Half alles nichts, der Ständerat überwies die Motion mit 31 zu 5 Stimmen. 
</p><h3>Ja zum Gebührenmodell im medialen Service public </h3><p>Kleine Verschnaufpause für die SRG im Dauer-Bashing: nach einer gleichermassen emotionalen wie engagierten Debatte von 69 Rednerinnen und Rednern hat der Nationalrat die No-Billag-Initiative mit 122 gegen 42 Stimmen abgelehnt. Auch der Gegenvorschlag der SVP, sekundiert von Economiesuisse, der die Halbierung der Haushaltsgebühr beabsichtigte, wurde im Plenum verworfen. Etwas weniger deutlich, aber noch immer mit klarer Mehrheit von 108 zu 70 Stimmen. Das ist gut als Ausgangspunkt für die Gegenkampagne zur Initiative, aber gefährlich bleibt diese dennoch. Und: der Nationalrat hat das Gebührenmodell, nicht aber die SRG durch alle Böden hindurch verteidigt. Die Voten waren differenziert. 
</p><p>Die SRG provoziert weiterhin mit der Werbeplattform Admeira. Der Ständerat überwies die Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), die verlangt, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienpartnern zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beizutragen hätten. </p>]]></content:encoded><category>Post</category><category>Verkehr</category><category>Service Public</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5111</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 14:34:13 +0200</pubDate><title>Rentenreform: Eine verpasste Chance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenreform-eine-verpasste-chance</link><description>Aber die Ziele der Altersvorsorge 2020 bleiben aktuell</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 ist in einer sozialen Perspektive ein schmerzhafter Rückschlag. Oder genauer: Eine verpasste grosse Chance für soziale Fortschritte.</p><p>Die Vorlage hätte für viele Jahre eine solide Finanzierung der AHV gebracht. Und das Rentensystem wäre sozial modernisiert worden, mit Vorteilen für fast alle.
</p><h3>Das Nein hat es viel leichter</h3><p>Das Abstimmungsresultat bestätigt einmal mehr, dass es, wenn es um die Renten geht, das Nein viel leichter hat als ein Ja zu einer Veränderung. Schaut man genauer hin, so waren es allerdings schwergewichtig sozialpolitische Argumente, die zu einem Nein führten. Die Wirtschaftsverbände beliessen es mit ihrer Kampagne nicht dabei, die Generationen gegeneinander aufzuhetzen. Sie und die mit ihnen verbündeten Rechtsparteien hatten Verbesserungen für die Rentner immer bekämpft. Jetzt warben sie mit dem Slogan "Rentner bestrafen" für das Nein, weil die Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag nicht bekämen. Viele Ältere, die Mühe haben, mit der Rente über die Runden zu kommen, folgten dieser Parole. Das aber spricht nicht für schlechtere, sondern für bessere AHV-Renten für alle. Den Gegnern der Vorsorgereform wird ihre eigene Kampagne noch auf die Füsse fallen.
</p><p>Auch viele Frauen stimmten Nein, weil sie die Heraufsetzung des Rentenalters nicht akzeptieren konnten. Dies umso weniger, als die Frauen in der Schweiz noch immer deutlich weniger verdienen als die Männer. Die auch Jahrzehnte nach Annahme des entsprechenden Verfassungsartikels nicht realisierte Lohngleichheit war und bleibt auch in der Rentenfrage ein wichtiger Faktor bei der Meinungsbildung.
</p><h3>Protest gegen Pensionskassen</h3><p>Für grossen Unmut sorgten in Diskussionen regelmässig auch die sich unabhängig von der gesetzlichen Regelung ständig verschlechternden Pensionskassenrenten. Sie bewogen nicht wenige, aus Protest ein Nein in die Urne zu legen.
</p><p>Wenn es eine unmittelbare Lehre aus dem Abstimmungsresultat gibt, dann jene, dass die Finanzierungsvorlage für einmal besser abgeschnitten hat als die Rentenvorlage. Früher war das anders. Im Ergebnis heisst das nichts anderes, als dass eine Mehrheit für eine Zusatzfinanzierung für die AHV in Reichweite wäre. Ob die politische Weisheit und Weitsicht vorhanden ist, sich in einem ersten Schritt auf eine reine Zusatzfinanzierung zu konzentrieren, ist allerdings zweifelhaft. Realisierbar wäre sie rasch, vorausgesetzt der politische Wille wäre da, wenn sie mittels der im Abstimmungskampf kaum bestrittenen Lohnpromille realisiert würde. Denn dafür wäre keine obligatorische Volksabstimmung nötig.
</p><h3>Die Renten weiter verteidigen</h3><p>Für die Gewerkschaften bleibt klar, dass sie die Renten gegen jeden Abbau verteidigen werden. Der knappe Misserfolg vom Sonntag ändert nichts daran, dass die gewerkschaftlichen Abstimmungserfolge gegen den Rentenabbau in den Jahren 2004 und 2010 viel grösser waren (mehr als zwei Drittel bzw. über 70% Nein). Die Sieger vom Sonntag werden bald an ihre Grenzen stossen.
</p><p>Trotz des Rückschlags vom Sonntag bleibt eine starke AHV ein zentrales Ziel des gewerkschaftlichen Kampfs. Schon die Einführung der AHV vor siebzig Jahren wurde nur möglich, weil die Arbeiterbewegung sich trotz vieler Niederlagen nicht entmutigen liess und weiter kämpfte. Die Volksinitiative AHVplus hatte vor einem Jahr in der Volksabstimmung einen Ja-Anteil von gut 40% erreicht. Bei der Altersvorsorge 2020 waren es jetzt fast 48%.
</p><p>Das Ziel besserer AHV-Renten bleibt für die Zukunft aktuell. Unabhängig von der verpassten Chance vom Sonntag. Dafür sorgen allein schon die wegen der tiefen Zinsen auf den Kapitalmärkten sinkenden Renten der Pensionskassen. Und die steigenden Krankenkassenprämien, die den AHV-Renten davonlaufen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5106</guid><pubDate>Wed, 27 Sep 2017 11:40:56 +0200</pubDate><title>Höhere Beiträge für AbsolventInnen höherer Berufsbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/hoehere-beitraege-fuer-absolventinnen-hoeherer-berufsbildung</link><description>Gewerkschaftliches Beharren zahlt sich aus!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung vorbereitet, wird vom Bund ab nächstem Jahr finanziell markant besser unterstützt. Das hat der Bundesrat am 15. September 2017 beschlossen. Auch auf gewerkschaftlichen Druck hin. </p><p>Wer eine höhere Berufsbildung anpackt, kann ab dem 1.1.2018 neu verlangen, dass ihm 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet werden. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9'500, für höhere Fachprüfungen maximal 10'500 Franken. Diese neuen Subventionen, stets nach der Ausbildung ausbezahlt, korrigieren eine alte Ungleichheit zwischen höherer Berufs- und höherer Allgemeinausbildung. Denn AbsolventInnen der höheren Berufsbildung blättern dafür gut und gern mal 20'000 oder mehr Franken hin. Ein Bachelor-Abschluss auf Hochschulebene kostet demgegenüber im Durchschnitt rund 6'000 Franken. Die Gewerkschaften hatten seit langem gefordert, die AbsolventInnen der höheren Berufsbildung vermehrt zu unterstützen. Es ist also ein Erfolg zu vermelden. 
</p><h3>Wer knapp dran ist, bekommt Unterstützung vorher </h3><p>Gleichzeitig haben die Linke und die Gewerkschaften einen weiteren Fortschritt durchsetzen können. Immer wieder konnten Ausbildungswillige mit magerem Portemonnaie die Kursgebühren nicht aufbringen, weil sie zu lange auf die Auszahlung der Bundesbeiträge warten mussten. Sie können nun einen Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung stellen. Der Bundesrat wollte ursprünglich diesen Vorbezug nur für die Allerärmsten ermöglichen. So etwa bei einer alleinstehenden Person erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen ab 2'107.- Wer kann mit einem solchen Lohn in der Schweiz würdig leben? Niemand! 
</p><h3>Schwelle angehoben </h3><p>Deshalb verlangte der SGB eine Anhebung dieser Schwelle - und ein Modell, das sich auf die Ergänzungsleistungen stützt. Bei unseren Berechnungen kamen wir auf einen Betrag von 3300.- brutto pro Monat. Der Bundesrat korrigierte sich mittlerweile auf 3200.-, eine Annäherung also, die wir als Fortschritt Nr. 2 festhalten können. Und vor allem eine effiziente Hilfe an minderbemittelte Ausbildungswillige, die dank Weiterbildung ihre Arbeits- und Lebensbedingungen verbessern können. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5099</guid><pubDate>Wed, 20 Sep 2017 14:35:35 +0200</pubDate><title>Splitter aus der Herbstsession</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/splitter-aus-der-herbstsession</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Bundesratswahl und die zur Zeit erst angebrochene Billag-Debatte haben die erste Hälfte der Session geprägt. Hier drei Streiflichter auf Vorstösse, die es in den Tagesmedien nicht auf die Top-Liste geschafft haben. </p><p><b>Liquidation von SBB-Drittverkaufsstellen: Moratorium. </b>SBB-Billette kann man auch bei Gemeinden, Poststellen, Migros-Läden usw. kaufen, bei sogenannten Drittverkaufsstellen. Die SBB wollen dieses Angebot im Zeichen digitalen Wachstums Schritt für Schritt liquidieren. Sie sehen die Schliessung von 52 solchen Drittverkaufsstellen bis Anfang 2018 vor. 
</p><p>Dieses Abbautempo stiess auf Widerstand. Die zuständige Kommission der grossen Kammer verlangte in einer Motion ein Moratorium dieses Abbaus (bis 2020). Im Sommer kam sie damit im Plenum durch. Gleiches Resultat nunmehr am 13. September im Ständerat, obwohl Bundesrat und Kommissionsmehrheit Ablehnung der Motion beantragten. Und meinten, die Politik dürfe einem Unternehmen, auch einem solchen des Service public, nie dreinreden, grundsätzlich nicht. Hauptargument der Moratoriums-Befürworter: Es müsse einen Billettzugang auch für Digitalferne geben. Paul Rechsteiner etwa: "Die SBB sollten für die ganze Bevölkerung niederschwellig funktionieren." 
</p><p>Jetzt ist der Bundesrat am Zug - affaire à suivre. 
</p><p><b>Keine Chance für besseren Schutz gegen Dumping im Tessin.</b> Nationalrätin Marina Carobbio (SP TI) verlangte mit einer Motion eine Optimierung der flankierenden Massnahmen in jenen Kantonen, die besonders von Dumping betroffen sind. Insbesondere regte sie erweiterte Voraussetzungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen an. Nationalrat Quadri (SVP TI) verlangte in einem Postulat mit gleicher Stossrichtung erleichterte Bedingungen für die Festlegung differenzierter kantonaler Mindestlöhne, die sich nicht nur an den Minima der Sozialhilfe orientierten. Beide Vorstösse wurden vom Bundesrat abgelehnt - und am 18.9.dann auch vom Ratsplenum: SP und Grüne stimmten geschlossen zu, die Bürgerlichen fast ebenso geschlossen dagegen. 
</p><p><b>Keine spezielle Weiterbildung für Alleinerziehende.</b> Nationalrätin Martina Munz (SP SH) verlangte mit einer Motion eine bessere Arbeitsmarktintegration von Alleinerziehenden, dies durch spezielle Weiter- und Nachholbildung im Rahmen der Fachkräfteinitiative. Begründung: Jede 6. Familie einer Alleinerziehenden sei arm. Und: um Alleinerziehende zu erreichen, brauche es wegen deren umfassenden Belastung ein besonders auf sie abgestimmtes Programm. Bundesrat Schneider-Ammann, für den Weiterbildung primär "in Eigenverantwortung der einzelnen", sekundär "im Interesse der Arbeitgeber" liegt, sah keinen Anlass zu besonderem Handeln: Es geschehe ja schon viel. Die Bürgerlichen folgten gehorsam: Mit 60 Ja gegen 125 Ja wurde die Motion am 18.9. abgelehnt. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5088</guid><pubDate>Fri, 15 Sep 2017 11:52:42 +0200</pubDate><title>Zynisches Spiel mit den EL-Bezügerinnen und EL-Bezügern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zynisches-spiel-mit-den-el-bezuegerinnen-und-el-bezuegern</link><description>Heuchlerische Argrumente von FDP und SVP gegen die Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Höhere AHV-Renten, bessere PK-Leistungen für Menschen mit tiefen Einkommen, mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Die Altersvorsorge 2020 ist ein grosser Fortschritt für Menschen mit tiefen Einkommen. Umso heuchlerischer und zynischer ist es, wenn FDP und SVP vorgaukeln, sie würden sich um Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL) sorgen.</p><p>Denn in der laufenden EL-Reform setzen sich just FDP und SVP für Kürzungen ein. Und just die FDP und die SVP kämpfen zusammen mit den Deutschschweizer Arbeitgebern und Economiesuisse gegen die Altersvorsorge 2020 und damit gegen höhere AHV-Renten, die es Tausenden Menschen erlauben, sich von den EL zu befreien.</p><p>Die Gewerkschaften und die linken Parteien stehen ein für Altersrenten, die ein würdiges Leben im Alter garantieren. Das fordert auch die Bundesverfassung. "Die Altersvorsorge 2020 erhöht die AHV-Renten um 840 Franken pro Jahr und bringt in der 2. Säule grosse Verbesserungen für Teilzeitarbeitende und kleine Einkommen. Die Reform befreit Tausende Menschen von der EL-Abhängigkeit und ist darum ein grosser sozialer Fortschritt", sagt etwa Ständerätin Pascale Bruderer.</p><p>Arbeitgeber, Economiesuisse, FDP und SVP betreiben dagegen ein zynisches Spiel. Zuerst kämpfen sie gegen höhere AHV-Renten und drängen so immer mehr Rentnerinnen und Rentner in die Ergänzungsleistungen (EL). Dann setzen sie sich bei der EL-Reform dafür ein, diese Ergänzungsleitungen zu kürzen. Und jetzt spielen sie sich in der Schlussphase des Abstimmungskampfs als Anwälte der EL-Bezügerinnen und EL-Bezüger auf. Dabei unterschlagen sie bewusst, dass durch die Reform keine einzige Person, die heute EL bezieht, schlechter gestellt wird, da die Reform nur Neurentnerinnen und Neurentner betrifft.</p><p>Gar eine krasse Fakenews ist die Behauptung, eine EL-Bezügerin mit einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken müsse 144 Franken mehr MwSt pro Jahr bezahlen. Eine kurze Rechnung zeigt aber: Diesen Zusatzaufwand hätte sie nur dann, wenn sie für 48'000 Franken einkaufen würde - bei einem Jahreseinkommen von 30'000 Franken... Das zeigt zweierlei: FDP und SVP haben keine Ahnung von der Lebensrealität der Menschen, die wenig Geld haben. Und sie schrecken nicht davor zurück, Zahlen zu manipulieren, um die Leute hinters Licht zu führen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/d/f/csm_Simon_Bleasdale_flickr_CC-BY-NC-ND2_alte_Frau_mensch_spaziergang_ahv_rente_natur_old_see_6dc98a3339.jpg" length="207258" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-5081</guid><pubDate>Tue, 12 Sep 2017 11:47:11 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner über das Kleine und das Grosse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-ueber-das-kleine-und-das-grosse</link><description>Die Widersprüche der Rentenreform-GegnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Kampf gegen die Rentenreform produzieren die Gegner groteske Widersprüche. Eine kleine Rechnung.</p><p>Auf der einen Seite machen sie die 70.- Rentenzuschlag bei der AHV lächerlich ("Zückerchen"). Auf der anderen Seite finden sie diesen Rentenzuschlag dermassen schwerwiegend und schlimm, dass sie deswegen gerade die ganze Reform bachab schicken wollen. Dies, obwohl auch sie nicht bestreiten, dass die Reform eine für das Rentensystem wichtige Zusatzfinanzierung bringt.
</p><p>Der offensichtliche Widerspruch erklärt sich rasch, wenn man genauer hinschaut: Was für die einen klein ist, ist für die anderen gross. Verdient jemand 500'000 Franken pro Jahr, dann ist die Rentenerhöhung für ihn lächerlich klein. Aber: Wer 500'000 pro Jahr verdient, zahlt in Zukunft 750 Franken pro Jahr mehr an die AHV.
</p><p>Genau umgekehrt sieht es für alle mit tiefen und mittleren Einkommen aus. Wer 4000 Franken pro Monat verdient, zahlt nur 6 zusätzlich pro Monat, also 72 Franken pro Jahr. Die Rentenerhöhung beträgt aber 840 Franken pro Jahr (12 x 70.-), egal wie hoch das Einkommen ist. Und bei den Ehepaaren sieht es noch besser aus: Bei den meisten steigt die Ehepaarrente um 2700 Franken pro Jahr.
</p><p>Die AHV ist die leistungsfähigste unserer Sozialversicherungen. Und die sozial gerechteste. Das ist es, was die Gegner stört. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5070</guid><pubDate>Thu, 07 Sep 2017 17:13:27 +0200</pubDate><title>Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-gewerkschaften-haben-zutritt-zum-betrieb</link><description>Wichtiges Urteil aus Lausanne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In einem neuen Leitentscheid (2C_499/2015) vom 6. September 2017 hält das Bundesgericht fest, dass die Koalitionsfreiheit den Gewerkschaften Zutritts- und Informationsrechte gibt. Das Urteil, vom VPOD erstritten, ist zur Publikation vorgesehen. </p><p>Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil eine Verfügung des Tessiner Staatsrates aufgehoben, welche den Gewerkschaften den Zugang zu kantonalen Verwaltungsgebäuden untersagte. Gegen diese Verfügung hatte der VPOD rekurriert. Vor dem Tessiner Gericht noch erfolglos, hat er nun vor Bundesgericht Recht bekommen.
</p><p> Zwar gilt das Urteil aus Lausanne streng genommen nur für den öffentlichen Bereich. Für den SGB jedoch ist per Analogie klar, dass es sich auch auf den privaten Bereich ausweiten muss. Das höchstrichterliche Urteil bestätigt die Rechtsmeinung vom SGB: Gewerkschaften müssen ihre Mitglieder informieren können. Sie müssen in die Betriebe gehen können. Sonst können sie ihre Rolle nicht richtig wahrnehmen (siehe Dossier im Anhang). 
</p><p>Für die Schweiz lassen sich die Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaften aus einer ganzen Reihe von Bestimmungen ableiten. Es sind dies Art. 28 der Bundesverfassung sowie die ILO-Konventionen Nr. 87, 98 und 135. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglicht im Rahmen von Art. 11 (Recht auf Vereinigungsfreiheit) den Arbeitnehmenden Tätigkeiten, welche für ihre Gewerkschaftsaktivitäten notwendig sind. Dazu gehört vorrangig die Information und Organisation in den Betrieben. 
</p><h3>Breite Auslegung nötig </h3><p>Klar ist: Die gewerkschaftlichen Zutritts- und Informationsrechte sind breit auszulegen. Es kann sich dabei um das Verteilen von Flyern auf Firmenparkplätzen, um das Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, um das Anbringen von Informationen an Pinwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln. Auch das Aufsuchen der Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsplatz gehört dazu, ebenso die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln, insbesondere der Gebrauch von Intranet oder Mailverteiler. 
</p><p>Das Bundesgericht hält nun fest, dass ein Zutrittsverbot für Gewerkschaften gegen übergeordnetes Recht verstösst. Wenn gewisse Modalitäten des Zutritts eingehalten werden (denkbar sind eine vorgängige Anmeldung oder zeitliche oder anzahlmässige Verständigungen) ist ein Zutritt bzw. die Kontaktaufnahme zu erlauben.&nbsp; </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5065</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 16:15:09 +0200</pubDate><title>Breiter Aufruf zur Verteidigung der Renten lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/breiter-aufruf-zur-verteidigung-der-renten-lanciert</link><description>Verein zur Verteidigung der AHV kämpft für vernünftigen Kompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p> Ein vernünftiger Kompromiss: Eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz, mehr als 130 Persönlichkeiten aus allen Schichten, Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Pensionierte, Frauen und Männer, Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, ist äusserst beunruhigt über den möglichen Ausgang der Abstimmung vom 24. September. Deshalb haben sie am Mittwochmorgen, 6. September einen <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aufruf zur Verteidigung der Renten</a> lanciert. Damit fordern sie die Stimmbürgerinnen und -bürger auf, den vernünftigen Rentenkompromiss Altersvorsorge 2020 am 24. September mit einem doppelten Ja zu unterstützen. Ihre Argumente:</p><ul><li>Der Schweiz ist seit der Einführung der AHV vor 70 Jahren gelungen, der Altersarmut ein Ende zu setzen, ein gutes System der Altersvorsorge nicht zu entwickeln, und es auch immer wieder den Bedürfnissen der gesellschaftlichen und demografischen EntwicklungDie Altersvorsorge 2020 entspricht diesem ursprünglichen Geist. Wenn sie abgelehnt wird, drohen der AHV eine gefährliche Schuldenlast und Leistungsabbau.</li><li>Die Pensionskassen und die AHV ergänzen sich. Doch in Zeiten niedriger Zinsen gerät dieses Prinzip in Schwierigkeiten und die Rente droht insgesamt zu sinken. Hier soll durch die Reform der Altersvorsorge ein Ausgleich geschaffen werden. Gleichzeitig garantiert die Reform der AHV als grösstem Sozialwerk der Schweiz die nötigen finanziellen Mittel, insbesondere durch eine im Alltag kaum spürbare Mehrwertsteuererhöhung.</li><li>Die AHV ist 1947 aus einem Kompromiss entstanden, wie sie die Demokratie immer wieder braucht. Sie sind oft schmerzhaft aber unabdingbar. Nur so kann sich die Gesellschaft weiter entwickeln. Die Altersvorsorge 2020 gleicht das Frauenrentenalter jenem der Männer an. Umgekehrt sorgt sie dafür, dass Teilzeitarbeitende und Schlechtverdienende - zu denen oft Frauen gehören - künftig besser versichert sind. Unter dem Strich werden auch die Frauen profitieren.</li><li>Unsere Altersvorsorge muss verteidigt werden. Das schafft die Altersvorsorge 2020 als vernünftiger Kompromiss. Die Rentenreform passt zu unserem Land, zu unserer Tradition, gemeinsam Lösungen zu finden, die die Interessen aller berücksichtigen. Und sie passt zum Solidaritätsgedanken, aus dem die Schweiz entstanden ist.</li></ul><p>Zu den <a href="https://www.vernuenftiger-kompromiss.ch/liste-erstunterzeichner" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des Aufrufs</a> gehören unter anderem alt Bundesrätin Ruth Dreifuss, Christophe Reymond, Generaldirektor Westschweizer Arbeitgeberverband Centre Patronal, alt Ständerat Dick Marty, Musiker Büne Huber, Kolumnist Thomas Cueni, Christian Wanner, alt Regierungsrat SO, Stephanie Mörikofer, alt Regierungsrätin AG, alt Ständerätin Christine Egerszegi-Obrist, Anton Schaller, Zürcher Senioren- und Rentnerverband, Schauspieler Stefan Gubser und Markus Ritter, Präsident des Schweizerischen Bauernverbands. Ebenso wie Busfahrer Gilbert D'Alessandro, Rangierleiter Hanspeter Eggenberger, Sekretärin Irma Tombesi, Restaurationsfachfrau Angela Thiele und Taxifahrer Andreas Suter.
</p><p>Sie alle rufen das Volk dazu auf, den Aufruf zu unterzeichnen und vor allem am 24. September für eine vernünftige Reform der Altersvorsorge zu stimmen. Denn es ist Zeit für diesen vernünftigen Kompromiss. Für sichere und stabile Renten, 2x Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5061</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:20:19 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmende sind kein Freiwild  </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmende-sind-kein-freiwild</link><description>WAK-S öffnet Tür für mehr Burnout und Gratisarbeit! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine breite Koalition lehnt die Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter ab. Dennoch hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) am 31.8. die Verwaltung beauftragt, diese Vorstösse in Rechtstexte umzusetzen. Die Vorstösse wollen den elementarsten Arbeitnehmerschutz radikal abbauen. </p><p>Die Vorstösse Graber und Keller-Sutter wollen für einen bedeutenden Teil der Beschäftigten die Arbeitszeiterfassung und die Vorschriften zur Begrenzung der Arbeitszeit eliminieren. Alle Dachverbände der Arbeitnehmenden sowie die grössten Gewerkschaften des Landes haben sich dagegen ausgesprochen. Über eine halbe Million Mitglieder stehen hinter diesem Bündnis. Auch die ArbeitsmedizinerInnen positionieren sich klar dagegen. 
</p><p>Das sind die <b>Gründe</b> für die Opposition: </p><ul><li>Die Vorstösse führen neue rechtliche Begriffe ("leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer", "Fachspezialisten") ein, welche im Arbeitsrecht nicht definiert sind. In Unternehmen gibt es viele Leitungsfunktionen auch in tieferen Hierarchieebenen, viele Arbeitnehmende sind sehr gut ausgebildet und Fachspezialisten. Auch Leute mit tieferen Löhnen müssten arbeiten wie ihre deutlich besser bezahlten Chefs, welche die Arbeitszeit nicht erfassen. Sie würden finanziell massiv schlechter gestellt, da mit dem Wegfall der Arbeitszeiterfassung auch die Bezahlung von Überstunden und Überzeiten verunmöglicht wird. Weil die Begriffe "leitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" und "Fachspezialist" so schwammig sind, sind mehr als ein Drittel der Beschäftigten gefährdet. · </li></ul><ul><li>Für Tausende von Arbeitnehmenden würden wichtige materielle Bestimmungen aus dem Arbeitsgesetz, etwa jene zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, zu Nachtruhe, Ruhezeit, Sonntagsarbeit, Pause und zu den Lohnzuschlägen, nicht mehr gelten. Sie würden diesen Schutz verlieren. </li></ul><ul><li>Stress ist heute nachweislich eines der grössten Probleme für die Arbeitnehmenden. Wer es sich leisten kann, arbeitet Teilzeit und versucht so, Stress zu verringern. Gerade für die Teilzeitmitarbeitenden, deren Zahl stetig steigt, ist die Arbeitszeiterfassung nötig. Sonst müssen sie immer mehr Gratisarbeit für die Unternehmen leisten. </li></ul><ul><li>Die physische Stempeluhr ist vielerorts Vergangenheit. Dank der Digitalisierung ist die Erfassung der Arbeitszeit heute jederzeit und überall sehr einfach möglich. </li></ul><ul><li>Mit der immer stärkeren digitalen Vernetzung vermischen sich die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit. Die parlamentarischen Initiativen schmälern die für die Regeneration und das Sozialleben zentrale Zeit im Privaten. Dies führt zu Unzufriedenheit, Stress, mehr krankheitsbedingten Ausfällen und damit letztlich zu gesellschaftlichen Problemen. Die Vorstösse greifen auch das für die Schweiz wesentliche Milizsystem an (Politik, Feuerwehr, Militär, Sport, Musik etc.). Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, welche angesichts des Fachkräftemangels verbessert werden sollte, wird erst recht gefährdet. </li></ul><p>Der Verwaltung kommt nun nach dem Entscheid der Kommission die unmögliche Rolle zu, die Vorstösse konkret umzusetzen, ohne die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gefährden, die Vereinbarkeit zu gefährden sowie Gratisarbeit zur Norm zu machen. 
</p><h3>Plattform wider die Interessen der eigenen Mitglieder </h3><p>Dass nun die sog. "Plattform" von Angestellte Schweiz, Kaufmännischem Verband und Schweizer Kader Organisation in den Chor derer einstimmt, die den Schutz des Arbeitsgesetzes abbauen wollen, widerspricht den ureigensten Interessen der Arbeitnehmenden. Die Plattform fordert die Einführung einer 60-Stunden-Woche und des 15-Stunden-Arbeitstages. Der SGB lehnt diese Forderungen klar ab. Beide Forderungen der Plattform sind gesundheitsschädigend und widersprechen jeglichem Interesse nach mehr Vereinbarkeit. Sie stehen im Widerspruch zu den Erkenntnissen aller einschlägigen Studien, die zeigen, dass in der Schweiz Vollzeitangestellte bereits sehr lange arbeiten und dass der Stress am Arbeitsplatz zunimmt. Sogar die Umfrage des KV selbst weist nach, dass keine längeren Arbeitszeiten, wohl aber die Arbeitszeiterfassung gewünscht werden. Gerade leitende Angestellte und höher qualifizierte Fachpersonen, die im Visier der Deregulierung der Plattform stehen, beklagen steigenden Stress und real sinkende Arbeitszeitautonomie. Die Einführung einer 60-Stunden-Woche sowie die Möglichkeit, den Arbeitstag auf 15 Stunden auszudehnen und nur noch 9 Stunden für Schlaf und Familie vorzusehen, bedeuten ein offenes Tor für Burnout und Stresserkrankungen. Dies umso mehr, wenn gleichzeitig auch noch die Arbeitszeiterfassung abgeschafft werden würde. Gleichzeitig würden so Überstunden eliminiert. Das Resultat davon: mehr Gratisarbeit. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5060</guid><pubDate>Wed, 06 Sep 2017 09:06:01 +0200</pubDate><title>Post bleibt auf der Tagesordnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/post-bleibt-auf-der-tagesordnung</link><description>Räte verschieben Diskussion über Poststellenschliessungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eigentlich wollte der Ständerat in der Herbstsession über den Poststellenabbau diskutieren. Doch zwischenzeitlich hat Bundesrätin Leuthard eine Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Die zuständige Kommission der kleinen Kammer will jetzt deren Bericht abwarten. </p><p>Geplant war im Ständerat die Behandlung einer ganzen Reihe von Vorstössen zur Post. Zwei Standesinitiativen (Tessins und Wallis) wollen die rechtlichen Möglichkeiten von PostCom und Bevölkerung stärken, um sich gegen Postschliessungen zu wehren. Sie verlangen weiter eine Überarbeitung der Kriterien zur Erreichbarkeit von Postdienstleistungen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Angestellten in Postagenturen. Diese beiden Standesinitiativen und fünf weitere Motionen werden nun verschoben. 
</p><h3>Bericht noch diesen Herbst </h3><p>Grund: Bundesrätin Leuthard hat eine vom BAKOM geleitete Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung einberufen. Damit reagiert die Bundesrätin auf den steigenden Unmut über den rasanten Abbau von Poststellen. Wenn es nach der Post geht, werden mittelfristig nur noch etwa 800 eigenbetriebene Poststellen mit dem kompletten Dienstleistungsangebot übrigbleiben. Der Bericht der Arbeitsgruppe soll noch in diesem Herbst vorliegen. Zudem werden dann auch die Ergebnisse einer Nutzerstudie publiziert. Erst danach will die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihre Entscheide zu den Vorstössen fällen. 
</p><h3>Digital, aber auch vor Ort präsent </h3><p>Behandelt wird im Plenum aber wie geplant die Kommissionsmotion zur strategischen Poststellennetz-Planung. Der Bundesrat lehnt sie mit Verweis auf die Arbeitsgruppe und die Studie ab. Das soll den Ständerat aber keinesfalls davon abhalten, die Motion trotzdem zu überweisen. Denn Verwaltung und Bundesrat haben bisher nur abwehrend auf die Kritik am Abbau reagiert. Dabei ist die Sorge von Gemeinden und der Bevölkerung um die postalische Grundversorgung mehr als berechtigt. Mit Nostalgie hat das nichts zu tun. Man darf von einem bundesnahen Unternehmen mit Grundversorgungsauftrag verlangen, dass es die digitale Transformation schafft und gleichzeitig alle Möglichkeiten ausschöpft, um vor Ort präsent zu bleiben. Diesen Willen muss die Post erst noch unter Beweis stellen. 
</p><p>Dass der Nationalrat in der Sommersession beschlossen hat, der SBB bis 2020 die weitere Finanzierung der Drittverkaufsstellen zuzumuten, ist ein Indiz dafür, dass vielleicht nicht der Bundesrat, aber sehr wohl die ParlamentarierInnen den grossen Ärger über die bundesnahen Unternehmen zu hören bekommen. Die Motion zu diesem Moratorium kommt nun in den Ständerat, behandelt wird sie am 13. September. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5059</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 17:33:37 +0200</pubDate><title>Strom: Ständerätliche Kommission erschreckend kurzsichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/strom-staenderaetliche-kommission-erschreckend-kurzsichtig</link><description>Umstrittener Um- und Ausbau der Stromnetze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) will die Strombranche retten, tut aber alles, um ihr das Wasser abzugraben. Sie hält an ihrem ursprünglichen Entscheid fest, Art. 6 Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes kippen zu wollen. Damit wären die Verteilnetzbetreiber künftig nicht mehr gezwungen, die Endkunden von billig am Markt eingekauftem Strom profitieren zu lassen. </p><p>So sieht es das Gesetz vor: Preisvorteile müssen anteilig an die festen Endverbraucher weitergegeben werden. Die ElCom, die unabhängige staatliche Regulierungsbehörde, wendet auf dieser Grundlage eine Mischrechnung an, um die Grundversorgungspreise der Verteilnetzbetreiber zu kontrollieren. Beschafft der Verteilnetzbetreiber Strom am Markt und produziert er auch selbst, dann darf er dem Endkunden nicht die vollen Gestehungskosten anrechnen. Das Bundesgericht hat erst vor einem Jahr entschieden, dass diese Durchschnittspreismethode zulässig ist. 
</p><h3>Starrköpfige UREK-S </h3><p>Der Ständerat folgte in der Sommersession seiner Kommission und wollte diese Bestimmung kippen. Aus der UREK-N kam dagegen ein Alternativvorschlag zur exklusiven Belieferung der Endkunden mit Wasserkraft, was aber im Nationalrat auch keine Mehrheit fand. Seither arbeitet die UREK-N an Ideen zur Stützung der Wasserkraft, wohingegen die UREK-S nun also dran festhalten will, dass die Endkunden den vollen Preis der einheimischen Eigenproduktion zu tragen haben. Die Kommission versteht das als Signal zur Stärkung der Wasserkraft. Honi soit qui mal y pense! Gestützt werden mit dem schon starrköpfig anmutenden Entscheid der UREK-S primär die einheimischen AKW. Die mit Gestehungskosten von bis zu 7 Rp./kWh schon lange aus dem Markt gefallen sind. 
</p><h3>Kein Steilpass für die Vollliberalisierung </h3><p>Der Ständerat dürfte seiner Kommission erneut folgen, der Nationalrat muss es dann in der 3. Sessionswoche zum zweiten Mal verhindern. Denn - kommt dies so durch, ist das eine Steilvorlage für die Vollliberalisierung. Die Endverbraucher als Zwangskonsumenten der Atomkraft, obwohl eine Mehrheit die Energiestrategie 2050 bejaht hat? Das wird sich rächen. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5057</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 15:04:01 +0200</pubDate><title>Kein Diktat der leeren Kassen bei der AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-diktat-der-leeren-kassen-bei-der-ahv</link><description>Das dreckige Spiel von FDP und SVP: Erst aushungern, dann aushöhlen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mein früherer Nachbar Giovanni musste Ende der 1990er-Jahre wegen Rückenschmerzen seinen Job als Pneumonteur aufgeben. Die IV gewährte ihm eine halbe Rente. Weil er Zeitungen austrug, kam er einigermassen über die Runden.
</p><p>Dramatische IV-Rentenkürzung
</p><p>2012 wurde Giovanni von der IV-Stelle aufgeboten: Unter dem Titel "eingliederungsorientierte Rentenrevision" überprüfte die IV seinen Rentenanspruch nochmals. Nun befand sie, dass seine Schmerzen überwindbar seien. Obwohl sich an seinem Gesundheitszustand nichts geändert und er keinerlei Aussicht auf eine Erhöhung des Arbeitspensums hatte, kürzte die IV Giovannis laufende Rente um die Hälfte. Seither kämpft Giovanni ums finanzielle Überleben. Er musste Ergänzungsleistungen beantragen.
</p><p>Solch dramatische Rentenkürzungen sind die Folge der Sparmassnahmen bei der IV. Erinnern wir uns: Die IV rutschte Mitte der 90er-Jahre in die Schulden. FDP und SVP lehnten im Parlament die nötige Erhöhung der Lohnbeiträge für die IV oder eine solide Zusatzfinanzierung stets ab. Und dies bewusst. Ihr Ziel ist ein Diktat der leeren Kassen: Es braucht ein Defizit, das als anstössig gilt, um den Sozialstaat auszuhöhlen. So wie es bereits Margret Thatcher predigte. Bei der IV ist diese Taktik des Sozialabbaus leider aufgegangen.
</p><p>FDP und SVP wollen die AHV in die Schuldenwirtschaft treiben
</p><p>Nun versuchen sie das gleiche dreckige Spiel bei der AHV. FDP und SVP lehnen eine Ausfinanzierung der AHV ab. Mit vollem Einsatz bekämpfen sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020. Denn gemäss ihrer Ideologie muss die AHV darben. Damit sie in die Schuldenwirtschaft getrieben wird und dann zurückgestutzt werden kann. Welche Sparmassnahmen bei hohen Defiziten zum Zuge kommen werden, ist bereits bekannt: Rentenalter 67 für alle und Streichung der automatischen Rentenanpassung an Teuerung und Löhne.
</p><p>Seit ihrer Einführung bekämpfen die gleichen Kreise wie heute auch eine Stärkung der AHV. Weil ihnen die Solidarität zwischen Arm und Reich in der AHV zu stark ist. Die Leute sollen für sich alleine vorsorgen. Und dazu das Geld zu den Banken und Versicherungen tragen. So steigen die Profite der Finanzwirtschaft.
</p><p>2xJa gegen das Dikat der leeren Kassen
</p><p>Mit einem doppelten JA am 24. September können wir ein solches Diktat der leeren Kassen bei der AHV verhindern. Dank der Altersvorsorge 2020 bleibt die AHV finanziell im Gleichgewicht. Und das zu moderaten Kosten für die Bevölkerung. Erst 2021 wird dazu die Mehrwertsteuer um 0,3 Punkte auf 8,3% erhöht. Diese Zusatzfinanzierung sichert die AHV-Renten und deren Anpassung an Löhne und Teuerung. Ohne leere AHV-Kasse wird auch die Rechtfertigung von FDP und SVP für Rentenalter 67 hinfällig. Trotz Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Diese Rentensicherheit sind wir den Rentnerinnen und Rentnern von heute und morgen schuldig.
</p><p>Bei der IV ist das Aushungern eines Sozialwerkes gelungen. Giovanni zahlt das mit der Halbierung seiner IV-Rente und dem Verlust seiner finanziellen Selbständigkeit. Bei der AHV haben wir es in der Hand, das üble Spiel von FDP und SVP zu durchkreuzen - mit einem doppelten JA am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5056</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 14:16:21 +0200</pubDate><title>Hohe Erwartungen ans neue Mediengesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/hohe-erwartungen-ans-neue-mediengesetz</link><description>Medienpolitischer Schwerpunkt in der Herbstsession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Medienpolitik wird einen Schwerpunkt dieser primär von den Bundesratswahlen geprägten Herbstsession bilden. Der Nationalrat wird über "No Billag" und über Motionen befinden. Diese Entscheide werden das neue Mediengesetz prägen. </p><p>Der Nationalrat behandelt in dieser Session zahlreiche Vorstösse zur SRG und die "No-Billag"-Volksinitiative. Eine deutliche Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) beantragt Ablehnung der Initiative. Verworfen wurde auch, allerdings weniger eindeutig, ein direkter oder indirekter Gegenvorschlag. Damit dürfte im Plenum ein Gegenentwurf kaum eine Chance haben. Da der Nationalrat Zweitrat ist, könnte die Abstimmung schon im Frühjahr 2018 stattfinden. Es wäre ein Segen, wenn dieser ideologische Klotz von den Schienen wäre. Damit wäre der Weg dann wirklich frei für die Diskussion zum neuen Mediengesetz, das aktuell im BAKOM vorbereitet wird. 
</p><h3>Konzessionen beschränken? </h3><p>Eine Motion der KVF-N bezweckt eine Aufhebung der restriktiven Regelung, nach der ein Veranstalter maximal Konzessionen für zwei TV-Sender und zwei Radios erwerben kann. Der Bundesrat signalisiert zwar grundsätzlich Offenheit gegenüber der Abschaffung der starren Regel, lehnt die Motion aber dennoch ab. Eine Vergrösserung des Versorgungsgebiets würde nicht zu mehr Stabilität für die Veranstalter führen. Schon heute würden regionale TV-Programme via Kabel über ihr definiertes Versorgungsgebiet hinaus verbreitet, mittels Internet seien sie gänzlich grenzenlos, und trotzdem könne hochstehende Information nicht über den Markt refinanziert werden. Durch die Aufhebung von definierten Versorgungsräumen würde sich das Problem verschärfen, dass via Gebühren das gleiche Versorgungsgebiet doppelt finanziert wird. Der Bundesrat lehnt deshalb die Motion ab, will aber die Frage im Rahmen des neuen Mediengesetzes angehen. Der SGB unterstützt die Ablehnung der Motion. Die Aufhebung der Restriktion rettet die Medienvielfalt nicht. Zweifelsohne käme sie den AZ-Medien entgegen, aber das ist nicht wirklich zielführend. 
</p><h3>An der SRG suckeln? </h3><p>Eine weitere Motion der überaus rührigen KVF-N verlangt von der SRG, regionale Veranstalter von ihrem Programm profitieren zu lassen. Die, so der Gedanke dahinter, haben niemals die finanzielle Kapazität der SRG, um selbst hochstehende Sendungen zu produzieren. Sie sollten aber "niederschwellig", demnach nicht einfach gratis, die Produkte der SRG weiterverwenden dürfen. Dieses "shared content"-Modell sei besonders attraktiv bei Informationssendungen. Die nach Vorstellung der KVF-N aber nicht einfach bloss integral auf dem regionalen Sender nochmals ausgestrahlt würden, sondern auch nur in Teilen für eine Zweitausstrahlung genutzt werden sollen. Eine Minderheit der KVF-N lehnt die Motion ab, da sie für eine Vielfalt der Berichterstattung keinerlei Mehrwert bringt, dafür aber viel urheberrechtliche Fragen aufwirft. Der Bundesrat hingegen will das "shared content"-Modell im neuen Mediengesetz berücksichtigen. Vermutlich soll damit Druck von der SRG weggenommen werden. Der SGB teilt hingegen die Einschätzung der ablehnenden Minderheit der KVF-N. Um dem Missbrauch nicht Tür und Tor zu öffnen, muss ein "shared content"-Modell sehr detailliert geregelt sein. Da wird viel an Erwartung in das neue Mediengesetz gesteckt. 
</p><h3>Swiss Pop beerdigen? </h3><p>Dann will die KVF-N der SRG auch Zügel anlegen. Per Postulat will sie die Anzahl der Fernseh- und Radiosender einschränken. Der Kommissionsmehrheit sind insbesondere die beliebten (werbefreien) Spartensender Radio Swiss Jazz, Swiss Pop und Swiss Classic ein Dorn im Auge. Der Bundesrat ist bereit, auch dieses Postulat mit Blick auf das neue Mediengesetz entgegenzunehmen. Der SGB findet das falsch. Auch der Bundesrat scheint sich primär vom unmittelbaren Ziel leiten zu lassen, jetzt Druck wegzunehmen. Damit wird die Latte für das neue Mediengesetz sehr hoch gelegt. Dieses sollte aber nicht die Anliegen diverser Anspruchsgruppen bedienen, sondern einen hochwertigen Service public im digitalen Zeitalter sichern. 
</p><h3>Kooperation umstritten </h3><p>Auch im Ständerat werden Vorstösse zur SRG behandelt, so etwa die von der KVF-S einstimmig beschlossene Motion zur Gewährleistung der Medienvielfalt. Diese will im neuen Mediengesetz die Grundlage für Kooperationen der SRG mit anderen Anbietern schaffen. Kooperationen, die die Meinungs- und Angebotsvielfalt stärken. Da kann man nicht dagegen sein. Der Bundesrat aber schon, er lehnt die Motion ab. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5055</guid><pubDate>Tue, 05 Sep 2017 11:52:51 +0200</pubDate><title>Appell &quot;2xJA – Frauen für die AHV&quot; lanciert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/appell-2xja-frauen-fuer-die-ahv-lanciert</link><description>SGB-Zentralsekretärinnen Regula Bühlmann und Doris Bianchi rufen zum Unterzeichnen auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine breite Gruppe von Frauen verschiedenster Herkunft hat am heutigen 5. September den Appell Frauen für die AHV auf der Website <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a> lanciert.</p><p>In den nächsten Tagen wird sich das Schicksal unserer Renten entscheiden. Fast alle grossen Frauenorganisationen empfehlen für die Abstimmung vom 24. September 2xJa zur Rentenreform Altersvorsorge 2020. Dies trotz der Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><p>Sie machen sich für diesen Kompromiss stark, weil die Reform endlich die Frauenrenten verbessert, weil sie mit der AHV die erst Säule unserer Altersvorsorge stärkt, die für die Frauen besonders wichtig ist, und weil sie die Finanzierung unserer Renten sichert.
</p><p>Nun halten bereits weit über hundert Frauen, die ihn schon unterschrieben haben, im Appell "2xJA – Frauen für die AHV" fest: </p><ul><li><b>Die Frauenrenten müssen endlich verbessert werden,</b> inbesondere dienjenigen von Frauen, die Teilzeit arbeiten.</li><li><b>Eine starke AHV ist für die Frauen unabdingbar:</b> Nur in der AHV wirkt auch die unbezahlt geleistete Familienarbeit rentenbildend.</li><li><b>Deshalb sagen die Frauen 2xJA zur Altersvorsorge 2020.</b></li></ul><p>Zu den Urheberinnnen und Erstunterzeichnerinnen gehören Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, zuständig für Gleichstellungs-  und Familienpolitik und Doris Bianchi, stv. SGB-Sekretariatsleiterin,  zuständig für Alterspolitik und Sozialversicherungen.
</p><p>Sie fordern alle Frauen auf, mitzuhelfen, den Appell zu verbreiten: Unterschreiben Sie ihn und streuen Sie ihn breit in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, Snapchat etc.), per E-Mail, SMS und auf anderen Kanälen: <a href="https://www.zweimal-ja.ch/de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.zweimal-ja.ch</a>!</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5036</guid><pubDate>Mon, 28 Aug 2017 10:23:30 +0200</pubDate><title>AV 2020: Falsches wird auch bei Wiederholung nicht wahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-falsches-wird-auch-bei-wiederholung-nicht-wahr</link><description>Fünf massive Falschaussagen des „K-Tipp“ zur Rentenreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ist man beim "K-Tipp" einfach schlecht informiert, oder betreibt man eine unfaire Kampagne gegen die Rentenreform?</p><p>Jedenfalls wird das KonsumentInnenmagazin nicht müde, Unwahrheiten über die Altersvorsorge 2020 zu verbreiten. Zudem streut der "K-Tipp" seinen Leserinnen und Lesern in Sachen künftiger Pensionskassenrenten Sand in die Augen. Dass es auch anders ginge, beweist der "Beobachter", der <a href="https://www.beobachter.ch/politik/altersvorsorge-2020-wer-profitiert-wer-verliert-was-bringt-die-rentenreform" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">sachlich über die Rentenreform berichtet</a>. Nachstehend die wichtigsten Falschinformationen der aktuellen "K-Tipp" Ausgabe:</p><ul><li>Die Mehrwertsteuer steigt nicht um 0,6, sondern erst 2021 um 0,3 Prozentpunkte auf 8,3%. Als Konsumentenschutz-Blatt müsste der "K-Tipp" wissen, dass bei einem Nein zur Altersvorsorge 2020 die MWSt zwar um 0,3 Punkte gesenkt werden müsste, aber die Preise für Güter des täglichen Bedarfs kaum fallen würden.</li><li>Die Pensionskassenrenten werden nicht um 12% sinken. Denn anders als bei der Rentenklau-Abstimmung werden die Einbussen wegen der Senkung des Mindestumwandlungssatz kompensiert. Zudem profitieren die Versicherten der obligatorischen beruflichen Vorsorge während 20 Jahren von eine Besitzstandgarantie: solidarisch finanziert über alle Versicherten der 2. Säule.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskassen werden nicht flächendeckend um 1% erhöht. Dies gilt einzig in der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Über 80% der Versicherten haben eine überobligatorische berufliche Vorsorge und sparen in ihrer Pensionskasse weit mehr an, als sie obligatorisch müssten.</li><li>Ehepaare werden bis zu 2712 Franken mehr AHV Rente pro Jahr erhalten und nicht bloss Fr. 1356 wie der "K-Tipp" schreibt. Denn beide profitieren vom Zuschlag auf die Einzelrente von je 840 Franken. Zusätzlich wird der Plafonds der Ehepaarrente erhöht.</li><li>Der AHV-Zuschlag von 840 Franken jährlich wird gleich wie die Rente automatisch der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Er ist nicht fix, wie im "K-Tipp" behauptet.</li></ul><p>Besonders perfid ist, dass der "K-Tipp" der Leserschaft weismacht, dass in Sachen Pensionskassen-Renten alles in Butter sei: Als ob die Pensionskassen bei einem Nein am 24. September den Mindestumwandlungssatz von 6,8% anwenden würden ... Dabei unterschlägt der "K-Tipp", dass schon heute die überwiegende Mehrheit der Pensionskassen einen Umwandlungssatz von unter 6% anwendet. Der durchschnittliche Umwandlungssatz über alle rund 1700 Pensionskassen beträgt 5,63%. Und die Tendenz zeigt leider weiterhin gegen unten.
</p><p>Umso nötiger sind daher die Verbesserungen in der AHV, wie sie die Rentenreform Altersvorsorge 2020 bringt. Darum empfehlen alle nationalen Gewerkschaften und Arbeitnehmendenorganisationen der Schweiz ein doppeltes Ja am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5031</guid><pubDate>Fri, 18 Aug 2017 12:49:36 +0200</pubDate><title>Ja zur AV 2020 – auch aus Frauensicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-av-2020-auch-aus-frauensicht</link><description>Warum Natascha Wey, Co-Präsidentin SP Frauen* und Gewerkschafterin, ja zur Rentenreform AV 2020 sagt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Altersreform 2020 kann einen als Feministin in ein Dilemma bringen. In ein Dilemma, weil sie Fort- und Rückschritte beinhaltet. Die SP Frauen haben nach langer Diskussion die Ja-Parole beschlossen. Und dieses Ja vertreten wir nun mit Überzeugung.
</p><h3>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist tatsächlich nicht gerechtfertigt, ...</h3><p>Linke Gegnerinnen haben einen wichtigen Punkt: Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist ökonomisch nicht gerechtfertigt. Wer Feminismus - wie ich - auch als Verteilungsfrage versteht, kann dazu deshalb a priori nur mit Mühe "Ja" sagen. Ich habe also Verständnis für Frauen, welche die Erhöhung des Rentenalters kritisieren, wenngleich diese Erhöhung der bürgerlichen Parlamentsmehrheit und nicht der Linken zuzuschreiben ist. Sämtliche Anträge, das Rentenalter nicht zu erhöhen wurden nämlich abgeschmettert.
</p><h3>... aber das "linke Nein" verschweigt die erzielten Fortschritte.</h3><p>Zur Vorlage Nein zu sagen, ist aber auch gefährlich. Und zwar, weil die Altersvorsorge 2020 für Frauen wichtige Fortschritte bringt. Diese werden von Gegner_innen ausgeblendet. Es sind vor allem Fortschritte für Frauen mit tiefen Einkommen und schlechten Versicherungslösungen. Das kann die Frau sein, die am Kiosk arbeitet. Oder die Migrantin, die für eine kleine Reinigungsfirma Büros putzt. Oder die Pflegefachfrau auf dem Land, die in einem Altersheim angestellt ist, deren Lohn aber zu tief ist, um bei einer Pensionskasse obligatorisch versichert zu sein.
</p><p>Fakt ist: Die Pensionskassenrenten der Frauen sind im Schnitt 63 Prozent tiefer als jene der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass Frauen oft Teilzeitarbeit leisten und durch den zu hohen Koordinationsabzug diskriminiert werden. Die Reform setzt hier an: Wer zwischen 21'150 Franken und 55'000 Franken pro Jahr verdient, profitiert von einem deutlich besseren Versicherungsschutz. Zwei Drittel der Leute mit solchen Löhnen sind Frauen. Ein Beispiel: Eine Frau, mit Jahrgang 1978, die ein Jahreseinkommen von 35'000 Franken ausweist, käme unter geltendem Recht bei ihrer Pensionierung im Jahr 2043 auf eine Pensionskassenrente von 365 Franken. Mit der Reform 2020 verbessert sich diese Rente auf 594 Franken pro Monat. Zusammen mit dem AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr, erreicht sie im Alter also eine substanzielle Rentenverbesserung. Und darauf ist sie angewiesen. Die Flexibilisierung des Koordinationsabzuges in der zweiten Säule beseitigt zumindest einen Teil der bestehenden Diskriminierungen in der beruflichen Vorsorge. Das war für uns SP Frauen ein wichtiges Argument für unser Ja, denn Diskriminierungen im Erwerbsleben akzeptieren wir schliesslich auch bei den Löhnen nicht.
</p><h3>Für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen</h3><p>Als Feministinnen setzen wir SP Frauen uns für die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ein. Und wir sind auch der Meinung, dass Frauen ein Recht darauf haben, für die geleistete Erwerbsarbeit anständig versichert zu werden. Nochmals: rund 60 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit, aber nur 18 Prozent der Männer. Und ja, diese Vorlage ist kein feministisches Wunderwerk. Aber etwas weiss ich mit Sicherheit: sollte die Rentenreform an der Urne scheitern und die Rechten ihren Plan zur Ausblutung der AHV umsetzen können, dann droht in den kommenden Jahren vor allem eines: ein anti-feministischer Angriff und eine Schrumpfkur für die AHV. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Leidtragenden in erster Linie die Frauen sein werden.
</p><p>Natascha Wey ist Co-Präsidentin der SP Frauen* und VPOD-Zentralsekretärin </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5022</guid><pubDate>Wed, 09 Aug 2017 10:34:45 +0200</pubDate><title>Entscheidende Wochen für die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/entscheidende-wochen-fuer-die-ahv</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner warnt: Lassen wir uns nicht für dumm verkaufen!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Ferien sind zu Ende, der Abstimmungskampf über die Altersvorsorge 2020 ist lanciert.
</p><p>Der Ausgang ist offen.
</p><p>Die Gewerkschaften engagieren sich zusammen mit allen anderen nationalen Organisationen der Arbeitnehmenden für ein doppeltes Ja. Dieses geeinte Engagement ist dringend notwendig, denn die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sehen sich mit einem grossen Verwirrspiel konfrontiert.
</p><p>Auch die Gegner bestreiten nicht, dass die AHV Mehreinnahmen braucht. Aber statt der bescheidenen Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer zuzustimmen, propagieren sie ein Nein - um damit endlich einen Hebel für einen Leistungsabbau in die Hand zu bekommen, für den sie bisher keine Mehrheiten fanden.
</p><p> Für eine Sozialversicherung ist Schuldenwirtschaft Gift. Das haben wir bei der Invalidenversicherung erlebt. Die AHV ist so solide finanziert wie keine andere Sozialversicherung. Bis jetzt. Seit 1975 bezahlen wir die gleichen Lohnbeiträge, obwohl sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner in dieser Zeit mehr als verdoppelt hat. Nur einmal, vor 20 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent.
</p><p>Und jetzt sind wieder 0,6 Mehrwertsteuerprozent fällig. So billig wie jetzt ist die AHV-Finanzierung nie wieder zu haben. Die Hälfte davon, 0,3%, werden wir im Portemonnaie nicht einmal spüren. Denn wir zahlen sie schon heute. Bei einem Nein sind diese 0,3% für die AHV verloren. Es geht dabei um mehr als eine Milliarde Franken.
</p><p>Für die Zukunft gesichert ist die AHV aber nur, wenn auch der andere Teil der Vorlage das Volksmehr schafft: Die Revision der AHV und des Pensionskassengesetzes, also die Rentenreform Altersvorsorge 2020.
</p><p>Nicht wenigen macht die Heraufsetzung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre Bauchweh. Verständlich. Aber: Unter dem Strich, alles zusammen gerechnet, ist die Vorlage klar positiv. Erstmals seit Jahrzehnten werden die AHV-Renten wieder verbessert. 840 Franken pro Jahr für die Alleinstehenden und über 2700 Franken für die Mehrheit der Ehepaare. Das sind Verbesserungen, die in den Haushaltsbudgets gerade der Leute mit tieferen Einkommen ins Gewicht fallen. Auch die Verbesserungen für die Teilzeitbeschäftigten und die älteren Arbeitnehmenden lassen sich sehen.
</p><p>Die kommenden sechs Wochen sind für die Zukunft unserer Renten entscheidend. Und wegweisend für die Zukunft der AHV, dieses Herzstück des Schweizer Sozialstaats. Wir haben es in der Hand, den Abstimmungskampf zu gewinnen. Gegen jene, die uns für dumm verkaufen möchten, indem sie die Jungen gegen die Alten auszuspielen versuchen.
</p><h3>Paul Rechsteiner, <b>Präsident Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</b></h3><p>PS: Wollen Sie sich engagieren? Konsultieren Sie die <a href="http://sichere-renten-ja.ch/engagieren/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Kampagnenwebsite </a>(siehe unten)</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5016</guid><pubDate>Wed, 26 Jul 2017 10:36:10 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsrecht ist menschenrechtswidrig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsrecht-ist-menschenrechtswidrig</link><description>Folgen eines neuen EGMR-Urteils</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) bestätigt: Das Schweizer Obligationenrecht (OR) wirkt bei antigewerkschaftlichen Kündigungen nicht abschreckend genug. </p><p>In einem neuen Urteil hat der EGMR (Tek Gida Is Sendikasi gegen die Türkei, vom 4. Apirl 2017) die Rechtslagen zum nötigen Schutz vor antigewerkschaftlichen missbräuchlichen Kündigungen präzisiert. Fazit: Die Regelung des Schweizer Obligationenrechts (OR) in Art. 336a, dass bei missbräuchlichen antigewerkschaftlichen Kündigungen von Personalvertretern, Stiftungsräten von Pensionskassen oder Whistleblowern ein Gericht maximal 6 Monatslöhne als Entschädigung gewähren kann, ist kein effektiver Rechtsschutz, da nicht abschreckend genug. 
</p><h3>Sachverhalt des EGMR-Urteils </h3><p>Ein türkisches Unternehmen kündigt mehreren Mitgliedern der Gewerkschaft. Es gibt als Kündigungsgrund "wirtschaftliche Gründe (Marktschwankungen) oder berufliche Mängel (fehlende Leistung)" an. Das zuständige letztinstanzliche Gericht in der Türkei bewertet die Kündigungen jedoch als missbräuchlich, weil sie aufgrund der Gewerkschaftsmitgliedschaft der Arbeitnehmenden ausgesprochen worden seien. Dieses Gericht verurteilt den Arbeitgeber in Anwendung der einschlägigen Gesetze entweder zur Zahlung eines Jahreslohnes oder zur Wiedereinstellung der Arbeitnehmenden. Der Arbeitgeber entscheidet sich zur Zahlung der 12 Monatslöhne.
</p><p> Aufgrund der Klage der Gewerkschaft musste sich nun der EGMR mit der Frage auseinandersetzen, ob bei missbräuchlicher antigewerkschaftlicher Kündigung die Bezahlung einer Entschädigung in der Höhe von 12 Monatslöhnen ausreiche oder ob nicht immer dem Arbeitnehmenden zu ermöglichen sei, sich für die Wiedereinstellung zu entscheiden. 
</p><h3>Rechtserwägungen des EGMR </h3><p>Im Urteil, das nun begründet vorliegt, bekräftigt der EGMR, dass Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Gewerkschaftsfreiheit als besonderen Aspekt der Vereinigungsfreiheit garantiert und dass der Staat verpflichtet ist, den Genuss dieser Freiheit zu gewährleisten. Zwar existiere bei Verletzungen, welche den Kern der Gewerkschaftsfreiheit tangieren, ein Ermessensspielraum des nationalen Gesetzgebers. Dazu zähle auch die antigewerkschaftliche Kündigung. Der Ermessensspielraum sei aber sehr eng auszulegen. Indem der Arbeitgeber den Schadensersatz statt der Wiedereinstellung gewählt habe, hätte die Gewerkschaft all ihre Mitglieder innerhalb des Betriebs verloren. Dies tangiere ebenso den Kern der Gewerkschaftsfreiheit, nun der Gewerkschaft selbst. 
</p><p>Beim Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen sei deshalb eine sorgfältige Prüfung betreffend der Wirkung des Schutzes durch das Gesetz nötig. Es sei zu analysieren, ob die gesetzliche Sanktion gegen den Arbeitgeber so abschreckend sei, dass sie auch eine abschreckende Wirkung bei tiefen Löhnen der Arbeitnehmenden oder grosser Finanzkraft des Unternehmens besitze. Dies sei bei der türkischen Gesetzgebung nicht der Fall, da der Arbeitgeber einerseits die Wahl habe, eine Entschädigung zu zahlen oder eine Wiedereinstellung zu machen, auf der anderen Seite bei geringen Löhnen eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohnes nicht immer abschreckend wirke. Daraus schliesst der EGMR, dass die Anwendung des türkischen Gesetzes nicht ausreichend abschreckende Sanktionen für Arbeitgeber beinhaltet. 
</p><p>Zur Erinnerung: das türkische Gesetz sieht bei antigewerkschaftlichen Kündigungen, wenn keine Wiedereinstellung erfolgt, mindestens die Auszahlung von 12 Monatslöhnen als Entschädigung vor... 
</p><h3>Handlungsbedarf für die Schweiz </h3><p>Also doppelt so viel wie in der Schweiz! "Unser" Art. 336a OR sieht bei missbräuchlichen Kündigungen eine Maximal(!)-Entschädigung von 6 Monatslöhnen vor. Die Gerichte begnügen sich dabei, wie eine jüngst vorgestellte Studie der Universität St. Gallen/FAA-HSG gezeigt hat, mit mickrigen 2-3 Monatslöhnen. Sie schöpfen den Rahmen von 6 Monatslöhnen fast nie aus. Angesichts der eindeutigen Vorgaben des EGMR ist also klar: Das Schweizer Kündigungsrecht im Falle der missbräuchlichen Entlassungen wegen Grundrechtsausübung ist in keiner Weise EMRK-konform. 
</p><p>Bereits vor einigen Jahren hatte der SGB bei der ILO wegen fehlendem Kündigungsschutz für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen sowie Stiftungsrätinnen und -räte von Pensionskassen eine Beschwerde eingereicht. Diese wurde von der ILO gutgeheissen. Aufgrund der Klage des SGB stellte die ILO fest, dass Art. 336 OR nicht den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht, welche die Schweiz ratifiziert hat, und an die sie gebunden ist. Insbesondere widerspricht diese Praxis den ILO-Konventionen 87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit. Trotzdem wurde eine Anpassung des Gesetzes nicht an die Hand genommen. Alle bisherigen Vorschläge zu einer Verbesserung hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber und rechtsbürgerlicher Parteien wieder schubladisiert. Wie der jüngste EGMR-Entscheid zeigt, ist diese Vogel-Strauss-Politik des Bundesrates wenig nachhaltig. Früher oder später wird auch der EGMR, so wie die ILO, die Schweiz wegen Missachtung von Art. 11 EMRK verurteilen. Es wäre wünschenswert, dass es nicht so weit kommt. Den Opfern von antigewerkschaftlichen Kündigungen würde menschliches Leid erspart, wenn das OR schnell revidiert würde. Der SGB ist bereit, konstruktiv mitzuwirken. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5015</guid><pubDate>Tue, 25 Jul 2017 12:04:05 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Kunst- und Kulturschaffende sagen klar Ja</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-kunst-und-kulturschaffende-sagen-klar-ja</link><description>Immer mehr Befürwortende</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer sein Geld als Künstler oder Künstlerin verdient, wird von der Altersvorsorge 2020 profitieren. Deshalb ruft Suisseculture, der Dachverband der Kulturschaffenden, für den 24. September zu einem doppelten Ja auf.</p><p>Die 2012 im Alter von 92 Jahren verstobene Maria Becker, eine der grossen Schauspielerinnen in der Schweiz des letzten Jahrhunderts, antwortete im Rahmen eines Interviews auf die Bemerkung, dass ihr künstlerisches Engagement im hohen Alter Bewunderung auslöse: "Wollen Sie die Wahrheit wissen? Ich kann von der AHV allein nicht leben, bekomme keine Pension und bin auf Zusatzverdienst angewiesen". 
</p><p>Die Situation, welche die Grande Dame des Schweizer Theaters in dieser Offenheit darlegte, gilt auch heute noch für die allermeisten Kulturschaffenden. Die kleinen Einkünfte während ihres Arbeitslebens führen dazu, dass ihre AHV-Rente kaum das Minimum von 14'100 Franken für Einzelpersonen übersteigt. 
</p><h3>Oft prekär </h3><p>Wenn Künstlerinnen und Künstler nicht mehr in der Lage sind, zusätzlich zur Rente einen Verdienst zu erzielen, werden sie schnell von Sozialhilfe abhängig. Natürlich hat jeder den rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen bis zum Existenzminimum und kann sich in Notlagen an öffentliche und private Hilfseinrichtungen wenden. Aber sein Alter am Existenzminimum fristen zu müssen ist bitter, und der Bittgang zu Hilfseinrichtungen wird, nach einem selbstbestimmten, kreativen und arbeitsintensiven Leben, zu Recht als erniedrigend empfunden. Zudem muss vor dem Bezug von Ergänzungsleistungen das private Vermögen aufgebraucht werden. Dazu zählen auch eigene Kunstwerke - oder solche von Freundinnen oder Freunden - sowie Musikinstrumente oder ein Atelier, das man früher erworben hat. 
</p><p>Eine Umfrage im Jahr 2016 bei Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten hat einen Medianwert des Gesamteinkommens (Einkommen aus Kunstschaffen und aus allen übrigen Tätigkeiten) von Fr. 40'000 pro Jahr ergeben. Die Einkommenssituation der Hälfte der über 2600 Teilnehmenden ist also eindeutig als prekär zu bezeichnen. Dass die private Vorsorge für das Alter keine Priorität geniesst, ist die Folge dieser minimalen Verdienste. Zumal die meisten Künstlerinnen und Künstler keine Beiträge von Arbeitgebern erhalten, ihre Altersvorsorge also vollumfänglich selber berappen müssen. Lediglich 36 % der Frauen und 41 % der Männer geben in der Umfrage an, über eine 2. Säule zu verfügen. Bei der privaten Vorsorge sind die Zahlen etwas besser. Insgesamt gaben hier 49 % an, in einer Säule 3a zu sparen. 
</p><h3>Positiv für Kulturschaffende </h3><p>Leider ist es so, dass auch im Kunstbereich die Frauen nach wie vor bei der Kulturförderung benachteiligt werden, wie eine kürzlich erfolgte Genderumfrage im Bereich des Films ergab. Ebenfalls bringt ihnen das AHV-Alter von 64 Jahren wenig Vorteile, denn in den freien, künstlerischen Berufen arbeiten Frauen (und Männer) meistens solange es ihnen die Gesundheit erlaubt. Profitieren würden Kulturschaffende beider Geschlechter von der Erhöhung der AHV-Rente sowie der Flexibilisierung des Bezugs der Altersrente, wie die Vorlage "Altersvorsorge 2020" dies vorsieht. Dadurch könnten sie ihren Rentenbezug herausschieben und für den Zeitpunkt, an dem sie keinen Erwerbsverdienst mehr erzielen, höhere AHV-Renten erreichen. 
</p><p>Ebenso würden die vielen freischaffenden Künstlerinnen und Künstler, die neben ihrer künstlerischen Tätigkeit eine kleine Teilzeitstelle innehaben, von der "Reform Altersvorsorge 2020" profitieren. Sie würden an diesen Arbeitsstellen durch die Herabsetzung des Koordinationsabzuges in der 2. Säule höhere Beiträge für ihre Altersvorsorge äufnen oder überhaupt erst von dieser erfasst werden. Zudem wird durch einige kleine, bedeutungslos erscheinende Anpassungen im BVG mehr Rechtssicherheit für die zahlreichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit häufig wechselnden Arbeitgebern im Film-, Theater- und Musikbereich geschaffen. 
</p><p>Suisseculture und die ihnen angeschlossenen Verbände der Kulturschaffenden rufen deshalb dazu auf, zu den Vorlagen "Reform der Altersvorsorge 2020" und "Zusatzfinanzierung der AHV" 2 x Ja zu stimmen.
</p><h5>Wer ist Suisseculture?</h5><p> Suisseculture ist der Dachverband sämtlicher Organisationen der professionellen Kultur- und Medienschaffenden der Schweiz. Es gehören ihm folgende Verbände und Organisationen an: ACT - Berufsverband der freien Theaterschaffenden; AdS - Autorinnen und Autoren der Schweiz; ARF/FDS - Verband Filmregie und Drehbuch Schweiz; ASTEJ - Verband theater für junges publikum; dansesuisse - Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden; impressum - Die Schweizer Journalistinnen; ktv - Vereinigung KünstlerInnen - Theater - VeranstalterInnen, Schweiz; Musikschaffende Schweiz; Pro Cirque; ProLitteris; ProLitteris - Fürsorge-Stiftung; SBf - Schweizer Berufsfotografen; SBKV, Schweizerischer Bühnenkünstlerverband; SGBK, Schweizerische Gesellschaft Bildender Künstlerinnen; SIG - Schweizerische Interpreten-Gesellschaft; SMS - Schweizer Musik Syndikat; SMV - Schweizerischer Musikerverband; STFG - Schweizerische Trickfilmgruppe; SSA - Société Suisse des Auteurs; SSM - Schweizer Syndikat Medienschaffender; ssfv - schweizer syndikat film und video; ssrs - syndicat suisse romand du spectacle; syndicom - Gewerkschaft Medien und Kommunikation; STV - Schweiz. Tonkünstlerverein; SUISA; SUISA - Stiftung für Musik; SUISSIMAGE; vfg - Vereinigung fotografischer GestalterInnen; USPP - Union Suisse des Photographes Professionnels; VISARTE - Berufsverband visuelle Kunst Schweiz. 
</p><p><b>Johanna Lier</b> ist Schriftstellerin und Schauspielerin sowie Präsidentin von Suisseculture 
</p><p><b>Hans Läubli </b>ist Geschäftsleiter von Suisseculture </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5011</guid><pubDate>Fri, 14 Jul 2017 09:23:42 +0200</pubDate><title>„Plan B“ bringt teurere Rente und höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/plan-b-bringt-teurere-rente-und-hoeheres-rentenalter</link><description>Die FDP auf Crashkurs mit der Bevölkerungsmehrheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gehören Sie zu den Normalverdienenden? Dann mussten bei Ihnen letzten Sonntag die Alarmglocken schrillen: Die FDP legte ihren „Plan B“ vor, wie sie das Rentensystem nach einem Nein zur Altersvorsorge 2020 gestalten will. Für Sie wird das teuer. Obwohl Sie erst mit 67 in Rente werden gehen können.</p><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. haben in den letzten Monaten viel Kreide gefressen. Dabei stand bei ihnen noch bis weit in die parlamentarische Schlussberatung der Altersvorsorge 2020 eine zentrale Forderung im Vordergrund: Das Rentenalter muss rauf, mindestens auf 67. Am liebsten am Volk vorbei, durch ein technokratisches und undemokratisches Instrument namens Interventionsmechanismus: Unterschreiten die AHV-Reserven ein bestimmtes Mass, steigt das Rentenalter automatisch.</p><h3 class="Text">Technokratisches Monster</h3><p class="Text">Das Parlament hat dieses technokratische Monster glücklicherweise gekippt. Doch aufgegeben haben dessen Erfinder deshalb noch lange nicht. Auch wenn sie zurzeit alles unternehmen, um ihre wahren Absichten zu verschleiern: Kurz vor der Abstimmung über die Rentenreform möchten sie nicht als diejenigen dastehen, die das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen wollen.</p><p class="Text">Darum heisst das dritte Paket ihres „Plan B“ jetzt „technische Massnahmen“. Die seien „politisch kaum bestrittenen“, schreibt die „NZZ am Sonntag“. Das Gegenteil ist richtig: Noch vor wenigen Monaten war die automatische Rentenaltererhöhung unter dem Stichwort „Entpolitisierung“ ausdrücklich Teil des „Plan B“. So schrieb etwa der Gewerbeverband, ein Mechanismus, der eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre bringe, sei „absolut unerlässlich“. Es ist kein Schelm, wer hinter den „technischen Massnahmen“ eine Neuauflage genau dieser Idee sieht.</p><h3 class="Text">Länger arbeiten, mehr zahlen</h3><p class="Text">Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co. wollen uns aber nicht nur länger arbeiten lassen. Sondern für unsere Rente auch mehr bezahlen lassen: Ihre „Lösung“ kommt die mittleren und tiefen Einkommen massiv teurer. Weil sie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes der Pensionskassen in ihrem „Plan B“ nur in der zweiten Säule ausgleichen wollen.</p><p class="Text">Was das bedeutet, hat das <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/mm-sgk-n-2017-03-10-beschluesse-reform-2020-d.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Parlament zusammengestellt</a>: Richtig teuer wird es für Junge mit tiefen Einkommen. Ein 24-jähriger Mann mit einem Jahreseinkommen von 40‘000 Franken müsste bis zur Pensionierung 30‘760 Fr. mehr Beiträge einzahlen als mit der Altersvorsorge 2020. Bei einem Lohn von 55‘000 Franken wären es gar 37‘875 Franken mehr.</p><h3 class="Text">Keine Solidarität im "Plan B"</h3><p class="Text">Der Grund für diese deutlich höheren Kosten: In der zweiten Säule sorgt jeder nur für sich vor. Anders als bei der Altersvorsorge 2020, die auch auf die soziale AHV setzt, spielt im „Plan B“ Solidarität keine Rolle. Bei der Abstimmung vom 24. September geht es deshalb auch um diese zentralen Fragen: Soll sich die Wirtschaft durchsetzen, die will, dass wir alle nur für uns selbst vorsorgen? Oder soll mit dem AHV-Zuschlag die erste Säule gestärkt werden, die für das Gros der Bevölkerung das beste Preis-Leistungsverhältnis hat, dank ihrer solidarischen Finanzierung, mit der Superreiche alle anderen unterstützen?</p><p class="Text">Letzteres wollen Economiesuisse, Arbeitgeber- und Gewerbeverband, FDP &amp; Co unbedingt verhindern. Und sie wollen die AHV mit ihrem Nein in eine Defizitspirale zwingen. Ihr „Plan B“ kann und will das gar nicht verhindern. Eine Neuauflage der Rentenreform würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer raschen Inkraftsetzung des „Plan B“ im Jahr 2021 würden der AHV rund 5 Mrd. Franken entgehen. Die AHV würde bis dann rote Zahlen schreiben. Das müssen wir verhindern und mit einem doppelten Ja am 24. September die Renten zu vernünftigen Kosten sichern. Jeder Neustart wird mehr kosten und macht einschneidende Massnahmen wie Rentenalter 67 wahrscheinlicher.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5009</guid><pubDate>Thu, 13 Jul 2017 11:54:10 +0200</pubDate><title>Rentenerhöhungen dank AV 2020</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenerhoehungen-dank-av-2020</link><description>Top, die Wette gilt: Rentenerhalt oder Rentenerhöhung für die meisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wetten dass? - Für über 90 Prozent der Betroffenen bringt die Altersvorsorge 2020 höhere Renten oder sichert das Rentenniveau.</p><p>Tatsächlich müssten mit AV 2020 nur Männer, die heute zwischen 39 und 44 Jahre alt sind und genug Zeit und Möglichkeiten haben, die Verluste auszugleichen, etwas abgeben. Dies zeigen neuste Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen. Zu den Gewinnerinnen der Rentenreform zählen insbesondere Frauen mit tieferen Einkommen und Familien in bescheidenen Verhältnissen. Hier die Zahlen:
</p><h3>Besonders Frauen profitieren</h3><p>Gerade Frauen, die Teilzeit arbeiten oder wenig verdienen, bringt AV 2020 definitiv Verbesserungen: Eine heute 24-Jährige, die 3500 Franken im Monat verdient, wird jeden Monat 255 Franken mehr Rente aus AHV und Pensionskasse erhalten, das sind 3060 Franken im Jahr. Auch eine 44-Jährige in der gleichen Lohnkategorie wird von AV 2020 profitieren, für sie erhöht sich die Rente um 2136 Franken pro Jahr. Doch auch Frauen, die besser verdienen, profitieren: Bei einem Monatslohn von 5200 Franken verbessert AV 2020 für Frauen aller Alterskategorien die Rente.
</p><p>Dasselbe gilt übrigens auch für Männer aller Alterskategorien mit einem Monatslohn von 5200 Franken - auch ihnen beschert AV 2020 höhere Renten. Für einmal werden gut verdienende, mitten im Leben stehende Männer leicht benachteiligt: gut situierte männliche Vierziger müssen sich tatsächlich auf einen Rentenverlust von maximal 40 Franken pro Monat gefasst machen. Doch mit ihren Löhnen verfügen sie über genügend finanziellen Spielraum, um diesen geringen Verlust auf die eine oder andere Weise auszugleichen.
</p><h3>Finanzspritze für Familien in bescheidenen Verhältnissen</h3><p>Stark profitieren von der Rentenreform werden Familien, zum Beispiel Ehepaare mit zwei Kindern. Und zwar ganz besonders solche mit beschränkten Mitteln: Verdienen beide zusammen 8700 Franken (5800 und 2900 Franken), gibt es monatliche Rentenerhöhungen zwischen 302 und 478 Franken, je nach Alterskategorie. Die jüngsten Eltern dürfen sich auf 5736 Franken mehr Rente jedes Jahr freuen (plafonierte Maximalrente), eine alles andere als vernachlässigbare Summe.
</p><p>Für 44-jährige Ehepaare mit Kindern und einem mittleren (insgesamt 11'000 Franken) bis guten (14'000 Franken) Einkommen gleicht der AHV-Zuschlag die Rentenverluste in der zweiten Säule aus. Für sie bleibt also das heutige Rentenniveau mit AV 2020 erhalten.
</p><h3>Die Reform nützt denjenigen, die es brauchen</h3><p>Über diese Zahlen sollten alle vor der Abstimmung vom 24. September noch einmal nachdenken. Das Resümee: die Altersvorsorge 2020 erweist sich als positiv für die zukünftigen Renten von 90.8 Prozent der Bevölkerung, und das alles zu einem viel bescheideneren Preis, als was die Vorschläge der Rechten gekostet hätten.
</p><p>Die Rentenreform ist sozial, weil sie dank des AHV-Zuschlags und der Ausgleichsmechanismen in der zweiten Säule gerade die Renten benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhöht, und weil sie für fast alle übrigen das Rentenniveau erhält. Und die Altersvorsorge 2020 ist zukunftsweisend und verantwortungsbewusst, weil sie die AHV-Finanzen stärkt und die zweite Säule festigt - Wette gewonnen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5006</guid><pubDate>Wed, 12 Jul 2017 14:34:09 +0200</pubDate><title>Endlich die Arbeit umverteilen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-die-arbeit-umverteilen</link><description>Schweizerische Arbeitskräfteerhebung zur unbezahlten Arbeit 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen und Männer arbeiten in der Schweiz gleich viel, doch Frauen den Grossteil unbezahlt. Sind Kinder da, verschärft sich das Problem. Zeit für eine Umverteilung.</p><p>Die neuesten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) zeigen, dass Frauen und Männer in der Schweiz gleich fleissig sind: Beide arbeiten pro Woche im Schnitt knapp 47 Stunden. Allerdings arbeiten Frauen ungefähr zwei Drittel dieser Zeit ohne Bezahlung, während Männer für drei Fünftel ihrer Arbeitszeit Lohn erhalten. Die unbezahlte Arbeit, insbesondere die Haus- und Familienarbeit ist also nach wie vor eine Frauendomäne.
</p><p>Seit 2010 ist der Unterschied etwas kleiner geworden: Die Erwerbsarbeit von Frauen hat um eine auf wöchentlich 16,6 Stunden zugenommen, während Männer ihr Erwerbspensum um 0,8 Stunden auf 27,3 Stunden reduziert haben und dafür 1,7 Stunden mehr in Haus- und Familienarbeit investieren. Schön und gut, doch ist das viel zu langsam, um in absehbarer Zeit auf eine ausgeglichene Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit hoffen zu können.
</p><h3>Achtung, Kinder!</h3><p>Besorgniserregend ist insbesondere, was passiert, wenn Kinder kommen. Für beide steigt die wöchentliche Arbeitsbelastung massiv, auf 69,6 Stunden für Frauen und 68,8 Stunden für Männer. Bei Müttern sinkt die Erwerbsarbeit leicht, bei Vätern steigt sie massiv. Für die Kinderbetreuung investieren Mütter anderthalb Mal so viel wie Väter, für die Hausarbeit doppelt so viel. Väter wollen Zeit mit ihren Kindern verbringen und pflegen die Beziehung zu ihnen&nbsp;– das ist gut. Die Hausarbeit bleibt aber nach wie vor an den Frauen hängen.
</p><p>Und wenn Frauen ihr Erwerbspensum aufstocken, springen nicht etwa die Männer in die Bresche sondern andere Frauen zu oft miserablen Arbeitsbedingungen. Hier muss der Staat gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen und Angebote des Service Public zahlbar und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
</p><h3>Nicht nur Quality Time für Väter</h3><p>Die dann verbleibende Haus- und Familienarbeit müsste wie die Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern fair verteilt werden. Die Männer müssen ihren Anteil in allen Bereichen unbezahlter Arbeit erhöhen, nicht nur bei der Quality Time mit den Kindern, die Frauen ihr bezahltes Arbeitspensum aufstocken. Dafür wäre es sinnvoll, die Arbeit neu zu verteilen und die Normarbeitszeit zu kürzen, wie es die SGB-Frauenkommission seit Jahren fordert. So hätten Männer Zeit, sich um Haushalt, Kinder und Angehörige zu kümmern. Und Frausein wäre kein Armutsrisiko mehr. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4984</guid><pubDate>Thu, 06 Jul 2017 12:55:54 +0200</pubDate><title>Die AHV wird 70 – Zeit, sie zu stärken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-wird-70-zeit-sie-zu-staerken</link><description>Ruth Dreifuss‘ Blick von der Gründung der AHV bis zur Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die AHV ist das Fundament der Schweizer Sozialpolitik. Ein Sozialwerk, das die Rechte nie wollte. Alt Bundesrätin und Gewerkschafterin Ruth Dreifuss erinnert an den harten Kampf vor der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 über die Einführung der AHV. An zehn AHV-Revisionen, welche die Leistungen den Bedürfnissen der Bevölkerung anpassten. An 20 Jahre Stillstand. Und sieht die Chance, die AHV endlich wieder zu stärken. Mit zwei Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September.</p><p>Vor genau 70 Jahren haben die Stimmberechtigten in der Schweiz das Gesetz über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung gutgeheissen. Es war die Krönung eines langen gewerkschaftlichen und linken Kampfes. Und gleichzeitig der Beginn eines zähen Ringens um Leistungen, welche die Rentnerinnen und Rentner, die Witwen und Waisen auch tatsächlich schützen.
</p><h3>Die AHV: ein Recht, kein Almosen</h3><p>Schon im Generalstreik von 1918 war die AHV eine der zentralen Forderungen und blieb seither immer im Zentrum des gewerkschaftlichen Engagements. 1925 verankerten Volk und Stände den Auftrag, eine Alters- und Hinterbliebenenversicherung zu gründen in der Verfassung. Doch die Rechte torpedierte einen ersten Gesetzesentwurf erfolgreich. 1947 mobilisierte die wegen eines Referendums der gleichen Gegner nötig gewordene Abstimmung dann alle gewerkschaftlichen Kräfte. Um endlich eine Versicherung zu verankern, deren Prinzipien seither gelten: Alle sind versichert unabhängig davon, welchen Lebensentwurf jemand wählt; die Beiträge sind einkommensabhängig, während die Maximalrente gedeckelt ist. Anders gesagt: es geht um ein Recht und nicht um Almosen, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund in den Wochen vor der Abstimmung vom 6. Juli 1947 schrieb. Alle müssen dazu beitragen und die Stärkeren helfen den Schwächeren. Die Solidarität ist das Fundament der AHV. Und deshalb ist die AHV das Fundament der Schweizer Sozialpolitik.
</p><h3>Langes Ringen um Verbesserungen</h3><p>Die Einführung der AHV ist auch der Beginn eines langen Ringens: die ab 1948 ausbezahlten Renten waren viel zu knapp berechnet, um die Altersarmut der Arbeiterinnen und Arbeiter auszumerzen. Es brauchte neun AHV-Revisionen, um sich diesem Ziel anzunähern. Und es brauchte eine 10. AHV-Revision, damit den Frauen das Recht auf eine eigene Rente zugestanden wurde, bei deren Berechnung ausserdem die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben berücksichtigt wurden. Damit der bisherige Lebensstandard im Rentenalter gehalten werden konnte, wurde es auch nötig, die bislang freiwillige und an eine Firma oder Branche gebundene berufliche Vorsorge für obligatorisch zu erklären.
</p><h3>Gleiche Gegner, gleiche Argumente</h3><p>Heute führen wir wieder eine Kampagne für eine Reform der Altersvorsorge. Dieselben Gegner bekämpfen die Vorlage. Mit den immer gleichen Argumenten wollen sie eine Stärkung der AHV verhindern. Erneut müssen wir ihre Strategie bekämpfen, die AHV in eine Defizitspirale zu führen, um danach einen massiven Leistungsabbau rechtfertigen zu können. Wir wollen sowohl das Rentenniveau aus erster und zweiter Säule erhalten, als auch deren Finanzierung mittelfristig sichern. Das verlangt auch Opfer: eine leichte Anhebung der Mehrwertsteuer und der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlten Lohnbeiträge. Aber auch die schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters.
</p><h3>Ausgeglichene Kosten-Nutzenrechnung</h3><p>Die einzigen Reformen der Altersvorsorge, die bisher angenommen wurden und so die Lage der Rentnerinnen und Rentner verbessern konnten, waren jene mit einer ausgeglichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Am 24. September können wir über eine solche ausgeglichene Reform entscheiden. Sie kann aber nur Erfolg haben, wenn Volk und Stände neben dem Gesetz auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer gutheissen. Am 6. Juli 1947 reichte ein Ja für die Geburt der AHV. Am 24. September 2017 braucht es zwei Ja, damit diese AHV gestärkt wird! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4966</guid><pubDate>Mon, 26 Jun 2017 12:08:40 +0200</pubDate><title>Ein Ja zur Rentenreform schafft Sicherheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-ja-zur-rentenreform-schafft-sicherheit</link><description>Otto Pillers persönliches Plädoyer für den Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Otto Piller, ehemaliger Direktor des Bundesamts für Sozialversicherungen und Freiburger alt SP-Ständerat, geniesst eine besonders hohe Glaubwürdigkeit, wenn es um unsere Altersvorsorge geht. Ein Plädoyer des 75-jährigen AHV-Fans für den Rentenkompromiss AV 2020.</p><p>Meine erste Erinnerung an die AHV ist eine "süsse"! Ich war sechsjährig als mein Grossvater im Januar 1948 erstmals die AHV-Rente erhielt. Es waren ca. 40 Franken. Mein Grossvater war überglücklich und wollte seine Grosskinder daran teilhaben lassen. So kaufte er im Dorfladen Süssigkeiten, mit denen er uns verwöhnte. In meinen Kinder- und Jugendjahren war die AHV eine süsse Überraschung.
</p><h3>Rechtsbürgerliche von Anfang an gegen die AHV</h3><p>Dann wuchs mein Interesse an der Politik, speziell am Sozialen. Ich las mich durch: Es war ein sehr langer politischer Kampf notwendig gewesen, um schliesslich im Jahre 1947 in einer Referendumsabstimmung eine obligatorische Altersversicherung einzuführen. Viele europäische Länder hatten dies bereits längst getan! Trotzdem bekämpften schon damals rechtsbürgerliche Kreise die Vorlage, dies mit dem Argument, die AHV sei schlicht nicht finanzierbar. Wie Unrecht sie schon damals hatten! Unsere AHV wird von Experten im In- und Ausland als beste und stabilste Sozialversicherung eingestuft. Die Finanzierung und das Rentenniveau sind so klug gewählt, dass seit 1975 keine Beitragserhöhung nötig war - und trotzdem jammern die immer gleichen Kreise, die AHV sei nicht mehr finanzierbar.
</p><p>Im Jahre 1972 beschloss das Stimmvolk, an Stelle des Ausbaues der AHV das Dreisäulenprinzip für die Altersvorsorge einzuführen. Neben der AHV wurden das Obligatorium in der beruflichen Vorsorge und das steuerprivilegierte Sparen in der Verfassung verankert. Es dauerte dann allerdings nochmals 13 Jahre, bis 1985 das BVG in Kraft treten konnte. Im Grundsatz wurde festgelegt, dass AHV und die berufliche Vorsorge zusammen eine Altersrente von mindestens 60 Prozent des letzten Lohnes ergeben sollten. Der Bundesrat hat damals und auch später immer wieder zu Recht betont, dass an unserem Sozialversicherungssystem grundsätzlich festgehalten werde, dass dieses aber durch Revisionen regelmässig an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen anzupassen sei.
</p><h3>Eine Revision der Altersvorsorge ist notwendig</h3><p>Die sind eingetreten. Zum ersten ist unsere Lebenserwartung stark gestiegen. Ebenso erfreulich ist, dass zweitens die Gleichstellung von Frau und Mann voran geht, wenn auch etwas zu langsam. Junge Familien organisieren sich so, dass für beide Beruf und Familie vereinbar werden. Die dritte Veränderung ist weniger positiv: Seit einigen Jahren stottert der Motor der zweiten Säule, deren Rendite wird immer kleiner. All das verlangt natürlich Anpassungen. So wird mit der Altersvorsorge 2020 für Neurentnerinnen und Neurentnern der sogenannte Umwandlungssatz gesenkt. Das führt für sie zu einer Verminderung der Rente. Aber alle Altersrenten werden länger ausbezahlt, und dies an immer mehr ältere Menschen.
</p><p>Die Abstimmungsvorlage bringt endlich eine notwendige Revision der Altersvorsorge. Sie sichert das Vorsorgeziel von 60 Prozent des letzten Lohnes auch künftig ab. Die Reduktion der Neurenten in der zweiten Säule wird mit einer bescheidenen Erhöhung von 70 Franken bei den AHV-Neurenten kompensiert. Dazu kommen noch äusserst bescheidene Erhöhungen bei den Lohnprozenten und bei der Mehrwertsteuer. Als Kompromissbeitrag musste auch die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre akzeptiert werden.
</p><h3>Ein Denkzettel für die Egoisten</h3><p>Fazit: Wir haben es mit einer ausgewogenen Vorlage zu tun, bei der alle etwas geben mussten, aber letztlich alle auch profitieren können - ausser die Reichen und Superreichen, die den Sozialstaat nicht brauchen und ihn bei jeder Gelegenheit auch bekämpfen. Es sind die gleichen Kreise aus der Politik und der Wirtschaft, die schon 1947 gegen die AHV Sturm liefen.
</p><p>Dabei ist die Schweiz in der Zwischenzeit zu einem der reichsten Länder der Welt aufgestiegen. Wir können uns doch den Sozialstaat heute viel besser leisten als dies in den Nachkriegsjahren der Fall war. Dieses unsolidarische und egoistische Handeln der Gegner dieser Vorlage stimmt mich traurig. Es macht mich auch wütend. Erteilen wir diesen Kreisen am 24. September einen Denkzettel! Stimmen wir massiv Ja! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4962</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 14:11:35 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: was in Island möglich ist…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-was-in-island-moeglich-ist</link><description>Maríanna Traustadóttir am 5. Juli in Bern </description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Edda-Zeiten schon: Island hat starke Frauen, die sich nicht an die Kandare nehmen lassen. Auch am Arbeitsplatz und beim Lohn nicht. Doch jetzt geht Island, in dem der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau schon heute weltweit am tiefsten liegt, einen Schritt weiter. Als erster Nationalstaat wird die Insel künftig von den Unternehmen gesetzlich verlangen, gleichen Lohn für gleiche Arbeit nachzuweisen. Das Gesetz soll alle Firmen mit mehr als 25 Angestellten erfassen. 
</p><h3>Und die Schweiz? </h3><p>Immer noch warten die Schweizer Frauen auf Lohngerechtigkeit. Durchschnittlich18.1 Prozent betrug der Lohnunterschied im Jahr 2014. 42 Prozent davon sind nicht durch Ausbildung, Alter, Betriebstreue, Funktion usw. erklärbar. Mit anderen Worten: Im Durchschnitt werden die Frauen um 7,6 % Lohn betrogen. Auf gewerkschaftlichen und feministischen Druck hin will der Bundesrat zwar gegen die anhaltende Diskriminierung vorgehen und das Gleichstellungsgesetz verbessern. Aber die Bürgerlichen, und dahinter am Draht die Arbeitgeber, wollen keine verbindlichen Massnahmen. Sie bremsen, wo sie nur können. Gegen diese Verweigerung halten Gewerkschaftsfrauen und Frauenorganisationen auf dem Bundesplatz nun jeden Mittwoch Mahnwachen. Bis der Bundesrat eine Botschaft präsentiert. 
</p><h3>Ist in dieser Lage von Island zu lernen? </h3><p>Maríanna Traustadóttir, Gleichstellungszuständige beim isländischen Gewerkschaftsbund ASI, ist gleichsam die Mutter dieses Gesetzes. Auf Einladung des SGB und von Travail.Suisse wird sie am Mittwoch 5. Juli 2017 (18.00 Hotel Bern in Bern) das isländische Gesetz vorstellen und mit VertreterInnen von SGB, Eidgenössischem Gleichstellungsbüro und Avenir Suisse die Schweizer Situation diskutieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4959</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:51:40 +0200</pubDate><title>Gleichstellungsgesetz: Gut gemeint, schlecht umgesetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellungsgesetz-gut-gemeint-schlecht-umgesetzt</link><description>Ernüchternde Resultate einer Studie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Forschungsbericht des Bundes zeigt, dass das Gleichstellungsgesetz nach wie vor nur mangelhaft umgesetzt wird. Eine Mehrheit der Fälle wird zu Ungunsten der klagenden arbeitnehmenden Partei entschieden. Zeit für einen Paradigmenwechsel: Es braucht endlich Lohntransparenz und eine offizielle Behörde, die über die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes wacht! </p><p>Es hat sich wenig geändert. Bereits 2005 hatte eine Evaluation des Gleichstellungsgesetzes aufgezeigt, dass dieses nur mangelhaft umgesetzt wird. Für die klagende arbeitnehmende Partei stehen die Erfolgschancen von Verfahren nach Gleichstellungsgesetz inzwischen sogar noch schlechter: Während bis 2004 immerhin 42% der Urteile ganz oder mehrheitlich zu deren Gunsten ausfielen, waren es seither nur noch 37.5%. Und dies nicht, weil die beklagten Diskriminierungen ein Hirngespinst der KlägerInnen wären, sondern weil die Gerichte den Umgang mit dem Gleichstellungsgesetz nach wie vor zu wenig beherrschen. So haben diese etwa diskriminierende Kündigungen oft fälschlicherweise nach Obligationenrecht statt nach Gleichstellungsgesetz abgewickelt - ein Prozedere, dem die Beweislasterleichterung für die Klagenden zum Opfer fiel. Nach Gleichstellungsgesetz müsste die klagende Partei nämlich eine Diskriminierung nur glaubhaft machen, den Gegenbeweis müsste die beklagte Partei antreten - ein wichtiges Mittel im Kampf gegen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts! Besonders stossend ist, dass die verlorenen Klagen die Klägerinnen oft noch Tausende von Franken kosten. 
</p><h3>Klagen gegen Rachekündigungen chancenlos </h3><p>Zu gewinnen gibt es also derzeit mit Klagen nach Gleichstellungsgesetz nur wenig. Wohl aber einen Arbeitsplatz zu verlieren: In 84% der untersuchten Fälle besteht das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Urteilsverkündigung nicht mehr. Wer nicht von selbst geht, erhält oft die Kündigung. Rachekündigungen sind zwar nach Gleichstellungsgesetz verboten, doch die Erfolgsaussichten entsprechender Klagen sind sehr gering: 11 von 12 solcher Klagen scheiterten im untersuchten Zeitraum. 
</p><p>Das Risiko für die einzelnen Arbeitnehmerinnen ist kleiner bei Verbandsklagen, die von Gewerkschaften und anderen Organisationen eingereicht werden. Verbandsklagen sind Feststellungsklagen, die Behebung der festgestellten Diskriminierung müssen trotzdem die Betroffenen einklagen, wenn die beklagten Arbeitgeber nicht von sich aus handeln. Kein Wunder, hat sich der Anteil der Verbandsklagen seit 2005 mehr als halbiert. 
</p><h3>Mehr diskriminierende Kündigungen </h3><p>Geändert hat sich seit 2005 vor allem die unrühmliche Rangliste der geltend gemachten Diskriminierungen: Damals war die Lohndiskriminierung Spitzenreiterin, gefolgt von sexueller Belästigung und erst an dritter Stelle diskriminierenden Kündigungen. Seit 2005 nun hat sich der Anteil letzterer auf einen Drittel verdoppelt, und sie stehen gemeinsam mit der Lohndiskriminierung an der Spitze der geltend gemachten Diskriminierungen. Die Hälfte dieser diskriminierenden Kündigungen sind eine Reaktion der Arbeitgeber auf Schwangerschaft und Mutterschaft. Das ist nicht tolerierbar. 
</p><h3>Gleichstellungsgesetz revidieren </h3><p>12 Jahre nach der ersten Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt auch die aktuelle Analyse, dass das Gesetz zwar ein wichtiger Fortschritt ist, seine Umsetzung aber eklatante Mängel hat. Die AutorInnen schliessen mit Empfehlungen für einen wirksamen Schutz vor Diskriminierung. Sie fordern etwa Lohntransparenz, behördliche Kontrollen der Umsetzung, eine Stärkung des Verbandsklagerechts sowie Schulungen für RichterInnen, Schlichtungsbehörden und AnwältInnen. Für viele dieser Forderungen setzen sich die Gewerkschaften schon lange ein - nun ist es an der Politik, mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich Nägel mit Köpfen zu machen! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4957</guid><pubDate>Wed, 21 Jun 2017 09:24:25 +0200</pubDate><title>SBB distanzieren sich von Uber</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sbb-distanzieren-sich-von-uber</link><description>Ein gewerkschaftlicher Erfolg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SBB verzichten auf eine Zusammenarbeit mit dem US-Fahrdienst Uber. Jetzt muss die Post nachziehen. Das fordern die Gewerkschaften Unia, syndicom und SEV. </p><p>"Die SBB haben soziale Sensibilität gezeigt: Dumpingunternehmen sollen sich nicht an seriöse anlehnen können": So kommentiert SEV-Präsident Giorgio Tuti den Erfolg der gemeinsam gegen Uber auftretenden Gewerkschaften SEV, Unia und syndicom. Denn die SBB haben am 16.6.2017 bekannt gegeben, die geplante Zusammenarbeit mit Uber einzustellen. Sie haben so einer Forderung der drei Gewerkschaften entsprochen: Unternehmen, die ihre Angestellten ausbeuten und staatliche Vorschriften umgehen, sollen nicht mit diesem Staat Geschäfte machen können. 
</p><h3>Postauto AG muss nachziehen </h3><p>Was bei den SBB möglich ist, muss auch für Postauto gelten. In der Tat: Die Postauto AG betreibt bereits heute die App "NordwestMobil", über die auch Aufträge an Uber vermittelt werden. Die Botschaft von Unia, SEV und syndicom ist glasklar: "Wir fordern die Post als Muttergesellschaft und staatsnahen Betrieb auf, Uber unverzüglich aus der App zu entfernen, solange der Konzern Schweizer Gesetze und Behördenentscheide missachtet." Diese Forderung geht auch an die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB), die am App "NordwestMobil" beteiligt sind, und an die baselstädtische Regierung als dem Eigner der BVB. 
</p><h3>Langes Sündenregister </h3><p>Uber weigert sich, seine Fahrer/innen als Angestellte zu betrachten und zahlt - unter anderem -&nbsp; keine Sozialversicherungsbeiträge. Das ist illegal und fördert die Scheinselbständigkeit. Sowohl die SUVA als auch ein Rechtsgutachten von Prof. Kurt Pärli (Universität Basel) haben festgehalten, dass Uber als Arbeitgeber an die entsprechenden Pflichten gebunden ist. Gleichzeitig ruft Uber nicht-lizenzierte FahrerInnen regelmässig zu illegalem Transport auf. Werden diese dann von der Polizei erwischt, müssen sie Sanktionen gewärtigen. Uber dagegen kommt ohne Strafe davon. Gleichzeitig erlaubt sich der Fahrdienst, behördliche Verbote schlicht zu ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4954</guid><pubDate>Mon, 19 Jun 2017 14:38:17 +0200</pubDate><title>Nationalrat: Bundesrat soll bei Post eingreifen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nationalrat-bundesrat-soll-bei-post-eingreifen</link><description>Sommersession Nachlesen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Sommersession gab es im Nationalrat schwergewichtige Service public-Debatten. Ein kommentierender Blick zurück.</p><p>Die grosse Kammer behandelte einige Vorstösse zur Post. Der rasante Abbau bei den Poststellen stösst auf Unverständnis. Eine Motion der KVF-N zur Postgesetzgebung (17.3012) verlangte eine Überarbeitung der Erreichbarkeitskriterien. Sie fordert zudem, dass die Postagenturen alle Dienstleistungen der Post anzubieten hätten, also auch Massensendungen annehmen und den kompletten Zahlungsverkehr abwickeln müssten. Und die Agenturen sollen kostendeckend für diese Dienstleistungen entschädigt werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat mit einem überragenden Mehr von 172 zu 13 Stimmen (4 Enthaltungen) angenommen. Ebenfalls angenommen wurden zwei Motionen von NR Viola Amherd zur Anpassung der Kriterien und zu mehr Transparenz der Post. Doris Leuthard, die zuständige Departementsvorsteherin, gab sich in der Debatte zwar unbeirrt. Die Post gewährleiste einen hervorragenden Service, der seinesgleichen in Europa suche. Aber so ganz kann auch sie sich dem Druck nicht entziehen, denn sie hat für den Herbst nun eine Studie des UVEK zum Kriterium "eine Poststelle pro Raumplanungsregion" angekündigt. 
</p><p>Der sichtbare Gesinnungswandel bei der Ratsmehrheit ist nicht zuletzt auch ein Erfolg von syndicom. Die Gewerkschaft lobbyiert seit Monaten gegen die Poststellenschliessungen. Und sie sorgt für Transparenz, indem sie auf ihrer Website aufzeigt, wo Poststellen gefährdet sind. 
</p><h3>Unterstützung der einheimischen Wasserkraft: zurück an die Absenderin </h3><p>Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) wollte, dass das Plenum im Rahmen der Beschlüsse zum Stromnetz auch noch eine Unterstützungsmassnahme für die Wasserkraft absegne. Die Elektrizitätsunternehmen hatten im Vorfeld in der Kommission offensichtlich die Mehrheit davon überzeugt, dass es zur Rettung der einheimischen Stromressource schon 5 nach 12 ist. Es war beabsichtigt, das Stromversorgungsgesetz StromVG so abzuändern, dass die EndverbraucherInnen im gebundenen Markt nur noch mit Strom aus Wasserkraft beliefert worden wären. Davon versprach man sich eine konkrete Unterstützung der Produzenten - und gleichzeitig eine Glättung der Wogen um den Wasserzins. 
</p><p>Zuvor hatte es der Ständerat mit dem Ansatz versucht, dass die Energieversorger die kleinen Endkunden konsequent nur mit eigenproduziertem Strom beliefert hätten (aus Wasserkraft, aber auch aus Atomkraft), von den Preisvorteilen des billigen Marktstroms hingegen nur die Grosskunden profitiert hätten. Das Modell war von der Mehrheit der UREK-N als teurer und dann nicht mal grün verworfen worden. Nun hat aber auch ihr Konzept die Hürde der Ratsmehrheit nicht geschafft und geht zurück an die Absenderin. Die Kommission wird vermutlich als erstes mehr Kostentransparenz bei den Produzenten einfordern. Die Einschätzungen zur Profitabilität der Wasserkraft liegen effektiv sehr weit auseinander. Der Bundesrat wird demnächst einen Vorschlag für einen modifizierten Wasserzins bringen, ein Vorhaben, dem die Bergkantone mit Sorge entgegenblicken. Für die strukturschwachen Regionen in Graubünden und im Wallis sind die Einnahmen aus dem Wasserzins existenziell. 
</p><p>Die Differenzen beim Gesetzesentwurf zum Um- und Ausbau der Stromnetze gehen wieder in den Ständerat. Es handelt sich dabei schwergewichtig um Fragen zu den intelligenten Stromzählern: Wer soll die Kosten tragen und: Soll der Einbau und Unterhalt dieser "smart meters" den Verteilnetzbetreibern vorbehalten bleiben? </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4950</guid><pubDate>Fri, 16 Jun 2017 10:41:50 +0200</pubDate><title>AV 2020: Das Ja-Lager wächst stetig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-das-ja-lager-waechst-stetig</link><description>Immer mehr betroffene Verbände und Organisationen sagen Ja zum Rentenkompromiss</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni hat mit der Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) die zweite grosse RentnerInnenorganisation die Ja-Parole zu AV 2020 gefasst. Sie folgte damit dem Schweizerischen Seniorenrat (SSR), der bereits Mitte Mai Ja gesagt hatte. Und reiht sich ein in eine immer grösser werdende Zahl von Organisationen und Verbänden: Der SGB und die grossen Schweizer Gewerkschaften, die SP, Alliance F, der Bauernverband usw. Zuletzt beschlossen am 10. Juni die Delegierten des Kaufmännischen Verbandes (KV) eine klare Ja-Parole.
</p><h3>Renten sichern, AHV stärken</h3><p>Es fällt auf, dass die Debatten zwar lebhaft, die Entscheide jedoch ebenso deutlich sind: 98 zu 21 Stimmen beim SGB, 49 zu 9 bei den Bauern, nur eine Gegenstimme beim Seniorenrat, 25 zu 1 mit einer Enthaltung bei VASOS. Offensichtlich vermögen die Argumente, die für den Rentenkompromiss AV 2020 sprechen, nachhaltig zu überzeugen. Hauptargument bei VASOS war, dass die Reform die aktuellen Renten und die Finanzierung der AHV für die nächsten 15 Jahre sichert.
</p><h3>Endlich ein Schritt gegen die Benachteiligung der Frauen</h3><p>Die 0.3 Prozentpunkte Mehrwertsteuererhöhung, welche die Bevölkerung effektiv spüren wird (0.3 Prozentpunkte zahlt sie bereits, sie fliessen momentan nur nicht in den AHV-Topf), erachtet VASOS als verkraftbar. Um die steigende Zahl der NeurentnerInnen aufzufangen und die AHV zu stabilisieren sei dies alles andere als teuer.
</p><p>Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist auch für VASOS ein Rückschritt, dennoch überwiegen in den Augen der Delegierten die Vorteile, "weil mit der Altersvorsorge 2020 endlich etwas gegen die Benachteiligung der Frauen in der Pensionskasse getan wird". Ebenfalls ins Gewicht fielen in der Debatte die Verbesserungen für arbeitslose ältere Arbeitnehmende.
</p><h3>Das Rentensystem modernisieren und finanziell sichern</h3><p>Als "Schritt in die richtige Richtung" würdigten auch die KV-Delegierten den Rentenkompromiss. Mit AV 2020 werde "die AHV langfristig gesichert und auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt". Für die Umsetzung fordert der KV Massnahmen, "die eine Erwerbsarbeit bis zum offiziellen Rentenalter ermöglichen". Ausserdem brauche es "Massnahmen und Antworten zur fortschreienden Digitalisierung sowie zur Situation älterer Mitarbeitender auf dem Arbeitsmarkt".
</p><p>Von Woche zu Woche wächst das Lager der Organisationen und Verbände, die sich mit einer klaren Ja-Parole zum Rentenkompromiss AV 2020 bekennen. Eine positive Tendenz, denn einerseits muss die AHV unbedingt gestärkt werden, ist sie doch die sozialste Säule mit einer starken Umverteilungswirkung, insbesondere für Frauen. Gleichzeitig muss andererseits das Rentensystem modernisiert und finanziell gesichert werden. All das erlaubt die Vorlage Altersvorsorge 2020. Deshalb ist ein Ja am 24. September unabdingbar. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4930</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2017 15:46:57 +0200</pubDate><title>Längere Entschädigung bei Hospitalisierung des Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/laengere-entschaedigung-bei-hospitalisierung-des-neugeborenen</link><description>Parlament will Lücke schliessen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Parlament ist gewillt, eine Lücke beim Mutterschaftsurlaub zu schliessen. Mütter sollen bei längerer Krankheit des Kindes ihren Mutterschaftsurlaub verlängern können. Ein guter Entscheid. </p><p><b>Das Problem:</b> Wenn ein Neugeborenes nach der Geburt mindestens drei Wochen hospitalisiert wird, kann die Mutter den Anfang der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt verschieben, an dem sie das Kind nach Hause nimmt. Nicht explizit geregelt ist jedoch, ob die Frau bei einem solchen Aufschub während der Hospitalisierung des Kindes Anspruch auf den Bezug einer Entschädigung hat. Erwerbsarbeit jedoch ist ihr während dieser Zeit untersagt. 
</p><p><b>Die Lösung:</b> In solchen Fällen soll die Mutterschaftsentschädigung verlängert werden. Heute ist diese gesetzlich auf maximal 98 Tage beschränkt. Die Verlängerung soll in diesen Fällen mindestens 21 Tage betragen. Das Maximum wird der Bundesrat in einer Ergänzung des Erwerbsersatzgesetzes zu definieren haben. 
</p><p><b>Der Beschluss:</b> Mit 113 gegen 67 Stimmen (vor allem der SVP) hat am 7.6.2017 der Nationalrat dieser Lösung zugestimmt. Der Ständerat hat dieser Motion bereits in der Wintersession 2016 Folge gegeben, einstimmig. Der Bundesrat, der die Motion ebenfalls befürwortete, wird nun diesen Beschluss umsetzen müssen. 
</p><p><b>Die Kosten:</b> Jährlich müssen rund 1000 Neugeborene länger als drei Wochen hospitalisiert werden, dies bei 80 000 Neugeborenen pro Jahr. Bei einer Verlängerung um 56 Tage beziffert die Verwaltung die Kosten auf 5 Mio. Franken. Die grosse Erleichterung für die betroffenen Familien ist also sehr günstig zu haben. 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Kein Recht auf Pensenreduktion </h5><p>Auf Beton stiess dagegen Nationalrätin Nadine Masshardt (SP BE) mit ihrer Parlamentarischen Initiative, die einen Rechtsanspruch auf eine maximal 20%ige Reduktion des Beschäftigungsgrades nach der Geburt eines Kindes festlegen wollte. Ziel des Vorschlages war es, Väter vermehrt in die Kindesbetreuung einzubinden. Kleine (was noch zu definieren gewesen wäre) Unternehmen wären von der Regelung ausgenommen gewesen. 
</p><p>Alle Argumente nützten nicht. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat stellte sich geradezu doktrinär auf den Standpunkt, dass es keine zusätzliche Regulierung leiden möge und dass an der Vertragsfreiheit kein Abstrich zu dulden sei. SVP-Nationalrat Egloff sprach es - und das Plenum nickte ab: Mit 110 gegen 67 wurde der Initiative keine Folge gegeben. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4929</guid><pubDate>Wed, 07 Jun 2017 15:08:25 +0200</pubDate><title>Berufswahl: 16‘000 Junge noch ohne Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufswahl-16-000-junge-noch-ohne-loesung</link><description>Lehrstellenbarometer zu optimistisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Es gilt nach wie vor: Die Jugendlichen sind bei der Lehrstellensuche nicht auf Rosen gebettet. Allzu viele wussten im April noch nicht, wie es im Herbst weitergeht. </p><p>Der am 7. Juni 2017 publizierte Lehrstellenbarometer unterschätzt die Schwierigkeiten, denen sich die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche ausgesetzt sehen. Rein zahlenmässig übertrifft zwar das Angebot an Lehrstellen die Nachfrage. Dennoch ist die Lage der Jugendlichen nicht rosig. Die Nachfrage hat im Vergleich zu 2016 um 7,6 % zugenommen, das Angebot jedoch ist gleich geblieben. An die 16'000 Jugendliche hatten im April noch keine Lösung für den Herbst gefunden. 
</p><h3>Mehr Lehrstellen in Gesundheit und Soziales sind nötig</h3><p>Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt insbesondere für mehrheitlich weiblich besetzte Bereiche wie Gesundheit und Soziales. Deshalb müssen sich die jungen Frauen viel häufiger für eine Lehrstelle bewerben als die jungen Männer. Das ist unbefriedigend - und diskriminierend. 
</p><p>Auf der anderen Seite werden in einigen Branchen die angebotenen Lehrstellen nicht besetzt. Besonders betroffen sind etwa der Bau, die Dienstleistungen und der Verkauf. Die Arbeitgeber schieben die Schuld den Jugendlichen in die Schuhe: Sie seien den Herausforderungen nicht gewachsen. Oder sie beklagen mangelnde Werbung in den Schulen und fehlende Unterstützung bei den Eltern. 
</p><h3>Bessere Lehrstellenaufsicht</h3><p>In Wirklichkeit sind die betroffenen Branchen häufig diejenigen, welche die Jugendlichen sehr rasch als Hilfsarbeiter behandeln und in denen die Qualität der Ausbildung und die Sicherheitsmassnahmen nur zweitrangige Anliegen darstellen. Aus diesem Grund fordert der SGB Bund und Kantone auf, die Lehrstellenaufsicht zu verstärken und die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen zugunsten der Lehrlinge zu verbessern. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4927</guid><pubDate>Tue, 06 Jun 2017 14:23:43 +0200</pubDate><title>Schweizer Kündigungsschutz als ILO-Thema</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweizer-kuendigungsschutz-als-ilo-thema</link><description>ILO-Konferenz behandelt Ausbau der Arbeitsrechte</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Hierzulande sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen immer noch nur sehr ungenügend gegen missbräuchliche Kündigung geschützt. Der SGB wird dafür sorgen, dass dieses Thema an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zur Sprache kommt.</p><p>Das Problem: in der Schweiz sind gewerkschaftlich Aktive und WhistleblowerInnen nur sehr mangelhaft gegen antigewerkschaftliche Kündigung geschützt. Sie können wegen Teilnahme an GAV-Verhandlungen, gewerkschaftlichen Aktivitäten oder gar wegen unbequemen Fragen entlassen werden. Selbst wenn ein Gericht solche Entlassungen als missbräuchlich feststellt, kann das Opfer höchstens mit 6 Monatslöhnen als Entschädigung rechnen. In der Praxis sind es zumeist nur 2 bis 3 Monatslöhne. Damit sind die ILO-Empfehlungen für Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen nicht respektiert!
</p><h3>Bundesrat soll handeln</h3><p>Der SGB wird sich an der 106. Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die vom 5. bis zum 16. Juni in Genf stattfindet, dafür einsetzen, dass diese Fragen wieder auf den Tisch kommen. Denn die Konferenz wird den notwendigen Ausbau der Arbeitsrechte diskutieren. Dazu wird sie einen Bericht mit Empfehlungen an die Regierungen erarbeiten. Dieser wird die ILO-Erklärung von 2008 zu einer fairen Globalisierung weiterentwickeln. Der SGB wird an der Konferenz fordern, dass dieser Bericht auch die Gewerkschaftsfreiheit und damit die Frage des Kündigungsschutzes für gewerkschaftlich Aktive behandeln wird. Dem Bundesrat ist so Handlungsbedarf im Bereich des Schutzes gegen antigewerkschaftlichen Kündigung aufzuzeigen. 
</p><h3>Soziale Globalisierung... </h3><p>Die 106. ILO-Konferenz will zudem Weichen stellen, um die globale Migration, den ökologischen Umbau der Wirtschaft und den Freihandel sozial zu gestalten. Immer mehr zeigt sich, dass nur die ILO fähig ist, wichtige Inputs für eine gerechtere und sozialere Globalisierung zu geben. Das betrifft insbesondere die soziale Ausgestaltung des Freihandels. Anderen Organisationen (WTO, IMF oder G8) fehlt dazu das Know how oder der politische Wille. Ein Beweis für die wichtige Rolle der ILO ist die Integration ihrer Forderungen in den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Deren Ziel Nr. 8 verlangt menschenwürdige Arbeit, die Respektierung der Gewerkschaftsfreiheit und Vollbeschäftigung.
</p><h3>...statt Trump und co </h3><p>Wie wichtig eine sozial gelenkte Globalisierung ist, zeigen folgende Daten: Die weltweite Zahl der Arbeitslosen dürfte Prognosen zufolge 2017 auf über 200 Millionen steigen. Unsichere Beschäftigung betrifft weltweit 1,5 Milliarden Menschen. Sie ist auch in Europa und den USA stark gestiegen, gleichzeitig fahren Regierungen Austeritätsprogramme. In der Mehrzahl der 34 Mitgliedstaaten der OECD steht das Einkommensgefälle zwischen den Reichsten und den Ärmsten auf seinem höchsten Stand seit drei Jahrzehnten. Eine Globalisierung, die soziale Standards und Grundrechte einhält, entzieht denn auch PopulistInnen à la Trump und Le Pen den Nährboden. Der Einsatz der ILO, das Beschäftigungswachstum zu fördern und zugleich die Rechte der Arbeitnehmenden zu wahren oder auszubauen, zeichnet sich damit auch politisch als solid aus .</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4914</guid><pubDate>Mon, 29 May 2017 16:19:13 +0200</pubDate><title>AV 2020: Warum die UBS die AHV schlechtredet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-warum-die-ubs-die-ahv-schlechtredet</link><description>Angstmacherei  für skrupellose Geschäfte auf unserem Buckel</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Jahren veröffentlicht die Grossbank UBS mindestens einmal pro Jahr eine sogenannte Studie, in der sie die AHV schlecht redet. Auch letzte Woche wieder. So weit so schlecht. Diesmal hat's mir aber "den Nuggi usegschlage". Denn nur ein paar Tage zuvor hatte mir ein UBS-Berater einen Werbeprospekt zur Altersvorsorge in die Hand gedrückt. Und diese machte klar, welch schamlose Strategie hinter der AHV-Miesmacherei der UBS steckt: Skrupellose Geschäfte machen auf dem Buckel verängstigter Bürgerinnen und Bürger.
</p><p>Die Angstmacherei läuft immer nach demselben Muster: Die UBS schwingt die Demografie-Keule und bläut den potenziellen Kunden ein, dass die AHV nicht mehr zu finanzieren sei. Kein Wort davon, dass die AHV heute im Vergleich zu 1975 die Anzahl ausbezahlter Renten von 900'000 auf 2,2 Millionen mehr als verdoppelt hat, die Lohnbeiträge dafür aber nie erhöhen musste. Kein Wort davon, dass alle Studien der letzten 30 Jahre, die der AHV desaströse Finanzlöcher voraussagten, nie eingetroffen sind. Warum auch die neuste "Studie" der UBS das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben ist, lesen sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9786" class="internal-link">hier</a>.
</p><p>Seit neustem betont die UBS nun auch die Probleme der Pensionskassen. Diese stecken wegen der rekordtiefen Zinsen unbestrittenermassen in einer schwierigen Situation. Doch das kann kein Grund sein, das Dreisäulen-System in einer Grafik so darzustellen, dass die erste Säule am Einstürzen ist und die zweite Säule gefährliche Risse aufweist, während die dritte Säule sich in tadellosem Zustand präsentiert. Denn das Problem der tiefen Zinsen stellt sich auch für die dritte Säule, wie in jeder kapitalgedeckten Vorsorge.
</p><p>Das kümmert die UBS wenig: Sie propagiert in ihrer Broschüre Vorsorgefonds mit Aktienanteilen bis zu 75 Prozent. Das ist skrupellos, auch wenn die Bank im Kleingedruckten schreibt, dass bei steigendem Aktienanteil die Wertschwankungen höher und damit die Risiken grösser sind. Was hilft das, wenn ich während einer Börsenbaisse pensioniert werde? Das ist nicht einfach das Angstszenario einer Gewerkschafterin. Denn bei den steuerprivilegierten Drittsäule-Produkten kann ich nicht völlig frei bestimmen, wann ich das Kapital beziehe und versteuere.
</p><p>Von den 67 letzten Jahren endeten 19 mit einer Börsenbaisse. Das ist fast jedes vierte Jahr. Für alle, die nicht zu den Superreichen zählen, ein viel zu hohes Risiko. Mehr zu den Risiken erfahren Sie <a href="/der-sgb/kantonale-buende/zug#c9787" class="internal-link">hier</a>. Was die UBS ebenfalls unterschlägt ist, dass ihre Produkte teuer sind: Die Trader, die Börsen und Fonds, die Bank - sie alle zweigen sich ihr Scherflein von meiner dritten Säule ab. Im Gegensatz zur AHV: Unsere soziale, umlagefinanzierte Sozialversicherung wirtschaftet so sparsam und effizient, dass sie mit Abstand am meisten Rente pro Beitragsfranken auszahlen kann.
</p><p>Doch weil im Umlageverfahren alle AHV-Beiträge direkt wieder zu den Rentnerinnen und Rentner fliessen, können Banken und Versicherungen damit kein Geld verdienen. Also schürt die UBS lieber die Angst vor der Überalterung und versucht, die Generationen gegeneinander auszuspielen. Dabei hat, wer heute seine AHV-Rente geniesst, während seiner aktiven Zeit die Rente der damaligen Pensionierten mitfinanziert. Und wer heute arbeitet und mit seinen Beiträgen die Rente der jetzigen Pensionierten mitfinanziert, wird später selbst von der AHV profitieren können.
</p><p>Eine solide AHV und stabile Pensionskassen liegen nicht im Interesse von Banken, Versicherungen und ihrem Verband Economiesuisse. Deshalb haben sie wenig Freude an der "Altersvorsorge 2020", welche die AHV stärkt und die Renten sichert. Lieber malen sie schwarz, um uns ihre teure dritte Säule aufschwatzen zu können. Dieses Spiel müssen wir nicht mitmachen: Mit einem Ja zum Kompromiss Altersvorsorge 2020 können wir ihre Pläne durchkreuzen. Am 24. September liegt der Ball bei uns. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4910</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 10:10:28 +0200</pubDate><title>Stützung für Wasserkraft: Tanz auf dünnem Eis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/stuetzung-fuer-wasserkraft-tanz-auf-duennem-eis</link><description>Nationalrat diskutiert Stromnetzstrategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird sich in der Sommersession als zweite Kammer mit dem Um- und Ausbau der Stromnetze zu befassen haben. Er hat Fehler des Erstrates zu korrigieren. Und dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung nicht zwangsweise die Fehlinvestitionen der Stromkonzerne begleichen muss. </p><p>Der SGB hat sich bereits in der Vernehmlassung zur Konzeption geäussert. Er unterstützt das NOVA-Prinzip, das die Netzoptimierung vor Verstärkung und Ausbau stellt. Die technologische Entwicklung verläuft äusserst dynamisch, dezentrale Laststeuerung und netzorientiertes Einspeisemanagement sind billiger und immer umweltschonender als ein Netzausbau. Zudem wird es in einigen Jahren auch markttaugliche dezentrale Speichermöglichkeiten geben. All dies macht einen Ausbau des Verteilnetzes schon in naher Zukunft weitgehend unnötig. Die Gefahr einer sehr teuren überdimensionierten Netzinfrastruktur ist real. Dies auch deshalb, weil die Kosten an die EndverbraucherInnen überwälzt werden können. Das Risiko einer Fehlplanung wird also nicht von den Verteilnetzbetreibern oder Swissgrid und auch nicht von den Kantonen und vom Bund getragen werden. 
</p><h3>Datenschutz gewährleisten </h3><p>Dank dem intelligenten Netz und dem Einbau von intelligenten Stromzählern werden die Verteilnetzbetreiber künftig eine Fülle von Daten über ihre Kundschaft zur Verfügung haben, die es ihnen ermöglichen, die Stromversorgung differenziert und ressourcenschonend zu steuern. Dies stellt jedoch hohe Anforderungen an den Datenschutz, und die Nutzung der Daten bedingt deshalb zwingend die Zustimmung der EndverbraucherInnen. Der SGB unterstützt hier den Änderungsantrag der UREK-N. 
</p><p>Die Erdverlegung von Leitungen ist nicht immer besser für die Umwelt, aber entspricht sicher immer dem Wunsch der betroffenen Bevölkerung. Leitungen mit einer Spannung von unter 220kV sollten deshalb, wo möglich und sinnvoll, in die Erde verlegt werden, die Mehrkosten hingegen nicht den EndverbraucherInnen überwälzt werden. Auch hier unterstützt der SGB die UREK-N. 
</p><h3>Ständerat korrigieren </h3><p>Alles dreht sich aktuell um die Stützung der einheimischen Wasserkraft. Der Entscheid des Ständerats, Art. 6 Abs. 5 des Stromversorgungsgesetzes aufheben zu wollen, der die Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Preisvorteile an die Kundschaft im gebundenen Markt weiterzugeben, ist unverständlich. Die UREK-N hat hier zu Recht korrigierend eingegriffen, auch wenn ihr Alternativvorschlag ebenfalls einen empfindlichen Eingriff in die Grundversorgung darstellt. Nur verspricht man sich von diesem noch einen Schub für die Energiewende. Denn nach Vorstellung der UREK-N soll Abs. 1 von Art. 6 so ergänzt werden, dass die EndverbraucherInnen nur noch mit Strom aus einheimischer Wasserkraft beliefert werden. Das ist natürlich etwas schlitzohrig, denn so wird Abs. 5 zwar nicht gestrichen, aber obsolet, denn Preisvorteile wird es in diesem Modell keine mehr geben. 
</p><h3>SGB: keine weitere Liberalisierung des Strommarktes </h3><p>Mit all den kreativen Massnahmen zur Stützung der einheimischen Wasserkraft bewegt man sich auf dünnem Eis, da sie fast Altruismus, jedenfalls aber eine hohe Identifikation der EndverbraucherInnen mit der einheimischen Wasserkraft voraussetzen. Sie sind es, die diese Stützmassnahmen bezahlen werden. Das Ganze funktioniert nur, solange wir die heutige Strommarkt-Struktur beibehalten, in der KleinverbraucherInnen keine Wahlfreiheit haben. Der SGB setzt sich entschieden dafür ein, dass der Strommarkt nicht weitergehend liberalisiert wird. Aber die Bevölkerung muss willens sein und sie darf nicht zwangsverpflichtet werden, die Fehlinvestitionen der Stromkonzerne abzupuffern. Denn dann kommt schnell der Ruf nach einer Vollliberalisierung. Und diese wäre unter den aktuellen Marktbedingungen das Ende der hiesigen Stromwirtschaft. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4906</guid><pubDate>Wed, 24 May 2017 09:42:55 +0200</pubDate><title>EL-Revision: Kein Sparen bei denen, die nichts zum Sparen haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/el-revision-kein-sparen-bei-denen-die-nichts-zum-sparen-haben</link><description>Ständerat muss korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat behandelt in dieser Session die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Die Vorlage enthält gute Vorschläge wie die Anpassung der Mietzinsmaxima, aber auch etliche Verschlechterungen ohne jegliches soziales Gespür.</p><p>Rund 300'000 Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung sind heute auf Ergänzungsleistungen (EL) angewiesen, um über die Runden zu kommen. Und es werden immer mehr. Denn die Renteneinkommen hinken den Lebenshaltungskosten hintennach. Daher ist es wichtig, dass die Renten verbessert werden. Die Revision Altersvorsorge 2020 tut das. Die AHV-Renten-Verbesserung um Fr. 840 bzw. bis zu Fr. 2'712 für die Ehepaare sowie die Anpassungen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge werden das Renteneinkommen der Leute mit tiefen Löhnen stärken. Diese Verbesserungen sind dringend. Umso mehr erstaunt, dass in der Revision des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EL-Gesetz) Einsparungen von rund 300 Millionen Franken vorgesehen sind. Diese Sparmassnahmen würde insbesondere spüren, wer von der EL die Krankenversicherungsprämie zurückerstattet erhält.</p><p>Der Ständerat wird die Revision des EL-Gesetzes in der Sommersession beraten. Die Vorlage mischt Gutes und Schlechtes. Die Erhöhung der Mietzinsmaxima zur Anrechnung bei der EO etwa ist eine dringende, vom SGB seit langem geforderte Anpassung. Verschlechterungen wie etwa die Kürzung der Vermögensfreigrenzen und die Kürzung der EL-Mindesthöhe jedoch werden EL-Beziehende hart treffen.</p><h3>Kein Sparen bei der Rückerstattung!</h3><p>Noch mehr gilt dies für die Rückerstattung der Krankenversicherungsprämie. Heute erhalten EL-Beziehende diese Rückerstattung in der Höhe der Durchschnittsprämie ihres Kantons. Künftig soll die Rückerstattung auf der Höhe der höchsten individuellen Prämienverbilligung des Kantons gedeckelt sein. Dieser Vorschlag entzieht den EL-Beziehenden pro Jahr rund 120 Millionen Franken. Die Kommission des Ständerates hat hier noch einen Zacken zugelegt und möchte sogar die Berechnungsgrundlagen ändern.</p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragt, künftig für die EL-Berechnung einen Pauschalbetrag in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Krankenversicherers im Kanton anzurechnen. Damit sollen EL-Beziehende angeregt werden, sich möglichst kostengünstig versichern zu lassen. Die Kommissionsminderheit möchte dagegen am bundesrätlichen Vorschlag festhalten, der sich auf den Pauschalbetrag der kantonalen bzw. regionalen Durchschnittsprämie abstützt.</p><p>Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit schränkt die Freiheit der EL-Beziehenden bei ihrer Wahl des Krankenversicherers stark ein. In einzelnen Kantonen stehen keine drei Krankenversicherer zur Verfügung, die günstiger als die Durchschnittsprämie sind.</p><h3>Kein Angriff auf die Schwachen</h3><p>Zudem funktioniert der beabsichtigte Anreiz für einen Wechsel zu einem günstigen Krankenvers-cherer bei EL-Beziehenden nicht:</p><ul><li>Vor allem für EL-Beziehende, die dauerhaft auf Pflege und Betreuung angewiesen sind, ist der Wechsel eines Krankenversicherers alleine kaum zu bewerkstelligen. Sie sind dafür auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Beratungsstellen angewiesen.</li></ul><ul><li>EL-Beziehende verfügen über sehr bescheidene eigene Mittel. Sie sind daher darauf angewiesen, dass ihre Krankenkassen die Beträge der Arztrechnungen schnell und kulant rückerstatten. Die Krankenversicherer mit den tiefsten Prämien verfügen jedoch allzu häufig nur über einen mangelhaften Service und trödeln bei der Rückerstattung.</li></ul><p>Für die EL-Beziehenden hat der Wechsel in Billigkassen daher finanzielle Engpässe zur Folge. Eine Konzentration der EL-Beziehenden bei den günstigen Krankenversicherern würde innert kurzem zudem zu einer Erhöhung der Prämien führen. Denn die Risikostruktur dieser Krankenversicherer würde ungünstig verändert. Gleichzeitig würde sich das administrativ aufwändige ständige Wechseln der Krankenversicherer für alle KVG-Versicherten intensivieren.</p><p>Der SGB ist gegen diesen falschen Sparanreiz auf dem Buckel der EL-Beziehenden. Er bedeutet nichts anderes, als dass diese künftig einen kleineren Teil ihrer Gesundheitsausgaben über die EL vergütet erhalten. Diese Mehrausgaben werden sie sich vom allgemeinen Lebensbedarf absparen müssen. Ein solcher Angriff auf ohnehin Schwache ist nicht akzeptabel. Entsprechend hat der SGB beim Ständerat interveniert.</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4903</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:53:57 +0200</pubDate><title>Grossbaustelle Post: Digitalisierung rechtfertigt Abbau nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/grossbaustelle-post-digitalisierung-rechtfertigt-abbau-nicht</link><description>Vorstösse gegen Poststellenabbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Post setzt auf digitale Transformation. Dies macht sich vorerst im Abbau der analogen Dienstleistungen bemerkbar, denn sie schliesst in grossem Stil Poststellen in der ganzen Schweiz. In der Politik regt sich Widerstand, kantonal, aber auch national. Zum Glück. </p><p>Man erinnert sich daran, dass die Post eigentlich einen Grundversorgungsauftrag hat, der die gesamte Bevölkerung betrifft. Nicht nur einige Alte brauchen noch eine Poststelle, auch KMU sind betroffen, denn die Postagenturen sind nicht in der Lage, Massensendungen entgegenzunehmen oder alle Finanzdienstleistungen anzubieten. 
</p><h3>Keine Kriterien wie Kaugummi </h3><p>Am Dienstag, 30. 5., behandelt das Parlament diverse Vorstösse, die sich mit diesem Um- resp. Abbau der Poststellen befassen. Bekanntlich ist in der Postverordnung geregelt, dass für 90 Prozent der Bevölkerung eine Poststelle oder Postagentur in 20 Minuten zu Fuss oder per öV erreichbar sein muss. Diese Kriterien wurden vor fünf Jahren definiert und erweisen sich nun als so dehnbar, dass sie noch immer eingehalten wären, wenn im topografisch extrem komplexen Kanton Graubünden jede zweite Poststelle dicht gemacht würde. 
</p><p>Eine Motion der KVF-N fordert nun, dass diese Erreichbarkeitskriterien überarbeitet werden. Die Postagenturen sollen zudem künftig alle Dienstleistungen der Post anbieten können, auch den kompletten Zahlungsverkehr. Und sie sollen kostendeckend entschädigt werden. Der SGB ist hoch erfreut über diese Motion. 
</p><h3>Post steht in der Pflicht </h3><p>In die gleiche Richtung geht eine Motion von Viola Amherd. Auch sie fordert den Bundesrat mittels Motion auf, die Kriterien anzupassen, damit die Post in ihrer Abbau-Euphorie gebremst wird. Und sie fordert, dass Post und PostCom mehr Informationen zu diesem Abbau liefern müssen. Zum Beispiel via eine laufend aktualisierte Karte, die im Internet einsehbar wäre. Diese Informationen liefert heute syndicom, die Postgewerkschaft. Sie zeigt aktuell für jeden Kanton auf, welche Poststellen gefährdet sind. Eine Aktion, die nicht nur zu grossem Aufsehen in den regionalen Medien geführt hat, sondern auch zu Vorstössen in fast jedem Kantonsparlament und zu lokalen Versammlungen vor den bedrohten Poststellen. Die Gewerkschaft sperrt sich nicht gegen einen Umbau der postalischen Dienstleistungen, denn die Post muss effektiv die Grundversorgung auch mit digitalen Angeboten aufrüsten. Aber die Gewerkschaft wehrt sich für die rechtlich festgelegten Ansprüche der Bevölkerung. Die Post hat hier und heute die Grundversorgung zu gewährleisten. Sie steht in der Pflicht. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4902</guid><pubDate>Tue, 23 May 2017 10:11:29 +0200</pubDate><title>Mutterschaftsurlaub: Nationalrat muss Lücke schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mutterschaftsurlaub-nationalrat-muss-luecke-schliessen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Sommersession kann - und soll - das Parlament eine Lücke in der heutigen Regelung rund um Geburt und Mutterschaftsurlaub schliessen. Es geht um eine Verlängerung des Mutterschaftsurlaubes bei längerer Krankheit des Kindes. </p><p>Frauen dürfen acht Wochen nach einer Geburt nicht arbeiten. Wenn ein neugeborenes Kind wegen einer Frühgeburt oder Krankheit im Spital bleiben muss, kann die Mutter zurzeit den Mutterschaftsurlaub nicht um die Zeit des Spitalaufenthalts verlängern. Kommt das Baby dann später nach Hause, fehlt es der Mutter an nötigen Urlaubstagen. Nur unter gewissen Bedingungen kann die Mutter den Mutterschaftsurlaub aufschieben: Wenn der Spitalaufenthalt mindestens drei Wochen dauert. Da das Arbeitsverbot aber trotzdem gilt, ist diese Zeit nicht entschädigt. Dies will die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit mit ihrer Motion beheben. Sie fordert, den Mutterschaftsurlaub um die Zeit des Spitalaufenthalts des Kindes zu verlängern, wenn dieser mehr als drei Wochen dauert. Teuer wäre diese über die EO finanzierte Massnahme nicht, da es sich nur um eine begrenzte Anzahl Fälle handelt. Aber sie würde eine grosse Erleichterung für die betroffenen Familien bedeuten. 
</p><h3>Auf gutem Weg </h3><p>Der Ständerat hat die Motion seiner Kommission in der Wintersession angenommen. Der Nationalrat behandelt sie in der Sommersession. Auch seine vorberatende Kommission empfiehlt die Motion mit 15 zu 9 Stimmen zur Annahme. Der SGB erwartet vom Nationalrat, dass er dieser Empfehlung folgt. Der Mutterschaftsurlaub ist in der Schweiz sehr knapp berechnet und reicht schon bei gesunden Kindern kaum, um den Familienalltag neu zu organisieren. Solange ein bedarfsgerechter und zukunftstauglicher Ausbau nicht möglich ist, müssen zumindest die augenscheinlichsten Lücken geschlossen werden. Alles andere wäre ein "Töippelen" auf Kosten der Familien. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4879</guid><pubDate>Fri, 12 May 2017 16:00:10 +0200</pubDate><title>Wirtschaftsverbände gegen bessere AHV – wie einst gegen deren Gründung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wirtschaftsverbaende-gegen-bessere-ahv-wie-einst-gegen-deren-gruendung</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner über die Ewiggestrigen AHV-Gegner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Diese Woche hat der Vorstandsausschuss von Economiesuisse - gegen den Widerstand Westschweizer Wirtschaft - zur Altersvorsorgereform 2020 die Nein-Parole beschlossen. Ende April hatte schon der Gewerbeverband nach einem Mehrheitsentscheid der Gewerbekammer bekannt gegeben, die Vorsorgereform "hart zu bekämpfen". Damit liegen diese Wirtschaftsverbände auf einer Linie mit dem Arbeitgeberverband, der eine grosse Kampagne gegen den "schädlichen AHV-Ausbau" angekündigt hat.
</p><p>Damit wird es Zeit, wieder einmal daran zu erinnern, dass die verbandspolitische Ausgangslage noch die gleiche ist wie in den Jahrzehnten, als unsere Vorfahren für die Einführung der AHV gekämpft hatten. Beim legendären Abstimmungskampf von 1947 standen der Arbeitgeberverband, der Gewerbeverband und der sogenannte Vorort, die Vorgängerorganisation der heutigen Economiesuisse, auf der Seite der Gegner der Schaffung einer AHV. Die Geschichte hat ihnen Unrecht gegeben. Die AHV ist die wichtigste innenpolitische Errungenschaft der modernen Schweiz.
</p><p>Am 24. September 2017 geht es wieder um eine grundsätzliche Weichenstellung. Bekommt die AHV die Milliarde aus der Mehrwertsteuer, die nach dem Auslaufen der IV-Uebergangsfinanzierung frei wird? Kann die Finanzierung der Renten der Baby-Boomer-Generation mit nur 0,3 Mehrwertsteuerprozenten im Jahre 2021 für mehr als zehn Jahre sichergestellt werden? Und kommt es nach Jahren von Stillstand endlich wieder zu einer bescheidenen, aber doch spürbaren Verbesserung der AHV-Neurenten in der Höhe von 840 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 2'712 Franken pro Jahr für Ehepaare?
</p><p>Oder setzen sich die Gegner der AHV durch? Der Plan der Gegner ist klar: Sie wollen die AHV finanziell aushungern. Und das Rentenalter auf 67 Jahre heraufsetzen. Rentenalter 67 wäre aber nichts anderes als eine massive Rentensenkung.
</p><p>Die AHV ist die erste Säule der Altersvorsorge. Nicht nur nach unserer Verfassung, sondern auch in der Realität. Am 24. September muss sie gestärkt statt geschwächt werden. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4870</guid><pubDate>Wed, 10 May 2017 08:47:59 +0200</pubDate><title>Gut für Umwelt, Klima, Jobs und Werkplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gut-fuer-umwelt-klima-jobs-und-werkplatz</link><description>Fünf Gründe für ein Ja zur Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Spätestens seit Tschernobyl befürworten der SGB und seine Gewerkschaften den Atomausstieg. Jetzt wird er möglich. Deshalb - aber nicht nur deshalb - unterstützt der SGB die Energievorlage, die am 21. Mai zur Abstimmung kommt. </p><p>1. Ob man es wahrhaben will oder nicht, die Zeit der Atomkraftwerke in der Schweiz läuft aus. Auch das "jüngste" dieser AKW ist schon 33 Jahre alt. Jede Nachrüstung wird aufwändiger, und das Risiko wird nicht kleiner, weil es kaum Erfahrungen mit dem Betrieb von so alten AKW gibt. Sie produzieren für gut 20 TWh Strom. Diese Menge ist zu ersetzen. Ohne Zuwarten. 
</p><p>2. Die Energiestrategie soll den Zubau von erneuerbaren Energien beschleunigen, indem der Netzzuschlag erhöht wird und so ein Teil der Projekte auf der Warteliste abgebaut werden kann. Neu gibt es nicht nur Einspeiseprämien, sondern auch Einmalvergütungen. Das ist eine pragmatische Lösung für kleine oder grössere Photovoltaikanlagen. Der Zuschlag wird mit der Stromrechnung bezahlt, die Rechnung erhöht sich dadurch für einen durchschnittlichen Haushalt um rund 30 Franken im Jahr. Das ist verkraftbar. 
</p><p>3. Die Investitionen in Energieeffizienz und in erneuerbare Energien werden Stellen erhalten resp. neu schaffen. Alle Regionen des Landes werden profitieren. Diese Stellen umfassen verschiedene Qualifikationsniveaus. Das ist gut für den Werkplatz Schweiz. 
</p><p>4. Die Schweiz ist mobil. Ein Ende ist nicht absehbar: Der motorisierte Verkehr in der Schweiz nimmt in den kommenden Jahren weiter rapide zu. Prognosen sprechen von einer Zunahme von bis 18% beim Individualverkehr und 37% beim Gütertransport. Und am stärksten wächst der Flugverkehr, dessen Klimabelastung gar nichts entgegengesetzt wird. Die Energiestrategie setzt nun wenigstens durch, dass bei allen Neuwagen die EU-Emissionsnormen zu gelten haben. Wenigstens so viel. 
</p><p>5. Die Energiestrategie setzt Leitplanken, um die Energieeffizienz zu steigern und den Stromverbrauch zu senken. Das sind die beiden Pfeiler der Energiewende. Das ist echte Klimapolitik. Weg von den fossilen Brenn- und Treibstoffen! Gebäude und Verkehr haben heute den grössten CO2-Ausstoss. Deshalb müssen wir in die Effizienz investieren und unseren jetzigen Stromverbrauch reduzieren. Damit wir den Strom dort einsetzen können, wo er das Klima schont. 
</p><p><b>Fazit:</b> Die Klimabelastung kennt keine Grenzen. Es nutzt nichts, auf die gute CO2-Bilanz der Schweiz dank Wasserkraft und AKW zu verweisen. Das imponiert dem Klimawandel nicht, der sich in unserem Land wegen der Topographie massiv auswirken wird. Alle, die heute Nein sagen, und alle, die finden, es sollen doch die anderen, vertun eine der letzten Chancen, die Energiewende zu beschleunigen. Wenn das Nein obsiegt, gibt es nur Blockade. Und das können wir uns nicht mehr leisten! </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4868</guid><pubDate>Tue, 09 May 2017 10:45:29 +0200</pubDate><title>Herkunftsortsprinzip bedeutet Dumping</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/herkunftsortsprinzip-bedeutet-dumping</link><description>Gefährlicher Kurswechsel des Bundesrats im öffentlichen Beschaffungswesen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat will das öffentliche Beschaffungswesen revidieren. Viel Problemgespür zeigt er dabei nicht. Sein Vorschlag, auf das Leistungsortsprinzip zu verzichten, würde zu massiv mehr unlauterem Wettbewerb und Dumping führen. </p><p>In der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) schlägt der Bundesrat einige quere Neuerungen vor. Die gefährlichste: er will das Leistungsortsprinzip durch das Herkunftsortsprinzip ersetzen. 
</p><h3>Wer ortsübliche Löhne schützen will, setzt auf das Leistungsortsprinzip </h3><p>Was bedeutet das? Bei diesen beiden Ortsprinzipien geht es darum, welche Arbeitsbedingungen ein Unternehmen einzuhalten hat, wenn es sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Beim Herkunftsortsprinzip gelten für den Offerierenden die Bedingungen an seinem Sitz- oder Niederlassungsort. Das Leistungsortsprinzip verlangt die Beachtung der Arbeitsbedingungen, die am Ort der Arbeitsausführung gelten. Beispiel: eine Firma aus dem Tessin, die in Zürich für den Bau einer grossen Halle offeriert, hat beim Leistungsortsprinzip die Löhne von Zürich zu respektieren, beim Herkunftsortsprinzip kann sie mit den Tessiner Löhnen offerieren. Beim Herkunftsortsprinzip sind also Anbieter aus Kantonen mit guten Arbeitsbedingungen im Vergleich zu Anbietern aus "Niedriglohn-Kantonen" schlechter gestellt. Um mithalten zu können, müssten sie eine Verschlechterung der eigenen Arbeitsbedingungen anstreben. Fazit: Das Herkunftsortsprinzip würde eine Spirale nach unten eröffnen. 
</p><h3>Nicht mehr gleiches Recht für Gleiches </h3><p>Das Leistungsortsprinzip ist zentral für alle, welche die orts- und branchenüblichen Löhne und Arbeitsbedingungen schützen wollen. Es ist denn auch ein Herzstück der flankierenden Massnahmen. Es soll verhindern, dass z.B. eine polnische Firma einen Auftrag in Basel mit polnischen Löhnen durchführen kann. Der bundesrätliche Vorschlag, neu auf das Herkunftsortsprinzip zu setzen, bricht also mit der Philosophie der flankierenden Massnahmen. In der Privatwirtschaft würde Schutz der ortsüblichen Arbeitsbedingungen gelten, in der öffentlichen nicht. Das ist unverständlich. Noch unverständlicher ist, dass der Bundesrat in der Botschaft an das Parlament auf dem Herkunftsortsprinzip beharrt. Denn viele Organisationen des Gewerbes, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sowie die Kantone haben in der Vernehmlassung dieses Auswechseln des Prinzips abgelehnt. 
</p><h3>WAK-N am Zug </h3><p>Nächste Instanz in der Revision des BöB ist die zuständige Nationalratskommission, die WAK-N. Sie wird das Dossier am 16. Mai beraten. SGB, Travail.Suisse und die ihnen angeschlossenen Verbände haben die Kommission aufgefordert, den bundesrätlichen Fehler zu korrigieren und wieder auf das Leistungsortsprinzip zu setzen. Alles andere wäre ein Signal zu neuem Dumping. 
</p><p><b>Weitere Punkte, die die Gewerkschaften korrigieren wollen</b>: </p><ul><li>Die Wettbewerbskommission (WEKO) soll bei öffentlichen Beschaffungen kein Behördenbeschwerderecht bekommen. Die in der Revision vorgesehene Mitteilungspflicht an die WEKO ist deshalb zu streichen, entsprechend auch Art. 9 Abs. 2bis im Binnenmarktgesetz. Grund: Die WEKO hat in letzter Zeit zu oft kantonale Bestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen hinsichtlich Einhaltung von GAV-Bestimmungen sowie zur Einschränkung von Subunternehmerketten kritisiert. </li></ul><ul><li>Die Subunternehmerkette ist auf <b>eine</b> Ebene zu beschränken. </li></ul><ul><li>Zur GAV-Konformität sollen endlich aussagekräftige Bescheinigungen eingeholt werden müssen. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4854</guid><pubDate>Wed, 03 May 2017 13:59:41 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen Kinderbetreuung: Was lange währt, wird endlich gut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-kinderbetreuung-was-lange-waehrt-wird-endlich-gut</link><description>Nationalrat stellt Weichen richtig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat grünes Licht gegeben: Der Bund wird über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung investieren. Ein zukunftsorientierter Entscheid der Grossen Kammer. </p><p>Lange hat das Parlament die Vorlage beraten, die in der Vernehmlassung nahezu unbestritten war. Oft schien sie zum Scheitern verurteilt, denn Economiesuisse und ihre politischen Gehilfen wollten berufstätige Eltern partout nicht entlasten. Am 2. Mai hat nun aber auch der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates gutgeheissen, über die nächsten fünf Jahre 100 Millionen Franken in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. Unsere Argumente überzeugten auch bürgerliche PolitikerInnen. Insbesondere in der FDP-Fraktion haben etliche sich durch Vernunft statt durch Ideologie leiten lassen. 
</p><h3>Schweizer Eltern zahlen zuviel </h3><p>Der Grossteil des gesprochenen Geldes soll die Kantone darin unterstützen, die in der Schweiz massiv zu hohe Elternbeteiligung an der Finanzierung zu reduzieren. Dazu ist es höchste Zeit. Denn die Eltern tragen in der Schweiz im Schnitt zwei Drittel der (international vergleichbaren) Vollkosten, die im europäischen Umland rund einen Drittel. Kein Wunder, entscheiden sich in der Schweiz immer mehr Frauen gegen Kinder oder dann gegen eine berufliche Karriere. Die vorgesehene Investition ist ein wichtiges Signal, aber immer noch meilenweit vom einen Prozent des BIP entfernt, das die OECD empfiehlt, in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren. 
</p><p>Dieses Ziel dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, denn die Kinderbetreuung ist eine gesellschaftliche Verantwortung, die öffentliche Hand muss entsprechende Angebote bereitstellen. 
</p><p>Ein kleinerer Teil der Finanzhilfen soll Angeboten zugutekommen, die die Bedürfnisse der Familien besser abdecken: Auch das ist eine Notwendigkeit, denn während den Ferien oder in Randstunden bestehen Lücken bei der familienergänzenden Kinderbetreuung, die berufstätige Eltern vor grosse Herausforderungen stellen.
</p><h3> Korrekte Arbeitsbedingungen </h3><p>Der SGB ist zufrieden, dass das Parlament mit diesem Entscheid einer rückwärtsgewandten Politik eine Absage erteilt hat. Zukünftig muss es nun vermehrt darum gehen, die Bedürfnisse der Kinder und des Betreuungspersonals zu stärken. Es braucht pädagogisch und entwicklungspsychologisch begründete Kriterien als Voraussetzung für die Finanzierung von Betreuungsangeboten. Ebenso braucht es Minimalstandards für Anstellungs- und Ausbildungsbedingungen für die Angestellten der Betreuungseinrichtungen - insbesondere weil ein allgemeinverbindlich erklärter GAV bisher am Widerstand des Branchenverbands gescheitert ist. 
</p><p>Für die Zukunft wollen wir Betreuungsangebote in guter Qualität und mit guten Arbeitsbedingungen, die allen Familien entsprechend ihren Bedürfnissen zur Verfügung stehen, ohne ein Loch in das Familienportemonnaie zu reissen. Das Parlament hat mit dem JA zu den Finanzhilfen für Kinderbetreuung einen wichtigen Schritt getan. Der SGB setzt sich dafür ein, dass weitere folgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4820</guid><pubDate>Mon, 10 Apr 2017 11:16:48 +0200</pubDate><title>AV 2020: bürgerliche Gegner sind wahre Feinde der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/av-2020-buergerliche-gegner-sind-wahre-feinde-der-ahv</link><description>Alles, nur nicht die AHV stärken: Treibende Kraft ist die Profitgier</description><content:encoded><![CDATA[<p> Keine Stimme zu viel, keine zu wenig: Mit genau den nötigen 101 Stimmen hat der Nationalrat das Reformpaket Altersvorsorge 2020 (AV 2020) gutgeheissen. Eine Stimme weniger, und fünf Jahre Arbeit wären vernichtet gewesen. Bis zur letzten Minute lobbyierte der Arbeitgeberverband für ein Nein. Lieber ein Absturz als eine Erhöhung der AHV-Renten, lautete die Devise.
</p><p>Doch der Arbeitgeberverband und seine rechtsbürgerlichen HelferInnen, die bis zuletzt härtesten Widerstand gegen die AV 2020 leisteten, können ihre Niederlage nicht akzeptieren. Sie wollen die Vorlage nun an der Urne versenken. Und damit die AHV schwächen statt stärken. Und den Weg frei räumen für Rentenalter 67.
</p><p>Während Jahren haben sie gepredigt, dass es endlich eine Reform brauche, nun sind sie - vor allem die Arbeitgeber in der Deutschschweiz - wild entschlossen, bei der Volksabstimmung am 24. September einen Scherbenhaufen zu hinterlassen. Woher rührt dieser Widerstand? Welche Ziele verfolgen die Arbeitgeber und ihre Verbündeten aus SVP und FDP?
</p><h3>Rentensystem à la SVP</h3><p>Fast 20 Jahre ist es her, dass die SVP offenlegte, wie sie sich Altersvorsorge der Zukunft vorstellt. An ihrem Kongress vom 4. März 2000 forderte die Partei, den totalen Umbau der AHV: Statt dass die Reichen wie heute dank der Umlagefinanzierung einen starken solidarischen Beitrag an die Renten des Grossteils der Bevölkerung leisten müssen, wollte die SVP mehr "Eigenverantwortung" der Versicherten. Konkret sollte die Finanzierung der AHV nach dem Kapitalsparverfahren ähnlich funktionieren wie bei den Pensionskassen oder, noch unsolidarischer, beim privaten Sparen.
</p><p>Auch heute ist die in der AV 2020 vorgesehene Erhöhung der AHV-Renten um 840 Franken jährlich für Alleinstehende und bis zu 2712 Franken für Ehepaare ein Alptraum der neoliberalen SVP-Führung. Obwohl mit den Bauern ein wichtiger Teil der Parteibasis besonders stark von der AHV profitiert. Doch die solidarische Finanzierung der AHV und generell alle solidarischen Elemente bei den Sozialversicherungen sind ihnen ein Gräuel.
</p><p>Selten hat ein Vorschlag die SVP derart in Rage gebracht wie die Erhöhung der AHV-Renten. Jedes Argument war ihnen recht, um die AHV-Erhöhung zu bekämpfen. Der Walliser SVP-Nationalrat Raymond Clottu verstieg sich nach der entscheidenden Abstimmung am Westschweizer Radio zur Behauptung, es sei ungerecht, wenn Menschen die nur wenig oder gar nichts in eine zweite Säule einbezahlt hätten - also vor allem Frauen, Bauern und KleingewerblerInnen - nun einen AHV-Zuschlag erhielten. Lieber die Altersvorsorge an die Wand fahren, als die AHV stärken, lautet auch jetzt noch die SVP-Losung.
</p><h3>Alles, nur nicht die AHV stärken</h3><p>Als vor zwei Jahren SVP und FDP bei den Wahlen zulegten, jubilierte der Schweizerische Arbeitgeberverband. Die Arbeitgeber sahen den Zeitpunkt gekommen, ihre neoliberalen Rezepte durchzusetzen und den Sozialstaat zurückzustutzen. Und in der Altersvorsorge das individuelle Sparen auszubauen. Obwohl das heute fast nicht mehr rentiert und vor allem den Banken und Versicherungen nützt.
</p><p>Für die Arbeitgeber ist "ein Aufblähen der AHV-Leistungen" schlicht "nicht vorstellbar". Alles, nur nicht die AHV stärken - in letzter Minute zauberte der beim Arbeitgeberverband fürs Dossier Altersvorsorge zuständige Martin Kaiser eine "Lösung" aus dem Hut, um den Ständeratskompromiss mit der AHV-Rentenerhöhung zu verhindern: Ausgleich der wegen der Senkung des Umwandlungssatzes tieferen Renten in der zweiten statt in der ersten Säule. Der zweiten Säule, die wegen der andauernden Tiefzinsphase kein sicheres Rentenniveau mehr garantieren kann, sollten Milliarden zufliessen. Das hätte massiv mehr gekostet und deutlich weniger gebracht hätte, als der vom Ständerat vorgezogene Ausgleich in der ersten Säule.
</p><h3>Profitgier ist die Ursache</h3><p>Woher kommt diese Haltung? Schuld daran ist absurderweise gerade die Vorzüge unserer AHV: Sie ist nicht nur sozial, sondern auch solidarisch. Diese solidarische Finanzierung der AHV war den Arbeitgebern schon immer ein Dorn im Auge. Als in den 1940er Jahren klar wurde, dass die AHV nicht mehr zu verhindern war, setzen Arbeitgeber, Finanzindustrie und Bürgerliche alles daran, die Renten möglichst tief zu halten. Denn je tiefer die AHV-Renten, desto besser läuft das Geschäft von Banken und Versicherungen mit der Altersvorsorge.
</p><p>Deshalb bezeichnete Hans Sulzer, Präsident der Economiesuisse-Vorgängerorganisation Schweizerischer Handels- und Industrieverein (Vorort) die AHV 1945 als "Vorstufe zur Diktatur". Kommt dazu, dass das Umlageverfahren der AHV das Geld der Spekulation entzieht, weil die Junge direkt die Renten der Pensionierten bezahlen, statt das Kapital auf dem Finanzmarkt zu parken.
</p><p>Daher stammt die Abscheu gegenüber der AHV. Eine Abscheu, die sich wider jegliche ökonomische Vernunft bis heute gehalten hat: Noch letztes Jahr lud der von SVP-Milliardären finanzierte Think-Tank "Liberales Institut" zu einer Veranstaltung gegen die "staatssozialistische AHV". Hier lautet die Devise die AHV schleifen, dort, beim anderen wirtschaftsliberalen Think-Tank Avenir Suisse, trägt man Rentenalter 67 seit Jahren wie das Allerheiligste vor sich her.
</p><h3>Den Angriff abschmettern</h3><p>Die Marschroute ist klar: Am 24. September wollen Arbeitgeber, Finanzindustrie und ihre bürgerlichen GehilfInnen die AHV sturmreif schiessen. Um dann auf den Trümmern ihre Vorstellung einer "Altersvorsorge" umzusetzen. Mit Rentenalter 67 oder höher. Mit Rentenkürzungen und Sozialabbau. Diesen Totalangriff auf unsere Sozialwerke können und müssen wir abschmettern. Mit einem Ja zur Altersvorsorge 2020 am 24. September. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4814</guid><pubDate>Wed, 05 Apr 2017 10:13:16 +0200</pubDate><title>357&#039;516 Mitglieder Ende 2016</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/357516-mitglieder-ende-2016</link><description>Zur Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB umfasste Ende 2016 genau 357'516 Mitglieder. Innert Jahresfrist hat damit die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz einen Mitgliederrückgang von 1 % hinzunehmen - bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden. 
</p><p>29,6 % dieser Mitglieder sind weiblich. Damit konnte der Anteil der Frauen leicht gesteigert werden (2015: 29,5 %). 
</p><p>Von den 16 angeschlossenen Verbänden haben im Vorjahr 3 zugelegt. Die Unia, welche 2015 die Grenze von 200'000 Mitglieder geknackt hat, hat diesen hohen Stand gehalten (+ 6 Mitglieder). Weiter angewachsen ist sie im Dienstleistungssektor (Stand nunmehr rund 55'000 Mitglieder), leicht rückläufig war die Mitgliederentwicklung im Industriesektor, was nicht zuletzt auf die konjunkturelle Entwicklung in diesem Bereich zurückzuführen ist. Mitglieder gewonnen haben zudem die Gewerkschaften kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt) und Nautilus (Schifffahrt). Die Kleinstgewerkschaft New Wood weist die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus. 
</p><p>Die übrigen 12 Gewerkschaften haben Mitglieder verloren. Bei Syndicom wirkte sich der voranschreitende Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche negativ auf die Mitgliederentwicklung aus. Beim SEV überstiegen die Todesfälle bei den Pensionierten die Neuwerbung bei den Aktiven. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4805</guid><pubDate>Tue, 04 Apr 2017 10:30:44 +0200</pubDate><title>Finanzhilfen für Kinderbetreuung vor letzter Hürde</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/finanzhilfen-fuer-kinderbetreuung-vor-letzter-huerde</link><description>Kleiner, aber wegweisender Schritt ist möglich</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer die Geschlechtergleichstellung fördern und den Fachkräftemangel bekämpfen will, muss sich für mehr familienergänzende Kinderbetreuung einsetzen. Der SGB erwartet dieses Engagement vom Nationalrat. Die grosse Kammer wird das Geschäft "Finanzhilfen für Familienergänzende Kinderbetreuung" am 2. Mai beraten.</p><p>Es war eine Zangengeburt. Erst nach langem Hin und Her hat sich der Ständerat in der Frühlingssession zu den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung bekannt. Der Bundesrat will mit den dafür vorgesehenen 100 Mio. Franken einerseits die Elternbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung senken, andererseits die Angebote besser auf die Bedürfnisse der Familien abstimmen. Eine sinnvolle Idee, wenn auch massiv mehr Geld nötig wäre dafür: OECD und UNO empfehlen, mindestens 1 Prozent des BIP in die familienergänzende Kinderbetreuung zu investieren - die Schweiz ist noch weit davon entfernt. 
</p><p>Trotzdem hat die Kommission des Nationalrates die Vorlage nur knapp mit 13 zu 11 Stimmen angenommen, und eine bedeutende Minderheit will das vorgesehene Budget auch noch halbieren. Doch wenn es dem Nationalrat ernst ist mit der Fachkräfteinitiative, muss er auf die Vorlage einsteigen und sie ausbauen statt abbauen. 
</p><h3>Krippenkosten bei uns viel höher </h3><p>Ein grosser Stolperstein für Frauen, die ihr Pensum aufstocken wollen, sind die hohen Krippenkosten. Dieser Umstand trägt massiv zum Fachkräftemangel bei. Die Schweiz hinkt hier dem europäischen Ausland meilenweit hinterher: Eltern in der Schweiz übernehmen einen eineinhalb bis zweieinhalb Mal so grossen Anteil der Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung wie Eltern in unseren Nachbarländern. Dies, obwohl die Plätze an sich in der Schweiz nicht teurer sind - die öffentliche Hand zahlt einfach massiv weniger daran. Wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen, müssen wir erwerbstätigen Eltern ein qualitativ gutes und zahlbares Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen. 
</p><h3>Wichtiger Pfeiler der Gleichstellung</h3><p>Wenn die Vorlage die Hürde Nationalrat nun auch noch nimmt, haben wir einen kleinen, aber wegweisenden Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft gemacht: Denn Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung sind ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4804</guid><pubDate>Mon, 03 Apr 2017 14:26:33 +0200</pubDate><title>SGB-Migrationskonferenz: Gleiche Rechte für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/sgb-migrationskonferenz-gleiche-rechte-fuer-alle</link><description>Rund 50 GewerkschafterInnen diskutieren Demokratiedefizite</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schweiz ist längst zum Einwanderungsland geworden, das sie nie sein wollte, ist der Rassismusforscher Kijan Espahangizi überzeugt. Doch diese Entwicklung ist positiv für die Schweiz und ihre Gewerkschaften, so das Fazit der SGB-Migrationskonferenz vom 1. April 2017.</p><p>Rund 50 Gewerkschafter/innen haben sich am 1.4.2017 im Berner Hotel Hotel Ador getroffen. Sie diskutierten, wie ein Miteinander von Zugewanderten und Einheimischen aussehen müsste und was die Gewerkschaften dazu beitragen könnten.</p><h3>Solidarische Politik erst ab den 70er Jahren</h3><p>Unia-Präsidentin Vania Alleva zeigte in ihrem Referat auf, dass die Rolle der Gewerkschaften nicht immer vorbildlich war. Lange organisierten sie primär Menschen mit Schweizer Pass. Die Gewerkschaften verteidigten eine restriktive Bewilligungspraxis, um die Arbeitsplätze der Schweizer/innen zu sichern. Ab den 70er Jahren vollzogen sie einen Kurswechsel zu einer solidarischen Migrationspolitik. Sie lehnten die Schwarzenbach-Initiative ab, welche zur sofortigen Ausweisung von über 300'000 ausländischen Arbeitnehmenden geführt hätte. Seither ist die Organisierung von MigrantInnen, deren Anteil in z.B. in der Unia 50% ausmacht, zu einem wichtigen Motor für Kämpfe zur Gleichberechtigung geworden. Erfolge wie die Ablehnung der Durchsetzungsinitiative sind Zeichen davon.</p><h3>Rassismus: ein Demokratieproblem</h3><p>Während Vania Alleva vor allem die Einheit der GewerkschafterInnen forderte, plädierte Rassismusforscher Kijan Espahangizi (ETH und Uni Zürich) in seinem Referat für Diversität: Eingewanderte Menschen haben genau so unterschiedliche Hintergründe und Bedürfnisse wie Menschen, die in der Schweiz geboren worden sind. Espahangizi warnte vor dem inflationären Sprechen über Migration: Während in den 90er Jahren Migration zum Kampfbegriff wurde und den AktivistInnen Kraft gab, ist sie heute Stigma. Mit dem Begriff "MigrantIn" werden "Mitmenschen fremdgemacht und als Sündenböcke für alle möglichen gesellschaftlichen Probleme abgestempelt". Migration ist zu einem Diskurs geworden, der die Ungleichbehandlung von Menschen und fehlende Teilhabe rechtfertigt. Für Espahangizi ist Rassismus kein Migrationsproblem, sondern ein Demokratieproblem. Anstatt über Migration sollten wir deshalb über Demokratie, die faire Verteilung von Ressourcen und das Miteinander reden.</p><h3>Demokratiedefizite angehen</h3><p>Die Gewerkschaften sind bereit dafür, wie sich auch auf dem anschliessenden Podium gezeigt hat: Gülizar Cestan (Präsidentin VPOD Region Zürich), Patrizia Mordini (Leiterin Gleichstellung Syndicom), Marília Mendes (Unia) und Kijan Espahangizi tauschten sich darüber aus, wie die Gewerkschaften in einer postmigrantischen Gesellschaft Migrationspolitik machen können, ohne Menschen dadurch zu stigmatisieren und auseinander zu dividieren. Die SGB-Einbürgerungsoffensive, Abstimmungskämpfe und Projekte wie Mentoring-Programme sind wichtige gewerkschaftliche Massnahmen. Die Diskussion haben die Teilnehmenden am Nachmittag in Arbeitsgruppen weitergeführt. In einem waren sie sich einig: Der Handlungsbedarf ist gross, aber ebenso gross ist die Motivation der Gewerkschafter/innen, die Schweizer Demokratiedefizite anzugehen.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/e/e/csm_Migrationskonferenz2017_20cf99856f.jpg" length="175884" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4781</guid><pubDate>Thu, 16 Mar 2017 13:38:59 +0100</pubDate><title>Session: Kleiner Testlauf zur SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/session-kleiner-testlauf-zur-srg</link><description>&quot;No Billag&quot; lief auf, aber...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der kleinen und in der grossen Kammer war die SRG Thema in dieser Session. Die ersten Angriffe auf die SRG sind abgewehrt worden. Kein Grund zurückzulehnen. </p><p>Nicht erstaunlich ist, dass der Ständerat die "No-Billag"-Initiative ablehnte, aber ermutigend, dass dies einstimmig geschah. Im Nationalrat wurde darüber abgestimmt, ob das Parlament künftig über die SRG-Konzession entscheiden solle. Während da die parlamentarische Initiative Müller zur alleinigen Zuständigkeit des Parlaments mit grossem Mehr verworfen wurde, fand die Motion der eigenen Kommission zu einer dualen Konzession eine Gefolgschaft, die über die Reihen der notorischen SRG-Gegner hinausreichte. Glücklicherweise gab es dafür keine Mehrheit, aber das knappe Stimmenverhältnis von 99 Nein zu 87 Ja ist zum Nennwert zu nehmen: Es ist ein erbitterter Kampf um Werbeeinnahmen in Gang, und die Interessenvertreter der Privaten lobbyieren mit grosser Beharrlichkeit. 
</p><p>In diesem Stimmenverhältnis manifestiert sich aber auch ein Unbehagen gegenüber der SRG, wie es noch vor einigen Jahren undenkbar gewesen wäre. Einige der Ursachen dafür sind hausgemacht: So wurde z.B. das selbstbewusste Auftreten der SRG-Direktion seit dem äusserst knappen Ausgang der RTVG-Abstimmung vom Juni 2015 von vielen als unangebracht empfunden. Moniert wurden in den Ratsdebatten auch die penetrante Werbeplatzierung in SRF-Sendegefässen und das Überhandnehmen von kommerziellen Inhalten. Eindringlich wurde aber auch vor einer Schwächung der SRG gewarnt. Je mehr der Konzentrationsprozess bei den Zeitungen vorangeht, desto alternativloser ist ein starker öffentlicher Rundfunk. 
</p><p>Die SRG ist gefordert, diese Stellung durch die Qualität ihrer Programme und Sendungen zu belegen. Sie kann sich nicht mehr auf eine vorbehaltlose Unterstützung des Parlaments verlassen, nicht mal mehr auf die des Ständerats. Zwar hat dieser mit der einstimmigen Ablehnung der "No-Billag" ein deutliches Zeichen gesetzt, aber auch in der dortigen Debatte war von Zwangsgebühren die Rede. Ein hässlicher Begriff, der eine zentrale Rolle in der Kampagne spielen wird und sich bestens zum Stimmenfang eignet. Gewonnen haben die VerfechterInnen eines guten Service public in dieser Session, aber argumentativ können sie nur stark bleiben, wenn die SRG dies glaubwürdig umsetzt. Der kleine Testlauf zur SRG in dieser Session ist gelungen, aber das ist weniger Beruhigung als vielmehr ein Ansporn. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4775</guid><pubDate>Tue, 14 Mar 2017 15:43:37 +0100</pubDate><title>60 Tondokumente zur Geschichte des SGB neu zugänglich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/60-tondokumente-zur-geschichte-des-sgb-neu-zugaenglich</link><description>Die Stimmen von damals hören </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Sie interessieren sich für die Geschichte der Gewerkschaften? Sie hören lieber als Sie lesen? Dann eröffnet sich für Sie ab sofort neues vielfältiges Material. </p><p>Wie war das schon, damals, der gewerkschaftliche Aufbruch mit der Mitbestimmungsinitiative? Oder der Generalstreik - in einer guten halben Stunde umrissen. Oder: wie klangen sie, die Arbeiterlieder von damals? Oder wussten Sie, dass am SGB-Kongress 1982 der damalige Präsident Richard Müller die Rede von Bundesrat Georges-André Chevallaz wie folgt einleitete: "Wir haben einen freisinnigen Bundesrat hier - der kann noch was lernen von uns..."? 
</p><p>Das sind nur 4 Beispiele von Tondokumenten, die Ihnen nun dank der Digitalisierung durch die Schweizerische Nationalphonothek direkt zugänglich sind. Denn seit der Jahrtausendwende übergibt die SGB-Bibliothek den Bestand ihrer Kassetten, Schallplatten und CD der Nationalphonothek. Zwischenzeitlich hat diese rund 60 SGB-Tondokumente digitalisiert. Diese Dokumente können in vier Kategorien aufgeteilt werden:</p><ul><li>Aufnahmen von gewerkschaftlichen Anlässen (v.a. Kongresse und Konferenzen) mit dem Ziel, diese zu dokumentieren, · </li></ul><ul><li>Aufnahmen im Rahmen von Kampagnen des SGB, ·</li></ul><ul><li> Erworbene oder selbst geschaffene Aufnahmen für politische und kulturelle Kurse der sabz (heute Movendo) · </li></ul><ul><li>Arbeiterlieder aus dem Fonds Thomas Hensel </li></ul><p>Die Nationalphonothek hat ein breites Netz an frei zugänglichen Hörstationen eingerichtet. Alle Interessierten können diese Tondokumente somit in vielen kulturellen Institutionen und in allen Universitätsbibliotheken hören. 
</p><p>&nbsp;</p><p class="Texte"><a href="http://www.fonoteca.ch/cgi-bin/oecgi3.exe/inet_fnbasefondsnamedetail?NAME_ID=74975.011&amp;LNG_ID=DEU" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Liste der bereits digitalisierten Dokumente und der Hörstationen in der Deutschweiz.</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4756</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 09:56:10 +0100</pubDate><title>Mehr Rechte für Migrant/innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/mehr-rechte-fuer-migrant-innen</link><description>SGB-Migrationskonferenz, 1. April 2017</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Samstag 1. April 2017 wird in Bern die nächste SGB-Migrationskonferenz stattfinden. Gemeinsam werden die Teilnehmenden Wege suchen und Strategien erörtern, wie Migrant/innen mehr Rechte erhalten sollen. </p><p>In den letzten Jahren wurde die Migrationsdebatte systematisch und zunehmend durch fremdenfeindliche Züge geprägt. Zwar ist es der Linken und den weltoffenen Liberalen in zwei Volksabstimmungen gelungen, die SVP auf die Verliererstrasse zu schicken. Dennoch: die fremdenfeindlichen Populisten werden weiterhin provozieren. Sie werden Ängste schüren, Sie werden die weltweite Migration als Gefahr aufbauschen. Sie werden den Migrant/innen Rechte verweigern.
</p><p> Was tun dagegen? Wie kann man allen die gleichen Rechte sichern? Wo sollen die Gewerkschaften hier ansetzen? Diese Fragen bilden den Mittelpunkt einer Debatte, welche die nächste SGB-Migrationskonferenz anpacken will. In einem ersten Vortrag wird die These vertreten, dass die erwünschte soziale Beteiligung gleiche Rechte für alle voraussetzt. Ein zweiter Input-Beitrag wird auf das Engagement eingehen, das die Gewerkschaften seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts entwickelt haben, um für Migrant/innen gleiche Rechte und insbesondere auch gleiche Löhne zu erzielen. Auf einem Podium und in einer offenen Diskussion wird diesen Teil des Programms abschliessen. 
</p><p>Aktuelle Fragen im Brennpunkt von Migration und gewerkschaftlichem Handeln werden am Nachmittag in Arbeitsgruppen behandelt. Ein weites Feld also für Gewerkschafter/innen, die sich eine prägnante Migrationspolitik ihrer Gewerkschaft wünschen. Deshalb: kommt zahlreich an diesem 1. April nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4755</guid><pubDate>Thu, 02 Mar 2017 08:55:16 +0100</pubDate><title>8. März: SGB „can’t keep quiet“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/8-maerz-sgb-can-t-keep-quiet</link><description>Ein Gespräch mit SGB-Gleichstellungssekretärin Regula Bühlmann über den Kampf gegen Sexismus und Intoleranz am Internationalen Tag der Frau

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Frauen sind Teil des anti-trumpistischen Bündnisses "We can't keep quiet". Sie rufen für den 8. März zu Aktionen und Manifestationen auf. Der Auftakt zu einem feministischen Revival? Interview mit Regula Bühlmann, beim SGB zuständig für Gleichstellung. </p><p><b>Wieso macht der SGB bei der Bewegung "We can't keep quiet" mit? </b></p><p>Am internationalen Tag der Frau veranstalten der SGB und seine Verbände immer Aktionen. 2015 haben wir im Rahmen eines gewerkschaftsübergreifenden Bündnisses am 7. März in Bern eine grosse Manifestation mit 12'000 Teilnehmenden durchgeführt. Dieses Jahr stellen wir uns den sexistischen und rassistischen Äusserungen von Donald Trump entgegen. Die wachsende Bewegung "We can't keep quiet" antwortet Trump. Sie erhebt nicht spezifisch zugespitzte Forderungen, sondern ruft dazu auf, gegen Sexismus, Diskriminierung aller Art und Intoleranz zu protestieren. Sie will Frieden sowie Respekt der Menschenrechte und der Demokratie. 
</p><p><b>Eine neue feministische Bewegung?</b></p><p>Nein. Aber der Feminismus zeigt sich durch die Bewegung gestärkt. In ihr machen sowohl altgediente Feministinnen wie junge erstmals politisierte Frauen mit. Die Wahl von Trump hat zu einem allgemeinen Erwachen geführt. Die Menschen realisierten rasch, dass Gleichstellung bei weitem nicht realisiert ist. Zuvor hatten doch viele angenommen, Gleichstellung sei verwirklicht, Frauen und Männer könnten frei wählen, was und wie sie wollten - alles sei nur eine Frage der Individuen, nicht der Strukturen. Dass aber so jemand wie Trump gewählt werden konnte, verwies auf ein strukturelles Problem. Die sozialen Medien haben viel dazu beigetragen, die angeblich individuellen Probleme als solche struktureller Ebene wahrzunehmen. Man sah das schon an der Tolle, die durch die "Arena" mit dem Titel "Frauen an den Herd?" provoziert wurde - oder am #SchweizerAufschrei auf den sozialen Netzen in der Deutschschweiz. 
</p><p><b>Welche spezifischen Forderungen erheben die Gewerkschaften für den 8. März 2017?</b></p><p>Die soziale und wirtschaftliche Sicherheit für alle Frauen durch würdige Renten und die Anerkennung nicht entlohnter Arbeit in den Sozialversicherungen. Dann verlangen wir würdige Löhne, mit einem Mindestlohn von 4000.- pro Monat und Lohngleichheit. Letztere muss kontrolliert und sanktioniert werden. Kommt der ganze Bereich von Pflege und Betreuung: Diese Arbeit ist korrekt zu entlohnen und muss in guten Bedingungen geleistet werden können. Die öffentliche Hand muss ihre entsprechenden Leistungen verbessern und allen zugänglich machen. Zu garantieren ist schliesslich die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie. 
</p><p><b>Seit Jahrzehnten schon beklagen die Gewerkschaften Lohnungleichheit. Was tun, damit es in diesem Dossier endlich vorwärts geht?</b></p><p>Der Bundesrat wird seine Botschaft zur Revision des Gleichstellungsgesetzes noch vor dem Sommer vorstellen. Das Parlament beginnt seine Beratungen voraussichtlich im Herbst. Wir brauchen eine breite Allianz, um die Gleichstellung voranzubringen. Wenn heute Frauen gegen Lohnungleichheit klagen, erweist sich das System als viel zu schwerfällig. Ohne Lohntransparenz verpuffen diese Klagen oft. Die vorgesehene Pflicht zu einer Lohnkontrolle bedeutet einen Schritt nach vorne, auch wenn wir weiterhin Sanktionen für jene Unternehmen fordern werden, die sie nicht wahrnehmen. Wir haben festgestellt, dass die Hälfte aller Arbeitgeber, die ihre Lohnstruktur analysiert haben, anschliessend die Löhne der Frauen angepasst haben. Wir müssen nicht gegen sondern mit den Arbeitgebern schaffen, damit sie sich der Ungleichheiten bewusst werden. 
</p><p><b>Eine Studie aus der Romandie hat kürzlich gezeigt, dass Ungleichheiten vor allem nach der Geburt des ersten Kindes aufbrechen: Die Paare fallen dann wieder in die traditionelle Rollenteilung zurück. Wieso das? </b></p><p>Rein gesetzlich haben wir die Gleichstellung quasi erreicht. Strukturell jedoch dauert die traditionelle Rollenteilung an. Ein junges Paar denkt, die nach der Kindesgeburt finanziell beste Wahl bei dieser Teilung zu treffen. Frei kommt diese Entscheidung nicht zustande. Und gut überlegt ist sie zumeist auch nicht: Nur wenige sind sich etwa darüber bewusst, was Teilzeitarbeit für die Karriere und die spätere Rente bedeuten. Das zeigt sich erst viel später, vor allem nach einer Trennung. 
</p><p><b>Die Medien scheinen sich immer weniger für die Ungleichheiten zwischen Mann und Frau zu interessieren. Mussten zuerst Hunderttausende von Frauen in den USA auf die Strasse, damit die Bewegung auch in der Schweiz wieder an Fahrt gewinnt? </b></p><p>Geschadet hat es sicher nicht. In der Schweiz gab es eine solche Arroganz, wie sie sich in Trump zeigt, bisher noch nicht. Und wer in Prekarität lebt, sich mit Kindern, schlecht bezahltem Job und Haushalt herumschlägt, hat oft nicht die Zeit, sich zu engagieren. Ich hoffe, dass wir mit "We can't keep quiet" vielen zeigen können, dass Gleichstellung noch nicht verwirklicht ist. Und dass sie nicht Kampf zwischen Männern und Frauen bedeutet, sondern dass alle davon profitieren. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4750</guid><pubDate>Wed, 01 Mar 2017 09:51:53 +0100</pubDate><title>Home-Office gesetzlich regeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-gesetzlich-regeln</link><description>ILO-Studie bestätigt Handlungsbedarf </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Eine neue ILO-Studie bestätigt, dass Home-Office Chancen wie Risiken birgt. Sie fordert, wie das der SGB auch tut, den rechtlichen Schutz für die Betroffenen anzupassen. </p><p>Die digitalen Technologien ermöglichen immer mehr, an beliebigem Ort und zu beliebiger Zeit zu arbeiten. Arbeiten kann man nun etwa auch von Zuhause aus, im Ausland - oder während den Ferien. Das Positive daran: weniger Arbeitsverkehr und mehr Potential für die Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Betreuung. Auf der anderen Seite drohen den Arbeitnehmenden längere Arbeitszeiten, Arbeitsverdichtung und eine Entgrenzung zwischen Arbeit und Freizeit. Dies alles kann zu Stress, Krankheit und sozialen Verlusten führen. Eine <a href="http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/newsroom/news/WCMS_544140/lang--fr/index.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">neue Studie der ILO</a> stellt fest, dass regelmässig im Home-Office Arbeitende aufgrund der starken Durchlässigkeit zwischen Arbeit und Freizeit/Familienzeit mehr gestresst sind und mehr an Schlafstörungen und Angst leiden als Arbeitnehmende, die nur im Büro arbeiten. Auch der Bundesrat konstatierte in seinem Bericht 2016 viele ähnliche Probleme. Trotzdem wollte er nicht handeln. 
</p><h3>ILO-Empfehlungen umsetzen </h3><p>Der ILO-Bericht enthält mehrere Empfehlungen. Er verlangt, dass alle Arbeitnehmenden bei der Telearbeit gleich zu behandeln sind. Home-Office soll rechtsgleich eingesetzt und freiwillig sein. Sicher zu stellen sei, dass Arbeitnehmende im Home-Office den Austausch mit den KollegInnen aufrechterhalten können. Die Arbeitszeit, die Nacht- und Sonntagsruhe sowie die Pausen müssen auch im Home-Office den Vorgaben der Arbeitsmedizin bzw. des Arbeitsgesetz entsprechen. Dazu sind die Arbeitszeiten zu erfassen. Dies kann heute mit ganz wenig Aufwand überall gemacht werden, z.B. mittels App auf einem Smartphone oder Computer. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung ist in Zeiten ständiger Erreichbarkeit im Home-Office besonders wichtig. Es darf nicht sein, dass Home-Office-Arbeitnehmende Gratisarbeit leisten, sich selbst ausbeuten und in ein Burnout rutschen. 
</p><h3>Handlungsbedarf </h3><p>Der SGB fordert, dass die Bestimmungen des Gesundheitsschutzes auch im Home-Office einzuhalten sind. Das gilt insbesondere für die Arbeitszeiterfassung, die Ruhezeit-Bestimmungen sowie die Höchstarbeitszeit. Auch die GAV sollen in den betroffenen Branchen Schutzmassnahmen gegen psychische und physische Gesundheitsrisiken - insbesondere die ständige Erreichbarkeit - sowie Regelungen zu Home-Office beinhalten. 
</p><p>Dringender Handlungsbedarf besteht auch bei Material, Auslagen und Datenschutz. Das weist auch die Studie der ILO nach. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für das Material auf die Arbeitnehmenden überwälzt. In der Schweiz ist das je nach Auslegung der Gesetze der Fall. Auch im Datenschutz gibt es gesetzliche Lücken. So kann der Arbeitgeber mittels Überwachung des Online-Status sowie des Daten-Flusses das Verhalten des Arbeitnehmenden zu Hause und je nachdem sogar der Angehörigen kontrollieren. 
</p><h3>Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für sie müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. 
</p><p>Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, die Freiwilligkeit sowie Datenschutz- und Kosten-Fragen für das Home-Office zusammen zu fassen. Der Bericht der ILO weist darauf hin, dass die potentiell negativen Auswirkungen des Home-Office gesetzlich angegangen werden müssen. Das räumte 2016 auch der Bundesrat ein, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. 
</p><p>Bereits heute ist im Heimarbeitsgesetz (HArG) die traditionell handwerklich-industrielle Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb im Einklang mit den Erkenntnissen aus dem ILO-Bericht, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4744</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 11:17:38 +0100</pubDate><title>Schützt das Bundespersonal vor dem Stabilisierungsprogramm!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schuetzt-das-bundespersonal-vor-dem-stabilisierungsprogramm</link><description>Vorschau Session </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Session soll das Stabilisierungsprogramm zu Ende beraten werden. Es verbleiben als gewichtigste Differenz zwischen den beiden Räten die zusätzlichen und unverantwortlichen und rein ideologisch begründeten Kürzungsbeschlüsse des Nationalrats im Eigenbereich der Verwaltung von je 100 Mio. Franken für die 2018 und 2019. </p><p>Der Nationalrat hat bereits beim Voranschlag 2017 mit einer zusätzlichen Kürzung von 50 Mio. Franken sein Mütchen am Bundespersonal gekühlt - eine Massnahme, die den Departementen aktuell massiv zu schaffen macht. Und im Finanzplan 2018 - 2020 wurde für 2018 beim Bundespersonal vorsorglich eine weitere Kürzung von 25 Mio. Franken eingebaut. Dennoch ist die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats entschlossen, an der Differenz zum Ständerat festzuhalten und den Eigenbereich im 2018 und 2019 um je weitere 100 Mio. Franken zu schröpfen. 
</p><h3>Die Loyalen schröpfen </h3><p>Hier geht es um Ideologie und nicht um Sachzwänge. Am 22. Februar hat der Bundesrat eine hervorragende Jahresrechnung zur Kenntnis genommen, ein Ergebnis, das schon viele Jahre nicht mehr eine Ausnahme, sondern die Regel darstellt. Aber beim Bundespersonal soll weiter gekürzt werden. Warum? Weil es die bequemste Art für die Bürgerlichen ist, sich als konsequente "Staatsabbauer" darzustellen. Sie haben wenig zu befürchten. Denn es braucht sehr viel, bis Bundesangestellte ihrem Ärger Luft machen. Jedenfalls werden sie kaum Mist vors Bundeshaus kippen. Sondern auch dem sparwütigsten Parlamentarier weiterhin den Papierkorb leeren und die aufwendigsten Vorstösse beantworten. 
</p><h3>Genug gespart! </h3><p>Diese Loyalität auszunutzen, ist schändlich und schickt sich nicht für ein Parlament, das sachbezogen und verantwortungsbewusst Entscheide treffen sollte. Der SGB lehnt das Stabilisierungsprogramm ab. Es ist genug gespart! Angesichts der Hartnäckigkeit der bürgerlichen Mehrheit in der grossen Kammer wäre realistischerweise das absolute Minimum von Anstand dann gewahrt, wenn die vernünftigen Kräfte im Nationalrat die verbleibenden Differenzen im Stabilisierungsprogramm zumindest an den Bundesrat zurückwiesen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4743</guid><pubDate>Thu, 23 Feb 2017 10:14:35 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Nur der Weg des Ständerats ist gangbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-nur-der-weg-des-staenderats-ist-gangbar</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Frühjahrssession muss das Parlament die Altersvorsorge 2020 fertig beraten. Eine Zustimmung zur Reform ist für den SGB nur möglich, wenn sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den beiden Räten auf der Linie des Ständerates einpendeln. </p><p>Vorneweg: sowohl der National- wie der Ständerat muten den Frauen mit dem definitiv gefällten Entscheid, deren Rentenalter auf 65 Jahre anzuheben, einen harten Abbau zu, der nur sehr schwierig zu verdauen sein wird. Das kann nur dann geschehen, wenn er in eine Vorlage eingebettet ist, bei der die positiven Punkte der Reform insgesamt überwiegen. Mit den Vorschlägen der nationalrätlichen Kommission ist dies nicht gegeben. 
</p><p>Die Lösungsansätze der beiden Räte gehen weit auseinander. Der Nationalrat will den mit der Senkung des Umwandlungssatzes bewirkten Rentenabbau einzig mit Massnahmen auf der Ebene der Zweiten Säule angehen. Das wird für die tiefen Einkommen zu teuer. Zudem dauert es zu lange, bis sich solche Rentenverbesserungen auswirken. Inakzeptabel ist auch das Festhalten an Rentenalter 67 als Finanzierungsmassnahme. Der Ständerat dagegen setzt auf höhere AHV-Renten. Er hat erkannt: Die AHV hat sich in ihrer ganzen Geschichte als effizient und finanzierungssicher erwiesen. 
</p><p>Mit den Vorschlägen des Ständerates stehen bei der AHV dank dem gewerkschaftlichen Druck erstmals seit 20 Jahren wieder Verbesserungen an. Der Rentenzuschlag von Fr. 840 pro Jahr für alle NeurentnerInnen, wie ihn der Ständerat beschlossen hat, ist die erste substantielle pauschale Rentenverbesserung seit 40 Jahren. Damit wäre das Tabu der Rentenverbesserungen in der AHV gebrochen. Die Erhöhung des Rentenalters auf 67 wäre vom Tisch. Auf der Positivliste stehen weitere Punkte, von denen hier nur die besseren Pensionskassenrenten bei Teilzeitarbeit, der Rentenanspruch auch bei Stellenverlust im Alter und die Sicherung der AHV-Finanzen bis 2030 erwähnt seien. 
</p><p>Kurzum: Aus Sicht der Arbeitnehmenden sind nur die Vorschläge des Ständerates geeignet, die Rentenprobleme zu lösen. Es ist zu hoffen, dass im Parlament die Sorgen der Arbeitnehmenden ernst genommen werden und die Vorlage auf der Positionsebene des Ständerates bereinigt wird. Dann werden die Delegierten des SGB am 24. März darüber zu entscheiden haben, ob die diversen Vorteile der Reform den Rückschritt des höheren Rentenalters für die Frauen aufzuheben vermögen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4737</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:55:55 +0100</pubDate><title>Schwarzarbeit endlich konsequent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schwarzarbeit-endlich-konsequent-bekaempfen</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schwarzarbeit wird in der Schweiz immer noch nicht mit letzter Konsequenz bekämpft, zeigt ein Bericht des Bundesrats. Bei der Beratung des Schwarzarbeitsgesetzes muss das Parlament nun Konsequenzen ziehen. Denn Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit. </p><p>Wegen Schwarzarbeit fehlen den Sozialversicherungen Beiträge, zudem stehen Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor offen. Nicht zuletzt erwerben sich Arbeitgeber, die schwarz arbeiten lassen, einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Firmen. All dem muss der Ständerat bei der Beratung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) in der Frühjahrssession Rechnung tragen. 
</p><p>Der SGB fordert eine kohärente Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist: Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmenden spätestens am ersten Arbeitstag bei den Sozialversicherungen angemeldet haben. Mit der Reform des BGSA muss deshalb die auf bürgerliche parlamentarische Vorstösse zurückgehende Abschaffung dieser Pflicht rückgängig gemacht werden, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmenden sofort bei den Sozialversicherungen anzumelden und ihnen den Versicherungsausweis zuzustellen haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen.
</p><h3> Bussen müssen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über den Beschluss des Nationalrats, die Bussen für eine Verletzung der Anmelde- und Aufzeichnungspflichten (Art. 18a BGSA-Entwurf) zu streichen, dem eine bürgerliche Minderheit der Ständeratskommission folgen will. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat (maximal 1000, im Wiederholungfall bis zu 5000 Franken), nicht nur zu übernehmen, sondern noch zu verschärfen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmender verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000, im Wiederholungsfall bis zu 50'000 Franken bestraft werden können. Ansonsten wäre es Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit lächerlichen 1000 Franken Busse davonzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! 
</p><p>Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
</p><h3> Bessere Zusammenarbeit </h3><p>Um Schwarzarbeit wirkungsvoll bekämpfen zu können, braucht es zudem eine bessere Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden untereinander und mit den paritätischen Organen, wenn ein allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorliegt. Behörden sollen im Fall von Schwarzarbeit, die ja in der Regel auch direkt gegen GAV-Bestimmungen verstösst (Falschabrechnung von Löhnen etc.), die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation liesse sich in Zeiten steigender Schwarzarbeit selbst in Bereichen, wo eigentlich die Flankierenden Massnahmen greifen sollten, Schwarzarbeit nicht wirkungsvoll bekämpfen. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren </h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation langjährig anwesender und erwerbstätiger Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien und der Schwarzarbeit in diesen Bereichen dauerhaft eine wichtige Grundlage entziehen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4736</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:22:53 +0100</pubDate><title>Bahninfrastruktur: stärken, was gut funktioniert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bahninfrastruktur-staerken-was-gut-funktioniert</link><description>Vorschau Session </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird als Erstrat über die Vorschläge des Bundesrats zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) befinden. Er steht in der Verantwortung, konstruktive Entscheide zu fällen, die das insgesamt funktionierende Transportsystem stärken, ohne Umwelt und Bevölkerung stärker zu belasten.</p><p> Der SGB begrüsst, dass sich der Bundesrat eindeutig für das Modell einer integrierten Bahn ausspricht: Infrastruktur und Betrieb aus einer Hand gewährleisten die Synergien und Effizienz, um die prognostizierte starke Zunahme bei Personen- und Gütertransport in den kommenden Jahren zu bewältigen. Dafür braucht es gerade in der Schweiz mit dem generell hohen Verkehrsaufkommen robuste Schienentransportunternehmen. Anders ist das nicht zu schaffen. 
</p><h3>Kein Dumping bei den Arbeitsbedingungen </h3><p>Der Gütertransport, ob zu Land, auf der Schiene, den Strassen, per Schiff oder in der Luft, ist nicht nur ein boomender Bereich, sondern auch ein hochsensitiver Wirtschaftszweig, in welchem die Transportunternehmen in gnadenlosem Wettbewerb stehen. Die Umwelt und Bevölkerung entlang der grossen Transportschneisen sind hohen Belastungen ausgesetzt, die Arbeitsbedingungen im Transport hart und unter stetem Verschlechterungsdruck. Das wiederum erhöht das Risiko von Unfällen ganz beträchtlich. Und das Parlament hat die Situation für den Schienengütertransport mit der Pflicht zur Eigenwirtschaftlichkeit bei der Revision des Gütertransportgesetzes (GüTG) massiv verschärft. Es wäre deshalb bitter notwendig, die Konkurrenzfähigkeit von Bahnunternehmen mit regulierten Arbeitsbedingungen für die ganze Branche zu stärken. Unterstützt werden sollte auch die Vernetzung und Zusammenarbeit, damit der Transport möglichst effizient und umweltschonend abgewickelt werden kann. Denn es dreht sich alles um die Logistik, auch in den kommenden Jahren. 
</p><h3>SBB Cargo nicht auslagern </h3><p>Der Vorschlag der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N), SBB Cargo in eine Holding auszugliedern, ist grundfalsch und hätte verheerende Auswirkungen. Scheinheilig ist das Argument, dass damit der Wettbewerb gestärkt werden soll. Richtig hingegen ist, dass eine ausgelagerte SBB Cargo nicht überlebensfähig wäre. Für die Umwelt und die Bevölkerung wäre das katastrophal. Bereits heute hat der Transport im Inland auf der Strasse einen massiven Vorsprung. Und die Logistikunternehmen schaffen es wegen der Feinverteilung der Waren mit kleinen Lieferwagen auch problemlos, das Nachtfahrverbot zu umgehen. Die Auslagerung von SBB Cargo war schon Thema bei der Behandlung des GüTG vor eineinhalb Jahren. Damals wurde der Nationalrat vom Ständerat ausgebremst, nun versucht es die KVF-N zum zweiten Mal. Und will damit auch das Postulat ihrer Schwesterkommission aus dem Ständerat übersteuern, die vom Bundesrat einen Bericht zu den Entwicklungsmöglichkeiten für SBB Cargo erwartet. 
</p><p>Der SGB fordert den Nationalrat auf, den Rückweisungsantrag der KVF-N mit dem Antrag zu SBB Cargo abzulehnen und stattdessen auf die Vorlage des Bundesrats zur OBI einzutreten und das Geschäft zu behandeln. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4735</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 11:14:15 +0100</pubDate><title>Familienergänzende Kinderbetreuung mehr fördern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familienergaenzende-kinderbetreuung-mehr-foerdern</link><description>Mehr Vereinbarkeit – mehr Geschlechtergerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat hat es in der Hand, in der Familienergänzenden Kinderbetreuung wieder für mehr Schub zu sorgen. Verlangt ist ein Ja zu einem Schritt, der nicht genügt, aber in die richtige Richtung weist.</p><p>Um mit der Fachkräfteinitiative endlich etwas vorwärts zu kommen, hat der Bundesrat im letzten Sommer eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: 100 Millionen Franken sollen über fünf Jahre zu tieferen Elternbeiträgen und zur besseren Abdeckung der Bedürfnisse berufstätiger Eltern führen. Ein kleiner Betrag, eine schlanke Vorlage. Das Geschäft war in der Vernehmlassung denn auch nahezu unbestritten, hat aber seither eine ziemliche Odyssee durchlaufen. 
</p><p>Zur Erinnerung: Im November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates nach Anhörung von Arbeitgeberverband und économie.suisse (nicht jedoch der Gewerkschaften!) beschlossen, nicht auf den bundesrätlichen Vorschlag einzutreten und ihn demzufolge auch nicht im Detail zu beraten. Der Ständerat hat in der Wintersession diesen unsäglichen Entscheid korrigiert und das Geschäft zur seriösen Beratung zurück an die Kommission geschickt. Die Kommission hat gelernt und ist am 21. Februar weitgehend dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt. Am 14. März kommt dieser nun zurück in den Ständerat. 
</p><h3>Auch für die späteren Renten von Bedeutung </h3><p>Der Ständerat tut gut daran, die Korrekturen seiner Kommission mitzutragen und die angestrebten Verbesserungen in der Familienergänzenden Kinderbetreuung zu ermöglichen. In dieser Session debattiert und verabschiedet das Parlament auch die Reform der Altersvorsorge, deren Kosten auf jeden Fall zu einem übergrossen Teil die Frauen tragen werden. Das Parlament muss deshalb zwingend dafür sorgen, dass diese nicht noch zusätzliche Einbussen bei den Renten aufgebürdet bekommen. Massnahmen wie die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung helfen, Frauen und Männer von der unbezahlten Familienarbeit zu entlasten, und erlauben ihnen, in einem angemessenen Pensum ein rentensicherndes Einkommen zu erzielen. 
</p><h3>Die Richtung stimmt </h3><p>Keinesfalls darf der Ständerat deshalb auf die von einer Minderheit vorgeschlagene Reduktion des Betrages auf 50 Mio. Franken einsteigen. Schon 100 Mio. sind ein zu kleiner Betrag, der zwar zu Verbesserungen führen wird, jedoch lange nicht ausreicht, um das helvetische Malaise in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beheben. Wie der SGB schon in der Vernehmlassung ausgeführt hat, ist dafür eine Beteiligung der öffentlichen Hand von mindestens 1 Prozent des BIP nötig. Ebenfalls fordert der SGB Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte. Denn das Wohl von Kindern und Personal erfordert zwingend gute Ausbildungen und gute Arbeitsbedingungen für das Personal. In diese Richtung muss die Reise gehen und nicht in Richtung von mehr Sparmassnahmen und Abbauprogrammen, wie sie neoliberale PolitikerInnen fordern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4734</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 10:26:28 +0100</pubDate><title>Verantwortungsloses Gezerre um die SRG</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/verantwortungsloses-gezerre-um-die-srg</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In dieser Session werden die SRG-Gegner wieder mal die Messer wetzen. Erleichtert können wir zumindest vermerken, dass die zuständige Kommission des Ständerates die "No-Billag"-Initiative einstimmig ablehnt. </p><p>Die Auseinandersetzung um die SRG ist schon lange vor der "No-Billag"-Abstimmung in vollem Gang. Aus der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) kommen laufend neue Vorstösse, die in der Mehrheit darauf abzielen, die SRG zurückzustutzen. Zu Gunsten der Privaten, die, so wird gesagt, im Schatten der übermächtigen SRG nicht gedeihen können. Denen man nun ein grösseres Stück vom Werbekuchen zuteilen will oder einen höheren Gebührenanteil. Oder die ganze Sendungen der SRG übernehmen dürfen sollen. Und die SRG möchte man am liebsten auf Informationssendungen beschränken oder einigen ihrer Radiosendern gleich ganz den Stecker ziehen. Und das Parlament würde über die Konzession befinden. Der Auftrag der SRG würde dann vermutlich auf das reduziert, was kein anderes Medienunternehmen bringen will oder was der Parlamentsmehrheit eben in den Kram passt. 
</p><h3>Kein Ausbluten der SRG</h3><p>Alles masslos übertrieben? Unzulässig zugespitzt? Unnötig dramatisiert? Keineswegs. Denn in dieser Legislatur wollen einige ParlamentarierInnen Nägel mit Köpfen machen. Die "No-Billag"-Initiative ist da sehr nützlich, könnte sie doch einen Steilpass für einen Gegenvorschlag bieten. Der ähnlich daherkäme wie die oben erwähnten Vorstösse aus der KVF-N. Mit denen man schon mal das Kräfteverhältnis testen will und die deshalb ganz deutlich versenkt werden müssen. Fakt ist: Nur mit dem heutigen Finanzmodell der SRG ist die landesweite Versorgung garantiert, nur das Vollprogramm sichert die Publikumsbindung, nur die politische Unabhängigkeit gewährleistet die Qualität. Die schwierigste Herausforderung bleibt das Publikum überhaupt, aber vor allem das junge Publikum, zu halten. Ohne den Ausbau des Internetangebots wird es nicht gehen. Die Musik spielt bei den sozialen Netzwerken und grossen Telekommunikationsunternehmen. 
</p><h3>Qualität sichern </h3><p>Es braucht in Zukunft nicht weniger SRG, aber es braucht ganz klar mehr Service public in allen Medien. Darüber muss geredet werden. Die SRG als öffentlicher Rundfunk ist alternativlos. Und - man kann es aktuell im Wochentakt beobachten - sie wird mit jeder Ausdünnung von Zeitungsredaktionen alternativloser. Qualitätsjournalismus kostet und ist unverzichtbar. Darauf müssten politische Vorstösse abzielen. Die Zeit läuft den hiesigen Medien davon. Das Gezerre um die SRG ist verantwortungslos. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4733</guid><pubDate>Wed, 22 Feb 2017 10:18:56 +0100</pubDate><title>Regionalen Personenverkehr ausreichend finanzieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/regionalen-personenverkehr-ausreichend-finanzieren</link><description>Vorschau Session</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat will einen Verpflichtungskredit zur Abgeltung der Leistungen im regionalen Personenverkehr einführen, um den Unternehmen mehr Planungssicherheit zu geben. Der SGB unterstützt diese Absicht. </p><p>Allerdings unterläuft der Bundesrat seine eigene Zielsetzung. Denn er will die gesprochenen Mittel nur portionenweise für zwei Jahre freigeben. Investitionen lassen sich nicht von heute auf morgen realisieren, sondern brauchen einen langen Vorlauf und realistische Finanzierungspläne. Und wenn der Kredit zum Puffer in Sparprogrammen wird, wird das Vorhaben kontraproduktiv. 
</p><h3>Mehr Mittel </h3><p>Aber nicht nur die Portionierung der Beiträge seitens des Bundes, sondern auch die Höhe des Verpflichtungskredits ist umstritten. Kantone und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) verlangen eine Erhöhung um 144 Mio. auf 4.104 Mrd. Franken. Sie gehen bei dieser Berechnung davon aus, dass Bund, Kantone und Unternehmen sich zu je einem Drittel an den Mehrkosten (gegenüber der Plansituation) beteiligen würden, was schon ein Kompromiss ist, da sich der Bund laut Personenbeförderungsgesetz zu 50% an den gemeinsam bestellten Angeboten beteiligen müsste. Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) unterstützt diese Forderung.
</p><h3> Investitionen nicht aufschieben </h3><p>Der SGB setzt sich für den höheren Betrag ein. Die Kantone haben in den kommenden Jahren wenig Spielraum, die Effizienzgewinne bei den Unternehmen sind ausgereizt, die Passagiere nicht willens, noch weitere Preissteigerungen hinzunehmen. Gleichzeitig bewirkt die starke Auslastung des Verkehrsnetzes einen stets wachsenden Investitions- und Unterhaltsbedarf, der keinesfalls aufgeschoben werden darf. </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4718</guid><pubDate>Tue, 14 Feb 2017 15:21:57 +0100</pubDate><title>USR III: Ein Sonntag eröffnet Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ein-sonntag-eroeffnet-perspektiven</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein zur Unternehmenssteuerreform III</description><content:encoded><![CDATA[<p> Das Jahr 2017 stand unter schlechten Vorzeichen. Donald Trump hat nach seinem Amtsantritt als neuer Präsident der westlichen Vormacht bisher alles eingelöst, was zu befürchten war: Hass und Ausgrenzung, neue Privilegien für die Reichen, verbunden mit Sozialabbau. In Europa sieht es an vielen Orten kaum besser aus. Auch in der Schweiz sind uns diese politischen Tendenzen nicht fremd. Umso erfreulicher und auch wichtiger sind die Abstimmungsresultate des letzten Sonntags.
</p><p>2004 gelang es der politischen Linken schon einmal, ein unsoziales Steuerpaket zu versenken. Der Abstimmungssieg gegen die Unternehmenssteuer-Reform III ist aber umso höher zu bewerten, als die Linke diesmal allein antreten musste und die Kantone im Gegensatz zu damals die Steuerreform aktiv unterstützten, statt sie zu bekämpfen. Mit der Botschaft, dass die Steuerreform jeden Haushalt 1000 Franken kosten würde, haben die Gewerkschaften trotz beschränkter finanzieller Mittel in der Kampagne einen der zentralen Beiträge geleistet.
</p><p>Das Nein zu dieser bürgerlichen Prestige-Vorlage bedeutet, dass bei einer Neuauflage gewisse Prinzipien beachtet werden müssen. Niemand bestreitet, dass die Steuerprivilegien für Briefkastenfirmen und andere Steuerumgehungskonstrukte abgeschafft werden müssen. Es gibt aber keinen Grund dafür, das mit einer allgemeinen Steuersenkung für die Unternehmen auf Kosten aller anderen zu verbinden. Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Wie alle anderen. Auch Unternehmen sind auf gut Ausgebildete, auf einen leistungsfähigen Verkehr und auf einen funktionierenden Rechtsstaat angewiesen. Das sollen sie auch mitfinanzieren. Eine neue Vorlage wird das berücksichtigen müssen.
</p><p>Das deutliche Abstimmungsresultat weist aber weit über die Steuerpolitik hinaus. Es zeigt, dass eine soziale Wende nötig ist. Die Politik auf dem Buckel der Normalverdienenden ist an eine Grenze gestossen. Der nächste Testfall dafür ist die Zukunft der Renten: die Stärkung der AHV als Basisversicherung für die ganze Bevölkerung. Die AHV ist für die tieferen und mittleren Einkommen ungleich wichtiger als für die hohen Saläre, die aber solidarisch zur Finanzierung beitragen müssen. Auch die Verbilligung der Krankenkassenprämien und die Kinderzulagen müssen nun zum Thema werden.
</p><p>Bemerkenswert ist der Abstimmungssonntag aber nicht nur mit Blick auf die sozialen Perspektiven. Das Ja zur Einbürgerungsvorlage und die Abfuhr für die SVP-Hetze ist ein klares Zeichen gegen Ausgrenzung und für mehr Rechte. Ein Votum gegen den derzeitigen Trend zur Abschottung. Städte und Gemeinden müssen nun handeln: mit einer Einbürgerungsoffensive auch für die erste und vor allem für die zweite Generation.
</p><p>Und noch etwas ist am letzten Sonntag passiert: Trotz massivstem finanziellem Ungleichgewicht hat eine offensive Kampagne gesiegt. Zum zweiten Mal, vergleichbar mit dem fulminanten Sieg über die unmenschliche SVP-Initiative ("Durchsetzungsinitiative"). Die direkte Demokratie öffnet neue Perspektiven. Perspektiven für eine lebendige und vielfältige Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4712</guid><pubDate>Thu, 09 Feb 2017 10:30:46 +0100</pubDate><title>Nicht noch länger arbeiten, auch der Gesundheit zuliebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-noch-laenger-arbeiten-auch-der-gesundheit-zuliebe</link><description>Work-Life-Balance: Arbeitszeit wöchentlich begrenzen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lange Arbeitszeiten zerstören die psychische und körperliche Gesundheit. Eine neue australische Studie zeigt, dass Personen, die mehr als 39 Stunden pro Woche arbeiten, ihre Gesundheit gefährden. Gerade die Schweiz mit ihren sehr hohen Normalarbeitszeiten müsste eigentlich diese Warnung sehr ernst nehmen. </p><p>Mehr als 39 Stunden pro Woche zu arbeiten, gefährdet die Gesundheit. Dieses Phänomen wird verstärkt, wenn dabei die Ruhezeitbestimmungen nicht eingehalten werden. Das sind die neuen Forschungsergebnisse einer <a href="http://www.anu.edu.au/news/all-news/a-healthy-work-limit-is-39-hours-per-week" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie der Australian National University (ANU)</a>. Sie sollten gerade in der Schweiz beherzigt werden, wo die Wochenarbeitszeit seit Jahren bei 42 Stunden stagniert. Kommt dazu: Seit der Aufhebung des Mindestfrankenkurses haben viele Firmen, vor allem in der Industrie, die wöchentlichen Arbeitszeiten noch erhöht. 
</p><h3>Gesunde Höchstarbeitszeiten </h3><p>Laut der Studie gefährden lange Arbeitszeiten die geistige und körperliche Gesundheit einer Person, weil sie weniger Zeit lassen, sich richtig zu ernähren, die Gesundheit zu pflegen und sich zu erholen. Dies gilt laut der Studie speziell für Frauen, die wegen der Care-Arbeit für Kinder oder Familienangehörige sowie der Hausarbeit häufig einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Für Personen mit Care-Verantwortung empfiehlt die Studie denn auch 34 Stunden pro Woche als physiologische Grenze für eine gesunde wöchentliche Normalarbeitszeit. Die Studie, in ihrer Art einmalig, verwendete Daten von mehr als 8000 australischen Arbeitnehmenden. 
</p><h3>50-Stunden-Woche? </h3><p>Die Resultate der Studie sind auch für die politische Debatte in der Schweiz relevant. Hier wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter für Arbeitnehmende im Dienstleistungssektor die wöchentlichen Höchstarbeitszeiten sowie die Nacht- und Sonntagsarbeitsverbote und die Arbeitszeiterfassung abschaffen. Wochenarbeitszeiten von 50 Stunden und mehr könnten so zur Norm werden. Die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden wären katastrophal. Die in der Schweiz bereits hohe Burn-Out-Quote würde unweigerlich explodieren. 
</p><p>Nicht die zynischen Vorstösse von Graber und Keller-Sutter sind angesichts der Faktenlage angezeigt, sondern, so zeigen es die objektiven Tatsachen, die Verbesserung des psychosozialen Schutzes der Arbeitnehmenden. Durch mehr Arbeitszeiterfassung und Einhaltung der Arbeitszeit-Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes. Wenn eine Reform gemacht werden müsste, dann wäre eher die Senkung der Höchstarbeitszeit angebracht. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4701</guid><pubDate>Tue, 07 Feb 2017 10:55:20 +0100</pubDate><title>USR III: 20 x mehr Mittel für die Anhänger des Jahrhundertbschisses!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-20-x-mehr-mittel-fuer-die-anhaenger-des-jahrhundertbschisses</link><description>Goliath wankt trotzdem...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 1:20: Das ist das Verhältnis der Summen, die Gegner und Befürworter der USR III in die gedruckte Werbung investieren. Ein Kampf von David gegen Goliath also. Aber wir wissen aufgrund der Minder-Initiative: Mit Geld allein kauft man nicht jede Abstimmung. Deshalb gilt: Mobilisieren bis zur letzten Minute! </p><p>Allein im Januar haben die Befürworter der USR III 2 Millionen Franken ausgegeben für Plakate und Inserate. Seit Oktober 2016 haben sie nicht weniger als 3,3 Millionen Franken für solche Werbung locker gemacht (Quelle: Media Focus). Die Befürworter der USR III haben insgesamt 20 x mehr Mittel als deren Gegner. Sie schalten 8 x mehr Inserate als die Gegner. 
</p><p>Elektronische Veröffentlichungen und spezielle Druckerzeugnisse sind in den obigen Zahlen nicht mitgerechnet. Dazu gehören die gut 3 Millionen Franken, die der Gewerbeverband in seine schweizweit verteilte Abstimmungszeitung gesteckt hat oder die Schriften, die Economiesuisse in ausgewählten Regionen, etwa in fast allen Kantonen der Romandie, hat verteilen lassen. 
</p><h3>Die Grenze des Geldes </h3><p>Selten hat die Wirtschaft so geklotzt, um eines ihrer Vorhaben durchzubringen. Aber auch hier gilt: Mit Geld kann man vieles, aber nicht alles. Das war schon 2013 bei der Minder-Initiative so. Damals investierte Economiesuisse 40 x mehr als das Initiativkomitee - und fiel dennoch frontal auf die Nase.
</p><p> Wer so viel investiert, muss immense direkte Interessen haben. Und tatsächlich: der Klientel von Economiesuisse winkt ein satter Gewinn in Form von weniger Steuern. Was sind da ein paar Millionen, wenn den in aller Welt verstreuten Aktionären Milliarden verteilt werden können?! 
</p><p>Nur: das Volk ist nicht dumm. Es hat gemerkt, dass es die Zeche zahlen soll. 
</p><p>Gewonnen haben wir allerdings noch nicht. Wir müssen mobilisieren, bis zur letzten Minute! Und können damit auch zeigen: Intelligenz und Gerechtigkeitssinn des Volkes können Goliath zu Fall bringen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4693</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 16:22:30 +0100</pubDate><title>Einbürgerungs-Hürden für Kinder der 3. Generation jetzt senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerungs-huerden-fuer-kinder-der-3-generation-jetzt-senken</link><description>Gefordert ist auch der liberale Freisinn</description><content:encoded><![CDATA[<p> Hätten die Stimmberechtigten vor ein paar Wochen abgestimmt, wäre die erleichterte Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration deutlich angenommen worden. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Schliesslich sind die Betroffenen als Grosskinder von Zugewanderten hier geboren und damit schon lange Berner, Luzerner, St. Galler oder Schwyzer. Die unsägliche Burka-Kampagne bedroht nun das Selbstverständliche. 
</p><p>Die neuste Umfrage der SRG zeigt zwar nach wie vor eine hohe Zustimmungsrate von 66%. Gegenüber der ersten Umfrage ging der Anteil jener, die bestimmt oder eher Ja stimmen wollen jedoch um 8% zurück. Das dürfte immer noch für ein Volksmehr reichen. Ob jedoch auch eine Mehrheit der Kantone Ja stimmt, ist bei diesem Trend fraglich. 
</p><p>Die Detailauswertung der Umfrage bietet viele interessante Erkenntnisse. Etwa, dass sich der Nein-Anteil bei den Anhängerinnen und Anhängern der FDP gegenüber der ersten Umfrage verdreifacht hat. Hier ist der liberale Freisinn gefordert, diesen Trend zu kehren und der fremdenfeindlichen Kampagne von SVP-Glarner die Stirn zu bieten, so wie es die FDP bereits bei der Durchsetzungsinitiative geschafft hat. 
</p><p>Einhalt gebieten muss sie insbesondere der Argumentation, dass sich der Bund nicht in die Kompetenz der Kantone einmischen dürfe. Denn Fakt ist, dass die Kantone auch bei der erleichterten Einbürgerung für Grosskinder von Zugewanderten angehört werden und Einspruch erheben können. Zudem hat der Bund schon heute Kompetenzen bei der Einbürgerung: nämlich bei den erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartnerinnen und -partner. Letzteres zeigt wie absurd die Situation heute ist. Während Ehegattinnen und -gatten von kürzeren Fristen und geringerem administrativen Aufwand und tieferen Kosten profitieren, müssen hier Geborene der dritten Ausländergeneration weiterhin das aufwändige, lange und teure Verfahren durchlaufen. 
</p><p>Es ist Zeit, dass wir für sie die Hürden zur Erlangung des Schweizer Passes senken. Deshalb ein klares Ja zur erleichterten Einbürgerung für Kinder der dritten Generation am 12. Februar. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4692</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 15:13:38 +0100</pubDate><title>Bundesrat will Pflegende entlasten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-pflegende-entlasten</link><description>Zeichen der Wertschätzung für unbezahlte Sorgearbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat hat die Zeichen der Zeit erkannt und will pflegende und betreuende Angehörige entlasten - finanziell und zeitlich. Der SGB begrüsst dieses wichtige Anliegen und ist gespannt auf die konkrete Vorlage, die bis Ende dieses Jahres zu erwarten ist. </p><p>Menschen in der Schweiz arbeiten mehr Zeit unbezahlt als gegen Bezahlung: 2013 belief sich die unbezahlte Arbeit in der Schweiz auf 8,7 Milliarden Stunden (bezahlt: 7,7 Milliarden Stunden), das BFS schätzt sie auf einen Geldwert von 401 Milliarden Franken - ein unersetzlicher Beitrag an eine funktionierende Wirtschaft. Frauen haben 62% dieses Beitrags geleistet. Hinter diesen Zahlen stehen Geschichten von Menschen, die sich bemühen, Energie und Zeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen aufzubringen, während sie mit der Erwerbsarbeit das eigene und das Familieneinkommen sichern müssen. Stress und Überarbeitung sind die kurzfristigen Folgen, langfristig bedeutet die in unbezahlte statt bezahlte Arbeit investierte Zeit Geldknappheit und Lücken in der Altersvorsorge. 
</p><h3>Entschädigter Urlaub bei Pflege </h3><p>Der Bundesrat will diese Belastungen mit verschiedenen Massnahmen abfedern: Zurzeit können Eltern von kranken Kindern bis zu drei Tage pro Krankheitsfall frei nehmen, um diese zu pflegen. Neu sollen kurzfristige Freistellungen auch bei erwachsenen kranken Familienmitgliedern möglich sein, der Arbeitgeber soll auch hier weiter den Lohn zahlen. Für Kinder mit schweren Erkrankungen oder nach Unfällen will der Bundesrat auch einen längeren Betreuungsurlaub ermöglichen, damit Eltern - insbesondere Mütter - bei solchen Vorkommnissen nicht mehr gezwungen sind, die Erwerbsarbeit aufzugeben. Der Bundesrat verspricht unter anderem eine Variante, die den Lohnausfall analog zur Mutterschaftsversicherung kompensiert. Eine solche Lösung ist zwingend, denn gerade Krankheits- und Unfälle können das Familienportemonnaie stark belasten - Ausfälle werden da existenziell. Ebenso muss der Bundesrat solche bezahlte Betreuungsurlaube resp. vorübergehende Pensenreduktionen (wie sie in Deutschland, Österreich und Frankreich schon gängig sind) auch Menschen ermöglichen, die erwachsene Angehörige pflegen oder betreuen müssen. Gerade die Betreuung von älteren Angehörigen fällt oft in die letzte Phase der Erwerbsbiographie, nach einer Unterbrechung ist ein Wiedereinstieg kaum mehr zu bewerkstelligen. 
</p><h3>Ausweitung der Betreuungsgutschriften </h3><p>Ein Fortschritt ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des AHV-Gesetzes: Die schon bisher gewährten Betreuungsgutschriften für die Betreuung von Menschen mit mittlerer Hilflosigkeit sollen ausgeweitet werden auf die Betreuung von Verwandten mit leichter Hilflosigkeit, allenfalls sogar auf Konkubinatspaare, die bisher leer ausgingen. Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind schon jetzt die wichtigste Ursache dafür, dass Frauen und Männer in der AHV annähernd gleichgestellt sind. Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Rente braucht es deshalb eine Stärkung der AHV und die Anerkennung der unbezahlten Arbeit auch in der zweiten Säule. 
</p><h3>Betreuung als Aufgabe des Service public </h3><p>Gespannt ist der SGB auf die Entlastungsangebote, die der Bundesrat zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen vorsieht. Für den SGB liegt dabei weniger der Ausbau der - unbezahlten - Freiwilligenarbeit im Fokus, sondern vielmehr die stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand: Familienergänzende Kinderbetreuung, Betreuungsangebote für alte und kranke Menschen sowie die Gesundheitsversorgung müssen allen Menschen zur Verfügung stehen - zahlbar oder unentgeltlich, in guter Qualität und bedürfnisgerecht. Neben den sinnvollen Ansätzen des Bundesrates zur finanziellen Entlastung der pflegenden und betreuenden Angehörigen erwartet der SGB auch verstärkte Bemühungen zu deren zeitlicher Entlastung. Der Bundesrat muss die Sorge um hilfsbedürftige Menschen als gesellschaftliche anstatt als individuelle Verantwortung verstehen und Care-Dienstleistungen als integralen Teil des Service Publics stärken. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4690</guid><pubDate>Thu, 02 Feb 2017 08:39:57 +0100</pubDate><title>Stress bekämpfen statt multiplizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-bekaempfen-statt-multiplizieren</link><description>Zwei Ständeräte wollen Freipass für Stress </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Immer mehr Menschen fühlen sich bei der Arbeit gestresst. Und trotzdem wollen die Ständerät/innen Graber und Keller-Sutter in den Dienstleistungsberufen einen Freipass für überlange Arbeitszeiten.</p><p>Eine<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/13244/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> neue Unia-Studie </a>bestätigt es: In den Büro-Berufen nimmt der Stress zu. 15.4% der Befragten fühlen sich bei der Arbeit immer, 54.4% oft gestresst. Nur 6.2% sind nie oder selten gestresst. 58.7% geben "Zeitdruck" als Hauptgrund für diesen Stress an. Es folgen "häufige Unterbrechungen" (46%), "Leistungsdruck" (40.5%), "unklare Anweisungen" (34.3%), "überlange Arbeitstage" (29.9%) und "Arbeiten in der Freizeit" (17.5%). Die Umfrage zeigt zudem, dass in den Betrieben heute noch zu wenig präventiv gegen Stress unternommen wird. Dabei läuft seit 2015 ein sog. Vollzugsschwerpunkt von SECO und Kantonalen Arbeitsinspektoraten. 
</p><h3>Ein Angriff auf jeden dritten Job </h3><p>Besonders pikant: die Umfrage der Unia erfasst auch jene Arbeitnehmenden-Kategorien, die direkt von den Parlamentarischen Initiativen Graber und Keller-Sutter betroffen wären, die "leitenden Angestellten" sowie die "FachspezialistInnen" in den Dienstleistungen. Zur Erinnerung: Mit ihren Vorstössen wollen die Ständeräte Graber und Keller-Sutter sowohl die Arbeitszeiterfassung wie auch den materiellen Gesundheitsschutz betreffend Höchstarbeitszeiten, Pausen, Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abschaffen. 
</p><p>Der Anteil der Personen mit Tertiärabschluss (Hochschulen und höhere Berufsbildung), die man als "FachspezialistIn" bezeichnen könnte, beträgt ca. 40% der aktiven Bevölkerung. Die "leitenden Arbeitnehmenden" machen ca. 34% der Arbeitnehmenden aus. In der Unia-Umfrage sind ähnliche Werte ermittelt worden. 
</p><h3>Gesundheit - nicht unsere Sorge </h3><p>Der völlige Verzicht auf Arbeitszeiterfassung wird dabei zynisch mit dem Wunsch der Arbeitnehmenden nach Autonomie begründet und als Vertrauensbeweis des Arbeitgebers für die Arbeitnehmenden verkauft. Dabei ist klar: Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit, die Flexibilität ermöglichen und die Gestaltungsautonomie der Menschen nicht beschneiden, sind bereits heute ohne weiteres möglich! Erst per 1.1.2016 wurden die Regelungen zur Arbeitszeiterfassung dereguliert. Viele Arbeitgeber zeigen sich damit zufrieden. Nur die am stärksten ideologisierten Branchenvertretungen wie Expertsuisse (Verband Wirtschaftsprüfer und Treuhänder) oder die Allianz "Denkplatz Schweiz" (loser Verbund von Versicherungsverband, Treuhand-Verband und ICT-Schweiz) wollen mit ihren extremen Forderungen den Arbeitnehmerschutz weiter aushöhlen. Und foutieren sich dabei um die Gesundheit der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Immerhin: Kommission will vertiefen </h3><p>Der SGB und seine Verbände wehren sich gegen diese Vorhaben, die letztlich zu Gratisarbeit führen. Immerhin: die vorberatende Kommission des Nationalrates hat die beiden Vorstösse nicht einfach durchgewinkt. Sie will die Problematik bis in den Mai vertieft abklären. Der SGB begrüsst diesen Entscheid als erstes Zeichen von Vernunft. Er wird sich auch für bessere Regulierungen im Problembereich "ständige Erreichbarkeit" und im Home-Office einsetzen. Und die Verbände des SGB werden dafür sorgen, dass in den GAV effiziente Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken definiert werden. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4683</guid><pubDate>Mon, 30 Jan 2017 14:06:10 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Der Fall Kopp oder was Wohnsitzfristen auslösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-der-fall-kopp-oder-was-wohnsitzfristen-ausloesen</link><description>Pendeln – um nicht wieder von vorne beginnen zu müssen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Erwachsene stellt das Einbürgerungsverfahren vor spezielle Probleme: Mit einem Bein in der Ausbildung, mit dem anderen im Beruf, sollen sie vor allem eines: mobil sein. Doch die  langen kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen und das föderalistische Tohuwabohu machen ihnen einen gehörigen Strich durch die Rechnung. Wie zum Beispiel Daniel Kopp.</p><p>Daniel Kopp arbeitet heute als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ETH Zürich. Anfang 2011 verlegt der Deutsche, seit 21 Jahren in der Schweiz, seinen Wohnsitz berufshalber von Zürich nach Bern. Sein (normales) Einbürgerungsgesuch, schon lange geplant und wegen Aktuellerem stets verschoben, stellt er nach Abwarten der zweijährigen Wohnsitzfrist im Sommer 2013.
</p><p>Nach über zwei Jahren erst (!) beginnt das Prozedere zu rollen. Kopp aber hat inzwischen sein neues berufsbegleitend angepacktes Studium in Bern fertig&nbsp;– und eine neue gute Stelle in Zürich. Nun aber muss er seinen Wohnsitz in Bern behalten. Denn in Zürich müsste er das Einbürgerungsverfahren von vorne starten. Und erst noch zwei Jahre warten, weil dieser Kanton vor dem Einreichen des Gesuchs einen mindestens so langen ununterbrochenen Aufenthalt in einer Zürcher Gemeinde vorschreibt. 
</p><p>Für Kopp folgen mehrere Monate erzwungenes Pendeln von Bern nach Zürich, bis die Einbürgerung  unter Dach und Fach ist: erst nach fast drei Jahren, denn das Gesuch wurde verschlampt. Der "Fall Kopp" illustriert schon beinahe lehrbuchhaft, wie überholt die Vorschriften nach einer langen ununterbrochenen Wohnsitzdauer sind, gerade für junge Einbürgerungswillige am Scheideweg zwischen Ausbildung und Beruf .
</p><h3>Heute hier, morgen dort</h3><p>Jugendliche sollen mobil sein. Sie sind es auch, meistens, und dies unabhängig des Passes. Sie absolvieren eine Ausbildung im Kanton x, eine Weiterbildung im Kanton y und treten ihre erste Ernststelle im Kanton z an. Wenn ausländische Jugendliche sich in dieser Phase gleichzeitig einbürgern lassen wollen, dann macht ihnen gerade diese so gewünschte und nötige berufliche Mobilität einen Strich durch die Rechnung.
</p><h3>Normale Einbürgerung: fernab der jugendlichen Realität</h3><p>Die Verfahren der ordentlichen Einbürgerung dauern lang, in aller Regel klar länger als die der erleichterten Einbürgerung, welche im Schnitt auch schon 1,5 Jahre dauern. Der Vorteil aber der erleichterten Einbürgerung: sie liegt in der Verantwortung des Bundes, die einbürgerungswillige Person bleibt schweizweit mobil. Wer sich erleichtert einbürgern will und gleichzeitig eine bessere Stelle im Kanton nebenan angeboten erhält, muss dann nicht entweder der neuen Stelle entsagen oder das Einbürgerungsprozedere neu starten.
</p><p>Immerhin sechs Kantone, darunter Zürich, schreiben heute bei der normalen Einbürgerung einen ununterbrochenen Aufenthalt von zwei oder drei Jahren vor, um überhaupt ein Gesuch auf Einbürgerung einreichen zu können. Dazu kommt: Die Hälfte der Kantone (AG, BS, GL, JU, LU, NW, SH, TG, TI, VD, ZG, ZH) verlangt nicht nur kantonale Wohnsitzfristen, sondern auch solche in der Einbürgerungsgemeinde. Das sind Stolpersteine und Schikanen für mobile Jugendliche, die sich einbürgern lassen wollen.
</p><h3>Was ist das Problem der Föderalisten?</h3><p>Für Jugendliche der dritten Generation ist das Verfahren der erleichterten Einbürgerung deshalb sehr sinnvoll. Trotzdem wehren sich ein paar trotzige Föderalisten gegen die Vorlage vom 12. Februar. Keiner von ihnen hat protestiert, als die erleichterte Einbürgerung, die immer Sache des Bundes ist, eingeführt worden ist. Sie gilt heute für EhepartnerInnen von SchweizerInnen und deren Kinder.
</p><p>Der Bund konsultiert die Kantone bei der erleichterten Einbürgerung und gesteht ihnen ein Vetorecht zu. Das ist auch in der Vorlage vom 12. Februar enthalten. Deswegen haben die Kantone die Vorlage in der Vernehmlassung denn auch ausdrücklich unterstützt. Also: wo ist das Problem der militanten Föderalisten?
</p><p>Fazit: Das erleichtere Einbürgerungsverfahren ist einfacher, dauert deutlich weniger lang und kostet weniger als das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung. Es behindert die jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation nicht in ihrer beruflichen Mobilität und verursacht den Behörden weniger Aufwand. Auf neudeutsch also eine Win-win-Situation. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4681</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 16:47:47 +0100</pubDate><title>USR III: Schweiz darf nicht aus der Champions League absteigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-schweiz-darf-nicht-aus-der-champions-league-absteigen</link><description>Nur ein Nein sichert den Verbleib an der Weltspitze</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Schweiz ist ein Tiefsteuerstandort für Unternehmen. Weitere Senkungen kosten viel und bringen nichts. Sie gefährden stattdessen die Grundlagen unseres Wohlstands. </p><p>Die USR III belastet einen Haushalt mit mindestens 1000 Franken pro Jahr. Die Unternehmen profitieren. Bereits diese Überwälzung der Kosten auf die Arbeitnehmenden zeigt, wie einseitig diese Vorlage ist. Doch auch die Kampagne ist ein Affront für die Arbeitnehmenden. Wenn man Bundesrat Ueli Maurer und den Wirtschaftsverbänden zuhört, sollen plötzlich die Steuern ausschlaggebend sein für unseren Wohlstand. 
</p><p>Dabei weiss jeder, der mit den Branchen in Kontakt ist, dass es fast ausschliesslich die Qualität der Arbeit und die Einsatzbereitschaft der Arbeitnehmenden sind, die zählen. Die Maschinenindustrie beispielsweise kann im Produktewettbewerb mit China und anderen Ländern nur bestehen, wenn sie Maschinen von Top-Qualität mit einem hervorragenden Service liefert. Das ist nur möglich, weil die Schweizer Arbeitskräfte in der weltweiten Champions League-Spitze sind. 
</p><p>In Bezug auf die Unternehmenssteuern gehört die Schweiz schon heute zu den Tiefsteuerstandorten. Deutlich tiefer sind z.B. nur noch Bulgarien, Serbien-Montenegro, Paraguay oder die Vereinigten Arabischen Emirate. All diese Länder schaffen es bestenfalls in eine Regionalliga der Arbeitsqualität. Darum haben sie sich auch nie als Firmenmagnet etablieren können. Weitere Steuersenkungen in der Schweiz sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. 
</p><p>Für die Firmen hat der Eintritt in unsere Champions League einen Preis. Das sind die Steuern. Ohne Unternehmenssteuern könnten beispielsweise die ausländischen Aktionäre in aller Welt gratis von den Vorteilen der Schweiz profitieren. 
</p><p>Dass das Gerede von der grossen Bedeutung der Steuern für die Firmen falsch ist, zeigt auch ein Vergleich zwischen den Schweizer Kantonen. Zug oder Luzern haben viel tiefere Gewinnsteuern als Zürich. Sie sind von Zürich in weniger als einer Stunde erreichbar. Trotzdem ist Zürich der bedeutendste Firmenstandort der Schweiz. 
</p><p>Die Befürworter der USR III behaupten, dass sich die Steuersenkungen und die neuen Steueroptimierungsmöglichkeiten lohnen werden. Doch die Realität in den Kantonen zeigt das Gegenteil. In Kantonen wie Luzern, Schwyz usw., welche die Unternehmenssteuern vor 5 bis 10 Jahren stark gesenkt haben, reiht sich seither Sparpaket an Sparpaket. Obwohl die Regierungen das Gegenteil versprochen haben. Generelle Gewinnsteuersenkungen führen zu dauerhaften Ausfällen. 
</p><p>Leidtragende sind die Arbeitnehmenden bzw. die Privathaushalte. Das zeigt das Negativbeispiel Luzern. Die Luzerner Sparpakete beinhalteten unter anderem: </p><ul><li>eine Erhöhung der Steuern um mehr als 5 Prozent, wodurch ein durchschnittlicher Haushalt bis zu 500 Fr. mehr Steuern zahlt. Im neusten Sparpaket ist eine weitere Erhöhung der Kantonssteuern von 1.6 auf 1.7 Prozent vorgesehen; </li></ul><ul><li>diverse Kürzungen im Bildungsbereich - also beim Nachwuchs unserer Champions League. Diese gingen so weit, dass die SchülerInnen gegen eine Woche Zwangsferien demonstrierten; </li></ul><ul><li>tiefere Beiträge an Musikschulen, wodurch der Beitrag der Eltern je Kind jährlich um rund 150 Fr. steigt, </li></ul><ul><li>die Schliessung des Fundbüros (Ersatz durch eine Internetplattform). </li></ul><p>Die USR III ist schlecht für die Arbeitnehmenden und somit auch schlecht für die Zukunft unseres Landes. Deshalb braucht es am 12. Februar 2017 ein NEIN. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4680</guid><pubDate>Thu, 26 Jan 2017 14:28:00 +0100</pubDate><title>USR III: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-was-kuemmert-mich-mein-geschwaetz-von-gestern</link><description> Widersprüche und Kehrtwenden von Bundesrat und Kantonen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bundesrat und Kantone behaupten im Abstimmungskampf, die vorliegende Unternehmenssteuerreform III sei ausgewogen. Und sie loben die verschiedenen Steuerspar-Instrumente. Was sie verschweigen: vor nicht langer Zeit redeten viele von ihnen mehrere der nun vorliegenden Massnahmen schlecht oder lehnten sie rundweg ab. Eine kleine Wendehals-Geschichte... </p><p>Praktisch im Wochentakt führt zurzeit Finanzminister Ueli Maurer in seitenlangen Interviews Kampagne für die USR III. Neben der üblichen Augenwischerei, dass sich tiefere Unternehmenssteuern unter dem Strich lohnen würden, und frechen Drohungen, dass er bei einem Nein sofort Sparpakete vorlegen werde, gefällt sich Maurer darin, die Steuerspar-Instrumente zu rühmen. Überraschend ist Letzteres nicht. Denn wir erinnern uns, wie er im April 2016 in einem Interview dreckige Offshore-Geschäfte der Superreichen verteidigte und sagte, dass es diese Möglichkeiten geben müsse. 
</p><p>Interessanter ist aber, dass sich Maurer mit dem Lob der Steuerspar-Vehikel selber widerspricht. So bekämpfte er in der Nationalratsdebatte etwa zu weit gefasste Ermässigungen bei den Kapitalsteuern. Es gäbe keine Verfassungsgrundlage, solche Ermässigungen auch auf Eigenkapital zu gewähren, das auf Darlehen an Konzerngesellschaften entfalle, sagte er. Mit diesem Argument forderte er den Nationalrat auf, einen entsprechenden Antrag abzulehnen. Vergeblich. Trotzdem stellt Maurer die USR III heute als ausgewogen dar. 
</p><p>Widersprüchlich agiert der Bundesrat auch beim Super-Steuerabzug für Forschung und Entwicklung. Wir wissen: Damit sollen die Firmen den Forschungsaufwand nicht bloss zu 100% abziehen können, sondern zu 150%! Das wäre so, wie wenn Pendler den anderthalbfachen Preis fürs GA oder für die Fahrtkosten in der Steuererklärung abziehen könnten. Im Herbst 2014 war für den Bundesrat klar: "Eine zusätzliche Entlastung über den Aufwand wäre mit hohen Mindereinnahmen verbunden und ist aus Standortsicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig". 
</p><p>Heute sind diese Aussagen Makulatur. Im Bundesbüchlein feiert der Bundesrat den F&amp;E-Mega-Abzug: "So soll ein Anreiz geschaffen werden, zukunftsträchtige Arbeitsplätze in der Schweiz anzusiedeln". Nicht erwähnt wird auch, dass bei der Standortwahl für Forschungsaktivitäten andere Kriterien als der Steuersatz viel entscheidender sind. Etwa das Potenzial einer Region, hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Oder die Nähe zu Universitäten und anderen Forschungsanstalten. 
</p><p>Nicht nur Bundesrat Maurer hat sich in Widersprüche verstrickt. Auch die Kantone vollzogen radikale Kehrtwenden. In der Vernehmlassung lehnten sie die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer ab. Es drohten "dynamische Effekte", welche "sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen zu nicht verkraftbaren Einnahmenausfällen führen" könnten, schrieben sie. Heute loben sie die USR III als "ausgewogen" und behaupten, nur die wenigsten Kantone würden dieses Instrument einführen. Dass mit Zürich, Baselstadt und Zug drei grosse Wirtschaftskantone die Einführung bereits ankündigten, andere bereits nachziehen und die anderen Kantone damit in Zugzwang bringen, wird unter den Teppich gekehrt. 
</p><p>Immerhin stehen die Kantone dazu, dass die USR III zu Steuerausfällen führt. Zahlreiche Kantone haben sie bereits beziffert. Nachzulesen ist das in einer unvollständigen Zusammenstellung auf der <a href="https://www.estv.admin.ch/dam/estv/fr/dokumente/allgemein/Themen/usr-3/USR-III-Kantone.pdf.download.pdf/USR-III-Kantone_de.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung</a>. Insgesamt werden mindestens 3 Mrd. Fr. fehlen. Wer für diese Ausfälle aufkommen muss, wollen sie nicht sagen. Doch auch diese Verschleierungstaktik ist am Erodieren. Auf die Frage, ob er garantieren könne, dass für die Ausfälle nicht die normalen Steuerzahler aufkommen müssen, gab der Genfer Volkswirtschaftsdirektor Pierre Maudet Anfang Woche in einem Interview mit dem Westschweizer Radio eine kurze kleinlaute Antwort: "Nein." Die Stimmberechtigten sind damit gut beraten, diesen Hinweis ernst zu nehmen und ihrerseits am 12. Februar Nein zu sagen. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4677</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 13:50:16 +0100</pubDate><title>Nein zur USR III: Schweiz landet nicht auf schwarzer Liste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zur-usr-iii-schweiz-landet-nicht-auf-schwarzer-liste</link><description>OECD-Steuerexperte gibt Entwarnung und kritisiert Patentboxen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Auch wenn die Schweizerinnen und Schweizer am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III sagen, landet die Schweiz nicht auf einer schwarzen Liste der OECD. Der OECD-Steuerbevollmächtigte Pascal Saint-Amans entkräftigt damit eines der Argumente der Befürworter. Gleichzeitig kritisiert er die in der USR III vorgesehenen Patentboxen.</p><p>Im Gegensatz zu dem, was viele Befürworterinnen und Befürworter der Unternehmenssteuerreform III behaupten, würde die Schweiz bei einem Nein zur USR III nicht automatisch auf eine schwarze Liste der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gesetzt, "zumindest nicht sofort". Dies sagt kein geringerer als Pascal Saint-Amans, Direktor des OECD-Zentrums für Steuerpolitik und -verwaltung, der Anti-Steuerflucht-Abteilung der OECD, gegenüber dem Westschweizer Radio RTS. Damit ist das Argument der USR-III-BefürworterInnen hinfällig, gegen die Schweiz würden bei einem Nein automatisch Sanktionen ergriffen.
</p><p>Zwar gab Druck seitens der Europäischen Union und der OECD tatsächlich den Anstoss zur Reform, weil diese die Abschaffung der von ihnen als schädlich betrachteten Steuerprivilegien für Hauptsitze multinationaler Konzerne, Rohstoffhändler und andere vor allem im Ausland tätige Firmen fordern. Doch bei einem Nein am 12. Februar "werden sich die Schweiz und ihre Partner an einen Tisch setzen und diskutieren", die Schweiz jedoch nicht auf eine schwarze Liste kommen, sagt Saint-Amans. Er respektiere das System der direkten Demokratie in der Schweiz und damit auch den Volksentscheid vom 12. Februar. Auch verstehe er, dass es im Schweizer politischen System eine gewisse Zeit dauere, bis Reformen umgesetzt werden könnten. Hingegen kritisiert Saint-Amans die in der USR III vorgesehenen Patentboxen, diese seien "zweifellos nicht die beste Möglichkeit, öffentliche Gelder zu verwenden".
</p><p>Ein Nein zur USR III bedeutet also keineswegs das Ende der Beziehungen zwischen der Schweiz und der OECD. Vielmehr müsste sich das Parlament noch einmal mit der Reform beschäftigen und daraus eine ausgewogene Vorlage zimmern, die zwar die schädlichen Steuerprivilegien abschafft, hingegen ausgewogen finanziert ist. Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrats, welche das Parlament bis zur Unkenntlichkeit verzerrt hat, ging in diese Richtung. Sie wäre damit eine gute Diskussionsgrundlage. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4675</guid><pubDate>Wed, 25 Jan 2017 10:34:34 +0100</pubDate><title>Einbürgerung: Ein Herz für Grosskinder</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-ein-herz-fuer-grosskinder</link><description>Ja zu einem eigentlich sehr bescheidenen Projekt</description><content:encoded><![CDATA[<p> Welche Gefühle haben Sie für Ihre Grosseltern? Welche für Ihre Grosskinder? Die Einbürgerungsvorlage vom 12. Februar ist ein sehr bescheidenes Projekt. Fast beschämend bescheiden. Wenn die Grosseltern in die Schweiz kamen, vor langer Zeit, sollen die Enkel neu die Möglichkeit für eine erleichterte Einbürgerung erhalten. Nur am Rande: Auch der Grossvater von Donald Trump kam seinerzeit aus Deutschland in die USA. 
</p><p>Erleichterte Einbürgerung heisst nicht etwa automatische Einbürgerung. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss noch immer alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen. Es braucht ein Gesuch, die Integration muss gelungen und die Steuern müssen bezahlt sein. Sind diese Voraussetzungen aber erfüllt, dann besteht neu von Bundesrechts wegen ein Anspruch auf Einbürgerung. So wie dies heute beispielsweise für Ehegattinnen oder Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern gilt. Gibt es einen Grund dafür, die Enkel schlechter zu behandeln als Ehegatten von Schweizerinnen oder Schweizern?
</p><p> Trotzdem erleben wir derzeit, wie ein SVP-Komitee mit Burka-Plakaten gegen die Einbürgerungsvorlage hetzt. Mit dem Inhalt der Abstimmungsvorlage hat die Burka null und nichts zu tun. Die hetzerische Kampagne ist somit auch ein Test dafür, für wie dumm das SVP-Komitee die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger verkaufen kann. 
</p><p>Bei der Integration der vor langem hier eingewanderten Menschen ist die Schweiz wirtschaftlich und gesellschaftlich weit fortgeschritten. Es ist Zeit, auch bei der Einbürgerung dieser Realität wieder ein kleines Stück näher zu kommen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4669</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2017 14:53:01 +0100</pubDate><title>Die USR III würde Frauen aus der Arbeitswelt drängen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-usr-iii-wuerde-frauen-aus-der-arbeitswelt-draengen</link><description>Spardruck bei der öffentlichen Hand trifft vor allem Frauen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein Ja zur USR III würde uns Steuerausfälle von mindestens 3 Mrd. Fr. jährlich bescheren. Profitieren würden reiche AktionärInnen, die Zeche bezahlte die Schweizer Bevölkerung. Besonders betroffen wären Frauen. </p><p>Schon heute sind Sparmassnahmen bei der öffentlichen Hand gang und gäbe, die USR III würde die Situation massiv verschärfen. Wenn die öffentliche Hand spart, trifft dies die Frauen spezifisch. Zunächst als Arbeitnehmerinnen im Dienstleistungssektor: Im Gesundheitsbereich beträgt der Frauenanteil 72%, fast 74% der Lehrpersonen in der obligatorischen Schule sind weiblich und beim Kitapersonal beträgt ihr Anteil gar 92%. Die USR III zwänge Gemeinden und Kantone zu Abbaumassnahmen, die in Bildung, Betreuungsinstitutionen und Gesundheitswesen einschneidende Konsequenzen hätten. Statt wie von den Befürwortern versprochen die Stellen zu erhalten, würden im Service Public Stellen abgebaut. Wer seine Stelle behält, sähe sich mit schlechteren Arbeitsbedingungen konfrontiert: grösserer Stress, höherer Zeitdruck, mehr Arbeit auf Abruf, und dies womöglich zu schlechterem Lohn. Care-Berufe werden so zunehmend unattraktiv - ein schlechtes Signal in Zeiten des Fachkräftemangels. 
</p><h3>Mütter: besonders betroffen </h3><p>Die USR III hätte nicht nur verheerende Folgen für die Angestellten, sondern für alle, die auf den Service Public angewiesen sind - aber auch hier wären Frauen wegen der ungleichen Verteilung der Familienarbeit besonders stark betroffen. Führen beispielsweise Sparmassnahmen in öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen zu kürzeren Öffnungszeiten und schlechterer Ferienabdeckung, drängt dies voraussichtlich viele Mütter aus dem Erwerbsleben. Insbesondere, wenn wegen tieferer Kostenübernahme durch die öffentliche Hand die Elternbeiträge steigen und sich viele Eltern die Kita nicht mehr leisten können oder wollen. Abbaubedingte Qualitätseinbussen würden das Vertrauen in die Kinderbetreuung unterminieren, z.B. wenn weniger Erwachsene zu mehr Kindern schauen und vermehrt Praktikantinnen statt qualifiziertes Personal diese Arbeit übernähmen. 
</p><h3>Zwangsferien für Kinder - und wer betreut sie in dieser Zeit? </h3><p>Ähnliche Probleme sind in der schulischen Bildung und Betreuung zu befürchten. Grössere Klassen bedeuten auch, dass die SchülerInnen mehr Unterstützung von ihren Eltern brauchen. Nicht alle Familien können dies leisten. Die Chancengleichheit aller Kinder würde noch mehr in Frage gestellt. Massnahmen wie die Luzerner Zwangsferien führen nicht nur zu Lohneinbussen für die Lehrkräfte, sondern auch zu Betreuungsengpässen bei den Eltern. Ob die öffentliche Hand eine zahlbare Ferienbetreuung anbieten könnte, ist bei einer Annahme der USR III fraglich. 
</p><h3>Mehr private Pflege - und wer betreut dann die Kranken? </h3><p>Besonders fatal sind Sparmassnahmen im Gesundheitswesen. Die Annahme der USR III birgt das Risiko einer Zweiklassenmedizin, in der nur noch optimale Pflege in Anspruch nehmen kann, wer die finanziellen Mittel dazu hat - bei der heutigen Ressourcenverteilung mehr Männer als Frauen. Ein grosser Teil der Pflege und Betreuung kranker und alter Menschen würde ins Private zurückgedrängt. Traditionellerweise sind es die Frauen, die in diese Lücke springen, zulasten ihrer eigenen finanziellen Absicherung. Dies bedeutete eine Verschärfung der Altersarmut von Frauen. 
</p><p>Wer die negativen und asozialen Folgen der USRIII verhindern will, muss am 12. Februar Nein stimmen - für die Allgemeinheit und für die Frauen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4656</guid><pubDate>Thu, 12 Jan 2017 11:38:45 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: Ein Ja des gesunden Menschenverstandes</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-ein-ja-des-gesunden-menschenverstandes</link><description>Weniger Bürokratie, wenn der Klubkamerad Schweizer werden will</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Junge Ausländer/innen, die in 3. Generation in der Schweiz leben und die hier integriert sind, sollen sich leichter einbürgern können. Das ist und bleibt nichts wie normal, auch wenn jetzt ein Glarner auftaucht und die Vorlage unter der Gürtellinie bekämpft. </p><p>Ihre Grosseltern sind eingewandert, ihre Eltern hier aufgewachsen. Sie selbst gehen oder gingen hier in die Schule, sprechen die hiesige Sprache, schiessen Tore für den örtlichen FC, hören im Club die gleichen Hits und bilden sich beim Schreiner nebenan oder in der Fachhochschule weiter. Sie sind also gut integriert. Was sie jedoch nicht haben: den Pass mit dem weissen Kreuz im roten Feld. Das Parlament will nun diesen Jugendlichen bis zum Alter von 25 Jahren eine erleichterte Einbürgerung gewähren. Eigentlich nichts wie normal und keine heisse Sache. 
</p><p>Eine erleichterte Einbürgerung besteht lediglich in einem vereinfachten Verfahren. Dieses dauert weniger lang und kostet weniger als die ordentliche Einbürgerung. Es entspricht dem Modell, nach welchem sich seit Jahren schon die Ehepartner/innen von Schweizer Staatsangehörigen einbürgern können. Die Jugendlichen, die sich so einbürgern lassen wollen, müssen also ein Gesuch stellen, müssen definierte Bedingungen erfüllen, integriert sein und unsere Grundwerte teilen. 
</p><p>Was also, bitte sehr, gibt es da noch zu diskutieren? 
</p><p>Lange gab es auch nichts zu diskutieren. Es war still um die Vorlage, an der das Parlament mehrere Jahre herumgefeilt hatte. Ein Zeichen dafür, dass hier der gesunde Menschenverstand zu einem längst fälligen, aber unspektakulären Vorschlag gefunden hatte. Nun aber lanciert der Glarner aus dem aargauischen Oberwil-Lieli eine Burka-Plakatkampagne gegen die Vorlage. Das ist, in der Hoffnung, viel Staub aufzuwirbeln, so schrill und realitätsfern, dass wir dem Herrn nicht den Gefallen tun, auf diese allerunterste Schublade der Provokation abzusteigen. Eines nur: Der Herr Glarner wünscht sich auf seiner Homepage: "Herr, gib mir die Kraft, das zu ändern, was ich ändern kann, gib mir die Gelassenheit, das zu ertragen, was ich nicht ändern kann und gib mir die Weisheit, das Eine vom Andern zu unterscheiden." Wir bitten heute den Herrn (nicht den in Oberwil-Lieli, sondern den im Himmel oberhalb Oberwil-Lieli): Wo du ihm schon die Weisheit verweigert hast, dann gewähre ihm doch grosszügig Gelassenheit. 
</p><p>Neu bemängeln ein paar föderalistische Nörgler, dass die erleichterte Einbürgerung für die dritte Generation Aufgabe des Bundes sei, die Kantone würden ausgegrenzt. Ihnen wollen wir doch entgegnen, dass die Kantone sich weiterhin zu jedem Fall äussern können. 
</p><p>Bleibt die Frage, wieviel Jugendliche von der Vorlage betroffen sind. Das Staatssekretariat für Migration hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben. Dieser zufolge sind es nicht ganz 50'000. Zum Vergleich: die Schweiz hat über 8 Mio. Einwohner/innen, davon sind über 2 Mio. Ausländer/innen. Betroffen sind also gerade mal 2,5 % (!) der hier lebenden Ausländer/innen. Die am stärksten vertretene Nationalität ist Italien (58 %), gefolgt von der Türkei (9 %) und Spanien (7 %). 
</p><p>Knapp die Hälfte dieser 50'000 Jugendlichen erfüllen heute bereits die Bedingung von mindestens fünf in der Schweiz verbrachten Schuljahren. Für die Jüngeren rechnet die Studie damit, dass künftig pro Jahr 2300 Jugendliche ein Gesuch auf erleichterte Einbürgerung stellen können. 
</p><p><b>Fazit:</b> Die Vorlage ermöglicht Jugendlichen, die sich längst als Hiesige fühlen, ein bisschen bürokratischen Hürdenabbau, wenn sie sich einbürgern wollen. Ein Ja dazu ist Ausdruck des gesunden Menschenverstandes. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4649</guid><pubDate>Mon, 09 Jan 2017 14:55:39 +0100</pubDate><title>Neues Unterhaltsrecht: halbherzige Verbesserungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/neues-unterhaltsrecht-halbherzige-verbesserungen</link><description>Mütter und Kinder nach wie vor benachteiligt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Seit dem 1.1.2017 ist ein neues Unterhaltsrecht in Kraft. Es bringt zwar ein paar Verbesserungen, kommt jedoch nicht über Symptombekämpfung hinaus. </p><p>Kinder brauchen finanzielle Sicherheit, Betreuung und verlässliche Bezugspersonen. Dafür sind die Eltern verantwortlich - auch wenn sie sich getrennt haben. Trotzdem ist eine solche Trennung für Kinder immer noch ein grosses Armutsrisiko: Die Armutsquote von Einelternfamilien liegt bei fast 15%, gut ein Viertel der Einelternfamilien sind armutsgefährdet. Bei der Gesamtbevölkerung betragen diese Werte 6.6, resp. 13.5% (vgl. Armut und materielle Entbehrung von Kindern. Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) 2014, BFS 2016). 
</p><p>Um diesen Missstand zu beheben, wollte das Justizdepartement das Unterhaltsrecht gemeinsam mit dem Sorgerecht revidieren. Es sollte nicht soweit kommen, unter Druck von Männer- und Väterorganisationen hat es das Sorgerecht bevorzugt behandelt. Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit dem 1. Juli 2014 auch bei geschiedenen und unverheirateten Eltern der Regelfall. 
</p><h3>Finanzielle Sicherheit und stabile Betreuung als Anspruch des Kindes </h3><p>Zweieinhalb Jahre später ist nun auch ein neues Unterhaltsrecht in Kraft getreten. Es soll den Anspruch von Kindern auf finanzielle Sicherheit und eine stabile Betreuung verbessern, und dies unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder waren. Neu gilt die Betreuung als Anspruch des Kindes und somit als Teil des Kindesunterhalts. Damit anerkennt das revidierte Recht, dass Kinder neben finanzieller Sicherheit, die ihnen Ernährung, Kleider und ein Dach über dem Kopf garantiert, auch auf eine stabile Betreuung angewiesen sind. Wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt (also meist die Mutter, seltener der Vater), auf einen Teil seines Einkommens verzichten muss, um diese Betreuung zu gewährleisten, steht ihm dafür eine Kompensation zu. Dieser sogenannte Betreuungsunterhalt ist Teil des Kindesunterhalts und nicht des nachehelichen Unterhalts (der entsprechend gekürzt wird), er wird also unabhängig davon ausgerichtet, ob die Kindseltern verheiratet waren oder nicht. Dies schafft Rechtsgleichheit für alle Kinder und Mütter. Insbesondere Mütter, die eine neue Beziehung eingehen, behalten dadurch ihr Recht auf eine Entschädigung für das entgangene Einkommen. Und das ist richtig. Denn die Eltern müssen eine stabile und verlässliche Betreuung der Kinder garantieren. 
</p><p>Weitere Verbesserungen werden folgen: So soll eine Vereinheitlichung der Inkassohilfe, also der staatlichen Hilfe, wenn der zahlungspflichtige Partner seiner Pflicht nicht nachkommt, über die Kantone hinweg dafür sorgen, dass Einelternfamilien nicht nur Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil haben, sondern diesen effektiv auch ausbezahlt bekommen. 
</p><h3>Mütter müssen ausbaden </h3><p>Diese Bemühungen können helfen, das Armutsrisiko von Einelternfamilien zu senken. Sie reichen jedoch nicht, denn in entscheidenden Punkten ist das neue Gesetz mangelhaft. Stossend ist vor allem, dass weiterhin die Einelternfamilien - also normalerweise Mutter und Kind(er) - das finanzielle Risiko einer Scheidung tragen. Reicht das Familieneinkommen nach der Scheidung nicht für zwei Haushalte, bleibt dem Unterhaltspflichtigen - also meist dem Vater - das Existenzminimum. Die Unterhaltsbeiträge berechnen sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten und können dementsprechend tief sein - oft zu tief, um das Existenzminimum von Mutter und Kindern zu decken. Die Mutter muss sich als Folge an die Sozialhilfe wenden, nicht der Vater. Die Mutter muss die Sozialhilfeleistungen allenfalls zurückzahlen, wenn sich ihre finanziellen Möglichkeiten verbessern, nicht der Vater. Und die Mutter ohne Schweizer Pass muss allenfalls als Konsequenz auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten, nicht der Vater. Das Manko, der Fehlbetrag in der Familienkasse, wird also nicht geteilt, sondern allein von der Mutter getragen - mit entsprechenden Auswirkungen auch auf die gemeinsamen Kinder. Dabei war just das auch vom CEDAW-Ausschuss (UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau) und vom Bundesgericht angeprangerte Unrecht der fehlenden Mankoteilung ein wesentlicher Auslöser der Gesetzesrevision. Grund für den andauernden Missstand ist wie so oft der heilige Föderalismus. Die Sozialhilfe liege in der Zuständigkeit von Kantonen und Gemeinden, die schweizweite Umsetzung einer Mankoteilung sei deshalb zu kompliziert und bedinge eine Verfassungsänderung, entschuldigte sich der Bundesrat. 
</p><h3>Arbeit gleichmässig auf Frauen und Männer verteilen </h3><p>Ebenfalls mit Hinweis auf eine dafür nötige Verfassungsänderung wurde der in der Vernehmlassung auch vom SGB geäusserte Vorschlag eines Mindestunterhalts (in Höhe der maximalen einfachen Waisenrente), der jedem Kind zustünde, nicht befolgt: So bekommt ein Kind nach wie vor nur, was ihm der Vater zahlen kann, und nicht, was es fürs Leben braucht. Immerhin wird bei Scheidungen neu nicht nur der Unterhaltsbetrag festgehalten, sondern auch der notwendige Betrag, um den gebührenden Unterhalt des Kindes zu decken. Dies erlaubt es, den Unterhaltsbetrag zu ändern, wenn sich die finanziellen Verhältnisse des Vaters verbessern. Abgeschafft wurde auch die Unterstützungspflicht für die Verwandten des betreuenden Elternteils. Und nicht zuletzt gibt es neu ein separates Sozialhilfedossier für Kinder, damit der Elternteil nur noch die Sozialhilfeleistungen zurückzahlen muss, die er für sich selber bezogen hat. 
</p><p>Das erleichtert die Situation der Einelternfamilien - ist jedoch letztendlich Symptombekämpfung. Damit Scheidungen zukünftig nicht mehr zu Katastrophen führen, braucht es ein breites Umdenken: Ebenso wie das finanzielle Risiko einer Scheidung müssen die unbezahlte und die bezahlte Arbeit gleichmässig auf Männer und Frauen verteilt werden. Frauen und Männer müssen schon vor einer Trennung je die Verantwortung für die Familienfinanzen und die stabile Beziehung zu ihren Kindern übernehmen. Erst dann werden sie auch nach einer Trennung gemeinsam für die Kinder sorgen können. Die alternierende Obhut nach der Scheidung, die neu auch gegen den Willen eines Elternteils geprüft werden muss, kann erst funktionieren, wenn die Verantwortung schon während der Ehe gleichmässig verteilt ist. Die Politik muss für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4647</guid><pubDate>Wed, 04 Jan 2017 15:05:41 +0100</pubDate><title>Sozialversicherungen 2017: Was ändert sich?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sozialversicherungen-2017-was-aendert-sich</link><description>Eine Übersicht des SGB</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue Jahr bringt einige Veränderungen in den Sozialversicherungen mit sich. Wir fassen hier die wichtigsten Anpassungen zusammen, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. </p><h3>AHV/IV </h3><p>2017 werden die AHV- und IV-Renten auf dem gleichen Stand wie 2016 und 2015 bleiben. Die minimale AHV-Rente beträgt weiterhin Fr. 1175 im Monat, die maximale Rente Fr. 2350 (bei vollständiger Beitragsdauer). Alle Leistungen und Beiträge, die sich auf die AHV-Rente abstützen - auch bei den EL oder in 2. Säule - bleiben ebenfalls unverändert. Anders als in der Vergangenheit werden die Renten nicht wie üblich im 2-Jahres-Rhythmus der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. Begründung: die negative Teuerung und die schwache Lohnentwicklung. Dies ist in der Geschichte der AHV einmalig und führt zu einer sinkenden Ersatzquote für künftige RentnerInnen. Die AHV-Rente wird so einen kleineren Teil des letzten Lohnes abdecken. Auch die aktuellen Rentenbezüger spüren dieses Einfrieren der Renten stark. Da die steigenden Krankenkassenprämien bei der Teuerungsberechnung nicht berücksichtigt werden, bleibt nach Abzug der Wohn- und Gesundheitskosten immer weniger zum Leben. 
</p><p>2017 entfällt die Pflicht für die Ausgleichskassen und für die Arbeitgeber, den neu angestellten Mitarbeitenden einen Versicherungsausweis auszuhändigen. Damit verlieren die Arbeitnehmenden leider den Beweis, dass bei Stellenantritt die Anmeldung bei der AHV stattgefunden hat. Sie tun also gut daran, einen solchen Ausweis selber bei der Ausgleichskasse zu bestellen und sporadisch zu kontrollieren, ob die entsprechenden AHV-Beiträge vom Arbeitgeber einbezahlt worden sind. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge </h3><p>Das Altersguthaben wird voraussichtlich im 2017 noch schlechter verzinst werden als in den Vorjahren. Der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird 2017 von 1,25% auf 1% gesenkt. Das ist der tiefste Wert seit Einführung der obligatorischen 2. Säule vor 32 Jahren. 
</p><p><b>Vorsorgeausgleich bei Scheidung </b></p><p>Veränderungen im Vorsorgeausgleich gibt es bei Scheidung. Grundsätzlich gilt immer noch, dass das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben hälftig unter den Eheleuten geteilt wird. Als massgebender Zeitpunkt für die Berechnung der Teilung gilt aber neu die Einleitung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Künftig soll die Teilung auch stattfinden, wenn der verpflichtende Ehepartner bereits pensioniert ist oder eine IV-Rente bezieht. In solchen Fällen kann auch die vorhandene Rente geteilt und in eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner umgerechnet werden. 
</p><p>Die Pensionskassen und die Freizügigkeitsstiftungen werden ab 2017 verpflichtet, der Zentralstelle 2. Säule jährlich alle Kontoinhaber zu melden. Damit können die Scheidungsgerichte kontrollieren, dass der Teilung keine Guthaben entzogen werden. Wer bei einer Scheidung ein Pensionskassenguthaben erhält, selber aber keiner Pensionskasse angeschlossen ist, kann das Guthaben neu bei Pensionierung von der Stiftung Auffangeinrichtung in eine Rente umwandeln lassen. 
</p><p>Die Anpassungen beim Vorsorgeausgleich beinhalten auch eine Rückwirkungsklausel, die sich in erster Linie an geschiedene Witwen richtet. Diese können bis Ende 2017 unter bestimmten Voraussetzungen beim Scheidungsgericht den Antrag auf die Neuberechnung der Teilung stellen. 
</p><p><b>Wahl der Anlagestrategie </b></p><p>Per Mitte 2017 tritt die Revision über die individuelle Wahl der Anlagestrategie über die Pensionskassengelder in Kraft. Pensionskassen, die ausschliesslich Löhne über Fr. 127'000 versichern, dürfen das Anlagerisiko komplett auf die Versicherten übertragen. Im Falle einer schlechten Renditeentwicklung kann der Versicherte beim Pensionskassenaustritt oder im Vorsorgefall mitunter sogar ein tieferes Altersguthaben vorfinden als sein eingebrachtes Guthaben. Ein weiterer Aspekt dieser Revision ist die Beschränkung des Rentenbezugs. Bei Pensionierung oder im Todesfall und bei Invalidität ist nur der Kapitalbezug möglich. 
</p><h3>Unfallversicherung </h3><p>Mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) wird Klarheit bezüglich Beginn und Ende des Versicherungsschutzes geschaffen: Die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung beginnt immer am ersten Tag eines Arbeitsverhältnisses, auch wenn dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Sie endet immer am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Nachdeckung dauert also einen ganzen Monat an. Im Anschluss kann eine Abredeversicherung für 6 Monate abgeschlossen werden. 
</p><p><b>Kürzung der UV-Renten nach Erreichen des AHV-Alters</b></p><p>Wer eine Rente der Unfallversicherung erhält und das AHV-Alter erreicht, muss künftig eine Kürzung der UV-Rente hinnehmen. Der Gesetzgeber wollte damit die Rentenansprüche der Unfallinvaliden an jene der Altersvorsorge angleichen. Die Kürzung erfolgt aber nur, sofern der Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre alt war. Bei einem Invaliditätsgrad unter 40% erfolgt die Kürzung um 1% für jedes Jahr, welches die versicherte Person im Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre war, somit um maximal 20%. Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40%, ist die Kürzung doppelt so hoch, beträgt also maximal 40%. Einem Arbeitnehmer, der mit 56 verunfallt und zu 50% invalid wird, wird mit 65 die UV-Rente folglich um 22% gekürzt. Diese Kürzungen erfolgen jedoch erst bei Versicherten, die das AHV-Alter ab 2025 erreichen und vorerst zu reduzierten Sätzen. Die volle Kürzung erfolgt erst ab 2029. 
</p><p>Die im Rahmen eines runden Tisches beschlossene Verbesserung der <b>sozialen Absicherung für Asbestopfer </b>wird rasch umgesetzt: Ab 2017 wird die Integritätsentschädigung bei einem Mesotheliom oder anderen Tumoren mit kurzer Überlebenszeit bereits mit dem Ausbruch der Krankheit gewährt. 
</p><p>Im Bereich der <b>Unfallprävention</b> wird präzisiert, dass sich auch ausländische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, an die Vorschriften der Unfallprävention halten müssen. Sie müssen hierfür auch Präventionszuschläge bezahlen. 
</p><h3>Krankenversicherung </h3><p>2017 steigt die Standardprämie der obligatorischen Krankenversicherung wiederum um durchschnittlich 4,5%. Die Erhöhung variiert je nach Kanton. Die Prämien für Kinder und für junge Erwachsene steigen am stärksten. 2017 wird auch der Prämienzuschlag für die Prävention erhöht. Dieser Beitrag, der zusätzlich zu der Krankenkassenprämie fällig wird, betrug seit 1998 Fr. 2.40 pro Jahr. Er wird 2017 auf Fr. 3.60 und 2018 auf Fr. 4.80 angehoben. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4644</guid><pubDate>Tue, 27 Dec 2016 11:44:22 +0100</pubDate><title>SGB-Untersuchung zeigt: Seit Inkrafttreten der USR II Ausfälle von 15 Milliarden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/sgb-untersuchung-zeigt-seit-inkrafttreten-der-usr-ii-ausfaelle-von-15-milliarden</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 12. Februar stimmt die Schweiz über die Unternehmenssteuerreform III ab. Erneut wird den Stimmberechtigten eine Vorlage unterbreitet, deren Kostenfolgen nur halbwegs bekannt sind. Wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform droht ein Milliardenbschiss. Der SGB hat nachgerechnet: Die Steuerausfälle der letzten Reform beliefen sich auf 9,5 bis 13 Milliarden, bei der AHV gingen rund 2 Milliarden verloren.
</p><p>Im Februar 2008 mussten die Stimmberechtigten über die Unternehmenssteuerreform II befinden. Der Entscheid fiel knapp aus. Nur knapp 20'000 Stimmen gaben den Ausschlag für die Annahme dieser Vorlage. Nur wenige Wochen nach dem Urnengang wurde bekannt, dass die USRII Steuerausfälle in Milliardenhöhe kosten wird, statt den paar Hundert Millionen, von denen im Abstimmungsbüchlein die Rede war.
</p><p>Auch heute - notabene acht Jahre später - hat der Bund nie transparent vorgerechnet, wie viel diese Reform eigentlich genau gekostet hat. Im Zentrum der vom damaligen Bundesrat Hansrudolf Merz krass unterschätzten Ausfälle stand das so genannte Kapitaleinlageprinzip. Der Bundesrat hatte im Abstimmungsbüchlein dazu keine Ausfälle beziffert. Eine Unterlassung, die das Bundesgericht später scharf kritisierte. Schon kurz nach der Abstimmung war klar, dass es Milliarden sein werden. 
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat nun nachgerechnet. Die Zahlen sind horrend. Allein wegen des Kapitaleinlageprinzips entgingen der öffentlichen Hand bis 2015 zwischen 3 bis 6,5 Milliarden Franken. Trotz Steuergeheimnis agiert der SGB mit seinen Berechnungen nicht im luftleeren Raum. Sie stützen sich auf die Geschäftsberichte von Firmen sowie Aktienregister aus denen hervorgeht, wie viel Dividenden versteuert und wie viel steuerfrei an die Aktionäre ausgeschüttet worden sind.
</p><p>Auch in anderen Punkten lagen Schätzung und Realität weit auseinander. Etwa bei den Folgen der geänderten Dividendenbesteuerung auf die AHV-Finanzen. Hier bezifferte der Bundesrat die jährlichen Ausfälle für die AHV auf 86-130 Millionen. Tatsächlich dürfte der AHV aber fast der dreifache Betrag entgangen sein, weil sich die Eigentümer von Kapitalgesellschaften statt einen AHV-pflichtigen Lohn steuerbefreite Dividenden ausbezahlen liessen. Bis 2015 entgingen damit der AHV 2,1 bis 2,45 Mrd. Franken.
</p><p>Unter dem Strich kostete die USRII die öffentliche Hand konservativ geschätzt 9,5 bis 13 Milliarden Franken. Zu behaupten - wie es nun der Bund und die Befürworter der nächsten Milliardenbschiss-Vorlage tun -, dass die Steuerausfälle dank Firmenansiedlungen "durch die positiven Wachstumseffekte der Reform bei weitem kompensiert wurden", ist abenteuerlich. Haupttreiber der gestiegenen Einnahmen des Bundes waren nämlich schlicht die gestiegenen Unternehmensgewinne (&lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;siehe Blog-Artikel von SGB-Chefökonom Daniel Lampart). Kommt dazu, dass von der USRII nicht die Firmen, sondern die Privataktionäre profitiert haben. Wer einen neuen &lt;link aktuell blog-daniel-lampart&gt;Milliardenbschiss verhindern will, stimmt am 12. Februar Nein zur Unternehmenssteuerreform III. So sorgen wir dafür, dass rasch eine neue Vorlage ausgearbeitet wird, bei der nicht wir alle die Zeche für eine unausgewogene Steuerpolitik bezahlen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4633</guid><pubDate>Thu, 22 Dec 2016 06:00:00 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020: Der Kaiser ist nackt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-der-kaiser-ist-nackt</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach der zweiten Beratung des Pakets "Altersvorsorge 2020" im Ständerat und vor der nächsten Runde im Nationalrat lohnt sich ein kurzer Blick zurück - auch auf eine Geschichte, in der der Arbeitgeberverband mit seinen politischen Verbündeten nur noch eines will: um jeden Preis die Verbesserungen in der AHV für alle verhindern. </p><p>Der Ständerat hatte im Herbst 2015 eine Vorlage mit einem Zuschlag auf den AHV-Renten von 70 Franken pro Monat verbunden mit einer Verbesserung des Ehepaar-Plafonds von 150 auf 155% beschlossen. Danach war die Nationalratskommission während fast neun Monaten am Zug. Die Rechtsmehrheit in der Kommission schnürte unter Anleitung des Arbeitgeberverbands eine Vorlage, die auf nichts anderes als eine knallharte Rentensenkung hinauslief. Nebst einem Mechanismus für Rentenalter 67. 
</p><h3>Blind, aber treue Gefolgschaft </h3><p>Am 25. September 2016 stimmten in der Volksabstimmung über 40% für die Volksinitiative AHVplus. Am gleichen Abend noch zog der Arbeitgeberverband eine völlig neue Vorlage aus dem Hut. Sie verzichtete auf Rentensenkungen, führte aber im Gegenzug zu enormen zusätzlichen Kosten und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (24 Milliarden Franken kumuliert bis 2030). Der neue Vorschlag des Arbeitgeberverbands wurde darauf von FDP, SVP und GLP zum Gesetz erklärt, ohne dass auch nur eine Stunde Kommissionsberatung stattgefunden hätte. Diese "blinde" Gesetzgebung war ein wohl einmaliger Vorgang in der Geschichte des Schweizer Parlaments bei einer Vorlage von dieser Tragweite. Die Devise lautete: Egal, was es kostet. Nur eine Verbesserung der AHV-Leistungen darf es nicht geben. 
</p><p>Inzwischen ist die zweite Beratung im Ständerat abgeschlossen. Eine stabile Mehrheit bestätigt die Verbesserung der AHV-Leistungen für die Neurentnerinnen und Neurentner. Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP hatten Minderheitsvorschläge mit einer Kompensation der Rentenverluste einzig über das BVG propagiert, auch wenn diese viel teurer zu stehen kommen und schlechtere Renten bewirken als die mit der AHV kombinierte Lösung des Ständerats. 
</p><h3>Und wieder eine Pirouette </h3><p>Neu ist aber, dass für den Arbeitgeberverband das Tabu zusätzlicher Leistungen in der AHV nicht mehr gilt. Nur die monatlichen 70 Franken für die Neurentner dürfen es nicht sein. Stattdessen soll für einen Teil der Ehepaare der Ehepaarplafond heraufgesetzt und abgesehen davon der Rentenkürzungssatz reduziert werden. Aber nur für eine kleine Minderheit der Ärmsten, die sowieso im EL-Bereich liegen und kaum etwas davon haben. Sowohl die Ehepaare wie auch die Alleinstehenden fahren nach diesen Vorschlägen viel schlechter als mit den Beschlüssen des Ständerats. Die Alleinstehenden würden nur zahlen, bekämen aber nichts. Und auch die Ehepaare fahren weit schlechter als nach den Beschlüssen des Ständerats. Trotzdem kosten die in manchen Medien als Kompromiss angepriesenen Minderheitsvorschläge fast die Hälfte der Beschlüsse des Ständerats in der AHV. Finanziert sind diese Leistungen nach dem Modell der Minderheiten im Gegensatz zum Beschluss des Ständerats allerdings nicht. So viel zur Logik und Seriosität dieser Vorschläge. 
</p><p>Geführt wird das Dossier Altersvorsorge im Arbeitgeberverband von Ressortleiter Martin Kaiser. Herr Kaiser liess noch vor der Beratung im Ständerat verlauten, dass sie, die Arbeitgeber, die ganze Reform versenken würden, wenn die 70 Franken nicht fallen gelassen würden. Wen kann es da noch wundern, dass Arbeitgeberverband, Economiesuisse und FDP nach dem Entscheid des Ständerats flugs verkündeten: Besser keine Reform als diese. Es brauche keine Reform nur um der Reform willen. Inhaltlich angegriffen wird wiederum einzig der AHV-Zuschlag für die Neurentnerinnen und Neurentner.
</p><h3> Der Kaiser ist nackt </h3><p>Die Rezepte des Herrn Kaiser für die Vorsorgereform wechseln also im Wochentakt und manchmal sogar im Takt von Tagen. Von den Berechnungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen, die den Unsinn seiner Vorschläge belegen, lässt er sich grundsätzlich nicht irritieren. Wenigstens so lange ihm Parteien wie FDP und SVP unhinterfragt folgen. 
</p><p>Das Stück, das der Arbeitgeberverband hier bietet, erinnert fatal an ein Märchen von Hans Christian Andersen. Es trägt den Titel "Des Kaisers neue Kleider". Der Kaiser war längst nackt, aber alle taten so, als ob alles in bester Ordnung wäre. Bis ein Kind die einfache Wahrheit aussprach. Wie lange müssen wir warten, bis einer seiner Freunde es wagt, Herrn Kaiser die Wahrheit zu sagen? 
</p><h3>Nur die Ständeratslösung ist mehrheitsfähig </h3><p>Die grosse Herausforderung der Altersvorsorge ist die Rentenhöhe. Schon heute sinken die Umwandlungssätze ausserhalb des gesetzlichen Obligatoriums quer durch die Schweiz. Einzig die Vorschläge des Ständerats schaffen dazu ein gewisses Gegengewicht. Zwar sind die Rentenverbesserungen nach den Beschlüssen des Ständerats bescheiden, zu bescheiden. Sie sorgen aber dafür, dass nach Jahrzehnten die AHV-Renten endlich wieder verbessert werden. Und dank dem fixen Frankenbetrag für alle Neurentnerinnen und Neurentner für die tieferen Einkommen etwas stärker als für die höheren. Wenn eine Vorlage im Gegensatz zu den gescheiterten bürgerlichen Projekten der Nuller-Jahre die Hürde der Volksabstimmung überwinden kann, dann jene des Ständerats. Die Vorschläge des Arbeitgeberverbands nach dem Muster der Aera Couchepin führen dagegen direkt in die Sackgasse. 
</p><p>Wir stehen vor spannenden Monaten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4637</guid><pubDate>Wed, 21 Dec 2016 16:01:05 +0100</pubDate><title>Frohe Weihnachten für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frohe-weihnachten-fuer-alle</link><description>Spendenaufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p>Weihnachten naht. Eine Zeit des Denkens, Dankens, Schenkens. Wir  danken für Ihr Interesse und wünschen frohe Festtage. Und wenn Sie beim  Schenken über den engen Familien- oder Freundesrahmen hinaus denken  wollen, dann empfehlen wir für eine Spende zum Beispiel:</p><ul><li><b>Solidar Suisse<br></b>Solidar Suisse ist das Hilfswerk der Gewerkschaften und der SP Schweiz.<br>Spenden: Postkonto 80-188-1; IBAN: CH6709000000800001881</li></ul><ul><li><b>Solifonds</b><br>Der Solifonds springt da ein, wo rasch und unbürokratisch  Unterstützung gebraucht wird. Spenden: PC 80-7761-7; IBAN:  CH5209000000800077617</li></ul><ul><li><b>Förderverein Gewerkschaftsschule Schweiz</b><br>Er hilft den gewerkschaftlichen Nachwuchs sichern.<br>Spenden: Konto CH8709000000300194374 </li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4628</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2016 11:13:02 +0100</pubDate><title>Erleichterte Einbürgerung: nichts als normal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/erleichterte-einbuergerung-nichts-als-normal</link><description>Am 12. Februar geht es um ein Ja zu den Enkelkindern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Sie sind hier, ihre Eltern waren hier, ihre Grosseltern auch. Sie sind wie wir. Dass die Ausländerjugendlichen der dritten Generation zumindest erleichtert eingebürgert werden, müsste deshalb etwas Selbstverständliches sein.</p><p>Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der dritten Migrationsgeneration ab. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, geht es für diese Jugendlichen, die in der Schweiz geboren sind und die ihr ganzes Leben hier aufgebaut haben, doch um etwas Wichtiges: um ein Zeichen der Anerkennung. Angestossen hat die Vorlage die Waadtländer SP-Nationalrätin Ada Marra mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" aus dem Jahr 2008.
</p><h3>Strenge Bedingungen</h3><p>"Geschenkt" wird auch die erleichtere Einbürgerung den betroffenen Jugendlichen ganz und gar nicht. Sie müssen dazu klare, gar strenge Bedingungen erfüllen: Sie müssen unter 25 Jahre alt und in der Schweiz geboren sein, mindestens 5 Jahre der obligatorischen Schule hier besucht haben und über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügen. Eltern und Grosseltern müssen eine enge Beziehung zur Schweiz aufweisen: Ein Elternteil muss mindestens 10 Jahre lang hier gelebt und 5 Schuljahre absolviert haben. Ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren sein oder über ein Aufenthaltsrecht verfügt haben.
</p><h3>Einheitlich einfacher</h3><p>Was ändert sich für die betroffenen Jugendlichen? Wenn die Jugendlichen die klaren Bedingungen des neuen Verfahrens erfüllen, müssen sie nicht mehr beweisen, dass sie integriert sind, wie dies im gewöhnlichen Einbürgerungsverfahren der Fall ist. Für Personen, die quasi ausschliesslich hier gelebt haben, müsste dies eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Zusätzlich vereinheitlicht die Vorlage das jetzige, je nach Kanton unterschiedliche Verfahren schweizweit. Einbürgerungswillige wären damit nicht mehr mit einer kantonalen Lotterie konfrontiert.
</p><p>Es geht also um ein erleichtertes, vereinheitlichtes Einbürgerungsverfahren für die Enkelkinder, die dritte Migrationsgeneration. Für Junge, die ihre Wurzeln hier haben. Deshalb ist ein Ja die selbstverständlichste Sache der Welt. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4622</guid><pubDate>Tue, 13 Dec 2016 17:07:51 +0100</pubDate><title>Arbeitszeit: kein Wildwuchs!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-kein-wildwuchs</link><description>SGB-Juristentagung 2016 zum gewerkschaftlichen Kernthema Arbeitszeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SGB-Juristentagung 2016 war dem Thema Arbeitszeit gewidmet. Dabei geht es auch um Fragen des Gesundheitsschutzes und der Planbarkeit des Lebens. Die Tagung zeigte deutlich: Die Gewerkschaften sind herausgefordert. </p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner erinnerte in seiner Begrüssung daran: Arbeitszeitfragen gehören zu den klassischen Fragen des Arbeitsrechts und der gewerkschaftlichen Tätigkeit. Eines der ersten Gesetze im Bereich des Arbeitnehmerschutzes, das Glarner Fabrikgesetz, sei zur Hauptsache ein Gesetz zur Regelung und Beschränkung der Arbeitszeiten gewesen. Dass sich die Juristentagung des SGB 2016 diesem Thema widme, erkläre sich aber nicht nur aus historischem Interesse: "Die hängigen parlamentarischen Vorstösse von Konrad Graber und Karin Keller-Sutter peilen einen radikalen Abbau des arbeitsgesetzlichen Schutzes an. Gegen diese Verschlechterungen wird sich der SGB mit allen Mitteln wehren." 
</p><h3>Indirekte Diskriminierung via Arbeitszeitgestaltung </h3><p>Stéphanie Perrenoud, Lehrbeauftragte an der Universität Neuenburg, analysierte die indirekte Diskriminierung von Arbeitsplangestaltung und Arbeitsplänen. Sie zeigte auf, dass unfreiwillige Teilzeit oder Arbeitszeitreduktionen unter Umständen weibliche Angestellte diskriminierten - was dann gegen die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention verstösst. Auch die Gestaltung der Arbeitszeiten und der Einsatzpläne wirke diskriminierend, wenn sie unvereinbar sei mit den häufig von Frauen wahrgenommenen Care- und Familienarbeiten. Verlangt seien vielmehr Arbeitszeitautonomie und partizipative, nichtdiskriminierende und sichere Gestaltung von Arbeitsplänen. Die Bekanntgabe der Arbeitszeiten (Art. 69 ArGV1) müsse im Lichte des Gleichstellungsgesetzes gelesen werden, ansonsten mache sich der Arbeitgeber einer indirekten Diskriminierung verantwortlich. 
</p><h3>Arbeitszeit planen - Stress vermeiden </h3><p>Immer kurzfristiger werden die Ankündigungen von Einsätzen in Branchen wie der Gesundheit, der Restauration und des Detailhandels. So entstehen Formen der unfreiwilligen Arbeit auf Abruf und der (allenfalls unbezahlten) Bereitschaftszeit. Der Stress für die Arbeitnehmenden nimmt zu, die Planbarkeit von Arbeit, Care- und anderen Pflichten und Tätigkeiten nimmt ab. Der Vortrag von Bassem Zein, Vertreter des Bundesamtes für Justiz, nahm diese Aspekte auf. Insbesondere zeigte Zein auf, dass Arbeit auf Abruf durch die Bundesgerichtspraxis eingeschränkt ist, vor allem was die abrupten Arbeitszeitänderungen angeht: So ist der Arbeitgeber verpflichtet, genügend Arbeit zu liefern oder - wenn dies nicht gelingt - einen entsprechenden Ersatzlohn. 
</p><p>Der SGB hat an seiner letzten Delegiertenversammlung diesen Aspekt aufgenommen und gefordert, dass Arbeitspläne mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt werden. Wenn die Arbeitseinsätze kurzfristiger geändert werden, muss ein Zuschlag von 25% bezahlt werden. Bei Pikettdiensten sind die Wartezeiten auf ein Minimum zu reduzieren, und der Bereitschaftsdienst ist mit mindestens 25% des Lohnes zu honorieren. 
</p><h3>Studie zu Stresshaftung </h3><p>Durch die immer prekäreren Formen der Einsatzplanung und zunehmend verdichtete Arbeit nimmt der Stress stark zu. Burn-Out ist deswegen in der Schweizer Arbeitswelt leider zur Norm geworden. Sabine Steiger-Sackmann, Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, führte dazu aus, dass sich heute ein Viertel der Arbeitnehmenden gestresst fühle, noch mehr empfänden die Arbeitszeiten als belastend. Der SGB hat bei Steiger-Sackmann eine Studie zum Vorgehen in Fällen von Stresshaftung in Auftrag gegeben. Sie wird nächstes Jahr publiziert und sich vor allem mit prozessualen Beweisproblemen beschäftigen. Es wird auch Aufgabe der Sozialversicherungen sein, durch ihre Klagemöglichkeit gem. Art. 72 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) Regress gegen haftpflichtige Arbeitgeber zu nehmen, da in Krankheitsfällen das Haftungsprivileg von Art. 75 Abs. 2 ATSG nicht greift. Damit soll verhindert werden, der Allgemeinheit Kosten zu überbürden. 
</p><p>Auch im Bereich des Burn-out wird der SGB in die Offensive gehen: Bei der anstehenden Reform der Unfallversicherung (Anhang I zu Art. 14 UVV) wird sich der SGB dafür einsetzen, dass Burn-Out als Berufskrankheit anerkannt wird. Die Juristentagung gab dazu wertvolle Inputs. 
</p><h3>Gegen Abwälzungen des Unternehmerrisikos vorgehen </h3><p>Gabriela Riemer-Kafka, Professorin an der Universität Luzern, setzte sich in ihrem Vortrag mit der Frage des Lohnes auseinander, der für die geleistete Zeit vom Arbeitgeber geschuldet ist. Nach der Aufgabe des Franken-Mindestkurses durch die Nationalbank hätten viele Arbeitgeber das Kursrisiko auf den Arbeitnehmenden abzuwälzen und dazu eine Arbeitszeitverlängerung bei gleichem Lohn durchzudrücken versucht. Wie im Vortrag in Erinnerung gerufen wurde, sind solche Überwälzungen des Unternehmerrisikos nichtig. Prof. Riemer-Kafka zeigte die Instrumente auf, mit denen gegen solche Abwälzungen angekämpft werden kann. 
</p><h3>Home-Office: Heimarbeitsgesetz anpassen </h3><p>Luca Cirigliano, Verantwortlicher für Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen beim SGB, behandelte die Probleme des Home-Office. Arbeit zuhause sei eigentlich nichts Neues. Waren in der Vergangenheit Gewerbe und Industrie betroffen, sind es heute Büro-Tätigkeiten, etwa von Journalisten, Übersetzern, Informatikerinnen. Erst vor zwei Wochen habe der Bundesrat in einem Bericht auf die Probleme von Home-Office hingewiesen: auf die Erfassung der Arbeitszeiten, die Einhaltung der Ruhepausen oder die ständige Erreichbarkeit. Cirigliano entwickelte konkrete Forderungen zu einer Anpassung des Schweizer Arbeitsrechts auf Home-Office. Das Mittel dazu: eine Modernisierung des Heimarbeitsgesetzes (HArG). 
</p><h5>Hinweise </h5><ul><li>Die Tagungsbeiträge können als Podcast auf <a href="http://podcasts.weblaw.ch/uebersicht/info.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.jusletter.ch</a> abgerufen werden. Sie werden voraussichtlich im Januar 2017 aufgeschaltet werden. </li></ul><ul><li>Eine Sondernummer des Fachjournals "Allgemeine Juristische Zeitschrift AJP/PJA" wird eine Verschriftlichung der Tagungsbeiträge publizieren. Diese erscheint voraussichtlich im März 2017. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4615</guid><pubDate>Fri, 09 Dec 2016 15:44:32 +0100</pubDate><title>Neues Saisonnierstatut und neue Diskriminierung abgewendet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neues-saisonnierstatut-und-neue-diskriminierung-abgewendet</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Umsetzung MEI</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jetzt steht fest: In der Schweiz wird es kein neues Saisonnierstatut geben und kein neues Kontingentierungssystem. Ein solches drohte seit der Annahme der SVP-Masseneinwanderungsinitiative. Das konnte nun im Parlament abgewendet werden.
</p><p>Wie unmenschlich das frühere System war, und gleichzeitig auch noch wirtschaftlich schädlich, zeigt eine <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/kampagnen/ahvx13-avsx13/SGB_AHV13_digitaleFormate_dfi_V111.jpg" class="download">neue Broschüre des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes</a>.
</p><p>Der jetzt beschlossene nichtdiskriminierende <b>Arbeitslosenvorrang </b>ist das Ergebnis einer Koalition von SP und FDP. Aufgegleist wurde sie im Ständerat. Möglich wurde sie dank dem Abstimmungssieg gegen die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" der SVP vom 28. Februar 2016. Nötig wurde die neue Koalition, weil der Vorschlag des Bundesrates für die einseitige ("wortgetreue") Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative mittels Kontingenten direkt in die Sackgasse führte.
</p><p>Grundlage des Arbeitslosenvorrangs bei Berufsgruppen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit ist die Meldepflicht für offene Stellen. Die Meldung an die öffentliche Arbeitsvermittlung soll dafür sorgen, dass auch ältere Stellensuchende wieder eine Chance bekommen. Heute werden sie trotz guter Qualifikationen oft nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
</p><p>Den Vorschlag der Meldepflicht hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund vor einem Jahr nach dem Modell anderer Länder entwickelt und im Januar 2016 der Öffentlichkeit präsentiert. Dies war eine Basis für das jetzt beschlossene neue Gesetz.
</p><p>Das zeigt, dass auch in schwierigen Situationen Lösungen möglich sind, die politisch zunächst unerreichbar scheinen. In der aktuellen Phase war die Ausgangslage besonders anspruchsvoll. Nicht nur wegen der Haltung des Bundesrates. Sondern auch, weil die heutige Spitze des Schweizerischen Arbeitgeberverbands sich damit ausgerechnet bei diesem Thema von der seit Ende der neunziger Jahre erfolgreichen Sozialpartnerschaft verabschiedet hatte und sogar ein eigenes Kontingentssystem vorschlug. Die Sozialpartnerschaft bestand darin, dass im Rahmen von Verhandlungen der Spitzenverbände jeweils Lösungen für flankierende Massnahmen zu den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit gefunden werden konnten. Das bedingte die Bereitschaft zu Kompromissen, vor allem aber auch die Einsicht, dass die bilateralen Verträge politisch nur getragen werden, wenn die Löhne und die Arbeitsbedingungen wirksam geschützt werden.
</p><p>Dass es früher auf diesem Weg jeweils zu Lösungen kam, die auch in den Volksabstimmungen Bestand hatten, war auch den jeweiligen Bundesräten an der Spitze des Volkswirtschaftsdepartementes zu verdanken, die ihre Verantwortung und ihre Führungsrolle aktiv wahrnahmen. Beim gegenwärtigen Volkswirtschaftsminister fehlte diese Bereitschaft oder Fähigkeit dazu im Gegensatz zu seiner Vorgängerin und seinen Vorgängern. Dies trotz der fundamentalen Bedeutung der bilateralen Verträge für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze. Er liess sich das Dossier von der für das Ausländerrecht zuständigen Bundesrätin aus der Hand nehmen.
</p><p>Die Gewerkschaften formulierten nach dem 9. Februar 2014 eine klare Linie, basierend auf drei Achsen:</p><ol><li>Erhaltung der Bilateralen</li><li>Keine neue Diskriminierung</li><li>Mehr statt weniger Schutz für die Arbeitnehmenden.</li></ol><p>Die ersten beiden Ziele sind erreicht (eine erfolgreiche Schlussabstimmung im Parlament Ende nächster Woche vorausgesetzt). Die Fortschritte beim dritten Ziel sind zwar ungenügend, aber immerhin zählbar. Der Kampf für bessere Schutzmassnahmen, eine bessere Abdeckung durch Gesamtarbeitsverträge und vor allem auch für die bessere Durchsetzung muss weitergeführt werden. Das gilt auch für die neue Meldepflicht für offene Stellen. Entscheidend wird die Umsetzung in der Praxis sein. Immerhin stehen die Behörden und vor allem die Arbeitgeber nun in der Pflicht.
</p><p>Es lohnt sich somit, auch im Gegenwind, für elementare Positionen zu kämpfen. Die Erfahrung mit dem neuen Arbeitslosenvorrang zeigt dies einmal mehr. Nötig sind klare Köpfe, Umsicht und manchmal eine gewisse Beweglichkeit. Für die arbeitende Bevölkerung, für die Wirtschaft und für die Schweiz. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4603</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 16:09:46 +0100</pubDate><title>Neuenburg: LehrerInnen erreichen Verbesserungen – nach vier Streiktagen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neuenburg-lehrerinnen-erreichen-verbesserungen-nach-vier-streiktagen</link><description>Regierung und Gewerkschaft finden Einigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach einem vierten Streiktag haben die Gewerkschaften am 30. November beschlossen, ihren Streik auszusetzen. Beim Lohnsystem lenkte die Regierung zwar nicht ein, bei den Arbeitsbedingungen haben die Streikenden jedoch seit langem erhoffte Verbesserungen erreicht. Bilanz einer Bewegung, wie sie der Kanton im Bereich der Schule noch nie gesehen hat. </p><p>Mittwoch, 30. November, 7 Uhr in der Früh: Mit Kerzen und Spruchbändern in der Hand protestieren im Schlosshof zu Neuenburg erneut rund 400 LehrerInnen. Es ist ihr vierter Streiktag. Die Regierung empfängt zur selben Zeit die Gewerkschaften. Sie hält eisern am neuen Lohnsystem fest, das den Unterrichtenden einen empfindlichen Lohnabbau aufbürdet. Bei den Arbeitsbedingungen jedoch ist die Regierung angesichts der entschiedenen Mobilisierung zurückgekrebst. Für die Gewerkschaften noch nicht weit genug. Sie werden in dieser letzten Verhandlungsrunde fünf neue Zugeständnisse erreichen, darunter etwa Entlastungen für KlassenlehrerInnen oder für Unterrichtende, die 2015 und 2016 Lohnabbau hinzunehmen hatten. Die erreichten Zugeständnisse zusammen kosten mehrere Millionen Franken. "Das ist nicht nichts", kommentiert Claude Grimm, zuständige VPOD-Sekretärin. Die LehrerInnen erwarten nun, dass der Regierungsrat diesen Kompromiss auch im Parlament verteidigt.
</p><h3> Endlich Gehör verschafft </h3><p>Am Nachmittag des gleichen Tages beschliessen die zwei zuständigen Gewerkschaften, den Streik auszusetzen und die Verbesserungsvorschläge zu akzeptieren. Endlich hätten sie sich Gehör verschaffen können, meinen die Unterrichtenden. Claude Grimm: "Wir haben eine Stärke, die auch für die Zukunft noch einiges verspricht." Und fügt bei, dass die Bewegung von neuem anrollen werde, wenn einzelne Punkte der Vereinbarung nicht umgesetzt würden. 
</p><h3>Eine solche Mobilisierung der Unterrichtenden gab es noch nie </h3><p>Noch nie hat es in der Neuenburger Schule einen solchen Massenprotest gegeben. An den vier Streiktagen versammelten sich jeweils 400 bis 600 Unterrichtende. Und auch jene, die nicht streikten, waren aktiv; so schrieben sie etwa den Eltern, dass sie den Streik unterstützten. Das massive Engagement erstaunt nicht, denn das Lehrpersonal in Neuenburg ist seit Jahren Sparübungen unterworfen - und im schweizerischen Vergleich erst noch schlecht entlöhnt. Gekämpft aber haben die Neuenburger LehrerInnen nicht nur für ihre Arbeit, sondern auch für eine hochstehende Bildung als Aufgabe eines Service public, der den Jugendlichen so das Terrain einer möglichst guten Zukunft vorbereitet. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4601</guid><pubDate>Tue, 06 Dec 2016 13:47:57 +0100</pubDate><title>Home-Office: Bundesrat will nicht handeln </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/home-office-bundesrat-will-nicht-handeln</link><description>Gesundheitsschutz und Auslagen sind verbindlich zu regeln</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der bundesrätliche Bericht zu Home-Office beschreibt viele Probleme, präsentiert aber keine Lösungen. Für den SGB dagegen ist klar: Die problematischen Seiten von Home-Office sind gesetzlich zu regeln.</p><p>Darf der Arbeitgeber auf dem Heim-Computer seiner Arbeitnehmenden Spyware installieren, wenn diese Home-Office machen? Haftet ein Bankmitarbeiter, der zuhause mit schlecht gesichertem WiFi arbeitet, für gestohlene Bankkunden-Daten? Ist der Arbeitgeber verantwortlich, wenn die Arbeitnehmenden sich wegen unmöglichen Zielvorgaben zuhause an Wochenenden und in der Nacht in ein Burnout arbeiten? Solche und viele weitere rechtliche Fragen wirft Home Office auf. 
</p><p>Der Bundesrat anerkannt in seinem Mitte November erschienenen Bericht, dass die Bestimmungen des Obligationenrechts, des Arbeits- und des Unfallversicherungsgesetzes grundsätzlich auf Home-Office anwendbar seien. Dies gälte aber nicht für die Kontrolle der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes sowie für viele Detailbestimmungen in den Verordnungen. Diese seien nur in einer klassischen Arbeitsorganisation anzuwenden, in welcher die Gestaltung der Arbeitsräume dem Arbeitgeber obliege (z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz, Sicherheit von Geräten, etc.). 
</p><h3>Gesundheit: auch im Home Office schützen </h3><p>Dem Bericht zufolge fällt es in die Verantwortung des Arbeitgebers, den Arbeitsplatz auch im Home-Office angemessen einzurichten. Ruhezeit- und Pausenbestimmungen seien auch im Home-Office einzuhalten. Aber wie? Das Einfachste wäre, in einer einzigen Rechtsgrundlage alle geltenden Arbeitssicherheits- und Gesundheitsbestimmungen für das Home-Office zusammen zu fassen. Weiter räumt der Bundesrat ein, dass man für Home-Office wohl spezifische Konkretisierungsvorschriften erlassen müsste, insbesondere für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
</p><p> Bereits heute sind mit dem Heimarbeitsgesetz (HArG) besondere Bestimmungen zur traditionellen handwerklichen Heimarbeit geregelt. Das ist paradox: Für eine Arbeitsform, die es kaum mehr gibt, existiert eine spezialrechtliche Regelung, während dies für Home-Office trotz starker Zunahme nicht der Fall ist. Dabei wäre eine Anpassung des HArG auf das moderne Home-Office mit wenig Aufwand zu machen. Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat die nötigen Bestimmungen für das Home-Office im HArG konkretisiert und dieses Gesetz anpasst. 
</p><h3>Auslagen: Kein Sparen auf dem Rücken der Angestellten </h3><p>Neben dem Gesundheitsschutz besteht auch dringender Handlungsbedarf bei den Regelungen zu Material, Auslagen und Datenschutz. Häufig werden nämlich heute die Auslagen für Arbeitsmaterial auf die Arbeitnehmenden überwälzt. Insbesondere die Nutzung privater Geräte für die Arbeit kann problematisch sein, da Artikel 327 Absatz 2 OR vorsieht, dass die Auslagen zulasten der Arbeitnehmenden gehen können. Diese Regelungen zielten jedoch nicht auf die moderne Informatik, sondern auf die private Benutzung von Firmenfahrzeugen. Je nach Auslegung von Artikel 327a Absatz 1 OR muss die ArbeitnehmerIn die Auslagen von Telearbeit selbst finanzieren. Denn ohne entsprechende Regelung in GAV oder Einzelarbeitsvertrag kann sich der Arbeitgeber darauf beschränken, nur den Arbeitsplatz in seinen Räumlichkeiten zu finanzieren. Es ist jedoch nicht akzeptabel, dass die Arbeitgeber ihre Infrastrukturkosten auf die Arbeitnehmenden verschieben. 
</p><h3>GAV allein genügt nicht </h3><p>Die Gewerkschaften des SGB haben an der letzten DV beschlossen, systematisch Home-Office-Anliegen in die GAV aufzunehmen. Das gilt für Themen wie Freiwilligkeit, soziale Isolation, aber auch für konkrete Fragen wie Arbeitszeiten, Schutz der Freizeit und Erholung, Verbot der Nachtarbeit. Auch die Kosten für die Geräte werden vermehrt in GAV zu regeln sein. Trotzdem werden gewichtige Lücken bleiben: Fast 50% aller Arbeitnehmenden kommen hierzulande nicht in den Genuss eines GAV. Für diese Personen müssen gesetzliche Regelungen gefunden werden. Dass der Bundesrat bei Home Office Handlungsbedarf feststellt, sich aber seiner Verantwortung im Verordnungs- und Gesetzesbereich entzieht, ist unverständlich. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4587</guid><pubDate>Thu, 24 Nov 2016 16:51:40 +0100</pubDate><title>Neuenburg: LehrerInnen streiken gegen Sparen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/neuenburg-lehrerinnen-streiken-gegen-sparen</link><description>Den dritten Tag im Streik </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Unterrichtenden, schwer betroffen, sind die ersten, die sich wehren. Am 24. November streiken sie den dritten Tag. Die Sparmassnahmen in Neuenburg treffen aber viel mehr Menschen. Deshalb ist für den 26. November in La Chaux-de-Fonds eine grosse Manifestation angesagt. </p><p>Bereits am 8. und 9. November sind die LehrerInnen in ganz Neuenburg auf die Strasse gegangen. Sie hatten genug von steten Sparmassnahmen. 100 Millionen Franken sollten für 2017 neu dazukommen - nachdem bereits 2015 ganze 165 Millionen weggestrichen wurden. 
</p><h3>Lohnabbau von 35 000 bis 75000 Franken </h3><p>Das Fass zum Überlaufen brachte das neue Lohnreglement. Es hätte den Unterrichtenden, auf die ganze Berufskarriere hochgerechnet, einen Lohnabbau zwischen 35 000.- bis 75 000 Franken zugemutet. Diesen Abbau lehnten Personalvertreter und Gewerkschaften einhellig ab. Ebenso einhellig verlangten die LehrerInnen von der Regierung, das neue Lohnsystem zurückzunehmen. Gespräche mit der Regierung fanden seither zwar statt - diese jedoch gab bis heute jedoch kein Zeichen des Einlenkens. Deshalb beschlossen die LehrerInnen, am 24. November zu streiken. Dabei werden sie gleich auch entscheiden, ob sie den Streik am 25. fortsetzen wollen. 
</p><h3>Rendez-vous am 26. November </h3><p>Betroffen sind jedoch nicht nur die Unterrichtenden. Dutzende von Stellen im öffentlichen und halböffentlichen Bereich sollen gestrichen werden. Die wöchentliche Arbeitszeit soll von 40 auf 41 Stunden hochgehen. Reduziert wird die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung, runtergefahren die Subventionen in Bildung, Gesundheit, im Sozialen und im Transport - das alles um 40 Millionen Franken mehr sparen zu können. Das wird die Bevölkerung insgesamt treffen, insbesondere die Verletzlichsten unter ihr. 
</p><p>Und wieso dieser unsoziale Spareifer? Wegen massiver Steuergeschenke für die Multis, die Unternehmen generell und die Reichen! Die normalen Steuerzahler kamen nicht in den Genuss von solchen Erleichterungen. Wohl aber von deren Auswirkungen in Form von Dienstleistungsabbau in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Soziales und Transport! 
</p><p>So geht das nicht! Ein breites Bündnis, darunter die Gewerkschaften, ruft zu einer grossen Manif gegen den verheerenden Sparkurs auf. Rendez-vous am 26. November, 11 Uhr, in La Chaux-de-Fonds! </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4579</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:46:12 +0100</pubDate><title>Unerbittlicher Sparkurs beim Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unerbittlicher-sparkurs-beim-bundespersonal</link><description>Vorschau Wintersession – Stabilisierungsprogramm</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB lehnt das Stabilisierungsprogramm im Grundsatz als unnötig und falsch ab. Das Personal wird einmal mehr respektlos in den Klemmbock der Sparprogrammatik gezwängt.</p><p>Vielleicht wäre für das Parlament mal ein Blickwechsel angebracht? Was die Privatwirtschaft gemeinhin praktiziert, nämlich das Personal am Erfolg der Firma teilhaben zu lassen, gilt für die Bundesverwaltung nicht. Im Gegenteil! Obwohl der Bund seit Jahren Überschüsse schreibt, wird beim Personaletat weiter gekürzt. Letztmals gab es für 2015 eine generelle Lohnerhöhung von 0.2%, seither nur noch Nullrunden. Das trifft vor allem die Mitarbeitenden, die in ihrer Lohnklasse am Plafond sind und auch bei bester Leistung keine Lohnerhöhung mehr erhalten. Es ist die Hälfte aller Angestellten. Sie werden auch diesmal nichts vom prognostizierten Rechnungsüberschuss von über 2 Mrd. Franken haben.
</p><h3> Frühpensionierung gefährdet </h3><p>Die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats verlangt im Rahmen des Stabilisierungsprogramms, den Arbeitgeberbeitrag an die Überbrückungsrente bei Frühpensionierungen zu streichen. Betroffen wären die besonders exponierten Personalkategorien des Militärs, der Grenzwacht und der EDA/DEZA. Bei der Grenzwacht wird mit dem früheren Pensionierungsalter der Tatsache Rechnung getragen, dass die Leute kaum in der Lage sind, ihren Job bis zum ordentlichen Rentenalter von 65 Jahren auszuüben. Dasselbe gilt auch für Mitarbeitende des EDA und DEZA, die an gefährlichen Orten im Ausland ihren Dienst tun, sei dies in humanitären Katastrophen oder politisch brenzligen Situationen. Und Frühpensionierungen beim Militär sind nichts weiter als die Abgeltung von Überstunden, die während der gesamten Dienstzeit angehäuft wurden. Die Arbeitgeberbeiträge an die Überbrückungsrente werden in diesen Fällen normalerweise aus Mutationsgewinnen finanziert, denn jüngere Angestellte sind billiger als die älteren, die gehen. Das Einsparpotenzial dieser Massnahme wäre also gering, die Mitarbeitenden würden aber empfindlich getroffen. Ihre Frühpensionierung steht auf dem Spiel. 
</p><h3>Sparen beim Personal noch und noch </h3><p>Damit nicht genug! Die Kommissionsmehrheit geht im Stabilisierungsprogramm noch weiter. Sie will in den Jahren 2018 und 2019 nochmals je 100 Mio. Franken mehr einsparen als der Bundesrat. Diese Kürzungen müssten ebenfalls im Personaletat umgesetzt werden, umgerechnet beträfe dies mehr als 1000 Stellen. 
</p><p>Bundesrat Maurer wird nicht müde zu betonen, dass der Personaletat, der konstant lediglich 8% der gesamten Bundesausgaben ausmacht, sich nicht für grossangelegte Sparmassnahmen eigne. Und doch geschieht genau das auch jetzt wieder. Bereits der Bundesrat selbst hat im Voranschlag nebst der Einsparung der Lohnmassnahmen im Rahmen von 28 Mio. Franken eine weitere Querschnittkürzung von 20 Mio. Franken vorgenommen, was rund 100 Stellen entspricht. Nun kommt aus der nationalrätlichen Finanzkommission ein weiterer Kürzungsantrag von nochmals 50 Mio. Franken. Stellenabbau und Kündigungen dürften die Folge sein. 
</p><h3>Jetzt stoppen </h3><p>Es liegt jetzt am Parlament, den Abbau beim Personal zu stoppen. Der Druck auf die Mitarbeitenden ist hoch und an Arbeit fehlt es diesen gewiss nicht. Das sieht jeder, der sich die Mühe macht hinzusehen. Und das zumindest darf man von gewählten VolksvertreterInnen erwarten! 
</p><p>Der SGB lehnt das Stabilisierungsprogramm auch aus wirtschaftlichen Gründen ab. Die Schuldenbremse hält er für falsch umgesetzt. In seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/230707_Fankhauser_CP_Salaires.pdf" class="download">Vernehmlassung</a> listet der SGB die Massnahmen auf, auf die verzichtet werden soll, und begründet, warum dies zu tun ist. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4578</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:27:14 +0100</pubDate><title>BFI-Botschaft: Subventionen auch während der Weiterbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bfi-botschaft-subventionen-auch-waehrend-der-weiterbildung</link><description>Vorschau Wintersession – BFI-Botschaft 2017-2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Botschaft Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2017-2020 enthält ein Programm mit einem Budget von 26 Milliarden Franken. Einer der vier Förderschwerpunkte ist die Finanzierung der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufs- und Fachprüfungen. Da bleibt eine letzte kleine Differenz zu bereinigen.</p><p>In der vergangenen Herbstsession hat das Parlament den Finanzrahmen der Botschaft bestimmt und dabei den Vorschlag des Bundesrates um 395 Millionen Franken erhöht. Ein schöner Etappensieg. 
</p><p>In der Wintersession ist eine letzte Differenz zu bereinigen: Sie betrifft den Zeitpunkt, an dem die neue Subvention für die Vorbereitungskurse auf die Abschlüsse der höheren Berufsbildung ausgerichtet werden soll. Der Bundesrat wollte die Subvention erst nach Studienabschluss ausrichten. Das könnte Personen mit bescheidenen finanziellen Mitteln jedoch abhalten, eine solche Ausbildung überhaupt zu beginnen. Immerhin kosten die Kurse im Schnitt mehr als 10'000.-, was auch für Familien mit mittleren Einkommen recht abschreckend wirken kann. 
</p><p>Sowohl der Ständerat wie der Nationalrat haben entschieden, dass die sich Weiterbildenden auch während der Kurse Anrecht auf finanzielle Unterstützung haben sollen. Dabei müssen sie in der Wintersession noch eine kleine Differenz bereinigen. Es gilt also: Das Prinzip der Unterstützung während der Studien ist gesichert. Eine gute Botschaft für die Betroffenen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4574</guid><pubDate>Wed, 23 Nov 2016 14:09:39 +0100</pubDate><title>Altersvorsorge 2020 – Ständerat auf Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-2020-staenderat-auf-kurs</link><description>Vorschau Wintersession</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Wintersession befasst sich der Ständerat erneut mit der Altersvorsorge 2020. Gewichtige Differenzen zwischen den beiden Räten bestehen beim Erhalt des Rentenniveaus, bei der Zusatzfinanzierung für die AHV, beim Automatismus für ein höheres Rentenalter und bei den Witwen- und Kinderrenten. Für den SGB weisen die Beschlüsse des Ständerates in die klar bessere Richtung.</p><p>Die vorberatende Kommission der kleinen Kammer beantragt ihrem Plenum, weitgehend der bisherigen Linie zu folgen: </p><ul><li>Festhalten am AHV-Rentenzuschlag von Fr. 70 und Verbesserung des Ehegattenplafonds auf 155%; </li></ul><ul><li>Bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit in der beruflichen Vorsorge: Koordinationsabzug entspricht 40% des Jahreslohn, maximaler Wert= Fr. 21'150; </li></ul><ul><li>Zusatzfinanzierung über Mehrwertsteuer: schrittweise Erhöhung um 1%; </li></ul><ul><li>Keine automatische Rentenaltererhöhung; </li></ul><ul><li>Keine Anpassung der Witwen- und Kinderrenten. </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>AHV anheben, um Rentenverluste zu kompensieren </h3><p>Der SGB begrüsst die Stossrichtung der ständerätlichen Anträge. Die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes entstehenden Rentenverluste innerhalb des BVG kompensieren zu wollen, wie das der Nationalrat vorschlägt, ist aufgrund des anhaltenden Formtiefs der Zweiten Säule falsch. Die Beitragslast für die Versicherten wäre viel zu hoch, insbesondere für Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen. Beispiel: Für eine 30-jährige Arbeitnehmerin mit einem Monatslohn von 3'000 Franken vergrösserte sich in der obligatorischen beruflichen Vorsorge der versicherte Lohn von heute Fr. 11'325 auf Fr. 36'000. Bezahlte die Arbeitnehmerin bisher monatlich Fr. 33.-- an Altersgutschriften, würden es künftig Fr. 135.-- sein. Die gleiche Erhöhung der Beitragslast müsste auch die Firma stemmen. Aber auch bei mittleren Einkommen zeigt ein Vergleich zwischen den Vorschlägen der beiden Räte, dass die Variante des Ständerates für die Versicherten bis zu sechs Mal günstiger kommt. 
</p><h3>Kein Interventionsmechanismus, kein Rentenalter 67 </h3><p>Der SGB lehnt einen Interventionsmechanismus mit automatischen Massnahmen in der AHV dezidiert ab. Bei der vom Nationalrat beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer um nur 0.6 Prozent sind die Rentenleistungen im nächsten Jahrzehnt nicht gesichert. Die Stabilisierungsregel ist nichts anderes als eine gut getarnte generelle Rentenaltererhöhung auf 67. Dies wiederum ist eine Zwängerei, die angesichts der Lage älterer Angestellter auf dem Arbeitsmarkt zynisch ist - und deshalb vor dem Volk auch keine Chance hätte. Es braucht deshalb eine Zusatzfinanzierung über die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Höhe eines Prozentpunktes, wie das der Ständerat beantragt. Infolge der Überführung der IV-Zusatzfinanzierung in die AHV wäre nur eine MwSt-Erhöhung von 0.7% spürbar. 
</p><p><b>Fazit:</b> Der Ständerat bemüht sich um eine gewisse Ausgewogenheit der Reform. Der Nationalrat mutet unter allen wichtigen Titeln der Bevölkerung bloss Verschlechterungen zu. Deshalb ist zu hoffen, dass die kleine Kammer resolut an ihren Vorschlägen festhält. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4570</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 16:19:01 +0100</pubDate><title>Kein Verzicht auf Sozialcharta </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-verzicht-auf-sozialcharta</link><description>Vorschau Wintersession – isolationistischer Vorstoss</description><content:encoded><![CDATA[<p> SVP-Nationalrat de Courten verlangt in einer Motion einen Verzicht auf eine Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates, der den Vorstoss in der Wintersession behandeln wird, hat das Begehren mit 7 zu 4 Stimmen abgelehnt. 
</p><p>Eine Annahme der isolationistischen Motion aus der SVP-Küche würde ein sehr schlechtes Signal an den Europarat senden, denn diese Charta ist ein wichtiger Bestandteil des Europarats. Dies wäre fatal, gerade in Zeiten der Anti-Menschenrechtsinitiative der SVP. Der SGB stellt zudem fest, dass die Motion aus rechtstaatlicher Sicht problematisch ist, da der Bundesrat Konventionen von sich aus unterzeichnen aber nicht ratifizieren kann und hier das Parlament bereits vorgängig eingreifen würde. 
</p><p>Der SGB fordert das Parlament auf, die Motion abzulehnen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4569</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:56:45 +0100</pubDate><title>Ständeratsmodell sichert Bilaterale und verbessert Stellensuche </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/staenderatsmodell-sichert-bilaterale-und-verbessert-stellensuche</link><description>Vorschau Wintersession - Masseneinwanderungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Frage der "Umsetzung" des Artikels 121a BV soll in der Wintersession der eidgenössischen Räte abgeschlossen werden. Das ständerätliche Modell der Stellenmeldepflicht sichert die Bilateralen Abkommen und verbessert die Chancen benachteiligter Personen bei der Stellensuche. </p><p>Die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) schlägt mit einem knappen Mehr eine Stellenmeldepflicht in Berufen und Tätigkeiten mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit vor. Dieses Modell geht auf eine Forderung des SGB zurück, die an der Jahresmedienkonferenz im Januar 2016 präsentiert wurde. 
</p><h3>Chance für Stellensuchende </h3><p>Der Zugriff auf die gemeldeten Stellen soll vorübergehend nur Erwerbslosen möglich sein. Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) können den Arbeitgebern Stellensuchende zuweisen. Diese werden dann zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Arbeitgeber muss den RAV eine Nichtanstellung begründen. Um negative Auswirkungen zu verhindern (Zunahme der Temporärarbeit), hat die SPK-S dem Bundesrat im Gesetz einen entsprechenden Auftrag gegeben. 
</p><p>Im Unterschied zum Vorschlag des Nationalrats ist diese Stellenmeldepflicht unabhängig von der Einwanderung (Schwellenwert). Allfällige Vorbehalte, ob die Nationalratsvariante konform zum Freizügigkeitsabkommen sei, sind daher eliminiert. Zusätzlich hat die SPK-S Ausnahmen für Kurzaufenthalte bis 9 Monate eliminiert. Diese hätten prekäre Anstellungen gefördert. Ebenfalls weg sollen die Höchstzahlen im Asylbereich. Solche hatte der Bundesrat vorgeschlagen! 
</p><p>Einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter/-innen begrüsst leider nur eine Kommissionsminderheit (Änderung OR). Dabei wäre eine solche Bestimmung überfällig. Viele Gesamtarbeitsverträge kennen heute schon besondere Schutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende. Auch in der Bundesgerichtspraxis ist ein höheres Schutzniveau für langjährige ältere Arbeitnehmende Realität. 
</p><h3>Mehr Chancen für Stellensuchende </h3><p>Erinnern wir uns: Fast alle Akteure (Bundesrat, Kantone, Arbeitgeber u.a.) schlugen nach dem 9. Februar 2014 vor, ein Kontingentssystem mit Ausnahmen bei Kurzaufenthaltern und Einschränkungen beim Familiennachzug einführen. Gewisse Kreise schlugen sogar vor, den Lohnschutz abzubauen. 
</p><p>Die Gewerkschaften waren phasenweise fast die Einzigen, welche vor den negativen Auswirkungen einer solchen Entwicklung warnten und sich für nicht-diskriminierende, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Massnahmen einsetzten. Die Stellenmeldepflicht wird zwar keine Wunder bewirken, aber sie wird die Chancen der Stellensuchenden verbessern, wieder eine Stelle zu finden - insbesondere von Stellensuchenden, welche auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind (ältere Stellensuchende, Wiedereinsteiger/-innen u.a.). Das SGB-Sekretariat hat die möglichen Auswirkungen einer Stellenmeldepflicht bereits 2015 untersucht und kam zu einem positiven Ergebnis für die Stellensuchenden. Die Forderung wurde anlässlich der Jahresmedienkonferenz 2016 erstmals öffentlich formuliert. 
</p><h3>Von wegen Bürokratie </h3><p>Der "Bürokratievorwurf" gegenüber dieser Massnahme ist tendenziös. Die grösste Bürokratie gab es im Kontingentssystem. Die Bürokratie war - neben den prekären Arbeitsverhältnissen und der Tieflohnpolitik - denn auch eines der gewichtigsten Argumente für die Abschaffung dieses Systems in der Schweiz. Demgegenüber ist die nun vorgeschlagene Stellenmeldepflicht eine zielgerichtete Massnahme. Sie beschränkt sich auf Berufe mit vielen Arbeitslosen. Wenn ein Arbeitgeber eine Stelle meldet, so wird es auch Arbeitslose geben, welche eine solche Stelle suchen. 
</p><h3>RAV: schon heute positive Erfahrungen </h3><p>Bereits heute arbeiten die RAV in zahlreichen Kantonen mit den Arbeitgebern im Bereich der Vermittlung zusammen (z.B. in Zürich oder im Aargau). Die Erfahrungen sind mehrheitlich positiv - für alle Beteiligten. Keinem RAV-Vermittler käme es in den Sinn, den meldenden Arbeitgebern Stellensuchende vorzuschlagen, die für die Stellen nicht infrage kommen. Denn das würde die Akzeptanz der RAV-Vermittlung bei allen Beteiligten - bei den Arbeitgebern und den Stellensuchenden - rasch untergraben. 
</p><p>Die Massnahme ist vereinbar mit dem Freizügigkeitsabkommen.Die Stellenmeldepflicht erfolgt unabhängig von den Einwanderungszahlen einzig aufgrund der Arbeitslosigkeit in der Schweiz. Sie ist nichtdiskriminierend, da sich beispielsweise auch GrenzgängerInnen, die in der Schweiz arbeitslos geworden sind, bei den RAV als stellensuchend melden können. Dass die RAV davon überrannt würden, ist hingegen unwahrscheinlich. Denn obwohl dieser Anspruch bereits heute besteht, machen nur wenige GrenzgängerInnen davon Gebrauch. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4568</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:37:03 +0100</pubDate><title>Vorstösse für mehr Vereinbarkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vorstoesse-fuer-mehr-vereinbarkeit</link><description>Vorschau Wintersession – Elternzeit und Beschäftigungsreduktion</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Zwei parlamentarische Initiativen verlangen Massnahmen für mehr Vereinbarkeit. Sie gehen in die richtige Richtung. </p><p>Eine parlamentarische Initiative von Rosmarie Quadranti (BDP ZH) fordert zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub eine Elternzeit von maximal14 Wochen, die teilweise oder auch ganz vom Vater bezogen werden können. 
</p><h3>Elternzeit</h3><p>Die Initiantin argumentiert, dass es bisher in der Schweiz weder eine Lösung für einen geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub noch für eine Elternzeit gibt. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) lehnt den Vorstoss ab. Sie argumentiert mit den Kosten von bis zu 1.4 Mia Franken. 
</p><p>Der SGB vertritt klar die Auffassung, dass der Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen eine Minimallösung ist. Eine faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern ist nur möglich, wenn auch Väter schon früh ihren Platz als Bezugspersonen ihrer Kinder einnehmen können. Der SGB fordert deshalb neben einem 18-wöchigen zu 100% bezahlten Mutterschaftsurlaub einen 8-wöchtigen Vaterschaftsurlaub sowie eine 24-wöchige Elternzeit, die die Eltern paritätisch zwischen sich aufteilen. Selbstverständlich muss diese, wie auch der Vaterschaftsurlaub, solidarisch finanziert sein. Dem Nationalrat gibt die Parlamentarische Initiative die Chance, auch für die Schweiz eine zeitgemässe Elternzeit aufzugleisen, wie sie im europäischen Ausland schon lange die Regel ist.
</p><h3> Rechtsanspruch auf Beschäftigungsreduktion nach der Geburt </h3><p>Angestellte der Bundesverwaltung haben bei Geburt eines Kindes ein Anrecht auf eine Beschäftigungsreduktion um 20%, solange das Pensum nicht unter 60% fällt. Nadine Masshardt (SP BE) regt mit einer Parlamentarischen Initiative an, dass dieser Rechtsanspruch auch anderen Arbeitnehmenden zusteht. Sie argumentiert unter anderem damit, dass die Väter sich so stärker in die Kinderbetreuung einbringen können und Mütter entsprechend eher im Arbeitsprozess bleiben. 
</p><p>Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) will der Parlamentarischen Initiative keine Folge geben (12:11, 1 Enthaltung). Die knappe Mehrheit empfindet die Massnahme als Eingriff ins liberale Arbeitsrecht. Die Minderheit begrüsst sie dagegen als förderlich für die Gleichstellung sowie als Mittel gegen den Fachkräftemangel. 
</p><p>Grundsätzlich ist der Vorschlag auch aus Gewerkschaftssicht sinnvoll, insbesondere, wenn das Pensum nicht unter 60% fallen darf: Eine - allenfalls vorübergehende - Beschäftigungsreduktion kann die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit erleichtern. Zwingend müssten jedoch begleitend Anreize gesetzt werden, dass auch Väter von ihrem Recht auf ein tieferes Pensum Gebrauch machen. Denn Teilzeitpensen sind ein zweischneidiges Schwert: Wenn hauptsächlich Frauen zugunsten von Kinderbetreuung Teilzeit arbeiten, bedeutet das für sie finanzielle Einbussen, Lücken in der Altersvorsorge sowie Karriereeinbussen. Entsprechend müsste die Regelung auch mit einem Anrecht auf erneute Pensenerhöhung nach einer familienbedingten -reduktion einhergehen. 
</p><p>Der SGB erwartet, dass der Nationalrat mit der Parlamentarischen Initiative Verbesserungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit in Angriff nimmt. Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch eine signifikante Verkürzung der Normarbeitszeit mittelfristig zielführender, als weiterhin vornehmlich Frauen in die Teilzeitfalle zu schicken. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4567</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 15:16:15 +0100</pubDate><title>Bessere Kinderbetreuung, mehr Finanzhilfe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bessere-kinderbetreuung-mehr-finanzhilfe</link><description>Vorschau Wintersession – Finanzhilfe für Kinderbetreuung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wenn Frauen vermehrt als Fachkräfte erwerbstätig sein sollen, dann braucht es mehr Vereinbarkeit. Für mehr Vereinbarkeit braucht es - auch - eine bessere Kinderbetreuung. Wie kann sich da eine ständerätliche Kommission querlegen? </p><p>Im Rahmen der Fachkräfteinitiative hat der Bundesrat eine Verlängerung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung vorgeschlagen: Mit 100 Millionen Franken sollen während fünf Jahren Kantone und Gemeinden unterstützt werden, welche die Elternbeiträge senken. Unterstützung bekommen sollen auch Projekte, die die Bedürfnisse der berufstätigen Eltern besser abdecken. 
</p><p>In der Vernehmlassung war die Zustimmung gross: 83 von 103 Teilnehmenden haben die Vorlage begrüsst, darunter 18 Kantone, alle Parteien ausser SVP und FDP, sowie die Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete. Weitere 7 Teilnehmende haben immerhin die Unterstützung von Projekten, die den Bedürfnissen der Eltern entgegenkommen, gutgeheissen, unter anderem auch der Schweizerische Arbeitgeberverband.
</p><h3>Der Rückschritt... </h3><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat am 7. November mit Stichentscheid der Präsidentin Nichteintreten beschlossen. Das Wieso ist aufgrund des Kommissionsgeheimnisses nicht bekannt. Klar ist jedoch, dass zu den Anhörungen mit économiesuisse und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband zwar zwei Wirtschaftsverbände eingeladen waren, nicht jedoch die Arbeitnehmenden. Und klar ist auch, dass mit der Kommissionspräsidentin, die den Stichentscheid fällte, mindestens ein CVP-Mitglied sich gegen die Position der eigenen "Familien"-Partei gewendet hat. 
</p><h3>...ist zu korrigieren </h3><p>Am 28. November entscheidet das Ständeratsplenum. Für den SGB ist klar: Der Ständerat muss den nicht nachvollziehbaren Entscheid seiner Kommission korrigieren. Wer es ernst meint mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels und mit der Gleichstellung von Frauen und Männern, muss entsprechende Rahmenbedingungen schaffen. Die Vereinbarkeit ist ein wichtiger Pfeiler in der Gleichstellungspolitik und Voraussetzung für eine ausgewogene Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. In diesem Bereich hinkt die Schweiz dem europäischen Ausland hinterher. So tragen die Eltern in der Schweiz im internationalen Vergleich einen viel zu grossen Anteil der Drittbetreuungskosten selber, während der Beitrag der öffentlichen Hand zu klein ist. Dies, obwohl die Vollkosten pro Platz in der Schweiz kaufkraftbereinigt ähnlich hoch sind wie im europäischen Ausland. Die Finanzspritze ist dringend nötig, um dies zumindest ein wenig auszugleichen. 
</p><h3>Noch viel zu tun </h3><p>Die Vorlage des Bundesrates reicht aber nicht aus, um die Vereinbarkeitsmalaise in der Schweiz zu beheben: Der angestrebte Verpflichtungskredit von 100 Mio. Franken ist angesichts der bisher äusserst tiefen Beteiligung der öffentlichen Hand an der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Schweiz viel zu klein, um die bestehenden Lücken zu schliessen. Der SGB fordert einen Beitrag der öffentlichen Hand an die Kinderbetreuung von mindestens 1% des Bruttoinlandprodukts. Auch bei der Qualität und den Anstellungsbedingungen in den Betreuungsinstitutionen gibt es noch grossen Handlungsbedarf: Nach wie vor ist fast die Hälfte der Personen, die in der Betreuung arbeiten, nicht ausgebildet. Ebenso fehlt ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag in der Kinderbetreuung. Der SGB fordert deshalb, dass der Bund Qualitätskriterien für subventionierte Einrichtungen und Projekte definiert und Minimalstandards für die Anstellungsbedingungen des Personals als Bedingungen für die Finanzierung festlegt. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4565</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2016 13:38:44 +0100</pubDate><title>Ein überzeugtes Ja zur &quot;Enkelgeneration&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-ueberzeugtes-ja-zur-enkelgeneration</link><description>Breite Allianz und Aufruf für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation</description><content:encoded><![CDATA[<p> Nicht nur sie selbst, auch ihre Eltern sind bereits in der Schweiz geboren und aufgewachsen, schon ihre Grosseltern haben hier gelebt: die Schweiz ist ihre Heimat. Und dennoch müssen sie für eine Einbürgerung dieselben Hürden überwinden als wären sie selbst immigriert. Doch diese Absurdität soll bald der Vergangenheit angehören: Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der Enkelgeneration ab.
</p><p>Nach acht Jahren Beratung hat sich eine breite Mehrheit des Parlaments hinter das Anliegen gestellt, Ausländerinnen und Ausländern der Enkelgeneration, den Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation, die Einbürgerung zu erleichtern. Diese breite parteiübergreifende Allianz ist sich einig, dass Menschen, deren Eltern und Grosseltern bereits hier gelebt haben, zur Schweiz gehören und den Schweizer Pass einfacher erhalten sollen. Auch die Gewerkschaften, mit ihren zahlreichen ausländischen Mitgliedern die grösste Organisation von Migrantinnen und Migranten der Schweiz, unterstützen das Anliegen.
</p><p>Einen Antrag zur Einbürgerung wird es auch künftig noch brauchen – automatisch wird niemand eingebürgert. Aber die Hürden, die die Betroffenen vom Recht auf Mitbestimmung ausschliessen, werden deutlich gesenkt.
</p><p>Heute, am 22. November, haben Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SP, FDP, CVP, BDP, glp, Grünen und EVP die Abstimmungskampagne lanciert und sich vor den Medien für die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation stark gemacht. Gleichzeitig hat das Komitee "Ja zur dritten Generation" einen Aufruf mit dem Titel "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen!" veröffentlicht. Getragen wird dieser Aufruf von alt Bundesrat Pascal Couchepin sowie den alt Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Ruth Dreifuss.
</p><p>Sie sind überzeugt: Für die Schweiz ist es eine Chance, der Enkelgeneration das Bürgerrecht und damit das vollwertige politische Entscheidungsrecht zu verleihen. Zugleich ist die Vorlage ist ein Zeichen der Wertschätzung all derjenigen Jugendlichen, deren  Eltern bereits hier geboren sind, die aber noch immer keinen Pass haben.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4559</guid><pubDate>Wed, 16 Nov 2016 09:26:52 +0100</pubDate><title>Atomausstieg: mehr Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/atomausstieg-mehr-arbeitsplaetze</link><description>Auch deshalb Ja am 27. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die letzten Umfragen zeigen es: Es wird knapp, jede Stimme zählt. Deshalb appelliert der SGB an alle Stimmfähigen, mit ihrem Ja den Atomausstieg zu ermöglichen. Energie- und umweltpolitische Gründe sprechen für den Ausstieg. Auch aus Sicht der Beschäftigung wird sich ein Ja auszahlen.</p><p>Die Schweizerische Energiestiftung (SES) hat diese Tage eine Auftragsstudie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) publiziert. Sie trägt den Titel "Beschäftigungseffekte des Atomausstiegs in der Schweiz" und zeigt auf, dass die Energiewende per Saldo Arbeitsplätze schaffen würde. Fazit der Studie: Je schneller der Ausstieg und je konsequenter der Umstieg auf Erneuerbare Energien erfolgt, desto positiver dürften die Effekte auf den Arbeitsmarkt sein. 
</p><h3>Rückbau schafft Arbeitsplätze </h3><p>"Gefälligkeitsstudie" höre ich schon die Gegner der Ausstiegsinitiative höhnen. Tatsächlich läge der Schluss nahe, wenn man sich nicht die Mühe macht, die Studie auch zu lesen. Diese rechnet nämlich extrem konservativ, indem sie einen wichtigen Aspekt komplett ausblendet: Sie beziffert nur den Arbeitsplatzverlust in den AKW durch die Ausserbetriebnahme, nicht aber die Arbeitsplätze, die durch den Rückbau geschaffen werden und die sich keineswegs auf die Baubranche beschränken. In Deutschland werden dazu seit längerer Zeit erste Erfahrungen gemacht. Rheinsberg und Lubmin bei Greifswald wurden nach der Wende stillgelegt und befinden sich seit einem Vierteljahrhundert im Prozess des Rückbaus. Noch in diesem Jahr wurden wieder 100 neue Stellen für Rheinsberg ausgeschrieben. Der Rückbau der beiden Anlagen gestaltet sich enorm komplex, denn die Kontamination von grossen Teilen der Bausubstanz konnte im Voraus nicht abgeschätzt werden. Viele Abläufe müssen deshalb quasi massgeschneidert kreiert werden. Nun lassen sich diese Erfahrungen nicht einfach so auf die schweizerischen AKW umlegen, es handelt sich auch um unterschiedliche Reaktorentypen. Dennoch kann auch für die hiesigen Verhältnisse als sicher gelten, dass der Ausstieg für Jahrzehnte Arbeitsplätze in den AKW selbst schaffen wird, und zwar auch Arbeitsplätze für hochqualifizierte Fachkräfte. 
</p><h3>2000 weniger, 8000 mehr </h3><p>Zurück zur ZHAW-Studie: Diese rechnet im günstigsten Fall bei Annahme der Ausstieg-Initiative und dem kompletten Ersatz des Atomstroms durch solchen aus Erneuerbaren Energien bis im Jahr 2029 einerseits mit dem Verlust der rund 2000 Arbeitsplätze in den fünf Kernkraftwerken, andererseits mit rund 8000 neuen Arbeitsplätzen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Sofern die Initiative abgelehnt wird, muss mit einer Laufzeit der AKW von gut 60 Jahren gerechnet werden. Auch dann käme es zum Stellenabbau, hingegen schätzt die Studie in diesem Fall den positiven Arbeitsmarkteffekt sehr viel geringer ein. Er läge nur bei 2000 Stellen netto, sofern die Energiestrategie 2050 auch wirklich umgesetzt wird. Auch hier sind die Arbeitsplätze im Rückbau nicht eingerechnet. Die Autoren der Studie sind übrigens überzeugt, dass der Ausstieg selbst bei Ablehnung der Energiestrategie noch einen positiven Arbeitsmarkteffekt hat. Denn auch dann müsste ein minimaler Ausbau bei der Photovoltaik stattfinden und dieser würde immerhin noch 500 Stellen netto generieren. 
</p><p>Ohne übertrieben optimistisch zu sein - für Arbeit ist beim Ausstieg gesorgt! </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4556</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2016 15:21:32 +0100</pubDate><title>Spitalpolitik: So geht’s nicht mehr weiter!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitalpolitik-so-geht-s-nicht-mehr-weiter</link><description>Zuerst die Qualität der Pflege und dann erst die Rentabilität</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Für das Spitalpersonal wächst der Druck ins Unerträgliche. Deshalb hat es am 3. November zusammen mit der zuständigen Gewerkschaft, dem VPOD, die Alarmglocke gezogen. 30 Aktionen in 17 Kantonen setzten ein klares Zeichen gegen Abbau. </p><p>Der Protest des Spitalpersonals nahm verschiedene Formen: Da wurden Flyer verteilt, Diskussionen veranstaltet, Infostände aufgebaut oder Versammlungen einberufen. In Lausanne kam es gar zu einer Demonstration. Gemeinsam war allen Aktionen der Protest gegen die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen in den öffentlichen Spitälern. Ebenso im Visier des Protestes: das neue System der Spitalfinanzierung, das zum Vorteil der privaten Krankenhäuser die Konkurrenz zwischen den Spitälern erhöht, sowie die anhaltende Sparpolitik der Kantone, die sich auch in Stellenabbau niederschlägt.
</p><h3> Schlechtere Arbeitsbedingungen, schlechtere Pflege </h3><p>Die Pflegenden beklagen zurecht und bitter, dass erkrankte KollegInnen nicht ersetzt werden, dass andauernd personelle Unterbesetzung herrscht und dass die Einsätze kaum mehr planbar sind. Damit steigen Stress und Burn out rapide an. Die Löhne werden gedrückt, prekäre Anstellungen mehren sich, immer mehr Aufgaben werden von Temporären wahrgenommen. Diese zerstörerische Politik gefährdet nicht nur die Qualität der Pflege, sie schreckt zudem qualifiziertes Personal ab, sich zu bewerben.
</p><h3> Petition </h3><p>Der Aktionstag vom 3. November stellt nur einen ersten Schritt einer Kampagne dar, die auf nationaler Ebene weiter verfolgt wird. Gleichzeitig hat der VPOD eine<a href="http://vpod.ch/brennpunkte/spitaeler/aufruf-gute-pflege-statt-profite/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Petition l</a>anciert, die auf viel Echo gestossen ist. Sie verlangt, dass alle Spitäler, die staatlich subventioniert sind, die Arbeitsbedingungen und Löhne der öffentlichen Spitäler respektieren müssen, dass im Verhältnis zu den Hospitalisierungen genügend Personal eingestellt werden muss und dass fix und temporär Beschäftigte gleich behandelt werden müssen. Weitere Forderungen betreffen die Ruhezeiten und die Planbarkeit der Einsätze. 
</p><p>Mehr Infos zur <a href="http://vpod.ch/campa/aktionstag-spital/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">VPOD-Kampagne</a></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4554</guid><pubDate>Wed, 09 Nov 2016 11:33:21 +0100</pubDate><title>Kontingentsystem war unmenschlich und wirtschaftlich schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kontingentsystem-war-unmenschlich-und-wirtschaftlich-schaedlich</link><description>SGB-Broschüre liefert Fakten zu Ausländerkontingenten und Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p> Erbärmliche Unterkünfte, Ghettoisierung, demütigende Gesundheitskontrollen bei der Einreise, erpressbar durch den Arbeitgeber, weil Stellenwechsel nicht erlaubt war: Eine neue SGB-Broschüre beschreibt die menschliche Härte des 1934 eingeführten Saisonnierstatuts. Dazu gehörte auch das Verbot des Familiennachzugs, dessen Folge versteckte, weil illegale Kinder waren.
</p><p>Sie wurden zwar vornehm als "Gastarbeiter" bezeichnet, doch gefragt an den Gästen war nur ihre Arbeitskraft. "Wir riefen Arbeiter, und es kamen Menschen", formulierte 1965 Max Frisch. Da war der Begriff "Fremdarbeiter" ehrlicher, er brachte diese Reduktion immigrierter Menschen auf ihre Arbeitskraft auf den Punkt. In der Broschüre legen drei von Ralph Hug befragte ehemalige Saisonniers Zeugnis ab.
</p><p>Gleichzeitig belegen Daniel Lampart und Franziska Bender in der Publikation auch den wirtschaftlichen Schaden der Kontingentierung: Die Saisonniers waren deutlich schlechter bezahlt. Lohndumping war toleriert, wenn nicht gewollt. Mit den bekannten Folgen, vor allem: Druck auf alle Löhne. Trotz oder vielmehr gerade wegen der Kontingente gab es viel Schwarzarbeit, insbesondere in der Landwirtschaft, im Bau- und Ausbaugewerbe. Das staatliche Rotationsprinzip, das eine Integration der Saisonniers verhindern wollte, verhinderte primär eine Kontinuität in der Arbeitsorganisation, blockte Teamgeist ab, schränkte Innovation ein und führte zu Produktivitätsrückständen.
</p><p>Das Fazit: eine Vergangenheit, für die man sich schämen muss, kann nur für unbelehrbar Ewiggestrige ein Modell für die Zukunft sein. 
</p><h5>Bestellungen</h5><ul><li>Die gedruckte Broschüre können Sie bestellen unter <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch.</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4550</guid><pubDate>Tue, 08 Nov 2016 10:54:17 +0100</pubDate><title>Kinderbetreuung: Ständeratskommission blockt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kinderbetreuung-staenderatskommission-blockt</link><description>Jetzt wollen sie der Fachkräfteinitiative noch den letzten Zahn ziehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Fachkräfteinitiative des Bundes ist bis jetzt vor allem ein Feigenblatt geblieben: Viele Willensbekundungen, nichts Konkretes. Eine einzige Massnahme, die etwas bewirken hätte können, hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt: 100 Millionen Franken sollten investiert werden, damit die Kantone und Gemeinden die familienergänzende Kinderbetreuung etwas günstiger anbieten und etwas besser an die Bedürfnisse der Eltern hätten anpassen können. Ein Klacks im Vergleich z.B. zum 5 Milliarden-Armeebudget, ein Tropfen auf den heissen Stein, aber immerhin... So haben denn auch 83 von 103 Vernehmlassungsteilnehmenden dieser Massnahme zugestimmt, darunter alle Parteien ausser der FDP und SVP. 
</p><p>Am 8. November hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) das Geschäft fertig beraten - und beschlossen, dass sie nicht auf die Vorlage eintreten will. Besonders pikant: Den Stichentscheid hat nach einer Pattsituation von 6:6 die Kommissionspräsidentin gegeben, ein Mitglied der Familienpartei CVP, die in der Vernehmlassung die Vorlage noch begrüsst hatte. Aber die Meinungen der bürgerlichen Kommissionsmehrheit waren wohl schon vor der Beratung gemacht: So waren in den Anhörungen die Arbeitgebenden und die Wirtschaft mit économiesuisse, dem Schweizerischen Arbeitgeberverband und kibesuisse massiv übervertreten, während die Gewerkschaften schlicht nicht eingeladen waren. Die Arbeitnehmenden sind zwar als Fachkräfte gefragt, aber was sie brauchen, um sich wirklich auf dem Arbeitsmarkt einzubringen, interessiert die Bürgerlichen nicht. 
</p><p>So wird die Fachkräfteinitiative weiterhin vor sich hindümpeln und nichts kosten dürfen. Lösungsorientierte Politik sieht anders aus. Sollte der Ständerat seiner Kommission auf diesem Irrweg folgen, wäre dies ein Armutszeugnis für die Schweizer Politik. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4549</guid><pubDate>Mon, 07 Nov 2016 16:54:58 +0100</pubDate><title>Atomausstieg: Die Zeit ist reif </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/atomausstieg-die-zeit-ist-reif</link><description>SGB seit 30 Jahren für den Ausstieg</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Strompreise nähmen zu, die Stromversorgung werde unsicher, die Klimabelastung steige. Mit diesen Behauptungen bekämpfen die Stromkonzerne die Atomausstiegsinitiative. Nur: sie stimmen nicht. </p><p>Die Stromkonzerne zeigen aktuell direkt erschütternd unverblümt, dass es ihnen ums Geschäft und nicht um die Sicherheit geht. Sie klagen gegen Sicherheitsauflagen der Atomaufsichtsbehörde ENSI und fordern schon mal vorauseilend Entschädigungen in Milliardenhöhe ein. Damit verscherzen sie sich die letzten Sympathien und lassen Atomkraftbefürworter und die zuständige Bundesrätin im Regen stehen. Sie bekämpfen die Initiative vor allem mit den Schreckgespenst-Argumenten steigende Strompreise, unsichere Stromversorgung und zunehmende Klimabelastung durch Kohlestromimport. Abenteuerliche Zahlen werden herumgeboten - um gleich widerlegt zu werden. 
</p><h3>Strompreise werden auch bei Ja nicht anziehen </h3><p>Fakt ist: Es gab nie einen besseren Zeitpunkt als heute um auszusteigen: Die Strompreise bleiben auch bei Annahme der Initiative tief, denn gesamteuropäisch herrscht Stromüberfluss, was nur durch einen rapiden wirtschaftlichen Aufschwung und eine radikale Aufwertung der CO2-Emissionszertifikate geändert werden könnte. Leider ist beides nicht in Sicht. Und die Schweizer Strompreise werden von den europäischen Preisen bestimmt. 
</p><h3>Versorgung: auch bei Ja stabil </h3><p>Auch das zweite Argument sticht nicht: Die Stromversorgung in der Schweiz ist stabil auf höchstem Niveau, denn die Schweiz verfügt über das dichteste Stromnetz in Europa. Bereits heute fliesst täglich eine enorme Kapazität von Strom in die Schweiz hinein und aus der Schweiz heraus. Die Versorgung wird durch das Abschalten der AKW nie gefährdet sein. 
</p><h3>Klimabilanz: wo ein Wille... </h3><p>Die CO2-Bilanz der schweizerischen Stromproduktion im Inland und auch im Ausland ist gut. Sie ist besser als die europäische, denn im Inland wird der Strom zu 60% aus Wasserkraft gewonnen, und im Ausland beteiligen sich schweizerische Stromunternehmen in grossem Stil an Windkraftanlagen in Norddeutschland. Aber dieser Strom gelangt physikalisch nicht in die Schweiz. Dennoch kann die Klimabilanz gut bleiben, wenn die Alternativen ausgeschöpft werden: mehr Wärmekraftkopplung, Verbot von Elektroheizungen, gedrosselter Export der sauberen Wasserkraft und natürlich mehr Dynamik beim Zubau der Erneuerbaren Energien im Inland. Wo ein Wille, ist ein Weg, und das ist überhaupt nicht utopisch, sondern pragmatisch. Wer wegen des Klimaschutzes gegen den Ausstieg ist, ignoriert nicht nur das Risiko eines Unfalls, sondern auch das sich stetig verschärfende, weltweit ungelöste Problem der Endlagerung. 
</p><h3>SGB: seit 30 Jahren für den Atomausstieg </h3><p>Die SGB-Gewerkschaften könnten am Abstimmungssonntag vom 27. November ein Jubiläum feiern, wenn es für ein Ja zur Atomausstiegsinitiative reicht. Denn fast genau vor 30 Jahren, am SGB-Kongress 1986, beschlossen sie den Ausstieg aus der Atomenergie zu unterstützen. Der Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl bewirkte diesen "einhelligen Stellungsbezug". Damit setzten sich die Gewerkschaften mit anderen progressiven Kräften an die Spitze einer Bewegung. Sie sind standhaft geblieben, obwohl deswegen fast alle Mitglieder bei den Stromkonzernen abhandenkamen. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4544</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2016 14:31:13 +0100</pubDate><title>AHV: Auseinandersetzung am Beginn, nicht am Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-auseinandersetzung-am-beginn-nicht-am-ende</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiners Eröffnungsansprache zu den Delegierten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Renten der Zweiten Säule sinken. Das ist sozialer Sprengstoff. Lösung verspricht einzig eine Stärkung der AHV. Nur sie kann die notwendigen Rentensteigerungen, kostengünstig leisten. Die Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner an der Delegiertenversammlung des SGB vom 4.11.16. </p><p>Vor wenigen Jahren haben die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes beschlossen, die AHV wieder ins Zentrum der politischen Diskussionen zu rücken. Nach Jahren in der Defensive wollten wir zum Thema Renten endlich wieder in die Offensive gehen. Als Folge dieser Beschlüsse lancierten wir die Volksinitiative AHVplus für eine Rentenverbesserung von 10%. Leider haben wir uns nun am 25. September mit unserer Volksinitiative AHVplus in der Volksabstimmung nicht durchsetzen können. 
</p><p>Das lag allerdings nicht am Inhalt und an der Qualität unserer Initiative, und auch nicht am Einsatz vieler Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Ich danke allen, die hier so engagiert mit gekämpft haben, für ihren grossen Einsatz herzlich. Wie waren bei dieser Abstimmung über die längst fällige Verbesserung der AHV-Renten mit einer Angstmache- und Verdummungskampagne konfrontiert, die es so lange nicht mehr gegeben hat. Obwohl die AHV eine auch im internationalen Vergleich genial finanzierte Sozialversicherung ist, wurde sie systematisch schlecht geredet. In verantwortungsloser Weise wurden die Generationen gegeneinander ausgespielt und die Jüngeren gegen die Älteren aufgehetzt, obschon die AHV die Sozialversicherung ist, die für den besten Ausgleich auch zwischen den Generationen sorgt. 
</p><p>Den Vogel schossen jene ab, die AHVplus mit der irreführenden Behauptung bekämpften, sie würde den Ärmsten der Armen mit den Ergänzungsleistungen schaden. Der Zynismus kennt keine Grenzen, sind es doch dieselben Kreise, die bei den Ergänzungsleistungen einen Sozialabbau in der Höhe von Hunderten von Millionen Franken durchsetzen wollen. 
</p><p>Ein trübes Kapitel waren, nicht zum ersten Mal beim Thema Renten, die Medien vor allem in der Deutschschweiz. Sie führten weitab von einem Informationsauftrag eine entstellende Kampagne gegen uns. Das Deutschschweizer Fernsehen brachte es als Service Public-Medium sogar fertig, die grösste nationale Demonstration der letzten Jahre, unsere AHV-Demo vom 10. September, in der Tagesschau einfach totzuschweigen. 
</p><p>Trotzdem haben unserer Initiative über 40% der Stimmenden und insgesamt gegen eine Million Menschen zugestimmt. Und die Kantone der Suisse Romande und das Tessin haben Ja gesagt. Wir hätten natürlich gewinnen wollen und gewinnen müssen. Aber die fast eine Million Menschen, die zugestimmt haben, sind eine wichtige Investition in die Kämpfe um die Altersvorsorge der Zukunft. 
</p><p>Die Auseinandersetzungen um das Projekt Altersvorsorge 2020 sind nur der Anfang. Die antisozialen Provokationen des Nationalrates müssen und werden wir zu Fall bringen. Aber was heute mit den Renten passiert, geht über Altersvorsorge 2020 weit hinaus. Quer durch die Schweiz werden die Renten der Pensionskassen in einem bis vor kurzem noch nicht vorstellbaren Ausmass gesenkt. Man zahlt immer mehr, bekommt aber dafür trotzdem immer schlechtere Renten. 
</p><p>Die sogenannte Ersatzquote, die Höhe der Renten im Vergleich zu den Löhnen, wird immer schlechter. Unsere Verfassung sagt, dass man von den Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen im Alter anständig leben können soll. Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, wie es in der Sprache der Verfassung heisst. Diese Fortführung des Lebensstandards im Alter ist heute grundlegend in Frage gestellt. Die ständige Verschlechterung der Pensionskassenrenten wird so zum sozialen Sprengstoff. 
</p><p>Der Weg aus diesem Problem führt einzig über die Stärkung der AHV. Nur die AHV ist in der Lage, eine Verbesserung der Renten für alle, die das brauchen, kostengünstig zu finanzieren. 
</p><p>Das ist die Debatte, die wir in einer neuen Qualität eröffnen und weiterführen müssen. Die Debatte um anständige Renten im Alter. Die Debatte um die Stärkung der AHV. 
</p><p>Unsere Volksinitiative AHVplus war nur die Eröffnung einer gewaltigen neuen Auseinandersetzung. Wir brauchen dafür einen langen Atem, die kollektive Intelligenz unserer Bewegung und die vielen Menschen, die uns vertrauen. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4533</guid><pubDate>Tue, 25 Oct 2016 09:54:39 +0200</pubDate><title>Länger arbeiten und frappant mehr einzahlen? Sicher nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/laenger-arbeiten-und-frappant-mehr-einzahlen-sicher-nicht</link><description>Altersvorsorge 2020 auf Kurs bringen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Altersvorsorge 2020 gibt es beträchtliche Differenzen zwischen einem pragmatischen Ständerat und einem ideologisch sturen Nationalrat. Anhand der drei wichtigsten Navigationspunkte: Wohin muss der Dampfer steuern, wenn er nicht Schiffbruch erleiden will?</p><p>Zwei zentrale Entscheide haben National- und Ständerat bereits gefällt, nämlich die Erhöhung des Rentenalters für die Frauen auf 65 Jahre sowie die Absenkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 % auf 6 %. Immerhin wollen beide Kammern die durch diese Absenkung entstehenden Rentenverluste ausgleichen. 
</p><h3>Wer rechnet, setzt auf die AHV </h3><p>Der Ständerat will dies durch einen Zuschlag von 70 Franken für die künftigen AHV-Rentenbezüger/innen und eine Erhöhung des AHV-Ehepaarplafonds auf 155 %. Zudem soll auch die obligatorische berufliche Vorsorge leicht verstärkt werden und ein Besitzstand für die Übergangsgeneration eingeführt werden. Der Nationalrat will den Verlust allein innerhalb der zweiten Säule ausgleichen. Geht es nach ihm, soll künftig der gesamte Bruttolohn in der beruflichen Vorsorge versichert sein - sofern ein Jahreslohn von 21'500.- erzielt wird. Dieser vom Arbeitgeberverband ausgeheckte Vorschlag wird aber teuer. Im Jahr 2030 kostet er nach Berechnung des Bundesamtes für Sozialversicherungen 4,5 Milliarden Franken. Die entsprechende Zahl für den ständerätlichen Vorschlag: unter 3 Milliarden Franken. 
</p><h3>Bumerang für wenig Verdienende </h3><p>Mehr in die zweite Säule einzuzahlen, wäre vor allem für wenig Verdienende dornenvoll. Ein Beispiel: Agnes, 30 Jahre, Monatslohn von 3000, versichert heute 11'325 Fr. in der zweiten Säule, künftig wären es nach Nationalrat 36'000.-. Heute bezahlt Agnes monatlich 33.- an Altersgutschriften, künftig wären es 135.-, also über 100 Franken mehr. Auch das Unternehmen müsste den gleichen Mehrbetrag stemmen. Das schenkt ein. 
</p><p>Fazit: die Nettolöhne sinken, bei tiefen Löhnen wird die Existenzsicherung wieder schwieriger. Die Erfolge der gewerkschaftlichen Mindestlohnkampagnen wären in vielen Fällen auf einen Schlag weggefressen. Ausserdem ist zu erwarten, dass viele Firmen Teilzeitpensen nur bis zu 21'150.-, dem Betrag der BVG-Eintrittsschwelle, anbieten werden. Denn so können sie ihrerseits der happigen Erhöhung der Beiträge entgehen. 
</p><p>Der Ständerat will den AHV-Zuschlag durch eine Erhöhung der Lohnprozente um je 0.15 % finanzieren. Agnes und ihre Firma hätten in diesem Modell also nur je 4,5 Franken mehr pro Monat zu zahlen. Aber auch bei mittleren Löhnen zeigt sich das Modell des Ständerats als viel leistungsfähiger. Nehmen wir Manuel, 30 Jahre, Jahreslohn 70'000.-. Mit der Ständeratslösung müsste er jährlich 472.- mehr bezahlen, mit derjenigen des Nationalrats 3229.-. Die Zahlen sprechen also eine deutliche Sprache. Und erklären, warum auch der Gewerbeverband von diesem Vorschlag der grossen Kammer nichts wissen will. 
</p><h3>Kein Automatismus für Rentenalter 67 </h3><p>Der vom Nationalrat beschlossene Automatismus für Rentenalter 67 hat in dieser Vorlage nichts verloren. Die grosse Kammer will der AHV die nötigen und verkraftbaren zusätzlichen Mittel verweigern und die AHV in den Würgegriff nehmen, um so ein höheres Rentenalter zu erzwingen. Und dies in einer Zeit, in der kaum ein Unternehmen über 65-Jährige beschäftigen will. Dieser technokratische Automatismus muss weg, auch wenn er in einer separaten Vorlage geregelt wird, über die dann auch separat abgestimmt würde. 
</p><h3>Mehrwertsteuer: keine Erpressung durch die Hintertür </h3><p>Der SGB hat es nie geleugnet: Jetzt gehen die Baby-Boomer-Generation in Pension, und das kostet, wenigstens vorübergehend, etwas. Deshalb ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuerabgabe um 1 % nötig. So hat der Ständerat beschlossen. Der Nationalrat hat sich bloss für 0,6 % ausgesprochen. Seine Absicht ist klar: Die AHV soll ins Defizit getrieben werden, damit Rentenalter 67 durchgesetzt werden kann. 
</p><h3>Einsicht zeigen, korrigieren </h3><p>Ein Ausgleich der beschlossenen Rentenabsenkungen in der zweiten Säule durch einen AHV-Zuschlag, die Beerdigung von Rentenalter 67, eine ausreichende Finanzierung der AHV: das sind zusammenfassend die drei Schlüssel, die der Vorlage ein gewisses Mass an Ausgewogenheit garantieren. Der Nationalrat will, dass wir für die gleichen Altersleistungen mehr einzahlen und länger arbeiten sollen. Einsicht zeigen und seine Haltung korrigieren, wäre da ein Zeichen von spätem Gespür und praktischer Intelligenz. Noch ist es nicht zu spät dafür... </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4532</guid><pubDate>Mon, 24 Oct 2016 16:18:47 +0200</pubDate><title>Nur die Initiative ermöglicht den geplanten Ausstieg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nur-die-initiative-ermoeglicht-den-geplanten-ausstieg</link><description>SGB befürwortet Atomausstiegsinitiative </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Beim Atomausstieg braucht es entschlossenes Handeln. Sonst zögern die AKW-Eigner den Ausstieg immer länger hinaus. Das wird dann im schlimmsten Fall sehr gefährlich, im günstigsten Fall sehr teuer werden. Deshalb ruft der SGB dazu auf, am 27. November der Atomausstiegsinitiative zuzustimmen.</p><p>Das Parlament hätte es in der Hand gehabt, der Atomausstiegsinitiative mit dem Langzeitbetriebskonzept eine echte Alternative entgegenzusetzen. Auch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI als Aufsichtsbehörde befürwortete das Konzept der maximal zweimal verlängerbaren Laufzeiten. Es hätte mehr Sicherheit und klare Planung gebracht. Aber das Parlament entschied sich dagegen. Man ist zwar für den Ausstieg, aber man verschiebt ihn auf irgendwann. Frei nach dem Motto "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!". Das ist fahrlässig und gefährlich, es dient den kurzfristigen Interessen der AKW-Eigner, die einfach nicht willens sind, den Schritt zum Ausstieg zu vollziehen, obwohl auch ökonomisch alles dafür spricht. Einzig die BKW-Führung hat sich entschieden, das Kraftwerk Mühleberg im 2019 abzustellen. Ein kluger Schritt, denn die BKW verschafft sich so eine optimale Positionierung in der Projektierung und Umsetzung der Stilllegung und des Rückbaus von Kernkraftwerken. Dieses Fachwissen wird in den kommenden Jahrzehnten europaweit begehrt sein. 
</p><h3>Ausstieg planbar machen</h3><p>Wenn die Gegner der Atomausstiegsinitiative behaupten, die Initiative führe zu Chaos und ungeplantem Ausstieg, ist das dreist. Effektiv dürften sich künftig ungeplante Ausserbetriebnahmen à la Beznau I häufen, weil die Atomkraftwerke in der Schweiz zu den ältesten Kraftwerken der Welt gehören. Beznau I ist aus Sicherheitsgründen seit mittlerweile fast zwei Jahren vom Netz. Es ist unklar, wann dort wieder Strom produziert wird. Dagegen würde mit der Initiative die dringend notwendige Klarheit geschaffen, denn die Kraftwerke müssten in einem bestimmten Zeitraum vom Netz gehen, der Ausstieg würde planbar. Eine Perspektive, die eigentlich die Stromkonzerne befürworten sollten, denn Nachrüstungen der AKW werden mit fortschreitendem Alter immer komplexer und kostspieliger. Aber ganz offensichtlich haben bei den Eignern der AKW noch immer Leute das Sagen, die mehr ideologisch bestimmt sind als dass sie nüchtern kalkulieren würden. Tragisch ist das, weil die Rechnung am Schluss von der Bevölkerung bezahlt wird. Im besten Fall wird die Sache sehr teuer, im schlimmsten Fall hoch riskant mit unwägbaren Folgen. 
</p><p>Nur die Initiative bietet Gewähr für einen geordneten Ausstieg. Auch dieser kostet viel, aber er eröffnet auch längerfristige Chancen für einheimische Fachleute. Sofern er eben rechtzeitig stattfindet. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4530</guid><pubDate>Mon, 24 Oct 2016 09:30:40 +0200</pubDate><title>9000 Junge immer noch ohne Lösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/9000-junge-immer-noch-ohne-loesung</link><description>Lehrstellenbarometer - und keine Entwarnung</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der am 20. Oktober publizierte Lehrstellenbarometer unterschätzt die Schwierigkeiten, denen sich die Jugendlichen bei der Lehrstellensuche nach wie vor ausgesetzt sehen. Rein zahlenmässig übertrifft zwar das Angebot an Lehrstellen die Nachfrage. Dennoch ist die Lage der Jugendlichen nicht rosig. 9'000 Jugendliche hatten bis zum Stichtag, dem 31. August 2016, noch keine Lösung gefunden. Das sind 20 % mehr als ein Jahr zuvor. 
</p><p>Mehrere Branchen bieten heute zu wenig Lehrstellen an. Das gilt insbesondere für mehrheitlich weiblich besetzte Bereiche wie Gesundheit und Soziales. Deshalb müssen sich die jungen Frauen viel häufiger für eine Lehrstelle bewerben als die jungen Männer (im Schnitt 15 weibliche Bewerbungen gegenüber 9 männlichen). Das ist unbefriedigend - und diskriminierend. 
</p><p>Auf der anderen Seite bleibt in einigen Branchen eine bedeutende Anzahl der Lehrstellen nicht besetzt. Besonders betroffen sind etwa der Bau, das Gewerbe und die Industrie. Die Arbeitgeber schieben die Schuld den Jugendlichen in die Schuhe: Sie seien den Herausforderungen nicht gewachsen. Oder sie beklagen mangelnde Werbung in den Schulen und fehlende Unterstützung bei den Eltern. In Wirklichkeit sind die betroffenen Branchen häufig diejenigen, welche die Jugendlichen sehr rasch als Hilfsarbeiter behandeln und in denen die Qualität der Ausbildung und die Sicherheitsmassnahmen nur zweitrangige Anliegen darstellen. 
</p><p>Aus diesem Grund fordert der SGB Bund und Kantone auf, die Lehrstellenaufsicht zu verstärken und die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen zugunsten der Lehrlinge zu verbessern. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4528</guid><pubDate>Thu, 20 Oct 2016 17:01:39 +0200</pubDate><title>Freihandel braucht Kurswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/freihandel-braucht-kurswechsel</link><description>Soziale und demokratische Absicherung sind nötig</description><content:encoded><![CDATA[<p> TTP, TTIP, CETA, TISA: Die Zahl bedeutender Freihandelsabkommen (FHA), die kürzlich abgeschlossen worden sind (TTP) oder über die zur Zeit verhandelt wird, hat deutlich zugenommen. Deutlich zugenommen hat jedoch auch die Opposition gegen Mega-FHA. Vermehrt wird wieder Protektionismus und Rückkehr ins „nationale Réduit“ verlangt. Das ist die Quittung für die unsoziale Globalisierung der letzten Jahrzehnte, von der Konzerne und Reiche überproportional profitiert haben. Die mit der Globalisierung verbundenen, ungenügend begleiteten Umwälzungen auf den Arbeitsmärkten, die zunehmenden Einkommensungleichheiten und Angriffe gegen demokratische Prozesse werden nicht mehr einfach hingenommen. 
</p><p>Kommt dazu, dass diese Mega-FHA einen umfassenden Anspruch erheben. Früher bedeutete Freihandel die Liberalisierung des Handels mit Gütern. Heute jedoch geht es vor allem um die Liberalisierung von finanziellen und öffentlichen Dienstleistungen wie Energie, des öffentlichen Beschaffungswesens, von grenzüberschreitenden Investitionen. Zentrale Themen sind auch der Patentschutz und regulatorische Fragen, wie Schlichtungsverfahren im Fall von Konflikten bei Investitionsentscheiden. All dies ist für das Gemeinwesen von hoher Brisanz. 
</p><h3>Freihandel muss gerecht sein </h3><p>Freihandel ist nicht per se negativ. Für eine offene Wirtschaft wie die der Schweiz und für eine wirtschaftlich immer mehr vernetzte Welt ist dieser sogar eine logische Entwicklung, die den Wohlstand vermehren kann. Doch ein Freihandel ohne sozialen Schutz und Ausgleich führt zu vielen Verlierern und schadet unserer Gesellschaft. Freihandel lässt sich durchaus mit menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Anforderungen und mit der Demokratie vereinbaren. Dafür braucht es aber einen Kurswechsel. Protektionismus ist keine Perspektive. Die positive Alternative liegt in einem gerechten internationalen Handel, von dem die Meisten profitieren und der die Verlierer nicht auf der Strecke lässt. 
</p><p>Zuerst braucht es mehr Transparenz und Dialog mit der Zivilgesellschaft von Anfang an und im Laufe des ganzen Verhandlungsprozesses von solchen FHA. Ohne diese fehlt jedes Vertrauen. 
</p><h3>Erster, aber zu zögerlicher Schritt ist erfolgt </h3><p>Die neue Generation der FHA enthält immer mehr Bestimmungen zur Einhaltung von Menschenrechten, sozialen und ökologischen Standards. Oft sind sie in einem separaten Kapitel geregelt. Dies ist bestimmt ein Fortschritt. Das Problem liegt aber im Mangel an Präzision, Verbindlichkeit und Sanktionsmöglichkeiten. Es fehlt meistens auch an einer ernsthaften Implementierung (mit „Monitoring“). Beim TTIP z.B. ist die Rede von Einhaltung der ILO-Grundnormen bezüglich soziale Standards. Die USA haben jedoch – im Unterschied zur EU – nur 2 der 8 ILO-Grundnormen ratifiziert.
</p><p> Weiter dürfen internationale private Schiedsgerichte, wie die „Investor-State Dispute Settlement“ (ISDS) demokratisch legitimierte Standards im Sozial- oder Umweltbereich zugunsten von Konzernen in Frage stellen. In den Verhandlungen zum TTIP und im Rahmen des laufenden Ratifizierungsprozesses von CETA (EU-Canada) hat die EU – unter dem öffentlichen Druck der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft – als Alternative die Schaffung eines öffentlichen internationalen Handelsgerichts ins Spiel gebracht. Das ist sicher ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht zusätzliche Leitplanken, damit sich negative Erfahrungen aus der Vergangenheit nicht wiederholen. 
</p><h3>Keine negativen Listen </h3><p>Für die öffentlichen Dienstleistungen liegt eine der grössten Risiken in den sogenannten „negativen Listen“, welche in den neuen FHA vorgesehen sind. Früher hat man mit „positiven Listen“ operiert. Man hat sich nämlich auf eine Liberalisierung der Bereiche begrenzt, die explizit im FHA genannt wurden. Heute läuft es z.B. bei TTIP und CETA umgekehrt. Die Bereiche, die nicht explizit erwähnt und ausgeschlossen werden, unterstehen alle den Regeln der neuen FHA. Als Illustration: Zum Glück hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) von ihrer Regierung verlangt, vom TTIP explizit ausgeschlossen zu werden. Sonst hätte ihr in Zukunft die Privatisierung unter dem Druck von privaten amerikanischen Versicherungskonzernen gedroht! 
</p><p>Für die Gewerkschaften ist unter den neuen Voraussetzungen klar: Jede zukünftige Liberalisierung und Privatisierung soll im Rahmen von demokratischen Prozessen rückgängig gemacht werden können. Alles andere wäre Aushebelung der Demokratie durch FHA. Wir sind fest überzeugt: Ohne flankierende Massnahmen zur sozialen und demokratischen Absicherung wird der internationale wirtschaftliche Austausch in unseren Gesellschaften nicht mehr die erforderliche Akzeptanz finden. Die Zeit drängt! </p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4518</guid><pubDate>Wed, 05 Oct 2016 15:04:55 +0200</pubDate><title>Ruinöse Steuergeschenke? Volk hat das letzte Wort!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ruinoese-steuergeschenke-volk-hat-das-letzte-wort</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Referendum eingereicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Über 70'000 Unterschriften hat ein breites Komitee gegen die masslose und unausgewogene Unternehmenssteuerreform III gesammelt. Die beglaubigten Unterschriften wurden am heutigen 6. Oktober der Bundeskanzlei übergeben.</p><p>Das Bündnis aus SGB und Gewerkschaften, SP, Grünen, JUSO, Junge Grünen, solidaritéS, PdA, und Attac hat während der Referendumsfrist über 72'000 Unterschriften gesammelt. 52'000 beglaubigte Unterschriften wurden nun bei der Bundeskanzlei eingereicht. Damit gelangt der Unternehmenssteuer-Bschiss definitiv zur Abstimmung, wahrscheinlich schon am 12. Februar 2017.
</p><p>Ursprüngliches Ziel der Unternehmenssteuerreform (USR) III war, international geächtete Steuerprivilegien abzuschaffen. Doch die jetzige Vorlage schafft nichts als viele neue Steuerschlupflöcher: "Ein paar Konzerne und ihre Aktionäre machen mit diesen undurchsichtigen Steuertricks Milliarden, alle anderen werden über den Tisch gezogen", sagt SP-Vizepräsident Beat Jans: "Ein Nein macht den Weg frei für eine massvolle und ausgewogene Reform".
</p><p>Die Kosten der USR III sind komplett unberechenbar. 2,7 Milliarden sind es ganz sicher - 1,3 Milliarden beim Bund und mindestens ebenso viel bei Kantonen und Gemeinden. Es könnte aber auch ein Mehrfaches sein. Erinnern wir uns an die USR II: Inzwischen hat sogar das Bundesgericht festgehalten, dass die Bevölkerung bei der Abstimmung 2008 betrogen wurde. Kosten von 900 Millionen veranschlagte der Bundesrat, in Wahrheit war es ein Vielfaches. Nur ein Nein zur USR III verhindert ein erneutes Debakel und einen weiteren Bschiss an der Bevölkerung.
</p><p>Unter den neuen Milliardenlöchern würden besonders die Gemeinden und Städte leiden. Damit ist auch klar, wer diese teure Rechnung schlussendlich bezahlen müsste: Berufstätige und RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Für SGB-Vizepräsidentin Vania Alleva ist klar, dass wir alle mit höheren Steuern, mehr Gebühren und Leistungsabbau für diese Reform bezahlen müssten. "Darum haben wir das Referendum ergriffen und werden diesen Steuer-Bschiss bekämpfen." </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4513</guid><pubDate>Thu, 29 Sep 2016 16:43:57 +0200</pubDate><title>Endlich erleichterte Einbürgerung für dritte Generation </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/endlich-erleichterte-einbuergerung-fuer-dritte-generation</link><description>Nach 8 Jahren grünes Licht vom Parlament </description><content:encoded><![CDATA[<p> Nach einer 8-jährigen Behandlungsodyssee sind die eidgenössischen Räte doch noch an ein Ziel gelangt und haben die Parlamentarische Initiative von Ada Marra (SP, VD) "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" umgesetzt. Damit werden sich künftig Kinder (bis 25 Jahre), deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern können. 
</p><p>National- und Ständerat haben in der dritten Woche der Herbstsession die zwei letzten Differenzen bereinigt. Es soll nunmehr genügen, dass die Kandidat/innen, die ein so begründetes erleichtertes Einbürgerungsverfahren verlangen, den Aufenthalt eines Grosselternteils lediglich "glaubhaft machen" und nicht "nachweisen" müssen. Zudem wird in einer fünfjährigen Übergangsfrist auch 25- bis 35-Jährigen das erleichterte Erfahren ermöglicht. 
</p><p>Der SGB begrüsst die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation. Die Vorlage hat nun noch die Hürde der Volksabstimmung zu nehmen. Der SGB wird sich für ein Ja engagieren. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4510</guid><pubDate>Wed, 28 Sep 2016 16:09:24 +0200</pubDate><title>TISA: die Welt ist nicht zu verkaufen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/tisa-die-welt-ist-nicht-zu-verkaufen</link><description>SGB unterstützt Kundgebung gegen TISA</description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit Februar 2012 wird ausserhalb des WTO-Rahmens das Dienstleistungshandelsabkommen TISA (=Trade in Services Agreement) verhandelt. Beteiligt daran sind die USA, die EU, Japan, Australien, die Schweiz und an die 20 weitere Staaten, die zusammen mehr als zwei Drittel des weltweiten Dienstleistungshandels ausmachen. 
</p><p>TISA ist gefährlich. Vor allem für den Service public. Denn mit TISA droht dem Service public weltweit eine weitgehende Marktöffnung. Zwar ist jedes Land frei zu bestimmen, ob und wenn ja, welche Service public-Bereiche es dem Wettbewerb öffnen will. Aber die Verhandlungsdelegationen sind (zu) oft mit glühenden Liberalisierungsbefürwortern bestückt... 
</p><p>Die schweizerischen Unterhändler beteuern, dass die Schweiz keine entsprechenden Offerten biete und - im Gegenteil - heutige wie künftige Service public-Leistungen dem Abkommen nicht unterstelle. Dennoch ist Wachsamkeit verlangt. Denn das Abkommen enthält Fallgruben.</p><ol><li>sind die Verhandlungen nicht transparent. Je nach Lauf der Verhandlungen kann sich die heute restriktive schweizerische Haltung ändern.</li><li>sieht das Abkommen auch umfassende Anhänge vor, die für alle beteiligten Länder gelten sollen. Wikileaks hat einige davon veröffentlicht. Eines davon will etwa die Post umfassend dem Markt öffnen. Die Verhandlungen über diese Anhänge sind völlig intransparent.</li><li>sind die nicht beteiligten Drittweltstaaten, die den fertigen Vertrag später übernehmen können oder sollen, einem Diktat ausgesetzt - und höchstwahrscheinlich auch einem konzentrierten Angriff der grossen Konzerne, die auf Service public-Beute hoffen. </li></ol><p>Seit mehreren Jahren gibt es auch in der Schweiz kritische Stimmen gegen TISA. Viele Gewerkschaften (allen voran der VPOD), linke und globalisierungskritische Organisationen haben sich zu einem Bündnis gegen TISA zusammengeschlossen. Dieses Bündnis ruft für den 8. Oktober zu einer Kundgebung gegen TISA (und weitere ähnliche Freihandelsabkommen) auf. Der SGB unterstützt die Kundgebung. Er ruft alle Gewerkschafter/innen auf, daran teilzunehmen. 
</p><p><b>Stopp TISA, TTIP &amp; Co! 8.Oktober 2016, 15.00 Bundesplatz, Bern. Kundgebung und Fest. Auftritt von Tommy Vercetti, Etrit Hasler, Greis. </b></p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4495</guid><pubDate>Thu, 22 Sep 2016 10:04:12 +0200</pubDate><title>Einige Lichtblicke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/einige-lichtblicke</link><description>Herbstsession Zwischenbilanz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Altersvorsorge 2020 sowie die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative sind für den SGB die wichtigsten Themen der laufenden Session. Unsere Zwischenbilanz vermeldet in einigen anderen Themen zwar bescheidene, aber immerhin doch fortschrittliche Schritte. </p><p><b>Verbesserung von Instrumenten der Flankierenden Massnahmen:</b> Der Ständerat hat sich wie zuvor der Nationalrat dafür ausgesprochen, dass Normalarbeitsverträge (NAV) erleichtert verlängert werden können. Die zuständige Kommission kann dies beantragen, wenn sie wiederholt Verstösse gegen die NAV-Mindestlohnbestimmungen festgestellt hat oder wenn es klare Anzeichen dafür gibt, dass es ohne NAV zu solchem Missbrauch käme. Beschlossen haben beide Räte zudem, die maximalen Bussen von Unternehmen, die gegen das Entsendegesetz verstossen, von 5000 auf 30'000 Franken anzuheben. 2015 sind immerhin gegen gut 4400 Entsendeunternehmen Bussen ausgesprochen worden.
</p><p><b>Wiedergutmachung für Verdingkinder:</b> Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat einem Bundesgesetz zur Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen als indirektem Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative zugestimmt. Die Volksinitiative dürfte deshalb zurückgezogen werden. Das neue Gesetz sieht Solidaritätsbeiträge für die Opfer solcher Zwangsmassnahmen (bis 1981) vor, es ermöglicht ihnen Akteneinsicht und es will die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels schweizerischer Sozialgeschichte fördern. Ein Zeugnis für einen sensiblen Blick auf vergangenes Unrecht. 
</p><p><b>BFI-Botschaft unter Dach:</b> Verabschiedet wurde die BFI-Botschaft, gegenüber dem 1. Entwurf zwar arg gestutzt, in der Herbstsession nunmehr wieder leicht verbessert - um 395 Millionen Franken für die Berufsbildung und die Hochschulen. Für den SGB genügt diese Erhöhung nicht. Sie entspricht nicht den Herausforderungen, denen sich der Bereich Bildung, Forschung und Innovation in den nächsten vier Jahren zu stellen hat. Der SGB bedauert zudem, dass Erhöhungen für den Bereich der Stipendien und der Weiterbildung abgewiesen worden sind. 
</p><p><b>Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation:</b> Noch nicht geeinigt haben sich die beiden Räte bei der Beratung der Bestimmungen für eine erleichterte Einbürgerung der dritten Ausländergeneration. Der Ständerat hat zwar seine Fundamentalopposition gegen die Parlamentarische Initiative von Ada Marra ("Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen") aufgegeben. Er beharrte aber auch in der zweiten Runde auf zwei Differenzen zu den Beschlüssen der grossen Kammer. Er will erstens, dass der Aufenthalt eines Grosselternteils "nachzuweisen" wäre. Dem Nationalrat genügte hier ein "glaubhaft machen". Zu hoffen ist, dass sich der Nationalrat durchsetzt: Angehörige der dritten Generation sollen nicht tagelange Recherche in Archiven betreiben müssen, um eindeutig nachzuweisen, dass ihre Grossmutter vor 70 Jahren z.B. als Arbeiterin der Sulzer AG in Winterthur zubrachte. Das ist nichts anderes als schikanös. Der Nationalrat will zudem in einer fünfjährigen Übergangsfrist auch über 25-Jährigen das erleichterte Verfahren ermöglichen. Der Ständerat ist aufgerufen, sich auch hier anzupassen. 
</p><p><b>Krankenkassenprämienbelastung - Ständerat will weiterhin zusehen:</b> Maximal 8 % eines Haushaltsbudgets sollen die Krankenkassenprämien betragen. So hat es der Bundesrat vor 20 Jahren gewollt. Der Hebel dazu waren die Prämienverbilligungen. Weil die Kantone diese jedoch sehr unterschiedlich handhaben, liegt die tatsächliche Belastung der Haushalte (die Prämienverbilligung eingerechnet) zwischen 7 bis 17 %. Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) schlug in einer Motion vor, die Belastung dürfe 10 % eines Haushaltsbudgets nicht übersteigen. Gehör fand sie nur bei der Linken, deren Vertreter prominent darauf hinwiesen, dass sehr viele Haushalte ob der dauernd ansteigenden Prämien in existenzielle Nöte gerieten. Der Rat verwarf das Anliegen nach mehr staatlichem Ausgleich mit 31 gegen 13 Stimmen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4492</guid><pubDate>Wed, 21 Sep 2016 10:13:08 +0200</pubDate><title>AHVplus: Jede Stimme zählt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-jede-stimme-zaehlt</link><description>Jetzt die sicherste und solidarischste Sozialversicherung stärken!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Renten der Pensionskassen sinken. Sie werden in naher Zukunft immer tiefer ausfallen. Wie kann das heutige Rentenniveau so noch gehalten werden? Noch mehr in die Pensionskassen einzahlen? Eine teure Lebensversicherung abschliessen? Oder sollen noch mehr Leute in die Ergänzungsleistungen gedrängt werden? 
</p><p>Auf genau diese Fragen liefert die Volksinitiative AHVplus die richtige Antwort: Viel effizienter ist es, bei der AHV zu intervenieren. 
</p><p>Heute werden die Lohnbeiträge für die Pensionskassen immer tiefer verzinst. Für das kommende Jahr muss von einer Mindestverzinsung von 1% ausgegangen werden. Die Berechnungen für die Mindestverzinsung im Jahr 2020 zeigen eine Nullverzinsung an. 
</p><p>Unter diesen Umständen ist&nbsp; ein Lohnfranken im Umlageverfahren, wie es die AHV kennt, viel besser eingesetzt. Ein Umlageverfahren ist in der gegenwärtigen Nullzinsphase der effizientere Weg, um sichere Leistungen zu garantieren. Denn das Alterssparen lohnt sich immer weniger. Zudem nehmen die Risiken eines Kapitalverlustes zu: Um die nötigen Renditen zu erwirtschaften, müssen heute die Pensionskassen immer risikoreicher anlegen. 
</p><p>Sichere Renten gibt es bei der AHV auch dank der solidarischen Finanzierung: Eine unbegrenzte Beitragspflicht bei gleichzeitig begrenzter späterer Rente. Zum Glück gibt es die AHV, denn so profitieren auch die weniger Privilegierten über ihre AHV-Rente vom massiven Lohnwachstum in den oberen Etagen. 
</p><p>Wir müssen unseren Beitragsfranken möglichst effizient einsetzen. In der gegenwärtigen Krise der kapitalgedeckten Altersvorsorge tun wir gut daran, das Umlageverfahren zu stärken. 
</p><p>Deshalb: Wer rechnet, stimmt am 25. September Ja zu AHVplus! </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4476</guid><pubDate>Mon, 12 Sep 2016 10:18:43 +0200</pubDate><title>Ruinöse Steuergeschenke kommen vors Volk</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ruinoese-steuergeschenke-kommen-vors-volk</link><description>Unternehmenssteuerreform III: Referendum zustande gekommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III kommt zustande: knapp einen Monat vor Ablauf der Sammelfrist sind über 60'000 Unterschriften gesammelt.</p><p>Die Unterschriften gesammelt hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, SP, Grünen, JUSO, Jungen Grünen, solidaritéS, PdA, und Attac. Denn zwar ist bei der USR III Vieles intransparent und bewusst undurchsichtig gehalten, aber eines ist klar: Die finanziellen Folgen wären verheerend.
</p><p>Die USR III gibt vor, international geächtete Steuerprivilegien abschaffen zu wollen. In Tat und Wahrheit sollen jedoch viele neue Steuerschlupflöcher für Konzerne und Grossaktionäre geschaffen werden. Statt internationale Akzeptanz zu schaffen, macht sich die Schweiz damit erneut angreifbar. Die Ausfälle sind indes aufgrund der komplizierten Instrumente unberechenbar: 2,7 Milliarden Franken sind es mindestens, dank der neuen Schlupflöcher dürfte es gar ein Vielfaches sein.
</p><p>Die grossen Leidtragenden der USR III wären Gemeinden und Städte. Während die Kantone vom Bund eine gewisse Entschädigung für ihre Ausfälle erhalten, lässt man erstere einfach in ihrer Finanzmisere sitzen. Die Rechnung müssten mit höheren Steuern, mehr Gebühren und Leistungsabbau wir alle begleichen. Auch die Mitarbeitenden der öffentlichen Hand wären von Abbau und Auslagerungen betroffen.
</p><p>Schon die USR II war ein Bschiss. Sogar das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Stimmbevölkerung bei der Abstimmung über die letzte Reform 2008 betrogen wurde. Bereits damals wurde nicht korrekt ausgewiesen, welche Folgen die Annahme der Reform haben würde. Dass nun auch die USR III mit ihren vielen Schlupflöchern völlig undurchsichtig und unverständlich daherkommt, hat Kalkül und ist gewollt: Die Bürgerinnen und Bürger sollen wieder hinters Licht geführt werden und nicht erkennen, dass die Vorlage ein Eldorado für Steuerberater und Wirtschaftsanwälte schafft.
</p><p>In den nächsten Wochen werden die Unterschriften gesammelt und beglaubigt. Damit kann das Referendum am 6. Oktober fristgerecht eingereicht werden. Die Abstimmung findet voraussichtlich schon am 12. Februar 2017 statt. Das Bündnis ist sehr zuversichtlich, dass die Stimmenden den mehrfachen Unternehmenssteuer-Bschiss durchschauen und ablehnen werden. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4469</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:09:04 +0200</pubDate><title>Ja zu AHVplus verhindert Rentenmassaker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zu-ahvplus-verhindert-rentenmassaker</link><description>Sessionsvorschau: Altersvorsorge 2020</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird die Reform "Altersvorsorge 2020" diskutieren. Er wird die vorberatende Kommission massiv korrigieren müssen. Ein Ja am 25. September zur Volksinitiative AHVplus würde ihn dazu zwingen. </p><p>Die vorberatende Kommission hatte ein eigentliches Rentenmassaker beschlossen: Künftige Generationen sollen Rentenverluste in Milliardenhöhe hinnehmen und bis 67 arbeiten. Ein Ja zur Volksinitiative AHVplus am 25. September wäre der eleganteste, einfachste und kostengünstigste Weg, diesen massiven Abbau zu stoppen. 
</p><p>Die Nationalratskommission beantragt ihrem Plenum eine Vorlage, in welcher das heute geltende Rentenniveau nicht erhalten bleiben soll. Die Auswirkungen der Kommissionsentscheide sind Abbau in Reinkultur:</p><ul><li>Der Mindestumwandlungssatz wird auf 6% gesenkt. Die BVG-Renten werden um 12% fallen. Die Kommission will keinen Ausgleich dafür. Die beschlossenen Kompensationsmassnahmen sind praktisch wirkungslos und belasten übermässig die Jungen. </li><li>Mit dem Verzicht auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Zuschlag sowie auf die Anhebung der AHV-Ehepaarrenten wird das Rentenniveau aller künftigen Rentnerinnen und Rentner sinken.</li><li>Die Beiträge an die Pensionskasse werden um bis zu 2 Prozentpunkte steigen. Trotzdem erhalten die künftigen Rentnergenerationen weniger Rente aus der Pensionskasse. </li><li>Keine echte Besitzstandgarantie für die Übergangsgeneration. Anders als von Bundesrat und Ständerat vorgesehen, soll es keine kollektive, solidarische Lösung geben. Auch die über 50-Jährigen müssen Renteneinbussen hinnehmen. Denn der Besitzstand bezieht sich nur auf das bisher angesparte Altersguthaben. </li><li>Das generelle Rentenalter wird über einen Automatismus rasch auf 67 angehoben. Als erste werden die heute 62-jährigen Frauen länger arbeiten müssen. Die dafür vorgesehene Kompensation ist mager. Sie bringt den Frauen nur ein paar Franken mehr Rente. Alle verheirateten Frauen gehen leer aus. </li><li>Weitere Kürzungen der Witwen- und Waisenrenten und neu auch bei den Kinderrenten.</li></ul><p>Der Nationalrat wird die Vorlage erst nach der Abstimmung zu AHVplus (25. September) behandeln. Deshalb eröffnet sich den Stimmberechtigten die einmalige Chance, dieses Rentenmassaker mit einem klaren Ja zu AHVplus zu verhindern. Es steht zu bezweifeln, dass der Rat ohne Vorgabe des Volkes die Weichen richtig zu stellen versteht. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4467</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:05:45 +0200</pubDate><title>Arg zerzaust auf Ziellinie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/arg-zerzaust-auf-ziellinie</link><description>Sessionsvorschau: Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Räte dürften über das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 beschliessen. Kein Anlass zu Euphorie, sondern etwa à la "Lieber den Spatz in der Hand als gar kein Vogel". </p><p>Vor exakt drei Jahren hat der Bundesrat das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 vorgelegt. In der Zwischenzeit ist das Paket zweimal in jedem der beiden Räte behandelt worden und kommt nun zur Differenzbereinigung nochmals in den Nationalrat. Die Schlussabstimmung ist ebenfalls für diese Session geplant. Eine Bilanz der Energiestrategie 2050 fällt notgedrungen durchmischt aus, unterwegs wurden viele Abstriche gemacht und viele Interessen bedient. Dennoch ist ein zähneknirschendes Ja besser als ein Absturz der Vorlage. 
</p><p>Nur mit Energieeffizienz und Verbrauchsreduktion kann die Energiewende realisiert werden. Die Energiestrategie 2050 legt fest, dass der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf gegenüber dem Jahr 2000 um 16 Prozent per 2020 und um 43 Prozent per 2035 gesenkt werden muss. Beim Strom müsste der Verbrauch per 2020 um 3 Prozent, per 2035 um 13 Prozent gesenkt werden. 
</p><p>Die Förderung der ineffizienten und naturschädigenden Kleinwasserkraft wird gestoppt, künftig sollen Wasserkraftwerke erst ab 1 MW Leistung Einspeiseprämien erhalten. Ausnahmen von diesem Förderverbot sind allerdings möglich. 
</p><p>Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien kann bis auf 2.3 Rp./kWh angehoben werden, womit die Warteliste beim Netzzuschlagsfonds abgebaut wird. Und für kleine PV-Anlagen gibt es anstelle einer Einspeiseprämie einen einmaligen Investitionsbeitrag, der zwar weniger einbringt, dafür aber einfacher zu handhaben ist und die Planungssicherheit erhöht. 
</p><p>Erleichterte Eigenverbrauchsregelungen können einen echten Impuls für den Zubau von erneuerbaren Energien auslösen, Endverbraucher können sich neu als Produktionsgemeinschaft zum Eigenverbrauch zusammenschliessen. 
</p><p>Die CO2-Emissionen von neuen Personenwagen müssen bis Ende 2020 auf 95 g CO2/km reduziert werden, die von Lieferwagen und leichten Sattelschleppern auf 147 g CO2/km. Damit übernimmt nun auch die Schweiz die EU-Regelung. 
</p><p>Bei der Atomkraft konnte immerhin erreicht werden, dass keine Rahmenbewilligung für neue AWK erteilt werden darf. Dieses Verbot ist auch gerade angesichts der Tatsache, dass in mehreren europäischen Ländern weiterhin unverdrossen auf Atomkraft gesetzt wird, nicht zu unterschätzen.
</p><p> Stossend ist das Geschenk, das den Produzenten der Grosswasserkraft mit dem Notgroschen gemacht wird (eine Marktprämie von 1 Rp./kWh für nicht gedeckte Gestehungskosten). Falsch ist auch die vermehrte Zweckbindung der CO2-Abgabe mit neu 450 Mio. Franken für die Sanierung von Gebäuden ohne die Auflagen zu verschärfen. Und endgültig stossend sind die grosszügigen steuerlichen Entlastungen für Hausbesitzer. Da werden die letzten Differenzen in dieser Session bereinigt: sollen die Abzüge für die Kosten des Rückbaus des alten Gebäudes über zwei oder vier Steuerperioden oder nur in einem Rutsch möglich sein? </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4466</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 09:03:04 +0200</pubDate><title>Unnötig und schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unnoetig-und-schaedlich</link><description>Sessionsvorschau: Stabilisierungsprogramm</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die neusten Zahlen des Seco stimmen optimistisch: Das BIP ist im 2. Quartal 2016 um 0.6% gewachsen, und die Prognosen für den weiteren Jahresverlauf sind positiv. Eine andere, auch hoch erfreuliche Nachricht verkündete das Finanzdepartement schon am 24. August: der Bund wird vermutlich auch in diesem Jahr einen Milliardenüberschuss erwirtschaften, ganz entgegen des budgetierten Defizits. Das Finanzpolster auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse beträgt mittlerweile rekordhohe 24 Mrd. Franken. Dank dem Überschuss können auch dieses Jahr weiter Schulden abgebaut werden. 
</p><p>Aber unbeirrt hält der Bundesrat an einem Sparkurs fest, den er vor dem Hintergrund der hausgemachten düsteren Finanzprognosen beschlossen hat. Das Stabilisierungsprogramm wird in der Herbstsession im Ständerat behandelt. Unbestritten war das Eintreten in seiner Finanzkommission, hingegen wurden die Beschlüsse zu den einzelnen Sparmassnahmen teilweise mit knappstem Mehr gefällt. Die Kommission lehnte stärkere Kürzungen bei Bildung und Landwirtschaft ab, verschärfte jedoch die Sparmassnahme in der Entwicklungszusammenarbeit um nochmals 100 Mio. Franken. Immerhin will die Finanzkommission verhindern, dass der Berechnungssatz für die Bundesbeiträge bei den individuellen Prämienverbilligungen bei der Krankenkasse gesenkt wird. Damit will man eine stärkere Belastung der Kantone vermeiden. Auch die Integrationsgelder sollen nicht gekürzt werden. Insgesamt aber kennt die Kommission keine Gnade: Sie will nämlich, dass im Verwaltungsbereich noch mehr gespart wird als der Bundesrat vorschlägt – alleine im 2017 nochmals 94 Mio. Franken mehr. 
</p><p>Die knappen Mehrheiten in der Finanzkommission zeigen, dass es auch bei diesem Sparprogramm im Parlament einmal mehr zu einer Ausmarchung kommen wird, in der das Personalbudget massiv gefährdet ist. Sicher ist schon jetzt, dass nach Willen des Bundesrats das Bundespersonal auch 2017 keine Lohnerhöhungen erhalten soll. Für diese Sparmassnahme gibt es spätestens seit der Hochrechnung vom August keine Rechtfertigung mehr. Zumal das Seco in seinem aktuellen Quartalsbericht mit Besorgnis feststellt, dass der Konsum der privaten Haushalte schwächelt. Keine gute Perspektive, denn der Binnenkonsum bleibt bei anhaltender Frankenstärke zentral für die hiesige Wirtschaft. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4464</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2016 08:59:02 +0200</pubDate><title>Ein Schritt in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-schritt-in-die-richtige-richtung</link><description>Sessionsvorschau: Umsetzung BV Art. 121a</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach den Irrwegen des Bundesrates ins Kontingentssystem  hat nun die staatspolitische Kommission des Nationalrates die Kohlen  aus dem Feuer geholt und endlich einen Vorschlag zur so genannten  Umsetzung des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungsinitiative") gemacht,  der mit den Bilateralen Verträgen vereinbar ist. </p><p>Kontingente und Höchstzahlen haben in der Vergangenheit zu  Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen geführt. Und sie stehen im  Widerspruch zu den Bilateralen Verträgen, was für die Arbeitsplätze und  die Löhne in der Exportwirtschaft eine Gefahr darstellt. Kontingente  und Höchstzahlen wären schlecht für die Arbeitnehmenden in der Schweiz.  Mit der Meldepflicht für offene Stellen hat die Kommission einen Schritt  in die richtige Richtung gemacht. Zahlreiche Länder in Europa wie  Belgien, Luxemburg, Schweden u.a. haben mit einer solchen Massnahme  bereits positive Erfahrungen gemacht. Davon profitieren vor allem  Arbeitslose, die bei der Stellensuche benachteiligt sind, wie  beispielsweise ältere Berufsleute. 
</p><p>Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum die Meldepflicht nicht gleich  dauerhaft eingeführt wird, sondern erst dann in Kraft tritt. In der  Schweiz sind bereits heute so viele Personen auf Stellensuche wie kaum  zuvor - darunter auch viele ältere Erwerbslose, die besonders grosse  Mühe haben, wieder eine Stelle zu finden. 
</p><p>Das ausgesprochen knappe Ja zur Masseneinwanderungsinitiative am 9.  Februar 2014 war Ausdruck davon, dass sich viele Berufstätige in der  Schweiz Sorgen um die Löhne und die Arbeitsplätze gemacht haben, aber  erstmals bei einer Vorlage zur Personenfreizügigkeit keine neuen  Gegenmassnahmen beschlossen wurden. Das muss nun korrigiert werden. 
</p><p>Bund, Kantone und Sozialpartner müssen die Missbräuche der  Personenfreizügigkeit rasch und konsequent beseitigen. Und zwar mit  nicht-diskriminierenden, arbeitsmarktlichen Massnahmen, die mit den  Bilateralen vereinbar sind. Es braucht einen besseren Schutz der Löhne,  u.a. über mehr Lohnkontrollen, höhere Bussen bei Missbräuchen sowie  einen Abbau der bürokratischen Hürden bei der  Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Ältere Arbeitnehmende müssen  besser gegen Kündigung geschützt werden. Weiter sollen sich die  öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der  ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie  einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die  vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich  umsetzen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4459</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2016 14:33:59 +0200</pubDate><title>Richtig und kohärent bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/richtig-und-kohaerent-bekaempfen</link><description>Sessionsvorschau: Schwarzarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> "Schwarze" Arbeitgeber schaden nicht nur den Arbeitnehmenden sondern auch der Allgemeinheit: Sozialversicherungsbeiträge fehlen, Lohn- und Sozialdumping stehen Tür und Tor offen. Zudem erwerben sie sich einen unlauteren Vorteil gegenüber korrekt vorgehenden Arbeitgebern. </p><p>In der Session wird die Revision des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) diskutiert. Für den SGB ist Schwarzarbeit kohärent zu bekämpfen. Dazu gibt es noch viel Handlungsbedarf. Zentral ist, dass die Anmeldung bei den Sozialversicherungen durch den Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag erfolgt sein muss. Die Reform des BGSA hat deshalb all die parlamentarischen Vorstösse rückgängig zu machen, welche das Obligatorium der unterjährigen Anmeldung von Arbeitnehmenden durch die Unternehmen und den Versand eines Versicherungsausweises abgeschafft haben. Der Kampf gegen Schwarzarbeit gebietet, dass Arbeitgeber zwar unbürokratisch, aber dafür zügig die Anmeldungen vornehmen sollen. 
</p><h3>Bussen sollen abschrecken </h3><p>Konsterniert sind die Gewerkschaften über die Idee der WAK-N, Art. 18a BGSA-Entwurf zu streichen. Der SGB fordert das Parlament vielmehr dringend auf, die Bussenbestimmungen des BGSA zu verschärfen und diese an die Leistungsfähigkeit der illegal Agierenden anzupassen. Wer gegen die Pflicht zur Anmeldung neuer Arbeitnehmenden verstösst, soll mit einer Busse von bis zu 30'000 Fr bestraft. Im Wiederholungsfall soll die Busse bis 50'000 Fr. betragen. Ansonsten ist es den Arbeitgebern möglich, sich eine goldene Nase mit Schwarzarbeit zu verdienen und im Aufdeckungsfall mit wenigen Tausend Fränkli Busse wegzukommen. Abschreckungseffekt gleich Null! Weiter muss hier ein Zusammenhang mit dem Vergaberecht hergestellt werden: Wer Arbeitnehmende schwarz anstellt, soll konsequent von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. 
</p><h3>Besser kooperieren </h3><p>Besser kooperieren müssen die verschiedenen Behörden untereinander resp. mit den paritätischen Organen (wenn ein allgemeinverbindlich erklärter GAV vorliegt). Behörden sollen bei Vorliegen von Schwarzarbeitssachverhalten, die gerade auch die Nicht-Respektierung von GAV-Bestimmungen (Falschabrechnung von Löhnen, etc.) beinhalten können, die zuständigen paritätischen Organe informieren und umgekehrt. Ohne eine solche Kooperation ist in Zeiten von steigender Schwarzarbeit auch im Bereich der Flankierenden Massnahmen die effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit nicht möglich. 
</p><h3>Sans-Papiers legalisieren</h3><p>Der SGB fordert das Parlament weiter auf, endlich die Situation der langjährig anwesenden und erwerbstätigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung (Sans-Papiers) zu legalisieren. Dieser längst überfällige Schritt würde unzählige Arbeitnehmende, häufig Frauen aus dem Hausarbeits-, Care- und Gastrobereich, aus Prekarisierung und Ausbeutung befreien. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4458</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2016 14:22:57 +0200</pubDate><title>Kein Abbau von Qualität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/kein-abbau-von-qualitaet</link><description>Sessionsvorschau: Botschaft BFI</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer die Qualität von Bildung und Forschung erhöhen will, muss investieren. Eine Binsenwahrheit. Aber die bürgerliche Politik will das nicht einsehen. </p><p>Die Botschaft für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) 2017-2020 benennt die entsprechenden Ziele und Mittel für diese Periode. Sie sieht ein Budget von fast 26 Mia. Franken, verteilt auf 4 Jahre, sowie vier Förderschwerpunkte vor: die Finanzierung der Vorbereitungskurse zu den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Erhöhung der Abschlüsse in Humanmedizin und die Förderung der Innovation. 
</p><p>Der BFI-Bereich ist leider ein Opfer des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Der Bundesrat sieht darin für den Bereich BFI Spareinschnitte von 485 Mio. Franken vor. Das nunmehr vorgeschlagene BFI-Budget genügt bei weitem nicht und wird in einigen Bereichen, insbesondere in der Berufsbildung und bei den Hochschulen, zu Verschlechterungen führen. Aus diesem Grund hat die vorberatende Kommission des Nationalrates, die WBK-N, den Vorschlag korrigiert und Erhöhungen von 948 Millionen Franken vorgeschlagen. In der Sommersession dieses Jahres hat jedoch das Plenum des Nationalrates den Vorschlag des Bundesrates befürwortet und alle Erhöhungsvorschläge abgewiesen. 
</p><p>Die zuständige Kommission des Ständerates hat sich im August über das Geschäft gebeugt. Sie hat den Vorschlag des Bundesrates nur bescheiden verändert - mit ungenügenden Erhöhungen für die Berufsbildung, die Hochschulen und für Forschungsinstitutionen von nationaler Bedeutung. Zurückgewiesen wurden jedoch die Anträge für eine bessere Ausstattung der Weiterbildung und der Stipendien und Studiendarlehen. Auf dieser Grundlage wird nunmehr das Plenum der kleinen Kammer die Vorlage in dieser Herbstsession beraten. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Im Bereich BFI darf es keine Sparübungen geben. Im Gegenteil. Für die Berufsbildung, die Hochschulen, die Weiterbildung sowie für Stipendien und Studiendarlehen braucht es signifikant mehr Mittel. Das ist unerlässlich, um die Qualität des Bildungssystems zu erhalten. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4453</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2016 13:04:33 +0200</pubDate><title>Bundesrat spielt auf Zeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bundesrat-spielt-auf-zeit</link><description>Sessionsvorschau: Bericht zum Service public der SRG </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der bundesrätliche Bericht zum Service public der SRG spielt sehr auf Zeit. Er wurde im Juni publiziert und wird in der Herbstsession vom Ständerat behandelt. </p><p>Dem Bericht gingen breite Hearings der eidgenössischen Medienkommission EMEK voraus, die ihre Schlussfolgerungen bereits im letzten Dezember präsentierte. U.a. befand sie, es brauche eine staatsunabhängige Regulierungsbehörde, die sich mit den Fragen der Medienkonvergenz auseinandersetze. Denn es ist gar nicht mehr möglich, eine Medienpolitik zu betreiben, die sich ausschliesslich mit dem Rundfunkbereich oder dem Printmedienmarkt befasst und darüber hinaus ignoriert, dass auch Telekommunikationsunternehmen längstens im Mediengeschäft tätig sind. Der Bundesrat ist demgegenüber der Ansicht, dass es keine neue Regulierungsbehörde braucht und er spielt im gesamten Bericht auf Zeit. Die Konzession der SRG läuft Ende 2017 aus, sie und auch die der privaten elektronischen Medien sollen nach Willen des Bundesrats vorerst ohne Änderungen verlängert werden. Vage in Aussicht gestellt wird ein neues Gesetz zu elektronischen Medien, an dem die Arbeiten nach der Abstimmung zu "No Billag" beginnen sollen. "No Billag" wird allerdings mit keinem Wort erwähnt, auch das umstrittene Vermarktungsprojekt "Admeira" von SRG, Swisscom und Ringier findet im Bericht nicht statt. Mit dieser eigenartigen Vogel-Strauss-Politik frustriert der Bundesrat die BefürworterInnen eines starken medialen Service public und bietet den Gegnern die beste Plattform um der Debatte gleich zu Beginn ihren Stempel aufzudrücken. 
</p><h3>Gegner beginnen Messer zu wetzen</h3><p>Die Entscheide der KVF-N vom 30. August, die deren Präsidentin Natalie Rickli eine Medienkonferenz wert war, zeigen die Stossrichtung auf: Für die SRG-Konzession soll es künftig eine duale Kompetenz geben - das Parlament würde über eine Rahmenkonzession beschliessen, der Bundesrat nur noch über eine Betriebskonzession. Ausserdem fordert die Kommission vom Bundesrat bis Ende Jahr einen Zusatzbericht, welcher detailliert die Leistungen der SRG und die der Privaten aufzeigt (Subsidiaritätsprinzip). Und mit grossem Mehr hat die KVF-N beschlossen, Online-Werbung für die SRG auch nach 2018 verhindern zu wollen. Nur in einem Punkt folgt die Kommission einem ursprünglichen Vorschlag der EMEK: es soll eine unabhängige Aufsichtsbehörde geschaffen und deren Zusammenführung mit der Aufsicht im Fernmeldewesen geprüft werden. 
</p><p>Im Ständerat dürfte das Bewusstsein grösser sein als im Nationalrat, dass die SRG mit ihren journalistischen Leistungen für alle Landesteile unverzichtbar ist. Und die Lobby der Gegnerschaft ist nicht ganz so penetrant vertreten. Man darf froh sein, dass der Ständerat nun in die Debatte eingreift. </p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4440</guid><pubDate>Mon, 05 Sep 2016 15:12:13 +0200</pubDate><title>Arbeitgeber können sich AHVplus leisten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitgeber-koennen-sich-ahvplus-leisten</link><description>Seit 2000 zahlen die Unternehmen 0.7% weniger Sozialabgaben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;</p><p class="lead">Seit der Jahrtausendwende zahlen die Unternehmen deutlich weniger Sozialabgaben, nämlich 0.7 Lohnprozent. AHVplus würde sie 0.4 Lohnprozent kosten. Rechnen Sie selbst ... </p><p>Die Lohnbeiträge an die Sozialversicherungen sind seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Gemäss BFS betrug der Rückgang der Arbeitgeberbeiträge bis 2013 rund 0.7 Prozentpunkte - also mehr als die 0.4 Lohnprozente, welche sie für AHVplus aufwenden müssten (alle Kapitalgesellschaften ohne Banken/Versicherungen). 
</p><h3>Auch für die Firmen schlussendlich billiger </h3><p>Hauptursache ist der von 3 auf 2.2 Prozent gesunkene Beitragssatz für die ALV sowie tiefere Unfallversicherungsprämien. Neuere, aggregierte Zahlen gibt es noch nicht. 2014 ist das Solidaritätsprozent der ALV deplafoniert worden. Auf 2016 ist der EO-Beitrag von 0.5 auf 0.45 Prozent gesunken, während der maximale UVG-Verdienst leicht angehoben wurde. Die detaillierten Auswertungen des BSV zeigen aber, dass sich seither nichts Wesentliches geändert haben dürfte - mit Ausnahme der 2. Säule. Deren Beiträge sind gestiegen - und gerade diese Entwicklung könnte mit einer Stärkung der AHV gestoppt werden. Denn die AHV hat das bessere Preis-Leistungsverhältnis für tiefe und mittlere Einkommen. Das käme auch die Firmen billiger als die immer teureren Lösungen in der 2. Säule. 
</p><h3>Gerechtere Verteilung </h3><p>Mit anderen Worten: Die Firmen können sich schon nur dieser Entlastungen wegen AHVplus leisten. Und überhaupt: die Unternehmen machen gute Gewinne. Die neusten Zahlen des BFS (2013) weisen einen Bruttobetriebsgewinn von rund 193 Mrd. Fr. aus (ohne Banken/Versicherungen und Pensionskassen). Die Firmen haben fast 58 Mrd. Fr. an Gewinnen ausgeschüttet. Dagegen nimmt sich der für AHVplus erforderliche Arbeitgeberbeitrag von etwas über 2 Mrd. Fr. ausgesprochen bescheiden aus. AHVplus korrigiert damit auch die ungerechte Verteilentwicklung der letzten Jahre: Die obersten 10 Prozent haben ihren Anteil an der Gesamtlohnsumme von 27.3 auf 29.8 Prozent erhöht. Der Lohnanteil der übrigen ist gesunken. Die Kader und Gutverdiener profitierten teilweise von luxuriösen Pensionskasseneinkäufen durch ihre Arbeitgeber. 
</p><h3>Positive Wirkung auf Beschäftigung </h3><p>Löhne sind nicht nur Kosten, sondern auch Einkommen und damit auch Konsum. Um die Auswirkungen höherer Lohnbeiträge auf die Beschäftigung zu bewerten, müssen beide Seiten angeschaut werden. Im Falle einer Beitragserhöhung für die AHV dürfte der Nettoeffekt auf die Beschäftigung positiv sein. Wieso? AHV-BezügerInnen geben in der Regel mehr aus als sie einnehmen. Steigen die AHV-Renten, wird das zusätzliche Einkommen wieder ausgegeben und nicht gespart. Das führt daher zu einer entsprechenden Erhöhung des Konsums. Der Absatz der Firmen steigt. Die Beschäftigung nimmt zu. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4428</guid><pubDate>Thu, 01 Sep 2016 16:58:00 +0200</pubDate><title>Es gibt keine zweite Welt im Kofferraum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/es-gibt-keine-zweite-welt-im-kofferraum</link><description>SGB unterstützt „Grüne Wirtschaft“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB empfiehlt ein Ja zur Volksinitiative „Grüne Wirtschaft“. Weil er sich zu nachhaltigem und ressourceneffizientem Wirtschaften bekennt. Und weil solches Wirtschaften nötig ist.</p><p>Die Zeiten, in denen man gemeinhin davon ausging, dass die Gewerkschaften zu allem Ja sagten, wenn es nur Arbeitsplätze brächte, sind vorbei. Die Ökologie ist ihnen nichts Fremdes, nichts Feindseliges mehr. Seit mehreren Jahrzehnten schon. Bereits die damalige GBH (später GBI, dann Unia), also die Gewerkschaft der Bau- und Holzarbeiter, hat vor über 30 Jahren neue Ansätze eines ökologischen Bauprogramms entwickelt, in dem die Ausweitung wirtschaftlicher Tätigkeit und damit von Stellen nicht im Gegensatz zu Natur resp. Naturerhalt gedacht war. Dieser Ansatz einer ökologisch durchdachten Konzeption von Wirtschaft und Umwelt hat sich dann in der gewerkschaftlichen Energie- und Verkehrspolitik durchgesetzt. So gesehen bedeutet das Ja zu grünem Wirtschaften nichts anderes als konsequentes Verhalten. 
</p><h3>Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz</h3><p>Die Volksinitiative will eine Wirtschaft mit Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz. Sie will geschlossene Stoffkreisläufe fördern. Der Bund soll entsprechende Ziele festlegen und Massnahmen vorschlagen, wenn diese Ziele nicht erreicht werden. Insbesondere soll er Forschung und Innovation fördern können, Vorschriften für die Produktion erlassen und den ganzen Prozess finanziell steuern können, etwa mit steuerlichen Anreizen und/oder Lenkungsabgaben. 
</p><p>Das ist alles sehr offen und subsidiaritätsfreundlich formuliert. Den wirtschaftlichen Akteuren ist viel Freiheit gelassen, die Ziele autonom zu erreichen. Erst wenn sie selbst nicht fähig sind, ihre Aktivitäten ressourcenschonend zu entwickeln, kommt staatliches Handeln zum Zug. Eigentlich das Gegenteil von „dirigistisch“ oder „Planwirtschaft“. Genau diese Etiketten werden der Initiative nun aber vorgeworfen. Aber es ist ja auch nichts Neues, dass junge Kampagnenbeauftragte in die alte Trickkiste der argumentativen Totschläger greifen. Und dabei manchmal auf die Nase fallen…
</p><h3>Gletscher schmelzen jetzt</h3><p>Also: am 25. September geht es bei der Grünen Wirtschaft darum, Leitplanken für eine nachhaltige Wirtschaft zu setzen. Dahin zu lenken, ist richtig, ist nötig. Die Gletscher schmelzen jetzt, das Klima ändert jetzt. Deshalb ist der Prozess zu mehr Nachhaltigkeit auch jetzt entschiedener anzustossen. Denn wir können nicht mehr herumfahren, als hätten wir eine zweite Welt im Kofferraum. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4427</guid><pubDate>Thu, 01 Sep 2016 16:39:11 +0200</pubDate><title>Keine neue Fichenaffäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-neue-fichenaffaere</link><description>SGB lehnt neues Nachrichtendienstgesetz ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) baut die Kompetenzen des Schweizer Nachrichtendienstes massiv aus. Künftig wäre es diesem möglich, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürger/innen einzudringen. Das lehnt der SGB ab. Es braucht keine zweite Fichenaffäre. </p><p>Natürlich kann es auch in der Schweiz zu Aktivitäten von Terroristen und organisierten Krimineller kommen. Dem ist wirksam zu begegnen - durch die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden, die über die notwendigen Mittel dazu verfügen und gleichzeitig gesetzlich beaufsichtigt sind. 
</p><p>Die Kompetenzen, welche das NDG nun dem Nachrichtendienst zuweist, sind dagegen wie Schrot auf die Menge. Alle werden überwacht, nicht nur Kriminelle. Wenn der Nachrichtendienst grenzenlos Telefongespräche abhören, E-Mails, Facebook-, Whatsapp- und SMS-Nachrichten lesen sowie das Internet durchfiltern kann, dann sind wir alle davon betroffen! Unzählige unserer persönlichen Daten werden aufgezeichnet und ausgewertet - ohne dass wir davon etwas erfahren. Grotesk, aber wahrscheinlich, ist dabei: Der Nachrichtendienst selbst dürfte, herumirrend in einer explodierenden Datenmenge, an Effizienz und Zielorientiertheit verlieren...
</p><p>Das laisser faire für den Nachrichtendienst ist die beste Voraussetzung einer neuen massenhaften Fichierung. Tausende von aktiven Gewerkschafter/innen wurden im 20. Jahrhundert, teilweise jahrzehntelang, fichiert. Kämpferisch für die Gewerkschaft einstehen - fichiert und weiter überwacht! Eine Reise in die DDR - fichiert und Terrorismusgefahr vermerkt. Die Übernachtung in einem Genossenschaftshotel - fichiert und nachgeforscht, mit wem sich da diese Person getroffen haben könnte. 
</p><p>Wir sollten keine Tür öffnen, die wieder in diese Richtung geht. Eingriffe über Strafverfahren genügen. Um so mehr als das Strafrecht über Mittel verfügt, auch im Vorfeld einer terroristischen Straftat eine Intervention auszulösen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4423</guid><pubDate>Thu, 25 Aug 2016 09:36:32 +0200</pubDate><title>Placebo-Zückerchen für die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/placebo-zueckerchen-fuer-die-frauen</link><description>Durchsichtiges Manöver soll Rentenmassaker verschleiern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 19. August hat sich die Nationalratskommission zu einem eigentlichen Rentenmassaker bekannt. Der massive Abbau würde vor allem auf Kosten der Frauen geschehen: Sie, die aufgrund schlechterer Löhne, Teilzeitpensen und unbezahlter Arbeit schon heute Mühe haben, im Alter über die Runden zu kommen, würden besonders unter den Einsparungen bei den Witwen- und Kinderrenten sowie bei der zweiten Säule leiden. Ganz zu schweigen von der Erhöhung des Frauenrentenalters, das wie befürchtet nur ein erster Schritt hin zu Rentenalter 67 ist. 
</p><p>Doch halt, mitten im Schlachtfeld findet sich ein Versprechen für die Frauen, das auf den ersten Blick so gar nicht zur generellen Stossrichtung des Reform passen will: Frauen sollen entsprechend der statistischen unerklärten Lohndifferenz mehr AHV-Rente erhalten, also pro Prozent unerklärtem Lohnunterschied ein Prozent mehr AHV. Was auf den ersten Blick bestechend tönt - und bestechen wollen sie uns vermutlich - ist auf den zweiten Blick eine Mogelpackung: Wir brauchen die Lohngleichheit, keine Frage - und das Parlament hat es in der Hand, diese mit der geplanten Revision des Gleichstellungsgesetzes endlich umzusetzen. Doch die Rentnerinnen mit ein paar Prozent mehr AHV-Rente abzuspeisen, entschädigt sie nicht für den entgangenen Lohn... 
</p><p>Kommt hinzu, dass die Maximalrenten nicht angetastet werden. Verheiratet? Pech gehabt, der Aufschlag würde den Plafond sprengen. Schon jetzt eine AHV-Rente von mehr als 2000 Franken? Gratulation, aber eine Kompensation liegt so kaum mehr drin. Letzten Endes würden die wenigsten Frauen von der vorgeschlagenen "Entschädigung" profitieren.
</p><p>Das Zückerchen also ist ein Placebo, mit dem wir uns nicht abspeisen lassen. Wir wollen Lohngleichheit. Und wir wollen faire, existenzsichernde Renten sowie Rentenalter 64. Nur wer sich für dumm verkaufen lässt, gibt sich mit weniger zufrieden. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4417</guid><pubDate>Mon, 22 Aug 2016 10:53:33 +0200</pubDate><title>Jetzt die starke Antwort an die Sozialabbauer!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-die-starke-antwort-an-die-sozialabbauer</link><description>Aufruf zur Grossdemonstration „Rentenabbau stoppen – AHV stärken!“</description><content:encoded><![CDATA[<p> So den Reichen hörig und so weit weg von den Anliegen der normalen Leute: einen eindrucksvolleren Beweis für ihre isolierte sozialpolitische Position hätten die rechtsbürgerlichen Parlamentarier/innen nicht liefern können. In der Altersvorsorge 2020 haben sie die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats errungen. Sie wollen die künftigen Renten der 2. Säule massiv kürzen - ohne einen Ausgleich, der diesen Namen verdient. Und sie treten bei den Einnahmen auf den Schlauch, um so Rentenalter 67 durchdrücken zu können. Wieso? Weil die Superreichen in diesem Land, die so reich sind wie noch nie, keine höheren Beiträge zahlen wollen. 
</p><p>Das bringt das Fass zum Überlaufen! 
</p><p>Jetzt braucht es eine starke Antwort auf diesen Versuch eines Massakers. 
</p><p>Jetzt braucht es vor allem ein Ja zur AHVplus-Initiative. Diese Initiative stärkt die AHV und die Menschen, die auf sie angewiesen sind. Sie bricht den Sozialabbauern, welche die AHV in den Würgegriff zwingen wollen, die Finger. Diese Pläne landen dann, wo sie hingehören: auf dem Misthaufen der Geschichte - oder im Museum verhinderter Sozialanschläge. 
</p><p>Und es braucht eine starke Antwort vom Volk, hier wie ein Kalb vorgeführt, welches seine Metzger fröhlich zur Schlachtbank führen. Diese Antwort geben wir den Metzgern bereits am 10. September auf der Strasse. Deshalb: Kommt alle nach Bern an die grosse Demo "Rentenabbau stoppen - AHV stärken!" </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4416</guid><pubDate>Mon, 22 Aug 2016 09:41:25 +0200</pubDate><title>2 x Ja, 1 x Nein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/2-x-ja-1-x-nein</link><description>Parolen des SGB zu den eidgenössischen Vorlagen vom 25.9.2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB-Vorstand hat die Parolen für den eidgenössischen Urnengang vom 25. September wie folgt gefasst: 
</p><h3>Ja zur Volksinitiative AHVplus </h3><p>Das Ja zu dieser vom SGB selbst lancierten Volksinitiative war gesetzt. Der SGB bekämpft mit dem Begehren vor allem den (drohenden wie den realen) Rentenabbau. Die AHV ist zu stärken, denn sie ist die beste, sozialste, sicherste und effizienteste Form der Altersvorsorge. 
</p><h3>Ja zur Volksinitiative grüne Wirtschaft </h3><p>Der SGB unterstützt das Ziel einer nachhaltigen, ressourceneffizienten und -schonenden Wirtschaft und die Übertragung von Kompetenzen an den Bund, damit dieses Ziel erreicht wird. 
</p><h3>Nein zum Nachrichtendienstgesetz </h3><p>Der SGB will keine ausufernden, die Privatsphäre verletzenden Überwachungsmöglichkeiten für den Nachrichtendienst. E i n Fichenskandal genügt. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4407</guid><pubDate>Wed, 17 Aug 2016 11:11:24 +0200</pubDate><title>Ein Ideenwettbewerb zum Geburtstag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-ideenwettbewerb-zum-geburtstag</link><description>SAH – 80 Jahre Solidarität und Engagement </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Kein rauschendes Fest zum Geburtstag, sondern ein Ideenwettbewerb. Für eine neue Politik der Integration. Von Jugendlichen für Jugendliche. So begeht das SAH seinen 80. Geburtstag. </p><p>1936 gründeten die SP Schweiz und der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH. Diese Gründung war eine konkrete Antwort der Arbeiterbewegung auf steigende Arbeitslosigkeit und zunehmende Not in der Arbeiterschaft. 80 Jahre später bestehen die gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen nach wie vor. Das SAH engagiert sich noch immer mit derselben Entschlossenheit. 
</p><p>Heute besteht das SAH aus 10 Regionalvereinen, welche sich mittels Unterstützung bei der Stellensuche, Motivationssemestern, Sprachkursen, Kinderferienlagern, sozialer Auftrags- und Stellenvermittlung und vielen weiteren Angeboten ganz konkret für die soziale und berufliche Integration von Jungen und weniger Jungen, Schweizer/innen und Migrant/innen, prekarisierten und diskriminierten Menschen einsetzen. 
</p><p>Das SAH will sein 80Jahr-Jubiläum würdig feiern. Es verzichtet auf ein teures Jubiläumsfest und organisiert stattdessen einen Ideenwettbewerb. Ziel ist es, herauszufinden, wie die Politik der sozialen und beruflichen Integration modernisiert werden kann. Der Wettbewerb richtet sich an Jugendliche in allen Kantonen. Die eingereichten Projektideen müssen die soziale und berufliche Integration von Jugendlichen fördern. Eine Jury aus namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft wird die sechs besten Ideen prämieren. Der Wettbewerb ist mit einem Gesamtpreis von 80'000 CHF dotiert. 8'000 CHF erhalten die Gewinner/innen in Form eines Preisgeldes, der Rest wird für die Realisierung einer der eingereichten Ideen eingesetzt. Die Teilnahmeunterlagen müssen bis am 15. Oktober eingereicht werden.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4406</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2016 17:06:25 +0200</pubDate><title>SVP greift erneut Grundrechte an!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/svp-greift-erneut-grundrechte-an</link><description>Auch GewerkschafterInnen im Visier der „Selbstbestimmungsinitiative“ </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die SVP-"Selbstbestimmungsinitiative" ist ein frontaler Angriff auf unsere Grundrechte. Gerade Arbeitnehmende und Gewerkschaftsmitglieder profitieren von völkerrechtlich garantierten Menschenrechten. Deshalb müssen wir uns diesem erneuten Knebelungsversuch entgegensetzen. </p><p>Am 12.08.16 hat die SVP ihre Volksinitiative mit dem trügerischen Titel "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" eingereicht. Mit diesem Begehren startet die SVP einen Generalangriff auf die Grundrechte der Menschen in unserem Land. 
</p><h3>Angriff auf die Menschenrechtskonvention </h3><p>Wunsch der SVP ist es, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Hintertür zu kündigen. Die Initianten geben vor, so die Souveränität der Schweiz zu stärken. De facto werden aber die Rechte von uns allen geschwächt. Die durch die EMRK garantierten Rechte sind als Grundrechte in unserer Verfassung verankert. Sie sind kein fremdes Recht, sondern Schweizer Recht. In der Schweiz gibt es kein Verfassungsgericht, das unsere Grundrechte verbindlich schützt. Diesen Schutz bietet uns seit bald 42 Jahren die EMRK, der wir wichtige Fortschritte in der Schweizer Rechtsentwicklung zu verdanken haben. Wer unsere Menschenrechte beschneidet, schwächt unsere Demokratie, unsere Sicherheit und unsere Freiheit. 
</p><h3>Angriff auf die Gewerkschaftsrechte </h3><p>Gerade gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende sind in ihrem Alltag auf ein gut funktionierendes Menschenrechtssystem angewiesen. So stehen uns aus Verfassung, EMRK und ILO-Völkerrecht verschiedene Grundrechte zu: das Recht, sich im Betrieb zu organisieren und auszutauschen, Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen, Schutz von Whistleblowern und Zutritts- und Informationsrechte am Arbeitsplatz. Gerade auch solche Rechte will die SVP abschaffen. Mit der Änderung von Art. 190 der Bundesverfassung verlangt die Initiative, dass für das Bundesgericht (und alle anderen rechtsanwendenden Behörden) nur noch völkerrechtliche Verträge massgebend sind, welche dem Referendum unterstanden haben. Die Ratifizierung der EMRK 1974 unterstand nicht dem Referendum, weil die damalige Bundesverfassung dies noch nicht vorsah. Die EMRK wurde jedoch vom Parlament in einem demokratischen Prozess angenommen. 
</p><h3>Angriff auf die Grund- und Menschenrechte </h3><p>Da es in der Schweiz aber keine Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, die uns davor schützt, dass Bundesgesetze unsere durch die Grundrechte geschützten Freiheiten verletzen, ist im bestehenden Art. 190 der Bundesverfassung eine Sicherheit eingebaut: Auch Völkerrecht wie EMRK- oder ILO-Recht ist massgebend: So füllt unser von der Schweiz ratifiziertes Völkerrecht diese Funktion aus. Denn das Völkerrecht via EMRK und ILO-Konventionen garantiert weitgehend die gleichen Grund- und Menschenrechte wie unsere Verfassung. Es geht aber häufig mehr in die Details und gibt präzisere Vorgaben, wie die Rechte auszugestalten sind. Gerade die ILO-Konventionen Nr. 89 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit erweisen sich als sehr wertvoll. So konnte aufgrund von SGB-Klagen festgestellt werden, dass das wenig arbeitnehmerfreundliche Schweizer Kündigungsrecht im Obligationenrecht (OR) zu reformieren ist. Die SVP-Initiative würde diese wichtige "Rückversicherung" ausschalten. Sie würde unsere Gerichte daran hindern, die Grund- und Menschenrechte gegenüber Bundesgesetzen (z.B. dem Kündigungsrecht im OR) richterlich zu schützen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4390</guid><pubDate>Tue, 12 Jul 2016 15:43:16 +0200</pubDate><title>Arbeiten im Freien – vor Sonnenstrahlen schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeiten-im-freien-vor-sonnenstrahlen-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Wer beim Arbeiten der Sonne ausgesetzt ist, hat ein erhöhtes Hautkrebs-Risiko. Die Schweiz hat eine der höchsten Hautkrebsraten der Welt! Das zeigt: Mehr Hautschutz tut Not. </p><p>Aktuell verteilen SGB-Gewerkschaften im Rahmen der AHVplus-Kampagne Sonnencrème-Tuben. Sie erinnern daran: Nicht nur die Haut braucht Schutz, sondern auch unsere Renten. Aber die Haut auch. Denn wer im Freien arbeitet, ist gefährdet. Auch in einem eher verhangenen Sommer, wie wir ihn 2016 bisher erlebten: Kälte und Bewölkung täuschen über die Strahlungsintensität hinweg. Auch bei bedecktem Himmel dringen bis zu 80 % der UV-Strahlen durch die Wolkendecke. Helle Flächen wie Metall, Glas, heller Beton oder Wasser reflektieren die UV-Strahlen und können deren Wirkung beinahe verdoppeln! 
</p><h3>Schutz vor UV-Strahlung notwendig </h3><p>Wer unter freiem Himmel arbeitet, ist vermehrt UV-Strahlen ausgesetzt und hat damit ein erhöhtes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Betroffen sind Bauarbeiter, Dachdecker, Strassenarbeiter, Gärtner, Landarbeiter, Kabelleger, Badmeister, Skilehrer, Skiliftpersonal, etc. UV-Sonnenstrahlen können verschiedene Krebsarten sowie eine Schädigung der Augen bewirken. Dagegen muss man sich richtig schützen. Die Augen mit einer Sonnenbrille. Auf ungeschützten Hautpartien ist eine Sonnencreme mit einem Lichtschutz-Faktor von mindestens 25 aufzutragen. Angesagt sind ein Hut mit breitem Rand oder ein Tuch, ebenso dicht gewobene Kleider in kräftigen Farben. Die Haut soll wiederholt eingecremt werden, um den Schutz aufrechtzuerhalten. 
</p><p>Die Verantwortung für den Schutz vor der Sonne und übermässiger Hitze tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam. Arbeitgeber sind nach Art. 20 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz verpflichtet, Arbeitnehmer vor übermässiger Sonneneinwirkung sowie vor übermässiger Wärmestrahlung zu schützen. Dies z.B. mit dem Verteilen von geeigneter Schutzausrüstung sowie Sonnencremen. Art. 35 derselben Verordnung verlangt, dass in der Nähe der Arbeitsplätze Trinkwasser zur Verfügung stehen muss. 
</p><h3>Schweiz: eine der höchsten Hautkrebs-Raten </h3><p>Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern mit den höchsten Hautkrebsraten. Pro Jahr erkranken rund 20 000 bis 25 000 Menschen an eher gut behandelbaren Krebsarten wie Basaliom oder Spinaliom. Von einem Melanom, dem bösartigsten Hautkrebs, sind rund 2400 Personen betroffen. Rund 300 Patienten sterben jährlich an einem Melanom. Das sind deutlich mehr Menschen, als an Aids sterben, und annähernd so viele, wie bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen! Besonders betroffen sind hier Arbeitnehmende, die während ihres Berufes draussen gearbeitet und sich zu wenig gegen UV-Strahlen geschützt haben. 
</p><p>Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern! Personen, die viel an der Sonne arbeiten und/oder viele Muttermale haben, sollten sich regelmässig auf Hautveränderungen untersuchen und einen Arzt konsultieren. 
</p><p>Für mehr Informationen: </p><ul><li>Auskunft Krebsliga Schweiz: 0800 11 88 11 (Anruf kostenlos, Mo.-Fr. 09.00-19.00 Uhr)</li><li>zu Hitze<a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/branchen-und-themen-filter-suva/sonne-hitze-ozon-suva.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Suva</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4383</guid><pubDate>Tue, 05 Jul 2016 16:02:38 +0200</pubDate><title>AHVplus statt PK minus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-statt-pk-minus</link><description>Der Bundesrat ignoriert die Sorgen der Bevölkerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative AHVplus ab. Damit missachtet er die Anliegen der Bevölkerung, die sich um ihr künftiges Renteneinkommen Sorgen macht.</p><p>Denn wer in den nächsten Jahren in Pension geht, muss sich mit einer immer tieferen Rente aus der zweiten Säule begnügen: Die Pensionskassen senken reihenweise ihre Umwandlungssätze. Dadurch werden die künftigen Renten immer tiefer ausfallen. Kommt dazu, dass Bundesrat und Parlament den gesetzlichen Mindestumwandlungssatz senken wollen, ohne für genügende Ausgleichsmassnahmen zu sorgen. Den Beteuerungen von Bundesrat und bürgerlicher Parteien zum Trotz rutscht das Rentenniveau so weiter ab. Und die nächsten Rentenverschlechterungen in Form eines höheren Rentenalters 67 oder gar darüber hinaus stehen bereits vor der Tür.
</p><p>Einzig die Volksinitiative AHVplus vermag das Rentenniveau zu stabilisieren. Für bescheidene 0,4 Lohnprozentpunkte (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV zu bieten. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um einen entsprechenden Rentenzuwachs finanzieren zu können. Die AHV trumpft insbesondere in der aktuellen Tiefzinsphase gegenüber der 2. und 3. Säule auf.
</p><p>Für die Rentnerinnen und Rentner ist die Volksinitiative AHVplus für die Finanzierung ihres Lebensunterhalts ausschlaggebend. 2017 werden die AHV-Renten auf dem gleichen Niveau wie heute verharren: Die AHV-Renten werden zum ersten Mal seit Einführung des AHV-Mischindexes 1979 nicht angepasst, weil die Teuerung rückläufig ist und die Löhne stagnieren. Doch die Krankenkassenprämien steigen und die Mietkosten bleiben weiterhin hoch. Dadurch bleibt den Rentnerinnen und Rentnern nächstes Jahr unter dem Strich weniger zum Leben.
</p><p>Hier schafft einzig die Volksinitiative AHVplus Abhilfe. Auch für die EL-Beziehenden ist AHVplus ein sozialpolitischer Fortschritt. Denn sie reduziert ihre Abhängigkeit von den unsicheren bedarfsabhängigen Ergänzungsleistungen und garantiert ihnen mehr Rente. Deshalb kann es am 25. September für alle zukünftigen Rentnerinnen und Rentner nur eine Antwort auf Abbaupläne und sinkende Rentenerwartungen geben: ein klares Ja zur Volksinitiative AHVplus. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4361</guid><pubDate>Wed, 29 Jun 2016 17:02:57 +0200</pubDate><title>Wer rechnet, stärkt die AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wer-rechnet-staerkt-die-ahv</link><description>Auftakt der Kampagne für die Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">&nbsp;</p><p>Die Pensionskassen-Renten sinken und sinken. Wer in den nächsten Jahren in Rente geht, muss mit happigen Rentenverlusten rechnen. Gleichzeitig hinken die Renten der Wirtschaftsentwicklung hinterher. Deshalb braucht es eine Erhöhung der AHV-Altersrenten um 10 Prozent, so wie es die Volksinitiative AHVplus verlangt. Denn die AHV ist die effizienteste, sicherste und kostengünstigste Altersvorsorge der Schweiz, wie die "Allianz für eine starke AHV" am Mittwoch zum Auftakt des Abstimmungskampfs deutlich machte.
</p><p>Die Pensionskassen-Renten sind unter Druck. Obwohl wir in die zweite Säule immer mehr einzahlen müssen, gibt es weniger Rente. Rentenverluste von bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit. Die Turbulenzen auf den Finanzmärkten lösen frühere Rentenversprechen quasi in Luft auf.
</p><p>Die Renten aus der AHV entwickeln sich hingegen berechenbar und zuverlässig. Dank intelligentem Finanzierungsmodell bewältigt die AHV die Alterung der Gesellschaft sehr gut: Obwohl die AHV-Lohnprozente seit 1975 nie angehoben wurden und nur ein Mehrwertsteuer-Prozent dazukam, zahlt die AHV heute mehr als doppelt so viele Renten aus wie damals. Sie wurden sogar an die Teuerungs- und Lohnentwicklung angepasst. Mit diesem bewährten Finanzierungsmodell kann die AHV auch die Baby-Boomer-Jahrgänge mit nur einem Mehrwertsteuer-Prozent finanzieren.
</p><p>Sicher ist die AHV auch, weil sie viel weniger stark den ungestümen Kräften der Finanzmärkte ausgeliefert ist. Da sie den Grossteil der Einnahmen gleich wieder ausgibt, muss sie nur einen Bruchteil der Gelder anlegen, die in der zweiten Säule rentabel angelegt werden müssen. Das macht die AHV auch äusserst effizient. Denn so fallen viel weniger Kosten für die Verwaltung des Kapitals an.
</p><p>Aus diesen Gründen ist es höchste Zeit, die AHV zu stärken. Um das Rentenniveau zu sichern. Und um im Alter die "gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise" zu ermöglichen, so wie es die Verfassung verlangt. Die Initiative "AHVplus" will die AHV-Altersrenten um 10 Prozent erhöhen. Für bescheidene 0,4 Lohnprozente (plus 0,4 des Arbeitgebers) erhalten später alle deutlich mehr Rente - im Schnitt 2400 Fr./Jahr für Alleinstehende und 4200 Fr. für verheiratete Paare. Ein so gutes Preis-Leistungsverhältnis hat nur die AHV. Hier bringt ein Beitragsfranken am meisten Rente, was besonders den Frauen und den Jungen zu Gute kommt. Denn in der zweiten und dritten Säule müssten wir viel mehr Geld auf die Seite legen, um diesen Rentenzuwachs zu finanzieren.
</p><p>Für die "Allianz für eine starke AHV", die von allen Gewerkschaften und den grossen Arbeinehmerorganisationen des öffentlichen Sektors, den Rentnerorganisationen VASOS/AVIVO sowie der SP, den Grünen, der Juso und den Jungen Grünen getragen wird, ist damit klar: Wer rechnet, stärkt die AHV.<span lang="DE"></span></p><h5> Die "Allianz für eine starke AHV":</h5><p>AvenirSocial, AVIVO, Garanto, Grüne, junge Grüne, JUSO, Kapers, LCH, Nautilus, New Wood, POP, PVB, SBK, SBKV, SBPV, SER, SEV, SGB, SIT, SMPV, SMV, SP, SP60+, SP Frauen, SSM, Syna, Syndicom, Travail.Suisse, Unia, VASOS, VPOD, VSPB, ZV
</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4357</guid><pubDate>Tue, 28 Jun 2016 08:35:35 +0200</pubDate><title>USR III: Ineffizient, viel zu teuer und ungerecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/usr-iii-ineffizient-viel-zu-teuer-und-ungerecht</link><description>Referendum gegen völlig überladene Unternehmenssteuerreform III lanciert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Unter Führung der SP hat eine Allianz von Gewerkschaften und links-grünen Parteien das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform III lanciert. Denn die Bürgerlichen haben die Reform masslos überladen und als Vehikel für neue Steuerprivilegien und Schlupflöcher benützt.</p><p>Mit den Steuergeschenken an Firmen und Grossaktionäre würden allein dem Bund jedes Jahr mindestens 1,3 Milliarden Franken fehlen. Dazu kämen kaum abschätzbare Ausfälle bei Kantonen, Städten und Gemeinden, auch sie aber auf jeden Fall in Milliardenhöhe.
</p><p>Ursprünglich sollte die USR III ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften in der Schweiz abschaffen. Ein Ziel, das auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt hat, wie SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom Daniel Lampart an der Referendumsstart-Medienkonferenz sagte. "Doch die rechtsbürgerlichen Kräfte missbrauchten die Reform in krasser Art und Weise. Die USR III führt zu riesigen Steuerausfällen - auf Kosten der Normalverdienenden."
</p><p>Dabei zahlen Firmen schon heute rund 5 Prozentpunkte tiefere Steuern als noch im Jahr 2000. Weitere Steuerprivilegien für Firmen wären volkswirtschaftlich und verteilungspolitisch falsch, so Lampart: "Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Sie brauchen öffentliche Dienstleistungen wie Infrastruktur, Bildung, Rechtssicherheit ebenso wie die Privathaushalte." Doch mit der USR III würden gewisse Firmen fast keine Steuern mehr zahlen. Deshalb lehnt der SGB diese Reform ab und unterstützt das Referendum.
</p><h5>Unterschreiben</h5><ul><li>Hier können Sie das <a href="http://wecollect.usr3-nein.ch" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Referendum online unterschreiben.</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4351</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2016 16:56:47 +0200</pubDate><title>Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen: Studie stellt Handlungsbedarf fest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schutz-vor-antigewerkschaftlichen-kuendigungen-studie-stellt-handlungsbedarf-fest</link><description>Die Schweiz muss das Kündigungsrecht endlich grundrechtskonform und sozialpartnerschaftlich gestalten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder menschenrechtskonform, noch entspricht es den Grundsätzen der Uno-Organisation für Arbeit (ILO) und der EMRK. Zu diesem Schluss kommt eine Studie im Auftrag des Bundesrats.</p><p>Der Bundesrat hatte die Studie bei den Professoren Jean-Philippe Dunand und Pascal Mahon von der Uni Neuenburg in Auftrag gegeben. Bereits letzten Oktober war der erste Teil der Studie publiziert worden, mit verheerendem Fazit. Dieses bestätigt nun der am 22. Juni veröffentlichte zweite Teil, der sich insbesondere mit dem Schutz streikender Arbeitnehmender beschäftigt: Die beiden Professoren stellen grosse Defizite beim Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen gegen antigewerkschaftliche, missbräuchliche Kündigungen fest. Das Schweizer Obligationenrecht (OR) verletzte ILO- und von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Grundrechte.
</p><h3>SGB fordert konkrete Projekte für besseren Kündigungsschutz</h3><p>Nun darf es nicht bei der Feststellung von Handlungsbedarf bleiben. Der SGB fordert konkrete Projekte, um das Schweizer Kündigungsrecht grundrechtskonform und gemäss den Bedürfnissen einer echten Sozialpartnerschaft zu gestalten. Sollte der Bund seine Verantwortung gegenüber den menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht wahrnehmen, müsste mit vermehrten Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerechnet werden. Klagen könnten insbesondere entlassene Vertrauensleute, Mitglieder von Pensionkassen-Stiftungsräten und andere von antigewerkschaflichen Kündigungen betroffene Arbeitnehmende. Auch wird der SGB die Nichteinhaltung der Konventionen durch die Schweiz in der ILO thematisieren: Hier riskiert die Schweiz, auf eine schwarze Liste gesetzt zu werden.
</p><p>Gerade die Neuenburger Studie zeigt, wie wichtig die international garantierten Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz sind. Tatsächlich spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte neben den ILO-Arbeitsnormen eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die von ILO und EMRK festgehaltenen Sozial- und Arbeitsrechte garantieren den Arbeitnehmenden die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, Vertragsverhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. Daher engagieren sich die Gewerkschaften seit jeher für die Verankerung und Weiterentwicklung dieser emanzipatorischen Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen.
</p><p>Die international verankerten Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, beispielsweise im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4340</guid><pubDate>Wed, 15 Jun 2016 10:43:11 +0200</pubDate><title>Lohnkontrollen jetzt! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnkontrollen-jetzt</link><description>14. Juni - In der ganzen Schweiz Aktionen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Trotz Regen und tiefhängenden Wolken: An mindestens 17 Orten, darunter in allen grösseren Städten, protestierten am 14. Juni jeweils Hunderte von Frauen und Männer gegen die anhaltende Lohndiskriminierung. Auf den Tag genau 25 Jahre nach dem legendären Frauenstreik prangerten die Frauen an, dass sie immer noch rund15 Prozent weniger Lohn erhalten als Männer - und dass fast die Hälfte dieses Lohnunterschieds rein diskriminierend ist.
</p><p> Von Genf bis St. Gallen, von Basel bis Bellinzona haben die Frauen erklärt: Tempo jetzt, Lohnkontrollen jetzt! Jetzt braucht es ein Gleichstellungsgesetz mit Zähnen, mit Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten. Fertig jetzt mit den Ausreden und den Ablenkungsmanövern der bürgerlichen Politiker! Gesetz und Verfassung sind zu respektieren. Gesetz und Verfassung sind durchzusetzen. Gesetz und Verfassung schreiben gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vor. Also ist gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. So einfach ist das. Oder - leider - genauer: So einfach wäre das eigentlich! 
</p><p>Die Frauen sind bereit: Wenn die Politik nicht handelt, reagieren sie! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4338</guid><pubDate>Tue, 14 Jun 2016 17:05:50 +0200</pubDate><title>Es kommt Wind auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/es-kommt-wind-auf</link><description>Einbürgerung erleichtern</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Und sie bewegt sich doch - die Welt in Sachen Einbürgerung. Nach einer über 10 Jahre langen Starre zeigen sich jetzt ermutigende Zeichen.</p><p>Bereits im Jahr 2008 verlangte Nationalrätin Ada Marra (SP/VD) mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" für die MigrantInnen der dritten Generation eine erleichterte Einbürgerung. Nunmehr hat in der Sommersession auch der Ständerat diesem Anliegen im Grundsatz zugestimmt. Der SGB begrüsst das. Die Vorlage geht jedoch zur Differenzbereinigung zurück an die grosse Kammer. Denn der Ständerat hat leider einige Bedingungen verschärft. So will er etwa, dass nur bis Alter 25 eine erleichterte Einbürgerung verlangt werden kann. Zudem soll bereits ein Grosselternteil über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt haben. Der Nationalrat verlangte hier bloss eine glaubwürdige Begründung des Gesuches. Zu hoffen ist, dass die Volksvertreter trotz neuer Zusammensetzung erneut weitsichtig entscheiden. Der SGB möchte für die dritte Generation die automatische Einbürgerung. Das Parlament kann nun immerhin einen Schritt in diese Richtung machen. 
</p><p>Den neuen Wind in der Einbürgerungsfrage erklärt der Urnengang vom 28. Februar. Denn da hat eine Mehrheit der Stimmenden klar zu verstehen gegeben, dass die Secundas/os zur Schweiz gehören. In der Folge haben die SGB-Gewerkschaften, die wohl grössten MigrantInnenorganisationen im Land, eine Einbürgerungsoffensive gestartet. Sie visiert vor allem die Secundas/os. Der Bundesrat hat in der Session erklärt, diese Einbürgerung der zweiten Generation zu fördern. Bundesrätin Simonetta Sommaruga antwortete in diesem Sinn auf eine Interpellation von Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner. 
</p><p>Erfreuliches Fazit: In der Frage der Einbürgerung gibt es - endlich - Wind in die gute Richtung. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4334</guid><pubDate>Mon, 13 Jun 2016 14:53:50 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz verbessern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kuendigungsschutz-verbessern</link><description>Die Schweiz unter Beobachtung der ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Über 6000 Delegierte von 187 Mitgliedstaaten und haben sich vom 29.5. bis und mit 5.6. in Genf für die Jahreskonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) getroffen. Thema war auch die Schweiz: Der Schweizer Kündigungsschutz muss laut ILO reformiert werden. </p><p>Der Bericht der ILO zur Schweiz war dieses Jahr alles andere als rosig. Er hielt fest, dass die Schweiz bei der Einhaltung der Konventionen Nr. 87 und 98, welche die Gewerkschaftsfreiheit schützen, Defizite aufweise. 
</p><h3>Ungenügender Schutz bei missbräuchlicher Kündigung </h3><p>Denn Personen, denen gekündigt wird, weil sie sich z.B. im Rahmen von GAV-Verhandlungen, paritätischen Pensionskassen-Organen oder sonstigen Gewerkschaftsaktivitäten für die Interessen der Angestellten einsetzen, haben keinen genügenden Schutz vor einer missbräuchlichen Kündigung. Das Gleiche gälte für Whistleblower. Tatsächlich sieht das Schweizer Obligationenrecht bei missbräuchlicher Kündigung in diesen Fällen für die Gerichte nur vor, den Arbeitgeber zur Zahlung von maximal sechs Monatslöhnen zu verurteilen. In der Realität werden aber meist nur 2-3 Monatslöhne ausgesprochen: ein Hohn für Opfer von missbräuchlichen Kündigungen, die später jahrelang keine Arbeit mehr finden und manchmal gar von der Sozialhilfe leben müssen. 
</p><h3>Wiedereinstellung muss möglich sein </h3><p>Die ILO hielt in ihren früheren Berichten bereits verschiedentlich fest, dass die Schweiz das Kündigungsrecht reformieren muss: So sollte in gewissen Fällen die Wiedereinstellung des Arbeitnehmenden möglich sein. Weiter soll die vom Gericht auszusprechende Sanktion erhöht werden, um so das Ermessen der Gerichte zu vergrössern. Es kann nämlich nicht sein, dass sowohl für Nestlé wie z.B. für den Dorf-Garagisten nur je maximal 6 Monatslöhne ausgesprochen werden können. 
</p><h3>Bundespräsident an der ILO-Konferenz </h3><p>Am 30.6. besuchte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann die ILO-Konferenz. Er sprach zur Zukunft der Arbeitswelt und zur Bedeutung der Sozialpartnerschaft in einer globalisierten Welt. Zudem unterzeichnete er ein neues Zusammenarbeits- und Finanzierungsprotokoll zwischen der Schweiz und der ILO. Der SGB begrüsst diesen Besuch und die Unterzeichnung. 
</p><p>Der SGB erinnerte den Bundespräsidenten und die Schweizer ILO-Arbeitgebervertretung an das ungelöste Problem des fehlenden Schutzes gegen antigewerkschaftliche Kündigungen. Es könne keine echte Sozialpartnerschaft geben, solange Arbeitnehmende, die sich als VertreterInnen für ihre KollegInnen (z.B. bei GAV-Verhandlungen oder in Pensionskassen-Stiftungsräten) einsetzen, mit Kündigungen zu rechnen hätten, weil sie unbequeme Frage oder Forderungen gestellt hätten. Der SGB stellte klar: Ein ernsthaftes und ganzheitliches Engagement der Schweiz in der ILO kann nicht nur in der Ratifikation von Übereinkommen und der Finanzierung von Projekten bestehen. Es muss auch die Umsetzung der Verpflichtungen in nationales Recht vorsehen. Im vorliegenden Fall: der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen ist im Obligationenrecht zu verbessern. 
</p><p>Lieferketten und andere Themen 
</p><p>Ein wichtiges Thema der Konferenz war der Forderung nach menschenwürdiger Arbeit in globalen Lieferketten gewidmet. Der SGB fordert im Einklang mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund, dass die ILO bald ein Übereinkommen zur Regulierung der Mindeststandards in internationalen Lieferketten verabschiedet. Diskutiert wurde auch die gerechtere Gestaltung des Freihandels durch Mindeststandards im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. Der SGB fordert in diesem Zusammenhang, dass Freihandelsverträge regelmässig die Einhaltung von ILO-Standards vorsehen müssen. Ein weiteres Thema waren die Instrumente der ILO, um nach Kriegen und Naturkatastrophen eine möglichst soziale und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu ermöglichen. </p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4330</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2016 18:22:48 +0200</pubDate><title>Bildung abgewürgt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bildung-abgewuergt</link><description>Fataler Entscheid des Nationalrates</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 9.6. hat der Nationalrat die Botschaft zu Bildung, Forschung und Innovation (BFI) diskutiert. Die SVP verlangte eine zusätzliche Sparmilliarde, während die zuständige Kommission die Aufstockung um ebenfalls rund eine Milliarde Franken der zuvor bereits vom Bundesrat gekürzten Summe beantragte. Die grosse Kammer folgte nach lebhafter Debatte dem Willen des Bundesrates. 
</p><p>Dieser Entscheid ist katastrophal. Es werden die Mittel fehlen, um die in diesem Programm festgehaltenen Prioritäten auch umzusetzen. Ursprünglich sah die Botschaft ein jährliches Wachstum von 3,2 % vor. Der Bundesrat kürzte dieses dann auf 2 %. Das waren 800 Mio. Franken weniger. Das ist ein enormer Betrag, den die nationalrätliche Kommission korrigieren wollte, leider erfolglos. 
</p><p>Und die Folgen? Die Stärkung der höheren Berufsbildung wird nun auf dem Rücken der Lehrlinge ausgetragen. Denn die Kantone werden für die zusätzlich anfallenden Kosten aufkommen müssen. Und sie werden diese im gleichen Feld sparen wollen: also bei den Lehrlingen. Die Stärkung der Grundkompetenzen für Erwachsene (Lesen, Schreiben, Mathematik, IT) und die Weiterbildung werden an Ort treten. Die Stipendienangebote werden zurückgehen. Die Hochschulen werden sich nicht genügend entwickeln können und ihren guten Platz in der weltpolitischen Bildungslandschaft verlieren. 
</p><p>Ab dem 20. Juni wird sich die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Ständerates mit dem gleichen Dossier befassen. Sie und anschliessend das Plenum der kleinen Kammer müssen den absurden Entscheid des Nationalrates korrigieren. Denn wenn der BFI-Tanker wirklich nach Vorstellung des Nationalrates Fahrt aufnimmt, wird die Bildung auf Grund auflaufen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4328</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2016 13:41:18 +0200</pubDate><title>Lohnkontrollen jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnkontrollen-jetzt</link><description>Ein Appell – 25 Jahre nach dem Frauenstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p> Zum wiederholten Mal gehen die Gewerkschaftsfrauen dieses Jahr am 14. Juni auf die Strassen. Sie werden dies so lange tun, bis Frauen in der Schweiz gleich viel verdienen wie Männer. 25 Jahre nach dem historischen Frauenstreik und 20 Jahre nach Einführung des Gleichstellungsgesetzes sind wir noch nicht so weit: Frauen verdienen – je nach Berechnungsart – 15 bis 20 Prozent weniger als Männer. Fast die Hälfte dieses Unterschieds beruht auf Diskriminierung. 
</p><p>Grund genug, am 14. Juni mittags die Arbeit für eine Stunde mehr niederzulegen - und dies in der ganzen Schweiz. Bei gemeinsamen Protestpicknicks und weiteren Aktionen setzen wir ein glasklares Zeichen für die Lohngleichheit. Wir wollen eine Verbesserung des Gleichstellungsgesetzes, wir wollen Lohnkontrollen&nbsp;– jetzt! 
</p><p>Willkommen sind Frauen und Männer, Aktive und Pensionierte, Aktivistinnen und Parteipolitiker: Kommt zahlreich und bringt Sonne mit!</p><ul><li>Weitere Informationen und alle Veranstaltungen im Überblick.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4314</guid><pubDate>Tue, 31 May 2016 13:40:08 +0200</pubDate><title>Was die Service public-Initiative so gefährlich macht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/was-die-service-public-initiative-so-gefaehrlich-macht</link><description>Zu viele Fallstricke</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Viele Fallstricke und im Gegenzug keine Sicherheiten. Das charakterisiert die Service public-Initiative. Zuviel Gestaltung überlässt sie dem Parlament. Da hat man seine Rechnung schnell gemacht. </p><p>Das Medienecho zur Service public-Initiative ist gewaltig. Alle anderen Abstimmungsvorlagen sind abgehängt. Und dennoch ist bis heute nur wenig geklärt: Die Interpretationen zum Verbot des Gewinnstrebens und der Querfinanzierung liegen noch immer weit auseinander. Auch unter Fachleuten. Nur in einem Punkt sind sich alle einig, die Initianten und die GegnerInnen, die Wissenschaft und die Verwaltung: Es wird Aufgabe des Parlaments sein, den Bereich der Grundversorgung zu definieren. Die Initianten wollen offensichtlich eine Definition der Grundversorgung in den Infrastrukturbereichen Verkehr, Post und Telekommunikation oder sie wollen, noch enger, dass der Grundversorgungsauftrag für SBB, Post und Swisscom definiert wird. Sie behaupten ja stets, es gebe bisher keine solche Definition. Das aber ist grundfalsch, denn die Grundversorgung ist bereits heute in den Spezialgesetzgebungen zu den Infrastrukturunternehmen en détail geregelt. 
</p><h3>Parlament nicht in Versuchung bringen</h3><p>Die Initiative ist allerdings auch hier nur vage formuliert. Denkbar wäre deshalb, dass das Parlament die Grundversorgung der Bevölkerung mit "allen Gütern und Dienstleistungen des üblichen Bedarfs", um den Bundesrat zu zitieren, neu definieren würde. Vermutlich aber eher nicht. Vermutlich wird sich das Parlament darauf beschränken, die Spezialgesetzgebungen und die Grundversorgungskonzession der Swisscom durchzukämmen und anzupassen. 
</p><p>Die Versuchung fürs Parlament ist gross, die Grundversorgung möglichst eng zu definieren. Zum einen war das schon immer das Bestreben der bürgerlichen Parteien, zum anderen würde dann die Initiative mit ihrem Verbot des Gewinnstrebens und der Querfinanzierung die bundesnahen Unternehmen möglichst wenig tangieren. Eine restriktive Definition der Grundversorgung ist aber keineswegs im Sinn der Gewerkschaften. Der Bevölkerung würde damit in jeder Hinsicht ein Bärendienst erwiesen. Denn - so wäre mit Sicherheit die Logik des Parlaments - alles, was nicht Grundversorgung ist, unterliegt auch keiner Regulierung und Kontrolle. Da spielt dann quasi der Markt inklusive freie Preisbildung. 
</p><h3>Viele Fallstricke, keine Sicherheiten </h3><p>Das wollen wir sicher nicht. Wir stehen ein für eine breite Definition der Grundversorgung, jedenfalls sollte sie mindestens so breit definiert sein wie heute. Damit aber wird gerade für die Post die Frage sehr virulent, wie das Verbot des Gewinnstrebens zu interpretieren ist. Denn die Post macht Gewinn im Paketversand (bekanntlich boomt der Online-Handel) und sie macht durchaus Gewinn mit Massenbriefsendungen und mit dem Zahlungsverkehr. Diesen Gewinn liefert sie mitnichten in die Bundeskasse ab, sondern finanziert damit u.a. das defizitäre Poststellennetz. Es darf zumindest vermutet werden, dass ein Verbot des Gewinnstrebens der unternehmensinternen Querfinanzierung nicht förderlich wäre...
</p><p>Man mag es drehen und wenden, wie man will: die Initiative birgt viele Fallstricke und bietet im Gegenzug keine Sicherheiten. Es macht nicht wirklich froh, wenn die Initianten trotzig verkünden, sie würden dann gleich das Referendum ergreifen, wenn das Parlament die Initiative nicht in ihrem Sinne umsetzen werde. Da wären wir dann die kommenden Jahre in einem anhaltenden Abwehrkampf eingebunden. Die Kräfte liessen sich gescheiter einsetzen. Zum Beispiel für bessere Arbeitsbedingungen in den Unternehmen! Denn das ist es, was den Service public am effektivsten stärkt. Dann muss der Pöstler nämlich auch nicht mehr rennen (um ein Lieblingsbeispiel der Initianten aufzugreifen). 
</p><h5>Die Parolen des SGB zu den Vorlagen vom 5. Juni </h5><ul><li>Pro-Service-public-Initiative: nein </li></ul><ul><li>Milchkuh-Initiative: nein </li></ul><ul><li>Bedingungsloses Grundeinkommen: nein </li></ul><ul><li>Asylgesetz: ja </li></ul><ul><li>Präimplantationsgesetz: keine Parole </li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4307</guid><pubDate>Wed, 25 May 2016 17:01:40 +0200</pubDate><title>Vorschau Sommersession</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/vorschau-sommersession</link><description>Streiflichter auf einige wichtige Geschäfte</description><content:encoded><![CDATA[<h2>LadÖG: Keine landesweiten obligatorischen Mindest-Ladenöffnungszeiten </h2><p class="lead">(lc) Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Parlament will ein Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) erzwingen. Sollte der Ständerat einknicken, dann ergreifen die Gewerkschaften das Referendum. </p><p>Der Ständerat ist im vergangenen Jahr nicht auf das Gesetz eingetreten, der Nationalrat hat im Frühjahr der Vorlage zugestimmt. Also ist wieder die kleine Kammer dran - und deren Mehrheit will sich nun dem Nationalrat anschliessen. 
</p><p>Das neue Gesetz würde die Arbeitsbedingungen für das Personal im Detailhandel drastisch verschlechtern. Es will den Kantonen vereinheitlichte Mindest-Ladenöffnungszeiten aufzwingen. Es dereguliert gleichzeitig die Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit. Dabei würden den Kantonen Mindestladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag von 6-20 Uhr und an Samstagen von 6-18 Uhr (Entscheid Nationalrat) vorgeschrieben werden. 
</p><p>Diese Erweiterung der Ladenöffnungszeiten wird sich für die betroffenen Arbeitnehmenden schädlich auswirken. Ausgeprägt gilt dies für Frauen in Teilzeitpensen, mit Erziehungs- und Care-Aufgaben und mit prekären Arbeitsbedingungen. In verschiedenen Umfragen haben sich die VerkäuferInnen denn auch gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen. Zudem fehlt im Detailhandel immer noch ein Branchen-GAV. Der Branchen-Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute hartnäckig, einen GAV zu verhandeln. Dies ist inakzeptabel. 
</p><p>Die Gewerkschaften wehren sich auch aus einem anderen Grund gegen die Vorlage. Sie entspricht der üblichen Salamitaktik zur vollständigen Deregulierung der Arbeitszeiten. Zuerst ist der Detailhandel visiert, dann alle Branchen! Hier müssen die Gewerkschaften für Sand im Getriebe sorgen. Die Gewerkschaften verteidigen die Gesundheit, das Familien- und Sozialleben der ArbeitnehmerInnen. Deshalb wehren sie sich gegen die Deregulierung der Arbeitszeiten. Und deshalb werden sie das LadÖG, sollte es das Parlament verabschieden, per Referendum bekämpfen.
</p><p>&nbsp;</p><h2>Unternehmenssteuerreform III: Nein zu erneuten happigen Privilegien</h2><p class="lead">(dl) In dieser Session wird das Parlament die Unternehmenssteuerreform III (USR III) fertig beraten. Leider ist nicht davon auszugehen, dass die eingeschlagene Marschrichtung wesentlich ändert. Der SGB wird deshalb das Referendum gegen die USR III unterstützen.</p><p> Ziel der Unternehmenssteuerreform III war ursprünglich, dass die Schweiz ungerechtfertigte Steuerprivilegien für multinationale Firmen und Finanzgesellschaften abschafft. Der SGB hat das unterstützt. Doch die rechtsbürgerlichen Kräfte haben die Reform in krasser Art und Weise missbraucht, um den Firmen und ihren Aktionären neue, weitergehende Steuerprivilegien zu gewähren. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Auch Unternehmen müssen Steuern zahlen. Denn auch sie brauchen öffentliche Dienstleistungen. Ohne Unternehmenssteuern kämen die wirtschaftlichen Zentren mit den Firmensitzen in Finanznöte. Denn Steuern würden nur noch in den Wohngemeinden und -kantonen bezahlt. Ausländische Aktionäre der Firmen erhielten den Schweizer Service Public sogar steuerfrei. 
</p><p>Die USR III führt zu einem weiteren, flächendeckenden Senkungswettlauf bei den Unternehmenssteuern. Geradezu pervers ist es, dass der Bund diesen Steuersenkungswettlauf anheizt, indem er den Kantonen mehr als eine Milliarde für Steuersenkungen überweist. 
</p><p>Die so genannte "zinsbereinigte Gewinnsteuer" schafft ein schwarzes Loch in den Schweizer Steuergesetzen. Es ist mit grossen Ausfällen zu rechnen, die im Moment niemand beziffern kann - wie bereits bei der Unternehmenssteuerreform II. Sie erlaubt es auch reichen Privatpersonen, ihre Steuern substanziell zu senken - indem sie ihr Vermögen in eine Firma auslagern. 
</p><p>National- und Ständerat haben darüber hinaus eine Reihe von weiteren Steuerprivilegien geschaffen (Patentbox, F&amp;E-Abzug u.a.). Sie behaupten, dass sie mit einer Beschränkung des maximalen Steuerabzugs auf 80 Prozent Steuerausfälle verhindern. Doch das ist Augenwischerei, denn selbst mit dieser Regelung sind rekordtiefe Steuerbelastungen von 3 Prozent völlig legal. 
</p><p>Fazit: Die USR III führt zu riesigen Steuerausfällen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Gewisse Firmen werden fast keine Steuern mehr zahlen. Berappen werden das die Normalverdienenden. Der SGB lehnt die USR III deshalb ab. Er wird das Referendum unterstützen. 
</p><p>&nbsp;</p><h2>Legislaturplanung: Lohngleichheit nicht ausbooten </h2><p class="lead">(rb) Der Nationalrat hat die Revision des Gleichstellungsgesetzes mit 91 zu 89 Stimmen und ohne taugliche Argumente aus der bundesrätlichen Legislaturplanung rausgeschmissen. Nun eröffnet sich dem Ständerat die Chance, diesen grotesken Fehlentscheid zu korrigieren. </p><p>Seit der Bundesrat gesetzliche Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung angekündigt hat, laufen Bürgerliche und Arbeitgeber dagegen Sturm und streiten unter Negierung aller Fakten ab, dass es überhaupt Lohndiskriminierung gibt. Dabei wollen sie sich einfach nicht in die Karten schauen lassen: Sie halten die unternehmerische Freiheit höher als die Grundrechte und Transparenz in Sachen Löhnen ist ihnen ein Graus. 
</p><p>Nach den nationalen Wahlen 2015 hat diese Position auch im Parlament eine übermächtige Mehrheit: Nachdem der Bundesrat im November 2015 die dringend nötige Revision des Gleichstellungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt hatte, hat der Nationalrat in der Sondersession vom April beschlossen, das Geschäft aus der Legislaturplanung zu streichen. Der Bundesrat soll also dem Parlament nicht einmal eine Botschaft dazu unterbreiten. 
</p><p>Ganz unabhängig von der politischen Einschätzung der Gesetzesrevision zeugt es von einem höchst fragwürdigen Demokratieverständnis, die begonnene Diskussion darüber einfach abzuwürgen. Man muss nicht generell für Lohnkontrollen sein, um sich der Debatte darüber zu stellen. Wer jedoch die Anliegen der Bevölkerung ernst nimmt, die Bemühungen des EJPD zur Ausarbeitung eines mehrheitsfähigen Entwurfs wertschätzt und die Überlegungen der VernehmlassungsteilnehmerInnen nicht einfach in den Wind schlagen will, muss bereit sein, die Beratung zu Ende zu führen. Ein solches Staatsverständnis erwarten wir vom Ständerat. Seine Spezialkommission hat schon vorgespurt und empfiehlt, die Gesetzesrevision in der Legislaturplanung zu behalten. 
</p><p>Darüber hinaus bleibt es eine Tatsache, dass Frauen für gleichwertige Arbeit nach wie vor nicht denselben Lohn bekommen wie Männer. Weshalb sonst würde die Hälfte der Unternehmen, die eine Lohnanalyse durchführen, anschliessend ihre Lohnstrukturen anpassen? Ohne Kontrolle hätten sie den Handlungsbedarf gar nicht erst erkannt. Der SGB fordert deshalb mit Nachdruck flächendeckende Lohnkontrollen in den Betrieben, eine nationale Behörde mit Sanktionsbefugnis, Stichprobenkontrollen sowie den Einbezug der Gewerkschaften auf nationaler und Betriebsebene. Der Bundesrat kann dem Parlament auch ohne Vorgabe im Legislaturplan eine entsprechende Botschaft unterbreiten, wenn er dies will... Eine entsprechende Vorgabe in der Legislaturplanung erhöht jedoch den Druck auf den Bundesrat, dies tatsächlich zu wollen. Der Ständerat muss den Fehlentscheid des Nationalrats korrigieren und den Druck auf den Bundesrat aufrechterhalten, damit wir eine gute Lösung für die Lohngleichheit finden. 
</p><p>&nbsp;</p><h2>Einbürgerung: dreht endlich der Wind? </h2><p class="lead">(jc) Jahrelang bewegte sich nichts mehr in Sachen Einbürgerung. Nun aber könnte das ändern. Der Ständerat hat Gelegenheit, entsprechende Zeichen zu setzen. </p><p>Nach erfolgreicher Bodigung der sog. Durchsetzungsinitiative hat der SGB, die wohl grösste MigrantInnen-Organisation der Schweiz, die Lancierung einer Einbürgerungskampagne beschlossen. Sie visiert insbesondere Secondos und Secondas. Denn am 28. Februar hat eine Mehrheit der Stimmenden bekundet, dass die zweite Generation Teil der Schweiz ist.
</p><p> Die kleine Kammer wird am 2. Juni eine Interpellation von SGB-Präsident und Ständerat Paul Rechsteiner behandeln. In seinem Vorstoss fordert Rechsteiner den Bundesrat implizit auf, sich aktiv für die Einbürgerung der Secondos und Secondas zu engagieren, dabei die bevorstehende Inkraftsetzung des neuen Schweizer Bürgerrechts für eine Informationsoffensive zu nutzen und die Kantone und Gemeinden einzubeziehen. 
</p><p>Bereits im Jahr 2008 verlangte Nationalrätin Ada Marra (SP/VD) mit ihrer Parlamentarischen Initiative "Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen" für die MigrantInnen der dritten Generation eine erleichterte Einbürgerung. Bundesrat und Nationalrat stimmten zu, im Ständerat wurden einige Kurven mehr gedreht. Nunmehr wird die kleine Kammer diesen Vorstoss am 13. Juni behandeln. Die vorberatende Kommission ist aber gegenüber dem Entscheid des Nationalrates auf die Bremse getreten. So verlangt sie etwa, dass nur bis Alter 25 eine erleichterte Einbürgerung verlangt werden kann. Zudem wäre zu belegen, dass ein Grosselternteil über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt hatte. 
</p><p>Der SGB unterstützt diese Verschärfungen nicht. Er bevorzugt die schlankere Version des Nationalrates. Grundsätzlich ist er für eine automatische Einbürgerung von Terzos und Terzas. Die erleichterte Einbürgerung kann jedoch zumindest als ein grosser Schritt in diese Richtung angesehen werden.
</p><p>&nbsp;</p><h2>BFI-Botschaft: Aufstockung nötig </h2><p>(lp) Die Botschaft zur Förderung (BFI) 2017-2020 wird der Nationalrat am 9. Juni diskutieren. Die Botschaft bilanziert die letzte Etappe (2013-2016) und hält die Ziele und Mittel für die kommenden 4 Jahre fest. Sie sieht, auf die 4 Jahre verteilt, ein Budget von beinahe 26 Milliarden Franken und 4 Förderschwerpunkte vor: die Finanzierung der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, mehr Studienabschlüsse in Humanmedizin und die Förderung der Innovation. 
</p><p>Das Problem: Die BFI-Botschaft wurde erarbeitet mit der Annahme eines jährlichen Wachstums der Mittel von 3,2 %. Die vorgesehene Summe erlitt jedoch eine 800 Mio. Franken schwere Abmagerungskur. Das Wachstum fiel so auf 2 %, ohne dass jedoch gleichzeitig die Ziele und Förderschwerpunkte angepasst worden wären. Im Rahmen des "Stabilisierungsprogrammes 2017-2019 wurden dem BFI-bereich nochmals 555 Mio. Franken abgezwackt. Die simple Philosophie hinter diesen Abstrichen: "Macht mehr mit weniger Mittel!" Der SGB widersetzt sich diesen Sparmassnahmen. Er fordert: </p><ul><li>ein jährliches Wachstum von mindestens 3,9 %;</li></ul><ul><li>eine Stärkung der höheren Berufsbildung, aber nicht zulasten der beruflichen Grundbildung; </li><li>eine Erhöhung des Budgets für Stipendien; </li></ul><ul><li>eine Erhöhung des Budgets für die Weiterbildung; - </li></ul><ul><li>ein klares Profil für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an den Fachhochschulen mit ausreichender Praxisverankerung. </li></ul><p>Der SGB spricht sich also für eine klare Stärkung des Bereichs von Bildung, Forschung und Innovation aus. Nur so können wir auch künftig unser hervorragendes Bildungssystem weiter entwickeln, was sich für die Auszubildenden wie für die Wirtschaft lohnen wird. 
</p><p>&nbsp;</p><h2>Integration von Flüchtlingen: Gute erste Schritte </h2><p>(lp) Die Integration von Flüchtlingen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt ist eine Herausforderung. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will die berufliche Integration der Flüchtlinge fördern und hat dazu das Pilotprojekt einer Flüchtlingslehre entwickelt. Es besteht aus einer Integrationsvorlehre einerseits und einem Programm für das frühzeitige Erlernen der Ortssprache andererseits. 2018 soll das Projekt starten und 800 bis 1000 Personen pro Jahr und Massnahme umfassen. 
</p><p>Der SGB begrüsst dieses Vorgehen. Angesichts der Dringlichkeit wünscht er sich jedoch mehr Tempo und Wirksamkeit. Er unterstützt die Integrationsprojekte. Diese dürfen jedoch die bestehenden Arbeitsverhältnisse nicht konkurrenzieren. Minimalbestimmungen in GAV sollten grundsätzlich immer gelten. Ausnahmen davon sind fallweise zu diskutieren und ausreichend zu begründen. Integrationsprojekte haben zudem einen bedeutenden Anteil an Bildung zu umfassen. Noch nicht gebührend berücksichtigt sind zudem die traumatischen Erfahrungen und die vielfältigen Probleme der neu ankommenden Flüchtlinge. Da drängt sich eine ganzheitliche Sicht der Lage auf. 
</p><p>In diesem Sinn hat SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) eine Interpellation eingereicht, die zum Thema der Flüchtlingsintegration eine nationale Konferenz nach dem Muster der Lehrstellenkonferenz verlangt. Teilnehmen daran sollen alle wichtigen Akteure, insbesondere der Kantone, der Wirtschaft und der Sozialpartner. Gemeinsam sollen sie die Lage analysieren und Lösungen vorschlagen. Der Ständerat behandelt diese Interpellation am 2. Juni. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4304</guid><pubDate>Wed, 25 May 2016 10:19:15 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz statt Arbeitszeit-Verlängerungen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-schutz-statt-arbeitszeit-verlaengerungen</link><description>Arbeitszeiten in der Schweiz immer länger </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Erwerbstätigen in der Schweiz haben im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr im Durchschnitt 2,3 Prozent länger gearbeitet. Gleichzeitig nehmen die Stress-Erkrankungen, Burnouts oder Herzinfarkte, am Arbeitsplatz zu. Politikerinnen und Politiker, welche die Arbeitnehmenden noch mehr auspressen möchten, müssen deshalb gestoppt werden! </p><p>Über alle Branchen registrierte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Zunahme der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. Die höchste tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit wurde bei den Vollzeitarbeitnehmenden der Landwirtschaft und Industrie verzeichnet (2015: 44 Stunden und 48 Minuten). Es folgt das Gastgewerbe (42 Stunden und 17 Minuten), die Banken- und Versicherungsbranche (41 Stunden und 57 Minuten) und die weiteren Dienstleistungssektoren (41 Stunden und 34 Minuten). 
</p><h3>Hohe Dunkelziffer wegen fehlender Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die ständige Erreichbarkeit durch Smartphones und Laptop hat dazu geführt, dass man immer mehr in der Freizeit, sei es am Wochenende, in den Ferien oder sogar in der Nacht, arbeitet - ohne dass diese Arbeit in der vorliegenden Statistik erfasst würde! Die effektiv geleistete Arbeitszeit übersteigt damit die von der Statistik errechneten Werte. Umso mehr ist für uns Gewerkschaften klar: Es braucht die Arbeitszeiterfassung. Weitere Deregulierungen, wie sie etwa die Ständerätinnen Karin Keller-Suter und Konrad Graber verlangen, müssen gestoppt werden! Arbeitnehmende dürfen nicht immer mehr Überarbeitung, Stress und Burnouts ausgesetzt werden. 
</p><h3>Immer mehr Arbeit in der gleichen Zeit </h3><p>Was bei der Studie der BFS-Statistik ebenfalls auffällt bzw. geflissentlich verschwiegen wird: In der Schweiz wird im internationalen Vergleich extrem lange gearbeitet. Gleichzeitig ist die Arbeit in den letzten Jahren auch immer dichter geworden. D.h. heute wird mehr Arbeit im gleichen Zeitraum geleistet. Dies hat einerseits mit Rationalisierung und Digitalisierung in den Betrieben, also mit einer Steigerung der Produktivität, zu tun. Diese Produktivitätsgewinne wurden den Arbeitnehmenden aber nicht in Form kürzerer Wochenarbeitszeiten weitergegeben; sie landeten in den Taschen gieriger Arbeitgeber. Auf der anderen Seite reduzieren viele Betriebe, gerade seit dem katastrophalen Entscheid der Nationalbank zur Aufhebung des Frankenkurses, andauernd ihr Personal. Für die Verbleibenden beschleunigen sich die Arbeitsabläufe. Gleichzeitig nehmen für sie die Arbeitsbereiche zu. 
</p><h3>Keine Verschlechterung bei der Arbeitszeiterfassung </h3><p>Die Konsequenzen aus der BFS-Studie sind klar: Die Normalarbeitszeit in der Schweiz ist endlich zu senken und die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zum Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz sind konsequent durchzusetzen. Es darf nicht sein, dass in Zeiten explodierender Burnouts die Höchstarbeits-, Pausen- und Ruhezeitenbestimmungen nicht eingehalten werden. Politiker wie Karin Keller-Suter oder Konrad Graber, welche mit ihren Vorstössen nach der bereits erfolgten Arbeitszeit-Deregulierung, die am 1.1.2016 in Kraft getreten ist, weitere Verschlechterungen bei der Arbeitszeiterfassung wollen, müssen endlich zur Vernunft kommen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4300</guid><pubDate>Tue, 24 May 2016 11:52:56 +0200</pubDate><title>Kündigungsschutz verbessern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kuendigungsschutz-verbessern</link><description>Schweiz unter Beobachtung der ILO-Konferenz  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An der nächsten ILO-Jahreskonferenz wird sich die Schweiz vor einem Ausschuss erklären müssen, weil sie die Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern nicht genügend schützt. Es droht ihr eine Schwarze Liste, sollte sie sich nicht an internationales Recht anpassen. </p><p>Die nächste Jahreskonferenz der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) findet vom 30. Mai bis 11. Juni 2016 in Genf statt. Dieses Jahr hat der Ausschuss der ILO, welcher für die Einhaltung der Konventionen zuständig ist, einen Bericht zur Schweiz veröffentlicht. Der Bericht ist alles andere als rosig: Bei der Einhaltung der Konventionen Nr. 87 und 98, welche die Gewerkschaftsfreiheit schützen, weist die Schweiz grosse Defizite auf. Sie hat die Empfehlungen der ILO, aufgrund einer Klage des SGB verfasst, immer noch nicht umgesetzt. 
</p><h3>Kündigungsschutz genügt nicht </h3><p>Der Bericht hält fest, dass in der Schweiz Personen, denen gekündigt wird, weil sie sich z.B. im Rahmen von GAV-Verhandlungen oder sonstigen Gewerkschaftsaktivitäten für die Interessen der Angestellten eingesetzt haben, keinen genügenden Schutz durch das Gesetz haben. Das Gleiche gälte für Whistleblower. Tatsächlich sieht das Schweizer Obligationenrecht in diesen Fällen für die Gerichte nur vor, den Arbeitgeber zur Zahlung von maximal sechs Monatslöhnen zu verurteilen. In der Realität werden aber meist nur 2-3 Monatslöhne ausgesprochen: ein Hohn für Opfer von missbräuchlichen Kündigungen, die später jahrelang keine Arbeit mehr finden und manchmal gar von der Sozialhilfe leben müssen. 
</p><h3>ILO: Reform oder schwarze Liste </h3><p>Die ILO hat seit der entsprechenden Klage des SGB von 2003 mehrmals Empfehlungen zuhanden der Schweiz gemacht, um den Kündigungsschutz menschenrechtskonform zu gestalten: So soll in gewissen Fällen die Wiedereinstellung des Arbeitnehmenden möglich sein. Weiter soll die vom Gericht auszusprechende Sanktion erhöht werden, um so das Ermessen der Gerichte zu vergrössern. Es kann nämlich nicht sein, dass sowohl für Nestlé wie für den Dorf-Garagisten nur maximal 6 Monatslöhne ausgesprochen werden können. 
</p><p>Die Schweiz wird an der Konferenz der internationalen Staatengemeinschaft erklären müssen, wieso sie das Kündigungsrecht noch nicht angepasst hat. Für die Gewerkschaften ist klar: Sie muss jetzt endlich Reformen beim Kündigungsschutz einführen. Sollte die Schweiz das verweigern, droht ihr, auf eine Schwarze Liste der ILO zu kommen. 
</p><h3>Weitere Themen </h3><p>An der ILO-Konferenz findet u.a. zudem eine Aussprache zum Thema menschenwürdige Arbeit in globalen Lieferketten statt. Diskutiert wird auch die gerechtere Gestaltung des Freihandels durch Mindeststandards im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4287</guid><pubDate>Thu, 12 May 2016 09:24:29 +0200</pubDate><title>Denken, bevor man einen Denkzettel verpasst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/denken-bevor-man-einen-denkzettel-verpasst</link><description>Der SGB zur Service public-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Alle haben sich schon mal über Post, SBB und Swisscom und die Cheflöhne in diesen Unternehmen geärgert. Das gibt der Service public-Initiative Auftrieb: Man will denen da oben mal einen Denkzettel verpassen. Aber aufgepasst: Wie ging das schon mit dem Denkzettel bei der "Masseneinwanderung"?! </p><p>Wenn die Stimmenden bei der Service public-Initiative wie seinerzeit bei der "Masseneinwanderung" der Politik wieder einen Denkzettel verpassen sollten, dann wird die Katerstimmung danach aber ebenfalls frei Haus geliefert. Denn die Initiative eröffnet dem Parlament fast unbegrenzte Handlungsmöglichkeiten, um den heutigen Service public auf eine minimale Grundversorgung zurechtzustutzen. Es ist nämlich laut Initiative Aufgabe des Parlaments die künftige Grundversorgung zu definieren, und zwar mitnichten nur bei Post, Telekommunikation und Bahn, sondern ganz generell in allen Bereichen. Eine Chance, die sich dieses rechtsbürgerlich dominierte Parlament nicht entgehen lassen wird. Und es stimmt einem keineswegs zuversichtlich, wenn die Initianten nun versprechen, man werde für diesen Fall dann gleich ein Referendum lancieren. Ach, da will man bessere Verhältnisse, bekommt aber schlussendlich schlechtere. Und muss dagegen mit möglicherweise mehreren Referenden antreten. Denn dieses Parlament lässt ja nichts anbrennen. Wäre es da nicht besser, die Geister, die man nicht will, gar nicht erst zu rufen? 
</p><p>Den Initianten geht es vordergründig um bessere Dienstleistungen und tiefere Preise. Nur - davon steht rein gar nichts in der Initiative. Es ist im Gegenteil mit einem Abbau der Dienstleistungen zu rechnen. 
</p><h3>Das Gegenteil von hehren Zielen </h3><p>Das Gewinnstreben wird verboten. Damit dürften die SBB zwar gezwungen sein, die Billettpreise im Fernverkehr zu senken. Was aber nur bewirkt, dass der Betrieb noch defizitärer wird und vom Bund noch mehr Geld eingespeist werden muss. Es sei denn eben, das Parlament beschliesst, ganze Bahnverbindungen zu kappen. 
</p><p>Die Querfinanzierung wird verboten. Heute zahlt der Bund jährlich rund 230 Mio. Franken an die Post: 180 Mio. Franken an den Betrieb von PostAuto und 50 Mio. Franken an den verbilligten Zeitungsversand. Handkehrum profitiert er jährlich mit rund 200 Mio. Franken vom Gewinn seines Unternehmens. Fast eine Win-Win Situation, ausser dass die Post mehr gewinnt. Mit der Initiative läuft der Finanzfluss dann nur noch in einer Richtung, nämlich vom Bund zur Post. Es sei denn eben, das Parlament beschliesst, PostAuto-Linien einzustellen und die Subvention des Zeitungversands zu streichen. 
</p><p>Die Managementlöhne sollen runterkommen, aber die Initiative sagt was anderes: Die Löhne und Honorare aller Mitarbeitenden sollen nicht über denen der Bundesverwaltung liegen. Das heisst konkret, dass das komplette Lohngefüge der bundesnahen Betriebe ins Rutschen käme. Damit ist keineswegs gesichert, dass es nur im Management zu Lohnsenkungen käme. Brisant ist aber auch, dass es zwischen den Sozialpartnern keine jährlichen Lohnverhandlungen mehr gäbe, weil ja das Parlament bestimmt, ob es Lohnerhöhungen geben darf oder nicht. Und dieses Parlament ist erfahrungsgemäss dagegen. 
</p><h3>Nicht den Rechtsbürgerlichen in die Hand arbeiten </h3><p>Die Initianten haben es vielleicht gut gemeint, ihre Initiative aber ist ein giftiger Cocktail für den Service public. Je näher der Abstimmungstermin kommt, desto populistischer argumentieren sie, reden von der "classe politique", die wegen Gratis-GA die Bodenhaftung verloren habe. Und behaupten, wir Gewerkschaften würden unter einer Decke stecken mit den Unternehmen. Das ist Sandkastenpöbelei und eigentlich nur lächerlich. Wenn es nicht bitterernst wäre. Es ist wirklich tragisch, dass die Initianten offenbar nicht sehen, wie sie mit ihrem Begehren den Rechtsbürgerlichen in die Hände arbeiten. Bevor nämlich der Swisscom das Gewinnstreben in der Grundversorgung untersagt wird, wird sie privatisiert. Ebenso die PostFinance. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Daran sollte denken, wer denen da oben einen Denkzettel verpassen will. Die Löhne der CEOs dürften dann noch mehr in die Höhe klettern... </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4282</guid><pubDate>Mon, 09 May 2016 14:33:10 +0200</pubDate><title>Für die nächste Watsche sorgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/fuer-die-naechste-watsche-sorgen</link><description>SGB befürwortet revidiertes Asylgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB stimmt dem neuen Asylgesetz zu. Inhaltlich: weil sich unter dem Strich das Ja vertreten lässt. Und politisch in voller Ablehnung jener Fremdenfeindlichkeit, welche die SVP erneut salonfähig machen will. </p><p>Wichtigster Punkt des revidierten Asylgesetzes ist die Beschleunigung der Verfahren, gepaart an bessere und unentgeltliche rechtliche Betreuung. Der SGB hat diesem Kompromiss zugestimmt. Die Beschleunigung kann zwar als Rechtsabbau gelesen werden, sollte aber durch das Mehr an juristischer Betreuung kompensiert sein. Einzuräumen bleibt zudem, dass straffere Verfahren auch aus der Optik der Asylsuchenden selbst sich nicht nur nachteilig auswirken müssen. Jahrelang nur untätig warten zu müssen, im dauernden Provisorium ohne offene Perspektiven zu leben, kann denn doch recht lähmend wirken. Fazit also nach dieser Güterabwägung: das Ja lässt sich vertreten, es ist vernünftig.
</p><h3>Brandbeschleuniger und nicht Feuerwehr </h3><p>Dieses Ja wird noch viel vernünftiger, wenn man die Frage aufwirft, wie das Gesetz denn aussehen wird, wenn die SVP ihr Referendum gewinnen sollte. Genau diese SVP hat seit Jahren schon und meist sehr schrill beschleunigte Verfahren gefordert. Sie hat den Lauf der Revision wesentlich geprägt. Aber die Partei will nach wie vor Fundamentalopposition. Sie mimt die Feuerwehr, ist jedoch mit dem Brandbeschleuniger unterwegs. Sie hofft auf Flächenbrand, zumindest im Diskurs – und stets davon zu profitieren. Und in ihrer zentralen Argumentation überrascht sie mit einem veritablen Kopfstand: Stand wochenlang die unentgeltliche juristische Beratung im Zentrum der SVP-Kritik, so hat in der Arena vom 22. April das Schnorrer-Team Köppel-Brunner plötzlich in der Raschheit der Verfahren selbst das Problem gesehen. Das werde Asylsuchende anziehen. Zuvor war es das lange Verfahren gewesen, das Asylsuchende angezogen hatte. 
</p><h3>Für die nächste Watsche sorgen </h3><p>Was soll man da sagen, bei solchen Griffen in die Wundertüte der Argumentation? Man gesteht sich ein, dass das Ja zur Asylrevision in seiner wichtigsten Dimension ein Nein zur SVP-Fremdenfeindlichkeit bedeutet. Und bedauert, dass die Watsche bei der Durchsetzungsinitiative zu spät kam, als dass bittere Einsicht die SVP-Lust nach der ständigen Konfrontation noch hätte korrigieren können. 
</p><p>Bleibt nichts anderes übrig, als für die nächste Watsche zu sorgen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2277</guid><pubDate>Mon, 02 May 2016 17:00:00 +0200</pubDate><title>AHVplus: dringlich, sinnvoll, finanzierbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahvplus-dringlich-sinnvoll-finanzierbar</link><description>Erfolgsmodell AHV stärken: Renten um 10% erhöhen</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p><p class="lead">Die Altersrenten schrumpfen. Bundesrat und Bürgerliche wollen die Leistungen gar noch weiter verschlechtern. Abhilfe verspricht die SGB-Volksinitiative AHVplus, über die wir am 25. September abstimmen. Sie bringt einen AHV-Rentenzuschlag von 10%. Der SGB setzt bewusst auf eine Stärkung der ersten Säule, weil sie sozialer, sicherer und günstiger ist.</p><p>Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher, und auch die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Deshalb sind die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule schon heute für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das bundesrätliche Projekt Altersvorsorge 2020 will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern, indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird.Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat deshalb im März 2013 als Gegenprojekt die Volksinitiative "AHVplus: für eine starke AHV" gestartet. Schon im Dezember 2013 konnten die Initianten 112'114 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen. Das zeigt, wie sehr das Problem der zu geringen Renten den Menschen unter den Nägeln brennt. Entsprechend breit wird die Initiative getragen: Neben dem SGB und seinen Mitgliedsverbänden stehen weitere Arbeitnehmer-Organisationen (LCH, SER, VSPB und Syna), SP, Grüne sowie RentnerInnen-Organisationen.</p><p>&nbsp;</p><h3>Kurzsichtige Räte</h3><p>Dennoch sagten Stände- und Nationalrat kompromisslos Nein zu AHVplus. Wie kurzsichtig das ist, zeigt ein Blick auf die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule von Leuten mit vormals tiefen und mittleren Erwerbseinkommen: Sie reichen heute vielfach nicht, um nach der Pensionierung das "gewohnte Leben in angemessener Weise" weiterzuführen. Dieser Verfassungsauftrag wird damit nicht erfüllt. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt 5500 Fr./Monat verdiente, muss sich mit 3000 Fr. Rente begnügen&nbsp;– das heisst den Gürtel deutlich enger schnallen.</p><h3>AHV-Rentenerhöhung: dringlich, ...</h3><p>Eine Erhöhung der AHV-Altersrenten ist also dringlich. Nicht nur für das Gros der heutigen RentnerInnen, sondern vor allem für die künftigen Rentner-Generationen. Ein Zuschlag von 10%, wie ihn AHVplus vorsieht, würde Leuten mit solch mageren Renten den Alltag bedeutend erleichtern. Und gerade die heutige Situation zeigt, dass es sinnvoll ist, gezielt die erste Säule zu stärken. Denn die Leistungen aus der zweiten Säule sind nicht stabil: Tiefere Zinssätze für das angesparte Rentenkapital, sinkende Umwandlungssätze&nbsp;– Leistungskürzungen waren in den letzten Jahren an der Tagesordnung. Versicherte und Arbeitgeber können die Leistungen der zweiten Säule meist nur halten, indem sie bedeutend mehr Geld einschiessen.</p><h3>... sinnvoll ...</h3><p>Ein Ausbau der AHV ist gut investiertes Geld: Dank dem genialen, solidarischen Finanzierungsmodell erhalten Leute mit tiefen und mittleren Einkommen für ihre AHV-Beiträge später mehr Rente, als wenn sie das gleiche Geld in die zweite Säule oder in eine private Vorsorge stecken müssten. Gerade Frauen profitieren überdurchschnittlich von der AHV, da die Familienarbeit bei der Berechnung der Renten berücksichtigt wird. So erhalten sie trotz Erwerbsunterbrüchen oder Teilzeitarbeit ähnlich hohe AHV-Renten wie Männer. Mit 10% mehr AHV sinkt für Menschen mit tiefen Einkommen auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen (EL). Ein sozialer Fortschritt, denn Renten aus einer Sozialversicherung sind sicherer und weniger entwürdigend als Bedarfsleistungen wie die EL.</p><h3>... und finanzierbar</h3><p>Eine Stärkung der AHV ist finanzierbar. Entgegen allen Prognosen von Verwaltung und Versicherungswirtschaft erweist sich die AHV als äusserst solide: Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit Einführung der AHV die Zahl der RentnerInnen auf mehr als 2 Millionen versechsfacht hat, und heute nur noch 2,5 Vollbeschäftigte eine Rente finanzieren.Eine AHV-Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4,1 Mrd. Franken. Zu ihrer Finanzierung darf eine Erhöhung der Lohnbeiträge kein Tabu sein. Während andere Sozialversicherungen wie die Kranken- oder die Pensionskassen in den letzten Jahren ihre Beiträge stetig erhöht haben, blieben die AHV-Lohnbeiträge seit 40 Jahren stabil bei 8,4 Prozent. AHVplus würde Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,4 Lohnprozente kosten. Dem steht für die überwiegende Mehrheit der Renter eine Erhöhung der AHV um 200 Fr./Monat und um 350 Fr./Monat für Ehepaare gegenüber. Mit Blick auf den 25. September werden der SGB und seine Partner den Stimmberechtigten mit einer starken Kampagne aufzeigen, dass es für eine zukunftsfähige Altersvorsorge diese Stärkung der AHV braucht.</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Ausführliche Argumentarien zu AHVplus generell, zur Finanzierbarkeit und zu AHVplus und Ergänzungsleistungen</li><li>Der Kommentar von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zum Nein des Ständerats</li><li>Die Website von AHVplus</li></ul>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4262</guid><pubDate>Wed, 27 Apr 2016 16:33:29 +0200</pubDate><title>Machtgebaren im Nationalrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/machtgebaren-im-nationalrat</link><description>Weil sie es können</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wenn die Schweiz eine rechtsbürgerliche Mehrheit an die Macht lässt, ist Böses zu befürchten. Dafür hat der Nationalrat an der Sondersession des Parlaments ein Paradebeispiel geliefert. 
</p><p>Normalerweise wird um den Legislaturplan, mit dem sich der Bundesrat selber die Richtung vorgibt, kein grosses Aufheben gemacht. Diesmal jedoch hat der Nationalrat dem Bundesrat mit der Anpassung desselben ein bürgerliches Wunschkonzert dirigiert: rein mit einem Interventionsmechanismus für die AHV, raus mit unwillkommenen gleichstellungspolitischen Massnahmen. Die in der Revision des Aktienrechts angestrebte Geschlechterquote haben die Bürgerlichen, die bei der Besetzung des Bundesrats notfalls mit Parteiausschlüssen die Einhaltung der Parteienquote namens Konkordanz erzwingen, kurzerhand rausgekickt, ebenso gestrichen haben sie die Revision des Gleichstellungsgesetzes, einen zögerlichen Schritt des Bundesrates zu mehr Lohngleichheit. 
</p><p>Argumente zählten bei der Debatte um die Legislaturplanmassnahmen nicht: Unbedarft durfte SVP-Neo-Nationalrat Erich Hess behaupten, die Gleichstellung sei erreicht und gleichwertige Arbeit werde auch gleich bezahlt. Spielt ja keine Rolle, dass die Statistiken eine ganz andere Sprache sprechen und Frauen zur schlechter bezahlten Erwerbsarbeit auch noch die meiste unbezahlte Arbeit übernehmen. Was der bürgerlichen Mehrheit nicht in den Kram passt, muss aus dem Legislaturplanung raus - einfach weil sie es können. 
</p><p>Damit hat der Nationalrat gezeigt, dass ihm die Bedürfnisse der Bevölkerung egal sind und er nur noch eine Klientelpolitik betreibt. Die Gleichstellung ist kein Anliegen der linken Ratsminderheit, das es zu bekämpfen gilt, sondern eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die Frauen und Männern, aber auch der Wirtschaft zugutekommt. Und bürgerliche Wählerinnen und Wähler sind ebenso auf eine AHV, die durch keinen Interventionsmechanismus geschwächt wird, angewiesen wie der Rest der Bevölkerung. Diese Zusammenhänge hat der Nationalrat komplett aus den Augen verloren. 
</p><p>Bleibt zu hoffen, dass zumindest der Bundesrat weitsichtiger ist, sich vom nationalrätlichen Powerplay nicht unter Druck setzen lässt und dem Parlament bald eine wirksame Vorlage zur Lohngleichheit vorlegt. Wenn nicht, werden wir Frauen selber ins Powerplay einsteigen und unsere Rechte mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln einfordern. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4261</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 15:20:40 +0200</pubDate><title>Ein erster Schritt in die richtige Richtung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-erster-schritt-in-die-richtige-richtung</link><description>Zur bundesrätlichen NCD-Strategie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die NCD-Strategie (Noncommunicable diseases = nicht übertragbare Krankheiten) des Bundesrates will den Ausbruch nicht übertragbarer Krankheiten wie Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, verzögern oder die Folgen mildern. Das ist löblich, greift aber nur mit gesetzlichen Vorschriften. </p><p>Solche nicht übertragbaren Krankheiten haben häufig berufliche Ursachen. Sie verursachen grosses Leid und beeinträchtigen Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Lebenserwartung der Betroffenen in hohem Masse. So verursachen Stress am Arbeitsplatz, Überarbeitung und Nichteinhaltung der Arbeitszeitvorschriften Herzinfarkte, sie erhöhen das Risiko von Krebs und Schlafstörungen mit weiteren Implikationen. Aber auch die klassischen Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz wie das Tragen und Heben von schweren Lasten bleiben präsent. 
</p><h3>SGB: Nägel mit Köpfen machen</h3><p>Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen, dass mit gezielten gesetzlich verankerten Präventionsmassnahmen die schlimmen Folgen (wie beispielsweise Herzinfarkte, Hirnschläge, aber auch Folgen von Diabetes oder Krebserkrankungen) reduziert oder zumindest verzögert werden könnten. Der Bundesrat bestätigt diesen Befund in seiner jüngst erschienen NCD-Strategie. Der SGB fordert, dass der Bundesrat nun Nägel mit Köpfen macht. 
</p><p>Der NCD-Bericht des Bundesrats stellt einen guten Überblick über die bestehenden Probleme, insbesondere für ältere Arbeitnehmenden dar:</p><ul><li>Von den über 50-Jährigen hat jede fünfte Person mehr als ein chronisches Leiden. </li></ul><ul><li>Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronische Atemwegserkrankungen sind in der Schweiz bei Männern über 50 Jahre für über 50% und bei Frauen für über 60% der Fälle vorzeitiger Sterblichkeit (vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich. Sie sind inzwischen auch die häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft. </li></ul><ul><li>Viele Expositionen und Risiken finden am Arbeitsplatz statt oder sind zumindest arbeitsplatz-assoziiert (Stress, fehlende Schutzausrüstungen, Nicht-Einhaltung von Ruhezeiten und Pausen, Stolpergefahren, Einatmen von gefährlichen oder schädlichen Stoffen). </li></ul><h3>Rechtliche Massnahmen nötig </h3><p>Der Bericht ist ein guter Start. Aber Bundesbern darf sich nicht auf eine Inventarisierung von Problemen beschränken. Jetzt müssen Bundesrat und Parlament die Konsequenzen ziehen und legiferieren, insbesondere für die verletzlichste Gruppe: die älteren Arbeitnehmenden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass mehr als die Hälfte der Erkrankungen durch Prävention vermieden werden könnten. Solche Massnahmen müssen am Arbeitsplatz jedoch viel stärker greifen. Nötig sind folgende Massnahmen mit präventivem Charakter: </p><ul><li>Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken, welche sich spezifisch auf eine systematische Arbeitsplatz-Risikoanalyse von älteren Arbeitnehmenden stützen. </li></ul><ul><li>Erhöhte und klarere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber älteren Arbeitnehmenden (bis zum Kündigungsverbot). </li></ul><ul><li>Langjährige Mitarbeitende über 50 Jahre sollen besonders gegen Kündigung geschützt sein, wie das in gewissen Gesamtarbeitsverträgen bereits üblich ist. Dieser Kündigungsschutz gibt den Arbeitgebern einen Anreiz, bezüglich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit besser zum Personal zu schauen. </li></ul><ul><li>Psychosoziale Erweiterung des Begriffs der Berufskrankheit (z.B. Burn-Out). </li></ul><ul><li>Evaluation und besserer Schutz vor Emerging Risks (neuen Risiken) am Arbeitsplatz, z.B. Nano-Materialien. Dies z.B. mit einer obligatorischen Kennzeichnungspflicht am Arbeitsplatz von Nano-Materialien und der Verwendung von technischen Massnahmen zur Vermeidung von Einatmung und Kontakt. </li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4259</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 11:46:32 +0200</pubDate><title>Stress stoppen – und Politiker stoppen, die mehr Stress wollen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stress-stoppen-und-politiker-stoppen-die-mehr-stress-wollen</link><description>Am 28. April ist Workers Memorial Day </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. April, dem "Workers Memorial Day", gedenkt die Welt den Opfern von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Gemeint sind dabei nicht nur "klassische" Berufskrankheiten wie Asbest-Krebs. Auch der steigende Stress am Arbeitsplatz verursacht mehr Krankheiten, Unfälle und Todesfälle. Gerade deshalb ist es fast schon zynisch, dass gewisse Politiker den Schutz durch Arbeitszeitbestimmungen abschaffen wollen. </p><p>Der Stress am Arbeitsplatz nimmt immer mehr zu. Das zeigt der Job-Stress-Index von Gesundheitsförderung Schweiz. Gut ein Fünftel (22,5 %) der erwerbstätigen Bevölkerung hat Stress, ebenso viele Erwerbstätige fühlen sich erschöpft (22,6 %). Stress führt zu Herzkrankheiten, Krebs und Burnouts, manchmal zu Selbstmorden. 
</p><h3>Mehr Stress = mehr Unfälle </h3><p>Wo es Stress gibt, hat es auch mehr Unfälle. Die europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (EWCS) zeigt: Wo Arbeitsdruck und Stress herrscht, verunfallen Personen schneller. Die Schweiz weist im Vergleich zu den Nachbarländern im Bereich der Stressprävention viel Aufholbedarf auf. Der Workers Memorial Day soll, gerade in der Schweiz, dazu dienen, der Öffentlichkeit und der Politik bewusst zu machen, dass Stress nicht nur krank macht, sondern auch Unfälle verursacht. Stress kann ganz direkt töten - sei es im Bau, sei es in den Dienstleistungsbetrieben. 
</p><h3>Keller-Sutter und Graber stoppen! </h3><p>Politiker wie Ständerätin Keller-Sutter und Ständerat Konrad Graber müssen endlich mit ihren Angriffen auf die Arbeitszeit-Schutzbestimmungen aufhören! Die beiden verlangen, alle "Spezialisten" und jedes Mitglied des "Kaders" bedingungslos von der Arbeitszeiterfassung auszunehmen. Überzeiten, fehlende Pausen und ständige Erreichbarkeit wären die Folge: Burnout-Fälle würden explodieren. 
</p><h3>Burnout als Berufskrankheit anerkennen </h3><p>Der SGB fordert vielmehr, dass die Arbeitszeit-Regelungen des Gesetzes streng implementiert werden sollen. Weiter soll die Politik endlich stressbedingte Berufskrankheiten wie Burnout auch als solche anerkennen. Die abschlägige Stellungnahme des Bundesrates auf eine entsprechende Interpellation von Ständerat Berberat aus dem Jahr 2015 ist eine grosse Enttäuschung. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren. Das ist Hohn gegenüber den Tausenden von Opfern von Stress am Arbeitsplatz. Der Bundesrat muss endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Office, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden. Weiter muss die Arbeitszeiterfassungs-Pflicht flächendeckend durchgesetzt werden. 
</p><h3>Geschichte des Workers Memorial Day </h3><p>Die Ursprünge des Workers Memorial Day liegen in Kanada. Das Datum bezieht sich auf den richtungsweisenden Workers Compensation Act vom 28.4.1914, mit dem Kanada eine Behörde für Arbeitsschutz eingerichtet hat. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) propagiert den Workers Memorial Day seit Mitte der 90er Jahren des 20.Jahrhunderts. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4257</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 10:57:52 +0200</pubDate><title>Gemeinsam kämpfen – für eine starke AHV!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gemeinsam-kaempfen-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2016: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p> In einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber den starken Franken zum Anlass nehmen, massenhaft Stellen abzubauen und die Arbeitnehmenden immer flexibleren und mühsameren Arbeitsbedingungen zu unterwerfen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher sich die Nationalbank weigert, die wirklichen Probleme zur Kenntnis zu nehmen, und weiter an einem zerstörerischen Frankenkurs festhält, ohne sich für die Konsequenzen zu interessieren, die vor allem die Arbeitnehmenden auszubaden haben;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Gräben zwischen reich und arm immer grösser werden und die bürgerliche Politik kaum etwas tut, um sie wieder ein bisschen zuzuschütten, sondern mit ihrer Steuer und Finanzpolitik diese Kluft noch vergrössert;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber sich trotz Verfassungsgebot immer noch weigern, den Frauen für gleichwertige Arbeit endlich gleichen Lohn zu zahlen, und die bürgerlichen Parteien nichts dagegen unternehmen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die bürgerliche Politik die öffentliche Hand von Sparrunde zu Sparrunde jagt und sich nicht scheut, den Service public immer mehr auszuhöhlen;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die grösste Partei des Landes dauernd gegen Migranten und Minderheiten hetzt, um mit dieser Sündenbockpolitik von den wirklichen Problemen abzulenken;
</p><p>in einer Zeit, in welcher die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien in der AHV permanent Leistungen abbauen wollen und so immer mehr Menschen in Not treiben, obwohl der Tanker der 2. Säule immer mehr in Schieflage gerät und sich die Aussichten vieler Menschen auf einen Lebensabend in materieller Würde eintrüben;
</p><p>in einer solchen Zeit gilt es zusammenzustehen, gemeinsam zu kämpfen, für Würde und soziale Gerechtigkeit, für Arbeit und gute Arbeitsbedingungen.
</p><h3>Kämpfen lohnt sich</h3><p>Dabei lehrt uns die Vergangenheit, dass sich kämpferischer Einsatz der Gewerkschaften lohnt. Das zeigte der erfolgreiche Kampf gegen die unmenschliche Durchsetzungsinitiative, wo die Gewerkschaften entscheidend dazu beigetragen haben, der SVP die Grenzen für Fremdenfeindlichkeit und Angriffe auf die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Fundamente der Schweiz aufzuzeigen. Das zeigen auch die von den Gewerkschaften in den letzten 15 Jahren gewonnenen Volksabstimmungen, mit denen ein Leistungsabbau in der Altersvorsorge verhindert wurde.
</p><p>Dieser Kampf geht nun in eine neue Runde. Denn die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien treiben ihre Kampagne für einen unsolidarischen Umbau der Altersvorsorge unvermindert voran. Mit der Demografiekeule versuchen sie, der Bevölkerung den vermeintlichen Zwang für ein höheres Rentenalter und einen Leistungsabbau einzutrichtern. Und mit dem Beschwören der "Golden Ager-Generation" versuchen sie den Leuten einzureden, die RentnerInnen und Rentner seien generell auf Rosen gebettet und schüren einen Generationenkonflikt.
</p><h3>Gegen die Legenden in den Köpfen</h3><p>Gegen diese Legenden, die sich in vielen Köpfen festgesetzt haben, treten wir Gewerkschaften an. Denn wir wissen, dass die grosse Mehrheit der heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner, nicht weniger, sondern mehr Rente braucht. Und wir wissen, dass die Volksversicherung AHV, als effizienteste, sicherste und solidarischste Sozialversicherung, gestärkt statt geschwächt werden muss.
</p><p>Gemeinsam mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, gemeinsam mit den Rentnerinnen und Rentnern werden wir kämpfen für AHVplus. Dabei geht es um mehr als um 10 % mehr AHV. Es geht darum, Sand in den Motor der sozialen Demontage zu werfen - und Öl ins Getriebe der Gerechtigkeit zu schütten.
</p><p>Packen wir diese soziale Wende an. Zuerst bei der AHV, einem Jahrhundertwerk, einem schweizerischen Tatbeweis von Solidarität. Und dann in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft. Gemeinsam. Weil eine soziale Wende nötig ist. Und weil sie möglich ist. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4255</guid><pubDate>Mon, 25 Apr 2016 09:46:57 +0200</pubDate><title>Sozialpartnerschaft – in der Berufsbildung nach wie vor prägend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/sozialpartnerschaft-in-der-berufsbildung-nach-wie-vor-praegend</link><description>Gemeinsame zukunftsweisende Bekenntnisse </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Resultate des nationalen Spitzentreffens zur Berufsbildung, das am 18. April unter Leitung von Bundesrat Schneider-Ammann die Vertreter/innen des Bundes, der Kantone, der Politik und der Sozialpartner vereinigte, dürfen sich sehen lassen. In drei Bereichen wurde Wichtiges an- und weitergestossen. Was auch zeigt: in der Berufsbildung spielt die Sozialpartnerschaft. Wenigstens da noch...</p><p>Die Diskussionen waren dicht. Aber dann gelangten die Verbundpartner der Berufsbildung, also auch die Sozialpartner, zu konsensgeprägten Einigungen. Dies in drei wichtigen Themen: in der Entwicklung einer Vision der künftigen Berufsbildung, bei der mittelfristigen Finanzierung der Bildung und bei der Integration der Flüchtlinge. Der SGB war federführend beteiligt an diesen Diskussionen. Er wird sich auch künftig für ein effizientes Bildungssystem einsetzen, das die sozioprofessionelle Integration der Bevölkerung begünstigt.
</p><h3> Berufsbildung in Zukunft </h3><p>Wie soll, wie wird die Berufsbildung im Jahr 2030 aussehen? Es war der wichtigste Anstoss des Spitzentreffens, dass die Partner beschlossen, sich ab sofort dieser Frage reflexiv zu stellen. Denn jetzt, 12 Jahre nach Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes, ist die Zeit gekommen, den Blick auf die künftigen Herausforderungen zu richten. Dazu gehören: Demografie, Migration, Mobilität, beruflicher Wandel, Digitalisierung, Industrie 4.0, Wandel der Arbeits- und Lebensweisen usw. Diese Frage gelangte auf die politische Agenda, weil der SGB und andere Dachorganisationen der Verbundpartner an früheren Tagungen darauf gedrängt hatten. Eine verbundpartnerschaftlich zusammengesetzte und mit Wissenschaftler/innen erweiterte Arbeitsgruppe wird diese ersten Schritte in die konzeptuelle Zukunft nun tun - und ihre Fragestellung auch auf Schnittstellen zu obligatorischer Schule, Hochschulen und Weiterbildung richten. 
</p><h3>Der Berufsbildung genug Geld sichern </h3><p>Erfreulich zum zweiten, dass sich die Anwesenden einstimmig für ausreichende Mittel einsetzten, die der Berufsbildung im Rahmen der Botschaft zur Finanzierung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) gewährt werden sollen. Der Bundesrat hat diese Botschaft im Februar 2016 verabschiedet, das Parlament wird sich noch dieses Jahr darüber beugen. Zur Erinnerung: die BFI-Botschaft bestimmt die Ziele und die finanziellen Mittel des Bundes für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2017 bis 2020. Das Budget liegt in der Grössenordnung von 26 Milliarden Franken. Dies ist trotz der auf den ersten Blick hohen Summe beunruhigend. Denn aufgrund des Stabilisierungsprogrammes 2017 bis 2020 des Bundes sind Einsparungen von 555 Mio. Franken vorgesehen. Zudem liegt das Wachstum der Ausgaben tiefer als in der vorangehenden Periode: Es beträgt nur mehr 2 %, 2013 bis 2016 lag dieser Wert bei 3,7 %. Zum dritten kommt kantonales Sparen dazu. Der SGB hat deshalb vorgeschlagen, dass für die Umsetzung der BFI-Botschaft 2017 bis 2020 die nötigen Mittel gesprochen werden müssen. Die verbesserte Finanzierung der höheren Berufsbildung darf dabei nicht zu einer Vernachlässigung der beruflichen Grundbildung führen. Dieser Vorschlag wurde von allen anwesenden Organisationen unterstützt - ein starkes Signal somit an die Adresse des Parlamentes. Dieses hat bereits reagiert. Die zuständige Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung Mitte April beschlossen, die Pauschalbeiträge, welche der Bund für die Vorbereitungskurse auf die Prüfungen der höheren Berufsbildung den Kantonen entrichtet, um 286 Mio. Franken zu erhöhen.
</p><h3> Flüchtlinge besser integrieren </h3><p>Besprochen wurden am Spitzentreffen zudem die Probleme der Flüchtlinge. Erfreuliches auch hier. Das Staatssekretariat für Migration will eine Flüchtlingslehre anstossen. Mit jährlich je 1000 solchen Lehrstellen für 2018 bis 2021 entspricht das Vorhaben jedoch nicht der Dringlichkeit der Lage. Der SGB schlug Massnahmen vor, um die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu beschleunigen. Die Verbundpartner werden diese Probleme unter Beteiligung der Migrationsbehörden angehen. Dazu sollen nicht neue Angebote geschaffen, sondern die bestehenden, allenfalls angepasst, genutzt werden.
</p><h3> Massnahmen für Nachholende </h3><p>Bereits 2014 stand die berufliche Qualifizierung für Erwachsene im Zentrum des damaligen Treffens. Die entsprechenden Bemühungen sollen weitergehen. Geplant sind zwei Studien, welche die Bedürfnisse sowohl der Wirtschaft wie der betroffenen Personen analysieren sollen. Der SGB erachtet es als vordringlich, dass möglichst viele Erwachsene über einen Berufsbildungsabschluss verfügen. Er hat deshalb beim Treffen erneut entsprechende Massnahmen für alle gefordert, die einen solchen Abschluss nachholen wollen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4253</guid><pubDate>Thu, 21 Apr 2016 15:05:18 +0200</pubDate><title>&quot;Die Pro-Service-public-Initiative enthält ganz viele Fallstricke&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-pro-service-public-initiative-enthaelt-ganz-viele-fallstricke</link><description>Die für den Service public zuständige SGB-Zentralsekretärin Dore Heim erklärt im Interview, weshalb die Gewerkschaften die Initiative ablehnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kein Gewinn in der Grundversorgung, keine astronomisch hohen Managerlöhne – die Forderungen der Pro-Service-public-Initiative tönen auf Anhieb sympathisch. Doch "die Vorlage schwächt die Service public-Unternehmen substanziell, ohne die Missstände zu beheben", warnt SGB-Spezialistin Dore Heim.</p><p><b>Newsletter: Wieso das schroffe Nein des SGB zur Service public-Initiative? Eine Grundversorgung ohne Gewinn und Querversorgung anderer Bereiche ist doch gut. Dann werden keine Poststellen mehr geschlossen, und die Leistungen von SBB, Post und Swisscom sind erst noch billiger. </b></p><p><b>Dore Heim:</b> Die Gewerkschaften ignorieren es nicht: Es gibt Missstände bei den Unternehmen. Der Wille zur Gewinnmaximierung insbesondere wirkt sich problematisch aus. In diversen Bereichen steht das Personal unter Druck. Das gilt besonders - trotz einiger Korrekturen in jüngster Zeit - für die befristet Angestellten... 
</p><p><b>Aber wieso dann nicht Hand in Hand mit den Initianten? </b></p><p>Wir haben die Initiative genau studiert, haben lange mit den Initianten diskutiert, haben eine unabhängige Expertise erstellen lassen und können deshalb nach seriöser Prüfung sagen, dass die Vorlage die Service public-Unternehmen substanziell schwächt, ohne jedoch die von uns kritisierten Missstände zu beheben. Der Initiativtext enthält ganz viele Fallstricke. Es zielt direkt auf die drei grossen Service public-Unternehmen und will eindeutig deren Geschäft beeinträchtigen. 
</p><p><b>Wie denn? </b></p><p>Die Initiative ist nicht eindeutig darin, ob die Unternehmen in der Grundversorgung überhaupt noch Gewinn machen dürfen. Wenn die Initiative restriktiv ausgelegt wird, dann könnte z.B. die SBB im heute sehr lukrativen Personenfernverkehr künftig keinen Gewinn mehr machen, den sie dann in weniger ertragsreiche Bereiche investieren könnte. Zumindest ist das umstritten... Was sicher nicht mehr möglich wäre, ist die Gewinnablieferung von Post und Swisscom an den Bund. Dem Bund würden so jährlich 600 Mio. Franken entgehen, und das hätte dann wieder Sparen in anderen Bereichen des Service public zur Folge, das Personal der Verwaltung käme zur Kasse. Glasklar ist ebenso: Bei der Swisscom könnten keine Dividenden mehr ausgeschüttet werden. Was bedeutet das in der Praxis? Würde der Bund alle privaten Aktionäre auszahlen? Könnte er das? Wohl kaum. Viel wahrscheinlicher ist: Der Bund wird sich aus der Swisscom zurückziehen. Ein schönes Eigentor also für den Service public. Ich sage es ganz klar: Unser Ziel ist es nicht, die drei grossen Unternehmen zu schwächen. Unser Ziel ist es, dass in diesen Unternehmen die Arbeitsbedingungen und die Dienstleistungen besser werden. Dazu findet sich im Text der Initiative nichts. 
</p><p><b>Es findet sich aber zumindest der Hinweis, dass die Gehälter der Unternehmen denen der Bundesverwaltung angepasst werden müssten. Mit anderen Worten: es wäre vorbei mit den Abrahmer-Salären der Topmanager. Das muss der SGB doch begrüssen. </b></p><p>Wenn es nur um die Managerlöhne ginge: Wir hätten kein Problem, dem zuzustimmen. Nur: der Text der Initiative spricht von den Löhnen "der Mitarbeitenden". Da sind wohl alle gemeint, und nicht nur die Chefs. Die Anpassung an die Bundesverwaltung wäre auch noch nicht dramatisch, weil die Unterschiede vermutlich nicht riesig sind. Der Hund liegt anderswo begraben: Sozialpartnerschaftliche Lohnverhandlungen, wie sie heute in den drei Unternehmen gängig sind, wären künftig nicht mehr möglich. Die Löhne wären ja an die der Bundesverwaltung zu binden. In der Folge müsste letztlich das Parlament auch darüber bestimmen, ob es jährliche Lohnerhöhungen in diesen drei Unternehmen gibt. De facto: die Gewerkschaften würden aus den Lohnverhandlungen herauskatapultiert. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4242</guid><pubDate>Fri, 15 Apr 2016 09:56:31 +0200</pubDate><title>1. Mai 2016: Wann und Wo? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2016-wann-und-wo</link><description>Übersicht zu den Veranstaltungen am Tag der Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch dieses Jahr finden über fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Mit Blick auf die Auseinandersetzungen um eines der zentralen gewerkschaftlichen Themen, die Zukunft unserer Altersvorsorge, im Rahmen von "Altersvorsorge 2020" und der voraussichtlich im September stattfindenden Abstimmung über die gewerkschaftliche AHVplus-Inititiave, steht der Tag der Arbeit dieses Jahr unter dem Motto: "Gemeinsam kämpfem – Für eine starke AHV!"</p><ul><li><a href="https://www.google.com/maps/d/edit?mid=zDdsCP7v8Rx4.k2YTQG3IICVM" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Hier finden Sie die laufend aktualisierte Übersicht als Karte</a></li><li><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1-6WDMMQrE_QZBUncUx9-OIH7UKubbEwrNd2OsrbgtL0/edit" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Hier finden Sie dieselbe Übersicht als Tabelle</a></li></ul><p>Korrekturen und zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p><p>Danke! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4239</guid><pubDate>Wed, 13 Apr 2016 08:47:44 +0200</pubDate><title>Zwei Mogelpackungen, und hochgradig schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/zwei-mogelpackungen-und-hochgradig-schaedlich</link><description>SGB sagt Nein zur Service public- und zur Milchkuh-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 5. Juni entscheiden wir über zwei Initiativen, die sich je verheerend auf den Service public auswirkten. Beide wollen Querfinanzierungen verhindern und propagieren, dass dies zum Wohl der Bevölkerung sei. - Der SGB sagt Nein sowohl zur Initiative "pro Service public" wie auch zur Initiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" (Milchkuh-Initiative). </p><h3>Mogelpackung 1: Die Service public-Initiative </h3><p>So sympathisch die Initiative auf Anhieb tönt, so vernichtend wäre sie für die SBB, Post und Swisscom in der heutigen Form: Sie fordert, dass in der Grundversorgung kein Gewinn angestrebt wird, dass keine fiskalischen Zwecke verfolgt werden und dass mit dem Gewinn nicht andere Bereiche querfinanziert werden. Man denke sich diese Verbote ganz real: Die SBB darf bei den Fernverbindungen keinen Gewinn mehr machen, die PostFinance darf ebenfalls keinen Gewinn erwirtschaften, der Bund darf von der Post keine Gewinnbeteiligung mehr erhalten, und die Swisscom dürfte keinesfalls mehr Dividenden an ihre Aktionäre ausrichten. Im Klartext bedeutet es bei der SBB, dass der Bund noch mehr Geld einschiessen muss, um die unrentablen Bereiche zu finanzieren. Die PostFinance hingegen würde vermutlich privatisiert, und bei der Swisscom würde sich der Bund zurückziehen müssen, da er ja schwerlich die finanziellen Mittel hat, um alle anderen Aktionäre auszuzahlen. Für uns Gewerkschaften ist dies eine ganz schlechte Perspektive, denn die guten GAV in den drei Unternehmen verdanken wir der Tatsache, dass es öffentliche Betriebe sind. Sie haben eine Verpflichtung und setzen Standards, die jeweils für die ganze Branche massgeblich sind. 
</p><h3>Vernünftige Managerlöhne ja, Entmachtung der Gewerkschaften nein </h3><p>Die Initiative fordert zudem, dass die Löhne aller Mitarbeitenden in den Service public-Unternehmen nicht über denen der Bundesverwaltung liegen. Wir hätten nichts gegen eine Obergrenze für die Managerlöhne einzuwenden. Aber so wie in der Initiative formuliert heisst das nichts anderes, als dass künftig das Bundesparlament darüber entscheiden würde, ob die Angestellten bei der SBB, der Post und Swisscom eine Lohnerhöhung bekommen oder nicht. Die Gewerkschaften hätten keine Verhandlungsmacht mehr, sie würden durch das Parlament übersteuert. 
</p><p>Der Bund erhält jährlich durchschnittlich rund 600 Mio. Franken Gewinnbeteiligung von Post und Swisscom. Dieses Geld wird mitnichten für die Armee ausgegeben, wie die Initianten behaupten. Sondern auch für Bildung und Forschung, für die Entwicklungszusammenarbeit, für den öffentlichen Verkehr und für die Bundesverwaltung. Eben für all die Bereiche des Service public, die bei Sparprogrammen immer zuerst gekürzt werden. 
</p><h3>Mogelpackung 2: Die Milchkuh-Initiative </h3><p>Die Autoverbände und der Gewerbeverband wollen alle Einnahmen der Mineralölsteuern für die Strasse reservieren. Sie werben mit grünen Verkehrsampeln für Velo, Auto und Bus und behaupten, mehr Geld für den Strassenbau würde die Agglomerationen entlasten. Den Autofahrer melke man wie eine Kuh mit Abgaben, Steuern und Gebühren, das Geld aber verschwinde dann einfach in der Bundeskasse. 
</p><h3>Dreiste Verdrehung der Tatsachen </h3><p>Das stimmt hinten und vorn nicht. Autofahren ist heute so billig wie vor 20 Jahren, die Mineralölsteuern wurden nie der Teuerung angepasst, die Motoren verbrauchen weniger Treibstoff. Und die angeprangerte Zweckentfremdung der Einnahmen? Die Mineralölsteuer wurde nicht zur Finanzierung der Strassen geschaffen. Genauso wird die Alkoholsteuer nicht zur Finanzierung der Gesundheitskosten oder die Billettsteuer nicht für die Kultur verwendet. Fakt ist, dass heute jährlich rund 5 Milliarden Franken ungedeckte Kosten durch den privaten Strassenverkehr entstehen, die durch die Allgemeinheit finanziert werden, also auch durch alle Leute ohne Auto oder Töff. 
</p><p>Die Initiative würde ein Loch von 1,5 Milliarden Franken in die Bundeskasse reissen. Gespart würde dafür bei Bildung und Forschung, in der Entwicklungszusammenarbeit, in der Bundesverwaltung, bei der Gesundheit und beim öffentlichen Verkehr. Während sich in der Strassenkasse Jahr für Jahr mehr Geld anhäufen würde, das gar nicht verbaut werden kann, es sei denn, man baut das Strassennetz ohne Rücksicht auf Landschaft und Siedlungen aus. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4236</guid><pubDate>Tue, 12 Apr 2016 10:10:12 +0200</pubDate><title>361&#039;108 Mitglieder Ende 2015</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/361108-mitglieder-ende-2015</link><description>Zur Mitgliederentwicklung des SGB im vergangenen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB umfasste Ende 2015 genau 361'108 Mitglieder. Innert Jahresfrist hat damit die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz einen leichten Rückgang von 0.6 % hinzunehmen - bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden.</p><p> Zugelegt hat der SGB erneut bei den Frauen. Neu sind es 106'564 (+710 gegenüber Ende 2014), die einer der 16 Mitgliedsgewerkschaften angeschlossen sind. Der Anteil der Frauen hat sich damit innert einem Jahr von 29.3 % auf 29,5 % gesteigert. 
</p><p>Von den 16 angeschlossenen Verbänden haben im Vorjahr 4 zugelegt. Die Unia hat zum ersten Mal die Grenze von 200'000 Mitglieder geknackt. Sie hat über 1300 Mitglieder hinzu gewonnen und damit den Aufwärtstrend der letzten Jahre eindrücklich bestätigt. Mitglieder gewonnen haben zudem die Gewerkschaften SSM (Radio und Fernsehen), kapers (Kabinenpersonal Luftfahrt) und Nautilus (Schifffahrt). Die Kleinstgewerkschaft New Wood weist die gleiche Mitgliederzahl wie ein Jahr zuvor aus. Die übrigen 11 Gewerkschaften haben Mitglieder verloren, in der Mehrzahl jedoch den Rückgang abgeschwächt. 
</p><p>Bei Syndicom wirkt sich der fortschreitende Strukturwandel in der Druck- und Medienbranche negativ auf die Mitgliederentwicklung aus. Dem SEV gelang es nicht vollständig, die Todesfälle bei den Pensionierten durch Werbung bei den Aktiven zu kompensieren. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4226</guid><pubDate>Wed, 06 Apr 2016 14:52:12 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67 widerspricht der Realität auf dem Arbeitsmarkt</title><link>http://ahvplus-initiative.ch/wp/index.php/2016/04/06/rentenalter-67-widerspricht-der-realitaet-auf-dem-arbeitsmarkt</link><description>SVP und FDP liegen mir ihrer Forderung nach Rentenalter 67 falsch, zeigt eine aktuelle Swiss-Life-Umfrage. Mehr dazu im neuen Rentenblog von Doris Bianchi.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4208</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2016 09:44:02 +0200</pubDate><title>Flüchtlinge sollen möglichst rasch ein eigenständiges Leben führen können</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fluechtlinge-sollen-moeglichst-rasch-ein-eigenstaendiges-leben-fuehren-koennen</link><description>Position des SGB zur aktuellen Flüchtlingsfrage</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist besorgt über die Entwicklungen in der Flüchtlingsfrage. Er hat die aktuelle Lage analysiert und vertritt die folgende Position. </p><p>Die Schweiz beteiligt sich international solidarisch an den Bestrebungen, die anstehenden Probleme zu lösen. Sie nimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flüchtlinge auf und leistet ihren Beitrag an die Hilfe vor Ort. 
</p><p>Die Flüchtlinge - namentlich die anerkannten Flüchtlinge und die vorläufig Aufgenommenen - müssen möglichst rasch ihren Platz in unserem Land finden. Ziel ist es, dass sie hierzulande ein eigenständiges Leben führen können und sich in unserer Gesellschaft zurecht finden. Die Aufnahme einer Berufstätigkeit spielt dabei eine Schlüsselrolle. Viele Flüchtlinge sind sehr jung. Bei ihnen steht die Frage der Ausbildung im Vordergrund. 
</p><p>Die Mehrheit der Betroffenen ist auf rasche, direkte Hilfe angewiesen. Sie sollen u.a. möglichst rasch mit dem Lernen einer Landessprache beginnen und in unser Land eingeführt werden. Je nach Vorbildung der Person erfolgt das besser im Rahmen eines Kurses oder an einem Arbeitsplatz. Bei der Zuteilung der Flüchtlinge auf die Regionen ist sprachlichen Vorkenntnissen Rechnung zu tragen. Wer krank ist oder psychische Probleme hat, braucht eine entsprechende medizinische Versorgung. 
</p><p>Ein Teil der Flüchtlinge findet selbständig Arbeit. Diese Personen brauchen relativ wenig Unterstützung. Sie müssen aber gleichermassen von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten Gebrauch machen können wie alle Berufstätigen in der Schweiz. Je nachdem benötigen sie entsprechende Informationen oder finanzielle Unterstützung. 
</p><p>Mit den Flüchtlingen soll so bald als möglich eine Standortbestimmung über die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder einer Aus- und Weiterbildung vorgenommen werden. Bei so genannten Integrationsmassnahmen ist die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern vor Ort zwingend. Die Gewerkschaften unterstützen solche Massnahmen. Es darf aber nicht sein, dass die Löhne und die Arbeitsplätze der Berufstätigen hierzulande Schaden nehmen - etwa indem Flüchtlinge als "billige" Arbeitskräfte missbraucht werden. Die in den GAV festgelegten Minimalbestimmungen sind im Grundsatz für alle anzuwenden. Ausnahmen müssen einzeln betrachtet und ausreichend begründet werden. Zudem müssen Integrationsprojekte eine bedeutende Ausbildungskomponente aufweisen. Die administrativen Hürden (Verbot des Kantonswechsels, aufwändige Bewilligungsverfahren u.a.) für die Aufnahme einer Berufstätigkeit heute zu hoch. Die öffentlichen Betriebe sowie Bund, Kantone und Gemeinden sollten bei der Integration von Flüchtlingen eine bedeutende Rolle spielen. Auch die Sozialpartner müssen in ihren paritätischen Strukturen ihren Beitrag leisten. 
</p><p>Der SGB unterstützt den Vorschlag, eine nationale Konferenz zur Flüchtlingsfrage einzuberufen. Diese Konferenz ist aus drei Gründen notwendig. Erstens ist das Wissen über die Flüchtlinge erschreckend gering. Die öffentliche Hand verfügt nur über spärliche Informationen zu den Betroffenen, etwa zu deren Bildungsstand. Ohne entsprechende Analyse können keine zielgerichteten Massnahmen aufgegleist werden. Zweitens braucht es eine Verständigung über die notwendigen Massnahmen und den Einbezug der Sozialpartner. Drittens ist es notwendig, die Bevölkerung über die Lage und die ergriffenen Massnahmen so gut als möglich zu informieren. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4207</guid><pubDate>Thu, 31 Mar 2016 09:15:29 +0200</pubDate><title>Investieren in Care-Arbeit anstatt Steuern senken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/investieren-in-care-arbeit-anstatt-steuern-senken</link><description>Die sinnvolle Antwort um Arbeitsplätze zu schaffen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die gängige neoliberale Antwort auf Wirtschaftskrisen und Arbeitslosigkeit sind Steuersenkungen. Eindeutig der bessere Weg, um mehr Stellen zu schaffen, wären Investitionen. Im Care-Bereich würden sie am meisten wirken. Das belegt eine neue Studie des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB). </p><p>Steuersenkungen führen bei der öffentlichen Hand zu Mindereinnahmen. Auf solche reagiert sie mit Sparmassnahmen. Diese führen zu Stellenabbau. Ob dieser Abbau kompensiert wird, weil die Privaten wegen der Steuersenkungen mehr Geld ausgeben, ist fraglich.
</p><h3> Investieren in Care-Arbeit ist das wirkungsvollste Instrument </h3><p>Eine neue <a href="http://www.ituc-csi.org/investieren-in-die?lang=de" target="_blank" rel="noreferrer">Analyse</a>, die der Internationale Gewerkschaftsbund IGB in Australien, Dänemark, Deutschland, Italien, Japan, Grossbritannien und den USA durchgeführt hat, kommt zum Schluss, dass es bessere Wege aus der Krise gibt. Anhand von Modellrechnungen zeigen die StudienautorInnen, dass Investitionen in die Care-Ökonomie, also in die Versorgung und Betreuung von Kindern sowie pflegebedürftigen Erwachsenen, das wirkungsvollste Instrument sind, um Arbeitsplätze zu schaffen. Wenn in den sieben untersuchten OECD-Ländern zwei Prozent des Bruttoinlandprodukts in den Care-Sektor investiert würden, hätte dies neben neuen Arbeitsplätzen im Care-Bereich auch einen Stellenanstieg bei den Zulieferern sowie - aufgrund gestiegener Haushaltseinkommen - in weiteren Sektoren zur Folge. Das daraus resultierende Beschäftigungswachstum von 2.4 bis 6.1 Prozent ist sogar höher als bei Investitionen derselben Höhe in den Bausektor, die zwischen 1.6 und 3.8 Prozente neue Arbeitsplätze zur Folge hätten. 
</p><h3>Frauen profitieren prioritär, aber nicht ausschliesslich </h3><p>Investitionen in den Care-Sektor könnten ausserdem die Erwerbsintegration von Frauen fördern und somit die Geschlechterschere verkleinern: Einerseits arbeiten Frauen häufiger als Männer im Care-Bereich, andererseits würde die Entlastung von Care-Aufgaben Personen mit Betreuungspflichten die Möglichkeit geben, ihr Pensum zu erhöhen oder eine Erwerbsarbeit aufzunehmen. Schlussendlich profitieren von den positiven Effekten jedoch alle Arbeitnehmenden: Auch in eher männerdominierten Bereichen wie dem Bau käme es zu einem Stellenausbau, müsste doch die nötige Infrastruktur bereitgestellt werden. Die StudienautorInnen kommen zum Schluss, dass mit entsprechenden Investitionen bei den Frauen ein Beschäftigungsanstieg zwischen 3.3 und 8.2 Prozent, bei den Männern von zwischen 1.4 und 4 Prozent möglich wäre. 
</p><h3>Mehrere Probleme auf einen Streich </h3><p>Die IGB-Analyse liefert sehr gute Gründe dafür, in den Care-Bereich zu investieren, anstatt die Steuern noch mehr zu senken und zu hoffen, dass das Geld dann schon wieder irgendwie in den Wirtschaftskreislauf zurückfliesst. Investitionen in den Care-Bereich zahlen sich aber auch anderweitig aus. Bereits heute gibt es grosse Lücken in der Betreuung von pflegebedürftigen und älteren Menschen, die zunehmend durch schlecht bezahlte Care-Migrantinnen gefüllt werden. Massnahmen dagegen sind Pflicht, wenn der "triste Lebensabend" und Pflege unter prekären Arbeitsbedingungen nicht zu einem Markenzeichen der Moderne werden sollen. Gleichzeitig herrscht ein Fachkräftemangel, der auch damit zu tun hat, dass die Vereinbarkeit von Familien und Beruf in der Schweiz für die meisten Eltern ein teurer Spiessrutenlauf ist. Von Investitionen in eine qualitativ hochstehende, ausreichende und für alle bezahlbare Betreuung und Pflege von Erwachsenen und Kindern würden letztendlich Wirtschaft und Familien profitieren. Eine Care-Offensive wäre also eine plausible Antwort auf Arbeitslosigkeit, auf die Lücken in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen, auf die Vereinbarkeitsprobleme sowie auf den Fachkräftemangel. Man muss es nur noch tun. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4201</guid><pubDate>Wed, 30 Mar 2016 09:39:47 +0200</pubDate><title>Kein Abbau beim Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kein-abbau-beim-service-public</link><description>Parolen des SGB für die eidgenössische Abstimmung vom 5. Juni 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p> Für den eidgenössischen Urnengang vom 5. Juni beschloss der SGB-Vorstand folgende Parolen: </p><ul><li><b>Volksinitiative "Pro Service public": NEIN</b></li><li><b>Volksinitiative "für eine faire Verkehrsfinanzierung" ("Milchkuh-Initiative"): NEIN</b></li><li><b>Volksinitiative "Für ein bedingungsloses Grundeinkommen": NEIN</b></li><li><b>Revision Asylgesetz: JA</b></li><li><b>Präimplantationsdiagnositik: keine Parole</b></li></ul><p>Die Milchkuh-Initiative führt zu einer krassen Übergewichtung des Strassenbaus und damit zu massivem Abbaudruck in Bildung und Forschung sowie allgemein im Service public. Die "Service public-Initiative" will den öffentlichen Unternehmen in der Grundversorgung keinen Gewinn mehr erlauben. Das wird eine umfassende Grundversorgung verunmöglichen und die Entwicklung der öffentlichen Unternehmen so stark behindern, dass ihnen früher oder später die Zerschlagung droht. Deswegen werden der SGB und seine Verbände die beiden Vorlagen entschieden bekämpfen. 
</p><p>Die Parolen zum "bedingungslosen Grundeinkommen" resp. zur Revision des Asylgesetzes sind mit sehr deutlicher Mehrheit resp. einstimmig gefällt worden. Der SGB wird zu diesen beiden Vorlagen jedoch nicht aktiv Kampagne führen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4185</guid><pubDate>Wed, 16 Mar 2016 16:49:59 +0100</pubDate><title>Will er oder will er nicht? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/will-er-oder-will-er-nicht</link><description>Lohngleichheit: Warten auf den Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 3. März ist die Vernehmlassung zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, die uns endlich die lange erwartete Lohngleichheit bringen soll, zu Ende gegangen. Erfreulich zahlreich sind die Stellungnahmen, die die bundesrätliche Stossrichtung unterstützen oder - wie der SGB - schärfere Massnahmen fordern. Trotzdem - was der Bundesrat in der jetzigen Zusammensetzung mit der Vorlage macht, steht in den Sternen. </p><p>Die Arbeitgeber wehren sich nach wie vor mit Händen und Füssen gegen die vorgeschlagenen Massnahmen für die Lohngleichheit - auch wenn diese noch so zahm sind. Sie machten ja alles freiwillig und selber. Sie seien ja keine Sexisten und: Lohndiskriminierung gibt es nicht - alles nur ein Messfehler. 
</p><h3>Sichtverengung </h3><p>Ach ja? Klar, Unschärfen gibt es bei allen statistischen Messungen. Der emeritierte Lausanner Soziologie-Professor René Levy kritisierte kürzlich in einem<a href="http://www.rat-kontrapunkt.ch/wirtschaft/kontrapunkt-texte-wirtschaft/messung-der-lohn-diskriminierung-ist-genauer-auch-richtiger/" target="_blank" rel="noreferrer"> Beitrag</a> die Konzentration der öffentlichen Aufmerksamkeit auf das dezimalstellengenaue Ausmass von Lohndiskriminierung als "Sichtverengung". Das verführe dazu, "zentrale Begriffe wie Diskriminierung auf ihre subjektive und individuelle Seite zu reduzieren - als gäbe es Lohndiskriminierung nur, wenn sie aus einem klar formulierten Diskriminierungswillen identifizierbarer Einzelpersonen resultiert". 
</p><h3>Individuell nie böse, aber gesellschaftlich höchst diskriminierend </h3><p>Levy hat Recht. Die Diskussion über Messgenauigkeit und Diskriminierungswillen einzelner verdeckt, dass Lohndiskriminierung ein gewichtiger Aspekt eines gesellschaftlichen Problems ist. Lohndiskriminierung geschieht häufig nicht absichtlich, sondern aufgrund gesellschaftlicher Erwartungshaltungen, die Frauen und ihrer Arbeit einen geringeren Wert zugestehen - und dies unabhängig von der Produktivität. So haben Murphy und Oesch 2016 in einer im Vereinigten Königreich, in der Schweiz und in Deutschland durchgeführten <a href="http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=2564612" target="_blank" rel="noreferrer">Untersuchung </a>aufzeigen können, dass mit dem Wandel von Berufen von männertypisch zu frauentypisch auch eine Absenkung des Lohnes einhergeht. Die Lohnunterschiede zwischen männlich und weiblich dominierten Berufen sind im privaten Sektor doppelt so hoch wie im öffentlichen. Murphy und Oesch sehen zu einem guten Teil gesellschaftliche Normen als Ursache. 
</p><p>Meist steckt also keine böse Absicht hinter Lohndiskriminierung, sondern schlicht und einfach unterschwellige sexistische Normen, die wir seit Kindheit eingeimpft bekommen. Dies gilt wohl auch für Marco Taddei (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Ressortleiter Internationales), der in einem Fernsehinterview (Temps présents, 18.2.2016) befand, dass der niedrigere Lohn von Frauen absolut in Ordnung sei, wenn sie vom Lohn eines Ehemanns oder Partners profitieren und somit absolut angemessen leben könnten. Frauen sind hobbymässig für einen Zusatzverdienst gut: nicht böse gemeint, aber höchst diskriminierend! 
</p><h3>Genau hinschauen </h3><p>Genau deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, dass Lohndiskriminierung nicht mehr hingenommen wird. Was wir wollen, ist nicht eine kommastellengenaue Beziffern von Diskriminierung, sondern ein öffentliches Hinschauen: Die Wirtschaft und die Unternehmen müssen sich mit ihren Geschlechternormen auseinandersetzen, müssen reagieren, wenn unbewusste Vorurteile zu höchst schmerzhaften Ungleichheiten an der Oberfläche führen. Es braucht staatliche Massnahmen, damit sich Arbeitgeber Gedanken über ihr Lohngefüge machen, Ungleichgewichte korrigieren und auch sanktioniert werden können, falls sie dem Verfassungsauftrag nicht nachkommen. Und wenn sich die Arbeitgeber gegen dieses Hinschauen wehren, muss sie der Bundesrat in die Pflicht nehmen. Er wird voraussichtlich Ende Jahr darüber entscheiden. 
</p><h5>Kurs "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt" </h5><p>Bis der Bundesrat aktiv ist, können wir uns auf Betriebsebene für die Lohngleichheit einsetzen. Der Movendokurs<a href="http://www.movendo.ch/de/kurse_vertrauensleute/detail.htm?VerdefID=217254" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> "Wirksame Lohnkontrollen - jetzt!"</a> zeigt wie es geht. Die Teilnehmenden erfahren die Fakten zur Lohngleichheit und zur Revision des Gleichstellungsgesetzes, machen sich vertraut mit Instrumenten auf politischer und betrieblicher Ebene, lernen die Methoden für Lohnkontrollen kennen und lernen Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Lohndiskriminierung. 
</p><p>Hotel Bern, Bern, 20. Juni 2016 </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4180</guid><pubDate>Mon, 14 Mar 2016 10:55:26 +0100</pubDate><title>Gegen den Krieg, aber wie? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gegen-den-krieg-aber-wie</link><description>100 Jahre Kiental, 100 Jahre innerlinker Bruch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach Zimmerwald im Jahr 1915 trafen sich Vertreter/innen der sozialistischen Opposition ein gutes halbes Jahr später, in der letzten Aprilwoche 1916, zu einer Nachfolgekonferenz in Kiental. Erneut ging es gegen den Krieg und für eine Wiedergeburt des Klassenkampfs.</p><p> 100 Jahre später gibt es einige <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/mk-cp/230707/danslesbranches.png" class="download">Gedenkveranstaltungen</a>. In Bern ist am 22.4.2016 ein Podium "Friedenspolitik der Frauen" anberaumt. Am Folgetag wird im Kientaler "Bären", in dem Grimm, Lenin und ihre Gefährt/innen vor 100 Jahren logierten und diskutierten, an einer Tagung über "Mut für den Frieden" diskutiert. Am Sonntag 24.4. findet im gleichen "Bären" die Vernissage zur Ausstellung "100 Jahre Kientaler Friedenskonferenz: Grimm und Lenin in Kiental" statt. Weiteres ist geplant. - Doch worum ging es seinerzeit in Zimmerwald und Kiental? 
</p><h3>Der Feind ist nicht der Arbeiter jenseits der Grenze </h3><p>Kurz gesagt um den Versuch, die sozialistischen Parteien, die 1914 den Ausbruch des Krieges nicht bekämpft hatten, wieder auf Antikriegs- und Klassenkampfkurs zu bringen. Der Feind sei nicht der Arbeiter jenseits der Grenze sondern der Boss in der Nähe. Eine sehr gewichtige Rolle bei dieser Organisation der SP-Opposition spielt Robert Grimm, der spätere Präsident des Oltener Aktionskomitees im Generalstreik. Er trommelt mehr als 40 Vertreter diverser linker SP-Flügel zu einer Geheimkonferenz zusammen. Sie findet im September 1915 in Zimmerwald statt, einem Bauerndorf südlich von Bern. Am 24. bis 30.4.1916 wird die 2. Konferenz in Kiental, im Berner Oberland, abgehalten. 
</p><h3>Lenin in der Minderheit </h3><p>Berühmtester Teilnehmer ist aus heutiger Optik Lenin. Lenin will den Krieg nutzen, um in gewaltsamer Erhebung die Macht zu ergreifen. Die "linken Zentristen" rund um Grimm jedoch wollen den Krieg beenden. Sie wollen zwar den Klassenkampf, aber nicht den gewaltsamen Umsturz. Lenin kann sich an den beiden Konferenzen nicht durchsetzen, gilt aber als Anführer der Zimmerwalder Linken. 1917 jedoch gelingt in Russland die bolschewistische Revolution. In der 3. Konferenz der Zimmerwalder Bewegung, die im September 1917 in Stockholm stattfindet, kommt es dann zum Bruch zwischen der Linken und den Zentristen - und bald darauf auch zu dem zwischen Kommunisten und Sozialisten.
</p><h3> Weltgeschichte im Dorf </h3><p>"Zimmerwald" und "Kiental" sind damit Teil der Weltgeschichte, eine bedeutende Station der linken Geschichte, des innerlinken Bruchs und des linken Engagements gegen den Krieg. Aus Schweizer Sicht spiegelt die Bewegung aber auch das politische Talent von Robert Grimm. Und sie zeigt den Beginn einer militanten Ausrichtung der Schweizer Arbeiterbewegung an, die nur drei Jahre später im Generalstreik gipfeln sollte. Deshalb verwundert nicht, dass vor allem die Robert-Grimm-Gesellschaft bei der Organisation von Gedenkanstalten führend ist. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4178</guid><pubDate>Wed, 09 Mar 2016 11:53:29 +0100</pubDate><title>Erste Erfolge der Mobilisierung in Genf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/erste-erfolge-der-mobilisierung-in-genf</link><description>Vorlage „Personalstopp“ ist weg</description><content:encoded><![CDATA[<p> Im Kanton Genf zeigen sich erste Erfolge der ausserordentlichen Mobilisierung gegen das Abbaupacket im Service public. So hat der Grosse Rat seine Vorlage zum Personalstopp zurückgezogen. Gegen diese Vorlage hatten die Gewerkschaften erfolgreich ein Referendum gesammelt. Mit dem Rückzieher der Legislative wird die Abstimmung nun hinfällig. 
</p><p>Auch bei der Aufhebung der Dienstalterszulagen ist die Regierung zurückgekrebst: Zumindest 2016 werden diese Zulagen gewährt. Etappensiege also für das Personal, das sich im November und Dezember 2015 an 7 Streiktagen und mit zahlreichen Grossdemonstrationen gegen den Abbau gewehrt hatte. Marc Simeth, Präsident des Cartel intersyndical, das die Abwehr koordiniert, hält denn auch fest: "Alle, die gestreikt haben, können stolz sein und bereits jetzt feststellen, dass sich der Kampf gelohnt hat." 
</p><p>Dennoch: diese Zwischenerfolge dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass die Verhandlungen mit dem Staatsrat über die weiteren Massnahmen an einem toten Punkt angelangt sind. Die Regierung will immer noch die Arbeitszeit erhöhen, Kündigungen erleichtern und vakant gewordene Stellen nicht wieder neu besetzen. Und obwohl die Regierung vor den Verhandlungen verlauten liess, dass auch die Einnahmenseite nicht tabu sei, sind entsprechende gewerkschaftliche Vorschläge wie etwa eine Solidaritätssteuer auf hohe Einkommen oder die Verwendung der Gewinne staatlicher Regiebetriebe auf Ablehnung gestossen. Aus diesem Grund ist das Ende der Verhandlungen um einen Monat, auf den 22. April 2016, verlängert worden. 
</p><p>Nächstes Schlüsseldatum ist Ende März. Dann wird der Staatsrat die Rechnung vorstellen. Gut möglich, dass die Abschlüsse besser sein werden als im Budget. Und dass dann eine Einigung leichter möglich ist. Bis dahin bleibt das Service public-Personal in Genf weiterhin mobilisiert. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4176</guid><pubDate>Wed, 09 Mar 2016 09:27:50 +0100</pubDate><title>Je stärker die Gewerkschaft desto besser die Gesundheit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/je-staerker-die-gewerkschaft-desto-besser-die-gesundheit</link><description>Neue Studie belegt positive Rolle der Gewerkschaft im Gesundheitsschutz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Je präsenter die Gewerkschaft im Betrieb, desto weniger Unfälle. Und desto besser ist die Gesundheit am Arbeitsplatz geschützt. Das zeigt eine <a href="http://ftp.iza.org/dp9610.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">neue Studie</a> des deutschen <a href="http://www.iza.org/de/webcontent/index_html?lang=de&amp;-C=" target="_blank" rel="noreferrer">Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (IZA)</a>. </p><p>Die direkt Betroffenen wissen es aus eigener Erfahrung schon lange: In Betrieben, in denen die Gewerkschaften, sei es mit Rechtsberater/innen, Sekretär/innen oder Vertrauensleuten, aktiv sind, läuft es besser: Die Gesetze werden eher eingehalten, die Arbeitssicherheit wird dadurch besser und damit wiederum nehmen Unfälle und Berufskrankheiten ab. Und so steigt längerfristig die Arbeitszufriedenheit - und dann auch die Produktivität der Arbeitnehmenden. 
</p><h3>Wissenschaftlich belegt </h3><p>Eine wissenschaftliche Studie bestätigt nun die positive Rolle der Gewerkschaften für die Gesundheit am Arbeitsplatz. Das deutsche Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn hat die Resultate einer grossangelegten Untersuchung zweier Forscher vorgesellt. Diese belegt anhand von Daten der amerikanischen Arbeitsämter, dass es den Arbeitnehmenden gesundheitlich in jenen Betrieben besser geht, in denen Gewerkschaften aktiv sind. 
</p><p>Wenn mit den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt, wenn z.B. Gesundheitsbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder Vorgaben des Unfallversicherungsgesetzes nicht eingehalten werden, klopfen die Arbeitnehmenden bei der Gewerkschaft an. Hier Rat zu erteilen, gehört zu den Grundaufträgen der Gewerkschaften. In solchen Fällen wehren sich die Arbeitnehmenden nur selten selbst. Sie kennen auch die Vorgehensweise der Arbeitsinspektorate zu wenig. Das gleiche gilt für Personalkommissionen. Hier hilft dann die Gewerkschaft mit Rat, und wo nötig auch mit Tat: Denn Gewerkschaften stehen sowohl im Studienland USA wie auch in der Schweiz selbständig Klagerechte zu. 
</p><h3>Gute GAV zentral </h3><p>Insbesondere dort, wo starke, unabhängige Gewerkschaften in Betrieben oder Branchen gute GAV aushandeln können, werden die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz gut umgesetzt. Dies, weil den Gewerkschaften durch die GAV Informations- und auch Zutrittsrechte zustehen. Missstände werden so von der Gewerkschaft schnell entdeckt und können den Arbeitsinspektoraten gemeldet werden. Zudem enthalten GAV häufig weitergehende Bestimmungen zum Gesundheitsschutz. So verwundert das Resultat der Studie nicht: dass Arbeitnehmende in Betrieben mit GAV und institutionalisierter Sozialpartnerschaft besser vor Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz geschützt sind. 
</p><p>Diese funktionierende Rolle der Sozialpartnerschaft ist in der entsprechenden schweizerischen Rechtsetzung jüngst neu gewürdigt worden: Mit dem neuen Artikel 73a der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz können Arbeitnehmende neu auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten, wenn die Sozialpartner sich auf Gesundheitsmassnahmen gegen psychosoziale Risiken einigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4169</guid><pubDate>Thu, 03 Mar 2016 11:49:48 +0100</pubDate><title>Den Sonntag schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/den-sonntag-schuetzen</link><description>Sonntagsallianz fordert Anhörung beim Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Sonntagsallianz, der auch der SGB angehört, reagiert auf die Ausweitung der Sonntagsarbeit im Detailhandel seit Anfang 2016. Sie verlangt eine Anhörung beim Bundesrat und ruft mit einem Film, der ab heute in den sozialen Medien zu sehen ist, der Bevölkerung die Bedeutung des arbeitsfreien Sonntags in Erinnerung. </p><p>Am 3. März, dem internationalen Tag des freien Sonntags, erinnert die Sonntagsallianz daran, wie wichtig es ist, den Sonntag als gemeinsamen gesellschaftlichen Ruhetag zu schützen. Der arbeitsfreie Sonntag wird aktuell vor allem vonseiten des Detailhandels in Frage gestellt, häufig im Namen des Einkaufstourismus.</p><ul><li>So hat etwa der Bundesrat am 1. Februar einer weiteren Ausnahme des Sonntagsarbeitsverbots in Einkaufzentren zugestimmt: Nach Foxtown im Tessin hat nun auch das Outlet-Village in Landquart eine Bewilligung erhalten. Und dies, obwohl die restriktiven Kriterien des Bundesrates noch nicht einmal überprüft wurden. Die Allianz erwartet, dass sich der Bundesrat in dieser Frage äussert. </li></ul><ul><li>Zudem versuchen Wirtschaftslobbyisten in mehreren Kantonen, den Sonntagsverkauf auszuweiten. Das ist der Fall in Bern, wo der Grosse Rat in einer Motion die Ladenöffnung im Stadtzentrum fordert. Ebenso im Wallis und in Genf, wo Vorlagen für den Sonntagsverkauf an 4 Sonntagen pro Jahr vorliegen. · </li><li>Die Schweizerische Post hat angekündigt, einen Lieferservice per Taxi in mehreren Städten der Schweiz für Kunden von Coop@home und Nespresso zu prüfen. Die Sonntagsallianz kann nicht akzeptieren, dass ein öffentlicher Dienstleister das Sonntagsarbeitsverbot umgehen will. Und dies für ein Bedürfnis, das in keiner Weise als dringend zu erachten ist. Die Sonntagsallianz wird bei den betroffenen Gesellschaften intervenieren. </li></ul><p>Während der Bundesrat und die Detailhandelsketten versichern, den Sonntag im Rahmen des Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten nicht antasten zu wollen, häufen sich die Ausnahmen auf dem Verordnungsweg und in den Kantonen. Die Sonntagsallianz ist beunruhigt über die Ausweitung der Sonntagsarbeit auf immer mehr Arbeitnehmende und fordert in einem heute veröffentlichten<a href="http://sonntagsallianz.ch/wp-content/uploads/2016/03/20160302_Brief-an-Bundesrat_ohne-unterschriften_d.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Brief </a>eine Anhörung bei Herrn Bundesrat Schneider-Ammann. Der Sonntag ist ein wichtiger Tag für das gesellschaftliche Zusammenleben und selbstbestimmten Raum, für soziale, familiäre und kirchliche Aktivitäten, für die Erholung und Gesundheit jedes einzelnen. Die Sonntagsallianz zeigt zum Thema einen kurzen <a href="http://sonntagsallianz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">Film</a>, der ab heute auf den sozialen Netzen ausgestrahlt wird. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4163</guid><pubDate>Mon, 29 Feb 2016 17:09:28 +0100</pubDate><title>Männer gegen Lohndiskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/maenner-gegen-lohndiskriminierung</link><description>Es geht auch um Fairness</description><content:encoded><![CDATA[<p> Am 29. Februar 2016 haben sich sechs Nationalräte aus allen Parteien ausser der SVP mit einem <a href="http://aufruf-lohngleichheit.ch" target="_blank" rel="noreferrer">Appell für Lohngleichheit</a> an die Öffentlichkeit gewendet. Sie stehen ein für Lohngleichheit, für Fairness und für gleiche Chancen. Und dies nicht, weil sie selbstlos auf ihre geschlechtsbedingen Lohnprivilegien verzichten wollen. Sondern, weil sie verstanden haben, dass Lohndiskriminierung ein gesellschaftliches Problem, das alle betrifft und das wir alle gemeinsam bekämpfen müssen. Diese sechs Männer haben einen mutigen Schritt getan. 
</p><p>Die Zahlen zu Lohnungleichheit, die das Bundesamt für Statistik am 18. Februar publiziert hat, geben den Politikern Recht: Zwar hat es in einzelnen Branchen kleine Verschiebungen gegeben, doch nach wie vor haben wir es in der Textilindustrie mit Lohnunterschieden von 25 Prozent, in der Finanzbranche von gar über 30 Prozent zu tun (LSE, BFS 2016). In der Detailanalyse wird sich zeigen, wie gross der unerklärte Anteil diese Differenz ist. 
</p><p>Andere gleichentags veröffentlichte Zahlen zur Erwerbssituation von Frauen und Männern zeigen die Folgen der Lohnunterschiede. So arbeiten von den erwerbstätigen Frauen 59 Prozent Teilzeit, bei den Männern sind es bloss 16% (SAKE, BFS 2016). Eine Pensenreduktion oder gar der Verzicht auf Erwerbsarbeit tut halt weniger weh, wenn der Lohn nicht so recht einschenkt. Der Verzicht ist beidseitig: Frauen verzichten auf Lohn und Karriere, Männer verzichten als Familienernährer auf den regelmässigen, alltäglichen Kontakt mit den Kindern. Wir alle kennen daraus resultierende Scheidungstragödien: Mütter und Kinder in der Armutsfalle, Väter, die ihre Kinder nur an vereinzelten Wochenenden treffen. 
</p><p>Aber auch wenn es zwei Einkommen braucht, um eine Familie zu ernähren, haben Männer jedes Interesse daran, dass Frauen einen fairen Lohn erhalten: Was den Frauen fehlt, fehlt im Familienportemonnaie. 
</p><p>Und ja, last but not least, geht es um Fairness. Es geht darum, dass gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird - unabhängig vom Geschlecht. Die Freude am eigenen Einkommen ist grösser, wenn man(n) weiss, dass auch die Kollegin einen fairen Lohn bekommt. Der Männerbonus im Erwerbsleben hat ausgedient. Männer und Frauen, links und rechts, setzen sich ein für Lohngleichheit! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4143</guid><pubDate>Wed, 24 Feb 2016 10:55:41 +0100</pubDate><title>Keine Löhne unter 4000.-! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-loehne-unter-4000</link><description>Protest der CHUV-Angestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> 100 Angestellte des Lausanner Unispitals CHUV haben am 18. Februar gegen ihre miese Bezahlung demonstriert. Unterstützt vom VPOD Waadt haben sie von der Spitalleitung ein Ende der Löhne unter 4000.- verlangt. </p><p>"Es ist nicht möglich, in Lausanne mit einem Bruttolohn von 3700 Franken zu leben", forderte VPOD-Sekretär David Gigax bei der Protestversammlung der CHUV-Angestellten. Gigax wies auch auf die harten Arbeitsbedingungen hin: "Die Leute stehen morgens um 3 Uhr auf." 
</p><h3>Keine Löhne unter 4000 mehr </h3><p>Am 18. Februar haben gut 100 der in den drei tiefsten Lohnklassen beschäftigten CHUV-Mitarbeitenden gegen ihre mickrige Besoldung protestiert. Sie stellten ihre Forderung nach Löhnen über 4000 Franken nicht zum ersten Mal. Denn seit 2008 liegen die Löhne der drei untersten Besoldungsklassen klar unter 4000 Franken. Betroffen sind vor allem Bereiche der Reinigung, des Transportes und der Verpflegung. Ein CHUV-Transport-Arbeiter, seit 13 Jahren dabei, gab Zeugnis ab: "Wenn ich den Verwaltungskadern sage, dass bei uns Bruttolöhne in der Höhe von 3700 Franken gang und gäbe sind, dann glauben die mir gar nicht, dass es bei uns sowas gibt." 
</p><h3>Petition mit 850 Unterschriften </h3><p>Die Protestierenden überreichten der Direktion eine Petition, die eine Aufhebung der Lohnklassen 1 bis 3 und eine bessere Anerkennung der Berufslehre fordert. 850 CHUV-Mitarbeitende hatten sie unterschrieben - und werden sie ebenfalls beim Regierungs- und beim Grossrat einreichen. 
</p><p>Bis zum heutigen Tag hat die Direktion noch keine positiven Zeichen gesandt. Sie flüchtete sich darin, dass sie sich angestrengt habe, rund 100 Angestellte in die Klasse 2 zu heben. Dennoch: Noch gibt es beim CHUV mehrere Dutzend Angestellte, die nicht genug verdienen, um auch nur einigermassen würdig zu leben. Die nächste Runde in diesem Kampf um bessere Löhne wird sich Ende März abspielen. Dann werden die Betroffenen die Antwort des Spitals erhalten haben und entscheiden, wie sie ihre Bewegung weiterführen wollen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4140</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 16:09:44 +0100</pubDate><title>Ein richtiger Schritt, aber nicht hinreichend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-richtiger-schritt-aber-nicht-hinreichend</link><description>Bundesrat will schärfere Sanktionen im Entsendegesetz </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Nationalrat wird am zweiten Sessionstag über höhere Bussen für Entsendefirmen befinden. Eine richtige und wichtige, aber bei weitem nicht hinreichende Massnahme, findet der SGB. </p><p>Der Nationalrat wird am zweiten Sessionstag über den bundesrätlichen Vorschlag befinden, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5'000 Franken auf 30'000 Franken zu erhöhen. Die so erhöhbaren Bussen gelten einerseits für ausländische Arbeitgeber, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden und dabei gegen die schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verstossen. Betroffen sind aber auch Schweizer Arbeitgeber, die gegen einen Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen verstossen. 
</p><p>Der SGB spricht sich für diese schärfere Sanktionen aus. Die bisherige Obergrenze von 5'000 Franken hat kaum abschreckend und damit auch nicht präventiv gegen Dumping gewirkt. Auch die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission sieht dies so. Sie schlägt dem Plenum vor, die Vorlage anzunehmen. 
</p><p>Für den SGB sind höhere Bussen eine wichtige und richtige Massnahme zum Schutz korrekter Arbeitsbedingungen. Um Lohndumping wirklich in den Griff zu bekommen, reicht der Vorschlag jedoch bei weitem nicht aus. Verlangt ist ein umfassendes Massnahmenpaket, wie es der SGB an seiner <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/lohngleichheit_gleichstellungsgesetz_olivenbaum_aktion_161026_frauen_beschnitten-klein.jpg">Delegiertenversammlung im November 2015</a> mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative beschlossen hat. Die Delegierten forderten mehr Lohnkontrollen, eine wirksamere Prävention gegen Lohndumping, mehr Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen und schärfere Bussen. Über den engeren Bereich der flankierenden Massnahmen hinausgehend braucht es jedoch auch einen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende und mehr Mittel für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie für die Aus- und Weiterbildung. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4138</guid><pubDate>Tue, 23 Feb 2016 11:36:20 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Mietzinsmaxima anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-muss-mietzinsmaxima-anpassen</link><description>Existenzsicherung im Alter immer mehr in Frage gestellt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für viele BezügerInnen von Ergänzungsleistungen (EL) ist Existenzsicherung eine tägliche Herausforderung. Das ist wesentlich dadurch bedingt, dass die EL die Mietzinse viel zu wenig berücksichtigen. Der Nationalrat kann das in der kommenden Session ändern.</p><p>Der verfassungsrechtliche Auftrag der Rentenleistungen der 1. Säule ist die Existenzsicherung. Dieser Auftrag konnte bis heute nicht verwirklicht werden. Ohne weitere Einkünfte können Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz nicht einmal mit einer Maximalrente der AHV oder der IV, also mit Fr. 2350 pro Monat, über die Runden kommen. Der Antrag für Ergänzungsleistungen (EL) wird so zum Muss. Die EL sind ein zentraler Bestandteil der Existenzsicherung. Anders als bisher angenommen nimmt ihre Bedeutung jedoch nicht ab, sondern zu.</p><h3>EL: zentral bei Invalidität und im Alter</h3><p>Besonders ausgeprägt ist dies im Fall der Invalidenversicherung. Mittlerweilen sind über 43% der IV-RentnerInnen auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um über die Runden zu kommen. Wenn für fast die Hälfte aller Invaliden in der Schweiz das Renteneinkommen so tief ist, dass Zusatzleistungen für die Existenzsicherung nötig sind, dann zeigt sich klar, dass unser Versicherungssystem bei Invalidität lückenhaft ist. Die EL mussten in den letzten Jahren das mit den zahlreichen Revisionen der IV einhergehende Absinken des Rentenniveaus ausgleichen.</p><p>Aber auch im Alter wächst die Bedeutung der EL. Das Risiko, als NeurentnerIn Ergänzungsleistungen beantragen zu müssen, um über die Runden zu kommen, ist seit 1999 von 5,7% auf mittlerweile 8,6% markant gestiegen, wie es eine aktuelle Studie der Fachhochschule Bern darlegt. Dies trotz unseres vielgerühmten 3-Säulen-Systems der Altersvorsorge und trotz 30 Jahren obligatorischer beruflicher Vorsorge.</p><h3>Anrechenbarer Mietzins viel zu tief</h3><p>Die EL sind Bedarfsleistungen. Deshalb müssen die Ansätze für die Bedarfsrechnung periodisch angepasst werden. Entfällt diese Anpassung, wird die Existenzsicherung gefährdet. Aktuell krankt die Bedarfsrechnung der EL daran, dass die anrechenbaren Mietzinsmaxima viel zu tief sind. Alleinstehende können sich maximal Fr. 1100 Wohnkosten pro Monat, Ehepaare maximal Fr. 1250 anrechnen lassen. Egal, wie teuer ihre Wohnung ist und ob sie in Zürich oder in Altdorf wohnen. Seit der letzten Anpassung im Jahr 2001 sind die Mietzinse in der Schweiz im Durchschnitt um rund 21 Prozent angestiegen. Das anrechenbare Mietzinsmaximum deckt immer weniger die anfallenden Wohnkosten. Die Betroffenen müssen den nicht gedeckten Teil des Mietzinses aus dem Betrag ihrer EL für den allgemeinen Lebensbedarf begleichen. Sie sparen sich also die Wohnkosten vom Essen und von den Auslagen für Kleider oder für die Mobilität ab. Das gefährdet ihre Existenzsicherung.</p><h3>Nationalrat muss korrigieren</h3><p>Auf die dringend notwendige Anhebung der Mietzinsmaxima warten die Betroffenen schon seit Jahren. Die Lage spitzt sich jährlich zu. An der kommenden Frühjahrssession ist die Erhöhung der EL-Mietzinsmaxima im Nationalrat traktandiert. Diese Erhöhung ist seit mehr als 10 Jahren überfällig. Die grosse Kammer muss die Vorlage endlich annehmen.</p><p>Aktuell läuft noch die Vernehmlassung für die Revision des Ergänzungsleistungsgesetzes. Auf Druck der Kantone schlägt der Bundesrat etliche Verschlechterungen bei der Gewährung der EL vor. Solange die Mietzinsmaxima nicht an das heutige Niveau der Mietzinse angepasst werden, kann aus Sicht des SGB keine Revision des ELG angestrebt werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-4135</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2016 14:02:35 +0100</pubDate><title>Nächster Schritt zu 24/7-Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/naechster-schritt-zu-24-7-ladenoeffnungszeiten</link><description>Nationalrat berät Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 29. Februar wird der Nationalrat das Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) beraten. Dieses will den Kantonen längere Ladenöffnungszeiten aufzwingen. - Mittelfristig eine Gefahr für alle Wirtschaftszweige. </p><p>Längere Ladenöffnungszeiten und die damit einhergehende Dergulierung der Arbeitszeiten, insbesondere die Abend- und Samstagsarbeit, schaden Arbeitnehmenden, die bereits heute unter besonders prekären Arbeitsbedingungen leiden. Dabei handelt es sich häufig um Frauen mit Erziehungs- und Care-Aufgaben. In Befragungen sprechen sich diese denn auch regelmässig gegen längere Öffnungszeiten aus Ihre Begründung: noch schlechtere Arbeitsbedingungen. So nachzulesen in einer Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) sowie in verschiedenen von der Gewekschaft Unia in den liberalsten Kantonen durchgeführte Umfragen. 
</p><h3>Klarer Druck auf die Arbeitsbedingungen </h3><p>Mit der Einführung des LadÖG würden die Arbeitstage (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 oder 19 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter werden als sie heute schon sind. Dabei sind die späten Einsatzzeiten, die Zerstückelung der Arbeitszeit und die Arbeit auf Abruf bereits heute für die Arbeitnehmenden ein Grund für mehr Stress und zunehmende Burn-Out-Fälle. Ausserdem lassen sich so Beruf und Familie immer schwieriger unter einen Hut bringen. Das neue Ladenöffnungszeiten-Gesetz würde so die Arbeitsbedingungen von über 200 000 Arbeitnehmenden verschlechtern! 
</p><h3>Mit Salamitaktik bei den Öffnungszeiten zu 24/7 </h3><p>Die Totalliberalisierer wissen genau, dass sie keine Chance hätten, wenn sie frontal angreifen würden. So wurde am 1. Dezember 1996 eine Revision des Arbeitsgesetzes an der Urne abgeschmettert, gegen welche die Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten, weil sie im Detailhandel an sechs Sonntagen bewilligungsfreie Sonntagsarbeit erlauben wollte. 
</p><p>Statt sich eine neue verheerende Niederlage bei einem Angriff auf Abend- , Samstags-, Sonntags- und Nachtruhe einzuhandeln, versuchen es die Totalliberalisierer heute mit der Salamitaktik, in der Hoffnung, das Stimmvolk werde den Braten nicht riechen. Dabei bedienen sie sich auch Parlamentariern wie dem Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi, der sich in den Dienst der Totalliberalisierer stellt, auch wenn er von sich selbst behauptet, gegen eine totale Liberalisierung zu sein. Das hindert ihn nicht, den Totalliberalisierern den Weg zu ebnen, indem er punktuelle Aufweichungen der Arbeitsbedingungen und Ausdehnungen der Ladenöffnungszeiten im Interesse der Branche fodert, wie zum Beispiel in seiner LadÖG-Motion, unter dem Vorwand des starken Frankens. 
</p><p>Dabei ist längst klar: Jeder noch so kleine Schritt in Richtung deregulierter Öffnungszeiten dient letztlich dem Ziel, die Öffnungszeiten aller Läden zu verlängern und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen abzuschaffen oder zumindest aufzuweichen. Das zeigen auch Beispiele aus dem Ausland: Überall, wo die Ladenöffnungszeiten dereguliert wurden, folgte früher oder später eine generelle Prekarisierung der Arbeitszeiten (Italien, Grossbritannien usw.). 
</p><p>Es geht also um die Wurst, und weil die Totalliberalisierer wissen, dass sie sich das von ihnen gewünschte Riesenstück nicht auf einmal abschneiden können, benutzen sie beim LadÖG die Salamitaktik und versuchen, sich mit kleinen, leicht verdaulichen Scheiben zu bedienen. Und dies obwohl die Stimmenden seit 2009 in kantonalen Abstimmungen eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten stets abgelehnt haben. 
</p><h3>Wenig Schutz - viel Stimmung gegen Gewerkschaften </h3><p>Bei längeren Ladenöffnungszeiten - und damit längeren Arbeitszeiten - sind Schutzmassnahmen für die Angestellten nötig. Die Arbeitgeber im Verkauf stehen aber genau hier auf der Bremse. Im Verkauf gibt es keinen nationalen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der entsprechende Arbeitgeberverband, Swiss Retail Federation ((Vereinigung der Grossbetriebe des Detailhandels) verweigert sich bis heute GAV-Verhandlungen. Das neue Gesetz gefährdete auch die wenigen allgemeinverbindlich erklärten GAV in der Romandie. Die GAV der Grossverteiler ihrerseits enthalten keine Bestimmungen gegen überlange Arbeitstage. So gesehen ist es unverantwortlich, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Arbeitsbedingungen verschlechtert und welches da, wo die geforderten Schutzmassnahmen greifen sollten, durch patronale Verweigerung gekennzeichnet ist. 
</p><p>Kommt dazu ein ausgeprägt antigewerkschaftliches Verhalten. Mehrere Arbeitgeber in der Branche, und nicht nur kleine Fische, respektieren die Gewerkschaftsfreiheit nicht, obwohl diese durch die Bundesverfassung (Art. 28) und internationale Übereinkommen, etwa die Europäische Menschenrechtserklärung, garantiert ist. Migros etwa will nicht mit Unia, der zuständigen und mitgliederstärksten Gewerkschaft, verhandeln. Der orange Riese hat antigewerkschaftliche Kündigungen vorgenommen. Zudem hat er mit missbräuchlichen&nbsp; Strafklagen versucht, den Gewerkschaften Zugang zu verweigern. Manor entliess unter skandalösen Umständen die Präsidentin einer Unia-Sektion. Grund? Sie hatte es gewagt, in der Presse die angestrebte Ausdehnung der Arbeitszeiten zu kritisieren. Bei Spar haben die schlechten Arbeitsbedingungen zu Streiks geführt. 
</p><h3>Untaugliche Massnahme gegen starken Franken </h3><p>Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Detailhandel sind nicht durch kantonal unterschiedliche Öffnungszeiten bedingt. Das Sorgenbarometer der Konsument/innen zeigt deutlich, dass die Ladenöffnungszeiten im Gegensatz zu den Preisen kein Problem sind. Dies bestätigen auch die Umsatzzahlen der Kantone, die bereits vollständig deregulierte Ladenöffnungszeiten kennen (etwa Aargau, Zürich). Auf ihrem Kantonsgebiet ist Einkaufstourismus genau so ausgeprägt wie in den anderen Kantonen. Die ins Feld geführte ratio legis, der Kampf gegen den starken Franken, hält damit selbst einer oberflächlichen Prüfung nicht stand. 
</p><p>Fazit:&nbsp; der SGB und seine Gewerkschaften werden das gefährliche Gesetz entschieden bekämpfen. Denn dieses schadet vorerst dem Verkaufspersonal. In einem weiteren Schritt wird es die Arbeit in vielen weiteren Branchen verschlechtern.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4134</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2016 08:55:42 +0100</pubDate><title>Ein NEIN für die Zukunft der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-nein-fuer-die-zukunft-der-schweiz</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner: Appell gegen Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p> Sollte die unmenschliche SVP-Initiative am kommenden Sonntag an der Urne durchkommen, wäre dies eine in der Geschichte der Schweiz beispiellose Entrechtung. Mehr als ein Fünftel aller bei uns lebenden und arbeitenden Menschen verfügen über keinen Schweizer Pass. Jede dritte Arbeitsstunde wird von jemandem ohne Schweizer Bürgerrecht geleistet. Hunderttausende von ihnen sind in der Schweiz geboren und haben immer und ausschliesslich hier gelebt. Sie sind Inländerinnen und Inländer. Die SVP-Initiative ist ein direkter Angriff auf diese Menschen. Sie verschlechtert ihre Rechte massiv. Und die ihrer Nachkommen und Angehörigen. 
</p><p>Dabei bleibt es nicht. Falls die SVP diese Abstimmung gewinnt, wird dies gewaltige Folgen haben. Nicht nur für die Inländerinnen und Inländer ohne Schweizer Pass. Auch für die Menschenrechte. Die die Rechte von uns allen sind. Die Menschenrechte sind die wichtigste Errungenschaft der jüngeren Menschheitsgeschichte. Auch der modernen Schweiz. Diese Menschenrechte werden von der SVP mit einer neuen Initiative nationalen Paragraphen untergeordnet. 
</p><p>Politisch ist die SVP die Speerspitze der Angriffe auf die sozialen Errungenschaften. Sollte es der SVP gelingen, die Rechtslage für Inländerinnen und Inländer ohne Schweizer Pass dermassen zu verschlechtern, werden weitere Angriffe auch auf die sozialen Errungenschaften und auf das Arbeitsrecht nicht auf sich warten lassen. 
</p><p>Die sogenannte Durchsetzungsinitiative gehört zur Strategie der SVP, das Fundament der modernen Schweiz zu zerstören: der Schweiz der Rechte für alle, der Schweiz der sozialen Errungenschaften. Der Schweiz der Vielfalt und der Minderheiten. Der Schweiz im Positiven, die durch diese Vielfalt geprägt wird. Viele spüren deshalb, dass die Abstimmung vom kommenden Sonntag eine Schlüsselabstimmung für die Zukunft der Schweiz ist. 
</p><p>Immerhin: Gaben viele noch vor wenigen Wochen diese Abstimmung verloren, ist inzwischen eine eindrückliche zivilgesellschaftliche Bewegung entstanden, die es so bisher nicht gegeben hat<a href="http://dringender-aufruf.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"> (www.dringenderaufruf.ch)</a>. Auch dank den Gewerkschaften. 
</p><p>So ermutigend das ist: Noch ist die Abstimmung nicht gewonnen. Aber das NEIN ist möglich geworden. Die Stimmen der Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter werden den Ausgang der Abstimmung mit entscheiden. Es kommt auf uns an. Jede und jeden. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4131</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2016 09:56:31 +0100</pubDate><title>2 x Nein zum Abbau der Prämienverbilligungen im Kanton Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2-x-nein-zum-abbau-der-praemienverbilligungen-im-kanton-bern</link><description>Am 28. Februar können die Stimmenden ein Zeichen setzen und die unsoziale Berner Abbaupolitik korrigieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Höchste Prämien – tiefste Prämienverbilligungen. Dieses Missverhältnis will der Kanton Bern nun noch weiter ausbauen. Am 28. Februar kann die Berner Stimmbevölkerung die schamlosen Sparer stoppen.</p><p>Ende 2013 schnürte das Berner Kantonsparlament das grösste Abbaupaket in der Geschichte des Kantons. Zu den schmerzhaftesten Massnahmen gehörte der Abbau bei den Prämienverbilligungen für die Krankenkasse. Nachdem der Grosse Rat die Prämienverbilligungen schon 2012 massiv reduziert hatte, kürzte er sie 2013 nochmals um bis zu 35 Millionen Franken pro Jahr. Die fatalen Folgen: 50'000 Krankenversichete bekommen gar keine Prämienverbilligungen mehr, oder nur noch massiv gekürzte.
</p><h3>Grosser Rat: Sozialziel gestrichen</h3><p>Dieser Abbau war ebenso schamlos wie gesetzeswidrig: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung von Prämienverbilligungen profitieren muss. Damit soll die Last der Krankenkassenprämien erträglich gehalten werden. Weil diese Vorgabe mit dem massiven Abbau bei Weitem nicht mehr einzuhalten war, stricht der Grosse Rat kurzerhand, das gesetzliche Sozialziel. Damit könnte in Zukunft sowohl die Zahl als auch die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden. Gegen diesen möglichen freien Fall der hat ein Komitee, darunter auch die Gewerkschaften, erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 28. Februar können sich die Stimmenden erstmals zum Abbau äussern und mit zwei Nein sicherstellen, dass der Grosse Rat noch einmal über die Bücher muss.
</p><h3>Abbau trifft Familien und Mittelstand</h3><p>Ein Abbau bei den Prämienverbilligungen würde vor allem Haushalte des unteren Mittelstands hart treffen, ganz besonders Familien mit Kindern, die mit sehr hohen Auslagen für die Krankenkasse belastet sind. Wirtschaftlich eigenständige Menschen – zum Beispiel BerufseinsteigerInnen, ArbeitnehmerInnen mit Teilzeitpensen, Pflegehilfen – könnten so in die Sozialhilfe gedrängt werden. Das ist entwürdigend.
</p><h3>Hohe Prämien, tiefste Prämienverbilligungen</h3><p>Dabei steht der Kanton Bern bei den Prämienverbilligungen ohnehin miserabel da: Schweizweit profitierten 2014 27 Prozent der Versicherten von Prämienverbilligungen, während es im Kanton Bern nur gerade 22,6 Prozent. Obwohl die Krankenkassenprämien im Kanton Bern speziell hoch sind, zahlt kein anderer Kanton so wenig an die von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierten Prämienverbilligung. Entsprechend hoch ist die Prämienbelastung: Im Durchschnitt müssen Bernerinen und Berner 17 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassen hinlegen. Bei der Einführung der Prämienverbilligungen definierte der Bundesrat als Sozialziel, dass die Prämien nach der Verbilligung höchstens 8 Prozent des steuerbaren Einkommens eines Haushalts ausmachen sollen ...
</p><p>Ein doppeltes Nein am 28. Februar zwingt die Berner Regierung und das Parlament noch einmal über die Bücher zu gehen und eine sozialverträgliche Lösung zu erarbeiten. Und sendet ein Signal, das auch die anderen Kantone zur Kenntnis nehmen müssen, die ähnliche Abbauübungen bei den Prämienverbilligungen planen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4128</guid><pubDate>Tue, 16 Feb 2016 09:06:50 +0100</pubDate><title>„Die Trader und nicht die Rohstoffhändler spekulieren“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-trader-und-nicht-die-rohstoffhaendler-spekulieren</link><description>Die Initiative gegen die Nahrungsmittelspekulation bedroht in der Schweiz keine Stellen, sagt Finanzexpertin und Chefredaktorin Myret Zaki.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Juso-Initiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln", die am 28. Februar zur Abstimmung kommt, wird die Arbeitsbedingungen in der Schweiz nicht verändern und bedroht keine Stellen im Rohstoffhandel. Deshalb versteht Myret Zaki, Chefredaktorin des Westschweizer Wochenmagazins "Bilan", das Argument der Initiativgegner nicht, bei einer Annahme der Initiative drohe ein Stellenabbau.</p><p>"Der Rohstoffhandel, der rund 20 Prozent des Genfer BIP ausmacht (3,9 % des Schweizer BIP), wäre von der Initiative nicht betroffen", hält die Journalistin fest. Zaki weiss wovon sie spricht: Sie hat im Finanzsektor gearbeitet, bevor sie Journalistin wurde. "Die Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen, in Zug und ein bisschen in Zürich tätig sind, organisieren physische Ladungen von Rohstoffen, mieten Frachtschiffe und sind nicht in der Spekulation tätig", sagt Zaki. Der Rohstoffhandel zähle in der Schweiz rund 35 000 Beschäftigte, davon 16 000 in Genf. Doch "es sind die Trader, die spekulieren, nicht die Rohstoffhändler", betont Zaki.
</p><p>Tatsächlich will die Initiative Banken, Vermögensverwaltungen, Versicherungen und institutionellen Anlegern verbieten, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf landwirtschaftliche Rohstoffe oder Nahrungsmittel beziehen. Ebenso geht es um entsprechende strukturierte Finanzprodukte. Ausserdem müsste sich der Bund auf globalem Niveau für eine effiziente Bekämpfung der Spekulation mit Nahrungsmitteln einsetzen. Hingegen betrifft die Initiative das "Hedging" nicht, also Termingeschäfte, um Preise zu garantieren.
</p><h3>Wenig abgestützte "Argumente" der Bürgerlichen</h3><p>Warum also wiederholen die Bürgerlichen gebetsmühlenartig die Behauptung, eine Annahme der Initiative führe zu einem bedeutenden Stellenabbau im Rohstoffhandel? Abgesehen davon, dass die Drohung mit Stellenabbau das Lieblingsargument der Bürgerlichen ist, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren, rechtfertigt sich der Gebrauch dieses "Arguments" wirklich nicht. Myret Zaki jedenfalls kann diese Argumentation nicht nachvollziehen und fragt sich sogar, ob die Gegner den Inhalt der Initiative verstanden haben. "Ihre Argumente zum Verlust von Arbeitsplätzen sind kaum abgestützt. Sie behaupten, Rohstoffhändler oder Banken würden die Schweiz verlassen, aber sie können weder sagen welche, noch weshalb."
</p><h3>Spekulative Produkte schon heute umstritten</h3><p>Schlimmstenfalls könnte die von der Initiative geforderte Regulation zu einem weniger wettbewerbsfähigen Umfeld führen, sagt Zaki. Doch auch hier relativiert sie: "Möglicherweise könnte die Initiative solche Investmentberater geringfügig stören, die ihren Kunden auf landwirtschaftlichen Produkten basierende Anlagen empfehlen. Aber diese Anlagen sind schon heute alles andere als unumstritten: Gewisse Banken haben erklärt, sie wollten nicht mehr in Finanzprodukte investieren, die auf landwirtschaftlichen Produkten basieren."
</p><p>Ausserdem sei diese Art von Kapitalanlagen generell in den Portefeuilles der Investorinnen und Investoren kaum vertreten, fügt Zaki an. So dass ein allfälliges Verbot beispielsweise auch keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Pensionskassenerträge hätte. Nur speziell zur Spekulation bestimmte Fonds (sogenannte Hedge-Funds), die Rohstoff-Derivate anbieten, wären wirklich betroffen. Doch die sind in der Schweiz äusserst selten.
</p><p>Denn der wesentliche Teil der Spekulation mit Nahrungsmitteln findet in New York oder Chicago, statt und nicht in der Schweiz. Würde die Initiative angenommen, könnten die Schweizer Banken, welche für ihre Kundschaft Milliarden von Titeln halten, einfach auf derartige spekulative Produkte verzichten, "die ohnehin sehr grossen Schwankungen unterworfen und alles andere als unverzichtbar sind". Noch ein gutes Argument für ein Ja zur Spekulationsstopp-Initiative am 28. Februar. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4108</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:57:38 +0100</pubDate><title>Nein zu einer Politik der Angst und Spaltung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-einer-politik-der-angst-und-spaltung</link><description>Nein zur Durchsetzungsinitiative </description><content:encoded><![CDATA[<p> Die sogenannte "Durchsetzungsinitiative" wurde in den letzten Wochen tief durchleuchtet. Sie wurde analysiert als ein Angriff auf die Schweizerinnen und Schweizer ohne Schweizer Pass, die hier aufgewachsen und gar hier geboren sind. Diese würden unverhältnismässig härter bestraft werden, allein aufgrund eines Stücks Papier. Sie wurde beschrieben als Zwängerei: Das Parlament habe seine Arbeit getan und die "Ausschaffungsinitiative" umgesetzt. Festgestellt wurde, dass das Begehren einen erneuten Angriff auf die Personenfreizügigkeit und auf völkerrechtliche Verträge höchster Bedeutung wie die EMRK darstellt. Und es wurde ebenfalls nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass die Initiative gewisse Gruppen mehr kriminalisiert als andere: Steuerdelikte kommen nicht vor, solche im Bereich der Sozialversicherungen wiegen schwer. Sogar die Gewerkschaftsarbeit wird mit dieser Initiative zunehmend kriminalisiert: An Aktionen teilzunehmen wird für unsere ausländische Kolleginnen und Kollegen riskant, weil sie im schlimmsten Fall ausgeschafft werden können. 
</p><p>Das sind alles klare Worte. Der Widerstand ist laut. Trotzdem hat diese Initiative eine Chance angenommen zu werden. 
</p><p>Weshalb? 
</p><p>Weshalb braucht es diesen Widerstand angesichts einer solch undemokratischen und unmenschlichen Initiative? - Weil es die SVP geschafft hat, dass eine Mehrheit des Schweizer Stimmvolkes ihren Argumenten Glauben schenkt. Ihr erfolgreicher Ablenkungsdiskurs führt dazu, dass viele in diesem Land glauben, die Schweiz hätte ein Migrationsproblem. Er führt dazu, dass wir immer mehr Zeit damit vergeuden, über das angebliche Sicherheitsproblem zu sprechen, anstatt über die weiterhin wachsende Kluft zwischen Arm und Reich, die Kürzungen in Bildung oder die immer noch nicht realisierte Lohngleichheit. Wir reden auch nicht über eine echte Willkommenskultur oder über das Potenzial der Migrantinnen und Migranten, sondern vorwiegend über ihre angeblichen Defizite. 
</p><p>Mit ihrem Diskurs schafft es die SVP, die Schweizer Gesellschaft zu spalten. Sie drängt die Migrantinnen und Migranten immer mehr in äusserst prekäre Lebens- und Arbeitssituationen. Liegt es wirklich in unserem Interesse, dass die Menschen in Angst leben müssen? Dass ihr Leben wegen kleinster Fehler eine radikale Wende nimmt? Sollen Parlament und Gerichte hinfällig werden? Sollen Prinzipien und Grundrechte, welche in der Verfassung verankert sind, nur für ein paar wenige gelten, während die anderen zunehmend entrechtet werden? Oder wollen wir eine Schweiz, die die demokratischen Werte hochhält, in der Menschen in Würde und Sicherheit leben können. Ein Satz aus der Bundesverfassung kommt mir immer wieder in den Sinn: "...und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen...". 
</p><p>Der Widerstand ist gewachsen, weil viele spüren, dass es eine wichtige symbolische Abstimmung ist. Gewinnt die SVP, dann ist ihre Politik der Angst und Spaltung legitimiert. Die "Durchsetzungsinitiative" ist tatsächlich ein gefährlicher Angriff auf unseren Rechtsstaat, ja auf unsere Demokratie. Ein Nein ist deshalb dringend notwendig, wenn wir Rechtsstaat und Demokratie erhalten wollen. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4107</guid><pubDate>Thu, 11 Feb 2016 14:20:21 +0100</pubDate><title>Mehr Fairness statt neue Ausbeutung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-fairness-statt-neue-ausbeutung</link><description>Die Lücke in der Care-Arbeit wird immer grösser</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Pflege und Betreuung sind je länger je weniger gesichert. Prekäre Jobs nehmen zu. Deshalb muss der Staat hier mehr investieren - die Männer auch. </p><p>Obwohl immer mehr Frauen erwerbstätig sind, leisten sie auch heute noch einen Grossteil der unbezahlten Arbeit - Pflege- und Betreuungsleistungen nicht nur für Kinder, sondern auch für ältere und kranke Angehörige. Diese Arbeit, unter dem Begriff Care zusammengefasst, ist ein blinder Fleck in der Ökonomie. Solange sie gratis geleistet wird, taucht sie in den Wirtschaftsstatistiken gar nicht erst auf. Kommt dazu, dass die Care-Arbeit nicht der in der Ökonomie allgegenwärtigen Effizienzlogik gehorcht: Wir können zwar immer schneller Autos produzieren, aber nicht effizienter Kinder trösten oder Kranke pflegen. 
</p><h3>Lücke in der Versorgung </h3><p>Frauen sind jedoch nicht mehr bedingungslos bereit, diese Arbeit zu übernehmen und das finanzielle Risiko zu tragen. Während unsere Lebenserwartung steigt und die Care-Arbeit an Bedeutung zunimmt, verzichten je länger je weniger Frauen auf einen eigenen Lohn und finanzielle Absicherung, um sogenannte Liebesarbeit zu leisten. Und Männer übernehmen nicht in dem Mass mehr unbezahlte Arbeit, wie Frauen bezahlte übernehmen. In der Versorgung von Kindern und Pflegebedürftigen ist eine Lücke entstanden. Sie wird grösser werden, wenn wir nicht Gegensteuer geben. 
</p><h3>Mangelhafter Schutz für Care-Migrantinnen </h3><p>Institutionen wie Kitas, Spitäler und die Spitex können diese Lücke schon jetzt nicht mehr schliessen. Gerade die Pflege älterer und kranker Menschen wird unter dem Spardruck zunehmend wieder ins Private abgedrängt. In die Bresche springen wiederum Frauen: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Arbeitsbedingungen und zu einem miserablen Lohn rund um die Uhr um "fremde Angehörige" zu kümmern. Schwarzarbeit ist an der Tagesordnung, Privatsphäre und Freizeit sind in solchen Arrangements meist Fremdwörter. Obwohl die Schweiz das Übereinkommen 189 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) "Menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte" ratifiziert hat und der Bundesrat in einem Bericht Handlungsbedarf eingesteht, ist die Care-Arbeit gegen Bezahlung immer noch nicht dem Arbeitsgesetz unterstellt. Dadurch fehlt den Care-Angestellten ein effektiver Schutz ihrer Gesundheit und persönlicher Integrität. 
</p><h3>Kaum Schutz - trotz ratifiziertem IAO-Übereinkommen </h3><p>Bei entlohnter Care-Arbeit ist die Gefahr von Ausbeutung, Gewalt, Sozial- und Lohndumping beträchtlich. Deshalb verlangt das Übereinkommen 189 der IAO, dass Hausangestellte arbeits- und sozialrechtlich den übrigen Angestellten gleichgestellt werden. Verbesserungen seien vor allem hinsichtlich Arbeitszeit, soziale Sicherheit und Arbeitsbedingungen (Minimalstandards bei Arbeitssicherheit und psychischem und physischem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz) nötig. Insbesondere müssen so die weiblichen Care-Angestellten vor (sexuellem) Missbrauch, Belästigung und Gewalt geschützt werden. In der Schweiz werden diese Erfordernisse trotz Ratifikation des Übereinkommens noch nicht genügend implementiert: So können z.B. Arbeitsinspektorate keine Besuche an Arbeitsplätzen von Care-Angestellten in den Haushalten machen. 
</p><h3>Staat muss mehr investieren </h3><p>Die Schweiz muss sich klar werden, dass Care-Arbeit keine private Angelegenheit ist, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, ohne die die Wirtschaft zusammenkracht. Wir brauchen dringend eine Umverteilung: Die Allgemeinheit muss Verantwortung übernehmen und Ressourcen investieren - in Kinderbetreuungsplätze, Pflegeeinrichtungen aber auch in die Versorgung zu Hause. Bezahlte Care-Arbeit muss dem Arbeitsgesetz unterstellt werden. Geregelte Arbeits- und Ruhezeiten sowie existenzsichernde Mindestlöhne sind dabei zwingend. Den Rest müssen Frauen und Männer fair aufteilen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4097</guid><pubDate>Mon, 08 Feb 2016 11:04:22 +0100</pubDate><title>Schon heute viele Vorteile für Ehepaare </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schon-heute-viele-vorteile-fuer-ehepaare</link><description>Heiratsstrafe – ein Mythos?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP behauptet, dass Ehepaare steuerlich benachteiligt seien und hat die Initiative gegen die „Heiratsstrafe“ eingereicht. Diese Behauptung ist schon relativ alt. Und sie zeigte Wirkung. Beim Bund gab es in den letzten Jahren mehrere Steuersenkungen, bei denen fast nur hohe und höchste Einkommen profitierten. </p><p class="Text">Eine genaue Prüfung zeigt, dass es die „Heiratsstrafe“ der CVP so nicht gibt. Eine Studie der Steuerverwaltung des Bundes für die kantonalen Steuern ergab beispielsweise, dass insbesondere Ehepaare mit tiefen und mittleren Einkommen im Durchschnitt sogar weniger Einkommenssteuern zahlen als Konkubinate. Bei den hohen Einkommen sind die Konkubinate etwas besser gestellt. Doch dort profitieren die Ehepaare von den Vorteilen bei der Erbschaftssteuer, die in der Analyse des Bundes nicht berücksichtigt ist. </p><p class="Text">Nimmt man noch die Sozialversicherungen dazu, haben die Ehepaare weitere Vorteile. In einer anderen Studie hat der Bund den Vorteil alleine bei der AHV auf 800 Millionen Franken pro Jahr beziffert. Zwar sind die AHV-Renten für Ehepaare plafoniert (1.5mal die maximale Rente der Einzelpersonen). Doch die Witwen- und Witwerrenten, der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg für nicht-erwerbstätige Ehegatten machen diese Beschränkung mehr als wett. Leichte Vorteile gibt es auch bei der IV. Bei der 2. Säule hängt die Situation stark davon ab, ob die Pensionskassen auch den Konkubinatspaaren Witwen und Witwerrenten gewähren. Das ist nicht obligatorisch. </p><p class="Text">Generelle Steuersenkungen für Ehepaare sind nicht nötig. Im Durchschnitt sind Ehepaare sogar etwas besser gestellt als Konkubinate. Im Einzelfall hängt es von der konkreten Lebenssituation ab. Die Annahme der Initiative wäre für die bürgerlichen Parteien ein Steilpass, die Steuern auf Bundesebene weiter zu senken. Davon profitierten erneut fast ausschliesslich hohe und höchste Einkommen. Leidtragende wären die tiefen und mittleren Einkommen. Weil dann die AHV oder die Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien unter Druck kommen können. Deshalb braucht es ein Nein gegen die CVP-Initiative. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4086</guid><pubDate>Mon, 08 Feb 2016 11:00:00 +0100</pubDate><title>Auch die Stadt Genf zieht die Schraube an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auch-die-stadt-genf-zieht-die-schraube-an</link><description>Griffige Massnahmen gegen Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nach dem Kanton wird nun auch die Stadt Genf aktiv: Sie verbietet bei öffentlichen Beschaffungen eine kaskadenförmige Weitergabe der Aufträge an Subunternehmer, sie führt Bussen bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes ein - und einen Solidarfonds, mit welchem nicht korrekt entlöhnte Arbeitnehmende entschädigt werden können.</p><p> Ein neuer krasser Fall hat das Fass in Genf zum Überlaufen gebracht: 2500 Franken monatlich knöpfte ein Patron seinen polnischen Arbeitnehmenden für Logis ab. Er hatte sie zusammen in einem (1!) Studio untergebracht. Die Stadt reagierte, indem sie eine neue Klausel in ihre Auftragsvergaben einführt. Diese beschränkt eine Weitergabe der Aufträge auf bloss eine Substufe. Dieses wirksame Mittel gegen Lohndumping wurde zuvor zwischen den Genfer Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt. 
</p><h3>Keine Subsub-Weitergabe </h3><p>Diese Genfer Lösung geht damit viel weiter als die Bundeslösung zur Solidarhaftung. Denn letztere sieht nicht vor, dass der Erstunternehmer für nicht bezahlte Löhne seiner Subunternehmer voll zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Die Genfer Lösung führt viel striktere und verbindliche Massnahmen ein: Erstunternehmen öffentlicher Aufträge, die Arbeiten weitergeben, haben die ausgewählten Subunternehmen während der ganzen Dauer der Arbeiten auf Einhaltung der geltenden Gesamtarbeitsverträge sowie korrekte Zahlung der Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu überwachen. Ein Subunternehmer darf seine Arbeit nicht an einen weiteren Subunternehmer auslagern. Das ist neu in der Schweiz. Die Bussen können bis zu 10 % des vertraglichen Geldwertes betragen und wirken damit abschreckend. 
</p><h3>Solidar-Entschädigungsfonds </h3><p>Wenn ein Unternehmen heute wegen Lohndumping erwischt wird, liegt der schwarze Peter bei den betrogenen Arbeitnehmer/innen. Sie, zumeist aus dem Ausland stammend, müssen sich den entgangenen Lohn vor Gericht erstreiten. Die Verfahren dauern Jahre oder verpuffen, wenn sich die betroffenen Unternehmen aufgelöst haben. Der neue Solidar-Entschädigungsfonds, den die Stadt Genf Ende Januar geschaffen und mit 300'000 Franken dotiert hat, wird den betrogenen Arbeitnehmer/innen sehr konkret helfen. Aus diesem Fonds wird ihnen der ausstehende Lohn bezahlt. Anschliessend ist es an der Stadt, und nicht mehr an den Betrogenen, die Lohnrückstände bei den Verantwortlichen einzutreiben.
</p><h3>Effiziente Massnahmen </h3><p>"Mit diesem Fonds, den verstärkten Kontrollen und den härteren Sanktionen gibt sich ein öffentlicher Haushalt zum ersten Mal in der Schweiz wirksame Mittel, um Dumping auf öffentlichen Baustellen zu bekämpfen", kommentiert Alessandro Pelizzari von der Unia Genf. Die Stadtregierung hat zudem zwei Kontrollstellen beschlossen. Damit werden die Vorbeugemassnahmen gegen Lohndumping nach dem kürzlichen Beschluss des Kantons, mehr Kontrolleure walten zu lassen, noch einmal gestärkt. 
</p><p>Fazit: Genf zeigt, dass es möglich ist, effiziente Massnahmen gegen Lohndumping zu entwickeln. So gräbt man auch der permanenten SVP-Agitation das Wasser ab. Es braucht nur eines dazu: Willen! </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4090</guid><pubDate>Wed, 03 Feb 2016 15:15:56 +0100</pubDate><title>Diese Rosine geben wir nicht her!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/diese-rosine-geben-wir-nicht-her</link><description>Frauenrentenalter 64 ist keine Rosinenpickerei </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Frauen wollen Gleichstellung. Also sollen sie gefälligst auch Militärdienst leisten und bis 65 Jahre arbeiten. So die angeblich wertneutralen Gleichheitsmacher/innen - die nicht merken, auf welch schiefer Ebene sie argumentieren. </p><p>Wir seien Rosinenpickerinnen, für welche die Gleichstellung bei den eigenen Privilegien aufhöre. Wie bitte: Frauen in der Altersvorsorge privilegiert? - Das ruft nach Fakten.
</p><h3> Ungleichheit zuvor schlägt voll auf Rente durch </h3><p>Fakt ist: Frauen verrichten wesentlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer und verdienen für die bezahlte Arbeit erst noch weniger. Dies hat nicht nur Folgen für die finanzielle Situation von Frauen im Erwerbsalter, sondern auch für die Altersvorsorge: 38 Prozent der Rentnerinnen leben allein von der AHV, bei den Rentnern ist es mit 19 Prozent nur die Hälfte. Die Rente aus der zweiten Säule ist für Frauen im Schnitt halb so hoch wie diejenige der Männer, ihr angespartes Kapital beträgt gar nur ein Drittel desjenigen der Männer. Von Privilegien für Frauen kann also in der Altersvorsorge keine Rede sein. Vielmehr zahlen sie auch im Alter noch den Preis für das gesellschaftliche Ungleichgewicht. 
</p><h3>Angehörige pflegen </h3><p>Kommt hinzu, dass es für viele Frauen heute schon kaum möglich ist, bis 64 im Erwerbsleben zu bleiben: Ein Jahr vor dem ordentlichen Pensionsalter sind nur noch 41 Prozent erwerbstätig. Viele sind entweder krank oder ausgepumpt davon, jahrzehntelang den Job mit der Haus- und Familienarbeit zu vereinbaren. Die restlichen müssen ihr Pensum reduzieren resp. ganz aufgeben, um kranke und alte Angehörige zu pflegen. Stellen für Frauen, die nach einer Betreuungs- oder Pflegeauszeit wieder Arbeit suchen, gibt es kaum. Da bleibt oft nur noch die vorzeitige Pensionierung mit den entsprechenden Rentenkürzungen. Frauen haben aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung auch ein deutlich höheres Risiko zu verwitwen als die Männer. Entsprechend werden sie im hohen Alter sehr viel seltener durch ihren Partner gepflegt, als dies umgekehrt der Fall ist. Dies hat Pflege- und weitere Kosten zur Folge, die schnell mal in die Armut führen können. 
</p><h3>Nur magere Kompensation </h3><p>Alles in allem ist das tiefere Frauenrentenalter eine magere Kompensation für drei Fakten. Dass Frauen im Erwerbsleben häufig zurückstecken, um ihre Eltern, Ehemänner, Kinder und Enkelkinder zu betreuen; dass sie häufig Ergänzungsleistungen beziehen müssen, weil sie von der Rente nicht leben können; und dass ältere Frauen auf dem Arbeitsmarkt eigentlich gar nicht mehr gewollt sind. Frauenrentenalter 65 führt mehr Frauen in die Armut und ist inakzeptabel, solange die Gleichstellung nicht verwirklicht ist. Daran festzuhalten, ist keine Rosinenpickerei. Frauenrentenalter 64 ist die Rosine, die wir nicht aus den Händen geben, bis wir die Hälfte des Kuchens haben. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4083</guid><pubDate>Tue, 02 Feb 2016 11:26:50 +0100</pubDate><title>Ein groteskes Einschüchterungsprogramm</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ein-groteskes-einschuechterungsprogramm</link><description>Durchsetzungsinitiative knebelt Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, führen künftig auch relativ harmlose Delikte, wie sie zum Beispiel bei gewerkschaftlichen Aktionen leicht vorkommen können, bei einer Vorstrafe zur automatischen Landesverweisung. Eine massive Einschüchterung der ausländischen Gewerkschafter/innen, findet im Interview der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha.</p><p><b>Die Durchsetzungsinitiative führt in ihrem umfangreichen Katalog von leichteren Delikten, die beim Vorliegen einer geringen Vorstrafe in den letzten zehn Jahren zur automatischen Landesverweisung führen, u.a. auch Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Diebstahl auf. Wann ist bei einer gewerkschaftlichen Aktion dieser Tatbestand erfüllt?</b></p><p> Marc Spescha: Wenn Gewerkschafter/innen unbefugt ein Firmengelände betreten, ist dies Hausfriedensbruch, und wenn jemand zum Beispiel mit einer Schablone "Nein zu Dumpinglöhnen" an ein Fenster sprayt, ist dies eine Sachbeschädigung, auch wenn es schön gemacht ist. Das genügte dann schon für eine Landesverweisung, wenn jemand in den zehn Jahren zuvor auch nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wurde - beispielsweise wegen einem polizeilich registrierten Sekundenschlaf, ohne dass ein Unfall geschah: Die Polizei hat beim Fahrer anlässlich einer einfachen Kontrolle eine völlige Übermüdung festgestellt, die eine ungenügende Beherrschung des Fahrzeugs befürchten liess, ohne dass Alkohol im Spiel war. Dafür kann es eine kleine Geldstrafe von einigen Tagessätzen bedingt geben. Als Vorstrafe ist dies aber schon relevant, wenn derselbe Fahrer als Gewerkschaftsaktivist sieben Jahre später wegen Beteiligung an der Sprayaktion auf dem Fabrikgelände verurteilt wird. Sie führte dann zwingend zur Landesverweisung. 
</p><p><b>Wie gross ist das Risiko einer Landesverweisung, wenn man als Nichtschweizerbürger bei einer Demo in ein Handgemenge mit Gegendemonstranten, einem privaten Ordnungsdienst oder der Polizei verwickelt wird, falls die Durchsetzungsinitiative durchkommt?</b></p><p>In einem solchen Fall liegen schnell die im Katalog 2 der Initiative enthaltenen Tatbestände der einfachen Körperverletzung oder des Raufhandels vor. Für erstere reichen relativ leichte Körperverletzungen. Zur Verurteilung wegen Raufhandels genügt es, auch wenn man nur am Rande beteiligt ist und sich dann schnell zurückzieht, wie der Kommentar zum Artikel 133 des Strafgesetzbuches (StGB) präzisiert: "Beteiligt sind Personen, die Schläge austeilen, die mindestens einer Tätlichkeit entsprechen, dies unabhängig davon, ob die Schläge zum Zwecke des Angriffs oder zum Zwecke der Verteidigung verabreicht werden. Strafbar wird der Teilnehmer auch dann, wenn er vor Eintritt dieser Bedingungen aus dem Kampf ausscheidet." Unter Raufhandel versteht man "eine tätliche Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen teilnehmen und bei welcher zwei oder mehr Parteien wechselseitig tätlich gegeneinander vorgehen." 
</p><p><b>Der Deliktkatalog 2 der Durchsetzungsinitiative enthält auch die Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte... </b></p><p>Auch dieser Tatbestand ist bei einem Polizeieinsatz gegen eine Demo oder Gewerkschaftsaktion schnell erfüllt. Artikel 285 StGB definiert ihn als Hinderung einer Amtshandlung durch Gewalt, Nötigung zu einer Amtshandlung oder tätliche Angriffe. "Bereits eine Erschwerung von Amtshandlungen oder einer notwendigen Begleithandlung genügt zur Erfüllung des Tatbestandes", heisst es im Kommentar. Erschwert wird die Amtshandlung etwa schon dann, wenn der Betroffene mit den Füssen ausschlägt, um sich gegen eine Festnahme zu wehren. 
</p><p><b>Riskiert man eine Landesverweisung, wenn man an einer Kundgebung oder Aktion teilnimmt, die den Verkehr stört?</b></p><p>In der Durchsetzungsinitiative steht dazu nichts, wohl aber in der vom Parlament im März 2015 verabschiedeten gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative (die das Volk im November 2010 mit 52,3 % Ja-Stimmen annahm): Der neue Artikel 66a StGB nennt unter Ziffer k die vorsätzliche Störung des Eisenbahnverkehrs und die qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs als Tatbestände, die grundsätzlich zur Ausweisung führen. "Qualifiziert" heisst hier, dass der Täter wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringt. Die Landesverweisung würde aber in einem solchen Fall jedenfalls gegenüber Secondos kaum vollzogen, weil die in der gesetzlichen Umsetzung vorgesehene Härtefallklausel eine Verhältnismässigkeitsprüfung verlangt. Dabei kämen die Richter wohl zum Schluss, dass die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung nicht derart war, dass sie die privaten Interessen des Täters an einem Verbleib in der Schweiz überwiegen würde. 
</p><p><b>Diese Härtefallklausel ist wohl der wesentliche Unterschied zwischen der Durchsetzungsinitiative und der gesetzlichen Umsetzung der Ausschaffungsinitiative?</b></p><p>Genau. Im Unterschied zur Durchsetzungsinitiative verlangt die gesetzliche Umsetzung, dass der Richter die Umstände berücksichtigt: Wann? Wo? Wer? Wie lange ist der Täter schon in der Schweiz? Hat er Familie hier, eine Ehefrau und Kinder? Usw. Gemäss der Durchsetzungsinitiative dürfte der Richter nur feststellen, ob der Tatbestand erfüllt ist oder nicht. Falls ja, müsste er zwingend die Landesverweisung aussprechen. Er hätte keinerlei Spielraum mehr, um einzelfallgerecht zu entscheiden. In der gesetzlichen Umsetzung des Parlaments sind an sich sogar mehr Delikte aufgeführt, die zur Landesverweisung führen können, als in der Durchsetzungsinitiative - wohl auch, weil die Initianten an einige gar nicht gedacht haben. Dass allerdings zum Beispiel Geldwäscherei, ungetreue Geschäftsbesorgung, Bestechung und Steuerbetrug fehlen, ist aber besonders bemerkenswert. 
</p><p><b>Falls die Durchsetzungsinitiative angenommen wird, wie kann man sich dann gegen eine Landesverweisung wegen eines solchen relativ leichten Delikts wehren?</b></p><p>Man kann vor Bundesgericht gehen, was zwingend wäre, wenn die kantonalen Richter die Durchsetzungsinitiative so anwenden, wie es ihrem Wortlaut entspricht. Das Bundesgericht würde mit Hunderten von Beschwerden wegen Landesverweisungen nach Bagatelldelikten eingedeckt. Heute ficht man eine kleine Geldstrafe kaum an. In Zukunft aber müssten Ausländer/innen diese wegen der mit ihr gekoppelten Landesverweisungen anfechten. Und falls das Bundesgericht die Urteile nicht aufheben würde, würden diese mit grosser Aussicht auf Erfolg nach Strassburg weitergezogen. 
</p><p><b>Würden diese Beschwerdeverfahren die Ausweisung aufschieben?</b></p><p>Das Bundesgericht würde die aufschiebende Wirkung praxisgemäss wohl erteilen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) dagegen erteilt die aufschiebende Wirkung sonst nur im Ausnahmefall. Bei einer Beschwerde gegen eine Ausweisung aufgrund eines Bagatelldelikts würde er seine Praxis wohl ebenfalls anpassen, weil das Missverhältnis zwischen der begangenen Tat und der Rechtsfolge für die Betroffenen derart gross ist, dass kein öffentliches Schutzinteresse den sofortigen Vollzug rechtfertigen könnte. Die Strassburger Entscheide lassen meist mehrere Jahre auf sich warten, doch würde der EGMR einen Pilotfall wohl vorziehen, um Klarheit zu schaffen. Dass der EGMR die Beschwerden in Bagatellfällen gutheissen würde, ist aufgrund der bisherigen Praxis zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") nicht zweifelhaft. Und darauf könnten sich alle Betroffenen berufen, die entweder in der Schweiz aufgewachsen sind oder hier Familienangehörige haben. Die Durchsetzungsinitiative führte trotzdem zu einer grossen Rechtsunsicherheit. 
</p><p><b>Müssten nicht schon die kantonalen Gerichte die Menschenrechtskonvention berücksichtigen? </b></p><p>Doch. Aber es ist denkbar, dass sie unter Hinweis auf die Durchsetzungsinitiative und den darin verankerten Vorrang des Landesrechts gegenüber dem Völkerrecht Art. 8 EMRK missachteten. In der Durchsetzungsinitiative steht ausdrücklich: "Die Bestimmungen über die Landesverweisung ... gehen dem nicht zwingenden Völkerrecht vor." Artikel 8 der Menschenrechtskonvention gilt als nicht zwingendes Völkerrecht. Allerdings wird der Verhältnismässigkeitsgrundsatz, der die Richter zu einem Abwägen der Interessen des Täters und des öffentlichen Interesses im Einzelfall verpflichtet, von namhaften Juristen als zwingendes Völkerrecht betrachtet. 
</p><p><b>Unabhängig vom Ausgang solcher Beschwerden bringt die Durchsetzungsinitiative für Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass auf jeden Fall ein erhöhtes Risiko, grosse Probleme zu bekommen, wenn sie an Demos oder Aktionen in Betrieben teilnehmen. Würden Sie ihnen künftig davon abraten, falls die Initiative durchkommt?</b></p><p>Denkbar ist auch das Verhaltensmuster "Jetzt erst recht, das lasse ich mir nicht bieten!" Die massenhafte Überschreitung dieser unverhältnismässigen Rechtsnormen würde den Rechtsstaat lahmlegen. Wahrscheinlicher ist aber, dass bei den meisten Menschen ohne Schweizerpass die Angst vor den Konsequenzen so gross wäre, dass sie künftig auf solche Aktivitäten verzichten würden. Die Initiative ist so betrachtet nicht nur eine extrem aggressive Attacke gegen den Rechtsstaat als Fundament unserer Demokratie, sondern ein eigentliches Einschüchterungsprogramm gegen kritische Bürgerinnen und Bürger. Sie eignet sich bestens, eine lebendige Demokratie zu ersticken, und läuft auf eine Knebelung aller ausserparlamentarischen Bewegungen hinaus. Gewerkschafter/innen, die sich in guten Treuen für ihre Rechte engagieren, wären immer mit einem Bein "draussen", weil die Schwelle des Tatbestandes, der zwingend zur Landesverweisung führt, so niedrig ist. 
</p><p><b>Eine weitere Option wäre, sich einbürgern zu lassen... </b></p><p>Das würde ich sowieso empfehlen, weil man damit politisch die vollen Rechte als Bürger und Bürgerin erlangt und nicht mehr zum Statisten politischer Inszenierungen degradiert ist. Es gibt in der Schweiz mehrere hunderttausend Ausländer/innen, die die zeitlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen würden. Es ist stossend und für eine Demokratie höchst bedenklich, wenn etwa ein Fünftel bis ein Viertel der im Land lebenden Menschen nicht als Stimmbürger/innen mitwirken können. Die Einbürgerung gewährte nicht nur mehr Daseinssicherheit, sondern würde auch eine demokratiepolitisch äusserst bedenkliche Situation, in der Bürger den stimmlosen Nichtbürgern den Tarif diktieren, beseitigen. 
</p><p><b>Der Fehler für die tiefe Einbürgerungsquote liegt aber wohl nicht nur bei den Ausländer/innen? </b></p><p>Nein, im Einbürgerungsverfahren sind sie bisher zum Teil auf eine entwürdigende Art einem Striptease unterzogen worden. Die Einbürgerungshürden sind in der Schweiz im Vergleich zu andern Ländern sehr hoch, insbesondere die zeitlichen Voraussetzungen. Teilweise stellen Gemeinden aber auch zu hohe Anforderungen an die sprachlichen Kenntnisse. Mir ist etwa ein SBB-Kollege bekannt, dessen Einbürgerung nach vielen Jahren in der Schweiz an angeblich fehlenden sprachlichen Kenntnissen gescheitert ist, obwohl er sich am Arbeitsplatz gut verständigen kann und geschätzt wird. 
</p><p><b>Sind auch die Kosten ein Hinderungsgrund?</b></p><p>Heute kaum mehr. Früher waren die Kosten abhängig vom Einkommen, heute bezahlt man nur noch kostendeckende Verfahrensgebühren, die je nach Gemeinde etwas variieren. Ein Secondo, der sich als Jugendlicher einbürgern lässt, muss in der Regel weniger als 1000 Franken bezahlen, sonst kostet die Einbürgerung bis etwa 2000 Franken. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4074</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 11:08:38 +0100</pubDate><title>Keine Politik wie der Hund von Pawlow</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/keine-politik-wie-der-hund-von-pawlow</link><description>Durchsetzungsinitiative: Denken und nicht einfach Reflexe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Lange wollte das Feuer des Widerstands nicht richtig brennen. Jetzt aber melden sich viele besorgte Menschen und sagen dezidiert: Nein, So nicht! Dieser unmenschlichen Durchsetzungsinitiative stellen wir uns entgegen! Neueste starke Stimme in diesem Chor: ein Komitee, das bereits nach 2 Tagen über 370'000 Franken gesammelt hat, um mit Plakaten für ein NEIN zu werben. </p><p>"Die SVP möchte mit der sogenannten "Durchsetzungsinitiative" die Menschenrechte und zentrale Werte unserer Verfassung wie das Verhältnismässigkeitsprinzip und die Gewaltentrennung aushebeln. Die Betroffenen sollen alle Rechte verlieren und die Gerichte zu Ausweisungsautomaten degradiert werden. Die Initiative ist ein direkter Angriff auf die vielen seit langem oder schon immer hier lebenden Secondos und Secondas. Und auf ihre Angehörigen. [...] Viele Mitglieder der Gewerkschaften - und ihre Nachkommen - sind hier unmittelbar betroffen." 
</p><h3>Widerstand wird breiter </h3><p>Mit diesen Worten hat SGB-Präsident Paul Rechsteiner am 5. Januar vor den Medien begründet, warum sich der SGB dezidiert gegen die SVP-Initiative stellt. Damals war die Front gegen die Ausschaffungs-Automatiker der Volkspartei noch dünn. Heute ist das nicht mehr so. Beispiele: </p><ul><li>Ständerat Hans Stöckli und Nationalrat Beat Flach entwarfen ein <a href="http://www.faktcheck.ch/manifest/" target="_blank" rel="noreferrer">Manifest gegen die Initiative</a>. Über 270 aktuelle und ehemalige Mitglieder des eidgenössischen Parlamentes unterschreiben es. </li><li>Die Gewerkschaft VPOD hat einen kurzen <a href="https://www.youtube.com/watch?v=WUR6uHK1Z_o" target="_blank" rel="noreferrer">Webfilm </a>produziert und betreibt aktiv Kampagne mit Flyer- und anderen Aktionen. </li><li>120 Rechtsprofessoren unterzeichnen einen <a href="http://www.unser-recht.ch/de/texte-newsformat/datails.html?tx_ttnews[tt_news]=1140&amp;tx_ttnews[backPid]=21&amp;cHash=5cf07bd24154e2fc052770d9da6ea08b" target="_blank" rel="noreferrer">Appell zum Nein</a>, in dem sie vor allem bemängeln, dass Richter/innen die Umstände einer Tat nicht mehr berücksichtigen könnten. Und auch die Staatsanwälte haben sich mit einem <a href="http://www.ssk-cps.ch/sites/default/files/medienmitteilungen/mm_durchsetzungsinitiative_dt_21.01.2016.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">Nein-Aufruf</a> in die Debatte eingeschaltet. </li></ul><h3>Auch an der Plakatfront sichtbar </h3><p>Am 24. Januar zum ersten Mal aufgetreten ist das "Komitee gegen die unmenschliche SVP-Initiative". Über 20 000 Personen haben innert zwei Tagen dessen <a href="http://dringender-aufruf.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">Aufruf </a>unterzeichnet. Dem Komitee, das unter anderem vom ehemaligen TV-Chefredaktor Peter Studer, dem ehemaligen Flüchtlingsdelegierten des Bundesrates, Peter Arbenz, der Autorin Annette Hug sowie SGB-Präsident Paul Rechsteiner mitinitiiert wurde, gehören viele Prominente aus Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft an. Das Ziel, rasch 200'000 Franken für eine Plakatkampagne zu sammeln, wurde innert Kürze erreicht. Statt nur 600 Plakate in der Deutschschweiz wird das Komitee nun schweizweit über 1000 Plakate hängen können. Weiteres Geld wird in grosse Zeitungsinserate gesteckt. 
</p><h3>Keine konditionierten Reflexe </h3><p>Noch wichtiger als die Spenden ist das Engagement, das die Unterzeichnenden zum Ausdruck bringen. Sie zeigen mit ihrer Unterschrift, dass sie der SVP-Propaganda etwas entgegensetzen wollen. Diesen Schwung müssen wir nun ausnützen. Nur wenn weite Kreise ihre Ablehnung der Initiative klar und deutlich machen, können wir diese Abstimmung gewinnen und das ständige Wühlen im Sumpf stoppen. 
</p><p>Die dauerhaften Attacken der SVP setzen auf eine konditionierte Politik. Wenn A, dann B, und das immer, automatisch, sofort. Nur weiss oder schwarz. Wenn eine Verurteilung, dann raus. Ob du hier verheiratet bist und ein Kind im Kindergarten hast, egal. Und wenn irgendwo ein Recht steht, das so barbarische Reflexe und Automatismen bremst, dann weg mit diesem Recht. Dafür, bald schon, die Selbstbestimmungsinitiative. 
</p><p>Ein Teil der SVP will eine Politik des konditionierten Reflexes. Und ein Volk wie den Hund von Pawlow. Stimulus "Verbrechen-Migration", dann "Raus-hurra". Das geht gegen das freie Denken. Und gegen die Menschenrechte. Deshalb ist ein Nein zur SVP-Zwängerei so nötig. Und hätte eine befreiende Wirkung. </p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-4073</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:57:59 +0100</pubDate><title>Jahrhundertprojekt NEAT nicht torpedieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jahrhundertprojekt-neat-nicht-torpedieren</link><description>Nein zur 2. Gotthardröhre</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bau einer zweiten Strassenröhre am Gotthard gefährdet die Wirtschaftlichkeit und die mit der NEAT verbundenen Verlagerungsabsichten. Die Befürworter einer zweiten Röhre nehmen in Kauf, die NEAT und damit Milliarden in den Sand zu setzen und den in der Verfassung verankerten Alpenschutz zu untergraben. </p><p>"Mit der NEAT kann der überwiegende Teil des Gütertransitverkehrs von der Strasse auf die Schiene verlagert werden", war das Versprechen des Bundesrates im Abstimmungsbüchlein zur NEAT. Und nun, nur wenige Monate vor der Eröffnung des Herzstückes der NEAT, dem Gotthardbasistunnel, will der aktuelle Bundesrat die Kapazitäten auf der Strasse ausbauen und somit die NEAT nachhaltig torpedieren. 
</p><p>Die tendenziell zustimmende Haltung der SBB zur zweiten Strassenröhre löst nur Kopfschütteln aus. Da macht sich das staatliche Bahnunternehmen für die Konkurrenz stark und vergisst, dass nach der Eröffnung des Autobahntunnels im Jahr 1980 der Eisenbahnverkehr einbrach, beim Personenverkehr von 20'000 Personen auf heute 9'000 pro Tag. Auch die zweite Strassenröhre wird sich negativ auf die NEAT auswirken und deren Rentabilität massiv beeinträchtigen. 
</p><p>Die Bahnen können und das Verkehrspersonal will Güter und Personen auf der Schiene transportieren. Sie sind überzeugt von der Leistungsfähigkeit der neuen Infrastruktur und wollen diese auch unter Beweis stellen. Das ist aber nur möglich, wenn insbesondere der Güterverkehr nicht mit einer zweiten Röhre auf die Strasse gelockt wird. 
</p><p>Schon heute gehören die Verwilderung der Arbeitsbedingungen, die Missachtung von Lohn- und Arbeitszeitvorschriften und massives Lohndumping im Strassen-Transportgewerbe zum Alltag. Das soll die Schweiz nicht noch fördern, indem sie die Transitstrasse am Gotthard ausbaut. Tausende von Lastwagen, die heute den längeren Weg über den Brenner wählen, würden neu durch die Schweiz fahren und der NEAT nachhaltig Schaden zufügen. 
</p><p>Mit dem zweiten Strassentunnel am Gotthard würde der Volkswille gleich doppelt torpediert: Einerseits weil das vom Volk gewollte Konzept NEAT untergraben wird, andererseits indem der vom Volk in die Verfassung geschriebene Alpenschutz zur Farce wird. Der Bund hat es nicht geschafft, die Lastwagenfahrten durch die Schweiz so zu begrenzen, wie es die Alpen-Initiative verlangt hat, und mit dem Bau der zweiten Strassenröhre führt der Bundesrat aktiv sein Scheitern herbei. 
</p><p>Es gibt weder aus der Sicht der Verkehrspolitik noch aus der Sicht des Alpenschutzes Gründe für einen zweiten Strassentunnel am Gotthard. Im Gegenteil: Der Gotthard-Basistunnel, der im Juni eröffnet wird und im Dezember fahrplanmässig in Betrieb geht, ist das geeignete Mittel, um den Verkehr im Sinn der Alpen-Initiative von der Strasse auf die Schiene zu verlagern - nicht nur während der Tunnelsanierung, sondern nachhaltig. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4072</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:50:48 +0100</pubDate><title>Mit Essen spielt man nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mit-essen-spielt-man-nicht</link><description>Ja zur „Spekulationsstop-Initiative“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Spekulations-Geschäfte mit Nahrungsmitteln sind unmoralisch. Die "Spekulationsstop-Initiative" sorgt dafür, dass solche Geschäfte wenigstens in der Schweiz verboten werden. Der SGB hat die Ja-Parole beschlossen. </p><p>Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungen und institutionellen Anlegern ist verboten, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Verträge mit Produzenten und Händlern von Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln über die terminliche oder preisliche Absicherung sollen jedoch zulässig bleiben. Das sind die beiden zentralen Bestimmungen der "Spekulationsstop-Initiative". 
</p><h3>Den Hunger bekämpfen </h3><p>Das Volksbegehren will so den weltweiten Hunger bekämpfen. Jean Ziegler - und er weiss als ehemaliger Sondergesandter der UNO gegen den Hunger, wovon er spricht - hält den Hunger für den absoluten Skandal unserer Zeit. Alle fünf Sekunden verhungere ein Kind unter zehn Jahren. Warum? Nicht wegen fehlender Produktion, sondern mangelndem Zugang zu Nahrung. Und wie kommt das? Ziegler: "Die Spekulation treibt die Preise in die Höhe. Gemäss einer FAO-Statistik haben sich die Weltmarktpreise der Grundnahrungsmittel zwischen 2002 und 2012 verdoppelt. 1,1 Milliarden Menschen leben in Slums, wo die Mütter mit ganz wenig Geld die tägliche Nahrung kaufen müssen. Wenn nun die Preise der Grundnahrungsmittel nur steigen, sind diese Mütter nicht mehr in der Lage, ihre Kinder zu ernähren." 
</p><h3>Kaum Abwanderung von Firmen </h3><p>Der SGB hat die Ja-Parole beschlossen. Die von den Gegnern ins Feld geführten Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste hält er für masslos übertrieben. Denn richtig betroffen sind einzig Hedgefonds, die an die (Nahrungsmittel-)Rohstoffmärkte gebundene Derivate anbieten. Davon gibt es in der Schweiz nur wenige. Mit Nahrungsmitteln handelnde Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen und in Zug eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, sind nur betroffen, wenn sie Geschäfte tätigen, die nicht zur eigentlichen Absicherung des realen Handels dienen. Beschränkt betroffen dürften auch Banken sein, die im Eigenhandel solche Geschäfte tätigen. Fazit: Abwanderungen von Firmen dürften sich in engen Grenzen halten. 
</p><h3>Einmal vorangehen </h3><p>Sowohl in den USA wie in der EU ist die Nahrungsmittel-Spekulation zurzeit ein heisses Diskussionsthema. Zu erwarten ist, dass in beiden Räumen in nächster Zeit diesbezügliche stärkere Regulierungen erlassen werden dürften. Ein Teil der Schweizer Finanzwelt wird dabei sicher versucht sein, in die Bresche zu springen und mehr solche Geschäfte anzuziehen. Ein Ja zur Initiative würde dies zum Vornherein verhindern. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4071</guid><pubDate>Tue, 26 Jan 2016 10:30:38 +0100</pubDate><title>Diskriminierende und veraltete Sicht der Ehe </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diskriminierende-und-veraltete-sicht-der-ehe</link><description>SGB sagt NEIN zur Volksinitiative «Heiratsstrafe»  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die CVP-Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" gibt vor, für verheiratete Paare die Steuern zu senken. Sie definiert die Ehe jedoch sehr altertümlich und diskriminiert Lesben und Schwule. Eine Öffnung der Ehe für alle würde versperrt. Und der Einnahmeverlust für den Bund wäre beträchtlich. Deshalb lehnt der SGB das Begehren klar ab.</p><p>Die Initiative "Heiratsstrafe abschaffen" will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber Konkubinatspaaren bei der direkten Bundesteuer abschaffen. Dabei definiert sie in der Verfassung die Ehe als die "auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau". Für homosexuelle Paare würde damit der Anspruch auf gleiches Recht bei der Ehe in weite Ferne verschwinden. "Damit dreht die Initiative das Rad zurück und torpediert die entsprechenden parlamentarischen Bemühungen", kommentiert Max Krieg, Präsident der Kommission LGBT (Lesben, Gay, Bisexuelle und Transmenschen) des SGB. Krieg weiter: "Eine repräsentative Umfrage vom November 2015 hat gezeigt, dass 70% der hiesigen Bevölkerung eine solche Öffnung der Ehe befürworten." In der Tat: Die Formen von Ehe und Familie sind heute viel offener als die Definition der CVP-Initiative.</p><p>Auch das Ehe- und Familienrecht entwickelt sich auf der ganzen Welt in Richtung Öffnung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte etwa hat befunden, dass auch homosexuelle Paare ein Recht auf Familie haben. Und der oberste Gerichtshof in den USA hat kürzlich entschieden, dass die einzelnen Staaten Ehen von Personen gleichen Geschlechts nicht mehr verbieten dürfen.</p><h3>Einheit der Materie nicht gegeben</h3><p>Ein anderes Problem der Initiative: Sie verletzt die sogenannte Einheit der Materie, indem sie zwei Themen mischt. Sie verunmöglicht es dem Volk, über zwei separate Fragen auch separat zu entscheiden: über das Steuerwesen einerseits und die Öffnung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare andererseits. Diese Koppelung, die nur ein doppeltes Ja oder ein doppeltes Nein zulässt, ist unsauber, geradezu manipulativ. Sie lässt keine differenzierte Stimmabgabe zu.</p><h3>Steuergeschenk nur für gut Verdienende</h3><p>Die Rechte behauptet, die "Heiratsstrafe" in ihrer fiskalischen Form sei ausgeprägt. Das ist masslos übertrieben. Max Krieg führt aus, warum: "Nur gerade 80 000 verheiratete Paare aus den bestsituierten Kreisen würden von Massnahmen profitieren, die man durchaus als Steuergeschenk für Reiche bezeichnen könnte." Aufgrund eines Entscheides des Bundesgerichtes hat nämlich die Mehrheit der Kantone die Benachteiligung Verheirateter aus dem Steuerwesen getilgt und dazu das Splitting eingeführt. Beim Bund würde die Initiative jedoch weitere Steuerausfälle in der Grössenordnung von ca. 1,3 bis 2,3 Milliarden Franken verursachen. Das ist happig und ungerecht, wie auch Max Krieg findet. "Dann wird wieder bei der Bildung, beim Sozialen, bei den öffentlichen Diensten gespart. In Zeiten, in denen sich beim Bund ein Sparpaket an das andere reiht, noch dessen Einnahmen abzuwürgen, ist desaströs."</p><h3>Quer zur Zeit</h3><p>Hebt man seinen Blick auch nur ein wenig über die nationalen Grenzen, stellt man rasch fest, wie rückständig die Initiative ist. Zahlreiche Länder, etwa Frankreich, Portugal, Spanien, Irland oder die skandinavischen Staaten, haben die Ehe unabhängig der sexuellen Orientierung für alle ermöglicht. Max Krieg: "Die Schweiz wäre in Westeuropa das einzige Land, das ein Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare verankerte."</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gleichstellung von LGBT</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4064</guid><pubDate>Thu, 21 Jan 2016 09:54:53 +0100</pubDate><title>Und dann muss unser Coiffeur gehen…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/und-dann-muss-unser-coiffeur-gehen</link><description>Nein zum Missbrauch der Verfassung, nein zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Durchsetzungsinitiative wird sich auf die Sozialversicherungen und deren ausländische Leistungsbeziehende fatal auswirken. Denn nun führt auch der "Sozialmissbrauch" zur Ausweisung. Dieser aber ist schnell mal geschehen - auch ohne bösen Willen. </p><p>Vor zwei Jahren nahm eine knappe Mehrheit die Masseneinwanderungsinitiative an. Danach wurde schnell klar, dass die Auswirkungen des Begehrens zuvor nur oberflächlich diskutiert worden waren. Dasselbe sollte sich bei der Durchsetzungsinitiative nicht wiederholen.
</p><h3> Sozialmissbrauch: neu ein Verbrechen </h3><p>Die Durchsetzungsinitiative stelle bloss sicher, dass kriminelle Ausländer/innen rasch aus der Schweiz ausgewiesen werden. So deren Autoren. Das Volksbegehren wird aber viel weitreichender wirken, was uns alle negativ treffen wird. Sie verletzt zentrale Prinzipien unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens wie die Menschenrechte und die richterliche Überprüfung von Entscheiden. Die Durchsetzungsinitiative wird sich aber auch auf unser Sozialversicherungssystem auswirken. Unsere Bundesverfassung wird einen neuen Straftatbestand erhalten: den Sozialmissbrauch. Was heisst das? Wer kann sich da schuldig machen? 
</p><p>Es ist klar: Wer Leistungen von Sozialversicherungen unrechtmässig bezieht, ist zu bestrafen. Unser Sozialversicherungsrecht kennt bereits viele Strafbestimmungen, welche die Täter/innen hart anfassen. Auch unser Strafgesetzbuch ahndet den Betrug scharf. Und die vom Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative führt den Straftatbestand des Sozialmissbrauchs ein. Mit der Durchsetzungsinitiative jedoch wird der Sozialmissbrauch zum Verbrechen erhoben. Ein Verbrechen, das aber nur von Ausländer/innen begangen werden kann. Denn die neue Verfassungsbestimmung über den Sozialmissbrauch richtet sich ausschliesslich an ausländische Staatsangehörige. Vor dem Gesetz wären in der Schweiz nicht mehr alle gleich. Das stellt uns auf die Stufe von Unrechtsstaaten. 
</p><h3>Arzt vergisst Meldung - raus! </h3><p>Eine Ausländerin oder ein Ausländer, der sich eines Sozialmissbrauchs schuldig macht, soll ab einer Schadenssumme von Fr. 300 automatisch ausgeschafft werden. Ohne Wenn und Aber, ein einziger Verstoss genügt. Wer nun glaubt, dass damit einzig IV-Betrüger und BMW-fahrende Sozialhilfebezüger im Visier stehen, der täuscht sich. Die Durchsetzungsinitiative definiert als Sozialmissbrauch auch Bagatellfälle. Sobald eine Sozialversicherungsleistung unrechtmässig bezogen wird, liegt ein Sozialmissbrauch vor. Böswilligkeit, Bereicherungsabsicht oder fiese Tricks sind dabei nicht nötig. Es genügt Unachtsamkeit und Unkenntnis der Rechtslage. Angesichts unseres komplexen Sozialversicherungssystems kann ein unrechtmässiger Bezug einer Leistung schnell mal passieren. Betroffen wären davon Ausländer/innen, die hier bestens integriert sind, die arbeiten und Familie haben. Beispiele: </p><ul><li>Ein deutscher Arzt erhält eine Kinderzulage für seine Tochter, die aufs Gymnasium geht. Nach der Matur entscheidet sich die Tochter, vor dem Studium ein Jahr lang im Ausland zu jobben. Der Vater vergisst den Ausbildungsunterbruch zu melden und bezieht weiterhin die Kinderzulagen, obwohl er kein Anrecht darauf hätte. Er hat so einen Sozialmissbrauch begangen. Die Folge bei Aufdeckung: automatische Ausschaffung nach Deutschland. </li><li>Eine kanadische Musikerin wird Mutter und erhält eine Mutterschaftsentschädigung von der Erwerbsersatzordnung. 8 Wochen später nimmt sie ein Engagement für 10 Aufführungen eines Musicals an. Sie unterlässt es, dies der Ausgleichskasse zu melden und bezieht weiterhin die Mutterschaftsentschädigung. Auch da droht die Ausschaffung nach Kanada. </li><li>Ein portugiesischer Teilinvalider kann sein Pensum als Verkäufer um 10% erhöhen. Er vergisst diese Veränderung in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen der IV-Stelle zu melden und bezieht die unveränderte IV-Rente. Dadurch begeht er einen Sozialmissbrauch. Bei Aufdeckung wird er nach Portugal ausgeschafft. </li></ul><h3>Chaos bei den Sozialversicherungen </h3><p>Auch die Sozialversicherungsbehörden sind von der Durchsetzungsinitiative betroffen. Sie müssten eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren. So müssten etwa Pensionskassen diesen unverzüglich melden, wenn ausländische Versicherte eine Rentenleistung unrechtmässig beziehen. Für die Pensionskassen bedeutet dies, dass sie zuerst die Nationalität ihrer Versicherten in Erfahrung bringen müssten. Ein riesiger bürokratischer Aufwand. Dasselbe müssten die Unfallversicherer, die Krankenkassen und andere Sozialwerke tun. Zudem hätten sie die ausländischen Versicherten über die Rechtsfolgen eines unrechtmässigen Leistungsbezugs zu informieren. Der Vollzug des neuen Straftatbestandes wäre extrem aufwändig und schwierig. Fazit: Es mangelt uns nicht an Gesetzen, um den Sozialmissbrauch in der Schweiz zu ahnden. Eine weitere Verschärfung, wie sie die Durchsetzungsinitiative verlangt, führt zu Apartheid-Recht und würde bestens integrierte Ausländer/innen in ihrer Existenz treffen. Vielleicht unsere Lebenspartnerin, unseren Arbeitskollegen, unseren Nachbarn, unsere Tennispartnerin, unseren Coiffeur, unseren... </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4057</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2016 16:06:28 +0100</pubDate><title>Den Service public stärken. Jetzt erst recht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/den-service-public-staerken-jetzt-erst-recht</link><description>Ein Tagungsbericht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB und die Gewerkschaften SEV, VPOD, syndicom, PVB und Garanto haben am 15. Januar in Bern wieder eine sehr gut besuchte Tagung zum Service public durchgeführt. Unter dem Titel "Den Service public stärken. Jetzt erst recht!" wurden aktuelle Entwicklungen diskutiert. &nbsp; </p><p>Gleich eingangs stellte Daniel Lampart eine Analyse des SGB vor, die viel zu reden gab: Die Finanzpolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden stütze seit Jahren konsequent auf viel zu pessimistische Budgets ab und legitimiere so ihre Sparlogik. Folge: Der Druck auf die öffentlichen Dienstleistungen wächst massiv, die Arbeitsbedingungen werden laufend verschlechtert. Professor Franz Schultheis stellte eine länderübergreifende Studie vor. Das dabei befragte Personal der Post, Spitäler und öffentlichen Verwaltungen konstatiert einen dauernden Kosten- und Effizienzdruck. Verkaufsmentalität soll zunehmend das Verständnis, gemeinnützig tätig zu sein, ersetzen. Die Ökonomin Anna Sax zeigte auf, dass im Gesundheitswesen Haushalte mit Kindern und mittleren Einkommen die höchste Prämienlast zu tragen haben. Gemeinden und Krankenkassen versuchen, die Kosten auf den Einzelnen abzuwälzen. Der Wettbewerb unter Spitälern, auch denen der öffentlichen Hand, ist enorm und führt keinesfalls zu mehr Qualität in der Versorgung. &nbsp; 
</p><h3>Aus Sicht der einzelnen Gewerkschaften &nbsp; </h3><p>Vier Inputs aus Post, Bundesverwaltung, Bahnverkehr und Sozialbereich zeigten die gewerkschaftlichen Brennpunkte auf: Daniel Münger, syndicom, konstatierte einen Kostendruck bei der Post, den der Bundesrat mit seinen strategischen Zielen mitverantwortet. Syndicom werde das Restmonopol im Briefverkehr der Post verteidigen und im Gegenzug darauf bestehen, dass die Digitalisierung nicht auf dem Buckel der Beschäftigten realisiert und die ältere Bevölkerung nicht abgehängt wird. Die Schweiz schneidet in internationalen Vergleichen nicht zuletzt dank einer leistungsstarken und effizienten Verwaltung stets gut ab. René-Simon Meyer prangerte die Haltung rechtsbürgerlicher Parlamentarier an, die die Bundesverwaltung als Kostentreiber diffamieren und unterschlagen, welch unverzichtbaren Leistungen diese für die Bevölkerung, die Kantone und Gemeinden, aber eben auch für die Privatwirtschaft erbringt. Das Bundesamt für Verkehr hat Ende 2014 eine Strategie zum öffentlichen Verkehr publiziert, die Giorgio Tuti, SEV, als gefährlich und entlarvend kritisierte. Sie wolle das bisher so erfolgreiche schweizerische Bahnsystem europäisieren und ebne den Zugang für grenzüberschreitenden Busfernverkehr. Der SEV werde solche Tendenzen konsequent bekämpfen. Katharina Prelicz-Huber erinnerte an die regelrechte Hetzkampagne gegen die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden im vergangenen Jahr. Selbst wenn Einigkeit zu einem Angebot wie z.B. der familienergänzenden Kinderbetreuung bestehe, gehe es nie um Fragen der Qualität, sondern immer um Kosten und Preise. Die Folge? Hohe Fluktuation, zu wenig Personal, enormer Druck auf die Verbleibenden und eine Häufung von Burnouts. &nbsp; 
</p><h3>Schweiz: eine der tiefsten Staatsquoten &nbsp; </h3><p>ETH-Professor Marko Köthenbürger hat erneut die volkswirtschaftliche Bedeutung des Service public untersucht und damit an eine Auftragsstudie der Gewerkschaften vor zehn Jahren angeknüpft: Die Schweiz hat im internationalen Vergleich mit 33% eine der tiefsten Staatsquoten und weist gleichzeitig "eine bemerkenswerte Qualität des Service public" auf. Die Infrastrukturunternehmen Post, Swisscom und SBB sind stark gefordert, um die Grundversorgung laufend der technologischen Entwicklung und den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen. 
</p><h3>Steuersenkungen </h3><p>Am Schlusspodium zeigten sich Regierungsrätin Barbara Egger und Staatsrat Pierre-Yves Maillard kämpferisch und optimistisch: der Service public habe ein gutes Niveau und sei in den letzten Jahren trotz Sparprogrammen sogar ausgebaut worden. Egger nannte hier vorweg Investitionen in den Regionalverkehr. Maillard betonte, dass Privatisierungen und Auslagerungen aus ökonomischer Sicht für den Service public eben keine Erfolgsmodelle seien. Egger lehnte Steuersenkungen für Unternehmen als zutiefst unsolidarisch ab, Maillard verteidigte das diesbezügliche Vorhaben im Kanton Waadt. Es sei unvermeidlich, um Arbeitsplätze zu erhalten und Steuersubstrat zu retten. Es sei aber gelungen, mit den Unternehmen ein Paket auszuhandeln, das ihnen Steuersenkungen gegen konkrete Leistungsverbesserungen für die Bevölkerung gewähre. Insofern sei das Konzept einzigartig und fordere Solidarität ein. In die lebhafte Debatte mischte sich auch das Publikum ein. 
</p><p>Die Tagungsteilnehmenden befürworteten einstimmig eine Resolution gegen die "pro Service public-Initiative", die sich de facto als Anti Service public erweisen würde. 
</p><h5>Dokumente</h5><ul><li>Hochauflösende Fotos der Tagung finden Sie <a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157661486422033" target="_blank" rel="noreferrer">im SGB-Flickr-Account</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4056</guid><pubDate>Wed, 20 Jan 2016 14:47:10 +0100</pubDate><title>Arbeitsunterbruch anordnen, wenn…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitsunterbruch-anordnen-wenn</link><description>Zürcher/innen stimmen über „Lohndumping stoppen!“ ab</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 28. Februar werden die Stimmbürger/innen des Kantons Zürich über die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" entscheiden. Das Begehren fordert bei begründetem Verdacht auf Verstösse gegen den Arbeitnehmerschutz einen Arbeitsunterbruch. Ein Ja würde griffige Kontrollen der Arbeitsbedingungen ermöglichen.</p><p>"Lohndumping ist bei uns im Kanton Zürich an der Tagesordnung. Die Situation ist komplett ausser Kontrolle geraten." So sagt es Lorenz Keller, Sprecher der Unia Zürich-Schaffhausen. Die häufigen Fälle von Missbrauch, zu tiefe Löhne, zu lange Arbeitszeiten usw., sollen nicht bloss einzeln angegangen werden. Denn sie würden zum System. Keller: "Lohndumping schadet allen, auch den fairen Firmen. Diese können nicht so preisgünstig offerieren. Sie werden entweder verdrängt oder müssen mit den Offerten auch nach unten. Bezahlen müssen dann die Arbeitnehmenden. So gibt's eine eigentliche Abwärtsspirale." 
</p><h3>Arbeit unterbrechen bei begründetem Verdacht </h3><p>Gegen die drohende Abwärtsspirale hat die Unia Zürich die Volksinitiative "Lohndumping stoppen" lanciert. Unterstützt von den übrigen Gewerkschaften und Parteien (AL, EVP, Grüne, Juso, SP), aber auch einem Komitee von Arbeitgebern und mehreren Paritätischen Kommissionen, fordert das Volksbegehren einen neuen Mechanismus gegen Lohndumping. Die Behörden sollen einen Arbeitsunterbruch verfügen können, wenn die Kontrollorgane "den begründeten Verdacht auf Verstösse gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer/innen oder gegen allgemeinverbindlich erklärte Arbeitsbedingungen" anzeigen. Dasselbe gilt, wenn die Firmen bei Kontrollen die Mitwirkung verweigern. 
</p><h3>Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten </h3><p>Welche Erfahrung steht hinter diesem Vorschlag? Es ist diejenige gescheiterter und versandeter Kontrollen. Firmen, die wirksame Kontrollen umgehen, die verschleiern, hinauszögern, die Mitwirkung bloss mimen - um dann plötzlich die Arbeit zu vollenden und samt den Mitarbeitenden zu verschwinden. Dann aber, wenn die Entsandten wieder weg sind, lässt sich kaum mehr was kontrollieren und schon gar nicht korrigieren. Kontrollen müssen effizient sein, solange die Arbeit noch nicht vollendet ist. Die Einstellung der Arbeit wird so zum Pfand gegen Austrickserei und Spiele auf Zeit. Korrekte Betriebe haben nichts zu fürchten. Betrüger jedoch werden an einer wunden Stelle gepackt. Endlich. 
</p><h3>Wieder mal die alte Leier </h3><p>Einem solchen Vorschlag sollte keine grosse Opposition erwachsen, wollte man meinen. Doch weit gefehlt: das Anti-Komitee von Gewerbe, Industrie, Banken und bürgerlichen Parteien bekämpft die Initiative mit der Brechstange. Das Komitee tut so, als würde ein Ja zu einem neuen griffigen Mittel einer neuen Inquisition das Tor öffnen, die dann gleich die halbe Zürcher Wirtschaft lahmlegte. Arbeitsplatzverluste, Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, Bedrohung der Eigentumsgarantie. Und zu guter Letzt wird das Kernanliegen des Arbeitsunterbruches als nicht umsetzbar bezeichnet: Die Behörden würden wegen der Gefahr von Schadenersatzklagen sowieso nie einen Unterbruch anordnen: Wer solche argumentative Purzelbäume schlägt, muss im Abstimmungskampf denn doch viele blauen Flecken davontragen. Die Anti-Front ist jedoch nicht geschlossen. Viele faire Gewerbetreibende lehnen Schmutzkonkurrenz ab und unterstützen deshalb die Initiative.
</p><h3> Keine Verluderung der Arbeitssitten </h3><p>Mit anderen Worten: die Gegner der Initiative fassen das heutige laisser faire und damit den Betrug an den Arbeitnehmenden als Kavaliersdelikt auf. Die Verluderung der Arbeitssitten wollen sie nicht wirksam bekämpfen. Was sie ausblenden, ob aus fehlender Weitsicht oder purer Ideologie, bleibe dahingestellt: Der mangelnde Wille, resolut gegen Lohndumping vorzugehen, bildet einen guten Teil jenes Humus, auf dem das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative gewachsen ist. In den Kantonen Genf und Baselland hat man das eingesehen. In letzterem haben die Stimmberechtigten im November 2015 eine Gesetzesinitiative für einen wirksameren Schutz vor Lohndumping angenommen. Im Rhonekanton hat die Legislative schärferen Kontrollen zugestimmt. Ab dem 1.1.2016 können Gewerkschaften und Arbeitgeber je zwölf von ihnen bestimmte Inspektor/innen einsetzen, die zusätzlich zu den kantonalen Inspektoren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren sollen. Es ist sehr zu hoffen, dass sich die Zürcher Stimmberechtigten vom Trommelfeuer nicht irre machen lassen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4043</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 13:51:19 +0100</pubDate><title>Moralisch richtig – kaum Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/moralisch-richtig-kaum-steuerausfaelle-und-arbeitsplatzverluste</link><description>SGB befürwortet „Spekulationsstop-Initiative“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Negative Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden. Der SGB hat deshalb die Ja-Parole beschlossen. </p><p>Im März 2014 haben die JUSO ihr Volksbegehren "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln" eingereicht. Die von der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative fordert einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund beauftragt, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungen und institutionellen Anlegern soll verboten werden, in Finanzinstrumente zu investieren, die sich auf Agrarrohstoffe und Nahrungsmittel beziehen. Dasselbe Verbot soll auch für entsprechend strukturierte Produkte gelten. Ausserdem soll sich der Bund dafür einsetzen, dass die Spekulation mit Nahrungsmitteln weltweit wirksam bekämpft wird. Für den Vollzug, d.h. die Aufsicht, die Strafverfolgung und -beurteilung ist der Bund zuständig. Fehlbare Unternehmen können unabhängig von Organisationsmängeln direkt bestraft werden. Dieser Passus sorgt dafür, dass nicht wie heute auf die Mitarbeitenden losgegangen werden muss, sondern die Firmen zur Verantwortung gezogen werden. 
</p><p>Parallel zur Beratung der Initiative im Parlament sind die Räte im Rahmen des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes einen Schritt auf die Initianten zugegangen. Vor dem Hintergrund, dass die EU und die USA Limiten für Investitionen branchenfremder Marktakteure initiiert haben, haben die Räte einen Passus in dieses Gesetz eingebaut, der es dem Bundesrat erlaubt, künftig Positionslimiten für Warenderivate zu verhängen. Damit soll der Einfluss einzelner Marktteilnehmer begrenzt werden, insbesondere jener ohne direkten Bezug zur Nahrungsmittelbranche. Rein spekulative Wetten auf steigende oder fallende Preise sollen so bei Nahrungsmitteln eingedämmt werden. Nach Ansicht der Initianten ist das ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht, um die Ziele der Initiative zu realisieren. 
</p><h3>Ökonomische Wirkungen </h3><p>Die Initiative würde bei Annahme bescheidene ökonomische Wirkungen zeitigen. Richtig betroffen sind einzig Hedgefonds, die an die (Nahrungsmittel-)Rohstoffmärkte gebundene Derivate anbieten. Davon gibt es in der Schweiz nur wenige. Mit Nahrungsmitteln handelnde Rohstoffhändler, die vor allem im Genferseebogen und in Zug eine gewisse wirtschaftliche Bedeutung haben, sind nur betroffen, wenn sie Geschäfte tätigen, die nicht zur eigentlichen Absicherung des realen Handels dienen. Beschränkt betroffen dürften auch Banken sein, die im Eigenhandel solche Geschäfte tätigen. Abwanderungen von Firmen und damit Steuerausfälle und Arbeitsplatzverluste dürften sich damit in engen Grenzen halten. 
</p><p>Auch die Auswirkungen auf die Pensionskassen-Welt sind beschränkt. Schon heute stellen Anlagen in Rohstoff-Produkte bei Pensionskassen nur ein sehr geringes Volumen dar. Der Verzicht auf solche Engagements ist kein Problem, denn die Rohstoffe werfen keine direkten Erträge (Zinsen, Dividenden usw.) ab. Mit dem Ausweichen auf andere Produkte werden die Renditen der Vorsorgewerke sicher nicht geschmälert. 
</p><p>Damit hat die Initiative vor allem eine präventive Wirkung. Die Diskussionen in den USA und in der EU zeigen, dass die Nahrungsmittel-Spekulation in nächster Zeit wohl stärker reguliert werden dürfte. Dabei gilt es zu verhindern, dass die Schweiz einmal mehr solche Geschäfte anzieht. Mit der Initiative würde dies zum Vornherein verhindert. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4040</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:12:53 +0100</pubDate><title>Kein Torpedo gegen Verkehrsverlagerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kein-torpedo-gegen-verkehrsverlagerung</link><description>SGB sagt Nein zur zweiten Gotthardröhre</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB unterstützt die Politik der Verlagerung des Transports von der Strasse auf die Schiene. Der Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels unterminiert diese von den Stimmenden wiederholt befürwortete Politik. Deshalb lehnt der SGB den zweiten Strassentunnel ab. </p><p>Es gibt wohl keinen zweiten Staat, der so viel investiert hat, um aus ökologischen Gründen den Verkehr möglichst von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Und in dem dieser Kurs vom Volk getragen wird. Deshalb haben die Stimmberechtigten der NEAT zugestimmt, einem gewaltigen Infrastrukturprogramm, das bald abgeschlossen sein wird. Seit 2007 fahren wir mit der Bahn und damit umweltfreundlich durch den Lötschberg-Basistunnel, ab diesem Juni werden wir das auch durch den Gotthard-Basistunnel tun können, 2020 wird der Ceneri-Basistunnel eröffnet. Lastwagen können damit die Alpen auf dem Zug queren. Und genau das haben die Schweizer/innen gewollt und dem Schutz der Alpen vor überbordendem Transitverkehr zugestimmt. 
</p><h3>Ganz bauen - halb nutzen? </h3><p>Diese nachhaltige Politik ist nun bedroht. Weil der Gotthard-Strassentunnel saniert werden muss, hat das Parlament beschlossen, eine zweite Strassenröhre zu bauen. Die zuständige Bundesrätin und weitere Befürworter versprechen nun, nach Abschluss der Sanierung die beiden Strassenröhren nur einspurig zu betreiben. Das ist aber kaum glaubwürdig. Wenn man eine Reserve anlegt, dann wird sie in der Not auch gebraucht. Und Not herrscht schnell, wenn man um die Reserven weiss. Dreimal so richtig ärgerlich langer Ferienstau im Urnerland oder im Tessin - und jede noch so widerstandswillige Regierung knickt ein. Denn wer wird schon einsehen, dass man sich bei leeren, aber geschlossenen Fahrbahnen im Schritttempo durch den engen Korridor nebenan zwängen soll. 
</p><h3>Verlagerung umsetzen und nicht kippen </h3><p>Also: wird die zweite Röhre gebaut, dann werden früher oder später alle vier Spuren geöffnet. Das aber würde eine Reduktion des Alpentransitverkehrs auf der Strasse verunmöglichen. Mit der NEAT stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung, um während der Sanierung die Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten und die mit der Annahme der Alpen-Initiative beschlossene Verlagerung endlich umzusetzen. Das gilt auch für das Tessin. Die meisten dort tätigen Gewerkschafter/innen sehen das so. Der SGB hat übrigens sein Nein zur zweiten Gotthardröhre bereits am Kongress 2014 beschlossen - auf Antrag des Gewerkschaftsbundes Tessin. Dieser gab zu bedenken: "Eine spätere Öffnung aller vier Spuren wird sämtliche Dämme gegen einen überbordenden Strassenverkehr brechen lassen, mit verheerenden Folgen für den Tessin und dessen Bevölkerung." 
</p><h3>Anderswo sinnvoller </h3><p>Wer heute zur Arbeit pendelt, verliert in Autokriechschlangen seine Zeit oder muss sich in überfüllte Züge quälen. Deshalb braucht es dringend Investitionen in den ÖV der Agglomerationen. Das ist nah an den Bedürfnissen der Menschen. Aber das Geld, das man unsinnigerweise am Gotthard verbohrt haben sollte, wird dann dazu fehlen... </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4039</guid><pubDate>Tue, 12 Jan 2016 11:00:44 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss endlich gerechte Lösungen für Asbest-Opfer präsentieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-endlich-gerechte-loesungen-fuer-asbest-opfer-praesentieren</link><description>Bald neue Runde in der Revision des Verjährungsrechts </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Voraussichtlich in der nächsten Session wird sich der Nationalrat erneut über die Reform des Obligationenrechts (OR) beugen. Bei dieser Reform geht es auch darum, endlich Gerechtigkeit für Asbestopfer zu schaffen. Deren Ansprüche dürfen nicht mehr verjähren, bevor die Krankheit überhaupt ausgebrochen ist. Dies ist häufig erst 40 oder mehr Jahre nach Exposition mit Asbestfasern der Fall. Dem muss das Gesetz Rechnung tragen. </p><p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat es klar festgehalten: Die Schweizer OR-Verjährungsfrist von 10 Jahren entspricht nicht den modernen Standards bei gesundheitlichen Risiken. Besonders krass zeigt das der Fall von Asbest-Krankheiten. Die Tatsache, dass entsprechende Forderungen verjähren können, bevor die Krankheit überhaupt ausbricht, verunmöglicht systematisch die Geltendmachung von Ansprüchen. Das, so der EGMR weiter, verstösst gegen Art. 6 der Menschenrechtskonvention. Das Bundesgericht hat sich mit dem Revisions-Urteil 4F_15/2014 vom 11. November 2015 dieser Meinung angeschlossen. Es hat entschieden, dass die Ansprüche der Familienangehörigen von verstorbenen Asbestopfern geprüft werden sollen, trotz der von den Vorinstanzen festgestellten Verjährungen. 
</p><p>Dies reicht jedoch nicht: Es braucht auch eine Gesetzesänderung, welche das EGMR-Urteil umsetzt und damit endlich Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit für alle schafft! Beide Kammern des Parlaments haben sich bis heute an die entsprechende Anpassung des Obligationenrechts gemacht. 
</p><h3>Ständerat: nur ein Schritt in die richtige Richtung </h3><p>Die Vorlage, wie sie nun die kleine Kammer als Zweitrat verabschiedet hat, sieht nur ungenügend differenzierte Lösungen für Asbestopfer vor. Die Rechtskommission der kleinen Kammer hatte noch eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche Personenschäden sowie für Asbest-Krankheiten eine übergangsrechtliche Sonderregelung beschlossen. Das Plenum jedoch buchstabierte wieder zurück. Es beschloss eine Verjährung von nur 10 statt 30 Jahren bei Personenschäden. Der SGB ist der Meinung, dass die Frist erst ab Ausbruch der Krankheit zu zählen beginnen darf - eine Lösung, die nota bene bereits unter dem geltenden Recht möglich wäre. 
</p><p>Immerhin sieht der Ständerat bei asbestbedingten Krankheiten eine Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten vor, dies für Fälle, in denen die Verjährung nach neuem Recht bereits eingetreten wäre oder Ansprüche wegen Verjährung bereits rechtskräftig abgewiesen wurden.
</p><p> Der SGB unterstützt diese übergangsrechtliche Regelung, weil sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt und die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichtes aufnimmt. Der Nationalrat soll dieses Element, ein absolut minimales Entgegenkommen gegenüber den Asbestopfern, so übernehmen. Der SGB befürwortet zudem den ständerätlichen Entscheid, dass diese übergangsrechtliche Sonderregelung nur subsidiär, also nur dann zur Anwendung kommen soll, wenn kein Fonds Entschädigungen leistet. Anders gesagt: Wenn im Zeitpunkt der Einreichung eines Begehrens auf Schadenersatz oder Genugtuung ein Sonderfonds zur angemessenen finanziellen Regulierung von durch Asbest verursachten Personenschäden besteht, gilt die erwähnte Spezialregelung nicht. 
</p><h3>Runder Tisch muss handeln </h3><p>Damit sind nun die Akteure des Runden Tisches Asbests unter der Leitung von Altbundesrat Moritz Leuenberger gefordert. Sie haben dafür zu sorgen, dass im Einklang mit den Vorschlägen aus dem Ständerat ein Fonds geäufnet wird, welcher primär für nicht-UVG-, sekundär auch für UVG-versicherte Opfer und ihre Angehörige angemessene Leistungen erbringt. 
</p><p>Ein solcher Fonds ist auch im Interesse der ehemaligen Arbeitgeber und der Versicherungen: Sie vermeiden langwierige und teure Prozesse, entgehen riesigen Reputationsschäden und haben Rechtssicherheit. Den Opfern und ihren Angehörigen wiederum wird viel menschliches Leid erspart, indem sie unbürokratisch zu Leistungen des Fonds kommen. 
</p><h3>Frist ab Ausbruch der Krankheit berechnen </h3><p>An die Adresse des Bundesgerichts ist weiter zu fordern, dass dieses in Zukunft seine Rechtsprechung menschenrechtskonform gestaltet und die Frist ab Entstehen des Schadens, also ab Ausbruch der Krankheit, berechnet. Das wäre bereits unter dem geltenden Recht möglich. Und wird vom EGMR zwischen den Zeilen seines Urteils gefordert. Der Nationalrat muss nun in der weiteren Beratung des Verjährungsrechtes endlich zu Lösungen finden, die das Leid der Betroffenen nicht ignorieren. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4038</guid><pubDate>Mon, 11 Jan 2016 13:29:40 +0100</pubDate><title>Diese Initiative verletzt das Gebot der Menschlichkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diese-initiative-verletzt-das-gebot-der-menschlichkeit</link><description>Interview mit alt Bundesrichter Niccolò Raselli zur Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Niccolò Raselli war von 1995 bis 2012 Bundesrichter. Er bleibt einer der prominentesten Verfechter einer Justiz, die Automatismen ablehnt. Wenn Gerichte zu menschenwürdigen Entscheidungen kommen wollten, dann hätten sie private und öffentliche Interessen abzuwägen, meint Raselli - und stellt sich deshalb vehement gegen die SVP-Durchsetzungsinitiative. </p><p><b>SGB-Newsletter: In einer Stellungnahme haben Sie die Durchsetzungsinitiative als "Monstrum" bezeichnet. Sie waren als Bundesrichter für Ihre abwägenden Worte bekannt. Wieso dieses harte Urteil? </b></p><p>Niccolò Raselli: Beginnen wir mit dem Wesentlichen, dem Inhaltlichen. Die SVP will einen Ausschaffungs-Automatismus für verurteilte Ausländer/innen. Das heisst: Menschen ohne Schweizer Pass, die wegen einer Straftat - die Initiative führt dazu einen sehr langen Katalog auf - verurteilt worden sind, werden automatisch ausgeschafft, ohne Rücksicht auf das Verschulden respektive die Höhe der auferlegten Strafe. Die so Verurteilten haben gar nicht mehr die Möglichkeit, Gründe vorzubringen, warum sie die Ausschaffung übermässig hart trifft und daran kein überwiegendes Interesse besteht. Das ist schlicht unerhört! - Ein Monstrum ist die Initiative auch aus formalen Gründen. Das Parlament hat ja inzwischen die Ausführungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative beschlossen. Es hat darin, weil durch die Verfassung verpflichtet, eine Härtefallklausel integriert. Statt ein Referendum gegen dieses Gesetz zu ergreifen, hat die SVP die Durchsetzungsinitiative beschlossen, die weit über die ursprünglichen Forderungen der Ausschaffungsinitiative hinausgeht. Resultat: wir haben zwei Verfassungsbestimmungen und eine Ausführungsgesetzgebung, die sich teilweise widersprechen. 
</p><p><b>Stimmt es, dass vor allem die Secondos durch den Automatismus der Ausweisung besonders hart betroffen sind?</b></p><p>Ja, das stimmt. Eine spezielle Bestimmung der Volksinitiative will das so. Sie legt fest, dass jemand, der in den letzten 10 Jahren aus welchem Grund auch immer zu einer Freiheitsstrafe oder Geldbusse verurteilt worden ist, automatisch ausgeschafft werden muss, wenn er sich erneut etwas hat zuschulden kommen lassen. Weil da auch Bagatellstraftatbestände eingeschlossen sind, trifft das Secondos besonders hart. Denn unter Umständen kennen diese im Land, in das sie ausgewiesen werden sollen, keinen einzigen Menschen, vielleicht auch nicht einmal dessen Sprache. 
</p><p><b>Können Sie ein Beispiel geben?</b></p><p>John, ein junger Engländer, ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. John wurde als junger Erwachsener wegen Haltens einer Haschischpflanze bestraft. Jahre später wird er wegen einfacher Körperverletzung angeklagt. Es handelt sich um einen leichten Fall, er wird zu einer Busse verurteilt. John ist inzwischen mit einer Schweizerin verheiratet und hat zwei Kinder mit ihr. All dies hilft ihm allerdings nicht: Er wird automatisch des Landes verwiesen. Die Initiative wird also auch Familien auseinander reissen. Es gilt zu bedenken: 2014 heirateten rund 23% der Schweizer/innen hierzulande ausländische Staatsangehörige. 
</p><p><b>Sie kritisieren, dass der auf die Menschenrechtskonvention zielende Automatismus der Politik von Putin vergleichbar sei. Was meinen Sie damit? </b></p><p>Letztlich geht es mit dem Automatismus darum, die Gerichte auszuhebeln. Man will die dritte Gewalt ausschalten, die von der Verfassung verpflichtet ist, jeden Einzelfall abzuwägen und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Man will weg von der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EMRK. Eine weitere SVP-Initiative, die sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, sieht ja vor, dass bei einem Widerspruch zwischen Bundesverfassung und EMRK die Schweiz letztere kündigen müsste. Das ist dieselbe Politik, wie sie Putin verfolgt. Nur geht Putin diplomatischer vor: Er hat die EMRK nicht gekündigt, sondern ein Gesetz erlassen, das bei Widersprüchen zwischen russischer Verfassung und EMRK festlegt, dass erstere jeweils Vorrang hat. 
</p><p><b>Und wenn die von Ihnen erwähnte sogenannte Selbstbestimmungsinitiative, die die SVP im Köcher hat, durchkäme: Wären dann die Menschenrechte, soweit sie der internationale Rahmen für die Schweiz vorgibt, eliminiert?</b></p><p>Nein, so stimmt das nicht. Denn die in der EMRK festgelegten Menschenrechte stehen ja auch in unserer Verfassung. Das Problem ist nur: Wenn die Bundesverfassung selber Menschenrechte einschränkt, indem sie - wie in der Durchsetzungsinitiative - den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert und die Prüfung der Verhältnismässigkeit verweigert, dann kann das keine Instanz mehr korrigieren. 
</p><p><b>Wenn Sie Ihr Nein zur Durchsetzungsinitiative zusammenfassen müssten...</b></p><p>Es geht bei der Abstimmung zur Durchsetzungsinitiative nicht um die Frage, ob Ausländer, die hierzulande mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, in der Schweiz bleiben können oder nicht. Es geht vielmehr um die Frage, ob diesen Personen das Recht zusteht, zur Landesverweisung überhaupt angehört zu werden. Und es geht darum, dass abgeklärt werden kann, ob ein Härtefall vorliegt, der einen ausnahmeweisen Verbleib in der Schweiz rechtfertigt. Der von der Durchsetzungsinitiative unabhängig der Strafhöhe vorgesehene Ausweise-Automatismus ist unmenschlich. 
</p><h5>SGB-Flyer</h5><p>Der SGB - und mit ihm viele weitere Organisationen bis weit in das bürgerliche Lager hinein - bekämpft die Durchsetzungsinitiative. Der SGB hat deshalb für seine Verbände und Bünde einen <a href="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/docs/dossiers/156d__Frauenloehne.pdf" class="download">Flyer</a> produziert. Auf der Strasse soll so für ein Nein geweibelt werden. Wenn auch Sie mithelfen wollen, die totalitäre Automatismen-Politik der SVP zu bekämpfen, dann können Sie unter Angabe der benötigten Zahl diesen Flyer <a href="#" data-mailto-token="thpsav1ybao5rlssluilynlyGzni5jo" data-mailto-vector="7">hier </a>gratis bestellen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4035</guid><pubDate>Wed, 06 Jan 2016 11:27:41 +0100</pubDate><title>Bei den Renten kaum Neues, aber Entscheidendes möglich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bei-den-renten-kaum-neues-aber-entscheidendes-moeglich</link><description>Die sozialpolitischen Änderungen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Überblick über die ab 2016 neuen Leistungen und Beiträge in den Sozialversicherungen zeigt, dass im neuen Jahr mehr gleich bleibt als ändert. 2016 werden jedoch die Stimmberechtigten entscheiden können, ob sie eine stärkere AHV wollen. </p><h2>AHV/IV/EO: Senkung der Beitragssätze für die Erwerbsersatzordnung </h2><p>Die Renten ändern 2016 nicht. Angepasst werden jedoch die Beiträge. Der Beitragssatz der Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt ab 1. Januar 2016 von 0,5 auf 0,45 Prozent. Dieser Beitrag finanziert den Erwerbsausfall bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst sowie bei Mutterschaft. Grund für die Senkung: die Reserven des EO-Fonds entsprechen wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Mit dieser Anpassung reduziert sich der Totalbeitrag AHV/IV/EO von bisher 10.3 auf neu 10.25%. Dadurch reduziert sich auch der jährliche AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige auf 478 Franken (bisher 480 Franken).</p><table style="width: 572px; height: 135px;" class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">Beitragssätze</th><th scope="col">Arbeitnehmer</th><th>Arbeitgeber</th><th scope="col">Total</th></tr></thead><tbody><tr><td><b>AHV</b></td><td>4,2%</td><td>4,2%</td><td>8,4%</td></tr><tr><td><b>IV</b></td><td>0,7%</td><td>0,7%</td><td>1,4%</td></tr><tr><td><b>EO</b></td><td>0,225%</td><td>0,225%</td><td>0,45%</td></tr><tr><td rowspan="1"><b>Total</b></td><td rowspan="1">5,125%</td><td>5,125%</td><td rowspan="1">10,25%</td></tr></tbody></table><h2>Unfallversicherung: Erhöhung des maximal versicherten Verdienstes </h2><p>In der Unfallversicherung wird der maximal versicherte Verdienst ab 1. Januar von 126'000 auf 148'200 Franken angehoben. Mit der neuen Obergrenze sind wieder rund 95 Prozent der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert. Die letzte Anpassung erfolgte 2008. Weil seither die oberen Löhne anstiegen, wurde die Anpassung notwendig. Dieser Höchstbetrag ist entscheidend, um Prämien und Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung zu berechnen. Er wird aber auch für andere Sozialversicherungen berücksichtigt. So ist er auch massgebend für die Festsetzung der Beiträge und Leistungen der Arbeitslosenversicherung und für die maximale Höhe des Taggeldes der IV. 
</p><h2>Arbeitslosenversicherung: 2,2% Abzug bis zu 148'200.- </h2><p>Aufgrund der oben erwähnten Erhöhung wird der Arbeitslosenversicherungs-"Grundbeitrag" von 2,2% (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) neu bis zu einem Lohn von 148'200 Franken (alt: 126'000.-) erhoben. 
</p><h2>Berufliche Vorsorge </h2><h3>a) Rekordtiefe BVG-Mindestverzinsung </h3><p>In der beruflichen Vorsorge sinkt die Mindestverzinsung auf den historischen Tiefstand von 1.25%. Das Altersguthaben wird also schlechter verzinst als in den Vorjahren. 
</p><h3>b) Anpassungen Teilung Pensionskassenleistungen bei Scheidung </h3><p>Noch offen ist, ob die neuen Bestimmungen über den Vorsorgeausgleich bei Ehescheidungen Mitte 2016 in Kraft treten sollen oder erst auf 2017. Diese Revision bringt Klarheit für jene Fälle des Vorsorgeausgleichs, in denen ein Ehepartner eine Altersrente oder eine Invalidenrente bezieht. Der Vorsorgeausgleich soll neu durch die Teilung der Rente erfolgen. Für die Berechnung des Vorsorgeausgleichs soll neu der Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens und nicht mehr das Scheidungsdatum massgebend sein. Geschiedene, welche Mittel aus dem Vorsorgeausgleich nicht in eine Pensionskasse einbringen können, erhalten die Möglichkeit, diese Freizügigkeitsleistung im Fall der Pensionierung bei der Auffangeinrichtung in eine Altersrente umwandeln zu lassen.
</p><h2> Krankenversicherung</h2><h3> a) stärkere Aufsicht über die Krankenkassen </h3><p>Das neue Gesetz zur Aufsicht über die Krankenversicherung tritt am 1.1.2016 in Kraft. Damit soll die Aufsicht griffiger ausgestaltet und die Transparenz verbessert werden. Als Aufsichtsbehörde kann das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Versicherer verpflichten, ihre Prämien anzupassen, wenn diese gemessen an den Kosten zu hoch sind. Dies war bisher nicht möglich. 
</p><h3>b) Prämienkorrekturen </h3><p>Mit dem neuen Aufsichtsgesetz sollen erneute Prämienkorrekturen vermieden werden. Die zwischen 1996 und 2013 in einigen Kantonen im Verhältnis zu den Kosten zu hoch (oder zu tief) in Rechnung gestellten Krankenkassenprämien werden 2016 abgerechnet. In 10 Kantonen (BE, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, und JU) müssen die Versicherten einen Prämienzuschlag von Fr. 48 hinnehmen. Im Kanton Luzern sind es Fr. 18. Der Zuschlag wird mit der Rückerstattung aus der Umweltabgabe( Fr. 5.20 pro Monat bzw. Fr. 62.40 pro Jahr) verrechnet. In 9 Kantonen (Kantone AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG, ZH) erfolgt hingegen eine Prämiengutschrift. Für diese Kantone wird das BAG den Betrag, der für alle Versicherten des Kantons gleich hoch ist, im Frühjahr 2016 festlegen. Die Höhe des Betrags kann aber von Kanton zu Kanton variieren. 
</p><h2>Sozialhilfe: tiefere Ansätze </h2><p>Ab 2016 werden die Kantone und Gemeinden die überarbeiteten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) anwenden. Betroffen sind vor allem junge Erwachsene. Die Ansätze für junge Erwachsene bis 25 mit eigenem Haushalt werden um 20 Prozent auf 789 Franken (alt: 986.-) gesenkt. Die pauschale Integrationszulage von monatlich Fr. 200.- für alleinerziehende Personen wird ebenfalls gestrichen. Für die Betroffenen - meist Frauen - ist dies eine grosse Einbusse. Zumal die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung für Alleinerziehende immer noch schwierig ist. Zudem werden die Sanktionen verschärft. 
</p><h2>Die grossen Reformen: stärkere AHV ist möglich </h2><p>2016 wird für die Geschichte der AHV ein Schlüsseljahr: Unsere Volksinitiative AHVplus gelangt zur Abstimmung. Wir werden eine engagierte Kampagne für die Stärkung der AHV fahren. Im neuen Jahr wird zudem der Nationalrat (als zweite Kammer) die Vorlage zur Revision Altersvorsorge 2020 beraten. Zu bekämpfen sind hier primär zwei harte Einschnitte: die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 sowie die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6%. 
</p><p>Anpassungen sind auch bei <b>Ergänzungsleistungen </b>geplant. Hier läuft bis im Frühjahr 2016 eine Vernehmlassung. Bis Ende 2016 wird der Bundesrat die entsprechende Botschaft vorlegen. Es drohen Verschlechterungen vor allem bei der Rückerstattung der Krankenkassenprämien für die Senioren und Invaliden. Zudem ist für 2016 eine erneute Revision der <b>Invalidenversicherung</b> anberaumt. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4028</guid><pubDate>Tue, 22 Dec 2015 11:28:28 +0100</pubDate><title>Nein zur SVP-Attacke auf unseren Rechtsstaat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nein-zur-svp-attacke-auf-unseren-rechtsstaat</link><description>Breites Bündnis gegen die sogenannte Durchsetzungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die "Durchsetzungsinitiative" ist ein Frontalangriff auf unseren Rechtsstaat und unsere Institutionen. Der SGB ist Teil eines breiten Bündnisses, das gegen die Initiative antritt.</p><p>Die SVP-Initiative, über die wir am 28. Februar 2016 abstimmen, hebelt die Gewaltenteilung aus, entmachtet das demokratisch gewählte Parlament und stellt die Grund- und Menschenrechte direkt in Frage. Die SVP missbraucht die Volksrechte als plebiszitäres Kampagneninstrument. Das "Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative", bestehend aus SP, Grünen, Juso, Jungen Grünen, Unia, Solidarité sans frontières, FIMM, ECAP und SGB, tritt gegen diese antidemokratische Initiative an.
</p><p>"Bei Annahme der Initiative sind mehrere hunderttausend Menschen ohne Schweizer Pass von der Ausweisung bedroht - und zwar bei Bagatelldelikten", warnt SP-Nationalrätin Nadine Masshardt. Laut Unia-Präsidentin Vania Alleva wären "insbesondere Secondas und Secondos betroffen, die ihr ganzes Leben in der Schweiz verbracht und ihren Lebensmittelpunkt hier haben. Sie wegen geringfügiger Vergehen auszuschaffen, ist unmenschlich und diskriminierend".
</p><p>Die SVP benutzt die Initiative als Ablenkungsmanöver, in Wirklichkeit zielt sie auf unseren Rechtsstaat. "Das Recht auf einen fairen Prozess, Gleichbehandlung vor dem Gesetz, die Unabhängigkeit der Justiz - all diese Errungenschaften stehen auf dem Spiel", sagt Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen. Die SVP verstehe Demokratie zusehends als Herrschaft der Mehrheit. Dieser totalitären Tendenz müsse Einhalt geboten werden.
</p><p>SP-Ständerat Hans Stöckli befürchtet bei einem Ja jahrelange Rechtsunsicherheit und chaotische Zustände im Justizwesen. "Es ist völlig unklar, was mit den Bilateralen Verträgen und der EMRK passieren würde, denn die Initiative ist nicht kompatibel mit internationalen Verträgen. Kommt dazu: Die Initiative ist so rigide formuliert, dass sie Parlament und Justiz faktisch entmachtet. Damit wird die Gewaltenteilung ausgehebelt".
</p><p>Das "Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative" findet es bedenklich, dass die Wirtschaftsverbände die gefährliche und antidemokratische "Durchsetzungsinitiative" nicht bekämpfen. Sei es, weil sie die Konsequenzen unterschätzen oder weil sie mit der SVP einen Deal eingegangen sind. Dabei greift schon diese Initiative unseren Rechtsstaat und unsere demokratischen Institutionen an, nicht erst die "Landesrecht-vor-Völkerrecht-Initiative". An diesen Errungenschaften muss die Wirtschaft ein grosses Interesse haben. Darum sind Economiesuisse und co. aufgefordert, sich endlich gegen die Durchsetzungsinitiative zu engagieren.
</p><h5>Kontakt:</h5><ul><li>Komitee für den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative, c/o SP Schweiz, Spitalgasse 34, CH-3001 Bern, Tel. 031 329 69 69</li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4026</guid><pubDate>Mon, 21 Dec 2015 15:00:52 +0100</pubDate><title>Nach sieben Tagen Streik wird nun verhandelt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nach-sieben-tagen-streik-wird-nun-verhandelt</link><description>Erster Erfolg der Genfer Mobilisierung </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein erster Erfolg für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Genf: Nach sieben Tagen Streik und ebenso vielen Grossdemonstrationen hat der Staatsrat am 17. Dezember eine Vereinbarung mit den Streikenden unterzeichnet. Nunmehr wird verhandelt, allerdings auf dünnem Eis. Zustande gekommen ist das Referendum gegen den Personalstopp. </p><p>An sieben Tagen seit anfangs November hatten die Angestellten der Genfer fonction publique bereits gestreikt, dann erst kam Bewegung in die Auseinandersetzung. Der Staatsrat und die Vertretung der Streikenden unterzeichneten eine Vereinbarung. Diese sieht Verhandlungen über die Umsetzung der das Personal betreffenden Sparmassnahmen vor, welche ursprünglich eine Kürzung der Personalkosten um 5 % vorsahen. Die Verhandlungen sollen bis zum 21. März 2016 dauern. Der Rückzieher der Regierung ist der erste Erfolg der Streikenden. Zweifelsohne ist er deren Entschlossenheit zuzuschreiben. Bis zu 11'000 Protestierende nahmen an den Demonstrationen teil. 
</p><h3>Verhandlungen, wenn auch auf dünnem Eis </h3><p>"Besser, jetzt zu diskutieren beginnen als dass gar nichts geschähe": so kommentiert Marc Simeth, Präsident des den Streik koordinierenden Cartel intersyndical. Er ist sich bewusst, dass sich die Verhandelnden auf dünnem Eis bewegen: "In zweieinhalb Monaten zu einem Resultat zu kommen, das dann Bestand hat - keine leichte Aufgabe." Immerhin hat der Staatsrat zugesagt, was er bis anhin stets verweigert hat: Auch über die Einnahmen zu sprechen. Und: "Der Staatsrat hat auch zugegeben, dass die Kombination der vier strukturellen Massnahmen, längere Arbeitszeit, Anstellungsstopp, Erleichterung der Kündigungen und Aussetzen der Dienstalterszulagen, eigentlich unannehmbar sei", fügt Marc Simeth bei. Auf der Gegenseite haben sich die Personalvertreter/innen verpflichtet, bis zum 21. März nicht zu streiken. Sie schlucken vorübergehend das Aussetzen der Dienstalterszulagen und nehmen Kenntnis vom Ziel der Regierung, die Ausgaben in den nächsten drei Jahren um insgesamt 192 Mio. Franken kürzen zu wollen. 
</p><h3>Referendum gegen Personalstopp ist eingereicht </h3><p>Ein weiterer Lichtblick: das Referendum gegen den Personalstopp ist innert Kürze zustande gekommen. Damit wehren sich die Angestellten des öffentlichen Dienstes gegen den Beschluss des Grossen Rates, die Schuldenbremse zu verschärfen und den Personalstopp solange weiter zu führen, bis die Schuld des Kantons tiefer ist als seine jährlichen Einnahmen. Das Referendum gegen den Brutalo-Sparkurs wird am 23.12. eingereicht. Die Abstimmung wird 2016 stattfinden. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4024</guid><pubDate>Mon, 21 Dec 2015 14:41:16 +0100</pubDate><title>Löhne schützen, bessere Renten, Abbau bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/loehne-schuetzen-bessere-renten-abbau-bekaempfen</link><description>Paul Rechsteiner zu den wichtigsten SGB-Zielen im neuen Jahr</description><content:encoded><![CDATA[<p> SGB-N: Seit den Wahlen haben FDP und SVP eine Mehrheit im Nationalrat. Diese bürgerliche Mehrheit politisiert prononciert antisozial und generell arbeitnehmerfeindlich. Welches sind angesichts dessen die drei grössten Herausforderungen für den SGB im kommenden Jahr?
</p><p> PR: Die erste Herausforderung besteht darin, 2016 ein geregeltes Verhältnis mit der EU zu erreichen. Wir wollen die Arbeitsplätze und die Löhne sichern. Dafür braucht es eine Stärkung der Schutzmassnahmen. Zum zweiten geht es darum, die AHV-Renten zu verbessern. Wir werden für unsere Volksinitiative AHVplus kämpfen, die zur Abstimmung kommt. Für die Altersvorsorge 2020 ist die Ausgangslage nach den Wahlen schwieriger geworden. Klar ist: Eine von Verschlechterungen geprägte Vorlage wird von uns bekämpft werden. Ein gutes Signal ist der erfolgreiche Kampf der Bauarbeiter für Rentenalter 60 mit guten Renten auf dem Bau. Das bestätigt zum einen, dass es anständige Renten braucht und es eine Verschlechterung nicht verträgt. Und zum andern, dass zusätzliche Beiträge kein Tabu sind, wenn es mehr Geld braucht. Abgesehen von den Renten müssen wir 2016 wohl mit grösseren Angriffen auf die sozialen Errungenschaften im Arbeitsgesetz und durch Sparprogramme rechnen. Aber wir sind nicht wehrlos. Soweit Gesetze geändert werden, können wir Verschlechterungen mit dem Referendum bekämpfen. 
</p><p>Die Bürgerlichen haben im Nationalrat die Forderung nach höheren AHV-Renten hart angegriffen. Sie werfen der Initiative vor, dass sie Giesskannenverbesserungen bringe, die man nicht bezahlen könne. Was sagst Du? 
</p><p>Unser Grundsatz ist: Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss von AHV- und BVG-Rente anständig leben können. Die AHV spielt dabei eine zentrale Rolle. Die AHV-Renten sind jedoch gegenüber den Löhnen in Rückstand geraten. Dieser Rückstand muss aufgeholt werden, umso mehr als gerade Menschen mit tiefen und mittleren Löhnen bei der Pensionierung einen empfindlichen Einkommensschnitt verdauen müssen. Klar ist, dass es mehr Finanzen braucht, wenn die Renten erhöht werden. Der nötige Mehrbedarf an Mitteln ist bei der AHV gut investiert. Ich verweise nochmals auf die Bauarbeiter: Die Lohnbeiträge für gute Renten lohnen sich. 
</p><p>Wieso konzentrieren sich die Gewerkschaften auf eine Stärkung der AHV? 
</p><p>In der zweiten Säule zahlen wir zwar immer mehr ein, müssen aber froh sein, wenn wir wenigstens das Erreichte halten können. Die AHV hat für alle mit unteren und mittleren Einkommen ein sensationelles Preis-Leistungsverhältnis. Deshalb ist klar: Wir müssen die AHV stärken, wenn die Menschen im Alter sicher leben sollen.
</p><p>Themenwechsel: Der Bundesrat will die Masseneinwanderungsinitiative mit einer Schutzklausel umsetzen. Auch ohne Einigung mit der EU sollen damit ab einem noch nicht bezifferten Schwellenwert Kontingente für einen Rückgang der Zuwanderung sorgen. Ein akzeptabler Weg? 
</p><p>Wir müssen auf jeden Fall die bilateralen Verträge erhalten. Einen Rückgriff auf Kontingente mit der Neuauflage eines Saisonnierstatuts lehnen wir klar ab. Die Vergangenheit hat gezeigt: das führt nur zu Diskriminierung und einer Tieflohnpolitik in den betroffenen Branchen. Im neuen System mit gleichen Rechten für alle ist es gelungen, die Löhne zu verbessern und die Gesamtarbeitsverträge zu stärken. Das sind unsere Ziele, und wir kämpfen weiter für sie, aber unter veränderten Voraussetzungen. 
</p><p>Die Menschen sind verunsichert. Sie befürchten Stellenverlust und Lohnabbau. Was tun? Es geht darum, die bereits ergriffenen Schutzmassnahmen weiter zu entwickeln. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne hatten und haben eine positive Wirkung. Auf neue Probleme braucht es aber neue Antworten. Nicht nur auf Bundesebene. Auch in den Kantonen ist im Kampf gegen Lohndumping einiges in Bewegung geraten. Im Tessin, in Baselland und in Genf gibt es neue Massnahmen. In Zürich wird im Februar über eine gewerkschaftliche Initiative gegen Lohndumping abgestimmt. Das sind wichtige Schritte. Auch zum Schutz älterer Beschäftigter muss mehr geschehen. 
</p><p>Im Februar stimmen wir u.a. über die sogenannte Durchsetzungsinitiative ab. Warum ist ein Nein zu dieser Initiative so wichtig? Das Parlament hat im Gesetz zum neuen Ausschaffungsartikel eine Härtefallklausel festgeschrieben. So wie es der Rechtsstaat verlangt. Die sogenannte Durchsetzungsinitiative will dagegen einen Automatismus ohne jeden Spielraum für die Gerichte. Obwohl es um existenzielle Entscheide geht. Das verstösst gegen die Menschenrechte, aber auch gegen die Gewaltenteilung. Die Ausschaltung der Gerichte ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Es geht um menschliche Schicksale. Nämlich um Hunderttausende von Secondos und Secondas, die hier geboren und aufgewachsen sind. Und um ihre Angehörigen. Sie gehören zur Schweiz. Nicht nur wenn es um Fussball geht. Auch wenn sie einmal eine Dummheit oder eine Jugendsünde begangen haben. Dafür sollen sie bestraft werden, wie alle anderen auch. Aber nicht auch noch ihre soziale Existenz verlieren. Alles andere wäre eine Schande für die schweizerische Demokratie. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4014</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2015 14:51:52 +0100</pubDate><title>&quot;Heiratsstrafe&quot;: Vier Argumente für ein Nein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/heiratsstrafe-vier-argumente-fuer-ein-nein</link><description>Die CVP-Volksinitiative ist ein Bumerang</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im November 2012 hat die CVP ihre Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" eingereicht. Sie will die ungleiche Behandlung von verheirateten und Konkubinatspaaren beseitigen, insbesondere bei Steuern und Sozialversicherungen, und da vor allem bei der AHV. Der SGB empfiehlt ein Nein. </p><h3>1. Überholte und diskriminierende Sicht der Ehe</h3><p>Die Initiative will eine viel zu enge und überholte Konzeption der Ehe ("Die Ehe ist die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau") in der Bundesverfassung verankern. Diese Konzeption schliesst gleichgeschlechtliche Paare aus und diskriminiert damit Menschen anderer sexueller Orientierung. Sie behindert somit eine Öffnung der Sozial- und Familienpolitik.
</p><h3>2. Steuergeschenk für eine Minderheit, die eher gut dran ist</h3><p>Nach einem Bundesgerichtsurteil, das die Ungleichbehandlung der Ehepaare rügt, haben Bund und Kantone ihre Besteuerungssysteme angepasst. Auf kantonaler Ebene sind Ehepaare nunmehr bevorteilt. Nur 80 000 Ehepaare mit eher hohen Einkommen und Rentnerehepaare mit Einkommen über 50 000 Franken zahlen bei der Bundessteuer weiterhin mehr als Konkubinatspaare. Trotzdem würde die Initiative Steuerausfälle von jährlich 1,9 Milliarden Franken beim Bund und 390 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden verursachen. Ausfälle, die angesichts der angespannten Finanzlage gegenfinanziert werden müssten.
</p><h3>3. Kein Bumerang: schlussendlich müssten Ehepaare mehr zahlen</h3><p>In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare nicht benachteiligt, sondern insgesamt bevorzugt. Die Plafonierung der AHV-Renten auf 150 % für Ehepaare bestraft diese zwar auf den ersten Blick. Durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) werden Ehepaare jedoch insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jedoch jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute.
</p><h3>4. Unser Vorschlag: Rentnerehepaare durch Rentenerhöhungen besserstellen</h3><p>Richtig ist jedoch, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der Ehepaarrente gegenüber zwei einfachen Renten der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat. Die beste Lösung, um die finanzielle Lage aller Rentnerehepaare zu verbessern, ist die Volksinitiative AHVplus. Sie würde den meisten Ehepaaren eine Erhöhung der AHV von 4200 Franken pro Jahr sichern. </p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4009</guid><pubDate>Fri, 11 Dec 2015 14:57:59 +0100</pubDate><title>Bringen sechs Tage Streik den Erfolg oder braucht’s noch mehr?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bringen-sechs-tage-streik-den-erfolg-oder-braucht-s-noch-mehr</link><description>Eindrückliche Mobilisierung im Genfer öffentlichen Dienst, Proteste auch in Neuenburg</description><content:encoded><![CDATA[<p> In Genf kämpfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes weiterhin gegen drastische Budgetkürzungen und den von der Legislative verordneten Personalstopp. An sechs Tagen streikten sie, jeweils zu Tausenden – und das sorgte mittlerweile beim Staatsrat für Bewegung. Er schlägt ein neues, schlankeres Sparpaket vor und will verhandeln. Gibt es keine Einigung, sind die Beschäftigten bereit, wieder zu streiken.
</p><p>An bisher sechs Tagen haben sie bereits gestreikt, und das in jeder Hinsicht eindrücklich. An den Manifestationen versammelten sich bis zu 11'000 Protestierende in den Genfer Strassen. Seit Anfang November wehren sich die Betroffenen gegen die lineare Kürzung der Personalkosten im Budget 2016 um 5 Prozent vor. Deren Folgen wären: Anstellungsstopp, Einfrieren der Löhne, erleichterte Kündigungen, Privatisierungen, Entlassung von bis zu 1800 Personen und eine Arbeitszeiterhöhung.
</p><p>Die kämpferische Entschlossenheit der Genfer/innen trägt nunmehr erste Früchte: Am 9. Dezember hat der Staatsrat den Streikenden endlich einen Vorschlag zur Umsetzung der Sparmassnahmen unterbreitet. Doch der Vorschlag erfüllt die Erwartungen des Aktionskomitees bei weitem nicht. "Jetzt hängt alles davon ab, ob wir diesen Vorschlag verbessern können", sagt Marc Simeth, Präsident des den Streik koordinierenden Cartel intersyndical. Am 11. Dezember findet das entscheidende Treffen mit der Regierung statt. Eine Personalversammlung am 14. wird dann entscheiden, ob – wie bereits vorsorglich festgelegt – weiter gestreikt werden soll oder nicht. Auf alle Fälle werden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes am 17. und 18. Dezember erneut demonstrieren. Und zwar vor den Türen des Grossen Rates, der dann über das Budget 2016 befinden wird.
</p><h3>Referendum gegen Personalstopp lanciert</h3><p>Die bürgerliche Mehrheit des Grossen Rates hat eine zweite Front gegen den öffentlichen Dienst eröffnet. Sie hat die Schuldenbremse verschärft und fordert einen Personalstopp, solange die Schulden des Kantons dessen Einnahmen übersteigen. Damit müssten 5 Milliarden Franken eingespart werden. Betroffen von diesem brutalen Eingriff wären auch weitere Staatsleistungen, etwa die Subventionen und die Sozialhilfe. Gegen diese Sparkeule haben die Protestierenden mittlerweile das Referendum ergriffen. Nächstes Jahr wird an der Urne entschieden.
</p><h3>Bewegung auch in Neuenburg</h3><p>Auch in Neuenburg haben rund tausend Beschäftigte des öffentlichen Dienstes am 1. Dezember anlässlich der Budgetdebatte demonstriert. Sie verlangten eine Überarbeitung der Sparmassnahmen im Service public. Mit einigem Erfolg. Zwei Millionen Franken weniger müssen gespart werden, entschied der Grosse Rat. Und der Staatsrat erklärte sich bereit, für das beabsichtigte neue Lohnsystem, das die Gewerkschaften integral ablehnen, andere Grundlagen anzuwenden und dazu auch die Meinung der Gewerkschaften einzuholen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4000</guid><pubDate>Thu, 10 Dec 2015 09:37:29 +0100</pubDate><title>IV braucht verbindliche berufliche Integration und gesicherte Finanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-braucht-verbindliche-berufliche-integration-und-gesicherte-finanzierung</link><description>Der SGB zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung: Der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen zurückziehen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der Revisionsmarathon bei der Invalidenversicherung (IV) geht weiter. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist klar: Jetzt muss die Ära der Lippenbekenntnisse der Arbeitgeber bei der beruflichen Integration endlich ein Ende finden. Und der Bund darf sich nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der IV zurückziehen. Nur so ist eine Weiterentwicklung der IV möglich.
</p><p>Anfang Dezember hat der Bundesrat seine Vorschläge zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Anders als bei den vorgängigen Revisionen stehen gemäss seinen Aussagen diesmal aber nicht die Sparmassnahmen im Vordergrund. Zu Recht, denn weitere Leistungsverschlechterungen könnten die IV-Versicherten nach der Rosskur der letzten Revisionen nicht verkraften.
</p><h3>Drohende Leistungsverschlechterungen</h3><p>Bei näherer Betrachtung der Vorlage, zeigt sich aber, dass auch in dieser Revision Leistungsabbau droht. Zum Beispiel bei der Einführung eines stufenlosen Rentensystems. Hier sieht eine Variante vor, dass eine volle IV-Rente zukünftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent und nicht wie bis anhin 70 Prozent ausgerichtet werden soll. Eine solche Erhöhung des für die Zusprache einer vollen Rente nötigen Invaliditätsgrads ist in den Augen des SGB eine reine Sparübung auf dem Buckel von Schwerinvaliden. Zu meinen, damit werde die Erwerbsbeteiligung gefördert, ist ein Irrglaube. Denn der Arbeitsmarkt bietet keine Stellen für Schwerinvalide mit einer geringen Resterwerbsfähigkeit an. Für prognostizierte Einsparungen von jährlich 95 Millionen Franken werden die IV-RentnerInnen in finanzielle Nöte gebracht und letztlich noch stärker in die Ergänzungsleistungen gedrängt. Das ist reine Verlagerungstaktik und unverantwortlich gegenüber den Schwerinvaliden und den Ergänzungsleistungen.
</p><p>Auch die vorgeschlagenen Neuregelungen bei den Taggeldern sind nicht kostenneutral. Die Einsparungen belaufen sich auf bis zu 51 Millionen Franken pro Jahr. Immerhin aber möchte der Bundesrat die berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark fördern.
</p><p>Auswirkungen auf das Leistungsniveau dürften auch die Anpassungen bei den medizinischen Leistungen bei Geburtsgebrechen haben. Hier schlägt der Bundesrat eine stärkere Anlehnung an die Krankenversicherung vor. Zudem dürften allenfalls bisher anerkannte Geburtsgebrechen künftig aus der Geburtsgebrechenliste herausfallen (z.B. Zahnfehlstellungen).
</p><h3>Keine verbindlichen Massnahmen bei der beruflichen Integration</h3><p>Die Ausrichtung dieser Revision auf Früherfassung und Integrationsmassnahmen für Jugendliche und junge psychisch erkrankte Versicherte ist aus Sicht des SGB angezeigt. Der Länderbericht der OECD zur psychischen Gesundheit und Beschäftigung in der Schweiz deckte einige Schwachstellen im Bereich der Übergänge von der Schule in die Ausbildung auf. Die nun in der Vorlage vorgeschlagenen Massnahmen für Jugendliche sind zu begrüssen. Sie sind jedoch kompliziert ausgestaltet. Vermisst werden zudem Angebote zur Vermeidung oder Begleitung von Schulabbrüchen.
</p><p>Die Vernehmlassungsvorlage enthält zusätzliche neue Integrationsinstrumente. Arbeitgeber sollen weitere Anreize zur Beschäftigung von Invaliden erhalten. Doch nicht alle Massnahmen vermögen zu überzeugen. So ist etwa die Förderung des Personalverleihs eine Massnahme, die der SGB skeptisch beurteilt.
</p><p>An Anreizen für die Beschäftigung von Invaliden mangelt es schon heute nicht. Dennoch bleiben die Integrationsleistungen der Arbeitgeber deutlich hinter den Erwartungen zurück. All die im Rahmen der IV-Revision 6a abgegebenen Versprechen der Arbeitgeberseite, für die Integration der IV-RentnerInnen auch ohne verbindliche Beschäftigungsquote zu sorgen, wurden nicht eingehalten. Entsprechend vermisst der SGB in dieser Vorlage griffige Vorgaben für die Beschäftigung von Invaliden. Auf Anreize alleine zu setzen genügt offensichtlich nicht. Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ist die Möglichkeit, Zusammenarbeitsvereinbarungen zwischen Bund und Sozialpartnern abzuschliessen. Mit solchen Vereinbarungen, die sich an bestehenden Modellen in der Westschweiz orientieren, sollen auch Zielvorgaben gemacht sowie sozialpartnerschaftliche Massnahmen und Instrumente von der IV finanziell unterstützt werden.
</p><h3>Die Sparmassnahmen des Bundes destabilisieren die IV</h3><p>Die vorgeschlagene Weiterentwicklung der IV - namentlich im Bereich Verbesserung der beruflichen Eingliederung - erscheint nur umsetzbar, wenn der IV auch genügend Mittel zur Verfügung stehen. Doch gerade auf der Finanzierungsseite droht ein massiver Einbruch. Der Bundesrat will im Rahmen seines als "Stabilisierungsprogramm 2017-2019" bezeichneten Sparprogramms die IV destabilisieren: Er schlägt vor, den Bundesanteil an die IV zu reduzieren. Damit gingen der IV bereits ab 2018 über 60 Millionen Franken pro Jahr verloren. Angesichts der auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung per Ende 2017 und der Pflicht, die IV-Schulden beim AHV-Fonds zu begleichen, ist die IV zwingend auf die Bundeseinnahmen angewiesen. Für den SGB ist deshalb eine solche Destabilisierungsmassnahme nicht hinnehmbar. Sie hintertreibt die Entschuldung der IV und würde damit auch die AHV schwächen. </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3998</guid><pubDate>Wed, 09 Dec 2015 11:10:49 +0100</pubDate><title>Frühpension mit 60 auf dem Bau gesichert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fruehpension-mit-60-auf-dem-bau-gesichert</link><description>Erfolg für Unia und Syna: Einigung mit Baumeistern auf Zusatzfinanzierung für Rente mit 60 und auf neuen Vertrag. Bauarbeiter entscheiden am Samstag.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Erfolgreicher Protest von über 10'000 Bauarbeitern: In letzter Minute haben sich Gewerkschaften und Baumeister geeinigt: Statt mit vertragslosem Zustand beginnt das neue Jahr für die über 80'000 Bauarbeiter mit gesicherter Frühpension&nbsp;– sofern sie am Samstag zustimmen.</p><p class="bodytext">Den flexiblem Altersrücktritt mit 60 Jahren hatten die Bauarbeiter 2002 mit ihrem grossen Streik erkämpft. Ein herausragender gewerkschaftlicher Erfolg, der ihnen ein Altern in Würde und bei besserer Gesundheit ermöglichte. Nun wollten die Baumeister zurückbuchstabieren, weil der entsprechende Fonds mehr Mittel braucht. Sie verlangten ein höheres Rentenalter oder eine Kürzung der Rente – bis zu 1000 Franken. Gleichzeitig weigerten sich die Baumeister, über einen neuen Landesmantelvertrag (LMV, wie der GAV auf dem Bau heisst) zu verhandeln, obwohl dieser Ende Jahr ausläuft.</p><p class="bodytext">Gegen diese Blockadehaltung wehrten sich Mitte November mehr als 10'000 Bauarbeiter mit verschiedenen Protestaktionen. Mit Erfolg: Die Baumeister kehrten an den Verhandlungstisch zurück und einigten sich nun mit den Gewerkschaften Unia und Syna auf die Sicherung des Rentenalters 60 ohne Leistungsabbau. Dafür werden die Beitragszahlungen in die Stiftung für den frühzeitigen Altersrücktritt (FAR) um zwei Prozentpunkte erhöht. Davon übernehmen die Arbeitgeber 1,5 und die aktiven Arbeitnehmer 0,5 Prozent. Im Gegenzug bleiben die Löhne 2016 unverändert.</p><p class="bodytext">Der neue LMV gilt von Anfang 2016 bis Ende 2018 und enthält wenige Anpassungen. Neu verbietet er Lohnauszahlungen in bar. Damit unterstreichen die Sozialpartner ihren Willen, die Kontrollen zu verbessern. Bis Mitte 2017 wollen die Vertragsparteien über alle offenen Punkte&nbsp; verhandeln. Die Bauarbeiter von Unia und Syna entscheiden am Samstag, 12. Dezember, über die Einigung.</p><p class="bodytext">Mehr Informationen <a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/aktuell/artikel/a/11869/" target="_blank" rel="noreferrer">auf der Website der Unia</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3993</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2015 09:35:12 +0100</pubDate><title>Ja zu den Menschenrechten heisst Nein zur Durchsetzungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ja-zu-den-menschenrechten-heisst-nein-zur-durchsetzungsinitiative</link><description>Sieben Gründe, weshalb der SGB und die Gewerkschaften Nein zur Durchsetzungsinitiative sagen</description><content:encoded><![CDATA[<h3> Nein zur Zweiklassenjustiz</h3><p>Straftäter sind zu bestrafen. Aber nach Schwere des Deliktes und nicht nach Nationalität. Es geht nicht an, dass Menschen je nach Pass für die gleiche Tat unterschiedlich bestraft werden. Die Initiative will, dass für die gleiche Tat der eine Täter eine Geldbusse zu bezahlen hat, während der andere drakonische Massnahmen bis zur Verbannung aus seiner gewohnten Lebensumgebung zu gewärtigen hat.
</p><h3>Nein zu einem menschenverachtenden Automatismus</h3><p>Die Initiative will Personen ohne Schweizer Pass selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Rücksicht auf die Umstände ausschaffen – auch dann, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Die im Parlament beschlossene Umsetzungsgesetzgebung zur Ausschaffungsinitiative kennt für solche Fälle immerhin eine Härtefallklausel und respektiert wenigstens einen Rest von Verhältnismässigkeit. Genau das will die Durchsetzungsinitiative nicht. Verhältnismässigkeit ist jedoch ein hoher, pragmatisch bewährter Lebenswert, der ideologischer Reinheit vorzuziehen ist.
</p><h3>Nein zur Ausgrenzung der hier lebenden AusländerInnen</h3><p>Secondos und Secondas wird signalisiert, dass sie nicht gleich behandelt werden, wenn sie mal straffällig werden sollten – und sei dies auch nur aus Leichtsinn. Diese Botschaft von "Du darfst dir gar nichts zuschulden kommen lassen, sonst bist du weg" ist alles andere als integrationsfördernd. Sie sagt im Klartext: "Ihr seid zweitklassig".
</p><h3>Nein zur Aushebelung des Rechtsstaates</h3><p>Die vorgeschlagene Verfassungsnorm verletzt die in unserer Verfassung verankerten Grundrechte, die Menschenrechtskonvention und das Personenfreizügigkeitsabkommen. Die Initiative wirkt mit ihren detaillierten Bestimmungen wie ein Gesetz. Sie lässt weder dem Parlament noch den Gerichten irgendeinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Damit verletzt sie das Prinzip der Gewaltenteilung gleich doppelt.
</p><h3>Nein zur Zwängerei</h3><p>Die Ausschaffungspraxis wurde seit der Annahme der Ausschaffungsinitiative verschärft. Mit der Umsetzungsgesetzgebung wird sie noch strenger. Das Parlament kam damit dem Hauptanliegen der Ausschaffungsinitiative fristgerecht nach. Wem ein Umsetzungsgesetz nicht gefällt, kann dagegen das Referendum ergreifen. Das hat die SVP nicht getan. Statt sich an die bewährten Spielregeln unserer Demokratie zu halten, setzt sie mit ihrer Initiative auf unnötige und unschweizerische Zwängerei.
</p><h3>Nein zur systematischen und dauernden Attacke auf die Menschenrechte</h3><p>Die SVP sammelt zur Zeit Unterschriften für ihre sogenannte "Selbstbestimmungsinitiative". Dort geht sie im gleichen Feld noch einen Schritt weiter: Sie will, abgesehen vom zwingenden Völkerrecht, die Verbindlichkeit internationalen Rechts in der Schweiz auslöschen. Würde diese Initiative angenommen, könnte die SVP Attacken bisher ungeahnten Ausmasses gegen die Sozial- und Menschenrechte reiten. Das müssen wir jetzt schon stoppen!
</p><h3>Nein zum Etikettenschwindel</h3><p>Die Bezeichnung "Durchsetzungsinitiative" suggeriert, dass nun etwas durchzusetzen sei, was vor langem schon beschlossen worden sei. Das ist ein Etikettenschwindel. Denn die Durchsetzungsinitiative und der entsprechende Deliktekatalog gehen weit über das hinaus, was seinerzeit eine knappe Mehrheit mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative beschlossen hatte. Die Initiative setzt die Ausschaffungsinitiative nicht durch, sondern verschärft sie massgeblich. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3988</guid><pubDate>Fri, 04 Dec 2015 12:08:32 +0100</pubDate><title>Gleiche Strafen für gleiche Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gleiche-strafen-fuer-gleiche-taten</link><description>Nein zur Durchsetzungsinintiative und weitere Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Nein zu Durchsetzungsinitiative, zweiter Gotthardröhre und gegen die Heiratsstrafe, Ja zum Spekulationsstopp mit Nahrungsmitteln - die Parolen des SGB für die Abstimmung vom 28. Februar. </p><p class="Text">Nein zur Durchsetzungsinitiative, weil sie ein Zwei-Klassen-Recht einführt. Nein zur zweiten Gotthardröhre, weil sie die Verlagerung des alpenquerenden Verkehrs von der Strasse auf die Bahn gefährdet. Nein zur Initiative "gegen die Heiratsstrafe", weil es diese gar nicht gibt. Und schliesslich Ja zur Spekulationsstopp-Initiative, weil sie unmoralisches Geschäften einschränkt: Das sind die Parolen die der SGB-Vorstand jeweils einstimmig für die Vorlagen des eidgenössischen Urnenganges vom 28. Februar 2016 beschlossen hat.</p><h3>Durchsetzungsinitiative der SVP: Nein </h3><p>Der SGB lehnt die Durchsetzungsinitiative ab, weil sie ein Zweiklassenrecht einführt. Die Bestrafung einer Tat darf nur vom Ausmass der Tat und nicht von der Nationalität des Täters oder der Täterin abhängen. Wenn vier Jugendliche, drei Schweizer und ein nicht eingebürgerter Secondo, in jugendlichem Leichtsinn einen Einbruch begehen, sollen sie bestraft werden, und zwar alle gleich. Es geht nicht an, dass der Secondo, der hier ansonsten gut integriert ist, darüber hinaus noch ausgeschafft werden soll. So wird die Verhältnismässigkeit ausgeschaltet. Verhältnismässigkeit ist jedoch nicht nur ein Verfassungsgrundsatz sondern ebenso eine bewährte Alltagsmaxime.
</p><h3>Zweite Gotthardröhre: Nein</h3><p>Der Bau eines zweiten Strassentunnels widerspricht der vom Stimmvolk wiederholt unterstützten Verlagerungspolitik von der Strasse auf die Schiene. Das Versprechen, die beiden Röhren nur einspurig zu betreiben, ist kaum glaubwürdig, weil kaum durchzuhalten. Die so früher oder später ermöglichte Öffnung aller vier Spuren würde eine Reduktion des Alpentransitverkehrs auf der Strasse verunmöglichen. Mit der NEAT stehen genügend Kapazitäten zur Verfügung, um während der Sanierung die Nord-Süd-Verbindung zu gewährleisten und die mit der Annahme der Alpen-Initiative beschlossene Verlagerung endlich umzusetzen. - Bereits der SGB-Kongress 2014 hat eine entsprechende Resolution des Gewerkschaftsbundes Tessin angenommen.
</p><h3>CVP-Initiative "gegen die Heiratsstrafe": Nein</h3><p>Die Initiative will die angebliche Benachteiligung verheirateter Paare gegenüber anderen Lebensgemeinschaften bei den Steuern und der Altersvorsorge aufheben. In den Sozialversicherungen werden die Ehepaare jedoch nicht benachteiligt, sondern durch exklusive Leistungen (Witwenleistungen, Ehegattensplitting, Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehepartner, etc.) insgesamt privilegiert. Eine vollständige Beseitigung des 150%-Plafonds in der AHV hätte jährliche Kostenfolgen von 2 Mrd. Franken. Die heutigen Leistungen zu Gunsten der Verheirateten betragen jährlich 2,8 Mrd. Unter dem Strich würden also die Verheirateten schlechter fahren als heute. Auch im Steuerrecht sind die Benachteiligungen der Ehepartner gegenüber den Konkubinatspaaren weitestgehend beseitigt. Richtig ist, dass bei der AHV wegen des Plafonds von 150% der steigenden Erwerbsbeteiligung der Frauen zu wenig Rechnung getragen wird. Eine Anpassung an die neuen Rollenmodelle ist nötig. Daher braucht es eine Anhebung des Plafonds, so wie sie der Ständerat im Rahmen der Altersvorsorge 2020 beschlossen hat.
</p><h3>Volksinitiative "Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln": Ja</h3><p>Die von der JUSO lancierte und der SP, den Grünen und verschiedenen Hilfswerken unterstützte Initiative verlangt vom Bund, Vorschriften zur Bekämpfung der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Nahrungsmitteln zu erlassen. Die Initiative sorgt dafür, dass unmoralische Spekulations-Geschäfte wenigstens auf Schweizer Boden eingeschränkt werden. Sie sendet ein wichtiges Signal, dass die Bevölkerung diese Geschäfte eindämmen will und die Schweiz nicht zu einem Hafen für eine Spekulation wird, die in anderen Ländern bekämpft wird. Die negativen Folgen auf Steuererträge und Arbeitsplätze sind bescheiden sind, werden jedoch von den Gegnern masslos übertrieben. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3975</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:48:39 +0100</pubDate><title>Runder Tisch Asbest: Jetzt braucht es einen grosszügig dotierten Fonds</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/runder-tisch-asbest-jetzt-braucht-es-einen-grosszuegig-dotierten-fonds</link><description>Session IV: Verjährungsfrist und Sonderregelung für Asbestopfer</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Plenum eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren für sämtliche künftigen Personenschäden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es braucht aber ganzheitliche und rechtsgleiche Lösungen für alle Asbest-Opfer, unabhängig davon, ob diese unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen oder nicht. Nun erhöht auch das Bundesgericht den Druck mit einem wegweisenden Urteil.</b></p><p>Die ständerätliche Kommission (RK-S) ist mit ihrem Vorschlag für eine Verjährungsfrist von 30 Jahren dem Bundesrat gefolgt. Dies im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Frist auf 20 Jahre festgesetzt hatte. Diese Lösung ist aber für Asbest-Opfer immer noch nicht genügend - denn Mesotheliome (Tumore aufgrund von Asbestkontakt) kommen erst 40 und mehr Jahre nach Exposition auf. Deshalb will die Kommission ihren Vorschlag für Asbestopfer mit einer übergangsrechtlichen Sonderregelung ergänzen. Diese funktioniert aber nur, wenn für Asbest-Opfer, seien sie nun UVG-versichert oder nicht, ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds eingerichtet wird.
</p><p>Die vorgeschlagene Übergangsregelung im OR soll in Fällen von bereits verjährten asbestbedingten Personenschäden eine besondere Nachfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten der OR-Reform erlauben. Die neue Klagemöglichkeit würde gegenüber den Leistungen eines Asbest-Entschädigungsfonds subsidiär zur Anwendung kommen.
</p><p>Damit trägt der Vorschlag der RK-S dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer noch nicht Rechnung. Dieses Urteil verlangt eine subjektive Verjährungsfrist mit Beginn des Krankheitsausbruchs (nicht ab Exposition). Die Übergangsregelung für bereits verjährte Fälle in Kombination mit der ständerätlichen Erwartung, dass ein grosszügig dotierter Entschädigungsfonds geschaffen wird, ist jedoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Der Ständerat ist aufgerufen, diesen Vorschlag in der kommenden Session aufzunehmen und auszubauen.
</p><p>Zumal inzwischen auch das Bundesgericht den Druck erhöht hat: in einem wegweisenden, ja geradezu historischen Urteil hat es im November entschieden, dass das heute gültige Verjährungsrecht gegen die Grundrechte der Opfer verstösst. Damit macht das höchste Schweizer Gericht vorwärts bei der Umsetzung des oben erwähnten EGMR-Urteils – und wartet zurecht nicht auf die Politik: Mesotheliom-Kranken gegenüber funktioniert ab jetzt die Einrede der Verjährung nicht mehr. 
</p><p>Für den SGB als Initianten des Runden Tisches zu Asbest, welcher inzwischen unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger tagt, ist klar: Will die Wirtschaft eine Prozessflut nach dem EGMR-Urteil verhindern und will das Parlament die Schweizer OR-Verjährungs-Regelung bei Asbesterkrankungen menschenrechtskonform gestalten, dann braucht es nicht nur eine entsprechende OR-Revision, sondern auch einen grosszügig dotierten Asbest-Fonds. Dieser soll Schadenersatz sowie eine einmalige Pauschalzahlung für erlittene Unbill gewähren. Dadurch schafft ein solcher Fonds Gerechtigkeit auch für bereits verjährte Fälle und verhindert kostspielige, langjährige Gerichtsfälle. Weiter muss auch ein spezifischer Care-Service für Asbest-Opfer und ihre Angehörige eingerichtet werden. Diese fühlen sich heute viel zu häufig trotz oft tödlichem Ausgang der Asbest-Erkrankungen im Stich gelassen.
</p><p>Damit kämen auch asbestbedingte Erkrankte zu ihrem Recht, die nicht unter das UVG fallen. Finanziert werden sollte ein solcher Fonds vor allem durch jene Unternehmen, die Asbestprodukte hergestellt und verkauft haben. </p></article>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3974</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:42:00 +0100</pubDate><title>Ein durchlöcherter Service public ist nicht mehr reaktionsfähig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-durchloecherter-service-public-ist-nicht-mehr-reaktionsfaehig</link><description>Session III: Sicherheitspolitik oder Sparpakete? Beim Bundespersonal darf es keinen Verteilkampf geben!</description><content:encoded><![CDATA[<article><p> Vorstösse zur Sicherheitspolitik werden in dieser Session Hochkonjunktur haben. Bereits eingereicht sind die Standesinitiativen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach einer personellen Ausstattung des Grenzwachtkorps, die den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung entsprechen soll. Der Kanton Bern wiederum will mit einer Standesinitiative erreichen, dass der Militäretat in der Verfassung mit mindestens 1.2 Prozent des BIP verankert wird. Und die SVP-Fraktion hat eine Motion zu systematischen Grenzkontrollen eingereicht, welche mit Hilfe der Armee durchgeführt werden sollen. Alle genannten Vorstösse werden in dieser Session behandelt. Vermutlich werden auch neue Vorstösse zur inneren Sicherheit eingereicht.
</p><p>Die Intervenierenden erklären ihr Aktionsbedürfnis mit der akuten Sicherheitslage der europäischen Länder. Nur: kontrastiert dieser Wunsch nach mehr Ressourcen nicht mit den rigiden Sparvorstössen der Finanzkommissionen von National- und Ständerat? Da verlangt die Finanzkommission des Ständerates via Motion eine Plafonierung des Stellenbestands auf dem Stand von 2015, während die andere jährlich wiederkehrend 1.5 Mrd. Franken beim Stellenetat einsparen will. Auch diese beiden Vorstösse werden in der Wintersession behandelt. Kommt hinzu, dass der Bundesrat selbst mit dem Budget 2016 bereits ein Sparprogramm aufgegleist hat und sich bis jetzt noch weigert, in einzelnen Bereichen auf Kosten anderer davon abzuweichen. Und bereits ab 2017 wird dieses Sparprogramm laut Bundesrat den Stellenetat insgesamt tangieren. Noch nicht behandelt ist zudem die Motion Leo Müller, der die Personalkosten (inkl. externe Dienstleistungen) für die Jahre 2016 bis 2019 auf dem Niveau der Jahresrechnung 2014 plafonieren will. Der Bundesrat beantragt zwar Ablehnung, signalisiert aber inhaltlich weitgehend Entgegenkommen.
</p><p>Zurück zur Sicherheitspolitik: Das Grenzwachtkorps hat einen harten Job. Garanto fordert seit Jahren substanziell mehr Stellen. Die Leute sind auszubilden, bevor sie eingesetzt werden können, und das geht nicht von heute auf morgen. Dem dringlichen Anliegen dürfte sich nun kaum noch jemand verschliessen. Aber die bürgerlichen Parteien wollen erklärtermassen bei den Stellen kürzen. Kommt es jetzt zum Verteilkampf, den die Bundespersonalverbände befürchten? Mehr Grenzkontrollen, weniger Erhebungen des Bundesamtes für Statistik? Mehr Stellen für den Nachrichtendienst, aber weniger im Bundesamt für Gesundheit? Es ist unbedingt zu verhindern, dass die Bürgerlichen die Gunst der Stunde nutzen, um sich einen Service public nach eigenem Gusto zurechtzustutzen. Ein durchlöcherter Service public ist nicht mehr reaktionsfähig. Und niemand weiss, wo sich die nächste Krise anbahnt. </p></article>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3973</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:23:24 +0100</pubDate><title>Keine Grenzzäune</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-grenzzaeune</link><description>Session II: Flüchtlinge und Grenzkontrollen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Beide Räte diskutieren in einer sogenannten ausserordentlichen Session das Thema "Flüchtlinge und Grenzkontrollen". Im Zentrum dabei: eine in beiden Kammern hinterlegte SVP-Motion, die gewährleisten will, dass illegale Grenzübertritte verhindert werden - und dazu notfalls die Armee aufbieten will.
</p><p>Vorneweg: nicht alle der in der ausserordentlichen Session besprochenen Vorstösse sind auf Niveau der SVP. Eine "bessere Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt" (Motion Grunder) ist sicher wünschenswert, und über eine "gesamtheitliche Strategie des Bundesrates zu den aktuellen Herausforderungen in der Asylpolitik" (Motion CVP-EVP) soll man diskutieren. Abzulehnen ist die Motion der Freisinnigen, allen Asylsuchenden aus Eritrea generell nur noch vorläufigen Schutz zu bieten. Der Vorstoss der SVP hingegen ist von anderer Qualität. Sie hat ihre Motion Mitte September, zwei Monate vor den Pariser Attentaten, eingereicht. Die SVP ist im Krieg. Sie will die Armee aufbieten, um die Grenze zu schützen. Gegen Flüchtlinge. "Unverzüglich" müsse der Bundesrat reagieren, um eine Eskalation zu verhindern. Undsoweiter ... Man kennt den Ton dieser Hetze gegen die Flüchtenden. Mit Sicherheit wird die Partei, nunmehr nach Paris, bei der Beratung im Plenum zu noch schrilleren Tönen finden.
</p><p>Vor unseren Augen spielt sich eine menschliche Tragödie ab. Menschen sind in Europa massenhaft in Flucht wie nie mehr seit dem Zweiten Weltkrieg. Die SVP macht aus diesen Schutzbedürftigen Angreifer, gegen die man sich verteidigen muss. So alt sind die SVP-Mannen doch nicht, dass ihnen bereits aus dem Gedächtnis entglitten wäre, wie die Schweiz in den Zeiten des Weltkriegs Flüchtlinge an der Grenze abgefangen - und in den sicheren Tod zurück geschickt hat.
</p><p>Gut, dass der Bundesrat kühlen Kopf bewahrt und Ablehnung der Motion beantragt. Zu hoffen ist, dass aufgrund der abscheubaren Pariser Attentate nicht zu viele Abgeordnete Ursache und Wirkung, resp. Terroristen und Asylsuchende, verwechseln. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>International</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3972</guid><pubDate>Fri, 27 Nov 2015 09:04:15 +0100</pubDate><title>So nötig AHVplus ist, so uneinsichtig sind die Bürgerlichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/so-noetig-ahvplus-ist-so-uneinsichtig-sind-die-buergerlichen</link><description>Session I: AHVplus im Nationalrat</description><content:encoded><![CDATA[<article><p><b> Wer ein Leben lang hart arbeitet, soll auch im Alter anständig leben können. Das ist, auf den Punkt gebracht, das Anliegen von AHVplus. Die Volksinitiative des SGB steht am 16. Dezember in der grossen Kammer zur Debatte.</b></p></article><p>Heute genügen bei vielen Menschen die Renten aus der ersten und zweiten Säule nicht für ein anständiges Leben im Alter, obwohl sie zuvor ein Leben lang gearbeitet und dabei immer Beiträge bezahlt haben. Die AHV-Renten müssen deshalb um 10 Prozent angehoben werden. Das lohnt sich, denn die AHV ist die sicherste Altersvorsorge mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Im Gegensatz zu Pensionskassen und insbesondere zur privaten Vorsorge zahlen Personen mit mittleren Einkommen wenig, um in den Genuss einer spürbaren Rentenerhöhung zu kommen. Der 10-Prozent-Zuschlag auf den laufenden und künftigen Altersrenten bringt der grossen Mehrheit der Pensionierten deutlich mehr Geld ins Portemonnaie. Alleinstehende würden im Durchschnitt pro Monat 200 Franken mehr erhalten. Die meisten Ehepaare bekämen jeden Monat 350 Franken mehr. Diese Zuschläge sind nötig. Denn einerseits sind die AHV-Renten gegenüber der Lohnentwicklung immer mehr ins Hintertreffen geraten, andererseits verschlechtern sich die Pensionskassenrenten.
</p><h3>An den Bedürfnissen der Leute vorbei</h3><p>So nötig die Volksinitiative AHVplus für viele ältere Menschen wäre, so uneinsichtig geschlossen lehnen sie die bürgerlichen Parteien ab. Der Ständerat hat die Initiative mit 33 gegen 11 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt ihrem Plenum mit 15 zu 8 dasselbe. Das Parlament politisiert so an den Bedürfnissen der Leute vorbei.
</p><h3>AHV ist solid</h3><p>Viele bürgerliche Parlamentarier/innen blasen die Finanzierung der AHV zum Problem auf. Sie hoffen, dass entsprechend stetes rhetorisches Einpeitschen mit der Zeit schon seine Spuren hinterlassen wird. Dabei ist die AHV solid aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl sich seit seiner Einführung die Zahl der Rentner/innen mehr als verzehnfacht hat. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang brachten die AHV nicht aus dem Lot. Die AHV konnte all diese Herausforderungen schultern, weil die Einnahmen mit der steigenden Leistungsfähigkeit der Wirtschaft wachsen. Es ist wie in der Landwirtschaft: Vor 50 Jahren gab es noch um die 15 Prozent Bauern, heute sind es nur noch knapp 3,5 Prozent. Trotzdem produzieren die Landwirte heute dank gesteigerter Produktivität viel mehr Nahrungsmittel. Genauso positiv wirkt sich der allgemeine Produktivitätsfortschritt auf die AHV-Kasse aus. Weil die AHV durch Lohnprozente finanziert wird, lagen die Einnahmen dank des Lohnwachstums fast immer über den Ausgaben - obwohl seit 1975 die Lohnbeiträge nicht mehr erhöht wurden. Einzig ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam Ende der 90er Jahre dazu. Dennoch sagen seit gut 20 Jahren andauernd selbsternannte Propheten der AHV Riesen-Defizite voraus.
</p><p>Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Die überdurchschnittliche Zunahme der Neurentner/innen wird nämlich ein vorübergehendes Phänomen sein. Sie kann deshalb gut durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht.
</p><h3>AHVplus ist finanzierbar</h3><p>Die von der Initiative vorgeschlagene Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken. AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Für bessere Leistungen sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Sie betrügen je 0.4 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (20 Prozent des Finanzierungsbedarfs würden durch den Bundesbeitrag gedeckt). Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 220 Franken ausmachen. Dem steht für die gleiche Person eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,6% immer noch niedrig. Kommt dazu: Die Beitragssätze für die AHV sind seit 40 Jahren nie mehr angepasst worden, im Gegensatz etwa zu den Krankenkassen oder den Pensionskassen.
</p><h3>Beim Urnengang werden Karten neu gemischt</h3><p>Das sind die Fakten. Zu befürchten steht, dass die bürgerliche Mehrheit in der Debatte diese weiterhin negieren wird. Für den Urnengang jedoch werden die Karten neu gemischt. Da sind es die Leute selbst, die ihre Bedürfnisse checken. Und die dann auch entsprechend ihrer Bedürfnisse abstimmen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2396</guid><pubDate>Thu, 19 Nov 2015 13:22:00 +0100</pubDate><title>Avenir Suisse definiert Diskriminierung neu! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/avenir-suisse-definiert-diskriminierung-neu</link><description>Ein Abwehrgeschreibsel </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Am 18. November – also „zufälligerweise“ am gleichen Tag wie der bundesrätliche Vorschlag zur Lohngleichheit – hat Avenir Suisse ein Papier publiziert, das neue Ideen zur Gleichstellung liefern soll, jedoch schlussendlich alten Wein in neuen Schläuchen serviert. Sachlich soll die Analyse sein – anscheinend im Gegensatz zum Diskurs des BFS und des Bundes -, doch was uns Avenir Suisse hier vorsetzt, hat mit Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit herzlich wenig zu tun. Gut, namhafte Studien und AutorInnen werden zitiert, was ein vielversprechender Anfang ist. Die Schlüsse, die Marco Salvi und Co. daraus ziehen, muten jedoch zuweilen mehr als abenteuerlich an. </p><p class="Text">Ein Grundproblem des Papiers ist die unsorgfältige Auseinanderhaltung der verschiedenen Ebenen und Kategorien: Die Autorinnen und Autoren vermischen Aussagen zur Lohnstrukturerhebung - einer Analyse der Gesamtwirtschaft ohne juristische Implikationen - mit solchen zu Analysen von Einzelunternehmen; ebenso wenig unterscheiden sie zwischen Medianlohn und Durchschnittslöhnen, und zuweilen geraten ihnen auch erklärte und unerklärte Lohnunterschiede durcheinander – obschon sie Lohnunterschiede doch gerade erklären wollen. Qualifizierte Aussagen sind natürlich auf Basis dieses Kuddelmuddels nicht zu erwarten. </p><p class="Text">Nun aber zur Kernaussage des Papiers: Frauen sind an der Lohnungleichheit selber Schuld – nichts Neues. Neu ist jedoch die Definition, die uns Avenir Suisse zur Diskriminierung bietet: Die Arbeitgeber sind weder frauenfeindlich noch wollen sie Frauen schlechter bezahlen. Also kann es ja nicht Diskriminierung sein. Und was machen wir mit stereotypen Erwartungshaltungen, Vorurteilen und „pauschalen Erwartungen bezüglich der Wertvorstellungen der Frauen und deren künftigem Erwerbsverhalten“ (S. 31)? „Neben der eindeutigen, mit expliziter Aversion und grober Ausgrenzungsabsicht verbundenen Diskriminierungsneigung ist diese implizite, a priori unbeabsichtigte und durch die Arbeitgeber realistischerweise kaum zu vermeidenden Benachteiligung aus Sicht des Individuuums problematisch“ (S. 30). Aber nicht weiter schlimm, denn solche Schubladisierungen finden „bei jeder Anstellung fast notwendigerweise statt“ (S. 30). Also, Problem vom Tisch, resp. nicht zu vermeiden – staatliches Handeln unnötig. Und wir haben gelernt: Ist es Absicht, handelt es sich um Diskriminierung; fehlt die Absicht, ist es unternehmerische Freiheit, ein Kollateralschaden, jedenfalls nid bös gmeint…</p><p class="Text">Nicht nachvollziehbar ist, dass die Medien diesem unwissenschaftlichen Abwehrgeschreibsel mindestens so viel Gewicht geben wie den zwei ebenfalls am 18. November publizierten Studien des Bundes, die ähnliche Fragen mit wissenschaftlichen Methoden aufgreifen: Die Universität St. Gallen, INFRAS und die FHNW haben untersucht, ob der Markt bei Lohngleichheit spielt und ob die Methoden, mit denen die Lohndifferenz analysiert wird, erhärtet sind. Die Resultate sind erfreulich und bisweilen auch eine positive Überraschung: Der Markt versagt, die Methoden funktionieren und zwei Drittel der befragten Unternehmen begrüssen staatliche Massnahmen. Ausserdem hat die Hälfte der Unternehmen, die ihre Löhne analysiert haben, anschliessend Anpassungen durchgeführt. Packen wir es also an, ohne uns durch pseudowissenschaftliche Auftragsstudien vom Weg zur Lohngleichheit abbringen zu lassen! </p><p class="Text">Und bezüglich der Forderung von Avenir Suisse, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern: Noch so gern! Das eine tun und das andere nicht lassen! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2395</guid><pubDate>Thu, 19 Nov 2015 11:48:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich doch…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/und-sie-bewegt-sich-doch</link><description>Mehr Kontrollen gegen Dumping in Genf und Baselland

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer wieder kritisiert der SGB den mangelnden politischen Willen, effizient gegen Lohndumping vorzugehen. Dass es auch anders gehen kann, haben in der ersten Novemberhälfte der Genfer Grosse Rat sowie die Stimmbevölkerung von Baselland bewiesen. </p><p>Der Grosse Rat des Kantons Genf hat am 13. November schärfere Kontrollen gegen Lohndumping beschlossen. Ab Jahresbeginn können Gewerkschaften und Arbeitgeber je zwölf von ihnen bestimmte Inspektor/innen einsetzen, die zusätzlich zu den kantonalen Inspektoren die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren sollen. Dieser Beschluss ermöglicht eine häufigere Kontrolle der Arbeitsbedingungen, auch in Sektoren ohne GAV. Die Blockademöglichkeiten der Betriebe gegen gewerkschaftliche Kontrollen, etwa Klagen wegen Hausfriedensbruch, sind damit deutlich eingeschränkt. 
</p><h3>Ursprünglich eine Initiative der Gewerkschaften</h3><p>Zugrunde liegt dem Beschluss der Genfer Legislativen eine Volksinitiative der in der CGAS vereinten Genfer Gewerkschaften. Diese hatte die Einführung reiner Gewerkschaftskontrollen verlangt. Davon wollten die Arbeitgeber jedoch nichts wissen. Nach langen Verhandlungen einigten sich die Sozialpartner und der Kanton schliesslich auf die Schaffung der paritätischen Unternehmensaufsicht. Die Gewerkschaften haben deshalb ihre Initiative zurückgezogen. 
</p><h3>Baselland: mehr Schutz bei öffentlichen Aufträgen</h3><p>Am 8. November haben die Stimmberechtigten von Baselland eine Gesetzesinitiative für einen wirksamen Schutz vor Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen mit einer wuchtigen Dreiviertelsmehrheit angenommen. U.a. wird neu die Konventionalstrafe eingeführt, und im Verdachtsfall sollen Firmen von professionellen Organisationen überprüft werden. Im Vorfeld stand nicht die gesamte Linke hinter dem von den Sozialpartnern lancierten Vorschlag, vor allem weil Kontrollkommissionen des Halbkantons unkorrektes Funktionieren vorgeworfen wurde. 
</p><p>Genf und Baselland zeigen zweierlei: 
</p><p>1. Lohndumping brennt der Bevölkerung unter den Nägeln. 
</p><p>2. Die Politik kann, wenn sie will und klaren Kopfes ist, einiges dagegen tun.
</p><p> In den beiden Fällen hat sie es getan.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2392</guid><pubDate>Tue, 17 Nov 2015 08:15:00 +0100</pubDate><title>Bauarbeiter im Protest, Genf im Streik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bauarbeiter-im-protest-genf-im-streik</link><description>Eindrückliche Massenaktionen gegen Abbau</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr als 10‘000 Bauarbeiter haben in der zweiten Novemberwoche für den Erhalt der Rente mit 60 und für einen besseren GAV protestiert. In Genf streikten die Angestellten des Kantons drei Tage gegen Stellenabbau und Arbeitszeitverlängerung. Bei beiden Bewegungen geht es um Elementares: um Altern in Würde und faire Arbeitsbedingungen. </p><p>2002 haben die Bauarbeiter den frühzeitigen Altersrücktritt mit 60 Jahren erkämpft. Dieser herausragende gewerkschaftliche Erfolg der jüngeren Geschichte ermöglichte seither den meisten Bauarbeitern ein Altern in Würde und mit besserer Gesundheit. Was sie auch bitter nötig haben. Denn in keiner anderen Branche ist mit fortschreitendem Alter die Invalidisierungsgefahr grösser als im Bau. Gut 10 Jahre später jedoch wollen die Baumeister zurückbuchstabieren, weil der entsprechende Fonds nun mehr Mittel braucht. Der Baumeisterverband verlangt ein höheres Rentenalter oder eine Kürzung der Rente – bis zu 1000 Franken. Gleichzeitig will er nicht über einen neuen Landesmantelvertrag LMV (wie der GAV im Bau heisst) verhandeln, obwohl dieser Ende Jahr ausläuft. Für die Bauarbeiter jedoch ist klar: Es braucht nun mehr Schutz im LMV, Gesundheitsschutz und Schutz vor Lohndumping. 
</p><h3>Verteidigung essentieller Errungenschaften</h3><p>Gegen diese Blockadehaltung haben die Bauarbeiter vom 9. bis 11. November eindrückliche Warnzeichen gesetzt. Mehr als 10‘000 Bauarbeiter nahmen, montags im Tessin, dienstags in der Deutschschweiz, mittwochs in der Romandie, an Protestaktionen teil. Sie haben gezeigt, dass sie mit Respekt behandelt werden wollen. Und dass sie zu mehr gewillt sind, wenn die Baumeister nicht endlich zur Lösung der Probleme auf dem Bau Hand bieten. Das können diese immer noch. Noch bleiben ihnen wenige Wochen, um einen vertragslosen Zustand ab 2016 zu verhindern. Sollten die Arbeitgeber nun nicht einlenken, werden ab Neujahr auch Streiks möglich sein. Eigentlich müsste heute jedem hellsichtigen Baumeister klar sein, dass die Arbeiter und ihre Gewerkschaften Unia und Syna ihre essentiellen Errungenschaften nicht kampflos preisgeben werden und die Arbeitsbedingungen nicht verludern lassen. 
</p><h3>Genf: Personal gegen Brutalo-Sparen</h3><p>In Genf haben vom 10. bis und mit 12. November die Beschäftigten des Kantons und der kantonsnahen Betriebe gegen den massiven Sparkurs der Regierung gestreikt. An allen drei Tagen fanden Protestmärsche statt, der grösste mit über 10‘000 Beteiligten. Am Mittwoch demonstrierten die Beschäftigten der fonction publique zusammen mit den Bauarbeitern. Das Personal und seine Gewerkschaften, voran das Cartel du personnel de l’Etat et du secteur subventionné sowie der VPOD, wehren sich gegen ein äusserst rigides Sparprogramm, das&nbsp; Lohneinfrierungen, erleichterte Kündigungen, Privatisierungen und Entlassungen bis zu 1800 Stellen vorsieht. Den so programmierten Leistungsabbau sollen die Verbleibenden mit Mehrarbeit verhindern. Ihre wöchentliche Arbeitszeit soll bei gleichem Lohn von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.
</p><h3>Noch mimt Mehrheit der Legislative den Unbeeindruckten… </h3><p>Am Donnerstag beschlossen die Streikenden an einer Versammlung, den Streik bis zum 1. Dezember auszusetzen. Der Regierung soll eine echte Verhandlungschance geboten werden. Sollte sie diese Chance nicht nutzen, dann wird, so der Beschluss, der Streik wieder aufgenommen: am 1. Dezember für einen Tag und dann wieder am 3. Dezember. Am 25. November werden sich die Protestierenden wieder treffen und die Angebote des Regierungsrates beurteilen. Für Marc Simeth, den Präsidenten des cartels, gilt es in der Zwischenzeit neue Kräfte aufzubauen und noch mehr KollegInnen von der kollektiven Aktion zu überzeugen. Öl ins Feuer hat inzwischen der bürgerlich beherrschte Grossrat gegossen. Er hat am 13. November eine Eskalationsvariante einer „Schuldenbremse“ beschlossen, welche die Regierung zu einem noch schärferen Sparkurs zwingen soll. 
</p><p>Einen solchen Kampf des öffentlichen Personals gegen Abbau, markante Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und mehr Stress hat man in der Schweiz seit vielen Jahren nicht mehr gesehen. Das Personal ist fest gewillt, die fatalen Folgen der Steuergeschenke an die Unternehmen nicht zu schlucken. 
</p><p>In Genf ist im Moment alles im Fluss. Es zeigt sich: Hier sind auf der einen Seite Uneinsichtige am Werk, die nicht zu wissen scheinen, dass Sturm erntet, wer Wind sät. Aber noch viel mehr arbeiten daran, ihnen das beizubringen. Beides hat der Streik in Genf mit dem Protest der Bauarbeiter und von Unia und Syna gemeinsam.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2391</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2015 11:37:00 +0100</pubDate><title>Grundrechte schützen die Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grundrechte-schuetzen-die-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>SGB lanciert mit der Juristen-Tagung Sensibilisierungskampagne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neben den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) spielt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) eine zunehmend wichtige Rolle in der Schweiz. Die eminente arbeitsrechtliche Bedeutung international garantierter Grundrechte für die Arbeitnehmenden in der Schweiz zeigen zwei neue Studien (Kaufmann/Good und Pärli). Sie wurden an der Juristen-Tagung des SGB am 13. November in Bern vorgestellt.</p><p>Seit jeher engagieren sich die Gewerkschaften für die Verankerung und Weiterentwicklung emanzipatorischer Grundrechte, welche die Arbeitnehmenden in unserem Land vermehrt schützen sollen. Als besonders wichtig für die Gewerkschaftsarbeit z.B. von FunktionärInnen, aber auch für die Ausübung der gewerkschaftlichen Freiheit durch die Arbeitnehmenden im Betrieb erweisen sich die Sozial- und Arbeitsrechte der ILO-Abkommen und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Rechtsgrundlagen geben den betroffenen Personen die Möglichkeit, sich im Betrieb zu organisieren, GAV-Verhandlungen ohne Angst vor Repressalien zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. 
</p><h3>Schweizer Kündigungsrecht nicht EMRK- und ILO-konform</h3><p>International verankerte Grundrechte in der Form von Völkerrecht stellen damit einen wichtigen Ausgleich zu einer rein ökonomisch verstandenen Globalisierung dar. Sie schreiben dem Staat konkrete positive Schutzpflichten gegenüber den Arbeitnehmenden vor, z.B. im Bereich des Schutzes vor missbräuchlichen Kündigungen. Auch dies zeigten die an der Juristen-Tagung des SGB vom 13. November gehaltenen Referate sowie die daselbst präsentierten zwei Studien von Prof. Dr. Christine Kaufmann/Dr. Christoph Good (Universität Zürich) und von Prof. Dr. Kurt Pärli (Universität St. Gallen/HWZ Winterthur). Für den SGB ist die juristische Faktenlage klar: Das Schweizer Kündigungsrecht ist in gewissen Teilen weder EMRK- noch ILO-konform. 
</p><p>Die SGB-Juristen-Tagung fand in hochkarätiger Besetzung statt. Neben den beiden StudienautorInnen beleuchteten EGMR-Richterin Prof. Dr. Helen Keller, die ILO-Juristin Dr. Tzehainesh Teklè sowie der Fachanwalt für Haftpflicht und Versicherungsrecht David Husmann verschiedene Aspekte des grundrechtlichen Schutzes. Sie leuchteten die grundsätzliche Bedeutung des EGMR für die Schweiz, die Anwendbarkeit von ILO-Normen vor Schweizer Gerichten oder EGMR-Klagen wegen Verletzung der EMRK in Arbeitsrechtsfällen aus. 
</p><h3>Zwei neue Studien</h3><p>Die SGB-Tagung bildet den Auftakt zu einer Sensibilisierungskampagne zur Bedeutung der EMRK sowie des von der ILO garantierten internationalen Arbeitsrechts für die Schweizer Arbeitnehmenden. In Zeiten, in denen Angriffe gegen die Menschenrechte allmählich salonfähig werden, gilt es, offensiv über die grosse Bedeutung dieser Errungenschaften für die Arbeitnehmenden in unserem Land zu informieren. Die zwei im Auftrag des SGB von Kaufmann/Good und Pärli verfassten Studien setzen die tägliche Gewerkschaftsarbeit im Bereich der Grundrechte und des Arbeitsrechts auf ein verstärktes juristisches Fundament. Sie werden für GewerkschaftsfuntionärInnen, AnwältInnen und Behörden ein wertvolles Arbeitsinstrument sein. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2387</guid><pubDate>Fri, 06 Nov 2015 16:40:00 +0100</pubDate><title>Der SGB unterstützt die Bauarbeiter in ihrem Kampf für einen Vertrag mit mehr Schutz und für die Rente mit 60!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-sgb-unterstuetzt-die-bauarbeiter-in-ihrem-kampf-fuer-einen-vertrag-mit-mehr-schutz-und-fuer-die-rente-mit-60</link><description>Resolution der SGB-DV vom 6.11.2015</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Bauarbeiter sind zurecht stocksauer und wütend. Der Schweizerische Baumeisterverband verweigert seit Monaten Lösungen zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag und greift die Rente mit 60 an.</p><p>Nun drohen vertragsloser Zustand, Lohndumping und ein Verlottern der Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Das ist im Interesse von niemandem. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sichern der Unia und den Bauarbeitern in der Schweiz ihre Unterstützung und Solidarität zu. Die Delegierten des SGB fordern den Schweizerischen Baumeisterverband auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zu den Prinzipien der Sozialpartnerschaft zurückzukehren. 
</p><p>Dieses Jahr geht es für die Sozialpartnerschaft in der Schweiz um viel: Der Landesmantelvertrag, der Gesamtarbeitsvertrag für das Bauhauptgewerbe, läuft Ende Jahr aus. Er regelt die Arbeitsbedingungen von mehr als 80‘000 Bauarbeitern. Doch seit Monaten verweigert der Schweizerische Baumeisterverband Lösungen mit den Gewerkschaften. Zusätzlich greifen die Baumeister die Rente mit 60 an. Dabei brauchen die Bauarbeiter dringend mehr und nicht weniger Schutz. Sie brauchen Schutz vor Lohndumping – und vor Schlechtwetter. Denn in keiner Branche sind die Unfallzahlen höher als auf dem Bau; immer noch verlieren viel zu viele Bauarbeiter jedes Jahr ihr Leben auf einer Baustelle in der Schweiz. Beides – Lohndumping und Arbeitssicherheit – geht uns alle an.
</p><p>Zudem muss der frühzeitige Altersrücktritt mit 60 (FAR) gesichert werden. Seit mehr als 10 Jahren garantiert er den Bauarbeitern ein Altern in Würde. Nun greift der Schweizerische Baumeisterverband diese Errungenschaft der gesamten Schweizer Arbeiterbewegung frontal an. Er will das Rentenalter erhöhen oder die Rente um bis zu 1000 Franken kürzen. 
</p><p>Gefährliche und belastende Arbeitsbedingungen, Druck auf den Lohn und der Angriff auf das Rentenalter sind nicht nur Probleme auf dem Bau. In fast allen Berufen sieht man ähnliche Entwicklungen. Der Kampf der Bauarbeiter ist der Kampf aller Arbeitnehmenden in der Schweiz. Wenn der Landesmantelvertrag nicht verbessert und die Rente mit 60 nicht verteidigt werden kann, wird der Druck auf alle anderen Gesamtarbeitsverträge zunehmen.
</p><p>Die Delegierten des SGB und seine Mitgliedsgewerkschaften erklären sich deshalb solidarisch mit den Bauarbeitern in der Schweiz und unterstützen sie in ihrem Kampf für den Landesmantelvertrag und ihre Rente mit 60. 
</p><p>Gleichzeitig fordern sie den Schweizerischen Baumeisterverband dazu auf, endlich die Probleme auf dem Bau zu lösen. Es braucht einen Landesmantelvertrag mit mehr Schutz und die Rente mit 60 muss gesichert werden. Die Gewerkschaftsbewegung Schweiz steht hinter den Bauarbeitern.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2388</guid><pubDate>Wed, 04 Nov 2015 12:30:00 +0100</pubDate><title>6‘706 Unterschriften gegen Lohn- und Stellenabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/6-706-unterschriften-gegen-lohn-und-stellenabbau</link><description>Protestaktion und Petition des Bundespersonals</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Bundesangestellten haben heute in Bern mit einem Protestmarsch und einer Petition für die Anerkennung ihrer Arbeit und gegen das bundesrätliche Sparprogramm protestiert. Die Petition wurde von 6'706 Mitarbeitenden unterschrieben.</p><p>Das Bundespersonal wehrt sich mit Protestaktion und Petition gegen Lohn- und Stellenabbau. Es fordert eine verantwortungsbewusste Personalpolitik, die Rückbesinnung auf die Grundsätze der Sozialpartnerschaft und den Stopp des Abbaus bei Löhnen und Arbeitsbedingungen. Das Bundespersonal arbeite gut und sei hoch motiviert, optimale Dienstleistungen für Bevölkerung und Privatwirtschaft zu bieten. Um die zukünftigen aussen- und wirtschaftspolitischen Herausforderungen bewältigen zu können, brauche die Bundesverwaltung genügend Ressourcen.
</p><p>Der Protest ist eine Reaktion auf den immer grösseren Druck, dem das Bundespersonal ausgesetzt ist. Die Verwaltung wird als ineffizient und überflüssig diffamiert: Jede zusätzliche Stelle bedeute mehr Regulierung und lege damit der Privatwirtschaft Steine in den Weg, so das Credo der Deregulierer. Zahlreiche Parlamentsvorstösse fordern radikale Kürzungen und Stellenabbau. Und das bundesrätliche Sparprogramm trifft junge Angestellte und solche in tiefen Lohnklassen besonders hart: Nullrunde bei den Löhnen 2016, Halbierung des Lohnanstiegs und eine Treueprämie nur noch ab 10 Jahren. Ab 2017 sollen zudem hunderte Stellen abgebaut, die Arbeitgeberbeiträge an die AHV-Überbrückungsrente gestrichen und ein Lohnsystem ohne geregelten Lohnanstieg durchgesetzt werden.
</p><p>Die Verbände PVB, transfair, Garanto, VPOD, swissPersona und PVfedpol haben die Petition an den Bundesrat gemeinsam lanciert und die Unterschriften heute Mittag anlässlich einer Protestaktion mit Hunderten von Mitarbeitenden bei der Bundeskanzlei deponiert. Sie wehren sich dagegen, dass das Bundespersonal die Einnahmenverluste einer verfehlten Steuerpolitik ausbaden soll. Sie weisen darauf hin, dass die Bundesverwaltung keineswegs überdotiert ist: Die Personalkosten machen seit Jahren konstant nur 8,4% der Gesamtausgaben des Bundes aus, die Staatsquote sinkt stetig und ist mit 31,3% im europäischen Vergleich rekordtief. Die Personalverbände warnen vor diesem Sparprogramm, das einen Leistungsabbau für Bevölkerung, Kantone und Wirtschaft zur Folge haben würde.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2380</guid><pubDate>Mon, 02 Nov 2015 09:57:00 +0100</pubDate><title>Protestaktion gegen Sparprogramm und Diffamierungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/protestaktion-gegen-sparprogramm-und-diffamierungen</link><description>Bundespersonal wehrt sich

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 4. November werden Bundesangestellte mit einem Marsch zum Bundeshaus eine Petition für den Bundesrat einreichen, die von gut 6‘500 Mitarbeitenden unterschrieben worden ist. Das Bundespersonal fordert darin Anerkennung für die Arbeit und einen Stopp der Spar- und Abbaupläne des Bundesrats. Die Protestaktion ist von allen Personalverbänden gemeinsam lanciert worden.</p><p>Der Druck ist enorm und er nimmt weiter zu. Seit einem Jahr hagelt es Vorstösse von rechtsbürgerlichen ParlamentarierInnen, die radikale Kürzungen bei Stellen und Löhnen fordern und ganze Bundesämter halbieren wollen. Bundesangestellte werden als Regulierungsfanatiker beschimpft, die der Privatwirtschaft das Leben schwer machen. Der Bundesrat gibt kein Gegensteuer, sondern bemüht sich unter dem Eindruck der pessimistischen Finanzprognosen, die Vorstösse zu erfüllen, bevor sie überhaupt in den Räten behandelt worden sind. Das Sparprogramm für 2016 beinhaltet eine Kürzung von 140 Millionen Franken beim Personal: Nullrunde bei den Löhnen, Halbierung des Lohnanstiegs und Streichen der Treueprämie im 5. Dienstjahr (eine zusätzliche Ferienwoche). Diese Kürzungen treffen junge Mitarbeitende, solche in tiefen Lohnklassen und NeueinsteigerInnen besonders hart. Der gebremste Lohnanstieg wird sich massiv auf die interne Lohnungleichheit auswirken, denn neue Mitarbeitende werden das Lohnniveau ihrer Kolleginnen und Kollegen erst nach doppelt so vielen Anstellungsjahren, wenn überhaupt, erreichen können: bis heute brauchte es 15 Jahre, bis man das Lohnmaximum erreicht hatte, künftig werden es 30 Jahre sein.
</p><h3>Bundespersonal soll Unternehmenssteuerreform III bezahlen</h3><p>Obwohl die neusten Hochrechnungen einmal mehr einen sehr guten Rechnungsabschluss für 2015 prognostizieren – statt einem Überschuss von 400 Millionen vermutlich einer von gut 1 Milliarde Franken – hält der Bundesrat an seinem Sparkurs fest. Nicht zuletzt soll damit nämlich der Weg für die Unternehmenssteuerreform III geebnet werden. Denn hier will der Bund die Kantone für ihre Einnahmenausfälle mit einer Milliarde Franken entschädigen. Dieses Geld muss der Bundesrat in den kommenden Jahren aber erst mittels Kürzungen im Bundesbudget „freispielen“. Da aber sind annähernd 80 Prozent der Ausgaben effektiv Transferzahlungen, wo kaum gespart werden kann. Bleibt der Eigenbereich der Bundesverwaltung mit gut 20 Prozent, wo auch die Personalressourcen zugeordnet sind. Der Bundesrat verkündete vor zwei Wochen, dass in der Tat ein Grossteil der Sparmassnahmen der Jahre nach 2016 in diesem Eigenbereich anfallen würde und „namhafte Kürzungen im Personalbereich vorgesehen“ seien. 
</p><h3>Massive Einschnitte</h3><p>Die Details des so genannten Stabilisierungsprogramms („Abbauprogramm“ wäre richtig) hält der Bundesrat noch zurück, vermutlich bis die Protestaktion vom 4. November vorbei ist. Es ist aber damit zu rechnen, dass Hunderte von Stellen gestrichen werden. Beschlossene Sache ist zudem, dass das komplette Lohnsystem umgebaut wird. Künftig soll es keine geregelte Lohnentwicklung mehr geben, und auch die bereits heute stark ausgedünnten Beiträge der Arbeitgeberin an die AHV-Überbrückungsrenten sollen gänzlich wegfallen. Damit werden sich Bundesangestellte in tiefen Lohnklassen einen vorzeitigen Altersrücktritt nicht mehr leisten können. Fraglich ist jedoch, ob die Bundesämter auch willens sind, Angestellte in den Werkstätten, im Lager- und Reinigungsbereich bis 65 zu beschäftigen.
</p><h3>Sozialpartnerschaft missachtet</h3><p>Die Personalverbände protestieren mit der Aktion vom 4. November auch dagegen, dass der Bundesrat die Sozialpartnerschaft missachtet, indem die spärlichen Informationen über dieses weitreichende Stabilisierungsprogramm nur via Medien kommuniziert werden und die Personalverbände weder einbezogen werden noch mit ihnen über die Sparmassnahmen verhandelt wird.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2379</guid><pubDate>Mon, 02 Nov 2015 09:35:00 +0100</pubDate><title>Grundsätzliches Umdenken nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/grundsaetzliches-umdenken-noetig</link><description>Vereinbarkeit kommt nur langsam voran

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Schon lange fordert der SGB echte Fortschritte in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seit dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative realisieren auch Wirtschaftskreise langsam Nachholbedarf. Jetzt sollen teuer ausgebildete Frauen ihre Fähigkeiten nicht mehr „daheim“ verschwenden, sondern den Wirtschaftskarren aus dem Sumpf des Fachkräftemangels ziehen. Doch die Sache stockt. Denn: zu viel kosten darf sie nicht. </p><p>In Sachen Vereinbarkeit ist ein grundsätzliches Umdenken nötig: Familie ist nicht Privatsache, Care-Arbeit ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor und Aufgabe der öffentlichen Hand. Die faire Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit auf Frauen und Männer muss endlich Realität werden. Das neo-konservative Modell „Er Vollzeit, sie ein kleines Teilzeitpensum“, das sich als Schweizer Besonderheit so hartnäckig hält, ist eine Sackgasse: Es bedeutet finanzielle Abhängigkeit für die Frauen und die Last der Verantwortung als Haupternährer für die Männer. Dass dieses Modell noch strukturell begünstigt wird durch Krippentarife und eine Steuerpraxis, die ein höheres Erwerbspensum von Frauen bestrafen, indem sie das Zusatzeinkommen gleich wieder auffressen, ist skandalös. 
</p><h3>Care-Arbeit aufwerten</h3><p>Die Gesellschaft muss sich endlich bewegen: &nbsp;Erwerbsarbeit von Frauen sowie unbezahlte Arbeit müssen aufgewertet werden. Solange ein Erwerbsausfall von Frauen dem Familienbudget weniger weh tut als derjenige von Männern, werden erstere zugunsten der unbezahlten Arbeit zurückstehen. Und solange Care-Arbeit nicht die gesellschaftliche Wertschätzung erfährt, die sie verdient, wird sie für Männer wenig attraktiv sein – ganz besonders, wenn es nicht mehr um die Kinderbetreuung geht, sondern um die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. 
</p><p>Die Erwerbsintegration von Frauen ist trotz der Hindernisse gestiegen. Gleichzeitig reduzieren die Männer ihre Erwerbspensen langsam. Dennoch findet die Umverteilung der unbezahlten Arbeit nicht in erster Linie von Frauen zu Männern statt. Vielmehr übernehmen andere Frauen diese Arbeit: Care-Migrantinnen lassen ihre eigenen Familien zurück, um sich hier unter prekären Bedingungen um unsere Angehörigen zu kümmern. 
</p><h3>Öffentliche Hand in der Pflicht</h3><p>Die Schweiz muss ihre Vereinbarkeitsprobleme hier und nicht auf dem Buckel von Frauen aus anderen Ländern lösen. Die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung, die der Bund nun zusätzlich versprochen hat, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Doch es ist nur ein Anfang: Die Kinderbetreuung muss genauso zum Service Public gehören wie die Bildung. Das Nebeneinander von kostenloser Schule und kostenpflichtiger schul- und familienergänzender Betreuung ist eine Fehlkonzeption. Vielmehr muss die öffentliche Hand die Mittel aufbringen, um flächendeckend bedürfnisgerechte, qualitativ hochstehende und für alle bezahlbare Bildungs- und Betreuungsangebote zu gewährleisten. Auch in der Betreuung älterer oder pflegebedürftiger Personen muss der Staat seine Verantwortung wahrnehmen. Das Zurückdrängen dieser Aufgaben ins Private, wie sie mit der neuen Pflegefinanzierung geschieht, ist definitiv der falsche Weg. Vielmehr muss die öffentliche Hand mit genügend Ressourcen dafür sorgen, dass Pflegebedürftige von ausgebildetem Personal zu guten Arbeitsbedingungen betreut werden. Damit Familien nicht mehr mangels finanziellen Mitteln zu halblegalen und prekären Lösungen greifen müssen und Migrantinnen ausgebeutet werden. 
</p><h3>Wir packen’s an </h3><p>Nötig sind auch Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten, die Männern und Frauen eine sozial abgesicherte Vereinbarkeit von Familie und Beruf erlauben. Der SGB und seine Frauenkommission sind bereit, solche Wege hin zu echter Gleichstellung weiter zu entwickeln, auf die vorhandenen Verhältnisse abzustimmen – und für ihre Umsetzung zu kämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2374</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2015 14:40:00 +0200</pubDate><title>Neuer Nationalrat spiegelt in sozialpolitischen Fragen &quot;Volkswillen&quot;  nicht wider</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neuer-nationalrat-spiegelt-in-sozialpolitischen-fragen-volkswillen-nicht-wider</link><description>Nach den Wahlen: Beginn einer anspruchsvollen Legislatur</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">In zahlreichen Kantonen braucht es zur Besetzung des Ständerates noch zweite Wahlgänge. Doch bereits heute ist klar, dass sich die Unterschiede in der parteipolitischen Zusammensetzung von National- und Ständerat akzentuiert haben. Dass im Nationalrat in den sozial- und arbeitnehmerpolitischen Fragen die Arbeitgeberpositionen gestärkt wurden, dürfte aber nicht Ausdruck des „Volkswilllens“ sein. Denn viele WählerInnen haben der SVP vor allem aus Verunsicherungen in Bezug auf gesellschaftliche Entwicklungen ihre Stimme gegeben. Der „Rechtsrutsch“ dürfte daher in gesellschaftlichen Fragen eine Realität sein, nicht aber in sozialpolitischen und wirtschaftlichen. </p><p class="Text">Ein erster Blick in die regionalen Wahlergebnisse aus gewerkschaftlicher Sicht liefert Anhaltspunkte, dass die tiefen und mittleren Einkommensschichten wieder vermehrt die sozialen Kräfte (SP, Grüne u.a.) im Parteienspektrum gewählt haben. Im Kanton Zürich beispielsweise haben diese insgesamt in (fast) allen Städten und Agglomerationsgemeinden zugelegt. In vielen so genannten „Arbeiterquartieren“ der Städte, aber auch in den grossen Agglomerationsgemeinden mit durchschnittlichem oder unterdurchschnittlichem Einkommensniveau hat die SVP mit ihrer fremdenfeindlichen Kampagne an Wähleranteil verloren (Dietikon, Schlieren, ganze Stadt Zürich – insbesondere Kreise 11 und 12, aber auch Pfäffikon u.a.) oder zumindest weniger stark zugelegt als die sozialen Kräfte (Wetzikon, Uster, Winterthur Mattenbach u.a.). Ausnahmen sind einzig Kloten, Dübendorf, Regensdorf, Winterthur Seen und Töss.</p><p class="Text">Aus gewerkschaftlicher Sicht stehen in der kommenden Legislatur vor allem zwei Geschäfte von grosser Tragweite an, nämlich die Weiterführung der Bilateralen Verträge – verbunden mit einer Lösung der Probleme beim Schutz der Löhne und Arbeitsplätze –, und die Altersvorsorge. </p><p class="Text">Bei der Altersvorsorge hat der Ständerat mit der Stärkung der AHV bzw. der Erhöhung der AHV-Renten um 70 Franken einen wichtigen, überfälligen Schritt gemacht. In der Bevölkerung wurde dieser Entscheid positiv aufgenommen – weil die AHV-Renten gegenüber den Löhnen in Rückstand und die Pensionskassenrenten unter Druck geraten sind. Deshalb hat der SGB auch die Volksinitiative AHVplus lanciert, die eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent vorsieht. Der neu gewählte Nationalrat muss sich dieser Ausgangslage bewusst sein und seine Verantwortung wahrnehmen. Sonst muss die Bevölkerung den Entscheid korrigieren. </p><p class="Text">Bei der Frage der Bilateralen Verträge geht es um die Sicherheit der Löhne und Arbeitsplätze. Die Schweiz als Exportland ist auf die Bilateralen angewiesen. Gleichzeitig müssen die Missbräuche des Freizügigkeitsabkommens durch die Arbeitgeber beseitigt werden. Zentral ist ein besserer Schutz der Löhne und der älteren Arbeitnehmenden. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. </p><p class="Text">Geradezu absurd sind Forderungen aus Arbeitgeberkreisen, dass die neu gewählten Räte beim Thema Arbeit tätig werden sollen. Beispielsweise durch einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes. Als ob Löhne und Arbeitsplätze durch die Frankenüberbewertung nicht bereits genug unter Druck geratenen wären. Solche Phantasien sind in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig. </p><p class="Text">Die neue Legislatur wird ausgesprochen anspruchsvoll. Einerseits wegen den anstehenden Geschäften, andererseits weil der Nationalrat in arbeitnehmer- und sozialpolitischen Fragen nicht repräsentativ zusammengesetzt ist. Dem Ständerat, aber auch dem Bundesrat kommt in dieser Situation eine besondere Bedeutung zu. Die Gewerkschaften stehen bereit, gegen falsche Entscheide den Volkswillen durchzusetzen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2372</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2015 15:03:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Wovor habt ihr Angst?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wovor-habt-ihr-angst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>8.7%: So viel betrug 2012 der unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern. Dieser ist potentiell diskriminierend, da er nicht durch objektive Faktoren wie Ausbildung, berufliche Stellung usw. begründet ist. 
</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat seine Analyse zu den Lohnunterschieden 2012 am 21. August 2015 publiziert – wie immer nach der Lohnstrukturerhebung. Dieses Jahr ist jedoch alles ein wenig anders: Nachdem die Zahlen jahrelang zwar beunruhigten, jedoch nicht in Frage gestellt wurden, sorgen sie diesen Herbst für grössere Aufregung. Bürgerliche, Arbeitgeber, Vertreterinnen der Wirtschaft setzen alles daran, Zweifel an der Seriosität der Arbeit des BFS aufkommen zu lassen – fleissig sekundiert von den Medien, allen voran der NZZ. Selbsternannte Lohngleichheitsexperten dürfen die BFS-Analyse als Humbug bezeichnen und ihre eigenen Analysemethoden – die selbstverständlich jegliche Lohndiskriminierung verneinen - als die korrekten anpreisen. Der Arbeitgeberverband publiziert verzweifelt Studie um Studie. Die Nervosität ist mit Händen greifbar. 
</p><p>Abgesehen davon, dass die angepriesenen Methoden intransparent sind und ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit mehr als fragwürdig, drängt sich die Frage auf, wovor die Bürgerlichen eine derartige Angst haben, wenn sie das Gespenst „Lohnpolizei“ heraufbeschwören. Wer die Ankündigung des Bundesrats für eine Gesetzesvorlage zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung kennt, kann über dieses begriffliche Konstrukt nur lachen: Verlangt wird bloss eine regelmässige Überprüfung der firmeneigenen Lohnstruktur auf Diskriminierung, publiziert soll nur werden, ob das Unternehmen bestanden hat oder nicht, Details bleiben geheim. Wenn sogar dieses Bisschen Transparenz – die auch in Europa auf dem Vormarsch ist – den Bürgerlichen zu viel ist, lässt dies darauf schliessen, dass sie etwas zu verstecken haben. Die Arbeitgeber wollen sich weiterhin nicht in die Lohnkarten blicken lassen. Gleichzeitig behaupten sie, dass bei ihnen alles in Ordnung ist. Wenn dem tatsächlich so wäre, könnten sie der Gesetzesrevision ruhig entgegenblicken und sich ihre weisse Weste öffentlich nachweisen lassen. 
</p><p>Doch die Arbeitgeber schiessen lieber aus vollen Rohren gegen die anerkannte Methode der Regressionsanalyse und diffamieren deren Ergebnisse. Dies ist als Abwehrkampf gegen ein griffigeres Gesetz zu Lohngleichheit zu verstehen: Sie hauen den Sack und meinen den Esel. Damit sie nicht zugeben müssen, dass vielleicht tatsächlich ein Problem mit ihren Frauenlöhnen besteht. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2371</guid><pubDate>Wed, 14 Oct 2015 14:33:00 +0200</pubDate><title>Anti-gewerkschaftliches Verhalten bis nach Strassburg bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/anti-gewerkschaftliches-verhalten-bis-nach-strassburg-bekaempfen</link><description>SGB-Juristentagung zu Völkerrecht und Arbeitsrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Gewerkschaften und die Arbeitnehmenden haben mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, aber auch mit den ILO-Konventionen Rechtsmittel in der Hand, von denen sie in Zukunft vermehrt Gebrauch machen werden. An der SGB-Juristen-Tagung vom 13.11.2015 werden dazu zwei Gutachten präsentiert. Das wird den Druck auf den Bund erhöhen, mit dem Schutz der Arbeitnehmenden vor antigewerkschaftlichem Verhalten endlich vorwärts zu machen.
</p><p>Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind für die Gewerkschafter/innen und Arbeitnehmenden in der Schweiz sehr wichtig. Das gilt etwa für die Arbeit von Personalkommissions-Mitgliedern, Gewerkschafts-Funktionär/innen oder für Anwält/innen im Arbeitsrechtsbereich, aber auch für die Arbeitnehmenden im Betrieb selbst, wenn diese gewerkschaftlich tätig sein wollen. Denn diese Rechtsgrundlagen ermöglichen, sich ohne Angst vor Repressalien im Betrieb zu organisieren, Vertragsverhandlungen zu führen und arbeitsrechtliche Kämpfe auszutragen. An der SGB-Juristen-Tagung vom 13.11.2015 werden die Professor/innen Kurt Pärli und Christine Kaufmann dazu zwei neue Gutachten vorstellen. Prof. Pärli wird aufzeigen, wie die EMRK im schweizerischen Arbeitsrecht angewandt werden kann. Prof. Kaufmann wird darlegen, wie die ILO-Konventionen den Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen garantieren. 
</p><h3>Zwei neue Gutachten</h3><p>Dank diesen beiden Gutachten lässt sich bereits heute zweierlei voraussagen. Zum ersten wird in Arbeitsrechtsfällen der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg immer wichtiger werden. Zum zweiten werden auch die Rechtsschutzorgane der ILO in Genf für Gewerkschaften und Arbeitsrechts-Fachleute stark an Bedeutung gewinnen. 
</p><p>Besonders der EGMR ist für Einzelfälle sehr attraktiv: Er gewährt nämlich der betroffenen Person, deren Grundrechte nicht genügend vom Schweizer Recht geschützt werden, Genugtuung sowie Kostenersatz! Weiter setzt ein EGMR-Urteil den Schweizer Gesetzgeber stark unter Druck. Nichtstun von Seiten Bund im Dossier Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen wird so immer weniger zu einer Option. 
</p><h3>Wie vorgehen?</h3><p>Die SGB-Juristen-Tagung wendet sich an ein breites Publikum. Sie vermittelt nicht nur Wissen über die inhaltliche Bedeutung der EMRK und des ILO-Rechts für die tägliche Praxis in der Schweiz; sie wird im Überblick auch aufzeigen, wie vorzugehen ist, wenn man den EGMR und/oder die ILO-Organe anrufen will.
</p><p>An der Tagung referieren neben den bereits Genannten u.a. auch Prof. Dr. Helen Keller, Richterin am EGMR sowie Rechtsanwalt David Husmann, der selbst schon erfolgreiche Klagen vor EGMR geführt hat (Schweizer Asbest-Fälle).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2366</guid><pubDate>Sun, 11 Oct 2015 10:30:00 +0200</pubDate><title>Rentenalter 67, 68 oder gar 69?!</title><link></link><description>Viele bürgerliche Parteien wollen das Rentenalter massiv erhöhen.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2359</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 14:34:00 +0200</pubDate><title>Zögerlicher Aufbruch aus dem nationalen Reduit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zoegerlicher-aufbruch-aus-dem-nationalen-reduit</link><description>Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbunds</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Zu wenig Europa und zu wenig Bewegung: Die europäische Gewerkschaftsbewegung fand keine Antwort auf die EU-Sparpolitik der letzten Jahre. Ein Aktionsprogramm soll sie wieder handlungsfähig machen.</p><p>Die harte Sparpolitik der EU in den letzten Jahren hat den Besitzstand der Lohnabhängigen in Irland oder Südeuropa um Jahre zurückgeworfen. Für die europäische Gewerkschaftsbewegung brachen damit harte Zeiten an. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) zeigte sich hilflos, seine Lobbyarbeit lief in der EU-Kommission unter José Manuel Barroso ins Leere. Viele Gewerkschaften zogen sich ins Reduit ihrer Länder zurück und versuchten, dort das Schlimmste zu verhindern. Es ist offensichtlich: In der europäischen Gewerkschaftsbewegung gab und gibt es zu wenig Europa und zu wenig Bewegung.
</p><p>So kann es nicht weitergehen - darüber waren sich alle einig am 13. EGB-Kongress, der vom 29. September bis zum 2. Oktober in Paris tagte. Der EGB müsse eine Gegenmacht zur EU-Kommission werden. Dazu brauche es europäisch koordinierte Aktionen, gegen den Abbau der Gewerkschaftsrechte und Kollektivverträge, für Investitionen und Arbeitsplätze für Millionen Arbeitslose. Über das Wie herrschte allerdings eine gewisse Ratlosigkeit. Die SGB-Delegation sprach sich für eine europäische Mindestlohnpolitik aus und forderte vom EGB eine Kampagne gegen Lohn- und Sozialdumping. Zum Beispiel mit der Unterstützung der Bürgerinitiative gegen Lohndumping, welche die europäische Transportarbeiterföderation (ETF) soeben lanciert hat.
</p><p>Für die Aufbruchstimmung, die zum Schluss des Pariser Kongresses aufkam, steht die neue, verjüngte Führung mit dem italienischen Generalsekretär Luca Visentini und dem Präsidenten Rudy de Leeuw von der kämpferischen belgischen CGT. Die Diskussion darüber, wie der EGB aktionsfähiger werden kann, hat in Paris begonnen. Dabei helfen soll das verabschiedete Aktionsprogramm, das die Positionen des EGB zu den zukünftigen Herausforderungen definiert. Aus Paris kommt Hoffnung auf neue Bewegung bei den Gewerkschaften in Europa. Hoffnung, die der SGB und seine Gewerkschaften als Teil dieser Bewegung mittragen wollen. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2358</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 13:42:00 +0200</pubDate><title>Ein modernes Unfallversicherungsgesetz ohne Schwächung der Suva</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-modernes-unfallversicherungsgesetz-ohne-schwaechung-der-suva</link><description>Sozialpartnerschaftlicher Erfolg bei der UVG-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Ein modernes Gesetz, ohne die Suva zu schwächen: Bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes hat sich der Schulterschluss der Sozialpartner ausgezahlt.</p><p>Mit der Schlussabstimmung in der Herbstsession ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) unter Dach und Fach. Die Räte haben das aus den 1980er Jahren stammende Gesetz modernisiert, ohne die Suva gegenüber den Privatversicherern zu schwächen oder Versicherungsleistungen abzubauen. Dieses positive Resultat kam nur dank einer intensiven Zusammenarbeit zwischen dem SGB und den Arbeitgeberverbänden zustande.
</p><p>Die vom Bundesrat präsentierte Vorlage wollte die gut funktionierende Sozialversicherung noch ohne finanzielle Not runterfahren. Die Privatversicherer hätten ihre Geschäfte weiter ausbauen können, die Suva wäre schwächer geworden. Ein Leistungsabbau hätte die Lage der Unfallinvaliden verschlechtert, die Versicherungsdeckung wäre gesenkt worden. Dank einer sozialpartnerschaftlichen Koalition im Parlament gelang es 2010, die Vorlage zurückzuweisen und diese Revision zu verhindern.
</p><h3>Sozialpartner mit eigener Vorlage</h3><p>Im Anschluss beschlossen die in der Suva vertretenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, gemeinsam eine eigene Vorlage auszuarbeiten. Sie sollte das UVG modernisieren, ohne die Errungenschaften in der Unfallversicherung und die Funktionsweise der Suva in Frage zu stellen. Die Verhandlungen erstreckten sich über mehrere Jahre. Als sich auch noch der Schweizerische Verband der Privatversicherer der ausgehandelten Vorlage der Sozialpartner anschloss, war der Weg frei für eine konfliktfreie Behandlung im Parlament.
</p><p>Aus Sicht der Arbeitnehmenden hat sich der eingeschlagene Weg gelohnt. Die Unfallversicherung konnte stabilisiert werden. Während bei vielen anderen Sozialversicherungen, etwa der IV oder der beruflichen Vorsorge, die Vorzeichen auf Abbau standen oder immer noch stehen, konnte dies in der Unfallversicherung verhindert werden.
</p><p>Die Unfallversicherung bleibt damit eine gut funktionierende, solid finanzierte Sozialversicherung. Sie profitiert von der Struktur der Suva: Branchen mit hohen Unfallrisiken sind obligatorisch bei der Suva versichert. Gleichzeitig bilden sie über ihre Sozialpartner die Trägerschaft der Versicherung - ein Erfolgsmodell. Auch weil die Suva mehr als nur die Risikodeckung übernimmt. Sie ist auch in der Prävention tätig und sorgt für Rehabilitation und Integration der Verunfallten.
</p><h3>Suva gesichert</h3><p>Mit dem neuen UVG bleiben die Unfallversicherung als verlässliche Sozialversicherung und die Suva als zentrale Institution der schweizerischen Sozialpartnerschaft auch in Zukunft gesichert. Zudem klärt die Revision einige bisher strittige Punkte, die auch für die Versicherten wichtig sind:</p><ul><li>Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin ist ab dem Tag versichert, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt (also auch wenn der 1. des Monats auf einen Sonntag fällt).</li><li>Die Versicherung endet am 31. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.</li><li>Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann eine Abredeversicherung geschlossen werden. Deren Dauer wird neu auf 6 Monate verlängert.</li><li>Alle Körperschädigungen, die wie ein Unfall behandelt werden, sind nun im Gesetz aufgezählt.</li><li>Die Unfallpräventionsmassnahmen werden auf Grenzgänger und Entsandte ausgedehnt. Auch ausländische Betriebe müssen neu Präventionsbeiträge bezahlen, obschon sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen.</li></ul><p>Verhindert werden konnten auch radikale Einschnitte in der Rentenabdeckung für pensionierte Unfallinvalide. Zwar werden die Renten von Versicherten, die bis zu 20 Jahre vor der Pensionierung verunfallen und invalid werden, beim Erreichen des Rentenalters gekürzt. Zusammen mit den Altersrenten der AHV und der Pensionskassen erreichen pensionierte Unfallinvalide jedoch immer noch ein gutes Leistungsniveau:</p><ul><li>Bei Erreichen des Rentenalters wird die UVG-Rente von Unfallinvaliden, die zum Unfallzeitpunkt älter als 45 Jahre waren, gekürzt. Die Kürzung beträgt für jedes Jahr ab 45 bis zum Rentenalter 2%, bei einem Invaliditätsgrad unter 40% beträgt sie 1%. (Beispiel: Unfallzeitpunkt 55, Kürzung der UVG Rente ab 65: 20%). Dank langen Übergangsfristen, werden grundsätzlich nur Invalide betroffen sein, die nach Inkrafttreten der Revision verunfallen.</li></ul><p>Nicht durchsetzen konnten sich die Gewerkschaften mit ihrer Forderung nach einer Ausdehnung des Versicherungsobligatoriums bei der Suva. Aber immerhin wird die Position der Suva nicht geschwächt, sie erhält vielmehr mit neuen Corporate-Governance-Regeln ein klares Profil und wird in ihrer Autonomie gestärkt:</p><ul><li>Der bisherige Verwaltungsrat wird in Suva-Rat umbenannt. Er setzt sich weiterhin aus 40 Mitgliedern zusammen,16 Vertreterinnen oder Vertretern der Aarbeitnehmenden, 16 der Arbeitgeber und 8 des Bundes.</li></ul><ul><li>Bei Abgrenzungsfragen über die Versicherungsunterstellung bei der Suva wird neu ein Schlichtungsmechanismus angewandt.</li></ul><ul><li>Die Suva kann Nebentätigkeiten ausüben, wie etwa die Führung von Rehakliniken. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen.</li></ul><p>Mit der UVG-Revision hat die Unfallversicherung eine modernere gesetzliche Grundlage erhalten. Der eingeschlagene sozialpartnerschaftliche Weg hat allen Beteiligten genützt.
</p><h3>Noch viel zu tun</h3><p>Dieser positive Ausgang nach einem ungünstigen Start darf aber nicht über die anstehenden Herausforderungen bei der Unfallversicherung hinwegtäuschen: Unfälle verursachen immer noch grosses menschliches Leid für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Alleine 2013 starben 272 Menschen am Arbeitsplatz oder wegen einer Berufskrankheit. Und Unfälle sind keine Zufälle. Allzu oft sind sie in der Arbeitswelt Folge von Profitdruck, Zeitnot und mangelnder Wertschätzung der Arbeitnehmenden. Die Prävention von Berufsunfällen und -krankheiten muss intensiviert werden. Dabei gilt es auch griffige Massnahmen gegen Stresserkrankungen umzusetzen, damit Arbeit nicht zum Gesundheitsrisiko wird.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2357</guid><pubDate>Fri, 02 Oct 2015 12:26:00 +0200</pubDate><title>Das Schweizer Kündigungsrecht ist nicht völkerrechtskonform</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-schweizer-kuendigungsrecht-ist-nicht-voelkerrechtskonform</link><description>Studie im Auftrag des Bundes kommt zu klaren Ergebnissen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Jetzt ist es offiziell: Das Schweizer Kündigungsrecht erfüllt weder die Vorgaben der ILO noch der EMRK. Eine Studie der Uni Neuenburg bestätigt den SGB. Nun braucht es dringend bessere Gesetze!</p><p>Auf Druck des SGB und seiner Verbände haben das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beim Studienzentrum für Arbeitsbeziehungen der Universität Neuenburg eine Studie in Auftrag gegeben. Sie sollte die Situation des Kündigungsschutzes von Arbeitnehmenden, besonders von Arbeitnehmervertretern, analysieren. Ziel war, das Schweizer Recht auf seine Konformität mit dem Völkerrecht zu überprüfen. Nun liegt <a href="http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/01980/index.html?lang=de&amp;msg-id=58874" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">die Studie</a> vor. Das vernichtende Fazit: Das Schweizer Kündigungsrecht erfüllt weder die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation ILO noch diejenigen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Gutachten bestätigt damit die Forderungen des SGB: Die Schweizer Gesetze müssen dringend reformiert werden!
</p><h3>SGB-Klage am Anfang</h3><p>Bereits vor einigen Jahren hatte der SGB bei der ILO wegen fehlendem Kündigungsschutz für Vertrauensleute, Mitglieder von Personalkommissionen sowie Stiftungsrätinnen und -räte von Pensionskassen eingericht. Die Klage wurde von der ILO gutgeheissen. Trotzdem lief wenig, was konkrete Verbesserungen im Gesetz angeht. Alle bisherigen Vorschläge zu einer Verbesserung hat der Bundesrat aufgrund des Drucks der Arbeitgeber und rechtsbürgerlicher Parteien wieder schubladisiert.
</p><p>Zur Erinnerung: in der Schweiz herrscht fast grenzenlose Kündigungsfreiheit. Arbeitgeber können Angestellte nach Gutdünken entlassen, auch unbequeme Angestellte, die sich für die Rechte ihrer KollegInnen einsetzen. Klagen die Entlassenen, muss der Arbeitgeber maximal mit der Zahlung von sechs Monatslöhnen rechnen. Die meisten Gerichte begnügen sich gar mit nur drei Monatslöhnen, ein lächerlich geringer Betrag. Eine Wiedereinstellung sieht das Schweizer Obligationenrecht (OR) nicht vor, auch wenn das Gericht eine Entlassung als missbräuchlich anerkannt hat!
</p><p>Aufgrund der Klage des SGB stellte die ILO fest, dass dies nicht den völkerrechtlichen Vorgaben entspricht, welche die Schweiz ratifiziert hat, und an die sie gebunden ist. Insbesondere widerspricht diese Praxis den ILO-Konventionen 87 und 98 zum Schutz der Gewerkschaftsfreiheit.
</p><h3>Dringender Handlungsbedarf</h3><p>Sollten die Arbeitgeber oder Bundesrat und Parlament diese Feststellung der ILO bisher in Zweifel gezogen haben: Die Neuenburger Studie im Auftrag des Bundes, die auf Druck des SGB im Nachgang zu den Empfehlungen der ILO in Auftrag gegeben wurde, kommt nicht nur zum gleichen Schluss. Sie setzt juristisch sogar noch einen drauf: Das OR, stellt die Studie fest, verstösst mit seinem fehlenden Kündigungsschutz für Arbeitnehmervertreter und gewerkschaftlich engagierte Angestellte nicht nur gegen ILO-Recht, sondern es entspricht auch nicht den Vorgaben der EMRK. Die Studienautoren und Neuenburger Rechtsprofessoren Jean-Philippe Dunand und Pascal Mahon warnen mit ihren Co-AutorInnen: Sollte sich an der hiesigen Gesetzgebung nicht bald etwas ändern, wird die Schweiz über kurz oder lang wegen Verletzung ihrer Schutzplichten durch den Europäischen Gerichtshof verurteilt werden.
</p><p>Spätestens im Herbst 2016 werden die gleichen Autoren dann den Bericht zum zweiten Teil ihres Studienauftrags vorlegen: eine spezifische Analyse des Schutzes von Arbeitnehmenden, die sich im Streik befinden, vor missbräuchlicher Kündigung. Auch das Ergebnis dieser Studie kann leicht vorhergesehen werden: Dass in der Schweiz für Arbeitnehmende, die legitime Kampfmassnahmen wie Streik ergreifen, kein spezifischer oder ausreichender Schutz besteht, ist notorisch bekannt. Aus der Vielzahl der Fälle sei hier auf denjenigen des Neuenburger Privatspitals "La Providence" hingewiesen, wo die Genolier-Privatklinikgruppe Arbeitnehmende, die für bessere Arbeits- und Pflegebedingungen streikten, fristlos entlassen hat - im schlimmsten Fall droht Genolier nur die Zahlung einiger weniger Monatslöhne.
</p><h3>SGB-Forderungen auf dem Tisch</h3><p>Der SGB engagiert sich für eine Verbesserung des Kündigungsschutzes und hat sich bis anhin immer konstruktiv an den entsprechenden Diskussionen beteiligt. Leider haben aber die Arbeitgeber bis jetzt die Lösung des Problems blockiert, sekundiert vom Bundesrat und der rechtsbürgerlichen Parlamentsmehrheit. Mit Sicht auf die verheerenden Ergebnisse der Studie müssen der Bundesrat und das Parlament endlich handeln und das OR den Vorgaben des Völkerrechts anpassen. Und auch die Arbeitgeber müssen nun endlich Hand bieten für eine Verbesserung des Schweizer Kündigungsrechts.
</p><p>Der SGB fordert deshalb, dass der Bundesrat Vorschläge zu einem besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreterinnen ausarbeitet, um das Schweizer Recht endlich völkerrechtskonform zu gestalten. Dies Vorschläge müssen ein Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Denn nur eine Wiedereinstellung ist eine wirksame, abschreckende Sanktion gegen Arbeitgeber, welche die Demokratie und die Sozialpartnerschaft mittels antigewerkschaftlicher Kündigungen mit den Füssen treten. Angriffe auf grundlegende Rechte "sühnt" man nicht mit Geldzahlungen in der Höhe von Monatslöhnen, welche die meisten Unternehmen aus der Portokasse berappen können.
</p><p>Lösungen mit dem Recht auf Wiedereinstellung finden sich übrigens bereits heute im Bundespersonalrecht sowie im Gleichstellungsgesetz. Der SGB fordert, dass diese guten Beispiele aus dem Schweizer Recht nun auch ins OR einfliessen.
</p><h5>Fachtagung</h5><p>Zum Thema der völkerrechtlichen Vorgaben im Schweizer Arbeitsrecht, insbesondere auch beim Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen, organisiert der SGB am 13. November in Bern eine zweisprachige Fachtagung (deutsch/französisch). Interessierte können sich unter<a href="#" data-mailto-token="thpsav1qbypzaluahnbunGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail"> per E-Mail</a> melden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2350</guid><pubDate>Fri, 25 Sep 2015 11:38:00 +0200</pubDate><title>Ständerat zeigt Einsicht bei Ladenöffnungszeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-zeigt-einsicht-bei-ladenoeffnungszeiten</link><description>Bedenken von Gewerkschaften und Kantonen Rechnung getragen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Schweizerische Gewerkschaftsbund nimmt mit Genugtuung Kenntnis vom Entscheid des Ständerats, nicht auf eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten einzutreten. Damit trägt der Ständerat endlich dem starken Widerstand der Gewerkschaften und der Kantone Rechnung.</p><p>Der Entscheid der kleinen Kammer ist in dreierlei Hinsicht vernünftig. Erstens hätte das Ladenöffnungszeitengesetz den Verkäuferinnen und Verkäufern in den betroffenen Kantonen schlechtere Arbeitsbedingungen gebracht. Dies in einer Tieflohbranche mit vielfach ohnehin schon schwierigen Arbeitsbedingungen (unregelmässige Arbeitszeiten, Arbeit auf Abruf). Zudem fehlt im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag – der Arbeitgeberverband Swiss Retail Federation weigert sich bis heute, daüber zu verhandeln. Studien zeigen, dass solche Prekarisierung gesundheitsschädigend ist und das Familienleben beeinträchtigt. Es wäre absurd, für den "quasi religiösen Fanatismus" (Luc Recordon, GP/VD) der Turbo-Liberalisierer Verschlechterungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit hinzunehmen.
</p><p>Zweitens haben sich die Kantone deutlich gegen ein Bundesgesetz zu den Ladenöffnungszeiten ausgesprochen. Mehr als die Hälfte der Kantone wäre mit dem Gesetz gezwungen gewesen, die Öffnungszeiten zu verlängern. Die Vorstellung, "die Zürcher Bevölkerung sollte über die Ladenöffnungszeiten der Bäckerei in meinem Dorf entscheiden" (Christian Levrat SP/FR) widerspricht dem Grundsatz der Subsidiariät, wonach auf der tiefstmöglichsten Stufe reguliert werden soll. Nicht umsonst rief SGB-Präsident Paul Rechsteiner (SP/SG) seinen Ratskolleginnen und -kollegen den alten liberalen Grundsatz ins Gedächtnis: "Wenn es nicht nötig ist, ein Bundesgesetz zu machen, dann ist es nötig, kein Bundesgesetz zu machen."
</p><p>Drittens wäre es aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus schädlich gewesen, der Mehrheit der Kantone eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten aufzuzwingen. Denn die geltenden Regelungen wurden vielerorts von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern beschlossen, längere Öffnungszeiten explizit abgelehnt. Konsequenterweise forderte Paul Rechsteiner seinen Ratskollegen und Initianten der Gesetzesvorlage Filippo Lombardi (CVP/TI) auf, er die Tessiner Bevölkerung zu fragen, "ob sie eine Regelung im Sinne der jetzt vorgeschlagenen treffen will". Mit Stichentscheid des Präsidenten wies der Ständerat die Vorlage zurück.
</p><p>Es bleibt zu hoffen, dass sich diese neue Linie der Vernunft auch im Nationalrat durchsetzen wird. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2348</guid><pubDate>Wed, 23 Sep 2015 15:40:00 +0200</pubDate><title>Soziale Dimension mit hohem Stellenwert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/soziale-dimension-mit-hohem-stellenwert</link><description>Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung bekennt Farbe 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 25. bis 27. September treffen sich die höchsten Regierungsvertreter an der Uno-Generalversammlung in New York, um die „Agenda für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf das Jahr 2030“ formell zu verabschieden. Die neue Agenda verleiht der sozialen Dimension einen zentralen Platz. &nbsp; &nbsp; </p><p>Die neue, mit breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft ausgehandelte Agenda soll die „Millenniumsziele 2001-2015“, ein Programm für Bekämpfung von Armut in den Entwicklungsländern, ersetzen. Das ablaufende Programm hat einige wichtige Teilerfolge vorzuweisen, es hat viel beigetragen zur Halbierung der extremen Armut, zur Bekämpfung von Krankheiten und zu mehr Bildungschancen. &nbsp; 
</p><p>Die neue Agenda hält nicht nur Entwicklungs- und Schwellenländer an, die vereinbarten neuen 17 Ziele umzusetzen. Die Geberländer werden ebenfalls in die Pflicht genommen. Auch die Schweiz wird ihre Politik an diesen Zielen messen lassen müssen. Und das gilt dann auch für die Innenpolitik. Wer die neue Agenda respektiert, wird die Energiewende 2050 nicht verwässern können. &nbsp; 
</p><h3>Decent work verankert &nbsp; </h3><p>Zum ersten Mal verbindet die Weltgemeinschaft die Bekämpfung von Armut mit Nachhaltigkeit. Die Bewahrung unseres Planeten bekommt einen hohen Stellenwert. Und auch zum ersten Mal findet die soziale Dimension der Nachhaltigkeit ihren richtigen Platz. Dank der intensiven Lobby-Arbeit der internationalen Gewerkschaftsbewegung und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ist es gelungen, die Kernanliegen der IAO-Entwicklungsagenda „Decent Work“ zu verankern. Dabei geht es nicht nur um die Vollbeschäftigung und eine würdige Arbeit für alle, sondern auch um Jugendbeschäftigung, gleiche Rechte für Mann und Frau, den Umgang mit Migration, die Bekämpfung der Kinder- und der Zwangsarbeit (169 Mio. Betroffene) sowie die Förderung eines „sozialen Basisschutz, dringend vor allem in den Schwellenländern. Besonders erfreulich ist, dass die einflussreiche Schweizer Verhandlungsdelegation aktiv geholfen hat, die soziale Dimension aufzuwerten. Selbstverständlich war dies nicht: Die erste Botschaft des Bundesrates zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit 2013-2016 hat die soziale Dimension noch ausgeblendet. &nbsp; 
</p><p>Die neue „ Agenda 2030“ gibt den Rahmen für die Entwicklungspolitik der einzelnen Länder. Die Erfahrung mit den Millenniumszielen zeigt, dass ein solcher Ansatz wirksam sein kann. Allerdings lässt der fehlende verpflichtende Charakter einer solchen internationalen Vereinbarung den zahlreichen unwilligen Länder und Diktaturen dieser Welt &nbsp;zu viel Spielraum. Zwar sieht diese Agenda Messgrössen für die Zielerreichung sowie Implementierungsinstrumente vor, nicht aber eine gegenseitige Begutachtung oder sonstige Überprüfungsmechanismus von aussen. &nbsp; &nbsp; &nbsp; 
</p><h3>Finanzierung als grosse Herausforderung &nbsp; </h3><p>Neben der offiziellen Entwicklungshilfe geht es bei der Finanzierung der Agenda neu um eine stärkere Mobilisierung der inländischen Ressourcen, weiter dann auch um die Erleichterung der Geldüberweisungen (Rimessen) von MigrantInnen und die Rückführung von veruntreuten Geldern. Bezüglich internationale Steuerzusammenarbeit und Schuldenrestrukturierung blieben die Beschlüsse hinter den Erwartungen der Entwicklungsländer zurück. Der stärkere Einbezug der Privatwirtschaft – vor allem in Form der privat-öffentlichen Zusammenarbeit&nbsp; - wird von Regierungskreisen sehr positiv bewertet. Gewerkschaften und NGO sind wesentlich kritischer. Sie befürchten einerseits, dass damit der Druck auf die offizielle Entwicklungshilfe im Rahmen von Sparprogrammen in den Geberländern noch steigen wird, und dass Profitinteressen zu Missbräuchen in der Entwicklungszusammenarbeit führen werden. Enttäuschend ist vor allem, dass neue Fiskalinstrumente, wie die viel diskutierte internationale Finanztransaktionssteuer, nicht verankert werden konnten. &nbsp; 
</p><p>Der Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigen Entwicklung könnte vor allem an der ungenügenden Finanzierung scheitern. Umso mehr wird es vom Engagement der Zivilgesellschaft und der Gewerkschaften abhängen, ob die „Agenda 2030“ &nbsp;ihre Ziele wirklich erreichen wird. &nbsp; </p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2347</guid><pubDate>Tue, 22 Sep 2015 10:39:00 +0200</pubDate><title>Nicht gekniffen: Nationalrat will Mietzinsmaxima bei EL anpassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nicht-gekniffen-nationalrat-will-mietzinsmaxima-bei-el-anpassen</link><description>Erfolgreiche Aktion der Allianz für würdige Ergänzungsleistungen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" hat heute Morgen vor Eröffnung der entsprechenden Debatte in einer kurzen Aktion vor dem Bundeshaus den Nationalrat aufgefordert, die bei den Ergänzungsleistungen anrechenbaren Mietzinsmaxima endlich zu erhöhen. Mit Erfolg.</p><p>Denn wenig später entschied der Nationalrat, auf den Vorschlag des Bundesrats, die anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (EL) zu erhöhen, einzutreten. Dies entgegen dem Willen der vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Eine knappe Mehrheit der SGK hatte dem Plenum beantragt, die überfällige Anpassung auf die lange Bank zu schieben.</p><p>Denn diese Maxima sind seit 2001 nicht mehr angehoben worden, obwohl seither die Mietzinse im Schnitt um 21% angestiegen sind. Für die Betroffenen bedeutet diese Verzögerungspolitik Einsparungen bei Essen und persönlichen Auslagen. Das ist inakzeptabel. Der Nationalrat hat dies vor vier Jahren eingesehen und den Bundesrat beauftragt, dies zu korrigieren. In der Folge arbeitete dieser eine Vorlage aus, welche die anrechenbaren Mietzinsmaxima regional abgestuft erhöhen will.</p><p>Gegen den unsensiblen und inakzeptablen Vorschlag, die Anpassung herauszuschieben, hat sich eine "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" gebildet. Ihr gehören Rentnerinnen-Organisationen, Behindertenverbände, der Mieterverband und Gewerkschaften an. Diese Allianz hat heute Morgen vor der nationalrätlichen Beratung auf dem Bundesplatz eine Aktion "Für ein Leben in Würde - für gute Ergänzungsleistungen" durchgeführt. Die Allianz rief das Plenum des Nationalrates auf, seiner Kommission nicht zu folgen. Es sei unzumutbar, wenn die Betroffenen den Gürtel noch länger noch enger schnallen müssten. Das Plenum der grossen Kammer soll die Vorlage des Bundesrats ohne Abstriche annehmen und so den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft eine sehr konkrete und lebenswichtige Hilfe ermöglichen.</p><p>Die "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen" wird sich auch in Zukunft engagieren. Sie wird Abbauprogramme bei den Ergänzungsleistungen entschieden bekämpfen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3>Der "Allianz für gute Ergänzungsleistungen" gehören an:</h3><ul><li>Agile (die Organisationen von Menschen mit Behinderung)</li><li>AVIVO (Vereinigung zu Verteidigung und Lebensgestaltung der Rentner)</li><li>Evangelische Frauen Schweiz; Grossmütter-Revolution</li><li>MV (Mieterinnen- und Mieterverband)</li><li>SGB-Rentnerkommission</li><li>Travail.Suisse</li><li>VASOS (Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Hochauflösende Fotos der Aktion finden Sie auf dem<a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/albums/72157658955549105" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Flickr-Account des SGB</a></li><li>Der <a href="https://sgb.ch/fileadmin/user_upload/Bilder/Symbolbilder_Artikel/Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red.pdf">Flyer </a>der "Allianz für würdige Ergänzungsleistungen"</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/0/5/csm_Zahlungsfristen_Kalender_Geld_Rechner_ist-doucefleur-899321150_be97c09046.jpg" length="115726" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2345</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2015 10:23:00 +0200</pubDate><title>Anerkennung und Stopp des Sparprogramms</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/anerkennung-und-stopp-des-sparprogramms</link><description>Bundespersonal protestiert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Dem Bundespersonal droht ein massives Sparprogramm. Jetzt wehrt es sich mit einer ersten Protestaktion.</p><p>Nullrunde bei den Löhnen 2016, Senkung der Lohnentwicklung um bis zu zwei Prozentpunkte, dauerhafte Kürzung der Personalkosten um 165 Millionen Franken, keine Arbeitgeberbeteiligung mehr an der Überbrückungsrente, Streichungen bei der Treueprämie, Stellenabbau ab 2017 und zu guter Letzt ein neues Lohnsystem, das alle geregelten Lohnerhöhungen abschafft: Was Bunderätin Eveline Widmer-Schlumpf dem Bundespersonal diesen Sommer eingebrockt hat, gegen dessen Willen und unter Protest von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen, ist mehr als schwer verdaulich.
</p><p>Dagegen formiert sich nun eine breite Allianz. Als erste gemeinsame Protestaktion hat sie eine Petition lanciert. Beteiligt sind neben der Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal VGB (Mitglieder: Personalverband des Bundes PVB, Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals Garanto, Verband des Personals Öffentlicher Dienste VPOD und Personalverband des Bundesamtes für Polizei PVfedpol) auch die Verbände Swisspersona und Transfair.
</p><p>Die Petition fordert den Bundesrat auf, die Sparmassnahmen zurückzunehmen, zu einer verantwortungsbewussten Personalpolitik zurückzukehren, ein verlässlicher Sozialpartner zu sein und sich für genug Ressourcen beim Personal einzusetzen. Das Bundespersonal fordert nicht nur den Erhalt der Arbeitsplätze und stabile Arbeitsbedingungen, sondern auch Anerkennung: Der Bundesrat soll sich endlich entschieden gegen die Diffamierung des Bundespersonals äussern, die von einigen Parlamentariern und Medien betrieben wird.
</p><p>Den Bundesangestellten gebührt Wertschätzung für ihre Arbeit, die sie täglich im Dienst der Bevölkerung und der Wirtschaft erbringen. Die Aufgaben, die die Bundesverwaltung aktuell und in Zukunft zu lösen hat, sind komplex. Für die Wirtschaft, aber auch für die Kantone und Gemeinden, hängt viel davon ab, dass die Bundesverwaltung die innen- und aussenpolitischen Herausforderungen gut meistert.
</p><p>Die Unterschriftensammlung für die Petition läuft bis zum 30. Oktober. Anlässlich einer Protestaktion am 4. November mittags beim Bundeshaus werden dem Bundesrat die Unterschriften überreicht.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die Petitionswebsite auf <a href="http://www.respekt-bundespersonal.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">deutsch</a> und <a href="http://www.rispetto-personale-confederazione.ch" target="/" title="external-link-new-window" rel="noreferrer">italienisch</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2344</guid><pubDate>Mon, 21 Sep 2015 09:02:00 +0200</pubDate><title>Für eine menschliche Asylpolitik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fuer-eine-menschliche-asylpolitik</link><description>Aufruf der SGB-Migrationskommission</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> An der Grenze zu Europa, aber auch innerhalb Europas, spielt sich zurzeit eine humanitäre Katastrophe ab. Die Schweiz kann da nicht wegschauen. Sie muss ihren Teil der Verantwortung wahrnehmen. Der SGB und insbesondere seine Migrationskommission fordern eine menschliche und solidarische Asylpolitik.</p><p>Flüchtende, die an Stacheldrahtzäunen gestrandet sind, Polizisten in Kampfmontur, die auf Kinder einprügeln, Menschen, die gegen den Tod schwimmen: Menschen wollen leben, sind weggezogen, aus dem Elend, aus den elenden Lagern, in denen sich keine Perspektive bietet, sind aufgebrochen in einen Kontinent, den sie mit Hoffnung verwechselten, denn in diesem Kontinent errichtet die Politik mehrheitlich - Grenzzäune. 
</p><p>Die Schweiz kann ihre Augen vor der humanitären Tragödie an den Grenzen ihrer Nachbarstaaten nicht verschliessen. Nicht nur wegen der langen humanitären Tradition: Rotes Kreuz, Genfer Konvention, Flüchtlingsaufnahme während Jahrhunderten. Sondern weil jetzt Solidarität mit den Flüchtenden verlangt ist! Das fordern zunehmend auch mehr Schweizer/innen von der Politik. 
</p><h3>Schweiz muss ihre Pflicht wahrnehmen </h3><p>Die Schweiz hat die Voraussetzungen zu einer grosszügigen Flüchtlingspolitik. Sie hat die Mittel, die Vertriebenen fair und nicht als Ausgebeutete in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Während des Kosovo-Krieges hat die Schweiz 53'000 Flüchtlinge aufgenommen. Auch jetzt verfügt die Schweiz über die Möglichkeiten, asylsuchende Personen in ähnlicher Grössenordnung aufzunehmen. In diesem Sinn hat die SGB-Migrationskommission allen Mitgliedern des eidgenössischen Parlaments geschrieben. Sie appelliert an die Politik, damit diese für eine solidarische Asylpolitik sorgt. "Die Schweiz muss ihre internationale Pflicht gegenüber allen Schutzbedürftigen wahrnehmen und keine Menschen rückweisen, deren Leben in der Folge gefährdet ist", fordert die Kommission in ihrem Appell. 
</p><h3>SGB unterstützt Kundgebung </h3><p>Während das Mittelmeer für Unzählige zum anonymen Friedhof wird, verbreiten hiesige Populisten weiterhin ihre Hass- und Rassismus-Tiraden. Sie beschwören ein "Asyl-Chaos" - und hoffen so auf billige Ernte bei den Wahlen. Der SGB widersetzt sich diesem Kurs und spricht sich für eine solidarische Asylpolitik aus. Im Einklang mit dem Bündnis für eine offene Schweiz fordert der SGB 
</p><p><b>• Keine Rückschaffungen von Flüchtlingen ins Erstaufnahme-Land</b>; 
</p><p><b>• Finanzielle, medizinische und logistische Hilfe an die Länder</b> an den Grenzen Europas, an die Transit-Länder und die Länder in der Nähe von Konfliktgebieten, wo sich besonders viele Flüchtlinge aufhalten - keine Kürzungen bei der Entwicklungszusammenarbeit; 
</p><p><b>• Grosszügige Aufnahme-Politik</b> für Schutzbedürftige, Beteiligung an einer Europäischen Quotenregelung; 
</p><p><b>• Sichere und legale Wege nach Europa</b>, unter anderem durch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls. 
</p><p>In diesem Sinn hat der SGB beschlossen, sich an der <b>Menschenkette und Kundgebung für eine menschliche Asylpolitik</b> zu beteiligen. Diese Aktion wird vom Bündnis für eine offene und solidarische Schweiz organisiert. Sie findet statt am 
</p><p><b>Samstag, 26. September, 17h, Schützenmatte, Bern. </b></p><p>Der SGB ruft seine Mitglieder auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2340</guid><pubDate>Thu, 17 Sep 2015 15:49:00 +0200</pubDate><title>„Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/es-ist-ein-riesenschritt-dass-der-staenderat-wieder-auf-die-ahv-setzt</link><description>Interview mit SGB-Präsident Paul Rechsteiner zu den Beschlüssen des Ständerats</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten erhöhen, hält aber am höheren Frauenrentenalter und der Senkung des Umwandlungssatzes fest. Reichen die höheren AHV-Renten, damit die Gewerkschaften diese riesigen Kröten schlucken?</p><p>Paul Rechsteiner: Die Gewerkschaften sind gegen eine Erhöhung des Frauenrentenalters und gegen eine Senkung des Umwandlungssatzes. Trotz des Widerstandes von mir und ein paar anderen hat der Ständerat daran festgehalten. Die Gewerkschaften ziehen aber erst am Ende der Parlamentsberatungen Bilanz und entscheiden über die Referendumsfrage. Als Ständerat, der die Vorlage stark mitgeprägt hat, habe ich schon jetzt Stellung beziehen müssen. Unter dem Strich war für mich ausschlaggebend, dass wir alle Verschlechterungen für die heutigen Rentnerinnen und Rentner abwehren konnten und die Verschlechterungen für die künftigen Rentner-Generationen sinnvoll kompensieren konnten.
</p><p class="lead">Der Kompromiss ist also akzeptabel?</p><p>Die Bundesratsvorschläge hätten die AHV geschwächt. Der Bundesrat wollte den Teuerungsausgleich in Frage stellen und den Bund teilweise aus der AHV-Finanzierung entlassen. All diese Verschlechterungen sind weg. Die heutigen Rentner stehen damit so da, wie wenn wir ein Referendum gewonnen hätten. Gleichzeitig wird die AHV-Finanzierung bis 2030 gesichert. Positiv ist auch, dass die Umwandlungssatzsenkung weitgehend innerhalb der zweiten Säule kompensiert wird - für alle heute 47-Jährigen vollständig und für die Jüngeren teilweise. Dazu gibt es erstmals seit 20 Jahren wieder eine Rentenverbesserung bei der AHV. Jährlich sind das 840 Fr. für Alleinstehende und über 2700 Fr. für Ehepaare. Das ist ein recht gutes Ergebnis. Die Vorzeichen der Vorlage wechselten damit vom Minus zum Plus. Deshalb habe ich das Resultat unterstützt.
</p><p class="lead">Der Ständerat will die AHV-Renten nur für Neurentnerinnen und Neurentner erhöhen. Brauchen die heutigen Rentner keine Erhöhung?</p><p>Mit unserer Initiative AHVplus verlangen wir eine Rentenerhöhung auch für die heutigen Rentnerinnen und Rentner. Nach 20 Jahren wäre wieder einmal eine Verbesserung nötig. Das lehnte der Ständerat ab. Immerhin hat er abgesehen vom Frauenrentenalter für bisherige Rentnerinnen und Rentner auf alle anderen Verschlechterungen verzichtet. Wer jedoch eine Rentenverbesserung für alle will, muss sich für die Initiative einsetzen. Sie hat schon jetzt sehr viel bewirkt. Sie hat das Tabu gebrochen, dass es bei der AHV keine Verbesserungen leiden mag. Es ist ein Riesenschritt, dass der Ständerat wieder auf die AHV setzt. Würde die Vorlage so bleiben wie sie jetzt ist, wäre das ein Teilerfolg von AHVplus. 
</p><p class="lead">Die FDP und SVP wollen jedoch die Ständeratslösung kippen und die höheren AHV-Renten bekämpfen. Aus demografischen Gründen stünden diese „völlig quer in der Landschaft“, seien „nicht akzeptabel“, ja „paradox“. Was sagst Du zu dieser Kritik?</p><p>Die Kreise, die so argumentieren, sind in der Ära Couchepin steckengeblieben: Sie wollen die Renten verschlechtern. Ich empfehle diesen Leuten, einen Grundkurs zum Funktionieren der AHV zu besuchen. Sie haben ein paar elementare Tatsachen über die AHV-Finanzierung nicht verstanden. Die AHV verfügt über die bestmögliche Finanzierung aller Altersvorsorgesysteme. Sie erlaubt, die Zunahme der Lebenserwartung und die zunehmende Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren. Das Prinzip ist einfach. Alle müssen auf dem vollen Lohn Beiträge zahlen. Wer auf einem Millioneneinkommen Beiträge bezahlt, kriegt aber keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Die wirtschaftliche Entwicklung und damit die steigenden Löhne werden so voll von der AHV mitgenommen. Das ist entscheidend für die Finanzierung der AHV und nicht die Anzahl Aktive pro Rentner, die seit Gründung der AHV tatsächlich gesunken ist. Nur dank diesem genialen Finanzierungsmodell war es möglich, dass sich die Zahl der AHV-Bezügerinnen und –Bezüger seit 1975 von 900‘000 auf über 2,1 Millionen mehr als verdoppelt hat und die AHV-Lohnbeiträge in dieser Zeit nie angehoben werden mussten. Nur ein knappes Mehrwertsteuerprozent kam dazu.
</p><p class="lead">Die Renten der Jungen sind also nicht gefährdet, wie angebliche Experten immer wieder erklären?</p><p>Nein. Es ist gerade im Interesse der Jungen, die AHV zu stärken. Denn wenn es keine AHV gäbe, müssten die Jungen wieder direkt für ihre Eltern sorgen. Es käme wieder zur schwierigen gegenseitigen Abhängigkeit zwischen Jung und Alt. Zweitens - und noch wichtiger – müssten die Jungen ohne AHV privat für ihre eigene Pension vorsorgen. Das käme sie viel teurer zu stehen. Die AHV ist die kostengünstigste Form der Altersvorsorge. Für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen hat sie ein unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2336</guid><pubDate>Wed, 16 Sep 2015 14:25:00 +0200</pubDate><title>Unfallversicherung: Sozialpartnerkompromiss setzt sich durch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unfallversicherung-sozialpartnerkompromiss-setzt-sich-durch</link><description>Letzte Differenzen in UVG-Revision bereinigt 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die beiden Räte haben die letzten Differenzen in der Reform des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bereinigt. Die gelungene Revision, keine Selbstverständlichkeit, nachdem 2008 ein erster Anlauf hatte beerdigt werden müssen, ist auch ein Ausdruck für sozialpartnerschaftlichen Gestaltungswillen. Im Folgenden, leicht gekürzt, ein Votum von Paul Rechsteiner, der in diesem Geschäft auch als Kommissionssprecher zuständig war. &nbsp;</p><p>Die Unfallversicherung ist die älteste der klassischen Sozialversicherungen. Sie funktioniert ausgezeichnet und garantiert gute Leistungen. Sie schreibt konstant schwarze Zahlen, und sie kostet den Bund und die Steuerzahlenden keinen Rappen, denn es sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die für die Prämien aufkommen. Der Verfassungsartikel für die Schaffung einer Unfallversicherung stammt aus dem Jahr 1890. 1911 kam das Gesetz, und 1918 nahm die Suva als öffentlich-rechtliche Anstalt den Betrieb auf. Die damaligen Grundsatzentscheide haben sich bewährt. Erst 1984 kam es zu einer umfassenden Neuregelung. Nach über dreissig Jahren ist jetzt eine sanfte Modernisierung fällig. Sie übernimmt das eingespielte System der Versicherungsleistungen für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle. Heilbehandlungen und Taggeldleistungen werden aus einer Hand erbracht - ein grosser Unterschied zur Krankenversicherung. Dasselbe gilt für die Invalidenrenten und die Integritätsentschädigungen wie auch für die Regelung des versicherten Verdienstes. Aus dem Jahre 1984 stammt auch der Kompromiss für die Marktaufteilung zwischen der Suva und den Privatversicherungen. Auch hier belässt es die heutige Revisionsvorlage bei den seinerzeitigen Weichenstellungen.
</p><h3>Nicht nur Versicherung, auch Prävention</h3><p>Wer die Bedeutung der Unfallversicherung und ihre guten Leistungen verstehen will, muss ins frühe Industriezeitalter zurückblenden. Für Verunfallte und ihre Familien war ein Unfall eine Katastrophe. Aber auch der Industrielle sah sich unabsehbaren Haftungsrisiken ausgesetzt. In dieser Zeit brach sich die Idee einer Arbeiterunfallversicherung Bahn. Sie stand unter der Parole <br> "Haftpflicht bedeutet Streit, Versicherung Frieden". Gute Versicherungsleistungen sollten auch das Haftpflichtrisiko abdecken. Dieses kam nur noch ausnahmsweise zum Tragen. Die Einrichtung einer Unfallversicherung sorgte dafür, dass die Prävention von Unfällen und von Berufskrankheiten - diese sind bei den Risiken eingeschlossen - einen hohen Stellenwert bekam. Die Unfallverhütung hat zur Optimierung der gefahrengeneigten Arbeiten in Industrie und Gewerbe und überhaupt zu sicheren Produktionsprozessen nicht mehr Wegzudenkendes beigetragen. All das wird mit dem heute vorliegenden Reformprojekt bestätigt.
</p><h3>Sozialpartner mit Augenmass </h3><p>Die Botschaft von 2008 hatte in verschiedener Hinsicht Schlagseite. Vor allem aber hätte sie den Versicherungsumfang reduziert und die Versicherungsleistungen verschlechtert. Vor fast genau fünf Jahren beschloss das Parlament aufgrund einer ungewöhnlichen Koalition von Baumeister- und Gewerbeverband mit den Gewerkschaften eine Rückweisung an den Bundesrat, mit dem Auftrag, die Revisionsvorlage noch einmal zu überprüfen und auf das Wesentliche zu beschränken. In der Folge erarbeiteten die Dachverbände der Sozialpartner selber einen reduzierten Revisionsvorschlag. Den dabei gefundenen Lösungen und Kompromissen schlossen sich auch die Suva und der Schweizerische Versicherungsverband an. Das bildete die Basis der heutigen Zusatzbotschaft. Der etwas ungewöhnliche Weg über die Sozialpartner rechtfertigt sich durch die Tatsache, dass es sich bei der Unfallversicherung um eine Arbeitnehmerversicherung handelt, die durch Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finanziert wird. Auch die Suva ist eine von den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften getragene Einrichtung. 
</p><h3>Die Neuerungen</h3><p>Inhaltlich lag und liegt die anspruchsvollste Aufgabe bei der Neuregelung der Unfallrenten im Alter oder, haftpflichtrechtlich gesprochen, beim sogenannten Rentenschaden. Weil beim neuen UVG von 1984 das BVG noch nicht existierte, muss eine Lösung gefunden werden, welche Überentschädigungen im Rentenalter verhindert, gleichzeitig aber dafür sorgt, dass Verunfallte nach wie vor die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und namentlich der sogenannte Rentenschaden abgedeckt ist. Die jetzt vorliegende differenzierte Lösung nimmt Rücksicht auf das Alter der Verunfallten und auf den Invaliditätsgrad bei Teilrenten. Weil bei einem Invaliditätsgrad unter 40 Prozent keine IV- und keine BVG-Renten gesprochen werden, braucht es dafür eine von höheren Invaliditätsgraden abweichende Regelung. Wichtige Punkte sind zudem die Bestimmungen über die Grossereignisse, die vor allem einem Anliegen der Privatversicherer entsprechen, die Bestimmungen über die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche von Suva und Privatversicherung und die Anpassung der Organisation und der Governance der Suva an die heutigen Verhältnisse.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2335</guid><pubDate>Wed, 16 Sep 2015 14:07:00 +0200</pubDate><title>TISA: Vertragswerk voller Fallgruben </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/tisa-vertragswerk-voller-fallgruben</link><description>VPOD-Tagung zeigt tief verbreitete Kritik auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die vom VPOD am 8. September 2015 organisierte Tagung zu „TISA – weltweiter Ausverkauf des Service public?“ stiess bei den 130 Teilnehmenden auf grosses Interesse. Die Gewerkschaften sehen die Verhandlungen als Gefahren – mit vielen Fallgruben für den Service public. </p><p>Botschafter Christian Etter, beim SECO zuständig für Handelsverträge, plädierte an das Verständnis der Anwesenden, dass Verhandlungen zu einem solchen Abkommen notgedrungen vertraulich seien. Die Schweiz sei an einem Vertrag über den Austausch von Dienstleistungen sehr interessiert, da diesbezüglich hierzulande ein grosses Knowhow bestehe. Die Architektur von TISA sei eine vertraute Struktur, da weitgehend analog zum GATS. Dieser Vergleich war nicht unbedingt vertrauensfördernd, macht sich doch gerade bei diesem Abkommen die Kritik an der Kommerzialisierung der Grundversorgung fest. Etter betonte jedoch, dass der Service public in der Schweizer Offerte zu TISA ausgeklammert sei. 
</p><h3>Gefahr der Anhänge</h3><p>Zum Abkommen gibt es mittlerweile zahlreiche Anhänge, wovon die meisten dank Wikileaks zugänglich sind. Deren Brisanz besteht darin, dass sie für alle Vertragsländer gültig wären und zwar unabhängig von deren eingeschränkten länderspezifischen Angeboten. Etter meinte dazu, man könne zum jetzigen Zeitpunkt noch überhaupt nicht abschätzen, welche Anhänge letztlich verabschiedet würden. Ganz sicher aber käme bei TISA kein privates Schiedsgericht zum Zuge, da es gar nicht um Investitionsschutz gehe. Der demokratische Prozess werde gewährleistet, das Parlament habe den Vertrag zu ratifizieren, ein fakultatives Referendum sei möglich. Bedauerlich seien die vielen falschen Informationen im Umlauf. Deshalb pflege das SECO bewusst eine hohe Transparenz zu den Vertragsinhalten und zum gesamten Prozess. 
</p><h3>Frontaler Angriff auf Service public</h3><p>Stefan Giger, VPOD-Generalsekretär und anerkannter Experte in Sachen TISA, hielt an seiner grundsätzlichen Kritik fest, dass mit den beiden Elementen des „stillstand“ und „ratchet“ in der TISA-Architektur Gesetzesneuerungen oder weitergehende Regulierungen zum Service public auch in der Schweiz nicht mehr möglich wären. Fraglich sei für ihn zudem, ob bestehende Regelungen wie etwa die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom unter TISA beibehalten werden könnten. Isolda Agazzi von Alliance Sud analysierte TISA aus dem Blickwinkel der Länder des Südens. Sie war sich sicher, dass für diese die Auswirkung verheerend wäre, weil TISA die weitgehende Privatisierung und Kommerzialisierung von Grundversorgungsdienstleistungen einleiten würde. Beat Santschi, Präsident des Musikerverbands und Vertreter der Schweizer Koalition für die kulturelle Vielfalt, rechnete vor, dass die öffentliche Kulturförderung zur privaten in der Schweiz in einem Verhältnis von 9:1 stehe, während dies in den USA umgekehrt sei. Er befürchtete, dass TISA dieses für die hiesige Kultur überlebenswichtige Fördersystem gefährden würde, da das Vertragswerk eine Begünstigung von inländischen Dienstleistern gegenüber ausländischen eigentlich gar nicht zulasse. 
</p><h3>Ablehnende Haltung </h3><p>Botschafter Etter versuchte vergeblich, die Teilnehmenden davon zu überzeugen, dass die Schweiz ein klares ökonomisches Interesse an Handelsverträgen habe, was auch dem Erhalt von Arbeitsplätzen diene. Die abschliessende Frage von Katharina Prelicz, VPOD-Präsidentin und Moderatorin der Tagung, brachte die Haltung im Saal auf den Punkt: „Bringt TISA mehr Gerechtigkeit?“ – „Nein!“, lautete übereinstimmend die Antwort.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2332</guid><pubDate>Tue, 15 Sep 2015 12:31:00 +0200</pubDate><title>Grösstes und wichtigstes Reformprojekt seit Jahren muss der grossen Mehrheit anständige Renten sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/groesstes-und-wichtigstes-reformprojekt-seit-jahren-muss-der-grossen-mehrheit-anstaendige-renten-sichern</link><description>Altersvorsorge 2020: Votum von SGB-Präsident und Ständerat Paul Rechsteiner</description><content:encoded><![CDATA[<p> Altersvorsorge 2020 ist das grösste und wichtigste Reformprojekt der Schweiz seit Jahren. Es beeinflusst das Leben von Hunderttausenden, ja von Millionen von Menschen in unserem Land, das Leben all jener, die heute im Rentenalter stehen, aber noch stärker die Lebenslage aller, die in Zukunft das Rentenalter erreichen werden. Die Vorlage ist gleichzeitig ein Testfall für das Funktionieren, für die Funktionsfähigkeit unserer politischen Institutionen. Ist das Parlament in der Lage, auf diesem sensiblen Gebiet eine Vorlage zu schnüren, die auf die Lebensrealität der Menschen in unserem Land abgestimmt ist und deshalb den Test der Mehrheitsfähigkeit nicht nur im Parlament, sondern auch in einer Volksabstimmung bestehen wird?
</p><p>Das Fiasko der Rentenvorlagen von 2004 und 2010 zeigt, dass es auf diesem Gebiet nicht genügt, dass ein Projekt die Vorstellungen der Mehrheit im Parlament abbildet. Der Erfolg einer Rentenvorlage misst sich daran, was sie für die grosse Mehrheit der Leute mit unteren und mittleren Einkommen konkret bedeutet, also für die grosse Mehrheit der Bevölkerung, die auf anständige Renten der AHV und der Pensionskassen angewiesen sind. Für sie ist die Höhe der Renten entscheidend, die aus dieser Vorlage resultiert. Für sie erträgt es keinen Sozialabbau. Sie wollen, sie brauchen anständige Renten, so wie es unsere Bundesverfassung verspricht: "Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise" im Rentenalter durch die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen.
</p><h3>Der Vorschlag des Bundesrats würde das Sozialwerk AHV schwächen</h3><p>Der Bundesrat hat mit dem Projekt Altersvorsorge 2020 die richtige Methode gewählt. Die AHV und die Pensionskassen werden gemeinsam behandelt. Die Revisionsvorlage orientiert sich damit an den Vorgaben der Verfassung. Richtig ist und bleibt am Projekt des Bundesrates auch, dass es die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern will, also aus heutiger Perspektive für fünfzehn Jahre. Diese fünfzehn Jahre sind der maximale Zeitraum, für den sich einigermassen belastbare Prognosen machen lassen. Bekanntlich waren die Prognosen für die AHV immer zu negativ, zu pessimistisch. Sie wurden durch die Realität jeweils im positiven Sinne widerlegt. Aber es ist verständlich, dass man für die Prognosen lieber auf der vorsichtigen Seite bleibt. Sowohl das Projekt des Bundesrates wie auch die Vorlage der Kommission orientieren sich für das Jahr 2030 an der Vorgabe eines Fondstands bei der AHV von 100 Prozent. Sowohl der Bundesrat wie auch der Vorschlag der Kommission erreichen dieses Ziel.
</p><p>So richtig der Vorschlag einer Zusatzfinanzierung ist, so problematisch sind die anderen Vorschläge des Bundesrates zur AHV. Würden diese Vorschläge des Bundesrates zur ersten Säule umgesetzt, so würde die AHV als Sozialwerk geschwächt statt gestärkt. Es ist deshalb wichtig, dass die Kommission die Vorlage des Bundesrates zur AHV stark umgestaltet und verbessert hat. Von den Verschlechterungen ist nach den Kommissionsberatungen einzig die Heraufsetzung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre geblieben. Weggefallen sind nach einstimmigen Kommissionsentscheiden die Verschlechterung des Teuerungsausgleichs durch den sogenannten Interventionsmechanismus, der massive Einschnitt bei den Witwenrenten und der teilweise Rückzug des Bundes von der Finanzierung der AHV. Dieser Rückzug hätte die AHV-Rechnung um Hunderte von Millionen Franken verschlechtert. Die gute Botschaft für die heutigen Rentnerinnen und Rentner als Bilanz aus den Kommissionsberatungen lautet, dass ihre AHV-Renten gesichert sind und nicht angetastet werden. Den künftigen Rentnerinnen wird dagegen die Heraufsetzung des Rentenalters zugemutet, ebenso den Ehemännern, die dann auch ein Jahr länger auf die Ehepaarrente warten müssen. Das bleibt nach dem Entscheid der Kommissionsmehrheit eine empfindliche Verschlechterung für alle, die in Zukunft ins Rentenalter kommen.
</p><p>Die Kommission ist sich einig darin, dass die noch nicht reservierten 3 Mehrwertsteuerpromille, die bis Ende 2017 in die IV fliessen, der AHV zugutekommen müssen. Stimmt das Volk diesem Vorschlag zu - alles spricht dafür -, dann ist das gut für die AHV, aber auch für die Wirtschaft und die Bevölkerung. Es gibt dann bis 2021 nämlich überhaupt keine Mehrwertsteuererhöhung. Auch die beiden Erhöhungsschritte im Umfang von 0,3 und 0,4 Prozent im Laufe des nächsten Jahrzehnts sind sehr kostengünstig. Die letzte Erhöhung der Mehrwertsteuer für die AHV, in den Neunzigerjahren, liegt dann über zwanzig Jahre zurück. Alle diese Entscheide der Kommission zur Finanzierung sind positiv.
</p><h3>Verbesserungen, die sich sehen lassen können</h3><p>Das Herzstück der Revisionsvorlage nach den Kommissionsberatungen aber ist der Vorschlag für eine Verbesserung der AHV-Renten für die alleinstehenden Neurentnerinnen und -rentner um 840 Franken pro Jahr, 70 Franken pro Monat, und die jährliche Rentenverbesserung für Ehepaare, die den Plafond erreichen, um über 2700 Franken. Diese Verbesserungen lassen sich sehen, auch wenn für die Alleinstehenden ein höherer Betrag wünschenswert gewesen wäre. Dank des fixen Zuschlags wird die soziale Komponente der AHV gestärkt, was positiv ist. Bei den tiefen Renten beträgt die Verbesserung 6 Prozent. Nicht weniger ist es bei den Ehepaaren, was die Vorlage vor allem für die mittleren Einkommen attraktiv macht. Dass die Rentenverbesserungen nicht höher ausfallen, hängt mit der Beschränkung der Kosten zusammen. Die 0,3 Lohnprozente - je 0,15 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - sind eine günstigere Lösung als die Vorschläge des Bundesrates für Kompensationen im BVG.
</p><p>Die Lösung über die AHV hat aber gegenüber den Vorschlägen des Bundesrates zwei Vorteile: erstens den Vorteil eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses für alle mit unteren und mittleren Einkommen und zweitens, dass die Wirkung der Rentenverbesserung sofort eintritt. Beim Weg über das BVG müssen die Versicherten Jahrzehnte warten, denn der Ansparprozess über das BVG dauert heute vierzig Jahre und in Zukunft, nach dem Vorschlag der Kommission, 45 Jahre. Trotz bescheidenen Kosten lässt sich der Vorschlag der Kommission für eine Rentenverbesserung über die AHV im Resultat somit sehen.
</p><h3>Die AHV-Renten müssen nach 20 Jahren wieder verbessert werden</h3><p>Warum braucht es heute wieder eine Verbesserung der AHV-Renten? Die Renten der AHV sind seit 1980, also seit 35 Jahren, gegenüber der Lohnentwicklung langsam, aber sicher in Rückstand geraten. Wie auch der Bundesrat in seiner Botschaft einräumt, beträgt der Rentenrückstand inzwischen rund 10 Prozent. Das beeinträchtigt mit Blick auf das verfassungsmässige Leistungsziel, die Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise, die sogenannte Ersatzquote. Längere Zeit hat man das vielleicht nicht so gross gemerkt, weil die BVG-Leistungen aufgebaut worden sind. Seit nun aber die Renten der Pensionskassen immer mehr unter Druck gekommen sind, wirkt sich der Rentenrückstand bei der AHV immer empfindlicher aus. Es braucht deshalb, nach zwanzig Jahren, wieder eine Verbesserung bei den AHV-Renten. Es ist die erste Verbesserung seit zwanzig Jahren, seit der Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften durch die 10. AHV-Revision. Und dank dieser Verbesserungen war das die letzte erfolgreiche Reformvorlage der AHV.
</p><p>Bewertet man die Ergebnisse der Kommissionsarbeit als Ganzes, sind sie weit tragfähiger als die Vorschläge des Bundesrates, weil sie sich stärker an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Es besteht allerdings noch Verbesserungsbedarf; ich werde in der Detailberatung auf diese Punkte zurückkommen.
</p><h3>Die Bevölkerung akzeptiert keine Schwächung der genialen AHV</h3><p>Das Schicksal der Revisionsvorlage bestimmt sich an der Rentenfrage. Die BVG-Renten müssen gesichert und die AHV-Renten wieder an die Lohnentwicklung angepasst werden. Die Bevölkerung wird es nicht akzeptieren, dass die AHV, unser zentrales Sozialwerk, geschwächt anstatt gestärkt wird. Denn die AHV hat es in einmaliger Weise geschafft, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentnerinnen und Rentner zu finanzieren, und dies dank der genialen Finanzierung durch die unbeschränkte Beitragspflicht auf allen Erwerbseinkommen: Auch Einkommensmillionäre und Boni-Jäger bezahlen bekanntlich auf ihren ganzen Bezügen AHV-Beiträge. Ihre Renten sind aber nicht höher als jene von Leuten mit mittleren Einkommen.
</p><p>Die AHV steht deshalb wie keine andere Sozialversicherung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz, für den sozialen Ausgleich und für den Ausgleich zwischen den Generationen. Für alle mit tieferen und mittleren Einkommen, das heisst bis zu einem Einkommen von rund 150 000 Franken, ist das Preis-Leistungs-Verhältnis bei der AHV einmalig gut. Die AHV nützt den Älteren wie den Jüngeren. Ohne AHV sähen sich die Älteren wieder in die unwürdigen Zustände der Abhängigkeit und der Armut zurückgeworfen; die Jüngeren hätten viel höhere Lohnabzüge und müssten viel mehr sparen als heute.
</p><p>Vergessen wir nicht, dass die Lohnabzüge bei der AHV seit vierzig Jahren gleich geblieben sind, bei 8,4 Prozent, also je 4,2 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei den Pensionskassen beträgt der durchschnittliche Beitragssatz inzwischen mehr als 18 Prozent, also weit mehr als das Doppelte. Somit liegt die AHV-Lösung auch im Interesse der Jüngeren.
</p><p>Wir stehen vor einer Schlüsselreform für die Zukunft der Schweiz. Gelingen wird sie, wenn sie sich wie die früheren erfolgreichen Vorlagen wieder an den sozialen Bedürfnissen der Bevölkerung orientiert.
</p><p>In diesem Sinne stimme ich für Eintreten. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2327</guid><pubDate>Fri, 04 Sep 2015 10:22:00 +0200</pubDate><title>Mehr bezahlbare Wohnungen, mehr gemeinnütziger Wohnbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mehr-bezahlbare-wohnungen-mehr-gemeinnuetziger-wohnbau</link><description>SGB unterstützt Volksinitiative </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Am 4. September hat der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband die Unterschriftensammlung für seine Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" gestartet. Sie will die wohnpolitische Passivität des Bundes aufbrechen. Der SGB unterstützt die Initiative.</p><p>Die Lage auf dem Wohnmarkt präsentiert sich - gelinde gesagt - angespannt. Die Mietzinse sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, obwohl die Tiefzinsphase anhält. Billige Wohnungen sind Mangelware. Verlierer sind Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Sie haben mittlerweile für das Wohnen eine Belastung zu tragen, die in den übrigen Bereichen keine grossen Sprünge zulässt. Genauer: sie müssen in diesen Bereichen den Gürtel enger schnallen, ein persönlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Unsinn.
</p><h3>Bund könnte, will aber nicht</h3><p>Angesichts dieser Notlage wäre die Förderung des gemeinnützigen Wohnbaus eine wichtige und richtige Massnahme. Denn dieser bremst das stete Steigen der Mieten ab. Der Bund hätte die Kompetenz und sogar die Pflicht, den gemeinnützigen Wohnbau zu fördern: Artikel 108 der Verfassung verpflichtet ihn bereits seit 1973, den Wohnungsbau, den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum für Private sowie die Tätigkeit von Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu fördern. Und der Bund verfügt mit dem Wohnraumförderungsgesetz sogar über ein gesetzliches Instrument dazu. Nur: er spielt diese Karte nicht aus. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat er zinslose und zinsgünstige Darlehen für den gemeinnützigen Wohnbau eingefroren, und hält - trotz des 2013 gestarteten "wohnpolitischen Dialogs" - daran fest.
</p><h3>10 % des Wohnbaus soll gemeinnützig sein</h3><p>Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband will nun für Tauwetter sorgen. Er hat dazu eine Volksinitiative erarbeitet. Sie verlangt vom Bund und von den Kantonen ein verstärktes Engagement für preisgünstigen Wohnraum und die Erhöhung des Anteils der gemeinnützigen Wohnungen. Dieser wird heute je nach Quelle auf vier bis acht Prozent geschätzt. Als Ziel sollen gemäss der Initiative gesamtschweizerisch zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Charakter haben. Weiter will das Begehren verhindern, dass Förderprogramme der öffentlichen Hand zu Leerkündigungen und Luxussanierungen führen.
</p><p>Die Wohnbaugenossenschaften Schweiz, der SGB, die linken Parteien und weitere Organisationen unterstützen die Initiative, die man ab heute unterzeichnen kann. Wohnen müssen wir alle. Wenn der Markt alleine nicht genug bezahlbaren Wohnraum schafft, muss die Politik nachhelfen. 
</p><h5>Unterschreiben</h5><p><a href="http://bezahlbare-wohnungen.ch/de/initiative-fuer-bezahlbare-wohnungen/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Hier </a>finden Sie weitergehende Informationen und können die Initiative unterschreiben</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2326</guid><pubDate>Thu, 03 Sep 2015 13:39:00 +0200</pubDate><title>Weitere wichtige Vorlagen aus gewerkschaftlicher Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/weitere-wichtige-vorlagen-aus-gewerkschaftlicher-sicht</link><description>Herbstsession II</description><content:encoded><![CDATA[<h2>Mietzinsmaxima für Ergänzungsleistungen anheben: SGB gegen Abschieben auf lange Bank</h2><p class="lead">Der Bundesrat will auf Anregung des Parlamentes im Gesetz über die Ergänzungsleistungen die Höchstbeiträge für die anrechenbaren Mietzinse erhöhen. Das ist richtig und gut. Jetzt aber bockt plötzlich die bürgerliche Mehrheit der Nationalratskommission. Für den SGB ist die Kehrtwende inakzeptabel.</p><p>(Doris Bianchi) Wer Mühe hat, über die Runden zu kommen, kann heute Ergänzungsleistungen zu seiner AHV- oder IV-Rente beantragen. Dabei werden die Mietausgaben berücksichtigt. Alleinstehenden können maximal Fr. 1‘100.-, Verheirateten maximal Fr. 1‘250.- pro Monat als Mietzinsausgaben angerechnet werden. Damit sind aber die hohen Wohnkosten in der Schweiz bei weitem nicht abgedeckt. Die Folge: die Betroffenen müssen sich den nicht gedeckten Teil des Mietzinses vom Mund absparen. Die letzte Anpassung der Mietzinsmaxima erfolgte vor 14 Jahren. Seither sind die durchschnittlichen Wohnkosten um mehr als 20 Prozent gestiegen. Eine Anpassung ist also überfällig. Der Handlungsbedarf ist von der Politik erkannt worden. Im Dezember 2011 hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eine entsprechende Motion überwiesen. Drei Jahre später hat der Bundesrat dem Parlament eine Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes (ELG) mit einer bescheidenen Anpassung der Mietzinsmaxima vorgelegt.
</p><h3>Unverständliche Kehrtwende</h3><p>Ende Juni dieses Jahres hat nun aber die gleiche Kommission beschlossen, diese Vorlage an den Bundesrat zurück zu weisen. Eine knappe Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass die Anpassung der Mietzinsmaxima erst im Rahmen der geplanten Totalrevision des ELG behandelt werden sollte. Damit würde sich diese dringende Anpassung um Jahre verzögern; mit einer Erhöhung der Mietzinsmaxima wäre erst gegen 2020 zu rechnen.
</p><h3>Rückweisung verhindern</h3><p>Der Rückweisungsantrag der Kommission kommt am 22. September in den Nationalrat. Der SGB akzeptiert diese Rückweisung nicht. Er wird sich zusammen mit weiteren Organisationen der Senioren, Behinderten, Frauen und der Gesundheitsberufe einen solchen Beschluss bekämpfen. Diese Allianz, die auch im Rahmen der geplanten ELG-Totalrevision für würdige Ergänzungsleistungen eintritt, wird sich am 22. September öffentlich sichtbar für angepasste Ergänzungsleistungen einsetzen. Denn solche sind unverzichtbar für ein würdiges Leben vieler AHV- und IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger. 
</p><h2>Das Ladenöffnungszeiten-Märchen</h2><p>(Luca Cirigliano) Es war einmal ein Ständerat, der behauptete, wenn man die Kantone zwänge, ihre Ladenöffnungszeiten zu vereinheitlichen, dann würden die Folgen des starken Frankens neutralisiert … und der Einkaufstourismus würde verschwinden!
</p><p>Dieser Ständerat hiess Filippo Lombardi, und ES passierte nicht vor „langer, langer Zeit in einem fernen Land“, sondern dieses Jahr in der Schweiz. 
</p><p>Ständerat Lombardi behauptet, Bewohner/innen von z.B. Basel-Stadt oder Fribourg würden nicht nach Deutschland oder Frankreich einkaufen gehen, wenn die Läden unter der Woche bis um 20h und Samstag bis 18h offen wären… Aber Ständerat Lombardi ist manchmal vergesslich: Grenzkantone wie Zürich oder Aargau kennen bereits viel längere Ladenöffnungszeiten; der Einkaufstourismus floriert da aber noch krasser! Und Ständerat Lombardi liest offenbar auch nicht viel: Sicherlich nicht die hochoffizielle Studie des SECO, die feststellt, dass längere Ladenöffnungszeiten nicht zu mehr Umsatz führten und sogar schädlich seien für kleinere Geschäfte (SECO, Volkswirtschaftliche Auswirkungen flexibler Ladenöffnungszeiten, Arbeitsmarktpolitik Nr. 12, Bern 2005).
</p><p>Aber nicht nur Rat Lombardi, nein, gleich auch die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat sich entschlossen, fest daran zu glauben, dass längere aufgezwungene Ladenöffnungszeiten gegen den starken Franken wirken! So hat die Kommission der Lombardi-Motion trotz des Widerstands von Kantonen und Gewerkschaften zugestimmt und die Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an Werktagen und samstags gutgeheissen. Die Kommissionsmehrheit missachtet damit die Angestellten, die nun noch länger arbeiten sollen, und die Stimmbürger/innen vieler Kantone. Denn diese haben in den letzten Jahren in einem Dutzend kantonaler Volksabstimmungen den Läden am Abend und an Samstagen keine längeren Öffnungszeiten erlaubt. 
</p><p>Die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden lehnen diese Verschlechterung ihrer bereits heute prekären Arbeitsbedingungen ab. Zudem fehlt im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag. Die Arbeitstage würden mit den neuen Rahmenöffnungszeiten (unter der Woche 6-20 Uhr, an Samstagen 6-18 Uhr) für die Angestellten noch unregelmässiger und zerstückelter. 
</p><p>Das Ständeratsplenum muss nun endlich für Vernunft sorgen und seiner Rolle als Kammer der Kantone gerecht werden. Sollten die kleine und später die grosse Kammer am Konfrontationskurs mit den Kantonen und den Arbeitnehmenden der betroffenen Branchen festhalten, wird am Ende das Volks entscheiden müssen.
</p><h2>Bundespersonal: Stimmungsmache mit Vorstössen </h2><p>(Dore Heim) Das Bundespersonal steht unter Dauerbeschuss. Die Berichterstattung in den Medien skandalisiert Stellenzuwachs und Lohnentwicklung. Einzelvorstösse und solche aus den beiden Finanzkommissionen stossen ins selbe Horn. Sie werden voraussichtlich am 23. September im Ständerat und tags darauf im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat hat aber bereits jetzt schon Sparmassnahmen beschlossen: keine allgemeine Lohnerhöhung im 2016, Kompensation jeder neuen Stelle durch interne Sparmassnahmen und einen kalten Lohnabbau ab 2016. Ab dann soll der Lohnanstieg wegen guter Leistung um bis zu zwei Prozentpunkte gesenkt werden. Konkret bedeutet dies für jüngere und auch für neue Mitarbeitende, dass sie im Vergleich mit KollegInnen in den gleichen Funktionen und Tätigkeiten ab jetzt immer massiv weniger Lohn haben werden. 
</p><p>Niemand erinnert mehr daran, dass bis 2007 im Zuge eines grossen Abbauprogramms 2500 Stellen gestrichen wurden und darüber hinaus ganze Bereiche an Externe ausgelagert wurden. Konkret ist der Anteil der Personalkosten an den Bundesausgaben in den letzten vier Jahren nur um 0.4% gestiegen, während das gesamte Ausgabenbudget um 8% gestiegen ist. Wir haben europaweit mit 31.3% die tiefste Staatsquote und sie sinkt tendenziell. Von skandalöser Entwicklung beim Personal kann keine Rede sein.
</p><h2>Pro Service public-Initiative: gefährliche Mogelpackung </h2><p>(Dore Heim) Die Popularität der „Pro Service public“-Initiative darf nicht unterschätzt werden, Post, Swisscom und SBB geben genug Anlass für steten Ärger. Und die Initiative gaukelt uns vor, ihre Annahme stärke den Service public, sichere die Qualität in der Grundversorgung – kurz, sie löse all die Probleme, die sich heute durch das Geschäftsgebaren der drei Unternehmen ergeben. Grosser Irrtum! Die Initiative würde ganz im Gegenteil die Privatisierung der lukrativen Bereiche von Post, Swisscom und SBB beschleunigen und dem Bund massive Einnahmeverluste bescheren. Verboten wäre nämlich künftig das Gewinnstreben in der Grundversorgung und verboten wäre auch eine Gewinnbeteiligung des Bundes. Postfinance macht aber Grundversorgung und ist hoch lukrativ, und dank Postfinance fliessen bisher jährlich 200 Mio. Franken in die allgemeine Bundeskasse. Swisscom ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft, die jährliche Ausschüttung an den Bund als Mehrheitseigner, vermutlich auch aus dem Gewinn in der Grundversorgung, macht jeweils gut 600 Mio. Franken aus. Einnahmen, die der Bund für den weiteren Service public, für Bildung, Gesundheit, Soziales und Kultur verwendet.
</p><p>Bei der SBB wird gezielt Gewinn mit den Immobilien und den Fernverbindungen – auch das ist Grundversorgung – erwirtschaftet. Der Ertrag von gut 200 Mio. Franken fliesst hier zurück ins Unternehmen für die Kosten der Infrastruktur und schlecht frequentierter Verbindungen. Wenn dieses Geschäftsmodell aufgegeben würde, müsste der Bund in die Bresche springen.
</p><p>Die Initiative würde die Bundeskasse plündern und zur Privatisierung der gewinnbringenden Unternehmensteile führen. Sie ist eben keine „pro“-Initiative, sondern eine gefährliche Mogelpackung!
</p><h2>NAF-Diskussion: Die Milchkuh im Genick </h2><p>(Dore Heim) Der SGB hat befürchtet, was nun eintritt: die Diskussion um den geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme-Fonds (NAF) wird geprägt von der Milchkuh-Initiative der Strassenlobby. Entgegen dem bereits sehr moderaten Vorschlag des Bundesrats zur Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um nur sechs Rappen will die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) den Zuschlag nur um vier Rappen erhöhen. Dafür will sie aber künftig statt der Hälfte neu 55% der Mineralölsteuereinnahmen für die Strassenfinanzierung zweckbinden, also gut 150 Mio. Franken mehr. Das Konstrukt des NAF sieht ja bereits vor, dass die Einnahmen aus der Automobilsteuer in den Fonds fliessen, der Bundeskasse entgingen damit jährlich rund 400 Mio. Franken. Nach Willen der Mehrheit der KVF-S wären es dann jährlich 550 Mio. Franken. Der SGB lehnt diese kurzsichtige und einseitige Lastenverteilung ab. Der Strassenverkehr verursacht heute hohe externe Kosten von rund 7 Mrd. Franken jährlich, für die die Allgemeinheit aufkommt. Autofahren wurde in den letzten Jahren wegen der verbrauchsärmeren Motoren immer billiger. Es wäre auch ein Aufschlag von mehr als nur sechs Rappen absolut verkraftbar.
</p><p>Immerhin – einen echten Fortschritt gegenüber der Bundesratsvorlage gibt es zu verzeichnen: die KVF-S will für Verkehrsprojekte im öV und Langsamverkehr in Städten und Agglomerationen zwischen 9 bis 12 Prozent der Fondsmittel reservieren.
</p><h2>Zweite Runde für die Energiestrategie 2050: Geordneter Atomausstieg bleibt vordringlich </h2><p>(Dore Heim) Das Gute vorweg: Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, UREK-S, legt betreff Eigenverbrauch eine Regelung vor, die der dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, aber auch aus Wärme-Kraft-Kopplung echten Schub geben könnte: Betreiber von Anlagen könnten künftig die selbst produzierte Energie am Ort der Produktion verkaufen, als Grundeigentümer ihre MieterInnen und Pächter damit beliefern und sich mit anderen Grundeigentümern als Eigenverbrauchsgemeinschaft zusammenschliessen. Die MieterInnen und Pächter hätten natürlich die Wahlmöglichkeit, den Strom von ihrem Besitzer oder weiterhin vom lokalen EVU zu beziehen. 
</p><p>Bitter ist dagegen, dass die Mehrheit der UREK-S ein Langzeitbetriebskonzept für die AKW ablehnt und die Wasserkraftbetreiber grosszügig mit Geld versorgen will, das aus dem Netzzuschlag stammt. Geld, das eigentlich für den Zubau von neuen erneuerbaren Energien gedacht wäre. Nicht nur soll ein Investitionsbeitrag für neue Wasserkraftanlagen und Erweiterungen bezahlt werden, sondern es sollen auch Grosskraftwerke in Notlagen unterstützt werden.&nbsp; 
</p><p>Ebenfalls ein neues Element ist die Befristung der Unterstützung für erneuerbare Stromquellen spätestens sechs Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes resp. ab 2031. Ab dann sollen keine Gesuche mehr bewilligt werden. Auch das wohl ein Einknicken gegenüber den grossen Stromunternehmen, denn es ist zum jetzigen Zeitpunkt unwahrscheinlich, dass sich die Energiewende ab dann am Markt finanzieren wird. Zu gross ist die Überkapazität von Strom in Europa und dort bestimmt sich der Preis. Es glaubt ja auch niemand im Ernst, dass eine Energielenkungsabgabe unabhängig von der EU eingeführt wird. Dafür wird von der UREK-S nun die schweizerische Dreckstromabgabe konstruiert, womit hauptsächlich der Import von Kohlestrom verteuert würde. Strom aus inländischer Wasserkraft, aber eben auch aus Atomkraft würde sich so wieder eher rechnen. Das aber könnte die Schweiz dann mal teuer zu stehen kommen, denn die Nachrüstung der AKW verschlingt Unmengen von Geld, ohne dass deshalb die Stilllegung und Entsorgung billiger würde. Der planbare, geordnete Ausstieg bleibt dringlich.
</p><h2>Gegen Asylmoratorium</h2><p>(José Corpataux) Beide Räte diskutieren in einer ausserordentlichen Session eine SVP-Motion „für ein sofortiges Asylmoratorium“. Der Bundesrat soll mittels Notrecht die Anwendung des Asylgesetzes für mindestens ein Jahr teilweise ausser Kraft setzen. Wörtlich: „Während dieser Zeit dürfen keine Personen mehr ins Asylverfahren aufgenommen werden. Es dürfen auch keine Personen mehr als Flüchtlinge anerkannt oder als Kontingentsflüchtlinge in die Schweiz geholt werden.“ Und so weiter…
</p><p>Täglich zeigt uns das Fernsehen weinende Kinder vor europäischen Grenzzäunen. Der Vorstoss ist oberzynisch. Eigentlich müssten sich seine Urheber schämen. Aber dazu müssten sie ein Inneres haben, wo sich Scham niederlassen kann… 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2325</guid><pubDate>Thu, 03 Sep 2015 13:26:00 +0200</pubDate><title>AHV ist zu stärken, nicht zu schwächen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-ist-zu-staerken-nicht-zu-schwaechen</link><description>Herbstsession I: Altersvorsorge 2020 im Erstrat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird der Ständerat die Revision Altersvorsorge 2020 behandeln. Seine vorberatende Kommission (SGK-S) hat die Vorlage des Bundesrates wesentlich umgestellt und&nbsp; verbessert. Sie möchte auf die Verschlechterungen bei der AHV verzichten und schlägt stattdessen eine Verbesserung der AHV-Altersrenten vor. </p><p>Nicht eliminiert hat die Kommission leider die <b>Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre</b>. Die Kommission schlägt gar vor, mit der Anhebung bereits im Jahr der Inkraftsetzung zu beginnen, und zwar in 4 Schritten um jeweils 3 Monate. Die Übergangsphase wird dadurch auf 3 Jahre verkürzt. Nach dem Vorschlag der SGK-S würde die Erhöhung bereits ab 2018 beginnen; &nbsp;2021 wäre sie abgeschlossen. Von der schrittweisen Erhöhung wären Frauen ab Jahrgang 1954 betroffen. Für Frauen mit Jahrgang 1956 und jünger würde Rentenalter 65 gelten. Ein erleichterter Rentenvorbezug für Personen mit langer Beitragsdauer und tiefen Einkommen ist nicht mehr vorgesehen.
</p><p>Die Kommission hält auch an der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8% auf 6,0% fest. Sie spricht sich immerhin für den Erhalt des Leistungsniveaus mittels Kompensationsmassnahmen aus. Aber die Verschlechterung bei der Rentenumwandlung ist massiv. Dabei &nbsp;zeigen auch die neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen über die Akzeptanz von Reformvorhaben in der Altersvorsorge, dass die Senkung des Mindestumwandlungssatzes als Leistungskürzung wahrgenommen wird, welche die Annahme eines Reformprojekts gefährdet. 
</p><p>Beide Einschnitte wiegen schwer. Der SGB lehnt sie ab. Die Erhöhung des Rentenalters trifft genau jene Frauen, die jahrzehntelang tiefere Löhne wegen Lohndiskriminierung und unterbrochene Erwerbskarrieren aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder hinnehmen mussten. Für sie verlängert sich das Arbeitsleben, und das bei nur mageren Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Deshalb ist das Rentenalter bei 64 und der Mindestumwandlungssatz bei 6,8% zu belassen. 
</p><h3>Überfällige AHV-Rentenverbesserung</h3><p>Ausser der Rentenaltererhöhung für die Frauen hat die Kommission alle vom Bundesrat vorgesehene AHV-Verschlechterungen gestrichen. 
</p><p>Zentrale Verbesserung im Paket Altersvorsorge 2020 ist der Vorschlag eines Rentenzuschlages von 70 Fr. für Altersrenten der AHV und die Anhebung der Plafonierungsgrenze für Paare auf 155%. Die Erhöhung von 70 Franken linear erhöht die Minimalrente um 6%, die Maximalrente um 3%. Die heutige AHV-Maximalrente würde auf Fr. 2420.- steigen. Bei Ehepaaren machen die beiden Zuschläge von je 70 Franken und die Anhebung des Plafonds eine Verbesserung von maximal 226 Franken aus. Damit wird die Rentenabdeckung der künftigen Bezüger/innen mit vormals tiefen bis hin mit mittleren Einkommen spürbar verbessert.
</p><p>Diese Rentenverbesserung ist als Zuschlag ausgestaltet, der keine Veränderungen bei der IV und bei den Hinterlassenenrenten nach sich zieht. Damit folgt sie der Logik unserer AHVplus-Initiative. Sie soll aber nur den Neurentnerinnen und -rentnern zukommen. Laufende Renten sollen – anders als bei der AHVplus-Initiative – nicht erhöht werden. Künftige RentnerInnen werden durch diesen Vorschlag im Vergleich zu ihrem letzten Lohneinkommen eine etwas bessere AHV-Rentenabdeckung haben. Andererseits kompensiert diese Massnahme die Leistungseinbussen, die viele künftige RentnerInnen in der beruflichen Vorsorge wegen immer tieferen Umwandlungssätzen und tiefen Verzinsungen hinnehmen müssen. 
</p><p>Eine Verbesserung des Rentenniveaus über die AHV hat zudem den Vorteil, dass die Rentenerhöhung sofort wirksam wird und nicht erst nach einer jahrzehntelangen Ansparphase. Davon profitieren insbesondere tiefe bis mittlere Einkommen und vor allem Frauen. Für sie ist die AHV häufig die einzige Einkommensquelle im Alter. Die direkte Rentenverbesserung über die AHV ist für die Frauen, die kurz vor der Pensionierung stehen, weit vorteilhafter als der Weg über die berufliche Vorsorge. Denn diese Generation von Frauen verfügt in der Regel über gar keine oder nur eine geringfügige berufliche Vorsorge. Wegen der verbleibenden kurzen Ansparphase könnten sie die entstandenen Lücken trotz neuen Finanzierungsmassnahmen gar nicht mehr auffüllen.
</p><h3>Abstriche bei der beruflichen Vorsorge</h3><p>In der beruflichen Vorsorge wird die Senkung des Mindestumwandlungssatz auf 6% das Rentenniveau senken. Um Renteneinbussen zu verhindern, hat die Kommission aber für die Übergangsgeneration eine Leistungsgarantie mit Kompensationsmassnahmen vorgesehen, die von allen BVG-Versicherten umlagefinanziert werden. Dank weiteren Massnahmen (z.B. früherer Beginn des Alterssparens) soll das aktuelle Rentenniveau ungefähr stabil bleiben. Genaue Berechnungen liegen noch nicht vor, aber für Versicherte, die bei Inkrafttreten der Revision jünger als 50 sind, dürften Leistungseinbussen eintreten.
</p><p>Insgesamt konnten sich in der beruflichen Vorsorge die Vorschläge des Arbeitgeberverbandes durchsetzen. Der Umwandlungssatz wird rasch gesenkt, und gleichzeitig fallen die Kompensationsmassnahmen bescheidener aus, was zu tieferen Kosten führen wird. Zur Verbesserung der Versicherungsabdeckung bei Teilzeitarbeit wird lediglich die Berücksichtigung des Beschäftigungsgrades bei der Eintrittsschwelle vorgeschlagen. Dadurch sollen vor allem Arbeitnehmerinnen in Kleinpensen neu versichert werden. 
</p><p>Ungünstig für die Versicherten erweist sich auch der Mehrheitsbeschluss der SGK-S, die Mindestquoten-Regelung für die in der beruflichen Vorsorge tätigen Versicherungsgesellschaften beim Status Quo zu belassen. Damit können sich die Versicherungen weiterhin hohe Profite sichern. 
</p><p>Die gewerkschaftliche Forderung nach einer Verbesserung der Altersvorsorge für ältere Arbeitslose hat die Kommission jedoch aufgenommen. Für ältere Arbeitslose ab 58 soll der Verbleib in ihrer letzten Pensionskasse mit Beitragsbefreiung möglich sein. Dadurch erhalten sie mit 65 eine Altersrente und sind nicht mehr gezwungen, das Alterskapital beziehen.
</p><h3>Sicherung der AHV bis 2030</h3><p>Auch die Kommission hält an der Zusatzfinanzierung für die AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fest. Die Erhöhung zugunsten der AHV fällt jedoch mit 1% tiefer aus als der Vorschlag des Bundesrates (1,5%). Effektiv ist die MwSt-Mehrbelastung für die Bevölkerung aber nur 0,7%, weil der erste Schritt der MwSt-Finanzierung in der Umleitung der Ende 2017 auslaufenden IV-Zusatzfinanzierung in die AHV besteht. Ein Erhöhungsschritt um 0,3 Prozentpunkte erfolgt per 1.1.2021, der letzte Schritt um weitere 0,4 Prozentpunkte im 2025. Damit bleibt die Mehrwertsteuerbelastung für die Bevölkerung verkraftbar. Und der AHV-Finanzhaushalt bleibt so bis 2030 stabil.
</p><p>Besonders sinnvoll ist die geringfügige Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte (je 0.15 Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Mit dieser Massnahme soll die Rentenverbesserung finanziert werden. Eine solche Anpassung ist nach 40 Jahren eingefrorenem AHV-Beitragssatz überfällig. Denn in der beruflichen Vorsorge ist der durchschnittliche Beitragssatz mittlerweile auf über 18% gestiegen. Die Beiträge an die AHV sind mit neu 8,7% für die Wirtschaft verkraftbar. Die Firmen hätten viel höhere Lohnnebenkosten zu stemmen, wenn die bundesrätlichen Vorschläge im Rahmen des BVG finanziert werden müssten. Die stärkere Kapitalbildung in der beruflichen Vorsorge hätte einen Mehraufwand von 3,2 Mrd. zur Folge, während die Rentenverbesserungen in der AHV 1,39 Mrd. Mehrausgaben generieren. Die Kompensationen in der beruflichen Vorsorge, welche die Kommissionen beschlossen haben, fallen deutlich tiefer aus. Sie belaufen sich auf 1,55 Mrd. Unter dem Strich kommen die Unternehmen – vor allem das Gewerbe, für das weit häufiger das BVG-Obligatorium massgebend ist – mit den Vorschlägen der SGK-S günstiger davon.
</p><h3>Richtung stimmt, aber Einschnitte müssen verschwinden</h3><p>In der Kommission fand die Gesamtvorlage eine klare Mehrheit. Mehrheitsfähig beim Volk ist aber die Vorlage noch nicht. Höheres Rentenalter und tieferer Umwandlungssatz kommen nicht gut an. Der Ständerat tut gut daran, diese Einschnitte zu beseitigen.
</p><p>Das Inkrafttreten der Reform ist wegen der Mehrwertsteuerfinanzierung auf den 1.1.2018 gesetzt. Der Nationalrat müsste deshalb die Vorlage bis Ende 2016 durchberaten. Die obligatorische Volksabstimmung für die Widmung der zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen an die AHV müsste im Frühjahr 2017 stattfinden. Über den Verlauf der Beratungen im Nationalrat kann heute nur spekuliert werden. Klar ist aber, dass die künftige Zusammensetzung der eidgenössischen Räte ausschlaggebend sein wird. Die kommenden Wahlen sind für die Altersvorsorge in der Schweiz eine Richtungswahl.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2317</guid><pubDate>Mon, 24 Aug 2015 15:36:00 +0200</pubDate><title>Schluss mit der Pflästerlipolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schluss-mit-der-pflaesterlipolitik</link><description>Der Bund muss bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Verantwortung übernehmen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Eigentlich wissen es alle: Ausserberufliche Verpflichtungen und Erwerbsarbeit müssen vereinbar sein. Dies ist nicht nur eine Frage der Familienfreundlichkeit, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es unsinnig, auf die Frauen zu verzichten, nur weil sie wegen der unbezahlten Familienarbeit beruflich zurückstecken müssen.
</p><p>Der SGB fordert schon lange Massnahmen wie bezahlbare und bedarfsgerechte Betreuungsangebote, eine Verkürzung der Normarbeitszeit, Unterstützung für die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger sowie existenzsichernde Löhne. Doch es tut sich wenig. Das SECO beschränkt sich – notabene mit seiner Fachkräfteinitiative – auf eine Pflästerlipolitik: ein bisschen Geld in die Kinderbetreuung, ein bisschen Nachdenken über das Steuersystem.
</p><p>Kein Wunder, schiessen private Initiativen aus dem Boden - immerhin teilweise finanziell unterstützt vom Bund: Pro Familia lässt auf der Website <a href="http://www.familyscore.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.familyscore.ch</a> Unternehmen durch ihre Mitarbeitenden beziehungsweise Familienfreundlichkeit bewerten und kürt daraus die Sieger. Männer.ch ermutigt auf <a href="http://www.teilzeitmann.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.teilzeitmann.ch</a> Männer, ihr Arbeitspensum zugunsten der Familie zu reduzieren. Und auf <a href="http://www.papizeit.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.papizeit.ch</a> fordern Väter ihr Recht auf Vaterschaftsurlaub ein.
</p><p>Solche Initiativen sind sinnvoll und helfen, auf die Thematik aufmerksam zu machen sowie Druck auszuüben. Es bleibt jedoch der Verdacht, dass der Bund seine Verantwortung an Private delegiert. Dabei müsste gerade der Bund ein Interesse daran haben, die Missstände zu beheben, und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur obersten Priorität machen. Damit die Schweiz nicht mehr europäisches Schlusslicht bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bleibt. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2311</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2015 14:14:00 +0200</pubDate><title>1 Million Menschen mit Gesundheitsproblemen wegen der Arbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-million-menschen-mit-gesundheitsproblemen-wegen-der-arbeit</link><description>Neue Schweizer Studie belegt: Arbeit kann krank machen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Im Jahr 2013 hatten gut eine Million Menschen in der Schweiz gesundheitliche Probleme aufgrund ihrer Arbeit. Das belegt die kürzlich erschienene Studie "Unfälle und berufsbedingte Gesundheitsprobleme" des Bundesamts für Statistik.</p><p>Das Bundesamt für Statistik (BfS) erhob für die Studie im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 2013 erstmals speziell Daten zu Berufsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen. Hier die wichtigsten Ergebnisse der Studie: </p><ul><li>6% der Befragten erklärten, einen Berufsunfall erlitten zu haben. Das entspricht hochgerechnet 316'000 Beschäftigten.</li><li>11% der Befragten erklärten, unter arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen zu leiden. Das entspricht 750'000 Personen (andere Befragungsgrundlage).</li><li>Die Unfallrisiken sind am höchsten in Landwirtschaft und Bau. Besonders unfallgefährdet ist auch, wer auf Abruf oder temporär arbeitet. Dasselbe gilt für junge Arbeitnehmende und Lehrlinge.</li><li>60% der Erwerbstätigen sind bei ihrer Arbeit mindestens einem physischen Gesundheitsrisiko ausgesetzt, 45% einem psychischen.</li><li>An die 60% der Probleme sind Knochen-, Gelenk- und Muskelbeschwerden. Ältere und wenig Gebildete sind häufiger davon betroffen.</li><li>19% der Befragten klagen über Stress, Depression oder Angst - Hochgebildete sind hier überdurchschnittlich betroffen.</li><li>In 40% der Fälle führten die Beschwerden zu Arbeitsunterbrüchen. 25% der Betroffenen mussten während mindestens zwei Wochen mit der Arbeit aussetzen.</li></ul><p>VPOD-Redaktor Guy Zurkinden hat SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano zwei Fragen zur Studie gestellt. Cirigliano ist beim SGB für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig.
</p><p><b>Guy Zurkinden: Ist in der Schweiz die Gesundheit der Arbeitnehmenden bedroht?</b></p><p><b>Luca Cirigliano:</b> Die Lage ist sehr besorgniserregend. Die BFS-Studie zeigt, dass überall bei der Arbeit Gesundheitsrisiken vorkommen. Die physischen, also klassischen, Risiken bleiben hoch. Gleichzeitig erhöhen sich die "neuen" Risiken: Stress, Zeitmangel, Druck aufgrund von Personalmangel. Sie erreichen alle Branchen. Neue Management-Methoden wie das Führen durch Zielvereinbarung, kombiniert mit Personalabbau und verschlimmert durch die Krise, vermehren Stress und Gesundheitsgefahren für die Erwerbstätigen.
</p><p><b>Was sollen die Gewerkschaften tun?</b></p><p>Die Gewerkschaften müssen dafür kämpfen, dass in den Betrieben Präventionsmassnahmen durchgeführt werden. Das schliesst spezifische Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ein. Die Anerkennung als Berufskrankheit ist zu erweitern, speziell auf psychosoziale Gefährdungen hin.
</p><p>In den letzten Jahren haben die Arbeitgeber die Produktivität dank Abbau der Personalkosten gesteigert. Das hat den Druck auf die Arbeitnehmenden verstärkt. Dieser Stress bedroht ihre Sicherheit. Das Gesundheitswesen, der öffentliche Dienst, aber auch der Bau sind besonders davon betroffen. Deshalb muss es ein vorrangiges Ziel gewerkschaftlichen Einsatzes sein, dass die Unternehmen genügend Personal anstellen, damit ein Auftrag unter guten Bedingungen erfüllt werden kann.
</p><p>Das ist umso wichtiger, weil ja die Gesellschaft die Behandlungskosten für die Betroffenen trägt, obwohl diese Kosten von Arbeitgebern verursacht sind, die zuviel Druck auf ihr Personal erzeugen und aus Spargründen keine Prävention betreiben. Allein die Behandlung arbeitsbedingter Rückenleiden kostet jährlich 1,5 Milliarden Franken, wie eine Studie des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom Dezember 2014 gezeigt hat.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die BfS-Studie zum &lt;media 3357 - - "TEXT, 1512-1300, 1512-1300.pdf, 216 KB"&gt;Herunterladen&lt;/media&gt;</li><li>Die Studie und ergänzende Daten auf der <a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/publikationen.html?publicationID=6636" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des BfS</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2310</guid><pubDate>Wed, 19 Aug 2015 12:11:00 +0200</pubDate><title>Konzerne sollen zu ihrer Verantwortung stehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konzerne-sollen-zu-ihrer-verantwortung-stehen-muessen</link><description>Sozial- und umweltverträglich wirtschaften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Schweizer Unternehmen sollen sozial korrekt und umweltverträglich produzieren und handeln, auch im Ausland. Das verlangt die Konzernverantwortungsinitiative, die ein breites Bündnis von Menschenrechtsorganisationen im Frühling dieses Jahres lanciert hat.</p><p>Immer wieder kommt es vor, dass auch Schweizer Konzerne im Ausland durch ein Geschäftsgebaren auffallen, das die Menschenrechte oder Umweltpflichten ignoriert. Schwierig ist es, solchen Missbrauch zu bekämpfen, vor allem in Staaten, die kaum eine Arbeitsgesetzgebung kennen oder eine solche nicht durchsetzen. Ein breites Bündnis von Menschenrechtsorganisationen hat deshalb nun eine Volksinitiative lanciert, wonach Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch für Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltstandards im Ausland haften sollen.
</p><p>Gleichsam präventiv sollen die Unternehmen zuerst eine Sorgfaltsprüfung nach dem Modell der 2011 verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte vornehmen müssen. Dabei sollen die tatsächlichen und die möglichen Auswirkungen auf die international anerkannten Menschenrechte und auf die Umwelt ermittelt werden. Falls solche vorkommen, müssen die Unternehmen dagegen geeignete Massnahmen ergreifen. Die Konzerne mit Sitz in der Schweiz sollen zudem dafür sorgen, dass faire Geschäftsmodi ebenfalls von den durch sie kontrollierten Unternehmen respektiert werden.
</p><p>Gewerkschaften unterstützen
</p><p>"Mutter" der neuen Volksinitiative ist die Petition "Recht ohne Grenzen", die 2012 von den annähernd gleichen zusammenarbeitenden Organisationen eingereicht wurde. Die Petition hat zwar Diskussionen ausgelöst. Das Parlament jedoch konnte sich nicht entschliessen, verbindliche Regeln zu erlassen. Es setzte auf Freiwilligkeit. Deshalb hat das Bündnis nun nachgestossen: Die Menschenrechte und auch die Rechte der Arbeitenden sollen überall respektiert werden.
</p><p>Der SGB und einige seiner Mitgliedsverbände gehören zu den vielen Organisationen, welche die Volksinitiative unterstützen. Deshalb ruft der SGB dazu auf, die Volksinitiative zu unterzeichnen.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="http://konzern-initiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website </a>der Konzernverantwortungsinitiative</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Aussenwirtschaft</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2291</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 13:50:00 +0200</pubDate><title>Wartefrist bei den Taggeldern der Unfallversicherung nützt niemandem</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wartefrist-bei-den-taggeldern-der-unfallversicherung-nuetzt-niemandem</link><description>UVG–Kompromiss hält, ausser in einem Punkt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In der Junisession hat der Nationalrat die Revision des Unfallversicherungsgesetzes beraten und den Entwurf einstimmig angenommen. Die Vorlage, ein sozialpartnerschaftlich beantragter Kompromiss, erwies sich also als tragfähig. Bis auf eine Ausnahme, die der Ständerat zu korrigieren hat. </p><p>Der Nationalrat will, ähnlich wie bei der Krankentaggeldversicherung, für die Auszahlung der Unfallversicherung-Taggelder eine Wartefrist einführen. Firmen und Versicherer sollen eine Wartezeit von bis zu 30 Tagen bis zur Auszahlung des Taggeldes an Verunfallte vereinbaren und damit Prämien sparen können.
</p><h3> Wartefrist verschlechtert den Versicherungsschutz </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Unfallversicherung verschlechtert die sozialversicherungsrechtliche Abdeckung der Arbeitnehmenden vor Unfallfolgen. Der SGB lehnt sie daher klar ab. Daran ändert auch die Bestimmung (Art. 16 Abs. 5 Entw. UVG) nichts, dass dem Versicherten kein Nachteil daraus entstehen darf. Die Erfahrungen mit den Krankentaggeldversicherungen zeigen deutlich, dass sich solche Wartefristen nachteilig auf die Versicherten auswirken: Während der Wartefrist greift zwar die Lohnfortzahlungspflicht nach OR. Danach ist der Arbeitgeber während einer bestimmten Frist, die sich anhand der Dauer des Anstellungsverhältnisses ergibt, verpflichtet, bei Krankheit des Arbeitnehmers den Lohn weiter zu bezahlen. Die Frist ist jedoch kurz bemessen und greift erst nach einem mindestens dreimonatigen Anstellungsverhältnis. Für Arbeitnehmende, die frisch angestellt sind oder die im betreffenden Jahr bereits krank waren und die Dauer der Lohnfortzahlung ausgeschöpft haben, würde so die Lohnfortzahlung entfallen. Sie müssen den Lohnausfall bis zum Ablauf der Wartefrist selber überbrücken. 
</p><h3>Arbeitgeber müssen bei Bagatellunfällen mehr bezahlen </h3><p>Der Vorschlag ist aber auch für die Arbeitgeber nachteilig. Bei Bagatellunfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von wenigen Tagen nach sich ziehen, müssten sie während bis zu 30 Tagen selber für den Lohnausfall der verunfallten Arbeitnehmenden aufkommen. Bagatellunfälle bilden den Hauptanteil der Berufsunfälle. Für Kleinbetriebe etwa im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sind Lohnausfälle für Bagatellunfälle ein häufiges Risiko, das aber viele Firmen nicht alleine tragen können. Die Prämieneinsparung, die sie mit einer Wartefrist erzielen können, macht die Risikoverlagerung auf den Arbeitgeber nicht wett. Im Gegenteil, durch die Einführung einer Wartefrist würde sich die Prämienlast für die Kleinbetriebe, die sich keine Wartefristen leisten können, eher noch vergrössern. 
</p><h3>Wartefrist führt zu einer zusätzlichen administrativen Belastung </h3><p>Eine Wartefrist in der Berufsunfallversicherung läuft zudem dem Anliegen einer administrativen Entlastung der KMU zuwider. Anstatt die Lohnfortzahlung durch den Unfallversicherer mittels Taggelder abwickeln zu lassen, muss sich das Unternehmen selber um die Lohnfortzahlung kümmern. Es wäre dann auch selber mit den schwierigen Abgrenzungsfragen rund um den Unfallbegriff konfrontiert. Die Wartefrist würde dem Unternehmen auch nicht die Meldung an den Unfallversicherer und die entsprechenden Verfahrensschritte ersparen. Denn der Unfall müsste gleichwohl dem Unfallversicherer gemeldet werden, damit dieser die Kosten für die Heilbehandlung übernehmen kann. Aber da die Meldung allenfalls mit Verspätung erfolgen würde, wären zudem ein erfolgreiches Case Management und die entsprechenden Integrationsbemühungen erschwert. Die Komplexität des Versicherungsangebots würde ebenfalls zunehmen und zusätzliche Abklärungen und Beratungen nötig machen. 
</p><h3>Wartefrist ist nachteilig für Arbeitgeber und Arbeitnehmer </h3><p>Die Einführung einer Wartefrist in der Berufsunfallversicherung benachteiligt sowohl die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber. Von dieser Einschätzung gingen die Sozialpartner bei der Ausarbeitung des Kompromissvorschlages aus. Daher verzichteten sie auf eine Wartefrist im UVG. Der Entscheid des Nationalrats für eine solche Wartefrist lässt darauf schliessen, dass die negativen Auswirkungen einer solchen Änderung wenig bekannt waren. Der Ständerat, der das Thema in der Herbst- oder Wintersession behandeln wird, muss diesen Fehler korrigieren. </p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2289</guid><pubDate>Thu, 02 Jul 2015 09:20:00 +0200</pubDate><title>Wichtiges Ereignis in der linken Spaltung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wichtiges-ereignis-in-der-linken-spaltung</link><description>100 Jahre Zimmerwald

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Robert Grimm gegen Lenin. Einer setzt sich durch, der andere setzt sich ab. Daraus wächst Weltgeschichte, 1915 in der Berner Landgemeinde Zimmerwald. Denn da treffen sich Vertreter/innen der sozialistischen Opposition&nbsp; zu einer Geheimkonferenz, um gegen den Krieg und für eine Wiedergeburt des Klassenkampfs anzutreten. In den ersten Septembertagen dieses Jahres wird das 100-Jahre-Jubiläum der Zimmerwalder-Konferenz gefeiert.</p><p>Eines der Hauptziele der 1889 gegründeten Zweiten sozialistischen Internationalen ist die friedliche Verständigung der Völker. Noch im Basler Kongress vom Herbst 1912 wehren sich die darin vereinten sozialistischen Parteien gegen einen Krieg und beschwören inter-nationale proletarische Solidarität. Der Feind, so die gemeinsame Einsicht, sei nicht der Arbeiter jenseits der Grenze sondern der Boss in der Nähe, oben. Bei Ausbruch des 1. Weltkriegs, im Sommer 1914, bricht diese Solidarität zusammen. Die sozialistischen Parteien der kriegführenden Staaten nehmen grossmehrheitlich einen engen nationalen Blickwinkel ein, akzeptieren den Krieg als einen der Verteidigung und stimmen den Kriegskrediten zu. Auch in der Schweiz setzt sich der Burgfrieden durch. Als einer der ersten erkennt Robert Grimm, der führende Kopf in der SPS, dass die Arbeiterklasse die Zeche dieser Einigung zu zahlen hat. Grimm ist die treibende Kraft in einer Minderheitsgruppe in der SPS, die versucht, nationale Identität durch Klassensolidarität zu ersetzen. Deshalb will er europaweit die kriegsablehnenden Minderheitsflügel der nationalen sozialistischen Parteien vereinen. Ziel: die sozialistischen Parteien auf Antikriegskurs bringen. Die SPS kann er nicht überzeugen, hier die guten Dienste anzubieten. Es überwiegt die Angst, man könnte die deutschen Genossen verärgern. Grimm bekommt jedoch von der Parteileitung die Freiheit, selbst etwas zu versuchen. 
</p><h3>Geheimtreffen gegen den Krieg und für den Klassenkampf</h3><p>Und das tut er. Grimm und seine kleine Schar, unterstützt von italienischen Genoss/innen, berufen für den 5. bis 8. September 1915 mehr als 40 Vertreter diverser linker SP-Flügel zu einer Konferenz nach Zimmerwald ein, einem Bauerndorf südlich von Bern. Die Tagung ist geheim. Denn&nbsp; die Teilnehmenden, besonders diejenigen der Kriegsstaaten, müssen vor Racheakten und Verratsvorwürfen geschützt werden. Deshalb melden sie sich als Vogelkundler an. Und niemand merkt bis zu den ersten Publikationen der Teilnehmenden, wer sich da in Zimmerwald getroffen hat…
</p><h3>Lenin in der Minderheit</h3><p>Viele Teilnehmer/innen wurden später berühmt, weil sie dann an der Spitze der sozialistischen oder kommunistischen Parteien standen. Allen voran gilt dies für Lenin, der sich damals noch im schweizerischen Exil befand. Er und seine Getreuen wollten den Krieg nutzen, um in gewaltsamer Erhebung die Macht zu ergreifen. Die „linken Zentristen“ rund um Grimm jedoch wollten &nbsp;den Krieg beenden, ihre Losung heisst Klassenkampf, den gewaltsamen Umsturz lehnen sie jedoch ab. Lenin kann sich jedoch in Zimmerwald nicht durchsetzen, ebenso wenig ein Jahr später auf der Nachfolgekonferenz in Kiental, dafür aber 1917 auf dem russischen Terrain selbst. In der 3. Konferenz der Zimmerwalder Bewegung, die im September 1917 in Stockholm stattfand, kam es zum Bruch zwischen der Linken und den Zentristen. Die in Russland siegreichen Bolschewisten riefen bald darauf die dritte kommunistische Internationale aus.
</p><h3>Beginn der linken Spaltung</h3><p>Soweit eine gedrängte Darstellung. Die Konferenz ist ein wichtiges Ereignis in der Ausdifferenzierung des Sozialismus in die – vereinfacht – drei Blöcke reformerisch, klassenkämpferisch, revolutionär. Aus sowjetischer Sicht steht sie am Anfang einer öffentlich vertretenen Taktik zum Sturz des Regimes und des Aufbaus des Rätekommunismus. Deshalb verwundert denn auch nicht, dass „Zimmerwald“ während Jahrzehnten für geschichtsbewusste Sowjetbürger/innen zu einem pränatalen Ort historischer Identität erhoben wurde. Aus Sicht der (schweizerischen) Sozialdemokratie war und ist „Zimmerwald“ Beleg, dass Weltgeschichte auch mal hierzulande gemacht werden kann. Dann steht Zimmerwald auch für Courage gegen den Krieg, für internationale proletarische Solidarität und gegen nationalistische Enge. Und schliesslich zeigt „Zimmerwald“ das Talent von Robert Grimm und den Beginn einer militanten Ausrichtung der Schweizer Arbeiterbewegung, die nur 3 Jahre später im Generalstreik gipfeln sollte. Bleibt die Gemeinde Zimmerwald, bauern- und gewerbedominiert, wider Willen zu einem Ruhm gekommen, mit dem sie nichts anzufangen wusste. Und so tat sie die Jahrzehnte hindurch vieles, um zu verstecken, dass sie an drei Tagen im Herbst 1915 die linke Weltgeschichte beherbergt hatte.
</p><h3>Reiche Jubiläums-Aktivitäten</h3><p>Viel Stoff also und viel Leidenschaft, die auch 100 Jahre später noch nicht erloschen ist. Aber &nbsp;angesicht der Tatsache, dass es die UdSSR nicht mehr gibt, auch viel Entdramatisierung für die Konstellation einer 100-Jahrfeier. So macht denn an den Feierlichkeiten diesmal auch die Gemeinde Zimmerwald mit. Im Regionalmuseum Schwarzwasser in Schwarzenburg gibt es seit zwei Monaten eine Ausstellung zur Konferenz. Sie ist – jeweils sonntags von 14.00 bis 17.00 –&nbsp; offen noch bis zum 22.11.2015. Ein Besuch lohnt sich. Die Robert-Grimm-Gesellschaft, unterstützt von weiteren Institutionen, hat für 4./5. September eine Tagung mit hochkarätiger internationaler Besetzung organisiert. Am Nachmittag des 5. Septembers wird dann in Zimmerwald selbst ein Gedenkanlass stattfinden.
</p><h5>Dokumente</h5><ul><li><a href="http://www.regionalmuseum.info/ausstellung-2015/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Infos zur Ausstellung</a></li><li> &lt;media 3297 - - "TEXT, Flyer inkl Programm, Flyer_inkl_Programm.pdf, 155 KB"&gt;Infos zur Tagung&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>International</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2276</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2015 10:36:00 +0200</pubDate><title>Die AHV zu stärken, ist nötig und finanziell tragbar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-ahv-zu-staerken-ist-noetig-und-finanziell-tragbar</link><description>Der präsidiale Kommentar zu AHVplus 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es war zu erwarten gewesen: Der Ständerat hat unsere Volksinitiative AHVplus klar abgelehnt. Für die Abstimmung jedoch werden die Karten neu gemischt. Denn ein Zuschlag zu den Altersrenten der AHV in der Höhe von 10 Prozent ist nötig. Das werden viele einsehen, die sich mit den Fakten auseinandersetzen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der AHV-Mischindex, 1980 eingeführt, ist für die Rentner/innen eine gute Sache. Er passt die Renten je zur Hälfte an die Entwicklung der Preise und der Löhne an. Im Gegensatz zu den Pensionskassen ist so bei der AHV der Teuerungsausgleich garantiert. Problematischer wirkt sich der Mischindex für die künftigen Rentner/innen aus. Weil ihre Löhne für die Rentenberechnung mit dem Mischindex angepasst werden, verlieren ihre Rentenansprüche gemessen an den Löhnen schleichend an Wert. Der Rückstand auf die Lohnentwicklung beträgt seit 1980 bereits 10 Prozent. Deshalb ist heute wieder eine Anpassung der Renten nötig. Denn mit dem langsamen, aber steten Absinken der Ersatzquote der AHV ist der Verfassungsauftrag der „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ nicht mehr erfüllt. 
</p><h3>AHV stärken: Bescheidener Mehrbeitrag, ansehnliche Mehrleistung</h3><p>Eine Rentenverbesserung kann bei der heutigen Lage der Kapitalmärkte nur die mit dem Umlageverfahren finanzierte AHV leisten. Die AHV ist für die Mehrheit der Bevölkerung, allen voran für die Frauen, die zentrale Säule der Altersvorsorge. In der beruflichen Vorsorge wurden im Laufe der letzten 30 Jahren die Beiträge im Gegensatz zur AHV stark erhöht; sie machen inzwischen über 18 Prozent aus und sollen gemäss bundesrätlicher Vorlage zu „Altersvorsorge 2020“ nochmals angehoben werden – das für bescheidene und erst in Jahrzehnten anfallende Renten. Bei der AHV sind es seit 1975 stabile 8,4 Prozent. Dazu kommt dass bei &nbsp;der AHV das Preis-Leistungs-Verhältnis für die Menschen mit Einkommen bis zu 150‘000 Franken viel besser ist als bei den Pensionskassen. Und bei privaten Versicherungen für Einkommen von weit über 200‘000 Franken. 
</p><p>AHVplus bringt den Ehepaaren monatliche Rentenverbesserungen von rund 350 Franken. Pro Jahr macht das über 4‘000 Franken aus. Bei den Alleinstehenden sind es rund 200 Franken pro Monat. Oder gegen 2‘500 Franken pro Jahr. Die Kosten für diese Rentenverbesserungen betragen weniger als 4 Lohnpromille für die Arbeitnehmer und 4 Lohnpromille für die Arbeitgeber. Angesichts der damit verbundenen substanziellen Rentenverbesserungen dürfen Lohnpromille kein Tabu sein. 
</p><h3>Auch künftig auf soliden Füssen </h3><p>Die Kosten einer solchen Rentenverbesserung können wir uns leisten, weil die AHV ausserordentlich solid finanziert ist. Auch gegenüber den Herausforderungen der Demografie. Die AHV war wie keine andere Versicherung in der Lage, die Zunahme der Lebenserwartung und die Zunahme der Zahl der Rentner/innen zu finanzieren. Das zeigt die Entwicklung seit 1975. Die Zahl der Rentner/innen hat sich in den 40 Jahren seit 1975 von 900‘000 auf über 2 Millionen erhöht. Trotzdem bezahlen wir heute bei der AHV nicht mehr Lohnprozente als 1975: 4.2 Prozent Arbeitnehmerbeitrag und 4.2 Prozent Arbeitgeberbeitrag. Ein einziges Mal in diesen 40 Jahren brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent, in der zweiten Hälfte der 90er Jahre. Und wenn in den nächsten zehn Jahren wieder ein Mehrwertsteuerprozent fällig wird, dann ist das bei der AHV äusserst gut angelegt. 
</p><p>Wieso diese enorme Leistungsfähigkeit der AHV-Finanzierung? Das Rezept ist so einfach wie schlagend. Die Beitragspflicht bei der AHV ist gegen oben unbeschränkt. Auch die höchsten Erwerbseinkommen und Millionenboni sind voll beitragspflichtig. Die Renten aber sind plafoniert. Der Millionär bekommt keine höhere Rente als jemand mit einem mittleren Einkommen. Dieses einfache, aber hoch wirksame Prinzip finanziert die AHV. Aus diesen Gründen mag es für bessere AHV-Renten eine bescheidene Erhöhung der Lohnbeiträge leiden. 
</p><h3>Wir müssen kämpfen</h3><p>Wir stehen vor einer wichtigen Weichenstellung: Lassen wir es zu, dass die AHV-Renten gegenüber der wirtschaftlichen Entwicklung schleichend an Wert verlieren? Oder wollen wir die AHV-Renten wieder stärken, weil es nach 30 Jahren nötig geworden ist? Die Antwort ist klar: Die AHV als zentrales und stärkstes Sozialwerk für die grosse Mehrheit im Lande muss gestärkt werden, statt wie im Projekt „Altersvorsorge 2020“ geschwächt. Dafür müssen wir kämpfen.
</p><h5>Kasten:</h5><p>(tz) Der Ständerat hat in der Sommersession die AHVplus-Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfohlen. Die Bürgerlichen wollen die Initiative möglichst rasch an die Urne bringen, entweder im Februar oder im Juni 2016. Der SGB, seine Mitgliedsverbände und die Partnerorganisationen stehen damit ab sofort in der Kampagne für AHVplus. Zurzeit starten wir eine Bildungsoffensive in unseren Reihen. AHV-BotschafterInnen werden ab Herbst den Gewerkschaften und Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung stehen und einen guten Boden für die Debatten zu AHVplus und Altersvorsorge 2020 legen. AHVplus wird voraussichtlich die erste Volksabstimmung im laufenden Reformprozess. Da wollen wir Vollgas geben. Für eine starke AHV.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2275</guid><pubDate>Wed, 17 Jun 2015 09:46:00 +0200</pubDate><title>Staaten sollen Massnahmen gegen psychosoziale Risiken ergreifen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staaten-sollen-massnahmen-gegen-psychosoziale-risiken-ergreifen</link><description>104. Internationale Arbeitskonferenz

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vom 1. bis zum 13. Juni fand in Genf die 104. Internationale Arbeitskonferenz (IAK) statt. Über 600 Delegierte aus beinahe 200 Ländern diskutierten Themen der Arbeit und des Arbeitsrechtes. Luca Cirigliano, Leiter der Schweizer-Arbeitnehmerdelegation an der IAK, umreisst im Interview die aus Schweizer Perspektive wichtigsten Themen.</p><p>&nbsp;</p><p><b>SGB-Newsletter: Was waren die wichtigsten Themen dieser 104. IAK?</b></p><p><b>Luca Cirigliano:</b> Aus Schweizer Optik kann ich 4 Themen nennen. Erstens ist das die Diskussion darüber, ob aus der ILO-Konvention 87 ein Streikrecht ableitbar ist. Zum zweiten war für uns der Bericht über die psychosozialen Risiken sehr wichtig, dann weiter die Diskussionen zur Landwirtschaft und zu Katar.
</p><p><b>Schön der Reihe nach. Worum ging es in der Diskussion zur Konvention 87?</b></p><p>Bis 2012 war in der ILO allgemein akzeptiert, dass aus der Konvention 87 zur Gewerkschaftsfreiheit automatisch ein Streikrecht ableitbar sei. Die damals erneuerte angelsächsische Arbeitgeberdelegation bestritt dies plötzlich und war nicht mehr bereit, in der ILO-Normenkommission konkrete Fälle mit einer solchen Interpretation der Konvention zu beurteilen.&nbsp; Urteile der ILO-Normenkommission benötigen aber Einstimmigkeit. Die Normenkommission hätte sich also mit dieser Weigerung bei der Beurteilung von Streikfällen weitgehend selbst aus dem Rennen genommen. Nun, an der diesjährigen Konferenz haben die Arbeitgeber wieder eingelenkt. Sie akzeptieren es wieder, dass Fälle wegen Verletzung von Konvention 87 behandelt werden. Das ist erfreulich und für die Gewerkschafter/innen vieler Länder natürlich eine Frage von Leben und Tod. In dieser Frage haben die Arbeitgeber also nachgegeben.
</p><p><b>Zum zweiten Thema, den psychosozialen Risiken: da habt ihr einen Bericht verabschiedet?</b></p><p>Genau. Der Bericht befasst sich, wie das Deutsch heisst, „mit einer sich im Wandel befindenden Arbeitswelt“. Neben den alten Problemen prekärer Anstellung und der Überlastung am Arbeitsplatz handelt er auch die neuen psychosozialen Risiken ab: die dauernde Erreichbarkeit der Arbeitnehmenden aufgrund der neuen Technologien, die so ausufernde Arbeit, die Entgrenzung zum Privaten und den daraus resultierenden Stress. Der Bericht konstatiert diese Probleme und fordert die Staaten auf zu handeln, auf GAV- wie auf gesetzgeberischer Ebene.
</p><p><b>Was bedeutet das für die Schweiz?</b></p><p>Ganz konkret: dass wir uns etwa die Frage nach einer Definition des Burnouts als&nbsp; Berufskrankheit zu stellen haben. Oder dass wir im Arbeitsgesetz den Bereich home office regeln müssen.
</p><p><b>Du hast die Landwirtschaft als dritten Punkt erwähnt.</b></p><p>Die Landwirtschaft in den entwickelten Ländern wird immer industrieller, und es werden neben den Familienangehörigen immer mehr Leute angestellt. Der Schutz dieser Angestellten wird aber klein geschrieben, sie arbeiten sehr oft unter äusserst prekären Bedingungen. Unsere Forderung war: diese Arbeitnehmenden müssen den gleichen Schutz wie die Arbeitnehmenden erhalten, welche vom Arbeitsgesetz erfasst werden. Und es sind auch in der Landwirtschaft GAV zu entwickeln.
</p><p><b>Und Katar?</b></p><p>Da ging es vor allem um das katarische Kafala-System, das den Arbeitsmigrant/innen aufgezwungen wird. Es macht diese quasi zu Rechtlosen. Es erlaubt zum Beispiel den Patrons, ihnen bei einer Anstellung die Pässe wegzunehmen. Die ILO hat das katarische Kafala-System als &nbsp;Zwangsarbeit denunziert und den Staat aufgefordert, das System abzuschaffen. Am häufigsten kommt diese ungeheuerliche Ausbeutung bei den Hausangestellten und im Bau vor. Zu letzterem haben auch wir von der Schweizer Delegation interveniert: Wir kritisierten die FIFA, dass sie bei der Vergabe der Fussball-WM unbedingt auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen hätte pochen müssen. 
</p><p><b>Ist an dieser Konferenz auch die Klage des SGB gegen die Schweiz wegen Verletzung der Gewerkschaftsfreiheit resp. des mangelnden Kündigungsschutzes diskutiert worden? </b></p><p>Dieser Fall befindet sich noch bei der Expertenkommission. Die ILO hat der Schweiz bis 2016 Zeit gegeben. Bis dahin soll die Schweiz auf die Empfehlung der ILO antworten, den Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertreter/innen zu verbessern. Trift bis dahin keine oder eine ungenügende Antwort der Schweiz ein, dann wird an der nächsten Arbeitskonferenz über diesen Fall eines mangelnden Schutzes von Gewerkschafter/innen berichtet werden und die Schweiz dürfte öffentlich verurteilt werden. Sie wäre dann im gleichen Boot wie Katar oder Weissrussland.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2270</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2015 14:57:00 +0200</pubDate><title>Zwangsarbeit in den Golfstaaten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zwangsarbeit-in-den-golfstaaten</link><description>Globaler Rechtsindex des IGB misst Schutz der Arbeitsrechte

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> In den Golfstaaten werden die Arbeitnehmerrechte am wenigsten respektiert. Am meisten verschlechtert haben sich die Standards für die Beschäftigten in jenen europäischen Staaten, die von drastischen Sparmaßnahmen betroffen waren. Das hat der Globale Rechtsindex 2015 des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) ergeben. </p><p>Der <a href="http://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/survey_global_rights_index_2015_de.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Globale Rechtsindex des IGB</a> bewertet anhand von 97 international anerkannten Indikatoren 141 Länder. Er stellt fest, wo die Arbeitnehmerrechte sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Praxis am besten geschützt werden. An der Spitze der Negativhitliste stehen die Golfstaaten. "Der Nahe Osten und Nordafrika sind die schlimmsten Regionen der Welt, wenn es um grundlegende Rechte bei der Arbeit geht", kommentiert IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow. In Katar und Saudi-Arabien haben ausländische Arbeitskräfte infolge von Zwangsarbeit und der Tatsache, dass sie nicht unter das Arbeitsgesetz fallen, unter Zuständen zu leiden, die moderner Sklaverei gleichkommen. 
</p><h3>Europa: drastische Rückschritte </h3><p>Der Globale Rechtsindex des IGB, zum zweiten Mal erstellt, misst auch, ob sich die Situation in den letzten 12 Monaten verschlechtert oder verbessert hat. In diesem Vergleich schneidet Europa sehr schlecht ab. Denn aufgrund der staatlich verordneten drastischen Sparmaßnahmen haben die Beschäftigten in Europa die größte Verschlechterung ihrer Rechte erlebt. 
</p><p>In 73 der 141 weltweit erfassten Ländern kam es zu Entlassungen, Suspendierungen, Lohnkürzungen und Herabstufungen, wenn die Beschäftigten über bessere Arbeitsbedingungen verhandeln wollten, und in 84 Ländern haben die Arbeitgeber gesetzwidrige Taktiken angewandt, um Tarifverhandlungen mit repräsentativen Gewerkschaften zu umgehen oder zu verzögern. 
</p><h3>Schlüsselergebnisse des Berichtes: </h3><p>Zu willkürlichen Verhaftungen und Inhaftierungen von Beschäftigten kam es in 44 Staaten (alt: 35). . In nahezu 60 Prozent der Länder können bestimmte Gruppen von Beschäftigten ihre grundlegenden Arbeitnehmerrechte nicht wahrnehmen. . In 11 Ländern (alt: 10) wurden GewerkschafterInnen ermordet, allein in Kolumbien 22. . In 70 Prozent der Länder gibt es Beschäftigte, die kein Streikrecht haben. . In zwei Dritteln der Länder wird den Beschäftigten das Recht auf Tarifverhandlungen verweigert. 
</p><h3>Und die Schweiz? </h3><p>Der IGB bewertet die Staaten in einem Rating mit 5 Stufen. Stufe 1, die Bestmarke, umfasst 16 Staaten, die sich durch unregelmäßige Rechtsverletzungen auszeichnen. In Stufe 2 befinden sich 26 Staaten mit wiederholten Rechtsverletzungen. Darunter fällt auch die Schweiz, die es nicht in die Spitzengruppe geschafft hat. Die Skala geht weiter bis zur Stufe 5+, die Staaten erfasst, die den Beschäftigten keine Rechte mehr garantiert, weil die Rechtsstaatlichkeit zusammengebrochen ist (u.a. Syrien, Palästina). </p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2269</guid><pubDate>Mon, 15 Jun 2015 11:34:00 +0200</pubDate><title>Was es zu beachten gilt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/was-es-zu-beachten-gilt</link><description>Ferienjobs und Arbeitsrecht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht. </p><p>Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen ist die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages nötig. 
</p><h3>Wer darf was (nicht)? </h3><p>Für unter 18-Jährige sind gefährliche Arbeiten verboten, ebenso die Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5). 
</p><h3>Wie lange? </h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen </h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung. Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen.
</p><h3> Richtig versichern </h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge. 
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne </h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohn-sgb.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> . Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. Und die Ferien? Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man - wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs - im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen. 
</p><p><b>Tipp</b>: Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/aktuell/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> . </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2265</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2015 15:28:00 +0200</pubDate><title>Ökonom Thomas Piketty zur Erbschaftssteuer: „Sehr überzeugend“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/oekonom-thomas-piketty-zur-erbschaftssteuer-sehr-ueberzeugend</link><description>&quot;Selbstverständlich unterstüzte ich Ihre Initiative zu 100%&quot;
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit seinem bahnbrechenden Werk "Das Kapital im 21. Jahrhundert" gehört der Pariser Wirtschaftsprofessor Thomas Piketty zu den weltweit bekanntesten und renommiertesten Ökonomen. Nach Erscheinen dieses Buchs könnten wir nicht mehr auf gleiche Weise von Reichtum und Ungleichheit sprechen, sagt Nobelpreisträger Paul Krugman. Pikettys Spezialgebiet ist die immer drastischere Vermögenskonzentration. Der SGB hatte Gelegenheit, ihn zur Erbschaftssteuer zur befragen und stellte fest: Piketty ist ein grosser Fan der Initiative.</p><p><b>SGB: Herr Piketty, was denken Sie von der Erbschaftsteuer-Initiative, über die in der Schweiz am 14. Juni abgestimmt wird?</b></p><p>Thomas Piketty: Selbstverständlich unterstütze ich Ihre Initiative zu 100 %. Ich finde sie sehr überzeugend und sehr gut überlegt. Es gibt denn auch keinen Grund, dass jemand, der 100 000 oder 500 000 Schweizer Franken verdient, viel Steuern zahlt, während jemand, der 5 oder 10 Mio. Franken erbt, überhaupt nichts zahlt. Es geht um Steuergerechtigkeit, und die ist nicht je nach Staat verschieden. Deutschland, Grossbritannien, Japan, die USA und Frankreich sind sehr verschiedene Staaten. Aber alle kennen sie eine nationale Steuer auf Erbschaften.
</p><p><b>Die Initiative verlangt einen Steuersatz von 20 % für den Teil der Erbschaft, der 2 Mio. Franken übersteigt. Die Gegner bezeichnen dies als viel zu hoch. Was meinen Sie?</b></p><p>Das ist überhaupt nicht hoch. Die angewandten Sätze für die höchsten Erbschaften betragen in den fünf oben genannten Staaten zwischen 30 und 50 %. Und dies unabhängig der politischen Ausrichtung der jeweiligen Regierung. Weder Merkel in Deutschland noch Cameron in Grossbritannien oder Abe in Japan sind besonders links – und dennoch halten sie an hohen Sätzen für hohe Erbschaften fest. An Sätzen, die klar höher sind als die von Ihnen vorgeschlagenen 20 %. Diese Steuer schont in den genannten Ländern bescheidene und mittlere Vermögen, was ich richtig finde. Das tut auch Ihre Initiative. Und dann noch dies: In Japan hat die Mitte-Rechts-Regierung den höchsten Satz der Erbschaftssteuer soeben auf 55 % gehoben.
</p><p><b>Aber es gibt doch auch Staaten, die Erbschaften nicht besteuern ...</b></p><p>Das stimmt. Es gibt Staaten ohne Erbschaftssteuern – wie das Italien seit Berlusconi. Nur: soll die Schweiz wirklich in Berlusconis Fussstapfen treten? </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2258</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2015 15:49:00 +0200</pubDate><title>Europa kann es und tut es</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/europa-kann-es-und-tut-es</link><description>Mit Lohntransparenz gegen Diskriminierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Lohntransparenz hilft bei der Umsetzung der Lohngleichheit und liegt im Trend. Das zeigt ein Blick über die Grenzen, der für die Schweiz eigentlich Ansporn sein müsste, sich zu sputen. </p><p>Die EU empfiehlt ihren Mitgliedsstaaten, die ihrerseits für die Umsetzung der Lohngleichheit zuständig sind, die Transparenz von Lohnsystemen zu fördern. Eine Interfacestudie von 2013 stützt diese Empfehlung: Lohntransparenz hat eine präventive Wirkung, die durch staatliche Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten noch gesteigert werden kann. 
</p><h3>Schweden: alle 3 Jahre Gehälter überprüfen </h3><p>Verschiedene europäische Länder gehen diskriminierende Löhne mit griffigen gesetzlichen Massnahmen an. Sie fahren gut damit. So verlangt beispielsweise das schwedische Antidiskriminierungsgesetz von 2009, dass die Arbeitgeber alle drei Jahre eine Gehaltsüberprüfung vornehmen, um diskriminierende Lohnunterschiede zu beheben. Weiter müssen Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten unter Einbezug von Arbeitnehmendenorganisationen einen Aktionsplan für die Lohngleichheit erstellen. Schweden konnte so seit 2008 den Lohnunterschied um 1.7 Prozentpunkte auf 15.2% (2013) senken. 
</p><p>Auch Österreich verpflichtet die Unternehmen seit 2011 zur zweijährlichen Veröffentlichung von Berichten zur Lohnungleichheit. Diese ist in unserem Nachbarland rückläufig und konnte zwischen 2011 und 2012 um weitere 0.4 Prozentpunkte auf 18.2% verringert werden. 
</p><h3>Belgien: alle 2 Jahre Analyse der Gehaltsstruktur </h3><p>Belgien, das an sich schon eine tiefe Lohndifferenz (6.4% im Jahr 2012) aufweist, verabschiedete 2012 ein Gesetz zur Lohngleichheit. Dieses verlangt von den Unternehmen, dass sie Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen jährlich in einer Sozialbilanz darlegen und alle zwei Jahre eine vergleichende Analyse der Gehaltsstruktur von Frauen und Männern erstellen. Ergibt die Analyse diskriminierende Lohnunterschiede zuungunsten der Frauen, müssen die Unternehmen einen Aktionsplan dagegen ausarbeiten.
</p><p> Europaweit sind zurzeit weitere Bemühungen im Gange, die Lohngleichheit auf gesetzlicher Ebene griffig zu verankern. Zuletzt in den Schlagzeilen war Deutschland, das noch 2015 einen Gesetzesentwurf mit dem Ziel der Lohntransparenz vorlegen will. Jede Beschäftigte soll das Recht haben zu erfahren, nach welchen Kriterien ihre Tätigkeit eingestuft wird. Ausserdem sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten künftig über ihre Aktivitäten zur Umsetzung der Lohngleichheit berichten müssen. 
</p><h3>Schweiz: endlich handeln </h3><p>Die öffentliche Diskussion um gesetzliche Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung hierzulande blendet diese europäischen Trends aus. Sie vermittelt immer noch den Eindruck, dass die Schweiz mit der geplanten Gesetzesrevision riskantes Neuland betritt. Griffigere Massnahmen gegen ungleiche Frauen- und Männerlöhne seien wirtschaftsfeindlich und in der momentanen Situation der Frankenstärke sowieso nicht zu rechtfertigen.
</p><p> Dabei steht es der Schweiz gut an, in der Gleichstellungspolitik für einmal nicht als europäisches Schlusslicht dazustehen, wie dies schon beim Frauenstimmrecht der Fall war. Vielmehr muss sie nun schleunigst die Weichen stellen: Schon heute liegt sie mit dem geschlechtsspezifischen Lohnunterschied von 18.9% weit über dem OECD-Schnitt (15.2%). Sie belegt auch europaweit einen der hintersten Ränge. Will sie den Anschluss an Europa nicht verpassen, muss die Politik rasch verbindliche Massnahmen inklusive Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten umsetzen. 
</p><h5>Literatur:</h5><p><a href="http://www.oecd.org/gender/data/genderwagegap.htm" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">OECD-Daten</a> zu Lohndiskriminierung
</p><p><a href="http://ec.europa.eu/justice/gender-equality/files/gender_pay_gap/140227_gpg_brochure_web_de.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">EU-Kommission:</a> Bekämpfung des Lohngefälles
</p><p><a href="https://www.bj.admin.ch/dam/data/bj/staat/gleichstellung/res-interface-d.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Interface-Studie</a> zu Kontroll- und Durchsetzungsinstrumenten
</p><p><a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/79_BASS_Lohngleichheit.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">SGB-Dossier 79</a>: Bekämpfung Lohndiskriminierung&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2254</guid><pubDate>Wed, 03 Jun 2015 10:33:00 +0200</pubDate><title>3 x Ja – mehr soziale Gerechtigkeit und keine Amputation bei den Service public-Medien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/3-x-ja-mehr-soziale-gerechtigkeit-und-keine-amputation-bei-den-service-public-medien</link><description>Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ja zur Erbschaftssteuer, Ja zur Stipendien-Initiative und Ja zum Radio- und Fernsehgesetz. Das sind die Parolen des SGB für den eidgenössischen Urnengang vom 14. Juni. Die wichtigsten fünf Gründe für das jeweilige Ja.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein sehr knappes Abstimmungsresultat sagen uns die Umfragen für die <b>geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren</b> voraus. Der SGB hat hier eine klare Meinung. Diese fünf Gründe sprechen für ein entschiedenes Ja: </p><ol><li>Die Gegner wollen die SRG in den Würgegriff nehmen. Gewinnen sie, folgen sofort weitere Schläge gegen den service public in den Medien. Weil sie das private Medienangebot ausbauen wollen. Wir brauchen in der Schweiz aber keine Berlusconisierung der Medien. </li><li>Nur eine starke SRG ist imstande, nationales Qualitätsfernsehen und -radio zu machen. Wenn der SRG immer mehr Mittel geraubt werden, wird das auf Kosten der Qualität gehen - und der nationalen Klammer und damit der sprachlichen Minderheiten.</li><li>Die neue Gebühr fällt günstiger aus: Wer bisher 462 Franken für Radio- und Fernsehempfang bezahlt hat, muss nur noch 400 Franken bezahlen.</li><li>Das heutige System hinkt der technologischen Entwicklung hinterher und verursacht vermeidbare Kosten. Ohne geräteunabhängiges Gebührensystem wird die SRG längerfristig ausgeblutet. Denn immer mehr Leute meinen, dass sie keine Gebühren bezahlen müssen, wenn sie TV und Radio nur noch übers Internet konsumieren.</li><li>Bezüger von AHV/IV-Ergänzungsleistungen und Heimbewohner sind von der Abgabe befreit.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Der SGB ist Mitträger der <b>Erbschaftssteuer-Initiative</b>. Aus diesen fünf Gründen kämpft er für ein Ja zur Vorlage:</p><ol><li>Seit Jahren ist die Steuerpolitik in der Schweiz durch eine Mentalität geprägt, die sich von einer ausgeglichenen Belastung der Einkommensklassen verabschiedet hat. Die Reichen profitieren von Steuersenkungen und -geschenken. Die Initiative entlastet die durchschnittlichen Einkommen und trägt damit unserer Verfassung Rechnung, nach welcher Steuern nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu gestalten sind. Schlicht gesagt: Es ist Zeit, dass die Reichen ihren Teil für die Gesamtgesellschaft leisten. </li><li>Der Reichtum in der Schweiz ist immer ungerechter verteilt. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen in der Schweiz mittlerweile gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Fast alle Kantone haben die Erbschaftssteuer im Laufe der letzten 30 Jahre beseitigt. Das hat zur Spreizung der Vermögen beigetragen. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie die Initiative mit ihrem Freibetrag ab 2 Mio. Franken vorsieht, steuert der zunehmenden Vermögenskonzentration entgegen. </li><li>Der Ertrag der Erbschaftssteuer kommt zu zwei Dritteln der AHV zugute. Die AHV wird so gestärkt. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu: "Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen." </li><li>Ein Drittel des Ertrages kommt den Kantonen zugute. Diese werden für den Verlust ihrer Kompetenz entschädigt, Erbschaftssteuern zu erheben. Die kantonalen Haushalte werden von der nationalen Regelung profitieren. Denn diese stoppt im Bereich der Erbschaften den unsäglichen interkantonalen Steuerwettbewerb. Zudem ist eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung des Nachlasses schwer einzusehen. </li><li>Die Erbschaftssteuer ist eine altbewährte und liberale Steuer. Eingeführt durch den Freisinn sorgte sie bis vor 30 Jahren in praktisch allen Kantonen für mehr Chancengleichheit. Die Volksinitiative gestaltet die nationale Erbschaftssteuer sehr moderat, weitsichtig und arbeitsplatzfreundlich. Sie sieht Spezial-Regelungen für Unternehmen vor und gefährdet deren Weiterbestand in keiner Weise.</li></ol><p>&nbsp;</p><p>Mehr soziale Gerechtigkeit ist auch das Ziel der <b>Stipendien-Initiative</b>. Der SGB unterstützt die Volksinitiative. Aus diesen fünf Gründen:</p><ol><li>Bildung ist immer noch stark schichtgeprägt. Kinder von Akademikern studieren markant häufiger als Kinder von Nichtakademikern. Die Initiative wird es vermehrt auch Kindern von weniger Bemittelten ermöglichen zu studieren.</li><li>Die Initiative beseitigt den kantonalen Stipendien-Wildwuchs. Eine schweizweite Angleichung auf höherem Niveau ist dringend notwendig. </li><li>Wer eine höhere Berufsbildung absolviert, erhält heute kaum Stipendien. Auch das korrigiert die Volksinitiative. So baut sie die Benachteiligung derjenigen ab, die eine Berufslehre gewählt haben. </li><li>Alle beklagen heute den Fachkräftemangel. Die Initiative ist einer der wirksamsten Vorschläge zu dessen Bekämpfung.</li><li>Gute Stipendien ermöglicht den Studierenden ein gutes, rasches und erfolgreiches Studium - weil sie dann nicht dauernd zu kleinen und zumeist mager bezahlten Gelegenheitsjobs Zuflucht nehmen müssen. </li></ol><p>&nbsp;</p><p>Keine Parole hat der SGB zur <b>Präimplantationsdiagnostik</b> gefasst.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2244</guid><pubDate>Mon, 01 Jun 2015 15:13:00 +0200</pubDate><title>FIFA muss endlich gegen Sklavenarbeit in Katar vorgehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fifa-muss-endlich-gegen-sklavenarbeit-in-katar-vorgehen</link><description>Der grössere Skandal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auf den Baustellen der Stadien für die Fussball-WM 2022 in Katar herrschen katastrophale Zustände. Bauarbeiter werden wie Sklaven behandelt. Todesfälle auf WM-Baustellen sind an der Tagesordnung. Und die FIFA will nichts sehen und hören.</p><p>Anlässlich des FIFA-Kongresses im Hallenstadion Zürich forderten über 200 AktivistInnen der Gewerkschaft Unia, der Bau- und Holzarbeiter Internationalen (BHI), des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) und von Solidar Suisse das FIFA-Exekutivkomitee auf, endlich seine soziale Verantwortung wahrzunehmen und den menschenunwürdigen Bedingungen auf den Baustellen, die der IGB bereits mehrmals dokumentiert hat, ein Ende zu setzen.
</p><p>Die FIFA wird im Moment von Skandalen wegen Korruption bei der Vergabe der Spiele erschüttert. Ein schlimmerer Skandal ist aber die Tatsache, dass in Katar v.a. die Bauarbeiter, welche die FIFA-Infrastruktur aufbauen, wie Sklaven gehalten werden. Dieser Skandal wird insbesondere von den Schweizer Medien fast ausgeblendet. 
</p><p>Es darf nicht sein, dass ein grundsätzlich positiver Anlass wie eine Fussball-Weltmeisterschaft auf den Gräbern von entrechteten Bauarbeitern stattfindet. Fussball verbindet. Er soll alle verbinden. Auch jene, welche die WM-Stadien bauen, und so diesen Anlass überhaupt erst ermöglichen, müssen mit Respekt behandelt werden.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2241</guid><pubDate>Thu, 28 May 2015 10:20:00 +0200</pubDate><title>Asbest, Personal, Transport, UVG… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/asbest-personal-transport-uvg</link><description>Sessionsvorschau III: weitere wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB
</description><content:encoded><![CDATA[<h2>UVG-Revision: Sozialpartnerschaftlichen Kompromiss nicht gefährden</h2><p class="lead">2011 scheiterte im Parlament zu Recht die 1. UVG Revision. Nunmehr liegt dem Nationalrat eine neue, wesentlich von den Sozialpartnern gestaltete – und damit austarierte – Vorlage vor. </p><p>Doris Bianchi
</p><p>Die Unfallversicherung funktioniert gut und steht finanziell auf soliden Beinen. Um so unverständlicher, dass die 1. UVG-Revision in falsches Fahrwasser geriet. Sie wollte die SUVA schwächen und gefährdete damit die erfreulichen Verbesserungen bei der beruflichen Integration von Verunfallten und die Prävention. Die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen hätten die soziale Absicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten auf ein ungenügendes Niveau gedrückt. Die Vorschläge fanden aber schliesslich 2011 keine Mehrheiten in den eidgenössischen Räten. 
</p><p>Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung erhalten. Die Verhandlungen dauerten fast zwei Jahre und waren geprägt von der gemeinsamen Verantwortung für ein wichtiges Sozialwerk. Wie in jedem sozialpartnerschaftlichen Kompromiss konnte keine Partei ihre Anliegen vollständig durchsetzen. Die sozialpartnerschaftlichen Vorschläge fanden auch die Zustimmung der Suva und des Schweizerischen Versicherungsverbandes. Damit stellen sich alle massgeblichen Akteure der Unfallversicherung, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Versicherungsträger, hinter den Kompromiss.
</p><p>Der Bundesrat hat die Vorschläge der Sozialpartner weitgehend in seine neue Vorlage aufgenommen. Diese modernisiert das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung, ohne deren effiziente Eigenheiten preiszugeben. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten in Betrieben mit hohen Risiken abdecken, kann bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden.
</p><p>Die austarierte Vorlage modernisiert auch die Suva-Strukturen; die Besonderheiten in der Organisation der Suva bleiben jedoch erhalten. So ist weiterhin vorgesehen, dass das oberste Organ der Suva – neu der Suva-Rat – aus 40 Mitgliedern besteht. Diese Besonderheit ist wichtig für das gute Funktionieren der Unfallversicherung. 
</p><p>Die Suva wird eigenverantwortlich und paritätisch von den Sozialpartnern sowie von Bundesvertretern im Verwaltungsrat geführt und verwaltet. Die sozialpartnerschaftliche Steuerung und Selbstverwaltung der Suva ist das Korrelat zur Pflichtmitgliedschaft. Sie ist das Gegengewicht zur Tatsache, dass die bei der Suva versicherten Betriebe nicht wählen können, mit welchem Versicherer sie die Unfallversicherung abschliessen. Die Pflichtmitgliedschaft wiederum ist die Voraussetzung für eine wirksame Prävention. Die Suva kann so den nötigen Druck aufbauen auf die Betriebe, die die Arbeitssicherheitsvorschriften nicht einhalten oder auf solche, deren Schadenverlauf negativ ist. Wer den Versicherer nicht wechseln kann, muss im eigenen Interesse in solchen Fällen handeln. Die Pflichtmitgliedschaft stellt aber auch sicher, dass die Transaktionskosten niedrig sind.
</p><p>Diese Pflichtgemeinschaft verlangt, dass die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen der Branchen, die obligatorisch bei der Suva versichert sind, auch Mitsprache bei der Ausgestaltung der Prämien und der &nbsp;Prävention sowie bei der Leistungsabwicklung erhalten. Deshalb umfasst das oberste Organ auch 40 Mitglieder. Und deshalb ist die Suva so gut in den Betrieben und beim Personal verankert. 
</p><p>Der Nationalrat wird in der Sommersession diese Revision beraten. Er tut gut daran, die austarierte Vorlage weder aufzuladen noch zusammenzustreichen. 
</p><h2>Motionen „Strategische Überprüfung der Bundesaufgaben“ und „Stopp der Personalkosten“ </h2><p>(Dore Heim) Es war auch schon attraktiver, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten. Seit Monaten wird gegen die Bundesangestellten geschossen. Je nach intellektuellem Niveau und kulturellem Hintergrund werden die Voten mit staatstragender Besorgnis bemäntelt oder hemdsärmelig feindselig vorgebracht. Tenor: die Bundesverwaltung ist ein Moloch, den es zu bekämpfen gilt, ein Tsunami, der die Privatwirtschaft zu verschlingen droht, eine kreatürliche Wucht, die mit vereinten Kräften zurückgedrängt werden muss. Vergessen die unzähligen Vorstösse, die in jeder Session eingereicht werden, und die immer mehr und immer alles möglichst sofort von der Bundesverwaltung einfordern. Verdrängt die Tatsache, dass die Schweiz ein bewährtes Zusammenspiel von Verwaltung und Privatwirtschaft kennt und die hohe Qualität der Verwaltung wesentlich zur Standortattraktivität beiträgt. Und dass die Schweiz mit etwas über 33 Prozent eine der tiefsten Staatsquoten hat, interessiert gar nicht. Am Personaletat kann jeder sein Mütchen kühlen, das sind schwach gebundene Mittel und da droht kein Interessenkonflikt.
</p><h3>Motion der FK-NR zur strategischen Überprüfung der Bundesaufgaben:</h3><p>Nach Willen der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrats soll das Bundesbudget jährlich um 1.5 Mrd. Franken gekürzt werden. Damit solle das Anliegen eines nachhaltigen Bürokratieabbaus aufgenommen werden. Wohl eher soll so der Weg für die Umsetzung der USR III freigeschaufelt werden. Da eben der Personaletat der grösste Budgetposten mit schwach gebundenen Mitteln ist, dürfte klar sein, wo die Kürzung hauptsächlich erfolgen würde! Die Motion, die der Nationalrat&nbsp; am 11. Juni behandelt, muss abgelehnt werden, sie schnürt jeglicher Personalentwicklung die Luft ab und zementiert eine rigide Sparphilosophie – auf Jahre hinaus.
</p><h3>Motion Föhn „Stopp der Personalkosten“ 15.3368:</h3><p>Ständerat Föhn hat eine Vision: Die öffentliche Verwaltung wächst ungebremst weiter, der Staatsapparat bläht sich auf, jeder zusätzliche Beamte ist ein potentieller Regulierer. Davon leitet Ständerat Föhn eine Mission ab und verlangt gebieterisch die Entschlackung des aufgeblähten Personaletats, der Bundeshaushalt muss gesunden... Die Kur nach Föhn heisst: sofortiger und absoluter Stopp der Personalkosten. 
</p><p>Laut Berechnung des eidgenössischen Personalamts kostet die Bearbeitung eines Vorstosses ca. 6‘700 Franken. Pro Jahr werden etwa 1‘000 Vorstösse eingereicht. In einer Legislatur summiert sich dies auf 30 Mio. Franken oder hundert Stellen. Wir hoffen auf breite Ablehnung der ungeniessbaren Motion, die der Ständerat am 18. Juni behandelt.
</p><h2>Asbestopfer via Fonds gerecht entschädigen </h2><p>(Luca Cirigliano) Der Nationalrat wird diese Session eine Motion seiner Rechtskommission behandeln, die nach Haftpflichtrecht einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung von Asbestopfern einrichten will. 
</p><p>Oft können Asbestkranke, weil die Krankheit häufig erst mehrere Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest ausbricht, keine Genugtuung oder Schadenersatz vom Schädiger erhalten. Das Schweizer Recht, bzw. dessen Interpretation durch die Gerichte, sieht nämlich vor, dass nach nur 10 Jahren Ansprüche aus Haftpflichtrecht verjähren, unabhängig davon, ob der Schaden anhält oder nicht. 
</p><p>Einen besseren Schutz der Asbestkranken verlangen nicht nur die Gewerkschaften und Opferverbände. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ein wegweisendes Urteil gefällt. Danach verstösst es gegen die Menschenrechte, dass Asbestopfer nach 10 Jahren ab Einatmen der Fasern ihre Ansprüche nicht mehr vor Gericht geltend machen können und sie und ihre Angehörigen so auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Unverständlicherweise verschliesst sich der Bundesrat jedoch bisher einer Lösung durch einen Fonds, wie sie viele andere europäischen Länder kennen. 
</p><p>Ein Fonds würde es nämlich erlauben, die krassesten Ungerechtigkeiten gegenüber Asbestopfern zu beheben und einen Schritt in Richtung menschenrechtskonformer Ausgestaltung des Verjährungsrechts zu machen. Ein solcher Fonds stellt insbesondere für bereits verjährte Fälle und für asbestbedingte Erkrankte, die nicht unter das Unfallversicherungsgesetz (UVG) fallen, einen späten Akt der Gerechtigkeit dar. 
</p><p>Der Bund muss die Asbesttragödie endlich ganzheitlich angehen. Eine Anpassung des Verjährungsrechts ist zudem auch nötig, um neuen Risiken, den sog. „Emerging Risks“, sachgerecht begegnen zu können. Weiter dürfen im Runden Tisch angesichts der gewaltigen Mengen von Asbest, die vor dem Verbot von 1990 in der Schweiz verbaut wurden und die heute bei Abbruch und Umbauten freigesetzt werden können, zwei Dinge nicht vergessen gehen. Einerseits müssen die Lücken in der Prävention dringend geschlossen werden. Andererseits dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden. Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv. 
</p><h2>Milchkuh-Initiative </h2><p>(Dore Heim) Hier darf mal echt von einer Abzocker-Initiative gesprochen werden, denn die vereinte Strassenlobby will die kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer in die Strassenfinanzierung abzweigen und der Bundeskasse damit jährlich 1.5 Mrd. Franken entziehen. Dass die Strassenkasse mit diesem Zufluss unsinnig überfüttert würde und es gleichzeitig zu einem wüsten Verteidigungskampf in anderen, den bürgerlichen Parteien ebenfalls teuren Bereichen käme, hat den Ständerat als erstberatende Kammer dazu bewogen, die Initiative mit einer überwältigenden Mehrheit abzulehnen. Die KVF des Nationalrats sieht es nicht ganz so eindeutig, sie lehnt die Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ab. Bleibt zu hoffen, dass die Ablehnung im Rat sehr viel deutlicher ausfällt! Denn die Milchkuh muss vom Eis, bevor über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsprogramme Fonds NAF verhandelt wird. Es ist nämlich kaum möglich, eine konstruktive Debatte über eine zukunftsfähige Verkehrsinfrastruktur zu führen, wenn mit dieser Initiative stets das Fallbeil im Nacken droht.
</p><h2>Gütertransportgesetz Revision </h2><p class="lead">(Dore Heim) Der (kleine) Lichtblick vorneweg: Die KVF-Ständerat hat die Vorlage wenigstens etwas korrigiert.</p><p>Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat sich im Nationalrat in der Frühlingssession zur Steilvorlage für den Strassentransport mutiert: Der gesamte Schienengüterverkehr soll künftig eigenwirtschaftlich sein, die SBB sollen nach Willen der Ratsmehrheit von der Pflicht zum Gütertransport befreit werden, und SBB Cargo soll aus dem Unternehmen ausgelagert werden. Dass dies der Förderung des Schienengüterverkehrs dienen soll, wirkt einigermassen dreist, zumal gerade der Wagenladungsverkehr, das Hauptgeschäft von SBB Cargo, kaum gewinnbringend betrieben werden kann. Konkurrenzfähig ist der Schienengüterverkehr nur bei langen Strecken und im Transit. Aber Fakt ist: Es ist der Güterverkehr im Inland, der boomt. Und er boomt auf der Strasse. Der Transport auf der Schiene lohnt sich nicht bei kleinen Mengen und er kann nicht auf kurzfristige Aufträge reagieren, denn er steht in härtestem Verdrängungskampf mit dem Personenverkehr. Zwei Drittel des Gütertransports im Inland werden via Strasse transportiert und mit leichten Lieferwagen kann auch das Nachtfahrverbot elegant umgangen werden. Der Kampf ist für den Schienentransport eigentlich nicht zu gewinnen.
</p><p>Die verknorzte Vorlage wurde von der KVF des Ständerats nun ein bisschen korrigiert: Der Güterverkehr als Kernaufgabe der SBB soll erhalten bleiben, und die Motion zur Auslagerung von SBB Cargo wird abgelehnt. Stattdessen sollen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von SBB Cargo evaluiert werden. Aber die Eigenwirtschaftlichkeit als Auftrag an den Schienengüterverkehr ist weiterhin in der Vorlage drin, über die nun als Zweitrat der Ständerat am 4. Juni beschliessen wird. Sollte daran festgehalten werden, ist die Zukunft des Schienengütertransports im Inland echt gefährdet. Denn der Trend zum Transport auf der Strasse hält an, nicht zuletzt wegen des starken Frankens. Gemeldet werden nämlich auch zunehmend Verstösse gegen das Kabotage-Verbot, d.h., dass ausländische Transportfirmen im Inland gleich mehrere Transporte erledigen. Selbsterklärend zu Dumpingpreisen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category><category>Verkehr</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2240</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 15:14:00 +0200</pubDate><title>Keine Besteuerung der Existenzsicherungsleistungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-besteuerung-der-existenzsicherungsleistungen</link><description>Sessionsvorschau II </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Willen des Ständerates sollen Betagte, Invalide und Ausgesteuerte auf ihren Ergänzungs- und Sozialhilfeleistungen auch noch Steuern bezahlen. Zu hoffen ist, dass der Nationalrat diesen Beschluss korrigiert. Die Anzeichen dafür stehen günstig.</p><p>Der Ständerat überwies im letzten Dezember eine Motion seiner Wirtschaftskommission, die fordert, dass Unterstützungsleistungen aus öffentlichen und privaten Mitteln sowie AHV- und IV-Ergänzungsleistungen der Einkommenssteuer unterstellt werden und gleichzeitig das Existenzminimum steuerlich entlastet wird. Die Idee hinter diesem Vorstoss war, die Betagten, Invaliden und Ausgesteuerten zur Erwerbsarbeit zu motivieren.</p><p>Dass damit aber keine Erwerbsanreize geschaffen werden, sondern die Betroffenen noch stärker in finanzielle Bedrängnis gebracht werden und eine unsinnige bürokratische Verschiebung von Steuermittel verursacht wird, hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates erkannt. Sie schlägt dem Ratsplenum vor, die Motion abzulehnen.</p><p>Sozialhilfeleistungen werden zur Behebung einer finanziellen Notlage ausgerichtet. Die Ergänzungsleistungen (EL) dienen der Existenzsicherung bei Bezug einer Rentenleistung der 1. Säule (AHV/IV). Sozialhilfeleistungen und EL sind steuerfrei. Das ist sozialpolitisch motiviert. Die zur Behebung einer Notlage oder zur Existenzsicherung gewährten finanziellen Mittel sollen der bedürftigen Person ungeschmälert zugutekommen, ansonsten würde der Zweck dieser Leistungen unterlaufen. Denn eine infolge der Steuerbelastung reduzierte Unterstützungsleistung zur Existenzsicherung würde eben nicht mehr die Existenz absichern. Dies entspricht auch dem verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer nur das Existenzminimum hat, hat keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die besteuert werden kann.</p><p>Gleichzeitig gibt es aber im schweizerischen Steuersystem keinen Anspruch auf eine Steuerbefreiung des Existenzminimums, das durch Erwerbseinkommen erwirtschaftet wird. Die Steuerbefreiung des Existenzminimums als wichtige Massnahme zur Armutsbekämpfung fordert der SGB schon lange. Während auf Bundesebene bei der direkten Bundessteuer dank der Tarifgestaltung und den Abzügen Einkommen im Bereich der Existenzsicherung faktisch nicht besteuert werden, greift in vielen Kantonen die Steuerpflicht bereits deutlich unter dem Existenzminimum.</p><p>Dem Bund sind jedoch wegen der Finanzautonomie der Kantone sehr enge Grenzen in der Steuergesetzgebung gesetzt. Eine Definition des Existenzminimums oder wie die Befreiung zu bewerkstelligen ist, würde bereits in die Finanzautonomie der Kantone eingreifen. Es ist zu erwarten, dass die Kantone dagegen opponieren würden. Eine formelle Vorschrift im Sinne eines Grundsatzes würde aber im Vergleich zum Status quo kaum Veränderungen nach sich ziehen. Die Kantone wären immer noch frei, das Existenzminimum selber zu definieren und unter die Anspruchsgrenze von Sozialhilfe und EL zu gehen.</p><p>Da es offensichtlich ist, dass weder die Sozialhilfeansätze und die EL-Ansätze für die Begleichung der neuen steuerlichen Abgaben erhöht werden noch das Existenzminimum in der kantonalen Steuerpraxis befreit wird, läuft die Steuerbarkeit von Unterstützungsleistungen auf das Herunterdrücken des Existenzminimums der Sozialhilfe und jenes der EL hinaus.</p><p>Damit würde die ohnehin schon prekäre Situation der Sozialhilfe- und EL-Beziehenden verschlechtert werden. Im Gegenzug würden bescheidene zusätzliche Steuereinnahmen generiert, die dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zuwider laufen. Vor dem Hintergrund einer in vielen Kantonen praktizierten sehr vorteilhaften Besteuerung der sehr hohen Einkommen eine groteske Situation. Der Staat nimmt den Ärmsten, damit sie noch weniger zum Leben haben. Gleichzeitig erleichtert er die Steuerlast der Reichsten, damit sie noch besser leben können.</p><p>Die Massnahme würde auch keinen Schub bei der Beschäftigung von unterstützten Personen auslösen. Die überwiegende Mehrheit der EL-Bezüger hat infolge ihres hohen Alters oder ihrer vollständigen Invalidität gar kein Erwerbspotential, und bei den Sozialhilfeempfängern braucht es in erster Linie Beschäftigungsmöglichkeiten, damit sie erwerbstätig werden.</p><p>Die Argumente sind glasklar und müssen auch dem Nationalrat einleuchten: Mit der Besteuerung von Unterstützungsleistungen ist nichts gewonnen, sondern viel verloren. Die Ärmsten in unserem Land wären hart getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Sozialpolitik</category><category>Ergänzungsleistungen</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/_processed_/5/b/csm_aeltereFrau-muss-rechnen_wenigGeld_banabana-san_istock_20635cf273.jpg" length="185174" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2238</guid><pubDate>Wed, 27 May 2015 14:54:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative AHVplus „Für eine starke AHV“: Die Zukunft der Altersvorsorge liegt in der Stärkung der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/volksinitiative-ahvplus-fuer-eine-starke-ahv-die-zukunft-der-altersvorsorge-liegt-in-der-staerkung-der-ahv</link><description>Sessionsvorschau I</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der Ständerat wird voraussichtlich am 9. Juni über die Volksinitiative AHVplus "Für eine starke AHV" beraten. In den Sitzungen der zuständigen Kommission für Soziales und Gesundheit fand die Forderung nach einer Stärkung der AHV nicht genügend Gehör. Dabei ist eine Verstärkung der AHV-Altersrente heute dringlich. </p><p>Wer in Pension geht, soll mit seinen Renten aus AHV und Pensionskasse sein "gewohntes Leben in angemessener Weise" weiterführen können. So steht es in der Bundesverfassung. Für Rentnerinnen und Rentner mit vormals tiefen oder mittleren Erwerbseinkommen wird dieses Ziel nicht erreicht. Ein alleinstehender Elektromonteur beispielsweise, der zuletzt einen Lohn von 5'500 Fr. verdiente, muss sich mit 3'000 Fr. Rente begnügen. Damit kann er sein gewohntes Leben nicht mehr finanzieren. Er muss den Gürtel im Alter deutlich enger schnallen. Gleichzeitig steigen seine Gesundheitskosten immer mehr an. Die Krankenkassenprämienbelastung ist bei Rentnerhaushalten überdurchschnittlich hoch. Immer mehr Rentnerinnen und Rentnern droht das Abrutschen in die Ergänzungsleistungen. 
</p><h3>Renteneinkommen sinken </h3><p>Aber auch die künftige Rentnergeneration steuert auf ein Rentenproblem zu. Die Renteneinkommen vieler Personen werden kleiner: Zahlreiche Pensionskassen haben in den letzten Jahren ihre Leistungen gekürzt. Quer durch die Schweiz wurden und werden die Zinssätze für das angesparte Rentenkapital und die Umwandlungssätze gesenkt. Auf vielen Versicherungsausweisen ist deshalb die in Aussicht gestellte Altersrente wie Schnee in der Sonne geschmolzen. In der zweiten Säule gibt es aktuell keine Aussicht auf Besserung. Im Gegenteil: die von der Schweizerischen Nationalbank eingeführten Negativzinsen verstärken den Druck in der zweiten Säule. Deshalb muss die erste Säule gestärkt werden. 
</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative AHVplus ausführt, entwickeln sich die AHV-Renten systembedingt nicht im Gleichschritt mit den Löhnen. Die Renten wachsen dadurch weniger stark als die Löhne. Als Folge davon sinkt mit der Zeit die Ersatzquote der AHV, welche die AHV-Renten dem letzten Lohn gegenüberstellt. Somit wird trotz regelmässigen Rentenanpassungen für jeden künftigen Rentnerjahrgang beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ein immer kleinerer Teil des Einkommens durch die AHV-Rente ersetzt als für den vorherigen Jahrgang. Der Rückstand der Renten gegenüber den Löhnen beträgt über 10%. Die Volksinitiative AHVplus schliesst diese Lücke. 
</p><h3>Existenzsicherung nicht erreicht </h3><p>Laut der Bundesverfassung müssen die AHV-Renten existenzsichernd sein. Dieses Ziel erreicht jedoch nicht einmal die AHV-Maximalrente von 2'350 Franken. Zur Existenzsicherung tragen die Ergänzungsleistungen (EL) bei. Rund 186'000 Altersrentnerinnen und Altersrentner sind heute auf Ergänzungsleistungen angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Tendenz ist steigend. Die EL sind jedoch eine Bedarfsleistung. Das heisst, sie werden nur auf Antrag und nach eingehender Prüfung der finanziellen Situation gewährt. Die Existenzsicherung im Alter sollte aber nicht an Bedingungen geknüpft sein. Dies ist unwürdig. Der EL-Antrag ist kein einfacher Gang. Viele verzichten darauf aus Scham oder Ehrgefühl. Mit einer Rentenerhöhung um 10 Prozent kommen die AHV Renten ihrem Ziel der Existenzsicherung endlich etwas näher, womit auch die Abhängigkeit von Ergänzungsleistungen sinkt. Dies wäre ein grosser sozialpolitischer Fortschritt, und umso notwendiger, als in den nächsten Jahren der Druck auf die EL in den Kantonen stark zunehmen wird. 
</p><h3>Solide AHV </h3><p>Die AHV ist entgegen aller Schwarzmalerei immer noch gut aufgestellt. Das wichtigste Sozialwerk der Schweiz schreibt schwarze Zahlen, obwohl seit Einführung der AHV sich die Zahl der Rentnerinnen und Rentner mehr als versechsfacht hat und heute bei über 2 Millionen liegt. Auch die längere Lebensdauer und der Geburtenrückgang (Demografie) - heute bezahlen 2,5 Vollbeschäftigte für einen AHV-Rentnern/eine AHV-Rentnerin, zu Beginn der AHV waren es 4,5 gewesen - brachte die AHV nicht aus dem Lot. Auch den Eintritt der Babyboom-Generation ins Rentenalter in den nächsten Jahren kann die AHV gut meistern. Eine allfällige starke Zunahme der Neurentnerinnen und -rentner wird ein vorübergehendes Phänomen sein, das durch Zusatzeinnahmen mittels einer Mehrwertsteuererhöhung abgefedert werden kann, bis die darauffolgende geburtenschwächere Generation in Rente geht. 
</p><h3>Kosten: bescheiden und vertretbar </h3><p>Die Rentenerhöhung um 10 Prozent kostet rund 4.1 Mrd. Franken bzw. 3,7 Mrd. Franken wenn die Einsparungen in der EL mitberücksichtigt werden. Die Initiative AHVplus schreibt keinen spezifischen Finanzierungsschlüssel vor. Die AHV ist eine Versicherung, die zum wesentlichen Teil über Lohnbeiträge finanziert wird. Für eine bessere Versicherungsleistung sind höhere Lohnbeiträge gerechtfertigt. Während andere Sozialversicherungen in den letzten Jahren ihre Beiträge für die Finanzierung der Leistungen stetig er-höht haben - etwa die Krankenkassen oder die Pensionskassen - hat man die Beitragssätze für die AHV seit 40 Jahren nie mehr angepasst. Der Finanzierungsbedarf für die Rentenerhöhung im Ausmass von 200 Franken pro Monat für die überwiegende Mehrheit der Altersrentner und 350 Franken für die Ehepaare entspricht 0.5 Lohnprozenten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bei einem Bruttojahreslohn von 54'000 Franken würde der zusätzliche Lohnabzug pro Jahr nur gerade 270 Franken kosten. Dem steht eine jährliche Rentenerhöhung von über 2000 Franken gegenüber. Eine Finanzierung über Lohnprozente ist damit vertretbar. Die Lohnnebenkosten für die AHV bleiben mit je 4,7 % immer noch niedrig. 
</p><h5>Der Inhalt der Volksinitiative im Detail </h5><p>Die Volksinitiative AHVplus verlangt die Erhöhung aller AHV-Altersrenten um 10 Prozent. Die Erhöhung wird als Zuschlag auf die laufenden und künftigen Altersrenten ausbezahlt. Die bewährte Rentenberechnung wird nicht verändert. In die Systematik der Rentenleistungen wird nicht eingegriffen. Die weiteren Rentenleistungen der AHV und der IV würden sich weiterhin auf die "ordentliche" Altersrente ohne Zuschlag stützen. Der AHVplus-Zuschlag führt auch zu keinen Veränderungen in der beruflichen Vorsorge. Der Zuschlag soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der Volksinitiative auf die laufenden AHV-Renten ausbezahlt werden. Zusätzliche Gesetzesanpassungen sind nicht nötig. Die grosse Mehrheit der Altersrentnerinnen und Altersrentner erhält mit AHVplus eine Rentenerhöhung von 200 Fr. pro Monat; die Ehepaare eine Erhöhung von 350 Franken. Die AHV-Minimalrente würde um 118 Fr. steigen, die Maximalrente um 235 Franken. Die plafonierte maximale Ehepaarrente würde um 353 auf 3'878 Fr. steigen. Diese Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) und seiner Verbände wird mitgetragen von einer breiten Allianz anderer Arbeitnehmerverbände wie LCH, SER, SBK, VSPB, ZV, der RentnerInnenorganisation AVIVO sowie von den Parteien SP, Grünen und JUSO. </p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2200</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 15:43:00 +0200</pubDate><title>AHV stärken – Ja zur Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ahv-staerken-ja-zur-erbschaftssteuer</link><description>Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Volksinitiative für die Erbschaftssteuer auf Millionenvermögen ist ein wichtiges Projekt für mehr Steuergerechtigkeit. Und gleichzeitig ein gutes Mittel für die Stärkung der AHV. Die Initiative erreicht also zwei Ziele auf einen Schlag. Umso zwingender sind die Gründe, der Initiative zuzustimmen.</p><p>Massgebend für die Beurteilung einer Steuer sind erstens die Steuergerechtigkeit, zweitens der Ertrag und drittens die Folgen für den allgemeinen Wohlstand. Unter allen diesen Gesichtspunkten schneidet der Vorschlag für eine Steuer von 20% auf Erbschaften von mehr als zwei Millionen Franken hervorragend ab.
</p><p>Zur Steuergerechtigkeit: Gibt es eine gerechtere Steuer als jene auf grossen Erbschaften? Erbschaften führen zu einem Einkommen ohne eigenes Verdienst und eigenes Zutun. Beträgt ein vererbtes Vermögen mehr als zwei Millionen Franken, wäre es im Verhältnis zu anderen Einkommensarten und erarbeiteten Vermögenszuwächsen geradezu obszön, dieses unbesteuert zu lassen. Einer der Grundsätze der Schweizer Steuerpolitik ist gemäss Bundesverfassung die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Es gibt nach diesem Grundsatz keinen vernünftigen, nachvollziehbaren Grund, ausgerechnet grosse Erbschaften nicht zu besteuern.
</p><p>Auch die Erträge der Steuer auf grossen Erbschaften ab zwei Millionen Franken können sich sehen lassen: Die Kantone werden mit einer Milliarde Franken entschädigt. Sie profitieren gleichzeitig davon, dass der Steuersenkungswettlauf der letzten Jahrzehnte, mit dem die Erbschaftssteuern Schritt um Schritt gesenkt oder abgeschafft wurden, mit der Regelung auf Bundesebene auf einen Schlag gestoppt wird. Aber auch die zwei Milliarden jährlich für die AHV sind eine substanzielle Mehreinnahme. Sie entsprechen etwa 0,7 Mehrwertsteuerprozenten und betragen damit ein Vielfaches der Spielbankenabgabe, die auch der AHV zukommt. Die AHV ist das zentrale Sozialwerk der Schweiz und im Alter die wichtigste Einkommensquelle für die Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen. Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt zudem für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleich zu schätzen.
</p><p>Eine Erbschaftssteuer auf grossen Erbschaften vermehrt somit den allgemeinen Wohlstand, weil sie mit der AHV das wichtigste Sozialwerk der Schweiz stärkt. Dabei bleibt es aber nicht. Weil die Schweiz über eine extrem ungleiche und immer ungleicher werdende Vermögensverteilung verfügt, sorgt die Initiative auch hier für etwas mehr Ausgleich und Gerechtigkeit. Und eine ausgeglichenere Einkommens- und Vermögensentwicklung ist wiederum der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung förderlich. Das sind die wichtigsten Gründe, weshalb sich der schweizerische Gewerkschaftsbund mit Überzeugung für ein Ja zur Erbschaftssteuerinitiative einsetzt. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2232</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 09:32:00 +0200</pubDate><title>Erbschaftssteuer-Initiative:  Von Argumentationszügen auf Neidschienen und Ausweichgeleisen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/erbschaftssteuer-initiative-von-argumentationszuegen-auf-neidschienen-und-ausweichgeleisen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jahrzehnte lang war die Erbschaftssteuer in der Schweiz hundsgewöhnliche Normalität. Als der Reichtum nur noch der reichsten 10 % explodierte, wurde sie zurückgebunden. Jetzt stellt eine Volksinitiative eine eidgenössische Erbschaftsteuer als Instrument zur Umverteilung von Reichtum zur Diskussion. Hat das mit Neid zu tun? </p><p>Nur Neid: Schnell einmal decken die Gegner der Erbschaftssteuer die Befürworter mit diesem Vorwurf ein. Und hoffen, die Diskussion sei dann erledigt. 
</p><p>Neid ist in diesem Sinn das böse Wort, das die Reichen für den Gerechtigkeitssinn der Armen verwenden. Denn „Neid“ lenkt den Blick ab von der realen Verteilung des Wohlstands. Er fragt nicht danach, wer wieviel hat. „Gerechtigkeit“ fragt danach. Wenn man feststellt, dass sich der Abstand von den Reichsten zu den Armen immer mehr vergrössert, wenn man feststellt, dass die 2 % der Reichsten hierzulande so viel besitzen wie alle übrigen zusammen, wenn man dies als ungesund und als zu korrigieren befindet, dann äussert sich hier nicht Neid, sondern gesellschaftsverpflichtendes Denken – und Gerechtigkeit. Wer die Verteilung des Reichtums korrigieren will, der soll sich nicht schämen. Der Vorwurf des Neids, einer Todsünde bis ins hohe Mittelalter, zielt aber gerade darauf ab, dass wir uns schämen sollen. Deshalb rollt er den Reichen so schnell von den Lippen. 
</p><p>Das einzig Positive am Neid-Vorwurf ist, dass er wie ein verdecktes Bekenntnis der Ungleichheit wirkt. Zumindest das… 
</p><p>Wenn der Argumentationszug auf der Neidschiene nicht vorwärts kommt, dann kommt eine andere Weisheit zum Zuge. Wir sollten doch nicht die Hühner schlachten, die goldene Eier legten – konkret: die Reichen könnten fliehen, auswandern. Wir fragen bloss: wohin denn? Burundi? Swaziland? Die meisten westlichen Staaten kennen eine Erbschaftssteuer, die meisten sehen&nbsp; höhere Tarife vor als die der Initiative für die Schweiz vor. Und wenn auf Schweden als ein Staat ohne Erbschaftssteuer verwiesen wird, dann möchten wir den superreichen Emigrationswilligen fragen, ob er erst auf dem Operationstisch zügeln will, um sich für die letzte Phase vor dem Tod saftige Steuern zu ersparen.
</p><p>Und noch etwas wider das Vergessen: Historisch betrachtet ist der durch die Initiative lancierte Vorschlag zu einer Erbschaftssteuer nichts Neosozialistisches sondern etwas Urliberales, in der Schweiz eingeführt durch den Freisinn. Fast alle Kantone des Bundesstaates kannten eine Erbschaftssteuer, fast alle haben sie sie in der nachthatcheristischen Aera abgeschafft, zumindest für die direkten Erben. Diese Eliminierung hat ebenfalls zur ausgeprägten Konzentration von Reichtum beigetragen. 
</p><p>Bleibt das „KMU“-Ausweichgeleise: „KMU-Killer“, „KMU-Substanzentzug“ undsoweiter. KMU sind in der öffentlichen Debatte etwas sehr Kuschelsympathisches. Das wussten auch die Initianten. Sie schlagen deshalb für KMU in der Erbmasse Erleichterungen vor: einen Steuersatz von 5 statt 20 % und einen Freibetrag von 50 statt 2 Mio. Franken. Bestimmen wird dies nach einem Ja zur Initiative das Parlament. Und dieses wird auch zu jenem Zeitpunkt von Kräften dominiert sein, die das Ausmass einer solchen Privilegierung eher ausweiten als schmälern werden. 
</p><p>Fazit: Wer die Verteilung von Reichtum in der Schweiz etwas korrigieren will, der wird sich den Kopf nicht vernebeln lassen von einem Argumentationszug wider den Neid und für den Schutz der Reichen und der KMU, der denn doch nur wie eine alte Dampflokomotive bergan keucht und heult.&nbsp; 
</p><h5>Weitere Informationen zum Thema</h5><ul><li>Schweizer unterschätzen krasse Vermögensungleichheit – der Film zum Thema</li><li>Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform</li><li><a href="http://www.erbschaftssteuerreform.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des Initiativkomitees</a></li><li>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz</li><li>Einkommen entlasten – AHV stärken: Kampagnenstart</li><li>3 x Ja&nbsp;– mehr soziale Gerechtigkeit: Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2231</guid><pubDate>Thu, 21 May 2015 09:15:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Barrieren und Stellvertreterkrieg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-barrieren-und-stellvertreterkrieg</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In die Frage der Lohngleichheit ist Wind aufgekommen. Es gibt aber zahlreiche Versuche, die Fahrt zu stoppen. Einer davon tarnt sich als Beitrag zur Methodendiskussion.</p><p>Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Vorlage mit verbindlichen Massnahmen für die Lohngleichheit, die der Bundesrat voraussichtlich in der 2. Hälfte 2015 präsentieren wird. Gleichzeitig setzt sich eine breite Allianz dafür ein, dass dieses Vorhaben auch umgesetzt wird: 12‘000 Personen, die an der Lohngleichheitsdemo vom 7. März teilgenommen haben, sowie über 5‘000 Unterzeichnerinnen des Lohngleichheitsmanifests sind ein starkes Zeichen dafür, dass die Bevölkerung den Verfassungsbruch nicht länger akzeptiert. Der SGB ist massgeblich an dieser Allianz beteiligt. Er fordert die bedingungslose Umsetzung des Verfassungsauftrags der Lohngleichheit mittels Kontrollen und Sanktionen. 
</p><p>Für Diskussionsstoff sorgt in diesem Zusammenhang ein Postulat von Nationalrat Ruedi Noser (FDP ZH). Noser will eine Überprüfung der wissenschaftlich fundierten Regressionsanalyse, die zur Erhebung der Lohndiskriminierung verwendet wird. Natürlich darf man über Methoden diskutieren. &nbsp;Fraglich jedoch ist, ob eine Optimierung der Methode das Ziel der so lancierten Diskussion ist. Der SGB geht davon aus, dass es sich um eine Stellvertreterdiskussion handelt: Um staatliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu verhindern, wird die Methode und damit die Existenz einer Lohndiskriminierung in Frage gestellt. 
</p><p>Zu bedenken ist: Bei der Forderung nach Alternativen resp. einer Weiterentwicklung der Erhebungsmethode geht oft vergessen, dass pragmatische Kompromisse zwischen Präzision der Ergebnisse und Umsetzbarkeit der Erhebung kaum zu umgehen sind. Diesen trägt die bei den standardisierten Kontrollen im Beschaffungswesen angewendete hohe Toleranzschwelle von 5% bereits jetzt Rechnung. Unabhängig von den im Rahmen der Gesetzesänderung vorgegebenen Methoden sind im Falle von Lohnklagen oder Sanktionen vertiefte Abklärungen wahrscheinlich, um eine allfällige Falschverurteilung auszuschliessen. 
</p><p>Die Diskussion, die wir führen müssen, ist jedoch eine andere: Gesprochen werden muss über die faire Bewertung von Arbeit, den Wert der bezahlten und der unbezahlten Arbeit sowie über die Transparenz von Lohnsystemen. Es geht nicht in erster Linie darum, welche Variablen bei der Analyse erfasst werden, sondern darum, dass die Lohngleichheit kontrolliert wird und dass die Resultate transparent sind. Die Umsetzung eines Verfassungsauftrags ist keine Frage der Methode, sondern der Gerechtigkeit. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2230</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 16:43:00 +0200</pubDate><title>Burnouts endlich ernst nehmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burnouts-endlich-ernst-nehmen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Menschen leiden wegen des steigenden Stresses am Arbeitsplatz an Burnouts und können nicht mehr arbeiten. Trotzdem bleibt der Bund weitgehend untätig. </p><p>Die stressbedingten Erkrankungen, darunter das Burnout-Syndrom, gehören heute nicht zu den Berufskrankheiten im Sinne des Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die im UVG verwendeten Bestimmungen schliessen diese Krankheiten aus, obwohl sie immer häufiger vorkommen und klar auf Risiken am Arbeitsplatz (Stress) zurückgeführt werden können.
</p><p>Mit einer Anerkennung dieser psychischen Erkrankungen im UVG wäre eine deutlich bessere Betreuung der Patientinnen und Patienten möglich. Die Gesellschaft würde dieses Leiden besser akzeptieren, was auch die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt verbesserte. Die Aufnahme ins UVG würde sich auf die entsprechende Primärprävention auswirken, indem diese besser in SUVA-Kampagnen integriert würde und vor allem besser kontrollierbar wäre.
</p><h3>Bund muss endlich handeln</h3><p>Eine solche Anerkennung forderte eine Interpellation von Ständerat Didier Berberat. Der Bundesrat gibt nun in seiner Antwort darauf bekannt, dass er Burnout nicht als Berufskrankheit anerkennen will. Und noch schlimmer: Der Bundesrat sieht auch keinen Anlass zu gesetzlichen Modifikationen, um die Prävention zu intensivieren.
</p><p>Der Bundesrat muss hier endlich agieren: Arbeitsbedingte Burnouts gehören in die Liste der Berufskrankheiten. Die schlimmsten Formen von Stress am Arbeitsplatz sind gesetzlich anzugehen. Dazu braucht es eine gesetzliche Regulierung des Home-Offices, da dort besonders häufig Arbeit und Freizeit vermischt werden und so Stress entsteht, aber auch einen Anti-Stress-Artikel in der Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArGV1). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2229</guid><pubDate>Wed, 20 May 2015 09:32:00 +0200</pubDate><title>Flexible Arbeitszeiten: Risiko-Kategorien besser vor Burnouts schützen! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flexible-arbeitszeiten-risiko-kategorien-besser-vor-burnouts-schuetzen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Flexible Arbeitszeiten nehmen laut der Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung 2014 immer stärker zu. Damit nehmen auch die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz zu, immer mehr Leute werden von Burn-Outs erfasst. Das Mittel dagegen: wirksame Gesundheitsmassnahmen am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeitkontrollen durch die Arbeitsinspektorate.</p><p>&nbsp;Im Jahr 2014 hatte knapp die Hälfte der Arbeitnehmenden (44,6%) flexible Arbeitszeiten. Jede fünfte erwerbstätige Person (20,5%) arbeitete regelmässig am Samstag, rund jede zehnte (10,6%) am Sonntag. Die Arbeitszeitmodelle variieren stark je nach Bildungsstufe und Geschlecht. 
</p><h3>Immer flexibler </h3><p>Der Anteil der Teilzeitarbeitnehmenden stieg innert zehn Jahren von 31,7% auf 36%. Von den Männern arbeiten nur 15,9% Teilzeit, von den Frauen dagegen 59,2%. Der Anteil der Frauen mit einer Teilzeitarbeit ist bei Arbeitnehmerinnen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I (50,7%) niedriger als bei jenen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe II (62,9%) oder Tertiärstufe (57,3%). 5% der Erwerbstätigen arbeiten regelmässig nachts. 17,1% gehen einer Tätigkeit mit regelmässiger Arbeit am Abend nach und 4,8% arbeiten auf Abruf. Arbeit auf Abruf, eine besonders prekäre und unsichere Form der Arbeit, ist bei Frauen häufiger als bei Männern (6,1% zu 3,7%) und bei Erwerbstätigen mit einem Abschluss auf Sekundarstufe I häufiger als bei jenen mit Uni-Abschluss (7,6% zu 3,1%). Diese Zahlen zeigen, dass gerade Frauen auf dem Arbeitsmarkt besonders prekarisiert sind. Arbeit auf Abruf erschwert oder verunmöglicht gar die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch hier sind vorrangig Frauen betroffen. 7,3% der Erwerbstätigen haben mehrere Arbeitsstellen. Das gilt für Frauen häufiger als für Männer (9,6% zu 5,3%). 7,4% der Arbeitnehmenden haben einen befristeten Arbeitsvertrag, bei 2,4% beträgt die Vertragsdauer weniger als sechs Monate. Sie wissen nicht, woher in einem halben Jahr das Geld für die Existenzsicherung kommen wird. 
</p><h3>Immer kränker?</h3><p> Gleichzeitig zeigte eine repräsentative Studie im Auftrag von Gesundheitsförderung Schweiz, dass 2014 über eine Million oder 25 % aller Erwerbstätigen "ziemlich oder stark" erschöpft sind. Etwa sechs Prozent oder 300 000 Arbeitnehmer seien so stark belastet, dass sie am Rande eines Burnouts stehen. Diese Arbeitnehmenden kommen auch in der Freizeit nicht zur Ruhe und können sich nicht mehr dauerhaft von der Arbeit erholen. Schuld daran sind nicht zuletzt die immer flexibleren Arbeitszeiten und die Arbeit auf Abruf. Wenn die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle so weitergeht, ist eine ungebremste Zunahme von Burnouts zu befürchten. 
</p><h3>Jetzt Massnahmen ergreifen </h3><p>Wichtig ist, dass jetzt flankierende Massnahmen zum psychosozialen Schutz am Arbeitsplatz getroffen werden und so eine seriöse Burnout-Prävention betrieben wird. Die Gewerkschaften fordern dazu ein seriöses betriebliches Gesundheitsmanagement der psychosozialen Risiken. Insbesondere müssen die Pausen eingehalten werden, dürfen die Arbeitnehmenden nicht in der Freizeit behelligt werden (Stichwort ständige Erreichbarkeit mit Smartphones). Weiter sind die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen (Bestimmungen zu Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) konsequent von den Arbeitsinspektoraten durchzusetzen. Dazu sind den kantonalen Behörden von den Regierungen mehr Gelder zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der laufenden Reformen zur Arbeitszeiterfassung müssen die vorgesehenen obligatorischen Gesundheitsmassnahmen psychosozialer Natur in den GAV seriös umgesetzt werden. Dies insbesondere auch mit vorgängigen Gefährdungsanalysen. Dazu sind fachlich kompetente Personen von den Sozialpartnern beizuziehen. Sie haben auch die arbeitsplatzbezogenen psychosozialen Risiken, die sich aus dem Verzicht der detaillierten Arbeitszeiterfassung ergeben, zu analysieren. Daraus sind dann Massnahmen zur Vermeidung oder Minimierung dieser Risiken abzuleiten - und zu ergreifen! Hinzuweisen bleibt schliesslich auf das Bundesgerichtsurteil BGer 4A_384/2014, das für besonders fragile Arbeitnehmenden-Kategorien (z.B. ältere Arbeitnehmende) im Zusammenhang mit Burnouts einen zusätzlichen Kündigungsschutz vorsieht. 
</p><h5>Hinweis</h5><p>Der SGB und movendo organisieren am 30.6. zu Fragen rund um Chancen und Risiken flexibler Arbeitsmodelle eine Tagung. Interessierte schreiben sich bei movendo ein: (www.movendo.ch/de/kurse_vertrauensleute).</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2228</guid><pubDate>Tue, 19 May 2015 17:13:00 +0200</pubDate><title>Durchmarsch der Service-Public-Abbauer verhindern - Ja zu Radio- und Fernsehgesetz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/durchmarsch-der-service-public-abbauer-verhindern-ja-zu-radio-und-fernsehgesetz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Abstimmung über die geräteunabhängigen Radio- und Fernsehgebühren ist zur Service-Public-Debatte ausgeartet. Die laute Forderung rechtsbürgerlicher Kreise: Die SRG soll schrumpfen. Ein Nein am 14. Juni wäre für sie ein Steilpass, die kommerziellen Interessen von Privatsendern noch hemmungsloser zu vertreten. Sender wie Radio SRF3 (das frühere DRS3) dürften verschwinden, und für viele Angebote – etwa Champions League-Spiele – müsste bezahlt werden. </p><p>Über die Qualität des Schweizer Fernsehens wird derzeit heftig gestritten. Die einen finden die Kommentare von „Beni National“ oder Sascha Ruefer grottenschlecht oder empören sich, wenn beliebte Schweizer-Serien wie „Lüthi&amp;Blanc“ abgesetzt werden. Andere finden die privaten Sender mit den Liebe suchenden Bauern, den Geissens‘ und Bellers sowieso viel spannender. Wieder andere kritisieren das Informations- und Kulturangebot als zu mager und schlecht und halten die Unterhaltungsprogramme für zu seicht.
</p><h3>Auch Radioprogramme im Visier</h3><p>Wer so argumentierend die SRG zurechtstutzen will, vergisst dabei, dass diese nicht nur aus Fernsehen besteht. Das Radio gehört genauso dazu. Das zuverlässige Schweizer Radio, das Vielen am Morgen die neusten Infos ins Badezimmer, ins Auto oder in den Stall übermittelt oder viele Kulturbeflissene den ganzen Tag mit klassischer Musik versorgt. Oder uns im „Echo der Zeit“ täglich die Welt erklärt. Die Qualität des Schweizer Radios wird nur selten in Frage gestellt. Dennoch sind auch diese Angebote im Visier. So stellt etwa FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen in der „Schweiz am Sonntag“ offen die Existenzberechtigung von Radio SRF3 in Frage. Denn die SRG solle sich zurückhalten, wenn Private Radio- und TV-Angebote mit ausreichender Qualität produzieren könnten. Die SRG müsse sich auf Information beschränken.
</p><p>Vor allem in der Deutschschweiz vergessen die SRG-Kritiker auch, dass wir in einem mehrsprachigen Land leben. Selbst der Deutschschweizer Medienmarkt ist ein Zwerg im Vergleich zu den Märkten unserer Nachbarländer. Mit 4.5 Millionen Einwohnern ist er nur halb so gross wie jener Österreichs. Der deutsche Markt ist derweil gar 20-mal grösser. Nicht zu sprechen von den Vergleichen zwischen dem Tessin und Italien oder der Romandie und Frankreich. Mit den Gebühren müssen in der Schweiz zudem drei verschiedene Sprachregionen mit einem Vollprogramm und eine Sprachregion mit einem Rumpfprogramm bedient werden. Das Deutschschweizer Fernsehen spielt allein aufgrund der Grössenverhältnisse nicht in der gleichen Liga wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland ARD und ZDF. Gutes Fernsehen ist teuer, insbesondere ein für breite Kreise gemachtes hochstehendes Informationsangebot. Es ist damit eine Illusion, dass ein reines Info-Fernsehen mit entsprechend zurechtgestutztem Budget qualitativ bessere Informationssendungen produzieren könnte als heute.
</p><h3>Private wollen grösseres Stück vom Werbekuchen</h3><p>Im Chor mit Christian Wasserfallen fordern auch SVP-Nationalrätin Nathalie Rickli, die aktivste Vertreterin privater Medieninteressen im Parlament, sowie zahlreiche Mitstreiter aus SVP und FDP, dass sich die SRG auf Informationsangebote konzentriert. Der Grund: nur so wird der Weg frei, dass sich Privatanbieter ein grösseres Stück vom (Werbe)-Kuchen abschneiden können. 
</p><p>Ausgeprägte Zurückhaltung fordern sie von der SRG in jenen Bereichen, die für Private besonders lukrativ sind: In der Unterhaltung – etwa im Sport. Spannende Spiele der Champions-League könnten auf privaten TV-Sendern gezeigt werden, findet Wasserfallen. Was das konkret heisst, sehen wir bei unseren nördlichen Nachbarn: In der Schweiz sind alle Spiele der Schweizer Teams in der Champions und Europa League frei empfangbar. In Deutschland finden diese beliebten Angebote vornehmlich bei Sky TV im Bezahlfernsehen statt. Kostenpunkt für ein Sport-Abo mit Champions League und Bundesliga: über 60 Franken pro Monat – also deutlich mehr als die Schweizer TV- und Radio-Gebühren heute und auch in der Zukunft kosten.
</p><h3>Ja zum RTVG: Ein kleiner Schritt gegen Berlusconisierung</h3><p>Auch wer Filme und Serien sehen will, müsste gemäss Konzept der rechtsbürgerlichen Medienpolitiker immer häufiger auf Pay-TV-Angebote ausweichen. Im sogenannten Free-TV müssten sich die Konsumentinnen und Konsumenten mit den Unterhaltungsangeboten der Privatsender begnügen und dabei wohl einen höheren Trash-TV-Anteil in Kauf nehmen als heute auf SRF. Der Berlusconisierung der Schweizer Medienlandschaft würden Tür und Tor geöffnet. Blocher und Konsorten stehen schon in den Startlöchern, um sich nach der BAZ und der Weltwoche auch im Fernseh- und Radiomarkt breit zu machen.
</p><p>Wer dies verhindern will, legt am 14. Juni ein Ja in die Urne. So verhindern wir den Durchmarsch der rechtsbürgerlichen Medienpolitiker, weisen die Interessen der Privatmedien in die Schranken und schaffen bessere Voraussetzungen für die nächste Debatte über den Service Public in den elektronischen Medien. 
</p><h5>&nbsp;Kasten: </h5><p>Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Gebühren für das öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehen im Zeitalter des Internets nicht irgendwann versiegen. Denn immer mehr Menschen konsumieren TV und Radio übers Internet und glauben, dies alles sei gratis, da sie ja keinen Fernsehanschluss mehr hätten. Dass künftig – mit Ausnahme der Ergänzungsleistungs-BezügerInnen – alle bezahlen müssen, ist richtig. Denn die SRF-Inhalte sind überall verfügbar und es gibt wohl in der Schweiz nur wenige Leute, die in ihrem Alltag gar nie ein SRG-Produkt konsumieren. Von der Gebühr ausgenommen sind BezügerInnen von Ergänzungsleistungen. Für alle anderen werden die Gebühren sinken, von heute 462 Fr. pro Haushalt und Jahr auf noch 400 Franken. Auch viele KMU profitieren, insbesondere Gastrobetriebe. Dass Gewerbeverbandsdirektor Bigler an vorderster Front die neue Regelung bekämpft, ist deshalb befremdlich und zeigt: Der Kampf des FDP-Nationalratskandidaten ist wohl weniger von Verbandsinteressen als von elektoralen Eigeninteressen und rechtsbürgerlicher Staatsabbauideologie geprägt.
</p><h5>Mehr zum Thema</h5><ul><li>Ja zum RTVG, ja zum Service public</li><li><a href="http://rtvg-ja.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Die Website des überparteilichen Ja-Komitees</a></li><li>3 x Ja&nbsp;– mehr soziale Gerechtigkeit: Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni</li></ul>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2227</guid><pubDate>Mon, 18 May 2015 16:41:00 +0200</pubDate><title>Perfide bürgerliche Strategie gegen das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/perfide-buergerliche-strategie-gegen-das-bundespersonal</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit Monaten wird gegen die Bundesverwaltung geschossen – in den Medien und von bürgerlichen Parteien: Stellenzuwachs und Lohnentwicklung seien skandalös, die Verwaltung blähe sich auf Kosten der Privatwirtschaft auf und müsse nun endlich zurückgestutzt werden. Und dazu reiht sich nun Vorschlag an Vorschlag.</p><p>Ein bürgerlicher Schulterschluss fordert drastische Kürzungen beim Bundespersonal. Sekundiert wird dies durch Vorstösse im Parlament. Gefordert werden eine Ausgabenwachstumsbremse, eine jährlich wiederkehrende Kürzung der Ausgaben um 1.5 Mrd. Franken, eine Plafonierung der gesamten Ausgaben auf 66 Mrd. Franken oder eine Plafonierung der Personalausgaben auf dem Niveau von 2014 bis ins Jahr 2019. Argumentiert wird mit verschlechterten Wirtschaftsprognosen und dem schädlich starken Franken. Völlig ungerührt zeigen sich Bürgerliche und Medien von der Tatsache, dass die Schweiz mit 33.5 Prozent eine ausserordentlich tiefe Staatsquote aufweist. Denn der eigentliche Grund für die orchestrierte Empörung liegt ja auch woanders, nämlich in langjährig verfolgten Plänen zu weiteren Steuersenkungen für Unternehmen. Seit Februar ist bekannt, dass die Unternehmenssteuerreform II zu massivem Einnahmeverlust beim Bund führt und doch soll der Bundesrat für die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III zur Entschädigung der Kantone noch 1 Mrd. Franken jährlich freischaufeln. 
</p><h3>Immer weniger Personal…</h3><p>Das kann nur mit Kürzungen realisiert werden. Und am leichtesten findet sich dafür eine Mehrheit beim Personaletat. Das weiss natürlich auch der Bundesrat, der den Weg des geringsten Widerstands wählt, indem er nun scheibchenweise immer grössere Einsparungen beim Personal bekannt gibt: Im Februar wurde eine Nullrunde bei den Lohnmassnahmen 2016 in Aussicht gestellt, dann wollte der Bundesrat den Personalaufwand dauerhaft um 106 Mio. Franken senken und die externen Honorare um 52 Mio. kürzen. Seit Anfang Mai sind es nun schon 165 Mio. Franken beim Personal und „nebst stellenseitigen sollen auch lohnseitige Massnahmen ergriffen werden.“ Zwar wurde in der Mai-Sondersession ein verheerender Kürzungsantrag der SVP- und FDP-Fraktionen mit einem CVPler von 4 Mrd. Franken beim Personal abgelehnt, aber es wird immer enger fürs Personal: Die Finanzkommission des Ständerats, die das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP aktuell behandelt, wird eine Motion einreichen, die den Stellenbestand der Bundesverwaltung auf 35‘000 begrenzen will. 
</p><h3>…für immer mehr Aufgaben</h3><p>Bundesrat und bürgerliche Mehrheit rühren hier für das Personal eine ungeniessbare Suppe an: Keine Lohnentwicklung in den nächsten Jahren, Vakanzen, die nicht ersetzt werden, keine Internalisierung von extern vergebenen Aufträgen und Kürzungen beim Budget für Honorare. Und dies alles ohne die Aufgaben des Personals zu überprüfen. Diese haben in den letzten Jahren stetig zugenommen und sie werden angesichts der demografischen Entwicklung und politischen Lage nicht geringer. Deshalb werden die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal und dieses selbst die blinde Abbaupolitik massiv bekämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2225</guid><pubDate>Wed, 13 May 2015 17:36:00 +0200</pubDate><title>Stipendieninitiative: Chance zur Chancengleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendieninitiative-chance-zur-chancengleichheit</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch Jugendlichen aus ärmeren Schichten soll ein Studium zugänglich sein. Damit das in Zukunft vermehrt der Fall ist, braucht es mehr Stipendien. Und damit dies der Fall ist, ein Ja zur&nbsp; Stipendieninitiative am 14. Juni. </p><p>Ich hab vom Sputnik-Schock profitiert. Sputnik-Schock? 1957 schossen die Sowjets mit Sputnik 1 den ersten Erdsatelliten ins Weltall. Ein böses Indiz für den Westen: Der Feind im Osten hatte bildungsmässig aufgeholt oder den Westen gar überholt. Die Antwort hierzulande: mehr Jugendliche akademisch ausbilden. Die Volksschullehrer, auch bei uns in tiefer Provinz, ermunterten plötzlich regelmässig 3 bis 4 Köpfe pro Klasse (und ihre Eltern), doch das Gymi zu wählen. Und wer es wählte, ging später an die Uni. Und bekam Stipendien. Zuvor war der Sohn des Maurers Maurer geworden, der Sohn des Bäckers Bäcker. Und die Töchter kamen im Gastgewerbe unter – bis sie heirateten. 
</p><h3>Immer noch Schichtbarrieren</h3><p>Das sind tempi passati. Zum Glück. Aber dennoch: Jede aktuelle Erhebung zeigt, dass beim Zugang zur Hochschule die Schicht immer noch ein bestimmendes Moment ist. Kinder von Akademikern sind viel eher wieder in akademischen Ausbildungen anzutreffen als Kinder von Nichtakademikern. Das mag vielfältige Ursachen haben, eine gewichtige bleibt die des Budgets. Das könnte die Politik korrigieren, mit Stipendien. Aber das hat sie nicht getan in den letzten Jahren. Vielleicht auch, weil es keine sowjetische Konkurrenz mehr gibt. Sie hat, trotz Gezeter über den Fachkräftemangel, die Stipendien zurückgefahren. 
</p><p>Das ist der erste Hauptgrund, warum der SGB mit Überzeugung Ja sagt zur Stipendieninitiative. Stipendien sind ein Mittel, die akademische Welt auch den weniger Privilegierten zu öffnen. Stipendien bilden den Stoff, aus dem Chancengleichheit wächst. Wenn heute nur 8 % aller auf akademischem Niveau Studierenden ein Stipendium erhalten, und viele von ihnen bloss eine milde Gabe, dann ist diese Chancengleichheit irgendwo zuvor abgewürgt worden.
</p><h3>Hilft auch AbsolventInnen der höheren Berufsbildung</h3><p>Der zweite Hauptgrund? Wer heute einen Ausbildungsweg der höheren Berufsbildung (höhere Fachschulen, eidgenössische Prüfungen) wählt, muss zwar sehr oft sehr tief (und viel tiefer als Studenten) ins Portemonnaie greifen, wird aber nur sehr selten mit Stipendien gestützt. Gerade mal 4 % all dieser Jugendlichen kriegen heute ein Stipendium. Dieses fällt je nach Kanton nur sehr mickrig aus. Die Initiative wird auch hier für Änderung sorgen. Und das hat Bedeutung auch für viele junge GewerkschafterInnen.
</p><p>Die Stipendieninitiative ist eine Chance zur Chancengleichheit. Deshalb bejaht sie der SGB. Sie hilft vielen aus jener Schicht, die er vertritt. Und dies ganz konkret.
</p><h5>Mehr zum Thema</h5><ul><li>Sieben gewerkschaftliche Argumente und der Wortlaut der Stipendieninitiative</li><li><a href="http://www.stipendieninitiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Die Website des Initiativkomitees</a></li><li><a href="http://www.vss-unes.ch/stipendieninitiative/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alles zur Stipendieninitiative auf der Website des VSS</a></li><li>3 x Ja&nbsp;– mehr soziale Gerechtigkeit: Der SGB zu den Abstimmungen vom 14. Juni</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2217</guid><pubDate>Tue, 05 May 2015 15:23:00 +0200</pubDate><title>Zum Tod von André Daguet, 1947 - 2015</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zum-tod-von-andre-daguet-1947-2015</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">In der Nacht auf den 1. Mai 2015, gleichsam als hätte er der Regie Anweisung gegeben, ein letztes Zeichen zu setzen, ist André Daguet, das linke Urgestein, gestorben. André Daguet war 1980 Mitbegründer und bis 1986 Zentralsekretär von Amnesty International Schweiz; dann amtete er 10 Jahre lang als Generalsekretär der SP Schweiz. Zusammen mit Präsident Peter Bodenmann bildete Daguet ein Dreamteam: Der Präsident füllte vif die Rolle des Turbos nach vorne, dem Generalsekretär war die Aufmunterung und Mitnahme der – zuweilen überraschten – Truppen zubedacht. 1993, als die Bürgerlichen Christiane Brunner bei der Bundesratswahl mit einer Schlammschlacht ausbooteten, gelang dem Duo in einer bewegten Woche mit der Kür von Ruth Dreifuss ein Bravourstück. 1996 wechselte Daguet zur Gewerkschaft SMUV, wo er (ab 2005 dann bei der Nachfolgeorganisation Unia) bis zur ordentlichen Pensionierung, 2009, Mitglied der Geschäftsleitung war. Wiederum als second man, zuerst an der Seite von Christiane Brunner, dann an derjenigen von Renzo Ambrosetti, gehörte André Daguet zu den Architekten der Unia, des Zusammenschlusses der vormaligen Gewerkschaften GBI, SMUV und VHTL. Als langjähriger Präsident des Verwaltungsrates war er operativ mitverantwortlich für die Zeitung work, eines der Fusionsprojekte. Desgleichen war er erster Präsident von Movendo, dem 2001 neu organisierten Bildungsinstitut der SGB-Gewerkschaften und blieb auch dies bis zu seiner Pensionierung. </p><p class="Text">Als Gewerkschafter stand André immer in vorderster Reihe: Sprudelnd vor Ideen, ruderte er sich vorwärts – aber das dennoch mit viel Bodenhaftung und büezernahem Engagement. So verstand er auch sein Amt als Nationalrat, das er von 2003 bis 2011 ausübte, bis zu einem, wie er sagte, „nur mit sehr viel unerklärlichem Glück und der Hilfe von 1000 Engeln überlebten“ Herzstillstand. Gesundheitsbedingt musste er nun zwei Gänge zurückschalten, aber noch in den letzten Wochen, schon lange ans Krankenbett gefesselt, nicht mehr fähig zu sprechen und sich deshalb nur mehr auf Tastaturen ausdrückend, schrieb er eine Erst-Mai-Rede und wollte sein Buchprojekt zur neuesten Geschichte der Linken in diesem Land voranbringen. Dieses Buch konnte er nun nicht mehr schreiben. Den Nachlebenden mag das Wissen, dass er seinerzeit ein paar Kapitel dieser Geschichte mitgestaltet hat, Trost bedeuten. &nbsp;</p><h5 class="Text">Hinweis:</h5><p class="Text">Anstelle einer Trauerfeier findet, von André Daguet gewollt, ein gemeinsames Abschiednehmen mit musikalischer Umrahmung statt am: </p><p class="Text">Mittwoch, 13. Mai 2015, um 13.30 Uhr in der Französischen Kirche, Predigergasse 3, 3011 Bern (vis-à-vis Hotel Bern/Volkshaus).</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2264</guid><pubDate>Fri, 01 May 2015 15:46:00 +0200</pubDate><title>Reden 1. Mai 2015</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/reden-1-mai-2015</link><description>Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die 1. Mai-Reden der Mitglieder des SGB-Präsidialausschusses
</p><p>&lt;media 3194&gt;Paul Rechsteiner &lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 3195&gt;Vania Alleva&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 3196&gt;Giorgio Tuti&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 3197&gt;Katharina Prelicz Huber&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 3198&gt;Alain Carrupt&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 3199&gt;Corrado Pardini&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2210</guid><pubDate>Thu, 30 Apr 2015 13:27:00 +0200</pubDate><title>Stipendieninitiative:  Die Kluft zwischen beruflichem und akademischem Weg endlich kleiner machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendieninitiative-die-kluft-zwischen-beruflichem-und-akademischem-weg-endlich-kleiner-machen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB unterstützt die Stipendieninitiative. Die Initiative nützt insbesondere auch den Jugendlichen, die eine höhere Berufsbildung absolvieren wollen. Sie könnten leichter als heute in den Genuss von Stipendien kommen.
</p><p>Die Schweiz hat in den letzten 20 Jahren ihre Bildungsanstrengungen massiv erhöht. Die zusätzlichen Investitionen haben es erlaubt, die Finanzierung der Forschung (+77%, &lt;media 2784 - - "BILD, grafik bildung, grafik__bildung.png, 89 KB"&gt;siehe Grafik&lt;/media&gt;), und die der Hochschulen und der beiden ETH (+97%) stark zu steigern. &nbsp;Von dieser Entwicklung profitierten jedoch nicht alle Bereiche. Obwohl die Zahl der Studierenden stark zunahm, stagnierten die Mittel für Stipendien. Real gemessen gingen sie gar zurück. Im Bereich der höheren Berufsbildung ging die Finanzierung ebenfalls massiv zurück (-51%), weil der Staat seine Mittel in den Aufbau der Fachhochschulen investierte. 
</p><p>Diese Entwicklung wirkt sich nachteilig aus auf Jugendliche, die den Weg der Berufslehre wählen und dabei nicht das Glück haben, eine Berufsmatura absolvieren zu können. Diese Jugendlichen stammen aus Familien, die zumeist über weniger Ressourcen verfügen, und sind in mehrfacher Hinsicht benachteiligt:</p><ol><li>Wenn sie sich für eine höhere Berufsbildung entscheiden, haben sie einen grossen Teil der Ausbildungskosten selbst zu berappen. Im Fall der höheren Fachschulen übernimmt der Staat nur 50 % der Kurskosten. Im Fall der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufsprüfungen beträgt der Subventionsanteil aktuell weniger als 20 %.[1] Das bedeutet für die betroffenen Jugendlichen eine Last von jährlich mehreren Tausend Franken, die zum Lohnausfall hinzukommen.</li><li>In den Kantonen benachteiligen die Anspruchskriterien für Stipendien allgemein Personen, die bereits im Erwerbsleben gestanden sind (z. B. Einstufung aufgrund der letzten Steuererklärung). Personen, die den Weg der Lehre gewählt haben, werden dabei bestraft. So beziehen heute etwa nur 3 bis 4 % derjenigen, die eine höhere Berufsbildung absolvieren, ein Stipendium. </li></ol><p>Der Befund ist eindeutig: Diese Entwicklung der Verteilung der finanziellen Mittel hat die Ungleichheiten zwischen beruflichem und akademischem Weg verstärkt. Der Stipendieninitiative kommt das Verdienst zu, klar auf dieses Problem hinzuweisen und – im Unterschied zu Bundesrat Schneider-Ammann – endlich wirksame Lösungen vorzuschlagen. &nbsp;
</p><p>Aus diesen Gründen unterstützt der SGB die Initiative:</p><ul><li>&nbsp;Ein Stipendiensystem nach dem Muster der Volksinitiative ermöglichte, die Anspruchskriterien an die persönliche Situation anzupassen und damit auf die spezifischen Bedürfnisse derer zu antworten, die den Weg der Lehre gewählt haben;</li></ul><ul><li>Faire Stipendien ermöglichten es den Jungen, sich endlich auf die Prüfungen zu konzentrieren und rascher die nötigen Berufsqualifikationen zu erlangen. &nbsp;</li></ul><ul><li>Die jungen (und weniger jungen) Berufsleute könnten Qualifizierung, Berufskarriere und Familie endlich besser vereinbaren - ohne dabei ihre Gesundheit opfern zu müssen.</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>&lt;media 2784 - - "BILD, grafik bildung, grafik__bildung.png, 89 KB"&gt;Grafik Ausgabenwachstum im Bildungsbereich&lt;/media&gt;</li></ul><p>&nbsp;</p><p>[1] Eine Revision des Berufsbildungsgesetzes befindet sich im Moment in der Vernehmlassung. Sie hat zum Ziel, diese Situation zu verbessern. Leider will der Bund den Kantonen den grössten Teil der mit der Reform verbundenen zusätzlichen Kosten überbürden. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2207</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 14:53:00 +0200</pubDate><title> Scheidung:  Kleine Arbeitspensen als Armutsrisiko</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/scheidung-kleine-arbeitspensen-als-armutsrisiko</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Familiengesetzgebung ist im Fluss. Sorge und Unterhaltsrecht sind resp. werden neu geregelt. Dabei verstecken sich hinter einigen neuen Bestimmungen Fallstricke – insbesondere für die Mütter. Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin, erörtert sie im &lt;media 2777 - - "TEXT, RB Scheidungsrecht, RB_Scheidungsrecht.pdf, 3.0 MB"&gt;Interview&lt;/media&gt;.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2205</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2015 11:25:00 +0200</pubDate><title>Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/soziale-gerechtigkeit-statt-ausgrenzung</link><description>Alles zum Tag der Arbeit 2015: Aufruf, Plakat, Geschichte, Überblick Veranstaltungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Auch 2015 finden rund fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Heuer feiert die Schweiz sogar ein Jubiläum: 125 Jahre 1. Mai. Der Tag der Arbeit steht diesmal unter dem Motto: "Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!". Der Aufruf des SGB erklärt, weshalb. </p><p>1890 gingen in der Schweiz und im restlichen Europa erstmals Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter am 1. Mai gemeinsam auf die Strasse. Sie folgten dem Ruf des internationalen Arbeiterkongresses von Paris. Dieser hatte den 1. Mai zum internationalen Tag der Arbeit ausgerufen, nach harten Auseinandersetzungen in Chicago anlässlich eines Streiks für den 8-Stunden-Arbeitstag. Lautstark forderten die Kolleginnen und Kollegen auch in der Schweiz den 8-Stunden-Tag. Die Patrons wollten davon nichts wissen. Dagegen sind wir angetreten.
</p><h3>Viel erreicht ...</h3><p>Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Teilhabe an den Früchten der Arbeit wurde auch in der Schweiz hart geführt. Am Arbeitsplatz und auf der Strasse. Die 1.-Mai-Kundgebungen wurden lauter und hatten Zulauf. Wir haben seither viel erreicht: In vielen Betrieben setzten wir den 8-Stunden-Tag und zumeist die 5-Tage-Woche durch, ebenso Ferien, höhere Löhne, mehr Arbeitssicherheit, Unfall-, Kranken- und Rentenversicherungen. Kurz: Die Arbeiterbewegung erkämpfte mehr soziale Gerechtigkeit.
</p><h3>... und noch viel zu tun</h3><p>2015 ist dieser Kampf nicht zu Ende. Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Wir könnten es uns leisten, dass es allen ArbeiterInnen und Angestellten, allen Rentnerinnen und Rentnern gut geht. Die Realität ist leider anders. Die sozialen Gegensätze nehmen zu. Einkommen und Vermögen sind extrem ungleich verteilt. Die Schere zwischen oben und unten öffnet sich. Immer mehr Menschen werden zu Globalisierungsverlierern. Ältere Arbeitnehmende werden aus der Arbeitswelt in die Sozialhilfe abgedrängt. Später bezahlen sie diese Ungerechtigkeit mit mageren Renten. Für junge Menschen wird es schwieriger, rasch in den normalen Arbeitsmarkt zu kommen. Die Erwerbslosigkeit ist mit 4.9 Prozent hoch, höher als in Baden-Württemberg und Bayern. Von Vollbeschäftigung sind wir weit entfernt. Der Lohndruck steigt. Und die Belastung am Arbeitsplatz hat spürbar zugenommen. Das alles macht den Menschen Sorgen. Dagegen treten wir an.
</p><p>Statt die Probleme anzugehen, wollen bürgerliche Parteien, Wirtschaftsverbände und Arbeitgeber die soziale Gerechtigkeit aushöhlen. Zahlreich sind die Patrons, die den stark überbewerteten Franken zum Vorwand nehmen, um ihre Margen nicht nur zu erhalten, sondern sogar zu erhöhen. Frei nach dem Prinzip "In guten Zeiten die Gewinne einstreichen, in schlechten Zeiten die Risiken auf die Arbeitnehmer abwälzen" führen sie illegale Eurolöhne ein, senken Löhne, lagern Arbeitsplätze aus und erhöhen die Arbeitszeit. Gegen diese "Frankenkrisengewinnler" treten wir an.
</p><h3>Schädliche Ausgrenzung</h3><p>Statt von der Nationalbank die Durchsetzung ihres gesetzlichen Auftrags zu fordern und für einen angemessenen Euro-Franken-Kurs einzustehen, stimmen die bürgerlichen Parteien ein in den Chor der Wirtschaftsverbände und propagieren altbekannte ideologische Rezepte: Deregulierung, Service public abbauen, Sparprogramme, Sozialabbau, Steuersenkungen für Unternehmen und Reiche und der Verzicht auf längst fällige Massnahmen wie jene zur Durchsetzung der in der Verfassung verankerten Lohngleichheit. Dagegen treten wir an.
</p><p>Statt Probleme zu lösen, werden die Nöte und Ängste der Menschen mit Ausgrenzungskampagnen bewirtschaftet: Gegen SozialhilfeempfängerInnen, gegen IV-BezügerInnen, gegen religiöse Minderheiten und vor allem gegen Ausländerinnen und Ausländer. Ausgrenzung und Diskriminierung schaden nicht nur den Betroffenen, sondern auch der Gesellschaft. Und gefährden den Wohlstand. Dagegen treten wir an.
</p><h3>Gebot der Stunde</h3><p>Soziale Gerechtigkeit ist das Gebot der Stunde. Gute Löhne und Renten, gute Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsplätze und Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen sind in der Schweiz wirtschaftlich möglich. Es ist eine Frage des Willens und des Kräfteverhältnisses. Deshalb fordern wir lautstark: Gute Löhne und bessere Renten, gute Arbeitsbedingungen und Vollbeschäftigung. Wir fordern eine gerechte, solidarische, diskriminierungsfreie und offene Schweiz. Dafür treten wir an. Dafür rufen wir im 125. Jahr der Maifeier unsere Losung ins Land: Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>Das 1. Mai-Plakat von Janka Rahm auf &lt;media 2772 - - "TEXT, mai2015 A4 D web, mai2015_A4_D_web.pdf, 800 KB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;, &lt;media 2773 - - "TEXT, mai2015 A4 F web, mai2015_A4_F_web.pdf, 782 KB"&gt;französich &lt;/media&gt;und &lt;media 2774 - - "TEXT, mai2015 A4 I web, mai2015_A4_I_web.pdf, 799 KB"&gt;italienisch&lt;/media&gt;</li><li>125 Jahre 1. Mai: &lt;media 2775 - - "TEXT, 125jahre1mai, 125jahre1mai.pdf, 88 KB"&gt;Zur Geschichte des 1. Mai in der Schweiz&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2776 - - "TEXT, solifonds, solifonds.pdf, 21 KB"&gt;1. Mai-Aktion des Solifonds&lt;/media&gt;</li><li>Die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=LCSLyTLYVSA" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Video-Botschaft von Bernadette Ségol</a>, Generalsekretärin des Europäischen Gewerkschaftsbunds, zum 1. Mai (auf Englisch)</li></ul><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><a href="https://www.google.com/maps/d/edit?mid=zDdsCP7v8Rx4.khYl2ONurkZg" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Übersicht 1. Mai-Veranstaltungen 2015 in der Schweiz als Karte</a></li><li><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1k9oLQ5h5vQQxzlpfk-S9B4zsHoqYpH-EBQ1OJA6rWzk/edit?usp=sharing" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Übersicht 1. Mai-Veranstaltungen 2015 in der Schweiz als Tabelle</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2168</guid><pubDate>Fri, 24 Apr 2015 13:59:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2015: Wann und Wo?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2015-wann-und-wo</link><description>Übersicht zu den Veranstaltungen am Tag der Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch dieses Jahr finden um die fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Mit Blick auf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, die am 14. Juni stattfindendende Abstimmung über die Erbschaftssteuer-Initiative, die Initiative AHVplus und den neusten Verteilungsbericht steht der 1. Mai 2015 unter dem Motto: "Soziale Gerechtigkeit statt Ausgrenzung!"</p><ul><li><a href="https://www.google.com/maps/d/edit?mid=zDdsCP7v8Rx4.khYl2ONurkZg" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Hier finden Sie die laufend aktualisierte Übersicht als Karte</a></li><li><a href="https://docs.google.com/spreadsheets/d/1k9oLQ5h5vQQxzlpfk-S9B4zsHoqYpH-EBQ1OJA6rWzk/edit?usp=sharing" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Hier finden Sie dieselbe Übersicht als Tabelle</a></li></ul><p>Korrekturen und zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thaaophz5wylpzzlyGzni5jo" data-mailto-vector="7">matthias.preisser(at)sgb.ch</a></p><p>Danke!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2199</guid><pubDate>Tue, 21 Apr 2015 11:40:00 +0200</pubDate><title>ILO: Bewegung beim Streikrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ilo-bewegung-beim-streikrecht</link><description>Jetzt müssen die Arbeitgeber ihre Zusagen einhalten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist Bewegung in die Frage der Anerkennung des Streikrechts gekommen. Dies nach dem erfolgreichen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar.</p><p>Die Arbeitgebervertreter bei der ILO wollen das Streikrecht zwar nicht explizit anerkennen, aber als Ausfluss des ILO-Übereinkommens 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts. Auf diesen Kompromiss haben sich gemäss Angaben der Arbeitnehmervertretung die tripartit organisierten ILO-Gremien geeinigt, was im übrigen weitgehend der bisherigen Praxis entspricht. Diese Einigung erfolgte nach dem erfolgreichen vom Internationalen Gewerkschafsbund (IGB) ausgerufenen internationalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts vom 18. Februar, an dem sich auch die Schweizer Gewerkschaften und der SGB mit zentralen Aktionen in Genf beteiligt hatten.
</p><p>Hintergrund des Konflikts ist die Tatsache, dass bei der ILO das Streikrecht nirgends explizit verankert ist. Hingegen akzeptierten bisher alle Seiten, also die Vertreterinnen und Vertreter von Staaten, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die implizite Anerkennung dieses elementaren gewerkschaftlichen Rechts als Ausfluss des Übereinkommens 87. In den letzten Jahren stellte der internationale Arbeitgeberverband OIE dies jedoch immer mehr in Frage. Mit schwerwiegenden Folgen, wollte er doch Verletzungen des Streikrechts nicht mehr durch ILO-Organe behandelt wissen, insbesondere nicht mehr durch den Ausschuss zur Anwendung der Normen (CAN). Um diese Blockadehaltung zu durchbrechen, führte der IGB am 18. Februar erstmals den erwähnten Aktionstag durch.
</p><p>An der ad-hoc-Sitzung vom 24./25. Februar haben sich die Staaten dann auf der Position der Arbeitnehmervertretung gefunden. Dies war ein wichtiger Schritt zu einer Rückkehr zum Courant normal und einer Wiederanerkennung des Streikrechts. An der Frage, ob der CAN in Zukunft wieder bereits sein wird, Fälle zu behandeln und verabschieden, in denen es um das Streikrecht geht, muss sich jetzt zeigen, ob es damit auch den Arbeitgebern ernst ist. Im Juni stehen die nächsten CAN-Verhandlungen an. Spätestens dann wird klar, wo die Arbeitgeber stehen. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2197</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2015 14:21:00 +0200</pubDate><title>Ja zum RTVG, Ja zum Service public</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ja-zum-rtvg-ja-zum-service-public</link><description>Gerecht, schlank, günstig und nützlich: Vom neuen Radio- und Fernsehgesetz profitieren alle</description><content:encoded><![CDATA[<p> Radio und Fernsehen sind ein gewichtiger Teil des Service public. Gerade in der vielsprachigen Schweiz trägt ein gutes Angebot in allen Sprachregionen wesentlich zum nationalen Zusammenhalt bei. Die SRG und die lokalen Radio- und Fernsehsender mit Informationsauftrag berichten und informieren über das lokale und nationale Geschehen. Davon profitiert die ganze Gesellschaft. Für die Erfüllung ihres Informationsauftrags bekommen Radio und Fernsehen Gebührengelder. Das ist ebenso unumstritten wie die Tatsache, dass Bevölkerung und Wirtschaft einen Beitrag zu diesem Service public leisten sollen, weil auch beide davon profitieren.
</p><p>Bisher mussten diejenigen Haushalte und Unternehmen Radio- und Fernsehgebühren bezahlen, die über ein betriebsbereites Gerät verfügen. Mit der Entwicklung der digitalen Technik und des Internets können wir heute überall und mit allen möglichen Geräten Radio hören oder fernsehen: Handy, Tablet, Computer etc. Fast alle besitzen solche Geräte, doch nicht alle melden sich an und zahlen für ihren Medienkonsum. Das ist ungerecht und führt dazu, dass die Rundfunkfinanzierung mittelfristig wegbricht.
</p><p>Hier schafft die geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr Abhilfe. Sie ist gerecht, modern, schlank, günstig, sozial, wirtschaftsfreundlich und nützlich. Gerecht, weil die Gebühren auf mehr Schultern verteilt werden, auch Schwarzseher und Schwarzhörerinnen werden in die Pflicht genommen. Modern, weil der Abschied von einer geräteabhängigen Gebühr den Entwicklungen der Kommunikationstechnologie Rechnung trägt. Schlank, weil die lästigen Kontrollen und die Jagd auf Schwarzseher wegfallen, ebenso das An- und Abmeldungsprozedere bei einem Umzug. Günstig, weil der bürokratische Aufwand und die Verwaltungskosten sinken. Davon profitieren wir alle: statt heute 462 Franken wird die Rundfunkgebühr in Zukunft nur noch 400 Franken pro Jahr kosten.
</p><p>Schliesslich hat die geräteunabhängige Gebühr auch eine soziale Komponente, weil nämlich von ihr befreit ist, wer Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV bezieht oder in einem Heim wohnt. Wirtschaftsfreundlich ist die Gebühr, weil 75 Prozent aller Firmen in Zukunft gar nichts bezahlen müssen, weitere 9 Prozent weniger als bisher.
</p><p>Unbestritten ist schliesslich der Nutzen von Rundfunkgebühren: Sie sichern die Vielfalt und Unabhängigkeit der öffentlichen und privaten elektronischen Medien. Das ist wichtig, denn Radio und Fernsehen leisten nicht nur einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt der vier Sprachregionen, sondern auch zur politischen Meinungsbildung. Ohne die neue Regelung bliebe alles beim Alten, Radio und Fernsehen würden geschwächt, und zwar nicht nur die SRG-Angebote, sondern auch die privaten Sender. Ein Ja sollte uns am 14. Juni deshalb nicht schwerfallen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Kommunikation und Medien</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2196</guid><pubDate>Fri, 17 Apr 2015 10:52:00 +0200</pubDate><title>Einkommen entlasten – AHV stärken: Ja zur Erbschaftssteuerreform!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommen-entlasten-ahv-staerken-ja-zur-erbschaftssteuerreform</link><description>Abstimmung vom 14. Juni: Kampagnenstart der Trägerorganisationen der Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zeit ist reif für eine nationale Erbschaftssteuer. An einer Medienkonferenz haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Trägerorganisationen EVP, SP, Grüne und SGB die Ja-Kampagne lanciert und ihre Argumente für eine nationale Erbschaftssteuer dargelegt.</p><p>Die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Und weil sie in der Schweiz ihre Riesenvermögen steuerfrei an ihre Nachkommen vererben können, nimmt die Vermögenskonzentration ständig zu. Eine Erbschaftssteuer auf hohe Vermögen, wie sie die Initiative vorsieht, gibt dieser für die Gesellschaft schädlichen Entwicklung Gegensteuer. Kleinere und mittlere Erbschaften werden nicht besteuert, damit die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin Vermögen bilden können.
</p><h3>Teil des schweizerischen Erfolgsmodells</h3><p>Die meisten Kantone erheben seit jeher eine Erbschaftssteuer. Unter dem Druck des Steuerwettbewerbshaben die meisten in den letzten Jahren die Nachkommen davon befreit, während die Erbschaften von entfernt oder nicht Verwandten weiterhin mit bis zu 49% besteuert werden. Die Initiative beseitigt die intransparente und kantonal ungleiche Besteuerung, indem die Zuständigkeit für die Erbschaftssteuer von den Kantonen auf den Bund übergeht. Die Initiative fordert demnach nicht eine neue Steuer, sondern lediglich eine Steuerreform. Die Kantone werden für den Verlust ihrer Erbschaftssteuern entschädigt, indem sie 1/3 des Ertrages aus der nationalen Erbschaftssteuer erhalten.
</p><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund steht bei der Abstimmung über die Erbschaftssteuerreform das Argument der gestärkten AHV als wichtigstes Sozialwerk der Schweiz im Zentrum. SGB-Präsident Paul Rechsteiner: "Dass die reichsten der Erblasser mit der Erbschaftssteuer einen Zusatzbeitrag an die AHV leisten, sorgt für ein Stück Ausgleich innerhalb der betagten Generation der Bevölkerung, was umso wichtiger ist, als sich die finanziellen und sozialen Gegensätze im Alter verschärfen. Auch jüngere Generationen wissen dieses Stück sozialen Ausgleichs zu schätzen."
</p><p>Für Christian Levrat, Präsident der SP Schweiz steht die ungleiche Vermögensverteilung im Vordergrund: "Wenn selbst die Credit Suisse die Schweiz als Land mit "sehr hoher Ungleichheit" in Sachen Vermögensverteilung bezeichnet, müssen die Alarmglocken läuten." Unter den entwickelten Wirtschaftsnationen sei der Reichtum nur noch in Hong Kong und den USA ähnlich ungleich verteilt. "Eine Spitzenposition, auf welche die Schweiz nicht stolz sein kann."
</p><p>Laut Regula Rytz, Co-Präsidentin der Grünen will "die Erbschaftssteuer-Reform das heutige System nicht auf den Kopf stellen, sondern schlägt eine gezielte Anpassung vor. Vermögenswerte unter 2 Millionen Franken können weiterhin steuerfrei vererbt werden, neu nicht nur an direkte Nachkommen, sondern auch an weitere Verwandte. Grosse Vermögen über 2 Millionen Franken dagegen sollen einer Erbschaftssteuer unterliegen. Das Elternhaus oder die Goldschalenuhr des Onkels sind von der Initiative also nicht betroffen."
</p><p>Alt Nationalrat Heiner Studer, Präsident des Trägervereins betonte: "Der damalige Bundesrat Kaspar Villiger sprach bereits 2002 vom Vorschlag einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer, weil dies eine gerechte Steuer ist. Tatsächlich ist es ein liberales Anliegen, nicht vor allem die Arbeitsleistungen zu belasten, sondern auch die Einkommen aus anderen Quellen."
</p><p>Die Initiative sei nicht wirtschaftsfeindlich, sagte EVP-Präsidentin Marianne Streiff: "Die Initianten sind ganz bewusst darauf bedacht, mit der Erbschaftssteuerreform Familienunternehmen und Bauernhöfe – und damit natürlich auch deren Arbeitsplätze – zu schonen. Im Verfassungsartikel wird festgeschrieben, dass die Bundesversammlung für die genannten Betriebe einen höheren Freibetrag und einen reduzierten Steuersatz festzulegen hat. Beim Freibetrag geht das Initiativkomitee von 50 Millionen aus und beim Steuersatz von 5 statt 20 Prozent."
</p><h3>Steuersatz ist vernünftig und fair</h3><p>Die Erbschaftssteuer ist ohne Progression ausgestaltet und beträgt 20% auf dem steuerpflichtigen Betrag. Das schafft einfache und übersichtliche Verhältnisse. Der Steuersatz von 20% ist gegenüber den Steuersätzen in den wichtigsten OECD-Ländern (Deutschland 30%, Grossbritannien sowie USA 40% und Frankreich 45%) absolut konkurrenzfähig.
</p><p>Die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" wurde am 16. August 2011 lanciert. Am 15. Februar 2013 konnte das Initiativkomitee 110'205 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen.
</p><h5>Weitere Informationen zum Thema</h5><p>Rede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner an der Medienkonferenz Ja zur Erbschaftssteuerreform
</p><p><a href="http://www.erbschaftssteuerreform.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website des Initiativkomitees</a></p><p>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2195</guid><pubDate>Thu, 16 Apr 2015 15:43:00 +0200</pubDate><title>Endlich ein Schritt in Richtung Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-ein-schritt-in-richtung-vaterschaftsurlaub</link><description>Kommission erkennt Zeichen der Zeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweiz ist ein Schlusslicht, wenn es um bezahlte Urlaube für Eltern geht: der Mutterschaftsurlaub ist im internationalen Vergleich sehr kurz, der Vaterschaftsurlaub ist von wenigen Ausnahmen abgesehen nur minim entwickelt. Es ist höchste Zeit, dass sich dies ändert. </p><p class="Text">Die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit hat die Zeichen der Zeit erkannt und eine Chance ergriffen: Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission am 15. April entschieden, der Parlamentarischen Initiative Martin Candinas (CVP) Folge zu leisten und Vätern einen zweiwöchigen über die EO bezahlten Vaterschaftsurlaub zu gewähren. </p><p class="Text">Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist kein Frauen-, sondern ein gesellschaftliches Thema, das alle betrifft. Dass auch bürgerliche Politiker wie Candinas einen bezahlten Vaterschaftsurlaub fordern, zeigt, wie aktuell und breit abgestützt das Anliegen ist: Junge Väter wollen Verantwortung übernehmen und ihren Platz in der Familie einnehmen. Wird ihnen dies vorenthalten, stellt das die Weichen weiterhin in Richtung einer traditionellen Rollenverteilung: Väter werden so in die Rolle des Familienernährers gedrängt, Mütter in die Rolle der Familienfrau. Der SGB setzt sich deshalb dafür ein, dass Väter früh die Möglichkeit bekommen, eine Beziehung zu ihren Kindern aufzubauen – damit auch später eine faire Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit möglich ist. </p><p class="Text">Gemäss Candinas sollen Väter einen zweiwöchigen Urlaub beziehen können, bis das Kind sechs &nbsp;Monate alt ist. Diese zwei Wochen sollen wie der Mutterschaftsurlaub zu 80% über die Erwerbsersatzordnung bezahlt werden. Dies ist das Minimum, das die Schweiz für ihre Familien tun kann. Der SGB ist zuversichtlich, dass auch die ständerätliche Schwesterkommission das Anliegen unterstützt. Er fordert über diese zwei Wochen Vaterschaftsurlaub und den gesetzlichen Mutterschaftsurlaub hinaus eine mindestens 24-wöchige, solidarisch finanzierte Elternzeit, die paritätisch zwischen den Eltern aufgeteilt wird – damit die Schweiz den familienpolitischen Anschluss an Europa nicht ganz verliert. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2192</guid><pubDate>Tue, 14 Apr 2015 16:06:00 +0200</pubDate><title>Bildung soll nicht länger ein Privileg der Kinder von bereits Studierten sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bildung-soll-nicht-laenger-ein-privileg-der-kinder-von-bereits-studierten-sein</link><description>Ja zur Stipendien-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Stipendien-Initiative will für mehr Ausbildungswillige mehr Unterstützung. Höhere Bildung wird damit vermehrt auch Kindern aus bildungsfernen Schichten ermöglicht und nicht nur denen, deren Eltern bereits studiert haben.</p><p>Sogar der Wirtschaftsdachverband economiesuisse gibt es im "dossierpolitik" vom 30.3.2015 zu: Wer in einer wohlhabenden Familie aufwächst, hat klar bessere Chancen auf einen Hochschulabschluss als Jugendliche aus bescheidenen Verhältnissen. Chancengleichheit bei der höheren Ausbildung gibt es also nicht - und das hat auch mit dem jeweiligen Budget von Familien zu tun.
</p><h3>Mehr Stipendien</h3><p>Genau das korrigiert die Stipendieninitiative, die der VSS (Verband der Schweizer Studierendenschaften) lanciert hat und die vom SGB und seinen Gewerkschaften unterstützt wird. Die Initiative will für mehr Ausbildungswillige mehr Unterstützung. Heute erhalten nur 7 Prozent der Studierenden ein Stipendium. Es müssten aber 20 Prozent sein, wollte man wirklich Chancengleichheit beim Zugang zur Bildung. Bei einem Ja zur Initiative würden also logischerweise mehr Kinder aus einfachen Verhältnissen besser gefördert.
</p><h3>Auch Absolventen/innen höherer Berufsbildung fördern</h3><p>Kommt dazu: Die Initiative fordert bessere Stipendien für die gesamte sogenannte "Tertiärstufe". Das umfasst die akademische Ausbildung, aber auch die höhere Berufsbildung (eidgenössische Fach- und höhere Berufsprüfungen, höhere Fachschulen). Diese Ausbildungen werden vor allem von Jungen aus nichtakademischem Milieu absolviert. Die Initiative ermöglicht, dass auch die Absolventen/innen der höheren Berufsbildung vermehrt Stipendien bekommen. Das ist heute nur sehr selten der Fall - obwohl die Gebühren für die höhere Berufsbildung oft bedeutend höher sind als diejenigen für akademische Ausbildungen. Mit einem Ja zur Initiative werden die Kantone hier nicht mehr so stark auf der Bremse hocken können.
</p><h3>Fertig mit kantonaler Willkür</h3><p>Die Stipendien sollen nicht nur erhöht, sondern auch national harmonisiert werden. Heute diktieren die Kantone die Spielregeln - und die meisten geizen dabei. Es ist nicht gerecht, dass eine Studentin aus Neuenburg im Durchschnitt nur die Hälfte des Betrages ihrer Zürcher Kollegin erhält - oder dass der Jura jährlich 85 Franken pro Kopf für Stipendien ausgibt und Schaffhausen nur 19 Franken. Die Stipendieninitiative beendet diese Ungleichbehandlung aufgrund der geografischen Herkunft.
</p><h3>Konkret gegen Fachkräftemangel</h3><p>Die Initiative bringt aber nicht nur mehr Chancengleichheit. Sie stellt auch den wirksamsten Vorschlag zur Behebung des Fachkräftemangels dar, der gegenwärtig im Raum steht. Denn zu einer guten Fachkraft wird sich nur weiterbilden, wer Beruf, Familie und Bildung vereinbaren kann. Auch das ermöglicht eine bessere Stipendienpolitik - und auch deshalb braucht es am 14. Juni ein Ja zur Stipendieninitiative. 
</p><h5>Mehr zum Thema</h5><p>Sieben gewerkschaftliche Argumente und der Wortlaut der Stipendieninitiative
</p><p><a href="http://www.stipendieninitiative.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Die Website des Initiativkomitees</a></p><p><a href="http://www.vss-unes.ch/stipendieninitiative/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alles zur Stipendieninitiative auf der Website des VSS</a></p><p>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2190</guid><pubDate>Mon, 13 Apr 2015 15:33:00 +0200</pubDate><title>Stipendieninitiative: Mehr Chancengleichheit und Unterstützung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendieninitiative-mehr-chancengleichheit-und-unterstuetzung</link><description>Gerade Jugendliche aus einfachen Verhältnissen profitieren - Kurzargumentarium des SGB zur Stipendieninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 14. Juni kommt die Stipendieninitiative zur Abstimmung. Sie wurde vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) lanciert und wird von zahlreichen gewerkschaftlichen und akademischen Verbänden und Organisationen sowie Parteien, Jung- und Lokalparteien unterstützt. Dazu gehört auch der SGB, der dementsprechend die Ja-Parole zur Stipendieninitiative beschlossen hat. Nachfolgend die sieben wichtigsten Gründe für ein Ja aus gewerkschaftlicher Sicht.
</p><p class="Text">&nbsp;</p><h3>Höhere Bildung auch für die Kinder der einfachen Leute und nicht nur die, deren Eltern bereits studiert haben.</h3><p>Unser Bildungssystem ist noch lange nicht durchlässig. Obwohl Fortschritte zu verzeichnen sind: Kinder von Studierten studieren viel häufiger als Kinder von Nicht-Studierten. Das jeweilige Budget ist dafür zwar kein ausschliesslicher, aber doch ein wichtiger Grund. Das korrigiert die Stipendieninitiative, denn sie will für mehr Ausbildungswillige mehr Unterstützung. Das ist ein konkreter Schritt zu mehr gesellschaftlicher Chancengleichheit. Und ein Fortschritt für Kinder aus einfachen Verhältnissen. Denn vor allem sie profitieren von der Initiative.
</p><h3>Höhere Bildung heisst nicht nur Uni, ETH und Fachhochschule. Sie umfasst auch die höhere Berufsbildung. Auch wer eine solche absolviert, wird von der Stipendieninitiative profitieren.</h3><p>Die Initiative fordert bessere Stipendien für die gesamte sogenannte "Tertiärstufe". Das umfasst die akademische Ausbildung, aber auch die höhere Berufsbildung (eidgenössische Fach- und höhere Berufsprüfungen, höhere Fachschulen). Die höhere Berufsbildung wird vorwiegend von Jungen absolviert, die aus nichtakademischem Milieu stammen. Die Initiative ermöglicht, dass auch die Absolventen/innen der höheren Berufsbildung vermehrt in den Genuss von Stipendien kommen sollen. Das ist ein konkreter Schritt zu mehr gesellschaftlicher Chancengleichheit. Und ein Fortschritt für Kinder aus einfachen Verhältnissen.
</p><h3>Das aktuelle Stipendiensystem benachteiligt die Absolventen/innen der höheren Berufsbildung. Die Initiative wird hier wenigstens teilweise korrigieren.</h3><p>Heute gewähren die Kantone den Absolventen/innen der höheren Berufsbildung nur sehr selten ein Stipendium. Dabei sind die Gebühren für die höhere Berufsbildung oft bedeutend höher als die für die akademische Ausbildung.
</p><p>Die Kantone rechtfertigen die Benachteiligung der Absolventen/innen der höheren Berufsbildung damit, es sei gerecht, dass sie denen, die bereits gearbeitet und vielleicht etwas auf die Seite gelegt hätten, kein Stipendium mehr gewährten. Dabei gehen die Kantone aber viel zu rigoros vor. Die allermeisten Väter oder Mütter, die sich beruflich weiterbilden wollen, können das nur tun, wenn sie jemand aus der Familie oder dem Freundeskreis finanziell unterstützt. Oder sie verschulden sich. Die Initiative schlägt ein Stipendiensystem vor, das der jeweiligen persönlichen Situation gerecht wird. Damit können auch die Absolventen/innen der höheren Berufsbildung besser zu Stipendien gelangen.
</p><h3>Chancengleichheit statt kantonale Lotterie</h3><p>Im heutigen Stipendienwesen spielt der Bund nur eine Nebenrolle. Die Kantone schalten und walten, wie sie wollen. Bern zum Beispiel hat in den letzten 20 Jahren den Aufwand für Stipendien von 54 auf 27 Mio. Franken pro Jahr heruntergefahren. Die Waadt dagegen hat im gleichen Zeitraum ihr Engagement von 11 auf 51 Mio. Franken ausgebaut. Das zeigt: Je nachdem, wo man wohnt, wird man einigermassen grosszügig oder aber nur sehr mickrig gefördert. Das ist nicht gerecht. Die Stipendieninitiative stoppt eine solche ungleiche Behandlung. Sie will eine Harmonisierung des Stipendienwesens auf nationaler Ebene.
</p><h3>Alle reden vom Fachkräftemangel. Die Stipendieninitiative ist ein konkreter Schritt zu seiner Behebung.</h3><p>Schlagwörter wie Fachkräftemangel und Qualifizierungsoffensive sind in aller Munde. Wie kommt man zu mehr Fachkräften? Vor allem dadurch, dass man Jungen, die Fachkräfte werden wollen, diesen Weg auch ermöglicht. Genau das will die Stipendieninitiative. Wer das Rüstzeug für eine höhere Qualifizierung hat, der soll sich qualifizieren. Tausende können das aus finanziellen Gründen nicht. Da helfen bessere Stipendien. Sie sind ein nachhaltig wirksamer Schritt gegen den Fachkräftemangel.
</p><h3>Stipendien, um Beruf, Familie - und Bildung zu vereinbaren</h3><p>Bildungsstopp mit 25: diese Zeiten sind vorbei. Eine Spezialisierung oder eine Neuorientierung mindestens einmal während des Berufslebens drängen sich auf. Die beruflichen und familiären Pflichten sind jedoch so hart, dass beinahe niemand mehr beides korrekt zu vereinbaren mag. "Weiterbildung liegt in der individuellen Verantwortung", posaunen die Wirtschaftsbosse. Hören wir auf, von uns selbst das Unmögliche zu verlangen! Es braucht ein modernes Stipendiensystem, das Frauen wie Männern den Zugang während des ganzen Berufslebens ermöglicht.
</p><h3>Stipendien verkürzen die Ausbildungszeit, unterbinden den Praktika-Missbrauch und ermöglichen den Jungen einen früheren Erwerbseintritt.</h3><p>Die Arbeitswelt wird immer anspruchsvoller. Qualifikationen, die in der Vergangenheit erlaubten, einige Berufe auszuüben, genügen heute nicht mehr. Deshalb der Run auf Diplome als ein unerlässliches Sesam-öffne-dich in die Arbeitswelt. Heute verfügen über 40% der Erwerbstätigen über 25 Jahre in der Schweiz über eine höhere Ausbildung (beruflich und/oder akademisch). Überall hat sich die Ausbildungsdauer verlängert. Um zu überleben, zwingt das immer mehr Jugendliche zu kleinen Jobs oder zu Praktika, die nichts anderes als eine prekäre Anstellung darstellen. Dies behindert eine gründliche Weiterbildung. Korrekte Stipendien ermöglichten eine bessere Konzentration auf die Prüfungen und eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt. "Qualifiziertes Personal, schnellstmöglich!": So die lautstarke Forderung der Wirtschaft. Jetzt kann sie etwas dafür tun.
</p><h5>Wortlaut der Initiative</h5><p>&nbsp;</p><p class="Text"><i></i></p><ul><li>I. Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: </li><li>Art. 66 Ausbildungsbeiträge </li><li>1 Die Gesetzgebung über die Vergabe von Ausbildungsbeiträgen an Studierende von Hochschulen und anderen Institutionen des höheren Bildungswesens und über die Finanzierung dieser Beiträge ist Sache des Bundes. Der Bund berücksichtigt dabei die Anliegen der Kantone. </li><li>2 Die Ausbildungsbeiträge gewährleisten während einer anerkannten tertiären Erstausbildung einen minimalen Lebensstandard. Die anerkannte tertiäre Erstausbildung umfasst bei Studiengängen, die in Bachelor- und Masterstufe gegliedert sind, beide Stufen; diese können an unterschiedlichen Hochschultypen absolviert werden. </li><li>3 Der Bund kann den Kantonen Beiträge an ihre Aufwendungen für Ausbildungsbeiträge an Personen auf anderen Bildungsstufen ausrichten. Er kann ergänzend zu kantonalen Massnahmen die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge fördern; dabei wahrt er die kantonale Schulhoheit. </li><li>4 Für den Vollzug des Ausbildungsbeitragswesens sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Die Kantone können Ausbildungsbeiträge ausrichten, die über die Beiträge des Bundes hinausgehen. </li><li>II. Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: </li><li>Art. 197 Ziff.8 (neu) </li><li>8. Übergangsbestimmung zu Art. 66 (Ausbildungsbeiträge) </li><li>1 Treten die Ausführungsgesetze zu Artikel 66 Absatz 1-4 nicht innerhalb von vier Jahren nach Annahme durch Volk und Stände in Kraft, so erlässt der Bundesrat die nötigen Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. </li><li>2 Im Falle einer vorübergehenden Verordnung wird der minimale Lebensstandard berechnet aufgrund: </li><li>a.der materiellen Grundsicherung gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe; und </li><li>b.der Ausbildungskosten.</li></ul><h5>Mehr zu Thema</h5><p><a href="http://www.vss-unes.ch/stipendieninitiative/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Alles zur Stipendieninitiative auf der Website des VSS</a></p><p>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz
</p><p class="Text"><i></i></p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2188</guid><pubDate>Wed, 08 Apr 2015 08:56:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen: Falsches Spiel des Bundesrates?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-falsches-spiel-des-bundesrates</link><description>Notwendige Verbesserungen beim Lohnschutz auf Eis gelegt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Letzte Woche hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, dass die Bussen gegen Lohndumping von 5000 auf 30'000 Franken steigen sollen. Das ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Doch gleichzeitig hat er die Umsetzung dieses Entscheides auf die lange Bank geschoben – nämlich nicht vor den Wahlen. Das Parlament soll – wenn überhaupt – erst nach der Vernehmlassung über das Schwarzarbeitsgesetz Anfang 2016 über die höheren Bussen entscheiden. Und alle anderen notwendigen Verbesserungen beim Lohnschutz hat der Bundesrat ganz auf Eis gelegt.</p><p>Die unter dem Dumping leidenden Arbeitnehmenden verstehen die Welt nicht mehr. 5000 Franken Busse sind viel zu tief. Mancher Arbeitgeber wird die Rechnung machen: Bei so tiefen Bussenansätzen lohnt sich Dumping. Um gegen skrupellose Arbeitgeber vorzugehen, die die Löhne drücken und mit unlauteren Tricks die Mindestarbeitsbedingungen umgehen, braucht es endlich wirksamere Massnahmen. 
</p><p>Der Bundesrat spielt den Lohndrückern und ihren Gehilfen im Parlament in die Hände. Unter der Führung der SVP wurde auf bürgerlicher Seite eine Arbeitgeber-Koalition auf die Beine gestellt, die nicht nur jede Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes verhindern, sondern den Schutz sogar abbauen will. Wenn der Bundesrat auf Zeit spielt, steigt die Gefahr, dass diese Arbeitgeber-Koalition am Schluss alles verhindert.
</p><h3>Den Lohndrückern das Handwerk legen</h3><p>Die Leidtragenden sind die Berufstätigen mit tiefen und mittleren Löhnen im Bau und in der Industrie, aber auch in Dienstleistungsberufen von der Reinigung bis zur Informatik. Zahlreiche Arbeitgeber aus dem In- und Ausland zahlen keine Schweizer Löhne. Teilweise greifen sie gar zu kriminellen Machenschaften wie zum Einsatz von falschen Selbständigen oder zu falschen Lohndeklarationen. Das zeigen die in den letzten Monaten öffentlich gewordenen Fälle von effektiven Stundenlöhnen um 8 bis 10 Euro. Wenn diesen Lohndrückern nicht das Handwerk gelegt wird, kommt das ganze Schweizer Lohnniveau ins Rutschen. In den Grenzregionen hat sich die Situation dramatisch zugespitzt. Sie spüren den stark überbewerteten Franken und im Falle des Tessins auch die Krise und die hohe Arbeitslosigkeit in Italien. 
</p><p>Die Gewerkschaften machen schon länger Druck für eine Verstärkung des Lohnschutzes bzw. für eine Verschärfung der Flankierenden Massnahmen. Neben den höheren Bussen sind vor allem Arbeitsunterbrüche bei klarem Dumpingverdacht sowie ein Ausbau der Kontrollen prioritär. Wenn die Kontrolleure vor Ort durchsetzen, dass die Lohndrücker-Firmen subito ihre Arbeiten einstellen müssen, hört auch das Dumping auf. Kein Bauherr will das Risiko eingehen, dass wegen einem Dumpingfall die ganze Bauplanung und –organisation durcheinander kommt und auf der Baustelle das Chaos ausbricht. Er wird sich deshalb vorher absichern, dass die Arbeitsbedingungen in Ordnung sind. 
</p><h3>Abwarten ist falsch</h3><p>Der Bundesrat hat argumentiert, dass man den Entscheid über die Umsetzung der „Masseneinwanderungs-Initiative“ abwarten wolle, bevor über die Verstärkung der Flankierenden Massnahmen gesprochen werden soll. Das ist aus verschiedenen Gründen falsch. Wenn die Bevölkerung den Eindruck hat, dass die Schweizer Löhne nicht sicher sind, steigt das Misstrauen in die Bilateralen Verträge. Eine allfällige Referendumsabstimmung wird dann kaum mehr zu gewinnen sein. Kontingente sind kein Ersatz für Lohnkontrollen und Bussen, weil die Arbeitgeber mehr „schwarz“ arbeiten lassen. Die Lohnstatistiken zeigen, dass Arbeitskräfte ohne Schweizer Pass unter dem früheren Kontingentsregime schlechter verdient haben. Mit seinem „Umsetzungskonzept“ leistet der Bundesrat zudem dem Dumping geradezu Vorschub: Während Dauerstellen von ausländischen Arbeitskräften bei Schweizer Arbeitgebern eingeschränkt werden sollen, hätten ausländische Firmen mit ihren tiefen Löhnen sowie Temporärarbeitskräfte weiterhin einen ungehinderten Marktzugang (keine Beschränkungen bei Entsendungen bzw. Einsätzen bis 90 Tagen). Dies führt unweigerlich zu einer Zunahme des Lohndruckes, da Kurzaufenthalter besonders schwer zu kontrollieren sind und dort die Gefahr von Lohndumping am höchsten ist. 
</p><p>Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Gewerkschaften verlangen, dass dieses Versprechen eingehalten wird. Die Bussen müssen so rasch als möglich heraufgesetzt werden, die Kantone sollen auf Antrag der Kontrolleure bei Dumpingverdacht die Arbeiten unterbrechen können und die Kontrollen müssen ausgebaut werden.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2187</guid><pubDate>Tue, 07 Apr 2015 14:45:00 +0200</pubDate><title>Neue Vorschläge zur Aufwertung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/neue-vorschlaege-zur-aufwertung</link><description>Titel in der Höheren Berufsbildung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat im Dezember 2014 – und dies ganz im Sinn des SGB – die Einführung eines professional bachelor/master in der höheren Berufsbildung abgelehnt. Der SGB hat jedoch immer betont, es brauche neue Vorschläge zur Verbesserung der Titel in der höheren Berufsbildung. Zu respektieren sei dabei jedoch die Praxisorientierung und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Grundausbildung und höherer Berufsbildung. Diese Arbeiten schreiten nun voran.</p><p>Die Beharrlichkeit des SGB hat sich ausbezahlt. Der Ständerat hat sich nicht einfach damit begnügt, die Motion Aebischer zur Einführung eines professional bachelor/master in der höheren Berufsbildung abzulehnen. Die kleine Kammer hat gleichzeitig ein Kommissionspostulat überwiesen, das die Anliegen des SGB grossmehrheitlich aufgenommen hatte. Anschliessend fand im Februar ein runder Tisch statt, an dem die Hauptakteure der Berufsbildung vertreten waren. Zum ersten Mal seit längerer Zeit konnten seriöse Diskussionen zu den höheren Berufsbildungstiteln geführt werden, die nicht von hochschultypischen Denkmustern geprägt waren.
</p><h3>Neue Wege zeichnen sich ab</h3><p>In Anwesenheit eines OECD-Bildungsexperten wurden Wege aufgezeigt, wie die Abschlüsse der höheren Berufsbildung nach internationalen Standards bezeichnet werden könnten, ohne deren Einzigartigkeit zu opfern. Es wurde etwa betont, dass in der höheren Berufsbildung die Berufsbezeichnung eine zentralere Bedeutung einnimmt als im Hochschulwesen, wo vor allem der akademische Grad wichtig ist. Der Begriff „licensed nurse“ würde z.B aufzeigen, dass eine Pflegefachfrau einen anerkannten Abschluss hat, die zur Berufsausübung in ihrem Land berechtigt und in einem Register eingetragen ist. Der „certified carpenter“ entspricht einem von der Branche anerkannten Abschluss („Verbandszertifikat“). Die Berufsbezeichnung müsste noch ergänzt werden, um die Art und das Niveau des Diploms zu präzisieren (z.B „licensed nurse with federal diploma of higher education“). Nur im Rahmen des Diplomzusatzes müsste dann der „Typ“ genannt werden („professional education“ versus akademische Bildung). Diese Lösungsansätze wären sowohl für eidgenössische Prüfungen sowie für höhere Fachschulen anwendbar.
</p><p>Alle anwesenden Akteure haben den so neu entworfenen Pisten zugestimmt. Die Vorschläge werden in den kommenden Monaten mit den Berufsbildungspartnern weiterentwickelt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2184</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2015 16:11:00 +0200</pubDate><title>Notizen zur Geschichte eines Plakates</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/notizen-zur-geschichte-eines-plakates</link><description>Hommage an Hans Erni</description><content:encoded><![CDATA[<p> Der SGB ist kein Museum und keine Kunstanstalt. Deshalb überlässt er eine Würdigung des Künstlers Hans Erni und seines modernen, sofort wiedererkennbaren Stils den Berufenen.
</p><p>Wieso sollte der SGB Hans Erni überhaupt würdigen? Weil sein Plakat, das er 1947 für die Kampagne zur Einführung der AHV geschaffen hat, einen besonderen Status erreicht hat. Am 25. Oktober 1946 entschied der SGB-Vorstand auf Antrag von VPOD-Generalsekretär Hans Oprecht, für die Abstimmungskampagne zur Einführung der AHV die Erarbeitung eines Plakates dem bereits sehr bekannten Hans Erni zu übertragen. Erni akzeptierte. Er schuf ein Gemälde, das lange Zeit gleichsam die bildliche Verkörperung der AHV darstellte. Der SGB produzierte daraus ein Plakat (Weltformat), aber auch Kleinplakate und Faltprospekte. 
</p><p>Ein junger Mensch – Ernis Bruder stand Modell – blickt in die Zukunft. Darunter liegt, friedlich die Zeitung lesend, ein älterer Mann in der einen, eine strickende ältere Frau in der anderen Version. Kraft und Milde vereinen sich in einen Ton humanistischer Versöhnung.
</p><p>Selten wurde in der Schweiz ein Plakat so berühmt wie Ernis "Ja zur AHV". Berufs- und Kunstschulen, sowie Gewerkschaftssekretariate verlangten nach der Abstimmung das Sujet – als Andenken und zum Schmuck. Deshalb entschloss sich der SGB nach geschlagener und gewonnener Schlacht zu einem Sonderdruck des Plakats ohne Text, das er mit einem von Erni selbst geschaffenen Rahmen vertrieb.
</p><p>Hier die beiden Versionen des Plakats. Die Version mit dem Mann (Ernis Vater als Modell) ist die bekanntere als die mit der Frau (Ernis Mutter als Modell).</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2183</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2015 15:47:00 +0200</pubDate><title>Drei Mal Ja für eine gerechtere und sozialere Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/drei-mal-ja-fuer-eine-gerechtere-und-sozialere-schweiz</link><description>Die Parolen des SGB zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 14. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<h3> Einkommen entlasten - AHV stärken: Ja zur Erbschaftssteuerreform</h3><p>Die Zeit ist reif für eine nationale Erbschaftssteuer. Denn die Schweiz hat die höchste Vermögenskonzentration aller OECD-Länder. Die reichsten 2% der Steuerzahler besitzen gleich viel Vermögen wie alle anderen 98%. Und weil sie in der Schweiz ihre Riesenvermögen steuerfrei vererben können, nimmt die Vermögenkonzentration ständig zu. Deshalb haben SGB, SP, EVP und Grüne die eidgenössische Initiative "Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV" lanciert. Eine Erbschaftssteuer ist keine revolutionäre Idee. Sie gehört zum Erfolgsmodell Schweiz und hat bis vor 15 Jahren in allen Kantonen ausser Schwyz dafür gesorgt, dass die ungleiche Vermögensverteilung etwas ausgeglichen wird. Sie ist fair und liberal: denn wer ohne eigenes Zutun Millionen- oder gar Milliardenvermögen erbt, soll genauso Steuern bezahlen, wie dies Normalverdienende auf den Löhnen und AHV-Renten tun.
</p><p>Die Erbschaftssteuerreform-Initiative sieht einen Freibetrag von 2 Millionen Franken vor. Kleinere und mittlere Vermögen werden nicht also besteuert, damit die unteren und mittleren Gesellschaftsschichten weiterhin Vermögen bilden können.
</p><p>Die drei wichtigsten Argumente für ein Ja zur Erbschaftssteuerreform:</p><ul><li><b>Die Erbschaftssteuer entlastet die normalen Einkommen:</b> Mit der Einführung einer Erbschaftssteuer fliessen rund drei Milliarden Franken in die Kassen von AHV und Kantonen. Das entlastet die Normalverdienenden. Ohne direkte Nachkommen besteuern heute Kantone kleine Erbschaften mit bis zu 49 Prozent. Künftig sind alle Erbschaften unter zwei Millionen Franken steuerfrei. </li><li><b>Mit der Erbschaftssteuer bleibt das Einfamilienhaus steuerfrei:</b> Pro Nachlass sind künftig zwei Millionen Franken steuerfrei. Ein Ehepaar kann so zum Beispiel das Einfamilienhaus bis zum Wert von vier Millionen Franken steuerfrei vererben. </li><li><b>Die Erbschaftssteuer stärkt die AHV:</b> Die Erbschaftssteuer bringt jährlich zwei Milliarden Franken in die Kasse der AHV. Dies stärkt die AHV und senkt den Bedarf für andere Zusatzfinanzierungen, etwa über die Mehrwertsteuer.</li></ul><h3>Ja zu tieferen Radio- und Fernsehgebühren </h3><p>Das Internet wälzt manche Branche um. Vor allem auch die Medienbranche. Smartphone, Online-Fernsehen &amp; Co. haben unseren Medienkonsum radikal verändert. Radio hören wir unterwegs übers Handy. Fernsehsendungen schauen wir je länger je weniger über den traditionellen TV-Anschluss, sondern über Online-Angebote auf dem Smartphone oder am Computer. Fast alle besitzen solche Geräte, doch nicht alle melden sich an und zahlen für ihren Medienkonsum. Das ist ungerecht und führt dazu, dass die Rundfunkfinanzierung mittelfristig wegbricht.
</p><p>Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehgebühr schafft Abhilfe. Sie ist gerecht und bietet viele Vorteile: Die Gebühren für Privathaushalte sinken von heute 462 auf 400 Franken pro Jahr. Denn das neue System ist weniger bürokratisch. Lästige Kontrollen in den Haushalten und Unternehmen und die Jagd nach Schwarzsehern entfallen, ebenso wie das An- und Abmeldungsprozedere beim Umzug. Wer Ergänzungsleistungen zu AHV/IV bezieht oder im Heim lebt, ist von der Abgabe befreit. Auch die meisten Unternehmen profitieren: 75 Prozent der Firmen zahlen gar nichts. Weitere 9 Prozent zahlen weniger als bisher.
</p><p>Die Gebühren sichern die Vielfalt und Unabhängigkeit der öffentlichen und privaten elektronischen Medien. Das ist wichtig, denn Radio und Fernsehen leisten einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt der vier Sprachregionen und die politische Meinungsbildung. Ohne neue Regelung werden Radio und Fernsehen geschwächt, sowohl die SRG-Angebote als auch die privaten Sender.
</p><h3>Stipendien-Initiative: Ja, weil sie die soziale Durchlässigkeit fördert </h3><p>Ja sagt der SGB auch zur Stipendien-Initiative. Sie will für mehr Ausbildungswillige mehr Unterstützung. Höhere Bildung wird damit vermehrt auch Kindern aus bildungsfernen Schichten ermöglicht und nicht nur denen, deren Eltern bereits studiert haben. Zudem umfasst höhere Bildung auch die höhere Berufsbildung (eidg. Fach- und höhere Berufsprüfungen, höhere Fachschulen). Auch wer sich beruflich weiter bildet, wird von der Stipendieninitiative profitieren. Gerade letztere haben bisher oft Probleme, von den Kantonen faire Stipendien zu erhalten, weil diese sehr oft eine frühere Erwerbstätigkeit zum Anlass nehmen, keine Stipendien zu sprechen.
</p><p>Zudem ist die Stipendieninitiative ein konkreter Schritt zur Behebung des Fachkräftemangels. Wer das Rüstzeug für eine höhere Qualifizierung hat, der soll sich qualifizieren. Viele können das aus finanziellen Gründen nicht. Genau da helfen bessere Stipendien.
</p><h3>Keine Parole</h3><p>Zur Präimplantationsdiagnostik (Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich) hat der SGB keine Parole gefasst. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2182</guid><pubDate>Wed, 01 Apr 2015 11:21:00 +0200</pubDate><title>Zur Mitgliederentwicklung der SGB-Verbände</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zur-mitgliederentwicklung-der-sgb-verbaende</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB umfasste Ende 2014 genau 363 341 Mitglieder. Innert Jahresfrist zählte die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz damit 3502 Mitglieder weniger. Das entspricht einem Rückgang von 0.95 % - bei unverändertem Bestand von 16 angeschlossenen Verbänden.
</p><p>Zugelegt hat der SGB erneut bei den Frauen (+ 393). Der Anteil der Frauen hat sich damit innert einem Jahr von 28.9 auf 29.3 % gesteigert.
</p><p>Von den 16 Verbänden haben im Vorjahr 2 zugelegt. Die Unia hat mittlerweile fast 200'000 Mitglieder. Sie hat 375 Mitglieder hinzu gewonnen und damit den Aufwärtstrend der letzten Jahre bestätigt. Mitglieder gewonnen hat auch die noch junge Gewerkschaft Nautilus (Schifffahrt). Alle anderen Gewerkschaften haben Mitglieder verloren.
</p><p>Syndicom erklärt den Mitgliederverlust vor allem mit dem Strukturwandel in der grafischen Industrie. Zudem ist es der Gewerkschaft noch nicht gelungen, sich in der Kommunikations- und Medienbranche für potentielle Neumitglieder zu positionieren. Der SEV hat bei den Aktiven mit grossen Anstrengungen den Mitgliederbestand leicht verbessern können. Es gelang aber nicht, auch noch die Todesfälle zu kompensieren.
</p><h3>&nbsp; </h3><h3>&nbsp;</h3><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">Verband</th><th class="align-center" scope="col">2014</th><th class="align-center" scope="col">2013</th><th class="align-center" scope="col">Frauen 2014</th></tr></thead><tfoot><tr><td><b>Total</b></td><td class="align-right"><b>363 341</b></td><td class="align-right"><b>366 843</b></td><td class="align-right"><b>106 523</b></td></tr><tr><td><b>+/- 2013/14 total</b></td><td class="align-right"><b>-3 502</b></td><td></td><td></td></tr><tr><td><b>+/- 2013/14 Frauen</b></td><td class="align-right"></td><td></td><td class="align-right"><b>+393</b></td></tr></tfoot><tbody><tr><td>Unia</td><td class="align-right">199 828</td><td class="align-right">199 453</td><td class="align-right">46 801</td></tr><tr><td>SEV</td><td class="align-right">42 838</td><td class="align-right">43 393</td><td class="align-right">9 113</td></tr><tr><td>syndicom</td><td class="align-right">37 555</td><td class="align-right">39 182</td><td class="align-right">11 598</td></tr><tr><td rowspan="1">VPOD</td><td rowspan="1" class="align-right">35 429</td><td rowspan="1" class="align-right">36 112</td><td rowspan="1" class="align-right">18 975</td></tr><tr><td>SIT</td><td class="align-right">9 960</td><td class="align-right">10 092</td><td class="align-right">4 734</td></tr><tr><td>PVB</td><td class="align-right">9 441</td><td class="align-right">9 615</td><td class="align-right">2 434</td></tr><tr><td>SBPV</td><td class="align-right">8 011</td><td class="align-right">8 092</td><td class="align-right">2 541</td></tr><tr><td>AvenirSocial</td><td class="align-right">3 707</td><td class="align-right">3 749</td><td class="align-right">2 544</td></tr><tr><td>SMPV</td><td class="align-right">3 586</td><td class="align-right">3 710</td><td class="align-right">2 169</td></tr><tr><td rowspan="1">garaNto</td><td rowspan="1" class="align-right">3 575</td><td rowspan="1" class="align-right">3 618</td><td rowspan="1" class="align-right">454</td></tr><tr><td>SSM</td><td class="align-right">3 051</td><td class="align-right">3 212</td><td class="align-right">1 860</td></tr><tr><td>Kapers</td><td class="align-right">2 520</td><td class="align-right">2 713</td><td class="align-right">1 856</td></tr><tr><td>SMV</td><td class="align-right">1 746</td><td class="align-right">1 799</td><td class="align-right">683</td></tr><tr><td>SBKV</td><td class="align-right">1 208</td><td class="align-right">1 248</td><td class="align-right">677</td></tr><tr><td>Nautilus</td><td class="align-right">869</td><td class="align-right">809</td><td class="align-right">75</td></tr><tr><td>New Wood</td><td class="align-right">17</td><td class="align-right">46</td><td class="align-right">9</td></tr><tr></tr></tbody></table><h5>Auskünfte</h5><ul><li>Ewald Ackermann 031 377 01 09 oder 079 660 36 14</li></ul><h3>Abkürzungen (Tabelle)</h3><p><b>Unia:</b> Unia. Die Gewerkschaft, <b>SEV:</b> Gewerkschaft des Verkehrspersonals, <b>VPOD:</b> Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste, <b>syndicom:</b> Gewerkschaft Medien und Kommunikation, <b>SBPV:</b> Schweizerischer Bankpersonalverband, <b>PVB:</b> Personalverband des Bundes, <b>SIT:</b> Syndicat interprofessionnel de travailleuses et travailleurs, <b>GaraNto:</b> Die Gewerkschaft des Zoll- und Grenzwachtpersonals, <b>AvenirSocial:</b> Professionelle Soziale Arbeit Schweiz, <b>SSM:</b> Schweizer Syndikat Medienschaffender, <b>SMV:</b> Schweizerischer Musikerverband, <b>SMPV:</b> Schweizerischer Musikpädagogischer Verband, <b>Kapers:</b> Vereinigung des Kabinenpersonals, <b>SBKV:</b> Schweizerischer Bühnenkünstlerverband, <b>Nautilus:</b> Gewerkschaft für Seeleute und verwandte Berufe, <b>New Wood:</b> Gewerkschaft der UNO-Angestellten in Genf</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2171</guid><pubDate>Thu, 26 Mar 2015 18:40:00 +0100</pubDate><title>Konjunktiv als Hoffnung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/konjunktiv-als-hoffnung</link><description>Peter Bichsel verspätet zum 80.
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für Peter Bichsel, den Poeten und linken Kopfarbeiter, dessen Vater in der SBB-Werkstätte zu Olten gearbeitet hatte und der als Bub beeindruckt war von der Bezeichnung ‚Knotenpunkt‘: „Hier war die Welt verknotet – in Olten umsteigen.“</p><p>Wenn ich es früher erfahren hätte: Ich wäre aufgebrochen, an der Hand meinen Sohn und im Brotsack das Literarische Lexikon. «Wir gehen nach Bettlach, möglichst gradaus», hätt ich meinem Sohn gesagt. Und ich hätte nicht gewusst, was antworten, wenn er gesagt hätte: «Bettlach gibt es nicht.“ Wahrscheinlich hätt ich ihm gesagt: „Wir gehen gleichwohl, das muss man wagen. Zur Not könnten wir uns in den Jurahügeln verstecken und könnten eine Bettlacher Begegnung erfinden“. Und um ihm Mut zu machen, hätt ich ihm frei aus dem Literarischen Lexikon zitiert: „P. B., eine Schweizer Literatur-Kreuzung von Hebel, Tschechow und Beckett, Meister der literarischen Kurzform, wohnt in Bettlach, SO, CH.“ 
</p><p>Weil wir schnell gehen, wären wir vielleicht am Ort, an dem sich Bettlach verstecken könnte, vorbeigestapft, an mancher Türe auch, an der ein verbeulter Milchtopf auf uns gewartet hätte oder eine angebrochene Flasche Roter oder ein Mann, der zur Weltumrundung aufbrechen will. Wir wären höher gekommen, dahin, wo sich Falten in die Hügel legen, da, wo er vor Jahrzehnten gewandert war mit dem so früh verstorbenen Bundesrat, an Orte, die so schöne Namen tragen wie Hohe Winde, Hasen Matten, Weissensteine und ab und zu – nein, kein weisser Elefant, aber eine Beiz. Und vor einer solchen hätte ich wieder mein Lexikon gezückt und zitiert: „Als tiefen Romantiker gab es für P. B. die Welt nur in uns oder – in der Beiz, die es heute nicht mehr gibt.“ 
</p><p>Und damit hätten wir den Bogen geschlagen zum engagierten Linken. Wir hätten gegrillt und gehofft, dass er ja nicht in diesem Moment zu uns gestapft wäre. „Weisst du“, hätt ich meinem Sohn erzählt, „er hat die Beiz noch als Stätte demokratischer Öffentlichkeit erfahren. Und über die Wildwestfilmprärie, in der die Mächtigen den Ärmeren die Kuhherden gestohlen haben, hat er seinen Weg zum Sozialismus gefunden.“ Das hätte mein Sohn verstanden, denn auch ihn hat es von Sitting Bull über Che Quevara zu Karl Marx und dann zurück zu Paul Rechsteiner geführt. 
</p><p>Aber, vielleicht war das mit dem Wildwest doch nur fabuliert, denn da tauchte plötzlich gegen Westen hin dieses Zitat von P. B. auf: „Jene Sozialisten um 1900 herum, die ‚Brüder, zur Sonne, zur Freiheit‘ gesungen haben, haben sich nicht vorstellen können, dass sie je reich werden. Es gab noch kein Eurolotto. Ihr Schicksal als Fabrikarbeiter war ihnen gewiss. Sie wollten nur ein bisschen mehr. Sie wollten noch etwas: nicht für sich, aber vielleicht für ihre Kinder, ihre Enkel. Das Mögliche war da oben auf dem Berg. Es existierte. Ich glaube, und ich meine das überhaupt nicht religiös, sondern ganz pragmatisch: Pragmatismus heisst Hoffnung. Diese gebe ich nicht auf.“
</p><p>Und spätestens dann hätte es geleuchtet in den Augen meines Sohnes: „Dann schafft auch er am Prinzip Hoffnung, an dem, was allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war: Heimat.“
</p><p>Lange hätten wir in die Nacht geschwiegen, dem Flug des Busanten träumend zugewandt – und hätten morgens dann Bettlach, Peter Bichsel gesucht. 
</p><p>Peter Bichsel, Poet&amp;Engagierter, Bettlach gibt es nicht, hätten sie uns da gesagt.
</p><p>Und wir hätten nicht protestiert, wären ahnungsvoll heimgestolpert. Aber da hätte uns unsere Nachbarin, Frau Fleure, die es ja wissen muss, versichert, er würde doch in Bellach, SO, wohnen. „Bellach wie französisch belle und deutsch ach.“
</p><p>Wir hätten uns zugeblinzelt: Schon wieder ein Konjunktiv…
</p><p>Ja, und dazwischen verstrich der Indikativ. 
</p><p>Gesetzt den Fall, das wäre ein guter Beginn für eine Geschichte: Wir würden morgen aufbrechen, nach Bellach, um zu gratulieren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2167</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2015 09:00:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat schiebt Güterbahn aufs Abstellgleis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/nationalrat-schiebt-gueterbahn-aufs-abstellgleis</link><description>Gütertransportgesetz: eine Steilvorlage für den Strassentransport</description><content:encoded><![CDATA[<p> Die Verlagerung des Gütertransports von der Strasse auf die Schiene ist nicht nur ein Gebot der ökologischen Vernunft, sondern im alpenquerenden Verkehr auch Verfassungsauftrag. Doch es steht schlecht um diese Verlagerung. Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes wollte der Gesetzgeber bessere Bedingungen für den Gütertransport auf der Schiene schaffen, ihn gegenüber der Strasse konkurrenzfähiger und ganz allgemein effizienter machen. Dies jedenfalls war in den Erläuterungen zum Gesetz zu lesen. 
</p><p>Und dies täte bitter Not, angesichts des Booms, den der Gütertransport erlebt. Denn zum einen wird kaum mehr Ware für längere Zeit gelagert, zum anderen verzeichnet der Versandhandel seit Jahren enorme Zuwachsraten, eine Trendumkehr ist nicht in Sicht. Und hier hat der Strassengüterverkehr die Nase vorn: Er ist auf kurzfristige Buchungen ausgerichtet und eignet sich für kleine Gütermengen. Die Branche setzt im inländischen Gütertransport mittlerweile auch für den kompletten Transportweg vermehrt kleine Lastwagen ein und kann so das Nachtfahrverbot umgehen (Nachtexpress). Soll der Transport per Bahn hier nicht marginalisiert werden, bräuchte es tatsächlich eine gezielte Förderung, um die Wettbewerbsnachteile auszugleichen. 
</p><p>Schon die Vorlage des Bundesrats vermochte den Bahntransport kaum zu fördern. Der Nationalrat hat nun aber den Gesetzeszweck unter dem Strich in sein Gegenteil gekehrt und den Schienengüterverkehr massiv geschwächt: Ein Verlagerungsziel von der Strasse auf die Schiene hatte keine Chance, dafür soll der Schienengüterverkehr künftig eigenwirtschaftlich sein. Die Ratsmehrheit will nicht einsehen, dass der Schienentransport Teil des Service public ist. Ganz im Gegenteil: Die SBB sollen künftig von der Aufgabe des Gütertransports befreit sein und - dies war der finale Schlag gegen den Schienengüterverkehr - SBB Cargo soll aus dem Unternehmen herausgebrochen werden. 
</p><p>Bundesrätin Doris Leuthard beteuerte zwar, dass die SBB auch ohne gesetzlich verankerten Auftrag weiterhin in der Pflicht stünden, Güter zu transportieren. Und der Zürcher FDP-Nationalrat Beat Walti belehrte die ablehnende Ratsminderheit, dass mit der Auslagerung von SBB Cargo die Effizienz gesteigert werden solle, dies aber nicht Privatisierung bedeute. Angesichts der Tatsache, dass laut Gütertransportgesetz der Schienengütertransport künftig rentieren muss, wirken solche Aussagen ziemlich dreist. 
</p><p>Zwar gab es auch einige wenige positive Entscheide des Nationalrats. Dazu zählen beispielsweise die Erhöhung des Rahmenkredits für die Umschlaganlagen oder die Netznutzungspläne für den Schienentransport. Doch diese Positivpunkte machen die Rückschläge bei weitem nicht wett. Die Mehrheit des Nationalrats hat es mit tatkräftiger Hilfe des Departements Leuthard geschafft, aus einem Gesetz, das als Förderung für den Schienengütertransport angepriesen wurde, eine Steilvorlage für den Strassentransport zu machen! </p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Service Public</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2163</guid><pubDate>Fri, 13 Mar 2015 10:54:00 +0100</pubDate><title>Demo für die Streikenden der Wäscherei Marsens (FR): </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/demo-fuer-die-streikenden-der-waescherei-marsens-fr</link><description>Alle 15 Beschäftigten streiken seit einer Woche gegen Privatisierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einer Woche wehren sich die 15 Beschäftigten der Wäscherei der psychiatrischen Klinik Marsens mit einem Streik gegen die Auslagerung ihrer Arbeit. Sie fordern zumindest adäquate Stellenangebote. Am 14. März findet eine Demo zu ihrer Unterstützung statt. </p><p>Der Staatsrat des Kantons Freiburg hat entschieden, die Wäsche der Psychiatrischen Klinik Marsens künftig durch die privaten Blanchisseries Générales (LBG) SA besorgen zu lassen. Das gesamte Personal erhielt die Kündigung und das "Angebot", sich bei den LBG anstellen zu lassen. Zu massiv schlechteren Bedingungen: Dort beträgt der Mindestlohn 3300 Franken brutto im Monat für Ungelernte, 3550 für Teamchefs. Das bedeutet für einige der Marsens-Wäscherinnen einen Lohnverlust von über 1000 Franken im Monat!
</p><p>Der Staatsrat spricht zwar davon, dass er die Differenz begleichen werde – aber nur für wenige Monate. Danach sollen die Knauserlöhne der Privatwirtschaft gelten. Auch die sonstigen Arbeitsbedingungen werden verschlechtert: die Arbeitszeit wird erhöht, die Ferien werden gekürzt, die Bedingungen für die Pensionierung verschärft. 
</p><p>Die 15 Beschäftigten der Wäscherei von Marsens sind darum am letzten Freitag in den Streik getreten. Sie verlangen, dass sie eine adäquate Stelle beim Kanton Freiburg angeboten bekommen – genau so, wie es im Freiburgischen Personalgesetz vorgesehen ist: Es räumt bei einer Stellenaufhebung dem internen Transfer erste Priorität ein. Aber der Staatsrat scheint sich nicht darum zu scheren und weigert sich, dieses Prinzip anzuwenden. 
</p><p>Im Gegenteil: Er hat offenbar keinerlei Hemmungen, bereits jetzt an die LBG zu gelangen, damit sie sich um die Wäsche aus Marsens kümmere, die infolge des Streiks ungewaschen liegen geblieben ist. Die Streikenden dagegen zeigen grosse Entschlossenheit und Mut. Viele sind seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten in Marsens angestellt und stolz darauf, dass sie eine öffentliche Dienstleistung erbringen. Und sehen sich jetzt konfrontiert mit einer Regierung, die auf brutales Lohndumping setzt. 
</p><p>Jetzt braucht es ein klares Signal an den Staatsrat: Er muss die Gesetze respektieren und für die Betroffenen Stellen beim Kanton finden. Die Gewerkschaft VPOD ruft deshalb auf zur Demo in Freiburg am Samstag, 14. März. 
</p><h3>Demo zur Unterstützung der Streikenden in der Wäscherei Marsens:<br>Samstag, 14. März, 14 Uhr, Freiburg<br>Treffpunkt: Esplanade de l'Ancienne gare, Seite SBB-Bahnhof</h3>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2158</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2015 13:38:00 +0100</pubDate><title>Wir bleiben dran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wir-bleiben-dran</link><description>Interview mit Regula Bühlmann (RB), SGB-Zentralsekretärin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lohngleichheitsdemo vom 7. März war für alle, die sie miterlebt haben, beeindruckend. Doch: Wie geht es jetzt weiter in der Frage der Lohngleichstellung? </p><p>SGB-NL: Ihr wart gut 12'000, die am Samstag 7. März für "Lohngleichheit jetzt!" demonstriert habt. Zufrieden? 
</p><p>RB: Ja, sogar sehr. Unsere Erwartungen sind übertroffen worden. Das zeigt, wie breit die Forderung nach Lohngleichheit abgestützt ist. Sie wurde und wird getragen quer durch alle politischen Lager, von linken und bürgerlichen, von jungen und älteren Menschen, von Familien und von Singles. 
</p><p>SGB-NL: Wie geht es weiter? Was und wann sind die nächsten entscheidenden Schritte? 
</p><p>RB: Die nächste Etappe ist mit der bundesrätlichen Vorlage gegeben. Sie ist im Sommer zu erwarten. Wir werden genau hinschauen und vor allem darauf achten, dass sie nicht nur die Feststellung von Diskriminierung erlaubt, sondern auch deren Behebung. Mit anderen Worten: dass sie die Möglichkeit für Sanktionen enthält. Dann wird zu verhindern sein, dass einer solchen Vorlage während der parlamentarischen Beratung die Zähne gezogen werden. 
</p><p>SGB-NL: Diese Gefahr ist akut. Was tun? 
</p><p>RB: Unser Bündnis bleibt bestehen und ist so aufgestellt, dass wir, falls nötig, schnell reagieren können. Wenn also das Parlament bei der Beratung der Vorlage die Handbremse anziehen sollte, dann werden wir uns wieder bemerkbar machen. Auch auf der Strasse! Und in den Medien. Wir werden laut und deutlich darauf hinweisen, dass Lohngleichheit nicht einfach ein Schönwetterprogramm ist, das man mit Hinweis auf konjunkturelle Schwierigkeiten zu den Akten legen kann. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist ein Verfassungsgebot - und die Verfassung gilt nicht nur bei Sonnenschein.
</p><p> SGB-NL: Die Arbeitgeber haben sich auf den 8. März vor allem damit positioniert, dass sie die rund 8 % "reiner" Lohndiskriminierung als methodischen Fehler bezeichnet haben. 
</p><p>RB: Der Vorwurf ist nicht neu. Die logib-Berechnungen sind jedoch zur Genüge wissenschaftlich abgestützt. Die Arbeitgeber haben hier ein recht durchsichtiges Ablenkungsmanöver lanciert, das der Bewegung nach Lohngleichstellung den Wind aus den Segeln nehmen soll. Ihnen zufolge werden in der Messung von Lohndifferenzen Leistung und Erfahrung nicht genügend berücksichtigt. Nun hat aber die im Rahmen des<a href="http://www.nfp60.ch/D/projekte/bildung_karriere/berufseinstieg_lohndiskriminierung_belodis/Seiten/default.aspx" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> Nationalen Forschungsprogramms 60</a> durchgeführte Belodis-Studie schon bei Berufseinsteigenden eine Lohndiskriminierung von 7 % nachgewiesen. Diese wird mit Leistung und Erfahrung kaum begründbar sein... </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2157</guid><pubDate>Wed, 11 Mar 2015 09:49:00 +0100</pubDate><title>Lohnsenkungen und Euro-Löhne für GrenzgängerInnen sind verboten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkungen-und-euro-loehne-fuer-grenzgaengerinnen-sind-verboten</link><description>SGB-Tagung stellt klart

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von Fr. 1.20 zum Euro aufgegeben, brennen bei gewissen Arbeitgebern die juristischen Sicherungen durch. Ideen, wie für Grenzgänger die Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen, geistern herum. Einige Arbeitgeber wollen so das Währungsrisiko ganz auf die Arbeitnehmenden überwälzen. Eine Tagung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) machte nun klar: Solche Massnahmen sind verboten.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Franken ist überbewertet. Der ungünstige Eurokurs schmälert in vielen Betrieben den Ertrag. Einzelne Firmen versuchen bereits, z.B. mit Lohnsenkungen oder Lohnzahlungen in Euro ihre Produktionskosten zu drücken, um so das Währungsrisiko auf ihre Mitarbeitenden abzuwälzen. In nächster Zeit werden wohl weitere Firmen prüfen, wie sie solche Massnahmen ergreifen können.
</p><p>Doch diese Massnahmen widersprechen häufig einschlägigen arbeitsrechtlichen Prinzipien und der Rechtsprechung. Dies erklärten an der Tagung „Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Frankenstärke“ des SGB vom 3. März in Bern Christa Tobler, Professorin für Europarecht an den Universitäten Basel und Leiden ebenso wie Jean Christophe Schwaab, Vizepräsident der Rechtskommission des Nationalrates und weitere Referentinnen und Referenten. 
</p><h3>Keine Diskriminierung von Grenzgängern</h3><p>Wenn Arbeitgeber Grenzgängern den Franken-Lohn kürzen oder in Euro auszahlen, oder wenn sie versuchen, die Löhne der Grenzgänger durch Anbindung an den Wechselkurs zu indexieren, begeben sie sich ins juristische Abseits. Dies zeigte Prof. Tobler anhand einer vertieften Analyse von Lehre und Praxis: Eine Ungleichbehandlung von Grenzgängern (internationale Pendler i.S.v. BGE 135 II 128) in der Form von Lohnsenkungen oder Ausbezahlung des Lohnes in Euro verstösst gegen das indirekte Diskriminierungsverbot, welches im Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU festgeschrieben ist. Dieses verbietet Ungleichbehandlungen von Grenzgängern, ausser wenn sie objektiv gerechtfertigt und in Bezug auf das anvisierte Ziel verhältnismässig sind. Massnahmen sind als indirekt diskriminierend zu betrachten, wenn sie ihrer Natur nach geeignet sind, die Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten stärker zu beeinträchtigen als die eigenen Bürger, und wenn folglich die Gefahr besteht, dass insbesondere die Ersteren benachteiligt werden, BGE 136 V 182. 
</p><p>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 5 und Art. 9 Anhang I FZA) verbietet nun eben solche Ungleichbehandlungen, wie sie mit Lohnsenkungen, Arbeitszeiterhöhungen oder eben mit der Bezahlung des Lohnes in Euro erfolgen würden. Wirtschaftliche Gründe wie etwa die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nämlich nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">typo3/#_ftn1</a> Tobler führte auch aus, dass gemäss Art. 9 Abs. 4 Anhang I FZA arbeitsvertragliche Bestimmungen, welche diskriminierend sind, von Rechts wegen nichtig sind; der Arbeitnehmende kann also auch nicht in eine Diskriminierung einwilligen. 
</p><p>Das schützt auch die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden: Denn man kann sie nicht mit diskriminierten Grenzgängern konkurrenzieren oder gar durch solche ersetzen.
</p><h3>&nbsp;Unternehmerrisiko nicht abwälzen</h3><p>Die anderen Referenten der Tagung führten weiter aus, dass der Arbeitgeber zwar über einen Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne verfügt – und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften zur Änderungskündigung) –, wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn der Lohnbetrag objektiv und genügend vorhersehbar bleibt (also sind keine festen Indexierungen des Lohnes an den Wechselkurs erlaubt). Änderungskündigungen sind missbräuchlich, wenn keine sachlichen betrieblichen oder marktbedingten Gründe vorliegen (ein Verzicht auf die Massnahmen müsste die Existenz des Unternehmens gefährden). Der Arbeitgeber muss diese Gründe objektiv darlegen können (anhand von Geschäftsbüchern, Entwicklung der Auftragslage etc.).
</p><p>Die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden ist jedoch in jedem Fall verboten (diese zwingende Bestimmung von Art. 324 OR kann weder durch Einzelarbeitsvertrag noch durch Gesamtarbeitsverträge (GAV) geändert werden). Genau darum handelt es sich aber, wenn ein ungünstiger Wechselkurs die Ertragsaussichten einer Firma trübt und sich das Unternehmen dafür bei den Arbeitnehmenden schadlos halten will. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens erhöht. Weiter verbietet die juristische Lehre Lohnsenkungen als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang einer Firma, also z.B. in der Art der Indexierung am Wechselkurs. Dies stellt nämlich eine Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis dar und ist gemäss Art. 322a OR verboten.
</p><p>Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie können auch nicht auf „Krisenartikel“ in einem GAV abgestützt werden, denn diese Verträge müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Wenn ein Arbeitgeber die Löhne regelmässig den Veränderungen des Wechselkurses anpasst, begeht er Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB).
</p><p>Das gleiche gilt für eine dauerhafte Arbeitszeiterhöhung bei gleichbleibendem oder sinkendem Lohn: Erfolgt sie aufgrund des Wechselkurses, stellt dies eine Überwälzung des Unternehmensrisikos dar und ist verboten. Denn eine Erhöhung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn ist nichts anderes als eine Lohnkürzung und untersteht damit den gleichen Bedingungen wie diese, um legal zu erfolgen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2155</guid><pubDate>Mon, 09 Mar 2015 16:44:00 +0100</pubDate><title>5500 Unterschriften unterstreichen: Lohngleichheit ist keine Frage der Konjunktur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/5500-unterschriften-unterstreichen-lohngleichheit-ist-keine-frage-der-konjunktur</link><description>Lohngleichheitsmanifest Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga überreicht</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Gleichstellungsartikel darf nicht zu einem Konjunkturartikel degradiert werden. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist ein Grundrecht, das auch in einem Wahljahr und in Währungskrisen gelten muss. Diese Forderung haben Vertreterinnen der Initiantinnen des Manifests 7. März 2015 zusammen mit dem Manifest heute Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga übergeben: am 9. März, einen Tag nach dem internationalen Frauentag und zwei Tage, nachdem über 12 000 Frauen und Männer auf dem Bundesplatz kraftvoll und farbig Lohngleichheit eingefordert haben. 
</p><p>Wie die Demonstration vom 7. März wurde auch das Manifest von einem breiten Frauenbündnis lanciert. Innert einer Woche haben es 5500 Frauen und Männer unterzeichnet. Das zeigt, wie drängend die Angelegenheit ist. Denn angesichts des starken Frankens und der drohenden Wirtschaftskrise wird bereits wieder ein Verzicht auf Lohngleichheit und die angemessene Vertretung der Frauen in Kaderpositionen und Verwaltungsräten gefordert. Beides "ist aber aus volkswirtschaftlichen Gründen verantwortungslos und aus Gerechtigkeitsüberlegungen inakzeptabel", heisst es im Manifest. 
</p><p>Die Breite des Manifest-Bündnisses illustrierte die prominente und durchmischte Delegation, welche das Manifest der Bundespräsidentin überreichte: Regula Bühlmann, SGB-Zentralsekretärin; Barbara Gassmann, Vizepräsidentin Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK); Corinne Schärer, Geschäftsleitungsmitglied Unia sowie die Nationalrätinnen Yvonne Feri (SP), Maya Graf (GP), Margrit Kessler (GLP), Rosmarie Quadranti (BDP) und Barbara Schmid-Federer (CVP). Krankheitshalber leider verhindert war die Vertreterin der EVP, Nationalrätin Marianne Streiff-Feller.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2153</guid><pubDate>Sat, 07 Mar 2015 18:54:00 +0100</pubDate><title>Mehr als 12&#039;000 Frauen und Männer fordern: Lohngleichheit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mehr-als-12000-frauen-und-maenner-fordern-lohngleichheit-jetzt</link><description>Bunte und starke nationale Demonstration am 7. März in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 12'000 Frauen und Männer von links bis rechts haben am 7. März auf dem Bundesplatz die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eingefordert. Ein breites Frauenbündnis verlangt vom Bundesrat nun wirkungsvolle Massnahmen, denn freiwillige Massnahmen haben nicht zum Ziel geführt: Die Lohngleichheit ist auch 34 Jahre nach ihrer Verankerung in der Verfassung noch nicht Realität. 
</p><p>In der Schweiz verdienen Frauen immer noch 18.9 Prozent weniger als ihre Kollegen. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit Kriterien wie Teilzeitarbeit, beruflicher Erfahrung und Verantwortung erklärt werden. Rund 40 Prozent des Lohnunterschiedes sind aber mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also rein diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen so einzig aufgrund ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den Frauen, den Familien und den Rentnerinnen. 
</p><p>Ein Bündnis von 48 Organisationen unter der Leitung von alliance F und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB hat deshalb anlässlich des Tags der Frau und zwei Tage vor dem Equal Pay Day zur grossen Demo in Bern aufgerufen. Mehr als 12'000 Frauen und Männer sind dem Aufruf gefolgt und fordern mit dem Bündnis die rasche und konsequente Umsetzung der Lohngleichheit. Dazu braucht es Kontrollen. Kathrin Bertschy, Co-Präsidentin von alliance F, betonte die Relevanz der Lohngleichheit für Frauen und Wirtschaft: "Lohnungleichheit prägt Lebensläufe, wenn junge Frauen bereits mit 8 Prozent weniger Lohn in den Arbeitsprozess einsteigen. Lohnungleichheit prägt aber auch die Volkswirtschaft, wenn fähige Talente sich aus dem Arbeitsprozess zurückziehen, weil sie nicht ihren Fähigkeiten entsprechend entlöhnt werden". Für SGB-Zentralsekretärin Regula Bühlmann ist die Lohngleichheit in erster Linie eine Frage der Gerechtigkeit: "Freiwilligkeit ist bei der Einhaltung von Gesetzen eindeutig der falsche Ansatz. Nun braucht es verbindliche Massnahmen. Wir brauchen Lohngleichheit, damit die bezahlte und die unbezahlte Arbeit gleichmässig verteilt werden kann, aber auch, damit Frauen im Alter eine faire Rente erhalten." 
</p><p>Damit die Forderungen nachhaltig umgesetzt werden, hat das Bündnis im Vorfeld der Demonstration ein Manifest zur Lohngleichheit lanciert. Zu den Erstunterzeichnerinnen zählen Persönlichkeiten wie Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch, Unternehmerin Rosmarie Michel, Publizistin Esther Girsberger, Künstlerin Pipilotti Rist, Bankenprofessorin Gabrielle Wanzenried, CVP-Politikerin Barbara Schmid-Federer, Bäuerinnenpräsidentin Christine Bühler und alt Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Bis jetzt haben mehr als 4700 Personen das Manifest unterzeichnet und verleihen so der Forderung nach Lohngleichheit Nachdruck.
</p><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li><a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Mediendossier </a>mit Redetexten, Manifest und Hintergrundinformationen</li><li>Website des <a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Manifests 7. März 2015</a></li><li><a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157651210267111" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Fotos </a>der Lohngleicheitsdemo</li></ul><p><span><span></span></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2151</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2015 14:11:00 +0100</pubDate><title>Am 7. März alle auf nach Bern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-7-maerz-alle-auf-nach-bern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p> Seit 34 Jahren garantiert die Bundesverfassung gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Seit 1996 gibt es das entsprechende Gesetz. Doch in der Praxis verdienen Frauen immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Rund die Hälfte davon ist reine Diskriminierung.
</p><p>So geht es nicht weiter. Nachdem freiwillige Schritte wie der Lohngleicheitsdialog nichts gebracht haben, braucht es nun endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Herbst einen Schritt in diese Richtung gemacht: Er will Betriebe ab 50 Angestellten verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und von Dritten kontrollieren zu lassen. Das allein genügt aber nicht. Es braucht griffigere Massnahmen. Damit die Lohnungleichheit endlich verschwindet, sollen Behörden Lohnkontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen können. Ohne Wenn und Aber!
</p><p>Seit dem Frankenschock wollen bürgerliche Politiker und Unternehmer gar die erzielten Fortschritte Richtung Lohngleichheit rückgängig machen. Ihnen allen sagen wir: Fertig mit den Wechselkurs-Ausreden! Jetzt braucht es den Kurswechsel. Jetzt braucht es Lohngleichheit subito! Deshalb jetzt das <a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleicheitsmanifest unterschreiben</a> und am 7. März alle auf nach Bern zur grossen Lohngleichheitsdemo!
</p><p>Demo Lohngleicheit jetzt!
</p><p>Bern, 7. März 2015
</p><p>Treffpunkt 13.30 Schützenmatt
</p><p>Weitere Infos: <a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">7märz2015.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2150</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2015 16:23:00 +0100</pubDate><title>Kein neuer Pakt gegen die Frauen – Lohngleichheit jetzt erst recht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-neuer-pakt-gegen-die-frauen-lohngleichheit-jetzt-erst-recht</link><description>Der SGB ruft dazu auf, das Lohngleichheitsmanifest zu unterzeichnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Fast 1500 Unterschriften in anderthalb Tagen: Das ist die erste, erfolgreiche Bilanz des Manifests 7. März 2015 – Lohngleichheit jetzt! (<a href="http://lohngleichheitsmanifest.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.lohngleichheitsmanifest.ch</a> und <a href="http://manifeste-egalite-salariale.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.manifeste-egalite-salariale.ch</a>, <a href="http://manifesto-parita-salariale.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.manifesto-parita-salariale.ch</a>). Getragen wird das Manifest vom gleichen breiten Bündnis, welches auch zur grossen nationalen <a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lohngleichheitsdemonstration</a> vom kommenden Samstag, 7. März, aufruft.
</p><p>Schon die 100 Erstunterzeichnerinnen konnten innert weniger Tage gewonnen werden. Prominente Frauen aus Kunst, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft stehen mit ihrem Namen für das Anliegen Lohngleichheit ein. Sie und die zahlreichen Unterschriften unter das Manifest ergeben ein starkes, farbiges Bild und zeigen, dass die Forderung nach Lohngleichheit aktueller denn je ist.
</p><p>Der SGB ruft alle Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, alle, denen Lohngerechtigkeit nicht gleichgültig ist, auf, das Manifest zu unterzeichnen und am Samstag, 7. März mit einer kraftvollen, farbenfrohen Demonstration zu zeigen, dass Lohngleichheit keine Frage der Konjunktur sein kann und darf. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2149</guid><pubDate>Tue, 03 Mar 2015 11:45:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss Druck auf Verursacher der Asbestkatastrophe aufrechterhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-muss-druck-auf-verursacher-der-asbestkatastrophe-aufrechterhalten</link><description>Streiflichter auf Session II</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Forderungen von SGB und Opfervereinigungen nach ganzheitlicher Bewältigung der Asbesttragödie zeigen erste Früchte. Der Bundesrat hat letzte Woche einen runden Tisch einberufen, um einvernehmliche Lösungen im Bereich der nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten zu finden. Dieser Schritt reicht jedoch nicht: In der laufenden Revision des Verjährungsrechtes braucht es ganzheitliche Massnahmen, um Asbestkranken zu ihren Rechten zu verhelfen. Weiter muss das Parlament den Druck auf die Unternehmen aufrechterhalten, welche die Asbesttragödie verursacht haben. </p><p>Das Schweizer Verjährungsrecht in Zivilsachen wird aktuell neu geregelt. Die heutige zehnjährige Verjährungsfrist entspricht nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen im Bereich der Langzeit-Gesundheitsschäden bei Kontakt mit gefährlichen Stoffen wie z.B. Asbest (sogenannte Emerging Risks). Dies hat zuletzt vor Jahresfrist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar gemacht. Dieser hat festgehalten, dass das Schweizer Verjährungsrecht im Falle der Asbestkranken gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. 
</p><h3>Schweizer Verjährungsrecht muss EMRK-konform werden</h3><p>Bei der laufenden Revision des Verjährungsrechts braucht es eine neue, opfergerechte Regelung der Fristen, innerhalb derer Asbesterkrankte Schadenersatz und Genugtuung fordern können. Der langen Latenzzeit von Asbesterkrankungen am besten Rechnung trägt eine Frist, die erst ab Ausbruch der Krankheit zu laufen beginnt. Allenfalls kann eine solche Regelung auch auf Asbesterkrankungen beschränkt werden.
</p><h3>Ganzheitliche Lösung nötig</h3><p>Eine Reform des Verjährungsrechts reicht aber nicht, um eine ganzheitliche Lösung der Asbesttragöde zu erreichen. Es braucht auch einen von der ehemaligen Asbest-Wirtschaft alimentierten Fonds. Dieser soll Gerechtigkeit für die bereits erkrankten Personen schaffen. Auch wird in den nächsten Jahren die Prävention hinsichtlich Asbesterkrankungen zu verstärken sein. Weiter dürfen die grossen Ausgaben, welche die Suva im Zusammenhang mit der Asbest-Problematik bereits leistet und die noch auf sie zukommen werden, nicht einseitig auf einige gewerbliche Branchen abgewälzt werden: Es braucht einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><h3>Motion nötiger denn je</h3><p>Die Motion „Fonds zur gerechten Entschädigung von Asbestopfern“, von der Rechtskommission des Nationalrates eingereicht, beauftragt den Bundesrat, einen Fonds zur vollumfänglichen Entschädigung nach Haftpflichtrecht für Asbestopfer einzurichten, die gegenüber einem zivil- oder vertragsrechtlich Haftenden aufgrund abgelaufener Fristen keine oder nur eine teilweise Genugtuung geltend machen konnten.
</p><p>Das geht weiter als es der Auftrag zum runden Tisch des Bundesrates tut: Dieser beauftragt nämlich die Teilnehmenden, einvernehmliche Verbesserungen für die nicht UVG-versicherten Asbesterkrankten und ihre Angehörigen zu suchen. Andere Asbestbetroffene sollen nicht in den Genuss dieses Fonds kommen. Das ist problematisch und macht je nachdem eine Fondslösung, wie sie die Rechtskommission vorschlägt, immer noch nötig. 
</p><p>Weiter ist zu befürchten, dass die an den runden Tisch eingeladenen Vertreter von Unternehmen, welche seinerzeit die Asbesttragödie durch Verletzungen von Sorgfaltspflichten in Import, Produktion und Verarbeitung dieses hochgefährlichen Stoffes verursacht haben, ohne den Druck der nationalrätlichen Motion die Arbeiten des runden Tisches sabotieren werden. 
</p><p>Aus diesem Grund fordert der SGB, dass der Nationalrat das Leid der Asbestkraken ernst nimmt und mit der Annahme der Motion das richtige Zeichen setzt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2146</guid><pubDate>Fri, 27 Feb 2015 14:37:00 +0100</pubDate><title>Streiflichter auf die Session</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/streiflichter-auf-die-session</link><description>SGB-Position zu ausgewählten Geschäften</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Montag 2. März beginnt die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte. Anbei die Position des Position des SGB zu einigen Geschäften, die dieser mit besonderem Interesse verfolgt. </p><h3>Krankentaggeldversicherungen: Missstände unterbinden</h3><p>(Doris Bianchi) Immer wieder erleben Arbeitnehmende beim Stellenwechsel böse Überraschungen bei der Abdeckung des Lohnausfalls wegen Krankheit. Wer von einer kollektiven Krankentaggeldversicherung seines Arbeitsgebers wegen Arbeitsplatzverlust austritt, muss allzu häufig auf eine Risikodeckung bei Krankheit verzichten. Die Folge davon: eine während der Arbeitslosigkeit weiterbestehende oder neue Krankheit kann rasch zum finanziellen Ruin führen. Denn der Erwerbsausfall ist nicht versichert und die Arbeitslosenversicherung wird bei längerer Krankheit infolge Unvermittelbarkeit die Taggelder einstellen.
</p><p>Der Versicherungsschutz für den Erwerbsausfall bei Krankheit ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei Fortbestand der Krankheit krass ungenügend. Aufgrund der herrschenden Vertragsautonomie können der Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) und die Versicherungsgesellschaft vereinbaren, dass die Leistungen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt werden. Wer als erkrankter Arbeitnehmer entlassen wird, verliert dadurch seinen Lohnersatzanspruch und hat infolge seiner Krankheit auch einen eingeschränkten Zugang zu den Taggeldern der Arbeitslosenversicherung. Der betroffene erkrankte Arbeitnehmer hat zwar in der Regel einen Anspruch auf Übertritt in eine Einzel-Taggeldversicherung. Darüber muss er aber informiert sein, und die Anmeldung muss innert einer kurzen Frist von 30 Tagen erfolgen. Die dafür zu leistenden Prämien sind zudem derart überrissen, dass sich das niemand leisten kann. In der Praxis verfügen die gekündigten, erkrankten Arbeitnehmenden also über keinen ausreichenden Schutz vor dem Erwerbsausfall. Dies trifft im Übrigen auch für die gesunden Arbeitslosen zu. Der Prämiensprünge, welche mit dem Übertritt von einer kollektiven hin zu einer Einzeltaggeldlösung entstehen (monatliche neue Prämien von rund Fr. 700 und mehr), sind derart hoch, dass das Risiko des Erwerbsausfalls wegen Krankheit bei Stellenverlust faktisch nicht versichert werden kann.
</p><p>Diese seit Jahren anhaltenden Missstände bei den Krankentaggeldversicherungen müssen endlich behoben werden. Immerhin anerkennt der Bundesrat in seiner Antwort zur entsprechenden Interpellation von Paul Rechsteiner „Missstände bei der Krankentaggeldversicherung“ die Problematik. Er kündigt an, dass er im Rahmen der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes die Probleme des Versicherungsschutzes beim Stellenwechsel angehen will. Der Ständerat wird diese Interpellation in der kommenden Wintersession beraten. Das Thema ist gesetzt und die Dringlichkeit anerkannt. Jetzt müssen Taten folgen.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Milchkuh-Initiative: einseitig und falsch</h3><p>(Dore Heim) Die Volksinitiative wurde unter dem offiziellen Titel „für eine faire Verkehrsfinanzierung“ lanciert. Sie ist aber alles andere als fair: Nicht mehr nur die Hälfte, sondern die kompletten Einnahmen aus der Mineralölsteuer sollen nach dem Willen der Initianten künftig in die Strassenfinanzierung fliessen. Damit würden dem Bund 1.5 Mrd. Franken jährlich entzogen, die Strassenkasse aber im Gegenzug mit absurd viel Mitteln ausgestattet, die ohne einen massiven Ausbau der Nationalstrassen unmöglich verbraucht werden können. Wo der Bund die fehlenden Einnahmen von über einer Milliarde Franken kompensieren würde, schert die Initianten wenig. Sicher ist, dass es grosse Kürzungen bei Forschung und Bildung, in der Aussenpolitik und im Budget von Gesundheit und Kultur zur Folge hätte. Die Initiative hätte auch Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden, denn diese bekämen vom Bund damit zwar mehr Geld für die Strassenfinanzierung, dafür aber weniger Mittel in anderen Bereichen. 
</p><p>Die Initiative will weiter, dass allfällige Erhöhungen bei Abgaben und Gebühren im Strassenverkehr künftig zwingend dem Referendum unterstehen. Sie appelliert an den Autofahrer (in diesem Fall wohl tatsächlich eher an Männer), der vom Staat wie eine Milchkuh gemolken werde, deshalb der populäre Name „Milchkuh-Initiative“. Sie ist perfide, denn sie unterschlägt, dass die hohen externen Kosten des Strassenverkehrs von rund 8 Mrd. Franken jährlich von der Allgemeinheit getragen werden. Und sie verschweigt, dass die Mineralölsteuer seit 1993 und der Mineralölsteuerzuschlag sogar seit 1974 nicht erhöht wurden, während in all den Jahren seither die Preise im öffentlichen Verkehr stark angestiegen sind. Die Initiative untergräbt mit der Zweckbindung der kompletten Einnahmen der Mineralölsteuer das Prinzip der Solidarität, das bei Steuern zentral ist, denn damit werden ja Service public-Leistungen für die Allgemeinheit finanziert. Legitim ist nach Ansicht der Initianten nur eine zweckgebundene Verwendung von Steuereinnahmen. 
</p><p>Der SGB lehnt die Initiative ab. Sie würde unsinnig viel Geld in den Strassenausbau verlagern, und dies auf Kosten des Schienenverkehrs. Und sie würde den Handlungsspielraum von Bund, Kantonen und Gemeinden gefährlich einschränken. Die Schiene hat gegen die Strasse seit 1980 nur verloren: Die Transportleistung im Strassengüterverkehr hat in den letzten 35 Jahren um 155% zugenommen, der Gütertransport auf der Schiene hingegen nur um 31%. Der SGB unterstützt hingegen die Konzeption eines langfristig gesicherten Strassenfonds, der demjenigen im Bahnbereich entspricht. Angesichts der hohen externen Kosten des Strassenverkehrs und der Tatsache, dass der Mineralölsteuerzuschlag seit seiner Einführung vor über 40 Jahren nie erhöht wurde, wäre es eben viel eher legitim, diesen Zuschlag substanziell zu erhöhen, um die Allgemeinheit zu entlasten und dem öffentlichen Verkehr eine faire Chance zu geben.
</p><p>&nbsp;</p><h3>Kindesunterhalt: heikle Punkte bleiben</h3><p>(Regula Bühlmann) Die Vorlage Kindesunterhalt geht in die Differenzbereinigung. Aus Gleichstellungsperspektive ist die Frage heikel, ob eine alternierende Obhut auch gegen den Willen eines Elternteils geprüft werden kann. Die Rechtskommission des Nationalrats lehnt diese Möglichkeit ab. Auch der SGB ist der Meinung, dass nur beide Eltern gemeinsam die alternierende Obhut vereinbaren können sollten, da die Übernahme einer gemeinsamen Verantwortung sonst erschwert ist. Ausserdem besteht das Risiko, dass trotz alternierender Obhut ein grosser Teil der Verantwortung (inkl. finanzielle und zeitliche Belastung aufgrund von Arztbesuchen, Einkauf usw.) bei der Person mit dem kleineren Erwerbspensum bleibt (also meist bei der Mutter), jedoch der Kindesunterhalt gekürzt wird. Das Armutsrisiko von Einelternfamilien, das auch die zaghafte Vorlage zum Kindesunterhalt nicht aus der Welt schafft, wird so zusätzlich verschärft. 
</p><p>&nbsp;</p><h3>Erleichterte Einbürgerung </h3><p>&nbsp;(José Corpataux) Der Nationalrat wird sich mit der erleichterten Einbürgerung der dritten Einwanderergeneration befassen, also von Menschen, die hier geboren und hier ihre Jugend verbracht haben. Die zuständige Kommission und der Bundesrat unterstützten diese Erleichterung. Der SGB sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung. Denn er befürwortet für die dritte Generation die automatische Einbürgerung – wie bereits auch schon für die zweite Generation. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2142</guid><pubDate>Mon, 23 Feb 2015 13:18:00 +0100</pubDate><title>Die neuste Ausrede: der starke Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/die-neuste-ausrede-der-starke-franken</link><description>Ein breites Bündnis mobilisiert für Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kaum hat die Nationalbank den Euro-Mindestkurs aufgehoben und damit den Franken um rund 20 Prozent aufgewertet, wurden schon Forderungen laut, auf Massnahmen für die Lohngleichheit zu verzichten. Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Wir Frauen lassen uns nicht mit solchen Ausreden abspeisen. Zu lange schon warten die Frauen auf die Durchsetzung des Verfassungsgrundsatzes "Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit".
</p><p>Obwohl in der Bundesverfassung seit 34 Jahren steht: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.", obwohl mit dem Gleichstellungsgesetz die Gerichte 1996 die Kompetenz erhielten, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen, sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Immer noch verdienen Frauen für gleichwertige Arbeit rund 20 Prozent weniger als die Männer. Ein Teil der Lohnungleichheit kann mit Kriterien wie Teilzeitarbeit, beruflicher Erfahrung und Verantwortung erklärt werden. Rund 40 Prozent des Lohnunterschiedes sind aber mit objektiven Kriterien nicht begründbar, also rein diskriminierend. Jedes Jahr entgehen den Frauen so einzig aufgrund ihres Geschlechts 7,7 Milliarden Franken. Dieses Geld fehlt den Frauen, den Familien und den Rentnerinnen.
</p><p>Umso wichtiger ist unsere Präsenz am 7. März in Bern. Dort fordern Frauen von links bis rechts ein Ende dieses verfassungswidrigen Zustands. Auf die Strasse geht ein breites Bündnis und verlangt von Parlament und Bundesrat Lohngleichheit und endlich griffige Massnahmen. Damit allen klar wird: Faire Löhne sind nicht verhandelbar, auch wenn die Wirtschaft in Schieflage gerät. Deshalb am 7. März 2015: Alle nach Bern! Damit die Lohngleichheit nicht dem starken Franken zum Opfer fällt.
</p><h3>Breites Bündnis</h3><p>Unter der Leitung von alliance F und Schweizerischem Gewerkschaftsbund mobilisieren folgende Organisationen für die Demonstration vom 7. März 2015 auf dem Bundesplatz in Bern:</p><ul><li><span>allianceF -&nbsp;Bund Schweizerischer Frauenorganisationen</span></li><li><span>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</span></li><li><span>BPW Switzerland -&nbsp;Business &amp; Professional Women</span></li><li><span>Evangelische Frauen Schweiz EFS</span></li><li><span>LCH -&nbsp;Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz</span></li><li><span>Dachverband Schweizerischer Gemeinnütziger Frauen SGF</span></li><li><span>Schweizerischer Bäuerinnen- und Landfrauenverband SBLV</span></li><li><span>Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF</span></li><li><span>SBK - die Stimme der Pflege</span></li><li><span>Travail Suisse</span></li><li><span>cfd -&nbsp;Die feministische Friedensorganisation</span></li><li><span>CVP Frauen</span></li><li><span>Evangelische Volkspartei EVP</span></li><li><span>FDP Frauen</span></li><li><span>Frauen Aargau</span></li><li><span>Frauen Basel</span></li><li><span>Frauenzentrale Bern</span></li><li><span>Frauenzentrale Zürich</span></li><li><span>Grossmütterrevolution</span></li><li><span>Grüne Schweiz</span></li><li><span>Grünliberale Schweiz</span></li><li><span>Interessensgemeinschaft Frau und Mu-seh-um</span></li><li><span>Junge Grüne Schweiz</span></li><li><span>JungsozialistInnen Schweiz JUSO</span></li><li><span>Juristinnen Schweiz</span></li><li><span>Kaufmännischer Verband Zürich</span></li><li><span>Katholische Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung Schweiz KAB</span></li><li><span>Lesbenorganisation Schweiz LOS</span></li><li><span>Marche Mondiale des Femmes</span></li><li><span>NGO-Koordination Post Beijing Schweiz</span></li><li><span>Ostschweizerinnen.ch</span></li><li><span>Partei der Arbeit</span></li><li><span>Pro Single Schweiz -&nbsp;Die Interessensgemeinschaft der Alleinstehenden</span></li><li><span>Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV</span></li><li><span>SEV -&nbsp;Gewerkschaft des Verkehrspersonals</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Frauen</span></li><li><span lang="FR-CH">SP Schweiz</span></li><li><span lang="FR-CH">Syndicat interprofessionel de travailleuses et travailleurs Sit</span></li><li><span>Schweizerischer Verband für Frauenrechte</span></li><li><span>Swiss Women Network</span></li><li><span>Syna</span></li><li><span>Syndicom</span></li><li><span>UNIA,&nbsp;VPOD</span></li><li><span>Verband Kindergarten Zürich</span></li><li><span>Wide Switzerland</span></li><li><span>Wirtschaftsfrauen Schweiz</span></li></ul><p>&nbsp;</p><h5>Konkretes zur Demo</h5><h3>Lohngleichheit jetzt! </h3><h3>Nationale Demonstration, 7. März, Bern </h3><h3>Treffpunkt: 13.30 Uhr, Schützenmatte</h3><h3>Abschlusskundgebung: 15.00 Uhr, Bundesplatz</h3><p><a href="http://7märz2015.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">www.7märz2015.ch</a></p><p><a href="http://www.7märz2015.ch" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.7märz2015.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2139</guid><pubDate>Fri, 20 Feb 2015 11:48:00 +0100</pubDate><title>Eurolöhne, Lohnsenkungen für Grenzgänger, indexierte Löhne?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/euroloehne-lohnsenkungen-fuer-grenzgaenger-indexierte-loehne</link><description>SGB-Tagung zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Frankenstärke</description><content:encoded><![CDATA[<p> Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von 1.20 Fr. zum Euro aufgegeben, überbieten sich gewisse Arbeitgeber mit mehr oder weniger hanebüchenen arbeitsrechtlichen Vorschlägen. Es geistern Ideen herum, wie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen. Einige Arbeitgeber wollen sogar die Löhne an den Wechselkurs anbinden und so variabel gestalten.
</p><p>Dabei ist klar: In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das verlangen u.a. die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union. Eine Diskriminierung von Grenzgängern ist illegal. Das gilt auch für die Überwälzung des Arbeitgeberrisikos auf die Angestellten.
</p><p>Der SGB führt zur Klärung der Lage und zur Information der betroffenen Kreise (Mitglieder tripartiter Kommissionen, GewerkschafterInnen, JuristInnen, etc.), eine Tagung zum Thema und rund um Fragen wie Eurolöhne, Lohnsenkungen für Grenzgänger etc. durch. Damit soll Aufklärungsarbeit betrieben und die juristische Lage bzw. die Rechtsprechung dargelegt werden.
</p><p>An der Tagung werden sich untenstehende Referentinnen und Referenten mit folgenden Themen befassen:</p><ul><li>Christa Tobler, Professorin an der Universität Basel: schwergewichtig zum Diskriminierungsverbot von Grenzgängerinnen und Grenzgängern</li></ul><ul><li>Daniel Lampart, Chefökonom des SGB: wirtschaftliche Kontextualisierung des Problems</li><li>Jean Christophe Schwaab, Vizepräsident der nationalrätlichen Rechtskommission und Arbeitsrechts-Spezialist: Ausführungen u.a. zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um Bezahlung von Euro-Löhnen</li><li>Luca Cirigliano, Zentralsekretär des SGB und Leiter der Aufgabenbereiche Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen: zu Fragen u.a. der verbotenen Überwälzung des Unternehmensrisikos auf die Arbeitnehmemden und zu sozialrechtlichen Aspekten der Frankenstärke (Kurzarbeitsentschädigung) </li></ul><h5>Praktische Informationen </h5><h3>SGB-Tagung am </h3><h3>Dienstag, 3. März 2015 von 15 bis ca. 18 Uhr,<br>Hotel Bern, Zeughausgasse 9, Bern </h3><p>&nbsp;</p><ul><li>Die <b>Kosten </b>der Tagung für Mitglieder einer SGB-Gewerkschaft betragen Fr. 160.-, für Externe Interessierte Fr. 180.-</li><li><b>Anmeldung </b>via Mail an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1qbspla5ohykpunGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">juliet.harding(at)sgb.ch</a> oder <a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">info(at)sgb.ch</a></li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><ul><li>&lt;media 2692 - - "TEXT, 150303 SGB Programm Euro Franken, 150303_SGB_Programm_Euro_Franken.pdf, 70 KB"&gt;Das Programm der Tagung&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2138</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2015 09:57:00 +0100</pubDate><title>Gefährliche Nebenwirkungen der CVP-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gefaehrliche-nebenwirkungen-der-cvp-initiative</link><description>„Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“: Tür zum Missbrauch weit offen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" entlastet vor allem gut situierte Familien. Gleichzeitig benachteiligt sie einkommensschwächere Familien und lädt geradezu zu Missbrauch ein.</p><p>So verlockend der Titel tönt und so hehr die erklärten Ziele sind: das Nein des SGB zur CVP-Volksinitiative "Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" war schon nach dem ersten Studium klar. Denn das Volksbegehren bringt unter dem Strich den einkommensschwachen Familien nur Nachteile; einkommensstarke dagegen können durchaus profitieren.
</p><p>Das ist der Hauptgrund, warum wir diese Initiative am 9. März abzulehnen müssen. Es gibt aber einen weiteren Grund, der wird mittlerweile auch öffentlich diskutiert wird: Bis jetzt ist der Bund davon ausgegangen, dass bei einem Ja zur Initiative der öffentlichen Hand rund 1 Milliarde Franken Steuereinnahmen entgehen würden. Diese Zahl könnte deutlich zu tief zu sein. Denn die Initiative stösst die Tür zum Missbrauch weit auf.
</p><p>Wie das? Kinder- und Ausbildungszulagen wären bei einer Annahme der Initiative künftig steuerfrei. Schon jetzt bezahlt der Arbeitgeber auf diesen Zulagen keine Sozialversicherungsbeiträge. Und bereits heute können die Arbeitgeber höhere Kinder- und Ausbildungszulagen ausrichten als die 200 bzw. 250 Franken, die der Bund minimal vorschreibt. Würde die Initiative angenommen, könnten Arbeitgeber - wie auch die Arbeitnehmenden - auf die schlaue wie kurzsichtige Idee kommen, die Löhne zu kürzen, aber dafür in gleichem Umfang die entsprechenden Zulagen zu erhöhen. Auf den ersten Blick eine Win-win-Situation: Die einen sparen Steuern, die anderen Sozialversicherungsbeiträge. Auf den zweiten Blick ein doppelter Verlust: für die Arbeitnehmenden ein späterer Rentenverlust, für die öffentliche Hand ein noch grösseres Loch in den Kassen, das dann auch irgendwie zu bezahlen wäre.
</p><p>Wie hoch würde der durch solche Mauscheleien erzielte Ausfall sein, zusätzlich zur bereits berechneten Milliarde? - Der grüne Luzerner Nationalrat Louis Schelbert wollte die Verwaltung mit entsprechenden Recherchen beauftragen. Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) lehnte seinem entsprechenden Antrag jedoch ab.
</p><p>Vielleicht liesse sich auch keine exakte Zahl ermitteln. Aber für ein entschlossenes Nein zum Initiatvie ist das auch gar nicht nötig. Es genügt zu wissen, dass die Tür für Missbrauch weit aufgestossen ist. Wenn eine Therapie nicht erreicht, was sie will und wenn sie dann auch noch gefährliche Nebenwirkungen auslöst, gibt es nur eins: Nein sagen! </p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2133</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 16:24:00 +0100</pubDate><title>Hände weg von unserem Streikrecht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/haende-weg-von-unserem-streikrecht</link><description>18. Februar: Globaler Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Internationale Gewerkschaftsbund hat den 18. Februar 2015 zum globalen Aktionstag zur Verteidigung des Streikrechts erklärt. In der Schweiz werden deshalb am 18. Februar in Genf zentrale Protestaktionen stattfinden.</p><p>Das Streikrecht ist ein grundlegendes gewerkschaftliches Menschenrecht, das die Verfassungen von 90 Staaten garantieren, darunter seit 1999 auch diejenige der Schweiz. Es wird vom internationalen Uno-Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso garantiert wie von der europäischen Sozialcharta. Mehr als ein individuelles Menschenrecht ist das Streikrecht ein kollektives Recht, das Recht der Arbeiterinnen und Arbeiter, in Arbeitskämpfen von ihrer letzten Waffe Gebrauch zu machen und die Arbeit niederzulegen.
</p><p>Seit Gewerkschaften und soziale Bewegungen die mit Beginn der Finanzkrise aufgegleisten Austeritätsprogramme bekämpfen, häufen sich die Angriffe auf das Streikrecht. Auch die Arbeitgeber greifen dieses ihnen missliebige Grundrecht vermehrt an, selbst im Herzen der tripartit organisierten Uno-Institution Internationale Arbeitsorganisation (ILO). Dort weigern sie sich seit zwei Jahren, anzuerkennen, dass das Streikrecht von der ILO-Konvention 87 geschützt wird und blockieren die entsprechende Arbeit der Normenkommission.
</p><p>An diesem Blockadespiel beteiligt sich leider auch die ILO-Vertretung der Schweiz, angetrieben von der Schweizer Arbeitgeber-Delegation. Diese wird von Blaise Matthey angeführt, dem Generalsekretär des Westschweizer Unternehmerverbands FER (Fédération des entreprises romandes). Nicht zuletzt deshalb werden am Nachmittag des 18. Februars Genfer Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter vor dem Sitz dieses Unternehmerverbandes für das Streikrecht demonstrieren. Bereits am Mittag startet der globale Aktionstag in Genf mit einer Protestaktion des Personals der internationalen Institutionen auf der Place des Nations. Um 14 Uhr demonstrieren Vertreterinnen und Vertreter der internationalen Gewerkschaften dann beim internationalen Arbeitgeberverband. Die Journalistinnen und Journalisten sind um 16 Uhr zu einer Medienkonferenz zum Thema geladen.
</p><p>Die Genfer Aktionen zum globalen Aktionstag werden vom Genfer Gewerkschaftsbund CGAS und dem Gewerkschaftskartell Cartel intersyndical organisiert und koordiniert, mit Beteiligung der Centrales syndicales internationales und der Associations de personnel d’institutions internationales. Unterstützt werden die Aktionen von SGB, Travailsuisse und dem internationalen Gewerkschaftsbund IGB.
</p><p>&lt;media 2674 - - "TEXT, CGAS USS tract journee mondiale droit de greve 18 fevrier 2015 officiel, CGAS_USS_tract_journee_mondiale_droit_de_greve_18_fevrier_2015_officiel.pdf, 180 KB"&gt;Mobilisierungsflyer&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2132</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 16:10:00 +0100</pubDate><title>Solidarität mit pakistanischen Gewerkschaften!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/solidaritaet-mit-pakistanischen-gewerkschaften</link><description>solifonds und SGB intervenieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SGB und solifonds haben bei der Regierung und den Rechtsbehörden von Pakistan gegen die Kriminalisierung der Gewerkschaften protestiert. Pakistan soll die Arbeits- und Gewerkschaftsrechte und die entsprechenden ILO-Konventionen respektieren. </p><p>In einem Protestbrief an die Regierung und die Generalstaatsanwaltschaft von Pakistan geben SGB und solifonds ihrer Sorge Ausdruck, dass in Pakistan Arbeitskonflikte immer wieder kriminalisiert werden. Führungspersonen von Gewerkschaften sehen sich mit Klagen nach dem Antiterrorgesetz konfrontiert – und werden dann von Antiterrorismusgerichten abgeurteilt. 
</p><p>SGB und solifonds verweisen in ihrem Protestbrief auf den Fall der Webereiarbeiter in Faisalabad. Diese hatten 2010 für eine Erhöhung ihrer geringen Löhne protestiert. Obwohl die Regierung der Provinz Punjab einen Anstieg des Mindestlohns festgelegt hatte, erhielten die Weber in den Fabriken noch immer einen deutlich tieferen Lohn. Nach breiten Protesten für höhere Löhne kam es zu Verhaftungen. Drei Monate später reichten Unternehmer eine Klage nach dem Antiterrorismusgesetz nach. Im November 2011 wurden 14 Gewerkschaftsaktivisten zu insgesamt 490 Jahren Gefängnis verurteilt. Dagegen haben die Betroffenen rekurriert.
</p><p>In ihrem Brief sprechen SGB und solifonds weitere Fälle an. Sie verlangen, dass die konstruierten Anschuldigungen gegen die 14 Gewerkschafter unverzüglich zurückgezogen werden und dass das skandalöse Urteil des Antiterrorismusgerichts aufgehoben wird. Arbeitskonflikte sollen von Arbeitsgerichten statt von Antiterrorismusgerichten behandelt werden.
</p><p>&lt;media 2673&gt;Der Brief im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2131</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 15:47:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit: Den Frauen ist der Geduldsfaden gerissen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-den-frauen-ist-der-geduldsfaden-gerissen</link><description>18.9 Prozent – jeden Monat bekommen Frauen fast 1500 Franken weniger Lohn</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Der gescheiterte Lohngleichheitsdialog hat es gezeigt: Freiwilligkeit allein reicht nicht, um die Lohndiskriminierung von Frauen zu beenden. Jetzt braucht es endlich wirksame gesetzliche Massnahmen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Seit 34 Jahren hält die Bundesverfassung im Artikel 8 fest: "Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit." Das Gleichstellungsgesetz konkretisierte 1996 diesen Anspruch und gab den Gerichten die Kompetenz, Diskriminierungen festzustellen, zu verbieten und zu beseitigen sowie Lohnnachzahlungen anzuordnen. Dennoch sind wir heute in der Schweiz noch weit von der Lohngleichheit entfernt. Ging der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen in den beiden ersten Jahrzehnten nach Einführung des Verfassungsartikels noch relativ deutlich zurück, verlangsamte sich dieser Prozess im letzten Jahrzehnt. Und in den letzten Jahren stieg der Unterschied sogar wieder etwas an, zuletzt von 18.4 Prozent 2010 auf 18</p><h3 class="Text">Lohngleichheitsdialog gescheitert</h3><p class="Text">Nicht zuletzt dieser Anstieg zeigt: Der Lohngleichheitsdialog, das Projekt von Sozialpartnern und Bund, das mit freiwilligen Massnahmen die Lohndiskriminierung beseitigen sollte, ist gescheitert. Zum diesem Schluss kam letztes Jahr auch der Evaluationsbericht.. Geht es im gleichen Tempo weiter, wird es noch Jahrzehnte dauern, bis Männer und Frauen gleiche Löhne erhalten. Heute arbeiten Frauen im Vergleich zu Männern drei Mal häufiger zu Tieflöhnen unter 4000 Franken und sind nur halb so oft in Kaderpositionen anzutreffen. Und selbst wenn sie mit gleicher Qualifikation einer gleichwertigen Arbeit nachgehen, erhalten sie knapp 9 Prozent weniger Lohn. Diese Diskriminierung macht insgesamt rund 7.7 Milliarden Franken im Jahr aus. </p><p class="Text">Der Handlungsbedarf ist unbestritten. 18.9 Prozent Lohndifferenz – das bedeutet konkret, dass jeder berufstätigen Frau durchschnittlich fast 1500 Franken pro Monat entgehen. Und diese Lohndifferenz bezahlen die Frauen im Alter noch einmal: mit tieferen Renten.</p><h3 class="Text">Freiwilligkeit genügt nicht</h3><p class="Text">Deshalb ist für den SGB klar: Freiwilligkeit genügt nicht. Es braucht endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Der Bundesrat hat letzten Herbst einen Schritt in diese Richtung gemacht. Er will Betriebe mit mindestens 50 Angestellten verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen und von Dritten kontrollieren zu lassen. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht veröffentlicht werden. Sollte der Arbeitgeber dennoch nicht handeln, um Lohnunterschiede auszugleichen, müssten die Arbeitnehmenden die Lohngleichheit allerdings immer noch selber vor Gericht einfordern.</p><p class="Text">Für den SGB geht das in die richtige Richtung, aber zu wenig weit. Die Betriebe müssen verpflichtet werden, eine festgestellte Lohnungleichheit auch zu beseitigen. Ausserdem soll eine tripartit zusammengesetzte Behörde Lohnkontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen können. Nur so ist es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung des Verfassungsauftrags Lohngleichheit von den einzelnen Frauen wegzunehmen. Eine staatliche Instanz, die diese Verantwortung übernimmt ist zwingend notwendig, weil eine Lohnklage für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde darstellt.</p><h3 class="Text">Lohngleichheit subito!</h3><p class="Text">Daneben braucht es generell einen besseren Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Die bezahlte und unbezahlte Arbeit muss besser zwischen Frauen und Männer verteilt werden. Dazu braucht es mehr und bezahlbare Plätze für die familienergänzende Kinderbetreuung, Unterstützung für Personen, die pflegebedürftige Angehörige betreuen , eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. Schliesslich sollen Quoten und eine geschlechtsneutrale Bildungspolitik für eine angemessene Frauenvertretung in allen Bereichen der Arbeitswelt sorgen.</p><p class="Text">Doch machen wir uns nichts vor: Bei der Lohngleichheit wird es nur vorwärtsgehen, wenn wir Frauen öffentlich präsent sind und klar machen, dass wir die Lohndiskriminierung nicht weiter schlucken werden. Die nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir geben der Politik den Tarif durch und fordern Lohngleichheit, subito!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2130</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2015 14:56:00 +0100</pubDate><title>Und dann bezahlen einkommensschwache Familien die Zeche …</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/und-dann-bezahlen-einkommensschwache-familien-die-zeche</link><description>CVP-Initiative entlastet diejenigen, die es nicht nötig haben</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ ab. Sie entlastet vor allem gut situierte Familien und wird den einkommensschwächeren Familien unter dem Strich Nachteile bringen. </p><p>Die CVP-Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ gibt vor, die Familien zu entlasten. In Tat und Wahrheit entlastet sie jedoch die einkommensstarken Familien. Denn heute wird rund die Hälfte aller Haushalte mit Kindern von der direkten Bundessteuer gar nicht erfasst. So gilt etwa: Ein Paar mit 2 Kindern und bloss einem verdienenden Elternteil zahlt erst ab einem Bruttoeinkommen von 97‘500.- direkte Bundessteuer. Oder: Ein Paar mit 2 Kindern und Eltern, die beide verdienen und deshalb eine Drittbetreuung von 10‘000.- geltend machen können, zahlt erst ab einem Bruttoeinkommen von 126‘000.- direkte Bundessteuer.
</p><p>In den Kantonen und Gemeinden werden die Einkommen zwar tiefer erfasst. Dennoch gilt auch auf dieser Ebene, dass durch die Initiative im unteren Bereich nur wenig erspart wird, während oben die Nichtanrechnung der Kinder- und Ausbildungszulagen einschenkt. 
</p><p><b>Fazit I also:</b> Die einkommensschwachen Familien gewinnen mit dieser Initiative nichts, die einkommensstarken schon.
</p><p>Käme die Initiative durch, dann hätte die öffentliche Hand rund 1 Milliarde Franken weniger Steuereinnahmen. Der Bund wäre mit minus 200 Mio. betroffen, die Kantone zusammen mit rund 770 Mio. Will die öffentliche Hand den Umfang ihrer Leistungen garantieren, muss sie entweder zu neuen Einnahmen gelangen oder sie muss Leistungen einschränken. Während die einkommensstarken Familien dafür das durch die Volksinitiative ersparte Einkommen einsetzen können, müssten die einkommensschwachen Familien mehr bezahlen als zuvor. 
</p><p><b>Fazit II also</b><b>:</b> Die einkommensschwachen Familien gewinnen mit dieser Initiative nicht nur nichts, sie werden im Ergebnis sogar mehr belastet. Sie werden zum Opfer einer falsch angelegten Umverteilung. 
</p><p>Kommt etwas anderes dazu. Es gibt durchaus Vorschläge, Familien sozial gerecht zu entlasten resp. effizient zu unterstützen. Da ist der Vorschlag der SP eines fixen Kinderabzugs auf dem Steuerbetrag. Der SGB seinerseits setzt sich für eine intensivere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht), für höhere Kinderzulagen und einen Ausbau der Verbilligungen der Krankenversicherungsprämien ein. 
</p><p>All diese Vorschläge hätten deutlich weniger Umsetzungschancen, wenn die Volksinitiative der CVP durchkäme. Das Terrain wäre besetzt, die familienpolitische Pflicht getan. Das Mässige, Mickrige und Einseitige verhinderte das wirklich Fortschrittliche. 
</p><p><b>Fazit III:</b> Am 8. März geht es also auch um eine familienpolitische Weichenstellung. Es gilt zu verhindern, dass eine wirklich fortschrittliche Familienpolitik für lange Zeit nicht zum Zuge kommen kann.
</p><h5>Kasten: Nein zur Energiesteuer</h5><p>Der SGB lehnt auch die grünliberale Initiative ab. Sie gefährdet die Finanzen von Bund und AHV. Denn wäre die Steuer wirksam und dämpfte den Energieverbrauch, dann sänke auch der Steuerertrag. Dann wäre es ebenfalls möglich, dass die Sätze aufgrund der politischen Konstellationen nicht mehr erhöht würden. Gleichzeitig belastet die Initiative die unteren Einkommen übermässig. Der SGB befürwortet Energieabgaben nur dann, wenn sie pro Kopf rückerstattet werden.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2118</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 09:59:00 +0100</pubDate><title>Familien entlasten? Ja, aber richtig und die richtigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/familien-entlasten-ja-aber-richtig-und-die-richtigen</link><description> CVP-Initiative setzt falsche Akzente</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB lehnt die Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ ab. Sie ist zu wenig zielgerichtet und verteilungspolitisch falsch.</p><p>„Wir wollen die Familien stärken“: So begründet die CVP die von ihr lancierte Volksinitiative „Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“. Das Bekenntnis tönt gut. Die Frage ist bloss: Wird es bei dem am 8. März 2015 zur Abstimmung gelangenden Volksbegehren auch eingelöst? 
</p><p>Antworten wir höflich: Nur zum Teil. Denn die CVP-Initiative senkt das steuerbare Einkommen. Wegen der Progression profitieren da vor allem Familien mit hohen Einkommen. Familien mit tiefen Einkommen werden etwa bei der direkten Bundessteuer durch diesen Vorschlag gar nicht erfasst. Ein fixer Kinderabzug auf dem Steuerbetrag wäre verteilungspolitisch viel neutraler gewesen. Aber die CVP hat etwas anderes gewollt, warum auch immer... 
</p><p>Wer Familien stärken will, muss dies sozialpolitisch zielgerichtet machen. Deshalb sind primär die einkommensschwachen zu stärken. Natürlich kann der CVP-Vorschlag auch diesen Familien ein paar Brosamen bieten. Aber genau da liegt auch der Haken. Die Volksinitiative wird für die öffentliche Hand zu weniger Steuereinnahmen führen, dies in der Grössenordnung von einer Milliarde Franken. Das führt entweder zu Leistungsabbau oder aber zu einer Steuererhöhung unter anderem Titel. Für Familien mit knappen Einkommen ist beides eine schlechte Vision. So oder so: Ihnen droht bei einem Ja zur CVP-Initiative ein schlechter Tausch. Das Wenige, was sie gewinnen, werden sie teurer zu bezahlen haben. Deutsch und deutlich: In der Hand dürften sie „danach“ weniger haben.
</p><p>Der SGB setzt andere Schwerpunkte in der Bekämpfung der Armut von Familien: </p><ul><li>Zuerst einmal braucht es anständige Löhne, möglichst in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt. </li></ul><ul><li>Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist endlich umzusetzen. Immer noch hinken die Frauenlöhne beinahe 20 % denjenigen der Männer hintennach. Rund die Hälfte dieser Differenz ist „reine“ Diskriminierung, stellt also einen eigentlichen Lohnraub an den Frauen dar. </li></ul><ul><li>Dann sind bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht). </li></ul><ul><li>Dringend nötig sind höhere Kinderzulagen und Verbilligungen der Krankenversicherungsprämien. </li></ul>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2117</guid><pubDate>Tue, 27 Jan 2015 08:44:00 +0100</pubDate><title>Unsozial und wenig zielgerichtet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/unsozial-und-wenig-zielgerichtet</link><description>Der SGB sagt Nein zur Initiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die grünliberale Initiative belastet Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional und gefährdet die Finanzen von Bund und AHV.</p><p>Erneuerbare Energien fördern und nicht erneuerbare wie Erdöl, Gas, Kohle und Uran zurückdrängen - diese Energiewende befürwortet der SGB sowohl aus ökologischen Gründen wie auch aus der Sicht des Werkplatzes Schweiz. Doch die grünliberale Volksinitiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" lehnen die Gewerkschaften aus mehreren Gründen ab.
</p><p>Erstens belastet sie Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional. Denn diese haben weniger Investitionsmöglichkeiten, um von nicht erneuerbaren auf erneuerbare Energieträger umzusteigen (z. B. Gebäudesanierungen, Elektroauto usw.). Statt diejenigen zu bestrafen, die keine Ausweichmöglichkeiten haben, muss der Gesetzgeber erneuerbare Energien breiter zugänglich machen. Energieabgaben als Lenkungsinstrument befürwortet der SGB nur, wenn sie pro Kopf zurückerstattet werden.
</p><p>Zweitens gefährdet die Initiative die Finanzen von Bund und AHV. Sie macht einerseits die Staatsfinanzen von dem abhängig, was wir überwinden wollen: Je stärker wir von nicht erneuerbaren auf erneuerbare Energien umsteigen, desto geringer würden die Einnahmen aus der Energiesteuer. Andererseits soll mit der Energiesteuer der Energieverbrauch insgesamt gesenkt werden. Parallel würde auch der Steuerertrag sinken. Die Steuersätze müssten jedes Jahr erhöht werden. Bis sie entweder so hoch wären, dass nicht erneuerbare Energieträger zum unbezahlbaren Luxusgut würden. Oder aber der politische Druck so hoch wäre, dass die Steuersätze nicht mehr erhöht würden. In beiden Fällen würden Bundeskasse und AHV unter dem Strich Milliardenbeträge fehlen.
</p><p>Die Energiewende und der ökosoziale Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft sind für den SGB zukunftsweisende und notwendige Vorhaben. Doch die grünliberale Initiative beschleunigt beide Projekte nicht. Stattdessen gefährdet sie die Staatsfinanzen und will die Energiewende auf dem Rücken der Einkommensschwachen umsetzen. Diesem Vorhaben begegnen die Gewerkschaften mit dem Aufruf zu einem klaren Nein zur Initiative "Energie- statt Mehrwertsteuer" am 8. März. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2115</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 14:03:00 +0100</pubDate><title>Der Franken muss uns nützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/der-franken-muss-uns-nuetzen</link><description>Nationalbank muss Franken stabilisieren</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken ist völlig ausser Kontrolle, seit die Nationalbank den Mindestkurs zum Euro aufgegeben hat. Der faire Kurs gegenüber dem Euro dürfte über Fr. 1.30 liegen. Doch die Anleger und die Spekulanten treiben den Franken in die Höhe. Für die Arbeitenden in der Schweiz ist das hart. Löhne und Arbeitsplätze sind in Gefahr, wenn die Extremkurse anhalten. Auch die Pensionskassen sind betroffen. Vor allem in der Exportindustrie und im Tourismus drohen Lohndruck, Abbau und Auslagerungen. Selbst zum Kurs von Fr. 1.20 pro Euro haben viele Unternehmen Stellen abgebaut und Produktionsteile ausgelagert, darunter Traditionsfirmen wie Scintilla aus Zuchwil SO (nach Ungarn).
</p><p>Gewerkschaften und Arbeitgeber haben den Entscheid stark kritisiert. Es ist unverständlich, warum die SNB den Schutzschirm des Mindestkurses gerade dann zuklappt, wenn er dringend gebraucht wird. Wenn die SNB der Meinung war, dass sie zu viel Euro kaufen muss, um die Untergrenze zu verteidigen: Warum hat sie beispielsweise die 0.75 Prozent Negativzinsen nicht früher - zusätzlich zum Mindestkurs - eingeführt? Die dadurch entstandene Zinsdifferenz zum Euro hätte etwas Luft gegeben. 
</p><p>Ohne Mindestkurs ist die Steuerung des Frankens wesentlich schwieriger geworden. Die Devisenmärkte brauchen eine führende Hand. Denn die Devisenkurse können sich auch über längere Zeit von dem realwirtschaftlich angemessenen Kurs entfernen. Bis Ende 1999 gab es deshalb einen Mindestkurs von 80 Rappen pro D-Mark. Dieser wurde 1978 eingeführt und nie aufgehoben. Gegenüber dem Euro gab es zwar keinen ausdrücklichen Mindestkurs mehr. Doch die SNB senkte die Zinsen, wenn der Kurs unter Fr. 1.50 bzw. 1.45 fiel. Kursuntergrenzen waren in der Vergangenheit die Regel. Die Phasen ohne explizites oder implizites Kursziel der SNB waren die Ausnahme. In diesen Phasen war der Frankenkurs oft unkontrolliert. So auch ab Ende 2009.
</p><p>Denn dass sich der Franken im Jahr 2010 so stark aufwertete, war leider von der SNB mitverursacht. Statt die impliziten Grenzen von Fr. 1.50 und 1.45 gegenüber dem Euro konsequent zu verteidigen, sagte die SNB im März 2010, dass die Wechselkurse „zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft wieder von den Marktkräften bestimmt“ würden. Die Folge war, dass auch die Grenze von Fr. 1.45 pro Euro durchbrochen wurde. Der Franken wertete sich weitgehend unkontrolliert auf, bis die SNB im September 2011 schliesslich den Mindestkurs von Fr. 1.20 pro Euro einführte.
</p><p>Die SNB kann nicht einfach tun, was sie will. Sie muss gemäss Auftrag Preisstabilität gewährleisten und dabei auf die Konjunktur Rücksicht nehmen (Art. 5 Nationalbankgesetz). Sie darf nicht zulassen, dass die Löhne unter Druck kommen und die Arbeitslosigkeit steigt. Der Franken muss uns nützen und darf uns nicht schaden. Die SNB muss mit Unterstützung der Politik alles tun, dass dies wieder gilt. Wechselkursprobleme können nur durch die Geldpolitik gelöst werden.
</p><p>Forderungen der Exportwirtschaft nach Lohnsenkungen sind hingegen politischer und ökonomischer Unsinn. Um den überbewerteten Franken zu kompensieren, müssten die Löhne je nach Branche um mehr als einen Drittel sinken. Das ist undenkbar. Die Industrie hat heute schon Mühe, gute Fachkräfte zu finden und zu halten. Tiefere Löhne wären Gift für die ganze Wirtschaft. Die Detailhändler könnten weniger verkaufen. Und auch die Auftragslage in der Bauwirtschaft würde sich rapide verschlechtern. 
</p><p>Die SNB muss den Franken auf einem tragbaren Niveau stabilisieren. Der Franken muss uns nützen und nicht schaden. </p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2116</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 11:39:00 +0100</pubDate><title>Lohnsenkungen und Lohn in Euro sind verboten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnsenkungen-und-lohn-in-euro-sind-verboten</link><description>Phantasie ist nicht grenzenlos

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum hat die Schweizer Nationalbank die Kursuntergrenze von 1.20 Fr. zum Euro aufgegeben, brennen bei gewissen Arbeitgebern die juristischen Sicherungen durch. Es geistern Ideen herum, für Grenzgänger Löhne zu senken oder in Euro zu zahlen. Einige Arbeitgeber wollen sogar allen Arbeitnehmenden neu die Löhne in Euro bezahlen. Die juristische Lage und die Rechtsprechung sind klar: All diese Massnahmen sind verboten. </p><p>Der Franken ist überbewertet. Der ungünstige Eurokurs schmälert in vielen Betrieben den Ertrag. Gewisse Firmen werden deshalb in nächster Zeit prüfen, wie sie mit Lohnsenkungen oder Lohnzahlungen in Euro ihre Produktionskosten drücken können, um so das Währungsrisiko auf ihre Mitarbeitenden abzuwälzen. 
</p><p>Gewisse Arbeitgeber möchten den Grenzgängern den Franken-Lohn kürzen oder in Euro auszahlen. Andere möchten gar allen Arbeitnehmenden, auch den in der Schweiz wohnhaften, den Lohn neu in Euro ausbezahlen. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken. Diese Massnahmen widersprechen allen einschlägigen arbeitsrechtlichen Prinzipien und der Rechtsprechung. 
</p><h3>Arbeitgeber hat nicht einfach freie Hand </h3><p>Der Arbeitgeber verfügt über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften der Änderungskündigung), wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn dabei der Lohnbe-trag objektiv und genügend vorhersehbar ist. Er kann Löhne jedoch nicht einseitig senken. 
</p><p>Art. 323b Obligationenrecht (OR), bestimmt weiter, dass der Arbeitgeber den Lohn in einer „gesetzlichen Währung“ zu entrichten hat; diese Währung ist ein notwendiger Bestandteil des Arbeitsvertrages und darf nicht einseitig vom Arbeitgeber geändert werden. 
</p><p>Bei der Gestaltung des Vertrages sind die Arbeitgeber nicht frei: Es gilt einerseits der arbeitsrechtliche Schutzgedanke, welcher die Arbeitnehmenden als regelmässig schwächere Partei vor gewissen Vertragsänderungen schützt. Weiter gilt das Freizügigkeitsabkommen (FZA), welches Lohndumping von Schweizer Arbeitnehmenden via Diskriminierung von EU-Bürgern verhindern will. 
</p><h3>Unternehmerrisiko nicht abwälzen</h3><p>Die Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden ist verboten (zwingende Bestimmung von Art. 324 OR, welche weder durch Einzelarbeitsvertrag noch GAV geändert werden kann). Genau darum handelt es sich, wenn ein ungünstiger Wechselkurs die Ertragsaussichten einer Firma trübt. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens erhöht. Weiter verbietet die juristische Lehre Lohnsenkungen als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang einer Firma. Auch dies stellt nämlich eine Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis und ist gem. Art. 322a OR verboten. 
</p><p>Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie sind auch nicht abzustützen auf „Krisenartikel“ in einem GAV, denn diese müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Ein Arbeitgeber, der regelmässig die Löhne den Veränderungen des Wechselkurses anpasste, begeht Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB). 
</p><h3>Grenzgänger sind kein arbeitsrechtliches Freiwild</h3><p>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Wirtschaftliche Gründe wie etwa die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein nur für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden. Das schützt auch die in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmenden: Denn man kann sie nicht mit „billigen“ Grenzgängern konkurrenzieren oder gar ersetzen. 
</p><h3>Und alle Arbeitnehmenden? </h3><p>Wäre es nun aber möglich, für alle Arbeitnehmenden, unbesehen des Wohnortes, die Löhne in Euro auszubezahlen? Oder an den Lohn an den Euro anzubinden? – Nein!
</p><p>Denn wie oben beschrieben würden solche Klauseln sowohl in Änderungskündigungen wie auch in Einzelarbeitsverträgen oder GAV eine verbotene Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden darstellen (Art. 324 OR bzw. gem. Art. 322a OR). 
</p><p>Vertragsänderungen oder (Änderungs-)Kündigungen, welche als Begründung bzw. Inhalt eine solche Lohnänderung in Euro und/oder eine Variabilität des Lohnes zur Folge hätten, wären also nichtig und rechtsmissbräuchlich (Art. 2 ZGB). 
</p><p>&nbsp;</p><h5>Einschlägige Gerichtsurteile: </h5><p>&lt;media 2633&gt;Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 17. Dezember 2012, Nr. 400 12 152. &lt;/media&gt;
</p><h5>Weiterführende Literatur: </h5><p>Tobler Christa, Indirekte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit durch Lohnsenkungen bei schwachem Euro-Kurs, in: Zur Emeritierung von J. Stöckli (Festschrift), Bäni Eva Maria et al. (Hrsg.), Zürich 2014, S. 649 ff. 
</p><p>Pärli Kurt, Neues beim arbeitsrechtlichen Diskriminierungsschutz – mit einem Seitenblick auf die Entwicklung in der europäischen Union, in: Jusletter vom 27. Februar 2011. 
</p><p>&lt;media 2635&gt;Schwaab Jean-Christophe: Paiement du salaire en euros, adaptation au cours de l'euro : que dit le droit du travail ? In: Jusletter vom 8. August 2011.&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2114</guid><pubDate>Mon, 26 Jan 2015 11:16:00 +0100</pubDate><title>7. März 2015 – alle nach Bern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/7-maerz-2015-alle-nach-bern</link><description>Grossdemonstration: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters!</description><content:encoded><![CDATA[<p> Wir Frauen haben genug: Obwohl die Verfassung seit 34 Jahren die Lohngleichheit von Männern und Frauen festschreibt, verdienen wir heute für gleichwertige Arbeit immer noch rund 20 Prozent weniger als Männer. Und während dieser Lohnunterschied bis 2010 wenigstens kleiner geworden ist, ist er in den letzten Jahren sogar wieder gewachsen.
</p><p>Jedes Jahr entgehen uns Frauen so einzig aufgrund unseres Geschlechts rund 7,7 Milliarden Franken. Das sind jeden Monat 677 Franken pro Kopf jeder Frau, 8000 Franken jedes Jahr. Geld, das den Frauen jetzt und später auch in der Rente fehlt: 380 000 Franken entgehen so im Durchschnitt jeder Frau bei der Berechnung der AHV.
</p><p>Darum fordern die Frauen jetzt eine rasche und konsequente Umsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit, wie es Bundesverfassung und Gleichstellungsgesetz garantieren. Dazu braucht es einerseits den politischen Willen und andererseits wirksame Kontrollen. Diesen Weg hat nun endlich auch der Bundesrat eingeschlagen. Das ist umso wichtiger, als die Lohngleichheit auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert.
</p><p>Doch dieser eine Schritt in die richtige Richtung genügt nicht. Zumal derselbe Bundesrat gleichzeitig das Frauenrentenalter erhöhen will. Wenn sich etwas bewegen soll, braucht es die öffentliche Präsenz der Frauen, müssen wir klar machen, dass wir nicht gewillt sind, die Diskriminierung bei den Löhnen einfach weiter zu schlucken. Eine nationale Grossdemonstration am 7. März soll zeigen: Uns Frauen ist der Geduldsfaden gerissen. Wir wollen der Politik den Tarif durchgeben. Wir wollen Lohngleichheit, subito!
</p><p>Deshalb ruft ein breites Bündnis kirchlicher, linker, bürgerlicher und gewerkschaftlicher Frauenorganisationen zur Grossdemonstration auf. Mit dabei sind neben den GewerkschafterInnen von SGB und Travail.suisse die grossen Frauenverbände alliance F und Katholischer Frauenbund, aber auch Wirtschaftsfrauen, Bäuerinnen, die evangelischen Frauen, der Dachverband gemeinnützige Frauen sowie die "Grossmütterrevolution". Wir alle zusammen wollen Tausende nach Bern bringen.
</p><p>Am 12. Juni organisiert der SGB in Bern ausserdem eine Tagung zum Thema Lohnkontrollen, gemeinsam mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo. 2015 soll zum Schlüsseljahr für die Lohngleichheit werden. Das aber kann nur gelingen, wenn am 7. März möglichst viele und möglichst entschlossene Frauen und Männer fordern: Lohngleichheit jetzt! Keine Erhöhung des Frauenrentenalters! Die Chancen stehen gut, denn noch nie hat ein derart breites Bündnis für eine Frauendemonstration mobilisiert. Nutzen wir sie - am 7. März 2015 alle nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2112</guid><pubDate>Thu, 22 Jan 2015 13:55:00 +0100</pubDate><title>Endlich ein Vorschlag, der in die richtige Richtung geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/endlich-ein-vorschlag-der-in-die-richtige-richtung-geht</link><description>Erleichterte Einbürgerung für dritte Generation

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass Kinder der dritten Generation erleichtert eingebürgert werden sollen. Ein begrüssenswerter Entscheid. </p><p>Der Bundesrat unterstützt den Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur erleichterten Einbürgerung. Dieser Entwurf ruht auf der bereits 2008 eingereichten Parlamentarischen Initiative „Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen“ von Ada Marra (SP Waadt). Die Intervention verlangte, dass die dritte Generation von Eingewanderten, die in der Schweiz geboren und hier aufgewachsen sind, in den Genuss eines erleichterten Einbürgerungsverfahrens kommen sollen. Der nunmehr von der Kommission erarbeitete Entwurf hält dennoch eine Reihe von Bedingungen fest: Die betroffene Person muss in der Schweiz geboren, sie muss integriert sein und über eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung verfügen. Ihre Eltern und Grosseltern müssen ebenfalls enge Verbindungen zur Schweiz unterhalten (haben). Nicht vorgesehen ist leider die automatische Einbürgerung. Dennoch stellt der Vorschlag einen Schritt in die richtige Richtung dar. Bleibt zu hoffen, dass das Plenum des Nationalrates in der kommenden Frühjahrssession ebenso klarsichtig entscheidet wie seine zuständige Kommission.
</p><p>Der SGB unterstützt den Vorstoss. Wünschbar wäre das gleiche Vorhaben auch für die Kinder der zweiten Generation.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2109</guid><pubDate>Tue, 20 Jan 2015 14:47:00 +0100</pubDate><title>Ein farbiges Geburtstagsbuch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-farbiges-geburtstagsbuch</link><description>Unia feiert 10. Geburtstag

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unia hat sich zum 10. Geburtstag ein farbiges Lesebuch geschenkt. Als Autoren zeichnen vor allem eigene führende Leute. Dennoch ist das Werk kein scheuklappenartig verengtes Loblied auf die selbst gestaltete Geschichte. Es zeigt, dass einiges in Fahrt kam in den letzten 10 Jahren.</p><p>Unia ist heute, 10 Jahre nach der Gründung, im ganzen Land bekannt. Die roten Fahnen sind ein Markenzeichen geworden, ein Zeichen für „Sie wehren sich“. 
</p><p>Das Geburtstagbuch zeichnet nach, warum es zu dieser grössten Fusion in der schweizerischen Gewerkschaftsgeschichte gekommen ist. In der krisengebeutelten Schweiz der 90er Jahre reifte in einigen Köpfen sowohl der GBI wie auch des SMUV eine Einsicht, nämlich die, dass ein nachhaltiges Eindringen der Gewerkschaften in den Tertiärbereich ausserhalb der angestammten Bereiche (Kommunikation, Transport, öffentlicher Sektor) nur mit vereinten starken Kräften möglich sei. Das war ein radikaler Schnitt mit der Vergangenheit – und mit der ideologischen Reinheit. Denn er eröffnete eine Zusammenarbeit von zwei Gewerkschaften, die sich zuvor lange sehr reserviert gegenüber gestanden waren. Deren Frucht: zuerst die Gründung einer neuen Dienstleistungsgewerkschaft, der sogenannten „klein unia“, dann schliesslich die Fusion zur Unia, bei welcher auch die traditionsreiche Gewerkschaft VHTL, die zu einem guten Teil ebenfalls in den Dienstleistungen tätig war, aufgenommen wurde.
</p><h3>Erfolgsgeschichte</h3><p>2004, bei der Gründung, zählte Unia 25‘000 Mitglieder aus den Dienstleistungen. Heute hat sich die Mitgliederzahl aus diesen Sektoren verdoppelt. Ein Erfolg.
</p><p>Ein zweites Ziel der Unia bestand darin, die Mobilisierungsfähigkeit der Gewerkschaft zu stärken. Das ist der Unia gelungen. Insbesondere ist es ihr gelungen, das Netz der Vertrauensleute weiter zu spannen. Das Buch belegt in mehreren Beiträgen diese Mobilisierungsfähigkeit sehr detailliert: Bei 70 Streiks und rund 30 Protestaktionen hat Unia während dieser 10 Jahre mitgewirkt. 
</p><p>Schliesslich hat die Unia auch eine höhere GAV-Abdeckung erreicht. Meilensteine sind da die Allgemeinverbindlicherklärung des Reinigungs-GAV, der neue GAV-Personalverleih sowie neue GAV im Detailhandel (etwa Kantone GE und NE sowie Stadt Lausanne). 
</p><p>In einem längeren Interview kommt SGB-Präsident Paul Rechsteiner zu Wort. Er würdigt vor allem, dass Unia fähig gewesen sei, durch das Vertrauensleuteprojekt einen emotionalen Kitt zu schaffen, der „die produktive Kraft des Zusammenschlusses“ erhöhe. Vom Interviewer angesprochen, ob der besondere Auftritt der Unia andere Gewerkschaften nicht störe, mahnt Rechsteiner zu einem „gereiften Umgang mit der eigenen Stärke“. Man müsse sich dessen bewusst werden, dass die grossen Projekte nur gemeinsam verwirklicht werden könnten. Insgesamt sei die Zusammenarbeit im SGB jedoch gut. 
</p><p>Diese Beiträge (und weitere zum internationalen Engagement, zum Personal) werden immer wieder durch Porträts von aktiven Mitgliedern und einen reichen Bild- und Dokumentationsteil durchbrochen. Das ergibt eine sehr lebendige, farbige und dennoch faktenreiche Lektüre. Und spiegelt, dass es dieser Gewerkschaft gelungen ist, auch basisnah Persönlichkeiten zu prägen, die dann ihrerseits die Organisation prägen. 
</p><p>Wir gratulieren!
</p><p>&nbsp;</p><p>Unia (Hrsg): Gewerkschaft in Bewegung. 10 Jahre Unia. Rotpunktverlag 2014. 144 S. Im Buchhandel oder im Unia-Webshop erhältlich.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2096</guid><pubDate>Mon, 12 Jan 2015 09:40:00 +0100</pubDate><title>Wie viel? Was bleibt? Was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wie-viel-was-bleibt-was-aendert</link><description>2015 sozialpolitisch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2015. Und ein Ausblick auf angelaufene Revisionen.</p><h3>Was ändert sich bei der AHV?</h3><p><strong>Anpassung der AHV-Renten:</strong> Nach der letzten Anpassung 2013 werden 2015 die AHV-Renten wieder an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst (sogenannter Mischindex). Die AHV-Minimalrente wird um Fr. 5 erhöht, was rund 0.4% entspricht. Grund für diese doch sehr bescheidene Anpassung sind die im Jahr 2014 relativ stabilen Konsumentenpreise: Den Mischindex legte der zuständige Ausschuss aufgrund der Jahresteuerung im Dezember 2014 fest, die gemäss seiner Schätzung nur zwischen 0 und 0.5 Prozent liegen dürfte. Die minimalen und maximalen AHV-Renten betragen für die Jahre 2015 und 2016 somit:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:439.4pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Minimum</p></td><td colspan="2" style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:5.0cm"><p class="Absatznormal">Maximum</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Einzelrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1170</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">AHV-Ehepaarsrente</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2340</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 2350</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3510</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 3525</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Witwen-/Witwerrente</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1872</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 1880</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:none; height:17.0pt; width:155.9pt"><p class="Absatznormal">Waisen- und Kinderrenten</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 468</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.85pt"><p class="Absatznormal">Fr. 936</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:70.9pt"><p class="Absatznormal">Fr. 940</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p>Dass der Bund die AHV-Renten regelmässig an Preise und Löhne anpasst, ist zunächst positiv zu beurteilen. Doch der positive Fakt wird getrübt durch den Umstand, dass der verwendete Lohnindex die effektive Lohnentwicklung aufgrund seiner Berechnungsweise nur ungenügend abbildet. Damit entspricht die AHV-Rente einem immer geringeren Anteil des letzten Einkommens der Rentnerinnen und Rentner.</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der AHV: </strong>Mit der Erhöhung der AHV-Renten steigen auch die Hilflosenentschädigungen für Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten etwas. Hilflosenentschädigungen können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad der Hilflosigkeit 80% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 940) und bei einem mittleren Grad 50 % (neu Fr. 588). AHV-Bezüger mit einer Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 20% der minimalen AHV-Rente (neu Fr. 235).</p><p><strong>AHV-Beitragspflicht: Gleich bleibende Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige; Befreiung von der Beitragspflicht der Sackgeldjobs: </strong>Selbständigerwerbende, deren Jahreseinkommen 2013/2014 über Fr. 56'200 lag, mussten AHV/IV und EO Beiträge in der Höhe von 9.7 Prozent ihres Einkommens bezahlen. Verdienten sie weniger als 56'200, lag ihr Beitragssatz zwischen 5.223 und 9.202 Prozent (sogenannte sinkende Beitragsskala). Die obere Grenze der sinkenden Beitragsskala entspricht dem vierfachen Jahresbetrag der AHV-Minimalrente. Mit deren Anstieg auf Fr. 1'175 ab dem 1. Januar 2015 erhöht sich auch der Grenzbetrag entsprechend auf Fr. 56'400. Unverändert bei Fr. 480 pro Jahr bleibt der Mindestbeitrag, den Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO entrichten müssen (AHV: Fr. 392; IV: Fr. 65; EO: Fr. 23). Somit bleibt auch der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV unverändert bei Fr. 914 pro Jahr, da er dem Doppelten des Mindestbeitrages in der obligatorischen Versicherung entspricht.</p><p>Ab dem 1. Januar 2015 sind neu die sogenannten "Sackgeldjobs" von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen bis 25 Jahre von der AHV-Beitragspflicht befreit. Als "Sackgeldjobs" gelten Einkommen, die durch eine Beschäftigung in einem Privathaushalt erwirtschaftet werden und Fr. 750 pro Jahr nicht übersteigen. Wer also gelegentlich einen Babysitter beschäftigt, ist von Gesetzes wegen nicht mehr verpflichtet, Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, ausser die beschäftigte Person verlangt dies oder der Jahreslohn liegt über diesen Fr. 750.</p><h3>Was ändert sich bei der IV?</h3><p><strong>Anpassung der IV-Renten: </strong>Analog zu den AHV-Renten steigen auch die IV-Renten. Anders als bei der AHV werden in der IV je nach Grad der Invalidität eine ganze, eine Dreiviertels-, eine halbe oder eine Viertelsrente ausgerichtet. Die minimalen und maximalen IV-Renten je nach Invaliditätsgrad betragen für das Jahr 2015:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:none; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Ganze Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¾ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">½ Rente</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">¼ Rente</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Invalidenrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 1175 / Fr. 2350</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 882 / Fr. 1763</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 588 / Fr. 1175</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 294 / Fr. 588</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:83.55pt"><p class="Text">Kinderrente*</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 470.-/ Fr. 940</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 353 / Fr. 705</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 235 / Fr. 470</p></td><td style="border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:89.3pt"><p class="Text">Fr. 118 / Fr. 235</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">*Mindest-/Höchstrente</p><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung der Hilflosenentschädigungen der IV:</strong> Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog zur AHV erhöht. Bei der IV wird zwischen den Hilflosenentschädigungen für Personen im Heim und den Hilflosenentschädigungen für Personen zu Hause unterschieden. Für IV-Bezügerinnen und Bezüger zu Hause beträgt die Hilflosenentschädigung neu je nach Grad der Beeinträchtigung Fr. 470 (leicht), Fr. 1‘175 (mittel) bzw. Fr. 1‘880 (schwer). Für IV-Bezügerinnen und Bezüger im Heim beläuft sich die Entschädigung auf Fr. 118 (leicht), Fr. 294 (mittel) bzw. Fr. 470 (schwer).</p><p>Minderjährige können ebenfalls eine Hilflosenentschädigung erhalten, wenn sie zu Hause wohnen. Deren Höhe wird pro Tag berechnet und beläuft sich je nach Grad der Beeinträchtigung auf Fr. 15.70 (leicht), Fr. 39.20 (mittel) bzw. Fr. 62.70 (schwer).</p><h3>Was ändert sich bei den Ergänzungsleistungen?</h3><p>Auch bei den Ergänzungsleistungen findet aufgrund der Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex eine Anpassung der Leistungen statt. So wird der Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf leicht erhöht. Er spielt bei der Berechnung der anerkannten Ausgaben eine Rolle und beträgt neu:</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (pro Jahr) für</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">alt</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">neu</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Alleinstehende</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 19‘210</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 19‘290</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Ehepaare</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 28‘815</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 28‘935</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">… Waise</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 10‘035</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Absatznormal">Fr. 10‘080</p></td></tr></tbody></table><h3>Was ändert sich bei der beruflichen Vorsorge?</h3><p><strong>Anpassung der Grenzbeträge:</strong> Die Anpassungen in der AHV bewirken, dass auch die Grenzbeträge der obligatorischen beruflichen Vorsorge angehoben werden. Unter anderem erhöhen sich der Mindestjahreslohn, ab dem Arbeitnehmende obligatorisch BVG-versichert sind (sogenannte Eintrittsschwelle), sowie die Lohngrenzen, innerhalb derer eine Vorsorgeeinrichtung die verbindlichen, im BVG festgehaltenen Konditionen wie den Mindestzinssatz oder den Mindestumwandlungssatz anwenden muss (koordinierter Lohn gemäss BVG).</p><p class="Text">&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable" style="border-collapse:collapse; width:440.75pt"><tbody><tr><td style="background-color:red; border-bottom:white; border-left:windowtext; border-right:white; border-style:solid; border-top:windowtext; border-width:1.0pt; height:31.2pt; width:219.65pt"><p class="Absatznormal">&nbsp;</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid white 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">bisherige Beträge</p></td><td style="background-color:red; border-bottom:none; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:solid windowtext 1.0pt; height:31.2pt; width:110.55pt"><p class="Text">neue Beträge</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Eintrittsschwelle</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘060</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 21‘150</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Koordinationsabzug</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘570</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 24‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘240</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 84‘675</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid white 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Maximaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 59‘670</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 60‘000</p></td></tr><tr><td style="background-color:red; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:219.65pt"><p class="Text">Minimaler koordinierter Lohn</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘510</p></td><td style="background-color:white; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; border-right:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; height:17.0pt; width:110.55pt"><p class="Text">Fr. 3‘525</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p><strong>Anpassung des Mindestzinssatzes:</strong> Der Bundesrat hat im Oktober 2014 beschlossen, den Zinssatz, mit dem die Vorsorgeeinrichtungen das Guthaben ihrer Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinsen müssen (Mindestzinssatz), 2015 bei 1.75% zu belassen. Dies obwohl die Vorsorgeeinrichtungen aufgrund der erfreulichen Renditeentwicklungen im Aktien- und Immobilienmarkt in den Anlagemonaten, die dem Entscheid vorausgingen, gute Ergebnisse erzielen konnten. Noch immer stützt sich der Bundesrat bei seinem Entscheid auf die von der BVG-Kommission favorisierte sogenannte "Mehrheitsformel". Diese unterschätzt die Renditemöglichkeiten, weil sie von einer zu vorsichtigen, risikoarmen Anlage-Allokation ausgeht, welche Obligationen übermässig gewichtet, und zusätzlich einen Sicherheitsabschlag enthält, der gesetzlich nicht vorgesehen ist.</p><p><strong>Keine Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten BVG:</strong> Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) werden dieses Jahr nicht erhöht. Normalerweise werden sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters im gleichen Zug wie die AHV-Renten alle zwei Jahre an die Preisentwicklung angepasst. Ein Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die Höhe der Anpassung entspricht der Zunahme zwischen dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise im September des Jahres vor der letzten Anpassung (bzw., bei erstmaliger Anpassung, dem Septemberindex des Jahres, in dem die Rente zu laufen begann, in diesem Fall 2011) und dem Stand im September des Jahres vor der neuen Anpassung (in diesem Fall 2014). Da der Index in den Jahren 2008 bis 2012 im September höher lag als im September 2014, müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten nicht angepasst werden. Die nächste Anpassung erfolgt frühestens 2017, wenn die AHV-Renten wieder dem Mischindex angepasst werden.</p><p>Über eine Anpassung der Altersrenten an die Preisentwicklung entscheidet das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung - eine automatische Anpassung ist im Obligatorium nicht vorgesehen.</p><h3>Was ändert sich bei der gebundenen Selbstvorsorge Säule 3a?</h3><p>Auch bei der gebundenen Selbstvorsorge 3a werden die Grenzbeträge angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt neu Fr. 6'768 (bisher 6'739) für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, respektive Fr. 33'840 (bisher 33'696) für Personen ohne 2. Säule.</p><h3>Was ändert sich bei den Familienzulagen?</h3><p>Auch bei den Familienzulagen gibt es aufgrund der Anpassung der AHV-Renten einige Änderungen. So müssen Arbeitnehmende unter anderem ab 2015 mindestens Fr. 7'050 pro Jahr verdienen (bisher: Fr. 7'020), damit sie Anspruch auf die vollen Familienzulagen haben. Verdienen sie weniger, haben sie Anspruch auf Familienzulagen für Nichterwerbstätige, sofern ihr steuerbares Einkommen nach Bundesrecht Fr. 42'300 im Jahr nicht übersteigt (bisher: Fr. 42'120), sie keine ordentliche Altersrente oder Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen und der Ehegatte ebenfalls keine ordentliche Altersrente bezieht. Diese Obergrenze für Nichterwerbstätige gilt für die grosse Mehrheit der Kantone. Einzig der Kanton Waadt (hier beträgt die Grenze Fr. 56'400) sowie die Kantone Genf, Jura und Tessin (keine Grenze) kennen andere Regelungen. Ebenfalls angepasst wird die Höhe des maximalen Einkommens eines Kindes in Ausbildung, ab dem der Anspruch auf Familienzulagen erlischt, nämlich von Fr. 28'080 auf Fr. 28'200.</p><h3>Was ändert sich bei der Krankenversicherung?</h3><p>Die obligatorische Kranken-Grundversicherung wird auch 2015 teurer. Im Durchschnitt steigen die Krankenkassenprämien um 4 Prozent, wobei die Zunahme je nach Kanton zwischen 2.7 und 6.8 Prozent beträgt. Die permanent steigenden Krankenkassenprämien belasten die Schweizer Haushaltsbudgets stark und die Prämienverbilligungen vermögen diese Belastung immer weniger abzufedern. Aktuelle Berechnungen zeigen: Während sich die Prämien seit 1997 teuerungsbereinigt im Durchschnitt fast verdoppelt haben (94%), sind die Prämienverbilligungen nur um gut ein Drittel gestiegen (36%, vgl. SGB-Dossier Nr. 108).</p><h3>Über was wird 2015 diskutiert?</h3><p><strong>Altersvorsorge 2020 und AHVplus:</strong> 2015 kommt das Reformpaket Altersvorsorge 2020, das eine ganzheitliche Reform der 1. und 2. Säule anstrebt, ebenso in die parlamentarische Phase wie die SGB-Initiative AHVplus, die 10 Prozent höhere AHV-Renten fordert. Als Erstrat wird der Ständerat über die Altersvorsorge 2020 debattieren. Die Botschaft zur Vorlage wurde am 19. November 2014 verabschiedet und unterscheidet sich nur wenig vom Entwurf, der Ende 2013 in die Vernehmlassung ging. Eckwerte des umfangreichen Reformpakets sind u.a. die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre, die Flexibilisierung des Rentenbezugs u.a. durch die Einführung von Teilrenten, die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Neuordnung des AHV-Bundesbeitrags, der automatische Stopp der Rentenerhöhungen, die Kürzung von Witwenleistungen zugunsten der Kinderrenten, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge von 6.8 auf 6 Prozent und die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG.</p><p>Weil für Leute mit tiefen und mittleren Einkommen, insbesondere für viele Frauen, schon das heutige Rentenniveau ungenügend ist und der Verfassungsauftrag nach wie vor nicht umgesetzt ist, wonach die Renten aus erster und zweiter Säule die Fortsetzung "des gewohnten Lebens in angemessener Weise" ermöglichen sollen, hat der SGB Ende 2013 die Volksinitiative "AHVplus - Für eine starke AHV" eingereicht, die ebenfalls noch dieses Jahr zuerst vom Ständerat und dann vom Nationalrat behandelt wird. Sie verlangt, die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen. Für Alleinstehende würde die durchschnittliche AHV-Rente um rund Fr. 200 und für Ehepaare um rund Fr. 350 pro Monat angehoben.</p><p><strong>Revision des Unfallversicherungsgesetzes:</strong> 2015 berät das Parlament über die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, die am 19. September 2014 vom Bundesrat angenommen wurde. Die 1. UVG-Revision scheiterte 2011 im Parlament. Die revidierte Vorlage wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ausgearbeitet und geniesst breite Unterstützung. Sie enthält u.a. Gesetzesanpassungen, die verhindern sollen, dass jemand trotz Arbeitsvertrag nicht unfallversichert ist. Auch das Anliegen der Revision, das Problem anzupacken, dass verunfallte Personen mit Invalidenrente beim Erreichen des ordentlichen Rentenalters überentschädigt sein können, wurde gelöst, und zwar ohne dass Bezügerinnen und Bezüger von Unfallinvalidenrenten nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters schlechter dastünden, als wenn sie keinen Unfall gehabt hätten.</p><p><strong>Reform der Ergänzungsleistungen und Erhöhung der Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen:</strong> Geht es nach dem Bundesrat, wird 2015 endlich über die längst fällige Anhebung der Höchstbeträge für die anrechenbaren Mietzinse in den EL beschlossen. Eine entsprechende Botschaft hat der Bundesrat am 17. Dezember 2014 dem Parlament überwiesen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: die Mietzinsmaxima wurden seit 2001 nicht mehr erhöht, obwohl die Mietzinse in diesem Zeitraum im Durchschnitt um über 21 Prozent gestiegen sind.</p><p>Der Bundesrat will es nicht bei dieser einzelnen Anpassung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen belassen und plant für 2015 den Start einer umfassenderen Reform der EL. Deren Ziel soll sein, den Kostenanstieg bei den EL zu bremsen. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bundes sind wegen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in dieser Frage eingeschränkt. Mit welchen Mitteln der Bund sein Ziel genau erreichen will, wird sich in der Vernehmlassungsphase zeigen, die noch in der ersten Jahreshälfte 2015 starten dürfte. Die im Sommer 2014 publizierten Richtungsentscheide verheissen wenig Gutes: zur Diskussion steht u.a. eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge. Das würde besonders Heimbewohner und -bewohnerinnen treffen, denn sie müssen oft auf ihr Vermögen zurückgreifen, um Hygieneartikel, Coiffeurbesuche oder auch Transportkosten für Arztbesuche zu finanzieren. Die anrechenbaren Taxen für die persönlichen Auslagen im Heim sind dafür nämlich schlicht zu bescheiden.</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Gesundheit</category><category>Unfallversicherung</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category><enclosure url="https://sgb.ch/fileadmin/redaktion/photos/illustrativ/steuern-zahlen/Rechnungen-viele_iStock-rawpixel_klein.jpg" length="556986" type="image/jpeg"/></item><item><guid isPermaLink="false">news-2090</guid><pubDate>Thu, 18 Dec 2014 10:45:00 +0100</pubDate><title>„Sous le drapeau syndical“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sous-le-drapeau-syndical</link><description>Fahnen – Spiegel der Gewerkschaftsgeschichte 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Selten ist in Schweizer Museen die Geschichte der Arbeiterbewegung Gegenstand einer Ausstellung. Im Espace Arlaud in Lausanne ist es wieder einmal so weit. Im Zentrum steht eine ausserordentliche Sammlung von Gewerkschaftsfahnen. Sie bietet Anlass, die Entwicklung der Gewerkschaften zu beleuchten. „Sous le drapeau syndical“ ist ein guter Grund für eine Festtagsreise an den lieblichen Genfersee. </p><p>Hellblau, grün, weiss, dunkelblau, orange und natürlich rot. Farbenprächtig, mit meist goldenen Lettern auf edlen Stoffen hängen die Embleme der Gewerkschaftsbewegung zu Dutzenden in den Räumen des Museums in Lausannes Stadtzentrum. Es sind Zeugnisse einer stolzen Bewegung. Zeugnisse für den seit Mitte des 19. Jahrhunderts andauernden Kampf für gute Arbeitsbedingungen, anständige Löhne und eine gerechte Gesellschaft. 
</p><h3>Von grün zu rot</h3><p>Die Exponate stammen grösstenteils aus der Sammlung der Gewerkschaft Unia, die mit der Restaurierung der Fahnen den Anstoss für die Ausstellung gab. Zu sehen ist etwa die älteste, noch erhaltene Waadtländer Gewerkschaftsfahne – jene der Schreinerei-Angestellten, die sich 1852 zusammenschlossen, um mit den Patrons über die Reduktion der Arbeitszeit von 13 auf 12 Stunden pro Tag zu verhandeln. Auch Unerwartetes ist präsent: etwa die Gewerkschaft der Käsereiangestellten, die auf der einen Seite ihrer Fahne aus dem Jahr 1906 einen Käser im Sennenkittel zeigt und auf der anderen Seite mit der Losung „L’Union fait la Force!“ (gemeinsam sind wir stark) für Freundschaft, Gleichheit, Brüderlichkeit wirbt. Während diese zwei Fahnen aus weissem, grünen und braunem Stoff sind, dominieren bei anderen Gewerkschaften immer öfter rote Stoffe und Embleme. Denn seit der Bildung der Pariser Kommune 1871 (La Commune de Paris) gilt Rot als internationales Symbol des unterdrückten Volkes. Nicht zufällig ist deshalb auch eine Fahne der Commune in Lausanne zu sehen.
</p><h3>Illustration des Wandels</h3><p>Während jahrzehntelang auf den Fahnen Arbeitsinstrumente als Symbole dominieren, kommt es ab den 1980er Jahren zu einem stilistischen Bruch: In den Vordergrund rücken grafische Umsetzungen der Gewerkschafts-Abkürzungen, so wie sie alle heutigen Gewerkschaften kennen. An den Fahnen lässt sich nicht nur die ästhetische Entwicklung ablesen. Sie illustrieren auch den tiefgreifenden Wandel von der Berufsgewerkschaft zur Gewerkschaft ganzer Sektoren oder gar von mehreren Sektoren. Die Ausstellung zeichnet nicht nur die Gewerkschaftsgeschichte nach. Sie zeigt parallel anhand weiterer zahlreicher Dokumente, wie sich die Arbeitsbedingungen entwickelt haben. 
</p><h5>„Sous le drapeau syndical“ </h5><p>Bis 25. Januar 2015 im Espace Arlaud, Place de la Riponne 2, Lausanne. Eintritt&nbsp;: 6 Franken. Freier Eintritt unter 16 Jahre. Öffnungszeiten&nbsp;: Mittwoch-Freitag: 12-18 Uhr; Samstag/Sonntag/Feiertage: 11-17 Uhr. Anreise: per Metro M1 ab Bahnhof bis Riponne.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2089</guid><pubDate>Thu, 18 Dec 2014 10:38:00 +0100</pubDate><title>Stipendien flopp, Titel top</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendien-flopp-titel-top</link><description>Eine bildungspolitische Spätlese

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der abgelaufenen Wintersession haben die eidgenössischen Räte drei bildungspolitische Entscheide von Gewicht gefällt. Kurzer Kommentar.</p><h3>Stipendien: Chance verpasst </h3><p>Das Parlament hat die Chance auf ein besseres Stipendiensystem definitiv verspielt. Es verweigert der entsprechenden Volksinitiative Gefolgschaft und verabschiedet einen zahnlosen Gegenvorschlag. Denn es hat eine gesetzliche Bestimmung abgelehnt, die es ermöglicht hätte, die Stipendien zu harmonisieren und so die unterschiedliche Behandlung nach Kanton einzuebnen. Der SGB wird deshalb die Stipendieninitiative weiterhin unterstützen. Die Abstimmung findet aller Voraussicht nach 2015 statt.
</p><h3>Adieu, professional bachelor </h3><p>Die Motion des Nationalrates Aebischer, welche Absolventen der höheren Berufsbildung die Titel „professional bachelor/master“ zugänglich machen wollte, ist vom Ständerat mit grosser Mehrheit verworfen worden. Die kleine Kammer verabschiedete dafür ein deutlich ausgewogeneres Postulat. Der SGB begrüsst diesen klärenden Ausgang. Er gibt dem Bundesrat einen klaren Auftrag. Dieser hat denn auch schon zu einem runden Tisch eingeladen, der im Februar die wichtigsten Akteure der Berufsbildung versammeln wird.
</p><h3>Wissenschaftlichen Nachwuchs mehr fördern</h3><p>Der SGB ist froh darüber, dass der Ständerat das Postulat „Anreizprogramm für einen Umbau der Karrierestrukturen an Schweizer Hochschulen“ angenommen hat. Es stellt einen ersten Schritt zur Verbesserung der Karriereperspektiven an den Hochschulen dar. Die Erhöhung von Assistenzprofessoren (nach dem sogenannten Tenure Track-Verfahren) darf jedoch nicht Massnahmen zur Stützung des akademischen Mittelbaus und den Kampf gegen deren prekäre Arbeitsbedingungen in den Hochschulen beeinträchtigen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2087</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 13:44:00 +0100</pubDate><title>Die Armut und nicht die Armen bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-armut-und-nicht-die-armen-bekaempfen</link><description>Ein Manifest gegen die Hetze

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Hilfswerken und weiteren sozial engagierten Organisationen wendet sich in einem Manifest gegen die systematische Diffamierung der Sozialhilfe und ihrer Bezüger/innen. Es bekennt sich zu einer Sozialhilfe, die einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben eröffnet.</p><p>In letzter Zeit ist es wieder schick geworden, die Bezüger/innen der Sozialhilfe als Schmarotzer und die in der Sozialhilfe Tätigen als Naivlinge mit zuviel Herz, aber zu wenig Kopf anzugreifen. Die Botschaft, zumeist bewusst, lautet: Der gesellschaftliche Konsens wird von unten bedroht, von den Faulen, den Betrügern, die den Gabentisch absahnen, den die Krampfenden bereitstellen müssen. Missbrauch an allen Ecken stellen die Schmierenschreiber fest, Politiker fordern dann Massnahmen gegen die “soziale Hängematte“. Darüber kann wieder berichtet werden. Der Kreis hat sich geschlossen... Und einige oben lachen sich ins Fäustchen, wenn sich Volkes Zorn gegen unten entlädt. Dann kann man ungestört die Einkommensgräben ausbauen.
</p><h3>Nicht die Armen die Zeche für falsche Fiskalpolitik bezahlen lassen</h3><p>Gegen dieses Bild einer vom Missbrauch geprägten Sozialhilfe richten mittlerweile Hilfswerke, Gewerkschaften und weitere Zivilorganisationen ihr Manifest „für ein soziales Existenzminimum“. Das Manifest, am 16.12. der Öffentlichkeit vorgestellt und auch vom SGB unterzeichnet, räumt mit den krummen Mythen auf. Es weist angesichts der in vielen Kantonen diskutierten Reduktion von Sozialhilfe-Leistungen darauf hin, wie schräg es sei, dass in einem Land mit mehr Millionären als Sozialhilfebeziehenden „die Ärmsten die Zeche für eine verfehlte Fiskalpolitik zu zahlen hätten.“
</p><h3>Soziales Existenzminimum garantieren</h3><p>Das Manifest spricht sich für eine Sozialhilfe aus, die nicht allein das physische Überleben sichert, sondern einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Gekürzte Leistungen verunmöglichen gerade letzteres – und erschweren damit die Befähigung, dass die Betroffenen sich selbst aus Prekarität befreien. An erster Stelle fordert das Manifest deshalb eine Garantie des sozialen Existenzminimums.
</p><p>&lt;media 2540&gt;Manifest im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2085</guid><pubDate>Wed, 17 Dec 2014 10:38:00 +0100</pubDate><title>Haushalte mit tiefen Einkommen würden verlieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/haushalte-mit-tiefen-einkommen-wuerden-verlieren</link><description>SGB empfiehlt 2 x NEIN für den eidgenössischen Urnengang vom 8.3.2015</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB hat für den eidgenössischen Urnengang vom 8.3.2015 zweimal die Nein-Parole beschlossen. Der Vorstand empfiehlt sowohl die Volksinitiative "Kinder- und Ausbildungszulagen befreien" der CVP wie diejenige der Grünliberalen ("Energie- statt Mehrwertsteuer") zur Ablehnung.</p><p>Die Volksinitiative "Kinder- und Ausbildungszulagen befreien" entlastet vor allem Familien mit hohen Einkommen. Der SGB setzt andere Schwerpunkte in der Bekämpfung der Armut von Familien: Es braucht anständige Löhne, möglichst in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen festgelegt, und bessere Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Tagesschulen, Blockzeiten, eine ausserfamiliäre Betreuung, die allen offensteht) sowie höhere Kinderzulagen und KV-Prämienverbilligungen. Zudem risse die Initiative Löcher in den öffentlichen Haushalt, was vor allem die tiefen und mittleren Einkommen auszubaden hätten: entweder durch Leistungsverzicht oder durch Steuererhöhungen.
</p><p>Die grünliberale Initiative lehnt der SGB ab, weil sie Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional belastet und die Finanzen von Bund und AHV gefährdet. Denn wäre die Steuer wirksam und dämpfte den Energieverbrauch, dann sänke auch der Steuerertrag. Nicht auszuschliessen ist dabei, dass die Steuersätze auf Energie aufgrund der politischen Konstellationen nicht mehr erhöht würden. Das verursachte dann Finanzlücken in den öffentlichen Kassen und bei der AHV. Der SGB befürwortet Energieabgaben als Lenkungsinstrument nur dann, wenn sie pro Kopf rückerstattet werden. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Sozialpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1106</guid><pubDate>Wed, 10 Dec 2014 15:58:00 +0100</pubDate><title>Kein Zurück zur Diskriminierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/kein-zurueck-zur-diskriminierung</link><description>Vom Kontingentierungssystem zur Personenfreizügigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Das Ja der Gewerkschaften zur Personenfreizügigkeit plus mehr Arbeitnehmerschutz ist eine historische Errungenschaft.</p><p>Nach dem knappen Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar droht der Schweiz ein Rückfall in die Zeit vor den bilateralen Verträgen mit der EU. In ein fremdenpolizeilich gesteuertes Kontingentierungsregime. Mit den bilateralen Verträgen übernahm die Schweiz die auf europäischer Ebene geltende Personenfreizügigkeit. Weil es dabei um grundsätzliche Fragestellungen geht, die in ihrer Bedeutung gar nicht überschätzt werden können, werde ich vor den Überlegungen zur Zukunft einen Blick zurück in die Vergangenheit werfen.
</p><h3>Kampfbegriff Überfremdung</h3><p>Die Schweiz war in langen wirtschaftlichen Prosperitätsphasen stets ein Einwanderungsland: von 1890 bis 1914 und von 1946 bis 1974, allerdings mit grossen Unterschieden.
</p><p>Zu Beginn der 1890er Jahre wandelte sich die Schweiz erstmals vom Aus- zum Einwanderungsland. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an der Wohnbevölkerung erreichte bis 1914 16 Prozent, in den Städten weit mehr.
</p><p>Bis 1914 galt der Grundsatz des freien Personenverkehrs. Die Gewerkschaften waren internationalistisch orientiert. Um 1900 hatten rund die Hälfte der Gewerkschaftsmitglieder einen ausländischen Pass. Einwanderer wie der im deutschen Breslau geborene Sozialdemokrat Herman Greulich spielten in der Gewerkschaftsbewegung eine zentrale Rolle.
</p><p>Ebenfalls um 1900 tauchte der Begriff der Überfremdung erstmals in einer Kampfschrift auf. 1914 fand er Eingang in einen behördlichen Bericht, und 1931 wurde der "Grad der Überfremdung" Teil der neuen Schweizer Ausländergesetzgebung. Die reaktionäre Begriffsbildung richtete sich von Anfang an gegen die Arbeiterbewegung, besonders aber nach dem Generalstreik von 1918.
</p><p>Nach dem Zweiten Weltkrieg waren sowohl die behördliche als auch die gewerkschaftliche Politik völlig anders als jene vor 1914. Die Fremdenpolizei war jetzt das massgebende arbeitsmarktliche Steuerungsinstrument. Die Gewerkschaften verlangten zunächst "Priorität für die einheimischen Arbeitskräfte", im Laufe der 1950er Jahre zunehmend auch Zulassungsbeschränkungen. Dazu forderten sie strikte fremdenpolizeiliche Kontrollen. Gewerkschaftliche Resolutionen und Reden nannten wiederholt das Ziel der "Abwehr der Überfremdung".
</p><p>In den 1960er Jahren gewannen die rechtsaussen stehenden "Überfremdungsgegner" immer mehr Einfluss. In dieser Zeit setzte sich die vom Gewerkschaftsbund geforderte Kontingentierungspolitik offiziell durch.
</p><p>Die Gewerkschaften waren in Abstimmungskämpfen eigentlichen Zerreissproben ausgesetzt. Dies vor allem bei der Schwarzenbach-Initiative von 1970 (54 Prozent Nein, bei einer Männer-Stimmbeteiligung von 74 Prozent). Die Gewerkschaften waren hin und her gerissen zwischen der Forderung nach einer Herabsetzung der Kontingente und jener nach der Gleichbehandlung und Integration der ausländischen Arbeitnehmenden. Der arbeitsmarktpolitische Begriff der Überfremdung wurde dabei fast zwangsläufig zu einem kulturellen. Er richtete sich damals vor allem gegen die Süditaliener.
</p><p>Dieses Hin und Her blieb jahrzehntelang prägend, auch wenn zum Beispiel die 1974 lancierte "Mitenand"-Initiative für eine offenere Migrationspolitik andere Forderungen in die öffentliche Diskussion brachte. So die nach Abschaffung des Saisonnierstatuts.
</p><p>Erst in den 1990er Jahren sprach sich der Gewerkschaftsbund schliesslich für die Personenfreizügigkeit aus. Allerdings nur in Verbindung mit einem neuen, nichtdiskriminierenden Arbeitnehmerschutz. Vorangegangen war dabei die Baugewerkschaft GBI (heute Teil der Unia) mit ihrem hohen Anteil von Migranten.
</p><h3>Desolidarisierung</h3><p>Eine umfassende Bewertung des bisherigen fremdenpolizeilichen Systems und seiner Folgen aus gewerkschaftlicher Sicht fehlt bisher. Sicher ist aber, dass das fremdenpolizeilich gesteuerte System in verschiedenen Branchen zu gezielter Unterschichtung und einer krassen Niedriglohnpolitik führte. Die Folge: eine systematische Desolidarisierung, die sich auf alle Arbeitnehmenden auswirkte. Die Diskriminierung der Migranten zog auch die Löhne der Inländer in der Branche nach unten.
</p><p>Es ist übrigens offen, ob die damalige Kontingentierung die Zuwanderung überhaupt eingeschränkt hat. Die Wanderungsbewegungen folgten auch unter der Kontingentierung unmittelbar der Wirtschaftsentwicklung.
</p><p>Verheerend waren die gewerkschaftspolitischen Auswirkungen dieser Politik. Die dadurch verursachte Klassenspaltung übersteigt in ihrer Tragweite die parteipolitischen Spaltungen der Arbeiterbewegung bei weitem. Die mit der Kontingentierung verbundene Verschränkung der sozialen mit der nationalen Frage machte die (fremden) Menschen zum Problem statt die Arbeitsbedingungen. Sie trieb einen Keil zwischen die Arbeitnehmenden und untergrub die Solidarität. Doch Solidarität ist eine Voraussetzung, wenn man Verbesserungen für alle Arbeitnehmenden erreichen will.
</p><p>Die Politik der Kontingentierung setzte Marktgesetze voraus und behauptete, eine Verknappung des "Arbeitskräfteangebotes" helfe allen "Marktteilnehmern". Sie übersah, dass die Arbeitsbedingungen und die Löhne nicht einfach eine Marktfrage sind, sondern vor allem eine Machtfrage. Die zu tiefen Löhne der Frauen sind dafür ein krasses Beispiel.
</p><p>Es gehört zum gewerkschaftlichen Einmaleins, dass der gemeinsame Kampf für Gesamtarbeitsverträge die Arbeitsbedingungen verbessert. Begreift man die Auseinandersetzung um die Arbeitsbedingungen als Machtfrage, so geht es darum, die Voraussetzungen für diese Auseinandersetzung zu verbessern. Die nationalistische Politik der Kontingentierung war für die Gewerkschaften eine Falle, die sie jahrzehntelang gelähmt hat und zur Gegnerin ihrer Interessen werden liess.
</p><p>Die Gewerkschaften spielten beim Zustandekommen der bilateralen Verträge (inkl. Personenfreizügigkeit) eine entscheidende Rolle. Aus dem Nein zum EWR von 1992 hatten sie gelernt. Deshalb verlangten sie als Bedingung für das Ja zur Personenfreizügigkeit neue, nichtdiskriminierende Massnahmen zum Schutz der Löhne. Seither gibt es in der Schweiz die sogenannten flankierenden Massnahmen. Zwar konnten nicht alle Gewerkschaftsforderungen durchgesetzt werden. Doch es gelang die Einführung eines in der Schweiz zuvor undenkbaren Systems zur Kontrolle der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Bund und Kantone führten sogenannte tripartite Kommissionen ein. Sie beobachten und kontrollieren die Arbeitsbedingungen. Kommt es zu Lohndumping müssen sie einschreiten. Verbessert wurden auch die Möglichkeiten zur sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Bei wiederholtem Lohndumping kann der Bundesrat einen Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche gültig erklären. Wo Verträge fehlen, gibt es neu auch die Möglichkeit zur Einführung von staatlichen Mindestlöhnen (sogenannter Normalarbeitsvertrag). Ein prominentes Beispiel dafür sind die neuen nationalen Mindestlöhne in der Hauswirtschaft.
</p><h3>Mehr Gesamtarbeitsverträge</h3><p>Im widrigen und neoliberal geprägten Umfeld gerät der Arbeitnehmerschutz weltweit und in Europa immer mehr unter Druck und wird abgebaut. In der Schweiz jedoch gelang es uns, den Abdeckungsgrad der Gesamtarbeitsverträge zu verbessern. Es ist den Gewerkschaften über alles gesehen gelungen, mit Gesamtarbeitsverträgen und Mindestlohnkampagnen ein Absinken der tiefen Löhne zu verhindern. Besonders ausgeprägt waren die Fortschritte in früheren Tieflohnbranchen, den einstigen Saisonnierstatutbranchen wie etwa dem Bau. Oder dem Gastgewerbe. Das ist ein Erfolg.
</p><p>Weniger erfreulich ist und bleibt das Risiko von Lohndumping und ausbeuterischen Arbeitsbedingungen. Sie werden leider nicht überall mit der nötigen Entschiedenheit bekämpft. So hat es etwa der Chef des kantonalzürcherischen Arbeitsamtes, der für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zuständig wäre, fertiggebracht, diesen Schutz als "schädliche Überregulierung" zu bezeichnen.
</p><p>Fatal war vor dem 9. Februar 2014 auch die plötzliche Weigerung des Arbeitgeberverbandes, über die Verbesserung der flankierenden Massnahmen weiterzuverhandeln. Bei früheren Abstimmungen über die Weiterführung der Personenfreizügigkeit hatte man die Bereitschaft, Missstände zu bekämpfen, jeweils mit neuen flankierenden Massnahmen konkret unter Beweis gestellt.
</p><p>Es muss uns bewusst sein, dass die Gewerkschaften auch in den kommenden Auseinandersetzungen wieder eine Schlüsselrolle spielen können. Denn im Ja zur SVP-Initiative kamen nicht nur eine ausländerfeindliche Grundstimmung zum Ausdruck, sondern auch enorme soziale Ängste. Volksabstimmungen werden letztlich von den arbeitenden Menschen entschieden. Auf soziale Ängste braucht es auch soziale Antworten.
</p><p>Wir Gewerkschaften treten deshalb für die Weiterführung der bilateralen Verträge ein. Sie bleiben der Schlüssel für ein geregeltes Verhältnis zu Europa. Wir bekämpfen aber auch jede neue Diskriminierung. Die Gewerkschaften sind die wichtigste und stärkste Organisation, in der die Menschen unabhängig von Herkunft, Farbe und Pass organisiert sind. Sie stehen für die reale Schweiz in ihrer Vielfalt. Der Rückfall in eine Kontingentspolitik, ein neues Saisonnierstatut wäre nicht nur volkswirtschaftlich dumm. Er wäre auch gesellschaftlich und politisch ein historischer Rückschritt um Jahrzehnte.
</p><p>Und es braucht neue soziale Antworten auf die sozialen Probleme. Wir fordern deshalb mehr Lohnschutz. Der Kampf gegen Lohndumping muss endlich überall ernst genommen werden.
</p><p>Schliesslich braucht es dringend Massnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und solche gegen die Diskriminierung älterer Beschäftigter. Künftige Volksabstimmungen werden sich daran entscheiden, ob diese Antworten auf die sozialen Probleme glaubwürdig sind. Für die Zukunft der Schweiz steht Entscheidendes auf dem Spiel.
</p><h5>Materialien</h5><ul><li>Dieser Text von SGB-Präsident Paul Rechsteiner stammt aus dem work-Leseheft "<a href="http://workzeitung.ch/tiki-read_article.php?articleId=2260&amp;topic=1" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder</a>"</li><li>Im SGB-Film "Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen" berichten Saisonnierkinder von ihrer verlorenen Kindheit.</li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2083</guid><pubDate>Tue, 09 Dec 2014 16:50:00 +0100</pubDate><title>Im Volk werden die Karten neu gemischt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/im-volk-werden-die-karten-neu-gemischt</link><description>Parlament lehnt Erbschaftssteuer ab

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Ständerat hat nun auch die grosse Kammer die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer abgelehnt. Voraussichtlich im Juni 2015 wird sich das Volk zu diesem Vorstoss mit dem Ziel von mehr Verteilgerechtigkeit äussern können. </p><p>SP, EVP, Grüne und SGB bissen auch im Nationalrat mit ihrem Volksbegehren auf bürgerlichen Granit. Mit 124 gegen 56 Stimmen empfahl dieser am spätnachts am 8. Dezember eine Ablehnung. Nur gerade 2 CVPler tanzten aus der geschlossenen bürgerlichen Verweigerungsreihe. 
</p><h3>„Lediglich ein bisschen Ausgleich“</h3><p>Corrado Pardini (SP BE) verwies in der Debatte darauf, dass die Erbschaftssteuer eine der ältesten und gerechtesten Steuern sei. „Seit John Stuart Mill ist sie ein urliberales Anliegen. Unsere Initiative konfisziert nichts, sie sorgt lediglich für ein bisschen Ausgleich. Bis 2 Millionen Franken, bei Ehepaaren bis 4 Millionen Franken, wird kein Rappen erhoben. Kleinere Erbschaften werden in einigen Kantonen durch unsere Initiative sogar zum ersten Mal steuerbefreit. Wir schonen den Mittelstand.“ Auch Jacqueline Badran (SP ZH) wies darauf hin, dass der Freibetrag „die Fleissigen und Sparsamen schützt. Er ermöglicht, dass jemand ein Arbeitsleben lang, also von 25 bis 65, jedes Jahr nach Abzug der Steuern 50 000 Franken zur Seite legt. Wer kann das schon?“
</p><p>Diese Argumente fanden in der parlamentarischen Debatte kein Gehör. Die Blocktreue funktionierte. Beim Volk, das darüber aller Voraussicht nach im Juni 2015 entscheidet, wird das anders sein. 
</p><h3>Das will die Volksinitiative „Erbschaften besteuern für unsere AHV“</h3><p>Erbschaften ab einem Freibetrag von 2 Mio. Franken sollen neu einheitlich vom Bund besteuert werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20%. Der Ertrag dieser Steuer soll zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV gehen. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind weitergehende Erleichterungen vorgesehen, die das Parlament selbst bestimmen kann. In der Schweiz besitzen nur gerade 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2080</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:33:00 +0100</pubDate><title>Geschiedene Frauen haben weiterhin das Nachsehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/geschiedene-frauen-haben-weiterhin-das-nachsehen</link><description>Ständerat hat sich Korrektur verweigert 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat in dieser Session die Vorstösse zur Mankoteilung und zur materiellen Harmonisierung der Alimentenbevorschussung begraben! Beim Kindsunterhalt weigert sich das Parlament einen Mindestbetrag festzulegen. Damit bleibt es beim Alten: In der Not soll bei Geschiedenen einseitig die Frau den Gang zum Sozialamt tun.</p><p>Reicht das Einkommen nach einer Scheidung nicht für zwei Haushalte, entsteht ein Manko. Dieses Manko hat diejenige Person anzumelden, welche die Hauptverantwortung für die Betreuung der Kinder übernimmt und die Alimente zugesprochen bekommt. Diese Person ist heute meist die Mutter. Auch in nächster Zukunft wird es die Mutter sein. Das Manko, der Fehlbetrag, wird also einseitig den Frauen aufgebürdet. Das Parlament hat in dieser Session die sogenannte Mankoteilung zwischen den Geschiedenen abgelehnt. Doch damit nicht genug. Die Räte waren auch nicht bereit, in der laufenden Revision des Unterhaltsrechts für die Kinder einen Mindestbetrag für die Kinderalimente festzulegen. Unbefriedigend ist zudem, dass die Voraussetzungen für die Bevorschussung von Kinderalimenten nach Kanton unterschiedlich geregelt und für die Betroffenen kaum zu durchblicken sind.
</p><h3>Einseitig gegen die Frauen</h3><p>Weil es an ausserfamiliärer Betreuung mangelt, muss die geschiedene Mutter diese oft selbst zu einem Grossteil wahrnehmen und kann deshalb nur Teilzeit arbeiten. Zu tiefe Kinderalimente, eine fehlende materielle Harmonisierung der Alimentenbevorschussung sowie die generell tieferen Frauenlöhne und die Lohnungleichheit führen dazu, dass Frauen heute – und auch in Zukunft – nach Scheidungen auf Sozialhilfe angewiesen sind. Trotz Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung müssen sie sich dem Sozialhilferegime und den damit verbundenen Weisungen, Auskunfts- und Meldepflichten unterstellen. Je nach Gemeinde werden zudem die Verwandten zur Mitunterstützung beigezogen. Kommt dazu: Sollte sich die Einkommenssituation der Mutter später verbessern, kann sie zur Rückerstattung der bezogenen Sozialhilfe verpflichtet werden. Und mit dem gemeinsamen Sorgerecht kann ein Wohnsitzwechsel (z.B. Beispiel wegen einer besseren Arbeitsstelle) der Mutter eingeschränkt werden, wenn der Vater sich in der gemeinsamen Sorge eingeschränkt fühlt. 
</p><h3>Druck machen</h3><p>Mit anderen Worten: das Parlament ist nicht gewillt, die auf allen Ebenen anhaltende wirtschaftliche Schlechterstellung der Frauen anzugehen. Das müssen wir Frauen wohl schon selber tun. Wir müssen mobilisieren für die Lohngleichheit und für eine ausreichende professionelle familienexterne Kinderbetreuung, die bezahlbar und gut ist. Ein Grund mehr, am 7. März 2015 in Bern an die Demo für Lohngleichheit und gegen die Rentenaltererhöhung zu gehen!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2079</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:29:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit – Es ist Zeit für die Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-es-ist-zeit-fuer-die-wende</link><description>2015 wird ein Schlüsseljahr

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In jüngster Vergangenheit hat die Lohndiskriminierung wieder zugenommen. 2015 muss das Pendel wieder in die andere Richtung ausschlagen. Das Jahr könnte der Lohngleichheit den Weg ebnen. Der SGB wird auf alle Fälle das seine dazu beitragen.</p><p>Seit der Einführung des Gleichstellungsgesetzes ist der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau bis zum Jahr 2010 stets leicht gesunken. Doch in jüngster Vergangenheit (2010 bis 2012) ist er wieder leicht angestiegen – auf 18.9 Prozent. Den Frauen entgehen pro Jahr rund 7.7 Milliarden Franken bzw. an die 700 Franken pro Monat. Das bezahlen sie im Alter noch einmal – mit tieferen Renten. Für den SGB ist deshalb klar: Es braucht jetzt endlich wirksame gesetzliche Massnahmen. Es braucht eine tripartit zusammengesetzte Behörde, die in den Betrieben Kontrollen durchführen und bei festgestellter Lohnungleichheit griffige Massnahmen anordnen kann. 
</p><h3>Bundesrat will handeln</h3><p>Der Bundesrat hat am 22. Oktober dieses Jahrs einen Schritt in diese Richtung getan. Er will Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitenden verpflichten, regelmässig eine interne Lohnanalyse durchzuführen. Die Durchführung muss durch Dritte kontrolliert werden. Die Kontrolle sollen die Arbeitgeber wahlweise den Sozialpartnern, einer Revisionsstelle oder einer staatlich anerkannten Prüfungsorganisation übertragen können. Das Ergebnis dieser Kontrolle soll im Jahresbericht erwähnt werden. Nicht veröffentlicht werden muss die Höhe des Lohnunterschieds. Bei Untätigkeit des Arbeitgebers können die Arbeitnehmenden wie heute die Lohngleichheit gerichtlich einfordern. Bis Mitte 2015 soll eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet sein.
</p><h3>Richtung stimmt</h3><p>Die Vorschläge sind ein Schritt in die richtige Richtung. Sie genügen jedoch nicht. Es braucht zusätzlich eine tripartit zusammengesetzte Behörde mit Kontroll-, Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen. Nur so wird es möglich, die Verantwortung zur Durchsetzung der Lohngleichheit, immerhin ein Verfassungsauftrag, von der einzelnen Frau wegzunehmen und zu einer staatlichen Instanz hinzuführen. Dies ist zwingend notwendig. Denn das Klagerecht stellt für die einzelne Frau eine sehr hohe Hürde dar. 
</p><h3>Mobilisieren </h3><p>Machen wir uns nichts vor: allein aus Gerechtigkeit wird es in der Lohngleichheit nicht vorwärtsgehen. Und: bereits dem zaghaften Schritt des Bundesrates wird Opposition erwachsen. Soll sich etwas bewegen, braucht es da schon die öffentliche Präsenz der Frauen. Selbstbewusst müssen wir darauf hinweisen, dass wir diese Diskriminierung nicht mehr jahrelang schlucken werden. Der SGB, eingebunden in ein breites Bündnis, mobilisiert in diesem Sinn für die Lohngleichheit. Für den 7. März 2015 heisst es „Alle auf nach Bern!“. An einer machtvollen Demo gilt es zu zeigen, dass den Frauen der Geduldsfaden gerissen ist. Sie wollen jetzt der Politik den Tarif durchgeben. Sie wollen Lohngleichheit, subito! Der SGB wird an dieser Demo auch die Erhöhung des AHV-Rentenalters der Frauen bekämpfen. Zudem wird der SGB am 12. Juni 2015 in Bern eine Lohngleichheitstagung organisieren. 
</p><p>2015 verspricht viel hinsichtlich Lohngleichheit. Packen wir es an – am 7. März auf nach Bern! </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2078</guid><pubDate>Mon, 08 Dec 2014 09:21:00 +0100</pubDate><title>Herausforderungen angehen, um auch der Zukunft gewachsen zu sein </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/herausforderungen-angehen-um-auch-der-zukunft-gewachsen-zu-sein</link><description>Arbeitsgesetz feiert 50. Geburtstag 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 50 Jahren ist das Arbeitsgesetz eines der wichtigsten Schutzinstrumente für die Arbeitnehmenden hierzulande. Zu wünschen ist dem bewährten Gesetz für die Zukunft viel Resistenzkraft gegenüber Angriffen auf Arbeitszeitregelungen, ein besserer Vollzug in der Praxis, eine Anpassung an moderne Arbeitsarten und die Anerkennung von Burn-Out als Berufskrankheit. </p><p>Im Rahmen einer kleinen Feier hat die Eidgenössische Arbeitskommission im Beisein von Bundesrat Schneider-Ammann sowie der Sozialpartner am 2. Dezember 2014 an das 50-jährige Jubiläum des Arbeitsgesetzes erinnert. Das Arbeitsgesetz, eines der Hauptinstrumente des Arbeitnehmerschutzes und dank jahrzehntelangem Kampf der Gewerkschaften eingeführt, regelt den allgemeinen Gesundheitsschutz, die Arbeits- und Ruhezeiten sowie den speziellen Schutz am Arbeitsplatz für Jugendliche, schwangere Frauen und stillende Mütter. 
</p><h3>Ein langer Weg</h3><p>Das Arbeitsgesetz ist ein direkter Nachkomme des eidgenössischen Fabrikgesetzes von 1877, welches u.a. die Arbeitszeit auf 11 Stunden beschränkte, Nachtarbeit verbot sowie das Schutzalter 14 einführte. Die Durchsetzung des Fabrikgesetzes war eine Sternstunde der noch jungen Arbeiterbewegung, der es in Allianz mit der konservativ-katholischen Bewegung gelang, ein liberales Referendum gegen das Gesetz zu bodigen.
</p><p>Seit dem frühen 20. Jahrhundert gab es Bestrebungen, die zuvor auf Fabriken und Verkehrsanstalten beschränkte Arbeitsgesetzgebung auszudehnen. Verschiedene Anläufe versandeten wieder. Der SGB etwa präsentierte 1935 einen eigenen Entwurf für ein modernes nationales Arbeitsgesetz. Dieser orientierte sich stark an den völkerrechtlichen Vorgaben und Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der die Schweiz bereits 1919 beigetreten war. Der Anlauf in den frühen 60er Jahren war schliesslich erfolgreich: 1964 konnte das neue Arbeitsgesetz vom Parlament verabschiedet werden.
</p><h3>Auch psychosoziale Risiken erfassen</h3><p>Heute gilt es, einerseits das Bewährte zu bewahren, und da vor allem die häufigen Angriffe auf die Beschränkung resp. Regelung der Arbeitszeiten abzuwehren. Andererseits ist das Arbeitsgesetz den technologischen Entwicklungen anzupassen. Zu erfassen ist erstens das zunehmende Phänomen der Arbeit im Home-Office, etwa durch die Gewährung von Pausen sowie die Regelung von Haftungsfragen. Zum zweiten muss die ständige Erreichbarkeit, welche mit dem Smartphone rasant zugenommen hat, zum Schutz der Arbeitnehmenden wieder eingeschränkt werden. Um psychosozialen Risiken, verursacht durch Stress, Überarbeitung und Nachtarbeit, vorzubeugen, müssen die kantonalen Arbeitsinspektorate drittens die Arbeitszeiterfassung vermehrt kontrollieren. Zum vierten muss das Schweizer Recht so geändert werden, dass Burn-Outs aufgrund von Stress am Arbeitsplatz endlich als Berufskrankheit anerkannt werden! Schliesslich sind im Arbeitsgesetz auch Vorkehrungen zu treffen, damit in der Renovation von Asbest enthaltenden Gebäuden ein Mindeststandard an Gesundheitsschutz garantiert ist. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2073</guid><pubDate>Tue, 02 Dec 2014 09:55:00 +0100</pubDate><title>Eine wichtige Weichenstellung über Ecopop hinaus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-wichtige-weichenstellung-ueber-ecopop-hinaus</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Volksabstimmung vom 30. November</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Gewerkschaften haben zu Ecopop eine starke, gegen aussen und innen gut sichtbare Kampagne geführt. Das hat sicher das Seinige zum sehr deutlichen Abstimmungsresultat beigetragen. Anlass genug für eine kurze Standortbestimmung. </p><p>Vorrangig ist, dass sich die Ausgangslage für die bevorstehenden anspruchsvollen Verhandlungen mit der EU nach dem 30. November 2014 anders präsentiert als zuvor. Das Nein zu Ecopop ist nicht nur das Nein zu einer fremdenfeindlichen Initiative mit grünem Mäntelchen. Das überdeutliche Abstimmungsresultat kann auch als Nein zum Bruch mit den Bilateralen gelesen werden.
</p><p>Wir erinnern uns: So klar war das mit der Fortsetzung der bilateralen Verträge nach dem Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative am 9. Februar nicht mehr. Zwar hatte die SVP vor der Abstimmung betont, dass ihre Initiative die bilateralen Verträge nicht gefährden würde - unter anderem in der an die ganze schweizerische Bevölkerung verteilten Abstimmungszeitung. Nach dem 9. Februar war das bekanntlich plötzlich anders. Von den bilateralen Verträgen bis hin zu den Menschenrechten wurde plötzlich alles in Frage gestellt. Mit teilweise bedenklichem Echo in Bundesbern. 
</p><p>Die Schweiz als kleines Land mit einer stark verflochtenen Volkswirtschaft mitten in Europa ist auf geregelte Beziehungen mit der EU angewiesen. Die Basis dafür sind die bilateralen Verträge. Das wird in Zukunft nicht anders sein als in der Vergangenheit. Das Verhandlungsziel muss deshalb sein, die Bilateralen zu erhalten.
</p><p>Im Rückblick muss das Abstimmungsresultat vom 9. Februar vor allem als Zeichen des Protests verstanden werden: Wenn als einzige Alterskategorie jene der 50- bis 60jährigen die Abstimmung entschieden hat, dann muss das als Ausdruck einer gravierenden Problemlage ernst genommen werden. Die Schwierigkeiten und noch viel mehr die Ängste der Kategorie der sogenannten älteren Arbeitnehmenden haben ein bedenkliches Ausmass angenommen. Darauf braucht es glaubwürdige Antworten. Eine Infragestellung der Bilateralen kann aber nach dem 30. November aus der Volksabstimmung vom 9. Februar nicht mehr abgeleitet werden.
</p><p>In allen Volksabstimmungen seit jener im Jahr 2000 sagten die Stimmbürgerinnen und -bürger klar Ja zu den Bilateralen. Aus der Reihe fällt einzig die Abstimmung über die SVP-Initiative vom 9. Februar. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied: Alle erfolgreichen Abstimmungen vor dem 9. Februar waren mit Massnahmen zum Schutz der Löhne und der Arbeitsplätze gekoppelt. Diese fehlten am 9. Februar. Es liegt auf der Hand, dass die sozialen Schutzmassnahmen auch bei einer absehbaren künftigen Abstimmung über die Fortsetzung der Bilateralen wieder entscheidend sein werden.
</p><p>Dafür braucht es auch in Zukunft klare Positionen und den entsprechenden Einsatz der Gewerkschaften. Das vom SGB-Kongress Ende Oktober bestätigte Programm in drei Punkten behält unvermindert seine Gültigkeit. Erstens müssen die Bilateralen erhalten werden. Zweitens darf es nicht zu einer neuen Diskriminierung eines Teils der Arbeitnehmenden kommen. Und drittens muss der Schutz der Löhne und Arbeitsplätze verbessert statt abgebaut werden. Nach dem 30. November sind die Aussichten für die Realisierung dieser Forderungen klar besser als zuvor.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeit</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2067</guid><pubDate>Mon, 24 Nov 2014 09:56:00 +0100</pubDate><title>Einige wichtige Geschäfte aus Sicht des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/einige-wichtige-geschaefte-aus-sicht-des-sgb</link><description> Zur Wintersession des eidgenössischen Parlamentes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 24. November beginnt die Wintersession des eidgenössischen Parlamentes. Hier ein paar Streiflichter auf einige wichtige anstehende Geschäfte.</p><h2>Erbschaftssteuer: Gerecht – und gut für die AHV</h2><p class="lead">(ea) Der Nationalrat wird als zweite Kammer am 8. Dezember die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform behandeln. Das Plenum wird das Volksbegehren ablehnen. Eine andere Frage ist, wie das Volk entscheiden wird – vermutlich im Juni 2015. </p><p>Das Volksbegehren, eingereicht von SP, EVP, Grünen und Gewerkschaftsbund, will mehr Verteilgerechtigkeit herstellen. Erbschaften über 2 Mio. Franken sollen neu einheitlich vom Bund besteuert werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20%. Die ersten 2 Mio. gelten dabei als Freibetrag. Damit entfällt die Erbschaftssteuer für Hinterlassenschaften bis zu diesem Betrag. Für eine Erbschaft von z.B. 2,1 Mio. Franken werden 20‘000.- Franken an Steuern zu entrichten sein. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind sogar weitergehende Erleichterungen vorgesehen. In der Schweiz besitzen nur gerade 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken. Die Initiative ist damit alles andere als ein Angriff auf den fleissigen Mittelstand. Der Ertrag dieser Steuer soll zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Drittel an die AHV gehen. Die kann sich damit neuen Herausforderungen und Aufgaben stellen. Das ist gut für den sozialen Zusammenhalt und setzt einen Gegentrend zur gesellschaftlichen Zerklüftung.&nbsp; &nbsp;
</p><p>Der SGB hält die Erbschaftssteuer für eine gerechte, eine faire und nützliche Steuer. Sie beschafft in einem Kontext, in dem die Einkommens- und Vermögensunterschiede immer extremer werden, neue nötige Mittel genau von den Richtigen: von denen, die ruhig mehr zur allgemeinen Wohlfahrt beitragen dürfen. Diese Steuer dürfte eine Milliarde Franken in die Kasse der Kantone und 2 Milliarden in jene der AHV spülen. In beiden Kassen ist dieses Geld gut angelegt – vor allem bei der AHV kommt es der breiten Bevölkerung direkt zugute. Bei der AHV wird so ein grosser Teil der nötigen Rentenverbesserungen finanzierbar, oder es können in etwa die vorübergehend mehr benötigten Mittel für die Pensionierung der Baby-Boomer-Generation sehr sozial beschaffen werden. 
</p><p>Deshalb wird sich der SGB im Abstimmungskampf für die Erbschaftssteuer prominent engagieren.
</p><h2>Energiestrategie: Ohne Wende kein Ausstieg! </h2><p class="lead">Der SGB fordert das Parlament auf, auf das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie einzutreten. Hier die wesentlichen Punkte der Vorlage aus Sicht des SGB.</p><p>Das Projekt Energiestrategie 2050 droht in Interessenkonflikten zerrieben zu werden. Die Energiewende ist keine weltanschauliche Frage, sondern ein ökonomisches und soziales Gebot. Die Atomkraftwerke in der Schweiz gehören zu den ältesten Kraftwerken, mit jeder Laufzeitverlängerung wird das Risiko eines Unfalls grösser. Angesichts der tiefen Strompreise und des anhaltenden Stromüberschusses rechnen sich kostenintensive Investitionen in längere Laufzeiten nicht mehr. Der Ausstieg muss jetzt konkretisiert werden, denn er ist anspruchsvoll und wird mit Stilllegung und Rückbau über Generationen dauern. Im Vordergrund steht für den SGB der Gewinn aus der Energiewende: der Erhalt von attraktiven Arbeitsplätzen, die Schaffung von neuen Tätigkeitsfeldern, eine zuverlässige, sichere und saubere Stromversorgung und die Wertschöpfung im Inland durch den Zubau von erneuerbaren Energien. Es braucht möglichst schnell Planungssicherheit für Investitionen in die Produktion, einen Schwerpunkt auf der dezentralen Versorgung und wirksame Effizienzvorgaben. Dies ist nur mit einer öffentlich-regulierten Stromversorgung umzusetzen. Eine Liberalisierung des Strommarkts stellt Investitionen in Frage und schwächt die dezentralen Elektrizitätsunternehmen. Das gefährdet die Wende und damit den Ausstieg aus der Atomkraft.
</p><p>Der SGB hat sich in der Vernehmlassung positiv zum ersten Massnahmenpaket geäussert. Die Parlamentsvorlage hat noch immer das Potenzial, die Energiewende einzuleiten, die Stromeffizienz entscheidend zu verbessern und eine inländisch nachhaltige Stromversorgung mit erneuerbaren Energien aufzubauen. Die politischen Entscheide müssen jetzt gefällt werden, um eine erste Grundlage für die Wende zu schaffen.
</p><p>Wesentliche Punkte der Vorlage aus Sicht des SGB:
</p><h3>Energiegesetz</h3><p>Der Bundesrat möchte im Gesetz verankert haben, dass vor dem Bau oder der Erweiterung eines fossil-thermischen Kraftwerks vorgängig geprüft werden muss, ob die Energie nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Der SGB unterstützt diese Bestimmung (Art. 6).
</p><p>Die Gemeinden und ihre EVU werden eine Schlüsselrolle in der Energiewende einnehmen. Es gilt nun, ihre Kompetenzen zu stärken, indem sie im Gesetz explizit erwähnt sind. Der SGB unterstützt den Minderheitsantrag (Art. 7).
</p><p>Landschaftsschutz und Energiewende dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Bundesrat geht in der Vorlage zu weit, obwohl die heute geltenden Regeln zum Schutz von Landschaften bereits Spielraum für die Nutzung zur Stromgewinnung bieten. Der SGB unterstützt den Mehrheitsantrag, der Biotope von nationaler Bedeutung schützt (Art. 14), und den Minderheitsantrag, der ersatzloses Streichen von Art. 15 will. &nbsp;
</p><p>Der SGB begrüsst den Mehrheitsantrag, dass Kleinstwasserkraftwerke mit einer Leistung unter 1 MW vom Vergütungssystem ausgeschlossen werden sollen. Sie sind unökonomisch und ihr Potenzial zur Stromgewinnung steht in keinem Verhältnis zur Schädigung der Umwelt (Art. 19 Abs 3bis). Ausnahmen sollten nur innert bereits genutzter Gewässerstrecken zugelassen sein. Hier unterstützt der SGB den präzisierenden Antrag der Minderheit III (Art. 19 Abs. 3ter).
</p><p>Die Einspeisevergütung ist das aktuell probate Mittel, um den Zubau von erneuerbaren Energien zu fördern. Der SGB hat sich jedoch wiederholt kritisch dazu geäussert, dass damit auch der Bau von unrentablen und ökologisch unsinnigen Anlagen befördert wird. Jetzt können hier Korrekturen vorgenommen werden. Der SGB unterstützt die Minderheitsanträge III und IV (Art. 22 Abs. 2bis).
</p><p>Dem Gewinneinbruch in der Strombranche wollen Bundesrat und Kommission mit Investitionsbeiträgen für Wasserkraftanlagen begegnen. Der SGB steht diesem Modell kritisch gegenüber. Zum einen ist die Wasserkraft das unverzichtbare Standbein der schweizerischen Stromversorgung, zum anderen aber ist deren kriselnde Rentabilität ein vorübergehendes Phänomen nach ausserordentlich produktiven Jahren. Investitionshilfen sind nur zeitlich befristet und für ganz wenige, ausgewiesen nachhaltige Produktionsanlagen zu gewähren. Der SGB unterstützt den Minderheitsantrag II bei Art. 28 Abs. 1b mit der klaren Auflage zum Landschaftsschutz. Die Investitionshilfe soll 40% der anrechenbaren Investitionskosten nicht übersteigen (Art. 30 Abs. 1). Zudem muss eine Rückforderung der Investitionsbeiträge möglich sein, wenn sich die Strommarktlage ändert (Kommissionsantrag Art. 33 Abs. 3c).
</p><p>Die Erhöhung des Netzzuschlags auf maximal 2.3 Rp./kWh ermöglicht einen rascheren Zubau von erneuerbaren Energien und bleibt tragbar für die Kundschaft, sofern der Kreis der davon befreiten Unternehmen nicht ausgeweitet wird. Der SGB sagt ja zum Mehrheitsantrag bei Art. 37 und lehnt Aufweichungen der Ausnahmebestimmungen bei Art. 40 und 41 ab. 
</p><p>Der SGB unterstützt Zielvorgaben zur Effizienzsteigerung bei Unternehmen und empfiehlt, der bundesrätlichen Vorlage in Art. 45, 46 und 47 zu folgen.
</p><h3>CO2 Gesetz</h3><p>Das bewährteste Mittel zur Beschleunigung der Energiewende sind klare Vorschriften. Der SGB unterstützt die verschärften Vorschriften in Art. 10 und damit den Mehrheitsantrag.
</p><p>Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sind wegen ihrer hohen Effizienz ein wesentlicher Baustein für den Umstieg in die Energiewende. Der SGB unterstützt den Mehrheitsantrag, der auch bei kleinen WKK-Anlagen eine Rückerstattung der CO2-Abgabe zulässt, sofern die Anlagen die energetischen und ökologischen Mindestanforderungen erfüllen (Art. 32a Abs. 1b). 
</p><h3>Kernenergiegesetz</h3><p>Das vorgeschlagene Langzeitbetriebskonzept bietet einen pragmatischen Ausweg in der festgefahrenen Ausstiegsdebatte und wird vom SGB unterstützt. Es sollte möglichst eng definiert sein um das Sicherheitsrisiko zu minimieren. In Art. 25a ist dem Mehrheitsantrag der Kommission Folge zu leisten und der Minderheitsantrag III ist zu unterstützen. Bei Art. 106 a empfiehlt der SGB, den Minderheitsantrag II zu unterstützen, der bei Anlagen, die bei Inkrafttreten des revidierten Gesetzes bereits mehr als 40 Jahre in Betrieb sind, eine maximale Betriebsdauer von 50 Jahren vorsieht. 
</p><h3>Atomausstiegsinitiative</h3><p>Der SGB unterstützt weiterhin die Volksinitiative für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie. Sie wird voraussichtlich gemeinsam mit der Energiestrategie 2050 zur Abstimmung gebracht, welche jedoch auch in Kraft treten kann, wenn die Initiative angenommen wird.&nbsp; 
</p><h3>Literaturhinweis </h3><p>Die schweizerische Energiebranche ist eine ausgesprochen männliche Domäne. Es sind überwiegend Männer in der Stromproduktion, -versorgung und im Stromhandel tätig und die Medienberichterstattung verstärkt den Eindruck, dass sich nur Männer in der Thematik auskennen. Soeben ist ein Buch erschienen, welches dieses Bild korrigiert: 
</p><p><b>Energie im Wandel. Frauen gestalten die Schweizer Energiezukunft. etv Energieverlag Essen.</b> Herausgeberin ist Cornelia Kawann, Elektroingenieurin in leitender Funktion bei der Regulierungsbehörde ElCom. &nbsp;(Dore Heim)
</p><h2>Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative: Ohne materielle Harmonisierung keine Chancengleichheit</h2><p>Die zuständige Kommission des Nationalrates empfiehlt dem Ratsplenum, auf seiner bisherigen Position zu beharren, wonach das Gesetz Art. 15 des interkantonalen Konkordates zu den Mindestansätzen der Stipendienberechnung zu übernehmen hätte. Das würde einige besonders knausrige Kantone verpflichten, den Standard ein bisschen anzuheben, wenn sie Bundeshilfe wollen. Das ist vernünftig, wird aber von der Mehrheit des Ständerates bestritten. Die kleine Kammer hat sich bisher für eine minimalistische Form des gesetzlichen Gegenvorschlags ausgesprochen. Das erstaunt. Denn als Vertreter der Kantone sollten die Ständeräte interessiert sein, das Gewicht eines von den Kantonen selbst verhandelten Abkommens zu erhöhen. 
</p><p>Der SGB empfiehlt dem Nationalrat, seine bisherige Position zugunsten einer materiellen Harmonisierung der Stipendien beizubehalten. Denn nur dies garantiert hier mehr Chancengleichheit. (Véronique Polito)
</p><h2>„Professional bachelor“: Gut gemeint, aber gegenteilig in den Auswirkungen</h2><p>Der Ständerat wird am 11. Dezember eine Motion von Nationalrat Aebischer behandeln, die verlangt, dass Ausbildungswillige der höheren Berufsbildung auch Zugang zu den Titeln von „bachelor“ und „master“ haben sollen. Die vorberatende Kommission beantragt Abweisung des Vorstosses. Dafür schlägt sie ihrem Rat vor, ein Kommissionspostulat anzunehmen, das den Bundesrat auffordert, die Frage der Titel zu vertiefen und Alternativen zu den akademischen Titeln vorzuschlagen, die auf internationaler Ebene erkennbar wären. So soll die internationale Anerkennung der höheren Berufsbildung gestärkt werden, ohne sie zu „verakademisieren“.
</p><p>Der SGB teilt die Auffassung der Kommission und empfiehlt Annahme des Postulates. Ebenso spricht er sich für Abweisung der Motion Aebischer aus. Die Einführung von akademischen Titeln nach dem vorgeschlagenen Muster führt in der Berufsbildung nicht zur erwarteten Aufwertung. Es sind eher konträre Auswirkungen zu erwarten. „Professional bachelors“ wären auf dem Arbeitsmarkt wohl rasch deklassiert, weil sie nicht einem internationalen Standard entsprechen. Das würde mittelfristig dazu führen, die Anforderungen für den Zugang zu diesen Ausbildungen zu erhöhen. Der Ausbildung selbst drohte nach dem Muster der deutschen Berufsakademien eine Verlängerung; zugelassen wäre dann nur mehr, wer eine Matura hat. Für den SGB muss die höhere Berufsbildung weiterhin vor allem den Berufsleuten mit Fähigkeitszeugnis zugänglich sein - und nicht zum Vorrecht der Elite werden. (Véronique Polito)
</p><h2>Fonds für Qualifizierungsinitiative ist sinnvoll</h2><p>Der Ständerat wird am 11. Dezember eine Motion von Anita Fetz behandeln. Diese verlangt die Bildung eines Fonds für die Finanzierung der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen. Der Bund soll dazu den Kantonen während 4 Jahren jährlich maximal 50 Millionen Franken zur Verfügung stellen. 
</p><p>Der SGB befürwortet den Vorstoss. Der rasche Wandel auf dem Arbeitsmarkt verlangt von den Beschäftigten andauernde Qualifizierung. Ab und zu ein bisschen Weiterbildung genügt nicht mehr. Denn häufiger Berufs- und Stellenwechsel ist ein Kennzeichen der Moderne. Deshalb muss die berufliche Grundausbildung den Erwachsenen besser zugänglich sein, die Kantone müssen die entsprechenden Angebote entwickeln. Der SGB ist der Meinung, dass dies zusammen mit den Sozialpartnern anzupacken sei (unter Verwendung der paritätischen Fonds, die bereits heute einen Teil der Berufsausbildung finanzieren). Zudem hält der SGB die vierjährige Dauer der Offensive bloss als einen Anfang: Es ist auch langfristig die Finanzierung solcher Bildungsangebote zu sichern. (Véronique Polito)
</p><h2>Dauerhetze gegen Sans-Papiers verhindern</h2><p class="lead">(ea) Im Ständerat steht eine ausländerpolitische Motion der SVP zur Beratung an. Sie verlangt, dass gesetzlich und nicht per Verordnung zu regeln sei, wie integrierten jugendlichen Sans-Papiers der Zugang zu einer Berufslehre eröffnet wird. </p><p>Zur Vorgeschichte: Im Jahre 2010 hat das Parlament die Motion Barthassat überwiesen. Diese will jugendlichen Sans-Papiers einen Zugang zur beruflichen Grundbildung ermöglichen. Der Bundesrat hat die Motion im Rahmen einer Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit umgesetzt. Sie ist am 1. Februar 2013 in Kraft getreten. Der neue Artikel ergänzt die geltenden Bestimmungen zur Behandlung von Härtefällen. Er stellt für jugendliche Sans-Papiers die Ampel in Richtung Berufsbildung keineswegs einfach auf grün. Die jungen Sans-Papiers müssen „gut integriert sein“. Das heisst: Sie müssen eine Landessprache beherrschen, die Rechtsordnung respektiert und fünf obligatorische Schuljahre absolviert haben. 
</p><p>Die SVP verlangt nun mit ihrer Motion, dass die neuen Bestimmungen gesetzlich festzulegen seien und damit dem fakultativen Referendum unterliegen sollen. Die Absicht ist klar: Die Partei liebäugelt mit einer neuen Schlacht in ihrem Dauerkampf gegen Migrant/innen. Der Nationalrat hat diese SVP-Motion im Sommer 2014 knapp angenommen (82 gegen 79). Die ständerätliche Kommission beantragt ihrem Plenum jedoch mit 10 zu 3 Stimmen Ablehnung. 
</p><p>Zu wünschen ist, dass sich die Kommission im Ständeratsplenum durchsetzt. Der Bundesrat hat gemäss Ausländergesetz (Art. 30 Abs. 2) klar die Kompetenz so zu verfahren. Das Anliegen, dass ein Jugendlicher, der fünf Jahre in der obligatorischen Schule verbracht hat, auch eine Anschlussausbildung in Form der Lehre absolvieren darf, ist eine Selbstverständlichkeit. Die SVP will bloss ihren Feldzug gegen „die Fremden“ fortführen. Das zeigt sich bereits an ihrer Wortwahl. Beständig spricht sie in diesem Zusammenhang von „illegal Anwesenden“. Dabei hat die Verwaltung festgestellt, dass seit Februar 2013 kaum entsprechende Gesuche von jugendlichen Sans-Papiers gestellt worden sind. Der Grund ist wahrscheinlich dadurch gegeben, dass mit dem Gesuch auch die Möglichkeit der Denunziation der Eltern gegeben ist. Es brauchte also mehr Distanz zu den fremdenpolizeilichen Härten des Regimes – und nicht dauerndes Schüren der Fremdenfeindlichkeit. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2064</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 16:28:00 +0100</pubDate><title>Kampagne gegen Ecopop unvermindert weiterführen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kampagne-gegen-ecopop-unvermindert-weiterfuehren</link><description>Jede Stimme zählt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die neusten Resultate der gfs-Umfrage bestätigen, dass die Ecopop-Initiative keinesfalls unterschätzt werden darf. Die im Vergleich zur ersten gfs-Umfrage von 35 auf 39% gestiegene Zustimmung zeigt, dass die Ecopop-Gegner ihre Kampagne unvermindert fortführen müssen. Sie müssen die Stimmberechtigten im direkten Gespräch davon überzeugen, dass Ecopop keine Probleme löst, aber viele neue schafft. 
</p><p>Die im Komitee solidarische Schweiz engagierten AktivistInnen von SP, Grünen, Gewerkschaften, Migrantinnen-, Jugend- und Studierendenorganisationen werden deshalb in den verbleibenden 10 Tagen in der ganzen Schweiz ihre Kampagne unvermindert weiterführen. Sie werden Strassenaktionen durchführen und der Bevölkerung aufzeigen, weshalb diese Initiative gefährlich ist und in eine Sackgasse führt. 
</p><p>Denn Ecopop schürt Fremdenfeindlichkeit, indem sie Migrantinnen und Migranten zu Sündenböcken für Lohndruck, Umweltverschmutzung, Zersiedelung, Wohnungsnot sowie volle Züge und Strassen macht. Das Komitee solidarische Schweiz warnt davor, wegen dieser reellen Probleme nach der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative ein zweites „Zeichen zu setzen“. Ecopop ist die falsche Antwort auf diese Probleme und würde sie noch verschärfen. Die Schweiz würde in eine Abwärtsspirale geraten: Bei einer Annahme würde der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der vermehrten Anstellung von KurzaufenthalterInnen zunehmen. Tausende Arbeitsplätze würden wegen dem Wegfall der Bilateralen Verträge ausgelagert oder abgebaut. Die Schweiz geriete in eine wirtschaftlich schwierige Situation, welche eine gute Raum-, Umwelt- und Infrastrukturpolitik massiv erschwert.
</p><p>Neben der Präsenz auf der Strasse werden die Trägerorganisationen des Komitees solidarische Schweiz bis zum Abstimmungssonntag insbesondere auch die Mobilisierung der eigenen Basis vorantreiben. Denn gegen Ecopop zählt jede Stimme.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2063</guid><pubDate>Wed, 19 Nov 2014 14:26:00 +0100</pubDate><title>Burn-out in der Schweiz stark verbreitet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/burn-out-in-der-schweiz-stark-verbreitet</link><description>Gewerkschaften setzen sich für bessere Work-Life-Balance ein! 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Studie zeigt, dass Arbeits-, Familien- und Freizeit nicht mehr im Einklang stehen. Das macht die Betroffenen mit der Zeit krank. Frauen sind besonders gefährdet: Stimmt bei ihnen die Work-Life-Balance nicht, dann wird die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Care-Arbeit noch mehr erschwert. Die Gewerkschaften fordern deshalb mehr Stressbekämpfung am Arbeitsplatz. </p><p>Die im November publizierte Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik zeigt: Immer weniger Arbeitnehmende sind mit dem Ausmass ihrer vorhandenen Freizeit zufrieden. Der Anteil verringerte sich seit 2010 von 58,6 auf 47,7 %. Das ist alarmierend. Gleichzeitig ist die Zahl der Burn-Out-Ausfälle in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich angestiegen. Den Unternehmen entstehen durch die Ausfälle und die Einarbeitung neuer Mitarbeitenden hohe Kosten. 
</p><h3>Zu lange Arbeitszeiten</h3><p>Zahlen muss jedoch auch die Gesellschaft: Burn-outs kosten die Schweiz 18 Milliarden Franken im Jahr! Dazu kommt das menschliche Leiden der Betroffenen, ihrer Familien und des Umfeldes. Es kann nicht in Zahlen und Statistiken erfasst werden. 
</p><p>Burn-Outs am Arbeitsplatz hängen mit Faktoren wie fehlender Regeneration durch Freizeit und Pausen zusammen. Wegen dem gesteigerten Leistungsdruck gerade in wenig gewerkschaftlich organisierten Branchen (z.B. „Kreativ-Berufe“, prekarisierte „Free-Lancer“) arbeiten viele Menschen in der Schweiz immer länger, und dies ohne Kompensation durch Lohn oder Freizeit. Von 2003 bis 2008 erhöhte sich die tatsächliche wöchentliche Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten um 11 Minuten auf 42 Stunden und 4 Minuten. In den letzten Jahren stagnierte sie auf hohem Niveau bzw. nahm noch weiter zu: 2013 betrug das Plus bei den geleisteten Arbeitsstunden 0,2% gegenüber 2012. 
</p><h3>Mehr Freizeit, Arbeitszeiten im Griff haben</h3><p>All diese Zahlen zeigen: Wir brauchen in der Schweiz dringend Massnahmen gegen die grassierenden Burn-Out-Epidemie. Die Menschen sagen in der SILC selbst, was nötig ist: mehr Freizeit zur Erholung, klarere Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit, Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit und zu den Ruhe- und Pausen-Zeiten. 
</p><p>Weiter ist in den Unternehmen ein effektives betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) nötig. So können Burnout-Symptome im Ansatz erkannt und eine aktive Burnout-Prävention betrieben werden. Die beste Burn-Out-Prävention aber ist eine Arbeits-Woche mit maximal 40-Stunden, mit Einhaltung der Pausenregelung (zweimal Pause am Tag, plus eine Mittagspause) sowie des gesetzlichen Verbots von Nacht- und Sonntagsarbeit. Und vor allem: Firmen-Smartphones am Abend ausschalten, keine beruflichen Mails nach 18 Uhr lesen, in den Ferien das Firmen-Smartphone nicht mitnehmen. Und: die Arbeitsinspektorate müssen die psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz konsequent überprüfen (vor allem anhand der Arbeitszeiterfassung). 
</p><h3>Frauen besonders betroffen</h3><p>Besonders für Frauen ist der Spagat zwischen längerer Arbeit, weniger Freizeit, Familie und häufig unbezahlter Care-Arbeit immer schwieriger. Weil berufstätige Frauen bei der Familien- und Care-Arbeit oft alleine gelassen werden, ist ihr Burn-Out-Risiko besonders hoch. Neben den erwähnten Forderungen am Arbeitsplatz braucht es deshalb viel mehr bezahlbare Betreuungs-Tagesstrukturen. 
</p><h3>Kurse </h3><p>Der SGB und die ihm angeschlossenen Verbände und Institute führen zum Thema der Work-Life-Balance verschiedene Kurse und Veranstaltungen durch:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">syndicom-Fachtagung „Entgrenzung der Arbeit“, </a>Bern, Rest. Jardin, Militärstrasse 38, 21. November 2014 , 09.30 - 16.20 Uhr, <a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/fachtagung-entgrenzung-der-arbeit.html</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Movendo-Kurs „Arbeiten und leben online - Travailler et vivre online“, </a>30.06.2015, Freiburg, NH Hotel,&nbsp;<a href="http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.movendo.ch/kurse_mitarbeitende/detail.htm?VerdefID=216392</a></p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gesundheitskommission (Gehuko) des SGB: Tagung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Mitwirkung des Personals, November/Dezember 2015 (Datum und Programm werden noch bekanntgegeben). </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2058</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 11:48:00 +0100</pubDate><title>Verführerisches Vorhaben, aber in die Sackgasse leitend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/verfuehrerisches-vorhaben-aber-in-die-sackgasse-leitend</link><description>Ständerätliche Kommission lehnt Motion zur „Titeläquivalenz für die höhere Berufsbildung“ ab 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat im Juni die Motion Aebischer angenommen. Diese verlangt die Einführung eines „professional bachelor“ in der höheren Berufsbildung. Sollte sich der Ständerat diesem Entscheid anpassen, werden heute gut integrierte Berufsleute statt einer Aufwertung eine Herabsetzung ihres Berufstitels zu gewärtigen haben. </p><p>Hauptsächlich der von Ruedi Strahm präsidierte Schweiz. Verband für Weiterbildung (SVEB) und die Konferenz der höheren Fachschulen wollen der Einführung eines „professional bachelor“ in der höheren Berufsbildung den Weg bahnen. Nicht ohne Erfolg – hauchdünn hat der Nationalrat im Juni eine entsprechende Motion von Matthias Aebischer angenommen.
</p><h3>Ein Projekt, das die Wirklichkeit verkennt</h3><p>Entgegen der Überzeugung der Anhänger der Motion sind Berufsleute mit einem Abschluss der höheren Berufsbildung heute gut im Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbsquote übersteigt diejenige der Hochschulabsolvent/innen, dies markant bei den Frauen. Und die Beschäftigungsstatistik zeigt, dass der Fachkräftemangel bei Absolvent/innen der höheren Berufsbildung ausgeprägter ist als bei jenen mit Hochschulbildung. Das gilt für den sekundären wie für den tertiären Sektor. Hinsichtlich Stellung im Beruf zeitigen beide Ausbildungen viel Nähe: auch viele Absolvent/innen einer höheren Berufsbildung sind in der Unternehmensleitung tätig oder üben eine leitende Funktion aus. 
</p><p>Einzig die Lohnfrage lässt zu wünschen übrig. Die Löhne der Beschäftigten mit Berufsdiplom haben mit der allgemeinen Lohnentwicklung nicht Schritt gehalten. Die Umbenennung eines Titels wird hier jedoch keine Aufwertung bewirken. Die Gewerkschaften wissen das zur Genüge. Der Kampf der Zürcher Kindergärtnerinnen hat dies erst kürzlich gezeigt. Der Titel des bachelor genügt nicht, um den Beruf aufzuwerten. Sogar die Berufstätigen mit Hochschulabschluss müssen heute ihre Rechte via Mobilisierung und kollektives Handeln durchsetzen (siehe „87 % Lohn für 100 % Arbeit“ in Tages-Anzeiger online vom 22.10.2014). 
</p><h3>Gegenteilige Auswirkungen programmiert</h3><p>Obwohl auf den ersten Blick verführerisch: der „professional bachelor“ ist keine gute Lösung. Die hervorragende arbeitsmarktliche Position der Absolvent/innen einer höheren Berufsbildung ist nicht vom Titelglanz abhängig, sondern von einem beruflichen know how, das nicht nur durch ein Diplom, sondern auch durch erwiesene Erfahrung in der Branche belegt wird. Der „professional bachelor“ suggeriert jedoch eine theoretische Ausbildung auf akademischer Ebene. Das wird die Kompetenzen der Diplomierten nicht geeignet bezeichnen. Statt mehr Lesbarkeit wird mehr Verwirrung in der Titelfrage herrschen. Dies umso mehr als die Schweiz als einziger Staat in Europa einen bachelor auf nichtakademischer Ebene eingeführt haben würde. Es dürfte nicht lange gehen, und die neuen Titel würden auf dem Arbeitsmarkt in Verruf geraten – vor allem gegenüber den academic bachelors, welche die Hochschulen bald neu zu taufen hätten.
</p><h3>Falsche Antwort auf wahres Problem</h3><p>Obwohl auf dem Arbeitsmarkt gut positioniert sind die Titel der höheren Berufsbildung heute dem grossen Publikum nur wenig bekannt. Das gilt insbesondere für Hochschulabsolvent/innen oder für jene, die aus einem Land ohne vergleichbare Ausbildung stammen. Das könnte zum langfristigen Handicap der höheren Berufsbildung werden, vor allem im Vergleich zu den akademischen Titeln, die dank „Bologna“ auf nationaler wie internationaler Ebene an Sichtbarkeit gewonnen haben.
</p><p>Deshalb unterstützt der SGB den Antrag der vorberatenden ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Dieser verlangt einerseits die Ablehnung der Motion Aebischer (also des „professional bachelor“), andererseits die Annahme eines Kommissionspostulates, das den Bundesrat auffordert, neue Vorschläge zur Klärung der Titelstruktur zu unterbreiten. Der SGB ist überzeugt, dass mit dem Postulat Wege gebahnt werden, die den spezifischen Bedürfnissen der Berufstätigen besser entsprechen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2057</guid><pubDate>Wed, 12 Nov 2014 11:24:00 +0100</pubDate><title>Gefährlich, unmenschlich, schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gefaehrlich-unmenschlich-schaedlich</link><description>Ecopop führt in die Sackgasse</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Geschlossen engagieren sich die Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbände gegen die Ecopop-Initiative. Denn eine Annahme wäre vor allem für die Arbeitnehmenden verheerend.</p><p>Es hat sich herumgesprochen: Ecopop löst keine Umweltprobleme und ist neokolonialistisch. Vor allem aber schadet die Initiative mit ihrer starren Quote der Wirtschaft und den Arbeitnehmenden. Bei einer Beschränkung der Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung würden die Arbeitgeber mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Die Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren.
</p><p>Dass dies allen Arbeitnehmenden schaden würde, weil auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck kämen, zeigt der Blick auf ein trauriges Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte - das Saisonnierstatut: Unter dem früher geltenden Kontingentsystem verdienten Saisonniers fast 15 Prozent weniger als Arbeitskräfte mit Schweizer Pass. Branchen mit vielen Saisonniers entwickelten sich zu eigentlichen Tieflohnbranchen. Nicht zuletzt dank des Freizügigkeitsabkommens konnte dieser Trend in den letzten Jahrzehnten gebrochen werden.
</p><p>Mit Ecopop würde das Freizügigkeitsabkommen hinfällig. Gerade Kurzaufenthalter und Grenzgänger hätten kein Anrecht mehr auf Familiennachzug. Das wäre eine Rückkehr zu Verhältnissen, wie unter dem Saisonnierstatut, als Familien auseinandergerissen wurden und Kinder hier illegal und versteckt leben mussten. Migrantinnen und Migranten würden wieder Arbeitnehmende zweiter Klasse, in ständiger Angst, mit der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Sie wären dem Druck der Arbeitgeber noch stärker ausgesetzt. Ohne ausländische Arbeitskräfte gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Ohne Personenfreizügigkeit würden auch die Flankierenden Massnahmen hinfällig. Sie sollen garantieren, dass alle, die in der Schweiz arbeiten, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhalten und sehen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vor. Ein Ja zu Ecopop öffnet Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden zudem Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden teurer, Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop gefährdet den Werkplatz Schweiz und führt zu prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen. Deshalb bekämpfen alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen die Initiative mit einer gemeinsamen Kampagne. Der <a href="http://nein-zu-ecopop.ch/index.php/veranstaltungen.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Aktionstag vom 15. November</a> läutet deren Schlussspurt ein. Jede Unterstützung ist nötig und willkommen. Denn trotz eher positiver Umfragewerte ist das Nein zu Ecopop noch lange nicht in trockenen Tüchern. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2056</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 14:58:00 +0100</pubDate><title>Dickes Gejammer, aber auf dünner Grundlage </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/dickes-gejammer-aber-auf-duenner-grundlage</link><description>Wer die Pauschalsteuer abschafft, schafft mehr Gerechtigkeit

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Initiative zur Abschaffung der Pauschalsteuer geniesst in der Bevölkerung viel Rückhalt. Sie hat das Potenzial für ein Volks-Ja. Deshalb schwingen die Freunde der Millionärs- und Milliardärs-Steuerprivilegien nun im Abstimmungskampf die Arbeitslosigkeits-Keule. Die Grundlage dafür ist schwach.</p><p>Wie immer wenn einer linken Volksinitiative Sieg-Potenzial attestiert wird, bauen Wirtschaftsverbände und bürgerliche Parteien die gleiche Drohkulisse auf: Arbeitsplatzabbau und Arbeitslosigkeit. Diesmal sollen wegen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung 22‘000 Arbeitsplätze verloren gehen. Nur wenige Medien haben diese Zahl hinterfragt. 
</p><p>Jene, die es taten, deckten auf, dass die Zahl aus einer Studie eines Berliner Ökonomen stammt. Bestellt wurde die Studie von der privaten Lobby-Organisation „Mehrwert Schweiz“, deren Sekretariat von der Berner PR-Agentur Furrer, Hugi und Partner geführt wird. Der gleichen Firma also, die auch bei der IG Arbeitsplätze im Berggebiet die Fäden zieht, der Interessengemeinschaft, die heute zuvorderst gegen die Abschaffung der Pauschalbesteuerung weibelt.
</p><h3>Zürcher Erfahrungen: Unter dem Strich bleibt’s gleich</h3><p>Das Parteigutachten geht von der höchst zweifelhaften Annahme aus, dass alle Pauschalbesteuerten die Schweiz von heute auf morgen verlassen. Diese Annahme hält der Realität nicht stand. Das zeigen die Erfahrungen aus Zürich und den anderen vier Kantonen, die die Pauschalbesteuerung in den letzten Jahren abgeschafft haben. In Zürich etwa zog die Hälfte der Pauschalbesteuerten weg – meist in einen anderen Kanton. Kanton und Gemeinden hatten danach fast gleich viel in der Kasse. Denn die verbliebenen rund 100 ehemaligen Steuerprivilegierten zahlten zusammen so viel wie früher knapp 200 Pauschalierte. Unter dem Strich dürfte die Übung für den Kanton und die Gemeinden sogar noch lukrativ gewesen sein. Denn die Villen der Weggezogenen blieben nicht leer. Die normalbesteuerten neuen Bewohner dürften dem Staat willkommene Zusatzeinnahmen beschert haben.
</p><p>Wird die Pauschalbesteuerung nun in der ganzen Schweiz abgeschafft, dürften sich diese Erfahrungen bestätigen. Auch und gerade im Wallis. Spezialisierte Anwälte und Treuhänder – so genannte „Miliardärsschlepper“ – lockten dort in den letzten Jahren vor allem Franzosen im Pensionsalter an. Wichtigster Köder: Keine oder fast keine Erbschaftssteuern. Dass heute den so neu in Crans-Montana und Verbier Angesiedelten dank der Pauschalsteuer die Rechnung bereits vorher unglaublich tief ausfällt, ist da nur ein Zückerchen. Der Drang, die Schweiz nach Abschaffung der Pauschalbesteuerung zu verlassen, dürfte damit stark gebremst werden. Dies umso mehr, als sie auch wegen ihrer Liegenschaft enger an die Schweiz gebunden sind als zunächst gedacht. Denn ihre Villen und Luxusappartements sind Erstwohnungen. Wird die Zweitwohnungsinitiative korrekt durchgesetzt, darf die Liegenschaft nicht einfach in eine Zweitwohnung umgewandelt werden. Kommt dazu, dass es für die französischen Staatsangehörigen heikel ist, im heutigen Umfeld die Papiere zu verschieben.
</p><h3>Berggemeinden: neue Geschäftsmodelle entwickeln</h3><p>Die Politiker der wenigen betroffenen Gemeinden (in erster Linie: Crans-Montana, Pontresina, Saanen, St. Moritz, Verbier und Zermatt), können sich damit die Hände reiben. Dank normal zahlenden Pauschalierten werden sie im Geld schwimmen und ihre Bahnanlagen bald wieder aus eigener Kraft erneuern können. Ausserdem können sie wieder ohne schlechtes Gewissen schlafen. Denn manch einer von ihnen hat im trauten Gespräch schon eingeräumt, dass die Pauschalsteuer zwar ungerecht, das Geschäft mit den so Privilegierten aber wichtiger sei. 
</p><p>Wer so argumentiert, dem fehlt der Blick fürs Ganze. Der unterschlägt, dass solche Steuerprivilegien der Gesellschaft insgesamt schaden. Denn die ungerechte Bevorteilung von Superreichen höhlt den Verfassungsgrundsatz aus, wonach alle nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Im Namen des Standortwettbewerbs sollte die Verfassung nicht mit Füssen getreten werden. Ein Ja zur Abschaffung der Pauschalsteuer schafft mehr Steuergerechtigkeit.
</p><p>Statt zu lamentieren, dass die Unterländer den Berggebieten einmal mehr Knebel zwischen die Beine werfen, sollten die Politiker in die Hände spucken und tragfähigere Geschäftsmodelle entwickeln als das Schachern um Superreiche. Dabei dürfen sie durchaus selbstbewusst auftreten. Denn sie haben, wovon Unterländer träumen: eine intakte und schöne Natur mit vielfältigen Möglichkeiten. Davon träumen laut dem Luzerner Anwalt und Milliardärsschlepper Urs Mühlebach auch Superreiche. Als wichtige Gründe für den Zuzug in die Schweiz nannte Mühlebach kürzlich in einem Artikel des Tages-Anzeigers die hohe Lebensqualität, „geografische Highlights“ und das gute Bildungssystem.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2055</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 14:48:00 +0100</pubDate><title>Schritt hin zur Ratifikation der Europäischen Sozialcharta </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schritt-hin-zur-ratifikation-der-europaeischen-sozialcharta</link><description>Richtung stimmt, Tempo immer noch zaghaft
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats hat an ihrer Oktober-Sitzung den Bericht des Bundesrates über die Europäische Sozialcharta positiv aufgenommen. Dieser Bericht stellt fest, dass die revidierte Europäische Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung zu 100% vereinbar ist. </p><p>Der Bericht des Bundesrats wird vom SGB, Avenir Social und weiteren im Verein „Pro Sozialcharta“ zusammengeschlossenen Organisationen mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Denn er zeigt auf, dass die Schweiz sofort und ohne jegliche Gesetzesänderung die Sozialcharta ratifizieren könnte ˗ einen Vertrag, den sie bereits 1976 unterzeichnet hat.
</p><p>Die Aussenpolitische Kommission (APK) des Ständerats hat nun den bundesrätlichen Bericht ebenfalls zur Kenntnis genommen. Sie hat entschieden Hearings durchzuführen, dies im Sinne einer Prüfung von weiteren Schritten zur Ratifikation der Sozialcharta. Der SGB begrüsst diese Entscheidung. Für den SGB ist denn auch klar: Die Sozialcharta ist für die Sozial-, die Menschen- und Freiheitsrechte der Massstab schlechthin. Ihre Ratifikation ist längst überfällig.
</p><p>Die Inkraftsetzung des Vertrags bedeutet für unser Land keine zusätzlichen Verpflichtungen. Sie eröffnet auch keine Individualbeschwerden. Aber es wäre für die Schweiz eine Gelegenheit, ihre Offenheit und Solidarität gegenüber den europäischen Staaten (alle ausser San Marino und Monaco) zu demonstrieren, welche die Charta bereits ratifiziert haben. Dieser Schritt würde unser Land aus der Isolation befreien, in welche es sich innerhalb des Europarates manövriert hat.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2054</guid><pubDate>Tue, 11 Nov 2014 11:45:00 +0100</pubDate><title>100 Jahre Schweizerischer Musikerverband</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/100-jahre-schweizerischer-musikerverband</link><description>Kolumne &quot;Gewerkschaftliche Gedanken&quot; aus der Zeitung P.S. (www.pszeitung.ch)</description><content:encoded><![CDATA[<p>November 1982: Das Fernsehen überträgt live wie Leonid Breschnew, langjähriger Staatschef der Sowjetunion, zu Grabe getragen wird. Es ist kalter Krieg und bei uns im Westen gibt es nur Wenige, die wirklich traurig sind. Während der sich hinziehenden Überführung des Sarges zum Roten Platz ertönt Fréderic Chopin's Trauermarsch. Meiner Grossmutter laufen die Tränen an den Wangen hinunter. Die Musik hat aus dem Klassenfeind wieder einen Menschen gemacht.&nbsp; 
</p><p>Musik trifft uns in der Seele. Sie berührt uns in unserem Innersten. Sie kann uns euphorisch oder todtraurig werden lassen. Sie gibt uns eine Ahnung davon, welche emotionalen Tiefen zu uns gehören. Die Musik ist wohl die Wesentlichste aller Künste, welche den Menschen ausmachen, welche ihn "vom Affen" unterscheiden, wie es Nikolaus Harnoncourt ausdrückt.&nbsp; 
</p><p>Werfe ich hin und wieder von meinem Platz im Orchestergraben oder von der Bühne einen Blick ins Publikum, bin ich berührt von ergriffenen Gesichtern, die mitgerissen vor Begeisterung oder mit Tränen in den Augen der Musik und dem Gesang der tragischen Helden und der Primadonnen folgen. Wie oft bin ich selbst im Innersten getroffen, erklingen Töne und Harmonien schier unerträglicher Schönheit.&nbsp; 
</p><p>Unbestritten gehören viele musikalische Werke zu den Höchstleistungen der menschlichen Kreativität. Ihr Erklingen ist verbunden mit den erforderlichen Höchstleistungen der Ausführenden, die das Erdachte immer wieder neu in lebendige Musik umsetzen. Ein Vorgang, welchem – im Moment verfolgt und miterlebt – so immense Faszination innewohnen kann. Dennoch – die ernste Musik, sie hat es nicht einfach, sie kämpft einen schweren Kampf: Sie erfordert von uns Zeit. Sie benötigt Ruhe. Sie verlangt Konzentration. Und steht damit zunehmend quer in der heutigen Landschaft.&nbsp; 
</p><p>Die Bereitschaft und der Wille unserer Gesellschaft, sich dieses kulturelle Erbe zu erhalten, unsere kulturellen Wurzeln nicht der schnelllebigen Rentabilität zu opfern, sind immer noch sehr gross. Wir subventionieren ein hochstehendes Konzert- und Musiktheater-Leben, unterhalten erstklassige Musikhochschulen und unterstützen in fast allen Gemeinden mit Musikschulen den privaten Instrumentalunterricht.&nbsp; 
</p><p>Zu seinem 100-Jahr-Jubiläum haben sich die im Schweizerischen Musikerverband (SMV) organisierten Berufsmusiker und -musikerinnen dafür mit einem Festkonzert im Zürcher Opernhaus bei der Bevölkerung bedankt. Das Konzert war gratis, wartete aber mit schwerem Programm auf: Ravel, Othmar Schoeck, Richard Strauss. Die über 1000 Karten waren alle am ersten Tag vergeben – welch ein Zeichen für das Bedürfnis nach authentischem musikalischem Erleben.&nbsp; 
</p><p>Diesem Umstand zum Trotz setzen allfällige Rotstifte in mageren Zeiten gerne zu allererst bei den Kulturbudgets an und bringen manche den Künsten verbundene Institution in existentielle Bedrängnis. Dieses vielfältige kulturelle Vermächtnis zu erhalten, sich für die Rechte der Berufsmusiker und Berufsmusikerinnen einzusetzen und dafür, dass diese von ihrem Beruf leben können, dem hat sich der SMV seit nunmehr 100 Jahren verschrieben. Ein wirklich stolzes Jubiläum!&nbsp;&nbsp; 
</p><p>Hoffen wir, dass die&nbsp; Musik – sei es sie im Konzertsaal zu erleben oder sie selbst auszuüben – weiterhin ihren hohen Stellenwert beibehält. Denn, so brachte es der Chefdirigent des Berner Sinfonieorchesters Mario Venzago anlässlich des Festkonzerts auf den Punkt: "Ich möchte nicht in einer Stadt ohne Musik wohnen. Eine solche Stadt ist unbewohnbar."&nbsp; 
</p><p><b>Urs Dengler</b> (Orchestermusiker am Opernhaus Zürich)</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Arbeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2053</guid><pubDate>Mon, 10 Nov 2014 16:04:00 +0100</pubDate><title>Die Goldinitiative: Strassenraub, nicht Patriotismus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-goldinitiative-strassenraub-nicht-patriotismus</link><description>Eine Mogelpackung, die den Berufstätigen schadet</description><content:encoded><![CDATA[<p> Sollen wir die Nationalbank zwingen, unbesehen jeglicher Notwendigkeit für 60 Milliarden Franken Gold bei den Reichen und Spekulanten zu kaufen - vor allem im Ausland? Diese absurde Forderung stellt die sogenannte Goldinitiative auf, die jüngste einer ganzen Reihe immer unsinnigerer Initiativen aus dem SVP-nahen nationalkonservativen Lager. Die Initiative fügt der Schweiz schweren Schaden zu: Sie zwingt die Nationalbank SNB, mindestens zwanzig Prozent ihrer Anlagen in Gold zu halten. Gold, das sie nie mehr verkaufen dürfte. Würde die Initiative angenommen, müsste die SNB über fünf Jahre für rund sechzig Milliarden Franken Gold kaufen.
</p><p>Sie wollten nur das Schweizer "Volksvermögen schützen", behaupten die Nationalkonservativen. Das Gegenteil ist wahr. Die Spekulanten reiben sich schon die Hände. Der Goldpreis würde sofort steigen. Goldhorter und Reiche könnten ihr Gold teuer der Nationalbank verkaufen. Deutsche Berechnungen zeigen: Reiche mit mehr als 150'000 Franken Vermögen besitzen im Schnitt rund 277 Gramm Gold. Heutiger Gegenwert: rund 10'000 Franken. Sie müssten ihr Gold nicht einmal verkaufen und würden trotzdem reicher, denn ihr Gold wäre plötzlich viel mehr wert. Kein Wunder, unterstützten ausländische Spekulanten die Kampagne für die Goldinitiative.
</p><p>Für die Schweizer Arbeitenden hingegen wäre die Goldinitiative ein Desaster. Sie führt zu unsicheren Arbeitsplätzen, höheren Abgaben und unter Umständen sogar zu Inflation.
</p><p>Denn sie zwingt die Nationalbank in ein "goldenes Korsett". Wegen dem Goldzwang könnte die SNB weniger flexibel auf Krisen und Probleme reagieren. Die Geldpolitik würde viel schwieriger. Das gefährdet Löhne und Arbeitsplätze. Kauft die SNB Fremdwährungen und wirft Franken auf den Markt, um gegen eine katastrophale Frankenstärke anzukämpfen, müsste sie gemäss der Initiative immer auch 20 Prozent des Betrags in Gold nachkaufen. Gold, das sie nie wieder verkaufen, so die Initiative. Dabei ist es nach einer Krise sinnvoll, die Fremdwährungen und das Gold wieder loszuwerden. Auch um Inflation zu vermeiden. Kann die Nationalbank das nicht, ist unter Umständen zu viel Geld im Umlauf. Das kann zu einer Inflation führen.
</p><p>Doch es käme sogar noch schlimmer. Wegen der SVP-Goldinitiative drohen dem Schweizer Durchschnitthaushalt jedes Jahr zwischen 600 und 800 Franken mehr Abgaben. Denn heute erwirtschaftet die Nationalbank auf ihren Anlagen Gewinn. Den überweist sie Bund und Kantonen. Vor der Krise waren es 2,5 Milliarden Franken jährlich. Das Gold bringt keinen Zins, und die SNB dürfte es nicht verkaufen. Also wirft es keinen Gewinn ab. Bund und Kantone hätten weniger Einnahmen. Die Löcher in ihren Kassen müssten dann wir alle stopfen, über höhere Abgaben.
</p><p>Die Goldinitiative aus SVP-nahen Kreisen ist eine Mogelpackung. Wie die von Teilen der SVP unterstützte Ecopop-Initiative würde auch sie den Berufstätigen in der Schweiz gehörig schaden. Um Arbeitsplatzunsicherheit, höhere Abgaben und Inflation zu verhindern, braucht es deshalb am 30. November ein klares Nein. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2052</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2014 16:22:00 +0100</pubDate><title>Schändlich und schädlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/schaendlich-und-schaedlich</link><description>Geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi zum Saisonnierstatut</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Saisonnierstatut war ebenso schändlich wie schädlich. Dies hielt die geschäftsführende SGB-Sekretärin Doris Bianchi am Freitag, 7. November, in einer emotionalen Rede fest.</p><p class="Text">Vor den Teilnehmenden einer Unia-Tagung zum Thema Saisonniers im Berner Progr sagte Bianchi, die Schweiz habe „die Not und Perspektivlosigkeit vieler ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ ausgenützt. "Saisonniers waren Menschen zweiter Klasse": Schutzlos dem Arbeitgeber ausgeliefert, ohne Familie, ohne anständige Wohnung, ohne Chance, ohne soziale Sicherheit. „Wer krank wurde, verlor die Arbeit und wurde nach Hause spediert. Nicht wenige im Sarg. Alleine in Mattmark starben vor 50 Jahren 57 Saisonniers.“ </p><p class="Text">Das Saisonnierstatut drückte Löhne und Arbeitsbedingungen ganzer Branchen. So schadete es „nicht nur den ausländischen Arbeitskollegen, sondern uns allen, der gesamten Volkswirtschaft, dem Ansehen der Schweiz“. Doch statt sich für das verursachte Leid zu entschuldigen, es „in die Schandecke der Schweizer Geschichte zu stellen – zusammen mit der Flüchtlingspolitik im Zweiten Weltkrieg, den Verdingkindern, den Kindern der Landstrasse wird das Saisonnierstatut heute wieder salonfähig“.</p><p class="Text">Bianchi, selbst Tochter von Saisonniers, machte klar: Es darf keinen Weg zurück in die Diskriminierung geben. Die Gewerkschaften, die Söhne und Töchter von Saisonniers, die heute der ersten Klasse angehören, „stehen in der Pflicht. Wir dürfen nicht vergessen, wie unsere Eltern leben mussten. Wir müssen wachrütteln. Wir haben es in der Hand, dass die Schweiz nicht wieder in schändliche Diskriminierungen zurückkehrt. Mit einem deutlichen Nein zur Ecopop-Initiative am 30. November machen wir den ersten Schritt.“</p><p class="Text">Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bekräftigte das Engagement der Gewerkschaften gegen menschenfeindliche Statute und Kontigentierungen. Zuvor hatte Catia Porri von ihrer Kindheit als versteckte Saisonnier-Tochter berichtet. Porri ist eine der Protagonistinnen des SGB-Films „Verboten und versteckt – Saisonnierkinder erzählen“. Mit der Tagung eröffnete die Unia die Ausstellung „<a href="https://sgb.ch/fileadmin/t8_jetpack/theme/javascript/plyr-3.5.3/controls.md" class="download">Das Leben der Saisonniers in Bildern</a>“. Eine nachgebaute Baracke ist bis zum 13. November auf dem Berner Waisenhausplatz zu sehen, anschliessend in Genf.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2051</guid><pubDate>Fri, 07 Nov 2014 09:00:00 +0100</pubDate><title>Film &quot;Verboten und versteckt - Saisonnierkinder erzählen&quot;</title><link></link><description>Ehemalige &quot;Schrank-Kinder&quot; sprechen über ihre verlorene Kindheit.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2046</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 12:30:00 +0100</pubDate><title>Nie wieder Saisonnierstatut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nie-wieder-saisonnierstatut</link><description>Tagung und Ausstellung zu Baracken, Fremdenhass und versteckten Kindern</description><content:encoded><![CDATA[<p> Es war ein eigentliches Apartheid-Statut - und trotzdem droht nach der Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative nicht nur die Wiedereinführung von Einwanderungskontingenten, sondern auch des Saisonnierstatuts. Eine <a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/10170/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Tagung und eine Ausstellung</a> der Gewerkschaft Unia wollen an die unmenschliche Lebenssituation der Saisonniers und ihrer Kinder, die zum Teil versteckt lebten, erinnern. Wie lebten sie in der Schweiz? Welche Rechte hatten sie? Wie wirkte sich das Saisonnierstatut auf Löhne und Arbeitsbedingungen in der Schweiz aus?
</p><p>Auf diese Fragen werden an der Tagung Betroffene Antwort geben. Fachleute und GewerkschaftsvertreterInnen erläutern, welche Konsequenzen die Wiedereinführung von Kontingenten für Menschen und Arbeitsmarkt hätte. Sie blicken aber auch in die Zukunft und diskutieren Perspektiven für eine faire Migrationspolitik, die auch eine Chance für den Werkplatz Schweiz darstellt. Gleichzeitig machen in der begleitenden Ausstellung eine nachgebaute Baracke und Zeitdokumente greif- und spürbar, wie menschenverachtend das Saisonnierstatut wirklich war.
</p><h5>Tagung</h5><h3>"<a href="http://www.unia.ch/de/aktuell/events/detail/a/10170/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Baracken, Fremdenhass und versteckte Kinder - Darum darf es in der Schweiz kein neues Saisonnierstatut geben</a>"</h3><ul><li>Freitag, 7. November 9.30-17 Uhr</li><li>Progr, Waisenhausplatz 30, Bern.</li></ul><h5>Ausstellung</h5><h3>"&lt;media 2445 - - "TEXT, Flyer Saisonnierausstellung 2S dt 2, Flyer_Saisonnierausstellung_2S_dt_2.pdf, 262 KB"&gt;Das Leben der Saisonniers in Bildern&lt;/media&gt;"</h3><ul><li>Waisenhausplatz, Bern</li><li>7.-13. November</li><li>Öffnungszeiten: täglich 11.30-19 Uhr </li></ul>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2045</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 11:59:00 +0100</pubDate><title>Ein grosses Potential für Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-grosses-potential-fuer-solidaritaet</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner will aktive GewerkschafterInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> SGP-Präsident Paul Rechsteiner macht "in der schweizerischen Gesellschaft ein grosses Potenzial für das überlegene Prinzip der Solidarität" aus. Entsprechend forderte er die Delegierten des 55. SGB-Kongresses auf: "Packen wir es an!" Sie sollen mit den Worten des ersten schweizerischen Arbeitersekretärs Herman Greulich "Licht in die Köpfe, Feuer in die Herzen" bringen.
</p><p>In seiner Rede unterstrich Rechsteiner "die Vielfalt und den reichen Erfahrungsschatz unserer Bewegung." Mit den dramatischen Veränderungen in der Arbeitsweilt drohe eine permanente Entwertung der arbeitenden Menschen. Rechsteiner erinnerte an die bevorstehenden grossen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, den Kampf für Arbeits-, Menschen- und Sozialrechte. Gerade in diesen Auseinandersetzungen könne die Solidarität eine enorme Kraft entfalten.
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2373 - - "TEXT, rede paul freitag, rede_paul_freitag.pdf, 1.7 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2044</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 11:29:00 +0100</pubDate><title>Keine Ausnahmen, auch nicht für reiche Ausländer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-ausnahmen-auch-nicht-fuer-reiche-auslaender</link><description>Pauschalbesteuerung ist undemokratisch und ungerecht
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB unterstützt die eidgenössische Volksinitiative für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Denn die Pauschalbesteuerung reicher Ausländer/innen ist undemokratisch und ungerecht. </p><p>Die Bundesverfassung schreibt in Artikel 127 die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Das ist gerecht. Denn wer viel hat, kann auch viel geben. Es bleibt ihm ja auch immer noch viel mehr als jenem, der wenig hat – und der deshalb auch wenig geben kann. Die Verfassung rechtfertigt so die Progression der Besteuerung: Der Reichere soll auch proportional mehr abgeben. 
</p><p>Die Pauschalbesteuerung steht in krassem Widerspruch zu diesem Grundsatz. Sie verkehrt ihn geradezu ins Gegenteil. Gut 5600 reiche Ausländer sind heute in der Schweiz pauschal besteuert. Statt ihr effektives Einkommen und Vermögen haben sie bloss den siebenfachen Mietwert ihrer Wohnung als Einkommen zu versteuern, sofern sie hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Dies jedoch wird kaum kontrolliert. Mit der Folge, dass Oligarchen, die an der Spitze weit verzweigter wirtschaftlicher Imperien stehen, hierzulande pauschal besteuert werden. Denn lieber den Spatz in der Hand, sagt sich mancher Vorstand eines öffentlichen Finanzhaushaltes, drückt drei Augen zu und nimmt eine leichte, aber vorübergehende Röte ob der Verletzung der Rechtsgleichheit in Kauf. 
</p><p>Nur: Werden die Tauben abfliegen, wenn sie nicht mehr privilegiert behandelt werden? Hat man dann zwar Gerechtigkeit im Prinzip, aber dafür ein Loch in der Kasse? Der Kanton Zürich hat die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Die Vögel sind nicht alle abgeflogen, rund die Hälfte blieben in ihren Nestern. Und weil die jetzt korrekt bezahlen, ist deren Steuersumme grösser als die aller Pauschalbesteuerten zuvor. Nicht mitgerechnet dabei ist, dass neue Menschen, und nicht grad solche, die jede Hunderternote zweimal umdrehen, bevor sie sie ausgeben, die leer gewordenen Wohnungen wieder gefüllt haben. 
</p><p>Nach Zürich haben auch die Kantone SH, AR, BS, BL die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Auch da sind die Erfahrungen mit denen in ZH vergleichbar. Kein Exodus, kein Alarm der Steuerverwaltung. Die uneinheitliche Praxis fördert jedoch den interkantonalen Steuertourismus. Deshalb ist die Pauschalbesteuerung jetzt auf gesamtschweizerischer Ebene abzuschaffen. 
</p><p>Um welche Summen geht es dabei? Im Schnitt zahlte ein Pauschalbesteuerter 2010 an Bund, Kanton und Gemeinden rund 123‘000 Franken Steuern. Die Pauschalbesteuerung erbrachte 2010 gemäss Finanzdirektorenkonferenz total 668 Mio. Franken. Gemessen an den 121.5 Milliarden Franken Steuereinnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sind das gerade mal 0.55%. 
</p><p>Es ist eine Qual, wenn man in einer Abstimmung zwischen Grundsatz und Pragmatik, zwischen Gerechtigkeit und Geld, wählen muss. Hier stellt sich diese Frage nicht im Entweder-oder. Deshalb NEIN zur Pauschalbesteuerung. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2043</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 10:59:00 +0100</pubDate><title>Wieder vier neue diplomierte Gewerkschaftssekretär/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/wieder-vier-neue-diplomierte-gewerkschaftssekretaer-innen</link><description>Diplomübergabe am SGB-Kongress
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie wird man oder Frau Gewerkschaftssekretär/in? Bis vor ein paar Jahren war die Antwort einfach: Man oder Frau bringen inhaltliches Feuer, sie beginnen „unten“ irgendwo, sie bilden sich weiter, entweder informell oder an der „Arbeiterschule“.
</p><p>All das ist sich gleich geblieben. Bloss die „Arbeiterschule“ gibt es seit vier Jahren nicht mehr. Sie wurde ersetzt durch die Ausbildung „Fachfrau/Fachmann für Management in gewerkschaftlichen Organisationen“. Dabei handelt es sich nicht nur um eine neudeutsche Übertünche des früheren Angebots. Wer den so benannten Abschluss schafft, hat eine eidgenössische Berufsprüfung absolviert und sich so einen anerkannten Titel der höheren Berufsbildung erworben. 
</p><p>Unter dem Patronat des SGB fanden diese Berufsprüfungen vor kurzem zum vierten Mal statt. Zwei Frauen und zwei Männer aus vier verschiedenen Regionen und vier verschiedenen Verbänden haben die Prüfungen dieses Jahr bestanden. Am SGB-Kongress überreichte ihnen Peter Sigerist, Präsident der SGB-Kommission für Qualitätssicherung, den Fachausweis. Dabei handelt es sich um:</p><ul><li>Valérie Solano, SEV,</li><li> Elisabeth Di Blasi, Syndicom, </li><li> Matteo Guagenti, Unia,</li><li> Elias Toledo, Kapers (ehemals Unia). </li></ul><p>Der Preis des SGB für die originellste Diplomarbeit ging an Valérie Solano. Valérie Solano behandelt in ihrer Arbeit die literarische Form der Erzählung als gewerkschaftliches Mittel.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2042</guid><pubDate>Wed, 29 Oct 2014 10:48:00 +0100</pubDate><title>SKS wird 50 – wir gratulieren </title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/sks-wird-50-wir-gratulieren</link><description>Ausstellung zum Geburtstag</description><content:encoded><![CDATA[<p>1964 gründeten die drei Arbeitnehmer-Dachverbände SGB, VSA (Verband Schweiz. Angestellten-Organisationen, inzwischen aufgelöst) und Föderativverband (Dachorganisation der Gewerkschaften öffentlicher Verwaltungen und Betriebe, ebenfalls aufgelöst) sowie die Coop die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Zweck der Stiftung war es, die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zu wahren. Erster Präsident der Stiftung war alt Bundesrichter Harald Huber, erster Sekretär der damalige Juso-Präsident Ernst Flück. Abgelöst wurde dieser rasch von Ferdinand Troxler, der wiederum nach zwei Jahren zum SGB-Pressechef gewählt wurde. Bereits in den ersten Jahren und in kleiner Besetzung wurde die Stiftung für ihre Warentests berühmt und wirbelte oft viel Staub auf…
</p><p>Seit diesen Zeiten ist mancher Lenz durchs Land gezogen. Die zarte Stiftungspflanze ist gewachsen, auch dank prominenter Köpfe wie Alfred Neukomm oder Simonetta Sommaruga, sie hat sich neue Strukturen und Leitbilder gegeben – und schreibt jetzt schon ein halbes Jahrhundert schweizerische Konsumentenschutzgeschichte. Zu ihrem runden Geburtstag hat die SKS eine Ausstellung geschaffen. Ihr Titel: “Zur Kasse bitte!” Die Ausstellung zeigt, wie Konsument/innen zur Kasse gebeten, wie Unternehmen von der SKS an die Kasse genommen werden, aber auch, welche Rückschritte die SKS ab und zu einstecken musste. Aber auch die Gegenwart des Konsums ist Objekt der Ausstellung: So ist etwa ein Raum dem Thema „Alltag kostet: Wohin fliesst mein Geld?“ gewidmet. Weitere Themen sind die digitale Revolution und der „Etiketten-Schwindel: Im Innern der Lebensmittelverpackung“.
</p><p>Ergänzt wird die Ausstellung durch ein attraktives Rahmenprogramm mit Referaten, Diskussionen und Podiumsgesprächen und mit einem Lernmodul für Schulen. 
</p><h3>Ausstellung "<a href="http://www.konsumentenschutz.ch/ausstellung-zur-kasse-bitte/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Zur Kasse bitte!</a>"</h3><p>Ort: Käfigturm – Polit-Forum des Bundes (Marktgasse 67, Bern)
</p><p>Eröffnung/Vernissage: 10.11.2014 um 18.30 Uhr 
</p><p>Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 sowie Samstag von 10.00 bis 16.00 Uhr
</p><p>Eintritt frei
</p><p>Dauer der Ausstellung: 11.11.2014 bis 20.3.2015 (22.12.2014 – 4.1.2015 geschlossen)</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-2041</guid><pubDate>Tue, 28 Oct 2014 17:32:00 +0100</pubDate><title>Breite Unterstützung für ein Nein zu Ecopop</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/breite-unterstuetzung-fuer-ein-nein-zu-ecopop</link><description>Alle Kräfte gegen gefährliche, unmenschliche Initiative gefordert</description><content:encoded><![CDATA[<p> Spätestens seit der Minarett-Initiative wissen wir: Abstimmungsumfragen sind mit Vorsicht zu geniessen. Zuletzt bestätigte sich im Vorfeld der Abstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative, dass Umfragen gegenüber ein gewisses Misstrauen angezeigt ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die erste gfs-Umfrage zu Ecopop. Der "Ja"- und "eher Ja"-Anteil von 35 Prozent respektive der "Nein"- und "eher Nein"-Anteil von 58 Prozent sowie die 7 Prozent Unentschiedene sind auf den ersten Blick beruhigende Zahlen. Doch in der ersten gfs-Umfrage zur Masseneinwanderungsinitiative waren die Zahlen ähnlich: 37 Ja, 55 Nein, 8 Unentschieden - das Resultat ist ebenso bekannt wie betrüblich. Und es macht klar: das Nein zu Ecopop ist noch nicht in trockenen Tüchern.
</p><p>Umso mehr sind nun alle Kräfte gefordert, die sich gegen diese gefährliche und unmenschliche Initiative ausgesprochen haben. Sie müssen die Kampagne aktiv führen, damit wir am 30. November nicht erneut eine böse Überraschung erleben. Diese Richtung haben auch die rund 400 Delegierten am SGB-Kongress vom 23./24. Oktober vorgegeben und in einer einstimmig verabschiedeten &lt;media 2417 - - "TEXT, 12 Resolution JC Initiative Ecopop d 02, 12_Resolution_JC_Initiative_Ecopop_d_02.pdf, 292 KB"&gt;Resolution&lt;/media&gt; ein eindeutiges Bekenntnis gegen Ecopop gefordert.
</p><p>Möglichkeiten, sich aktiv gegen Ecopop einzusetzen gibt es viele. Bereits diesen Samstag, 1. November, findet auf dem Bundesplatz in Bern eine &lt;media 2419&gt;Kundgebung&lt;/media&gt; gegen Ecopop statt. Mit unserer physischen Präsenz müssen wir zeigen, dass wir diese Abstimmung nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sie unbedingt gewinnen wollen, und zwar klar. Breitere Kreise wollen wir insbesondere auf der Strasse direkt ansprechen. Im direkten Gespräch können wir am besten erklären, weshalb Ecopop diskriminierend und unmenschlich ist, der Umwelt nicht hilft und statt dessen vor allem zu mehr Lohndruck und schlechteren Arbeitsbedingungen für alle führt.
</p><p>Bereits am 25. Oktober haben sich über 175 Kulturschaffende und Kulturinstitutionen aktiv für ein Nein eingesetzt. Nun müssen wir nachdoppeln. Zum Beispiel am nationalen Aktionstag gegen Ecopop vom 15. November. Die regionalen Komitees gegen Ecopop organisieren nicht nur an diesem Tag Stand- und Flyeraktionen. Jede Unterstützung für sie ist ebenso nötig wie willkommen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2039</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 16:58:00 +0200</pubDate><title>Sichere Löhne und Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-loehne-und-arbeitsplaetze</link><description>SGB-Gremien sollen Stossrichtung für weiteres Vorgehen festlegen
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Kongressdelegierten haben beinahe einstimmig einen „Leitantrag Sichere Löhne und Arbeitsplätze – mehr Schutz, gegen Abschottung“ verabschiedet. Dieser Antrag des SGB-Vorstandes nimmt die Anliegen mehrerer Anträge auf, so derjenigen der CGAS und der Unia auf Lancierung einer Volksinitiative zum Schutz vor Kündigung, des VPOD auf Lancierung einer Streichungsinitiative (der Bestimmungen in Folge der „Masseneinwanderungsinitiative“) und des Gewerkschaftsbundes Tessin auf Lancierung eines Referendums, wenn ein künftiges Abkommen mit der EU keine genügenden Schutzmassnahmen für die Arbeitnehmenden vorsieht.
</p><p>Der Leitantrag will diese Vorschläge eingehend prüfen. Die SGB-Gremien sollen je nach Entwicklung das weitere entsprechende Vorgehen festlegen. SIT, Unia und VPOD stimmten dem Vorgehen zu. SIT verlangte erfolgreich, dass der Entscheid über die Lancierung einer Kündigungsschutz-Initiative bis spätestens an der vierten Delegiertenversammlung nach dem Kongress zu fällen sei.
</p><p>Der Leitantrag spricht sich aus für:</p><ul><li>die Sicherung der bilateralen Verträge</li><li>das Prinzip der Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt</li><li>einen entschiedenen Kampf gegen Ecopop und</li><li>einen besseren Schutz der Berufstätigen (Schutz der Löhne, gegen Kündigungen und prekäre Arbeitsformen)</li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2038</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 15:55:00 +0200</pubDate><title>Stop TISA</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stop-tisa</link><description>Bundesrat soll sich aus den Verhandlungen zurückziehen
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB fordert den Bundesrat auf, sich sofort aus den Verhandlungen über das TISA-Abkommen zurückzuziehen. Einstimmig hat der SGB-Kongress eine vom VPOD beantragte Resolution angenommen. </p><p>Eine Handvoll industrialisierte Länder verhandeln derzeit hinter verschlossenen Türen und sogar unter Umgehung der WTO-Strukturen in Genf ein Abkommen über die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen. Dieses Abkommen, TISA genannt, soll für möglichst viele Dienstleistungen den Markt öffnen, darunter für viele Teile des Service public (Wasserversorgung, Gesundheit, Bildung, öffentlicher Verkehr usw.). Jedes Land soll im TISA-Abkommen zwar eine Ausnahme-Liste erstellen können. Was man aber bei Vertragsabschluss nicht ausgenommen hat, ist zwingend der Marktöffnung unterworfen – und kann nicht mehr zurückgenommen werden. 
</p><p>Die Delegierten sprachen sich einstimmig gegen einen solchen Frontalangriff auf den öffentlichen Dienst aus. Sie fordern den Bundesrat auf, sich sofort aus den Verhandlungen über das TISA-Abkommen zurückzuziehen.
</p><p>Insgesamt hat der Kongress 15 Resolutionen verabschiedet. Hier sind jene Resolutionen aufgeführt, die in dieser Berichterstattung nicht schon bei den Themenbeiträgen erwähnt wurden:</p><ul><li>Verstärkte Kooperation in Europa und international – Nein zur Abschottung</li><li>SGB sagt Nein zu Isolation und bekämpft die Ecopop-Initiative</li><li>Kampf gegen Asbest: gestern, heute und auch morgen!</li><li>Ein Service public für alle!</li><li>Gegen die Initiative „PRO SERVICE PUBLIC“</li><li>Strommarkt: Die Liberalisierung ist ein Irrweg</li><li>NEIN zur zweiten Gotthardröhre!</li><li>Schweizer/innen, Immigrant/innen, Grenzgänger/innen, Sans Papiers: Gleichberechtigung, Einheit im Kampf</li><li>Endlich zahlbare Krankenkassenprämien – höhere Prämienverbilligungen!</li><li>Steuergeschenke für Aktionäre: Jetzt reicht's!</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2037</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 14:26:00 +0200</pubDate><title>Nie mehr ein Saisonnierstatut </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nie-mehr-ein-saisonnierstatut</link><description>Versteckte Kinder erzählen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Es war einer der emotional dichtetesten Momente des Kongresses, als sich der Saal für die Projektion eines Filmes mit Zeugnissen ehemaliger versteckter Kinder verdunkelte. Sie waren illegal mit ihren Eltern in die Schweiz gekommen, damals, als das Saisonnierstatut noch galt und den Familiennachzug verbot. Sie verbrachten den Tag versteckt zu Hause, durften nur spielen, was nicht Lärm verursachte. Es waren berührende Zeugnisse – und beschämend für eine offizielle Schweiz, die dieses familien- und lebensfeindliche Statut bis 2002 aufrechterhielt.</p><p class="Text">Die Botschaft des knapp zehnminütigen im Auftrag des SGB von Karin Bachmann gedrehten Filmes war klar: Es darf keinen Rückfall in diese Zeiten geben! Mit anderen Worten: Kein neues Saisonnierstatut – und damit Nein zu allen Vorhaben, die wieder solche Statute wollen. Was wiederum heisst: mit Vollgas gegen Ecopop. – Die entsprechende Resolution der SGB-Migrationskommission wurde denn auch einstimmig verabschiedet.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2036</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 12:31:00 +0200</pubDate><title>Mehr Schutz für Lehrlinge!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-schutz-fuer-lehrlinge</link><description>Eine unabhängige Lehraufsicht muss Betriebe mindestens einmal im Jahr kontrollieren
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einhellig haben die Delegierten eine Resolution der SGB-Jugendkommission für einen besseren Lehrlingsschutz verabschiedet. Verlangt sind mehr und bessere Kontrollen der Lehrbetriebe.</p><p>Die SGB-Jugendkommission leitete mit einem gut fünfminütigen Film ins Thema ein. Lehrlinge erzählen darin von den Umständen, die eine Lehre zu einer guten machen – aber auch von Erfahrungen, die sie zu einer schlechten machen: von zu langen Arbeitszeiten, reiner Arbeit statt Lernen bei der Arbeit, zu viel Routine (Putzen, Kaffee machen usw.). Der Film endet mit dem Appell, dass man Probleme nicht einfach schlucken und den Kopf nicht in den Sand stecken soll. Mit den Gewerkschaften zusammen seien die Probleme anzugehen.
</p><p>Die Resolution der SGB-Jugendkommission geht die Probleme an. Sie kritisiert die Unternehmen, die die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Lehrlinge missachten. Mutwillig würden so Unfälle oder schulisches Scheitern in Kauf genommen. Die Unternehmen würden dabei nicht belangt werden. Denn: „die Kantone führen kaum Kontrollen durch.“ 
</p><p>Deshalb verlangt die Resolution: &nbsp;</p><ul><li>In jedem ausbildenden Betrieb mindestens eine Kontrolle pro Jahr</li><li> eine unabhängige Lehraufsicht und </li><li> strengere Kriterien für die Ausbildungsbewilligung.</li></ul><p>Angenommen hat der Kongress zudem zwei Anträge, die den SGB auffordern, sich für die rechtliche Anerkennung von im Ausland erworbenen Diplomen und in der Praxis erlangten Bildungsleistungen einzusetzen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2035</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 11:52:00 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner als SGB-Präsident bestätigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/paul-rechsteiner-als-sgb-praesident-bestaetigt</link><description>Wahlgeschäfte am SGB-Kongress ohne Überraschungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB-Kongress hat am Freitag in Bern den bisherigen Präsidenten und St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt.</p><p>Die Wahl fand per Akklamation statt, ebenso wie die Bestätigung des Vizepräsidiums, bestehend aus Vania Alleva (Unia) und Giorgio Tuti (SEV). Bestätigt im Präsidialausschuss wurden Renzo Ambrosetti (Unia), Alain Carrupt (Syndicom), Stefan Giger (VPOD), Corrado Pardini (Unia) und Katharina Prelicz-Huber (VPOD). Neu halten Bernadette Häfliger (Syndicom) und Nico Lutz (Unia) im Präsidialausschuss Einzug.
</p><p>Paul Rechsteiner unterstrich in seiner Kongressrede "die Vielfalt und den reichen Erfahrungsschatz unserer Bewegung." Mit den dramatischen Veränderungen in der Arbeitsweilt drohe eine permanente Entwertung der arbeitenden Menschen. Rechsteiner erinnerte an die bevorstehenden grossen politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, den Kampf für Arbeits-, Menschen- und Sozialrechte. In diesen Auseinandersetzungen könne die Solidarität eine enorme Kraft entfalten. Hier gebe es noch ein grosses Potential in der schweizerischen Gesellschaft. 
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2374 - - "TEXT, rede paul freitag 01, rede_paul_freitag_01.pdf, 1.7 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2034</guid><pubDate>Fri, 24 Oct 2014 10:30:00 +0200</pubDate><title>Es braucht mehr Service public und nicht weniger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/es-braucht-mehr-service-public-und-nicht-weniger</link><description>Eine weitere Privatisierung wird bekämpft
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach engagierter Debatte haben die Delegierten das Positionspapier zum Service public bereinigt und mit grosser Mehrheit verabschiedet. Der Service public soll überall dauerhaft und erschwinglich garantiert sein, die Grundversorgung darf nicht privatem Gewinn geöffnet werden, die Infrastruktur bleibt in öffentlicher Hand. Der Service public hat gute Arbeitsbedingungen zu bieten, entweder durch öffentlich-rechtliche Anstellung oder durch GAV. </p><p>Die Gewerkschaft SIT befand das Papier als zu zahm und verlangte dessen Rückweisung an eine SGB-Delegiertenversammlung. Denn es erkenne das Ausmass der Angriffe auf den Service public nicht und es biete keine Perspektive für einen konkreten Kampf gegen dessen Zerstörung. Der SGB-Vorstand beantragte Ablehnung dieser Rückweisung. Jetzt sei über den definitiven Inhalt und die einzelnen Ziele zu entscheiden, forderten mehrere Vertreter/innen der Service public-Verbände. In diesem Sinne entschied denn auch eine klare Mehrheit der Delegierten für Eintreten. 
</p><p>Das bereinigte Positionspapier handelt die Bereiche des Service public je einzeln ab: Verwaltung und Sicherheit, Medien und Kultur, Verkehr, Post, Telekommunikation, Strom, Wohnen, Bildung, Betreuung, Gesundheit und Soziales. Einem kurzen beschreibenden Teil folgen jeweils die Forderungen. Erfolg hatte u.a. der VPOD mit seinen Anträgen: So soll der Service public explizit in öffentlicher Hand bleiben; es soll prominenter die verheerende Wirkung von Steuersenkungen denunziert werden; Sparmassnahmen und Abbauprogramme, insbesondere bei der Bildung, sollen „mit aller Kraft bekämpft“ werden. Die Frauenkommission verlangte erfolgreich, auch in diesem Text die Ziele der Gleichstellung und Vereinbarkeit explizit aufzuführen. Der SEV drang mit Präzisierungen für den öffentlichen Verkehr durch. 
</p><p>Das Positionspapier hält klar fest: „Es braucht mehr Service public und nicht weniger!“ Entschieden sei gegen weitere Privatisierungen zu kämpfen. Denn: „Mehr Kindern, mehr Alten, mehr chronisch Kranken, mehr Mobilität, mehr sozialer Ungleichheit stehen ein Mangel an Fachkräften, zu wenig Ausbildungsplätze, zunehmend komplexe Umweltbedingungen und Sparprogramme der öffentlichen Hand gegenüber.“ 
</p><p>Zur gewerkschaftlichen Service public-Strategie wurden folgende Grundsätze verabschiedet:
</p><p>-&nbsp; Die Versorgung mit Dienstleistungen und Infrastrukturen wird in allen Landesteilen dauerhaft und erschwinglich garantiert. Die personellen und finanziellen Ressourcen garantieren eine hohe Qualität und Weiterentwicklung des Service public.
</p><p>- Die Grundversorgung darf nicht privaten Gewinnzwecken dienen.
</p><p>- Die Infrastrukturen bleiben im öffentlichen Besitz.&nbsp; 
</p><p>- Hoheitliche Aufgaben gehören unter demokratische Kontrolle und dürfen ausschliesslich von staatlichen Organen wahrgenommen werden.
</p><p>- Zu Besitzverhältnissen, Einnahmen und Ausgaben herrscht Transparenz. Die Leistungserbringung unterliegt stets demokratischer Kontrolle.
</p><p>- Anstellungsbedingungen sind in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis geregelt oder gesamtarbeitsvertraglich festgelegt.
</p><p>- Fachkräftemangel muss durch bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und Ausbildungsoffensiven bekämpft werden. 
</p><p>- Nur Unternehmen, die branchenübliche Arbeitsbedingungen einhalten, erhalten Leistungsverträge oder Aufträge der öffentlichen Hand.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2033</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 18:57:00 +0200</pubDate><title>SGB verleiht Kulturpreis an Philippe Becquelin (Mix et Remix)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-verleiht-kulturpreis-an-philippe-becquelin-mix-et-remix</link><description>SGB-Kongress:</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Der SGB zeichnet den Westschweizer Karikaturisten Philippe Becquelin mit seinem Kulturpreis aus. Er würdigt damit das Werk von Mix et Remix als wichtigen Beitrag zur Diskussionskultur in einer Demokratie.</p><p>Mit seinen Zeichnungen bereichert Becquelin die politische Debatte in der Schweiz. Pointiert, böse, witzig und manchmal auch berührend, kommentiert er mit seinen Grossnasen-Figuren das Politgeschehen und den schweizerischen Alltag. Die Nasen sind übellaunig, grossspurig, kleinlaut und egoistisch und verstehen die Welt nicht. Die Zeichnungen von Mix et Remix halten den politischen Akteuren den Spiegel vor und erlauben es dem breiten Publikum politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen auf spielerische Weise zu hinterfragen. Damit leistet Philippe Becquelin einen wichtigen Beitrag zur Diskussionskultur in einer Demokratie. Der Genfer Kunst- und Designprofessor Jean Perret würdigte Becquelin in einer feinsinnigen und geschliffenen Laudatio als schnellen Meister des dünnen Striches.
</p><p>Becquelin, 1958 in St-Maurice im Unterwallis geboren, nahm das Pseudonym Mix et Remix an, weil er die Bilder zusammen mit seiner ersten Frau realisierte. Langsam entwickelte er sich Richtung satirische Zeichnung. Heute zeichnet Becquelin vor allem für "L'Hebdo" und "Le Matin Dimanche". In der Polit-Fernsehsendung "Infrarouge" begleitet er die Debatten mit quasi Live-Karikaturen. Er publiziert aber auch in der französischen Zeitung "Courrier internationale" sowie der italienischen "Internazionale".
</p><p>Mit seinem Kulturpreis zeichnet der SGB Kulturschaffende aus, die sich um die Arbeitnehmenden, die Normalverdienenden, um soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Gleichstellung, also die Werte der Arbeiterbewegung, verdient gemacht haben oder machen. Der Preis ist mit 10 000 Franken dotiert. Bisherige Preisträger waren der Holzschnittkünstler Emil Zbinden (1987), das Théâtre populaire romand (1989), der Zeichner und Karikaturist Martial Leiter (1994), die Sängerin Vera Kaa (1998), der Grafik- und Fotoarchivar Roland Gretler und der Publizist Jean Steinauer (2002), die Fotografin Monique Jacot (2006) sowie der Schriftsteller und Slampoet Pedro Lenz (2010).</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2032</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 18:31:00 +0200</pubDate><title>GAV-Abdeckung rasch auf 60 % erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-abdeckung-rasch-auf-60-erhoehen</link><description>Mehr GAV für mehr Arbeitnehmende

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach animierter Diskussion haben die Delegierten ein Positionspapier zur GAV-Politik verabschiedet. Unmittelbares Ziel ist, die GAV-Abdeckung, heute gut 50 %, rasch auf 60 % zu erhöhen. Dazu sollen neue GAV geschaffen und bestehende ausgeweitet werden, letzteres auch durch Allgemeinverbindlichkeit.</p><p>Das Positionspapier würdigt die Leistungsfähigkeit der Gesamtarbeitsverträge (GAV): Da, wo es GAV – oder öffentliche Personalgesetze, wie der VPOD ergänzte – gibt, sind die Verhältnisse in der Regel gerechter. Die GAV-Abdeckung konnte in den letzten Jahren denn auch gesteigert werden – auf gut 50 %. Das genügt jedoch nicht. Wichtigste Gründe für die im europäischen Vergleich tiefe Abdeckung: die einzigartig hohen Hürden für die Allgemeinverbindlich-Erklärung eines GAV (der dann jeweils für die ganze Branche gilt), und die Weigerung vieler Arbeitgeber, einen GAV überhaupt aushandeln zu wollen. 
</p><p>Die SGB-Gewerkschaften wollen in Sachen GAV Gas geben. Sie wollen die Abdeckung durch GAV rasch auf 60 % steigern. Dazu sollen 
</p><p>1. &nbsp;neue GAV durchgesetzt werden, etwa im Gartenbau, im Bereich Kleider und Schuhe, bei den Callcenter, bei KEP&amp;Mail, bei diversen Medien usw. 
</p><p>2. soll die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von GAV an die heutigen Wirklichkeiten angepasst und somit erleichtert werden. So soll das sogenannte Arbeitgeber-Quorum (50 % der Unternehmen müssen an einem GAV beteiligt sein, damit dieser av erklärt werden kann) gestrichen werden. Kein anderes Land kennt eine solche Barriere. 
</p><p>3. sollen GAV bei „öffentlichem Interesse“ av erklärt werden können
</p><p>4. sollen GAV bei Subventionsempfängern obligatorisch sein: Wer Bundessubventionen erhält, muss mit repräsentativen Gewerkschaften einen GAV aushandeln. Wenn es zu keinem Abschluss kommt, erlässt der Bundesrat einen Normalarbeitsvertrag. Für Bundes- und konzessionierte Betriebe gilt eine GAV-Verhandlungspflicht. Bei öffentlichen Beschaffungen sind GAV ein Zuschlagskriterium.
</p><p>Die GAV – aber auch und vorab das Gesetz – sollen ausserdem Personalvertreter/innen und gewerkschaftliche Vertrauensleute besser schützen, insbesondere vor Entlassungen. Sie sollen verbindliche Massnahmen gegen jegliche Diskriminierung (Geschlecht, Herkunft, Sprache, Glauben, Lebensform, sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität) vorschreiben und allen wichtigen arbeitsplatzrelevanten Forderungen der Gewerkschaften verpflichtenden Ausdruck geben.
</p><p>Schliesslich müssen die GAV in der täglichen Praxis auch durchgesetzt werden können. Heute fehlten auf gesetzlicher Ebene wichtige Instrumente, so verschiedene Votant/innen am Mikrophon, um gegen unseriöse Firmen vorgehen zu können. So sollen bei hohem Verdacht auf Scheinselbständigkeit, bei fehlender Kautionsleistung oder offensichtlichen Verstössen gegen Mindestarbeitsbedingungen die Kantone Arbeitsunterbrüche verfügen können. Eingefügt wurde dem Papier zudem, wie die Gewerkschaften auch künftig „mit wirksamen Mindestlöhnen Tieflöhne bekämpfen“ wollen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2031</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 18:23:00 +0200</pubDate><title>Für Lohngleichheit und gegen Erhöhung des Frauenrentenalters!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-lohngleichheit-und-gegen-erhoehung-des-frauenrentenalters</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 7. März 2015 will ein breites Bündnis, die SGB-Frauen und die Gewerkschaften voran, der Politik den Tarif erklären: Eine kraftvolle Demo soll die Gleichstellung voranbringen. Staatliche Kontrollen sollen endlich für Lohngleichheit sorgen, und die Rentenaltererhöhung für die Frauen soll in den Papierkorb befördert werden. Einstimmig haben die Delegierten zwei Resolutionen, ein Thesenpapier und zwei Anträge der SGB-Frauenkommission verabschiedet. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Himmel der Kongressbühne voll von Blitz und Donner. Diese metaphorische Drohung sollte der Politik zeigen, was ihr bevorsteht, wenn sie die Anliegen der Gleichstellung weiterhin stiefmütterlich behandelt. Die SGB-Frauen verlangten in einer Resolution für den 7. März 2015, den Internationalen Tag der Frau, eine Demonstration für Lohngleichheit und gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters. „Die Herren und Damen in Bundesbern sollen den Donner endlich hören. Die Frauen haben das Warten auf die Lohngleichheit endgültig satt! “
</p><p>Um endlich Lohngleichheit zu erreichen, verlangte die SGB-Frauenkommission in einer weiteren Resolution „dezidierte gesetzliche Massnahmen“. Denn immer noch verdienen Frauen an die 20% weniger als die Männer. Staatliche Kontrollen sollen dafür sorgen, dass der Verfassungsauftrag endlich erfüllt wird. Der Staat hat vorzusehen:
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; eine Behörde, die in den Betrieben Kontrollen durchführt und bei Lohnungleichheit griffige Massnahmen trifft;
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; eine Pflicht der Unternehmen, die Lohngleichheit regelmässig zu überprüfen und das Resultat zu kommunizieren sowie, falls nötig, die Frauenlöhne anzupassen. In diesem Bereich will der Bundesrat zwar einen Schritt nach vorne tun. Der Schritt ist jedoch viel zu zaghaft und nimmt die Unternehmen viel zu wenig in die Pflicht, kritisierte Toya Krummenacher am Rednerpult. 
</p><p>Oppositionslos angenommen wurde ebenfalls ein Thesenpapier des SGB-Frauenkongresses vom 15./16. November 2013. Es verlangt neben der Lohngleichheit gleichstellungsfördernde Arbeitsbedingungen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie Männern wie Frauen ermöglichen, vollen Erwerb, Betreuung und andere gesellschaftliche Aufgaben zu vereinbaren. Verlangt dazu sind nicht nur mehr bezahlte Urlaube sondern auch deutlich kürzere Arbeitszeiten, deren Planbarkeit und eine flächendeckende familienexterne Kinderbetreuung. Zudem sollen Gesundheit und Arbeitssicherheit mehr aus Frauensicht thematisiert werden. Im Bereich der Altersvorsorge soll die AHV gestärkt werden. 
</p><p>Angenommen wurden zudem zwei weitere Anträge der Frauenkommission. Sie verlangen Arbeitszeitmodelle, welche die Vereinbarung von Erwerb, Familie, Freizeit und Sozialleben gewährleisten. Was denn auch explizit kürzere Arbeitszeiten einschliesst. Der SGB-Vorstand befürwortete diese Anträge und damit eine kürzere Vollzeit, welche die Frauenkommission „als einen Weg aus der Teilzeitfalle“ fordert. Der Vorstand will dieses Programm jedoch erst „in längerfristigen Perspektive“ angehen. Denn prioritär sei aktuell die Durchsetzung der Lohngleichheit. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2030</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 17:14:00 +0200</pubDate><title>Grosse Chance, jetzt die grösste Sozialdemokratie in der Welt zu bilden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/grosse-chance-jetzt-die-groesste-sozialdemokratie-in-der-welt-zu-bilden</link><description>Dongfang Han, Redaktor «China Labour Bulletin», am SGB-Kongress</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Er sei da, meinte der erste internationale Gastredner am SGB-Kongress, um das einseitig negative Bild über chinesische Arbeiter zu korrigieren. Diese würden sich heute überall in China für bessere Arbeitsbedingungen wehren. Damit biete sich die einmalige Chance zu einem historischen Kompromiss.</p><p>Sie seien rechtlos und billig, und nähmen damit den Arbeitenden anderer Staaten die Arbeit weg. Dieses Bild herrsche in der ganzen Welt über chinesische Arbeiter/innen, meinte einleitend Dongfang Han, der Gewerkschaftsaktivist aus China. Dieses Bild sei aber zu stereotyp. Er sei hier der Botschafter der aufstrebenden Arbeiterinnen in China, der Arbeiter, die sich organisieren in Gewerkschaften und bessere Arbeitsbedingungen erkämpfen würden. 
</p><h3>Arbeiter/innen haben keine Angst mehr</h3><p>Dongfang Han führte ein gutes Dutzend bedeutender Beispiele an, in denen in den letzten Monaten chinesische Arbeiter/innen mit Aktionen erfolgreich für eine bessere Arbeitswelt gekämpft haben. Sie hätten keine Angst mehr, sich zu wehren. Gleichzeitig habe die Regierung eingesehen, dass die Löhne erhöht werden müssten, damit die Arbeiter/innen ihren Konsum steigern können. Die offiziellen Gewerkschaften bremsen da aber, deshalb finden die unabhängigen Gewerkschaften immer mehr Gefolgschaft. Letztere seien drauf und dran, in den Bereichen Dienstleistungen, Verkauf sowie Textil und Schuhe stark zu expandieren. 
</p><p>„Wenn die neuen Gewerkschaften systematisch Tarifverhandlungen abschliessen können, dann bietet sich eine einmalige historische Chance zu einem Zusammengehen der Gewerkschaften mit der kommunistischen Partei. Das ergibt dann die grösste Sozialdemokratie in der Welt.“
</p><h3>Indische Holzim-Firma will keine Gleichstellung</h3><p>Shalini Gera, Anwältin der indischen Leiharbeiter-Gewerkschaft PCSS, die vor allem in Zementfabriken tätig ist, trat als zweite internationale Gastrednerin auf. 80 % der Beschäftigten sind in der indischen Zementproduktion als Leiharbeiter tätig, teils jahrzehntelang, in der Regel 3 mal schlechter bezahlt als die regulär Beschäftigten, ohne Sozialversicherungen und mit weniger Rechten am Arbeitsplatz. Gera berichtete über einen konkreten Fall in einer heute Holzim gehörenden Zementfabrik, die sich seit Jahren weigert, die von PCSS geforderte Gleichstellung der Temporären mit den „normal“ Beschäftigten herzustellen.
</p><p>Die von beiden Redner/innen repräsentierten Gewerkschaften werden von diversen SGB-Verbänden sowie von Solidar (ex SAH) und solifonds unterstützt.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2028</guid><pubDate>Thu, 23 Oct 2014 13:25:00 +0200</pubDate><title>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zieht durchzogene Bilanz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-praesident-paul-rechsteiner-zieht-durchzogene-bilanz</link><description>55. ordentlicher SGB-Kongress eröffnet</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat in seiner Eröffnungsrede zum 55. ordentlichen SGB-Kongress am Donnerstag im Berner Kursaal eine durchzogene Bilanz der letzten Kongressperiode präsentiert. Positiv wertete er Fortschritte bei den Mindestlöhnen und der Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmenden durch Gesamtarbeitsverträge (GAV). Als grössten Negativpunkt führte Rechsteiner die Annahme der sogenannten Masseneinwanderungsinitiative an.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Einiges bewirkt</h3><p class="Text">Wer nur auf die Ergebnisse schaue, müsse auch bei den Volksabstimmungen der letzten vier Jahre aus gewerkschaftlicher Sicht eine negative Bilanz ziehen, sagte Rechsteiner. Er führte die Ablehnung der Mindestinitiative ebenso an wie der Initiative für mindestens sechs Wochen Ferien von Travail Suisse, der Steuergerechtigkeitsinitiative, der 1:12-Initiative und der Initiative für eine öffentliche Krankenkasse. Jedoch seien all diese Initiativen nicht &nbsp;vergeblich gewesen: „Schlimmstenfalls blieb ein Erfolg aus. Im besseren Fall haben sie unabhängig vom Ergebnis an der Urne einiges bewirkt.“</p><p class="Text">Dies gelte besonders für die Mindestlohinitiative. Trotz ihrer Ablehnung sei es gelungen, die Marke von 4000 Franken zu setzen. in den Vertragsverhandlungen „kam es dank unserer Mindestlohnkampagne zu eigentlichen Durchbrüchen. Die Gewerkschaften haben die Aufgabe, die Lohn- und Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern. Gemessen an diesem Ziel war die Mindestlohnkampagne ein grosser Erfolg.“</p><p class="Text">Kritischer wertete Rechsteiner die knappe Niederlage bei der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops. Rückblickend zeige sich, „dass es nicht nur um ein paar Tankstellen ging.“ Das Sonntagsarbeitsverbot werde zum Beispiel im Outlet Landquart trotz klarer Rechtslage und eines Bundesgerichtsentscheids „schon gar nicht mehr durchgesetzt, ein im schweizerischen Rechtsstaat einmaliger Vorgang.“</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Grosses Thema 9. Februar</h3><p class="Text">Alle Abstimmungen der letzten vier Jahre stünden aber im Schatten des Ja zur sogenannten Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar. „So knapp dieses Ja ausfiel, so schwerwiegend sind die Folgen für die Schweiz und ihre Zukunft, aber auch für die Arbeitnehmenden und die Gewerkschaften.“ Die Position des SGB nach dem 9. Februar lasse sich in drei Punkten zusammenfassen: „Erstens halten wir an den bilateralen Verträgen unter Einschluss der Personenfreizügigkeit fest. Es braucht geregelte Beziehungen zur EU. Zweitens bekämpfen wir jede neue Diskriminierung. Ein neues Saisonnierstatut kommt für uns nicht in Frage. Und drittens braucht es mehr und nicht weniger Schutz für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz.“ Die Frage des Wie weiter? nach dem 9. Februar gehöre zu den grossen Themen dieses Kongresses. </p><p class="Text">Als positive Entwicklung würdigte der SGB-Präsident, dass der Abdeckungsgrad durch Gesamtarbeitsverträge weiter verbessert werden konnte, ebenso die Einführung der Solidarhaftung und besserer Regeln gegen Scheinselbständigkeit. Auch die erstmals in der Schweiz eingeführte Sozialplanpflicht im neuen Sanierungsrecht und die Ratifizierung von Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, wie zum Beispiel zum Schutz der Hausangestellten, erwähnte Rechsteiner als Positivpunkte.</p><h3 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Treten an Ort</h3><p class="Text">Problematischer sei das „Treten an Ort beim Kündigungsschutz für Mitglieder von Personalkommissionen und gewerkschaftliche Vertrauensleute“, aber auch bei der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau. Bei den Sozialversicherungen stelle die AHVplus-Initiative „das Gegenprojekt zu den Sozialabbauvorschlägen aus dem Bundeshaus“ dar. Als „bemerkenswerte Arbeitskämpfe“ erwähnte Rechsteiner die Streiks bei Novartis in Nyon und Merck Serono in Genf sowie auf der Grossbaustelle des neuen SBB-Durchgangsbahnhofs in Zürich.</p><h5 class="Text" style="text-align: left; text-align:left">Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2360 - - "TEXT, Kongressrede Paul Rechsteiner Beginn red 01, Kongressrede_Paul_Rechsteiner_Beginn_red_01.pdf, 1.5 MB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2020</guid><pubDate>Tue, 14 Oct 2014 10:16:00 +0200</pubDate><title>Ecopop schadet allen Arbeitnehmenden in der Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-schadet-allen-arbeitnehmenden-in-der-schweiz</link><description>Gemeinsame Aktion von Gewerkschaften und Arbeitnehmendenverbänden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"> Die Ecopop-Initiative erhöht den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen, führt zu Arbeitsplatzverlust und neuer Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Deshalb sagen die Gewerkschaften und Angestelltenverbände geschlossen Nein zu Ecopop.</p><p>Die Ecopop-Initiative ist für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gefährlich. Sie will die Zuwanderung auf 0.2 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung beschränken. Das führt unweigerlich dazu, dass die Arbeitgeber viel mehr KurzaufenthalterInnen ins Land holen werden. Diese sind rechtlich schlechter gestellt. Skrupellose Arbeitgeber können ihnen einfacher tiefe Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen diktieren. Das schadet allen Arbeitnehmenden: Auch ihre Löhne und Arbeitsbedingungen kämen unter Druck.
</p><p>Die Initiative ist für die Arbeitnehmenden auch gefährlich, weil sie Arbeitsplätze gefährdet. Denn Ecopop würde die bilateralen Verträge endgültig zu Fall bringen. Ohne geregelte Beziehungen zur EU würden Schweizer Firmen gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz massiv benachteiligt. Ihre Produkte würden deshalb teurer. Auslagerungen ins Ausland, Kostensenkungsprogramme und damit Arbeitsplatzabbau wären die Folge.
</p><p>Ecopop ist auch unmenschlich. Die Initiative macht Migrantinnen und Migranten zu Arbeitnehmenden zweiter Klasse. Sie müssten in ständiger Angst leben, mit dem Verlust der Arbeitsstelle auch das Aufenthaltsrecht zu verlieren. Dem Druck der Arbeitgeber wären sie so noch stärker ausgesetzt. Ausländische Arbeitskräfte zu Sündenböcken für hausgemachte Probleme zu machen, ist auch kurzsichtig. Denn ohne sie gerieten die Sozialwerke in Schieflage und wichtige Branchen (Bau, Gesundheitswesen, Pflege) würden kaum mehr funktionieren.
</p><p>Aus diesen Gründen haben sich alle grossen Arbeitnehmendenorganisationen zusammengetan, um Ecopop mit einer gemeinsam finanzierten Kampagne zu bekämpfen. Mit einer Aktion auf dem Bundesplatz zeigten am Dienstag die Gewerkschaftsdachverbände SGB und Travail.Suisse und ihre Mitgliedsverbände, die Lehrerverbände LCH und SER (Romandie), der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK, der KV Schweiz sowie die Angestellten Schweiz, dass sie Seite an Seite für ein Nein zu Ecopop am 30. November kämpfen.
</p><h5>Redebeiträge</h5><ul><li>&lt;media 2331 - - "TEXT, 141013 Redebeitrag Medienanlass SGB Vania Alleva 02, 141013_Redebeitrag_Medienanlass_SGB_VaniaAlleva_02.pdf, 21 KB"&gt;Vania Alleva, SGB-Vizepräsidentin&lt;/media&gt; und Unia Co-Präsidentin</li><li>&lt;media 2332 - - "TEXT, 141014 Rede Kurt Regotz Ecopop de 01, 141014_Rede_Kurt_Regotz_Ecopop_de_01.pdf, 17.0 KB"&gt;Kurt Regotz, Präsident Syna&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 2333 - - "TEXT, 141014 NEIN ZU ECOPOP LCH-SER 01, 141014_NEIN_ZU_ECOPOP_LCH-SER_01.pdf, 142 KB"&gt;Beat Zemp, Präsident LCH&lt;/media&gt; und Präsident der Ebenrainkonferenz (Zusammenschluss der Arbeitnehmerorganisationen)</li></ul><h5>Zum Herunterladen</h5><p>Fotos der Aktion finden Sie auf dem <a href="https://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157648695955576/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">SGB-Flickr-Account</a>.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2019</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 11:14:00 +0200</pubDate><title>1. November - Kundgebung gegen Ecopop und für eine solidarische Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/1-november-kundgebung-gegen-ecopop-und-fuer-eine-solidarische-schweiz</link><description>Gewerkschaften und Angestelltenverbände bekämpfen Ecopop

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ecopop ist Gift für die Schweiz. Ecopop ist insbesondere Gift für eine faire Arbeitswelt in der Schweiz. Ecopop ist eine Radikalkur – und blind. Denn ein Ja zu Ecopop bedeutete: Die Arbeitgeber können vermehrt auf Kurzaufenthalter und Grenzgänger, also auf prekärst Beschäftigte, ausweichen. Folge: der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen würde noch mehr zunehmen. Und die Bilateralen würden definitiv beerdigt. Die Schweiz braucht aber geregelte Beziehungen zu Europa.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Angestelltenverbände wehren sich gegen diese blinde und zerstörerische Logik von Ecopop. Gewerkschaften und Angestelltenverbände wollen mehr Schutz am Arbeitsplatz – und nicht dessen Demontage. Und sie treten für gleiche Rechte für alle an. Deshalb bekämpfen sie Ecopop. Und deshalb rufen sie auch alle auf: Nehmt teil an der 
</p><p>&lt;media 2324 - - "TEXT, Flyer Demo d, Flyer_Demo_d.pdf, 510 KB"&gt;<b>Kundgebung für eine solidarische Schweiz</b>&lt;/media&gt;
</p><p><b>Samstag, 1. November 2014, 14.30 Bundesplatz Bern</b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2018</guid><pubDate>Thu, 09 Oct 2014 10:25:00 +0200</pubDate><title>Neues Verjährungsrecht, Entschädigungsfonds und mehr Prävention</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neues-verjaehrungsrecht-entschaedigungsfonds-und-mehr-praevention</link><description>Asbest-Katastrophe endlich umfassend angehen 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Asbest-Katastrophe ist auch in der Schweiz nicht bewältigt, asbestbedingte Erkrankungen werden in den nächsten Jahren zunehmen. Um die Katastrophe einzudämmen, braucht es vor allem ein neues Verjährungsrecht, einen Entschädigungsfonds für Opfer, die bisher ihre Ansprüche kaum geltend machen konnten, sowie vermehrte Prävention. </p><p>Asbest galt lange als hoch attraktiver Werkstoff und wurde ab etwa 1930 in grossen Mengen industriell verwendet und verbaut. Die gesundheitsschädigenden Auswirkungen und tödlichen Folgen von Asbest waren früh bekannt. Trotzdem bedurfte es in den 1980er Jahren einer grossen Kampagne des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB), bis die Schweiz ein generelles Asbestverbot erliess (in Kraft seit 1990, mit Übergangsfristen bis 1994). Das war später als in den skandinavischen Ländern, aber Jahre vor den meisten anderen Staaten. Seit 2005 ist Asbest EU-weit verboten. 
</p><p>Die Folgen der Asbest-Katastrophe sind allerdings auch in der Schweiz alles andere als bewältigt, im Gegenteil. Das liegt zum einen an der langen Latenzzeit bis zum Ausbruch der Krankheit, die von zwanzig bis fünfzig Jahren reicht. Studien gehen davon aus, dass die Zahl der Erkrankungen in den nächsten Jahren ansteigen wird und das Plateau zwischen 2015 und 2030 erreicht werden sollte. Zum anderen kommt für die vor 1990 erstellten Gebäude jetzt die Phase der Sanierung und Renovation. Schätzungen gehen davon aus, dass 85% der Gebäude, die vor dem Verbot gebaut wurden, Asbest enthalten. Das allein schon zeigt den akuten Handlungsbedarf. In den letzten 25 Jahren ist zwar einiges geschehen. Zu denken ist vor allem an die Abdeckung der Berufskrankheiten durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und den Ausbau der Prävention durch die Suva. Andere wichtige Fragen und Aufgaben bleiben aber ungelöst. 
</p><p>Weil es endlich eine umfassende Antwort auf die Asbest-Katastrophe braucht, fordert der SGB den Bundesrat auf, die massgebenden Akteure zu einem runden Tisch einzuladen. Gleichzeitig hat der SGB in Eingaben an den Bundesrat, die Kantonsregierungen und die Suva die wichtigsten Fragen thematisiert, die gelöst werden müssen. 
</p><p>Ungelöst ist zunächst das Verjährungsproblem. Es ist schreiendes Unrecht, dass Schädigungen durch Asbest verjähren, bevor die Krankheit ausgebrochen ist. Nicht nur der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit einem neuen Entscheid vom 11. März 2014 festgestellt, dass das schweizerische Verjährungsrecht bzw. die bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu die Menschenrechte verletzen. Auch der Bundesrat hat mit der Botschaft zum neuen Verjährungsrecht den Handlungsbedarf anerkannt. Leider ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre – die nun vom Nationalrat wieder auf 20 Jahre verkürzt wurde – mit Blick auf die Latenzzeiten bei weitem nicht ausreichend, um das Problem der Spätschäden zu lösen. Noch untauglicher wird der Entwurf, wenn die neue Regelung nur für Betroffene gelten soll, die beim Inkrafttreten nach der bisherigen Lösung noch nicht verjährt sind. Die vorgeschlagene Regelung würde also niemandem helfen, der vor 2004 der schädigenden Wirkung von Asbest ausgesetzt war. Eine menschliche und menschenrechtskonforme Lösung für Asbesterkrankungen ist das nicht. 
</p><p>Richtig wäre und ist es, die Verjährung generell erst ab Ausbruch der Krankheit laufen zu lassen. Und die neue Regelung muss für alle Erkrankungen unabhängig vom Zeitpunkt der schädigenden Einwirkung gelten. Das sind elementare und unmittelbar einleuchtende Forderungen, hinter die niemand zurückgehen kann, der den Asbestopfern endlich Gerechtigkeit widerfahren lassen will.
</p><p>Soweit das Parlament davor zurückschreckt, die neue Verjährungsregelung auf alle Personenschäden unbesehen anzuwenden, könnte eine Kompromisslösung immerhin darin bestehen, sie auf die Asbesterkrankungen zu beschränken. Dass Bundesrätin Sommaruga während der Debatte im Nationalrat für diesen neuen, noch nicht diskutierten Ansatz eine gewisse Offenheit angedeutet hat, zeigt, dass eine konkrete Lösung für ein konkretes Problem, nämlich für die akute Asbestproblematik, mit einem Minimum an gutem Willen näher liegt als viele meinen. Es kann doch nicht sein, dass Asbesterkrankte und ihre Angehörigen auch nach dem Inkrafttreten der Revision weiterhin um ihre Ansprüche geprellt werden. 
</p><p>Nur am Rande: Auch das Bundesgericht hätte es in der Hand, mit einer vernünftigen – und EMRK-konformen – Auslegung der heutigen Verjährungsregeln dafür zu sorgen, dass Forderungen nicht verjähren können, die (mangels Erkrankung) noch gar nicht entstanden sind. Die stossende heutige Rechtspraxis war vom Gesetzgeber des OR vor über 100 Jahren jedenfalls nicht gewollt. 
</p><p>Darüber hinaus sollte zur Bewältigung der Asbest-Katastrophe die Schaffung eines Entschädigungsfonds zur Vergangenheitsbewältigung an die Hand genommen werden. Es geht dabei vor allem um Geschädigte, die dem UVG nicht unterstellt sind, aber auch generell um Opfer, die keine Ansprüche mehr geltend machen können. Zu äufnen wäre ein derartiger Fonds zur Vergangenheitsbewältigung in erster Linie durch die Wirtschaft.
</p><p>Mit Blick auf die künftigen Probleme im Umgang mit Asbest muss auch die Prävention – und ihre tatsächliche Umsetzung - ausgebaut werden. Wegen der gewaltigen Mengen von Asbest, die in den vor 1990 erstellten Gebäuden verbaut worden sind, ist in Anlehnung an die entsprechende Praxis in der Suisse Romande zu fordern, dass eine Baubewilligung nur erteilt wird, wenn eine Analyse auf Asbestvorkommen nachgewiesen werden kann. Sollte eine schweizweite Regelung auf kantonaler Ebene nicht möglich sein, wäre der Bund gefordert. Es darf jedenfalls nicht in Kauf genommen werden, dass noch mehr Menschen den schädigenden Asbestfasern ausgesetzt werden. Die beim Abbruch und Umbau von Gebäuden eingesetzten Arbeiter gehören nicht zu den Privilegierten und tragen grosse Risiken. Umso mehr müssen sie geschützt werden. 
</p><p>Schliesslich können die grossen Ausgaben, die der Suva aus der Asbest-Problematik erwachsen, nicht einseitig auf gewerbliche Branchen wie jene der Schreiner und der Zimmerleute abgewälzt werden. Es braucht auch hier einen angemessenen Ausgleich im ganzen Versichertenkollektiv.
</p><p>Die Schweiz darf die aus der Asbest-Katastrophe folgenden Probleme nicht länger vor sich herschieben. Dafür ist jetzt das gemeinsame Handeln aller Akteure notwendig.<br></p><hr>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2016</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 17:25:00 +0200</pubDate><title>KAP allein ist schon schlimm genug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kap-allein-ist-schon-schlimm-genug</link><description>Bundesrat kann KAP-Zusatzprogramm nichts Gutes abgewinnen

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat zieht die Sparschraube immer mehr an. Weniger Leistungen, dafür mehr Steuergeschenke: das scheint seine Losung zu sein. Immerhin stemmt er sich gegen ein zusätzliches Sparpaket von 300 Mio. Franken beim Personal.</p><p>Der Bundesrat hat letztes Jahr mit der Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets KAP einen Auftrag der Rechtsbürgerlichen im Nationalrat gefasst. Er musste ein neues Sparpaket ausarbeiten, mit welchem 300 Mio. Franken im Personalbudget eingespart werden können. Diesen Auftrag hat der Bundesrat widerwillig erfüllt. Im September hat er die Zusatzbotschaft mit drei Sparvarianten publiziert. Jede der drei Varianten hätte einen massiven Leistungsabbau zur Folge. Jede würde die Bundesverwaltung regelrecht aushöhlen: Da müssten Grenzkontrollen abgebaut und Zollstandorte sowie Botschaften und Auslandsvertretungen des EDA geschlossen werden. Die DEZA hätte sich aus Schwerpunktprogrammen der Entwicklungszusammenarbeit zurückzuziehen. Weitere Folgen wären weniger Verbraucherschutz und Chemikalienkontrollen durch das Bundesamt für Gesundheit, weniger technische Prüfungen durch das Bundesamt für Strassen, massive Kürzungen bei Bildung und Forschung, Verzicht auf Bürgschaften und Darlehen zur Wohnbauförderung und Auslagerung von ganzen Aufgabenbereichen und Kommissionen. 
</p><h3>Bundesrat will 700 Mio. einsparen</h3><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, auf die Vorlage nicht einzutreten. Tatsächlich gibt es für dieses zusätzliche Sparpaket kein einziges gutes Argument. Bereits im vorliegenden Budget 2015 schlägt der Bundesrat erneut eine Einsparung von 700 Mio. Franken vor, womit das ursprüngliche Sparziel des KAP bei weitem erfüllt wäre. Dabei sind laut Finanzplan die Finanzperspektiven bis ins Jahr 2018 ausgesprochen gut: Bis 2018 wird jedes Jahr mit einem höheren Überschuss gerechnet, 2018 ist es ein Plus von 2.7 Mrd. Fr. Und das bei vorsichtiger Schätzung des Wirtschaftswachstums von 1.7%. 
</p><h3>Unverständlich und unverantwortlich </h3><p>Dass unter solch soliden Voraussetzungen Leistungen des Service public gekürzt werden sollen, ist unverständlich und unverantwortlich. Denn angesichts der Bevölkerungsentwicklung, der zunehmenden Mobilität, der unwägbaren Beziehung zur EU und der Umweltgefahren braucht es grosse Anstrengungen, um die Grundversorgung der Bevölkerung auf dem bisherigen Niveau zu halten. Die zusätzliche Kürzung von 300 Millionen Franken im Personalbudget würde nun genau die Bereiche treffen, wo die politischen Entwicklungen nicht absehbar sind: Eine Häufung der Asylgesuche verlangt nach mehr Ressourcen im Bundesamt für Migration, die ungeklärte Beziehung zur EU hat Auswirkungen auf den Bildungs- und Forschungsetat, aber auch auf das EDA, den Zoll und die Grenzwacht. Es kämen massiv mehr Aufgaben auf die Kantone zu. Sie wären gar nicht in der Lage, diese zu bewältigen. 
</p><h3>Auf dem einen Auge blind</h3><p>Nur summarisch beantwortet der Bundesrat in seiner KAP-Zusatzbotschaft den zweiten Auftrag des damaligen Rückweisungsantrags, den die linken NationalrätInnen durchsetzten, nämlich aufzuzeigen, wie die Einnahmenseite beim Bund verbessert werden kann. Auf diesem Auge bleibt der Bundesrat blind: Ein einnahmeseitiges Szenario stelle keine Option zum ursprünglich vorgelegten Sparpaket KAP dar. Und deshalb hat der Bundesrat denn eben auch konsequent weitgehend dieses ursprüngliche KAP in die Budgetvorlage 2015 gepresst. – Es ist im höchsten Grad problematisch, dass auch die Exekutive noch immer am Konzept festhält, mittels Leistungsabbau in der öffentlichen Verwaltung Steuervergünstigungen finanzieren zu wollen. Den Preis dafür zahlt die Bevölkerung. Aber auch die kleinen und mittelgrossen Unternehmen würden vom Leistungsabbau empfindlich getroffen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2015</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 17:17:00 +0200</pubDate><title>Chinesischen Kampf für Demokratie und Grundrechte unterstützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/chinesischen-kampf-fuer-demokratie-und-grundrechte-unterstuetzen</link><description>SGB fordert Bund zu handeln auf</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Hong Kong kämpfen Studenten, Gewerkschaften und demokratische Parteien für die Einführung einer echten Demokratie und die Respektierung der politischen und anderer Grundrechte. Der Gewerkschaftsbund Hong Kong hat dazu auch Streiks ausgerufen. Der SGB unterstützt die Demokratiebewegung und fordert den Bund auf, tätig zu werden. </p><p>Seit Jahrzehnten gibt es in China immer wieder Bewegungen für demokratische Rechte. Zwar üben die Machthaber des kommunistischen Regimes seit dem Tiananmen-Massaker, also seit der Unterdrückung der Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989, gegenüber jedem Dissens wilde Repression aus. Dennoch entstehen in China immer wieder politische Bewegungen für Demokratie und Grundrechte. Häufig sind ausgebeutete Arbeitnehmende oder Studierende die Hauptträger der Forderung nach mehr Demokratie und Mitsprache und sowie nach Grund- und Arbeitsrechten. 
</p><h3>Kampf der Gewerkschaften in Hong Kong</h3><p>Was aber in den letzten Monaten in Hong Kong beobachtet werden kann, ist mehr als einer dieser regelmässigen, aber meist kurzlebigen Kämpfe für mehr Mitsprache: In der ehemaligen britischen Kronkolonie demonstrieren Arbeitnehmende, Studierende und Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen Parteien gemeinsam und koordiniert für die freie Wahl der Regionalregierung 2017. Abgelehnt wird die vom Pekinger Regime vorgesehene Wahlfarce mit handverlesenen KandidatInnen, die das Volk nur noch abnicken könnte. 
</p><p>Federführend bei der Demokratiebewegung ist neben der Studentenschaft v.a. der Hongkonger Gewerkschaftsbund (Hong Kong Confederation of Trade Unions) unter seinem Präsidenten Lee Cheuk-Yan. Dieser hat zur Unterstützung der Demonstrierenden bereits Streiks organisiert. 
</p><h3>SGB fordert Bund zum Handeln auf! </h3><p>Die Schweiz darf und soll diesem Kampf für mehr Demokratie und Grundrechte nicht tatenlos zuschauen, in dem sich Tausende von Arbeitnehmenden und Studierenden unter Einsatz ihres Lebens engagieren. 
</p><p>Unser Land hat sowohl mit Hong Kong wie auch mit der Volksrepublik China Freihandelsverträge abgeschlossen. Besonders der Vertrag mit Hong Kong hat einen ausgebauten Grundrechtskatalog und setzt soziale Standards als Vorbedingung für Freihandel. So wird von den zwei unterzeichnenden Staaten verlangt, dass ihr wirtschaftlich-gesellschaftliches System in Einklang mit Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechten und politischen und arbeitsrechtlichen Grundfreiheiten stehen soll. Weiter verpflichtet sich insbesondere Hong Kong, die einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO und der UNO zu respektieren. 
</p><p>Der Bund muss sich nun in den dafür vorgesehenen Foren (Ausschüsse für die Umsetzung der Freihandelsvertrages, etc.) dafür einsetzen, dass die Hongkonger und damit auch die festlandchinesischen Behörden sich an die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die sie mit der Unterzeichnung des Vertrages eingegangen sind, halten. Denn gerade aus Schweizer Perspektive ist es klar: Es kann keinen globalisierten Freihandel geben ohne Respekt von sozialen und demokratischen Grundfreiheiten und Standards. Dazu hat der SGB zwei briefliche Eingaben an Staatssekretärin Ineichen-Fleisch (SECO) sowie an Staatssekretär Yves Rossier (EDA) verfasst. 
</p><h3>SGB-Kongress wird das Thema China behandeln</h3><p>Das Thema China wird für den SGB aktuell bleiben: Am SGB-Kongress 2014 tritt der chinesische Publizist und Gewerkschafter Dongfang Han aus Hongkong mit einem Referat zu Arbeitskonflikten und Strategien der Arbeiterbewegung in China auf. Diese Intervention wird Gelegenheit bieten, um sich vertieft mit der sehr dynamischen Gewerkschafts- und Demokratiebewegung in China auseinanderzusetzen. Der SGB wird die daraus gewonnenen Erkenntnisse auch in verschiedensten Institutionen einsetzen, um die chinesischen Kolleginnen und Kollegen in ihrem Kampf für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Grundrechte und Demokratie zu unterstützen, so z.B. innerhalb des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB oder der ILO. </p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2014</guid><pubDate>Tue, 07 Oct 2014 17:08:00 +0200</pubDate><title>Zweitsprache in Berufslehre: ein Schritt nach vorn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/zweitsprache-in-berufslehre-ein-schritt-nach-vorn</link><description>Staatssekretariat hat reagiert

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), das Berufsschullehrer/innen ausbildet, fördert künftig auch den zweisprachigen Unterricht an Berufsfachschulen. Diese neue Aufgabe verlieh ihm das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Zweisprachiger Unterricht wird als eine von vier „Stossrichtungen“ zur Schliessung einer Lücke in der Berufsbildung empfohlen. </p><p>Nachdem eine Untersuchung einen deutlichen Mangel an Mobilität und Fremdsprachenförderung in der Berufslehre festgestellt hatte, hat der Bund nun reagiert. Das ist erfreulich und zukunftsweisend. Denn in Arbeitswelt, Bildung und Privatleben sind Kontakte über die Sprachgrenzen hinweg fast alltäglich geworden. Die Fähigkeit, mit fremdsprachlichen Texten und Online-Informationen angemessen umzugehen, gehört heute zu den Grundkompetenzen in fast allen Berufen. Die „Fremdsprachenlücke“ in der Berufsbildung ist denn auch für viele Jugendliche ein wichtiger Grund, den schulischen Weg der dualen Lehre vorzuziehen. 
</p><p>Im SBFI-Newsletter vom Mai 2014 heisst es dazu denn auch: «Arbeitswelt und Bildungswesen werden immer internationaler. Diese Entwicklung stellt auch an die Berufsbildung neue Anforderungen. Um die Fremdsprachenkenntnisse der Lernenden entsprechend der wirtschaftlichen Bedürfnisse zu fördern, soll vermehrt auf bilingualen Unterricht gesetzt werden. Das SBFI unterstützt das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) beim Aufbau der nötigen Förderstrukturen.»
</p><h3>„Plattform 2. Sprache“ geht ans EHB</h3><p>Auch der SGB hat sich seit Langem für „mindestens eine zweite Sprache in der Lehre“ eingesetzt. 2008 hat er dazu die „Plattform 2. Sprache“ ins Leben gerufen. Die vom Bund mit einer Starthilfe unterstützte Internetplattform „www.2sprachen.ch / www.2langues.ch“ dokumentierte erstmals gesamtschweizerisch das Thema Fremdsprachen in der Berufsbildung und publizierte laufend „News“ dazu. Dies in einfacher Aufmachung, aber kontinuierlich und möglichst umfassend. Diese Materialien werden nun sukzessive vom EHB übernommen und für die neue Anlaufstelle nutzbar gemacht. 
</p><p>Dass auf der „Plattform 2. Sprache“ der zweisprachige Unterricht in den Vordergrund rückte, hat damit zu tun, dass hier – anders als beim Fremdsprachenunterricht – Innovation und Fortschritt am ehesten sichtbar wurden. Davon zeugt auch der an vielen Mittelschulen erfolgreich eingeführte „Immersionsunterricht“. Dennoch ging es den Gewerkschaften nicht um die Favorisierung nur eines Weges: Angesichts der Vielfalt der beruflichen Bildungswege geht es generell um den Einbezug mindestens einer zweiten Sprache (eine andere Landessprache oder Englisch) in Schule und/oder Betrieb. An der Berufsfachschule geht es dabei um ein obligatorisches Fremdsprachfach und/oder um zweisprachigen Unterricht und/oder um Sprachaufenthalte oder -austausche. Je intensiver und vielfältiger die fremdsprachliche Förderung, desto besser. Die heutige Situation jedoch, dass nämlich vier von fünf Berufslernenden ihre Lehre einsprachig durchlaufen, ist jedenfalls nicht zukunftstauglich - und kein Ruhmesblatt für unsere Berufsbildung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Willy Nabholz ist Projektleiter der Plattform 2.Sprache und Mitglied der bildungspolitischen Kommission des SGB </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2001</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2014 09:28:00 +0200</pubDate><title>Früher oder später kämen alle dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/frueher-oder-spaeter-kaemen-alle-dran</link><description>Keine weitere Schlechterstellung von Migrantinnen und Migranten

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Unter dem Schlagwort ‚Missbrauchsbekämpfung‘ plant der Bundesrat die sozialen Rechte von ausländischen Arbeitnehmenden zu beschneiden. Er will ihre Aufenthaltsbewilligung stärker an die Arbeitsstelle koppeln. Dies erhöht ihre Abhängigkeit von den Arbeitgebern und führt nicht nur zu mehr Druck auf ihre Lohn- und Arbeitsbedingungen, sondern auch auf die aller anderen Arbeitnehmenden. Der SGB wehrt sich energisch gegen die Vorlage. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat präsentiert eine Reihe von Massnahmen, die Missbräuche bei der Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit bekämpfen sollen: Ausländische Arbeitnehmende, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung zum Arbeiten in die Schweiz gekommen sind, sollen ihr Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit sofort verlieren. Wer eine Aufenthaltsbewilligung B besitzt, hat in der gleichen Situation maximal 6 weitere Monate ein Aufenthaltsrecht. Die einmal gewährte Aufenthaltsbewilligung soll also wieder entzogen werden, ohne dass die Person sich etwas zu Schulden hat kommen lassen und unabhängig davon, ob Frau und Kinder in der Schweiz leben. Schliesslich sollen ausländische Personen, deren Kurzaufenthaltsbewilligung abgelaufen ist und die von ihrem Recht auf Stellensuche während sechs weiterer Monate Gebrauch machen, von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden. 
</p><h3>Alle Arbeitnehmenden sitzen im gleichen Boot</h3><p>Diese Vorschläge gehen in die falsche Richtung. Auch ausländische Arbeitnehmende haben Anrecht auf Rechtssicherheit und sozialen Schutz. Ausserdem würde nicht nur die Lage von Migrantinnen und Migranten, sondern die Situation aller Erwerbstätigen in der Schweiz verschlechtert. Denn wenn ein Schweizer Arbeitgeber sein ausländisches Personal unter Druck setzten kann, kommen früher oder später alle Löhne und Arbeitsbedingungen unter Druck. Mangelnde soziale Absicherung bei einem Stellenverlust erhöht das Risiko, dass ausländische Arbeitskräfte vom Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden. KurzaufenthalterInnen, deren Aufenthaltsrecht einzig vom aktuellen Arbeitsvertrag abhängt, sind besonders abhängig von ihrem Arbeitgeber. Denn mit dem Verlust der Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (FZA) gehen auch das Recht auf Gleichbehandlung mit Schweizer Arbeitnehmenden sowie der Anspruch auf Sozialhilfe verloren. 
</p><h3>Zu tiefe Löhne sind das Problem</h3><p> Die in der Öffentlichkeit immer wieder kolportieren Fälle von „Sozialhilfemissbrauch“ sind völlig aufgebauscht. Personen, die über das Freizügigkeitsabkommen FZA in die Schweiz gekommen sind, beziehen deutlich seltener Sozialhilfe (Sozialhilfebezugsquote 2010: 0.9%) als Schweizerinnen und Schweizer (1.8%). Zudem sind 60 Prozent der FZA-Zugewanderten, die Sozialhilfe beziehen, gleichzeitig erwerbstätig. Diese Personen erhalten Sozialhilfe, weil sie mit ihrer Erwerbstätigkeit kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften. Und dies obwohl es sich in der Regel nicht um kleine Teilzeitpensen handelt, da für den Erhalt einer Aufenthaltsbewilligung für Erwerbstätige eine Teilzeitarbeit von untergeordnetem Umfang nicht ausreicht. Das Problem sind somit die zu tiefen Löhne. ‚Missbrauchsbekämpfung‘ sollte nicht bei den Zuwanderern ansetzen, sondern bei den Arbeitgebern. Notwendig wären eine Verstärkung der flankierenden Massnahmen und eine Verbesserung des Lohnschutzes. Die Arbeitnehmenden brauchen mehr statt weniger Schutz – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2000</guid><pubDate>Wed, 24 Sep 2014 09:20:00 +0200</pubDate><title>Kommentar des SGB zu einigen Entscheiden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommentar-des-sgb-zu-einigen-entscheiden</link><description>Nach Sessionshalbzeit
</description><content:encoded><![CDATA[<h3>&nbsp;</h3><p class="lead">Noch steht in der Herbstsession die Beratung einiger aus gewerkschaftlicher Sicht wichtiger Geschäfte an. Nach zweieinhalb Wochen hier schon mal ein Kurzkommentar zu einigen Entscheiden. </p><h3>Weitere Finanzhilfen des Bundes für familienergänzende Betreuung </h3><p>Beide Kammern haben der Verlängerung der Anschubfinanzierung des Bundes für Kinderbetreuungseinrichtungen um weitere 4 Jahre mit komfortablen Mehrheiten zugestimmt. Das Parlament hat damit einen guten und richtigen Entscheid für die Förderung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit getroffen. Offenbar ist mittlerweile einer Mehrheit der Abgeordneten bewusst, dass eine gute Kinderbetreuung ein Schlüsselfaktor ist, um Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Und dass es dazu noch vieler Anstrengungen bedarf.
</p><h3>Schutz von Whistleblowern oder Schutz vor Whistleblowern?</h3><p>Die kleine Kammer hat mit 22 gegen 13 Stimmen eine OR-Revision zum „Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz“ verabschiedet. Dabei ging es um die Whistleblower-Problematik: also um die Angestellten, die einen Missstand in ihrem Unternehmen (öffentlich) denunzieren. Die Vorschläge schützen jedoch weniger die Whistleblower vor Sanktionen als vielmehr die Betriebe vor den Whistleblowern. SGB-Präsident Paul Rechsteiner beantragte denn auch Ruckweisung der Vorlage, weil diese viel zu bürokratisch sei und das Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers ins Zentrum des Schutzes stelle. In der Tat: Gemäss Bundesrat ist eine Meldung (des Whistleblowers) „in der Regel nur dann zulässig, wenn sie zuerst an den Arbeitgeber, anschliessend an eine Behörde und erst als letztmöglicher Weg an die Öffentlichkeit erfolgt.“ Den Schutz vor einer Kündigung nach einer rechtmässigen Meldung will der Bundesrat aber, zumindest vorerst, nicht ausbauen. Diese windschiefe Logik setzte sich im Rat durch. Die hyperbürokratische Vorlage bringe den Betroffenen nichts, sie verschlechtere die Rechtslage, kritisierte Paul Rechsteiner. – Der Nationalrat wird korrigieren müssen. 
</p><h3>Nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmer</h3><p>Der Ständerat hat ein Postulat Rechsteiner überwiesen. Dieses verlangt vom Bundesrat, eine nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmer zu organisieren. Der Vorstoss des SGB-Präsidenten orientiert sich an den Lehrstellenkonferenzen. Diese haben dank starker Mobilisierung der Sozialpartner und der Kantone ermöglicht, die tiefe Krise der Lehre während der 90er Jahre und zu Jahrtausendbeginn in relativ kurzer Zeit zu überwinden. Der Bundesrat sprach sich zuerst gegen das Postulat aus, vor dem Plenum liess Bundesrat Schneider-Ammann jedoch erkennen, dass er den Widerstand aufgebe, weil sich die Sozialpartner zu einem solchen Vorgehen geeinigt hätten. – Affaire à suivre. 
</p><h3>Angriff auf GAV zurückgewiesen</h3><p>Einen dreisten Angriff auf die Gesamtarbeitsverträge hat der Nationalrat in der zweiten Sessionswoche zurückgewiesen. Der Zuger SVP-Vertreter Thomas Aeschi wollte das sogenannte zweite Quorum als Voraussetzung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von GAV von 50 auf 75 % erhöhen. Heute muss mehr als die Hälfte aller Arbeitnehmenden der Branche am GAV beteiligt sein, damit dieser allgemeinverbindlich (av) erklärt werden kann. Die Verschärfung hätte dazu geführt, dass die klare Mehrzahl der heute av erklärten (also für alle Betriebe einer Branche geltenden) GAV die Voraussetzungen dazu nicht mehr erfüllt hätten. Aeschi gab denn in der Begründung seiner Motion auch unumwunden zu, dass bereits heute rund jeder zweite Arbeitnehmer einem GAV unterstellt sei. Das sei zuviel für eine starke Wirtschaft und einen flexiblen Arbeitsmarkt, meinte der lic.oec.HSG überzeugt – aber nicht gerade erfolgreich: Ohne Diskussion beförderte die grosse Kammer den Vorschlag mit 135 gegen 46 Stimmen dahin, wo er gehört: in die Versenkung.
</p><h3>Stipendieninitiative: Gegenvorschlag gerät ausser Bahn</h3><p>Der Ständerat ist hart geblieben. Er ist dem Nationalrat nicht gefolgt. Dieser will im neuen Stipendien-Gesetz Mindestansätze vorschreiben, wenn ein Kanton Bundeshilfe will. Das würde einige knausrige Kantone verpflichten, den Standard ein bisschen anzuheben. Aber das war den Ständeräten bereits zuviel Harmonisierung. Anita Fetz (SP BS) stellte zurecht fest, dass der Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative in der Version des Ständerates nichts anderes als lauwarmes Wasser sei. – Nun kommt der Nationalrat an die Reihe. 
</p><h3>Mankoteilung: ein kleiner Schritt vorwärts </h3><p>Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, eine verfassungsmässige Grundlage zur Einführung der sogenannten Mankoteilung vorzulegen. Quergelegt haben sich die Fraktionen der SVP und der FDP. Bei der Mankobeteiligung geht es darum, dass bei Finanzmangel nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr nur der unterhaltsberechtigte Elternteil (also zumeist die Frau) Sozialhilfe beantragen muss. Der Mangel soll auf beide Elternteile aufgeteilt werden. 
</p><p>In der gegenwärtigen Revision des Kindesunterhaltsrechtes ist die Mankoteilung nicht aufgenommen worden, vor allem mit der Begründung, es fehle die verfassungsrechtliche Grundlage. Nun muss der Bundesrat hier also für Klarheit sorgen. 
</p><h3>Vergessliche und Taube</h3><p>Und dann noch dies: In der Fragestunde wollte Nationalrätin Silva Semadeni (SP GR) wissen, was der Bundesrat zu tun gedenke, damit das Urteil des Bundesgerichtes (BG) in Sachen Outlet Landquart vollzogen werde. Zur Erinnerung: das Bundesgericht hat den Sonntagsverkauf in den betroffenen Geschäften als illegal befunden, der Kanton GR weigert sich jedoch, das Urteil umzusetzen. Der Bundesrat antwortete lapidar, dass die Umsetzung des BG-Urteils Aufgabe der kantonalen Behörden sei, das seco habe diese daran erinnert. – Die Vergesslichen in der Ferienecke (Hier herrscht Relax total, hier dürfen Sie alles vergessen) sind aber auch noch taub. Und mampfen weiter an den Früchten, die für ihre Republik typisch sind: Bananen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1997</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2014 14:57:00 +0200</pubDate><title>Spätes und zögerliches Zeichen für Frauen und ältere Erwerbstätige</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/spaetes-und-zoegerliches-zeichen-fuer-frauen-und-aeltere-erwerbstaetige</link><description>Bundesrat will Fachkräfteinitiative anstossen

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will im Rahmen der von ihm angekündigten Fachkräfteinitiative die Beschäftigung der Frauen und der älteren Erwerbstätigen begünstigen. Der SGB begrüsst dieses Ziel. Die dazu vorgeschlagenen Massnahmen beurteilt er jedoch skeptisch.</p><p>Es ist bedauerlich, dass die Frage der Integration von Frauen und der älteren Erwerbstätigen in den Arbeitsmarkt politisch erst dann Bedeutung erhält, wenn die Diskussion über die Kontingentierung ausländischer Fachkräfte hohe Wellen schlägt. Die Gewerkschaften haben sich seit langem für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb ausgesprochen – und ebenso für Bedingungen, die es auch den Älteren ermöglichen, so lange wie gewünscht beruflich tätig zu sein.
</p><p>Leider waren diese Ziele nur selten konsensfähig. Die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Erwerb haben die Betroffenen bis heute hauptsächlich auf privater Ebene zu lösen. Selbst der Familienartikel, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie festgehalten hätte, scheiterte aufgrund des Widerstands der SVP und der Konservativen an der Urne. Wer die Immigration bekämpfte, trat auch gegen die Frauen an…
</p><h3>Wenig ambitiöse Massnahmen </h3><p>Die Gewerkschaften halten die vom Bundesrat skizzierten Massnahmen als zu wenig ambitiös. Von blossen Absichtsbekundungen, durch Partnerorganisationen unterzeichnet, hält der SGB nicht viel. Bloss auf Freiwilligkeit aufbauende Massnahmen versanden: Das hat der Lohngleichheitsdialog deutlich genug gezeigt.
</p><p>In der ausserfamiliären Betreuung widersetzt sich der SGB jedem Projekt, das die Kosten und damit die Qualität der Leistungen absenken will. So wäre es absurd, qualifiziertes Personal in den KITAS oder vergleichbaren Institutionen etwa durch Zivildienstleistende ersetzen zu wollen. Die so verursachte Qualitätseinbusse könnte Eltern dazu bewegen, ihre Kinder nicht mehr in solche Institutionen zu schicken. Besser ist es, in die Bildung des betreuenden Personals und die Verbesserung der Strukturen zu investieren als an allen Ecken sparen zu wollen. 
</p><p>Ebenso wenig überzeugt ist der SGB von der Notwendigkeit der „Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer“. Hier können nur hohe Einkommen profitieren. Anstatt neue Steuereinbussen zu planen, ist eine bessere öffentliche Finanzierung der ausserfamiliären Kinder und Kleinkinderbetreuung angezeigt. Das entlastet die Familien, die das Angebot nutzen. 
</p><h3>Ständerat: gute Zeichen</h3><p>Der SGB wird sich in diesem Feld engagieren. Zusammen mit den Partnern (Arbeitgebern, Kantonen, Bund) wird er konstruktive Lösungen suchen, sowohl hinsichtlich Vereinbarkeit wie bei den älteren Erwerbstätigen. Der Ständerat hat immerhin positive Zeichen gesandt. Trotz ursprünglicher Opposition des Bundesrates hat er am 23. September ein Postulat Rechsteiner verabschiedet, das nach dem Muster der nationalen Lehrstellenkonferenzen eine solche zur Thematik der älteren ArbeitnehmerInnen verlangt. Gleichzeitig hat er ein Postulat Graber verabschiedet, das den Bundesrat auffordert, ein Konzept zur Förderung von Wiedereinsteigerinnen zu erarbeiten.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1995</guid><pubDate>Tue, 23 Sep 2014 08:19:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz muss bis 2050 auf erneuerbare Energien umstellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/die-schweiz-muss-bis-2050-auf-erneuerbare-energien-umstellen</link><description>Doris Leuthard soll Klima-Schutzpatronin werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b><b>In Sachen Klimapolitik ist es fünf vor zwölf. Die Klima-Allianz, darunter der SGB fordern den Bundesrat deshalb zum Handeln auf.</b></b></p><p>Die Klimaerwärmung bedroht die Lebensgrundlagen weltweit. Was es heisst, wenn das Klima "kippt" sehen wir im kleinen bei unseren Gletschern: Die Klimaerwärmung lässt die Gletscher abschmelzen. Deren Abschmelzen beschleunigt wiederum die Erwärmung in den Hochalpen. Arten sterben aus, Lebensräume verschwinden. Damit sich dieser Prozess nicht ungehindert fortsetzt und das Klima nicht völlig aus den Fugen gerät, muss auch die Schweiz ihren Beitrag leisten: Bis 2050 soll sie ihr Energiesystem gänzlich auf erneuerbare Energien umgestellen. Dies fordert eine Petition der Klima-Allianz anlässlich des ersten Uno-Klimagipfels vom 23. September 2014 in New York. 
</p><p>Zur Klima-Allianz gehören rund 60 Organisationen aus den Bereichen Umweltschutz, Entwicklungszusammenarbeit, Politik, Gewerkschaften und Glauben, darunter auch der SGB. Sie alle sind überzeugt: Auf dem Weg zur Umstellung auf erneuerbare Energien muss sich die Schweiz verbindliche Klimazwischenziele setzen. Denn bisher hat sie es bloss geschafft, den CO2-Ausstoss auf dem Niveau von 1990 zu stabilisieren. Die Petition fordert nun, dass die Schweiz Nägel mit Köpfen macht und ihren Ausstoss von Treibhausgasen bis 2030 um 60 Prozent reduziert. 
</p><p>Klimaschutz hört aber nicht an der Grenze auf. Deshalb verlangt die Petition auch, dass die Schweiz jene Entwicklungsländer finanziell unterstützt, die wenig zur Klimaerwärmung beigetragen haben, aber besonders darunter leiden. Es geht um "Klimagerechtigkeit", sagt Jürg Staudenmann, Verantwortlicher für internationale Umwelt- und Klimapolitik bei Alliance Sud: "Die reichen Industrienationen haben den Klimawandel massgeblich mitverursacht. Unter den Folgen dieser Politik leiden aber vor allem Entwicklungsländer." Die Schweiz mit ihrer starken Wirtschaftsleistung und ihren politischen Möglichkeiten trägt im Kampf gegen den Klimawandel eine besondere Verantwortung.
</p><p>Die Klima-Allianz ermutigt Umweltministerin Doris Leuthard, zur Schutzpatronin des Klimas zu werden. Für Patrick Hofstetter, Koordinator der&nbsp;Klima-Allianz&nbsp;und Leiter&nbsp;Klima&nbsp;&amp; Energie beim WWF Schweiz, "hat Doris Leuthard definitiv das Zeug zur Schutzpatronin des Klimas. Sie verfügt über eine starke Position im Bundesrat, ist beliebt bei der Bevölkerung und hat fast alle wichtigen Dossiers zum Thema Klimawandel unter sich". Angesichts der bereits sichtbaren Folgen der Klimaerwärmung dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Schon im November muss der Bundesrat einen ersten Tatbeweis erbringen, denn dann muss er den Vorentscheid zur schweizerischen Klimapolitik bis 2030 fällen. Spätestens beim geplanten Abschluss des globalen Klimaabkommens in Paris im Dezember 2015 wird sich zeigen, ob das Klima im Bundesrat auf eine Schutzpatronin zählen kann.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li>Die <a href="http://www.klima-allianz.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Website der Klima-Allianz</a></li><li>Die <a href="http://www.klima-allianz.ch/petitionstext-und-traegerorganisationen/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Petition Online unterstützen</a></li></ul><h5>Downloads</h5><ul><li>Die &lt;media 2262 - - "TEXT, Klima-Allianz Medienmitteilung deutsch, Klima-Allianz_Medienmitteilung_deutsch.pdf, 41 KB"&gt;Medienmitteilung &lt;/media&gt;der Klima-Allianz</li></ul>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1836</guid><pubDate>Thu, 18 Sep 2014 10:12:00 +0200</pubDate><title>Info-Offensive zu Lehrlingsrechten und -löhnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/info-offensive-zu-lehrlingsrechten-und-loehnen</link><description>SGB-Jugend an den SwissSkills

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An den SwissSkills wird die Glanzseite der Schweizer Berufsbildung poliert. Die SGB-Jugend, daselbst präsent, zeigt auf, dass es auch eine Kehrseite gibt.</p><p>Der Schutz von Lehrlingen ist eine der Kernaufgaben der Gewerkschaften. Entsprechend aktiv ist die Jugendkommission des SGB im Rahmen der zur Zeit in Bern stattfindenden 1. Schweizer Berufsmeisterschaften SwissSkills: Mit einem eigenen Stand informiert sie an den SwissSkills Lehrlinge über ihre Rechte und sammelt gleichzeitig Unterschriften für ihre <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/lehrlingspetition" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Lehrlingspetition</a>. Diese fordert mit vier konkreten Massnahmen mehr Schutz für Lehrlinge: mindestens eine Kontrolle pro Jahr, eine unabhängige Aufsicht, strenge Kriterien für die Ausbildungsbewilligung und kein Sparen auf dem Rücken der Jugendlichen.
</p><p>Gleichzeitig hat die Jugendkommission einen <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/aktuell/artikel/details/auch-lehrlinge-haben-rechte" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Flyer</a> entwickelt, der Antworten auf einige typische Probleme junger Arbeitnehmer gibt und über die SGB-Jugendkommission informiert. Dabei handelt es sich um eine Kurzfassung des Bestsellers «<a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/aktuell/artikel/details/neue-website-fuer-lehrlinge-aufgeschaltet-sgb-bestseller-neu-aufgelegt" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Ich kenne meine Rechte</a>». In einem neu erstellten <a href="http://www.youtube.com/watch?v=2PVAZ-Tzbzs" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Film</a> erzählen Stiftinnen und Stifte, was für sie eine gute Lehre ausmacht und weshalb für sie die Gewerkschaften wichtig sind. Der Film wird am SwissSkills-Stand erstmals gezeigt und gleichzeitig auf der Website der SGB-Jugend veröffentlicht.
</p><p>Last but not least hat sich die SGB-Jugendkommission des Themas angenommen, das den zukünftigen und aktuellen Lehrlingen wohl am meisten unter den Nägeln brennt: den Löhnen. In einer vollständigen <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/aktuell/artikel/details/lehrlingsloehne-2014-das-steht-dir-zu" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Liste</a> stellt sie erstmals tabellarisch Links zu den kantonalen Lehrlingslohnempfehlungen und zu sämtlichen kantonalen Berufsbildungsämtern zusammen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1602</guid><pubDate>Tue, 16 Sep 2014 16:12:00 +0200</pubDate><title>Fritz Reimann wird 90</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fritz-reimann-wird-90</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">&nbsp;In Thun feiert am 22. September Fritz Reimann seinen 90. Geburtstag. Fritz Reimann war eine prägende Figur in der Schweizer Gewerkschaftsgeschichte. In den 80er Jahren war er sowohl Präsident des SGB wie des SMUV.</p><p>&nbsp;</p><p>Fritz Reimann, 1924 in Oberhof (Fricktal) geboren, repräsentiert eine Generation von Schweizer Gewerkschaftern. Sein Vater war Förster und Kleinbauer. Nach Schulabschluss hatte er das Glück, wie er es selbst formulierte, eine Lehre als Werkzeugmacher absolvieren und damit in eine neue Welt eintreten zu können. Als Berufsarbeiter tritt er dem SMUV bei, wird bald Präsident einer Betriebskommission. 1951 wird er Profigewerkschafter. Acht Jahre arbeitet er als SMUV-Funktionär in Aarau, 1959 wird er SMUV-Sekretär in Thun, wo das Militärpersonal dominiert, 1973 wird er zum SMUV-Zentralsekretär gewählt, wo er für das Metallgewerbe und das Militärpersonal zuständig ist, aber auch in der Maschinenindustrie eine zentrale Rolle spielt. 1980 bis 1988 wirkt er als SMUV-Präsident, 1982 – 1990 präsidiert er auch den SGB. Dieses Amt übernimmt er nicht aus Leidenschaft, eher aus Loyalität gegenüber seinem Verband, der in der SGB-Leitung seine Linie gesichert haben will. Parallel dazu entwickelt Fritz seine SP-Karriere, die über den Stadtrat von Thun (1962 bis 1976), den Grossrat im Kt. Bern (1974 bis 78) und den Nationalrat (1979 bis 1991) führt. Ironie der Geschichte: In der Politik hätte er, der Mann der Verhandlungen und der traditionellen Sozialpartnerschaft, denn auch seinen grössten Triumpf feiern können. Wenn er gewollt hätte – aber er wollte nicht. Des Rätsels Lösung? Die Bürgerlichen wollten Fritz Reimann als Nachfolger von Willi Ritschard in die Landesregierung wählen; er aber erteilte entschlossen allen Avancen eine Absage. Seine Rolle sei und bleibe die des terrainverbundenen Gewerkschafters!
</p><p>Fritz Reimann verkörpert in vielem die Goldenen Jahre der Schweizer Gewerkschaftsgeschichte. Sein Wirken und seine Überzeugung stehen exemplarisch für den Glauben in die Vertragspolitik, für die friedliche Pflege einer kompromissorientierten Sozialpartnerschaft, die der Arbeiterklasse jedoch auch steten materiellen Fortschritt sichert. Vielen Jungen galt dies ab 1968 als zu konsensorientiert. Mit diesen Jungen focht Reimann auch manchen Strauss aus. Wobei dann später, Ironie der Geschichte nach Thatcher nunmehr, die gleichen Jungen, ein bisschen älter geworden, für eine Sozialpartnerschaft zu kämpfen hatten, die von der anderen Seite aufgekündigt worden war. So eint sich, was verschieden war.
</p><p>Fritz Reimann war in seiner Freizeit gerne Bergwanderer. Er gehe nicht mit Pickel und Seil, er folge Pfaden, aber auf diesen strebe er dann mit Beharrlichkeit den Gipfel an, sagte er einmal. In seinem Leben hat Fritz Reimann die angestrebten Gipfel auch erreicht. Wir wünschen Fritz, dass noch manches Gipfelglück im Schoss der Zukunft lagert.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1600</guid><pubDate>Thu, 11 Sep 2014 13:38:00 +0200</pubDate><title>Den unnützen Wettbewerb beenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/den-unnuetzen-wettbewerb-beenden</link><description>Am 28. September Ja zur öffentlichen Krankenkasse</description><content:encoded><![CDATA[<p>Können Sie auch ein Lied singen von aufdringlichen Anrufern, die Sie zum Wechsel der Krankenkasse überreden wollen? Oder sind Sie schon älter, vielleicht gar chronisch krank? Dann wissen Sie, wie Kassen versuchen, Sie vom Eintritt abzuhalten, mit Schikanen und unfairen Tricks. Wenn zum Beispiel die versprochene Offerte einfach nie eintrifft. Viele Krankenkassen bieten heute gewissen Kundinnen und Kunden bei Offertanfragen systematisch einen schlechteren Service.
</p><p>Abwimmeln oder Telefonterror sind die Kehrseite derselben Medaille: Die Kassen wollen keine „schlechten“ und kämpfen um die „guten Risiken“. Denn in der Grundversorgung müssen alle Kassen die gleichen Leistungen versichern. Das schreibt das Gesetz vor. Für die Kassen gibt es nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Entweder bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf die „guten Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen junge und gesunde Versicherte abjagen und alte und kranke Versicherte zuschieben, versuchen sie sich eine profitablere Kostenstruktur zu schaffen. Wer mehr Junge und Gesunde versichert, hat tiefere Kosten, kann die Prämien senken und so noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Und sichert sich gleichzeitig interessante Kundschaft für die profitablen Zusatzversicherungen.
</p><p>Rund 325 Millionen Franken verschleudern die Krankenkassen jedes Jahr nur für Werbung und Wechselkosten. Das sind unsere Prämiengelder. Die Managerlöhne und die Kosten für die Jagd auf die „guten Risiken“ sind darin noch nicht einmal enthalten. Die öffentliche Krankenkasse macht endlich Schluss mit dieser Geldverschwendung. Stattdessen tritt in den Vordergrund, worum es bei einer Krankenkasse eigentlich gehen sollte: die Behandlungsqualität. Mit Prävention und Gesundheitsförderung hält die öffentliche Kasse die Kosten langfristig tief. Chronisch Kranke bekommen gut koordinierte, individuelle Behandlung. Das bedeutet mehr Qualität mit tieferen Kosten. Heute scheuen die Kassen vor solchen Programmen zurück. Damit würden sie ja für „schlechte Risiken“ attraktiver. Auch diesen Irrsinn beendet die öffentliche Krankenkasse.
</p><p>„Sozialversicherungen organisieren die Solidarität.“ Deshalb „funktioniert Wettbewerb in den Sozialversicherungen nicht.“ Das sagt kein wilder Regulierer, sondern der ehemalige FDP-Präsident Franz Steinegger. Ein Ja zur öffentlichen Krankenkasse am 28. September beendet den unnützen Wettbewerb der über 60 Krankenkassen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1598</guid><pubDate>Mon, 08 Sep 2014 16:09:00 +0200</pubDate><title>Es wird immer schlimmer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/es-wird-immer-schlimmer</link><description>Katar verhaftet Menschenrechtsaktivisten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die beiden britischen Menschenrechtsaktivisten Ghimire Gundev und Krishna Upadhyaya sind in Katar inhaftiert worden, weil sie Arbeitnehmer-Rechtsverletzungen überprüfen wollten. Und in einem solchen Staat will die FIFA die Fussball-WM durchführen!? Ein Skandal. </p><p>Offenbar will Katar ein Klima der Angst und der Einschüchterung schüren, um die Weltöffentlichkeit von den verschiedensten Formen von Arbeitnehmer-Ausbeutung abzulenken. So herrscht immer noch eine Form von Scharia-Recht, welches Arbeitgeber häufig quasi zu Herren über die Bewegungsfreiheit ihrer Angestellten macht: Die Art von moderner Sklaverei heisst „Kafala-System“. 
</p><h3>Menschenrechtslage katastrophal</h3><p>Hunderte von Wanderarbeitskräften, viele von ihnen Frauen, vegetieren weiter in katarischen Haftzentren dahin, nur weil sie von missbräuchlichen und gewaltsamen Arbeitgebern geflüchtet sind und so gegen die Kafala-Gesetze verstossen haben. Ausländische Journalisten werden inhaftiert, wenn sie versuchen, über die Zustände zu berichten. Und die staatlichen Repressionen nehmen zu – in einem Land, das grundlegenden Menschenrechten und Rechtsnormen bereits zuvor keinen Respekt gezollt hat. 
</p><h3>Katar als WM-Austragungsort noch haltbar?</h3><p>Unterdessen setzt die FIFA ihre Vorbereitungen auf die Fussball-WM 2022 in Katar unbeirrt fort. Die FIFA ignoriert so das Schicksal von Hunderttausenden Gastarbeitern, häufig aus Indien, Nepal und Pakistan, welche unter oft unmenschlichen Bedingungen die Stadien für die WM sowie dazu gehörende Infrastruktur bauen müssen.
</p><p>Auch die Tatsache, dass die WM dem diktatorischen Regime Katars eine internationale Publicity-Plattform gibt, scheint im FIFA-Hauptquartier auf Gleichgültigkeit zu stossen. Dass ein solches Regime unliebsame Kritiker wie Ghimire Gundev und Krishna Upadhyaya einfach inhaftiert, ist schockierend, aber aufgrund der bisherigen Erfahrungen nicht überraschend. 
</p><p>Es muss stark bezweifelt werden, dass die katarische Regierung ihre Einstellung in den nächsten Monaten und Jahren grundlegend ändern wird – eine Abschaffung des Kafala-Systems und eine Besserstellung der Migranten wurden jedenfalls bis heute verweigert. Aber nur solche Reformen bzw. allgemein die Respektierung der Arbeits- und Menschenrechte würden es erlauben, die Beibehaltung der FIFA-WM noch zu rechtfertigen.
</p><p>Kurzfristig fordert der SGB: Die katarischen Behörden haben Ghimire Gundev und Krishna Upadhyaya sofort freizulassen! </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1597</guid><pubDate>Mon, 08 Sep 2014 10:44:00 +0200</pubDate><title>Kommentar des SGB zu wichtigen Geschäften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommentar-des-sgb-zu-wichtigen-geschaeften</link><description>Sessionsvorschau

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Herbstsession der eidgenössischen Räte beginnt am 8. und endet am 26. September. Beraten werden unter anderem zwei Volksinitiativen. Die eine davon hat der SGB mitlanciert – die andere lehnt er entschieden ab.</p><p>&nbsp;</p><p><b>Erbschaftssteuer: Gerecht – und gut für die AHV</b></p><p class="lead"><i>Der Ständerat wird als Erstrat am 24. September die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform behandeln. Aufgrund der bisherigen Beratungen in den Kommissionen ist anzunehmen, dass das Plenum das Volksbegehren ablehnen wird. Bei der Abstimmung aber werden die Karten neu gemischt. </i></p><p>Ewald Ackermann, Redaktor
</p><p>Zumindest eines ist jetzt definitiv klar. Die unseligen Diskussionen darüber, ob die Volksinitiative gültig sei, sind vom Tisch. Beide vorberatenden Kommissionen haben klar bestätigt, dass die Initiative gültig und damit dem Volk vorzulegen sei. Damit kann jetzt&nbsp; endlich der Inhalt der Initiative zur Sprache kommen.&nbsp; 
</p><p>Das Volksbegehren will mehr Verteilgerechtigkeit herstellen. Erbschaften über 2 Mio. Franken sollen neu einheitlich vom Bund besteuert werden. Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20%. Die ersten 2 Mio. gelten dabei als Freibetrag. Wer also 2,1 Mio. Franken Vermögen vererbt, wird 20‘000.- Franken an Steuern zu entrichten haben. Für KMU und Landwirtschaftsbetriebe sind sogar weitergehende Erleichterungen vorgesehen. In der Schweiz besitzen nur gerade 2% der Steuerpflichtigen ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken. Die Initiative ist damit alles andere als ein Angriff auf den Fleiss des Mittelstandes. 
</p><p>Ist eine Flucht der alten Reichen zu erwarten? Nein. Wohin sollten sie denn auch gehen? In Deutschland und Frankreich etwa ist der entsprechende Satz viel höher. 
</p><p>Verteilgerecht konzipiert ist auch die Verwendung des Ertrags. Ein Drittel ist für die Kantone bestimmt. Denn die Erbschaftssteuer lag bisher in ihrer Kompetenz. Zwei Drittel des Ertrags gehen neu an die AHV. Die kann sich damit neuen Herausforderungen und Aufgaben stellen. Das ist gut für den sozialen Zusammenhalt und setzt einen Gegentrend zur gesellschaftlichen Zerklüftung. 
</p><p>Der SGB ist einer der Väter der Initiative und hofft natürlich auf ein Ja – spätestens beim Urnengang.&nbsp; &nbsp;&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Volksinitiative «Pro Service public» ist abzulehnen</b></p><p class="lead"><i>Der Ständerat hat als Erstrat über die «Pro Service public»-Initiative zu beschliessen. Eine Initiative, die die Stärkung des Service public beabsichtigt, müsste bei den Gewerkschaften eigentlich auf viel Sympathie stossen. Der SGB unterstützt aber den Entscheid der vorberatenden KVF-S, die Initiative zur Ablehnung&nbsp; zu empfehlen. </i></p><p>Dore Heim, geschäftsführende Sekretärin SGB
</p><p>Grund für die Ablehnung der Volksinitiative: Sie würde den Service public gefährlich schwächen, da sie auf die ertragsstarken Bereiche von SBB, Swisscom und Post zielt.
</p><p>&nbsp;Wie könnte bei den bundesnahen Betrieben das Verbot, einen Gewinn in der Grundversorgung zu erwirtschaften, durchgesetzt werden, ohne dass es zu einer Ausgliederung von ganzen Bereichen bei der SBB oder zu einer Privatisierung von Swisscom und PostFinance käme? Die Initiative würde so nur die Missstände verschärfen, gegen welche die Gewerkschaften seit Jahren ankämpfen: Der Wettbewerb durch die Teil-Marktöffnungen macht Druck auf die Arbeitsbedingungen, weil die privaten Anbieter viel tiefere Löhne und schlechtere Verträge haben. Zwar gibt es bei den bundesnahen Betrieben gute Gesamtarbeitsverträge für die Kernbelegschaft, aber auch da werden Ressourcen gekürzt, Stellen nicht mehr besetzt, und die Arbeitsbelastung spitzt sich zu. Bereits heute gibt es ein Zweiklassensystem mit Tochtergesellschaften und Temporärangestellten, die keinem GAV-Schutz unterstehen. Die Initiative gibt hier kein Gegensteuer, die Arbeitsbedingungen sind überhaupt kein Thema.
</p><p>Die Gewerkschaften setzen sich für einen starken Service public ein. Die demografische Entwicklung, die zunehmende Mobilität und die Auswirkungen der Klimaveränderungen (etwa die durch Hangrutsche bedingten Eisenbahnunglücke in diesem Sommer) sind nur mit mehr Investitionen in die Infrastruktur, mit genügend Personal und mit besseren Dienstleistungen für die Bevölkerung zu bewältigen. Eine landesweite flächendeckende Grundversorgung im Verkehr, mit Postdienstleistungen und in der Kommunikation kann aber nur durch finanzstarke integrierte Unternehmen gewährleistet werden, die der öffentlichen Hand gehören. Und die Qualität der Grundversorgung ist nur über gute Arbeitsbedingungen zu garantieren.
</p><p>Der SGB spricht sich für eine Ablehnung der Initiative aus.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Weitere Finanzhilfen für familienergänzende Betreuung sind nötig</b></p><p class="lead"><i>In dieser Session entscheiden die eidgenössischen Räte darüber, ob der Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung vom Bund weiterhin unterstützt wird. Der Bedarf dazu ist längst ausgewiesen. Deshalb braucht es ein deutliches Ja zu dieser Finanzhilfe.</i></p><p>Christina Werder, SGB-Zentralsekretärin
</p><p>Erwerbs- und Familienarbeit sind noch lange nicht gerecht auf beide Geschlechter verteilt. Da Frauen wegen mangelnder familienergänzenden Kinderbetreuung den grössten Teil der unbezahlten Betreuung leisten, arbeiten sie häufig Teilzeit. Zudem besetzen sie mehrheitlich die tief bezahlten Stellen. Unerfüllt ist nach wie vor der Verfassungsauftrag zur Lohngleichheit. All das führt zu finanziellen Einbussen bei den Frauen. Sie zeigen sich&nbsp; nach einer Scheidung besonders schmerzlich. Und äussern sich im Alter mit tiefen Renten. Diese Zustände sind unhaltbar. Wie verändern? Ein konkreter Schritt liegt bei den Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung.
</p><p>Kinderbetreuungseinrichtungen sind eine der wichtigen Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsaufgaben. Seit 2003 unterstützt der Bund finanziell die Schaffung neuer Betreuungsplätze. Bis Februar 2014 hat er so 43‘255 neue Betreuungsplätze co-initiiert. Ende Januar 2015 läuft die 2010 beschlossene Verlängerung dieser Finanzierung aus. Es hat sich gezeigt, dass der für diesen Zeitraum vorgesehene Betrag von 120 Millionen Franken nicht ausreicht, um alle eingereichten Gesuche positiv beantworten zu können. Sämtliche Gesuche, die 2014 eingehen, werden im Rahmen der Prioritätenordnung auf eine neue Warteliste gesetzt. Verbleiben nach der Prüfung aller bis zum 31. Dezember 2013 eingereichten Gesuche noch Mittel, so werden diese für die Gesuche auf der neuen Warteliste verwendet. 
</p><p>Eine Parlamentarische Initiative verlangt nun die Weiterführung und Weiterentwicklung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung: Die Geltungsdauer soll bis 2019 mit einem Kredit von 120 Millionen Franken verlängert werden. Es ist das absolute Minimum, das hier gefordert wird. Ein deutliches JA der Räte muss selbstverständlich sein!
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Mankoteilung: Parlament muss jetzt endlich einen Schritt vorwärts tun! </b></p><p class="lead"><i>Am 8. September 2014 behandelt der Nationalrat eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, eine verfassungsmässige Grundlage zur Einführung der sogenannten Mankoteilung vorzulegen. </i></p><p>Christina Werder, Zentralsekretärin SGB
</p><p>Worum geht es bei der Mankobeteiligung? – Reicht das gemeinsame Einkommen nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Deckung der Bedürfnisse der Eltern und der Kinder aus, so trägt der unterhaltsberechtigte Elternteil den Fehlbetrag (= das Manko), also die Differenz zwischen den verfügbaren Mitteln und dem Gesamtbetrag der Unterhaltsbedürfnisse. Dieser Elternteil muss dann für sich und das Kind in der Regel Sozialhilfe beantragen. Damit entstehen Rückzahlungsverpflichtungen. Denen ist nachzukommen, sobald die finanzielle Lage es erlaubt. Das benachteiligt – wieder einmal – die Frauen. Denn nach einer Trennung/Scheidung sind es sie, die auch heute noch klar mehrheitlich die Betreuungsaufgaben übernehmen. 
</p><p>Hintergrund des Vorstosses ist die gegenwärtige Revision des Kindesunterhaltsrechtes. In der Vernehmlassung zu dieser Revision haben breite Kreise eine Mankoteilung, also die Aufteilung des Fehlbetrags auf die Geschiedenen/Getrennten, gefordert. Trotzdem wurde die Forderung nicht in diese Revision aufgenommen. Begründung: es fehle die verfassungsrechtliche Grundlage. Darüber streiten sich allerdings die Juristinnen und Juristinnen. Ein grosser Teil der Lehre tritt für die Mankoteilung ein. Auch das Bundesgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, gegebenenfalls unter Anpassung der Gesetze eine adäquate und kohärente Lösung zu schaffen. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen hat zudem einen Weg aufgezeigt, wie die Mankoteilung im Rahmen dieser Revision hätte eingeführt werden können. Mehrheiten dafür zu gewinnen ist bis heute jedoch nicht gelungen. 
</p><p>Die vorliegende Motion will die umstrittene verfassungsrechtliche Lücke schliessen. Sie will die Tür öffnen, damit (leider sehr) langfristig eine Mankoteilung realisierbar wird. Deshalb ist es wichtig, dass wenigstens diese Motion im Rat angenommen wird. 
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Alimentenbevorschussung harmonisieren </b></p><p>(cw) Die Bestimmungen zur Bevorschussung der Alimenten und deren Vollzug fallen in die Zuständigkeit der Kantone. Es geht dabei etwa um die Dauer und den maximalen Betrag der Bevorschussung. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind jedoch gross. Das bestätigt ein bundesrätlicher Bericht aus dem Jahr 2011. Er stellt auch fest, dass die Kantone das Ziel, die Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten mittels Alimentenhilfe zu sichern, nur teilweise erreichen. Vernünftiger Schluss also: diese Bestimmungen sind zu harmonisieren. 
</p><p>Eine Lösung zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung ist jedoch nicht in Sichtweite. Der einzige Entscheid, der momentan (im Ständerat) ansteht, ist die Fristverlängerung der Standesinitiative des Kantons Zürich zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung. Zu hoffen ist, dass die Massnahmen zur Verbesserung des Alimenteninkassos im Rahmen der gegenwärtigen Revision Kindsunterhalt griffig sind.
</p><p>Fazit: Trennung und Scheidung bleiben für viele Frauen eine Armutsfalle. Das ist zu stoppen – und gleichzeitig braucht es die Vereinbarkeit von Erwerb und Betreuung sowie griffige gesetzliche Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmer</b></p><p class="lead"><i>Am 23. September wird der Ständerat das Postulat Rechsteiner behandeln. Dieses verlangt vom Bundesrat, eine nationale Konferenz zum Thema der älteren Arbeitnehmer zu organisieren. </i></p><p>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB
</p><p>Der Vorstoss von SGB-Präsident Paul Rechsteiner orientiert sich an den Lehrstellenkonferenzen. Diese haben dank starker Mobilisierung der Sozialpartner und der Kantone ermöglicht, die tiefe Krise der Lehre während der 90er Jahre und zu Jahrtausendbeginn in relativ kurzer Zeit zu überwinden.
</p><p>Das Postulat will, dass alle Partner ihre Verantwortung gegenüber den älteren Arbeitnehmenden wahrnehmen. Es ist unverantwortlich, dass gewisse Kreise um jeden Preis das Rentenalter erhöhen, aber gleichzeitig nichts dafür tun wollen, dass die Arbeitnehmenden auch gesund über Alter 60 hinaus arbeiten können. Denn viele Werktätige fühlen sich ab Alter 50 bedroht: Der Arbeitsmarkt anerkennt ihre Erfahrung nicht ausreichend. Folge: Häufig werden ihnen Jüngere vorgezogen in der Hoffnung, diese kosteten weniger.
</p><p>Schade, dass der Bundesrat keinen Handlungsbedarf sieht. Natürlich erklärt er, gegen den Fachkräftemangel vorgehen zu wollen. Er weigert sich jedoch, mit den zuständigen Partnern über die nachhaltige Integration der älteren Arbeitnehmenden vertieft zu diskutieren. Der Bundesrat will nur „Soft“-Massnahmen à la Sensibilisierung der Unternehmen und Propaganda-Plattformen für gute Massnahmen. Für den SGB ist dies klar zu wenig.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Stipendieninitiative: Gegenvorschlag gerät ausser Bahn</b></p><p>&nbsp;(vp) Desaströs – das ist das einzige Wort, um den Lauf zu beschreiben, den der Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative genommen hat. Der Ständerat wird am 15. September die letzte verbleibende Differenz behandeln. Die zuständige Kommission schlägt vor, dem Nationalrat nicht zu folgen. Dieser will dem Gesetz Artikel 16 des interkantonalen Konkordates zu den Mindestansätzen der Stipendienberechnung einfügen. Das würde einige knausrige Kantone verpflichten, den Standard ein bisschen anzuheben, wenn sie Bundeshilfe wollen. Eine Massnahme, weit entfernt vom Wünschbaren, aber doch eine kleine Geste für Harmonisierung und Chancengleichheit.
</p><p>Leider aber will von Chancengleichheit in diesem Gegenentwurf eine Mehrheit nichts mehr wissen. 2012, bei der Vernehmlassung zu einem ersten Gegenentwurf, tönte der Bundesrat noch ganz anders: Er wolle im Namen der Chancengleichheit die Harmonisierung der Stipendiensysteme unterstützen und verstärken. Dieser Geist hat sich heute verflogen. Der jetzige Gegenvorschlag stärkt nicht die Harmonisierung sondern die Dezentralisierung. Selbst Economie Suisse spricht anerkennend davon, dass das Gesetz der Dezentralisierung der Hochschulen Rechnung trage…
</p><p>Die Revision des Stipendiengesetzes ist ausser Bahn geraten. Mit der denkwürdigen Kurve, die sie genommen haben, sind die Räte drauf und dran, einen „Gegenvorschlag gegen Stipendien“ zu verabschieden.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1584</guid><pubDate>Fri, 29 Aug 2014 13:39:00 +0200</pubDate><title>Weniger Bürokratie – mehr Zeit für PatientInnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-patientinnen</link><description>Papierkrieg, Wechselchaos oder nervende Telefonwerbung</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Ich habe genug von immer mehr Papierkram und Kassentricks - ich will mich um meine Patienten kümmern können." Dies sagt Dr. med. René Hausmann zu seiner Arbeit als Hausarzt. Neben lästigen Telefonanrufen und Papierkrieg beim Kassenwechsel bedeuten die über 60 Krankenkassen auch für das Gesundheitspersonal eine zeitaufwändige und teure Bürokratie.
</p><p>Der Kassendschungel mit über 300‘000 verschiedenen Prämien(je nach Alter, Versicherungsmodell und Kasse) bedeutet für Pflegende, ÄrztInnen und PhysiotherapeutInnen ein einziges Wirrwarr an Regelungen, Formularen und Ansprechpersonen. Statt die Arbeitszeit für die Behandlung und Pflege der Patientinnen und Patienten zu nutzen, muss das Gesundheitspersonal immer mehr Zeit der überbordenden Kassenbürokratie opfern. Wie viel Arbeitszeit der Papierkrieg frisst, zeigt das Beispiel einer <a href="http://www.nzz.ch/schweiz/gegen-buerokratie-und-risikoselektion-1.18353142" target="_blank" rel="noreferrer">Spitalärztin</a>: Sie sagt, sie verbringe mittlerweile 50 Prozent ihrer täglichen Arbeit mit Büroarbeit. Mit einer öffentlichen Krankenkasse gäbe es endlich ein klares und transparentes System, welches auch die Administration für ÄrztInnen und Co. vereinheitlichen und vereinfachen würde.
</p><p>Insbesondere bei den Kostengutsprachen und Kostenübernahmen von gewissen Medikamenten (off-label-use) brächte die öffentliche Krankenkasse endlich Klarheit. Obwohl das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eigentlich genau vorschreibt, welche Leistungen von den Kassen übernommen werden müssen, legen die Kassen in der Praxis ihren Handlungsspielraum unterschiedlich aus. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der PatientInnen. Eine Sozialversicherung muss jedoch alle Versicherten gleich behandeln. Das heutige System, das auf Risikoselektion statt Behandlungsqualität setzt, kann dieses Versprechen offenbar nicht einlösen. Oder, wie es Meret Schindler, dipl. Pflegefachfrau HF, ausdrückt: «Ich will eine Krankenkasse, welche sich um die Patientinnen und Patienten kümmert und nicht um ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen.»
</p><p>Bisher wenig Beachtung gefunden hat ein eigentliches Novum, welches mit der öffentlichen Krankenkasse eingeführt würde. Die Oberaufsicht übt heute das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aus. Dank einer paritätischen Aufsicht, zusammengesetzt aus öffentlicher Hand, Versicherten und Leistungserbringer, sind künftig auch die Pflegenden und Ärzte an der Kontrolle darüber beteiligt, wofür die Prämiengelder und die grossen Vermögen der Krankenkasse eingesetzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1577</guid><pubDate>Fri, 22 Aug 2014 10:25:00 +0200</pubDate><title>Zu Hause teurer essen?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/zu-hause-teurer-essen</link><description>Nein zur Gastro-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Der Branchenverband GastroSuisse will mit einer Volksinitiative erreichen, dass Restaurants und TakeAways künftig den gleichen Mehrwertsteuersatz bezahlen und die Verpflegung über die Gasse steuerlich nicht mehr bevorteilt wird. Das wirkt auf den ersten Blick durchaus sympathisch. Doch die Initiative sagt nicht, wie das Problem konkret gelöst werden soll. Die Gefahr ist gross, dass am Schluss Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen die Leidtragenden sind. Am 28. September kommt die Initiative zur Abstimmung.</p><p>Die Ausgangslage: Für Restaurants gilt heute der Normalsteuersatz von 8 Prozent. Demgegenüber zahlen TakeAway-Anbieter (Essen „über die Gasse“) nur 2.5 Prozent. Sie profitieren vom sozialpolitisch begründeten Lebensmittel-Mehrwertsteuersatz. Die Gastro-Initiative verlangt nun, dass „gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz wie die Lieferung von Nahrungsmitteln unterliegen“. Ausgenommen sind alkoholische Getränke, Tabak und andere Raucherwaren, die auch weiterhin mit einem eigenen Satz besteuert werden.&nbsp;</p></div><div><p>Würden Leistungen des Gastgewerbes neu statt mit 8 Prozent nur noch mit 2.5 Prozent MwSt. besteuert, hätte dies Steuerausfälle von bis zu 750 Millionen Franken zur Folge. Der Bundesrat hat angekündigt, dass er bei einem Ja zur Initiative den tiefen Mehrwertsteuersatz von 2.5 auf 3.8 Prozent anheben will, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Die Lebensmittel würden damit teurer. Für viele Familien und Menschen mit tiefem Einkommen wäre das ein reales Problem. Aber auch wenn der Steuersatz für Lebensmittel nicht angehoben würde, müssten die Steuerausfälle irgendwie kompensiert werden – weitere Sparpakete wären vorprogrammiert. Der SGB sagt deshalb Nein zur Initiative.
</p><p>Die Probleme im Schweizer Gastgewerbe sind ohnehin anderswo zu suchen. Gemäss Gastrosuisse selbst gibt es rund 27'000 Beizen in der Schweiz. Jedes Jahr gehen rund 2'600 (10%) neue auf. Viele denken, sie könnten eine Beiz führen - viel Geld zum Starten brauche es nicht und das Personal sei ja ganz billig. Die Quittung kommt rasch: Jedes Jahr gehen rund 2'400 Beizen (9%) wieder ein, über 750 (3%) davon melden Konkurs an - ausstehende Löhne und AHV-Beiträge zahlt dann die Allgemeinheit. Diese Rekord-Fluktuation benennt auch Gastrosuisse als "Strukturproblem". Und sein Ex-Präsident Klaus Künzli folgerte daraus vor einigen Jahren, in der Schweiz habe es gegen 10'000 Beizen zu viel. Das sei der Hauptgrund, warum so viele Beizen in den roten Zahlen steckten.</p></div>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1576</guid><pubDate>Thu, 21 Aug 2014 12:07:00 +0200</pubDate><title>Arbeit à gogo macht krank! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-a-gogo-macht-krank</link><description>Keine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung</description><content:encoded><![CDATA[<div><p class="lead">Schweizer arbeiten immer länger. Sie arbeiten vermehrt auch in der Freizeit, an Sonntagen, in den Ferien. So nimmt der Stress am Arbeitsplatz zu. Man schläft schlechter. Das Familien- und Sozialleben leidet. Burn-Outs sind die Folge, Depressionen, in Extremfällen sogar Herzinfarkte oder Suizide.&nbsp;</p><p>Dass die Stressfaktoren am Arbeitsplatz zunehmen, hat jüngst wieder die Gesundheitsbefragung des Bundes gezeigt: Die Befragten nannten Überarbeitung und fehlende Pausen als sehr grosse Risiken. Dass immer mehr gearbeitet wird (oft mehr als gesetzlich erlaubt!) und die Sonntags- und Nachtruhe nicht mehr eingehalten wird, hat meist damit zu tun, dass die Arbeitszeit nicht mehr erfasst wird. Indem Arbeitgeber mehr oder weniger sanft Druck ausüben, verzichten Arbeitnehmende häufig, ihre Arbeitszeit und v.a. die Überstunden zu notieren. Manchmal passiert dies auch auf Initiative des Angestellten: Aus Angst vor einer Entlassung gaukelt man mehr Produktivität vor, und stempelt aus, obwohl man dann weiter arbeitet. Eine gefährliche Form der Selbstausbeutung! Grund für den erhöhten Druck am Arbeitsplatz sind vielfach versteckte Sparmassnahmen, etwa weil Firmen bei gleichbleibender Arbeitslast Personal reduzieren. Begründet werden die Massnahmen oft mit „verschärfte Konkurrenz in Zeiten der Globalisierung“.&nbsp;</p></div><div><p>Das Arbeitsgesetz hat bei der Arbeitszeit jedoch klare Grenzen gesetzt. Es unterscheidet richtig-erweise zwischen Überstunden, Überzeiten, Nacht- und Sonntagsarbeit und schreibt obligatorische Pausen zur Erholung vor. Denn Arbeitsmediziner wissen: Der menschlichen Leistungsfähigkeit sind Grenzen gesetzt, und diese müssen respektiert werden. Sonst müssen wir horrende Gesundheitskosten tragen sowie viel menschliches Leid.&nbsp;
</p><p>Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetze zum psychischen Gesundheitsschutz indem die Arbeitszeit erfasst wird. Diese Dokumente müssen alle Arbeitgeber von Gesetzes wegen bei einer Inspektion bereithalten, sonst droht eine Busse oder Anzeige. Die Arbeitszeiterfassung ist ein einfaches, aber effektives Instrument, um den psychischen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sicherzustellen. Doch was fordern nun bürgerliche Politiker und Wirtschaftsvertreterinnen? Ausgerechnet die Abschaffung der Arbeitszeiterfassung! Das Ziel ist klar: Die Angestellten sollen mehr arbeiten und dank fehlender Überstunden-Erfassung vermehr gratis arbeiten. Die Folgen, etwa zusätzliche Gesundheitskosten, soll derweil die Gesellschaft tragen. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften!</p></div>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1573</guid><pubDate>Tue, 19 Aug 2014 13:27:00 +0200</pubDate><title>Ja zur öffentlichen Krankenkasse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-oeffentlichen-krankenkasse</link><description>Weil&#039;s vernünftig ist!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die privaten Krankenkassen verschleudern jedes Jahr rund 325 Millionen unserer Prämien für teure Werbekampagnen und Wechselkosten. Hinzu kommen hohe Managerlöhne und die unsolidarische Jagd auf sogenannt „gute Risiken“. Heute hat keine Krankenkasse ein Interesse daran, kranke Menschen optimal zu betreuen – weil sie das attraktiv für teure chronisch Kranke machen würde. Eine öffentliche &nbsp;Krankenkasse setzt diesem Unsinn ein Ende. Deshalb setzen sich der SGB und seine Verbände für die Initiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ ein.</p><h3>Schädlicher Pseudo-Wettbewerb</h3><p>In der Schweiz gibt es heute über 60 Krankenkassen, die in der Grundversorgung tätig sind. Sie veranstalten einen teuren Pseudo-Wettbewerb. Da alle die gleichen, durch das Gesetz vorgeschriebenen Leistungen versichern müssen, gibt es für die Kassen nur zwei Möglichkeiten, Kosten zu sparen: Bessere und gut koordinierte Behandlungen insbesondere für chronisch Kranke oder aber die Jagd auf „gute Risiken“. Die Kassen setzen vor allem auf die zweite Möglichkeit. Indem sie den anderen Kassen „gute Risiken“, das heisst junge und gesunde Versicherte abjagen und „schlechte Risiken“ zuschieben, schaffen sie sich eine profitablere Kostenstruktur und interessantere Kundschaft für Zusatzversicherungen. Wer mehr Junge und Gesunde hat, kann dank tieferen Gesundheitskosten die Prämien senken und noch mehr „gute Risiken“ anziehen. Mit Schikanen und unfairen Tricks halten die Kassen gleichzeitig kranke und alte Menschen vom Kassenwechsel ab. &nbsp;So bieten viele Kassen im heutigen System gewissen KundInnen etwa bei Offertanfragen systematisch eine schlechtere Servicequalität, um „schlechten Risiken“ den Beitritt zu erschweren. 
</p><p>Die unsägliche Risikoselektion wäre mit einer öffentlichen Krankenkasse ein für alle Mal vom Tisch. Statt Risikoselektion tritt die Behandlungsqualität in den Vordergrund. Das heisst, der Fokus der Kasse wird darauf gelenkt, mit koordinierter Behandlung, Prävention und Gesundheitsförderung die Kosten langfristig tief zu halten. PatientInnen mit chronischen Erkrankungen können dank koordinierten Versorgungsprogrammen und individueller Begleitung optimal und dadurch auch kostengünstiger behandelt werden. 
</p><h3>Über 60 Krankenkassen</h3><p>Die Kassendichte in der Schweiz ist hoch. 60 Krankenkassen bedeuten auch mindestens 60 GeneraldirektorInnen, 60 Verwaltungsratsgremien, 60 Versicherungspaläste, 60 Werbeabteilungen, 60 Abrechnungsverwaltungen und mindestens 60 PolitiklobbyistInnen. Mit diesen sinnlosen Parallelstrukturen verteuert sich unser Gesundheitswesen unnötig. Nur schon für Marketing – dazu gehören auch die lästigen Telefonanrufe - und die alljährlichen Wechsel verschleudern die Kassen jedes Jahr rund 325 Millionen Franken. 
</p><p>Die öffentliche Krankenkasse funktioniert effizienter und transparenter. Sie übernimmt die Aufgaben der bisher 60 privaten Anbieter und unterhält Agenturen in allen Kantonen. Weil es nur noch eine statt 60 Verwaltungen braucht, können Infrastruktur- und Verwaltungskosten gesenkt werden. Auch teure Werbung und kostspieliges Politlobbying hat die öffentliche Krankenkasse nicht nötig. Diese Einsparungen spüren die Versicherten positiv bei ihren Prämien. 
</p><h3>Teure Bürokratie</h3><p>Das heutige System ist völlig intransparent und unüberschaubar. Die über 60 unterschiedlichen Krankenkassen bieten mit der obligatorischen Grundversicherung ein völlig identisches Produkt an. Dennoch gibt es unglaubliche rund 300‘000 verschiedene Prämien für dasselbe Produkt, je nach Alter, Region, Kasse und Versicherungsmodell. Für Patientinnen und Patienten, aber auch für Ärzte, Pflegepersonal, Spitäler, Labors, Apotheken bedeutet dies einen nicht mehr durchschaubaren Bürokratie-Dschungel: je nach Kasse unterschiedliche Formulare, unterschiedliche Ansprechstellen und Zuständigkeiten, Anforderungen, Wünsche und Entscheide. So verpuffen viel Arbeit, Geld und Energie in unnötiger Bürokratie.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse gibt es für Gesundheitspersonal wie Versicherte nur noch eine Abrechnungs- und Ansprechstelle. Pflegende und ÄrztInnen haben wieder mehr Zeit für die Heilung ihrer PatientInnen statt stundenlag Kostengutsprachen der verschiedenen Kassen nachzurennen. Lästige Werbeanrufe der Kassen und der alljährliche mühsame Wechsel für die Versicherten fallen endlich weg.
</p><h5>Weitere Informationen</h5><ul><li><span>Argumente</span></li><li><span>&lt;media 2134 - - "TEXT, Web-Flyer Download Einheitskasse deutsch, Web-Flyer_Download_Einheitskasse_deutsch.pdf, 645 KB"&gt;Flyer Deutsch&lt;/media&gt;</span></li><li><span><a href="http://oeffentliche-krankenkasse.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Webseite "Ja zur öffentlichen Krankenkasse!"</a></span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1572</guid><pubDate>Tue, 05 Aug 2014 11:19:00 +0200</pubDate><title>SGB und Solifonds  intervenieren bei der Regierung von Bangladesh</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-und-solifonds-intervenieren-bei-der-regierung-von-bangladesh</link><description>1500 ArbeiterInnen der Tuba Group im Hungerstreik</description><content:encoded><![CDATA[<p>(ea) Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) und der Solidaritätsfonds für soziale Befreiungskämpfe in der Dritten Welt (Solifonds) haben sich heute per Brief an die Premierministerin von Bangladesh gewandt und diese aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, damit die Bekleidungsfirma Tuba Group endlich ihren Verpflichtungen nachkommt und so der Hungerstreik von 1500 ArbeiterInnen abgebrochen werden kann. 
</p><p>Seit Monaten hat die Tuba Group ihren ArbeiterInnen keine Löhne und Zuschläge mehr bezahlt. Weil diverse Interventionen nichts fruchteten, beschlossen die BekleidungsarbeiterInnen am 28. Juli, in einen Hungerstreik zu treten. Dieser soll so lange durchgeführt werden, bis die ausstehenden Löhne bezahlt werden. Obwohl sich viele Streikende in kritischem Zustand befinden, hat das Unternehmen bisher bloss zu Hinhaltetaktiken gegriffen.
</p><p>Den Konflikt verschärft der Umstand, dass letzte Woche der Manager der Tuba Group gegen Kaution aus der Haft entlassen wurde. Dieser sass im Gefängnis wegen eines verheerenden Brandes in einer Firmenniederlassung, der 112 ArbeiterInnen das Leben gekostet hatte. Die Tuba-ArbeiterInnen vermuten mit guten Gründen, dass die Löhne nicht bezahlt wurden, damit die Kaution bezahlt werden konnte. 
</p><p>SGB und Solifonds fordern die Premierministerin auf zu intervenieren und alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit die ArbeiterInnen die ausstehenden Löhne, Zuschläge und Entschädigungen erhalten. Es sei Pflicht der Regierung sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmenden und die Gewerkschaftsrechte in den Unternehmen respektiert würden.
</p><p>&lt;media 2126 - - "TEXT, 1408 letter Prime Minister Bangladesh, 1408_letter__Prime_Minister_Bangladesh.pdf, 139 KB"&gt;Der Brief im Wortlaut&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1571</guid><pubDate>Mon, 21 Jul 2014 16:12:00 +0200</pubDate><title>Bildungs- und Kulturzuständiger – und Kulturschaffender</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bildungs-und-kulturzustaendiger-und-kulturschaffender</link><description>Zum Tod von Walo Landolf (1942 – 2014)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Am 16. Juli 2014 ist im Alter von 72 Jahren Walo Landolf gestorben. Walo Landolf, ausgebildeter &nbsp;Sekundarschullehrer, wurde 1982 als Sekretär der Schweizerischen Arbeiterbildungszentrale sabz (heute movendo) angestellt. Als solcher war er bis Mitte 1997 zuständig für das gewerkschaftliche Kurswesen, insbesondere die Weiterbildung von FunktionärInnen und Vertrauensleuten. In diesen 15 Jahren betreute Walo auch die Gewerkschaftsschule Schweiz, die angehenden Gewerkschaftsprofis eine konzentrierte mehrwöchige Ausbildung anbot. Gleichzeitig war Walo für die sabz und den SGB für das Dossier Kultur verantwortlich. Dieses umfasste auch den damals jährlich verliehenen Literatur- und den zweijährlich verliehenen Kulturpreis sowie das Management einer eigenen Film- und Videoabteilung. Viel Energie steckte Walo in die gewerkschaftliche Aufbauarbeit für Mittel- und Osteuropa, ein vom Bund unterstütztes Programm zur Demokratisierung der ex-kommunistischen Staaten im Osten, bei welchem SGB und sabz sich für den gewerkschaftlichen Bereich einsetzten. Als sich Walo Landolf nach 15 Jahren von sabz und SGB verabschiedete, führte er das Engagement für Osteuropa weiter, zuerst beruflich für die Pro Helvetia, dann auch privat – und immer leidenschaftlich. &nbsp;</p><p class="Text">Walo Landolf war nicht nur lange Jahre für Kultur zuständig, er hat auch selbst Kultur geschaffen. Er konnte trefflich leise und laute, melancholische und anklägerische, subtile, absurde und komische Töne zu einer satirischen Botschaft mixen. Da war er im Element, vor allem bei den „Kultursympathisanten“. Dieses Kabaret begründete er mit, er verfasste grosse Teile der Texte für 7 Programme. Als Schauspieler – der grosse Lange mit tapsigem Schritt und verkniffenem Mund – fand er zu einem ganz eigenen Ausdruck. Als Texter verstand er es, gleichzeitig auf die Lachmuskeln und die Descartessche Zirbeldrüse zu zielen. </p><p class="Text">Auch nach seiner ordentlichen Pensionierung tauchte Walo Landolf noch oft in den SGB- oder &nbsp;movendo-Räumen auf, nahm Mandate gewerkschaftlicher Kulturarbeit wahr, ordnete Bestände für das Archiv. Dabei war es immer eine Freude, mit ihm zusammen zu sein: Ein eigenwilliger Mix von Engagement, Melancholie und Schalk blieb das Markenzeichen seiner Freundschaft.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1569</guid><pubDate>Thu, 17 Jul 2014 14:02:00 +0200</pubDate><title>TiSA-Petition unterzeichnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/tisa-petition-unterzeichnen</link><description>Service public darf nicht unter die Räder kommen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit Februar 2012 beteiligt sich die Schweiz aktiv an den diskreten Verhandlungen über das «Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen», besser bekannt unter seiner englischen Abkürzung TiSA (Trade in Services Agreement). Mit TiSA sollen sämtliche Dienstleistungen für die Konkurrenz geöffnet werden. Trotz der Zusicherung des SECO, dass der Schweizer Service public von den neuen Regeln ausgenommen werden sollen, ist Vorsicht angezeigt. Deshalb unterstützt der SGB die von der Gewerkschaft vpod mitinitiierte Petition Stop TiSA.</p><p class="lead">Hier Petition unterzeichnen:&nbsp;<span style="font-size: 13px; background-image: url(http://www.sgb.ch/fileadmin/templates/gui/link_hoverline.gif); background-attachment: scroll; background-size: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-position: 0% 100%; background-repeat: repeat-x; "><a href="http://stop-tisa.ch/wordpress/?page_id=92" target="_blank" rel="noreferrer">http://stop-tisa.ch/wordpress/?page_id=92</a></span></p><p>Von TiSA geht eine grosse&nbsp;<a href="http://www.world-psi.org/fr/rapport-special-de-la-psi-lacs-contre-les-services-publics" target="_blank" rel="noreferrer">Gefahr für den Service public</a>&nbsp;aus. Mit diesem Abkommen könnte der Staat zur „wirtschaftlichen Neutralität“ gegenüber öffentlichen und anderen Anbietern von Dienstleistungen verpflichtet werden.&nbsp;Alle Dienstleistungsbereiche, in denen neben den öffentlichen auch private Anbieter vorhanden sind, müssten den Regeln des «freien und unverfälschten Wettbewerbs» unterstellt werden. Konkret: Die Regierungen müssten die öffentlichen und privaten Anbieter im selben Ausmass subventionieren. Die Steuerpflichtigen wären so beispielsweise gezwungen, die Profite von privaten Kliniken und Schulen mitzufinanzieren.&nbsp;Ausserdem würden Privatisierungen, Auslagerungen und Deregulierung drohen. Unter dem Strich könnte Zeche für die KonsumentInnen und die Arbeitnehmenden gesalzen ausfallen – mit schlechteren und oft teureren Dienstleistungen, respektive mit schlechteren Arbeitsbedingungen.&nbsp;&nbsp;Solche Verträge sehen auch Streitschlichtungsmassnahmen vor, welche die Autonomie der Staaten und damit der Bevölkerung stark einschränken können. Insbesondere drohen spezielle Gerichte, die ausserhalb des Rechts der Unterzeichnerstaaten operieren.
</p><p>Obwohl das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im internationalen Vergleich relativ transparent über seine Absichten informiert und versichert, dass die Schweiz Dienstleistungs-Bereiche, in denen der Markt gesetzlich beschränkt ist (etwa in der Stromversorgung, der öffentlichen Bildung, im Gesundheitswesen, im öffentlichen Verkehr oder bei der Post), nicht dem Abkommen unterstellen wollen, ist grösste Vorsicht angezeigt. Denn die Verhandlungen zu TiSA finden hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Garantien, dass die Schweiz in der Service-public-Frage keine Konzessionen macht, gibt es keine. Auch in der Frage der Streitschlichtungsmechanismen ist alles offen. Aus diesen Gründen unterstützt der SGB die Petition Stop TiSA. Er gibt damit ein deutliches Signal, dass die öffentlichen Dienstleistungen in der Schweiz einem solchen Abkommen nicht unterstellt werden dürfen. Die Petition kann&nbsp;<a href="http://stop-tisa.ch/wordpress/?page_id=92" target="_blank" rel="noreferrer">hier</a>&nbsp;unterzeichnet werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1568</guid><pubDate>Thu, 17 Jul 2014 13:53:00 +0200</pubDate><title>Ratifizierung Sozialcharta</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ratifizierung-sozialcharta</link><description>Für die Schweiz eine längst überfällige Formsache</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die Schweiz kann die Europäische Sozialcharta ohne Gesetzesänderungen ratifizieren. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Anfang Juli veröffentlichten Bericht. Damit erhält die Debatte über die Ratifizierung dieses Pfeilers zum Schutz der Menschenrechte in Europa neuen Schub. Es wird auch Zeit, denn was für die Schweiz eigentlich eine Formsache sein müsste, dauert nun schon fast 40 Jahre.</p><p class="Text">Die Idee hinter der Sozialcharta ist einfach: Sie soll in ganz Europa, zusammen mit anderen Rechtstexten, Mindeststandards für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte setzen. Zusammen mit der Konvention für Menschenrechte (EMRK) bildet die Charta eines der Hauptinstrumente des Menschenrechtsschutzes auf unserem Kontinent. Nachdem die Mitglieder des Europarates diesen Vertrag 1961 abschlossen, ist ein Land nach dem anderen beigetreten und hat den Text&nbsp;ratifiziert. Mittlerweile würden die Standards überall in Europa gelten, von Portugal bis Russland und von Island bis Gibraltar, wären da nicht ein paar weisse Flecken auf der Landkarte: So haben die Schweiz, Liechtenstein, Monaco und San Marino die Charta zwar unterzeichnet – der Bundesrat tat dies bereits 1976 -, aber seither nie ratifiziert. Das ist ein völkerrechtliches Kuriosum, denn die Ratifizierung wurde in der Zwischenzeit zu einer Voraussetzung, um dem Europarat beizutreten. Da würde es der Schweiz – Europarat-Mitglied seit 1963 – gut anstehen nachzuziehen.</p><h3><b>Freie Wahl der sozialpolitischen Instrumente</b></h3><p class="Text">Konkret soll die Sozialcharta die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Mindestrechte garantieren. Sie umschreibt Rechte des Individuums u.a. in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, soziale Sicherheit und Nichtdiskriminierung. Den Mitgliedsstaaten steht jedoch frei, wie diese Mindeststandards erreicht werden sollen. Der sozialpartnerschaftliche Dialog ist genauso möglich wie der Weg über die Gesetze. Eine Harmonisierung der sozialpolitischen Instrumente ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Ausserdem können Privatpersonen die Durchsetzung der Mindeststandards auch nicht mittels individuellen Beschwerden einfordern.</p><p class="Text">Wie der Bundesrat in seinem Bericht nun festhält „erfüllt die Schweiz aus rechtlicher Sicht die Mindestanforderungen für die Ratifikation“. Umso mehr als die 1996 revidierte Sozialcharta „à la carte“ ratifiziert werden kann und Vorbehalte möglich sind. Die Voraussetzungen zur Ratifizierung sind damit gegeben.</p><h3><b>Wichtiges Zeichen gegen innen und aussen</b></h3><p class="Text">Der SGB wird sich in der nun anstehenden Debatte dafür einsetzen, dass die Schweiz endlich diesen Weg beschreitet und bei internationalen Grundrechts-Ratings künftig besser abschneidet. Es wäre ein wichtiges Signal nach aussen. Denn gerade für einen wirtschaftlich stark vernetzten Kleinstaat ist ein weites Vertrags- und Beziehungsnetz wichtig – seit der EU-kritischen Abstimmung vom Februar 2014 mehr denn je. Indem sich die Schweiz als rechtsstaatlich moderner Staat positioniert, läuft sie auch nicht Gefahr, einmal mehr ohne Not auf einer „Schwarzen Liste“ zu landen.</p><p class="Text">Auch gegen innen wäre eine Ratifizierung der Sozialcharta für viele Menschen in der Schweiz ein wichtiges Symbol. Denn sie enthält für besonders verletzliche Personengruppen wie Junge, Behinderte oder ältere Menschen programmatische Schutzbestimmungen und würde die in den Gesetzen bereits bestehenden Sozialstandards zusammenfassen, bzw. klar und verständlich präsentieren. Für Menschen, die sich in der Gesellschaft häufig allein gelassen fühlen, ist ein solches Zeichen nicht zu unterschätzen. So würden auch die Integrationsbemühungen der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter erleichtert. Aus diesem Grund macht sich etwa Avenir Social, der Berufsverband der Sozialen Arbeit in der Schweiz, für eine Ratifizierungn stark. &nbsp;</p><p class="Text">Erste Zeichen können die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bereits im Herbst setzen, etwa in der zuständigen Delegation der Eidgenössischen Räte in der parlamentarischen Versammlung des Europarates sowie in der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1559</guid><pubDate>Thu, 03 Jul 2014 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften haben Zutrittsrechte in die Betriebe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewerkschaften-haben-zutrittsrechte-in-die-betriebe</link><description>Klare ExpertInnen-Meinung an SGB-Tagung</description><content:encoded><![CDATA[<p>An der hochkarätigen SGB-JuristInnen-Tagung, welche unter dem Titel „Informations- und Zutrittsrechte von Gewerkschaft am Arbeitsplatz“ am 27.06.14 in Bern stattfand, haben Juristinnen und Professoren aus dem In- und Ausland festgehalten, dass unter geltendem Recht Gewerkschaften das Recht haben, die Arbeitnehmenden an ihrem Arbeitsort zu besuchen und sie zu informieren. Sei das in Büros, Baustellen oder sonstigen Betriebsstätten. Dazu gehört auch und gerade der Zugang mit elektronischen Kommunikationsmittel wie Intranet. Gegen diese klare Rechtslage haben die Arbeitgeber keine Handhabe, auch wenn es (noch) nicht alle Gerichte gemerkt haben!
</p><p>Anhand der Vorträge von prominenten ReferentInnen aus dem In- und Ausland konnten sich die rund 100 anwesenden ZuhörerInnen ein authentisches und korrektes Bild über die Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter am Arbeitsplatz machen.
</p><h3>Juristische Lage klar</h3><p>Prof. Marcel Niggli, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Freiburg und bekannter Herausgeber verschiedenster Standardwerke zum Strafrecht, präsentierte in seinem Vortrag die Resultate eines Gutachtens, welches er im Auftrag und mit Begleitung des SGB verfasst hat. Die Ergebnisse sind für uns Gewerkschaften äusserst wertvoll und völlig eindeutig: FunktionärInnen von Gewerkschaften haben das Recht, direkt in die Betriebe, die Arbeits- und Baustellen zu gehen und dort in Kontakt mit den Arbeitnehmenden zu treten. Beim Zutritt von Gewerkschaften in den Betrieben kann es sich konkret z.B. um Flyer-Verteilungen auf Firmenparkplätzen, Auflegen von Broschüren in Pausenräumen, Anbringen von Informationen an Pinnwänden oder das persönliche Gespräch auf dem Firmenareal handeln, aber auch um den Zugang zum Betriebs-Intranet z.B. für Mailversände oder Versand von Umfrage-Tools. 
</p><p>Niggli zeigt nun in seinem Gutachten, welches auf der SGB-Homepage abrufbar ist, dass gegen den physischen Zutritt der GewerkschafterInnen die Arbeitgeber KEIN Recht haben, Hausverbote auszusprechen oder einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) an den Behörden stellen! Wenn die GewerkschafterInnen ein verhältnismässiges und die Betriebsabläufe nicht unnötig störendes Eintreten in den Arbeitsplatz vollziehen, hat vielmehr eine allfällige „Rache-Anzeige“ der Arbeitgeber selbst einen strafrechtlich relevanten Charakter. Wenn ein Arbeitgeber eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch gegen ihm nicht genehme GewerkschafterInnen ausspricht, ist dies als Nötigung zu betrachten! Hier hat der Staat eine strikte Neutralitätspflicht im Verhältnis von Gewerkschaften und Arbeitgeber und hat sich aus den Konflikten herauszuhalten.
</p><p>Das Gutachten von Prof. Niggli stärkt den Gewerkschaften den Rücken: GewerkschafterInnen wahren beim Zutritt in den Betrieb berechtigte Interessen und haben Rechtfertigungsgründe aus gesetzeskonformer Handlung.
</p><p>Weiter zeigt das Gutachten von Prof. Niggli die Problematik auf, wer überhaupt, z.B. in einer Grossbaustelle mit Generalunternehmer und Dutzenden von wechselnden Subakkordanten, berechtigt wäre, ein Hausverbot auszusprechen: Das wären in diesem Falle beim Zutritt in die Baracken die Bauarbeiter selbst und nicht die Vorgesetzten bzw. gar Generalunternehmer.
</p><h3>Zutritt im Recht verankert </h3><p>Die Vorträge von Prof. Schefer (Ordinariums öffentliches Recht Universität Basel) und Prof. Pärli (Leiter Zentrum für Sozialrecht, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften) haben komplementär zu den Ausführungen Nigglis aufgezeigt, dass die Zutritts- und Informationsrechte von Gewerkschaften bereits im heute gültigen Schweizer Recht eine legale Basis haben. Und zwar im Verfassungsrecht (Koalitionsfreiheit gemäss Art. 28 BV) und im Arbeitsrecht. 
</p><p>Prof. Schefer zeigte in seinem Referat, dass die Gewerkschaftsfreiheit, wie sie in Art. 28 BV garantiert wird, sogenannte „Drittwirkung“ entfaltet: d.h. dass die Koalitionsfreiheit nicht nur zwischen Staat und Gewerkschaften gilt, sondern auch im Verhältnis Arbeitgeber und Gewerkschaften. Arbeitgeber haben also die Pflicht, die Ausübung der Gewerkschaftsfreiheit nicht einzuschränken! Arbeitgeber haben hier also keine Möglichkeit, durch „Hausverbote“ die verfassungsmässigen Rechte gemäss Art. 28 BV ausser Kraft zu setzen. Auch aus Art. 28 BV leitet sich die von Prof. Niggli in seinem Gutachten erwähnte Neutralitätspflicht des Staates ab, welcher sich nicht durch den „Paragraphen“ des Hausfriedensbruchs&nbsp; zum Handlager gewisser Arbeitgeber degradieren lassen darf. 
</p><p>Prof. Kurt Pärli zeigte weiter in seinem Vortrag mit einer Bestandsaufnahme und Analyse der Zutritts- und Informationsrechte, wie sie im Schweizer Arbeitsrecht und in den GAV festgehalten sind, dass das Arbeitsrecht heute bereits an verschiedenen Orten das Recht der Gewerkschaften festlegt, Zutritt zum Betrieb zu haben: Art. 15 des Mitwirkungsgesetz (MwG) gibt z.B. den Gewerkschaften ein direktes Klagerecht aus entsprechenden arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. So auch Art. 58 Arbeitsgesetz (ArG), welcher der Gewerkschaft ein direktes Beschwerderecht gibt bei Nichteinhaltung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Bestimmungen am Arbeitsplatz. Und wo ein Klagerecht der Gewerkschaften steht, da hat auch die Gewerkschaft das Recht, den Betrieb zu betreten und Informationen und Beweise vor einer allfälligen Klage zu sammeln. 
</p><h3>Fazit: Gewerkschaften bleiben am Ball und leisten Aufklärungsarbeit!</h3><p>Die Resultate der juristischen Abklärung, wie sie an der Tagung präsentiert wurden, zeigen: GewerkschafterInnen haben unter geltendem Schweizer Recht Zutrittsrechte. Und zwar direkt aus Verfassungsrecht, so aus Koalitionsfreiheit gemäss Art. 28 BV. Und direkt aus Arbeitsrecht, so z.B. aus Art. 15 MwG und Art. 58 ArG. Diese Bestimmungen sollen in Zukunft vermehrt Niederschlag und Fixierung in den GAV finden. Dazu wird der SGB sich für eine GAV-Best-Practice für die Sozialpartner einsetzen. 
</p><p>Das Gutachten von Prof. Niggli zeigt auch weiter: Renitente Arbeitgeber haben keine juristische Handhabe, um sich kritische, missliebige GewerkschafterInnen durch Hausverbote und Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch vom Hals zu halten. Die meisten Behörden wissen das auch und treten nicht auf solche Anzeigen ein. Leider hat sich diese eigentlich klare rechtliche Grundlage noch nicht in allen Gerichten durchgesetzt. Deshalb wird der SGB weiter bemüht sein, diese Erkenntnisse aus der Tagung unter JuristInnen und in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1558</guid><pubDate>Wed, 02 Jul 2014 14:38:00 +0200</pubDate><title>Was es zu beachten gilt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/was-es-zu-beachten-gilt</link><description>Ferienjobs und Arbeitsrecht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen </h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen. Unfälle wirken zu häufig zu lange nach.
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohnrechner.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> .
</p><p>Der SGB empfiehlt einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. 
</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><p><b>Tipp:</b> Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> .</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1557</guid><pubDate>Mon, 30 Jun 2014 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nötig sind jetzt griffige gesetzliche Massnahmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/noetig-sind-jetzt-griffige-gesetzliche-massnahmen</link><description>Lohnungleichheit verschwindet nicht von allein! 

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der 2009 gestartete Lohngleichheitsdialog LGD, ein Projekt der Sozialpartner und des Bundes, ist abgeschlossen. Seit Ende Juni 2014 liegt auch der Evaluationsbericht vor. Die Trägerschaft ist sich darin einig, dass das gesetzte Ziel, die Lohndiskriminierung möglichst rasch zu eliminieren nicht erreicht werden konnte. Der Handlungsbedarf, um die Lohngleichheit zu realisieren, ist jedoch unbestritten. Deshalb gilt es nun, verbindliche – und das heisst: gesetzliche – Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit anzupacken!
</p><p>Seit mehr als 30 Jahren besteht der Verfassungsauftrag, die Lohngleichheit durchzusetzen. Seit 18 Jahren ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Dennoch hat die Lohnungleichheit kaum abgenommen. Sie stagniert vielmehr auf hohem Niveau! Gemäss den neusten Zahlen (Lohnstrukturerhebung LSE 2012) beträgt der Lohnunterschied in der Privatwirtschaft zwischen Mann und Frau 18.9 %. Die Unterschiede haben also in jüngster Vergangenheit nicht ab- sondern um 0.5 Prozentpunkte zugenommen. 
</p><p>Die jahrzehntelange Erfahrung mit Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zeigt eines deutlich: Freiwilligkeit reicht nicht! Es braucht jetzt dringend gesetzliche Massnahmen, mit denen die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen und Strukturen zu schaffen sind, damit Kontrollen möglich werden. 
</p><p>Gefordert ist jetzt die Politik. Zuerst liegt der Ball beim Bundesrat. Nach den Sommerferien muss er die Arbeiten für eine gesetzliche Vorlage vorantreiben. 
</p><p>Der SGB-Frauenkongress 2013 hat mit der Forderung“ Jetzt braucht’s Kontrollen“ die Richtung bereits vorgegeben. In der Zwischenzeit wurden die Forderungen weiter diskutiert und an der SGB-Delegiertenversammlung verabschiedet. In einem offenen Brief haben die Gewerkschaftsfrauen zudem im Vorfeld des 14. Juni 2014 dem Bundesrat ihr Programm zur Beseitigung der Lohnungleichheit kundgetan. Die darin gestellten Forderungen in Kürze:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Unternehmen sind in die Pflicht zu nehmen: Sie müssen die Löhne regelmässig überprüfen. Wenn Lohnungleichheit festgestellt wird, muss diese beseitigt werden.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Unternehmen sind zur Transparenz zu verpflichten: Die Ergebnisse der Lohnüberprüfungen müssen innerbetrieblich kommuniziert werden.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Es braucht eine nationale Behörde mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen: Die Behörde muss selber Kontrollen in den Betrieben durchführen bzw. veranlassen können. Sie braucht darüber hinaus die Kompetenz, bei festgestellter Lohnungleichheit deren Beseitigung zu fordern bzw. deren Nichtbeseitigung zu sanktionieren, sei es durch Klage, Busse oder durch Verfügung.
</p><p>Wir erwarten vom Bundesrat nun ein zügiges Vorgehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1551</guid><pubDate>Thu, 19 Jun 2014 14:02:00 +0200</pubDate><title>Streiflichter auf die Session</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/streiflichter-auf-die-session</link><description>SGB kommentiert Entscheide der Räte</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 20. Juni ging Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende. Hier jeweils ein kurzer Kommentar zu Vorlagen, die aus Sicht des SGB eine besondere Beachtung beanspruchen. Der Überblick geht von Themen wie Ecopop zu Erbschaftssteuer, über Kinderzulagen, Stipendien, Weiterbildung und Bürgerrechte.
</p><h3>Ecopop-Initiative abstimmungsreif</h3><p>(ea) Der Nationalrat empfiehlt wie der Ständerat eine Ablehnung der Ecopop-Initiative. Damit dürfte diese im November 2014 zur Abstimmung gelangen. Das Begehren will, dass die Zuwanderung höchstens um 0,2 % pro Jahr wächst. Der SGB wird sich für ein Nein engagieren. 
</p><p>Wie schon in der kleinen Kammer im Frühling hatte das Volksbegehren auch im Nationalrat im Sommer nicht den Hauch einer Chance. Sogar die SVP-Mitglieder lehnten die Vorschläge als zu starr ab. Aus Gewerkschaftssicht sind die Auswirkungen der Initiative auf die Arbeitswelt fatal. Jean Christophe Schwaab (SP VD) verwies denn auch darauf, dass das Begehren nur auf die ständige Wohnbevölkerung ziele. Die Unternehmen würden so auf entsandte Personen, Kurzaufenthalter und Grenzgänger ausweichen können. Also auf jene Kategorien von Beschäftigten, die am anfälligsten sind für schlechte Arbeitsbedingungen. Mit anderen Worten: Die Initiative wird die Dumpingschraube heftig anziehen. 
</p><p>Deshalb wird der SGB die Ecopop-Initiative aktiv bekämpfen.&nbsp; 
</p><h3>Erbschaftssteuer: Ständerat will Zusatzschlaufe</h3><p>(ea) Die kleine Kammer hat die Volksinitiative für eine Erbschaftssteuerreform an die Kommission zurückgewiesen. Diese soll, was der Bundesrat schon getan hat, die Vorlage nochmals auf ihre Gültigkeit überprüfen. Der Trägerverein „Erbschaftssteuerreform“ sieht dieser unnötigen Übung mit Gelassenheit entgegen. Dann sollen halt noch ein paar zusätzliche Wochen durchs Land streichen, bis endlich die Inhalte der Initiative zur Sprache kommen. &nbsp;
</p><p>Denn inhaltlich „verhäbt“ die Initiative. Sie stellt mehr Verteilgerechtigkeit her. Sie betrifft nur gerade jene rund 2% der Steuerpflichtigen, die ein Vermögen von mehr als 2 Mio. Franken besitzen. Sie sieht weitgehende Erleichterungen für KMU und Landwirtschaftsbetriebe vor. Mit einem Steuersatz von 20% auf jenem Teil des Nachlasses, der 2 Millionen übersteigt, ist auch für Private mässig gehalten. Es ist keine Flucht der alten Reichen zu erwarten. Denn in Deutschland und Frankreich etwa ist der entsprechende Satz viel höher. Und die Verwendung des Ertrags – &nbsp;zwei Drittel für die AHV, ein Drittel für die Kantone – ist sozial und berücksichtigt die Tradition.
</p><h3>Weiterbildungsgesetz: Verantwortung der Arbeitgeber endlich festgelegt</h3><p>(vp) Das Weiterbildungsgesetz hat die Differenzbereinigung überstanden. Art. 5, der bestimmt, dass die öffentlichen und die privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/innen begünstigen, wurde von einem Teil der Rechten erbittert, aber schlussendlich erfolglos, bekämpft. Erst im letzten Moment hat der Nationalrat klein beigegeben und ist auf die Linie von Bundes- und Ständerat eingeschwenkt. 
</p><p>Trotz dieses Zugeständnisses ist das Gesetz nur ein kleiner Wurf. Festzuhalten ist, dass die gesetzliche Verankerung der Grundkompetenzen einen Schritt nach vorn bedeutet. Man sollte ihn nicht unterschätzen: Er ermöglicht künftig neue Synergien zwischen der obligatorischen Ausbildung und der beruflichen Grundausbildung und kann so den Zugang von Erwachsenen zu einem anerkannten Abschluss erleichtern.
</p><h3>Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative: inhaltsleer</h3><p>(vp) Der Ständerat hat alle enttäuscht, denen Chancengleichheit ein Anliegen ist. Die kleine Kammer ist dem Nationalrat in einer ganzen Reihe von Punkten, die den Harmonisierungseffekt des interkantonalen Stipendienkonkordates gestärkt hätten, nicht gefolgt. So hat er den Vorschlag des Nationalrats, mehr Artikel des Konkordates in das Gesetz zu überführen (Art. 4), zurückgewiesen, ebenso die Motion der grossen Kammer, die den Bund aufforderte, seine Beteiligung an der Finanzierung der Stipendien zu erhöhen. Und indem das Parlament es auch ablehnte, die Bundesmittel den Kantonen nach den effektiven Ausgaben zu verteilen, hiess es das Giesskannenprinzip gut. Bremserkantone werden so belohnt; jene, die sich für Chancengleichheit engagieren, bestraft. 
</p><p>Mittlerweile verbleibt eine einzige Differenz in Art. 4. Der Nationalrat beharrte hier auf seiner Position. Zu hoffen ist, dass der Ständerat nachgibt. Wie es auch immer ausgehen wird: der Gegenentwurf zur Stipendieninitiative bleibt ein Paket mit schöner Verpackung, aber wenig Inhalt. 
</p><h3>Bürgerrechtsgesetz: Einigungskonferenz nötig</h3><p>(jc) Nach dem langen Pingpong zwischen den beiden Kammern geht das Bürgerrechtsgesetz, das die Zugangsbedingungen zum Schweizer Pass regelt, in die Einigungskonferenz. Der Ständerat hat sich der harten Linie des Nationalrates nicht vollends gebeugt. In der letzten Runde schluckten die Kantonsvertreter/innen die Bestimmung des Nationalrates, die mindestens 10 Jahre Aufenthalt als Voraussetzung zum Antrag auf Einbürgerung festlegt. Zuvor noch hatte der Ständerat für 8 Jahre optiert. Differenzen blieben jedoch. So beharrte der Ständerat darauf, dass die zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr verbrachten Jahre weiterhin doppelt angerechnet werden. Der Nationalrat will dasselbe für die Zeitspanne zwischen 5 und 10 Jahren. 
</p><p>Allgemein war die Beratung der Vorlage von Verhärtung geprägt. Die Bedingungen der Einbürgerung werden erschwert. So sollen etwa künftig nur mehr Inhaber/innen des Permis C den roten Pass beantragen können. Einbürgerung soll nicht von dieser Mentalität eines überlangen Hürdenlaufes geprägt sein. In diesem Sinn wär es nicht schade, wenn die Vorlage die Einigungskonferenz nicht überlebte.
</p><h3>Schweiz ratifiziert IAO-Abkommen Nr. 189</h3><p>(ea) Die grosse Kammer hat am 12. Juni der Ratifizierung von IAO-Abkommen 189 zugestimmt. Damit wird dieses Abkommen, das die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken will, auch in der Schweiz gelten. 
</p><p>Hausangestellte gehören heute oft zu den am meisten ausgebeuteten Arbeitskräften. In manchen Staaten werden ihre Rechte mit Füssen getreten. Darum sind sie auf besonderen rechtlichen Schutz angewiesen. Der SGB setzte sich deshalb innerhalb der IAO an führender Stelle für das neue Abkommen 189 ein. Dieses verankert denn auch weltweit massgebende Minimalstandards. 
</p><p>Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189 mit 35:0 Stimmen empfohlen. Im Nationalrat verlief das Geschäft viel harziger. FDP und SVP legten sich quer. Einige ihrer Sprecher begründeten ihr Nein in der Plenumsdebatte vom 12. Juni mit dem Fakt, „dass die Schweiz ja sowieso alles erfüllt – also wieso noch ein Abkommen unterzeichnen!“. Andere Opponenten jedoch meinten: „Vielleicht erfüllen wir aber nicht alles – und dann müssen wir plötzlich noch handeln.“ 
</p><p>Und das wollten sie nicht. Aber vielleicht werden sie es jetzt müssen. Denn mit 99 zu 82 stimmte der Rat der Ratifizierung zu. Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Er sendet ein starkes Zeichen internationaler Solidarität aus.
</p><h3>Ständerat beerdigt Motion Buttet</h3><p>(ea) Mit seiner Motion wollte der Walliser Nationalrat Buttet kleinen Läden in den periphären Gebieten neu erlauben, an Sonntagen Arbeitnehmer/innen zu beschäftigen. Das wäre ein weiterer Schritt in Salamitaktik gewesen: wieder eine Scheibe weg am Verbot der Sonntagsarbeit. Genau so rechtfertigte Buttet seinen Vorstoss: Was an grossen Bahnhöfen, an Tankstellen, in Tourismusgebieten erlaubt sei, müsse jetzt auch den kleinen Läden in den Berggebieten zugestanden werden…
</p><p>Der Nationalrat hatte im September trotz Widerstand der Linken und des Bundesrates die Motion angenommen, der Ständerat hat sie am 16.6. abgelehnt. Zurecht. Das grundsätzliche Verbot, am Sonntag Arbeitnehmende zu beschäftigen, kennt bereits zuviel Ausnahmen. Der kleine Laden, den Buttet visierte, kann sonntags gleichwohl offen halten: Wenn er Familienmitglieder beschäftigt. Denn diese fallen nicht unter das aufrecht erhaltene Verbot. – Der SGB begrüsst den Entscheid der kleinen Kammer. Damit ist nun einer der vielen Angriffe auf die Sonntagsruhe abgewehrt.
</p><h3>Kinderzulagen: Familien im Regen stehen gelassen</h3><p>(ea) In beiden Räten sind Vorstösse für bessere Kinderzulagen gescheitert. Paul Rechsteiner verlangte via Motion eine Erhöhung der minimalen Kinderrente um 50 Franken pro Monat (von 200 auf 250 Fr.), eine Parlamentarische Initiative der SP verlangte eine Aufstockung um 60 Franken. Paul Rechsteiner wies darauf hin, dass die vom Bundesamt für Statistik ausgewiesenen Kinderkosten seit Festlegung des Zulage-Minimums vor 10 Jahren stark gestiegen seien: für 1 Kind von damals 819 auf heute 942 Franken, für 2 Kinder von 1310 auf 1507 Franken. Nur die Hälfte der Kantone habe indessen das Minimum erhöht. Deshalb sei die Zeit jetzt reif für eine Anpassung. Die bürgerliche Mehrheit blieb stumm, betonierte jedoch: die berechtigten Vorstösse wurden im Ständerat mit 24 gegen 13 und im Nationalrat mit 129 gegen 55 Stimmen abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1550</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 15:55:00 +0200</pubDate><title>Hausangestellte gegen Ausbeutung schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hausangestellte-gegen-ausbeutung-schuetzen</link><description>
Schweiz ratifiziert IAO-Abkommen Nr. 189
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die grosse Kammer hat am 12. Juni der Ratifizierung von IAO-Abkommen 189 zugestimmt. Damit wird dieses Abkommen, das die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken will, auch in der Schweiz gelten. 
</p><p>Hausangestellte gehören heute oft zu den am meisten ausgebeuteten Arbeitskräften. In manchen Staaten werden ihre Rechte mit Füssen getreten. Darum sind sie auf besonderen rechtlichen Schutz angewiesen. Der SGB setzte sich deshalb innerhalb der IAO an führender Stelle für das neue Abkommen 189 ein. Dieses verankert denn auch weltweit massgebende Minimalstandards. 
</p><p>Der Ständerat hatte in der Frühjahrssession die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189 mit 35:0 Stimmen empfohlen. Im Nationalrat verlief das Geschäft viel harziger. SVP und ein grosser Teil der FDP legten sich quer. Einige ihrer Sprecher begründeten ihr Nein in der Plenumsdebatte vom 12. Juni mit dem Fakt, „dass die Schweiz ja sowieso alles erfüllt – also wieso noch ein Abkommen unterzeichnen!“. Andere Opponenten jedoch meinten: „Vielleicht erfüllen wir aber nicht alles – und dann müssen wir plötzlich noch handeln.“ 
</p><p>Und das wollten sie nicht. Aber vielleicht werden sie es jetzt müssen. Denn mit 99 zu 82 stimmte der Rat der Ratifizierung zu. Der SGB begrüsst diesen Entscheid. Er sendet ein starkes Zeichen internationaler Solidarität aus.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1549</guid><pubDate>Thu, 12 Jun 2014 15:41:00 +0200</pubDate><title>Lohnungleichheit wächst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnungleichheit-waechst</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach der jüngsten Schweizer Lohnstrukturerhebung LSE von 2012 ist der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen wieder angewachsen - ein schlechtes Signal für die Gleichstellung. Das zeigt: Mit dem Lohngleichheitsdialog, der auf das freiwillige Engagement der Arbeitgeber gesetzt hatte, kann die Lohngleichheit nicht durchgesetzt werden. Deutlich wird, dass es jetzt eine neue Gesetzesbasis braucht, welche endlich schweizweite Lohnkontrollen einführt.
</p><p>Die Lohngleichheit tritt an Ort: 18 Jahre nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes liegt die Lohndifferenz immer noch bei hohen 18.9 %. Sie ist in den letzten 2 Jahren sogar angewachsen: 2010 war sie bei 18.4 %. 
</p><p><b>Ein Schritt vorwärts und zwei Schritte zurück</b></p><p>Der Medianlohn der Männer ist von Fr. 6346.- (monatlicher Bruttolohn) im Jahr 2010 auf Fr. 6553.- angewachsen, das entspricht einem Anstieg von 3.2%. Der Medianlohn der Frauen ist von Fr. 5176.- auf Fr. 5317.- gewachsen, ein Anstieg von knapp 2.7%. Trotz niedrigerer Löhne gab es keinen "Aufholeffekt" für die Arbeitnehmerinnen. Der Lohngleichheitsdialog, der auf den guten Willen der Unternehmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern setzte, war <a name="_GoBack"></a>nicht zielführend.
</p><p><b>Migrantinnen sind doppelt diskriminiert</b></p><p>Migrantinnen werden im Hinblick auf die Löhne doppelt diskriminiert. Die Zahlen des Bundesamt für Statistik BfS zeigen den Fortbestand der Lohnhierarchie: Oben finden sich die Schweizer Männer, mit einem Medianlohn von Fr. 6960.-, gefolgt von ausländischen Männern, deren Lohn ungefähr 15% tiefer liegt (5921.-). Es folgen die Schweizer Frauen, deren Löhne um 21% unter den Löhnen der Schweizer Männer liegen (5482.-), und zuletzt die Migrantinnen, mit einem Unterschied von 30% (Fr. 4894.-) im Vergleich zu den Schweizer Männerlöhnen.
</p><p>Es handelt sich hier um standardisierte, auf Vollzeit hochgerechnete Zahlen, man kann die Differenzen also nicht direkt auf Teilzeitarbeit zurückführen. Die Unterschiede zeugen auch vom Anhalten der beruflichen Segregation und der Abwertung von Arbeiten, die Frauen im Allgemeinen und Migrantinnen im Besonderen zugeordnet werden. So beträgt der Medianlohn einer Frau im Bereich "Persönliche Dienstleistungen" nur Fr. 3678.-, der Lohn einer Frau im Detailhandel Fr. 4450.-.
</p><p><b>Hohe Löhne und Boni sind männlich</b></p><p>Die Lohnunterschiede wachsen auch deshalb an, weil die Kaderpositionen faktisch für Männer reserviert sind - sie besetzen drei Viertel der Direktionsposten und zwei Drittel der Chefposten. Wenn es eine Frau in eine Kaderfunktion schafft, muss sie sich mit einem Durchschnittslohn begnügen, der 32% tiefer ist als der ihres männlichen Kollegen!
</p><p>Auch die Boni sind eine Quelle für Lohnungleichheit. Sie werden häufiger an Kader ausbezahlt, die eben mehrheitlich Männer sind. Im Detailhandel, wo ein Fünftel der Löhne unter Fr. 4000.- pro Monat liegt, beträgt der durchschnittliche Bonus für die hohen Kader Fr. 28'700.-, gegenüber Fr. 1700.-- für das übrige Personal. Im Versicherungssektor oder im Sektor Finanzdienstleistungen, wo es viele männliche Kadermitarbeiter gibt, werden Boni von durchschnittlich Fr. 94'000.- respektive Fr. 132'500.- ausbezahlt.
</p><p><b>Namhafte Lohnunterschiede bei gleichem Profil</b></p><p>Allerdings gibt es auch unabhängig von der unterschiedlichen Position von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt nach Angaben des BfS anhaltend grosse Lohnunterschiede, unter anderem auch, wenn man Männer und Frauen mit gleichwertigem Profil und gleichem Alter vergleicht. So verdient eine Frau zwischen 40 und 49 Jahren mit einer Stelle mit sehr hohem Anforderungsniveau 25% weniger als ihr Kollege! Und eine Frau mit einem Lehrabschluss (und ohne Kaderfunktion) erhält 12.4% weniger als ihr Kollege mit gleichem Status.
</p><p><b>Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst</b></p><p>Die Auswertungen der Lohnstrukturerhebung 2012 liegen bisher erst für den Privaten Sektor vor. Daher können im Augenblick noch keine aktuellen Aussagen zum öffentlichen Dienst gemacht werden. Allerdings wissen wir aus früheren Untersuchungen, dass diskriminierende Lohnunterschiede auch im öffentlichen Dienst zu finden sind, wobei die Gründe insbesondere lohnwirksame Bewertungen, Boni und berufliche Segregation (Unterbewertung von Frauenberufen) sind.
</p><p><b>Die Lohnunterschiede wachsen: Jetzt braucht es Kontrollen!</b></p><p>Es ist bekannt, dass es für Fortschritte in der Gleichstellung viele verschiedene Massnahmen braucht (wie es auch die Synthese zum NFP60 "Gleichstellung der Geschlechter" zeigt), namentlich im Bereich der Arbeitszeit, der Arbeitsteilung sowie der Infrastrukturen zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.
</p><p>Da die Lohnunterschiede, vor allem zwischen Männern und Frauen, wachsen, braucht es aber insbesondere dringend Massnahmen für die Lohngleichstellung. Lohnkontrollen sind eine solche Massnahme. Sie würden einen echten Schritt nach vorne bewirken. Es sei daran erinnert, dass das Vorprojekt zum Gleichstellungsgesetz vorsah, dem Eidgenössischen Gleichstellungsbüro Untersuchungskompetenzen zu geben. Diese Kompetenzen wurden auf Druck aus Arbeitgeberkreisen nicht ins Gesetz aufgenommen. 20 Jahr später ist der Beweis erbracht, dass die Gleichstellung ohne zwingende Massnahmen nicht vorankommt. Daher fordern wir heute, dass eine Behörde mit entsprechenden Kompetenzen und den notwendigen Ressourcen eingerichtet wird. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1548</guid><pubDate>Wed, 11 Jun 2014 17:36:00 +0200</pubDate><title>Gerechtigkeit – wenn auch spät und noch nicht endgültig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gerechtigkeit-wenn-auch-spaet-und-noch-nicht-endgueltig</link><description>Zum Prozess gegen den ehemaligen Polizeichef von Guatemala

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Erwin Sperisen, von Juli 2004 bis März 2007 Polizeichef in Guatemala, ist am 7. Juni von einem Genfer Gericht zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden. Er ist des Mordes an sieben Gefangenen für schuldig befunden worden. Mittlerweile haben Sperisens Anwälte ein Weiterziehen des Falles angekündigt. Das ändert nichts am Befund, dass der Entscheid des Genfer Gerichts eine gute Botschaft ist. Sie zeigt, dass blutige Unterdrückung, auch wenn sie sich in staatliches Handeln verkleidet hat, später geahndet werden kann. </p><p class="Text">Dem Genfer Bündnis von Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen, das diesen Prozess durch jahrelanges Engagement erst ermöglicht hat, ist in diesem Sinn zu danken. Die Vereinigungen - und auch der SGB - hoffen denn auch, dass dieser Gerichtsentscheid ein weiteres Signal gegen die Straflosigkeit setzt. Denn bei weitem sind nicht alle Gräuel des repressiven Systems, in dem Sperisen an entscheidender Stelle stand, aufgeklärt. Chantal Woodtli und Claude Reymond von der Genfer Gewerkschaftsvereinigung CGAS weisen etwa auf Carlos Vielman hin, den ehemaligen Innenminister Guatemalas und direkten Vorgesetzten von Sperisen. Die CGAS hofft, dass Vielman, gegen den in Spanien aktuell ermittelt wird, ebenfalls zur Rechenschaft gezogen wird.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1546</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:19:00 +0200</pubDate><title>Angemessene Anrechnung der AHV-Erziehungsgutschriften erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/angemessene-anrechnung-der-ahv-erziehungsgutschriften-erreicht</link><description>SGB-Intervention stösst im Bundesrat auf offenes Ohr

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Änderung des Sorgerechts: Die AHV-Erziehungsgutschriften werden weiterhin aufgrund der tatsächlichen Erziehungsengagements gesprochen. So hat der Bundesrat entschieden und damit einer Intervention des SGB und von Frauenorganisationen entsprochen. Das kommt in aller Regel den Frauen entgegen, denen hier „klammheimliche Enteignung“ gedroht hatte.
</p><p>Ab dem 1. Juli werden nicht verheiratete oder geschiedene Eltern im Regelfall die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder haben. Diese Änderung des Sorgerechts wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Erziehungsgutschriften der AHV werden anhand des Sorgerechts angerechnet. Wer das alleinige Sorgerecht hat, erhält die ganze Erziehungsgutschrift von Fr. 42‘120 Franken pro Jahr, für welches man für Kinder unter 16 gesorgt hat. Bei gemeinsamer elterlichen Sorge wurde bisher die Erziehungsgutschrift hälftig geteilt, ausser die Eltern hätten eine andere Teilung vereinbart. Die Folge dieser grobschlächtigen Regelung hätte bei vielen Frauen zu markanten AHV-Renteneinbussen geführt. Denn die gemeinsame elterliche Sorge sagt nichts über die tatsächliche Erwerbs- und Betreuungssituation aus. Trotz gemeinsamem Sorgerecht ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft häufig nur ein Elternteil – meistens die Mutter – die Erwerbstätigkeit reduziert, um die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Damit wird sie – die Mutter – mit Einbussen bei den künftigen AHV-Renten zu rechnen haben.&nbsp; 
</p><h3>Am tatsächliches Engagement für Erziehung messen</h3><p>Der SGB und die Frauenorganisationen haben den Bundesrat Ende 2013 auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und eine Regelung für die Anrechnung der Erziehungsgutschriften gefordert, die der Erwerbs- und Betreuungssituation besser Rechnung trägt. Mit der Mitte Mai verabschiedeten Anpassung der AHV-Verordnung hat der Bundesrat dieses Anliegen berücksichtigt und angemessene Anrechnungsregelungen geschaffen. 
</p><p>Die neue Bestimmung in der AHV-Verordnung sieht vor, dass das Gericht oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) bei jedem Entscheid über die gemeinsame elterliche Sorge, über die Zuteilung der Obhut oder über die Betreuungsanteile gleichzeitig auch über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften befindet. Dabei ist demjenigen Elternteil die ganze Erziehungsgutschrift anzurechnen, der voraussichtlich den überwiegenden Teil der Betreuungsleistung für die gemeinsamen Kinder erbringen wird. Die Erziehungsgutschrift ist hälftig anzurechnen, wenn anzunehmen ist, dass beide Eltern in gleichem Umfang Betreuungsleistungen für die gemeinsamen Kinder erbringen werden.
</p><h3>Solange keine Vereinbarung, dann die Mutter</h3><p>Kommt die gemeinsame elterliche Sorge aufgrund einer gemeinsamen Erklärung der Eltern vor dem Zivilstandsamt oder vor der KESB zustande, müssen die Eltern gleichzeitig eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften treffen oder innert drei Monaten eine solche Vereinbarung bei der zuständigen KESB einreichen. Geschieht dies nicht, wird die KESB von Amtes wegen über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften entscheiden. Solange weder ein Entscheid des Gerichts oder der KESB noch eine Vereinbarung der Eltern über die Anrechnung der Erziehungsgutschrift vorliegt, wird die Erziehungsgutschrift in vollem Umfang der Mutter angerechnet. Diese Regelung berücksichtigt den Umstand, dass auch heute die Mütter in den meisten Fällen ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf die Betreuung der Kinder stärker einschränken als die Väter.
</p><p>Mit dieser Regelung rücken die Erziehungsgutschriften stärker in den Fokus. Während sie heute meistens erst im Zeitpunkt der Pensionierung relevant werden, wird es künftig klug sein, sich im Zeitpunkt einer Trennung oder Scheidung oder bei Geburt des Kindes mit der Materie zu befassen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1545</guid><pubDate>Tue, 10 Jun 2014 17:09:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr eine konsensuale UVG-Revision</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-eine-konsensuale-uvg-revision</link><description>Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">2011 scheiterte im Parlament die 1. UVG Revision. Zu Recht. Denn die beabsichtigte Schwächung der Suva sowie die vorgeschlagenen Kürzungen der Versicherungsleistungen wären ein herber Rückschlag gewesen. Die Revision&nbsp; fand aber schliesslich keine Mehrheit. Die Sozialpartner haben daraufhin beschlossen, Vorschläge für eine neue Revision auszuarbeiten. Diese sollte sich aufs Wesentliche beschränken und die Unfallversicherung als gut funktionierende und solid finanzierte Sozialversicherung nicht schwächen.</p><p class="Text">Der SGB begrüsst es, dass der Bundesrat nun die Vorschläge der Sozialpartner über eine neue Revisionsvorlage aufgenommen hat und darüber die konferenzielle Vernehmlassung eröffnet. Mit dieser Vorlage wird das seit 1984 geltende Gesetz über die Unfallversicherung modernisiert ohne auf deren effiziente Eigenarten zu verzichten. Denn nur mit guten Versicherungsleistungen und &nbsp;einer starken Suva, welche Unfälle und Berufskrankheiten abdeckt, ist garantiert, dass bei deren Vorkommen menschliches Leid gemildert werden kann.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1541</guid><pubDate>Mon, 02 Jun 2014 17:37:00 +0200</pubDate><title>Nach 10 Jahren endlich der Prozess. Und auch Gerechtigkeit?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nach-10-jahren-endlich-der-prozess-und-auch-gerechtigkeit</link><description>Ehemaliger Polizeichef von Guatemala vor Gericht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Genf geht diesen Freitag ein aussergewöhnlicher Prozess zu Ende. Erwin Sperisen, Ex-Polizeichef in Guatemala und schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger, ist des Mordes und systematischer Säuberungen angeklagt. Dass es zum Prozess überhaupt kam, ist auch ein Verdienst der CGAS, des Genfer Gewerkschaftsbundes.</p><p>Erwin Sperisen, „Wikinger“ genannt, ist schweizerischer Abstammung und schweizerisch-guatemaltekischer Doppelbürger. Er wurde im Juli 2004 vom Innenminister der neuen rechtsgerichteten Regierung zum Polizeichef Guatemalas berufen, ohne entsprechende berufliche Erfahrungen aufzuweisen. Dieses Amt übte er bis März 2007 aus. Er gehörte während dieser Zeit zu den schlimmsten Schergen eines äusserst repressiven Systems, das regelmässig zum mörderischen Mittel umfassender politischer und sozialer Säuberungen griff. 
</p><h3>Blutige Unterdrückung von Gewerkschaften</h3><p>Die internationale Kommission des Genfer Gewerkschaftsbundes, der CGAS, berichtete seit 2004 über die blutigen Aktivitäten des Systems und von Sperisens Polizei. Gut vernetzt mit den internationalen Gewerkschaftsvereinigungen, dokumentierte sie Fälle von Vertreibung von Landarbeitern, von Attacken auf Gewerkschaften, von Morden bei Manifestationen, die wahrscheinlich von der Polizei ausgeführt, aber nie aufgeklärt wurden. Die internationalen Gewerkschaftsvereinigungen protestierten ebenfalls mehrmals gegen solche Säuberungen – und gegen das Schweigen danach.
</p><h3>Jahrelang dran</h3><p>Im März 2007 trat Sperisen nach einem Mordanschlag auf drei salvadorianische Abgeordnete und ihren Chauffeur sowie nach der Ermordung von deren mutmasslichen Mördern, vier Polizisten (die sich in einem Hochsicherheitsgefängnis befanden), von seinem Amt zurück und floh aufgrund seiner Doppelbürgerschaft in die Schweiz, konkret nach Genf. Nur drei Monate später reichten dann die CGAS, die ACAT (Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter) und Uniterre (die unabhängige Bauerngewerkschaft) in der Schweiz eine erste Klage gegen Sperisen ein. Dieser Aktion folgten weitere juristische Schritte der verbündeten Kräfte aus Genf und anderer Vereinigungen. Im Juli 2010 stellte die guatemaltekische Justiz schliesslich einen internationalen Haftbefehl aus, in deren Folge die Genfer Staatsanwalt den ehemaligen Polizeichef 2012 verhaftete.
</p><h3>Wider das Vergessen</h3><p>Der gegenwärtige Prozess in Genf bezieht sich nicht auf die gesamte repressive Tätigkeit der Polizei während Sperisens Führung. Im Zentrum stehen aufgrund des internationalen Haftbefehls zwei Fälle, in denen Sperisen persönlich des Mordes angeklagt ist und bei denen auch Zeugen für dieses eigenständige Handeln aufzubieten waren. Sperisen soll dabei die Ermordung von Gefangenen geplant, befohlen und in einem Fall sogar eigenhändig durchgeführt haben. Der Staatsanwalt hat denn auch lebenslänglichen Freiheitsentzug gefordert. 
</p><p>Welches Urteil auch immer das Gericht am 6. Juni verkünden wird: Schon nur die Tatsache, dass blutige Unterdrücker, die sich hinter einem System verstecken oder hinter denen sich ein System versteckt, endlich zur Rechenschaft gezogen werden, ist zu begrüssen. In diesem Sinn ist auch den Organisationen rund um die CGAS zu danken, die im vorliegenden Fall beharrlich wider das Vergessen ankämpften.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1540</guid><pubDate>Mon, 02 Jun 2014 11:17:00 +0200</pubDate><title>Jetzt ratifizieren als Zeichen der Solidarität!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-ratifizieren-als-zeichen-der-solidaritaet</link><description>ILO-Übereinkommen Nr. 189 im Nationalrat  

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer noch werden in der ganzen Welt Hausangestellte oft wie Sklavinnen und Sklaven gehalten. Besonders in verschiedenen Ländern Asiens, Südamerikas oder der arabischen Halbinsel ist die Situation prekär. Dagegen kämpft die ILO mit der Konvention Nr. 189. </p><p>Die ILO-Konvention Nr. 189 schützt die Minimalrechte der Hausangestellten. Über 50 Mio. Personen arbeiten weltweit als Hausangestellte, davon sind 83 % Frauen. In der laufenden Session debattiert der Nationalrat darüber, dass die Schweiz diese Konvention ratifizieren soll. Das Geschäft war im Ständerat unbestritten gewesen. 
</p><h3>Kampf gegen&nbsp; moderne Sklaverei und für menschenwürdige Arbeit…</h3><p>Die Gesichter der modernen Sklaverei haben sich in den letzten Jahren verändert: Hielten früher v.a. Diktaturen oder totalitäre Staaten ihre Bürgerinnen und Bürger zu Zwangsarbeit an, sind es heute häufig Private: Frauen und Männer werden in der ganzen Welt durch psychische, physische Gewalt und Arglist gezwungen, Arbeiten unter unmenschlichen Bedingungen zu machen. Besonders betroffen sind &nbsp;SexworkerInnen und &nbsp;Hausangestellte: Hausangestellten werden die Dokumente weggenommen, sie werden nicht bezahlt, misshandelt, ja sogar gefoltert. Weil sie oft die Landessprache nicht beherrschen oder in prekären finanziellen oder rechtlichen Situationen sind, können sie sich dann nicht wehren… Das Arbeitsrecht in vielen Ländern schützt gerade Hausangestellte, die im Haus des Arbeitgebers wohnen und so besonders vulnerabel sind, fast gar nicht. Ein Teufelskreis beginnt… Die ILO geht davon aus, dass heute 20 Mio. Personen weltweit unter dieser Form von moderner Sklaverei leiden. Verbreitet sind diese Probleme in Ländern Südamerikas, Afrikas, Asiens und besonders auch in den arabischen Staaten (z.B. Katar). Aber auch in der Schweiz gibt es Fälle von sehr prekär beschäftigten Hausangestellten.
</p><h3>…in Entwicklungsländern und in der Schweiz!</h3><p>Gegen diese Ausbeutung kämpft die ILO mit einem neuen Übereinkommen, welches sich für die elementaren Rechte der Hausangestellten einsetzt. Verschiedene Länder haben diese Konvention bereits unterzeichnet: So Brasilien oder Südafrika. Auch Deutschland hat als eines von zwei europäischen Ländern die Konvention bereits ratifiziert. 
</p><p>Auch die Schweiz ist auf gutem Weg was die Ratifikation angeht. Es geht darum, dass die Schweiz ein Zeichen der Solidarität nach innen und aussen sendet. Die Schweiz war an vorderster Front beteiligt, als es darum ging, in einer der letzten ILO-Konferenzen diese wichtige Konvention auszuhandeln. Zur Erinnerung: Gemäss Bundesrat und Kantone erfüllt die schweizerische Rechtsordnung die Vorgaben des Übereinkommens Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte grundsätzlich. 
</p><p>Das Abkommen sichert Hausangestellten auf der ganzen Welt ein Mindestmass an guten Arbeitsbedingungen, Rechten und Standards. Es sichert allen Hausangestellten eine menschenwürdige Ausübung ihrer Arbeit. 
</p><p>Nachdem die Ratifizierung der Konvention im Ständerat unbestritten über die Bühne ging, erwarten wir in dieser Session auch vom Nationalrat ein starkes Zeichen für menschenwürdige Arbeit im Bereich der Hausangestellten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1539</guid><pubDate>Mon, 02 Jun 2014 09:42:00 +0200</pubDate><title>Kommentar des SGB zu wichtigen Geschäften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kommentar-des-sgb-zu-wichtigen-geschaeften</link><description>Sessionsvorschau

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sommersession der eidgenössischen Räte beginnt am 2. und endet 20. Juni. Beraten werden unter anderem einige Volksinitiativen, die der SGB mitlanciert hat – oder die er entschieden bekämpfen wird. &nbsp;</p><h2>Ecopop-Initiative: Umweltbesorgnis in der Hülle, Fremdenfeindlichkeit im Kern</h2><p class="lead">(ea) Der Nationalrat berät als Zweitrat die Ecopop-Initiative, die ihrem vollen Titel nach einen „Stopp der Überbevölkerung“ will. Und das „zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“. Die Initiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung pro Jahr höchstens um 0,2 % wachsen darf. Der SGB lehnt diesen Eingriff ab. Er hätte gravierende Folgen für die Arbeitnehmenden.</p><p>Auch Bundesrat und Ständerat empfehlen die Volksinitiative äusserst deutlich zur Ablehnung. Aus Gewerkschaftssicht sind die Auswirkungen der Initiative auf die Arbeitswelt fatal. Denn das Begehren erfasst nur die ständige Wohnbevölkerung, nicht aber Kurzaufenthalter und Grenzgänger. Damit ermöglicht und fördert es den Unternehmen, auf Kurzaufenthalter und Grenzgänger auszuweichen. Mit anderen Worten: befristete und prekäre Arbeitsverhältnisse würden zunehmen. Das wird zu einem starkem Lohndruck in den betroffenen Branchen führen, der sich bald einmal auch auf die Löhne der Einheimischen auswirken wird. 
</p><p>Aber auch umweltpolitisch ist es widersinnig, vermehrt auf Grenzgänger zu setzen, die zumeist mit dem Auto unterwegs sind. Zudem verlangt die Initiative, dass 10 Prozent der Entwicklungsausgaben für die Familienplanung einzusetzen sei. Wie das in der Praxis funktionieren soll, kann man sich kaum ausmalen. Soll die Schweiz in den Staaten des Südens eine Pille- und Pariserpolizei finanzieren, die kontrollierend durch die Schlafräume tourt? Das ist die alte westliche Kolonialarroganz, die so tut, als ob es die ärmeren Menschen im Süden wären, die für den explodierenden Ressourcenverbrauch verantwortlich wären. 
</p><p>Für den SGB ist die Ecopop-Initiative klar abzulehnen. Er hat beschlossen, das Begehren aktiv zu bekämpfen.&nbsp; 
</p><h2>Erbschaftssteuer: Gerecht, moderat und nützlich</h2><p class="lead">(ea) Der Ständerat behandelt als Erstrat die Volksinitiative «&nbsp;Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV&nbsp;». Das vom SGB mitgetragene Volksbegehren verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Der Ertrag der Steuer soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen. </p><p>Legion sind in den letzten Jahren die Kantone, welche die Erbschaftssteuer, zumindest für direkte Erben, abgeschafft oder doch sehr zurückgestutzt haben. Deshalb soll neu der Bund die Kompetenz erhalten, eine Erbschafts- und Schenkungssteuer zu erheben. Eine solche nationale Steuer stellt einen Hebel gegen eine immer extremere Vermögensverteilung dar. Das reichste Prozent der Bevölkerung in der Schweiz besitzt mehr Vermögen als die übrigen 99%. Und der Reichtum der Reichsten wächst munter weiter. Verfügten die 300 reichsten Personen in der Schweiz nach „Bilanz“ im Jahr 2010 noch über zusammen 470 Mrd. Franken, waren es drei Jahre später schon 564 Mrd. Franken. Die Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» wirkt dieser extremen und schädlichen Vermögenskonzentration entgegen. 
</p><h3>Der fleissige Sparer wird nicht bestraft</h3><p>Die vorgeschlagene Erbschaftssteuer trifft kleine und mittlere Vermögen nicht. Wer sich mühsam sein Eigenheim zusammenspart, braucht keine Angst zu haben. Denn die Initiative sieht einen Freibetrag von 2 Mio. Franken vor. Gehören Betriebe oder landwirtschaftliche Güter zur Erbmasse, sind noch weitergehende Entlastungen vorgesehen. Die Initiative ist also alles andere als ein Raubzug auf das Portemonnaie des fleissigen Bürgers. Im Gegenteil: sie ist eine faire und gerechte Steuer. 
</p><h3>Jährlich mindestens 3 Mrd. Franken </h3><p>Jährlich werden in der Schweiz rund 40 Mrd. Franken Vermögen vererbt. Die von der Initiative&nbsp; vorgeschlagene Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird davon mindestens 3 Mrd. Franken abschöpfen. Denn die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer wird die Nachlässe von über 2 Mio. Franken mit einem Steuersatz von 20 Prozent besteuern. Die Einnahmen sollen zu zwei Dritteln für die AHV verwendet werden. Damit kommen sie wieder allen zugute. Ein Drittel soll den Kantonen verbleiben.
</p><h2>IAO-Abkommen Nr. 189: Menschenwürdige Arbeit auch für Hausangestellte</h2><p class="lead">(lc) Der Nationalrat wird am 12. Juni die Ratifizierung des IAO-Abkommens 189 diskutieren. Dieses Abkommen will die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken. </p><p>&nbsp;„So elementar die Arbeit von Hausangestellten ist, so prekär ist oft ihre Stellung in der Realität. Hausangestellte sind regelmässig Frauen aus tiefen sozialen Schichten; sie haben einen tiefen Lohn, sie sind verletzbar, sie sind umso mehr auf den rechtlichen Schutz angewiesen. Das neue Abkommen setzt die Minimalstandards, die weltweit ausstrahlen, die weltweit massgebend sein müssen.“ Mit diesen Worten hatte SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der Frühjahrssession die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189 empfohlen. Der Ständerat entschied in diesem Sinn. Mit 35:0 Stimmen setzte er so ein starkes internationales Zeichen. Jetzt muss der Nationalrat auf diesem Pfad folgen.
</p><p>Es geht darum, dass die Schweiz ein Zeichen der Solidarität nach innen und aussen sendet. Die Schweiz war an vorderster Front beteiligt, als es darum ging, in einer der letzten ILO-Konferenzen diese wichtige Konvention auszuhandeln. Zudem erfüllt die schweizerische Rechtsordnung gemäss Bundesrat die Vorgaben des Übereinkommens. 
</p><h2>Volksinitiative für steuerfreie Kinderzulagen: Familien stärken – aber alle und nicht nur die begüterten </h2><p class="lead">(ea) Der Nationalrat behandelt als Erstrat die Volksinitiative «&nbsp;Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen». Das von der CVP eingereichte Volksbegehren hält jedoch nicht, was es verspricht. Profitieren würden nur gut betuchte Familien.</p><p>Sowohl der Bundesrat wie die vorberatenden Kommissionen beider Kammern beantragen Ablehnung des Volksbegehrens. Sie verweisen mit Recht darauf, dass wegen der Progression vor allem gut betuchte Familien von steuerfreien entsprechenden Zulagen profitieren würden. Bei Familien mit mittleren und tiefen Einkommen würde diese Steuerbefreiung wenig bis nichts bringen.
</p><p>Der SGB ist jedoch klar der Meinung, dass es höhere Kinderzulagen braucht. Eine Erhöhung fordern denn auch eine von der sozialdemokratischen Fraktion am 15.4.2013 eingereichte Parlamentarische Initiative sowie eine Motion Rechsteiner vom 21.3.2014. Die Fraktionsinitiative verlangt eine monatliche Erhöhung um 60 Franken, die Motion um 50 Franken. Die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragt die Ablehnung der Parlamentarischen Initiative, der Bundesrat die Ablehnung der Motion Rechsteiner. Der Ständerat wird die Motion am 13.6. im Plenum diskutieren. Zu hoffen ist, dass er sich der Argumentation von Paul Rechsteiner anschliesst. Seine Begründung: „Die Mindesthöhe der Kinderzulage liegt seit der Verabschiedung des Familienzulagengesetzes 2006 bei 200 Franken, jene der Ausbildungszulagen bei 250 Franken. Inzwischen richten 12 Kantone höhere Zulagen aus. Eine Anpassung der Mindestzulagen für die ganze Schweiz ist fällig geworden.“
</p><h2>Bürgerrechtsgesetz: Verlangt sind weniger Einschränkungen</h2><p>(jc) Die beiden Räte packen die dritte Runde der Differenzberatung an. Der Nationalrat beharrte bisher auf mindestens 10 Jahren Aufenthalt, um ein Gesuch auf Einbürgerung stellen zu können. Der Ständerat begnügte sich mit acht Jahren, wollte den Anspruch jedoch auf Menschen mit C-Bewilligungen beschränken. Eine zweite Differenz besteht darin, dass der Nationalrat die zwischen dem 5. und 15. Lebensjahr verbrachten Jahre in der Schweiz bei dieser Frist doppelt anrechnen will, während der Ständerat die Jahre zwischen 10 bis 20 so bewerten will. Die Jahre, in denen jemand als vorläufig aufgenommen galt, sollen dabei für die grosse Kammer nicht gelten, für die kleine aber schon. Die Kantonsvertreter/innen sind auch weniger streng bei den verlangten sprachlichen Kenntnissen. Der Nationalrat hat da einen guten mündlichen und schriftlichen Ausdruck in einer Landessprache verlangt.
</p><p>Bis heute zeichnet sich nur wenig Annäherung der Ratsstandpunkte ab. Es ist also möglich, dass die Vorlage scheitert.
</p><p>Der SGB ist klar gegen eine Verschärfung der Voraussetzungen zur Einbürgerung. Er verlangt kürzere Fristen und weniger Einschränkungen. Er lehnt die Limitierung auf Menschen mit Permis C ab. Ebenso hält er die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 für richtig. Für die Einbürgerung hier geborener Migrant/innen sind zudem raschere und einfachere Verfahren vorzusehen. 
</p><h2>Weiterbildungsgesetz: Arbeitgeber müssen ihre Verantwortung wahrnehmen</h2><p>(vp) Die Kommission des Ständerates hat sich quasi einstimmig für eine gemeinsame Verantwortung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers für die Weiterbildung ausgesprochen. Damit stimmt sie bei Artikel 5 der Vorlage erneut dem Vorschlag des Bundesrats zu. Der Bundesrat schlägt vor, die Verantwortung auf drei Ebenen anzusiedeln. Zuerst einmal soll Weiterbildung eine Verpflichtung des Individuums darstellen. Zum zweiten soll der Arbeitgeber einen günstigen Rahmen bieten. Drittens soll der Staat subsidiär intervenieren, um den Zugang zu Weiterbildung aller je nach ihren Fähigkeiten zu fördern. Die Kommission der kleinen Kammer widersetzt sich so der Mehrheit des Nationalrates, die von einer Verantwortung des Arbeitgebers nichts wissen wollte. 
</p><p>Der SGB, der ein viel weiter gehendes Engagement der Arbeitgeber gefordert hatte (insbesondere eine bezahlten Bildungsurlaub von mindestens einer Woche pro Jahr), nimmt den Entscheid der Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis. Eine gemeinsame Verantwortung von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Staat hinsichtlich Weiterbildung ist grundlegend, um diesem Gesetz Sinn zu verleihen. Vergessen wir es nicht: Das Gesetz entspricht einem Verfassungsauftrag, den das Volk mit sehr klarer Mehrheit bereits 2006 verabschiedet hat.
</p><h2>Stipendiendebatte: Die Initiative und die Motion des Nationalrates unterstützen</h2><p>(vp) Wie zuvor der Nationalrat lehnt auch die Kommission des Ständerats die Stipendieninitiative ab. Diese will die Chancengleichheit in der Bildung fördern. Sie sieht dazu eine Harmonisierung der kantonalen Stipendiensysteme und mehr Mittel vor. Die Kommission schlägt als Gegenvorschlag eine Revision des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge vor. Leider hat jedoch nur eine Minderheit der Kommission diejenigen Verbesserungen unterstützt, die aus diesem Vorschlag eine echte Alternative zur Initiative machen würden. Dabei geht es um:</p><ul><li>die Möglichkeit, bei ausgeprägtem öffentlichen Interesse direkte Bundesbeiträge vorzusehen (z. B. bei Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, Art. 1c und 7a)</li></ul><ul><li>die Verteilung der Bundesbeiträge in Abhängigkeit der effektiven kantonalen Ausgaben und um deren Erhöhung, damit die Kantone finanziell ermutigt und entlastet werden (Art. 5 des Gegenvorschlags und Motion des Nationalrats „Stärkere Beteiligung des Bundes an den Ausbildungsbeiträgen“)</li></ul><p>Der SGB empfiehlt dem Ständerat, die Initiative zu unterstützen. Bei den Beratungen über den Gegenvorschlag (Ausbildungsbeitragsgesetz) fordert er die Ständerät/innen auf, die Minderheitsanträge zu den Artikeln 1, 5 und 7a zu unterstützen und in Art. 4 dem Vorschlag des Nationalrates zu folgen. Der SGB empfiehlt ebenfalls die Annahme der oben erwähnten Motion des Nationalrats. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1534</guid><pubDate>Fri, 23 May 2014 15:14:00 +0200</pubDate><title>Aus Rückschlägen lernen und die Kräfte neu bündeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-rueckschlaegen-lernen-und-die-kraefte-neu-buendeln</link><description>DV-Eröffnungsrede von SGB-Präsident Paul Rechsteiner
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wir haben zwei schwierige Abstimmungssonntage hinter uns. Sie stellen die Gewerkschaftsbewegung vor grosse Herausforderungen.</p><p>Die beiden Abstimmungsniederlagen vom 9. Februar und vom 18. Mai stehen offensichtlich in einem Zusammenhang. Das Abstimmungsergebnis vom 18. Mai war sehr klar und das vom 9. Februar denkbar knapp. Trotzdem übersteigt der Entscheid vom 9. Februar in der Bedeutung jenen vom 18. Mai bei weitem. Mit dem 9. Februar hat sich in der Schweiz vieles fundamental verändert. Nicht nur für den Abstimmungsentscheid vom 18. Mai.
</p><h3><b>Mindestlohninitiative: Absturz an der Urne – Erfolg als Lohnkampagne</b></h3><p>Beginnen wir aber mit der Mindestlohninitiative. Es gibt verschiedene Gründe für das schlechte Resultat, und wir tun gut daran, das Ganze aus Distanz noch einmal gründlich anzuschauen. Schon heute steht aber fest, dass das Klima der Verunsicherung nach dem 9. Februar und vor allem die Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen der Initiative schwer geschadet haben. Es ist kein Zufall, dass der Absturz der Initiative in den Umfragen mit dem 9. Februar begann. 
</p><p>Trotz des schlechten Abstimmungsresultats war die Mindestlohninitiative nicht einfach ein Misserfolg. Der Pleite an der Urne stehen die Erfolge der Initiative als Lohnkampagne gegenüber. Wir stehen vor dem Paradox grosser Erfolge im Kampf gegen tiefe Löhne und einem eklatanten Misserfolg in der Volksabstimmung. 
</p><p>Erste Lehren liegen im Rückblick auf der Hand. Wir waren uns von Anfang an bewusst, dass ein schweizweiter Mindestlohn von 4000 Franken eine kühne Forderung war. Wenigstens gemessen an normalen helvetischen Verhältnissen. Auch wenn die Initiative erst 2018 in Kraft getreten wäre. Bei der Lancierung der Initiative waren seit unserer ersten nationalen Lohnkampagne „Keine Löhne unter 3000 Franken“ noch nicht einmal zehn Jahre verstrichen. - Im Rückblick ist klar, dass 4000 Franken im Monat oder 22 Franken pro Stunde trotzdem die richtige Forderung war. Denn es waren diese Werte, die für die Schweiz im Kampf gegen zu tiefe Löhne die entscheidenden Marken setzten. Wir kämpfen ja für anständige Löhne, und nicht für Löhne, die in der Nähe des reinen Existenzminimums liegen.
</p><p>Bei der Ausgestaltung der Initiative wäre es aber im Rückblick wohl gescheiter gewesen, wenn wir die wichtigsten Ausnahmen schon in der Initiative selber formuliert hätten. Zu denken ist beispielsweise an die Jungen, aber auch an die Möglichkeit regionaler Abstufungen. In der öffentlichen Diskussion waren das Punkte, gegen die kaum anzukommen war.&nbsp; 
</p><p>Vertiefte Überlegungen braucht es aber vor allem auch zum Verhältnis einer Kampagne zum Instrument der Volksinitiative. Bei den Sozialversicherungen gibt es zu den Volksrechten kaum Alternativen. Bei den Löhnen ist das anders. Immerhin: Mit der Mindestlohninitiative als grosser nationaler Lohnkampagne haben wir in vielen Tieflohnbranchen enorme praktische Erfolge erzielt, die wir sonst so kaum erreicht hätten. Die Stärke einer Gewerkschaft misst sich in erster Linie an den konkreten Erfolgen für die Lohnabhängigen. Gerade hier lassen sich die Resultate der Mindestlohnkampagne mehr als sehen. Trotzdem bleibt gerade nach dem 18. Mai die Feststellung, dass bei einer Volksinitiative auch andere Dinge zu berücksichtigen sind als die Wucht einer gut begründeten Forderung. 
</p><p>Lohnpolitisch geht es in den kommenden Jahren in erster Linie um die Weiterentwicklung der Gesamtarbeitsverträge. Das ist eine Herausforderung für uns, unsere Verbände, aber auch der Test, was das Bekenntnis der Gegner der Volksinitiative zur Sozialpartnerschaft effektiv wert ist. Auf diesem Feld der Gesamtarbeitsverträge wollen und müssen wir weiterkommen. Möglichkeiten dazu gibt es viele.
</p><p>Als lohnpolitische Priorität der kommenden Jahre ist auch der Kampf gegen die Lohndiskriminierung der Frauen gesetzt. Diese Delegiertenversammlung wird erste Weichen stellen. 
</p><h3><b>Kein Rückfall in überwunden geglaubte Zeiten</b></h3><p>Sind wir lohnpolitisch also trotz der hohen Abstimmungsniederlage vom 18. Mai über alles gesehen auf Kurs, sieht es bei den Folgen des 9. Februar kritischer aus. An vielen Orten ist der Kompass für eine wirtschaftlich und sozial erfolgreiche Schweiz verloren gegangen. Mit den Kontingenten und rechtlosen Kurzaufenthaltern droht der Rückfall in längst überwundene Zeiten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir frühzeitig Klarheit über die Haltung der Gewerkschaften schaffen. 
</p><p>Das sind die Positionen, die wir dieser Delegiertenversammlung vorschlagen: Wir wollen geregelte Beziehungen der Schweiz zur EU. Deshalb verteidigen wir die bilateralen Verträge. Wir kämpfen gegen die Diskriminierung. Deshalb kommt ein neues Saisonnierstatut mit Arbeitskräften ohne Rechte für uns nicht in Frage. Und es braucht einen wirksamen Lohnschutz. Auch zum Schutz der Arbeitsplätze.
</p><p>Deshalb werden wir die Ecopop-Initiative aktiv bekämpfen. Sie würde nach dem 9. Februar alles noch viel schlimmer machen. Das Nein zu Ecopop öffnet dagegen den Weg für einen neuen Entscheid über die Bilateralen. Was wir am 9. Februar erlebt haben, darf nicht noch einmal passieren. Auch wir haben vor dem 9. Februar nicht das getan, was möglich gewesen wäre. Gegen aussen, aber vor allem auch gegen innen. Gegen Ecopop braucht es eine viel offensivere Gewerkschaftskampagne. Mit einer solchen Kampagne können wir auch aufzeigen, welche schlimmen Folgen es für alle hat, wenn in der Schweiz Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass wieder schlechter behandelt und bezahlt werden. 
</p><p>Wir stehen vor grossen Herausforderungen, bei den Renten, bei den Löhnen, beim Kampf gegen Diskriminierung. Diese Delegiertenversammlung ist die letzte vor dem Kongress im Oktober. Gerade in unübersichtlichen und schwierigen Zeiten ist es entscheidend, welche Weichen wir stellen, welche Themen die Gewerkschaften setzen. Der SGB-Kongress vom Oktober kommt im richtigen Zeitpunkt. 
</p><p>Schliesslich: Die Geschichte der sozialpolitischen Fortschritte ist mit Niederlagen gepflastert. Entscheidend sind auf lange Sicht nicht die Niederlagen, sondern die Fähigkeit, aus Rückschlägen zu lernen und die Kräfte neu bündeln. Für die grossen sozialen Ziele unserer Bewegung.
</p><h5>Weitere Dokumente zum Thema</h5><ul><li>&lt;media 2812&gt;Resolution der CGAS zuhanden der SGB-DV: Bilanz der Kampagne Milo-4000 Franken und Aussicht&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1532</guid><pubDate>Thu, 22 May 2014 13:52:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsrechte stärken – damit es allen besser geht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftsrechte-staerken-damit-es-allen-besser-geht</link><description>3. Weltkongress des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB)

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nur wo Gewerkschafts- und Arbeitsrechte gestärkt werden, gibt es eine florierende und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung!&nbsp;Das ist die Kernbotschaft des 3. IGB-Weltkongresses, der vom 19. bis 23. Mai in Berlin stattgefunden hat. Auch der SGB war vertreten. Streiflichter auf einige wichtige Themen. </p><p>Der IGB umfasst gut 180 Mio. Mitglieder aus beinahe allen Staaten. Er ist damit die weltweit grösste demokratische Organisation. So verwundert nicht, dass zu seinem 3. Weltkongress in Berlin, der unter dem Motto „Building Workers Power“ stand, über 1500 Delegierte aus 161 Ländern zusammenfanden. Zentrale Botschaft war die Stärkung der Rechte der Arbeitnehmenden. Dazu gehört wesentlich die Stärkung der&nbsp;Rolle und der Rechte der Arbeitnehmervertretung, also der Gewerkschaften. 
</p><h3>Mit guter Sozialpartnerschaft geht’s besser</h3><p>Dabei geht es nicht nur um Gerechtigkeit oder Ausgewogenheit. IGB-Vorsitzende Sharan Burrow erinnerte an einen bemerkenswerten Gesinnungswandel. Denn immer mehr Organisationen, neuerdings sogar die Weltbank, würden in Studien anerkennen, dass eine florierende Wirtschaft und gute Arbeitsbedingungen ohne Lohndumping vor allem dort existierten, wo eine starke Sozialpartnerschaft mit starken Gewerkschaften herrsche und eine möglichst hohe Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen bestehe. In einer &nbsp;Resolution forderte der Kongress denn auch alle Staaten auf, die Sozialpartnerschaft zu fördern und eine umfassende GAV-Abdeckung mit Mindestlöhnen anzustreben.
</p><h3>Katar muss Arbeitsrecht ändern</h3><p>Ganz klein geschrieben werden Gewerkschaftsrechte in den Golfstaaten. Der Kongress forderte deshalb in einer Resolution, dass Katar endlich sein unmenschliches Arbeits- und Migrations-Recht (Kafala-System) reformieren muss. Sollte das nicht angepackt werden, müssten internationale Projekte wie etwa die Fussball-WM in Katar gestoppt werden. &nbsp;Hier steht die Fifa in der Pflicht: &nbsp;Sie hat es in der Hand, Druck auf die katarische Regierung aufzusetzen, damit diese die nötigen Reformen anpackt. Vielversprechende Projekte, die unter massgeblicher Schweizer Beteiligung entwickelt worden sind, stellte auch die Bau- &amp; Holzarbeiter-Internationale (BHI) vor.&nbsp;Für den SGB und Solidar ist klar, dass sie im Sinne dieser Resolution die Fifa weiterhin kritisch beobachten werden.
</p><h3>China bleibt problematisch</h3><p>Die Diskussionen mit chinesischen Delegierten haben gezeigt, dass die Situation in China für die Arbeitnehmenden immer noch äusserst kritisch ist. Verschiedene Projekte sind angelaufen, um die gewerkschaftliche Hilfe für die Arbeitnehmenden zu stärken. Der SGB verwies in Workshops darauf, wie wichtig es ist, Menschenrechte und Decent Work-Standards in Freihandelsabkommen verankern zu können. Diskutiert wurden in diesem Rahmen Schwächen resp. Stärken des Freihandelsabkommen Schweiz-China und dessen Überwachung. -&nbsp; Auch hier will der SGB am Ball bleiben. Deshalb hat er für seinen im Oktober stattfindenden Kongress den zur Zeit bedeutendsten unabhängigen Gewerkschafter aus China eingeladen: Han Dongfang, den Leiter des&nbsp;China Labour Bulletin.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1531</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:52:00 +0200</pubDate><title>Gegen die Angestellten, die kleinen Läden und die Kantone</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-die-angestellten-die-kleinen-laeden-und-die-kantone</link><description>Bundesrat will Ladenöffnungsgesetz
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das vom Bundesrat neu vorgeschlagene Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG) will allen Detailhändlern neu schweizweit erlauben, ihre Geschäfte während der Woche mindestens von 06.00 bis 20.00 und samstags von 06.00 bis 19.00 offen zu halten. Für den SGB gehört das Gesetz in den Papierkorb.</p><p>Am Anfang stand die Motion Lombardi. Der Motionär verlangte schweizweit Mindestladungsöffnungszeiten, die Räte winkten das Anliegen durch, der Bundesrat legt nun brav ein gerade mal drei Artikel starkes und damit wohl das kürzeste Gesetz in der Schweiz vor. In der Kürze liegt jedoch nicht immer nur Würze sondern oft geballter Blödsinn. So lehnt der SGB das Gesetz in der Vernehmlassung denn entschieden ab. Drei Motivbündel sind ausschlaggebend.
</p><h3>Arbeitsbedingungen noch stressiger </h3><p>Die Arbeitsbedingungen im Verkauf werden mit so verlängerten Öffnungszeiten noch stressiger, noch weniger planbar, noch verstückelter, was insbesondere alleinerziehende Mütter vor grosse Probleme stellt. Welche Kita hat während der Woche bis 20.00 oder samstags bis 19.00 offen? Bereits jetzt sind die Arbeitsbedingungen im Verkauf prekär, sie würden dies in Zukunft noch viel mehr sein. Das erklärt denn auch, warum sich in Umfragen stets bis zu 90 % der Angestellten gegen längere Öffnungszeiten wenden.
</p><h3>Grosse bevorzugt, Kleine gefressen</h3><p>Der zuständige SGB-Zentralsekretär Luca Cirigliano sagt es so: „Der neuen Vorschrift liegt die falsche Annahme zugrunde, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren.“ Das tun sie aber nicht. Das Gesetz bevorzugt eindeutig die grossen Läden, die mit weniger Personal pro Fläche eine Verlängerung der Öffnungszeiten besser meistern können als die kleinen Geschäfte. Fazit von Cirigliano: „Grosse Anbieter können mit längeren Ladenöffnungszeiten die kleineren Anbietenden regelrecht „aushungern“, gerade auch, wenn der zusätzliche Umsatz in den Randstunden gering ist, jedoch eine frühere Schliessung aus Image-Gründen für kleinere Läden nicht in Frage kommt.“
</p><h3>Kein Respekt demokratischer Entscheide </h3><p>In vielen Kantonen sind in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt worden, oft überaus deutlich. Wenn der Bund hier nun per Gesetz überall längere Öffnungszeiten durchsetzen will, ist dies eine Zwängerei und eine schwere Attacke auf Demokratie und föderale Souveränität. So verwundert denn auch nicht, dass sich neben den Gewerkschaften auch die Kantone gegen diese arrogante Ausweitung wehren. Ein bisschen mehr Respekt vor der Demokratie hätte man von den federführenden Stellen der Revision eigentlich erwarten können.
</p><p>Fazit für den SGB: der Gesetzesvorschlag gehört ersatzlos in den Papierkorb. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1530</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:45:00 +0200</pubDate><title>Zutrittsrechte der Gewerkschaften durchleuchten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zutrittsrechte-der-gewerkschaften-durchleuchten</link><description>SGB-Juristentagung vom 27. Juni

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ein Problem, das viele Funktionäre und aktive Gewerkschafter/innen kennen: Man will im Betrieb selbst oder auf Betriebsgelände informieren und Flyer verteilen. Der Arbeitgeber aber will das nicht und droht mit einer Klage. Die Gewerkschafter/innen informieren trotzdem. Der Arbeitgeber klagt. Die Mühlen der Gerichte beginnen zu mahlen…</p><p>Für die Gewerkschaften ist die juristische Lage klar. Aus Artikel 28 Bundesverfassung, der die gewerkschaftliche Koalition ausdrücklich erlaubt, ist ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe abzuleiten. Ebenso sind internationale Abkommen zu beurteilen, die die Schweiz ratifiziert hat. Oft urteilen die Gerichte bei konkreten Fällen auch in diesem Sinn. So sei etwa an jenen etliche Jahre zurückliegenden Fall erinnert, in welchem die frühere GBI (Gewerkschaft Bau und Industrie) trotz „Verbot“ des Patrons die Arbeiter auf Firmengelände informierte. Der Arbeitgeber klagte prompt auf Hausfriedenbruch – die GBI berief sich auf die Gewerkschaftsfreiheit. Erfolgreich. Auch in anderen Fällen haben die Gerichte Klagen auf Hausfriedensbruch, auf Eindringen in „fremdes Territorium“ abgewiesen – mit dem Hinweis, das Koaliti­onsrecht wiege hier mehr als der Schutz des Eigentums. 
</p><p> Aber nicht immer entscheiden die Gerichte so…
</p><p>&nbsp;</p><p>Mehr Klarheit in diese Fragen wird die SGB-Juristen-Tagung vom 27. Juni zu den Zutritts- und Informationsrechten bringen. In einem ersten Teil werden Spezialist/innen des Arbeitsrechtes, zumeist Professor/innen von Schweizer Universitäten, in Referaten die Zutritts- und Informationsrechte sowohl aus der Perspektive des Völkerrechtes (Beatriz Vacotto), der Grundrechte (Markus Schefer), des Strafrechts (Marcel Niggli und Stefan Maeder) und der arbeitsrechtlichen Regelungen für Sozialpartner (Kurt Pärli) beleuchten. 
</p><p>Die Schweiz war einmal – zu Zeiten der Frühindustrialisierung - Pionier des Arbeitsrechts. Mittlerweile trottet sie ziemlich abgehängt den andern westlichen Staaten hinterher. Wer das hiesige Arbeitsrecht vorwärts bringen will, muss die Erfahrungen der Nachbarländer aufmerk­sam studieren. An der Tagung werden deshalb zwei be­kannte Arbeitsrechtler aus Frankreich (Antoine Lyon-Caen) und Deutschland (Wolfgang Däubler) ausführen, wie unsere Nachbarstaaten die Zutritts- und Informationsrechte in Recht und Praxis halten. Enden wird die Tagung mit einem Podium und einer Diskussion. 
</p><p>Fazit: die SGB-Juristentagung vom 27. Juni bietet nicht nur für das juristische Fachpersonal profunde Kost. Die von Paul Rechsteiner und Luca Cirigliano geleitete Tagung ermöglicht Orientierung auch all jenen, die sich praktisch mit der Frage auseinandersetzen, was Gewerkschaften an den Arbeitsplätzen tun sollen und dürfen.
</p><h3>Anmeldung und detailliertes Programm:</h3><p>&nbsp;&lt;media 1906 - - "TEXT, SGB-Tagung Zutrittsrechte deutsch Download, SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf, 91 KB"&gt;<a href="http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Diverses/SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Diverses/SGB-Tagung_Zutrittsrechte_deutsch_Download.pdf</a>&lt;/media&gt;
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1529</guid><pubDate>Wed, 21 May 2014 14:31:00 +0200</pubDate><title>Auch die LGBT-Kommission des SGB war präsent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/auch-die-lgbt-kommission-des-sgb-war-praesent</link><description>International Day against homo- and transphobia</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der 17. Mai ist der internationale Tag against homo- and transphobia (IDAHOT). Auf dem Münsterplatz in Bern fand aus diesem Anlass eine nationale Kundgebung statt. Mit dabei war auch die LGBT-Kommission des SGB.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 17. Mai vor 34 Jahren wurde „Homosexualität“ aus dem Katalog der psychischen Krankheiten der WHO gestrichen. Verschiedene LGBT- (Lesben-, Gay-, Bi- und Trans-) Organisationen erklärten in der Folge diesen Tag zum International Day against homo- and transphobia.</p><p>An der Schweizer Kundgebung zum diesjährigen Gedenktag beteiligten sich die nationalen LGBT-Organisationen, verschiedene regionale LGBT-Gruppen und die LGBT-Gruppen der Schweizer Parteien von ganz rechts bis links. Mehrere Hundert Besucher unterstützten die Anliegen.</p><p>Alle Redner/innen standen unabhängig der Gruppe, die sie vertraten, dafür ein, dass der CVP-Initiativtext „gegen die Heiratsstrafe“ so, nämlich mit der expliziten Verankerung der Ehe zwischen Mann und Frau, nicht in die Verfassung aufgenommen werden darf. Sie sprachen sich auch für die Öffnung der Zivilehe für alle aus. Für die Schweiz geht dieser Tag als „Tag der Gleichstellung von LGBT-Menschen“ in die Geschichte ein.</p><p>Die Redner/innen unterstrichen die Solidarität mit allen LGBT-Menschen in der Welt, die aufgrund ihres Wesens in 77 Ländern immer noch bestraft (bis hin zur Todesstrafe) werden (können) und von alltäglicher Gewalt bedroht sind. Die offizielle Schweiz sollte hier mehr Zeichen setzen.</p><p>Schliesslich stellte die Schweizerische UNESCO-Kommission an dieser Kundgebung die aus dem Englischen übersetzten Vorschläge für den Unterricht zur „Bekämpfung von Homophobie und Transphobie“ vor. Sie sind ein äusserst wertvolles Instrument für stufenangepassten Unterricht von der Primar- bis zur Sekundarschule mit konkreten Beispielen von Modulen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1521</guid><pubDate>Thu, 08 May 2014 14:08:00 +0200</pubDate><title>GAV- und Lohnverhandlungen, Service public und Lohngleichheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gav-und-lohnverhandlungen-service-public-und-lohngleichheit</link><description>SGB-Dossier 102 bis 104 erschienen

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Innert kurzer Zeit hat der SGB drei Dossiers veröffentlicht. Dossier 104 zum Thema Lohngleichheit stellt eine umfassende Literaturstudie zur Lohndiskriminierung und zu deren Behebung dar. Dossier 103 dokumentiert die Service public-Tagung des SGB vom 27. Februar dieses Jahres. Dossier 102 trägt die wichtigsten Resultate der letztjährigen GAV- und Lohn-Verhandlungen zusammen.</p><p>Lohngleichheit: was tun? Dieser Frage widmet sich Dossier Nr. 104. Zuvor aber sichten und werten die Autor/innen die umfangreiche akademische Literatur aus dem In- und Ausland, welche die Lohndiskriminierung zu erklären sucht. Ein weiteres Kapitel legt dar, wie Politik und Institutionen, so sie wollen, die Lohnunterschiede verringern können. Abschliessend werden die Lehren für die Gleichstellungspolitik in der Schweiz gezogen. Dabei werden fünf Forderungen für Lohngleichheit formuliert.
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erstens braucht es mehr Lohnschutz durch mehr Gesamtarbeitsverträge und einen nationalen Mindestlohn. Frauen – häufig zu Tieflöhnen beschäftigt&nbsp; – profitieren davon besonders. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Zweitens muss mit griffigen Kontrollen, Transparenz und Sanktionen die Lohndiskriminierung in Schweizer Unternehmen behoben werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Drittens ist die gleiche Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Dafür braucht es mehr und bezahlbare Kindertagesstätten und Einrichtungen für Pflegebedürftige, eine bezahlte Elternzeit sowie kürzere und besser planbare Arbeitszeiten. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Viertens muss mit Quoten und einer geschlechterneutralen Bildungspolitik für eine angemessene Vertretung der Frauen in allen Bereichen der Arbeitswelt gesorgt werden. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fünftes gilt es schliesslich die Diskriminierung von Frauen wieder stärker zum Thema zu machen.
</p><p><b>C. Werder, D. Gallusser, D. Lampart: Was für die Lohngleichheit zu tun ist?&nbsp; Eine Analyse der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern und der politischen Gegenmassnahmen. 32 S. SGB-Dossier 104.</b></p><h3>Starker Service public</h3><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; „Schluss mit Sparprogrammen, Privatisierungen und sinnlosem Wettbewerb im Service public!
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die rechtsgleiche, qualitativ hochstehende Versorgung mit Bildung, Gesundheitsleistungen, Betreuungsangeboten und sozialen Diensten muss im Interesse der Bevölkerung erfolgen und darf nicht privaten Gewinnzwecken dienen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Monopole gehören in den öffentlichen Besitz. Das gilt beispielsweise für die Schieneninfrastruktur ebenso wie für Strom-, Kommunikations- und Wassernetze, für Abwasser und für Kehrichtentsorgung. Monopolgewinne gehören der Allgemeinheit.“
</p><p>Das sind die ersten drei Forderungen einer Resolution, welche die beinahe 200 Teilnehmenden an einer Tagung des SGB zum Service public am 27. Februar dieses Jahres verabschiedet haben. Diese Resolution findet sich in voller Länge im zweisprachigen Dossier. Dieses dokumentiert zudem – jeweils in der Originalsprache – die 10 Referate, die an dieser Tagung von den Expert/innen gehalten worden sind. Eine Lektüre, die für alle Bereiche des Service public aus gewerkschaftlicher Sicht aufzeigt, was ist, was sein soll und was diesem entgegensteht. Dore Heim, SGB-Zuständige, in der Einleitung dazu: „Nur ein Service public, der genügend Ressourcen personeller und finanzieller Art hat, kann weiterentwickelt werden. Nur ein starker Service public sichert den hohen Lebensstandard in der Schweiz und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und Chancengleichheit. Es muss in den Service public investiert werden um eine Grundversorgung der Bevölkerung nur schon auf dem heutigen Niveau zu erhalten.“
</p><p><b>D. Heim/E. Ackermann: Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert. 46 S. SGB-Dossier Nr. 103</b></p><p>&nbsp;</p><p><b>Das Verhandlungsjahr 2013</b></p><p>Dossier 102 bezeichnet das GAV-Jahr 2013 als das Jahr der Mindestlöhne. Viel häufiger als in den Jahren zuvor sei ein Mindestlohn entweder neu erlassen oder aber auffallend erhöht worden. Meilenstein dabei: die erstmalige, nach Konflikten erreichte Festlegung von Mindestlöhnen in der MEM-Industrie. Feststellbar ist auch eine Tendenz, den tiefsten Mindestlohn bei oder zumindest in Richtung von 4000 Franken/Monat festzulegen. Erklärt wird dies mit der Mindestlohninitiative des SGB, die das Bewusstsein für das Anliegen geschärft und sich so auf die GAV-Verhandlungen ausgewirkt habe. 
</p><p>Zu erwähnen ist, dass es in der Romandie, teils nach Konflikten, gelungen ist, GAV im Rahmen des Detailhandels zu erneuern, so etwa in den Kantonen Genf und Neuenburg sowie in der Stadt Lausanne. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs haben die Gewerkschaften in den Kantonen Zürich und Waadt erstmals Rahmen-GAV abgeschlossen. Sie sollen verhindern, dass bei der Ausschreibung von Linien die Konkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird. Gehäuft kam schliesslich die Einführung oder Verbesserung von Vaterschaftsurlaub vor.
</p><p>Im Bereich der Lohnverhandlungen wertet die Dokumentation grundsätzlich positiv, dass in beinahe allen Verhandlungen Reallohnerhöhungen vereinbart wurden. Als „sehr knausrig und starrsinnig“ werden viele Kantone kritisiert, insbesondere jene, die mit Lohnabbau verbundene Sparprogramme durchgedrückt haben. Die Abschlüsse im Gewerbe werden im Vergleich mit den Vorjahren als „respektabel“ beurteilt. Sie seien jedoch angesichts der guten Auftragslage und des hohen Termindrucks zu wenig hoch ausgefallen. 
</p><p>SGB-Dossier Nr. 102: Vertrags- und Lohnverhandlungen 2013/2014. 22 S.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Service Public</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1519</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 15:49:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne fördern Frauen und die Lehre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mindestloehne-foerdern-frauen-und-die-lehre</link><description>Was gilt, auch wenn Wendehälse mit dem Wind schreien

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In den letzten zwei Jahren haben die höchsten Löhne den Lift genommen, die tiefsten Löhne dagegen sind dramatisch gesunken. Letzteres hätte ein gesetzlicher Mindestlohn verhindert. Opfer dieser liberalen Lohnpolitik sind vor allem die Frauen. Noch nie waren sie so gut gebildet, aber man verweigert ihnen auch bei abgeschlossener Lehre ein würdiges Salär. Erstaunt das in einem Land, in dem Minister Frauen mit Gebrauchsgegenständen aus der Küche vergleichen?</p><p>Wenn dir der Wind rau entgegenbläst, erkennst du die echten Freunde. Das zeigt auch die Mindestlohnabstimmung. Im vorherrschenden Diskurs gilt der Mindestlohn als Gefahr für die Schweiz. Lohnschutz nütze nichts. Besser sei es, als ausgebeutete&nbsp; Verkäuferin ein Taschengeld &nbsp;zu verdienen und damit eine zusätzliche Woche Familienferien zu ermöglichen als arbeitslos zu sein – und nur mehr zu den älteren Gebrauchsgegenständen in der Küche zu zählen. 
</p><p>Denn schliesslich gibt es für den Bevölkerungsschutz den Gripen. Er darf den schwedischen Fabriken entfliegen, um uns, die Schweizer Frauen, zu beschützen, wenn wir Kleider verkaufen oder die Alten in den Heimen pflegen. Mit so investierten Milliarden gedeiht das Land – und nicht mit 0,5 % mehr an Salärmasse, mit der man die Lohnmisere auslöschen könnte.
</p><p><b>Im Reich des Absurden</b></p><p>Und nun verkündet uns das Bundesamt für Statistik (BFS), dass die tiefsten Löhne um 300 Franken gesunken und die höchsten um 10‘000 Franken gestiegen sind. Der natürliche Gang der Dinge? Dem vorherrschenden Diskurs zufolge sollten die qualifizierten Verkäuferinnen von TallyWeijl eigentlich für das Privileg, für Tally Elfassi-Weijl und Beat Gruring, die Eigentümer des Unternehmens, die zu den reichsten 300 Menschen der Schweiz gehören, zu arbeiten –&nbsp; zahlen!
</p><p>Aha, hören wir, die TallyWeijl-Verkäuferinnen seien nicht produktiv. Und deshalb ihr tiefer Lohn. Aber woher dann Weijl und Gruring riesiges Vermögen? Ist es ihnen aus dem Himmel zugeflogen? Mit ein paar Gripen zusammen? Seid’s mal zufrieden, rufen uns die zu, die ihre Nase stets nach dem Wind richten: Wenn die TallyWeijl-Verkäuferinnen in der Schweiz 4000 Franken verdienen sollten, dann würden die Läden ins Ausland ausgelagert. Worauf wir, schüchtern: Um was wem zu verkaufen?
</p><h3>Das Ende der Lehre</h3><p>Die allerfrechste Behauptung der Mindestlohngegner aber gilt zweifelsohne der Lehre. Sie werde stark verlieren, die Jungen würden vom schnellen Geld verführt. Ach ja? Welcher Patron stellt denn einen Jugendlichen für 4000.- ein, wenn er ihn als Lehrling auch für 400.- haben kann? – Muss man eine Arbeitgeber-Organisation sein, um zu wagen, die eigenen Mitglieder so dumm darzustellen?
</p><p>Wenn die Mindestlöhne für die Lehre so gefährlich wären, dann wäre sie seit langem tot. Denn fast alle Sektoren im Gewerbe und im Bau sowie Teile der Industrie kennen seit vielen Jahren &nbsp;Mindestlöhne. Und trotzdem floriert die Lehre. Was auch nicht erstaunt. Denn noch nie haben die Jugendlichen so viel wie heute in ihre Ausbildung investiert…
</p><h3>Frauen zahlen die Zeche</h3><p>Die Statistiken des BFS zeigen: Es sind hauptsächlich die Frauen, die das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohnes bezahlen. Das nicht, weil sie in schwach produktiven Branchen arbeiten, sondern weil sie weniger häufig durch Gesamtarbeitsverträge geschützt sind. Das nicht, weil sie weniger ausgebildet wären, sondern weil ein Lehrabschluss in Verkauf, Coiffure, Gesundheit und Soziales wenig „Lohnwert“ entwickelt. Das ist fortgeschrittene Diskriminierung, banalisiert und toleriert…
</p><p>Aber selbst die frühere Chefin des Bundesamtes für Berufsbildung, die sich während Jahren für die Besserstellung der Frauen in der Berufsbildung eingesetzt hat, vollbringt nun eine Wende und marschiert mit denen, die den Wind im Rücken spüren. In der Sonntagspresse erklärte sie kürzlich den Mindestlohn als fatal für die Lehre. Vergessen hat sie dabei, dass es sich hierbei um das einzig effiziente Mittel des Lohnschutzes für Frauen handelt, die heute noch eine Lehre absolvieren wollen. Es verhält sich also gerade umgekehrt: wer Frauen die Lehren offen halten will, der macht diese dann attraktiv, wenn danach auch ein korrekter Lohn winkt. Das Minimum vom Minimum sind dabei 4000 Franken. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1518</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:14:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein  Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-schritt-in-richtung-vereinbarkeit-von-beruf-und-familie</link><description>Bezahltes Stillen am Arbeitsplatz 


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neu müssen die Arbeitgeber die Zeit, welche für das Stillen eines Säuglings während der Arbeitszeit gebraucht wird, entlöhnen. Der Bundesrat hat mit der Inkraftsetzung des neuen Art. 60 ArGV1 einen weiteren, gewichtigen Schritt in Richtung besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie getan. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.</p><p>Erfreulicherweise hat das Parlament letztes Jahr eine Parlamentarische Initiative von Ständerätin Maury Pasquier (SP GE) angenommen und den Bundesrat beauftragt, das ILO-Übereinkommen Nr. 183 zu ratifizieren und umzusetzen. Mit der &nbsp;vorliegenden Neuerung zu den Stillzeiten in der ArGV 1 setzt nun der Bundesrat diesen Auftrag um. Der SGB begrüsst die vorliegende, sozialpartnerschaftlich in der Eidgenössischen Arbeitskommission vorbereitete Lösung Sie wurde auch von einer breiten Allianz zahlreicher &nbsp;Frauen- und Fachorganisationen unterstützt und getragen.
</p><h3>Lösungen auch für Frauen in Teilzeitarbeit</h3><p>Art. 60 Abs. 2 ArGV 1 bestimmt, dass Müttern die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten als Pausen freizugeben sind und dass diese Pausen ganz normal wie Arbeitszeit entlöhnt werden müssen. Diese Bestimmung gilt für das erste Lebensjahr des Säuglings. Dem Stillen gleichgestellt ist die Abpumpzeit. Sowohl das Stillen wie das Abpumpen können entweder im Betrieb, in welchem der Arbeitgeber zwingend einen gesonderten Still-Raum einrichten muss, oder &nbsp;extern stattfinden, z.B. zuhause oder in der Krippe. 
</p><p>Der Gesetzgeber hat die Dauer der &nbsp;Bezahlung begrenzt, dies nach effektiv geleisteter, täglicher Arbeitszeit (aus diesem Grund ist eine korrekte Arbeitszeiterfassung wichtig!). Bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden werden&nbsp; 30 Minuten bezahlt. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden sind es 60 Minuten. Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden sind es 90 Minuten. Der Arbeitgeber darf nicht verlangen, dass die so freigenommene Still-Pausen vor- oder nachkompensiert werden müssen oder zu einem negativen Arbeitszeit-Saldo gezählt werden. Sie gelten als ganz normal geleistete Arbeitszeit! 
</p><p>Wichtig ist zu betonen: Bei all diesen gesetzlichen Vorgaben zur Dauer der bezahlten Stillpausen handelt es sich um gesetzliche Minimal-Bestimmungen! Arbeitgeber und Arbeitnehmende bzw. die Sozialpartner im GAV können und sollen je nach Situation auch eine längere Dauer für die Bezahlung festsetzen. 
</p><p class="lead">Weitere Schritte müssen folgen</p><p>Hat eine Mutter bzw. ein Kind das Bedürfnis nach längeren Stillpausen, dann ist die zusätzliche Zeit vom Arbeitgeber obligatorisch zu gewähren. Je nach dem sind diese zusätzlichen Stillpausen aber nicht bezahlt. 
</p><p>Die bezahlten Stillpausen werden in letzter Konsequenz die Qualität des Familienlebens und die Erwerbsquote steigern. Der SGB begrüsst ausdrücklich, dass mit der vorliegenden Reform auch Frauen im Teilzeitarbeitsverhältnis bzw. deren Säuglinge von bezahlten Stillpausen profitieren können. Gewerbe und gewisse Arbeitgeberkreise hatten sich erbittert dagegen gewehrt. Diesem Erfolg müssen für den SGB &nbsp;weitere Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie folgen, unter anderem für bezahlte gesetzliche Elternurlaube, für die Schaffung von Kinderbetreuungs-Plätzen und eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeiten. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1517</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 14:03:00 +0200</pubDate><title>Hat, wer sein krankes Kind zuhause pflegt, Anrecht auf Lohn? </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/hat-wer-sein-krankes-kind-zuhause-pflegt-anrecht-auf-lohn</link><description>Wenn die Kinder krank sind 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Kind ist krank oder verunfallt und muss zuhause gepflegt werden. Beide Elternteile arbeiten. Ein Elternteil beschliesst, diese Pflege zu übernehmen. Wie lange kann diese Mutter oder dieser Vater frei nehmen? Wie lange hat sie oder er Anrecht auf Lohn? </p><p>Braucht ein krankes oder verunfalltes Kind zuhause Pflege von einem arbeitenden Elternteil, dann hat der Arbeitgeber dieser Person bis zu drei Tagen frei zu geben. Dabei ist es sinnvoll, mit dem Arbeitgeber abzumachen, wann und unter welchen Umständen ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. Unter Umständen kann ein Arbeitnehmer aber auch länger von der Arbeit befreit werden, wenn dies gerechtfertigt ist. 
</p><p>Wichtig zu wissen ist: Das Anrecht auf 3 Tage Urlaub gilt pro Krankheitsfall und nicht pro Jahr. Das scheinen Arbeitgeber immer wieder mal zu vergessen! Und auch viele Arbeitnehmende glauben, sie hätten ihren Anspruch nach 3 Tagen ausgeschöpft. 
</p><p>Wie verhält es sich nun aber beim Lohnersatz? Die Arbeitsbefreiung zur Pflege kranker Kinder wird der unverschuldeten Verhinderung an der Arbeitsleistung im Sinne von Art. 324a OR gleichgestellt. Das heisst konkret: Der Elternteil, der zu Hause beim kranken oder verunfallten Kind bleibt, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit drei Monaten gilt und mindestens auch für drei Monate abgeschlossen ist. Die Dauer der Lohnfortzahlung für Eltern, die mehrere solche Befreiungen pro Jahr brauchen (auch für eigene Krankheit), ist jedoch begrenzt. Sie richtet sich je nach Arbeitsort nach anderen Regeln. Unterschieden wird eine Basler-, Berner- &nbsp;oder Zürcher-Skala. Alle drei Skalen sehen für das erste Anstellungsjahr höchstens 3 Wochen solcher bezahlter Arbeitsbefreiung vor. Im 2. Dienstjahr sehen dann die Berner- 4, die Zürcher- 8 und die Basler- Skala insgesamt 9 Wochen solch bezahlten Urlaub vor. Empfehlenswert ist sich beim Arbeitgeber zu erkundigen, welche Skala zur Anwendung kommt. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung wird pro Dienstjahr berechnet und beginnt in jedem Dienstjahr von neuem. 
</p><h3>Und was ist mit dem Lohn, wenn das Kind nach der Geburt im Spital bleiben muss?</h3><p>Der Anspruch auf Erwerbsersatz bei Mutterschaft entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt des Kindes. Immer wieder kommt es vor, dass ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger im Spital bleiben muss. Da der Mutterschaftsurlaub auch dazu dient, sich in den ersten Monaten intensiv um das Neugeborene zu kümmern, kann in diesem Fall die Mutter den Erwerbsersatz auf Mutterschaft aufschieben und erst dann beziehen, wenn das Kind aus dem Spital kommt. Diese Situation wird ebenfalls nach den gewöhnlichen Regelungen bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung behandelt, also im Sinne von Art. 324a OR. Konkret heisst das: Die Mutter hat während des Aufenthaltes des Kindes im Spital eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit des Kindes nicht arbeiten könnte. 
</p><p>Anzumerken bleibt, dass obige Ausführungen sich auf die Privatwirtschaft beziehen. Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse (Verwaltung oder staatliche Unternehmen) unterstehen eigenen Regeln.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1516</guid><pubDate>Wed, 07 May 2014 13:51:00 +0200</pubDate><title>Angriff auf Arbeitszeiterfassung pariert - vorerst</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/angriff-auf-arbeitszeiterfassung-pariert-vorerst</link><description>Motion Niederberger wird sistiert

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine gute Nachricht: Die vorberatende Kommission des Ständerates, die WAK-S, hat die Motion Niederberger bis Ende 2015 sistiert. Die bessere Nachricht wäre gewesen, wenn die Kommission den Vorstoss vollends abgeschrieben hätte. </p><p>Ständerat Niederberger wollte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in gewissen Branchen ermöglichen, betreffend die Arbeitszeiterfassungspflicht eine Verzichterklärung zu unterschreiben (Opting-out). Der Ständerat hat in der Frühjahrssession den Vorstoss zu detaillierter Prüfung an die Kommission zurück gewiesen. Diese hat nun die Behandlung bis Ende 2015 sistiert. Zumindest das Hauruckverfahren, die Arbeitszeiterfassung in einigen Branchen zu eliminieren, ist damit gebannt. Aber die Ruhe dürfte durchaus vergänglicher Natur sein. 
</p><p>Eine breite Front von Ultraliberalen will die Arbeitszeiterfassungspflicht wenn nicht abschaffen so doch recht zurückstutzen. Sie werden zu gegebener Zeit wieder vorrücken. Für den SGB jedoch ist klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss bleiben. Denn es hängt sehr viel davon ab. Ohne Arbeitszeiterfassung sind Gratisarbeit, Lohndumping und Ausbeutung viel leichter möglich. Die Arbeitszeiterfassung kann als wirksames Präventionsmittel gegen zuviel Arbeit, Stress und – in der Folge – psychische Erkrankung betrachtet werden. Arbeitszeiterfassung ermöglicht zudem erst die Kontrolle der Flankierenden Massnahmen! Oft ist die Arbeitszeiterfassung auch eine Voraussetzung zu diversen Berechnungen und Kontrollen, etwa im Kampf gegen Schwarzarbeit, bei der Berechnung von Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen oder zum Erhalt z.B. von Schlechtwetter-Entschädigung (Bau) oder Kurzarbeits-Entschädigung (Industrie, Dienstleistungsbranche). 
</p><p>Deshalb: Wir bleiben am&nbsp; Ball, auch wenn jetzt Halbzeit ist. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1505</guid><pubDate>Thu, 01 May 2014 11:44:00 +0200</pubDate><title>Reden zum 1. Mai 2014</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/reden-zum-1-mai-2014</link><description>Gute Arbeit. Mindestlohn.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Reden von Mitgliedern des SGB-Präsidialausschusses oder des SGB-Sekretariates, gehalten am 1. Mai 2014.</p><ul><li><span>&lt;media 1936 - - "TEXT, paul rechsteiner, paul_rechsteiner.pdf, 30 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB, Nürnberg (D)&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1961&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB, Rheinfelden und Wohlen&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1937 - - "TEXT, doris bianchi d, doris_bianchi_d.pdf, 73 KB"&gt;Doris Bianchi, Stv. Sekretariatsleiterin SGB, Winterthur&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1944 - - "TEXT, veronique polito f, veronique_polito_f.pdf, 13.4 KB"&gt;Véronique Polito, secrétaire centrale USS, Neuchâtel&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1938 - - "TEXT, alain carrupt f, alain_carrupt_f.pdf, 56 KB"&gt;Alain Carrupt, Président syndicom, Fleurier et Yverdon&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1942 - - "TEXT, Katharina Prelicz d, Katharina_Prelicz_d.pdf, 110 KB"&gt;Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod Schweiz, Olten&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1959 - - "TEXT, Vania Alleva d, Vania_Alleva_d.pdf, 16.9 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia, Vizepräsidentin SGB, Zug&lt;/media&gt;</li><li style="font-size: 12px; ">&lt;media 1958 - - "TEXT, Renzo Ambrosetti f, Renzo_Ambrosetti_f.pdf, 16.1 KB"&gt;Renzo Ambrosetti, coprésident d’Unia, Fribourg&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1941 - - "TEXT, Corrado Pardini d, Corrado_Pardini_d.pdf, 32 KB"&gt;Corrado Pardini, GL Unia, Nationalrat SP/BE, Langenthal&lt;/media&gt;</li><li><span>&lt;media 1957 - - "TEXT, giorgio tuti, giorgio_tuti.pdf, 42 KB"&gt;Giorgio Tuti,&nbsp;&lt;/media&gt;</span><span>&lt;media 1957 - - "TEXT, giorgio tuti, giorgio_tuti.pdf, 42 KB"&gt;Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, Brig&lt;/media&gt;</span></li><li>&lt;media 1965&gt;Bernadette Häfliger Berger, Vizepräsidentin syndicom, Bern&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1962&gt;Maria Bernasconi,&nbsp;secrétaire générale de l’APC, Fribourg&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1963&gt;Philipp Hadorn, Zentralsekretär der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, Solothurn&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1964&gt;Nico Lutz, Sektorleiter Bau der Gewerkschaft Unia, Basel&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1495</guid><pubDate>Wed, 30 Apr 2014 13:39:00 +0200</pubDate><title>1. Mai 2014: Wann und Wo?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-mai-2014-wann-und-wo</link><description>Übersicht zu den Veranstaltungen am Tag der Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<div></div><p>Auch dieses Jahr finden um die fünfzig 1. Mai-Feiern in der ganzen Schweiz statt. Passend zur am 18. Mai stattfindenden Abstimmung über den Mindestlohn steht der 1. Mai 2014 unter dem Motto: "Gute Arbeit. Mindestlohn."
</p><p><a href="https://www.google.com/fusiontables/embedviz?q=select+col1+from+155df3E-nk3NdqVJoKgH4RDhO6SRqEC-vgHip8UTQ&amp;viz=MAP&amp;h=false&amp;lat=46.83805789971685&amp;lng=8.38963281249994&amp;t=1&amp;z=8&amp;l=col1&amp;y=2&amp;tmplt=3&amp;hml=GEOCODABLE" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Hier finden Sie die Übersicht als Karte</a><br><a href="https://docs.google.com/spreadsheet/ccc?key=0AvYmVIZFJKmrdHlrbURyYUIyUHBsOHRQcXZUZGxnNVE&amp;usp=sharing" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Hier finden Sie die Übersicht als Tabelle</a></p><p>Korrekturen und zusätzliche Anlässe bitte melden an: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thyjv5rpzaslyGzni5jo" data-mailto-vector="7" class="mail">marco.kistler(at)sgb.ch</a><br>Danke!
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1502</guid><pubDate>Thu, 24 Apr 2014 09:53:00 +0200</pubDate><title>Jammern über den Mindestlohn und auf Mitleid hoffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/jammern-ueber-den-mindestlohn-und-auf-mitleid-hoffen</link><description>Wirte, Coiffeure, Bergbahnunternehmer mit billigen Methoden

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Abstimmungskampf zur Mindestlohn-Initiative treibt die Phantasie der Gegner mitunter bunte Blüten. Die einen sagen massenhaft Jugendliche voraus, die keine Lehre mehr antreten werden. Andere wiederum jammern darüber, dass sie ihre Betriebe dichtmachen müssten. Nur: sie haben nicht Recht.</p><p>Zu den Jammerern vom Dienst gehören die Wirte. Immer wieder verkünden Wirte in Zeitungsspalten, dass ihr Ende als Unternehmer nahe. Grund: der Mindestlohn von 4000 Franken pro Monat. Ihr Betrieb könne so einen Mindestlohn nicht zahlen. 
</p><p>Im Gastgewerbe arbeiten heute rund 215‘000 Angestellte. 46‘000 von ihnen kommen noch nicht auf den geforderten Mindestlohn. Von all diesen arbeiten:
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; rund 10‘000 mit normaler Arbeitszeit (42 h). Ihre Löhne wären zwischen 2 bis 4 % anzuheben. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; rund 18‘000 in der Saison-Hotellerie (43,5 h). Ihre Löhne wären im Schnitt um 6 % anzuheben. 
</p><p>·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; rund 18‘000 in Kleinbetrieben (bis 45 h). Ihre Löhne wären im Schnitt um 9 % anzuheben. 
</p><p>Da die Initiative den Betrieben 3 Jahre Zeit lässt, um den Mindestlohn einzuführen, können sich die Wirte also ein etappenweises Umsetzen erlauben. Damit können sie die nötigen Lohnerhöhungen durchaus verkraften. Die Branche hat übrigens in jüngster Vergangenheit schon Lohnverbesserungen anderen Ausmasses verkraftet.
</p><p>Dasselbe gilt für die Coiffeure. Auch sie werden ihre Preise nur so moderat erhöhen müssen, dass die Kunden kaum etwas davon merken. Die Schlangen von Konsumenten, die sich ihre Haare im Ausland schneiden lassen und sich dabei nur mehr dort ihr regelmässiges Auswärtsmenu genehmigen, schleichen nur in der Phantasie der Mindestlohngegner über die Grenzen.
</p><p>Dasselbe gilt für die Bergbahnen. Vor allem die Bündner Bergbahnen wehren sich mit der gleichen Leier wie die Wirte gegen korrekte Mindestlöhne. In Bern jedoch gilt diese Weisheit nicht. Denn dort haben mehrere Bergbahnen zusammen mit der betreffenden Gewerkschaft SEV einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen, der einen Mindestlohn von 4000.- vorsieht.
</p><p>All die Jammerer zielen auf Mitleid. Manchmal finden sie es sogar. Real dagegen sind die Probleme der Tieflohnbeschäftigten, die mit ihren Salären kaum über die Runden kommen. Sie verdienten Mitleid. Und mehr Lohn.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1501</guid><pubDate>Thu, 24 Apr 2014 09:22:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat wird an Steuerprivilegien für reiche Ausländer festhalten, aber das Volk…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nationalrat-wird-an-steuerprivilegien-fuer-reiche-auslaender-festhalten-aber-das-volk</link><description>Vorschau Sondersession 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An seiner Sondersession vom 5. bis 7. Mai wird der Nationalrat auch die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“ behandeln. Sie verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer. Die grosse Kammer dürfte wie zuvor die kleine das Volksbegehren ablehnen. Die Chancen jedoch, dass dieser Entscheid an der Urne gedreht wird, sind intakt.</p><p>Im Oktober 2012 hat die Alternative Liste, unterstützt von SP, Unia und Gewerkschaftsbund, das Volksbegehren eingereicht. Es verlangt die Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer, ein Privileg, mit dem die Schweiz seit rund 150 Jahren versucht, reiche ausländische Steuerzahler anzuziehen. Ursprünglich vor allem in der Waadt praktiziert und für ältere Geniesser des Lebensabends (Lex Chaplin) gedacht, hat sich die Privilegienwirtschaft immer mehr ausgebreitet. Im Jahre 2012 zählte die Schweiz 5634 Betroffene, die der öffentlichen Hand hierzulande total 695 Mio. Franken Steuern ablieferten. Sie alle wurden nach Aufwand besteuert. D.h.: Die Steuern werden nicht auf Basis des tatsächlichen Einkommens und Vermögens, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen bemessen. In der Schweiz gilt dabei als Bemessungsgrundlage das Fünffache des Mietwertes. Müssten diese Personen ihr reales Einkommen und Vermögen versteuern, würden dem Fiskus andere Beträge in die Kasse gespült. 
</p><p>Diese Privilegien-Praxis für reiche Ausländer verletzt den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Das geben die bürgerlichen Anhänger auch ganz offen zu. Für sie macht der wirtschaftliche Nutzen – eben diese Steuererträge sowie die Kaufkraft und das Mäzenatentum der Privilegierten – den Schaden wieder wett. Das Dumme an dieser Argumentation: Sie wird durch die Wirklichkeit widerlegt. 
</p><h3>Zürcher Beweis: kein Kasseneinbruch</h3><p>Im Jahre 2009 hat der Kanton Zürich nach einer Volksinitiative ebenfalls der Alternativen Liste die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Der Kanton Zürich zählte zuvor rund 200 privilegiert besteuerte Ausländer. Die Hälfte der Betroffenen dampfte dann auch tatsächlich ab, eine Mehrheit in andere Kantone, eine Minderheit ins Ausland. Dem Steuerertrag in der Zürcher Kasse hat diese Mobilität nicht geschadet. Allein der Betrag, den die bleibenden nun voll Erfassten zusätzlich bezahlen mussten, hat die weggefallenen Erträge der Ausgewanderten mehr als wettgemacht. Kommt dazu, dass sich in den Villen der Weggezogenen neue Reiche einfanden, die ebenfalls gutes Geld in die Kasse lieferten. Per Saldo also: die Übung hatte sich für den Kanton gelohnt. Vermutung: sie dürfte sich auch für die weiteren 4 Kantone, die seither die Pauschalbesteuerung abgeschafft haben, nämlich SH, BS, BL und AR, lohnen.
</p><h3>Parlament stellt Ampel auf rot</h3><p>Trotz dieser Erfahrungen lehnt der Bundesrat die Initiative ab. Der Ständerat ist ihm auf diesem Weg im Dezember 2013 im Verhältnis von 3 zu 1 gefolgt. Und auch die vorberatende Kommission der grossen Kammer stellte sich mit 17 gegen 7 Stimmen gegen das Volksbegehren. Die Argumentation war immer dieselbe: Die Betroffenen zögen ab, die öffentliche Hand nehme weniger ein, lieber die Taube auf dem Dach… Zudem verweisen die Befürworter der Pauschalbesteuerung darauf, dass sie die Zügel leicht gestrafft hätten: Statt des fünffachen Mietwertes sollen nun mindestens der siebenfache als Berechnungsgrundlage gelten. Auf linker Seite sind und bleiben die wichtigsten Argumente gegen die Privilegienwirtschaft: Intransparenz, ungerechtes Bevorzugen reicher Ausländer und die Verletzung des Grundsatzes der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. 
</p><h3>An der Urne wieder auf Feld eins</h3><p> Zu erwarten ist, dass auch der Nationalrat die Initiative ablehnt. Ganz neu werden die Karten jedoch ausgeteilt, wenn das Volk an der Urne entscheiden muss. Für das heutige System der Pauschalbesteuerung stehen nicht mehr Figuren wie Charlie Chaplin sondern solche wie der russische Oligarch Viktor Vekselberg. – Von 10 Kantonen, in denen die Pauschalbesteuerung zu entscheiden war, haben 5 die Pauschalbesteuerung abgelehnt. De bürgerlichen Politiker hätten also Grund zu Nervosität – oder zu einem Gesinnungswandel.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1492</guid><pubDate>Thu, 24 Apr 2014 09:11:00 +0200</pubDate><title>Neuer Weg verlangt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neuer-weg-verlangt</link><description>An die 50‘000 Gewerkschafter/innen demonstrierten in Brüssel

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 50'000 Menschen haben am 4. April auf Einladung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) in Brüssel demonstriert. Sie forderten eine neue Politik für Investitionen und Jobs und riefen dazu auf, in den kommenden Wahlen des EU-Parlamentes diesem Politikwechsel eine Bahn zu eröffnen.</p><p>«Unsere Botschaft ist einfach, aber die zuständigen europäischen Politiker wollen sie nicht hören. Unsere Botschaft ist, dass ihre Krisenpolitik nicht nur ungenügend ist sondern die soziale und wirtschaftliche Krise gar verstärkt hat. Unsere Botschaft ist: Die Sparpolitik geht nicht auf!» 
</p><p>So begrüsste am 4.4.2014 Bernadette Ségol, die Generalsekretärin des EGB, die an die 50'000 Gewerkschafter/innen, die aus 21 Ländern angereist kamen, um in Brüssel zu demonstrieren: gegen die katastrophale Sparpolitik und für einen neuen Weg, der – wie seinerseits der Marshallplan – via Investitionen neue Jobs schaffen soll. Wie dringend solche sind, zeigen ein paar wenige statistische Daten. Ende Februar betrug die Arbeitslosigkeit im EU-Schnitt 10,6 %. Die Jugendarbeitslosigkeit (unter 25 Jahre) betrug 23 %, in Griechenland und Spanien gar knapp über 50 % (!). 
</p><h3>Investitionen für Jobs</h3><p>Die EGB-Vorsitzende warnte eindringlich vor der Gefahr einer verlorenen Generation. Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, ergänzte: „Das gemeinsame Haus Europa ist durch die marktradikale Krisenpolitik der Troika in seinen Fundamenten erschüttert worden. Die elementaren Eingriffe in die Tarifautonomie und in Arbeitnehmerrechte, die Lohn- und Sozialkürzungen und die neoliberale Sparpolitik haben die Finanzkrise nicht gelöst, sondern zu einer schwerwiegenden sozialen Krise gemacht."
</p><p>„Ein neuer Weg für Europa – Investieren statt Kaputtsparen“ war deshalb das Hauptmotto der Demo. Gute Arbeit und soziale Gerechtigkeit sollen in ganz Europa wieder gefördert werden. Der EGB erinnerte an seinen „Plan der Arbeit“.11 Millionen Arbeitsplätze können durch ein Europäisches Investitionsprogramm geschaffen werden. Gleichzeitig sei die einseitige, unsoziale Sparpolitik, die die Reichen schont und Arbeitnehmer und Rentner die Zeche zahlen lässt, sofort zu beenden. Soziale Gerechtigkeit soll auch durch freie Kollektivverhandlungen und starke Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer erreicht werden. 
</p><h3>EU-Parlamentswahlen als Hebel</h3><p>Gewichtiges Thema der Demo war die Neuwahl des EU-Parlaments im Mai. „Wir brauchen im Europäischen Parlament Abgeordnete, die […] die ungerechte Sparpolitik, Arbeitslosigkeit, Armut, Ungleichheit sowie Lohn- und Steuerdumping überwinden wollen. Sie sollen eintreten für ein Europa, das die Menschen und nicht die Märkte in den Mittelpunkt stellt.“ So appellierte etwa der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Massen. 
</p><p>Beteiligt an der Demo war auch eine gut 50köpfige Gruppe aus der Schweiz. Am Rande der Demo war es zu Ausschreitungen gekommen.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1497</guid><pubDate>Tue, 15 Apr 2014 18:21:00 +0200</pubDate><title>Eine Viertausendernote</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/eine-viertausendernote</link><description>Der literarische Beitrag zum 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es sind 23 Jahre her, du hast als Holzfäller bei einem Patron gearbeitet, er hat dich 16 Franken die Stunde bezahlt. Du schaust auf dein Lohnblatt vom März 1991: „Stunden 166,5 x 16,00 = 2664,00 CHF“. Das war der Bruttolohn. Damals warst du 28. Du warst frisch verheiratet, die Krankenkasse kostete dich nur 105 Franken pro Monat, mit einer Hunderternote konntest du den Supermarkt-Wagen mit Nahrungsmitteln füllen. Du wohntest in der Stadt, du hattest kein Auto, du bist gependelt, jeden Tag, mit Velo und Zug, bis zum Bahnhof, der dem Einsatzort am nächsten lag. Der Kleinlaster, gefahren vom Gruppenchef, sammelte euch, dich und deine Arbeitskameraden, an verschiedenen Orten ein, um 7 Uhr morgens wart ihr alle im Wald, die Kettensäge in der Hand. Du bist fast ein Jahr bei diesem Patron geblieben, dann hast du deinen Beruf gewechselt, du bist Trolleybus-Chauffeur in einem Unternehmen des öffentlichen Verkehrs geworden, du hast so die langen täglichen An- und Rückreisen vermieden, und du warst besser bezahlt. Während zwei Jahren warst du Chauffeur und gleichzeitig Student an der Universität, und im Fach Politökonomie hast du gelernt, dass der Wert des Geldes sich alle 20 Jahre um die Hälfte verringert. Was du dir seinerzeit mit den 2664 Franken hast leisten können, das kannst du dir jetzt nur mit 5328 Franken leisten. Du weisst nicht mehr, was heute ein Holzfäller im Monat verdient, du bist Buschauffeur geblieben und du weisst, dass die, die in diesem Beruf anfangen, weniger als 5000 Franken brutto im Monat verdienen.
</p><p>Der Universitätsprofessor hatte Recht: Heute kostet dich deine Krankenkasse 441 Franken im Monat, sie ist vier Mal teurer als vor 23 Jahren. Mit einer Hunderternote kannst du heute keinen Supermarkt-Wagen mit Nahrungsmitteln füllen. Das Geld verliert an Wert, und die Löhne der Arbeiter halten nicht Stand, die Löhne der Kader bleiben korrekt, und die Boni einiger Banker lassen dich denken, dass sie in Büros arbeiten, die jemand auf dem Planeten Mars eingerichtet hat.
</p><p>Ja, es ist normal, einen Mindestlohn von 4000 Franken brutto im Monat für die Frauen und Männer zu verlangen, die, in welchem Sektor auch immer, Vollzeit arbeiten. Du tauchst mental ins Leben einer dieser Personen ein, die nicht weiss, wie sie die Kosten des Zahnarztes oder des ausserschulischen Musikunterrichts für die Kinder berappen soll, und du findest das nicht gerecht. Die Schweiz ist ein reiches Land, sie muss ihre Armen nicht in Slums einsperren. Die Schweizer respektieren die Mittellosesten unter ihnen, und sie haben keine Angst, mit den Patrons und den Politikern zu diskutieren.
</p><p>Du stellst dir vor, dass die Schweizerische Nationalbank in einigen Monaten eine neue Banknote, die VIERTAUSENDERNOTE, lancieren wird. Auf dieser Banknote lächelt dir das Gesicht der jüngsten Bundesrätin entgegen. Diese Banknote wird rot sein. Und weiss, denn Hunderte von weissen Kreuzen sind eingestreut. Und irgendwo, in allen nationalen Sprachen, wird auf dieser Banknote ein Satz eingedruckt sein: „Die Schweiz ist kein Lohngefängnis, für keine Gruppe ihrer Bürger/innen.“
</p><p>&nbsp;</p><p>***
</p><p>Marius Daniel Popescu, 1963 in Craiova (Rumänien) geboren, studierte Forstwissenschaft an der Universität Brasov und publizierte parallel Gedichte und Artikel in einer Brasovner Studentenrevue. Während des Sturzes des Ceaucescu-Regimes liess sich Popescu in Lausanne nieder, wo er heute sein Leben als Buschauffeur verdient. 
</p><p>Nach zwei Gedichtbänden in französisch (4x4 poèmes tout-terrains, Arrêts déplacés), veröffentlicht Popescu 2007 im Verlag José Corti La Symphonie du loup (deutsch: Die Wolfssymphonie, engeler-verlag, 600 S., 39.95 Fr.), einen stark autobiographisch geprägten Roman, der 2008 den Robert-Walser-Preis und den Prix culturel vaudois littérature erhält. 2012 erscheint sein zweiter Roman Les Couleurs de l’hirondelle (éd. J. Corti). Dieser wird mit dem Schweizer Literaturpreis ausgezeichnet.
</p><p>Seit 2004 ist Popescu zudem Herausgeber der Literaturzeitschrift le persil.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1490</guid><pubDate>Thu, 10 Apr 2014 10:59:00 +0200</pubDate><title>Ja zum Mindestlohn und Hausarztmedizin, Nein zu Gripen und Pädophilen-Berufsverbot</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ja-zum-mindestlohn-und-hausarztmedizin-nein-zu-gripen-und-paedophilen-berufsverbot</link><description>Parolen des SGB zur Abstimmung vom 18. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p><i></i></p><p class="lead">Beim eidgenössischen Urnengang vom 18. Mai sagt der SGB zweimal Ja und zweimal Nein. Er befürwortet die Mindestlohninitiative und den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Ein Nein empfiehlt er zum Kauf des Gripen und zur Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen. </p><p>Das – selbstverständliche – Ja zur eigenen <b>Mindestlohn-Initiative</b> braucht an dieser Stelle nicht behandelt zu werden. Der SGB wird sich mit aller Kraft für ein Ja zu dieser Initiative einsetzen. Denn ein Erfolg des Volksbegehrens wird die Arbeitswelt gerechter machen und für über 330‘000 Arbeitnehmer/innen existenzielle Verbesserungen bringen.
</p><p>Den <b>Kauf des Gripen</b> lehnt der SGB ab. Eine vernünftige Beurteilung der mittelfristig drohenden Gefahren für die Schweiz führt zum Schluss, dass es ein neues Kampfflugzeug nicht braucht. Vor allem aber gibt der SGB zu bedenken, dass die in den neuen Flieger investierten Milliarden dann anderswo fehlen, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, der Bildung oder des Bundespersonals. Genau dort werden sie aber dringender gebraucht. Es kann nicht sein, dass der Kauf eines Kampffliegers zu Sparübungen in diesen Bereichen führt. 
</p><p>Nein sagt der SGB ebenfalls zur <b>Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen</b>. Diese ist unpräzis und verstösst gegen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Weil zu starr formuliert, riskieren sogar Ehepartner einer ursprünglich illegalen „Jugendliebe“ ein lebenslanges Verbot, mit Jugendlichen zu arbeiten. Das durchaus ehrenwerte Grundanliegen der Volksinitiative, wonach Kinder und Abhängige auch durch härtere Bestrafung und schärfere Präventionsmassnahmen vor sexueller Ausbeutung zu schützen sind, ist differenzierter auf gesetzlicher Ebene wahrzunehmen.
</p><p>Den <b>Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative</b> bejaht der SGB, weil er gerechtfertigte Massnahmen zur Besserstellung der Hausarztmedizin unterstützt, diese jedoch in das System der medizinischen Grundversorgung integriert. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1489</guid><pubDate>Thu, 10 Apr 2014 09:24:00 +0200</pubDate><title>Die alte schrille Leier</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-alte-schrille-leier</link><description>Zum Haushaltswurf des Gewerbeverbands

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Gewerbeverband greift tief in seine Schatullen, um die Mindestlohn-Initiative zu bekämpfen. Aus tiefster Schublade sind auch die Argumente dagegen entnommen. Beides vereint in einem Extrablatt der Gewerbezeitung, das dieser Tage in alle Haushalte der Schweiz flattert.</p><p>Fördert Armut statt Arbeit. Vernichtet Arbeitsplätze. Bricht den Berg- und Randregionen das Genick, der Berufsausbildung auch. Und dann müssen wir auswandern, um wieder Arbeit zu haben…
</p><p>So bewertet die Gewerbezeitung in jedem Briefkasten der Nation die Mindestlohn-Initiative. Wenn man die aufgelisteten Klagen des Verbandes nur hören würde, man meinte, das Gewerbe in diesem Land sei arm, sehr arm. Blättert man dann aber die bunten Seiten durch, dann stellt man fest: das Gewerbe ist reich. An Geld zumindest, vom Geist sprechen wir nicht. Denn dazu schweigt die Zeitung in jeder Zeile: dass es hierzulande über 330‘000 Jobs gibt, in denen die Beschäftigten, hochgerechnet auf 100 %, weniger als 4000.- pro Monat verdienen. 
</p><p>Auffallend: Dem Verbandsdirektor Bigler, der mit der lockeren Behauptung, die meisten dieser Tieflohnverdienenden seien ja nur „Zweitverdienerinnen“, ins Offside gerannt ist, hat die Zeitung vorsorglich und mit sicherem Gespür für kontraproduktive Wirkung keine Stimme gegeben. 
</p><p>Die verleiht sie dafür dem Dieter Spiess. Sie raten richtig: Es ist der Gelterkinder Schuhhändler Spiess, der öffentlich erklärt, dass Gesamtarbeitsverträge eine DDR-Methode seien. Spiess hat erneut Verkündungsdrang. Er erklärt, nach einem Ja würde er sich „mehrmals überlegen, ob man als Arbeitgeber einen solch hohen Lohn für ein geringes Pensum ausgeben will.“ - Wen er dann anstellen will? 
</p><p>Dann bekommt eine Stimme der Malermeister Alfons P. Kaufmann. Der meint, dass viele Jugendliche nach Schulaustritt wegen dem horrenden Lohn von mindestens 4000.- Franken direkt zu arbeiten begännen – ohne Berufsausbildung. Und: viele von ihnen würden dann absichtlich arbeitslos und „können auch so gut leben.“ So würde der Nachwuchsmangel im Baugewerbe noch grösser. Lassen wir das einfach so stehen und erinnern den Malermeister nur daran, dass das Baugewerbe bereits heute klar mehr als 4000 zahlt – und dass wir keine 16-jährigen kennen, deren Sehnsucht es ist, möglichst rasch 4000.- und dann ein Leben lang knapp über 4000 zu verdienen.
</p><p>Der nächste Streich folgt sogleich. Für Hannes Jaisli, stv. Dir. Gastro-Union, führt der neue Mindestlohn zu einem Beizensterben. Damit nicht genug: die überlebenden Betriebe müssten auch Stellen streichen und Mitarbeitende entlassen. – Hoppla: Da bleiben also nur ein paar wenige Beizen, gerammelt voll, aber die können sich keine Bedienung mehr leisten?!
</p><p>Und so geht es weiter bis zur Prophezeiung, dass Teile der Industrie in der Waadt und in Genf wegen der unterschiedlichen Mindestlöhne ihre Produktion nach Frankreich auslagerten. Dann würden die Schweizer zu frontaliers und verdienten nur mehr 11.60 Franken die Stunde. – Wieso haben die denn jetzt noch nicht ausgelagert, wo doch die Lohnunterschiede auch beträchtlich sind?
</p><p>Niemand verlangt vom Gewerbeverband im Abstimmungskampf differenziertes Auftreten. Dass die obersten Gewerbler aber so mit der Keule von Arbeitslosigkeit und Armut drohen, überrascht denn doch. Denn so nehmen sie die alte Leier auf, wonach jeder Fortschritt die Wirtschaft bedrohe und dann nur Arbeitslosigkeit und Armut produziere. Der Fortschritt aber ist gleichwohl gekommen, das Gewerbe ist geblieben. Und sein Verband auch…
</p><p>Eines nur noch: in der letzten Zeit haben viele Betriebe, die zuvor noch dagegen gewettert haben, den Mindestlohn 4000 eingeführt: etwa Lidl, Bata, H&amp;M. Die Erfahrung zeigt also: es geht. Der Gewerbeverband nimmt das nicht zur Kenntnis. Er will lieber die Schmutzkonkurrenz in den eigenen Reihen als die anständigen Unternehmer schützen. Aber auch das ist seine eigene Sache… </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1488</guid><pubDate>Wed, 09 Apr 2014 16:37:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaften, Frauen und Linke klar gegen höheres Rentenalter und für bessere AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gewerkschaften-frauen-und-linke-klar-gegen-hoeheres-rentenalter-und-fuer-bessere-ahv</link><description>Wer positioniert sich wie zur Reform Altersvorsorge 2020?

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Vernehmlassungsphase zur Reform Altersvorsorge 2020 ist abgeschlossen. In den Positionen der grossen Verbände und Parteien sind wenig Gemeinsamkeiten und viele Differenzen zu erkennen. Das Vorgehen jedoch, die 1. und 2. Säule in eine einzige Vorlage zu packen, findet breite Zustimmung. </p><p>Die Arbeitgeberverbände, Economiesuisse sowie die bürgerlichen Parteien sprechen sich alle klar für ein höheres Rentenalter aus. Sie betrachten die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 als zwingenden Schritt, auf den später noch weitere generelle Erhöhungen für Männer und Frauen folgen sollen. Diese sollen von den AHV Finanzen abhängig sein. Mit einer solchen Koppelung des Rentenalters an den AHV-Fonds oder an die steigende Lebenserwartung – wie von der SVP gefordert – soll das Rentenalter auf über 67 klettern.
</p><h3>Frauenverbände geschlossen gegen höheres Rentenalter</h3><p>Keine Unterstützung findet das Rentenalter 65 bei den Betroffenen. Die Frauenverbände lehnen ein höheres Rentenalter unisono klar ab. Sie begründen dies mit den vorherrschenden Ungleichheiten im Berufsleben, die sich negativ auf die Rente auswirken. Weil einzig die AHV diese Benachteiligungen auszugleichen vermag, fordern die Frauenverbände deren Stärkung. Die Arbeitnehmerverbände, die SP und die Grünen lehnen ein höheres Rentenalter ebenfalls ab.
</p><h3>Höhere Mehrwertsteuer?</h3><p>Konsens herrscht darin, dass die AHV für das nächste Jahrzehnt auf Zusatzeinnahmen angewiesen ist. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer findet eine breite Mehrheit. Auch unter den Seniorenverbänden. Der Gewerbeverband und die SVP sind jedoch gegen eine Steuererhöhung. Die Finanzierung der AHV soll durch ein höheres Rentenalter sichergestellt werden. Economiesuisse und die anderen bürgerlichen Parteien erachten eine höhere Mehrwertsteuer als gangbar, jedoch nicht im geforderten Ausmass und stets gekoppelt an die Erhöhung des Rentenalters. Die Arbeitnehmerverbände, EVP, SP und Grünen bringen die nationale Steuer auf hohe Erbschaften ins Spiel, über die der Souverän voraussichtlich 2015 abstimmen wird. 
</p><h3>Berufliche Vorsorge: Leistungserhalt bejaht</h3><p>Bei den Reformvorschlägen über die berufliche Vorsorge überwiegen die Stimmen, die eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes unterstützen. Breit getragen jedoch ist – im Gegensatz zur beabsichtigten Senkung im Jahr 2009 – das Bekenntnis dazu, dass das aktuelle Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht verringert werden darf. Daher erscheint für viele eine Senkung auf 6% als zu stark. Denn die dafür erforderliche Aufstockung des Altersguthabens wäre enorm. Dass Massnahmen, welche die Renteneinbussen kompensieren würden, zu treffen sind, wird denn auch breit geteilt. Zwar anerkennen die Antwortenden, dass es für die Übergangsgeneration andere Massnahmen als einzig die Aufstockung des Altersguthabens braucht, die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Massnahmen für die Übergangsgeneration ab 40 ist jedoch sehr gering. Vor allem wird die Dauer von 25 Jahren kritisiert. Nach wie vor bevorzugen die Arbeitgeberverbände und die bürgerlichen Parteien, dass der Mindestumwandlungssatz künftig vom Bundesrat oder von den Pensionskassen festgelegt werden muss.&nbsp; 
</p><h3>Interventionsmechanismus bei der AHV nicht populär</h3><p>Vom Tisch dürfte die vorgeschlagene Neuordnung des Bundesbeitrages sein. Dass der Bund seine Verantwortung für die AHV reduzieren möchte, wird nicht goutiert. 
</p><p>Ein ähnliches Schicksal dürfte der vorgeschlagene Interventionsmechanismus erleiden. Economiesuisse weibelt seit Jahren für eine Schuldenbremse bei der AHV. Die darin enthaltene automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung ist jedoch derart einschneidend, dass sie beim Stimmvolk nur durchfallen kann. Die klare Ablehnung durch die Arbeitnehmerverbände, die Seniorenorganisationen und weitere Kreise zeigt, dass bei den AHV-Renten kein Spielraum gegen unten vorhanden ist. Diese Ausgangslage hat nun den Arbeitgeberverband und Economiesuisse bewogen, auf die automatische Sistierung der AHV-Rentenanpassung zu verzichten. Ihr vorgeschlagener Interventionsmechanismus, der eine automatische Rentenalter-Erhöhung beinhalten soll, wird aber voraussichtlich auch keine Mehrheit finden. 
</p><h3>Frauen, Gewerkschaften, Linke, Senioren und CVP für bessere AHV-Renten </h3><p>Alle Verbände und Parteien sprechen sich grundsätzlich für die Erhaltung des Leistungsniveaus in der Altersvorsorge aus. Die Renten dürfen nicht sinken. Für eine Verbesserung der AHV-Renten stehen nebst den Arbeitnehmerverbänden die Frauenorganisationen, etliche Seniorenverbände, die SP und die Grünen sowie die CVP ein. Die CVP hält in ihrer Antwort an ihrem Anliegen nach einer Deplafonierung der AHV-Renten für Ehepaare fest. Damit würden die AHV-Renten für Verheiratete markant steigen. 
</p><h3>Getrenntes Vorgehen nicht möglich</h3><p>Das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung wird die Vernehmlassung in den nächsten Monaten auswerten. Es obliegt dann dem Bundesrat, daraus eine Gesetzesvorlage zusammenzustellen und diese vor Jahresende dem Parlament zuzuleiten. Die Knackpunkte sind nun bekannt: Rentenalter, Mindestumwandlungssatz und Finanzierung. Getrennt können sie aber nicht angegangen werden und schon gar nicht ohne den Bezug auf die Lebensrealität der jetzigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner. Der SGB wird sich im Reformprozess dafür einsetzen, dass deren Interessen in den Fokus rücken.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1487</guid><pubDate>Tue, 08 Apr 2014 15:29:00 +0200</pubDate><title>Im Gedenken an Heinz Anderegg (1934 – 2014)</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/im-gedenken-an-heinz-anderegg-1934-2014</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 28. März 2014 ist in Thun Heinz Anderegg, mehr als drei Jahrzehnte lang Bibliothekar und Archivar des SGB, gestorben. Heinz absolvierte im Emmental eine Lehre als Bau- und Möbelschreiner. Mit 19 Jahren trat er der damaligen Gewerkschaft Bau und Holz (GBH) bei, wurde da sofort aktiv, war Vertrauensmann und Mitglied einer Arbeiterkommission. 1959 bewarb sich der wissensdurstige Gewerkschafter erfolgreich für eine neue Stelle als Assistent im SGB-Archiv. Rasch arbeitete er sich in die neue Materie ein, gleichzeitig absolvierte er berufsbegleitend einen Studiengang an der Schule für Soziale Arbeit in Bern. „Bauarbeiter und Alkohol“ war das Thema seiner Diplomarbeit. Bei der Pensionierung des leitenden Archivars Willy Keller war im SGB-Sekretariat schnell klar, dass Heinz Anderegg sein Nachfolger werden sollte. Mit Leib und Seele verschrieb sich daraufhin Heinz der Arbeit des Erfassens und des Bewahrens von Dokumenten – und damit der Geschichte der Arbeiterbewegung. Während vielen Jahren half ihm dabei auch seine Gattin Vreni. Bis zu seiner Pensionierung im April 1994 publizierte und kommentierte Heinz zudem in der „Gewerkschaftlichen Rundschau“ die gewerkschaftliche Mitgliederentwicklung.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1486</guid><pubDate>Mon, 07 Apr 2014 15:15:00 +0200</pubDate><title>Gute Arbeit. Mindestlohn.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-arbeit-mindestlohn</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="BetreffBeilagezuPAetc">Der Reichtum der Schweiz ist von allen erarbeitet. Aber er ist nicht gerecht verteilt. Deshalb treten die Gewerkschaften für mehr Fairness beim Lohn an. Sie treten auch an für eine Gesellschaft des sozialen Ausgleichs. Für eine Gesellschaft, die allen Menschen, unabhängig von Geschlecht und Nation, möglichst gleiche Chancen zuweist. Für eine Gesellschaft, die ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Dazu braucht es auch starke Sozialversicherungen. Und bessere AHV-Renten.</p><p class="Text">Am 18. Mai stimmen wir über die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften ab – und damit über einen bedeutenden Teil des gewerkschaftlichen Programms. Sie fordert einen allgemeinen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde. Das entspricht ungefähr 4000 Franken pro Monat. Das ist die neue Messlatte für Fairness beim Lohn. Ein Ja zum Mindestlohn ermöglicht zuerst einmal 330‘000 Arbeitnehmenden, besser über die Runden zu kommen. Ein verbindlicher Mindestlohn schiebt aber auch den Lohndrückern den Riegel. Sie können dann nicht mehr in- und ausländische Arbeitnehmer mit Dumpinglöhnen gegeneinander ausspielen und ihre Konkurrenten dank Tieflöhnen unterbieten. Davon profitieren alle: Anständig zahlende Arbeitgeber müssen sich nicht vor unlauterer Konkurrenz fürchten. Die Steuerzahler müssen die Zeche nicht über die Sozialhilfe bezahlen. Und die Betroffenen haben mehr zum Leben. Das schafft Kaufkraft, Arbeitsplätze und mehr Würde bei der Arbeit.</p><p class="Text">Ein Ja zur Mindestlohn-Initiative wird auch den Kampf gegen die Lohndiskriminierung der Frau vorwärtsbringen. Ein Ja zur Mindestlohn-Initiative bremst Auslagerung und Prekarisierung. Dieses Ja müssen wir mit einem entschiedenen Schlussspurt erkämpfen. Damit legen wir den Grundstein für eine soziale Wende.</p><p class="Text">Für eine sozialere Schweiz kämpfen wir auch in anderen Feldern.</p><p class="Text">Wir müssen Menschen schützen – und sie gegen Abbaupläne bei der Altersvorsorge verteidigen. Die AHV-Renten hinken immer mehr den Löhnen hinterher und die Leistungen der zweiten Säule stehen unter Druck. Die Renteneinkommen aus erster und zweiter Säule sind deshalb für viele Menschen zu gering. Ohne Gegenmassnahmen wird sich das Problem für künftige Rentnerinnen und Rentner noch verschärfen. Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ will die Leistungen der AHV gar noch verschlechtern: Mit dem höheren Rentenalter für die Frauen oder indem der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird. Da halten wir dagegen: Die Initiative AHVplus soll unser wichtigstes Sozialwerk stärken. Die AHV-Renten wollen wir um 10 Prozent erhöhen. Denn die AHV ist die sicherste, effizienteste und sozialste Altersvorsorge der Schweiz. Deshalb ist die Stärkung der ersten Säule für Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen viel effizienter und kostengünstiger als das private Sparen, wo die Banken und Versicherungen mitverdienen.</p><p class="Text">Wir müssen Menschen schützen – und nicht den blanken Profit. Deshalb ist auch ein besserer Schutz am Arbeitsplatz nötig. Stress ist abzubauen. Die wichtigsten Instrumente dagegen – etwa die Arbeitszeiterfassung – müssen endlich durchgesetzt werden. Denn Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Sonst greifen Burnouts, Depressionen und andere Stress-Erkrankungen noch weiter um sich. </p><p class="Text">Wir müssen Menschen schützen - und nicht die nationalen Grenzzäune. Deshalb stehen wir zu einer Solidarität, die nicht auf die Farbe des Passes abstellt. Die Gewerkschaften werden sich dagegen wehren, dass in der Folge des 9. Februars Menschen wieder auf reine Arbeitskraft reduziert werden. </p><p class="Text">Mit einem Ja zur Mindestlohn-Initiative geben wir Gegensteuer und leiten die soziale Wende ein. Diese Chance müssen wir packen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>&lt;media 1879 - - "TEXT, Plakat 1 Mai 2014 d-f-i, Plakat_1_Mai_2014_d-f-i.pdf, 1.1 MB"&gt;Download 1. Mai Plakat&lt;/media&gt;</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1483</guid><pubDate>Thu, 03 Apr 2014 17:38:00 +0200</pubDate><title>Es braucht mehr und nicht weniger Schutz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-braucht-mehr-und-nicht-weniger-schutz</link><description>Wie weiter mit der Personenfreizügigkeit?

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 1. April traf sich Bundespräsident Gauck im Rahmen seines Staatsbesuchs auch mit den Wirtschaftsvertretern der Schweiz. Den SGB vertrat an diesem Treffen Vizepräsidentin Vania Alleva. Wir bringen ihre da gehaltene Intervention leicht gekürzt.</p><p>&nbsp;</p><p>Man kann heute nicht über die Perspektiven der Schweizer Wirtschaft reden ohne das „Wie weiter?“ zur sogenannten „Masseneinwanderungsinitiative“ aufzuwerfen. Wenn es nicht gelingt, einen guten Ausweg aus der jetzigen Sackgasse in unseren Beziehungen zur EU zu finden, drohen schwerwiegende Folgen.
</p><h3>Drei gewerkschaftliche Grundsätze</h3><p>Die Gewerkschaften haben sich rasch klar positioniert. Das gilt sowohl für die schon laufenden Gespräche zur Umsetzung der SVP-Initiative wie auch für die unausweichlich bevorstehenden Verhandlungen mit der EU. Dabei sind für uns drei Grundsätze zentral:</p><ol><li>Die Bilateralen Verträge mit der EU dürfen auf keinen Fall in Frage gestellt werden. Sie sind für geregelte Beziehungen mit der EU, für die Sicherheit der Arbeitsplätze und für die Zukunft der Schweizer Wirtschaft von sehr grosser Bedeutung. Die Sozialpartner sind sich in diesem Punkt einig. Das „Ja“ vom 9.2. war nicht ein „Nein“ zu den Bilateralen Verträgen, d.h. zu guten und geregelten Beziehungen mit unserem wichtigsten Partner.</li><li>Das Prinzip der Nichtdiskriminierung muss auch in Zukunft bestehen bleiben. Es wird bei uns aktuell z.B. viel von der Wiedereinführung des menschenverachtenden Saisonnierstatuts geredet. Das kommt für uns nicht in Frage, und wir gehen davon aus, dass die EU dies auch nicht akzeptieren würde.</li><li>Es braucht eine Stärkung und nicht eine Schwächung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Ein resolutes Vorgehen gegen Lohndumping ist im Interesse sowohl der Einheimischen wie der bei uns tätigen EU-Bürger. „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“: ohne Einhaltung dieses Prinzips geht es nicht. Ein wesentlicher Grund für das unglückliche Abstimmungsresultat ist mit den Sorgen rund um den Arbeitsplatz zu erklären. Die aufgedeckten Missbrauchsfälle, in denen entsandte Arbeitnehmende nur die Hälfte oder ein Drittel des geschuldeten Lohnes bekamen, verunsicherten die Arbeitnehmenden.</li></ol><h3>&nbsp;Wie weiter?</h3><p>&nbsp;Zwei Optionen zeichnen sich in Bezug auf das weitere Vorgehen bei der Umsetzung der SVP-Initiative ab:</p><ul><li>Eine Umsetzung 1 zu 1. Das würde eine frontale Konfrontation mit der EU bzw. den sicheren Tod der Bilateralen Verträge mit sich bringen;</li><li>Eine eurokompatible Umsetzung – soweit möglich.</li></ul><p>Wir plädieren für die zweite Option. Deshalb erwarten wir vom Bundesrat, dass er sich für die Verhandlung einer Paketlösung mit der EU einsetzt, und wir hoffen sehr, dass die EU sich bereit erklärt, auf diesem Weg eine Lösung zu suchen. Das Ziel soll sein:</p><ul><li>Sicherung der Bilateralen Verträge</li><li>Einvernehmliche Lösung in Bezug auf das PFZ-Abkommen</li><li>Akzeptable Vereinbarung zu den offenen institutionellen Fragen Schweiz-EU </li></ul><p>&nbsp;</p><h3>EU muss Lohnschutz akzeptieren</h3><p>Wenn das Volk in 2 oder 3 Jahren nicht mehr vor der Frage stehen wird: „Masseneinwanderung - Ja oder Nein?“, sondern „geregelte Beziehungen mit der EU - Ja oder Nein?“, dann sind wir zuversichtlich, dass der Entscheid positiv ausfallen wird. Allerdings brauchen wir ein gewisses Verständnis, eine gewisse Flexibilität seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Als Gewerkschaften erwarten wir von ihr und von Deutschland nicht die Zustimmung zu einem Kontingentierungssystem, das sowieso nur diskriminierend sein kann, und auch nicht zu permanenten Ausnahmen zum Prinzip der PFZ. Was wir unbedingt brauchen, ist aber ihre Bereitschaft, im Rahmen der Regelung der institutionellen Fragen unsere Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne zu akzeptieren. Denn diese sind nicht diskriminierend. Eine Schwächung, wie sie die EU schon einmal, 2008/09, mit Verweis auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes (es ging damals u.a. um die 8-Tage-Regelung bei der Meldepflicht für Entsandte) gefordert hat, können wir auf keinen Fall akzeptieren. Ein solcher Schutzabbau wäre auch politisch nicht mehrheitsfähig. &nbsp;
</p><p>Wenn wir das Vertrauen der Arbeitnehmenden und des Volkes für eine Politik der Öffnung zurückgewinnen wollen, dann müssen wir Zusicherungen in Bezug auf den sozialen Schutz geben können. Mehr und nicht weniger Schutz ist der Ausweg. Wir brauchen dieses Verständnis seitens der EU uns gegenüber. Immerhin ist die EU-Behörde daran, eine Durchsetzungsrichtlinie zur Entsende-Problematik zu verabschieden, die den Mitgliedstaaten ermöglicht, wenn nötig zusätzliche nationale Schutzmassnahmen vorzusehen (sog. „offene Liste“). Wir gehören – mit einem Ausländeranteil von 23% und von gar 31% am gesamten Arbeitsvolumen – zu den Staaten, die solche zusätzliche Massnahmen benötigen, wohl verstanden auf einer Basis der Nicht-Diskriminierung. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1470</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2014 15:00:00 +0100</pubDate><title>Stipendieninitiative nötiger denn je</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendieninitiative-noetiger-denn-je</link><description>Ständerat muss korrigieren

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat hat eine Chance verpasst. Nach dem Ausschluss der Schweiz aus den EU-Forschungs- und Austauschprogrammen Horizon 2020 und Erasmus+ hätte sich mit der Stipendieninitiative eine Gelegenheit geboten, die höhere Bildung wieder zu stärken. Der Nationalrat jedoch bevorzugte einen indirekten Gegenvorschlag, der die Pflichten auf die Kantone abwälzt.</p><p>Der jüngste Bildungsbericht 2014 belegt es: Die universitäre Ausbildung bleibt das Vorrecht der Privilegierten. Das Kind eines Vaters mit Uniabschluss hat zweimal mehr Chancen auf akademische Studien. Das erstaunt niemanden, der weiss, wieviel der Staat in Stipendien investiert: In den letzten 20 Jahren hat die Schweiz die entsprechenden Mittel um mehr als 10 % gekürzt – anstatt sie der wachsenden Zahl der sich Ausbildenden anzupassen. Heute beziehen nur 8 % aller Jugendlichen in Ausbildung ein Stipendium – und meist nur ein geringes.
</p><h3>Nationalrat übergibt an Kantone</h3><p>Die Stipendieninitiative will diese Ungerechtigkeit eliminieren. Dazu will sie die Kompetenz des Bundes stärken und die Mittel der Kantone erhöhen. Für diese Forderungen entwickelte der Nationalrat jedoch kein Gehör. Seine Mehrheit verweigerte der Initiative Gefolgschaft. Dagegen schlug sie vor, das bestehende Bundesgesetz durch ein neues zu ersetzen, das sich wesentlich am Interkantonalen Stipendienkonkordat orientierte. Die grosse Kammer hoffte so auf einen Gegenvorschlag, der das Anliegen der Initiative aufnehme. Denn dieses sei berechtigt. In Wirklichkeit entledigt sich der Nationalrat so der Pflichten und überbürdet diese sehr locker den Kantonen.
</p><p>Das ist unverantwortlich, nach der isolationistischen Abstimmung vom 9. Februar umso mehr. Der schweizerische Arbeitsmarkt wächst, die Personenfreizügigkeit wird gefährlich in Frage gestellt – und die Schweiz versteift sich in ein Sparen bei der Bildung, als sei nix geschehen. Die neoliberale Steuerpolitik hat viele Kantone in eine so heikle Lage gebracht, dass diese zu breiten Sparprogrammen Zuflucht nehmen, die fast immer auf die Bildung zielen, vom Kindergarten bis zu den tertiären Institutionen. Und genau in diesem Moment will der Nationalrat die kantonale Kompetenz hinsichtlich Ausbildungsbeiträgen stärken.
</p><h3>Die Initiative unterstützen</h3><p>Die Anhänger von weniger Staat haben sich also im Nationalrat durchgesetzt. Diese Mehrheit verweigert unseren Jugendlichen jene Unterstützung, die sie in ihrer Ausbildung bis zum eventuellen Abschluss auf tertiärer Ebene so nötig hätten. Für den SGB hingegen ist klar, dass die Volksinitiative den Zielen von Chancengleichheit und Bildungsförderung mehr entspricht als der Gegenvorschlag. Der SGB fordert deshalb den Ständerat zu mehr Weitsicht und damit zur Korrektur auf.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1469</guid><pubDate>Wed, 26 Mar 2014 14:52:00 +0100</pubDate><title>Arbeitgebervertreter blockieren Weiterbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitgebervertreter-blockieren-weiterbildung</link><description>Weiterbildungsgesetz wird immer schlanker
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitgeber brüsten sich oft mit der Sozialpartnerschaft. Aber vom Wort zur Tat ist ein weiter Weg. Die Wirtschaftsvertreter im Nationalrat haben dies in der dritten Sessionswoche anlässlich der Debatte zum Weiterbildungsgesetz erneut gezeigt. Sie haben jegliche Verantwortung der Patrons für die Bildung ihrer Angestellten abgelehnt. Diese liege beim Individuum. Sie widersetzten sich auch einer verbesserten Information der Bevölkerung und der Finanzierung von Projekten, die zur Entwicklung Weiterbildung vorgesehen waren. Sie taten dies eifrig und – leider – erfolgreich.
</p><p>Dabei hätte man nach dem 9. Februar mit guten Gründen auf ein Erwachen der Wirtschaftsvertreter hoffen können. Denn die Patrons tragen eine schwere Verantwortung für das Schlamassel, das die Zustimmung zur isolationistischen Initiative bewirkt hat. Denn statt in die Ausbildung ihres Personals zu investieren, haben die Arbeitgeber auf brain drain gesetzt; sie haben gut qualifiziertes ausländisches Personal rekrutiert – und so die Bevölkerung bis in die Kreise der bestens Qualifizierten hinein verunsichert.
</p><p>Müssen wir daran erinnern? Das Weiterbildungsgesetz ruht auf einem Verfassungsartikel, der 2006 von einer sehr klaren, quasi „sowjetischen“ Mehrheit angenommen wurde. Wird das Gesetz, das die Räte im Sommer verabschieden sollten, diesem Volksauftrag noch entsprechen? Zweifler scheinen leider über die besseren Karten zu verfügen…</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1467</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 17:20:00 +0100</pubDate><title>Doch noch Gerechtigkeit für Asbestopfer?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/doch-noch-gerechtigkeit-fuer-asbestopfer</link><description>EGMR will korrektes schweizerisches Verjährungsrecht 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 11. März verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) die Schweiz. Die Verjährungsfristen nach Schweizer Recht seien willkürlich und unfair. Die Ansprüche von Asbestopfern dürften nach 10 Jahren nicht verjähren. </p><p>Der EGMR hat in seinem Urteil vom 11.3.2014 klar signalisiert, dass das schweizerische Verjährungsrecht einen systemischen Fehler aufweist. Die Verjährungsfrist von 10 Jahren entspreche modernen gesundheitlichen Risiken nicht. Das Urteil des EGMR bezieht sich auf die Klage der Witwe eines Asbestopfers. 2005 war ihr Gatte an Asbestkrebs verstorben. Grund: jahrzehntelang zuvor war er bei seiner Berufsarbeit mit Asbest in Kontakt gekommen. Die Witwe forderte vom früheren Arbeitgeber sowie der Suva Schadenersatz und Genugtuung, wurde jedoch von den Gerichten, auch vom Bundesgericht, abgewiesen. Grund: eben diese Verjährung von 10 Jahren… &nbsp;
</p><p>Die Witwe zog den Fall an den EGMR weiter und da erfolgte nun die Korrektur. Der EGMR kritisiert auch die vorliegenden Revisionsvorschläge hinsichtlich Verjährung als ungenügend. Er hat angekündigt, dass er, sollte die Schweiz in der Zwischenzeit das Verjährungsrecht nicht anpassen, das rasche Verfahren der „Pilot-Urteile“ anwenden werde. Darin werden Hunderte, ja Tausende von gleichartigen Fällen in einem einzigen, summarischen Urteil behandelt, und es werden auch Genugtuungs-Gelder gesprochen. Die Wartefristen für neue Fälle werden praktisch auf unter ein Jahr gesenkt. 
</p><p>Erhält der EGMR von der &nbsp;Schweiz nun das Signal, dass ernsthafte Bemühungen im Gange sind, den „systemischen Fehler“ zu beseitigen, dann friert er die hängigen Fälle ein, bis gesetzgeberische Resultate da sind. 
</p><p>Das nächste Kapitel in dieser Auseinandersetzung obliegt nun der Rechtskommission des Nationalrates. Sie hat die Reform des Verjährungsrechts auf Mai 2014 traktandiert. Das ist nicht nur für die Opfer der Asbest-Tragödien der Vergangenheit wichtig, sondern allgemein auch für den Umgang mit noch unerforschten Technologien mit unabschätzbaren Risiken: Das Verjährungsrecht soll bei solchen sogenannten „Emerging Risk“ allgemein angepasst werden. Das hat der Schweizer Gesetzgeber bis heute verpasst.
</p><p>Für den SGB ist klar, welche Verjährungsfristen die Schweizer Gesetzgebung vorsehen muss, damit sie EMRK-konform wird: Eine solche von 50 Jahren für Personenschäden und ein Ruhen der Fristen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Opfer der Asbesttragödie ist zudem ein Entschädigungsfonds zu schaffen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1466</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 17:15:00 +0100</pubDate><title>Ständerat akzeptiert IAO-Abkommen Nr. 189</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-akzeptiert-iao-abkommen-nr-189</link><description>Menschenwürdige Arbeit auch für Hausangestellte
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Einstimmig hat der Ständerat die Ratifizierung des IAO-Abkommens 189 gut geheissen. Dieses Abkommen will die Stellung der oft brutal ausgebeuteten Hausangestellten stärken. </p><p>„So elementar die Arbeit von Hausangestellten ist, so prekär ist oft ihre Stellung in der Realität. Hausangestellte sind regelmässig Frauen aus tiefen sozialen Schichten; sie haben einen tiefen Lohn, sie sind verletzbar, sie sind umso mehr auf den rechtlichen Schutz angewiesen. Das neue Abkommen setzt die Minimalstandards, die weltweit ausstrahlen, die weltweit massgebend sein müssen.“ Mit diesen Worten begründete Paul Rechsteiner die Zustimmung zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens 189.
</p><p>Das Abkommen richtet sich gegen schlimmste Formen der Ausbeutung. Es sichert zum Beispiel das Recht auf einen freien Tag, der auch wirklich als solcher verbracht werden kann. Oder es verbietet, dass die Auftraggeber den Angestellten einfach die Identitäts- und Reisepapiere wegnehmen dürfen. Kurz: es sorgt dafür, dass Hausarbeit die Bedingungen normaler Arbeit erfüllt – und nicht mehr eine Art von Zwangsarbeit ist.
</p><p>Das Ständerats-Plenum machte sich diese Sicht der Dinge zu eigen und entscheid mit 35:0 Stimmen, dass die Schweiz das Abkommen ratifiziere und so ein internationales Zeichen absende. Das Geschäft geht nun in den Nationalrat. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1464</guid><pubDate>Mon, 24 Mar 2014 11:21:00 +0100</pubDate><title>Ecopop, eine Angstmacherinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecopop-eine-angstmacherinitiative</link><description>Paul Rechsteiner: Votum im Ständerat zur Ecopop-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ecopop ist eine Angstmacherinitiative. Sie bewirtschaftet die Sorge um unsere Umwelt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen. Statt aber umweltpolitisch zielführende Vorschläge zu machen, schiebt sie die Schuld für die Probleme den Einwandernden zu. Den Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die in die Schweiz kommen. Die Ecopop-Initiative ist eine fremdenfeindliche Initiative mit umweltpolitischem Mäntelchen.</p><p>Die Initiative will die Zuwanderung auf 0,2% der ständigen Wohnbevölkerung begrenzen. Sie geht damit, was die Zahlen betrifft, sehr viel weiter als die SVP-Initiative. Dabei erfasst sie allerdings nur die ständige Wohnbevölkerung, nicht aber Kurzaufenthalter und Grenzgänger. Das Ausweichen auf Kurzaufenthalter fördert aber befristete und prekäre Arbeitsverhältnisse, was erfahrungsgemäss zu starkem Lohndruck in den betroffenen Branchen führt. Das drückt auf die Dauer auch die Löhne der Einheimischen herunter. Aber nicht nur für die Lohnabhängigen ist das schädlich. Auch umweltpolitisch ist das widersinnig. Die Grenzgänger, die teilweise grosse Strecken zurücklegen, sind mehrheitlich mit dem Auto unterwegs. Der umweltfreundliche öffentliche Verkehr ist in der Schweiz weit besser ausgebaut.
</p><p>Die Initiative beschränkt sich aber nicht auf die Schweiz. Sie verlangt, 10% der Entwicklungsausgaben für die Familienplanung einzusetzen. Was soll das mit den propagierten umweltpolitischen Zielen zu tun haben? Die CO2-Belastung pro Kopf ist in einem afrikanischen Land wie dem Niger 54mal tiefer als in der Schweiz. Und die USA produzieren für sich allein eine vier Mal grössere Umweltbelastung als Indien mit seiner vier Mal grösseren Bevölkerung. Es geht den Bevölkerungspolitikern von Ecopop offensichtlich nicht um die Umweltpolitik. Ihre Agenda ist eine andere.
</p><p>Was würden wir sagen, wenn ein anderer Staat in seiner Verfassung bevölkerungspolitische Massnahmen in Form von Familienplanung für die Schweiz festschreiben würde? Wir würden das als unakzeptablen Imperialismus brandmarken. In der Ecopop-Initiative kommt ein unerträgliches Herrenvolk-Denken zum Ausdruck. Auch deshalb muss sie entschieden abgelehnt und bekämpft werden.
</p><p>Wenn es um die Bevölkerungspolitik geht, zeigt die jüngere Schweizer Geschichte im Übrigen drastisch, wie die Befindlichkeiten der Gegenwart jeweils die bevölkerungspolitischen Vorstellungen für die Zukunft geprägt haben. Es war der Zürcher Armensekretär Schmid, der 1912 in einer wirtschaftlichen Boomphase den unseligen Begriff der «Überfremdung» prägte. Er prognostizierte damals, dass die Schweizerinnen und Schweizer 1970 in der Schweiz nur noch eine Minderheit bilden würden. Parallel zum Aufstieg von Schwarzenbach wurde in den 60er Jahren für das Jahr 2000 die Zehn-Millionen-Schweiz vorhergesagt. Umgekehrt kam in der Krise der 30er Jahre die Angst vor der aussterbenden Schweiz auf. Diese bevölkerungspolitischen Vorstellungen waren alle falsch. Sie waren Ausdruck von Ängsten der jeweiligen Gegenwart, die regelmässig fremdenfeindlich politisch bewirtschaftet wurden. So wie heute.
</p><p>Der Angst müssen die Fakten entgegengehalten werden. Wenn die Umwelt bedroht ist, dann braucht es eine Umweltpolitik, die diesen Namen verdient. Und es braucht auch eine offensive Auseinandersetzung mit dem Irrglauben, dass es den Menschen besser ginge, wenn weniger von ihnen da wären.
</p><p>Am letzten Wochenende habe ich den neuen Film des Altmeisters Yves Yersin gesehen, «Tableau Noir». Der Film spielt im Neuenburger Jura. Er zeigt anschaulich, weshalb in einer solchen Region eine Schule geschlossen werden muss: weil es in dieser Region zu wenige Schüler gibt. Zu wenige Menschen und nicht zu viele.
</p><p>Überhaupt: Wo sind die Probleme – auch die Umweltprobleme – grösser, im Osten Deutschlands, das sich bevölkerungsmässig entleert. Oder in Bayern oder in Baden-Württemberg, beides Bundesländer, die ähnlich wie die Schweiz wirtschaftlich boomen und eine starke Zuwanderung kennen? In Auswanderungsregionen, die wirtschaftlich am Boden liegen, ist auch die Umwelt meist schlecht dran. Detroit mit seinen leeren Strassenzügen und heruntergekommenen Fabriken ist das negativste Szenario, auch umweltpolitisch.
</p><p>In den Schweizer Medien hat in letzter Zeit die biologistisch aufgeladene Metapher vom sogenannten «Dichtestress» das Wort «Überfremdungsangst» als bevölkerungspolitischen Kampfbegriff abgelöst. Es braucht eine neue Aufklärung gegen diese begriffliche Verfinsterung – bei der Bekämpfung der Ecopop-Initiative, aber auch weit darüber hinaus.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1463</guid><pubDate>Thu, 20 Mar 2014 18:22:00 +0100</pubDate><title>Ständerat verschiebt Vorstoss für Gratisarbeit </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staenderat-verschiebt-vorstoss-fuer-gratisarbeit</link><description>Gefahr droht immer noch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat am zweitletzten Sessionstag die Motion Niederberger zu detaillierter Prüfung an die Kommission zurück gewiesen. Damit ist die Brechstangenmethode, Arbeitszeiterfassung in einigen Branchen auszuhebeln, gescheitert. Die Gefahr unkontrollierter Arbeitszeit und damit letztlich von Gratisarbeit bleibt aber im Raum.</p><p>Ständerat Niederberger wollte mit einer Motion in gewissen Branchen die Arbeitszeiterfassung aufheben. Konkret – und schon fast masochistisch - hätten die Arbeitnehmenden dazu ein Opting-out-Recht in Anspruch nehmen können. Sie hätten also erklären können, „freiwillig“ auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten.
</p><p>Dieser Vorstoss ist aus drei Gründen komplett inakzeptabel:
</p><p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung bedeutet in seiner Konsequenz nichts anderes als Gratisarbeit. Überstunden werden nicht mehr dokumentiert und dann auch nicht mehr bezahlt. Das widerspricht dem Prinzip „Für jegliche Arbeit einen Lohn“.
</p><p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wachsender psychischer Druck: das sogenannte Recht, verzichten zu können, ist angesichts der Wirklichkeit wie Schnee in Juni. Es hält nicht lange. Wer wagt denn noch, „dieses Recht nicht wahrzunehmen“, wenn das seine KollegInnen tun? 
</p><p>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Grenzenlose Arbeit: der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung führt zu einer Entgrenzung von Arbeits- und Freizeit. Erstere ist dauernd präsent. Folge ist Stress – bis zum Burning out. 
</p><p>Nun: all das hat der Ständerat mal auf Eis gelegt und nicht definitiv verabschiedet. Dieser „Angriff auf fundamentale Schutzbestimmungen des Arbeitsrechtes“, wie ihn Paul Rechsteiner in der Debatte nannte, wird also wieder kommen. Bundesrat Schneider Ammann orakelte denn auch, er könne sich durchaus eine parlamentarische Behandlung vorstellen, wenn auf Ebene der Sozialpartner keine Einigung erzielt werde.
</p><p>Fazit: die Gewerkschaften haben auf der Hut zu sein. Die Anhänger der modernen Gratisarbeit haben nur einen Rückzug auf Zeit angetreten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1460</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:51:00 +0100</pubDate><title>Investieren für hochwertige Jobs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/investieren-fuer-hochwertige-jobs</link><description>EGB mobilisiert für „neuen Weg“

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die europäische Politik hat immer noch den Sparzwang im Kopf. Dagegen wehren sich die im EGB vereinten Gewerkschaften. Sie fordern einen Plan für Investitionen, der nachhaltiges Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze schaffen soll. In diesem Sinn haben sie für die kommenden Wahlen für das EU-Parlament ein Wahlmanifest veröffentlicht. Für den 4.4. rufen sie zu einer Demo auf. </p><p>In seinem Aufruf zu den Wahlen des Europäischen Parlaments (Mai 2014) ruft der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) alle EU-Bürger/innen auf, zu wählen, wer sich „für die alternative Version eines wohlhabenden, sozialen und solidarischen Europa“ einsetze. Es sei nun ein neuer Weg für Europa zu bauen. Für den EGB ist klar, wohin er führen soll und ebenso, wie dieser Weg zu bahnen ist. Es braucht einen Plan für Investitionen, nachhaltiges Wachstum und hochwertige Arbeitsplätze. Der EGB schlägt deshalb ein Investitionsziel von jährlich zwei Prozent des EU-BIP über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Das würde weitere private Investitionen auslösen. Wörtlich: „Es ist nun an der Zeit, 250 Mrd. Euro für hochwertige Arbeitsplätze und eine gute Zukunft für die EU-Bürger/innen auszugeben. Ein weitreichender Investitionsplan könnte bis zu 11 Millionen neuer Arbeitsplätze schaffen.“ 
</p><h3>Demo für neuen Weg</h3><p>Der EGB weiss, dass weite Teile der bürgerlichen Politik sich gegen solche Pläne zur Wehr setzen und weiterhin sparen wollen, obwohl die katastrophalen Folgen dieser Politik eigentlich ein Umdenken verursacht haben müssten. Um seiner Forderung für Investitionen auch wirksamen Ausdruck zu geben, beschränkt sich der EGB nicht allein auf Lobbying und Deklamation. Auf den 4. April organisiert der EGB in Brüssel eine Demonstration. Sie steht unter dem Motto „Ein neuer Weg für Europa“. Sie soll belegen, dass die Menschen in den EU-Staaten jetzt endlich die Wende wollen. Auch aus der Schweiz wird eine Delegation von Gewerkschafter/innen an dieser Demo teilnehmen.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1459</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:33:00 +0100</pubDate><title>Kontingente schützen vor gar nichts </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kontingente-schuetzen-vor-gar-nichts</link><description>Warum es jetzt mehr und nicht weniger Lohnschutz braucht


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bereits fordern SVP-Politiker den Abbau der flankierenden Massnahmen. Das wäre eine verheerend - &nbsp;für alle Arbeitnehmenden.</p><p>Plötzlich kam auch die SVP mit dem Thema «Lohndruck». Plötzlich pries sie ihre Initiative «gegen Masseneinwanderung» als Schutz vor Lohndumping an. Wir Gewerkschaften warnten schon im Abstimmungskampf: Die SVP-Abschottungs-Initiative wird den Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze sogar noch verstärken. Oder wie es ein Kollege ausdrückte: «Die SVP-Initiative hat mit dem Schutz der Löhne und Arbeitsplätze ungefähr so viel zu tun wie ein Krokodil mit einem Meerschweinchen.» Schlimmer noch, das zeigt sich jetzt, nach der Annahme der Initiative: Wenn es nach der SVP ginge, sollen die bisherigen Lohnschutz-Massnahmen sogar fallen. &nbsp;
</p><p>Plötzlich zeigt die SVP ihr wahres, arbeitnehmerfeindliches Gesicht. Der Bündner SVP-Migrationspolitiker Heinz Brand etwa verlangt nun einen Abbau der flankierenden Massnahmen. Und auch der freisinnige Gewerbeverbands-Direktor Hans-Ulrich Bigler kann sich – im Unterschied zu einem grossen Teil der Gewerblerbasis - gut vorstellen, ohne Flankierende, aber mit Kontingenten zu geschäften. 
</p><p>Eine Schweiz mit weniger Lohn- und Arbeitsplatzschutz wäre jedoch schlimm, denn schon heute hat der Lohnschutz Lücken. Die Schweiz braucht deshalb schärfere flankierende Massnahmen, und nicht schwächere. Nach dem Ja zur SVP-Abschottungsinitiative erst recht. 
</p><h3>Chinesen auf dem Bau?</h3><p>Die SVP-Initiative will zurück zu einer Kontingentwirtschaft. Doch Kontingente ohne flankierende Massnahmen schützen die Erwerbstätigen in der Schweiz in keiner Art und Weise. Ein Beispiel: Hätte die Bauwirtschaft Anrecht auf 20 000 Kontingente, ohne Auflagen, so könnten die Baumeister theoretisch 20 000 Chinesen zu Billiglöhnen einstellen. Die Arbeitnehmenden in der Schweiz hätten dann keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Löhne kämen unter Druck.
</p><p>Zwar will die SVP-Initiative, dass der Bundesrat &nbsp;bestimmen soll, wie viele Kontingente überhaupt vergeben werden. Die Realität aber ist anders, das wissen wir aus den frühen 1990er-Jahren. Damals gab es auch Kontingente in der Schweiz. Und es war die Wirtschaft, die beim Bundesrat Druck machte, damit sie so viele Arbeitskräfte aus dem Ausland holen konnte, wie sie brauchte.&nbsp; 
</p><p>Es ist alles andere als ein Zufall, dass damals die Einwanderung in die Schweiz so hoch war wie nie mehr seither. Über die Kontingente hinaus holten die Arbeitgeber damals zusätzliche Arbeitskräfte schwarz ins Land. Zum Beispiel für die Landwirtschaft. In der offiziellen Statistik sind diese schwarz geholten Saisonniers noch nicht mal aufgeführt.&nbsp;
</p><h3>Lohndumping fliegt auf</h3><p>Vor der Einführung der Personenfreizügigkeit und der &nbsp;flankierenden Massnahmen war Londumping ein weit verbreitetes Phänomen. Denn es gab keine Kontrollen in den Betrieben. Eine Studie der Uni Genf zeigt: Ein Saisonnier erhielt damals für die genau gleiche Arbeit fast 15 Prozent weniger Lohn als ein Schweizer. Auch die Löhne der Grenzgängerinnen und Grenzgänger waren tiefer. Erst mit &nbsp;den Flankierenden, mit den Lohnkontrollen und Bussen, besserte sich die Situation. 
</p><p>Heute fliegen Dumpingfälle auf. In den letzten Jahren verbesserten sich deshalb auch die Löhne der Grenzgänger. Das wirkt sich nicht nur positiv für sie selber aus. Es hilft allen Arbeitnehmenden in der Schweiz. Auch ihre Löhne geraten jetzt weniger unter Druck.
</p><h3>SVP gegen Lohnschutz</h3><p>Die Personenfreizügigkeit mit der EU führte dazu, dass die Arbeitgeber in der Schweiz vor allem Arbeitskräfte aus Ländern holten, in denen die Löhne und Arbeitsbedingungen ähnlich sind wie in der Schweiz. Beispielsweise aus Deutschland. Auch das kann sich ändern, wenn die SVP sich durchsetzt. Denn ihre Abschottungs-Initiative sagt nichts zu diesem Thema: Sie überlässt es den Firmen, wo auf der Welt sie ihre Arbeitskräfte holen wollen. 
</p><p>Bereits fordern SVP-Gewerbepolitiker und Arbeitgeber Felix Müri und SVP-Migrationspolitiker Brand asiatisches Personal fürs &nbsp;Gesundheits- und Pflegebereich. In den Schweizer Spitälern und Altersheimen sollen Chinesen und Philippinas arbeiten. Und das bestimmt zu deutlich tieferen Löhnen als sie heute im Gesundheitswesen üblich sind. Logische Folge: Der Lohndruck in der Branche steigt. 
</p><p>Der Arbeitnehmerschutz war der SVP schon immer ein Dorn im Auge. Blochers Partei war auch gegen die flankierenden Massnahmen gewesen. Deshalb schaut die Partei, dass die Arbeitgeber auch nach dem 9. Februar so viele Arbeitskräfte im Ausland holen können, wie sie wollen. SVP-Hardliner Luzi Stamm bietet schon an, dass der Bundesrat Grenzgänger von den Kontingenten ausnehmen könne. Dies, obwohl die SVP-Initiative das Gegenteil verlangt. 
</p><h3>Es braucht Bilaterale</h3><p>Wir Gewerkschaften werden einen Abbau des Lohnschutzes bekämpfen. Die Flankierenden müssen verschärft, nicht geschwächt werden. Wir akzeptieren auch keine Schlechterstellung der Arbeitnehmenden ohne Schweizer Pass. Wir bekämpfen die Einführung eines neuen Saisonnierstatuts, dieses hätte auch für die Schweizer Arbeitnehmenden verheerende Folgen. Auch ihre Löhne kämen heute, wie damals, unter Druck. Deshalb setzten wir uns für eine Weiterführung der bilateralen Verträge mit der EU ein. Ohne Bilaterale würde es Druck geben auf die Löhne und Arbeitsplätze in der Exportwirtschaft. Darunter würden schliesslich auch Verkäuferinnen leiden oder Maler. Denn als kleines Land verdient die Schweiz einen grossen Teil des Wohlstands im Geschäft mit dem Ausland. Und das soll auch so bleiben.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1458</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:28:00 +0100</pubDate><title>Starkes Land, faire Löhne – für Mann und Frau!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/starkes-land-faire-loehne-fuer-mann-und-frau</link><description>Gewerkschaftsfrauen am 8. März für Mindestlöhne unterwegs</description><content:encoded><![CDATA[<p>Frauen sind überdurchschnittlich oft von Tieflöhnen betroffen. Deshalb haben die Gewerkschaftsfrauen letzten Samstag am Internationalen Tag der Frau in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative geworben. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde würde mehr als 200‘000 Frauen höhere Löhne bringen und damit den Kampf für die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen einen grossen Schritt voranbringen.
</p><h3>Aktionen in der ganzen Schweiz</h3><p>In Basel wurde etwa der Regierungsrätin Eva Herzog ein Mindestlohn-Schirm überreicht, in der Waadt verteilten die AktivistInnen ein extra produziertes „8 minutes“ mit Texten zur Mindestlohn-Initiative und Lohngleichheit. Die Syndicom besuchte Frauen am Arbeitsplatz und verteilte Flyer, die Unia war ebenfalls in der ganzen Schweiz in Betrieben und auf der Strasse mit Flyern und Gummibärchen in 4000-er Form präsent. In Genf fand zudem eine grosse Kundgebung des Mindestlohn-Komitees statt. 
</p><p>Mit diesen und vielen weiteren Aktionen haben die Frauen gezeigt, dass sie sich auch in der weiteren Abstimmungskampagne mit aller Kraft für die Mindestlohn-Initiative engagieren werden. Denn gerade für die Frauen gilt: Starkes Land, faire Löhne – für Mann und Frau!</p><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span style="font-size: 12px; "><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-f%C3%BCr-Frauen.pdf" target="_blank" data-mce-href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-für-Frauen.pdf" rel="noreferrer">Argumentarium Bedeutung gesetzlicher Mindestlohn für Frauen</a></span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1457</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:18:00 +0100</pubDate><title>Arbeitgeber verweigern jede Verantwortung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/arbeitgeber-verweigern-jede-verantwortung</link><description>Weiterbildungsgesetz umstritten
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der laufenden Frühjahrssession hat der Ständerat das Weiterbildungsgesetz angepackt. Im Gegensatz zum Nationalrat zuvor beharrt er darauf, dass die Arbeitgeber in diesem Bereich Verantwortung tragen sollen. Wird der Nationalrat jetzt einlenken und den Arbeitgebern hinsichtlich Weiterbildung ihrer Angestellten eine Verantwortung auferlegen?</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist sattsam bekannt: Die Arbeitgeber erteilen lieber Lektionen als selbst welche zu erhalten. Dasselbe gilt für ihre Vertretung auf nationaler Ebene. Wenn es um Bildung geht, dann lieben die Patrons der Patrons die Predigt der guten Vorsätze: Es sei die Lehre aufzuwerten, der Zugang zu den Gymnasien einzuschränken, es seien die Kosten des Erziehungswesens zu senken, die Lasten der ausbildenden Unternehmen zu erleichtern, das Schulwesen den Unternehmensbedürfnissen anzupassen, es sei mehr Ausbildung im technischen Bereich nötig, und ausländisches Fachpersonal sollte frei angeworben werden können usw. Die so dem Volk und dem Staat vorgetragene Liste ist lang – wie ein Rosenkranzgebet. Aber wenn die Patrons der Patrons dann ihre Verantwortung wahrzunehmen hätten, flüchten sie aus der Kirche: Die Pflichten sind für andere. Heilig bleibt da die „Freiheit“ – und die opfert man nicht auf dem Altar des Fortschritts und des sozialen Zusammenhalts.
</p><h3>Betrübliche erste Debatte</h3><p>Aktuellster Beleg für dieses Verhalten? Die Debatte über das neue Weiterbildungsgesetz. Als erste Kammer beriet der Nationalrat die Vorlage in der Wintersession. Die Arbeitgeberlobby rackerte sich ab, damit das bescheidene Sätzchen, wonach die Arbeitgeber, staatlich wie privat, die Weiterbildung ihrer Angestellten zu fördern hätten, wieder aus dem Gesetzestext verschwände. Bürgerliche Räte, die diese Bestimmung eliminieren wollten, schreckten vor keinem taktischen Ränkespiel zurück und unterstützten auch schon mal Minderheitsanträge von links, um dann die Eliminierung durchzubringen. Was denn auch gelang. Aber keineswegs zielführend ist.
</p><h3>Ständerat korrigiert</h3><p>Zum Glück hat der Ständerat in dieser Session mit klarer Mehrheit an der Bestimmung festgehalten. Gewiss könnte die von der kleinen Kammer vorgeschlagene Formulierung kühner sein. Die Gewerkschaften etwa verlangten ein individuelles Recht auf einen Bildungsurlaub. Wenn der ständerätliche Vorschlag auch mager ist, so hat er doch das Verdienst, den Arbeitgebern zu signalisieren, dass sie die Weiterbildung ihrer Angestellten nicht behindern sollten…
</p><p>Jetzt ist wieder der Nationalrat dran. Am 18. März wird er die Differenzen zu bereinigen haben. Bleibt zu hoffen, dass die grosse Kammer diesmal taktischen Spielchen und dem herben Gejammer der vom Establishment verhätschelten Arbeitgeber trotzt. Und damit wirklich gesellschaftliche Verantwortung wahrnimmt.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1454</guid><pubDate>Tue, 11 Mar 2014 17:13:00 +0100</pubDate><title>Saisonnierstatut – einmal und nie wieder!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/saisonnierstatut-einmal-und-nie-wieder</link><description>Eine lange Liste von Diskriminierungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor und nach der Abstimmung vom 9.2. sprechen SVP-Grössen wieder von der Einführung des Saisonnierstatuts. Wissen sie, wovon sie reden? Sie reden von einem Statut, das apartheid-ähnliche Züge trug. Hier wider das Vergessen die neun Schandflecke des diskriminierenden Statuts. </p><h3>1 Grenzsanitarische Untersuchung</h3><p>Zu Beginn der Saison (meist anfangs März) mussten sich die Saisonniers einer entwürdigenden grenzsanitarischen Untersuchung unterziehen. Da standen sie, Männer mit nacktem Oberkörper, bei jedem Wetter in der Schlange und rückten langsam vor, bis auch sie an der Reihe waren. Wer nicht über eine gute Gesundheit verfügte, wurde zurückgeschickt. Diese Untersuchung an der Grenze wurde erst 1992 nach einer mehrjährigen Kampagne der GBI aufgehoben und ersetzt durch einen Arztbesuch in den Zielorten.
</p><h3>2 Baracken</h3><p>Die Saisonniers wohnten in Baracken, mehrere in einem Zimmer. Toiletten und Duschen waren nur spärlich vorhanden. Diese Barackenlager befanden sich zumeist am Stadtrand und hatten etwas von der Apartheid in Südafrika an sich. Erst in den 80er und 90er Jahren konnte die GBI via Anhang zum Landesmantelvertrag Verbesserungen durchsetzen: höchstens 2 Personen pro Zimmer (später 1 Person), hygienische Bedingungen, korrekter Kantinenservice.
</p><h3>3 Stellenwechsel unmöglich</h3><p>Die Saisonniers waren bei einem Unternehmen angestellt und hatten da zu bleiben. Ein Stellenwechsel war nicht erlaubt, selbst dann nicht, wenn eine Kündigung missbräuchlich erfolgte. Es blieb nur das Zurück ins Herkunftsland. Diese Bestimmung führte zu einer extremen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber.
</p><h3>4 Kein Recht auf Familienzusammenführung</h3><p>Erst das bilaterale Abkommen Schweiz-Italien von 1965 ermöglichte den Saisonniers, ihr Statut in einen Jahresaufenthalt umzuwandeln. Dieser Status ermöglichte den Familiennachzug. Voraussetzung für die Umwandlung waren 45 Monate Saisonnierstatut ohne Unterbruch (5 Saisons nacheinander). In den 70er Jahren wurde die Dauer auf 36 Monate (4 Saisons nacheinander) gekürzt. Es wurde auch eine Toleranzfrist von 14 Tagen (nach dem Nein zur „Mitenand-Initiative“, 1982: 7 Tage) eingeführt. Beispiel: Wer in seinem dritten Jahr nur auf 8 Monate und 1 Woche Aufenthalt kam, hatte im Folgejahr wieder bei null zu beginnen. Als eine Art „Härtefalllösung“ wurde für langjährige Saisonniers, die nie auf ganze Saisons kamen, das alleinige Kriterium von insgesamt 100 Monaten Aufenthalt für eine Umwandlung geschaffen. 1982 wurde es wieder aufgehoben.
</p><p>Viele Arbeitgeber missbrauchten diese Bestimmungen, um dem Saisonnier eine Umwandlung des Statuts zu verunmöglichen. So konnte man die produktivsten Arbeitskräfte ans Unternehmen binden. Denn Saisonniers, die ihr Statut umwandelten, verliessen Unternehmen und Branche und suchten zumeist in der Industrie eine neue Stelle.
</p><h3>5 Versteckte Kinder</h3><p>Mit der Zeit zogen die Ehefrauen der Saisonniers nach und arbeiteten ebenfalls als Saisonniers, meist im Gastgewerbe. Wenn keine Grosseltern da waren, um die Kinder zu hüten, wurden diese oft in Internate gesteckt, bevorzugt in Grenznähe. Im Lauf der Jahre gab es immer mehr versteckt in der Schweiz lebende Kinder. Eine GBI-Studie aus den 90er Jahren schätzte ihre Zahl auf mehrere Tausend. In toleranten Kantonen resp. Gemeinden konnten diese Kinder ohne Denunzierung zur Schule, sonst blieben sie im Haus eingeschlossen.
</p><h3>6 Rotation</h3><p>Die Arbeitgeber wandten die sogenannte Rotationspolitik an: immer wieder neue, junge Saisonniers bestellen. Die Folgen
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Löhne blieben tiefer. Die Unerfahrenheit der neuen Saisonniers förderte die Ausbeutung.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Für unter25jährige waren keine Beiträge an die Pensionskasse zu zahlen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sehr hohe Unfallrate, insbesondere im Bau. Ursache: die Jungen, hatten in ihrer Heimat zuvor nur in der Landwirtschaft gearbeitet.
</p><p>7 andauernde Diskriminierung und Lohndruck
</p><p>Die Saisonniers verdienten im Schnitt für die gleiche Arbeit 15 % weniger als ihre Schweizer Kollegen. In den betroffenen Branchen herrschte zudem ausgeprägter Lohndruck.
</p><h3>8 Benachteiligung in den Sozialversicherungen</h3><p>Hinsichtlich Invaliden- (IV) und Krankenversicherung waren die Saisonniers gegenüber Niedergelassenen diskriminiert. Die meisten Saisonniers hatten für die Zwischensaison keinen Anspruch auf Gelder der Arbeitslosenversicherung. In der Zweiten Säule war Missbrauch häufig.
</p><h3>9 Verunsicherung</h3><p>Am Ende der Saison hatten die Saisonniers abzureisen, oft ohne zu wissen, ob sie nächste Saison wieder kommen könnten. Das führte zu Verunsicherung.
</p><p>Wenn wir <b>zusammenfassen</b>: Das Saisonnierstatut war unmenschlich, es widersprach der Menschenwürde und dem Respekt der Familie. Es war der südafrikanischen Apartheid ähnlich oder dem „Kafalasystem“, das heutzutage Katar für ausländische Arbeitskräfte anwendet.
</p><p>Ein Staat, der aus der Geschichte etwas lernt, wird sicher eines festhalten: Nie wieder ein solches Saisonnierstatut! </p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1456</guid><pubDate>Sat, 08 Mar 2014 13:51:00 +0100</pubDate><title>Mindestlohn-Initiative bekämpft Lohndiskriminierung der Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mindestlohn-initiative-bekaempft-lohndiskriminierung-der-frauen</link><description>Zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p><strong>In der Schweiz sind überdurchschnittlich viele Frauen von Tieflöhnen betroffen. Der wichtigste Grund dafür ist die Lohndiskriminierung zwischen Männern und Frauen. Deshalb werben die Gewerkschaftsfrauen am heutigen&nbsp;Internationalen Tag der Frau in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative. Denn ein gesetzlicher Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde würde mehr als 200‘000 Frauen höhere Löhne bringen und damit den Kampf für die Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen einen grossen Schritt voranbringen.</strong></p><p>Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: In der Schweiz sind mehr als zwei Drittel der 330‘000 Menschen mit Stundenlöhnen unter 22 Franken Frauen. Betroffen sind viele Branchen: vom Detailhandel über Call-Center, die Reinigung bis zur privaten Pflege. 2010 mussten sich Frauen mit einem Lehrabschluss fast dreimal so oft mit einem Tieflohn begnügen als Männer. Im Detailhandel zum Beispiel verdienten Verkäuferinnen durchschnittlich 633 Franken weniger als die Verkäufer. Dies alles sind deutliche Hinweise, dass das Tieflohnproblem bei den Frauen vor allem auf die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung zurückzuführen ist.
</p><p>Abhilfe würde ein gesetzlicher Mindestlohn schaffen, wie ihn die Mindestlohn-Initiative verlangt, die am 18. Mai an die Urne gelangt. Die Löhne von mehr als 200‘000 Frauen müssten angehoben werden. Insgesamt würde die Lohnsumme für diese Frauen um eine Milliarde Franken steigen. Dass sind mehr als ein Achtel der gesamten auf die Lohndiskriminierung zurückzuführende Lohndifferenz zwischen Männern und Frauen. Die Mindestlohn-Initiative ist damit eine der wirksamsten Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung der Frauen. Das Verfassungsziel „Gleiche Löhne für gleiche und gleichwertige Arbeit“ rückt damit einen grossen Schritt näher.
</p><p>Aus diesem Grund engagieren sich die Gewerkschaftsfrauen heute in Dutzenden von Aktionen in der ganzen Schweiz für die Mindestlohn-Initiative und gegen die Lohndiskriminierung der Frauen.</p><ul><li><a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-f%C3%BCr-Frauen.pdf" target="_blank" data-mce-href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/wp-content/uploads/2014/03/Argumentarium-Bedeutung-gesetzlicher-Mindestlohn-für-Frauen.pdf" rel="noreferrer">Argumentarium Bedeutung gesetzlicher Mindestlohn für Frauen</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1450</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 10:15:00 +0100</pubDate><title>Aus sozialen und aus ökologischen Gründen abzulehnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aus-sozialen-und-aus-oekologischen-gruenden-abzulehnen</link><description>Ecopop-Initiative als Eigentor

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Session wird der Ständerat die Ecopop-Initiative diskutieren. Diese suggeriert mehr Nachhaltigkeit. Bewirken wird sie wohl das Gegenteil, nämlich mehr prekäre Arbeitsverhältnisse und mehr Umweltverbrauch. Warum das?</p><p>Die Ecopop-Initiative will das Wachstum der sogenannten „ständigen Wohnbevölkerung“ über eine Begrenzung der Einwanderung beschränken. GrenzgängerInnen und KurzaufenthalterInnen wären von der Beschränkung ausgenommen. Denn zur ständigen Wohnbevölkerung gehören nur ausländische Staatsangehörige, welche eine Daueraufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung haben (B- bzw. C-Bewilligungen). Wenn wegen der Ecopop-Initiative B- und C-Bewilligungen beschränkt wären, würden die Schweizer Arbeitgeber auf GrenzgängerInnen oder KurzaufenthalterInnen ausweichen. Das wäre sowohl ein soziales als auch ein ökologisches Problem. 
</p><p>Eine Kurzaufenthaltsbewilligung ist mit einem befristeten Arbeitsvertrag verbunden. Die betroffenen KurzaufenthalterInnen wären somit in ständiger Angst nicht nur die Arbeit in der Schweiz, sondern auch ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren. Die prekären Arbeitsverhältnisse würden zunehmen. Unter Druck sind manche KurzaufenthalterInnen bereit, beim Lohn Zugeständnisse zu machen. Im früheren Kontingentssystem verdienten beispielsweise Saisonniers für die gleiche Arbeit fast 15 Prozent weniger als Arbeitskräfte mit einem Schweizer Pass. Die Ecopop-Logik hätte daher Lohndruck zur Folge. Zunächst für die Betroffenen, später aber auch für die Einheimischen, wenn die Arbeitgeber die tieferen Löhne der Kurzaufenthalter auch bei den Einheimischen durchzusetzen versuchen. 
</p><p>Wenn die Arbeitgeber vermehrt Grenzgänger einstellen, steigt die Umweltbelastung. Es ist möglich, aus London oder Warschau als Grenzgänger in der Schweiz zu arbeiten – man muss einfach einmal in der Woche nach Hause zurück. Die Betroffenen haben zwei Wohnungen – eine in der Schweiz und eine zuhause. Und sie legen teilweise grosse Strecken zurück. Manche sogar mit dem Flugzeug. Selbst wenn die Grenzgängerzonen wieder wie früher auf Gebiete in der Nähe der Schweizer Grenze eingeschränkt werden, dürfte die Ökobilanz negativ sein. Man muss nur einmal die Staus im Feierabendverkehr in den Grenzgebieten anschauen. 
</p><p>Die Ecopop-Initiative beinhaltet einen grundsätzlichen Denkfehler. Sie will über eine Beschränkung der Einwanderung in der kleinen Schweiz Nachhaltigkeitsziele erreichen. Das kann nur schief gehen. Denn eine Person, die einwandert, ist schon auf der Welt. Wenn sie sich im Herkunftsland punkto Umweltbelastung gleich verhält wie in der Schweiz, ändert sich an der globalen Umweltbelastung insgesamt gar nichts. Denn die Umweltbelastung kennt keine Landesgrenzen. Wandert die Person aus Deutschland in die Schweiz ein, könnte sich unter Umständen die globale Ökobilanz sogar verbessern. Nämlich dann, wenn sie weniger Auto und mehr Zug fährt. In Deutschland wird gemäss offiziellen Statistiken tendenziell mehr Auto gefahren, während der ÖV-Anteil in der Schweiz höher ist.
</p><p>Die Ecopop-Intiative ist daher abzulehnen. Sie ist eine Fehlkonstruktion - mit negativen Folgen für die Arbeitnehmenden und für die Umwelt. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1449</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 10:06:00 +0100</pubDate><title>Unsinnigen Wettbewerb auf dem Buckel der Versicherten beenden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/unsinnigen-wettbewerb-auf-dem-buckel-der-versicherten-beenden</link><description>Volksinitiative für öffentliche Krankenkasse ermöglicht Systemwechsel 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 5. März 2014 wird der Nationalrat als Zweitrat die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» behandeln. Er wird wohl leider wie zuvor Bundesrat und Ständerat die Initiative ablehnen – und verpasst damit eine Chance. Die Volksinitiative will der marktwirtschaftlichen Organisation in einer Sozialversicherung und damit dem Pseudowettbewerb unter den Kassen ein für alle Mal ein Ende setzen. Das ist nötig, denn die Zeche dieses Wettbewerbs zahlen die Versicherten.</p><p>Der SGB unterstützt die Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“. Sie führt im Gesundheitswesen zu einem grundlegenden Kurswechsel. Statt gut 60 Krankenkassen, die sich gegenseitig und auf dem Buckel der Versicherten konkurrenzieren, soll eine einzige Kasse mit Agenturen in den Kantonen die Grundversicherung abwickeln. Zukünftig sollen auch die Versicherten zusammen mit Vertretern des Bundes und der Kantone in den Organen dieser einzigen Kasse vertreten sein.
</p><h3>Marktwirtschaftliche Organisation in einer Sozialversicherung – Schluss damit!</h3><p>Seit dem 1. Januar 1996 ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft. Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist, die Bevölkerung flächendeckend für die Heilungskosten bei Krankheit zu versichern. Seit dem KVG hat also die ganze Bevölkerung Zugang zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung. Und das soll auch so bleiben. Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich, und es gelten die gleichen Regeln für alle. 
</p><p>Auch nach der Einführung des KVG sollten Krankenversicherer miteinander in Wettbewerb treten können – so wollte es der Gesetzgeber. Gestartet wurde damit der Versuch, erstmals eine Sozialversicherung marktwirtschaftlich zu organisieren. Dieser Versuch ist aus unserer Sicht gescheitert, denn in diesem System zahlen die Versicherten die Zeche. Die marktwirtschaftliche Organisation dieser Sozialversicherung hat trotz reguliertem Wettbewerb unter den Kassen weder zu mehr Effizienz noch zu Qualitätsverbesserungen geführt. Statt auf Diversifizierung, Gesundheitsförderung und Kostenmanagement setzen die Kassen auf Risikoselektion. Sie versuchen mit allen Mitteln, die aus Kostensicht jeweils optimalen Versicherten zu gewinnen. Die Praxis zeigt, dass zum Beispiel chronisch Kranke oder ältere Personen (schlechte Risiken) nach einer Offertanfrage für die Grundversicherung im Durchschnitt länger warten mussten als Gesunde (gute Risiken). 
</p><p>Die Kassen führen heute sowohl die Grund- als auch die Zusatzversicherung. Eine konsequente Trennung der beiden Bereiche innerhalb einer Kasse ist illusorisch. Die Trennung ist aber notwendig, um den Transfer von Gesundheitsdaten zum Zweck der Risikoselektion zu verhindern.
</p><p>Der Leistungskatalog in der Grundversicherung ist für alle gleich. Zudem gelten die gleichen Regeln für medizinische Behandlung, Rehabilitation und Pflege. Doch die Realität ist anders! Transparenz und Gerechtigkeit des Systems werden durch die Vielzahl der Kassen unterlaufen, zum Beispiel bei den Kostengutsprachen. Benötigt eine Patientin nach einer Operation einen Rehabilitationsaufenthalt, braucht es eine Kostengutsprache. Bis zum Eintreffen der Kostengutsprache dauert es je nach Kasse unterschiedlich lang. Einige Kassen verweigern Kostengutsprachen, wo andere sie ohne weiteres bewilligen. Die Patient/innen sind also vom Goodwill der Kasse abhängig – von Gleichbehandlung kann keine Rede sein.
</p><h3>Die Macht der Kassen – Schluss damit</h3><p>Die heutigen Kassen sind nicht genügend transparent, und die Versicherten haben – da sie nicht vertreten sind – nichts zu sagen. Sie haben kaum Einsicht, was mit ihren Prämien passiert, und keinen Einfluss auf die Geschäftspolitik. Diese wird allein von den Kassen, ihren Verwaltungsräten und –rätinnen und ihren Interssenverbänden wie z.B. Santésuisse gemacht.
</p><p>Mit der öffentlichen Krankenkasse ist das Problem der Risikoselektion vom Tisch, die Gleichbehandlung bei den Leistungen gewährleistet, dank strikter Trennung von Grund- und Zusatzversicherung die Transparenz hergestellt und die Macht der Kassen geknackt. Es braucht diesen Systemwechsel. Er ist im Sinne der Versicherten.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1448</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 10:03:00 +0100</pubDate><title>Ein Rettungsanker für die von Schiffbruch bedrohte höhere Bildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-rettungsanker-fuer-die-von-schiffbruch-bedrohte-hoehere-bildung</link><description>Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative hat Potential

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Das Parlament diskutiert in der Frühjahrssession einen Gesetzesentwurf, der die Stipendien für die Bildung auf tertiärer Ebene verbessern will. Wenn die entsprechenden Vorschläge durchkommen, könnte dieses Gesetz einem wegen der Abstimmung zur „Masseneinwanderung“ in Krise geratenen Bereich aus der Patsche helfen. Und für die Berufsbildung gleichzeitig neue Perspektiven eröffnen.</p><p class="Text">Seit der Abstimmung zur „Masseneinwanderung“ reiht sich eine schlechte Nachricht an die andere. Insbesondere im Bereich der tertiären Bildung. Die Ankündigung der EU, die Verhandlungen für das Austauschprogramm Erasmus+ und das Forschungsprogramm Horizon 2020 auszusetzen, haben wie ein Elektroschock gewirkt. Nur wenige Bürger hatten zuvor realisiert, dass ein Ja zum isolationistischen Vorstoss Folgen weit über die Migration hinaus erzeugen würde.</p><h3 class="Text">Fatales Eigentor</h3><p class="Text">Das Abstimmungsresultat wird unberechenbare Folgen in einigen für die Schweiz zentralen Bereichen haben, Bildung inbegriffen. Um den aussergewöhnlichen Aufschwung der Beschäftigung während der letzten 10 Jahre (+ 13 % Vollzeitstellen) bewältigen zu können, rief die Schweiz zahlreiche sehr qualifizierte Arbeitnehmer/innen aus den Nachbarstaaten. Die meisten von ihnen besassen ein Diplom auf tertiärer Stufe. Die Schweiz hat also „brain drain“ praktiziert, sie hat Qualifikationen aus dem benachbarten Ausland „abgesaugt“. Damit hat sie die Investitionen in Grund- und höhere Ausbildung beträchtlich abbremsen können – um gleichzeitig breit von den EU-Programmen zu profitieren, und so Forschung und Innovation zu entwickeln. </p><p class="Text">Es ist klar: Für hoch qualifizierte europäische Arbeitnehmer/innen wird die Schweiz an Attraktivität verlieren. Die administrativen Schikanen, die den Familiennachzug behindern sollen, werden viele Forscher oder Ärzte abschrecken. Für diese Personen gibt es zudem genügend verlockende Perspektiven in der EU selbst. Die Schweiz, mit dem Rücken zur Wand, wird somit zwei Optionen haben: Sie investiert selbst massiv in Bildung und Erziehung und sie erweitert die Rekrutierung auf aussereuropäische Länder. </p><h3 class="Text">Zunehmendes Malaise</h3><p class="Text">Obwohl die Schweiz die benötigten Spezialist/innen nicht selbst auszubilden imstande ist, rühmt sie sich, über eines der besten Ausbildungssysteme zu verfügen, vor allem dank ihrer Berufsbildung. Diese hat jedoch viel an Attraktivität eingebüsst. Aus einem einfachen Grund: die Jugendlichen sind sich zunehmend bewusst, dass die Lehre heute nicht mehr ein würdiges Salär und eine ermunternde Perspektive für die Familiengründung garantiert.</p><p class="Text">Aus diesem Grund wollen heute viele Jugendliche ihre Ausbildung nach dem Lehrabschluss fortsetzen. Genau diese Jugendlichen jedoch, die oft aus eher bescheidenem Milieu stammen, erhalten nur selten eine finanzielle Unterstützung für die höhere Berufsbildung. Trotz sehr hohen Gebühren werden nur 3 % von ihnen unterstützt (Stipendium oder Darlehen), gegenüber 8 % im Schnitt. Eine höhere Berufsbildung bedeutet aber bedeutende persönliche und finanzielle Opfer. Das umso mehr als viele Betroffene bereits familiäre Pflichten wahrzunehmen haben.</p><h3 class="Text">Gegenentwurf bietet Aufholchance </h3><p class="Text">Diese mangelnde Anerkennung unserer jungen Berufsleute, ihr Gefühl ungerecht behandelt zu sein, ist eine Ursache jenes Malaises, das zum Resultat des 9. Februar geführt hat. Während der Frühjahrssession bietet sich dem Parlament eine erste Chance einer gewissen Wiedergutmachung. Denn dieses wird über einen Entwurf zur Revision des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge als Gegenvorschlag zur Stipendien-Initiative des VSS zu entscheiden haben. Das Parlament soll dabei</p><p class="Text">·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Bundesunterstützung an den Respekt der Minimalbeträge binden, wie sie das entsprechende interkantonale Konkordat vorsieht;</p><p class="Text">·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; die Bundesmittel stark erhöhen, insbesondere für grosszügige Kantone;</p><p class="Text">·&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; direkte Bundesbeiträge vorsehen, um z.B. den spezifischen Bedürfnissen der höheren Berufsbildung oder dem dringenden Bedarf an qualifizierten Berufsleuten in gewissen Branchen (etwa Gesundheit) zu entsprechen.</p><p class="Text">Wenn diese drei Forderungen durchkommen, dann könnte das neue Gesetz über Ausbildungsbeiträge ein seriöser Gegenvorschlag zur VSS-Initiative sein. Das Gesetz böte so der Berufsbildung neue Entwicklungsperspektiven. Es könnte dazu beitragen, die Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Ausbildungswegen zu verkleinern. Und würde damit den Bedürfnissen des qualifizierten Personals besser entsprechen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1447</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 09:46:00 +0100</pubDate><title>Mit vollem Wissen gegen die Gesundheit der Menschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mit-vollem-wissen-gegen-die-gesundheit-der-menschen</link><description>Gegen eine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung in Raten 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Burnouts, Depressionen und andere Stress-Erkrankungen am Arbeitsplatz sind in den letzten 10 Jahren in der Schweiz stark gestiegen. Dennoch wollen die eidg. Räte Niederberger und Aeschi mit Vorstössen das wirksamste Präventionsmitteln gegen solche psychischen Erkrankungen abschaffen: die Arbeitszeiterfassung. Das ist gegen alle wissenschaftliche Erkenntnis – die Zeche würden die Angestellten und die Sozialwerke zahlen. </p><p>Arbeitszeit und Freizeit sollen sich nicht uneingeschränkt vermischen. Dies sagen alle Arbeitsmediziner/innen oder Psychologinnen. Die heute gültige gesetzliche Regelung sieht eine Arbeitszeiterfassung für „normale“ Angestellte vor. Ausgenommen sind Kader-Leute. Das Gesetz schützt also heute die schwachen Kategorien. 
</p><p>Dennoch wollen Ständerat Paul Niederberger (CVP NW) und Nationalrat Thomas Aeschi (SVP ZG) die Arbeitszeiterfassung einschränken. In quasi gleichlautenden Motionen fordern sie für Angestellte, „die dies wünschen“, ein sogenanntes Opting-out. D.h. diese sollen auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können. Das Problem der Vorstösse, die auch vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen sind, besteht darin, dass in der Praxis Freiwilligkeit und Zwang nur schwierig zu erweisen sind und dass von einem solchen System ein starker Druck auf die allgemeine Abschaffung der Arbeitszeiterfassung ausgeht. 
</p><p>Die beiden Vorstösse können denn auch nur als zynisch bezeichnet werden. Denn gerade in Zeiten von steigendem Home-Office, von zunehmenden atypischen, „flexiblen“ Arbeitszeitmodellen und mehr Teilzeitarbeit (vor allem für Frauen) ist eine klare Einhaltung der Arbeitsgesetz-Bestimmungen zu den Höchstarbeitszeiten sehr wichtig. Denn wenn die Arbeitszeiterfassung fehlt, dann werden Arbeits- und Ruhezeit zunehmend vermischt. Das ist ungesund. Studien belegen: Wird die Arbeitszeit nicht mehr erfasst, nehmen Stress und psychische Krankheiten wie Burnouts zu. Ausserdem gehen dann Arbeitnehmende oft arbeiten, auch wenn sie eigentlich krank sind.
</p><p>Zu hoffen ist, dass dieses Allgemeinwissen auch im Parlament vorhanden ist. 
</p><p>Für weitere Informationen: Luca Cirigliano: Arbeitszeit kontrollieren statt Burnouts kurieren. Mangelhafter Vollzug der Arbeitszeiterfassung in den Kantonen. SGB-Dossier Nr. 100: &lt;link uploads media&gt;<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/uploads/media/100df_LC_Arbeitszeiterfassen.pdf</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1446</guid><pubDate>Fri, 28 Feb 2014 09:42:00 +0100</pubDate><title>Ein Signal für Solidarität mit Hausangestellten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-signal-fuer-solidaritaet-mit-hausangestellten</link><description>IAO-Abkommen 189 ratifizieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Parlament hat diese Session die Möglichkeit, mit der Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 ein Zeichen für menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten zu setzen. Heute sind Hausangestellte, meist Frauen, nur minim vor Ausbeutung, Missbrauch und gar Misshandlungen geschützt. </p><p>Die Schweiz hat im Rahmen der tripartiten Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv an der Ausarbeitung des Übereinkommens 189 gearbeitet. Das Abkommen will die rechtliche Lage der Hausangestellten punkto Entlöhnung, Regelung bzw. Beschränkung der Arbeitszeit, soziale Sicherheit und sichere und gesunde Arbeitsbedingungen verbessern. Hausangestellten sollen dieselben Bedingungen garantiert sein, wie sie sonstigen Arbeitnehmer/innen zustehen. Das Übereinkommen enthält im Weiteren besondere Regeln für Hausangestellte, die im Haushalt der Arbeitgebenden wohnen: Ihre Privatsphäre ist zu schützen, und sie haben Anrecht auf menschenwürdige Unterkunft und Lebensbedingungen.
</p><p>Wichtige Länder wie z.B. Brasilien, wo es sehr viele Hausangestellte gibt, die im Haus des Arbeitsgebers wohnen, haben das Abkommen ratifiziert. Auch Deutschland hat unterschrieben. Nun hat das Schweizer Parlament die Möglichkeit, den prekarisierten Hausangestellten ein Signal der Solidarität, der Wertschätzung und des Schutzes zu senden. 
</p><p>Besonders in Schwellenländern wie Brasilien oder auch in den arabischen Boomwirtschaften werden die Rechte der Hausangestellten mit Füssen getreten: Fehlende oder unklare Verträge, Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit und handfeste Misshandlungen sind für Hausangestellte leider an der Tagesordnung. In der Schweiz wurden solche menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schlaglichtartig aufgedeckt als in Genf Mitglieder der Gaddafi-Familie aus Libyen verhaftet wurden, weil sie ihr Personal misshandelt hatten. In verschiedenen Ländern Südamerikas oder Arabiens werden z.B. Migrant/innen, welche als Hausangestellte im Haushalt des Arbeitgebers leben, die Pässe weggenommen und die Aufenthaltsbewilligung an das Wohlwollen des Chefs gebunden. So sind sie der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert. 
</p><p>Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der ILO Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1443</guid><pubDate>Thu, 27 Feb 2014 08:38:00 +0100</pubDate><title>Arbeit muss sich lohnen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeit-muss-sich-lohnen</link><description>Ja zur Mindestlohn-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer Vollzeit arbeitet, der muss vom Lohn auch leben können. Das verlangt die Menschenwürde. Aber genau so die wirtschaftspolitische Vernunft. Es kann doch nicht sein, dass wer voll arbeitet, auch noch vom Staat unterstützt werden muss, damit er oder sie leben kann. Lohnsubventionen zugunsten von Arbeitgebern, die schlechte Löhne zahlen, sind unwürdig und ökonomisch unsinnig. 
</p><p>In der Schweiz gibt es rund 330‘000 Personen, die zu Löhnen unter 22 Franken pro Stunde arbeiten müssen. Ein Drittel davon verfügt über eine abgeschlossene Berufslehre. Sie leisten tagtäglich qualifizierte Arbeit, ohne dass sie vom Lohn auch anständig leben könnten. Die Mindestlohninitiative der Gewerkschaften sorgt dafür, dass sich das ändert. Es wird Zeit, dass sich in der Schweiz die Arbeit für alle lohnt. 
</p><p>Mindestlöhne helfen auch der Berufslehre. Die grösste Herausforderung für unser gutes System der Berufsbildung besteht darin, dass Berufsleute trotz abgeschlossener Berufslehre kein Einkommen erzielen, das für ein anständiges Leben reicht. Mindestlöhne sind die entscheidende Massnahme für die Aufwertung der Berufslehre. Nicht nur die Arbeit, auch die Lehre muss sich lohnen.
</p><p>Besonders gravierend sind im schweizweiten Vergleich die Lohnverhältnisse im Detailhandel. Fast 50‘000 Beschäftigte verdienen weniger als 22 Franken pro Stunde. Gute Gesamtarbeitsverträge gibt es bei den Grossverteilern Coop und Migros. Bedenklich schlecht sind aber die Arbeitsbedingungen bei den grossen Kleider- und Schuhketten, die sich weigern, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Es sind Branchen mit hohen Renditen und einer enormen Produktivitätssteigerung. Ihren Verkäuferinnen und Verkäufern aber verweigern sie anständige Löhne. 
</p><p>Der Missstand der Lohnverhältnisse im Detailhandel und insbesondere bei den grossen Schuh- und Kleiderketten zeigt den grossen Handlungsbedarf. Er illustriert aber auch, wo in der Schweiz die Probleme liegen. Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo die Tieflöhne vor allem ein Problem der Jungen sind, sind die zu tiefen Löhne in der Schweiz schwergewichtig ein Problem der schlecht entlöhnten Frauen. Die Lohndiskriminierung ist in der Schweiz nach wie vor gross. Frauen verdienen im Detailhandel für die gleiche Arbeit 630 Franken im Monat weniger als die Männer. Mindestlöhne sind die wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung der Frauen in der Schweiz.
</p><p>Die Mindestlohninitiative fördert auch die Sozialpartnerschaft. Der gesetzliche Mindestlohn greift dort, wo es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Der Missstand, dass sich die Arbeitgeber in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag bei den Löhnen an keine Regeln halten, muss im Interesse aller abgestellt werden. 
</p><p>Ein Wort schliesslich zum Zusammenhang mit den Renten. Zu tiefe Löhne führen im Alter auch zu ungenügenden Renten. Anständige Löhne sind die Basis für anständige Renten. Und wenn dank der Mindestlohninitiative die Löhne unten und in der Mitte der Lohnpyramide steigen, dann trägt das auch zur Finanzierung der AHV bei. Denn im Gegensatz zu den Dividenden der Aktionäre sind die Löhne voll beitragspflichtig. 
</p><p>Die Mindestlohninitiative hat seit der Lancierung bis heute schon eine grosse Vorwirkung erzielt. Denn es hat sich gezeigt, dass nicht nur die arbeitenden Menschen, die für ihre Arbeit nicht anständig bezahlt werden, ein Problem haben. Ein Problem haben in der öffentlichen Debatte auch jene Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten trotz Vollzeitarbeit keinen Lohn zahlen, von denen diese anständig leben können. 
</p><p>Die menschliche Arbeit hat nicht nur einen Wert, sondern auch einen Preis. Die Mindestlohninitiative sorgt für ein Stück elementarer lohnpolitischer Gerechtigkeit. Denn eine Billiglohnpolitik ist für die Schweiz kein Rezept.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1439</guid><pubDate>Thu, 20 Feb 2014 18:32:00 +0100</pubDate><title>Appell der Jugendorganisationen an die Schweiz und die EU</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/appell-der-jugendorganisationen-an-die-schweiz-und-die-eu</link><description>SGB-Jugendkommission unterstützt offenen Brief zur Nicht-Weiterführung von „Erasmus+“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Organisationen, die sich für die Jugend einsetzen, sind überzeugt: Jugendliche, SchülerInnen, Auszubildende und StudentInnen sollen nicht die Konsequenzen der Initiative gegen Masseneinwanderung ausbaden müssen!</p><p>Wir, Unterzeichnende des vorliegenden offenen Briefes, fordern:</p><ul><li>dass die Schweizer Regierung all ihre Kräfte mobilisiert, um weiterhin den Austausch und die Aktivitäten der Jugend zu ermöglichen, die im Rahmen des neuen Erasmus+-Programms vorgesehen sind.</li><li>dass die Europäische Union ihre Solidarität mit den Jugendlichen aus der Schweiz und Europa zeigt und dass sie für diese inakzeptable Situation eine Lösung findet!</li></ul><p>Wir bitten die Europäische Union und die Schweiz, die Anliegen der Jugend nicht politischen Strategien zu opfern!
</p><p><a href="http://www.sajv.ch/erasmus/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">zum offenen Brief</a></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1369</guid><pubDate>Thu, 20 Feb 2014 17:55:00 +0100</pubDate><title>1.7 Millionen Stimmen für ein soziales Europa könnten aus der Schweiz stammen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/1-7-millionen-stimmen-fuer-ein-soziales-europa-koennten-aus-der-schweiz-stammen</link><description>Europawahlen 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 25. Mai 2014 wählen die BürgerInnen der EU ein neues Europäisches Parlament. Auch EU-BürgerInnen, die in der Schweiz leben, dürfen sich an der Wahl beteiligen. Der SGB empfiehlt ihnen, bei diesen Wahlen in ihren Heimatländern die sozialen und demokratischen Kräfte zu stärken.</p><p>Über 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz haben einen EU-Pass, und dürfen – sofern Sie in der Heimat stimmberechtigt sind – auch an der EU-Wahl teilnehmen. Die SGB-Gewerkschaften und die SPS bitten diese Wahlberechtigten, dies zu tun. Das neue EU-Parlament soll (und kann) eine politische Wende einleiten, weg vom katastrophalen Sparen, hin zum sozialen Wiederaufbau. Dazu sind die Mehrheiten allerdings zu kehren.
</p><p>Im Moment verfügt im EU-Parlament die Gruppe der christlich-konservativen Abgeordneten (z. B. deutsche CDU, Berlusconis Forza Italia und die österreichische ÖVP) über die stärkste Fraktion. Diese Parteien sind verantwortlich für die aktuelle Sparpolitik, die immer stärkere Ungleichheit und die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes. Zweitstärkste Fraktion ist die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten (etwa die deutsche SPD, die spanische PSOE, der französische Parti Socialiste). Sie steht für ein soziales und solidarisches Europa. Sie wird sich für den Investitionsplan einsetzen, den die Europäischen Gewerkschaften fordern. 
</p><p>Über diesen Plan und über einen Aufruf der sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien werden wir später berichten. Hier aber sei auf die diversen Verfahren der Registrierung hingewiesen, damit Sie als EU-BürgerInnen an dieser Wahl teilnehmen können. Achtung: bei einigen Staaten pressiert es!&nbsp;
</p><h2><a name="registrierung"></a>Registrierung für die Wahl: wie vorgehen?</h2><h3>Portugal</h3><p>Sie können im <a href="http://www.recenseamento.mai.gov.pt" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Online-Wählerverzeichnis</a> überprüfen, ob und wo Sie registriert sind. Sind Sie es nicht, so können Sie das bei Ihrer Botschaft oder dem Konsulat nachholen. Falls Sie noch in Portugal eingetragen sind, können Sie in der Botschaft auch Ihre alte Anschrift durch Ihre Schweizer Adresse ersetzen lassen. Die Registrierung muss 60 Tage vor der Wahl, also spätestens am 21. März, abgeschlossen sein. Wählen können Sie persönlich in den Wahllokalen der Botschaft oder der Konsulate in Genf, Bern, Zürich, Lugano oder Sion am 24. und 25. Mai.
</p><p>Mehr Infos: <a href="http://www.portaldoeleitor.pt" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.portaldoeleitor.pt</a></p><h3>Spanien</h3><p>Stellen Sie sicher, dass Sie im Wahlregister Ihres Konsulats eingetragen sind – oder holen Sie dies nach. Wenn Sie registriert sind, bekommen Sie automatisch den «solicitud de voto», den Wahlantrag. Mit dem können Sie an den Europawahlen teilnehmen. Sie müssen den Antrag ausfüllen und mit einer Kopie Ihrer spanischen Dokumente nach Spanien senden. Spätestens am 26. April müssen diese Dokumente dort sein. Danach erhalten Sie die Wahlunterlagen brieflich. Sie können persönlich zwischen dem 21. und dem 23. Mai im Konsulat wählen – oder per Brief an das Konsulat bis zum 20. Mai. 
</p><p>Mehr Infos: <a href="http://www.infoelectoral.mir.es" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.infoelectoral.mir.es</a></p><h3>Italien</h3><p>Italierinnen und Italiener, die in einem Land ausserhalb der EU – wie der Schweiz – leben, müssen zum Wählen in Ihre Heimatgemeinde reisen. Sie haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die lokalen Kandidatinnen und Kandidaten abzugeben (nicht wählen können sie Ausland-Italiener/innen. Das ist nur bei den nationalen Parlamentswahlen möglich). Dazu benötigen Sie Ihr Wahlzertifikat, das «certificato elettorale». Die italienische Bahn gewährt den Wählerinnen und Wählern Rabatte auf Billette für Zug und Fähre. 
</p><p>Mehr Infos: <a href="http://www.ambberna.esteri.it" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.ambberna.esteri.it</a></p><h3>Deutschland</h3><p>Wenn Sie bei der Wahl des Deutschen Bundestages wahlberechtig sind, können Sie auch für das EU-Parlament an den Wahlen teilnehmen. (Das gilt für deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger in der Schweiz, die nicht länger als 25 Jahre aus Deutschland abgemeldet sind.) Lassen Sie sich bei Ihrer zuständigen Gemeinde in Deutschland ins Wählerverzeichnis eintragen. Das ist für jede Wahl erneut notwendig. Die Frist beträgt voraussichtlich etwa drei Wochen vor der Wahl. Das heisst, Sie sollten sich bis spätestens Ende April registriert haben.
</p><p>Unterlagen der Eintragung: <a href="http://www.bundeswahlleiter.de" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.bundeswahlleiter.de</a></p><h3>Frankreich</h3><p>Französische Staatsangehörige mussten sich bereits bis zum 31.12.2013 in die Wählerlisten eintragen lassen. 
</p><h3>Kroatien</h3><p>Kroatische Wahlberechtigte müssen sich bis spätestens zehn Tage vor der Wahl (also bis am 14. Mai) bei der Botschaft oder dem Konsulat registrieren lassen. Die Stimmabgabe ist persönlich, auf der Botschaft in Bern oder im Konsulat in Zürich. 
</p><h3>Andere EU-Staaten</h3><p>Eine tabellarische Übersicht zu allen Staaten finden Sie &lt;media 1790 _blank linkicon "TEXT, 140220 Tabelle EU-Wahl wie, 140220_Tabelle_EU-Wahl_wie.pdf, 23 KB"&gt;hier&lt;/media&gt;.
</p><p>Auf&nbsp;<a href="http://www.europawahl2014.ch/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">www.europawahl2014.ch</a>&nbsp;finden Sie in Kürze eine Fülle von Informationen zu den Wahlen in Europa, inklusive Anleitungen zur Registrierung. 
</p><p>Am 5. April plant die SP Schweiz ausserdem ein Wahlfest in Bern.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1367</guid><pubDate>Thu, 20 Feb 2014 17:37:00 +0100</pubDate><title>Investitionen gegen die Dauerkrise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/investitionen-gegen-die-dauerkrise</link><description>EGB ruft zu Kurswechsel auf
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Europa kommt wirtschaftlich und sozial nicht vom Fleck. Die rigorose Sparpolitik aus Brüssel und der Nationalstaaten verschärft die Krise. Diese Abwärtsspirale will der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) jetzt durchbrechen. Mit einem Investitionsplan für Arbeit.</p><p>Dass Europa auf ein Desaster zuläuft, zeigt sich am ausgenfälligsten bei der Jugendarbeitslosigkeit: 50 % (!) beträgt diese mittlerweile in Spanien oder Griechenland. Eine halbe Generation überlebt am Rande der Gesellschaft in sozialer Improvisation. Die neoliberale Rezeptur aber bleibt die gleiche: Sparen, Rechte der Beschäftigten abbauen, Löhne kürzen. Das soll dann, weil Arbeit so billiger zu stehen kommt, mehr Arbeit schaffen. Tatsächlich aber, weil die Menschen weniger Geld haben um zu konsumieren, schafft es weniger Arbeit, und damit noch weniger Konsum und damit noch mehr Arbeitslosigkeit und damit…
</p><h3>Investitionen für 11 Mio. neue Stellen</h3><p>Der EGB will nun das verheerende Spardiktat sprengen. An seiner Sitzung vom 7.11.2013 hat der EGB-Vorstand einstimmig ein massives Investitionsprogramm gefordert. Während 10 Jahren sollen in der EU zusätzliche jährliche Investitionen in der Höhe von 2 % des EU-Bruttoinlandproduktes für neue Arbeit sorgen. Wie seinerzeit der Marshallplan soll dieses Programm den Weg aus der Krise weisen. Der EGB rechnet mit bis zu 11 Mio. neuen Vollzeitjobs, die so entstehen. Dabei soll nicht nur die Bauwirtschaft profitieren. Einige ausgewählte Bereiche, etwa der soziale Wohnungsbau und der Umbau der öffentlichen Infrastruktur, zeichnen sich zwar durch Baunähe aus. Die weiteren Forderungen – Energieproduktion und –effizienz, die Erneuerung der industriellen Basis, die Pflege alter Menschen und die Aus- und Weiterbildung – zeigen jedoch, dass auch andere Bereiche visiert sind.
</p><h3>Woher das Geld?</h3><p>Der EGB-Vorschlag setzt hier auf das ohnehin vorhandene private Kapital, das nach sicherer Anlage sucht. Dieses Kapital soll von der Spekulation in die Realwirtschaft umgeleitet werden. Konkret abwickeln soll das Programm die Europäische Investitionsbank. Die Staaten sollen dieser zu mehr Kapital verhelfen und dieses vor allem durch Vermögenssteuern gewinnen. Das Programm, einmal in Fahrt, wird denn auch, weil mit steigender Beschäftigung ebenfalls die Steuereinnahmen und die Sozialversicherungsbeiträge zunehmen werden, zu einem Abbau der Schulden führen.
</p><p>Dem EGB ist klar, dass es massiver Anstrengungen bedarf, um ein solches Programm wider die Krise durchzusetzen. Der EGB will deshalb länderübergreifend eine Kampagne lancieren. Für einen ersten Höhepunkt wollen die Gewerkschaften anlässlich der Wahlen ins Europäische Parlament im Mai 2014 sorgen.&nbsp;
</p><p>&lt;media 1793 _blank linkicon&gt;Ein neuer Weg für Europa: EGB-Konzept für Investitionen, nachhaltiges Wachstum und gute Arbeit&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1431</guid><pubDate>Thu, 06 Feb 2014 11:03:00 +0100</pubDate><title>Eine Türe öffnet sich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/eine-tuere-oeffnet-sich</link><description>Freihandelsabkommen mit China ermöglicht Dialog über Sozialstandard
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China bietet Möglichkeiten zum Dialog über den sozialen Standard. Der SGB verlangt, dass diese Möglichkeiten genutzt werden. </p><p>Das zwischen der Schweiz und China ausgehandelte Freihandelsabkommen bietet Instrumente, um einen Dialog zwischen den beiden Ländern zum Thema der Respektierung der Arbeitnehmerrechte zu fördern. Denn das Abkommen beruft sich in Artikel 13.5 auf zwei weitere Vereinbarungen mit China, die „eine Zusammenarbeit in Arbeits- und Beschäftigungsfragen“ vorsehen. In diesen Vereinbarungen wird einerseits auf die soziale Dimension einer nachhaltigen Entwicklung verwiesen, andererseits wird der Grundstein eines Dialogs zwischen China und der Schweiz über den Respekt der IAO-Normen gelegt. Das ganze Vertragswerk mit China mag somit hinsichtlich Menschenrechte klar lückenhaft und enttäuschend sein. Hinsichtlich Sozialstandards jedoch ist Handeln möglich. Aus diesem Grund war der SGB gegen eine Rückweisung des Freihandelsabkommens. Eine solche hätte unsere Anliegen nicht voran gebracht.
</p><h3>Aufsicht schaffen</h3><p>Wenn Nachhaltigkeit nicht toter Buchstabe sein soll, sind jedoch Strukturen der Begleitung und der Aufsicht zu schaffen. Solchen Organen sollen neben den Sozialpartnern auch die NGO aus dem Humanitären, der Umweltbewegung und des Konsumentenschutzes angehören, und nicht allein wirtschaftsnahe Kreise. Deshalb verlangte der SGB in einem gemeinsam mit vielen Organisationen aus den genannten Bereichen verfassten Schreiben an die Bundesräte Schneider-Ammann, Leuthard und Burkhalter, dass zum Vollzug der Nachhaltigkeitsbestimmungen von Freihandels- und Investitionsschutzabkommen ein verwaltungsinterner Aufsichtsmechanismus einzurichten sei. Dieses Gremium soll auch Meldungen „von Aussenstehenden wie Firmen, Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen entgegennehmen und würdigen dürfen.“
</p><p>In seinem Antwortschreiben findet Bundesrat Schneider-Ammann, dass die heutigen Institutionen und Mechanismen über die notwendige Wirksamkeit verfügten. Ihre Verdoppelung nütze nichts. Dieser Teil der Antwort ist enttäuschend. Hingegen ist er bereit, die NGO an der Umsetzungskontrolle der Nachhaltigkeit zu beteiligen. Sein Vorschlag ist, dies in der eidgenössischen Kommission für Wirtschaftspolitik oder in der Verbindungsgruppe WTO/Freihandelsabkommen zu tun. Vor kurzem bereits hatte Schneider-Ammann im gleichen Zusammenhang akzeptiert, dass die Sozialpartner im Rahmen der tripartiten Kommission für IAO-Angelegenheiten regelmässig konsultiert werden.
</p><h3>SGB weiterhin für interdepartementale Aufsicht</h3><p> Der SGB wird die neuen Hebel nutzen, um den Respekt der Sozialrechte zu fördern. Er wird sich weiterhin für die Einrichtung der erwähnten interdepartementalen Aufsicht für die Umsetzung von Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen einsetzen. Und ebenso dafür, dass Gewerkschaften und NGO für die entsprechenden Tätigkeiten staatliche Hilfsmittel erhalten.</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1430</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2014 15:24:00 +0100</pubDate><title>Zehn Jahre Berufsbildungsgesetz: Bilanz und Perspektiven</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/zehn-jahre-berufsbildungsgesetz-bilanz-und-perspektiven</link><description>SGB-Positionspapier</description><content:encoded><![CDATA[<h3>1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ein Gesetz aufgrund von gewerkschaftlichem Druck </h3><p>Zwischen 1985 und 1995 sanken die Lehrstellen beständig. Von 243’000 gingen sie auf 191'000 zurück. Die Wirtschaftskrise der 90er Jahre ist einer der Gründe dieser Abnahme, dies umso mehr, als sie auf den industriellen Sektor, einen Hauptlieferanten von Lehrstellen, voll durchschlug. Die Krise traf deshalb während dieser Periode die Jugendlichen härter als den Rest der Bevölkerung. Die Arbeitslosenquote der Jugendlichen verdoppelte sich von 1991 bis 1993, sie stieg von 3.2 auf 6.3% an<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Bis zum Beginn des neuen Jahrtausends blieb die Jugendarbeitslosigkeit mehr oder weniger auf diesem Niveau, bevor sie dann aufgrund der nächsten Krise neu anstieg.
</p><p>In diesem Kontext lanciert die Gewerkschaftsjugend 1992 eine Petition, die eine Reform der Berufsbildung, bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrlinge (Mindestlöhne und sieben Wochen Ferien) und einen erleichterten Zugang zu Weiterbildung (Bildungsurlaub und Stipendien) fordert. Der SGB reicht die mit 40‘000 Unterschriften versehene Petition beim Parlament ein. In der Folge überweist der Ständerat 1994 ein Postulat, das den Bundesrat auffordert, einen Bericht zum aktuellen Stand und zu den Entwicklungsperspektiven der Berufslehre vorzulegen<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>. Der Bericht, 1996 vorgelegt, wird von der Politik als zu wenig ambitiös beurteilt und löst eine breite öffentliche Debatte aus. 
</p><p>Das nunmehr sensibilisierte Parlament überweist Motionen und Postulate und nimmt zwischen 1997 und 1999 zwei Bundesbeschlüsse an, die ein erhöhtes Lehrstellenangebot bezwecken (Lehrstellenbeschluss I und II). Es spricht dazu 160 Mio. Franken. Anlässlich der Debatten über die neue Bundesverfassung entscheidet das Parlament zudem, die Kompetenzen des Bundes auf den ganzen Bereich der Berufsbildung zu erweitern, inbegriffen die Berufe, die zuvor kantonaler Hoheit unterstanden (Soziales, Gesundheit und Kunst). Parallel lanciert der SGB die Lehrstelleninitiative, die er 1999 einreicht. Die Initiative fordert das Recht auf eine ausreichende berufliche Ausbildung, ein genügendes Angebot im Bereiche der beruflichen Ausbildung sowie einen nationalen, durch die Arbeitgeber finanzierten Berufsbildungsfonds.
</p><p>Im Jahr 2000 überweist der Bundesrat endlich unter politischem und gewerkschaftlichem Druck den Entwurf einer Totalrevision des Berufsbildungsgesetzes. Bundesrat und Parlament berücksichtigen einen grossen Teil der Forderungen des SGB-Volksbegehrens, weil sie diese im Grundsatz für berechtigt halten. Das neue Gesetz wird im Dezember 2002 verabschiedet und als Gegenentwurf zur SGB-Initiative präsentiert, die kurz danach dem Volk vorgelegt wird. Das Gesetz tritt im Januar 2004 in Kraft. 
</p><h3>2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Insgesamt positive Bilanz</h3><p>Zehn Jahre nach Inkrafttreten des BBG zieht der SGB eine positive Bilanz des neuen Gesetzes. Er begrüsst insbesondere die folgenden Entwicklungen: </p><ul><li>Kohärentere und wirksamere nationale Strategie</li></ul><p>Die Erweiterung der Bundeskompetenzen hinsichtlich Berufsbildung hat zweifelsohne zu einer grundlegenden Reform der Berufsbildungslandschaft geführt. Der Einbezug von Sektoren des Service public, die zuvor unter kantonaler Kompetenz standen (insbesondere Soziales und Gesundheit), hat zu einer Aufwertung der Berufsbildung geführt. Diese Auffächerung hat die Lehre vermehrt auch jungen Frauen geöffnet. Sie hat ihre Chancen auf eine gute Grundausbildung mit eidgenössischer Anerkennung erhöht.
</p><p>Die Stärkung der Kompetenzen auf nationalem Niveau hat zudem die Entwicklung von Instrumenten begünstigt, die dem Bedürfnis einer vermehrten Lenkung der Berufsbildung entsprechen. Die Einführung des Lehrstellen-Barometers ist ein Beispiel dafür, ebenso die Erarbeitung von Masterplänen (z.B. Masterplan Berufsbildung, Masterplan für die Gesundheitsberufe).</p><ul><li>&nbsp;Integrativere Formen der Partnerschaft </li></ul><p>Das BBG hat die Partnerschaft der Akteure in der Berufsbildung gestärkt und zur „Verbundpartnerschaft“ geführt. Das Gesetz legte den Grundsatz einer engen Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und „Organisationen der Arbeitswelt“ (Sozialpartner und andere direkt betroffene Organisationen) fest und trug so zu einem konstruktiven Klima der Zusammenarbeit bei. Die Sozialpartner beider Seiten wurden auf nationaler Ebene insgesamt gut in die Entscheidungsprozesse eingebunden (insbesondere durch die jährlichen Lehrstellenkonferenzen). Sie haben so mit den Kantonen und dem Bund zur strategischen Entwicklung der Berufsbildung beigetragen. Das wiederum hat die Berufsbildung als Zweig innerhalb eines stark expandierenden Bildungssystems neu gefestigt. </p><ul><li>&nbsp;Immer mehr Lehrstellen</li></ul><p>„Sie streben ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung an, insbesondere in zukunftsfähigen Berufsfeldern.“ Das verlangt Art 1 des BBG von den Partnern der Berufsbildung. Art. 13 ermöglicht dem Bund bei einem „Ungleichgewicht auf dem Markt für berufliche Grundbildung“ eine Interventionskompetenz. Diese neuen Bestimmungen des Gesetzes decken zum Teil Forderungen der SGB-Lehrstelleninitiative ab. Das neue Gesetz hat somit dem Bund neue Interventionsmittel verliehen. Seit seinem Inkrafttreten sind beträchtliche Anstrengungen unternommen worden, um den Lehrstellenmarkt zu dynamisieren. So hat sich die Zahl der Lehrstellen seit der ersten Publikation des Lehrstellenbarometers (2005) für die aus der obligatorischen Schule Entlassenen um mehr als 25% erhöht (76'000 Lehrstellen im Jahr 2005 und 95'500 Lehrstellen 2013<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a>). 2011 hat die Zahl der in der Schweiz angebotenen Lehrstellen jene der eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen überstiegen. 15 Jahre zuvor hätte man dies schlicht nicht denken können.</p><ul><li>Solidere Finanzbasis</li></ul><p>Der Kompetenztransfer zum Bund und die Kosten der Reform mussten sich logischerweise in einer Erhöhung der Bundesbeiträge auswirken. Das haben die Kantone und die Sozialpartner gefordert. Die Bundesbeteiligung stieg seit 2004 jedes Jahr an, um 2012 die im neuen Gesetz verlangte Schwelle von 25% zu erreichen. Das ermöglicht heute den Kantonen, einen Teil der durch das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zusätzlich verursachten Kosten zu amortisieren. Die Berufsbildung steht so nunmehr auf einer besseren finanziellen Grundlage. Das neue Finanzierungssystem entlastet nicht nur die Kantone. Es ermöglicht ebenso, die Organisationen der Arbeitswelt, insbesondere für die Entwicklung von Berufen oder Innovationsprojekten, besser zu unterstützen.</p><ul><li>Jugendliche in Schwierigkeiten werden besser betreut</li></ul><p>Neben den Massnahmen zum Lehrstellenmarkt hat das neue Gesetz auch die Vorkehrungen zugunsten von jugendlichen Schulabgänger/innen in Schwierigkeiten gestärkt. Die Einrichtung einer zweijährigen Berufsausbildung, die zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsattest (EBA) führt, hat sich als gutes Integrationsinstrument für Jugendliche erwiesen, die einer anspruchsvolleren Ausbildung nicht gewachsen sind. Erste Auswertungen scheinen anzuzeigen, dass die EBA die Jugendlichen besser auf dem Arbeitsmarkt platzieren als dies die auf kantonalem Niveau zertifizierten Anlehren tun. Dank dieser besseren nationalen Integration ins Berufsbildungssystem erleichtert die EBA den Weg zum Fähigkeitszeugnis und ermöglicht für einige eine Abkürzung der Zweitausbildung. Die Einführung einer systematischen individuellen Unterstützung in diesem Ausbildungsgang („individuelle Begleitung“) hat zu einer Verringerung von Misserfolgen geführt. Andere auf der Grundlage des Gesetzes eingeführte und vom Bund bezahlte Massnahmen (insbesondere das Case Management Berufsbildung) haben stark dazu beigetragen, die Betreuung von Jugendlichen in Schwierigkeiten zu professionalisieren und zu verbessern. </p><ul><li>&nbsp; Systematische Modernisierung der Berufe</li></ul><p>In ihrer Petition aus dem Jahr 1992 schlug die Gewerkschaftsjugend bereits Alarm und forderte eine tiefgreifende Modernisierung der Berufsbildung. Sie kritisierte den hohen Grad beruflicher Spezialisierung, einen zunehmenden Abstand gegenüber der Entwicklung der arbeitsmarktlichen Bedürfnisse und gegenüber den Anforderungen des lebenslangen Lernens. Mit dem neuen Gesetz kam es zu einer tiefgreifenden Reform der Berufe. Innert zehn Jahren wurde die grosse Mehrheit der Berufe nach gründlicher Analyse der Branchenbedürfnisse überarbeitet. Diese monumentale Arbeit hat zur Wiederbelebung der Berufsbildung beigetragen. Sie verlieh ihr mehr Kohärenz und eine bessere Basis für die Zukunft. Die Einführung neuer Berufe, insbesondere in den Dienstleistungen, hat die Attraktivität der Lehre insbesondere auch für die Frauen erhöht. 
</p><h3>3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Neue Herausforderungen </h3><p>Trotz neuem Gesetz und neuer Aktualität der Berufsbildung sind nach wie vor zahlreiche Baustellen vorhanden. Die Unsicherheit des Arbeitsmarktes und dauernder struktureller Wandel verlangen von der Berufsbildung eine ständige Anpassung. Der SGB sieht für die nächsten zehn Jahre fünf Handlungsfelder: </p><ul><li>&nbsp;Repräsentativität der Branchen und Innovationsfähigkeit</li></ul><p>Trotz zunehmender Öffnung gegenüber den Dienstleistungen bleibt die Berufsbildung auf strategischer Ebene sehr stark durch den sekundären Sektor (Industrie und Gewerbe) und durch kleine und mittlere Betriebe beeinflusst. Aus primär historischen Gründen ist die Ausdehnung auf neue Berufe, insbesondere des Service public (z.B. Gesundheit), bis heute nicht vollauf befriedigend verlaufen. Das traditionelle Berufsbildungsmilieu ist in der Regel nicht sehr offen für Innovationen. Das zeigt sich bei der Integration von neuen Branchen, aber auch beim generellen Innovationsvermögen in der Berufsbildung.</p><ul><li>&nbsp; Hindernisse bei der Integration von Jugendlichen mit Schwierigkeiten</li></ul><p>Obwohl (insbesondere auf dem Lehrstellenmarkt) zahlreiche Anstrengungen unternommen wurden, um den Zugang der Jugendlichen zur beruflichen Grundbildung zu verbessern, erlangen immer noch rund 10% der Jugendlichen nach Ende der obligatorischen Schule kein Abschlussdiplom. Die Zahl der Jugendlichen, die auf einen Ausbildungsplatz warten, bleibt seit mehreren Jahren auf hohem Niveau (16'500 Jugendliche im Jahr 2013 = mehr als 10% eines Jahrgangs). Paradoxerweise steigt die Zahl der nicht besetzten Lehrstellen (8’500 im Jahr 2013). Die Unternehmen beschweren sich immer häufiger, nicht die geeigneten Kandidat/innen zu finden. Da die Qualifikationsansprüche auf dem Arbeitsmarkt zunehmen, wird sich die Problematik der Unterqualifizierung von Jugendlichen, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen wollen, in den nächsten Jahren noch zuspitzen.</p><ul><li>&nbsp;Zugang der Erwachsenen zur beruflichen Grundausbildung</li></ul><p>Auch wenn das neue BBG für Erwachsene<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a> neue Zugangswege zur beruflichen Grundausbildung eröffnet hat (z.B. durch Validierung von Bildungsleistungen), sind die Ergebnisse auf nationalem Niveau unbestreitbar schlecht. Nur wenige Erwachsene haben heute Zugang zur beruflichen Grundausbildung. Das SBFI hat kürzlich in einem noch nicht veröffentlichten Bericht festgestellt, dass die meisten Erwachsenen bis heute den klassischen Bildungsweg wählen, also die duale Lehre, die für Jugendliche konzipiert worden ist. Einerseits zeigen sich hier aus gewerkschaftlicher Sicht Probleme: Die Anstellungsbedingungen von Lehrlingen sind zumeist nicht reglementiert (aus dem Anwendungsbereich der GAV ausgeschlossen) und entsprechen nicht denen eines erwachsenen Angestellten (insbesondere beim Lohn). Andererseits zeigt es, dass Konzeption und Umsetzung der Ausbildungswege für Erwachsene mangelhaft sind. </p><ul><li>&nbsp;Dringliche Reform der höheren Berufsbildung</li></ul><p>Die strategische Bedeutung der höheren Berufsbildung wurde während der Erarbeitung des neuen BBG deutlich unterschätzt. Das führte in den letzten Jahren zu einiger Polemik. Gewisse Kreise klagten die Behörden an, die expandierenden Hochschulen (Tertiär A) gegenüber der höheren Berufsbildung (Tertiär B) begünstigen zu wollen. 2009 sprach sich der SGB zugunsten einer Aufwertung der höheren Berufsbildung aus. Anknüpfpunkt war die Forderung einer radikalen Änderung des Finanzierungssystems. Der SGB plädierte für eine systematische Förderung jener Jugendlichen, die ihre Qualifizierung via höhere Berufsbildung fortsetzen wollten. Er forderte dazu einen Bildungsgutschein von 5000 Franken. Im gleichen Jahr eröffnete der Bund unter Einschluss der Sozialpartner (Dachverbände) und der Kantone (EDK) Verhandlungen. Ihr Ausgang ist noch ungewiss. Sie werden aber die künftige Positionierung der höheren Berufsbildung entscheiden und damit indirekt auch diejenige der Lehre.</p><ul><li>&nbsp; Wirksamkeit von Aufsicht und Schutz</li></ul><p>Im neuen BBG obliegt die Lehraufsicht voll den Kantonen. Deshalb sind die Modalitäten der Umsetzung sehr unterschiedlich. Die Ressourcen variieren stark von Kanton zu Kanton. Die interkantonale Koordination ist rudimentär. Auf nationaler Ebene verfügen wir weder über eine Übersicht noch über Mittel für eine Auswertung. 
</p><p>Auch der Schutz der jugendlichen Lehrlinge wird in der Berufsbildung vernachlässigt. Schutzmassnahmen sind weitestgehend an das Arbeitsgesetz gebunden, dessen Umsetzung traditionell den Arbeitsmarktbehörden obliegt. Die intensiven Diskussionen zur Frage der Absenkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre haben die zahlreichen Mängel des Systems aufgedeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Lehrlinge aufgrund mangelnder Prävention und ungenügender Kontrolle unnötigerweise Risiken ausgesetzt sind. Hier bleibt noch viel zu tun, bis die Lage der Jugendlichen akzeptabel sein wird.
</p><h3>4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Gewerkschaftliche Prioritäten </h3><p>Noch dürfen wir uns in Sachen Berufsbildung nicht auf unseren Lorbeeren ausruhen. Die Stärke der gewerkschaftlichen Mobilisierung in den 90er Jahren war ein entscheidender Faktor für die tiefgehende Reform der Berufsbildung. Sie führte zu einer markanten Verbesserung der Lage. Dennoch zeigen sich heute neue Herausforderungen an. Hier die gewerkschaftlichen Prioritäten:</p><ul><li>&nbsp;Allen Jugendlichen den Zugang zu einem Diplom auf Sekundarstufe II garantieren. </li></ul><ul><li>Den Zugang von Erwachsenen zur beruflichen Grundausbildung durch bedürfnisgerechte Qualifizierungswege erleichtern (z.B. durch Modularisierung der Qualifikationsverfahren und die Finanzierung der Vorbereitungskurse auf die Prüfungen).</li></ul><ul><li>Die Attraktivität der Berufsbildung verbessern, indem den Berufstätigen Langzeitperspektiven (attraktive, nach Qualifikationen abgestufte Mindestlöhne in den GAV und Finanzierung der Weiterbildung) sowie mehr Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungen (z.B. durch Aufwertung der Berufsmatura) ermöglicht werden.</li></ul><ul><li>Die Finanzierung der höheren Berufsbildung stärken und reformieren (Bundeslösung). </li></ul><ul><li>Den Jugendschutz durch Aufwertung der Bewilligungsverfahren (z.B. Überprüfung alle 5 Jahre) und der Aufsicht verbessern.</li></ul><ul><li>Allgemein die Arbeitsbedingungen verbessern (z.B. durch GAV-Unterstellung der Lehrlinge und Mindestlöhne für Lehrlinge).</li></ul><ul><li>Sicherstellen, dass die Jugendlichen ihre Rechte kennen und dazu insbesondere die gewerkschaftliche Präsenz an den Berufsschulen verstärken. </li></ul><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> BFS, Arbeitslosenstatistik gemäss ILO nach Altersgruppen, Quote für 15-24-jährige
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a><a href="http://www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=19943003" target="_blank" rel="noreferrer">www.parlament.ch/d/suche/Seiten/geschaefte.aspx</a></p><p>&nbsp;</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Lehrstellenbarometer der Lehrstellen, August 2005 bis August 2013.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a> Unter „Erwachsenen“ verstehen wir hier 25-jährige und ältere Personen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1429</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2014 14:01:00 +0100</pubDate><title>Trotz positivem Trend noch einige Baustellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/trotz-positivem-trend-noch-einige-baustellen</link><description>Bilanz zehn Jahre neues Berufsbildungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2004 ist das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) in Kraft getreten. In diesen zehn Jahren hat sich die Berufsbildung insgesamt erfreulich entwickelt. Es gibt heute wieder mehr Lehrstellen als vor 15 Jahren. Dennoch: es bleiben viele Herausforderungen – auch qualitativer Art und auch für die Gewerkschaften. </p><p>Das neue Berufsbildungsgesetz nahm wesentliche Forderungen der gewerkschaftlichen Bildungspolitik auf. Es war ja auch so etwas wie der indirekte Gegenvorschlag zur stark gewerkschaftlich geprägten, 2003 vom Volk verworfenen Lehrstelleninitiative. Das neue Gesetz prägte einen Willen zum Aufbruch in der Berufsbildung. Viele Akteure unterschiedlicher Herkunft waren gewillt einen Weg aus der Krise zu bahnen. Die hatte sich vor allem darin gezeigt, dass Wirtschaft und Gesellschaft während mehr als einer Dekade zu wenig Lehrstellen und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt hatten. 
</p><p>Das Gesetz hat zu einer kohärenteren und wirksameren nationalen Lenkung der Berufsbildung geführt. Es hat dazu die Partnerschaft zwischen Bund, Kantonen und „Organisationen der Arbeitswelt“, also den Gewerkschaften und Arbeitgeber-Organisationen, gefördert. 
</p><h3>Wieder mehr Lehrstellen</h3><p>Das neue Gesetz hat dem Bund neue Interventionsmittel verliehen. Seit seinem Inkrafttreten sind beträchtliche Anstrengungen unternommen worden, um den Lehrstellenmarkt zu dynamisieren. So hat sich die Zahl der Lehrstellen seit 2005 für die aus der obligatorischen Schule Entlassenen um mehr als 25% erhöht (76'000 Lehrstellen im Jahr 2005 und 95'500 Lehrstellen 2013). 2011 hat die Zahl der in der Schweiz angebotenen Lehrstellen jene der eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen überstiegen. 15 Jahre zuvor hätte man sich dies schlicht nicht vorstellen können. Dazu gehört, dass Jugendliche in Schwierigkeiten seither besser betreut werden. Die Einrichtung einer zweijährigen Berufsausbildung, die zu einem eidgenössisch anerkannten Berufsattest (EBA) führt, hat sich als gutes Integrationsinstrument für Jugendliche erwiesen, die einer anspruchsvolleren Ausbildung nicht gewachsen sind. 
</p><p>Trotz neuem Gesetz und neuer Aktualität der Berufsbildung sind nach wie vor zahlreiche Baustellen vorhanden. Die Unsicherheit des Arbeitsmarktes und dauernder struktureller Wandel verlangen von der Berufsbildung eine ständige Anpassung. Der SGB sieht für die nächsten zehn Jahre mehrere Handlungsfelder. 
</p><h3>Aufsicht und Schutz gewährleisten</h3><p>Im neuen BBG obliegt die Lehraufsicht voll den Kantonen. Deshalb sind die Modalitäten der Umsetzung sehr unterschiedlich. Die Ressourcen variieren stark von Kanton zu Kanton. Die interkantonale Koordination ist rudimentär. Auf nationaler Ebene verfügen wir weder über eine Übersicht noch über Mittel für eine Auswertung. 
</p><p>Der Schutz der jugendlichen Lehrlinge wird in der Berufsbildung vernachlässigt. Schutzmassnahmen sind weitestgehend an das Arbeitsgesetz gebunden, dessen Umsetzung traditionell den Arbeitsmarktbehörden obliegt. Die intensiven Diskussionen zur Frage der Absenkung des Jugendschutzalters für gefährliche Arbeiten während der Lehre haben die zahlreichen Mängel des Systems aufgedeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass viele Lehrlinge aufgrund mangelnder Prävention und ungenügender Kontrolle unnötigerweise Risiken ausgesetzt sind. Hier bleibt noch viel zu tun.
</p><h3>Zugang für alle Jugendlichen</h3><p>Obwohl (insbesondere auf dem Lehrstellenmarkt) zahlreiche Anstrengungen unternommen wurden, um den Zugang der Jugendlichen zur beruflichen Grundbildung zu verbessern, erlangen immer noch rund 10% der Jugendlichen nach Ende der obligatorischen Schule kein Abschlussdiplom. Die Zahl der Jugendlichen, die auf einen Ausbildungsplatz warten, verharrt seit mehreren Jahren auf hohem Niveau (16'500 Jugendliche im Jahr 2013 = mehr als 10% eines Jahrgangs). Paradoxerweise steigt die Zahl der nicht besetzten Lehrstellen (8’500 im Jahr 2013). Die Unternehmen beschweren sich immer häufiger, nicht die geeigneten Kandidat/innen zu finden. Da die Qualifikationsansprüche auf dem Arbeitsmarkt zunehmen, wird sich die Problematik der Unterqualifizierung von Jugendlichen, die neu auf den Arbeitsmarkt gelangen wollen, in den nächsten Jahren noch zuspitzen.
</p><h3>Erwachsenen Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung erleichtern</h3><p>Das neue BBG hat für Erwachsene (ab 25 Jahre) neue Zugangswege zur beruflichen Grundausbildung eröffnet (z.B. durch Validierung von Bildungsleistungen). Die Absicht ist richtig, die Ergebnisse sind jedoch bisher schlecht. Nur wenige Erwachsene haben heute Zugang zur beruflichen Grundausbildung. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat kürzlich in einem noch nicht veröffentlichten Bericht festgestellt, dass die meisten Erwachsenen bis heute den klassischen Bildungsweg wählen, also die duale Lehre, die für Jugendliche konzipiert worden ist. Einerseits zeigen sich hier aus gewerkschaftlicher Sicht Probleme: Die Anstellungsbedingungen von Lehrlingen sind zumeist nicht reglementiert (aus dem Anwendungsbereich der GAV ausgeschlossen) und entsprechen nicht denen eines erwachsenen Angestellten (insbesondere beim Lohn). Andererseits zeigt sich, dass Konzeption und Umsetzung der Ausbildungswege für Erwachsene mangelhaft sind. 
</p><p>Notwendig ist zudem die Reform der höheren Berufsbildung. Ihre Bedeutung wurde während der Erarbeitung des neuen BBG deutlich unterschätzt. Das hat zu einer deutlichen Benachteiligung der Berufsleute gegenüber den Akademikern geführt. Der SGB plädiert darum für eine grundlegende Systemreform: Arbeitnehmende, die sich auf eine Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereiten, sollen für ihre Aufwendungen vom Bund unterstützt werden können. Dafür braucht es eine markante Erhöhung der Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand in Form einer direkten Rückvergütung der Kursgebühren.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1428</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2014 13:58:00 +0100</pubDate><title>Die Parolen des SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-parolen-des-sgb</link><description>Zur Abstimmung vom 18. Mai 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB wird sich mit allen Kräften dafür einsetzen, dass das Volk am 18. Mai der Mindestlohninitiative zustimmt. Bei den anderen am gleichen Tag zur Abstimmung gelangenden Vorlagen bejaht der SGB den Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative. Den Gripen-Kauf und die Volksinitiative für ein Berufsverbot von Pädophilen lehnt er ab. </p><p><br></p><p>Bis zum 18. Mai ist die Priorität beim SGB klar: Einsatz für die Mindestlohninitiative. Der SGB wird mit allen Mitteln für ein Ja kämpfen. Denn ein Ja ermöglicht zum ersten gut 330‘000 Arbeitnehmenden eine Anhebung des Lohn über das Niveau von Misere hinaus. Zum zweiten wird Lohndumping eingeschränkt und der Kampf dagegen massiv erleichtert. 
</p><p>Bei den andern Vorlagen des Mai hat sich der SGB wie folgt positioniert:
</p><h3>Gripen-Kauf: Nein</h3><p>Der SGB lehnt den Kauf des Gripen ab. Es geht ihm dabei nicht um die Typenwahl. Es geht ihm vielmehr um die Frage, in welchen Bereich der Bund überhaupt Investitionen in dieser Grösse tätigen soll. Anders gesagt: die in den Flieger investierten Milliarden fehlen dann anderswo, etwa im Bereich der sozialen Sicherheit, der Bildung oder des Bundespersonals, wo sie dringender gebraucht werden. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Vorgänger FA-18 ist zudem der Wert der Kompensationsgeschäfte stark anzuzweifeln. 
</p><h3>Gegenvorschlag zur Hausarztinitiative: Ja </h3><p>Der Gegenvorschlag will, dass Bund und Kantone für eine ausreichende, allen zugängliche medizinische Grundversorgung von hoher Qualität sorgen. Sie anerkennen und fördern die Hausarztmedizin als einen wesentlichen Bestandteil dieser Grundversorgung. Zudem soll der Bund Vorschriften für Aus- und Weiterbildung für Berufe der medizinischen Grundversorgung und über die Anforderungen zur Ausübung dieser Berufe erlassen und für eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin sorgen. 
</p><h3>Volksinitiative „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“: nein</h3><p>Das Begehren fordert sehr undifferenziert für alle, die wegen pädophilem Verhalten verurteilt sind, ein lebenslängliches Berufsverbot in Tätigkeiten mit Kindern. Das Beispiel einer „Jugendliebe“ zeigt dies exemplarisch: Ein 20-Jähriger hat eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer 15-Jährigen – er wird verurteilt. Die beiden können später sogar heiraten – für den jungen Mann aber gälte für den Rest seines Lebens ein Betätigungsverbot mit Kindern. Das ist absurd. Der indirekte Gegenvorschlag in Form der Änderungen des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes hingegen nimmt das durchaus ehrenwerte Grundanliegen der Volksinitiative wahr, wonach Kinder und Abhängige gezielter vor sexueller Ausbeutung zu schützen sind.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1427</guid><pubDate>Wed, 05 Feb 2014 13:37:00 +0100</pubDate><title>Die Räder nicht zurückdrehen lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-raeder-nicht-zurueckdrehen-lassen</link><description>Zur Abstimmung vom 9. Februar

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Initiative will das Rad wieder zurückdrehen. Sie will wieder alte Rezepte, Rezepte, die versagt haben. Die Schweiz aber braucht Instrumente mit Biss gegen Lohndruck.</p><p>Die SVP-Initiative will das Rad wieder zurückdrehen. Die SVP will die geltenden Kontrollen der Arbeitsbedingungen durch Ausländerkontingente ohne Lohnschutz ersetzten Die Arbeitgeber werden weiterhin Arbeitskräfte nach ihren Bedürfnissen aus dem Ausland holen können – aus der ganzen Welt und nicht mehr nur aus Europa. Sie müssen dabei – anders als heute – auf das Schweizer Lohnniveau keine Rücksicht nehmen. Lohndumping ist die Folge. Die SVP-Initiative gefährdet die bilateralen Verträge. Ohne freien Zugang zum europäischen Markt verlieren wir Zehntausende von Arbeitsplätzen. Arbeitslosigkeit ist die Folge. Die Abschaffung der flankierenden Massnahmen wäre damit ein kolossales Eigentor. Was es braucht ist mehr Biss bei Kontrollen und Sanktionen. Und dann braucht es Mindestlöhne. Das sind wirksame Mittel gegen Lohndumping. Die SVP dagegen verspricht die Rezepte einer verklärten Vergangenheit. Mittel, die sich schon damals nicht bewährt haben – und ausländischen Arbeitskräften abends bloss die Baracke zuwiesen. 
</p><p>Das Rad zurückdrehen wollen auch die nimmermüden Kämpen wider den Schwangerschaftsabbruch. Sie werden wohl tauchen am 9. Februar. Noch besser, wenn sie auf Tauchstation blieben.
</p><p>Das Rad zurückdrehen wollen schliesslich alle, die FABI bekämpfen. Wer sich jetzt gegen den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur stellt, der treibt Sabotage an einer nachhaltigen Bewältigung wachsender Mobilität. Die Schweiz ist das Bahnland schlechthin – sie soll es auch bleiben.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1422</guid><pubDate>Tue, 28 Jan 2014 10:01:00 +0100</pubDate><title>Rita Gassmann </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rita-gassmann</link><description>Zum Gedenken an die ehemalige VHTL-Zentralsekretärin und SGB-Vizepräsidentin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 22. Januar 2014 verstarb in Zürich die profilierte Gewerkschafterin und Sozialdemokratin Rita Gassmann im 79. Altersjahr. Rita arbeitete während Jahrzehnten für die Gewerkschaft VHTL*. Sie bekleidete auch im SGB Spitzenpositionen. </p><p>Rita Gassmann ist in einer Eisenbahnerfamilie im Kanton Glarus aufgewachsen und profitierte von einem offenen Elternhaus, das ihr Leben nach eigenen Angaben nachhaltig prägte. Sie absolvierte eine kaufmännische Lehre. 1956 kam sie als junge Angestellte ins Zentralsekretariat VHTL und gehörte dort zum Mitarbeiterstab von Hermann Leuenberger, dem unvergesslichen VHTL- und SGB-Präsidenten. Nach drei Jahren wechselte sie in die Privatwirtschaft. Daraufhin trat sie in die Dienste des Kantons Zürich und war dort viele Jahre als Adjunktin bei der Jugendanwaltschaft tätig.
</p><p>1977 wurde Rita Gassmann als Nachfolgerin von Maria Zaugg-Alt zur Zentralsekretärin der Gewerkschaft VHTL gewählt. Sie war in dieser Funktion nicht wie ihre Vorgängerin ausschliesslich für die Gleichstellungsarbeit zuständig, sondern von Anfang an wie ihre männlichen Kollegen auch in der Bewegungsarbeit tätig. Sie befasste sich mit wichtigen Lohn- und Vertragsverhandlungen, besonders mit Coop und Migros und wirkte in der FIET (heute UNI Global Union), der weltweiten Dachorganisation der Beschäftigen im Dienstleistungsbereich, mit. Dort war sie einige Zeit auch für die Finanzen zuständig.
</p><p>Bereits vorher war Rita einige Jahre Präsidentin der SP-Frauen Schweiz und damit auch in der Geschäftsleitung der SPS. Ab 1985 präsidierte sie die Frauenkommission SGB. 1990 wählte sie der Kongress in Interlaken zur Vizepräsidentin des SGB. Dieses Amt übte sie bis 1994 aus. Danach war sie noch drei weitere Jahre im SGB-Vorstand. Rita Gassmann vertrat die Gewerkschaften in vielen Gremien und Kommissionen des Bundes, unter anderem im Verwaltungsrat der SUVA und bei der SRG sowie in zahlreichen Fachkommissionen des Wirtschaftsbereiches Handel und Verkauf. Sie nahm so einen bunten Strauss an Aufgaben wahr und erfüllte diese stets mit grossem Einsatz. Als sie dann die letzten zwei Berufsjahre - 1995 bis 1997 - als VHTL-Zentralpräsidentin wirkte, tat sie das aus Pflichtbewusstsein, im Wissen, dass noch einmal ihr volles Engagement gefragt war. Ihr Einsatz in den letzten Monaten vor der Pensionierung war bewundernswert.
</p><p>Wir trauern um eine grosse Gewerkschafterin und gute Freundin. Rita war eine engagierte Kämpferin für die Gleichstellung. Das Mass ihres Einsatzes war soziale Gerechtigkeit für alle Menschen. Wir werden Rita stets in guter Erinnerung behalten.
</p><p>&nbsp;</p><p>* Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel. Ab 2005 in der Unia aufgegangen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1419</guid><pubDate>Fri, 24 Jan 2014 15:03:00 +0100</pubDate><title>Schwanger? Selber schuld!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schwanger-selber-schuld</link><description>NEIN zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer schwanger ist, ist selber schuld. Und wer selber schuld ist, soll auch selber bezahlen. Mit diesem Argument kämpfen ultrakonservative Eigenverantwortungsfanatiker im Stil der amerikanischen christlichen Rechten und der „Tea-Party“ für eine Streichung der Abtreibung aus der Grundversicherung der Krankenkasse.</p><p>Dabei geht es, neben der moralisch-religiösen Forderung, auch um zwei andere Ziele. Einerseits sollen dem gesellschaftlichen Fortschritt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau Steine in den Weg gelegt werden. Andererseits geht es darum, die Entsolidarisierung auch im Gesundheitsbereich voranzutreiben. 
</p><p>Die Eigenverantwortungs-Ideologie der Initiative macht in ihrer Argumentation keineswegs bei der Abtreibung halt. Warum soll die Gesellschaft denn für Geburten zahlen? Wer schwanger ist, ist ja selber schuld. Warum soll die Grundversicherung Massnahmen für die einige Jahre später dickgewordenen Kinder zahlen? Die haben ja alle nur zu viel gefressen, selber schuld. Und, wenn die dicken Kinder später mal ohne Job dastehen, warum soll es eigentlich eine Arbeitslosenversicherung geben? Wer arbeitslos wird, war wohl zu faul. Das ist doch Privatsache, sollen die doch selber schauen, wie sie über die Runden kommen.
</p><p>Ganz grundsätzlich geht es darum, dem Menschen einzuhämmern, das an seinem Schicksal immer einzig und alleine er selber schuld sei. Für die Gewinner ist das toll, für die Verlierer ist es verheerend. Die Eigenverantwortungs-Ideologie verlangt eine selbstzerstörerische Scham von allen, die „selber schuld“ sind. Das betrifft ungewollt Schwangere ebenso wie Arbeitslose. Das ist unmenschlich und gilt es zu bekämpfen.
</p><p>&nbsp;„Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied“, sagen die Vordenker der Eigenverantwortungs-Ideologie. Klar, man kann sein Glück selber schmieden. Aber man braucht dazu mindestens einen Hammer, einen Amboss, die Rohstoffe und die entsprechenden Schmiedekenntnisse. Wer, wie die grössten Prediger der Eigenverantwortung, gigantische, vollautomatisierte Schmiedewerke besitzt, hat gut reden. Setzen wir die Solidarität an erste Stelle und nicht den urzeitlichen Kampf aller gegen alle. Verteidigen wir eine Grundversicherung die jenen hilft, die medizinische Hilfe benötigen. Und sagen wir damit am 9. Februar Nein zur Initiative „Abtreibung ist Privatsache“.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1417</guid><pubDate>Fri, 24 Jan 2014 11:47:00 +0100</pubDate><title>Kampf gegen Lohndumping nicht sabotieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kampf-gegen-lohndumping-nicht-sabotieren</link><description>NEIN zur SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte über die Zuwanderung in die Schweiz läuft heiss. Im Zentrum des medialen Interesses: Der sogenannte Dichtestress mit überfüllten Zügen, explodierenden Mietzinsen, zersiedelter Landschaft und Lohndumping. Genau für diese Probleme bietet die SVP-Abschottungsinitiative keine Lösung. Im Gegenteil: Die Annahme der Initiative würde insbesondere den Kampf gegen Lohndumping erschweren und um Jahre zurückwerfen. Die SVP-Abschottungsinitiative ist damit die denkbar schlechteste Art, den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt zu regulieren. 
</p><p>Aus Gewerkschaftssicht ist klar: Die tatsächlichen Probleme des Schweizer Arbeitsmarktes werden von skrupellosen Arbeitgebern verursacht, die den Grundsatz mit Füssen treten, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Sie nützen die Notlage ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehemmt aus, speisen diese mit Dumpinglöhnen ab und setzen so die Löhne in der Schweiz unter Druck. Diesem Treiben kann nur mit einem Ausbau der Flankierenden Massnahmen, häufigeren Kontrollen und schärferen Bussen der Riegel geschoben werden.
</p><p>Die SVP will mit ihrer Initiative genau das Gegenteil, denn die Flankierenden waren der SVP-Spitze schon immer ein Dorn im Auge. Würde die Initiative angenommen, würden mit der Personenfreizügigkeit auch diese Lohnschutzmassnahmen fallen. Die Arbeitnehmenden wären den Arbeitgebern schutzlos ausgeliefert.
</p><p>Besonders krass wären die Auswirkungen für ansässige Arbeitnehmende ohne Schweizer Pass. Denn die SVP verlangt nicht bloss die Rückkehr zum gescheiterten Kontingentssystem. Sie verlangt, dass künftig ein „Schweizervorrang“ und nicht bloss ein „Inländervorrang“ gilt. Kontingente müssten der Wirtschaft damit schon dann gewährt werden, wenn in einer Branche keine Schweizerinnen und Schweizer mehr verfügbar sind. Dies auch dann, wenn einheimische Arbeitskräfte mit ausländischem Pass – etwa seit langem ansässige Italiener, Spanier und Portugiesen – arbeitslos wären. Schlimmer noch: Diesen Menschen droht die kollektive Entrechtung. Denn gemäss Initiative gehören sie zu jenen Ausländern, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Haben sie keine Stelle mehr, will sie die SVP im Widerspruch zu allen Rechtsgrundsätzen aus dem Land jagen.
</p><p>Ein Blick zurück zeigt, dass diese Initiative ein untaugliches Instrument ist, um die Zuwanderung zu steuern. Mit dem Kontingentssystem soll die Schweiz vermeintlich wieder selber über die Höhe der Zuwanderung bestimmen können. Dies ist eine Illusion. Der Wirtschaft wurden auch unter dem alten Kontingentssystem so viele Arbeitsbewilligungen zugeteilt, wie diese verlangte. Deshalb war die Zuwanderung in den 1960er-Jahren prozentual höher als in den letzten Jahren. Besonders viele Arbeitskräfte wurden dabei strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft, der Gastronomie und dem Bau zugeführt, was in einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik mündete.
</p><p>Statt Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP endlich zur Kenntnis nehmen, dass Migrantinnen und Migranten wesentlich zu unserem Wohlstand beitragen. Ohne sie würde die Schweiz nicht funktionieren. Ohne sie könnten viele Gastronomie-Betriebe, Baustellen und Spitäler schliessen. Ohne sie käme auch die Altersvorsorge in Schieflage. Denn allein zwischen 2000 und 2010 sind die Ergebnisse der AHV dank den eingewanderten Arbeitskräften um 20 Mrd. Fr. besser ausgefallen als ohne Zuwanderung.
</p><p>Statt die Fremdenfeindlichkeit zu schüren, sollte die SVP ausserdem Hand bieten, die durch die Zuwanderung verstärkten, aber nicht verursachten Probleme bei den Infrastrukturen, im Wohnungsmarkt und in der Raumplanung anzugehen.
</p><p>Wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben, handelt verantwortungslos. Denn die Initiative würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. Die extreme SVP-Initiative gehört deshalb deutlich abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1415</guid><pubDate>Thu, 23 Jan 2014 09:10:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit undemokratischer Einführung von Sonntagsarbeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schluss-mit-undemokratischer-einfuehrung-von-sonntagsarbeit</link><description>Es braucht keine &quot;Lex Foxtown&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das SECO will offenbar den generalisierten Sonntagsverkauf über den Verordnungsweg, und somit an Volk und Kantonen vorbei, einführen. Es entspricht damit dem Druck einer starken Lobby um den Betreiber des Shopping-Centers „Foxtown“ in Mendrisio. Die Gewerkschaften bekämpfen diese Absicht, auch juristisch. Ein Gutachten der Universität Neuenburg gibt ihnen Recht. </p><p>Die überwiesene Motion Abate will neu den Sonntagsverkauf von Luxusgütern in Grenz- und Tourismusgebieten zulassen. Das ist ein weiterer grosser Schritt hin zum allgemeinen Sonntagsverkauf. Der Bundesrat resp. das Seco will die Änderungen nun bloss in einer Verordnung und nicht im Gesetz festlegen. So soll jegliche direktdemokratische Kontrolle und die Opposition der Kantone als der eigentlich Zuständigen verunmöglicht werden.
</p><h3>Rechtsstaatlichkeit wäre geritzt </h3><p>Bereits 2012 hat der SGB kritisiert, dass eine solch massive Reform nicht auf dem Verordnungsweg zu machen sei, sondern vielmehr eine Änderung des Arbeitsgesetzes erfordere. Diese Position wird nun vollumfänglich vom Gutachten der Universität Neuenburg bestätigt (vgl. Pascal Mahon/Jean-Philippe Dunand, Avis de droit, Projet de Modification de l’Art. 24 OLT 2, Neuenburg 23.12.2013). 
</p><p>Die im Gutachten durch zwei der bekanntesten Arbeitsrechtsjuristen der Schweiz geäusserte Kritik am SECO-Vorgehen, insbesondere die fehlende vorgängige Anpassung des Arbeitsgesetzes in Bezug auf den Begriff des Fremdenverkehrs, darf nicht ungehört bleiben! Das SECO ist hier also am Zug, mit den Sozialpartnern, insbesondere den Gewerkschaften, den Kontakt zu suchen. 
</p><h3>Sonntagsarbeit macht krank</h3><p>Denn die vorgeschlagenen Deregulierungen zur Sonntagsarbeit hätten gravierende Folgen auf die Gesundheit und das Sozialleben der Angestellten: Der Sonntag als allgemeiner Ruhetag ermöglicht erst ein gemeinsames Familien- und Privatleben und wirkliche Erholung. Umso gravierende ist die Tatsache, dass die Reformvorschläge des SECO keinerlei entsprechende kompensatorische Massnahmen vorsehen. Dies ist inakzeptabel für eine bereits prekarisierte Branche wie den Detailhandel, in der sich viele Arbeitgeber bis heute GAV-Lösungen verweigern.
</p><h3>Was ist Luxus?</h3><p>Die Vorschläge des SECO zeichnen sich im Weiteren durch eine grosse Anzahl an Unklarheiten aus. Die Anwendung der vorliegenden Verordnung würde zur Lotterie. 
</p><p>So wird verlangt, dass in den Shoppingcentern nur „Luxusgüter“ verkauft werden dürften. Was aber ist denn ein Luxusgut? Eine Swatch oder doch erst eine Rolex? Schokolade oder doch nur die von Sprüngli? Ein Sennenhemd „made in Switzerland“ oder doch nur das teure Marken-T-Shirt „made in China“? Oder Parfum – aber welches? 
</p><p>Weiter würde die revidierte Verordnung verlangen, dass die Einkaufszentren den Umsatz mit „überwiegend internationaler“, also nicht-schweizerischer Kundschaft tätigen müssen. Aber wie soll man das kontrollieren? Müsste man für die Kunden solcher Einkaufszentren eine „Ausweispflicht“ einführen, damit man weiss, wer jetzt ein „internationaler“ Kunde ist? Müsste man ein Register für Kunden führen? Müsste Ende Jahr jeweils geprüft werden, ob die Vorgaben erfüllt wurden? Was würde passieren, wenn Verstösse festgestellt werden usw. ? 
</p><p>Je mehr man sich mit der vom SECO vorgeschlagenen Umsetzung der Motion Abate auseinandersetzt, desto mehr erscheint die überhastet präsentierte Lösung materiell und formell unausgegoren. Sie offenbart sich als eigentliche „Lex Foxtown“ – und damit nur im Interesse des gleichnamigen Shoppincenters in Mendrisio. Man kann aber nicht mit einer Express-Verordnungsreform das in der Illegalität mit einer „Sonderbewilligung“ auf Zusehen hin am Sonntag geöffnete Shopping-Center „Foxtown“ aus der Bredouille retten – und dabei die Interessen der Angestellten, der Kantone und der Konsument/innen so missachten.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1414</guid><pubDate>Tue, 21 Jan 2014 15:52:00 +0100</pubDate><title>Der öffentliche Verkehr bringt unserem Land Arbeitsplätze und Wohlstand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-oeffentliche-verkehr-bringt-unserem-land-arbeitsplaetze-und-wohlstand</link><description>JA zu FABI</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der öffentliche Verkehr ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor der Schweiz. Die hohe Qualität der Leistungen ist in erster Linie das Verdienst eines höchst engagierten Personals, das rund um die Uhr, bei jedem Wetter, bei Kälte und Hitze, Tag und Nacht dafür sorgt, dass die Züge und Busse rollen. Pünktlich, sicher, zuverlässig.
</p><p>Das schweizerische Bahnsystem ist ein wichtiger Standortfaktor, der entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes beiträgt. Es leistet einen Beitrag zur internationalen Konkurrenzfähigkeit, was Arbeitsplätze sichert und die Basis für eine weiterhin positive wirtschaftliche Entwicklung schafft.
</p><p>Gute Verkehrsnetze erhöhen die Erreichbarkeit und fördern den räumlichen Zusammenhalt der Schweiz. Damit können alle Landesteile an der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes teilhaben. 
</p><p>Dank eines guten Verkehrssystems erhöht sich das Einzugsgebiet des Arbeitsmarktes und es vergrössert sich das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften für die Wirtschaft. Die Arbeitnehmenden profitieren von einer grösseren Wahlmöglichkeit bei den Stellenangeboten. 
</p><p>Vor kurzem wurde erstmals die Bedeutung der gesamten Wertschöpfungskette des öffentlichen Verkehrs – von der Produktion bis hin zur eigentlichen Transportleistung – erfasst. Demnach generiert er eine direkte Wertschöpfung von rund 10,4 Milliarden Franken und beschäftigt gegen 100 000 Arbeitnehmende. Der öffentliche Verkehr ist also auch aus volkswirtschaftlicher Sicht ein bedeutender Wirtschaftssektor.
</p><p>Damit das so bleibt, braucht es ein Ja zur FABI-Vorlage. FABI ist gut für unsere Wirtschaft, mehrt den Wohlstand und trägt zum Erfolg der Schweiz von morgen bei.
</p><p>FABI sichert indirekt auch die Arbeitsplätze im öffentlichen Verkehr, im Bau und Unterhalt, im Betrieb, in der Planung. Dank gut ausgestalteten Gesamtarbeitsverträgen bieten die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs auch anständige Arbeitsbedingungen. Dafür haben wir uns als Gewerkschaft des Verkehrspersonals schon immer eingesetzt, dafür setzen wir uns weiterhin ein – auch mit unserem Ja zu FABI.
</p><p>Stellen wir mit der Annahme der FABI-Vorlage sicher, dass auch in Zukunft genügend und fair bezahltes Personal zur Verfügung steht, dass sich mit Herzblut für sicheren, gut unterhaltenen und zuverlässigen öffentlichen Verkehr engagieren kann.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1408</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 13:18:00 +0100</pubDate><title>Wer langfristig den Bahnverkehr in der Schweiz sichern will, stimmt Ja zu FABI</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wer-langfristig-den-bahnverkehr-in-der-schweiz-sichern-will-stimmt-ja-zu-fabi</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB unterstützt die Vorlage „Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“ FABI, die am 9. Februar zur Abstimmung kommt. Sie ist der Gegenvorschlag zur öV-Initiative von VCS und SEV, die von der Trägerschaft zugunsten der überzeugenden Vorlage FABI zurückgezogen wurde. Der SGB schätzt FABI als einen ganz grossen Meilenstein für den öffentlichen Verkehr ein. Es ist eine historisch einmalige Gelegenheit, die sich so schnell nicht wieder ergeben dürfte. </p><p>Der Bahninfrastrukturfonds, das Kernstück von FABI, sichert die Finanzierung des Unterhalts des Schienenverkehrs auf lange Sicht. Damit bleibt die Bahn konkurrenzfähig, und das Personal wie auch die Qualität der Infrastruktur sind gegen Abbau geschützt. Und nur mit FABI wird längerfristig ermöglicht, dass im regionalen Verkehr Kapazitäten und Kadenzen ausgebaut werden. Denn mit der bisherigen Finanzierung und dem befristeten hoch verschuldeten FinöV-Fonds ist der Unterhalt auf Dauer nicht gewährleistet, und ein nachhaltiger Ausbau, der mit den Nachfrageprognosen einigermassen Schritt hält, wäre nicht möglich.
</p><h3>Finanzierungskonzept ist sozial verträglich</h3><p>Im neuen Bahninfrastrukturfonds sollen auch künftig Einnahmen aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), aus der Mineralölsteuer und der Mehrwertsteuer eingesetzt werden. Dazu kommen Beiträge vom Bund und den Kantonen und ein zusätzliches, jedoch zeitlich befristetes Mehrwertsteuerpromille. Auch die NutzerInnen werden zur Finanzierung durch eine Begrenzung des Steuerabzugs fürs Pendeln beitragen. Der SGB beurteilt das Finanzierungskonzept als sozial verkraftbar. Deswegen ist die Diskussion zu einem Mobility Pricing nicht vom Tisch, aber sie wäre entschärft und zeitlich weniger dringlich, was sozialpolitisch fairen Lösungen nur zugute kommen kann. &nbsp;
</p><h3>Lebensqualität erhalten</h3><p>Dank einem gut ausgebauten und gut unterhaltenen Schienenverkehrsnetz ist eine reibungslose Mobilität in der Schweiz auch in den kommenden Jahrzehnten garantiert. Der Personen- und Güterverkehr auf der Schiene wird weiter zunehmen, aber noch stärker der Verkehr auf der Strasse, wenn jetzt nicht mit FABI Gegensteuer gegeben wird. Die Arbeitsmobilität hat sich in den letzten 10 Jahren sprunghaft erhöht, und sie wird vorderhand nicht geringer. ArbeitnehmerInnen sind auf einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr angewiesen, sie können den Stosszeiten nicht ausweichen. Mit FABI wird in den öffentlichen Verkehr investiert, die regionale Vernetzung bleibt gesichert. Das ist ein wesentlicher Faktor für die Lebensqualität in der Schweiz. Alle Generationen werden profitieren. &nbsp;
</p><p>Und mit FABI erhält der Schienengüterverkehr eine echte Chance, weil das Schienennetz künftig mehr Verkehr verkraften kann und dem Güterverkehr feste Kapazitäten zugeteilt werden. Das braucht es dringlich aus ökologischer Sicht und im Interesse der Arbeitnehmenden: Die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs führt mittelfristig zu einem Kollaps auf den Strassen und die Arbeitsbedingungen der CamionfahrerInnen werden immer riskanter.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1407</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 12:02:00 +0100</pubDate><title>Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ein-starker-service-public-damit-die-schweiz-funktioniert</link><description>Tagung am 27. Februar</description><content:encoded><![CDATA[<p>Gesundheitsvorsorge, Bildung, Verwaltung, öffentlicher Verkehr und Post – der Service Public ist ein essentieller Grundpfeiler unseres Landes. Doch durch unnötige Sparrunden der Kantone und ideologisch motivierte Privatisierungs- und Gewinnmaximierungsübungen wird dieser Grundpfeiler immer mehr unterspült.
</p><p>Der SGB und seine Service Public-Gewerkschaften VPOD, PVB, SEV, syndicom und garaNto treten dieser falschen Politik entschieden entgegen. Denn nur ein starker Service Public garantiert auch eine starke Schweiz, an der alle teilhaben können. Gerade tiefe und mittlere Einkommen, also die grosse Masse der Arbeitnehmenden in der Schweiz, sind auf die öffentlichen Dienstleistungen und Infrastrukturen angewiesen. Und nicht nur das: von hervorragend ausgebildeten Fachkräften bis hin zu einem gut ausgebauten Verkehrsnetz profitiert auch die Wirtschaft von einem starken Service Public. 
</p><p>An der Tagung „Ein starker Service Public – damit die Schweiz funktioniert“ werden die aktuellen Brennpunkte in der Schweiz beleuchtet und Eckpunkte für einen starken Service Public definiert. Für den Blick über den Tellerrand sorgen zwei Referate zu aktuellen Debatten in der EU, darunter die erste europäische Bürgerinitiative „Wasser ist ein Menschenrecht!“, welche von knapp 2 Millionen EU-Bürgern unterzeichnet wurde.
</p><p>Die Tagung findet statt am 27. Februar von 9:15 bis 17:15 im Hotel Bern an der Zeughausgasse 9 in Bern. Anmeldeschluss ist der 20. Februar.
</p><p>&lt;media 1748&gt;Zur Anmeldung…&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category><category>Post</category><category>Verkehr</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1406</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:39:00 +0100</pubDate><title>Kein Untergraben der Fristenregelung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kein-untergraben-der-fristenregelung</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ will, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Weil die Initianten keine Chance sehen, die Abtreibung wie in alten Zeiten wieder zu verbieten, begnügen sie sich mit einem solchen Rumpfprogramm: Irgendwie – und sei es nur bei den Finanzen – soll bestraft werden, wer abtreibt.</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung hat 30 Jahre gedauert. Er war heftig. Erst im Jahr 2002 ist die geltende Fristenregelung eingeführt worden. Sie erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode eine straffreie Abtreibung. Diese Lösung hat sich bewährt. Das zeigt sich schon nur daran, dass seither die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz zurückgegangen ist.
</p><p>Die Kosten einer solchen Abtreibung übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Genau diese Bestimmung wollen nun die Initianten streichen. Eigentlich meinen sie ja den Esel, sie schlagen aber den Sack. Sie wissen, dass eine Rückkehr zu den alten Zeiten, als Abtreibung noch strafbar war, keine Chance hat. Deshalb begnügen sie sich mit einem Ersatz. Die Kosten sollen von den Abtreibenden selbst übernommen werden. Das ist unlauter und benachteiligt die Frauen. Die Argumentation mit dem „Privaten“ hat zudem eine gefährliche modellbildende Wirkung. Wenn eine Abtreibung Privatsache sein und deshalb auch privat bezahlt werden soll, dann dauert es nur ein paar Schritte, bis die Solidarität in der Krankenversicherung weitgehend ausradiert ist. Wer sich medizinisch behandeln muss wegen durch Alkohol verursachter Probleme – Privatsache, selber bezahlen! Wer ein Geschwür behandelt, verursacht durch zu viel Stress – Privatsache, selber bezahlen! Wer wegen zuviel Sport Knieprobleme kurieren will – Privatsache, selber bezahlen! Die Reihe lässt sich beliebig verlängern. Und am Schluss sind mehr als die Hälfte aller medizinischen Behandlungen privat verursacht – und selber zu bezahlen.
</p><p>Fakt ist: Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche betragen weniger als 0,03 Prozent der Gesundheitskosten. Dafür sind die alten Zeiten der Engelsmacherinnen vorbei. Darüber sind wir glücklich. Diesen wieder eine Chance zu geben in den unterprivilegierten Schichten kommt nicht in Frage!
</p><p>Und ein letztes Wort zu den Initianten. Sie sind dauernd präsent mit Volksinitiativen gleichen Kalibers. Letzten November sind die gleichen Kreise mit der Familieninitiative gescheitert. Im Dezember 2013 reichten sie die Volksinitiative gegen Sexualkunde in Kindergarten und Primarschule ein. Und dann lancierten sie vor kurzem eine neue Anti-Abtreibungs-Initiative. Ein klares Nein ist schon nur darum notwendig, dass wir nicht Jahr für Jahr zum gleichen Thema an die Urne gerufen werden. 
</p><p>Fazit also: ein klares Nein zu einem Vorschlag, der, weil das Verbot der Abtreibung nicht durchsetzbar ist, die Frauen wenigstens finanziell abstrafen will.
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; "><a href="http://www.nein-angriff-fristenregelung.ch/de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-angriff-fristenregelung.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1405</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 11:23:00 +0100</pubDate><title>Die SVP-Initiative fördert Lohndumping </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/die-svp-initiative-foerdert-lohndumping</link><description>Keine Abschottung, kein Schuss ins Knie der Arbeitnehmenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Abschottungsinitiative will nicht, dass Menschen frei in Europa reisen und arbeiten können. Sie will zurück zum gescheiterten System mit Kontingenten. Sie will wieder das unmenschliche Saisonnierstatut. Und sie will den heutigen Lohnschutz ausradieren. Diesen Rückschritt auf allen Ebenen lassen wir nicht zu.&nbsp;</p><p>Die SVP-Abschottungsinitiative will die Personenfreizügigkeit bodigen. Falls ihr das gelingt, werden auch die flankierenden Massnahmen beseitigt. Das widerspricht den Interessen der Arbeitnehmenden. Die flankierenden Massnahmen sind auszubauen, schärfer zu fassen und nicht zu liquidieren. Die Instrumente der flankierenden Massnahmen sind grundsätzlich gut. Ihr Fehler ist einzig, dass sie zu wenig konsequent gestaltet sind und angewandt werden.
</p><p>In der Vorstellung der SVP soll die Rückkehr zum alten Kontingentierungssystem automatisch zu weniger Einwanderung führen. Das hat die Kraft einer Seifenblase. Die Schweiz hat das alte Kontingentsystem jahrzehntelang angewandt. Die Wirtschaft hat immer genau soviel Leute bekommen wie sie gewollt hat. Und es war für viele, etwa die Saisonniers, inhuman. Weil es ihre elementarsten Rechte beschnitt.
</p><p>Was im Vergleich zu heute anders sein wird bei einem Ja zur SVP-Initiative: die Löhne der neu Gerufenen werden nicht mehr geschützt sein. Lohndumping wird den Patrons erleichtert. Die SVP will wieder Arbeitsstellen, an denen man mit dem Mantel an der Garderobe gleichzeitig seine Rechte abgibt. Für Ausländer und für Schweizer. Denn wenn die Löhne der ersten ohne Widerstand gesenkt werden können, dann geraten auch die neu ungeschützten Löhne der Einheimischen unter Druck. So dreht sich die Spirale nach unten: Skrupellose Patrons können frei verfügen, korrekte geraten unter Druck.
</p><p>Unsere Losung heisst deswegen: Flankierende verschärfen, möglichst viele gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne, gesetzlicher Mindestlohn für alle!
</p><p>Und noch zwei Dinge:
</p><p>&nbsp;</p><ol><li><span>Die SVP will neu einen „Schweizervorrang“. Kontingente sollen bereits dann erteilt werden, wenn keine Schweizer mehr gefunden werden. Im früheren Kontingentsystem galt der „Inländervorrang“, der Vorrang der hier Ansässigen, also auch jener mit ausländischem Pass. Mit einem Federwisch sollen also plötzlich Menschen, die zum Teil ihr ganzes Leben hier wohnen und arbeiten, ihre Rechte verlieren.</span></li><li><span>Wenn die Personenfreizügigkeit fällt, fällt das gesamte System der bilateralen Verträge. Als kleines Land brauchen wir aber ein geregeltes Verhältnis zu den Staaten rundum. Alles andere ist Abenteurertum à la SVP.</span></li></ol><p>Fazit: die SVP-Initiative hält nicht, was sie verspricht. Sie bedeutet einen Rückschritt, einen Schuss ins Knie der Arbeitnehmenden. Aber das will diese Initiative ja auch: den Gewerkschaften die Möglichkeiten nehmen, um gegen Lohndumping vorzugehen.
</p><h3>So sollen die flankierenden Massnahmen verschärft werden:</h3><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Es muss möglich werden, einen Stopp der Arbeiten zu verfügen, wenn Verdacht auf Lohndumping besteht;</span></li><li><span>Gesamtarbeitsverträge müssen einfacher allgemein verbindlich erklärt werden können;</span></li><li><span>Kündigungsschutz für Arbeitnehmende, die sich gegen Lohndumping wehren und Missbräuche öffentlich machen;</span></li><li><span>garantiertes Zutrittsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe und auf die Baustellen, um die Einhaltung der Arbeitsbedingungen kontrollieren zu können.</span></li></ul><h5> Dokumente</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span>&lt;media 1739&gt;Argumentarium&lt;/media&gt;</span></li><li><span>&lt;media 1729&gt;Flyer&lt;/media&gt;</span></li></ul><p></p>   ]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1402</guid><pubDate>Tue, 14 Jan 2014 10:00:00 +0100</pubDate><title>Nein zu neuer Diskriminierung! Nein zu staatlich geförderter Tieflohnpolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-neuer-diskriminierung-nein-zu-staatlich-gefoerderter-tieflohnpolitik</link><description>SVP-Abschottungsinitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz braucht als kleines Land mitten in Europa geregelte Verhältnisse mit der EU. Die Gewerkschaften haben die bilateralen Verträge mit der EU von Beginn weg befürwortet. Das unter Einschluss ihres Herzstücks, der Personenfreizügigkeit. Die Bedingung dafür war ein neues System zum Schutz der Löhne, die sogenannten flankierenden Massnahmen. Die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und die Haltung der Gewerkschaften waren mit ausschlaggebend dafür, dass die bilateralen Verträge von Beginn weg und auch in den verschiedenen Erweiterungsrunden in den Volksabstimmungen jeweils klar gutgeheissen wurden. 
</p><p>Die bilateralen Verträge mit der Personenfreizügigkeit haben Schluss gemacht mit der rechtlichen Diskriminierung eines Teils der arbeitenden Bevölkerung der Schweiz, nämlich der Menschen mit ausländischem Pass. Abgeschafft wurde insbesondere das menschenrechtswidrige Saisonnier-Statut. Wirtschaftlich hatte das System der Ausländerkontingentierung verbunden mit der rechtlichen Diskriminierung der betroffenen Beschäftigten zu einer staatlich geförderten Tieflohnpolitik in strukturschwachen Branchen wie der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe geführt. Wobei offen bleiben muss, ob ohne Kontingentierung mehr ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz gekommen wären. Auch in den Jahren der Kontingentierung folgten die Wanderungsbewegungen der wirtschaftlichen Entwicklung. 
</p><p>Die SVP-Abschottungsinitiative (Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“) will die Personenfreizügigkeit als Herzstück der bilateralen Verträge mit der EU abschaffen. Im Gegensatz zu einer verbreiteten Wahrnehmung schlägt die Initiative der SVP aber nicht vor, zu einer Steuerung der Zuwanderung nach dem schweizerischen Modell vor dem Inkrafttreten der Bilateralen zurückzukehren. Die Initiative ist viel extremer. Sie geht über die Kontingentierungspolitik früherer Jahrzehnte weit hinaus. Die Einwanderungspolitik der Schweiz vor den Bilateralen kannte nämlich den sogenannten „Inländervorrang“. Unter „Inländern“ wurde die ganze in der Schweiz ansässige Erwerbsbevölkerung verstanden unabhängig davon, ob sie über das Schweizer Bürgerrecht verfügt oder nicht. Und die Kontingente bezogen sich ausschliesslich auf die Immigration zusätzlich zur bereits hier ansässigen&nbsp; Bevölkerung. 
</p><p>&nbsp;Die SVP-Initiative will nun anstelle des früheren „Inländervorrangs“ neu einen „Schweizervorrang“ einführen, und die von der SVP vorgeschlagenen Kontingente beziehen sich nicht auf die Einwanderung, sondern auf die Gesamtzahl der Menschen mit ausländischem Pass. Die SVP macht dabei keinen Unterschied zwischen „Inländern“ mit ausländischem Pass, EU-Bürgern oder Staatsangehörigen irgendeines anderen Landes der Welt. Chinesen, Deutsche&nbsp; aber auch Menschen, die in der Schweiz geboren wurden, hier aufgewachsen sind und immer nur hier gelebt und gearbeitet, aber keinen Schweizer Pass haben („Inländer“ mit ausländischem Pass), werden von der SVP in den selben „Topf“ geworfen: Sie fallen unter dieselbe Kategorie der „Ausländer“, für die der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und Sozialleistungen eingeschränkt werden kann. Für die in der Schweiz lebenden und erst recht für die hier geborenen Inländer mit ausländischem Pass bedeutet das nichts anderes als eine kollektive Entrechtung. Und für alle anderen, die in der Schweiz irgendwann einmal arbeiten und leben werden, eine massive Verschlechterung ihrer Rechtsstellung. Für die arbeitende Bevölkerung in der Schweiz, auch für jene mit Schweizer Pass, verheisst es nichts Gutes, wenn die Rechte eines Teils der Erwerbstätigen dermassen prekarisiert würden.
</p><p>Die SVP-Initiative verlangt somit eine Ausländerpolitik, die es in der Schweiz bisher in dieser extremen Form nie gab. Historisch folgt die SVP-Initiative in ihrer Logik von Entrechtung und Ausgrenzung unmittelbar der sogenannten Schwarzenbach-Initiative aus dem Jahre 1970 und den „Überfremdungsinitiativen“ in ihrem Gefolge, die an der Urne alle verworfen wurden. 
</p><p>Die Gewerkschaften organisieren und vertreten die Interessen der arbeitenden Menschen in der Schweiz – unabhängig von der Farbe ihrer Pässe. Die Gewerkschaften kämpfen gegen ausländerfeindliche Hetze und dagegen, dass die Beschäftigen zum Nachteil aller gegeneinander ausgespielt werden.
</p><p>Damit die Personenfreizügigkeit funktioniert und nicht zu Lohndumping missbraucht werden kann, braucht es einen wirksamen Schutz der Löhne. Hier gibt es Verbesserungsbedarf. Denn mit dem Schutz der Löhne werden auch die Arbeitsplätze verteidigt. Die Arbeit an dieser Aufgabe muss weitergeführt werden, statt den Menschen mit ausländischem Pass die Schuld an den Problemen zuzuschieben. 
</p><p>Die Personenfreizügigkeit aber ist grundsätzlich eine Errungenschaft, die zu verteidigen es sich lohnt. Eine entwickelte Wirtschaft – und eine entwickelte Gesellschaft – wird getragen von arbeitenden Menschen, denen die elementaren sozialen Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Der Rückfall in die systematische Diskriminierung eines bedeutenden Teils der Erwerbsbevölkerung würde die Schweiz politisch, volkswirtschaftlich und gesellschaftlich gewaltig zurückwerfen. 
</p><p>Deshalb handelt verantwortungslos, wer behauptet, die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative würde folgenlos bleiben. Und wer davon ausgeht, dass die EU-Staaten die neue Diskriminierung ihrer Staatsangehörigen – der grösste Teil der Schweizer Beschäftigten mit ausländischem Pass stammt aus Ländern der EU - akzeptieren könnten, macht sich Illusionen. Die Annahme der SVP-Abschottungsinitiative wäre deshalb nicht nur diskriminierend, sondern auch dumm.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1401</guid><pubDate>Mon, 13 Jan 2014 15:15:00 +0100</pubDate><title>7 gute Gründe für FABI</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/7-gute-gruende-fuer-fabi</link><description>Abstimmung vom 9. Februar 2014</description><content:encoded><![CDATA[<h3>1. FABI dient künftigen Generationen</h3><p>Die Umwelt und unsere Ressourcen werden durch den Verkehr in erheblichem Masse belastet: Verkehrswege versiegeln Böden und zerschneiden Landschaften. 35 Prozent unseres Energieverbrauchs fliessen in den Verkehr.
</p><p>Die Bahn ist der Schlüssel für eine umweltgerechtere Verkehrspolitik. Die Bahn frisst auch wenig Bodenfläche: Nur zehn Prozent der Verkehrsflächen werden von der Bahninfrastruktur beansprucht.
</p><p>Die öV-Vorlage FABI stärkt den öffentlichen Verkehr. Sie macht eine umweltgerechtere Verkehrspolitik, von der auch unsere Kinder profitieren, erst möglich.
</p><h3>2. FABI ist notwendig</h3><p>Der öffentliche Verkehr erlebte in den letzten Jahren einen enormen Boom. Alleine zwischen 1998 und 2011 nahm die Verkehrsleistung der Bahnen in unserem Land um 59 Prozent zu.
</p><p>Heute stösst die Bahn in vielen Landesregionen, insbesondere in den städtischen Agglomerationen, an ihre Grenzen. Pendlerinnen und Pendler müssen sich in den Stosszeiten mit Stehplätzen begnügen. Das bis an die Grenze ausgereizte Bahnsystem ist deutlich pannenanfälliger als früher. Darunter leidet die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs.
</p><p>Die Tausenden von Pendlerinnen und Pendlern in unserem Land sind auf einen leistungsfähigen und effizienten öffentlichen Verkehr angewiesen. Die Vorlage für die Bahninfrastruktur schafft die Voraussetzungen dafür, dass mehr und längere Züge verkehren können. Davon profitieren die Arbeitnehmenden. Für sie ist FABI dringend notwendig.
</p><h3>3. FABI bedeutet Kontinuität</h3><p>Mit der öV-Vorlage FABI wird der Bahnverkehr in unserem Land dauerhaft auf sichere Beine gestellt. Der so genannte FinöV-Fonds, aus welchem der Ausbau und Erhalt des Schienennetzes bislang bezahlt wurde, ist nämlich zeitlich befristet. FABI macht damit Schluss.
</p><p>Der FinöV-Fonds soll durch einen Bahninfrastrukturfonds (BIF) ersetzt werden, der zeitlich unbegrenzt ist. Der neue BIF soll mit denselben Geldern wie der heutige FinöV-Fonds gespeist werden. Dies bedeutet, dass auch künftig Anteile der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA), der Mineralölsteuer auf Treibstoffen und der Mehrwertsteuer für den öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Zusätzlich wird der Fonds durch Bundesbeiträge, Kantonsbeiträge sowie ein zusätzliches, zeitlich befristetes Mehrwertsteuerpromille alimentiert. 
</p><p>Damit ist die künftige Finanzierung des öffentlichen Verkehrs dauerhaft gesichert. Die öV-Vorlage FABI garantiert, dass der Bund seine Förderung des öffentlichen Verkehrs nahtlos weiterführen kann, ohne die Verkehrsfinanzierung völlig auf den Kopf stellen zu müssen. Die Bahnbetriebe wissen ihrerseits, woran sie sind, und können ihre Investitionen planen, ohne sich vor unliebsamen Überraschungen fürchten zu müssen. Diese Kontinuität gewährleistet, dass die Schweiz auch künftig ein Bahnland bleibt.
</p><p>Die öV-Vorlage FABI ist jedoch mehr als nur eine Finanzierungsvorlage. Das Projekt beinhaltet auch ein strategisches Entwicklungsprogramm (STEP) für den Bahnausbau. STEP blickt weit voraus und umfasst die Planung bis etwa 2050. Bis dahin soll das Bahnnetz in regelmässigen Ausbauschritten fit für die Zukunft gemacht werden.
</p><h3>4. FABI ist ausgewogen</h3><p>Die bisherigen Finanzierungsquellen des FinöV-Fonds reichen nicht aus, um das Bahnnetz rasch auszubauen und die bestehenden Engpässe zu beheben. Die öV-Vorlage FABI sieht deshalb vor, den geplanten neuen Bahninfrastrukturfonds mit zusätzlichen Geldern zu alimentieren.<br><br> Dazu tragen die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs ebenso wie die breite Allgemeinheit und die öffentliche Hand ihren Anteil bei. FABI belastet nicht einseitig bestimmte Teile der Bevölkerung, sondern stellt einen gut ausgewogenen, typisch schweizerischen Kompromiss dar.
</p><h3>5. FABI ist für alle Regionen da</h3><p>Das schweizerische Bahnnetz erschliesst sämtliche Landesregionen. In kaum einem anderen Land auf der Welt können die Bahnreisenden auch abgelegene Gegenden so problemlos erreichen. Die öV-Vorlage FABI will diesen grossen Trumpf des öffentlichen Verkehrs in unserem Land bewahren: Das Schienennetz soll nicht nur punktuell, sondern systematisch im ganzen Land ausgebaut werden.
</p><p>Der erste Ausbauschritt bis 2025 im Rahmen von FABI umfasst beispielsweise Verbesserungen auf der Ost-West-Achse via Bern, einen Ausbau der Bahnknoten Lausanne, Genf, Bern und Basel oder Anpassungen für den Halbstundentakt zwischen Bern und Luzern, Aarau und Zürich (S-Bahn), Zürich und Chur sowie Locarno und Lugano vor. Auch bei den S-Bahnen in den Agglomerationen Bern und Basel sowie im St. Galler Rheintal soll das Angebot verbessert werden. 
</p><h3>6. FABI macht die Bahn noch sicherer</h3><p>Die Bahn ist ein sehr sicheres und zuverlässiges Verkehrsmittel. Täglich stellen jedoch Tausende von Zügen die Schienen, Weichen, Brücken oder Stellwerke auf eine enorme Belastungsprobe. FABI garantiert den Unterhalt oder Ersatz dieser Infrastrukturen und macht die Bahn damit noch sicherer. Die öV-Vorlage ermöglicht es auch, in die Jahre gekommene Tunnels zu sanieren, bevor diese zu einem Risikofaktor werden. Bahnperrons werden verbreitert, damit gefährliche Drängeleien bei einfahrenden Zügen ein Ende haben. FABI garantiert, dass auch unsere Kinder sicher im Zug unterwegs sind.
</p><h3>7. FABI ist gut für die Wirtschaft</h3><p>Die Bahn bringt unserem Land Geld, Wohlstand und Arbeitsplätze. Alleine der Bahnpersonenverkehr weist eine jährliche Wertschöpfung von mehreren Milliarden Franken auf. Die Schweizer Wirtschaft profitiert gleich mehrfach vom guten Schienennetz: Der öffentliche Verkehr ist ein wichtiger Standortfaktor für die Ansiedlung von Unternehmen. Von einem effizienten Bahnsystem profitieren die Transportunternehmen ebenso wie der Tourismus.
</p><p>FABI ist deshalb auch gut für unsere Wirtschaft. Sie mehrt den Wohlstand und trägt zum Erfolg der Schweiz von morgen bei.
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<a href="http://www.oev-allianz.ch/de/home/" target="_blank" rel="noreferrer">www.oev-allianz.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1393</guid><pubDate>Thu, 19 Dec 2013 11:37:00 +0100</pubDate><title>Zu tiefe Löhne im Detailhandel, zu viel Sparen in den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zu-tiefe-loehne-im-detailhandel-zu-viel-sparen-in-den-kantonen</link><description>Zwei neue SGB-Dossiers

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB hat zwei neue Dossiers veröffentlicht. Nr. 98 stellt im Detailhandel trotz Produktivitätsschub eine nur schwache Lohnentwicklung fest. Nr. 99 analysiert die Sparmassnahmen in den Kantonen.</p><p>Im Detailhandel, einer der grössten Branchen der Schweiz, arbeiten rund 320‘000 Personen. Rund 47‘000 (=14 %) haben einen Lohn von unter 22 Franken/Stunde. Mehr als die Hälfte von ihnen hat eine Berufslehre gemacht. Besonders betroffen sind Frauen. Knapp 39‘000 (=16 Prozent der weiblichen Beschäftigten) arbeiten zu einem Lohn von weniger als 22 Franken. Bei den Männern sind es 8‘000. Ein beträchtlicher Teil des Tieflohnproblems dürfte auf die Lohndiskriminierung der Frauen gegenüber den Männern zurückzuführen sein.
</p><p>Soweit der Ist-Zustand. Die SGB-Studie weist aber auch nach, dass die Besitzer von grossen Ketten im Kleider- und Schuhhandel oft Milliardäre sind. Zudem untersucht sie im Detail, wie in dieser Branche in den letzten Jahren mehr Geld verdient wurde. Die Studie belegt dabei: Die Produktivitätsanstiege wurden nicht korrekt an die Angestellten weiter gegeben, Lohnerhöhungen sind überfällig. 
</p><p> Daniel Lampart und Daniel Kopp: Der Detailhandel. Schwache Lohnentwicklung trotz Produktivitätsschub. 33 S. SGB-Dossier 98.
</p><h3>Kantone auf fahrlässigem Sparkurs</h3><p>Die Mehrheit der Schweizer Kantone plant Sparmassnahmen. Aus ökonomischer Sicht sind diese Sparpakete jedoch fragwürdig. Die Kantone stehen nämlich finanziell besser da, als von ihren Regierungen dargestellt. Das neue SGB-Dossier weist diese Fakten nicht nur analytisch nach, sondern belegt auch, dass da, wo tatsächlich grössere Defizite drohen könnten, diese im Wesentlichen die Folge von Steuersenkungen und unnötig tiefen Steuern sind. Die finanzielle Lage dieser Kantone sei grundsätzlich gut. Lücken zwischen den Ausgaben und den Einnahmen könnten mit einer Korrektur der gemachten Steuersenkungen geschlossen werden. 
</p><p>Daniel Lampart und Anna Tanner: Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen. Eine ökonomische Analyse. 31 S. SGB-Dossier 99.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1392</guid><pubDate>Wed, 18 Dec 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Föderalismus ist gut, soziale Gerechtigkeit ist besser</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/foederalismus-ist-gut-soziale-gerechtigkeit-ist-besser</link><description>Bundesrat macht es sich sehr leicht

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat gibt die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ zum Abschuss frei. Er beantragt dem Parlament, die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Das ist krasse Parteinahme für die Superreichen – kann aber korrigiert werden. Spätestens an der Urne.</p><p>Die Schweiz ist punkto Vermögensaufteilung eines der ungleichsten Länder. Die vermögendsten 1 % besitzen soviel wie die 99 übrigen %. Durch Erbschaften wird diese extrem ungleiche Verteilung noch einmal verstärkt. Pro Jahr werden in der Schweiz rund 40 Mia. Franken vererbt. Die Erben grosser Summen werden dabei geschont. Denn die Kantone haben, um für die Reichen attraktiv zu sein, einer nach dem andern die Erbschaftssteuer für die direkten Nachkommen beseitigt.
</p><p>Hier hakte ein Bündnis von EVP, SP, SGB und Grünen mit der Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ ein. Das Volksbegehren, am 15.2.2013 eingereicht, sieht eine 20%-ige Erbschaftssteuer vor. Dabei gelten die ersten zwei Mio. Franken als Freibetrag, und für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind zusätzliche bedeutende Ermässigungen vorgesehen. Der Ertrag dieser Steuer, pro Jahr auf 3 Mia. Franken geschätzt, soll zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone gehen.
</p><p>Am 13. Dezember nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Initiative verabschiedet. Er lehnt die Initiative ab, ohne jeglichen Gegenvorschlag. Er beschränkt sich in seiner Begründung auf das rein formale Argument, dass die Erbschaftssteuer den Kantonen gehöre und dass er daran nichts ändern wolle. Damit blendet der Bundesrat schlicht aus, dass der Föderalismus in dieser Frage total versagt hat und dass dieses Versagen die extreme Vermögensaufteilung in der Schweiz weiter antreibt. 
</p><p>Und was sagt der Bundesrat zu den zwei Mia. Franken, welche die Initiative der AHV pro Jahr in die Kasse spülen würde. Die Regierung verweist auf ihre Altersvorsorgevorlage 2020, wo sie für die künftige Mehrfinanzierung der AHV auf bis zu 2 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente setzt. 
</p><p>Wahrscheinlich sehen das im nächsten Jahr die eidgenössischen Räte in ihrer Mehrheit ebenso. Aber dann wird das Volk das letzte Wort haben. Dieses wird nicht nur über eine Steuerreform zu entscheiden haben. Es wird bei dieser Vorlage auch wählen können, wer künftig den zusätzlichen Finanzbedarf für die AHV oder für AHVplus zu berappen hat. Undifferenziert alle mit der Rasenmähermethode à la mehr Mehrwertsteuer, oder sozial überlegt die Reichsten mit einer Erbschaftssteuer, die nur sie trifft. 
</p><p>Spätestens dann werden die Karten neu ausgeteilt – und das Blatt der Initianten wird gute Trümpfe enthalten.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1390</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2013 17:03:00 +0100</pubDate><title>Gegen die Umdrehung der Argumente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gegen-die-umdrehung-der-argumente</link><description>Mindestlohn wertet Lehre auf
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der gesetzliche Mindestlohn verhindert, dass Löhne der Berufsleute frei und tief fallen können. Das trägt zu einer Aufwertung der Lehre bei. Denn entgegen allen Behauptungen haben heute rund 40 % aller Tieflöhner/innen eine Lehre absolviert.</p><p>Einige Parlamentarier werden nicht müde zu unterstreichen dass ein Mindestlohn die Lehre bedrohe: Weil der Mindestlohn so klar über dem Lehrlingslohn liege, würden die Jugendlichen direkt ab Schulbank arbeiten wollen, ohne noch den Umweg über eine Ausbildung zu machen. Wer solches behauptet, ist allerdings nicht nah am Puls der Jugendlichen. Studien zeigen klar, dass die Jugendlichen unmittelbar nach dem obligatorischen Schulschluss nicht sofort ihr Leben selbständig an die Hand nehmen wollen. Sie wünschen vielmehr einen Beruf zu erlernen, der ihnen gefällt und später wirtschaftliche Sicherheit bietet. Sie sind sich bewusst, dass es einen Abschluss braucht, um in Gesellschaft und Arbeitswelt richtig Fuss zu fassen. Jugendliche, die ohne Not auf eine Ausbildung verzichten und direkt arbeiten wollen, gibt es nur in der Phantasie der Mindestlohngegner.
</p><h3>Verspäteter Eintritt in den Arbeitsmarkt</h3><p>Die TREE-Längsschnittuntersuchungen, welche die Laufbahn von 15- bis 25jährigen verfolgen, bestätigen, dass direktes Arbeiten nach Schulabschluss immer seltener wird. Aus diesem Grund nimmt denn auch die Zahl von Jugendlichen, die auf eine Lehrstelle hoffen, von Jahr zu Jahr kaum ab – und das trotz ausgeprägter Nachfrage der Firmen. Im Jahr 2013 warteten immer noch 16‘000 Jugendliche auf den Antritt einer beruflichen Ausbildung. Die Kantone ihrerseits beklagen den Erfolg ihrer Übergangslösungen nach Schulabschluss: Zwischen 1990 und 2010 hat sich die Zahl der Jugendlichen in solchen Angeboten praktisch verdoppelt. Die Zahl der Schüler/innen insgesamt dagegen ist nur um 25 % gestiegen. Zudem hat in derselben Zeitspanne der Anteil jener 18jährigen, die sich immer noch in Ausbildung befinden, stark zugenommen. Für das Jahr 2011 schätzt man denn auch, dass nur 4 % aller 15- bis 19jährigen bereits arbeiten. Ein gesetzlicher Mindestlohn wird nichts ändern an der Tendenz, dass sich die Jugendlichen länger ausbilden und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt hinausschieben.
</p><h3>Lehre kein Garant mehr um Familie durchzubringen</h3><p>Statt den Splitter in den Augen der Initianten sollten die „Verteidiger der Lehre“ besser den Balken in den eigenen suchen. Dann würden sie feststellen, dass es ist nicht ein „Lohndiktat“ ist, das die Lehre heute bedroht, sondern der fehlende oder teilweise überholte Schutz. Wie sonst wäre zu erklären, dass in einem Land, in dem die Lehre eine so immense Bedeutung übernimmt, mehr als ein Drittel der Tieflohnverdiener (unter 4000 Franken) einen Lehrabschluss gemacht haben. Wieso sollen ein Landschaftsgärtner, eine Pflege- oder Pharmaassistentin, ein Musiker, eine Verkäuferin, eine Coiffeuse, ein Taxifahrer, alle mit Berufsabschluss, jahrelang einen so tiefen Lohn bekommen, dass sie keine Familie davon ernähren können? Heute beziehen mehr als 10% aller, die eine Lehre abgeschlossen haben, einen Tieflohn. Für sie hat sich in den letzten Jahren die Lage noch verschlechtert: Zwischen 2002 und 2010 hatten sie einen Reallohnverlust zu beklagen. Die Löhne der bereits gut Verdienenden dagegen haben den Lift genommen, und die Produktivität ist um 6 % gewachsen.
</p><h3>Ein Mindestlohn – um Berufsleute zu schützen</h3><p>Heute sind nur 40% der Angestellten durch einen GAV mit Mindestlohn geschützt. 60 % aller Angestellten weisen keinen Schutz auf. Was vor 15 Jahren noch haltbar gewesen sein mag, ist es heute nicht mehr. Offene Grenzen und höhere Qualifizierung der europäischen Arbeitnehmenden setzen Schweizer Berufsleute unter Druck. Die Stellung der Berufsbildung beunruhigt die Kleinunternehmer immer mehr. Denn nicht nur das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, auch die Abschlüsse der höheren Berufsbildung verlieren nach und nach an Wert in einem international offenen Arbeitsmarkt. 
</p><p>Das ist der Rahmen, innerhalb dessen die grossen Arbeitgeber-Organisationen ihren Kreuzzug gegen würdige Löhne starten. Die gleichen, die gegen ein «Lohndiktat» wettern, foutieren sich oft um Sozialpartnerschaft und zögern nicht, bereits gut ausgebildetes ausländisches Personal anzustellen. Mit ihrer Mindestlohninitiative rücken die Gewerkschaften keinen Haarspalt von ihrem Ziel des Schutzes von Lohn und Arbeitsbedingungen ab. Der gesetzliche Mindestlohn verhindert, dass die Löhne beliebig schmelzen. Dadurch wertet der Mindestlohn heute unterbezahlte qualifizierte berufliche Arbeit wieder auf. Dieser Riegel wird den Lohnrückgang der Berufsleute stoppen, die unter dem Druck der Personenfreizügigkeit stehen. Ein Ja zur Mindestlohninitiative eröffnet deshalb den Jugendlichen neue Perspektiven. Und wer den Berufsleuten würdige Löhne sichert, besorgt auch der Lehre eine Zukunft. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1389</guid><pubDate>Tue, 17 Dec 2013 10:00:00 +0100</pubDate><title>Die Antworten der Gewerkschaften auf „Altersvorsorge 2020“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-antworten-der-gewerkschaften-auf-altersvorsorge-2020</link><description>AHVplus-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Sommer dieses Jahres haben die Gewerkschaften die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „AHVplus“ in nur vier Monaten abgeschlossen. Die starke Resonanz der Initiative zeigt die Popularität des Anliegens. Mit der verzögerten Einreichung jetzt vor Weihnachten wird die Initiative auf den Gesetzgebungsprozess von „Altersvorsorge 2020“ abgestimmt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen sind im Alter auf anständige Renten angewiesen („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“, wie es in der Bundesverfassung heisst). Sie haben genug von den ständigen Rentenabbauforderungen, umso mehr als der Verfassungsauftrag schon heute nicht erfüllt wird. Als Prozess ist das Projekt „Altersvorsorge 2020“ mit der Zusammenschau der ersten und zweiten Säule richtig aufgegleist. Inhaltlich muss das Projekt „Altersvorsorge 2020“ allerdings stark korrigiert werden: Weg vom Rentenabbau hin zu einer Stärkung der Volksversicherung AHV. 
</p><p>Warum braucht es bessere AHV-Renten? Die AHV-Renten haben seit vielen Jahren gemessen an der wirtschaftlichen Entwicklung an Wert verloren (sogenannte „kalte Degression“). Der Teuerungsausgleich via Mischindex (hälftig Teuerung und hälftig Lohnentwicklung) ist für die laufenden AHV-Renten eine gute Sache. Dieses System führt aber dazu, dass beim Übertritt ins Rentenalter die neuen Renten im Vergleich zur Lohnentwicklung langsam aber sicher in Rückstand geraten. Es braucht deshalb nach Jahrzehnten endlich wieder einen Ausgleich durch einen Zuschlag zur AHV-Rente. Nur so kann die Altersvorsorge dem Verfassungsauftrag gerecht werden.
</p><p>Das Projekt „Altersvorsorge 2020“ gibt leider nicht nur auf das Problem des Rentenrückstands bei der AHV keine Antwort. Es verschlimmert das Problem sogar noch, indem unter dem Titel „Schuldenbremse“ sogar noch der Teuerungsausgleich in Frage gestellt wird. All das ist das Gegenteil des angekündigten Leistungserhalts. 
</p><p>Wie sollen bessere AHV-Renten finanziert werden? Wenn wir das Projekt „Altersvorsorge 2020“ betrachten, dann kosten die Ausgleichsmassnahmen zur vorgeschlagenen Rentensenkung bei den Pensionskassen hohe zusätzliche Lohnabgaben für die 2. Säule. Die zusätzlichen Beiträge stehen für die Betroffenen in einem sehr ungünstigen Preis-Leistungs-Verhältnis: hohe Kosten für bescheidene Leistungen. 
</p><p>Viel besser ist das Preis-Leistungs-Verhältnis für alle mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV. Entscheidend dafür ist die gleichzeitig solidarische wie hoch effiziente Finanzierung der AHV mit gegen oben unbeschränkter Beitragspflicht bei gleichzeitig plafonierten Renten. AHVplus stärkt deshalb die bewährte Volksversicherung AHV, die allen zu Gute kommt. Die Ausgaben dafür sind gut investiert. Und nur am Rande: Käme die Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Kosten der Rentenverbesserung durch AHVplus bereits finanziert. 
</p><p>AHVplus stärkt die Basis unserer Altersvorsorge: die AHV. Die Volksinitiative stellt somit die entscheidende Frage in der Rentenpolitik der kommenden Jahrzehnte: Gute Renten für die breite Bevölkerung.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1383</guid><pubDate>Thu, 05 Dec 2013 09:29:00 +0100</pubDate><title>FIFA will bessere Arbeitsbedingungen für WM-GastarbeiterInnen in Katar</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fifa-will-bessere-arbeitsbedingungen-fuer-wm-gastarbeiterinnen-in-katar</link><description>Gewerkschaftlicher Protest beginnt zu wirken

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">2022 wird Katar Austragungsort der Fussball-Weltmeisterschaft sein. Oder doch nicht? Die FIFA hat auf massiven Protest Zeichen ausgesandt, dass sie Katar die WM auch wieder wegnehmen könne, wenn die Ausbeutung der für den Bau der WM-Infrastruktur Beschäftigten nicht beendet werde.</p><p>Es ist die momentan grösste Baustelle der Welt: Tausende von ArbeiterInnen, vor allem aus asiatischen und afrikanischen Staaten, bauen in Katar die für die WM benötigte Infrastruktur. Sie tun dies unter miserablen Bedingungen; ihre Behandlung am Arbeitsplatz grenzt vielfach an Sklaverei. Sowohl der Internationale Gewerkschaftsbund als auch Amnesty International haben verschiedentlich auf die unhaltbaren Zustände hingewiesen und Korrekturen verlangt. Sie haben bei der FIFA als dem Veranstalter des Turniers interveniert, damit Katar endlich arbeitsrechtliche Massnahmen treffe, um die massive Ausbeutung der ausländischen ArbeiterInnen zu stoppen.
</p><p>Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der SGB sind in diesem Sinn vorstellig geworden. Der DGB forderte zusammen mit dem Deutschen Fussballbund die FIFA auf, dass Katar den Wanderarbeitern die Kernarbeitsnormen der ILO zu garantieren habe. Der SGB appellierte an den Schweizerischen Fussballverband, sich bei der FIFA dafür einzusetzen, dass Katar die WM wieder entzogen werde.
</p><p>Der Schweizerische Fussballverband sicherte dem SGB in seinem Antwortschreiben zu, er wolle sich dafür einsetzen, dass „belegbare Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Fussball WM 2022 von der FIFA […] untersucht werden und dass, wo möglich und nötig, eingeschritten wird.“ FIFA-Präsident Sepp Blatter seinerseits begrüsste die Initiative des DGB und des Deutschen Fussballbundes. Wirtschaft und Politik müssten mithelfen, die untragbare Situation in Katar zu verbessern. Im März 2014 soll Katar über entsprechende Massnahmen vor dem FIFA-Exekutivkomitee berichten. 
</p><p>Es kommt also Bewegung ins Dossier. Klar ist für die Gewerkschaften, dass sie auf Entzug plädieren, wenn sich erste Zeichen eines Einlenkens von Katar denn doch nur als ein Spiel auf Zeit erweisen sollten.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1382</guid><pubDate>Thu, 05 Dec 2013 09:06:00 +0100</pubDate><title>Ab 1. Januar 2014 gilt die Sozialplanpflicht auch in der Schweiz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ab-1-januar-2014-gilt-die-sozialplanpflicht-auch-in-der-schweiz</link><description>Heuschrecken dürfen weiterziehen 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bis anhin wurden Massenentlassungen in multinationalen oder durch Hedge-Fonds (sogenannte Finanz-Heuschrecken) kontrollierten Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Ländern fast immer mehrheitlich in der Schweiz durchgeführt. Wieso? Weil in der Schweiz die Bestimmungen zu Restrukturierungen und Entlassungen bei Firmen-„Sanierungen“ zahnlos und wegen einer laxen Rechtsprechung auch leicht zu umgehen waren. Das wird nun ändern. Denn das revidierte Sanierungsrecht wird die „paradiesischen“ Zustände für die Job-Abbauer vom Dienst beenden.</p><p>Im Rahmen des totalrevidierten Sanierungsrechts wird ab dem 1.1.2014 neu eine Sozialplanpflicht eingeführt. Zu verdanken ist das dem gemeinsamen und vor allem im Nationalrat hart ausgetragenen Kampf von Gewerkschaften, SP und Grünen. Die einschlägigen Regelungen sind in Art. 335h-k des Obligationenrechts zu finden.
</p><h3>Sanierungen erleichtert</h3><p>Mit dem revidierten Recht treten wichtige Neuerungen in Kraft. Sie erleichtern die Sanierung von Unternehmen in Schwierigkeiten. Solche Unternehmen erhalten neu eine „Verschnaufpause“, d.h. sie haben bei finanziellen Schwierigkeiten eine Sistierung vor Betreibungen, ohne zwingend in ein Konkursverfahren hineinzuschlittern bzw. einen Nachlassvertrag abschliessen zu müssen. Während dieser Pause von maximal vier Monaten sollen dann konkrete Massnahmen zur Sanierung organisiert werden, z.B. die Neuverhandlung von Mietverträgen oder auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile.
</p><p>Solche Vertragsänderungen aus Sanierung werden juristisch einfacher ermöglicht. Das gleiche gilt auch bei der Übernahme von Arbeitsverträgen, z.B. wenn im Rahmen der Massnahmen Betriebsteile einem neuen Eigentümer übertragen werden. Dann müssen nicht mehr alle Arbeitsverträge bzw. die Schulden daraus solidarisch übernommen werden. Faktisch ändert das aber angesichts der arbeitgeberfreundlichen Rechtsprechung der Gerichte bzw. des Schweizer Kündigungsrechts nicht viel. Als Gegenstück wurde dagegen eine wichtige Konzession gegenüber den Arbeitnehmenden gemacht: die Einführung einer Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen, also das Obligatorium, einen Sozialplan gemeinsam auszuhandeln und in Kraft zu setzen.
</p><h3>Was heisst Sozialplanpflicht konkret?</h3><p>Welche Arbeitgeber fallen unter die neue Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen? Leider nicht alle. Es muss nur jenes Unternehmen einen Sozialplan aushandeln, das über 250 MitarbeiterInnen beschäftigt und mindestens 30 Angestellte entlassen will. Kommt kein Plan zustande, muss ein Schiedsgericht einen Plan aufstellen. Es muss als verpasste Chance bezeichnet werden, dass Unternehmen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen der vorliegenden Sozialplan-Reform nicht unterliegen.
</p><p>Was soll im Plan stehen? Und wer handelt einen solchen aus? Sozialpläne sollen die negativen Folgen der Kündigung für die Betroffenen abwenden oder mildern, z.B. durch interne Stellenvermittlung, sog. „Outplacement“ (also Finanzierung von externen Schulungen, Kursen, Weiterbildungen) oder frühzeitigen Pensionierungen. Was genau im Sozialplan stehen wird, ist von den Beteiligten zu verhandeln. Diese sind bei einem bestehenden GAV die Sozialpartner, ansonsten die Vertretungen der Arbeitnehmenden, z.B. die Personalkommission. Nicht nur besteht eine Pflicht, über einen Sozialplan zu verhandeln, es besteht auch die Pflicht, einen Sozialplan abzuschliessen. Verweigert ein Arbeitgeber die Verhandlung, macht er sich schadenersatzpflichtig. Alle Entlassungen sind dann als missbräuchlich zu qualifizieren, was wiederum eine Genugtuung gemäss Art. 336a Obligationenrecht nach sich zieht: Dem missbräuchlich gekündigten Arbeitnehmenden sind bis zu sechs Monatslöhnen zu bezahlen. Auch macht sich der Arbeitgeber gegebenenfalls gar strafbar gemäss Art. 292 Strafgesetzbuch (Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen). Zu betonen ist: Der Sozialplan gilt nur dann als erstellt, wenn alle Beteiligten einverstanden sind! Sollte dies nicht der Fall sein, weil z.B. die Gewerkschaft die Massnahmen der Arbeitgeber als zu schwach taxiert, muss ein Schiedsgericht entscheiden und einen verbindlichen Sozialplan festlegen.
</p><h3>Schiedsgericht</h3><p>Wer als Schiedsgericht berufen werden kann, liegt in der Entscheidung der Beteiligten bzw. der Sozialpartner und kann z.B. durch GAV bestimmt sein. Man kann sich aber auch ad-hoc entscheiden für eine kantonale oder eidgenössische Schlichtungsstelle oder z.B. für ein privates Schiedsgericht. Die Kosten (falls welche anfallen) müssen von demjenigen getragen werden, welcher sich diese auch leisten kann, um das Schiedsgerichtsverfahren nicht von vornherein zu verunmöglichen (was sonst rechtsmissbräuchlich wäre!). Dies dürfte regelmässig der Arbeitgeber sein, insbesondere, wenn bei fehlenden Sozialpartnern die Personalkommission in ein privates ad-hoc-Verfahren einwilligt.
</p><p>Partner des Arbeitgebers bei den Verhandlungen über einen Sozialplan sind also die an einem Gesamtarbeitsvertrag beteiligten Gewerkschaften, wenn der Arbeitgeber selber Partei des betreffenden GAV ist. Anderenfalls hat der Arbeitgeber mit der Peko oder, wenn eine solche in seinem Betrieb fehlt, mit den Angestellten direkt zu verhandeln, was jedoch kaum machbar sein dürfte. Die Arbeitnehmerseite bzw. die Peko darf zu den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über den Sozialplan natürlich Gewerkschaften senden bzw. beauftragen und Sachverständige beiziehen. Diese sind gegenüber betriebsfremden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet und sollten ihr Verhältnis mit der Belegschaft vorher regeln, z.B. mit einem Vertrag. 
</p><p>Gelangen diese Verhandlungen nicht zu einer Einigung, so wird der Sozialplan gemäss Art. 335j OR durch einen verbindlichen Schiedsspruch eines Schiedsgerichts beschlossen. Das Gesetz gewährt den Parteien volle Freiheit betreffend die Bezeichnung des Schiedsorgans. Das Verfahren vor dem Schiedsorgan richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen in der ZPO (Art. 353 ff.). In einem allfälligen nachfolgenden Konkurs oder bei Durchführung eines Liquidationsvergleichs hat der verbindliche Charakter des Schiedsspruchs zur Folge, dass der Sozialplan nicht mehr angefochten werden kann, auch nicht mit der paulianischen Anfechtung.
</p><h3>Neu nachhaltige Sanierungen möglich</h3><p>Man sieht: Die Reform bringt Vorteile. Insbesondere ist zu erwarten, dass durch die Sozialplanpflicht und die daraus folgende Verhandlung mit Sozialpartnern und Arbeitnehmenden kreative, nachhaltige Sanierungslösungen gefunden werden. Ein Kahlschlag beim Personal zugunsten weniger Aktionäre: das wird künftig kaum mehr möglich sein. Neu kann vielmehr das Know-How aller Beteiligten in die Rettung von Betrieben einfliessen. Es profitieren die Arbeitnehmenden, die Standortgemeinden und die nachhaltig orientierten Arbeitgeber. Die Heuschrecken dagegen dürften weiterziehen…</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1381</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:34:00 +0100</pubDate><title>Nicht wieder zurück zu gefährlichen und würdelosen Zuständen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-wieder-zurueck-zu-gefaehrlichen-und-wuerdelosen-zustaenden</link><description>NEIN zum fiesen Angriff auf die Fristenlösung
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die eidgenössische Volksinitiative "Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache" verlangt, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs nicht mehr übernimmt. Zu diesem Rückschritt gibt es nur eine Antwort: NEIN!</p><p>Die Fristenregelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem Ja-Stimmenanteil von 72,2 Prozent überaus deutlich angenommen. Noch wuchtiger wurde am gleichen Tag die Pro-Life-Initiative der "Schweizerischen Hilfe für Mutter und Kind" abgelehnt (82 Prozent). Die neu akzeptierte Regelung erlaubt in den ersten 12 Wochen nach der letzten Periode einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig wurde in der Verfassung verankert, dass die Kosten für die Abtreibung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt werden. 
</p><p>Der politische Kampf um die Fristenregelung und das damit verbundene Selbstbestimmungsrecht der Frau hat 30 Jahre gedauert! Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert und hat sich bewährt. Es gibt keinen Grund an ihr zu rütteln.
</p><p>Die Initianten geben vor, mit ihrem Anliegen gesundheitspolitische Ziele zu verfolgen. Da eine Abtreibung keine Krankheit sei, dürfe sie auch nicht über die Krankenversicherung finanziert werden. Dies ist ein Scheinargument. Es kaschiert, dass die Initianten den Schwangerschaftsabbruch verteufeln. Die vorgeschlagene Neuregelung der Kosten würde viele Frauen wieder zwingen, medizinisch fragwürdig und unter demütigenden Umständen abzutreiben. Ein solcher Rückschritt darf unter keinen Umständen hingenommen werden! 
</p><p>Die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche belaufen sich laut Angaben der Krankenversicherer auf 8 Millionen Franken pro Jahr. Das entspricht weniger als 0,03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten. Die Kosten für Abtreibungen sinken, denn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist rückläufig. Wer den Zugang zum medizinisch korrekt durchgeführten Abbruch erschwert, nimmt Zulauf zu Kurpfuscherei und damit hohe Risiken für die Gesundheit in Kauf. Allfällige Folgekosten müsste die Krankenkasse übernehmen, sodass von den angestrebten Einsparungen nichts übrig bliebe. Von einer Kosten- oder gar Prämiensenkung kann schon gar keine Rede sein.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1380</guid><pubDate>Wed, 04 Dec 2013 11:22:00 +0100</pubDate><title>Risiken eindämmen und längere Verjährungsfristen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/risiken-eindaemmen-und-laengere-verjaehrungsfristen</link><description>SGB-Tagung zu Chancen und Risiken von Nano-Materialien  
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Bei der neuen Nano-Technologie darf sich die Asbest-Tragödie nicht wiederholen. An einer SGB-Tagung haben die Anwesenden deshalb bessere Information, Kontrolle und Schutz verlangt. SUVA und Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Verlangt sind auch längere Verjährungsfristen. </p><p>Die Gesundheitskommission des SGB befasst sich mit Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz. Für das Jahr 2013 legte die Kommission den Schwerpunkt bei den „Emerging Risks“ am Arbeitsplatz, also den Gesundheitsrisiken, deren schädliche Folgen sich erst nach sehr vielen Jahren zeigen. Dazu gehören auch Nano-Materialien, also Partikel in kleinster Grösse (häufig nur wenige Atome gross). Diese Materialien weisen jedoch ein grosses wirtschaftliches und technologisches Potential auf. Ihre Anwendung hat deshalb in den letzten 10 Jahren exponentiell zugenommen. Schätzungen gehen dahin, dass die künftige Anwendung weitere 10‘000 hochqualifizierte Stellen schafft. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission organisiert Tagung zu Nano</h3><p>Genau aus diesem Grund – einerseits die grossen Chancen für die Medizinaltechnik und die Pharmabranche, andererseits die noch wenig erforschten Gefahren – lud die Gesundheitskommission des SGB am 2. Dezember 2013 Experten aus verschiedensten Bereichen zu einer Tagung in Bern ein. Die Teilnehmenden kritisierten denn auch den allzu sorglosen Umgang mit Nano-Materialen am Arbeitsplatz. So ist noch weitgehend unbekannt, wie sich Nano-Materialien, einmal aufgenommen, im menschlichen Körper verhalten. Studien legen den Verdacht nahe, dass sich gewisse Nano-Materialien ähnlich wie Asbest-Fasern in gewissen Körperstellen anhäufen und dort zu Krebs und anderen schwerwiegenden Krankheiten führen können. Insbesondere zu solchen Langzeitfolgen ist i.S. Nano-Materialien viel zu wenig bekannt. Die SUVA und verschiedene Hochschulen führen denn nun auch Studien durch. 
</p><h3>Von Asbest-Tragödie lernen: Längere Verjährungsfristen nötig!</h3><p>An der Tagung war aus den Vorträgen und den Diskussionen eine übereinstimmende Einsicht festzustellen. Nano-Materialien bedingen am Arbeitsplatz als „Emerging Risk“ verschiedene Schutz-Massnahmen des Arbeitgebers. Sie müssen die Arbeitnehmenden im Unterschied zur aktuellen Praxis lückenlos über das Vorkommen von Nano-Materialien am Arbeitsplatz informieren, damit sich diese schützen können. Weiter muss die SUVA die Kontrollen in den Betrieben unbedingt verstärken. Denn gewisse Betriebe, die mit Nano-Materialien arbeiten, kontrolliert die SUVA heute nur alle paar Jahre. Die Risiken für die Arbeitnehmenden bei unsachgemässem Umgang sind in diesen Fällen untragbar.
</p><p>Weiter kristallisierte sich an der Tagung heraus, dass die vom Bundesamt für Justiz in die Vernehmlassung gegebene Reform des Verjährungsrechts den Risiken der Nano-Materialien nicht gerecht wird. So wird bei (beruflichen) Gesundheitsschäden eine absolute Verjährungsfrist von 30 Jahren vorgeschlagen. Studien zeigen aber, dass sich verschiedene Krebsformen erst nach 40 Jahren entwickeln. Hier ist dringender Handlungsbedarf nötig. Es ist nicht akzeptabel, dass der Bund nichts aus der Asbest-Tragödie lernt und den Opfern von Langzeitschäden – auch im Nano-Bereich – wegen zu kurzen Verjährungsfristen keine juristische Handhabe gegen die Verantwortlichen in die Hand gibt. 
</p><p>Als Fazit der Tagung mag also gelten, dass Nano-Technologie etwas Grossartiges ist und in der Schweiz gefördert werden muss – aber nur wenn korrekt „flankiert“. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1368</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 17:03:00 +0100</pubDate><title>Von tibetanischen Gebetsmühlen und Versenkungs-Übermut</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/von-tibetanischen-gebetsmuehlen-und-versenkungs-uebermut</link><description>Nationalrat behandelt Mindestlohninitiative


</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Es steht leider zu befürchten, dass nach dem Ständerat auch eine Mehrheit der grossen Kammer die Mindestlohninitiative des SGB schlankweg ablehnen wird. Die Mehrheit der Räte verweigert eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Forderungen des Volksbegehrens und wiederholt lieber gebetsmühlenartig das Bekenntnis zum liberalen Arbeitsmarkt. Vor dem Volk aber werden die Karten neu gemischt.</p><p>Mit 31 gegen 13 Stimmen hat in der Herbstsession der Ständerat die SGB-Mindestlohninitiative abgelehnt. Mit 18 zu 7 Stimmen beantragt die WAK-N ihrem Plenum, am 27. November ebenso zu verfahren. Die Kommission hat ihren Entscheid auf drei Argumente gestützt. 
</p><h3>Nur wenige betroffen?</h3><p>Es sei nur eine geringe Zahl von Erwerbstätigen von Tieflöhnen betroffen, meint die WAK-N zum ersten. 
</p><p>Gut 335‘000 Menschen erreichen heute nicht die 22 Franken pro Stunde, welche die Initiative als gesetzlich zwingende Lohnuntergrenze festlegt. Das sind gut 9 % aller Beschäftigten. Ist das eine „geringe Zahl“? Kommt dazu, dass ein gutes Drittel der Betroffenen über eine abgeschlossene Lehre verfügt. Ist denn der Grundsatz, dass jemand, der eine Lehre erfolgreich abgeschlossen hat, anschliessend in seinem gelernten Job über die Runden kommen soll, plötzlich so antiquiert? Heisst fair nicht auch heute noch, dass die, die voll und hart arbeiten, mit ihrem Verdienst leben sollen können? Oder will man den 60‘000 Frauen, die im Detailhandel zu Tieflöhnen arbeiten, demnächst vorschreiben, dass sie nur dann Kinder haben sollen, wenn sie mit einem Manager liiert sind? Und was sagt man den Betroffenen im Gastgewerbe, bei den Callcenters, in der Sicherheit, in der Reinigung, bei den Seilbahnen usw.?
</p><h3>Ein vorübergehendes Phänomen?</h3><p>Es seien nur die Jungen, zu Anfang ihrer Berufskarriere, wo man eben ein bisschen unten durch müsse, nach ein paar Jahren wende sich dann das Blatt zum Besseren. 
</p><p>Auch das zweite Argument der Initiativgegner stimmt nicht. In Staaten, wo sich Jugendliche via schulische Ausbildung in die Berufswelt hineintasten, mag es zutreffen; in der Schweiz, mit ausgeprägter dualer Berufsbildung, nicht. Bleibt beizufügen, dass die Initiative alle Arbeitsverhältnisse mit Ausbildungscharakter vom Mindestlohn ausschliesst. Zweifellos gibt es ein paar Student/innen, die zwischendurch für einen auf Vollzeit hochgerechneten Job weniger als 4000.- verdienen. Aber sie sind nicht die typischen Tieflöhner in der Schweiz. Die typischen Tieflöhner in der Schweiz sind mit über 70 % aller Betroffenen bestandene Berufsleute, über 25 Jahre alt, für die es trotz voller Arbeit kaum den Weg nach oben gibt.
</p><h3>Der liberale Arbeitsmarkt</h3><p>Er, „das Erfolgsmodell“, dürfe nicht durch staatliche Eingriffe gefährdet werden. Solche Eingriffe seien den Sozialpartnern in guter Kenntnis der jeweiligen Umstände zu überlassen. 
</p><p>Auch dieses dritte Argument sticht nicht. Die Initiative will nicht bloss den gesetzlichen Mindestlohn. Sie fordert in Absatz 1 und 2, dass Bund und Kantone die Löhne schützen und dazu die Festlegung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) fördern sollen. Heute kennen nur gut 40 % aller Beschäftigten einen Mindestlohnschutz per GAV. Das ist im europäischen Vergleich sehr mager und entlarvt die Sonntagspredigten auf die Sozialpartnerschaft. Fakt ist: Viele Arbeitgeber weigern sich, einen GAV abzuschliessen. Gerade im Hinblick auf den Schutz der üblichen Löhne gegen Dumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit hätte der Bund nach Annahme der Initiative mehr Möglichkeiten, die Verbreitung von GAV und von Mindestlöhnen in GAV zu fördern, dies etwa durch angemessene Quoren für die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von GAV oder durch GAV-Pflicht bei öffentlichen Aufträgen, bei Erteilung von Konzessionen und Subventionen und bei Auslagerungen. Das wäre soziale Marktwirtschaft…
</p><p>Die Mehrheit der eidgenössischen Räte verbietet sich selbst den differenzierten Blick in die Problematik der Mindestlöhne. Geradezu übermütig will sie die Initiative versenken, ohne das Problem anzugehen. Gut möglich, dass die Kapitäne dieses Kurses dereinst schlecht erwachen, wenn das Volk entscheidet.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1366</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 14:13:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungslos, kurzsichtig und doppelzüngig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/verantwortungslos-kurzsichtig-und-doppelzuengig</link><description>Familieninitiative führt Familien in die Armut
	
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Familieninitiative der SVP begünstigt Alleinernährer-Familien, also Familien, in denen ein Elternteil – meistens der Vater – das Geld verdient und der andere – meistens die Mutter – zu Kindern und Haushalt schaut. Nur solche Familien könnten neu Steuerabzüge für die Kinderbetreuung geltend machen. Anstatt die verschiedenen Familienmodelle gleichzustellen, schafft die Initiative Anreize, dass Mütter auf eine Erwerbsarbeit verzichten. Dies birgt hohe sozialpolitische Risiken. </p><p>Während die SVP-Familieninitiative die Alleinernährer-Familien fördern will, weisen neuere Entwicklungen bei den Sozialversicherungen und im Scheidungsrecht in eine andere Richtung. Familien, in denen die Mutter nicht erwerbstätig ist, könnten deswegen bei Scheidung, Tod oder Krankheit zusätzlich benachteiligt werden. 
</p><h3>Scheidung</h3><p>Die Zahlen sind bekannt. Jede zweite Ehe wird in der Schweiz geschieden. Darunter fallen auch viele Ehen, wo der Mann verdient und die Frau primär die Hausfrau ist. In solchen Konstellationen sind bei Scheidung häufig Unterhaltszahlungen für die Exfrau geschuldet. Mit dem gleichen Lohn müssen nun zwei Haushalte finanziert werden. Die Rechnung geht häufig weder für den Mann noch für die Frau auf. Besonders betroffen sind die Kinder, die unter prekären finanziellen Bedingungen aufwachsen müssen.
</p><p>Die SVP hat aber die „Lösung“ parat: Die Unterhaltszahlungen streichen und die geschiedene Frau zur Erwerbsarbeit verpflichten. In einem parlamentarischen Vorstoss verlangen die SVP-Parlamentarier vom Bundesrat, dass geschiedene Mütter, deren Kinder älter als drei Jahre alt sind, künftig keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben sollen. Diesen Frauen könne zugemutet werden, einer Erwerbsarbeit nachzugehen und ihre Kinder fremdbetreuen zu lassen. Bei Scheidung hat also auch die SVP keine Mühe mit Staatskindern.
</p><p>Mit dieser beabsichtigten Revision des Unterhaltsrechts droht vielen geschiedenen Frauen und ihren Kindern der Gang zum Sozialamt. Wer mehrere Jahre von der Arbeitswelt ferngeblieben ist, findet heute nicht ohne weiteres einen Wiedereinstieg in das Berufsleben. Schon ein Erwerbsunterbruch von 5 Jahren ist in vielen Branchen ein grosses Hindernis. Und auch die Suche nach finanziell tragbaren Betreuungsangeboten für die Kinder bleibt schwierig.
</p><h3>Todesfall</h3><p>Ein Todesfall in der Familie ist ein grosser Schicksalsschlag. Auch finanziell sind negative Auswirkungen zu verkraften. Wenn der Alleinernährer stirbt, erhält heute die Witwe eine Witwenrente von der AHV und von der Pensionskasse. Die AHV-Witwenrente ist aber akut gefährdet. Der Bundesrat möchte im Rahmen des Reformvorhabens Altersvorsorge 2020 die Renten von Witwen streichen, deren Kindern älter als 18 Jahre alt sind. Frauen, die wegen der Familienarbeit jahrelang nicht mehr erwerbstätig waren, müssten sich nach dem Tod des Ehemannes rasch möglichst eine Stelle suchen oder das Pensum aufstocken, um finanziell über die Runde zu kommen. Ob das für 50-jährige Frauen so einfach möglich ist, ist zu bezweifeln. 
</p><h3>&nbsp;Krankheit</h3><p>Die finanziellen Folgen einer längeren Krankheit können auch Familien mit einem guten Einkommen hart treffen. Nichterwerbstätige Frauen haben bei einer Krankheit, die zu einer Invalidität führt, eine schlechte Abdeckung. Sie können keine Rentenleistungen einer Pensionskasse geltend machen und hätten einzig Anspruch auf eine kleine IV-Rente. Wird der Mann schwer krank, verfügt dieser zwar über eine Pensionskasse. IV-Renten aber werden heute nur unter sehr strengen Bedingungen gesprochen. Wer wegen einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann, hat nicht per se Anspruch auf eine IV-Rente. Folglich sind viele Familien in solchen Situationen auf das Erwerbseinkommen der Frau angewiesen. 
</p><p>Angesichts der aktuellen Entwicklungen in den Sozialversicherungen und im Scheidungsrecht ist es verantwortungslos, das Alleinernährer-Familienmodell zu begünstigen. Die Familienpolitik darf sich nicht einzig auf die Schönwetterlage ausrichten. Sie muss auch die Gefahrenlagen im Auge behalten. Die SVP Familieninitiative tut es nicht, daher gehört sie am 24. November abgelehnt.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1365</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:57:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat muss zur Einsicht kommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nationalrat-muss-zur-einsicht-kommen</link><description>Bürgerrechtsgesetz

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beim Bürgerrechtsgesetz beginnt die Differenzbereinigung. Der Nationalrat, bisher hart und stur, ist aufgerufen, sich zu öffnen.</p><p>In der Frühjahrsession hat der Nationalrat die bundesrätliche Vorlage zum Bürgerrechtsgesetz arg verschlimmert. Statt 8 sollen 10 Jahre Anwesenheit in der Schweiz nötig sein, um ein Gesuch überhaupt stellen zu können. Zudem lehnte es die grosse Kammer ab, dass die zwischen Alter 10 und 20 in der Schweiz verbrachten Jahre doppelt zählen sollen und dass auch vorläufig Aufgenommene ein Gesuch stellen können. Im September zeigte sich der Ständerat ein bisschen gnädiger. Auch er will zwar, dass nur Inhaber/innen mit Permis C ein Gesuch überhaupt stellen können. Er befürwortete jedoch die 8 Jahre Anwesenheit, die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 und auch die Anrechnung der zuvor unter dem Status der vorläufigen Aufnahme verbrachten Jahre. Zudem strichen die Ständeräte das Kriterium des Beherrschens einer Landessprache aus dem Anforderungskatalog. 
</p><h3>Kein Hürdenlauf</h3><p>Jetzt, in der Differenzbereinigung, ist wieder der Nationalrat dran. Seine vorberatende Kommission beantragt dem Plenum, auf den früheren Beschlüssen zu beharren. Der SGB hofft, dass die Volksvertreter weniger engstirnig entscheiden als ihre Kommission und dass sie deshalb auf die Linie der kleinen Kammer einschwenken. Für den SGB darf die Einbürgerung nicht in einen Hürdenlauf verwandelt werden, bei dem immer grössere Barrieren bloss zum Zweck haben, dass möglichst viele Gesuchstellende auf der Strecke bleiben. </p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1364</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:41:00 +0100</pubDate><title>Erziehungsgutschriften sind für die, die de facto betreuen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/erziehungsgutschriften-sind-fuer-die-die-de-facto-betreuen</link><description>Fatale Nebenwirkung der Sorgerechtsrevision 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit dem gemeinsamen Sorgerecht sollen im Regelfall neu auch die AHV-Erziehungsgutschriften hälftig auf Vater und Mutter verteilt werden. Diese Regel ist völlig praxisfremd und bedeutet für die meisten geschiedenen und ledigen Mütter einen grossen Schritt Richtung Altersarmut. </p><p>Im Sommer beschloss das Parlament die Revision des Sorgerechts. Damit wurde das gemeinsame Sorgerecht über die Kinder auch bei Scheidung oder bei Unverheirateten als Regelfall eingeführt. Die Revision wirkt sich auch auf die AHV aus. Denn die Gewährung von Erziehungsgutschriften bei der Rentenberechnung knüpft an das Sorgerecht an.
</p><h3>Indirekte Diskriminierung der Frauen</h3><p>Folglich müssten nunmehr auch die Erziehungsgutschriften der AHV stets geteilt werden. Dies würde empfindliche Renteneinbussen bei vielen Frauen nach sich ziehen. Die AHV-Rente von ledigen oder geschiedenen Müttern wird heute zum wesentlichen Teil von der vollen Anrechnung der Erziehungsgutschriften geprägt. Dies ist insbesondere bei Frauen der Fall, die einer Teilzeit-Arbeit nachgegangen sind oder in einer Tieflohnbranche gearbeitet haben. Die Erziehungsgutschriften von rund Fr. 42‘000 für jedes Jahr, in dem für Kinder unter 16 gesorgt wurde, sind der Hauptgrund, dass die Renten für ledige oder geschiedene Mütter heute höher ausfallen als in der Vergangenheit und im Schnitt fast 2000 Franken pro Monat betragen. Diese soziale Errungenschaft der 10. AHV-Revision wird mit der Revision über das Sorgerecht in Frage gestellt. Würde künftig bei allen Scheidungen nur die hälftige Erziehungsgutschrift angerechnet, würden die künftigen AHV-Renten vieler geschiedener oder lediger Mütter um über 100 Franken pro Monat sinken. Es droht ihnen die Armutsfalle. 
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften, die künftig bei allen Scheidungen zur Anwendung kommen sollte, führt zu einer indirekten Diskriminierung der geschiedenen Mütter. Denn in der Praxis benachteiligt die hälftige Teilung die Frauen stark: Ihr massgebliches Jahreseinkommen für die AHV-Rentenberechnung wird reduziert, während die geschiedenen Väter wegen der höheren Erwerbsquote und der hälftigen Erziehungsgutschrift auf ein weit höheres Jahreseinkommen gelangen. 
</p><h3>Wer kümmert sich de facto um die Kinder?</h3><p>Die Erziehungsgutschriften sollen die Einbussen in der Altersvorsorge abfedern, die entstehen, wenn wegen der Betreuung von Kindern die Erwerbsarbeit aufgegeben oder reduziert wird. Für die Anrechnung der Erziehungsgutschrift muss es daher massgebend sein, wer sich um die Betreuung der Kinder kümmert und dadurch die Erwerbsmöglichkeiten nicht voll ausschöpfen kann. Kinder von geschiedenen Eltern wachsen heute zu 86% bei der Mutter auf. Diese Quote ist konstant. Daran hat auch die seit 2000 auf Antrag mögliche gemeinsame elterliche Sorge nichts verändert, was mittlerweile fast bei der Hälfte der geschiedenen Eltern der Fall ist. Kein neues Bild wird sich ab 2014 abzeichnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall wird. Weniger als ein Viertel der alleinerziehenden Mütter arbeiteten 2012 Vollzeit. Die überwiegende Mehrheit arbeitet Teilzeit im Bereich von 50%.
</p><p>Die hälftige Teilung der Erziehungsgutschriften bei geschiedenen Eltern, sofern nicht ein Urteil oder eine Vereinbarung eine andere Zuteilung festschreibt, federt die immer noch vorherrschenden Erwerbseinbussen der Mütter ungenügend ab. Die geschiedenen Mütter haben zwar die Möglichkeit, eine andere Aufteilung auszuhandeln und vom Gericht beschliessen zu lassen. Aber damit werden die Erziehungsgutschriften zum Verhandlungsgegenstand im Scheidungsverfahren. Neu müssen die Gerichte bzw. die Scheidungswilligen auch diesen Aspekt der Altersvorsorge im Fokus haben. Dies wird auch angesichts der Erfahrungen mit dem Vorsorgeausgleich in der beruflichen Vorsorge nicht ohne Weiteres stattfinden. Zudem dürfte die Anrechnung der Erziehungsgutschriften die ohnehin häufig schwierigen Kompromisse um die Unterhalts- und Vorsorgeansprüche erschweren. Der Verhandlungsweg erscheint in diesem zentralen Aspekt der Altersvorsorge von Frauen nicht gangbar. Die materielle Grundsicherung im Alter durch die AHV darf nicht zum Verhandlungsgegenstand gemacht werden.
</p><p>Der Ständerat wird am 2. Dezember die Motion Janiak behandeln. Diese verlangt, dass die Anrechnung der Erziehungsgutschriften anhand der tatsächlichen Betreuungsverhältnisse zwingend im Scheidungsurteil oder in einer Scheidungskonvention festgehalten werden muss. Bei ledigen Eltern muss die Anrechnung durch die Kindesschutzbehörde erfolgen. Dies ist eine Verbesserung, aber die AHV-Erziehungsgutschriften bleiben ein Spielball. 
</p><h3>SGB: Erziehungsgutschriften im Regelfall der Mutter</h3><p>Vielmehr drängt sich eine Lösung auf, welche die Einkommenseinbussen, die aufgrund der Kinderbetreuung entstehen, ausgleicht. Da diese Einbussen in den allermeisten Fällen immer noch bei den Müttern vorkommen, hat der SGB dem Bundesrat mittels Schreiben vorgeschlagen, dass auch bei geschiedenen Eltern die Erziehungsgutschriften der Mutter voll angerechnet werden, ausser die geschiedenen Eltern hätten eine Teilung oder die volle Anrechnung an den Vater ausgehandelt. Diese Lösung ist einfach und klar. Sie entlastet die Gerichte von zusätzlichen Ver-handlungen und die Ausgleichskassen von zahlreichen Anpassungen. Die AHV/IV-Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. August dem Bundesrat ebenfalls diese Anrechnung empfohlen. 
</p><p>Der Bundesrat ist nun gefordert, den Zweck der Erziehungsgutschriften zu wahren und die drohende indirekte Diskriminierung vieler Mütter zu beseitigen. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1363</guid><pubDate>Thu, 21 Nov 2013 11:18:00 +0100</pubDate><title>Ein Gesetz, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-gesetz-das-mehr-fragen-aufwirft-als-beantwortet</link><description>Neues Weiterbildungsgesetz
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der nationalrätlichen Debatte zum Weiterbildungsgesetz werden insbesondere die Verantwortung des Arbeitgebers und die verschiedenen Modelle eines Bildungsurlaubes umstritten sein. Trotz Anstrengungen und einiger Lichtpunkte: das Gesetz ist angesichts der Probleme, die Unternehmen haben, wenn sie qualifiziertes Personal suchen, vor allem eines: ambitions- und visionslos.</p><p>Der rasche Wandel des Arbeitsmarktes verlangt heute von den Menschen enorme Anpassungs-fähigkeiten und eine permanente Entwicklung ihrer Kompetenzen. Ein neues Gesetz über die Weiterbildung – müsste man folgern – hätte sich somit die Mittel zu geben, um allen Zugang zu Weiterbildung zu ermöglichen und die wichtigsten Mängel des heutigen Systems zu beseitigen. Der SGB sieht die zwei bedeutendsten Barrieren in den sozialen Disparitäten und in der zeitlichen Beanspruchung. 
</p><h3>Soziale Unterschiede nehmen zu</h3><p>Beim Thema Weiterbildung mangelt es an Forschung und gesicherten Daten. In einem Punkt jedoch stimmen die Beobachtungen der Forscher überein: Der Zugang zu Weiterbildung hängt vom Ausbildungsstand und vom Einkommen ab. Je höher beide liegen, desto höher auch die Anstrengungen für Weiterbildung. Weiterbildung trägt also dazu bei, die sozialen Unterschiede zwischen hoch und wenig Qualifizierten zu verstärken statt sie einzuebnen. Bereits gut Ausgebil-dete werden noch besser ausgebildet. Menschen ohne postobligatorische Ausbildung hingegen bleiben in der Tendenz ein Leben lang bildungsfern. 
</p><h3>Zeitdilemma </h3><p>Die doppelte oder gar dreifache Last, die Beruf, Bildung und familiäre Pflichten zusammen bilden, ist ein Hindernis zu Weiterbildung. Die letzten statistischen Erhebungen des BFS (Mikrozensus Aus- und Weiterbildung vom 24.6.2013) zeigen auf, dass neben der finanziellen Last (15 %) der Zeitmangel (33 %) und die familiäre Verantwortung (16 %) die wichtigsten Weiterbildungs-hindernisse sind. Eine Studie über die Kandidaten der Berufsprüfungen, die zuvor die entspre-chenden Vorbereitungskurse absolviert haben (econcept 2011), weist ebenso auf die Bedeutung dieses Problems hin.
</p><h3>Nicht auf der Höhe der Anforderungen</h3><p>Weder die eine noch die andere Barriere sind im neuen Gesetz berücksichtigt. Das Phänomen der sozialen Unterschiede wurde weitgehend ausgeblendet. Der Bundesrat spricht sich vielmehr für mehr Konkurrenz „in einem funktionierenden Markt“ aus. Die Fragen zeitlicher Belastbarkeit und der Vereinbarkeit wurden nie gebührend analysiert – und damit natürlich ebenso wenig mögliche Antworten darauf. Die Option auf einen Bildungsurlaub etwa wurde mit wackligen Argumenten weggewischt. In der Plenumsdiskussion wird der Bildungsurlaub wieder Thema sein. Die diversen Modelle dürften allerdings kaum eine Mehrheit finden. Dasselbe gilt für zahlreiche Anträge der Kommission, die Rolle und soziale Verantwortung des Arbeitgebers stärken wollen. 
</p><h3>Förderung von Grundkompetenzen in Nachholbildung</h3><p>Einen Hoffnungsschimmer gibt es bei der Förderung von Grundkompetenzen. Diese Bestimmung wurde ins Gesetz geschrieben und von der vorberatenden Kommission breit unterstützt. Das ist ein Fortschritt, da bis vor kurzem nur im spezialisierten Milieu ein solcher Bedarf anerkannt war. Mängel in elementarer Mathematik, bei Lesen, Schreiben, mündlichem Ausdruck (in einer Landessprache) und in Informatik sind indessen stark verbreitet und können unüberwindbare Hürden zur Weiterbildung darstellen. Dass nicht weitere Mittel gesprochen wurden, um ergänzende Angebote in diesem Bereich zu schaffen, kann man deshalb nur bedauern. 
</p><h3>Kurzsichtige Hoffnung auf hochqualifizierte Immigration</h3><p>Das Weiterbildungsgesetz setzt den Grundsatz der „individuellen Verantwortung“. Mit andern Worten: das „Laisser-faire“ des reinen Marktes. Der Druck auf die Arbeitenden steigt jedoch ständig, unabhängig der Qualifikationshöhe. In einer solchen Lage den Arbeitnehmenden allein die Verantwortung zu einer Weiterbildung zu übertragen, die Voraussetzung weiterer Beschäftigung ist, bedeutet, diese noch mehr in die Enge zu treiben. Zahlreiche Unternehmen aus dem privaten wie dem öffentlichen Sektor (etwa dem Gesundheitswesen) rekrutieren Personal und Kader heute im Ausland und begegnen so dem „Fachkräftemangel“. Da drängt sich schon die Frage auf, warum es am politischen Willen mangelt, die bereits hier anwesenden Menschen weiter zu bilden. Es gibt hierzulande Potential. Nur muss man das auch sehen wollen. Einige Parteien wären denn auch mehr inspiriert, Bildung und Vereinbarkeit zu fördern statt die Frauen an den Herd zurück-schicken zu wollen…
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1356</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 15:57:00 +0100</pubDate><title>Steuersenkungen für Millionen-Abzocker</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steuersenkungen-fuer-millionen-abzocker</link><description>Millionenlöhne werden privilegiert</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Auswertung der Steuersenkungen bei den Einkommenssteuern der letzten 10 Jahre zeigt&nbsp;: Am meisten profitiert haben Personen mit Millionenlöhnen.</p><p>Steuersenkungen vor allem für die Mittelschicht und Leute mit tiefen Einkommen? Fehlanzeige. Überdurchschnittlich entlastet wurden in den letzten 10 Jahren die Topverdiener der Managerklasse. Dies zeigen Daten von Bundes- und Kantonssteuern der eidgenössischen Steuerverwaltung, die der SGB analysiert hat. Damit wird klar: Nicht nur sind die Löhne der Abzocker-Manager massiv gewachsen, für solch unanständig hohe Einkommen wurden auch noch grosszügig die Steuern gesenkt!
</p><p>Für Menschen mit normalen Einkommen hingegen sind die Steuersenkungen marginal geblieben. Insgesamt stehen sie schlechter da, die Erhöhungen bei Mieten und Krankenkassenprämien sind höher als die Entlastungen bei den Steuern. Eine alleinstehende Arbeitnehmerin mit einem Einkommen von 70‘000 Franken zahlt 2011 im Vergleich zu 2000 bloss 879 Franken weniger Steuern pro Jahr. Ein alleinstehender Arbeitnehmer mit einem Einkommen von einer Million konnte im gleichen Zeitraum 34‘000 Franken Steuern einsparen.
</p><p>Diese Steuersenkungspolitik für die Oberschicht kostete unser Land mehr Steuereinnahmen als die schlimmsten Horrorszenarien von Economiesuisse und Co. bei einer Annahme der 1:12-Initiative voraussagen. Heute bezeichnen die bürgerlichen PolitikerInnen die 1:12-Initiative als falsch, weil sie Steuerausfälle bewirke. Wie nennen sie dann ihre eigene Politik der letzten 10 Jahre? Am fälschesten?
</p><p>Am Rande: <a href="http://www.denknetz-online.ch/IMG/pdf/Studie_Fiskalwirkung_1zu12-Initiative.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Eine Modellrechnung verschiedener Szenarien des Think-Tanks „Denknetz“</a> rechnet bei einem Ja zu 1:12 mit zwischen 30 Millionen Minder- und 50 Millionen Franken Mehreinnahmen für die öffentliche Hand.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1355</guid><pubDate>Tue, 12 Nov 2013 11:47:00 +0100</pubDate><title>Die Chance packen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-chance-packen</link><description>Eröffnungsrede von Paul Rechsteiner zur SGB-DV vom 8. 11.2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wo stehen wir in den wichtigsten Dossiers? Wo wollen wir hin? – Eine kurze Standort- und Zielbestimmung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Eröffnung der SGB-Delegiertenversammlung vom 8.11.2013.</p><p>Wir haben an der letzten DV vom 3. Juni die Massnahmen zum Schutz der Löhne im Verhältnis zu den bilateralen Verträgen evaluiert. Und wir haben ein Forderungspaket an die Bundesbehörden verabschiedet. Das hat dazu geführt, dass eine Arbeitsgruppe des Seco mit den Sozialpartnern und den Kantonen eingesetzt worden ist. Sie hat die Aufgabe, den Schutz der Löhne zu überprüfen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Noch gibt es keine Resultate. Wir werden zum Resultat wieder Stellung nehmen können, demokratisch, in unseren Gremien und Organen. Es steht viel auf dem Spiel.
</p><p>Wenig beruhigend ist es, wie gewisse Deutschschweizer Kantone die flankierenden Massnahmen vollziehen. Der Skandal mit dem Lohndumping im neuen Durchgangsbahnhof Zürich mit der Ausbeutung von Scheinselbständigen zeigt die Missstände drastisch auf. Wenn die Zuständigen im Wirtschaftskanton Zürich nicht endlich merken, was es geschlagen hat, wird sich das politisch gewaltig rächen. Statt Ideologien verbreiten müssen die Chefs in ihren Ämtern endlich die Arbeit machen, für die sie bezahlt sind.
</p><p>Wir haben aber auch unabhängig von dieser Schlüsselaufgabe im Bereich der Flankierenden ein gewaltiges Programm. Leider haben wir die Abstimmung über die Tankstellenshops verloren. Die Liberalisierer sind immerhin gewarnt, dass es für sie schwierig werden dürfte, wenn sie grössere Schritte in Angriff nehmen, wenn sie schon hier so viel Mühe hatten. 
</p><p>Stark war die Leistung unserer Verbände bei der Unterschriftensammlung von AHVplus. In nur vier Monaten, bis zu den Sommerferien, waren die Unterschriften beisammen. Ein grosser Dank und Anerkennung den vielen Aktiven, die hier mitgewirkt haben. Wir werden die Initiative am 17. Dezember einreichen, nicht als Weihnachtsgeschenk, sondern als konkrete und starke Antwort auf die Abbaupläne aus dem Bundeshaus, wo sich fast alle mit noch unsozialeren Sozialabbauvorschlägen überbieten. Unser Antritt für eine stärkere AHV ist heute so nötig wie noch nie.
</p><p>Die zentrale Kampagne des nächsten halben Jahres aber ist unsere Mindestlohninitiative. Wir müssen und wir werden nach dem Vorlauf mit 1:12 alle Kräfte darauf konzentrieren. Die Mindestlohninitiative ist die wichtigste lohnpolitische Auseinandersetzung in diesem Land seit langem. Im Bundeshaus haben wir damit keine Chance. Aber in der Bevölkerung sieht es anders aus. Wie stark die Grenze von 4000 Franken schon heute in den Köpfen verankert ist, zeigt die Image-Kampagne von Lidl. Und wenn Ottmar Hitzfeld sagt, er sei gegen 1:12, aber er unterstütze die Mindestlohninitiative, dann ist das ein Signal, dass wir weit, sehr weit kommen können. 
</p><p>Darum braucht es im kommenden halben Jahr einen Grosseinsatz unserer Bewegung, der ganzen Gewerkschaftsbewegung. 6 Monate bis zum wahrscheinlichen Abstimmungstermin vom nächsten Mai sind nicht viel. Aber doch so viel, dass wir die Schweiz bewegen können. Die Chance dafür ist gross. Packen wir sie!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1354</guid><pubDate>Mon, 11 Nov 2013 15:17:00 +0100</pubDate><title>Gute Arbeit – gutes Leben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gute-arbeit-gutes-leben</link><description>Vorschau Frauenkongress</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Dieses Wochenende findet in Bern der 12. SGB-Frauenkongress statt. Er steht unter dem Motto «Gute Arbeit – gutes Leben». Über 200 Frauen werden Vorschläge und Wege diskutieren, wie sie dieses Ziel erreichen wollen. </p><p>Der Untertitel des Kongresses, „Wir Frauen zahlen eure Krise nicht“, zeigt nicht nur Selbstbewusstsein, sondern auch manifeste Gefahr. Immer mehr Menschen würden als Folge der Wirtschaftskrise durch Outsourcing und Stellenverlust in prekäre Arbeit gezwungen, meint das Thesenpapier, das ausdeutscht, was gutes Leben denn sei. Und es fährt fort: „Arbeit auf Abruf, befristete Anstellungsverträge und wiederholte Anschlussverträge […] bedeuten existenzielle Unsicherheit und Stress. Diese Spirale betrifft besonders Frauen.“
</p><h3>Fünf Mittel und Wege</h3><p>Das Thesenpapier nennt die Strategien gegen die Abbauspirale. Es sind auch die Mittel und Wege, mit denen die Frauen „gute Arbeit und gutes Leben“ erreichen wollen. Mittel Nr. 1 sind faire Löhne und Lohngleichheit. Zu diesem Thema wird sich als Gast auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga am Kongress äussern. Die SGB-Frauen fordern mehr Tempo in der Beseitigung der Lohndiskriminierung und staatliche Lohnkontrollen. Denn die bisherige Kultur der Appelle und der Freiwilligkeit hat nur sehr mageren Fortschritt gebracht. Mittel Nr. 2 ist die Vereinbarkeit von Arbeit und Betreuung. Darunter gepackt ist auch ein Verbot von Arbeit auf Abruf. Zu stärken ist zum dritten der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zu garantieren ist viertens die soziale Sicherheit im Alter. Darunter ist nicht nur AHVplus verstanden, sondern auch der Kampf gegen die drohende Erhöhung des Frauenrentenalters und eine Ausdehnung der Betreuungsgutschriften auf die Pflege von Angehörigen. Schliesslich ist das Recht auf gewerkschaftliche Betätigung zu gewährleisten. 
</p><h3>Bewegung im Bundesrat?</h3><p>Dieses Thesenpapier mit den fünf Forderungspaketen wird den roten Faden der Kongressdiskussionen bilden. Die einzelnen Inhalte werden aber auch in Ateliers vertieft. So kommen nicht nur mehr Stimmen zum Zug; die Frauen können ihre Erfahrungen auch direkt einbringen. „Gute Arbeit“ und „Auswirkungen der Krise“ werden zudem in längeren Referaten von Spezialistinnen behandelt. So wird die deutsche Industriesoziologin Alexandra Scheele versuchen, die gleichstellungspolitischen Anforderungen und Kriterien an „gute Arbeit“ auszubreiten, während ihre französische Kollegin Esther Jeffers auf die Frage antworten will, wie sich Frauen gegen die Auswirkungen der Krise wehren sollen. Wenn wir schon bei den Gästen sind: Am meisten Aufmerksamkeit dürfte mit Sicherheit Bundesrätin Sommaruga zuteilwerden. Gespannt warten die Delegierten, ob sie ihnen bundesrätliche Bewegung in Sachen Lohngleichheit wird signalisieren können.
</p><h3>Spannende Debatten</h3><p>Kein Kongress ohne Resolutionen und Anträge, über die dann abgestimmt wird. Während die Resolutionen den tagespolitischen Aktualitäten gewidmet sind und hierbei etwa die klar ablehnende Haltung der SGB-Frauen zur SVP-Familien-, aber auch zur Abtreibungsinitiative bestätigen resp. festlegen dürften, sind die Anträge direkt auf den Themenkomplex „gute Arbeit“ bezogen. Zu notieren ist da, dass zwei Anträge den SGB auffordern, eine Volksinitiative für Gleichstellung zu lancieren. Das wird zu reden geben – über Inhalte, aber auch über Methoden. Und verspricht Spannung.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1347</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2013 09:58:00 +0100</pubDate><title>Keine Bestrafung berufstätiger Mütter und fürsorglicher Väter </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/keine-bestrafung-berufstaetiger-muetter-und-fuersorglicher-vaeter</link><description>7 Argumente gegen die SVP-Familieninitiative 

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die SVP-Initiative klingt sympathisch, weil sie scheinbar die unbezahlte Betreuungsarbeit aufwerten will. Tatsächlich wird die unbezahlte Arbeit aber nur bei gutgestellten Einverdienerfamilien abgegolten. Die anderen gehen leer aus oder zahlen sogar drauf. 7 Argumente gegen die erneute Umverteilung von unten nach oben.</p><p>&nbsp;</p><h3>Berufstätige Mütter werden bestraft</h3><p>In der Schweiz sind 77% aller Mütter mit Kindern unter 15 erwerbstätig. Für die meisten dieser Frauen lohnt sich die Erwerbsarbeit bei Annahme der Initiative nicht mehr, weil sie mehr Abgaben zahlen, als sie verdienen. 
</p><h3>Fürsorgliche Väter werden bestraft </h3><p>Die Initiative fördert ausschliesslich das Einverdienermodell. Paare, die sich Erwerbsarbeit und Betreuung teilen, stehen bei Annahme der Initiative schlechter da als vorher. Sie können bestenfalls die Fremdbetreuungskosten steuerlich abziehen (z.B. für 1-2 Tage Krippe oder Hort), aber nicht ihre eigene Betreuungsarbeit. Das Einverdienerpaar kann dagegen den Höchstbetrag für die häusliche Betreuungsarbeit abziehen (Höchstabzug Bundessteuern zur Zeit 10'100.- Fr.). 
</p><h3>Familien werden geschwächt </h3><p>Die meisten Familien sind auf zwei Einkommen angewiesen. Wenn sich die Erwerbsarbeit für die zweite Person nicht auszahlt, wird das durchschnittliche Einkommen dieser Familien sinken. 
</p><h3>Der Wiedereinstieg wird erschwert </h3><p>Je nach Umsetzung der Initiative werden gerade tiefe Pensen noch unattraktiver. Das führt dazu, dass die Möglichkeit für Frauen, nach einer Kinderpause wieder Schritt für Schritt ins Arbeitsleben einzusteigen oder das Erwerbspensum auszuweiten, faktisch abgeschafft wird. Erwerbsarbeit lohnt sich für sie nicht. Das stellt auch die Wirtschaft vor Probleme, wenn gut ausgebildete Fachkräfte dem Arbeitsmarkt fernbleiben. 
</p><h3>Betreuungsarbeit wird nicht wirklich anerkannt </h3><p>Die Initiative klingt sympathisch, weil sie scheinbar der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit zu mehr Wertschätzung verhelfen will. Tatsächlich hat aber der grosse Teil der Familienmütter und -väter gar nichts davon, da die Wertschätzung auf die gutgestellten Einverdiener-Haushalte begrenzt ist. Alle anderen gehen leer aus oder zahlen drauf - trotz der vielen unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit, die sie täglich leisten. 
</p><h3>Reiche Einverdienerfamilien werden auf Kosten der anderen Familien gefördert </h3><p>Bundessteuern zahlen vor allem gutverdienende Personen. Von den Haushalten mit Kindern zahlt nach Angaben der eidgenössischen Steuerverwaltung rund die Hälfte keine direkte Bundessteuern. Ihnen bringt die Initiative also gar nichts, und wie einige Kantone vorrechnen, müssten sie in den Kantonen dann voraussichtlich sogar mehr Steuern zahlen. Dagegen profitieren gutgestellte Einverdienerfamilien mit höheren Einkommen. 
</p><h3>Steuerausfälle bei Bund und Kantonen </h3><p>Die Initiative führt entweder zu direkten und indirekten Steuerausfällen bei Bund und Kantonen, zusammen 1.4 Mrd. Franken. Dann drohen Sparpakete, die alle treffen. Oder aber sie führt zu deutlich höherer Steuerbelastung bei Familien, in denen beide Partner erwerbstätig sind. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1346</guid><pubDate>Thu, 31 Oct 2013 09:41:00 +0100</pubDate><title>Zugang zu Tageslicht ist ein Menschenrecht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zugang-zu-tageslicht-ist-ein-menschenrecht</link><description>Migros muss kompensatorisch für bezahlte Pausen sorgen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In einem historischen Urteil hat das Verwaltungsgericht Zürich entschieden, dass die Sicht aufs Freie und damit der Zugang zu Tageslicht integraler Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist. Das Schweizer Arbeitsrecht garantiert den Arbeitnehmenden entweder einen Arbeitsplatz mit Fenstern oder, wenn dies nicht möglich ist, verlängerte – und bezahlte! – Pausen an einem Ort, wo Tageslicht bzw. Sicht aufs Freie garantiert sind.</p><p>Das Arbeitsgesetz und seine Verordnung sind im Bereich der Gestaltung von Arbeitspausen und Pausenräume klar. Pausenorte müssen alle Anforderungen zum Schutz der Gesundheit gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Art. 15 und 24 ArGV 3) respektieren. Diese Minimalbedingungen sind:
</p><p>– Sicht ins Freie muss garantiert werden. 
</p><p>– Der Pausenort muss vom Arbeitsplatz räumlich abgetrennt sein. 
</p><p>– Der Ort muss sauber, ruhig und mit einer Sitzgelegenheit versehen sein. 
</p><p>– Man muss eine Möglichkeit haben, dort etwas essen zu können.
</p><p>– Trinkwasser muss gratis zur Verfügung stehen. 
</p><h3>&nbsp;Arbeitsgesetz, obwohl klar, immer wieder verletzt</h3><p>Leider versuchen gewisse Arbeitgeber immer wieder, auf Kosten der Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu sparen. So auch die Migros im Shop-Ville/Rail-City des Bahnhofs Zürich. Einerseits werden hier Arbeitnehmenden sehr lange Arbeitsstunden zugemutet: Die Läden öffnen bereits um 6.30 Uhr, gehen häufig aber erst um 22 Uhr zu; gearbeitet wird sogar an Sonn- und Feiertagen… Andererseits wird die Arbeit unter künstlichem Licht bzw. in schummrigen Diensteingängen und „Tunnels“ verrichtet. 
</p><p>Bei dieser Arbeit „unter Tage“ riskieren die Arbeitnehmenden viel. Studien zeigen nämlich, dass das Fehlen von Tageslicht mit der Zeit gravierende Störungen der Gesundheit mit sich bringen kann, u.a. wegen dem Fehlen von Melatonin (vgl. <a href="http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.fvlr.de/tag_sichtmedizin.htm</a>). Auch haben verschiedene internationale Organisationen festgehalten, dass ein minimaler Zugang zu Tageslicht als eigentliches Menschenrecht zu werten ist, welcher aus dem Persönlichkeitsschutz des Individuums fliesst: Diese Doktrin wurde nicht zuletzt bei Arbeitnehmenden von Bergwerken, aber auch für Insassen von Anstalten entwickelt. In der Schweiz wird sie aber leider immer noch nicht konsequent umgesetzt, obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. 
</p><h3>Kompensatorische Massnahmen</h3><p>Wenn der Arbeitsplatz wegen zwingenden technischen oder baulichen Bedingungen keine Sicht aufs Freie bzw. keinen Tageslicht-Einfall erlaubt, sind obligatorische „kompensatorische“ Massnahmen für die so in ihrer Gesundheit gefährdeten Arbeitnehmenden vorzusehen. Dazu können folgende Punkte gehören:
</p><p>- Rotation der Arbeitnehmer als organisatorische Massnahme. 
</p><p>- Bezahlte Zusatzpausen mit Tageslicht von mindestens 20 Minuten pro Halbtag (=4 Stunden). 
</p><p>Leider weigerte sich die Migros, hier das Gesetz korrekt zu implementieren. Insbesondere wollte die Migros die Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Halbtag nicht bezahlen. Zwar gestand der Detaillist ein, dass diese für die Gesundheit notwendig seien. Es wollte aber offenbar auf Kosten der Gesundheit sparen. Die Angestellten hätten diese Pausen auf eigene Rechnung, also unbezahlt, nehmen sollen. Dabei hatte ja die Migros, da sie keine baulichen Massnahmen ergreifen wollte, um Tageslicht einzulassen oder zumindest eine Rotation der Arbeitnehmenden zu gewähren, diese unmöglichen Arbeitsbedingungen selbst zu verantworten.
</p><p>Das Verwaltungsgericht Zürich hielt deshalb in seinem Grundsatzurteil, das jetzt in begründeter Form vorliegt und welches seit Ende Oktober rechtskräftig ist, folgendes fest: Gesundheitsschutz ist Sache des Arbeitgebers und wenn er Risiken zu verantworten hat (wenn er z.B. kein Tageslicht in seinen Räumlichkeiten einlassen will oder keinen Pausenraum mit Sicht aufs Freie herrichtet), muss er für die kompensatorischen Massnahmen auch finanziell aufkommen. So auch für die Pausen, die mindestens 20 Minuten pro Halbtag betragen und wie Arbeitszeit bezahlt werden müssen. Damit wurde die juristische Leitplanke für alle vergleichbaren Arbeitsorte rechtskräftig festgesetzt. 
</p><h3>Urteil hat Konsequenzen für alle Branchen</h3><p>Nun gilt es, die durch die Judikative konkretisierten Bestimmungen von Art. 15 und 24 ArGV 3 in allen Betrieben und Branchen durchzusetzen. Gerade im Detailhandel gibt es hier noch viel zu tun. Denn die Arbeitgeber haben es bisher aus unverständlichen Gründen versäumt, Licht in Gebäude zu lassen. Im Gegenteil: Häufig werden in Läden sogar die Fenster durch Werbung zugeklebt, und die Gesundheit der Angestellten wird so leichtfertig gefährdet.
</p><p>Aber auch in der Logistik, z.B. bei Angestellten von Kühllagern oder Magazinen, herrscht Anpassungsbedarf. Das betrifft insbesondere die kompensatorischen Massnahmen der bezahlten Zusatzpausen von je 20 Minuten pro Arbeitstag. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1345</guid><pubDate>Wed, 30 Oct 2013 16:10:00 +0100</pubDate><title>Gut unterwegs – aber noch viel zu tun</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gut-unterwegs-aber-noch-viel-zu-tun</link><description>Gut besuchte SGB-Migrationskonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p>An die 60 Gewerkschafter/innen mit Migrationshintergrund haben sich am 26. Oktober in Bern zur SGB-Migrationskonferenz versammelt. Gemeinsam diskutierten sie die Frage, welche Politik die SGB-Gewerkschaften für ihre Mitglieder mit Migrationshintergrund entwickeln sollen. Sie hinterfragten auch ein rund 4 Jahre altes SGB-Programm zur Beseitigung von migrationsbedingter Diskriminierung. Die Teilnehmenden stellten fest, dass in einigen der daselbst erhobenen Forderungen Fortschritt zu verzeichnen sei, etwa in der Frage der Mindestlöhne (Kampagne für Mindestlöhne und entsprechende SGB-Volksinitiative). Vermehrt sind in den letzten Jahren etwa auch antidiskriminierende Bestimmungen in die Gesamtarbeitsverträge aufgenommen worden. In der Unia wurde eine Sensibilisierungskampagne („Ohne uns keine Schweiz“) durchgeführt. Auf der Ebene beruflicher Integration wurde auf das Modell der Sprachkurse im Bau verwiesen. Kaum Fortschritte festgestellt wurden jedoch im Dossier der Diplomanerkennung. Eine dieser SGB-Forderungen, nämlich diejenige nach anonymer Bewerbung, war in der Diskussion nach Hinweis auf nicht erwartete Auswirkungen im Ausland umstritten. 
</p><p>Am Nachmittag diskutierten die Teilnehmenden feldnahe Themen in Arbeitsgruppen, so etwa die Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft, die Rolle der GAV im Kampf gegen die Diskriminierung, die Integration von MigrantInnen in die Gewerkschaft und den Fragekreis von Migration und Bildung. Diskutiert wurde auch die Personenfreizügigkeit. Aurora García, Präsidentin der SGB-Migrationskommission, stellte denn auch fest, dass der SGB als grösste Migrantenorganisation im Land mit seinem Programm auf gutem Wege sei – „auch wenn noch viel Arbeit ansteht, die MigrantInnen aktiv in die Gewerkschaft zu integrieren und Chancengleichheit für alle zu erreichen.“</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1340</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 09:58:00 +0100</pubDate><title>Gerechtere Lohnverteilung: Lohnverhandlungen und GAV statt Bonuszahlungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gerechtere-lohnverteilung-lohnverhandlungen-und-gav-statt-bonuszahlungen</link><description>Medienkonferenz vom 29. Oktober 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p> In der Schweiz hat sich seit den 1990er-Jahren die Lohnschere geöffnet. Die hohen und höchsten Saläre sind wesentlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne. Das zeigt die Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik – die mit zuletzt rund 1.9 Millionen Lohndaten die aussagekräftigste Lohnstatistik der Schweiz ist. Die Löhne des bestverdienenden Prozents (abzüglich Teuerung) stiegen um 39 Prozent. Die tiefen und mittleren Saläre mussten sich hingegen mit 7 bis 8 Prozent begnügen. In der Öffentlichkeit besonders aufgefallen und kritisiert wurden die Lohnexzesse einzelner Topmanager. Doch bei der Lohnschere handelt es sich nicht um Einzelfälle. Auch die Saläre der obersten 10 Prozent der Beschäftigten sind deutlich stärker gestiegen als die tiefen und mittleren Löhne.
</p><p>&lt;media 1538 - linkicon "TEXT, 131029 DL Lohnschere Boni, 131029_DL_Lohnschere_Boni.pdf, 334 KB"&gt;Den vollständigen Redebeitrag von Daniel Lampart lesen...&lt;/media&gt;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1339</guid><pubDate>Tue, 29 Oct 2013 09:52:00 +0100</pubDate><title>Jetzt braucht es politische Antworten </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-braucht-es-politische-antworten</link><description>Medienkonferenz vom 29. Oktober 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Neues SGB-Dossier zur Entwicklung der Boni bestätigt die dramatisch zunehmende Lohnungleichheit</p><p>In ihrem Kampf gegen die Volksinitiative 1:12 versuchen die finanzstarken Gegner der Bevölkerung weiszumachen, dass sich in der Schweiz die Lohnschere nicht geöffnet habe. Dass dies die kampagnenführenden Parteien und Verbände tun, ist eine Sache. Etwas anderes ist es aber, wenn Medien, die wie das Fernsehen dem Service Public verpflichtet sind, diese Propaganda verbreiten. Prominent tat dies das Wirtschaftsmagazin Eco. Es stützte sich für die irreführende Botschaft auf Statistiken, die für diesen Zweck ungeeignet sind (Haushaltsbudget-Erhebung).
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund legt jetzt eine aktuelle Studie vor, die auf der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik beruht, welche auch die hohen und höchsten Einkommen erfasst (statt sie wie die Haushaltserhebung auszublenden). Die Studie bestätigt eindrücklich, dass die hohen und höchsten Löhne in der Schweiz seit den 1990er Jahren viel stärker zugelegt haben als die mittleren und unteren Löhne. Ein starker Treiber für die Lohnexzesse der hohen und höchsten Einkommen waren die Boni. Die Studie zeigt erstens, dass die Boni in der Privatwirtschaft zwischen 1996 und 2010 von zwei Milliarden auf 10 Milliarden Franken zugenommen haben. Und sie zeigt zweitens, dass diese Boni fast ausschliesslich von den hohen Lohnklassen kassiert worden sind. Die Analyse zeigt: Wo Löhne verhandelt werden, gibt es weniger Lohnungleichheit. Boni werden hingegen nicht verhandelt, sondern von den Arbeitgebern und Managern verteilt. Dabei teilen sich die Kader und Bestverdiener selber gleich die grössten Anteile zu. 
</p><p>Breite Kreise der Bevölkerung haben seit Jahren das Gefühl, dass in den Chefetagen während der letzten 10, 15 Jahre unglaublich abgezockt wurde, während ihre Einkommen stehen geblieben sind. Die Studie belegt, dass das nicht nur ein Gefühl, sondern die Realität ist. Die Boni haben die Selbstbedienungsmentalität in den hohen und höchsten Lohnklassen gefördert. Sie haben die zunehmende Ungleichheit bei den Einkommen beschleunigt. Und wir wissen inzwischen, dass Boni-Exzesse auch volkswirtschaftlich ausserordentlich schädlich waren, haben sie doch dazu geführt, dass zur Boni-Maximierung unverantwortliche Risiken eingegangen wurden, die letztlich allen geschadet haben (nicht nur, aber allen voran bei den Banken). Eine auf Boni ausgerichtete Lohnpolitik schafft falsche Anreize. 
</p><p>Die schlechte Botschaft ist somit, dass die enormen und stark bonigetriebenen Einkommenszuwächse der hohen und höchsten Einkommensklassen eine Realität sind. Die gute Botschaft ist, dass diese Fehlentwicklungen nicht unveränderbar sind, sondern dass dagegen etwas unternommen werden kann.
</p><p>Die zentrale und allen anderen Mitteln längerfristig überlegene Massnahme ist die Stärkung der Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen. Dort, wo kollektiv über Löhne verhandelt wird, ist die Lohnungleichheit weit geringer als dort, wo das nicht der Fall ist. In der Schweiz stehen wir hier vor neuen entscheidenden Weichenstellungen. Nachdem im Bundeshaus die Chancen für die Stärkung der Sozialpartnerschaft, die sich bei der Behandlung der Mindestlohninitiative ergeben hätten, aus ideologischen Gründen verpasst werden, stehen wichtige Schritte bei den Verhandlungen über die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen bevor. Lohnobergrenzen und eine Verhältniszahl zwischen unteren und hohen Löhnen im Unternehmen, wie sie 1:12 verlangt, sind eine Massnahme zur Bekämpfung der grössten Exzesse. Die Schweiz würde auch international mit einem solchen Beitrag zu lohnpolitischer Vernunft im positiven Sinne Furore machen. 
</p><p>Auch in der Steuerpolitik gibt es genügend Mittel zur Korrektur. Eine Bonussteuer ist nur eine Möglichkeit. Wichtig sind alle Massnahmen, die dafür sorgen, dass nach dem bewährten Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auch die hohen Einkommen in der Logik der Steuerprogression ihren Beitrag zu den allgemeinen Lasten tragen müssen.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1327</guid><pubDate>Fri, 25 Oct 2013 12:07:00 +0200</pubDate><title>Reiche profitieren - Rechnung zahlen die anderen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/reiche-profitieren-rechnung-zahlen-die-anderen</link><description>SVP-Familieninitiative will von unten nach oben umverteilen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wird die SVP-Familieninitiative angenommen, dann gibt es zwei Szenarien. Entweder drohen Bund und Kantonen Steuerausfälle von rund 1,4 Mrd. Franken. Die Rechnung dafür bezahlen wir alle – mit Sparpaketen und dem Abbau staatlicher Leistungen. Oder aber: Familien, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, zahlen mehr Steuern. Der SGB weist beide Möglichkeiten zurück und sagt entschieden Nein zu dieser Mogelpackung. </p><p>Heute können Familien, die ihre Kinder in einer Krippe betreuen lassen, die Kosten dafür bis zu einer gewissen Grenze in ihrer Steuerrechnung geltend machen. Dieser Fremdbetreuungsabzug wurde eingeführt, weil vorher diese Eltern gegenüber Eltern ohne Fremdbetreuung steuerlich schlechter gestellt waren. Die Abzüge setzen den Verfassungsgrundsatz um, dass die Menschen hierzulande nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind. Die SVP will diese Errungenschaft nun wieder aushebeln. Sie will Familien ohne Fremdbetreuung den gleich hohen Steuerabzug gewähren. Dies obwohl bei diesen keine entsprechenden Betreuungskosten anfallen. Das ist, wie wenn Menschen, die nicht pendeln, einen Pendlerabzug geltend machen könnten. Profitieren würden vor allem gutsituierte Familien, die es sich leisten können, dass nur ein Elternteil arbeiten muss. Kommt dazu, dass Paare mit tiefen Einkommen keine Bundessteuer bezahlen. Die SVP greift hier in die Trickkiste: Sie will vor allem begüterten Familien Erleichterungen verschaffen. 
</p><h3>Sparpakete für alle oder… </h3><p>Die SVP-Forderung kann grundsätzlich auf zwei verschiedene Weisen umgesetzt werden. Möglich wäre zum einen die Einführung eines Eigenbetreuungsabzugs. Konsequenterweise wäre dieser neue Abzug gleich hoch festzulegen wie der Fremdbetreuungsabzug heute. Das allerdings hätte bei Bund und Kantonen Steuerausfälle von 1,4 Mrd. Fr. zur Folge und würde Sparpakete auslösen. Die öffentlichen Haushalte würden erneut Leistungen abbauen müssen. Was das heisst, zeigt sich aktuell in verschiedenen Kantonen wie z.B. in Bern oder St. Gallen. Primär betroffen wäre wohl der soziale Bereich. Zusammengestrichen würden prioritär etwa die Beiträge an Alters-, Pflege- und Behindertenheime. Ebenso wird bei Sparpaketen ein Abbau bei den Ergänzungsleistungen und bei der Prämienverbilligung visiert. Folge: Höhere Pensionskosten, die von den Heimbewohnerinnen und -bewohnern bezahlt werden müssten und zusätzliche Belastungen bei den Krankenkassenprämien. Mit anderen Worten: Behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen sowie viele Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen würden vermehrt zur Kasse gebeten, nur damit sich reichere Familien entlasten können. Gerade die älteren Menschen, die vielleicht aus Sympathie mit einem Familienmodell, das in ihrer aktiven Familienzeit noch dominant war, zu einem Ja neigen, seien ausdrücklich gewarnt: Sie schiessen hier ein klassisches Eigentor. Auch sie werden dann zur Kasse gebeten – für etwas, das ihnen nichts bringt. Aber auch wenn der Staat bei den Schulen oder bei der Infrastruktur spart: Wieder zahlen dann in der Tendenz alle für mehr Privilegien von einzelnen. Der Spardruck auf den Staat wird umso grösser, als in anderen Steuerbereichen (Unternehmensbesteuerung, Emissionsabgaben etc.) weitere Steuerausfälle in Milliardenhöhe vorbereitet werden. Die Volksinitiative der SVP wird also, wenn sie in dieser Variante umgesetzt wird, direkt zu einer weiteren Umverteilung von den Ärmeren zu den Reicheren führen. 
</p><h3>...höhere Belastung für die Mehrheit der Familien</h3><p>Die Initiative kann nach Ansicht der SVP und der Behörden jedoch auch ohne Steuerausfälle umgesetzt werden. Dazu müsste jedoch der Fremdbetreuungsabzug gestrichen werden. Die Zeche würden dann jene Familien bezahlen, die ihre Kinder in eine Krippe geben und die man vor kurzem durch die Einführung dieser Abzüge vermehrt hat schützen wollen. Sie müssten für ihre Steuern deutlich mehr hinblättern. Traditionelle Familien mit dem Mann im Beruf und der Frau in der Küche würden steuerlich besser gestellt als Familien, in denen Vater und Mutter arbeiten müssen, um ein ausreichendes Einkommen zu sichern. Die Wahl des Familienmodells würde – wie vor der Einführung der Fremdbetreuungsabzüge – erneut durch die Steuern beeinflusst. 
</p><p>Ein solcher Rückschritt muss am 24. November mit einem deutlichen Nein zur SVP-Familieninitiative verhindert werden. 
</p><p>Fazit: Man kann es drehen und wenden wie man will. Ob man die SVP-Initiative so oder so umsetzt:&nbsp; Die Zeche zahlt die grosse Mehrheit! Im Fall eines neuen Steuerabzugs für Selbstbetreuung zahlen alle, die von Sparprogrammen betroffen sind! Im Fall der Abschaffung des Steuerabzugs für die Fremdbetreuung zahlt die Mehrheit der Familien mit Kindern mehr Steuern. 
</p><p>Beide Arten von Umverteilung sind abzulehnen. Beide sind sozial ungerecht. 
</p><p>Der SGB fordert, dass Beruf und Familie einfacher vereinbart werden können. Er verlangt dazu einen weiteren Ausbau der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die SVP-Initiative ist Gift für ein solches Programm. Sie gehört wuchtig abgelehnt! 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1329</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2013 15:29:00 +0200</pubDate><title>Wie hoch wäre Ihr Lohn heute?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wie-hoch-waere-ihr-lohn-heute</link><description>Jetzt ausrechnen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie hoch wäre Ihr Lohn heute, wenn Ihre Lohnerhöhungen gleich hoch ausgefallen wären wie diejenigen der Topmanager? Um nicht zu viel vorwegzunehmen: viel höher.</p><p>Zwischen 1996 und 2010 stiegen die Löhne des bestbezahlten Prozents der Kader in der Schweiz um 107 (in Worten: einhundertsieben) Prozent. Das entspricht mehr als einer Verdoppelung der ohnehin schon höchsten Saläre in unserem Land.&nbsp; In der gleichen Zeit stieg der Medianlohn (50% der Beschäftigten verdienen mehr, 50% weniger) um nüchterne 7 (in Worten: sieben) Prozent. Die Saläre der Topmanager sind also mehr als 15mal stärker angestiegen als der Lohn von Otto Normalverbraucher (&lt;media 1527 600x420 - "Grafik"&gt;Grafik&lt;/media&gt;).
</p><p>Eine Verdopplung des Lohnes innerhalb von 14 Jahren – für „normalsterbliche“ Arbeitnehmende kaum vorstellbar. Darum haben wir einen Lohnrechner dafür erstellt:
</p><p>Berechnen Sie, wie hoch Ihr Lohn heute wäre, wenn er mit dem Wachstum der Managerlöhne Schritt gehalten hätte.
</p><h3>Mit 1:12 die Selbstbedienungs-Mentalität stoppen</h3><p>Die krassen Unterschiede werfen die Frage auf, warum die Löhne ganz oben 15mal stärker angestiegen sind als diejenigen der grossen Mehrheit. Die Erklärung dafür ist einfach – und muss uns eine Warnung sein: Die höchsten Löhne konnten derart unverhältnismässig ansteigen, weil nichts und niemand der Selbstbedienungs-Mentalität in den Teppichetagen einen Riegel geschoben hat. So konnten sich einige wenige ein immer grösseres Stück des Lohnkuchens nehmen – während für alle anderen immer weniger blieb.
</p><p>Diese Selbstbedienungs-Mentalität müssen wir stoppen. Mit 1:12 tun wir das – und wir sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Löhne künftig nur noch im Gleichschritt entwickeln: Wenn genug Geld für hohe Kaderlöhne vorhanden ist, muss auch genug Geld für anständige Löhne am unteren Ende der Skala vorhanden sein. Damit schaffen wir gerechte Löhne für alle anstatt Abzockerlöhne für einige wenige.</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1328</guid><pubDate>Fri, 18 Oct 2013 13:52:00 +0200</pubDate><title>SGB sagt Ja zur Autobahnvignette</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-sagt-ja-zur-autobahnvignette</link><description>Nationalstrassenabgabe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zur Finanzierung der Nationalstrassen soll die Autobahnvignette auf 100 Franken erhöht werden. Mit einem Ja am 24. November können auch erste Weichen gestellt werden, damit dem öffentlichen Verkehr in Zukunft keine Gelder entzogen werden.</p><p>Der Zusammenhang zwischen Autobahnvignette und öffentlichen Verkehr (öV) ist nicht offensichtlich. Die Verbindung entsteht durch den Umstand, dass die erwarteten Zusatzerträge aus der Erhöhung der Autobahnvignette von 305 Mio. Fr. integral in den künftigen Fonds für den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr (NAF) fliessen sollen. Dieser Strassenfonds wurde vom Bundesrat als Gegenentwurf zur Milchkuh-Initiative von auto-Schweiz, TCS, ACS und ASTAG entworfen. Die Automobilverbände verlangen, dass künftig alle von den AutofahrerInnen erhobenen Abgaben ausschliesslich der Strasse zugutekommen. Damit würden dem öffentlichen Verkehr Gelder entzogen. Denn heute fliesst ein Teil der Treibstoffabgaben in den öV, etwa in die NEAT oder in die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs in den Städten und Agglomerationen. Nur so war es in den letzten Jahren möglich, dort neue Tramlinien und andere nötige Ausbauten des öffentlichen Verkehrs zu finanzieren. Diese Mitfinanzierung des öffentlichen Verkehrs war den Automobilverbänden immer ein Dorn im Auge. Mit ihrer Initiative wollen sie der Querfinanzierung nun einen Riegel schieben. Damit stellen sie auch die Finanzierung der Bahninfrastrukturen in Frage, die Bundesrat und Parlament mit der Vorlage FABI auf eine langfristige Grundlage stellen wollen und die am 9. Februar an die Urne kommt.
</p><p>Der Strassenfonds nimmt den Automobilverbänden den Wind aus den Segeln. Damit sorgt er indirekt dafür, dass dem öV auch in Zukunft Gelder aus Treibstoffabgaben zufliessen. Dies ist dringend nötig. Denn nur mit einem gut ausgebauten öV-Netz können die Mobilitätsbedürfnisse auf eine ökologisch vertretbare Weise befriedigt werden. Dieser Kompromiss sollte nicht bei der ersten Gelegenheit in Frage gestellt werden, indem dem Strassenfonds die zusätzlichen Erträge aus der Autobahnvignette vorenthalten werden. Deshalb sagt der SGB am 24. November Ja zur Erhöhung der Autobahnvignette.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1324</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 10:03:00 +0200</pubDate><title>Wer macht denn eigentlich die Schweizer Geschichte?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wer-macht-denn-eigentlich-die-schweizer-geschichte</link><description>Eine Glosse zum „Erfolgsmodell Schweiz“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spitzenvertreter aus Wirtschaft und Politik benutzen in letzter Zeit geradezu inflationär eine schillernde Formel, die sie zu garantieren glauben, aber jetzt in Gefahr wähnen: das „Erfolgsmodell Schweiz“. Für Swissmem Präsident Hans Hess könnte die 1:12-Volksinitiative das „Erfolgsmodell Schweiz“ zerstören. Heinz Karrer, Economiesuissepräsident, sieht im Volksbegehren einen grundlegenden Angriff auf „das Erfolgsmodell Schweiz“, Bundesrat Schneider-Ammann stösst ins selbe Horn, und Ruedi Noser, vielleicht schon in vorweggenommener eigener Geschichtsschreibung unterwegs, weist darauf hin, dass die Bürgerlichen „das Erfolgsmodell Schweiz“ aufgebaut hätten. Wetten, dass die Formel auch bei der Mindestlohn- und der Erbschaftssteuer-Initiative bemüht werden wird. 
</p><p>Was meinen die Führer eigentlich mit „Erfolgsmodell Schweiz“? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande ein Fünftel der Erwerbstätigen in Geldnot geraten, wenn sie unvorhergesehen 2000 Franken für einen Zahneingriff hinblättern müssen? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande 335‘000 Menschen weniger als 22 Franken die Stunde verdienen? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande 144‘000 Menschen mit Lehrabschluss einen Tieflohn erhalten? Meinen Sie die Tatsache, dass hierzulande Vermögen und Einkommen immer ungleicher verteilt sind?
</p><p>Nein, das meinen sie nicht. Sie meinen sich selbst.
</p><p>Mit dem Erfolgsmodell Schweiz meinen sie die ganz Grossen, die Wirtschaftsführer, diejenigen, die es nicht nur ein Jahrhundert lang ins Historisch-biographische Lexikon schaffen, sondern Jahr für Jahr auch in die Bilanz-Reichsten-Liste, diejenigen, die den Geist produzieren, „in dem die Zeiten sich bespiegeln“, diejenigen, die Schatten werfen, weil sie eben so hoch in der Sonne stehen. Kurz: diejenigen, die die Geschichte machen. 
</p><p>Wer macht die Geschichte? Mit Brecht wäre zu fragen, wer das siebentorige Theben aufgebaut hatte. – „In den Büchern stehen die Namen von Königen. Haben die Könige die Felsbrocken herbeigeschleppt?“
</p><p>Ja, wer macht die Schweizer Geschichte? Nur die Bilanz-Reichen? Nein, alle hier. Und eine besonders glänzende Seite der Geschichte werden die schreiben, die in unmittelbarer Zukunft für mehr Umverteilung sorgen werden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1323</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 09:43:00 +0200</pubDate><title>Der Bundesrat zielt an den Bedürfnissen der höheren Berufsbildung vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/der-bundesrat-zielt-an-den-beduerfnissen-der-hoeheren-berufsbildung-vorbei</link><description>SGB befürwortet die Volksinitiative oder dann einen substanziellen Gegenvorschlag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat lehnt die Stipendieninitiative ab und will bloss einen zahnlosen Gegenvorschlag. Die spezifischen Bedürfnisse der höheren Berufsbildung blendet er schlicht aus. Der SGB spricht sich für die Initiative aus. Noch diesen Monat wird das Geschäft von den zuständigen Parlamentskommissionen behandelt. </p><p>Die Stipendien sind das Stiefkind im schweizerischen Bildungssystem. Zwischen 1990 und 2009 ist ihr Volumen um 11 % gesunken. Gleichzeitig hat die Zahl der Ausbildenden ständig zugenommen 1990 betrug der Anteil des Bundes an der Finanzierung der Stipendien für die Sekundarstufe II und die Tertiärstufe 40 %; heute beläuft er sich nur mehr auf 8 %. Zudem führte der fehlende Harmonisierungswille zu einem kantonalen Durcheinander mit inakzeptablen Ungleichbehandlungen. 
</p><h3>Gegenvorschlag blendet Berufsbildung aus</h3><p>Was sich da im indirekten bundesrätlichen Gegenvorschlag als „Harmonisierung“ ausgeben will, ist bloss ein Verweis auf einige Bestimmungen des Interkantonalen Stipendien-Konkordates. Diese Bestimmungen haben nur sehr marginale Auswirkungen gehabt. Für die Berufsbildung bringen sie keine Besserung. Im Gegenteil: einige Bestimmungen schränken für Absolvent/innen der höheren Berufsbildung das Recht auf Finanzhilfe ein, gehe es nun um Stipendien oder Darlehen. Heute bekommen nur 3 % aller Personen in einer höheren Berufsbildung eine Unterstützung. Das ist der tiefste Anteil in allen Ausbildungskategorien (Durchschnitt: 8 %). Dabei sind die Absolvent/innen der höheren Berufsbildung keineswegs privilegiert; sie stammen vielmehr aus bescheidenen Milieus. Wenn sie ihre Ausbildung auf Stufe Tertiär B fortsetzen, haben sie bedeutende persönliche und finanzielle Opfer zu erbringen, weil die Ausbildungskosten dieser Stufe viel höher sind als auf universitärem Niveau.
</p><h3>„Stipendien statt Sozialhilfe“: der Appell der SKOS</h3><p>2011 stellte die SKOS in einem Bericht bedeutende Unvereinbarkeiten zwischen den Systemen der kantonalen Sozialhilfe und jenen der Stipendien fest: Weil der Lehreintritt die finanzielle Lage der Jungen und ihrer Familie verschlechtern könne, würde ein Teil der Jugendlichen entmutigt, eine Lehre zu absolvieren. In ihrem Bericht plädiert die SKOS dafür, eine Grundlage zu erarbeiten, die es ermögliche, die Systeme des Stipendienbezugs und der Sozialhilfe zu harmonisieren.
</p><p>Der Gegenvorschlag des Bundesrates ignoriert diese Feststellungen. Er wird gar dazu beitragen, die unbefriedigende Lage zu zementieren. 
</p><h3>Bundesrat nimmt Verantwortung nicht wahr</h3><p>Der Bundesrat zeigte anfangs Willen, die von der Initiative aufgeworfenen Fragen anzugehen, indem er einen ersten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung schickte. Dann allerdings buchstabierte die Exekutive zurück und stellte in der endgültigen Version eines Gegenvorschlags ausschliesslich auf das interkantonale Stipendienkonkordat ab. Das Konkordat ist jedoch institutionell schwach und hat nur minime Auswirkungen auf die Praxis der Kantone. De facto verzichtet der Bund damit auf die Anwendung seiner Kompetenz, und dies genau in einem Bereich, in dem ihn die Verfassung beauftragt, die Kriterien einer nationalen Harmonisierung selbst festzulegen. So entledigt sich der Bundesrat seiner Verantwortung gegenüber den Kantonen.
</p><h3>Der SGB unterstützt die Volksinitiative des VSS </h3><p>Das aktuelle Stipendienwesen ermöglicht keine Chancengleichheit im Bildungszugang. Der SGB hat die Stipendieninitiative aktiv unterstützt, insbesondere weil diese:
</p><p>- die Kompetenzen des Bundes genauer festlegt und die Harmonisierung der Stipendienvergabe begünstigt, 
</p><p>- die Ungleichbehandlung von Berufs- und akademischer Bildung abschwächt,
</p><p>- dem Bund ermöglicht, jene Kantone zu fördern, die auch Lehrlinge finanziell unterstützen.
</p><p>Für den SGB ist klar: Wenn das Parlament die Volksinitiative nicht unterstützen will, dann soll es wenigstens einen direkten Gegenvorschlag mit dem Charakter einer echten Alternative zum Volksbegehren erarbeiten. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1322</guid><pubDate>Thu, 10 Oct 2013 09:33:00 +0200</pubDate><title>Tiefere technische Zinssätze kosten 15 Milliarden Franken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tiefere-technische-zinssaetze-kosten-15-milliarden-franken</link><description>Falsches und gefährliches Manöver der Pensionskassenexperten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ende September hat die Kammer der Pensionskassenexperten den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt. Das ist falsch und gefährlich. Gefährlich, weil in der Folge 15 Mia. Franken in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssten und das Vertrauen in die Zweite Säule so strapaziert würde. Falsch, weil die Grundlagen zu diesem Entscheid nicht das tatsächliche Anlageverhalten der Pensionskassen abbilden.</p><p>Die Kapitalerträge haben eine zentrale Funktion in der Finanzierung der Pensionskassenrenten. Verschiedene Zinssätze sind für die versicherten Arbeitnehmenden von grosser Bedeutung. Während der BVG-Mindestzinssatz vom Bundesrat jährlich festgelegt wird und im Fokus des politischen Interesses steht, ist der technische Zinssatz weitgehend eine technokratisch bestimmte Grösse. Sie wird einzig in Expertengremien vorbestimmt.
</p><p>Beim technischen Zinssatz handelt es sich um eine angenommene rechnerische Grösse, mit der die künftigen Renten und Beiträge einer Pensionskasse abgezinst werden. So lassen sich die Verpflichtungen einer Pensionskasse bestimmen. Zudem prägt er auch den Umwandlungssatz und die Beiträge mit. Ein tieferer technischer Zinssatz führt bei den Rentnern zu einer Vergrösserung ihres Vorsorgekapitals und bei den künftigen Rentnern zu tieferen Renten wegen der Senkung des Umwandlungssatzes.
</p><p>Als einfache Faustregel gilt: Eine Reduktion des technischen Zinssatzes um 0,5 Prozentpunkte ergibt eine Reduktion des Umwandlungssatzes um rund 0,35 Prozentpunkte und eine Erhöhung des Vorsorgekapitals der Rentner um rund 5 Prozent. 
</p><h3>Senkung des technischen Zinses: hohe Kosten</h3><p>Folglich ist jede Senkung des technischen Zinses mit hohen Kosten verbunden. Für eine Pensionskasse mit einem Vorsorgevermögen von 1 Milliarde Franken, in welcher 600 Millionen Fr. der Aktiven und 400 Millionen Fr. Vorsorgekapital der Rentner liegen, bedeutet die Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 % einen zusätzlichen Aufwand von 20 Millionen für die Rentner. Wegen der Senkung des Umwandlungssatzes hätten zudem die künftigen Rentner spürbare tiefere Renten. Renteneinbussen von über Fr. 1000 pro Jahr wären vorprogrammiert.
</p><p>Laut dem Bericht der Oberaufsichtskommission BVG über die finanzielle Lage der Pensionskassen im 2012 weisen von den 1800 Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie über ein Drittel der Pensionskassen einen technischen Zinssatz von über 3,5 Prozent aus. Bei den Kassen mit Staatsgarantie sind es sogar zwei Drittel. Eine flächendeckende Absenkung des technischen Zinssatzes für alle diese Vorsorgeeinrichtungen bedeutet, dass in den nächsten Jahren rund 15 Milliarden in die berufliche Vorsorge eingeschossen werden müssen. Damit wird das ganze System der beruflichen Vorsorge destabilisiert und letztlich ihre Berechtigung weiter in Frage gestellt.
</p><h3>Referenzzinssatz ist nicht wirklichkeitsnah</h3><p>Diesen Konsequenzen war sich die Kammer der Pensionskassenexperten viel zu wenig bewusst, als sie Ende September den Referenzzinssatz für den technischen Zins neu auf 3 Prozent festgelegt hat. Der technische Zins der Pensionskassen soll nach der Vorstellung der Pensionskassenexperten nur in begründeten Ausnahmen über 3 Prozent liegen. Die Pensionskassenexperten haben diesen Entscheid gestützt auf ihre Fachrichtlinie 4 gefällt. Danach entspricht der Referenzzinssatz einem Wert, der sich sowohl aus einer vorsichtigen, durchschnittlichen Performance der letzten 20 Jahre als auch der Rendite für 10-jährige Bundesanleihen ergibt. Zudem werden als Sicherheitsmarge noch weitere 0,5 Prozentpunkte abgezogen. Der Referenzzinssatz entspricht einem risikofreien Ansatz. Denn er spiegelt in erster Linie die Renditen von schweizerischen Obligationen wieder. Da in den letzten Jahren Bundesanleihen kaum Renditen abwerfen, erstaunt es nicht, dass der Referenzzinssatz fällt und noch weiter fallen wird. In wenigen Jahren ist mit einem Referenzzinssatz von 2,5 % zu rechnen. Dabei bestehen schon heute Anzeichen, dass es sich bei der aktuellen Tiefzinsphase um ein vorübergehendes Phänomen handelt, das nicht ohne weiteres für die nächsten Jahrzehnte fortgeschrieben werden darf.
</p><p>Für die Berechnung der künftigen richtigen technischen Zinssätze stützen sich die Pensionskassenexperten auf eine Anlageaufteilung, die in keiner Weise jener der Pensionskassen entspricht. Keine Pensionskasse legt drei Viertel ihres Geldes in Bundesobligationen an. Vielmehr wird breit diversifiziert. Im Schnitt halten die Pensionskassen rund 30% Aktien und 20% Immobilien. Die Performance der Pensionskassen war daher im Jahr 2012 mit über 7% sehr gut. Auch für 2013 darf mit einem guten Ergebnis gerechnet werden. 
</p><h3>Zweite Säule muss mehr sein als private Lebensversicherung</h3><p>Die übermässige Gewichtung der Bundesobligationen entspricht viel mehr der Anlagestrategie von Lebensversicherungsgesellschaften. Wenn nun die Bewertungsgrössen von Pensionskassen sich immer mehr jenen von Privatversicherungen angleichen, büsst die berufliche Vorsorge an Stellung ein. Denn so kommt die berechtigte Frage nach dem Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber einer Lebensversicherung auf. Die Senkung des technischen Zinssatzes wird stets mit der Schaffung von mehr Sicherheiten begründet. Letztlich wirken sich aber tiefe technische Zinssätze destabilisierend auf unser schweizerisches System der Altersvorsorge aus. 
</p><h3>Totengräber der Zweiten Säule</h3><p>Die Macht der Pensionskassenexperten bei der Festlegung des technischen Zinssatzes ist gross. Zwar obliegt es dem paritätisch zusammengesetzten Stiftungsrat den technischen Zinssatz zu bestimmen, er tut es aber auf Empfehlung des Pensionskassenexperten. Sich gegen die Empfehlung des Experten zu stellen, ist heikel. Das Gesetz verpflichtet den Experten Abweichungen von seiner Empfehlung der Aufsichtsbehörde zu melden. Die einzelnen Stiftungsräte können sich dadurch in extremis bei finanziellen Schwierigkeiten der Pensionskasse haftbar machen. Es überrascht daher nicht, dass die Stiftungsräte jeweils den Empfehlungen des Experten folgen. Dabei ist ein kritisches Auge auf die Empfehlungen der Experten mehr als nötig.
</p><p>Mit einer flächendeckenden Absenkung der technischen Zinssätze auf 3 % und tiefer machen sich die Pensionskassenexperten zu den Totengräbern der Zweiten Säule. Die auf falschen Annahmen beruhende Fachrichtlinie 4 der Pensionskassenexperten gehört schnellstens revidiert. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1319</guid><pubDate>Mon, 07 Oct 2013 11:10:00 +0200</pubDate><title>Schweiz soll ILO-Abkommen über menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten ratifizieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-soll-ilo-abkommen-ueber-menschenwuerdige-arbeit-von-hausangestellten-ratifizieren</link><description>Der SGB zum 6. Welttag für menschenwürdige Arbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am Welttag für menschenwürdige Arbeit mobilisieren sich die Gewerkschaften überall auf der Welt. Der SGB verlangt in diesem Zusammenhang eine schnelle Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte. </p><p>Besonders in Schwellenländern wie Brasilien oder arabischen Boomwirtschaften werden die Rechte der Hausangestellten, insbesondere der Frauen, mit Füssen getreten: Fehlende oder unklare Verträge, das Verbot gewerkschaftlicher Tätigkeit und handfeste Misshandlungen sind für Hausangestellte leider an der Tagesordnung. In der Schweiz wurden diese menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen schlaglichtartig aufgedeckt, als in Genf Mitglieder der lybischen Gaddafi-Familie verhaftet wurden, weil sie ihr Personal misshandelt hatten. In verschiedenen Ländern Südamerikas oder Arabiens werden z.B. MigrantInnen, welche als Hausangestellte im Haushalt des Arbeitgebers leben, die Pässe weggenommen und die Aufenthaltsbewilligung an das Wohlwollen des Chefs gebunden. So sind sie der Willkür des Arbeitgebers schutzlos ausgeliefert. 
</p><p>Umso wichtiger ist es, dass das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte möglichst flächendeckend ratifiziert wird, um diesen besonders verletzlichen Arbeitnehmenden einen Minimalschutz durch das Völkerrecht zu garantieren. 
</p><h3>Ratifikation auch in der Schweiz </h3><p>Hier kann die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen. Menschenwürdige Arbeit von Hausangestellten wird weltweit immer wichtiger: Care-Arbeit mit Betagten ist in unseren Gesellschaften mit der gesteigerten Lebenserwartung eine Branche mit grossem wirtschaftlichem Potential. Vieles liegt aber noch sehr im Argen, wenn es um den Gesundheitsschutz und die Rechte der Arbeitnehmenden geht. Auch in der Schweiz gibt es verschiedene Probleme (Respektierung Höchstarbeitszeiten, genügend Pausen, Lohndumping, etc.). 
</p><p>Zwar sind die Probleme von Hausangestellten in der Schweiz bzw. Westeuropa nicht mit denjenigen in Südamerika oder dem Nahen Osten zu vergleichen. Umso mehr soll die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen, gerade auch als Gastland der UNO-Agentur ILO. Der SGB fordert anlässlich des 6. Welttages für menschenwürdige Arbeit das Schweizer Parlament auf, ein Zeichen gegen die schlimmsten Formen prekärer Arbeit im Care-Bereich zu setzen und möglichst bald das IAO-Übereinkommen Nr. 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte zu ratifizieren. 
</p><p>Ein Überblick über die internationalen Aktionen unter Verantwortung des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB findet sich<a href="http://2013.wddw.org/de/home/" target="_blank" class="_blank" title="external-link-new-window" rel="noreferrer"> hier </a>. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1314</guid><pubDate>Thu, 26 Sep 2013 12:31:00 +0200</pubDate><title>24-Stunden-Shopping-Fanatiker schalten einen Gang höher</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-shopping-fanatiker-schalten-einen-gang-hoeher</link><description>Nach dem Ja zum Arbeitsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem am letzten Wochenende die Stimmberechtigten der Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit in Tankstellenshops zugestimmt haben, machen die 24-Stunden-Shopping-Fanatiker nun Tempo. Drei Tage nach der Volksabstimmung sind im Nationalrat alle Dämme gebrochen: Die grosse Kammer fordert eine massive Ausweitung des Sonntagsverkaufs.&nbsp;
</p><p>Rascher und eindeutiger hätte die bürgerliche Nationalratsmehrheit unsere Dammbruch-These fast nicht bestätigen können. Nur gerade etwas über 72 Stunden nach der Abstimmung hat der Nationalrat bei der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten die nächste Runde eingeläutet. Mit 105 zu 67 Stimmen hiess die Grosse Kammer die Motion von CVP-Nationalrat Yannick Buttet gut. Die Forderung: Das im Arbeitsgesetz zum Schutz der Arbeitnehmenden verankerte Sonntagsarbeitsverbot soll für kleine Läden in Randregionen aufgehoben werden.
</p><p>Alle Behauptungen der Deregulierer aus dem Abstimmungskampf, eine Salamitaktik werde nicht verfolgt, erweisen sich damit als freche Lüge, um die liberalisierungskritische Stimmbevölkerung zu beruhigen. Allein der hohe Nein-Anteil von 44 Prozent zur Tankstellenvorlage, bei der es laut Befürwortern ja „bloss um eine Bagatelle“ oder eine „Detailfrage“ ging, zeigt wie kritisch Ausweitungen von Ladenöffnungszeiten beurteilt werden. Interessant dabei auch: gerade im Heimatkanton von Motionär Buttet, wurde die Tankstellenvorlage mit 57 Prozent abgelehnt.
</p><p>Die weit verbreitete Kritik an längeren Öffnungszeiten, die sich auch in zahlreichen kantonalen Abstimmungen ausdrückte, hat das Parlament in den letzten Monaten wiederholt in den Wind geschlagen. Zunächst kommt nun vor allem das Sonntagsverkaufsverbot unter Druck. Schon bald wird der Bundesrat eine Verordnungsänderung vorlegen, die eine starke Ausweitung der Sonntagsverkäufe in touristischen Gebieten bringen wird. Das Volk darf sich dazu nicht äussern, da die Änderung über den Verordnungsweg beschlossen werden darf. Die Beteuerung von Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, dass der Bundesrat nicht am Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot rütteln wolle, wird dabei wenn nicht als Lüge so doch zumindest als Schlaumeierei entlarvt: Schneider-Ammann wird sich hinter dem Parlament verstecken, das ihn über die Motion Abate zu der Verordnungsänderung gezwungen hat.
</p><p>Mit der Motion Buttet befinden sich nun bereits vier Vorlagen zur Ausweitung der Ladenöffnungszeiten in der Pipeline. Das Unbehagen in der Bevölkerung gegen weitere Schritte hin zum 24-Stunden-Arbeitstag ist jedoch gross. Und auch in den Kantonen dürften die wiederholten Eingriffe in ihre Hoheit über die Ladenöffnungszeiten auf Widerstand stossen. Es wird sich weisen, ob es den 24-Stunden-Shopping-Fanatikern ein weiteres Mal gelingt, die Stimmberechtigten einzulullen und dazu zu bringen, einer Ausweitung der gesundheitsschädlichen und familienunfreundlichen Abend-, Nacht- und Sonntagsarbeit zuzustimmen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1313</guid><pubDate>Tue, 24 Sep 2013 15:33:00 +0200</pubDate><title>GAV in Schweiz: wie weiter?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-in-schweiz-wie-weiter</link><description>Neues SGB-Dossier </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wieso ist der GAV-Abdeckungsgrad in der Schweiz so mager? Wieso ist ein höherer Abdeckungsgrad nötig? Und was ist zu tun, damit dieser erreicht wird? Das sind die drei zentralen Fragen, auf die – materialreich – das SGB-Dossier 95 antwortet. </p><p>In der Schweiz profitiert nur rund die Hälfte der Beschäftigten von einem GAV. Damit unterscheidet sich die Schweiz von anderen OECD-Ländern ohne gesetzlichen Mindestlohn wie z.B. den nordischen Staaten oder unserem Nachbarland Österreich, die eine viel höhere Abdeckung mit GAV aufweisen. Die Autoren, Daniel Lampart und Daniel Kopp, belegen anhand einer länderweisen Betrachtung, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad (wie viele Arbeitnehmende sind Mitglieder bei Gewerkschaften?) allein den GAV-Abdeckungsgrad nicht zu erklären vermag. Sie weisen nach, dass viele Staaten einen tiefen gewerkschaftlichen Organisationsgrad durch Massnahmen „kompensieren“, die den Abschluss resp. die Reichweite von GAV verbessern („schlanke“ Handhabung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE), Verhandlungspflicht für Arbeitgeber, Vorgaben beim öffentlichen Beschaffungswesen).
</p><p>Eine höhere GAV-Abdeckung ist ein probates Mittel gegen zunehmenden Druck auf Löhne und Lohnbedingungen und führt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit. Die Tatsache, dass sich bedeutende Kreise der Arbeitgeber weigern, einen GAV abzuschliessen (u. a. swissmechanic, der Schuhhändlerverband, Swissretail, ASTAG, Landwirtschaft), legt nahe, dass die Schweiz die gesetzlichen Instrumente zur Unterstützung von GAV zu fördern hat. Geradezu beispielhaft zeigen dies die internationalen Bekleidungsunternehmen H&amp;M und C&amp;A: Diese haben, weil da die Vorschriften strikter gefasst sind, GAV in anderen Ländern wie beispielsweise in Österreich – und leben gut damit. In der Schweiz verweigern sie sich einem GAV.
</p><h3>AVE erleichtern</h3><p>Es zeigt sich deshalb an, die Hürden für die AVE abzubauen. Es ist vor allem das sogenannte Arbeitgeberquorum zu streichen (mindestens die Hälfte der Arbeitgeber der Branche müssen am vertragsabschliessenden Arbeitgeberverband beteiligt sein, damit der GAV ausgeweitet werden kann). Diese Bestimmung ermöglicht einigen Kleistfirmen, eine GAV-Ausweitung auszubremsen. Sie ist im europäischen Vergleich mehr als unüblich. Nur gerade Spanien hat ein solches Arbeitgeberquorum erlassen, setzt es aber im Unterschied zu den schweizerischen 50 % bei 10 % an. Zudem skizzieren die Autoren den Vorschlag des SGB, beim Nachweis eines öffentlichen Interesses (Dumpinggefahr u.a.), einen GAV ohne Quoren allgemeinverbindlich erklären zu können.
</p><h3>GAV-Verhandlungen fördern</h3><p>Besteht ein solches „öffentliches Interesse“, so sollten die tripartiten Kommissionen oder die Volkswirtschaftsdepartemente die Vertragsparteien in einer Branche auffordern können, GAV-Verhandlungen zu führen. Dies entspräche einer abgeschwächten Form der in anderen Ländern bestehenden GAV-Verhandlungspflicht. Bei erfolglosen Verhandlungen käme ein behördlicher Schlichtungsmechanismus, als letzte Möglichkeit ein Normalarbeitsvertrag zum Tragen. Zudem wäre ein GAV-Anschluss als Zuschlagskriterium im öffentlichen Beschaffungswesen ultimativ festzulegen. Staatliche Finanzhilfen wären ausnahmslos (Landwirtschaft) zumindest an eine GAV-Verhandlungspflicht zu binden. Eine solche Pflicht soll auch für Bundes- und für konzessionierte Betriebe gelten. 
</p><p>Die neuste SGB-Publikation zu den GAV zeigt in einem faktenreichen Vergleich auf, dass die Schweiz das Potential der GAV bei weitem nicht ausgeschöpft hat und dass sie genau das jetzt tun müsste, wenn sie Lohndumping und damit letztlich Marginalisierung von Modernisierungsverlierern und so bedingten sozialen Unfrieden verhindern will. 
</p><p>Daniel Lampart/Daniel Kopp: GAV in der Schweiz: Probleme, Handlungsbedarf, Lösungen. SGB-Dossier 95, Sept. 2013.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1312</guid><pubDate>Tue, 24 Sep 2013 15:19:00 +0200</pubDate><title>Fakten und Namen wider die verklärte Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fakten-und-namen-wider-die-verklaerte-sozialpartnerschaft</link><description>Neues SGB-Dossier</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Sozialpartnerschaft in der Schweiz ist manchmal Stoff für beschönigende Sonntagspredigten. Wie und wo Sozialpartnerschaft in der Werktagwirklichkeit nicht funktioniert, zeigt ein neues SGB-Dossier. </p><p>„Das ausgezeichnete Funktionieren der Sozialpartnerschaft ist eine der wesentlichen Stärken des Schweizer Wirtschaftsstandorts […] Die Lohnbildung in der Schweiz basiert auf einer starken und verantwortungsvollen Sozialpartnerschaft. […] Das System, wonach die Mindestlohnfestsetzung den Sozialpartnern überlassen wird, wirkt sich ausgleichend auf die Lohnverteilung aus.“
</p><p>Drei Zitate, die das Hohelied der schweizerischen Sozialpartnerschaft singen. Aus derselben Schrift wären mühelos 30 weitere Zitate mit gleichem Inhalt aufführbar. Welche Schrift? Eine Festschrift, die verklärt auf die Geschichte der Schweizer Sozialpartnerschaft zurückblickt? Nein, es handelt sich um die bundesrätliche Botschaft zur Mindestlohninitiative.
</p><p>Der Bundesrat nennt zwar in der Botschaft (S.41) die Anzahl der einem GAV mit Mindestlohn Unterstellten (2012: 1 289 600 Personen). Dass damit nur gerade 36% aller Arbeitnehmenden einem GAV mit Mindestlohn unterstellt sind, muss man dann allerdings selbst ausrechnen. Das bedeutet also nichts anderes als: Bei 64% aller Arbeitnehmenden in der Schweiz wird die Lohnfestsetzung alleine den ‚Patrons‘ überlassen. 
</p><p>An diesen Fakten knüpft das SGB-Dossier Nr. 94 an. Es nennt – schön nach Branchen geordnet – wer sich denn arbeitgeberseits der Sozialpartnerschaft verweigert. Macht also eine Tour d’horizon durch eine patronale Landschaft, die ganz nach frühindustrieller Sitte durch den Herr im Haus Standpunkt geprägt ist.
</p><p>In der Textilbranche etwa verweigern sich sowohl Calida wie auch Forster Rohner einem GAV. Bei den Verlegern weist Präsident Hanspeter Lebrument seit 2004 einen neuen GAV ab. In der Maschinenindustrie sind klingende Namen wie André Kudelski, von Roll, Stöcklin AG und Jacquet Technoloy aus dem GAV ausgetreten. In der Lebensmittelindustrie zeigen so renommierte Firmen wie Emmi, Kambly, HUG und eine Teil der Nestlé-Produktionsfirmen dem GAV-Gedanken die kalte Schulter. Die ASTAG und voran ihr Präsident Adrian Amstutz wollen die Bauchauffeure aus dem sogenannten Landesmantelvertrag (LMV), dem GAV für das Baugewerbe, heraushieven. Die Mehrzahl der Gartenbauer will nichts von einem GAV wissen. Im Detailhandel gilt dasselbe für Manor, Aldi, Denner, C&amp;A, H&amp;M, Spar, Dosenbach/Ochsner und viele weitere, mit dem Resultat, dass weit weniger als die Hälfte der 320‘000 Detailhandelsangestellten einem GAV unterstellt sind. Bekannte Banken (u.a. Vontobel, J.P. Morgan) wollen so wenig von einem GAV wissen wie der Schweizerische Bauernverband. Und im privaten Gesundheitswesen entlässt eine Forma wie Genolier Angestellte, die sich für den früher geltenden GAV einsetzen.
</p><p>Auf all diese Beispiele und viele weitere weist das SGB-Dossier hin. Und zeigt damit auf, dass die bundesrätliche Darstellung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz Schönfärberei zum Zweck des Einlullens ist.
</p><p>Andreas Rieger/Ewald Ackermann: Halbierte Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Bundesrätliche Mindestlohn-Darstellung ist mutwillig irreführend. SGB-Dossier 94, Sept. 2013.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1309</guid><pubDate>Sat, 21 Sep 2013 09:45:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/die-schweiz-ist-reif-fuer-eine-soziale-wende</link><description>Gegen Rentenklau und Lohndumping</description><content:encoded><![CDATA[<p>(Rede zur SGB-Demonstration vom 21. September 2013. Es gilt das gesprochene Wort.)
</p><p>Hier, in diesem Haus, im Bundeshaus, wird ein Anschlag vorbereitet. Der grösste Angriff auf die Renten, den es in der Schweiz je gegeben hat.
</p><p>Wo leben wir denn? Leben wir in einem Land, das wirtschaftlich aus dem letzten Loch pfeift? Fehlt es in diesem Land etwa an Geld?
</p><p>Die Schweiz war nie so reich wie heute. Noch nie war die Wirtschaftsleistung der Schweiz so gross. Noch nie gab es in der Schweiz so viel Geld.
</p><p>Aber dieser enorme Reichtum ist ungleich verteilt, extrem ungleich. Die hohen und höchsten Einkommen haben in den letzten 10, 15 Jahren unglaublich abkassiert. Auf Kosten der grossen Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen.&nbsp; 
</p><p>Und jetzt wollen diese Abzocker und ihre politischen und publizistischen Helfershelfer uns weismachen, dass die Schweiz wegen 1:12 untergehen würde. Wie wenn der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz den Abzockern und ihren Exzessen zu verdanken wäre, den Exzessen der Vasellas und Ospels. 
</p><p>Wurden denn die Unternehmen, die Konzerne wirklich schlechter geführt, als die Chefs noch keine Boni in Millionenhöhe kassierten? Machen die Leute in den Chefetagen nur dann einen anständigen Job, wenn sie ihre Taschen mit Millionen füllen können? Und die CEOs der Bundesunternehmen, die Chefs von SBB, Post, Swisscom: Ist ihre Arbeit wirklich so viel mehr wert als die eines Bundesrats?
</p><p>Die Chefetage der SBB kassiert heute weit mehr als je in der Geschichte unserer Bundesbahn. Aber ausgerechnet diese Herren mit ihren Rekordbezügen wollen die Renten unserer Eisenbahner massiv verschlechtern. Variable Renten, sogenannte Wackelrenten, heisst das Projekt. Die Leute hätten nur noch 85% ihrer Rente auf sicher. Die Wackelrenten sind ein Angriff auf die Eisenbahner, aber auch ein Angriff auf alle Lohnabhängigen. Denn was die SBB hier macht, ist ein Pilotversuch, ein Testlauf für alle Pensionskassen. Wenn die Spitze der SBB sich durchsetzt, dann kann sich in Zukunft niemand mehr auf seine Rente verlassen.
</p><p>Stoppen wir diese Herren, stoppen wir diese sozialpolitische Brandstiftung, bevor der Flächenbrand beginnt!
</p><p>Und stoppen wir den Rentenklau, der hier im Bundeshaus vorbereitet wird. Die Leute haben ihre Renten verdient. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, der muss im Alter von der AHV und der Pensionskasse anständig leben können. Das will die Verfassung. Und das muss der Massstab für das Projekt Altersvorsorge 2020 sein. Nicht die Abbauphantasien der Versicherungskonzerne und der bürgerlichen Parteien. Darum braucht es AHVplus.&nbsp; Nach dem Fehlstart des Bundesrates erst recht.
</p><p>Wir kämpfen für gute Löhne und gegen Lohndumping. Am Dienstag kommt unsere Mindestlohninitiative ins Parlament. Es sind Hunderttausende, die in unserem reichen Land mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, um davon anständig leben zu können. Wie lange dauert es noch, bis der Bundesrat begreift, dass er gegen diesen Missstand etwas unternehmen muss? Die menschliche Arbeit hat ihren Wert und ihren Preis. Eine Billiglohnpolitik ist für unser Land keine Perspektive.
</p><p>Es kann doch nicht sein, dass eine qualifizierte Verkäuferin mit Lehre und Berufserfahrung nicht auf 4000 Franken im Monat kommt. Oder einen Stundenlohn von 22 Franken. Es fehlt ja nicht am Geld. Die grossen Kleider- und Schuhketten, Zara, Navyboot, Dosenbach, Bata, C&amp;A, H&amp;M, sie gehören Milliardären. Nicht Millionären: Milliardären. Am Geld liegt es nicht. Trotzdem verweigern diese Milliardäre die Sozialpartnerschaft, trotzdem lehnen sie Gesamtarbeitsverträge ab. Darum braucht es die Mindestlohninitiative.
</p><p>Und noch etwas: Mindestlöhne sind die wirksamste Massnahme gegen die Lohndiskriminierung. Die tiefen Löhne, die nicht zum Leben reichen, sind oft Frauenlöhne. Mehr als 30 Jahre ist es jetzt her seit dem Lohngleichheitsartikel in der Verfassung: gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Diese Demonstration ist auch eine Demonstration gegen die Verschleppungspolitik im Bundeshaus: Meine Damen und Herren im Bundesrat, meine Damen und Herren im Parlament: Machen Sie endlich Schluss mit der Lohndiskriminierung der Frauen!
</p><p> Die Gewerkschaften sind die stärkste soziale Kraft der Schweiz. Ihr alle gehört zu dieser starken sozialen Bewegung, zusammen mit Hunderttausenden in diesem Land. Tragen wir die Botschaften dieser Demonstration hinaus. Die Schweiz ist reif für eine soziale Wende. Die Schweiz braucht diese soziale Wende.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1306</guid><pubDate>Thu, 19 Sep 2013 17:46:00 +0200</pubDate><title>Streiks in Genf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/streiks-in-genf</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Seit dem 13. September streiken gut die Hälfte der Beschäftigten von Gate Gourmet, der Catering Firma auf dem Genfer Flughafen. Grund für den Streik: Gate Gourmet hat angekündigt, auf Ende Jahr den seit 17 Jahren bestehenden GAV zu kündigen. 86 Angestellte erhielten gleichzeitig eine Änderungskündigung, dies nach Prinzip „Schluck die neuen schlechteren Arbeitsbedingungen oder geh!“ Dabei ist Gate Gourmet ein Unternehmen, das in den letzten Jahren jeweils stolze Gewinne vorweisen konnte. Die Streikenden werden vom VPOD betreut und der gesamten Genfer Linken unterstützt.</p><p class="Text">Mehr: <a href="http://www.ssp-vpod.ch/secteurs/trafic-aerien.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ssp-vpod.ch/secteurs/trafic-aerien.html</a></p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Seit dem 20. August streiken die Beschäftigten von Partage, einer Art «Sozialfirma», die im Kanton Genf auf dem „komplementären Arbeitsmarkt“ (Integration von Ausgesteuerten) tätig ist. Die Streikenden werden von der Gewerkschaft SIT unterstützt. Grund für den Streik: Die Partage-Angestellten sind seit August in der Abfallentsorgung von Genfer&nbsp;Gemeinden tätig, dies zu Nettolöhnen von 2800.- für einen 100%-Job. SIT beanstandet diese mickrige Entlöhnung und weist auch darauf hin, dass den im öffentlichen Dienst Beschäftigten so eine Dumpingkonkurrenz erwächst.</p><p class="Text">Mehr: <a href="http://www.sit-syndicat.ch/spip/spip.php?article485" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sit-syndicat.ch/spip/spip.php?article485</a></p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1109</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:21:00 +0200</pubDate><title>NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zum-24-stunden-arbeitstag</link><description>Abstimmung vom 22. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 22. September stimmen wir über die Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Damit wollen die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages den Grundstein legen für eine breit angelegte Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten in der ganzen Schweiz. Dagegen wehren sich die Gewerkschaften zusammen mit den Betroffenen im Detailhandel.</p><h3>Dammbruch stoppen!</h3><p>Während die Befürworter beschönigend behaupten, es gehe nur um einige wenige Tankstellenshops, sieht die Realität ganz anders aus. Die Grünliberalen haben unlängst einen Vorstoss im Parlament eingereicht, der im Anschluss an die Abstimmung vom 22. September den 24-Stunden-Arbeitstag gleich in allen Geschäften einführen will, die gleich gross sind wie Tankstellenshops. Weitere Vorstösse verlangen eine Liberalisierung der Öffnungszeiten in Tourismusgebieten sowie national gleichgeschaltete Mindestöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags und 6 bis 19 Uhr am Samstag.
</p><p>Die Taktik der Befürworter ist schnell durchschaut: Schritt für Schritt wollen sie den Arbeitnehmerschutz aushöhlen, die Ladenöffnungszeiten ausdehnen und Nacht- sowie Sonntagsarbeit zum Normalfall machen. Ein Ja am 22. September würde zu einem Dammbruch führen. Dieser würde eine ganze Welle von Verschlechterung für die Arbeitnehmenden nach sich ziehen – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Volkswillen respektieren!</h3><p>Seit 2006 hat die Bevölkerung in 12 von 13 Fällen längere Ladenöffnungszeiten an der Urne verworfen – zuletzt deutlich in Zürich (70%) und Luzern (68%). Man muss nicht studiert sein, um zu verstehen: Die Bevölkerung will keine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten!
</p><p>Während sie sich sonst bei jeder Gelegenheit als Hüter des Volkswillens aufspielen, ignorieren die Befürworter des 24-Stunden-Arbeitstages diese zwölffache und überdeutliche Willensäusserung gekonnt. Das lassen wir uns nicht bieten – darum NEIN und nochmals NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h3>Arbeitnehmende schützen!</h3><p>Nachtarbeit schadet der Gesundheit und dem Sozialleben. Ganze Familien leiden darunter, wenn Eltern in der Nacht arbeiten müssen. Darum sind auch die Arbeitsmediziner gegen die Vorlage vom 22. September. Sie wissen: Der Preis, den die Angestellten im Detailhandel zu bezahlen hätten, ist zu hoch. Und längere Ladenöffnungszeiten bedeuten nicht nur für Kassiererinnen und Kassierer längere Arbeitszeiten – den Zulieferern droht dasselbe Schicksal.
</p><p>Wenn die Befürworter von einem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach längeren Öffnungszeiten sprechen, ist das deshalb nicht nur schlichtweg falsch, sondern auch ein Hohn auf die Angestellten. Denn um deren Bedürfnisse foutieren sich die Befürworter schlichtweg. Wir nicht – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>&lt;media 1285 _blank linkicon&gt;Mehr dazu…&lt;/media&gt;
</p><h3>Klassenkampf von oben stoppen!</h3><p>Die gfs-Umfrage vom 11. September zeigt schwarz auf weiss: Wer 9000 Franken und mehr pro Monat verdient, sagt viel eher Ja zum 24-Stunden-Arbeitstag. Das verwundert kaum – wer ein solches Einkommen hat, läuft kaum Gefahr, nachts in einem Tankstellenshop arbeiten zu müssen. Ihnen scheint das Schicksal der Verkäuferinnen und Verkäufer egal zu sein. Die tiefen und mittleren Einkommen hingegen lehnen die Vorlage ab.
</p><p>Die gutsituierten Befürworter längerer Ladenöffnungszeiten setzen wissentlich die Gesundheit der Arbeitnehmenden im Detailhandel aufs Spiel setzen, nur um auch morgens um 3 Uhr noch eine Bratwurst kaufen können. Das ist verantwortungsloser Klassenkampf von oben gegen unten – darum NEIN zum 24-Stunden-Arbeitstag!
</p><p>Mehr dazu…
</p><h5>Links</h5><p><a href="http://www.sonntagsallianz.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Sonntagsallianz</a></p><p><a href="http://www.dieuhrtickt.ch" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Die Uhr tickt!</a></p><h5>Downloads</h5><table summary style class="contenttable"><tbody><tr><td scope><b>Plakat&nbsp;(.pdf)</b></td><td scope><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1147 - - "TEXT, 24h_plakat_deutsch, 24h_plakat_deutsch.pdf, 210 KB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1149 - - "TEXT, 24h_affiche_francais, 24h_affiche_francais.pdf, 183 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</td><td scope>&nbsp;&lt;media 1148 - - "TEXT, 24h_affisso_italiano, 24h_affisso_italiano.pdf, 208 KB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</td></tr><tr><td><b>Flyer&nbsp;(.pdf)</b></td><td><span class="Apple-tab-span"></span>&lt;media 1150 - - "TEXT, 24h_flyer_deutsch, 24h_flyer_deutsch.pdf, 3.8 MB"&gt;deutsch&lt;/media&gt;</td><td><span>&nbsp;&lt;media 1151 - - "TEXT, 24h_flyer_francais, 24h_flyer_francais.pdf, 517 KB"&gt;français&lt;/media&gt;</span></td><td><span>&nbsp;&lt;media 1152 - - "TEXT, 24h_flyer_italiano, 24h_flyer_italiano.pdf, 3.8 MB"&gt;italiano&lt;/media&gt;</span></td></tr></tbody></table><ul></ul>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1300</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:12:00 +0200</pubDate><title>Klassendiktat verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/klassendiktat-verhindern</link><description>Nein zum 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer hätte das gedacht? Die Abstimmung über die 24-Stunden-Arbeit bei den Tankstellen wird zur Klassenfrage. Eigentlich zum Klassendiktat: die da oben wollen denen da unten Nacht- und Sonntagsarbeit diktieren. </p><p>Wer in der zweiten gfs-Umfrage zur Tankstellenvorlage das vermutliche Abstimmungsverhalten nach Haushaltseinkommen konsultiert, reibt sich verwundert die Augen. Aber auch ein zweiter, nunmehr genau kontrollierender Blick bestätigt: Bei tiefen und mittleren Einkommen dominiert das Nein zur Vorlage, bei hohen Einkommen dominiert das Ja. Bei den Einkommen ab 9000 Franken wollen 57 % Ja stimmen, bei den tiefsten Einkommen (bis zu 3000 Franken) sind es nur 33 %. Oder umgekehrt: Bei den Reichsten (über 11‘000 Franken) neigen nur 38 % zum Nein, bei den Menschen mit Einkommen von 9000 bis 11000 Franken nur 41 %. Die vier erhobenen Nein-Werte für die tiefen und mittleren Einkommen dagegen schwanken zwischen 48 und 53 %. 
</p><p>Was heisst das? Da erklärt eine Oberschicht der Unterschicht den Klassen-Tarif. Die Konsumstarken wollen konsumieren, auch nachts und sonntags. Die Konsumschwachen sollen arbeiten, auch sonntags und nachts. 
</p><p>Es gab Abstimmungen, da kannten auch besser Gestellte Solidarität mit dem Verkaufspersonal, anerkannten deren schlechte Arbeitsbedingungen/Löhne, stellten sich der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten entgegen. &nbsp;
</p><p>Das soll jetzt alles nicht mehr gelten? Nur mehr Ellbogen raus für die Bratwurst morgens um vier, ohne Gespür für das, was man zerstört? Denn spüren würde man das erst, wenn man selbst in der Nacht arbeiten müsste. Muss man aber nicht…
</p><p>Wahrscheinlich ist nicht zu erwarten, dass die Mehrheit der Reichen zur Besinnung kommt und ihre Haltung korrigiert.
</p><p>Dann gibt es nur eins: Die Reichen sind nicht die Mehrheit. Die Mehrheit sind wir. Wir können das Klassendiktat verhindern. Wir können bestimmen – wenn wir in genügender Zahl zur Urne gehen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1299</guid><pubDate>Thu, 12 Sep 2013 18:02:00 +0200</pubDate><title>Nur mit flankierenden Massnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-mit-flankierenden-massnahmen</link><description>Gefährliches Home-Office</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr Arbeitgeber entdecken Home-Offices als „billige“ Arbeit. Sie überwälzen so Infrastruktur- und Mietkosten auf die Angestellten. Für diese bedeutet Home-Office oft mehr Stress und mehr Vereinsamung. Deshalb müssen sie vermehrt geschützt werden, voran und vorab durch eine lückenlose Arbeitszeiterfassung.&nbsp;</p><p>Diesen Sommer wurde die<a href="http://www.fhnw.ch/aps/ifk/ifk-projekte/aktuelle-projekte/home-office-2012/2013_Gisinet_SchweizerischeUmfrageHomeOffice2012_Webversion.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> „Home Office Umfrage“</a>&nbsp;publiziert. Danach führen 45 % der regelmässig im Home-Office Arbeitenden keine Arbeitszeiterfassung durch. Diese 45 % erklären, auf der Basis von Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Dieser Wert ist sehr hoch, denn in der Gesamterwerbsbevölkerung sind es „nur“ 16,7 %, die angeben, keine Arbeitszeiterfassung durchzuführen (siehe<a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/04953/index.html?lang=de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer"> hier</a>). 
</p><h3>Nur oberste Kader im Home-Office?</h3><p>Zur Erinnerung: Gesetzlich dürfen nur die „höheren leitenden Angestellten“ oder Wissenschaftler auf die Arbeitszeiterfassung verzichten (was deutlich weniger als 3% der Erwerbsbevölkerung ausmachen dürfte). Dies aus gutem Grund. Arbeitszeiterfassung ist der wirksamste Schutz vor psychosozialem Stress (Überarbeitung, Schlafstörung, Überforderung), der schliesslich zu Burn-Outs, Depressionen und weiteren Gesundheitsproblemen führt. Was für die klassischen Büro-Arbeitsverhältnisse gilt, ist umso wichtiger für Home-Office, wo sich Arbeitszeit, Familienarbeit und Regeneration (Pausen/Freizeit) aufgrund der fehlenden räumlichen Trennung vermischen.
</p><p>Es kann nicht angenommen werden, dass eine Mehrheit der Home-Office-Arbeitnehmenden zum obersten Kader gehört. Zwar geben 60 % der Home-Office-Angestellten an, irgendeine „Vorgesetztenfunktion“ innezuhaben. Diese Funktion kann aber nicht mit der Definition des höheren leitenden Angestellten übereinstimmen, weil letztere nicht bloss auf eine Kaderfunktion, sondern auf eine unternehmerähnliche Stellung abstellt (vgl. Art. 9 ArGV1), um von der Arbeitszeiterfassung dispensiert zu werden.
</p><h3>Keine Arbeitszeiterfassung – keine Freizeit!</h3><p>52 % der Angestellten im Home-Office-Bereich sind heute Frauen. Gerade Frauen sehen sich heute leider immer noch der Doppelbelastung von Erwerbs- und unbezahlter Care-Arbeit ausgesetzt.<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> 54,7 % der Studienteilnehmenden geben als Pausenaktivität „im Haushalt Arbeiten erledigen“ an – was stark mit negativem psychischem Wohlbefinden korreliert. Dabei sehen die meisten Betroffenen das Problem, dass im Home-Office keine Regeneration stattfinden kann, wenn die gesetzlichen Arbeitspausen nicht eingehalten werden. 52 % der Home-Office-Angestellten erachten es denn auch als nötig, trotz physischer Nähe Arbeit und Privates besser trennen zu müssen. Dies gelingt offenbar nur einer Minderheit. 
</p><p>54 % geben an, unter leichten bis mittelschweren Einschlafstörungen zu leiden. Dies korreliert mit der Tatsache, dass Home-Office-Arbeiten häufiger in den Abendstunden erledigt werden, was die Schlafqualität beeinträchtigt und so langfristig die Gesundheit gefährdet. 
</p><p>Im Zusammenhang mit dem Wohlbefinden ist auch die „Effort-Reward-Imbalance“ zu nennen: bei dieser handelt es sich um ein psychosoziales Gesundheitsrisiko, welches dann entsteht, wenn eine hohe persönliche Verausgabung bei der Arbeit mit einer damit nur niedrigen Belohnung zusammenfällt („Gratifikationskrise). Ganze 31 % der Home-Office-Angestellten weisen eine solche Gratifikationskrise auf und fühlen sich und ihre Arbeit nicht genügend geschätzt. Gratifikationskrisen sind auch ein psychosoziales Gesundheitsrisiko und führen zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit, krank zu werden. Gegenmittel dazu ist, dass Arbeitgeber sich mit ihren Kolleginnen und Kollegen bzw. mit den Chefs regelmässig von Angesicht zu Angesicht austauschen können. Deshalb sollten pro Woche mindestens 40 % der Arbeitszeit in der Zentrale (und nicht im Home-Office) vorgesehen werden.
</p><h3>Ein grosses Geschäft aus Arbeitgebersicht</h3><p>Home-Office birgt für die Betroffenen also gewichtige psychosoziale Risiken. Wieso aber haben so viele Unternehmungen das Home-Office entdeckt? Weil es eine „billige“ Form der Arbeit darstellt. Stromrechnungen, neue Möbel, Drucker-Tinte: alles kann man dem Arbeitnehmenden überwälzen. Eventuell kann der Arbeitgeber gleich noch seine Bürofläche verkleinern und an der Miete schrauben… Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur „normalen“ Arbeit viele Infrastrukturkosten. 
</p><h3>Home Office nur mit „flankierenden Massnahmen“!</h3><p>Dem Home-Office muss ein enges rechtliches Korsett gegeben werden, um die negativen Auswirkungen für die Arbeitnehmenden möglichst zu minimieren. 
</p><p>Arbeitnehmende können sich gegen Home-Office wehren. Dieses darf nämlich nur freiwillig eingeführt werden! Der Arbeitsort ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und die Einführung des Home-Office bedarf immer der Anpassung durch einen neuen Arbeitsvertrag. Auch mit einer Änderungskündigung hat der Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, Home-Office gegen den Willen des Arbeitnehmenden durchzusetzen, weil die Einführung des Home-Office kein sachlicher Kündigungsgrund im Sinne des Gesetzes ist. 
</p><p>Weiter ist dafür zu sorgen, dass alle Kosten sowie die Anschaffung, Reparatur bzw. Aktualisierung von Geräten, Software etc. für das Home-Office vollumfänglich vom Arbeitgeber getragen werden. Für Home-Office muss nämlich das Heimarbeitsgesetz im Sinne des Arbeitnehmerschutzes nach Treu und Glauben analog angewendet werden. 
</p><p>Arbeitszeiterfassung muss im Bereich des Home-Offices (und bei anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen) weiterhin gesetzliche Pflicht sein. Ohne diese darf es überhaupt kein Home-Office geben: Denn erst die Einhaltung der Bestimmungen gegen die Überarbeitung (Pausen, Höchstarbeitszeiten, Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit) schützt vor psychosozialen Erkrankungen wie Burn-Out, Depressionen oder Herzinfarkten. Zwingend müssen Überzeiten kompensiert und Pausen eingehalten werden. „Vertrauensarbeitszeit“ ist und bleibt im Bereich des Home-Office ein absolutes Tabu.
</p><p>Die Erreichbarkeit muss in einem Vertrag geregelt werden: Es darf nicht sein, dass vom Arbeitnehmer z.B. verlangt wird, „rund um die Uhr“ erreichbar zu sein. Solche Zeiträume müssen vorgängig verbindlich festgemacht werden (z.B. zwischen 9 Uhr und 11.30 Uhr). 
</p><p>Spezifisch sollten in den Verträgen auch Fragen der Haftung bei Schäden oder Diebstahl im Home-Office (z.B. bei Einbrüchen, Wasserschäden, Dateiverlust) geregelt werden. Diese Haftung darf nicht dem Arbeitnehmenden überbürdet werden, sondern ist auf jeden Fall vom Arbeitgeber sicherzustellen. Dieser kann zusätzlich technisch einrichten, dass Daten z.B. in einer Cloud synchronisiert werden. Dies natürlich immer unter Wahrung des Datenschutzes und mit dem expliziten Einverständnis des Arbeitnehmers. Eine „Tele-Überwachung“ des Arbeitnehmers wäre illegal.
</p><h3>Fazit </h3><p>Es besteht heute klar die Gefahr, Home-Office als Form der Selbstausbeutung zu etablieren. Daneben zeigen die Daten auch, dass Home-Office mit verschiedenen psychosozialen Risiken verbunden ist. Um diese möglichst gering zu halten, sind deshalb immer spezifische Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. In Zukunft sind klare gesetzliche Bestimmungen im Gesetz, spezifisch im Heimarbeitsgesetz, zu integrieren. Auf jeden Fall ist mittels Software und Apps immer die Arbeitszeit zu erfassen. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp; Bei der Betreuung von Kindern sind über 90% der Care-Arbeit unbezahlt, bei der Betreuung von kranken und pflegebedürftigen Erwachsenen rund ein Drittel, vgl. dazu <a href="http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00408/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdXx_f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ebg.admin.ch/dokumentation/00012/00408/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDdXx_f2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1293</guid><pubDate>Thu, 05 Sep 2013 11:08:00 +0200</pubDate><title>Einbürgerung darf kein Hürdenlauf sein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/einbuergerung-darf-kein-huerdenlauf-sein</link><description>Revision der Einbürgerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird sich der Ständerat mit dem Einbürgerungsgesetz befassen. Hoffen wir, dass sein Entscheid von jener Weitsicht geprägt sei, die dem Nationalrat im März so abhandengekommen war.</p><p>Die grosse Kammer hat den bundesrätlichen Entwurf zu einem neuen Einbürgerungsgesetz in einen eigentlichen Hürdenlauf verwandelt – und die einzelnen Hürden immer höher gebaut. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass nach acht Jahren Aufenthalt ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden könne (heute: 12). Dafür hätten aber nur mehr Personen mit Permis C, also mit einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung, ein Gesuch stellen können. Der Nationalrat hat die Aufenthaltsfrist von 8 Jahren auf 10 verlängert. Dabei soll die Zeit, die jemand als vorläufig aufgenommene Person in der Schweiz verbracht hat, nicht mitgerechnet werden. Gestrichen werden soll ebenfalls, dass die in der Schweiz im Alter zwischen 10 und 20 verbrachten Jahre doppelt gezählt werden.
</p><h3>Es geht nicht um den „Gral“</h3><p>Bundesrat und Parlamentsrechte rücken die Einbürgerung in die Nähe des Grals. Für den SGB dagegen ist die Einbürgerung nicht der letzte Schritt zur „Erlösung“, sondern nur eine Etappe zu einer geglückten Integration. Deshalb verlangt der SGB kürzere Fristen und weniger Einschränkungen. Er lehnt die Limitierung auf Menschen mit Permis C ab. Denn zahlreiche Menschen ausländischer Herkunft ohne Permis C haben sich ausgezeichnet in die hiesigen Verhältnisse eingelebt. Ebenso hält der SGB die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 für richtig. Das fördert die erleichterte Einbürgerung hier geborener Migrant/innen. Für die zweite Generation fordert der SGB zudem dringlich die Einführung rascherer und einfacherer Verfahren. Ebenso spricht sich der SGB dagegen aus, dass eine Nationalsprache (schriftlich und mündlich) beherrscht werden müsse. Das würde nur sehr gut Gebildete privilegieren. 
</p><p>Fazit: Dem Ständerat ist zu wünschen, dass er mehr Weitsicht als die grosse Kammer zeigt und Hürden ab- statt aufbaut.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1291</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>Nein heisst Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-heisst-nein</link><description>Turbo-Liberalisierer politisieren am Volk vorbei</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 2005 gab es in der Schweiz 13 Abstimmungen über längere Ladenöffnungszeiten. Ganze 12 davon wurden von der Bevölkerung abgeschmettert. Die bürgerlichen Turbo-Liberalisierer kümmert das nicht. Sie ignorieren den klaren Willen des Volkes und treiben ihre Liberalisierungsagenda unbeirrt voran. </p><p>Die meisten von uns lernen es schon als Kind: „Nein heisst Nein“. Da sollte man eigentlich meinen können, die bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern hätten diese Lehre ebenfalls mit auf den Weg bekommen. Doch offensichtlich ist dem nicht ganz so. Obschon sich gerade die SVP immer wieder gerne als Hüterin des Volkswillens aufspielt, ist das Verständnis ebendieses Volkswillens bei den Bürgerlichen sehr selektiv ausgeprägt. Ein Nein des Volkes heisst für sie nur dann auch tatsächlich Nein, wenn es ihnen in den Kram passt. Beim Thema Ladenöffnungszeiten zeigt sich diese Kluft zwischen Realität und bürgerlicher Wahrnehmung exemplarisch.
</p><h3>Klientelpolitik am Volk vorbei</h3><p>Nicht weniger als 13 Mal wurde das Volk in den letzten Jahren zu den Ladenöffnungszeiten konsultiert – und sagte 12 Mal entschieden Nein, zuletzt mit deutlichen 68.2% in Luzern und unmissverständlichen 70.7% in Zürich. Für jeden auch nur halbwegs objektiven Betrachter muss ob solchen Zahlen klar sein, dass das Volk keinerlei Bedarf nach längeren Ladenöffnungszeiten hat. Nicht jedoch für die bürgerlichen Liberalisierungsfanatiker. Im Gegenteil: Sie wollen sogar allen Ernstes noch ein andauerndes „Bedürfnis“ nach längeren Ladenöffnungszeiten erkannt haben…
</p><p>Dass dabei der Wunsch Vater des Gedankens war, ist unschwer erkennbar. Mit ihrer ideologisch verbohrten Liberalisierungsagenda betreiben die Bürgerlichen eine Politik, die klar am Willen der überwältigenden Mehrheit der Schweizer Bevölkerung vorbei geht. Die Abstimmungen in den letzten Jahren lassen daran keinen Zweifel. Und doch wollen die Verfechter des 24-Stunden-Arbeitstages ausgerechnet in einer Branche den Arbeitnehmerschutz aufweichen, in der ohnehin schon Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen an der Tagesordnung sind. 
</p><h3>Es geht um Menschen, nicht um Bratwürste!</h3><p>Geht es nach ihnen, sollen künftig noch mehr Angestellte ihre Gesundheit mit unnötiger Nachtarbeit gefährden. Und das nicht nur in den Tankstellenshops: Denn um „Wettbewerbsverzerrungen“ zu vermeiden, soll anschliessend in gleich allen Geschäfte mit einer vergleichbaren Ladenfläche der 24-Stunden-Arbeitstag eingeführt werden, so eine Motion der Grünliberalen. Am 22. September geht es darum nicht nur um zwei Dutzend Tankstellenshops, wie uns das die Befürworter weismachen wollen. Vielmehr geht es um über 300‘000 Angestellte im Detailhandel, deren Arbeitsbedingungen bei einem Ja gefährdet würden.
</p><p>Denselben Geist atmet denn auch die Kampagne der Befürworter. Anstatt um die betroffenen Menschen geht es um Würste. Ein Unding sei es, so ereifern sie sich, dass man um 4 Uhr morgens zwar einen Cervelat, nicht aber eine ordentliche Bratwurst kaufen könne! Die Angestellten sind ihnen dabei völlig wurscht. Uns nicht. Und auch der Schweizer Bevölkerung nicht. Gemeinsam erteilen wir den bürgerlichen Liberalisierungsturbos eine Lektion: Nein heisst Nein! &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1292</guid><pubDate>Tue, 03 Sep 2013 15:10:00 +0200</pubDate><title>Den Dammbruch verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/den-dammbruch-verhindern</link><description>Nachtarbeit darf nicht zum Normalfall werden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Stimmberechtigten könnten zurzeit leicht den Eindruck bekommen, dass sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsgesetz zu einem nichtigen Thema an die Urne gerufen werden. Der Eindruck trügt: Am 22. September geht es darum, den Dammbruch für den 24-Stunden-Arbeitstag im Verkauf zu verhindern.</p><p>Im Kampf für einen weiteren Schritt in Richtung 24-Stunden-Arbeitsgesellschaft wird uns zurzeit beinahe täglich vorgeworfen, eine „absurde bürokratische Massnahme“ zu verteidigen. Absurd sind jedoch vielmehr die dazu ins Feld geführten Beispiele. So etwa der Campingcar-Fahrer, der nachts um 3 Uhr dringend WC-Papier braucht und wegen abgedeckter Auslage nicht erhält. In der Realität würde der Campingcar-Fahrer doch wohl eher die Toilette des Tankstellenshop-Bistros aufsuchen, statt WC-Papier zu kaufen und seinen Wohnwagen zu verstinken. Damit gilt auch für das WC-Papier, was für die Tiefkühlpizza gilt: Der Verkauf dieser Produkte mitten in der Nacht entspricht nicht einem dringenden gesellschaftlichen Bedürfnis.
</p><p>Ein solches Bedürfnis muss aber laut Arbeitsgesetz ausgewiesen sein, wenn vom Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot abgewichen werden soll. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass die Feuerwehr in der Nacht Feuer löschen kann und der Apotheker auch um 2 Uhr morgens Medikamente verkaufen darf. Bis vor kurzem war in Bundesbern für die Mehrheit von Regierung und Parlament selbstverständlich, dass der Verkauf von Tiefkühlpizzas, Putzmittel und Zehnerkartons Bier nicht einem solch dringenden Bedürfnis entsprechen.
</p><h3>Wichtige Bedürfnisse schon lange gedeckt</h3><p>Erst das intensive Lobbying der Tankstellenshop-Betreiber (darunter auch die Grossverteiler Migros und Coop, die mit Migrolino und Coop Pronto auf Expansionskurs sind) liess die Parlamentarier von dem wichtigen Prinzip abrücken, dass die gesundheitsschädliche Nacht- und die familienunfreundliche Sonntagsarbeit in unserer Gesellschaft die strikte Ausnahme bleiben sollen. Damit öffnen sie die Büchse der Pandora: Sie lassen erstmals in einem bestimmten Segment des Detailhandels den 24-Stunden-Betrieb zu. Das ist alles andere als bedeutungslos. Das ist ein Dammbruch. Denn andere Detailhändler werden umgehend Gleichbehandlung und gleich lange Spiesse fordern wie die Tankstellenbetreiber. Im Parlament sind dazu die Vorstösse schon lanciert. So verlangen die Grünliberalen, dass in Zukunft alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis zu 120 m2 rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Begründet wird diese massive Ausweitung der Nachtarbeit mit der nun vorliegenden Änderung des Arbeitsgesetzes: Was den Tankstellenshops gewährt wird, soll aus Gründen der Gleichbehandlung auch Quartierläden möglich sein.
</p><p>Damit würde unnötige Nachtarbeit zum Normalfall – mit all ihren negativen Folgen für die Gesundheit und das Sozialleben der betroffenen ArbeitnehmerInnen. Die Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes und die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen können wir bereits jetzt stoppen: Mit einem klaren Nein am 22. September.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1286</guid><pubDate>Wed, 28 Aug 2013 15:55:00 +0200</pubDate><title>SGB befürwortet Epidemiengesetz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-befuerwortet-epidemiengesetz</link><description>Volksabstimmung vom 22. September </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mit aller Kraft gegen den 24-Stunden-Arbeitstag: Das ist die Devise des SGB für die Abstimmung am 22. September. Neben dieser zentralen gewerkschaftlichen Vorlage kommen zwei weitere zur Abstimmung. Der SGB befürwortet das revidierte Epidemiengesetz. Zur Volksinitiative „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“ hat er keine Parole beschlossen. </p><p>Das neue Epidemiengesetz überträgt im Vergleich zu seinem Vorgänger mehr Kompetenzen von der kantonalen auf die Bundesebene. Die Organisationen des SGB, die das besonders betroffene medizinische Personal vertreten, befürworten die Vorlage. So halten der VPOD (Verband des Personals öffentlicher Dienste) und der SBK (Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, beim SGB im „Beobachterstatus“) die neuen Bestimmungen für geeignet, übertragbare Krankheiten effektiv zu verhüten oder zu bekämpfen. Ein Impfobligatorium kann nur eingeführt werden, wenn bei einer ausserordentlichen Lage eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit besteht, wenn dabei ein rasches und für die ganze Schweiz einheitliches Vorgehen nötig ist und sich das Obligatorium auf einzelne Personengruppen beschränkt.
</p><h3>Kein Impfzwang</h3><p>Das neue Gesetz gewährleistet, dass niemand zur Impfung gezwungen wird und dass niemand bei einer Nichtimpfung bestraft werden darf. Gesundheitspersonal etwa, das sich nicht impfen lässt, darf nicht an den Pranger gestellt, zu unbezahltem Urlaub verpflichtet oder gar entlassen werden. Der Arbeitgeber hat während der sensiblen Zeit impfverweigerndem Personal einen Ersatzarbeitsplatz zu besorgen. 
</p><p>Der SGB hat die Ja-Parole verabschiedet, weil die Vorlage den Arbeitnehmerschutz regelt und das Ausmass dieser Regelung von den direkt betroffenen Verbänden gut geheissen wird. Das Ja ist damit „gewerkschaftlicher Natur“. 
</p><p>Kommt dazu, dass die teilweise wirren und schrillen Behauptungen der Gesetzes-Gegner nach dem Muster „das Gesetz fördert die Frühsexualisierung der Kinder“ nicht gerade dazu angetan sind, das Vertrauen in die Bestimmungen der Vorlage zu mindern.
</p><p>Zur Volksinitiative „Aufhebung der Wehrpflicht“ hat der SGB keine Parole beschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1128</guid><pubDate>Wed, 14 Aug 2013 10:08:00 +0200</pubDate><title>VerkäuferInnen wollen nicht noch länger arbeiten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verkaeuferinnen-wollen-nicht-noch-laenger-arbeiten</link><description>Umfrage zeigt: Steigen die Öffnungszeiten, steigt der Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Für die Angestellten des schweizerischen Detailhandels sind die (zu) langen Arbeitszeiten das Hauptproblem. Das zeigt eine Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut GfK im Auftrag der Gewerkschaft Unia durchführte. Diese Arbeitszeiten sind Folge von längeren Ladenöffnungszeiten, welche von der überwiegenden Mehrheit der Befragten abgelehnt werden. Die Verkäufer/innen stellen sich damit klar gegen die Versuche auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot immer mehr aufzuweichen.</p><p>Im Auftrag der Unia führte das renommierte Umfrageinstitut GfK eine Umfrage über die Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen im Detailhandel durch. Die Ergebnisse werfen ein deutliches Licht auf die schwierigen Bedingungen in dieser Branche. So müssen 80% der Befragten auch samstags und 11% sonntags arbeiten. Die Arbeitszeiten liegen durchschnittlich werktags bei zehn, samstags bei acht und sonntags bei sieben Stunden. Bei 38% der Befragten wurden die Ladenöffnungszeiten verlängert. Um sie abzufedern, wurden aber kaum zusätzliche Jobs geschaffen, sondern die Arbeitszeiten der einzelnen Angestellten verlängert.
</p><p>Die zu langen Arbeitszeiten werden von den Befragten auch als das grösste Problem bei den Arbeitsbedingungen genannt (36%). Erst an zweiter Stelle folgt ein zu tiefer Lohn (25%), was in einer Tieflohnbranche wie dem Detailhandel erstaunlich ist. An dritter Stelle nannten die Befragten den hohen Leistungsdruck (15%).&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><h3>85% gegen Nacht- und Sonntagsarbeit</h3><p>Die Umfrage ergab zudem, dass eine überwiegende Mehrheit der Befragten längere Ladenöffnungs­zeiten klar ablehnt: 85% sind nicht bereit, am Abend, in der Nacht oder am Sonntag länger zu arbeiten. Sie stellen sich damit unmissverständlich gegen die verschiedenen Vorstösse auf eidgenössischer Ebene, das Arbeitsgesetz bezüglich Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot im Detailhandel immer mehr aufzuweichen. Eine erste Gelegenheit, einen entsprechenden Dammbruch im Detailhandel zu verhindern, bietet sich am 22. September bei der Abstimmung über die Änderung des Arbeitsgesetzes für Tankstellenshops. „Die Ergebnisse der Umfrage unterstreichen die Wichtigkeit der Beschränkung der Ladenöffnungszeiten für die Qualität der Arbeitsbedingungen für die Angestellten im Detailhandel“, erklärt Armand Bouverat, Mitglied der Sektorleitung Dienstleistungsbranche der Unia. „Dies ist auch der zentrale Grund, weshalb die Unia das Referendum gegen die Verschlechterung des Arbeitsgesetzes mit ergriffen hat und sich für ein Nein bei der Abstimmung vom 22. September engagiert.“&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Dringend notwendige GAVs</h3><p>Für Unia-Co-Präsidentin Vania Alleva bestätigen die Umfrageresultate die Klagen, welche die Gewerkschaft tagtäglich von Verkäuferinnen und Verkäufern hört. „Sie zeigen, dass vielen Arbeitgebern der Profit und ein möglichst grosser Marktanteil wichtiger sind als der Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit, der Gesundheit und dem Sozialleben der Angestellten.“ Um Gegensteuer zu halten und die Arbeitsbedingungen sowie die Wertschätzung des Verkaufsberufs zu verbessern, brauche es dringend Gesamtarbeitsarbeitsverträge. Darin müssten Lohne, Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen verbindlich festlegt werden: „GAVs sind im Detailhandel noch immer dünn gesät, und ein Vertrag für die ganze Branche ist nicht in Sicht“, meint die Unia-Co-Präsidentin. „Dabei sollte doch ein GAV in einer Branche, in der über 300'000 Personen arbeiten, und in einem Land, in dem immer wieder das hohe Hohelied auf die Sozialpartnerschaft gesungen wird, eine Selbstverständlichkeit sein.“&nbsp;
</p><h5>Dokumentation</h5><p><a href="http://unia.ch/Umfrage-Verkauf.6935.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Unterlagen der Unia und Detailergebnisse</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1110</guid><pubDate>Tue, 09 Jul 2013 15:34:00 +0200</pubDate><title>Schaffhauser Gartenbauer knacken 4000-Franken-Grenze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schaffhauser-gartenbauer-knacken-4000-franken-grenze</link><description>Erfolg, auch dank Engagement und Streik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Gartenbau gehört zu den Tieflohnbranchen. Die Mindestlohnempfehlung liegt in den meisten Kantonen bei gerade mal 3450 Franken/Monat. Auch in Schaffhausen. Speziell war in Schaffhausen jedoch auch, dass die dortigen Gartenbau-Angestellten nicht mehr bereit waren, solche Löhne weiterhin zu schlucken. Sie organisierten sich in der Unia und waren gewillt, notfalls für besseren Lohn zu kämpfen. Der Notfall trat ein, weil der Arbeitgeberverband JardinSuisse im Juni die entsprechenden Verhandlungen mit der Unia abbrach. Weil am Verhandlungstisch ohne Gehör, streikten ab dem 3.7. im Schaffhauserischen 80 Gartenbauer für faire Mindestlöhne.</p><p class="Text">Der Kampf hat sich ausbezahlt. Am 8.7. willigten die vom Streik betroffenen 9 Unternehmen in eine Vereinbarung ein. Diese sieht vor, dass die Mindestlöhne in zwei Schritten deutlich angehoben werden.</p><p class="Text">In diesen 9 Unternehmen im Kanton Schaffhausen konnten folgende Regelungen erzielt werden:</p><ul><li><span>Ein ungelernter Gartenbauer wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4100.-, ab 2015 auf 4200.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 3450.-</span></li><li><span>Ein Gartenbauer mit Berufsbildung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4500.-, ab 2015 auf 4650.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4020.-</span></li><li><span>E</span><span>in Gartenbauer mit Berufsbildung und 3 Jahren Erfahrung wird ab 2014 auf einen Mindestlohn von 4900.-, ab 2015 auf 5100.- kommen. Die heutige Mindestlohnempfehlung liegt bei 4220.-</span></li></ul><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Auf 2 Jahre erstreckt ergeben sich somit sehr respektable Mindestlohnerhöhungen zwischen 630.-/Monat bis 880.-/Monat. </p><p class="Text">Damit diese Firmenvereinbarungen auf die ganze Branche im Kanton rasch modellbildend wirken, haben Unia und die Unternehmen eine Petition an die Adresse von Kanton und Gemeinden gestartet. Bei Aufträgen der öffentlichen Hand sollen nur mehr Firmen zum Zug kommen, die der Vereinbarung entsprechende Mindestlöhne zahlen.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Das Schaffhauser Abkommen zeigt: Mindestlöhne über 4000.- sind möglich, auch wenn damit gleich ein „grosser Gump“ gemacht wird. Und zum zweiten: Kollektives Engagement, Zusammenstehen und streiken, wenn alle anderen Stricke reissen, bleibt ein Erfolgsrezept.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1108</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 15:13:00 +0200</pubDate><title>Bei Nano darf sich Asbesttragödie nicht wiederholen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bei-nano-darf-sich-asbesttragoedie-nicht-wiederholen</link><description>Staat muss gesetzlich präventiv wirken</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die immer noch anhaltende Asbest-Tragödie zeigt, dass wir mit neuen Materialstoffen, die grosse wirtschaftliche und technologische Potentiale aufweisen, seriöser umgehen und vor der breiten Anwendung wissenschaftlich seriöse Abklärungen durchführen sollten. Das gilt besonders für Nano-Materialien. Der SGB und seine Verbände führen dazu im Dezember 2013 eine Tagung durch.</p><p>Immer noch erkranken Arbeitnehmer an Krebs, weil sie vor Jahrzehnten mit Asbest arbeiten mussten, ohne dass die Firmen damals die nötigen Sicherheitsvorkehrungen ergriffen hatten. Der sorglose Umgang mit Asbest beruhte aber auch häufig auf Unwissenheit. Der gleiche Fehler darf sich nicht wiederholen. 
</p><h3>Technologiefolge-Abschätzung erst im Gang</h3><p>Der Bundesrat will den bereits angelaufenen Aktionsplan „Synthetische Nanomaterialien“ bis Ende 2015 fortführen. Damit will die Regierung den Nano-Standort Schweiz und den sicheren Umgang mit synthetischen Nanomaterialien fördern und weiterentwickeln. Es geht in erster Linie darum, methodische Grundlagen für nanospezifische Vorschriften zu erarbeiten und so die Voraussetzungen für entsprechende Regulierungen zu schaffen sowie den Dialog mit Sozialpartnern, Wissenschaft, Forschung und Konsumentenschutzorganisationen weiterzuführen.
</p><p>Zur Erinnerung: Bereits heute werden Nanomaterialien so wie herkömmliche Materialien vom Chemikalien-, Lebensmittel- und Arzneimittelrecht erfasst. Die Daten- und Sicherheitsanforderungen bei Anmelde- und Zulassungsverfahren sind identisch. Für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sind beim Einsatz von synthetischen Nanomaterialien die gleichen Präventionsgrundsätze relevant, wie sie für alle anderen Stoffe mit noch (unbekannten) Gesundheitsgefahren gelten… 
</p><p>Was sofort auffällt: Die heutigen Grundlagen reichen für materielle nanospezifische Regulierungen noch nicht aus. Nano-Materialien sind eben nicht „gewöhnliche“ Chemikalien, sie verhalten sich aufgrund ihrer äussert kleinen Grösse sehr spezifisch und einzigartig. Die Langzeitwirkungen im menschlichen Körper können noch nicht abgeschätzt werden. Mit der neuen Internetplattform <a href="http://www.infonano.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.infonano.ch</a>, einem departementsübergreifenden Projekt verschiedener Bundesstellen, kommt der Bundesrat einem Bedürfnis u.a. der Arbeitnehmerseite zum Teil entgegen. Jedoch reicht dieses Projekt nicht aus. Auch das Nationale Forschungsprogramm 64 <a href="http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.nfp64.ch/D/Seiten/home.aspx</a> kann längst noch nicht alle Informationslücken schliessen und alle Fragen beantworten. 
</p><h3>Staat hat Schutzpflichten </h3><p>Mit Nicht-Wissen kann sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung stehlen: Nationale und internationale Rechts-Standards legen fest, dass bei sogenannten „gefährlichen Tätigkeiten“ den Behörden positive Schutzpflichten obliegen. Hier muss der Staat gesetzlich tätig werden, um das noch unbekannte, potentielle Worst-Case-Szenario, so unwahrscheinlich es scheinen mag, zu verhindern. Und zwar, bevor es zu spät ist! Wenn staatliche Stellen dies nicht tun, passieren menschliche Tragödien wie im Fall des Asbest: Auch in der Schweiz glänzten Behörden lange durch Lethargie, bis es für die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu spät war. Im Glarner Landrat reichte SGB-Mitarbeiter und SP-Parlamentarier Marco Kistler im Juni 2013 eine Motion ein, um die Rolle des Staates im Zusammenhang mit der jahrzehntelangen tödlichen Asbestproduktion in der Eternit Niederurnen aufzuarbeiten. Das Beispiel Asbest zeigt, wie Staat und Wirtschaft nicht mit potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz umgehen dürfen. Im Fall des Asbests wurden die schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeiterinnen und Arbeiter nicht von den Unternehmen getragen, sondern von der Gesellschaft: Familien, Krankenkassen, IV, SUVA… Das darf sich nicht wiederholen. Hier müssen arbeits- und haftpflichtrechtliche präventive Massnahmen ergriffen werden. 
</p><h3>SGB-Gesundheitskommission führt Nano-Tagung durch </h3><p>Der SGB und seine Verbände, welche sich in der Gesundheitskommission (Gehuko) um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und die Prävention von Berufskrankheiten kümmern, werden für den 2. Dezember 2013 in Bern eine Tagung zum Thema „Nano, das neue Asbest?“ durchführen (Anmeldeinformationen folgen). Hochkarätige Gäste aus Wissenschaft, SUVA und Sozialpartnerschaft werden sich mit den Risiken und Chancen der Nanotechnologie für die Arbeitnehmenden und dem Industriestandort Schweiz auseinandersetzen. Dabei wird das Thema Nano sowohl von der technischen, versicherungs- aber auch haftpflichtrechtlichen Perspektive beleuchtet werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1107</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz wichtiger denn je!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-wichtiger-denn-je</link><description>Umbrüche in der Bankenwelt </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bankgeheimnis für (ausländische) Kunden wird fallen, und das dürfte grössere ökonomische Auswirkungen auf den Schweizer Finanzmarkt haben. Gewisse Banken könnten jetzt versucht sein, sich auf Kosten der Mitarbeiter zu sanieren. Gerade im Rahmen eines Nachfolgeprojekts zur gescheiterten „Lex USA“ sind die Risiken für die Bankmitarbeitenden nicht zu unterschätzen. Der Bundesrat muss dem Bankpersonal Datenschutz gewähren. </p><p>Prioritäres juristisches Ziel muss eine möglichst arbeitnehmerfreundliche Lösung der verschiedener Steuerstreite mit dem Ausland sein, die den Marktzugang der Schweizer Banken im Moment bedrohen (USA, EU, etc.).
</p><p>Das US-Dossier zeigt, dass für gewisse Banken die Versuchung gross ist, sich durch möglichst umfassende Datenlieferungen an die USA einer Strafverfolgung in Übersee zu entziehen. Während das Bankgeheimnis des Kunden straf- und zivilrechtlich durch Art. 47 des Bankengesetzes (BankG) geschützt wird, zeigten sich gewisse Banken bereit, persönliche Daten von Mitarbeitenden mit Kontakt zu US-Personen den US-Behörden zu liefern.
</p><h3>Mitarbeiterschutz im Bankenbereich</h3><p>Dieses Verhalten ist unter verschiedenen Aspekten rechtlich unhaltbar. Für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gilt ein (qualifizierter) Datenschutz: Art. 328b OR legt fest, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht gerade auch die personenbezogenen Daten des Arbeitnehmenden schützen muss. Das beinhaltet neben einem grundsätzlichen Verbot der Weiterleitung an Dritte auch und besonders das Verbot, gewisse personenbezogene Daten überhaupt zu bearbeiten, einzusehen oder zu speichern, wenn sie nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeitsverrichtung gemäss Arbeitsvertrag stehen und wenn nicht auch die Voraussetzungen des Datenschutzgesetzes (DSG) respektiert werden: U.a. sind hier die Prinzipien der Verhältnismässigkeit der Bearbeitung von Mitarbeiterdaten und die Weitergabe nur mit Zustimmung des Betroffenen zu nennen. Bei fehlender Einwilligung braucht es für eine Datenbearbeitung ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder eine (spezial-)gesetzliche Rechtfertigung (Art. 12 f. DSG).
</p><p>Ob die Datenlieferungen von Tausenden Mitarbeiternamen im April 2012 unter Anwendung von Notrecht zur Gewährung einer „Globalbewilligung“ nach Art. 271 StGB rechtens waren, muss stark bezweifelt werden angesichts unklarer Notrechts-Kompetenzen des Bundesrates und damit einhergehenden Zweifeln an der Einhaltung des Legalitätsprinzips. Zur Erinnerung: Art. 271 StGB stellt sog. „verbotene Handlungen für einen fremden Staat“ unter Strafe. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die staatliche Herrschaftssphäre nicht durch Handlungen verletzt wird, die in der Schweiz behördlichen Charakter aufweisen und deshalb die Einhaltung von gewissen rechtsstaatlichen Verfahren verlangen, wenn sie im Auftrag eines fremden Staates in der Schweiz durchgeführt werden sollen (z.B. Rechtshilfegesuche, vorherige Bewilligung durch Gerichte, etc.). 
</p><p>Auch der Eidgenössische Datenschützer war 2012 nicht in der Lage, den gesetzlichen Datenschutz gegenüber den Bankmitarbeiterdaten durchzusetzen. Vielmehr musste auch von dieser Seite eine gewisse Relativierung des Bankangestelltenschutzes beobachtet werden unter Anführung vermeintlich „höherer“ wirtschaftlicher Interessen der Arbeitgeber, keine Klage vor US-Behörden zu riskieren.[1] Besonders heikel war bei dieser sehr gewunden notrechtlich begründeten Datenlieferung, dass die Daten von den Arbeitgebern CS, HSBC, Julius Bär sowie der Zürcher und Basler Kantonalbanken an die US-Behörden nicht immer unter vorgängiger expliziter Vorinformation der betroffenen (ehemaligen) Angestellten verschickt wurden. Das bestehende Schweizer Recht zum Arbeitnehmer-Datenschutz zeigte so jedenfalls im besonders exponierten Bankenbereich drastisch seine materiellen und formellen Grenzen.
</p><h3>Steuerstreit USA-Schweiz: von der „Lex USA“ zum Plan B</h3><p>Offenbar hat der Bundesrat jedoch zwischen 2012 und 2013 den Ernst der Lage erkannt und entschieden, den ordentlichen Gesetzgebungsweg zur Erreichung einer möglichst globalen Lösung mit den USA zu wählen. So hätte die Altlastensanierung mit der Verabschiedung einer „Lex USA“ von statten gehen sollen. Ohne Anrufung von Notrecht wäre ein zeitlich beschränktes Bundesgesetz<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> erlassen worden. Es hätte den betroffenen Banken erlaubt, einerseits Daten hinsichtlich Art. 271 StGB mit den USA auszutauschen, die ansonsten nur im Rahmen eines komplizierten ordentlichen Rechtshilfegesuchs an die zuständigen Schweizer Behörden hätten behandelt werden können. Andererseits wäre die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber bis zu einer eigentlichen Architektur von flankierenden Massnahmen erweitert worden. 
</p><p>Richtigerweise wurden hierbei der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV, der Arbeitgeberverband Banken sowie die Bankiervereinigung vom Bundesrat mit der parallelen Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Konkretisierung der Fürsorgepflicht gem. Art. 328 OR des Arbeitgebers in Bezug auf allfällige Folgekosten einbezogen. Dies, um die gravierendsten Folgen der an und für sich skandalösen Weitergabe von Mitarbeiterdaten an das US-Justizministerium (DoJ) im Rahmen der heute anstehenden möglichst globalen „Sanierung“ der Altlasten des Schweizer Bankgeheimnisses im Zusammenhang mit US-Kunden mit flankierenden Massnahmen weitestgehend zu neutralisieren. Die Ausarbeitung einer solchen Vereinbarung als Minimalbedingung, um überhaupt Daten mit dem DoJ austauschen zu dürfen, ist als Erfolg des SBPV und der Sozialpartnerschaft im Bankenbereich zu werten. 
</p><p>In der ersten Juliwoche hat nun der Bundesrat nach dem parlamentarischen Scheitern der „Lex USA“ einen sogenannten Plan B präsentiert. Dabei geht es darum, dass eine spezifische Rechtsgrundlage auf Verordnungsstufe für eine erleichterte Erteilung von Einzelbewilligungen mit entsprechenden Auflagen an Banken nach Art. 271 StGB in Kraft gesetzt werden soll. Der Bundesrat hat dabei im Rahmen des geltenden Rechts (OR, DSG, BankG, StGB) die Eckwerte für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festgelegt. Zudem wird der Bundesrat mit dem DoJ auf der Basis der dann in die Verordnung gegossenen Eckwerte weitere Gespräche betreffend Start eines unilateralen US-Programms zur Vergangenheitsregelung jener Banken führen, gegen die noch kein Strafverfahren eröffnet wurde. Bei einer Teilnahme am Programm benötigen auch diese Banken eine Bewilligung im Rahmen der verabschiedeten Eckwerte. Über den Inhalt des Programms wird nur das DoJ entscheiden: Bei diesen Programmen handelt es sich nämlich um einseitige Verfahrensangebote der US-Behörden an die einzelnen Schweizer Banken. 
</p><h3>Zwingende Elemente des Plan B zum Schutz der Angestellten</h3><p>Der Bundesrat hat am 3. Juli 2013 beschlossen, die sozialpartnerschaftlich ausgearbeitete Vereinbarung zwischen Arbeitnehmerorganisation und Arbeitgeberschaft als „Eckwert“ für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festzulegen. Dabei müssen sich die Banken verpflichten, jegliche allfällige Gerichts-, Anwaltskosten und andere Aufwendungen in den USA zu übernehmen sowie einen Härtefallfonds für unvorhergesehene Kosten zu schaffen. 
</p><p>Bankinstitute müssen sich natürlich auch rückwirkend für diejenigen Kosten verpflichten, welche im Zusammenhang mit der Datenlieferung aufgrund des völlig überstützt wirkenden Bundesratsbeschlusses vom 4. April 2012 getätigt wurden (wobei hier die juristische Auseinandersetzung noch läuft, wie die Blockierung der Datenlieferung in die USA durch ein Genfer Gericht Ende Juni 2013 in Erinnerung gerufen hat). 
</p><p>Die Tatsache, dass die Regelungen des Plan B nicht wie die „Lex USA“ auf Gesetzes- sondern nur auf Verordnungsstufe verankert werden, macht klar, dass der Rechtsschutz insbesondere für die Arbeitnehmenden sowohl materiell wie auch formell verbessert und ausgebaut werden muss. Einerseits müssen alle betroffenen, auch ehemaligen, Arbeitnehmenden, deren Daten geliefert werden, vorgängig einzeln informiert werden. Andererseits dürfen in Respektierung des Verhältnismässigkeitsprinzips wenn überhaupt nur Namen bzw. Daten von leitenden Kaderangestellten geliefert werden. Ein Weiterleiten an US-Behörden von Angaben zu organisatorisch untergeordneten Bankangestellten (Kundenberater, Backoffice, Sachbearbeitende, etc.) wäre juristisch nicht zu begründen. 
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Für eine Kritik der Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragen vom 17. Oktober 2012 vgl. die SGB-Stellungnahme zur Übermittlung von Bankmitarbeiterdaten: &lt;media 656 - - "TEXT, 121018 LC Uebermittlung Bankmitarbeiterdaten, 121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf, 86 KB"&gt;<a href="http://www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf" target="_blank">www.sgb.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/Vernehmlassungen/121018_LC_Uebermittlung_Bankmitarbeiterdaten.pdf</a>&lt;/media&gt;. 
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Bundesgesetz über Massnahmen zur Erleichterung der Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten, Botschaft vom 29. Mai 2013. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1105</guid><pubDate>Mon, 08 Jul 2013 14:46:00 +0200</pubDate><title>Aufgepasst –  nicht alles ist gestattet! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aufgepasst-nicht-alles-ist-gestattet</link><description>SGB-Empfehlungen zu Ferienjobs</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</p><p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG). 
</p><h3>Bei Gefahr nein sagen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. In jedem Fall sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten. Ist jemand trotz allem einer Gefahr ausgesetzt, dann muss er wagen, STOPP zu sagen. Es lohnt sich, Hilfe einzuholen bei einem erfahrenen Arbeitskollegen. Unfälle wirken zu häufig zu lange nach.
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn: minimale und übliche Löhne</h3><p>In der Schweiz gibt es (noch) keinen gesetzlichen Mindestlohn über alle Branchen hinweg. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung, im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), für den Temporärbereich (Personalverleih) und ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die meisten vertraglichen Mindestlöhne findet man auf: <a href="http://www.gav-service.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gav-service.ch</a>. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Die meisten davon findet man auf <a href="http://www.lohnrechner.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohnrechner.ch</a> .
</p><p>Der SGB empfiehlt für alle Angestellten einen Mindestlohn von 22.- Fr./h. 
</p><h3>Und die Ferien?</h3><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64 % (bis zu 20 Jahren). Bei Jugendlichen ab 20 beträgt dieser Zuschlag 8,33 %. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h5>Internet-Stellenbörsen: aufpassen und nicht reinfallen!</h5><p>„Suchen Mädchen für einjährigen Coiffeurstage. Lohn 400.-/Monat.“ Diese Annonce erschien Ende Juni auf <a href="http://www.adosjob.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.adosjob.ch</a>. Man findet solche Kleinanzeigen oft auf Webseiten, die sich an Jugendliche auf Jobsuche wenden. Wenn auch die meisten dieser Webseiten von guten Absichten ausgehen, so heisst das noch lange nicht, dass die Stellenangebote darauf im Interesse der Jugendlichen oder rechtskonform sind. Der oben zitierte Fall stellt eindeutig einen Missbrauch dar: Der Betrieb müsste das Mädchen als Lehrling anstellen. Erst das erlaubte eine korrekte durch die Brache anerkannte Ausbildung. Vielleicht hat der Inserierende keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung. Er bietet also einen nicht reglementierten Stage an, um während eines Jahres von einer billigen Hilfskraft zu profitieren.
</p><p>Tipp: Die SGB-Jugendkommission hat in einer Ratgeber-Broschüre alle wichtigen Informationen zum Arbeitsrecht erfasst. Diese ist downloadbar unter: <a href="http://www.gewerkschaftsjugend.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a> .</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1092</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 16:54:00 +0200</pubDate><title>Rentenkürzungen und weitere Verschlechterungen verhindert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/rentenkuerzungen-und-weitere-verschlechterungen-verhindert</link><description>Parlament stoppt das Revisionsrennen bei der IV</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung (IV) wurde in den letzten Jahren einem strengen Sparregime unterworfen. Eine Revision jagte die andere. Nun hat das Parlament das Revisionsrennen gestoppt. Zu Recht, denn die IV befindet sich auf Kurs. Ihre Finanzen stabilisieren sich. Weitere Leistungskürzungen sind nicht nötig. Vielmehr muss die IV nun ihre neue Rolle als Eingliederungsversicherung konsolidieren. Und die Unternehmen müssen Arbeitsplätze für die zu integrierenden Invaliden schaffen.
</p><p>Die IV-Revision 6b hätte zu Rentenkürzungen bei Schwerinvaliden geführt. Zudem wären künftig die IV-Renten nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst worden. Ein perfider Interventionsmechanismus hätte der IV den finanziellen Spielraum geraubt. Die Folge wären technokratisch bestimmte automatische Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen gewesen. Dass das Parlament eine so technokratisch bestimmte Revision hat abstürzen lassen, ist richtig.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1091</guid><pubDate>Thu, 20 Jun 2013 10:47:00 +0200</pubDate><title>Neu mit Mindestlöhnen gegen Dumping </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neu-mit-mindestloehnen-gegen-dumping</link><description>Neuer GAV-MEM bricht Tabu

</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein Tabubruch: Der symbolisch am meisten aufgeladene Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz, der GAV-MEM, das Vertragswerk in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, legt neu Mindestlöhne fest. 
</p><p> Die Verhandlungen begannen im November 2012. Im Frühjahr 2013 waren sie ernsthaft gefährdet. Anfang Mai war der Beizug eines Mediators in der Person von Ex-Seco-Arbeitsdirektor Jean- Luc Nordmann nötig. Anfangs Juni dann der Durchbruch in den Verhandlungen: Unia konnte sich mit ihrer Forderung nach Mindestlöhnen in diesem GAV durchsetzen. Das Novum kann wohl nur richtig einschätzen, wer die hohe symbolische Bedeutung dieses Vertragswerks kennt, das auf das mythische Friedensabkommen von 1937 zurückgeht. Die Löhne hätten allein die Betriebe zu regeln, so lautete über ein Dreivierteljahrhundert erfolgreich das Dogma der Arbeitgeber. Nun – das Dogma ist gefallen. 
</p><h3>„Unser Nullmeridian“</h3><p>Der neue GAV-MEM definiert Mindestlöhne je für Ungelernte und für Qualifizierte und stuft diese nach drei Lohnregionen ab. In der Region A betragen die Jahreslöhne 50‘050 Franken für Ungelernte und 53‘950 Franken für Qualifizierte. In der Region B betragen die gleichen Werte 46‘800 Franken für Ungelernte und 50‘700 Franken für Qualifizierte. Und in der Region C (Tessin und Jurabogen): 42‘900 Franken für Ungelernte und 46‘800 Franken für Qualifizierte. Umgerechnet auf die Stundenlöhne ergibt das folgende Beträge:
</p><p>Region A: 24,10 Fr. resp. 25,90 Fr.
</p><p>Region B: 22,50 Fr. resp. 24,40 Fr.
</p><p>Region C: 20,60 Fr. resp. 22,50 Fr.
</p><p>Wer diese Vertrags-Minimallöhne an der SGB-Mindestlohninitiative misst, stellt rasch fest, dass nur in einem Fall deren Forderung von 22 Franken pro Stunde unterschritten ist. Unia-Industriechef Corrado Pardini gesteht denn auch: „Manche der Löhne sind zu tief. Es war ein schwieriger Entscheid. Entweder kein GAV, also auch keine Mindestlöhne. Oder ein GAV, der zum ersten Mal in der MEM-Geschichte Mindestlöhne festmacht. Wir haben uns für den Durchbruch entschieden. Entscheidend dabei: Es gibt jetzt klare Grenzen gegen das Dumping. Und wir arbeiten an ihrer Verbesserung […] Diese Mindestlöhne sind jetzt unser Nullmeridian.“(work, 7.6.2013). Bliebe nachzutragen, dass in der Region C nur 6 % der entsprechend Beschäftigten arbeiten und dass der Abschluss im Tessin für viele Arbeitnehmende Lohnerhöhungen von bis zu 700 Franken pro Monat bedeutet. 
</p><h3>Gesetzlicher Mindestlohn bleibt nötig</h3><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat denn auch die Festlegung von Mindestlöhnen als „historischen Durchbruch“ bezeichnet. Historische Durchbrüche haben immer Nachzügler. Das heisst: Die Gewerkschaften werden weiterhin darauf beharren, via GAV neu Mindestlöhne festzulegen. Und wo dies nicht möglich ist, wird die entsprechende Volksinitiative des SGB für gesetzlichen Ersatz sorgen. Denn auch mit dem neuen MEM-Abschluss kommen bloss gut 40 % aller GAV-Unterstellbaren in den Genuss eines GAV-Mindestlohnes. Gleichzeitig sind Tieflöhne (3986.-/Monat für 2010) weit verbreitet: 437‘000 Menschen, d.h. 12 % der Arbeitnehmenden in der Schweiz, waren 2010 zu solch miesen Konditionen angestellt. Angesichts dieser Daten ist die Deutung des MEM-Abschlusses durch Swissmem-Sprecher Ivo Zimmermann etwas gar voreilig: "Mit dem neuen Vertrag setzen wir ein Zeichen, dass Lohnfragen auf Betriebs- und Branchenebene gelöst werden sollten und nicht durch staatliche Regeln." Die Realität zeigt, dass solche Zeichen längst nicht überall gehört werden. Im Schuhhandel, im Detailhandel und im Gartenbau, um nur drei besonders virulente Beispiele zu nennen, dominiert die Verweigerungsfront gegenüber Gesamtarbeitsverträgen. Das zeigt, dass es den gesetzlichen Mindestlohn als Ergänzung und als unterste Schutzlimite braucht.
</p><h5>Weitere Punkte des MEM-Abschlusses </h5><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit: Die Arbeitgeber können künftig bis zu 200 Stunden Überzeit ins neue Jahr übertragen. Bisher waren es 100 Stunden. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Neue Regelung des „Krisenartikels": Sie ermöglicht Firmen bei ausserordentlichen Umständen in Absprache allein mit dem Personal (bisher unter Beizug der Gewerkschaft) die Arbeitszeit befristet nach oben anpassen. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Andere Verbesserungen: Vaterschaftsurlaub von einer Woche, Förderung flexibler Arbeitsmodelle wie Job Sharing, die Stärkung der Berufsbildung sowie die Förderung von Mitarbeitenden, insbesondere Auszubildenden und Frauen.
</p><p>Der neue GAV gilt für annähernd 100'000 Beschäftigte. Der Vertrag wird am 1. Juli 2013 in Kraft treten und bis 2018 gelten. Er bedarf noch der Ratifizierung der zuständigen Organe auf beiden Seiten. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1089</guid><pubDate>Tue, 18 Jun 2013 11:17:00 +0200</pubDate><title>Nun zahlen Spitzenverdiener wirklich ein Solidaritätsprozent</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nun-zahlen-spitzenverdiener-wirklich-ein-solidaritaetsprozent</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte haben der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung zugestimmt. Damit wird das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet.&nbsp;</p><p>Die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (ALV) sind seit dem 1.4.2011 auf 2,2 % (je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) des versicherten Verdienstes veranschlagt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent (1 % wiederum je hälftig für Arbeitnehmer und -geber) auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Warum diese Solidarität über 315‘000 Franken nicht mehr gelten sollte, konnte wohl nur mit besonderer Nachsicht für die besonders Reichen erklärt werden. 
</p><p>Mitunter aber gibt es Korrektur und Einsicht auch bei den Bürgerlichen. So haben in der Sommersession sowohl der National- wie auch der Ständerat einer Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zugestimmt. Diese plafoniert das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken, sondern erhebt es neu auf dem ganzen Einkommen ab 126‘000 Franken. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, wird der ALV pro Jahr rund 100 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden dürften zwei Jahre früher als geplant abgetragen sein. Die Mehrheiten in beiden Kammern waren komfortabel: im Nationalrat 132 gegen 48 Stimmen, im Ständerat 26 gegen 5 Stimmen. 
</p><p>SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der ständerätlichen Debatte vom 17. Juni: „Es ist eine bescheidene Massnahme, aber eine Massnahme in die richtige Richtung. Es würde eigentlich dem Charakter einer Sozialversicherung entsprechen, wenn die Beitragspflicht nach dem Modell der AHV grundsätzlich auch deplafoniert würde. Mit diesem Solidaritätsprozent wird aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung gemacht […]“
</p><p>Fazit: zumindest das Solidaritätsprozent trägt in Zukunft seinen Namen zurecht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1088</guid><pubDate>Mon, 17 Jun 2013 16:41:00 +0200</pubDate><title>SGB lässt Rentenklau nicht zu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-laesst-rentenklau-nicht-zu</link><description>Bundesrat plant grösste Rentensenkung aller Zeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In seinen Reformplänen Altersvorsorge 2020 tritt der Bundesrat brachial und kompromisslos an. Der SGB wird vehement dafür eintreten, dass jene Punkte dieses Programms, die eine Rentensenkung zur Folge haben, beerdigt werden.</p><p>Die Sonntagspresse hat die Reformpläne zur Altersvorsorge 2020 publik gemacht. Würden die Pläne umgesetzt, müssten Rentnerinnen und Rentner künftig mit weniger auskommen oder vorher deutlich mehr einzahlen. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund ist dieser Weg nicht gangbar. Schon heute ist das Renteneinkommen für tiefe und mittlere Einkommen zu niedrig, um ein anständiges Leben im Alter zu garantieren. Zudem haben Leute über 50 bereits heute Mühe, im Arbeitsmarkt zu bestehen.
</p><h3>Brutale Rentensenkungen</h3><p>Mit der Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent erwägt Bundesrat Alain Berset die grösste Rentensenkung aller Zeiten. Der letzte Anlauf, den Mindestumwandlungssatz zu senken, wurde 2010 an der Urne abgeschmettert. Fast 73 Prozent der Abstimmenden lehnten die Kürzung um 0,4 Prozent auf 6,4 Prozent ab. Nun soll der Satz gar doppelt so stark gesenkt werden. Die Pensionskassenrenten würden so um 12 Prozent sinken. Wer auf eine Pensionskassenrente von 1500 Franken pro Monat anspart, etwa ein Schreiner, würde wegen der Altersvorsorge-Reform pro Monat fast 200 Franken weniger im Portemonnaie haben. Dieser Rentenabbau wird es an der Urne schwierig haben. Zwar schlägt der Bundesrat vor, den Ausfall zu kompensieren. Kompensation heisst jedoch, der Zweiten Säule zusätzliche Mittel zuzuführen. Dieses Rezept wurde bei der 1. BVG-Revision verordnet. Damals wurde die Senkung des Mindestumwandlungssatzes mit der Vergrösserung des Altersguthabens abgefedert. Zehn Jahre später ist jedoch die Bereitschaft, mehr Geld in die Zweite Säule einzuzahlen, auch auf Arbeitnehmerseite deutlich gesunken. Für Leute mit tiefem Einkommen rechnet sich die Zweite Säule nicht. Die AHV ist für tiefe und mittlere Einkommen die weit effizientere Altersvorsorge als das Zwangssparen in der Zweiten Säule. Die Stärkung der AHV wie sie die SGB Initiative AHVplus will, ist der Königsweg für eine gute Altersvorsorge.
</p><h3>Ungerechte Rentensituation für Frauen</h3><p>Bereits seit längerem bekannt ist die Forderung nach einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65. Die Verkürzung der Bezugsdauer ist ebenfalls eine Rentensenkung. Sie trifft nur die Frauen und wiegt besonders schwer. Denn Frauen haben deutlich tiefere Altersrenten als Männer. Die Gründe dafür liegen bei der Zweiten Säule und den tieferen Löhnen der Frauen. Von Gleichberechtigung der Frauen im Rentenalter kann also nicht die Rede sein. 40 Prozent aller Frauen verlassen den Arbeitsmarkt vor 64. Dabei spielen familiäre Verpflichtungen eine wichtige Rolle. Viele Frauen um die 60 betreuen ihre Enkelkinder und leisten somit einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Andere pflegen ihre kranken Eltern, Schwiegereltern oder den eigenen Partner. Die Heraufsetzung des Frauenrentenalters verkennt die soziale Realität der Frauen. Als Sanierungsmassnahme für die AHV ist sie einseitig und ungerecht. Der SGB lehnt eine solche Rentenverschlechterung ab. Vielmehr muss das Renteneinkommen der Frauen durch den Ausbau der AHV verbessert werden.
</p><h3>Finanzierungstricks bluten die AHV aus</h3><p>Auch bei der Finanzierung der AHV ziehen dunkle Wolken auf. Der Bund will sich aus seiner Verantwortung gegenüber der AHV stehlen und sich so einen grösseren Spielraum für Steuersenkungen – etwa für die Unternehmenssteuerreform III – schaffen. Heute übernimmt der Bund rund 20% der AHV-Ausgaben. Laut den bundesrätlichen Plänen soll der Bund nur noch 10% der Ausgaben decken. Der restliche Anteil soll an die Einnahmen der Mehrwertsteuer geknüpft werden. Der heutige Bundesanteil von 7,6 Mrd. Franken würde sich auf circa 5 Mrd. Franken reduzieren. Der Ausfall müsste dann durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer aufgefangen werden. Damit schwächt der Bund die Erste Säule massiv. Ein starker Ausbau der AHV-Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist unbeliebt, weil sie den Konsum verteuert. Der Druck für Rentenkürzungen bei der AHV wird zunehmen. Passend dazu fordern auch Economiesuisse und die bürgerlichen Parteien eine automatische Leistungsanpassung bei der AHV, mit andern Worten: eine Schmälerung der künftigen Renteneinkommen. Unter dem Titel Schuldenbremse für die AHV hat das Eidg. Parlament bereits die Einführung einer technokratischen Ausgabenkürzung beschlossen. Künftig sollen die AHV-Renten nicht mehr der Teuerung- und Lohnentwicklung angepasst werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird sich vehement gegen alle Pläne stemmen, die das Rentenniveau drücken.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1085</guid><pubDate>Wed, 12 Jun 2013 18:43:00 +0200</pubDate><title>Keine Heiratsstrafe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-heiratsstrafe</link><description>AHV gewährt viele Vorteile nur Verheirateten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Die AHV bestrafe Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren. Der häufig gehörte Vorwurf ist falsch. Denn er blendet viele Vorzüge aus, die die AHV nur Verheirateten bietet.</p><p class="Text">Ehepaare im Rentenalter erhalten zusammen von der AHV höchstens Fr. 3510 pro Monat. Dies auch wenn die einzelnen Renten je über Fr. 2000 liegen würden. Die AHV-Altersrenten sind für Verheiratete auf 150 % der maximalen Rente begrenzt.</p><p class="Text">Ist dieser Plafonds für Verheirate ungerecht? Eine Strafe? Werden dafür Konkubinatspaare im gemeinsamen Haushalt und mit zwei unbegrenzten AHV-Renten begünstigt? </p><p class="Text">Wer so argumentiert, verkennt, dass Ehepaare in der zivilstandsabhängigen AHV in vielerlei Hinsicht begünstigt werden.</p><p class="Text">&nbsp;</p><ul><li><span>Für Ehepaare gibt es Beitragserleichterungen: Bei Ehepaaren bezahlt nur ein Ehepartner AHV-Beiträge, falls nur ein Ehepartner erwerbstätig ist. Der nichterwerbstätige Ehepartner muss keine AHV-Beiträge entrichten, bleibt aber AHV-versichert. Bei der Berechnung der Altersrente werden die Einkommen, welche Verheiratete während den Ehejahren erzielt haben, aufgeteilt und je zur Hälfte der Ehefrau und dem Ehemann gutgeschrieben. Das ist etwa für Ehefrauen vorteilhaft, die während der Ehe nicht oder nur wenig gearbeitet haben.</span></li><li><span>Auch auf der Leistungsseite sieht es für Ehepaare besser aus als für Unverheiratete: Nur Verheiratete haben im Todesfall des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin Anspruch auf eine Witwer- bzw. Witwenrente. Stirbt eine verheiratete Person, erhält der Ehemann oder die Ehefrau zudem einen Zuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente (bis höchstens zum Betrag der Maximalrente).</span></li></ul><p class="Text">Würde nun der AHV-Plafonds für die Altersrenten der Ehepaare abgeschafft werden, müssten konsequenterweise auch diese Vorteile gestrichen werden. Die Ehepaare hätten dann unter dem Strich ein Minus-Geschäft gemacht, wie die folgende Auflistung zeigt.</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text"><b>AHV-Leistungen für Verheiratete</b></p><table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" style="border: none; " class="contenttable"><tbody><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-color: windowtext; border-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Beitragsvorteil:</p><p class="Text">Beitragspflicht erfüllt, wenn Ehepartner einzahlt</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: solid; border-right-style: solid; border-top-color: windowtext; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-top-width: 1pt; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">+ 200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Witwen- und Witwerrente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘400 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Zuschlag für verwitwete Altersrentenbezüger</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 1‘200 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Plafond Ehepaarrente:</p><p class="Text">Begrenzt auf 150% der maximalen AHV-Rente</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">- 2‘000 Mio</p></td></tr><tr><td width="198" valign="top" style="width: 148.75pt; border-right-style: solid; border-left-style: solid; border-right-color: windowtext; border-bottom-color: windowtext; border-left-color: windowtext; border-right-width: 1pt; border-bottom-width: 1pt; border-left-width: 1pt; border-top-style: none; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">Total „Vorteil“ für Ehepaare</p></td><td width="198" valign="top" style="width: 148.8pt; border-top-style: none; border-left-style: none; border-bottom-color: windowtext; border-bottom-width: 1pt; border-right-style: solid; border-right-color: windowtext; border-right-width: 1pt; padding: 0cm 5.4pt; "><p class="Text">+ 800 Mio</p></td></tr></tbody></table><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Dass für Ehepaare die Altersrenten begrenzt werden, berücksichtigt den Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem Zwei-Personen-Haushalt in aller Regel tiefer sind als in zwei separaten Ein-Person-Haushalten. Also ist es zweckmässig, das Renteneinkommen auf diese Situation anzupassen. Natürlich haben auch Konkubinatspaare, die gemeinsam wohnen, die gleichen tieferen Lebenshaltungskosten wie Ehepaare. Aus Praktikabilitätsgründen kann aber die AHV keine Kontrolle der jeweiligen Wohnsituation aufziehen. Die Ehe ist der klarste Anknüpfungspunkt für einen gemeinsamen Haushalt. Alles andere würde zu einem grossen bürokratischen Aufwand führen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Text">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1082</guid><pubDate>Sun, 09 Jun 2013 18:16:00 +0200</pubDate><title>SPAR-Management will nicht vehandeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/spar-management-will-nicht-vehandeln</link><description>Eine Woche Streik bei SPAR in Dättwil (AG)</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit einer Woche wehren sich die Angestellten des SPAR-Tankstellenshops im aargauischen Dättwil mit einem Streik gegen die tiefen Löhne von 3600 Franken und den chronischen Personalmangel.&nbsp;Noch immer lehnt&nbsp;das SPAR-Management Verhandlungen ab und versucht stattdessen, den Streik zu kriminalisieren und das von der Verfassung geschützte Streikrecht auszuhöhlen. Am siebten Streiktag liess die SPAR-Geschäftsleitung einen&nbsp;mündlich zugesagten Verhandlungstermin platzen.
</p><p>Derweil haben die&nbsp;Streikenden in den letzten Tagen Unterstützung aus der ganzen Schweiz erhalten. Zahlreiche Solidaritätsbekundungen von Angestellten anderer SPAR-Filialen gingen ein. 53 Nationalrätinnen und Nationalräte unterzeichneten einen Aufruf an die SPAR-Führung, endlich Verhandlungen aufzunehmen. Und am Sonntag kam es in Dättwil zu einem Solidaritätsfest, an dem rund 300 Personen teilnahmen, darunter der Rapper Greis sowie der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, Paul Rechsteiner. Dieser sprach den Streikenden die Solidarität der Gewerkschaftsbewegung aus und gratulierte ihnen für ihren Mut und ihr Engagement: „Ihr leistet hier grossartige Arbeit. Mit eurem Streik kämpft ihr auch für alle anderen Angestellten im Detailhandel“, sagte Rechsteiner.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1095</guid><pubDate>Fri, 07 Jun 2013 10:42:00 +0200</pubDate><title>SGB unterstützt DemonstrantInnen in der Türkei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-unterstuetzt-demonstrantinnen-in-der-tuerkei</link><description>Protestbrief an türkischen Botschafter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am 7. Juni hat der SGB beim türkischen Botschafter in Bern einen Protestbrief eingereicht.
</p><p>Der SGB hat sich als Mitglied des Internationalen Gewerkschaftsbundes IGB und seiner türkischen Schwesterorganisationen mit dem Kampf der progressiven Kräfte in der Türkei solidarisiert. Der SGB und der IGB verlangen von Premierminister Erdogan und der türkischen Regierung einen sofortigen Stop der Gewalt gegen die Demonstrierenden, eine Freilassung aller verhafteten DemonstrantInnen und eine Umsetzung der berechtigten progressiven Anliegen der Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. 
</p><p>Dazu hat der SGB einen Brief an den Repräsentanten der Türkei in der Schweiz, den Botschafter in Bern, gesendet. Ebenso wurde der Vertreter der Schweizer Eidgenossenschaft in Ankara, der zuständigen Botschafter, über den SGB-Protest informiert. Der SGB fordert diesen auf, die vorhandenen Einflussmöglichkeiten gegenüber der Regierung Erdogan auszunutzen.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1081</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:25:00 +0200</pubDate><title>Endlich gewerkschaftsfeindliche Kündigungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-gewerkschaftsfeindliche-kuendigungen-stoppen</link><description>Langer Protestzug in Genf
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An die 2500 Menschen haben am Samstag 1. Juni auf Einladung von CGAS, SGB und VPOD in Genf für einen wirksamen Kündigungsschutz von Arbeitnehmer-Vertreter/innen, für die Garantie des Streikrechts, den Respekt vor Gesamtarbeitsverträgen, gerechte Mindestlöhne und mehr Kontrollen der Unternehmen demonstriert. </p><p>Am Anfang waren es zwei separate Platzkundgebungen, deren Teilnehmende sich dann zu einem einheitlichen Demozug trafen. Auf der Place Neuve demonstrierten Gewerkschafter/innen und Linke auf Einladung der CGAS (Communauté genevoise d’action syndicale = Genfer Gewerkschaftsvereinigung, die auch Nicht-SGB-Verbände umfasst) für einen fairen Mindestlohn und eine bessere Kontrolle der Unternehmen. Auf der Place du Molard riefen zu gleicher Zeit SGB und VPOD zu einer Solidaritätskundgebung für die Providence-Entlassenen auf. Die Demozüge beider Kundgebungen fanden kurz vor der Mont-Blanc-Brücke unter einem zunehmend freundlich werdenden Himmel zusammen und zogen farbenfroh und fahnenbewehrt, in kämpferischer, aber durchaus aufgelockerter Stimmung durch die Stadt. Hinauf ging‘s vom See zur Place des Nations, dem symbolträchtigen Platz vor den Gebäuden der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Bei dieser UNO-Organisation haben denn auch SGB und VPOD die Schweiz eingeklagt, weil diese trotz Unterzeichnung eines entsprechenden Abkommens Gewerkschafter/innen nicht ausreichend vor ungerechtfertigter Kündigung schützt und ebenso wenig das Streikrecht garantiert. Noch vor dem Reigen der Reden verabschiedeten die auf der Place des Nations Versammelten denn eine Resolution zuhanden des SGB, in der sie diesem eine Volksinitiative für besseren Kündigungsschutz empfahlen.
</p><h3>Der Fall Providence</h3><p>„Eine Personalvertreterin muss die Interessen ihrer Kolleg/innen verteidigen können, ohne dabei ständig die Kündigung befürchten zu müssen“, rief Sabine Furrer bei der Abschlusskundgebung auf der Place des Nations den Demonstrierenden zu. Sie wusste, wovon sie sprach. Denn sie gehört zu den 22 entlassenen Streikenden des Neuenburger Spitals Providence. Mit dem Streik hatten sich diese gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen gewehrt. Ein privater Käufer des Spitals, die Genolier AG, hatte dies gefordert. Dieses brutale Vorgehen à la friss oder stirb verletzt die von Bundesverfassung und Abkommen der IAO garantierten Gewerkschaftsrechte. Es hebelt gleichzeitig das Streikrecht aus und ersetzt faire Sozialpartnerschaft durch ein Diktat. Es stellt den vorläufigen traurigen Höhepunkt in der ganzen langen Reihe von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen dar. VPOD-Generalsekretär Stefan Giger brandmarkte denn auch Genolier-Verwaltungsratspräsident Raymond Loretan: „Als Präsident der SRG spielt Herr Loretan die Rolle des seriösen Staatsmannes, bei Genolier deckt er rüde Attacken gegen den GAV. Kündigen muss man nicht dem streikenden Spitalpersonal, kündigen muss man Herrn Loretan, der die Verfassung missachtet und sich um die von der IAO garantierten Rechte foutiert.“ Und an die Adresse der Neuenburger Politik gerichtet: „Wenn das Spital Providence weiterhin die grundlegenden Gewerkschaftsrechte missachtet, dann muss der Staat Neuenburg es von der Spitalliste streichen.“
</p><h3>Bundesrat soll OR-Revision wieder aufnehmen</h3><p>Vania Alleva, SGB-Vize- und Unia-Co-Präsidentin, verlangte auf der Abschlusskundgebung mehr Respekt für die Rechte der Arbeitnehmenden. Nach Tesa, Manor und Chicorée hätten sich die Fälle von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen gehäuft. Es sei jetzt höchste Zeit, „dass die gewerkschaftlichen Grundrechte wie der Schutz vor willkürlicher Entlassung, die Wiedereinstellung nach missbräuchlicher Entlassung und das Recht auf Streik voll geachtet werden.“ Den Bundesrat forderte sie auf, „dafür zu sorgen, dass die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuhalten sind. Der Bundesrat muss zudem die abgebrochene Revision des Obligationenrechts wieder aufnehmen, um den Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Entlassungen zu verbessern.“ Im gleichen Sinn appellierte Alleva an die Arbeitgeber, ihren fundamentalistischen Widerstand gegen jeglichen Fortschritt in dieser Frage endlich aufzugeben.
</p><p>Fazit: die Gewerkschaften haben Genf an diesem Nachmittag nicht lahmgelegt, sie haben aber ein weiteres starkes und farbiges Zeichen gesetzt, dass sie die KollegInnen an der Front nicht vergessen, die oft dafür büssen müssen, wenn sie Fortschritt durchsetzen oder Rückschritte verhindern wollen. Klar ist: eine Schweiz, die Demokratie nicht einfach aus der Arbeitswelt verbannen will, muss sich in dieser Frage endlich bewegen. </p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1080</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:05:00 +0200</pubDate><title>GAV neu aus öffentlichem Interesse allgemeinverbindlich erklären</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gav-neu-aus-oeffentlichem-interesse-allgemeinverbindlich-erklaeren</link><description>SGB-Delegierte fordern Verschärfung der Flankierenden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB steht weiterhin hinter den bilateralen Abkommen und damit auch der Personenfreizügigkeit. Bedingung dafür sind jedoch flankierende Massnahmen mit mehr Biss. In möglichst allen Branchen sollen Mindestlöhne vor Lohndumping schützen. Dazu sollen mehr GAV abgeschlossen werden und mehr GAV allgemein verbindlich erklärt werden. Zum andern ist der Vollzug der Flankierenden zu verschärfen. Dieses Programm haben die SGB-Delegierten am 3.6.2013 beschlossen.</p><p>„Die bevorstehenden Volksabstimmungen über die Masseneinwanderungsinitiative der SVP, die Ecopop-Initiative und vor allem die Abstimmung zu Kroatien sind aus heutiger Sicht alles andere als im Trockenen.“ So leitete SGB-Präsident Paul Rechsteiner den gewichtigsten Teil der Delegiertenversammlung vom 3.6.2013 ein. Um dann gleich die Richtung des Programms vorzugeben, mit welchem der SGB diese neuen Hürden nehmen will: „Wer auf die Sozialpartnerschaft und Gesamtarbeitsverträge setzt, der muss die Allgemeinverbindlichkeit stärken. Denn die Allgemeinverbindlichkeit sorgt dafür, dass sich nicht nur die anständigen Arbeitgeber, sondern auch die Lohndrücker an die Regeln halten müssen, kommen sie aus dem Ausland oder dem Inland. Das liegt im Interesse aller.“
</p><h3>GAV erleichtert allgemeinverbindlich erklären</h3><p>Die einzelnen Forderungen zur Verschärfung der Flankierenden Massnahmen erläuterte SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Das Gesetz für die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) stamme aus dem Jahre 1956 und atme auch diesen Geist. Die Hürden, die es aufstelle, um einen GAV für alle Arbeitgeber verbindlich zu erklären, seien viel zu hoch. Neu sollen deshalb GAV „aus öffentlichem Interesse“ allgemeinverbindlich erklärt werden können. Etwa bei Gefahr von Lohndruck, Lohnunterbietungen, Lohndiskriminierung der Frauen oder einem sozialpolitisch unerwünschten Lohnniveau. Zudem soll das Firmen-Quorum (heute müssen mind. 50 Prozent der Firmen dem GAV angeschlossen sein) bei der AVE gestrichen werden. Und zum dritten: Wer staatliche Subventionen erhält oder einen öffentlichen Auftrag ausführen will, soll künftig mit einer repräsentativen Gewerkschaft einen GAV aushandeln. Ansonsten muss ein Normalarbeitsvertrag (NAV) die Mindestlöhne sichern. Bei der Auftragsvergabe müssen GAV zu einem Zuschlagskriterium werden.
</p><p>Das gleiche Programm soll für NAV zum Zug kommen. NAV dienen quasi als Ersatzvehikel in Branchen, in denen kein GAV möglich ist (weil beispielsweise die Sozialpartner fehlen). Die NAV-Mindestlöhne müssen so hoch sein, dass die üblichen Löhne in einer Branche abgesichert werden.
</p><h3>Mehr und schärfere Kontrollen</h3><p>Ausserdem sollen zur Durchsetzung der Flankierenden die Kontrollen intensiviert werden. Besonders in Grenzregionen braucht es eine Kontrolloffensive, die der Bund finanziell unterstützen muss. Bei Verstössen müssen die Lohndrücker härter bestraft werden – u.a. über höhere Bussen. Die Richtlöhne, also jene Werte, ab denen Dumping festgestellt und dann interveniert wird, müssen anhand der branchenüblichen Löhne festgelegt werden. Sie dürfen nicht zu tief angesetzt sein. Stellen Kontrolleure Scheinselbständigkeit fest, sollen sie sofort einen Arbeitsunterbruch verlangen können. Aktive Gewerkschafter/innen, die bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle wahrnehmen, sollen zudem besser vor Repression und Kündigung geschützt werden.
</p><h3>Schweizer Löhne für alle, die in der Schweiz arbeiten</h3><p>13 Delegierte äusserten sich zu diesen Vorschlägen am Mikrofon. Dabei zeigte sich, dass Lohndumping nicht nur ein Phänomen der baunahen Branchen ist. Vertreter des Musikerverbandes (SMV), des Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und –männer (SBK) und der Gewerkschaft Syndicom wiesen darauf hin, dass Dumping auch bei freischaffenden Musiker/innen, in der Hauspflege und im Journalismus an der Tagesordnung seien. In diesen Branchen äussere sich Bedarf für „öffentliches Interesse“ einer AVE von GAV. Diverse Redner, mit der Stossrichtung der Vorschläge einverstanden, verlangten mehr Biss in der Feinmechanik des Vollzugs. Mehrere Delegierte, vor allem aus Genf und aus dem Tessin, warnten schliesslich vor Fremdenfeindlichkeit und Spaltung der Arbeitnehmenden. Wenn es den Gewerkschaften via effiziente Flankierende nicht gelänge, Lohndumping zu beseitigen, würden die ansässigen Arbeitnehmenden in den neuen Arbeitnehmenden nur die Dumpingkonkurrenz sehen – und die Personenfreizügigkeit in den kommenden Urnengängen ablehnen.
</p><p>Dem vorgelegten Programm zur Anpassung der Flankierenden stimmten die rund 80 Delegierten beinahe geschlossen, bei bloss zwei Enthaltungen, zu. Damit gibt es beim SGB keine Kurskorrektur. Er wird weiterhin zu den bilateralen Abkommen stehen, weil diese insbesondere für die Exportwirtschaft sehr wichtig sind. Es gilt aber für den SGB nach wie vor der Grundsatz „Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.“ Deswegen sollen mehr Mindestlöhne verbindlich erklärt und die Flankierenden insgesamt verschärft werden.
</p><h3>Resolutionen</h3><p>In einer einstimmig beschlossenen Resolution appellierten die Delegierten an den Bundesrat und die Verwaltung, Arbeitszeitkontrollen durchzusetzen und den Kreis jener nicht auszuweiten, die auf die Erfassung ihrer Arbeitszeit verzichten können. Ebenfalls einstimmig appellierten die Delegierten ans Parlament, auf einen Kahlschlag beim Bundespersonal und damit auf den Abbau von 2000 Stellen zu verzichten und in der laufenden Session nicht auf das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket KAP einzutreten.
</p><h5>Beilagen</h5><ul><li><span>&lt;media 1059&gt;Flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit – Forderungen des SGB&nbsp;&lt;/media&gt;</span></li><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em; ">&lt;media 1059&gt;Analysepapier zu Blilaterale Verträge / Personenfreizügigkeit / Flankierende Massnahmen&lt;/media&gt;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1079</guid><pubDate>Wed, 05 Jun 2013 11:00:00 +0200</pubDate><title>In keiner anderen Versicherung ist das Preis-Leistungs-Verhältnis so komfortabel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/in-keiner-anderen-versicherung-ist-das-preis-leistungs-verhaeltnis-so-komfortabel</link><description>AHVplus ist problemlos finanzierbar</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">AHVplus bringt allen einen Zuschlag von 10 % auf die Rente. Wenn man AHVplus vollständig über Lohnbeiträge finanzieren will, kostet das jeden Arbeitnehmenden 0,55 zusätzliche Lohnprozente. Nirgendwo sonst kriegt man für so wenig Geld später eine solche Leistung. Und: der Beitrag kann auch tiefer sein, denn neben den Lohnprozenten gibt es auch andere Finanzierungsmöglichkeiten.</p><p>Die Frau in Beige wehrt mit erhobener Hand ab, aber, immerhin, sie läuft nicht einfach weiter:
</p><p>„Dereinst 10 % mehr AHV, das würd ich schon nehmen. Aber wer zahlt das? – Wohl ich selber? Oder dann doch die Jungen? Also die, die das Geld dringend notwendig haben.“
</p><p>Marc, ein begnadeter Unterschriftensammler für AHVplus, lässt sich nicht beirren. Er fordert die Frau in Beige auf zu rechnen:
</p><p>„10 % mehr AHV, das sind rund 3,6 Milliarden Franken. 3,6 Mia. Franken entsprechen 1,1 Lohnprozenten. Also zahlen Sie 0,55 % mehr Beitrag und ihr Arbeitgeber nochmals diesen Betrag. Dafür kriegen Sie während Ihrem ganzen nachberuflichen Leben 10 % mehr AHV-Rente.“
</p><p>„Das geht doch nicht auf. Nur 0,55 % mehr Beitrag und dafür 10 % mehr Rente, das kann gar nicht aufgehen…“
</p><p>Marc ist sattelfest und hat alle Statistiken intus. Er nimmt seine ganze Didaktik und dazu seine Schwester als Beispiel: Diese verdient 54‘000 Fr. pro Jahr und hätte für AHVplus einen zusätzlichen Lohnabzug von 297 Fr. pro Jahr zu gewärtigen. Die jährliche Rentenerhöhung dereinst betrüge jedoch über 2000.- pro Jahr. Die Ausführungen sind lang, die Frau in Beige kann ihnen folgen, ist ja nicht auf den Kopf gefallen. Und sie versteht, was Marc gleichsam als Fazit zieht: „Statt viel Geld in private Vorsorgelösungen zu stecken, können Sie sich mit wenig Geld via AHVplus einen guten Rentenzustupf leisten 
</p><h3>Andere Quellen möglich</h3><p>Die Initiative AHVplus schreibt keinen Finanzierungsschlüssel vor. Marc blieb in seiner Erklärung bei den Lohnprozenten als alleiniger Quelle. Es stehen jedoch auch andere Einnahmen für die AHV zur Diskussion. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Heute wird dem Volk vorgegaukelt, dass die Erträge aus der Tabak- und Alkoholsteuer direkt in die AHV fliessen. In Wahrheit fliesst dieses Geld in die allgemeine Bundeskasse. Der Bund finanziert daraus einen Teil seines gesetzlich festgelegten 20-Prozent-Beitrags für die AHV. Wenn der Bund die Tabaksteuer erhöht, bekommt die AHV deshalb keinen einzigen Zusatzfranken. Würden die Erträge aus der Tabaksteuer direkt in die AHV gesteckt und am normalen Bundesbeitrag festgehalten, würden der AHV 2,2 Milliarden Franken zufliessen. Bei der Alkoholsteuer kämen nochmals 300 Millionen Franken hinzu.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Auch die Mehrwertsteuererhöhung für die AHV aus dem Jahr 1999 kommt nicht voll der AHV zugute. Der Bund zweigt vom AHV-Mehrwertsteuerprozent einen Anteil von 17 Prozent in die eigene Kasse ab – mit der Begründung, dass er bereits einen Bundesbeitrag leistet. Das sind nochmals 500 Millionen Franken. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Noch vor AHVplus wird über die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auf Erbschaften über 2 Mio. Franken entschieden. Die Erträge würden zu zwei Drittel der AHV zufliessen. Das bedeutet für die AHV 2 Milliarden Franken mehr pro Jahr. Mehr als die Hälfte der Mehrkosten von AHVplus wären bereits dadurch gedeckt.
</p><h3>Für Jugendliche keine bessere Altersvorsorge</h3><p>Übrigens: die Frau in Beige hat die Volksinitiative noch auf der Strasse unterzeichnet. Sie stellte, noch bevor Marc auf die anderen Arten der Finanzierung als über Lohnprozente zu sprechen kommen konnte, eine, wie sie selbst sagte, „Milchbüechlirechnung“ an.
</p><p>„Ich denk ja nicht nur an mich bei AHVplus, sondern auch an meine Tochter, die demnächst ihren ersten Beitrag zahlen wird. Sie wird also im Lauf ihrer Erwerbsbiografie 0,55 % mehr Beitrag auf ihren Lohn zahlen. Sagen wir 45 Jahre auf durchschnittlich 50‘000 Franken pro Jahr. Das macht 275 Fr. mal 45 = 12‘375.-. Dafür kriegt sie über 2000 Fr. mehr Rente pro Jahr, sagen wir 20 Jahre mal 2000 = 40‘000 Franken. Sie kriegt also mehr als das Dreifache zurück als was sie einbezahlt hat. Oder wenn sie nur 10 Jahre die AHV bekommen sollte, immerhin noch fast das Doppelte. Da kann man es sich gut leisten, wenn die Preise für Waren und Dienstleistungen in einem minimalen Ausmass steigen, weil die Arbeitgeber ihren zusätzlichen Teil von 0,55 % auf die Preise überwälzen werden.“
</p><h3>Kasten:</h3><h3>In der AHV ist Demografie Nebensache</h3><p>Bei der AHV spielt die Demografie nur eine untergeordnete Rolle. Das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden hat sich seit Einführung der AHV andauernd verschlechtert, die AHV hat dies jedoch spielend verdaut. 1948, bei der Einführung der AHV, standen beinahe 7 Beitragszahlende einem Rentenbezüger gegenüber. Heute sind es 3,8 Beitragszahlende. Wieso hat die AHV dies problemlos geschafft? Weil sie jeden Lohnfranken, also auch die Supersaläre, also die gesamte Lohnsumme erfasst. Die Lohnsumme ist gestiegen. Dies, weil die Löhne und auch die Zahl der Erwerbstätigen gestiegen sind. Das wird auch in Zukunft so sein – schon nur aus dem einfachen Grund, dass immer mehr Frauen immer mehr arbeiten wollen. Die Änderung von heute (3,8 zu 1) zu 2050, wo ein Verhältnis von 2 zu 1 vorausgesagt wird, ist zudem weniger ausgeprägt als die von 1948 zu 2012.
</p><p>Mit andern Worten: die AHV funktioniert zu einem guten Teil jenseits der Demografie, weil jeglicher Lohn, gegen oben unbegrenzt, erfasst wird. Das erklärt wohl auch, warum die Reichen dieses Landes seit Jahrzehnten predigen, der AHV-Ausbau sei nicht mehr finanzierbar...
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1076</guid><pubDate>Mon, 03 Jun 2013 09:22:00 +0200</pubDate><title>Menschenwürde und Fairness statt Repression und Willkür</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/menschenwuerde-und-fairness-statt-repression-und-willkuer</link><description>Abstimmung Asylrecht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 9. Juni stimmen die Schweizer Bürger unter anderem über die Asylgesetzrevision ab. Dabei geht um eine ganz einfache Frage: Möchte die Schweiz ihre humanitäre Tradition behalten oder will sie Scheinlösungen einführen?</p><p>Am 9. Juni stimmen die Schweizer BürgerInnen über einen Teil der laufenden Asylgesetzrevision ab, über die sogenannten dringlichen Massnahmen. Inwiefern diese Massnahmen das Asylrecht verbessern sollen, bleibt schleierhaft. Das Gegenteil jedoch ist sicher: Sie werden neue Probleme erzeugen.
</p><p>Ein gutes Beispiel dafür ist die neueste Änderung des Flüchtlingsbegriffs: Neu soll Kriegsdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund gelten. Problematisch ist hierbei nicht nur, dass am international anerkannten Flüchtlingsbegriff gekratzt wird. Die Änderung führt zu neuen Integrationsproblemen der MigrantInnen. Denn Menschen, welche aufgrund einer Desertion in die Schweiz flüchten, müssen trotzdem vorläufig in der Schweiz aufgenommen werden. Dies, weil sie in ihrer Heimat verfolgt werden und ihnen die Todesstrafe droht. Sie können somit nicht zurückkehren. Als vorläufig Aufgenommene wird ihre Integration in der Schweiz jedoch erschwert, denn es ist längst nachgewiesen: Je unsicherer der Aufenthaltsstatus umso schwieriger die Integration.
</p><p>Eine weitere Änderung ist die Abschaffung des Botschaftsverfahrens. Sie trifft besonders Schutzbedürftige. Ein Vorteil des Botschaftsverfahrens war, dass Flüchtlinge vor Schlepperbanden geschützt werden und die Schweiz sicher erreichen konnten. Ausserdem war es ein effizientes Verfahren, da nur die Menschen mit einer positiven Antwort in die Schweiz einreisen konnten. Die Frage einer allfälligen Rückführung stellte sich so gar nicht mehr. Nun haben Flüchtende keine Wahl; sie müssen eine gefahrvolle Reise in Kauf nehmen, wenn sie Europa erreichen möchten. Sehr viele finden dabei den Tod.
</p><p>Eine dritte beunruhigende Änderung ist, dass neu Asylbewerber, welche die «öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören» in besondere Zentren untergebracht werden sollen. Menschen sollen also, ohne eine Straftat begangen zu haben, eingeschlossen werden. Unklar ist, wer genau als „renitent“ gelten soll und auch wie lange er oder sie überhaupt in den Zentren eingeschlossen wird. Der Willkür ist somit Tür und Tor offen.
</p><p>Der Asylbereich beschäftigt und polarisiert die Schweizer Gesellschaft wie wohl kaum ein anderer Migrationsbereich. Die aktuelle Asylgesetzrevision wird jedoch keine Probleme im Asylbereich lösen, sondern lediglich neue schaffen. Insbesondere rüttelt sie stark an der humanitären Tradition der Schweiz. Am 9. Juni gilt es eine ganz einfache Frage zu beantworten: Wollen wir eine menschenwürdige und faire oder eine repressive und willkürliche Asylpolitik? Der SGB will eine menschenwürdige und faire Asylpolitik, die allen zugute kommt. Deshalb sagen wir am 9. Juni NEIN zur Asylgesetzrevision.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1075</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:12:00 +0200</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen Solidaritätsprozent auf dem ganzen Lohn zahlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-solidaritaetsprozent-auf-dem-ganzen-lohn-zahlen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte befassen sich in der kommenden Session mit der Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Die Zeichen stehen gut, dass das Solidaritätsprozent, heute auf Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken beschränkt, gegen oben geöffnet wird. </p><p>Zur Geschichte: Die im September 2010 knapp angenommene, seit dem 1.4.2011 in Kraft stehende revidierte Arbeitslosenversicherung hat leistungsseitig für mehrere Gruppen von Arbeitslosen zu schmerzlichen Einbussen, beitragsseitig zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften hatten diese ALV-Revision bekämpft. Sie hatten gefordert, die Beiträge auf die ganze Lohnsumme zu erheben. Insbesondere beim Solidaritätsprozent leuchtete wohl niemand ein, warum Solidarität bei den ganz grossen Salären nicht angewendet werden solle. 
</p><p>Mitunter gibt es Korrektur und Einsicht. So haben 2012 National-, Stände- und darauf auch der Bundesrat einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio. Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><p>Der Bundesrat hat nun eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorgelegt, die dieses Anliegen aufnimmt. Die vorberatenden Kommissionen beider Räte haben Zustimmung signalisiert: Diejenige des Nationalrates, die WAK, hat sich mit 18 zu 7 Stimmen, diejenige des Ständerates, die SGK, mit 9 zu 1 (bei 2 Enthaltungen) für die unbegrenzte Öffnung gegen oben ausgesprochen. 
</p><p>Es darf also erwartet werden, dass der Solidaritätsbeitrag demnächst seinen Namen&nbsp;verdient.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1074</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:08:00 +0200</pubDate><title>Mehr Geld durch Begrenzung des Pendlerabzugs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/mehr-geld-durch-begrenzung-des-pendlerabzugs</link><description>Finanzierung Eisenbahninfrastruktur
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eines der grössten Vorhaben im öffentlichen Verkehr kommt in der Sommersession in den Nationalrat: der Fonds zur langfristigen Finanzierung der Bahninfrastruktur FABI. Umstritten ist der Umfang der Begrenzung des Pendlerabzugs als FABI-Quelle. </p><p>Der SGB ist Mitträger der Volksinitiative „für den öffentlichen Verkehr“, die in der Sommersession zusammen mit der FABI-Vorlage von beiden Räten diskutiert wird. Die Volksinitiative will dem öffentlichen Verkehr mehr Mittel verschaffen. Sie darf mit Fug und Recht als die eigentliche Urheberin der FABI-Vorlage bezeichnet werden, denn ohne sie wäre das Konzept der langfristig abgesicherten Finanzierung des öV nie realisiert worden. Mit dem Bahninfrastrukturfonds BIF erfüllt der Bundesrat die SGB-Forderung nach einer dauerhaften und stabilen Fondslösung, welche alle Projekte der Bahninfrastruktur mit öffentlichen Geldern aus dem gleichen Topf finanziert.
</p><p>Der SGB hat sich lange dafür eingesetzt, dass der neue Fonds nicht mit der Schuldenlast des bisherigen FinÖV-Fonds für die Eisenbahngrossprojekte starten muss. Aber vom Konzept einer Entschuldung liessen sich weder Bundesrat noch Ständerat überzeugen. Dank dem Ständerat, der die Mittel auf 6,4 Mia. Franken aufgestockt hat, dürfte der Fonds nun Schuldlast, Unterhalt und Ausbauprojekte bewältigen können.
</p><p>Eine der Finanzierungsquellen des Fonds ist die steuerliche Mehreinnahme durch die Limitierung des Fahrkostenabzugs bei 3‘000 Franken. Zu diesem Vorschlag einer Neuregelung des Pendlerabzugs kommen aus der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen KVF gleich mehrere Minderheitsanträge, die der SGB alle für untauglich hält:
</p><p><b>Minderheit I Candinas „Fahrkosten bis zu Maximalbetrag GA abziehen“</b></p><p>Dieser Vorschlag ist untauglich, da sich die Konzeption der Fahrkosten in naher Zukunft grundsätzlich verändern wird. BerufspendlerInnen werden künftig so genannte Verbund-Abo Modelle wählen, das GA wird zur Ausnahme und sicher sehr teuer werden. Den steuerlichen Abzug an den zukünftig sehr hohen GA-Betrag zu koppeln, würde der FABI eine wesentliche Finanzierung entziehen.
</p><p><b>Minderheit II Quadri „gemäss geltendem Recht“</b></p><p>Heute ist der steuerliche Abzug für Berufskosten mit dem Privatfahrzeug nicht limitiert. Daraus entstehen zum einen stossende Ungleichheiten zwischen öV und Privatverkehr, zum anderen geht der FABI damit ein Finanzierungsbaustein verloren.
</p><p><b>Minderheit III Grossen „Fahrkostenabzug streichen“</b></p><p>Dieser Vorschlag benachteiligt BerufspendlerInnen, die wegen ihrer Arbeitszeiten den öV nicht nutzen können, in inakzeptabler Weise.
</p><p>Die Mehrheit der KVF-N und der Ständerat wollen den Fahrkostenabzug bei Fr. 3‘000.- begrenzen. Damit tragen sie der Tatsache Rechnung, dass heute viele BerufspendlerInnen, die z.B. Schicht arbeiten, gezwungen sind, mit dem Auto zum Arbeitsort zu fahren. Diese können so auch weiterhin einen substanziellen Betrag steuerlich geltend machen. Gleichzeitig setzt die Begrenzung des Fahrkostenabzugs den richtigen finanziellen Anreiz für die PendlerInnen, die die Möglichkeit hätten, den öffentlichen Verkehr zu wählen. Wenn der Nationalrat diesem Mehrheitsantrag zustimmt, sichert er schon mal eine der finanziellen Quellen der FABI.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1073</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 11:02:00 +0200</pubDate><title>Salamitaktik für längere Ladenöffnungszeiten hält an</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/salamitaktik-fuer-laengere-ladenoeffnungszeiten-haelt-an</link><description>Erneute Attacke gegen Gesundheit
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit einiger Zeit sind gehäuft massive parlamentarische Vorstösse festzustellen, die darauf zielen, die Arbeitsbedingungen des Ladenpersonals i.S. allgemeine Ruhezeit bzw. Sonntags- und Nachtruhe dramatisch zu verschlechtern. Die Motion Lombardi, welche in der aktuellen Session im Parlament behandelt werden wird, erweist sich dabei als besonders gefährlich. </p><p>Erste Attacke: Die Parlamentarische Initiative Lüscher (Abstimmung am 22. September 2013, weil die Gewerkschaften in breitem Bündnis das Referendum ergriffen haben), hebt die Arbeitsschutzbestimmungen an Tankstellenshops quasi auf – dies zum Schaden der betroffenen Arbeitnehmer/innen und der allgemeinen Lebensqualität der Gesamtbevölkerung. Zweite Attacke: Die Motion Abate verlangt eine neue Fremdenverkehrsdefinition im Arbeitsgesetz (Art. 25 ArGV 2). Sie würde das bisherige strenge Verbot der Sonntagsarbeit, wie es im Arbeitsgesetz festgelegt ist, aufweichen und hätte damit gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und speziell auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen von dieser besorgniserregenden Entwicklung sind insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen. 
</p><p>Attacke Nr. 3 auf das Ladenpersonal: die am 14. Dezember 2012 eingereichte Motion „Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs bei den Öffnungszeiten“ der Grünliberalen Fraktion. Sie möchte unter dem Vorwand der Rechtsgleichheit mit Blick auf die mit dem Referendum umkämpfte obenerwähnte Deregulierung der Tankstellenshops, dass sämtliche Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe (!) – unabhängig von Sortiment und Angebot – welche eine Maximalgrösse (von heute faktisch gültigen 120 m2) nicht überschreiten, auch sonntags und in der Nacht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund um die Uhr beschäftigen dürfen. 
</p><h3>Motion Lombardi untauglich und schädlich</h3><p>Die Motion Lombardi, Attacke Nr. 4, verlangt von den Kantonen obligatorische Ladenöffnungszeiten für alle Detailhandelsbetriebe im Sinne einer Minimalöffnungszeit von Montag bis Freitag von 6 bis 20 Uhr und am Samstag von 6 bis 19 Uhr. Dies unter der Annahme, längere Ladenöffnungszeiten würden automatisch mehr Umsatz generieren. Die Annahme ist falsch.
</p><p>Grenzgebiete wie Zürich oder der Aargau kennen bereits lange Öffnungszeiten; trotzdem fahren Konsumentinnen und Konsumenten für ihre Einkäufe nach Deutschland. Dies hat v.a. mit der starken Überbewertung des Frankens zu tun. Diesen engen Zusammenhang zeigt auch eine Aussage von Migros-Chef Herbert Bolliger. Am 20. Januar 2013 sagte er gegenüber der Sonntagszeitung, dass der Druck des Wechselkurses weg sei: „Wenn wir die Wochenumsätze unserer Genossenschaften anschauen, sind jetzt wieder alle nahe beisammen.“ An dieser Stelle möchten wir der Vollständigkeit halber auf die guten Jahresabschlüsse der zwei grössten Detailhändler hinweisen, welche eine klare Umsatzsteigerung in der letzten Berichtsperiode aufweisen – dieses Umsatzwachstum lässt sich mit Zahlen belegen: Bei Coop wuchs die Detailhandelssparte 2012 um 1,7%. Bei Migros ist der Umsatz im Detailhandel sogar um 2,3% gestiegen. 
</p><p>Die Arbeitszeiten so zu verlängern, wie dies die Motion verlangt, wäre eine untaugliche Massnahme. Sie wäre der Gesundheit sowie dem sozialen und familiären Leben der Arbeitnehmer/innen abträglich, ohne andererseits irgendeine Beschäftigung zu garantieren. Längere Öffnungszeiten fördern weder Wachstum noch Beschäftigung, sondern sind Ausdruck einer hohen Konkurrenz in der Branche, in der die Kleinen langsam von den Grossen verdrängt werden. Die Leidtragenden in dieser Auseinandersetzung sind die Angestellten im Detailhandel, die schon heute unter schlechten Arbeitsbedingungen leiden. Sie wären mit dem Vorschlag Lombardi ein weiteres Mal Opfer. 
</p><p>Tatsächlich zeigen Studien klar, dass längere Ladenöffnungszeiten bei gleichen Preisen und gleichbleibender Kaufkraft lediglich zu einer Verlagerung der gleichen Umsatzmenge führen. Die Grundannahme der Motion Lombardi entbehrt in diesem Sinne ihres Fundaments. 
</p><h3>Volkswillen respektieren</h3><p>Der Vorstoss Lombardi stellt zudem einen massiven Angriff auf die kantonale Souveränität dar. In den letzten Jahren haben die Gewerkschaften zur Frage der Ladenöffnungszeiten sowie der Nacht- und Sonntagsarbeit regelmässig Referenden auf kantonaler Ebene lanciert. In den allermeisten Fällen haben die Arbeitnehmerorganisationen vom Volk Recht bekommen. Die letzten Beispiele dafür: Im Kanton Zürich wurde am 17. Juni 2012 eine Volksinitiative, die die Ladenöffnungszeiten umfassend liberalisieren wollte („Der Kunde ist König“), mit über 70 % Nein-Anteil weggefegt. In Luzern wurde gleichzeitig die Verlängerung des Samstagsverkaufs um eine Stunde durch 54,5 % der Abstimmenden abgelehnt. Basel-Stadt lehnte am 3. März 2013 einen späteren Ladenschluss an der Urne wuchtig ab. Dieser klare Ausdruck des Volkswillens darf nicht ignoriert werden.
</p><p>Mit der Annahme der Motion Lombardi würde das Bundesparlament faktisch also laufende demokratische Prozesse in den Kantonen ausser Kraft setzen. Demokratiepolitisch ist das äusserst bedenklich. 
</p><p>Der SGB stellt einen eigentlichen „Abwärts-Wettlauf“ im Arbeitsrecht des tertiären Sektors fest. Er bekämpft diesen zusammen mit seinen Verbänden und weiteren interessierten Kreisen: die Motion Lombardi im Parlament, die Einführung des 24-Stunden-Arbeitstages in Tankstellenshops an der Urne. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1072</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 10:55:00 +0200</pubDate><title>Weichenstellungen für die Energiewende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/weichenstellungen-fuer-die-energiewende</link><description>Energiepolitik im Ständerat
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat wird in der Session einen Strauss von energiepolitischen Geschäften behandeln, die die bundesrätliche Botschaft zur Energiestrategie 2050 entscheidend vorspuren. Die kleine Kammer kann die Energiestrategie des Bundesrates je nach Entscheid verstärken oder schwächen.</p><p>Das sind die wesentlichsten Vorstösse, die der Ständerat zum Thema Energiestrategie diskutiert: 
</p><p>-&nbsp;Volksinitiative „Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech Initiative der SPS), 
</p><p>- Parlamentarische Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, UREK des Nationalrates)
</p><p>- Motion Umbau der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV (UREK-NR)
</p><p>-&nbsp;Motion Eine moderate kostendeckende Einspeisevergütung KEV für die Industrie (UREK-NR)
</p><h3>Cleantech-Ziele, ehrgeizig, aber nötig</h3><p>Der SGB unterstützt die Zielsetzung der Cleantech Initiative, die für den Zubau von erneuerbaren Energien das Tempo forciert, indem sie bereits für das Jahr 2030 eine Versorgung mit 50% erneuerbaren Energien anpeilt. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist nur möglich, wenn die Zielwerte für erneuerbare Energien in zeitlich kürzeren Etappen und ehrgeiziger gesetzt werden als in der bundesrätlichen Energiestrategie. Das Potenzial der Photovoltaik muss stärker genutzt werden, denn ihre Gestehungskosten entwickeln sich laufend nach unten, und die Produktionsanlagen sind wenig invasiv und gesellschaftlich akzeptiert. Soll die Energiewende gelingen, muss auch der Energieverbrauch gedrosselt werden; nichts ist hier effizienter als klare verbindliche Verbrauchsvorschriften für Geräte, Fahrzeuge und Maschinenanlagen. 
</p><h3>Faire Vergütung ja, aber nicht Gewinne auf Kosten der Allgemeinheit</h3><p>Die parlamentarische Initiative „Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher“ will den Zuschlag zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) auf 1.5 Rp./kWh heraufsetzen damit die Projekte auf der Warteliste der KEV beschleunigt realisiert werden können. Der SGB befürwortet den zügigeren Zubau von erneuerbaren Energien, der mit dieser Erhöhung der KEV möglich wäre. Er fordert aber ganz klar eine Beschränkung der Vergütungslaufzeit auf ca. 10 Jahre und ein dynamisches Anpassen der Vergütungssätze an die Gestehungskosten. 
</p><p>Das kann mit der Motion „Umbau der KEV“ gelingen. Auch diese wurde von der UREK-NR eingereicht. Sie sieht den Umbau der KEV im Sinne des SGB vor. Es braucht für den Zubau von erneuerbaren Energien eine faire Vergütung, aber keine Gewinngarantie bei Kosten, die die Allgemeinheit über den Strompreis trägt. 
</p><h3>Kosten nicht einseitig den Kleinen aufbürden</h3><p>Die Energiewende ist nur dann ökonomisch und sozial tragbar, wenn ihre Kosten möglichst fair auf alle Endverbraucher verteilt werden. Generelle Sonderkonditionen für die Wirtschaft lehnt der SGB ab. Gerechtfertigt ist dies nur bei energieintensiven Unternehmen, denen aus den Stromkosten Wettbewerbsnachteile erwachsen. Die Motion „Eine moderate kostendeckende Einspeisevergütung KEV für die Industrie“, die alle Industriebetriebe weitestgehend von der KEV entlasten will, wäre eine verheerende Weichenstellung, die einer Fehlentwicklung à la Deutschland Tür und Tor öffnen würde. Der SGB hofft, dass der Ständerat den vorweihnächtlichen Entscheid des Nationalrats korrigiert. Ein fatales Signal würde auch ein ständerätliches Mehr für die Motion Fournier „Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes“ setzen. Denn dieser Vorstoss will die Grossverbraucher von den Netznutzungskosten entlasten. Das alles sind Versuchsballone, um die Kosten der Energiewende einseitig auf kleine Verbraucher und Haushalte umzulenken. Hier muss das Parlament einfach Nein sagen. Frühzeitig und mit klarer Mehrheit.
</p><p>Entlastungen für Unternehmen im Zuge der Energiewende geraten übrigens auch in der EU unter Druck: die europäische Kommission nimmt solche nationalen Sonderkonditionen genauestens unter die Lupe, denn als staatliche Beihilfen würden sie den Binnenmarkt unterlaufen.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1071</guid><pubDate>Thu, 30 May 2013 09:41:00 +0200</pubDate><title>Ohrfeige für die künftigen Schwerbehinderten?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ohrfeige-fuer-die-kuenftigen-schwerbehinderten</link><description>IV-Revision 6b in der Zielgerade</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Beratung der IV-Revision 6b geht in die Schlussphase. Es steht viel auf dem Spiel. Arbeitnehmende, die wegen Krankheit nicht mehr arbeiten können, müssen bereits heute sehr hohe medizinische Hürden überwinden, um IV-Leistungen beziehen zu dürfen. Künftig drohen ihnen noch weitere Leistungsverschlechterungen.</p><p>Die IV Finanzen entwickeln sich positiv. Die Zusatzeinnahmen und die drastische Reduktion der zugesprochenen Neurenten bringen die IV wieder ins Lot. Ein weiteres Sparprogramm, wie es der Bundesrat ursprünglich vorgesehen hatte, ist nicht nötig. Die Eidgenössischen Räte haben die positive finanzielle Entwicklung der IV-Rechnung berücksichtigt. Immerhin haben sie der Aufteilung der Vorlage zugestimmt. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge sind ausgeschieden worden.
</p><h3>Volle IV-Rente erst ab Invaliditätsgrad 80 %?</h3><p>Kernelement der Revision ist das neue, lineare Rentensystem. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70 % vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssen eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. Die vorberatende Kommission des Nationalrats möchte nun dem Ständerat folgen und ebenfalls die volle IV-Rente erst mit einem Invaliditätsgrad von 80% akzeptieren. Wenn der Nationalrat diesem Antrag am 4. Juni folgt, wird die Referendumsfrage akut. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80 % gewährt würde.
</p><h3>Interventionsmechanismus ist abzulehnen</h3><p>Das zweite Kernelement der Vorlage ist der Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte den Interventionsmechanismus abgelehnt, während der Ständerat darauf beharrt. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Zudem bringt der Interventionsmechanismus auch eine automatische Erhöhung der Lohnbeiträge. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. Die vorberatende Kommission des Nationalrats lehnt weiterhin den Interventionsmechanismus ab. 
</p><p>Für den SGB muss das Parlament bei der Ausgestaltung des neuen linearen Systems Augenmass walten lassen. Die Schwelle von 80% für eine volle IV-Rente ist zu hoch. Automatische Leistungskürzungen in den Sozialversicherungen sind zudem für den SGB inakzeptabel. Damit würden die Technokraten das Leistungsniveau bestimmen. Die direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten wären ausgeschaltet. Auf einen solchen unschweizerischen Weg lassen wir uns nicht ein.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1067</guid><pubDate>Tue, 28 May 2013 11:51:00 +0200</pubDate><title>Providence-Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/providence-solidaritaetsdemo-gegen-missbraeuchliche-entlassungen</link><description>Samstag, 1. Juni, 14.00 Uhr, Genf, Place du Molard</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SGB und VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen vom 1. Juni teilzunehmen. Der „cas de la Providence“ hat das Fass zum Überlaufen gebracht.</p><p>Der „cas de la Providence“ ist der jüngste Fall. Er ist jedoch mit Abstand der brutalste Fall in der langen Reihe gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen: 22 Streikende des Neuenburger Spital La Providence werden im Februar 2013 fristlos entlassen. Wieso? Weil sie sich per Streik gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen wehren. Ein privater Käufer des Spitals, die Genolier AG, fordert dies. Dieses brutale Vorgehen verletzt die von Bundesverfassung und internationalen Abkommen garantierten Gewerkschaftsrechte. Das vom VPOD angerufene Gericht weigert sich jedoch mit Hinweis auf das Gesetz, diese Entlassungen zu unterbinden. 
</p><p>Damit wird das Streikrecht ausgehebelt. Gegen schlechtere Arbeitsbedingungen kann man sich so gar nicht mehr per Streik wehren. Der Entscheid des Gerichtes ist aber auch eine Attacke gegen eine faire Sozialpartnerschaft. Ein Käufer wie Genolier kann nicht einfach den GAV abschalten und die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Wenn dieses Beispiel Schule macht, dann sind GAV nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Dann gilt nur noch: Vogel friss oder stirb… 
</p><p>Der VPOD hat gegen ein solches Verhalten am 10.4.2013 bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf Klage eingereicht. Der SGB hat die Schweiz wegen mangelndem Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen bereits 2003 angeklagt. Er hat Dutzende von Fällen dokumentiert. Arbeitgeber und bürgerliche Politik haben in der Folge jedoch sogar die minimalsten Verbesserungen beim Kündigungsschutz versanden lassen. Deshalb hat der SGB die seit 2009 suspendierte Klage im Herbst 2012 reaktiviert. 
</p><p>Genug ist genug.
</p><p>Der SGB und der VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen vom 1. Juni teilzunehmen. Wir lassen uns nicht hinterrücks austricksen.
</p><h3>Streikrecht garantieren – GAV respektieren – gegen den kalten Abbau!</h3><p>&nbsp;</p><h5>Organisatorische Hinweise:</h5><p>Samstag, 1. Juni, 2013, Place du Molard, Genf
</p><p>Place du Molard: ab Bahnhof SBB mit Tram 14 Richtung P + R Bernex bis Haltestelle Bel-Air, dann 3 Minuten zu Fuss bis Place du Molard. 
</p><p>Um ca. 14.30 Vereinigung mit den Demoteilnehmenden der CGAS, der Vereinigung der Genfer Gewerkschaften. Diese haben zuvor (13.30 Uhr, Place Neuve) für gerechte Löhne und gerechte Verteilung demonstriert. Gemeinsamer Marsch der beiden Demo-Teilnehmenden bis zur Place des Nations. Da Abschlusskundgebung.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1069</guid><pubDate>Thu, 23 May 2013 14:07:00 +0200</pubDate><title>Nur auf eine starke AHV ist Verlass</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nur-auf-eine-starke-ahv-ist-verlass</link><description>Leistungsabbau trotz guter Renditen bei den Pensionskassen  </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den meisten Pensionskassen geht es gut. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen zur finanziellen Gesundheit der zweiten Säule. Trotzdem schüren die Pensionskassen-Branche und deren Aufsichtsbehörde Angst und predigen Leistungsabbau. Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt. Da kommt der SGB mit seinen Plänen gerade recht, die erste Säule zu stärken.</p><p>Landauf, landab haben die Pensionskassen in den letzten Wochen ihre Ergebnisse 2012 veröffentlicht. Und auch die vom Vorsorgeanbieter Swisscanto in einer grossangelegten Umfrage sowie von der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) in einem Bericht ausgewerteten Zahlen zeigen es: 2012 war ein erfolgreiches Jahr für die Pensionskassen. Die Renditen zogen kräftig an. Im Schnitt erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen eine Rendite von gut 7,4 %. Über 90 Prozent der Pensionskassen erreichten eine Rendite zwischen 5 bis 10 Prozent. Dementsprechend stiegen auch die Deckungsgrade der Pensionskassen. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von fast 110% bei den privatrechtlichen Kassen und 90% bei den öffentlichen Kassen ist die berufliche Vorsorge gut aufgestellt. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen für die Rentenverpflichtungen immer vorsichtiger geworden. Erfreulicherweise kommen auch die Kosten langsam herunter. 
</p><h3>Gute Performance, schlechte Verzinsung</h3><p>Trotz dieser positiven Entwicklung schüren die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin Angst. Von der sehr guten Performance sahen die Versicherten deshalb kaum was. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag unter 2 Prozent. Der Mindestzinssatz betrug letztes Jahr mickrige 1,5 Prozent. Auch 2013 wird es nicht mehr sein. Das drückt das Alterskapital künftiger Rentnerinnen und Rentner. Einer 55-jährigen Frau, die bereits 200‘000 Franken Altersguthaben angespart hat, hätten 6000 Franken gutgeschrieben werden müssen, wenn schon nur knapp die Hälfte der tatsächlich erwirtschafteten Durchschnitts-Rendite weiter gegeben worden wäre. Real nahm ihr Altersguthaben dank Zins aber nur um 3000 Franken zu. Dieser Fall zeigt, dass sich die magere Verzinsung bereits innerhalb von 3 bis 4 Jahren zu Verlusten von über 10‘000 Franken zusammenläppern kann. Dieses Geld fehlt dann bei der Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente. Dies umso mehr als die künftigen Rentnerinnen und Rentner sich ohnehin mit tieferen Renten abfinden müssen. Denn die meisten Kassen haben in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bis auf unter 6 Prozent gesenkt. 
</p><p>Die Pensionskassen-Branche wollte nach dem wuchtigen Volks-Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen. Sie tut aber genau das Gegenteil. Wenn in guten Jahren die Verzinsung mickrig bleibt und auch Rentenkürzungen durchgezogen werden, nimmt das ohnehin angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule weiter ab. Es ist für den versicherten Arbeitnehmer nicht mehr nachvollziehbar, wieso trotz hoher Pensionskassen-Renditen Leistungen gekürzt werden. 
</p><h3>AHV ist und bleibt verständlich – und verlässlich</h3><p>Die Altersvorsorge muss verständlich und nachvollziehbar funktionieren. Im Schweizer 3-Säulen-Modell wird nur noch die erste Säule, also die AHV, allgemein verstanden. Die Finanzierung im Umlageverfahren ist verständlicher als die Finanzierung der Pensionskassen, wo auch bei guten Renditen die künftigen Renten nicht anwachsen dürfen. Die AHV-Einnahmen decken fortlaufend die ausbezahlten AHV-Renten. Solange sich die Wirtschaft positiv entwickelt, fliessen genügend AHV-Beiträge, um die Renten zu finanzieren. Die AHV fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen jung und alt sowie zwischen reich und arm. Ohne Solidarität funktioniert keine Gesellschaft und erst recht keine Risikogemeinschaft wie eine Sozialversicherung. Die solidarische Finanzierung der AHV ist auch 65 Jahre nach ihrer Einführung leistungsstark, trotz einer Verdoppelung der ausbezahlten Renten und trotz der Verschlechterung des Verhältnisses zwischen RentnerInnen und Beitragszahlenden von 1:9 auf 1:2,5.
</p><p>Die paradoxe Situation bei den Pensionskassen zeigt deutlich, dass wir bei der Ausgestaltung unseres künftigen Altersvorsorgesystems auf den Ausbau der AHV setzen müssen. Die Volksinitiative AHVplus verlangt eine Erhöhung aller Altersrenten um 10 Prozent. Nur die AHV ist Garant für eine verlässliche und nachvollziehbare Altersvorsorge.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1066</guid><pubDate>Thu, 16 May 2013 11:13:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat will nun auch de facto Lohnkontrollen ermöglichen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-nun-auch-de-facto-lohnkontrollen-ermoeglichen</link><description>Lohngleichheit in den Beschaffungen des Bundes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 1. Mai 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das Gleichstellungsbüro aufzustocken. Damit soll dieses in der Praxis korrekt durchführen können, wozu es einen gesetzlichen Auftrag hat: Lohnkontrollen im Beschaffungswesen des Bundes durchzuführen. </p><p>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) hält in Artikel 8 fest, dass der Bund nur Aufträge an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit einhalten. Das tönt gut und vorbildlich, hat aber in der Praxis einen grossen Haken. Den Auftrag für diese Kontrollen hat der Bund an das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) delegiert. Der Bund hat bei der Einführung dieser Bestimmung dem EGB jedoch keine separaten Mittel für die Kontrollen gesprochen. Das EGB muss die Kontrollen von seinem Budget berappen. Deshalb sind seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2006 keine zwanzig Unternehmen kontrolliert worden. Im Jahr 2010 waren es 4 Kontrollen auf 377 Aufträge. Der SGB hat mehrmals gegen diese jämmerliche Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen protestiert. Selbst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf musste im Parlament eingestehen, dass es zu wenig Kontrollen gäbe.
</p><p>Nunmehr bewegt sich der Bundesrat. Parlamentarische Vorstösse und die Gleichstellungsleitlinie in der bundesrätlichen Legislaturplanung haben das Terrain vorbereitet. An seiner Sitzung vom 1. Mai hat der Bundesrat dem EBG zwei zusätzliche Stellen gutgeheissen. Damit soll dieses vor allem mehr Kontrollen im Rahmen des Beschaffungswesens des Bundes durchführen. Korrekter ausgedrückt: damit wird das EGB seine Kontrollfunktion beim Beschaffungswesen über ein Stichprobenniveau hinaus wahrnehmen können.
</p><p>Der Entscheid ist allerdings noch nicht ganz im Trockenen. Der Bundesrat muss im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Personalressourcen Mitte 2013 die Aufstockung beim EBG bestätigen. Dann werden wir sehen, wie ernst es dem Bundesrat mit der Durchsetzung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ist.
</p><p>Also erst ein vorläufiges Fazit: In einem eingegrenzten Bereich der Durchsetzung der Lohngleichheit steht der Bundesrat offenbar nicht mehr auf die Bremse. Das ist gut. Verlangt ist aber deutlich mehr: Die Politik muss im ganzen weiten Feld der Lohngleichheit endlich griffige Kontrollmechanismen durchsetzen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1065</guid><pubDate>Thu, 16 May 2013 11:03:00 +0200</pubDate><title>Nein zu immer härterem, immer restriktiverem Kurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zu-immer-haerterem-immer-restriktiverem-kurs</link><description>Abstimmung Asylrecht </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 30 Jahren jagen sich im Asylrecht die Revisionen. Gemeinsam ist allen Änderungen, dass sie stets schärferes Recht fordern – gegen die Flüchtlinge. Diese antihumanitäre Spirale ist zu stoppen. Deshalb sagt der SGB am 9. Juni klar NEIN zur Revision des Asylgesetzes. </p><p>Seit über 30 Jahren sorgt die nationale Rechte für Dauerbetrieb im Asylgesetz. Kaum hat sie eine restriktive Revision durchgesetzt, startet sie den nächsten Versuch. Mit dem stets gleichen Ziel: die Schraube nochmals und noch härter anziehen. Aktuell etwa laufen gleichzeitig drei Gesetzesrevisionen im Asylbereich. Mit der Abstimmung vom 9. Juni können wir denn auch bloss über den ersten Teil dieser Revisionen bestimmen. In all diesen Revisionen hat die nationale Rechte stets die gleiche Botschaft und dasselbe Sündenbock-Bild verbreitet: Die Immigranten oder doch ein bedeutender Teil von ihnen seien für die meisten Übel, die dieses Land befallen, verantwortlich. 
</p><p>Am 9. Juni stimmen wir über dringliche Massnahmen ab, die bereits Ende September 2012 in Kraft gesetzt worden sind. Vier Bestimmungen erweisen sich als reale Verschlechterungen: Desertion zählt nicht mehr als Fluchtgrund; in schweizerischen Botschaften kann kein Asylgesuch mehr gestellt werden; für „renitente“ Asylsuchende werden spezielle Aufnahmezentren geschaffen; der Bundesrat darf in Testversuchen zeitlich beschränkt vom Gesetz abweichen.
</p><p>Diese Massnahmen sind weder dringlich, noch werden sie ein Problem lösen. Immigration kann man nicht mechanisch regeln, und die Zahl der Asylgesuche hängt von den Konflikten ab. Das Beispiel der eritreischen Dienstverweigerer resp. Deserteure etwa zeigt: Diese werden auch unter den neuen Bestimmungen nicht in ihr Land zurückgeschickt werden können. Denn da erwartet sie die Todesstrafe. Sie werden als vorläufig Aufgenommene, und damit unter einem sehr prekären Statut, in der Schweiz bleiben können. Mit anderen Worten: dieser xte Versuch, das Asylgesetz zu verhärten, wird nur die ohnehin prekären Lebensbedingungen von sehr verletzlichen Menschen erneut verschlechtern. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat schätzt die Zahl der Flüchtenden, die 2011 ihr Leben liessen, während sie das Mittelmeer illegal zu überqueren versuchten, auf 1500. Mit den neuen dringlichen Massnahmen wird diese Zahl ansteigen, denn damit wird den skrupellosen mafiösen Menschenhändlern in die Hände gespielt.
</p><p>Der SGB hat an seiner Delegiertenversammlung vom 16. November 2011 entschieden, diese Revision abzulehnen. Er ruft dazu auf, jetzt „Stopp“, jetzt „Nein“ zu sagen. Es kann nicht sein, dass das Humanitäre nur mehr in ein paar Sonntagspredigten bemüht wird und die faktische Asylpolitik dagegen nur aus purer Abwehr, Rechtsverweigerung und Härte besteht. Es kommen Menschen, nicht Strandgut…</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1055</guid><pubDate>Wed, 01 May 2013 11:59:00 +0200</pubDate><title>Reden zum 1. Mai 2013</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/reden-zum-1-mai-2013</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<ul><li>&lt;media 1005 - - "TEXT, paul Rechsteiner, paul_Rechsteiner.docx, 27 KB"&gt;Paul Rechsteiner, Präsident SGB&lt;/media&gt;&nbsp;</li><li>&lt;media 1000 - - "TEXT, daniel lampart, daniel_lampart.docx, 113 KB"&gt;Daniel Lampart, Chefökonom SGB&lt;/media&gt;&nbsp;</li><li>&lt;media 1006 - - "TEXT, vania alleva, vania_alleva.pdf, 40 KB"&gt;Vania Alleva, Co-Präsidentin Unia&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1002 - - "TEXT, giorgio tuti, giorgio_tuti.docx, 42 KB"&gt;Giorgio Tuti, Präsident SEV&lt;/media&gt;&nbsp;</li><li>&lt;media 1003 - - "TEXT, katharina prelicz, katharina_prelicz.docx, 83 KB"&gt;Katharina Prelicz-Huber, Präsidentin vpod&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 999 - - "TEXT, alain carupt, alain_carupt.docx, 31 KB"&gt;Alain Carrupt, Co-Präsident syndicom&lt;/media&gt;&nbsp;</li><li>&lt;media 1001 - - "TEXT, Dore Heim, Dore_Heim.docx, 28 KB"&gt;Dore Heim, Zentralsekretärin SGB&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 1004 - - "TEXT, Nico Lutz, Nico_Lutz.docx, 21 KB"&gt;Nico Lutz, Geschäftsleitung Unia&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1054</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 15:01:00 +0200</pubDate><title>Die wirksamen Rezepte gegen die zunehmende Ungleichheit: Politische Korrek-turen und starke Gewerkschaften!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-wirksamen-rezepte-gegen-die-zunehmende-ungleichheit-politische-korrek-turen-und-starke-gewerkschaften</link><description>Bericht über die finanzielle Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Publikation des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds zum 1. Mai 2013 („Lohndruck und ungerechte Verteilung“) bringt die wesentlichen Befunde zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lage der Schweiz konzis auf den Punkt. Im oberen und obersten Spektrum der Einkommen gibt es immer mehr Einkommensmillionäre (und Einkommenshalbmillionäre). Sie beanspruchen einen immer grösseren Anteil der Lohnsumme für sich. Gleichzeitig verabschieden sie sich immer mehr aus der gesellschaftlichen Verantwortung. Ein Beispiel dafür sind die zunehmenden Steuerprivilegien für die hohen und höchsten Einkommen und Vermögen. Diese Schicht situiert sich ausserhalb der gemeinsamen Lebenswelt, für die sie aber gleichzeitig neue unsoziale Regeln setzen will, beispielsweise durch den Abbau des Sozialstaats.
</p><p>Auf der anderen Seite haben die realen Löhne der grossen Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen in den letzten zehn, fünfzehn Jahren nur wenig zugelegt. Der Befund akzentuiert sich noch, wenn die Entwicklung der wichtigsten Ausgabenposten einbezogen wird. Der Anstieg der Wohn- und Gesundheitskosten steht in einem Missverhältnis zu den nur bescheiden steigenden Einkünften. Noch kritischer wird der Befund mit Blick auf die Tatsache, dass die Stressbelastung bei mehr als einem Drittel der Arbeitsverhältnisse inzwischen ein gesundheitsgefährdendes Ausmass angenommen hat. Auf der einen Seite stagnierende Einkommen, auf der anderen Seite steigende Mieten und Krankenkassenprämien, mehr Belastung und Stress – beispielsweise durch die ständige Ausweitung des Arbeitstages: Für viele ist die Bilanz damit negativ. 
</p><p>Ein grosses und ungelöstes Problem bleiben in der Schweiz die zu tiefen Löhne bei fast 440‘000 Lohnabhängigen. Es muss schwer zu denken geben, dass rund ein Fünftel der Erwerbstätigen in Schwierigkeiten gerät, wenn eine ausserordentliche Ausgabe von 2‘000 Franken wie eine Zahnarztrechnung oder eine Autoreparatur zu bezahlen ist. 
</p><p>Und dass zu jenen, bei denen eine volle Erwerbstätigkeit nicht mehr zum Leben reicht, immer mehr Lohnabhängige mit einer Berufslehre gehören, ist ein alarmierendes Signal für eine Wirtschaft, deren Leistungen zu einem bedeutenden Teil auf gut ausgebildeten Beschäftigten mit einer Berufslehre beruhen. Die Schweiz ist zu Recht stolz auf die Qualität der Berufslehre. Dann muss sich eine Lehre aber auch auszahlen. Sonst wird die Lehre systematisch abgewertet.
</p><p>Besonders krass ist die Lohndiskriminierung von Frauen in den Tieflohnbranchen wie dem Detailhandel. Wenn gut ausgebildete Verkäuferinnen mit Berufserfahrung bei Kleider- oder Schuhketten zu wenig für ein anständiges Leben verdienen, während die Inhaber dieser Konzerne samt und sonders Milliardäre sind, die sich aber weigern, Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen, dann bringt das die dramatische Lohnungerechtigkeit in der Schweiz auf den Punkt. Dass die qualifizierten Verkäuferinnen miserabel bezahlt werden, liegt nicht am fehlenden Geld, sondern an den ungerechten Verhältnissen. 
</p><p>Diese Verhältnisse aber lassen sich ändern. Es waren politisch gesteuerte Prozesse und Entscheide, die dazu geführt haben, dass auch in der Schweiz die Ungleichheit zugenommen hat, die Einkommen und Vermögen immer ungleicher verteilt wurden und soziale Errungenschaften immer mehr unter Druck gekommen sind. Diese politische Fehlentwicklung für mehr Ungleichheit kann auch wieder umgedreht werden. Mit Entscheiden für mehr Vernunft, für mehr Ausgleich und sozialen Zusammenhalt.
</p><p>Die neue Dynamik der Mindestlohninitiative ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Aber auch die Initiative 1:12 als wirksame Massnahme gegen Lohnexzesse gehört dazu. Weil die soziale Ungleichheit im Alter noch zunimmt, ist es wichtig, dass die AHV als Basis der Altersvorsorge für alle gestärkt wird. Das will die Initiative AHVplus. Zu den politischen Schritten für mehr Vernunft gehören alle steuerpolitischen Vorschläge, die dazu führen, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder einen angemessenen Beitrag zu den öffentlichen Lasten tragen, etwa eine nationale Erbschaftssteuer. Und die Ablehnung aller Projekte, welche die gesellschaftliche Solidarität weiter schwächen. Wichtig ist schliesslich eine öffentliche Infrastruktur, die allen zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung steht, und ein gutes Bildungs- und Gesundheitswesen ohne finanzielle Hürden. 
</p><p>Ausschlaggebend für eine positive Lohnentwicklung für alle aber sind letztlich starke Gewerkschaften und gute Gesamtarbeitsverträge. In Bereichen mit starken Gewerkschaften und guten Gesamtarbeitsverträgen sind die Löhne und die Arbeitsbedingungen besser als dort, wo es keine Gesamtarbeitsverträge gibt. Die Schweiz hat die Chance, in diesen Bereichen in den kommenden Jahren grosse Schritte nach vorne zu machen, mit Mindestlöhnen und der Stärkung der Gesamtarbeitsverträge. Der zunehmende Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen ist kein Schicksal. Ob es gelingt, wieder eine nachhaltige Entwicklung zugunsten der Mehrheit mit unteren und mittleren Einkommen einzuleiten, oder ob der negative Trend der letzten 10, 15 Jahre sich fortsetzt, wird jetzt entschieden. Es steht viel auf dem Spiel. 
</p><p>Somit gilt:</p><ul><li><span>Es braucht in allen Branchen Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen, vor allem berufsspezifischen Mindestlöhnen. Niemand soll weniger als 22 Franken pro Stunde oder 4‘000 Franken pro Monat verdienen. Dafür muss ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, der auch in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag nicht unterschritten werden darf.</span></li><li><span>Die Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen ist in der Schweiz ungenügend. Das ist eine Folge der überholten Gesetzgebung mit hohen Hürden für die Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge. Der schweizerische Arbeitnehmerschutz muss im Mindestlohnbereich durch die Förderung von Gesamtarbeitsverträgen modernisiert werden.</span></li></ul><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1053</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 14:41:00 +0200</pubDate><title>Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wende-in-der-lohn-und-einkommenspolitik-fuer-gerechte-verhaeltnisse</link><description>Bericht über die finanzielle Lage der Arbeitnehmenden in der Schweiz</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Finanzsorgen und steigende Arbeitsbelastung </h3><p>Die Schweiz ist so reich wie noch nie. Trotzdem leiden viele Erwerbstätige in der Schweiz unter Lohndruck. Ein Fünftel von ihnen wird sogar von ernsthaften Einkommenssorgen geplagt. Die Betroffenen kommen in Geldnot, wenn sie unvorhergesehen 2‘000 Franken für den Zahnarzt oder eine Autoreparatur ausgeben müssen. Doch nicht nur das Geld ist das Problem, sondern auch die stark gestiegene Belastung am Arbeitsplatz. Mittlerweile fühlt sich mehr als ein Drittel der ArbeiterInnen und Angestellten bei der Arbeit häufig oder sehr häufig gestresst. Das auch, weil sie vermehrt ausserhalb der regulären Arbeitszeit arbeiten müssen.
</p><h3>Boni und Individualisierung der Lohnpolitik lassen Lohnschere aufgehen</h3><p>Alle Erwerbstätigen haben zum höheren Wohlstand in der Schweiz beigetragen. Aber nur eine Minderheit profitiert davon. Die grossen Profiteure sind die Manager und Kader. Ihre Saläre sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Heute gibt es in der Schweiz 11‘586 Topverdiener mit einem Jahresgehalt von einer halben Million Franken und mehr. Das sind vier Mal mehr als im Jahr 1997. Auf der Verliererseite stehen die Berufsleute mit einer Lehre. Sie haben in ihren Betrieben viel geleistet. Doch auf dem Lohnkonto herrscht Flaute. Ihre Löhne sind von 2002 bis 2010 nach Abzug der Teuerung sogar leicht gesunken (Medianlohn). 
</p><p>Die Ursachen dieser Lohnexzesse sind vor allem die Bonuszahlungen und die Individualisierung der Lohnpolitik. Die Manager wurden seit den 90er Jahren stärker an den Gewinnen und am Aktienkurs der Firma beteiligt. Damit sie das Unternehmen im Interesse der Aktionäre führen. Sie sollten für die Aktionäre möglichst viel Gewinn machen. Die Gewinne und die Aktienkurse schossen in die Höhe und damit auch die an sie gebundenen Managerboni. Die Einführung der Boni hat den Managern erlaubt, den grössten Teil der höheren Lohnbudgets für sich selber abzuzweigen. Hätten die Firmen klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen gehabt, wären die Chefs gezwungen gewesen, dem gesamten Personal mehr Lohn auszuzahlen. Die Lohnschere öffnete sich nicht nur bei grossen Konzernen, sondern auch bei mittleren Betrieben und&nbsp; Unternehmen im öffentlichen Besitz. Seit der Auslagerung der Bundesbetriebe SBB und PTT werden auch diesen Chefs Millionensaläre bezahlt. 
</p><p>Am unteren Ende ist die Lohnverteilung nach wie vor prekär. 437‘200 Lohnabhängige müssen für einen Tieflohn arbeiten (Stand 2010). Das sind 11.8 Prozent aller Arbeitnehmenden. Sie verdienen – auf eine Vollzeitstelle hochgerechnet – weniger als 4000 Franken im Monat (12 Monatslöhne). Viele sind auf Unterstützung angewiesen. Etwa indem die Eltern oder Grosseltern einen finanziellen Zustupf an die Ausgaben leisten oder indem sie sogar zur Sozialhilfe gehen müssen. Obwohl sie voll erwerbstätig sind. 
</p><p>Besonders empörend ist, dass 144‘600 dieser Tieflohn-ArbeiterInnen eine Lehre abgeschlossen haben. Offensichtlich garantiert auch eine drei- oder vierjährige Ausbildung keinen Schutz vor Dumpinglöhnen. Viele solche Negativ-Beispiele gibt es in grossen Kleider- und Schuhgeschäften. Hier haben zwei Drittel der Erwerbstätigen mit weniger als 4000 Franken Lohn eine Lehre abgeschlossen. Den Besitzern der Läden geht es hingegen hervorragend. Sie besitzen nicht selten Milliardenvermögen. 
</p><p>Positiv ist immerhin, dass sich das Tieflohnproblem in der Schweiz im Unterschied zu anderen Ländern nicht weiter verschärft hat. Dank der Kampagne „keine Löhne unter 3000 Franken“ der Gewerkschaften konnten beispielsweise die untersten Mindestlöhne im Gastgewerbe von 2350 Franken im Jahr 1998 auf heute 3400 Franken (13 Monatslöhne) angehoben werden. 
</p><p>Frauen haben 18 Prozent weniger Lohn als Männer. Ein Teil dieses Unterschieds lässt sich darauf zurückführen, dass die Frauen in den Firmen andere Arbeiten ausführen oder weniger häufig in leitenden Positionen sind. Doch selbst wenn man das berücksichtigt, verdienen Frauen bei gleicher Arbeit und Qualifikation über 400 Franken pro Monat weniger als die Männer. Diese Lohndiskriminierung der Frauen ist illegal. Dank starkem Druck der Gewerkschaften konnte sie in den letzten Jahren verringert werden. 
</p><h3>Steuer- und Abgabepolitik für die Oberschicht</h3><p>Die Steuer- und Abgabepolitik spielt eine entscheidende Rolle, wie viel Geld einer Familie oder einer Einzelperson unter dem Strich zum Leben bleibt. Dabei begünstigte die Politik in den letzten Jahren eindeutig die Oberschicht. Die Einkommens- und Vermögenssteuern wurden gesenkt. Am stärksten profitiert haben Haushalte mit einem Millioneneinkommen. Sie zahlen heute rund 30‘000 Franken weniger Steuern als vor 10 Jahren. 
</p><p>Deutlich schlechter ist die Bilanz für die Haushalte mit einem tieferen oder mittleren Einkommen. Zwar wurden auch sie, soweit das bei einem tieferen Einkommen überhaupt möglich ist, steuerlich leicht entlastet. Doch gleichzeitig stiegen andere Abgaben wie Gebühren und indirekte Steuern. Die Krankenkassenprämien schossen in die Höhe. In den Jahren 2000 bis 2010 legten sie um mehr als 50 Prozent zu. Das Budget einer Normalverdiener-Familie wird dadurch mit 3‘600 Franken zusätzlich belastet (teuerungsbereinigt). Die Prämienexplosion hätte mit höheren Prämienverbilligungen oder mit höheren kantonalen Beiträgen an die Spitäler abgemildert werden können. Doch leider wurden die dafür nötigen Gelder für die Steuersenkungen gebraucht. 
</p><p>Auch die Mieten sind stärker gestiegen als die Löhne. Viele Familien in den Agglomerationen haben heute Mühe, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Es bräuchte eine Offensive im gemeinnützigen Wohnungsbau. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die öffentliche Hand und die Genossenschaften bauen weniger Wohnungen. Der Bund reduzierte seine Unterstützung für den gemeinnützigen Wohnbau massiv.&nbsp; 
</p><p>Die Einkommensbilanz nach Abgaben, Krankenkassenprämien und Mieten ist bedenklich: Einkommensstarke Familien hatten 2010 rund 15‘000 Franken pro Jahr mehr zum Leben (teuerungsbereinigt) als im Jahr 2000. Davon können mittlere und tiefe Einkommen nur träumen. Sie hätten es am nötigsten, haben aber nur ein kleines Plus, nämlich 2‘900 bzw. 1‘300 Franken mehr. Bei den Einpersonenhaushalten ist das verfügbare Einkommen sogar gesunken. 
</p><h3>Wende in der Lohn- und Einkommenspolitik für gerechte Verhältnisse</h3><p>Gegen diese Lohn- und Einkommensschere gibt es auf nationaler Ebene grossen Handlungsspielraum. Dass die Globalisierung oder andere national nicht beeinflussbare Faktoren diese Schere geöffnet haben und wir nichts dagegen tun können, ist ein Märchen. Das sagt inzwischen sogar die OECD (2011)<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/PK-und-anderes/2013/130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>. Es kann zwar „Marktkräfte“ geben, die zu einer ungleicheren Lohnverteilung führen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn durch die Einführung von neuen Technologien (Computer u.a.) höher qualifizierte und besser bezahlte Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt gefragter sind und noch höhere Saläre verlangen können. Doch diese negativen Entwicklungen können national korrigiert werden. In den Ländern, in denen die Gewerkschaften sowie eine aktive Wirtschafts- und Sozialpolitik etwas gegen die aufgehende Lohnschere getan haben, ist die Einkommensverteilung ausgeglichener.
</p><p>Bei der Steuer- und Abgabenpolitik wären Verbesserungen auf nationaler Ebene einfach. Die Steuersenkungen für Grossverdiener müssen rückgängig gemacht werden. Das führt zu Mehreinnahmen bei der öffentlichen Hand von mehr als 3 Mrd. Franken. Dieses Geld muss für eine gerechtere Finanzierung der Gesundheitswesens (insb. höhere Prämienverbilligungen) und den gemeinnützigen Wohnbau verwendet werden
</p><h3>Die Schweiz braucht eine Wende in der Lohnpolitik: </h3><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Damit alle ihren Anteil am höheren Wohlstand im Land erhalten, braucht es klassische Lohnsysteme mit generellen Lohnerhöhungen. Von der Ideologie der Individualisierung haben fast nur die Kader und Spezialisten profitiert.</span></li><li><span>In allen Branchen müssen die Löhne durch Mindestlöhne geschützt sein – vor allem über berufsspezifische Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen GAV. Niemand soll weniger als 22 Fr./h bzw. 4‘000 Fr./Mt. (Vollzeit) verdienen (gesetzlicher Mindestlohn). Dank der Gewerkschafts-Kampagne „Keine Löhne unter 3‘000 Franken“ sind die Tieflöhne in der Schweiz seit 1998 deutlich gestiegen. Deshalb haben die tiefen Löhne gerade in der Schweiz mit den mittleren Löhnen Schritt gehalten.</span></li><li><span>Es braucht Gesamtarbeitsverträge GAV für alle. Die GAV-Abdeckung ist in der Schweiz ungenügend. Das hängt mit den hohen gesetzlichen Hürden hierzulande zusammen. GAV mit Mindestlöhnen müssen öffentlich gefördert werden. Wie das in anderen Ländern üblich ist. Es ist kein Zufall, dass die Sozialpartnerschaft in den meisten anderen Ländern in Europa entwickelter ist als in der Schweiz.</span></li><li><span>Die Lohndiskriminierung der Frauen muss beseitigt werden. Die Bundesverfassung sagt klar, dass Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten müssen. Die Lohndiskriminierung ist illegal.</span></li><li><span>Der Arbeitnehmerschutz muss verbessert werden. Eine Arbeitslosenversicherung mit guten Leistungen stärkt den Erwerbstätigen den Rücken, wenn sie sich gegen schlechte Arbeitsbedingungen wehren oder in Lohnverhandlungen stehen.</span></li><li><span>Firmen in öffentlichem Besitz sollen keine Löhne über 500‘000 Fr. zahlen (SBB, Post, Kantonalbanken). Bund und Kantone müssen das durchsetzen. Bei den privaten Firmen soll das Verhältnis 1:12 gelten.</span></li></ul><hr><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/PK-und-anderes/2013/130429_DL_Finanzlage_Arbeitnehmende.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> OECD (2011): Divided We Stand: Why Inequality Keeps Rising. Paris: OECD Publishing.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1052</guid><pubDate>Mon, 29 Apr 2013 13:56:00 +0200</pubDate><title>Keine Aggressionen gegen Personal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-aggressionen-gegen-personal</link><description>Arbeitssicherheit bedeutet auch Sicherheit vor Kriminalität. Besonders im ÖV.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Untertiteldiverse lead">Die Gewerkschaft des Verkehrspersonales SEV verlangt in einer gross angelegten Sensibilisierungskampagne von Behörden und Arbeitgebern verstärkt Massnahmen zum Schutz des Personals und der Reisenden vor Übergriffen jeglicher Art. Gefordert ist mehr Prävention. Dem steht jedoch die allgemeine Spar- und Abbauideologie entgegen.</p><p class="Text">Arbeitnehmerverbände des öffentlichen Verkehrs melden immer wieder Fälle, in denen Personal angegriffen wird. Seien dies verbale oder gar tätliche Beleidigungen an die Adresse von SBB-KontrolleurInnen oder des Schalterpersonals, bis zu randalierenden Jugendlichen im Nachtverkehr.</p><p class="Text">Besonders Frauen werden von Fahrgästen mit sexistischen Kommentaren konfrontiert. Dies können etwa anzügliche Bemerkungen zu körperlichen Schwächen und Vorzügen sein. Aber auch Handlungen, welche einen sexuellen Bezug haben und von einer Seite unerwünscht sind wie etwa scheinbar zufällige Körperberührungen gehören dazu. Leider sind auch massive Straftatbestände wie sexuelle Nötigung etc. zu erwähnen. Es ist in diesen Fällen von höchster Wichtigkeit, dass auch und gerade solche (verbale) Übergriffe mit sexueller Konnotation konsequent angezeigt werden. Dies gilt unter der Perspektive „Gender Health“ auch für diskriminierende Kommentare gegenüber Lesben, Gays, Bisexuellen und Trans-Menschen (LGBT). Gerade Lesben und Gays sehen sich immer wieder mit spezifischer Aggression konfrontiert.</p><p class="Text">Aggressionen gegen das Personal, besonders solche mit sexueller Konnotation, haben laut Studien viele negative Folgen: psychische und physische Erkrankungen, Absenzen, Verschlechterungen des Arbeits- bzw. Betriebsklimas. Daneben stellen sie für die Betroffenen eine schwerstwiegende Persönlichkeitsverletzung dar, welche der Arbeitgeber mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen muss.</p><h3>Verbesserungen mit Umfrage</h3><p class="Text">Der SEV und seine Verbände haben deshalb eine Meldekarte gestaltet. Eine grossangelegte Umfrage bei den Angestellten soll eine bessere Übersicht über Aggressionsfälle gegen das Personal ermöglichen&nbsp;(<a href="http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2013/ausgabe_07/aggressionskarte.php</a>). Dies erlaubt in Zukunft gezieltere Massnahmen in Zusammenarbeit mit Behörden und Arbeitgebern.</p><p class="Text">Bereits heute gilt es daran zu erinnern: Alle Aggressionen gegen Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs sind als Offizialdelikt festlegt und müssen mit aller Strenge des Gesetzes verfolgt werden: Nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlungen werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs während deren Dienst begangen werden, so Art. 59 Personenbeförderungsgesetz bzw. Art. 88 Eisenbahngesetz. Die Untersuchungsbehörde muss immer zwingend aktiv werden, wenn sie von einem Vorfall erfährt.</p><p class="Text">Beste Massnahme gegen Aggressionen bleibt die Prävention. Diese lässt sich vor allem dadurch erreichen, dass in Zügen und Bussen vermehrt gut geschultes Personal in Gruppen eingesetzt wird. Die negativen Beispiele des Zürcher Verkehrsverbundes zeigen, was nicht sein kann: Dass unter dem allgemeinen Spardiktat Kontrollpersonal abgebaut wird und mit der Ausdünnung des Schalterpersonals Bahnhöfe zu menschenleeren „Un-Orten“ werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1046</guid><pubDate>Tue, 16 Apr 2013 17:31:00 +0200</pubDate><title>Die wunderbare Versicherung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/die-wunderbare-versicherung</link><description>Der literarische Beitrag zum 1. Mai</description><content:encoded><![CDATA[<p>Und dann brachte der Pöstler plötzlich eine Rente. 1948. Die Alten hatten nicht eingezahlt, aber das Volk verwandelte sich in eine gute Fee. Jetzt zahlen wir, beschlossen die Jungen mit überwältigendem Mehr, damit die Angst kleiner werde, und die Jungen wurden älter. Es habe noch viele Jahre ein Vertrauen geherrscht, sagt einer, der sich mit der Briefpost auskennt. Er sagt: Stell Dir vor. Noch Anfang 70er Jahre wird ein Lehrling bei der Post gefragt: «Kannst Du die AHV allein zustellen?» Der Chef ist eine Woche weg. Der Lehrling bleibt allein mit 120'000 Franken und der Chef hat gesagt: «Meine Frauen wollen aber nur Hunderternötli.» Also packt der Lehrling alle Innen- und Außentaschen voll, ausgepolstert wie ein Michelin geht er durch’s Dorf, von Tür zu Tür. Das sei das Vertrauen gewesen, ein Vorschuss sozusagen, den man dann habe rechtfertigen wollen jahrzehntelang.
</p><p>Und so geht es bei der AHV auch im Großen und Ganzen: Alle zahlen ein, für die Alten, und erhalten später einmal eine Rente, von den Jungen. 
</p><p>Aber weil es heute schon Frauen gibt, die ab und zu ein Zweihunderternötli ausgeben, soll ihr Ren­tenalter erhöht werden. Sie machen jetzt weniger Zweiten als früher, heißt es, und ich kenne eine Frau namens Jocelyn Magnayon, die hat schon Tausendernötli transportiert, weil die Eltern von jenseits des Ozeans angerufen haben, um mitzuteilen: «Jetzt müssen wir wieder arbeiten». Nach drei Jahren Pension war das Geld futsch gewesen, eine Mickeymouseversicherung hatte Kapital ausbezahlt zur Pensionierung, sie hatten das investiert, wie empfohlen alles angelegt, dann kam die Asienkrise rabenschwarz, «jetzt arbeiten wir wieder – bis wir tot sind», sagen die Eltern und Jocelyn bringt ab und zu ein paar Tausendernötli per Flugzeug, weil das keine Spesen kostet, wenn die Nötli gut versteckt sind in Innentaschen und Büstenhalter. Eine Versicherung, die Jocelyn Magnayon heißt, rechnet weit voraus: Was wird die Rente hier wert sein und dort, minus Miete oder Zins, soll der Franken doch weiter steigen. 
</p><p>Überall wird vorausgerechnet. Die Mickeymouseversicherungen warnen vor sinkenden Renditen, Kapitalisten beschwören den Niedergang des Kapitalismus. Sie sagen, wir müssen jetzt Angst haben. Das Verhältnis zwischen Jungen und Alten werde ungünstig, zahlenmäßig. Das stimmt ja, aber es kommen laufend Leute dazu, die hier arbeiten wollen. Weil die Arbeit nicht ausgeht. Und es kann doch nicht sein, dass sich alle, die einen Lohn bekommen und Prämien einzahlen, plötzlich in Luft auflösen, platzen wie eine Finanzblase in der Krise. Ich vertraue auf folgende Rechnung: Der Pöstler und Jocelyn Magnayon, alle Verkäuferinnen und ich müssen soviel verdienen, dass es auch für die Renten reicht. Weil wir etwas größer sind als die Familie von Jocelyn und einige von uns das große Geschäft machen, dürfte es für richtig gute Renten reichen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p>*Annette Hug ist 1970 ist Zürich geboren, wo sie heute wieder lebt. Sie hat in Manila «Women and Development Studies» studiert. Heute arbeitet sie zu gleichen Teilen als Autorin und als Gewerkschaftssekretärin. Im Frühling 2008 ist ihr erster Roman «Lady Berta» im Rotpunktverlag erschienen – ausgehend von den kargen und seltenen Sätzen einer Großmutter, erfindet sich deren Enkelin eine Familiengeschichte. 2010 folgte der Episodenroman «In Zelenys Zimmer», in dem die NZZ ein «Kabinettstück» entdeckt hat.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-1044</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 19:02:00 +0200</pubDate><title>Wirtschaftskommission anerkennt das Problem der Tieflöhne </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wirtschaftskommission-anerkennt-das-problem-der-tiefloehne</link><description>Die Mindestlohn-Initiative im Parlament</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Wirtschaftskommission des Ständerates hat letzten Montag vom Bundesrat einen Bericht dazu verlangt, wie in der Schweiz die schwierige Situation der Beschäftigten mit einem Tieflohn verbessert werden kann. Das ist positiv für die Betroffenen. Die Kommission zeigt mit diesem Entscheid dem Bundesrat die gelbe Karte. Denn dieser hatte in der Botschaft zur Mindestlohninitiative kalt jeden Handlungsbedarf bestritten. </p><p>In der Schweiz verdienen rund 430‘000 Arbeitnehmende weniger als 4000 Franken im Monat, wenn sie Vollzeit arbeiten würden. Wer mit weniger als 4000 Franken über die Runden kommen muss, muss sich sehr stark einschränken und ist oft auf Unterstützung von Drittpersonen oder sogar auf Sozialhilfe angewiesen. Unter diesen 430‘000 Personen haben mehr als 140‘000 eine Lehre abgeschlossen. In der Schweiz gilt der Grundsatz, mit einer Lehre so viel zu verdienen, dass man damit eine Familie gründen kann. Offenbar setzen sich die Arbeitgeber im Detailhandel und anderen Branchen kalt darüber hinweg. Wie soll man junge Menschen so noch für eine Lehre begeistern? 
</p><p>Die Behauptung des Bundesrates in der Botschaft, in der Schweiz würde die Sozialpartnerschaft „ausgezeichnet funktionieren“, war geradezu zynisch. Viele Arbeitgeber weigern sich, mit uns Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge (GAV) auszuhandeln. Das betrifft auch Branchen mit tiefen und tiefsten Löhnen wie den Detailhandel mit Kleidern und Schuhen. Der Präsident des Schuhhändler-Verbandes, Dieter Spiess, bezeichnet einen Gesamtarbeitsvertrag sogar als eine „Fehlentwicklung“, obwohl in der Branche viele Verkäuferinnen deutlich weniger als 4000 Franken verdienen. Viele Branchen wie Callcenter, Kosmetikinstitute, Fitnesscenter haben gar keine Arbeitgeberverbände, mit denen GAV abgeschlossen werden könnten. Das sind oft wachsende Branchen mit tiefen Löhnen. Selbst wenn GAV abgeschlossen wurden, führen die restriktiven Quoren für die Allgemeinverbindlicherklärung in der Schweiz immer wieder dazu, dass ein nennenswerter Teil der Beschäftigten vom Schutz durch GAV ausgeschlossen ist. Jüngstes Beispiel ist der GAV Detailhandel in Genf. 
</p><p>Das Gesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von GAV stammt aus dem Jahr 1956. Das ist sehr lange her. Seitdem hat sich auf dem Schweizer Arbeitsmarkt viel verändert: Der Beschäftigungsanteil des Sekundärsektors – mit der traditionell höchsten GAV-Abdeckung – ist stark gesunken. Im Bau sind rund 60 Prozent der Beschäftigten einem GAV unterstellt, in der Industrie rund 40 Prozent, während im Dienstleistungssektor nur etwas über 30 Prozent durch einen GAV geschützt sind. Die Grossbetriebe haben viele Arbeitsplätze in andere Branchen ausgelagert (z.B. Reinigung, Gastronomie, Call Center). Die Internationalisierung der Wirtschaft hat dazu geführt, dass viele Firmen in ausländischem Besitz sind oder von ausländischen Führungskräften geführt werden, die mit der Schweizer Sozialpartnerschaft nicht vertraut sind. Die Erwerbstätigkeit der Frauen ist eine Selbstverständlichkeit geworden – viele Frauen bestreiten ihren Lebensunterhalt heute selber. Die Temporärarbeit hat sich stark verbreitet, so dass nicht mehr alle Arbeitnehmer in einem Betrieb vom selben Arbeitgeber angestellt sind. Last but not least stellt die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes im Rahmen der Personenfreizügigkeit angesichts der relativ hohen Schweizer Löhne und der vergleichsweise tiefen Arbeitslosigkeit ein grosses Risiko dar.
</p><p>Anders als in der bundesrätlichen Ideologie steht die Schweiz in der Realität punkto Sozialpartnerschaft nicht gut da. Nur rund die Hälfte der Beschäftigten profitiert vom Schutz durch einen GAV. Von Verhältnissen wie in Österreich (99 Prozent mit GAV), Belgien (96 Prozent), Schweden (91 Prozent) usw. können wir Gewerkschaften hierzulande vorderhand nur träumen. Diese guten GAV-Abdeckungen fallen nicht vom Himmel. Sondern sie sind die Folge einer aktiven GAV-Förderung durch die Behörden. In den Ländern mit einem besseren GAV-Schutz ist das Gesetz weniger restriktiv. Beispielsweise in Bezug auf die Quoren für die Allgemeinverbindlicherklärung. Ihre Gesetze in Bezug auf die GAV erweisen sich wesentlich moderner als die schweizerischen. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1043</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 16:07:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss Gewerkschaftsrechte besser schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schweiz-muss-gewerkschaftsrechte-besser-schuetzen</link><description>ILO-Konferenz in Oslo fordert Respekt der Arbeitsnormen auch in Krisenzeiten </description><content:encoded><![CDATA[<p>Auch in Krisenzeiten dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entlassen werden, nur weil sie sich gewerkschaftlich engagieren. Solch grundlegende Schutznormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. International Labor Organization ILO) müssen auch dann gelten, wenn der Ton unter den Sozialpartnern krisenbedingt rauer wird. Dies forderten die ILO-Delegationen an der 9. Europäischen ILO-Regionaltagung vom 8. bis 11. April in Oslo. 
</p><p>Auch in einem schwieriger werdenden wirtschaftlichen Umfeld müssten die ILO-Arbeitsnormen respektiert und in den Ländern umgesetzt werden, heisst es in der sogenannten Erklärung von Oslo. Ohne Abstriche geschützt werden muss dabei unter anderem die Freiheit, eine Gewerkschaft zu gründen, sich einer solchen anzuschliessen oder Kollektivverhandlungen zu führen. Geschützt werden müssen die Arbeitnehmenden vor allem auch vor missbräuchlichen antigewerkschaftlichen Kündigungen.
</p><p>Gerade dieser Schutz fehlt in der Schweiz. Dies war auch an dem ILO-Treffen in Oslo wieder ein Thema. Umso mehr, als am 10. April der VPOD am ILO-Hauptsitz in Genf in diesem Zusammenhang eine Klage gegen die Schweiz eingereicht hat. Ausgelöst wurde die Klage durch die fristlose Entlassung von 22 Streikenden im Neuenburger Spital „La Providence“ letzten Februar (siehe Artikel „VPOD klagt bei der ILO gegen die Schweiz“). An einer Aktion vor dem ILO-Hauptsitz forderten die entlassenen Streikenden zusammen mit dem VPOD und anderen Gewerkschaften, dass die Schweiz die seit Jahrzehnten unterzeichneten ILO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 endlich umsetzt. 
</p><p>Gehört wurden diese Forderungen auch im fernen Oslo, wo der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) als Teil der tripartiten Schweizer Delegation die Interessen der Schweizer Arbeitnehmenden vertrat. Der SGB unterstützte dabei die Analysen und Forderungen der ILO und ihres Generaldirektors Guy Ryder, wonach gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Sozialpartnerschaft das einzig probate Mittel ist, um innovative Massnahmen gegen die Krise zu finden. </p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1042</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:47:00 +0200</pubDate><title>Diesmal klagt der VPOD bei der ILO gegen die Schweiz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/diesmal-klagt-der-vpod-bei-der-ilo-gegen-die-schweiz</link><description>Schweizer Gesetzgebung verletzt Gewerkschaftsrechte </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Streikrecht ist in der Schweiz durch die Bundesverfassung garantiert. Dennoch ermöglicht das Schweizer Recht, Streikende zu entlassen. So etwa kürzlich beim Fall des streikenden Personals im Neuenburger Spital La Providence. Nun hat der VPOD gegen dieses verfassungswidrige Verhalten bei der ILO geklagt.</p><p>&nbsp;Artikel 28 der Bundesverfassung verankert das Streikrecht in der Schweiz. Die Schweiz hat zudem zwei Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO bzw. International Labor Organization - ILO) über die Gewerkschaftsrechte ratifiziert und sich verpflichtet, diese Abkommen einzuhalten. Es sind die ILO-Konventionen Nr. 87 über Gewerkschaftsrechte und sozialen Schutz (1975 durch die Schweiz ratifiziert) und die Konvention Nr. 98 über die Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen (1999 ratifiziert).
</p><h3>VPOD-Klage: Streikrecht verletzt</h3><p>Bei der ILO-Klage des VPOD geht es um die Verletzung des Streikrechtes im Fall des Neuenburger Spital La Providence. Dort hat sich in den letzten Monaten ein Fall abgespielt, in welchem in einem bisher nicht gekanntem Ausmass von Brutalität das Streikrecht unterminiert wurde.
</p><p>Zur Geschichte: Die Privatklinikgruppe Genolier will das Spital La Providence kaufen, jedoch unter der Bedingung, den geltenden GAV zu eliminieren. Dann will Genolier die Arbeitszeit verlängern, die Zulagen kürzen, den Mutterschaftsurlaub auf das gesetzliche Minimum von 14 Wochen reduzieren und das Lohnsystem ausser Kraft setzen. La Providence untersteht seit vielen Jahren dem Gesamtarbeitsvertrag des Neuenburger Gesundheitswesens, der für mehrere Tausend Beschäftigte gilt. Ende 2012 streiken die Providence-Angestellten für den Erhalt des GAV. Der Arbeitgeber droht den Streikenden mit der fristlosen Entlassung. Er spricht diese dann im Februar 2013 auch tatsächlich für alle 22 weiter Streikenden aus. Das angerufene Gericht weigert sich mit Hinweis auf das Gesetz, diese Entlassungen zu unterbinden. Für den VPOD – und auch den SGB – ist klar: Damit wird das Streikrecht ausgehebelt. Deshalb hat der VPOD als direkt betroffene Gewerkschaften am 10.4.2013 bei der ILO in Genf Klage eingereicht. „Wer streikt ist entlassen – und kann daher gar nicht mehr streiken, weil kein Arbeitsvertrag mehr besteht“: so begründet VPOD-Generalsekretär Stefan Giger die Klage und zeigt damit die Absurdität der schweizerischen Gesetzgebung auf.
</p><h3>SGB-Klage: mangelnder Kündigungsschutz</h3><p>Bereits 2003 hatte der SGB die Schweiz ein erstes Mal bei der ILO wegen Verletzung der Konvention Nr. 98 eingeklagt. Der nur marginale Schutz gewerkschaftlicher Vertrauensleute und Betriebskommissionsmitgliedern vor ungerechtfertigter Kündigung widerspräche dem Abkommen. Der zuständige Ausschuss für Gewerkschaftsfreiheit bat im Jahr darauf die Schweiz, ihre Gesetzgebung an das Internationale Arbeitsrecht anzupassen. Die bürgerlich dominierte Politik in der Schweiz weigerte sich, effektive Sanktionen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen einzuführen. Sogar die magersten Ansätze dazu versandeten. Deshalb hat der SGB die seit 2009 suspendierte Klage im Herbst 2012 reaktiviert. 
</p><h3>Solidaritätsdemo am 1. Juni</h3><p>Mit der VPOD-Klage steht die Schweiz, die Gastgeberin der ILO, erneut auf der internationalen Anklagebank. VPOD und SGB fechten das brutale Abwürgen des Streiks der Providence-Angestellten jedoch nicht nur mit juristischen Mitteln an. Am Samstag 1.6. wird in Genf eine Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen stattfinden. Der SGB wird seine Mitglieder dazu aufrufen, an dieser Demo teilzunehmen (weitere Info folgt). Denn es geht einerseits um die Garantie des Streikrechts, andererseits aber auch um den Respekt der Gesamtarbeitsverträge. Also um die Säulen, auf denen die Gewerkschaftsfreiheit ruht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1041</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:20:00 +0200</pubDate><title>Nein zur erneuten Asylverschärfung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/nein-zur-erneuten-asylverschaerfung</link><description>Abstimmung vom 9. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zum x-ten Mal haben die eidgenössischen Räte Ende September das Asylgesetz verschärft. Der SGB lehnt diese unnötigen und unwürdigen Verschärfungen ab. Für die Abstimmung am 9. Juni empfiehlt er klar ein Nein.</p><p>Die vom Parlament Ende September 2012 verabschiedeten dringlichen Massnahmen sind bereits in Kraft. Hier die schlimmsten Verschärfungen:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span>Aufgehoben ist ab sofort die Möglichkeit, in Botschaften Asylgesuche einzureichen. Damit wird vielen Asylsuchenden die Flucht massiv erschwert. Gleichzeitig wird so der Schlepper-Mafia in die Hände gearbeitet.</span></li><li><span>Wehrdienstverweigerung oder Desertion ist neu kein Fluchtgrund mehr. Was heisst das konkret? Was heisst das, wenn sich jemand weigert, in einer Schlächter-Armee Dienst zu leisten? Wird eine Kommission dann seine Motive prüfen? Nein, das heisst Verfolgung, Haft, Hinrichtung.</span></li><li><span>Die dringlichen Massnahmen ermöglichen neu besondere Zentren, in denen „renitente“ Asylsuchende untergebracht werden können. Das Problem hierbei: Was ist denn „Renitenz“? Es gibt nichts als schwammige Bestimmungen dazu, der Willkür sind Tür und Tor geöffnet.</span></li><li><span>Zu all dem kommen Verfahrensverschlechterungen. Die neu vorgesehenen Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe – mit der Folge verkürzter Beschwerdefristen (von 30 auf 10 Tage) – wird die Rekursmöglichkeiten einer Person, die keine Landessprache beherrscht und unsere Gesetzgebung nicht kennt, ad Absurdum führen. Zudem werden diese Testphasen ohne rechtliche Grundlage den Behörden einen Freipass zuspielen, mittels dem sie sich künftig gefährlich weit von der bestehenden Asylgesetzgebung entfernen können.</span></li></ul><p></p><h3>SGB: sag NEIN</h3><p>Der SGB lehnt diese Verschärfungen des Asylrechts klar ab. Die dringlichen Massnahmen verhöhnen die humanitäre Tradition der Schweiz. Asylgesuche haben ihre eigenen Rhythmen. Man leitet sie nicht wie den Wasserfluss in einem Stausee. Asylgesuche hängen ab von politischen Entwicklungen, insbesondere bewaffneten Konflikten oder der Verhärtung in Diktaturen. Wer das bewusst ausblendet, wer de facto eine minimalste Quote von Flüchtlingen aufnehmen will, der verschliesst sich vor dem Elend der Welt. Er produziert unnötige Feindbilder einer Fremdeninvasion und schaufelt so – völlig unnötig – an einem Graben zwischen Einheimischen und Migrant/innen. 
</p><h3>Zuviel ist zuviel</h3><p>Das Referendum einer breiten Koalition, angeführt von den Jungen Grünen, ist mit 63‘000 Unterschriften solid zustande gekommen. Deshalb wird das Schweizer Volk am 9. Juni über die dringlichen Massnahmen an der Urne entscheiden können. Die SGB-Parole ist ein unmissverständliches NEIN. Die SGB-Delegierten haben dies am 16. November 2012 klar entschieden. Zuviel ist zuviel! Es gibt im humanitären Bereich eine Grenze, die man nicht übertreten darf. Deshalb fordert der SGB alle Stimmbürger/innen auf, am 9. Juni diese dringlichen Massnahmen abzulehnen. 
</p><h3>Volkswahl des Bundesrat: keine Parole</h3><p>Zur Abstimmung gelangt am 9. Juni auch die SVP-Volksinitiative für eine Volkswahl des Bundesrats. Der SGB hat zu diesem Volksbegehren keine Parole gefasst.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1040</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 15:05:00 +0200</pubDate><title>Nein zum Angriff auf die Fristenlösung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zum-angriff-auf-die-fristenloesung</link><description>Nicht wieder zurück in alte Zeiten!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Eine Volksinitiative aus konservativen Kreisen will Abtreibungen zwar nicht verbieten, aber zur „Privatsache“ erklären. Der Eingriff würde aus dem Katalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen, die Frauen hätten ihn selbst zu bezahlen. Das geht gegen die Würde der Frau und stellt einen Rückfall in konfliktreiche und für die Frauen leidvolle alte Zeiten dar. </p><p>Am 17. April 2013 wird die Grosse Kammer als Erstrat im Rahmen ihrer Sondersession die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ beraten. Die Initiative fordert, dass die Vergütung einer Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenversicherung zu streichen ist. Kurz gesagt: Frauen sollen künftig Abtreibungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Die Initiative stellt damit eine nach Jahren zustande gekommene und via Volksabstimmung legitimierte Lösung im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs in Frage. Sie ist ein inakzeptabler Rückschritt und muss abgelehnt werden. Die Nein-Parole hat die SGB-Frauenkommission zusammen mit 53 weiteren nationalen Organisationen schon längst beschlossen. Auch der Bundesrat und die zuständige nationalrätliche Kommission empfehlen das Begehren zur Ablehnung. Nur eine Minderheit von vier SVP-Männern beantragt dem Nationalrat, die Initiative anzunehmen.
</p><h3>Ein Nein ohne lange Diskussion!</h3><p>Straflosigkeit innerhalb einer klar definierten Frist und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse sind unzertrennbare Teile der bestehenden Lösung. Würden die Kosten nicht mehr durch die Krankenkassen gedeckt, wären Tür und Tor geöffnet, Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, unwürdigen Verhältnissen auszusetzen. Ein inakzeptabler Rückschritt! Zudem wäre die Behandlungsqualität nicht mehr garantiert, was schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Frauen und entsprechende Kostenfolge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung nach sich ziehen könnte. 
</p><p>Im letzten Jahrhundert war ein Schwangerschaftsabbruch strafbar, ausser wenn nach ärztlicher Erkenntnis eine Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung ihrer Gesundheit bestand und diese nicht auf andere für sie zumutbare Weise abgewendet werden konnte (medizinische Indikation).
</p><h3>Nicht wieder alte Gräben aufwerfen</h3><p>Verschiedene Etappen prägten die Diskussion um die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs:&nbsp; Die 1971 zustande gekommene Volksinitiative „für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs“ wurde zugunsten der 1975 lancierter Initiative für die Fristenlösung zurückgezogen. Der Gegenvorschlag des Bundesrates zu dieser Initiative empfahl die erweiterte Indikationenlösung inklusiv der sozialen Indikation. Im Mai 1978 wurde dieser Gegenvorschlag an der Urne abgelehnt. Ebenfalls in der Volksabstimmung scheiterte 1977 die Volksinitiative „für die Fristenlösung“. 
</p><p>Während der Sommersession 1978 wurden vier parlamentarische Initiativen sowie vier Standesinitiativen eingereicht. Ein Vorstoss verlangte die Einrichtung einer sozial-medizinischen Indikationslösung, die drei anderen strebten eine föderalistische Lösung im Bereich des straffreien Schwangerschaftsabbruchs an. Die Standesinitiativen wollten den Kantonen ermöglichen, die Fristenlösung einzuführen. All diese Vorstösse fanden im Parlament keine Mehrheit.
</p><p>1980 kam die Volksinitiative „Recht auf Leben“ zustande. Sie scheiterte 1985 in der Volksabstimmung. Auch die Volksinitiative „für Mutter und Kind“ wurde am 2. Juni 2002 mit 81,8 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Hingegen wurde am selben Abstimmungstag mit 72,2 Prozent Ja-Stimmen die heute geltende Regelung angenommen. Sie geht auf eine im April 1993 von alt SP-Nationalrätin Barbara Hearing eingereichte parlamentarische Initiative zurück. Der Vorstoss verlangte eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs via Einführung einer Fristenlösung. Das vom Stimmvolk deutlich angenommene und am 1. Oktober 2002 in Kraft getretene Gesetz hält fest, dass ein Schwangerschaftsabbruch – zusätzlich zum Fall, in dem der Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, um die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeeinträchtigung der Schwangeren abzuwenden – straflos ist, wenn er innerhalb von zwölf Wochen seit Beginn der letzten Periode auf schriftliches Verlangen der schwangeren Frau vorgenommen wird. Zusammen mit dieser Vorlage wurde das Krankenpflegeversicherungsgesetz KVG in dem Sinne angepasst, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP bei straflosem Abbruch einer Schwangerschaft die Kosten übernimmt. Diese Lösung ist gesellschaftlich gut verankert. Sie hat sich bewährt. Deshalb gibt es keinen Grund an ihr zu rütteln.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1022</guid><pubDate>Thu, 11 Apr 2013 14:55:00 +0200</pubDate><title>Keine unilateralen Verschlechterungen für Arbeitnehmer/innen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/keine-unilateralen-verschlechterungen-fuer-arbeitnehmer-innen</link><description>Revision Sanierungsrecht auf der Kippe</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Sondersession wird der Nationalrat die Reform der Schuldbetreibung und des Konkursrechtes (Sanierungsverfahren, Teilrevision SchKG) im Plenum diskutieren. Der SGB warnt davor, den extremen Arbeitgeber-Forderungen nachzugeben und die Sozialplanpflicht aus der Revision zu streichen. </p><p>&nbsp;Vor einigen Jahren wurde vor allem aufgrund der Erfahrungen nach dem traumatischen Swissair-Zusammenbruch entschieden, verschiedene Schwachstellen im Sanierungsrecht durch punktuelle Verbesserungen zu beseitigen. Dafür setzte das Bundesamt für Justiz (BJ) eine Expertengruppe zur Abklärung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfes ein. Die Expertengruppe legte dem BJ im April 2005 einen Bericht sowie im Juni 2008 einen Vorentwurf und Begleitbericht vor. Bereits damals kritisierte der SGB scharf, dass die Arbeitnehmervertretungen mit ihrem Know-How nicht genügend in die Arbeiten der Expertengruppe integriert worden waren. 
</p><p>Trotzdem unterstützte der SGB als wichtigster Sozialpartner die anschliessend von Bundesrat und Ständerat ausgearbeitete Revision des Firmensanierungsrechts, da in Erfüllung der SGB-Minimalforderungen eine Sozialplanpflicht eingeführt wurde.
</p><h3>Revision nicht gefährden! </h3><p>Die vorberatende Kommission des Nationalrates hat nun zwar die Sanierungspflicht beibehalten, jedoch mit einem äusserst knappen von 13 zu 12 Stimmen. Das ist ein schlechtes Vorzeichen im Hinblick auf die Plenumsabstimmung in der kommenden Sondersession. 
</p><p>Der SGB erinnert daran: Ohne Sozialplanpflicht kann es kein neues Sanierungsrecht geben, denn es darf nicht sein, dass in Zeiten von goldenen Fallschirmen und von millionenschweren „Konkurrenzverboten“ à la Daniel Vasella Firmensanierungen einseitig auf dem Buckel der Arbeitnehmenden durchgeführt werden. 
</p><p>Die Vorlage sieht nämlich vor, dass künftig Arbeitnehmende bei Firmensanierungen fristlos gekündigt werden dürfen. Der Bundesrat will so die Sanierung insolventer Firmen erleichtern. Der Bundesrat schlug als Ausgleich dazu die Sozialplanpflicht vor, wie sie der SGB schon lange fordert. 
</p><p>Geld für Abfindungen, Umschulungen oder Frühpensionierungen für entlassene Arbeitnehmende ist nämlich genug da. Erst solche Sozialplan-Massnahmen stellen sicher, dass Firmensanierungen nicht auf Kosten der Gesamtgesellschaft und persönlicher Schicksale der Arbeitnehmenden durchgeführt werden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1036</guid><pubDate>Thu, 04 Apr 2013 17:43:00 +0200</pubDate><title>Faire Löhne, bessere Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/faire-loehne-bessere-renten</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p>Fern von Fairness: Einkommen und Vermögen sind in unserem Land äusserst ungerecht verteilt. Oben prasst eine selbsternannte Elite von Abzockern. Sie predigen den reinen Markt und meinen damit mehr eigenen Reichtum. Unten und in der Mitte wird der Druck auf die Einkommen immer stärker. Die Reallöhne der Erwerbstätigen mit Lehre sind in den letzten 10 Jahren gar leicht zurückgegangen. Eine Lehre, der klassisch schweizerische Einstieg ins Berufsleben, garantiert keinen guten Lohn mehr. Beleg dafür ist, dass ein Drittel aller Tieflohnbezüger über einen Lehrabschluss verfügt. Wie wenn das nicht genug wäre: Die Frauen werden diskriminiert. Sie verdienen im Schnitt immer noch 18 % weniger als Männer. Und nach Auslagerungen und Privatisierungen zeigt sich immer wieder dasselbe Bild: Unten werden Menschen in Prekarität gestossen, oben in den Überfluss katapultiert. Und die dazwischen sollen gefälligst den Gürtel enger schnallen.
</p><p>Das muss ändern. Wir haben wirksame Vorschläge. Etwa die Mindestlohninitiative. Oder die 1:12-Initiative. Diese Initiativen wollen faire Löhne, überall in der Schweiz. Für alle, die arbeiten. Die Mindestlohninitiative garantiert allen für Vollzeit--Pensen mindestens 4‘000 Franken pro Monat. Über 400‘000 Menschen, davon 300‘000 Frauen, werden unverzüglich mehr Geld zum Leben haben. Die verbesserten Mindestlöhne werden den Weg zur Lohngleichheit ebnen. Faire Löhne werden für mehr Gerechtigkeit sorgen und heute Benachteiligten mehr gesellschaftliche Teilnahme ermöglichen. 
</p><p>Extreme Ungleichheit gibt es auch im Alter. Den reichen Alten stehen viele Rentner/innen gegenüber, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Vom Versprechen der Bundesverfassung, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen sollen, können sie bloss träumen. Die bürgerliche Politik blendet diese Wirklichkeit jedoch konstant aus. An der Leine von Economiesuisse drohen Bundesrat und Parlamentsmehrheit weiterhin mit Rentenabbau. Das Wort dafür – „Schuldenbremse“ – ist so alt wie die Gesinnung dahinter: Entsolidarisierung und sozialer Wildwest. 
</p><p>Das muss ändern. Wir haben wirksame Vorschläge. Etwa die AHVplus-Volksinitiative. Sie verlangt einen Zuschlag von 10 % für alle AHV-Renten. Sie will bessere Renten, überall in der Schweiz. Jahrelang mussten wir, im Trommelfeuer der Neoliberalen, nur gegen Abbau antreten. Aber jetzt wollen wir nicht nur das Schlimmere verhindern, jetzt wollen wir das Bessere erreichen. Bessere Renten mit AHVplus. 
</p><p>Und wir sorgen auch für: </p><ul><li><span>eine gerechte Steuerpolitik. Heute entlastet die Steuerpolitik die Reichen und bürdet den normalen Leuten mehr auf. Damit verstärkt sie die materielle Ungleichheit;</span></li><li><span>weniger Leistungsdruck auf die Arbeitnehmenden. Stress am Arbeitsplatz löst heute immer mehr gesundheitliche Probleme aus;</span></li><li><span>besseren Schutz der Arbeitnehmer/innen. Es darf nicht mehr sein, dass denen, die sich gegen schlechtere Arbeitsbedingungen wehren, einfach gekündigt werden kann, wie sich das im Skandalfall Providence erneut gezeigt hat.</span></li></ul><p>All das muss ändern. All das kann unsere Bewegung ändern. Im Bündnis mit allen fortschrittlichen Kräften sind wir in der Lage, den unsozialen Trend zu kehren. Faire Löhne und bessere Renten sind der Grundstein für die soziale Wende.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1028</guid><pubDate>Tue, 02 Apr 2013 17:47:00 +0200</pubDate><title>Rückgang erneut gebremst – 366‘851 Mitglieder bei Jahreswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/rueckgang-erneut-gebremst-366-851-mitglieder-bei-jahreswechsel</link><description>SGB-Mitgliederzahl 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) zählte zu Jahresende 2012 genau 366‘851 Mitglieder in 16 Verbänden. Sechs Gewerkschaften steigerten die Mitgliederzahl, neun nahmen ab. </p><p>Der SGB, die mit Abstand grösste Dachorganisation von Arbeitnehmerverbänden in der Schweiz, zählte zu Jahresende 2012 genau 366‘851 Mitglieder. Gegenüber dem Vorjahr hat der SGB 1911 Mitglieder verloren. Das entspricht einem Rückgang von 0,5 %. Dieser Rückgang ist vor allem durch die besonderen Umstände einer Fusion verursacht. Ohne diesen speziellen Fall hätte der SGB im Vorjahr ein Mitgliederwachstum ausgewiesen. So konnte denn auch gegenüber den Jahren zuvor der Mitgliederrückgang merklich abgebremst werden (2010: 1,4 %, 2011: 0,9 %). Die Zahl der dem SGB angeschlossenen Verbände blieb unverändert bei 16.
</p><p>Zugelegt hat der SGB bei den Frauen. Er zählt neu 104‘453 Frauen (Vorjahr: 103 180). Der Anteil der Frauen beträgt mittlerweile 28,5 % (Vorjahr: 28,0 %). Seit 20 Jahren legt der SGB bei den Frauen beständig zu. Seit damals hat sich die weibliche Mitgliedschaft beinahe verdoppelt.
</p><p>Zuwachs verzeichnen 6 Gewerkschaften. Absolut am meisten zugenommen hat die Unia (+ 2440); prozentual Nautilus (+ 12,4%). Unia, die deutlich mehr als die Hälfte aller SGB-Mitglieder umfasst, hatte bereits 2011 eine knappe Zunahme zu verzeichnen. Im letzten Jahr nun hat Unia vor allem bei den Frauen und in den Dienstleistungen deutlich zugelegt. Im fünften Jahr in Folge zugenommen hat der VPOD, der als erste der traditionellen SGB-Gewerkschaften 2010 eine Frauen-Mehrheit erzielt und diese bisher ausgebaut hat. Seit einigen Jahren wachsen auch AvenirSocial, der Verband der „Professionellen in Sozialarbeit“, und kapers, die Gewerkschaft des Kabinenpersonals in der Luftfahrt. Nautilus, die Gewerkschaft für Seeleute, ist erst 2011 dem SGB beigetreten; New Wood ist eine kleine Gewerkschaft der UN-Angestellten in Genf.
</p><p>Mitglieder verloren haben 9 Verbände. Zahlenmässig besonders ins Gewicht fällt der Rückgang bei syndicom. Die Folgen der Fusion von comedia und Gewerkschaft Kommunikation vor zwei Jahren sind noch nicht ganz überwunden: Nebst der administrativen Bereinigung der Mitgliederkarteien und einigen Austritten aufgrund der Fusion hatte syndicom vor allem Mühe, neue Mitglieder zu gewinnen. Der Aufbau und Umbau der Strukturen der neuen Gewerkschaft hat innerhalb der Organisation viele personelle Ressourcen gebunden, welche dann in der aktiven Mitgliederwerbung vor Ort fehlten. Die weitere Konsolidierung von syndicom soll diesen Abwärtstrend stoppen.
</p><p>Der SEV ist bei den Aktiven stabil geblieben, der Rückgang geht hauptsächlich auf Todesfälle der pensionierten Mitglieder zurück.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1026</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 16:34:00 +0100</pubDate><title>Das Parlament lernt nichts dazu!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/das-parlament-lernt-nichts-dazu</link><description>24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kaum sind im Rekordtempo die Unterschriften des Referendums gegen die Total-Deregulierung der Tankstellenshops zusammengekommen, hat das Parlament in der letzten Session entschieden, die Lebensqualität des Ladenpersonals mittels der Motionen Lombardi und Abate trotzdem weiter zu verschlechtern – sogar am Sonntag! </p><h3>Volk will keine Deregulierungen</h3><p>Volksabstimmungen haben es immer wieder gezeigt, zuletzt vor wenigen Wochen im Kanton Basel-Stadt: Der Souverän und damit auch die Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine längeren Ladenöffnungszeiten. Die Wählerinnen und Wähler haben durchschaut, dass eine Deregulierung der Ladenöffnungszeiten nur der Vorbote wäre für einen allgemeinen Angriff auf den Gesundheitsschutz des Arbeitsrechts in allen Branchen. Bald müssten auch Büros und sonstige Dienstleistungsbetriebe die Arbeitszeiten verlängern. Eine solche „Amerikanisierung“ des Arbeitslebens, also einen 24-Stunden-Arbeitstag, wollen die Schweizerinnen und Schweizer nicht. 
</p><p>Auch die rekordschnelle Sammlung der nötigen Unterschriften gegen die Deregulierung der Tankstellenshops beweist, dass dieses Thema den Leuten unter den Nägeln brennt. Bereits drei Wochen vor Ablauf der Sammelfrist (7. April) hatten die Gewerkschaften zusammen mit den in der Sonntags-Allianz zusammengeschlossenen Organisationen gut 85‘000 Unterschriften zusammen.
</p><h3>Motionen Lombardi und Abate demokratiepolitisch bedenklich </h3><p>Dennoch hielten die eidgenössischen Räte an ihrem Deregulierungskurs fest und beauftragten den Bundesrat, die Kantone per Gesetzesänderung dazu zu zwingen, künftig überall Ladenöffnungszeiten von mindestens 6 Uhr morgens bis 20 Uhr unter der Woche und bis 19 Uhr am Samstag zu ermöglichen. Vater dieser Idee ist der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi. Statt sich wie üblich für den Föderalismus stark zu machen, forderte er hier nun von oben eine „Gleichmacherei“ diktieren, von St. Gallen bis Genf, von Chiasso bis Basel. Besonders die Stimmberechtigten im Kanton Basel dürften sich ärgern, haben sie sich doch erst gerade mit fast 60 Prozent gegen einen verlängerten Samstagseinkauf ausgesprochen.
</p><p>Noch schwerer wiegt aus demokratiepolitischer Sicht die Motion Abate, mit der der Bundesrat beauftragt wurde, den Sonntagsverkauf künftig in potenziell allen Regionen der Schweiz einzuführen. Dabei soll das Stimmvolk nichts zu sagen haben. Statt über die normale Gesetzgebung soll der Bundesrat diese weitgehende Ausweitung der Sonntagsverkäufe nämlich über eine Verordnungsänderung erzwingen. Unter dem Deckmantel der „Tourismusförderung“ soll für das Ladenpersonal der wichtigste soziale Frei-Tag abgeschafft werden – denn nur der Sonntag erfüllt in der Schweiz heute für weite Teile der Bevölkerung die Rolle eines gemeinsamen Familien-, und Ruhe-Tages. 
</p><p>Solchen föderalistisch und demokratiepolitisch höchst problematischen Verschlechterungen des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden können der SGB und seine Verbände nicht tatenlos zusehen: Wir halten uns hier explizit alle juristischen und politischen Möglichkeiten offen, um diese Deregulierungs-Salamitaktik zu stoppen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1025</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 15:56:00 +0100</pubDate><title>Fachhochschulen nicht von der Berufsbildung abnabeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/fachhochschulen-nicht-von-der-berufsbildung-abnabeln</link><description>Der SGB zum neuen Hochschulförderungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Klassische Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen sollen neu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung unterworfen werden. Das gesetzgeberische Vorhaben bietet für die Fachhochschulen auch Gefahren. In einem Positionspapier hält der SGB fest, wie er diesen begegnen will.</p><p>Die Inkraftsetzung des – wie es genau heisst – neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ist für 2015 vorgesehen. Der Bund wird zusammen mit den Kantonen neu die gesamte Hochschulpolitik (FH, PH, Universitäten) koordinieren können. Er wird aber einen grossen Teil seiner Vorrechte im Bereich der FH verlieren. Neue gemeinsame Koordinationsorgane wie die Schweizerische Hochschulkonferenz (aufgeteilt in Hochschulrat und Plenarversammlung), der Akkreditierungsrat und die Rektorenkonferenz werden die strategische Gesamtleitung des gesamten Hochschulgefüges übernehmen. In alleiniger Bundeskompetenz wird bloss der ETH-Bereich verbleiben.
</p><p><a name="sprungmarke0_1"></a></p><p>Fachhochschulen halten Berufsbildung attraktiv
</p><p>Einschneidende Folgen wird der neue gesetzliche Rahmen vor allem für die Fachhochschulen haben. Diese haben zwar nach weniger als 20 Jahren ihren Platz in der schweizerischen Bildungslandschaft gefunden, bleiben aber verwundbar. Ihre praktische Ausrichtung sowie ihre Verwurzelung in der Berufsbildung, wie das vom Gesetzgeber gewollt war, haben sich gelockert. Mehr als die Hälfte der FH-Studierenden kommen mittlerweile vom Gymnasium oder von einer Fachmittelschule und nicht von der Berufsmatura her. Das Lehrpersonal der FH seinerseits hat zu einem grossen Teil nur eine universitäre Ausbildung hinter sich und verfügt über eine bloss bescheidene Erfahrung der Arbeitswelt. 
</p><p>Die FH haben es vielen ehemaligen Lehrlingen ermöglicht, ein akademisches Diplom zu erwerben. Das hat Durchlässigkeit und Chancengleichheit in der Bildung wesentlich verbessert. Die FH haben so dazu beigetragen, das System der Berufsbildung gegenüber der gymnasialen Ausbildung attraktiv zu halten. Das soll so bleiben; deshalb muss sich der SGB mit der Umsetzung des HFKG befassen und sich in den Gremien engagieren, in denen die Sozialpartner Einsitz nehmen können.
</p><h3>Ein klares Profil für jeden Hochschultyp </h3><p>Die Universitäten kümmern sich traditionell um die wissenschaftliche Lehre und Forschung. Sie haben diese Bestimmung unabhängig, ohne ökonomischen Druck und auf der etablierten Grundlage der akademischen Lehr- und Forschungsfreiheit wahrzunehmen. Im Gegensatz dazu müssen FH eine praxisorientierte Ausbildung und Forschung anbieten und die Studierenden auf eine Berufsausübung vorbereiten. Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt ist hier kein Hindernis, sondern eine Bedingung für den Erfolg. Der SGB unterstützt diese Aufgabenteilung. Das bedeutet aber für die Zulassung, dass die FH prioritär Personen mit einer Berufsmatura anziehen sollen, insbesondere in den technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebieten. Ausnahmen sind in der Kunst statthaft, die kaum in der Berufsbildung verankert ist. Ansonsten hingegen sollten FH-Studierende immer über praktische Berufserfahrung in ihrem Studienbereich verfügen. Das gilt insbesondere für alle mit einer gymnasialen Matura. Die Akkreditierung einer Institution sollte unbedingt von der Einhaltung dieser Kriterien abhängen. 
</p><h3>Weniger Druck auf Personal</h3><p>Die Charakteristika jedes Hochschultyps müssen sich auch bei den Unterrichtenden spiegeln. FH-Dozent/innen sollten Erfahrung mit der Arbeitswelt und der Berufsbildung mitbringen. Gleichzeitig müssen die FH ihre Personalpolitik sozialer gestalten. Verlangt sind mehr unbefristete Verträge. Auf das System, bestehende und neue Aufgaben stets auszuschreiben und so einem internen Wettbewerb auszusetzen, ist zu verzichten. Denn dies prekarisiert das Personal. Dessen Status nähert sich so der Selbständigkeit an. Zu begrenzen ist auch der Druck, ständig neue Projekte oder externe Mandate übernehmen zu müssen. Dazu ist die Basisfinanzierung für die Forschung via laufendes Budget massiv zu erhöhen. So soll das wissenschaftliche Personal davon entlastet werden, laufend neue finanzielle Mittel erschliessen zu müssen. Schliesslich sind dem Mittelbau klare Karriere- und Qualifikationsperspektiven zu bieten, um so den Nachwuchs zu sichern, den die FH dringend brauchen.
</p><p>All diese Ziele sind nur zu erreichen, wenn alle Player der Hochschulen insbesondere das wissenschaftliche Personal (Dozent/innen und Mittelbau) – an den Entscheidprozessen, die sie betreffen, auf lokaler und nationaler Ebene teilnehmen können. Nur unter dieser Bedingung können sich die mit mehr Autonomie ausgestatteten FH nachhaltig und zum Wohle der Gesellschaft entwickeln.
</p><p>&nbsp;</p><p>&lt;media 1047 - - "TEXT, Hochschulen VP, Hochschulen_VP.pdf, 1.4 MB"&gt;Hochschulreform: Die Herausforderung annehmen (.pdf)&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1024</guid><pubDate>Tue, 26 Mar 2013 11:11:00 +0100</pubDate><title>Vier Bürgerliche Propaganda-Lügengeschichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/vier-buergerliche-propaganda-luegengeschichten</link><description>1:12-Initiative im Ständerat</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead"><b>In der Frühjahrssession debattierte der Ständerat über die vom SGB unterstützte 1:12-Initiative. Überraschungen gab es keine: Die bürgerliche Mehrheit empfiehlt die Initiative gegen absurd hohe Managergehälter zur Ablehnung. Dabei bediente sie sich einer ganzen Reihe von Argumente, die nachweisbar falsch sind. Wir haben vier Zitate herausgepickt und kritisch hinterfragt.</b></p><p class="lead">&nbsp;</p><h3><b>Erste Lügengeschichte: Auslagern und Umgehen</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Peter Föhn, SVP, Schwyz:
</p><p><i>„Die Grosskonzerne könnten ganz einfach und ohne viel Wesens entweder auslagern und wegziehen oder ihre Konzerne unter einem Holdingdach aufteilen, das heisst splitten. Die Grossverdiener würden dann einfach von mehreren Firmen Löhne beziehen.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Dass bereits im Abstimmungskampf bürgerliche Politiker davon reden, wie man den Volkswillen bei einer Annahme „umgehen“ könnte, ist dicke Post. So einfach wie sie sich dieses antidemokratische Tun vorstellen, ist es aber zum Glück auch nicht.
</p><p>Erstens ist im Initiativetext von „Unternehmen“ die Rede. Inbegriffen sind damit auch unterschiedliche juristische Personen, die nicht autonom voneinander wirtschaften. Verschiedene Teile einer Holding, Managementgesellschaften, Subunternehmen oder Selbstständige im dauerhaften Auftragsverhältnis fallen damit alle unter die 1:12-Regel. Zweitens verbietet die vom Volk gutgeheissene Abzocker-Initiative die Auslagerung des Topmanagements klipp und klar. Wer also die Auslagerung der Manager propagiert, will Verfassungsbruch begehen und die Minder-Initiative nicht richtig umsetzen.<br><br><br></p><h3><b>Zweite Lügengeschichte: Die OECD-Studie und die Managerlöhne</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Pankraz Freitag, FDP, Glarus:
</p><p><i>„Die OECD-Statistik weist nach, dass die Ungleichheiten bei den Einkommen in der Schweiz unterdurchschnittlich sind und dass diese Ungleichheiten in den letzten Jahren auch nur moderat angestiegen sind.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Studie die Freitag hier zitiert, handelt es sich um den Bericht „Divided We Stand“ der OECD. Diese Studie zeigt für die Schweiz: Die tiefen Löhne sind prozentual (nicht in absoluten Zahlen) leicht stärker gewachsen als die mittleren Löhne. Was die Studie aber auch zeigt, ist dass die hohen Löhne noch viel stärker gewachsen sind. 
</p><p>Dazu kommt: Die Studie klammert die obersten Prozente der Löhne aus, weil diese Daten in vielen Ländern nicht vollständig erhoben werden. Hier sind aber die Löhne – und die Einkommen überhaupt – in den letzten Jahren extrem stark gestiegen. Das zeigen beispielsweise die beiden St. Galler Ökonomen Reto Föllmi und Isabel Martinez von der Uni St. Gallen, <a href="http://www.batz.ch/2013/01/reich-sein-in-der-schweiz/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.batz.ch/2013/01/reich-sein-in-der-schweiz/</a>).<br><br><br></p><h3><b>Dritte Lügengeschichte: Der Manager-Markt</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Hannes Germann, SVP, Schaffhausen: 
</p><p><i>„Was wir etwas vergessen, ist, dass hier [bei der Entlöhnung der Topmanager] ein Markt spielt.“ </i></p><p>&nbsp;</p><p>Der von den Bürgerlichen beschworene freie „Markt“ im Geschäft um globale Managerpositionen existiert nicht. Im Gegenteil: Die absurd hohen Managersaläre sind eine Folge von Filz, Macht und Gier. Häufig sitzen dieselben Manager die von ihrem Verwaltungsrat ein Millionensalär zugesprochen bekommen selber in den Verwaltungsräten anderer grosser Firmen (und werden dort auch noch für ihr Verwaltungsratsmandat fürstlich entlohnt). Eine Hand wäscht also die andere. Die enorme Macht, die viele Manager durch diese Netzwerke bekommen, haben sie skrupellos eingesetzt, um ihre amerikanischen Kollegen zu imitieren und sich Löhne in Millionenhöhe zuzuschanzen – auf Kosten aller anderen.<br><br><br></p><h3><b>Vierte Lügengeschichte: Bürokratie! Bürokratie! Bürokratie!</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Johann N. Schneider-Ammann, FDP, Bundesrat:
</p><p><i>„Wenn sie denn angenommen würde, würde die Initiative im Gegenteil vor allem für die KMU hohe administrative Kosten bringen.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Nach vorsichtigen Schätzungen sind 99.8% der Unternehmen von der 1:12-Initiative nicht betroffen. Alle diese Unternehmen bezahlen ihren Kadern Löhne, die das Zwölffache des tiefsten in der Firma bezahlten Lohnes nicht übersteigen. KMU gehören praktisch ausschliesslich in die Kategorie von Firmen, die es nicht nötig haben, Abzocker-Löhne zu bezahlen. Sie beweisen damit, dass eine erfolgreiche Unternehmensführung möglich ist, ohne den Managern Millionen zu zahlen.
</p><p>Ausserdem werden bereits heute in allen Firmen die Löhne durch die AHV überprüft. Der zusätzliche „Bürokratische“ Aufwand beschränkt sich also darauf, mit dem Textmarker den höchsten und tiefsten Lohn zu markieren und das Verhältnis auszurechnen. Diese 5 Minuten „Bürokratie“ sind vertretbar.<br><br><br></p><h3>Einige Wahrheiten haben die Bürgerlichen aber doch auch noch erzählt, der Fairness halber seien diese hier auch noch erwähnt:</h3><p>&nbsp;</p><p>Karin Keller-Sutter, FDP, St. Gallen: 
</p><p><i>„Die sogenannten Löhne oder Bezüge gewisser Spitzenkräfte der Wirtschaft können kaum erklärt werden. Sie können auch nicht mit Leistung erklärt werden.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Pirmin Bischoff, CVP, Solothurn: 
</p><p><i>„Martin Luther hat gesagt, der Kaufmann dürfe sich durchaus seinen Lohn nehmen. Aber er müsse sich einen massvollen Lohn nehmen. Martin Luther empfahl dem Kaufmann, sich bei seinem Lohn, den er nehme, am Tagelöhner zu orientieren.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Peter Föhn, SVP, Schwyz: 
</p><p><i>„KMU, wie sie in der Schweiz grossmehrheitlich existieren, hätten bei Annahme dieser Initiative absolut kein Problem.“</i></p><p>&nbsp;</p><p>Werner Luginbühl, BDP, Bern: 
</p><p><i>„Wenn es heute noch Manager und vielleicht Spitzen von Verbänden geben sollte, die glauben, man könne sich jetzt für zwei, drei Jahre etwas demütig geben und nachher zur Tagesordnung zurückkehren, dann haben sie nichts begriffen; dann haben sie nicht begriffen, dass das Volk in einer direkten Demokratie die Möglichkeit hat, direkt in die Wirtschaftsordnung einzugreifen, auch bereits dann, wenn die Politik noch glaubt, nicht tätig werden zu müssen.“</i></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1023</guid><pubDate>Mon, 25 Mar 2013 14:29:00 +0100</pubDate><title>Immer noch dicke Kröten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-dicke-kroeten</link><description>IV-Revision 6b immer noch in Differenzbereinigung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das zweite Massnahmenpaket der 6. IV Revision befindet sich im Differenzbereinigungsverfahren. Nachdem der Nationalrat in der Wintersession 2012 als Zweitrat Augenmass hatte walten lassen und den Vorschlägen des Bundesrates und des Erstrates in wesentlichen Punkten nicht gefolgt war, hielt nun der Ständerat in der Frühjahrsession an einem grossen Teil seiner ursprünglichen Leistungskürzungen fest.</p><p>Immerhin: der Ständerat hat der positiven finanziellen Entwicklung der IV Rechnung getragen. Deshalb ist er den Vorschlägen des Nationalrats gefolgt und hat die Aufteilung der Vorlage beschlossen. Die umstrittene Kürzung der Kinderrenten und die Reduktion der Reisekostenbeiträge werden aus der 6. IV-Revision ausgegliedert.
</p><h3>Volle Rente ab 70 oder 80%?</h3><p>Mit der Teilung der Vorlage möchte der Ständerat das neue, lineare Rentensystem durchbringen. Während der Nationalrat eine volle IV-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 70% vorsehen wollte, hielt der Ständerat an der ursprünglichen, strengeren Zusprechung fest: Eine volle IV-Rente sollen nur Invalide mit einem Invaliditätsgrad von über 80 % erhalten. Damit bestraft der Ständerat die künftigen Schwerbehinderten mit einem Invaliditätsgrad von 60 bis 79 %. Diese müssten eine Renteneinbusse von 30 % hinnehmen. Die Aussichten auf eine Resterwerbstätigkeit sind praktisch bei null. Diese Renteneinbusse werden letztlich häufig die Ergänzungsleistungen ausgleichen müssen. 
</p><p>Nach dem Willen des Ständerates soll das neue Rentensystem erst auf die Neurenten angewendet werden. Die Anwendung auch auf bestehende Renten, wie es der Nationalrat will, würde zur Kürzung von laufenden Renten führen und auch in der beruflichen Vorsorge Probleme aufwerfen.
</p><h3>Automatische Rentenkürzungen sind inakzeptabel</h3><p>Der Ständerat beharrt zudem auf einen Interventionsmechanismus bei der IV. Der Nationalrat hatte mit einer Mehrheit von SP und SVP den Interventionsmechanismus abgelehnt. Die SVP tat dies wegen der daran gekoppelten Lohnbeitragserhöhung. Unter dem Begriff Interventionsmechanismus verbergen sich dauerhafte automatische Rentenkürzungen. Die ohnehin schon tiefen IV-Renten sollen bei sinkenden IV-Einnahmen gekürzt werden, indem keine Rentenanpassung an den AHV-Mischindex mehr gewährt wird. Das ist eine inakzeptable Rentenverschlechterung. Aber es steht noch mehr auf dem Spiel. Die automatischen Rentenkürzungen bei der IV sind der Testlauf für die AHV. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände fordern mit Nachdruck eine Schuldenbremse für die AHV. Die Entscheide bei der IV spuren daher die Inhalte der Reform Altersvorsorge 2020 vor. 
</p><p>Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. Für die Behindertenverbände zeichnet sich ein Referendum ab, falls die volle IV-Rente erst bei IV-Grad 80% gewährt würde.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1020</guid><pubDate>Tue, 19 Mar 2013 10:48:00 +0100</pubDate><title>20&#039;000 gegen Sparmassnahmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/20000-gegen-sparmassnahmen</link><description>Bern: Grosskundgebung für einen starken Service Public</description><content:encoded><![CDATA[<p>Steuerprivilegien für Reiche, zerstörerischer Standortwettbewerb und Steuersenkungen auf breiter Front schaffen überall im Land Defizite in den Kassen von Gemeinden und Kantonen. Reflexartig rufen bürgerliche PolitikerInnen nach Sparmassnahmen im Service Public und beim Personal und wollen so korrigieren, was sie mit ihrer Steuerpolitik selber angerichtet haben. Diese Politik geht an den Bedürfnissen der Bevölkerungsmehrheit vorbei. Diese ist angewiesen auf einen starken Staat und vertraut auf die Leistungen der gemeinsamen Institutionen: Auf eine würdige Pflege im Alter, auf die Polizei oder auf ein möglichst starkes Bildungssystem. Nur für die obersten 10‘000 ist es interessanter die staatlichen Leistungen abzubauen als die Steuern anzuheben. Denn sie können diese Dienstleistungen privat einkaufen.
</p><p>Dass diese gefährliche Sparerei auf Widerstand stösst, zeigten die 20‘000 Bernerinnen und Berner, die letzten Samstag an einer eindrücklichen Kundgebung teilnahmen. Mit einem so grossen Aufmarsch hatte an dieser ersten Grosskundgebung der Berner Gewerkschaften und Personalverbände seit 2002 niemand gerechnet. Im Kanton Bern wehren sich die Gewerkschaften gegen den stetigen Abbau beim Personal und die damit einhergehende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Im Zentrum steht die grundsätzliche Forderung für ein verlässliches Leistungsangebot im Kanton Bern. Das bestehende Defizit darf nicht mit einem katastrophalen Leistungsabbau kompensiert werden. Es braucht eine Grundversorgung für alle, die das Leben im Kanton Bern lebenswert macht. Béatrice Stucki, Gewerkschaftssekretärin beim VPOD, brauchte deutliche Worte: „Wer dem Staat die nötigen Gelder entzieht schafft eine Zweiklassen-Gesellschaft und schadet dem sozialen Frieden.“ Und Barbara Dätwyler, Präsidentin der Sektion Bern des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) nannte ein Beispiel aus ihrem Bereich: „Wenn wir jetzt nicht klar und deutlich STOPP sagen, weiss ich nicht, ob wir in ein paar Jahren überhaupt noch Pflegende haben werden.“
</p><p>In der ganzen Schweiz - nicht nur in Bern - treffen die Abbau-Politiker vermehrt auf Widerstand. So gingen letzten Herbst auch in den Kantonen St. Gallen, Genf, Waadt, Neuenburg, Tessin oder Luzern Zehntausende auf die Strasse und demonstrierten gegen die Sparpläne. Für den SGB steht fest: Im ganzen Land sind Bürgerinnen und Bürger und Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter bereit, der schädlichen Abbruchpolitik entgegenzutreten.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Schweiz</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1017</guid><pubDate>Mon, 11 Mar 2013 09:34:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Es braucht wieder bessere AHV-Renten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-es-braucht-wieder-bessere-ahv-renten</link><description>SGB-Präsident Paul Rechsteiner zur Lancierung der Volksinitiative AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die AHV ist die erste und für die Mehrheit der Bevölkerung wichtigste Säule der Altersvorsorge. AHV-Renten haben den Vorteil, dass sie – via Mischindex – regelmässig an die Teuerung angepasst werden. Trotzdem hinken die Renten der AHV inzwischen empfindlich hinter der Lohnentwicklung her. Die letzte reale Rentenerhöhung gab es 1975. Nach bald 40 Jahren ist es deshalb höchste Zeit für eine Rentenverbesserung. Die Volksinitiative AHVplus verlangt einen Zuschlag zu den Altersrenten in der Höhe von 10%. In Franken gerechnet würden dadurch die Renten der Alleinstehenden um rund 200 Franken und jene der Verheirateten um rund 350 Franken pro Monat steigen.
</p><p>Weshalb eine Volksinitiative? Die vorläufigen Pläne des Bundesrates in der Altersvorsorge („Altersvorsorge 2020“) sehen für die Bevölkerung in den entscheidenden Punkten nur Verschlechterungen vor: Senkung der Renten der Pensionskassen (Stichwort „Umwandlungssatz“), Verschlechterung des Teuerungsausgleichs in der AHV (Stichwort „Schuldenbremse“), ganz abgesehen von der Heraufsetzung des Frauenrentenalters. Auf das Problem der ungenügenden Renten für viele mit unteren und mittleren Einkommen geben die Pläne aus dem Bundeshaus keine Antwort. Und weil bei den Pensionskassen eine Rentenverbesserung nicht realistisch ist (schon die Verteidigung der Renten der 2. Säule ist anspruchsvoll), kann das Verfassungsziel der Altersvorsorge („Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“) nur durch bessere AHV-Renten gewährleistet werden.
</p><p>Dafür spricht auch, dass die AHV äusserst solid und leistungsfähig finanziert ist. Von 1975 bis heute ist die Zahl der Rentnerinnen und Rentner von 900‘000 auf über 2 Millionen angestiegen. Trotzdem sind die Lohnbeiträge an die AHV in diesen 38 Jahren nie erhöht worden. Nur einmal, vor 15 Jahren, brauchte es ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent. Warum ist die AHV-Finanzierung so leistungsfähig? Das Rezept ist so einfach wie solidarisch: Alle zahlen Beiträge auf dem ganzen Erwerbseinkommen, auch wenn sie Millionen kassieren. Aber auch die Einkommensmillionäre bekommen keine höheren AHV-Renten als die Mehrheit der Bevölkerung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Das Preis-Leistungsverhältnis für bessere Renten ist deshalb für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit unteren und mittleren Einkommen bei der AHV viel günstiger als bei allen anderen Formen der Altersvorsorge. Dies gilt aber nicht nur dann, wenn die Verbesserung der AHV-Renten über Lohnpromille finanziert würde (10% höhere Renten würden 3,6 Milliarden Franken kosten, was umgerechnet je 0,55 Lohnprozente für Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen entspricht). Käme nämlich die Erbschaftssteuer durch, so wären zwei Drittel der Rentenverbesserung bereits finanziert. Zwei Drittel der Rentenerhöhung wären auch auf einen Schlag finanziert, wenn die Tabaksteuer statt der Bundeskasse der AHV zu Gute käme. 
</p><p>Wir stehen heute vor einer Wende in der Rentenpolitik. Statt die AHV ständig schlechtzureden und die Bevölkerung mit immer neuen Abbauvorschlägen zu plagen, braucht es endlich wieder eine Anpassung der Renten an die wirtschaftliche Entwicklung und die sozialen Bedürfnisse. Die in einem breiten Bündnis lancierte Volksinitiative AHVplus weist den Weg dazu.
</p><p>&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;">Medienkonferenz AHVplus - weitere Unterlagen</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1015</guid><pubDate>Thu, 07 Mar 2013 11:51:00 +0100</pubDate><title>Lohngleichheit - wir bleiben dran</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-wir-bleiben-dran</link><description>Zum Internationalen Tag der Frau</description><content:encoded><![CDATA[<p>Während ein Mann 50 Franken verdient, erhält eine Frau für gleichwertige Arbeit nur 41 Franken. Nur die Hälfte dieses Lohnunterschieds lässt sich erklären, etwa dadurch dass Frauen mit Kindern bei der Berufskarriere zurückstecken. Für die andere Hälfte gilt einzig und allein: Frauen werden diskriminiert, weil sie Frauen sind. Trotz Verfassungsartikel und Gleichstellungsgesetz hält in der Schweiz somit der Skandal der Lohndiskriminierung an.
</p><p>Das muss sich ändern! Wir wollen Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen. Wir Gewerkschaften kritisieren nicht nur, wir packen das konkret an. Die Stimmenden hierzulande werden sich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können. Denn wir haben dazu zwei politische Pflöcke eingeschlagen.
</p><h3>1. Mindestlohn 4'000.- – Initiative eingereicht</h3><p>Die Volksinitiative des SGB verlangt einen Mindestlohn von 4‘000 Franken pro Monat resp. 22 Franken pro Stunde. 400‘000 Menschen, davon 300‘000 Frauen, werden unverzüglich von dieser Bestimmung profitieren. Die neuen Mindestlöhne werden auch für mittlere Löhne den Weg zur Lohngleichheit ebnen. 
</p><p>Voraussichtlich im Frühjahr 2014 stimmen wir über diese Initiative ab. 
</p><h3>2. Höhere Renten – Initiative startbereit</h3><p>Die SGB-Initiative AHVplus verlangt eine lineare Erhöhung der AHV-Renten um zehn Prozent. Alle Frauen werden davon profitieren, insbesondere aber alleinerziehende Mütter. 
</p><p>Im Frühjahr 2013 werden wir diese Initiative starten. 
</p><h3>Lohndiskriminierung: Wir bleiben dran</h3><p>Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen: die Gewerkschaften bleiben dran am Thema Lohndiskriminierung. Heute geht’s mit dem sogenannten Lohngleichheitsdialog, dem gemeinsamen Versuch von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Bund, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu verankern, nur schleppend vorwärts. Wenn die Wirtschaft bei der Beseitigung dieses Unterschieds weiter so trödelt wie in den letzten 10 Jahren, dann wird Lohngleichheit erst in 66 (!) Jahren erreicht sein. 
</p><p>Die Wirtschaft muss jetzt Gas geben, sonst werden wir zwingende gesetzliche Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichheit verlangen. Bundesrat und Parlament sind da längst nicht aus dem Schneider.
</p><p>Ganz klar nicht akzeptierbar ist in diesem Kontext eine Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, kommt dieser Rentenabbau für die Frauen nicht in Frage!
</p><p><a href="http://www.flickr.com/photos/55425572@N04/sets/72157632940814320/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fotos der Aktion auf flickr</a></p><h5>Weitere Artikel zum Thema</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/wir-packen-es-an-und-wir-bleiben-dran/" target="_blank" class="external-link-new-window">Christina Werder, Zentralsekretärin SGB: "Wir packen es an und wir bleiben dran!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/endlich-die-handbremse-loesen/" target="_blank" class="external-link-new-window">Christine Michel, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission: "Endlich die Handbremse lösen!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/mindestloehne-einfuehren/" target="_blank" class="external-link-new-window">Corinne Schärer und Natalie Studer, Unia: "Mindestlöhne einführen!"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/druckindustrie-die-unternehmen-handeln-nicht/" target="_blank" class="external-link-new-window">Toya Krummenacher, Gleichstellungsbeauftragte syndicom: "Druckindustrie: Die Unternehmen handeln nicht"</a></span></li><li><span><a href="http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/ohne-gav-wird-willkuer-herrschen-bezahlen-werden-das-die-frauen/" target="_blank" class="external-link-new-window">Michela Bovolenta, VPOD-Gleichstellungsbeauftragte: "Ohne GAV wird Willkür herrschen - bezahlen werden das die Frauen. Solidarität mit den Streikenden der Providence"</a></span></li><li><a href="http://goo.gl/dlq4A" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Videobeitrag "La Téle"</a></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1014</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 18:03:00 +0100</pubDate><title>Ohne GAV wird Willkür herrschen – bezahlen werden das die Frauen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/ohne-gav-wird-willkuer-herrschen-bezahlen-werden-das-die-frauen</link><description>Solidarität mit den Streikenden der Providence</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Streikenden der Providence, die für den Erhalt ihres Gesamtarbeitsvertrags (GAV) kämpfen, sind, wie im Gesundheitswesen üblich, mehrheitlich Frauen. Ihre Arbeit ist physisch wie psychisch anspruchsvoll, die Einsatzpläne oft mühsam. Der Lohn und die Arbeitsbedingungen sind nicht phantastisch. Auch mit einem GAV nicht. 
</p><p>Der Kampf der Providence-Streikenden für den Erhalt eines GAV ist auch ein Kampf für die Gleichheit. Denn der GAV enthält klare Normen für die Gestaltung der Löhne und der Arbeitszeiten. Genolier, das private Gesundheitsunternehmen, das die Providence übernimmt, will die Löhne dagegen individualisieren. Das wird – wie sowohl die Erfahrungen und auch die Studien zeigen – auf Kosten der Frauen gehen. Genolier will zudem gewisse Dienstleistungen auslagern. Das werden die eher schwach qualifizierten Angestellten, wiederum zur Hauptsache Frauen, mit Lohneinbussen und Prekarität zu bezahlen haben. 
</p><p>Der Streik in der Providence in Neuenburg geht also uns alle an. Den GAV CCT 21 aufrecht zu erhalten bedeutet Kampf gegen Lohndumping und schlechtere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Und es bedeutet Eintreten für ein Gesundheitsmodell, das auf menschlichen Werten und nicht auf reinem Profit ruht. 
</p><p>Am 8. März, dem internationalen Tag der Frau, drücken wir den Streikenden der Providence unsere besondere Solidarität aus. Wir verurteilen ihre ungerechtfertigte Entlassung, denn sie üben ein Grundrecht aus, das durch die Bundesverfassung und das internationale Recht garantiert sind.
</p><p>Mehr unter&nbsp;<a href="http://www.solidarite-laprovidence.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.solidarite-laprovidence.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1013</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 18:00:00 +0100</pubDate><title>Druckindustrie: Die Unternehmen handeln nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/druckindustrie-die-unternehmen-handeln-nicht</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der nicht erklärbare und somit diskriminierende Anteil des Lohnunterschiedes zwischen den Geschlechtern liegt im Druckgewerbe mit 54.3% deutlich über dem Durchschnitt von 37.6%.Das heisst die Hälfte der Lohndifferenz zwischen Frau und Mann ist schlicht und einfach reine Diskriminierung der Frauen auf Grund ihres Geschlechtes.
</p><p>Mit diesen miesen Werten belegt das Druckgewerbe den schockierenden 6. Platz aller untersuchten Branchen. Obwohl sich der Arbeitgeberverband Viscom dieser Tatsache nicht verschliesst, so ist es nach wie vor beschämend, dass aus dieser Branche nur ein Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beigetreten ist. Dies zeigt, dass konkrete Massnahmen gegen Lohndiskriminierung nicht freiwillig sein dürfen. 
</p><p>Die Gewerkschaft syndicom fordert daher für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag in dieser Branche klare Instrumente, welche der Lohndiskriminierung entgegen wirken:</p><ol><li><span>Mindestens 22 CHF pro Stunde: Davon würden auf einen Schlag ca. 40% aller ungelernten Frauen direkt profitieren! Heute liegen ca. 50% aller Löhne bei ungelernten Frauen unter 4000.-CHF!</span></li><li><span>GAV-unterstellte Betriebe müssen die Lohngleichheit regelmässig überprüfen: Aus der Freiwilligkeit wird ein Muss mit Konsequenzen, denn bei vorhandener Lohndiskriminierung muss diese innert zwei Jahren behoben werden. Damit würden auf einen Schlag 750 Firmen konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Lohngleichheit gemäss Bundesverfassung ergreifen müssen.</span></li></ol><p>Der Arbeitgeberverband hat zwar ein gewisses Entgegenkommen bzgl. der Überprüfung der Lohndiskriminierung signalisiert, doch fehlt das Verständnis für verbindliche Kontrollen.
</p><p>Erschwerend kommt natürlich hinzu, dass die Branche sich in einem vertragslosen Zustand befindet.
</p><p>Gerade aus Sicht der Frauen, und um die Verfassung zu respektieren, muss Viscom sich auf einen Gesamtarbeitsvertrag mit syndicom und auf die zentrale Forderung der Anhebung der Mindestlöhne einlassen.
</p><p>Hier ergäbe sich denn auch Terrain für Bundesrat Schneider-Amman. Eigentlich müsste er entsprechend auf den Arbeitgeberverband einwirken...
</p><h3>Aktionen überall in der Schweiz</h3><p>Die SGB-Gewerkschaften werden am 8. März in allen Landesgegenden Aktionen für Lohngleichheit machen. Unia wird landesweit im Detailhandel und in der Industrie auftreten, das Gleiche gilt für Syndicom, und dies über die Druckbranche hinaus. Die Gewerkschaft SEV wird am 7. März Aktionen in Bern und Bellinzona machen. Der VPOD hat insbesondere in Freiburg eine grössere Aktion im Gesundheitswesen vorgesehen. Die SGB-Frauen ihrerseits demonstrieren am 7. 3. Mittags vor dem Bundeshaus.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1012</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:58:00 +0100</pubDate><title>Mindestlöhne einführen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/mindestloehne-einfuehren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum Internationalen Frauentag am 8. März besuchen die Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre der Unia in allen Landesteilen Betriebe des Detailhandels und der Industrie. Sie verteilen den Frauen in den Betrieben die 41-Frankennote sowie einen Schokoladentaler, der symbolisch für den Kampf der Unia für die Lohngleichheit steht.
</p><p>Im Detailhandel wie auch in der Industrie erfahren die Frauen Lohndiskriminierung: Im Detailhandel werden die Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts durchschnittlich um rund 633 Franken geprellt, in der chemischen Industrie gar um 878 Franken. 
</p><h3>Lohndifferenz auch in Tieflohnbranchen – Mindestlohn 4'000!</h3><p>Gemäss Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes arbeiten zurzeit 15.8 Prozent der Frauen für einen Lohn unter 4'000 Franken. Um die allgemeine Tieflohnsituation in der Schweiz sichtbar zu machen, hat die Unia auf <a href="http://www.4000fr.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.4000fr.ch</a> einen Tieflohnmelder aufgeschaltet. In kurzer Zeit haben viele Arbeitnehmende einen Lohn von unter 22 Franken pro Stunde bzw. einen Monatslohn von unter 4'000 Franken gemeldet. Das zeigt: Tieflöhne sind ein schweizweites und branchenübergreifendes Problem. Der Detailhandel ist mit rund 100'000 Tieflohnempfängern und vor allem Tieflohnempfängerinnen überdurchschnittlich davon betroffen. Dies sind gerade vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Verkäuferinnen und der drohenden Ausweitung der Ladenöffnungszeiten unhaltbare Zustände. Bezeichnenderweise ist bis anhin kein einziges Unternehmen aus dem Detailhandel dem Lohngleichheitsdialog beigetreten. Die Arbeitgeber verweigern sich auch grösstenteils, Gesamtarbeitsverträge mit Mindestlöhnen abzuschliessen. Von einem gesetzlichen Mindestlohn von 4'000 Franken würden somit überdurchschnittlich viele Frauen im Detailhandel profitieren. Deshalb sind die Unia-Gewerkschaftssekretärinnen und –sekretäre am 8. März vorwiegend im Detailhandel unterwegs, mit den Forderungen für die ökonomische Unabhängigkeit der Frau: Lohngleichheit! Mindestlohn 4'000! AHVplus!. Sie informieren die Frauen zudem über aktuelle Kampagnen wie die Petition zum neuen Coop-Gesamtarbeitsvertrag, die eine Erhöhung der bestehenden Mindestlöhne fordert.
</p><h3>Einführung von Mindestlöhnen in den Branchen</h3><p>Die Einführung bzw. Erhöhung von Mindestlöhnen ist die zentrale Forderung der Unia von ihren Sozialpartnern bei Vertragsverhandlungen. So führt die Unia zurzeit eine Kampagne zur Einführung von Mindestlöhnen in der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und ist am 8. März auch in den entsprechenden Betrieben präsent. Sie fordert in den laufenden Verhandlungen zum MEM-Gesamtarbeitsvertrag, dem rund 100'000 Erwerbstätige unterstellt sind, die Einführung von Mindestlöhnen. Unia will so den Lohnrückstand der Frauen, die vorwiegend im Tieflohnbereich arbeiten, aufholen und der wachsenden Lohnschere entgegenwirken.
</p><p>Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 4'000 Franken ist eine sofort wirksame Lösung für das Problem der Lohndiskriminierung für die 15.8 Prozent der Frauen, die zurzeit zu einem Lohn von unter 4'000 Franken arbeiten. Und sie bedeutet auch eine Aufwertung der Arbeiten, die typischerweise von Frauen verrichtet werden. Die Unia fordert zudem von ihren Sozialpartnern, dass Mindestlöhne sowie die Lohngleichheit in den Gesamtarbeitsverträgen verankert werden.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1011</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:55:00 +0100</pubDate><title>Endlich die Handbremse lösen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-die-handbremse-loesen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Für gleichwertige Arbeit verdient ein Mann 50, eine Frau nur 41 Franken. Macht die Wirtschaft bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung der Frauen im gleichen Tempo weiter wie in den letzten 10 Jahren, so wird auch das Erwerbsleben einer jungen Frau nicht ausreichen, um die Lohngleichheit umgesetzt zu sehen.
</p><p>In der Privatwirtschaft werden Frauen heute rein auf Grund des Geschlechts um 677 Fr. monatlich geprellt. Mit den gewerkschaftlichen Initiativen zur Einführung eines Mindestlohns und von höheren Renten bleiben wir am Thema Einkommen und Gleichstellung konkret dran.
</p><h3>Unterschiedliche Auswirkungen in den Branchen – Lohndiskriminierung bleibt</h3><p>Im Detailhandel, in dem Verkäuferinnen mit abgeschlossener Lehre arbeiten, verdienen Frauen bei gleichem Alter, gleicher Ausbildung und gleicher beruflicher Stellung 633 Franken pro Monat weniger als ihre männlichen Kollegen. Zudem verdienen sie oft weniger als 4'000 Franken. Gerade Frauen sind von Tieflöhnen stark betroffen, was auch die Meldungen auf dem Tieflohnrechner der Unia deutlich zum Ausdruck bringen. Nur die Umsetzung der Lohngleichheit und ein Mindestlohn von 4'000 Franken werden Verkäuferinnen ein anständiges Einkommen sichern, von dem sie leben können.
</p><p>Im Gesundheitswesen, in dem ebenfalls sehr viele Frauen arbeiten, beträgt der diskriminierende Lohnunterschied immer noch 388 Franken pro Monat. Die Löhne sind im Gesundheitswesen durch Gesamtarbeitsverträge und öffentliche Anstellungsreglemente bisher noch besser geschützt als in anderen Branchen, geraten jedoch immer stärker unter Druck. Dies macht die Übernahme des Spitals La Providence in Neuenburg durch einen Privatkonzern deutlich, bei der der geltende Gesamtarbeitsvertrag ausgehebelt wird. Individuell ausgehandelte Löhne sind intransparent und benachteiligen erwiesenermassen die Frauen.
</p><h3>Freiwilligkeit reicht nicht</h3><p>Trotz klarem Handlungsbedarf beteiligen sich in allen erwähnten Branchen nur sehr wenige Unternehmen am Lohngleichheitsdialog. Dies macht deutlich: Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus. Zur Durchsetzung der Lohngleichheit braucht es zwingende Massnahmen, welche die Wirtschaft zum Handeln bewegen.
</p><h3>Mindestlohn 4'000.- und höhere Renten</h3><p>Ob in Lohn- oder GAV-Verhandlungen, die Gewerkschaften bleiben nicht nur im Hinblick auf den 8. März dran am Thema Lohndiskriminierung. Sie packen das Thema Einkommen und Gleichstellung konkret an. Die Stimmbevölkerung wird sich nämlich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können: 
</p><p>Die Mindestlohninitiative des SGB verlangt einen Mindestlohn von 4'000 Franken pro Monat. 400'000 Menschen, davon 300'000 Frauen, werden unverzüglich davon profitieren können.
</p><p>Die SGB-Initiative AHVplus ist startbereit und verlangt eine Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent. Alle Frauen, insbesondere alleinerziehende Mütter, werden davon profitieren können.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1010</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:43:00 +0100</pubDate><title>Wir packen es an und wir bleiben dran!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wir-packen-es-an-und-wir-bleiben-dran</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2000 haben Frauen 21 Prozent weniger verdient als Männer, im Jahr 2010 verdienen sie noch immer 18% weniger. Geht es in diesem Tempo weiter ist die Lohngleichheit in 66 Jahren Realität. Das kann ja niemand ernsthaft vertreten! 
</p><p>Schon beim Einstieg in die Erwerbsarbeit ist ein Lohnunterschied (privater Sektor und Bund) vorhanden: Der monatliche Bruttolohn der Frauen im Alter zwischen 20-29 Jahre beträgt 4‘544 Franken. Die Männer in dieser Alterskategorie verdienen 4‘960 Franken. Differenz: 416 Franken im Monat. Diese Differenz steigt kontinuierlich an: Im Alter zwischen 30 und 39 Jahre verdienen Frauen bereits 687 Franken weniger, 10 Jahre später sind es 1‘452, und im Alter zwischen 50 bis 64/65 Jahre beträgt der Lohnunterschied 1‘589 Franken. Dieser Fakt straft die Frauen im Alter ein zweites Mal: mit tieferen Renten!
</p><p>Grosse Unterschiede zwischen den Frauen- und Männerlöhnen bestehen auch, wenn wir sie nach Anforderungsniveau (privater Sektor und Bund) unterscheiden. Am grössten ist der Unterschied zwischen Frauen und Männern, die anspruchsvolle Arbeiten verrichten: Der monatliche Männerlohn beläuft sich auf 8‘224 Franken, Frauen hingegen verdienen 1‘494 Franken im Monat weniger. Rund 700 Franken weniger als die Männer verdienen Frauen bei Arbeiten, die Berufs- und Fachkenntnisse oder einfache und repetitive Tätigkeiten ausüben.
</p><p>Und vom Fleck kommen wir auch nicht in der Führungsetage! Bei Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes im Jahr 1996 machten die Frauen unter den Arbeitnehmenden in Führungspositionen – das heisst, mit Vorgesetztenfunktion oder in der Unternehmensleitung – rund einen Drittel aus. 15 Jahre später sind wir noch immer auf diesem Niveau! Ohne Quote wird sich hier das Tempo kaum beschleunigen!
</p><p>All das muss sich ändern! Wir Gewerkschaften haben das konkret angepackt. Die Stimmenden hierzulande werden sich in naher Zukunft zu mehr Gleichstellung äussern können. Denn wir haben dazu zwei politische Pflöcke eingeschlagen.
</p><p>Mit den Volksinitiativen „Für den Schutz fairer Löhne“ und „AHVplus“ (siehe Beitrag von Christine Michel in diesem Newsletter) weisen die Gewerkschaften den Frauen einen Weg aus der Lohnmisere. 
</p><p>Und beim Thema Lohndiskriminierung versprechen wir: Wir bleiben dran.
</p><p>Ganz klar nicht akzeptierbar ist in diesem Kontext eine Erhöhung des AHV-Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Solange die tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist, kommt dieser Rentenabbau für die Frauen nicht in Frage!</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1009</guid><pubDate>Wed, 06 Mar 2013 17:35:00 +0100</pubDate><title>Situation eskaliert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/situation-eskaliert</link><description>Verstärkte Repression gegen Gewerkschaften in Nordafrika</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB und die von ihm mitgetragene Stiftung SOLIFONDS beobachten mit grösster Sorge die weitere Eskalation der Gewalt gegen Gewerkschaften und progressive Kräfte in Nordafrika.&nbsp; </p><p>&nbsp;</p><p>Am Morgen des 20. Februar verhaftete die algerische Polizei elf Erwerblose aus Mauretanien, Marokko und Tunesien, die nach Algerien gereist waren, um am Forum von maghrebinischen Erwerbslosen teilzunehmen. Die Polizei schaffte sie aus dem Land. Die algerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Forums wurden gleichzeitig am Sitz der unabhängigen Gewerkschaft SNAPAP verhaftet und während des ganzen Tages festgehalten. Mit diesem repressiven Vorgehen verhinderten Behörden und Polizei das dreitägige maghrebinische Forum, das dem Austausch und der Vernetzung von Erwerbslosenorganisationen dienen sollte, die sich für Arbeitsplätze und eine alternative wirtschaftliche Entwicklung in ihren Ländern einsetzen. 
</p><p>Der SGB zeigt sich äusserst besorgt über die eskalierende Lage. Das Forum wurde nämlich auch von der Stiftung SOLIFONDS unterstützt. Diese wird auch vom SGB getragen. 
</p><p>In der darauf folgenden Woche ging die algerische Polizei erneut gewaltsam gegen einen Protest der Erwerbslosen in der Gemeinde Laghouat vor. Damit, so schreibt die algerische Menschenrechtsorganisation LADDH, habe das autoritäre Regime in Algerien eine neue Seite moralischer Gewalt aufgeschlagen. Dabei hätten die demonstrierenden Erwerbslosen in einer der reichsten Gemeinden des Landes nur von ihrem verfassungsmässigen Recht Gebrauch gemacht, Arbeitsplätze zu fordern. Dafür wurden sie verhaftet und unter Folter gezwungen, Verhörprotokolle zu unterzeichnen, die sie vor Gericht belasten können.
</p><p>Einen Tag zuvor hatte ein Grossaufgebot von Polizeikräften in Algier eine Protestkundgebung von unabhängigen Gewerkschaften aus dem öffentlichen Bereich und der Gasindustrie verhindert. Über dreihundert Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter waren verhaftet worden.
</p><h3>Tunesien: Fundamentalisten gegen Gewerkschaften&nbsp; </h3><p>Während in Algerien oder Marokko die staatliche Repression die berechtigten sozialen Forderungen von unabhängigen Gewerkschaften und Erwerbslosenkomitees zum Schweigen bringen will, sind es in Tunesien fundamentalistische Kräfte, die gegen solche Organisationen vorgehen. Der SGB hat deswegen bei den zuständigen diplomatischen Stellen protestiert. Zusammen mit dem SOLIFONDS beobachtet der SGB diese Entwicklung der zunehmenden Repression in den Maghrebstaaten mit grosser Sorge. Die Ermordung des progressiven tunesischen Gewerkschafters, Politikers und Rechtsanwaltes Chokri Belaïd zeigt in aller Brutalität auf, wozu diese Kreise fähig sind. 
</p><p>Der SGB ist überzeugt, dass das kommende Weltsozialforum vom 26. – 30. März in Tunis, an dem zahlreiche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus der Schweiz teilnehmen werden, ein starkes Zeichen des Widerstands gegen Repression und Unterdrückung und der Solidarität mit den Gewerkschaften und sozialen Organisationen im Maghreb setzen wird.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1006</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 13:47:00 +0100</pubDate><title>IV: Kein technokratischer Leistungsabbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/iv-kein-technokratischer-leistungsabbau</link><description>Sessionsvorschau: Ständerat fährt harte Linie bei 6. IV Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die IV kommt nicht zur Ruhe. Obschon die Ausgaben seit Jahren am Sinken sind, ist der Leistungsabbau noch nicht ausgestanden. Das zeigt die IV Revision 6b, die sich in der Differenzbereinigung befindet. Vom Ständerat droht eine harte Linie.</p><p>Der Ständerat wird in der Frühjahrsession über die IV beraten. Der Nationalrat liess in der letzten Session Augenmass walten und verbesserte die Revisionsvorlage in wesentlichen Punkten. Nun liegt es am Ständerat hier gleichzuziehen. Die Vorzeichen stehen aber dafür nicht allzu positiv. Zwar hat die vorberatende Kommission ebenfalls beschlossen, die umstrittenen Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Vorlage auszuklammern, aber sie hält an weiteren drastischen Leistungsverschlechterungen fest.
</p><h3><span>Ständeratskommission: ganze Rente erst ab 80%</span></h3><p>Im Rahmen des neuen stufenlosen Rentensystems ging der Nationalrat davon aus, dass ein Invaliditätsgrad von 70 Prozent wie heute Anspruch auf eine ganze IV-Rente geben sollte. Damit nahm er die berechtigten Einwände wahr, dass Schwerinvalide ihre Resterwerbsfähigkeit von 20 oder 30 Prozent in der Regel gar nie ausüben können. Schwerinvalide haben kaum Chancen, eine ihren gesundheitlichen Problemen entsprechende Teilzeitanstellung von rund einem Tag pro Woche zu finden.
</p><p><span lang="DE">Die zuständige Kommission des Ständerats schlägt hingegen vor, dass erst ein Invaliditätsgrad von 80 Prozent zu einer ganzen Rente führen sollte. Das Plenum des Ständerats darf an dieser Leistungsverschlechterung nicht festhalten. Denn ansonsten drohen Renteneinbussen für die betroffenen Schwerinvaliden von rund Fr. 500 pro Monat. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Kein Automatismus um Renten einzufrieren</span></h3><p><span lang="DE">Einen Rückschritt gegenüber dem Nationalrat will der Ständerat auch bei der Finanzierung der IV machen. Die IV-Revisionsvorlage beinhaltet einen sogenannten Interventionsmechanismus. Hinter diesem Titel versteckt sich ein perfider Ablauf. Bei einem bestimmten Stand der IV-Finanzen treten automatische Leistungsverschlechterungen und höhere Lohnbeiträgen in Kraft. Die ohnehin schon tiefen IV Renten – die durchschnittliche IV-Rente beträgt rund Fr. 1600 – sollen nicht mehr der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden. Gleichzeitig würden auch die Lohnbeiträge an die IV steigen. Dies ohne jede Gesetzesanpassung, ohne jede demokratische Mitsprache. Für den SGB ist ein solcher technokratischer Sozialabbau ein Angriff auf das erfolgreiche schweizerische Sozialversicherungssystem und steht quer zu unserem direkt-demokratischen Staatsverständnis. </span></p><p><span lang="DE">&nbsp;</span></p><h3><span lang="DE">Zuerst die IV, dann die AHV</span></h3><p><span lang="DE">Immerhin hat der Nationalrat die Brisanz des Vorschlages erkannt und hat den Interventionsmechanismus abgelehnt. Der Ständerat möchte hingegen daran festhalten. Dabei schielt er auch schon auf die AHV. Denn im Rahmen der Reformen Altersvorsorge 2020 sollen ebenfalls automatische Leistungskürzungen für die AHV eingeführt werden. Mit einem Interventionsmechanismus werden Leistungskürzungen auf Vorrat eingeführt. Weil sie nicht sofort greifen, sondern unter der Bedingung einer bestimmten Finanzlage stehen, treffen sie die Rentnerinnen und Rentner nicht direkt und sind daher mehrheitsfähiger. Der SGB hat aber dieses Spiel durchschaut. Er lehnt präventive automatische Rentenkürzungen oder Rentenaltererhöhungen dezidiert ab. Es gibt in der Schweiz keinen Platz für Technokratie. Dies muss auch die kleine Kammer anerkennen – und deshalb auf den Interventionsmechanismus bei der IV verzichten.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1005</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 13:37:00 +0100</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Diese Vorlagen machen krank!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-diese-vorlagen-machen-krank</link><description>Sessionsvorschau: Bürgerliche wollen weiter deregulieren</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Noch bevor das Stimmvolk über die im Dezember 2012 vom Parlament beschlossene Verlängerung der Ladenöffnungszeiten in Tankstellenshops entschieden hat (Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag), streben die bürgerlichen Politiker mit den Motionen Lombardi und Abate bereits die nächsten Deregulierungsschritte für den Detailhandel an. Wir sagen klar STOPP!</p><p>Nach dem Ständerat hat am 27. Februar auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats die Motionen Lombardi (12.3637) und Abate (12.3791) gutgeheissen. Während der erste Vorstoss für die gesamte Schweiz generelle Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr werktags, und von 6 bis 19 Uhr am Samstag fordert, verlangt die zweite Motion eine deutliche Ausweitung des Sonntagsverkaufs. Leidtragende der längeren Ladenöffnungszeiten sind in erster Linie das Personal, denn immer längere Arbeitstage sind familienfeindlich, erhöhen den Stress und machen krank.
</p><p>Es ist zynisch: Ausgerechnet im europäischen Jahr des „Burn-Outs“ und der Stress-Erkrankungen hat sich das bürgerlich dominierte Parlament entschieden, die Gesundheit des Ladenpersonals noch stärker zu gefährden: Studien zeigen nämlich, dass Nachtarbeit, längere Schichten und fehlende synchrone freie Sonntage krank machen. 
</p><p>Mit Zunahme und Verschiebung der wöchentlichen Arbeitszeiten in den Abend steigen die gesundheitlichen Probleme. Ausserdem beeinträchtigen die langen Arbeitszeiten das Sozialleben der Beschäftigten. Dies hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Deutschland auf Basis der Auswertung von vier voneinander unabhängigen Studien zum Thema Arbeitszeiten und Gesundheit bereits 2010 bekannt gegeben. Diese Ergebnisse werden vom SECO in der Studie von 2012 zu flexiblen Arbeitszeiten in der Schweiz bestätigt.
</p><p>Besonders schädlich und krankmachend hat sich dabei die Abend- und Nachtarbeit erwiesen, weil sie den Schlaf-Rhythmus nachhaltig stört. Ebenso schädlich ist Arbeit am Sonntag: Statt Kontakte und Bindungen mit Familie und Freunde pflegen zu können und so psychische Abwehrkräfte gegen Burn-Outs und verwandte Phänomene bilden zu können, vereinsamen am Sonntag beschäftigte Arbeitnehmende sozial und bauen noch mehr Stress auf. 
</p><p>Gesamtgesellschaft würde Kosten tragen 
</p><p>Die vertragliche Situation des Laden-Personals ist häufig schlecht. Fortschrittliche GAV sind leider wegen der Unnachgiebigkeit der Arbeitgeber immer noch selten; lange Arbeitsschichten werden je nach Branche skandalös schlecht entlöhnt. Aus all diesen Gründen fordert der SGB den Nationalrat in seiner Frühlingssession auf, NEIN zu weiteren Deregulierungsschritten zu sagen. 
</p><p>Es darf nicht sein, dass der kurzfristige Nutzen einiger weniger grosser Detailhandels-Ketten, welche als einzige von den aktuellen Deregulierungsvorhaben profitierten, auf Kosten der Gesundheit der Angestellten und, schlussendlich, der Gesamtgesellschaft geht. Denn eines darf nie vergessen gehen: Die Gesundheitskosten der Schlafstörungen, Burn-Outs und des fehlenden Soziallebens der Familien werden wir alle zu tragen haben. Sei es mit höheren Gesundheitskosten, Sozialbeiträgen oder Immissionen der rastlosen 24-Stunden-Gesellschaft.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1004</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 11:56:00 +0100</pubDate><title>Die Abzocker richtig stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-abzocker-richtig-stoppen</link><description>Sessionsvorschau: Volksinitiative 1:12 für gerechte Löhne</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 21. März wird der Ständerat wohl wie zuvor der Nationalrat die Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ zur Ablehnung empfehlen. Aber beim späteren Urnengang werden die Karten neu gemischt.</p><p>Das Ja zur Minder-Initiative kann heute, zwei Tage vor dem Abstimmungstermin, als ziemlich sicher gelten. Ebenso sicher ist aber auch: Es wird sich, die Bestimmungen dieser Initiative einmal umgesetzt, an den riesigen Lohnscheren nicht viel ändern. Die Erfahrung aus angelsächsischen Ländern zeigt: Es sind nicht die Aktionäre, die Lohnabstände schmälern. Die Verhältnisse vom allerhöchsten zum allertiefsten Lohn werden bei den grossen börsenkotierten Schweizer Firmen weiterhin in galaktischen Dimensionen liegen. 2011 betrugen diese Werte bei Novartis 266:1, bei Nestlé 215:1, bei Roche 213:1.
</p><p>Die Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ greift im Unterschied zur Abzockerinitiative von Unternehmer Minder direkt ins Räderwerk ungerechter Verteilung. Sie bindet den höchsten an den tiefsten Lohn – und umgekehrt. Wenn der höchste Lohn in einem Unternehmen höchstens 12 x höher sein darf als der tiefste Lohn im selben Unternehmen, dann wird – einigermassen – Lohngerechtigkeit visiert. Dann wird auch die Würde der in den unteren Lohnsegmenten Beschäftigten wieder hergestellt.
</p><p>Der SGB spricht sich klar und eindeutig für den 1:12-Volksvorschlag aus. In den heutigen Lohnscheren spiegelt sich reine Willkür und die Arroganz einer abgenabelten Managerelite. 
</p><p>Der Ständerat wird die Volksinitiative ablehnen. Beim späteren Urnengang aber geht es zurück auf Feld 1. Denn dann wird die Abzockerei munter weiter wuchern. Der Zorn im Volk auch. Und: wetten, dass Economiesuisse dann wieder millionenschwer die Apokalypse der hiesigen Wirtschaft malen wird. Dieser Mix von Enttäuschung, Einsicht und arroganter Privilegienverteidigung ist eine Saat, die unerwartete Frucht abwerfen kann.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1003</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 11:53:00 +0100</pubDate><title>Im Grundsatz nein, hier pragmatisch Ja</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/im-grundsatz-nein-hier-pragmatisch-ja</link><description>Sessionsvorschau: Steuerabzüge bei beruflicher Weiterbildung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat wird darüber zu befinden haben, inwieweit die Kosten einer beruflichen Weiterbildung bei den Steuern abziehbar sind. Der SGB sagt aus pragmatischen Gründen Ja, grundsätzlich bevorzugte er Bildungsgutscheine.</p><p>Die Vorlage sieht vor, dass die Kosten einer beruflichen Neuausrichtung und Weiterbildung künftig abziehbar sind. Für nachgeholte Abschlüsse auf Sekundarstufe II, etwa das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis, soll dies nicht gelten, ebenso wenig für allgemeinbildende Kurse. Bundesrat und Ständerat wollen die Abzüge plafonieren. Die Bundesratsvorlage schätzt die Steuereinbussen für den Bund auf über 5 Mio. Franken pro Jahr. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission empfiehlt Rückweisung der Vorlage. Statt eines Steuerabzugs fordert sie Bildungsgutscheine. Weiterbildungswillige könnten so die ihnen entstehenden Kosten verringern.
</p><p>Der SGB stellt sich im Grundsatz gegen eine Erweiterung der Steuerabzüge und die damit verbundenen finanziellen Einbussen für den Staat. Dennoch begrüsst der SGB den vorliegenden Vorschlag, denn dieser vereinheitlicht die heute sehr voneinander abweichenden kantonalen Praktiken und ermöglicht so mehr Steuergerechtigkeit. 
</p><p>Dass Abschlüsse auf Sekundarstufe II nicht abzugsberechtigt sind, bedauert der SGB. Diese Festlegung diskriminiert alle, die im Erwachsenenalter einen Lehrabschluss nachholen. Dabei sollte es eine politische Priorität sein, Personen mit wenig beruflichen Qualifikationen den Zugang zu einem Berufsabschluss zu erleichtern. Steuervorteile bei einer Weiterbildung sollten somit auch für sie gelten. 
</p><p>Aus der Sicht des SGB sind Steuerabzüge jedoch nicht das ideale Instrument, um berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern. Der Vorschlag der Kommissionsminderheit, dass der Bundesrat eine Vorlage mit Bildungsgutscheinen ausarbeiten soll, womit die Betroffenen ihre Weiterbildung bezahlen könnten, ist somit weiter zu verfolgen. Im Jahr 2009 hatte der SGB bereits einen solchen Vorschlag gemacht, um Jugendliche zu einem höheren Berufsabschluss zu motivieren. Denn gerade auf dieser Stufe mangelt es an Personal. Deshalb ist hier rasches Handeln des Bundes dringlich.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1002</guid><pubDate>Fri, 01 Mar 2013 11:45:00 +0100</pubDate><title>Forschung, Arbeitsplätze, Kostenverteilung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/forschung-arbeitsplaetze-kostenverteilung</link><description>Sessionsvorschau: Energiethemen in beiden Räten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Beide Räte greifen in der Frühjahrssession diverse Aspekte der Energiewende auf. Neben ökologischen und versorgungspolitischen Fragen werden auch soziale aufgeworfen.</p><p><b>Aktionsplan "Koordinierte Energieforschung Schweiz"</b></p><p>Die Kosten der Energiewende sind nur unscharf zu beziffern. Der grösste Kostenfaktor nebst der Stilllegung und dem Rückbau der Atomkraftwerke ist der Netzumbau und -ausbau. Je schneller die technologische Entwicklung hinsichtlich Speicherung vorangetrieben wird, desto geringer werden diese Kosten ausfallen. Der SGB spricht sich deshalb dafür aus, eine anwendungsorientierte Energieforschung, die auf Produktions-, Netz- und Speicherungstechnologien fokussiert, zu stärken. Der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie die Brücke zwischen Privatwirtschaft und Forschung schlägt. 
</p><p>Die Ausbildung in MINT-Berufen (Produktions-, Netz- und Speicherungstechnologien), in Energieberatung und -sanierung muss forciert und die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und KMU gestärkt werden. Nicht vergessen gehen darf, dass auch in die Ausbildung in technischen Berufen auf höherer Stufe investiert werden muss. Es braucht für die Energiewende auch in diesem Bereich dringend Nachwuchs. 
</p><p>Die Schweiz darf die Chance nicht verpassen. Sie verfügt über ausgezeichnete Lehrgänge an technischen Hochschulen und europaweit über die besten Infrastrukturen in Logistik, Recycling-Wirtschaft, Verkehr und Energie. Eine koordinierte Energieforschung vermeidet kostspielige Fehlinvestitionen und schafft qualifizierte Arbeitsplätze in der Energiewende. 
</p><p>Dieser Aktionsplan, der Massnahmen für die Jahre 2013-2016 enthält, wird am 7. März im National-, am 13. März im Ständerat diskutiert.
</p><p>Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren Energien (Cleantech-Initiative) 
</p><p>Der SGB unterstützt die Zielsetzung der Initiative. Die Energiestrategie des Bundesrats ist in einem ganz entscheidenden Punkt keine Alternative zu dieser Initiative, da die bundesrätlich gesetzten Zielwerte für den Zubau von erneuerbarer Energie zu tief sind. Je länger die AKW betrieben werden, desto mehr werden sie zum Hochrisikofaktor. Der Ausstieg ist nur möglich, wenn die Zielwerte für erneuerbare Energien in zeitlich kürzeren Etappen und ehrgeiziger gesetzt werden als in der Energiestrategie. Das Potenzial der Photovoltaik muss sehr viel stärker genutzt werden, die Gestehungskosten entwickeln sich laufend nach unten, und die Produktionsanlagen stellen nur geringfügige Eingriffe in die Natur dar und sind gesellschaftlich akzeptiert. Soll die Energiewende gelingen, muss auch der Energieverbrauch gedrosselt werden. Nichts ist hier effizienter als klare verbindliche Verbrauchsvorschriften für Geräte, Fahrzeuge und Maschinenanlagen. 
</p><p>Zweifelsohne werden Energiesanierungen und der Zubau von erneuerbaren Energien im Inland neue Arbeitsplätze generieren und eine Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften auslösen. Es muss aber auch aktiv dafür gesorgt werden, dass die Energiebranche während der Energiewende ein attraktiver Arbeitsmarkt bleibt, denn bereits heute werden da Arbeitsplätze abgebaut. Davon betroffen sind jetzt Fachleute im Netzunterhalt, die in Kürze wieder dringend gebraucht werden. Der SGB fordert deshalb für die gesamte Branche einen Gesamtarbeitsvertrag, der die Arbeitsbedingungen qualitativ absichert.
</p><p>Die von der SP eingereichte Volksinitiative wird am 12. März im Nationalrat diskutiert.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Grossverbraucher entlasten I?</b></h3><p>Der SGB befürwortet den zügigeren Zubau von erneuerbaren Energien, der mit einer Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) möglich wäre, fordert aber ganz klar eine Beschränkung der Vergütungslaufzeit auf ca. 10 Jahre und ein dynamisches Anpassen der Vergütungssätze an die Gestehungskosten. Es braucht eine faire Vergütung, aber keine Gewinngarantie bei Kosten, die die Allgemeinheit über den Strompreis trägt. Die Energiewende ist nur dann ökonomisch und sozial tragbar, wenn ihre Kosten auf alle Endverbraucher möglichst fair verteilt werden. Der SGB lehnt deshalb eine grosszügige Befreiung der Unternehmen von den Zuschlägen auf dem Strompreis strikte ab. Gerechtfertigt ist dies nur bei energieintensiven Unternehmen, denen aus den Stromkosten Wettbewerbsnachteile erwachsen.
</p><p>Die Parlamentarische Initiative Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher wird am 14. März im Nationalrat behandelt.
</p><p>&nbsp;</p><h3><b>Grossverbraucher entlasten II?</b></h3><p>Eine Motion Fournier möchte die Grossverbraucher von den Netznutzungskosten entlasten, eine weitere Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) den Zuschlag für die Einspeisevergütung für die gesamte Industrie auf 0.45 Rp. begrenzen. Beide Vorstösse zielen darauf ab, einen grossen Kreis von Unternehmen von den Kosten der Energiewende zu befreien. Der SGB warnt davor, Fehler aus Deutschland zu wiederholen, wo genau das gemacht wurde. Effekt war, dass der Stromverbrauch für Haushalte am Ende des Monats zu einer existenziellen Belastung wurde. Diskutiert wird in Deutschland aktuell über einen Sozialtarif für Strom. Eine solche Entwicklung ist zu vermeiden, sie leistet einer Entsolidarisierung Vorschub. 
</p><p>Die Energiewende wird hohe Kosten im Umbau und Ausbau der Netze verursachen. Finanziert wird die Infrastruktur über den Strompreis, den die Endverbraucher bezahlen. Das Netznutzungsentgelt in der Schweiz ist schon heute sehr unterschiedlich, Haushalte und kleine Gewerbebetriebe bezahlen doppelt so viel wie Grossverbraucher. Umso wichtiger ist es, die künftig anfallenden Kosten fair zu verteilen. 
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Motionen Fournier <i>Stromversorgung und Erneuerung des Hochspannungsleitungsnetzes. Kostenteilung </i>und UREK-N <i>Eine moderate KEV für die Industrie</i> werden am 19. März im Ständerat behandelt. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1001</guid><pubDate>Thu, 28 Feb 2013 15:43:00 +0100</pubDate><title>Hürden ab- statt aufbauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/huerden-ab-statt-aufbauen</link><description>Sessionsvorschau: Revision der Einbürgerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Asylgesetz droht nun auch dem Einbürgerungsgesetz eine Verschärfung. Das steht zumindest nach den Entscheiden der vorberatenden Kommission der grossen Kammer zu befürchten. Integration bedeutet jedoch weniger und nicht mehr Hürden.</p><p>An der Vorlage des Bundesrats war besonders umstritten, wie lange jemand zuvor in der Schweiz niedergelassen sein musste, um eine Einbürgerung beantragen zu können. Der Bundesrat schlug 8 Jahre vor; heute sind es 12. Auf der anderen Seite beantragte der Bundesrat, dass nur mehr Personen mit einem Permis C, also einer dauerhaften Niederlassungsbewilligung, das Schweizer Bürgerrecht beantragen dürften.
</p><p>Die staatspolitische Kommission des Nationalrates hat mittlerweile die Vorlage des Bundesrats verschärft. Die Aufenthaltsfrist von 8 Jahren hat sie auf 10 verlängert. Dabei soll die Zeit, die jemand als vorläufig aufgenommene Person in der Schweiz verbracht hat, nicht mitgerechnet werden. Gestrichen werden soll ebenfalls, dass die in der Schweiz im Alter zwischen 10 und 20 verbrachten Jahre doppelt gezählt werden. 
</p><p>Der Nationalrat wird die Bürgerrechtsrevision am 13. März diskutieren. Zu wünschen ist, dass er vom eisernen Kurs seiner Kommission abrückt. Für Bundesrat und die Rechte stellt die Einbürgerung die letzte Etappe einer geglückten Integration dar. Für den SGB dagegen ist die Einbürgerung nur eine Etappe zu einer geglückten Integration. Deshalb verlangt der SGB kürzere Fristen und weniger Einschränkungen. Er lehnt die Limitierung auf Menschen mit Permis C ab. Ebenso hält er die Doppelzählung der Jahre zwischen Alter 10 und 20 für richtig. Das fördert die erleichterte Einbürgerung hier geborener Migrant/innen. Für die zweite Generation fordert der SGB zudem dringlich die Einführung rascherer und einfacherer Verfahren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-997</guid><pubDate>Thu, 21 Feb 2013 16:14:00 +0100</pubDate><title>Der SVP nicht das Feld überlassen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/der-svp-nicht-das-feld-ueberlassen</link><description>Für eine zeitgemässe Familienpolitik</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gemäss der neusten gfs-Studie nimmt der Ja-Stimmenanteil zum Verfassungsartikel Familienpolitik ab. Ein Erfolg an der Urne ist nicht mehr sicher. Mit anderen Worten: Wem Gleichstellung ein Anliegen ist, der oder die muss sich nochmals anstrengen und in seinen Kreisen für ein Ja werben. </p><p>Die neuste, am 20.2. veröffentlichte gfs-Studie zeigt, dass sich die einst breite Zustimmung zum Verfassungsartikel Familienpolitik absenkt. Die Gegner dagegen, noch vor ein paar Wochen auf verlorenem Posten, legen markant zu. Mit anderen Worten: Die SVP-Kampagne, die mit „Staatskindern“ hinter Gittern gegen den Verfassungsartikel wirbt, zeigt Wirkung. Und das in einer Zeit, wo eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in breiten Kreisen unbestritten ist. Und nach wie vor bitter nötig ist. Daraus ist ein einfacher Schluss zu ziehen: Alle, die für eine zeitgemässe Familienpolitik einstehen, sollten sich nun noch einmal für das Anliegen einsetzen.
</p><h3>Wahlfreiheit sicherstellen</h3><p>Die ganz grosse Mehrheit aller Eltern ist heute erwerbstätig. Männer und Frauen mit Kindern sind deshalb tagtäglich damit konfrontiert, ihre verschiedenen Aufgaben in Erwerb und Betreuung zu vereinen. In der Praxis heisst das viel Stress und viel Aufwand. Deshalb sind Rahmenbedingungen nötig, welche die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie unterstützen. Der Verfassungsartikel verlangt von den Kantonen, dass sie die Vereinbarkeit fördern. Der Entscheid, wie sich ein Paar organisiert, bleibt diesem überlassen. Heute ist es so, dass fehlende Infrastrukturen und lange Wartezeiten für die familienergänzende Betreuung der Kinder dazu führen, dass ein Elternteil – meistens die Frau – ihr Erwerbspensum kürzt. Dieses Zurückstecken der Frauen schmälert ihr Einkommen, gefährdet ihre Existenzsicherung – und im Alter muss dieser Entscheid mit Renteneinbussen nochmals bezahlt werden. 
</p><h3>Rückfall bekämpfen</h3><p>Eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist gleichstellungspolitisch ein wichtiges Ziel. Sie ist ein Zeichen für eine moderne Arbeitswelt, in der sich Frauen und Männer ihre Rollen in Erwerb und Betreuung besser aufteilen können. Da will die SVP das Rad zurückdrehen. Sie will die Frauen wieder am Herd. Diesen Rückfall müssen wir bekämpfen. Für die Abstimmung vom ersten Märzwochenende können wir das mit einfachen Mitteln. Indem wir an die Urne gehen und Ja sagen. Und indem wir in unseren Kreisen für dieses Ja noch werben.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-996</guid><pubDate>Sat, 16 Feb 2013 13:30:00 +0100</pubDate><title>Streik in Neuenburg: Solidaritätskundgebung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/streik-in-neuenburg-solidaritaetskundgebung</link><description>Über 2500 demonstrieren gegen Spitalprivatisierung auf dem Buckel der Angestellten</description><content:encoded><![CDATA[<p>Über 2500 Menschen solidarisierten sich am Samstag 16.2. mit den Streikenden des Neuenburger&nbsp;Spitals „La Providence“. Sie verlangten die Rücknahme der ausgesprochenen Kündigungen, den&nbsp;Respekt des Streikrechts, des geltenden GAV „Santé 21“ – und von der Neuenburger Regierung&nbsp;endlich eine korrekte Haltung. Es darf nicht sein, dass Privatspitäler Gewinne einstreichen, indem&nbsp;sie die Arbeitszeiten verlängern sowie die Nacht- und Sonntagszuschläge kürzen und gleichzeitig&nbsp;Subventionen einfahren, die eigentlich nur erhalten darf, wer den GAV einhält.
</p><p>&lt;media 872 - - "TEXT, Providence 16.2.13 deutsch, Providence_16.2.13_deutsch.pdf, 186 KB"&gt;Solidaritätserklärung des SGB&lt;/media&gt;
</p><p><a href="http://www.solidarite-laprovidence.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Weiteres auf der Website des vpod</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-995</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 17:14:00 +0100</pubDate><title>Ein bedeutender Schritt gegen Ungleichheit und für eine starke AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ein-bedeutender-schritt-gegen-ungleichheit-und-fuer-eine-starke-ahv</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ eingereicht </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 15. Februar reichte ein Bündnis von SP, SGB, EVP und Grünen die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ein. Erbschaften über 2 Mio. Franken sollen neu mit 20 % besteuert werden. Zwei Drittel des Ertrags sollen an die AHV, ein Drittel an die Kantone gehen. Die Volksinitiative trägt damit ihren Teil bei, damit möglich wird, was diesem Land so nottut: mehr soziale Gerechtigkeit.</p><p>Seit den 90er Jahren bestimmt massive Ungleichheit die Einkommensverteilung in der Schweiz. Die Lohnschere hat sich in dieser Zeit drastisch geöffnet. So haben die hohen Saläre seit 1994 um 33 % zugenommen, die mittleren jedoch nur um 7 % und die tiefen um 9 %. Die Vermögensunterschiede sind extrem: 2,6 % der Bevölkerung besitzen 50 % der Vermögen, und eine auf die Interessen der Oberschicht ausgerichtete Steuer- und Abgabenpolitik hat diese Ungleichheit noch gestärkt statt korrigiert. 
</p><p>Die Erbschaftssteuer wirkt hier korrigierend. Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist sie ein wichtiger Baustein in der Architektur von mehr Gleichheit. Weitere Bausteine sind faire Mindestlöhne für die „normalen“ Erwerbstätigen und bessere AHV-Renten für die Pensionierten. Diese beiden Forderungen packt der SGB mit zwei Volksinitiativen an. Die Volksinitiative „Für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohninitiative)“ steht vor der Phase parlamentarischer Beratung, die Volksinitiative „AHVplus: Für eine starke AHV“ wird noch dieses Frühjahr lanciert werden.
</p><p>Wenn die heute eingereichte Volksinitiative in der Abstimmung durchkommt, dann werden zwei Drittel der Erträge der Erbschaftsteuer der AHV zugutekommen. Das dürften dann rund 2 Mia. Franken pro Jahr sein.
</p><p>Diese 2 Mia. Franken sind in der AHV gut und sozial angelegt. Dank den hohen Freibeträgen werden nur hohe Vermögen von der Erbschaftssteuer erfasst. Die Erbschaftssteuer erfüllt damit die Funktion einer sozialen Korrektur. Geld fliesst von den Reichen weg hin in ein Gefäss, das bereits durch seine Ausgestaltung eine stark umverteilende Wirkung entfaltet. 
</p><p>Die Lage der AHV ist alles andere als dramatisch. Zu Panik besteht überhaupt kein Grund. Dennoch kann die AHV dieses Geld sehr gut brauchen. In rund 15 Jahren wird die AHV mehr Mittel benötigen, um den heutigen Leistungsstandard sicher zu stellen. Mit dem Ertrag der Erbschaftssteuer werden die ohnehin undramatischen Beitrags- (oder Abgabe-)erhöhungen noch moderater sein. 
</p><p>Der SGB ist aber auch der festen Überzeugung, dass in der AHV ein Ausbau angezeigt ist. Aus diesem Grund wird der SGB noch diesen Frühling die Volksinitiative AHVplus starten. Sie fordert einen Zuschlag von 10 % auf allen AHV-Renten. Damit soll das verfassungsmässige Ziel der „Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise“ für mehr Menschen Wirklichkeit werden. Auch hier: zwei Drittel dieses AHV-Ausbaus wären mit den Erträgen der Erbschaftssteuer bereits finanziert. 
</p><p>Mit anderen Worten: die moderat gestaltete Erbschaftssteuer hilft wesentlich dabei, die AHV an neue Voraussetzungen und Bedürfnisse anzupassen. Sie hilft wesentlich, soziale Ungleichheit zu korrigieren. Und sie hilft wesentlich dabei, eine von falschen Annahmen und Behauptungen beherrschte AHV-Debatte zu entdramatisieren.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-994</guid><pubDate>Thu, 14 Feb 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>Nicht herumflicken, streichen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nicht-herumflicken-streichen</link><description>Individuelle Risikotragung schadet der beruflichen Vorsorge</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Falschen gibt’s nichts Richtiges. Die Wahl individueller Anlagestrategien in der Beruflichen Vorsorge ist falsch. Deshalb ist dieses System abzuschaffen und nicht daran herumzuflicken.
</p><p>Die geltenden Vorschriften über die berufliche Vorsorge erlauben es heute Kader-Pensionskassen, ihren Versicherten verschiedene Anlagestrategien, die mehr oder weniger risikobehaftet sind, anzubieten. Kaderleute können etwa risikoreichere Anlagestrategien mit einem hohen Aktienanteil wählen und so von einer allfälligen höheren Rendite profitieren. Falls aber diese Rendite wegen starken Börsenverlusten negativ ausfällt, garantiert das Freizügigkeitsgesetz den Kaderleuten beim Stellenwechsel ihre gesamten eingebrachten Leistungen samt Zinsen. Somit muss ein allfällig entstandener Verlust nicht vollumfänglich vom zockenden Versicherten, sondern von der Kaderpensionskasse und somit den verbliebenen Versicherten getragen werden. Diese unhaltbare Situation möchte der Bundesrat mit seinen Vorschlägen über die Änderung des Freizügigkeitsgesetzes ändern.
</p><h3>Legislatorischen Schnellschuss korrigieren</h3><p>Seine Vorschläge sind zwar gut gemeint, erweisen sich aber alles andere als gut. Der Bundesrat möchte, dass der Versicherte einer Kaderpensionskasse, der eine abweichende Anlagestrategie wählt, einen allfälligen Anlageverlust beim Austritt aus der Pensionskasse selber trägt. Weit effektiver und systemgerechter wäre es aber, wenn die individuellen Wahlmöglichkeiten der Anlagestrategien rückgängig gemacht würden. Die Einführung der Wahlmöglichkeiten im Rahmen der 1. BVG-Revision erfolgte vorschnell und ohne Abschätzung der möglichen Auswirkungen. Die Komplexität der Individualisierung und die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung zeigen, dass die Wahl der Anlagestrategien durch die Versicherten ein legislatorischer Schnellschuss war, der behoben werden muss. Der SGB fordert deshalb – anstatt einer Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes – die Streichung von Art. 1e BVV 2. 
</p><h3>Gefahr der Ausweitung</h3><p>Die Wahl der Anlagestrategie durch den Versicherten ist unvereinbar mit dem Grundsatz der kollektiven Solidarität innerhalb der Vorsorgeeinrichtung. Die Risiken, wie etwa die Anlagerisiken, werden in der beruflichen Vorsorge grundsätzlich vom Kollektiv getragen. Darin liegt der Mehrwert der beruflichen Vorsorge gegenüber der privaten Vorsorge. Eine Individualisierung der Risikotragung, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist systemwidrig. Auch wenn nur Mitarbeitende mit einem Jahreseinkommen über 130‘000 Franken von einer solchen Risikoverlagerung betroffen sein könnten, birgt bereits die blosse Möglichkeit auch für die tieferen Einkommensklassen Gefahren. Die Erfahrung zeigt, dass etliche Anstellungsbedingungen, die früher nur für Kaderleute galten, heute auch bei den Normalverdienenden angewendet werden. So waren variable Lohnbestandteile wie Boni oder Arbeitszeitmodelle wie die Vertrauensarbeitszeit früher dem Kader vorbehalten, heute sind sie auch bei den Angestellten verbreitet. Da in der beruflichen Vorsorge zudem der Trend nach einer individuellen Risikotragung immer stärker zu spüren ist, dürfte die Verlagerung des Anlagerisikos auf die Kaderleute Schule machen und früher oder später auch bei den Arbeitnehmenden mit einem Jahreseinkommen unter 130‘000 ankommen. Damit wären die künftigen Rentnerinnen und Rentner grossen Unsicherheiten ausgesetzt.
</p><h3>Kein Bedarf</h3><p>Es besteht zudem kein Bedarf die Altersvorsorge für Kadermitglieder noch mehr zu begünstigen. Die Kadervorsorge über die berufliche Vorsorge hat auch ohne individuelle Wahlmöglichkeiten eine äusserst attraktive Position. Die Grenze des versicherbaren Lohnes über die berufliche Vorsorge liegt aktuell bei Fr. 842‘400. Bis zu dieser Schwelle sind Sparbeiträge und Einkäufe in die Kader-Pensionskassen steuerbefreit. Unternehmen können also für ihre Kaderleute steuerprivilegiert feudale Vorsorgelösungen vorsehen. Die stossenden Einkommensunterschiede zwischen oberem Kader und Angestellten werden dadurch sogar im Alter zementiert. Versicherte von Kader-Vorsorgekassen verfügen über genügend finanzielle Mittel, um auch privat für das Alter vorzusorgen. Individuelle Anlageentscheide können in ausreichender Form im Rahmen der privaten Altersvorsorge (Säulen 3a und 3b) getroffen werden. Daher braucht es nicht eine Ausweitung auf die berufliche Vorsorge.
</p><p>Die Wahlmöglichkeiten von Anlagestrategien haben mehr Probleme und Aufwand geschaffen als nötig. Das Anliegen einer guten Altersvorsorge für Gut- und Spitzenverdienende ist in der Schweiz schon genügend realisiert.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-932</guid><pubDate>Fri, 08 Feb 2013 11:01:00 +0100</pubDate><title>Progressive Argumente gegen den Meinungswechsel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel</link><description>Verfassungsgerichtsbarkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Ständerat im Juni hat nun auch der Nationalrat in der Wintersession die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit abgelehnt. Verschiedentlich wurde dies in den Medien als Erfolg gegen die Linke dargestellt. Dabei ging und geht jedoch vergessen, dass es ebenfalls eine urlinke Skepsis gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt, gerade auch im SGB. Hier ein im Vorfeld der Debatte erstelltes „linkes Argumentarium“ wider die Verfassungsgerichtsbarkeit.</p><p>Die Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen, also die Möglichkeit, dass Richter oder Verwaltungsbehörden Gesetze, die von Bundesparlament und teils gar vom Souverän (Volk) verabschiedet wurden, nicht anwenden, wurde in der Schweiz bis heute immer klar abgelehnt. Ein Blick auf die Rechtsgeschichte zeigt, dass meist auch systemische Gründe für die Ablehnung einer allzu politischen Betätigung durch die Gerichte angeführt wurden: Bereits ab 1848 hielten die Gründer der modernen Schweiz fest, dass ein republikanisches Verständnis der Gewaltenteilung verlangen würde, dass sich die Justiz aus der Bundesgesetzgebung mit Respekt vor den demokratischen und politischen Implikationen zurückzuhalten habe. Dieser Aspekt wurde in der späteren totalrevidierten Bundesverfassung von 1874 und den darauf folgenden Teilrevisionen bis in die 1990-er Jahre immer wieder betont: Das Korrektiv der stetig ausgebauten direktdemokratischen Rechte (obligatorisches und fakultatives Referendum, Initiative) wurde hier zu Recht als prinzipiell inkompatibel mit einer ausgebauten Verfassungsgerichtsbarkeit à l’américaine angesehen, wo auf Bundesebene die demokratischen Rechte seit je her stark eingeschränkt wurden (vgl. auch heute die nur indirekte Wahl des Präsidenten durch „Wahlmänner“).&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#1" target="_parent">(1)</a></p><p>Diese Verfassungsgerichts-Skepsis zieht sich nun seit über 150 Jahre lang wie ein roter Faden in der Rechtspolitik der Schweizer Progressiven durch – von den radikal-republikanischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts. ohne Unterbruch zur sozialdemokratischen und ausserparlamentarischen Linken der 1980-er und 1990-er Jahre. Noch bei der Totalrevision der aktuellen BV von 1999 haben die meisten gewerkschaftlichen und SP-nahen Kreise eine Einführung der diffusen oder konzentrierten Verfassungsgerichtsbarkeit über Bundesgesetze rundherum abgelehnt. Stellvertretend für viele sei hier die vom Jahre 1998 <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#2" target="_parent" class="external-link-new-window">(2)</a> stammende Parlaments-Rede von SP-Nationalrat und Jurist Erwin Jutzet widergegeben: 
</p><p>„Es ist blauäugig zu meinen, das Bundesgericht sei apolitisch, die Bundesrichter seien gleichsam politische Eunuchen ohne Parteibuch, ohne Standpunkt, ohne Überzeugungen und ohne Meinungen. Wir haben bei der Eintretensdebatte auch Herrn Leuba gehört, der zugegeben hat, dass auch die Bundesrichterinnen und Bundesrichter ‚leur propre conception‘ hätten, aus der sie nicht herausschlüpfen könnten. Ebenfalls die Fälle und die Fragen, die es im Zusammenhang mit der Verfassungsmässigkeit zu entscheiden gilt, sind oftmals politischer Natur. Ich erinnere beispielsweise an den Paragraphen 218 in Deutschland. Zugegebenermassen kann ein früher verfassungsmässiges Gesetz durch den Zeitablauf, durch den Wandel der Anschauungen und Werthierarchien verfassungswidrig werden. Ich erinnere beispielsweise an die Wartezeiten fürs Heiraten nach der Scheidung. Diese wenigen Bestimmungen können aber durch eine geltungszeitliche, vernünftige Auslegung durchaus verfassungskonform anders ausgelegt werden […]. Schliesslich bildet das Primat des Völkerrechtes immer noch einen letzten Rettungsanker.“ <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#3" target="_parent" class="external-link-new-window">(3)</a></p><h3>Meinungsumschwung der linken Befürwortenden</h3><p>Trotzdem ist festzustellen: Gut zehn Jahre später sprechen sich die meisten sozialdemokratischen Nationalrätinnen und Nationalräte für eine Verfassungsgerichtsbarkeit gegen Bundesgesetze aus und verlassen die obenerwähnten klassischen Positionen der Schweizer Linke. Was ist passiert? 
</p><p>Die Erklärung muss u.E. wohl nicht innerhalb eines genuin internen Umschwungs progressiver oder linker Positionen gesucht werden, sondern in der Deutungshoheit der Rechten im Bereich der Justizkritik. Unter dem Eindruck einer rhetorisch immer aggressiveren SVP („Richterstaat“) hat bei gewissen Linken ein Solidarisierungseffekt gegenüber der populistisch angegriffenen Judikative stattgefunden. In einem „Jetzt-erst-recht“-Impetus beschränken sich nun aber gewisse linke Vertreterinnen und Vertreter nicht damit, die skandalösen SVP-Attacken gegen richterliche Unabhängigkeit und internationale Anbindung an Menschenrechts-Schutzmechanismen wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abzuwehren. Sie verlangen gleich die Einführung einer ausgebauten Verfassungsgerichtsbarkeit: Art. 190 BV, welcher Bundesgesetz und Völkerrecht für die Gerichte als massgebend erklärt, soll ersatzlos gestrichen werden. So will es der Nationalrat. 
</p><p>Aber auch aus Anwaltskreisen kommt, unter dem Eindruck einer repressiveren Grundhaltung im Ausländerrecht (speziell im Asylrecht) die Forderung, Bundesgesetze müssten von Gerichten und sonstigen Anwendungsorganen (z.B. Migrationsbehörden, Fremdenpolizei) auf ihre Verfassungsmässigkeit hin geprüft werden, insbesondere auf die Einhaltung des Rechts auf Familie und auf Privatautonomie. Diese Gruppen übersehen aber die äusserst wichtige Tatsache, dass diesen Punkten bereits heute vom Bundesgericht über weite Teile hin Rechnung getragen wird, nicht zuletzt auch dank der dynamischen Rechtsprechung des EGMR, welcher den oben erwähnten grundrechtlichen „letzten Rettungsanker“ darstellt. Diese schon heute lebendige und gut funktionierende, aber vorsichtige Form höchstrichterlicher Normenkontrolle (häufig unter dem Titel „völkerrechtskonforme Auslegung“) zeitigt befriedigende Resultate, wie z.B. die Ausgestaltung der sog. „Lex Brunner“ (Ehevoraussetzungen für Sans-Papiers) in der Praxis wieder gezeigt hat. <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#4" target="_parent">(4)</a> Aus linker Perspektive ist hier auch hervorzuheben, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für die Schweiz die kommerziellen Grundrechte wie die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie nicht gewährleistet – ein essentieller Punkt, wie später noch gezeigt werden soll. In einem gewissen Sinne kennt also die Schweiz heute bereits eine funktionierende, wenn auch diskrete Form der Verfassungsgerichtsbarkeit – diese nimmt einfach häufig den „Umweg“ über den EGMR in Strassburg. 
</p><h3>Problem der Volksinitiativen nicht gelöst</h3><p>Nur kurz sei an dieser Stelle daran erinnert, dass die allfällige Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit keinerlei Einflüsse auf die Formulierung und Gültigkeits-Praxis von Volksinitiativen hätte, die zwingend von der Bundesversammlung geprüft werden müssen. Im Gegenteil, mit der allgemeinen „Immunisierung“ bzw. „Sakralisierung“ der Bundesverfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit hätten plötzlich Inhalte wie das Minarettverbot oder die Ausschaffungsbestimmungen einen ganz anderen, erhöhten Stellenwert gegenüber Bundesgesetzen. Es ist bereits heute und würde auch unter dem neuen Regime die Rolle der Bundesversammlung bleiben, Initiativen für gültig oder ungültig zu erklären – hier könnte kein Gericht Abhilfe schaffen, im Gegenteil. 
</p><p>Sind die Gewerkschaften alleine mit ihrer kritischen Position innerhalb der Linken? Nein, denn auch die JungsozialistInnen äussern gegenüber der Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz grundsätzliche Bedenken. <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#5" target="_parent" class="external-link-new-window">(5)</a> Und einige progressive NGO machen sich in den letzten Monaten vermehrt Gedanken zu den möglichen Risiken und Nebenwirkungen der Vorlage. 
</p><h3>Linke Argumente gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit</h3><p>Ohne auf einer allzu utilitaristischen Schiene argumentieren zu wollen: Es wäre doch kurzsichtig, die Vorlage nicht auch auf ihre materiellen Auswirkungen hin zu prüfen. Welche gewerkschaftlich wichtigen Gesetzesbestimmungen könnten der mit der Verfassungsgerichtsbarkeit nun formell viel stärker geschützten Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsgarantie zum Opfer fallen? Denn immer ist vor Augen zu führen: Die EMRK, welche die Schweiz ratifiziert hat, schützt via EGMR heute direkt keine dieser kommerziellen Freiheitsrechte. 
</p><p>Es muss nicht mit dem Schreckgespenst der äusserst knappen Entscheidung des amerikanischen Supreme Courts zur Gesundheitsreform von Präsidenten Obama operiert werden – um ein Haar wäre diese epochale Reform vom höchsten US-Gericht gekippt worden. Auch in der Schweiz gibt es viele Themenfelder, wo bei einer Streichung von Art. 190 BV juristische Angriffe von bürgerlicher und wirtschaftsliberaler Seite zu erwarten wären: Einerseits ist das 1996 eingeführte Krankenkassenobligatorium zu nennen, welches gewissen Kreisen immer noch als unverhältnismässiger Eingriff in Privatautonomie und Wirtschaftsfreiheit vorkommt. Auch im Bereich von Schutzbestimmungen des Arbeitsrechts wäre mit Infragestellung zu rechnen; weiter würden ebenso Service-Public-Monopole und sozialpolitisch motivierte Privilegierungen von gewissen Versichertenkategorien (zu denken ist z.B. an die Unfallversicherungen) in Frage gestellt werden. Auf der Kippe würde dann auch das verschiedene AHV-Rentenalter von Frauen und Männer stehen Eine verfassungsgerichtliche Aufwertung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit (und der darin enthaltenen Vertragsfreiheit) erscheint zudem angesichts der aktuellen Wohnmarktprobleme nicht wünschenswert; 
</p><p>Natürlich kann niemand die Rechtsprechung des Bundesgerichtes im Voraus beurteilen. Das Risiko ist jedoch gegeben und sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden; seine Auswirkungen könnten gerade für linke, progressive Anliegen verhängnisvoll sein.
</p><h3>Formaljuristische Schwachpunkte des Nationalrats-Vorschlags </h3><p>Abgesehen von den oben gemachten grundsätzlichen Einwänden aus einer linken, progressiven Perspektive gegen das Institut der Verfassungsgerichtsbarkeit dürfen auch die formalen Schwachpunkte der nationalrätlichen Vorlage nicht unerwähnt bleiben. Die Idee, Art. 190 BV ersatzlos zu streichen, erscheint im Vergleich verschiedener Verfassungsgerichtsbarkeits-Modelle als eines der konzeptionell schwächsten, das sich für das Schweizer Staatsgefüge schädlich auswirkte. Denn der Vorschlag des Nationalrates würde umgesetzt bedeuten, dass mit der ersatzlosen Streichung von Art. 190 BV („Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend“) sämtliche rechtsanwendende Verwaltungsorgane (z.B. Steuerbehörden) oder ordentliche Gerichte (z.B. Bezirksgerichte) jeder Stufe (!) Bundesgesetze auf ihre vermeintliche Verfassungsmässigkeit prüfen dürfen und sollen. In Anwendung von Art. 49 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) wäre es sogar denkbar, dass private Versicherungsfirmen in ihrer Rolle als Versicherungsträger bei Erlass von Verfügungen „Verfassungsgerichtsbarkeit“ ausüben und so Gesetzen die Anwendung versagen könnten! 
</p><p>In gewissen Fällen würde wegen fehlendem Instanzenzug zum Bundesgericht oder fehlender Behördenbeschwerde sogar der korrigierende Weg zum Bundesgericht nicht offenstehen. So meint auch ein grundsätzlicher Befürworter der Verfassungsgerichtsbarkeit wie der Zürcher Prof. Biaggini zur ersatzlosen Streichung von Art. 190 BV des Nationalrates (diffuse Normenkontrolle): „Es wird damit in Kauf genommen, dass ein Gesetz des Bundes wegen (behaupteter, aber möglicherweise nicht bestehender) Verfassungswidrigkeit nicht angewendet wird, ohne dass sich eine Instanz des Bundes dazu förmlich äussern kann. Dies ist aus bundesstaatlicher Sich problematisch, was der Bundesrat im Zusammenhang mit der Justizreform zu Recht unterstrichen hatte“. <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#6" target="_parent" class="external-link-new-window">(6)</a></p><p>Gerade auch die Konflikte zwischen Kantonen und Bund könnten mit der vermeintlich „simplen“ Streichung von Art. 190 BV zunehmen: Auch Befürworterinnen der Verfassungsgerichtsbarkeit müssen einräumen, dass es für einzelne Kantone sehr attraktiv sein könnte, Bundesgesetze wegen vermeintlich fehlender Bundes-Kompetenz die Anwendung zu versagen. Es könnte sogar der Umstand eintreten, dass konservative Kantone gegen Ausführungsbestimmungen des Bundes mit einer Klage an das Bundesgericht schreiten könnten, um Vorgaben abzulehnen oder Zeit zu gewinnen – hier kann z.B. an das gerade für progressive Kreise wertvolle Anliegen der Verfassungsgrundlage für die Kinder- und Jugendpolitik gedacht werden. <a href="http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/schweiz/artikel/details/progressive-argumente-gegen-den-meinungswechsel/#7" target="_parent" class="external-link-new-window">(7)</a></p><h3>Fazit: progressives Nein </h3><p>Aus all diesen Gründen sagt der SGB klar Nein zu einer unnötigen Politisierung der Justiz mit unabsehbaren Folgen sowohl für progressive Positionen als auch für das föderale Staatsgefüge der Schweiz. Und vergessen wir nicht: Bereits heute kennt die Schweiz ein gut funktionierendes, austariertes System von direkter Demokratie, Gewaltenteilung und Schutz der Grundrechte auf nationaler und internationaler Ebene (EGMR).
</p><hr><p><a name="1">(1)</a> Für eine Darstellung der Konfliktlinien zwischen „liberalem“ und „republikanischem“ Rechtsverständnis in der Schweiz vgl. Andreas Kley, Geschichte des öffentlichen Rechts der Schweiz, Zürich, St. Gallen 2011.
</p><p><a name="2">(2)</a> Vgl. für eine aktualisierte links-progressive Positionierung gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit das <a href="http://paulrechsteiner.ch/?p=900" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Parlamentsvotum </a>von Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner.
</p><p><a name="3">(3)</a> Amtliches Bulletin, 1998 N 1465.
</p><p><a name="4">(4)</a> Siehe dazu BGE 137 I 351 zur grundrechtskonformen Ausgestaltung des Verfahrens zur Vorbereitung der Eheschliessung und Trauung gem. Art. 12 EMRK und Art. 14 BV.
</p><p><a name="5">(5)</a> Vgl. bspw. <a href="http://www.sonntagonline.ch/blog/511/" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Blogeintrag auf sonntag.ch</a> von Florian Vock, Präsident JUSO Aargau.
</p><p><a name="6">(6)</a> Giovanni Biaggini, Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit: Ersatzlose Aufhebung von Art. 190 BV als optimaler Weg?, in: ZBJV 148/2012, S. 252.
</p><p><a name="7">(7)</a> Parlamentarische Initiative Nr. 07.402, Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-989</guid><pubDate>Thu, 07 Feb 2013 15:03:00 +0100</pubDate><title>Es geht um mehr Vereinbarkeit und gegen ein Zurück an den Herd </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-geht-um-mehr-vereinbarkeit-und-gegen-ein-zurueck-an-den-herd</link><description>Abstimmungen vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wer wie der SGB die Gleichstellung von Frau und Mann zu einem prioritären Anliegen erhebt, wird in der Praxis um mehr Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie besorgt sein müssen. Der neue Familienartikel wird diese Vereinbarkeit fördern. Deshalb ist das Ja des SGB und seiner Frauenkommission dazu klar und deutlich. </p><p>Der neue Familienartikel 115 verankert das Prinzip der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Bundesverfassung. Bund und Kantone sollen künftig für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.
</p><p>Die Stossrichtung des neuen Familienartikels stimmt. Denn noch immer fehlen Tausende von Krippenplätzen mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Ebenso fehlen immer noch Tausende von Mittagstischen. Noch immer müssen Eltern – in der Praxis: Frauen – ihre Erwerbspensen zurückschrauben, weil sie für ihre Kinder keine genügenden familienergänzenden Betreuungsmöglichkeiten finden. Noch immer müssen Eltern – in der Praxis: Frauen – aus demselben Grund auf die Perspektive beruflicher Karriere verzichten, wenn sie Kinder wollen. Die SGB-Frauenkommission kritisiert diese fatalen Mängel seit Jahren.
</p><p>Mit anderen Worten: Es fehlt massiv an den notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerb und Familie. Die Vorlage wird hier helfen, trödelnde Kantone auf Kurs zu bringen. Sie stellt deshalb einen Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau dar.
</p><p>Eigentlich müsste man meinen, dass mehr Vereinbarkeit zwischen Erwerb und Familie und eine vermehrte Integration der Frauen in die Arbeitswelt heute ein Grundkonsens aller politischen Kräfte sei. Weit gefehlt. Wieder einmal schert die SVP aus und brandmarkt die Vorlage in einer üblen Kampagne. „Staatskinder“ würden mit dieser Vorlage gezüchtet. Das Verb hier wählen wir bewusst, denn die „Krippenkinder“ in den SVP-Bildbotschaften weinen entweder hinter Gefängnisgittern oder tragen Ohrenmarken wie Mastkälber…
</p><p>Frauen zurück an den Herd, lautet da die Botschaft. 
</p><p>Wir gehen aber nicht zurück an den Herd. Die beste Antwort auf diese verlogene, überholte und tief frauenfeindliche Haltung ist es, am 3. März dem Familienartikel zuzustimmen. 
</p><p>Die übrigen Parolen des SGB: Leer einlegen zur „Abzockerinitiative“, Ja zum Raumplanungsgesetz</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-988</guid><pubDate>Thu, 07 Feb 2013 14:56:00 +0100</pubDate><title>Detaillisten lehnen Sonderregelungen für Tankstellenshops ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/detaillisten-lehnen-sonderregelungen-fuer-tankstellenshops-ab</link><description>Referendum gegen 24-Stunden-Arbeitstag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nicht nur die Gewerkschaften und die Sonntagsallianz bekämpfen die 24-Stunden-Arbeit an Tankstellen. Auch die Detaillisten lehnen die Vorlage ab. Denn sie sind sich bewusst, dass hier ein Verdrängungskampf lanciert wird, dem sie bald selbst zum Opfer fallen dürften.</p><p>Klarer als die FAC, die Genfer Vereinigung der Detaillisten, kann man sich nicht ausdrücken: „Wir fordern alle Mitbürger auf, das Referendum gegen die Rund-um-die-Uhr-Offenhaltung der Tankstellenshops zu unterzeichnen, denn diese verfälscht klar den Wettbewerb“, fordert die FAC in einem Communiqué vom 24.1.2013. Auf dem Sekretariat könne man Unterschriftenbogen abholen. In Genf also werden Detaillisten und Gewerkschaften Seite an Seite gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops antreten.
</p><h3>Nur in Genf?</h3><p>Beileibe nicht. Auch der Dachverband auf nationaler Ebene, der Schweizer Detaillistenverband, hat bereits während der parlamentarischen Beratung des entsprechenden Vorstosses von Nationalrat Lüscher die neue Vorlage abgelehnt. Diese sei von den Gerichten nicht entscheidbar – „und damit generell untauglich“. Wiederum würden „einseitig gewichtige Marktteilnehmer im harten Wettbewerb des Detailhandels bevorteilt.“ Die schwammige Voraussetzung der „Hauptverkehrswege mit starkem Reiseverkehr“ führe dazu, „dass über kurz oder lang weitere Verkaufsstellen dieser Art gleiches Recht für sich beanspruchten.“ (Zitate: SwissShop 4/2012, S. 14).
</p><p>Ähnlich positioniert sich der Schweizerische Bäcker-Confiseurmeister-Verband. In der Vernehmlassung hatte er den 24-Stunden-Verkauf in Tankstellenshops als Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung abgelehnt. Auch im Schweizer Fleisch-Fachverband herrscht alles andere als Freude über die neue Vorlage, die die Grossverteiler Migros und Coop sowie die Erdölvereinigung bevorteile. Verärgert ist man da auch über die reflexartige Haltung des Gewerbeverbandes, der aus purer Ordnungspolitik ein Ja zur Vorlage propagiert. Bei VELEDES, einer weiteren Detaillistenorganisation, geht die Stimmung ebenfalls klar Richtung Ablehnung. Präsident Hans Liechti benannte an der GV 2012 seines Verbandes das Problem wie folgt: „dass die einen bevorzugt werden und dass bereits ungleich lange Spiesse noch ungleicher werden.“
</p><p>Die Detaillisten merken: Es geht da nicht nur um ein paar wenige Tankstellenshops, sondern um einen Dammbruch. Wollen sie mithalten, dann müssen sie mitziehen im Verkauf möglichst rund um die Uhr. In dieser Tour de force werden aber die Karten zwischen den Anbieter-Konkurrenten neu gemischt. Denn klar ist: Für den Rundum-24-Stunden-Verkauf aller heute im Geschäft Tätigen gibt es schlicht zu wenig Nachfrage. Wenn immer längere Öffnungszeiten durchgedrückt werden, dann werden einige Anbieter auf der Strecke bleiben.
</p><p>Die Detaillisten haben erkannt, dass diese wahrscheinlich sie selbst sein werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-979</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2013 13:38:00 +0100</pubDate><title>Ein Fortschritt, aber mit Fallstricken versehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ein-fortschritt-aber-mit-fallstricken-versehen</link><description>Anleitung zur Berufslehre für junge Sans Papiers</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Ab dem 1. Februar können jugendliche Sans Papiers in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen eine Berufslehre absolvieren. Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat dazu im Internet eine Anleitung veröffentlicht. Risikolos ist dieser Fortschritt leider nicht.</p><p>Es ist zuallererst eine gute Nachricht, dass ab dem 1. Februar 2013 jugendliche Sans Papiers das Recht erhalten, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, um eine Lehre zu absolvieren. Die Schweiz kommt damit ihren internationalen Verpflichtungen nach. Denn 1997 hat sie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Dadurch anerkennt sie das Recht jedes Kindes auf Bildung, sowohl auf Grund- wie auf weiterführender Stufe, auf allgemeinbildender wie auf beruflicher Ebene, und dies unabhängig vom Aufenthaltsstatus (Art. 28).
</p><p>Wie müssen Jugendliche und potentielle Arbeitgeber vorgehen, wenn sie die neue Möglichkeit nutzen wollen? Dazu hat die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen eine Anleitung veröffentlicht&nbsp;<a href="http://bit.ly/WBbzw9" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/WBbzw9</a>. So müssen u.a. folgende Bedingungen erfüllt sein:</p><ul style="font-size: 12px; "><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche hat die Schule während mindestens 5 Jahren in der Schweiz besucht.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Das Gesuch muss innerhalb von 12 Monaten nach Schulabschluss eingereicht werden.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Es liegt das Gesuch eines Arbeitgebers vor, welcher die betroffene Person einstellen will.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche ist gut integriert und respektiert die Rechtsordnung.</span></li><li style="font-size: 12px; "><span>Der/die Jugendliche muss die Identität offen legen.</span></li></ul><p>&nbsp;</p><p>Gefahrenlos ist die neue Chance nicht. Denn wenn die Bewilligung verweigert wird, droht dem Jugendlichen und seiner Familie die Ausweisung. Auch wenn ein Jugendlicher alle Bedingungen erfüllt, besteht keine Verpflichtung der Behörden, eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen.
</p><p>Deshalb rät auch die Migrationskommission zu Vorsicht und klugem Abwägen der Risiken und Chancen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-978</guid><pubDate>Thu, 31 Jan 2013 09:45:00 +0100</pubDate><title>Faire Kostenaufteilung der Energiewende – Gute Arbeitsbedingungen erhalten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/faire-kostenaufteilung-der-energiewende-gute-arbeitsbedingungen-erhalten</link><description>Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der Energiestrategie 2050. Er fordert jedoch Sofortmassnahmen, damit in der Energiebranche gute Arbeitsbedingungen erhalten bleiben.</p><p>Ein Gesamtarbeitsvertrag mit branchenweiten Standards, der jetzt ausgehandelt werden soll, muss für gute Arbeitsbedingungen in der Branche sorgen. Versorgungssicherheit ist während der Energiewende nur mit einem gut unterhaltenen Stromnetz und mit erfahrenen Fachkräften zu haben. Es dürfen nicht noch mehr Arbeitsplätze abgebaut werden. 
</p><h3>Keine weitere Strommarktöffnung</h3><p>Der SGB befürwortet sowohl den konsequenten Zubau von erneuerbaren Energien im Inland als auch Zielvorgaben für Energieversorgungsunternehmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Unterstützt werden müssen die erfolgreichen Konzepte der Stadtwerke im Besitz der öffentlichen Hand. Sie sind heute die Innovationstreiber der Energiewende und brauchen eine verlässliche Geschäftsbasis. &nbsp;Eine weitere Strommarktöffnung ist deshalb abzulehnen. Diese würde während der Energiewende bloss zu Unsicherheit sowie wegen des Konkurrenzkampfes zu unnötigen Kosten führen. Positive Effekte für die Endkunden gibt es – wie Erfahrungen im Ausland zeigen – keine. 
</p><p>Die Energiewende muss sozial- und wirtschaftsverträglich realisiert werden. Deren Preis wird entscheidend davon bestimmt, ob die Schweiz auf eine inländische dezentrale Versorgung oder auf Grosskraftwerke und Stromimport setzt. Der Aufwand für Netzausbau und -umbau ist je nach Strategie ganz anders. Diese Entscheide sind für die nächsten Jahrzehnte von so weitreichender finanzieller Konsequenz, dass sie demokratisch legitimiert sein müssen und nicht einfach den Stromkonzernen überlassen sein dürfen. Deshalb muss die öffentliche Hand im Verwaltungsrat der Swissgrid die Führung übernehmen. 
</p><h3>Faire Kostenverteilung</h3><p>Die Kosten der Energiewende müssen fair verteilt werden, sie dürfen nicht einseitig den kleinen Unternehmen und privaten Haushalten aufgebürdet werden. Deshalb soll nur ein möglichst kleiner Kreis von Unternehmen von Abgaben und Zuschlägen befreit werden. Die Preisbildung für Strom, Brenn- und Treibstoffe muss transparent, der Preisanstieg vorhersehbar und planbar sein. Der SGB lehnt jede weitere Steuerentlastung für Gebäudesanierungen ab, die den Kantonen und dem Bund dringend benötigte Einnahmen entziehen und zudem hohe Einkommen begünstigen. Der Bund ist stattdessen aufgefordert, möglichst schnell das Konzept für eine Lenkungsabgabe mit hoher Wirkung auf den Energieverbrauch vorzulegen.
</p><p>Die Schweiz ist für die Energiewende gut gerüstet. Sie verfügt über eine hochstehende Infrastruktur im Stromnetz und öffentlichen Verkehr. Logistik und Kreislaufwirtschaft sind europaweit beispielhaft. Die Zusammenarbeit von Forschung und Wirtschaft soll intensiviert, die Ausbildung von Fachleuten auch im Sekundärbereich forciert werden. Der SGB ist überzeugt, dass die Energiewende für den Werk- und Forschungsstandort Schweiz eine grosse Chance ist.
</p><h5>Vernehmlassungsantwort</h5><p>&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size: 12px; line-height: 1.46em;">Vernehmlassung Energiestrategie 2050</span></li></ul><p></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-976</guid><pubDate>Tue, 29 Jan 2013 15:24:00 +0100</pubDate><title>Spitzenverdiener sollen mehr zur Schuldentilgung beitragen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/spitzenverdiener-sollen-mehr-zur-schuldentilgung-beitragen</link><description>Mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Meinungsumschwung im guten Sinn: Eine Mehrheit der eidgenössischen Räte und der Regierung befürwortet seit kurzem die Deplafonierung des Solidaritätsprozentes in der Arbeitslosenversicherung. Für den SGB eine späte Einsicht, aber doch ein Akt der Gerechtigkeit. Denn heute gilt das Solidaritätsprozent nur für Einkommensteile zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken.</p><p>Seit dem 1.4.2011 ist die revidierte Arbeitslosenversicherung in Kraft. Sie hat für verschiedene Gruppen von Arbeitslosen schmerzliche Leistungseinbussen bewirkt. Beitragsseitig hat sie zu einer Erhöhung von 2 auf 2,2 % auf dem versicherten Verdienst geführt. Dessen Maximum beträgt 126‘000 Franken. Eingeführt wurde zum Zweck der Schuldentilgung ein sogenanntes Solidaritätsprozent auf den Einkommensteil zwischen 126‘000 bis 315‘000 Franken. Die Gewerkschaften bekämpften die ALV-Revision als unsozial. Sie hatten deplafonierte, also auf die ganze Lohnsumme erstreckende Beiträge gefordert. Möglichst bei den Beiträgen insgesamt, aber unbedingt beim Solidaritätsprozent. Die Volksabstimmung im September 2010 war knapp, mit 47 gegen 53 % kam das Gesetz durch.
</p><h3>Kehrtwende</h3><p>Soweit zur jüngsten Geschichte. Sowohl der National- wie der Stände- und darauf auch der Bundesrat haben nun aber hinsichtlich Solidaritätsprozent eine Kehrtwende vollzogen. Sie haben einer Motion „Sanierung der Arbeitslosenversicherung“ zugestimmt. Diese fordert, dass das Solidaritätsprozent nicht mehr bei 315‘000 Franken plafoniert, sondern auf dem ganzen Einkommen erhoben wird. Diese Änderung, eine alte Forderung des SGB, würde der ALV pro Jahr rund 90 Mio Franken mehr zuführen. Die Schulden wären zwei Jahre früher als geplant abgetragen.
</p><h3>Konkreter Akt der Solidarität</h3><p>Der SGB befürwortet eine rasche Umsetzung des Vorschlags auf den 1.1.2014. Aus der Perspektive der Gerechtigkeit – so Daniel Lampart in der momentan laufenden Vernehmlassung – stehe die Plafonierung „völlig quer in der Schweizerischen Sozialversicherungslandschaft.“ Denn sei es „richtig und wichtig, dass Gutverdiener in die gesellschaftliche Verantwortung genommen werden.“ Das höchstverdienende Prozent habe in den vergangenen Jahren massiv von der aufgehenden Lohnschere profitiert und weit überdurchschnittliche Lohnsteigerungen verzeichnet. Und Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, meinte in der Ratsdebatte: „Leute mit solchen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-973</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2013 14:58:00 +0100</pubDate><title>SGB gegen de facto-Berufsverbot für junge Ärzte und Ärztinnen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-gegen-de-facto-berufsverbot-fuer-junge-aerzte-und-aerztinnen</link><description>Kein Zulassungsstopp </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Im Rahmen der Anhörung zur Verordnung über die Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (VZEL) spricht sich der SGB für den Verzicht auf die erneute Einführung eines befristeten Zulassungsstopps aus.</p><p>Der SGB ersucht den Bundesrat, auf die Umsetzung der befristeten Zulassungsbeschränkung zu verzichten. Er führt dafür drei Gründe auf:
</p><p>&nbsp;</p><ol><li><span>Der Zulassungsstopp war 10 Jahre in Kraft. Der Nutzen bezüglich Kostenlenkung wurde nie vertieft untersucht. Mehr Handlungsbedarf zeigt sich in diesem Bereich bei der noch immer unbefriedigenden Koordination der Spitzenmedizin, den noch immer zu hohen Medikamentenpreisen und in der fehlenden Koordination bei der Anwendung der Hightech-Apparate.</span></li><li><span>Der Zulassungsstopp trifft immer die jungen Ärztinnen und Ärzte. Dies ist eine nicht akzeptierbare Diskrimination. Sie dauert nun 10 Jahren an und soll weitere drei Jahre andauern. Anstatt junge Ärztinnen und Ärzte in ihrer Berufsentwicklung zu behindern, ist die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in den Spitälern und in Fachrichtungen, die heute untervertreten sind, zu steigern. Verlangt sind vor allem familienfreundlichere Arbeitsbedingungen in den Spitälern. So würde dem Drang in die selbständige Praxistätigkeit entgegengewirkt.</span></li><li><span>Die Zulassungsbeschränkung berücksichtigt die Qualität der Leistungserbringer nicht, obwohl dies ein zentral sein müsste.&nbsp;</span></li></ol><p></p>  ]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-970</guid><pubDate>Mon, 28 Jan 2013 10:46:00 +0100</pubDate><title>Grosse Solidaritätskundgebung mit den Streikenden von „La Providence“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/grosse-solidaritaetskundgebung-mit-den-streikenden-von-la-providence</link><description>Unverständliche Haltung der Neuenburger Regierung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In Neuenburg haben am Samstag 26. Januar rund 1000 Personen ihre Solidarität mit den Streikenden des Spitals „La Providence“ ausgedrückt. Sie forderten, dass die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtert werden – und einen entsprechenden Entscheid der Neuenburger Regierung.</p><p>Trotz steifer Bise reisten aus der ganzen Schweiz Delegationen von Angestellten des Gesundheitswesens an. Gewerkschaften und linke Parteien markierten massive Präsenz. Die breite Unterstützung des seit letzten November andauernden Arbeitskampfes kommt nicht von ungefähr: Das Vorgehen der privaten Spitalgruppe Genolier – aus dem Gesamtarbeitsvertrag auszusteigen, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und trotzdem Subventionen einkassieren – droht nämlich auch anderswo.
</p><p>Zur Erinnerung: Die Privatspitalgruppe Genolier Swiss Medical Network GSMN will das Spital „La Providence“ aufkaufen. Auf Befehl von Genolier hat das Spital den Branchen-Gesamtarbeitsvertrag aufgekündigt und will die Löhne und Anstellungsbedingungen verschlechtern. Wer sich wehrt, dem wird mit Entlassung gedroht. Gleichzeitig verlangt das Spital vom Kanton zusätzliche Subventionen. Die Neuenburger Kantonsregierung lässt das Spital gewähren, will es weiter auf der Spitalliste führen und stellt sogar zusätzliche Subventionen in Aussicht, obwohl der GAV nicht mehr eingehalten wird.
</p><h3>Mit Rotstift über die Arbeitsbedingungen</h3><p>Konkret wollen die Genolier-Manager die Wochenarbeitszeit von 40 auf 42 Stunden erhöhen, die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit massiv kürzen, das bisherige Lohnsystem mit Erfahrungszuschlägen abschaffen, den Sozialplan streichen, die Reinigung und den Gastronomie-Bereich auslagern und, und, und… Kurzum: Die Arbeitsbedingungen sollen massiv verschlechtert werden. Dazu will die Spitalleitung die Arbeitsbedingungen künftig einseitig beschliessen können, ohne mit dem Personal und ihren gewerkschaftlichen Vertretern zu verhandeln. 
</p><p>Das einzige Ziel der Genolier-Manager: Sie wollen sich rentable Teile der Spitallandschaft unter den Nagel reissen, die Angestellten dumpen und selber – im Stile von Abzockern – möglichst viel Geld einkassieren. 
</p><p>Die Streikenden sowie ihre Gewerkschaften, der vpod und die Syna, liessen an der Demo keine Zweifel aufkommen: So geht es nicht. Sie bekundeten einmal mehr eindrücklich ihren Willen, den Kampf für den Gesamtarbeitsvertrag „CCT 21“ mit aller Kraft fortzusetzen. Unterstützung erfuhren sie an der Demo aus der ganzen Schweiz. Delegationen des vpod und der Syna aus allen Landesteilen bekundeten ihre Solidarität und betonten, dass es im Gesundheitswesen – einem Service public par excellence – für Profitinteressen keinen Platz hat.
</p><h3>Zynisches Zickzack der Neuenburger Regierung </h3><p>Der Ball liegt bei der Neuenburger Regierung: Sie muss nun die Forderung des Kantonsparlaments umsetzen, dass auch die neuen Spitaleigentümer den Gesamtarbeitsvertrag „CCT 21“ einhalten. Das wäre nichts als konsequent. Denn Ende 2011 hat der Staatsrat beschlossen, Pflege-Institutionen nur dann zu unterstützen, wenn diese den GAV anwenden. Mittlerweile hat der Neuenburger Staatsrat trotz Streik beschlossen, dass Genolier den GAV bis Ende 2013 anwenden soll, dann aber während drei Jahren, bis Ende 2016, aussetzen darf. 
</p><p>Ein solcher Zickzack-Kurs gegen die eigenen Bürger/innen ist sozial unverantwortlich und zynisch. Die Regierung, die sich auch gegen die Haltung der Legislative stellt, muss korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-967</guid><pubDate>Mon, 21 Jan 2013 16:24:00 +0100</pubDate><title>SGB unterstützt Petition gegen Bau einer zweiten Strassentunnel-Röhre am Gotthard</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/sgb-unterstuetzt-petition-gegen-bau-einer-zweiten-strassentunnel-roehre-am-gotthard</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der bestehende Gotthard-Strassentunnel muss saniert werden. Der Bundesrat will deshalb eine zweite Strassenröhre durch den Gotthard bauen, um den Strassenverkehr während der Sanierung aufrechtzuerhalten. Wegen des massiven Widerstands gegen diese Pläne will er gesetzlich verankern, dass nach Abschluss der Sanierung im Normalfall nur jeweils eine Fahrspur genutzt wird. Mit dem Bau einer zweiten Strassenröhre tritt der Bundesrat zu Gunsten der Strassenlobby die Flucht nach vorne an, anstatt die Chance für die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene zu nutzen. Bisher wurden alle gesetzlichen Zielvorgaben zur Beschränkung des Schwerverkehrs auf den Alpenstrassen verfehlt, und es gibt keine Hinweise auf eine Trendwende. Dabei investiert der Bund Milliarden in die Schieneninfrastruktur, der Gotthard-Basistunnel wird ca. 2016 eröffnet, der Schienen-Alpenkorridor konsequent auf 4 Meter Höhe umgerüstet. Der Auto- und Lastwagenverlad während der Sanierung des Strassentunnels kommt zudem billiger als der Bau einer zweiten Röhre – und er würde ökologisch die richtigen Zeichen setzen.
</p><p>Bis zum 21. April 2013 läuft die Vernehmlassung zur Sanierung des Gotthardtunnels. Die Alpeninitiative sagt Nein zur 2. Röhre am Gotthard und sammelt Unterschriften für eine Petition:
</p><p><a href="http://www.alpeninitiative.ch/alpeninitiative/mitmachen/petition_extern.html" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.alpeninitiative.ch/alpeninitiative/mitmachen/petition_extern.html</a></p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-965</guid><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 16:25:00 +0100</pubDate><title>Gegenvorschlag ist nur ein Köder</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gegenvorschlag-ist-nur-ein-koeder</link><description>Stipendieninitiative stellt die richtigen Forerungen </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Bundesrat will einen indirekten Gegenvorschlag zur Stipendieninitiative, und zwar in Form einer Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes. Für den SGB ist der Gegenvorschlag bloss ein Köder, der die gebotenen Lösungen verhindert. </p><p>„Wettbewerb darf aber nicht dazu führen, dass nicht alle Jungen die gleichen Chancen auf Bildungszugang haben. Um diese Chancen zu verbessern, braucht es ein verbessertes Stipendienwesen“. Mit diesem Bekenntnis eröffnete Bundesrat Schneider-Ammann das politische Jahr 2013 anlässlich einer Tagung seines neu auf WBF (Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) getauften Departementes. «Lasst uns ambitiös sein», rief er seinen MitarbeiterInnen am Schluss seiner Rede ganz feierlich zu. 
</p><h3>Sand in die Augen</h3><p>Es ist legitim, seine Ambitionen zu erklären. Sie dann aber auch zu realisieren, haben nicht alle das Format. Holen wir ein bisschen aus.
</p><p>Mit Unterstützung der Gewerkschaften hat der VSS (Verband der Schweizer Studierendenschaften) vor einem Jahr die Stipendieninitiative eingereicht. Diese verlangt eine Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge auf nationaler Ebene. Der Bund erhielte neu die Kompetenz, formale und materielle Minimalstandards festzulegen, um den Zugang zu einer tertiären Ausbildung (Hochschulen und höhere Berufsbildung) zu erleichtern. Er könnte auch, wenn als nötig erachtet, auf Ebene Sekundarstufe II legiferieren (berufliche Grundausbildung und gymnasiale Ausbildung).
</p><p>Die Anliegen der Initiative in ihrer Fülle fanden beim Bundesrat keine Gnade. Die Regierung befürwortet zwar die Harmonisierung der Stipendien, wagt es aber nicht, die Initiative zu unterstützen. Sie beantragt einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Revision des Ausbildungsbeitragsgesetzes. Das ist eine schöne, symbolisch positive Geste, die aber bloss kosmetische Korrekturen bewirkt. Denn vorgesehen ist die legislative Übernahme von Bestimmungen des interkantonalen Stipendienkonkordates. Dieses jedoch, 2009 ratifiziert, hat trotz bescheidener Forderungen in den Kantonen nicht durchgeschlagen. Es tritt im Verlauf des Jahres 2013 nur gerade in zehn Kantonen in Kraft. 
</p><p>Fazit: ein wirklich knochenmagerer und nicht nur ein zu schlanker Gegenvorschlag. Man kann es auch anders sagen: Hier streut der Bundesrat Sand in die Augen des Volkes – und tut so, als ob er dessen Sorgen ernst nähme. 
</p><h3 class="lead">Materielle Harmonisierung drängt sich auf</h3><p>Niemand zweifelt heute noch daran, dass das geltende Stipendiensystem den Jugendlichen gleiche Ausbildungsbedingungen verunmöglicht. Wer wie viel bekommt, hängt stark vom Wohnort ab. Für Jugendliche aus finanzschwachen Familien wird der Zugang zu einer Ausbildung heute zur Lotterie. Und das unabhängig davon, ob jemand eine berufliche oder eine allgemeine Ausbildung wählt. 
</p><p>Dieses Problem packt die Stipendieninitiative an. Denn sie fordert nicht nur eine formelle, sondern auch eine materielle Harmonisierung der Stipendien. Für den SGB ist deshalb sonnenklar: Nur die Volksinitiative erfüllt heute das Ziel einer echten Stipendienharmonisierung und der Chancengleichheit – und damit jener Werte, die der Bundesrat in seinen Sonntagspredigten auch will.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-964</guid><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 10:49:00 +0100</pubDate><title>Ja zum Familienartikel und zum revidierten Raumplanungsgesetz – leer einlegen zur Minder-Initiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ja-zum-familienartikel-und-zum-revidierten-raumplanungsgesetz-leer-einlegen-zur-minder-initiative</link><description>Parolen des SGB zur eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März 2013</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der SGB befürwortet den neuen Familienartikel und das revidierte Raumplanungsgesetz. Zur Minder-Initiative empfiehlt er leer einzulegen. Denn weder die Initiative noch der indirekte Gegenvorschlag gehen das wirkliche Problem, die zunehmend aufgehende Lohnschere, an.</p><p>Der neue Familienartikel 115 verankert das Prinzip der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Bundesverfassung. Bund und Kantone sollen künftig für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Reichen die Bestrebungen der Kantone oder Dritter nicht aus, legt der Bund Grundsätze über die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung fest.
</p><p>Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist eine zentrale SGB-Forderung. Um diese voranzubringen, ist wiederum ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzender Kinderbetreuung nötig. Hierbei hilft der Familienartikel. 
</p><p>Christina Werder, die für Gleichstellung zuständige Sekretärin im SGB, begründet das Ja des SGB denn auch folgerichtig so: „Noch immer fehlen Tausende von Krippenplätzen mit pädagogischem Konzept und guten Arbeitsbedingungen. Die Vorlage wird helfen, damit endlich in ausreichendem Mass die notwendigen Strukturen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerb und Familie geschaffen werden.“
</p><h3>Revision des Raumplanungsgesetzes: Ja</h3><p>Die Vorlage beschränkt die in den Kantonen zulässigen Baulandreserven. Konkret dürfen sie nur noch auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet sein. Damit müssen überdimensionierte Bauzonen verkleinert werden. Die Eigentümer erhalten dafür eine Entschädigung. Zu deren Finanzierung soll 20 Prozent der Wertsteigerung abgeschöpft werden, die ein Grundstück bei der Einzonung in Bauland erfährt. Fällig wird diese Mehrwertabgabe bei der Überbauung oder Veräusserung des Grundstücks. Der Staat kann die Eigentümer unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten. 
</p><p>Die Vorlage enthält noch eine Reihe weiterer Massnahmen zur Bekämpfung der Zersiedelung und für den Schutz von Kulturland. Ziel ist dabei, Siedlung und Verkehr besser aufeinander abzustimmen und eine flächensparende Erschliessung sicherzustellen. 
</p><p>Der SGB befürwortet die Revision des Raumplanungsgesetzes, insbesondere den Zwang zur Mehrwertabschöpfung. Mit den neuen Instrumenten kann das seit langem bekannte Übel von überdimensionierten Bauzonen angepackt und etwas gegen die Baulandhortung unternommen werden.
</p><h3>Minder-Initiative: Leer einlegen</h3><p>Eine Mehrheit im SGB befindet sowohl die „Abzocker-Initiative“ als auch den indirekten Gegenvorschlag, der bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft tritt, als untaugliche Instrumente im Kampf gegen die Lohnschere, und darüber hinaus als Gefahr für die Arbeitsplätze. Zwar tönt der Titel der Initiative schmissig – aber er hält nicht, was er verspricht.
</p><p>Eine Mehrheit im SGB ist der Ansicht, dass die Initiative - wenn überhaupt – nur den Aktionären etwas bringt. Diese haben aber in der Vergangenheit ebenso zu den Abzockern gehört. Für die Arbeitnehmenden, die Abgezockten, verbessert sich dagegen nichts. Für Heuschrecken-Aktionäre wird es vielmehr einfacher, Firmen zu übernehmen, auszuweiden und Personal abzubauen. Die zunehmende Kluft zwischen hohen und tiefen Löhnen, will der SGB mit der Mindestlohn-Initiative und der 1:12-Initiative bekämpfen. Diese Initiativen sind weit effizientere Instrumente gegen die Lohnschere als die Minder-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-963</guid><pubDate>Thu, 17 Jan 2013 10:30:00 +0100</pubDate><title>24 Stunden konsumieren bedeutet früher oder später 24 Stunden arbeiten – für alle!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-konsumieren-bedeutet-frueher-oder-spaeter-24-stunden-arbeiten-fuer-alle</link><description>Referendum gegen den Dammbruch</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Referendum gegen die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten ist zwingend. Nicht nur wegen den katastrophalen Arbeitsbedingungen des betroffenen Verkaufspersonals und den Auswirkungen des uneingeschränkten Verkaufs von Alkohol an Nachtschwärmer. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Kleine Schritte bei den Laden-Öffnungszeiten bereiten Nacht- und Sonntagsarbeit in allen Branchen vor!</p><p>Man muss nicht in die USA gehen, um auf eine rastlose, bis aufs Mark deregulierte Gesellschaft zu treffen, wo Menschen Tag und Nacht zu meist sehr schlechten Arbeits- und Lohnbedingungen in Läden, Büros und Werkstätten arbeiten. Auch in gewissen unserer Nachbarländer sieht man, wohin die Deregulierung der Ladenöffnungszeiten schliesslich führt. 
</p><h3 class="Text">Zuerst die Shops, dann die Büros</h3><p>z.B. Italien: Angefangen hat es damit, dass in den 90-er Jahren den Badeorten im Sommer ermöglicht wurde, am Sonntag ein paar Stunden die Läden zu öffnen. Bald wurde diese „Tourismus“-Regelung auf das Inland ausgeweitet. Und prompt entschieden die Bürgermeister auf Druck der Arbeitgeber, im Umkreis von jeder Kirche, die älter als 20 Jahre ist, ein „historisch wertvolles Dorfzentrum“ zu deklarieren, um so am Sonntag offen zu bleiben. Natürlich auch im Winter: Man weiss ja nie, wann und wohin ein „Tourist“ sich verirrt… 
</p><p>Seit 2012 dürfen in Italien alle (!) Läden, Restaurants, Pubs, Bars, Imbissbuden 24 Stunden offen halten, inkl. an Sonntagen, Weihnachten, Nationalfeiertag, etc.! Das Feigenblatt der „Tourismusförderung“ ist gefallen. Den Konsum hat das in Italien nicht gefördert, im Gegenteil. Das „Lädeli-Sterben“ ist gerade in den italienischen Altstädten häufig. Von den Wild-West-Regeln bei den Öffnungszeiten profitieren nämlich, wenn überhaupt, nur die „Megastores“ in den Agglomerationen. 
</p><p>In Ländern wie Italien haben sich die längeren Ladenöffnungszeiten als eigentliche „Einfallstore“ zur Deregulierung der Arbeitszeit entpuppt: In vor- und nachgelagerten Branchen wie Sicherheit, Transport, Reinigung, aber auch allgemein im Logistikbereich etc. sind die Arbeitszeiten parallel ausgedehnt worden, und das zu einem häufig geringeren Lohn wie vor der allgemeinen Deregulierung. Nun arbeiten in Italien auch immer mehr Banken, Versicherungen, Informatik-, Anwalts- und Notariats-Büros an Samstagen und spät in der Nacht, wenn nicht sogar an Sonntagen.
</p><h3 class="Text">Deregulierung verlangt weitere Deregulierung</h3><p>Die Deregulierung der Arbeitszeit, einmal in einer Branche eingeführt, verlangt weitere Deregulierung und rechtfertigt sie auch, zuerst in vor- und nachgelagerten Branchen – und früher oder später überall! Dieses Vorgehen entspricht einer wohl überlegten Technik, die Nacht- und Sonntagsarbeit banalisiert und damit alltäglich macht. Diese Technik wird auch in der Schweiz angewandt.
</p><p>So hat etwa der Sonntagsverkauf, der Läden in grossen Bahnhöfen und Flughäfen bewilligt wurde, zu Druck von den benachbarten Geschäften geführt. Deren Inhaber beklagen einen „unlauteren Wettbewerb“ und verlangen punkto Öffnungszeiten „gleich lange Spiesse“. Augenblicklich sind die Tankstellenshops an der Reihe. Mit dem Vorstoss von Ständerat Abate sollen Sonntagsverkäufe mit einem Gummiparagraphen (der italienischen Tourismus-Artikel lässt grüssen…) beliebig stattfinden dürfen. Und Ständerat Lombardi will alle Ladenöffnungszeiten in der Schweiz „harmonisieren“, und zwar durch Verlängerung bis 20 Uhr! 
</p><p>Die Deregulierer der Arbeitszeit wissen: Wenn sie den Arbeitnehmerschutz frontal angreifen wollen, haben sie keine Chance. Deshalb wenden sie eine Taktik der kleinen Schritte an. Das Ziel aber bleiben längere Öffnungszeiten in allen Geschäften und langfristig die Beseitigung des Nacht- und Sonntagarbeitsverbots. Italien macht Hoffnung… 
</p><h3 class="Untertiteldiverse">Referendum gestartet</h3><p>Deshalb geht die Deregulierung der Tankstellenshop-Öffnungszeiten uns alle etwas an! Mit dem Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag können wir der Salamitaktik der Deregulierungs-Turbos Einhalt gebieten, bevor wir auch in Büros, Werkstätten und sonstigen Betrieben plötzlich länger und dazu ohne zusätzliche Entschädigung arbeiten müssen! 
</p><p>&lt;media 818 - - "TEXT, Referendum 24 Arbeitstag web dt SGB, Referendum_24_Arbeitstag_web_dt_SGB.pdf, 319 KB"&gt;Unterschriftenbögen hier &lt;/media&gt;
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-956</guid><pubDate>Fri, 11 Jan 2013 14:45:00 +0100</pubDate><title>Bessere AHV statt extreme Konzentration von Reichtum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bessere-ahv-statt-extreme-konzentration-von-reichtum</link><description>Volk wird ungleiche Vermögensverteilung korrigieren können

</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die erste Hürde ist genommen. Die Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“ kommt zustande. Damit wird das Volk entscheiden können, ob es ein wenig mehr Verteilgerechtigkeit will, indem Reiche und Superreiche vermehrt in die soziale Pflicht genommen werden. </p><p>127‘000 Unterschriften hat ein breites von SP, EVP, SGB und Grünen angeführtes Bündnis für eine nationale Erbschaftssteuer gesammelt. Rund 27'000 Unterschriften liegen noch bei den Gemeinden zur Beglaubigung. Diese sind aufgerufen, ihre Arbeit nun rasch zu erledigen, damit&nbsp;diese Volksinitiative fristgerecht am 15.2. 2013 eingereicht werden kann. 
</p><p>Die Initiative ermöglicht dem Schweizer Volk, eines der stoßenden Steuerprivilegien zu beseitigen. Denn heute werden der Arbeitslohn, der Lottogewinn, die Renten, die Zinserträge aus dem Sparkonto, die Honorare, Betriebsgewinne und Verkaufserlöse besteuert – nicht jedoch die Erbschaften. In unserem Land erhalten jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden, ohne dass sie dafür arbeiten oder etwas investieren mussten. Und ohne dass sie für dieses Geld Steuern bezahlen. Damit dürfte nun bald Schluss sein!
</p><p>Das Vermögen ist in der Schweiz extrem ungerecht verteilt: 1 Prozent der Bevölkerung besitzt so viel wie die übrigen 99 Prozent zusammen. Diese Ungleichheit nimmt gar noch zu. Auch hier korrigiert die Volksinitiative. Denn viele dieser riesigen Vermögen in unserem Land sind von ihren Besitzern nicht erarbeitet, sondern schlicht geerbt worden. Der Ertrag einer nationalen Erbschaftssteuer dürfte rund 3 Mia. Franken pro Jahr betragen. Diese Summe geht vollumfänglich zurück an die Bevölkerung. Zwei Drittel gehen an die AHV. Da sind sie sehr gut und sozial wirksam angelegt. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk die Herausforderungen der Zukunft (z. B. bessere AHV-Renten nach dem Modell AHVplus oder Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle) anpacken. Einen Drittel der Einnahmen bekommen die Kantone, die damit wichtige Dienstleistungen für die Allgemeinheit finanzieren können. Sie werden damit dafür entschädigt, dass die kantonalen Erbschaftssteuern neu vom Bund erhoben werden. 
</p><p>Fazit: Die eidgenössische Erbschaftssteuer korrigiert die ungerechte Vermögensverteilung, sie wirkt sozial ausgleichend – und dies ohne die kleinen und mittleren Vermögen zu „rupfen“. Denn die ersten 2 Millionen Franken einer Erbschaft sind steuerfrei. </p>]]></content:encoded><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-954</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 14:02:00 +0100</pubDate><title>Weichen für eine starke Bahn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/weichen-fuer-eine-starke-bahn</link><description>Ständerat entscheidet richtig, selbst ernannte Experten lancieren Torpedovorschlag</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat sich in der Wintersession mit der Zukunft der Bahnen in der Schweiz beschäftigt. Er hat dabei die Weichen richtig gestellt. Im Gegensatz dazu wollen sogenannte öV-Experten den öffentlichen Verkehr verteuern.</p><p>Erstens führen die 6,4 Milliarden Franken, die in der ersten Etappe bis 2025 investiert werden, zu Ausbauten in den wichtigen Regionen quer durch die Schweiz und nicht nur in den Zentren. Zweitens wird mit dem neuen Bahninfrastrukturfonds eine stabile Finanzierung geschaffen, die nicht von den Launen des politischen Alltags abhängig ist. Sie sichert nicht nur die Investitionen, sondern auch den Unterhalt. 
</p><p>Auch wenn die grosse Bahnvorlage jetzt noch vom Nationalrat und später in der Volksabstimmung gutgeheissen werden muss: Es steht heute schon fest, dass die Fürsprecher des öffentlichen Verkehrs und hier speziell der SEV viel erreicht haben. Der SEV ist nämlich in einer grossen Koalition Mitträger der „Volksinitiative für den öffentlichen Verkehr“ (so genannte VCS-Initiative). Für einmal geht nämlich der Gegenvorschlag, die vom Ständerat beschlossene Vorlage, über die Initiative weit hinaus. Das ist das Optimum, was mit einer Volksinitiative überhaupt erreicht werden kann. 
</p><p>Für einen maximalen Umsteigeeffekt auf den umweltfreundlichen öffentlichen Verkehr braucht es aber nicht nur ein attraktives Verkehrsangebot. Ebenso wichtig sind erschwingliche Preise. Und hier wird mit den ständig neuen Preisrunden im öffentlichen Verkehr eine Schwelle erreicht, die für viele an der Grenze des Erträglichen liegt. Bahnfahren darf für die breite Bevölkerung nicht zum Luxus werden. 
</p><p>Neuerdings überbieten sich nicht nur die Wirtschaftsverbände, von denen seit Jahren zu diesem Thema nichts Gescheites zu hören ist, mit immer neuen Forderungen nach einem teureren öffentlichen Verkehr. Auch von der sogenannten Wissenschaft kommen seit einiger Zeit oft keine erhellenden Erkenntnisse mehr, sondern bloss noch Provokationen. Den Vogel abgeschossen hat ein Professor Laesser von der Universität St.Gallen, der den Preis von 10‘000 Franken für ein GA in die Welt gesetzt hat. Auch wenn dieser Preis nachher nur für die 1. Klasse gemeint war, ist ihm die Provokation mit der Forderung nach höheren Kosten für die Benutzer voll gelungen, wurde er dafür doch medial breit abgefeiert. Der Clou der Geschichte: Prof. Laesser führt das von den SBB finanzierte „SBB Lab“ an der HSG, das Zukunftsideen für den Verkehr entwickeln soll, in Tat und Wahrheit aber nichts anderes als den ideologischen Einheitsbrei der Liberalisierung verbreitet. Wir sollen also auch noch dafür zahlen, dass wir vom „SBB Lab“ für dumm verkauft werden. 
</p><p>Immerhin zeigt die jüngere Vergangenheit, dass die Bahnpolitik in der Schweiz vorläufig weder von den Wirtschaftsverbänden noch von HSG-Professoren gemacht wird. Eine attraktive und erschwingliche Bahn hat in der Bevölkerung solide Mehrheiten. Wir müssen dafür sorgen, dass das so bleibt, bei der Infrastruktur und den Preisen. </p>]]></content:encoded><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-953</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 12:37:00 +0100</pubDate><title>Staatlich gedecktes Lohndumping ist illegal und gefährdet den sozialen Frieden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/staatlich-gedecktes-lohndumping-ist-illegal-und-gefaehrdet-den-sozialen-frieden</link><description>Paul Rechsteiner zum Streik im Spital „La Providence“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn irgendwo in diesem Land eine Gemeinde ein Schulhaus bauen will, so ist es selbstverständlich, dass der Dachdeckermeister, der den Auftrag für das Schulhausdach erhalten will, den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsvertrag einhalten muss. Wenn der Kanton Bern die Buslinie, mit der Sie, liebe Journalistinnen und Journalisten, vielleicht heute gekommen sind, zur Vergabe ausschreiben will, so muss der Anbieter den kantonalbernischen Bus-Gesamtarbeitsvertrag einhalten, egal ob der Anbieter Bernmobil, Postauto oder Dysli heisst.
</p><p class="Text">Wenn der Staat eine Leistung einkauft, so tut er das mit Steuergeldern. Es darf nicht sein, dass der Staat das Geld, das wir Arbeitnehmende als Steuern bezahlen, dazu verwendet, um unsere Löhne zu drücken. Der Staat darf kein Lohndumping betreiben. Er hat Güter und Leistungen nur bei Anbietern einzukaufen, die die Gesetze einhalten und die die orts- und branchenüblichen Anstellungsbedingungen und Löhne einhalten. </p><p class="Text">Das ist der Grundgedanke, wie er in den Submissionsgesetzen steht. 1994 hat die Schweiz das WTO-Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet, gestützt darauf wurden dann die bilateralen Verträge mit der EU abgeschlossen, insbesondere das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Alle Kantone haben sich auf diese Marktöffnung eingestellt und eine Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) abgeschlossen und in das kantonale Recht überführt – auch der Kanton Neuenburg (siehe Beilage).</p><p class="Text">Was im Beschaffungswesen gilt, muss auch bei Leistungsaufträgen und bei der Vergabe von Subventionen gelten. Wenn ein Kanton ein Spital auf die kantonale Spitalliste setzt und diesem Spital sogar noch Subventionen zahlt, so muss dieses Spital den kantonalen Gesamtarbeitsvertrag einhalten. Genau so steht es auch im Neuenburger Beschluss über die kantonale Spitalliste. Im Kanton Neuenburg besteht ein kantonaler GAV unter dem Namen „Santé 21“, der für die staatlichen und privaten Anbieter im Neuenburger Gesundheitswesen gilt, für alle Spitäler, für die Alters- und Pflegeheime, ja selbst für die Spitex.</p><p class="Text">Nun will eine private, gewinnorientierte Firma, die Genolier Swiss Medical Network GSMN, eines dieser Spitäler aufkaufen, das Spital „La Providence“. Auf Befehl von Genolier hat „La Providence“ den GAV "Santé 21" bereits gekündigt, damit die Löhne und Anstellungsbedingungen runtergefahren werden können. Zusätzlich verlangt Genolier vom Kanton Neuenburg weitere Subventionen – der Regierungsrat will diese offenbar auch gewähren. Und im Widerspruch zum in Kraft stehenden Beschluss über die Spitalliste will der Regierungsrat „La Providence“ weiter auf der Spitalliste lassen, auch wenn Genolier die Löhne unter GAV-Niveau kürzt.</p><p class="Text">Den GAV missachten, Löhne senken, zusätzliche Subventionen einfordern, und dafür den Privataktionären der Genolier SA fette Gewinne ausschütten – so stellt sich Genolier das Gesundheitswesen der Zukunft vor. Nach Aufkäufen von Kliniken in Genf, in der Waadt und im Tessin streckt Genolier die Hand auch nach Neuenburg aus. Die Neuenburger Regierung zeigte sich bislang nicht im Stande, Genolier in die Schranken zu weisen. Sie scheint gewillt, die eigenen Gesetze sowie die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zu missachten. Das ist nicht akzeptabel. Die Belegschaft von „La Providence“ hat den Kampf gegen diese unsoziale Politik von Genolier aufgenommen und ist in den Ausstand getreten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund, die ganze Gewerkschaftsbewegung erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten von „La Providence“.</p><p class="Text">Medienmitteilung SGB</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-951</guid><pubDate>Tue, 18 Dec 2012 11:14:00 +0100</pubDate><title>Nationalrat entschärft IV-Revision 6 b</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrat-entschaerft-iv-revision-6-b</link><description>IV-Sanierung schreitet voran, Leistungskürzungen nicht nötig 
 
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der abgeschlossenen Wintersession behandelte der Nationalrat die IV-Revision 6b (2. Massnahmenpaket). Dabei hat er Augenmass walten lassen und auf extreme Leistungskürzungen verzichtet. Denn die Zahlen der IV entwickeln sich klar positiv. </p><p>Die ersten Evaluationsergebnisse der 5. IV-Revision bestätigen, dass die IV aus den Schulden rauskommt. Der Sanierungsplan zielte auch auf einen Kulturwandel ab: Durch Früherfassung und eine breite Palette von neuen Integrationsmassnahmen sollte die Wiedereingliederung begünstigt werden. Die 5. IV-Revision hat den Umbau der IV zu einer Eingliederungsversicherung massgeblich unterstützt. Die Anzahl neuer Renten ist seit dem Jahr 2003 um fast 50 Prozent zurückgegangen, die Anzahl laufender Renten nimmt seit 2006 kontinuierlich ab. Im Gegenzug meldeten die IV-Stellen im Jahr 2011 rund 11‘500 Fälle erfolgreicher beruflicher Eingliederung, also fast doppelt so viele wie im Jahr 2007 mit rund 5‘800 Fällen. Aus der Evaluation geht zudem hervor, dass das Wirkungspotenzial der 5. IV-Revision noch nicht ausgeschöpft ist. Etliche IV-Stellen könnten ihre Massnahmen insbesondere für Personen mit tiefem Ausbildungsniveau verstärken.
</p><p>Die erste Evaluation der 5. IV-Revision zeigt jedoch nur eine Seite der Medaille. Die Neurentenquote der IV hängt nicht nur von der Eingliederungspraxis, sondern vor allem von der Handhabung der Rentenprüfungen ab. Zusammen mit der Förderung der Eingliederung hat die IV die Rentenprüfungen verschärft. Es häufen sich Beanstandungen über die ärztlichen Dienste der IV. Diese Seite der Medaille wird allzu oft vergessen. 
</p><p>Die Ausgaben für die IV wurden so stark gesenkt, dass diese immer näher bei den eingenommenen Beiträgen liegen. Gleichzeitig hat die Zusatzfinanzierung über die vorübergehende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozent die Einnahmen wesentlich erhöht. Mitte 2012 erzielte die IV dadurch einen Überschuss von 230 Millionen Franken. Beide Entwicklungen werden per Ende 2012 anhalten bzw. sich noch verstärken. Die IV-Sanierung ist im vollen Gang. 
</p><h3>Wieder Luft – und Gestaltungsraum</h3><p>Gemäss den aktuellen Finanzszenarien des Bundes wird die IV in Zukunft auch ohne Leistungskürzungen Überschüsse machen. Leistungskürzungen sind daher unter finanziellen Gesichtspunkten gar nicht nötig. Sozialpolitisch wären die Leistungskürzungen für die Betroffenen sehr hart. Bereits heute ist ein grosser Teil der IV-Bezüger auf Ergänzungsleistungen angewiesen. 
</p><p>Diese Ausgangslage hat den Bundesrat bewogen, die IV-Revision 6b in zwei Vorlagen zu splitten. Der Nationalrat ist dem Vorschlag in der Wintersession gefolgt. Er hat die Revisionsvorlage deutlich abgeschwächt. Eine erfolgreiche Mitte-Links-Allianz konnte sich in wesentlichen Punkten durchsetzen. 
</p><p>Als erstes ist die Mehrheit dem Plan von Bundesrat Berset gefolgt und hat die Kürzungen der Kinderrenten und der Reisekosten aus der Revision ausgeklammert. Das Parlament könnte aber später darauf zurückkommen. Etwa wenn sich die Finanzlage der IV nicht so entwickelt wie angenommen. 
</p><p class="lead">Stufenloses Rentensystem, aber volle Rente ab 70 %</p><p>Die IV-Revision 6b soll das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten in ein stufenloses Rentensystem überführen. Anders als der Bundesrat und der Ständerat will aber der Nationalrat, dass eine volle Rente wie heute bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen wird und nicht erst ab 80 Prozent. Damit konnte eine gravierende Abbaumassnahme abgeschwächt werden. Die Kürzung der Vollrente für die Invaliden mit einem Invaliditätsgrad von 70 bis 79 Prozent hätte zu markanten Einkommenseinbussen geführt. Denn diese Personen haben keinerlei Aussicht auf die Ausschöpfung der Resterwerbsfähigkeit.
</p><p>Der Nationalrat hat – anders als zuvor der Ständerat – hingegen beschlossen, das neue Ren-tensystem auch für laufende Renten einzuführen, falls die betroffene Person einen IV-Grad von über 50 Prozent hat und unter 55 Jahre alt ist. Es drohen also weiterhin Kürzungen von laufenden Renten. Für den SGB darf ein neues Rentensystem nur auf Neurenten eingeführt werden. Eine andere Vorgehensweise würde die Rechtssicherheit zu stark aushöhlen.
</p><p>Erfreulicherweise fand die Kürzung der Taggelder für Personen ohne Unterhaltspflichten keine Mehrheit im Nationalrat. 
</p><h3>Schuldenbremse</h3><p>Von grosser Relevanz für die gesamte 1. Säule war der vom Bundesrat vorgeschlagene Interven-tionsmechanismus (Schuldenbremse). Dieser hätte bei einem IV-Fonds-Stand von unter 40 % einer Jahresausgabe automatische Beitragserhöhungen und die Sistierung der Rentenanpassung gebracht. Der Nationalrat lehnte einen solchen Automatismus sehr deutlich ab. 
</p><p>Der Interventionsmechanismus bei der IV hat die Wirkung eines Pilotprojekts für die AHV. Eco-nomiesuisse propagiert die Schuldenbremse bei den Sozialversicherungen als Voraussetzung für jeden Reformprozess. Die bürgerlichen Parteien sind am Vortag der IV-Revisions-Beratung vor die Medien getreten und haben die Notwendigkeit eines Interventionsmechanismus für die Altersvorsorge unterstrichen. Sie blieben jedoch vage bezüglich Ausgestaltung. Diese Unbestimmtheit zeigte sich auch bei der Beratung der IV-Vorlage. Die bürgerlichen Parteien fahren keine gemeinsame Linie: Während die FDP und die SVP nur eine ausgabenseitige Interventionsregel wollen, stehen die Grünliberalen und die CVP für eine „opfersymmetrische“ Regel ein, also für Massnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben. Diese Spaltung hat dazu geführt, dass der Automatismus gestrichen worden ist. Dies ist als klares Zeichen zu werten, dass automatische Anpassungen bei den Sozialwerken heute nicht mehrheitsfähig sind. 
</p><h3>Abgeschwächt, aber noch nicht genug</h3><p>Die gesplittete Vorlage der IV-Revision 6b geht für die Differenzbereinigung zurück an den Ständerat, der voraussichtlich in der Frühjahrssession 2013 darüber beraten wird. Die Chancen stehen gut, dass die IV-Revision 6b deutlich abgeschwächt wird. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Versicherungsschutz verschlechtert wird. So ist etwa die vorgeschlagene strengere Betrugsbekämpfung zwar im Parlament unbestritten, aber materiell an der Grenze der Verletzung von rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen. Auch das neue stufenlose Rentensystem schafft, vor allem auf die laufenden Renten angewendet, Ungerechtigkeiten. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-950</guid><pubDate>Mon, 17 Dec 2012 15:48:00 +0100</pubDate><title>24-Stunden-Angriff auf das Ladenpersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/24-stunden-angriff-auf-das-ladenpersonal</link><description>Kurzfristiger Profit soll wiedermal vor Gesundheit gehen!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="TiteldiverseCxSpFirst"><i></i></p><p class="lead">Die parlamentarischen Interessens-Vertreterinnen und Vertreter der Erdölvereinigung, der Warenhausketten und Einkaufszentren konnten es auch diese Session nicht lassen: Erneut sägten sie am Arbeitnehmerschutz und stellten kurzfristiges Profit-Denken gesamtgesellschaftlichen Interessen voran. Erneut zeigten viele bürgerliche Politikerinnen und Politiker ein fragwürdiges Demokratieverständnis -- sie suchten die Mitspracherechte des Volkes und der Kantone im Bereich der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten auszuschalten.</p><p>Mit der nun in der Schlussabstimmung angenommen Parlamentarischen Initiative Lüscher dringt das Parlament in neue Dimensionen der Arbeitszeit-Deregulierung vor. In Tankstellenshops auf „Hauptverkehrswegen“ soll rund um die Uhr, inklusive Sonntage!, das Einkaufen möglich sein. Ob samstags um 3 Uhr oder sonntags um 4 Uhr: Auf den kantonalen Hauptachsen, an bereits heute vielbefahrenen Hauptstrassen in den Dörfern und Städten oder auf Autobahnrastplätzen sollen die Tankstellenshops immer offen sein; nie soll es einen Ruhetag geben, und die Arbeitszeit-Gesetzgebung wird Makulatur.
</p><h3>Heute die Tankstellenshops, morgen…</h3><p>Studien zeigen, dass wiederholte Nachtarbeit krank macht und so enorme gesellschaftliche Kosten durch mehr Burn-Outs oder Depressionen entstehen. Wir alle werden dies dann zu berappen haben. Aber das interessierte die Parlamentarier und die Arbeitgeberseite (Erdölvereinigung, Tankstellenshop-Betreiber) nicht. Dabei ist das Personal der Tankstellenshops bereits heute den schlechtesten Arbeitsbedingungen in der Branche ausgesetzt ist (tiefer Lohn, keine genügende Kompensation für Nachtarbeit). Gleichzeitig haben sich die Arbeitgeber immer stur geweigert, einen GAV zu unterzeichnen – was aber die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker nicht störte. Dass nun die Erdölvereinigung auf die Schnelle vor wenigen Monaten (im September 2012!!!)&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> ein Arbeitgeberverband-„Spin-off“&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a> gegründet hat und die Gewerkschaft mahnte, auf das Referendum zu verzichten um Verhandlungen nicht zu „gefährden“, ist ein untauglicher Versuch der Manipulation, ein billiger Marketing-Trick. 
</p><p>Die Benzin-Shop-Betreiber sollen als Speerspitze der Deregulierung der Ladenöffnungszeiten dienen – durch den unklaren Geltungsbereich wird sich Nacht- und Sonntagsarbeit unkontrolliert verbreiten können. Die anderen Detailhändler fordern bereits gleiche Rechte wie die Tankstellenshops. Eine flächendeckende Liberalisierung ist bei Zulassung der 24-Stunden-Tankstellenshops nur eine Frage der Zeit. Erfahrungen aus anderen Ländern (USA, GB) zeigen: Die Deregulierung der Arbeitszeiten im Detailhandel führt zwangsläufig zur späteren Deregulierung in anderen Branchen…&nbsp;<a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a></p><p>Deshalb haben Gewerkschaften, Kirchen, Arbeitsmediziner, Parteien und viele weitere Akteure das Referendum gegen den 24-Stunden-Arbeitstag in Tankstellenshops ergriffen. Das Volk wird die Tricks der Erdölvereinigung und der grossen Shop-Betreiber durchschauen und an der Urne versenken. 
</p><h3>Vorstösse Abate und Lombardi: Via Verordnung… </h3><p>Gerissen gehen die zwei Tessiner Ständeherren Abate und Lombardi (seines Zeichens diesjähriger Ständeratspräsident und damit eigentlich zusammen mit Nationalrats- und Bundespräsidium Hüter der Demokratie) vor: Da seit Jahrzehnten Deregulierungsversuche auf kantonaler Ebene vom Volk meist abgeschmettert werden, wollen sie den Kantonen nun von oben herab längere Ladenöffnungszeiten und Sonntagsverkäufe aufdrücken. Dass hier der Ständerat als „chambre de réflexion“ und Kammer der Kantons-Vertreter bei dieser föderalistischen Sünde an vorderster Stelle mitmacht, hinterlässt einen speziell schalen Nachgeschmack.
</p><p>Der in dieser Session vom Ständerat überwiesene Vorschlag Abate würde mit einer simplen Verordnungsänderung (die keinem Referendum untersteht!) in potentiell grossen Teilen der Schweiz ganztägige Sonntagsverkäufe einführen: Der neue Gummiparagraph hätte mit seiner nebulösen Definition von „Fremdenverkehr“ gravierende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsleben in der Schweiz und auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und die Arbeitsbedingungen im Verkauf. Betroffen wären insbesondere die Frauen, die rund zwei Drittel der Beschäftigten im Detailhandel ausmachen.
</p><h3>… die demokratische und kantonale Souveränität aushebeln?</h3><p>Die Motion Lombardi möchte die Ladenöffnungszeiten für alle Kantone vereinheitlichen und verlängern: Die Leidtragenden wären auch hier die Angestellten im Detailhandel. Finanziell gesunden würde der Detailhandel damit nicht. Es sind nicht längere Ladenöffnungszeiten, die mehr Umsatz generieren, sondern ein tieferer Frankenkurs! 
</p><p>Auch hier werden sich die Gewerkschaften in breitem Bündnis (Kirchen, NGO, Parteien) für die Einhaltung des Sonntags als allgemeinem Ruhe- und Erholungstag einsetzen. Auch hier werden sie das Diktat längerer Öffnungszeiten am Abend bekämpfen!
</p><p class="Text">&nbsp;</p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a><a href="http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://www.arbeitgeber.ch/de/home/branchen-spot/2117-der-verband-der-tankstellenshop-betreiber-der-schweiz-ist-gegruendet</a></p></div><div id="ftn2"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Die Verbandelung zwischen Erdöl-Lobby und Tankstellenshop-Betreiber ist auch personell: Erster Präsident des Verbands der Tankstellenshop-Betreiber der Schweiz (VTSS) ist Walter Eberle, bis 2009 Geschäftsleiter der Coop Mineraloel AG… </p></div><div id="ftn3"><p><a href="file:///H:/ALLGEMEI/Pressedienste%20(pd)/DE/Artikel/121218_LC_24h.docx#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Vgl. dazu das SGB-Dossier Nr. 82: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">http://www.sgb.ch/uploads/media/82d_2_JCS_Deregulierung_der_Arbeits__Ladenoeffnungszeiten.pdf</a></p></div></div>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-949</guid><pubDate>Fri, 14 Dec 2012 11:29:00 +0100</pubDate><title>Auslagerungs-Dumping gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/auslagerungs-dumping-gestoppt</link><description>Solidarhaftung im Parlament definitiv beschlossen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es ist definitiv: Die Solidarhaftung wird verschärft. In der Schlussabstimmung am Freitagmorgen stimmte sowohl der Ständerat (31 zu 7 bei 4 Enthaltungen) als auch der Nationalrat (106 zu 79 bei 6) zu.&nbsp;Der SGB ist erfreut, dass damit das Auslagerungs-Dumping von gewissen Arbeitgebern in der Baubranche eingeschränkt werden kann. In Zukunft haftet ein Unternehmer, wenn einer seiner Subunternehmer – auch der Subunternehmer eines Subunternehmers - sich nicht an die schweizerischen Rahmenbedingungen in Sachen Löhne und Arbeitsgesetze hält.
</p><p>Unter anderem mit ihrer von&nbsp;27'318 Bauarbeitern unterschriebenen Petition hat die Gewerkschaft&nbsp;Unia entscheidend zu diesem Erfolg beigetragen. Dank dem Einsatz der Gewerkschaften werden in Zukunft die schweizerischen Löhne und Arbeitsbedingungen besser gegen die Profitmaximierung und das Lohndumping von einigen skrupellosen Bauunternehmern geschützt.&nbsp;Der SGB und seine Verbände werden die Umsetzung dieser neuen Regelung aufmerksam verfolgen. Dem Papier müssen nun Taten folgen, die Arbeitenden auf dem Bau, die bei jedem Wetter an der Zukunft unseres Landes bauen, haben anständige Löhne verdient.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-948</guid><pubDate>Thu, 13 Dec 2012 15:59:00 +0100</pubDate><title>Gewitter in der GAV-Landschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewitter-in-der-gav-landschaft</link><description>Bedrohung der GAV-Renaissance?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In den letzten Jahren haben die Gesamtarbeitsverträge (GAV) eine eigentliche Renaissance erlebt. Ende 2012 sieht es plötzlich bedrohlich aus. Die Herr-im-Haus-Mentalität gewisser Arbeitgeber nimmt wieder zu. Nur ein Gewitter? Eines gar mit reinigender Kraft?</p><p>Es ist unbestreitbar: In Sachen GAV hat in den letzten Jahren eine Trendwende stattgefunden. In den 90er Jahren hausierte der damalige Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich mit dem Spruch „Der GAV ist ein Auslaufmodell“. Und dies mit einigem Erfolg: 1996 waren nur mehr 1 269 000 Arbeitnehmer/innen einem GAV unterstellt, ein historischer Tiefpunkt.
</p><h3>Renaissance des GAV</h3><p>2009 zählte das Bundesamt für Statistik wieder 1,7 Mio. GAV-Unterstellte. Der Trend der 90er Jahre ist also gekehrt worden. Was sind die Gründe für die Renaissance des GAV? 
</p><p>Im tertiären Sektor wurden neue GAV abgeschlossen (Post, SBB und Swisscom nach Abschaffung des Beamtenstatus; Reinigung; private Sicherheit; regionale GAV im Detailhandel und in Teilen des Gesundheitswesens). Auf Beginn 2012 wurde nach langjährigen komplizierten Verhandlungen der „GAV-Personalverleih“, ein Jahr zuvor bereits der NAV (=Normalarbeitsvertrag) Hauswirtschaft in Kraft gesetzt. Beide Verträge gelten als „historisch“. Es hat sich also einiges getan. Die GAV bewähren sich wieder als Instrument, einigermassen faire und verbindliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. GAV haben nicht nur eine Geschichte sondern auch eine Zukunft. 
</p><h3>Und plötzlich wieder geballt Angriffe</h3><p>Auf den ersten Blick erstaunt deshalb, dass in einigen Branchen gerade jetzt wieder massive Angriffe gegen die Vertragspartnerschaft geritten werden. 
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Kt. Neuenburg soll das Spital La Providence verkauft werden, wobei der Käufer, die Genolier-Gruppe, den bestehenden GAV eliminieren und so auf dem Buckel der Angestellten sparen will. Seit dem 26. November streiken die Betroffenen gegen die drohende GAV-Beseitigung und so verursachte schlechtere Arbeitsbedingungen.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Westschweizer Verleger kündigten am 5. Dezember aus heiterem Himmel den Presse-GAV in der Romandie. In der Deutschschweiz und im Tessin ist das schon 8 Jahre vorher geschehen. Folge: die Arbeitsbedingungen der Journalist/innen, insbesondere der Freien, haben sich klar verschlechtert. Am 11. Dezember protestierten die betroffenen Journalist/innen an Demos in Lausanne, Genf, Freiburg, Neuenburg und Sitten.
</p><p>-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; In den Verhandlungen zu einem neuen Druck-GAV beharrt der Arbeitgeberverband Viscom auf höheren Arbeitszeiten und tieferen Nachtzulagen. Die Gewerkschaften sind nicht bereit, auf diesen Abbau einzutreten. Viscom erklärte am 11. Dezember die Verhandlungen für gescheitert und forderte die Vertragsfirmen auf, ab dem 1.1.2013, dem Beginn des vertragslosen Zustandes, seine Forderungen auf Betriebsebene einzuführen. Die Gewerkschaften werden mit Warnstreiks antworten. Im neuen Jahr entscheiden die betroffenen Syndicom-Mitglieder in einer Urabstimmung, ob sie auch härtere Kampf- und Streikmassnahmen ergreifen wollen. 
</p><h3>Wer nicht hören will, muss…</h3><p>Auch die jüngste Geschichte lehrt: Man kann den GAV resp. seinen Inhalt im offenen respektvollen Dialog bestimmen oder man kann ihn erkämpfen. Manchmal muss man ihn erkämpfen. Das war etwa im Bauhauptgewerbe in jüngster Zeit der Fall – während Unia gleichzeitig in neuen Bereichen erfolgreich am runden Tisch verhandelte. Das Gewitter, das im Moment die GAV-Landschaft bedroht, kann auch reinigende Kraft entfalten. Das wird dann der Fall sein, wenn die Arbeitgeber einsehen, dass Konfrontationskurs Konfrontation bewirkt – und dass die Gewerkschaften die Auseinandersetzung annehmen, wo die Arbeitgeber auf Kuschen spekulieren. </p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-946</guid><pubDate>Wed, 12 Dec 2012 18:19:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien für alle Lernenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/6-wochen-ferien-fuer-alle-lernenden</link><description>Petition von Lernenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Vor knapp einem halben Jahr hatten drei junge Lehrlinge aus Luzern die Aufgabe, ein passendes Thema für ihre Schularbeit zu finden. Das Thema sollte direkten Bezug zur Berufslehre haben und möglichst aktuell sein. Die drei - Nicola, Marc und Damiano - haben sich entschlossen sich der extremen Belastung der Lehrlinge anzunehmen und etwas dagegen zu unternehmen. Und schnell war klar: Der beste und einfachste Weg die Lehrlinge zu entlasten ist ihnen eine Woche mehr Ferien zu gewähren.
</p><p>Da das primäre Ziel einer Berufslehre das Bestehen der Abschlussprüfungen sein sollte, kann die eine Woche mehr Ferien zu mehr Erholung und Durchhaltewillen beitragen. Zudem kann dem stetig steigenden Druck und dessen Konsequenzen wie Lustlosigkeit, Depression oder gar Burn-Outs, Einhalt geboten werden. Dass bereits Jugendliche über solche Symptome klagen, sollte unsere leistungsorientierte Gesellschaft aufrütteln und hinhorchen lassen. 
</p><p>Momentan brechen 20 % der Lernenden ihre Lehre auf Grund von Überbelastung, Stress oder Lustlosigkeit ab (vgl. Beobachter 2/07). Eine erschreckend hohe Zahl, die die Betriebe genauso wie die Wirtschaft schädigt. Dazu kommt, dass Kinder immer früher eingeschult werden, somit schon mit 14 bzw. 15 Jahren aus der obligatorischen Schule kommen. Dies führt bei den Kindern zu drastischen Umstellungen. Plötzlich erwartet man von ihnen mit 5 anstelle der vorherigen 14 Wochen Ferien klar zu kommen. Dies ist entschieden zu wenig für Kinder, die das Schutzalter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben. Nicht zu vergessen der Grundsätzliche Ansatz: Sollte der wirklich "Erfolg über alles" heissen? Denn zurzeit ist genau dies der Fall. Und dagegen müssen wir schleunigst etwas unternehmen! 
</p><p>Die Lehrlinge von heute sind die Angestellten von morgen. Darum lasst uns Sorge tragen, so dass aus gestärkten Lehrlingen, gute und zufriedene Angestellte werden. 
</p><p>Unterschreiben Sie noch heute die Petition "6 Wochen Ferien für alle Lehrlinge" und tragen Sie somit zu einer besseren Behandlung von Lehrlingen bei: 
</p><p><a href="http://mehrferienpro.ch/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">http://mehrferienpro.ch/</a></p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><i>Der SGB und die Jugendkommission des SGB fordert schon seit Jahren ausreichend Ferien für Lehrlinge. Die Petition unterstützt er mit der Veröffentlichung dieses Textes von Mitinitiant Nicola Unternährer.</i></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-944</guid><pubDate>Mon, 10 Dec 2012 16:27:00 +0100</pubDate><title>Einen GAV legt man nicht ab wie ein bisschen Schmuck</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/einen-gav-legt-man-nicht-ab-wie-ein-bisschen-schmuck</link><description>Belegschaft La Providence streikt
</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit dem 26. November streikt die Belegschaft des Neuenburger Privatspitals La Providence. Die Beschäftigten wehren sich gegen den Verkauf des Spitals an die Genolier-Gruppe und insbesondere die Auflösung des GAV „Santé 21“. Zudem beharren sie darauf, dass das Einhalten des GAV Voraussetzung dafür ist, ein Spital in die kantonale Spitalliste aufzunehmen. </p><p>Die Kantone sind verantwortlich für die Versorgungssicherheit ihrer Bevölkerung. Dazu gehört ein ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an stationären und ambulanten Dienstleistungen. Zur Steuerung des Spitalangebots haben die Kantone die Spitalliste als Instrument. Zur Sicherstellung des qualitativen Angebots der steuerfinanzierten Gesundheitsversorgung im Kanton Neuenburg nimmt der GAV Santé 21 einen zentralen Platz ein. Gute Leistungen, gute Qualität erfordern gute Arbeitsbedingungen, die in einem GAV ausgehandelt und sichergestellt werden. Dazu gehören orts- und branchenübliche Anstellungsbedingungen. Gute Arbeitsbedingungen schützen zudem die Gesundheit der Angestellten, sind eine Voraussetzung für Arbeitszufriedenheit und sichern den sozialen Frieden. 
</p><p>Das Spital „La Providence“ besteht seit vielen Jahrzehnten und ist als privatrechtliche, nicht gewinnorientierte Stiftung organisiert. „La Providence“ steht auf der Spitalliste des Kantons Neuenburg und verfügt über einen Leistungsauftrag des Kantons. Der Kanton zählt somit dieses Spital zur Grundversorgung seiner Bevölkerung, zahlt deshalb Subventionen und hat es zur Sicherstellung guter Arbeitsbedingungen dem erwähnten GAV unterstellt. 
</p><p>Die Tatsache, dass die Regierung in Aussicht gestellt hat, dem Spital weiterhin einen Leistungsauftrag und Subventionen zu gewähren, auch wenn der GAV gekündigt und nicht eingehalten wird, ist unverständlich, besorgniserregend, ja inakzeptabel: Zum einen würde die Regierung sich mit einem solchen Entscheid über das Neuenburger Gesetz und ihre eigenen Verordnungen hinwegsetzen! Zum andern riskiert der Regierungsrat mit einem solchen Verhalten, dass weitere GAV unter Druck kommen, orts- und branchenübliche Arbeitsbedingungen missachtet werden können. Er sendet so den Abbauern ein Beruhigungssignal: Verschlechtert nur die Arbeitsbedingungen, löst den GAV nur auf, der Kanton zahlt euch weiterhin Subventionen! Die Zeche für eine solche Politik zahlt einerseits das Personal und andererseits die gesamte Bevölkerung. Denn ein solcher Entscheid würde zwangsläufig auch zu einem qualitativen Abbau der Grundversorgung im Gesundheitswesen für die gesamte Bevölkerung führen. 
</p><p>Ein Hoffnungsstreifen: Das Neuenburger Parlament hat am 5. Dezember 2012 mit der Überweisung einer dringlichen Motion bekräftigt, dass der GAV eingehalten werden muss und damit zum Ausdruck gebracht, dass für das Personal in der subventionierten Grundversorgung des Gesundheitswesens gute Arbeitsbedingungen via GAV sichergestellt sein sollen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-943</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2012 11:10:00 +0100</pubDate><title>Öl in die Abwärtsspirale</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/oel-in-die-abwaertsspirale</link><description>Kantone sparen auf dem Buckel des Personals</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die meisten Kantone budgetieren für 2013 ein Defizit. Deshalb wollen sie sparen, vor allem auf dem Buckel des öffentlichen Personals. Dieses aber beginnt sich zu wehren. In bisher vier Kantonen entwickeln die Beschäftigten und ihre Verbände harten Widerstand.</p><p>Eine satte Mehrheit der Kantone sieht für das nächste Jahr ein Defizit vor. Um dieses möglichst rasch zu beseitigen, planen diese Kantone einschneidende Sparprogramme. Visiert ist ein Dienstleistungsabbau. Gemeinsam ist dem Potpourri an Vorschlägen zweierlei: Die Menschen werden weniger Dienstleistungen (weniger Züge, Busse, Schulstunden, Beratung, schneegeräumte Strassen etc.) in Anspruch nehmen können, und die Kantonsangestellten müssen büssen: mit Mehrarbeit, weniger Lohn, Stellenabbau oder einem Mix aus allem.&nbsp; 
</p><h3>Kantone mit dem Rotstift beim Personal</h3><p>Die folgenden Beispiele zeigen, wohin die Reise geht:
</p><p>Das Tessin erwartet ein Defizit von 198,5 Mio Franken. Um dieses zu korrigieren, will der Kanton die Löhne des öffentlichen Personals um 2 % (1,8 bei den vom Staat unterstützten Unternehmen) kürzen.
</p><p>In Genf budgetiert die Regierung im zweiten Anlauf ein Defizit von 191 Mio. Franken. Angesagt sind ein Personalabbau im Bereich Bildung/Erziehung, Einschränkungen bei der vorzeitigen Pensionierung sowie Lohnabbau.
</p><p>St. Gallen budgetierte in einem ersten Anlauf ein Defizit von 230 Mio. Franken. Ende November hat der Kantonsrat eine Steuerfusserhöhung um 10 % und eine Entnahme aus dem Eigenkapital von 110 Mio Franken gutgeheissen. Das Defizit reduzierte sich so auf 27 Mio. Dennoch beauftragte die Legislative die Regierung, den Personalaufwand 2013 nach eigenem Gutdünken um 1 % zu kürzen. Gegenüber ursprünglichen Plänen (siehe unten) buchstabierte die Legislative jedoch zurück. 
</p><p>In Luzern will die Regierung nächstes Jahr 57,7 Mio. Franken sparen, 2014 soll der Sparbetrag auf 111,8 Mio. steigen. Zahlen soll auch hier das Personal: Der Aufwand dafür soll nur um 0,5 % wachsen statt wie ursprünglich geplant um 1,5 %, beabsichtige Bestandeserhöhungen bei der Polizei werden über mehrere Jahre gestaffelt statt unverzüglich vollzogen. In der Verwaltung werden 26 Stellen gestrichen, bei Bildung und Gesundheit wird der Sachaufwand gekürzt.
</p><p>Zürich budgetierte ein Defizit von 157 Mio. Franken. Daraufhin zwang der Kantonsrat der Regierung ein Sparprogramm von 200 Mio. Franken auf. Die Regierung soll frei bestimmen, wo sie wieviel einspart.
</p><p>Im Kanton Bern sollen geplante Lohnverbesserungen von 44 Mio. Franken abgesagt werden, dazu gesellt sich ein 53 Mio. schweres über alle Bereiche verteiltes Leistungsabbau-Paket.
</p><p>&nbsp;In weiteren 11 Kantonen sind Sparmassnahmen angesagt. Nur gerade AG, VS, FR, BS, VD und UR kündigen für nächstes Jahr schwarze Zahlen an.
</p><h3>&nbsp;„Gegen jede Fairness“</h3><p>„Diese Abbaumassnahmen gehen gegen jede Fairness in den Arbeitsbeziehungen – und sie werden die Leute demotivieren. Zudem hat man im öffentlichen Dienst die Schraube der Arbeitsrhythmen so stark angezogen, dass jeder solche Abbau für die Service Public-Kund/innen unmittelbaren und sofortigen Leistungsabbau bedeutet,“ erklärt Dore Heim, die beim SGB u.a. für den Service Public zuständig ist. Heim sieht mit den Massnahmen auch die Attraktivität des Staates auf dem Arbeitsmarkt gefährdet: „Solcher Abbau ist ein negatives Signal an alle, die sich vorstellen können, im Service Public zu arbeiten.“ Der SGB warnt zudem vor kontraproduktiven Auswirkungen von Sparprogrammen. Sie sind konjunkturelles Gift – oder Öl in die Abwärtsspirale. Der SGB will denn auch die Finanzlage der Kantone genauer untersuchen. Erste Resultate sind auf Frühlingsbeginn 2013 zu erwarten. 
</p><p>Ob nun die Kantone zu pessimistisch budgetieren oder nicht: eines steht heute bereits fest. Die Einkommensverluste und damit die Defizite haben sie selbst verschuldet. Sie wollten Reiche und Unternehmen anlocken und senkten diesen die Steuern. Um nicht hintenanzustehen, zogen bald alle Kantone mit, was zu einem exorbitanten Steuersenkungswettbewerb führte. Folge: mangelnde Einnahmen überall. Das Beispiel St. Gallen zeigt die Dimension: Die aktuelle (2012 beschlossene) Steuerfusserhöhung macht bloss einen Viertel der in den Jahren und Jahrzehnten zuvor gewährten Steuersenkungen wieder rückgängig. 
</p><h3>Widerstand formiert sich</h3><p>In mehreren Kantonen regt sich nun aber Widerstand gegen den Abbau. Gewerkschaften und Personalverbände gehen gemeinsam dagegen vor. 
</p><p>In St. Gallen demonstrierten am 15. November an die 5000 Kantonsangestellte, „darunter das halbe Polizeikorps“ (NZZ) gegen die Sparmassnahmen. Sie erreichten zumindest, dass der Vorschlag eines 1,5 %igen Lohnabbaus fallen gelassen wurde. In Luzern gingen am 24. November gut 1500 Beschäftigte auf die Strasse, eine Petition wurde über 6000 mal unterzeichnet, und für den 10. Dezember, den Tag des Entscheides, ist ein Schülerstreik geplant. Im Tessin streikten unter VPOD-Führung die Staatsangestellten am 5. Dezember. Die meisten Schulen blieben geschlossen. An einer Protestdemo – um 15.00 in Bellinzona, also während der Arbeitszeit – fanden sich 2000 Menschen ein. Die Linke zeigt sich zuversichtlich, das Abbaubudget kippen oder zumindest die schlimmsten Giftzähne ziehen zu können. In Genf streiken die Service-Public-Beschäftigten heute (6. 12.). Vor allem an den Schulen und den Spitälern gärt es. 
</p><p>Die Gegenwehr formiert sich je nach Kanton unterschiedlich. Eine Bilanz ist aktuell noch nicht möglich. Für Dore Heim aber ist klar: „Wenn alle Personalverbände diesen Abbau zusammen entschlossen bekämpfen, dann werden sie ihn verhindern. Wir stellen hoffnungsvolle Zeichen der Abwehr fest.“</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-933</guid><pubDate>Thu, 06 Dec 2012 09:41:00 +0100</pubDate><title>Die Vermögensverwaltungsbranche in Bedrängnis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-vermoegensverwaltungsbranche-in-bedraengnis</link><description>Retrozessionen gehören den Kunden</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Verwaltung der Pensionskassengelder wird langsam aber sicher transparenter und kostengünstiger. Die wuchtige Ablehnung der Senkung des Mindestumwandlungssatzes im März 2010 war ein Augenöffner für die Missstände in den Pensionskassen. Verschiedene, vom Bundesamt für Sozialversicherung in Auftrag gegebene Studien haben das Ausmass der astronomischen Kosten und Gebühren in den Pensionskassen aufgezeigt. Alleine die Vermögensverwaltungskosten der 2. Säule betragen rund 3,9 Mia. Franken. Ein Einsparpotenzial von 1,8 Mia. ist durchaus realistisch.</p><p>&nbsp;Zur Transparenz tragen auch die Vorschriften der Strukturreform bei, die seit 2011 in Kraft sind. In der Jahresrechnung 2012 müssen zum ersten Mal die Verwaltungskosten detailliert ausgewiesen werden. Mit einer transparenten Offenlegung der Kosten ist es aber noch lange nicht getan. Denn die Kosten der 2. Säule müssen sinken. Für die Versicherten einer Pensionskasse sind Vermögens- und Verwaltungskosten Zwangskosten von grosser Tragweite, denn diese schmälern letztlich die künftige Rentenleistung. 
</p><h3>Folgenreiches Urteil des Bundesgerichtes</h3><p>Als weiteres Instrument, um die Vermögensverwaltungskosten zu reduzieren, erweist sich die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichts. In einem Grundsatzentscheid hat das Bundesgericht Ende Oktober bekräftigt, dass Bestandespflegekommissionen (sog. Retrozessionen oder Kickbacks), die Banken in ihrer Funktion als Vermögensverwalter erhalten, dem Kunden gehören. 
</p><p>Worum geht es? Pensionskassen legen einen grossen Anteil ihres Vermögens in kollektiven Kapitalanlagen an, wie etwa in Aktienfonds oder in Obligationenfonds. Für den Vertrieb erhalten die Banken vom Fondsanbieter häufig solche Kickbacks. Diese sind ein Teil der Verwaltungsgebühren (Management Fee) und werden nicht für eine Transaktion, sondern lediglich für das Halten der Fonds in den Anlageportefeuilles der Pensionskassen an die Banken ausbezahlt. 
</p><p>Nun hat das Bundesgericht auf eine Klage eines UBS-Kunden die Grossbank angehalten, solche Kommissionen dem Kunden auszubezahlen. Die Herausgabepflicht besteht auch für konzerninterne Vergütungen und gilt sogar rückwirkend. 
</p><p>Die Banken haben in den letzten Jahren begonnen, die Kunden Verzichtserklärungen über die Herausgabe der Kommissionen unterzeichnen zu lassen. Solche globale Verzichtserklärungen sind jedoch nicht ohne weiteres zulässig. 
</p><h3>Banken müss(t)en informieren</h3><p>Das Ausmass der bisher zurückbehaltenen Retrozessionen ist nicht bekannt. Es herrscht keine Transparenz über das Vorhandensein und die Höhe solcher Gebühren. Die Finanzbranche ist jedoch aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in heller Aufregung. Es muss sich um viel Geld handeln. 
</p><p>Etliche Pensionskassen haben in den letzten Jahren mit den Banken über die Herausgabe dieser Gelder verhandelt und Erfolge erzielt. Die Retrozessionen, welche den Pensionskassen und nicht den Banken zustehen, müssen jedoch mühsam erstritten werden. Trotz der klaren Rechtsprechung bleibt die Herausgabe der Retrozessionen eine Holschuld des Anlegers. Die Aufsichtsbehörde der Banken hat die Brisanz der Situation erkannt. In einem Ende November 2012 ergangenen Rundschreiben verlangt die FINMA von den Banken, dass diese den Entscheid des Bundesgerichts umgehend umsetzen. Zur Herstellung der notwendigen Transparenz haben die Banken alle potentiell betroffenen Kunden zu kontaktieren und zu informieren.
</p><h3>Auch Stiftungsräte müssen aktiv werden</h3><p>&nbsp;Die Pensionskassen können sich aber nicht zurücklehnen. Ohne Druck wird es nicht gehen. Die Arbeitnehmervertreterinnen und –vertreter in den Stiftungsräten der Pensionskassen sind besonders angesprochen. Jede Pensionskasse muss ihre vermögensverwaltende Bank fragen, ob sie Retrozessionen ins eigene Portemonnaie steckt. Den Impuls für diese Abklärung kann auch der Stiftungsrat geben. Häufig fehlt es den Pensionskassen – insbesondere den kleineren Kassen – an Vergleichsgrössen und an der Kenntnis über die Gebührenstrukturen der Banken. Vieles geschieht noch im Versteckten. Das gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule kann hier nützliche Dienste leisten. Es vereint die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen in den Leitungsorganen der Pensionskassen und bietet Ausbildungs- und Austauschmöglichkeiten. Zu den Fragen der Anlagekosten und der Herausgabe von Retrozessionen plant das Netzwerk im Winter 2013 eine Veranstaltung. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-937</guid><pubDate>Mon, 03 Dec 2012 13:58:00 +0100</pubDate><title>An ihren Taten sollt ihr sie erkennen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen</link><description>Beschaffungswesen: Boykott echter Kontrolle der Lohngleichheit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Kleinlich. Am 27. November hatte der Nationalrat u.a. über einen Kreditposten von 100‘000 Franken zu entscheiden. Dieser hätte im Beschaffungswesen des Bundes ermöglicht, die Einhaltung der Lohngleichheit einigermassen korrekt zu kontrollieren. Die Mehrheit des Rates lehnte ab. </p><p>Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verlangt, dass der Bund Aufträge nur an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit gewährleisten. Wird diese Pflicht nicht eingehalten, kann der Bund die Vergabe widerrufen oder das anbietende Unternehmen vom Verfahren ausschliessen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung (EGB) von Frau und Mann führt stichprobeweise Kontrollen durch und prüft so, ob die Lohngleichheit eingehalten ist. Dem EGB stehen dazu jedoch nur sehr mangelhaft Ressourcen zu. Deshalb kann es diesen Auftrag nur sehr unbefriedigend wahrnehmen. So wurden etwa im Jahr 2011 ganze vier (4!) Unternehmen geprüft – bei gut 370 Aufträgen! Das ist schlicht inakzeptabel. 
</p><p>Im Rahmen der Budgetdebatte hat der Nationalrat einen Antrag aus der SP behandelt, der das Budget des EBG um 100‘000 Franken erhöhen wollte. Damit hätten im Rahmen des Beschaffungswesens die notwendigen Kontrollen durchgeführt werden können. Dass deren Erhöhung nötig ist, zeigen bisherige Kontrollen, anlässlich derer durchaus Lohnungleichheit aufgedeckt worden ist. 
</p><p>Doch es kam anders! Der Nationalrat hat sich mit einer deutlichen Mehrheit gegen diese Budgetaufstockung ausgesprochen. Er hat damit die Gelegenheit verpasst, bestehende gesetzliche Regelungen durchzusetzen. Er hat auch eine Gelegenheit verpasst, mit kleinen Schritten die Lohngleichheit zu fördern und ein Signal zu senden, dass er Gleichstellung auch wirklich durchsetzen will. 
</p><p>Gleichstellung wird gefordert, wenn sie von den Frauen Abstriche fordert, z.B. die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre. Gleichstellung wird abgelehnt, wenn sie etwas kostet – und seien es lumpige 100‘000 Franken in einem Milliardenbudget. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1037</guid><pubDate>Fri, 30 Nov 2012 09:14:00 +0100</pubDate><title>Zuviel ist zuviel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/zuviel-ist-zuviel</link><description>Revidiertes Asylgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">An ihrer Versammlung vom 16. November haben die SGB-Delegierten entschieden, das Referendum gegen die dringlichen Massnahmen im Asylgesetz zu unterstützen. Die von den Räten beschlossene Verhärtung geht zu weit.</p><p>Zum x-ten Mal wird das Asylgesetz verschärft. Die eidgenössischen Räte haben Ende September dringliche Massnahmen verabschiedet. Sie wurden deshalb unverzüglich in Kraft gesetzt und sind damit bereits Praxis. Zum Nachteil der Asylsuchenden.
</p><h3>Die schlimmsten Verschärfungen</h3><p>Aufgehoben ist ab sofort die Möglichkeit, in Botschaften Asylgesuche einzureichen. Damit wird vielen Asylsuchenden die Flucht massiv erschwert. Wer sich zweitens wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sieht – ist neu kein Flüchtling mehr. Anders gesagt: Wer sich weigert, in den Armeen blutiger Diktaturen Dienst zu leisten, darf also nicht mehr auf den Schutz hoffen, auf den er bisher Anrecht hatte. Zum dritten führen die dringlichen Massnahmen neu den Begriff der „Renitenz“ ein: Das Bundesamt kann Asylsuchende, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangsstellen erheblich stören, in besonderen Zentren unterbringen, die durch das Bundesamt oder durch kantonale Behörden errichtet und geführt werden. Das Problem hierbei ist, dass „Renitenz“ als nicht definiertes Verhalten der Willkür Tür und Tor öffnet. Zu all dem kommen Verfahrensverschlechterungen. Die neu vorgesehenen Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe – mit der Folge verkürzter Beschwerdefristen (von 30 auf 10 Tage) – wird die Rekursmöglichkeiten einer Person, die keine Landessprache beherrscht und unsere Gesetzgebung nicht kennt, ad Absurdum führen. Zudem werden diese Testphasen ohne rechtliche Grundlage den Behörden einen Freipass zuspielen, mittels dem sie sich künftig gefährlich weit von der bestehenden Asylgesetzgebung entfernen können.
</p><p>Es ist erneut dasselbe Spiel: Diese dringlichen Massnahmen mokieren sich über die humanitäre Tradition der Schweiz. Sie stigmatisieren einen Teil der ausländischen Bevölkerung als „parasitär“. Immigration ist aber nicht etwas, das man regelt wie den Wasserfluss im Brunnen mittels Hahn. Die Asylgesuche haben ihre eigenen Rhythmen. Sie hängen ab von politischen Ereignissen wie jüngst etwa dem arabischen Frühling, bewaffneten Konflikten oder der Verhärtung in Diktaturen. 
</p><h3>Sag nein – und rasch!</h3><p>Der SGB fordert seine Mitglieder auf, das Referendum gegen diese dringlichen Massnahmen zu unterzeichnen. Die Unterschriften müssen am 17. Januar 2013 deponiert werden. Das heisst: Sie müssen vor Weihnachten 2012 zusammen kommen. Alles weitere dazu sowie Bögen auf: <a href="http://www.asyl.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.asyl.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-928</guid><pubDate>Fri, 23 Nov 2012 17:02:00 +0100</pubDate><title>Bitte fertig lesen! Und alles!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/bitte-fertig-lesen-und-alles</link><description>Jugendsession und AHV-Altersanpassung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wie Hyänen haben sich die Medien auf die Forderung der Jugendsession bezüglich der Erhöhung des Rentenalters gestürzt. Eine gute Gelegenheit, die Anliegen der Gewerkschaften um ein tieferes Rentenalter und höhere Renten als anachronistisch abzutun. Ein wahrlich gefundenes Fressen, auch für die Bürgerlichen und Konservativen, welche den Jahrgangs-Champagner schon knallen liessen.</p><p>Unabhängig davon, ob die Forderung nach Erhöhung des Rentenalters politisch gefällt oder nicht, gilt es als erstes zu rühmen, dass sich junge Menschen während zwei Tagen mit der politischen Zukunft auseinandersetzen. Wahrscheinlich wurde auch erstmalig über die Altersvorsorge debattiert. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen, und die Hoffnung eines aktiven nachhaltigen Einmischens der Jugend flammt damit wieder auf. Dass der Entscheid (93 gegen 72 Stimmen) nicht in die Stossrichtung der Gewerkschaften zielt, ist bedauerlich, aber angesichts der aktuellen Lage in Europa und den damit verbundenen Abbaudebatten teilweise auch nachvollziehbar.
</p><p>Ich möchte hier aufrufen, die kurzgehaltene Forderung fertig zu lesen - inklusive der anderen Massnahmen. So fordern die Jungen etwa auch „die Förderung der berufsspezifischen Frühpensionierungen“ und auch „die Förderung von Teilzeitjobs um die Arbeitsfähigkeit auch im Alter und während der aktiven Mutterschaft zu gestalten“. Leider werden diese Massnahmen nicht im Detail ausgeführt. Mit Spannung würde ich aber die konkreten Vorstellungen und Ideen der Jugendlichen dazu hören.
</p><p>Interessant wären die Reaktionen der Bürgerlichen zudem zu anderen Forderungen der diesjährigen Jugendsession. Die Nummer 12 will beispielsweise die Beziehungen der Schweiz zu multinationalen Unternehmen mit griffigen Massnahmen in ethischen und Menschenrechtsfragen verschärfen. Macht dies auch Freude, meine Damen und Herren der FDP? Oder die Forderung 11, wonach alle Fördergelder der Nuklearforschung in die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien fliessen sollen. Was meint da die SVP dazu? Oder die Forderung 6, wonach sich Städte vermehrt in die Höhe entwickeln sollen. Was würde dies für das Zubetonieren der ländlichen Gebiete bedeuten, werte CVP? Abschliessend noch die Forderung 2. Sie thematisiert die Leistungsgesellschaft und deren Auswirkungen auf die Gesundheit. „Die Jugendsession erkennt, dass der Leistungsdruck in der heutigen Gesellschaft zunimmt, insbesondere in der Arbeitswelt“, heisst es in der Einleitung dieser Petition. Und weiter meinen die jungen Menschen zu diesem Thema: „Stress und Überbelastung verursachen milliardenschwere Folgeschäden für unsere Volkswirtschaft und das Wohlergehen der Nation“. Damit würden sich die bürgerlichen Politikerinnen und Politiker wahrscheinlich noch mehr oder weniger einverstanden zeigen können. Die Petition fordert aber ein Drei-Säulen-Modell zur Stressbekämpfung. Manches liberal-konservatives Herz wird angesichts dieser Forderung wohl kurz aussetzen. Denn die erste Säule heisst Prävention und die zweite Evaluation. Mit der dritten Säule – der Repression – will die Jugendsession dafür sorgen, dass Firmen, die wiederholt und gravierend gegen die Auflagen zur Stress- und Überlastungsreduktion verstossen, mit finanziellen Sanktionen belangt werden. Damit schliesst sich der Kreis. Wütet der Neoliberalismus wie bis anhin, werden die Sanktionszahlungen der Wirtschaft so hoch sein, dass wir problemlos die Altersvorsorge finanzieren können und dies wahrscheinlich mit Rentenalter 60. Für Mann und Frau. Somit wird die Forderung 1 zur demografischen Alterung obsolet und alle Fragen sind beantwortet.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-924</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:36:00 +0100</pubDate><title>Berufsmatura ist alles andere als ein Luxus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufsmatura-ist-alles-andere-als-ein-luxus</link><description>Lehrstellenkonferenz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Lehrstellenkonferenz vom 23. November 2013 wird vor allem den Wandel des Arbeitsmarktes diskutieren. Der SGB wird dabei Handeln auf zwei Ebenen verlangen: Zum einen sind mehr Berufsmatura-Abschlüsse verlangt, zum anderen sind Jugendlichen ohne Ausbildung Nachholbildungen zu ermöglichen.</p><p>Für die Lehrstellenkonferenz vom 23.11. sind die beiden Themen „Desindustrialisierung“ und struktureller Wandel programmiert. Seit kurzem jedoch erhitzt eine Debatte über den richtigen Anteil der Matura die Bildungsgemüter. Auf der einen Seite plädiert der künftige Bildungsminister Schneider-Ammann für weniger gymnasiale Matura-Abschlüsse, zu fördern sei vielmehr die auf die „Praxis“ zugeschnittene Berufsbildung. Auf der andern Seite sprechen sich die Propheten der künftigen Dienstleistungsgesellschaft für mehr Universitätsabgänger/innen aus. Absolut gesetzt führten beide Ansichten zum bildungspolitischen Crash.
</p><h3>Die Schweiz an der Spitze der industrialisierten Nationen</h3><p>In den 90er Jahren führten die restriktive Geldpolitik der Nationalbank und der starke Franken zu einem Stellenabbau in der Schweizer Industrie. Damals wurde das Schlagwort der „Desindustrialisierung“ kreiert. Und heute? Heute hat die Wirklichkeit die Prognosen als falsch entlarvt. Die Schweiz ist heute eines der am höchsten industrialisierten Länder der Welt. Der Anteil der Industrie am Bruttoinlandprodukt (BIP) ist mit jenem von Deutschland und Japan vergleichbar. Misst man die industrielle Produktion an der Einwohnerzahl, dann führt die Schweiz die entsprechende internationale Rangliste an.
</p><p>Trotz aktuell ungünstigen Rahmenbedingungen für die Industrie: Von einer „Desindustrialisierung“ in der Schweiz kann man also heute nicht sprechen. Wenn die Nationalbank und der Bund den starken Franken und seine Auswirkungen effizienter bekämpfen, dann wird die Industrie auch weiterhin eine gute Zukunft in diesem Lande haben. Im Moment bieten denn auch die technischen Branchen generös Lehrstellen an. Gerade diese Betriebe hatten in jüngster Vergangenheit häufig Schwierigkeiten, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, sowohl auf Ebene der Berufsbildungsabschlüsse wie einer tertiären Ausbildung.
</p><h3>Tertiarisierung der Qualifikationen</h3><p>Desindustrialisierung findet also nicht statt. Hingegen ist eine Tertiarisierung des Arbeitsmarktes festzustellen. Dabei geht es nicht um eine Verlagerung der Beschäftigung vom industriellen in den Dienstleistungssektor. Die Verschiebung der Stellen erfolgt vielmehr von „unten“ nach „oben“. Stellen mit hohen Anforderungen haben in den letzten 20 Jahren um 60 % zugenommen. Stellen mit wenig Anforderungen haben im gleichen Zeitraum um 25 % abgenommen. Die Stellen mit mittleren Anforderungen sind relativ stabil geblieben.
</p><p>Der Bund hat diese Entwicklung nicht verschlafen. Seit den 90er Jahren hat er tiefgreifende Reformen ergriffen. Herzstück davon waren der Aufbau der Fachhochschulen und der Berufsmatura als Vorbereitungsweg dazu. So wurde Jugendlichen in der Berufsbildung ein Übergang zu höheren Studien ermöglicht.
</p><p>Erstaunlich an der Diskussion über den richtigen Anteil der Matura ist der Fakt, dass die Berufsmatura ausgeblendet wird. Es scheint, dass niemand, auch der zuständige Bundesrat nicht, zur Kenntnis nehmen will, dass die gymnasiale Matura nur 60 % aller entsprechenden Abschlüsse darstellt. 40 % aller „Reife-Abschlüsse“ werden in der Berufsbildung erworben.
</p><h3>Mehr Matura-Abschlüsse sind nötig</h3><p>Aufgrund dieser Fakten ist die Matura-Diskussion neu aufzurollen. Denn während die gymnasiale Matura weiterhin schwach zunimmt, stagniert die Berufsmatura seit 2005 bei 12 % eines Jahrgangs. Im Jahr 2001 absolvierten zudem 70 % aller Jugendlichen ihre Berufsmatura lehrbegleitend. 2010 waren es nur mehr 56 %.
</p><p>Wenn der Arbeitsmarkt bessere Qualifikationen verlangt, dann ist die Debatte „weniger Gymnasium versus mehr Berufsbildung“ wohl falsch gelagert. Im Gegenteil: es sind mehr Matura-Abschlüsse verlangt. Dabei aber ist die Berufsmatura besonders zu fördern, vor allem in lehrbegleitender Form. Dies würde die Attraktivität der Berufsbildung gegenüber der gymnasialen Ausbildung für schulstarke Jugendliche wesentlich fördern.
</p><h3>Jugendliche ohne Qualifikationen – jetzt handeln</h3><p>Die höheren Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt haben auch ihre Kehrseite. Jugendliche ohne einen postobligatorischen Abschluss können sich kaum mehr beruflich eingliedern. Trotz den Massnahmen in den letzten Jahren bleibt die Quote der Jugendlichen ohne nachobligatorische Ausbildung bei 10%. Deshalb müssen Bund, Kantone und Sozialpartner ihre Anstrengungen vereinen, um allen Jugendlichen einen solchen Abschluss zu ermöglichen. Wichtig dabei ist eine Offensive für das Angebot einer Nachholbildung, die extra auf junge Erwachsene ohne Ausbildung zugeschnitten ist.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-923</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:26:00 +0100</pubDate><title>Nein zur Deregulierungszwängerei!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nein-zur-deregulierungszwaengerei</link><description>Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nationalrat Lüscher oder die zwei Tessiner Ständeräte Abate und Lombardi freuen sich schon auf ein „Weihnachtsgeschenk“. Mit einem gemischten Salat an parlamentarischen Vorstössen wollen sie auf Bundesebene verwirklichen, was der kantonale Souverän bis heute immer wieder klar abgelehnt hat: generalisierte längere Ladenöffnungszeiten von Montag bis Freitag; sowie, um das Fuder völlig zu überladen, flächendeckende Einführung der Sonntags- bzw. Nachtarbeit für verschiedene Kategorien von Läden. </p><p>&nbsp;</p><p>Sollten die Parlamentarische Initiative Lüscher (Nr. 09.462) und die Motionen Lombardi (Nr. 12.367, immerhin sistiert bis Februar 2013) und Abate (Nr. 12.3791) mit Ihren Revisionsvorschlägen für das Arbeitsgesetz bzw. die Verordnung durchkommen, dann wird die kommende Legislatur zur eigentlichen Totengräberin des Schutzes im Arbeitsgesetz. Vorerst wäre „nur“ das Ladenpersonal betroffen, dann aber startete ein Deregulierungssturm auf die Arbeitszeiten in allen Branchen.
</p><h3>Resolution der SGB-Delegierten</h3><p>Diese Gefahr bekämpft der SGB mit seinen Verbänden und im Bündnis mit den Kirchen, Parteien, der Sonntagsallianz, aber auch Präventionsstellen und ArbeitsmedizinerInnen. Seine Delegiertenversammlung hat dazu am 16.11.2012 die folgende Resolution beschlossen: 
</p><p>„Im Jahr 2012 hat in Bundesbern ein eigentlicher Generalangriff auf das Arbeitsgesetz stattgefunden. Ziel der Vorstösse: Ladenöffnungszeiten deregulieren und so wichtige Arbeitsschutzbestimmungen abschaffen. Besonders skandalös ist, dass die Angriffe, wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (FDP/GE), die faktisch für Tankstellenshops an Autobahnen und sonstigen Hauptverkehrswegen eine flächendeckende Sonntags- und Nachtarbeit einführen würde, oder die Motion Lombardi (CVP/TI), welche auf antiföderale Weise den Kantonen Mindestöffnungszeiten aufzwingen möchte, just in dem Moment von den behandelnden Gremien überwiesen werden, in welchem der kantonale Souverän in Volksabstimmungen längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat (so z.B. in Luzern oder Zürich).
</p><p>Jüngster Angriff ist die Motion Abate (FDP/GE), welche unter dem Deckmäntelchen der Tourismusförderung mit einer unpräzisen Formulierung auf Verordnungsstufe Sonntagsverkäufe ganzjährig in allen Schweizer Regionen (statt wie heute geregelt in Fremdenverkehrsgebieten) ermöglichen würde. 
</p><p>Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit einer heimtückischen Salamitaktik konfrontiert – eine vollständige Deregulierung, die in den Kantonen regelmässig am demokratischen Widerstand der Bevölkerung scheitert, soll via Bundesrecht oder gar demokratisch völlig illegitim auf Verordnungsstufe eingeführt werden. Diese Verschlechterungen des Arbeitnehmerschutzes würden neben der Detailhandels-Branche auch anderen Branchen wie Reinigung, Lieferung und Sicherheit Nacht- und Sonntagsarbeit bringen und damit einhergehend mehr Stress, mehr Berufskrankheiten und eine Einschränkung des Soziallebens. Dabei ist bereits heute die Nachtarbeit in Shops gefährlich, z.B. wegen Raubüberfällen. Weiter würde mit der Annahme der Initiative Lüscher besonders an Wochenend-Nächten ein eigentlicher „Alkohol-Einkaufstourismus“ auf den Autobahnen und Hauptstrassen einsetzen, mit unabsehbaren schädlichen gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen.
</p><p>Die Gewerkschaften stehen deshalb bereit, die von den bürgerlichen Interessenvertretern immer wieder vorgebrachten Vorschläge für noch längere Öffnungszeiten wenn nötig mit einem Referendum zu stoppen, um so auch auf Bundesebene ein klares Zeichen gegen die Deregulierung der Arbeitszeiten und Aushöhlung des Arbeitsgesetzes zu setzen! </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-922</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:21:00 +0100</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat dem Ständerat folgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-dem-staenderat-folgen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den Schweizer Arbeitnehmenden wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durch die Flankierenden geschützt werden. Dieses Versprechen war auch Thema der SGB-Delegiertenversammlung vom 16. 11. 2012. Der Nationalrat müsse dieses Versprechen einhalten, forderten die Delegierten. Einstimmig verabschiedeten sie das folgende Papier.</p><p>„Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das konsequent durchgesetzt, können die Arbeitgeber keine „billigen“ Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten derjenigen im Inland anstellen. Das ist nicht nur für diejenigen Arbeiter und Angestellten wichtig, die bereits seit längerem in der Schweiz arbeiten. Sondern es ist auch gut für diejenigen, die aus dem Ausland in die Schweiz arbeiten kommen. Denn auch sie wollen gute Löhne und Arbeitsbedingungen. Und auch sie haben das Recht auf gute Löhne und Arbeitsbedingungen. 
</p><h5>Solidarhaftung gegen krasses Dumping durch Subunternehmen </h5><p>Krasse Fälle von Lohndumping gibt es bei der Weitervergabe von Aufträgen an Subunternehmen. Am Schluss dieser Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen, welche sogar Löhne von weniger als 10 Franken pro Stunde bezahlen. Diese Firmen kommen nicht nur aus dem Ausland, sondern auch aus der Schweiz. 
</p><p>Bereits das Mosaik von verschiedenen Firmen auf einer Baustelle macht die Identifikation der Firmen und die Zuordnung der Arbeiter zu den Firmen zum Problem. Das behindert die Kontrollen vor Ort. Oft sind die Firmen nur lose Konstrukte. Wirksame Lohnbuchkontrollen – d.h. das Einfordern der Lohnunterlagen bei den Firmen – sind unter diesen Umständen kaum möglich. Geschweige denn die Sanktionierung der Subunternehmen. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Damit die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden können, muss daher der Erst-Auftragnehmer oder Generalunternehmer für die Verstösse in der Auftragskette haftbar gemacht werden können. Der Ständerat hat dieser Solidarhaftung zugestimmt. Der Nationalrat wird in der Wintersession im November/Dezember entscheiden. Der Schweizer Bevölkerung wurde versprochen, dass die Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Der Nationalrat wird an diesem Versprechen gemessen. Der SGB erwartet deshalb vom Nationalrat, dass auch er der Solidarhaftung zustimmt. Dies erwarten auch die 27'318 Personen, die eine entsprechende Petition der Gewerkschaft Unia unterzeichnet haben.
</p><h5>Lohndumping wird dank Kontrollen sichtbar – Kantone müssen Mindestlöhne einführen</h5><p>Lohndumping ist leider nichts Neues. Seit langem versuchen die Arbeitgeber, die Löhne ihrer Angestellten zu drücken, um mehr Gewinn zu machen. Dank den Lohnkontrollen wird das Ausmass des Lohndrucks sichtbar. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt. Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. 
</p><p>Die Kantone müssen in dieser Situation handeln und die Löhne schützen. Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Das Gesetz muss umgesetzt werden. Wenn der Bund oder die Kantone Dumping aufdecken, müssen sie Mindestlöhne einführen. 
</p><h5>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h5><p>In Wirklichkeit dürfte der Lohndruck sogar noch grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das lässt sich am Beispiel der Gartenbau-Branche zeigen. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3‘350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4‘120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die etwas näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche. 
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Kantone müssen mit den korrekten Richtlöhnen kontrollieren. Die bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne müssen kritisch überprüft werden, ob sie den üblichen Löhnen entsprechen. 
</p><h5>Löhne im Gartenbau, Detailhandel und Journalismus durch Mindestlöhne schützen</h5><p>In gewissen Branchen ist der Lohndruck besonders ausgeprägt. Obwohl die Richtlöhne im Gartenbau mancherorts zu tief sind, haben die Kantone bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. Auch im Detailhandel gibt es viele Arbeitgeber, die zu tiefe Löhne zahlen. Besonders schlimm ist die Situation bei den Schuh- und Kleidergeschäften. Bei den Schuhgeschäften gibt es Angestellte, denen nur ein Lohn von 2‘700 Fr./Mt. bezahlt wird, während die Besitzer der grossen Schuh-Ketten Milliarden gescheffelt haben. Im Journalismus führt der GAV-lose Zustand in der Deutschschweiz und im Tessin dazu, dass immer mehr Löhne und Honorare unter Druck geraten. Das ist nicht nur für die Betroffenen schlimm, sondern es gefährdet auch die Qualität der Presse in der Schweiz.
</p><h3>Position des SGB</h3><p>Die Löhne in den Branchen Gartenbau, Detailhandel (Schuhe, Kleider) und Journalismus müssen durch gute Mindestlöhne geschützt werden. Diese Branchen sind GAV-fähig. Priorität haben deshalb gute Mindestlöhne in GAV. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-921</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:14:00 +0100</pubDate><title>Denkfehler in der «Denkfabrik» der Grosskonzerne</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/denkfehler-in-der-denkfabrik-der-grosskonzerne</link><description>Publikation von Avenir Suisse zur Mittelschicht</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Avenir Suisse hat in ihrem Buch zur Mittelschicht («Mittelstand») die Einkommensentwicklung in der Schweiz analysiert und ist zum richtigen Resultat gekommen, dass erstens die Einkommen der Oberschicht stärker gestiegen sind als diejenigen der Mittelschicht. Und dass zweitens die Unterschicht im Vergleich zur Mittelschicht in der Schweiz nicht weiter verloren hat. Falsch sind hingegen die politischen Schlussfolgerungen des durch die Grosskonzerne finanzierten „Think-tanks“.</p><p>Die Oberschicht hat sowohl von starken Lohnerhöhungen als auch von Steuererleichterungen profitiert. Das zeigt der SGB-Verteilungsbericht. Die Steuer- und Abgabepolitik hat diejenigen begünstigt, die es am wenigsten nötig haben. Eines der neueren Beispiele ist die so genannte Unternehmenssteuerreform II, von der vor allem reiche Aktionäre profitieren. Damit sich die Einkommenssituation der Mittel- und Unterschicht verbessert, müssten ihre Löhne angehoben und die Steuer- und Abgabepolitik zielorientierter ausgerichtet werden. Steuererleichterungen für die im internationalen Vergleich bereits seit langem tief besteuerte Schweizer Oberschicht sind zum Fenster hinausgeworfenes Geld. 
</p><p>Avenir Suisse macht hingegen den unsinnigen Vorschlag, die einkommensabhängigen Tarife bei den Horten und Kinderkrippen zu reduzieren bzw. abzuschaffen. Dieser Vorschlag wäre für die Mittelschicht verheerend. Es würde sich vor allem für jüngere Mittelschichtsfrauen nicht mehr lohnen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das zeigen beispielsweise Zahlen für die Stadt Zürich. Offenbar ist der „Denkfabrik“ der Grosskonzerne hier ein Denkfehler unterlaufen.
</p><p>Ein ganzer Tag in einer Kinderkrippe in der Stadt Zürich kostet pro Kind rund 100 Fr. (Vollkosten bzw. ohne Subvention). Das wäre daher der Tarif für alle, wenn es keine Subventionen gäbe bzw. wenn die Tarife nicht einkommensabhängig wären. Ein Paar mit zwei Kindern, das seine Kinder einen Tag pro Woche in einem Hort unterbringt, würde dann pro Jahr etwas über 10‘000 Fr. für die Krippe bezahlen. Demgegenüber beträgt der mittlere Bruttolohn einer Frau im Alter von 20 bis 29 Jahren rund 55‘000 Fr. (Vollzeitpensum, Kt. Zürich). Auf eine 20 Prozent-Stelle macht das rund 11‘000 Fr. Lohn. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern blieben noch rund 9‘000 Fr. Nettolohn. Das wären weniger als die Kosten für die Kinderbetreuung. Ohne einkommensabhängige Tarife für die Krippen müsste somit mehr als die Hälfte der jungen Frauen sogar Geld drauflegen, damit sie einer Erwerbsarbeit nachgehen könnten. Die Erwerbstätigkeit dieser Frauen würde schlagartig sinken.
</p><p>Avenir Suisse stört sich daran, dass die höheren Einkommen weniger Subventionen erhalten, je mehr sie verdienen. Das trifft in Zürich bis 155‘000 Fr. steuerbares Einkommen zu. Danach erhalten die Haushalte keine Subventionen mehr. Die Kosten für Kinderbetreuung nehmen dann gemessen am zusätzlichen Einkommen ab (degressiver Verlauf). Dennoch bleibt bei diesen Haushalten am Schluss unter dem Strich Geld übrig. Wenn man noch bedenkt, dass ein Paar vielleicht 15 Jahre der 45 Jahre Erwerbsarbeit Kinder zu versorgen hat, so relativiert sich das Problem weiter. Denn wer während der Kinderphase erwerbstätig war, hat über das ganze Leben gesehen einen höheren Lohn (Berufserfahrung u.a.). 
</p><p>Wer sich daran stört, dass die Subventionen mit steigendem Einkommen sinken, muss eine familienexterne Kinderbetreuung verlangen, die kostenlos und für alle zugänglich ist. Wie das bei der Schule bereits der Fall ist. Darüber wäre auch nachzudenken. Vermutlich wird sich die Schweiz in Zukunft so organisieren.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-920</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 17:01:00 +0100</pubDate><title>AHV robust und leistungsfähig –  Rentenerhöhung unproblematisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-robust-und-leistungsfaehig-rentenerhoehung-unproblematisch</link><description>SGB lanciert Volksinitiative AHVplus, Interview</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 16. 11. 2012 einstimmig beschlossen, im Frühjahr 2013 die Volksinitiative AHVplus zu lancieren. AHV-Rentnerinnen und AHV-Rentner sollen künftig von einem monatlichen Zuschlag in der Höhe von 10 Prozent profitieren. Der SGB-Newsletter fragte nach bei der SGB-Sozialversicherungsexpertin Doris Bianchi, einer Architektin dieses Vorschlags. 
</p><p>&nbsp;</p><p>SGB-Newsletter: Überall in Europa muss sich die Linke gegen einen Abbau der Altersrenten wehren. Der SGB will einen AHV-Ausbau. Hat der SGB das Gespür für das richtige Mass verloren?
</p><p>DB: Die Schweiz befindet sich in einer ganz anderen Ausgangslage. Unsere Sozialwerke sind gesund. Das gilt vor allem für die AHV. Die AHV ist sehr leistungsfähig und robust, weil auf den unbegrenzten Lohn Beiträge erhoben werden, die Leistungen aber begrenzt sind. Deshalb kann die AHV jetzt problemlos eine Erhöhung der Renten verdauen. Es wird ja auch nach 40 Jahren das erste Mal sein, dass öffentlich wieder eine solche Diskussion geführt wird. Wir haben die Mittel um zu verwirklichen, dass möglichst alle im Rentenalter die gewohnte Lebenshaltung angemessen fortsetzen können, wie das unsere Verfassung fordert.
</p><p>SGB-NL: Die SGB-Volksinitiative verlangt eine lineare Erhöhung von 10 % aller Altersrenten. Im Vorfeld verwies der SGB immer darauf, dass er vor allem die Renten der tiefen und mittleren Einkommen stärken wolle. Ist das nicht ein Widerspruch?
</p><p>DB: Nein, das ist überhaupt kein Widerspruch. Wer die Funktionsweise der AHV kennt, wird das sofort feststellen. Die AHV begünstigt nämlich tiefe und mittlere Einkommen bei der Rentenbildung. Sie tut das durch die oben erwähnte Finanzierung, aber auch durch das Ehegattensplitting und die Erziehungsgutschriften, die allen angerechnet werden, die Kinder grossziehen. Dann begünstigt auch die Rentenformel die tiefen und mittleren Einkommen. Folge ist: wer tiefe Einkommen hat, wird nicht eine tiefe, sondern eine mittlere AHV-Rente bekommen; mittlere Einkommen (um die 6000.- herum) werden später nicht eine mittlere sondern eine hohe Rente (um die 2000.- oder darüber) beziehen. 
</p><p>SGB-NL: Wer soll das bezahlen?
</p><p>DB: Unsere Forderung einer 10%-igen Erhöhung aller Altersrenten kostet rund 3,6 Mia. Franken. In der Initiative selbst legen wir nicht fest, wie das zu finanzieren ist. Wir möchten an der heutigen Praxis der verschiedenen Quellen, Lohnbeiträge, Mehrwertsteuer, Bundesmittel, festhalten. Würde man allein auf Lohnbeiträge abstellen, wären insgesamt je 0,55 Lohnprozent (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nötig. Das ist denn doch eine bescheidene Anhebung für eine stattliche Anhebung der AHV-Renten, und um so leichter verdaubar, als seit 40 Jahren Lohnbeiträge nicht mehr erhöht worden. Zudem haben wir noch die Volksinitiative für die Einführung einer schweizweit einheitlichen Erbschaftssteuer im Köcher. Sie würde über 2 Mia Franken in die Kassen der AHV spülen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-918</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 14:51:00 +0100</pubDate><title>Bau-Löhne vor Dumping schützen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bau-loehne-vor-dumping-schuetzen</link><description>27‘000 Beschäftigte auf Schweizer Baustellen fordern Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Gegen 400 Bauarbeiter und Gewerkschafter haben am 20. November nach einem Umzug durch die Berner Innenstadt eine Petition für die Einführung der Solidarhaftung bei der Bundeskanzlei deponiert. Die über 27‘000 Unterzeichnenden fordern den Nationalrat auf, in der kommenden Session die Schweizer Löhne gegen die Angriffe der Bauunternehmer zu schützen. Diese versuchen mit dem Abschieben der Haftung an Subunternehmen aus illegaler Lohndrückerei Profit zu ziehen.</p><p>Was sich in den letzten Monaten auf Schweizer Baustellen abgespielt hat, ist unglaublich. Um ihre Gewinne zu steigern, liessen Schweizer Baufirmen portugiesische Bauarbeiter in Aclens (VD) für drei Euro pro Stunden arbeiten, in Genf mussten französische Maurer für zehn Euro und in St. Gallen polnische Gipser für die Hälfte des vorgeschriebenen GAV-Mindestlohns schuften. Das sind nur einige wenige Beispiele. Das Prinzip ist aber immer dasselbe: Schweizer Firmen geben ihre Aufträge an eine ganze Kette von zum Teil ausländischen Subunternehmen weiter. Diese zahlen nicht die vertraglich abgemachten Löhne. Der Gewinn wird vom Schweizer erstunternehmen eingestrichen. Den Verlust aber trägt der ausländische Arbeiter, der für einen unverschämt tiefen Lohn arbeiten muss, und die Arbeiter in der Schweiz, deren Lohn dadurch unter Druck kommen. 
</p><p>Der Nationalrat hat es in der Wintersession in der Hand, diesem Treiben mit der Einführung einer effektiven Solidarhaftung ein Ende zu setzen. Wäre der Erstunternehmer für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen verantwortlich, würde er nur noch mit seriösen, ihm bekannten Subunternehmern zusammenarbeiten wollen oder einen Auftrag gleich selber ausführen. Das drängt die unseriösen Anbieter aus dem Markt und sorgt so für Ordnung. Der Ständerat hat dies bereits erkannt und eine solche Solidarhaftung beschlossen. Der Nationalrat muss nachziehen. Er muss den Protest von über 27‘000 Beschäftigten aus der Bauwirtschaft ernst nehmen. Ansonsten wird das Vertrauen in die flankierenden Massnahmen schwinden, mit denen dafür gesorgt werden soll, dass in der Schweiz trotz freiem Personenverkehr mit der EU Schweizer Löhne bezahlt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-919</guid><pubDate>Tue, 20 Nov 2012 14:40:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze sichern - Entlassungen verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/arbeitsplaetze-sichern-entlassungen-verhindern</link><description>Resolution der SGB-Delegiertenversammlung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit Anfang Jahr haben die Schweizer Unternehmen öffentlich bekanntgegeben, dass sie über 13‘000 Arbeitsplätze streichen wollen. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein. Denn der Stellenabbau von kleineren Firmen wird kaum öffentlich bekannt. Zahlreiche grössere Firmen versuchen, ihren Personalbestand in kleineren Schritten abzubauen, ohne Aussenstehende zu informieren. Vor allem in den letzten Wochen hat sich die Lage deutlich verschlechtert. Es kommen täglich neue Meldungen.
</p><p>Der SGB verfolgt diese Entwicklung mit grosser Sorge. Mit einer aktiven Wirtschaftspolitik könnten Entlassungen verhindert werden. Doch die Nationalbank und der Bundesrat wollen vor den Anlegern und Spekulanten, die den Franken in die Höhe getrieben haben, klein beigeben. Und im Volkswirtschaftsdepartement von Bundesrat Schneider-Ammann herrscht Funkstille. Nicht einmal mehr Kurzarbeit wird öffentlich empfohlen. 
</p><p>Der SGB fordert:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Der Franken ist nach wie vor viel zu stark. Die Nationalbank muss zusammen mit dem Bund alles unternehmen, dass der Frankenkurs auf ein vernünftiges Niveau kommt. Der Werkplatz Schweiz bräuchte in der gegenwärtigen Konjunkturlage einen Wechselkurs von 1.40 Fr./Euro. Mit einem solchen Kurs würde der Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze stark abnehmen.</li><li>Firmen, die Gewinne machen, dürfen keine Entlassungen vornehmen. Firmen mit ersthaften Problemen sollen Kurzarbeit einführen. Die Kurzarbeit kann mit Weiterbildungsangeboten kombiniert werden.</li><li>Die geplanten Sparprogramme bei Bund und Kantonen sind Gift für die Schweizer Wirtschaft. In den meisten Fällen sind sie unnötig. Wenn Defizite korrigiert werden müssen, dann indem überflüssige Steuersenkungen für Vermögende, hohe Einkommen oder Unternehmensgewinne rückgängig gemacht werden.</li><li>Der Umbau des Finanzplatzes darf nicht auf Kosten der Angestellten stattfinden. Die Banken machen Gewinne, daher darf es keine Entlassungen geben. Im Banken-GAV sollen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten eingeführt werden. Der Bund soll sich im Rahmen seiner „Weissgeldstrategie“ dafür einsetzen.</li><li>Der Ausbau bei der Förderung der Innovationstätigkeit (KTI) war erfolgreich. Der Bund soll seine Möglichkeiten stärker ausschöpfen.</li><li>Der Güterverkehr auf der Schiene ist durch den überbewerteten Franken stark gefährdet. Die Finanzhilfen des Bundes für 2012 müssen verlängert werden.</li></ul><p>&nbsp;</p><p><i>Diese Resolution wurde von der SGB-Delegiertenversammlung vom 16. November 2012 einstimmig verabschiedet.</i></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-913</guid><pubDate>Mon, 12 Nov 2012 11:07:00 +0100</pubDate><title>74 Prozent für die Erbschaftssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/74-prozent-fuer-die-erbschaftssteuer</link><description>Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">40 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Der Grossteil davon steuerfrei. Das soll sich ändern: 74 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für eine Besteuerung von Millionenerbschaften aus.</p><p>Dass jedes Jahr Vermögenswerte in zweistelliger Milliardenhöhe unversteuert vererbt werden, ist alarmierend. Während Herr und Frau Schweizer jeden Tag ins Büro oder auf die Baustelle gehen und ihr Einkommen brav versteuern, leben die Millionenerben in ihrer eigenen Welt: Für ihren Reichtum haben sie keinerlei Leistung erbracht – und versteuern mussten sie ihn obendrein auch noch nicht. 
</p><h3>Bevölkerung will Erbschaftssteuer</h3><p>Davon hat die Bevölkerung nun offensichtlich die Nase voll. Laut einer kürzlich von den Gewerkschaften Unia, ver.di (D) und GPA dip (A) veröffentlichten repräsentativen Umfrage sprechen sich in der Schweiz 74 Prozent der Bevölkerung für eine Steuer auf Millionenerbschaften aus. Genau dieselbe Forderung stellt auch die Erbschaftssteuer-Initiative: Bei einer Erbschaft oder Schenkung sollen Vermögensteile über 2 Millionen Franken mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent besteuert werden. Geschont werden dabei sowohl das Einfamilienhaus als auch der Familienbetrieb.
</p><p>Zur Kasse gebeten werden hingegen die reichsten der Reichen. Sie sollen nicht weiter ihre Vermögen von Generation zu Generation weiterschieben können, ohne dass die Gesellschaft etwas davon zurück erhält. So sollen jährlich 3 Milliarden Franken zusammenkommen – in Zukunft sogar noch mehr, weil die Reichsten immer mehr Vermögen anhäufen und vererben.
</p><h3>Ein Teil für die Kantone, zwei Teile für die AHV</h3><p>Diese 3 Milliarden Franken sollen den Kantonen und der AHV zugutekommen. Die Kantone werden mit einem Drittel der Einnahmen dafür entschädigt, dass die Erbschaftssteuer künftig nicht mehr Sache der Kantone ist. Für die meisten Kantone bedeutet das dringend benötigte Mehreinnahmen, denn viele Kantone haben ihre Erbschaftssteuer unlängst dem Steuerwettbewerb geopfert. Die Zusatzerträge für die Kantone kämen gerade richtig in einer Zeit, wo aufgrund der verfehlten Finanzpolitik der Bürgerlichen ein Sparpaket das nächste jagt.
</p><p>Die restlichen zwei Drittel – vorderhand also etwa 2 Milliarden Franken – sind für die AHV bestimmt. Sie würden zusätzlichen finanziellen Spielraum schaffen, der für dringend nötige Rentenanpassungen genutzt werden könnte. Denn entgegen dem gerne bemühten Klischee sind längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner auf Rosen gebettet – im Gegenteil: Viele von ihnen kommen mit ihren Renten mehr schlecht als recht über die Runden.
</p><h3>Erbschaftssteuer für AHVplus</h3><p>Bereits für Anfang 2013 plant der SGB deshalb die Lancierung einer Volksinitiative AHVplus. Sie soll die Renten dort erhöhen, wo sie am bittersten fehlen und damit die AHV ihrem Verfassungsauftrag – der Erhaltung des gewohnten Lebensstandards – wieder näher bringen.
</p><p>Doch bevor es an dieses nächste grosse Projekt gehen kann, steht der Endspurt der Erbschaftssteuer-Initiative an. Noch braucht es 25‘000 Unterschriften, damit das Volksbegehren im Februar 2013 eingereicht werden kann. Vom 22.-24. November finden deshalb in der ganzen Schweiz noch einmal gemeinsame Sammelaktionen der SGB-Gewerkschaften und ihrer Initiativpartner statt. 
</p><p>Die Bevölkerung hat klar gemacht, dass sie die Erbschaftssteuer will. Nun ist es an uns, ihrer Forderung eine Stimme zu geben.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-908</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 16:31:00 +0100</pubDate><title>Fehlender Schutz von Personalvertretern: Schweiz verletzt Grundrechte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fehlender-schutz-von-personalvertretern-schweiz-verletzt-grundrechte</link><description>SGB erneuert Klage vor der ILO</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und zu betätigen, gehört zu den grundlegenden Rechten, die einen demokratischen Rechtsstaat von Diktaturen und Unrechtsstaaten unterscheiden. Die Vereinigungsfreiheit, auch Koalitionsfreiheit genannt, ist eine Voraussetzung dafür, dass Arbeitsbedingungen und soziale Errungenschaften zum Ausgleich der wirtschaftlichen Macht der Arbeitgeber durch kollektive Regelungen abgesichert werden können. Sie ist heute auch in der Bundesverfassung ausdrücklich verankert. Konkretisiert werden die aus der Vereinigungsfreiheit fliessenden Rechte durch die von der Schweiz ratifizierte Konvention Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO oder ILO). Die Gewerkschaftsfreiheit gehört zusammen mit dem Verbot der Kinder- und Sklavenarbeit zu den sogenannten „core labour standards“, also zu den Kernarbeitsnormen, die unabhängig von der nationalen Gesetzgebung weltweit respektiert werden müssen. Diese fundamentalen sozialen Rechte sind Menschenrechte. 
</p><p>Die Schweiz gehört zu den ältesten Demokratien der Welt. Sie war Ende des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts aber auch ein Pionierstaat bei der Entwicklung grundlegender Prinzipien des internationalen Arbeitsrechts. Das ist auch ein Grund dafür, dass sich der Sitz der ILO bis heute in Genf befindet. Leitend bei der Entwicklung des internationalen Arbeitsrechts war neben sozialen Erwägungen immer auch die Erkenntnis, dass dem wirtschaftlichen Wettbewerb über den nationalstaatlichen Rahmen hinaus Grenzen gesetzt werden müssen, um zu verhindern, dass aus der Verletzung elementarer Prinzipien sozialer Gerechtigkeit auch noch Profit geschlagen werden kann.
</p><p>Umso bedenklicher ist es, dass die Schweiz als Pionierland des internationalen Arbeitsrechts es bis heute nicht fertig gebracht hat, den Schutz von Personalvertreterinnen und -vertretern so zu regeln, dass die Grundrechte und die Minimalstandards des internationalen Arbeitsrechts respektiert werden. War der fehlende Kündigungsschutz in den wirtschaftlichen Schönwetterzeiten der Hochkonjunktur und der Zeit der Vollbeschäftigung in der Praxis vielleicht noch nicht akut, so spitzte sich das Problem ab den neunziger Jahren ständig zu. Deshalb sah sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 erstmals in seiner Geschichte gezwungen, bei den Organen der ILO Klage einzureichen. Im November 2006 stellte die ILO unmissverständlich fest, dass der mangelhafte Schutz der Gewerkschafts- und Betriebskommissionsmitglieder vor antigewerkschaftlichen Kündigungen die Koalitionsfreiheit verletzt, und forderte die Schweiz bzw. den Bundesrat auf zu handeln.&nbsp;
</p><p>Leider müssen wir heute, sechs Jahre später, feststellen, dass sich bei der Rechtslage nichts zum Positiven bewegt hat. In der Praxis hat sich die Problematik weiter zugespitzt, wenn wir die skandalösen Fälle der letzten Jahre betrachten. Zur desolaten Lage haben leider auch die Gerichte beigetragen, wenn, wie es das Bundesgericht im Leitfall des Tamedia-Betriebskommissionspräsidenten getan hat, inzwischen fast jede Begründung des Arbeitgebers die Entlassung eines Betriebskommissionsmitglieds rechtfertigen soll. Das Bundesgericht hat dabei festgestellt, dass der Bundesrat und der Gesetzgeber handeln müssten. Die offensive Nichtanwendung der ILO-Konventionen durch das oberste Gericht (wie aktuell auch wieder im Entscheid Chevrier, als die Verurteilung von Gewerkschaftern wegen der Verteilung von Informations-Flugblättern über einen Gesamtarbeitsvertrag auf einem Firmenparkplatz bestätigt wurde) steht in scharfem Kontrast zu seinem Umgang mit anderen internationalen Konventionen in jüngsten Entscheiden (etwa zur Kinderrechtskonvention oder zur CEDAW-Konvention). Auch die ILO-Konventionen gehören spätestens seit ihrer Ratifikation zu dem für die Schweiz – und ihre Behörden und Gerichte – massgebenden Recht.
</p><p>Der Bundesrat seinerseits hat nach jahrelangem Hin und Her 2010 eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, welche beim Schutz der Personalvertreter wenigstens einen bescheidenen, wenn auch noch ungenügenden, Fortschritt gebracht hätte. Seither ist das Dossier wieder blockiert, weil sich die Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände (und in ihrem Schlepptau die bürgerlichen Parteien) gegen jede Verbesserung sperren. Die Kantone und die übrigen Vernehmlassungsteilnehmer hatten zu den Vorschlägen des Bundesrates mehrheitlich positiv reagiert. 
</p><p>Angesichts der Blockade des Dossiers beim Bund hat sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund entschlossen, die Klage bei der ILO zu reaktivieren, und mit Eingabe vom 19. September 2012 eine ganze Reihe von neuen Fällen thematisiert (darunter den erwähnten Leitfall Daniel Suter). Auf die Dauer wird es nicht nur den international stark vernetzten Schweizer Behörden, sondern auch den Organisationen der Arbeitgeber und den Wirtschaftsverbänden nicht einfach gleichgültig sein können, wenn die ILO als in diesem Bereich massgebende Weltorganisation feststellen muss, dass die Schweiz das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt. 
</p><p>Parallel dazu beginnt in der Schweiz mit dem neuen Schwarzbuch eine Kampagne, die aufzeigen soll, wie unhaltbar die gegenwärtige Lage ist. Wer die Sozialpartnerschaft als unverzichtbare Grundlage der erfolgreichen Schweizer Wirtschaft preist, der kann nicht gleichzeitig akzeptieren, dass Betriebskommissionsmitglieder, deren Aufgabe es ist, die Anliegen der Belegschaft zu vertreten, mir nichts dir nichts auf die Strasse gestellt werden können. Oder eine Firmenleitung den Betriebskommissionspräsidenten, also den Verhandlungspartner, mitten in Sozialplanverhandlungen entlässt. Und keine paritätische Verwaltung einer Pensionskasse kann mit der nötigen Unabhängigkeit funktionieren, wenn diejenigen, die sich für diese anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe zur Verfügung stellen, keinen Kündigungsschutz geniessen, der diesen Namen verdient. Wer kollektive Anliegen und damit öffentliche Interessen vertritt, der muss entsprechend vor Willkür geschützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-911</guid><pubDate>Mon, 05 Nov 2012 12:00:00 +0100</pubDate><title>Zum Schutz der Vereinigungsfreiheit braucht es die Klage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zum-schutz-der-vereinigungsfreiheit-braucht-es-die-klage</link><description>Raifiziertes internationales Recht gilt auch für Arbeitgeber und Bundesrat </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO oder engl. ILO) in Genf, eine der ältesten und in ihrer sozialen Tragweite wohl eine der wichtigsten Agenturen der Vereinten Nationen hat die Schweiz bereits mehr als einmal zum Handeln aufgefordert. Denn eines wurde von der ILO wiederholt festgehalten: Die Sanktionen des Obligationenrechts (Art. 336a) bei missbräuchlicher Kündigung aus antigewerkschaftlichen Gründen sind zu wenig abschreckend, zu wenig spezifisch und eine Wiedereinstellung ist nicht vorgesehen – im Gegensatz etwa bei missbräuchlicher Kündigung wegen Geschlechterdiskriminierung, wo die Wiedereinstellung gemäss Gleichstellungsgesetz möglich ist.
</p><p>Zur Erinnerung eine kurze Chronologie des bisher Geschehen. Der SGB hat am 14. Mai 2003 bei der ILO eine Klage eingereicht – eine absolute Premiere! Dies, weil das Schweizer Arbeitsrecht gewählte Personalvertreterinnen oder Gewerkschaftsvertreterinnen und Vertreter zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen schützt. Dabei hat die Schweiz sowohl das ILO-Abkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts als auch das ILO-Abkommen Nr. 98 über das Vereinigungsrecht und die Kollektivverhandlungen ratifiziert. Bei diesen zwei ILO-Übereinkommen handelt es sich, wie wir bereits gehört haben, nicht um irgendwelche Übereinkommen, sondern um Teile der sogenannten „Core Conventions“ (Kernarbeitsnormen), also zwingendem Völkerrecht im Bereich der Grundfreiheiten. Im Übrigen werden die Gewerkschaftsfreiheit und deren Ausübung, wie immer wieder zu erinnern ist, auch explizit von unserer Bundesverfassung in Art. 28 garantiert. 
</p><p>Der SGB verlangte in der Klage, welche die unbefriedigende rechtliche Situation mit zahlreichen Einzelbeispielen von missbräuchlich entlassenen Personen illustrierte, dass Kündigungen an Gewerkschaftsvertretern annulliert werden müssen und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden dürfen. Denn so können sich Unternehmen regelrecht „freikaufen“ – ein kleiner Beitrag aus der Portokasse und schon ist man allzu unbequeme Mitglieder von Personalkommissionen los. Das ist ein klarer Rechtsbruch, der jedoch ohne spürbare Konsequenzen für die Arbeitgeber bleibt. 
</p><p>Bereits 2004 hiess ein ILO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte sich 
</p><p>&nbsp;</p><p>aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der ILO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige ILO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, welches eben eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. 
</p><p>Passiert ist in der Zwischenzeit wenig bis nichts. Vom Seco und Bundesamt für Justiz wurden zwar mehrere Anläufe für eine Teilrevision des Obligationenrechts unternommen. Diese sind jedoch bisher immer versandet: So die Revisionsvorlage vom 5. Dezember 2008; diejenige vom <br>16. Dezember 2009; sowie der letzte Vorentwurf zu einer Teilrevision des Obligationenrechts, welcher am 1. Oktober 2010 in die Vernehmlassung gegeben wurde. Sogar dieses letzte bescheidene Reformvorhaben (Erhöhung der maximal (!) möglichen Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung auf 12 Monatslöhne; Möglichkeit für die Sozialpartner, in Gesamtarbeitsverträgen einen besseren Schutz auszuhandeln) wurde von den Arbeitgeberverbänden schlechtgeredet und liegt seitdem in einer Schublade. Nicht einmal die Resultate der Vernehmlassung, die immerhin am 14. Januar 2011 beendet wurde, hat der Bundesrat präsentiert. Eine inakzeptable Situation. 
</p><p>Deshalb sah sich der SGB-Vorstand nach all den abgewarteten Jahren dazu gezwungen, die Klage vor der ILO mit einer Eingabe am 19. September 2012 zu reaktivieren. Darin werden die Untätigkeit des Bundesrates, der Widerstand der Arbeitgeber, auch kleinste Verbesserungen im Kündigungsschutz mitzutragen sowie neue Fälle aus der Praxis beschrieben. Und der SGB fordert darin, dass die ILO die Renitenz der Schweizer Behörden konstatiert, einen festgestellten, gravierenden Missstand in der Umsetzung der Grundrechte aufzuheben. Dieser chronische Rechtsbruch der Schweiz gegenüber eigenem Verfassungsrecht und ratifiziertem Völkerrecht wird voraussichtlich zu einer weiteren, nun definitiven Verurteilung durch ein Gremium der Vereinten Nationen führen und die Schweiz an den gleichen Pranger stellen wie z.B. Iran, China oder Weissrussland, wenn es um den Schutz der Gewerkschaftsrechte geht.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-905</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 17:52:00 +0100</pubDate><title>Wenn Arbeitsbedingungen psychisch krank machen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-arbeitsbedingungen-psychisch-krank-machen</link><description>Arbeitszeit weiter erfassen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wenn es um Arbeitszeiten, Pausen oder Überstunden geht, sind gewisse bürgerliche Politiker für eine „Wild-West-Lösung“: Der Staat soll sich nicht gesetzlich einmischen, die Arbeitsinspektorate sollen nicht kontrollieren. Dass wegen dem Druck am Arbeitsplatz immer mehr Leute erkranken, stört die Deregulierer nicht. Dazu passt, dass sie die Arbeitszeit zunehmend nicht mehr erfassen wollen.</p><p>Einen Vorteil haben die ständigen Attacken auf das Arbeitsrecht: Als Folge davon erschienen in kurzer Zeit viele hochkarätige Studien, welche den Zusammenhang zwischen prekären Arbeitsbedingungen, Produktivitätssteigerungen, Globalisierung, Stress und psychischen Krankheitsbildern am Arbeitsplatz vor Augen führen. Diese Studien bestätigen durchs Band die bisherigen Analysen und Forderungen der Gewerkschaften.
</p><h3>Wo GAV, da besser</h3><p>Die im September neu erschienene <a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00008/00022/04921/index.html?lang=de" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Europäische Gesundheitsstudie</a> zeigt: Die Schweiz ist punkto Arbeitsbedingungen, inkl. Mobbing, höchstens im europäischen Mittelfeld, nicht besser. Besonders im Tertiärsektor (Büro-Arbeit, Banken, Handel, Verkauf, Dienstleistungen, etc.) hat sich die Lage innerhalb von fünf Jahren eher verschlechtert. In der Industrie und im Bauhauptgewerbe dagegen sind die Indikatoren für Stress, Lärmbelastungen und sonstige (körperliche) Gesundheits-Risikofaktoren (schwere Lasten tragen ohne Hilfsmittel, Staub, Hitze) eher besser geworden. Es ist wohl kein Zufall, dass genau in den Branchen, in welchen der gewerkschaftliche Organisationsgrad und die Abdeckung mit sozialpartnerschaftlich ausgehandelten GAV höher sind, Fortschritte gemacht werden…
</p><p>Dagegen sind in denjenigen Branchen, wo leider erst wenige oder gar keine GAV ausgehandelt werden konnten, die Arbeitsbedingungen in der Berichtsperiode schlechter geworden. Das bedeutet meist höheren psychischen Druck am Arbeitsplatz: Weniger Zeit für gleiche bzw. mehr Aufgaben (Termindruck); oder z.B. vermehrt lärmige und ergonomisch nicht angepasste Grossraumbüros. 2005 gaben ca. 70 % der Schweizer Angestellten an, unter zu hohem Tempo arbeiten zu müssen – 2010 waren es bereits 84%! Und laut der <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">„Stressstudie“ des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)</a> geben 25% aller Befragten an, Symptome oder Tendenzen für einen Burn-Out aufzuweisen.
</p><h3>Skandal: Arbeitszeit wird zunehmend nicht mehr erfasst</h3><p>Was aber wirklich ein Skandal ist: Gewisse Arbeitgeber machen vermehrt Druck, damit Überstunden nicht aufgeschrieben oder Pausen und Ruhezeiten nicht eingehalten werden! Dieses Phänomen äussert sich auch darin, dass heute 16,7% der Arbeitnehmer in der Schweiz ihre Arbeitszeit nicht mehr erfassen (dürfen). Damit kommen deren Arbeitgeber zu einem grossen Teil ihrer gesetzlichen Dokumentationspflicht gegenüber den Arbeitsinspektoraten faktisch nicht mehr nach… Ein eklatanter Gesetzesbruch, der von vielen kantonalen Regierungen toleriert wird! 
</p><p>Dass Arbeitszeiterfassung und damit regelmässig einhergehende Kontrolle und Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten zu einem der grössten Widerstandsfaktoren gegen Stress, emotionale Überforderungen, Depressionen oder Schlafstörungen gehört, zeigt eine andere <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/24611.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Studie</a>. Darin wird festgehalten, dass die Arbeitszufriedenheit, eines der besten „Gegengifte“ zum krankmachenden Stress, immer dann am Höchsten ist, wenn Arbeitnehmende flexible Arbeitszeiten mit einer unkomplizierten, niederschwelligen Arbeitszeiterfassung (z.B. <a href="https://itunes.apple.com/ch/app/ubertime-arbeitszeiterfassung/id373687582?mt=8" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Apps</a>) kombinieren können. Die Erfahrung zeigt: Wenn Arbeitszeiten nicht erfasst werden, werden in der Tendenz die Ruhezeiten nicht eingehalten, Pausen gehen „vergessen“ und es wird vermehrt auch in der Freizeit (gratis) gearbeitet oder bei Krankheit. Eine Regeneration findet so nicht mehr statt. Weiter können auch Überstunden nicht sauber erfasst werden, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiterfassung abschafft: Folge davon ist „Gratisarbeit“.
</p><h3>Besonders betroffen: Büro-Arbeit, Banken</h3><p>Die Studie zeigt weiter: „Gratisarbeit“ in der Form von nicht vergüteten oder kompensierten Überstunden und fehlenden Pausen stresst, macht unzufrieden und in letzter Konsequenz krank. Besonders Büro- und Bank-Angestellte sind hier betroffen: Seit Jahren verbreiten gewisse Arbeitgeber das Märchen, flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeiterfassung würden sich gegenseitig ausschliessen. Nun wurde diese Mär entlarvt: Nicht nur ergänzen sich flexible Arbeitszeiten und moderne Formen von Arbeitszeitkontrolle aufs Beste, sondern sie verhindern häufig Stress und gesundheitliche Folgeprobleme wie Burn-Outs oder Depressionen, mit allen ihren (volks-)wirtschaftlichen Folgekosten! 
</p><p>Nicht zu vergessen: Unter arbeitsbedingtem Stress und fehlenden Ruhezeiten leiden besonders Eltern und damit Familien. Speziell Frauen, denen heute noch häufig neben der Erwerbsarbeit auch die unbezahlte Care- und Erziehungsarbeit obliegt, geraten, wenn sie Arbeit und Familie planen wollen, in ein eigentliches „Zeitdilemma“ (vgl. dazu das SGB-Kongresspapier „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“, in: <a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/73_SR_Kongress.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">SGB-Dossier Nr. 73</a>, S. 6 ff.). Erwerbstätige Mütter leiden besonders unter der immer poröser werdenden Aufteilung zwischen Frei- und Arbeitszeit und der fehlenden Arbeitszeiterfassung. 
</p><p>Das Fazit in allen Fällen: Die Arbeitszeiterfassung bietet als einzige Massnahme Schutz vor vielen psychisch schädlichen Arbeitsbedingungen; und der Verzicht auf Arbeitszeiterfassung ist eine „Hochrisiko-Tätigkeit“ – sowohl für den Arbeitnehmer (Gefahr, krank zu werden) wie auch für den Arbeitgeber (wirtschaftliche Folgekosten von stressbedingten Krankheiten). 
</p><h3>NEIN zu weiteren Arbeitszeit-Deregulierungen, JA zu Arbeitszeitkontrollen</h3><p>Um die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen und um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, setzt sich der SGB gegen weitere Arbeitszeit-Deregulierungen (z.B. bei den Ladenöffnungszeiten) ein. Wir werden aktuelle parlamentarische Vorhaben wie z.B. die Parlamentarische Initiative Lüscher (09.462), resp. die „Bundesratsvariante“ dazu, welche bei Tankstellenshops eine 24-Stunden-Öffnung (auch an Sonntagen!) vorsehen, wenn nötig mit einem Referendum bekämpfen. Das bereits mehr als genug mit schlechten Arbeitsbedingungen konfrontierte Ladenpersonal hat nämlich etwas Nacht- und Sonntagsruhe verdient. Und aus den gleichen Gründen lehnt der SGB die anderen Deregulierungsvorstösse im Parlament ab: Die Motion Lombardi (12.3637), welche längere Arbeitszeiten für alle Detailhandels-Angestellten einführen möchte; oder die eben erst eingereichte Motion Abate (12.3791), ein erneuter Angriff auf die Arbeitsbedingungen im Detailhandel unter dem fadenscheinigen Vorwand der Tourismusförderung. 
</p><p>Angesichts der klaren wissenschaftlichen Befunde, welche die genannten Studien vorlegen, lehnt der SGB die vom Seco vorgeschlagene Deregulierung der Arbeitsgesetz-Verordnung 1 (Art. 73a ArGV 1) vehement ab. Der SGB sagt NEIN zur Abschaffung der Arbeitszeiterfassung für viele Angestelltenkategorien wie z.B. für gewisse Bank- oder Büroangestellte (<a href="http://www.sgb.ch/uploads/media/121007df_LC_VL_Vertrauensarbeitszeit.pdf" target="_blank" class="external-link-new-window">siehe entsprechende Vernehmlassung</a>). Und deshalb fordert der SGB auch von den kantonalen Regierungen, dass sie den Arbeitsinspektoraten endlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung stellen, um in den Betrieben ernsthafte und flächendeckende Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlich bestimmten Arbeitsbedingungen, inkl. Arbeitszeiterfassung, sicherzustellen!</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-904</guid><pubDate>Thu, 01 Nov 2012 17:28:00 +0100</pubDate><title>Geld ist genug da</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/geld-ist-genug-da</link><description>14. November, Europäischer gewerkschaftlicher Aktionstag</description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.geld-ist-genug-da.eu/uploads/media/Veranstaltungen_in_der_CH.pdf" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aktuelle Übersicht über die Veranstaltungen der Aktionswoche der Unia</a></p><p class="lead">Der Europäische Gewerkschaftsbund hat den 14. November zum europaweiten Aktionstag für Arbeit und Solidarität ausgerufen. In Spanien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern wehren sich die Gewerkschaften an diesem Tag mit einem Generalstreik gegen die desaströse Abbaupolitik. In den deutschsprachigen Ländern kommt es während der ersten Novemberhälfte zu den Aktionswochen „Geld ist genug da“.</p><p>„Die Sparpolitik führt in die Sackgasse. Sie bedeutet wirtschaftliche Stagnation, gar Rezession. Folge: das Wachstum bricht ein, die Arbeitslosigkeit steigt massiv an. Lohnabbau und Schnitte in die sozialen Schutznetze bedrohen das europäische Sozialmodell. Sie verstärken soziale Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten.“ So beginnt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) seinen Aufruf für den 14. November. Sein Vorstand hat am 17. Oktober beschlossen, diesen Tag zum europaweiten Aktionstag gegen die blinde Sparwut auszurufen. An diesem Tag soll den Regierenden von Reykjavik bis La Valletta, von Helsinki bis Lissabon klar gemacht werden, dass jetzt die Zeit reif ist für die Wende, für einen europäischen Sozialvertrag.
</p><p>Wiewohl die Lage je nach Staat verschieden sein mag: Ein Muster dominiert beinahe überall. Es sind die einfachen Leute, die die Krise bezahlen sollen, mit Lohn- und Sozialabbau – die Reichen und die Superreichen dagegen werden geschont. Der EGB fordert deshalb nicht nur Massnahmen für eine nachhaltige jobintensive Wirtschaft und eine gerechte Verteilung; es sollen auch Finanztransaktionen neu besteuert, die Steuerflucht bekämpft, die Unternehmen europaweit &nbsp;einheitlich minimal besteuert, die GAV und die sozialen Grundrechte respektiert werden.
</p><h3>Generalstreik in 5 Staaten</h3><p>Im Süden Europas ist die Lage äusserst schlimm. Sparpaket reiht sich an Sparpaket. Die Arbeitslosigkeit erreicht Dimensionen, die teils gar die Dreissiger-Depression übersteigen. Deshalb überrascht es nicht, dass Spanien, Portugal, Griechenland, Malta und Zypern an diesem 14. November zum härtesten Mittel gegen die verheerende Politik greifen: zum Generalstreik. Während 24 Stunden soll das wirtschaftliche Leben lahmgelegt werden. In Spanien etwa ist es in der Nach-Franco-Ära, also seit über 30 Jahren, das erste Mal, dass in einem gleichen Jahr zwei Mal zu einem Generalstreik aufgerufen wird. Die vereinten spanischen Gewerkschaften brandmarken zum ersten die Arbeitsmarkt-„Reformen“ der Regierung Rajoy, welche Unternehmens-Verträge auf Kosten der Branchen-Verträge stärkt und dabei den Arbeitgebern mehr Freiraum zubilligt als den Arbeitnehmenden. Die Folge sind massiv zunehmende Massenentlassungen. Zum zweiten bekämpfen sie den unverfrorenen Abbau in Gesundheit, sozialer Unterstützung und Erziehung sowie den Lohnabbau und die Überwälzung neuer steuerlicher Lasten vor allem auf kleine Einkommen. 
</p><h3>„Geld ist genug da“</h3><p>In den deutschsprachigen Ländern konzentriert sich der gewerkschaftliche Protest nicht bloss auf den 14. November. Vom 1. bis zum 14. November finden länderübergreifende gewerkschaftliche Aktionswochen statt, die unter dem Motto „Geld ist genug da. Zeit für Gerechtigkeit“ stehen<a href="file:///C:/Users/kism/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/EVNU8TWR/121101_EA_14%20NOV.docx#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Für die Schweiz sind bis heute rund 20 Aktionen bekannt, an denen – oft unter Teilnahme von Gewerkschafter/innen aus Südeuropa – diskutiert wird, wie ein sozialer Ausweg aus der Krise zu finden wäre. Die Richtung dabei ist klar: Ein Flugblatt der Unia weist darauf hin, dass den 10 Billionen Euro Schulden in Europa 27 Billionen Euro private Vermögen gegenüberstehen. Deshalb sind „hohe Einkommen, Vermögen, Erbschaften und Finanzmarktgeschäfte endlich fair zu besteuern.“ Gleichzeitig sind in der Schweiz im gleichen Rahmen auch weitere dezentrale Aktionen, etwa für die Einführung der Solidarhaftung oder gegen kantonale Sparprogramme geplant. Entsprechende Manifestationen sind bis heute in St. Gallen (15. November) und in Luzern (24. November) bekannt.
</p><h3>Keine Unternehmenssteuergeschenke</h3><p>„Wenn Europa ein Paradies für Millionäre ist, dann ist die Schweiz der siebente Himmel“, so bewertete Unia-Co-Präsident Andi Rieger vor den Medien anlässlich der Präsentation dieser Aktionswoche die aggressive Rolle der Schweiz im europäischen Steuerwettbewerb. Nach der Unternehmenssteuer-Reform II, „einem neuen, klaffenden Fluchtloch“, das nur den Reichen nütze, solle nunmehr die Unternehmenssteuer in der Schweiz generell auf 15% heruntergedrückt werden. Das zeigt: Die Schweiz ist ein Teil des europäischen Problems. - Eine Politik für soziale Gerechtigkeit und korrekte Verteilung aber ist der Schlüssel zu dessen Lösung.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mehr Informationen:<br><a href="http://www.geld-ist-genug-da.eu/" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">http://www.geld-ist-genug-da.eu</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Verteilung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-901</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:23:00 +0200</pubDate><title>Ausser ein paar Ideologen will niemand ein höheres Rentenalter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ausser-ein-paar-ideologen-will-niemand-ein-hoeheres-rentenalter</link><description>Studie Altersrücktritt und Demografie</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Vor 2 Wochen hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eine Studie zum „Altersrücktritt im Kontext der demografischen Entwicklung“ veröffentlicht. In Schieflage gerät die Deutung der Studienresultate vor allem durch den Fakt, dass vorausgehend zwei Probleme (langfristige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen und Fachkräftemangel) und ihre Lösung (ältere Personen sollen länger arbeiten) bereits gesetzt werden. Weil man ja schon weiss, was sein soll, werden die Studienergebnisse nah am Manipulativen gedeutet. </p><p>Der Bundesrat oder zumindest der früher für das Dossier zuständige Bundesrat Burkhalter sieht in der längeren Arbeitsmarktbeteiligung der älteren Bevölkerung „eine zentrale Stossrichtung zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen in der Altersvorsorge und in der Arbeitsmarktpolitik.“ Übersetzt heisst das: Ältere, arbeitet länger! Dann braucht es weniger Renten, und die Arbeitgeber haben genug Personal.
</p><h3>„Reale“ Arbeitgeber wollen kein höheres Rentenalter</h3><p>Nur: die Arbeitgeber wollen das gar nicht, obwohl ihre Spitzenverbände ein höheres Rentenalter fordern. So haben 60 % aller befragten Unternehmen in den letzten drei Jahren keine Person über 58 angestellt. Nur gerade 13 % dieser Unternehmen halten es für sinnvoll, über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus zu arbeiten. 32 % halten dies für falsch und 48 % halten eine solche Beschäftigung über dem Alter 64/65 „nur für bestimmte Funktionen“ als sinnvoll. Bei einem manifesten Fachkräftemangel würden die Unternehmen vor allem auf Frauen und die Personenfreizügigkeit setzen – nur magere 15 % denken hier an ältere Personen. Und: die Mehrheit der Arbeitgeber lehnt ein höheres gesetzliches Rentenalter ab.
</p><p>Zu diesen Daten passen jene des realen Altersrücktritts. 40 % pensionieren sich früher als mit 65/64. 20 % pensionieren sich bei diesem Alter. Ein gutes Drittel arbeitet weiter, allerdings überwiegend Teilzeit und in leitenden Funktionen. Nicht ermittelt wurde der zeitliche Umfang dieser Arbeit und ebenso wenig, wie lange diese Arbeit anhält. Dazu kommt: Nur mehr 38 % der erwerbstätigen Männer zwischen 65 und 70 sind als Arbeitnehmer tätig. Es sind also vor allem Selbständige (Advokaten, Architekten, Ärzte usw.), die im AHV-Alter weiter arbeiten. 
</p><p>Fazit einer kritischen Lektüre der BSV-Studie: Es gibt keinen Spielraum für ein höheres gesetzliches Rentenalter. Aber weil man ja die Lösung der selbst konstruierten Probleme kennt, greifen die Studiendeuter zum Appell. Sie fordern die Arbeitgeber auf, für ältere Jobs zu schaffen, die „Freude an der Arbeit“, „gute Arbeitsbedingungen“ (genügend Freizeit, damit Kontakte zur Familie und Ausübung der Hobbies in genügenden Ausmass garantiert sind) und „Wertschätzung“ ermöglichen. Da wird eine Rechnung ohne den Wirt gemacht.
</p><p>Die Studiendeuter wissen: Das wird steinig. Deshalb blasen sie das magere Datenmaterial auf. Wenn da ein Drittel über 64/65 hinaus arbeitet, wenn sich die Erwerbsquote der über 58jährigen minim verbessert hat, dann muss es sich doch um einen Trend handeln. Länger arbeiten, so wird suggeriert, muss eine natürliche Entwicklung sein. 
</p><p>Die Studie selbst zeigt aber auf, dass dies nur ausnahmsweise der Fall ist. Aber eben, das „zielgerechte Interpretieren“ ist winkelreich – und stolpert dann Jahre später über ein Referendum. Das stärkste Indiz dafür, dass das BSV eine politische Sackgasse beschreitet, liefert die Studie selber: Eine deutliche Mehrheit der Befragten lehnt eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus ab.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-900</guid><pubDate>Tue, 23 Oct 2012 13:21:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss Nationalrat Versprechen einlösen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-nationalrat-versprechen-einloesen</link><description>Flankierende Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach dem Ständerat hat nun auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats einer griffigen Version der Solidarhaftung zugestimmt. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst diesen Entscheid der WAK. Er ist mit 14 gegen 8 Stimmen (2 Enthaltungen) deutlich ausgefallen. Dies zeigt, dass die Kommissionsmitglieder die beinahe täglichen Meldungen von krassem Lohndumping in der Schweiz ernst genommen haben. 
</p><p>Nun ist der Nationalrat aufgefordert, dem Vorschlag des Ständerat und seiner eigenen vorberatenden Kommission zuzustimmen. Den bürgerlichen Parteien FDP und CVP bietet sich damit in der kommenden Session die Chance, ihr Versprechen, die Solidarhaftung zu einem effizienten Instrument gegen Lohndumping auszubauen, definitiv einzulösen. 
</p><p>Für den SGB ist klar: Lohndumping kann nur effizient bekämpft werden, wenn ein Unternehmer auch für die Arbeitsbedingungen bei seinen Subunternehmern geradestehen muss. Nur so kann durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-893</guid><pubDate>Tue, 16 Oct 2012 10:16:00 +0200</pubDate><title>Europa muss sich mit seiner sozialen Verschuldung befassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europa-muss-sich-mit-seiner-sozialen-verschuldung-befassen</link><description>Der EGB zur Situation in Europa</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Schuldenkrise und wie sie bewältigt werden kann, wird derzeit überall diskutiert. Und das ist gut so. Aber es gibt eine soziale Verschuldung, die genauso wichtig genommen werden muss wie die finanzielle, wenn wir Europa retten wollen.</p><p>Die Programme, die den Ländern die in Schwierigkeiten sind, aber auch anderen Ländern, die die Kriterien erreichen wollen, aufgezwungen werden, konzentrieren sich auf Einsparungen, die die Schwächsten treffen, die soziale Sicherheit verringern und die die industriellen Beziehungen schwächen. Das ist eine systematische Vorgangsweise, um unser Sozialmodell zu schwächen; das Sozialmodell, das Europa zu einem Platz der fortgeschrittene Demokratien und der geringen sozialen Ungleichheiten gemacht hat. Die soziale Not in den südlichen Ländern ist groß, und die Ungleichheit steigt überall. Wirtschaftsprogramme schaffen inakzeptable Freihandelszonen in Europa, die mit anderen Ländern, denen es besser geht, konkurrieren. Was jetzt mit den ArbeiterInnen in Griechenland, Portugal, Irland und Spanien passiert, wird früher oder später die ArbeitnehmerInnen im Norden wie ein Bumerang treffen.
</p><p>Die Situation der jungen Menschen ist besonders unerträglich. Die Jugendarbeitslosigkeit erreicht Quoten bis zu fast 50 Prozent in vielen Ländern des Südens, während in ganz Europa die Zahl der prekären Arbeitsverhältnisse steigt.
</p><p>Die Sparpolitik führt nicht nur zu einer sozialen Notlage, sie versagt auch im großen Stil: Weder bewältigt sie die exzessive Schuldenlast, noch stellt sie das Vertrauen der Märkte wieder her. Stattdessen werden die Staatshaushalte weiter geschwächt. Auch wenn Griechenland und Spanien ein Nulldefizit hätten, die Verschuldungsrate würde trotzdem explodieren. Gründe dafür sind der Zusammenbruch des BIP und eine sich verschlechternde Wirtschaftsleistung, bedingt durch untragbare Zinsraten, die aufgezwungen werden, damit den Erwartungen der Finanzmärkte entsprochen wird.
</p><h3>Wer profitiert?</h3><p>Der Kasinokapitalismus ist die Wurzel der Probleme, vor denen wir heute stehen. Dieses System hat versagt. Aber das Kapital fühlt sich nicht betroffen und sein Vorgehen wird immer noch &nbsp;geschützt. Banken manipulieren Zinssätze von ihren gemütlichen Büros aus, aber Regierungen konzentrieren sich weiterhin darauf, die Menschen dafür bezahlen zu lassen.
</p><p>Die Institutionen der Europäischen Union, der Rat, die Europäische Zentralbank und die Internationale Währungsfonds müssen gerechte Steuer anpeilen, Steuerdumping und Steuerhinterziehung beenden und endlich eine Finanztransaktionssteuer einführen. Stattdessen rufen sie nach strukturellen Reformen, nach Senkung der Mindestlöhne sowie nach Einschnitten bei den Pensionen und&nbsp; Arbeitslosenunterstützungen. Das ist ungerecht. Das ist inneffektiv. Was wir brauchen sind Investitionen und existenzsichernde Einkommen, die zu nachhaltigem Wachstum führen.
</p><p>Der EGB wird seine Macht und seinen Einfluss nutzen, um eine Kursänderung zu bewirken. Ein nachhaltiger Weg aus der Krise erfordert den Aufbau und die Stärkung von Mechanismen und von einer Politik, die nicht nur dazu beitragen, verschiedene Formen der sozialen Ungleichheit zu reduzieren, sondern auch die Tendenz der übermäßige Konzentration des Reichtums rückgängig zu machen.
</p><p>Der EGB unterstützt eine Europäische Union, die gute Arbeit, menschenwürdige Bezahlung, sozialen Fortschritt und soziale Gerechtigkeit fördert. Wir sind gegen der Abbau unseres Sozialmodells, das als Vorbild und Inspiration für ArbeitnehmerInnen in der ganzen Welt dient.
</p><p>Der EGB hat eine soziale Vision für Europa: In dieser Zeit, in der von einer neuen Verfassung wird und möglicherweise von einem neuen Vertrag gesprochen wird, muss den Verantwortlichen bewusst sein, dass wir es mit unserer Forderung nach Vorrang für die soziale Grundrechte vor den wirtschaftlichen Freiheiten ernst meinen.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-885</guid><pubDate>Fri, 12 Oct 2012 14:47:00 +0200</pubDate><title>Keine weiteren Steuergeschenke für Unternehmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-weiteren-steuergeschenke-fuer-unternehmen</link><description>Unternehmensbesteuerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wegen des Streits mit der EU um die Steuerdumping-Praktiken der Schweiz plant die Genfer Kantonsregierung ein 457 Millionen schweres Steuergeschenk für Unternehmen: Künftig sollen alle in Genf angesiedelten Unternehmen einen einheitlichen Steuersatz von 13 Prozent bezahlen. Auch die Kantone Basel und Zürich liebäugeln mit solch drastischen Steuersenkungen. Dieses Steuerdumping muss gestoppt werden, denn die Zeche bezahlt die Bevölkerung.&nbsp;</p><p>In der Schweiz können ausländische Firmen, die das Gros ihres Umsatzes ausserhalb der Schweiz erwirtschaften, von einem international konkurrenzlos tiefen Steuerklima profitieren. Sie bezahlen dabei weniger Steuern als Firmen, die ihr Geschäft hauptsächlich in der Schweiz machen. Die grosse Mehrheit der Unternehmen zahlt in der Schweiz einen Gewinn-Steuersatz von etwa 23 Prozent. Eine kleine, privilegierte Minderheit hingegen zahlt je nach Kanton nur einen Satz von 11 Prozent. Einzig Hong Kong kennt noch tiefere Unternehmenssteuersätze.
</p><h3>Unlauterer Steuerwettbewerb</h3><p>Aus Sicht der EU betreibt die Schweiz mit diesem System unlauteren Wettbewerb. Die EU fordert, dass die steuerrechtlichen Spezialregelungen aufgegeben und die im Ausland erzielten Gewinne gleich besteuert werden wie jene im Inland. Ein grosser Nutzniesser dieser Politik ist vor allem der Kanton Genf. Gemäss einer Mitte Oktober präsentierten Studie des Lausanner Universitätsinstituts Créa gibt es in Genf 945 Firmen mit speziellem Steuerstatut. Dazu kommen 136 mit ihnen verbundene Firmen. Die hauptsächlich im Handel – vor allem im Rohstoffhandel – tätigen Firmen mit ihren knapp 20‘000 Angestellten zahlen rund eine Milliarde Gewinnsteuern an Kanton und Gemeinden sowie 640 Millionen an den Bund.
</p><p>Damit diese Firmen nicht abwandern, will die Genfer Regierung den Unternehmenssteuersatz generell auf 13 Prozent senken (auch für Schweizer Firmen, die bislang um die 24 Prozent zahlen). Diese Steuersenkung für das Gros der Genfer Firmen würde beim Kanton und den Gemeinden laut Studie zu einem Steuerausfall von 457 Millionen Franken führen. Um dies zu finanzieren, verlangt Genf die Unterstützung durch den Bund.
</p><p>Aufgeschreckt durch die Studie aus Genf preschten auch die Kantone Basel und Zürich vor und dachten laut über eine Senkung der Unternehmenssteuern nach. Die Zürcher Regierung bezifferte den so verursachten Steuerausfall auf 350 Millionen Franken, die Basler Regierung nannte keine konkreten Zahlen.
</p><h3>Unnötige Steuergeschenke in Milliardenhöhe</h3><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisiert diese Pläne. Sollten sie realisiert werden und Schule machen, würde das in der gesamten Schweiz zu Steuerausfällen von mehreren Milliarden führen. Eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern kann sich die Schweiz nicht leisten und ist ein volkswirtschaftlicher Unsinn: Die Zentren würden geschwächt, der Service Public würde abgebaut und die Infrastruktur vernachlässigt. Bereits jetzt werden in zahlreichen Kantonen Sparmassnahmen vorbereitet. Damit ist klar: Der Beitrag der Unternehmen an die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen darf nicht weiter sinken. Sonst muss die Bevölkerung die Zeche über höhere Steuern bezahlen oder schlechtere staatliche Leistungen hinnehmen.
</p><p>Eine Studie des SGB zeigt, dass die Schweiz auf die auch von Economiesuisse propagierte generelle Steuersenkung verzichten kann. Nur Genf, vermutlich auch die Waadt und Basel-Stadt sind stark betroffen. Insgesamt sollten die Folgen der Anpassung an die EU-Forderungen in der Schweiz aber verkraftbar bleiben, da nur ein überschaubarer Teil der Firmen abwandern würde. Denn im weltweiten Vergleich sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz auch ohne die Sondersätze für Spezialgesellschaften tief. Für Genf, eventuell die Waadt und Basel-Stadt, die bei der Aufgabe der Dumping-Sätze einen Teil des Steuersubstrats verlieren würden, müssten im Rahmen des Finanzausgleichs Lösungen gesucht werden.
</p><p>Angesichts der schwachen Datenlage über Umfang und Bedeutung der tiefen Unternehmenssteuern für Spezialgesellschaften muss der Bund aber nun zuerst eine sorgfältige Analyse vornehmen. Erst dann kann über die zu treffenden Massnahmen entschieden werden.
</p><h3>Mehr Fairness anstatt noch mehr Steuerdumping</h3><p>Schon jetzt ist aber klar, dass sich die Schweiz eher an den internationalen Bestrebungen für faire Steuersysteme beteiligen sollte, als die Unternehmenssteuer-Spirale weiter nach unten zu drehen. Fairness ist im Interesse aller Staaten, auch der Eidgenossenschaft. Denn die Schweiz ist selber ein Opfer von Dumping-Praktiken anderer Länder. Bekannt sind etwa die tiefen Besteuerungen von Erträgen aus immateriellen Gütern in den Benelux-Ländern. Dabei werden auf Lizenz- und oder Patenterträgen nur null bis sieben Prozent Gewinnsteuern erhoben, während es auf üblichen Erträgen bis zu 30 Prozent sind.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-891</guid><pubDate>Mon, 08 Oct 2012 15:35:00 +0200</pubDate><title>Wichtige Zeugnisse der Schweizer Sozialgeschichte einen Tag lang live</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/wichtige-zeugnisse-der-schweizer-sozialgeschichte-einen-tag-lang-live</link><description>3. November – Schweizer Archivtag</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Protokolle des Oltener Aktionskomitees. Streikdokumente aus dem frühen 20. Jahrhundert. Das Friedensabkommen 1937. Diskussionen zur Einführung von Sozialversicherungen. Der aktuelle Kampf gegen neue Prekarisierung.
</p><p>Das sind Schwerpunktthemen einer Ausstellung, mit welcher das Archiv des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) am 3. November eine breite Öffentlichkeit ansprechen will. Der 3. November ist der Schweizer Archivtag. Landesweit öffnen die Archive dem Publikum ihre Tore und weisen auf ihre Schätze hin. 
</p><p>Auch das SGB-Archiv stellt an diesem Tag einige Perlen seines Bestandes aus. Die von Archivarin Dominique Moser-Brossy ausgewählten Dokumente ermöglichen einen historischen Galopp durch die letzten 100 Jahre Sozialgeschichte dieses Landes. 
</p><p>Wer sich dafür interessiert, anhand von originalen Dokumenten „die grosse Linie des sozialen Fortschritts in unserem Land“ zu verfolgen, ist herzlich eingeladen, sich am 3. November im SGB-Archiv einzufinden.
</p><p><b>Ausstellung „Konflikte und soziale Errungenschaften im 20. Jahrhundert</b></p><p><b>Archiv SGB, Bern, Monbijoustrasse 61, 3. Stock</b></p><p><b>SA, 3. 11.2012; 10.00 bis 16.00</b></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-883</guid><pubDate>Wed, 03 Oct 2012 11:15:00 +0200</pubDate><title>250 Leben retten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/250-leben-retten</link><description>SUVA-Präventions-Kampagne gegen Arbeitsunfälle </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 100 Arbeitnehmende wegen eines Berufsunfalles. Besonders tragisch: Zwischen 2000 und 2009 starben allein 31 Lehrlinge. Darum führt die SUVA seit 2010 ein Präventionsprogramm gegen schwere Unfällen mit dem Namen „250 Leben“ durch. Nun wird die Kampagne weiterentwickelt und auch spezifisch auf eine sichere Lehrzeit ausgerichtet. </p><p>Kernbotschaft ist und bleibt die lebenswichtige Regel, dass bei Gefahr am Arbeitsplatz alle Beteiligten das Recht und die Pflicht haben, STOPP zu sagen und die Arbeit zu unterbrechen. Damit soll die Vision der Kampagne „250 Leben“ erreicht werden: Innerhalb der nächsten 10 Jahren die Anzahl schwerer und tödlicher Unfälle zu halbieren. Dazu wurden für besonders betroffene Branchen einfach verständliche Faltprospekte hergestellt, die mit überblickbaren Regeln Sicherheit am Arbeitsplatz herstellen, so z.B. im Bereich der Waldarbeit oder für den Hochbau: <a href="http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/lebenswichtige-sicherheitsregeln-suva.htm</a></p><p>Besonders wertvoll sind auch die Instruktionsmappen für Sicherheitsbeauftragte der Branchenlösungen, aber auch für Gruppenleiter, Vorarbeiter und alle Arbeitnehmenden. Diese Instruktionshilfen können kostenlos bei der SUVA online bestellt oder heruntergeladen werden und erklären anhand von Fotos, Checklisten, Fallbeispielen, Instruktionstipps, etc., wie die Sicherheit während bestimmter Arbeitsabläufe schnell und nachhaltig verbessert wird. 
</p><h3>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist Pflicht! </h3><p>Es ist klar, dass die Arbeitgeber die Hauptsorge für die Sicherheit am Arbeitsplatz tragen müssen. Ebenso ist es ihre Pflicht, eine Sicherheitskultur innerhalb der Firma und der Branche aufzubauen, welche es den Betroffenen erlaubt, effektiv STOPP sagen zu können, wenn eine Gefahr erkannt wird. Um eine solche Sicherheitskultur zu stärken, wurde z.B. im Baugewerbe die „Sicherheits-Charta“ lanciert, welche u.a. von UNIA, dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein Sia und dem Schweizerischen Baumeisterverband unterzeichnet wurde. Darin verpflichten sich alle Unterzeichnenden, auf Baustellen Leben und Gesundheit zu bewahren und bei Gefahr STOPP zu sagen. Ziel ist es, diese Charta konsequent auf allen Baustellen als Blache aufzuhängen und so auch visuell Arbeitgeber und Arbeitnehmende auf die Pflicht und das Recht hinzuweisen, bei erkannter Gefahr STOPP zu sagen. <a href="http://www.sicherheits-charta.ch/home/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.sicherheits-charta.ch/home/</a></p><p>Für alle Betriebe und Branchen gilt weiter: Wenn in einem Unternehmen keine Gefahrenermittlungen stattfinden sollte, sprechen die Arbeitnehmer den Chef darauf an, und falls dies nichts bringt, melden sie es dem Kantonalen Arbeitsinspektorat. <a href="http://www.arbeitsinspektorat.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.arbeitsinspektorat.ch/</a></p><p>Mitsprache der Arbeitnehmenden ist weiter z.B. notwendig: bei Aufstellung von Arbeitsmitteln, die bedient werden müssen; bei Schutzbrillen, Gehörschutzmitteln und andern persönlichen Schutzausrüstungen; aber auch bei Inspektionen der kantonalen Arbeitsinspektorate, der SUVA etc. 
</p><h3>Nächstes Ziel: Lehrlinge besser schützen</h3><p>Die SUVA entwickelt nun das Projekt „250 Leben“ weiter: Im September wurde, in Zusammenarbeit u.a. mit dem SGB, anderen Gewerkschaften, aber auch mit Arbeitgeberverbänden und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS <a href="http://www.ekas.admin.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ekas.admin.ch/</a> eine Partnertagung durchgeführt. Ziel ist es, bis 2013 eine spezifische Präventions-Kampagne für Lehrlinge zu schaffen. Denn Berufsbildung und Prävention müssen in der Schweiz Hand in Hand gehen. Die Tatsache, dass Lernende häufig unter grosser Belastung stehen, sich nicht getrauen, Fragen zur Sicherheit zu stellen und in der Abschätzung von Gefahren noch nicht erfahren sind, macht eine spezielle Herangehensweise nötig. Ganz zu schweigen, dass es immer ganz besonders tragisch ist, wenn ein Jugendlicher wegen eines Arbeitsunfalles aus dem Leben gerissen oder invalid wird. 
</p><p>Diese lehrlingsspezifische Präventions-Kampagne ist nun in der konkreten Entstehung begriffen. Zusammen mit Sozialpartner werden an kommenden SUVA-Workshops die Einsatzmittel für Präventionskampagne konzipiert und ausgearbeitet. Es ist essentiell, dass sich die Gewerkschaften in dieser Phase kräftig einbringen! Denn die Arbeitnehmerorganisationen haben erst durch jahrelangen Einsatz und in Zusammenarbeit mit der SUVA in vielen Bereichen eine Sensibilisierung bewirkt und Know-How sammeln können. Nun sollen alle Branchen und insbesondere der Nachwuchs davon profitieren können. Interessierte Kolleginnen und Kollegen, welche aktiv an der Gestaltung und Umsetzung des Projektes für eine sichere Lehrzeit teilnehmen möchten, melden sich bei Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB. <a href="#" data-mailto-token="thpsav1sbjh5jpypnsphuvGzni5jo" data-mailto-vector="7">luca.cirigliano(at)sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-882</guid><pubDate>Wed, 03 Oct 2012 10:55:00 +0200</pubDate><title>Nötig ist mehr öffentlich-private Zusammenarbeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/noetig-ist-mehr-oeffentlich-private-zusammenarbeit</link><description>Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das neue Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz soll die Forschung in der Schweiz stärken und die Schaffung eines Schweizerischen Innovationsparks fördern. Bei letzterem Ziel stehen jedoch regionale Interessen der nötigen nationalen Lösung gegenüber. Ein kohärentes Projekt hat zudem auch private Investoren anzusprechen.</p><p>Die Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes soll die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Privatwirtschaft stärken. Als Zweitrat verabschiedete der Ständerat einhellig eine Vorlage, die die Kohärenz der Förderinstrumente verbessert, die Autonomie der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) bestätigt und die gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung eines nationalen Innovationsparks schafft. Das Resultat der ständerätlichen Debatte ist sehr erfreulich. Die bestehenden Differenzen zur grossen Kammer sind gering und sollten in der nächsten Session bereinigt werden können.
</p><h3>Gefahr regionaler Verzettelung</h3><p>Vor wenigen Tagen lancierte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Energiestrategie 2050. Wichtiger Teil des ambitionierten Plans ist selbstverständlich auch die Energieforschung. Die Energiewende verlangt viel Innovation, die Vernetzung des Wissens und intensive Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor. Genau in diesem Zusammenhang bietet ein nationaler Innovationspark unbestreitbar eine Chance. Die zahlreichen Ambitionen von Städten und Kantonen nach einem eigenen entsprechenden Park gefährden dabei jedoch die nötige nationale Vision. Gleichzeitig ist eine Konzeption zu wählen, die sich nicht nur für die Hochschulen und die Kantone als attraktiv erweist sondern auch die Privatwirtschaft anzieht. Ohne Privatinvestoren ist ein Innovationspark nicht vorstellbar; Bund und Kantone können in diesem Bereich nur subsidiär wirken. 
</p><h3>Mehr Zusammenarbeit</h3><p>Nicht zu unterschätzen jedoch ist die Bedeutung der bereits jetzt existierenden Forschungsförderinstrumente. Die in den letzten Jahren durch die KTI geleistete Arbeit hat das Terrain privat-öffentlicher Zusammenarbeit befruchtet. Insbesondere wurde so den Fachhochschulen ermöglicht, ihren Auftrag der angewandten Forschung in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen zu entwickeln. Solche Zusammenarbeit ist künftig zu stärken. Einerseits steigert sich so die Innovationsfähigkeit der Unternehmen. Andererseits sichern sich so die Hochschulen, insbesondere die Fachhochschulen, den so dringend nötigen wissenschaftlichen Nachwuchs. 
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-880</guid><pubDate>Mon, 01 Oct 2012 14:10:00 +0200</pubDate><title>Jetzt schon Arbeitszeit, und bald entlöhnte Arbeitszeit?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-schon-arbeitszeit-und-bald-entloehnte-arbeitszeit</link><description>Stillen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Schweiz dürfen Mütter ihr Kind am Arbeitsplatz zwar stillen. Ob sie während der Stillzeit aber Lohn erhalten, bleibt dem Gutdünken des Arbeitgebers überlassen. Dies sollte sich nun ändern. Der Nationalrat hat am zweitletzten Tag der Herbstsession die Ratifikation des IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft gutgeheissen. </p><p>Den Antrag zur Ratifikation des Übereinkommens hatte die heutige SP-Ständerätin Liliane Maury-Pasquier bereits 1999 eingereicht – im Hinblick auf die Abstimmung zur Mutterschaftsversicherung. Das Stimmvolk lehnte die neue Versicherung jedoch zunächst ab. Nach endlich erfolgter Zustimmung (2004) war auch ein wichtiges Hindernis zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens aus dem Weg geräumt: Dennoch dauerte es bis 2010, bis die zuständigen Kommissionen die parlamentarische Initiative gutgeheissen hatten. Bis zum ersten Entscheid des Nationalrats über die Umsetzung der Initiative am letzten Donnerstag sollten nochmals zwei Jahre ins Land ziehen. Zu stark waren bislang die Widerstände aus Arbeitgeberkreisen.
</p><p>Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation sichert für die Schweiz verschiedene bereits erreichte Fortschritte des Mutterschaftsschutzes und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ab. Etwa die Mutterschaftsversicherung, den Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, das Diskriminierungsverbot gegen Mütter sowie Massnahmen zum Gesundheitsschutz. Ebenfalls regelt es Massnahmen zum Stillen. Und hier besteht in der Schweiz noch Anpassungsbedarf: Nach dem Übereinkommen muss Stillzeit am Arbeitsplatz als bezahlte Arbeitszeit gelten.
</p><p>Aus diesem Grund und mit weiteren ideologisch geprägten Argumenten lehnten die Arbeitgeberorganisationen, die SVP und Teile der bürgerlichen Parteien die Ratifikation des Übereinkommens sowie die dazu nötige Änderung des Arbeitsgesetzes ab. Nachdem der Bundesrat aber vorgeschlagen hatte, die Frage der Stillzeit auf Verordnungsstufe zu regeln statt im Gesetz, begann der Widerstand im bürgerlichen Lager zu bröckeln. Am Ende stimmte der Nationalrat dem Bundesbeschluss über die Ratifikation des Übereinkommens mit 103 zu 58 Stimmen zu. Nun ist es am Ständerat, der langjährigen Forderung der SGB-Frauenkommission endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wir bleiben dran.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-879</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2012 11:23:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Nationalrat nachziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-der-nationalrat-nachziehen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Ständerat hat sich am 25. September mit 22 zu 18 Stimmen für eine wirksame Solidarhaftung entschieden. In der Wintersession muss die grosse Kammer nachziehen. Dann wird sich künftig durch Subunternehmerketten verursachtes Lohndumping effizient bekämpfen lassen. </p><p>In letzter Zeit explodierten die Fälle von Lohndumping durch Subunternehmer geradezu. Die Gewerkschaft Unia entdeckte beinahe täglich skandalöse Fälle; entsandte Bau-Arbeiter wurden von ihren Subunternehmen in krasser Verletzung der Gesamtarbeitsverträge oft mit Hungerlöhnen abgespeist.
</p><p>Deshalb verlangten die Gewerkschaften die sogenannte Solidarhaftung, und zwar in griffiger Gestaltung. Der Erstunternehmer soll stärker in die Pflicht genommen werden, wenn die Subunternehmen die vertraglichen Arbeitsbestimmungen nicht einhalten. Dabei hat sich der SGB immer für das Kettenmodell ausgesprochen. Der Erstunternehmer soll dabei für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich sein, also auch für jene, die Teile des Auftrags an Subsubsubunternehmer ausgliedert haben usw. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession für ein solches Modell entschieden. Er hat den Antrag seiner Kommissionsmehrheit verworfen, wonach Erstunternehmer ihre Subunternehmen lediglich in einem schriftlichen Vertrag dazu hätten verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Sogar Bundesrat Schneider-Ammann sagte in der Debatte klipp und klar, dass diese Minimalvariante in der Praxis gegenüber heute keinen Zusatznutzen bringen würde.
</p><h3>Baumeister und Gewerbeverband blocken weiter </h3><p>Geführt ist der Mist aber noch lange nicht. Allen voran der Baumeister- und der Gewerbeverband bekämpfen eine effiziente Solidarhaftung weiter mit starkem rhetorischem Tabak. Die Baumeister sprechen von „Schnüffelei als Wirtschaftsprinzip“ und der „Kriminalisierung einer ganzen Branche“ und versteigen sich gar zu folgender Ausführung: „Jene wenigen Firmen, die es [das Gesetz] tatsächlich brechen, haben dagegen nichts zu befürchten: für sie müssen ja am Ende andere geradestehen.“ Was ist den Hitzköpfen zu raten? – Sie sollen lesen, was in Art. 5, Absatz 2 und 3 des Gesetzes beschlossen wurde. In Absatz 2 steht, dass der Erstunternehmer nur haftet, wenn der Subunternehmer zuvor erfolglos belangt wurde oder nicht belangt werden kann. Absatz 3 legt fest, dass der Erstunternehmer von der Haftung bei Nachweis genügender Sorgfalt befreit ist. Das gilt etwa, wenn er sich „von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt.“ – Eigentlich keine Hexerei für ein Unternehmen, das korrekt arbeiten will. 
</p><p>Hier setzt der Gewerbeverband mit einem zweiten Knüppel-Argument ein: „einem unverhältnismässigen administrativen Aufwand, der nicht zumutbar ist“. Nun: diese Klage taucht derart reflexartig auf, wenn es um Missbrauchsbekämpfung geht, dass sie keinen argumentativen Gehalt mehr zu entwickeln vermag. Das Beispiel des Glarner SVP-Ständerates This Jenny spricht Bände. In der ständerätlichen Debatte führte er noch aus, dass diese Kontrolle für sein eigenes Unternehmen keine Probleme darstelle, wohl aber für die kleinen. Anderthalb Tage später, vor den Kameras der „classe politique“, malte Jenny wortreich aus, wie auch sein Unternehmen durch diese Solidarhaftung in den administrativen Würgegriff genommen würde… 
</p><h3>Arbeit korrekt entlöhnen</h3><p>Eigentlich müsste den Baumeistern faire Konkurrenz um Aufträge ja ein prioritäres Anliegen sein. Denn Opfer von Lohndumping sind ja nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch die fairen Betriebe. Das sollte auch dem Nationalrat klar sein, der sich in der Wintersession mit dem Thema beschäftigen wird. Verschiedentlich haben sich auch bürgerliche Politexponenten aus der grossen Kammer dazu bekannt, durch Subunternehmer verursachtes Dumping wirkungsvoll zu bekämpfen. Sie stehen nun in der Pflicht. Der Baumeisterverband mag dann ein paar Tage lang Zeter und Mordio schreien. Auch dieser Sturm wird sich bald einmal ausgetobt haben – und dann werden sie sich daran gewöhnen, vermehrt zu garantieren, was für den sozialen Kitt des Landes so viel wichtiger ist: dass hierzulande Arbeit korrekt entlöhnt wird.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-878</guid><pubDate>Fri, 28 Sep 2012 10:57:00 +0200</pubDate><title>Parlament zwingt hohe Einkommen zu mehr Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/parlament-zwingt-hohe-einkommen-zu-mehr-solidaritaet</link><description>Arbeitslosenversicherung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Nach dem Nationalrat im März hat nun auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die mehr Solidarität in der Arbeitslosenversicherung (ALV) verlangt. Neu soll das sogenannte Solidaritäts-prozent nicht mehr bloss bis zu Einkommen von 315‘000.- erhoben werden. Superreiche werden damit künftig stärker zur Kasse gebeten. </p><p>„Es ist nicht verständlich, weshalb die Einkommen, die über 315 000 Franken liegen, nicht dazu beitragen sollen, die Schulden der Arbeitslosenversicherung (ALV) zu begleichen. Leute mit sol-chen Einkommen sind privilegiert; sie haben von den wirtschaftlichen Verhältnissen profitiert, während andere, die arbeitslos geworden sind, darunter leiden. In diesem Sinne geht es um einen konkreten Akt der Solidarität.“ So argumentierte Ständerat und SGB-Präsident Paul Rechsteiner in der kurzen Debatte der kleinen Kammer zu einer Motion, die das sogenannte Solidaritätsprozent nicht mehr plafonieren will.
</p><h3>Solidarität der Reichen, aber nicht der Schwerreichen - bisher</h3><p>Der versicherte Verdienst bei der ALV liegt heute bei 126‘000.-/Jahr. Bis zu diesem Betrag wird heute ein ordentlicher ALV-Beitrag von 2,2 % (je 1,1 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhoben. Für Einkommensanteile, die 126‘000.- übersteigen und maximal bis 315‘000.- reichen, ist heute zudem das sogenannte Solidaritätsprozent zu leisten (je 0,5 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Dieses Prozent ist allein für den Schuldenabbau der Arbeitslosenversicherung bestimmt. Nachher soll es aufgehoben werden.
</p><p>Die Gewerkschaften und die Linke haben seit jeher mehr Solidarität bei den ALV-Beiträgen gefordert, hatten damit aber bis in die jüngste Zeit wenig Erfolg. Besonders stossend war, dass sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit bislang immer weigerte, den Solidaritätsbeitrag auf dem Gesamtlohn von Schwerreichen zu verlangen. Nun aber kam kam Bewegung ins Dossier. Zwar verwarf der Nationalrat in der diesjährigen Frühlingssession einen Vorstoss von Katharina Huber-Prelicz, der verlangte, ordentliche ALV-Beiträge auf das gesamte Einkommen zu erheben. Gewerkschaften und Linke, unterstützt von sozial aufgeschlossenen Bürgerlichen, setzten dann aber eine Kommissionsmotion durch, die zumindest die Obergrenze von 315‘000.- für das Solidaritätsprozent beseitigen wollte. Die grosse Kammer verabschiedete diesen Vorschlag mit 106:65 Stimmen. Der Ständerat stimmt nun sechs Monate später mit offensichtlichem Mehr zu.
</p><h3>Bundesrat verspricht baldige Umsetzung</h3><p>Nach Bundesrat Schneider-Ammann wird eine Person mit 400‘000.- Einkommen neu 35.- pro Monat mehr an die ALV abliefern müssen. Den gleichen Betrag muss der Arbeitgeber leisten. Angestellte mit 1 Mio. Einkommen werden 285.- pro Monat mehr leisten (gleiche Summe für Arbeitgeber). Die ALV kann aufgrund der so erweiterten Solidarität mit 79 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr rechnen. Heute liegen die Schulden der ALV bei 5,4 Mia. Franken. Wenn es gelingt, die Arbeitslosigkeit bei 3,2 % zu halten, dann werden die ALV-Schulden in 10 Jahren abbezahlt sein. Die Superreichen werden dann auch ein bisschen dazu beigetragen haben. 
</p><p>Und ein Letztes: Auf die Anregung von Ständerat Rechsteiner, dass der Beschluss „möglichst rasch auch real Gesetz wird“, meinte der Volkswirtschaftsminister: „Sobald wir die Entscheidungen haben, wird umgesetzt.“</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-872</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:57:00 +0200</pubDate><title>SGB feilt an einer Initiative für angemessene AHV-Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sgb-feilt-an-einer-initiative-fuer-angemessene-ahv-renten</link><description>AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Viele Menschen werden mit Erreichen des Pensionsalters ins kalte Wasser gestossen. Von einem Monat auf den anderen müssen sie auf einen erheblichen Teil des bisherigen Einkommens verzichten und den Gürtel enger schnallen. Viele plagen Existenzängste. Dagegen will der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vorgehen. Er feilt zurzeit an einer Volksinitiative für höhere AHV-Renten.</p><p>Die Bundesverfassung lässt keinen Zweifel offen: AHV und Pensionskasse müssen im Alter „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ ermöglichen. Unter „angemessen“ versteht der Bundesrat seit den 1970er Jahren, dass für Alleinstehende die Renten aus der 1. und 2. Säule 60 Prozent des letzten Brutto-Jahreslohnes ausmachen sollen. Bei Ehepaaren soll sich diese sogenannte Ersatzquote auf 80 Prozent belaufen.
</p><h3>Enger Gürtel auch bei mittleren Einkommen</h3><p>Ein Blick auf die konkreten Zahlen zeigt, dass bei solchen Quoten viele Pensionierte jeden Franken dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben. Geht jemand mit einem Brutto-Monatslohn von 5000 Fr. in Rente, notabene ein weit verbreitetes Lohnniveau, bleiben ihm nach der Pension pro Monat noch gerade 3000 Franken im Portemonnaie. Das ist wenig Geld.
</p><p>Dazu kommt, dass die offiziellen Ersatzquoten kaum erreicht werden. Viele Menschen erhalten nämlich aus der 1. und 2. Säule deutlich weniger als 60 Prozent des letzten Bruttolohnes. Besonders betroffen sind jene Menschen, die bei der Altersvorsorge bloss auf die AHV zählen können. Dies gilt etwa für jeden sechsten alleinstehenden Mann im Alter zwischen 65 und 70. Sie müssen den Lebensunterhalt ohne Leistungen aus 2. oder 3. Säule bestreiten. Allenfalls helfen ihnen die Ergänzungsleistungen. Beinahe jede vierte alleinstehende Frau zwischen 64 und 69 befindet sich in der gleichen Situation. Bei Ehepaaren sind es immer noch 13,5 Prozent. 
</p><p>Laut einer OECD-Studie verfügten in der Schweiz zuletzt 17,6 Prozent der über 65-jährigen Männer ein tieferes Einkommen als 3000 Franken. Wem hierzulande so wenig Geld zur Verfügung steht, dem droht soziale Isolation. Er oder sie kann sich den Schweizer Lebensstandard nicht mehr leisten. Das Phänomen wird noch verstärkt, indem die AHV-Renten immer weiter hinter der durchschnittlichen Lohnentwicklung zurückbleiben. Allein seit dem Jahr 2000 wurden die AHV-Renten um 10 Prozent abgehängt.
</p><p>Aus Sicht des SGB-Vorstandes ist es nun Zeit, Gegensteuer zu geben. Mit dem Projekt AHVplus setzt der SGB auf die Verbesserung der AHV-Renten. Das Konzept baut auf dem Erfolgsmodell AHV auf, welches für die grosse Mehrheit der Bevölkerung eine sehr gute Leistung zum kleinen Preis bietet.
</p><h3>Renten merklich anheben</h3><p>Die Renten sollen merklich angehoben werden – mindestens in der Grössenordnung einer 13. Monatsrente. Dies entschieden die Delegierten des SGB im Mai 2012. Mit welchem Modell das Ziel erreicht werden soll, wird zurzeit von den zuständigen Gremien des SGB geklärt.
</p><p>Im September 2012 beschloss der SGB-Vorstand, beim Projekt AHVplus aufs Tempo zu drücken und eine Volksinitiative auszuarbeiten. Den definitiven Entscheid über die Lancierung der Initiative und über deren konkreten Inhalt treffen die Delegierten des SGB voraussichtlich im Frühjahr 2013. Zur Debatte steht unter anderem ein Modell, bei dem die Renten um 10 Prozent angehoben werden, das heisst für Alleinstehende rund 200 Franken pro Monat. Bei einem weiteren Modell würden die Renten für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen stärker angehoben. Diskutiert wird auch die Forderung, das Projekt auf die Invalidenversicherung auszudehnen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-871</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 17:17:00 +0200</pubDate><title>Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung nur für eine Minderheit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortsetzung-der-gewohnten-lebenshaltung-nur-fuer-eine-minderheit</link><description>Neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der RentnerInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die reichen Alten. Es gibt sie. Dieses Bild wird aber so stark – und so bewusst – gepflegt, dass darob die armen Alten aus dem Blickfeld fallen. Denn die gibt es auch. Das zeigt ein &lt;media 652&gt;neues SGB-Dossier zur wirtschaftlichen Lage der Rentner/innen in der Schweiz&lt;/media&gt;.</p><p>Das neue SGB-Dossier befasst sich zuerst mit der Einkommensstruktur in Rentnerhaushalten. Die Autorinnen belegen, dass das viel gerühmte Dreisäulenmodell faktisch nur auf eine Minderheit von älteren Menschen zutrifft: „2008 konnten gerade einmal 34.6 Prozent der Männer und 17.9 Prozent der Frauen nach ihrer Pensionierung auf Leistungen aus allen drei Säulen zählen (Neurentnerinnen und -rentner). Weitaus öfter kommt es vor, dass das Haushaltsbudget aus AHV-Renten und Geld aus der beruflichen Vorsorge (Renten und/oder Kapital) gebildet wird. Dies traf auf 44.4 Prozent der Männer und 37.2 Prozent der Frauen zu.“ (S. 7). Für jede 3. Frau und jeden 8. Mann jedoch „beruht die Altersvorsorge einzig auf einer Säule: der AHV.“ (ebenda).</p><p>Was aber bedeutet es, wenn Rentnerinnen und Rentnern ohne Leistungen aus 2. und 3. Säule, dieser „Steueroptimierungsmassnahme für Gutbetuchte“ (S. 16), über die Runden kommen müssen? Oder wenn sie zur AHV nur niedrige Ergänzungen aus der beruflichen Vorsorge beziehen? Dann droht im Alter Armut. Das umso mehr als Rentnerhaushalte in einer schwierigen finanziellen Situation meistens kein Erwerbseinkommen erzielen können. Die gleichen Haushalte zeichnen sich auch durch fehlendes Vermögen aus. Ihre Feststellungen belegen die Autorinnen jeweils reichlich mit statistischen Daten.</p><p>Pensionierten, welche nur Anspruch auf eine AHV-Teilrente oder eine niedrige Vollrente haben, bleibt kaum etwas anderes übrig, als sich mühseligen Bedarfsprüfungen zu unterziehen, um von Ergänzungsleistungen profitieren zu können. Ein Blick auf die Ausgaben der Rentnerhaushalte zeigt denn auch wenig überraschend, dass die ärmeren Rentner quasi ihr gesamtes Einkommen für das unmittelbare Überleben (Essen, Trinken, Wohnen, Gesundheit) verwenden müssen. Im letzten Kapitel schliesslich verweisen die Autorinnen auf SGB-Modellberechnungen zur Ersatzquote. Sie zeigen, dass die vom Bund angestrebte Ersatzquote von 60 % (d.h.: das Renteneinkommen durch AHV und BV sollte 60% des letztbezogenen Lohnes umfassen) nur selten erreicht wird.</p><p>Fazit der Autor/innen: „Um ihren Lebensunterhalt angemessen bestreiten zu können, sind zahlreiche Rentnerhaushalte auf eine Verbesserung der Leistungen angewiesen“ (S. 29). Der SGB will dies mit dem Projekt AHVplus einlösen. Dabei geht es darum, „dass Rentnerinnen und Rentner zukünftig nicht nur ihr Überleben gesichert wissen, sondern auch vollwertig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>Berufliche Vorsorge</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-770</guid><pubDate>Wed, 19 Sep 2012 10:09:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat Nägel mit Köpfen machen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-muss-der-staenderat-naegel-mit-koepfen-machen</link><description>Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 25. September wird das Plenum des Ständerates das Thema Solidarhaftung anpacken. Der SGB verlangt eine griffige Ausgestaltung, die den Erstunternehmer voll in die Pflicht nimmt. Sonst bleibt das Bekenntnis von Regierung und Parlament, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen, bloss eine Worthülse.</p><p>Die Flankierenden Massnahmen sind in den letzten Jahren verschiedentlich weiter entwickelt worden. Dennoch haben sie nach wie vor gesetzliche Lücken. Verantwortungslose Firmen nutzen sie, um die hiesigen Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind aktuell die Subunternehmerketten, d.h. die Auslagerung von Teilen eines Auftrags an einen Subunternehmer, der wiederum Teile an einen Sub-Subunternehmer ausgliedert, der wiederum… Am Schluss dieser Kette stehen dann Firmen, die Arbeitnehmer mit Hungerlöhnen abspeisen. Damit unterlaufen sie die geltenden Gesamtarbeitsverträge und machen den korrekten Firmen und ihren Angestellten das Leben schwer. Mit der EU-Osterweiterung hat dieses Problem dramatisch zugenommen. 
</p><h3>Kettenhaftung nötig</h3><p>Der SGB verlangt wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping. Er will eine Solidarhaftung, die den Erstunternehmer in die Pflicht nimmt und dafür sorgt, dass er Aufträge nur an Firmen ausgliedert, die die geltenden Arbeitsbedingungen einhalten. Geschieht dies nicht, haftet auch er für den entstandenen Schaden. Für den SGB ist klar: Es braucht von den verschiedenen vorgeschlagenen Modellen dasjenige der Kettenhaftung. Kettenhaftung bedeutet, dass der Erstunternehmer für alle Verstösse in der Subunternehmerkette haften muss. Nur so wird er die Subunternehmer genügend sorgfältig auswählen. Nur so wirkt das Instrument der Solidarhaftung wirklich präventiv.
</p><h3>Kein Papiertiger </h3><p>Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Ständerates beantragt ihrem Plenum jedoch nur einen Papiertiger. So sollen die Erstunternehmer ihre Subunternehmen in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Ein frommer Wunsch und kaum ein Fortschritt gegenüber dem Status quo, bei dem ein mündlicher Vertrag ausreicht. Selbst die Arbeitgeberverbände des Ausbaugewerbes und auch das Seco bezeichnen diesen Vorschlag als wirkungslos. 
</p><h3>Gefährliche Politik der Pseudo-Massnahmen</h3><p>Am 25. September muss der Ständerat im Plenum den zahnlosen und damit gefährlichen Entscheid seiner Kommission korrigieren. In einer Zeit, wo Lohndumping via ausländische Subunternehmen beinahe zum Alltagsstoff der täglichen Nachrichten gehört, wird es sich rächen, auf Lohndrückerei bloss mit Pseudo-Massnahmen zu reagieren. Denn wenn die Bevölkerung feststellt, dass negative Begleiterscheinungen der Personenfreizügigkeit nicht effizient bekämpft werden, dann wird sie künftig dieser Personenfreizügigkeit die Gefolgschaft verweigern. Die Ständeräte sollten besser jetzt genau hinsehen, statt sich dann die Augen zu reiben.
</p><p>&nbsp;</p><p><a href="http://www.unia.ch/Petition-Solidarhaftung.6661.0.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Petition der Unia zur Solidarhaftung</a></p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-809</guid><pubDate>Tue, 18 Sep 2012 11:27:00 +0200</pubDate><title>Adoptionen auch für gleichgeschlechtliche Paare</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/adoptionen-auch-fuer-gleichgeschlechtliche-paare</link><description>Gleichstellung im Adoptionsrecht notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat berät am 25. September 2012 die Motion des Ständerates zum Adoptionsrecht “Gleiche Chancen für alle Familien“. Die SGB-Mitgliederkommission Lesben und Schwule verlangt, dass die vom Parlament verankerten Ungleichbehandlungen im Adoptionsrecht auszumerzen sind.</p><p>Der Nationalrat lehnte die Petition „Gleiche Chancen für alle Familien“ (eingereicht vom Verein Familienchancen) im September 2011 ab. Der Ständerat entschied im März 2012 anders: Er wandelte die Petition in eine Motion um, die eine vollständige Öffnung des Adoptionsrechts verlangt, wenn die Adoption zum Wohl des Kindes ist. Der Bundesrat seinerseits will für gleichgeschlechtliche Paare nur die „Stiefkindadoption“ verwirklichen.</p><p>Nun ist wieder der Nationalrat dran. Vor der Debatte zeigt sich folgende Ausgangslage: Eine kleinere Minderheit der Kommission für Rechtsfragen lehnt die Motion ab, eine Mehrheit der Kommission bevorzugt die Variante Bundesrat und eine grössere Minderheit will die vollständige Öffnung gemäss Ständerat.</p><h3>Fehlende Gleichstellung im Adoptionsrecht</h3><p>Mit dem Partnerschaftsgesetz wurden von Parlament und Volk bewusst Ungleichbehandlungen geschaffen. Eine davon betrifft das Adoptionsrecht (Adoption ja von Einzelpersonen, unabhängig von der sexuellen Orientierung, aber keine Adoption durch eingetragene Partnerschaften). Diese Inkohärenz wurde auch im Ständerat hervorgehoben. Eine solche in vollem Bewusstsein geschaffene gesetzliche Ungleichbehandlung ist ebenso verwerflich wie Ungleichbehandlungen im täglichen Leben, ja sie schürt gar noch des Empfinden, dass mann/frau schon jemanden ungleich behandeln darf, weil das Gesetz das ja auch tut.</p><h3>Warum kommt diese Forderung nach einem gleichstellenden Adoptionsrecht jetzt?</h3><p>Die Schwulen- und Lesbenorganisationen verzichteten 2002 – 2004 darauf, die Gleichstellung einzufordern, um „den Karren nicht zu überladen“. Der Vorschlag zur eingetragenen Partnerschaft sollte nicht gefährdet werden, nachdem klar wurde, dass es keine „Homo-Ehe“ geben würde. Seither sind zehn Jahre ins Land gezogen. Alle Gesetze können geändert werden, um gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Es ist also legitim, die gesetzlich verankerten Ungleichbehandlungen jetzt auszuräumen. Von einer Zwängerei, wie die SVP es nennt, kann deshalb keine Rede sein.</p><h3>Eltern sind nicht nur Mann+Frau</h3><p>Das Konzept, dass Eltern zwangsläufig nur Frau+Mann sein können, ist gesellschaftlich-moralisch konstruiert. Dass gleichgeschlechtliche Paare die sexuelle Identitätsfindung eines Kindes behindern könnten ist eine Mär. Die Erziehung zur (zwingenden) heterosexuellen Identität ist das, was in der progressiven schwul-lesbischen Meinung (seit Jahrzehnten) als Erziehung zur Zwangsheterosexualität bezeichnet wird. Kinder von lesbischen Müttern oder schwulen Vätern werden nämlich im gleichen Umfang hetero-, homo-, bi- oder intersexuell geboren wie jene der Heterosexuellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in der Frage „Eltern = nur Frau+Mann“ bereits anders geurteilt.</p><h3>Vormundschaft: immer die schlechtere Lösung</h3><p>In jedem Fall ist das Kindeswohl in einer stabilen Partnerschaft (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Konkubinat) sicher besser gewährleistet als mit einer Vormundschaft. Natürlich ist es möglich, „Waisen“, die Adoptionskind einer/s überlebenden Partnerin/s werden könnten / sein sollten, rechtlich und finanziell mit anderen Mitteln, etwa über Versicherungen, abzusichern. Aber wieso kompliziert und schlecht, wenn es gut auch geht? Zudem: Zur Zeit sieht auch Frankreich die vollständige Öffnung des Adoptionsrechts vor.</p><h3>Was kommt als nächstes?</h3><p>Neben einer diskriminierungsfreien Adoption wird sich die SGB-Kommission Lesben und Schwule künftig mit folgenden Schwerpunkten beschäftigen müssen:</p><p>Einbürgerungsrecht: gleiches Recht für Ehepaare und eingetragene Partner/innen;</p><p>Zugang zu künstlichen Befruchtung: entweder für alle ja oder für alle nein;</p><p>Artikel 261bis (heute Rassendiskriminierung): auch die Diskriminierung aufgrund von sexueller Orientierung/Identität ist unter Strafe zu stellen.</p><p>Schliesslich muss alles Erreichte auch umgesetzt werden!</p><p>Die Gewerkschaften schliesslich müssen in ihren GAV den Adoptionsurlaub nicht nur für heterosexuelle, sondern für alle, also auch gleichgeschlechtliche, Paare und Einzelpersonen zugänglich machen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von LGBT</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-869</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 12:06:00 +0200</pubDate><title>Lohnexzesse stoppen mit 1:12</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnexzesse-stoppen-mit-1-12</link><description>Gerechte Löhne: Nationalrat ist am Zug</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 27. September wird sich der Nationalrat mit der Juso-Volksinitiative „1 : 12 – Für gerechte Löhne“ befassen. Sie verhindert Lohnexzesse und drückt gewaltig, aber ungerechtfertigt gewachsene Lohnscheren wieder zu, indem sie Mindest- und Maximallohn aneinander bindet. Ein Ja zum Volksbegehren ist für Gewerkschaften nichts als logisch.</p><p>Zuerst implodierte der Ostblock. Dann explodierten die Löhne der Spitzenmanager. Beispiel für die Schweiz: Das Verhältnis vom allerhöchsten zum allertiefsten Lohn beträgt 2011 bei Novartis 266:1, bei Nestlé 215:1, bei Roche 213:1. Oder: Nimmt man für das dasselbe Jahr die oberste Managementebene von 41 grossen Schweizer Unternehmen und vergleicht mit deren niedrigsten Lohnsegment, dann kommt man auf einen Wert von 39:1.
</p><p>Die Empörung über die Abzocker, diese neue Feudalcliqué, ist gross. Massnahmen aber, die wirklich ins Räderwerk dieser ungerechten Verteilung griffen, sind selten. Einer, der seinen Frust zur Tat transformiert hat, ist Thomas Minder. Er will mit seiner Volksinitiative Abzockerlöhne in den Griff bekommen. Minder vertraut dabei auf die Aktionäre. Sie sollen’s richten. Die Frage aber sei erlaubt: Wollen sie, die Aktionäre, dies denn wirklich richten? Gehören sie, oder doch wenigstens ein stimmangebender massgeblicher Teil von ihnen, nicht allzu oft zur gleichen Kaste? Im angelsächsischen Raum, wo Aktionärsversammlungen über die Gehälter der Geschäftsleitung abstimmen können, sind erfolgreiche Anträge zur Rückstufung exzessiv Entlöhnter so selten wie Elefanten im Meer.
</p><p>Der Vorschlag der Juso-Volksinitiative dagegen ist wirksam. Er greift direkt ins Räderwerk ungerechter Verteilung. Zudem ist er schlank und einprägsam. Der höchste Lohn in einem Unternehmen darf höchstens 12 x höher sein als der tiefste Lohn im selben Unternehmen. Oder anders gesagt: der Spitzenmanager darf in einem Monat das verdienen, was der tiefst bezahlte Mitarbeiter in einem Jahr verdient. Mehr aber nicht. Immerhin: zahlt ein Unternehmen tiefste Löhne von 4000.- im Monat, wie das die entsprechende SGB-Volksinitiative vorsieht, dann gibt’s für die Spitzen desselben Betriebs immer noch 576‘000.- pro Jahr. Am Hungertuch nagen müssen sie nicht…
</p><p>Die Gewerkschaften sind klar und eindeutig für den 1:12-Volksvorschlag. Das spiegelt sich schon nur darin, dass die Präsidien aller grossen SGB-Verbände im Initiativkomitee vertreten sind. Das wichtigste Argument ist Verteilgerechtigkeit. Die heutigen Lohnscheren sind reine Willkür. Sie sind Ausdruck einer arroganten Mentalität, die wirtschaftlichen Erfolg nur als Produkt einer schmalen Managerelite sieht. Das ist zu korrigieren. 1:12 tut es.
</p><p>Und die Drohung, von Nestlé-Chef Brabeck beispielsweise, im Fall einer angenommenen Initiative mitsamt seinem Unternehmen auszuwandern? Weltkonzerne sind nicht so schnell und schmerzlos disloziert. Das gilt insbesondere für jene, die vom Schweizer Label profitieren. Und wenn ein Fürst nur bleiben will, wenn er hier in Saus und Braus abzocken kann, dann soll er halt gehen. Die Schweiz ist nicht Liechtenstein. 
</p><p>1:12 steht für soziale Gerechtigkeit in der Wirtschaft. Irgendwer muss anfangen, für einigermassen gerechte Verhältnisse auch in den Betrieben zu sorgen. Auch das kann rundum Sogwirkung entfalten. Die Schweiz hat, um das demokratische Selbstbestimmungsrecht zu bekommen, als erste ihre Fürsten verjagt. Das haben die Franzosen und die Deutschen erst viel später gemacht. Wenn wir jetzt die Fürsten in der Wirtschaftswelt verjagen – oder bloss zur Vernunft bringen – dann wird das ausstrahlen. 
</p><p>Manchmal sind im Leben auch mutige Entscheidungen zu treffen. Der aufrechte Gang gehört dazu.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Wirtschaft</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-859</guid><pubDate>Mon, 17 Sep 2012 08:33:00 +0200</pubDate><title>Kein Shoppen rund um die Uhr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-shoppen-rund-um-die-uhr</link><description>Heute im Ständerat: Mehrfronten-Angriff auf das Detailhandelspersonal</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der Herbstsession wird das Verkaufspersonal im Detailhandel, eine bereits sehr stark prekarisierte Branche, mit gleich drei Vorstössen drangsaliert. Es soll länger arbeiten, in Tankstellenshops auch durchgehend nachts und sonntags.</p><p>Das Trommelfeuer der Deregulierungslobby findet seine aktuellste Form in der Parlamentarischen Initiative des Genfer Nationalrats Christian Lüscher (FDP). Diese verlangt, dass Tankstellen an Autobahnen und „Hauptverkehrsstrassen“ (potentiell also an jeder besseren Dorfhauptstrasse!) neu ihre Ladenöffnungszeiten auf 24 Stunden ausdehnen können, inkl. Sonntage. So könnte jeder Shop-Betreiber selbst entscheiden, ob er nachts überhaupt schliessen will. Eine Amerikanisierung der Ladenöffnungszeiten wäre bei vielen der über 1600 Tankstellenshops in der Schweiz wohl bald Realität.
</p><h3>Bereits heute sehr prekäre Arbeitsbedingungen</h3><p>Das Personal solcher Shops, welches bereits heute zu sehr schlechten Bedingungern arbeiten muss, wäre noch schädlicheren Einflüssen ausgesetzt. Zum einen werden Tankstellenshops häufig in Franchise geführt, was meist ein prekäres arbeitsrechtliches Umfeld bedeutet. Zum anderen hat die Nachtarbeitszeit erwiesenermassen einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden. Ebenso ist die Gefahr von kriminellen Übergriffen auf das Verkaufspersonal (v.a. nächtliche Raubüberfälle) in den letzten Jahren gestiegen. Ganz zu schweigen von den schädlichen Auswirkungen unbeschränkt verlängerbarer Öffnungszeiten auf das häufig spontane Alkohol-Konsumverhalten von Jugendlichen (Binge Drinking). Nicht vergessen darf man, dass in dieser Branche alle Bemühungen, einen nationalen branchenweiten Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, am Widerstand der Arbeitgeber gescheitert sind. 
</p><h3>Kompromiss, der keiner ist</h3><p>Dass der Bundesrat nun mit einem sogenannten „Kompromissvorschlag“ aufwartet, welcher bloss die Anzahl der zu deregulierenden Shops etwas nach unten schraubt, kann man nur als Augenwischerei bezeichnen: 24-Stunden-Betriebe mit all ihren negativen Auswirkungen würden möglich bleiben. Die Gewerkschaften lehnen auch den „Kompromissvorschlag“ ab und behalten sich auch für diesen ein Referendum vor. 
</p><h3>Motion Hutter</h3><p>Eine Motion des Zürcher Nationalrats Markus Hutter (FDP) schlägt in die gleiche Kerbe, jedoch mit noch extremeren Forderungen: Nationalrat Hutter möchte erreichen, dass es den Kantonen völlig freigestellt würde, die Öffnungszeiten aller Verkaufsstellen (also nicht nur von Tankstellenshops!) nach eigenem Gutdünken festzulegen. Alle Leit- und Schutzplanken des Bundes sollten ausgehebelt werden. Nacht- und Sonntagsarbeit könnten so in Zukunft je nach kantonaler Gesetzessystematik mit einer blossen Änderung auf Verordnungsebene möglich werden.
</p><h3>Lombardi: Diktat zu längeren Arbeitszeiten</h3><p>Ebenso bedenklich ist die Stossrichtung der neuen Motion des Tessiner Ständerates Filippo Lombardi (CVP). Der Bund soll von oben herab in der ganzen Schweiz (ob Stadt oder Land, ob Tourismusregion oder abgeschiedene Bauerngemeinde) via Änderung des Binnenmarktgesetzes „harmonisierte Mindestbetriebszeiten“ für Detailhändler von 6 bis 20 Uhr (samstags von 6 bis 19 Uhr) einführen. Nach so erfolgter Reform dürften die Kantone die Öffnungszeiten nicht einschränken, sondern nur noch weiter ausdehnen. Ständerat Lombardi bedient sich bei der Begründung des Vorstosses eines völlig untauglichen Argumentes: Längere Öffnungszeiten würden automatisch weniger Einkaufstourismus ins grenznahe Ausland bewirken. Dass dies nicht stimmt, zeigt ein kurzer Blick auf zwei Grenzkantone mit bereits langen Öffnungszeiten, die trotzdem einen starken Einkaufstourismus ausgesetzt sind: Aargau und Zürich. 
</p><p>Noch erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Bundesrat vor wenigen Tagen diese Einschränkung der demokratischen Rechte der Kantonsbevölkerungen zur Annahme empfohlen hat. Es bleibt zu hoffen, dass gerade der Ständerat als föderalistische Kammer keine Hand bieten wird, hier die Kantonssouveränität einzuschränken. 
</p><h3>Deregulierung bekämpfen</h3><p>Diese Angriffe auf die Rechte des Ladenpersonals wirken umso trotziger und ideologisch verbohrt, als sich verschiedene Volksabstimmungen in den letzten Jahren gegen eine weitere Deregulierung von Ladenöffnungszeiten geäussert haben. Im Sommer dieses Jahres war dies in Luzern und Zürich der Fall. Für den SGB ist es klar, dass der Detailhandel, der mit 320‘000 Beschäftigten nach dem Baugewerbe die zweitgrösste Branche der Schweiz darstellt, nicht zum Experimentierfeld der Deregulierungs-Ideologen werden darf. Bereits sind die Arbeitszeiten lang, die Löhne sehr tief und die weiteren Arbeitsbedingungen (fehlender nationaler branchenweiter Gesamtarbeitsvertrag) gerade im Bereich der Tankstellenshops prekär. Deshalb werden die Gewerkschaften die Deregulierungsansinnen bekämpfen, wenn nötig auch per Referendum. Die Abstimmungsresultate zeigen, dass der Souverän auf der Seite des Verkaufspersonals ist.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-868</guid><pubDate>Fri, 14 Sep 2012 15:24:00 +0200</pubDate><title>Heraus zur grossen Industrie-Demo!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/heraus-zur-grossen-industrie-demo</link><description>Am 22. September ab 14 Uhr in Bern</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Industrie wächst. Allein 2011 kamen 14‘000 neue Stellen hinzu. Damit sind nun über 700‘000 Personen in dieser Branche beschäftigt. Für viele von ihnen stehen wichtige Verhandlungen an: die Erneuerung der beiden GAV MEM und Grafische Industrie steht noch für dieses Jahr an. Deshalb ist es Zeit für ein starkes Zeichen für den Industrie- und Werkplatz Schweiz – und an die Arbeitgeber!
</p><p><b>Die Kundgebung beginnt um 14 Uhr auf der Schützenmatte in Bern.</b> Beatboxer und Rapper <b>Knackeboul </b>wird unterwegs für den richtigen Beat sorgen. Anschliessend an die Reden spielen <b>Stiller Haas auf dem Bundesplatz</b>. Für ein Programm für die ganze Familie ist gesorgt.
</p><p><a href="http://unia.ch/GAV-MEM-2013.6301.0.html?&amp;L=10" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf der Unia</a></p><p><a href="http://www.syndicom.ch/de/newsaktivitaeten/veranstaltungen/events-detailansicht/event/demo-ja-zu-einem-starken-industrie-und-werkplatz-schweiz.html" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf von syndicom</a></p><p><a href="http://www.sev-online.ch/de/aktuell/kontakt.sev/2012/2012_09_22_demo.php" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf des SEV</a></p><p><a href="http://www.pvb.ch/index.asp?mode=shownews&amp;ID=495" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Aufruf des PVB</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-867</guid><pubDate>Fri, 14 Sep 2012 13:50:00 +0200</pubDate><title>&quot;Diese Volksinitiative bricht mit der Solidarität unter den Generationen&quot;</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/diese-volksinitiative-bricht-mit-der-solidaritaet-unter-den-generationen</link><description>SGB-Rentnerkommission lehnt &quot;Sicheres Wohnen im Alter&quot; ab</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Verpackung sieht vielversprechend aus, der Inhalt ist es nicht. Das ist die Feststellung der SGB-Rentnerkommission, die das Volksbegehren „Sicheres Wohnen im Alter“ heute einstimmig abgelehnt hat. SGB-Redaktor Ewald Ackermann konnte im Anschluss an den Entscheid der Kommission kurz mit Michel Béguelin, dem Präsidenten der Kommission, sowie ihren Mitgliedern Heinz Thommen und Josef Lehmann sprechen. 
</p><h3>SGB: Warum lehnt die SGB-Rentnerkommission die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ ab? Es profitieren doch die Rentner/innen?</h3><p>Michel Béguelin: Die SGB-Rentnerkommission kann vor allem eines nicht akzeptieren: Diese Volksinitiative bricht mit der Solidarität unter den Generationen. Sie privilegiert gewisse Rentner/innen, und zwar die reichen. Das ist ungerecht und gefährdet ein Gut, das wir nicht hoch genug bewerten können: die Solidarität zwischen alt und jung.
</p><h3>SGB: Geht es nur um „alt gegen jung“?</h3><p>Heinz Thommen: Der zweite Pferdefuss der Initiative ist, dass sie Hauseigentümer gegenüber Mietern so stark bevorteilt. Die Mieter können keinen Rappen abziehen. Dabei sind in aller Regel die Hausbesitzer gegenüber den Mietern am finanziell längeren Hebel. Das ist sozial ungerecht.
</p><p>Josef Lehmann: Das kann ich bestätigen. Ich bin Hauseigentümer und versteure den Eigenmietwert. Eigentlich sollte man auf Hauseigentum nur Vermögenssteuern bezahlen. Ich bin aber trotzdem gegen diese Initiative. Zum ersten sollen im Steuersystem nicht laufend Ausnahmen gemacht werden. Zum zweiten finde auch ich, dass die Initiative gegen die Generationensolidarität verstösst. Zum dritten ist sie sozial unverträglich: es profitieren nur die reichen Rentner. Ich stimme nein.
</p><h3>SGB: Ihr sagt alle Nein. Als SGB–Rentnerkommission habt ihr die Aufgabe, die Rentner zu vertreten. Wie sind denn diese „richtig“ zu vertreten?</h3><p>Michel Béguelin: Ich verweise auf gute Renten, auf AHVplus. Es ist absolut notwendig, die AHV langfristig zu konsolidieren und für die sozial Schwächeren auszubauen. Zudem haben wir auch das Zusammenspiel der AHV mit der Zweiten Säule im Aug zu behalten. Heute setzen wir uns dafür ein, dass die Pensionierten bei Rentenantritt 60 % ihres früheren Einkommens erreichen sollen. Ein grosses Problem aber: Was bekommt die gleiche Person, wenn sie mal 70 oder 80 oder 90 ist. Für diese oft notleidenden Rentner/innen ist es dringend, dass die Kaufkraft erhalten werden muss.
</p><h5>Zu den Interviewten</h5><p>Michel Béguelin war vor seiner Pensionierung SEV-Sekretär sowie National- und anschliessend Ständerat (SP VD).
</p><p>Heinz Thommen war vor seiner Pensionierung Zentralsekretär der Gewerkschaft Druck und Papier (später comedia).
</p><p>Josef Lehmann vertritt garanto, die Gewerkschaft des Grenzwacht- und Zollpersonals, in der SGB-Rentnerkommission.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verteilung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-866</guid><pubDate>Fri, 14 Sep 2012 11:51:00 +0200</pubDate><title>Saftiges Steuergeschenk für Rentner Blocher verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/saftiges-steuergeschenk-fuer-rentner-blocher-verhindern</link><description>Nein zur trügerischen Initiative des Hauseigentümerverbandes</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausgangslage ist bekannt: Würde am 23. September die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ von Volk und Ständen angenommen, könnten betuchte Rentner künftig kräftig Steuern sparen. Der Bundesrat erwartet allein für den Bund Steuerausfälle von insgesamt 250 Millionen Franken. Der SGB schaute bei schwerreichen Rentnern genauer hin: Selbst bei vorsichtigen Schätzungen würde etwa AHV-Bezüger Christoph Blocher einen sechsstelligen Betrag sparen. Das hat der Multimillionär nicht nötig.
</p><p>Der Hauseigentümerverband will, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei Erreichen des AHV-Alters entscheiden können, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug sollen sie die Schuldzinsen nicht mehr geltend machen können. Jährliche Ausgaben für den Unterhalt bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken sowie Investitionen in Massnahmen die dem Energiesparen, dem Umweltschutz oder der Denkmalpflege dienen, sollen weiterhin abzugsfähig sein.
</p><p>SVP-Nationalrat Christoph Blocher wohnt an der Zürcher Goldküste in einer grosszügigen Villa auf einem rund 10‘000 Quadratmeter grossen Grundstück der kantonalen Lageklasse 1. In solchen Gebieten rechnen die Behörden mit einem Bodenpreis von 960 Fr./Quadratmeter (obwohl der tatsächliche Wert an dieser Lage wohl etwa um das vierfache höher liegen dürfte). Allein der Landwert, der für die Berechnung des Eigenmietwerts herangezogen wird, beläuft sich damit auf knapp zehn Millionen Franken. Wie viel Geld der SVP-Stratege seinerzeit in den Bau der Villa steckte, ist nicht bekannt. Wir rechnen zurückhaltend mit einem heutigen Gebäudewert von 2 Millionen Franken. Der äusserst vorsichtig berechnete Verkehrswert der Liegenschaft beläuft sich damit auf etwa 12 Millionen Franken, was einen Eigenmietwert von etwa 480‘000 Franken ergibt. Lasten auf der Liegenschaft keine Hypotheken und unter der wiederum sehr zurückhaltenden Annahme eines Jahreseinkommens von einer Million Franken, würde Christoph Blocher mit der Initiative über 170‘000 Franken sparen. Selbst bei Hypothekarschulden von 7,5 Millionen Franken würde sich das Steuergeschenk noch auf über 100‘000 Franken belaufen.
</p><p>Das ist ungerecht: Wer ein Eigenheim besitzt, dem geht es in der Regel finanziell besser als einem Mieter. Das gilt nicht nur für Multimillionär Blocher. Trotzdem will die Initiative Rentner mit Wohneigentum steuerlich entlasten. Wer zur Miete wohnt, soll dagegen nichts abziehen können. Stattdessen müssen die Mieterinnen und Mieter die Steuerausfälle über einen Abbau des Service public oder eine Erhöhung anderer Steuern oder Gebühren mittragen.
</p><p>Der SGB ist weit davon entfernt, in jenes falsche Lied einzustimmen, dass alle Alten reich seien und dass es für das Alter keine Sozialpolitik mehr brauche. Nach wie vor gibt es Altersarmut – und dies ist bei weitem kein Randphänomen. Nur: dieses Problem löst man nicht mit Vorschlägen, die sich auf eine Kategorie der Rentner beziehen, notabene die bestgestellte. Verlangt sind bessere AHV-Renten für tiefe Einkommen. Das will der SGB mit seinem Projekt AHVplus erreichen. Für Rentner, die trotz Eigenheim jeden Franken zweimal umdrehen müssen, gibt es bereits heute in vielen Kantonen Härtefallregelungen. Steuergeschenke für begüterte Rentner dagegen sind abzulehnen. Deshalb braucht es am 23. September ein Nein zur HEV-Initiative.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-851</guid><pubDate>Tue, 11 Sep 2012 13:47:00 +0200</pubDate><title>Dore Heim ist neue SGB-Zentralsekretärin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/dore-heim-ist-neue-sgb-zentralsekretaerin</link><description>Dossier Service Public und Infrastrukturpolitik neu besetzt</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dore Heim hat am 1. September ihre Stelle als geschäftsführende SGB-Zentralsekretärin angetreten. Sie betreut in dieser Funktion insbesondere die Dossiers Service Public, Infrastruktur- und Energiepolitik. Ebenfalls hat sie die Geschäftsstelle der Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) übernommen.
</p><p>Dore Heim tritt im SGB die Nachfolge von Rolf Zimmermann an, der auf Ende März 2012 pensioniert wurde. Heim, 1959 geboren, lic. phil. hist., leitete die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich. Zuvor war sie während acht Jahren bei der SJU (Journalist/innen-Union, heute syndicom) tätig.</p>]]></content:encoded><category>Service Public</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-862</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 13:29:00 +0200</pubDate><title>Gripen im Aufwind, Grips im Fallwind</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gripen-im-aufwind-grips-im-fallwind</link><description>Förderung von Bildung, Forschung, Innovation 2013 - 2016</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Geht es um den Gripen, dann richten die Bürgerlichen mit der grossen Kelle an. Geht es um die Bildung, dann kommt ihnen imperativ die Schuldenbremse in den Sinn. </p><p>Aufgrund zahlreicher öffentlicher Erklärungen wäre man versucht zu glauben, die Armee sei das Armenhaus der Nation, die Ausgaben der Sozialversicherungen explodierten und die Bildung würde so gefördert, dass die hiesige Wirtschaft künftig stärker wird. Wer das Budget 2013 analysiert, stellt fest, dass dies alles nicht zutrifft. Im August 2012 sieht der Bund vor, für das Folgejahr das Armeebudget um 3,4 % zu erhöhen. Ungefähr die gleiche Erhöhung sieht er für die Bildung vor (3,5 %), aber weniger für die „Explosion“ der Sozialversicherungen (2,7 %). Und dann sieht das Parlament ja noch vor, das Armee-Budget auf 5 Mia. Franken aufzustocken, um ihr den Kauf neuer Flugzeuge zu ermöglichen.
</p><h3>Beim Gripen stehn die Ampeln auf grün, bei der Bildung auf rot</h3><p>In der Sommersession hatte der Ständerat mit hauchdünner Mehrheit eine Erhöhung des Budgets für die Bildung, Forschung und Innovation verweigert. Nunmehr stellt die zuständige Nationalratskommission ihrem Plenum den Antrag, den Posten aufzustocken: um 300 Mio. Franken für die vier Jahre. Immerhin! Auf der einen Seite 300 Mio. Franken auf 4 Jahre für Bildung und Forschung – aufgeteilt auf Fachhochschulen, Universitäten, ETH, Nationalfonds und Kommission für Technologie und Innovation. Auf der anderen Seite 3,1 Mia. Franken für 22 Gripen! Das Parlament verfährt in der Anwendung der Schuldenbremse nach variabler Geometrie. Wahrscheinlich strahlen die Kampfflieger so hell, dass sie das Zahlengefühl so manches respektablen Politikers trüben.
</p><h3>Studierende zur Kasse gebeten</h3><p>Andere haben dafür nicht die Wahl. Für viele Studierende zählt jeder Franken. Dennoch sollen sie jetzt zur Kasse gebeten werden. Im Sommer, als die Gripen-Diskussion die Spalten unserer Zeitungen füllte, verlangte der neue ETH-Direktor, um seine Kassen wieder flott zu machen, eine Verdoppelung der Studiengebühren. Schliesslich handle es sich um eine „Eliteschule“. Man würde sich dann mit den Studiengebühren in der Höhe jener der Uni St. Gallen, einer anderen „Eliteschule“ also, bewegen.
</p><p>Will die Schweiz ein solches Bildungssystem? Pure Förderung der Elite? Elite, verstanden als die Gruppe derjenigen, die sich nicht durch intellektuelle Höchstleistungen sondern bloss durch Abstammung auszeichnen. Das dürfte wohl nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. Gegen eine solche Sicht der Bildung hat Nationalrat Matthias Reynard (SP VS) eine Parlamentarische Initiative entwickelt. Sie verlangt einen Plafond für Studiengebühren, um deren ständige Erhöhung einzudämmen. Dieser Vorstoss wird in der Herbstsession behandelt werden. Sie verdient Unterstützung von allen, die ein qualitativ hochstehendes System wollen, das allen aufgrund ihrer persönlichen Fähigkeiten und nicht aufgrund der sozialen Herkunft zugänglich ist.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-861</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 13:26:00 +0200</pubDate><title>Räte, hört die Signale! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/raete-hoert-die-signale</link><description>Kurzsichtiger und wirkungsloser Mini-Entscheid zur Solidarhaftung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Immer mehr verstossen Subunternehmer aus der EU in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen. Unterbinden könnte man solches Dumping durch eine griffige Solidarhaftung. Nur – als ob sie blind wären, sperrt sich die Mehrheit der Bürgerlichen gegen eine Solidarhaftung mit Zähnen.</p><p>20.8., Basel: Unia stellt auf Messebaustelle massives Lohndumping fest. 21.8.: SGB weist auf massives Dumping im Gartenbau. 22.8., Basel: Bauchauffeure mit 13 Franken Stundenlohn unterwegs. 22.8., Armasuisse Ittigen: Unia meldet massives Lohndumping und viel zu lange Arbeitszeiten.
</p><p>Die Beispiele zeigen: in letzter Zeit explodieren die Fälle von Lohndumping durch Subunternehmer geradezu. Dass sie entdeckt wurden, erweist die Flankierenden Massnahmen noch nicht als scharfzahnig. Denn um weitere Fälle zu verhindern, wären präventiv wirkende Strafen notwendig. Die Krux bei Subunternehmern aus dem Ausland ist aber, Strafen überhaupt durchzusetzen. Das beginnt schon damit, dass man die Firma ausfindig machen muss…
</p><p>Seit langem fordern deshalb die Gewerkschaften den Ausbau der sogenannten Solidarhaftung. Das heisst: der Erstunternehmer, der Teile seines Auftrages an andere Unternehmen ausgliedert, ist dafür verantwortlich zu machen, wenn die Subunternehmen die vertraglichen Arbeitsbestimmungen nicht einhalten. Von den verschiedenen Regelungen, die zur Auswahl stehen, hat sich der SGB immer zum Kettenmodell bekannt. Der Erstunternehmer wäre dabei für alle Subunternehmer verantwortlich, also auch für den Subsubunternehmer, der einen Teil seines Auftrags an einen Subsubsubunternehmer ausgliedert usw. Nur dann, wenn der Erstunternehmer im Fall von Missbrauch mitgebüsst werden kann, wird er sich bei der Weitergabe von Auftragsteilen genügend sorgfältig der Einhaltung der hier geltenden Arbeitsbedingungen annehmen. Dass das Modell in der Praxis funktioniert, zeigt das Beispiel von EU-Mitglied Österreich, das seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung so verschärft hat. 
</p><p>Dass man durch die Personenfreizügigkeit ausgelöstes Dumping bekämpfen muss, ist in den bürgerlichen Parteien jedoch nur halb durchgedrungen. Bundesrat Schneider-Ammann hat sich zwar diesbezüglich für „Ordnung im Stall“ ausgesprochen, aber gerade die Ordnungspolitiker aus den bürgerlichen Parteien gewichten die Entlastung von KMU von administrativen Aufgaben viel höher als den Lohnschutz. So hat die vorberatende Ständeratskommission Ende August, obwohl sich ihre Schwester aus der Volkskammer zuvor für eine griffige Solidarhaftung ausgesprochen hatte, einen Beschluss gefasst, der bei weitem nicht einmal Placebo-Wirkung entfalten kann. Der Kommission zufolge sollen Erstunternehmer ihre Subunternehmen lediglich in einem schriftlichen Vertrag dazu verpflichten müssen, die in der Schweiz geltenden minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das ist wie eine kleine Nebelpetarde gegen einen Wirbelsturm – und ist umso arroganter, als die bürgerlichen Parteien in Sommersession versprachen, die Solidarhaftung noch dieses Jahr in einer separaten Vorlage zu den Flankierenden Massnahmen angehen zu wollen. 
</p><p>Noch kann der Ständerat im Plenum diesen falschen und zahnlosen Entscheid seiner Kommission in der Herbstsession, wo das Geschäft traktandiert ist, korrigieren. Er wäre gut beraten, das zu tun, denn wer Lohndumping nicht wirkungsvoll bekämpft, spielt schlussendlich jenen in die Arme, die am Totengrab der Bilateralen schaufeln.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-860</guid><pubDate>Fri, 07 Sep 2012 12:48:00 +0200</pubDate><title>Erhöhung liegt problemlos drin</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erhoehung-liegt-problemlos-drin</link><description>Mindestzinssatz 2. Säule</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><i></i></p><p class="lead">Der SGB fordert in der beruflichen Vorsorge mit guten Gründen für 2013 einen Mindestzinssatz von 2,5 %. In der entsprechenden Kommission jedoch haben sich die Versicherer durchgesetzt.&nbsp;</p><p>Die Eidgenössische BVG Kommission berät den Bundesrat in Fragen der beruflichen Vorsorge. Ihre Ratschläge sind aber kaum im Interesse der versicherten Arbeitnehmenden. Die Kommission hat am 3. September 2012 mit grosser Mehrheit beschlossen, dem Bundesrat zu empfehlen, den Mindestzinssatz auch 2013 auf 1,5 Prozent zu belassen.
</p><h3>Wieder deutlich bessere Renditen</h3><p>Der Mindestzinssatz definiert die jährliche Verzinsung auf das angesparte Altersguthaben. Er bestimmt also die künftige Altersrente mit. Je tiefer dieser Wert ist, je weniger wächst das Altersguthaben. In den letzten Jahren sackte der Mindestzinssatz ab, von rund 4 Prozent auf aktuell 1,5 Prozent. Das ist sehr mager. Die Pensionskassengelder sind mit einem solchen Zinssatz quasi parkiert und rentieren sehr spärlich. In den letzten 12 Monaten haben jedoch die Aktienmärkte deutlich zulegt. Die gängigen Anlagen-Portfolios haben um rund 10% zugelegt. Die bessere Renditesituation spiegelt sich auch in der aktuellen Performance der Pensionskassen. Diese liegt bei über 3 Prozent, also doppelt so hoch wie der Mindestzins. Die Pensionskassen legen zu. Davon müssen auch die Versicherten profitieren.
</p><p>Die gängigen, vorsichtigen Berechnungen zeigen, dass ein Mindestzins von 2,5 Prozent im nächsten Jahr angebracht ist. Der SGB hat sich für die Festlegung des Mindestzinses auf 2,5 Prozent ausgesprochen. Noch vorsichtigere Berechnungen ergeben immerhin einen Mindestzins von 2 Prozent. Eine Erhöhung des Mindestzinses liegt aufgrund der positiven Entwicklung der Anlagemärkte auf jeden Fall drin.
</p><h3>Immer noch ein Goldesel für Lebensversicherer</h3><p>Nun hat sich aber die Kommission von der allgemeinen Untergangsstimmung in der beruflichen Vorsorge leiten lassen. Vor allem die Lebensversicherer, die wegen einer höheren Mindestverzinsung kleinere Renditen fürchten, stemmen sich gegen einen höheren Mindestzins. Sie fordern sogar eine Senkung auf 1 Prozent. Trotz Untergangsstimmung ist die berufliche Vorsorge für die Finanz- und Versicherungsbranche immer noch ein Goldesel. Hohe Vermögensverwaltungskosten, überhöhte Risikoprämien und satte Gewinnausschüttungen an die Versicherungsgesellschaften sind trotz Renditekrise an der Tagesordnung. Die Verteilgerechtigkeit scheint in der beruflichen Vorsorge abhandengekommen zu sein. 
</p><p>Nun ist der Bundesrat gefordert. Er legt im November den Mindestzinssatz für 2013 fest. Dabei muss er mit der Erhöhung des Mindestzinssatzes dafür sorgen, dass die angesparten Gelder in erster Linie den Versicherten zu Gute kommen.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-847</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 15:47:00 +0200</pubDate><title>Arbeitszeit ist zu bezahlen. Auch wenn frau stillt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitszeit-ist-zu-bezahlen-auch-wenn-frau-stillt</link><description>Stillen am Arbeitsplatz</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Nationalrat wird in der Herbstsession über die Ratifikation von IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft entscheiden. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission spricht sich für die Unterzeichnung aus. Auch der SGB ist klar dafür.</p><p>Ständerätin Liliane Maury-Pasquier will mit ihrer Parlamentarischen Initiative erreichen, dass die Schweiz IAO-Übereinkommen Nr. 183 zum Schutz der Mutterschaft ratifiziert. Die Ratifizierung würde in der schweizerischen Praxis einen Fortschritt bringen: die Garantie, dass Stillen am Arbeitsplatz bezahlte Arbeitszeit darstellt. Dazu ist in der Schweiz keine Gesetzes-, sondern bloss eine Verordnungsänderung nötig. Der Bundesrat will den entsprechenden Entwurf demnächst in Vernehmlassung geben. 
</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung bestimmt heute die am Arbeitsplatz verbrachte Stillzeit als Arbeitszeit (Art. 35a Abs. 2 ArG; Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz legt aber nicht fest, ob diese Zeit zu entlohnen ist oder nicht. Es eröffnet damit einen beträchtlichen Raum für Rechtsunsicherheit. So hat etwa kürzlich ein Genfer Gericht die Klage einer Arbeiterin abgewiesen, die eine Entlohnung auch für das Stillen am Arbeitsplatz gefordert hatte. Um die Rechtssicherheit zu garantieren, schlug der Bundesrat deshalb vor, dass die ArGV 1 festhalten soll, in welchem zeitlichen Umfang Stillen am Arbeitsplatz ein Recht auf Lohn begründet.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch gleichstellungspolitisch zu begrüssen und wird von der SGB-Frauenkommission unterstützt. Arbeitende Mütter werden so konkret unterstützt, eine offensichtliche Lohndiskriminierung wird beseitigt. Auf die Lohnkosten wird dieser Fortschritt nur in marginalem Ausmass Auswirkungen haben. Auch im besagten Genfer Fall ging es bloss um einige Hundert Franken. Und in der Praxis bezahlen viele Arbeitgeber bereits heute die Stillzeit am Arbeitsplatz.
</p><p>Die Ratifizierung der IAO-Konvention 183 ist aber auch grundsätzlich zu begrüssen. Im internationalen Rahmen begründet sie den Anspruch auf zahlreiche Schutzmassnahmen für arbeitende Schwangere und Mütter, wie etwa Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen zugunsten des Stillens. Die Schweiz, die ja doch im Rahmen der IAO künftig eine aktivere Rolle spielen will, kann sich hier kein Abseitsstehen erlauben. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-846</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 14:01:00 +0200</pubDate><title>Gegen die schleichende Verdrängung der Musik aus der Volksschule</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gegen-die-schleichende-verdraengung-der-musik-aus-der-volksschule</link><description>Abstimmung Verfassungsartikel „Musikalische Bildung“ </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Musikalische Ausbildung soll allen Kindern jenseits von Schicht und Einkommen zugänglich sein. Das ist für den SGB der erste Grund, den neuen Verfassungsartikel zu bejahen. Der zweite Grund: dem schleichenden Abbau des Musikunterrichts in der Volksschule muss entgegengewirkt werden.</p><p>Wenn wir am 23. September aufgerufen sind, über den „Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung“ abzustimmen, geht es keineswegs um ein Luxusanliegen. Der Bundesbeschluss ist der Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Jugend und Musik“. Er übernimmt die Anliegen der Initianten weitgehend und wird daher von ihnen nun auch unterstützt. 
</p><h3>Fachkräftemangel in Volksschule immer deutlicher</h3><p>Die Initiative wurde einst gestartet aus Besorgnis über den Zustand der Schulmusik. Hier geschieht nämlich ein von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommener Abbau des Service public: Seit der Abschaffung des Lehrer/innen-Seminars, in welchem angehende Lehrkräfte in allen Fächern ausgebildet wurden, können die heutigen Studierenden der pädagogischen Hochschulen diverse „Profile“ aus- und Fächer abwählen. In einer Zeit, in der Wissensfächer von der Gesellschaft als weit wichtiger eingestuft werden (Stichworte Leistungstests und Schulrankings) als nicht-selektionsrelevante Fächer wie zum Beispiel Musik und Gestalten, wählen viele Studierende diese Fächer in ihrer Ausbildung ab. Schon heute stellen wir einen Fachkräftemangel im Bereich der volksschulischen Musikausbildung fest – nicht auszudenken, was geschieht, wenn in den nächsten Jahren die Lehrkräfte in Pension gehen, die noch als Generalisten ausgebildet wurden. Der Unterricht wird in der Folge von nicht ausgebildeten Lehrpersonen erteilt werden oder ausfallen.
</p><h3>„Wir-Gefühl“ ermöglichen</h3><p>Die Schulmusiker/innen selber (diejenigen, die das Fach hochmotiviert unterrichten!) sind skeptisch, ob die Schulreformen HARMOS oder Lehrplan 21 in der Lage sind, die Probleme zu lösen: Grund genug, Gegensteuer zu geben. Aber auch aus pädagogischer Sicht ist Gegensteuer verlangt. Denn Fächer wie Musik und Sport bieten wichtige anderweitige Erfahrungen und stellen oft gerade für lernschwächere Kinder die Möglichkeit einer Bestätigung dar. Aktiv zusammen Musik zu machen hat zudem eine hohe integrative Wirkung: In unseren gemischtnationalen Klassen wäre es nötiger denn je, den Kindern ein kulturelles „Wir-Gefühl“ zu vermitteln, wenn unsere Gesellschaft von morgen funktionieren und eine Ghettoisierung der Kulturen vermieden werden soll.
</p><h3>Keine Einkommensbarrieren</h3><p>Ein anderer Teil des Bundesbeschlusses betrifft die Musikschulen: Hier gälte es, flächendeckend dafür zu sorgen, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Schichten die Möglichkeit hätten, ausserschulischen Musikunterricht zu besuchen. Einige Gemeinden haben hier vorbildliche Stipendiensysteme (nach Steuerkraft der Eltern), an anderen Orten entscheidet ausschliesslich das Portemonnaie. Es entscheidet heute also recht häufig der reine Zufall, wie viel musikalisches Erleben einem Kind ermöglicht wird.
</p><h3>Ein Klavier lebt länger</h3><p>Da die entscheidenden Massnahmen bei Annahme des Bundesbeschlusses auf Gesetzesebene erlassen werden müssen, kann man die Kosten heute nicht beziffern. Die Initianten sind aber keine Phantasten: Ein Überdenken der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen kostet keine Unsummen (es geht letztlich darum zu sorgen, dass genügend Personal ausgebildet wird). Musikunterricht in der Volksschule ist eine recht „billige“ Sache und braucht keine teuren Spezialarbeitsplätze – selbst ein Klavier hat eine längere Lebensdauer als ein Computer.
</p><p>Die Musikpädagogik hat sich in den letzten Jahrzehnten enorm entwickelt – nutzen wir sie!
</p><p><sub>Bild: CC BY 2.0 - <a href="http://www.flickr.com/photos/ed_welker/4275272769/" target="_blank" rel="noreferrer">www.flickr.com/photos/ed_welker/4275272769/</a></sub></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-845</guid><pubDate>Thu, 30 Aug 2012 13:41:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten: Bundesrat politisiert am Volk vorbei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-bundesrat-politisiert-am-volk-vorbei</link><description>Keine Liberalisierungen auf dem Buckel der VerkäuferInnen</description><content:encoded><![CDATA[<p> Mit seiner heutigen Unterstützung der Motion Lombardi für längere Ladenöffnungszeiten beweist der Bundesrat, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat. Erst im Juni wurden im Kanton Zürich längere Öffnungszeiten mit über 70% abgelehnt, ebenso in anderen Kantonen.
</p><p> Nach dem Willen der Motion Lombardi sollen schweizweit die Ladenöffnungszeiten auf 6 – 20 Uhr werktags und 6 – 19 Uhr samstags ausgedehnt werden. Durch diese Ausdehnung wird nicht mehr Umsatz erzielt, die Menschen werden nicht mehr Milch trinken oder Brot essen, weil die Läden länger geöffnet sind. Für Zehntausende von Verkäufer/innen bedeutet dies jedoch härtere Arbeitsbedingungen. Das ist für den SGB nicht akzeptabel. Für die Gewerkschaften ist darum klar: Sie werden solche Liberalisierungen bekämpfen. 
</p><h5>Auskünfte </h5><p>Thomas Zimmermann, Leiter SGB-Kommunikation, 031 377 01 06, 079 249 59 74 </p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-797</guid><pubDate>Tue, 28 Aug 2012 15:17:00 +0200</pubDate><title>Millionen-Erbschaften gehören besteuert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/millionen-erbschaften-gehoeren-besteuert</link><description>Für Rückverteilung notwendig: Erbschaftssteuer-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das reichste Prozent der Bevölkerung besitzt in der Schweiz bald schon gleich&nbsp;viel wie die restlichen 99 Prozent. Dass sich an dieser ungerechten Vermögensverteilung nichts ändert, liegt unter anderem daran, dass ein Grossteil der Erbschaften nicht besteuert wird. Dies wollen wir ändern. Ein breites Bündnis hat deshalb die Erbschaftssteuer-Initiative lanciert. Nun braucht es einen Effort, die nötigen Unterschriften zu sammeln.</p><p>Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft. Auch in der Westschweiz. Dies sprach sich auch im westlichen Nachbarland herum: Für viele reiche Franzosen war es neben den allgemein viel tieferen Steuern ein entscheidender Grund, ihr Steuerdomizil an den Genfersee zu verlegen. Mittlerweile leben etwa 2000 französische Millionäre in der Schweiz.
</p><p>Frankreich reicht es nun: Auf französischen Druck stimmte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf einem Abkommen zu, das Exil-Franzosen im Erbfall künftig zur Kasse bittet. Der Aufschrei der Bürgerlichen in der Schweiz über die französischen Forderungen war laut, ist aber nicht gerechtfertigt. Es ist nämlich ungerecht, grosse Erbschaften nicht zu besteuern. Damit wird die äusserst ungleiche Vermögensverteilung in der Schweiz zementiert. Reichtum ist so immer mehr eine Frage der Verwandtschaft statt der Leistung. 
</p><p>Ein Bündnis aus den Reihen von EVP, SP, Grünen und Gewerkschaften will deshalb mit der Erbschaftssteuer-Initiative Abhilfe schaffen. Diese fordert auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Das Einfamilienhaus sowie Bauernhöfe (steuerfrei) sind davon nicht betroffen. Gehört zum Nachlass oder zur Schenkung ein Unternehmen oder ein Landwirtschaftsbetrieb, werden bei der Bewertung und beim Steuersatz erhebliche Erleichterungen gewährt, um deren Bestand und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden.
</p><p>Die nationale Erbschaftssteuer würde pro Jahr etwa 3 Milliarden Franken einbringen. Ein Drittel ginge an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. So werden die Kantone dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Den Kantonen wird ein Instrument des in den letzten Jahren ausgearteten Steuerwettbewerbs entzogen. 
</p><p>Mit den zwei Milliarden für die AHV könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Gelder wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will. Nur so erreicht die erste Säule in der Schweiz das Verfassungsziel, den „Existenzbedarf angemessen zu decken“.
</p><p>Um den Reichtum gerechter zu verteilen und zum Ausbau der AHV beizutragen, sind wir auf die Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Denn wir haben die nötigen 100‘000 gültigen Unterschriften noch nicht zusammen. Also: &lt;media 427 - - "TEXT, Erbschaftssteuer-Bogen dt SGB, Erbschaftssteuer-Bogen_dt_SGB.pdf, 325 KB"&gt;Den Unterschriftenbogen runterladen&lt;/media&gt;, ausdrucken, unterzeichnen, Freunden und Bekannten zur Unterschrift vorlegen und dann an uns zurück senden. Besten Dank!
</p><h5>Weitere Informationen</h5><p><a href="http://www.verteilungsbericht.ch/?portfolio=133" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Thema Vermögen im SGB-Verteilungsbericht</a></p><p><a href="https://www.uss.ch/luss/unions-cantonales/berne" class="linkicon">Informationen zur Initiative</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Wirtschaft</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-843</guid><pubDate>Mon, 27 Aug 2012 13:45:00 +0200</pubDate><title>Schlussspurt im Kampf gegen Steuerprivilegien für ausländische Bonzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schlussspurt-im-kampf-gegen-steuerprivilegien-fuer-auslaendische-bonzen</link><description>Kein Sonderregime, kein Steuerbschiss!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">5500 topreiche Ausländer werden in der Schweiz heute pauschalbesteuert. Millardäre sparen so Millionen, Millionäre Zehntausende von Franken. Das ungerechte System stösst jedoch auf zunehmenden Widerstand der Kantone. Um die Pauschalbesteuerung in der ganzen Schweiz abzuschaffen, sammeln wir Unterschriften für eine Volksinitiative. Noch braucht es dazu aber einen gehörigen Effort. </p><p>Was haben Immer-Noch-Sänger Johnny Hallyday, Zuckerkönig Jean-Claude Mimran und Wieder-Rennfahrer Michael Schuhmacher gemeinsam? Sie leben wie 5500 andere Superreiche als Pauschalbesteuerte in der Schweiz und sparen so Millionen an Abgaben, die sie ihrem Staat schuldeten. Ursprünglich war die Pauschalbesteuerung nur als Lockvogel für vermögende ausländische Rentner gedacht. Heute wird allen Superreichen so hofiert – Geld stinkt ja nicht. Immer mehr Schein-Erwerbslose, versteckt hinter fadenscheinigen juristischen Konstruktionen, managen von der Schweiz aus ihre weltweiten Firmenkonglomerate und optimieren mächtig Steuern. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen wie alle normalen Menschen versteuern sie in der Regel bloss den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung als Einkommen. Nur: die Mär, dass der Durchschnittliche ja auch profitiere, wenn der Superreiche sehr viel profitiere, beginnt immer weniger Durchschnittliche zu überzeugen... 
</p><h3>Zürcher Beispiel macht Schule</h3><p>Begonnen hat alles in Zürich. Im bevölkerungsreichsten Kanton ist die ungerechte Pauschalbesteuerung 2009 abgeschafft worden. Zwar sind dann wie angedroht viele zuvor so begünstigte Profiteure tatsächlich weggezogen. Die Zürcher Steuereinnahmen haben aber darunter nicht gelitten, denn die neuen Mieter der verlassenen Luxusvillen zahlen systemgerecht Steuern und machten den Verlust problemlos wett. Auch in Schaffhausen und Appenzell-Ausserrhoden wurden entsprechende Vorstösse vom Volk angenommen. Solche scheiterten dafür in Luzern, St. Gallen und im Thurgau. In beiden Basel ist die Abschaffung ein Thema im Parlament; in Genf, im Aargau und in Obwalden sind kantonale Volksinitiativen lanciert worden. Und in Bern wird am 23. September über eine von den Gewerkschaften und linksgrünen Parteien verantwortete Volksinitiative „Faire Steuern – Für Familien“ abgestimmt.
</p><h3>Harter Kampf in Bern</h3><p>Dieser bernische Kampf für eine gerechte Steuerbelastung und „gegen unhaltbare Privilegien und den Ausverkauf demokratischer Werte“ (Corrado Pardini) wirft hohe Wellen. Insbesondere Gemeinden aus dem Simmental und Saanenland – da liegt ein Ort namens Gstaad, wo sich Nerz und Diamant gute Nacht sagen – wirbeln mächtig Propagandastaub auf, um ihre Leute auf den Nein-Pfad zu bringen. So einseitig propagandistisch waren ihre Versammlungen, dass die Unia eine verwaltungsrechtliche Beschwerde dagegen einreichen musste. Unia wird zugunsten der Volksinitiative und für eine wirkliche Abstimmungsdiskussion in Gstaad, der Höhle des Löwen also, auch eine Demo durchführen. Rendez-vous im Palace-Dorf am 8. September…
</p><h3>Eidgenössische Volksinitiative kurz vor Torschluss</h3><p>Auch national dürfte die Pauschalbesteuerung bald einmal zur Disposition stehen. Die Alternative Liste Zürich hat, nunmehr unterstützt von der Unia, dem SGB und der SPS, eine eidgenössische Volksinitiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung lanciert. Noch stehen die 100‘000 Unterschriften nicht ganz. Und es pressiert. Deshalb den Unterschriften-Bogen <a href="https://www.uss.ch/luss/unions-cantonales/argovie" class="internal-link">hier runterladen</a>, möglichst rasch unterschreiben, unterschreiben lassen – und zurücksenden!
</p><p><sup><sub>Bild: By Bryan Chan from Toronto, Canada (Johnny Hallyday) [CC-BY-SA-2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons</sub></sup></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-841</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:53:00 +0200</pubDate><title>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bund-und-kantone-lassen-lohndumping-zu-ueberpruefung-der-flankierenden-massnahmen-am-beispiel-der-gartenbau-branche</link><description>Referat Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Mehr Lohndumping, doch Deutschschweizer Kantone erlassen keine schützenden Mindestlöhne</h3><p>Lohndruck ist in der Schweiz eine Realität. Das Problem hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft. In den Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hat sich der Anteil der Unternehmen, bei denen die Kontrolleure Dumpinglöhne aufgedeckt haben, zwischen 2009 und 2011 nahezu verdoppelt! Gemäss den Seco-Statistiken stiegen die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent. Im laufenden Jahr dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken werden sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umsehen. 
</p><p>Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping die Einführung von Mindestlöhnen vor. Bisher haben aber nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne erlassen. In der Deutschschweiz gibt es noch in keinem Kanton Mindestlöhne, obwohl die Lage nicht besser ist als in der lateinischen Schweiz.
</p><h3>Kantone tolerieren Dumping – mit zu tiefen Richtlöhnen bei den Kontrollen </h3><p>In der Realität dürfte der Lohndruck wesentlich grösser sein als offiziell ausgewiesen. Das zeigt eine exemplarische Untersuchung des SGB zur Gartenbau-Branche. Zahlreiche Kantone tolerieren beispielsweise Löhne für Hilfsarbeiter von 3350 Fr./Mt. oder für gelernte Gärtner mit Berufserfahrung von 4120 Fr./Mt., obwohl das Lohnniveau im Schweizer Gartenbau deutlich darüber liegt. Mit diesen klar zu tiefen Richtlöhnen wird immerhin bei 11 Prozent der kontrollierten Firmen Dumping festgestellt. In Kantonen, in denen mit Richtlöhnen kontrolliert wird, die näher bei den üblichen Löhnen liegen, sind die Verstossquoten höher (z.B. 34 Prozent in BL/BS). Die offiziellen Verstosszahlen zum Gartenbau zeigen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation in der Branche.
</p><p>Die von den Kantonen bei den Kontrollen verwendeten Richtlöhne stammen aus einem Gesamtarbeitsvertrag GAV des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse mit dem kleinen Arbeitnehmerverband Grüne Berufe Schweiz. Dieser GAV gilt nur für die Mitgliedsfirmen und ist nicht allgemeinverbindlich. Die Löhne in diesem GAV liegen deutlich unter den üblicherweise bezahlten Löhnen. Sie dürfen deshalb nicht als Kontrollinstrument gebraucht werden.
</p><p>Als Richtwert für die üblichen Löhne im Gartenbau können beispielsweise Löhne aus kantonalen GAV verwendet werden, die mit aktiven, unabhängigen Gewerkschaften abgeschlossen wurden. Im Gartenbau-GAV des Kantons Genf (mit Unia, SIT und Syna) liegen die Mindestlöhne bei 4432 Fr./Mt. (HilfsarbeiterIn) bzw. bei 5069 Fr./Mt. (Lehre mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung). Eine andere Quelle sind Löhne für verwandte Tätigkeiten in anderen Branchen. Im Bau erhalten beispielsweise Hilfskräfte einen Lohn von über 4400 Fr./Mt. Selbst eine Lohnerhebung des Arbeitgeberverbandes Jardin Suisse zeigt, dass die GAV-Löhne aus dem Jardin Suisse-Vertrag als Referenzlöhne nicht taugen. Die Obergrenzen des untersten Quartils <a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> betragen 3600 bis 3700 Fr. für Hilfskräfte und 4200 bis 4300 Fr. für Gelernte mit mind. 3 Jahre Berufserfahrung. 
</p><h3>Kantone müssen die Einhaltung der üblichen Löhne durchsetzen</h3><p>Dass die Kantone bei den Kontrollen Löhne aus beliebigen GAV als Richtlöhne verwenden, beschränkt sich nicht auf den Gartenbau. Es ist daher zu vermuten, dass auch in anderen Branchen Dumping toleriert wird, weil die verwendeten Richtlöhne zu tief sind. Die Flankierenden Massnahmen verlangen, dass die üblichen Löhne in der Schweiz eingehalten werden müssen. Die Kantone müssen bei ihren Kontrollen die üblichen Löhne als Richtlöhne nehmen. Tun sie das nicht, muss das Seco intervenieren. Denn das Seco hat bei den Flankierenden die Oberaufsichtsfunktion. 
</p><h3>Ein GAV mit guten Mindestlöhnen für den Gartenbau </h3><p>Um das Lohndumping in der Gartenbau-Branche zu bekämpfen, müssen rasch allgemeinverbindliche nationale Mindestlöhne eingeführt werden. So verlangt es das Gesetz über die Flankierenden Massnahmen (OR 360a). Anzustreben ist ein allgemeinverbindlich erklärter GAV. Der heutige, nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV ist keine Basis dafür, da die darin festgeschriebenen Löhne zu tief sind bzw. klar unter den üblichen Löhnen liegen. Es bräuchte einen GAV mit höheren Mindestlöhnen unter Einbezug aller relevanten Gewerkschaften. Aus gewerkschaftlicher Sicht muss das Lohnniveau im Gartenbau generell deutlich angehoben werden. Die entsprechenden Richtwerte für Mindestlöhne in einem GAV sind die Mindestlöhne im GAV Gartenbau Genf oder die Löhne, die im Bauhauptgewerbe für verwandte Tätigkeiten bezahlt werden.
</p><h3>Dumping durch Subunternehmen – Gesetzeslücke rasch schliessen</h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben nach wie vor gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Das grösste Problem sind die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument in vielen Fällen wirkungslos. Am Schluss der Subunternehmer-Ketten stehen regelmässig Firmen aus den EU-8.
</p><p>National- und Ständerat müssen deshalb in der Herbstsession wirksame Massnahmen gegen das Subunternehmer-Dumping beschliessen. Die Subunternehmerhaftung muss effektiv und unbürokratisch sein. Das bedeutet beispielsweise, dass der Erst-Auftragnehmer für die Löhne und die Bussen bei den Lohnverstössen haften muss (Kettenhaftung). Darunter müssen auch Konventionalstrafen aus GAV fallen, sonst sind die Bussen zu tief und Subunternehmerdumping lohnt sich. 
</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Obergrenze des untersten Quartils: 25 Prozent der Löhne liegen unter diesem Wert. Diese Quartilsgrenze gilt beim Vollzug der Flankierenden Massnahmen als Referenz für die üblichen Löhne. Darüber liegende Löhne gelten als üblich. Beispiele sind die Lohnüberprüfungen in der Hauswirtschaftsbranche durch die nationale tripartite Kommission oder in der Kosmetikbranche im Kanton Tessin. 
</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-840</guid><pubDate>Wed, 22 Aug 2012 09:40:00 +0200</pubDate><title>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnschutz-wirksam-durchsetzen-scharfe-kontrollen-mindestloehne-und-solidarhaftung</link><description>Referat Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Der Schutz der Löhne ist der entscheidende Eckpfeiler eines funktionierenden Arbeitsmarkts. Das wichtigste Instrument dafür sind die flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen. Sie müssen dafür sorgen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Unverzichtbare Voraussetzung ist der entschlossene Kampf gegen Lohndumping.</p><p class="Text">Weil sich gezeigt hat, dass das heutige Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohndumping empfindliche Lücken aufweist, forderte der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Frühjahr 2011 ein neues Massnahmenpaket. Ein Teil der Lücken ist mit den Beschlüssen des Parlaments in der Sommersession dieses Jahres geschlossen worden, zum Beispiel mit den Massnahmen zur Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit. Noch hängig sind die Bestimmungen über die Solidarhaftung. Hier stehen die massgebenden Entscheide in der Herbstsession bevor. </p><p class="Text">Die Gewerkschaften weisen erneut darauf hin, dass es Halbheiten und Scheinlösungen in diesem Bereich nicht mehr erträgt. Seit dem Einbezug der EU-8 in die bilateralen Verträge (Osterweiterung) häufen sich krasse Missbräuche durch Lohndruck via Auslagerung der Arbeiten in Subunternehmerketten. Dies auch und sogar bei Baustellen der öffentlichen Hand. Wenn Metallbauern bei der Kehrichtverbrennungsanlage Winterthur statt den durch den Gesamtarbeitsvertrag garantierten 22.70 Franken pro Stunde nur noch 8.45 Franken ausbezahlt werden, dann unterläuft das jeden Lohnschutz. Es ist überfällig, dass bei einer Weitervergabe der Arbeiten an Subunternehmer auch die Arbeitsbedingungen gewährleistet sein müssen. Was für die Qualität der ausgelagerten Arbeiten heute schon selbstverständlich ist, muss in Zukunft auch für die Löhne gelten, wenn der Lohnschutz ernst gemeint sein soll. Hier steht das Parlament nun in der Pflicht.</p><p class="Text">Das Instrumentarium zum Schutz der Löhne ist letztlich allerdings jeweils nur so viel wert, wie es in der Praxis dann auch eingesetzt wird. Hier steht nach den in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen bei den Kontrollen zunehmend das Problem der fehlenden Mindestlöhne im Vordergrund. Zeigen die Lohnkontrollen nämlich auf, dass das Lohnniveau wiederholt gedrückt und unterschritten wird, so müssen nach Gesetz Mindestlöhne erlassen werden. Dazu ist es trotz zunehmenden Verstössen im Lohnbereich in der Deutschschweiz noch nie und beim Bund erst zweimal gekommen. </p><p class="Text">&nbsp;</p><p class="Text">Besonders krass ist die Situation in Teilen des Detailhandels und vor allem im Gartenbau, wie eine neue Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes aufzeigt. Die Kantone tolerieren im Gartenbau Lohndumping ohne einzuschreiten. Schlimmer noch: Weil sie Richtlöhne viel zu tief ansetzen, ergibt sich bei den Kontrollen ein viel zu positives Bild der Lohnsituation. Viele Unternehmen, die effektiv zu tiefe Löhne bezahlen, bleiben nicht in den Kontrollen hängen. </p><p class="Text">Trotz harter und qualifizierter Arbeit sind die Löhne im Gartenbau in zahlreichen Regionen vor allem auch der Deutschschweiz so schlecht, dass sie im Armutsbereich liegen. Weil der Schutz durch einen anständigen Gesamtarbeitsvertrag bis heute fehlt, braucht es endlich eine Lohnregulierung, die diesen Namen verdient. Am besten durch einen allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag.</p><p class="Text">Werden gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen durch die zuständigen Behörden nicht umgesetzt, so ist das nichts anderes als eine nicht tolerierbare Arbeitsverweigerung. Das Gesetz schreibt den Erlass von Mindestlöhnen vor, wenn die Löhne in Branchen und Regionen wiederholt missbräuchlich gedrückt werden. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass das nicht geschieht, obwohl es gesetzlich vorgeschrieben wäre. Es geht dabei nicht nur um die Interessen der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch um die Durchsetzung elementarer Regeln auf dem Arbeitsmarkt, so wie sie der Bevölkerung versprochen worden waren.</p><h5 class="Text">Weitere&nbsp; Beiträge der Medienkonferenz "Gartenbau und Solidarhaftung" vom 21. August 2012</h5><p>Beiträge der Medienkonferenz:</p><ul><li>Paul Rechsteiner, SGB-Präsident: <b>Lohnschutz wirksam durchsetzen: Scharfe Kontrollen, Mindestlöhne und Solidarhaftung!</b></li><li>Daniel Lampart, Leiter SGB-Sekretariat und Chefökonom: <b>Bund und Kantone lassen Lohndumping zu - Überprüfung der Flankierenden Massnahmen am Beispiel der Gartenbau-Branche</b></li><li>Renzo Ambrosetti, Co-Präsident Gewerkschaft Unia: <b>&lt;media 513 - - "TEXT, 120821 RA solidar, 120821_RA_solidar.pdf, 32 KB"&gt;"Ordnung im Stall" gibt es nur mit einer verbindlichen Solidarhaftung&lt;/media&gt;</b></li></ul><p>Dossier:</p><ul><li><b><b>Conditions de travail et salaires dans l’horticulture<br><b>(Dossier nur auf Französisch erhältlich – mit deutscher Zusammenfassung)</b></b></b></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-838</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 14:04:00 +0200</pubDate><title>Familie und Haushalt sind primär weiblich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/familie-und-haushalt-sind-primaer-weiblich</link><description>Frauen und Erwerbslosigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Soeben hat das Bundesamt für Statistik (BFS) in einer Studie die „anhaltenden Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Erwerbslosenquote“<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"> [1]</a> aufgelistet. Das Amt hält sich bei der die Interpretation dieser Unterschiede zurück. Es scheint jedoch evident, dass die immer noch deutlich stärkere Zuständigkeit der Frauen für Haus- und Betreuungsarbeit einen grossen Teil der Differenzen erklärt. </p><p>Auf dem Arbeitsmarkt sind in der Schweiz heute rund 4,6 Mio. Personen registriert. Davon sind 2,1 Mio. Frauen und 2,5 Mio. Männer. Die Frauen machen somit rund 45.7% der Erwerbsbevölkerung<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"> [2]</a> aus. Frauen arbeiten jedoch häufiger Teilzeit und kommen deshalb auf einen viel tieferen Anteil am Erwerbsvolumen <a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3].</a> Obwohl die Frauen in den letzten Jahren aufgeholt haben, liegt ihre Erwerbsquote weiterhin unter derjenigen der Männer, und dies in jeder Alterskategorie. Bei den Jungen (15 bis 24 Jahre) jedoch sind die Differenzen gering, ab dem Alter 25 öffnen sie sich dann und verändern sich nur mehr geringfügig [Abbildung 1].
</p><p>Die primäre Erklärung für die ab Alter 25 frappant zunehmende Abweichung ist einfach: mit der Elternschaft ist ein signifikant häufigerer (vorübergehender) Verzicht von Frauen auf Erwerbsarbeit verbunden. 
</p><h3>Überproportionale Erwerbslosigkeit der Frauen </h3><p>Trotz tieferer Erwerbsquote stellen die Frauen 50.4% der Erwerbslosen (2011). Ihre Erwerbslosenquote ist also höher: Sie beträgt 4,4%, die der Männer 3,7% (2011). Dass diese Differenz zumindest teilweise durch die unterschiedliche Zuständigkeit für Betreuung zu erklären ist, zeigt eine Betrachtung nach Familienstatus. Bei allein lebenden Männern beträgt die Erwerbslosenquote 4.2%, bei allein lebenden Frauen liegt sie bei 2,9%. Sind Kinder da, sieht es ganz anders aus: Die Erwerbslosenquote bei Frauen, die in einem Paarhaushalt mit Kind(ern) leben, betrug 4,0%, diejenige der Männer 2.2% (Werte 2011). Der Unterschied bei der Erwerbslosenquote zwischen Männern und Frauen nimmt mit steigendem Alter der Kinder ab. Diese Zahlen zeigen [Abbildung 2], dass sich Frauen aus familiären Gründen häufiger aus dem Arbeitsmarkt zurückziehen als Männer.
</p><h3>Vor der Stellensuche häufiger „im Haushalt“ und eingeschränkt mobil</h3><p>2011 waren 52.7% der Frauen vor dem Beginn der Erwerbslosigkeit erwerbstätig. 22,6% absolvierten zuvor eine Ausbildung und rund 21.1% arbeiteten im Haushalt. Bei den Männern betragen die entsprechenden Werte 69.5%, 22.9% und 2,1%. Erwerbslose Frauen suchen eine Stelle hauptsächlich in ihrer Wohnregion. Ein Viertel der Frauen sind bereit, wegen einer neuen Stelle umzuziehen (bei den Männern sind es knapp 37%). Die Gründe dieser eingeschränkten räumlichen Mobilität wurden in dieser Studie nicht erfasst. Stark zu vermuten ist, dass auch hier die familiäre Situation hauptverantwortlich ist. 
</p><h3>Beschäftigungsgrad und familiäre Situation</h3><p>Die familiäre Situation bestimmt den Umfang des Erwerbspensums resp. den Wunsch danach. So besetzen 80.2% der erwerbstätigen Frauen zwischen 25 und 54 Jahren, die in einem Paarhaushalt mit Kind(ern) leben, eine Teilzeitstelle. Und 67.6% der erwerbslosen Frauen im selben Alter suchen eine Teilzeitstelle. Alleinlebende hingegen sind mehrheitlich vollzeiterwerbstätig oder auf der Suche nach einer Vollzeitstelle. Auch bei den Frauen in einem Paarhaushalt ohne Kinder arbeitet der überwiegende Teil der Erwerbstätigen Vollzeit. Anders sieht es bei den Allleinerziehenden aus. Die Mehrheit (63.1%) der Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Das bedeutet zusammenfassend, dass für Frauen zu betreuende Kinder und/oder ein erwerbstätiger Partner die Hauptgründe für eine Teilzeitstelle sind. Für erwerbslose und erwerbstätige Männer hingegen ist – unabhängig von der familiären Situation – Vollzeit der Normalfall.
</p><p><b>Fazit:</b> die neue BFS-Studie liefert eine Fülle von Daten zum Thema Erwerb und Geschlecht, die hier längst nicht alle aufgelistet sind. Was die Daten aber sicher bestätigen: Solange die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für eine gerechtere Verteilung der unbezahlten und bezahlten Arbeit nicht geschaffen sind, bleiben Frauen im Erwerbsleben benachteiligt. 
</p><p>Um eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Betreuungsaufgaben zu erreichen, braucht es familienverträgliche Arbeitszeiten, die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau, angepasste Schulmodelle und genügend bezahlbare Infrastrukturen für die familienergänzende Kinderbetreuung mit pädagogischen Konzepten sowie ausreichend Personal mit qualifizierter Ausbildung. Ebenso braucht es den Ausbau von Tagesstrukturen und Spitex für die Betreuung von alten und pflegebedürftigen Menschen.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> BFS: Frauen und Erwerbslosigkeit: Anhaltende Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Erwerbslosenquote. BFS Aktuell, August 2012. Bestellnummer 1283-1100.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a> Die Definitionen von „Erwerbstätigen“ und „Erwerbslosen“ entsprechen in der BFS-Studie und im vorliegenden Beitrag den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes ILO und weichen von den monatlich ausgewiesenen Arbeitslosenzahlen des Seco ab. So beträgt etwa die Erwerbslosenquote gemäss ILO (Durchschnitt 2011) 4 %. Die entsprechende Erwerbslosenquote gemäss Seco liegt bei 2,7 %. Zu den definitorischen Unterschieden siehe BFS-Studie S. 8 und 26.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a> Einen gerafften statistischen Überblick zu wesentlichen Unterschieden männlicher und weiblicher Erwerbsarbeit bietet: 14.06.2011: Frauen bewegen die Schweiz, SGB 2012. S. 85f
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-837</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:31:00 +0200</pubDate><title>Keine Steuergeschenke für die betuchtesten Senioren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-steuergeschenke-fuer-die-betuchtesten-senioren</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ würde Rentner, die ein Eigenheim besitzen, gegenüber Rentnern, die Mieter sind, bevorzugen. Das ist sozial ungerecht und falsch. Der SGB lehnt Steuergeschenke für die bestgestellten unter den Rentnerinnen und Rentnern klar ab.</p><p>Die Hauseigentümer haben in den letzten Jahren fleissig Unterschriften gesammelt. Gleich drei Volksinitiativen aus ihren Reihen wollten den Hauseigentümern Steuergeschenke bereiten. Und dies in knapper Kadenz. Nur: das Volk biss bisher nicht an. Versuch Nr. 1, die „Bausparinitiative“ ging im März dieses Jahres mit 55,8 % Nein baden. Die „eigenen vier Wände dank Bausparen“, eine Art Zwillingsunternehmen, tauchte im Juni mit 69 % Nein noch tiefer. Und auch das dritte vom gleichen Geist beseelte Unternehmen, die am 23. September zur Abstimmung gelangende Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter», verdient kein anderes Los.
</p><p>Diese Volksinitiative will Rentnerinnen und Rentnern ein einmaliges Wahlrecht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug wären die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen nicht mehr abziehbar. Hingegen sollen die jährlichen Unterhaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken und die Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, vollumfänglich abzugsberechtigt bleiben.
</p><h3>Verteilungspolitisch falsch</h3><p>Der SGB hat sich immer gegen eine Abschaffung des Eigenmietwertes ausgesprochen. Dies würde zu einer nicht gerechtfertigten Bevorzugung der Eigenheimbesitzer gegenüber den Mietern führen. Eigenheimbesitzer sind in der Regel besser gestellt als Mieter. Von den Vorschlägen der Volksinitiative profitierten vor allem vermögende Hausbesitzer, die wenige Schuldzinsen bezahlen. Fazit: Ein Ja zur Initiative bedeutete Öl ins Getriebe zunehmend ungleicher Verteilung – wo doch Sand verlangt wäre. 
</p><p>Gleichzeitig würde die wahlweise Abschaffung des Eigenmietwertes je nach individuellem Kalkül zu Steuerausfällen führen. Deren Folge wären entweder ein Service public-Abbau oder eine neue kompensatorische Belastung. Beides ist aus verteilungspolitischen Gründen abzulehnen. Denn beides führt dazu, dass Reichere entlastet, Normale zusätzlich belastet würden. 
</p><p>Der SGB ist weit davon entfernt, in jenes falsche Lied einzustimmen, dass alle Alten reich seien und dass es für das Alter keine Sozialpolitik mehr brauche. Nach wie vor gibt es materielle Gefährdung im Alter – und dies ist bei weitem kein Randphänomen. Nur: dieses Problem löst man nicht mit Vorschlägen, die sich nur auf eine Kategorie der Rentner, notabene die bestgestellte, beziehen. Verlangt sind bessere AHV-Renten für tiefe Einkommen. Das will der SGB mit seinem Projekt AHVplus erreichen. Steuergeschenke dagegen für begüterte Rentner sind abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-836</guid><pubDate>Fri, 17 Aug 2012 10:12:00 +0200</pubDate><title>Für schweizweit gleichen Schutz vor Passivrauchen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fuer-schweizweit-gleichen-schutz-vor-passivrauchen</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Arbeitnehmer- und Gesundheitsschutz ist ein erstrangiges Anliegen des SGB. Deshalb empfiehlt der SGB ein Ja zur Volksinitiative „Schutz vor Passivrauchen“. Arbeitnehmerschutz darf nicht je nach Kanton variiert oder gar nicht angewendet werden. </p><p>Man stelle sich vor: je nach Kanton würden andere Grenzwerte für Luftschadstoffe oder radioaktive Strahlung gelten. Oder: der Alkoholgrenzwert für Autofahrende würde je nach Kanton zwischen 0 und 1 Promille betragen. Oder der Grad, ab dem Lebensmittel als verdorben gelten, würde kantonal festgelegt. Es ist einsichtig: Gesundheit definiert sich nicht entlang von Kantonsgrenzen. Ebenso wenig der Schutz der Gesundheit.
</p><h3>Kein kantonaler Flickenteppich</h3><p>Beim Passivrauchen, einem nachgewiesenermassen schädlichen Vorgang, ist dies nicht so. Nur in 8 Kantonen (BS, BL, FR, GE, NE, SG, VD, VS) ist das Servicepersonal des Gastgewerbes heute umfassend genug vor den negativen Auswirkungen des Passivrauchens geschützt. In den anderen &nbsp;Kantonen ist dies noch nicht der Fall. Hier ist Bedienung im Rauch noch möglich. Die Initiative beendet diesen kantonalen Flickenteppich und regelt den Schutz vor Passivrauchen klar und schweizweit einheitlich. Denn ein im Thurgau unfreiwillig inhaliertes Päcklein Marlboro ist nicht weniger schädlich als in St. Gallen.
</p><h3>Einheitlich, einfach und fair</h3><p>Die Initiative „Schutz vor Passivrauchen“ verlangt, dass in der ganzen Schweiz in Innenräumen nicht geraucht werden darf, wenn diese als Arbeitsplatz dienen oder öffentlich zugänglich sind. Mit andern Worten: Unbediente Fumoirs in Gasthäusern bleiben weiterhin möglich. Die Initiative sorgt bei den Restaurateuren damit für gleich lange Spiesse. Bewusste Konkurrenzpositionierung auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ist nicht mehr möglich. Das ist ein Fortschritt, der aus Arbeitnehmerschutzgründen zu begrüssen ist. 
</p><p>Die Initiativgegner greifen in der Diskussion um das Passivrauchen oft zum verbalen Zweihänder: Hier wirke der Geist eines Gesundheitstalibans. Das tönt zwar glatt, zielt aber an der Sache vorbei. Die Volksinitiative verbietet das Rauchen nicht, denn draussen, zuhause und an Einzelarbeitsplätzen, die nicht dauernd von anderen Mitarbeitenden frequentiert werden, bleibt Rauchen uneingeschränkt möglich.
</p><p>Also: eine einheitliche, einfache und faire Lösung für mehr Arbeitnehmerschutz, der zuzustimmen ist.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Schweiz</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-835</guid><pubDate>Tue, 14 Aug 2012 17:30:00 +0200</pubDate><title>Musikalische Ausbildung – alles andere als elitär</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/musikalische-ausbildung-alles-andere-als-elitaer</link><description>Eidgenössische Volksabstimmungen vom 23. September</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Musik erst macht die Welt erträglich. Musik gut zu „machen“, darf nicht der Elite vorbehalten sein. In der Schweiz können wir am 23. September darüber abstimmen, Musizieren jenseits der sozialen Klassen zu fördern. Andere Länder zeigen, dass dies möglich ist.</p><p>Gustavo Dudamel sieht aus wie der jüngere Bruder von Carles Puyol. Er ist aber nicht Fussballer, sondern klassischer Dirigent. Er und „sein“ Ensemble, das Simon Bolivar Jugendorchester, haben es inzwischen zu Weltruhm gebracht. Sie verkörpern das venezolanische »Musikwunder«, ein gross angelegtes Projekt, das verarmte Kinder und Jugendliche von der Straße holt und ihnen eine neue Lebensperspektive gibt – durch musikalische Ausbildung und gemeinsames Musizieren. Dank großzügiger staatlicher Unterstützung („El Sistema“) hat sich eine musikalische Volksbewegung entwickelt, der inzwischen 300‘000 Kinder angehören, die kostenlos Instrumente erlernen und in über 200 Orchestern spielen. Gustavo Dudamel ist der erste internationale Star, den das System hervorgebracht hat. Die Bühne betritt er immer noch wie ein Fussballer…
</p><p>Das Beispiel aus Venezuela zeigt, dass kompetentes Musizieren nicht „elitär“ sein muss. Was das mit der Schweiz zu tun hat? Wieviel Kinder aus einkommensschwachen Schichten erlangen hier eine gründliche Musikausbildung? Die Antwort ist klar: viel zu wenige.
</p><h3>Chancengleichheit auch bei Musik</h3><p>Genau dies will die IG „jugend und musik“ ändern. 2008 hat sie deshalb eine Volksinitiative eingereicht. Eine ihrer Begründungen: „Wir wollen erreichen, dass es allen Kindern möglich ist, auf freiwilliger Basis eine Musikschule zu besuchen. Die hohen Elternbeiträge, die für musikalische Bildung zu entrichten sind, erzeugen eine Zugangssperre, wie sie kein anderer Bereich im Bildungswesen der Schweiz kennt. Die Forderung der Chancengleichheit (BV Art.2, Abs.3) wird dadurch schwer missachtet.“ Die IG hat die Volksinitiative mittlerweile zurückgezogen, weil ein Gegenvorschlag weitgehend ihren Inhalt übernimmt. Am 23. September stimmen wir über diesen Gegenvorschlag, den neuen Verfassungsartikel 67 a „musikalische Ausbildung“, ab. 
</p><p>Der SGB spricht sich für ein überzeugtes Ja zur Vorlage aus. Auch die Tochter eines Handlangers soll Bratsche lernen können und der Sohn einer Verkäuferin soll für seine Heavy Metal Band profund Elektrogitarre üben können, wenn er dies wünscht. Der erste Grund für ein Ja besteht also darin, dass Kinder aus einkommensschwachen Schichten leichter (das heisst: billiger) Zugang zu ausserschulischem Musikunterricht an den entsprechenden Schulen erhalten. Es muss kein venezolanisches Wunder wiederholt werden. Und es muss auch nicht unbedingt Klassik sein. Auch wer Rap, Metal oder Schlager bevorzugt, müsste daran interessiert sein, dass seine Kinder gutes Musizieren erlernen.
</p><h3>Wider die einseitige Bildung</h3><p>Zum zweiten will der neue Verfassungsartikel die Stellung des Faches Musik an der Volksschule stärken. Auch das ist richtig und sozial erwünscht. Denn in der Volksschule verhilft Musik – wie Sport auch – jenen Kindern und Jugendlichen, die in den Wissensfächern eher schwach sind, immer wieder zu Erfolgserlebnissen. Gut praktizierte Musik führt da zu einem sozialen Kitt, der kulturelle Grenzen sprengt. Ich erinnere mich an ein aufwendiges Kinder-Musical aus dem Jahr 2002, aufgeführt von einer dritten bis sechsten Klasse (also 9- bis 12jährigen), in jenem Quartier der Stadt Freiburg, dem für hiesige Verhältnisse am ehesten Ghettoisierung nachgesagt wird. Alle hatten sie ihre Rollen (auch die Lehrpersonen, die zuvor noch nie so lebensnah beraten konnten), ihre individuelle Aufgabe und Verantwortung – im Dienst des Werks. Das war Schule für ein Gelingen, das nur mit Solidarität möglich war. Und der Dank dafür war nicht nur der satte Applaus an vier gelungenen Aufführungen, sondern ein gewachsener Respekt unter den Kindern und den Lehrpersonen. Fast schon venezolanisch… </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-827</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:56:00 +0200</pubDate><title>Reichtum ohne Leistung endlich wieder besteuern!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/reichtum-ohne-leistung-endlich-wieder-besteuern</link><description>Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV“</description><content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 40 Milliarden Franken vererbt. Ein Grossteil dieser Erbschaften ist steuerfrei. So bleibt der Reichtum in den immer gleichen Händen. Hier setzt die Erbschaftssteuer-Initiative an.
</p><p>In der Schweiz besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung gleich viel wie die restlichen 99%. Dieses reichste Prozent besitzt jedoch nicht nur viel, sondern gibt seinen Reichtum auch über Generationen weiter. So wird Reichtum zu einer Frage der Verwandtschaft anstatt der Leistung. Und nicht nur das: Während der Rest der Bevölkerung sein hart verdientes Einkommen versteuern muss, sind Erbschaften selbst in Millionen- und Milliardenhöhe oft Steuerfrei. Das begünstigt die Konzentration von Vermögen in der Hand einiger weniger noch zusätzlich. Es entsteht eine exklusive Kaste der Superreichen, welche sich immer stärker von der Gesellschaft abschottet.
</p><h3>Sinnvolle Ausgestaltung</h3><p>Die Erbschaftssteuer-Initiative fordert deshalb auf Bundesebene eine einheitliche Steuer von 20% auf alle Erbschaften über 2 Millionen Franken. Dadurch werden das Einfamilienhaus, die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die daraus resultierenden zusätzlichen Einnahmen von etwa 3 Milliarden Franken pro Jahr werden auf die Kantone (ein Drittel) und die AHV (zwei Drittel) aufgeteilt.
</p><p>Durch den Anteil für die Kantone werden diese dafür entschädigt, dass die Besteuerung von Erbschaften künftig Sache des Bundes ist. Der positive Nebeneffekt dabei: Die Erbschaftssteuer kann nicht mehr als Zunder im Feuer des entarteten Steuerwettbewerbs missbraucht werden.
</p><h3>Stärkung der AHV und grosse Chance für AHVplus</h3><p>Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit der Erbschaftssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen.
</p><p>Die Erbschaftssteuer würde der AHV jährlich etwa 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen bescheren. Damit könnte nicht nur die zusätzliche Belastung durch die demographische Entwicklung aufgefangen werden. Die zusätzlichen Mittel wären auch eine mögliche Finanzierungsgrundlage für unser Modell AHVplus, welches tiefe und mittlere Renten anheben will.
</p><h3>Zwei Fliegen auf einen Streich</h3><p>Nicht zuletzt deshalb hat die Erbschaftssteuer-Initiative eine grosse Bedeutung für unsere Bewegung. Mit ihr können wir zwei wichtige Bereiche unserer Politik vereinen: den Kampf für mehr Verteilungsgerechtigkeit und die Sicherung und den Ausbau der AHV. Bisher sind gut 65‘000 Unterschriften zusammen. 
</p><h5>Unterschriftenbogen</h5><p>&nbsp;</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/LzG3HY" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/LzG3HY</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-826</guid><pubDate>Tue, 10 Jul 2012 16:39:00 +0200</pubDate><title>Keine Extrawurst für die Reichsten!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/keine-extrawurst-fuer-die-reichsten</link><description>Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Reiche Ausländer können sich in der Schweiz pauschal besteuern lassen und so teilweise massiv Steuern sparen. Zürich und Schaffhausen haben es vorgemacht: Mit dieser Extrawurst muss endlich Schluss sein!</p><p>Sofern sie in der Schweiz offiziell nicht arbeiten, können ausländische Multimillionäre von der Pauschalbesteuerung profitieren. Statt dem effektiven Einkommen und Vermögen wie alle normalen Menschen müssen sie bloss einen Pauschalbetrag, in der Regel den fünffachen Mietwert ihrer Wohnung, als Einkommen versteuern. Zurzeit werden rund 5500 ausländische Millionäre pauschalbesteuert, darunter immer mehr Business-Nomaden und Schein-Erwerbslose, die ihre weltweiten Firmenkonglomerate von hier aus managen.
</p><p>Gerechte Steuern für alle
</p><p>Diese Privilegierung der ohnehin schon Privilegierten ist neoliberale Steuerlogik von vorgestern. Die Bevölkerung des Kantons Zürich erkannte dies bereits 2009 und schaffte diesen alten Zopf ab. Von den düsteren Prognosen der Rechtsbürgerlichen, welche vor massiven Steuerverlusten warnten, bewahrheitete sich keine. Im Gegenteil. Nachdem gut die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton Zürich nach dem Volksentscheid verliessen, wiesen die betroffenen Gemeinden sogar höhere Steuereinnahmen aus – es waren in die freigewordenen Villen und Herrenhäuser schnell neue und nicht minder gut betuchte Bewohnerinnen und Bewohner eingezogen.
</p><p>Das wird auch national funktionieren. Denn durch eine Schweiz weite Abschaffung der Pauschalbesteuerung fällt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerten weg, einfach in den nächsten Kanton abzuwandern. Wer in der Schweiz leben und von ihren Vorzügen profitieren will, soll sich auch angemessen an ihrer Finanzierung beteiligen. Und sie werden es tun. Denn die Schweiz ist nicht nur wegen tiefen Steuern attraktiv.
</p><p>Auch bei dieser Initiative ist unser Engagement gefragt. Wer selber noch nicht unterschrieben hat, sollte das natürlich unbedingt noch nachholen und den Bogen am besten auch gleich noch bei den Kolleginnen und Kollegen zirkulieren lassen. Das ist wenig Aufwand für den Einzelnen oder die Einzelne, bringt aber in der Summe trotzdem schon viel.
</p><p>Den Unterschriftenbogen gibt es hier zum Download: <a href="http://bit.ly/O942NE" target="_blank" rel="noreferrer">http://bit.ly/O942NE</a></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-825</guid><pubDate>Fri, 06 Jul 2012 14:17:00 +0200</pubDate><title>Schweizer Millionäre auf dem Vormarsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-millionaere-auf-dem-vormarsch</link><description>Global Wealth Report: Anteil der Millionäre 2011 um fast 6% gewachsen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Der Club der Millionäre ist 2011 weltweit gewachsen während das weltweite Privatvermögen geschrumpft ist. Und der Club wird Multikulti: In China, Brasilien und Russland wächst die Zahl der Millionäre weiter – und massiv in der Schweiz. Zeit, die Privilegien der Millionäre zu stutzen.</p><p>Der Club der Millionäre ist 2011 zwar (nach einem Wachstum von über 8% im 2010) nur um knapp 1% gewachsen. In den angelsächsischen Ländern, Australien oder Indien hat er sogar Mitglieder verloren. Aber er wird dem Global Wealth Report 2012 zufolge Multikulti: In China, Brasilien und Russland wächst die Zahl der Millionäre weiter – und in der Schweiz. 2011 gab es in der Schweiz bereits 32.9 Dollar-Millionäre pro 1000 Einwohnern - ein Anstieg von fast 6% - und das mitten in der Krise.<br></p><h3>Grossteil der Rettungspakete landet bei Banken</h3><p>Nun ist der <a href="http://www.capgemini.com/services-and-solutions/by-industry/financial-services/solutions/wealth/worldwealthreport/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Global Wealth Report von Capgemini</a> kein Verteilungs­bericht. Er dient der Anlageberatung. Die Höhe der Vermögen wird nach Weltregionen ausge­wiesen. Motto: Wohin ist das Kapital, das scheue Reh, geflüchtet. Im letzten Jahr wurde nur im Mittleren Osten – dank steigender Ölpreise – Geld angehäuft, weltweit verloren die Millionäre 1,7&nbsp;% ihres Vermögens.
</p><p>Erstaunlicherweise stand das kriselnde Europa neben der asiatisch-pazifischen Region mit gleichfalls 1,1&nbsp;% Vermögensverlust noch gut da. Europas Millionärsclub ist dabei sogar um 1,1&nbsp;% grösser geworden. Wie das? Offensichtlich haben sich die Rettungs­einsätze von Merkel &amp; Co. hier gelohnt. Ein Grossteil der Milliarden­pakete landet ja nicht bei den Griechen, sondern bei den Banken und ihren Anlegern, den Millionären.
</p><h3>Sinkende Nachfrage in Europa trifft Weltwirtschaft</h3><p>Trotzdem hat die Krise der Eurozone die Anleger im letzten Jahr verunsichert. Jetzt stellen ihre Berater unangenehme Fragen: Wie gehen Austeritätspolitik und Wachstum zusammen? Viele Investoren blieben „an der Seitenlinie“ und warteten auf klare Signale, dass die Eurozone den politischen Willen hat, Lösungen für die Gesundung der Volkswirtschaften der Krisenländer zu erarbeiten. Ihr Problem: Selbst bisher sichere Geldan­lagen wie die Staatsanleihen stabiler Länder werden nicht mehr als sicherer Hafen angesehen.
</p><p>Wie der G20-Gipfel Anfang dieser Woche gezeigt hat, ist die Eurokrise längst ein globales Problem. Auch der asiatisch-pazifische Raum, in 2011 erstmals die Region mit den meisten Millionären, war betroffen. Die exportorientierten Volkswirtschaften litten unter der sinkenden Nachfrage aus den EU-Staaten.
</p><h3>Trotz Krise wachsende Vermögen</h3><p>Auch wenn die Sparschweine der Reichen weltweit im Jahr 2011 nicht so stark zulegen konnten wie auch schon – es sind immer noch 42'000&nbsp;Mrd.&nbsp;Dollar drin. Genug Geld für die Lösung der globalen Herausforderungen ist also vorhan­den, könnte man meinen: für Investitionen in Zukunfts­felder, zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Armuts­bekämpfung, für den Klimaschutz.
</p><p>Aber die gute Tat bringt nicht schnell genug Rendite – und abgeschöpft wird überall zu wenig. Darum ist klar: Her mit nennenswerten Vermögens- und Erbschaftssteuern, einem höheren Spitzensteuersatz und einer Finanztranskationssteuer in ganz Europa!
</p><p>&nbsp;</p><p><i>Mit Material vom <a href="http://www.dgb.de/" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">DGB</a></i></p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-819</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:43:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht bestätigt Verantwortung des Erstunternehmens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-bestaetigt-verantwortung-des-erstunternehmens</link><description>Problematisches Ketten-Subunternehmertum in öffentlicher Beschaffung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bundesgericht hat die Busse für einen Waadtländer Unternehmer bestätigt, der bei der Weitergabe von Auftragsteilen nicht darauf geachtet, dass Missbräuche verhindert werden. Ein erster wichtiger Schritt – der nächste muss die Solidarhaftung sein.</p><p>Soeben hat das Bundesgericht einen Entscheid gefällt, der sich hinsichtlich Bekämpfung von Missbräuchen bei Kettenkonstruktionen des Subunternehmertums (= der Unternehmer gibt einen Teil seines Auftrages an einen Subunternehmer weiter, dieser wiederum an einen Subsubunternehmer usw.) als entscheidend herausstellen dürfte. Dieses Problem des Ketten-Subunternehmertums kommt vor allem im Baugewerbe vor. Die Unternehmer, die so einen Teil des Auftrages an Subunternehmen auslagern, die das gleiche nochmals tun (usw.), wollen jeweils keine eigene Verantwortung tragen, wenn ein oder mehrere Unternehmen in der ganzen Sub-Kette Bestimmungen des Arbeitsvertrags missachten oder Lohn- und Sozialdumping betreiben.
</p><p><b>Ein erster Schritt</b></p><p>Die Waadtländer Behörden hatten einen Unternehmer gebüsst, der nicht darauf geachtet hatte, dass in der ganzen Kette die Arbeits- und Lohnbedingungen respektiert werden. Diese Unternehmen führten einen öffentlichen Auftrag aus (Bau der Autostrasse H 144 im Chablais). Die Strafe (eine Busse von 6000 Franken) wurde durch das Kantons- und nunmehr durch das Bundesgericht bestätigt. Dem Bundesgericht zufolge hat der Erstauftragnehmer darüber zu wachen, dass alle weiteren Unternehmen, denen Teile seines Auftrages vermittelt erhalten, die Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz und zu den Arbeitsbedingungen respektieren. So kann dem Erstunternehmer Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn „seine“ Subunternehmen diese Bestimmungen missachten.
</p><p>Dieser Entscheid ist eine gute Nachricht für alle, die Lohndumping bekämpfen. Das höchste Gericht verlangt hier zwar noch nicht eine Solidarhaftung (der Erstunternehmer müsste in diesem Fall nicht nur eine Busse bezahlen, sondern sämtlichen von den Arbeitnehmern erlittenen Schaden). Das Urteil stellt aber einen ersten Schritt zu deren Einführung dar, zuerst im öffentlichen Beschaffungswesen, anschliessend auch in der Privatwirtschaft. Es zeigt deutlich auf, dass der Unternehmer sich um das, was seine Sub-Partner tun, kümmern kann und muss.
</p><p>Die Solidarhaftung ist das beste Mittel, damit ein Erstunternehmer bei Auslagerung seine Verantwortung gegenüber den Lohnabhängigen wahrnimmt. Wenn der Erstunternehmer bei Lohndumping der Subunternehmen mithaften muss, wird er deren Praktiken auch kontrollieren. Einige Kantone haben denn auch die Solidarhaftung bereits in ihre Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen eingeführt, so etwa die beiden Basel (vgl. § Beschaffungsgesetz BL/BS). 
</p><p><b>Solidarhaftung verlangt</b></p><p>An diesem Beispiel sollen sich die anderen Kantone und der Bund orientieren. Sie müssen sich Regeln geben, damit nachlässige Unternehmer nicht nur wie im vorliegenden Waadtländer Fall zu einer Busse verurteilt, sondern sämtlichen Schaden, den die Arbeitnehmenden von den Subunternehmen (resp. den Subsubunternehmen) erlitten haben, begleichen müssen, also sowohl die Nachzahlung von Rückständen beim Lohn wie bei den Sozialbeiträgen. Die eidgenössischen Räte, die demnächst über die Einführung einer Solidarhaftung für alle Unternehmen und nicht nur für die öffentliche Beschaffung beraten, sollen sich ebenfalls von diesem Entscheid des Bundesgerichtes inspirieren. Es handelt sich hierbei um eine wirkungsvolle Ergänzung der flankierenden Massnahmen.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-818</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 11:05:00 +0200</pubDate><title>Wenn sogar Zürich Nein sagt… </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-sogar-zuerich-nein-sagt</link><description>Keine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Anhänger einer rastlosen Gesellschaft attackieren das grundsätzliche Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit ohne Unterlass. In diesen Tagen wird sich ihr Mut gezügelt haben. Denn nun hat gar die Zürcher Stimmbevölkerung den Deregulieren die rote Karte gezeigt. Und in welcher Deutlichkeit. Aber: haben auch die eidgenössischen Räte in Bern das Signal deutlich genug vernommen? </p><p>Zürich und liberalisierte Ladenöffnungszeiten: das schien sich in den letzten Jahren zu reimen. Da war zuerst das „Shopville“ im Hauptbahnhof – und der nachträgliche Legalisierungsvorstoss der Initiative Hegetschwiler. In jüngster Zeit hat das Bundesgericht einige Zürcher Tankstellenshops zurückgepfiffen und hat ihnen nächtliche Öffnung untersagt. Darauf reagierte Nationalrat Lüscher mit einer Parlamentarischen Initiative, die den gesetzlichen Weg für Arbeit rund um die Uhr in solchen Shops freimachen will. Schliesslich lancierte der Zürcher Nationalrat Hutter eine Motion. Diese will, dass die Kantone ihre Ladenöffnungszeiten selbst und ohne Berücksichtigung der Bundesgesetzgebung zum Arbeitnehmerschutz festlegen können. Und dann gab es den Vorschlag des Zürcher Kantonsrates, dass Läden bis zu einer Fläche von neu 200m2 jederzeit offen halten können. Immer wurde dabei der Eindruck vermittelt, die einzige „urban-visionäre Moderne“ müsse an einer veralteten konsumentenfeindlichen Gesetzgebung rütteln. 
</p><p> Am 17. Juni zeigten sich solche Zuordnungen als Cliché. Die Zürcher Stimmbevölkerung versenkte die FDP-Initiative „Der Kunde ist König“ gleich mit 70 %. Die Initiative wollte die Ladenöffnungszeit im Kanton vollständig liberalisieren. Die von den Gewerkschaften gesetzten Argumente überzeugten: Ein gemeinsamer Ruhetag für alle, keine Verminderung der Lebensqualität für Anstösser, mangelnde Arbeitsbedingungen. 
</p><p>Am gleichen Tag lehnten die Luzerner Stimmenden eine Vorlage mit einer um eine Stunde verlängerten Ladenöffnung am Samstag mit 55% ab. Das radikale Projekt wird auch hier noch kommen: diesen Herbst wird dem Luzerner Souverän eine Initiative der Jungfreisinnigen vorgelegt werden, die in etwa dem Zürcher Kundenkönig entspricht. 
</p><h3>Lernen aus Abstimmungen? </h3><p>Diese beiden Resultate zeigen: Falls die eidgenössischen Räte ihren harten Kurs für eine andauernde Aushöhlung des grundsätzlichen Arbeitsverbotes für die Nacht und den Sonntag fortsetzen wollen, dann können die Gewerkschaften entsprechenden Abstimmungskämpfen ruhig entgegen blicken.
</p><p> Im Fall der Motion Hutter hat die WAK-Ständerat als vorberatende Kommission ihre Lektion gelernt. Sie hat am 26.6. diesen Vorstoss deutlich abgelehnt. Auch im Fall der Parlamentarischen Initiative Lüscher zeigt die Kommission eine gewisse Einsicht. Sie will diesen Vorstoss – und damit mehr Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf – nur in abgeschwächter Form annehmen. Das ist ein Fortschritt gegenüber dem Nationalrat. Gegenüber der von der Grossen Kammer verabschiedeten Lösung würde der Vorschlag der ständerätlichen Kommission wohl zu mehr Nacht-, nicht jedoch zu mehr Sonntagsarbeit führen. Angesichts der klaren Stimmungslage in der Bevölkerung ist aber eine vollumfängliche Ablehnung verlangt. 
</p><p>Das Volk ist grösstmehrheitlich mit den heutigen Ladenöffnungszeiten zufrieden. Der SGB hofft deshalb, dass das Plenum der Kleinen Kammer den Vorstoss Lüscher zurückweist. Denn für den SGB ist klar: Nacht- und Sonntagsarbeit muss aus sozialen und gesundheitlichen Gründen die Ausnahme bleiben. Notfalls wird der SGB eine Banalisierung der Nacht- und Sonntagsarbeit auch mit dem Referendum bekämpfen. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-817</guid><pubDate>Thu, 28 Jun 2012 10:36:00 +0200</pubDate><title>Vor dem Sturm handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/vor-dem-sturm-handeln</link><description>Zunehmend prekäre Anstellung von Jugendlichen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In vielen europäischen Staaten erreicht die Jugendarbeitslosigkeit Rekordhöhen. In der Schweiz liegt die Rate der jugendlichen Arbeitslosen viel tiefer. Doch der Schein trügt. Auch in der Schweiz werden die Anstellungsbedingungen der Jugendlichen verschlechtert.</p><p> Die Wirtschaftskrise trifft die Jugendlichen in besonderem Ausmass. In der EU sind aktuell 18,1 % aller Jugendlichen arbeitslos. Und bei den Jugendlichen, denen der Einstieg in den Arbeitsmarkt gelingt, sind zunehmend prekäre Anstellungsbedingungen auszumachen. Nicht weniger als 42 % (!) aller Jugendlichen bis 25 – gegenüber 15 % aller Erwerbstätigen – arbeiten temporär. Und: die Aussichten auf Besserung sind eher düster. 
</p><p>Die Schweiz scheint auf den ersten Blick von dieser Entwicklung nur wenig betroffen. Die Arbeitslosigkeit liegt vergleichsweise tief. Atypische Arbeit nimmt aber auch bei den Jugendlichen hierzulande zu. Ein Drittel aller temporär Arbeitenden in der Schweiz sind Jugendliche unter 26. Die gleiche Altersklasse stellt aber nur 10 % der Erwerbstätigen. Einer 2010 erschienenen Seco-Studie zufolge hat prekäre Arbeit bei den Jugendlichen zugenommen. 2004 arbeiteten 6 % aller Jugendlichen prekär, 2008 waren es bereits über 9 %. Die wirtschaftliche Instabilität seither und die härtere Gangart in der Arbeitslosenversicherung, seit April 2011 in Kraft, werden in den letzten vier Jahren zu einer noch schärferen Ausprägung dieser Tendenz beigetragen haben. 
</p><p>Eine Jugend ohne Berufsperspektiven ist in vielen europäischen Staaten Tatsache. Da tickt eine Zeitbombe. Wenn sich die Lage hierzulande auch weniger dramatisch präsentiert: Auch die Schweiz ist aufgerufen, ihren Jugendlichen bessere Berufsperspektiven zu bieten. Die Schweiz verfügt dazu auch über Trümpfe. Nur: sie muss sie auch ausspielen. 
</p><h3>Berufsbildung hinterfragen </h3><p>Länder mit Dualausbildung (Ausbildung in Betrieb und Schule) wie Deutschland, Dänemark, Österreich und die Schweiz haben weniger Jugendarbeitslosigkeit. Der Wertewandel führt jedoch dazu, dass in der Schweiz immer mehr Jugendliche eine gymnasiale Ausbildung der Lehre vorziehen. Aufgrund der „demografischen Lockerung“ treten gleichzeitig immer weniger Jugendliche in die Sekundarstufe II (nachobligatorische Ausbildung) ein. Um die Attraktivität der Berufslehre zu erhalten resp. zu verbessern, ist deshalb mehr schulische, weniger betriebliche Ausbildung verlangt. Wenn diese Umwertung nicht jetzt angepackt wird, dann wird die Berufslehre bald einmal weder den Anforderungen des Arbeitsmarktes noch den Erwartungen der Jugend entsprechen. Zudem soll sich Berufsbildung für die Unternehmen nicht à tout prix lohnen, wie das der Bund immer wieder propagiert. Ein Lehrling, der sich als Rentabilitätsfaktor wahrnimmt, wird wohl mehr demotiviert als motiviert…
</p><h3> Mehr sozialer Schutz </h3><p>Der Eintritt der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt ist insofern delikat, als er meist die weitere Berufskarriere bestimmt. Den Jugendlichen ist in dieser Phase besonders zu helfen. Der Leistungsabbau in der Arbeitslosenversicherung 2011 und die Absenkung des Jugendschutzalters im Arbeitsrecht von 2008 sind das Gegenteil solcher Hilfe. Sie fördern die Prekarisierung. Deshalb braucht es faire Taggelder der Arbeitslosenversicherung und einen gesetzlichen Mindestlohn für alle. 
</p><p>Schliesslich brauchen die Jugendlichen auch mehr sozialpartnerschaftlichen Schutz. In der heutigen GAV-Landschaft finden sich nur selten Bestimmungen für Lehrlinge, Praktikant/innen und temporär Arbeitende. Das ist auch ein Appell an die Gewerkschaften, die Jugendlichen vermehrt in den sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen zu schützen und sie an den entsprechenden Ausmarchungen zu beteiligen. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-802</guid><pubDate>Wed, 27 Jun 2012 11:39:00 +0200</pubDate><title>Berufsbekleidung – allgegenwärtig, nützlich, riskant</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/berufsbekleidung-allgegenwaertig-nuetzlich-riskant</link><description>Petition für gerecht hergestellte Schweizer Berufsbekleidung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Polizisten, Feuerwehrleute, Sanitäterinnen, Strassenarbeiter, Chirurginnen und Pöstler tragen spezielle Kleider: Berufskleider. Der Staat kauft sie ein, SteuerzahlerInnen bezahlen sie – und finanzieren damit in vielen Fällen Ausbeutung. Denn Berufsbekleidung wird oftmals unter prekären Bedingungen hergestellt. </p><p>Schätzungsweise 2 Millionen Personen oder fast jede zweite berufstätige Person in der Schweiz trägt Berufsbekleidung. Sie macht Polizistinnen, Feuerwehrmänner und Zugbegleiterinnen als solche erkennbar, schützt die Arbeitenden vor Verletzungen (z.B. bei der Feuerwehr) oder vor Schmutz (Strassenarbeitern). Und nicht zuletzt garantiert Berufsbekleidung Hygienestandards, wie zum Beispiel im Operationssaal. Kurz: Berufsbekleidung ist notwendig, multifunktional und nicht wegzudenken aus unserem Alltag.
</p><h2>Der Staat als Grosskonsument von Risikoprodukten</h2><p> Eine der wichtigsten Einkäuferinnen von Berufsbekleidung ist die öffentliche Hand. Bund, Kantone, Gemeinde und Spitäler beschaffen regelmässig Uniformen, Spitalkittel und viele weitere Textilprodukte. Dabei ist Sorgfalt gefragt, denn Textilien und Bekleidung sind Risikogüter. Missstände in der Bekleidungsindustrie wie Hungerlöhne, überlange Arbeitszeiten, mangelnder Gesundheitsschutz und Verletzungen der ILO-Kernarbeitsnormen sind hinlänglich bekannt.<br>Als gewichtige Einkäuferin auf dem Berufsbekleidungsmarkt kommt der öffentlichen Hand daher eine Vorbildfunktion zu. Bund, Kantone, Gemeinden und Spitäler müssten bei jedem Kaufentscheid darauf pochen, dass Berufsbekleidungsfirmen die gesamte Zulieferkette bis zur Fabrik, wo die Kleider tatsächlich hergestellt werden, transparent offenlegen.<br>Zudem sollte die öffentliche Hand nur bei solchen Anbietern einkaufen, die soziale Mindestkriterien, wie die ILO-Kernarbeitsnormen (keine Zwangsarbeit, keine Kinderarbeit, keine Diskriminierung, Gewerkschaftsfreiheit), Arbeitszeitbeschränkung und ein existenzsichernder Lohn, zentral in ihre Geschäftspraxis integriert haben. Die Recherchen der EvB (Erklärung von Bern) zeigen aber, dass der Staat seiner Vorbildfunktion bisher nur lückenhaft nachkommt: soziale Mindestkriterien wie auch Transparenz spielen bei vielen Kaufentscheiden noch eine untergeordnete Rolle.
</p><h2>Mangelhafte kantonale Gesetze</h2><p> Dabei schreibt auf Bundesebene eigentlich eine Verordnung vor, dass die ILO-Kernarbeitsnormen eingehalten werden müssen - auch wenn die eingekaufte Ware im Ausland produziert worden ist. Damit setzt der Bund im europäischen Vergleich einen wichtigen Meilenstein. Doch rund 80% der Beschaffungsausgaben gehen aufs Konto von Kantonen und Gemeinden. Diese unterstehen den kantonalen Gesetzen.<br>Bisher hat noch kaum ein Kanton die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen im eigenen Gesetz übernommen. Die Befragung der EVB/CCC zeigt zudem, dass Arbeitszeitbeschränkung und Existenzlohn, mit ganz wenigen Ausnahmen weder auf nationaler noch auf kantonaler oder Gemeindeebene ein Thema sind, wenn es um die Beschaffungen von Berufsbekleidung und Textilien geht. Und sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler und Gemeindeebene stellen sich grundlegende Fragen im Bezug auf eine glaubwürdige Überprüfung der Einhaltung sozialer Mindestkriterien.
</p><p><a href="http://www.evb.ch/p20112.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Fordern Sie deshalb gerecht hergestellte Schweizer Berufsbekleidung!</a></p><p><a href="http://www.evb.ch/p20127.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Lesen Sie die detaillierten Forderungen</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-814</guid><pubDate>Mon, 25 Jun 2012 16:39:00 +0200</pubDate><title>Solidarität mit den Opfern von Xstrata, Glencore und anderer Multis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-den-opfern-von-xstrata-glencore-und-anderer-multis</link><description>Demo und Kundgebung in Zug am 11. Juli um 19 Uhr findet definitiv statt</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Zuger Rohstoff-Riesen Glencore (160 Milliarden Umsatz) und Xstrata (35 Milliarden) beschliessen am 11. und 12. Juli in Zug ihre Fusion. Vor diesem Hintergrund findet ebenfalls in Zug am Mittwoch, den 11. Juli abends, eine vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund unterstützte Demonstration und Kundgebung statt.</p><p>Schweizer, insbesondere Zuger Multis wie Xstrata und Glencore, verletzen Menschen- und Sozialrechte, verursachen Umweltschäden und vergiften Gewässer, verschweigen die Verhältnisse in ihren Tochtergesellschaften, verschieben Gewinne in Steuerparadiese, vergrössern den globalen Graben zwischen arm und reich. 
</p><p>Sie verkörpern eine Wirtschafts-Welt, in der die Gesamtbevölkerung der 96 ärmsten Länder in einem Jahr weniger verdient, als die sechs Glencore-Manager mit ihrem Börsengang gewonnen haben. Als Beitrag an die Fusion mit Glencore erhalten die Xstrata-Manager 370 Millionen Franken. Der neue Superkonzern bedeutet auch für die Schweiz und Zug ein riesiges Klumpen- und Reputationsrisiko.
</p><p>Die beiden christlichen Hilfswerke Fastenopfer und Brot für alle enthüllten im vergangenen April, wie Glencore im Kongo von untragbaren Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit profitiert. So arbeiten auf dem als „ruhende Mine“ bezeichneten Gebiet von Tilwezembe etwa 700 Minderjährige als informelle Bergleute. Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen, wenn sie ohne Sicherheitsvorkehrungen in die bis achtzig Meter tiefen Schächte hinuntersteigen. Die Mine gehört einer Tochterfirma von Glencore, die von dort Rohstoffe bezieht. Die Glencore gehörende Kamoto Copper Company (KCC) hat in den letzten zwei Jahren gemäss Fastenopfer und Brot für alle etwa 200 Millionen Dollar Steuern gespart –auf Kosten des Kongo.
</p><p>Eine ähnliche „Steueroptimierung“ betreibt die Glencore-Tochter Mopani in Sambia. Jährlich verliert das bitterarme Land laut dem britischen Hilfswerk „Christian Aid“ dadurch etwa 174 Millionen Dollar. Ein Teil der Steuererträge, die Afrika vorenthalten werden, landen beim Zuger Fiskus. 
</p><p>Xstrata steht seit Wochen in den Schlagzeilen, weil die Bevölkerung und die Behörden der Region Espinar gegen die Mine Xstrata-Tintaya protestieren. Die Polizei, die im Rufe steht, im Dienste des Zuger Konzerns zu sein, brachte Ende Mai zwei Demonstranten, einen Bauarbeiter und einen Landarbeiter, um. Gegen 100 Personen wurden verletzt, Dutzende verhaftet. Der Protest richtet sich gegen die Weigerung des Bergbaukonzerns, auf Vorwürfe wegen Umweltverschmutzung einzugehen. Zwei Studien aus den Jahren 2010 und 1011 hatten Schwermetallbelastung in Böden und Gewässern sowie in Blut und Urin der in unmittelbarer Nähe zum Tagebau lebenden Bevölkerung nachgewiesen. 
</p><p>Ähnlich traurige Geschichten lassen sich über die beiden Konzerne aus Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Südafrika erzählen. Die Hauptziele der Zuger Demo sind:</p><ul><li>die Einhaltung der Menschen-, insbesondere der Arbeits- und Indigenenrechte überall auf der Welt;</li><li>der Respekt gegenüber Natur und Umwelt;</li><li>das Verbot der Spekulation mit Nahrungsmitteln;</li><li>die Freilassung aller Demonstranten im peruanischen Espinar;</li><li>die Offenlegung der Besitzverhältnisse in den kantonalen Handelsregistern;</li><li>die länderweise Aufschlüsselung der Daten von Tochtergesellschaften;</li><li>die Anwendung des Geldwäschereigesetzes auch auf Rohstoffhändler;</li><li>die steuerliche Gleichbehandlung von in- und ausländischen Gesellschaften und damit die Aufhebung der Steuerprivilegien für die Rohstoffmultis;</li><li>für ein Recht ohne Grenzen, für eine gerechtere Welt!</li></ul><p>Die vom Schweizerischen wie auch Zuger Gewerkschaftsbund und von Unia, SEV, VPOD, Syndicom unterstützte Demo startet am 11. Juli um 19 Uhr am Bahnhof Zug. Um 19.30 Uhr findet auf dem Unteren Postplatz, der zwischen Xstrata und Regierungsgebäude liegt, eine Kundgebung statt.</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-813</guid><pubDate>Thu, 21 Jun 2012 15:37:00 +0200</pubDate><title>Breite Koalition gegen eine zweite Gotthard-Röhre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/breite-koalition-gegen-eine-zweite-gotthard-roehre</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In einem &lt;media 479&gt;gemeinsamen Aufruf&lt;/media&gt; fordert der SGB mit mehr als 30 weiteren nationalen und regionalen Organisationen Bundesrat und Parlament auf, am Gotthard auf eine zweite Strassenröhre zu verzichten und die Sanierungszeit mit einem Ersatzangebot auf der Schiene zu überbrücken. In ihrem Appell machen die Organisationen klar, dass sie eine Abänderung des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung oder des dazu gehörigen Strassentransitverkehrsgesetzes mit allen demokratischen Mitteln bekämpfen werden. 
</p><p>Der Bund hat in verschiedenen Studien nachgewiesen, dass der Gotthard-Strassentunnel ohne vorgängigen Bau einer zweiten Röhre saniert werden kann. Ein leistungsfähiges Ersatzangebot auf der Schiene für Autos und Lastwagen kann dafür sorgen, dass der Verkehr weiter fliesst und das Tessin gut mit der übrigen Schweiz verbunden bleibt. Ab 2016 wird zudem der Gotthard-Basistunnel für einen Quantensprung im alpenquerenden Personen- und Güterverkehr sorgen. „Es kann doch nicht sein, dass die Schweiz ihr neues Bahnangebot sofort mit einer zusätzlichen Strassenröhre untergräbt und der EU das verheerende Signal sendet, dass es der Schweiz mit der Verlagerung auf die Schiene doch nicht so ernst ist“, sagt Giorgio Tuti, Präsident der Gewerkschaft Verkehrspersonal SEV. </p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-812</guid><pubDate>Wed, 20 Jun 2012 15:42:00 +0200</pubDate><title>Arbeitskampf bei Merck Serono</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitskampf-bei-merck-serono</link><description>SGB solidarisiert sich mit den Streikenden</description><content:encoded><![CDATA[<p>Rund 400 Beschäftigte von Merck Serono haben am Donnerstagmorgen an einer Personalversammlung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Genfer Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen (CRCT) Merck Serono vorgeladen hat und damit zu Verhandlungen über den Sozialplan zwingt. Die Kampfmassnahmen von Seiten des Personals werden — zumindest vorläufig — eingestellt. Die Belegschaft fordert von Bundesrat Johann Schneider-Ammann, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um das Projekt der Task Force zur Schaffung eines Forschungsinstitutes für Biotechnologie weiter zu konkretisieren.
</p><p>&lt;media 477 - linkicon "TEXT, 120620 Greve Merck-Serono web, 120620_Greve_Merck-Serono_web.pdf, 68 KB"&gt;Solidaritätsbotschaft des SGB (französisch)&lt;/media&gt;
</p><p><a href="http://www.unia.ch/Meldungen.6267.0.html" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">weitere Informationen auf der Website der Gewerkschaft Unia</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-810</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2012 13:35:00 +0200</pubDate><title>Stopp der menschenverachtenden Migrationspolitik!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stopp-der-menschenverachtenden-migrationspolitik</link><description>Aufruf zur Kundgebung vom 23. Juni</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Treibjagd gegen Migrantinnen und Migranten in der Schweiz hat in der laufenden Sommersession im Nationalrat einen traurigen Höhepunkt erreicht. Die von den Rechtsbürgerlichen unter willfähriger Mithilfe der Mitteparteien durchgedrückten Verschärfungen im Asylgesetz sind happig. Ihr Ziel: die Lebensumstände der Asylsuchenden in der Schweiz sollen so lange verschlechtert werden, bis sie am besten gleich alle freiwillig gehen und auch gar niemand mehr auf die Idee kommt, vor seinen Peinigern in die Schweiz zu flüchten. Das Motto „Ausländer raus!“ ist unüberhörbar. 
</p><p>Die humanitäre Tradition der Schweiz wird unbekümmert beiseitegeschoben, damit das Asylgesetz zum reinen Repressionsinstrument zur Abwehr von Migrantinnen und Migranten umgebaut werden kann. 
</p><p>Dagegen protestieren wir am 23. Juni gemeinsam unter dem Motto „Stopp der menschenverachtenden Migrationspolitik“. Besammlung ist um 15:30 auf der Schützenmatt in Bern. &lt;media 473 - - "TEXT, plaki A4 DE DEF1, plaki_A4_DE_DEF1.pdf, 1.8 MB"&gt;Hier geht’s zum Flyer. &lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Schweiz</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-808</guid><pubDate>Tue, 19 Jun 2012 11:46:00 +0200</pubDate><title>Botschaft an die G20: Welt will Finanztransaktionssteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/botschaft-an-die-g20-welt-will-finanztransaktionssteuer</link><description>63% Weltweit wollen Beitrag von Spekulanten und Banken zur Wirtschaft</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Aus einer vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) in Auftrag gegebenen neuen Umfrage in 13 Ländern geht hervor, dass 63% der Befragten für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) – häufig auch als Robin-Hood-Steuer bezeichnet – sind, um die Banken und Finanzinstitutionen dazu zu veranlassen, ihren Teil zur Krisenbewältigung beizutragen.</p><p>Die Gewerkschaften werden den Staats- und Regierungschefs die Umfrageergebnisse beim G20-Gipfel in Los Cabos vorlegen, damit die FTS wieder auf die G20-Agenda gesetzt wird. Der französische Staatspräsident François Hollande will das Thema beim ersten G20-Treffen seit seiner Wahl ebenfalls ansprechen.
</p><p>Die FTS genießt in den untersuchten G20-Ländern große Zustimmung (63%) und wird in den sechs an der Umfrage beteiligten EU-Ländern sogar noch stärker befürwortet (73%, 10 Prozentpunkte mehr als der globale Durchschnitt). Am Freitag werden die EU-Finanzminister tagen, um einen Beschluss über eine FTS auf EU-Ebene zu fassen: Jetzt wissen sie, dass die europäischen Wählerinnen und Wähler dafür sind.
</p><p>In den USA ist der Bekanntheitsgrad der FTS gering. Lediglich 17% der Befragten waren sich dieser Maßnahme bewusst, aber nach einer kurzen Erläuterung des Konzeptes sprachen sich 63% dafür aus, die Banken auf diese Weise einen Beitrag zur Gesellschaft leisten zu lassen.
</p><p>"Vier Jahre nach dem Beginn der Krise sind weltweit nahezu 210 Millionen Menschen arbeitslos, die Einkommen sinken und die meisten Menschen haben nicht genug Geld, um davon etwas sparen zu können. Durch die FTS würden 480 Millionen Euro in die globale Wirtschaft zurückfließen und Finanzspekulationen eingedämmt werden", erklärte IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.
</p><p>Die Wut und die Verärgerung darüber, dass internationale Banken und Großkonzerne finanziell nicht genug zur Bewältigung der globalen Finanzkrise beigetragen haben, wachsen. Nach Ansicht von 78% der Befragten sollten internationale Banken mehr zahlen, 77% würden Großkonzerne stärker zur Kasse bitten.
</p><p>"Die Zeit der Untätigkeit muss jetzt endlich ein Ende haben", sagte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender und Präsident des Internationalen Gewerkschaftsbundes, am Montag in Berlin zu den Ergebnissen der Internationalen Gewerkschaftsumfrage.
</p><p>"Die Umfrage zeigt, dass die Menschen ein klares Gespür für Gerechtigkeit haben. Zu Recht brandmarken sie die Handlungsunwilligkeit der Staaten in Sachen Finanzmarktregulierung. Im Namen der internationalen Gewerkschaftsbewegung fordere ich die Staats- und Regierungschef auf, die Finanztransaktionssteuer einzuführen.
</p><p>Als es darum ging, Spardiktate für die Krisenländer durchzudrücken, Renten und Löhne zu kürzen und Arbeitnehmerrechte zu schleifen, wurden Widerstände im Eiltempo beiseite geräumt. Aber seit Beginn der Krise im Jahr 2008 warten die Menschen darauf, dass die Verursacher der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise an den Krisenkosten beteiligt werden. Hierzu wäre die Finanztransaktionssteuer ein wichtiger Beitrag. Es ist höchste Zeit, dass die Regierungen auf die Menschen hören und nicht länger auf die Lobbyisten der Finanzwirtschaft."
</p><p>Und Richard Trumka, der Präsident des US-Gewerkschaftsbundes AFL-CIO, merkt an: "Es ist jetzt an der Zeit, dass die Wall Street durch eine Finanztransaktionssteuer, die Arbeitsplätze schaffen, Spekulationen begrenzen, neue Einnahmen in Milliardenhöhe bringen und die Grundlage für langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand schaffen würde, ihren Teil dazu beiträgt, die Krise in den Griff zu bekommen."
</p><p>"Es wird Zeit, dass die britische Regierung endlich aktiv wird. Anstatt sich für die Interessen der Finanzwelt stark zu machen, sollte sie auf die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung hören, die sich deutlich für eine FTS ausgesprochen hat, die die öffentlichen Finanzen transformieren und zu Wachstum und sozialer Gerechtigkeit beitragen wird", so Brendan Barber, der Generalsekretär des britischen Gewerkschaftsbundes TUC.
</p><p>Als die weltweite Umfrage des IGB alarmierende Trends deutlich machte ‒ 67% der Menschen glauben, dass die Wähler nicht genügend Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungsprozesse haben ‒ hat die internationale Gewerkschaftsbewegung gewarnt, dass der demokratische Vertrag mit den Wählern in vielen Ländern gebrochen wurde.
</p><p>"Die Regierungen müssen auf ihre Bevölkerung hören, da sonst die Gefahr einer erhöhten politischen und wirtschaftlichen Instabilität droht. Banken und Großkonzerne üben zu großen Einfluss auf die Wirtschaft einzelner Länder aus. Eine Finanztransaktionssteuer ist eine gute Möglichkeit, um internationale Banken einen Beitrag zur globalen Wirtschaft leisten zu lassen", erklärte Sharan Burrow.
</p><p>Die Gewerkschaften werden die Umfrageergebnisse bei Zusammenkünften auf dem G20-Gipfel mit einzelnen Staats- und Regierungschefs, darunter David Cameron (Großbritannien), Julia Gillard (Australien), Angela Merkel (Deutschland), Cristina Kirchner (Argentinien) und Yoshihiko Noda (Japan), sowie mit Christine Lagarde (IWF) und Angel Gurria (OECD) übergeben.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-801</guid><pubDate>Wed, 13 Jun 2012 14:29:00 +0200</pubDate><title>Den Sonntag nicht den Wirtschaftsinteressen opfern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/den-sonntag-nicht-den-wirtschaftsinteressen-opfern</link><description>Neue Allianz gegen Sonntagsarbeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Attacken auf den arbeitsfreien Sonntag werden immer dreister, vor allem im Detailhandel. Gegen die schleichende Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags wendet sich nun neu die „Sonntagsallianz“. Zentrale Erkenntnis dieses Bündnisses von Gewerkschaften, Kirchen, Frauenorganisationen und Arbeitsmedizin: Es braucht weiterhin einen gemeinsamen Tag der Erholung und des sozialen Beisammenseins. Hier die Gründungserklärung der neuen Allianz.
</p><h5>Dokumente zum Artikel</h5><p>&lt;media 443 - linkicon&gt;Gründungserklärung Allianz “Freier Sonntag Schweiz“&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-800</guid><pubDate>Wed, 13 Jun 2012 12:05:00 +0200</pubDate><title>Internationale Gewerkschaftsumfrage: Tiefes Misstrauen in wirtschaftliche Entscheidungsträger</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/internationale-gewerkschaftsumfrage-tiefes-misstrauen-in-wirtschaftliche-entscheidungstraeger</link><description>Gewerkschaften warnen im Vorfeld des G20-Gipfels vor alarmierendem Trend zu weltweiter Unsicherheit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aus der ersten vom Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB) in Auftrag gegebenen internationalen Meinungsumfrage gehen die große Unsicherheit, Angst und die politische Ohnmacht in der Hälfte der G20-Staaten, in sechs europäischen Ländern und vier Schwellenländern, hervor. Der IGB hat seinen Sitz in Brüssel und vertritt weltweit 175 Millionen Gewerkschaftsmitglieder.
</p><p>Die von dem globalen Marktforschungsunternehmen TNS im Auftrag des IGB durchgeführte <a href="http://www.ituc-csi.org/weltweite-umfrage-des-igb.html" target="_blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> erstreckt sich auf 13 Länder.
</p><p>Die im Vorfeld des am 18. Juni beginnenden G20-Gipfels in Mexiko veröffentlichten Umfrageergebnisse machen die breite Opposition gegen die Sparmaßnahmen, den Verlust des Vertrauens darin, dass die Regierungen im Interesse ihrer Wählerinnen und Wähler handeln, und eine klare Befürwortung von Arbeitsgesetzen in den 13 Ländern, in denen die <a href="http://www.ituc-csi.org/weltweite-umfrage-des-igb.html" target="_blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> durchgeführt wurde, deutlich, so IGB-Generalsekretärin Sharan Burrow.
</p><p>Die Ergebnisse der im Mai in Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Indonesien, Japan, Mexiko, Südafrika, Großbritannien und den USA durchgeführten Umfrage seien nicht nur für die Regierungen dieser Länder, sondern auch für das globale Finanzordnungssystem ein Warnsignal, warnte Burrow.
</p><p>Die Umfrageergebnisse: </p><ul><li>&nbsp;58% der Befragten glauben, dass sich ihr Land in die falsche Richtung bewegt. </li><li>&nbsp;66% glauben, dass es künftige Generationen schlechter haben werden. </li><li>&nbsp;67% glauben, dass internationale Banken und Finanzinstitutionen zu viel Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen der Regierungen haben. Hingegen glauben 67%, dass die Wähler nicht genug Einfluss auf die wirtschaftlichen Entscheidungen haben.</li></ul><p>"Der demokratische Vertrag mit den Wählern wurde in vielen Ländern gebrochen, und die Regierungen müssen auf ihre Bevölkerung hören, da sonst die Gefahr einer erhöhten politischen und wirtschaftlichen Instabilität droht.
</p><p>Die globale ökonomische Orthodoxie wird von der Bevölkerung größtenteils abgelehnt, und diese massive Front gegen die Regierungen und die Sparpolitik in so vielen Ländern sollte zu einem dringenden Umdenken auf globaler Ebene führen.
</p><p>Vor die Wahl gestellt, befürworten 66% der Menschen staatliche Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und Schulden abbauen zu können, gegenüber 24%, die für einen sofortigen Schuldenabbau durch eine Senkung der öffentlichen Ausgaben sind", kommentierte Sharan Burrow.
</p><p>Aus der <a href="http://www.ituc-csi.org/weltweite-umfrage-des-igb.html" target="_blank" rel="noreferrer">Umfrage</a> geht zudem eine wachsende Unsicherheit des Familieneinkommens und des Arbeitsplatzes hervor: </p><ul><li>&nbsp;Ein Siebtel der Befragten sind arbeitende Arme, die nicht genügend Geld für die grundlegenden Dinge des Lebens wie Wohnung, Lebensmittel und Strom haben. </li><li>&nbsp;Für 58% der Menschen ist ihr Einkommen hinter die Lebenshaltungskosten zurückgefallen. </li><li>&nbsp;Jeder Dritte glaubt, dass sein Arbeitsplatz heute weniger sicher als vor zwei Jahren ist.</li></ul><p>Die <a href="http://www.ituc-csi.org/weltweite-umfrage-des-igb.html" target="_blank" rel="noreferrer">Umfrage</a>macht die deutliche Ablehnung der von einigen Regierungen verfolgten Sparpolitik und die Befürwortung von Investitionen in Arbeitsplätze und die Infrastruktur deutlich.
</p><p>"Die in 13 Ländern, u.a. in der Hälfte der G20, durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Menschen nicht hinter ihren Regierungen stehen, von der Sparpolitik nichts halten und zutiefst pessimistisch sind", so Burrow.
</p><p>Die IGB-Generalsekretärin erklärte, dass die Umfrageergebnisse die große Verärgerung mit denen, die für die Verursacher der globalen Finanzkrise gehalten werden, und darüber, wer für die Fehler der Regierungen und der internationalen Banken und Finanzindustrie bezahlen muss, deutlich machten.
</p><p>Die Umfrageergebnisse: </p><ul><li>&nbsp;78% glauben, dass internationale Banken und Finanzinstitutionen mehr für die globale Finanzkrise bezahlen sollten. </li><li>&nbsp;45% glauben, dass kleine Unternehmen weniger für die Finanzkrise bezahlen sollten. </li><li>&nbsp;50% glauben, dass die Beschäftigten weniger für die Krisenbewältigung zahlen sollten.</li></ul><p>Erstmals wurde zudem in der Umfrage danach gefragt, was die Bevölkerung in den 13 Ländern von grundlegenden Arbeitsgesetzen hält.
</p><p>"Diese Umfrage hat auch deutlich gemacht, dass die Bevölkerung allgemein eindeutig für Gesetze zum Schutz der Arbeitnehmerrechte ist", so Burrow weiter.</p><ul><li>70% halten den gesetzlichen Schutz bezüglich der Sicherheit des Arbeitsplatzes nicht für ausreichend. </li><li>89% sind für das Recht auf einen Gewerkschaftsbeitritt. </li><li>86% sind für das Recht auf Tarifverhandlungen.</li></ul><p>Die internationale Gewerkschaftsbewegung wird den am 18. und 19. Juni 2012 zum G20-Gipfel in Los Cabos versammelten Staats- und Regierungschefs die Meinung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Augen führen.
</p><p><a href="http://www.ituc-csi.org/IMG/pdf/de_final_120605_ituc101_report_emb.pdf" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Detaillergebnisse der Umfrage</a></p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-796</guid><pubDate>Tue, 12 Jun 2012 16:46:00 +0200</pubDate><title>Lohngleichheit: Jetzt muss es endlich zügig vorwärts gehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohngleichheit-jetzt-muss-es-endlich-zuegig-vorwaerts-gehen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 14. Juni, dem 21. Jahrestag des legendären Frauenstreiks, werden die Gewerkschaftsfrauen in Bern erneut den schleppenden Gang in Sachen Lohngleichheit kritisieren. Sie verlangen von den Parlamentarier/innen mehr entsprechenden Einsatz. </p><p>„Wir laden Sie mit diesem Brief ein, sich in Ihrem direkten Wirkungskreis – zum Beispiel als Unternehmer, Unternehmerin oder Verwaltungsratsmitglied – dafür einzusetzen, dass Ihnen „nahestehende“ Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog beitreten. Wir bitten Sie ebenfalls, uns über Ihre Bemühungen zu informieren. Bisher sind 20 Unternehmen dabei; einige äussern sich dazu im beiliegenden Flyer.“ 
</p><p>Diese Zeilen stehen in einem Brief, den die SGB-Frauenkommission am 8. März dieses Jahres, dem internationalen Tag der Frau, den Mitgliedern des schweizerischen Parlaments geschickt hat. Mittlerweile sind es 24 Unternehmen, die beim Lohngleichheitsdialog mitmachen. Das ist ein nur dünner Fortschritt. Die Parlamentarier/innen haben den Tatbeweis für die Lohngleichheit noch nicht erbracht. Auch in diesem Rahmen wird Lohngleichheit verschleppt! Immerhin gibt es vereinzelt Zeichen der Hoffnung. So hat eine nationalrätliche Kommission vor kurzem eine Parlamentarische Initiative Teuscher angenommen, wonach staatliche Lohnkontrollen vorzusehen sind, wenn der Lohngleichheitsdialog in der Praxis nicht genügend tief greifen sollte. Zum zweiten hat das Parlament in der Legislaturplanung beschlossen, dass der Bundesrat Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung inkl. Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente ergreifen soll. 
</p><p>Die SGB-Frauen werden am Morgen des 14. Juni die Parlamentarier/innen erneut zum Tatbeweis für die Lohngleichheit auffordern. Sie werden zur Begründung auf das verweisen können, was sie den Mitgliedern der Räte bereits vor drei Monaten so geschrieben haben: 
</p><p>„Seit 30 Jahren ist der Anspruch von Frau und Mann auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit in der Verfassung verankert. An der tatsächlichen Situation hat sich aber wenig verändert. Auch heute verdienen Frauen für dieselbe Arbeit immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer. Es ist nun endlich an der Zeit, dass tatsächliche Fortschritte gemacht werden. […] Es darf Ihnen nicht egal sein, dass die Gesetze, die Sie beschliessen, nicht umgesetzt werden.“ 
</p><p>Für die SGB-Frauen ist denn auch klar: Treten bis 2014 nicht genügend Unternehmen dem Lohngleichheitsdialog bei, dann ist eine Verschärfung des gesetzlichen Instrumentariums unumgänglich. </p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-798</guid><pubDate>Mon, 11 Jun 2012 17:37:00 +0200</pubDate><title>Schlussspurt für 3 x NEIN</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/schlussspurt-fuer-3-x-nein</link><description>Dreimal Etikettenschwindel bei den eidgenössischen Abstimmungen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Drei Vorlagen und dreimal Etikettenschwindel. Deshalb braucht es am 17. Juni ein dreifaches NEIN. Das kann nur gesichert werden, wenn alle abstimmen gehen und auch ihre Bekannten dazu anhalten.</p><p>Etikettenschwindel Nr. 1: Die Managed Care-Vorlage verspricht Einsparungen und effizientere medizinische Behandlung – tatsächlich stärkt sie nur die Macht der Krankenkassen und macht die freie Arztwahl zu einem Privileg der Reichen. Die Vorlage führt zudem die Budgetmitverantwortung der Netze ein. Damit droht die Gefahr, dass künftig medizinische Leistungen nicht nach objektiver Diagnose sondern primär nach ökonomischen Kriterien erbracht – oder eben verweigert werden. 
</p><p>Etikettenschwindel Nr. 2: Die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des Hauseigentümerverbandes verspricht eine Förderung des Wohneigentums für den Mittelstand – tatsächlich jedoch ermöglicht sie bloss den Besserverdienenden, Steuern zu sparen. Das bedeutet mehr statt weniger soziale Ungleichheit.
</p><p>Etikettenschwindel Nr. 3: Die AUNS verspricht mit ihrer Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“ mehr Demokratie in der Aussenpolitik – tatsächlich bringt sie jedoch viele Abstimmungsleerläufe und eine unerwünschte Aufwertung der Hürde des Kantonsmehrs. 
</p><p>Wir lassen uns nicht hinters Licht führen! 3 x NEIN gegen Etikettenschwindel lautet deshalb die Devise. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-794</guid><pubDate>Fri, 08 Jun 2012 16:25:00 +0200</pubDate><title>Petition «Stopp dem Kahlschlag beim Wagenladungs­verkehr» </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/petition-stopp-dem-kahlschlag-beim-wagenladungs-verkehr</link><description>Fast jeder dritte Zustellpunkt in der Schweiz ist in Gefahr</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SBB Cargo überprüft 155 Zustellpunkte 			 des Wagenladungsverkehrs – sie alle sind von der Schliessung bedroht. 			 Das ist eine falsche Strategie.</p><p class="lead"><a href="http://www.pro-cargo.ch/de/index.php" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Hier die Petition unterzeichnen</a></p><p class="lead"><a href="https://maps.google.ch/maps/ms?msid=214225626217728290011.0004c19f7f9c19f103533&amp;msa=0&amp;ll=46.998988,7.893677&amp;spn=3.027144,7.13562&amp;iwloc=0004c19f8cbcd3af2e6d2" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Karte der bedrohten Zustellpunkte (SEV)</a></p><p>SBB Cargo will 155 der schweizweit rund 500 Zustellpunkte des Wagenladungsverkehrs aufheben, falls sich ihre Wirtschaftlichkeit nicht verbessern lässt. Darunter sind auch 29 Bedienpunkte, die gemäss der Leistungsvereinbarung des Bundes mit der SBB zum Grundnetz gehören. Die SBB-Tochter, die im Wagenladungsverkehr in der Schweiz die Systemführerschaft hat, will sich schon ab 2013 auf ein «effizientes Kernnetz» konzentrieren. Dieser Entscheid ist völlig unverständlich, insbesondere da der Bundesrat von den Verkehrskommissionen beider Räte den verbindlichen Auftrag erhalten hat, eine Gesamtkonzeption für den Güterverkehr innerhalb der Schweiz zu erarbeiten. SBB Cargo will also Tatsachen schaffen, bevor überhaupt klar ist, wie der zukünftige Bundesauftrag im Binnengüterverkehr aussehen soll und wie dessen Finanzierung geregelt wird. 
</p><p>Voreilig und im Widerspruch zum Motionsauftrag hat der Bundesrat in dieser Sache bereits einen Vorentscheid zugunsten des Abbaus von SBB Cargo gefällt, noch bevor er verschiedene parlamentarische Vorstösse zu diesem Thema beantwortet hat.
</p><h3>Die Hauptforderung</h3><p>SBB Cargo muss das Abbauprojekt «Netz» stoppen, bis die politischen Grundlagen klar sind.
</p><p>Der voreilige Entscheid von SBB Cargo </p><ul><li> wird zu mehr Lastwagenverkehr auf den Strassen führen; mehrere zehntausend Fahrten zusätzlich pro Jahr</li><li> widerspricht den klimapolitischen Zielen zur Reduktion der CO2-Ausstösse</li><li> verkennt den Auftrag des Bundesrates, den flächendeckenden Binnengüterverkehr auf der Schiene sicherzustellen </li><li> verpasst die Chance, bei Bedarf neue, zusätzliche Abgeltungen zu generieren, allenfalls auch nur für eine Übergangszeit bis zur Verabschiedung einer Gesamtkonzeption</li><li> steht dem Volkswillen entgegen, der klar eine Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene verlangt</li><li>missachtet die Tatsache, dass eine Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Strasse volkswirtschaftlichen Schaden bewirkt, indem Teile des Strassennetzes ausgebaut werden müssen, die Staugefahr für den motorisierten Individualverkehr zunimmt und eine Beeinträchtigung der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmenden erfolgt.</li><li> verschlechtert die Versorgungssicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten und führt mittelfristig (aufgrund der oben aufgeführten volkswirtschaftlichen Mehrkosten) zu einer Erhöhung der Transport- und Konsumpreise.</li><li>&nbsp; hintergeht die Anstrengungen von Kantonen, Gemeinden und einzelner Unternehmen, mit Anschlussgleisen die Distribution auf der Schiene vorzunehmen, und stellt damit getätigte Investitionen in Frage</li></ul><p>Kurz gesagt: Es gilt zu verhindern, dass SBB Cargo diesen Entscheid umsetzt, der zum falschen Moment kommt und nachteilige Auswirkungen für Wirtschaft, Ökologie, Sicherheit und Konsum hat. Auch wenn das vom Abbau betroffene Gütervolumen, welches über diese Bedienpunkte abgewickelt wird, am einzelnen Ort nicht sehr gross ist, sendet der Entscheid ein falsches Signal zu Kundschaft und Öffentlichkeit und widerspricht dem mehrfach geäusserten Volkswillen zur Verkehrsverlagerung.
</p><p><a href="http://www.pro-cargo.ch/de/index.php" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Güter auf die Schiene gehören, dann unterzeichnen Sie die Petition. </a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-822</guid><pubDate>Fri, 08 Jun 2012 14:02:00 +0200</pubDate><title>Ein Sozialpakt für Europa</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/ein-sozialpakt-fuer-europa</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Wir, die führenden Gewerkschafter und Gewerkschafterinnen Europas, die im Europäischen Gewerkschaftsbund vereint sind, möchten mit diesem Appell einen Sozialpakt für Europa vorschlagen. </p><p>Wir stellen eine wachsende Ungleichheit, eine Zunahme der Armut und der Ausgrenzung, rasant steigende Arbeitslosenzahlen, mangelnde Arbeitsplatzsicherheit, von der in erster Linie junge Menschen betroffen sind, sowie eine gewisse Ernüchterung und zunehmende Enttäuschung hinsichtlich des Europäischen Einigungswerks fest. 
</p><p>Wir beobachten ein beunruhigendes Erstarken von Nationalismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Verschärft durch die zunehmende Niedriglohnkonkurrenz könnte dieser Trend zu einer Ablehnung des europäischen Projekts – das vom EGB stets nachhaltig unterstützt wurde – führen. 
</p><p>Wir stellen fest, dass die wirtschaftlichen und sozialen Nachkriegsordnungen, die zur Gründung der Europäischen Union und zur Schaffung des europäischen Sozialmodells geführt haben, in ihren Grundpfeilern bedroht sind. Dieses einzigartige Sozialmodell hat den Bürgerinnen und Bürgern und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beträchtliche Vorteile gebracht und es uns erlaubt, den Wiederaufbau zu leisten und zu Wohlstand zu gelangen. 
</p><p>Wir unterstreichen, dass die sozialen Grundrechte Vorrang vor wirtschaftlichen Freiheiten haben müssen. So legt es die im Vertrag von Lissabon enthaltene Grundrechtscharta fest. Dies sollte in einem Protokoll über den sozialen Fortschritt betont und die Verträge in diesem Sinne ergänzt werden. 
</p><p>Wir glauben, dass die Währungsunion dem europäischen Integrationsprozess dienen muss, der auf den Prinzipien Frieden, Demokratie und Solidarität und auf dem wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts beruht. Dies ist der richtige Weg, um den Bürgerinnen und Bürgern in einer globalisierten Welt eine Zukunft zu sichern. 
</p><p>Wir erinnern daran, dass der erklärte Zweck der EU der wirtschaftliche und soziale Fortschritt ist. Um die EU 2020 Zielsetzungen zu erreichen, brauchen wir sozial stabile Gesellschaften, ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und Finanzeinrichtungen, die der Realwirtschaft dienen. 
</p><p>Wir glauben, dass gerade im sozialen Dialog gerechte und effiziente Lösungen gefunden werden können; als Antwort auf die ernste Krise, die die Europäische Union derzeit durchlebt. Bedauerlicherweise stellen wir jedoch fest, dass Mitbestimmung und der Soziale Dialog diskreditiert, attackiert und untergraben werden. 
</p><p>Wir appellieren an die EU, sich auf eine Politik zu besinnen, durch die die Lebens- und Arbeitsbedingungen verbessert werden und eine qualitativ hochwertige Beschäftigung, gerechte Löhne, Gleichstellung, ein effektiver Sozialdialog, Gewerkschafts- und andere Menschenrechte, ein hochwertiger öffentlicher Dienst, soziale Schutzstandards – zu denen auch gerechte und nachhaltige Vorschriften im Bereich Gesundheit und Pensionen gehören – sowie eine Industriepolitik, die einen gerechten Übergang zu einem nachhaltigen Entwicklungsmodell begünstigt, gewährleistet sind. Eine derartige Politik würde dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre gemeinsame Zukunft aufzubauen. 
</p><p>Wir lehnen jede Politik ab, die zu einem Dumping-Wettlauf nach unten führt – sei es beim Arbeitsrecht, den Löhnen, der Arbeitszeit, der sozialen Sicherheit, den Steuern oder bei der Umwelt. 
</p><p>Wir unterstützen eine koordinierte Wirtschaftspolitik sowie das Ziel gesunder Staatsfinanzen, beklagen aber die jüngst eingeführten Maßnahmen der wirtschaftlichen Steuerung, welche die sozialen Errungenschaften der letzten zehn Jahre aushöhlt, eine nachhaltige Entwicklung sowie den Wirtschaftsaufschwung im Keim erstickt und die öffentliche Daseinsvorsorge zerstört. Daher sprechen wir uns gegen den Vertrag zu Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (Fiskalvertrag) aus. 
</p><p>Wir sind auch besorgt darüber, wie der Fiskalvertrag zustande kam, waren doch das Europäische Parlament und die Bürger dabei nicht eingebunden. 
</p><p>Wir bestehen darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten unter anderem folgende europäische und internationale Abkommen und Instrumente strikt einhalten: ILO-Übereinkommen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und die Revidierte Europäische Sozialcharta (RESC)! Die EU sollte dieser, sowie dem Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden (1995) beitreten. 
</p><p>Aus all den genannten Gründen fordern wir einen Sozialpakt für Europa, über dessen Inhalt wir auf tripartiter Ebene diskutieren wollen, um zu einer Einigung zu gelangen. 
</p><p>Der Europäische Gewerkschaftsbund ist der Auffassung, dass die nachstehenden Punkte in diesen Sozialpakt aufgenommen werden müssen: 
</p><h3>Tarifverhandlungen und Sozialdialog: </h3><p>Tarifautonomie und der soziale Dialog sind fester Bestandteil des europäischen Sozialmodells. Beide müssen auf EU- sowie auf nationaler Ebene garantiert werden. Jeder Mitgliedstaat muss entsprechende unterstützende Maßnahmen einführen. 
</p><p>Die Autonomie der Sozialpartner, sowie ihre Rolle und Stellung, muss auf nationaler und auf europäischer Ebene gewährleistet sein. Es darf kein Eingreifen in Tarifverhandlungen oder bestehende Tarifverträge von Seiten der öffentlichen Behörden geben. Die Tarifbindung muss erhöht werden. 
</p><p>Die effektive Einbindung der Sozialpartner in die europäische wirtschaftliche Steuerung und die nationalen Reformpläne ist, bereits von Beginn an, also schon in der Diagnosephase, wesentlich. Bemühungen zur Anpassung an die sich wandelnden Umstände sollten in Einklang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Menschen stehen und nicht von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien allein geschultert werden. 
</p><h3>Wirtschaftspolitik für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung: </h3><p>Dringende Maßnahmen, um die Krise der Staatsverschuldungen zu beenden und der EZB die Rolle zu übertragen, auch als Kreditgeber in letzter Instanz für die Euroländer zu fungieren. Dazu gehört auch die Emission von der Gemeinschaftsanleihe Eurobonds. Die für jedes Land vorgeschlagenen Wachstumsprogramme müssen mit den Sozialpartnern diskutiert, vereinbart und überwacht werden. 
</p><p>Eine europäische Industrie- und Investitionspolitik, die darauf abzielt wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen zu meistern; Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Klimatechnik und erneuerbare Ressourcen sollen hierbei Vorrang haben. Sie dürfen nicht in die Budgetdefizite eingerechnet werden. 
</p><p>Regeln zur Sicherstellung eines regulierten, soliden und transparenten Finanzsektors im Dienste der Realwirtschaft. 
</p><p>Zusätzliche Mittel, die aus einer verbesserten Nutzung des europäischen Strukturfonds, der Europäischen Investitionsbank, aus Projektanleihen und einer angemessen entwickelten Finanztransaktionssteuer gewonnen werden können, sollten für soziale und ökologische Zwecke verwendet werden. 
</p><p>Dem Druck der EU zur Liberalisierung des öffentlichen Dienstes, der in nationaler Zuständigkeit liegt, ist Einhalt zu gebieten. 
</p><p>Menschenwürdige Löhne für alle, die zur Stärkung von Wachstum und Binnennachfrage beitragen.
</p><p>Eine Garantie für alle jungen Menschen in Europa, dass sie spätestens nach vier Monaten Arbeitslosigkeit oder nach Beendigung der Schulzeit eine menschenwürdige Arbeit oder angemessene Ausbildungsmöglichkeiten erhalten. 
</p><p>Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen und zur Bekämpfung von prekären Arbeitsverhältnissen; Kampf gegen missbräuchliche Praktiken in Teilzeit, Leiharbeit und bei befristeten Verträgen. 
</p><p>Eine aktive Arbeitsmarktpolitik mit Initiativen insbesondere zur Unterstützung von Menschen, die nur beschränkten oder gar keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben. 
</p><h3>Wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit: </h3><p>Eine gerechte Besteuerung von Einkommen und Vermögen und ein Ende für Steuerparadiese, Steuerflucht, Steuerhinterziehung, Korruption und Schwarzarbeit. 
</p><p>Entschlossene Maßnahmen gegen Spekulation. 
</p><p>Effektive für alle geltende Maßnahmen zur Sicherung von gleichem Lohn und gleichen Rechten für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort; Tarifverträge und gleiches Arbeitsentgelt müssen für alle gelten, unabhängig von der Art des Vertrags. 
</p><p>Umsetzung einer Politik zur Beendigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. 
</p><p>Die Lohnbildung muss nationale Angelegenheit bleiben und nach nationalen Gepflogenheiten und nach dem System der Arbeitsbeziehungen gehandhabt werden. Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern auf der entsprechenden Ebene sind das beste Mittel, um gute Löhne und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten; der gesetzliche Mindestlohn in den Ländern, wo ihn die Gewerkschaften als nötig erachten, muss angehoben werden; jedenfalls müssen diese Lohnuntergrenzen die Regeln des Europarates für ein gerechtes Arbeitsentgelt respektieren. 
</p><p>Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen und Mindeststeuersätze für Unternehmen, gegebenenfalls mit Einführung eines Mindestsatzes von 25%, dem aktuellen durchschnittlichen Steuersatz in Europa. 
</p><p><b>Wir appellieren nachdrücklich an die europäischen Arbeitgeberorganisationen, die EU-Institutionen, die nationalen Regierungen, und unterstützende Organisationen sich an der Debatte über den EGB Vorschlag für einen Sozialpakt für Europa, zu beteiligen.</b></p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-792</guid><pubDate>Thu, 07 Jun 2012 09:58:00 +0200</pubDate><title>Ladenöffnungszeiten und Arbeitsbedingungen: Fakten statt Behauptungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ladenoeffnungszeiten-und-arbeitsbedingungen-fakten-statt-behauptungen</link><description>Umfrage beim Verkaufspersonal zeigt steigenden Druck</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Zahlen und Fakten einer Umfrage bei 1000 VerkäuferInnen passen überhaupt nicht zu den Behauptungen der Befürworter von schrankenlosen Ladenöffnungszeiten. Vor allem zeigt die Umfrage: Der Druck auf die betroffenen Verkäuferinnen, immer länger zu arbeiten, steigt ständig.</p><p>Während die Befürworter von schrankenlosen Ladenöffnungszeiten nicht müde werden, von Wahlfreiheit und Bedürfnissen der betroffenen VerkäuferInnen zu reden, zeigen ein Blick auf die aktuelle Entwicklung im Detailhandel und die Erfahrungen, die mit den Ausweitungen der Ladenöffnungszeiten in den vergangen Jahren gesammelt wurden, ein anderes Bild. Das Fazit ist einfach: Längere Ladenöffnungszeiten führen zu schlechteren Arbeitsbedingungen. 
</p><h3><b>Weniger Stellen, längere Ladenöffnungszeiten</b></h3><p> Seit anfangs 90er Jahre ist die Anzahl Stellen im Detailhandel ständig gesunken. Gleichzeitig wurden die Ladenöffnungszeiten sukzessive verlängert. Wenig überraschend hat das nicht zu mehr Konsum geführt. Klar ist: Der Konsument braucht nicht auf einmal zwei statt einen Liter Milch, nur weil er die Milch auch in der Nacht kaufen kann. Gerade in einem hart umkämpften Markt wie dem Detailhandel ist deshalb völlig klar, dass die Arbeitgeber ohne Mehrumsatz insgesamt nicht mehr Personal anstellen und das bestehende Personal daher immer längere Öffnungszeiten abdecken muss. <br></p><h3><b>Umfrage zeigt: Arbeitszeiten und Lohn als zentrale Probleme</b></h3><p> Die Umfrage von Unia bei 1'000 VerkäuferInnen bringt die Folgen klar zum Ausdruck. Bei den Arbeitszeiten herrscht ein gnadenloses Diktat: Arbeit auf Abruf, kurzfristig ändernde Einsatzpläne und Auffangen der längeren Ladenöffnungszeiten durch Mehrarbeit prägen den Alltag. Gleichzeitig verharren die Löhne auf sehr tiefem Niveau, der Detailhandel ist eine ausgesprochene Tieflohnbranche. Entsprechend zeigen sich die Betroffenen mit ihrem Lohn und den Arbeits- resp. Ladenöffnungszeiten sehr unzufrieden (Details siehe Präsentation). Der Druck geht nicht spurlos an den VerkäuferInnen vorbei. Das zeigt sich darin, dass körperliche Beschwerden und Schlaflosigkeit/Erschöpfung überdurchschnittlich häufig vorkommen. 
</p><h3><b>Rahmenvereinbahrungen für bessere Bedingungen</b></h3><p> Im Detailhandel fehlt weitgehend der Schutz durch Gesamtarbeitsverträge oder verbindliche Vereinbahrungen. Und sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene wird ständig versucht, die wenigen, gesetzlichen Schutzmassnahmen abzuschaffen oder auszuhöhlen. Die Gewerkschaften fordern deshalb endlich mehr Schutz für die Arbeitnehmenden. Mit betrieblichen Vereinbahrungen müssen endlich Eckwerte wie eine Normalarbeitszeit von 41h/Woche, Mindestlöhne von 4000 Franken im Monat und Zuschläge für Spät- und Wochenendeinsätze geregelt werden. 
</p><h3><b>Die Betroffenen haben genug und gehen auf die Strasse</b></h3><p> Das Fass ist voll. Die Betroffenen wollen nicht mehr länger hinnehmen, dass ihre Arbeitsbedingungen ständig verschlechtert werden. Deshalb protestierten am Mittwoch, 6. Juni in Zürich und Winterthur über 350 VerkäuferInnen auf der Strasse gegen die FDP-Initiative und eine weitere Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen.
</p><p>&lt;media 422 - - "TEXT, Der Kunde ist Koenig - Fakten statt Behauptungen 1 , Der_Kunde_ist_Koenig_-_Fakten_statt_Behauptungen_1_.pdf, 151 KB"&gt;<br>&lt;/media&gt;
</p><p>&lt;media 422 - - "TEXT, Der Kunde ist Koenig - Fakten statt Behauptungen 1 , Der_Kunde_ist_Koenig_-_Fakten_statt_Behauptungen_1_.pdf, 151 KB"&gt;Präsentation der Ergebnisse der Umfrage&lt;/media&gt;
</p><p>Weitere Informationen zum Nein zur Initiative "Der Kunde ist König": <a href="http://www.zh-vote.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.zh-vote.ch</a></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-790</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 16:31:00 +0200</pubDate><title>Fristenregelung: Wir tolerieren keine Rückschritte!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fristenregelung-wir-tolerieren-keine-rueckschritte</link><description>Resolution vom 2. Juni 2012 zur Fristenregelung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts politischer Angriffe auf die Fristenregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eine verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen unterstützt die SGB-Frauenkommission folgende Resolution, welche von 53 Organisationen unterzeichnet wurde.
</p><h2>Wir halten fest: </h2><p>Vor zehn Jahren ist in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 die Fristenregelung mit über 72 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Dieser Entscheid basierte auf einer jahrzehntelangen breiten Diskussion in der Öffentlichkeit. 
</p><p>Die Fristenregelung hat den Frauen das Recht auf einen eigenverantwortlichen Entscheid über den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft gebracht. 
</p><p>Die Zahlungspflicht der Krankenversicherung für den Eingriff war integrierender Bestandteil der Abstimmungsvorlage und wurde vom Volk klar gutgeheissen. 
</p><p>Die Fristenregelung hat sich in den 10 Jahren seit der Abstimmung bewährt: </p><ul><li>Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist – trotz Bevölkerungszunahme – nicht angestiegen. </li><li>Die Schwangerschaftsabbruchrate ist die niedrigste in ganz Europa. </li><li>Beides ist vor allem einer guten Prävention zu verdanken. </li></ul><h2>Wir bekämpfen jeglichen Angriff auf diese Errungenschaften:  </h2><h3>Die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“ ist abzulehnen. </h3><ul><li>Sie ist ein Angriff auf die Errungenschaften der Fristenregelung und auf das Recht der Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit. </li><li>Sie diskriminiert die Frauen, indem sie die Männer aus der finanziellen Mitverantwortung entlässt. </li><li>Sie erschwert den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch für finanziell oder sozial benachteiligte Frauen und gefährdet ihre Gesundheit. </li><li>Sie untergräbt das Solidaritätsprinzip der Grundversicherung. </li><li>Sie verspricht fälschlicherweise Kostensenkungen im Gesundheitswesen, zielt aber auf die Stigmatisierung des legalen Schwangerschaftsabbruchs.  </li></ul><h3>Die Petition „Gegen die Sexualisierung der Volksschule“ ist abzulehnen. </h3><ul><li>Eine fundierte und verantwortungsvolle Sexualerziehung an den Schulen fördert die Gesundheit und namentlich die Schwangerschaftsverhütung. Sie hilft, die Zahl ungewollter Schwangerschaften und der Schwangerschaftsabbrüche zu senken. </li><li>Kinder haben ein Recht auf Information und Wissen.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-789</guid><pubDate>Wed, 06 Jun 2012 13:49:00 +0200</pubDate><title>Gewerkschaftsrechte weltweit in Gefahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaftsrechte-weltweit-in-gefahr</link><description>Jährliche Übersicht über die Verletzung von Gewerkschaftsrechten </description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">76 ermordete Gewerkschafter/innen im Jahr 2011, Entlassungen und Verhaftungen zu Tausenden. Und: Die am Arabischen Frühling beteiligten Arbeitnehmer/innen haben einen hohen Preis für ihren Kampf um Demokratie gezahlt. So liest sich die Negativhitliste des alljährlichen IGB-Berichtes über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten. </p><p>2011 war ein schwieriges und häufig gefährliches Jahr für die Arbeitnehmer/innen überall auf der Welt. Wer es wagte, für seine Gewerkschaftsrechte einzutreten, musste vielerorts mit Entlassung, Verhaftung und Inhaftierung rechnen und zum Teil sogar um sein Leben fürchten. Diese Bilanz zieht die am 6. Juni 2012 vom <a href="http://www.ituc-csi.org/" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB)</a> veröffentlichte Jährliche Übersicht über die Verletzungen von Gewerkschaftsrechten in 143 Ländern. 
</p><h3>29 ermordete Gewerkschafter/innen in Kolumbien </h3><p>Kolumbien bleibt das für Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter gefährlichste Land der Welt. Von den 76 aufgrund ihrer Gewerkschaftsaktivitäten ermordeten Menschen (ohne Berücksichtigung der bei der Unterdrückung der Proteste des Arabischen Frühlings Getöteten) verloren allein 29 in Kolumbien ihr Leben und weitere zehn in Guatemala – Verbrechen, die zumeist völlig ungestraft blieben. Mindestens acht Gewerkschafter/innen kamen in Asien ums Leben. 
</p><p>Zu den in der Übersicht hervorgehobenen globalen Trends gehören die Missachtung der Arbeitsgesetze seitens der Regierungen, mangelnde Unterstützung für die Finanzierung von Aufsichts- und Schutzsystemen, fehlende Rechte sowie Missbrauch an Wanderarbeitskräften weltweit, vor allem aber in den Golfstaaten, sowie die Ausbeutung der vorwiegend weiblichen Arbeitskräfte in den Freien Exportzonen der Welt. Zu den schwächsten Beschäftigten überhaupt zählen zudem die weltweit rund 100 Millionen Hausangestellten. 
</p><p>Das Jahr 2011 war geprägt vom Arabischen Frühling und den damit einhergehenden Revolutionen in Nordafrika, im Nahen Osten und in den Golfstaaten. In diesen Regionen wurden die Gewerkschaftsrechte besonders brutal unterdrückt, obwohl die Gewerkschaften bei den Revolutionen eine zentrale Rolle spielten, vor allem in Tunesien, Ägypten und Bahrain. Dafür mussten sie jedoch einen hohen Preis zahlen, da sich unter den Hunderten Toten und den Tausenden Verhafteten auch viele Gewerkschaftsmitglieder befanden. Die Demokratisierung hat jedoch begonnen, wie die hohe Wahlbeteiligung im November in Ägypten und die anhaltenden Proteste in Syrien und Bahrain zeigen. Und obwohl in Ländern wie Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Eritrea und dem Sudan nach wie vor keine Vereinigungsfreiheit herrscht, wurde der Aufbau einer unabhängigen Gewerkschaftsbewegung in die Wege geleitet. 
</p><h3>Grassierende Arbeitslosigkeit </h3><p>Der IGB-Übersicht zufolge hat sich die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise weiterhin besonders stark auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgewirkt, da viele Regierungen immer noch auf Sparmaßnahmen setzten, anstatt das Wachstum und die Beschäftigung anzukurbeln. Die Folgen sind erschreckend, vor allem für Jugendliche. Mehr als 205 Millionen Menschen standen 2011 ohne Arbeit da. In Spanien sind 40% der Jugendlichen arbeitslos, und in Griechenland liegt die Arbeitslosenquote bei 21%. Die zur Steigerung der kurzfristigen Rentabilität und Flexibilität auf Kosten der Beschäftigten ergriffenen Maßnahmen haben nicht gegriffen. Eine Folge davon ist die Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse, die die Gewerkschaften in vielen Ländern daran hindert, die Beschäftigten angemessen zu vertreten, wie etwa in Südafrika, Bangladesch, Kambodscha oder Pakistan. 
</p><h3>Verweigerte Gewerkschaftsrechte </h3><p>"Die Situation von Hunderttausenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist mehr als besorgniserregend", erklärt Sharan Burrow, die Generalsekretärin des IGB. "Den meisten von ihnen wird das Grundrecht auf Tarifverhandlungen und einen Gewerkschaftsbeitritt verweigert, und ihre Arbeit ist prekär. Sie arbeiten stundenlang unter gefährlichen und gesundheitsschädlichen Bedingungen und beziehen dafür Hungerlöhne, die nicht ausreichen, um sich oder ihre Familie über die Runden zu bringen. Dies ist mit ein Grund für die weltweite Rezession."
</p><p>In der Übersicht des IGB wird über die Unterbindung von Streiks durch Massenentlassungen, Festnahmen und Inhaftierungen berichtet, u.a. in Georgien, Kenia, Südafrika und Botsuana, wo 2.800 Beschäftigte nach einem Streik im öffentlichen Dienst entlassen wurden. Aber nicht nur in Entwicklungsländern ist die Vereinigungsfreiheit in Gefahr. Auch in zahlreichen Industrieländern werden die Gewerkschaftsrechte angegriffen, wie beispielsweise in Kanada, dessen konservative Regierung das Vereinigungs- und das Tarifverhandlungsrecht wiederholt untergraben hat. Und der Schweiz wird mangelnder Kündigungsschutz von gewerkschaftlichen Vertretern vorgeworfen. 
</p><h3>Hausangestellte besonders gefährdet</h3><p>Zu den schwächsten Gruppen von Beschäftigten gehören nach wie vor Wanderarbeitskräfte, insbesondere in den Golfstaaten, in denen sie die Mehrheit der Arbeitnehmerschaft stellen und über keinerlei Rechte verfügen, wie beispielsweise in Kuwait, Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten. Unter diesen Wanderarbeitskräften befinden sich rund 100 Millionen Hausangestellte, häufig junge Frauen, die wenig über ihre Rechte wissen und keine Möglichkeit haben, sie durchzusetzen. Der IGB hat die Annahme des Übereinkommens 189 über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte bei der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) im Juni 2011 daher sehr begrüßt, da es diesen Beschäftigten endlich das Recht auf die Gründung von Gewerkschaften und auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen zugesteht. Jetzt geht es darum, sicherzustellen, dass die Regierungen dieses IAO-Übereinkommen auch ratifizieren, und der IGB bemüht sich mit seiner <a href="http://www.ituc-csi.org/travailleurs-euses-domestiques,513.html?lang=en" target="_blank" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">"12-bis-12"-Kampagne</a> intensiv darum, dass mindestens 12 Länder dies bis Ende des Jahres 2012 tun.
</p><p> Link zur vollständigen Übersicht: <a href="http://survey.ituc-csi.org" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey.ituc-csi.org</a></p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-785</guid><pubDate>Thu, 31 May 2012 15:41:00 +0200</pubDate><title>Parlament bleibt auf halbem Weg stecken – Solidarhaftung ist dringlich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/parlament-bleibt-auf-halbem-weg-stecken-solidarhaftung-ist-dringlich</link><description>Handlungsbedarf bei den Flankierenden Massnahmen</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text lead">Zwar bleibt noch die Differenzbereinigung zwischen den beiden Kammern, dennoch lässt sich bereits jetzt sagen, dass die Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit wieder ein Stück weiter entwickelt worden sind – allerdings zu wenig weit.</p><p class="Text">Sowohl National- wie Ständerat haben bei den Massnahmen gegen Scheinselbständigkeit soziales Gespür gezeigt. Scheinselbständige werden künftig besser kontrolliert werden können, die Behörden werden auch über mehr Sanktionsmöglichkeiten verfügen. Das ist sehr wichtig, denn für echte Selbständige gelten die Vorschriften üblicher Löhne nicht. Zunehmend haben deshalb ausländische Firmen ihr in die Schweiz entsandtes Personal in betrügerischer Absicht als selbständig deklariert. Auch die Erhöhung der Bussen für Schweizer Firmen, die in Normalarbeitsverträgen vorgeschriebene Mindestlöhne nicht einhalten, ist positiv zu werten.</p><p class="Text">Leider jedoch sind die Räte auf halbem Weg stecken geblieben. Die Solidarhaftung haben sie noch nicht verabschiedet, eine Mehrheit will diese Massnahme zuerst noch prüfen. Die Solidarhaftung ist jedoch angesichts zunehmender Teilauslagerung von Aufträgen an Dritte – vor allem im Baugewerbe – unabdingbar. Die zunehmende Zahl an Fällen, in denen solche Dritte die üblichen Löhne zum Teil krass unterboten, macht die Solidarhaftung dringend notwendig. Der Erstunternehmer muss kontrollieren, dass die Firmen, an die er einen Teil der Aufträge ausgelagert hat, die üblichen Arbeitsbedingungen garantieren. Denn je weiter entfernt diese Firmen sind, umso schwieriger wird die nachträgliche Sanktionierung bei festgestelltem Missbrauch. </p><p class="Text">Der SGB fordert das Parlament auf, im Herbst einer griffigen Form der Solidarhaftung zuzustimmen. Es kann doch nicht sein, dass bei uns in der Schweiz Bauaufträge für unter 10 Franken Stundenlohn ausgeführt werden, wenn die üblichen Löhne mehr als das Doppelte betragen. Wer A sagt, muss auch B sagen. </p><p class="Text">In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Wenn über die Weitergabe an Subunternehmen gegen die Schweizer Löhne verstossen wird, muss das über eine Solidarhaftung verhindert werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-784</guid><pubDate>Wed, 30 May 2012 16:14:00 +0200</pubDate><title>Budgetmitverantwortung schadet der Behandlungsqualität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/budgetmitverantwortung-schadet-der-behandlungsqualitaet</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage führt nicht wie von Befürworterseite behauptet zu einer besseren Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten. Vielmehr setzt sie falsche finanzielle Anreize für die Ärztinnen und Ärzte und fördert dadurch die Rationierung von Behandlungen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten von Prof. Dr. Binswanger im Auftrag des Vereins Medizin und Ethik Schweiz (VEMS).</p><p>„Behandlung verbessern – Kosten dämpfen“ – damit werben die Befürworter der Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden. Das tönt toll, hat aber mit der Realität eher wenig am Hut. „Behandlungen dämpfen – Kosten drücken“ wäre die ehrlichere Variante. Denn genau darauf läuft die Budgetmitverantwortung hinaus, welche künftig zum Standard werden soll. 
</p><p>Gerade bei netzwerkexternen Behandlungen – z.B. Physiotherapien, Abklärungen bei SpezialistInnen oder Spitalüberweisungen – wäre dies künftig spürbar. Solche Leistungen werden zwar dem Budget des Netzwerks angerechnet, das Netzwerk erwirtschaftet aber keinerlei Profit dabei. Dadurch entsteht für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin ein finanzieller Anreiz, möglichst wenige solche Behandlungen zu verschreiben – selbst wenn ein Patient oder eine Patientin diese benötigen würde. Dasselbe gilt für teure Medikamente. 
</p><p> Durch die Budgetmitverantwortung können sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr voll darauf konzentrieren, was für ihre Patientinnen und Patienten das Beste ist. Bei jeder Behandlung müssen sie sich immer auch fragen, ob die nötige Behandlung überhaupt noch ins Budget passt. Falls nicht, können sie entweder gegen ihre eigenen Interessen entscheiden und eine Behandlung trotzdem verschreiben – oder aber eine nötige Behandlung aus Kostengründen verwehren. Die Managed Care-Vorlage zwingt also Ärztinnen und Ärzte dazu, gegen ihre eigenen Interessen zu handeln, wenn sie uns optimal versorgen wollen. Das ist mit Sicherheit die schlechteste aller möglichen Lösungen! 
</p><h3>Wie soll man so die Qualität messen? </h3><p>Dasselbe Problem stellt sich bei der Qualitätskontrolle. Was ist denn nun eine gute Behandlungsqualität – eine möglichst gute oder eine möglichst günstige Behandlung? Da diese Frage allein den Krankenkassen überlassen werden soll (Geheimverträge – wir erinnern uns), ist damit zu rechnen, dass letzteres der Fall sein wird. Und weil sämtliche Vereinbarungen und Kontrollen zwischen Krankenkassen und Netzwerken geheim sind, können sich Patientinnen und Patienten noch nicht mal sicher sein, wo denn nun bei ihrem Netzwerk und ihrer Kasse die Prioritäten liegen. 
</p><p>Wir haben am 17. Juni also die Wahl. Die Wahl zwischen einem intransparenten und mit falschen Anreizsystemen gespickten Gesundheitssystem, bei dem der Profit zur obersten Maxime wird – oder aber dem bisherigen System, bei dem sich unsere Ärztinnen und Ärzte voll und ganz auf unsere Gesundheit konzentrieren können. Allzu schwer fällt die Entscheidung da nicht. 
</p><h3>Befürworter hantieren mit falschen Zahlen </h3><p>Die Befürworter der Budgetmitverantwortung scheinen unlängst selber gemerkt zu haben, welchen Mist sie den Leuten da andrehen wollen. Um nicht völlig unterzugehen, versuchen sie sich deshalb gerne mit der Behauptung rauszureden, dass ja bereits heute viele Leute in einem Netzwerk mit Budgetmitverantwortung versichert seien. Schaut man sich die Zahlen vom Krankenkassenverband Santésuisse an, fehlt dieser Behauptung jedoch jegliche Grundlage. 
</p><p>Lediglich 17% der Versicherten sind in einem Ärztenetzwerk versichert. 90% dieser Netzwerke bieten Modelle mit Budgetmitverantwortung an. Doch nicht einmal die Hälfte der in Netzwerken Versicherten haben ein solches Modell gewählt: nur gerade 6.2% aller Versicherten sind heute schon in einem Modell mit Budgetmitverantwortung versichert. 
</p><h3>Betagte bestrafen? </h3><p>Die meisten von ihnen sind ausserdem sogenannte „gute Risiken“, also junge Versicherte, welche kaum Kosten verursachen. Bei den Betagten hingegen, einer Bevölkerungsgruppe mit höherem Behandlungsbedarf, sucht man die Budgetmitverantwortung vergebens. Mit andern Worten: Die Managed Care-Vorlage ist eine massive Bestrafungsaktion der Betagten, die aus guten Gründen heute keine Budgetmitverantwortung wählen und morgen dafür mit höheren Selbstbehalten bestraft werden sollen. 
</p><p>Darauf gibt es nur eine Antwort: ein klares NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-783</guid><pubDate>Tue, 29 May 2012 11:50:00 +0200</pubDate><title>Klare Regeln für Schweizer Konzerne. Weltweit.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/klare-regeln-fuer-schweizer-konzerne-weltweit</link><description>Schlussspurt für vom SGB unterstützte Kampagne &quot;Recht ohne Grenzen&quot;</description><content:encoded><![CDATA[<p><b> Bundesrat und Parlament sollen dafür sorgen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit Menschenrechte und Umwelt respektieren müssen. Das fordern rund 50 Organisationen in einer gemeinsamen Kampagne und einer Petition. </b></p><p><a href="http://www.solidar.ch/rechtohnegrenzen" target="_blank" class="linkicon" rel="noreferrer">Petition jetzt Unterschreiben!</a></p><p>Ob Glencore im Kongo, Holcim in Guatemala oder Triumph in Thailand: Immer wieder kommen Schweizer Konzerne mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Zwar haben sich viele Firmen interne Bestimmungen zur sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung zugelegt. Aber diese Vereinbarungen sind freiwillig, oft fehlt eine unabhängige Instanz, welche die Einhaltung überprüft, und Verstösse werden nicht geahndet und können von den Betroffenen nicht eingeklagt werden.
</p><p>Die Kampagne „Recht ohne Grenzen“ fordert von Bundesrat und Parlament gesetzliche Bestimmungen, damit Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und die Umwelt respektieren müssen und damit Opfer von Menschenrechts- und Umweltverstössen durch solche Firmen, ihre Niederlassungen und Zulieferer in der Schweiz auf Wiedergutmachung klagen können.
</p><p>Als Standort von sehr vielen international tätigen Unternehmen kommt der Schweiz eine besondere Verantwortung zu. Pro Kopf der Bevölkerung hat sie weltweit die höchste Dichte an solchen Konzernen. Dank tiefen Steuern und anderen Vorteilen bleibt sie nicht nur für alt eingesessene Firmen interessant, sie zieht auch immer mehr dubiose Zuzüger an, etwa aus dem Rohstoff- oder Sicherheitsbereich. Bisher hat die Schweiz sich gegen rechtlich verbindliche Richtlinien für Multis ausgesprochen – höchste Zeit, dass sie dies ändert!</p>]]></content:encoded><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-782</guid><pubDate>Fri, 25 May 2012 14:26:00 +0200</pubDate><title>Steigende Zahl von Lohnverstössen – Lücken in den Flankierenden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/steigende-zahl-von-lohnverstoessen-luecken-in-den-flankierenden</link><description>Stellungnahme des SGB zum 8. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Bilateralen Verträge müssen den Schweizer Arbeitnehmenden nützen. Um zu verhindern, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zu Lohndruck und Arbeitslosigkeit führt, wurden die Flankierenden Massnahmen beschlossen. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.
</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen.
</p><h3><b>Mehr Lohnunterbietungen – aber keine schützenden Mindestlöhne</b></h3><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl die Zahl der Arbeitsplätze und die Einwanderung gestiegen sind. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote 2011: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sieht bei wiederholtem Dumping den Erlass von Mindestlöhnen vor. Bisher haben nur Kantone der lateinischen Schweiz und in zwei Fällen der Bund (Hauswirtschaft, kleine Reinigungsfirmen) Mindestlöhne eingeführt. In der Deutschschweiz hat aber noch kein Kanton Mindestlöhne erlassen, obwohl sich die Lage nicht von der in der lateinischen Schweiz unterscheidet. 
</p><p>Möglicherweise werden die Verstosszahlen sogar noch unterschätzt. Denn die Richtlöhne, mit denen die Kantone Lohndumping ermitteln, dürften in einigen Kantonen zu tief sein. So beispielsweise für den Gartenbau, in dem der GAV-Lohn für Gartenarbeiter deutlich unter dem in der Schweiz üblichen Lohn liegt.
</p><h3><b>Gefahrenherd Neueinstellungen – Anzeichen für Lohndruck</b></h3><p>Die grösste Gefahr von Lohndumping gibt es bei Neueinstellungen. Denn hier sind Lohnsenkungen ohne Kündigung von bestehenden Arbeitsverträgen möglich. Eine Studie im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat Hinweise gefunden, welche die entsprechenden Vermutungen der Gewerkschaften bestätigen (Henneberger/Ziegler 2011). Vergleicht man die Entwicklung der Löhne bei Neueinstellungen mit derjenigen aller Löhne, hat sich die Differenz zwischen den beiden Lohnkategorien zwischen 2004 und 2010 tatsächlich weiter vergrössert. Gemäss der Grafik unten ist diese Entwicklung vor allem in den Branchen auffällig, die nicht durch Mindestlöhne in GAV geschützt sind, wie Handel, Verkehr oder das Gesundheits- und Sozialwesen.
</p><p>Die Deregulierung der Temporärbranche im Rahmen der Personenfreizügigkeit dürfte das Problem verschärft haben. Im Gegensatz zu früher können heute Grenzgänger, Kurzaufenthalter und Meldepflichtige verliehen werden. Temporärjobs sind naturgemäss mit vielen Wechseln verbunden. Der Anteil des Arbeitsvolumens von Temporärarbeitenden am Total der Arbeitsstunden in der Schweiz hat sich seit Einführung der Personenfreizügigkeit von 1 auf über 2 Prozent mehr als verdoppelt. Die Gefahr von Lohndumping in dieser Branche ist gross. Gemäss dem SECO-Bericht zur Umsetzung der Flankierenden Massnahmen haben 40 Prozent der Temporärbüros zu tiefe Löhne bezahlt.
</p><h3><b>Gesetzliche Lücken in der Schweiz – Österreich ist weiter</b></h3><p>Die Flankierenden Massnahmen haben gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Dumpende Firmen können sich hinter den Subunternehmer-Konstrukten verstecken. Das gefährdet nicht nur den Lohnschutz in der Schweiz, sondern es kann auch die GAV-Abdeckung bedrohen – indem die Zahl der in Arbeitgeberverbänden organisierten Firmen zugunsten von dubiosen Subunternehmen sinkt.
</p><p>Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><p>Die zuständige Nationalratskommission hat der Solidarhaftung und der vorgängigen Lohnmeldung zugestimmt. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – &nbsp;u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann.
</p><h3><b>Nach wie vor grosser politischer Handlungsbedarf</b></h3><p>Damit die Zuwanderung kontrolliert erfolgt und die Schweizer Löhne gesichert sind, muss einiges verbessert werden. Die Zahl der Kontrollen muss erhöht werden, damit sie mit der Einwanderung und der Entwicklung der Arbeitsplätze Schritt hält. Die heutige Plafonierung der Kontrollen bei Entsendefirmen ist kontraproduktiv. Dazu kommt die Überbewertung des Frankens, die eine verstärkte Lohnkontrolle erfordert. Decken die Kantone Lohndumping auf, müssen sie oder der Bund Mindestlöhne erlassen. Das Seco als Oberaufsichtsbehörde muss diese Vollzugsprobleme lösen. 
</p><p>Die gesetzlichen Lücken müssen geschlossen werden. Die Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit und die Bussen bei Verstössen gegen Mindestlöhne müssen rasch umgesetzt werden. Die von der Nationalratskommission beschlossene Regelung der Solidarhaftung ist wirksam und unbürokratisch. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-781</guid><pubDate>Thu, 24 May 2012 14:02:00 +0200</pubDate><title>Wer künftige Beschäftigung will, investiert heute! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/wer-kuenftige-beschaeftigung-will-investiert-heute</link><description>Förderung von Bildung, Forschung und Innovation</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Das Bild glänzt, die Wirklichkeit weniger: Die Schweiz tut zu wenig für die Bildung, um der wachsenden Nachfrage nach qualifiziertem Personal zu genügen. Der Ständerat kann das ändern, wenn er seiner eigenen Kommission folgt. </p><p>In der Junisession wird der Ständerat über die Finanzierung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) in der nächsten Vierjahresperiode 2013 bis 2016 entscheiden. Der Bundesrat sieht eine bescheidene Mittelerhöhung von 3.5% vor. Das ist wenig angesichts der Zunahme an Ausbildungswilligen in einigen Kategorien. 
</p><p>Die zuständige Kommission beantragt einige Verbesserungen. Sie will Erhöhungen bei den ETH (+ 100 Mio.), den Universitäten (+ 54 Mio.), bei der Forschung (+ 77 Mio.) und bei der Innovation (+ 58,9 Mio.). Im Bereich der Fachhochschulen wird die Finanzierung über den gesamten Zeitraum ausgeglichener verteilt. Die Gewerkschaften haben sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Berufsbildung bereits für das Jahr 2012 eine Erhöhung von 100 Mio. Franken durch den Bund zugesprochen erhielt. Diese Erhöhung bleibt für die Periode 2013 bis 2016, wie von den Gewerkschaften gefordert, erhalten.
</p><p>Diese dringend notwendigen Verbesserungen sind leider stark bestritten. Zudem drohen unter dem Druck knapper Finanzen auch Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Bildungsrichtungen. Eine solche Konkurrenz ist jedoch falsch. Bildung muss überall weiter entwickelt werden, umfassend und nah an den Bedürfnissen aller Inidividuen, der ganzen Gesellschaft und des Arbeitsmarktes. 
</p><h3>Sorgenkind Stipendien </h3><p>In den letzten Jahren hat sich der Bund aus dem Bereich der Stipendien quasi zurückgezogen und diese der alleinigen Verantwortung der Kantone überlassen. Das kann nicht toleriert werden, da das Stipendienwesen ein zentrales Instrument zur Förderung der Chancengleichheit in der Bildung ist. Der SGB setzt sich für eine Stipendienharmonisierung und ein stärkeres entsprechendes Engagement des Bundes ein. Deshalb fordert der SGB im Rahmen der BFI-Botschaft eine klare Erhöhung der entsprechenden Finanzmittel. Der SGB unterstützt denn auch die Stipendieninitiative des VSS, die am 20. Januar dieses Jahres eingereicht wurde und im Verlauf dieser Legislaturperiode beraten wird. </p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-780</guid><pubDate>Thu, 24 May 2012 13:45:00 +0200</pubDate><title>Gesetzeslücken bei den Flankierenden - Österreich ist weiter</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gesetzesluecken-bei-den-flankierenden-oesterreich-ist-weiter</link><description>Einführung der Solidarhaftung notwendig</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">In der kommenden Session steht die Erweiterung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Diskussion. Die vorberatende Kommission des Nationalrates will Lücken schliessen, der Ständerat jedoch zieht völlig unverständlich bei der Einführung einer effizienten Solidarhaftung die Bremse.</p><p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird der Grundsatz der Flankierenden über Kontrollen, Mindestlöhne und Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden, und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><h3>Lücken schliessen </h3><p>Leider haben die Flankierenden gesetzliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Das hat auch die GPK des Nationalrates klar festgehalten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Wie sollen die Kontrolleure eine seriöse Lohnbuchkontrolle in Polen oder in Ungarn machen? Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. In letzter Zeit sind vermehrt Subunternehmerkonstrukte mit Firmen aus EU-8 aufgeflogen, bei denen in krasser Weise gegen Schweizer Arbeitsbedingungen verstossen wurde. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. 
</p><h3>Solidarhaftung ist nötig – und rasch einzuführen </h3><p> Die WAK des Nationalrates hat im März beschlossen, diese Lücken bei den Flankierenden Massnahmen zu schliessen. Sie hat Massnahmen zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und eine vorgängige Lohnmeldung beschlossen. Zur Bekämpfung der Missbräuche über Subunternehmerkonstrukte hat sie sich für eine Solidarhaftung sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Aufträgen entschieden. Der Ständerat hingegen bremst die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung – u.a. nach einer Intervention von Bundesrat Schneider-Ammann. Es besteht die Gefahr, dass am Schluss eine wenig wirksame, aber in der Umsetzung bürokratische Variante der Solidarhaftung resultiert. Dabei wäre das Geschäft reif: Die Nationalratskommission hat eine wirksame und unbürokratische Solidarhaftung beschlossen. Sie kann und muss so schnell als möglich eingeführt werden. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-779</guid><pubDate>Thu, 24 May 2012 13:41:00 +0200</pubDate><title>Volksinitiative „Für eine starke Post“ bleibt hochaktuell</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/volksinitiative-fuer-eine-starke-post-bleibt-hochaktuell</link><description>Erhalt des Poststellennetzes</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 5. Juni behandelt der Nationalrat die unter Federführung der Gewerkschaft Syndicom eingereichte Volksinitiative „Für eine starke Post“. Diese will ein flächendeckendes Poststellennetz garantieren, das von Angestellten der Post betrieben wird.</p><p>Am 2.9.2010 hat eine von der Gewerkschaft Syndicom angeführte Allianz von Gewerkschaften und SP nach nur fünf Monaten Sammelzeit die Volksinitiative „für eine starke Post“ eingereicht. Die Initiative will ein flächendeckendes Poststellennetz und eine qualitativ gute postalische Grundversorgung sicherstellen. Sie will die Post verpflichten, das Netz mit eigenem Personal zu betreiben. Finanziert werden soll dies durch ein Briefmonopol und die Gewinne einer Postbank. 
</p><p> Bundesrat und vorberatende Kommission des Nationalrates beantragen Ablehnung der Initiative. Die 2010 verabschiedete neue Postgesetzgebung garantiere eine hochstehende und flächendeckende Grundversorgung zur Genüge. Die Initiative lege der Post zu viele administrative Fesseln auf, es sei ihr mehr unternehmerische Freiheit zu gewähren. Deshalb sollten etwa Agenturen als Ersatz für aufgehobene Poststellen möglich sein. 
</p><h3>Agenturen: kein vollwertiger Ersatz </h3><p>Syndicom verweist jedoch zu Recht auf die Mängel von Agenturen: z.B. sind da Barüberweisungen und Einzahlungen nicht möglich. Ebenso wenig versorgen Agenturen KMU und Geschäfte mit Bargeld. Auch punkto Vertraulichkeit stellen sich Probleme. Diese ist nicht im gleichen Ausmass wie bei einer traditionellen Poststelle garantiert. Ähnliches gilt für den Hausservice, den die Post verschiedentlich ebenfalls als Ersatz anbietet. Dieser erweist sich nur für einen Teil der Kunden, für diejenigen, die dauernd zuhause sind, als benutzerfreundlich. Für viele aber bedeutet er Einschränkung der täglichen Autonomie. 
</p><h3>Gute Arbeitsbedingungen </h3><p>Eigenes Personal, wie es die Initiative für die Post verlangt, hindert diese daran, irgendwelche Aufgaben an irgendwelche Firmen mit irgendwelchen Bedingungen zu vergeben. Dem Lohndumping wird so Einhalt geboten. Damit werden auch in Randregionen gute Arbeitsplätze gesichert. Und dem Druck auf die Löhne der Postangestellten wird so die Spitze gebrochen. 
</p><h3>Regionalpolitisch notwendig </h3><p>Auch wenn die neue Postgesetzgebung – dies klar als präventive Wirkung der Initiative – besser herausgekommen ist, als noch vor einigen Jahren zu befürchten war: Die Ziele der Volksinitiative bleiben hochaktuell. Zum ersten ist ein Gesetz schneller geändert als eine Verfassungsbestimmung. Das zeigen die immer wieder gegen das verbleibende Briefmonopol der Post gerichteten Angriffe, wie sie etwa diese Woche bei der Präsentation der PostReg-Berichtes erneut erfolgt sind. Zum zweiten sind den Randregionen mit den Bestimmungen der Initiative uneingeschränkte Postdienste zugesichert. Zum dritten garantiert die Volksinitiative gute und einheitliche Arbeitsbedingungen für das Personal, was ebenfalls seine positiven regionalpolitischen Auswirkungen hat. Und zum vierten garantiert die Initiative die Finanzierung dieser Leistungen. 
</p><p>Das sollte eigentlich auch den bürgerlichen Parlamentarier/innen, vor allem den Vertretern ländlicher Regionen, einleuchten. Sie könnten sich mit einer Zustimmung zur Initiative für den Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in der Region einsetzen. </p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-774</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:55:00 +0200</pubDate><title>Sparen auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sparen-auf-dem-buckel-der-patientinnen-und-patienten</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Die Managed Care-Vorlage, über die wir am 17. Juni abstimmen werden, ist eine Sparvorlage. Nur: sie spart am falschen Ort, nämlich bei den Patienten und Patientinnen.</p><p>Sogar ihre Befürworter geben es in ihren ehrlichen Augenblicken zu: Managed Care ist eine Sparvorlage. Sie führt allerdings nicht zu verantwortbaren Einsparungen bei den Gesundheitskosten – da wäre durchaus Potenzial vorhanden –, sondern die Einsparungen werden auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals erzielt. So wie die Managed Care-Vorlage konzipiert ist, führt sie zu einem Abbau bei den medizinischen Leistungen und einer Rationierung der Therapien.
</p><p>Es ist eine Illusion zu glauben, diese Revision des Krankenversicherungsgesetzes bringe eine Senkung der Gesundheitskosten bei gleicher Qualität. Die wahren Kostentreiber – Pharmaindustrie und Kassenbürokratie – bleiben unangetastet. Im Gegenteil: Mit den neuen Managed-Care-Modellen und ihren unzähligen Verträgen und Regelungen wächst die teure Bürokratie und Unübersichtlichkeit weiter.
</p><h3>Gefährliche Budgetmitverantwortung</h3><p>Ärztenetzwerke (Managed Care) müssen mit einer Krankenkasse einen Vertrag mit einem Budget abschliessen. Das Netzwerk ist für die Einhaltung dieses Budgets mitverantwortlich. Bei der Aufstellung des Budgets wird geschätzt, welche Kosten ein bestimmter Versicherter im kommenden Jahr verursacht. Fallen die wirklichen Kosten tiefer aus, entsteht für das Netz ein Gewinn, den sich das Netz und die Krankenkasse teilen. Entsteht andererseits ein Verlust, so werden auch das Netz und die dort arbeitenden Ärzte zur Kasse gebeten. Diese Budgetmitverantwortung hat zur Folge, dass die Ärzte in einem Netzwerk ein finanzielles Interesse daran haben, Behandlungen – insbesondere teure Behandlungen – zu unterlassen. Es ist für einen Arzt nämlich oft eine Ermessensfrage, ob eine Untersuchung vorgenommen oder eine Behandlung angeordnet wird oder eben nicht.
</p><p>Wer mit seinem Ärztewerk wegen dessen "Sparmedizin" nicht zufrieden ist, kann nicht einfach das Netzwerk wechseln. Wer sich nämlich einem Ärztenetzwerk anschliesst, kann verpflichtet werden, mindestens drei Jahre bei diesem zu bleiben. Wenn er oder sie vorher aussteigen will, so kostet das eine saftige Austrittsprämie. Auf der anderen Seite sind die Krankenkassen aber nicht verpflichtet, solche Managed Care-Modelle auch tatsächlich anzubieten. Der Wechsel zu einer anderen Kasse nach freier Wahl ist also auch nicht mehr möglich.
</p><h3>Nicht mehr im Heim eigener Wahl</h3><p>Damit noch nicht genug: Ärztenetzwerke haben das Recht mit einzelnen Spitälern und Pflegeheimen Exklusivverträge abzuschliessen. Patienten und Patientinnen können so gezwungen sein, in eines dieser Spitäler oder Heime einzutreten, nur weil diese einen günstigen Vertrag mit dem Netzwerk abgeschlossen haben. Qualität spielt zudem beim Vertragsabschluss nur eine untergeordnete Rolle – entscheidend ist der Preis. Es ist vom Gesetz her auch keine Qualitätskontrolle vorgesehen.
</p><p>Mit der Vorlage verschwinden auch bestehende echte Sparmodelle. Versicherungsmodelle wie das Hausarztmodell oder HMO-Lösungen, mit denen bisher Prämien gespart werden konnten, werden verschwinden, weil auch hier der Selbstbehalt auf 15 Prozent und 1000 Franken erhöht werden muss oder weil die Kassen solche Modelle nicht mehr in eigener Regie führen dürfen.
</p><p>Es gibt also Gründe genug, diese Sparvorlage auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten am 17. Juni an der Urne deutlich abzulehnen. </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-773</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 16:46:00 +0200</pubDate><title>Knebelverträge hier, Geheimverträge da</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/knebelvertraege-hier-geheimvertraege-da</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni:
Managed Care</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorlage Managed Care erfordert Verträge hüben und drüben! Den Versicherten droht, dass sie dabei übers Ohr gehauen werden. Auch durch Geheimverträge, die ermöglichen, dass Prämiengelder für Politpropaganda eingesetzt werden.
</p><p>Da ist einmal der Vertrag, den die Versicherten mit der Krankenkasse abschliessen. Heute können die Versicherten jedes Jahr die Kasse und/oder auch das Modell (Hausarztmodell, höhere Franchisen etc.) wechseln. Mit der Managed Care-Vorlage wird sich das ändern. Die Kassen können den Versicherten Verträge mit bis zu drei Jahren Laufzeit anbieten. Mit günstigeren Prämien werden sie die Versicherten in die Dreijahresverträge drängen. Tiefe Einkommen haben fast keine andere Wahl als mehrjährige Verträge abzuschliessen um dadurch Prämien sparen zu können. Doch aufgepasst – diese Verträge sind Knebelverträge. Nur im Kleingedruckten wird stehen, wie hoch die Austrittsprämie ist für den Fall, dass der Versicherte oder die Versicherte das Netz vor Ablauf der dreijährigen Vertragsfrist verlassen will. Eine Beschränkung nach oben setzt die Vorlage dabei nicht. Die Kassen werden diese festlegen – und auf ihre Milde werden sich die Versicherten nicht verlassen können. So könnten diese Austrittsprämien schnell einmal mehrere tausend Franken betragen.
</p><p>Doch damit nicht genug. Für Versicherte hiesse eine Annahme der Vorlage, dass sie sich künftig stets auf dem Laufenden halten müssten, welche Kasse welche Netze anbietet, ob in diesem Netz die für sie wichtigen Ärztinnen und Ärzte angeschlossen sind, wie hoch die Prämie bei einem Einjahresvertrag ist, wie hoch bei einem Dreijahresvertrag ist und schliesslich wie hoch die Austrittsprämie ist, für den Fall, dass sie das Netz vor Vertragsablauf verlassen wollen. Ein solch kompliziertes und aufwändiges Auswahlprozedere und die mehrjährigen Knebelverträge sind als Rahmenbedingung in der Grundversicherung inakzeptabel.
</p><h3>Vom Knebelvertrag zum Geheimvertrag</h3><p>Ein weiterer Vertrag wird abgeschlossen zwischen der Kasse und dem Netz. Ohne Vertrag geht im Modell Managed Care gar nichts. In diesem Vertrag werden die Zusammenarbeit (Behandlung und Steuerung), der Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen (das Budget) geregelt. Bereits heute zeigt sich dabei, was künftig Standard sein soll: Diese Verträge zwischen Kasse und Netz sind geheim, unterliegen damit keinerlei Kontrolle. Kürzlich wurde ein solcher dem Verein Ethik und Medizin Schweiz zugestellt und von PD Dr. iur. Ueli Kieser begutachtet (siehe &lt;media 382 - - "TEXT, Dossier MC-Geheimvertraege def, Dossier_MC-Geheimvertraege_def.pdf, 385 KB"&gt;Dossier Geheimverträge&lt;/media&gt;). Das Ergebnis: Beim Bundesamt für Gesundheit wurde eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Grund zur Beschwerde gab die Tatsache, dass das Netz Prämiengelder für Lobbyarbeit einsetzt. Die Managed Care-Vorlage lässt nicht nur weiterhin zu, dass diese Verträge geheim gehalten werden, sie gibt diesem unhaltbaren Zustand auch noch einen legalen Anstrich. Statt Transparenz zu fördern wird mit der Manged Care-Vorlage der Intransparenz Tür und Tor geöffnet und Versicherte im Ungewissen gelassen, in wessen Interesse die Netze eigentlich tatsächlich arbeiten – in dem der Patientinnen und Patienten oder in dem der Kassen.
</p><p>Diese Vorlage gehört zurück an ihren Absender. Deshalb NEIN zur Managed Care-Vorlage am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-772</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 15:20:00 +0200</pubDate><title>Keine weiteren Steuergeschenke für Reiche!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/keine-weiteren-steuergeschenke-fuer-reiche</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Bauspar-Initiative</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 11. März dieses Jahres hat sich die Bevölkerung an der Urne klar gegen die weitere Subventionierung von Wohneigentum für Reiche ausgesprochen. Den Hauseigentümerverband kümmerts nicht: am 17. Juni kommt bereits die nächste Bauspar-Initiative vors Volk.</p><p>Dumme Ideen werden auch dann nicht plötzlich intelligent, wenn man sie nur lange genug wiederholt. Nur gerade zwei Monate nach der klaren Niederlage der letzten Bauspar-Initiative müssen wir uns nun bereits wieder mit einer solchen herumschlagen. Es scheint fast, als hätte der Volkswillen bei den Freunden des subventionierten Wohneigentums für Gutbetuchte ein eher geringes Gewicht. Das passt aber auch nur zu gut zu ihrem Anliegen: die Steuerzahler sollen ihnen ihre Häuschen subventionieren. Wenigstens zum Zahlen sind wir also noch gut genug.
</p><p>Rufen wir uns nochmals in Erinnerung, worum es beim Bausparen eigentlich geht. Wer Geld für ein Eigenheim auf die Seite legt, soll darauf keine Steuern bezahlen müssen. In der vorliegenden Variante geht es dabei um bis zu 10‘000 Franken pro Person und Jahr. Wer also pro Monat mehr als 800 Franken übrig hat um sie auf ein Bauspar-Konto einzubezahlen, soll dafür auch noch steuerlich entlastet werden. Die Kosten dafür tragen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – in ihrer Grosszahl Mieterinnen und Mieter.
</p><p>Der gleich doppelte Anlauf, den die Befürworter dieser Reichensubvention nehmen, zeigt deutlich die Vehemenz mit der nach wie vor die Umverteilung von unten nach oben vorangetrieben wird. Und er zeigt auch die Perfidität, mit der dabei zu Werke gegangen wird. Verkauft werden die Vorlagen jeweils zusammen mit dem Traum, selber einmal in den Genuss der Privilegien zu kommen. So auch hier wieder. Mit einer Kinderzeichnung einer glücklichen Familie vor ihrem Eigenheim gehen die Initianten auf Stimmenfang. Indem sie uns vorgaukeln, die Bauspar-Initiative würde für Familienidylle in den eigenen vier Wänden sorgen. Schön wärs – wenns denn tatsächlich so wäre.
</p><p>Die Realität sieht jedoch anders aus. Viele Familien geraten finanziell immer stärker unter Druck, weil die Kantone und Gemeinden infolge der Steuergeschenke für die Reichen in den letzten Jahren ihre Leistungen sukzessive zusammengestrichen haben. Gleichzeitig stiegen Abgaben und Gebühren, nicht zuletzt auch die Krankenkassenprämien. Der Verteilungsbericht des SGB zeigt deutlich auf, dass Familien mit tiefen oder mittleren Einkommen 2010 kaum mehr Geld zum Leben hatten als noch 2000. Die grossen Profiteure waren die hohen Einkommen – diejenigen, die mit der Bauspar-Initiative erneut entlastet werden sollen.
</p><p>Diese Umverteilung von unten nach oben, von den tiefen und mittleren Einkommen zu den Reichen und Reichsten, muss endlich gestoppt werden. Am 11. März hat das Volk mit der Ablehnung der damaligen Bauspar-Initiative einen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Diesen gilt es nun am 17. Juni zu bestätigen. Sollen sie ihre Häuser bauen – aber wir bezahlen sie nicht! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-771</guid><pubDate>Mon, 21 May 2012 15:07:00 +0200</pubDate><title>Das soll mehr Demokratie sein?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/das-soll-mehr-demokratie-sein</link><description>Abstimmungen vom 17. Juni: Initiative „Staatsverträge vors Volk!“</description><content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Mehr Demokratie verspricht die AUNS mit ihrer Initiative „Staatsverträge vors Volk!“. Das genaue Gegenteil wäre der Fall, sollte die Initiative am 17. Juni angenommen werden.</p><p>Die AUNS stört sich daran, dass das Parlament Staatsverträge verabschieden kann, ohne sie zwingend dem Volk vorlegen zu müssen. Oder wohl viel eher daran, dass es überhaupt Staatsverträge abschliesst und die Schweiz international nicht möglichst stark isoliert. Um dem Abhilfe zu schaffen, lancierte die dem rechten Rand der SVP nahestehende Organisation die Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk!“. Ihr Inhalt: jeder Staatsvertrag soll zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen.
</p><p>Jeder – also auch die 96 % völlig unbestrittenen Verträge, welche in den letzten 90 Jahren abgeschlossen wurden. Darunter Highlights wie das Lugano-Übereinkommen vom 30. Oktober 2007 über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen oder das Haager Übereinkommen vom 5. Juli 2006 über die auf bestimmte Rechte an intermediär verwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung.
</p><p>Schon heute können wir bei den meisten Staatsverträgen das Referendum ergreifen und dadurch eine Abstimmung herbeiführen. Seit 1921 wurde davon bei 257 Staatsverträgen lediglich zehn Mal Gebrauch gemacht, zwei Mal nur wurde der Staatsvertrag in der Folge abgelehnt. In allen anderen Fällen waren die Verträge völlig unbestritten. Dank dem fakultativen Referendum konnten wir also bei den umstrittenen Verträgen mitreden, wurden aber gleichzeitig vor 247 unnötigen Abstimmungen verschont.
</p><p>Das will die AUNS nun ändern. Mindestens einen zusätzlichen Abstimmungssonntag soll es pro Jahr geben und an den übrigen jeweils noch etwas dickere Post und noch mehr technisch und juristisch komplizierte Vorlagen, über die es den Überblick zu behalten gilt. Wie förderlich das für die Stimmbeteiligung wäre, kann sich wohl jeder und jede selber denken. Bei der AUNS scheint Quantität eben wichtiger zu sein als Qualität.
</p><p>Der wirklich entscheidende Punkt ist jedoch, dass beim obligatorischen Referendum das einfache Stimmenmehr nicht reicht. Es setzt auch das Ständemehr voraus – also die Zustimmung einer Mehrheit der Kantone. Dadurch würde es zu einer Verzerrung des Volkswillens kommen. So ist beim Ständemehr die Stimme einer Appenzell Innerrhodnerin über 70 Mal gewichtiger als die eines Zürchers. Den kleinen Kantonen würde also ein übermässiges Gewicht in der Aussenpolitik zukommen, die grossen, bevölkerungsreichen Kantone hingegen zögen den Kürzeren – und mit ihnen ihre Bevölkerung.
</p><p>Die AUNS-Initiative hält nicht mal ansatzweise, was sie verspricht. Anstatt mehr Demokratie bringt sie eine Flut unnötiger Abstimmungen und eine Verzerrung des Volkswillens. Der AUNS mag das in ihrem Bemühen nach Isolation gerade recht kommen. Doch wir lassen uns nicht täuschen. Darum NEIN zur Initiative „Staatsverträge vors Volk“ am 17. Juni! </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-767</guid><pubDate>Wed, 16 May 2012 11:41:00 +0200</pubDate><title>Solidarität mit dem Orchester des Musikkollegiums Winterthur</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/solidaritaet-mit-dem-orchester-des-musikkollegiums-winterthur</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB teilt voll und ganz die Haltung seines Mitgliedverbandes, dem Schweizerischen Musikerverband SMV (siehe Resolution). Jetzt braucht es Musikgehör. Für die Orchestermusiker des Musikkollegiums Winterthur darf es keinen Lohnabbau geben. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-762</guid><pubDate>Tue, 15 May 2012 17:11:00 +0200</pubDate><title>Willkommen auf der neuen SGB-Website</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/willkommen-auf-der-neuen-sgb-website</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat seinen Webauftritt neu gestaltet. Wir hoffen, Sie finden sich weiterhin auf unserer Seite zurecht! Mit dieser Neugestaltung haben wir uns einerseits den aktuellen Entwicklungen im Internet angepasst und zweitens das Ziel verfolgt, unsere Informationen möglichst einfach zugänglich zu präsentieren.
</p><p>Dabei haben wir stark auf die Reduktion auf das Nötige gesetzt. Mit den neuen Funktionen wird es aber auch möglich sein, tiefer in den Fundus unserer politischen Informationen einzutauchen als bisher. Unsere fünf Menüpunkte zeigen dabei jeweils eine andere Funktion der Website:</p><ul><li>Aktuell: Hier finden Sie das Neuste aus dem SGB. Auf der Startseite werden die wichtigsten und neusten Medienmitteilungen und Artikel angerissen. Unter den weiteren Menüpunkten finden sich Informationen für Medienschaffende, Hintergrund zu aktuellen Kampagnen sowie die neusten Mitteilungen unserer Mitgliederverbände.</li><li>Themen: Das eigentliche Herzstück unserer neuen Website. Hier lassen sich sämtliche Informationen gegliedert nach Themen und Unterthemen durchforsten.</li><li>Publikationen: Suchen Sie nur nach Vernehmlassungsantworten oder ausschliesslich nach Reden? Nach Pressemitteilungen oder Dossiers? Dann sind Sie hier am richtigen Ort.</li><li>Service: Der SGB bietet verschiedene Angebote vom Lohnrechner bis zum hauseigenen Archiv. Diese werden hier vorgestellt.</li><li>Der SGB: Benötigen Sie eine Kontaktadresse zur Ihrem kantonalen Gewerkschaftsbund oder interessieren Sie sich für eine bestimmte Kommission des SGB? Und was ist der SGB überhaupt? Hier stellen wir unsere Organisation in all ihren Facetten vor.</li><li>Auch unseren Newsletter haben wir neu gestaltet. <a href="/publikationen/medienmitteilungen">Sie können diesen hier abonnieren</a>.</li></ul><p>Vielleicht haben wir noch nicht jede Kinderkrankheit überwunden. Wir sind darum froh, wenn unsere treuen Website-Besucher uns auf Fehler oder Lücken hinweisen. Über Rückmeldungen aller Art freue ich mich: <a href="#" data-mailto-token="thpsav1thyjv5rpzaslyGzni5jo" data-mailto-vector="7">marco.kistler(at)sgb.ch</a>.
</p><p>Viel Spass beim Surfen und Erfolg beim Suchen der Informationen! 
</p><p>Marco Kistler, Verantwortlicher Überarbeitung Website</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-761</guid><pubDate>Sat, 12 May 2012 09:42:00 +0200</pubDate><title>Delegiertenversammlung des SGB Mai 2012</title><link>https://www.sgb.ch/gremien/detail/delegiertenversammlung-des-sgb-mai-2012</link><description>Bessere Renten – AHVplus</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die SGB-Delegierten haben am 11. Mai beschlossen, mit dem Projekt AHVplus bessere AHV-Renten zu erreichen. Vor allem die AHV-Renten der unteren und mittleren Einkommen sollen wesentlich angehoben werden. Dieser Beschluss bedeutet für die Geschichte der AHV eine Trendwende: Nach beinahe 20 Jahren der Verteidigung der AHV legten die SGB-Delegierten den Grundstein zu einem weiteren sozialen Ausbau der AHV.</p><ul><li>Eröffnungsrede zu AHVplus von Paul Rechsteiner, Präsident SGB</li><li>&lt;media 328 - - "TEXT, Thesen AHVplus, Thesen_AHVplus.pdf, 183 KB"&gt;AHVplus: 4 Varianten&lt;/media&gt;</li></ul><p>Ausserdem haben die Delegierten folgende Resolutionen verabschiedet:</p><ul><li>&lt;media 340 - - "TEXT, 120511d DL Franken, 120511d_DL_Franken.pdf, 70 KB"&gt;Ein Frankenkurs vom 1.40 Fr./Euro - zum Schutz der Löhne und Arbeitsplätze&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 341 - - "TEXT, 120511d JCS Deregulierung Arbeitszeiten, 120511d_JCS_Deregulierung_Arbeitszeiten.pdf, 58 KB"&gt;Nein zur Salamitaktik zur Deregulierung der Arbeitszeiten&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 342 - - "TEXT, 120511d JCS Schuldenkrise in Europa, 120511d_JCS_Schuldenkrise_in_Europa.pdf, 69 KB"&gt;Schuldenkrise in Europa: Nein zu Sparwut, Ja zu Beschäftigung&lt;/media&gt;</li><li>&lt;media 339 - - "TEXT, 120511 Merck Serono, 120511_Merck_Serono.pdf, 35 KB"&gt;Merck Serono: Ja zum Kampf für den Denk- und Werkplatz Schweiz!&lt;/media&gt;</li></ul>]]></content:encoded><category>Gremienbeschlüsse</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-764</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 17:31:00 +0200</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Bessere Renten – AHVplus</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/paul-rechsteiner-bessere-renten-ahvplus</link><description>Eröffnungsrede SGB-DV Mai 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wir stehen mit der heutigen DV wieder vor wichtigen Entscheiden. Wichtige Entscheide nicht nur für uns, für unsere Mitglieder, sondern darüber hinaus für die ganze Gesellschaft. – Vor 2 Jahren haben wir mit der Mindestlohninitiative ein neues Kapitel in der Lohnpolitik unseres Landes aufgeschlagen. Die Initiative ist inzwischen gesammelt und eingereicht. Sie prägt schon heute die lohnpolitischen Diskussionen weit über unsere Reihen hinaus.
</p><p>Jetzt geht es um ein neues Kapitel in der Rentenpolitik. Zu lange ist bei den Renten nichts mehr Positives passiert. Die zehn Jahre unter den freisinnigen Sozialministern Couchepin und Burkhalter waren verlorene Jahre. Geprägt waren sie von Projekten zum Sozialabbau. Mit unseren erfolgreichen Referenden bei der AHV und den Pensionskassen haben wir den Rentenabbau verhindert. Aber vorwärts gekommen sind wir nicht mehr. Die Renten hinken den Löhnen hinterher. Doch die Lebenshaltungskosten, die Krankenkassenprämien und die Wohnkosten steigen. Kein Wunder reichen die Renten bei Rentnerhaushalten in bescheidenen finanziellen Verhältnissen nur noch knapp oder gar nicht mehr für ein anständiges Leben. Jetzt ist es Zeit, endlich wieder für ein Stück sozialen Fortschritt auch in der Rentenpolitik zu sorgen. 
</p><p>Die Idee von AHVplus ist am SGB-Kongress Ende 2010 lanciert worden. Seither hat das SGB-Sekretariat viel gearbeitet. Die heutige DV stellt die Weichen für das Projekt. 
</p><p>Ausgangspunkt für AHVplus ist der Verfassungsauftrag. Die Verfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Das ist heute bei zu vielen Leuten mit unteren und mittleren Einkommen nicht oder nicht mehr der Fall.
</p><p>AHVplus setzt auf die Verbesserung der AHV-Renten. Und damit auf das Erfolgsmodell AHV mit seinem für die grosse Mehrheit der Bevölkerung sehr guten Preis-Leistungsverhältnis. Die AHV ist solide finanziert. – Das Modell AHV ermöglicht es, dass bereits die heutige Rentnergeneration von AHVplus profitieren kann. Die vielen Rentnerinnen und Rentner mit bescheideneren Einkommen brauchen das.
</p><p>Bessere Leistungen sind über die 2. Säule realistischer Weise bis auf weiteres nicht finanzierbar, erst recht nicht für die ältere Generation. Wir müssen bei den Pensionskassen in der heutigen Situation schon froh sein, dass es nicht zu Rentenverschlechterungen kommt. – Bei der AHV gibt es einen Nachholbedarf. Zu lange sind die AHV-Renten nicht mehr voll an die Entwicklung der Löhne und an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst worden.
</p><p>Deshalb braucht es jetzt einen neuen Zyklus in der Rentenpolitik: Mit besseren AHV-Renten für die Leute mit unteren und mittleren Einkommen statt Verschlechterungen, mit denen aus dem Bundeshaus in den letzten zehn Jahren ständig gedroht worden ist.
</p><p>Wichtig ist: Wir sind mit der Forderung nach Rentenverbesserungen nicht mehr allein. Die CVP hat im Wahlkampf eine Initiative lanciert, die zu weit höheren Renten für Ehepaare führen würde, Stichwort „Abschaffung der Plafonierung der Ehepaarrenten“. Egal, ob das nur eine Wahlkampfidee war oder ob die Idee ernst gemeint ist, und auch wenn diese Initiative ihre Haken hat: Zentral ist, dass damit erstmals seit langem eine bürgerliche Partei höhere AHV-Renten will.
</p><p>Höhere AHV-Renten sind somit das Thema der kommenden Runde in der Auseinandersetzung um die Altersvorsorge. AHVplus liefert dafür die entscheidende Vorgabe.
</p><p>Gute Löhne und gute Renten: Das sind die Ziele für die Zukunft. Damit diejenigen, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz entscheidend zum Wohlstand der Schweiz beitragen, den Anteil an diesem Wohlstand erhalten, der ihnen zusteht. Ziele, die die Schweiz wieder gerechter und solidarischer machen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-769</guid><pubDate>Fri, 11 May 2012 14:39:00 +0200</pubDate><title>Flankierende Massnahmen weiter entwickeln!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/flankierende-massnahmen-weiter-entwickeln</link><description>Die ansässigen Arbeitnehmenden sind gegen Lohndumping zu schützen. Deshalb sind Lücken in den Flankierenden Massnahmen zu schliessen und Vollzugsprobleme zu beseitigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das mit genauen Kontrollen, Mindestlöhnen und scharfen Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen. 
</p><p><a name="_GoBack"></a><b>Durchsetzung der Schweizer Löhne – Lücken in den Flankierenden schliessen</b></p><p>Leider haben die Flankierenden empfindliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. Die zuständige Nationalratskommission hat diesem Vorschlag zugestimmt. Im Ständerat hat Bundesrat Schneider-Ammann hingegen gegen die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung interveniert! Das ist nicht akzeptabel. Um die Schweizer Löhne zu schützen, braucht es die rasche Einführung und Umsetzung</p><ul><li><p>der Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit</p></li><li><p>der vorgängigen Lohnmeldung</p></li><li><p>einer wirksamen Solidarhaftung</p></li></ul><p><b>Vollzugsprobleme: Zusätzliche Kontrollen und Schutz durch Mindestlöhne</b></p><p>Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl es in der Schweiz mehr Arbeitsplätze gibt und die Einwanderung gestiegen ist. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sagt ganz klar, dass bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne eingeführt werden müssen. Doch nach wie vor hat kein Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne erlassen. Der SGB verlangt deshalb:</p><ul><li><p>Die rasche und konsequente Einführung von Mindestlöhnen im Falle von Dumping</p></li><li><p>Mehr und konsequente Kontrollen in Branchen ohne Mindestlöhne – insbesondere bei Neueinstellungen und in Grenzregionen</p></li><li><p>Mehr Ressourcen für Kontrollen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV und eine Aufhebung der Plafonierung in den Leistungsvereinbarungen des Bundes</p></li></ul><p><b>Keine Schwächung der Flankierenden bei den „institutionellen Fragen“ mit EU </b></p><p>Die EU-Kommission verlangt von der Schweiz, dass sie bei den Bilateralen die Rechtsentwicklung in der EU nachvollzieht. Doch gerade beim Schutz der Löhne ist die EU zu lasch unterwegs. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Schutz in mehreren Urteilen auszuhöhlen versucht. Der SGB hat sich immer für gute und geregelte Beziehungen mit der EU ausgesprochen – aber nur unter der Bedingung, dass die Öffnung gegenüber der EU den Schweizer Arbeitnehmenden nützt. Darum kann er einer Lösung dieser Fragen der Rechtsentwicklung nur zustimmen, wenn die Schweiz keinen Millimeter vom Grundsatz abweicht, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die 8-Tage-Regel, die Kautionen und andere Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne sind nicht verhandelbar. </p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-765</guid><pubDate>Tue, 01 May 2012 09:23:00 +0200</pubDate><title>Pedro Lenz: 1. Mai 2012</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/pedro-lenz-1-mai-2012</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://youtu.be/eA96Ih8ZAh8" target="_blank" class="external-link" rel="noreferrer">Video des Auftritts in Zürich</a></p><p>&nbsp;</p><p>Liebi Genossinen und Genosse
</p><p>&nbsp;</p><p>liebi Aawäsendi,
</p><p>&nbsp;</p><p>Liebi Genossinen und Genosse,
</p><p>i säge sehr bewusst Genossinen und Genosse,
</p><p>i säge Genossinnen und Genosse,
</p><p>im Wüsse, dass das auti Begriffe si, urauti Begriffe,
</p><p>im Wüsse, dass die Begriffe us der Mode si cho,
</p><p>im Wüsse, dass me die Begriffe fasch nümm ghört,
</p><p>im Wüsse, dass me bis wit i güenliberali Kreise ine,
</p><p>über di Begriffe lachet.
</p><p>&nbsp;</p><p>Genossinnen und Genosse,
</p><p>das seit hütt praktisch niemer meh.
</p><p>&nbsp;</p><p>Genossinnen und Genosse,
</p><p>das seitme nume no am Erschte Mai,
</p><p>und no denn lieber nid.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir wärde hütt immer weniger aus Genosse
</p><p>und immer meh aus Konsumänten aagsproche.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir verstöh nis säuber fasch säubschtverständlech
</p><p>zerscht und vor auem
</p><p>aus Konsumäntinnen und Konsumänte,
</p><p>mir verstöh nis aus Konsumäntinnen und Konsumänte
</p><p>wöu mer glehrt und gmerkt hei,
</p><p>dass men üs über e Konsum definiert,
</p><p>dass men üs gärn het, wemer konsumiere,
</p><p>dass men üs vor auem denn ärnscht nimmt,
</p><p>wemer e konsumierendi Ziugruppe si.
</p><p>&nbsp;</p><p>Tüet profitiere vo däm Aagbeot,
</p><p>tüet profitiere vo däm Sonderaagebot,
</p><p>liebi Chunde, tüet jetz profitiere,
</p><p>nid studiere, profitiere.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir wärden aus Konsumänten aagsproche,
</p><p>i de Warehüser, i de Zytigen,
</p><p>im Radio, im Fernseh, uf der Stross,
</p><p>im Chino, im Flugzüg, ir Arztpraxis,
</p><p>überau simer Konsumänte,
</p><p>überau simer Chunde, User,
</p><p>Kliänte oder Leischtigsbezüger.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wär hütt es Problem het,
</p><p>wändet sech a Konsumänteschutz
</p><p>und nid a d Genosse.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir si Konsumäntinnen und Konsumänte,
</p><p>wöu mer druf abgrichtet si,
</p><p>wöu mer scho lang glehrt hei,
</p><p>dass aues Wachstum isch,
</p><p>dass aues Konsum isch,
</p><p>dass aues Aktion und Sonderrabatt
</p><p>und Bonus und Äxtrabonus
</p><p>und Äxtramultibonus und Äxtrasuperbonus isch.
</p><p>&nbsp;</p><p>Konsum isch d Religon vor Zyt.
</p><p>D Konsumtämple,
</p><p>si üsi Kathedrale, scho lang,
</p><p>d Konsumänteschützer,
</p><p>si üsi Biichtvättere,
</p><p>wär hütt im Autag nid witer weiss,
</p><p>wändet sech a ne Chundedienscht
</p><p>oder a ne Service-Hotline:
</p><p>&nbsp;</p><p>«Für Deutsch, drücken Sie die Taste 1,
</p><p>für Rückfragen, drücken sie die Taste 3,
</p><p>für Corporate Identity drücken sie die Taste 5,
</p><p>für Fragen im Zusammenhang
</p><p>mit ihrer persönlichen Verzweiflung,
</p><p>drücken Sie sich einen Cheesburger in den Kopf.»
</p><p>&nbsp;</p><p>Und wi bi fasch jeder Religion,
</p><p>isches ou bim Konsum der Bruuch,
</p><p>dass me nid z vüu hingerfrogt,
</p><p>dass me nid z vüu aazwiflet,
</p><p>dass me nid z vüu widerspricht,
</p><p>dass me d Dogme reschpektiert,
</p><p>dass me d Prieschter reschpektiert,
</p><p>dass me d Gloubensbekenntnis akzeptiert,
</p><p>dass me z Schicksau akzeptiert,
</p><p>dass me sech bückt und kuschet,
</p><p>dass me brav jo und Amen seit.
</p><p>&nbsp;</p><p>Und wi fasch jedi Religion,
</p><p>kennt ou der Konsum
</p><p>e Huufe Heiligebüudli und Traktätli,
</p><p>si liggen i Metauboxen und uf de Sitze
</p><p>vom Tram, vom Bus, vor Isebahn,
</p><p>si liggen am Bode, si liggen uf den Ablage,
</p><p>si liggen i de Wartsääu, si liggen i de Schuele,
</p><p>si liggen i de Kantine, si liggen überau,
</p><p>d Gratiszytige si d Traktätli vom Konsum,
</p><p>d Stars, wo drin abghandlet wärde,
</p><p>d Promis, wo drin abghandlet wärde,
</p><p>das si di Heilige, wo mer aabätte,
</p><p>&nbsp;</p><p>Und mir si so glöubig und so fromm,
</p><p>und so fougsam und so verfüehrbar
</p><p>und so weichgchochet und so naiv,
</p><p>dass mer di Gratis-Traktat
</p><p>jede Tag aaluegen und zletscht no gloube,
</p><p>si mieche nis zu bessere Mönsche.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir konsumiere hütt Gratiszytige,
</p><p>wi me früecher vilecht bättet het,
</p><p>mit der gliiche Säubschtverständlechkeit,
</p><p>mit der gliiche Gedankelosigkeit,
</p><p>mit der gliiche Gwüssheit,
</p><p>dass öppis wo aui mache,
</p><p>nie ganz fautsch cha si.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir konsumiere wöus büuig isch
</p><p>Mir konsumiere, wöus gratis isch,
</p><p>mit konsumiere, wöu mer zum Konsum,
</p><p>ke Auternative wei kenne.
</p><p>&nbsp;</p><p>Us der Eidgenosseschaft,
</p><p>isch scho lang
</p><p>en Eidkonsumänteschaft worde.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn zum Bischpüu e Milliardär
</p><p>wi dörte denn der Steve Jobs,
</p><p>eine wos gschafft het, der Konsum
</p><p>i nöii Dimänsione z tribe,
</p><p>ungerwägs emou stirbt,
</p><p>so wi mir aui ungerwägs mou stärbe,
</p><p>wenn auso e Steve Jobs stirbt,
</p><p>de gsehtmen am nöchschte Tag
</p><p>zum Bischpüu z Züri uf der Bahnhofstross,
</p><p>Mönsche, wo Cherzli aazünde
</p><p>Mönsche, wo grännen und hüüle,
</p><p>Mönsche wo ärnschthaft truure
</p><p>wi wenn si e Vatter
</p><p>oder Mueter verlore hätte.
</p><p>&nbsp;</p><p>Und si truuren uf der Stross,
</p><p>wöu si Angscht hei,
</p><p>dass di Konsumgüeter,
</p><p>wo ne dä Verstorbnig verchouft het
</p><p>Konsumgüeter,
</p><p>wo notabene nüt angers si,
</p><p>aus eifach Konsumgüeter,
</p><p>mit sim vermarkter zäme gschtorben chönnte si.
</p><p>&nbsp;</p><p>Ou drum hani öich am Aafang,
</p><p>mit Genossinen und Genossen aagsproche,
</p><p>wöu i nid cha gloube,
</p><p>wöu i nid cha akzeptiere,
</p><p>dass es i däm Land nume no
</p><p>Konsumäntinnen und Konsumänte git,
</p><p>wöu i nid cha gloube,
</p><p>wöu i nid wott gloube,
</p><p>wöu i mi weigere z gloube,
</p><p>dass das wo d Gnosseschaft usmacht,
</p><p>dass das wo d Eidgenosseschaft usmacht,
</p><p>ds Gmeinwäse, ds Gmeinsame, ds Gmeinwouh,
</p><p>nadisna verchouft wird, privatisiert wird,
</p><p>abglöst wird, ersetzt wird,
</p><p>dür di absoluti Gliichgüutigkeit,
</p><p>gägenüber dene Mitmönsche,
</p><p>wo das Renne nümm möge mitmache,
</p><p>us was für Gründ ou immer.
</p><p>&nbsp;</p><p>Hütt ghöreni uf der Stross Jungi,
</p><p>wo sech gägesitig aus Opfer beschimpfe
</p><p>oder aus Looser, Mongos, Spastis:
</p><p>&nbsp;</p><p>«Was machsch, du Opfer?»
</p><p>«Bis doch stüu, du hueren Opfer!»
</p><p>«Verpiss di ändlech, du Opfer!»
</p><p>«Gang doch hei du Looser!»
</p><p>«Haut der Lade, du Möngu!»
</p><p>&nbsp;</p><p>Das ma minetwägen e Mode si,
</p><p>das ma minetwäge nid eso ärnscht gmeint si,
</p><p>das ma minetwägen ou ironisch gmeint si,
</p><p>aber es isch bezeichnend für ne Hautig,
</p><p>wo vom Einzelnen usgeit,
</p><p>wo vom Siegertypus us geit
</p><p>und wo kes Bewusstsi meh
</p><p>für ds Kollektiv wott ha,
</p><p>für nes Kollektiv, wo aui drin Platz hei.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir verstöh ds Läben,
</p><p>mir verstöh der Autag,
</p><p>mir verstöh d Exischtänz
</p><p>nume no aus Konsumwettbewärb
</p><p>und wär i däm Wettbewärb verlürt,
</p><p>isch e Looser oder äben es Opfer
</p><p>und es Opfer het offebar üsi Verachtig verdient.
</p><p>&nbsp;</p><p>Vüune Lüt chunnts gar nümm i Sinn,
</p><p>dass men amnen Opfer
</p><p>ou uf d Füess chönnt häufe,
</p><p>dass men es Opfer
</p><p>ou chönnt reschpektiere,
</p><p>dass mir au zäme,
</p><p>wo jetz no gedankelos konsumiere
</p><p>dass jedi und jede vo üs,
</p><p>irgendwo und irgendeinisch
</p><p>säuber zumnen Opfer cha wärde.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir meinen es längi, Konsumänt z si,
</p><p>so lang mer konsumiere,
</p><p>wärde mer hofiert,
</p><p>so lang mer konsumiere,
</p><p>chöme mer d Zytig gratis über,
</p><p>chöme mer ds Handy gratis über,
</p><p>chöme mer d Flugmeile gratis über,
</p><p>so lang mer konsumiere,
</p><p>heimer Oberwasser.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber was isch mit dene,
</p><p>wo ni chöi oder nid wei konsumiere?
</p><p>und was isch mit dene,
</p><p>wo uf dere Konsumoutobahn,
</p><p>am Wägrand blibe stoh,
</p><p>wöu si der Job verlüüre
</p><p>oder wöu si chrank wärde
</p><p>oder wöu si aut wärde
</p><p>oder wöu si us em Raschter gheie?
</p><p>&nbsp;</p><p>Was isch mit dene,
</p><p>wo d Eidkonsumänteschaft
</p><p>hinge zum Änddarm usedrückt,
</p><p>wöu si ggässen und verdouet si
</p><p>und ke Rändite meh abwärfe?
</p><p>&nbsp;</p><p>Liebi Genossinen und Genosse,
</p><p>en Erschte Mai dünkt mi ggeignet,
</p><p>zum drüber nochedänke,
</p><p>was d Auternative chönnte si,
</p><p>d Auternative zum Konsumwahn,
</p><p>d Auternative zum Schönheitswahn,
</p><p>d Auternative zum Starkult,
</p><p>d Auternative zum nen Abergloube,
</p><p>wo nis vorgouklet, es göng um üs,
</p><p>wenns eigetlech numen um üsi Stütz geit
</p><p>wo nis vorgouklet, es göng um üs,
</p><p>wenns eigetlech numen um üsi Energie geit
</p><p>und wenn d Chue gmouchen isch,
</p><p>cha si zum Schlachthus.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber mir wei nis nid nume lo mäuche,
</p><p>mir möchten ou aus Arbeitnähmerinnen
</p><p>und aus Arbeitnähmer,
</p><p>mir möchten ou aus Arbeitslosi,
</p><p>mir möchten ou aus Studäntinnen und Studänte,
</p><p>mit möchten ou aus Sans Papiers
</p><p>mir möchten ou aus Räntnerinnen und Ränter,
</p><p>e würdigen Aateil ha, a dere Gsöuschaft,
</p><p>möchten e gwüssi Sicherheit ha,
</p><p>möchte nid müesse bättlen um würdigi Löhn,
</p><p>nid müesse bättlen um würdigi Ränten
</p><p>möchte nid müesse bättlen um Ergänzigsleischtige.
</p><p>&nbsp;</p><p>Mir möchte a ds Kollektiv appelliere,
</p><p>a d Gnosseschaftlechkeit ir Eidgenosseschaft
</p><p>wöu di vo üs, wo uf Löhn und Ränte aagwise si,
</p><p>die verstöh nümm länger worum,
</p><p>dass es nid ändlech säubschtverständlech cha si,
</p><p>dass me d Wärte und d Rändite so verteilt,
</p><p>dass es für aui gnueg git,
</p><p>gnueg zum Läben und gnueg
</p><p>zum ke Angscht müesse ha.
</p><p>&nbsp;</p><p>D Konzärne hei nis zu brave Konsumänte gmacht,
</p><p>d Wärber, d Grossverleger, d Medie,
</p><p>d Versicherige, d Pharmainduschtrie,
</p><p>d Warehuuschöttine, d Internetaabieter,
</p><p>aui möchte nis zu Konsumänte mache.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber zum Konsumäntin oder Konsumänt wärde,
</p><p>zum aacho i dere versprochene Glitzerwäut
</p><p>söu jedi und jede denen ihri Spüuregle befouge
</p><p>und ihri Spüuregle mache si für sich, nid für üs,
</p><p>ihri Gratiszytige drucke si für sich, nid für üs,
</p><p>ihri SMS-Votings mache si für sich, nid für üs
</p><p>ihri Dividände, erhöche si für sich, nid für üs,
</p><p>d Staatsbetriebe privatiere si für sich, nid für üs,
</p><p>ihre Gwünn optimiere si für sich, nid für üs
</p><p>ihri Lohnchöschte sänke si für sich, nid für üs,
</p><p>üsi Ränte sänke si für sich, nid für üs,
</p><p>ihri Gratishandys verteile si nid,
</p><p>wöu si nis gärn hei, sondern, wöu si scho lang,
</p><p>wöu si scho längschtens usgrächnet hei
</p><p>dass es guet uns räntabu isch, für si, nid für üs.
</p><p>&nbsp;</p><p>Jo, für si räntierts,
</p><p>wenn si üs ständig z Gfüeu gä,
</p><p>mir heige vo irgendöppis chönne profitiere
</p><p>ou wemer zletscht di Pschissne si.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wi naiv weimer de no si?
</p><p>Wi lang wie mer de no zueloh,
</p><p>dass si nis öffentlechi Sicherheit verchoufe
</p><p>mit Wägwiisigsartikle und Schnäugricht,
</p><p>wos gar nid um öffentlechi Sicherheit geit,
</p><p>sondern einzig und alei um d Sicherheit,
</p><p>dass si der öffentlech Ruum,
</p><p>dass si di öffentleche Bahnhöf
</p><p>und die öffentleche Plätz
</p><p>und d Fuessbaustadie
</p><p>zu Konsumplätz und Konsumtämple wei mache?
</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wi naiv weimer de no si?
</p><p>Wi lang wie mer de no zueloh,
</p><p>dass nis di gliiche Firme,
</p><p>wo nis mit eire Hang e Zytig verschänke,
</p><p>der Gägewärt vo sore Gratiszytig
</p><p>mit der angere Hang scho lang
</p><p>scho lang ddopplett und drüfach
</p><p>usem Sack hei zoge?
</p><p>&nbsp;</p><p>Gratis isch nid gratis,
</p><p>gratis isch nie gratis,
</p><p>gratis zauht immer öpper,
</p><p>gratis zahle mir ddopplett und drüfach,
</p><p>der Pris vo gratis, gratis, gratis,
</p><p>muess öpper zahle – und zwar mir.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn zum Bischpüu z Bärn im Tram
</p><p>en Afrikanern uf aune Vierne,
</p><p>zwüsche de Füess vo de Reisende
</p><p>Gratiszytige vom Bode mues ufläse,
</p><p>de zauht das ke Zytigsverlag,
</p><p>sondern d Augemeinheit,
</p><p>de isch das für üs nümmm gratis.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn es Chemieungernähme z Gänf
</p><p>ihrnen Aktionäre 20% Dividände uszauht
</p><p>und 1200 Lüt uf d Stross stöut,
</p><p>de zahle nid d Aktionäre für di Lüt,
</p><p>wo ke Püez meh hei,
</p><p>wo ke Lohn meh hei,
</p><p>wo ke Gwüssheiut meh hei,
</p><p>während däm dass di angere
</p><p>20 Prozänt Ränditen usehole
</p><p>und di Ränditen i ihri Stüürparadies schleppe,
</p><p>das zauht &nbsp;d Augemeinheit,
</p><p>das isch für üs nümm gratis.
</p><p>&nbsp;</p><p>Wenn eis Prozänt vo de Lüt i däm Land
</p><p>meh Bsitz het,
</p><p>aus di räschtleche 99 Prozänt,
</p><p>de isch das für üs ou nümm gratis.
</p><p>&nbsp;</p><p>Drum hani öich, liebi Aawäsendi,
</p><p>aus Genossinnen und Genossen aagredt,
</p><p>wöu Gnosseschaftlechkeit e Begriff isch,
</p><p>wo nid söu vergässe wärde.
</p><p>&nbsp;</p><p>Natürlech simer mängisch ou Chundinnen und Chunde,
</p><p>natürlech simer mängisch ou Kliäntinnen und Kliänte,
</p><p>natürlech simer ou Konsumäntinnen und Konsumänte,
</p><p>aber das längt nid,
</p><p>das macht üs aus Mönsche nid us.
</p><p>&nbsp;</p><p>Liebi Genossinnen und Genosse,
</p><p>Gmeinschaftlechkeit, Gmeinsamkeit,
</p><p>Solidarität über aui Gränze,
</p><p>das si nume für die Lüt auti Begriffe,
</p><p>wo nis gärn würde privatisiere,
</p><p>privatisieren im Sinn, vo usenangtriibe,
</p><p>privatisieren im Sinn vo entsolidarisiere,
</p><p>privatisieren im Sinn vo iilulle,
</p><p>privatisieren, bis jedi und jede vo üs meint,
</p><p>der Konsum sig der Sinn vor Exischtänz
</p><p>und d Konsumwäut gäb nis das,
</p><p>was mir nis immer wünsche,
</p><p>gratis oder büuig, aber uf jede Fau so,
</p><p>dass es für die, wos propagiere,
</p><p>besser räntiert, aus für üs.
</p><p>&nbsp;</p><p>Gmeinschaftlechkeit, Gmeinsamkeit,
</p><p>Solidarität über aui Gränze,
</p><p>das si nume für die Lüt auti Begriffe,
</p><p>wo nis möchte vormache,
</p><p>ds Problem i däm Land sige di Frömde,
</p><p>ds Problem i däm Land sig d Zuewanderig,
</p><p>ds Problem i däm Land sige, die,
</p><p>wo nid iigwachse sige, i dene Schwizerböde,
</p><p>wo nid iigwachse sige, i dene Schwizerhöger.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber excüse,
</p><p>d Schwiz ghört nid dene, wos behoupte,
</p><p>d Schwiz ghört nid dene, wo behoupte,
</p><p>si sige besseri Schwizer, nei,
</p><p>d Schwiz ghört aune, wo drin läbe.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber die, wo nis das wei vormache,
</p><p>die wo nis wei vormache,
</p><p>nume si sige richtigi Schwizer,
</p><p>das si di gliiche, wo säuber sehr wou
</p><p>ihre Cholen ir Frömdi verdiene,
</p><p>Arbetsplätz dört häre verlagere,
</p><p>wo si weniger Stüren oder weniger Lohn müesse zahle
</p><p>und überhoupt kener Skrupu hei,
</p><p>internationau z verdiene
</p><p>und nationlistisch z politisiere.
</p><p>&nbsp;</p><p>Aber so chas nid ewig loufe,
</p><p>sech globau, sech schamlos globau beriichere
</p><p>und sech gliichzitig aus Patrioten ufspile,
</p><p>vor Wäut um üs ume profitieren
</p><p>i de Länder um üse ume vüu Gäud verdiene
</p><p>und vüu Dräck hingerloh
</p><p>und gliichzytig die Mönsche,
</p><p>wo us dene Länder zu üs chöme vertüüfle,
</p><p>das geit uf d Längi nid uf.
</p><p>&nbsp;</p><p>Es isch hütt üblech worde,
</p><p>liebi Genossinnen und Genosse,
</p><p>es isch hütt üblech worde,
</p><p>dass Exponänten us Parteie, wo sech wäutoffe gäh,
</p><p>Usländerfindlechi Sprüch chöi mache.
</p><p>&nbsp;</p><p>Es si nümm nume di aut bekannte Frömdehasser,
</p><p>wo gäge Usländerinnen i däm Land Stimmig mache,
</p><p>nei, es git scho lang ou i de Kreise vo dene,
</p><p>wo di grüeni Farb i ihre Parteinamen ufgnoh hei,
</p><p>Stimme wo gäge Gmeinschaftlechkeit, gäge Frömdi,
</p><p>gäge mönschlechi Solidarität Stimmig mache,
</p><p>Stimme, wo für nen nationalen Egoismus plädiere,
</p><p>Stimme wo uneidgenosseschaftlech,
</p><p>wo totau anti genosseschaftlech si!
</p><p>&nbsp;</p><p>Liebi Genossinnen und Genossen,
</p><p>Liebe Eidgenossinnen und Frömdgenosse,
</p><p>i möchtnech ermuetige,
</p><p>öich aus Genossinen und Genosse z verstoh,
</p><p>aus Genossinnen und Genossen ufzstoh,
</p><p>aus Genossinnen und Genosse zämezstoh.
</p><p>&nbsp;</p><p>Härzleche Dank für d Ufmerksamkeit.
</p><p>&nbsp;</p><p>Merci vüu Mou. </p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-755</guid><pubDate>Mon, 23 Apr 2012 17:48:00 +0200</pubDate><title>Schluss mit der zunehmenden Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schluss-mit-der-zunehmenden-ungleichheit-bei-einkommen-und-vermoegen</link><description>Vor dem 1. Mai des letzten Jahres legte der Schweizerische Gewerkschaftsbund erstmals für die Schweiz einen Verteilungsbericht vor. Er zeigte auf wissenschaftlicher Grundlage auf, in welch dramatischem Ausmass auch in der Schweiz in den letzten zehn bis fünfzehn Jahren die Einkommens- und Vermögensungleichheit zugenommen hat. Der gravierende Befund konnte auch von jenen, denen er wie dem Wirtschaftsdachverband Economiesuisse nicht passt, nicht widerlegt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der aktualisierte und neu bearbeitete Verteilungsbericht 2012 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes führt die Analyse weiter. Er bestätigt unter Einbezug der neuesten Daten, die jetzt auch für das Jahr 2010 vorliegen, dass die verfügbaren Einkommen der unteren und mittleren Einkommen kaum wachsen bzw. bei Einzelhaushalten sogar sinken, während die hohen und höchsten Einkommen unverhältnismässig zugelegt haben. Verantwortlich dafür ist nicht nur die Lohnentwicklung, welche die hohen und höchsten Löhne begünstigt hat, sondern auch die Steuer- und Abgabepolitik. Diese war und bleibt geprägt von Steuerentlastungen für die hohen Einkommen und Vermögen, während die Krankenkassenprämien und die Mieten die Normalverdienenden unverhältnismässig belasten.
</p><p>Diese negative Entwicklung ist kein Naturgesetz. Wie im neuen Verteilungsbericht 2012 jetzt auch unter Einbezug der neuen internationalen Forschung dargestellt wird, sind es letztlich politische Entscheide, welche zu mehr Ungleichheit oder zu mehr Gleichheit und Gerechtigkeit bei der Einkommens- und Vermögensentwicklung führen.
</p><p>Gerade diese für die Einkommens- und Vermögensentwicklung massgebenden politischen Entscheide waren in den letzten Jahren in der Schweiz unter dem Strich stark negativ, was den unteren und mittleren Einkommen geschadet hat. Es genügt aber nicht, die Fehlentwicklungen bei den hohen Einkommen zu beklagen, wie dies der Bundesrat jüngst in seiner Botschaft zur Volksinitiative „1:12 – Für gerechte Löhne“ getan hat. Nötig sind konkrete Massnahmen und entsprechende politische Schritte.
</p><p>In der Steuerpolitik muss die Spirale ständiger Steuersenkungen zugunsten hoher Einkommen und Vermögen gestoppt werden. Das krasseste Beispiel dafür ist auf Bundesebene die Unternehmenssteuerreform II, die zu Milliardenausfällen zugunsten reicher Aktionäre führt, die auf Entlastungen am allerwenigsten angewiesen wären. Allein 2012 hat die Reform Steuerausfälle von 400 Millionen bei den Einkommenssteuern und von 350 Millionen bei der Verrechnungssteuer zur Folge. Wie inzwischen auch das Bundesgericht bestätigt hat, sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vor dem Entscheid von den zuständigen Bundesbehörden hinters Licht geführt, sprich angelogen, worden. Nicht nur mit Blick auf die gravierenden Auswirkungen der verfehlten Reform, sondern auch demokratiepolitisch wäre es ein kapitales Politikversagen von Bundesrat und Parlament, wenn sie nicht imstande wären, deren Folgen nun innert nützlicher Frist rückgängig zu machen.
</p><p>Überhaupt muss die Steuerpolitik wieder auf die elementaren Grundsätze der demokratischen Verfassung, nämlich die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, zurückgeführt werden. Statt neue Steuersenkungen auch bei den Unternehmenssteuern braucht es Korrekturen, wie sie beispielsweise mit der von den Gewerkschaften unterstützten Initiative für die Bundeserbschaftssteuer verlangt werden. Auch eine Bonussteuer, wie sie derzeit im Zusammenhang mit der sogenannten Abzockerinitiative diskutiert wird, wäre ein Signal in die richtige Richtung.
</p><p>Für die unteren und mittleren Einkommen ist es andererseits entscheidend, dass endlich bei den Krankenkassenprämien, die immer mehr zu einer unsozialen indirekten Steuer werden, wieder etwas Wirksames geschieht. Erste Schritte wären bei der Prämienverbilligung überfällig.
</p><p>Lohnpolitisch schliesslich braucht es berufs- und qualifikationsspezifische Mindestlöhne und eine Untergrenze von 22 Franken pro Stunde, wie sie von der Mindestlohninitiative der Gewerkschaften gefordert werden, damit wieder eine nachhaltig positive Entwicklung bei den unteren und mittleren Löhnen eingeleitet werden kann. Der Verteilungsbericht zeigt, dass Lohnsysteme mit Mindestlöhnen und generellen Lohnerhöhungen zu gerechteren Verhältnissen führen. Das sind die dringendsten Schlussfolgerungen aus dem Verteilungsbericht 2012. </p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-753</guid><pubDate>Mon, 23 Apr 2012 17:42:00 +0200</pubDate><title>Einkommensschere: Die Politik kann und muss handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einkommensschere-die-politik-kann-und-muss-handeln</link><description>Das Aufgehen der Lohnschere kann man korrigieren. Entscheidend für eine ausgeglichene Lohnentwicklung sind starke Gewerkschaften, wirksame Mindestlöhne, gute Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung und ein guter Arbeitnehmerschutz.</description><content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-754</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 17:44:00 +0200</pubDate><title>Schlechte Argumente für die Senkung der Renten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schlechte-argumente-fuer-die-senkung-der-renten</link><description>Die Renten der Pensionskassen haben, zusammen mit jenen der AHV, die Aufgabe, den Rentner/innen „die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ zu ermöglichen. Das verlangt unsere Bundesverfassung. Schon heute ist dieses Verfassungsziel bei vielen Menschen mit unteren und mittleren Einkommen gefährdet. Umso weniger erträgt es bei den gesetzlich geregelten Renten eine Beeinträchtigung des bisherigen Rentenniveaus. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizerinnen und Schweizer haben am 7. März 2010 eine Vorlage zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge mit einem Stimmenanteil von 72.7% verworfen. Der Bundesrat, das Bundesamt für Sozialversicherungen, die Versicherungen, die Wirtschaftsverbände und die bürgerlichen Parteien hatten die Stimmbürger zuvor beschworen, dass die 2. Säule ohne Rentensenkungen finanziell nicht mehr gesichert sei. Die in einem der teuersten Abstimmungskämpfe der letzten Jahre mit grossem finanziellem Aufwand verbreiteten Argumente überzeugten nicht.
</p><p>Die letzte Amtshandlung von Bundesrat Burkhalter an der Spitze des zuständigen Departementes des Innern war die Eröffnung der Anhörung zum Bericht über die Zukunft der 2. Säule. Sein zentrales Thema ist erneut die als unausweichlich dargestellte Senkung des heutigen Mindestumwandlungssatzes. Wegen der Bedeutung des Berichtes für die bevorstehenden Weichenstellungen in der Politik der Altersvorsorge hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Annahmen und Vorgaben des federführenden Bundesamts für Sozialversicherungen einer genaueren Prüfung unterzogen. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass diese Annahmen und Vorgaben bei der 2. Säule so fragwürdig sind wie die früheren Fehlprognosen des Amtes über die finanzielle Zukunft der AHV, die inzwischen vom BSV selber stark korrigiert und der Realität angenähert worden sind.
</p><p>Wer den umfangreichen Bericht zur 2. Säule genauer liest, staunt zunächst darüber, dass die zentralen Annahmen über die Entwicklung der Lebenserwartung und der Zinsen nur mit wenigen Zahlen unterlegt sind. Bei den Zinsen sind es steil abwärts zeigende Kurven bei risikoarmen Anlagen, bei der Lebenserwartung die Angaben einiger Vorsorgeeinrichtungen namentlich mit Daten von Staatsangestellten. Stutzig macht somit schon die oberflächliche Arbeit und das dünne Datenmaterial im entscheidenden Teil des Berichts.
</p><p>Eine genauere Untersuchung ergibt sodann, dass die Zins- und Renditeentwicklung in grösseren Zusammenhängen betrachtet und analysiert werden muss, bevor weitreichende Entscheide für die Zukunft mit entsprechenden Folgen für die soziale Sicherheit getroffen werden. An dieser Stelle muss der Verweis darauf genügen, dass schon leichte Veränderungen bei einer derzeit fehlenden Inflation das Bild vollständig verändern. Und stutzig machen müsste der Umstand, dass selbst die notorisch zurückhaltende Eidgenössische Finanzverwaltung in ihren eben publizierten „Langfristperspektiven“ für die Zukunft mit weit höheren Zinsen rechnet als das BSV.
</p><p>Bei der Entwicklung der Lebenserwartung wird das dünne Datenmaterial noch augenfälliger. Der Umstand etwa, dass jene Minderheit der Versicherten, auf die der gesetzliche Mindestumwandlungssatz überhaupt Anwendung findet, aus sozialen Schichten mit einer tieferen Lebenserwartung stammen, wird schlicht ausgeblendet. Dabei ist bekannt, dass die „Ungleichheit vor dem Tod“ bzw. die „Ungleichheit bei der Lebenserwartung“ gross ist: Wer wenig verdient und entsprechende Arbeiten leistet, lebt kürzer als jene, die mehr verdienen und höher qualifizierte Arbeiten verrichten.
</p><p>Wer der Bevölkerung aber Rentensenkungen zumuten möchte, der ist verpflichtet, die zugrundeliegenden Fakten gründlich, seriös und nachvollziehbar aufzuarbeiten oder aufarbeiten zu lassen. Dass die Glaubensgemeinschaft der Branche von Versicherungskonzernen bis hin zum ASIP wie vor dem 7. März 2010 einhellig der Meinung ist, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss, genügt im demokratischen Prozess für die Begründung wichtiger politischer Entscheide nicht. Dafür braucht es faktenbasierte und glaubwürdige Grundlagen. Der Bericht über die Zukunft der 2. Säule genügt diesen Anforderungen nicht.
</p><p>Dazu kommt ein Weiteres. Das BSV selber hat Studien erstellen lassen, aus denen sich ergibt, dass die Kosten für die Verwaltung und die Vermögensverwaltung weit übersetzt sind. Darüber hinaus sind die Risikoprämien für die Versicherungsgesellschaften zu einem grossen Geschäft geworden, indem der Gewinn fast die Höhe des gesamten Aufwands erreicht. Solange das aber seitens des BSV nur festgestellt wird, ohne dass daraus auch politische Schlussfolgerungen gezogen würden, kann es nicht sein, dass die Gewinne der Versicherungskonzerne durch Rentensenkungen auf dem Buckel der Betroffenen weiter gesteigert werden.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird bei dieser Ausgangslage Rentensenkungen bei der 2. Säule weiterhin bekämpfen. Es ist zu hoffen, dass das zuständige Departement die Zeit nutzt, nach den Grundlagen der AHV auch jene der 2. Säule fundiert zu überarbeiten. </p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-752</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 16:55:00 +0200</pubDate><title>Abstimmungen vom 17. Juni 2012: Drei Abstimmungsvorlagen mit falscher Etikette</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abstimmungen-vom-17-juni-2012-drei-abstimmungsvorlagen-mit-falscher-etikette</link><description>Die drei Abstimmungsvorlagen, über die wir am 17. Juni abstimmen werden, haben eines gemeinsam: Auf ihnen klebt eine falsche Etikette. Die Initiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)“ der rechtslastigen AUNS verspricht mehr Demokratie in der Aussenpolitik – tatsächlich bringt sie jedoch einen Demokratieabbau. Die Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ des Hauseigentümerverbandes verspricht eine Förderung des Wohneigentums für den Mittelstand – tatsächlich ist sie jedoch eine Steuersparinitiative für die Besserverdienenden. Und die Managed Care-Vorlage von Bundesrat und Parlament verspricht Einsparungen und eine Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen – tatsächlich stärkt sie nur die Macht der Krankenkassen und macht die freie Arztwahl zu einem Privileg der Reichen. Der schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt, alle drei Etikettenschwindel-Vorlagen abzulehnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Beginnen wir ganz rechts, bei der AUNS-Initiative: Bereits heute kann das Volk über alle wichtigen Staatsverträge abstimmen, wenn dagegen das fakultative Referendum ergriffen wird. Die Initiative der AUNS will jetzt aber alle Staatsverträge dem obligatorischen Referendum unterstellen. Das bringt nicht wie von der AUNS behauptet mehr sondern weniger Demokratie. Staatsverträge müssten dann nämlich – im Gegensatz zum heutigen fakultativen Referendum – die zusätzliche Hürde des Kantonsmehrs nehmen. Das würde nicht nur die Stellung der Kantone überbetonen und ihnen zu viel Sperrpotential verleihen. Es hätte auch zur Folge, dass der demokratische Grundsatz „eine Person, eine Stimme“ nicht gilt, weil die Stimmkraft eines oder einer Stimmberechtigten in einem kleinen Kanton wegen des Ständemehrs mehr zählt als diejenige von Stimmberechtigten, die in einem grossen Kanton leben. Betroffen vom Abstimmungsautomatismus wären zudem auch Vereinbarungen mit der Internationalen Arbeitsorganisation IAO, die für die Gewerkschaften besonders wichtig sind. Ausserdem führte der Abstimmungszwang zu einer Zunahme der Zahl unnötiger Abstimmungen, weil die meisten Staatsverträge völlig unbestritten sind. Man wird den Verdacht nicht los, dass es der AUNS weniger um die Demokratie in der Aussenpolitik geht, als vielmehr darum, sich die Mühe zu ersparen, jeweils 50'000 Unterschriften sammeln zu müssen, wenn sie einen ihr unliebsamen Staatsvertrag bekämpfen will. Also eine im doppelten Sinne des Wortes faule Initiative, die ein deutliches Nein verdient.
</p><h3>Schon wieder: Steuerspartrickli für die Besserverdienenden</h3><p>Die Sturheit mit der der schweizerische Hauseigentümerverband und seine bürgerlichen Verbündeten ihre eigennützigen Ziele verfolgen, ist fast schon bewundernswert. Da kann das Schweizer Volk noch so oft Nein sagen zu den diversen Steuerspartrickli unter dem Titel Wohneigentumsförderung, das hindert sie nicht daran, immer wieder neue Vorlagen und Initiativen zu produzieren, mit denen Hauseigentümer oder potentielle Hauseigentümer mit hohem Einkommen Steuern sparen können. Der neueste Coup ist die Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“. Sie verlangt die steuerliche Privilegierung von Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz (maximal 10‘000 Franken jährlich, Ehepaare das Doppelte) während zehn Jahren. Sogar der Bundesrat kommt in seiner Botschaft zum Schluss: „Von der Einführung steuerlich abzugsfähiger Bauspareinlagen profitieren in erster Linie Steuerpflichtige, die über ausreichend Mittel verfügen, jedoch auch ohne Bausparen in der Lage sind, in den Genuss von selbstgenutztem Wohneigentum zu kommen.“ Dem ist nichts mehr hinzuzufügen – ausser einem klaren Nein am 17. Juni an der Urne.
</p><h3>Freie Arztwahl verlieren? Nein danke!</h3><p>Die Managed Care-Vorlage, auf die an anderer Stelle in diesem Newsletter näher eingegangen wird, schafft de facto die freie Arztwahl für Klein- und Normalverdiener ab. Wer weiterhin seinen Arzt frei wählen will, muss mehr bezahlen. Zudem stärkt die Vorlage die Macht der Krankenkassen und erhöht das Risiko, dass künftig medizinische Leistungen nur noch nach ökonomischen Kriterien erbracht oder verweigert werden. Der schweizerische Gewerkschaftsbund empfiehlt zusammen mit der Mehrheit der im Gesundheitswesen Arbeitenden, die Vorlage abzulehnen. 
</p><p><a href="https://www.uss.ch/themes/politique-syndicale" class="linkicon">zur Abstimmungs-Seite</a></p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-751</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 16:53:00 +0200</pubDate><title>Die Sonntagsfeinde schalten einen Gang höher!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-sonntagsfeinde-schalten-einen-gang-hoeher</link><description>Es war der xte Streich gegen die Sonntagsruhe – und der nächste folgt sogleich. Und was sich auch gleich bleibt: Die Gewerkschaften werden auch die neuen Vorstösse für mehr Sonntagsverkauf bekämpfen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Anfangs Jahr forderten die Supermärkte verlängerte Ladenöffnungszeiten. Solche würden ihnen nützen, um die Konkurrenz von kleinen Dorf- und Quartierläden endgültig zu beseitigen. Die Supermarkt-CEO beklagten vor allem einen sinkenden Umsatz – und erklärten diesen auf kaum einsichtbare Art durch die längeren Ladenöffnungszeiten auf der anderen Seite der Landesgrenze. Dabei ist klar, dass der starke Franken den sinkenden Umsatz verursacht hat.
</p><p>Die Grossverteiler fanden Gehör bei Christian Wasserfallen, freisinnigem Nationalrat aus Bern. Via Motion fordert dieser, dass die Öffnungszeiten aller Läden zu harmonisieren seien (natürlich gegen oben!) und dass die Läden überall mindestens zwei Sonntage pro Jahr offen halten könnten. Nur kurz zuvor, im Dezember 2011, hatte Nationalrat Yannick Buttet (CVP, VS) verlangt, in Randregionen für kleine Läden die Sonntagsruhe aufzuheben. Und die Motion Lüscher (FDP, GE) mit ihrer Forderung nachts und sonntags deregulierter Öffnungszeiten in Tankstellenshops wird der Nationalrat in seiner Sondersession im Mai behandeln.
</p><p>Die Motion Wasserfallen unterstützen nun überraschenderweise gar einige neu gewählte Grünliberale. Zunehmender motorisierter Verkehr wegen längeren Öffnungszeiten? Das scheint sie nicht zu bekümmern.
</p><p>Fazit: die Arbeitgeber haben einen Zacken zugelegt: Immer forscher wollen sie längere Arbeitszeiten; die Nacht- und Sonntagsruhe sollen fallen, zuerst im Detailhandel, mittelfristig in allen Branchen.
</p><p>Zum Glück gibt es da noch das Volk. In 8 von 10 Fällen hat sich dieses bisher für die Gesundheit und die sozialen Bedürfnisse der Arbeitenden sowie die öffentliche Ruhe ausgesprochen und längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Eine kürzliche Umfrage von comparis hat (erneut) ergeben, dass die Bevölkerung selbst in Kantonen, die dem Drängen nach verlängerten Öffnungszeiten sehr restriktiv begegnen, die Einkaufsbedingungen als sehr befriedigend bezeichnet. Wenn’s nur die richtigen lesen und auch zur Kenntnis nehmen würden. </p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-807</guid><pubDate>Wed, 04 Apr 2012 10:38:00 +0200</pubDate><title>Im Dienste des reichsten Prozents</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/im-dienste-des-reichsten-prozents</link><description>Economiesuisse verzerrt Fakten zur Verteilungsgerechtigkeit</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse versucht uns mit einem neuen Text (der eigentlich eher eine aufgewärmte Studie aus 2009 ist) einzureden, dass das reichste Prozent in unserem Land immer mehr unter die Räder komme.
</p><p>&lt;media 471 - linkicon "TEXT, 120404 Irrtum economiesuisse, 120404_Irrtum_economiesuisse.pdf, 522 KB"&gt;Hier unsere Erwiderungen zu den wichtigsten Punkten&lt;/media&gt;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-742</guid><pubDate>Fri, 30 Mar 2012 10:54:00 +0200</pubDate><title>Managed Care-Vorlage: Mogelpackung - Bedürfnisse der Patienten an letzter Stelle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/managed-care-vorlage-mogelpackung-beduerfnisse-der-patienten-an-letzter-stelle</link><description>Die Managed Care-Vorlage ist eine gefährliche Mogelpackung und zementiert die Zweiklassenmedizin. Sie entpuppt sich bei näherer Betrachtung als Vorwand, um die Steuerung des Gesundheitswesens nach ökonomischen Interessen umzukrempeln. Zu Recht erwächst der Vorlage in der Bevölkerung und von Seiten vieler Verbände und Organisationen eine breite Opposition.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>Die Gründe für ein Nein sind vielfältig</h3><p>Die Solidar-Vertragspflicht wird aufgehoben. Das führt zu einem Diktat der Krankenkassen, welche die Steuerung der Gesundheitsversorgung übernehmen. Sie können den Versorgungsnetzen – in notabene geheimen Verträgen – ihre Bedingungen diktieren und Netzwerke nach Belieben ausboten. Davon sind auch Spitäler, Heime, Spitex und Kliniken betroffen, die sich direkt oder indirekt den Netzen anschliessen müssen. Denn diese müssen die gesamte Versorgung nach KVG anbieten.
</p><p>Die Managed-Care-Netze müssen (von Kassen vorgegebene) Budgetziele einhalten. Ein möglicher Gewinn, aber auch ein Verlust trägt das Netz hälftig mit. Das schafft Anreize, nur noch auf minimale Untersuchungen und Therapien zu setzen und den PatientInnen die für sie optimal gesundheitsfördernden aber teureren Verfahren vorzuenthalten. Für das Gesundheitspersonal bedeutet dies enormen ethischen Stress: Auf ihm lastet der moralische Druck, Ökonomie stärker zu gewichten als die Bedürfnisse der PatientInnen. Durch den Kostendruck auf die Netzwerke wird beim Personal und ihren Arbeitsbedingungen gespart – in den Praxen, in den Spitälern und in den Heimen. Damit sinkt die Versorgungsqualität für die PatientInnen.
</p><p>Die PatientInnen sollen mit dreijährigen Knebelverträgen an ihre Krankenkasse und an das von ihnen gewählte Modell gebunden werden. Wer vor Vertragsablauf die Kasse und das Netz wechseln will, muss eine hohe Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Das Gesundheitswesen der USA mit seinen weit verbreiteten MC-Netzen zeigt es, Bürokratie, Streitigkeiten (vor Gerichten) und administrative Kosten nehmen massiv zu.
</p><p>Wer keinem Netz beitreten will oder kann (wegen unzureichender regionaler Abdeckung), soll neu bis zu 1’000 Franken pro Jahr Selbstbehalt entrichten – zusätzlich zur Franchise von mindestens 300 Franken und zu den ständig steigenden Krankenkassenprämien. Wer sich das nicht leisten kann, hat keine freie Arzt- und Spitalwahl mehr.
</p><p>Da auch Heime und Spitäler in Netze eingebunden werden, wird nicht nur die freie Arzt-, sondern auch die freie Wahl von Spitälern und Heimen aufgehoben.
</p><h3>3 Beispiele</h3><p>Die langjährige Hausärztin von Frau H. wechselt das MC-Netz. Die Kasse von Frau H. hat aber keinen Vertrag mit dem neuen MC-Netz. Frau H. muss entweder eine hohe Austrittsprämie zahlen oder den Verlust ihre Hausärztin verkraften.
</p><p>Herr W. wird zum Pflegefall. Sein MC-Netz hat nur Verträge mit Heimen, die weit weg von seinem Wohnort, seiner Familie und seinen Bekannten sind. Herr W. muss in ein Netzwerk-Heim oder eine teure Austrittsprämie zahlen.
</p><p>Frau S. muss jedes Mal, wenn ihr die teuren Krebsmedikamente verschrieben werden, einen Tag im Spital verbringen. Denn bei stationären Fällen zahlt der Kanton mit und das Budget des Netzwerks ist entlastet.
</p><p>Integrierte Versorgung ist wichtig. Deshalb brauchen wir eine neue Vorlage mit freier Wahl des Netzes und damit des/r ÄrztIn, ohne Knebelverträge, mit Vertragspflicht der Krankenkassen und ohne Budgetmitverantwortung, sondern mit einer Stärkung der Professionalität. Damit wir eine integrierte Versorgung im Interesse der Versicherten bekommen, muss die aktuelle MC-Mogelpackung wuchtig verworfen werden! </p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-737</guid><pubDate>Thu, 22 Mar 2012 16:08:00 +0100</pubDate><title>MEHR Schutz Lohn Rente</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mehr-schutz-lohn-rente</link><description>Aufruf des SGB-Vorstandes zum 1. Mai 2012</description><content:encoded><![CDATA[<p>1 Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt mehr als die restlichen 99 Prozent zusammen. Doch anstatt diese schreiende Ungerechtigkeit zu korrigieren, graben die Bürgerlichen fleissig weiter an der Kluft zwischen Arm und Reich. Sie verteilen milliardenschwere Steuergeschenke an Reiche und Superreiche und höhlen Schutz und Rechte der Arbeitnehmenden aus. Es ist höchste Zeit für gerechte Empörung, für entschlossenen Widerstand. Deshalb gibt es auch 2012 nur eines: Heraus zum 1. Mai! Für MEHR Schutz Lohn Rente!
</p><p>&nbsp;</p><p class="Text"><b>MEHR Schutz!</b></p><p class="Text">Den Reichtum der Schweiz erzeugen die Arbeitnehmenden. Sie sollen in immer kürzerer Zeit immer mehr leisten. Und in ihrer Freizeit sollen sie sich – auf eigene Kosten – weiterbilden. Dieser zunehmende Druck hat fatale Folgen auf die Gesundheit. Der zu starke Franken führt zu weiterem Druck am Arbeitsplatz: Es drohen Jobverlust oder Lohnabbau. Druck auf die Löhne kommt auch von skrupellosen Arbeitgebern, die via Subunternehmertum und Scheinselbständigkeit korrekte Arbeitsbedingungen aushebeln wollen. Zudem sind gewerkschaftliche VertreterInnen immer noch nicht gegen Rachekündigungen geschützt. </p><p class="Text"><b>MEHR Lohn!</b></p><p class="Text">Spitzenverdiener, Boni-Bezüger auf den Teppichetagen und selbst ernannte „Top“-Manager haben sich in den letzten Jahren einen immer grösseren Teil des Lohnkuchens unter den Nagel gerissen. Unternehmensgewinne flossen vor allem in die Taschen von AktionärInnen und SpekulantInnen. Für die Beschäftigten blieb wenig bis gar nichts übrig, manchmal gar nur Lohnkürzungen oder Arbeitszeitverlängerungen. Dabei sind die Auslagen für die Krankenkasse und das Wohnen teils rasant gestiegen. Die ungerechte, von unten nach oben umverteilende Steuerpolitik hat die Einkommensschere und Vermögensverteilung zwischen Normal- und Spitzenverdienern noch mehr geöffnet. Und die Frauen werden beim Lohn immer noch krass diskriminiert.</p><p class="Text"><b>MEHR Rente!</b></p><p class="Text">Seit Jahrzehnten steht in der Bundesverfassung, dass die Renten aus AHV und Pensionskasse zusammen so hoch sein müssen, dass man damit die gewohnte Lebenshaltung im Alter weiterführen kann. Dieses Versprechen ist bis heute nicht eingelöst. Im Gegenteil. Bundesrat und Parlamentsmehrheit wollen die Renten in den nächsten Jahren sogar kürzen – durch Senkung des Umwandlungssatzes und der Mindestverzinsung, durch ein höheres Rentenalter, durch Streichung des Teuerungsausgleichs, durch eine „Schuldenbremse“.</p><p class="Text">Die Gewerkschaften werden zusammen mit ihren Verbündeten diese massive Umverteilung von unten nach oben stoppen und umkehren. Um Arbeitsplätze zu schützen, fordern sie einen schwächeren Franken. Um die Löhne zu schützen, verlangen sie verbindliche und bessere Mindestlöhne sowie griffige Massnahmen gegen die Profiteur-Buden. Die Gewerkschaften fordern mehr Lohn für die Normalverdiener, gleichen Lohn für Mann und Frau, höhere Renten für die Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben, und einen wirksamen Kündigungsschutz für die VertreterInnen der Arbeitnehmenden. </p><p class="Text">Für eine solche Zukunft, geprägt von mehr Schutz, mehr Lohn, mehr Rente und internationaler Solidarität, kämpfen die Gewerkschaften am 1. Mai – und darüber hinaus!</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-734</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 15:46:00 +0100</pubDate><title>Berufsbildung für sans papiers:  Es geht vorwärts, aber sehr, sehr zögerlich!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/berufsbildung-fuer-sans-papiers-es-geht-vorwaerts-aber-sehr-sehr-zoegerlich</link><description>Geht es nach dem Bundesrat, sollen junge sans papiers demnächst auch eine Berufslehre antreten können. Das ist zu begrüssen. Der bundesrätliche Vorschlag ist jedoch zu hürdenreich. Und vom Parlament droht ein Rückenschuss. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass allen Jugendlichen unabhängig des Aufenthaltsstatus eine Grundausbildung zu ermöglichen ist, leuchtet überall ein. Der Zugang zu Bildung ist ein international abgesichertes Grundrecht. 1997 hat die Schweiz die Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Artikel 28 dieser Konvention stipuliert das Recht jedes Kindes auf eine Grund- und eine nachobligatorische Ausbildung, sei sie nun generell oder beruflich ausgerichtet, und dies unabhängig des Aufenthaltsstatus.
</p><p>Seither wurde jedoch keine gesetzliche Grundlage geschaffen, damit jugendliche sans papiers eine Berufslehre beginnen können. Das ist paradox: Junge sans papiers können bei guten Resultaten in der obligatorischen Schule anschliessend ein Gymnasium absolvieren, jedoch keine klassische Berufslehre. Warum? Weil sie keinen Arbeitsvertrag abschliessen können. Anders gesagt: eine ganze Reihe junger MigrantInnen findet sich nach Ende des Schulobligatoriums auf der Strasse, ohne dass sie dafür verantwortlich sind.
</p><p><b>Aufenthaltsbedingung, aber an Bedingungen geknüpft</b></p><p>Im September 2010 stimmte das Parlament der Motion Barthassat zu und verlangte so, dass eine Lösung für diese Ungerechtigkeit erarbeitet werde. Am 2. März 2012 gab der Bundesrat dieser Motion Folge. Er gab eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit <b>(</b>VZAE) in Vernehmlassung. Der Bundesrat schlägt vor, dass jugendliche sans papiers zu Ausbildungszwecken in den Genuss einer Aufenthaltsbewilligung kommen. Bedingung: Sie müssen während mindestens fünf Jahren die Schulen in der Schweiz besucht haben und sie müssen integriert sein. Der Antrag muss direkt nach Ende der obligatorischen Schule gestellt werden.
</p><p>Der SGB begrüsst die Handlungsbereitschaft des Bundesrates. Er bedauert aber, dass sich der Vorschlag auf das Modell der Härtefalllösung beruft. Denn die Jugendlichen sind so weiterhin kantonaler Willkür ausgeliefert. Einige Kantone haben sich ja durch emsige Restriktion profiliert… Zudem sollte die Frist zum Stellen des Antrags verlängert werden. Denn oft können die Jugendlichen nicht unmittelbar nach Ende der Schulzeit eine Betriebslehre antreten, sondern müssen auf eine solche warten.
</p><p><b>Schaltet Parlament wieder rückwärts?</b></p><p>Das Parlament seinerseits dürfte voraussichtlich noch in der Märzsession drei Standesinitiativen mit dem gleichen Anliegen behandeln. Erstaunlicherweise beantragt die vorberatende Kommission Ablehnung dieser Vorstösse und widerspricht damit dem Mandat, das sie selbst im September 2010 dem Bundesrat erteilt hat. Wo bleibt da die Kohärenz? Die Glaubwürdigkeit? – Wenn es etwas auf Treu und Glauben gibt, dann sollte das Parlament die Behandlung dieser Vorstösse zum mindesten verschieben, damit sich die soeben eröffnete Vernehmlassung geordnet abspielt.</p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-733</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 15:11:00 +0100</pubDate><title>Missbräuchliche Konkurse häufen sich - Jetzt will selbst die Ratsrechte handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/missbraeuchliche-konkurse-haeufen-sich-jetzt-will-selbst-die-ratsrechte-handeln</link><description>Arbeitgeber, die ihre Probleme auf dem Rücken der Anderen „lösen“, indem sie Konkurs beantragen und so versuchen, ausstehende Löhne und Sozialleistungen zu umgehen, dürften vielleicht schon bald nichts weiter als düstere Vergangenheit sein. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion angenommen, mit welcher missbräuchliche Konkurse eingedämmt werden können.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Gegenstimme hat der Nationalrat eine Motion des Ständerats angenommen, deren Ziel es ist, das Phänomen der sich häufenden missbräuchlichen Kündigungen einzudämmen. Eine gute Sache, denn damit dürfte eine zentrale Forderung der Gewerkschaftsbewegung endlich umgesetzt werden.
</p><p>Tatsächlich haben die Gewerkschaften seit langem schon auf die skandalösen Machenschaften einiger Unternehmer hingewiesen, welche Konkurs an Konkurs reihen mit dem einzigen Ziel, Löhne, Sozialbeiträge und Rechnungen von Zulieferern nicht bezahlen zu müssen. Sobald der Konkurs abgewickelt ist, gründen sie eine neue Firma, deren Konkurs wiederum nicht lange auf sich warten lässt – natürlich nicht, ohne wiederum hohe Schulden zu hinterlassen. Das Hauptproblem dabei ist, dass die geschädigten Arbeitnehmenden im Allgemeinen keinerlei Chance haben, die ihnen geschuldete Lohnsumme einzufordern. Viel zu oft haben sie im Endeffekt Frondienst geleistet.
</p><p>Solche Methoden sind nichts anderes als unlauterer Wettbewerb und Dumping. Denn wer schon von Beginn herein weiss, dass er ausstehende Rechnungen nicht bezahlen wird, kann tiefere Preise anbieten – zum Nachteil seiner ehrlichen Konkurrenten. Es ist deshalb auch verständlich, dass die parlamentarische Rechte, welche sich gerne nahe bei den Unternehmern wähnt, diese Motion trotz ungebrochenem Willen zur Liberalisierung des Arbeitsmarktes ebenfalls unterstützt hat.
</p><p>So konnte ein wichtiger und vor allem dringend nötiger Etappensieg errungen werden. Denn diese verabscheuenswerten Praktiken schienen sich in letzter Zeit stark zu vermehren, insbesondere auf dem Bau. Erst kürzlich haben die Gewerkschaften Unia und syndicom wieder mehrere skrupellose Unternehmer mit solchen Praktiken gemeldet.
</p><p>Nun liegt der Ball beim Bundesrat, ein entsprechendes Gesetz auszuarbeiten. Dabei kann man ihm nur raten, sich an entsprechenden Massnahmen im Ausland ein Vorbild zu nehmen. Mehrere europäische Länder kennen nämlich bereits Regeln, die denjenigen Unternehmern die Gründung eines neuen Unternehmens verbieten, welche bei einem Konkurs signifikante Forderungen von Arbeitnehmenden oder Sozialversicherungen nicht bedienen konnten. Dabei geht es auch darum, nicht jene zu bestrafen, die aufrichtig Konkurs anmelden mussten.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-731</guid><pubDate>Mon, 12 Mar 2012 14:57:00 +0100</pubDate><title>Bonussteuer: Endlich doch noch…?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bonussteuer-endlich-doch-noch</link><description>Die hohen Abzocker-Gehälter sind ein Problem für die Schweiz. Zu dieser Erkenntnis ist nun auch der Nationalrat gelangt und unterstützt mit seinem neuen direkten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative die Forderung der Gewerkschaften nach einer Bonisteuer.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat hat einen neuen direkten Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative von Ständerat Thomas Minder ausgearbeitet (sog. „Minder-Initiative“). Obschon sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier bisher immer sehr skeptisch gegenüber der Idee einer Bonussteuer gezeigt haben, zeigt sich der Nationalrat in der laufenden Session interessiert an einem direkten Gegenvorschlag zur Minder-Initiative, welcher explizit mit steuerlichen Massnahmen gegen die Abzocker-Gehälter vorgehen will. SP-Nationalrat Jean Christophe Schwaab (VD) unterstreicht in seinem Votum, dass diese Vorlage „dem wachsenden Unverständnis gegenüber exorbitanten Löhnen“ Rechnung trägt. Und weiter: „Solche Löhne schockieren die Bevölkerung, schaden dem sozialen Zusammenhalt und leisten nicht unbedeutenden ökonomischen Risiken Vorschub – umso mehr, da sie in keinem Verhältnis zur reellen Leistung stehen“.
</p><p>Der Nationalrat schlägt nun vor, dass die Unternehmen Vergütungen über 3 Millionen Franken pro Person und Jahr nicht mehr von den Steuern abziehen können. Was darüber hinausgeht, sollen sie neu besteuern. Die Minder-Initiative dagegen möchte den Abzocker-Gehältern vor allem durch eine Stärkung der Aktionärsrechte Herr werden. Eine Steuer auf Boni oder andere variable Lohnbestandteile sieht sie nicht vor und bestimmt auch keine Obergrenze für sie. Kurz und gut: Im Rahmen der Minder-Initiative soll allein der gesunde Menschenverstand der AktionärInnen ausreichen, um die Abzocker-Gehälter einzudämmen…
</p><p><b>Die Boni besteuern!</b></p><p>Für den SGB durchkreuzt die neu vorgeschlagene Besteuerung die Logik eines Systems, welches mit seinen Boni und variablen Lohnbestandteilen geradezu dazu drängt, ein übertriebenes Risiko einzugehen oder sich sogar in der Firmenkasse zu bedienen. Ganz generell lehnt der SGB seit jeher überrissen hohe Gehälter ab. Diese müssen eingedämmt werden, um weitere Auswüchse zu verhindern – sei das nun durch Besteuerung, eine Obergrenze oder Abschaffung. Dazu hat der SGB bereits verschiedene Vorschläge gemacht (Motion Rechsteiner zur Besteuerung von Boni im September 2008, öffentlicher Vorschlag zur Besteuerung der Boni von Topmanagern mit 50% im Januar 2010, etc.), leider noch ohne nennenswerten Erfolg. Vor diesem Hintergrund begrüsst der SGB den Entscheid des Nationalrats und hofft, dass der Ständerat diese Richtung bestätigt.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-730</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:55:00 +0100</pubDate><title>Weiterbildungsgesetz: Ein Entwurf mit eklatanten Mängeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/weiterbildungsgesetz-ein-entwurf-mit-eklatanten-maengeln</link><description>Letzten November endlich eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung für ein neues Weiterbildungsgesetz. Dennoch war die Begeisterung der Gewerkschaften begrenzt. Denn die Vorlage ist zu wenig in die Zukunft gerichtet, berücksichtigt die Bedürfnisse von Gesellschaft und Arbeitswelt zu wenig; sie gleicht eher einer technisch-bürokratischen Übung mit zweifelhafter Wirkung. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Im Jahr 2006 hatte die Bevölkerung mit grosser Mehrheit einen neuen Verfassungsartikel zur Weiterbildung gutgeheissen. Dadurch erteilte sie dem Bundesrat den Auftrag, ein Weiterbildungsgesetz zu erarbeiten. Erst im Februar 2010 beauftragte der Bundesrat eine Expertenkommission, ein Rahmengesetz auszuarbeiten, «das die Eigenverantwortung für das lebenslange Lernen stärkt, die Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung verbessert und die Kohärenz in der Bundesgesetzgebung sicherstellt»[1]. Der Inhalt des Auftrags sowie die Zusammensetzung der Expertenkommissionen stiess beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) sofort auf grosse Skepsis. Einerseits war das anvisierte «Grundsatzgesetz ohne Fördertatbestand» ein klares Anzeichen für einen fehlenden Willen des Bundes, finanzielle Mittel für die Weiterbildung bereitzustellen. Andererseits zeigten das Mandat sowie die Auswahl der Expertinnen und Experten aus der Verwaltung und der Wissenschaft, dass der Hauptfokus der Vorlage weder auf Weiterbildung als gesellschaftlicher Aufgabe lag noch sich an den Bedürfnissen der Menschen orientierte, die sich weiterbilden. Stattdessen lag der Schwerpunkt darauf, einen Rahmen für die vom Bund bereits existierenden Massnahmen (zum Beispiel im Bereich der Arbeitslosenversicherung) festzuschreiben. Hingegen wurden die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden, die zum grössten Teil die Weiterbildung finanzieren ¬ zusammen mit der Beteiligung der Arbeitgeber macht dies etwa fünf Milliarden Franken pro Jahr aus – kaum berücksichtigt.
</p><p><b>Der Berg hat eine Maus geboren</b></p><p>Der lange Prozess führte zum heutigen vorliegenden schlanken Entwurf<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>. Der Text legt fünf Grundsätze fest: die «individuelle Verantwortung», die «Qualitätssicherung», die «Anrechnung von Weiterbildung an die formale Bildung», die «Chancengleichheit» und den «Wettbewerb». Die Grundsätze ändern eigentlich nicht viel an der aktuellen Situation, umso mehr da sie nicht gleichzeitig mit verbindlichen Massnahmen auf Bundes- oder kantonaler Ebene verbunden werden. Die Vorlage legt viel Wert auf die individuelle Verantwortung, aber die konkreten Anreize bleiben aus. Man kann sich dann zu Recht fragen, wie das Gesetz seinen Zweck – die Stärkung des lebenslangen Lernens – denn wirklich erreichen soll.
</p><p>Der Gesetzesentwurf verbirgt sogar erhebliche Gefahren. Die Einführung des Wettbewerbsprinzips ist zum Beispiel nicht Teil der Lösung sondern Teil des Problems. Die öffentlich und staatlich unterstützten Anbieter müssten zwingend ihre Angebote zu «Marktpreisen» offerieren, wenn diese nicht explizit gesetzlich geregelt sind. Es wird dabei nicht auf die Qualität und Spezifizität des Angebotes Rücksicht genommen… sowie auch nicht auf die Arbeitsbedingungen und Löhne! Ob das die Zugänglichkeit und Qualität der Weiterbildung fördert, ist durchaus fragwürdig. 
</p><p><b>Weiterbildung als kollektives Gut</b></p><p>Ein Umdenken ist dringend nötig. Ein Gesetz, das massgebend auf die individuelle Verantwortung und die Regulierung über den Markt setzt, hat eher den Geschmack einer Alibiübung. Die Aufwertung des Weiterbildungsbereichs innerhalb der Bildungslandschaft kann nur geschehen, wenn Gesellschaft und Staat zusammen Verantwortung übernehmen. Grundsätzlich befürwortet der SGB die Schaffung eines Weiterbildungsgesetzes. Er verlangt aber, dass die Weiterbildung nicht nur – wie im derzeitigen Entwurf – in der Verantwortung der Einzelnen bleibt: Arbeitgeber und Staat müssen auch noch in die Pflicht genommen werden! Für Arbeitnehmende soll endlich ein Recht auf Weiterbildung gesetzlich verankert werden. Das kann über die Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs von mindestens einer Woche geschehen. Es braucht aber auch gezielte Massnahmen, um den Zugang zur Weiterbildung allgemein zu vereinfachen: Information und Beratung wären ein wichtiger Beitrag der Kantone. Sie verfügen bereits mit den Laufbahnberatungsstellen über die nötigen Strukturen. Nur sollten jetzt deren Leistungen auch für Erwachsene angepasst und zu günstigen Bedingungen zugänglich gemacht werden. Die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a> bei Erwachsenen, die im aktuellen Gesetzentwurf berücksichtigt wurde, wird vom SGB ebenfalls stark befürwortet. Leider sieht das Gesetz keine zusätzliche Mittel für diesen Zweck vor! Erst wenn angemessene finanzielle Mittel sowie alle anderen erwähnten Aspekte im neuen Gesetz berücksichtigt werden, könnte man das Gesetz als einen klaren Fortschritt betrachten.
</p><hr><p>[1] Medienmitteilung des BBT vom 25 Februar 2010
</p><p>[2] <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;amp;msg-id=42136" target="_blank" rel="noreferrer">www.news.admin.ch/message/index.html</a></p><p>[3] Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sind Grundkompetenzen grundlegende Kenntnisse im Bereich Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik; Anwendung von Information- und Kommunikationstechnologien, sowie Grundkenntnisse von Rechten und Pflichten.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-729</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:50:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien: JA zu mehr Feriengerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/6-wochen-ferien-ja-zu-mehr-feriengerechtigkeit</link><description>Ferien sind in der Schweiz äusserst ungleich verteilt. Gerade Arbeitnehmende mit hoher Wochenarbeitszeit und geringem Einkommen sind stark benachteiligt. Ein weiteres Argument für die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“, über die wir am 11. März abstimmen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In seinem kürzlich erschienenen Dossier zu Ferienwochen in der Schweiz kommt das Bundesamt für Statistik (bfs) zu einem wenig überraschenden Schluss: Wer schon in Sachen Arbeitszeit und Lohn schlecht dasteht, wird auch noch bei den Ferien benachteiligt.
</p><p>Während also nur gerade 48% der Arbeitnehmenden mit einem Jahreslohn von maximal 60'000 Franken 5 oder mehr Wochen Ferien haben, sind das bei den Grossverdienern mit mehr als 110'526 Franken Jahreslohn satte 77% (Abb. 1). Ähnlich bei den Arbeitsstunden pro Woche: Nur 50% der Arbeitnehmenden, welche 43 Stunden und mehr pro Woche arbeiten, haben 5 oder mehr Wochen Ferien pro Jahr. Bei denjenigen mit weniger als 41 Stunden Wochenarbeitszeit sind es immerhin 65% (Abb. 2).
</p><p>Doch damit noch nicht genug. Auch die Grösse des Unternehmens hat starken Einfluss darauf, wie viel Erholung den Angestellten zugestanden wird. Während in Kleinstunternehmen mit maximal 4 Mitarbeitenden lediglich 42% mehr als 5 Wochen Ferien haben, sind es bei grösseren Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden stolze 70%.
</p><p>Trotz diesen Zahlen werden die InitiativgegnerInnen nicht müde, ihr Liedchen vom freien Markt wieder und wieder runterzubeten. Wer wie viel Ferien bekomme, müsse man den Branchen überlassen, man dürfe auf keinen Fall gesetzlich eingreifen. Genau dieses laissez faire ist jedoch für die aktuelle, völlig ungleiche Verteilung der Ferien verantwortlich. Weil der Staat nicht aktiv wurde, hat der freie Markt nicht nur die Gewinne sondern auch gleich noch die Erholung von unten nach oben umverteilt.
</p><p>Es ist absolut untragbar, dass hart arbeitenden Arbeitnehmenden nicht nur durch tiefe Löhne ihr Anteil an den erwirtschafteten Gewinnen vorenthalten wird, sondern auch noch auf Kosten ihrer Gesundheit weiter Profit gemacht wird, indem ihnen nicht ausreichend Erholung zugestanden wird. Zumindest letzteres können wir am 11. März ändern. Die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ will sofort mindestens 5 Wochen Ferien für alle und im Verlauf von 5 Jahren jeweils einen weiteren Ferientag dazu. Nach 5 Jahren hätten also alle mindestens 6 Wochen Ferien – egal wie viel sie arbeiten, wie viel sie verdienen und wo sie arbeiten. Kurz und gut: mehr Feriengerechtigkeit für alle.
</p><p>Darum nicht vergessen: Bis am 11. März JA zur Initiative „6 Wochen Ferien für alle“!
</p><p><a href="http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/themen/03/02/blank/dos/01.Document.151765.xls" target="_blank" rel="noreferrer">Hier</a> geht’s zum Ferien-Dossier des bfs.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-728</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:37:00 +0100</pubDate><title>Stillen am Arbeitsplatz: Arbeitszeit muss vergütet werden – auch während dem Stillen.</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/stillen-am-arbeitsplatz-arbeitszeit-muss-verguetet-werden-auch-waehrend-dem-stillen</link><description>Der Nationalrat wird in der am Montag beginnenden Session über die Ratifizierung des Übereinkommens 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zum Mutterschaftsschutz beraten. Dies aufgrund einer Parlamentarischen Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE).</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat wird ebenfalls über eine kleine Änderung in Art. 35a des Arbeitsgesetzes (ArG) beraten, welche die Ratifizierung nötig macht. So klein diese Änderung auch ist, so bedeutend ist sie doch für die öffentliche Gesundheit und die Gleichstellung von Mann und Frau: Sie betrifft die Lohnauszahlung während dem Stillen am Arbeitsplatz. Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beantragt dem Rat, das IAO-Übereinkommen 183 zu ratifizieren und die Änderung von Art. 35a ArG zu akzeptieren. Der SGB freut sich über diesen Antrag und unterstützt ihn.
</p><p>Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist. Eine neue Rechtsprechung hat gezeigt, dass dies ein reales Problem darstellt. So hat ein Genfer Gericht erst kürzlich die Klage einer Angestellten abgewiesen, welche die Auszahlung der fürs Stillen aufgewendeten Arbeitszeit verlangte. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.
</p><p>Dieser Vorschlag ist auch aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens marginal. Ebenso die Beträge, um die es geht: Bei der Genfer Lohnstreitigkeit ging es lediglich um einige Dutzend Franken. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.
</p><p>Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Im vorliegenden Fall ist die Anpassung überdies nur geringfügig, weil unsere Gesetzgebung schon so gut wie alle Bedingungen des Übereinkommens erfüllt. Eine Weigerung der Schweiz, den Mutterschaftsschutz international zu fördern, würde schlussendlich nicht nur ihrer Strategie zur Verteidigung der Menschenrechte zuwiderlaufen sondern stiesse auch bei den internationalen Partnern auf wenig Verständnis.
</p><p><b>Der Bundesrat unterstützt Pausen zum Stillen</b></p><p>Der Bundesrat unterstützt die Ratifizierung des IAO-Übereinkommen 183 und die Tatsache, dass Pausen zum Stillen während der Arbeitszeit ebenfalls vergütet werden sollen. In seiner Stellungnahme vom 22. Februar 2012 bestätigt er, dass die Auswirkungen auf die Wirtschaft nur marginal sind. Er erwartet jedoch, dass die Anpassung des ArG nicht vonnöten ist und eine Adaption auf dem Verordnungsweg ausreichend Rechtssicherheit verschafft. Er plant dazu in nächster Zeit ein Konsultationsverfahren</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-727</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:33:00 +0100</pubDate><title>Europaweiter Aktionstag für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit - Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/europaweiter-aktionstag-fuer-beschaeftigung-und-soziale-gerechtigkeit-solidarhaftung-jetzt-stopp-lohndumping</link><description>Die europäischen Staaten haben während der Finanzkrise Abermilliarden für die Rettung der Banken aufgewendet. Überall in Europa sollen nun die Arbeitnehmer/innen und Rentner/innen die Zeche bezahlen. Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) bekämpft eine solch fatale Politik. Auch mit einem Aktionstag am 29. Februar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am nächsten EU-Gipfel vom 1. und 2. März im Frühling stehen für die Arbeitnehmenden weitreichende Entscheide an. Visiert sind weiterhin brutale Sparprogramme, die die Arbeitslosigkeit nochmals erhöhen würden. Diese hat aber bereits jetzt mit 23,5 Millionen Arbeitslosen in der EU eine Rekordhöhe erreicht. Zudem greifen die geplanten Beschlüsse der EU die Löhne und soziale Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an. Der Vertragsautonomie der Sozialpartner drohen Beschneidungen. Einziger Lichtblick in diesem langen schwarzen Tunnel ist, dass auch die Einführung resp. Verschärfung der Solidarhaftung Thema ist.
</p><p>Im Hinblick auf diesen neuen Dreh an der Sparschraube hat der EGB für den 29. 2. zu europaweiten Kundgebungen unter dem Motto „Genug ist genug! Es gibt Alternativen: Für Beschäftigung und soziale Gerechtigkeit“ aufgerufen. Dieser Ruf wurde gehört. In beinahe allen europäischen Staaten werden die Gewerkschaften gegen eine blinde Sparpolitik und für sozialverträgliche Lösungen der Schuldenkrise (Euroobligationen und neues Mandat für die europäische Zentralbank) demonstrieren. Auch in der Schweiz.
</p><p>Als weitere konkrete Massnahme fordern die Europäischen Gewerkschaften einen verbesserten Schutz vor Lohndumping und eine Solidarhaftung für Subunternehmer. Mit letzterem soll jener auch in der Schweiz zunehmenden Praxis Einhalt geboten werden, wonach Erstunternehmen Teile ihres Auftrages an Subunternehmer delegieren, die sich einen Deut um die Einhaltung der GAV-bestimmten Arbeitsbedingungen kümmern. Gegen diese Verwilderung setzen auch die Gewerkschaften in der Schweiz im Rahmen des europäischen Aktionstages ein symbolisches Zeichen. Am 29. Februar wird die Unia, zum Teil unterstützt von weiteren SGB-Gewerkschaften, auf drei Baustellen in Bern, Lausanne und Lugano Aktionen mit der Forderung: Solidarhaftung jetzt: Stopp Lohndumping organisieren. 
</p><p>Weiterführende Informationen zum europaweiten Aktionstag finden Sie <a href="http://www.etuc.org/fr" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.etuc.org/fr</a>.</p>]]></content:encoded><category>International</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-726</guid><pubDate>Fri, 24 Feb 2012 14:31:00 +0100</pubDate><title>Buchpreisbindung – Bausparen: Ein Ja und ein Nein für den Ausgleich</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/buchpreisbindung-bausparen-ein-ja-und-ein-nein-fuer-den-ausgleich</link><description>Im Fall der Buchpreisbindung geht es darum, kulturell Aussergewöhnliches vor blinder Profitlogik zu schützen. Im Fall des Bausparens geht es darum zu verhindern, dass ungleiche Verteilung des Profits nicht noch mehr gefördert wird. Diese Anliegen gehen komplementär in die gleiche Richtung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt viele vernünftige Gründe für die Buchpreisbindung. Der gewichtigste jedoch ist, dass die Preisbindung Qualität und Vielfalt der Buchproduktion ermöglicht. Wer an einem Krimi-Knüller eine schöne Stange Geld verdient, kann damit eine Lyrikanthologie produzieren – und da auch mal trübe Gewinnaussichten riskieren. Bei eingespurten Ideologen ist solches Wirtschaften als Quersubventionierung verschrien. Dass es ihnen gelungen ist, solches an kleinräumiger Solidarität ausgerichtetes Handeln weitgehend zu eliminieren, darf kein Freipass für weitere Eliminierung sein. In diesem Sinn setzt das Ja zur Buchpreisbindung, quasi von allen Kulturschaffenden unterstützt, einen Kontrapunkt zur reinen Profitlogik. Einen kleinen Schritt hin zu mehr Ausgleich.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Gräben nicht noch grösser machen</b></p><p>Einen Kontrapunkt setzt auch das Nein zur Bausparinitiative. Jahre lang nun hat eine Steuerpolitik, die sich gleichsam im Ex-Bundesrat aus Appenzell versinnbildlichte, die klaffend aufgeworfenen Gräben der Primärverteilung noch einmal vergrössert. Kurz und grob gesagt: Wer immer mehr an Lohn oder Boni einstrich, dem wurden auch regelmässig Steuergeschenke angetragen. Eine solche Steuerpolitik im Dienst der Begüterten hat wesentlich zum Aufgehen der Einkommens- und Vermögensschere beigetragen. In genau dieser Logik liegt auch die Bausparinitiative. Wer sozialen Ausgleich statt soziale Spreizung will, sagt nein. Wer Wohneigentum für alle fördern will, der fördere den genossenschaftlichen Wohnbau.
</p><p><b>Trendkorrektur</b></p><p>Die 6 Wochen Ferien (siehe vorangehenden Beitrag) haben auch etwas mit fairer Verteilung zu tun. Die Arbeitnehmenden haben sie sich vorverdient. Fazit: am 11. März<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a> können die Stimmenden einige Korrekturen am Trend zunehmend ungerechter Verteilung vornehmen.
</p><p>&nbsp;</p><p>24.2.2012&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; SGB-Newsletter 4/2012
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a> Für die Geldspiel-Regelung empfiehlt der SGB ein Ja.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-725</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:28:00 +0100</pubDate><title>Bahnpreise: Statt happige Erhöhungen schnelle Bahnentschuldung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bahnpreise-statt-happige-erhoehungen-schnelle-bahnentschuldung</link><description>Entgegen aller verkehrspolitischen Vernunft steigen die Bahntarife ab Dezember 2012 happig an. Hauptgrund dafür sind die vom Bund verrechneten neuen Trassenpreise. Schuld trägt somit nicht die allgemeine Teuerung, sondern eine falsche Politik. Soll die Schweiz weiter mustergültig sein, müssen wir die Bahn finanziell nicht belasten, sondern von ihren Schulden entlasten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Preiserhöhung kommt nicht überraschend. Mit der neuen Finanzierung von Ausbau und Betrieb der Bahninfrastruktur (FABI) hat der Bundesrat die erhöhten Trassenpreise lanciert. Die erste Tranche von 200 Millionen ist schon für 2013 fällig, eine weitere wird kommen. Zwar überwälzen die Bahnunternehmen nach Aussagen des Verbands öffentlicher Verkehr VöV diese Mehrkosten nicht vollumfänglich, was 9 % ausgemacht hätte. Die 5,6 % sind dennoch zu viel und weit über der Teuerung. Die Generalabonnemente werden 6,3 bis 8,1 % teurer und das dreijährige Halbtax-Abo sogar 15 %. Ausgerechnet die treusten Bahnpassagiere werden am meisten zur Kasse gebeten. Schlimmer: Wir sehen hier erst den Anfang einer Preisspirale, die uns bis zum Ende des Jahrzehnts Aufschläge von insgesamt 20 % bringen wird. Gegensteuer ist nötig, sonst ist das Bahnmodell Schweiz gefährdet. Wird Bahnfahren zum Luxus, steigen die Leute wieder sukzessive zurück auf das Auto um. Die Preisaufschläge nützen auch dem Personal nichts. Ihm wird mit dem neuen Kostendruck des Bundes zulasten der Bahnbetriebe nochmals mehr Produktivität abverlangt. Die Zitrone ist auch hier in den letzten Jahren zünftig ausgedrückt worden, und der Unmut des treuen Bahnpersonals dürfte steigen.
</p><h3><b>Umsteigen nicht gefährden</b></h3><p>Die Bahn ist ökonomisch und ökologisch ein hocheffizientes Transportsystem. Mit dem vom Volk in mehreren Abstimmungen beschlossenen Ausbau der letzten Jahrzehnte ist es beispielhaft leistungsfähig geworden. Die Schweizerinnen und Schweizer sind dem erhöhten Angebot entsprechend massenhaft von der Strasse auf die Schiene umgestiegen. Dieser Trend darf nicht gebrochen werden, er ist vielmehr weiter zu fördern. Das heisst, wir müssen den planmässigen Ausbau der Bahninfrastruktur voranbringen und ihren Unterhalt garantierten, der leider in den letzten Jahren aus finanziellen Gründen sträflich vernachlässigt worden ist. Der Bundesrat will deshalb mit der FABI-Botschaft einen Bahninfrastrukturfonds (BIF), der neu alle Infrastrukturinvestitionen gemeinsam und dauerhaft, weil unbefristet finanzieren wird. Das ist richtig.
</p><h3><b>An zu kurzer finanzpolitischer Leine</b></h3><p>Falsch daran ist nur, dass der Fonds schon beim Start an die finanzpolitisch kurze Leine genommen wird. Höhere Trassenpreise zugunsten der Bundeskasse und die Überwälzung von 8 Milliarden Schulden aus den Darlehen für die gemachten Grossinvestitionen (Bahn 2000 und Neat) des bisherigen FinöV-Fonds sind ein Bremsklotz für eine vernünftige Bahninfrastrukturpolitik. Eine Folge davon ist die aktuelle Preiserhöhung. Die ab 2019 rückzahlpflichtigen Schulden von 8 Milliarden werden die Bahnrechnung mit jährlich teilweise gegen 1 Milliarde Franken belasten. Die zweite Folge davon ist die mit 3,5 Milliarden nur zaghafte erste Ausbauetappe bis 2025. Der Ausbaubedarf von etwa 40 Milliarden bis 2040 wird so nie gedeckt. 
</p><p>Seit zwei Jahren fordern SGB und SEV, dass der Bund die aufgelaufenen Schulden streicht und haben dies auch im Zusammenhang mit FABI stets wiederholt. Die Bahn ist ein öffentlicher Dienst, der zu erschwinglichen Preisen allen zugänglich bleiben muss. Bahninvestitionen rechnen sich nicht nur volkswirtschaftlich. Sie sind auch energie- und klimapolitisch nötig. Die FABI-Botschaft liegt nun beim Ständerat. Er kann und muss nun entsprechend entscheiden.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-724</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:25:00 +0100</pubDate><title>Buchpreisbindung: Echter Wettbewerb statt neoliberale Ideologie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/buchpreisbindung-echter-wettbewerb-statt-neoliberale-ideologie</link><description>Für Vertreter bürgerlicher Parteien sollte es eigentlich politischem Selbstmord gleichkommen, sich gegen eine Abstimmungsvorlage einzusetzen, die die Interessen von rund 400 KMU schützt und die Raubtier-Konkurrenz von ein paar grossen Konzernen in die Schranken weist. Doch gerade das geschieht gegenwärtig im Abstimmungskampf für die Wiedereinführung der Buchpreisbindung. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Buchpreisbindung hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Alle unsere Nachbarländer kennen sie. Dank ihr verfügen die Schweiz und Europa noch immer über eine vielfältige Buchproduktion auf hohem Niveau mit vernünftigen Preisen. Dank ihr können Buchhandlungen als kulturelle Begegnungsstätten mit einem breiten Angebot existieren – und zwar nicht nur in den grossen Städten. Nur mit einer Buchpreisbindung, die für alle gilt, ist es möglich, die Gewinne aus dem Verkauf von Bestsellern für die Verbilligung weniger nachgefragter, aber wichtiger Bücher zu verwenden. Dank Buchpreisbindung sind Fach- und Lehrbücher auch für Normalverdiener überhaupt bezahlbar.
</p><p>Trotz dieser Vorteile ist die Buchpreisbindung vor ein paar Jahren abgeschafft worden – aus ideologischen Gründen. Es war damals Mode, möglichst alle Schranken gegen den Raubtierkapitalismus abzuschaffen, um den Superspekulanten, Finanzjongleuren und Firmenjägern freie Bahn zu gewähren. Liberalisierung nannte sich das. Die Folgen sind bekannt. Auf liberalisierten Strommärkten stiegen die Preise und verschwand die Versorgungssicherheit, im liberalisierten und privatisierten ehemaligen öffentlichen Verkehr sank die Qualität bei höheren Preisen. Und die weitgehend von Regeln befreite Finanzwirtschaft brachte uns nach dem Platzen diverser Super-Blasen den wirtschaftlichen Super-GAU, der die Steuerzahlenden weltweit Tausende von Milliarden Franken, Dollar und Euro, aber auch Millionen von Arbeitsplätzen gekostet hat und immer noch kostet.
</p><p>Diese Entwicklung&nbsp; nach unten hat das Parlament mit dem neuen Buchpreisbindungsgesetz für die Buchbranche noch rechtzeitig zu stoppen versucht. Wettbewerb in der Buchbranche sollte nicht über den Preis und damit über die Löhne und Arbeitsplätze erfolgen. Wettbewerb war und ist bei den Dienstleistungen gefragt, beim Sortiment, bei den Lieferfristen, bei der Beratung, bei der Freundlichkeit und beim Fachwissen des Personals. Hier ist die Innovationsfähigkeit der Buchhändler und Verleger gefordert. Und um der Angst der Konsumentinnen und Konsumenten vor unfairen Monopolpreisen zu begegnen, hat das neue Gesetz dem Preisüberwacher weitgehende Kompetenzen gegeben.
</p><p>Gegen dieses Gesetz hat Ex Libris das Referendum ergriffen und dafür die Jugendorganisationen der bürgerlichen Parteien angestellt. Sie wenden sich damit gegen die heimischen KMU-Buchhändler und -Verleger, die beinahe geschlossen das Gesetz zusammen mit den Arbeitnehmer- und den repräsentativen Konsumentenschutzorganisationen unterstützen. Und sie schlagen sich damit auf die Seite der Discounter wie Weltbild und Migrostochter Ex Libris. Für sie ist es kein Problem, wenn man Bücher künftig nur noch im Internet oder mit reduziertem Sortiment in Warenhäusern und am Kiosk kaufen kann.
</p><p>Dass sich auch ein paar „unabhängige“ Buchhändler gegen das Gesetz wenden, weil sie sich gehindert fühlen, ihre „Innovationsfähigkeit“ durch Dumpingpreise und nicht GAV-konforme Löhne und Arbeitsbedingungen zu demonstrieren, spricht eigentlich nur für das Gesetz und ein JA am 11. März.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-723</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:22:00 +0100</pubDate><title>6 Wochen Ferien: Verdient und notwendig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/6-wochen-ferien-verdient-und-notwendig</link><description>Mehr Ferien haben die Arbeitnehmer/innen in der Schweiz längstens verdient. Denn sie haben in der Vergangenheit die Produktivität stark gesteigert, ihren gerechten Anteil daran aber nicht erhalten. Jetzt mehr Ferien bedeutet somit auch nachträglich eingelöste Gerechtigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ferien sind eine der bedeutendsten sozialen Errungenschaften der Gewerkschaften. Sie sind unerlässlich für Gesundheit, Sozial- und Familienleben. Ferien bedeuten Selbstbestimmung: zu tun, was man tun will, wann man will. Ob mehr Zeit für die Familie, für die Freunde, für soziale Aktivitäten, für Hobbies, Sport oder einfach dolce far niente: Ferien tun gut.
</p><h3>Mehr Ferien – mehr Vereinbarkeit</h3><p>Medizinische Studien haben gezeigt: die Erhol- und Aufbaufunktion erfüllen Ferien dann am optimalsten, wenn sie in mindestens 2 Wochen langen Portionen bezogen werden. Mit einem Recht auf 6 Wochen wären neu drei solche Erholphasen im Jahr möglich.
</p><p>Mehr Ferien begünstigen aber auch die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienpflichten. Sie ermöglichen, mehr mit den Kindern zusammen zu sein, und jene Zeit, in der die Schulen, Kitas und andere Betreuungsdienste geschlossen sind, besser zu „managen“.
</p><p>Natürlich sehen mehrere GAV bereits 5 Wochen Ferien vor, einige sogar mehr für bestimmte Gruppen von Erwerbstätigen (etwa Lehrlinge oder ältere ab 55). Nur: Die GAV erfassen in der Schweiz nur rund jedes zweite Arbeitsverhältnis. Und: es gibt auch viele GAV, die bloss das gesetzliche Minimum an Ferien oder nur zwei bis drei Tage mehr gewähren. Und auch im öffentlichen Sektor sind 5 Wochen Ferien noch lange nicht Allgemeingut.
</p><h3><b>Trend umkehren</b></h3><p>Seit 1984, als auf Druck einer SGB-Volksinitiative das Minimum von 4 Ferienwochen ins Gesetz geschrieben wurde, hat sich gesetzlich nichts mehr bewegt. Die Arbeitszeit stagnierte seither (minus 18 Minuten pro Woche). In den letzten vier Jahren ist sogar wieder leicht angestiegen. Die Produktivität jedoch ist in den letzten 25 Jahren um <br> 21,5 % gestiegen, die Löhne hingegen nur um 4,3 %. Es gibt also klar ausgewiesenen Nachholbedarf. Zudem werden in der Schweiz im Umfang von umgerechnet gut 100 000 Vollzeitstellen Überstunden geleistet. Man kann also sehr wohl die Arbeitszeit kürzen, ohne Stellen zu gefährden. 
</p><h3><b>Fazit</b></h3><p>&nbsp;</p><p>Ja zur Volksinitiative für 6 Wochen Ferien bedeutet nicht nur mehr Gesundheitsprävention und mehr soziale Nachhaltigkeit, mehr Ferien sind auch ein verteilungspolitischer Schritt zur Anerkennung der hohen Leistungen der Arbeitnehmenden – und deshalb doppelt verdient.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-722</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:19:00 +0100</pubDate><title>Europäischer Gerichtshof (EuGH): Wieder wider die Gewerkschaften, wieder abwegig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/europaeischer-gerichtshof-eugh-wieder-wider-die-gewerkschaften-wieder-abwegig</link><description>Die Rechtssache trägt die Nummer C-586/10. Der Fall nennt sich Bianca Kücük, das Verfahren Vorabentscheidung. Das Resultat: der EuGH höhlt arbeitsrechtliche Bestimmungen aus und fördert damit Prekarität.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach den berüchtigten Urteilen Viking, Laval, Luxemburg und Rüffert, in denen der EuGH die wirtschaftlichen Freiheiten jeweils höher gewichtet als die Rechte der Arbeitnehmenden, nun dieser Entscheid in der Causa Kücük. Seine Folgen: Es dürfte Betroffenen schwieriger fallen, einen befristeten Vertrag in einen unbefristeten zu wandeln resp. schlitzohrigen Arbeitgebern erleichtern, zu Kettenverträgen Zuflucht zu nehmen.
</p><h3>13 befristete Verträge beim gleichen Arbeitgeber</h3><p>Bianca Kücük hatte während 11 Jahren in derselben öffentlichen Verwaltung 13 befristete Arbeitsverträge aneinandergereiht. Sie wollte dieses Arbeitsverhältnis in einen unbefristeten Vertrag umwandeln. Kücük berief sich auf die Richtlinie 1999/70 EG zur Rahmenvereinbarung der Sozialpartner über befristete Arbeit. Diese Richtlinie will Missbräuche bei aneinandergereihten befristeten Verträgen verhindern. Diese sollen in unbefristete Verträge umwandelt werden, wenn kein sachlicher Grund die Aneinanderreihung von befristeten rechtfertigt. Das deutsche Recht, das die Richtlinie umsetzt, sieht vor, dass die Stellvertretung für einen anderen Arbeitnehmer (z. B. in Urlaub wegen Krankheit oder Mutterschaft) einen Grund darstellt, der einen befristeten Vertrag rechtfertigt.
</p><p>Im Grundsatz findet der EuGH, dass eine Reihung von befristeten Verträgen dann missbräuchlich sei, wenn damit permanent angestelltes Personal ersetzt werden soll. Im Fall Kücük jedoch findet der EuGH, dass bei einem grossen Arbeitgeber wie dem beklagten Bundesland Nordrhein-Westphalen stets viele Arbeitnehmer/innen ersetzt werden müssten. Deshalb sei es nicht missbräuchlich, dazu eine Person in je aneinandergereihten befristeten Verträgen während einer langen Zeit zu engagieren. Ein Arbeitgeber, der häufig Stellvertretungen brauche, dürfe mit Berufung auf die Richtlinie nicht dazu gezwungen werden, solche Kettenarbeitsverträge in einen unbefristeten Vertrag zu wandeln. 
</p><p>Dieser Entscheid ermöglicht also vor allem Grossbetrieben einen viel lockereren Umgang mit Kettenverträgen.
</p><p><b>Und die Schweiz?</b></p><p>Auch wenn dieser Entscheid des EuGH nicht direkt auf die Schweiz anwendbar ist, wird er sich doch auch hierzulande auswirken. Denn auch in der Schweiz sind Kettenverträge missbräuchlich.
</p><p>Der Lehre nach ist in der Schweiz eine Reihung von befristeten Verträgen als ein einziger unbefristeter Vertrag zu betrachten, wenn es zwischen den einzelnen Abschlüssen keinen Unterbruch gibt (ausgenommen aufgrund von Ferien, Krankheit, Mutterschaft, Unfall, gesetzlicher Pflicht, Pausen wegen der Natur der Temporärarbeit). Das Bundesgericht zeigt sich jedoch konzilianter, insbesondere mit dem Personalverleih. Missbräuchliche Kettenverträge sieht es z. B. nur dann, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieselbe Aufgabe in demselben Unternehmen wahrgenommen hat und die allfälligen Unterbrüche zwischen den einzelnen interimistischen Einsätzen nur sehr kurz waren (maximal einige Wochen). Der Gesetzgeber – so unser höchstes Gericht – habe dem Arbeitgeber bewusst einen gewissen Spielraum geben wollen. Das rechtfertige den schwächeren Schutz von befristet Angestellten, auch wenn das zu Prekarität führen könne (BGE 117 V 248). Der neue EuGH-Entscheid stützt leider diese falsche Haltung des Bundesgerichts.
</p><p>Für die Arbeitnehmer/innen gilt: Kettenverträge sind zu meiden, insbesondere beim Personalverleih. Temporär Arbeitende sind sozialrechtlich meist schlechter gestellt als unbefristet Angestellte. Das zeigt sich vor allem in der Abdeckung durch Sozialversicherung, dem Lohnersatz bei Krankheit, bei Kündigungsfristen und dem Zugang zu Weiterbildung. Zum Glück verbessert der neue GAV Personalverleih, der am 1.1.2012 in Kraft trat, die Lage der temporär Arbeitenden – auch wenn Prekarität damit noch nicht vollends beseitigt ist.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>International</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-721</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 14:18:00 +0100</pubDate><title>Bauspar-Initiative: Noch mehr Ungleichheit? – Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bauspar-initiative-noch-mehr-ungleichheit-nein</link><description>Der SGB lehnt die „Bauspar-Initiative“ ab. Denn sie würde vor allem den Begüterten Vorteile verschaffen. Verteilungspolitisch liegt sie damit genau im falschen Trend der letzten Jahre: Oben mehr geben, unten nehmen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>„Die Profiteure der letzten 10, 15 Jahre sind die hohen und höchsten Einkommen – sowohl bei den Löhnen als auch bei den Vermögeneinkommen.“ So beginnt der SGB-Verteilungsbericht[1]. Und nur wenige Zeilen tiefer: „Die Politik hat diese Ungleichverteilung noch verstärkt. Sie hat im Dienst der Oberschicht gehandelt. Die Steuer- und Abgabepolitik hat insbesondere die obersten Vermögen und Einkommen entlastet.“ &nbsp; 
</p><h3><b>Subventionen für Reiche</b></h3><p> Eine verantwortliche Politik müsste also korrigieren. In der Wirklichkeit geht es jedoch weiter mit so inspirierten Steuerumverteilungsprojekten: Am 11.3. gelangt die sogenannte Bauspar-Initiative zur Abstimmung. Sie will den Aufbau von Eigenkapital für den Kauf eines Eigenheims über Steuererleichterungen zusätzlich fördern. Dabei sollen die Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Jährlich maximal 15'000 Franken (Ehepaare das Doppelte) können so abgezogen werden. Dazu kommen weitere Steuervergünstigungen für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Sand statt Öl Käme der Vorschlag durch, nähme die Ungleichheit erneut zu. Denn eines ist bei dieser Initiative unbestritten: Dass von diesen Bausparmassnahmen nur höhere Einkommen profitierten. Sie würden erneut entlastet. Die Initiative ist also Öl ins Programm zunehmender Ungleichheit. Es braucht aber Sand. Und deshalb ein Nein am 11. März.&nbsp; 
</p><hr><p> [1] SGB-Verteilungsbericht; S. 5, SGB-Dosssier 77/2011</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-720</guid><pubDate>Mon, 13 Feb 2012 13:42:00 +0100</pubDate><title>Lohndiskriminierung wegen Frankenkurs - Halbzeitstand: 1 zu 0 für Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndiskriminierung-wegen-frankenkurs-halbzeitstand-1-zu-0-fuer-gewerkschaften</link><description>In den letzten Monaten haben mehrere Firmen versucht, die Folgen des gegenüber dem Euro zu starken Franken auf ihr Personal abzuwälzen. Die Methoden waren vielfältig: länger arbeiten bei gleichem Lohn, Anbindung des Lohnes an den Franken-Euro-Kurs, Entrichtung des Lohnes in Euro für alle oder einen Teil der Belegschaft. Letzteren Weg hat die Firma Stöcklin in Baselland beschritten. Und wurde jetzt gerichtlich zurück- gepfiffen.</description><content:encoded><![CDATA[<p> Einige Unternehmen haben Lohnkürzungen nur den Grenzgänger/innen zugemutet. Das würde leichter durchgehen, hofften sie. Denn: die Grenzgänger/innen hätten ja nicht weniger Kaufkraft, wenn die Löhne an den Wechselkurs gebunden oder in Euro entrichtet würden. Diese Argumentation ist jedoch ein Trugschluss. 
</p><h3><b>Wert der Arbeit, Eurostärke und Lohndruck</b></h3><p>Aus drei Gründen: Der Wert der von den Grenzgänger/innen geleisteten Arbeit ist unabhängig vom Wechselkurs der gleiche wie der von den in der Schweiz Niedergelassenen geleistete. Wieso also jene tiefer entlöhnen? Zweitens: als der Euro im Vergleich zum Franken hoch war und die Kaufkraft der Grenzgänger/innen darunter litt, verlangte auch niemand eine Erhöhung der Löhne für diese. Drittens: eine Lohnkürzung allein für Grenzgänger/innen bedeutete Dumping für die hier Niedergelassenen. Sie liefen Gefahr, auch tiefere Löhne schlucken zu müssen oder ihre Arbeit zu verlieren.
</p><h3><b>Illegale Praxis</b></h3><p>Der SGB hat solche Praktiken gegen den Wechselkurs immer als illegal denunziert. Denn sie übertragen das Unternehmerrisiko auf die Lohnabhängigen, was vom Arbeitsvertragsrecht untersagt ist. Betreffen sie zudem EU-Bürger/innen, was bei Grenzgänger/innen gegeben ist, wird auch das Abkommen zur Personenfreizügigkeit verletzt. Ein Gericht aus Baselland bestätigt nun die Haltung des SGB.
</p><p>Das Unternehmen Stöcklin in Aesch (BL) entliess Grenzgänger, die eine mit dem Frankenkurs begründete Lohnkürzung von 6 Prozent nicht akzeptieren wollten. Das Bezirksgericht in Arlesheim beurteilte nun diese Kündigungen als missbräuchlich. Es unterstützt so die Argumentation des SGB, wonach es verboten ist, aus der EU stammende Arbeitnehmer/innen zu diskriminieren. Auch die Professoren Epiney aus Freiburg und Geiser aus St. Gallen vertraten diesen Standpunkt. Nur einige Arbeitgebervereinigungen aus Basel haben protestiert. Sie stützten sich dabei auf eine zumindest zweifelhafte Auslegung von Lehre und Rechtsprechung zum Personenfreizügigkeitsabkommen, wie sie Prof. Stöckli von der Universität Basel vorschlägt. 
</p><p>Der Fall Stöcklin wird juristisch voraussichtlich in eine nächste Runde gehen. In ähnlich gelagerten Fällen steht das juristische Schlusswort noch aus. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Gerichte an der Vernunft und Hellsicht des Arlesheimer Verdikts inspirieren.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-715</guid><pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:43:00 +0100</pubDate><title>Ja zur 6 Wochen Ferien für alle – Wir haben es uns verdient!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-zur-6-wochen-ferien-fuer-alle-wir-haben-es-uns-verdient</link><description>Am 11. März 2012 stimmen wir unter anderem über die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ ab. Nach Jahren der Profitmaximierung auf Kosten der Arbeitnehmenden ist es nun endlich an der Zeit, dass auch sie etwas für ihre Leistung zurückerhalten. Darum JA zu 6 Wochen Ferien für alle!</description><content:encoded><![CDATA[<p>Steigende Profite oben, aber unten ist nur wenig davon angekommen: So könnte man die vergangenen Jahre zusammenfassen. Allein zwischen 1992 und 2007 stieg unsere Produktivität um mehr als 20 Prozent. Die Reallöhne hingegen stagnierten praktisch – sie wuchsen um weniger als 5 Prozent.
</p><p> Die Produktivitätssteigerung ist also bei denjenigen die arbeiten nicht angekommen. Dafür explodierten die Gewinne der Unternehmen. Die Manager sahnten über Abzocker-Boni ab und die Aktionäre mit saftigen Dividenden. Mit der Ferieninitiative holen wir uns etwas von dem wieder zurück, was uns die Unternehmer in den letzten Jahren vorenthalten haben.
</p><h3> Überstunden im Umfang von 100‘000 neuen Arbeitsplätzen</h3><p> Wir arbeiten immer mehr. In der Schweiz wird nicht nur pro Arbeitsstunde mehr geleistet als sonst wo auf der Welt. Bei uns ist die Wochenarbeitszeit auch noch höher als im restlichen Europa – durchschnittlich 44 Stunden. Zum Vergleich: In Österreich sind es 41, in Deutschland 40 und in Frankreich 37 Stunden. Allein im 2010 häuften die Vollzeitbeschäftigen so viele Überstunden an, dass damit über 100'000 Arbeitsplätze hätten geschaffen werden können.
</p><p> Und auch bei den Ferien und Feiertagen gucken Schweizer Arbeitnehmende in die Röhre. Während es in Finnland ganze 40 und in Österreich immerhin noch 38 Tage pro Jahr sind, haben wir in der Schweiz nur an 29 Tagen frei.
</p><p> Mit der Ferieninitiative erreichen wir, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz gleich lange erholen können wie im übrigen Europa.
</p><h3> Stress macht krank und ist teuer</h3><p> Das einzige was bei den Arbeitnehmenden ständig steigt, ist der Stress und die damit verbundene gesundheitliche Belastung. Das ist teuer. Teuer für die Betroffenen und für unsere Wirtschaft (10 Mrd. Franken gemäss Stressstudie des Seco).
</p><p> Für einen Einzelnen ist es fast nicht möglich, sich dem zunehmenden Druck am Arbeitsplatz zu entziehen. Es braucht einen besseren gesetzlichen Schutz – zum Beispiel dadurch, dass mehr Ferien vorgeschrieben werden.
</p><h3> Sofort fünf Wochen, später sechs Wochen Ferien</h3><p> Bei einer Annahme der Initiative wird die sechste Ferienwoche nicht sofort eingeführt. Sofort erhalten alle Arbeitnehmenden fünf Wochen Ferien. Danach wird die Zahl der Ferientage während fünf Jahren jedes Jahr um einen Tag erhöht. Fünf Jahre nach Annahme haben dann alle in der Schweiz Beschäftigten Anspruch auf sechs Ferienwochen.
</p><p> Die Kosten für die zusätzliche Ferienwoche sind bereits gedeckt und zwar durch die Zunahme der Produktivität und durch den Rückgang der Stresskosten.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-714</guid><pubDate>Mon, 23 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate><title>Ja zur Buchpreisbindung – für gute Arbeitsplätze, günstige Bücher und Vielfalt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/ja-zur-buchpreisbindung-fuer-gute-arbeitsplaetze-guenstige-buecher-und-vielfalt</link><description>Am 11. März stimmen wir unter anderem über die Wiedereinführung der Buchpreisbindung ab. Die Buchpreisbindung sichert Arbeitsplätze und bringt kulturelle Vielfalt, günstige Preise sowie faire Rahmenbedingungen, in denen auch kleine Buchhandlungen überleben können. Darum JA zur Buchpreisbindung!</description><content:encoded><![CDATA[<p><a name="_GoBack"></a>Mehr als 100 Jahre lang galt in der Schweiz die Buchpreisbindung. Sie schrieb vor, dass ein Buch überall gleich viel kostet; ungeachtet ob in einer Grossbuchhandlung in der Stadt, einer kleinen Buchhandlung auf dem Land oder - in neuen Zeiten - im Internet gekauft. Dank <span lang="de-CH">Buchpreisbindung</span> konnten Verlage die Einnahmen von etwas teurer verkauften Bestsellern für die Vergünstigung der übrigen Bücher verwenden (bspw. Fach- und Lehrbücher, regionale Bücher, Gedichtbände). Das förderte die kulturelle Vielfalt.
</p><p> Aus ideologischen Gründen wurde die Buchpreisbindung vorübergehend für vier Jahre abgeschafft. Auch im Buchhandel sollte unbeschränkter Preiskrieg auf Kosten der Kleinen herrschen.
</p><p> Doch seither sinken die Umsätze der Schweizer Buchhandlungen: Von heute 350 Buchhandlungen in der Deutschschweiz schliessen jedes Jahr rund zehn. Das bedeutet einen kontinuierlichen Verlust von guten Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Gesamthaft sind Hunderte von Arbeitsplätzen in Gefahr. Dazu kommen die Erfahrungen aus dem Ausland mit der Freigabe der Buchpreise: So gibt es in fast 600 englischen Städten keine einzige Buchhandlung mehr. Tausende Arbeitsplätze gingen verloren. Und die Buchpreise explodierten. In Deutschland hingegen blieben die Preise unter der Teuerung – dank der Buchpreisbindung.
</p><p> Diese Fakten brachten unser Parlament dazu, die Preisbindung wieder einzuführen. Dagegen ergriffen die rechtsbürgerlichen Parteien mit tat- und finanzkräftiger Unterstützung der grossen Buchhandelskette Ex Libris das Referendum. Deshalb stimmen wir nun über die Buchpreisbindung ab.
</p><p><span lang="de-CH">Mit einem Ja sichern wir gute Arbeits- und Ausbildungsplätze und damit verbunden kompetente und persönliche Beratung. Zudem geht es auch um den Erhalt und die Förderung der kulturellen Vielfalt. Und die Buchpreisbindung macht die Bücher billiger. Dank dieser kann sogar der Preisüberwacher bei Preismissbrauch einschreiten.</span></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-717</guid><pubDate>Sat, 21 Jan 2012 11:52:00 +0100</pubDate><title>Bauspar-Initiative: Nein – denn es braucht nicht noch mehr für die, die schon viel haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bauspar-initiative-nein-denn-es-braucht-nicht-noch-mehr-fuer-die-die-schon-viel-haben</link><description>Der SGB lehnt die Volksinitiative „Bauspar-Initiative“ ab. Verteilungspolitisch bedeutet die Vorlage einen weiteren Schritt in die falsche Richtung: Es braucht nicht zusätzliche Geschenke für die, die ohnehin Privilegien angesammelt haben.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sogenannte Bauspar-Initiative ist im September 2008 von der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) eingereicht worden. Sie will den Aufbau von Eigenkapital für den Kauf eines Eigenheims über Steuererleichterungen zusätzlich fördern. Dabei sollen die Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Nur 4 Monate später hat der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) eine ähnliche Volksinitiative eingereicht, über die später abgestimmt wird.
</p><h3> Happige Abzüge</h3><p> Die SGFB-Initiative verlangt, dass jährlich maximal 15'000 Franken (Ehepaare das Doppelte) abgezogen werden können. Sie sieht darüber hinaus weitere Steuervergünstigungen vor. So können Bauspareinlagen zur Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen an bestehendem selbstgenutztem Wohneigentum in Höhe von maximal 5000 Franken jährlich (Ehepaare das Doppelte) und während längstens zehn Jahren von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Zudem können die Kantone Bausparprämien für erstmalig entgeltlich erworbenes und selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz von der Einkommenssteuer befreien. Gleiches gilt für die Finanzierung von Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen für selbstgenutztes Wohneigentum in der Schweiz.
</p><h3> Nicht noch mehr Ungleichheit</h3><p> Von diesen Bausparmassnahmen würden grossmehrheitlich nur höhere Einkommen profitieren. Bauerwerb wird bereits durch steuerlich privilegierte Vorbezugsmöglichkeiten aus der 2. Säule und der Säule 3a gefördert. Eine weitergehende Förderung ist verteilungspolitisch ganz klar abzulehnen: Besser Gestellte würden entlastet; die der öffentlichen Hand entgehenden Einnahmen dürften zu einem Service Public-Abbau führen oder den Staat dazu zwingen, sich die nötigen Mittel anders zu beschaffen. In beiden Fällen würden mittlere und tiefe Einkommen zur Kasse gebeten. Der Vorschlag passt damit genau zur Steuerpolitik des ehemaligen Bundesrates Merz, deren asoziale Logik sich in der Unternehmenssteuerreform II beinahe lehrbuchartig zeigt. Oder anders gesagt: Sie ist ein weiterer Dreh an der Spirale zunehmender Ungleichheit – und deshalb abzulehnen.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-719</guid><pubDate>Fri, 20 Jan 2012 00:00:00 +0100</pubDate><title>Stipendieninitiative: Chancengleichheit in der Bildung fördern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/stipendieninitiative-chancengleichheit-in-der-bildung-foerdern</link><description>Stipendien sind ein gutes Mittel für die Chancengleichheit. Sie ermöglichen allen, die wollen und können, eine optimale Ausbildung. Deshalb unterstützen die SGB-Gewerkschaften die Stipendieninitiative.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bildung ist die wichtigste Ressource der Schweiz. Zu diesem Gut gilt es Sorge zu tragen. Wir wollen es optimal fördern und nutzen. Das ist nur möglich, wenn alle Menschen möglichst gleiche Bildungschancen haben. Heute hängt das individuelle Ausbildungsniveau in der Schweiz noch zu stark von jenem der Eltern oder von deren Geldbeutel ab. Das gleiche Recht auf Bildung ist somit nicht eingelöst.
</p><p> Deshalb unterstützen wir Gewerkschaften die Stipendieninitiative, denn durch die vorgeschlagene Verbesserung und Harmonisierung der Stipendien fördert sie Chancengleichheit und das Recht auf Bildung. Auch für die höchste Bildungsstufe regelt jeder Kanton das Stipendienwesen ganz anders. Die kleinräumige Schweiz leistet sich so einen absurden Stipendienföderalismus. Menschen werden bei gleicher sozialer Stellung ganz unterschiedlich unterstützt, je nach dem, in welchem Kanton sie niedergelassen sind. Die von der Initiative vorgesehene Harmonisierung ist darum überfällig.
</p><p> Aber nicht nur bei der universitären Bildung, sondern auch an den Gymnasien und bei der höheren Berufsausbildung bringt die Initiative wichtige Verbesserungen. Denn auch hier gibt es in der Schweiz heute krasse Chancenungleichheiten:</p><ul><li><p> In einzelnen Branchen mit guten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und/oder Bildungsfonds bezahlen die Sozialpartner einen grossen Teil der Fortbildung ihrer Beschäftigten. Leider untersteht in der Schweiz weniger als die Hälfte der Beschäftigten einem GAV, und nur wenige GAV sehen explizit eine Unterstützung der Berufsbildung oder gar der höheren Berufsbildung vor.</p></li><li><p> Männer (30%) profitieren mehr als doppelt so häufig von höherer Berufsbildung als Frauen (14%).</p></li><li><p> Je höher ein Einkommen, desto grösser die Wahrscheinlichkeit, dass sein/ihre Bezüger/in eine höhere Berufsbildung absolviert. Dabei hätten die Niedriglohnbezüger/innen Weiterbildung am nötigsten, und sei es nur darum, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.</p></li><li><p> Je grösser das Unternehmen, umso eher haben die Beschäftigten Zugang zur höheren Berufsbildung. In der Schweiz dominieren jedoch die KMU – auch wer in diesen arbeitet, sollte Zugang zur höheren Berufsbildung haben.</p></li></ul><p> Schliesslich sind Stipendien auch für das Schweizer Erfolgsmodell «Berufslehre» wichtig: An die 20'000 Lehrlinge und Absolvent/innen von Vollzeit-Berufsschulen beziehen heute Stipendien – nach ganz unterschiedlichen und nicht immer nachvollziehbaren Kriterien. Eine Harmonisierung ist auch in diesem Bereich unerlässlich, damit Lehrlinge nicht in schlechter qualifizierte, wenn auch kurzfristig besser bezahlte Jobs abspringen.
</p><p> Für uns Gewerkschaften ist klar: Stipendien sind ein gutes Mittel für die Chancengleichheit. Sie ermöglichen allen, die wollen und können, eine optimale Ausbildung. Deshalb sagen wir JA zu einer gezielten Investition in unser wichtigstes Gut «Bildung», JA zu einer ausgewogenen Investition in unsere Zukunft, JA zur Stipendieninitiative.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-718</guid><pubDate>Thu, 19 Jan 2012 11:57:00 +0100</pubDate><title>Der Kunde ist König – aber doch nicht immer… Zürcher Parlament lehnt vollständige Deregulierung der Ladenöffnung ab</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/der-kunde-ist-koenig-aber-doch-nicht-immer-zuercher-parlament-lehnt-vollstaendige-deregulierung-der-ladenoeffnung-ab</link><description>Mit 100 gegen 67 Stimmen hat die Zürcher Legislative die von der FDP lancierte Initiative «Der Kunde ist König» abgelehnt. Ein gutes Zeichen für die kantonale Volksabstimmung, die im Herbst stattfinden dürfte - und ein Mahnzeichen für alle, die in dauernd geöffneten Geschäften nur Inseln der Freiheit sehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die FDP-Initiative „Der Kunde ist König“ will für den Kanton Zürich die umfassende Deregulierung der Ladenöffnungszeiten. Den Initianten zufolge hat&nbsp;„der Staat den Konsumenten nicht vorzuschreiben, wo und wann sie einkaufen sollen“. Freiheit sei das Umgekehrte: Irgendwas irgendwann irgendwo einkaufen zu können. Mittelfristig will, wer so auftritt, nicht nur die dauernde Ladenöffnung, sondern die Nacht- und Sonntagsarbeit überall verallgemeinern. So funktioniert die Salamitaktik, mittels der man sich Scheibe für Scheibe dem grossen allgemeinen Ziel annähert.
</p><p> Weitere dieser Scheiben, die im Moment der Bevölkerung schmackhaft gemacht werden:</p><ul><li><p> Die parlamentarische Initiative Lüscher (FDP/GE) für die Deregulierung der Öffnungszeiten in Tankstellenshops. Der Nationalrat wird demnächst entscheiden. </p></li><li><p> Die Motion Hutter (FDP/ZH), damit die Kantone die Ladenöffnungszeiten vollumfänglich nach eigenem Gutdünken festlegen können (demnächst im Ständerat). </p></li><li><p> Die Motion Buttet (CVP/VS) für bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe in „peripheren Regionen“ (Ende 2011 im Nationalrat eingereicht).</p></li></ul><p> All diese Deregulierer haben nicht begriffen, dass die staatliche Festlegung von üblichen Arbeitszeiten nicht einfach ein alter obrigkeitlicher Zopf ist. Der Staat schützt Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmer/innen und die öffentliche Ruhe. Diese Güter wiegen einiges mehr als die Bedürfnisse einiger ungeduldiger Konsumenten. Kommt dazu, dass längere Ladenöffnungszeiten auch ruhestörend sind (Strassenverkehr, lärmige Menschenaufläufe, schädliche Auswirkungen von Alkoholkonsum). 
</p><p> Kurzum: das Zürcher Parlament tat gut daran, dem Sirenengesang der totalen Konsum-Verlockung nicht zu folgen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-716</guid><pubDate>Wed, 18 Jan 2012 11:47:00 +0100</pubDate><title>2012 im sozialpolitischen Blick: Wieviel? Was bleibt, was ändert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/2012-im-sozialpolitischen-blick-wieviel-was-bleibt-was-aendert</link><description>Grössere Veränderungen stehen 2012 in der Invalidenversicherung an. Ansonsten ist das das neue Jahr sozialversicherungsmässig geprägt von technischen Anpassungen, Verschärfungen und schleichenden Verschlechterungen. Vereinzelt nur sind kleinere Verbesserungen sichtbar. </description><content:encoded><![CDATA[<h3>AHV</h3><p> Die AHV-Renten werden 2012 nicht der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Eine solche Anpassung ist für 2013 vorgesehen. Folglich bleiben die Renten gleich wie 2011. Die minimale Altersrente beträgt Fr. 1160, die maximale Fr. 2320, und der Höchstbetrag für Ehepaare beläuft sich auf Fr. 3480.
</p><p> Auf den 1.1.2012 treten die neuen Bestimmungen über die technische Durchführung der AHV in Kraft. Diese Neuregelungen betreffen vor allem die Beiträge für Nichterwerbstätige. Die anderen Beitragssätze – namentlich für Unselbständig- erwerbende – bleiben unverändert.
</p><p> Punkto Gesetzgebung ist bei der AHV aber einiges in Vorbereitung. 2012 werden im zuständigen Bundesamt die Grundlagen für die 12. AHV Revision erarbeitet. Gleichzeitig ist in den Eidg. Räten eine parlamentarische Initiative hängig, welche das Rentenalter 65 für Frauen fordert. Zudem hat sich das Parlament für die Abschaffung der automatischen AHV-Rentenanpassung an die Lohn- und Preisentwicklung ausgesprochen.
</p><h3> IV </h3><p> Der Aktionismus in der Invalidenversicherung (IV) geht ungebremst weiter. Die neuen Bestimmungen, welche die Revision 6a eingeführt hat, traten bereits am 1.1.2012 in Kraft. Unter dem Titel Wiedereingliederung werden ab diesem Jahr die Renten von 17'000 invaliden Personen überprüft und gegebenenfalls aufgehoben oder reduziert. IV-Rentner und –Rentnerinnen, die an somatoformen Schmerzstörungen, Fibromyalgie, Schleudertrauma oder an ähnlichen Krankheiten leiden, können ihren Rentenanspruch verlieren. Für diese Personen ist wirtschaftliche Not vorprogrammiert, denn eine Integration in den Arbeitsmarkt dürfte äusserst schwierig werden, auch wegen der sich abzeichnenden Rezession.
</p><p> Nach der Herabsetzung oder Aufhebung der Rente können die Betroffenen zwar Massnahmen zur Wiedereingliederung in Anspruch nehmen. Während der Durchführung dieser Massnahmen wird die Rente während längstens zwei Jahren weiterhin ausgerichtet. Immerhin sind Versicherte, die am 1. Januar 2012 das 55. Altersjahr zurückgelegt haben oder die zum Zeitpunkt, zu dem die Überprüfung eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine IV-Rente beziehen, von dieser Überprüfung nicht betroffen.
</p><p> Als neue Integrationsmassnahme wird der Arbeitsversuch eingeführt. Eine patente Sache für den Arbeitgeber: Er erhält von der IV-Stelle gratis eine Arbeitskraft für 6 Monate und hat keinerlei Verpflichtung, die vermittelte Person zu beschäftigen, auch bei Eignung nicht. Für die betroffenen IV-Versicherten dürfte deshalb der Arbeitsversuch häufig zum Frusterlebnis werden. 
</p><p> Die IV-Revision 6b führt zudem den Assistenzbeitrag ein. Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung, die zu Hause leben oder zu Hause leben möchten und dabei auf regelmässige Assistenz angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Der Beitrag richtet sich nach dem für die Assistenz notwendigen Zeitaufwand. Der Bundesrat hat für 2012 den Assistenzbeitrag auf Fr. 32.- (inkl. Ferien) pro Arbeitsstunde festgelegt.
</p><h3> Dennoch: Die Demontage der IV soll weiter gehen </h3><p> Das Parlament wird 2012 das zweite Massnahmenpaket behandeln und verabschieden. Diese IV-Revision 6b beinhaltet ein neues Rentensystem, das zu happigen Rentenkürzungen führen wird, sowie eine Kürzung der IV Kinderrenten. Zudem sollen die IV-Renten nicht mehr automatisch der Teuerung angepasst werden dürfen. Diese drastischen Massnahmen sorgen dafür, dass die Vorlage auf Referendumskurs segelt. Die Invalidenverbände geben sich entschlossen, dem Abbau einen Riegel zu schieben.
</p><h3> BVG</h3><p> 2012 steht der Mindestzinssatz auf einem Allzeittief von 1,5 %. Damit wächst das Altersguthaben der Versicherten weit weniger als in den Vorjahren. 
</p><p> Laut Gesetz müssen die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der Zweiten Säule periodisch der Teuerung angepasst werden. Infolge ausbleibender Teuerung entfällt aber die Anpassung 2012. Für die Altersrenten gibt es keine gesetzliche Anpassungspflicht. Die Altersrenten der Zweiten Säule sind deshalb in den letzten Jahren faktisch eingefroren. 
</p><p> Die Bestimmungen der Strukturreform treten ebenfalls anfangs 2012 in Kraft. Auf dieses Datum nimmt die Oberaufsichtskommission ihre Arbeit auf. Sie beaufsichtigt die kantonalen Aufsichtsbehörden und muss sicherstellen, dass das System der beruflichen Vorsorge gut funktioniert. Strengere Transparenzvorschriften und Bestimmungen über die Corporate Governance sollen Misswirtschaft in den Pensionskassen verhindern.
</p><p> Der Bundesrat wird 2012 seinen Bericht über die Zukunft der Zweiten Säule verabschieden. Darin werden die Probleme im System dargelegt und mögliche Lösungen für die politische Diskussion vorgeschlagen. Kernthema bildet die Frage der Höhe des Mindestumwandlungssatzes. Zwei Jahre nach dem deutlichem Volksnein zu dessen Senkung ist die Frage wieder auf dem Tisch.
</p><h3> Arbeitslosenversicherung</h3><p> Ältere Arbeitslose sind besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Um die Situation der über 55-Jährigen etwas abzufedern, wird die Beitragszeit für den Höchstanspruch von 520 Taggeldern von 24 auf 22 Monate gesenkt. Diese Personen können demnach 520 ALV Taggelder beziehen, wenn sie innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während mindestens 22 Monaten Beiträge geleistet haben.
</p><p> Die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung wird 2012 von 12 auf 18 Monate erhöht. Die auf einen Tag verkürzte Karenzfrist wird beibehalten. Diese Regelung gilt befristet bis Ende 2013 und wurde vom Bundesrat als Massnahme gegen die Frankenstärke beschlossen.
</p><h3> Krankenversicherung</h3><p> Die neue Spitalfinanzierung tritt in Kraft. Sie beruht auf einer neuen gesamtschweizerischen Tarifstruktur, basierend auf leistungsbezogenen Pauschalen (Tarifsystem SwissDRG). Die Spitalfinanzierung wird von den Kantonen (55%) und den Versicherern (45%) übernommen. 
</p><p> Die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung werden 2012 durchschnittlich um 2,2% steigen. Punkto Prämienverbilligung werden 2012 alle Kantone verpflichtet, die Zuschüsse direkt an die Krankenkasse auszurichten.
</p><p><a name="_GoBack"></a> Auf Gesetzesstufe ist auch in diesem Bereich vieles im Umbruch. Das vom SGB unterstützte Referendum gegen die Managed-Care-Vorlage ist im Januar 2012 zu Stande gekommen. Die Vorschläge für höhere Selbstbehalte und für einen eingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen kommen im Verlauf des Jahres zur Abstimmung.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category><category>AHV</category><category>Invalidenversicherung</category><category>Gesundheit</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-1</guid><pubDate>Thu, 05 Jan 2012 15:31:00 +0100</pubDate><title>SGB-Jahresmedienkonferenz 2012: 1‘000 Franken für jede Familie und Wechselkurs von 1.40 Franken/Euro</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-jahresmedienkonferenz-2012-1-000-franken-fuer-jede-familie-und-wechselkurs-von-1-40-franken-euro</link><description>Auch im neuen Jahr werden die Auswirkungen der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise die Schweiz in Atem halten. Die Problematik des starken Franken ist nach wie vor nicht gelöst. Gleichzeitig gilt es einmal mehr die Sozialwerke vor bürgerlichen Sparangriffen zu schützen – und zum Gegenangriff auszuholen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Für dieses Jahr rechnet der SGB mit einem Nullwachstum, einer Arbeitslosenquote von 3,5 Prozent und einem Rückgang des Landesindex‘ der Konsumentenpreise von 0,4 Prozent. Die Ursachen für diese düsteren Aussichten sind der stark überbewertete Franken, die schlechtere Auslandkonjunktur sowie die schwindende Kaufkraft im Inland.
</p><p>Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen leiden vermehrt unter Finanzproblemen. Die Einkommensschere ist weiter aufgegangen, wie eine erste Aktualisierung des Verteilungsberichts des SGB zeigt. Die Schweizer Steuer- und Abgabepolitik verstärkt die Ungleichheit über die Kopfprämien bei der Krankenversicherung und die Senkung der Einkommenssteuern zu Gunsten der hohen Einkommen.
</p><p>Die soziale Ungleichheit spitzt sich im Alter zu. Dazu kommt, dass bereits heute viele Pensionierte ihre bisherige Lebensführung kaum halten können. Doch statt Rentenverbesserungen drohen Rentensenkungen von bis zu 3‘200 Franken bei einem Ehepaar mit mittlerem Einkommen (Senkung Umwandlungssatz, Abschaffung Teuerungsausgleich, höheres Frauenrentenalter).
</p><p>Wir haben es in der Hand, die drohende zweite Rezession innert kurzer Zeit zu verhindern und gerechtere Einkommensverhältnisse herzustellen. Der SGB schlägt folgende Massnahmen vor:</p><ul><li>Die Schweizerische Nationalbank SNB muss den Wechselkurs auf 1,40 Franken/Euro anheben. Das verringert den Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze deutlich.</li></ul><ul><li>Der Bund muss die Kaufkraft stärken. Dafür soll er den letztjährigen Bundesüberschuss von 1,4 Mrd. Franken einsetzen und die Unternehmenssteuerreform II einschränken. Das brächte einen Kaufkraftimpuls von 1000 Franken für eine vierköpfige Familie bzw. pro Kopf 250 Franken mehr verfügbares Einkommen.&nbsp;</li></ul><ul><li>In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Die Lücken in den Flankierenden sollen geschlossen und die besonders gefährdeten Löhne bei Neueinstellungen genau kontrolliert werden.</li></ul><ul><li>Bundesrat und Parlament müssen Steuersenkungen für hohe Einkommen (Familienbesteuerungsreform II, Bausparen) stoppen, wie auch für Unternehmen (generelle Gewinnsteuersenkungen für Firmen – Unternehmenssteuerreform III) und für Banken (Abschaffung der Stempelabgabe).&nbsp;</li></ul><ul><li>Bei den Rentenleistungen muss endlich der Verfassungsauftrag umgesetzt werden. Er besagt, dass die Menschen ihr gewohntes Leben nach Erreichen des Rentenalters ausgehend von den Renten der AHV und der Pensionskasse in angemessener Weise sollen fortsetzen können. Der SGB präsentiert hierfür noch in der ersten Jahreshälfte Vorschläge und wird Rentensenkungen bekämpfen.</li></ul><p>Mehr dazu in den angehängten Beiträgen von</p><ul><li><b>Paul Rechsteiner</b>, Präsident des SGB</li><li><b>Daniel Lampart</b>, SGB-Chefökonom</li><li><b>Doris Bianchi</b>, Geschäftsführende Sekretärin Bereich Sozialversicherungen SGB</li></ul>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-105</guid><pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:06:00 +0100</pubDate><title>Wichtiger Erfolg für das Bundespersonal</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wichtiger-erfolg-fuer-das-bundespersonal</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Selbstverständlichkeiten sind leider nicht mehr immer selbstverständlich. Beispielsweise war anfangs Wintersession im Bundeshaus keineswegs klar, dass der provokative Angriff der SVP mit Verbündeten auf das Bundespersonal in der Budgetdebatte abgewehrt werden könnte. Doch das Argument, dass vom Parlament ausgelöste Mehraufgaben für die Verwaltung auch ausreichend Personal benötigen, setzte sich am 15. Dezember auch im Nationalrat durch. Das ist erfreulich. Hoffen wir, dass damit das widerliche Personalbashing von Rechtsaussen endlich aufhört.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Anfangs Session musste man annehmen, dass sich die Kommissionsmehrheit hinter dem Antrag von Nationalrat Zuppiger, die Bundespersonalkredite um 150 Millionen Franken zu kürzen, auch im Plenum durchsetzen würde. In der ersten Runde folgte der Nationalrat denn auch mit klarer Mehrheit dem 3-Prozent-Abbau. Die Verhandlungsgemeinschaft Bundespersonal (VGB) der Gewerkschaften PVB, garaNto, VPOD und PVfedpol reagierte mit Briefen an die Mitglieder des National- und Ständerats und forderte darin eine verantwortungsvolle Personalpolitik sowie den Respekt vor sozialpartnerschaftlichen Verhandlungsergebnissen. Mit gezielt eingesetzten Argumenten verwiesen die Gewerkschaften auf die politisch beschlossenen Gründe der wachsenden Personalkosten und stellten die gestreute falsche Behauptung einer „überausgeglichenen Teuerung“ richtig. Der Ständerat behandelte das Budget folgerichtig als selbstverständlichen Nachvollzug demokratisch gefasster Entscheide und blieb&nbsp; einstimmig gegen die Kahlschlaganträge von rechts. Dies stärkte auch die Haltung des Bundesrats, der mit der wiedergewählten Eveline Widmer-Schlumpf zur Vernunft mahnte. Er wurde seitens der Nationalratskommission aber erneut nur von einer linken Minderheit gestützt, während die „neue Mitte“ nach Schein-Kompromissen suchte. Schliesslich schwenkte der Nationalrat mit 86 zu 82 auf den Pfad der budgetpolitischen Vernunft und Seriosität ein. Die Stellen und Lohnmassnahmen sind somit garantiert.</p><p class="Absatznormal">Der Einsatz der Bundespersonalgewerkschaften hat sich gelohnt. Hoffen wir, dass die vernünftige Mehrheit in den Räten den Wert der Arbeit, Qualität und Effizienz der Bundesangestellten nun auch dauerhaft respektiert und altbackene Vorurteile in die politische Besenkammer legt.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Service Public</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-104</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:49:00 +0100</pubDate><title>Bahnhöfe – keine politikfernen Inseln! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bahnhoefe-keine-politikfernen-inseln</link><description>Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat einen wichtigen Entscheid getroffen: Bahnhöfe sind öffentlicher Raum, und in einem solchen darf die Ausübung der politischen Rechte, etwa Unterschriftensammlungen oder Wahlaktionen, nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das BAV hat einen Rekurs einer politischen Partei gegen die Südostbahn und die Appenzeller-Bahnen gutgeheissen. Die Bahnen hatten zuvor im Bahnhof Herisau mit Hinweis auf das Bahnhofsreglement eine politische Aktion verboten. Auch die SBB handeln häufig so und argumentieren dabei, dass „Behinderungen der Pendlerströme“ zu vermeiden seien. Die gleichen SBB verteilen aber grosszügig Bewilligungen an Private, die in den Bahnhöfen PR-Aktionen durchführen können – und das auch mit sehr ausgedehnten Ständen. „Behinderungen“ scheinen nicht an räumliche Ausbreitung gebunden…</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Geschäfte ja – Politik nein</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Öffentlicher Verkehr ist eine Staatsaufgabe, auch wenn der Staat diese Aufgaben an Unternehmen delegiert. Wie der Staat selbst sind diese Unternehmen, wenn sie öffentliche Aufträge ausführen, an die Grundrechte gebunden, ob die Unternehmen nun dem Privat- oder öffentlichen Recht unterstehen. Die Grundrechte schützen das Ausüben der politischen Rechte, seien das nun das Verteilen von Flugblättern, das Sammeln von Unterschriften für Initiative, Referendum oder Petition, oder Kampagnen- und Standaktionen im Rahmen von Wahlen oder Abstimmungen. Aktionen, die die Reisenden kaum stören, weil sie keine Infrastruktur benötigen (Verteilaktionen, Unterschriftensammlungen) sind ohne Bewilligung&nbsp;</span>möglich<span lang="DE">. Es wäre sogar ungesetzlich, weil unverhältnismässig, sie einer Bewilligung unterstellen zu wollen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ein Stand jedoch, der ja mehr Raum beansprucht, kann bewilligungspflichtig sein. Ohne wichtigen Grund jedoch kann das Unternehmen diese Bewilligung nicht verweigern. Es muss zudem die Gleichbehandlung respektieren, insbesondere wenn zuvor ähnliche Aktionen für kommerzielle Zwecke zugelassen wurden.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bleibt die Frage: Wird durch solche Aktionen nicht die Pflicht der Transportunternehmen zu politischer Neutralität verletzt? Nein – denn dem Publikum ist ja einsichtig, dass nicht das Transportunternehmen selbst die Aktion ausführt. Damit können sich auch die SBB nicht mehr hinter dem Argument der Neutralität verstecken.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Auch gewerkschaftliche Aktionen möglich</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für die Gewerkschaften bietet der BAV-Entscheid einen weiteren Vorteil. Wenn&nbsp;</span>diese Transportunternehmen an die Grundrechte gebunden sind, dann haben sie auch die Gewerkschaftsfreiheit (Art. 28 Verfassung und zahlreiche internationale Abkommen) zu respektieren<span lang="DE">. Somit sind auch gewerkschaftliche Aktionen in Bahnhöfen zulässig.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die SBB haben in einem ähnlich gelagerten Fall leider Rekurs ans Bundesgericht gemacht. Unsere Bundesbahnen wollen offensichtlich ihre Bahnhöfe weiterhin für kommerzielle, nicht aber für politische Aktionen zur Verfügung stellen. Ein bedauerliches Vorgehen eines Unternehmens, das dem Bund, also dem Volk selbst, gehört.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Siehe auch: Lukas MATHIS, Die Ausübung politischer Rechte auf Bahnhofsarealen. Jusletter vom 12.12.2011.&nbsp;</span><span lang="DE">www.weblaw.ch</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-103</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:47:00 +0100</pubDate><title>Tessiner Staatsrat verweigert Gewerkschaften Zugangsrecht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tessiner-staatsrat-verweigert-gewerkschaften-zugangsrecht</link><description>Unglaublich, aber wahr: Der Tessiner Staatsrat erlässt für die Gewerkschaften ein Betretungsverbot. Das widerspricht der verfassungsmässig verankerten Koalitionsfreiheit. Zudem schränkt er die gewerkschaftliche Äusserung noch weiter ein – als ob wir noch im Zeitalter des Absolutismus lebten. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">„Einen Entscheid, der in diesem Ausmass verfassungswidrig ist, gab es in der Schweiz noch nie. Die Rechte aller Arbeitnehmenden im Kanton Tessin sind gefährdet.“ Es tönt dramatisch in der Resolution des kantonalen Gewerkschaftsbundes Tessin vom 3. Dezember 2011. Die dramatische Rhetorik entspricht jedoch der Wirklichkeit. – Doch alles schön der Reihe nach.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Am 29. November 2011 publiziert der Tessiner Staatsrat in einem Schreiben an die Personalverbände seinen Entscheid hinsichtlich gewerkschaftlicher Tätigkeit in der kantonalen Verwaltung. Darin verfügt die Regierung für die Gewerkschaften des Staatspersonales: Der Zugang zu kantonalen Gebäuden zwecks gewerkschaftlicher Tätigkeit ist grundsätzlich verboten. &nbsp;</span>Wollen die Gewerkschaften ausserhalb der Arbeitszeiten für Themen des Staatspersonals einen Saal der Verwaltung nutzen, dann hat dies die Staatskanzlei zu bewilligen. Schliesslich soll die Verteilung von gewerkschaftlichem Infomaterial über die Informations- und Abwartsdienste der Verwaltung laufen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Entscheid des Staatsrates widerspricht der Verfassung. Rechtsanwalt Arthur Andermatt, Spezialist für solche Fragen, hält unmissverständlich fest: „Aus dem kollektiven Koalitionsrecht der neuen Bundesverfassung lässt sich auch ein Zutrittsrecht der Gewerkschaften in die Betriebe ableiten.“[1]&nbsp;Die Grenzen der zulässigen Werbung der Gewerkschaften im Betrieb seien allein „der ordnungsgemässe Betriebsablauf und der Betriebsfrieden, die nicht gestört werden dürfen“, so der Experte weiter. Informations- und Werberecht im Betrieb stützten sich direkt auf die Verfassung, „auf die geschützte gewerkschaftliche Betätigung.“ Und Jean Christophe Schwaab, SGB-Arbeitsrechtler, hält fest: „Dieser Entscheid der Tessiner Regierung ist umso unverständlicher, als von der öffentlichen Hand eine erhöhte Sensibilität für die Sozialpartnerschaft erwartet werden darf.“</span></p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist deshalb klar: die Tessiner Regierung hat diesen skandalösen Entscheid zurückzunehmen. Das fordert auch der direkt betroffene VPOD, der in diesem Fall von der OCST (christliche Gewerkschaft) und CCS (freisinnige&nbsp;<span lang="DE">Beamtenorganisationen) unterstützt wird. Der VPOD hat denn auch einen Anwalt beauftragt, um&nbsp;</span>Rekurs zu erheben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wieso aber ist die kantonale Regierung schon nur auf diese abstruse Idee gekommen? Das „Tatmotiv“ scheint kein Geheimnis zu sein. Der VPOD hatte 2010 dem Staatspersonal Flugblätter gegen den Leistungslohn&nbsp;verteilt, den ein neues Personalgesetz vorsah. In der Folge hatte die Tessiner Stimmbevölkerung die entsprechende&nbsp; kantonale Vorlage bachabgeschickt.&nbsp;</p><p>Nur: Racheerlasse werden nicht besser, wenn man aus der Position des Verlierers agiert.&nbsp; </p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p>[1]&nbsp;Siehe A. Andermatt: Die Gewerkschaften. In: plädoyer 5/04, S. 42 bis 46.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-102</guid><pubDate>Mon, 19 Dec 2011 14:46:00 +0100</pubDate><title>Landesweite Aktionen der SGB-Gewerkschaften</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/landesweite-aktionen-der-sgb-gewerkschaften</link><description>Vom 16. bis 18. Dezember haben in vielen Schweizer Städten im Rahmen des weltweiten Aktionstages gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen Aktionen stattgefunden. SGB-Gewerkschaften waren führend daran beteiligt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Bern gab es den „Weihnachtsbaum der Wünsche“, der anschliessend dem Gemeinderat überbracht wurde. In Zürich stand der Aktionstag unter dem Motto „Ohne uns – keine Weihnachten“. In La Chaux-de-Fonds warben Gewerkschafter/innen für „Travail &nbsp;décent“, also: Arbeit in Würde. In Genf konnten sich Passant/innen an einem Migrationsquizz auf offener Strasse beteiligen. Weitere Aktionen gab es in einem guten Dutzend Schweizer Orte, von Aarau über Lausanne, Luzern, Martigny bis Wetzikon. Es waren hauptsächlich SGB-Gewerkschaften, oft im Bündnis mit weiteren Organisationen, die sich so aktiv zu den Menschenrechten bekennen.</p><p class="Absatznormal">Worum ging es? Mit diesen Aktionen wollten die Gewerkschaften Zeichen setzen gegen zunehmende Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Die Gewerkschaften verliehen so ihrer Forderung Nachdruck, dass die Grundrechte für alle Menschen unabhängig der Nationalität und des Aufenthaltsstatus gelten müssen. Die Unia ihrerseits setzte ihre bereits im Herbst gestartete Kampagne „Ohne uns – keine Schweiz“ fort. Verbände wie der SEV nahmen deren Inventar auf und wiesen öffentlich darauf hin: Auch die Züge würden ohne Migrant/innen nicht mehr rollen.</p><p class="Absatznormal">Eine eigentliche Weihnachtsaktion haben die Gewerkschaften damit nicht gestartet, wiewohl die Weihnachtsgeschichte auch als eine über Asylrealitäten gelesen werden kann. Rahmen der gewerkschaftlichen Aktionen bildete der&nbsp;<i>weltweite Aktionstag gegen Rassismus und für die Rechte von Migrant/innen, Flüchtlingen und Vertriebenen.&nbsp;</i>Dieser Aktionstag ist im Februar 2011 vom Weltsozialforum in Dakar angeregt worden. Er ist auf den 18. Dezember festgelegt worden, weil die UNO am 18. Dezember 1990 die Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer verabschiedet hat.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Und – schon fast ein bisschen verschämt: Diese Konvention ist von der Schweiz immer noch nicht ratifiziert.</p><p class="Absatznormal">Mehr Infos international:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://globalmigrantsaction.org/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">http://globalmigrantsaction.org</span></a></span>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-736</guid><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 16:02:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Gemeinwohl geht vor Eigennutz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/paul-rechsteiner-gemeinwohl-geht-vor-eigennutz</link><description>Eröffnungsrede Nationalrat 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ich kam 1986 in dieses Parlament. Das ist 25 Jahre her. Gestatten Sie mir einen Sprung zurück in diese Zeit. Es gab in diesem Parlament weder Laptops noch elektronische Abstimmungen. Die Ratsmitglieder sassen nach Sprachregionen getrennt. Ein Namensaufruf bei Abstimmungen dauerte zwanzig Minuten. Als wichtigste Ratskommission überhaupt galt vielen die Militärkommission.
</p><p>Es war aber nicht nur hier im Parlament eine andere Welt. Europa war zweigeteilt in Ost und West und geprägt vom Kalten Krieg. Die Schweiz gehörte zu den Ländern, in denen sich die Mentalität des Kalten Krieges mit am stärksten niedergeschlagen hatte. Dies zeigte sich wenige Jahre später, bei der Aufdeckung des Fichenskandals und der Geheimarmee P26 durch parlamentarische Untersuchungskommissionen. Niemand hätte sich vorstellen können, dass in der demokratischen Schweiz Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern überwacht wurden, die nichts anderes getan hatten, als von ihren demokratischen Rechten Gebrauch zu machen. Auch die Schweiz erlebte nach dem Fall der Berliner Mauer Demokratisierungsschübe.
</p><p>1986, also vor erst 25 Jahren, erweiterte sich die Europäische Union mit dem Beitritt von Spanien und Portugal auf zwölf Mitglieder. Spanien und Portugal hatten wie Griechenland jahrzehntelange Militärdiktaturen überwunden. Der EU-Beitritt stabilisierte den demokratischen Weg der südeuropäischen Staaten. Eine EU-27, die Erweiterung auf die heutigen 27 Mitgliedstaaten, lag damals ausserhalb jedes Vorstellungsvermögens. Wie auch der Umstand, dass es fünfzehn Jahre später keine Deutsche Mark mehr geben würde, keinen Franc, keine Lira mehr und stattdessen den Euro.
</p><p>1986 war es, als das Schweizer Volk den UNO-Beitritt mit über 75 Prozent Nein verwarf. Es dauerte 16 Jahre, bis der UNO-Beitritt 2002 an der Urne eine Mehrheit fand. Heute ist die Schweiz ein aktives und geschätztes Mitglied der Weltorganisation.
</p><p>Vor 25 Jahren,1986, galt noch das alte Eherecht, das den Ehemann zum Haupt der Familie bestimmte. Die Ehefrau hatte nach dem damaligen ZGB nur sehr eingeschränkte Rechte. Das neue Eherecht mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Frau und Mann sollte erst 1988 in Kraft treten.&nbsp; Wenn wir heute auf die letzten Jahrzehnte zurückblicken, dann zählen die Veränderungen im Verhältnis der Geschlechter zu den wichtigsten Fortschritten der Gesellschaft überhaupt.
</p><p>Vor 25 Jahren, am 26. April 1986, explodierte in der damaligen Sowjetunion das Atomkraftwerk Tschernòbyl. Die Katastrophe, die wir mit den uns zur Verfügung stehenden Sinnen nicht wahrnehmen konnten, hatte auch in der Schweiz Folgen: Kein Gemüse mehr, kein Salat mehr, keine Pilze mehr. Kinder durften nicht mehr draussen spielen. Während Jahren war es nicht mehr denkbar, ein neues AKW zu bauen. Kaiseraugst wurde beerdigt. Aber weiter als bis zum vorübergehenden Moratorium kam es politisch nicht. Machen wir das Gedankenexperiment: Wo stünden wir heute, nach Fukushima, in der Energieversorgung, wenn damals, vor 25 Jahren, statt Nullentscheiden der Ausstieg aus der Atomkraft beschlossen worden wäre und entsprechende Investitionen in eine andere Energiezukunft.
</p><p>Gestatten Sie mir ein paar Gedanken zu zentralen Fragen, mit denen wir heute konfrontiert sind.
</p><p>Der Beinahekollaps des Finanzsystems und die Rettung der UBS durch den Staat vor drei Jahren haben schlagartig aufgezeigt, welche Grossrisiken von einem Finanzsektor ausgehen, der ausser Kontrolle geraten ist. Kaum ein Land ist diesen Risiken stärker ausgesetzt als die Schweiz; man muss nur die Bilanzsummen unserer Grossbanken mit der Wirtschaftsleistung unseres Landes vergleichen. Es geht dabei nicht nur um volkswirtschaftliche, sondern auch um demokratiepolitische Grossrisiken. Vor drei Jahren wurde die grösste Staatsintervention aller Zeiten am Parlament und&nbsp; an der Demokratie vorbei mit Notrecht beschlossen – wie im Krieg. Hingegen durften die Aktionäre der UBS anschliessend an der Generalversammlung aktionärsdemokratisch entscheiden, ob sie die Staatshilfe annehmen wollten oder nicht. Also: Wer bekommt, der hat volles Mitspracherecht, wer in die Pflicht genommen wird, hat dazu nichts zu sagen. Krasser kam das Missverhältnis zwischen den Interessen der Finanzkonzerne und der Demokratie nie zum Ausdruck. Solche Vorgänge dürfen sich nicht wiederholen, wenn unsere Demokratie nicht nachhaltig Schaden nehmen soll.
</p><p>Die Vorgänge an den globalisierten Finanzmärkten sind eine Folge der Deregulierungsschübe, die in den USA während der Reagan-Aera angestossen wurden. Auch dies war in den achtziger Jahren. Auf diese Fehlentwicklung der Finanzmärkte braucht es globale Antworten, genauso wie bei der globalen Herausforderung der Klimaerwärmung.
</p><p>Auch bei uns wurde die Shareholder-Value-Doktrin propagiert, mit Eigenkapitalrenditen von 15 bis 20 Prozent. Das ist in der realen Wirtschaft ausserhalb jeder Reichweite, und, wie sich jetzt gezeigt hat, auch im Finanzsektor. Es braucht auch in der Schweiz eine Rückbesinnung darauf, dass die Finanzmärkte nicht allen anderen die Regeln diktieren dürfen. Der Finanzsektor ist kein Selbstzweck, dem sich alle anderen unterordnen müssen. Deshalb muss er wieder zu seiner volkswirtschaftlich nützlichen Funktion zurückkehren. Dafür braucht es neue Regeln. Der Finanzsektor muss den Menschen, der Wirtschaft dienen, und nicht umgekehrt.
</p><p>Weltweit, und erst recht in der Schweiz, gibt es einen enormen Überfluss an Kapital. Aber was hat die grosse Mehrheit der Menschen davon? Auf der einen Seite besteht heute eine eigentliche Anlagenot, mit Niedrig- oder gar Nullzinsen. Auf der anderen Seite werden die der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Mittel gekürzt und die Einkommensentwicklung der Mehrheit stagniert. Es fehlt an einer Politik, welche dafür sorgt, dass das im Überfluss vorhandene Geld wieder den Menschen und der Gesellschaft als Ganzes mit ihren Bedürfnissen zugute kommt. Die Finanzmärkte können das nicht leisten. Das ist eine politische Aufgabe.
</p><p>Am Ausgang des zweiten Weltkriegs entwickelte sich in der westlichen Welt, auch in der Schweiz, ein politischer Konsens, wonach die wirtschaftliche Entwicklung Hand in Hand mit sozialen Fortschritten gehen muss. Stichworte dafür sind die Atlantik-Charta und der Geist von Philadelphia. Dieser Nachkriegskonsens eröffnete nach den wirtschaftlichen und politischen Verheerungen der Jahrzehnte davor eine völlig neue Etappe der Geschichte: Investitionen in die Zukunft. Die Verbindung der wirtschaftlichen Ziele mit dem Prinzip sozialer Gerechtigkeit. Der Aufbau des Sozialstaats. Die Gewährleistung der Menschenrechte. Prinzipien also, die unter veränderten Bedingungen so aktuell sind wie damals.
</p><p>Zu den wichtigsten Fragen, die uns in den kommenden Jahren beschäftigen werden, gehört unser Verhältnis zu Europa. Ob es uns passt oder nicht: Wir werden gezwungen sein, mit Widersprüchen zu leben. Niemand kann bestreiten, dass wir seit dem Ende des zweiten Weltkriegs in Europa eine historisch einmalige Friedensperiode erlebt haben. Auf einem Kontinent, der zuvor in fast jeder Generation von Kriegen und aggressivem Nationalismus geprägt war. Der Triumph der Demokratie in Europa und die Überwindung der alteuropäischen Nationalismen ist die historische Leistung der europäischen Integration. Sie kam auch der Schweiz, unserer Freiheit, unserer Sicherheit und unserem Wohlstand enorm zugute. Das Schicksal der Schweiz im Herzen Europas wird eng mit dem Fortgang des EU-Projekts verknüpft bleiben.
</p><p>Gleichzeitig steckt die EU in ihrer bisher grössten Krise. Ursache dafür sind auch hier die Entwicklungen in dem ausser Kontrolle geratenen Finanzsektor. Den Bevölkerungen vieler Länder Europas wird derzeit durch das Diktat der Finanzmärkte eine Austeritätspolitik mit Sozialabbauprogrammen aufgezwungen, die nichts mit den sozialen Realitäten dieser Länder zu tun haben. Als wären die Finanzmärkte der neue Souverän, ein Souverän, der sich absolut setzt, ohne jede demokratische Kontrolle. Das ist ein Rückfall in Prinzipien, wie sie im Zeitalter des Absolutismus galten. In der Schweiz konnten die Stimmberechtigten sich zu geplanten Rentensenkungen äussern, dank unseren direktdemokratischen Rechten. Sie haben die Rentensenkungen abgelehnt. In den betroffenen EU-Staaten, von England über Spanien bis zu Griechenland, gibt es solche direktdemokratischen Mittel nicht.
</p><p>Wir werden im Verhältnis zur EU mit Widersprüchen und Spannungen leben müssen. Wie auch immer die politischen Weichenstellungen der nächsten Jahre ausfallen werden: Immer mehr Fragen lassen sich nicht mehr allein nationalstaatlich lösen. Wir werden unser Verhältnis zur EU wieder neu definieren müssen. Auf der anderen Seite sind unsere direktdemokratischen Rechte Errungenschaften, die in Zeiten grosser Umbrüche nicht weniger wichtig, sondern wichtiger geworden sind. Sie sorgen dafür, dass nicht über die Köpfe der Menschen hinweg entschieden wird. Die Kunst des Politischen wird es sein, ausgehend von diesen Widersprüchen Lösungen zu finden, welche die schweizerischen Errungenschaften erhalten und gleichzeitig die europäische Zusammenarbeit fördern.
</p><p>Ein dritter Gedanke zum Verhältnis von Vergangenheit und Zukunft. Ich gehöre wie die Mehrheit hier zur Nachkriegsgeneration, die in vielerlei Hinsicht ungleich bessere Bedingungen als frühere Generationen antraf. In bescheidene Verhältnisse hineingeboren erlebten wir einen nie dagewesenen wirtschaftlichen Aufschwung: das Bad in der Wohnung, die Waschmaschine, den Fernseher für alle, das Auto für fast alle und die Erfindung der Ferien als Massenphänomen. Das bis dahin zumeist in berechenbaren Bahnen ablaufende Leben bot auf einmal ungeahnte individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Erstmals gab es mehr Studierende als Bauern. Bildungschancen für alle öffneten sich.
</p><p>Seit zehn, zwanzig Jahren aber hat eine gegenläufige Entwicklung eingesetzt, die beunruhigend ist. Statt dass der gemeinsam erarbeitete Wohlstand allen zugute käme, hat sich die Kluft der Einkommens- und Vermögensverteilung dramatisch vertieft. Die Bildungschancen hängen inzwischen wieder viel stärker von der sozialen Stellung der Eltern ab. Das ist schlecht für die gesellschaftliche Entwicklung, und schlecht für eine lebendige Demokratie.
</p><p>Wenn wir in den kommenden Jahren vor wichtigen Entscheiden stehen, dann müssen wir uns bewusst sein, dass wir damit die Weichen für Jahrzehnte stellen. So wie wir von den Entscheiden unserer Vorgänger vor Jahrzehnten profitiert haben, so stark sind die Generationen, die uns folgen werden, darauf angewiesen, dass wir, bei allen Kontroversen, vorausschauend entscheiden. Nicht nur kurzfristig, sondern mit längerfristigem Horizont.
</p><p>Stellen wir uns vor: Wir wären das neugewählte Parlament im Jahre 2035, und schauten auf das vergangene Vierteljahrhundert zurück, auf das heutige Parlament des Jahres 2011. Wir kämen wohl zu ähnlichen Schlüssen, wie wenn wir heute auf das Jahr 1986 zurückblicken. Aus der damaligen Perspektive war vieles von dem, was in den nächsten Jahren und Jahrzehnten passieren sollte, schlicht unvorhersehbar. Dennoch war es für unsere heutige Schweiz entscheidend, was damals beschlossen wurde. Denken wir beispielsweise an die grossen Bahninvestitionen, Bahn 2000 und später die Neat, mit welchen das öffentliche Verkehrssystem der Schweiz auf eine neue Grundlage gestellt wurde. Nur der Staat ist in der Lage, solche Grossinvestitionen im öffentlichen Interesse zu schultern.
</p><p>Die Zukunft bleibt unvorhersehbar. Dennoch ist es entscheidend, welche Weichenstellungen wir in den kommenden Jahren treffen – oder verpassen. Mit Blick auf unsere Nachfahren stehen wir &nbsp;vor der Frage, welche Perspektiven wir für die Zukunft eröffnen. Ob wir dem alten und gleichzeitig hochmodernen Leitsatz gerecht werden: «Gemeinwohl geht vor Eigennutz».
</p><p>An diesem Massstab sollten wir uns messen lassen. Öffnen wir die Augen, weiten wir den Blick! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, wünsche ich uns eine spannende, eine erfolgreiche Legislatur.</p>]]></content:encoded><category>Schweiz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-100</guid><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:42:00 +0100</pubDate><title>Die Initiative fördert am Effizientesten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/die-initiative-foerdert-am-effizientesten</link><description>2008 ist die Volksinitiative «jugend und musik» eingereicht worden. Nun steht sie in der parlamentarischen Bereinigung. Der SGB steht nach wie vor zur Volksinitiative, weil sie die landesweite musikalische Förderung der Jugendlichen wirklich voranbringt. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die musikalische Förderung der Jugendlichen steht in der Gunst der breiten Bevölkerung. Der Nationalrat hat sich diese Haltung zu eigen gemacht und deshalb die Volksinitiative „jugend und musik“ zur Annahme empfohlen. Der Ständerat ist von dieser klaren Position abgewichen. Er hat einen Gegenvorschlag vorgeschlagen, der zwar auch in die richtige Richtung geht, aber Unsicherheiten aufwirft, weil er für die Kantone nicht verpflichtend ist. Die Ziele der Volksinitiative wären also viel schwieriger erreichbar, und sie würden je nach Kanton unterschiedlich erreicht. Die nationalrätliche Kommission nun empfiehlt ihrem Plenum, in der Wintersession dem Beispiel des Ständerates zu folgen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt nach wie vor die Volksinitiative. Er empfiehlt dem Parlament eine Ja-Parole für die Volksinitiative. Der SGB wird jedoch auch dem – allfälligen – Gegenvorschlag zustimmen. Denn einen Fortschritt zum status quo stellt auch dieser allemal dar. Weil die Initiative aber weiter geht, ist in der Stichfrage diese zu bevorzugen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-99</guid><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:40:00 +0100</pubDate><title>„Wir haben die soziale Arbeit geprägt“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wir-haben-die-soziale-arbeit-gepraegt</link><description>AvenirSocial - Soziale Arbeit Schweiz lässt die Geschichte der schweizerischen Sozialarbeit in der 2. Jahrhunderthälfte in 13 Porträts aufblitzen. Lebendig und lesenswert. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Geschichte kann man auf verschiedene Arten schreiben. Avenir.Social hat sich für die Erzählung von „Zeitzeug/innen“ entschieden. 13 Persönlichkeiten, zwischen 1918 und 1943 geboren, erzählen, wie und warum sie Sozialarbeiter/in geworden sind, welche Verhältnisse sie da angetroffen, welche Konflikte sie auszufechten hatten. Natürlich sind sie nicht zufällig ausgewählt: Allesamt haben sie sich auf die eine oder andere Weise um die Sozialarbeit in diesem Land verdient gemacht. Oder wie Markus Jasinski, Präsident von AvenirSocial in seinem Vorwort schreibt: „Diese Persönlichkeiten legten das Fundament, von dem wir heute in der Sozialen Arbeit profitieren.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Interessiert das nur die Leute vom Fach? Ich bin keiner vom Fach. Dennoch hat mich dieses Buch interessiert. Weil es die Geschichte von Menschen schreibt, die selbst Geschichte geschrieben haben. Nehmen wir Angéline Fankhauser.&nbsp;</span>Nicht mehr ganz junge Gewerkschafter/innen erinnern sich noch gut an sie, die Nationalrätin, die am Schluss ihrer beruflichen Karriere das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (heute Solidar Suisse) geleitet hat. Hier erfahren wir viel mehr über sie, deren Name mit der Einführung schweizweiter Familienzulagen verbunden bleibt, und „ihre Zeit“.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nicht nur in ihrem Fall ist<span lang="DE">&nbsp;es spannend zu lesen, wie und warum eine Biografie ins Soziale läuft. Im biografischen Filter leuchten viele Facetten sozialer Wirklichkeit und oft auch sozialer Ungerechtigkeit emotional auf. Und emanzipativ: weil Geschichte, die sich aus den Geschichten der einzelnen zusammensetzt, auf das einzelne Subjekt setzt, das Geschichte „macht“ und sie nicht nur erleidet.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wer dem Subjektiven nicht traut, der findet zudem weiterführende historische Beiträge.</span></p><p class="Absatznormal">Wir haben die soziale Arbeit geprägt. Hrsg. von AvenirSocial. Haupt Verlag 2011. 255 S., Fr 39.-. &nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-97</guid><pubDate>Mon, 05 Dec 2011 14:37:00 +0100</pubDate><title>Schweizer Wohlstand ist gefährdet</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schweizer-wohlstand-ist-gefaehrdet</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wenn sich der Frankenkurs nicht bald normalisiert, dürfte die Überbewertung auch längerfristig Spuren in der Schweizer Wirtschaft hinterlassen. Der Schweizer Wohlstand ist abhängig davon, wie gut es der Exportwirtschaft geht. Das Lohnniveau des Malers in Zürich oder der Buschauffeurin in Freiburg ist ein Abbild der Lage in der Exportwirtschaft. Kann sich die Schweizer Exportwirtschaft nicht mehr im Qualitätsproduktesegment behaupten, kommen die Verkaufspreise der Exportprodukte unter Druck. Wenn im Export weniger Geld verdient wird, wären früher oder später auch die Löhne in der Binnenwirtschaft längerfristig gefährdet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wegen dem überbewerteten Franken haben die Exportfirmen momentan Mühe, preislich mit der ausländischen Konkurrenz mitzuhalten, obwohl sie Produkte herstellen, die unter halbwegs normalen Bedingungen absolut konkurrenzfähig sind. Die Industriefirmen drohen Marktanteile zu verlieren. Verschiedentlich werden Produktionsteile ins Ausland ausgelagert. Bis die Marktanteile und die verlorenen Arbeitsplätze wieder in die Schweiz zurückkommen, dürfte einige Zeit vergehen, selbst wenn der Franken wieder fair bewertet ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dazu kommt, dass die Forschung und Entwicklung bei einem grossen Teil der Industriebetriebe von der Geschäftslage abhängig ist. Läuft es in den Firmen gut, wird mehr in neue Produkte investiert. Läuft es schlecht, wird die Innovationstätigkeit zurückgefahren bzw. wird eher in Rationalisierungen investiert, wie eine Studie der KOF ETH zeigt. Damit fehlen wichtige Investitionen in die künftigen Produkte, welche die Wettbewerbsfähigkeit von morgen begründen. Diese Zusammenhänge konnten auch in makroökonomischen Studien nachgewiesen werden. Überbewertete Währungen oder starke Wechselkursschwankungen haben ein geringeres Wachstum der Produktivität bzw. der Wirtschaft insgesamt zur Folge.[1] </p><p class="Absatznormal">Damit die Löhne und Arbeitsplätze und somit der Wohlstand in der Schweiz auch längerfristig gesichert ist, muss die Nationalbank den Franken auf ein einigermassen normales Niveau bringen. Im Vergleich mit Deutschland ist der „faire“ Franken-Euro-Kurs bei 1.45 bis 1.50 Fr./Euro. Mit einem Wechselkurs von 1.40 Fr./Euro wäre der Franken zwar noch nicht „fair“ bewertet, doch könnte damit der stärkste Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze genommen werden.&nbsp;&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><b>Innovationstätigkeit in Abhängigkeit von der Geschäftslage in der Industrie</b><br>(Anteil der Firmen je Branche)</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="width:15.0cm; border-collapse:collapse" border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr style="height:37.5pt"><td style="width:177.0pt; border:solid white 1.0pt; border-bottom:solid white 3.0pt; background:#BBE0E3; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:37.5pt" valign="top" width="236">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>Branche</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:147.0pt; border-top:solid white 1.0pt; border-left:none; border-bottom:solid white 3.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#BBE0E3; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:37.5pt" valign="top" width="196">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>Prozyklisch</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:solid white 1.0pt; border-left:none; border-bottom:solid white 3.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#BBE0E3; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:37.5pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>Antizyklisch</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:solid white 1.0pt; border-left:none; border-bottom:solid white 3.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#BBE0E3; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:37.5pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>Konjunktur-unabhängig</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:23.05pt"><td style="width:177.0pt; border:solid white 1.0pt; border-top:none; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:23.05pt" valign="top" width="236">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>Maschinenindustrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:147.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:23.05pt" valign="top" width="196">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>51%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:23.05pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>20%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:23.05pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>29%</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:16.85pt"><td style="width:177.0pt; border:solid white 1.0pt; border-top:none; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:16.85pt" valign="top" width="236">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>Chemie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:147.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:16.85pt" valign="top" width="196">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>58%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:16.85pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>31%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:16.85pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>11%</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:32.0pt"><td style="width:177.0pt; border:solid white 1.0pt; border-top:none; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:32.0pt" valign="top" width="236">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>Elektronik/Uhren</span></p>&nbsp;</td><td style="width:147.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:32.0pt" valign="top" width="196">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>49%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:32.0pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>23%</span></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#E7F3F4; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:32.0pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>28%</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:18.15pt"><td style="width:177.0pt; border:solid white 1.0pt; border-top:none; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:18.15pt" valign="top" width="236">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>Industrie total</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:147.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:18.15pt" valign="top" width="196">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>42%</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:18.15pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>17%</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:162.0pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid white 1.0pt; border-right:solid white 1.0pt; background:#F3F9FA; padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt; height:18.15pt" valign="top" width="216">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span>40%</span></b></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p class="Absatznormal">Quelle: Arvanitis, S. und M. Wörter (2011): Konjunktur und Innovationsverhalten, <a href="http://www.kof.ethz.ch/de/publikationen/p/kof-studien/2196/" target="_blank" rel="noreferrer">www.kof.ethz.ch/de/publikationen/p/kof-studien/2196/</a></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p>[1] <span lang="FR-CH"></span>Aghion, P. et al. (2006): Exchange rate volatility and productivity growth: the role of financial development. Rodrik, D. (2008)&nbsp;: The real exchange rate and economic growth, Brookings papers on economic activity, Fall 2008.&nbsp;</p></div></div>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-101</guid><pubDate>Fri, 02 Dec 2011 14:44:00 +0100</pubDate><title>Nicht auf dem Rücken der Ausbildung von Jugendlichen sparen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/nicht-auf-dem-ruecken-der-ausbildung-von-jugendlichen-sparen</link><description>Botschaft Bildung-Forschung-Innovation (BFI)</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am 6. Dezember werden sich die Räte über den Betrag zu einigen haben, den der Bund 2012 der Berufsbildung zur Verfügung stellen wird. Seit Monaten schieben die beiden Räte diesen Entscheid wie eine heisse Kartoffel hin und her. Der Nationalrat hatte mehrmals einstimmig entschieden, die Finanzmittel nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes zu gewähren. Dieses sieht einen Bundesanteil von 25 % vor. Der Ständerat jedoch hat stets auf einem tieferen Beitrag beharrt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Ergebnis: seit mehreren Jahren subventionieren damit im Bereich der Berufsbildung die Kantone den Bund. Und das haben ausgerechnet die Ständeräte, die Hüter der kantonalen Interessen, zu verantworten.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dieser Fakt bleibt nicht das einzige Paradox. Während die Wirtschaft in dramatischen Tönen den sogenannten Fachkräftemangel beklagt, beeilen sich die bürgerlichen Ratsvertreter/innen, das Geld der Steuerpflichtigen für den Kampf von neuen Kampfflugzeugen aus dem Fenster zu schleudern. Dabei ist offenkundig: Dieser Entscheid wird sich auf die Budgets anderer Departemente und damit auch auf jenes für die Bildung auswirken.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Sicher ist: Die Zukunft wird man eher mit gut ausgebildeten Jugendlichen als mit neuen Kampfflugzeugen bestehen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-95</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:34:00 +0100</pubDate><title>Eiszeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/eiszeit</link><description>So geballt, so intensiv und so eisig wie in den letzten paar Wochen sind die Angriffe auf die Gewerkschaftsfreiheit in der jüngeren Vergangenheit noch nie ausgefallen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fälle missbräuchlicher Entlassung von Mitgliedern einer Betriebs- oder Personalkommission (BK oder PK) sind in der Waadt gleich doppelt vorgekommen: bei der Tesa (Elektroindustrie) und beim Grossverleger Edipresse.&nbsp;</span>Bei Edipresse wurde einem BK-Mitglied aus «wirtschaftlichen Gründen» gekündigt, unter Missachtung des geltenden GAV. Der Fall ähnelt demjenigen von PK-Präsident Daniel Suter beim «Tages-Anzeiger» (dessen Besitzer Tamedia soeben den Schweizer Verlagsbereich der Edipresse erworben hat), der 2009 vor der Eröffnung von Verhandlungen über den Sozialplan entlassen worden ist (dieser Fall ist vor Bundesgericht hängig). Bei der Tesa sind zwei BK-Mitglieder nach harten Verhandlungen entlassen worden, in denen sich die BK erfolgreich gegen eine Erhöhung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gewehrt hatte. Der Arbeitgeber berief sich auf einen hanebüchenen Vorwand, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen: Die beiden hätten eine Petition gestartet. Das ist nicht nur falsch, sondern würde auch nie eine solche «Vergeltung» zulassen. Ein Versöhnungsversuch scheint für’s Erste gescheitert.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Auch im Tessin zeichnet sich ein ähnlicher Fall ab: ein Industriebetrieb will einen BK-Präsidenten entlassen – und teilte ihm das während den jährlichen Lohnverhandlungen mit.</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Streikende verleumden</span></h3><p class="Absatznormal">Beim Genfer Universitätsspital gab es in letzter Zeit mehrere Streiks. So protestierten etwa die Angestellten des Patiententransports, der Hilfspflege, des Labors und der Reinigung gegen verschlechterte Arbeitsbedingungen aufgrund von Sparbudgets und eingefrorenen Löhnen. Die Spitaldirektion griff zum Zweihänder. In der Presse berichtete sie, dass der Streik Leben gefährde. Gleichzeitig erhob sie Strafklage und wollte das so eingeschüchterte und diskreditierte Personal zu einem „Minimaldienst“ verpflichten, den es in keinem Gesetz gibt. Diese falschen Anschuldigungen sind nichts anderes als eine Attacke auf das Streikrecht. Auch während ihres Streiks haben die Spital-Angestellten immer darauf geachtet, dass die Patienten dadurch nicht zu Schaden kommen.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Rache nach erfolgreichem Streik</span></h3><p class="Absatznormal">Das Personal der Barbey SA (Fleischverarbeitung) in der Waadt hat dank eines erfolgreichen Streiks im Mai 2010 einige Verbesserungen der Arbeitsbedingungen erreicht. Alle Angestellten, die vor Gericht ihre Rechte geltend machten, bekamen zudem Recht. Nun hat das Unternehmen wie ein schlechter Verlierer und auf missbräuchliche Art eine Schadenersatzklage von 3,5 Mio Franken gegen Unia erhoben. Gleichzeitig hat es erwirkt, dass ein Gewerkschaftssekretär wegen Verleumdung verurteilt wurde. Dessen Aussagen ruhten jedoch auf Zeugnissen der betroffenen Arbeitnehmer/innen… Der Fall zeigt, wie rasch gewisse Arbeitgeber zur Kriminalisierungsmethode greifen, um sich Bewegungsfreiheit zu verschaffen und die Arbeitnehmenden unterwürfig zu halten.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Hoffnungsschimmer</span></h3><p class="Absatznormal">Im aktuell sehr düsteren Gemälde zur Gewerkschaftsfreiheit gibt es nur einen Farbtupfer. Das Polizeigericht im freiburgischen Broyebezirk hat alle Anschuldigungen gegen die Gewerkschaft Unia und gegen die Arbeitnehmenden selbst aufgehoben. Diese hatten öffentlich und nach Treu und Glauben das klar missbräuchliche Handeln des Personalverleihers „OK Personnel SA“ angeprangert. Man habe das Recht, von einem Arbeitgeber, der sich missbräuchlich verhalte, auch zu sagen, dass er sich missbräuchlich verhalte. Ein – allerdings isolierter – Sieg für die Meinungsäusserungs- und die Gewerkschaftsfreiheit.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-91</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:17:00 +0100</pubDate><title>Too-big-to-fail funktioniert nicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/too-big-to-fail-funktioniert-nicht</link><description>Die so genannte Too-big-to-fail-Vorlage wurde eben erst vom Parlament verabschiedet, doch nun kapituliert die Finma bereits. Das zeigt: Too-big-to-fail ist too small.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Finma-Direktor Raaflaub gestand am Samstag in einem Interview der NZZ (NZZ vom 19.11.2011), dass die versprochene kontrollierte Liquidation einer Grossbank im Konkursfall nicht funktioniert: „Wo wir uns keine Illusionen machen sollten, ist bei der Fähigkeit, eine global tätige Grossbank geordnet aus dem Markt ausscheiden zu lassen. [...] In der Schweiz könnte immerhin eine rein inländisch tätige, kleine oder relativ übersichtliche Bank liquidiert werden“.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Damit bestätigt sich, was der SGB immer befürchtet hat. Mit der Too-big-to-fail-Vorlage kann eine Wiederholung der Krise nicht verhindert werden. Ein Rückblick auf das Projekt zeigt, wie der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut wurde:</p><ul><li><span><span></span></span><span>Wer definieren kann, was das Problem ist, bestimmt auch die Lösung. Bundesrat und Nationalbank haben zusammen mit Economiesuisse und anderen erfolgreich den Standpunkt durchgedrückt, dass das Problem das Too-big-to-fail sei – dass man Grossbanken nicht Konkurs gehen lassen könne. Die Tatsache beispielsweise, dass das heutige Finanzsystem selber krisenanfällig ist, wurde bereits zu Beginn ausgeschlossen.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Bundesrat Merz hat gesagt, dass man das Too-big-to-fail-Problem lösen wolle. In der Botschaft des Bundesrates war dann nur noch davon die Rede, dass man das Too-big-to-fail-Problem entschärfen will. Nach Abschluss der Parlamentsdebatte gesteht nun der Direktor der Finma ein, dass man nicht einmal dieses Problem im Griff hat.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Desillusionierend ist auch eine im Oktober veröffentlichte Studie des Leiters des Bereichs Finanzstabilität bei der Bank of England, Andrew Haldane, was eigentlich getan werden müsste. Die Schweiz müsste die Eigenkapitalvorschriften verschärfen. Die Coco-Bonds müssten anders ausgestaltet sein. Wann sie in Eigenkapital umgewandelt werden sollen, sollte weder den Regulatoren noch den Banken überlassen werden. Das Schweizer Modell der Umwandlung in Abhängigkeit der Eigenmittelquote (gemessen an den risikogewichteten Aktiven) lässt dem Management zu viel Spielraum, und die Wandlung kommt zu spät. Es sollte möglichst früh gewandelt werden – beispielsweise in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses. Und schliesslich ein Klassiker: Die Anbindung der Boni an den Aktienkurs oder an die Eigenkapitalrendite führt dazu, dass das Management zu hohe Risiken eingeht. Es müssen andere Entschädigungsformen gewählt werden.</p><p class="Absatznormal">Die Bankenregulierung mag in der Schweiz auf politischer Ebene vorderhand abgeschlossen sein. Ökonomisch jedoch ist der Handlungsbedarf nach wie vor riesig. Man darf gespannt sein auf die Finma: Wenn sie der Meinung ist, dass die Schweizer Massnahmen nicht ausreichen, muss sie sich für bessere Massnahmen einsetzen. Denn in der nächsten Krise zu behaupten, man hätte in einem NZZ-Interview auf die grossen Mängel hingewiesen, reicht nicht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Andrew G. Haldane (2011)&nbsp;: Control rights (and wrongs), Bank of England, <a href="http://www.bankofengland.co.uk/publications/speeches/2011/speech525.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">www.bankofengland.co.uk/publications/speeches/2011/speech525.pdf</a></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-90</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:15:00 +0100</pubDate><title>Blinder Aktivismus und falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/blinder-aktivismus-und-falsch</link><description>Abbau-Endlosschlaufen: Die IV Revision 6a ist noch nicht einmal in Kraft getreten und schon wird der Ständerat in der kommenden Session über weitere Leistungsverschlechterungen beraten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat Mitte November beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Immerhin schlägt die Kommission, anders als der Bundesrat, vor, auf die Kürzung von&nbsp;<i>laufenden</i>&nbsp;Renten zu verzichten. Das neue, stufenlose Rentensystem soll nach Ansicht der Kommission nur für Neurenten gelten.&nbsp;</span></p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Schuldenbremse mit Widerhaken</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die anderen Inhalte der Revision, etwa neue fragwürdige Integrationsmassnahmen wie der Personalverleih, bleiben aber unverändert oder erfahren gar eine Verschlechterung. So etwa die Schuldenbremse. Der Bundesrat präsentiert bei der IV eine Schuldenbremse: Wenn der neue IV-Fonds unter den Stand von 40% einer Jahresausgabe sinkt, setzt ein Mechanismus ein, der höhere Lohnbeiträge und die zeitliche Sistierung des Teuerungsausgleichs bei der IV-Rente beinhaltet. Nach dem Willen der Kommission wird aber die Sistierung nicht mehr zeitlich begrenzt. Das heisst, dass der ausfallende Teuerungsausgleich nicht mehr kompensiert wird, auch wenn der IV-Fonds wieder angewachsen ist. Dieser Rentensenkungsmechanismus könnte häufig greifen. Denn für den IV-Fonds besteht kaum Spielraum Reserven aufzubauen, um ungünstige Ertragsjahre abzufangen. Der IV-Fonds darf ja gar nie grösser als 50% einer Jahresausgabe sein. Über dieser Schwelle muss der IV-Fonds die Mittel für den Schuldenabbau der IV verwenden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für den SGB ist diese Schuldenbremse nicht praktikabel. Die Entschuldung der IV – das Ziel der IV Revision 6b – kann grundsätzlich nicht mit Leistungskürzungen erreicht werden.&nbsp;</span>Leistungskürzungen höhlen lediglich eine wichtige Sozialversicherung aus und tragen zur Verlagerung der Kosten auf andere Zweige der sozialen Sicherung bei.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Kein blinder Aktivismus</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist jedoch nicht nur falsch, es ist auch unnötig, im heutigen Zeitpunkt eine weitere IV Revision durchzupeitschen. Bei der IV hat in den letzten Jahren eine Revision die andere gejagt. Gemeinsam war jeder Revision die Verschlechterung der Leistungen. Bevor dieser destruktive Hyperaktivismus weiter geht, sollen die bisherigen Änderungen seriös ausgewertet werden. Das gilt insbesondere für die IV Revisionen 5 und 6a: Deren Versprechen, Arbeitsstellen für Invalide zu schaffen, sind bisher noch nicht erfüllt. Gleichzeitig zeigt sich, dass die IV wieder schwarze Zahlen schreibt. Die Zahl der Neurenten ist massiv gesunken. Die menschlichen Schicksale, die damit verbunden sind, bleiben ausgeblendet.&nbsp;<br></span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Bund soll Schuld übernehmen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Schulden der IV beim AHV-Fonds können nicht mittels Leistungskürzungen auf dem Rücken der Invaliden getilgt werden. Vielmehr muss der Bund die IV-Schuld übernehmen. Das Geld dazu ist vorhanden. Schliesslich hat der Bund durch systematisches Fehlbudgetieren hohen Spar- und Reformdruck auf die Sozialversicherungen erzeugt und auf dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse mehr als 15 Mrd. Franken Überschüsse angehäuft. Diese Mittel soll er einsetzen, um die IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds zu bezahlen. Schon heute bezahlt er für die IV die Zinsen dieser Schuld. Die IV Schulden von rund 15 Mia Franken sind beim AHV Fonds mit 2% verzinst. Im heutigen tiefen Zinsumfeld ist dies ein Vorzugssatz. Während der Phase der IV Zusatzfinanzierung von 2011 bis 2018 sind es immerhin über 1,1 Mia Franken an Zinsen, die der Bund einschiesst. Würde der Bund die IV-Schuld übernehmen, entfiele die Zinszahlung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das neue Parlament hat es so in der Hand, für eine echte Entschuldung der IV zu sorgen.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-89</guid><pubDate>Tue, 22 Nov 2011 14:12:00 +0100</pubDate><title>Unternehmen müssen sich bewegen! Und zwar jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/unternehmen-muessen-sich-bewegen-und-zwar-jetzt</link><description>Seit Jahrzehnten ist die Lohngleichheit in der Verfassung verankert. Und trotzdem ist sie noch immer nicht erreicht. Unternehmen sparen so Millionen von Franken auf dem Rücken der Frauen! Die Schonfrist, um diese Diskriminierung zu beheben, läuft ab!</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung im privaten Sektor ist zwischen 1998 und 2008 von 10.6% auf 9.4% zurückgegangen. Dieser Abbau im Schneckentempo kann nicht länger hingenommen werden, das haben Tausende von Frauen am Aktions- und Streiktag vom 14. Juni 2011 zum Ausdruck gebracht. Die Lohngleichheit ist für die Frauen auch zentral im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Ungleiche Löhne stärken die traditionelle Rollenteilung zwischen Mann und Frau. Sie stehen einer besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit und damit insbesondere den Frauen im Weg. Lohnungleichheit wirkt sich aber auch bei den Sozialversicherungen aus: tiefere Renten bei der AHV, allenfalls gar keine Rente aus der Zweiten Säule.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Vor rund zwei Jahren haben die Sozialpartner und der Bund den Lohngleichheitsdialog gestartet. Er will die Lohndiskriminierung eliminieren. Mitte November zogen die Beteiligten an einer Medienkonferenz Zwischenbilanz: Nur 16 Unternehmen und Verwaltungen (siehe&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.lohngleichheitsdialog.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">www.lohngleichheitsdialog.ch</span></a></span>&nbsp;) haben sich dem Dialog angeschlossen, und die meisten von ihnen erst dank den grossen Bemühungen der Gewerkschaften. Das ist unbefriedigend. Darin sind sich die Sozialpartner und Bundesrätin Simonetta Sommaruga einig.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aus Sicht der Gewerkschaften gibt es viel Nachholbedarf, vor allem bei den Banken und Grossunternehmen des Detailhandels und der graphischen Industrie. Aber auch Bund und Kantone könnten den Lohngleichheitsdialog nachhaltiger fördern, etwa via die Bestimmung, dass bei Submissionen die Lohngleichheit eingehalten werden muss.</p><p class="Absatznormal">Der Lohngleichheitsdialog soll bis 2014 weitergeführt werden. Die Gewerkschaften werden sich weiter entsprechend einsetzen. Vor allem aber müssen jetzt die Unternehmen handeln und nicht mehr bloss Sonntagspredigten halten. Sollte der Lohngleichheitsdialog scheitern, sind für die Gewerkschaften gesetzliche Massnahmen unumgänglich, wie sie im Evaluationsbericht zu zehn Jahren Gleichstellungsgesetz und von den Gewerkschaftsfrauen am 14. Juni 2011 gefordert wurden.</p><p class="Absatznormal">Auch die Bundesrätin will dem Lohngleichheitsdialog nochmals eine Chance geben. Und auch sie regt für den Fall eines gescheiterten Dialogs an, dass sich Bundesrat und Parlament überlegen müssten, mit welchen staatlichen Massnahmen die Lohngleichheit durchgesetzt werden könnte.</p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Lohndiskriminierung in Zahlen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Durchschnitt entgehen einer Berufsfrau (bei Vollzeitarbeit) im Berufsleben rund 380'000 Franken aufgrund „purer“ Lohndiskriminierung (= Anteil Lohnunterschied, der nicht erklärt werden kann mit Ausbildung, Alter, Berufserfahrung und Funktion).</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Lohnraub an den Frauen</span>&nbsp;nach Branchen<span lang="DE">:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span><span></span></span></span><span lang="DE">Gastgewerbe: 146'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Detailhandel: 359'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Lebens-- und Genussmittelindustrie: 469'000 Franken&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Maschinenindustrie und Uhren: 513'000 Franken</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Banken und Versicherungen: 765'000 Franken</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Quelle: Berechnungen Büro BASS aufgrund der neusten Zahlen (LSE 2008)</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-96</guid><pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:36:00 +0100</pubDate><title>Vor dem Abpfiff der ersten Halbzeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/vor-dem-abpfiff-der-ersten-halbzeit</link><description>Die Mindestlohninitiative steht. Die Schwelle von 120 000 Unterschriften ist klar überschritten. Deshalb ruft der SGB zu letzten Sammlungen und zum Rückruf der bei den Sammelnden noch vorliegenden Unterschriftenbögen auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben&nbsp;</span>die erste Halbzeit&nbsp;<span lang="DE">ihres fair play für fair pay zügig und effizient gespielt. Nach 10 Monaten haben sie mittlerweile 122 000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt.&nbsp;</span>Diese Unterschriften sind noch nicht alle beglaubigt, so dass sich ihre Zahl noch etwas verkleinern wird. Auf der anderen Seite dürften noch neue Unterschriften dazukommen. Der SGB hat zu letzten Sammlungen aufgerufen und dazu aufgefordert, die Bögen, die in den Büros oder zuhause noch halb oder ganz ausgefüllt herumliegen, bis zum 9.12.2011 einzuschicken.&nbsp;<span lang="DE">Das Einreichen der Initiative ist auf den Zeitraum Ende Januar 2012 geplant.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fest steht somit: in 3 bis 4 Jahren werden die Schweizer darüber abstimmen können, ob für einen Vollzeitjob nicht mindestens 4000 Franken zu zahlen sind. Die Idee, Mindestlöhne nicht allein per Gesamtarbeitsvertrag, sondern da, wo dies nicht möglich ist, auch per Gesetz oder andere staatliche Massnahmen zu fördern, erobert sich immer mehr Raum. Das aktuellste Beispiel liefert Deutschland. Da haben sich die&nbsp;</span>schwarzgelben Regierungsparteien&nbsp;<span lang="DE">jahrelang dem vom Gewerkschaftsbund (DGB) und den Linksparteien geforderten gesetzlichen Mindestlohn verweigert. Nun jedoch haben Kanzlerin Merkel höchstpersönlich und ein beachtlicher Teil ihrer nächsten Entourage die Kehrtwende vollzogen. Merkel will eine (sozialpartnerschaftlich dominierte) Kommission einsetzen, die in Branchen ohne Tarifmindestlöhne verbindlich einen Minimallohn erlassen kann. Ein gutes Zeichen für die Renaissance des Mindestlohns, das sicher über den Rhein ausstrahlen wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mehr zur Initiative, die von SP, Grünen, CSP, Alternative Linke, LCH, Vasos, IG Sozialhilfe, KABBA und Liste 13 unterstützt wird, findet sich auf:&nbsp;<a href="http://www.mindestlohn-initiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.mindestlohn-initiative.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-92</guid><pubDate>Mon, 21 Nov 2011 14:19:00 +0100</pubDate><title>Entwicklung, Rückschläge, Renaissance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/entwicklung-rueckschlaege-renaissance</link><description>Die Gesamtarbeitsverträge (GAV) regeln einen grossen Teil der Arbeitswelt – und damit des täglichen Lebens. Am 24. November  beschäftigen sich Sozialpartner und Bundesrat anhand des 100jährigen Jubiläums der GAV-Verankerung im Obligationenrecht mit der Frage, wohin die GAV entwickelt werden können. Wir stellen hier in aller Kürze die Frage, woher sie kommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">1877 führt die Schweiz nach heftiger Auseinandersetzung das Fabrikgesetz ein. Es bringt den 11-Stunden-Tag, ein Verbot der Kinderarbeit (unter 14 Jahren) und eine weitgehende Einschränkung der Nachtarbeit. Zu diesem Zeitpunkt sind kaum eine Handvoll Gesamtarbeitsverträge (GAV) verwirklicht. Wer die Ausbeutung von Arbeitnehmenden bekämpft, setzt primär auf staatliches Arbeitsrecht – und Streik.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das ist auch 1911 nicht wesentlich anders, als der GAV im Schweizerischen Obligationenrecht verankert wird. Der damalige Bundesrat erhofft sich von der Förderung der GAV eine Milderung des Klassenkampfs. Denn die Schweiz des frühen 20. Jahrhunderts ist nicht – wie es ein späterer Mythos verklärt – das Land der wohltemperierten Interessenausgleiche; es wird oft gestreikt. Ende der 20er Jahre sind denn auch klar weniger als 10 % der unterstellbaren<span lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;Arbeitnehmer/innen einem GAV unterstellt. Dies beginnt sich erst 10 Jahre später zu ändern. Es kommt zu einer ersten Welle von GAV-Abschlüssen. Die bedeutendsten davon sind der Landesmantelvertrag (LMV) des Bauhauptgewerbes, der Uhren-GAV und das Friedensabkommen in der Maschinenindustrie. Bei Kriegsausbruch ist rund ein Viertel aller Arbeitsverhältnisse von einem GAV bestimmt. Eine zweite Welle von Abschlüssen ab 1944 (neu Chemie-, Nahrungsmittel-, Textil-GAV) führt dazu, dass 1950 rund 50 % aller Arbeitnehmer einem GAV unterstehen.</p><h3 style="font-weight: bold; " class="Absatznormal"><span lang="DE">Vom Verteilinstrument zum „Auslaufmodell“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Grad an Unterstellung ändert bis anfangs 90er Jahre nicht wesentlich. Der GAV wird vier Jahrzehnte lang als Instrument einer einigermassen gerechten Verteilung gemeinsam erarbeiteten Reichtums angewandt. Die&nbsp;</span>Löhne, so sie im GAV geregelt sind, klettern aufwärts, die&nbsp;<span lang="DE">Ferien steigen auf 4 bis 6 oder 7 Wochen (etwa für Ältere), die wöchentlichen Arbeitszeiten fallen auf 41 bis 40 Stunden. Gleichzeitig erschliessen die GAV neue Inhalte wie Weiterbildung, Mitwirkung, Gesundheitsschutz und Gleichstellung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In der Krise der 90er Jahre greifen die Neoliberalen den GAV frontal an. Arbeitgeber-Präsident Guido Richterich bezeichnet ihn als „Auslaufmodell“. Gleichzeitig werden die GAV inhaltlich ausgedünnt. Der automatische Teuerungsausgleich wird eliminiert, einige GAV verlegen die Lohnverhandlungen auf betriebliche Ebene (Banken, Basler Chemie, graphische Industrie). So gewinnt auch die individuelle Lohnverteilung an Bedeutung und verursacht wesentlich die zunehmende Lohnspreizung. Die anhaltende Tertiarisierung der Arbeitswelt führt zudem dazu, dass der GAV, der vor allem in Handwerk und Industrie verbreitet ist, einen immer kleineren Teil der Arbeitsverhältnisse abdeckt. 1996 ist der Tiefpunkt erreicht: Nur mehr 1 269 000 Arbeitnehmer/innen sind einem GAV unterstellt. Der Abdeckungsgrad fällt unter 50 %.</span></p><h3 style="font-weight: bold; " class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Renaissance</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">2009 zählt das BA für Statistik 614 GAV, denen insgesamt 1,7 Mio Arbeitnehmer/innen unterstellt sind. Der Abdeckungsgrad liegt damit wieder über 50 %.&nbsp;</span>Der Trend der 90er Jahre ist also gekehrt worden. Was sind die Gründe&nbsp;<span lang="DE">für die Renaissance des GAV?&nbsp;</span></p><ol><li><span lang="DE"></span><span lang="DE">Nach einer weitgehenden Abschaffung des Beamtenstatus bei Bund und Kantonen werden die Arbeitsverhältnisse bei Post, SBB und Swisscom, aber auch in Bereichen des Gesundheitswesens, neu durch GAV geregelt.&nbsp;</span></li><li><span lang="DE"></span><span lang="DE">In Bereichen des tertiären Sektors können einige neue GAV abgeschlossen werden (Reinigung, private Sicherheit, kleinere regionale GAV im Detailhandel).</span></li><li><span lang="DE"></span>Die politische Konstellation rund um die Personenfreizügigkeit mit der EU<span lang="DE">&nbsp;</span>begünstigt diese Renaissance<span lang="DE">: Wer verschlechterte Arbeitsbedingungen verhindern will, muss auf einen Referenzrahmen abstellen, den GAV und insbesondere GAV-geregelte Mindestlöhne geradezu ideal abgeben. Auf diesem Hintergrund, aber auch gepusht durch gewerkschaftliche Kampagnen, steigert sich das normative Gewicht vertraglicher Mindestlöhne. Es kommt zu einer Zunahme von allgemein verbindlich erklärten GAV.</span></li></ol><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass die Entwicklung vorwärts geht, wenn auch nicht schnurgerade sondern gewunden, zeigt der beabsichtigte Temporär-GAV, dessen Inkraftsetzung immer wieder torpediert wurde. Dass GAV als Ausdruck einer Konsens-Strategie in der Aushandlung selbst auch zu Konflikten Anlass geben können, zeigt sich aktuell in der Erneuerung des LMV-Bau. Genau in diesem Gewerbe ist 2003 – auch nach einem heftigen Konflikt – der frühzeitige Altersrücktritt vereinbart worden, der seinerseits zum Modell für viele weitere solche GAV-Regelungen wird, die jeweils allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Neu sind zudem in den letzten Jahren zunehmend auch&nbsp;</span>Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie&nbsp;<span lang="DE">in die GAV aufgenommen worden</span>.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In der quantitativen Abdeckung zeigt sich das Modell des GAV somit gegenwärtig als sehr robust,</span>&nbsp;in den Inhalten&nbsp;<span lang="DE">als innnovationstauglich.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Tabelle 1: GAV-Abdeckung (Schätzung Rieger 2009)<span lang="DE">[2]</span></span>&nbsp;</b></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><span lang="DE">Gering (&lt; 30%)</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Mittel (30 bis 60%)</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Hoch (&gt; 60%)</span></th></tr></thead><tbody><tr><td><span lang="DE">Sektoren</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">primärer</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">tertiärer</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">sekundärer</span></p></td></tr><tr><td><span lang="DE">Ausbildung</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">höhere</span></p></td><td></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ungelernte, Berufslehre</span></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Löhne</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&gt; 6000.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">4500.- bis 6000.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&lt; 4500.-</span></p></td></tr></tbody></table><p><b>Tabelle 2: die 5 grössten GAV in der Schweiz</b></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Branche/Unternehmen</span></b></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Anzahl Unterstellte<span><span><span><b><span lang="DE">[3]</span></b></span></span></span></span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gastgewerbe</span></p></td><td><span lang="DE">206‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Maschinenindustrie</span></td><td><span lang="DE">110‘000</span></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bauhauptgewerbe</span></p></td><td><span lang="DE">80‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Banken</span></td><td><span lang="DE">80‘000</span></td></tr><tr><td><span lang="DE">Migros</span></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">65‘000</span></p></td></tr></tbody></table><div><hr><div id="ftn1"><p>[1]&nbsp;Die GAV-Abdeckung orientiert sich hier und im Folgenden an der Zahl der&nbsp;<i>Unterstellbaren&nbsp;</i>und nicht sämtlicher Erwerbstätigen. Insbesondere Selbständige und Kaderangehörige sind somit nicht berücksichtigt.</p></div><div id="ftn2"><p>[2]&nbsp;Andreas Rieger: Entwicklung und Bedeutung der GAV in der Schweiz. S. 112. In: Handbuch zum kollektiven Arbeitsrecht, Basel 2009.</p></div><div id="ftn3"><p>[3]&nbsp;Quelle: ebenda, S.113. Zahlen 2006.&nbsp;</p></div></div>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-84</guid><pubDate>Thu, 03 Nov 2011 14:03:00 +0100</pubDate><title>So nicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/so-nicht</link><description>Die in der Herbstsession verabschiedete Vorlage Managed Care wird mit dem Referendum bekämpft. Auch der SGB gehört zum Nein-Lager. Denn auch die neuste Gesundheitsreform belastet die Versicherten mehr. Und eröffnet weitere Risiken. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB ist für die Förderung der integrierten Versorgung. Er hat deshalb zusammen mit dem vpod, dem SBK und weiteren Berufsverbänden aus dem Gesundheitswesen das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle PGS entwickelt. Der SGB muss jedoch die Managed Care-Vorlage, so wie sie das Parlament im Herbst verabschiedet hat, ablehnen. Dies umso mehr, als bereits die andern jüngsten Reformen im Gesundheitswesen vor allem die Versicherten rupfen – und immer noch kein ausreichender Wille dazu besteht, trotz ständig steigender Krankenkassenprämien die unsoziale Kopfprämie durch eine an ein landesweit geltendes Sozialziel gebundene Prämienverbilligung abzudämpfen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Beispiele „verunglückter“ Reformen: Die Neuordnung der Pflegefinanzierung und der Spitalfinanzierung. Bei der Pflegefinanzierung führt die föderalistische Lösung zu Mehrbelastungen der Pflegebedürftigen in einem Ausmass, das den Preisüberwacher aufs Tapet gerufen hat! Beispiel Spitalfinanzierung: Fehlende flankierende Massnahmen verstärken den Druck auf das Gesundheitspersonal. Am Aktionstag vom 22. September 2011 haben Tausende gegen die problematischen Arbeitsbedingungen demonstriert!&nbsp;<span lang="DE">Und nun Managed Care: Sie erhöht die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken auf 1‘000 Franken/Jahr. Dazu kommt die prozentuale Erhöhung des Selbstbehaltes von heute 10 % auf 15 %. Das alles,&nbsp;</span>ohne dass die Versicherten eine Leistung mehr hätten als heute. Sie, die Versicherten, werden also wie bereits anlässlich der letzten Reformen erneut gerupft. Nur wer Managed Care, also ein Netzwerk, wählt, dem wird&nbsp;<span lang="DE">die jährliche Obergrenze des Selbstbehaltes um 200.- gesenkt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorlage verleiht gleichzeitig den Kassen viel zu viel Macht. Weitere Gefahr: Die zwingende Budgetmitverantwortung der Netzwerke kann zu einer Rationierung der Leistungen führen: Weil Defizite vom Netz getragen werden&nbsp;</span>müssen, besteht die Gefahr, dass notwendige Leistungen vorenthalten oder eingeschränkt werden. Zudem sind&nbsp;<span lang="DE">die Kassen frei, mit welchen Netzen sie Verträge abschliessen wollen. Darüber hinaus sind sie nicht einmal verpflichtet, ihren Versicherten Netze anzubieten. Beides kann in der Praxis für die Versicherten zu einem „Riesengschtürm“ führen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Das an und für sich vernünftige Konzept Managed Care hat in der aktuellen Umsetzung zu viele gefährliche und unsoziale Pferdefüsse. Deshalb lehnt auch der SGB diese Vorlage ab und unterstützt das entsprechende Referendum.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mehr:&nbsp;<a href="http://www.nein-zur-mogelpackung.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.nein-zur-mogelpackung.ch</a>.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-88</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:10:00 +0100</pubDate><title>Ein längst fälliger Schritt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-laengst-faelliger-schritt</link><description>Ergänzungsleistungen tragen häufig den Mietkosten nur ungenügend Rechnung. Entsprechende Verbesserungsanträge wurden lange Zeit abgeblockt. Jetzt hat ein Vorschlag grünes Licht bekommen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat für die Mietkosten als Einzelperson Fr. 1‘100.- pro Monat zu gut, für Zwei- oder Mehrpersonenhaushalte werden höchstens 1‘250.- pro Monat als Mietkosten akzeptiert. Muss die Wohnung rollstuhlgängig sein, können noch einmal bis zu Fr. 300.- pro Monat angerechnet werden. Diese Ansätze gelten seit 2001.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Je nachdem, wo die EL-Bezügerinnen und Bezüger wohnen, reichen diese Ansätze bei weitem nicht, um die effektiven Mietkosten zu decken. Mietkosten werden für die Betroffenen darum zur Armutsfalle. Wer in einer Wohnung lebt, die mehr als die eingangs erwähnten Ansätze kostet, muss sich die zusätzlichen Kosten vom sowieso schon knappen Lebensbedarf absparen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Senioren- und Behindertenorganisationen fordern darum schon länger, dass bei den Ergänzungsleistungen die Höchstgrenze für die Mietkosten den gestiegenen Mietpreisen angepasst und erhöht werden. Es gab ausserhalb des Parlaments schon verschiedenste Versuche, eine Erhöhung zu erreichen. Im eidgenössischen Parlament wurden zahlreiche Vorstösse mit der gleichen Forderung eingereicht. Keiner dieser Vorstösse hatte bis anhin zum Erfolg geführt. In der Herbstsession wurde ein Vorstoss gar mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Nun bewegt sich doch etwas: In der letzten Sitzung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit wurde eine von mir eingereichte Kommissionsmotion gutgeheissen. Die Motion verlangt eine Anhebung der Mietzinsmaxima. Besonders berücksichtigt werden sollen Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede. Ein Bericht des Bundesamts für Sozialversicherungen hat nämlich aufgezeigt, dass nicht nur dringender Handlungsbedarf bei den Mietzinsmaxima ist, sondern dass die Situation besonders prekär ist, wo mehrere Personen in einem Haushalt von ErgänzungsleistungsbezügerInnen leben.</p><p class="Absatznormal">Mit der Überweisung des Vorstosses ist es noch nicht getan. Weitere Schritte müssen folgen. Doch da die Motion ohne Gegenstimme mit nur zwei Enthaltungen überwiesen wurde, kann das Vorhaben gelingen. Das ist allen Betroffenen von Herzen zu wünsc</p>]]></content:encoded><category>Ergänzungsleistungen</category><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-87</guid><pubDate>Tue, 01 Nov 2011 14:08:00 +0100</pubDate><title>Wieso eigentlich eine Vernehmlassung, wenn man deren Ergebnisse ignoriert?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieso-eigentlich-eine-vernehmlassung-wenn-man-deren-ergebnisse-ignoriert</link><description>Gewerkschaften, Linksparteien, Kirchen, die meisten Kantone, die Detaillisten und viele weitere Organisationen haben sich in der Vernehmlassung gegen die Parlamentarische Initiative Lüscher gewandt. Eine Mehrheit also. Dennoch wollen die zuständigen parlamentarischen Kommissionen mit dem Anliegen durchmarschieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Parlamentarische Initiative Lüscher verlangt uneingeschränkte Öffnungszeiten für Tankstellenshops. Sie reiht sich wie exemplarisch ein in die Salamitaktik, mit der das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit zunehmend banalisiert und Schritt für Schritt aufgehoben werden soll. Lüscher und seine Freunde spielen ihren Anspruch natürlich herunter: Es gehe bloss um einen kleineren Konsumentendienst und um eine Anpassung an die modernen Konsumbedürfnisse. Aber die in der Vernehmlassung geballt geäusserte Ablehnung der verlangten Ausweitung der Nacht- und Sonntagsarbeit zeigt denn deutlich, dass es hier um mehr geht als um die Anpassung an einen bereits erfolgten gesellschaftlichen Wandel.</span></p><p class="Absatznormal">Gewerkschaften, Linksparteien, Kirchen und die meisten Kantone haben sich in der Vernehmlassung gegen die Parlamentarische Initiative Lüscher gewandt. Die Organisationen der Detaillisten und der Wirte lehnen erweiterte Öffnungszeiten in Tankstellenshops ebenfalls ab. Sie befürchten zurecht eine unlautere Konkurrenz, wenn Tankstellenshops alles zu jeder Zeit, also auch nachts und sonntags, verkaufen können. Auch die FMH, die Verbindung der Schweizer Ärzte, die Arbeitsmediziner und die Arbeitsinspektorate äussern sich gegen diese Liberalisierung, weil Nachtarbeit für die Betroffenen immer Gesundheitsrisiken bedeutet. Bekannt ist, dass Nachtarbeit zu Herz-, Schlaf- und Verdauungsstörungen führt. Bei Jugendlichen verdoppelt sie das Risiko von multipler Sklerose. Sodann bekämpfen die Jugendverbände und die Organisationen gegen Suchtmittelabhängigkeit die erweiterten Tankstellenöffnungen. Denn der nächtliche Umsatz dürfte zu einem Grossteil auf Alkohol-Überkonsumation beruhen. Die Umweltverbände schliesslich sind dagegen, weil schädliche Immissionen, bedingt durch den Mehrverkehr der Kunden, zunehmen werden.</p><p class="Absatznormal">All diese Fakten kümmern die zuständige Kommission des Nationalrates, die WAK, nicht. Sie, die diese Vernehmlassung lanciert hat, ignoriert nun deren Ergebnisse – weil ihr (resp. ihrer Mehrheit) diese nicht gefallen. Die WAK-Mehrheit beantragt ihrem Plenum Zustimmung zur Parlamentarischen Initiative. Die grosse Kammer hat denn auch schon den nächsten Salamischnitt vorgenommen: Sie hat eine Motion Hutter (FDP, ZH) akzeptiert, wonach die Kantone frei wären, die Ladenöffnungszeiten festzulegen. Mit anderen Worten: diese müssten die Bundesgesetzgebung zum Arbeitnehmerschutz nicht mehr respektieren.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Die WAK will blind und gegen den Willen einer Mehrheit durchmarschieren. Das Plenum des Nationalrates ist also gefragt, die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis zu nehmen – und seine Kommission zu stoppen. Denn dass der Schutz der Gesundheit und des Privatlebens der betroffenen Arbeitnehmenden mehr wiegt als der Profit der Benzinhändler, ist offensichtlich – und offensichtlich geteiltes Gemeingut.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-86</guid><pubDate>Mon, 31 Oct 2011 14:06:00 +0100</pubDate><title>Nun sieht‘s auch Merkel ein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nun-sieht-s-auch-merkel-ein</link><description>Deutschland hat bis heute keinen gesetzlichen Mindestlohn. Gewerkschaften und linke Parteien fordern zwar seit geraumer Zeit einen solchen, Schwarz-Gelb aber betonierte. Vor wenigen Tagen nun hat Kanzlerin Angela Merkel öffentlich eine Kehrtwende vollzogen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Lange Zeit muss er sich sehr einsam vorgekommen sein, der ehemalige IG-Metall-Betriebsrat Karl-Josef Laumann, Bundesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft und damit Anführer des christlichsozialen Flügels in der CDU. Die Parteispitzen hielten nichts von seinem Vorschlag, dass die von links und den Gewerkschaften gepushte Idee eines gesetzlichen Mindestlohnes auch in einem C-Forderungskatalog zu stehen habe. Seit Ende Oktober ist dies anders; die Kanzlerin höchstpersönlich spricht sich nun gemeinsam mit ihrer Arbeitsministerin van der Leyen für eine „feste Lohnuntergrenze“ aus, was nichts anderes als einen staatlich garantierten Mindestlohn meint. Favorisiert wird für den Moment die Idee, dass eine Kommission der Sozialpartner in den Branchen ohne Tarif- und Lohnverhandlungen einen solchen Mindestlohn zu erlassen und anzupassen hätte. Als Referenz gilt dabei für den Moment ein Wert von knapp 7 Euro für den Osten und von knapp 8 Euro für den Westen. Der DGB dagegen fordert mindestens 8.50 Euro landesweit.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ein höchst bemerkenswerter Sinneswandel in der deutschen Chefetage, für den zwei Motivbündel auszumachen sind:&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt"><span lang="DE">1.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></span><span lang="DE">Je länger über Mindestlöhne diskutiert wird, je mehr demzufolge über Mindestlöhne empirisch geforscht wird, desto mehr zeigt sich, dass die bloss aus geschlossenen neoliberalen Ideologiegebilden abgeleiteten Gleichungen à la „Mindestlohn = mehr Arbeitslosigkeit“ nur den Geist der Verfasser, aber nicht der Tatsachen spiegeln. Arbeitsministerin van der Leyen hat denn auch von sechs deutschen Forschungsinstituten Studien zu den Auswirkungen von „festen Lohnuntergrenzen“ verlangt. Durch Indiskretion bekannt geworden ist, dass keine dieser Studien entsprechende Nachteile ortet.</span></p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt"><span lang="DE">2.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></span><span lang="DE">In einem Land, in dem 7 % aller Beschäftigten zu Bruttolöhnen unter 6 Euro/Stunde arbeiten (und dies ohne Lehrlinge und 1 Euro-JobberInnen), also gerade mal 1000 Euro brutto pro Monat verdienen, herrscht eine soziale Misere, mit der sich keine Bundeswahl gewinnen lässt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ist der Sinneswandel der Kanzlerin nur pragmatische Kunst des Überlebens im Amt? Und: Wird die Chefin die aufbegehrenden liberalen und konservativen Flügel überzeugen können? Das wissen wir nicht. Das grüne Licht der Kanzlerin für den Mindestlohn ist jedoch an sich ein starkes Zeichen.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-83</guid><pubDate>Mon, 31 Oct 2011 14:00:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat darf Arbeit nicht mehr verweigern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesrat-darf-arbeit-nicht-mehr-verweigern</link><description>Am 21. Oktober, also im Schatten des Wahlfinish und daher nur eingeschränkt wahrgenommen, bestätigte die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission (GPK) offensichtlichen Lohndruck und gleichzeitig halbherziges Handeln des Bundesrates. Der SGB sagt das Gleiche klarer: Bundesrat und Behörden begehen Arbeitsverweigerung</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In ihren Schlussfolgerungen zum Bericht über die „Evaluation der Aufsicht über die flankierenden Massnahmen und deren Wirkungen“, den sie bei der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle in Auftrag gegeben hatte, stellt die GPK summarisch fest, „dass:</p><ul><li><span>ein Lohndruck offensichtlich vorhanden ist;</span></li></ul><ul><li><span>die flankierenden Massnahmen unvollständig und uneinheitlich umgesetzt werden;</span></li></ul><ul><li><span>die Steuerung verspätet, komplex und zu wenig zielgerichtet ist;</span></li></ul><ul><li><span>die Datengrundlage der Kommunikation ungenügend ist.“&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Der Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, die eigentliche Untersuchung, benennt die einzelnen Dunkelstellen:&nbsp;</p><ul><li><span><span></span></span><span>Besonders ausgeprägt sind die Löhne bei neu eingestellten Personen unter Druck geraten.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Trotz spürbarem Lohndruck und entsprechender Vorschrift führte in der ganzen Deutschschweiz kein Kanton Mindestlöhne zum Schutz der Löhne ein. Einige Kantone verzichten sogar bewusst darauf, Lohndumping festzustellen.</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>Die Schutz-Instrumente sind mangelhaft: So können bspw. Lohndrücker bei Subunternehmerketten nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Das zeigen die vielen in den letzten Wochen aufgeflogenen Dumpingfälle auf Baustellen deutlich.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar: Bund und Kantone müssen Lohndumping konsequent bekämpfen. Sie müssen – endlich – ihre laisser-faire-Haltung aufgeben. Bei den unter Druck stehenden Einstiegslöhnen braucht es eine Kontrolloffensive, damit das Dumping ans Tageslicht kommt. Wo die Löhne unter Druck sind, müssen Bund und Kantone Mindestlöhne erlassen. Das schreibt das Gesetz vor. Und die Lücken im Schutzmantel müssen geschlossen werden (bspw. Einführung Solidarhaftung).</p><p class="Absatznormal">Bundesrat Johann Schneider-Ammann ist der oberste Verantwortliche für die korrekte Umsetzung der flankierenden Massnahmen. Wenn die Löhne unter Druck sind, Bund und Kantone den Lohndruck aber nicht konsequent bekämpfen, ist der Auftrag nicht erfüllt. Bundesrat Schneider-Ammann muss daher umgehend Massnahmen ergreifen, damit die Löhne in der Schweiz sicher sind und Lohndumping mit allen Mitteln bekämpft wird.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-82</guid><pubDate>Thu, 27 Oct 2011 13:58:00 +0200</pubDate><title>Erfolgreicher Streik für würdige Arbeitsbedingungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erfolgreicher-streik-fuer-wuerdige-arbeitsbedingungen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Streik der Bauarbeiter im Zürcher Bahnhof war kein gewöhnlicher Streik. Es ging nicht um mehr Lohn oder kürzere Arbeitszeit. Es ging, im wahrsten Sinn des Wortes, gegen Scheisse. Gegen solche, die aus Plumsklos der Züge auf die darunter liegenden Arbeiter tropfte. Und damit ging es primär um die Würde der Arbeitnehmenden. Nachdem die Unia die Baustelle schon einmal kurz geschlossen hatte, die Bauherrin und die SBB Sanierungsmassnahmen versprachen, aber nur oberflächlich durchführten, traten die Bauarbeiter vom 17. bis 19. Oktober in den Streik. Das wirkte dann. Am 20.10. kam eine Vereinbarung zustande, in der Bauherrin und SBB endlich effiziente Massnahmen gegen die Fäkalien-Misere zusicherten – und auch eine rückwirkende Entschädigung „wegen unzumutbaren Arbeitsbedingungen.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass</span>&nbsp;dieser Streik siegreich ausgegangen ist. Dass es zum Streik erst kommen musste, damit die unwürdigen Zustände beendet werden konnten, zeigt aber, wie wenig selbstverständlich das Selbstverständliche&nbsp;<span lang="DE">ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-94</guid><pubDate>Wed, 26 Oct 2011 14:23:00 +0200</pubDate><title>Nach wie vor starke gewerkschaftliche Deputation</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/nach-wie-vor-starke-gewerkschaftliche-deputation</link><description>Auch das neu gewählte Parlament wird durch starke Gewerkschafter/innen geprägt sein. 18 Gewählte nehmen oder nahmen wichtige Funktionen beim SGB oder den ihm angeschlossenen Gewerkschaften ein. Drei weitere stammen aus anderen Arbeitnehmerverbänden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Klar ist: der SGB arbeitet je nach Umständen mit allen Fraktionen zusammen. Gewählte mit engem, zumeist beruflich bedingtem, Draht zu den Gewerkschaften sind jedoch im neuen Parlament nur in den Fraktionen der SP und der Grünen zu finden.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Als&nbsp;</span>Profis aus den SGB-Gewerkschaften sind gewählt worden</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In der&nbsp;<span style="font-weight: bold;">SP</span>:&nbsp;</span></p><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Paul Rechsteiner, SGB-Präsident (SG)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"></span><span lang="DE">Max Chopard-Acklin, Unia-Gewerkschaftsekretär (AG)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Philipp Hadorn, SEV-Gewerkschaftssekretär (SO)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Edith Graf-Litscher, SEV-Gewerkschaftssekretärin (TG)</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Symbol"><span></span></span><span>Corrado Pardini, Unia-Gewerkschaftssekretär (BE)&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Maria Roth-Bernasconi, Generalsekretärin PVB (GE)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Jean-Christophe Schwaab, SGB-Sekretär (VD)<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span><span><span><span lang="DE">[1]</span></span></span></span></a></span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Eric Voruz, pens. Unia-Sekretär (VD)</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die NR-Fraktion der SP zählt damit 8 SGB-Gewerkschafter/innen im engeren Sinn und damit einen Kopf mehr als bei den Wahlen vor vier Jahren. Nicht mehr zur Wahl angetreten waren aus diesem Feld&nbsp;</span>Jean-Claude Rennwald,&nbsp;<span lang="DE">André Daguet und&nbsp;</span>Christine Goll.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bei den&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Grünen</span>:</span></p><ul><li><span lang="DE" style="font-family: Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Balthasar Glättli, Leiter Kampagnen VPOD (ZH)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family: Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Louis Schelbert, Geschäftsleiter GB Kt. Luzern (LU)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family: Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Franziska Teuscher, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission (BE)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family: Symbol"><span></span></span><span lang="DE">Daniel Vischer, Präsident Luftfahrt VPOD (ZH)</span></li></ul><p class="Absatznormal" style="margin-top:0cm; margin-right:0cm; margin-bottom: 0cm; margin-left:36.0pt; margin-bottom:.0001pt"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="margin:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span lang="DE">Die grüne Fraktion hat damit weiterhin vier Gewerkschaftsprofis in ihren Reihen.&nbsp;</span>VPOD-Präsidentin Katharina Prelicz-Huber wurde leider trotz hervorragender Arbeit im Rat n<span lang="DE">icht mehr wiedergewählt.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Biografischer Draht</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Weitere Gewählte, die gegenwärtig ein gewerkschaftliches Mandat und/oder in der Vergangenheit über längere Zeit wichtige Funktionen in Gewerkschaften wahrnahmen, sind etwa</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">in der SP:&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hildegard Fässler, Präsidentin Sozialpolitische Kommission syndicom (SG), Susanne Leutenegger, ex Zentralsekretärin GBI (BL), Christian Levrat, ex SGB-Vizepräsident (FR), Mathias Reynard, Präsident Unia-Jugend Valais romand (VS), Roberto Zanetti, ex SEV-Sekretär (SO)</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">bei den Grünen:</span><span lang="DE">&nbsp;Regula Rytz, ex SGB-Zentralsekretärin (BE).&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Darüber hinaus sind viele weitere Gewählte der SP und der Grünen Mitglied in einer SGB-Gewerkschaft und nehmen ebenfalls gewerkschaftliche Interessen wahr.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Andere Verbände</span><span lang="DE">&nbsp;</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit den neu gewählten Yvonne Feri, Geschäftsführerin des Z</span><span lang="DE">ürcher Lehrer/innenverbandes (AG) und Martin Naef, Vorstand KV Zürich (ZH) sowie dem bestätigten Daniel Jositsch (Kooperationsvertrag KV) wird die „Arbeitnehmerdeputation“ in der SP-Fraktion um drei Köpfe erweitert, die weitere, dem SGB nicht angeschlossene Verbände vertreten.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im neuen Parlament sind die Gewerkschaften damit wiederum stark vertreten. Das wird auch nötig sein. Denn insbesondere in der Sozialpolitik haben die Bürgerlichen die Segel nach wie vor auf Abbau gehisst. Es wird vollen Einsatz der Arbeitnehmervertretenden und der Linken überhaupt brauchen, damit dieses Parlament im Sozialen nicht nur Vorlagen verabschiedet, die wir anschliessend per Referendum wieder bodigen müssen. A</span>uch aus dem Parlament sind,<span lang="DE">&nbsp;nach Jahren zunehmender sozialer Ungleichheit und ungerechter Verteilung, Zeichen der Wende verlangt.&nbsp;</span><br>&nbsp;</p><div><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>&nbsp;Noch nicht definitiv gesichert, hängt vom zweiten Wahlgang der Ständeratswahlen in der Waadt ab, bei denen die als Nationalrätin bestätigte G. Savary als Favoritin gilt. Wird G. Savary als Ständerätin bestätigt, wird J.C. Schwaab als Nationalrat nachrücken.&nbsp;</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-85</guid><pubDate>Fri, 21 Oct 2011 14:04:00 +0200</pubDate><title>Hilfe, aber erst wenn tief dauerkrank, entmüdet und entrechtet! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/hilfe-aber-erst-wenn-tief-dauerkrank-entmuedet-und-entrechtet</link><description>Die Retter-Troika verfährt mit den Griechen und Griechinnen wie ein Arzt, der erst dann hilft, wenn sich sein Patient halb zu Tode gehungert hat. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erneute Hilfe nur, wenn erneute Sparanstrengungen. Das ist Haltung und Strategie der Troika, bestehend aus dem Internationalen Währungsfonds IWF, der EU und der Europäischen Zentralbank EZB, für weitere Hilfstranchen an Griechenland.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nur: Bereits die bisherigen Sparprogramme, von den EU-Helfern für die Hilfe verlangt, haben Not und Elend hervorgebracht - vor allem für die normalen Leute, denen die Löhne oder Renten gekürzt wurden. Reiche jedoch wurden geschont, weil höhere Abgaben zum Teil für alle gleich ausgestaltet wurden. Ein Teil dieser Reichen transferierten ihr Kapital zudem ins Ausland, auch in die Schweiz, wonach Schätzungen zufolge zwischen 50 bis über 200 Mia griechische Fluchteuro liegen sollen…</span></p><p class="Absatznormal">Ein solches Strangulierungsprogramm hatten die Gewerkschaften schon lange bekämpft. Der massiv befolgte Generalstreik vom 19./20. Oktober war ja schon der neunte solche Abwehrakt.&nbsp;<span lang="DE">Zoe Lanara vom griechischen Gewerkschaftsbund GSEE rechnet denn auch vor, wozu die bisherigen Sparmassnahmen geführt haben: Die Arbeitslosigkeit hat sich innert 3 Jahren (vom März 08 bis März 11)&nbsp;</span>auf 17 %&nbsp;<span lang="DE">verdoppelt. Real schätzt sie Lanara auf 23 %, und die Jugendarbeitslosigkeit liegt bei 42,5 %.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das ist die Auswirkung von Lohn- und Rentenkürzungen, die zu Nachfragerückgängen führen, die zu Firmenkonkursen führen, die zu mehr Arbeitslosigkeit (und weniger Staatseinnahmen) führen, was zu schlechteren Leistungen des Sozialstaates führt, was wieder zu Nachfragerückgängen…Ein Teufelskreis, eine Endlosspirale ins Abwärts.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass es vor allem die Gewerkschaften sind, die in Griechenland die strangulierenden Spargebote bekämpfen, hat aber noch einen anderen Grund. Die „Rettertroika“ verlangt die Aufhebung resp. die Möglichkeit zur Abweichung von einem national geltenden Rahmen–GAV, der minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen festhält – natürlich gegen unten. Eine Einmischung in die sozialpartnerschaftlichen Beziehungen, die sogar auf Arbeitgeberseite Kopfschütteln und Opposition hervorruft. Gleichen Druck üben die „Euro-Retter“ gegen die Branchen-GAV auf: Sie sollen vor allem durch Abkommen auf Betriebsebene ersetzt werden. Hauptopfer auch hier: die Arbeitnehmenden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Euro-Troika will damit das Prinzip der gewerkschaftlichen Regelung liquidieren oder zumindest sehr schwächen. Die Methode hat Trend: Den Arbeitnehmenden darf es nicht zu gut gehen. Was aber will sie, die Troika, eigentlich retten, wenn sich die einfachen Leute zuvor zu Tode sparen sollen?</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-81</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:55:00 +0200</pubDate><title>Schwerfällig und damit Gefahr von Ineffizienz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/schwerfaellig-und-damit-gefahr-von-ineffizienz</link><description>Das neue Hochschulförderungsgesetz hat die parlamentarische Hürde genommen. Kritische Beobachtung ist angezeigt. Denn es droht die Gefahr von Ineffizienz und zu vielen regionalen Interessen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die hochschulpolitische Landschaft ist mit dem neuen Gesetz geändert. Das zeigt sich besonders darin, dass der Einfluss der Kantone auf die Fachhochschulen (FHS) stark zunimmt. Denn die Kantone werden in der Schweizerischen Hochschulkonferenz, dem neuen durch das Gesetz vorgesehenen Steuerungsorgan, dominant vertreten sein. Umgekehrt verliert der Bund bisherige Kompetenzen, die er vor allem im FHS-Bereich hatte. Gleichzeitig bindet das Gesetz auch die Bedeutung der Organisationen der Arbeitswelt – also auch der Sozialpartner – zurück. Da, wo ursprünglich eine Rückstufung der Sozialpartner vorgesehen war, konnte diese in den parlamentarischen Beratungen abgemildert werden. Denn parallel zur besagten Konferenz wird es einen ständigen Ausschuss der&nbsp;</span>Organisationen der Arbeitswelt&nbsp;<span lang="DE">geben, der zu den Traktanden der Konferenz Stellung beziehen kann. Zudem werden Arbeitnehmer- wie Arbeitgeberorganisationen mit je zwei Delegierten mit beratender Stimme in der Konferenz vertreten sein.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wird das in der Praxis hinhauen? Der SGB bleibt skeptisch. Und nicht nur er allein. Es droht die Gefahr von Ineffizienz und mit der dominanten Stellung der Kantone auch die von viel regionalem Eigensinn. Zudem bleibt darüber zu wachen, dass sich die neue Struktur für die Fachhochschulen nicht hinderlich ausweisen wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gleichzeitig hat das Parlament seine Debatte zur Finanzierung der Berufsbildung 2012 fortgesetzt. Der Nationalrat hat zweimal einstimmig entschieden, die Bundesmittel auf 25% zu e</span>rhöhen, wie das das Berufsbildungsgesetz ja auch seit 2004 vorschreibt. Der Ständerat jedoch beharrte auf seiner Position, diese Vorgabe mit stufenweiser Erhöhung erst 2013 zu erreichen. Im Dezember wird eine Einigungskonferenz entscheiden.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-80</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:53:00 +0200</pubDate><title>Über 600 Aussteuerungen pro Jahr verhindert!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ueber-600-aussteuerungen-pro-jahr-verhindert</link><description>Auf Forderung von SGB-Präsident Paul Rechsteiner hat das Parlament die Senkung der Beitragszeit für maximal 520 Taggelder bei über 55-Jährigen von 24 auf 22 Monate beschlossen. Dadurch können jeden Monat gut 50 Aussteuerungen vermieden werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Immer stärker wird das Alter zum Faktor für die Arbeitslosigkeit. Während für Lehrlinge und Lehrtöchter oftmals die Anschlussmöglichkeiten an ihre Ausbildung fehlen, finden über 55-Jährige im Falle einer Arbeitslosigkeit kaum mehr eine Stelle. Durch die 4. AVIG-Revision blieb das Kernproblem nach wie vor bestehen. Nur die Folgen wurden durch den massiven Abbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) noch verschlimmert:</p><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span></span></span><span><span></span>Für unter 25-Jährige wurde die maximale Bezugsdauer auf 200 Taggelder zusammengestrichen, und Schul- und Studienabgänger erhalten die ersten 120 Tage keinerlei Unterstützung von der ALV.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span><span>&nbsp;</span>Über 55-Jährige müssen seither für die maximale Bezugsdauer von 520 Taggeldern die der Arbeitslosigkeit vorangehenden 24 Monate durchgehend gearbeitet haben. Bereits eine Lücke von wenigen Tagen reicht aus um die Bezugsdauer unter die maximalen 520 Tage zu drücken. Dies bei der Gruppe von Arbeitslosen, die auf dem Arbeitsmarkt die grössten Schwierigkeiten hat, eine neue Stelle zu finden.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Letzteres führt seither jeden Monat zur Aussteuerung von rund 50 Personen, die „nur“ 22 oder 23 der 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig waren – z.B. weil sie zwischen zwei Anstellungen eine Lücke von einigen Tagen hatten. Diese völlig unverhältnismässige Härte wird nun dank dem Einsatz von SGB-Präsident Paul Rechsteiner beseitigt. Wer als über 55-Jähriger während 22 der letzten 24 Monate vor der Arbeitslosigkeit erwerbstätig war, wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2012 wieder Anspruch auf volle 520 Taggelder haben.</p><p class="Absatznormal">Wie nötig diese Korrektur ist, wird angesichts der Tatsache, dass das Risiko einer Langzeitarbeitslosigkeit von über 55-Jährigen allein in den deutschsprachigen Kantonen laut dem seco zwischen 2006 und 2010 von 39 auf 46 Prozent angestiegen ist, überdeutlich klar. Auch Bundesrat und Parlament haben die Dringlichkeit dieser Sache erkannt und der Änderung in einem Schnellverfahren noch in der Herbstsession zugestimmt. Sie kann nun auf 1. Januar 2012 umgesetzt werden.</p><p class="Absatznormal">So klein der Erfolg im Vergleich mit den Sparmassnahmen der 4. AVIG-Revision auch sein mag, so wichtig ist er doch für die Betroffenen. Und er ist ein wichtiger Erfolg gegen die Prekarisierung im Alter.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-78</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:48:00 +0200</pubDate><title>Schon wieder und wie noch nie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/schon-wieder-und-wie-noch-nie</link><description>Rentenalter 65 für die Frauen und Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV: das neue Parlament wird über diese beiden AHV-Abbau-Vorstösse zu entscheiden haben. Dazu gesellt sich ein neuer Angriff auf die Renten der Beruflichen Vorsorge. Die gesammelte Arroganz schreit nach Korrektur. In den Wahlen wär sie möglich.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wieder einmal blasen Volksvertreter zur Jagd auf das Volk. Besonders zeichnet sich die St. Galler Ständeratsdeputation aus.&nbsp;</span>Erika Forster (FDP)&nbsp;<span lang="DE">hat einen Vorstoss für die Erhöhung des Rentenalters der Frau von 64 auf 65,&nbsp;</span>Eugen David (CVP) einen<span lang="DE">&nbsp;für die&nbsp;</span>Abschaffung des automatischen Teuerungsausgleichs bei der AHV lanciert. In der ständerätlichen Kommisson sind sie damit durchgekommen. Die nationalrätliche Kommission dürfte die Vorstösse voraussichtlich noch vor den Wahlen behandeln. Entscheiden wird dann das Ende Oktober neu gewählte Parlament, vermutlich in seiner ersten, der Dezembersession 2011. Damit nicht genug! Bundesrat Burkhalter plant, ebenso uneinsichtig, für 2012 einen neuen Vorstoss zur Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes in der Beruflichen Vorsorge (von 6,8 auf 6,4 %).</p><p class="Absatznormal">Der Fahrplan steht. Doch was bedeutet das für die Pensionierten, die künftigen wie die heutigen? Der SGB hat gerechnet:<b><span lang="DE">&nbsp;<br></span></b></p><p><span lang="DE">Renteneinbussen Ehepaar pro Jahr</span></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Rentenanpassung gemäss E. David*</span></p></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></p></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Total</span></b></p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 675.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2160.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'707.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3192.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 752.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 733.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 2'480.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 3965.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Renteneinbussen Frau pro Jahr
</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th></th><th scope="col"><span lang="DE">Rentenanpassun gemäss E. David*</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Erhöhung Frauenrentenalter auf 65 Jahre**</span></th><th scope="col"><span lang="DE">Senkung Mindestumwandlungssatz</span></th><th scope="col"><b><span lang="DE">Total</span></b></th></tr></thead><tbody><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Tiefe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 283.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 552.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 76.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 911.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mittlere Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 409.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 797.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 929.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 1206.-</span></b></p></td></tr><tr><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hohe Einkommen</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 501.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 977.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fr. 1'311.-</span></p></td><td><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Fr. 2789.-</span></b></p></td></tr></tbody></table><p>Einkommenskategorien beziehen sich auf das letzte Jahr vor der Pension. Sie sind wie folgt gesetzt: Für Ehepaare 79‘100 = tief; 135‘100 = mittel; 262‘300 = hoch. Für Frauen: 30‘600 =&nbsp;&nbsp;tief; 69‘600 = mittel; 130‘000 = hoch.&nbsp;
</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">* Durchschnitt der letzten 20 Jahre, zu Preisen 2011.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">** 22 statt 22,8 Jahre Rentenbezug, ohne Auswirkungen auf Arbeitsmarkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">SGB-Präsident Paul Rechsteiner stellt fest: „Das ist der grösste Angriff auf den Sozialstaat, den es in der Schweiz je gegeben hat! – Ein solcher Abbau bricht den Verfassungsauftrag, wonach die Renten den Existenzbedarf angemessen zu decken haben.“&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die einzelnen Elemente dieses Abbaus sind in Abstimmungen&nbsp;</span>vom Volk allesamt schon mal verworfen worden. Dennoch kommen die Forster-David-Burkhalter zum x-ten Mal mit der gleichen Platte. Das erinnert an den Ostberliner Aufstand von 1953 und an Brechts Kommentar dazu, wonach das Volk das Vertrauen der Regierung verscherzt habe: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"</p><p class="Absatznormal">Pragmatisch umgesetzt heisst das: Es ist ein anderes Parlament zu wählen. Es sind Menschen mit sozialem Sensorium zu wählen, nicht Rentenabbauer. Echte Volksvertreter und nicht Vertreter gegen das Volk. In 14 Tagen kann das Volk korrigieren.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-77</guid><pubDate>Thu, 06 Oct 2011 13:46:00 +0200</pubDate><title>Auf Kurs, aber CO2-Schnellschuss gibt falsches Signal!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/auf-kurs-aber-co2-schnellschuss-gibt-falsches-signal</link><description>Jetzt unterstützt auch der Ständerat den Atomausstieg klar. Am Ziel für die atomfreie Energiestrategie 2050 besteht somit kein Zweifel. Auf dem Weg dazu gibt es noch viele Irrlichter. Beispielsweise das Ja zur zweckgebundenen CO2-Abgabe.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Ständerat war beim Grundsatzentscheid für den Atomausstieg wieder einmal die legendäre „chambre de réflexion“: Die von der Atomlobby vorerst in der Kommission durchgesetzte Hintertür, nur die „heutige Generation“ von AKW zu verhindern, ist nun wieder zu. Nach gründlichen Erwägungen formulierte die Kommission kurz vor der Plenumsdebatte eine Motion, die mit Bundesrat und Nationalrat neue AKW-Rahmenbewilligungen ausschliesst. Damit wollen nun doch beide Kammern eine atomfreie Zukunft nach Fukushima. Die als Kompromiss eingefügten forschungspolitischen Details wiegen nicht schwer. Sie sind selbstverständlich und dürften im Dezember im Nationalrat keine Probleme schaffen. Die grossen Mehrheiten in beiden Kammern schaffen politische Klarheit und Investitionssicherheit für neue Technologien. Der Ständerat war insgesamt in einer pragmatisch-optimistischen Aufbruchstimmung, die stark von Bundesrätin Doris Leuthard ausging. Das ist bemerkenswert.</p><p class="Absatznormal">Die Energiestrategie 2050 muss nun konkrete Massnahmen, Gesetze, Verbote und Gebote, Fördermassnahmen und Quotenvorgaben vorschlagen. Die Verwaltung ist seit dem Frühjahr an der Arbeit und hat nach der Sommerpause auch einen politischen Diskussionsprozess in Gang gesetzt, der gemeinsam mit allen interessierten Organisationen den Atomausstieg politisch verankern soll. Wir Gewerkschaften haben ein grosses Interesse an der Energiewende. Sie muss – wie der SGB in den letzten Monaten wiederholt betont hat – eine sukzessive dezentrale Versorgung bringen mit Wärme-Kraft-Koppelung und Solarenergie als wichtigsten Pfeilern, wozu neue Netztechnologien (Smartgrid, Smartmetering) nötig werden. High Tech beim Aufbruch (Alternativversorgung) und beim Abbruch (Atomentsorgung) schaffen sehr viele gute Arbeit.</p><p class="Absatznormal">Die Energiewende ist aber nicht nur eine volkswirtschaftliche Chance. Sie ist auch ein politischer, technologischer und wirtschaftlicher Kraftakt. Wir werden in den nächsten Jahren viele kontroverse Diskussionen und Kämpfe haben um die „richtige“ oder „falsche“ Alternativtechnologie, um Effizienz und mehr oder weniger Gas, Gross- oder Kleinkraftwerke, Geothermie, Pumpspeicherung, Sonne und Wind und die Qualität der Verteilnetze. Das anvisierte Ziel muss aber bleiben.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Zweckgebundene CO2-Abgabe ist ein strategischer Fehler</span></h3><p class="Absatznormal">Deshalb darf es keine strategischen Fehler geben, keine Schnellschüsse, die zu Umwegen führen können. Die im Ständerat angenommene Motion des Freisinnigen Pankraz Freitag für eine auf 20 Jahre befristete und rein zweckgebundene CO2-Abgabe ist so ein Schnellschuss. Nur knapp mit 20 zu 19 Stimmen überwiesen, kann sie der Nationalrat noch stoppen. Sie kann die Energiewende unnötig verzögern. Allein die dafür nötige Verfassungsänderung dauert zu lange. Die CO2-Abgabe heute ist keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe mit vollumfänglicher Rückerstattung. Die volle Zweckbindung ist ein politischer Wortbruch, der ihre klimapolitisch nötige Ausweitung auf Treibstoffe behindert. Lenkungsabgaben entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie pro Kopf zurückerstattet werden und damit jene belohnen, die sich mit wenig Ressourcenverbrauch auch zielgerecht verhalten. Zweckbindungen belohnen hingegen einseitig (z.B. die Baubranche oder Hauseigentümer oder eine bestimmte Technologie) und sind als reine Verbrauchssteuer unsozial. Freitag selbst qualifizierte seine Begründung vor dem Rat zweimal als „salopp formuliert“. Das trifft den Kern nicht schlecht. Zweckgebundene Umweltabgaben sind kontraproduktiv, weil mit ihrem Erfolg auch das Steuersubstrat abnimmt. Das Fördergeld nimmt somit laufend ab. Diese Kritik gilt auch für die sog. ökologische Steuerreform. Als tragende Säule der Energiestrategie 2050 könnte sie zur strategischen Falle für das grossmehrheitlich beschlossene Atomausstiegsziel werden. Wir brauchen jetzt kühle Köpfe und keine Schnellschüsse.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-76</guid><pubDate>Wed, 05 Oct 2011 13:44:00 +0200</pubDate><title>Kein Erbarmen für Ausgesteuerte kurz vor Pensionierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/kein-erbarmen-fuer-ausgesteuerte-kurz-vor-pensionierung</link><description>Der Ständerat lehnte in der Herbstsession klar ab, was die Waadtländer diesen Frühling deutlich angenommen haben: eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose. Trotz Handlungsbedarf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Waadtländer Lösung, welche diesen Oktober eingeführt wird,<i>&nbsp;</i>sieht vor, dass Frauen und Männer mit bescheidenem Vermögen eine Überbrückungsrente beziehen können – wenn sie noch maximal zwei Jahre von ihrer Pensionierung entfernt sind und keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosenunterstützung haben. Diese Überbrückungsrente erhalten sie bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Ständerat verlangte Géraldine Savary bloss, Notwendigkeit und Machbarkeit einer solchen Massnahme zu prüfen. Doch ihr Antrag scheiterte klar.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dabei ist es statistisch bewiesen: Einmal arbeitslos ist es für Männer und Frauen um die 60 schwierig, sich wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je nachdem mit welcher Regelmässigkeit sie in die Arbeitslosenkasse einzahlen konnten, dauert es mehr oder weniger lange, bis das RAV den Hahn zudreht und die Taggelder einstellt. Doch was dann? Was, wenn man nach einem oder sogar zweieinhalb Jahren, in denen man eine Bewerbung nach der anderen verfasst und fleissig Weiterbildungskurse besucht hat, immer noch ohne Stelle dasteht und bis zur ordentlichen Rente noch ein bis zwei Jahre fehlen? Dann wird es teuer und bitter. Die Anzahl unfreiwilliger Pensionierungen<sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></sup></span>&nbsp;und die steigende Quote der Sozialhilfebeziehenden in dieser Altersklasse belegen dies<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[2]</span></sup></sup></a>.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Ausweg Frühpensionierung erscheint vielleicht zunächst gar nicht so abwegig. Doch eine solche ist ohne angespartes Rentenkapital vor allem mit einem verbunden: mit deutlichen Rentenkürzungen – und das lebenslang. 6.8 bzw. sogar 13.6 Prozent der Rente werden bei einem Vorbezug von 1 bzw. 2 Jahren vom ursprünglichen Betrag abgezogen. Und das bei AHV-Renten, die heute schon kaum die Existenz sichern. Für jene, die sowieso nie die Aussicht auf ein fettes Polster im Alter hatten, bedeutet dies eine schmerzliche Einbusse.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Gang zum Sozialamt verhindert nur im Ausnahmefall, dass die Renten vorzeitig angetastet werden. Ein Anspruch besteht nur für die Ärmsten unter den Ausgesteuerten. Denn grundsätzlich gilt, dass die Leistungen der Beruflichen Vorsorge, der dritten Säule oder einer Lebensversicherung der freien Vorsorge im Budget der unterstützten Person verrechnet werden. Die Sozialämter halten in der Regel auch zu einem Vorbezug der AHV-Rente an.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hier hätte eine Überbrückungsrente nach dem Waadtländer Modell für ältere, ausgesteuerte Arbeitslose Abhilfe gebracht. Sie hätte verhindert, dass Leute, die Jahrzehnte lang fleissig und gewissenhaft gearbeitet und gespart haben, ohne eigenes Verschulden unwürdig und finanziell bestraft aus dem Erwerbsleben entlassen werden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Immerhin bewiesen die Parlamentarier in dieser Session mehr Vernunft bei der Anpassung des Arbeitslosenversicherungsgesetztes, wo neu die über 55-Jährigen für einen Anspruch auf die maximalen 520 Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist während 22 anstatt 24 Monaten Beiträge leisten müssen.</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[1]</span></span></a>&nbsp;2008 gab laut Bundesamt für Statistik über ein Viertel der Frühpensionierten an, eher unfreiwillig in Rente gegangen zu sein.</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size: 9.0pt"><span style="font-size:9.0pt">[2]</span></span></a>&nbsp;Die Sozialhilfequote in der Altersklasse der 56-64 Jährigen&nbsp; stieg als einzige stetig zw. 2005 bis 2009.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-79</guid><pubDate>Mon, 03 Oct 2011 13:51:00 +0200</pubDate><title>Erfolg für die Lohnabhängigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erfolg-fuer-die-lohnabhaengigen</link><description>Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist im Nationalrat abgestürzt. Das ist alles andere als ein Unglück. Denn die Vorlage hat die Interessen der Lohnabhängigen zu wenig gewichtet. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit 97 Stimmen (SP, Grüne, SVP) gegen 42 (FDP, CVP, BDP) hat der Nationalrat Nichteintreten auf das revidierte Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz beschlossen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Pflicht, bestehende Arbeitsverträge zu übernehmen, bleibt</span></h3><p class="Absatznormal">Der Entwurf sah vor, dass bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb neu die Wahl gehabt hätte, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Die aktuelle Pflicht der Übernahme ist ein Herzstück des Schweizer Arbeitsrechts. Das gilt vor allem für die Industrie. Sie verhindert, dass die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden, nur weil bloss der Unternehmensbesitzer wechselt. Deshalb ist das Scheitern der Vorlage für die Lohnabhängigen des Landes eine gute Nachricht.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Sozialpläne: ungenügender Ausgleich</span></h3><p class="Absatznormal">Als Ausgleich zum Wegfall der Übernahmepflicht sah die Vorlage vor, dass grosse Unternehmen eine Sozialplanpflicht hätten. Diese Pflicht hat der SGB wiederholt gefordert. Aber so wie sie in der Vorlage vorgesehen war, wog sie die Ausradierung der Übernahmepflicht nicht auf. Denn die Sozialplanpflicht hätte nur für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gegolten, und sie war bei vielen Bürgerlichen umstritten. – Der SGB wird sich weiterhin für die Einführung einer Sozialplanpflicht stark machen. &nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Kettenkonkurse verhindern</span></h3><p class="Absatznormal">Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen und die Zulieferer zu bezahlen. Dennoch gründen sie rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale und plündert die Arbeitslosenversicherung. Er kann weitere Konkurse nach sich ziehen, kann sich auf ehrliche Zulieferer erstrecken. In einer neuen Konzeption der Revision ist diesem Missbrauch entschiedener zu begegnen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-75</guid><pubDate>Fri, 09 Sep 2011 13:41:00 +0200</pubDate><title>Mobilisieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/mobilisieren</link><description>In Europa ist soziale Eiszeit. Die Sparprogramme wenden sich direkt gegen die Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Gewerkschaften haben zwar bessere Ideen. Sie werden sie jedoch nur durchsetzen können, wenn sie mehr Mobilisierung auslösen. So Vasco Pedrina in einer Stellungnahme, die wir hier zusammenfassen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den originalen Beitrag von Vasco Pedrina, dem Vertreter des SGB im Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), finden Sie&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/uploaded/Verschiedenes/Pedrina_EGB.pdf" target="_blank">hier</a>.
</p><p>Pedrina startet mit dem Fakt, dass die EU-Staaten nach dem »Finanz-Tsunami 2008/2009« die Banken gerettet hätten und nach einer „ersten Runde von Ankurbelungsmaßnahmen“ dazu übergegangen seien, „überall harte Sparprogramme zu verordnen, mit dem Ziel, die enormen Kosten der Finanzkrise auf die Beschäftigten und die Bezüger von sozialen Transferleistungen zu übertragen.“
</p><p>Pedrina skizziert, wie die nationalen Sparprogramme und der „Pakt für den Euro“ in die soziale (und volkswirtschaftliche) Sackgasse führen und welche gefährlichen institutionellen Folgen der Kampf gegen die „makro-ökonomischen Ungleichgewichte“ gezeitigt hat: „Es werden Mechanismen eingeführt, die den EU-Behörden Mittel in die Hände geben, Druck auf die einzelnen Mitgliedstaaten auszuüben. Konkret heißt das u.a. die Einführung eines „Lohn- und Rentenkorsetts“, die Harmonisierung des Rentenalters nach oben und die Einführung von nationalen Schuldenbremsen. Nochmals: das Volk soll zahlen.
</p><p>Der EGB fordert zwar anstelle der „Stabilitätspolitik“ einen „New Social and Green Deal“<sup>[1]</sup>. Der EGB sucht auch den Protest gegen die soziale Rosskur zu organisieren, hat dabei jedoch noch nicht zu jener Meisterschaft gefunden, welche die Regierungen das Fürchten lernen würde. Pedrina spricht sich deshalb für eine entschiedenere Mobilisierung aus. Einerseits könnte so die „Streikfähigkeit vor Ort“ gestärkt werden. Andererseits wäre eine europaweite Kampagne für „Gleiche Löhne – Gleiche Rechte“, die auch mittels einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) vorangetrieben werden könnte, anzupeilen.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><sup>[1]</sup></a>&nbsp;Zentrale Forderungen darin: ein ehrgeiziger europäischer Investitions- und Beschäftigungsplan, finanziert durch die nicht in Anspruch genommenen Mittel der EU-Strukturfonds; die Herausgabe von Euro-Bonds (= EU-Obligationen), unterstützt durch die Europäische Zentralbank (EZB); Bereitstellen von liquiden Mittel durch die EZB mit niedrigen Zinsätzen nach den Bedürfnissen der EU-Mitgliedstaaten; Entwicklung einer ökologischen Industriepolitik; Reform der Fiskalpolitik, um Dumping-Steuerwettbewerb zwischen Staaten zu verhindern sowie neue Instrumente wie eine europäische Finanztransaktionssteuer und eine Boni-Steuer einzuführen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-73</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:37:00 +0200</pubDate><title>Falsches Signal der Ständeratskommission</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/falsches-signal-der-staenderatskommission</link><description>Der jüngste Entscheid der Ständeratskommission für eine Atomtechnologie-Hintertüre korrigiert die klare Ausstiegsposition des Nationalrats vielleicht nur symbolisch, setzt aber ein völlig falsches Signal. Statt einer Politik der Versorgungssicherheit wird mit unrealistischen Optionen politisch Unsicherheit verbreitet.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Offenbar haben die PR-Millionen von économiesuisse und der Atomlobby gewirkt. Die überraschend einstimmige Ständeratskommission macht eine tiefe Verbeugung zurück ins vergangen geglaubte Atomzeitalter. Sie will anstelle des gemäss Umfragen von einer Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger verlangten klaren Atomausstiegs eine Hintertür für eine heute noch unbekannte sicherere Atomtechnologie öffnen. Offene Optionen für neue Entwicklungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit und Gesetze jederzeit anpassbar. Gerade deshalb ist der Antrag der Kommission unnötig. Er gibt ein falsches Signal. Er verbreitet Unsicherheit, wo Sicherheit Gebot der Stunde wäre. Während der freisinnige Atomlobby-Vertreter Rolf Schweiger die neue Option schon in 10-15 Jahren für denkbar hält, ist dies für die Grünliberale Verena Diener nicht vor 2050 möglich. Das heisst, das politische Gerangel mit Glaubenssätzen statt klaren Konzepten könnte neu beginnen. Das wollen wir nicht.</p><p class="Absatznormal">Nach Fukushima brauchen wir eine klare Energiestrategie des Bundes. Dies wird auch von der Ständeratskommission nicht bestritten. Mit Hintertür-Optionen wird diese Klarheit nun relativiert. Das ist schlecht für die Investitionen, die in nachhaltige Atom-Alternativen fliessen sollten. Es scheint Einigkeit zu bestehen, dass mit der Katastrophe in Japan und ihren ebenso verheerenden Vorläufern in Tschernobyl und Harrisburg die heutige Atomtechnik als definitiv nicht beherrschbar und als Gefahr für die Menschheit gilt. Das bedeutet, dass alle politische und wirtschaftliche Kraft den Alternativen gelten muss. Die Schweizer Energie- bzw. Stromversorgungsstrategie muss deshalb realistisch sein und nicht mit vagen Optionen verwässert werden. Sie muss für eine langfristige Versorgungssicherheit sorgen. Das heisst vorerst Investitionen in mehr Geräteeffizienz. Sie wirkt am schnellsten. Gleichzeitig Investitionen in die neuen erneuerbaren Energien, wie Sonne und Wind. Dazu gehört ebenso der Umbau auf mehr dezentrale Versorgung. Ein gezielter Ausbau von gleichzeitig Strom und Wärme produzierenden Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen wäre dafür die schnellst wirksame Methode. Der Atomausstieg wird so sehr viele zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">All dies braucht klare politische und gesetzliche Vorgaben und verbindliche Leistungsaufträge an die öffentlichen Stromversorgungsunternehmen. Für sie ist der systematische Atomausstieg eine grosse Chance. Die Versorgungssicherheit wird auf eine neue Basis gestellt werden. Mit der Option Hintertür hingegen schafft die Politik Unsicherheit. Economiesuisse und Atomlobby bzw. die ihr folgende Ständeratskommission leisten der Bevölkerung und der Wirtschaft mit ihren ungedeckten Checks auf die Zukunft einen Bärendienst. Das Ständeratsplenum und vor allem Bundesrat und Nationalrat haben es in der Hand, Klarheit und Sicherheit wieder herzustellen.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-72</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:33:00 +0200</pubDate><title>Zurück an den Absender</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zurueck-an-den-absender</link><description>Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes ist hochgradig absturzgefährdet. Sollte dieser Absturz eintreten, können die Gewerkschaften damit leben. Denn auch in ihrer Analyse wiegen die Verschlechterungen mehr als die Verbesserungen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Mehrheit der vorberatenden Kommission weist den Entwurf zu einem revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz zurück. Sie empfiehlt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der SGB unterstützt eine solche Haltung. Die Vorlage enthält so, wie sie jetzt ausgestaltet ist, zu viele Gefahren und Mängel. Den Interessen der Gläubiger, insbesondere der Arbeitnehmenden, trägt die Vorlage zu wenig Rechnung.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Bestehende Arbeitsverträge übernehmen</span></h3><p class="Absatznormal">Dem Entwurf zufolge soll neu bei einer Sanierung der übernehmende Betrieb die Wahl haben, die Arbeitsverträge des übernommenen Unternehmens zu übernehmen oder nicht. Diese Aufweichung der heutigen Pflicht, die bestehenden Arbeitsverträge zu übernehmen, lehnt der SGB ab. Denn diese Pflicht ist eine der wichtigsten Garantien, die das Arbeitsvertragsrecht kennt. Es ist unzulässig, die Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken der Arbeitnehmenden durchzuführen. Eine Sanierung soll in erster Linie dem Stellenerhalt dienen. Die Streichung der Übernahmepflicht geht jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Zudem eröffnet das Recht, insbesondere das schwache Kündigungsrecht, dem Arbeitgeber bereits heute weitreichenden Handlungsspielraum.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nun behaupten die Gegner der Übernahmepflicht, genau diese Pflicht erschwere die Übernahme von konkursiten Betrieben. Für die Richtigkeit dieser Behauptung gibt es keinen empirischen Beleg. Uns ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein möglicher Übernehmer einer Firma im Konkurs auf die Übernahme verzichtet hätte, nur weil er gleichzeitig die bestehenden Arbeitsverträge hätte übernehmen müssen. Eine Realität hingegen sind Pseudo-Sanierungen, bei denen es vor allem darum geht, Personal zu entlassen.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Keine Kettenkonkurse</span></h3><p class="Absatznormal">Wegen einer weiteren bedeutenden Lücke muss der Bundesrat nochmals über die Bücher: Es fehlen wirksame Mittel gegen die – vor allem im Baugewerbe immer häufiger vorkommenden – Kettenkonkurse. Wenig skrupelhafte Arbeitgeber erklären Konkurs; sie können es so umgehen, den Arbeitnehmenden die ausstehenden Löhne und Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, gründen aber rasch ein neues, in der gleichen Branche tätiges Unternehmen – oft gar mit dem „alten“ Personal. Dieses neue Unternehmen fällt dann rasch ebenso in Konkurs – der Missbrauch tendiert zur Spirale. Hier ist Handeln geboten, auch auf strafrechtlicher Ebene.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-71</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:32:00 +0200</pubDate><title>Abfederungstauglich und deshalb durchzuziehen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abfederungstauglich-und-deshalb-durchzuziehen</link><description>An der Wurzel bekämpfen kann den starken Franken nur die Nationalbank. Das heisst aber nicht, dass Linderung und Abfederung nicht sinnvoll wären. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Den starken Franken bekämpfen muss zuallererst die SNB. Sie hat nun diese Woche einen sehr wichtigen, aber bei weitem noch nicht ausreichenden Schritt getan, indem sie eine Untergrenze von Fr. 1.20/1 Euro festgelegt hat. Damit die Löhne und Arbeitsplätze nicht unter Druck geraten, braucht es einen Franken/Euro-Kurs von mindestens 1.40.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das bundesrätliche Massnahmenpaket, das die Räte in der kommenden Herbstsession zu behandeln haben, hat demgegenüber eine abfedernde Wirkung. Eine solche ist erwünscht, der SGB unterstützt deshalb das Paket. Sinnvoll ist insbesondere der Transfer eines Teils des Bundesüberschusses in die Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat wird die Kurzarbeitsdauer von 12 auf 18 Monate ausweiten müssen. Dass der Bundesrat auch gleich einen Vorschlag für die Finanzierung macht, ist konsequent. Durch die Ausweitung der Kurzarbeit werden in der Exportwirtschaft Stellen erhalten. Die Firmen können damit einen sinkenden Auftragseingang auffangen oder vorübergehend selektiv nur rentable Aufträge annehmen, die sie nicht weiter in die Verlustzone bringen. Sinnvoll ist es auch, die bedeutenden Verluste im Schienenverkehr (Fakturierung in Euro, Kosten in CHF) annähernd zu kompensieren und so das Verlagerungsziel im Warentransport von der Strasse auf die Schiene abzusichern. Zu begrüssen sind auch die Massahmen im Bereich „Innovation“ (KTI etc.). Damit kann die Innovationskraft in einer schwierigen Phase gestärkt werden. Denn wegen der Frankenstärke dürften Firmen Innovationsprojekte eher zurückstellen - auch weil teilweise die Mittel dafür fehlen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB spricht sich auch dafür aus, dass bereits jetzt der Grundsatzbeschluss zu einem zweiten Massnahmenpaket verabschiedet wird. Sein Zweck sollte, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen, genau formuliert sein. Insbesondere müsste es die Nachfrage durch öffentliche Aufträge stützen, eine Kreditklemme verhindern und helfen, teure Sanierungen von untergedeckten Pensionskassen bzw. Liquidationsverluste bei Pensionskassen in der Exportwirtschaft zu verhindern helfen. Dazu wären die Sozialpartner in den betroffenen Branchen anzuhören.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Als unbrauchbar resp. kontraproduktiv wertet der SGB die verschiedenen Formen von Steuersenkungen (Abschaffung der Stempelabgabe, Allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern, Senkung der MWSt (insb. für Hotellerie)). Diese Forderungen hätten nicht nur extreme Steuerausfälle zur Folge, sondern es profitieren auch die Falschen. Beispielsweise Importeure, die günstig im Ausland einkaufen können. Die Abschaffung der Stempelabgabe würde die Frankenaufwertung sogar begünstigen, da sie Anlagen in Franken attraktiver macht. Abzulehnen sind ebenfalls generelle Lohnsubventionen: Sie sind sehr teuer und wirken nicht zielgerichtet.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-70</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:29:00 +0200</pubDate><title>Ein Auftakt wider den ständigen Versuch zum Abbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-auftakt-wider-den-staendigen-versuch-zum-abbau</link><description>An der Hochschule St. Gallen diskutierte die Elite am 7. „World ageing &amp; generations congress“ über die alternde Bevölkerung. In Gossau forderten am gleichen Tag, dem 31. August, über 300 Rentner und Rentnerinnen bessere Renten. Sie wussten, worüber sie sprachen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In Gossau ging es nicht um die „Golden Agers“, um die gut situierten Rentner und Rentnerinnen, sondern um Handfestes: die Sicherung von Altersrenten für ein anständiges Leben im Alter. Dieses Thema brannte den Teilnehmenden unter den Nägeln. Und nicht von ungefähr. Denn das Schweizer Stimmvolk bekennt sich unablässig zu guten Renten; dennoch aber steht unser Rentensystem ständig unter Beschuss.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Und schon wieder die gleiche Abbau-Platte</span></h3><p class="Absatznormal">Aktuell kommt ein Angriff direkt aus der Ostschweiz. Die beiden St. Galler Ständeräte Eugen David und Erika Forster fordern mit ihren Parlamentarischen Initiativen einerseits die Sistierung der automatischen Anpassung der AHV-Renten an die Preis- und Lohnentwicklung, andererseits die Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65. Beide Forderungen waren bereits Inhalt der 11. AHV Revision und hatten keine Chance vor dem Stimmvolk. Gleichzeitig stehen auch in der Zweiten Säule die Zeichen auf Rentenabbau: Seit Jahren müssen die Rentner/innen auf einen Teuerungsausgleich verzichten, und die garantierte Rentenhöhe wird immer mehr in Frage gestellt.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Im Alter nicht in Not geraten</span></h3><p class="Absatznormal">Die Sorge um die finanzielle Sicherheit im Alter war bei den zahlreichen Kolleg/innen in Gossau spürbar. Die Gewerkschaften nehmen diese Bedrohung wahr. Giorgio Tuti, Präsident SEV, Stefan Giger, Generalsekretär vpod und Danièle Lenzin, Co-Präsidentin syndicom, wiesen in ihren Referaten darauf hin, dass die Renten für einen anständigen Lebensabend reichen müssen. Die stagnierenden Pensionskassen-Renten müssen durch höhere AHV Renten abgefedert werden. Die Vorzüge des AHV Systems wurden von Ruth Dreifuss präsentiert. Nachdem in der 10. AHV-Revision gleichstellungspolitische Ziele erreicht wurden, konnten bei der AHV keine Verbesserungen erzielt werden. Die bürgerlichen Parteien haben die AHV in den letzten 15 Jahren kategorisch schlecht geredet. Dies obschon sie finanziell stabil ist und Rentenverbesserungen heute aktueller denn je sind. Der SGB hat daher an seinem letztjährigen Kongress das Projekt AHVplus vorgestellt. Für tiefe und mittlere Einkommen müssen die AHV Renten erhöht werden: Erst so kann der Verfassungsauftrag nach einer gewohnten Lebensführung im Alter erfüllt werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>„Es wird knüppeldick kommen“</span></h3><p class="Absatznormal">„Die bürgerlichen Parteien werden nach den Wahlen Ende Oktober ihre Pläne zur Rentenaushöhlung umsetzen; es wird knüppeldick kommen“, warnte Paul Rechsteiner. Die Gewerkschaften würden gefordert sein, die Realität der Rentner/innen in Bern stärker sichtbar zu machen. Denn: Wer heute auch nach einem vollem Arbeitsleben in Rente gehe, habe häufig ein kleines Renteneinkommen von unter 3‘000 Franken. „Hier sind Rentenverbesserungen nötig. Spielraum für Rentenkürzungen gibt es nicht.“&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Teilnehmenden verabschiedeten drei Forderungen an die Politik:</p><ul><li><span>Die wohlerworbenen Ansprüche auf die Renten der Pensionskassen dürfen nicht angetastet werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die Leistungen der AHV dürfen nicht geschmälert werden. Die AHV-Renten müssen weiterhin regelmässig der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst werden.</span></li></ul><ul><li><span>Die AHV muss gestärkt und ihre Leistungen müssen ausgebaut werden. Nur so kann sie dem Kernauftrag gerecht werden, der Bevölkerung im Alter den Lebensstandard zu sichern.</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Ein Auftakt</span></h3><p class="Absatznormal">Den Organisatoren des Anlasses, den Gewerkschaften SEV, vpod, syndicom sowie dem Gewerkschaftsbund St. Gallen, gebührt grosser Dank. Ihr Engagement soll auch in andere Regionen ausstrahlen. Denn die Verschlechterung der Altersvorsorge kann nur eine starke Gegenbewegung stoppen. Gossau muss der Auftakt sein für weitere Kongresse zur Verteidigung der Renten.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-69</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 13:28:00 +0200</pubDate><title>Mickrige Zinsen auf PK-Guthaben – Fette Margen für Banken und Versicherungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/mickrige-zinsen-auf-pk-guthaben-fette-margen-fuer-banken-und-versicherungen</link><description>Letzte Woche hat die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge dem Bundesrat empfohlen, für das Jahr 2012 den Mindestzins auf 1,5 % zu senken. Der SGB wurde in die Minderheit versetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hatte ebenso wie weitere Arbeitnehmerverbände gefordert, den aktuellen Zins von 2% im nächsten Jahr zu halten. Der Vorschlag unterlag aber in der Kommission deutlich. Denn die versammelte Pensionskassenwelt malte den Untergang des Systems an die Wand, wenn die Pensionskassen weiterhin eine Verzinsung von 2 % auf die Altersguthaben geben müssten. Die gleichen Kreise, welche jahrelang das Hohelied auf das Kapitaldeckungsverfahren gesungen haben, werden nun zu seinem Totengräber. Denn ein Zinssatz unter 2 % ist ein fatales Zeichen für die berufliche Vorsorge.</p><p class="Absatznormal">Das kollektive Zwangssparen muss sich für die Versicherten lohnen. Bei einem Mindestzins von 1,5 % ist dies nicht der Fall. Wenn schon Jugendsparkonti höhere Zinssätze abwerfen, liegt es auf der Hand, dass das Vertrauen in die zweite Säule schwindet. Da nützt es wenig, auf die serbelnden Finanzmärkte hinzuweisen. Es grenzt an Unverschämtheit, dass erneut die Arbeitnehmenden für die Machenschaften der Finanzindustrie gerade stehen müssen. Der überbewertete Schweizer Franken bedroht die Schweizer Arbeitnehmer/innen gleich doppelt: Die Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel und die Pensionskassenguthaben schwinden. Umso stossender ist daher der Umstand, dass in der Zweiten Säule die Finanzindustrie kräftig abkassiert. Eine neue Untersuchung des Bundesamtes für Sozialversicherungen bestätigt die Befürchtungen der Gewerkschaften. Die Vermögensverwaltungskosten schlagen weit deutlicher zu Buche als bisher ausgewiesen. Rund 4 Milliarden Franken kommen nicht den Versicherten, sondern den Banken und Versicherungen zu Gute. Für sie ist das Pensionskassengeschäft dank Honoraren, Gebühren, Courtagen und Transaktionskosten höchst attraktiv. Solange diese Margen nicht gedrückt werden, dürfen die Versicherten nicht immer die Sanierungslasten tragen müssen.</p><p class="Absatznormal">Den Mindestzinssatz für das 2012 wird der Bundesrat in den nächsten Wochen festlegen. Es gilt, die Interessen der Versicherten im Auge zu behalten und die Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken. Ein Mindestzins unter 2% missachtet beides.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-74</guid><pubDate>Thu, 08 Sep 2011 00:00:00 +0200</pubDate><title>Generell 2-3 Prozent mehr Lohn – mindestens aber 100 Franken plus Teuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/generell-2-3-prozent-mehr-lohn-mindestens-aber-100-franken-plus-teuerung</link><description>In den letzten Jahren legten vor allem die höchsten Gehälter zu, die mittleren und tieferen Einkommen stagnierten. Jetzt ist höchste Zeit für eine Wende: Die in den Branchen führenden Verbände des SGB fordern deshalb generelle Lohnerhöhungen von 2 bis 3 Prozent, mindestens jedoch 100 Franken und die Teuerung.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Titelfettunterstr"><span style="font-weight:normal; text-decoration: none; text-underline:none" lang="DE">Trotz Frankenstärke: Die meisten Wirtschaftszweige haben volle Auftragsbücher und fahren Gewinne ein. Rund 90 Prozent der Schweizer Arbeitnehmenden arbeiten in Branchen, die von der Frankenstärke nicht oder lediglich am Rande betroffen sind.&nbsp;</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="margin-top:12.0pt"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Das Geld für Lohnerhöhungen ist vorhanden. Die Arbeitgeber müssen nun endlich ihre Verantwortung gegenüber ihren Angestellten wahrnehmen und für faire Löhne sorgen. Es darf nicht sein, dass weiterhin nur die hohen und höchsten Gehälter vom Wachstum profitieren und für den allergrössten Teil der Angestellten nur Brosamen herausspringen.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="margin-bottom:12.0pt"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Die detaillierten Forderungen der grossen SGB-Verbände für die laufenden Lohnverhandlungen sehen daher wie folgt aus:</span></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gewerkschaft</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Branche</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="text-align:left"><b><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Forderungen</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="5" style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Unia</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Industrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 bis 150 Franken generell</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Diskriminierungsüberprüfungen</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bau und Gewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 Franken generell plus TA</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;"><span>&nbsp;</span>100 Franken auf Mindestlöhne</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Sicherheit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2-3% generell</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gastgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">voller 13. Monatslohn für alle (bereits abgeschlossen)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Detailhandel</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100 Franken generell plus TA</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Diskriminierungsüberprüfungen</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SEV</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SBB, konz. Verkehr</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Entscheid fällt Ende Sept.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">VPOD</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Service Public</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2-3% generell (sowie Bewahrung Stufenanstieg und TA und weitere qual. Forderungen wie Einhaltung Ruhezeiten, Bezahlung Überzeit, genügend qualifiziertes Personal)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">VGB</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bund</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">2 % + TA</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="3" style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span lang="FR-CH" style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">syndicom</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Post</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Swisscom</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Bereits abgeschlossen: 2,6 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Presse und Druck</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">100.- + TA (noch prov., Entscheid 24.9.)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:76.3pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="102">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">SBPV</span></p>&nbsp;</td><td style="width:4.0cm; border-top:none; border-left:none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="151">&nbsp;<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Banken</span></p>&nbsp;</td><td style="width:249.65pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="333">&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">0.5 bis 1.5% generell + TA, je nach Betriebsergebnis</span></p>&nbsp;<p class="Text" style="margin-left:4.8pt; text-align:left; text-indent: -3.85pt"><span><span>-<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span style="font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Teilnahme am Lohngleichheitsdialog</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-68</guid><pubDate>Wed, 07 Sep 2011 13:27:00 +0200</pubDate><title>Umstritten und absturzgefährdet – was auch kein Unglück wäre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/umstritten-und-absturzgefaehrdet-was-auch-kein-unglueck-waere</link><description>Die Vorlage Managed Care kommt in der bevorstehenden Herbstsession in die Schlussrunde. Dabei müssen die beiden Räte noch einige gewichtige Differenzen bereinigen. Wenn die Vorlage diese Hürden schafft, steht noch ein allfälliges Referendum im Raum.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Einige Eckwerte haben die beiden Räte gesetzt. So soll&nbsp;</span>der Behandlungsprozess etwa&nbsp;<span lang="DE">in integrierten Versorgungsnetzen gesteuert werden. Von solchen Netzen wird dann gesprochen, wenn Leistungserbringer wie z.B. Haus- und Spezialärzt/innen sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Diese Netze müssen den Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen. Zwingend ist, dass diese Netze Budgetmitverantwortung haben. Die Netze haben einen Vertrag mit den Kassen. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit, die Qualitätssicherung, den Datenaustausch und die Vergütung der Leistung. Die freie Arztwahl ist mit dem Beitritt zu einem solchen Netz eingeschränkt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Versicherte, die diese Versicherungsform, d.h. ein integriertes Versorgungsnetz, wählen, werden mit ihrer Krankenkasse einen Vertrag abschliessen. Anders als heute können diese Verträge mehr als ein Jahr dauern. Sie können sich bis auf drei Jahre erstrecken. Versicherte, die aus einem solchen Vertrag vorzeitig aussteigen möchten, können dies nur indem sie eine Austrittsprämie bezahlen. Offen ist, wie hoch diese Prämie sein wird. Das wird im Vertrag geregelt. Die Hürden, um aus diesen Verträgen vorzeitig auszusteigen, sind sehr hoch und dürften Versicherten Kopfzerbrechen bereiten!</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Umstrittene Inhalte</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Drei zentrale Eckwerte sind noch nicht festgelegt; sie dürften in der Herbstsession noch für heftige Debatten sorgen. Ein erster Punkt ist die sogenannte Angebotspflicht der Kassen: Sollen die Kassen verpflichtet werden, ihren Versicherten diese Art von Netzwerken anzubieten oder soll ihnen&nbsp;</span>dies&nbsp;<span lang="DE">freigestellt sein? Ein zweiter Punkt ist die Frage der Abhängigkeit der Netzwerke. Soll es erlaubt sein, dass die Kassen eigene Netze führen oder sollen diese Netze in jedem Fall unabhängig von den Kassen sein? Gestritten wird zum dritten um den differenzierten Selbstbehalt. Im Zentrum steht hier die Frage, ob für Versicherte ein finanzieller Anreiz geschaffen werden soll, um sich für den Beitritt zu einem integrierten Versorgungsnetz zu entscheiden. Als Anreiz vorgeschlagen wird ein tieferer Selbstbehalt für jene Versicherte, die einem integrierten Versorgungsnetz beitreten.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Nicht einfacher für die Versicherten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit dieser Vorlage wird es für die Versicherten nicht einfacher zu entscheiden, welche Kasse mit welcher Versicherungsform die besten Konditionen anbietet, d.h. attraktive Prämien und bei der integrierten Versorgung eine tiefe Austrittsprämie bei vorzeitiger Vertragsauflösung. Abklären müssen die Versicherten zudem, ob ihre Leistungserbringer, von denen sie gerne behandelt werden möchten, im gewählten Versorgungsnetz sind oder nicht. Denn mit dem Beitritt zur integrierten Versorgung geben die Versicherten die freie Arztwahl auf.</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Noch nicht durch</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es ist durchaus möglich, dass die Vorlage wegen der gewichtigen Differenzen zwischen den Räten noch im Parlament abstürzt. Eine Katastrophe wäre das nicht. Es würde dem vom SGB bevorzugten Konzept der Persönlichen Gesundheitsstelle eine neue Tür öffnen. Aber auch wenn die Räte zu einem Kompromiss finden sollten, ist die Vorlage noch nicht durch. In verschiedenen Verbänden der Ärzteschaft wird zur Zeit heiss diskutiert, ob die Vorlage zu schlucken oder zu bekämpfen sei. Der SGB wird zu gegebener Zeit entscheiden, ob er ein von anderer Seite ergriffenes Referendum unterstützen wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-67</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 13:25:00 +0200</pubDate><title>Lausanne weist Liberalisierung in die Schranken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/lausanne-weist-liberalisierung-in-die-schranken</link><description>Zu Beginn der Sommerpause hat das Bundesgericht mit einem bemerkenswerten Entscheid die Strommarkt-Liberalisierung deutlich abgebremst und das zuständige Departement zurückgepfiffen. Die unter den hohen Preisen des „freien“ Markts leidende Stahl Gerlafingen ist nun frei, auf die falschen „Marktsegnungen“ zu verzichten. Ähnlich gelagerte Fälle werden folgen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Bekanntlich erlaubt das neue Strom-Versorgungsgesetz (StromVG) seit dem 1.1.2008 den Grossverbrauchern mit einem Jahres-Konsum von über 100 MWh die freie Wahl des Stromlieferanten. Die Totalliberalisierung mit freier Wahl für alle ist für eine zweite Etappe vorgesehen, die dem fakultativen Referendum untersteht. Berechtigte Firmen, die sich im Rahmen der Teilliberalisierung der ersten Etappe ausdrücklich für den freien Netzzugang entschieden haben, können gemäss Art. 11 Abs. 3 der Stromversorgungsverordnung (StromVV) nicht zur preisgebundenen Lieferpflicht des lokalen Stromversorgungsunternehmens zurück. Die Elektrizitätskommission (Elcom), hatte der Stahl Gerlafingen AG deshalb, wegen ihrer schon vor dem StromVG eingegangenen Rabattverträge, die in Art. 7 des Gesetzes vorgesehene Wahlfreiheit verweigert und sie in den „freien“ Markt gezwungen. Angesichts der mit der Liberalisierung extrem steigenden Marktpreise hatte der Solothurner Stahlproduzent aber kein Interesse am viel teureren freien Netzzugang. Er verzichtete 2008, als der bestehende Vertrag auslief, auf einen neuen Liefervertrag mit freiem Netzzugang. Konsequenterweise erhob die Firma explizit Anspruch auf die Grundversorgung des regionalen EW mit der Lieferpflicht zu festgelegten Preisen.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Nur das regulierte Monopol garantiert preisgünstige Lieferung</span></h3><p class="Absatznormal">Das Bundesgericht in Lausanne hat nun wie zuvor schon das Bundesverwaltungsgericht die Position der Stahl Gerlafingen AG gestützt und die Elcom mit dem rekurrierenden Departement zurückgepfiffen. Das höchste Gericht hält fest, dass auch langjährige Spezialabkommen von Stromlieferanten mit Grossverbrauchern vor dem neuen Gesetz nicht als quasi vorgezogener Schritt in den freien Markt interpretiert werden dürfen, wie dies die Elcom getan hatte. Die Teilliberalisierung und die entsprechenden Regeln gelten erst seit dem StromVG. Die darin festgelegte Wahlfreiheit von Grossverbrauchern für oder gegen den freien Netzzugang müssen diese explizit beantragen. Einen Liberalisierungsautomatismus aufgrund früherer Verträge gibt es nicht, weil diese nicht aufgrund einer Marktöffnung abgeschlossen worden waren, die es noch gar nicht gab. Die frühere Rechtslage war gerade umgekehrt.</p><p class="Absatznormal">Der juristisch bedeutende Bundesgerichtsentscheid ist auch politisch wichtig: Er veranschaulicht konkret, dass die Liberalisierung von netzgebundenen Versorgungssystemen nicht die von Marktfundamentalisten behauptete preissenkende Wirkung hat. Vielmehr bleiben sogar Grossverbraucher ohne geregelten Schutz am Markt ohnmächtig. Der SGB hatte schon 2002 beim erfolgreichen Referendum gegen das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) betont, dass beim Strom die Anbietermacht so gross ist, dass nur das regulierte Monopol eine preisgünstige Liefergarantie gewährleisten kann. Dies bestätigt leider schon die Teilliberalisierung des StromVG. Deshalb setzt das Bundesgericht auch politisch ein neues Signal, wenn es die Wahlfreiheit ebenfalls für die stromintensiven Betriebe ausnahmslos durchsetzt und ihnen nicht den am internationalen Markt und der Strombörse von Leipzig gebildeten überhöhten Preis aufzwingt. Der neueste Entscheid des Bundesgerichts korrigiert damit auch die bisherige politische Interpretation seines kartellrechtlichen Urteils von 2003, das im Kanton Freiburg ein freies Durchleitungsrecht für nicht im Verteilungsgebiet gekauften Strom durchsetzte und damals – notabene nach dem EMG-Nein des Volks von 2002 – der nun gültigen Teilliberalisierung im StromVG den Weg bereitete. Jetzt macht das Gericht klar, dass es damit keineswegs die Liberalisierung vorweggenommen und auch nicht präjudiziert hat. So hat man dies bisher nicht gelesen.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Liberalisierung ist das Problem und nicht die Lösung&nbsp;</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Etwas resigniert titelte deshalb die NZZ (29.7.2011) „Strommarktöffnung als Rohrkrepierer“. Ausgerechnet die stromintensiven Industrien, für die die Teilliberalisierte Strommarkt im StromVG konstruiert worden war, sind nicht bereit, die dadurch bewirkten überhöhten Preise zu bezahlen und verlangen regulierte Preise und Versorgungsgarantien. Diese Kehrtwende zeigt: beim Strom ist die Liberalisierung das Problem und nicht die Lösung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die staatlich regulierten Monopole haben ein ganzes Jahrhundert für ausreichend Strom und ein Klima der Investitionssicherheit gesorgt. Nach den Preisschüben im liberalisierten Ausland und den gleich negativen Effekten mit dem StromVG bei uns spricht nichts für eine Totalliberalisierung der 2. Etappe. Der nach Fukushima nötige Atomausstieg wird den Ruf nach gesetzlichen Versorgungsgarantien und einer sorgfältigen staatlichen Produktionsplanung verstärken. Elemente des freien Markts können dabei höchstens eine untergeordnete Rolle spielen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fazit: Sowohl die Energiewende wie der neueste Bundesgerichtsentscheid sprechen dafür, dass die bereits eingeleitete StromVG-Revision nicht mehr, sondern weniger Liberalisierung bringen muss. Sie eilt jedenfalls nicht. Mit dem Gerichtsentscheid zeigt sich auch, dass das Interesse an der „Versorgungssicherheit zu stabilen Preisen“ – das seit Jahren explizit formulierte Ziel der Gewerkschaften – für grosse und kleine Stromverbraucher gleich wichtig ist. Die Zeichen stehen gut, dass sie politisch nun endlich am gleichen Strick ziehen werden.</span></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-66</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 13:18:00 +0200</pubDate><title>Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten: 10 Richtigstellungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/liberalisierung-der-ladenoeffnungszeiten-10-richtigstellungen</link><description>Die Anhänger möglichst ungeregelter Ladenöffnung lancieren Vorstoss um Vorstoss. Ihre Argumente hingegen sind immer die gleichen – und sie können einfach wiederlegt werden. Hier die zehn wichtigsten Beispiele.</description><content:encoded><![CDATA[<ol><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Flexible Ladenöffnungszeiten schaffen keine neuen Stellen.</span>&nbsp;Wer seinen Hunderter am Sonntag ausgibt, kann ihm nicht nochmals während der Woche ausgeben (und umgekehrt). Die Kaufkraft der Konsument/innen steigert sich nicht, nur weil der Zeitraum der Konsummöglichkeiten zunimmt. Zwar werden ausserhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten Stellen geschaffen, während der Woche jedoch solche abgeschafft. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten begünstigt zudem das Verschwinden der kleinen Läden zugunsten der grossen Ketten. Und die beschäftigen, relativ gesehen, mehr Menschen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Länder, welche die Ladenöffnungszeiten liberalisierten, machen damit schlechte Erfahrungen.</span>&nbsp;Die Liberalisierung kann sich wirtschaftlich sowohl positiv wie negativ auswirken. Das aktuelle Beispiel Portugal belegt letzteres. Der neu schrankenlose Sonntagsverkauf führt dazu, dass die Geschäfte in den Stadtzentren die Kundschaft zunehmend an die grossen Einkaufszentren der urbanen Peripherie verlieren. Das neue Verhalten der Kundschaft führt zudem zu mehr Privatverkehr.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Wer nachts und sonntags arbeitet, tut dies meist nicht freiwillig.</span>&nbsp;Im Prinzip verlangt das Arbeitsgesetz eine Einwilligung des Arbeitnehmers, wenn dieser nachts oder sonntags arbeiten soll. In der Praxis verhält es sich so, dass der Arbeitgeber niemanden anstellt, der bekennt, nicht ausserhalb der normalen Arbeitszeiten arbeiten zu wollen. Dazu gesellt sich häufig eine Kündigungsdrohung an jenes wochentags angestellte Personal, das nicht an einem Sonntag arbeiten will.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Angestellte, die nachts und sonntags arbeiten, haben nicht immer Anrecht auf einen Lohnzuschlag.</span>&nbsp;Bei Sonntagsarbeit ist der Lohnzuschlag nur geschuldet, wenn die angestellte Person maximal 6 Sonntage pro Jahr arbeitet (einmal pro zwei Monate). Nach dem siebten Arbeitssonntag im Jahr ist der Zuschlag nicht mehr obligatorisch. In der Mehrheit der Branchen, denen erlaubt wurde, vom Verbot der Sonntagsarbeit abzuweichen, geht die Anzahl der Arbeitssonntage bis zu – 40 pro Jahr (lediglich ein freier Sonntag pro Jahr). Bei Nachtarbeit ist der Lohnzuschlag nur für maximal 24 Nächte pro Jahr geschuldet. Dabei sind die Arbeitsbedingungen im Detailhandel alles andere als beneidenswert: tiefe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen (etwa Arbeit auf Abruf) sind die Regel. Darüber hinaus zeigen Umfragen, von der Gewerkschaft im letzten Jahr beim Verkaufspersonal durchgeführt, dass erhöhter Druck und Stress in Zusammenhang u.a. mit den verlängerten Ladenöffnungszeiten für das Verkaufspersonal das grösste Problem darstellen. Dazu kommen weitere Gefahren: Nachts offene Läden werden häufig überfallen. Zudem ist Nachtarbeit gesundheitsschädlich: sie verursacht insbesondere Herz-, Schlaf- und Verdauungsbeschwerden und erhöht das Krebsrisiko.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Sonntags und nachts arbeiten nicht nur Student/innen ohne Familienpflichten oder Menschen, die ausserhalb der üblichen Zeiten erwerbstätig sein wollen.</span>&nbsp;Natürlich freuen sich zahlreiche Student/innen über einen Sonntagsjob. So können sie die mageren Stipendien kompensieren. Dennoch: die Mehrheit der zu Sonntagseinsätzen Aufgerufenen arbeitet auch während der Woche; ihre Beschäftigung ist nicht nur ein «Zustupf» während der Ausbildung. Die Mehrzahl dieser normal berufstätigen Personen sind Frauen, unter ihnen zahlreiche alleinerziehende Mütter, die nicht ausserhalb der üblichen Zeiten arbeiten können. Zudem befinden sich viele betroffene Beschäftigte in einer prekären Situation, was sie zwingt, jede Stelle anzunehmen.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit im Verkauf betrifft nicht nur «einige Angestellte» im Detailhandel.</span>&nbsp;Wenn ein Laden ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten öffnet, dann müssen Zulieferbetriebe mitziehen: Lieferung, Logistik, Sicherheit, Reinigung, Informatik etc. Und je mehr wir uns der rastlosen, dauerproduzierenden Gesellschaft nähern, desto mehr werden andere Dienstleistungen rund um die Uhr beansprucht werden: öffentlicher Verkehr, Krippen usw.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die Bedürfnisse der Konsument/innen haben sich nicht grundlegend geändert, sie wollen nicht rund um die Uhr konsumieren.</span>&nbsp;Ob auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene: die entsprechenden Abstimmungen zeigen grossmehrheitlich, dass die Menschen erweiterte Ladenöffnungszeiten ablehnen, unabhängig davon, ob der Abend, der Samstag oder der Sonntag davon betroffen sind. Zwischen 2006 und 2010 haben die Gewerkschaften 90 % der entsprechenden Abstimmungen gewonnen. .</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Nicht die Präsenz von Personal sondern die verkaufbaren Güter bestimmen die Öffnungszeiten.</span>&nbsp;Die Liberalisierungsanhänger behaupten, dass das Sortiment der Läden, die bereits sonntags oder nachts offen haben können, erweitert werden könne, da „das Personal ja ohnehin schon anwesend“ sei. Dieses Argument schwächt den Arbeitnehmerschutz, denn ein Produkt, dessen Verkauf rund um die Uhr zugelassen ist, würde ausreichen, damit der ganze Laden unbegrenzt offen halten kann.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold; ">Richtig ist: Die üblichen im Gesetz festgehaltenen Arbeitszeiten schützen die Angestellten; sie verhindern Konsum während der Nacht und am Sonntag nicht.</span>&nbsp;Sonntags ist jegliches Gut und jegliche Dienstleistung in grossen Bahnhöfen und Flughäfen zu erlangen. In den übrigen Bahnhöfen und entlang von Hauptverkehrsachsen, die touristisch stark frequentiert sind, können Reisende und Autofahrende sonntags und nachts bis 1 Uhr in der Früh alles für nötig Erachtete besorgen. In Fremdenverkehrsgebieten können Betriebe, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, sonntags offen halten. Bäckereien Blumenläden,&nbsp; Tankstellen, Gastbetriebe, Apotheken im Notfalldienst dürfen nachts und/oder sonntags öffnen. Fazit: Lebensnotwenige Güter sind also problemlos während der Nacht oder am Sonntag erlangbar. Und für die übrigen Güter kann man auch bis zum Morgen oder bis zum Montag warten.&nbsp;</li><li><span style="font-weight: bold;">Richtig ist: Nacht- und Sonntagsarbeit werden zunehmend umfassend liberalisiert – und banalisiert.</span>&nbsp;Die Anhänger der totalen Arbeitszeit-Flexibilisierung wenden die Taktik des „Salamischnitts“ an. Sie drücken einen Flexibilisierungsschritt in einer Branche durch – und schon streben sie den nächsten an. Das Ziel ist klar gegeben: die umfassende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die so Überzeugten wissen jedoch, dass eine konzertierte Attacke auf die Sonntags- und Nachtruhe und auf die üblichen voraussehbaren Arbeitszeiten in einer Volksabstimmung keine Chance hätte. Deshalb greifen sie zur Salamitaktik. In kleinen Schritten wird das Ganze visiert. Die direkt Betroffenen und das Volk jedoch lassen sich nicht übertölpeln!&nbsp;</li></ol>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-64</guid><pubDate>Thu, 18 Aug 2011 13:10:00 +0200</pubDate><title>Untergrenze von rund 1.40 Fr./Euro durchsetzen – Arbeitslosigkeit verhindern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/untergrenze-von-rund-1-40-fr-euro-durchsetzen-arbeitslosigkeit-verhindern</link><description>Es war eine Premiere: Noch nie gab es eine Demonstration vor der Nationalbank. Aber noch nie war in jüngsten Zeiten deren Handeln so verlangt. – Mit einer Aktion, an der Tausendernoten mit 5 vor 12-Wecker gedruckt wurden, forderten die SGB-Gewerkschaften am 16. August die Nationalbank auf, eine Kurs-Untergrenze von rund 1.40 Fr./Euro durchzusetzen. Das muss die Stossrichtung des Handelns sein, wenn Krise und die Vernichtung von 100‘000 Arbeitsplätzen verhindert werden sollen. Die vom Bundesrat am 17. August angekündigten 2 Mia. Franken sind bloss ein Tropfen auf den heissen Stein. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Seit Anfang 2010 hat sich der Franken gegenüber fast allen Währungen um rund 30 Prozent aufgewertet. Wegen dieser Überbewertung droht eine schwere Rezession – vor allem in der Exportwirtschaft. Schweizer Produkte, aber auch Reisen in die Schweiz, sind für viele Kunden im Ausland zu teuer geworden. Am Schluss trifft das vor allem die Arbeitnehmenden. Viele, vor allem grössere Firmen können ihr Überleben sichern, in dem sie den Einkauf oder Teile der Produktion ins Ausland verlagern. Den Schweizer Arbeitnehmenden hilft das nichts. Die Arbeitsplätze verschwinden. Es droht Arbeitslosigkeit und Lohndruck. Über 100‘000 Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel.</p><p class="Absatznormal">Der überteuerte Franken hat auch in den Pensionskassen tiefe Spuren hinterlassen. Fremdwährungsanlagen haben an Wert verloren. Bisher sind Buchverluste in der Grössenordnung von 50 Mrd. Franken entstanden. Das sind mehr als 10‘000 Franken pro Arbeitnehmenden.</p><p class="Titelfettunterstr">Angemessener Franken-Euro-Kurs gegenüber Deutschland: 1.50 Franken/Euro</p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Der Franken ist extrem stark überbewertet. Gegenüber Deutschland – dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz – beträgt die Überbewertung mittlerweile über 35 Prozent (s. Grafik). Der angemessene Franken-Euro-Kurs gegenüber Deutschland läge bei rund 1.50 Fr./Euro. Auch gegenüber dem Dollar und dem Pfund hat der Franken extrem zugelegt. Schätzungen zeigen, dass der Franken auch gegenüber diesen Währungen um mehr als 30 Prozent zu stark ist.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="font-style: italic;"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE"></span><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE"></span>Entwicklung des Frankenkurses&nbsp;<span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">(realer Aussenwert ggü. Deutschland, 1999=100)</span></p><p class="Titelfettunterstr">&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Spekulation auf den Franken – Ruhe in Norwegen</span></h3><p class="Absatznormal">Bundesrat und Nationalbank behaupteten lange, dass sich der Franken aufgewertet habe, weil die Schweizer Staatsfinanzen besser seien als diejenigen der südlichen Euro-Staaten. Das ist falsch. Denn Norwegen steht noch besser da als die Schweiz, ohne dass auf die norwegische Krone spekuliert wird. Der überbewertete Franken ist somit nicht die Folge der Probleme in der Euro-Zone, sondern der Devisenspekulation auf den Franken. Deshalb kann die Schweiz die Frankenstärke auch alleine und erfolgreich bekämpfen.</p><p class="Absatznormal">Aussenwert von Schweizer Franken und norwegischer Krone<br>&nbsp;(real, 2005=100, BIZ-Zahlen)</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Nationalbank muss Wechselkursuntergrenze einführen und verteidigen</span></h3><p class="Absatznormal">Die Schweizerische Nationalbank (SNB) muss eine Untergrenze gegenüber dem Euro festlegen und diese verteidigen. Das hat sie seit den späten 1970er Jahren mehr oder weniger ausdrücklich immer wieder erfolgreich getan. Beispielsweise mit der Einführung einer Grenze von 80 Rp./D-Mark 1978. Oder der Durchsetzung von 1.45 Fr./Euro nach dem 11. September 2001. Ohne die Führung durch die SNB können die Devisenmärkte rasch ausser Kontrolle geraten. Wie das gegenwärtig der Fall ist. Mit Untergrenze erfolgt der Handel hingegen kontrolliert.</p><p class="Absatznormal">Die Untergrenze muss so festgelegt werden, dass sie glaubwürdig ist. Die Nationalbank darf sich nicht der Spekulation auf den Devisenmärkten unterwerfen; sondern sie muss ganz klar signalisieren, in welchem Bereich der Franken/Euro-Kurs vernünftig ist. Das geschieht über eine Orientierung an der Realwirtschaft. So gesehen muss sie eine Untergrenze von 1.40 Fr./Euro avisieren.</p><p class="Absatznormal">Diese Untergrenze kann die SNB durchsetzen, wenn sie will. Sie ist die Herrin über den Franken. Kein Wechselkursspekulant ist nur annähernd so mächtig wie sie. Denn die Nationalbank kann theoretisch unendlich viele Franken auf den Markt werfen. Und das kann nur sie.</p><p class="Absatznormal">Inflationsängste sind übertrieben. Inflation heisst, dass die Unternehmen ihre Preise stark erhöhen können. Im Moment ist gerade das Gegenteil der Fall. Der überteuerte Franken führt dazu, dass die Preise unter Druck sind. Er herrscht Deflationsgefahr. Als der Franken gegenüber dem Euro bei über 1.65 lag, war die Teuerung in der Schweiz unter 1 Prozent. Ein Wechselkurs von 1.40 Fr./Euro würde den Unternehmen erlauben zu überleben. Preiserhöhungen sind dann kaum möglich. Dementsprechend droht keine Inflationsgefahr.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-65</guid><pubDate>Tue, 16 Aug 2011 13:15:00 +0200</pubDate><title>Wesentlicher Beitrag für die Zukunft der AHV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wesentlicher-beitrag-fuer-die-zukunft-der-ahv</link><description>Wer zu Geld kommt, zahlt Steuern dafür. Das ist so beim Arbeitslohn, bei Renten- und Zinseinkommen, Lottogewinnen, Betriebsgewinnen, Verkaufserlösen usw. Wer jedoch erbt, wird geschont. – Bei den Superreichen soll dies nun ändern.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In unserem Land erben jedes Jahr ein paar wenige Frauen und Männer Milliarden-Vermögen, ohne dass sie dafür irgendetwas leisten (oder gar arbeiten) mussten. Und der Gipfel: Für dieses Geld zahlen sie auch keine Steuern. Das ist ungerecht!</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Extrem ungleich verteilte Vermögen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In diesem Frühjahr hat der SGB den «Verteilungsbericht» vorgestellt (siehe&nbsp;</span><span lang="DE">www.verteilungsbericht.ch</span>). Die wichtigsten Erkenntnisse daraus: Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besass im Jahr 2007 40.9 Prozent des gesamten Vermögens Die nächsten 9 Prozent besassen beträchtliche 34.4 Prozent, die «ärmsten» 90 Prozent, also der überwältigende Teil der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, verfügten lediglich über 24.7 Prozent des Vermögens.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Unterschiede werden immer grösser: Das reichste Prozent konnte seinen Anteil am gesamten Vermögenskuchen innert zehn Jahren um 6.1 Prozent steigern, dies beinahe vollumfänglich zulasten der übrigen 90 Prozent. Der Trend ist klar: Es ist eine starke Umverteilung zugunsten der Superreichen im Gange, denn die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer mit sehr hohen Vermögen (über 2 respektive 5 Millionen Franken) hat sich im Zeitraum 1997-2007 mehr als verdoppelt. Waren es 1997 noch gut 12’000 Personen mit einem Vermögen von über 5 Millionen, sind es 2007 bereits fast 25’000.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Vermögen in der Schweiz ist also extrem ungerecht verteilt. Eine eidgenössische Erbschaftssteuer, die einzig und allein die höchsten Vermögen betrifft, ist mehr als gerechtfertigt.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Von den Superreichen – für alle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Volksinitiative betrifft die kleinen und mittleren Vermögen nicht. Wer etwas gespart hat, wer ein Einfamilienhaus besitzt, ja sogar wer etwas gespart hat&nbsp;<i>und</i>&nbsp;ein Einfamilienhaus besitzt, wird nicht besteuert. Die Erbschaftsteuer soll nur auf Vermögen über 2 Millionen Franken erhoben werden, also auf wirklich grossen Vermögen, die mit blossem Arbeitseinkommen nicht geschaffen werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer von rund drei Milliarden Franken werden vollumfänglich an die Bevölkerung weitergegeben. Ein Drittel an die Kantone und zwei Drittel an die AHV. Damit kann unser wichtigstes Sozialwerk an die Herausforderungen der Zukunft (Sicherung eines würdigen Ruhestands für alle, Fortführung des bisherigen Lebensstandards auch bei kleinen Einkommen, flexibles Rentenalter für Klein- und Normalverdiener) angepasst werden.</span></p><p class="DatumundSignatur">Fazit: Die Erbschaftssteuer ist die Steuer, die niemandem Geld wegnimmt, aber allen etwas bringt.<b><span lang="DE"></span></b></p><h3 class="DatumundSignatur" style="font-weight: bold;"><span lang="DE">&nbsp;Das verlangt die Volksinitiative</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Eidg. Volksinitiative „Hohe Erbschaften besteuern für unsere AHV“ ist am 16.8. 2011 von einem von der EVP (Evangelische Volkspartei) angeführten Bündnis lanciert worden. Diesem Bündnis gehören u.a. an: SGB, SPS, Grüne. Die Initiative verlangt für Erbschaften über 2 Mio. Franken eine neu durch den Bund erhobene Steuer mit einem einheitlichen Satz von 20 %.&nbsp;</span>Besondere Ermässigungen vorgesehen sind bei der Vererbung von Unternehmen und bäuerlichen Betrieben, die von den Erben weiter geführt werden. Die Einnahmen gehen zu einem Drittel an die Kantone und zu zwei Dritteln an die AHV. Für den SGB ist die Initiative ein guter Vorstoss, um den in den letzten Jahren markant gewachsenen Graben zwischen Reichen und Gewöhnlichen wieder ein bisschen zuzuschütten.</p><p class="DatumundSignatur">Unterschriftenbogen und mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-63</guid><pubDate>Mon, 27 Jun 2011 12:07:00 +0200</pubDate><title>Der Wind wird drehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/der-wind-wird-drehen</link><description>Nicht überraschend beantragt der Bundesrat ein Nein zum Volksbegehren „für eine starke Post“. Bei der Volksabstimmung werden die Karten jedoch neu gemischt. Die Initiative will das Poststellennetz erhalten und dessen Qualität finanziell sichern. Und das ist beim Volk beliebt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">2004 ist die Initiative „Post für alle“ an einem Zufallsmehr gescheitert. Das Volk will keinen Abbau der wichtigen Postdienste. Deshalb hat die zweite Initiative gute Chancen auf Erfolg.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Initiative baut auf der grossen Popularität der Schweizer Post auf und zeigt, wie man ihre guten Leistungen garantieren kann. Sie bewahrt das von der Liberalisierungspolitik der Behörden immer wieder bedrohte flächendeckende Poststellennetz und garantiert dessen Qualität mit ausgebildetem Postpersonal. Gleichzeitig sichert sie die Finanzierung mit dem bewährten Briefmonopol und den Gewinnen einer Postbank. Die Initiative stärkt den Service public.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von der Gegenseite wird eingewendet, die Initiative habe das Hauptziel schon erreicht, weil das Parlament das Restmonopol für Briefe bis 50g im Gesetz behalten und so die vom Bundesrat beantragte Totalliberalisierung der Postversorgung verhindert hat. Das stimmt und ist ein grosser Erfolg der 2009 in Rekordzeit gesammelten Initiative. Aber erst der geforderte Verfassungsartikel kann die unsinnigen Liberalisierungs- und Privatisierungspläne bei der Post endgültig beenden. Und auch das Poststellennetz wird nur mit dem Ja zur Initiative seine hohe Versorgungsqualität im ganzen Land behalten. Ohne diese Regelung wird es ständig unter Druck bleiben.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Initiative garantiert aber auch die Finanzierung der Kosten des flächendeckenden Netzes mit einem klugen Auftrag für die Verwendung des Gewinns der Postfinance, die zu einer richtigen Postbank werden soll. Indem die Verfassung verlangt, dass diese Bank, die sich während der Finanzkrise bewährt hat, zu 100 % der bundeseigenen Post gehören muss, wird auch den bedrohlichen Privatisierungsgelüsten ein Riegel geschoben. Die Initiative setzt den Gewinn des bundesnahen Betriebs für guten Service public ein, braucht ihn im Interesse der Bevölkerung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gewerkschaften stehen nicht allein mit ihrer Politik für qualitativ hochstehende Postdienste. Die SP hat die Initiative mit lanciert. Seit der 2004 äusserst knapp gescheiterten Postinitiative hat die Liberalisierungsskepsis zugenommen. Die Strompreise im totalliberalisierten Ausland und auch die Teilliberalisierung des Schweizer Strommarkts zeigen die Risiken deutlich. Wir werden uns gerade auch mit Blick auf den Atomausstieg mit aller Kraft gegen die weitere Liberalisierung in diesem Bereich wehren müssen. Für die Postbranche haben wir mit der Initiative einen konstruktiven zukunftsfähigen Vorschlag.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-60</guid><pubDate>Mon, 27 Jun 2011 11:58:00 +0200</pubDate><title>Mindestlöhne = mehr Arbeitslosigkeit = falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mindestloehne-mehr-arbeitslosigkeit-falsch</link><description>Die häufig dogmatisch vertretene Position, Mindestlöhne steigerten die Arbeitslosigkeit, gehört ins Arsenal der haltlosen Behauptungen. Das zeigt der kürzlich erschienene Expertenbericht Mindestlohn.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ein hochkarätiges SGB-Expertenteam hat einen 127 Seiten starken Bericht zum Mindestlohn verfasst. Die Studie befasst sich zuerst damit, wie stark in der Schweiz Tieflöhne und Mindestlöhne verbreitet sind. Das zweite Kapitel behandelt die Mindestlohnpolitik in mehreren EU-Staaten. Festgestellt wird dabei, dass seit der Mitte der 90er Jahre die Mindestlöhne eine neue Blüte erlebten.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das dritte Kapitel stellt die Frage nach der „Wirkung von Mindestlöhnen auf Beschäftigung und Einkommensverteilung“. Dabei werden über 50 wissenschaftliche Studien – viele darunter empirisch ausgerichtet – ausgewertet. Die Resultate zeigen klar: Mindestlöhne resp. deren Erhöhung führen nicht, wie das gewisse „Theoretiker“ stets für unabwendbar gehalten haben, zu mehr Arbeitslosigkeit. „Mindestlöhne führen weder zu einem Anstieg noch zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit“, ist das Fazit von SGB-Chefökonom Daniel Lampart. Neuere Studien zeigten sogar, „dass ein Mindestlohn die Beschäftigung unter Umständen erhöhen kann“ (S. 87). Auch die OECD und die ILO tragen dieser Erkenntnis Rechnung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das letzte Kapitel ist aus juristischer Sicht abgefasst und geht hauptsächlich der Frage nach, wie in der Schweiz Mindestlöhne reguliert werden können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;"><span style="font-size:10.0pt" lang="DE">Mindestlöhne. Situation und Handlungsbedarf. Bericht der SGB-Expertengruppe Mindestlohn. 127 S. 12.50 Fr. Im Buchhandel (ISBN: 978-3 905708-80-6) erhältlich oder beim SGB (</span><span lang="DE"><a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7"><span style="font-size:10.0pt">info(at)sgb.ch</span></a></span><span style="font-size:10.0pt" lang="DE">) bestellbar.</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-58</guid><pubDate>Mon, 27 Jun 2011 11:53:00 +0200</pubDate><title>Merci Pierre!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/merci-pierre</link><description>In eigener Sache</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der vorangehende Beitrag ist wohl der letzte von Peter Sigerist für den SGB-Newsletter. Mitte Juli gibt Sigerist seine Verantwortung für Bildungspolitik beim SGB in jüngere Hände ab. 16 Jahre war er als Zentralsekretär für den SGB tätig, 13 Jahre lang prägte er die Bildungspolitik weit über die Gewerkschaften hinaus. Gleichzeitig war er zuständig für die Jugend-, die Rentner- und zeitweise die Migrationskommission – und brachte das mühelos zusammen. Zutiefst davon überzeugt, dass Berufsbildung nicht ausschliesslich auf das berufliche Funktionieren auszurichten sei, sondern auch die Autonomie und die Gesellschaftsfähigkeit des Individuums zu fördern habe, musste Sigerist diesen emanzipatorischen Ansatz zurückstellen: Zu tief war Mitte der 90er Jahre die Lehrstellenkrise, als dass die in seinem Beitrag aufgereihten qualitativen Punkte in den Mittelpunkt gewerkschaftlicher Berufsbildungspolitik hätten gestellt werden können. Sigerist hat aber entscheidende Verdienste darin, dass die Berufsbildungspolitik nicht im Zustand des laisser faire verharrte, sondern sich dieser „sozialen Zeitbombe“ entgegenstemmte.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Überhaupt: der SGB wird mit Peter Sigerist einen seiner originellsten Köpfe verlieren.&nbsp;</span>Im Ruhestand wird man Sigerist, den jahrzehntelangen Kämpfer für Frieden und Gerechtigkeit, jedoch kaum antreffen. Zu tief bleibt der<span lang="DE">&nbsp;Glaube an die – sagen wir mal: permanente&nbsp;<i>Aktion</i>, zu profund das moralische Potenzial zur Empörung, zu täglich das Elend der Welt, das es zu bekämpfen gilt. Dennoch: der unerbittlich Engagierte ist auch ein Volkstümlicher, der an Sport und vielen Banalitäten des Alltags Freude gewinnen kann, und ein Pragmatiker, der die reinen Anliegen den Dogmatikern überliess und lieber einen kompromissbehafteten Fortschritt einfuhr – und dieser Mix macht ihn faszinierend.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jahrelang habe er im Gewerkschaftshaus im Parterre gewohnt und regelässig an die Decke geklopft, damit die da oben nicht einschliefen, führte Peter Sigerist vor seiner SGB-Tätigkeit mal aus. 16 Jahre ging er nun selbst auf dieser Decke, den Kopf so oft immer noch im Parterre, er, den nur seine engsten Freunde Pierre&nbsp;</span>nennen durften.</p><p class="Absatznormal">Wir wagen es heute. Wir sagen: merci, für alles und au revoir, Pierre.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-62</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 12:04:00 +0200</pubDate><title>Der Wind beginnt zu drehen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/der-wind-beginnt-zu-drehen</link><description>Seit den neunziger Jahren verlangt der SGB von den Betrieben mehr Lehrstellen. Das Angebot soll die Nachfrage der Jugendlichen deutlich übertreffen. Denn nur so können auch die Lehrlinge wie die Gymnasiast/innen ihren persönlichen Wunsch in der Berufswahl verwirklichen. In vielen Regionen der Schweiz trifft dies aufgrund der sinkenden Schüler/innenzahlen nun für eine längere Zeitspanne ein. Die Jungen soll’s freuen. Die Betriebe sollen nicht klagen, sondern das Angebot aufrecht erhalten und attraktiver gestalten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Seit rund 20 Jahren kamen viele Schulabgänger/innen unter enormen Druck, wenn sie eine Lehrstelle finden wollten, die einigermassen den eigenen Vorstellungen entsprach. Dutzende von Bewerbungen schreiben, das Warten in Zusatzschlaufen (Brückenangeboten), das Bezahlen von Multi- und anderen Checks, das Gefühl, im ohnehin schwierigen Alter der Adoleszenz von der Gesellschaft ausgeschlossen zu werden – das war für Tausende von 16jährigen die Realität.</p><h3 class="Absatznormal" style="margin-top: 12pt; font-weight: bold;"><span>77‘000 Jugendliche stehen 81‘000 Lehrstellen offen</span></h3><p class="Absatznormal">Das Lehrstellenbarometer vom April 2011 zeigt nun: Für die 77‘000 Personen, die an einer Lehrstelle interessiert sind, stehen 81‘000 Lehrstellen zur Verfügung – 5000 mehr als 2010. Der Wind auf dem Lehrstellenmarkt beginnt also erstmals zu Gunsten der Jugendlichen zu drehen. Gut so! Ein wirklich optimal funktionierender Lehrstellenmarkt braucht allerdings einen noch grösseren, zehn bis fünfzehnprozentigen Angebotsüberhang, damit die Jugendlichen ihre Chance gemäss ihren Qualifikationen erhalten.</p><p class="Absatznormal">Erfreulich ist ebenso, dass Bund und Kantone im Rahmen der gemeinsamen Bildungsstrategie daran festhalten, dass 2015 die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II (Lehr- oder gymnasialer Abschluss) 95 Prozent der Volksschulabgänger/innen umfassen soll. Dieses zuvor mit den Sozialpartnern ausgehandelte Ziel sollte mit den bereits eingeleiteten Massnahmen (Case Management, zweijährige berufliche Grundbildung mit individueller Begleitung, Aufwertung der Berufswahlvorbereitung u.a.m.) erreicht werden können. Es braucht aber weiterhin grosse Anstrengungen und auch mehr Mittel der öffentlichen Hand, damit auch die sozial benachteiligten Jugendlichen zu einem nachobligatorischen Bildungsabschluss geführt werden können. Dass das Parlament in der Sommersession gegen den Willen des Bundesrates zusätzliche 100 Millionen zur Stärkung der Berufsbildung beschlossen hat, rundet die positive Bilanz ab.</p><p><span style="font-size: 10pt; font-family: &quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;;"></span></p><p><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal" style="margin-top: 12pt; font-weight: bold;"><span>Berufsbildung versus Allgemeinbildung</span></h3><p class="Absatznormal">Gewerbe- und Berufsverbände beginnen eine fehlende Nachfrage zu befürchten und sprechen fatalerweise von einem „war for talents“ – einem „Kampf um die besten Köpfe“. Der Gewerbeverband-Direktor, H.U. Bigler, lancierte sogar die Forderung nach einer Beschränkung der Maturitätsquote auf 24 Prozent. Das käme in vielen Kantonen einem Numerus clausus für Gymnasiast/innen gleich. Nachdem die Berufswahl der Lehrlinge aufgrund der fehlenden Angebote jahrelang eingeschränkt worden ist, soll diese nun im Bereich der Allgemeinbildung erfolgen. Die fehlende Chancengleichheit in der Berufsbildung in die Allgemeinbildung transferieren? Beides ist verfassungswidrig, gesellschaftspolitisch verwerflich und ökonomisch unsinnig.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal" style="margin-top: 12pt; font-weight: bold;"><span>Qualität in der Berufsbildung verbessern</span></h3><p class="Absatznormal">Im Interesse der Jugendlichen müssen nun die Betriebe und die Arbeitgeberverbände statt gegen die ebenso notwendige Allgemeinbildung zu polemisieren, die Qualität der Berufsbildung an vielen Orten aufwerten. Das an sich erfolgreiche System der dualen Berufsbildung (die Wirtschaft übernimmt subsidiär vom Staat und unter dessen Aufsicht die praxisorientierte betriebliche und überbetriebliche Ausbildung, die Kantone bieten den Berufsfachschulunterricht an) soll, unterschiedlich in den einzelnen Branchen, aufgewertet werden:</p><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Allgemeinbildender Unterricht: eine zweite Sprache für alle; Aufwertung der gesellschaftspolitischen Kompetenzen. Der neue Volkswirtschaftsdirektor, Bundesrat Schneider-Ammann, hat dazu von der Öffentlichkeit kaum beachtet, die bemerkenswerten Sätze sowohl vor dem Stände- als auch vor dem Nationalrat gesprochen: „Das Bildungssystem darf definitiv nicht allein auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet sein. Es muss auch dafür sorgen, dass junge Menschen mit Perspektiven auf ein eigenständiges Leben vorbereitet werden. Das Bildungssystem soll helfen, dass sich junge und erwachsene Bildungswillige zu selbstbewussten, eigenverantwortlichen und kritischen Bürgerinnen und Bürgern entwickeln können.“</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die seit Generationen gender-dominierte Selektion bei der Berufswahl: Obwohl das Berufsbildungsgesetz festhält, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gefördert werden soll, konnten in diesem Bereich viel zu wenige positive Veränderungen festgestellt werden.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Die Suva-Statistik weist unter den Lernenden eine 70 Prozent höhere Unfallquote gegenüber den Gelernten aus(!).</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die betrieblichen Präsenzzeiten der Lernenden wurden in der Folge der Herabsetzung des Jugendschutzalters vielenorts flexibilisiert (mehr Nacht- und Wochenendarbeit).</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Lehrlingslöhne stagnieren seit Jahren.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Nur in sehr wenigen Branchen unterstehen die Lernenden dem Schutz der Gesamtarbeitsverträge.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Das durch das Berufsbildungsgesetz festgehaltene Mitspracherecht der Lernenden (Artikel 10) wurde nicht konkretisiert.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Durchlässigkeit innerhalb des Berufs- und zwischen dem Berufs- und dem Allgemeinbildungssystem wurde zwar deutlich verbessert. Es gibt aber auch hier noch Nachholbedarf.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Die Gewerkschaften haben in den vergangenen Jahren diese Anliegen durchaus auch vertreten. Es konnten aber in diesem qualitativen Bereich angesichts der Dominanz der quantitativen Frage nur wenige Fortschritte erzielt werden. In den nächsten Jahren können dank des Rückenwindes für die Jugendlichen leichter Erfolge erzielt werden – vorausgesetzt die Verantwortlichen in den Gewerkschaften hissen die entsprechenden Segel.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-59</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 11:56:00 +0200</pubDate><title>90 Morde, 2500 Verhaftungen, 5000 Entlassene</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/90-morde-2500-verhaftungen-5000-entlassene</link><description>Jedes Jahr listet der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) weltweit die Verletzungen der Gewerkschaftsrechte auf. Im Rapport für das Jahr 2010 führt wiederum Kolumbien die Negativliste mit 49 wegen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit Ermordeten an.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das ist die traurige Spitze dieses Berichtes, der die antigewerkschaftlichen Aktivitäten des Jahres 2010 in 143 Staaten rapportiert:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">90 ermordete Gewerkschafter/innen (49 allein in Kolumbien)</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">75 angezeigte Morddrohungen&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">2.500 Verhaftungen&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span>m</span></span><span lang="DE">indestens 5.000 wegen Gewerkschaftsarbeit Entlassene.</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Als globalen Trend macht der Bericht Regierungen aus, die die Arbeitsgesetze nicht anwenden oder den Arbeitsschutz und die entsprechende Aufsicht systematisch ausbluten. Ein weltweites Kennzeichen sei der Missbrauch an Wanderarbeitskräften sowie die Ausbeutung der vorwiegend weiblichen Arbeitskräfte in den Freien Exportzonen der Welt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Nahen Osten zeichnet die Übersicht für das Jahr 2010 ein Bild der Repression seitens der Regierungen. Diese wollten ihre Bevölkerung daran hindern, ihr Leben durch eine Gewerkschaftsvertretung, bessere Löhne und Tarifverhandlungen in wirtschaftlicher Hinsicht zu verbessern. Die Unterdrückung freier Gewerkschaftstätigkeit war denn auch eine der zentralen Wurzeln des arabischen Protestes zu Beginn des laufenden Jahres.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aber auch Europa hat sich nicht zu brüsten. Die wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise entstandenen immensen Haushaltsdefizite führen zu Lohnkürzungen, Rentenreformen und Haushaltskürzungen – würden also auf dem Rücken der Arbeitnehmenden ausgetragen. Speziell schwierig sei die Lage der Gewerkschaften nach wie vor in der Ukraine, in Russland, Weissrussland und in der Türkei.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Unrühmlich erwähnt im Länderbericht ist übrigens auch die Schweiz. Hauptvorwurf: missbräuchliche Kündigung von gewerkschaftlich Engagierten und kein spezieller Kündigungsschutz für gewerkschaftliche Vertrauensleute.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-712</guid><pubDate>Sun, 26 Jun 2011 11:09:00 +0200</pubDate><title>Lohnzahlungen in Euro – juristische und politische Beurteilung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohnzahlungen-in-euro-juristische-und-politische-beurteilung</link><description>Inwieweit ist eine Lohnzahlung in Euro resp. eine Lohnsenkung aufgrund der Wechselkursänderungen juristisch zulässig?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zahlreiche Unternehmen haben in jüngster Zeit versucht, die Auswirkungen des Wechselkurses auf die Arbeitnehmenden zu übertragen, indem sie allen oder einem Teil der Beschäftigten zuvor in Franken bezahlte Löhne neu in Euro entrichteten. Andere wiederum haben versucht, die Löhne durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken, dies mit dem Argument, dass der ungünstige Eurokurs den Unternehmensertrag schmälere. Einige Unternehmen wandten solche Praktiken nur für aus der EU stammende oder in der EU niedergelassene (Grenzgänger/innen) Beschäftigte an. Zu solchen Praktiken griffen u.a.: Mopac Modern Packaging (BE), Stöcklin (BL), Trasfor (TI), Maag Pump (ZH), Dätwyler (UR). Die Sanofi-Aventis (GE) ihrerseits nahmen unter Berufung auf den Eurokurs als wirtschaftlichem Grund Massenentlassungen vor. 
</p><p><br>Die betroffenen Arbeitnehmer/innen haben zumeist eine starke Kürzung ihres Reallohnes hinzunehmen. Die entsprechende Analyse findet sich in der Beilage. Sie wird, leicht angepasst, demnächst in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht werden. 
</p><p><br>Die Schlussfolgerung dieser Studie: Selbst wenn der Arbeitgeber in der Frage der Festlegung der Löhne über eine grosse Freiheit verfügt, kommt die Lohnzahlung in Euro resp. die Anpassung des Lohnes an einen ungünstigen Euro-Kurs einer Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden gleich. Das untersagt jedoch das Arbeitsrecht. Zudem können solche Lohnsenkungen der Lehre nach nicht als Form einer Beteiligung am negativen Geschäftsgang gesehen werden, einem Vorgehen, das von eben dieser Lehre zugelassen ist. Drittens: Schweizer und EU-Arbeitnehmende dürfen nach Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht unterschiedlich behandelt werden.<br>Zusammenfassung der juristischen Analyse
</p><p><br>Der Arbeitgeber verfügt über Handlungsspielraum bei der Festlegung der Löhne und damit auch bei deren Senkung (zu respektieren sind allerdings die Vorschriften der Änderungskündigung), wenn er dabei Treu und Glauben sowie die guten Sitten respektiert und wenn dabei der Lohnbetrag objektiv und genügend vorhersehbar ist. Er kann Löhne jedoch nicht einseitig senken. Die Vorschrift von OR Art. 323b, wonach der Arbeitgeber den Lohn in einer gesetzlichen Währung zu entrichten hat, ist keine grosse Hilfe, um sich der Lohnzahlung in Euro zu widersetzen. Denn diese Vorschrift ist nicht zwingend und kann durch Abrede zwischen den Parteien oder Einzelarbeitsvertrag oder durch lokale Üblichkeit geändert werden (selbst wenn letztere nur restriktiv zugelassen werden darf und die heute durch das Problem betroffenen Branchen sich mit Sicherheit nicht darauf berufen können). Dasselbe gilt für die Regelungen gegen Lohndumping: Diese sehen eine behördliche Intervention nur dann vor, wenn eine Lohnunterbietung wiederholt in missbräuchlicher Weise vorkommt. Zudem ermöglichen diese Interventionen bloss, Mindestlöhne in NAV festzulegen (Art. 360a OR), bzw. die Einhaltung der GAV-Mindestlöhne zu verlangen sowie sie allgemeinverbindlich zu erklären. Wenn also die Lohnzahlung in Euro resp. die Lohnanbindung an den Wechselkurs nicht die verbindlichen Minimallöhne (auf den Franken umgerechnet) unterschreitet, sind diese Regelungen respektiert. 
</p><p><br>Hingegen: Die Löhne in Euro zu entrichten oder sie systematisch durch Anbindung an den Wechselkurs zu senken bedeutet Überwälzung des Unternehmerrisikos auf die Arbeitnehmenden, was zwingend durch Art. 324 OR untersagt ist. Der Wechselkurs ist Teil des Unternehmerrisikos; der Arbeitgeber muss dieses vorausschauend übernehmen. Er allein profitiert ja auch davon, wenn der Wechselkurs in die andere Richtung ausschlägt und so den Ertrag des Unternehmens beeinflusst.
</p><p><br>Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Eurokurs bedeutet eine Form der Beteiligung des Arbeitnehmers an einem negativen Geschäftsergebnis (Art. 322a OR), die nach der Lehre nicht zulässig ist. Denn eine solche Beteiligung hat keine stimulierende Wirkung, da die Arbeitnehmenden den Wechselkurs nicht beeinflussen können. Deshalb sind Löhne in Euro oder deren Anpassung an den Wechselkurs nicht zulässig. Solche Bestimmungen, seien sie nun eingeführt durch gemeinsame Vereinbarung, durch Änderungskündigung oder durch kollektive Vereinbarung, sind folglich nichtig. Sie sind auch nicht abzustützen auf „Krisenartikel“ in einem GAV, denn diese müssen zwingendes Recht respektieren (Art. 358 OR). Ein Arbeitgeber, der regelmässig die Löhne den Veränderungen des Wechselkurses anpasste, beginge Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB).
</p><p><br>Das Diskriminierungsverbot in Art. 2 FZA (präzisiert in Art. 9 Abs. 1 Anhang I FZA) verbietet eine unterschiedliche Behandlung nach Nationalität oder Wohnort. Wirtschaftliche Gründe wie die Änderungen des Wechselkurses können solche Diskriminierungen nicht rechtfertigen. Deshalb kann der Arbeitgeber nicht allein nur für seine aus der EU stammenden Arbeitnehmer oder nur für Grenzgänger den Lohn an den Wechselkurs anbinden.<br><br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-61</guid><pubDate>Wed, 22 Jun 2011 12:00:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp;&nbsp;berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.- Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 22.- Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines oder einer „normalen“ Hilfsarbeitenden zu Beginn seiner Karriere. Dass die Jugendlichen mit ihrem Lohn „nur“ ihre Freizeit-Aktivitäten finanzieren, ist kein Grund für eine Kürzung.&nbsp;
</p><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben)[1], was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><p>Mehr Infos:
</p><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter:
</p><p><a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:
</p><p><a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Bei Jugendlichen über 20 Jahren beträgt dieser Zuschlag 8,33 % (Grund: der gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen).</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-57</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 11:51:00 +0200</pubDate><title>Für mehr Sicherheit nun den planmässigen Ausstieg vorantreiben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/fuer-mehr-sicherheit-nun-den-planmaessigen-ausstieg-vorantreiben</link><description>Der Nationalratsentscheid für den Ausstieg aus der Atomenergie ist erfreulich. Damit haben wir aber erst den Einstieg in den Ausstieg. Es braucht nun rasch eine systematische und planmässige Atomausstiegspolitik. Nur sie kann die nötige Sicherheit schaffen. Am Arbeitsplatz, für die Umwelt und für die Wirtschaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Grundsatzentscheid für den Atomausstieg ist die politische Konsequenz aus der Katastrophe von Fukushima. Die Beschwichtigung seitens einseitig interessierter Wirtschaftskreise, die sich nach Tschernobyl durchgesetzt hatte, darf nun nicht mehr verzögern. Die Horrorbilder aus Japan bezeugen: Das Leben mit AKW ist unzumutbar. Die Alternativen zur Nukleartechnologie sind seit langem vorhanden. Jetzt muss das Zaudern aufhören. Der Ausstieg kann und muss jetzt rasch vorankommen. Dafür braucht es Planungssicherheit. Beispielsweise mit einem Atom-Ausstiegsgesetz, das politisch und ökonomisch die richtigen Investitionssignale setzt.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Systematisch steuern</span></h3><p class="Absatznormal">Die Energieversorgungszukunft wird vermehrt dezentral sein. Alle Studien zeigen, dass jetzt auch mit Blick auf die Klimaveränderung Strom- und Wärmeversorgung zusammen gehören. Stichworte für die Schweiz dazu sind Wärme-Kraft-Koppelung (also gleichzeitig heizen und Strom produzieren), Solarenergie und Geothermie. Sie fallen dezentral an. Das heisst, die Energieversorgungsunternehmen (EVU) in Städten und Regionen werden wieder aufgewertet. Ihre Rolle, ihr öffentlicher Auftrag als Produzent und Berater müssen gestärkt werden. Die notwendige systematische Steuerung des Atomausstiegs – u.a. mit Quoten für neue Produktionsanteile – verträgt sich deshalb nicht mit den vom Profit gesteuerten Liberalisierungsträumen, welche das Volk 2002 richtigerweise bachab geschickt hat.</p><p class="Absatznormal">Aber allen voran müssen wir die Effizienz erhöhen. Die nicht gebrauchten Kilowattstunden bringen uns am schnellsten zum Ziel. Dies braucht klare gesetzliche Vorschriften, die neue Investitionsimpulse zur Folge haben werden. Eine im Auftrag von Umweltverbänden, Kantonen und EVU verfasste und vor kurzem veröffentlichte Studie zeigt, dass dies wirtschaftlich am besten wirkt. Im Gegensatz dazu ist die Wirtschaftlichkeit (Nettobarwert) von Investitionen in Grosskraftwerke klar negativ. Sie schaffen erst nach langer und riskanter Vorlaufzeit und nur punktuell wenig dauerhafte Arbeitsplätze. Hingegen bringt eine Politik für Effizienz und erneuerbare Energie regional und branchenmässig weit verteilt (Bau, Planung, Optik, div. Installationen, Elektronik, Detailhandel, Beratung etc.) sehr schnell und bis 2035 Arbeit für 160‘000 Personenjahre. Die Ressourcen- und Investitionsverschwendung muss aufhören für eine nachhaltige Wachstumspolitik.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Alte AKW rasch vom Netz</span></h3><p class="Absatznormal">Das Parlament hat sich leider gegen die Abschaltung der alten AKW ausgesprochen. Für ihren Betrieb spricht einzig der kurzfristige Gewinn. Sie sind ein grosses Sicherheitsrisiko für die Angestellten im Werk und der Menschen darum herum. Dafür haftet letztlich die Allgemeinheit, weil keine Versicherung das hohe und teure Risiko tragen will. Deshalb müssen die alten AKW schnell vom Netz. Dies erhöht auch den positiven Druck für die realistischen Alternativen. Der noch generelle Ausstiegsbeschluss des Nationalrats muss schnell konkrete Folgen haben. Er darf nicht nur eine Beschwichtigung des Volks kurz vor den Wahlen bleiben. Er muss die Energiewende für mehr Sicherheit und mehr zukunftsträchtige Arbeitsplätze bringen. Deutschland macht es – auch mit den sofort abgeschalteten Schrottreaktoren – für einmal vor. Die Schweiz muss aus ökonomischen und ökologischen Gründen nun schnell kräftig mitziehen.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-56</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 11:49:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat stärkt einstimmig die Höhere Berufsbildung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/nationalrat-staerkt-einstimmig-die-hoehere-berufsbildung</link><description>Der Nationalrat ist den Sozialpartnern und insbesondere dem SGB einstimmig gefolgt und hat die bundesrätliche Botschaft zur Förderung der Bildung und Forschung und Innovation für 2012 (BFI 2012) um rund 100 Millionen aufgestockt. Dank diesem wichtigen gewerkschaftlichen Erfolg wird die Höhere Berufsbildung gestärkt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Ständerat hatte am 17.3.11 gegenüber dem Bundesrat immerhin den ersten Schritt getan und die Hälfte der notwendigen 100 Millionen bewilligt, damit der Bund seinen gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann. Gemäss Berufsbildungsgesetz müsste der Bund bereits seit 2008 einen Viertel der öffentlichen Ausgaben in der Berufsbildung – im Wesentlichen die Kosten für die Berufsfachschulen und einen Teil für die Höhere Berufsbildung – den Kantonen überweisen. Das tat dieser aber bisher nicht. Mit diesem eindrücklichen Entscheid hat der Nationalrat dem Bundesrat einen klaren Auftrag erteilt – sofern der Ständerat in der Differenzbereinigung nachzieht, wovon allerdings auszugehen ist. Damit hat das Parlament den Bundesrat im BFI-Prozess bereits zum zweiten Mal korrigiert – zu Gunsten höherer Investitionen in die Bildung, diesmal insbesondere in die höhere Berufsbildung.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser bildungspolitisch erfreuliche Entscheid erleichtert nun die Diskussionen am „runden Tisch“ der Sozialpartner, des Bundes und der Kantone zur Stärkung der Höheren Berufsbildung. Die etwas unter Druck geratene Höhere Berufsbildung soll nicht nur international besser positioniert werden, sondern sie soll auch, vor allem im Interesse der Studierenden, besser öffentlich finanziert werden. Der SGB hat in diesem Prozess und für diesen ersten wichtigen Erfolg eine zentrale Rolle gespielt.</span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-55</guid><pubDate>Thu, 09 Jun 2011 11:45:00 +0200</pubDate><title>Rückenschuss für Gewerkschaftsrechte und Sozialpartnerschaft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rueckenschuss-fuer-gewerkschaftsrechte-und-sozialpartnerschaft</link><description>Das Kantonsgericht Zürich hat das erstinstanzliche Urteil im Fall Tamedia/Daniel Suter annulliert. Entscheid und Begründung bedeuten eine totale Missachtung der Gewerkschaftsrechte und der Sozialpartnerschaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Daniel Suter war als Präsident der Personalkommission des «Tages-Anzeigers» einige Tage vor der Eröffnung von Verhandlungen über einen Sozialplan entlassen worden. Diese Verhandlungen hätte er arbeitnehmerseits leiten müssen. Das erstinstanzliche Gericht hatte diese Entlassung als missbräuchlich beurteilt. Es befand, dass ein Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe nicht als «begründeten Anlass» heranziehen könne, um einen gewählten Personalvertreter (Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR) vor dem Beginn von Verhandlungen zu entlassen. Tamedia wurde dazu verknurrt, drei Monatslöhne als Entschädigung zu zahlen. Das Urteil ist leicht nachvollziehbar: Die wichtigste Verhandlungsperson arbeitnehmerseits zu entlassen, bedeutet nichts anderes als einen Rückenschuss für die Sozialpartnerschaft.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Ein massiver Schritt zurück</span></h3><p class="Absatznormal">Dennoch rekurrierte Tamedia gegen dieses Urteil – und bekam nun leider vorläufig Recht. Die Argumentation des Kantonsgerichtes ist ein Affront gegen die Gewerkschaftsrechte und die Sozialpartnerschaft. Die Zweitinstanz befand nämlich, dass ein Arbeitgeber wirtschaftliche Gründe – sogar wenn sie nur vermutet seien – als «begründeten Anlass» vorbringen könne, um Personalvertreter zu entlassen. Ein Arbeitgeber, der einen schlechten Geschäftsgang befürchte, könne restrukturieren, auch auf dem Rücken der Personalvertreter. Er müsse dazu nicht schon in den roten Zahlen sein. Wenn sich die Lage nach der Restrukturierung gebessert habe, könne dies nicht a posteriori herangezogen werden, um die Richtigkeit der vom Arbeitgeber vorgebrachten wirtschaftlichen Gründe zu bestreiten. Die wirtschaftlichen Gründe seien jedoch sehr sorgfältig zu untersuchen, denn sonst würde die von Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR vorgesehene Beweislastumkehr de facto aufgehoben. Dieser Artikel hält fest, dass der Arbeitgeber beweisen muss, dass er aus einem anderen Grund als einer mit dem Mandat der Personalvertretung verbundenen Tätigkeit kündigt. Leider ist das Gericht seinen eigenen Überlegungen nicht korrekt gefolgt.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Korrektur nötig</span></h3><p class="Absatznormal">Daniel Suter, unterstützt durch Syndicom, wird beim Bundesgericht Rekurs einlegen. Wie auch immer dieser Prozess ausgehen wird: Er zeigt bereits heute, dass der Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen in der Schweiz unbedingt gestärkt werden muss. Aktive Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen müssen ein Recht auf Wiedereinstellung haben, wenn ihnen missbräuchlich gekündigt wird. Und sie dürfen – wie das auch der Bundesrat vorschlägt – nicht aus wirtschaftlichen Gründen entlassen werden. Denn sonst wird dies zum Vorwand, um sich Mitarbeitender zu entledigen, die sich für ihre Kolleg/innen einsetzen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das neue Urteil aus Zürich, das sich auf ein kürzlich erlassenes Bundesgerichtsurteil stützt (BGE 133 III 512), eröffnet nun den Arbeitgebern genau diesen Spielraum, um sich dieses Vorwands zu bedienen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;"><span style="font-size:10.0pt">Obergericht des Kantons Zürich, 1. Zivilkammer, Urteil vom 24. Mai 2011, Fall LA100023-O/U</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-6</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:54:00 +0200</pubDate><title>Nationaler Aktions- und Streiktag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nationaler-aktions-und-streiktag</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für die Gleichstellung von Mann und Frau auf die Strasse zu gehen? </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB hat nachgefragt - bei vier Frauen unterschiedlichen Alters</p><ul><li>Christine Flintner</li><li>Elisabeth Joris</li><li>Christina Werder</li><li>Tanja Waliser</li></ul><p>die die Thematik aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.
</p><p>Klicken Sie auf die Namen, um die Beiträge zu sehen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-5</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:46:00 +0200</pubDate><title>Gleichstellung in den Köpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/gleichstellung-in-den-koepfen</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen? Hier die Antwort von Tanja Walliser, Sekretärin Unia
</description><content:encoded><![CDATA[<p>"Gleichstellung? Haben wir doch schon lange erreicht, ist doch gar kein Thema mehr heute." Solche oder ähnliche Aussagen hört man tagtäglich. Auch von Frauen. Insbesondere von jungen Frauen. Ich gehöre einer Generation an, wo schon in der Erziehung klar war: Was ich als Frau in der Schule und im Leben lerne, befähigt mich zu mehr als zu Hemden bügeln und Kinder grossziehen. Der Weg ans Gymnasium war leicht, nachfolgend ein Studium in Angriff zu nehmen der nächste logische Schritt. Als ich meinen 18. Geburtstag feierte, freute ich mich auf meinen ersten Urnengang, ich musste nicht erst 35 werden wie meine Grossmutter um das erste Mal abstimmen zu können. Der Anteil Mädchen an den Gymis ist mittlerweile höher als der der Jungen, an den Unis siehts genauso aus. Der Anteil erwerbstätiger Frauen steigt ständig, viele machen Karriere. So weit so gut. Unsere VorkämpferInnen haben viel für uns erreicht. Doch sind Feminismus und Gleichstellungspolitik deswegen heute kein Thema mehr? In den Gesetzen ist Gleichstellung angekommen, aber ist sie es auch in den Köpfen der Menschen?
</p><p>Ich gehe am 14. Juni auf die Strasse, weil dem leider nicht so ist. Warum war der Kommentar meiner Eltern zu schlechten Leistungen in Französisch: "Streng dich mal mehr an!" und der auf eine schlechte Note in Mathe "Naja, bist halt ein Mädchen"? Kann man tatsächlich behaupten, Frauendiskriminierung sei kein Thema, wenn die Mehrheit der Studis weiblich ist und die Professorinnen gerade mal 14% der Lehrstühle besetzen? Und wenn man als Frau eine Karriere in Angriff nimmt, wie organisiert man sich mit dem Partner/der Partnerin, wenn man eine Familie gründen will? Können Männer tatsächlich ihre Verantwortung als Väter übernehmen, wenn sie kaum die Möglichkeit haben, Teilzeit-Stellen zu bekommen?&nbsp;
</p><p>Noch immer leben wir in einer Gesellschaft, in der auch unser Geschlecht bestimmt, welche Möglichkeiten wir haben. Darum ist es so wichtig, dass Frauen und Männer am 14. Juni gemeinsam auf die Strasse gehen, für mehr Kita-Plätze, für gleichen Lohn, für eine gerechte Verteilung der Hausarbeit, für einen Vaterschaftsurlaub. Für eine Gesellschaft, in der es egal ist, ob ich als Frau oder als Mann zur Welt komme.
</p><p style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christine Flinter</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">,&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Elisabeth Joris</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;und&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christina Werder</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-4</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:41:00 +0200</pubDate><title>Kleine und grosse Schritte – beharrlich auf dem Weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/kleine-und-grosse-schritte-beharrlich-auf-dem-weg</link><description>Warum ist es nötig, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen? Hier die Antwort von Christina Werder, Sekretärin SGB-Frauenkommission
</description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine kurze Chronologie:
</p><p>1971: Frauenstimmrecht.
</p><p>1981: Kündigungsschutz für Frauen während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Niederkunft.
</p><p>1985: Neues Eherecht. Gleichberechtigte Partnerschaft und gemeinsame Verantwortung von Frau und Mann für die Kinder.
</p><p>1991: Nationaler Frauenstreik
</p><p>1993: Bundesratswahl. Anstelle der offiziellen Kandidatin Christiane Brunner wird Françis Matthey gewählt. Auf Druck der Frauen nimmt er die Wahl nicht an. Ruth Dreifuss wird Bundesrätin.
</p><p>1995: Splitting und Erziehungsgutschriften in der AHV. Ehepaarrente wird durch zwei Individualrenten abgelöst. Allerdings teuer bezahlt durch Rentenaltererhöhung.&nbsp;
</p><p>1996: Gleichstellungsgesetz. Allgemeines Diskriminierungsverbot in der Erwerbsarbeit.
</p><p>2002: Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen.
</p><p>2003: Offizialisierung von Gewaltdelikten in Ehe und Partnerschaft.&nbsp;
</p><p>2004: Erwerbsersatz bei Mutterschaft.&nbsp;
</p><p>2006: Besserer Schutz vor häuslicher Gewalt.
</p><p>2010: Frauenmehrheit im Bundesrat.
</p><p>2011: Nationaler Frauenaktionstag. Hauptforderungen: keine Lohndiskriminierung, gerechte Verteilung von Erwerbs- und Hausarbeit, mehr und gute Kita-Plätze.
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Lehre aus der Chronologie: nur mit Kampf gibt’s Fortschritte. Und: Wir wollen diese Chronologie weiter führen! Mit einem kämpferischen 14. Juni!
</p><p style="font-style: italic; font-weight: bold;">&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;Christine Flintner,&nbsp;Elisabeth Joris&nbsp;und Tanja Walliser.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-3</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:35:00 +0200</pubDate><title>Nachhaltige Empörung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/nachhaltige-empoerung</link><description>Wir haben nachgefragt bei Frauen unterschiedlichen Alters und Blickwinkels, warum sie es nötig finden, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen. Hier die Antwort von Elisabeth Joris, Historikerin</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Dass ich am 14. Juni 1991 nicht arbeiten würde, das war für mich seit langem klar gewesen. Als Gewerkschafterin hatte ich vor zwanzig Jahren zusammen mit zwei anderen Historikerinnen Materialien für die Schulen zur Geschichte von streikenden Frauen zusammengestellt, Artikel geschrieben, an Aktionen in meiner Schule sowie auf Zürichs Strassen teilgenommen – Erfahrungen von nie verblassendem Erlebniswert. Besonders gefreut hatte mich als ursprüngliche Oberwalliserin, dass ausgerechnet in Naters sich rund 70 Fabrikarbeiterinnen der Microtechnik AG unerschrocken gezeigt hatten und, allen Drohungen der Direktion zum Trotz, offen in Ausstand getreten waren, um auf die miesen Löhne aufmerksam zu machen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Angefragt von St. Gallerinnen rede ich nun an diesem 14. Juni im „Alten Kino“ in Mels bei der Veranstaltung „<span lang="DE">20 jahre frauen(streik)tag, ein grund zum Feiern!“. Gründe zum Feiern gibt es effektiv. Ohne die&nbsp;</span>rund eine halbe Million Frauen in der Schweiz, die sich 1991 mit unterschiedlichen Aktionen am landesweiten Frauenstreik beteiligt hatten – ein nie zuvor erreichter Mobilisierungserfolg in der Geschichte der Schweiz –, wäre weder eine Ruth Dreifuss zur Bundesrätin gewählt noch das Gleichstellungsgesetz vom Parlament verabschiedet worden. Die entstandenen Aktionsgruppen und Netzwerke hatten sich nach dem Frauenstreiktag nicht aufgelöst, die Mobilisierung funktionierte weiterhin. Der Druck der Frauen auf Parlament und Parteien war erheblich und ist als „Brunnereffekt“ in die Geschichte eingegangen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Mitte der 90er Jahre verabschiedete Gleichstellungsgesetz stand nämlich absolut quer zur damaligen neoliberalen Politik der bürgerlichen Parteien, die nach Deregulierung schrien. Denn dieses Gesetz schreibt verbindliche Regeln vor, auch für die Privatwirtschaft, wie der Verfassungsgrundsatz „Gleiche Rechte für Frau und Mann“ und damit auch der gleichen Entlöhnung in die Tat umgesetzt werden soll. Erreicht ist dieses zentrale Ziel des Frauenstreiks von 1991 bis heute nicht. Und die Situation ist inzwischen auch eine andere. Im Zeichen der wirtschaftlichen Dominanz des Finanzkapitals öffnet sich nicht nur in rasantem Tempo die Schere zwischen Reichen und Armen, sondern seit der Finanzkrise wächst auch die Diskrepanz zwischen Frauen- und Männerlöhnen wieder. So gilt der gegenwärtig erneut lancierte Aufruf 20 Jahre nach dem ersten Frauenstreik auch für den 14. Juni 2011: „Empört euch!“ – und zwar so zahlreich, dass der Druck wie nach 1991 zu nachhaltigen Veränderungen führt.</p><p>&nbsp;</p><p style="font-style: italic; font-weight: bold;">Lesen Sie auch die Beiträge von&nbsp;Christine Flintner, Christina Werder und Tanja Walliser.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-47</guid><pubDate>Wed, 08 Jun 2011 13:33:00 +0200</pubDate><title>Betreuungsarbeit braucht Zeit und Geld</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/betreuungsarbeit-braucht-zeit-und-geld</link><description>Wir haben nachgefragt bei vier Frauen unterschiedlichen Alters und Blickwinkels, warum sie es nötig finden, auch 2011 für Gleichstellung auf die Strasse zu gehen. Hier die Antwort von Christine Flitner, Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission
</description><content:encoded><![CDATA[<p>1991 arbeitete ich in einem Verlag. Am 14. Juni versammelten sich die Frauen dort im Pausenraum, schmückten das Gebäude und schrieben ihre Forderungen auf. Das gab schlechte Stimmung bei der Geschäftsleitung. Nicht die Tatsache, dass wir das ganze Haus lila behängten und uns in der Arbeitszeit versammelten, sondern dass wir konkret forderten statt zu bitten, und dazu auch noch die Verfassung zitierten.&nbsp;
</p><p>Zwanzig Jahre später ist das kaum noch vorstellbar. Alle sind für die Gleichstellung. Öffentlich wird das Recht auf gleichen Lohn wohl kaum noch jemand bestreiten.
</p><p>Besonders im öffentlichen Dienst hat sich dank dem Gleichstellungsgesetz einiges getan: Eine Reihe von sogenannten Frauenberufen wurde in den Lohnsystemen angehoben, und viele öffentliche Arbeitgeber haben Regelungen, welche die Situation berufstätiger Eltern besonders berücksichtigen. Auch präventive Massnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gehören inzwischen zum Standard bei den öffentlichen Arbeitgebern.&nbsp;
</p><p>Trotzdem harzt es an vielen Orten immer noch. Eine Umfrage, die wir im Vorfeld des diesjährigen 14. Juni gemacht haben, zeigt: Arbeitgeber halten übereinstimmend Teilzeitarbeit für eine Gleichstellungsmassnahme. Das ist falsch. Teilzeitarbeit ist für viele Frauen und einige Männer eine Möglichkeit, ihre verschiedenen Pflichten unter einen Hut zu bringen, aber sie bezahlen dafür durch Teillöhne, schlechtere soziale Absicherung und später schlechtere Renten. Statt dass eine gesamtgesellschaftliche Lösung für die Frage der Vereinbarkeit von Betreuungsaufgaben und Erwerbsarbeit gesucht wird, wird das Problem auf die einzelnen abgewälzt – überwiegend auf Frauen.
</p><p>Bezahlte und unbezahlte Betreuungsarbeit ist für die gesamte Gesellschaft lebenswichtig, und sie wird in Zukunft noch wichtiger werden. Trotzdem ist sie nicht wirklich anerkannt, da sie traditionell von Frauen gemacht wird. Die Löhne im Bereich der bezahlten Betreuungsarbeit sind zu niedrig, und die Arbeitsbedingungen oftmals schlecht. Das Personal in Spitälern und Heimen steht unter Spardruck, Spitex-Dienste sind unterfinanziert, in den Kitas gibt es zu wenig Plätze und zu wenig ausgebildetes Personal – so darf das nicht weitergehen!&nbsp;
</p><p>Alle sind heute für Gleichstellung, aber kosten darf sie immer noch nichts. Betreuungsarbeit braucht Anerkennung und sie braucht Geld – das ist mit ein Grund, am 14. Juni auf die Strasse zu gehen!
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Beiträge von </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Elisabeth Joris</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">, </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Christina Werder</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;"> und </span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Tanja Walliser</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-54</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:43:00 +0200</pubDate><title>Aussteigen, Wende verbindlich planen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/aussteigen-wende-verbindlich-planen</link><description>Morgen der Bundesrat und in der kommenden Session das Parlament: Beide legen sie sich fest, wie es in der Schweiz weiter gehen soll mit der Atomenergie. Für den SGB ist klar: Es braucht nun ohne Wenn und Aber eine verbindliche Planung für den Ausstieg. Und: „alte Göppel“ sollen sofort abgestellt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Schock der Atomkatastrophe von Fukushima darf nicht folgenlos bleiben. Die Atomtechnologie ist für die AKW-Arbeiterinnen und -Arbeiter, die Rettungscrews, die Menschen und die Umwelt im Umkreis von mehreren Zehntausend Kilometern ein unzumutbares existenzbedrohendes Risiko. Nach Tschernobyl und Harrisburg blieb die nötige politische Reaktion aus. Jetzt müssen wir handeln. Einen vierten Super-Gau darf es nicht geben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB fordert das Parlament auf, in der Juni-Session verbindlich den planmässigen Ausstieg aus der Atomenergie zu beschliessen. Konkret bedeutet dies:</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">1.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>In der Schweiz darf kein neues AKW mehr gebaut werden und die bestehenden sollen nur bis zum Ende ihrer Betriebszeit am Netz bleiben.</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">2.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Die drei ältesten und technologisch veralteten Schweizer AKW, insbesondere das gravierende Sicherheitsmängel aufweisende in Mühleberg, müssen sofort den Betrieb einstellen, dies unter Weiterbeschäftigung des bisherigen Personals. Hier nichts tun ist verantwortungslos. Anstelle der von den Behörden geforderten Nachrüstungen lohnen sich Investitionen in schnell realisierbare Alternativen viel besser.</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">3.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Der planmässige Atomausstieg braucht eine systematische neue Schweizer Energiepolitik. Das heisst: Quoten für neue erneuerbare Energien, Effizienzvorschriften für Motoren und Geräte auf dem neuesten Stand der Technik und die stromfressenden Elektroheizungen verbieten. Wärme-Kraft-Koppelungs-Anlagen mit hohem Wirkungsgrad sollen dezentral Wärme und Strom gleichzeitig produzieren. Zudem muss für den Atomausstieg die Netzinfrastruktur aus- und umgebaut werden.</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">4.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Die Energiewende ist die Chance zu einem menschengerechten technologischen Fortschritt. Er schafft mehr neue qualifizierte, sichere und zukunftsfähigere Arbeitsplätze und Berufe als die bisherige nukleare Sackgasse.</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">5.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Der SGB wird sich aktiv mit konkreten Vorschlägen an der kommenden Debatte beteiligen. Atomausstieg braucht eine verbindliche politische Steuerung der Stromproduktion, die eine effiziente und stabile Stromversorgung garantiert. Das heisst: mehr Service public und Schluss mit der Strommarktliberalisierung.</p><p class="Absatznormal"><span style="font-size:10.0pt">Die SGB-Delegiertenversammlung vom 20. Mai hat diese Anträge nach Diskussion einstimmig verabschiedet.</span></p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-52</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:39:00 +0200</pubDate><title>Trend kehren – mehr Gerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/trend-kehren-mehr-gerechtigkeit</link><description>Für den SGB ist klar: bei der Steuerpolitik braucht es eine Trendumkehr. Die SGB-Delegierten haben dazu am 20. Mai eine Acht-Punkte-Position verabschiedet.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit den Löhnen haben sich in den letzten Jahren auch die Vermögen weiter auseinander entwickelt. Der Staat hat diese gefährliche Entwicklung der Umverteilung nicht gebremst sondern gefördert. Er entlastete hohe Einkommen bei den Steuern, er hob dafür die Gebühren und indirekten Steuern an und belastete untere und mittlere Einkommen mehr. Das Gesundheitswesen ist ein Paradebeispiel zunehmender Schröpfung der mittleren Einkommen. Die Kantone wollen weniger für die Spitäler zahlen. Das bedeutet: Weniger Geld aus einkommensabhängigen Steuermitteln. Dafür steigen die Krankenkassenprämien, die alle belasten.</p><p class="Absatznormal">Jetzt ist genug! Der SGB fordert eine Trendumkehr zu mehr Gerechtigkeit. Die folgenden 8 Punkte sind der Wegweiser dazu.&nbsp;</p><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Progression bei den Steuertarifen muss gestärkt, nicht abgebaut werden.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Das Gesundheitswesen muss gerecht finanziert werden. Kurzfristig braucht es eine deutliche Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien. Mittelfristig eine Abkehr vom System der Kopfprämien. Und es müssen mehr, nicht weniger Steuermittel ins Gesundheitswesen fliessen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Eine nationale Nachlasssteuer mit einem Freibetrag von 2 Mio. Fr. soll die geschwächten kantonalen Erbschafts- und Nachlasssteuern ersetzen. Die Einnahmen aus der Steuer sollen in die AHV (2/3) und an die Kantone (1/3) fliessen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Ein Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer belastet die tiefen Einkommen. Der SGB lehnt diesen ab.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Unternehmen werden in der Schweiz ausgesprochen tief besteuert. Der SGB lehnt alle weiteren Steuersenkungen ab.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Der SGB befürwortet die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in den Kantonen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Der SGB setzt sich für eine Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen, aber auch zwischen den Gemeinden ein. Das verhindert Steuerdumping.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Schweizer Bevölkerung betrogen. Entlastet werden vor allem reiche Grossaktionäre. Der Bundesrat muss die Reform rückgängig machen. Kapitaleinlagen dürfen nur dann steuerfrei ausgeschüttet werden, wenn die Firmen alle ausschüttbaren Gewinnreserven, einschliesslich des laufenden Jahresgewinns, an die Aktionäre ausbezahlt haben.&nbsp;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-51</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:37:00 +0200</pubDate><title>Verschärfen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/verschaerfen</link><description>Damit die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze in der Schweiz sicher sind, müssen die flankierenden Massnahmen verschärft werden. Die vielen Verstösse und die Weigerung von Bund und Kantonen, trotz gesetzlichem Auftrag Mindestlöhne einzuführen, zeigen: Es herrscht ein Vollzugsproblem. Diese verschärfte Situation verlangt schärfere Massnahmen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Um den Missbrauch auf dem Arbeitsmarkt in den Griff zu bekommen, hat die SGB-Delegiertenversammlung vom 20. Mai das folgende Massnahmenpaket verabschiedet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Kontrolloffensive:</span>&nbsp;50 Prozent aller Neuanstellungen in der Schweiz müssen kontrolliert werden. Bei Neuanstellungen ist die Gefahr am grössten, dass die Arbeitgeber die Löhne drücken. Dafür braucht es mehr Kontrollen. Zudem müssen 50 Prozent der ausländischen Firmen (Entsendefirmen) kontrolliert werden.</p><p class="Absatznormal"><span style="font-weight: bold;">Mindestlohnoffensive:</span>&nbsp;Trotz verbreitetem Lohndumping erlassen der Bund und die Deutschschweizer Kantone keine Mindestlöhne. Eine nationale Task Force mit Beteiligung der Gewerkschaften muss den Vollzugsnotstand beseitigen. Bei Dumping müssen die Löhne durch verbindliche Mindestlöhne geschützt werden, wie das im Gesetz vorgeschrieben ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-weight: bold;">Lücken im Gesetz schliessen:&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Bekämpfung der Scheinselbständigkeit: Pflicht, Dokumente zum Beleg der Selbständigkeit mitzuführen; Kompetenz der Kontrolleure, einen Arbeitsunterbruch zu erzwingen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Sanktionierung von NAV-Verstössen: Bund und Kantone müssen alle Verstösse gegen NAV büssen; dumpende Arbeitgeber müssen Löhne nachzahlen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Schutz vor missbräuchlicher Kündigung: Kündigungen aufgrund der Einstellung einer billigeren Arbeitskraft müssen aufgehoben werden können.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Solidarhaftung: Bei Lohndumping soll grundsätzlich der Auftraggeber haften müssen – mindestens aber der Generalunternehmer.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:7.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Beseitigung der Diskriminierung der Schweizer Arbeitskräfte gegenüber ihren KollegInnen in der EU in den Bereichen Mitbestimmung (Übernahme der Regelungen in der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte) sowie Massenentlassungen (Übernahme EU-Richtlinie). Es kann nicht sein, dass internationale Firmen Arbeitskräfte in der Schweiz entlassen, nur weil Entlassungen in der Schweiz einfacher sind.&nbsp;</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-50</guid><pubDate>Tue, 24 May 2011 11:35:00 +0200</pubDate><title>Endlich Gleichstellung bei Lohn, Arbeit und Kinderbetreuung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/endlich-gleichstellung-bei-lohn-arbeit-und-kinderbetreuung</link><description>Wir warten nicht noch einmal 20 Jahre. Wir wollen sie jetzt! Und ganz! Gleichstellung – einfach gleich viel. Dafür kämpfen wir. Mit dem nationalen Aktions- und Streiktag vom 14. Juni. Als Auftakt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Dank Ausdauer und vielen Kämpferinnen haben wir heute das Stimm- und Wahlrecht, seit 30 Jahren in der Bundesverfassung den Gleichstellungsartikel und seit 15 Jahren auch das Gleichstellungsgesetz. Das waren wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Gleichstellung.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Jedoch: Verdienen wir heute gleich viel für gleiche und gleichwertige Arbeit? Wer putzt und wäscht? Wer sorgt für Kinder und Pflegebedürftige? Wer kommt beruflich voran?&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mit der Lohngleichheit geht es seit Jahren nur im Schneckentempo vorwärts. Aktuell nehmen Lohnunterschiede und -diskriminierung sogar wieder zu- statt ab! Zudem sind Frauen oft in Tieflohnbranchen und prekär beschäftigt. Von den mehr als 400‘000 Arbeitnehmenden mit Tiefstlöhnen sind zwei Drittel Frauen. Frauen leisten fast das Doppelte an unbezahlter Arbeit. Noch immer fehlen Zehntausende von Kita-Plätzen. Weit entfernt sind wir von einem Vaterschaftsurlaub und einer Elternzeit. Längst wäre es Zeit, dass die Schweiz die ILO-Konvention zum Mutterschutz ratifizieren würde, damit stillende Mütter nicht weiter diskriminiert werden.</p><p class="Absatznormal">Schluss mit der Gleichstellung fürs Papier! Ohne Frauen geht nichts. Der 14. Juni 2011 ist ein zentraler Tag für die Gewerkschaften, um die Gleichstellung voranzutreiben. Wir rufen auf: Frauen und Männer, zeigt am 14. Juni 2011 mit witzigen und kreativen Aktionen, wo ihr mehr Gleichstellung braucht. Hört auf mit putzen, hängt ein Zeichen aus dem Fenster, versammelt euch am Arbeitsplatz, organisiert Protestpausen, schliesst euch Kundgebungen und Aktionen an, beteiligt euch am Pfeifkonzert um 14.06, tragt Pink oder Lila. Für:</p><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Lohngleichheit und Mindestlöhne jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Gerechte Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männer und Frauen jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Gute Kinderbetreuung jetzt!</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Vaterschaftsurlaub, Elternzeit und Verbesserungen beim Mutterschutz jetzt!</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-49</guid><pubDate>Mon, 23 May 2011 11:32:00 +0200</pubDate><title>Abbau des sozialen Europa bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/abbau-des-sozialen-europa-bekaempfen</link><description>Vom 16. bis zum 20. Mai fand in Athen der 8. Kongress des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) statt. Er verabschiedete eine Strategie gegen den Abbau des sozialen Europa.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten reagieren auf die Euro-Krise mit einem „Europakt“, der für die Lohnabhängigen dramatische Konsequenzen nach sich zieht. Die Sparmassnahmen haben die Rezession in den betroffenen Ländern verstärkt. Es droht nun eine Steigerung der Schuldenzinsen und der Arbeitslosigkeit. Die Gefahr ist hoch, dass diese Länder und ihre Bevölkerung sich noch mehr verschulden. Das soziale Europa und sogar das Projekt der europäischen Einheit sind hoch gefährdet. Die Schweiz wird davon nicht verschont bleiben. Sie ist bereits von den Angriffen gegen die ArbeitnehmerInnenrechte aus dem verstärkten EU-Stabilitätspakt sowie einigen Urteilen des EU-Gerichtshofs betroffen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gegen diese Politik der Demontage hat der EGB-Kongress in Athen eine Resolution verabschiedet. Sie fordert eine sofortige und grundsätzliche Änderung der EU-Haltung gegenüber der Krise. Sie fordert die Stärkung der Hilfe für die sich in Schwierigkeiten befindenden Länder, einen ambitiösen europäischen Investitionsplan, die Ausgabe von EU-Obligationen (um den Druck auf die betroffenen Länder zu senken), die Entwicklung einer nachhaltigen Industriepolitik, unterstützt von einer Steuerreform inkl. Finanztransaktionssteuer.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wie der EGB denunziert der SGB die Folgen des „Europaktes“, welcher bald angenommen werden soll, insbesondere dessen lohnpolitische Bestimmungen. Diese neuen Regeln schränken die Autonomie der Sozialpartner stark ein. Sie drücken die Löhne und die Renten nach unten. Für den SGB ist klar: Wir müssen die Mobilisierung des EGB gegen dieses „Lohnkorsett“ weiterhin unterstützen, bis zur Endabstimmung über den „Europakt“ und darüber hinaus. Nur koordinierte Mobilisierungen und Streiks können diesen neoliberalen und unsozialen Trend stoppen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Abbau des sozialen Europas erfordert eine neue juristische Verankerung des Arbeitnehmerschutzes in der EU. Eine solche ist auch dringend nötig, um die Offensive der EU-Behörden gegen unsere Dumping-Schutzmassnahmen zur Personenfreizügigkeit zu stoppen. Die Schweizer Gewerkschaften haben deshalb dem EGB vorgeschlagen, eine „Europäische Bürgerinitiative“ (EBI) nach neuem Lissaboner Vertrag zu lancieren. Ihr Titel: „Für ein Europa ohne Sozialdumping – Soziale Grundrechte vor Binnenmarktfreiheiten“. Diese EBI soll den EU-Behörden den Auftrag geben,</span></p><ul><li><span lang="DE">dem EU-Vertrag ein Protokoll des sozialen Fortschritts beizufügen, welches den sozialen Grundrechten wie erwähnt den Vorzug gibt und&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">in</span><span lang="DE"> der Ausführungsgesetzgebung – insbesondere der Richtlinie über die Entsendung von ArbeitnehmerInnen – den Grundsatz „gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ am Ausführungsort der migrierenden Arbeitskräfte zu verankern.</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der EGB-Kongress hat den Antrag zu einer europaweiten Kampagne angenommen, den EBI-Vorschlag aber nur zur Prüfung entgegengenommen. Der SGB wird seine Überzeugungsversuche innerhalb des EGB fortsetzen. Denn er bleibt überzeugt, dass eine EBI breit sensibilisierte und so ein Druckmittel würde, das den nötigen politischen Bruch herbeiführen könnte.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-53</guid><pubDate>Wed, 18 May 2011 11:42:00 +0200</pubDate><title>Schweiz muss internationale Anstrengungen unterstützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/schweiz-muss-internationale-anstrengungen-unterstuetzen</link><description>Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat eine Parlamentarische Initiative von Liliane Maury-Pasquier (SP, GE) angenommen. Diese verlangt die Ratifikation von Abkommen 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschaftsschutz. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, eine Bestimmung des Arbeitsgesetzes (ArG) zu ändern: Wer am Arbeitsplatz stillt, soll für diese Zeit neu bezahlt sein. Das ist die einzige Gesetzesänderung, die nötig ist, damit IAO-Abkommen 183 ratifiziert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stillen am Arbeitsplatz wird heute als Arbeitszeit angesehen (Art. 35a Abs. 2 ArG und Art. 60 ArGV 1). Das Gesetz äussert sich jedoch nicht explizit dazu</span>, ob für diese Zeit ein Lohn geschuldet ist.<span lang="DE">&nbsp;Eine Auslegung geht dahin, dass diese Zeit analog Abwesenheit wegen Krankheit (Art. 324a OR) zu bezahlen sei. Das ist problematisch. Einerseits ist Stillen keine Krankheit, andererseits ist die so begründete Lohnzahlung zeitlich beschränkt, insbesondere bei erst kurz zuvor eingegangenem Stellenantritt. Die SGK schlägt deshalb im Sinne der Rechtssicherheit vor, Art. 35a ArG zu ändern. Die Verordnung hätte anschliessend die Dauer der entlöhnten Stillzeit festzulegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal">Dieser Vorschlag ist aus Gleichstellungssicht zu begrüssen. Er unterstützt erwerbstätige Mütter und beseitigt eine Lohndiskriminierung. Die Auswirkungen auf die Lohnkosten wären wegen der begrenzten Dauer des Stillens gering. Zudem zahlen viele Arbeitgeber die Stillzeit bereits heute freiwillig.</p><p class="Absatznormal">Sehr zu begrüssen wäre auch die Ratifikation des IAO-Abkommens zum Mutterschaftsschutz. Das Abkommen ist Grundlage des Schutzes von arbeitenden Schwangeren und Müttern (Mutterschaftsversicherung, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, Diskriminierungsverbot, Gesundheitsschutz und Massnahmen für das Stillen). Die Schweiz will in Zukunft bei der IAO eine wichtige Rolle spielen. Deshalb muss sie deren Normen unterstützen, deren Abkommen ratifizieren, auch wenn dazu die eigene Gesetzgebung anzupassen ist. Sonst würden befreundete Staaten den schweizerischen Diskurs des Respekts der Menschenrechte wohl recht schnell diskreditieren: als Schaumschlägerei.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-48</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:29:00 +0200</pubDate><title>Kein Dschungelgesetz für den Detailhandel!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/kein-dschungelgesetz-fuer-den-detailhandel</link><description>Gesundheitsschutz, Familienleben – alles Basta. Erneut lanciert die FDP einen Angriff auf den Schutz der Arbeitnehmenden im Detailhandel. Neu sollen die Kantone bestimmen können, ob es im Verkauf noch ein Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit geben soll. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In seiner April-Sondersession hat die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats&nbsp;</span>überraschenderweise und gegen den Bundesrat&nbsp;<span lang="DE">eine Motion von Markus Hutter (FDP ZH) angenommen. Sie verlangt für den Detailhandel eine weit gehende Aushöhlung des Arbeitnehmer-Schutzes im Arbeitsgesetz. Das dort verankerte grundsätzliche Verbot von Sonntags- und Nachtarbeit soll fallen. Neu sollen die Kantone bestimmen, wann die Läden offen sind; und wenn die Läden offen sind, kann auch Personal angestellt werden – und damit basta!</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Wieder ein kleiner Schritt, der…</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das für Nationalrat Hutter hinfällige grundsätzliche Beschäftigungsverbot von Personal während der Nacht und am Sonntag ist ein Pfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Dieser Pfeiler schützt Gesundheit, das soziale und das Familienleben der Arbeitnehmenden. Es ist bekannt: Nachtarbeit und flexible Arbeitszeiten sind gesundheitsschädigend und wenig sozial verträglich. Es gibt ja keine Kinderhorte während der Nacht. Aber die Anhänger des totalen Konsums lassen nicht locker. Dass ununterbrochene Ladenöffnungszeiten auch in anderen Branchen (Logistik, Sicherheit, Reinigung) zu entsprechenden Anpassungen führen werden, ist ihnen schlicht egal. Umgekehrt heisst das aber auch: Wenn wir nicht entschieden bremsen können, müssen plötzlich alle Arbeitnehmenden höchst flexibel arbeiten.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">…zum grossen Ziel führen soll</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Genau das ist ja auch das Ziel. Aber aus Angst davor, vom Volk zurück gepfiffen zu werden, wird dieses Ziel in Salamitaktik, Scheibe für Scheibe, angesteuert. Jede Scheibe wird schmackhaft gemacht, weil ja nur eine kleine Zahl betroffen ist. Aber wer die Summe sieht, erfasst den Schaden: Zuerst Sonntagsarbeit in den Zentren des öffentlichen Verkehrs, dann Nacht- und Sonntagsarbeit von jugendlichen Arbeitnehmenden, dann die Möglichkeit der Kantone, jährlich 4 Sonntagsverkäufe zuzulassen, dann die beantragte Non-Stop Öffnung von Tankstellen-Shops (Parlamentarische Initiative Lüscher, zur Zeit in Vernehmlassung) – und nun eben diese Motion Hutter. Und weitere Scheiben sind angekündigt: Die FDP Zürich hat durchgesetzt, dass der Zürcher Regierungsrat beim Bund interveniert, damit die maximale Fläche jener Läden, denen erlaubt ist, irgendwann offen zu haben und irgendwas zu verkaufen, auf 200 m<sup>2</sup>&nbsp;vergrössert werden kann.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Offensive gegen das Arbeitsrecht und für den totalen Konsum scheint gegenwärtig das einzige „Gesellschaftsprojekt“ einer ob ihrer Misserfolge reichlich verwirrten FDP zu sein. Wie kann man nur Gesundheit und Sozialleben der im Verkauf Beschäftigten dem Konsumbedürfnis einer kleinen Schar von Nachtseeligen opfern und gleichzeitig ein gesellschaftliches Interesse vortäuschen? Unbegrenzte Ladenöffnungszeiten dienen denn auch nur den grossen Verkaufshäusern und bedrohen so die Arbeitsplätze in Dorf- und Quartierläden. Dabei gerät die FDP sogar in einen internen Widerspruch. Prominente FDP-Exekutivmitglieder wollen Alkoholverkauf an Sportfans verbieten, die Gesamtpartei will gleichzeitig Tankstellenshops, deren Geschäftsgang zu einem guten Teil auf Alkoholverkauf an Nachtschwärmer ruht,&nbsp;</span>rund um die Uhr offen halten<span lang="DE">.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zum Glück lässt sich das Volk nicht für dumm verkaufen. Es weiss, dass die Möglichkeit, grenzenlos zu konsumieren, die den Arbeitnehmenden zugemuteten Opfer an Gesundheit und sozialem Leben nicht aufwiegt. So verwundert denn auch nicht, dass das Volk, wenn es kann, in 90 % aller Fälle liberalisierte Ladenöffnungszeiten an der Urne bachab schickt.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-46</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:26:00 +0200</pubDate><title>Das Recht auf Bildung auch in der Praxis wahrnehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/das-recht-auf-bildung-auch-in-der-praxis-wahrnehmen</link><description>Der Zugang zu Bildung hängt immer mehr vom Portemonnaie der Eltern ab, statt von Kompetenz und Motivation der Jugendlichen. Korrigieren können das Stipendien. Diese aber sind aktuell kantonal geregelt. Das wiederum will die Stipendieninitiative korrigieren. Die Unterschriftensammlung dafür läuft auf vollen Touren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob jemand Zugang zu Bildung hat, hängt in der Schweiz auch vom Wohnkanton ab. Einige Kantone unterstützen die sich ausbildenden Jugendlichen effizient, andere verschränken bloss die Arme. Dieses Problem von Ungleichheit will die «Stipendieninitiative» der Studentenvereinigungen (VSS) lösen. Der SGB unterstützt diese Initiative. Sie sieht insbesondere Mindestansätze für Stipendien vor, damit alle Jugendlichen in allen Kantonen, die dies nötig haben, in der Ausbildung vermehrt unterstützt werden.
</p><p>Die Initiative erlaubt damit auch, die Stipendien für Lehrlinge zu verbessern. Obwohl Lehrlinge entlöhnt sind, reicht es ihnen oft bei weitem nicht für ein würdiges Leben. Immer wieder kommt es denn auch vor, dass Lehrlinge ihre Ausbildung unterbrechen, um einen wenig qualifizierten, aber deutlich besser entlöhnten Job anzutreten. Die Folgen eines solchen Entscheides können sich allenfalls ein ganzes Leben lang auswirken. Der Mangel an einer beruflichen Grundbildung ist häufig die Quelle von Armut und Prekarität.&nbsp;
</p><p>Das Recht auf Bildung ist ein zentrales Recht. Deshalb setzt sich der SGB für ein besseres Stipendienregime ein. Deshalb der Aufruf an alle Gewerkschafter/innen im Lande: Unterschreibt die Initiative!
</p><p>Unterschriftenbogen auf:
</p><p><a href="http://www.stipendieninitiative.ch/drupal/content/unterschriftenbogen&amp;nbsp" target="_blank" rel="noreferrer">www.stipendieninitiative.ch/drupal/content/unterschriftenbogen&amp;nbsp</a>;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-45</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:24:00 +0200</pubDate><title>Aber man muss es auch tun!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/aber-man-muss-es-auch-tun</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am Dienstag hat das SECO seinen Bericht über die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit veröffentlicht. 38 % der ausländischen Entsendebetriebe und 41 % der im Inland kontrollierten Arbeitgeber drücken die Löhne. Diese Missbrauchsfälle sind 2010 gegenüber dem Vorjahr noch angestiegen.</p><p class="Absatznormal">Diese Fakten sind für sich allein besorgniserregend. Noch mehr Besorgnis allerdings weckt der Umstand, dass die Behörden die Lohnverstösse nur sehr zahm und lau bekämpfen. Dabei fehlt es ihnen hier nun nicht an Instrumenten. Die Gesetzgebung sagt klar, dass bei wiederholt festgestelltem Lohndumping Mindestlöhne erlassen werden müssen – entweder via Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) oder durch Erlass eines Normalarbeitsvertrages (NAV) mit zwingendem Mindestlohn.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Es wird, wie die offiziellen Zahlen zeigen, gehäufter Lohnmissbrauch festgestellt – aber bis jetzt haben allein die Kantone der lateinischen Schweiz NAV erlassen. Viele Deutschschweizer Kantone dagegen tun nicht, was sie tun müssten. Das ist sozial blind, weil so den hiesigen Beschäftigten wie den neu aus dem Ausland kommenden der ihnen zustehende Lohnschutz verweigert wird. Und es ist ein Spiel mit dem Feuer, weil diese fahrlässige Haltung einer konsequenten Nichtinterventionspolitik das Misstrauen gegen die Personenfreizügigkeit stärkt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne sind das A und O einer Politik, die die ansässigen Arbeitnehmenden vor deloyaler Konkurrenz schützt. Nur muss man sie auch einführen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nötig ist und bleibt zudem, den GAV für Temporäre nun rasch flächendeckend in Kraft zu setzen. In der Reinigung, ebenfalls eine Branche mit überdurchschnittlich häufigem Lohndumping, müssen die GAV-Mindestlöhne auf alle Unternehmen – auch auf die kleinen in der Deutschschweiz – ausgedehnt werden. Zudem braucht es dringend eine gesetzliche Grundlage, damit die Scheinselbständigkeit wirksam bekämpft werden kann. Denn viele Entsandte sind bloss auf dem Papier selbständig. Ihre Entsendebetriebe, findig und windig, haben ihnen geraten, sich so zu deklarieren, um den Mindestschutz zu umgehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Also: die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Korrekturmittel liegen bereit. Man muss es nur noch tun!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-42</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:10:00 +0200</pubDate><title>Nationalbank und Bund müssen die Realwirtschaft schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-und-bund-muessen-die-realwirtschaft-schuetzen</link><description>Die massive Aufwertung des Franken schreitet weiter voran. Diese Entwicklung bedroht über 100‘000 Arbeitsplätze in der Schweiz. Der Bund ist deshalb gefordert, endlich aktiv zu werden und die Realwirtschaft zu schützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken hat sich seit Ende 2007 um mehr als 20 Prozent aufgewertet. Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Franken bis 2008 unterbewertet war, ist die jüngste Aufwertung stark. Gegenüber einem längerfristigen Trend ist der Franken um rund 10 Prozent höher bewertet.
</p><p>&nbsp;</p><p><b>Gravierende negative Auswirkungen der Frankenstärke drohen</b></p><p>Diese Aufwertung hat für die kleine, offene Schweizer Wirtschaft gravierende negative Auswirkungen. Die nun vorliegende Studie der KOF ETH zu den Auswirkungen der Frankenstärke auf die Schweizer Wirtschaft bestätigt dabei frühere Forschungsergebnisse<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Eine Aufwertung des Frankens um 10 Prozent hat nach rund zwei Jahren ein um 3 Prozent tieferes Bruttoinlandprodukt und eine entsprechend tiefere Beschäftigung zur Folge. Das sind rund 120‘000 Stellen. Besonders davon betroffen sind die Maschinen- und Metallindustrie sowie der Tourismus.
</p><p>Die Auswirkungen der Frankenstärke sind nicht schockartig, sondern schleichend. Doch sie sind bereits deutlich sichtbar. Die nominellen Warenexporte stagnieren weitgehend auf einem Niveau, das nach wie deutlich unter den Vorkrisenwerten liegt (-8 Prozent), die Preise und Margen sinken. Die Logiernächtezahlen sinken. Umfragen bei den Unternehmen zeigen das Ausmass der Probleme. In der Industrie (insbesondere MEM) gibt beispielsweise die Mehrheit der befragten Firmen an, stark/deutlich von der Frankenstärke betroffen zu sein. Die Firmen haben bereits Massnahmen im Personalbereich ergriffen oder geplant. Kurzfristig zielen diese vor allem auf Lohnsenkungen. Danach folgen Personalabbau und Auslagerungen.
</p><p>&nbsp;</p><p><i>Auswirkungen der Frankenstärke<br>Ergebnisse von aktuellen Firmenbefragungen</i></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td width="23%">&nbsp;<p><b>Quelle</b></p>&nbsp;</td><td width="16%">&nbsp;<p><b>Branchen</b></p>&nbsp;</td><td width="18%">&nbsp;<p><b>Anteil neg.&nbsp;<br>&nbsp;betroffene Firmen</b></p>&nbsp;</td><td width="42%">&nbsp;<p><b>Massnahmen der Firmen<br>&nbsp;(im Bereich Lohn, Beschäftigung)</b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td width="23%">&nbsp;<p>Swissmem<br>&nbsp;(Jan/Feb 2011)</p>&nbsp;</td><td width="16%">&nbsp;<p>MEM-Industrie</p>&nbsp;</td><td width="18%">&nbsp;<p>52%&nbsp;&nbsp;(stark)<br>&nbsp;33%&nbsp;&nbsp;(mittelmässig)</p>&nbsp;</td><td width="42%">&nbsp;<p>Kzfr.: Lohnsenkungen (8%); Löhne in Euro (7%)<br>&nbsp;Lgfr.: Verlagerungen ins Ausl. (41%),&nbsp;<br>&nbsp;Personalabbau (28%)</p>&nbsp;</td></tr><tr><td width="23%">&nbsp;<p>OSEC (1. Quartal 2011)</p>&nbsp;</td><td width="16%">&nbsp;<p>div. KMU</p>&nbsp;</td><td width="18%">&nbsp;<p>55%&nbsp;&nbsp;(tiefere Exporte)<br>&nbsp;75%&nbsp;&nbsp;(tiefere Margen)</p>&nbsp;</td><td width="42%">&nbsp;<p>k.A.</p>&nbsp;</td></tr><tr><td rowspan="2" width="23%">&nbsp;<p>SNB (1. Quartal 2011)&nbsp;</p>&nbsp;</td><td width="16%">&nbsp;<p>Industrie</p>&nbsp;</td><td width="18%">&nbsp;<p>51%&nbsp;&nbsp;(deutlich)<br>&nbsp;28%&nbsp;&nbsp;(leicht)</p>&nbsp;</td><td rowspan="2" width="42%">&nbsp;<p>Personalabbau (15%),<br>&nbsp;Lohnsenkungen (7%),<br>&nbsp;&nbsp;Verlagerungen ins Ausland (8%)</p>&nbsp;</td></tr><tr><td width="16%">&nbsp;<p>Dienstleistungen</p>&nbsp;</td><td width="18%">&nbsp;<p>14%&nbsp;&nbsp;(deutlich)<br>&nbsp;26%&nbsp;&nbsp;(leicht)</p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p><b>Nationalbank und Bund müssen Realwirtschaft vor Frankenstärke schützen</b></p><p>Der Franken ist stark überbewertet. Die Frankenstärke lässt sich durch Fundamentalfaktoren (Kaufkraftparität u.a.) nicht erklären.
</p><p>Die Nationalbank hat den Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten und die Konjunkturentwicklung zu berücksichtigen. Weil der Frankenkurs einen starken Einfluss auf die Teuerung und die Kon-junktur in der Schweiz hat, ergibt sich daraus indirekt der Auftrag für die Nationalbank, gegen starke Wechselkursschwankungen zu intervenieren. Das steht in der Botschaft zur Revision des Nationalbankgesetzes vom 26. Juni 2002:
</p><p>„Die Störungen der Gesamtnachfrage stammen in der Schweiz typischerweise aus dem Ausland. So können internationale Portfolioumschichtungen in den Schweizerfranken zu einer starken Aufwertung unserer Währung am Devisenmarkt führen. Besteht die Gefahr, dass der Aufwärtsdruck auf den Franken längere Zeit andauert, ist eine Lockerung der schweizerischen Geldpolitik angebracht. Denn ein starker und anhaltender Höhenflug des Schweizerfrankens gefährdet die Preisstabilität. Er bewirkt vorerst einen Einbruch von Produktion und Beschäftigung und anschliessend einen Rückgang des Preisniveaus. Lockert die SNB die Geldpolitik, bewahrt sie nicht nur die Preisstabilität, sondern sie trägt auch dazu bei, den Produktions- und Beschäftigungseinbruch zu mildern“ (S. 6182).
</p><p>Die Frankenstärke ist eine enorme Gefahr für die Schweizer Wirtschaft. Kurzfristig für die Export-wirtschaft (Industrie und Tourismus) und längerfristig für die gesamte Wirtschaft, hangen doch die Einkommen in der kleinen Schweiz entscheidend vom Wohlergehen der Exportwirtschaft ab. Die Politik muss die Frankenstärke bekämpfen.</p><ul><li>Die Nationalbank darf die Zinsen nicht erhöhen, sonst lockt sie ausländisches Geld an. Die Geldpolitik ist wegen des starken Frankens bereits überdurchschnittlich restriktiv (siehe die Grafik zum Monetary conditions index MCI).</li></ul><ul><li>Die Nationalbank muss die Frankenstärke über die Einführung und Verteidigung einer Untergrenze beim Franken/Euro-Kurs stoppen. In Ländern mit einem Wechselkursziel wie Dänemark sind damit verbundene Interventionen Alltag. Und sie funktionieren. Inflationsängste sind übertrieben. Erstens ist die Kernteuerung gegenwärtig nahe null<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>&nbsp;und der starke Franken wird auf den Schweizer Preisen lasten. Zweitens kann die Liquidität im Falle einer Franken-abwertung durch Verkäufe der Euro-Anlagen der SNB rasch wieder abgeschöpft werden.</li></ul><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><ul><li>Der Bund und die Nationalbank müssen zusammen Massnahmen zur Begrenzung der Frankenspekulation einführen. Fast alle kleinen Volkswirtschaften haben sich gegen Wechselkursschwankungen geschützt<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a>: Sei es durch Einschränkungen des Devisenhandels<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>&nbsp;(bspw. Singapur, Südkorea), durch die Anbindung der Währung an andere Währungen (bspw. Singapur, Dänemark) oder durch eine Gemeinschaftswährung mit anderen Staaten (bspw. Niederlande). Der uneingeschränkte Handel des Frankens und die gänzlich geöffneten Kapitalmärkte der Schweiz sind im internationalen Vergleich fast einzigartig.</li></ul><p>&nbsp;</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Siehe die Übersicht über die existierenden Modellschätzungen für die Schweiz im SGB-Dossier Nr. 71 „Auswirkungen einer Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft“ (http://www.sgb.ch/uploaded/Dossier/71_DL_d_Wechselkurs.pdf).
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Die März-Teuerung von 1 Prozent ist die Folge der höheren Ölpreise und des statistischen Sondereffekts, dass die Bekleidungspreise erstmals auch im März statt nur im Januar erhoben wurden, wodurch die Preise der Frühlings- / Sommer-kollektion 2011 mit den Ausverkaufspreisen vom Januar 2010 verglichen werden. Dieser Sondereffekt erhöht den Landesindex der Konsumentenpreise um rund 0.4 Prozentpunkte.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Siehe die Übersicht des Internationalen Währungsfonds: <a href="http://www.imf.org/external/np/mfd/er/2008/eng/0408.htm" target="_blank" rel="noreferrer">www.imf.org/external/np/mfd/er/2008/eng/0408.htm</a></p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Siehe dazu auch eine Bewertung von Kapitalverkehrskontrollen durch den Internationalen Währungsfonds: <a href="http://www.imf.org/external/pubs/ft/sdn/2011/sdn1106.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">www.imf.org/external/pubs/ft/sdn/2011/sdn1106.pdf</a></p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Berechnung des MCI: Realer 3-Monats-Libor (Teuerungsbereinigung mit Kernteuerung als Trimmed Mean gemäss SNB) mit dreifachem Gewicht und Trendabweichung des realen Aussenwerts des Frankens (Trendberechnung mit deterministischem Trend).</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-41</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:08:00 +0200</pubDate><title>Keine Aushebelung der Leistungen im Alleingang</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-aushebelung-der-leistungen-im-alleingang</link><description>Mit einem neuen Bundesgesetz  will Bundesrat Didier Burkhalter die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung stärken. Eingepackt in die Vorlage ist eine Notklausel zum Abbau von Leistungen in der Grundversicherung. Der SGB lehnt solche Putschmethoden klar ab. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Gemäss dem Vernehmlassungsbericht zum neu vorgeschlagenen Aufsichtsgesetz hat sich das System der sozialen Krankenversicherung bisher bewährt. Gerade mal drei Krankenkassen seien seit 1996 zahlungsunfähig geworden. Der Insolvenzfonds hätte dabei die Kosten für die gesetzlichen Leistungen übernommen. Trotzdem hält der Bericht die Instrumente des KVG in einem „Krisenfall“ für ungenügend: Die Insolvenz einer mittleren oder einer grossen Krankenkasse könne das gesamte Krankenversicherungssystems gefährden.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Blanko-Vollmacht</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Zum Schutz des Systems der sozialen Krankenversicherung und damit auch zum Schutz der Versicherten wird eine Kompetenzzuweisung an den Bundesrat vorgeschlagen. Wenn er das System als gefährdet erachtet, könnte dieser neu die Leistungen der Grundversicherung durch Verordnung einschränken oder streichen. Er könnte auch die Tarife senken und die Kostenbeteiligung der Versicherten erhöhen. Diese Massnahmen stünden dem Bundesrat bei Bedarf sofort zur Verfügung. Es wäre ihm allein überlassen, welche Massnahme bzw. welche Kombination von möglichen Massnahmen er jeweils ergreifen würde.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Text"><span style="font-size: 12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Inakzeptabel</span></h3><p class="Text"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">Der Bundesrat könnte solche massive Massnahmen, welche die Patientinnen und Patienten und auch die Leistungserbringer sehr hart treffen könnten, ohne grosse Barrieren, quasi putschartig, beschliessen. Es würde gemäss Entwurf reichen, dass er „das System der sozialen Krankenversicherung“ als gefährdet erachtet. Das ist inakzeptabel. Massnahmen, die derart tief vom Gesetz abweichen, bedürfen einer breiten Abstützung. Das Parlament muss Alternativen prüfen und beschliessen können. Kommt dazu: Diese Generalvollmacht könnte Schule machen – „Krisen“ in anderen Sozialversicherungen ermöglichten dann ebenfalls einen bundesrätlichen Alleingang. Die Vernehmlassungsantwort des SGB ist deshalb ein unmissverständliches Nein! Das sehen übrigens auch die Kantone so.</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-40</guid><pubDate>Thu, 05 May 2011 11:06:00 +0200</pubDate><title>Care-Arbeit: Immer noch zu sehr Frauendomäne, immer noch bestraft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/care-arbeit-immer-noch-zu-sehr-frauendomaene-immer-noch-bestraft</link><description>Wer umsorgt die kleinen Kinder? In der Regel die Mutter. Wer pflegt die chronisch kranken und die alten kranken Angehörigen? In der Regel die Partnerin, eine Tochter oder eine andere weibliche Angehörige. Die Regel muss geändert werden. Es braucht eine gerechtere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern. Auch das fordern die Frauen am 14. Juni.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">„Wir haben ein Ziel – gleich viel!“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So lautet das Motto zum Aktions- und Streiktag, den die Gewerkschaften für diesen 14. Juni ausgerufen haben. „Gleich viel“ fordern wir nicht nur an Bezahlung für vergleichbare Arbeit. „Gleich viel“ ist auch in anderen Bereichen verlangt. Etwa in der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Nach wie vor lastet letztere vor allem auf dem Rücken der Frauen. Das ist vor allem dadurch bedingt, dass Betreuung von Kindern und Betagten, soweit sie privat geleistet wird, vorrangig den Frauen obliegt. Diese Betreuungs-, Beziehungs, Pflege- und Sorgearbeit nennt man heute Care-Arbeit.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Care-Arbeit ist bedeutend. Sie zielt direkt auf das Leben, prägt unseren Alltag und unsere Lebensqualität. Keine Gesellschaft käme ohne Care aus – im Unterschied zu so manchen Produkten und Dienstleistungen des Marktes. Nur: Vom Sinn allein hat frau noch nicht gelebt.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen und Fakten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fast ein Fünftel aller in der Schweiz geleisteten Arbeit ist Care-Arbeit. Rund 80 % davon wird unbezahlt geleistet und öffentlich kaum wahrgenommen. Bei Care-Arbeit mit Kindern sind dies 93 % (2103 Mio Std. pro Jahr)</span>. Und wie ist diese Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern verteilt? Für die Betreuung von Kindern wenden die Frauen pro Woche gut 20 Stunden auf, die Männer dagegen bloss 13<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>. In die Betreuung von Erwachsenen investieren Frauen rund 11, Männer rund 8 Stunden. Besonders engagiert dabei sind Frauen zwischen 40 und 64 Jahren.</p><p class="Absatznormal">Sind Kinder im Vorschulalter vorhanden, so hat dies folgende Haus- und Familienarbeit zur Folge: 32 Stunden bei den Männern und 59 bei den Frauen. In diesem Fall sind Männer 41 Stunden/Woche erwerbstätig, Frauen 12. Bei Paaren mit Kleinkindern sind also Erwerbs- und Betreuungsarbeit markant ungleich verteilt. Werden die Kinder älter, nimmt diese Ungleichheit stark ab.</p><p class="Absatznormal">Aber dann stellt sich noch nicht Gleichstellung ein. Denn die Frauen zahlen für diesen Einsatz. Meist das ganze Leben lang. Weil sie so viel betreuen, können sie sich mit Kleinkindern bloss um einen Teilzeitjob bewerben. Sie erhalten dadurch zum einen weniger Lohn und wenn sie sich dann – anderthalb Jahrzehnte später – voll ins Berufsleben einbringen könnten, weisen sie gegenüber jenen Männern, die sich ein Leben lang primär auf die berufliche Karriere konzentriert haben, einen solchen Rückstand auf, dass sie deren Stellung nie mehr einholen können. Kommt dazu, dass Teilzeitarbeit sozialversicherungsmässig weniger geschützt ist. Und: Kaum sind die Kinder flügge, wird von vielen Frauen Betreuung durch die Angehörigen erwartet.</p><p class="Absatznormal">So kommt es also, dass Frauen für das Wahrnehmen einer wichtigen Arbeit auf der Welt benachteiligt werden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Nur: das muss nicht naturgegeben so sein. Die heutigen jungen Väter – das immerhin ein Zeichen – leisten im Vergleich zu ihren Grossvätern ja schon einiges mehr an Care-Arbeit. Nur: es reicht bei langem noch nicht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Männer, es ist Zeit für Taten! Sorgt dafür, dass radikale Arbeitsverkürzungen beiden Geschlechtern Raum eröffnen, sich genügend um den Nachwuchs zu kümmern! Männer, nutzt die Chance des 14. Juni.</p><div style="border:solid windowtext 1.0pt; padding:1.0pt 4.0pt 1.0pt 4.0pt; background:#D9D9D9"><p class="Absatznormal" style="background:#D9D9D9; border:none; padding:0cm"><span lang="DE">Die Gewerkschaften haben für den 14. Juni einen nationalen Aktions- und Streiktag „Gleichstellung hat ein Ziel: gleich viel“ ausgerufen. In einem breiten Bündnis werden sie dafür sorgen, dass flächendeckend Aktionen, etwa&nbsp;</span>Demonstrationen und, Kundgebungen, zustande kommen. Geplant sind auch&nbsp;<span lang="DE">Streikpausen in einzelnen Betrieben.</span></p></div><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a>&nbsp;Diese Zahlen gelten für Haushalte mit Kindern. Alle Zahlen nach SAKE 2007.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-39</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 11:03:00 +0200</pubDate><title>Atomausstieg verlangt politische Steuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/atomausstieg-verlangt-politische-steuerung</link><description>Fukushima zeigt, dass die Atomtechnologie im Extremfall nicht beherrschbar ist. Deshalb ist der Ausstieg aus der Atomenergie zwingend. Der Atomausstieg verlangt, dass die Stromversorgung eine demokratisch kontrollierte öffentliche Aufgabe ist. Also Schluss mit Liberalisierungs- und Privatisierungsexperimenten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Seit über drei Wochen ringen Arbeiter, Ingenieure und Feuerwehr erfolglos darum, die Atomkatastrophe von Fukushima einzudämmen. Die seit dem ersten Tag laufend neu improvisierten Gegenmassnahmen zeigen, dass niemand etwas im Griff hat. Die Atomtechnologie ist so komplex und gefährlich, dass im Extremfall die dafür vorgesehenen Szenarien versagen und die Fachleute hoffnungslos überfordern. Mittlerweile ist klar, dass in Fukushima eine Kernschmelze, also die Eskalationsstufe, die nie eintreffen dürfte und den GAU (grösster anzunehmender Unfall) bedeutet, stattgefunden hat. Seit Tagen nimmt die Mensch und Umwelt lebensgefährlich bedrohende Verstrahlung in einem Umkreis von über 40 Kilometer um das AKW zu, ebenso weit reicht die Verseuchung mit radioaktivem Jod in den Pazifik. Und das aus dem AKW überlaufende Kühlwasser hat eine Strahlendosis von 1000 Millisievert pro Stunde, was dem Tausendfachen einer normalen Jahresdosis entspricht und den damit kontaminierten Menschen unweigerlich die tödliche Strahlenkrankheit bringt. Diese apokalyptischen Zustände zeigen die tödliche und menschenverachtende Fratze der Atomtechnologie.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dies alles macht klar: Die Atomtechnologie ist unverantwortlich. Den Ausstieg fordern mit Blick auf bevorstehende Wahlen neuerdings auch bürgerliche – bisher von der Atomlobby grosszügig finanzierte! – Parteien. Billige Bekenntnisse reichen aber nicht mehr aus. Es braucht nun endlich eine verbindliche Politik.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Eckpfeiler für den Atomausstieg</span></h3><p class="Absatznormal">Die gewerkschaftliche Energiepolitik verlangte in den letzten Jahren vor allem eine sichere, öffentliche Stromversorgung zu stabilen Preisen. Sie hat erfolgreich die Liberalisierung bekämpft. Wir haben gleichzeitig Konzepte einer nachhaltigen Stromversorgung unterstützt und entwickelt. Sie zeigen, dass der Atomausstieg mit klaren politischen Vorgaben machbar ist. Der Ausstieg schafft zudem mehr sowie sicherere und erst noch innovativere Arbeitsplätze als der bisherige Irrweg. Dabei sind folgende Eckpfeiler zu beachten:</p><ul><li><span style="font-family:Symbol"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>In erster Linie muss das gesamte Potenzial der Energieeffizienz gemäss den Szenarien der sog. „2000-Watt-Gesellschaft“ ausgeschöpft werden. Im Bereich Wärmedämmung liegen 50 – 80 % Einsparung drin, bei Motoren und Geräten bis 70 %. Dafür reicht aber die bisherige Freiwilligkeit nicht mehr, es braucht Gebote und Verbote, beispielsweise gegen die unzähligen unnötigen Stand-by-Schaltungen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Symbol"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die Zukunft gehört den neuen erneuerbaren Energien. Die Windkraft ist preislich problemlos, kommt aber hauptsächlich aus dem dafür idealen Nordseeraum. Sonnenenergie wird in einigen Jahren über den heute schon effizienten Wärmebereich hinaus wirtschaftlich produziert werden.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Symbol"><span>D</span></span><span>ie erneuerbare künftige Stromproduktion muss dezentraler sein als heute. In einer Übergangszeit müssen wir deshalb kurz- und mittelfristig im nicht dicht besiedelten Gebiet auf dezentrale gasbetriebene, gleichzeitig mit hohem Wirkungsgrad Wärme und Strom produzierende Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen (WKK) setzen. Im Stadtgebiet muss der vorhandene Wärmeüberfluss (Kehrichtverbrennung, Blockheizkraftwerke) effizient genutzt werden.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:Symbol"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Die neue Energiepolitik zum Atomausstieg erfordert auch Effizienzsteigerung im Netz, sowohl im grenzüberschreitenden Verkehr, als auch bei der Nutzung des dezentral erzeugten Stroms. Stichworte dazu sind „Smart grids“ für die optimale Verteilung der Stromproduktion bzw. für den internationalen Verbund „Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung HGÜ“.</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Verbindliche politische Steuerung nötig</span></h3><p class="Absatznormal">Der Atomausstieg, den jetzt fast alle verlangen, erfordert somit eine gut geplante, systematisch betriebene, über Jahrzehnte kontinuierliche, ressourcensparende und dennoch preisgünstige Produktion und Versorgung mit Strom. Dafür reicht selbstverständlich ein nur unverbindlicher politischer Rahmen nicht. Es braucht eine verbindliche politische Steuerung. Die Rolle der Elektrizitätswerke wird neu definiert werden müssen, von der dezentralen Produktion bis hin zum sparsamen Verbrauch. Kooperative Modelle mit demokratischer politischer Steuerung eignen sich dafür besser als Wettbewerb mit Profitmaximierung. Die weitgehend erfolglosen Liberalisierungs- und Privatisierungsexperimente der letzten Jahre haben definitiv ausgedient.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-37</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:58:00 +0200</pubDate><title>Erinnerung an morgen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/erinnerung-an-morgen</link><description>Der literarische Beitrag zum 1. Mai 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Die Autobahnen wurden gebaut.<br>Die Minarette werden verboten.<br>Die Zeitungen werden gefüllt:<br>der neueste Bankenskandal,<br>die neueste Frischhaltefolie,<br>der neueste Präsident,<br>der täglich verkündete Fortschritt<br>im Kreis.<br>&nbsp;<br>Die Frager werden noch immer mit den alten Lügen gespeist.<br>Die Politiker jonglieren mit Stimmprozenten.<br>Die Atomunfälle werden haargenau registriert.<br>Der Wetterbericht hält, was er verspricht.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Die Gewerkschaften feilschen um Lohnprozente.<br>Die Globalisierungsgegner wandern ins Gefängnis.<br>Der Papst reist nach Hollywood.&nbsp;<br>Die Asylanten werden nach Hause geschickt.<br>Die Opposition taktiert mit dem Gegner.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Worauf warten wir noch,<br>wo die wunderbare Bonusvermehrung zu Tische lockt,<br>wo der Albisgüetlipatriotismus ins Kraut schiesst&nbsp;<br>und die Langeweile aus den Mundwinkeln schäumt,<br>wo das Familienglück wie Honig aus der Glotzkiste träufelt,<br>und die kleinen Reichen mit den grossen Reichen solidarisch sind.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Wer redet denn ununterbrochen von Unzufriedenen,<br>wo doch alle mit rotbäckigem Optimismus zur Urne pilgern<br>und unerschütterlich daran festhalten,<br>dass wir ein aussereuropäisches Volk Gottes sind.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Wem geht es denn besser als uns,<br>die wir mit Fleiss und Geduld den Wohlstand mehren&nbsp;<br>und Wälle errichten gegen den Blick der Neider.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">Und wenn eine neue Wirtschaftskrise ausbricht<br>und wenn der vorletzte Arbeiter die Kündigung erhält<br>und wenn kein Stein auf dem anderen bleibt,<br>unverbrüchlich und fest&nbsp;<br>spüren wir unter den Füssen<br>den sicheren Felsen&nbsp;<br>der Hochfinanz.</span></p><p style="margin-bottom:10.0pt"><span style="font-size:10.0pt; letter-spacing:0pt">&nbsp;</span></p><p style="text-align: justify; font-style: italic;"><span style="font-size:9.0pt; letter-spacing:0pt">Hubert Schaller, geb. 1955, Gymnasiallehrer und Lyriker, lebt in Alterswil (FR). 1984 hat er den Freiburger Literaturpreis gewonnen. Bisherige Veröffentlichungen: Trommelfellschläge (Gedichte, 1985). Drùm (Gedichte, 2005). Regelmässige Kolumnen und Essays in diversen Zeitungen und Zeitschriften.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-36</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:56:00 +0200</pubDate><title>Lohndruck stoppen – Mindestlöhne jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lohndruck-stoppen-mindestloehne-jetzt</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2011</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Als ob nichts gewesen wäre: Die Wirtschaftskapitäne und die Spitzenmanager erbeuten wieder ihre Millionenboni. Und die technokratischen Helfer in der Politik sorgen dafür, dass sie dies ungestört tun können.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Resultat: Noch nie waren die Reichen so reich. Noch nie war der Graben zwischen der Elite und den normalen Leuten so weit offen.</p><p class="Absatznormal">Die Löhne der Normalverdienenden dagegen sind unter Druck. Immer mehr Arbeit wird in Billigfirmen ausgelagert. Die Arbeitslosigkeit ist weiterhin hoch. Die Zahl der Temporärstellen nimmt massiv zu. Die Frauenlöhne hinken nach wie vor denjenigen der Männer hinterher. Auf der anderen Seite steigen Mieten und Gebühren ständig an. Die Prämien der Krankenkassen explodieren geradezu. Und die Angriffe auf die Sozialwerke folgen sich in dichter Reihenfolge.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB bekämpft diese verkehrte Politik. Er will sichere Arbeitsplätze, gute Löhne, gute Renten und einen leistungsfähigen, ausgleichenden Staat.&nbsp;</p><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Statt Boni braucht es Lohnerhöhungen für alle. Es braucht den Schutz der Erwerbstätigen durch Mindestlöhne. Deshalb hat der SGB die Mindestlohn-Initiative lanciert. Der darin geforderte gesetzliche Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder von 4000 pro Monat hilft mit einem Schlag rund 400‘000 Beschäftigten. Die Initiative schützt aber weit über die Tiefstlöhne hinaus gegen Lohndruck und ungerechte Verteilung. Sie hilft besonders den immer noch diskriminierten Frauen. - Am 14. Juni, dem nationalen Aktions- und Streiktag, wehren wir uns speziell gegen diese Diskriminierung und sorgen für neuen Schub in der Gleichstellung.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Wir lassen keine Schweiz zu, in der AHV, IV, Arbeitslosen- und Unfallversicherung kaputtgespart werden. Wir lassen keine Schweiz zu, in der die sozial Schwachen wieder betteln sollen. Mit dem Projekt „AHVplus“ wollen wir die Rentenlücke bei den unteren und mittleren Einkommen schliessen. Die älteren Menschen sollen ein Leben in Würde führen können.</span></li></ul><ul><li><span style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span>Jetzt muss endlich fertig sein mit den Steuergeschenken für Reiche, die für die normalen Leute mehr Gebühren und Abbau auf breiter Linie bedeuten. Hohe Erbschaften dagegen sollen besteuert werden. Die Krankenversicherung ist gerechter zu finanzieren und der gemeinnützige Wohnungsbau voranzutreiben.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal">Wir wollen Freiheit, Gleichheit und Solidarität für alle, weltweit. Deshalb hoffen wir an diesem ersten Mai besonders auch mit den nordafrikanischen Gewerkschaften, dass der Aufbruch ihrer Völker in eine gerechtere Zukunft gelingt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-35</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:54:00 +0200</pubDate><title>Zur Geschichte des 1. Mai</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zur-geschichte-des-1-mai</link><description>Weihnachten feiert nur die christlich geprägte Welt, Karneval ebenfalls. Neujahr ist nicht überall am 1. Januar. Nationalfeiertage gelten nur Nationen. Der einzig wirkliche weltumspannende Feiertag ist der 1. Mai. Doch: wie kam es dazu?</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die gegen Ende des 19. Jahrhunderts erstarkende Arbeiterbewegung stellt vor allem den 8-Stunden-Tag in den Mittelpunkt ihrer Forderungen. Die US-amerikanischen Gewerk­schaften wollen diese Forderung am 1. Mai 1886 durchdrücken. Denn der 1. Mai ist in den USA der Tag, an dem die Arbeiter ihre neuen Arbeitsbedingungen aushandeln. In Chicago beginnt an diesem 1. Mai ein umfassender Streik , der am 4. Mai in einem Attentat auf die Polizei und einer offenen Strassenschlacht endet. In einem Farceprozess (Staatsanwalt Grimell: „Die Arbeiter sollen wie Ratten in ihre Höhlen zurück gejagt werden!“) werden anschliessend 7 Arbeiterführer zum Tod verurteilt, an vier wird die Strafe vollzogen, einer begeht in der Zelle Selbstmord, zwei werden zu „lebenslänglich“ begnadigt. 1893 werden die Verurteilten, die ersten Martyrer der Arbeiterbewegung, rehabilitiert.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Beschluss des Arbeiterkongresses</span></h3><p class="Absatznormal">Auch in Europa und Australien erstarkt zu dieser Zeit die Arbeiterbewegung. Auch hier steht die Forderung nach dem 8-Stunden-Tag im Zentrum. Diese Forderung – so sehen die Arbeiterführer ein – muss aber international durchgesetzt und erkämpft werden. Deshalb erklärt der internationale Arbeiterkongress von Paris 1889 den 1. Mai zum Tag der Arbeit. In allen Ländern soll am 1. Mai 1890 für den 8-Stunden-Tag und besseren Arbeitsschutz demonstriert werden. Bei der Wahl des 1. Mai spielt der Streik von Chicago ebenso eine Rolle wie die Fruchtbarkeit als mythische Dimension des Monats Mai.&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>Anfänge des 1. Mai in der Schweiz</span></h3><p class="Absatznormal">In der Schweiz wird der 1. Mai 1890 bereits in 34 Orten gefeiert. Der SGB zählte damals knapp 5000 Mitglieder, die SPS war ganze 9 Monate alt. „Einige Tausend“ dürften an die­sem Tag auch der Arbeit fern geblieben sein, weitaus am meisten in Bern, wo am frühen Nachmittag bereits rund 2000 gezählt werden, die durch die Stadt marschieren, schön ge­ordnet nach den Gewerkschaften, denen sie angehören. Regeren Zulauf haben aber in den meisten Orten die Abendveranstaltungen. Die gute Quellenlage über die Teilnahme an den ersten 1. Mai-Feiern rührt daher, dass der Generalbundesanwalt die Manifestationen sy­stematisch bespitzeln liess...&nbsp;</p><h3 class="Absatznormal"><span>1919: 50'000 in Zürich</span></h3><p class="Absatznormal">1910 werden in der Schweiz 96 Orte mit 1. Mai-Feiern gezählt. Die grösste Schweizer 1. Mai-Demo findet 1919 mit rund 50'000 Teilnehmenden in Zürich statt. Die weitere Geschichte des 1. Mai in der Schweiz – wie in der Welt – liest sich wie ein Abbild linker Geschichte. Innerlinke Richtungskämpfe prägen die 1. Mai-Feiern vor allem (aber nicht nur) in den Zwanziger, der Kampf gegen Faschismus in den Dreissiger und die allmähliche Integration in den bürgerlichen bzw. sozialdemokratisch-gewerkschaftlich mitgeprägten Staat ab den Dreissiger Jahren. Ab 68 bringen die zahllosen Fraktionen der Neuen Linken und der daraus entstehenden Bewegungen, deren Personal heute zu einem guten Teil als Gewerkschaftsprofis tätig ist, sowie ausländische Gemeinschaften neue Farbe in die Demonstrationen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-34</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:53:00 +0200</pubDate><title>Wer sich wehrt, muss mehr unterstützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/wer-sich-wehrt-muss-mehr-unterstuetzt-werden</link><description>Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt leider häufig vor. Anzeigen dagegen sind selten. Nationalrätin Franziska Teuscher will das ändern. Sie schlägt ein zweigliedriges Vorgehen vor.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Nationalrat hat es in der Hand, in der bevorstehenden Sondersession Massnahmen zur Bekämpfung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu beschliessen. Zur Debatte steht ein Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Darin fordert sie zweierlei. Zum ersten soll jeder Arbeitgeber verpflichtet werden, eine Anlaufstelle zu bezeichnen, an die man sich bei sexueller Belästigung wenden kann. Diese Massnahme ist für all jene Fälle gedacht, bei denen nach einer Intervention dieser Stelle weiterhin von einem Verbleib des Opfers im Betrieb auszugehen ist, für Fälle also, bei denen das Klima noch korrigierbar ist.</p><p class="Absatznormal">Zum zweiten verlangt Teuscher für den Tatbestand der sexuellen Belästigung die Beweislasterleichterung gemäss Artikel 6 Gleichstellungsgesetz. Bei einer Klage würde eine Belästigung vermutet, wenn diese von der klagenden Person glaubhaft gemacht wird. Die angeklagte Person hätte dann zu beweisen, dass dem nicht so ist.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von diesem zweiten Vorschlag profitierten vor allem Frauen, die sich gerichtlich gegen Belästigung wehren. I</span>n den meisten Fällen arbeiten diese nicht mehr im Betrieb, in dem die Belästigung stattfand. Dies geht aus dem Evaluationsbericht zum Gleichstellungsgesetz hervor.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Jede dritte Frau und jeder zehnte Mann wird im Verlaufe ihres Erwerbslebens mindestens einmal sexuell belästigt, und dies, obwohl s<span lang="DE">eit dem 1. Juni 1996 das Gleichstellungsgesetz jede Form von sexueller Belästigung verbietet. Diese Verstösse werden jedoch nur selten angezeigt. Massgeblich ist dabei die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Teuschers Vorschläge nützten also sowohl den Frauen, die den Schaden sofort beheben wollen, wie auch jenen, die eine Klage durchziehen und sich deshalb zumeist vom Betrieb trennen. In beiden Fällen ist die Unterstützung der Opfer wichtig und richtig.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir ziehen aber noch eine andere Lehre aus diesen Fakten. Es braucht wieder frischen Wind für Gleichstellung und die Stellung der Frau. Deshalb gibt’s am 14. Juni den nationalen Aktionstag ACHTUNG. FERTIG! FRAUEN LOS! Mehr dazu auf:&nbsp;<a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.14juni2011.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-33</guid><pubDate>Fri, 08 Apr 2011 10:51:00 +0200</pubDate><title>Es gibt kein Zurück in den Kalten Krieg gegen die Frauen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/es-gibt-kein-zurueck-in-den-kalten-krieg-gegen-die-frauen</link><description>Nationalrat Föhn sorgt für Bise. In Sachen Schwangerschaftsabbruch will er zurück in die Zeit des Kalten Krieges gegen die Frauen. Gegen solche Rückfälle müssen die Frauen am 14. Juni ein klares gesellschaftspolitisches Zeichen setzen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am 2. Juni 2002 hat das Schweizer Stimmvolk mit 72% JA-Anteil die Fristenregelung angenommen. Dank jahrelangem Kampf der Frauen war der Schwangerschaftsabbruch endlich entkriminalisiert. Die Leistungspflicht der Krankenversicherung war Bestandteil dieser Abstimmungsvorlage. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2002 in Kraft.</p><p class="Absatznormal">Einigen Anhängern der alten scheinheiligen Moral lag dieser Entscheid schwer auf dem Magen. Sie liessen ein bisschen Zeit verstreichen und begannen dann ihr Sabotagewerk. Nicht frontal, sondern subtil und neu eingekleidet. Einer ihrer Lautsprecher ist der Schwyzer SVP-Nationalrat Peter Föhn. Föhn will nicht wieder die Abtreibung verbieten. Er will „nur“ die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem obligatorischen Leistungskatalog der Grundversicherung. Lediglich im Falle einer Vergewaltigung sowie in Fällen, bei denen das Leben der Mutter gefährdet ist, soll der Schwangerschaftsabbruch durch die obligatorische Grundversicherung bezahlt werden. Diese Motion von Föhn behandelt der Nationalrat am 12. April anlässlich seiner Sondersession.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Föhn begründet und verkauft seinen Vorstoss als Beitrag zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Was aber wäre die Konsequenz, wenn der Kalte Krieger wider die Frauen mit seinem Vorschlag durchkäme? Frauen mit bescheidenen Einkommen müssten – wie in früheren Zeiten – wieder zu Selbsthilfemethoden greifen oder unprofessionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Unglaublich, dass im 21. Jahrhundert Frauen erneut solch unwürdige Situationen zugemutet werden sollen!</p><p class="Absatznormal">Peter Föhn ist alles andere als isolierter Einzelkämpfer. Letztes Jahr wurde eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, die eine Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung verlangt – mit dem genau gleichen Argument der Kostensenkung. Am 26. Juli 2011 läuft die Sammelfrist ab.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Gegen diese dauernde Drohung eines Rückfalls in überwunden geglaubte Zeiten gibt es nur eins: Am 14. Juni 2011 setzen wir Frauen ein deutliches Zeichen für die Gleichstellung - und auch für eine gleichstellungsgeprägte Gesellschaft.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-38</guid><pubDate>Thu, 07 Apr 2011 11:01:00 +0200</pubDate><title>40’000er-Hürde bereits genommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/40-000er-huerde-bereits-genommen</link><description>Die Unterschriftensammlung für die Mindestlohn-Initiative der Gewerkschaften läuft wie geschmiert. Knapp zwei Monate nach ihrem Start haben sie schon über 40‘000 Personen unterschrieben. Dieser Erfolg erstaunt nicht, angesichts des herrschenden Lohndrucks und extremer Fälle von Lohndumping.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Jüngst ist in Marbach (SG) einer der krassesten Fälle von Lohndumping aufgeflogen. Chicorée Schweiz sucht dort Mitarbeiter, die 50 Wochenstunden stehend für 12.50 Franken in der Stunde arbeiten. Das ergibt einen Netto-Hungerlohn von wenig mehr als 2000 Franken. Besonders bitter ist, dass das RAV diese Ausnützerei in seiner Stellenbörse führt.</p><p class="Absatznormal">Statt für solche Dumpingjobs zu werben, sollten die Behörden dagegen aktiv werden. Mit der Mindestlohn-Initiative, die der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor gut zwei Monaten lanciert hat, wären solche Machenschaften nicht mehr möglich. Denn das Volksbegehren verlangt, dass bei uns niemand weniger als 22 Franken pro Stunde resp. 4000.- pro Monat verdienen darf. Rund 400‘000 Personen profitierten von diesem Mindestlohn, die Mehrheit davon Frauen, die besonders von Lohndiskriminierung betroffen sind.</p><p class="Absatznormal">Aber nicht nur die Erwerbstätigen, die mit Tiefstlöhnen abgespiesen werden, spüren Lohndruck. Dieser trifft auch die Normalverdienenden. Denn immer mehr Unternehmen lagern Arbeiten aus an externe Firmen, die tiefere Löhne zahlen. Oder sie beschäftigen billiges Personal von Temporärfirmen. Zudem werden Lohnerhöhungen oft nicht im gerechtfertigten Ausmass zugestanden. Das drückt auch auf die Löhne der normalen Beschäftigten.</p><p class="Absatznormal">Damit alle Löhne geschützt sind, verlangt die Initiative neben dem gesetzlichen Mindestlohn auch die Förderung von Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen. Diese Mindestlöhne garantieren, dass die Leute berufs- und branchenübliche Löhne erhalten.</p><p class="Absatznormal">Diese zwei Ziele des Volksbegehrens stossen weitum auf Zustimmung, wie sich bei der Sammlung für die Mindestlohn-Initiative zeigt. Die Aktionstage vom vergangenen Wochenende verliefen denn auch entsprechend erfolgreich. Tausende unterschrieben die Unterschriftenbogen, so dass die Initiative schon nach kurzer Zeit die 40‘000er Hürde genommen hat.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-32</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:48:00 +0100</pubDate><title>„Warum nicht 30 Prozent Eigenkapital?“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/warum-nicht-30-prozent-eigenkapital</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Der renommierte Kenner der Bankenregulierung, Prof. Martin Hellwig, hat sich in der Too-Big-To-Fail-Diskussion zu Wort gemeldet. „Warum nicht 30 Prozent Eigenkapital-Anforderung ungewichtet?“, fragte Hellwig, der am Max Planck Institut in Bonn lehrt. Das wären 30 Rappen Eigenkapital pro Franken in der Bilanz. Demgegenüber schlägt der Bundesrat vor, dass die Grossbanken ungefähr 3 Rappen pro Bilanzfranken halten müssten.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Hellwig denkt also an zehn Mal höhere Eigenkapital-Anforderungen und erst noch mit strengeren Auflagen als es die bundesrätliche Vorlage über die Regulierung der Grossbanken vorsieht. Die Vernehmlassungsfrist dazu läuft noch bis am 23. März. Bereits jetzt ist klar, dass unverblümter Druck von den Grossbanken kommt, dass sie weniger Eigenkapital halten müssen. Unterstützung dafür erhalten sie aus dem bürgerlichen Lager.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Martin Hellwig hält genügend Eigenkapital für zentral, um künftige Finanzkrisen zu verhindern. Gegenüber den Risikomodellen ist er sehr skeptisch, da diese den Banken Möglichkeiten für Manipulationen eröffneten. Das gängige Gegenargument, dass Eigenkapital teuer sei, widerlegt Hellwig. Wenn eine Bank mehr Eigenkapital hält, ist sie sicherer. Damit muss sie weniger Zinsen für Fremdkapital zahlen, was Kosten spart.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Die UBS-Drohung, dass sie bei zu strenger Bankenregulierung aus der Schweiz wegziehe, kontert Hellwig gelassen. Er könne sich nicht vorstellen, dass die ganze Bank wegziehe. Dafür spräche zu viel für den hiesigen Standort, wie politische Stabilität, Renomee und vorhandenes Know-how.</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Bereits lange vor der Finanzkrise, die vor drei Jahren ganze Volkswirtschaften bedrohte, wies Hellwig auf die schwerwiegenden Mängel der Bankregulierungen hin, u.a. auf die Risikomodelle unter Basel II. Mit diesen Modellen wurden die Risiken unterschätzt. Und die Modelle gaben einen Anreiz, Risiken aus den Bankbilanzen „auszulagern“, bspw. in den weniger regulierten Versicherungssektor (Beispiel AIG).</span></p><p class="Text"><span style="font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Hellwig äusserte sich gestern im Rahmen eines Referat mit dem Titel „Bankenregulierung nach der Krise: Reichen die Reformen aus?“ an der Universität Bern. Organisierte wurde der Anlass vom SGB. Die Folien von Martin Hellwig können auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;heruntergeladen werden.</span></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-31</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:46:00 +0100</pubDate><title>Ständerat setzt Dissonanz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/staenderat-setzt-dissonanz</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Nationalrat hatte letztes Jahr volles Gehör für die Volksinitiative jugend+musik. Er empfahl sie anlässlich seiner Beratung Volk und Ständen zur Annahme. Die Vorlage stand in dieser Session nun vor dem Ständerat. Dieser jedoch wollte einen Kontrapunkt setzen. Eine klare Mehrheit der „Föderalismushüter“ verwarf die Initiative und stellte ihr einen reichlich schwammigen Gegenvorschlag entgegen, der den Kantonen zuviel Spielraum eröffnet. Die Formulierung des Gegenvorschlags ist nicht verpflichtend, die bisherige Zuständigkeit der Kantone für den Unterricht auf der obligatorischen Stufe wird nicht angetastet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Folgen kann man sich leicht ausmalen: das Ziel der Volksinitiative, die musikalische Ausbildung der Jugendlichen zu fördern, dürfte viel schwieriger erreicht werden, wenn die Kantone selbst bestimmen können, was sie unter Förderung des Musikunterrichts verstehen.</p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt die Initiative. Er hofft, dass in der nunmehr anbrechenden Differenzbereinigung der beiden Kammern sich die schlanke und stimmige Version des Nationalrates durchsetzt, so dass Volk und Stände im Jahre 2012 mit einem Ja ein kulturpolitisches Zeichen setzen können.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-30</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:44:00 +0100</pubDate><title>Nur wer die Arbeitswelt nicht von innen kennt entscheidet so</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nur-wer-die-arbeitswelt-nicht-von-innen-kennt-entscheidet-so</link><description>Am 17. März hat der Nationalrat die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» von Travail.Suisse abgelehnt. Er hat damit eine Chance verpasst, einen Ausgleich zum zunehmenden Stress zu schaffen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wer es wissen will, der weiss es. Stress ist quasi das Symbol moderner Arbeitswelt. Aber der Nationalrat will davon nichts wissen. Er blendet den Fakt, dass der zunehmende Stress am Arbeitsplatz gut 10 Mia. Franken pro Jahr verschlingt, ohne viel Federlesens aus. Diese Summe sind immerhin 2 % des Bruttoinlandproduktes (BIP). Ein effizientes Mittel des Ausgleichs wären zusätzliche Ferien. Aber auch davon will der Nationalrat nichts wissen. Kennt er die moderne Arbeitswelt nicht oder ist ihm die Gesundheit der Arbeitnehmenden schlicht egal?</p><p class="Absatznormal">Die von der Initiative vorgeschlagene Ferienerhöhung käme allen Arbeitnehmenden zugute. Obwohl in den gesamtarbeitsvertraglichen Verhandlungen der letzten 20 Jahre andauernd kleine Fortschritte in der Ferienfrage zu verzeichnen waren, gibt es doch viele Arbeitnehmende, die nur das gesetzliche Minimum von vier Ferienwochen kennen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Kosten von 6 Wochen Ferien für alle wären bescheiden: 6,6 Mia Franken. Wer rechnen kann, hat’s schnell: das sind 3,4 Mia Franken weniger als die Stresskosten. Und wenn wir es auf ein Tagespensum umlegen, dann bedeuten zwei zusätzliche Ferienwochen eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von … 10 Minuten.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Gesund zu arbeiten ist eine der grössten Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt. Das gilt für alle Branchen. Es ist am Puls der Zeit, die Ferien zu erhöhen, um den Stress zu minimieren und die Lebensqualität zu erhöhen. Die normalen Leute begreifen das, die Patrons und der Nationalrat nicht.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-26</guid><pubDate>Fri, 18 Mar 2011 10:37:00 +0100</pubDate><title>Bundesrätin Widmer-Schlumpf wie Bundesrat Merz im Dienst der Reichen und Banken?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/bundesraetin-widmer-schlumpf-wie-bundesrat-merz-im-dienst-der-reichen-und-banken</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Unter Bundesrat Merz wurde der Ruf des Finanzdepartementes bös ramponiert. Falsche Zahlen, Steuersenkungsprojekte für Grossverdiener, Reiche und Banken sowie unnötige Sparpakete prägten diese Zeit.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Seit mehreren Jahren veröffentlicht das Departement düstere Finanzaussichten für den Bund. So wurden Sparpakete gerechtfertigt und die Sanierung der IV hinausgeschoben. Die Realität bei den Bundesfinanzen war dann jedes Jahr viel besser. Die Rechnungsabschlüsse waren durchwegs höher als die Budgets. In der Zeit von Bundesrat Merz hat der Bund fast 23 Mrd. Fr. besser abgeschlossen als budgetiert. Das ist mehr als ein Drittel des ganzen Bundeshaushaltes!</p><p class="Absatznormal">Den Vogel abgeschossen hat das Finanzdepartement unter Bundesrat Merz mit der Unternehmenssteuerreform II. An der Pressekonferenz vor der Volksabstimmung im Jahr 2008 sagte Bundesrat Merz: „Es ist Zeit, etwas für die kleinen und mittleren Unternehmen zu tun – für all die Tausenden von Malern, Apothekern, Garagisten, Floristen, Metzgern“. Doch nun sind es Konzerne wie Credit Suisse, Suisse Re oder ABB, die ihre Dividenden steuerfrei ausschütten und beim Bund Milliardenlöcher hinterlassen. Das Stimmvolk wurde bös hereingelegt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Merz‘ Nachfolgerin – Bundesrätin Widmer-Schlumpf – hat es in der Hand, den Ruf des Departementes wieder herzustellen. Gestartet ist sie aber schlecht. Den Banken will sie Steuern von fast 200 Mio. Fr. schenken, damit diese noch billiger Schulden machen können (Abschaffung der Emissionsabgabe). Und die Milliardenausfälle bei der Unternehmenssteuerreform versucht sie zu verwedeln. Denn effektiv dürften es noch mehr sein als der Bundesrat am Montag der Öffentlichkeit präsentiert hat.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Von diesem Steuergeschenk für die Aktionäre profitieren einmal mehr vor allem die Vermögenden und Superreichen. Denn sie sind es, die Aktien halten, während die Normalhaushalte kaum im Besitz von Aktien sind. Im Durchschnitt erhält ein Aktionär einen Steuerrabatt von rund 1000 Franken pro Jahr!</p><p class="Absatznormal">Die Finanzpolitik unter Bundesrätin Widmer-Schlumpf scheint somit nahtlos an diejenige unter Bundesrat Merz anzuschliessen. Die Reichen und die Grossverdiener erhalten Rabatte, während die Durchschnittsfamilie seit Jahren darauf wartet, dass der Bund endlich die Prämienverbilligungen erhöht, damit das Haushaltsbudget nicht durch die explodierenden Krankenkassenprämien aufgefressen wird.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Bundesrätin Widmer-Schlumpf muss die Steuerrabatte für die Grossaktionäre und die Banken stoppen. Bundesrat Merz hat mit seiner Politik das Gesicht verloren. Bundesrätin Widmer-Schlumpf läuft Gefahr, dass sie mit ihrer Politik der Bevölkerung nicht mehr in die Augen schauen kann.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-29</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:41:00 +0100</pubDate><title>Berufsbezogenes Rechnen gefördert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/berufsbezogenes-rechnen-gefoerdert</link><description>Weiterbildung nicht nur für die schon gut Gebildeten: eine alte gewerkschaftliche Forderung. Und eine Forderung, für die die Gewerkschaften selbst etwas tun, wie etwa der Pilotkurs „Drei Tage ohne Polier überleben“ zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Nicht nur mit Lesen und Schreiben haben viele Erwachsene Mühe. Auch Mathematik, die die vier Grundoperationen übersteigt oder kombiniert, ist nicht jedermanns Sache. Dabei wird solche Mathematik in Alltag und Beruf häufig verlangt. Ein entsprechender Mangel liegt natürlich ausgeprägter in jenen Branchen vor, in denen viel schulisch wenig Qualifizierte beschäftigt werden. Das gilt auch für den Bau. Aber auch auf dem Bau müssen die Arbeitenden ständig schätzen, messen und rechnen.</p><p class="Text">Baumeisterverband (SBV), die Gewerkschaft Unia und der Schweizerische Verband für Weiterbildung (SVEB) haben zur Förderung von Berufsmathematik das Pilotprojekt „Drei Tage ohne Polier überleben“ entwickelt. Das Projekt wurde mit seinen 21 Lektionen sehr betriebsnah abgewickelt – und nicht wie üblich in speziellen Kursräumen von Bildungsanbietern. Die Teilnehmenden sollten danach etwa fähig sein, zu berechnen, wieviel Säcke Zement für den Bau einer Mauer mit x Volumen Beton benötigt würden und wie viele Ladungen Kies resp. Camionfahrten es dazu brauchen würde.</p><p class="Text">Die Kursverantwortlichen zogen danach eine positive Bilanz. Betriebsinterne, arbeitsplatzbezogene Kurse brächten viele Vorteile:</p><ul><li><span><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span>Sie seien wirksam, wenn der Bezug zur täglichen Arbeit vorhanden sei, und nachhaltig, wenn sie in dieser später dann umgesetzt werden könnten,</li></ul><ul><li><span><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span>Sie förderten ein kooperatives Klima – Kursteilnehmende getrauten sich dann eher nachzufragen, wenn sie bei mathematischen Operationen Hilfe bräuchten.</li></ul><p class="Text">Die hauptberuflichen Weiterbildungsanbieter andererseits würden dazu gezwungen, vermehrt in die Rolle eines betriebsnahen Coaches zu schlüpfen.&nbsp;</p><p class="Text">400‘000 haben in der Schweiz nach einer Studie Mühe mit einfachem Rechnen. Doch, wie dieser Kurs zeigt: man kann etwas dagegen machen!</p><p class="Text">Beim SVEB kann eine entsprechende Dokumentation bestellt werden:&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1zcliGhspjl5jo" data-mailto-vector="7">sveb(at)alice.ch</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-28</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:40:00 +0100</pubDate><title>Tiefstlöhne heben und Lohndruck stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/tiefstloehne-heben-und-lohndruck-stoppen</link><description>Gut 400‘000 Menschen verdienen, hochgerechnet auf vollen Erwerb, weniger als 4000 Franken pro Monat. Und auch die Löhne derer, die nicht um die blanke Existenz kämpfen müssen, stehen unter Druck. Deshalb hat der SGB die Mindestlohn-Initiative lanciert. Am ersten Aprilwochenende wird die erste nationale Sammlung stattfinden.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">So beschämend wie wahr: Fast 10 % aller Erwerbstätigen in der Schweiz sind so tief entlöhnt, dass sie kaum sich selbst, geschweige denn eine Familie durchbringen können. Rund 300'000 Frauen und 100'000 Männer verdienen, hochgerechnet auf ein volles Pensum, weniger als 4000 Franken im Monat resp. 22 Franken die Stunde. Es sind beileibe nicht nur Menschen, die wegen grossen Problemen den beruflichen Anschluss nur lückenhaft geschafft haben. Es sind auch Berufsleute mit Lehrabschluss und/oder Erfahrung betroffen.</p><p class="Absatznormal">Aber auch die Saläre von Erwerbstätigen, die mehr oder weniger korrekt entlöhnt sind, geraten unter Druck. Durch Auslagerung von Arbeit, die zuvor im Betrieb selbst angesiedelt war, wollen Unternehmen sparen. Genauso durch temporäre, statt feste Anstellungen. Und bei der Anstellung von Frauen rechtfertigt irgendein vorschnelles Argument wie „weniger Berufsjahre“ oder „zu wenig adaequate Erfahrung“ den tieferen Lohn.</p><p class="Absatznormal">Wegen diesen beiden Fakten hat der SGB am 25. Januar dieses Jahres die Mindestlohn-Initiative lanciert. Der SGB will die tiefsten Löhne auf ein einigermassen akzeptables Mass heben und er will die normalen Leute vor zunehmendem Lohndruck schützen. Deswegen sieht die Initiative zum einen vor, dass in allen Fällen ein Mindestlohn von 22 Franken die Stunde oder – hochgerechnet – 4000 pro Monat gelten muss. Zum zweiten soll der Bund den Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit verbindlich einzuhaltenden Mindestlöhnen fördern. Denn heute sind nur etwa für 40 % aller Erwerbstätigen Mindestlöhne vorgeschrieben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne würgen die Beschäftigung derer ab, die davon profitieren sollen. So lassen sich die Gegner lautstark vernehmen. Nur soviel: Wenn das stimmen sollte, wieso haben dann die Gewerkschaften bei Coop und Migros innert den letzten 10 Jahren um fast 50% höhere Mindestlöhne erreichen können?&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Mindestlöhne sind ein sehr taugliches Mittel des Lohnschutzes. So erstaunt denn auch nicht, dass die Initiative, obwohl im Winter gestartet, bereits gut 25‘000 Mal unterschrieben worden ist. Am Wochenende vom 1. und 2. April will der SGB eine erste koordinierte nationale Sammelaktion starten. An über 100 Standorten in der ganzen Schweiz sind bis heute Stände bekannt. Täglich werden es mehr.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-27</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:38:00 +0100</pubDate><title>15‘000 Aussteuerungen an einem Tag</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/15-000-aussteuerungen-an-einem-tag</link><description>Kein Aprilscherz, nein. Aber in Tausenden von Haushalten ein Aufschrei, vielleicht nur ein stiller, ein resignativer. – Am 1. April werden auf einen Schlag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert. Das will der Bundesrat – wider jegliche Gewohnheit, gegen alle warnenden gewerkschaftlichen Stimmen und ohne jede Notwendigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Zugestanden: Die Gewerkschaften haben am 26. September 2010 das Referendum gegen das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verloren. Eine Mehrheit der Abstimmenden hat den Leistungsabbau gut geheissen. Nur die lateinische Schweiz hat anders entschieden. Da gibt es nichts zu rütteln.</p><p class="Absatznormal">Dennoch: In den Sozialversicherungen üblich ist das Prinzip von Treu und Glauben. Die Spielregeln werden nicht während des Spiels geändert. Übersetzt: Erworbene Ansprüche gelten. Oder auf das AVIG bezogen: werden Leistungen verschlechtert, dann soll dies für jene gelten, die ab dem Tag der Inkraftsetzung des neuen Gesetzes arbeitslos werden. So war es bisher immer. Der Bundesrat will nun hier die Regeln ändern. Auf den 1. April 2011 will er das neue AVIG in Kraft setzen, und es soll gleich für alle Arbeitslosen gelten. Das wird dazu führen, dass auf einen Knall an diesem Tag 15‘000 Arbeitslose ausgesteuert werden, weil sie neu unter eine kürzere Leistungsdauer fallen. Das hat es in der jüngeren Schweizer Geschichte noch nie gegeben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB hat immer gefordert, dass die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten darf, wenn die Krise vorbei ist. Er hat dies dem Bundesrat mehrmals angemahnt. Der Bundesrat hat dem nicht Rechnung getragen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Westschweizer Gewerkschaften haben noch am vergangenen 9. März mit Verweis auf die 15‘000 an einem Tag Ausgesteuerten einen Appell an den Bundesrat gerichtet, die neuen AVIG-Spielregeln nur für die ab dem 1. April 2011 arbeitslos Werdenden einzuführen. Die Zahl von 15‘000 ist mittlerweile durch eine Umfrage der Nachrichtenagentur sda bei den Kantonen erhärtet worden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aber der Bundesrat bleibt bei seiner Linie: oben Steuergeschenke verteilen, unten sparen. Er will rigid umsetzen. Er hat diese zusätzliche Not zu verantworten. Aber wahrscheinlich wird er den entsprechenden Notschrei, weil an einem Galadinner, gar nicht hören.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-25</guid><pubDate>Thu, 17 Mar 2011 10:34:00 +0100</pubDate><title>Bundesrat will feiern, Gewerkschaften werden handeln</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bundesrat-will-feiern-gewerkschaften-werden-handeln</link><description>Der Bundesrat will das Jubiläum von 40 Jahren Frauenstimmrecht gebührend feiern. Der SGB dagegen will nach 30 Jahren Gleichstellungsartikel neuen Schwung in die Geichstellungsfrage bringen. In der ersten Junihälfte wird die Schweiz zwei Gleichstellungsgesichter zeigen, ein rückwärtsgewandtes und eines, das die Zukunft verbessern will. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In der Fragestunde vom 7. März 2011 wollten verschiedene Nationalrätinnen vom Bundesrat wissen, welche Aktivitäten er für den 14. Juni 2011, das Jubiläum von 30 Jahren Gleichstellungsartikel in der Verfassung, geplant habe. Der Bundesrat habe beschlossen – so die Bundeskanzlerin in ihrer Antwort auf die entsprechende Frage von Nationalrätin Margret Kiener Neller – das Jubiläum von 40 Jahren Frauenstimmrecht „gebührend“ zu feiern. Und zwar am 6. Juni, 40 Jahre nachdem die Frauen zum ersten Mal schweizweit abgestimmt hatten. Die Feier sei auf&nbsp;<i>dieses</i>&nbsp;historische Jubiläum ausgerichtet.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Frau folgert, a: Am 14. Juni macht der Bundesrat nichts. Und b: Im Zentrum der bundesrätlichen Feier steht nicht die Genderfrage im engeren Sinne, sondern die Erreichung der vollen politischen Partizipation. Was aber ist mit der tatsächlichen Gleichstellung, 30 Jahre nach der Abstimmung zum Verfassungsartikel, 15 Jahre seit Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes? Hier gäbe es wohl weniger zu feiern, aber viel mehr anzupacken. Denn trotz 30 Jahren Gleichstellungsartikel verdienen Frauen weniger als Männer, sie erledigen viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, sie sind deswegen weniger erwerbstätig und darum wieder viel häufiger arm als Männer. Aber der Bundesrat will feiern…&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Für neuen Schwung sorgen</span></h3><p class="Absatznormal">Die Gewerkschaften dagegen wollen neuen Schwung in der Gleichstellung. Denn dieser ist bitter nötig. Deshalb lancieren sie am 14. Juni einen nationalen, aber dezentral geprägten Aktions- und Streiktag ACHTUNG. FERTIG. FRAUEN LOS!&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dazu haben sie in den letzten Monaten in fast allen Kantonen der Schweiz Komitees gegründet, vielerorts über den engen gewerkschaftlichen Kreis hinaus. Diese Komitees sind nun voll am Organisieren. Aufgrund ihrer bisherigen Rückmeldungen dürfte der 14. Juni wie folgt geprägt sein:</span></p><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Streikpausen in&nbsp;</span><span>diversen Branchen oder einzelnen Betrieben,</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Aktionen in Betrieben, Ausbildungsstätten, Haushalten, im öffentlichen Raum,</span></li></ul><ul><li><span lang="DE" style="font-family:&quot;NimbusSanNov&quot;,&quot;serif&quot;"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;"></span></span></span><span lang="DE">Demonstrationen, Kundgebungen und Abendveranstaltungen&nbsp;</span><span>in grösseren Orten.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Der SGB appelliert an alle, sowohl an Frauen wie Männer, sich an diesen Aktionen zu beteiligen und so die Gleichstellung voranzutreiben. Damit wir dann dereinst auch mal was zu feiern haben…</p><p class="Absatznormal">Mehr Infos:&nbsp;<span lang="DE"><a href="http://www.14juni2011.ch/" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE-CH">www.14juni2011.ch</span></a></span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-17</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 17:05:00 +0100</pubDate><title>Eine Revision gegen die Rentner/innen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/eine-revision-gegen-die-rentner-innen</link><description>Die Demontage der Invalidenversicherung (IV) wird Tempo Teufel vorangetrieben. Kaum ist die 5. IV Revision mit ihren massiven Einschnitten in Kraft, wird Revision 6a in den eidgenössischen Räten durchgepeitscht - und Revision 6b steht schon in den Startlöchern. Gesetzgeberische Schludrigkeiten und unausgegorene Massnahmen werden bewusst in Kauf genommen. Schliesslich sind ja nur Behinderte davon betroffen...</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die angehäuften Schulden der IV haben Sanierungsmassnahmen nach sich gezogen. Der erste Schritt umfasste die 4. und 5. IV Revision, die 2004 resp. 2008 in Kraft getreten sind. Damit wurden die Neuberentungen drastisch gesenkt, was sich unmittelbar auf das Schicksal der Menschen auswirkte. Wer heute eine schwere Krankheit erleidet oder wer verunfallt, ist doppelt bestraft. Nebst dem menschlichen Leid ist auch die wirtschaftliche Absicherung in hohem Mass gefährdet. Betroffene schildern den Weg durch die IV-Stellen als Spiessrutenlauf, bei dem die IV-Mediziner zu allmächtigen Akteuren geworden sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der zweite Schritt beinhaltet die Beseitigung des IV Defizits. Dazu wird in den Jahren 2011 bis 2017 die Mehrwertsteuer zugunsten der IV leicht auf 8% erhöht. Ab 2017 sollen zusätzliche Sparmassnahmen die IV-Finanzen im Lot halten. Dieser dritte Schritt ist mit der 6. Revision ebenfalls aufgegleist.</span></p><p class="Absatznormal">Der Ständerat wird in dieser Frühjahrsession die Revision 6a (1. Massnahmenpaket) als Zweitrat behandeln. Bei geringen Differenzen ist die Schlussabstimmung im März möglich.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Pflichten nur für IV-Rentner/innen</h3><p class="Absatznormal">Die Revision 6a wird vom Bundesrat als „eingliederungsorientierte Rentenrevision“ bezeichnet. Sie soll die Rechnung der IV ab 2018 bis 2027 insgesamt um rund 500 Mio. Franken jährlich entlasten. 17’000 IV-Rentner/innen sollen quasi auf einen Schlag wieder eingegliedert werden. Jegliche Verpflichtung eine moderate Anzahl von Arbeitsplätzen für Invalide vorzusehen, wurde von der bürgerlichen Mehrheit abgeschmettert. Vielmehr setzt das Parlament auf den „Arbeitsversuch“. Diese Eingliederungsmassnahme soll auf alle IV-Versicherten angewendet werden. Diese können von der IV-Stelle an einen Arbeitgeber vermittelt werden, müssen dort die zugewiesene Arbeit verrichten und erhalten dafür keinen Lohn, sondern ihre IV-Ansprüche. Widersetzen sich die Versicherten dieser Massnahme, droht ihnen der Leistungsentzug. Den Arbeitgeber kosten diese Leute nichts. Für ihn müssen sie Gratisarbeit leisten. Die Bestimmung besteht also aus Gratisarbeit für einen privaten Arbeitgeber unter der drohenden Sanktion des Verlusts aller Rechte gegenüber der IV, wenn jemand sich dem nicht unterzieht. Juristisch bewertet ist eine solche Bestimmung nichts anderes als eine indirekte Form von Zwangsarbeit. Die Begrenzung des Arbeitsversuches auf 6 Monate ist keine Gewähr, dass der Arbeitgeber keine Schindluderei damit betreibt. Denn vor allem für wenig qualifizierte Arbeitsstellen besteht die Gefahr, dass Arbeitsversuche nacheinander durchgeführt werden ohne eine echte Festanstellung zu offerieren. Schliesslich hat der Arbeitgeber keine Pflicht, den geeigneten „Versuchs-Arbeitnehmenden“ eine Stelle anzubieten.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Leistungskürzungen für Opfer von Schleudertrauma</h3><p class="Absatznormal">Die Revision&nbsp;<span lang="DE">beinhaltet&nbsp;</span>auch nennenswerte Leistungseinschnitte. Brisant ist der Vorschlag der Überprüfung von bestehenden Renten mit der Absicht, diese aufzuheben. Es handelt sich um solche, welche vor 2008 aufgrund von organisch nicht erklärbaren Schmerzzuständen (z.B. Schleudertrauma) zugesprochen wurden. Im Nationalrat hat die vorberatende Kommission eine perfide Definition dieser Krankheitsbilder durchgedrückt, die sich an die Formulierung aus dem umstrittenen Schleudertrauma-Urteil des Bundesgerichts vom August 2010 anlehnt. Unter diese schwammige Definition kann eine breite Palette von psychischen Erkrankungen fallen. Im Ständerat zeichnet sich ebenfalls Unterstützung für diese Ausweitung der zu überprüfenden Krankheitsbilder ab. Die Revision 6a hat sich auf eine bestimmte Gruppe von IV-Rentner/innen eingeschossen, degradiert diese zu faulen Simulanten und führt sie mit der Rentenaufhebung in die Armut.</p><p class="Absatznormal">Des Weiteren bringt die Revision 6a mehr Wettbewerb bei der Beschaffung von Hilfsmitteln und den langersehnten Assistenzbeitrag. Mit dem Assistenzbeitrag wird eine neue Leistung für volljährige Menschen mit einer körperlichen Behinderung eingeführt. Er ergänzt die Hilflosenentschädigung sowie die Hilfe von Angehörigen und schafft so eine Alternative zum Leben im Heim. Denn mit dem Assistenzbeitrag können IV-BezügerInnen für die individuell benötigten Hilfestellungen selber jemanden anstellen. Sie erhalten für die anfallenden Kosten von der IV einen Assistenzbeitrag von Fr. 30 pro Stunde. Der Assistenzbeitrag ist kostenneutral, weil er gleichzeitig Einsparungen bei der Hilflosenentschädigung ermöglicht.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Demontage</h3><p class="Absatznormal">Ohne verlässliche Prognosen über die Finanzsituation der IV in den nächsten 10 Jahren zu haben, wird die Demontage der IV vorangetrieben. Die bürgerliche Mehrheit hat nach dem Sozialschmarotzer, dem kriminellen Ausländer nun den simulanten IV-Bezüger als Feindbild aufgebaut und kann so den Abbau legitimieren.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die Revision 6b, welche der Bundesrat dem Parlament im kommenden Mai vorlegen will, geht noch weiter als die bisherigen Massnahmen. Sie beinhaltet direkte Rentenkürzungen für alle IV-RentnerInnen. Die Schmerzgrenze ist bei den IV Revisionen schon lange erreicht -&nbsp; die Rosskur muss aufhören.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-16</guid><pubDate>Tue, 22 Feb 2011 16:56:00 +0100</pubDate><title>Immer noch wichtige Differenzen, immer noch Gefahren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/immer-noch-wichtige-differenzen-immer-noch-gefahren</link><description>Managed Care steht auch diese Session wieder auf der Traktandenliste. Beide Räte befassen sich mit der Vorlage, zuerst am 3. März der Nationalrat, dann am 9. März – falls er den knappen Zeitplan schafft – der Ständerat. Die Differenzen sind gewichtig. Deshalb ist offen, ob es noch in dieser Session zur Schlussabstimmung kommt.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erinnern wir zuerst daran: Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. An und für sich also etwas Sinnvolles. Das Parlament jedoch hat in seiner bisherigen Behandlung mehrere Fallgruben in die Vorlage eingebaut.</span></p><h3 class="Absatznormal" style=" font-weight: bold;">Angebotspflicht</h3><p class="Absatznormal">Keine Verpflichtung der Kassen! Das ist das Credo des Ständerates. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hingegen will daran festhalten, dass&nbsp;<i>alle</i>&nbsp;Krankenversicherungen integrierte Versorgungsnetzwerke anbieten und dass diese kassenunabhängig organisiert sein müssen. Für den SGB sind Angebotspflicht und Kassenunabhängigkeit wichtige Eckwerte.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Differenzierter Selbstbehalt</h3><p class="Absatznormal">Ein zentraler Punkt der Vorlage ist die Regelung des Selbstbehaltes. Da gehen die Meinungen nach wie vor auseinander. Heute beträgt der ordentliche Selbsthalt 10% bzw. 700 Franken im Jahr. Mit der Managed Care Vorlage soll ein differenzierter Selbstbehalt eingeführt werden. Versicherte, die sich einem integrierten Versorgungsnetz anschliessen, sollen einen tieferen Selbstbehalt haben als jene, die weiterhin z.B. ihren Hausarzt, ihre Hausärztin frei wählen möchten. Die nationalrätliche Kommissionsmehrheit hat sich dem Konzept des Ständerates angeschlossen, aber den Prozentsatz von 5 auf 7.5% erhöht. Das würde bedeuten, Versicherte in integrierter Versorgung zahlen 7.5%, alle andern 15 % Selbstbehalt. Auch will die nationalrätliche Kommissionsmehrheit keinen jährlichen Höchstbetrag für den Selbstbehalt im Gesetz verankern. Eine Kommissionsminderheit will den Selbstbehalt auf 5% belassen, die Obergrenze in Franken im Gesetz verankert haben und die Anpassung des Höchstbetrages nicht der Kostenentwicklung im Bereich der Krankenversicherung sondern der Lohn- und Preisentwicklung anpassen. Eine zweite Kommissionsminderheit will an der ursprünglichen Position des Nationalrates festhalten und einen Selbstbehalt von 10% für Versicherte in integrierten Versorgungsnetzen und 20% für alle andern festschreiben.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist ein differenzierter Selbstbehalt nur dann sinnvoll, wenn die Angebotspflicht eingeführt wird.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Knebelverträge und Austrittshürden</h3><p class="Absatznormal">Hier geht es darum, dass die Versicherten von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden werden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen.</p><p class="Absatznormal">Eine Kommissionsminderheit wird im Nationalrat den Antrag stellen, diese Knebelverträge und Austrittshürden zu streichen. Die Kommissionsmehrheit stützt wie der Ständerat die mehrjährige Vertragsdauer genauso wie die hohen Austrittshürden. So sind sich etwa beide Räte einig, dass die Versicherten in integrierten Versorgungsnetzten mit Vertragsdauern von bis zu 3 Jahren rechnen müssen. Umstritten sind jedoch zahlreiche einzelne Bestimmungen und Erleichterungen zu Kassenwechsel und Austrittshürden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Für den SGB sollen Austrittsprämien und Knebelverträge möglichst eliminiert werden.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Qualität und Budgetmitverantwortung</h3><p class="Absatznormal">Keine Differenz besteht mehr bei den Anforderungen an die Qualität der integrierten Versorgungsnetze und an den Umfang der Budgetmitverantwortung. Geeinigt haben sich die Räte darauf, dass der Bundesrat Anforderungen dazu stellen kann, nicht aber muss. Eine Kommissionsminderheit verlangt hier eine zwingende Bestimmung. Auch für den SGB liegt dies im Interesse aller Versicherter.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal">Übergangsbestimmungen als Hintertür&nbsp;</h3><p class="Absatznormal">Der Ständerat hat alle Übergangsbestimmungen gestrichen. Die nationalrätliche Kommission besteht jedoch auf dem Beschluss der grossen Kammer von 2010. Gemäss diesen Bestimmungen müssen die Versicherer innert drei Jahren überall integrierte Versorgungsnetzte anbieten. Sollte sich zeigen, dass kein flächendeckendes Angebot zustande gekommen ist, muss der Bundesrat weitere Massnahmen vorschlagen. So weit so gut. Doch die nationalrätliche Kommission hat diese Bestimmung nun wieder in ihr Gegenteil verkehrt. Sie will – falls in den drei Jahren kein flächendeckendes Netz zustande gekommen ist - die Angebotspflicht und die Bestimmungen, wonach integrierte Versorgungsnetze kassenunabhängige Organisationen sein müssten, fahren lassen. Anders gesagt: Die Kassen würden aus ihrer Pflicht entlassen, bleiben würde der differenzierte Selbstbehalt, die Knebelverträge und die Austrittshürden sowie die Budgetmitverantwortung! So geht es natürlich nicht!</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-24</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:33:00 +0100</pubDate><title>Demokratiebewegungen brauchen unsere Solidarität</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/demokratiebewegungen-brauchen-unsere-solidaritaet</link><description>«Arbeit ist ein Recht, kein Almosen!»; «Freiheit!»; «Innenministerium = Terroristenministerium»; «Brot und Wasser! Ben Ali hau ab!» Die Politstrategen in Europa und den USA haben nicht schlecht gestaunt, als mit solchen Slogans vorwiegend junge Demonstrierende die Diktaturen in Nordafrika ins Wanken gebracht haben – und nicht die von ihnen beschworenen Islamisten. Plötzlich war «Demokratie» in aller Munde.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">In den von politischer Unterdrückung und Korruption geprägten Ländern gab und gibt es für die Bevölkerungsmehrheit kaum eine Perspektive. Die Machthaber haben sich zu alleinigen Nutzniessern der wirtschaftlichen Reichtümer der Länder gemacht, Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot haben den Alltag der Menschen geprägt. Als die Grenzen zur EU und damit auch zur Schweiz immer dichter gemacht wurden, war auch die Möglichkeit weg, durch Migration dieser Perspektivenlosigkeit zu entkommen; die Explosion war eine Frage der Zeit.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Dezember begann der Massenaufstand in Tunesien, der sich schnell auf zahlreiche arabische Länder ausgedehnt hat. Der langjährige Herrscher Ben Ali floh mit seiner Familie – und plötzlich war aus dem umworbenen Freund des Westens ein Diktator geworden, dessen Konten auf Schweizer und europäischen Banken blockiert werden mussten.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nachdem die Menschen in Ägypten Präsident Mubarak zum Rücktritt gezwungen haben, verhandelt die Militärregierung mit den Grossmächten hinter den Kulissen die Zukunft des Landes. Geostrategische Interessen – Suez-Kanal, Israel – stehen dabei im Vordergrund, nicht die Forderungen der Bevölkerung nach Brot, Arbeit oder existenzsichernden Löhnen. Fordern die Menschen dies mit Streiks ein, dann werden sie zur Gefahr für die Demokratie gestempelt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ob erfolgreich, wie in Tunesien oder Ägypten, oder offen, wie in Algerien und andern arabischen Ländern, überall in dieser Region hat die Bevölkerungsmehrheit einen Demokratisierungsprozess angestossen, in dessen Zentrum politische Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Gleichstellung stehen. Um diesen Prozess zu stärken, ist unsere Solidarität gefordert.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SOLIFONDS steht mit mehreren Organisationen in Tunesien in Kontakt, die seit Jahren für Demokratie kämpfen. Dazu gehören die feministische Organisation ATFD (Association Tunisienne des Femmes Démocrates), die Organisation der Arbeitslosen UDC (Union des Diplomé-e-s Chômeurs/euses), die die Revolution in Tunesien angestossen haben, sowie engagierte Gewerkschaftskreise. Sie alle sind von den Ereignissen überrascht worden und sind jetzt daran, ihr weiteres Vorgehen und ihre Strategie zu definieren. Es wird für den Demokratisierungsprozess entscheidend sein, dass diese Kräfte Unterstützung erhalten. Der SOLIFONDS ist dran.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Ereignisse in Tunesien haben auch in Algerien zu einer breiten Mobilisierung in vielen Städten geführt, die gewaltsam unterdrückt worden sind. Die Machthaber – Militärführung und Regierung – versuchen, diese Situation mit Repression und kleinen Zugeständnissen unter Kontrolle zu halten. Die algerische Demokratiebewegung ihrerseits gibt nicht klein bei, dazu kämpft sie schon zu lange gegen das Regime. Auch sie ist aber auf eine starke internationale Solidarität angewiesen – auch durch den SOLIFONDS, der seit längerem mit den autonomen Gewerkschaften, einer der wichtigsten Exponentinnen der Demokratisierungsbewegung, in direktem Kontakt steht.</span></p><p class="Absatznormal"><span style="font-style: italic;">(SOLIFONDS = Stiftung Solidaritätsfonds für soziale Befreiungskämpfe in der Dritten Welt, getragen von SGB, SPS, Solidar/SAH und weiteren entwicklungspolitischen Trägerorganisationen. www.solifonds.ch, PC-Konto 80-7761-7)</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-23</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:26:00 +0100</pubDate><title>Akzeptable Lösung in Sicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/akzeptable-loesung-in-sicht</link><description>Im Dezember hat der Ständerat fast einstimmig den Bundesratsantrag zur Sanierung der SBB-Pensionskasse genehmigt. Nun dürfte in der Märzsession auch der Nationalrat folgen und den beantragten 1.148 Mia. Franken zustimmen. Damit wird nach 10jähriger Wartezeit ein für alle Beteiligten akzeptables Ende gefunden. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Nehmen wir es vorneweg: Mit diesem Kompromiss bleibt der Bund die für eine gesunde Pensionskasse nötige Schwankungsreserve weiterhin schuldig. Das ist mehr als unschön.</p><p class="Absatznormal">Positiv ist, dass es der Finanzkommission des Nationalrats offenbar ernst ist mit ihrem Antrag. Sie folgt dem deutlichen Entscheid des Ständerats mit 16:2 Stimmen, also ebenfalls mit einer klaren Mehrheit. Dies ist nicht selbstverständlich, denn es gab auch einen Nichteintretensantrag, der mit 14:7 Stimmen scheiterte. Die Nein-Sager, welche die ganze Last auf die SBB und das Personal schieben wollen, bleiben in der Minderheit. Die Mehrheit will nun die Sanierung endlich durchsetzen und unterstützt die Lösung, an der der Bund, die SBB und das Personal gleichermassen beteiligt werden. Dies ist angesichts des grossen Problemdrucks akzeptabel.</p><p class="Absatznormal">Unschön daran ist, dass die SBB-Pensionskasse damit definitiv anders behandelt wird, als vergleichbare Kassen. Der Bund hat sie 1999 ohne Wertschwankungsreserve ausfinanziert. Unmittelbare Folge davon war, dass die Börsenverluste in Milliardenhöhe kurz nach dem Start nicht aufgefangen werden konnten und eine anhaltende Unterdeckung verursachten. Zudem musste die SBB-Pensionskasse – im Gegensatz zu Swisscom und Ruag – ihre Rentnerinnen und Rentner mitnehmen. Das daraus entstandene Ungleichgewicht zu den zahlenden Aktiven dürfte sie noch lange belasten. Alle, die jetzt meinen, der Bund sei mit den zu beschliessenden fast 1.5 Milliarden Franken sehr grosszügig, müssen diese Fakten auch zur Kenntnis nehmen. Der Bund müsste als ehemaliger Arbeitgeber eigentlich viel mehr bezahlen. Mit korrekter Ausfinanzierung wären es 3.4 Milliarden gewesen. Ebenso wenig vergessen sollte man, dass seit 2003 die SBB und das Personal je 1.5 % mehr Beiträge bezahlen, zusätzlich seit 2010 noch Sanierungsbeiträge in Milliardenhöhe leisten und das heutige Personal trotz höherem Rentenalter künftig tiefere Renten haben wird. Das Personal leistet einen sehr hohen Beitrag. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist deshalb der vorliegende Kompromiss das absolute Minimum.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-22</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:24:00 +0100</pubDate><title>Schule privatisieren: Ein weiteres Nein</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/schule-privatisieren-ein-weiteres-nein</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Tessin, Baselland, Thurgau und nun auch St. Gallen: Regelmässig sagen vier Fünftel der Stimmenden Nein zu kantonalen Initiativen, die die Volksschule ganz oder teilweise privatisieren wollen. Am 13. Februar waren es die Stimmenden in St. Gallen, die der „Elternlobby“ und den Jungfreisinnigen zeigten, dass sie nur für zwanzig Prozent der „Eltern“ lobbyieren. Diesmal wollten die Initianten mit der taktischen Finte, nur die Oberstufe zu privatisieren, punkten. Die Stimmbürger/innen liessen sich aber von diesem weicheren Ansatz nicht düpieren und verwarfen die Initiative mit 82,5 Prozent.</p><p class="Absatznormal">Die in vielen Kantonen 175jährige Volksschule ist trotz ihren zu behebenden Mängeln tief verwurzelt und identitätsstiftend. Der Sanktgaller Jungfreisinn hat dies zur Kenntnis genommen und zieht sich hier zurück. Die „Elternlobby“ will aber weitermachen. Affaire à suivre.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-21</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:18:00 +0100</pubDate><title>Immer noch das Spardiktat im Kopf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/immer-noch-das-spardiktat-im-kopf</link><description>Der Bundesrat steht in Sachen Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012 (BFI 12) auf der Bremse. Der Ständerat wird am zweitletzten Sessionstag korrigieren müssen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In seiner Botschaft zur BFI 12 verkennt der Bundesrat zumindest drei wesentliche Punkte, nämlich die langfristige Bedeutung der Bildungsinvestitionen, den gemeinsam geäusserten Willen der Berufsbildungsakteure und die Erfahrung aus der letzten BFI-Botschaft 2007-11.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Bildung unterschätzt</span></h3><p class="Absatznormal">Der Bundesrat attestiert in seiner Botschaft der Schweiz einen weltweiten Bildungs- und Forschungs-Spitzenplatz. Er erwähnt aber nicht, welche enormen Wachstumsraten bei den Bildungs- und Forschungsinvestitionen Länder wie Deutschland und China beschlossen haben. Die Ausführungen von Claudia Schmied, der Vorsitzenden der OECD-Bildungsministertagung vom 4./5.11.10, hat er wohl nicht zur Kenntnis genommen: „Bildung muss mehr denn je als Investition und als Motor für langfristiges Wachstum und sozialen Zusammenhalt betrachtet werden. Wir brauchen mehr besser ausgebildete Menschen, um in unserer zunehmend globalen und vielgestaltigen Gesellschaft den künftigen Wohlstand zu sichern.“ Bildung und Forschung dürfen entsprechend nicht einfach dem politischen Tagesgeschäft und auch nicht einem Ziel wie der „stabilen Staatsquote“ unterworfen werden. Bildung und Forschung als zentrales Investitionsfeld brauchen Stabilität und Stetigkeit, verlangen doch die ständigen Produktivitätssteigerungen der Wirtschaft und die komplexeren demokratischen Prozesse in der Gesellschaft für alle höhere Bildungskompetenzen. Diese Erkenntnis findet jedoch in der BFI-Botschaft mit nur 1,9 Prozent Wachstum über den ganzen BFI-Bereich (ohne EU-Programme) keinen Niederschlag.</p><p class="Absatznormal">Dabei hat uns PISA 2010 gerade gelehrt, dass mit zielgerichteten Bildungsanstrengungen Verbesserungen, insbesondere für die sozial Benachteiligten, erreicht werden können. Solche Bildungsausgaben können dann bei den Sozial- und Strafvollzugskosten wieder eingespart werden.</p><h3 class="Absatznormal"><span>Bund erfüllt seine Pflicht nicht</span></h3><p class="Absatznormal">Spätestens seit der Veröffentlichung des „Weissbuches“ der Akademien der Wissenschaften der Schweiz wurde ein Kampf zwischen Anhängern der Berufs- und jenen der Allgemeinbildung entfacht. Der Bundesrat giesst mit der BFI-Botschaft 2012 Öl in dieses Feuer, indem er ein Projekt der ETH besonders fördern, aber die Anliegen der 6. Nationalen Lehrstellenkonferenz nicht berücksichtigen will. Am 25.10.10 haben unter Leitung von Bundespräsidentin Doris Leuthard die Spitzen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der Sozialpartner vorgeschlagen, „den Anteil des Bundes an den Berufsbildungskosten der öffentlichen Hand möglichst rasch auf den gesetzlichen Richtwert von 25 Prozent zu erhöhen“. Der Bund sollte seit 2009 diese 25 Prozent erreicht haben. Hat er aber nicht. Und für 2012 plant er sogar einen Rückgang. Der Bund steht nach seinen eigenen Berechnungen mit 100 Millionen bei den Kantonen in der Kreide. Genau diese Mittel fehlen den Kantonen für die Stärkung der höheren Berufsbildung. Ohne sie werden die Kantone die an der 6. Nationalen Lehrstellenkonferenz beschlossene Stärkung der höheren Berufsbildung nicht realisieren. Deshalb muss der Bund endlich Verfassungsartikel 63 („er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung“) gerecht werden.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Parlament: erneut korrigieren</span></h3><p class="Absatznormal">Für die BFI-Periode 2007-11 gab es eine vergleichbare Ausgangslage: Der Bundesrat definierte eine Wachstumszielvorgabe von nur 4,5 Prozent. Die Gewerkschaften ergriffen darauf die Initiative und forderten gemeinsam mit den Arbeitgebern und den Kantonen ein Plus von 8 bis 10 Prozent. Diesem Ziel schlossen sich alle relevanten Bildungs- und Forschungsinstitutionen an. Das Parlament beschloss schliesslich ein Plus von 6 Prozent für den ganzen BFI-Bereich.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Das Parlament kann auch 2011 die gleiche bildungspolitische Weitsicht haben wie 2006, wenn es bereits für den BFI-Zwischenschritt 2012 nicht nur den ETH-Bereich, sondern auch den Berufsbildungsbereich entsprechend den Vorgaben der Lehrstellenkonferenz fördert.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-20</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:14:00 +0100</pubDate><title>Und schon wieder ein Salamischnitt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/und-schon-wieder-ein-salamischnitt</link><description>Und wieder erfolgt ein weiterer Schritt hin zur 24 Stunden- und 7 Tage-Konsumgesellschaft. Diesmal betrifft es Tankstellenshops. Probleme bei Nachtarbeit? Diese blenden die vom andauernden Konsumbedürfnis Getriebenen einfach aus. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Wenn sich ein Mythos in den Köpfen der Bürgerlichen festgesetzt hat, dann wohl jener, dass die Gesellschaft heute ohne Unterbruch funktioniere, also 24 Stunden pro Tag und 7 Tage die Woche. Die Bedürfnisse der Konsument/innen verlangten deshalb nach einer Anpassung der Ladenöffnungszeiten. Wer am Lack dieses Mythos kratzt, wer die Rechte der betroffenen Arbeitnehmenden verteidigt, wird von diesen Kreisen rasch als archaisch und von der Moderne abgekoppelt diffamiert. Nur: niemand stellt die viel beschworene „bedeutende Entwicklung der Konsumentenbedürfnisse“ fest oder eine „unvermeidbare Tendenz“ zu einer Gesellschaft, die nie ruht. Der Rhythmus „Arbeit tags während der Woche, Freizeit nachts und am Wochenende“ ist nach wie vor überaus dominant (ausser bei den Notfalldiensten).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Gesundheit nicht auf dem Altar des Profits opfern</span></h3><p class="Absatznormal">Das Arbeitsgesetz (ArG) basiert auf der sozialen Realität, wenn es grundsätzlich Nacht- und Sonntagsarbeit verbietet – ausser bei dringendem und ausreichend erwiesenem Bedarf. Die Gerichte erinnern regelmässig daran, dass die Gesundheit und das soziale Leben der Arbeitnehmenden dem Profit der grossen Warenhäuser oder den behaupteten „Konsumentenbedürfnissen“ vorangehen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wirtschaft und bürgerliche Parteien wissen, dass ein frontaler Angriff auf diesen arbeitsrechtlichen Schutz chancenlos wäre. Das haben Volksabstimmungen in mehreren Kantonen erwiesen. Deshalb praktizieren diese Kreise seit geraumer Zeit die „Salamitaktik“: Schnitt für Schnitt soll der Schutz fallen, bis zuerst die Ladenöffnungs- und dann auch die Arbeitszeiten voll liberalisiert sind. Ausgeblendet wird dabei, dass Arbeit ausserhalb der üblichen Zeiten, die neu einem Geschäft bewilligt wird, jeweils weitere solche Arbeit in anderen Betrieben nach sich zieht (Sicherheit, Reinigung, Lieferung usw.).&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Vorberatende Kommission unsensibel</span></h3><p class="Absatznormal">Den neusten Schnitt tut nun der Genfer FDP-Nationalrat Lüscher. Seine parlamentarische Initiative will Nachtarbeit in den Tankstellenshops an stark frequentierten Hauptverkehrsachsen vollumfänglich liberalisieren. Auch in diesem Fall müssen die Konsumentenbedürfnisse herhalten. Dass Nachtarbeit gesundheitsschädlich ist, interessiert Lüscher und seine Freunde nicht. Dass Tankstellen - besonders nachts - gefährliche Arbeitsplätze sind, ebenfalls nicht. Dabei vergeht keine Woche ohne einen Tankstellenüberfall. Und die vorberatende Nationalratskommission, die WAK, hatte ebenfalls kein Gehör, dass es nachts keinen Kinderhütedienst und keinen öffentlichen Verkehr gibt. Die Kommission befürwortet die Initiative Lüscher grossmehrheitlich.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der SGB allerdings wird auch weiterhin jeden neuen Angriff auf die Arbeitszeiten bekämpfen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-19</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:12:00 +0100</pubDate><title>Notwendig und realistisch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/notwendig-und-realistisch</link><description>Die Volksinitiative „6 Wochen Ferien für alle“ von Travail.Suisse will das gesetzliche Anrecht auf Mindestferien von 4 auf 6 Wochen erhöhen. Das haben die Arbeitnehmenden dieses Landes verdient.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mehr Ferien bedeutet weniger Stress. An Stress leiden zahlreiche Arbeitnehmer/innen; für die Volkswirtschaft erweist er sich als extrem teuer. Die Kosten des Stress werden in der Schweiz auf 10 Mia Franken pro Jahr geschätzt, was 2 % des BIP entspricht. Diese Kosten dürften zunehmen, denn die Arbeitsbedingungen werden immer schlechter. Immer schwieriger wird es auch, Familien- und Arbeitsleben zu vereinbaren.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Spielraum vorhanden </span></h3><p class="Absatznormal">Die Unternehmen können sich die verlangte Ferienerhöhung sehr wohl leisten. Die Kosten dazu betragen 6,6 Mia Franken pro Jahr. Das bedeutet umgerechnet auf eine Zeitspanne von 6 Jahren pro Jahr 0,4 % Lohnerhöhungen oder eine tägliche Arbeitszeitverkürzung von – 10 Minuten. Diese 6,6 Mia Franken liegen auch deutlich unter den Stresskosten. Spielraum zu dieser Arbeitszeitverkürzung ist genügend vorhanden, denn in den letzten 20 Jahren ist die Produktivität viel schneller gewachsen als die Löhne, während die Arbeitszeit quasi stabil blieb (in den letzten 18 Jahren ging sie lediglich um 18 Minuten pro Woche zurück!). Die Schweiz gehört zudem zu den Ländern mit den längsten Arbeitszeiten in ganz Europa. Die Überstunden, die hierzulande pro Jahr geleistet werden, entsprechen dem Pensum von rund 100'000 Vollzeitstellen. </p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Weniger Stress</span></h3><p class="Absatznormal">Es gibt heute kaum einen GAV oder ein Personalreglement, das bereits 6 Wochen Ferien für alle vorsieht. Es gibt jedoch einige GAV, die nur das im OR verankerte Minimum von 4 Ferienwochen kennen (z. B. Reinigung Deutschschweiz, Lastwagenverkehr, Coiffure, Metzgerei, private Sicherheit). Einige GAV sehen mehr Ferien vor als dieses Minimum, das Ausmass von 1 zusätzlicher Woche wird aber selten überschritten. Zudem sind diese Verbesserungen oft nur für bestimmte Altersklassen (z. B. über55jährige oder Lehrlinge) bestimmt. Eine zusätzliche Ferienwoche wäre bereits für 3,1 Mio Arbeitnehmende eine Verbesserung. Mit 2 Wochen mehr würden beinahe alle Erwerbstätigen erfasst. </p><p class="Absatznormal">Der SGB unterstützt deshalb die Ferieninitiative. Mehr Ferien und weniger Stress, mehr Lebensqualität: all das ist nicht ein Luxus, sondern eine Anpassung an die moderne Arbeitswelt. </p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-18</guid><pubDate>Mon, 21 Feb 2011 17:10:00 +0100</pubDate><title>Jetzt der endgültige Todesstoss</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-der-endgueltige-todesstoss</link><description>In der Frühjahrssession wird der Ständerat als Zweitrat über das Schicksal der UVG Revision entscheiden. Wenn Vernunft noch etwas gelten soll, bleibt der kleinen Kammer keine Wahl: Die unsägliche Revision muss an den Absender zurück.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im Jahr 2008 dem Parlament eine Vorlage über die Umgestaltung der Unfallversicherung unterbreitet. In der vorberatenden Kommission des Nationalrates drückte die Lobby der Privatversicherer rücksichtslos ihre eigenen Interessen durch. Resultat: eine gut funktionierende, finanziell stabile Sozialversicherung hätte demontiert und daraus ein Profitcenter für die Privatversicherer gemacht werden sollen. Für die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätte dies mehr Kosten für weniger Leistungen zur Folge gehabt. Dank einer Allianz der Vernunft zwischen den Sozialpartnern (SGB, Baumeisterverband, Gewerbeverband) und einer dezidierten, öffentlichen Vorgehensweise besann sich der Nationalrat im Plenum eines Besseren. Er wies die Vorlage im letzten Herbst an den Bundesrat zurück.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Keine geschmuggelten Leistungskürzungen</span></h3><p class="Absatznormal">Die vorberatende Kommission des Ständerates hat im Januar dieses Jahres ebenfalls die Mangelhaftigkeit dieser Revision anerkannt und empfiehlt ihrem Rat ebenfalls die Rückweisung. Damit wäre die Revision in dieser Form vom Tisch. Aber die Revisionsgelüste bleiben. Unter Form einer technischen Revision sollen unbestrittene Punkte angegangen werden. Die Gefahr bleibt jedoch, dass auch materielle Aspekte – etwa die Kürzung von Unfallrenten im Pensionsalter – reingeschmuggelt werden. Der SGB wird die Vorarbeiten daher genau verfolgen und wird sich aktiv ins Spiel bringen, wenn Leistungskürzungen anstehen.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-11</guid><pubDate>Thu, 03 Feb 2011 16:30:00 +0100</pubDate><title>Ein kapitalistisches Lehrstück</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-kapitalistisches-lehrstueck</link><description>Am 25. Januar hat der SGB die Mindestlohninitiative lanciert. Sie ist auch ein Mittel gegen Auslagerungen, welche jeweils die davon betroffenen Arbeitnehmenden mit Lohneinbussen zu bezahlen haben. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In der Branche Gebäudeunterhalt und -reinigung arbeiten heute rund 50 Prozent mehr Personen als am Ende der 1990er Jahre. Die gesamte Beschäftigung nahm im selben Zeitraum um etwas mehr als 10 Prozent zu. Die Reinigungsbranche ist nicht deshalb so stark gewachsen, weil in der Schweiz mehr geputzt wird als früher, sondern das Wachstum ist die Folge von zahlreichen Auslagerungen. </p><p class="Absatznormal">Diese Auslagerungen waren Gift für die Arbeitsbedingungen in der Reinigung. Der Mindestlohn in der Branche beträgt rund 20 Franken pro Stunde, wenn die Ferienentschädigung und der Anteil am 13. Monatslohn berücksichtigt werden. Wäre das Reinigungspersonal hingegen beispielsweise bei den Banken direkt angestellt, kämen die Betroffenen selbst beim tiefsten Mindestlohn in den Banken auf ungefähr 27 Franken pro Stunde. </p><p class="Absatznormal">Vor allem Grossbetriebe wie UBS, Credit Suisse, Novartis oder Swisscom haben die Reinigung in externe Firmen ausgelagert. Bei der UBS erfolgte das beispielsweise im Jahr 2006 durch eine Verselbständigung der Abteilung in einer neuen Firma mit Namen Edelweiss FM. Bei vielen Auslagerungen wurde von den externen Reinigungsfirmen verlangt, dass sie die Arbeitsbedingungen der vormals direkt angestellten Beschäftigten übernehmen. Doch diese Garantie wirkte nur vorübergehend. Denn erstens herrscht in der Branche eine beträchtliche Fluktuation; bei Neueinstellungen konnten dann tiefere Löhne vereinbart werden. Und zweitens wurden Reinigungsfirmen an andere verkauft, die sich nicht an die Vereinbarungen halten mussten. So auch die ehemalige UBS-Reinigung, die Edelweiss FM. Die Edelweiss wurde von ISS übernommen – einer weltweit tätigen Firma mit Sitz in Dänemark. </p><p class="Absatznormal">In Gewerkschaftskreisen ist ISS vor allem dadurch bekannt, dass die Firma auf dem Genfer Flughafen im vergangenen Jahr den GAV gekündigt hatte, um tiefere Löhne durchzudrücken. Ein Unterfangen, das der VPOD mit einem Streik bekämpft hatte. ISS ist im Eigentum von Private Equity Investmentfonds. Diese wiederum gehören der Schwedischen Oligarchenfamilie Wallenberg sowie der Investment Bank Goldman Sachs. </p><p class="Absatznormal">Damit schliesst sich der Kreis. Die Banken und Grossfirmen lagern die Reinigung aus, um Kosten zu sparen bzw. mehr Gewinn zu machen. Diese Einsparungen erfolgen zu einem grossen Teil zulasten des Reinigungspersonals, indem dessen Minimallöhne stark sinken. Das macht es den Reinigungsfirmen möglich, selber Gewinne zu schreiben. Gewinne, die wieder Banken zugutekommen, die die Reinigungsfirmen gekauft haben.&nbsp; </p><p class="Absatznormal">Diesem Lohndruck auf Kosten des Reinigungspersonals kann mit der SGB-Mindestlohninitiative ein Ende gemacht werden. Wenn das Reinigungspersonal mehr Lohn erhält, lohnt sich die Auslagerung nicht mehr.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-15</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:54:00 +0100</pubDate><title>Schädliche Bremsklötze entfernen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/schaedliche-bremskloetze-entfernen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der vom Bundesrat neu vorgeschlagene Bahninfrastrukturfonds BIF entspricht der im&nbsp; letzten Jahr lancierten Gewerkschaftsforderung nach einer langfristig sicheren Finanzierung von Ausbau, Unterhalt und Betrieb des öffentlichen Verkehrs aus einem gemeinsamen Topf. Deshalb begrüssen SGB und SEV den von der neuen UVEK-Chefin, Bundesrätin Doris Leuthard, präsentierten BIF grundsätzlich sehr. Eine im Gegensatz zum auslaufenden FinöV-Fonds nun zeitlich und sachlich unbegrenzte Finanzierungsstruktur ist sinnvoll und dringend nötig. Umso bedauerlicher sind die unnötigen Bremsklötze, welche die Realisierung des BIF verzögern oder gar verhindern könnten. Der neue Fonds muss einmal die Hürde des obligatorischen Referendums schaffen. Das gelingt nur, wenn die Fortsetzung der beispielhaften Schweizer Bahnpolitik garantiert bleibt und die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene nicht gefährdet wird.</p><p class="Absatznormal">Weil der neu konstruierte BIF sinnvollerweise für die gesamte öffentliche Eisenbahnfinanzierung verantwortlich sein soll – also sowohl für die teuren Ausbauinvestitionen, als auch für den nötigen Unterhalt des Netzes und den Bahnbetrieb – braucht er auch mehr Mittel als der FinöV-Fonds bisher. Eine grobe Schätzung zeigt, dass die bis jetzt vorgesehenen nicht ausreichen dürften: Der neue Fonds erhält zwar zu den FinöV-Mitteln hinzu auch alle Bundeskredite für die bisherigen Leistungsaufträge. Er muss aber auch alle Neuinvestitionen und den Betrieb damit finanzieren. Dies ist weniger als ein Nullsummenspiel, weil der BIF auch die 7 Milliarden Schulden des FinöV übernehmen muss, womit er von Beginn weg eine immense Schuld abzahlen und verzinsen muss. Dies schränkt den Spielraum beim unverzichtbaren Ausbau für die Bahn 2030 unnötig ein. Und für zusätzliche Aufgaben wie mehr Unterhaltskredite, um die gefährdete Netzqualität zu sichern, macht der Bundesrat mit Preisaufschlägen, mehr Kantonsbeiträgen und tieferen Steuerabzügen für Pendler nur bereits völlig umstrittene Finanzierungsvorschläge. Sie und die alten Schulden sind politische und finanzielle Bremsklötze, welche die gute Fonds-Idee gefährden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Absolut unhaltbar sind die Begründungen der UVEK-Chefin: Mit den Preissignalen wolle man die grossen Pendlerströme brechen. Es sei zu attraktiv, ausserhalb der Zentren zu wohnen und lange Arbeitswege zurückzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger werden für die miserable Raumplanungspolitik der Behörden und die davon ausgelöste Zersiedelung der Schweiz verantwortlich gemacht und dafür zur Kasse gebeten. Sie haben gar keine echte Wahl. Und der Rückumstieg von der Schiene auf die Strasse widerspricht dem demokratisch vielfach bestätigten Schweizer Erfolgsmodell des Bahnausbaus der letzten zwei Jahrzehnte. Die BIF-Finanzierung sollte keine widersprüchlichen Anreize schaffen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Aus Sicht der Gewerkschaften und des betroffenen Personals ist klar: Wir wollen eine sichere Finanzierung des vorbildlichen Bahnsystems Schweiz. Inklusive Netzunterhalt! Die neue Fonds-Idee mit dem BIF darf politisch nicht ins Offside fahren. Deshalb müssen die Bremsklötze bzw. die riskanten Finanzierungsideen weg. Der Schlüssel dazu ist die Schuldentilgung von 7 Mia. Franken. Der Bund kann sie problemlos übernehmen. Das würde auch den Grossteil der umstrittenen Finanzvorschläge überflüssig machen. Zwei Fliegen auf einen Streich!</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-14</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:52:00 +0100</pubDate><title>Weiterbildung: Nicht nur für jene, die bereits schon viel haben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/weiterbildung-nicht-nur-fuer-jene-die-bereits-schon-viel-haben</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Lange Jahre stand Bundesrat Couchepin unbeirrt auf der Bremse. Dann wurde er durch&nbsp;</span>Didier Burkhalter abgelöst, und es gab Wind im Dossier: Der Bundesrat beschloss die Ausarbeitung eines Weiterbildungsgesetzes.&nbsp;<span lang="DE">Haben alle, die sich seit Jahren für eine bedürfnisgerechte Förderung der Weiterbildung eingesetzt haben, zu früh aufgeatmet? Wer den bundesrätlichen Auftrag an die Expertenkommission aufmerksam liest, wer deren Zusammensetzung überprüft, der wird am guten Willen der Exekutive zweifeln: Das noch zu erarbeitende Gesetz soll keinen neuen Fördertatbestand verankern, und die Sozialpartner sollen, wie viele andere Akteure auch, lediglich konsultiert werden.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit anderen Worten: der Bundesrat will kein verbessertes Weiterbildungsangebot für sozial Benachteiligte. Wer das will, muss seine Energie auf das Parlament richten. In Bildungsfragen hat dieses bereits mehrmals dem Bundesrat Gefolgschaft verweigert und stattdessen die Bedürfnisse der Lernenden und der Lehrenden höher veranschlagt. So etwa seinerzeit bei der Botschaft zur Förderung der Bildung, Forschung und Innovation, (wo die jüngsten mickrigen Bundesratsvorschläge erneut korrigiert werden müssen).</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB verlangt ein klares Anforderungsprofil für das Weiterbildungsgesetz. Er fordert das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.</span></p><p class="Absatznormal">Das Parlament wird gefordert sein. Von selbst stellt sich mehrheitsfähig nicht die Erkenntnis ein, dass das neue Gesetz vorrangig die Weiterbildung Benachteiligter fördern muss. Zurzeit ist nicht mal gesichert, ob die Anbieter von Kursen im Bereich der bildungsmässig besonders Benachteiligten die bisher über den Kulturförderartikel gesteuerte Unterstützung weiter erhalten werden. Die Weiterbildungsakteure müssen sich hier durchsetzen können.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-13</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:46:00 +0100</pubDate><title>ECAP – Vielstimmigkeit in Harmonie</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/ecap-vielstimmigkeit-in-harmonie</link><description>Orchester: London Symphony. Pianist: ein Norweger. Komponist: ein Russe. Dirigent: ein Engländer italienischer Herkunft. Kann, was in der Spitzenklassik üblich ist, auch in der profanen Welt der Arbeit funktionieren? Das Beispiels des Weiterbildungsinstituts ECAP, das soeben seinen 40. Geburtstag gefeiert hat, zeigt: Ja, es kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der lange Nachkriegsboom im 20. Jahrhundert erzeugte eine massive Zuwanderung aus dem Süden Europas, hauptsächlich aus Süditalien. Die Einwanderer waren männlich, wenig qualifiziert (einige Jahre Volksschule) und als Saisonniers im Bau und in der Maschinenindustrie rekrutiert. Parallel dazu wuchs in der Schweiz der Rechtspopulismus. Höhepunkt war der 7.6.1970: 46 Prozent und 7 Kantone sagten ja zur 10-Prozent-Plafonierungs-Initiative von James Schwarzenbach. 300‘000 Ausländer hätten im Falle einer Annahme der Volksinitiative ausgewiesen werden müssen.&nbsp;
</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Aufholen, soziale Gerechtigkeit</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">In diesem Umfeld ergreift die grösste italienische Gewerkschaft, CGIL, die Initiative zur Gründung der „Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca“, ECAP. ECAP will den italienischen Saisonniers die berufliche Grundausbildung in Abend- und Wochenendkursen als Nachholbildung ermöglichen. Die Gewerkschaften und die Migrationsvereinigungen (wie bspw. die Federazione delle Colonie Libere Italiane in Svizzera, FCLI) organisieren mit meist italienischen Geldern (Gewerkschaft und italienischer Staat) und viel Freiwilligenarbeit von solidarischen Fachkräften den Wissens- und Kulturtransfer. Von der „68er Bewegung“ demokratisch und kulturell stimuliert, findet so nicht nur berufs- und arbeitsmarktorientierter Wissenstransfer statt sondern auch eine Vermittlung zentraler kultureller und gesellschaftlicher Werte. Das Benzin dieses Motors ist „soziale Gerechtigkeit“ und „freie kulturelle Entfaltung“.&nbsp;</span>&nbsp;
</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Neue Migration</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Veränderung der Migration verändert auch die ECAP. Die erste grosse Wirtschaftskrise nach dem II. Weltkrieg, Mitte der 70er Jahre, noch ohne Arbeitslosenversicherung, provoziert die Rückwanderung von rund 200‘000 Migranten. Als Antwort auf Schwarzenbach und die rein ökonomisch gesteuerte Migration wird die „Mitenand-Initiative für eine neue Ausländerpolitik“ lanciert. Sie will auch den Saisonniers den Aufenthaltsstatus mit Familiennachzug gewähren. Die Initiative findet vor dem Souverän keine Gnade (nur 16 Prozent Zustimmung am 4.4.81). Der wieder einsetzende und länger anhaltende Wirtschaftsaufschwung führt jedoch zu einem erneuten Anstieg der Migration und einem wachsenden Familiennachzug. ECAP ist nun damit konfrontiert, dass einerseits die berufsbildenden Bedürfnisse der zweiten Migrationsgeneration wachsen und dass anderseits die Ansprüche an das Beherrschen der lokalen Sprache steigen. Zudem erweitern sich die Herkunftsländer der Migration. Die neue Migration in den achtziger Jahren ist nicht mehr wie zuvor die italienische stark selbst organisiert. Die neuen Herkunftsländer (Ex-Jugoslawien) stellen keine Mittel für Bildung und Kultur zur Verfügung. Damit entstehen zunächst viele kleine schweizerische Organisationen, die die neuen Bildungsbedürfnisse zu bedienen trachten, allerdings mit einem tendenziell assimilatorischen Konzept (lokale Sprache lernen, anpassen, einordnen).&nbsp;</span>&nbsp;
</p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Einführung der obligatorischen Arbeitslosenversicherung Ende der siebziger Jahre führt dazu, dass die zivilgesellschaftlichen Aktivitäten zurückgehen, hingegen sozialstaatlich finanzierte Projekte – entlang den wirtschaftlichen Konjunkturzyklen – sich entwickeln. Damit findet eine Professionalisierung im Bereich der Bildungs- und Kulturvermittlung für die Migration statt, die allerdings stark auf die „Employability“ ausgerichtet ist. Auch die ECAP bewegt sich damit auf einen starken Wachstumspfad.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span>Gegenwart</span></h3><p>&nbsp;<span style="font-weight: normal; text-decoration: none;">Mit den neuen institutionellen Rahmenbedingungen (EU-Personenfreizügigkeit, neues Ausländergesetz mit Integrationsartikel) und mit den neuen Bedürfnissen der Wirtschaft nach höher qualifizierten Migrant/innen, aber auch aufgrund des deutlich höheren Anteils der Frauen in der Migration verbreitern und akzentuieren sich die bildungs- und kulturpolitischen Massnahmen von ECAP nochmals. War vor 40 Jahren ECAP eine zivilgesellschaftliche, italienische Organisation, italienisch finanziert, für italienische junge Männer, sind heute unter den ECAP-Lernenden 130 Herkunftsländer vertreten, die Mehrheit sowohl der Lernenden als auch der Lehrenden sind Frauen, und die Finanzierung erfolgt im wesentlichen öffentlich (kantonal) oder über die Arbeitslosenversicherung. Die Entwicklung der Zahl der Lernenden zeigt, dass die Angebote von ECAP den gewandelten gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechen.</span>&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: normal; text-decoration: none;">Am Beispiel von ECAP lässt sich nachzeichnen, dass grössere gesellschaftliche Umbrüche zunächst durch zivilgesellschaftliche Initiativen auf- und wahrgenommen werden. Für die nachhaltige Erreichung der Ziele bei wachsenden Volumen und Differenzierungen braucht es aber staatliche (Mit-)Finanzierung.</span>&nbsp;
</p><p><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Oder – um zu unserem Eingangsbild zurückzufinden: ECAP trägt in der profanen Welt seinen Teil zu Vielstimmigkeit und Harmonie auf höherer Ebene bei.</span>&nbsp;
</p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align: justify; font-style: italic;">(<span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">Gekürzte Version eines Vortrages, den P. Sigerist am 25.1.2011 anlässlich einer Weiterbildungstagung an der Uni ZH hielt.)</span></p>]]></content:encoded><category>Migration</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-10</guid><pubDate>Wed, 02 Feb 2011 16:26:00 +0100</pubDate><title>Ziel noch nicht erreicht</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ziel-noch-nicht-erreicht</link><description>Der Bundesrat hat seine Vorschläge zur Umsetzung der Strukturreform der Zweiten Säule präsentiert. Die Vernehmlassung zu den Verordnungsänderungen der beruflichen Vorsorge dauert bis Ende Februar. Die Vorlage erntet innerhalb der Pensionskassenlandschaft massive Kritik. Auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) befürchtet, dass mehr Regulierung kaum die Lösung für die Probleme der Zweiten Säule sein kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der Zweck der Strukturreform, die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule zu stärken, hat für den SGB eine hohe Priorität. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze und Instrumente zur Zielverwirklichung in den Verordnungsänderungen erachtet der SGB jedoch teilweise als unpassend. So stärken etwa die unterbreiteten Verordnungsänderungen allzu sehr die Revisionsstellen. Künftig sind sie die mächtigen „Player“ in der beruflichen Vorsorge. Damit gelangt ein weiterer Akteur noch stärker ins Spiel, der intransparent und ohne Verankerung bei den Versicherten in die Geschicke der beruflichen Vorsorge eingreift und die Kosten treibt. Für den SGB ist vermehrte Transparenz und Glaubwürdigkeit der Zweiten Säule in der Stärkung der Parität innerhalb der Organe der Vorsorgeeinrichtungen zu suchen. Eine gelebte, echte Sozialpartnerschaft schafft Vertrauen und bringt das System der beruflichen Vorsorge näher zu den Versicherten heran. Die Vorschläge der Bundesverwaltung, welche die Autonomie des Stiftungsrates einschränken und seine Tätigkeit durch bürokratische Hürden behindern, gehen folglich in die falsche Richtung. Den Vorschlag, dass bei ungenügenden Wertschwankungsreserven keine Leistungsverbesserungen beschlossen werden dürfen, lehnt der SGB ab. Die Verzinsung des Altersguthabens festzulegen, ist eine Führungsaufgabe des obersten Organs, die jeweils kassenspezifisch erfolgt. Generelle Vorgaben sind hierzu nicht angebracht. Unausgewogen sind auch die vorgesehenen Offenlegungspflichten für Stiftungsräte und Stiftungsrätinnen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Etliche Vorschläge wie etwa die bessere Transparenz bei den Verwaltungskosten gehen in die richtige Richtung. Sie sind aber noch mutlos. Der SGB fordert eine volle Kostentransparenz im Pensionskassengeschäft. Anlagen, die nicht sauber die Kosten aufschlüsseln, müssen vom Pensionskassengeschäft ausgeschlossen werden. Für viele Versicherte sind die Verwaltungskosten der Zweiten Säule ein grosses Ärgernis und mitunter ein Grund für den Vertrauensverlust in die Leistungen der beruflichen Vorsorge. Die Ziele der Strukturreform lassen sich daher nur verwirklichen, wenn tiefe und transparente Verwaltungskosten zum Standard der Pensionskassen werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-12</guid><pubDate>Mon, 31 Jan 2011 16:34:00 +0100</pubDate><title>Arbeitgeber ohne Vertrauen in Sozialpartnerschaft</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitgeber-ohne-vertrauen-in-sozialpartnerschaft</link><description>Die Vernehmlassungsfrist zur OR-Revision mit dem Ziel eines besseren Schutzes gegen missbräuchliche Kündigung für Gewerkschaftsvertreter/innen und für Personen, die Missstände anzeigen, ist soeben zu Ende gegangen. Die Arbeitgeber und die bürgerlichen Parteien blockieren auf der ganzen Linie.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die linken Parteien unterstützen in der Frage eines besseren Schutzes gegen missbräuchliche Kündigung die Haltung des SGB, die bürgerlichen den Arbeitgeberverband, der jegliche Verbesserung ablehnt. Dessen Haltung schockiert. Der Verband will neuerdings in dieser Frage nicht mal mehr die sozialpartnerschaftliche Karte spielen. Das widerspricht der bisher vertretenen Linie&nbsp;</span>geradezu diametral.&nbsp;<span lang="DE">Denn bisher sprachen sich die Arbeitgeber immer dafür aus, den Kündigungsschutz von Gewerkschaftsvertreter/innen</span><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">&nbsp;</span><span lang="DE">in Gesamtarbeitsvertragsverhandlungen (GAV) zu regeln. Das kürzliche Urteil eines Genfer Gerichtes in der Affäre Manor/Marisa Pralong hat indessen klar ergeben, dass die Sozialpartner nicht einfach antigewerkschaftliche Kündigungen in den GAV verbieten können. Grund: Die entsprechenden OR-Artikel sind „absolut zwingend“ und können deshalb nicht abgeändert werden, nicht einmal zu Gunsten der Arbeitnehmer/innen. In seiner Vernehmlassung weigert sich jedoch der Arbeitgeberverband, dass die Bestimmungen über antigewerkschaftliche Kündigungen „relativ zwingend“, d.h. zugunsten der Arbeitnehmenden abänderbar, werden. Und entzieht so diese Frage dem sozialpartnerschaftlichen Bereich, dem er sie zuvor immer hatte zuweisen wollen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Simple Schlussfolgerung: die Arbeitgeber wollen Null-Fortschritt beim Schutz gegen missbräuchliche Kündigung. Die schockierende Praxis, sich seiner Verhandlungspartner zu entledigen – wie etwa die Entlassung des Personalkommissions-Präsidenten beim „Tages-Anzeiger“ zeigte – soll unverändert weiter gehen. Und nicht mal die Sozialpartner sollen einen entsprechenden Schutz vereinbaren können. Dabei ist ein korrekter Schutz der Gewerkschafter/innen und der Personalvertreter/innen nicht nur eine Frage der Grundrechte. Es ist auch ein Instrument, das eine sachgerechte Anwendung der GAV erst ermöglicht.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit seinen Vorschlägen hat der Bundesrat zumindest gezeigt, dass in der Frage des Kündigungsschutzes dringender Handlungsbedarf besteht. Wenn die Vorschläge zur Zeit auch nicht zu befriedigen vermögen, so stellen sie doch bereits einen bedeutenden Erfolg für den SGB dar. Der SGB wird sich weiterhin dafür mobilisieren, dass alle, die sich für den Schutz der Arbeitskolleg/innen einsetzen, nicht einfach willkürlicher Rache der Arbeitgeber ausgeliefert sind.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-713</guid><pubDate>Sun, 23 Jan 2011 11:30:00 +0100</pubDate><title>Paul Rechsteiner: Mindestlöhne stoppen Ungerechtigkeit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/paul-rechsteiner-mindestloehne-stoppen-ungerechtigkeit</link><description>Zur Einreichung der Mindestlohninitiative</description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Jahr Sammelzeit hat der SGB mit seinen Verbänden und Partnerorganisationen die Mindestlohn-Initiative mit über 111'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie verlangt eine Förderung von Gesamtarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen und ergänzend einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat (bei 42 Wochenstunden). 400'000 Erwerbstätige verdienen heute weniger. Im Folgenden die Kurzansprache von SGB-Präsident Paul Rechsteiner anlässlich der Einreichung: 
</p><p> Mit der Mindestlohn-Initiative schlägt die Schweiz ein neues Kapitel in der Lohnpolitik auf. Waren die letzten 10, 15 Jahre von der Explosion der hohen und höchsten Löhne geprägt - weit über die Schamgrenze hinaus - muss jetzt ein neuer Zyklus zugunsten der tiefen und mittleren Löhne eingeleitet werden. Mindestlöhne sind das stärkste Mittel für bessere Löhne für alle - also auch für jene, die lohnmässig benachteiligt sind. Und wenn die Löhne jener unten in der Lohnskala nicht mehr gedrückt werden können, dann hilft das auch allen, die mehr als das Minimum verdienen. Die Löhne für alle mit unteren und mittleren Einkommen müssen sich dann wieder nach oben orientieren.
</p><p> Die Initiative führt zu einem gesetzlichen Lohnminimum, das nicht unterschritten werden darf. Sie stärkt aber auch die Sozialpartnerschaft. Die Gesamtarbeitsverträge werden gefördert und stehen im Vordergrund. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur dort, wo es keine anständigen Gesamtarbeitsverträge mit entsprechenden Löhnen gibt; weil es in der Branche keinen Arbeitgeberverband gibt oder dieser sich weigert, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen. Die Mindestlohn-Initiative wird zu mehr und nicht zu weniger Gesamtarbeitsverträgen führen.
</p><p> Die Mindestlohn-Initiative soll eine neue Debatte anstossen. "Arbeit muss sich lohnen" ist eine Parole, der wohl fast alle zustimmen können. Wer ihr zustimmt, wird aber auch anerkennen müssen, dass, wer Vollzeit arbeitet, vom Lohn auch leben können muss - ohne vom Sozialamt bzw. mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden zu müssen. Der Mindestlohn von wenigstens 22 Franken pro Stunde oder 4'000 Franken pro Monat orientiert sich exakt an diesen Erfordernissen.
</p><p> Die Schweiz braucht diese Debatte: Wer in unserem Land von seinem Lohn nicht leben kann, dem geschieht Unrecht. Mindestlöhne sind das beste Mittel, um mit dieser Ungerechtigkeit Schluss zu machen.<br></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-9</guid><pubDate>Fri, 14 Jan 2011 16:19:00 +0100</pubDate><title>Gewalt, vor allem auch häusliche, eindämmen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&amp;tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&amp;tx_news_pi1%5Bnews%5D=9&amp;cHash=121c1aba9db0dd58535d246068c6619c</link><description>In der Schweiz sterben jedes Jahr rund 300 Personen an Schusswaffen-Suizid, weitere 70 Personen werden Opfer von Tötungsdelikten mit Schusswaffen. Die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» dämmt diese Gewalt ein. Deshalb verdient sie ein Ja. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Schusswaffe im Kleiderschrank erleichtert nicht nur den Suizid, sie gefährdet auch Angehörige. Denn Männer – fast immer handelt es sich um Männer - die mit einer Schusswaffe Suizid begehen, töten vorher manchmal die eigene Frau und die Kinder. Zudem stellen Waffen in Privathaushalten für viele Frauen und Kinder eine Bedrohung dar. Vor allem dann, wenn die Familie immer wieder an die Waffe im Keller, auf dem Estrich oder unter dem Bett erinnert wird. Täglich fliehen Frauen und Kinder von zuhause ins Frauenhaus, weil sie Angst haben und sich durch die griffbereite Schusswaffe bedroht fühlen. Gewalt in der Familie richtet sich fast immer gegen Frauen und Kinder und wird in aller Regel von männlichen Familienmitgliedern ausgeübt.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Mehr Sicherheit</span></h3><p class="Absatznormal">Die Eidgenössische Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» will einen Beitrag zur Eindämmung häuslicher Gewalt sowie zur Suizidprävention leisten. Sie wurde am 4. September 2007 von einer breit abgestützten Koalition mit über 60 Träger- und Unterstützungsorganisationen lanciert. Mit dabei sind auch Gewerkschaften (u.a. comedia, vpod). Die Initiative fordert, dass der Waffenerwerb und Waffenbesitz an einen Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis geknüpft wird, dass Armeewaffen in gesicherten Räumen der Armee aufbewahrt werden, dass ein eidgenössisches Waffenregister eingerichtet wird und dass besonders gefährliche Waffen für Private verboten werden. Die Initiative soll einen wirksamen Beitrag leisten, um die Sicherheit zu erhöhen. Denn längst ist es erwiesen, dass die viel zu hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen in der Schweiz ein grosses Risiko darstellt, ein Risiko, das ohne Verlust wesentlicher anderer Güter stark zurückgebunden werden kann.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Suizidprävention</span></h3><p class="Absatznormal">Mit Schusswaffen in Griffnähe enden Suizidversuche fast immer tödlich. Bei Suizid handelt es sich überwiegend um eine impulsive, von starken, in einem kurzen Moment überwältigend stark werdenden Gefühlen geleitete Tat. Suizid ist fast immer eine Affekthandlung. Das Bundesamt für Gesundheit kommt deshalb in seinem Bericht zur Suizidprävention vom April 2005 klar zum Schluss, dass ein restriktives Waffengesetz einen wichtigen Beitrag zur Suizid-Verhütung leistete. Auch für die Schweizerische Verbindung der Ärzte und Ärztinnen FMH und die Psychiatrischen Fachgesellschaften der Schweiz ist es wissenschaftlich erwiesen, dass die eingeschränkte Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Suizidrate senkt. Sie haben deshalb offiziell die Unterstützung der Initiative beschlossen. Auch der SGB-Vorstand hat im November 2008 auf Antrag seiner Frauenkommission beschlossen, die Volksinitiative politisch-ideell zu unterstützen.</p>]]></content:encoded><category>Themen</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-7</guid><pubDate>Fri, 14 Jan 2011 16:11:00 +0100</pubDate><title>Nun doch ein Lichtblick?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nun-doch-ein-lichtblick</link><description>Und sie bewegt sich doch? Zumindest ist Bewegung aufgekommen im Thema Schutz vor antigewerkschaftlichen Kündigungen. Mitte Januar läuft die Vernehmlassungsfrist zu einer Gesetzesvorlage ab, die unter anderem diesen Schutz verbessern will. Aber zu wenig entschlossen … </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Auch 2010 ist die Kette nicht abgerissen, in denen Angestellte mit gewerkschaftlichem Mandat, zumeist Personalvertreter/innen, wegen ihrer gewerkschaftlichen Funktion entlassen wurden. Die zwei aktuellsten Fälle ereigneten sich in der Westschweiz und betreffen den Pflegebereich (ALSMAD [= association lausannoise pour l’aide et le maintien à domicile] Lausanne und EMS Fort Barreau, Genf). Beide gekündigten Personalvertreterinnen waren seit Jahren im jeweiligen Betrieb tätig gewesen.</p><p class="Absatznormal">All diese Kündigungen widersprechen internationalem, von der Schweiz ratifiziertem Recht; sie sind in den umliegenden Ländern annullierbar oder schon gar nicht aussprechbar. Das Problem in der Schweiz: Sogar wenn ein Gericht die Missbräuchlichkeit einer solchen Kündigung feststellt, wird als Sanktion nur eine finanzielle Entschädigung von höchstens sechs Monatslöhnen an das Opfer verfügt. Eine derart schwache Sanktion hat keine abschreckende Wirkung.</p><p class="Absatznormal">Der SGB und seine Gewerkschaften bekämpfen diesen Missstand seit Jahren. 2002 haben sie die Schweiz deshalb bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verklagt. Lange auf Blockadekurs, hat der Bundesrat mittlerweile Zeichen der Bewegung gezeigt. Denn im Rahmen der sog. Whistleblower-Gesetzgebung schlägt er vor, auch Personalvertretende besser gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. So sollen etwa Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch missbräuchlich sein. Allerdings sieht der entsprechende Gesetzesentwurf lediglich eine Verdoppelung der bisherigen Geldstrafen vor. Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt effizient gegen missbräuchliche Kündigungen und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten.</p><p class="Absatznormal">Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung, deren Frist in diesen Tagen zu Ende geht, finden Sie auf: <span lang="DE"><a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank"><span lang="DE-CH">www.sgb.ch</span></a></span> unter Dokumente/Vernehmlassungen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-8</guid><pubDate>Thu, 13 Jan 2011 16:15:00 +0100</pubDate><title>Zurück auf Feld 1 </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/zurueck-auf-feld-1</link><description>Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) hat die ständerätliche Beratung überstanden und kommt nun in die vorberatende Kommission des Nationalrates. Aus Sicht des SGB sollte die grosse Kammer das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Fachhochschulen in der Schweiz stellen den krönenden wissenschaftlichen Abschluss der Berufsbildung dar. Es ist deshalb wichtig, dass der „Veredler“ dieser sehr eigenständigen Bildungsrichtung eigengesetzlich geregelt wird. Das vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat mittlerweile im Wesentlichen bestätigte&nbsp;<span lang="DE">HFKG bedroht diese Eigenständigkeit der berufsmässig ausgerichteten Bildung. Es droht, die Fachhochschulen gleichsam zu Universitäten mit „Status 2“, zu Anhängseln der „richtigen“ Unis, zu degradieren.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Keine Rekantonalisierung</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Verfassung weist in Art. 63 die Regelungskompetenz und den Förderauftrag für die Berufsbildung dem Bund zu. Der HFKG-Entwurf rekantonalisiert d</span>ie Fachhochschulen als Teil des Hochschulsystems. Heute jedoch sind die Fachhochschulen ein (tertiärer) Teil des Bundes- resp. des verbundpartnerschaftlichen Berufsbildungssystems. Diese vorgeschlagene neue Regelung wird&nbsp;<span lang="DE">für das Berufsbildungssystem in der Praxis zu Steuerungsproblemen führen. Für den SGB gilt deshalb kategorisch:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span><span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;</span></span></span><span lang="DE">Es darf keine Rekantonalisierung der tertiären Berufsbildung geben. Der Bund muss auch weiterhin für diese Ebene der Berufsbildung zuständig sein.</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Der heutige Inhalt des Fachhochschulgesetz (FHG) muss im Rahmen eines neuen Hochschulkoordinationsgesetzes bestehen blieben.&nbsp;</span></li></ul><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Im Weiteren</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir bedauern, dass der Ständerat keinen expliziten Gleichstellungs-Auftrag ins HFKG aufnehmen wollte. Zu begrüssen ist, dass die Mitbestimmung der Studierenden und der Dozierenden gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf ein bisschen verbessert worden ist. Zu kritisieren ist zudem, dass die Vorlage der Verbundpartnerschaft als einem wesentlichen Merkmal jeglicher Berufsbildung zu wenig Beachtung schenkt.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-2</guid><pubDate>Thu, 13 Jan 2011 15:47:00 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit – Änderungen 2011</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-aenderungen-2011</link><description>Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2011.</description><content:encoded><![CDATA[<h3>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV&nbsp;</h3><p>Rentenanpassung:<b>&nbsp;</b>Im 2011 werden die AHV Renten an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Sie werden wie folgt erhöht:</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col"><span>Minimum</span></th><th scope="col">Maximm</th></tr></thead><tbody><tr><td>Altersrente</td><td><p>1'160 Fr.</p></td><td><p>2'320 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Höchstbetrag bei Ehepaaren</p></td><td></td><td><p>3'480 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Witwen-/Witwerrente</p></td><td><p>928 Fr.</p></td><td><p>1‘856 Fr.</p></td></tr><tr><td><p>Waisen- und Kinderrenten</p></td><td><p>464 Fr.</p></td><td><p>928 Fr</p></td></tr></tbody></table><p>Im selben Ausmass werden auch die Hilflosenentschädigungen der AHV erhöht. Hilflosenentschädigung können AHV-Rentnerinnen oder Rentner beantragen, die für die alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedürfen. Die Entschädigung beträgt bei einem schweren Grad 80% der minimalen AHV-Rente (Fr. 928) und bei einem mittleren Grad 50 % (Fr. 580). AHV-Bezüger mit einer&nbsp;Hilflosigkeit leichten Grades, die noch zu Hause leben, haben neu auch Anspruch auf eine Entschädigung (Fr. 232).
</p><p>Höhere Beiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige:&nbsp;Ihr jährlicher AHV/IV/EO Mindestbeitrag wird auf Fr. 475 (bisher Fr. 460) erhöht.
</p><p>Selbständige mit einem jährlichen Erwerbseinkommen von mindestens 55'700 bezahlen 9,7% AHV/IV/EO Beiträge. Bei tieferen Einkommen bis zu Fr. 9300 reduzieren sich die Beiträge. Das Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit, das Fr. 2300 im Jahr nicht übersteigt (bisher Fr. 2200), bleibt beitragsfrei. Privathaushalte und Arbeitgebende im Kulturbereich müssen auch Jahreslöhne unter Fr. 2300 in jedem Fall abrechnen.
</p><p>Der Mindestbeitrag der freiwilligen Versicherung erhöht sich auf Fr. 904 (bisher Fr. 892).
</p><p>Revisionen:&nbsp;Die unglückliche 11. AHV Revision konnte im Parlament gebodigt werden. Für das 2011 ist eine technische Revision mit den nicht bestrittenen und für den Betrieb der Versicherung notwendigen Anpassungen vorgesehen.
</p><h3>2. Invalidenversicherung IV</h3><p>Rentenanpassungen:&nbsp;Analog den AHV Renten steigen auch die IV Renten:&nbsp;</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">Rente</th><th scope="col">Ganze Rente</th><th scope="col"><i>¾ Rente</i></th><th scope="col"><i>½ Rente</i></th><th scope="col"><i>¼ Rente</i></th></tr></thead><tbody><tr><td><i>Invalidenrente*</i></td><td><p><i>1160/2320</i></p></td><td><p><i>870/1740</i></p></td><td><p><i>580/1160</i></p></td><td><p><i>290/580</i></p></td></tr><tr><td><p><i>Kinderrente*</i></p></td><td><p><i>494/928</i></p></td><td><p><i>348/696</i></p></td><td><p><i>232/464</i></p></td><td><p><i>116/232</i></p></td></tr></tbody></table><p>* Mindest-/Höchstrente
</p><p>Die Hilflosenentschädigungen der IV werden ebenfalls analog der AHV erhöht.
</p><p>Höhere Mehrwertsteuer:&nbsp;Zur Entschuldung der IV wird ab 2011 die Mehrwertsteuer um 0,4 % (bzw. 0,2 % oder 0,1% bei den reduzierten Sätzen) erhöht. Neu beträgt diese 8% (bzw. 3,8% oder 2,5%). Die Erhöhung ist bis Ende 2017 befristet. Es werden Einnahmen zugunsten der IV in der Höhe von 1,1 Milliarden Franken pro Jahr erwartet. AHV/IV und EO verfügen ab 1.1.2011 über eigene Ausgleichsfonds. Um die Transparenz und die finanzielle Trennung der Versicherungen sicherzustellen, müssen die drei Fonds gesondert Rechnung führen. Quersubventionierungen zwischen den einzelnen Fonds sind nicht zulässig.&nbsp;
</p><p>Revisionen: Bei der IV jagt eine Revision die andere. Die 5. IV Revision ist erst seit 3 Jahren in Kraft. Im 2011 wird das Parlament die Revision 6a beschliessen, welche einschneidende Rentenanpassungen beinhaltet und Integrationsleistungen verlangt ohne die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Der Bundesrat wird im 2011 die Revision 6b, welche das gesamte Rentensystem in Frage stellt, dem Parlament unterbreiten.
</p><h3>3. Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO)</h3><p>Höhere Beiträge:&nbsp;Der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung wird um 0,2% auf 0,5% erhöht. Somit belaufen sich die Beiträge an die AHV/IV/EO neu auf insgesamt 10,3 %.&nbsp;
</p><p>Die Erhöhung trägt den zusätzlichen Ausgaben der EO für die Mutterschaftsentschädigung Rechnung. Der Bundesrat ging davon aus, dass die Beiträge bereits im 2008 heraufgesetzt werden müssten. Aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung fielen die Einnahmen der EO höher aus als erwartet, so dass die Reserven des EO-Fonds länger gereicht haben.&nbsp;
</p><h3>4. Berufliche Vorsorge BV</h3><p>Die&nbsp;<b>Grenzbeträge</b>&nbsp;der beruflichen Vorsorge werden angehoben und betragen:&nbsp;</p><table class="contenttable"><tbody><tr><td>Eintrittsschwelle / Mindestjahreslohn</td><td>20‘880 Fr.</td></tr><tr><td>Koordinationsabzug </td><td>24‘360 Fr.</td></tr><tr><td>Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</td><td>83’520 Fr.</td></tr><tr><td>Maximaler koordinierter Lohn</td><td>59’160 Fr.</td></tr><tr><td rowspan="1">Minimaler koordinierter Lohn</td><td rowspan="1">3'480 Fr.</td></tr></tbody></table><p>Mindestzinssatz:&nbsp;Der Mindestzinssatz für das Jahr 2011 bleibt unverändert auf 2 %. Er gilt nur für die obligatorischen Guthaben, nicht aber für ausserobligatorische (d.h. vor- und überobli­gatorische) Guthaben.
</p><p>Mindestumwandlungssatz: Die in der 1. BVG-Revision beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,8% geht planmässig weiter. Für die Männer mit Jahrgang 1946, die im 2011 mit Alter 65 pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6,95 %. Für Frauen mit Jahrgang 1947, die im 2011 im Alter von 64 Jahren pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6.90 %. Der Mindestumwandlungssatz BVG gilt nur für obligatorische Guthaben. Für überobligatorische Guthaben und in umhüllenden Vorsorgeplänen kann die Vorsorgeeinrichtung einen anderen Umwandlungssatz festlegen. Eine weitere Senkung auf 6,4% konnte dank dem Referendumssieg vom 7.3.2010 verhindert werden.
</p><p>Anpassung derHinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung: Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule werden periodisch dem Index der Konsumentenpreise angepasst. Dabei muss dieser Teuerungsausgleich zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt werden. Somit erhalten auf den 1. Januar 2011 all jene zum ersten Mal einen Teuerungsausgleich, die seit 2007 eine solche Rente erhalten. Ihre Hinterlassenen- oder Invalidenrente erhöht sich um 2,3%. Die Renten, die seit 2006 laufen, werden im selben Rhythmus wie die AHV-Renten angepasst, was einen Teuerungsausgleich von 0,3% ergibt. Renten, die vor 2006 entstanden sind, wurden letztmals – im gleichen Zug, wie die AHV-Renten – auf den 1.1.2009 erhöht. Sie werden jedoch auf den 1.1.2011 nicht erhöht, weil der Septemberindex der Konsumentenpreise von 2010 tiefer ist als derjenige von 2008. Wenn die Renten über das vom Gesetz vorgeschriebene Minimum hinausgehen, ist der Teuerungsausgleich nicht obligatorisch. Ob und wie hoch die Anpassung erfolgt, entscheidet das paritätische Organ der Vorsorgeeinrichtung, das auch über einen allfälligen Teuerungsausgleich für laufende Altersrenten befindet.
</p><p><b>Neue Anlagemöglichkeiten für Freizügigkeitskapital</b>:&nbsp;Die Freizügigkeitsstiftungen können ab 2011 die Freizügigkeitsgelder neu auch in ausländische Fonds investieren, welche die FINMA in der Schweiz zum Vertrieb zulässt. Ausserdem werden Direktinvestitionen in bestimmte verzinsliche Anlagen wie Bundes- oder Kassenobligationen zugelassen.
</p><p>Sicherheitsfonds BVG:<b>&nbsp;</b>Der maximale Grenzlohn, für den der Sicherheitsfonds im Falle von Insolvenz der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen sicherstellt, beträgt neu 125'280 Franken.<b>&nbsp;</b>Der Beitragssatz für die Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur bleibt unverändert bei 0,07%, derjenige für Insolvenzen wird von 0,02% auf 0,01% gesenkt.
</p><p>Massnahmen für ältere Arbeitnehmende:&nbsp;Die Vorsorgeeinrichtungen können neu für die älteren Versicherten vorsehen, dass sie, wenn sie ihr Arbeitspensum ab dem 58. Altersjahr reduzieren, ihren bisherigen versicherten Verdienst weiterführen können. Und dass Versicherte, die auch nach dem ordentlichen Rentenalter erwerbstätig bleiben möchten, bis zur Vollendung des 70. Altersjahres weiterhin Beiträge an die Vorsorgeeinrichtung einzahlen können.&nbsp;Diese Massnahmen gehören zum ersten Teil der in drei Etappen umgesetzten Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Die zweite Etappe mit verschärften Governance-Vorschriften für Pensionskassen soll am 1. Juli 2011 in Kraft treten.
</p><h3>4. Ergänzungsleistungen EL</h3><p>für Alleinstehende: 19‘050 Fr.
</p><p>für Ehepaare: 28'575 Fr.
</p><h3>5. Krankenversicherung und Neuordnung der Pflegefinanzierung</h3><p><b>Höhere Krankenkassenprämien:</b>&nbsp;Die Prämien wurden wiederum erhöht. Bei den Erwachsenen beträgt die Erhöhung im Schnitt 6.5%. Die Kinderprämien steigen im Schnitt um 6.3%, jene für junge Erwachsene um 11.8%. Die starke Erhöhung der Prämien für junge Erwachsene hat auch damit zu tun, dass mehrere Krankenversicherer die Rabatte für die Prämien der Versicherten dieser Alterskategorie erneut gesenkt haben.&nbsp;
</p><p><b>Höhere Spitalkostenbeitrag und neu für alle Erwachsenen:&nbsp;</b>Bisher mussten allein lebende Personen bei einem Spitalaufenthalt 10 Franken pro Tag bezahlen. Der Spitalbeitrag wurde von 10 auf 15 Franken erhöht. Erweitert wurde auch der Personenkreis. Neu müssen&nbsp;<b>alle</b>&nbsp;erwachsenen Personen bei Aufenthalt im Spital 15 Franken pro Tag bezahlen. Keinen Spitalbeitrag bezahlen Kinder (0-18 Jahre) und junge Erwachsene (19-25 Jahre) in Ausbildung sowie Frauen bei Aufenthalt wegen Mutterschaft.
</p><p><b>Beitrag an die Kosten der Pflege:&nbsp;</b>Die Finanzierung der Pflege wurde neu geregelt. Wichtigstes Element dieser neuen Regelung ist, dass die Krankenkassen künftig nur einen Beitrag an die Pflegekosten leisten und nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, wie dies im Gesetz von 1996 ursprünglich vorgesehen war. Das bedeutet folgendes: Heimbewohnerinnen und –bewohnern sowie Spitex-Kundinnen und –kunden kann ein Beitrag an die Kosten der Pflege in Rechnung gestellt werden. Dieser beläuft sich derzeit auf maximal Fr. 21.60 pro Tag im Heim (7884 Franken/Jahr) und maximal Fr. 15.95 pro Tag für Pflege zu Hause (Fr. 5821.75/Jahr). Den Kantonen ist es frei, tiefere Beiträge festzulegen. Kein Beitrag bezahlt werden muss, wenn die Pflege direkt an einen Spitalaufenthalt anschliesst und spitalärztlich verordnet worden ist. Diese Regelung ist zeitlich auf zwei Wochen beschränkt.&nbsp;
</p><h3>6. Unfallversicherung</h3><p><b>Keine Rentenanpassung</b>: Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2011 gleich, weil sich seit der letzten Anpassung der Renten im Januar 2009 keine Teuerung mehr ergeben hat. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt unverändert 126’000 Franken im Jahr resp. 346 Franken im Tag.
</p><p>Revision:&nbsp;Die UVG Revision wird im 2011 im Ständerat behandelt, nachdem der Nationalrat sie abgelehnt hat.
</p><h3>7. Arbeitslosenversicherung ALV</h3><p>Höhere Beiträge:&nbsp;Auf allen versicherten Einkommen bis 126‘000 Franken (bis Fr. 10‘500 Monatslohn) wird eine Beitragserhöhung von 0,2% auf 2,2% vorgenommen. Auf Einkommensanteilen zwischen 126000 und 315000 Franken wird darüber hinaus ein Solidaritätsprozent erhoben. Sämtliche Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen.
</p><p>Durch die Erhöhung der ALV-Beiträge fliessen jährliche Mehreinnahmen von 620 Millionen Franken in die ALV.
</p><p>Leistungskürzungen:&nbsp;Die Leistungskürzungen, die das neue Gesetz vorsieht, sollen auf den 1.4.2011 in Kraft treten. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit verlangt der SGB eine Verschiebung der AVIG-Inkraftsetzung.
</p><h3>8. Familienzulagen&nbsp;</h3><p>Per 2011 wird das neue Familienzulagenregister in Betrieb genommen. Das Register ist die zentrale Informationsplattform über Familienzulagen und wird durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführt. Gemäss Schätzung werden bei Inbetriebnahme des Registers rund 1,7 Mio Kinder und Jugendliche registriert sein, für die eine Familienzulage ausbezahlt wird.
</p><p>Zu den geltenden Ansätzen, siehe Website des BSV.
</p><h3>9. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)</h3><p>Die Ansätze steigen im 2011. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt 6'682 Franken für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, resp. 33'408 Franken für Personen, die nicht in der beruflichen Vorsorge versichert sind.
</p><h3>10. Militärversicherung</h3><p><b>Rentenanpassungen:</b>&nbsp;Die Renten der Militärversicherung werden ebenfalls der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Die Renten der noch nicht im AHV-Alter stehenden Versicherten und die Hinterlassenenrenten werden um 3,2% erhöht, sofern die Rente im Jahr 2008 oder früher festgelegt wurde. Renten mit Spruchjahr 2009 werden um 0,9 % erhöht. Die übrigen Renten werden infolge schwacher Teuerung nicht angehoben.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-109</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:32:00 +0100</pubDate><title>Kein Lohndumping – weder in der EU noch in der Schweiz!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kein-lohndumping-weder-in-der-eu-noch-in-der-schweiz</link><description>In ganz Europa haben die Gewerkschaften am 15. 12. 2010 „gegen eine Politik des Sparens für alle und der Boni für wenige“ protestiert. In der Schweiz setzte der SGB einen zusätzlichen Akzent. An einer Kundgebung protestierten an die 100 Gewerkschafter/innen vor der EU-Botschaft gegen erneute Versuche der EU, den schweizerischen Lohnschutz zu durchlöchern. SGB-Präsident Paul Rechsteiner übergab EU-Botschafter Reiterer den nachfolgend im Wortlaut abgedruckten Protestbrief. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">„Sehr geehrter Herr Botschafter</p><p class="Absatznormal">Am 16. und 17.12. tagt der EU-Ministerrat. Deshalb hat der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) all seine Mitgliedsverbände dazu aufgerufen, zuvor einen zweiten europaweiten Protest- und Aktionstag zu organisieren. Auf der Tagesordnung dieses Gipfels stehen insbesondere die Überprüfung der schweren ökonomischen und monetären Probleme der EU und die Behandlung eines beunruhigenden Berichtes über die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz. Aus diesem Grund leisten der SGB und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften diesem Appel Folge und organisieren eine Kundgebung symbolischen Charakters vor der EU-Botschaft in Bern, um</p><ul><li><span><span><span></span></span></span><span>gegen die erneute Infragestellung unseres Lohn- und Sozialschutzes durch die EU zu protestieren;</span></li></ul><ul><li><span><span></span></span><span>die Forderungen unserer europäischen Kolleginnen und Kollegen nach einer Neuorientierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der EU sowie in den einzelnen Mitgliedstaaten solidarisch zu unterstützen.</span></li></ul><p class="Absatznormal">Für eine Schweiz ohne Lohndumping: flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit nicht aufweichen</p><p class="Absatznormal">Von Oktober 2008 bis Mai 2009 hat die Schweiz mit den betroffenen EU-Staaten über einen einfacheren Vollzug der flankierenden Massnahmen verhandelt. Beide Seiten willigten schliesslich in einen Kompromiss ein, der Verbesserungen bei der Information und Erleichterungen in der Umsetzung unseres Lohnschutzes vorsieht, ohne dass seine Schlüsselelemente in Frage gestellt würden. Doch trotz dieser Vereinbarung hat das EU-Parlament am 7. September 2010 erneut dieselben flankierenden Massnahmen scharf kritisiert (siehe IMCO-Bericht). Am 14. Dezember haben die EU-Aussenminister im Hinblick auf die Ministerratssitzung von 16./17. die Position des Europäischen Parlamentes weitgehend übernommen. Dass nun die EU-Behörden erneut Druck machen, ist für die Gewerkschaften ein Bruch von Treu und Glauben. Dem Lohnschutz der flankierenden Massnahmen steht ein neuer Angriff bevor.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dabei geht es um Kernelemente des schweizerischen Schutzes vor Lohndumping. Zu erinnern ist auch daran, dass diese Massnahmen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Einheimischen und Immigrierten respektieren.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">In einer einstimmig verabschiedeten Resolution hat der SGB-Kongress vom 5./6.11.2010 deshalb gegenüber dem Bundesrat festgehalten: „Es gibt keinen Anlass zu irgendwelcher Konzession, die das System der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit schwächen würde. Unsere Unterstützung der Personenfreizügigkeit und einer Annäherung an die EU ist sehr eng an das bewährte Schutzdispositiv gegen Sozialdumping gebunden. Den EU-Behörden ihrerseits muss klar sein, dass jeder neue Angriff auf die flankierenden Massnahmen die EU in den Augen der hierzulande Arbeitenden – Schweizern wie Immigrierten – diskreditieren würde. Eine solche Attacke wäre Wasser auf die Mühle unserer populistischen antieuropäischen Rechten.“</p><p class="Absatznormal">Die Gewerkschaften haben der Öffnung des schweizerischen Arbeitsmarktes bisher unter der Bedingung zugestimmt, dass die Arbeitsbedingungen geschützt sind. Die Schweiz gehört zu den europäischen Ländern mit den höchsten Einkommensniveaus. Das macht das Land für ausländische Firmen und Arbeitskräfte sehr attraktiv. Wenn die flankierenden Massnahmen ausgehöhlt werden, ist dieser Schutz nicht mehr gewährleistet. Das ist weder im Interesse der Beschäftigten in der Schweiz, noch in demjenigen ihrer Kolleginnen und Kollegen aus der EU, umso mehr, als dass damit auch noch fremdenfeindliche Tendenzen geschürt werden. Der SGB fordert daher die Institutionen der EU auf, sich an die früheren Vereinbarungen mit der Schweiz zu halten.</p><p class="Absatznormal">In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden. Das war bisher die Position der Schweizer Gewerkschaften und das wird sie auch bleiben.“</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-108</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:27:00 +0100</pubDate><title>Ziele teilweise erreicht – Bau und öffentliche Hand zu tief</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ziele-teilweise-erreicht-bau-und-oeffentliche-hand-zu-tief</link><description>Die SGB-Verbände forderten im August 2010 für 2011 eine Lohnerhöhung von zwei bis drei Prozent. Diese beinhaltete den Ausgleich der Teuerung und den Anteil der Arbeitnehmenden am Produktivitätswachstum. Nun liegen die meisten Abschlüsse vor, und es lässt sich eine erste Bilanz ziehen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">In vielen Branchen und Betrieben konnte das Ziel von zwei bis drei Prozent erreicht werden. Das beispielsweise im Detailhandel (z.B. Coop), in der Kommunikationsbranche (z.B. Post), in der Industrie (z.B. Rockwell, V-Zug) oder vereinzelt im Bau (Elektriker). Die gewerkschaftlichen Forderungen haben sich als realistisch herausgestellt.</p><p class="Absatznormal">Unbefriedigend sind hingegen die meisten Abschlüsse im Baugewerbe. Der Schweizer Bau läuft seit einiger Zeit auf Hochtouren. Die Bauarbeiter und Monteure arbeiten hart. Vielerorts werden seit längerem Überstunden gemacht, es wird am Samstag gearbeitet. Dass nun zum zweiten Jahr in Folge für den Bau eine Negativbilanz gezogen werden muss, ist für die betroffenen Arbeitnehmer ein Affront. Im Bauhauptgewerbe haben die Baumeister die Verhandlungen abgebrochen. Und die Sanitäre erhalten beispielsweise nur 50 Fr. pro Monat (generell) mehr.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">In den öffentlichen Bereichen sind Reallohnerhöhungen die Regel. Das ist positiv zu werten. Doch wegen den meist unnötigen Sparvorgaben hinken die Abschlüsse denjenigen der Privatwirtschaft hinterher. Das wird sich rächen. Das wird die schon jetzt beklagten Rekrutierungsprobleme der öffentlichen Hand (z.B. Lehrermangel und Pflegekräftemangel) noch einmal akzentuieren.</p><h3 style="margin-bottom: 18pt; line-height: 14pt; font-weight: bold;"><span style="font-size:12.0pt; letter-spacing:.1pt">Lohnverhandlungen Abschlüsse 2010/201</span><span style="font-size:12.0pt; letter-spacing:.1pt">1</span>&nbsp;</h3><table style="width:100.0%; border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><thead><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Branche/Betrieb&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Erhöhung Effektivlöhne</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Kommentar / Anderes</span></p>&nbsp;</td></tr></thead><tbody><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Dienstleistungen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Coop</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">3 % gen für Löhne bis 4500.- Monatslohn;&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">3 % ind. Für Löhne zwischen 4500.- und 5000.-</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % ind. Für Löhne über 5000.-</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Zusätzlich Fr. 50.- für alle mit mehr als 10 Dienstjahren</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gastgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">13. Mt.lohn für alle und höhere Mi.löhne ab 1012</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Private Sicherheit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % durchschnittl. auf Mindestlöhne (= 2,8 % durchschn. Mt.löhne; Stundenlohnerhöhungen von 1,4 bis 2,5 %)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">GEWERBE&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bauhauptgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Baumeister brechen ab&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.65pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Reinigungsgewerbe Deutschschweiz</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu voller 13. Mt.lohn (zuvor ¾ )</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.65pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Baunebengewerbe Romandie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neuer GAV:</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">98.- gen für Berufsleute</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(80.- bis 107.- gen für andere)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.65pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Automatischer TA</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Region: 54.- bis 249.-</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu vereinheitlichter Mindestlohn<span>&nbsp;&nbsp;</span>(5154 x 13)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Reinigungsgewerbe Romandie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % Erhöhung Mindestlöhne</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Holzbau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 % bis 10 Jahre Berufserfahrung&nbsp;</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(80.- bis 120 für übrige)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung der Mindestlöhne für kaufm. Personal und Lernende bis zu 74.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Isolationsgewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Kat. um 25 bis 75.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Elektro- und Telekommunikations-Installation</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bis 5 Berufsjahre:<span>&nbsp;&nbsp;</span>200.- gen</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mehr als 5 B.jahre: 1,5 % ind</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(= insgesamt +3,2 % Lohnsumme)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlohnerhöhung je nach Kat. um 50 bis 350.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gebäudetechnik</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50 gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 50.- auf Mindestlöhne ab 4. Berufsjahr</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Metallbaugewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+1 %, aber mind. 50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Tag Ferien mehr (bis 45. Altersjahr)</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Dach und Wand</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+1 % der Lohnsumme für Prämienanteil</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Tag Ferien</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schreiner</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % gen und 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Marmor + Granit</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">80.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Mind.löhne</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Elektriker Kt. VS</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">150.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Garages fribourgeois</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Garages vaudois</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlöhne 100 bis 200 je nach Kategorie</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Beaulieu (VD)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,25 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr style="height:14.6pt"><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Carrosseriegewerbe</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; height:14.6pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Industrie</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Holcim</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 120.- im Durchschnitt (wobei 100.- gen für alle);</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mindestlöhne: + 100.- (= 1,8 bis 2,3 %)<br>&nbsp;<br>&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Gleichzeitig neuer GAV:</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Vaterschaftsurlaub verbessert: 1 Woche mit 100% Lohnersatz; 1 Woche mit 80 % optional</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ziegelindustrie</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">75.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mi.lohnerhöhung: 75.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Rockwell&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % der Lohnsumme</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ikea</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % der Lohnsumme</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ammann, Langenthal</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,4 % insgesamt; 60.- als Sockel für alle</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Amcor Flexibles, Burgdorf</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">100.- gen per Juli 2010</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Solätte-Montag bezahlter Feiertag</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Avesco, Langenthal</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % total; 60.- als Sockel für alle</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ch. Burckhardt, Basel</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1.5% gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmalzahlung 1000.- an alle MA im Juni 2010</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Burckhardt, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,9 % total; davon 1,1 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus von 2000.- per 1.6.2011</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">KWC, Unterkulm (AG)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">80.- (ca 1.2%) gen, 0.7% individuell</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung der Lohnsumme um 2%.</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmalzahlung 400.- netto.</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Im Februar 2011 Maximalbeitrag des Prämiensystems (1500.-) für alle.</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Biral, Münsingen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,7 % total; tiefere Löhne mehr berücksichtigt</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Neu 1 Woche Vaterschaftsurlaub</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schneeberger, Roggwil</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 % ind.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ Bonus von 1000.- für alle</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sia Abrasives, Frauenfeld</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % total, davon 0,5 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schaublin, Bévilard</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">120.- für alle (= 2,5 %)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Siemens, Zug</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,6 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sonderprämie von 1150.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Swiss Steel, Emmenbrücke</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,95 % total; davon 45.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">V-Zug&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,3 % total; davon 1,8 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Sulzer, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0, 5 % (aber mind. 50.-) gen + 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Rieter, Winterthur</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,2 % gen und 0,3 ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus von 1000.- für Jan. 11</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Nyco Flexible Packaging,<br>&nbsp;Kirchberg BE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">40 Fr. gen. + 0.3% ind.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bonus</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Scintilla (Bosch), Solothurn</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,3% gen. + 0.7% individ.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Max. Bonus von 2%</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ateliers Busch, Chevenez JU</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2% ind., davon bis Lohn 5'000 70.- gen.&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Maag Gear,</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Winterthur ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5% gen. + 1.5% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Renk-Maag,&nbsp;<br>&nbsp;Winterthur ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1% gen. + 1% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Wolfensberger, Bauma ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5% gen. + 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Forbo Siegling, Wallbach AG&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % der Lohnsumme (davon 30 Fr.- gen, Rest ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">+ 1 Freitag mehr</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Vetropack, St-Prex VD</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">(Glasindustrie)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0.8 gen. (bis 4500 Fr.-) + 0.4% ind.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">CHEMISCHE INDUSTRIE&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Roche (Pharma)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2 %<span>&nbsp;&nbsp;</span>ind; 65.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Novartis&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">UHRENINDUSTRIE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><b><span lang="DE">&nbsp;</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">MPS</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">90.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Beitrag Arbeitgeber an KK: 10.- pro Erwachsener und 5.- pro Kind</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">LEBENS- UND GENUSSMITTEL&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Camille Bloch</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,25 % ind, davon 50.- als Sockel</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,75 % für Lohnnachholungen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einmaliger Gutschein von 500.- für alle</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Cremo</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">60.- gen, 25.- ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Feldschlösschen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mind. 50.- gen plus 1% ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">300.- Einmalzahlung für alle MA</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Fenaco&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % ind und 50.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Hero, Lenzburg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % ind und 0,7 % gen (für Löhne bis 4500)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Anhebung Mind.lohn um 50.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Lindt&amp;Sprüngli</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % durchschnittl. ; 2 % für Löhne unter 4000.-</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Zuckerfabrik Aarberg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % durchschnittl.</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">ANDERE DIENSTLEISTUNGEN&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Banken&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Credit Suisse</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ZKB</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Raiffeisen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,75 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Buchhandel D-Schweiz&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,5 % gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Mindestlöhne::</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Nach Lehre: + 100.- (auf 3900.-); nach 4 Praxisjahren: + 50.- (auf 4150.-);</span></p>&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Ohne Ausbild.: + 50.- auf 3650.-</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Wago Contact, Domdidier (FR)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">70.- gen</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">ÖFF. HAND und Kommunikation</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Bund&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 % (0,7 % TA und 0,3 % real)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Mit Einrechnung Stufenanstieg und Leistungsteil: 3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Post</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Insgesamt 2,8 % (1 % gen, 0.8 % ind. + Übernahme AN-Anteil Sanierung PK: 1 %).</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Einheitl. Rahmensozialplan&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Télégenève&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">2,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">KANTONE</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">AG,&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,75 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">OW</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">TG</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 % gen und 1 % ind</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">BE</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,8 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">SO&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,7 % gen und 1 % Stufenanstieg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ZH</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,7 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td colspan="3" style="width:100.0%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="100%">&nbsp;<p style="margin-top: 2pt; vertical-align: baseline; font-weight: bold;"><span lang="DE">Städte und weiteres&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Aarau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Schlieren</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">ETH Zürich</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">0,6 % TA und 1,2 % Stufenanstieg</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Energie, diverse Abschlüsse&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,6 bis 2,3 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">GAV Busbetriebe SO&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1 gen, 0,5 ind&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Erhöhung Pikettzulage</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Kt.spital Zug</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:38.5%; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="38%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">Kt. Spital Aarau</span></p>&nbsp;</td><td style="width:33.12%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="33%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">1,3 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:28.38%; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="28%">&nbsp;<p style="margin-top:2.0pt; vertical-align:baseline"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-107</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:24:00 +0100</pubDate><title>Früher des Teufels, heute eine „Erfolgsgeschichte“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/frueher-des-teufels-heute-eine-erfolgsgeschichte</link><description>Branchenvereinbarungen sind ein möglicher Weg, um den früh- und vorzeitigen Altersrücktritt zu verwirklichen. Dieser Weg wird umso mehr zu gehen sein, als die Gewerkschaften auf Politebene den Kampf um eine gute AHV-Rente nun auf der Achse der Rentenhöhe führen. Die Gewerkschaft Unia hat bis heute rund 20 solche Vereinbarungen abgeschlossen. Erstaunlich dabei: Arbeitgeber, die früher Lösungen des vorzeitigen Altersrücktritts mit allen Mitteln zu blockieren suchten, wandelten sich vom Saulus zum Paulus.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">4. November 2002: Landesweiter Baustreik. Die allermeisten Baustellen des Landes stehen still, nur von Trübe und Kälte durchweht. - 12. November 2002: Die Gewerkschaften GBI und Syna sowie der Baumeisterverband unterzeichnen den GAV FAR (flexibler Altersrücktritt im Baugewerbe). Das Ereignis des 12. ist das Ergebnis der Aktionen des 4. Novembers. Der 4. November war Abschluss und Höhepunkt des Kampfes der Bauarbeiter und ihrer Gewerkschaft GBI für die Einführung des vorzeitigen Altersrücktritts. Mit diesem Streik brach die patronale Verweigerung zusammen. Es war ein gewerkschaftlicher Jahrhunderterfolg – und ein bitter nötiger sozialer Fortschritt, denn die Bauarbeiter gehören zu den Berufskategorien mit der niedrigsten Lebenserwartung.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Heute „Erfolgsgeschichte“</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zeitsprung: 12.11.2010. Daniel Schlatter, Geschäftsführer der „Stiftung FAR“, zieht&nbsp;</span>an einer Fachtagung und Informationsbörse über den frühzeitigen Altersrücktritt&nbsp;<span lang="DE">folgendes Fazit seines Vortrags: „Der flexible Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe ist eine Erfolgsgeschichte“. Nicht nur die Gewerkschafter klatschen ihm zu. Auch jene Arbeitgeber, die sich so lange und so rüde gegen die vorzeitige Pensionierung gewehrt hatten, sind nun überzeugt, man habe da eine gute Sache zusammengebracht. So können sich die Zeiten ändern.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">An dieser Fachtagung werden vier Branchenvereinbarungen zum vorzeitigen Altersrücktritt präsentiert. Neben dem FAR im Bauhauptgewerbe, dem weitaus grössten, auch der RESOR<span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;(Ausbaugewerbe Westschweiz und Tessin), das VRM (Dach und Wand) und der RAMB (Metallbaugewerbe GE). Die jüngste dieser Vereinbarungen ist das VRM, es wurde 2008 vereinbart – im Januar 2011 werden die ersten Arbeitnehmenden profitieren können. Die drei anderen Modelle sind in den Jahren 03 und 04 eingeführt worden.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Wer was bekommt und wie viel dafür bezahlt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die folgende Tabelle zeigt, dass sich die Vereinbarungen, die zumeist allgemeinverbindlich erklärt sind (d.h.: für die ganze Branche gelten, also auch für die Betriebe, die nicht den entsprechenden Arbeitgeberverbänden angeschlossen sind), in ihren Bestimmungen hinsichtlich Anspruchsberechtigung, Leistungshöhe und Finanzierung jeweils sehr ähnlich sind.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Tabelle: Übersicht Anspruchsberechtigte/Leistungen/Beiträge</span></b></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table style="border-collapse:collapse; border:none" border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Vertrag/</span></b><span lang="DE">Renten bisher</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Wer ab wann<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span><span><span><b><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></b></span></span></span></a>?</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Leistungen</span></b></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-left:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">Beiträge</span></b></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">FAR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">8562 total, davon 4658 laufend</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 60</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jahresrente von 65 % des durchschnittlichen Lohnes + 6000.-; jedoch maximal 80 % des letzten Arbeitsjahres oder max. 2,4 x maximale einfache AHV-Rente</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG: 4 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AN: 1,3 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RESOR</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">273 aktuell</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">75 % des durchschnittl. Lohnes der letzten 3 Jahre, aber min. 3800.-, max. 4800.-; Übernahme BVG-Beiträge (aber nicht AHV)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">AG und AN: je 0.9 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">RAMB</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">2009: 25</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 62</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Max 4750.- + max. 180.- für AHV-Beiträge und 11 % des Monatslohns für BVG-Beträge</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG und AN: je 1 %</span></p>&nbsp;</td></tr><tr><td style="width:62.1pt; border:solid windowtext 1.0pt; border-top:none; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="83">&nbsp;<p class="Absatznormal"><b><span lang="DE">VRM</span></b></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erst ab Jan. 2011</span></p>&nbsp;</td><td style="width:106.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="142">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ab 63 (60)</span></p>&nbsp;</td><td style="width:191.35pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="255">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">70 % des Ausfalls (auch AZ-reduktion möglich); bereits ab 60 möglich, dann aber Kompensation von:</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">60: 27,5 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">61: 35 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span lang="DE">62: 47,5 %</span></p>&nbsp;</td><td style="width:79.55pt; border-top:none; border-left: none; border-bottom:solid windowtext 1.0pt; border-right:solid windowtext 1.0pt; padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt" valign="top" width="106">&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AG: 0.95 %</span></p>&nbsp;<p class="Absatznormal"><span>AN: 0,65%</span></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Andere Modelle</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Bereich der Gewerkschaft Unia zählt man im Moment an die 20 kollektiver Branchen-GAV für eine vorzeitige Pensionierung. Zumeist folgen diese Verträge obigem Muster. Zu nennen sind etwa: Marmor und Granit, Holcim, Autogewerbe Kt. VS und einzelne Firmenverträge. Weitere zumeist kantonale Verträge sind RESOR nachgestaltet. In der Uhrenindustrie ist 2007 vereinbart worden, dass 1 Jahr vor dem AHV-Alter eine Frühpensionierung möglich ist. Wer diese beansprucht, hat einen Anspruch auf eine maximale Leistung von 24 000.-/Jahr.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwischenfazit</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Zahl der Abschlüsse ist beachtlich, der Sinneswandel der Arbeitgeber ebenso. Abgesehen vom FAR sind jenseits des medialen Scheinwerfers Vereinbarungen getroffen worden, die für die Betroffenen eine wesentliche Steigerung von Lebensqualität bedeuten. Die entsprechenden Fonds stehen finanziell zudem alle auf solidem Fundament. Das Modell hat Zukunft - weitere Branchen dürften folgen.&nbsp;</span></p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;RESOR = Caisse de retraite anticipée de second oeuvre romand; VRM = Vorruhestandsmodell Dach- und Wandgewerbe; RAMB = retraite anticipée Métallurgie/Bâtiment Genève</span></p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Times New Roman&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></a>&nbsp;Zu den Voraussetzungen gehört überall eine definierte vorgängige Verweildauer im unterstellten Bereich. Zumeist sind es 20 Jahre, wovon die letzten (7 oder 10 je nach Vereinbarung) ununterbrochen&nbsp; resp. höchstens durch 2 Jahre Arbeitslosigkeit durchbrochen sein können. Fehlende Jahre führen oft zu entsprechenden Leistungskürzungen.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-106</guid><pubDate>Fri, 17 Dec 2010 15:22:00 +0100</pubDate><title>Was darf der Arbeitgeber, was nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/was-darf-der-arbeitgeber-was-nicht</link><description>Kann der Chef die Länge des Rocks bestimmen? Darf er Frisuren vorschreiben? Piercings verbieten? Ein kleiner Streifzug durch das Arbeitsrecht, Sektion Vorschriften zu Kleidern und zur äusseren Erscheinung.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Sowohl die UBS wie auch Radio Télévision Suisse (RTS) haben kürzlich neue detaillierte Kleidervorschriften erlassen, die sogar den Bereich der Unterwäsche erfassen. Gleichzeitig muss in diesen Zeiten so manche Verkäuferin in ein Samichlaus-Gewand schlüpfen. Grund genug, um sich zu fragen, wie weit sich das Arbeitsrecht zu Kleidervorschriften äussert und welche Kompetenz es dabei dem Arbeitgeber verleiht.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Wird das Tragen von Arbeitskleidung (z.B. Blusen für Pflegepersonal, Küchenschürzen oder Uniformen) oder anderer Spezialausrüstung verlangt (z.B. Sicherheitsausrüstungen), so muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten zurückerstatten (Art. 327-327a OR). Darin enthalten sind auch die Kosten für Reinigung und Unterhalt. Für „normale“ Kleidung muss der Arbeitgeber jedoch nicht aufkommen. Schliesslich muss sich jede/r irgendwie einkleiden und das nicht nur um zur Arbeit zu gehen. Die Pflicht zur Kostenrückerstattung beginnt erst dort, wo es nicht mehr möglich ist, seine Arbeit in der Alltagskleidung zu erledigen – z.B. aus hygienischen Gründen. Anzumerken ist hier, dass diese gesetzliche Vorschrift nicht bindend ist und durch eine simple Abmachung modifiziert werden kann. Dies auch zum Nachteil der Arbeiternehmenden.</p><p class="Absatznormal">Doch wie weit kann ein Arbeitgeber gehen, wenn er gewisse Kleidervorschriften erlassen möchte (z.B. Kostüm für Frauen oder Anzug und Krawatte für Männer) ohne dass diese als Arbeitskleidung anzusehen sind? Grundsätzlich erlaubt das Recht dem Arbeitgeber, Kleidervorschriften zu erlassen (Art. 321d OR). Dieses Recht ist umso weitreichender, wenn der oder die Angestellte Kontakt zur Kundschaft, den Lieferanten oder den Handelspartnern hat oder eine repräsentative Position innerhalb der Firma besetzt. Das Recht auf den Erlass von Kleidervorschriften kann auch durch die gesellschaftliche Stellung des Unternehmens und den Usus der Branche begründet werden. Es könnte sogar auf andere Stilbereiche als die Kleidung übertragen werden, so z.B. Piercings oder Tattoos (sofern sie sichtbar sind). Dies jedoch nur dann, wenn solche Attribute tatsächlich dem Image des betroffenen Unternehmens schaden.</p><p class="Absatznormal">Das Recht des Arbeitgebers, Vorschriften zu erlassen, ist jedoch durch seine Pflicht limitiert, die Persönlichkeit seiner Angestellten zu schützen (Art. 328 OR). Er kann insbesondere keine schikanierenden oder der Persönlichkeit seines Personals schädlichen Vorschriften erlassen. Was die Kleidung angeht, so sind Kleidervorschriften für Personal ohne Kundenkontakt, ohne repräsentative Funktion sowie in einer Branche ohne Kleidervorschrifts-Usus höchstens in Ausnahmefällen akzeptabel. Ausserdem sind zu detaillierte oder zu intime Bereiche wie z.B. Unterwäsche-Vorschriften selbst dann nicht akzeptabel, wenn sie an Personal mit Repräsentationspflichten oder in einer Branche mit strengen Kleidungsstandards gerichtet sind.</p><p class="Absatznormal">Eine Verkleidung vorzuschreiben, auch wenn sich diese auf die aktuelle Jahreszeit bezieht (Weihnachten, Ostern, Halloween), ist ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden nicht möglich. Ausnahmen hierbei bilden Angestellte, welche ausdrücklich für eine künstlerische Darbietung engagiert wurden oder Animationsaufgaben erledigen, welche eine Verkleidung voraussetzen.</p><p class="Absatznormal">Nicht zuletzt muss der Arbeitgeber auch die Gleichheit zwischen Mann und Frau respektieren. Er kann also keine detaillierten Kleidervorschriften für eines der beiden Geschlechter erlassen, wenn das andere nur sehr wenige Regeln einzuhalten hat. So ist z.B. die neue Direktive der UBS, welche ausschliesslich Frauen vorschreibt, bei gefärbten Haaren stets darauf zu achten, dass die Ansätze immer einwandfrei sind, inakzeptabel. Dies, weil keine ähnliche Regelung für die Männer vorhanden ist. Kategorisch abzulehnen ist auch die Behauptung, dass gewisse Kleidung, insbesondere weibliche, zur sexuellen Belästigung ermutige und deshalb vom Arbeitgeber aufgrund seiner Pflicht, solches Verhalten zu verhindern, verboten werden könnte. Tatsächlich sind es die Verantwortlichen der Belästigung, welche zu bestrafen sind. Die Opfer können in keinem einzigen Fall als Mitverantwortliche angesehen werden, nur weil sie aufreizende Kleidung tragen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-114</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2010 15:41:00 +0100</pubDate><title>Frankenstärke bekämpfen statt Arbeitnehmende bezahlen lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/frankenstaerke-bekaempfen-statt-arbeitnehmende-bezahlen-lassen</link><description>Wegen spekulativen Geschäften ist der Franken seit Ende 2007 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Er ist mittlerweile deutlich überbewertet. Das ist eine grosse Gefahr für die Löhne und Arbeitsplätze in der Schweiz. Wenn die Nationalbank und der Bund nichts gegen die Frankenstärke unternehmen, werden es die Schweizer Arbeitnehmenden sein, die einmal mehr für die Schäden der Spekulation auf den Finanzmärkten zahlen müssen. Die Frankenstärke kann auf zwei Arten bekämpft werden: Entweder über Massnahmen, die den Franken gegenüber anderen Währungen schwächen (Ursachenbekämpfung) oder über Massnahmen, die realwirtschaftliche Schäden verhindern (Symptombekämpfung). </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Im zweiten Halbjahr 2010 hat der Franken mit einem Wechselkurs von deutlich unter 1.30 Fr./Euro gegenüber dem Euro neue Rekordwerte erreicht. Gegenüber dem Dollar bewegt sich der Franken seit Ende September unter Parität. Der Franken/Pfund-Kurs liegt seit August unter 1.60 Fr./£. Gewichtet nach den jeweiligen Exportanteilen hat sich der Franken seit Anfang 2009 um fast 10 Prozent aufgewertet. Seit 2007 betrug die Aufwertung sogar mehr als 20 Prozent. Das war letztmals in den Jahren 1992-1995 der Fall, als die Schweizer Wirtschaft nicht zuletzt aufgrund dieser Aufwertung stagnierte.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="text-align: left; font-weight: bold;">Nomineller Aussenwert des Frankens (handelsgewichtet)</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Gravierende realwirtschaftliche Schäden zu erwarten</span></h3><p class="Absatznormal">Bleibt der Franken längere Zeit auf diesem Niveau, ist mit tiefen realwirtschaftlichen Spuren zu rechnen. Die Industriebetriebe haben in der KOF-Umfrage gemeldet, dass sich ihre Wettbewerbsposition international stark verschlechtert hat. </p><p class="Absatznormal">Besorgniserregend ist auch eine Erhebung von "Swiss Export" (Interessengemeinschaft kleiner und mittlerer Exportunternehmen). Bei 62 Prozent der Firmen liegt "Schmerzgrenze" bei einem Fr./Euro-Kurs zwischen 1.30 und 1.40. Die Firmen planen Lohnkürzungen, mehr Einkäufe im Ausland, Produktionsverlagerungen, oder -schliessungen.</p><p class="Absatznormal">Auch im Tourismus dürften sich die Probleme in nächster Zeit akzentuieren. Während die Sommersaison noch von einem starken Wachstum der Touristen aus Asien profitierte, spielen Touristen aus diesen Regionen für die Wintersaison eine weit geringere Rolle. Die Touristen kommen dann zu einem grossen Teil aus der EU.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Simulationen mit ökonometrischen Modellen weisen darauf hin, dass die Frankenaufwertung tiefe Spuren in der Schweizer Wirtschaft hinterlassen wird. Eine Zusammenstellung der für die Schweiz vorhandenen Studien zeigt (s. Dossier „Auswirkungen einer Frankenaufwertung auf die Schweizer Wirtschaft – Ergebnisse von ökonometrischen Modellsimulationen“): Eine anhaltende Aufwertung des Frankens gegenüber allen anderen Währungen um 10 Prozent führt zu einem um 2.5 bis 4 Prozent tieferen Bruttoinlandprodukt. Ähnlich sind die Auswirkungen auf die Teuerung. Die Beschäftigungseffekte sind sogar noch etwas stärker als die Auswirkungen auf das BIP, da der stärkere Franken zu vermehrten Rationalisierungen führt. Eine Aufwertung um 10 Prozent führt zu einem Verlust von rund 100‘000 Stellen. Auf- oder Abwertungen werden rasch spürbar. Doch der maximale Negativeffekt ergibt sich mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 3 bis 5 Jahren. Die Leidtragenden sind hauptsächlich die Exportbranchen Maschinen, Metall und Tourismus. Aber auch die Binnenwirtschaft wird den starken Franken in Zukunft spüren. Sei es, weil es mehr Arbeitslose in der Exportwirtschaft gibt oder sei es, weil die Exportfirmen weniger Vorprodukte in der Schweiz einkaufen oder weniger investieren. Weil durch den starken Franken der Kauf von ausländischen Produkten billiger wird, kommen auch für den Binnenmarkt produzierende Firmen vermehrt durch billigere Importprodukte unter Konkurrenzdruck.</p><p class="Absatznormal">Die wirtschaftlichen Schäden dieser Überbewertung sind von Dauer. Hält die Situation an, werden Firmen, die bei einem realistischen Wechselkurs konkurrenzfähig sind, schliessen. Produktion wird ins Ausland ausgelagert. Diese Betriebe und Betriebsteile werden bestenfalls nur langsam wieder in die Schweiz zurückkommen. Es ist damit zu rechnen, dass sie dauerhaft verloren sein werden.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="text-align:left"><span style="font-weight: bold;">Auswirkung einer Frankenaufwertung um 10% auf die Beschäftigung</span><br>&nbsp;(Abweichung von Szenario ohne Aufwertung in %, in Quartalen, SGB-VAR-Modell)</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der Druck auf die Beschäftigten ist bereits spürbar. In den Unternehmen werden Rationalisierungsmassnahmen angeschoben. Auch Versuche, die Löhne zu senken oder GrenzgängerInnen in Euro zu bezahlen, sind bekannt geworden.&nbsp;</p><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Spekulation führt zu überbewertetem Franken</span></h3><p class="Absatznormal">Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds IWF ist der Franken mittlerweile deutlich überbewertet (Abweichung von „equilibrium exchange rate“). In seinem Bericht über die wirtschaftliche Lage in der Schweiz vom Mai 2010<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[1]</span></sup></sup></a>&nbsp;spricht er davon, dass der Franken im Herbst 2008 um 1.2 Prozent und im Herbst 2009 um 6.1 Prozent über dem Gleichgewichtskurs gelegen hat. Mittlerweile dürfte die Überbewertung deutlich mehr als 10 Prozent betragen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-weight: bold;">„Realer“ Aussenwert des Frankens und Abweichungen vom Gleichgewicht gemäss IWF</p><p class="Absatznormal"><span style="position:absolute; z-index:251662336; left:0px; margin-left:33px; margin-top:119px; width:165px; height:34px">&nbsp;</span></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="vertical-align:top; background: white" height="34" bgcolor="white" width="165"><p><span style="position:absolute; left:0pt; z-index:251662336">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;<div class="shape" style="padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt">&nbsp;<p><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;NimbusSanNovSemBol&quot;,&quot;serif&quot;; color:red">Herbst 2008 +1.2%</span></p>&nbsp;</div>&nbsp;</td></tr></tbody></table>&nbsp;&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="vertical-align:top; background: white" height="33" bgcolor="white" width="161"><span style="position:absolute; left:0pt; z-index:251661312">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;<div class="shape" style="padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt">&nbsp;<p><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;NimbusSanNovSemBol&quot;,&quot;serif&quot;; color:red">Herbst 2009 +6.1%</span></p>&nbsp;</div>&nbsp;</td></tr></tbody></table>&nbsp;</span>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;<span style="position:absolute; z-index:251660288; left:0px; margin-left:226px; margin-top:115px; width:42px; height:42px"></span><span style="position:absolute; z-index:251663360; left:0px; margin-left:341px; margin-top:16px; width:42px; height:42px"></span><span style="position: absolute; z-index:251664384; left:0px; margin-left:180px; margin-top:13px; width:150px; height:33px">&nbsp;</span></p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td style="vertical-align:top; background: white" height="33" bgcolor="white" width="150"><span style="position:absolute; left:0pt; z-index:251664384">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;<div class="shape" style="padding:3.6pt 7.2pt 3.6pt 7.2pt">&nbsp;<p><span lang="DE" style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;NimbusSanNovSemBol&quot;,&quot;serif&quot;; color:red">Herbst 2010 ??%</span></p>&nbsp;</div>&nbsp;</td></tr></tbody></table>&nbsp;</span>&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Ein Kaufkraftparitätvergleich der UBS geht von einem „gleichgewichtigen“ Franken/Euro-Kurs von rund 1.47 Fr./Euro aus.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="text-align: left; font-weight: bold;">Franken/Euro-Kurs: Effektiv und aufgrund von Kaufkraftparität gemäss UBS</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Auf eine deutliche Überbewertung weisen auch historische Vergleiche hin. Der reale Aussenwert des Frankens liegt gegenwärtig rund 10 Prozent über dem historischen Durchschnitt. Auch gegenüber Deutschland ist der Franken um die Preisunterschiede bereinigt über 10 Prozent höher als der Durchschnitt der letzten 10 Jahre. Der „gleichgewichtige“ Franken/Euro-Kurs läge somit im Bereich von 1.45 bis 1.50 Fr./Euro.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Phasen starker Überbewertung sind leider nichts Aussergewöhnliches.<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[2]</span></sup></sup></a>&nbsp;Die Wechselkurse können über längere Zeiträume von ihren ökonomischen „Fundamentals“ (Kaufkraftparität, Zinsparität, Ertragsbilanzsaldo) abweichen. Devisenhandel und Realwirtschaft sind in hohem Mass entkoppelt. Das globale Volumen im Devisenhandel ist rund 50-mal grösser als die Weltexporte bzw. rund 16-mal grösser als das Welt-BIP. Fast alle Devisenhändler nutzen so genannte „technische“ Analyseinstrumente. Die Devisentransaktionen sind zu einem grossen Teil durch „charttechnische“, spekulative Überlegungen motiviert und nicht durch realwirtschaftliche Transaktionen (Exporte, Importe u.a.) bzw. fundamentale ökonomische Zusammenhänge.<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[3]</span></sup></sup></a></p><p class="Absatznormal" style="text-align: left; font-weight: bold;">Volumen im Devisenhandel und Grösse der Realwirtschaft (in Bio. $)</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-weight: bold;">Devisenanalyse-Tool CHF/EUR</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Massnahmen gegen die Überbewertung</span></h3><p class="Absatznormal">Die Nationalbank hat den Auftrag, Preisstabilität zu gewährleisten und die Konjunkturentwicklung zu berücksichtigen. Weil der Frankenkurs einen starken Einfluss auf die Teuerung und die Konjunktur in der Schweiz hat, ergibt sich daraus indirekt der Auftrag für die Nationalbank, gegen starke Wechselkursschwankungen zu intervenieren. Implizit hat die Nationalbank daher ein Wechselkursziel. Die Aufwertung des Frankens um über 10 Prozent ist eine grosse Gefahr für die Schweizer Wirtschaft. Wird diese Entwicklung nicht rasch korrigiert, dürfte die Schweizer Wirtschaft erhebliche BIP- und Beschäftigungseinbussen erleiden. Auch die Preisstabilität ist nicht gewährleistet. Gemäss den Modellschätzungen dürfte die Teuerung um 1 bis 2 Prozentpunkte zurückgehen. Die tiefe Teuerung in der Schweiz nähert sich einer Negativtendenz.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Weil die Frankenstärke eine Gefahr für die Schweizer Wirtschaft darstellt, müssen Nationalbank und Bund Massnahmen dagegen ergreifen. Es gibt zwei Ansatzpunkte:</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">a)<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Massnahmen, die den Franken gegenüber anderen Währungen schwächen (Ursachenbekämpfung)</p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt">b)<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Massnahmen, die realwirtschaftliche Schäden verhindern (Symptombekämpfung)</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Ursachenbekämpfung</span></h3><p class="Absatznormal">Dass die Politik den Wechselkurs erfolgreich beeinflussen kann, zeigt das Beispiel USA. Hier reichte bereits die Ankündigung von geldpolitischen Lockerungen (quantitative easing) durch das Fed, um den Dollar stark abwerten zu lassen (in der Grössenordnung von 600 Mrd. $ oder rund 5 Prozent des US-BIPs).&nbsp;</p><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span>Die Nationalbank darf die Zinsen nicht erhöhen, sonst lockt sie ausländisches Geld an.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span>Die Nationalbank muss den starken Franken über geldpolitische Lockerungen bekämpfen. Sie kann sich dabei von den USA inspirieren lassen.</span></li></ul><ul><li><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"><span></span></span><span>Die Nationalbank muss weitere Devisenmarktinterventionen ins Auge fassen – und zwar insbesondere unsterilisierte Interventionen, Das sind Interventionen, bei denen zusätzliche Liquidität, die aufgrund der Interventionen entsteht, nicht wieder abgeschöpft wird (wie heute über SNB-Bills oder Reverse Repos). Sie soll möglichst zusammen mit ausländischen Nationalbanken und allenfalls mit einem klaren Ziel wie 1978 intervenieren. Damals drückte die Nationalbank die D-Mark erfolgreich über 80 Rappen.<sup>&nbsp;<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4"><span><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[4]</span></sup></span></a></sup>&nbsp;In Ländern mit einem Wechselkursziel wie Dänemark sind solche Interventionen Alltag. Und sie funktionieren.<sup>&nbsp;<a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5"><span><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[5]</span></sup></span></a></sup>&nbsp;Verluste aus den Interventionen fallen längerfristig weg, weil der Franken heute überbewertet ist. Damit verbundene Inflationsängste sind übertrieben. Erstens ist die Kernteuerung gegenwärtig negativ und der starke Franken wird auf den Schweizer Preisen lasten. Zweitens kann die Liquidität im Falle einer Frankenabwertung durch Verkäufe der Euro-Anlagen der SNB rasch wieder abgeschöpft werden.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span>Der Bundesrat und die Nationalbank müssen Massnahmen zur Begrenzung der Spekulation prüfen. In den 1970er Jahren haben sie die Devisengeschäfte stark eingeschränkt.<sup>&nbsp;<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6"><span><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[6]</span></sup></span></a></sup>&nbsp;Zwei Beispiele: Die Nationalbank hatte mit den Schweizer Banken und ihren ausländischen Filialen ein Gentlemen’s agreement abgeschlossen: Diese verpflichteten sich, nicht gegen den Franken spekulieren. Weiter wurde vermögenden Ausländern ein Negativzins verrechnet. Die Behörden könnten auch die Stempelsteuer auf den Devisenhandel ausdehnen („Tobin tax“).&nbsp;</span></li></ul><h3 style=" font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Symptombekämpfung</span></h3><p class="Absatznormal">In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Ländern Massnahmen zum Schutz der Realwirtschaft vor starken Aufwertungen ergriffen. In der Schweiz war das beispielsweise in den 1970er Jahren der Fall. In der Schweiz müssen Bund und Nationalbank prüfen, inwiefern damit die Schweizer Realwirtschaft vor den Auswirkungen der Überbewertung geschützt werden kann.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">In verschiedenen Ländern wurde in der Vergangenheit phasenweise ein „Parallelwechselkurs“ (dual exchange rate) eingeführt um die inländische „Realwirtschaft“ von Wechselkursturbulenzen zu schützen (z.B. Belgien, Luxemburg). Die Realwirtschaft kann dann zu einem Sonderkurs Devisen wechseln.<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[7]</span></sup></sup></a>&nbsp;</p><p class="Absatznormal">In den 1970er Jahren haben Bund und Nationalbank die negativen Auswirkungen des starken Frankens abgemildert, indem sie den betroffenen Unternehmen der Exportwirtschaft Vorzugskonditionen beim Wechsel von ausländischer in inländischer Währung zu Vorzugskonditionen gewährt haben. Das einerseits im Rahmen der Exportrisikogarantie (heute Exportrisikoversicherung), aber auch über Devisentermingeschäfte in Form von Vereinbarungen zwischen der Nationalbank und beispielsweise der Uhren- sowie der Textil- und Bekleidungsindustrie.<a href="typo3/#_ftn8" target="_blank" name="_ftnref8"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[8]</span></sup></sup></a></p><p class="Absatznormal">Lohnzahlungen in Euro oder Lohnsenkungen für Grenzgänger, wie das bereits vorgekommen ist, sind unzulässig. Durch sie geraten die Schweizer Löhne unter Druck. Damit sind nicht nur die Beschäftigten die Leidtragenden der spekulativen Frankenstärke, sondern die Lohnsenkungen bei Grenzgängern widersprechen dem Personenfreizügigkeitsabkommen, weil die Arbeitnehmenden aufgrund ihres Herkunftsorts diskriminiert werden.<a href="typo3/#_ftn9" target="_blank" name="_ftnref9"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[9]</span></sup></sup></a></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Anpassung des Nationalbankauftrags?</span></h3><p class="Absatznormal">Starke Wechselkursschwankungen können in kleinen, offenen Volkswirtschaften wie der Schweiz dauerhaften Schaden anrichten. Z.B. kann eine starke, längere Aufwertung wettbewerbsfähige Teile der Exportwirtschaft in den Konkurs treiben. Darum sollten die Nationalbanken in kleinen, offenen Volkswirtschaften auch den Wechselkurs stabilisieren. Der IWF-Chefökonom Blanchard empfiehlt daher, dass kleine, offene Volkswirtschaften die Stabilisierung des Wechselkurses explizit in ihren geldpolitischen Zielkatalog aufnehmen.<a href="typo3/#_ftn10" target="_blank" name="_ftnref10"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[10]</span></sup></sup></a></p><p class="Absatznormal">Wechselkurse können stark schwanken. Überbewertungsphasen können kurz sein oder lange anhalten. Grosser realwirtschaftlicher Schaden entsteht insbesondere bei längeren Phasen. Die Dauer der hohen Bewertung ist aber im Voraus nicht erkennbar. Hat eine Zentralbank ein tiefes Inflationsziel wie die SNB führt das zu einer ungesunden Interventions-Abstinenz. Die Zentralbank hält sich zurück, da Interventionen bei einer überraschend schnellen Korrektur der Überbewertung zu einer vorübergehend höheren Teuerung führen können. Um das zu verhindern, müsste eine höhere Teuerung zulässig sein (Abweichung von Preisstabilität).&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der IWF-Chefökonom Blanchard sieht beim Ziel der Preisstabilität gewichtige Nachteile. Eine tiefe Inflation führt dazu, dass der Zinssenkungsspielraum der Zentralbank rasch ausgeschöpft ist und sie zu anderen Formen geldpolitischer Lockerung greifen muss (Devisenmarktinterventionen etc.). Er schlägt vor, ein Inflationsziel von 4 Prozent zu prüfen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Die starken Auf- und Abwertungen auf den globalen Devisenmärkten in jüngster Zeit haben die Frage nach den Vorteilen vollständig geöffneter Kapital- und Devisenmärkten aufgeworfen. Die Schweizer Arbeitnehmenden werden unter der jüngsten Überbewertung leiden. Ob die geöffneten Märkte über eine längere Zeitperiode für sie unter dem Strich gut oder schlecht sind, ist eine Frage, die schwer zu beantworten ist. Lesenswert ist beispielsweise das Referat des Leiters der englischen Finanzmarktaufsicht A. Turner.<a href="typo3/#_ftn11" target="_blank" name="_ftnref11"><sup><sup><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;">[11]</span></sup></sup></a>&nbsp;Doch die Schweiz muss sich dieser Frage stellen. Bund und Nationalbank müssen sich an den internationalen Diskussionen über die globale Devisenmarktordnung beteiligen. Auch national sind die Vorteile und Nachteile vollständig geöffneter Devisen- und Kapitalmärkte abzuklären und allfällige Restriktionen zu prüfen.&nbsp;</p><div><p>&nbsp;</p><hr><div id="ftn1"><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[1]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>«Equilibrium exchange rate&nbsp;». IWF (2010): Staff Report for the 2010 Article IV Consultation, S. 15, www.imf.org.</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[2]</span></span></a>&nbsp;<span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Turner, A. (2010): After the crisis&nbsp;: Assessing the costs and benefits of financial liberalization, 14th Chintaman Deshmukh Memorial Lecture, <a href="http://rbidocs.rbi.org.in/rdocs/Speeches/PDFs/ISRT12022010.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">rbidocs.rbi.org.in/rdocs/Speeches/PDFs/ISRT12022010.pdf</a>.</p></div><div id="ftn3"><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[3]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;Osler, C. (2008): FOREIGN EXCHANGE MICROSTRUCTURE - A SURVEY OF THE EMPIRICAL LITERATURE, <a href="http://people.brandeis.edu/~cosler/pdf/FXMicrostructure-Survey_07-15-08.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">people.brandeis.edu/~cosler/pdf/FXMicrostructure-Survey_07-15-08.pdf</a></span></p></div><div id="ftn4"><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[4]</span></span></a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S. SNB (1982): 75 Jahre Schweizerische Nationalbank, Festschrift, www.snb.ch.</p></div><div id="ftn5"><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[5]</span></span></a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fatum, R. und J. Pedersen (2009): Real-time effects of central bank interventions in the Euro market, Journal of International Economics, Vol. 75/1.</p></div><div id="ftn6"><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[6]</span></span></a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Um den Aufwertungsdruck auf den Franken in den Jahren 1971/72 zu verringern, wurde die so genannte „Notstandsvereinbarung“ eingeführt. Der Bundesrat erliess 6 Verordnungen zur Abwehr ausländischer Gelder (Verzinsungsverbot von Bankeinlagen von Ausländern, Belastung der Erträge auf neuen Bankeinlagen von Ausländern mit einer Kommission von 10% pro Quartal (Negativzins), Erschwerung der Anlage ausländischer Gelder in inländischen Wertpapieren und Grundstücken) (S. SNB 1982). Gemäss SNB (1982) „liess die Aufwertungstendenz nach dem Erlass dieser Massnahmen nach“ (S. 104).&nbsp;&nbsp;</p></div><div id="ftn7"><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[7]</span></span></a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Das empfiehlt beispielsweise der MIT-Ökonom R. Caballero <a href="http://www.voxeu.org/index.php?q=node/5690" target="_blank" rel="noreferrer">www.voxeu.org/index.php</a>.</p></div><div id="ftn8"><p><a href="typo3/#_ftnref8" target="_blank" name="_ftn8"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[8]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>S. SNB (1982: 281).</p></div><div id="ftn9"><p><a href="typo3/#_ftnref9" target="_blank" name="_ftn9"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[9]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>S. G. Aubert, Les salariés peuvent-ils être payés en euros?, Le temps, 15. Oktober 2010.&nbsp;</p></div><div id="ftn10"><p><a href="typo3/#_ftnref10" target="_blank" name="_ftn10"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[10]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Blanchard, O, et al. (2010): Rethinking Macroeconomic Policy, IMF Staff Position Note 10/03.&nbsp;</p></div><div id="ftn11"><p><a href="typo3/#_ftnref11" target="_blank" name="_ftn11"><span style="font-size: 8.0pt"><span style="font-size:8.0pt">[11]</span></span></a><span lang="FR-CH">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span>Turner, A. (2010): After the crisis&nbsp;: Assessing the costs and benefits of financial liberalization, 14th Chintaman Deshmukh Memorial Lecture, <a href="http://rbidocs.rbi.org.in/rdocs/Speeches/PDFs/ISRT12022010.pdf" target="_blank" rel="noreferrer">rbidocs.rbi.org.in/rdocs/Speeches/PDFs/ISRT12022010.pdf</a>.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-112</guid><pubDate>Tue, 07 Dec 2010 15:37:00 +0100</pubDate><title>Geld ist nicht alles, aber wichtig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/geld-ist-nicht-alles-aber-wichtig</link><description>Welchen Einfluss haben die für eine Kampagne aufgewendeten finanziellen Mittel auf den Abstimmungsausgang? Die Frage ist einfach, nicht aber die Antwort. Für den Erfolg braucht es sicherlich eine überzeugende Vorlage und eine zündende Botschaft. Klar ist aber auch, dass genügend Geld für die Kampagne nötig ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Am 14. November schalteten die Gegner der Steuergerechtigkeits-Initiative in nur sieben Zeitungen für über 155‘000 Franken Inserate. Sie gaben somit an einem einzigen Sonntag mehr als die Hälfte des Budgets der Befürworterseite aus. Es handelt sich bei diesem Beispiel nur um eine Momentaufnahme von einem mehrere Millionen Franken teuren Abstimmungskampf gegen die Steuervorlage.</p><p class="Absatznormal">Die Vorlage sei gescheitert, weil sie schlecht sei. Die Millionen teure Kampagne sei nicht der Grund für das Volks-Nein, heisst es auf der Gegnerseite. Denn das Volk lasse sich nicht kaufen.</p><p class="Absatznormal">Es ist richtig, die Stimmbürgerinnen und –bürger entscheiden selber. Damit sie dies tun können, brauchen sie aber Informationen. Solche sind für ihre Entscheidfindung nötig. Eine funktionierende Demokratie muss gewährleisten, dass beiden Seiten ihre Argumente einigermassen ans Volk bringen können.</p><p class="Absatznormal">Richtig ist auch, mit dem dickeren Geldbeutel lässt sich eine Abstimmung nicht zwangsläufig gewinnen. Das zeigte etwa die Abstimmung über die geplanten Rentensenkungen diesen Frühling. Die Gewerkschaften bodigten diese Vorlage gemeinsam mit der Linken, indem sie mit vielen Basisaktivitäten die unterschiedlich langen Spiesse etwas kompensierten. Doch eine aufwändige Kampagne kann – nach Ansicht vieler Experten – den Ausschlag für eine Seite geben, wenn beide Lager fast gleich stark sind.</p><p class="Absatznormal">Ins Grübeln kommt man, wenn man liest, dass die Redaktion des „Tages-Anzeigers“ offenbar aus der Verlagsetage heraus gezwungen wurde, nicht nur einen Pro- sondern auch einen Contra-Kommentar zur Steuergerechtigkeits-Initiative zu publizieren. Oder während der Abstimmungskampagne über die Unternehmenssteuerreform II gab es laut Gewerkschaft „comedia“ massiven Druck von SVP-Milliardär Walter Frey. Er soll den „Blick“ mit einem Inserateboykott bedroht haben, weil ihm dessen Berichterstattung über diese Steuerreform nicht gepasst habe. Die UBS soll im „Sonntag“ wegen ungenehmer Berichterstattung zeitweise nicht mehr inseriert haben.</p><p class="Absatznormal">Bei einem Volumen von gemeinsam über einer Viertel Milliarde Franken jährlich sind Banken, Versicherungen und Pharma wichtige Werbekunden der Medien. Wen wundert‘s, dass dies Lust weckt, hierfür mehr als nur den gekauften Werbeplatz zu erhalten.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Fehlende Transparenz</span></h3><p class="Absatznormal">Ein weiterer heikler Punkt bei der Finanzierung von Abstimmungskampagnen ist die häufig fehlende Transparenz darüber, wer diese finanziert. Der Absender will damit seinen eigenen Interessen zum Durchbruch verhelfen. Deshalb ist seine Identität für die Einordnung einer Information wichtig. Die grössten Abstimmungskampagnen in der Schweiz können sich Economiesuisse und die SVP leisten. Economiesuisse wird hauptsächlich finanziert von Banken, Versicherungen und Pharma. Doch weder dieser Wirtschaftsdachverband noch seine Hauptgeldgeber fungieren auf ihren Kampagnenmaterialien als Absender. Man stelle sich vor, wenn die Plakate mit der Empfehlung, für eine Kürzung bei den Arbeitslosen zu stimmen, mit einem Logo der UBS versehen gewesen wären. Vielleicht hätte diese Transparenz die nötigen wenigen Prozente für das Nein-Lager gebracht.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-115</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:47:00 +0100</pubDate><title>Höherer Selbstbehalt ohne Angebotspflicht der Kassen = Strafe für Kranke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hoeherer-selbstbehalt-ohne-angebotspflicht-der-kassen-strafe-fuer-kranke</link><description>Die Managed Care Vorlage kommt in eine nächste Runde. Am 15. Dezember wird der Ständerat die Vorlage beraten. Eines zeigt sich deutlich. Die Kassenlobby in der ständerätlichen Kommission ist gut vertreten und hat sich einmal mehr durchgesetzt! </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Mit der Managed Care-Vorlage soll die integrierte Versorgung gefördert werden. Das ist sinnvoll. Managed Care bedeutet medizinische Versorgung via Netzwerke und verhindert so Parallelbehandlungen. Sie dämpft auf diese Weise das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dennoch: damit die integrierte Versorgung zum Tragen kommt, braucht es unter anderem ein flächendeckendes Angebot. Jede Versicherte und jeder Versicherter muss direkten Zugang haben zu einem Managed Care-Modell, was nichts anderes heisst als dass jede Kasse ihren Versicherten solche Angebote machen muss. Und genau dagegen sperren sich die Kassen.&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Kassen auf der Bremse</span></h3><p class="Absatznormal">Der Nationalrat hatte bei seiner Behandlung der Vorlage beschlossen, dass die Kassen mindestens ein Angebot an Managed Care machen müssten. Genau diese Verpflichtung hat die ständerätliche Kommission für soziale Gesundheit, in welcher die Kassenlobby gut vertreten ist, nun gestrichen. Ein Minderheitsantrag hält daran fest. Ob das Plenum der kleinen Kammer am 15. Dezember 2010 dem Minderheitsantrag folgt und damit analog zum Nationalrat eine solche Verpflichtung der Kassen festlegt, ist offen!&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Haken: höherer Selbstbehalt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Angebotspflicht der Kassen steht in einem direkten Zusammenhang mit der Einführung des sogenannten differenzierten Selbstbehaltes.&nbsp;</span>Das heisst: Versicherte, die sich nicht einem Managed Care Modell anschliessen wollen oder können, müssten neu einen höheren Selbstbehalt bezahlen. D<span lang="DE">er Nationalrat hat diesen auf 20% festgelegt (aber maximal 1‘400.-/Jahr). Die ständerätliche Kommission will dasselbe System, setzt die Beträge jedoch etwas tiefer an: Versicherte mit Managed Care Modell müssten einen Selbstbehalt von 500.-/Jahr, Versicherte ohne ein solches Modell von 1‘000.-/Jahr übernehmen. Letzteres sind gegenüber der heutigen Regelung 300 Franken/Jahr mehr.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Crux dieser Regelung: Gibt es keine Managed Care-Angebotspflicht für die Kassen, dann werden die Kranken, die bei Kassen ohne Managed Care versichert sind, für gleiche Leistung mehr bezahlen müssen. Ohne Angebotspflicht bedeutet der höhere Selbstbehalt also nichts anderes als eine Attacke auf die Kranken. Noch ist Zeit, die Vorlage im Parlament zu korrigieren!</span></p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-113</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:39:00 +0100</pubDate><title>Stark, kämpferisch und nah bei den Mitgliedern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/stark-kaempferisch-und-nah-bei-den-mitgliedern</link><description>Am 3. Dezember 2010 haben rund 500 Delegierte die neue Gewerkschaft syndicom gegründet. syndicom wird mit rund 47‘000 Mitgliedern zweit- oder drittstärkste SGB-Gewerkschaft. In den ersten drei Jahren wird der neue Verband von Alain Carrupt und Danièle Lenzin im Co-Präsidium geleitet.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die von langer Hand vorbereitete Fusion der Gewerkschaften Kommunikation (GeKo) und comedia&nbsp;</span>ist in Minne zum Abschluss gebracht. Seit dem 1.1.2011 wird deren Zusammenschluss, syndicom, operativ sein.&nbsp;<span lang="DE">Dabei waren GeKo wie comedia alles andere als „alte“ Gewerkschaften. Sie wurden am Ende des letzten Jahrtausends gegründet und stellten selbst umfassende Fusionen vieler, zumeist im SGB organisierter Verbände aus verwandten Branchen dar. Aber der technologische Wandel hält nicht still – und deshalb wohl äusserten sich Opposition resp. Bedenken gegen die Neugründung oder gegen die Besetzung der Führungsgremien lediglich in sehr marginalem Rahmen von plusminus 1 Prozent der Delegierten.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Näher bei den Mitgliedern</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stärker, engagiert, kämpferisch und nah bei den Mitgliedern will die neue Gewerkschaft sein. Das Letztgenannte wird sie ab dem ersten Tag sein. Denn mit nicht mehr, aber auch nicht weniger Profipersonal wird syndicon durch sogenannten Synergiegewinn neu in 17 Regionalsekretariaten präsent sein. Deren Summe bei GeKo und comedia betrug 14. Auch am Engagement und an Kampfeslust wird nicht zu zweifeln sein: Beide Gewerkschaften haben mehrfach Biss bewiesen und sind der Konfrontation nicht ausgewichen, wenn sie nötig war. Zusammen hatten sie noch anfangs dieses Jahres nach Streik einen Gesamtarbeitsvertrag für rund 10‘000 Zeitungszusteller/innen durchgedrückt. syndcom wird in drei Sektoren aufgeteilt die Arbeit aufnehmen:</span></p><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Logistik: Post, KEP&amp;Mail, Verkehr/Infrastruktur</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"></span><span lang="DE">Telecom</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Medien (inkl. Druck)</span></li></ul><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Rechte holen wir uns</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Glanzvoll an die Spitze der neuen Gewerkschaft gewählt wurden als Co-Präsident/innen Danièle Lenzin (alt Kopräsidentin comedia) und Alain Carrupt (alt Zentralpräsident GeKo). Lenzin begründete die Fusion vor allem als Anpassung an den technologischen Wandel. Die neue Identität sei aber noch zu erarbeiten. Dazu brauche es „grosse Offenheit, Neugierde und Lernbereitschaft“. Alain Carrupt attackierte den „Aktionärs- und Deregulierungskult“. Der so lancierte „Wettlauf nach Gewinnmaximierung“ äussere sich für die Beschäftigten in Entlassungen oder in einer massiven Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Da will die neue Gewerkschaft einspringen, schlagkräftiger, selbstbewusster und mit mehr Aufbaupotential als zuvor. In Carrupts Worten: „Wenn uns die Rechte verweigert werden, holen wir sie uns.“</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Neben den Co-Präsident/innen wurden zudem in die Geschäftsleitung (GL) gewählt: Mario Fedeli, Fritz Gurtner, Bernadette Häfliger Berger, Roland Kreuzer, Didier Page, Giorgio Pardini und Monika Uhlmann. Die GL besteht somit aus 6 „alten“ GeKos und 3 „alten Komödianten“.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Unia stärkt Vertrauensleute</span></h3><p class="Absatznormal">Zeitgleich, am 3. und 4.12.2010, hielt die Unia in Lausanne einen ausserordentlichen Kongress ab. Sein primäres Ziel war die Stärkung der Unia-Vertrauensleute. Dazu will Unia mehr Ressourcen einsetzen. Verbessert werden soll der Schutz der aktiven Gewerkschafter/innen in der Arbeitswelt. Beschlossen wurde zudem eine Kampagne gegen Fremdenfeindlichkeit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-111</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:36:00 +0100</pubDate><title>Bund muss Investitionsstopp schneller überwinden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/bund-muss-investitionsstopp-schneller-ueberwinden</link><description>Bundesrat und Parlamentsmehrheit haben erkannt, dass es für die Bahninfrastruktur rasch mehr Mittel braucht. Nur: sie ziehen zu wenig entschlossen die Konsequenzen daraus.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Schweizer Bahnversorgung ist vorbildlich: Hohe Dichte des Netzes, schnelle Verbindungen, gute Anschlüsse, pünktlicher Service, kompetentes sehr motiviertes Personal. Die Schweiz macht immer wieder positive Schlagzeilen im internationalen Vergleich. Nicht nur beim Durchstich am Gotthard. Dies muss so bleiben. Darüber sind sich alle einig. Sicher ist es aber nicht. Ein SBB-Audit im Frühling dieses Jahres zeigt gravierende Unterhaltslücken, die ohne schnelle Abhilfe das Schweizer Bahn-Wunder rasch in ein englisches Chaos verwandeln könnte. Bundesrat und Parlamentskommission haben nun reagiert, aber viel zu zaghaft und inkonsequent.</p><p class="Absatznormal">Der Nationalrat berät in der laufenden Session den Zahlungsrahmen für die Bahninfrastrukturen. Schon der Bundesrat hat 419 Millionen mehr beantragt als die Finanzpläne vorgesehen hatten. Der Ständerat hat für die Privatbahnen weitere 59 Millionen hinzugefügt, und die Kommission des Nationalrats will auch den SBB-Betrag für die kommenden zwei Jahre um 140 Millionen aufstocken. Damit haben Bundesrat und Parlamentsmehrheit wider die Spar-Minderheit aus SVP und FDP erkannt, dass die Infrastruktur schnell mehr Mittel braucht. Die etwa 600 Millionen zusätzlich reichen aber nicht aus. Das SBB-Audit spricht von einem Zusatzbedarf von 2,25 Milliarden bis 2012, und auch das Zweitgutachten des Bundesamts für Verkehr (BAV) rechnet mit mindestens der Hälfte davon. Kommt hinzu, dass der Bundesrat die Zusatzmittel beim FinöV-Fonds verrechnen will, also den Unterhalt auf Kosten des Ausbaus der Bahn finanzieren will. Das heisst, dass der Rückstau beim Unterhalt nur etwas kleiner wird und ein neuer Rückstau bei den Ausbauinvestitionen droht. Beides ist falsch. Wir sollten nun rasch handeln.</p><p class="Absatznormal">Der SGB hat zusammen mit dem SEV vor kurzem einen Vorschlag für eine langfristige Finanzierung der Bahninfrastrukturen gemacht: Der Bundesrat muss Ausbau und Unterhalt zusammendenken und schnell mit einer Neudefinition des FinöV-Fonds an die Hand nehmen. Kurzfristig soll er sich dafür mit einer Bahnanleihe heute billiges Geld beschaffen. Wir wollen das Schweizer Bahn-Wunder auch für die Zukunft sichern. Die mutigen Entscheide der Vergangenheit zeigen, dass die Mehrheiten dafür vorhanden sind.</p>]]></content:encoded><category>Verkehr</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-110</guid><pubDate>Mon, 06 Dec 2010 15:34:00 +0100</pubDate><title>Arbeitsplätze schaffen und die Betroffenen ernst nehmen – Abbau stoppen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/arbeitsplaetze-schaffen-und-die-betroffenen-ernst-nehmen-abbau-stoppen</link><description>Bereits die 5. IV-Revision hat die IV-Rentner/innen bis zur Schmerzgrenze belastet. Dennoch droht IV-Revision 6b mit systematischen Rentenkürzungen. Ihre ursprünglich nur auf Abbaukurs fahrende Vorläuferrevison 6a wird in der Wintersession im Nationalrat behandelt. Wird die endlose Abbauspirale endlich durchbrochen? Das Parlament müsste nur die entsprechenden Anträge dazu unterstützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Niemand bestreitet, dass das aufgelaufene Defizit der IV von über 10 Milliarden weg muss. Bestritten ist aber, dass die heutigen und künftigen IV-Rentnerinnen für die von den Behörden verweigerten Finanzen mit Rentenkürzungen oder Rentenverweigerungen bezahlen müssen. Die bisher ergriffenen Massnahmen – u.a. der 5. IV-Revision – haben die Zunahme der Neurenten gestoppt. Mit den beiden Teilen der 6. Revision wird nun aber Abbau bei den jetzigen RentnerInnen betrieben. Das bedeutet, dass immer mehr Menschen in die Sozialhilfe getrieben werden. Entsprechend kritisch haben die Kantone und Gemeinden auf die Revision 6b reagiert. Bundesrat Didier Burkhalter wäre gut beraten, wenn er die einseitige Vorlage nochmals gründlich überarbeitete. Auch die Revision 6a hätte eine sorgfältige Neubearbeitung nötig. Dies ist im Parlament ohne Rückweisung nicht mehr möglich. Umso wichtiger wäre es, wenn die gröbsten Ungereimtheiten nun noch rausgekippt würden.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Ohne Quote Augenwischerei</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Der Bundesrat stellte die Revision unter das Motto „Eingliederung vor Rente“, als ob diese Devise nicht schon seit Beginn der IV (1960) gelten würde. Man tut so, als ob die IV-RentnerInnen nicht arbeiten wollten, nur simulierten und sich verweigerten. Tatsache ist aber, dass für die nötige Eingliederung seit über 30 Jahren wegen sich folgender Rezessionen die Arbeitsplätze fehlen. Wer Eingliederung will, muss die Arbeitgeber auch zu Behinderten-Arbeitsplätzen anhalten. Freiwillig geht dies nicht, sondern nur mit Quoten. Der Bundesrat setzte bisher erfolglos auf Anreize. Die Nationalratskommission verlangt nun in Art. 8a, dass Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten mindestens 1 % Behinderte beschäftigen müssten. Dieser Antrag geht in die richtige Richtung, wird aber im Namen der Unternehmerfreiheit rechtsbürgerlich bekämpft. Konsequenter wäre es, statt der Mehrheit der linken Minderheit zu folgen, die schon für Betriebe mit mehr als 100 Angestellten 1 % Behindertenarbeitsplätze fordert und von jenen Firmen, die dies nicht tun, eine Abgabe in der Höhe einer durchschnittlichen Jahres-IV-Rente (ca. 19‘000 Franken) zur Finanzierung von Eingliederungsmassnahmen verlangen. Ohne Quote betreibt der Gesetzgeber reine Augenwischerei. Leidtragende sind die Behinderten, die keine Stelle finden.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Ein zweiter kritischer Punkt der Revision findet sich unter dem bereits fragwürdigen Titel „Arbeitsversuch“ (Art. 18a), womit Personen ohne Lohn – sondern für ein „Taggeld“ – während höchstens 180 Tagen versuchsweise beschäftigt würden, zwar mit allen Pflichten von Angestellten, aber ohne den üblichen arbeitsrechtlichen Schutz. Hier sollen neu die IV-Stellen eine Art Zwangsarbeit anordnen, die die Betroffenen in einen völlig fremdbestimmten Status abschiebt. Statt Integration - Bevormundung. Statt Selbstwert wird Unterordnung eingeübt. Inakzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span style="text-decoration:none; text-underline:none">Wenn Juristen Gesundheit beurteilen…</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Schliesslich ein besonders stossender dritter Punkt: die Überprüfung, mit drohender Kürzung oder Streichung von Renten wegen organisch nicht nachweisbaren Beschwerden. Die umstrittenen Schleudertrauma-Entscheide sollen Gesetz werden; psychische Krankheiten werden auf den „Index“ gesetzt. Ärztliche Diagnosen, offensichtliche Arbeitsbehinderungen und schwerste Leiden werden von Juristen in die Schublade Simulantentum weggewischt. Ganz zu schweigen von der Geringschätzung der betroffenen Menschen, werden die „Fälle“ damit nicht aus der Welt geschafft – ausser man treibe die Leute in den Selbstmord – aber in die Sozialhilfe abgeschoben. Solche Unrechtsbestimmungen gehören nicht ins Gesetz.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none">Die Eingliederung als Ziel des Gesetzes ist wichtig und gut. Sie muss aber die Betroffenen mit ihrem Leiden ernst nehmen und einbeziehen und für genügend Arbeitsplätze sorgen.</span></p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-118</guid><pubDate>Tue, 23 Nov 2010 15:53:00 +0100</pubDate><title>2 x Nein gegen die Stigmatisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/2-x-nein-gegen-die-stigmatisierung</link><description>Die SVP-Initiative diskriminiert und der direkte Gegenvorschlag diskriminiert. Deshalb sagt der SGB entschieden zwei Mal NEIN. Es sind zwei NEIN gegen die Diskriminierung von AusländerInnen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Mit ihrer Ausschaffungsinitiative tritt die SVP erneut eine Schlammschlacht gegen Migrant/innen los. Natürlich sind Verbrechen zu bestrafen. Aber es ist nicht zulässig, dabei ein je nach Nationalität anderes Strafrecht zu&nbsp;</span>entwickeln.</p><p class="Absatznormal">Kommt dazu, dass die Volksinitiative internationalen Abkommen widerspricht. Sie hätte ungültig erklärt werden müssen. Aber das Parlament steckte – wie so oft bei Masslosigkeit von Seiten der SVP – lieber den Kopf in den Sand.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Der Gegenvorschlag, wiewohl mit Integrationszückerchen versehen und auf Vereinbarkeit mit internationalem Recht poliert, geht im Grundsatz in die gleiche Richtung wie die Initiative. Auch hier wird mit Berufung auf die Nationalität diskriminiert. Auch hier ist „Sozialmissbrauch“ ein Ausschaffungsgrund.</p><p class="Absatznormal">Was uns direkt zur Stigmatisierung führt. Die Initiative ist ein erneuter Versuch, zwei Klischees, „Ausländer = Kriminalität“ und „Sozialmissbrauch“ zu verfestigen. Das semantische Inventar dieser Klischees übernimmt auch der Gegenvorschlag.</p><p class="Absatznormal">Die Schweiz kann zurecht stolz sein auf ihre solidarische und humanitäre Tradition. Zunehmender Rassismus und Diskriminierung von Minderheiten zerstören dieses Fundament. Wer diese Werte hochhalten will, muss klar Stellung beziehen. Er muss die Wahl, die man uns aufzwängen will, jene zwischen Pest und Cholera, ablehnen. Das heisst Nein zu Initiative und Gegenvorschlag.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-116</guid><pubDate>Tue, 23 Nov 2010 15:49:00 +0100</pubDate><title>Schluss mit dem Steuerkrieg zwischen den Kantonen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schluss-mit-dem-steuerkrieg-zwischen-den-kantonen</link><description>Die Steuergerechtigkeitsinitiative der SP Schweiz fordert, dass alle Kantone Einkommen über 250‘000 Franken mit wenigstens 22 Prozent und Vermögen über 2 Mio. Franken mit wenigstens 0.5 Prozent besteuern müssen. Damit reduziert sie die schädlichen Auswüchse des ungebremsten kantonalen Steuerwettbewerbs. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Initiative stösst im Volk verständlicherweise auf viel Sympathie. Denn vom Steuerkrieg profitieren ausschliesslich die Reichsten. Sie erhalten die grössten Steuergeschenke und spüren die gravierenden negativen Auswüchse des Steuerkrieges kaum. Durch die riesigen Steuergeschenke an die höchsten Einkommen geraten die Kantone in einen Sparzwang, welcher direkt auf die tiefen und mittleren Einkommen abgewälzt wird. Denn gespart wird als erstes in der Bildung, bei der Gesundheitsversorgung und beim Personal – also in den Bereichen, wo breite Teile der Bevölkerung auf die Leistungen des Staates angewiesen sind. Und als wäre das noch nicht genug, schiessen in vielen Fluchtgemeinden der Reichen auch noch die Mieten derart durch die Decke, dass Normalverdienende regelrecht vertrieben werden.</p><p class="Text">Wenn die Steuer- und Gebührenlast für tiefe und mittlere Einkommen immer höher wird, während sie für die Reichsten immer kleiner wird, dann läuft etwas grundlegend schief in unserem Land. Diesem Treiben schieben wir am 28. November mit einem Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative der SP Schweiz einen Riegel. Schluss mit dem unsinnigen Steuerkrieg, zurück zu einer solidarischen Gesellschaft, in der alle Menschen ihren Platz haben und nicht nur die reichsten 10 Prozent!</p><p class="Text">Damit wir der Initiative zum Erfolg verhelfen können, braucht es nun nochmals den Einsatz von uns allen. Bringt eure Kollegen, Familien, Freunde und Bekannte dazu, dass sie bis zum Sonntag ihr Ja zu mehr Steuergerechtigkeit auch wirklich abgeben. Lassen wir uns von den aufgeschreckten Superreichen, welche in den letzten Tagen drohten wegzuziehen, nicht erpressen. Stimmen wir am Sonntag deutlich Ja zur Steuergerechtigkeitsinitiative!</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-119</guid><pubDate>Thu, 18 Nov 2010 15:54:00 +0100</pubDate><title>Töu Idee chöi ou zueschlo!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/toeu-idee-choei-ou-zueschlo</link><description>Am 5.11.2010 hat der Dichter und Performer Pedro Lenz den SGB-Kulturpreis erhalten. Gut 3 Wochen später kommt sein nächstes in Mundart gehaltenes Werk heraus. In ihm finden dr Pole und d Regula zu Muhammad Ali.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Pedro Lenz sei ein feiner Erzähler kleiner Welten, in denen sich die grosse spiegelt: (unter anderem) so begründete work-Chefredaktorin Marie Josée Kuhn die Auszeichnung des Pedro Lenz mit dem SGB-Kulturpreis. In seinem neuesten Werk, das sowohl als Performance-CD wie als Buch erscheint, geht Lenz einen Schritt weiter. Die grosse Welt taucht nun selbst plötzlich in der kleinen Welt des Pole Leuebärger, Abwart im Zürcher Hallenstadion, auf; und mit oder in ihr: der Jahrhundert-Boxer Muhammad Ali, der mit seinem neuen Namen auch für den emanzipatorischen Aufbruch der Schwarzen steht. Denn Ali tritt 1971 zu einem Kampf gegen den deutschen Boxmeister Jürgen Blin an. Dieser Kampf findet im Zürcher Hallenstadion, also im Reich des Pole Leuebärger, statt, der, wie er fortan in der Beiz seinen Kollegen erzählt, zum Freund des Champions wird. Und ein paar Jahre und ein paar Bier später wird Pole im Jahrhundert-Kampf gegen George Foreman das Seine dazu beitragen, dass Ali, den die Weissen fertig machen wollten, wieder klar oben, wieder klar the greatest ist.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Träume</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ja, da ist er wieder, der Lenzsche Held, als sei er direkt einem Schelmenroman entsprungen, der Kleine, der die Welt ein bisschen neu erfindet – am Stammtisch. Aber da gibt’s auch die Regula Giger, die Coiffeuse aus Oerlikon, die dem Ali die Haare schneidet. Wobei etwas geschieht. Aber was? Teilen sie nur ihre Träume gegen „gäng nume bücke, gäng nume fouge“, einen Haarschnitt lang? Er: gegen die Unterdrückung der Schwarzen in den USA; sie, erst ein Jahr stimmberechtigt: gegen jene der Frauen. Aber dann sagt die Regula das, was uns wie Hoffnung leuchtet: „Gloub mers, Muhammad Ali / Ender aus e Frou&nbsp;&nbsp;</span>[…] / Wird bi öich z Amerika / E Schwarze President.“ Und Ali antwortet: „Läck mir, läck mir, läck mir / Regula, wenn mir beidi / das no chönnten erläbe.“ – Sie, wir, konnten es.</p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;">Pedro Lenz: Tanze wi ne Schmätterling.<b>&nbsp;</b>Die Coiffeuse und der Boxer. 101 Seiten, gebunden, Fr. 25.– Cosmos Verlag. ISBN 978-3-305-00426-3. Auch als CD erhältlich mit Patrick Neuhaus am Piano, Cosmos Verlag. ISBN 978-3-305-00427-0.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-117</guid><pubDate>Thu, 18 Nov 2010 15:50:00 +0100</pubDate><title>Lehrer lehren sich zu wehren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/lehrer-lehren-sich-zu-wehren</link><description>Der Protest der Lehrer/innen gegen unhaltbare Arbeitsbedingungen hat nun auch die Deutschschweiz erfasst: In Zürich hat die Lehrer/innen-Initiative „Schule im Sinkflug“ eine breite erfolgreiche Bewegung ausgelöst. In Bern gingen am 12. November Tausende von Lehrer/innen auf die Strasse. „Wir bilden die Zukunft – aber nicht gratis!“ war hier das Motto.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Der bernische Lehrerverband LEBE und der Berner vpod haben gemeinsam gerufen – und sie kamen, die Lehrerinnen und Lehrer aus dem ganzen Kanton, vors Berner Rathaus, an diesem regnerischen 12. November – vier bis fünf Tausend an der Zahl, etwa jede dritte Lehrkraft. Die Botschaft an die Kantonsregierung und das –parlament war klar: „Wir bilden die Zukunft – aber nicht gratis!“ Konkret verlangen die Lehrer/innen: die Wiedereinführung der garantierten Lohnentwicklung und die Anpassung der Gehälter an das frühere System; eine generelle Senkung des Pflichtpensums um eine Lektion und zusätzliche Entlastungslektionen für Klassenlehrpersonen und Berufseinsteigende; kleinere Lerngruppe oder Teamteaching. Und für 2011 erwarten sie den vollen Teuerungsausgleich und 1,5 Prozent für den individuellen Lohnanstieg.</p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span>Erster Erfolg in Zürich</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Lehrer/innenmangel, die sehr gute Lohnstudie des Lehrer/innendachverbandes LCH und die Lehrer/innen-Initiative „Schule im Sinkflug“ hat in Zürich, und darüber hinaus, eine breite Solidarisierungswelle ausgelöst. Auf&nbsp;<a href="http://www.schule-im-sinkflug.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.schule-im-sinkflug.ch</a>&nbsp;begründen die Lehrer/innen ihre Aktionen:&nbsp;<i>„Wir sagen ja zu Integration, Individualisierung, Teamarbeit und Partizipation, aber wir sagen nein zu überhasteten Reformprojekten, überladenen Lehrplänen, ungeeigneten Lehrmitteln und übergrossen Klassen für die geforderte Individualisierung.“</i>&nbsp;Das Kantonsparlament hat die Lage an den Schulen für einmal richtig eingeschätzt und am 15. November gegen die Stimmen von Schlüers SVP die Lehrer-Einstiegslöhne deutlich angehoben hat. Ein erster Schritt, dem weitere, in Zürich, Bern und anderswo, folgen müssen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Empörend ist, dass die stadtzürcherischen Schulpräsidien der Aktion „Schule im Sinkflug“ gedroht haben. Per öffentlich gemachtem Brief haben sie die Lehrer/innen zu recht gewiesen, weil sie auch während der Unterrichtszeit aktiv geworden seien.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In Bern stiess ein die Lehreraktionen gut begründendes und argumentierendes Rundschreiben der Schulkreise an die Eltern auf positives Echo. Einige Eltern nahmen denn auch an der Lehrer/innenkundgebung teil, weil ihnen deren Anliegen einleuchtet.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">SGB-Kongress solidarisch…</span></h3><p class="Absatznormal">Am 5. November hatte sich der SGB-Kongress mit den Aktionen der Lehrer/innen und ihrer Verbände solidarisiert und festgehalten: „Auf jeder Stufe des Bildungssystems sind motivierte und engagierte Lehrpersonen das A und O für die Lernmotivation und das Wohl der Lernenden entscheidend. Auch in einem architektonisch herausragenden und prämierten Schulhaus der Volks-, Berufs- oder Hochschule lässt sich mit demotivierten, gesellschaftlich kaum mehr anerkannten Lehrpersonen nicht gut lernen. Unsere Vorschläge legen deshalb das Gewicht auf die sofortige Besserstellung der Lehrpersonen. Es ist politisch verantwortungslos, eine Schulreform nach der anderen zu beschliessen, ungeachtet ihrer inhaltlichen Qualität, ohne jenen, die sie umzusetzen haben, genügende Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Bewegung der Lehrer/innen ist deshalb auch die beste Antwort auf Schlüers ‚Tea-Party-Bewegung‘ gegen eine moderne Volksschule.“</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-120</guid><pubDate>Mon, 15 Nov 2010 15:57:00 +0100</pubDate><title>Steuergerechtigkeit: 99% profitieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/steuergerechtigkeit-99-profitieren</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Jahren ging die schweizerische Steuerpolitik in eine Richtung, die den Interessen der lohnabhängigen Mehrheit der Bevölkerung schwer schadet: Immer mehr Steuervorteile für die hohen und höchsten Einkommen auf der einen Seite, immer stärkere Belastungen für kleinere und mittlere Einkommen auf der anderen. Dies vor allem durch die sogenannten indirekten Steuern, beispielsweise im Bereich der Mehrwertsteuer und Krankenkassenprämien, die ja nichts anderes als eine indirekte Steuer sind.
</p><p>Die Steuergerechtigkeitsinitiative schiebt dieser Fehlentwicklung mit einer neuen, intelligenten Idee einen Riegel. Sie schreibt die Mindeststeuersätze nur für die höchsten Einkommen und Vermögen vor. Darüber hinaus bleiben die Kantone frei, wie sie ihr Steuersystem regeln wollen. Mit diesem einfachen, unbürokratischen Vorschlag wird der problematische Wettlauf um die Reichen auf einen Schlag gestoppt. Und jene mit hohen und höchsten Einkommen müssen endlich wieder einsehen, dass sie gewöhnliche Bürgerinnen und Bürger mit normalen Rechten und Pflichten und nicht quasi goldene Kälber mit ausserirdischen Privilegien sind. Das nützt auch der Demokratie. Denn zu einer Demokratie gehört, dass alle, je nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ihren Anteil zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben beitragen müssen.&nbsp;
</p><p>Die Gegner der Initiative, angefangen vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bis hin zu verschiedenen Regierungsräten, versuchen nun den Leuten mit grossem finanziellem Aufwand einzureden, dass die Initiative in Wirklichkeit der Mehrheit der Bevölkerung mit mittleren Einkommen schade. Man kann sich fragen, für wie dumm diese Propagandisten die Bevölkerung halten. Die steuerbaren Einkommen über 250‘000 (bei Alleinstehenden; das effektive Einkommen liegt dabei klar über 300‘000 Franken) und die steuerbaren Vermögen über 2 Millionen Franken sind eine kleine Minderheit. Wenn die kleine sehr finanzkräftige Minderheit mehr zahlen muss, dann nützt das bei gleichbleibenden staatlichen Ausgaben allen anderen. 150 Franken mindestens macht das pro Kopf der Bevölkerung aus, die allein dieser kleine Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit bewirkt.&nbsp;
</p><p>Und wenn die bürgerlichen Regierungsräte nun darauf hinweisen, dass die meisten kantonalen Steuersysteme die Vorgaben der Initiative schon weitgehend erfüllten, dann umso besser. Das Ja ist trotzdem gerade für die Zentren von grösster Bedeutung. Wenn sich in Zukunft auch jene Kantone in der Zentral- und Ostschweiz an die minimalsten Grundsätze bei der Besteuerung der Reichen halten müssen, die in diesen Einkommens- und Vermögenskategorien heute schamlos Steuerdumping betreiben, dann hilft das auch der Bevölkerung in den steuerpolitisch korrekten Kantonen. Denn es hat für 99% der Bevölkerung negative Folgen, wenn sich eine kleine privilegierte Schicht in die Steuerparadiese absetzen und sich dadurch von der Mitfinanzierung der öffentlichen Leistungen drücken kann, die von ihnen selbstverständlich weiterhin genutzt werden. Wenn es einen Missbrauch gibt, der sofort gestoppt werden muss, dann ist es dieser.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-699</guid><pubDate>Sat, 06 Nov 2010 15:24:00 +0100</pubDate><title>Antigewerkschaftliche Kündigungen stoppen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/antigewerkschaftliche-kuendigungen-stoppen</link><description>RESOLUTION
Angenommen vom SGB-Kongress 5./6. November 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>In allen demokratischen Staaten sind Arbeitnehmende, die eine spezifische gewerkschaftliche Rolle wahrnehmen, in hohem Mass gegen Kündigung geschützt. In der Schweiz ist dieser Schutz auf ein mickriges Minimum beschränkt: Sogar wenn ein Gericht feststellt, dass ein gewerkschaftlicher Vertreter missbräuchlich entlassen worden ist, können höchstens sechs Monatslöhne als Entschädigung verfügt werden, nicht aber eine Wiedereinstellung. 
</p><p>Diese Loskauf-Mentalität ist ein Hohn. Sie verletzt internationales Recht, nämlich das von der Schweiz ratifizierte IAO-Abkommen 98. Deshalb hat der SGB die Schweiz 2003 bei der IAO angeklagt. Die IAO hat die Schweiz daraufhin gerüffelt. Aufgrund der stur blockierenden Haltung der Arbeitgeber waren der Bundesrat und die Verwaltung jedoch nicht zu handeln bereit.
</p><p>In der jüngsten Krise haben antigewerkschaftliche Kündigungen deutlich zugenommen. Diverse Betriebe - auch solche, die sich sonst gern als Muster-Unternehmen ins Schaufenster der Öffentlichkeit stellen (Tamedia, Manor) - haben missbräuchlich Gewerkschaftsvertreter/innen entlassen. Sie entledigten sich so ihrer Kritik und innerbetrieblicher Opposition, um Restrukturierungen wider das Personal reibungslos durchziehen zu können. Diese „Friss-oder-stirb-Haltung“, dieser imperative Griff zum Maulkorb widerspricht jeglicher Vorstellung von Sozialpartnerschaft und einer demokratischen Konzeption der Gesellschaft. Belegschaft und Gewerkschaft werden so in den Würgegriff genommen. Die SGB-Gewerkschaften haben diesen dramatisch zunehmenden Skandal in einer Kampagne öffentlich denunziert. Das hat den Bundesrat endlich dazu gebracht, entsprechenden Handlungsbedarf zuzugeben. In seinem Entwurf zu einem verstärkten Kündigungsschutz von Personen, die Missstand am Arbeitsplatz anzeigen, will er auch gewerkschaftliche Vertreter/innen besser schützen.
</p><p>Der SGB-Kongress bekräftigt:
</p><p>&nbsp;</p><p>1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Antigewerkschaftliche Kündigungen und Repressionen verhöhnen den Rechtsstaat und sind einer Demokratie unwürdig.
</p><p>&nbsp;</p><p>2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gewerkschaftsbewegung wird weiterhin jede antigewerkschaftliche Kündigung öffentlich denunzieren. Unternehmen, die den autoritären Tarif durchgeben, sollen wissen, dass sie dies viel kosten wird. Die Gewerkschaften führen ihre Kampagne sowohl gegen antigewerkschaftliche Kündigungen als auch für die Stärkung der Gewerkschaftsrechte und die Bestrafung von den Arbeitgebern, welche deren Ausübung verhindern entschieden weiter. 
</p><p>&nbsp;</p><p>3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Falls die Verhandlungen und Bemühungen für einen besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen scheitern sollten, wird der SGB die Klage vor der IAO erneut vorantreiben. Er wird zusätzlich geeignete Initiativen auf parlamentarischer und politischer Ebene prüfen. In allen GAV-Verhandlungen werden unsere Forderungen zum Schutz der Vertrauensleute als prioritäre Forderung eingebracht.
</p><p>&nbsp;</p><p>4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die bundesrätlichen Vorschläge zu einem besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen müssen auch das Recht auf eine Wiedereinstellung von missbräuchlich Gekündigten enthalten. Die Wiedereinstellung ist nämlich:
</p><p>a.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die beste abschreckende Sanktion gegen Arbeitgeber, welche die Demokratie und die Sozialpartnerschaft mit den Füssen treten. Angriffe auf grundlegende Rechte sühnt man nicht allein mit Geldzahlung.
</p><p>b.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die beste Wiedergutmachung des von den Opfern antigewerkschaftlicher Kündigungen erlittenen Schadens;
</p><p>c.&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Stärkung der Kompetenz der DemokratInnen, sich für Demokratie einzusetzen und gegen Tyranie zu wehren.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-123</guid><pubDate>Tue, 02 Nov 2010 16:09:00 +0100</pubDate><title>Schädlichen Steuerwettbewerb stoppen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schaedlichen-steuerwettbewerb-stoppen</link><description>Wer ist der billigste im ganzen Land? Am 28. November könnten die Schweizer/innen einerseits den Ospels und Grübels Kummer bereiten und andererseits für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Denn die Steuergerechtigkeitsinitiative der SPS ist gut unterwegs. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Einnahmen in den meisten Kantonen gehen und gingen infolge der Krise zurück, der Steuersenkungswettlauf geht weiter. Beispiel Zentralschweiz: Der für Unternehmen bereits heute sehr steuergünstige Kanton Luzern senkt die Gewinnsteuern auf 2012 auf ein Tiefstniveau. Nidwalden läutet mit der Senkung der Gewinnsteuern und der Steuersätze für hohe Einkommen die nächste Senkungsrunde ein. Das führt das Obwaldner Parlament dazu, die Gewinnsteuern zu senken, um wieder den tiefsten Satz bieten zu können. Nach der Flat-Rate in Obwalden führte zudem auch Uri mit NFA-Geld eine Flat-Rate-Tax ein. Fazit: Der Steuersenkungswettlauf, der sich in den letzten Jahren beschleunigt hat, kommt nicht zum Stillstand.&nbsp;</p><h3 class="Text">Mehreinnahmen nur für Regionen nah von Wirtschaftszentren</h3><p>Diese Steuersenkungen werden damit begründet, dass der Kanton eine tiefe Steuerbelastung haben muss, um als Standort für Firmen und hohe Einkommen attraktiv zu sein. Die Steuerbelastung ist jedoch bei der Standortwahl ein relativ unwichtiger Faktor. Viel wichtiger sind Lebensqualität und Infrastruktur sowie für die Unternehmen die Verfügbarkeit von gut qualifizierten Arbeitskräften oder die Nähe zu den Kunden.&nbsp;
</p><p>Doch selbst wenn die Steuerbelastung von Bedeutung wäre, hat die Schweiz kein Problem. Die Gewinn- und Einkommenssteuern sind im internationalen Vergleich sehr tief. Wenn die Steuern weiter gesenkt werden, bringt das schweizweit folglich nur Steuerausfälle. Steuersenkungen können höchstens für kleine Kantone und Gemeinden in der Nähe der Wirtschaftszentren zu Mehreinnahmen führen. Das aber auf Kosten der Zentren, die eine Abwanderung von Steuersubstrat hinnehmen müssen. Dass Steuersenkungen meist Verlustgeschäfte sind, sagen paradoxerweise sogar die Kantonsregierungen. In fast allen Steuersenkungsvorlagen wird mit Steuerausfällen gerechnet. Besonders gut zeigt das die Abschaffung der Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen. Seit den 1990er Jahren haben fast alle Kantone diese Steuer abgeschafft. Die Folge: Die Einnahmen aus dieser Steuer sind um rund 500 Mio. Fr. gesunken, ohne dass die Vermögenssteuereinnahmen gestiegen sind.&nbsp;
</p><h3>Die andere Seite: steigende Mieten</h3><p>Ökonomisch gesehen kann der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen gar nicht funktionieren. Alle BewohnerInnen können sich frei im Land bewegen und von den öffentlichen Dienstleistungen (Verkehr, Kultur, Sicherheit usw.) in der ganzen Schweiz profitieren, egal in welchem Kanton sie wohnen. Sie können wie Oswald Grübel oder Marcel Ospel in Wollerau tiefste Steuern bezahlen, aber von der Lebensqualität Zürichs profitieren.&nbsp;
</p><p class="Text">Leidtragende sind die EinwohnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn wo Steuern gesenkt werden, steigen in der Regel die Bodenpreise und die Mieten. Dieser Anstieg frisst bei diesen Menschen mehr vom Einkommen weg, als sie durch tiefere Steuern einsparen. Das zeigt das Beispiel Zug in aller Deutlichkeit.&nbsp;</p><h3 class="Text">Mit der Steuergerechtigkeitsinitiative zu einer vernünftigen Steuerpolitik</h3><p>Aus diesen Gründen hat die SP die „Steuergerechtigkeitsinitiative“ lanciert. Sie will für sehr hohe Einkommen und Vermögen Mindeststeuersätze von 22 % beziehungsweise 5 ‰ einführen. Unverheiratete trifft es ab einem steuerbaren Einkommen von 250'000 Franken – das entspricht einem Bruttoeinkommen zwischen 300'000 und 350'000 Franken. Bei den Vermögen greift die Initiative sogar erst ab zwei Millionen Franken ein. Mit dem geforderten Degressionsverbot wird zudem die steuerliche Privilegierung von besonders mächtigen und mobilen Personengruppen verhindert. Kurz: Es geht um weniger als 1 % der Schweizer Bevölkerung, das heute auf Kosten der Mehrheit vom ungezügelten Steuerwettbewerb profitiert.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-122</guid><pubDate>Mon, 01 Nov 2010 16:05:00 +0100</pubDate><title>Gegen Diskriminierung – ganz und nicht nur ein bisschen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/gegen-diskriminierung-ganz-und-nicht-nur-ein-bisschen</link><description>Der SGB sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag. Grundsätzlich gilt: für ein gleiches Verbrechen kann nicht ein je anderes Recht angewendet werden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Und speziell gilt: Diskriminierung lehnt man ab, ganz - und nicht nur ein bisschen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Die Schweizer Gewerkschaften sind durch die Migration geprägt. Sie haben über Generationen hinweg bedeutende Verdienste in der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen ausländischer Abstammung.&nbsp;</p><p class="Text">Klar ist: Migrant/innen werden in der Arbeitswelt diskriminiert. Immer noch und weiterhin. Diese Diskriminierung zeigt sich sowohl bei der Anstellung, bei der beruflichen Karriere und beim Lohn. Der SGB hat denn kürzlich auch (Dossier Nr. 66, Juli 2009) einen antidiskriminierenden Massnahmenkatalog gefordert. Insbesondere bei der Lehrstellensuche drängen sich Massnahmen auf. Ausländische Jugendliche sind gegenüber Schweizern da klar benachteiligt.&nbsp;</p><p class="Text">Wenn man bestehende Diskriminierungen bekämpft, dann muss man wohl auch solche bekämpfen, die erst noch geschaffen werden sollen.&nbsp;</p><p class="Text">Seit gut einem Jahrzehnt lancieren SVP und Gleichgesinnte ausländerfeindliche Volksinitiativen in schöner Regelmässigkeit. Immer wieder ritzen sie da – um es gelinde zu sagen – auch die Rechtsstaatlichkeit. Diesmal wieder – und die Politik hat nicht den Mut, die Ausschaffungsinitiative für ungültig zu erklären, weil man sich davor fürchtet, dass sich die SVP so als geknebelte Macht noch mehr in Szene zu setzen vermöchte. Der andauernden Hetze kann man jedoch nicht nur ein bisschen entgegentreten. Man muss sie frontal ablehnen. Deshalb ist auch der Gegenvorschlag nicht akzeptierbar. Eine mit internationalem Recht kompatible Diskriminierung bleibt Diskriminierung.</p><p class="Text">In der Initiative wie im Gegenvorschlag&nbsp;ist&nbsp;missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen ein Ausweisgrund. Hier wird die unselige Kampagne der „Scheininvaliden“ schnurgerade fortgesetzt. Weiter wird am Bild gefeilt, dass die Sozialverfassung des Landes gefährdet sei – natürlich voran und vorab durch Migrant/innen.</p><p class="Text">Verbrechen und Vergehen sind zu bestrafen. Das ist klar. Aber sie sind nicht je nach Nationalität anders zu bestrafen. Deshalb lehnt der&nbsp;SGB&nbsp;Initiative und Gegenvorschlag ab&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-121</guid><pubDate>Mon, 01 Nov 2010 15:59:00 +0100</pubDate><title>Mehr Bundesmittel für die Berufsbildung – dank SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-bundesmittel-fuer-die-berufsbildung-dank-sgb</link><description>Trotz mehr Lehrstellen: noch zu viele Schulabgänger/innen finden keinen Bildungsanschluss. Und die höhere Berufsbildung gerät unter Druck. Die sechste nationale Lehrstellenkonferenz (NLK) vom 25. Oktober 2010 beschloss Besserung. Dabei stiess der SGB-Vorschlag, der Bund müsse seine Beiträge um rund 100 Millionen erhöhen, auf breite Zustimmung – ein wichtiger gewerkschaftlicher Erfolg. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Ausgelöst durch die Lehrstellenkrise wurde 2005 auf Druck der jugendgewerkschaftlichen Lehrstelleninitiative, lipa, und auf Vorschlag des SGB u.a. die nationale Lehrstellenkonferenz (NLK) eingesetzt. Sie sollte Massnahmen zur Schaffung von Lehrstellen beschliessen. Es entstand eine Art jährlicher runder Tisch unter Leitung des Volkswirtschaftsdepartementes, mit den Spitzen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und der Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Dachverbänden.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Lehrstellenbarometer: durchzogene Bilanz</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span lang="DE">Die Zunahme des Lehrstellenangebots um 3000 und der vergebenen Lehrstellen um 1000 im Vergleich zum August 2009 ist erfreulich. Allerdings interessierten sich 2000 Jugendliche mehr für eine berufliche Grundbildung. Deshalb hat sich die „Warteschlange“ (die Brückenangebote) nur um 500 zurückgebildet. Oder mit anderen Worten: immer noch kriegen 13 % aller Jugendlichen, die sich für eine Berufsbildung interessieren, keine Lehrstelle.&nbsp;</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span lang="DE">Die Angebote im Bereich der zweijährigen beruflichen Grundbildung sind mit 3500 Lehrstellen immer noch deutlich zu tief.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span lang="DE">Besorgniserregend ist die Entwicklung bei den offen gebliebenen Lehrstellen: Die Antwort der Unternehmer, „nur ungeeignete Bewerbungen erhalten“ zu haben, ist von 58 auf 69 Prozent geklettert. Hingegen ist die Antwort „keine Bewerbungen erhalten“ von 33 auf 19 Prozent zurückgegangen. Das bedeutet, dass die Selektion bei den Arbeitgebern nochmals verschärft worden ist.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span lang="DE">Deshalb mussten sich auch diesen Sommer die Jugendlichen durchschnittlich 15mal und jene, die eine Lehrstelle erhalten haben, 17mal (!) bewerben. 10 Prozent von jenen Jugendlichen, die sich für eine Lehrstelle interessieren, hatten am Stichtag 31.8.10 keine Lösung; und 5 Prozent aller Schulabgänger/innen konnten keine verbindliche Angabe zum weiteren Bildungsverlauf machen!</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span lang="DE">Das Lehrstellenbarometer vom 31.8.10 bestätigt damit zweierlei. Zum ersten führt der leichte Rückgang der 16jährigen immer noch nicht zu einer deutlichen Verbesserung auf dem Lehrstellenmarkt. Zum zweiten: Der oft beschworene „Wettbewerb“ zwischen Allgemein- und Berufsbildung findet kaum statt.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Die Konsequenzen</span></h3><p style="margin-left:0cm; text-align:justify">Paul Rechsteiner, SGB-Präsident, forderte an der NLK drei Punkte ein. Sie wurden aufgenommen.&nbsp;</p><ul><li><span><span></span></span><span>Sämtliche aufgegleisten Fördermassnahmen der letzten Jahre sind weiter zu führen. Die Angebote der individuellen Begleitung für die zweijährigen Grundbildungen müssen auch auf die drei- und vierjährigen ausgedehnt werden. Die Lehrbetriebsverbünde, insbesondere im Bereich der zweijährigen Grundbildungen, müssen zusätzlich gefördert werden.</span></li></ul><ul><li><span><span><span><span></span>Im Jahr 2011 ist dem Ziel, 95 Prozent der Schulabgänger/innen zu einem Berufs- oder allgemeinbildenden Abschluss zu führen, deutlich näher zu kommen. Seit einigen Jahren verharrt die Abschlussquote bei knapp 90 Prozent.</span></span></span></li></ul><ul><li><span><span><span></span></span></span><span>Der Bund verpflichtet sich, spätestens ab 2012 die gemäss Berufsbildungsgesetz seit dem 1.1.08 fälligen 25 Prozent an die öffentlichen Ausgaben der Berufsbildung zu zahlen, was einer zusätzlichen Bundesausgabe von rund 100 Millionen entspricht</span></li></ul><p style="margin-left:0cm; text-align:justify">Jetzt muss der Bundesrat zur Umsetzung dieser Punkte Hand bieten.</p><h3 style="font-weight: bold;"><span>Stärkung der höheren Berufsbildung</span></h3><p style="text-align:justify">Erstmals thematisierte die NLK die höhere Berufsbildung. Diese wichtigen Abschlüsse (höhere Fachschulen, „Meisterprüfungen“ usw.) sind einerseits international nicht bekannt und damit auch nicht anerkannt. Anderseits geraten sie teilweise unter Druck der Fachhochschulen. Die NLK war sich darin einig, dass die höhere Berufsbildung mit neuen Massnahmen im Bereich der Anerkennung und der Finanzierung durchaus eine Zukunft habe. Der SGB fordert hier, zusammen mit KV Schweiz, dass die Studierenden - und dabei insbesondere die Frauen – mit Bildungsgutscheinen zu fördern seien.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-646</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:08:00 +0200</pubDate><title>Bildungspolitische Herausforderungen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/bildungspolitische-herausforderungen</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: Das SGB-Kongresspapier zur Bildungspolitik enthält Leitlinien sowohl zur Allgemein- wie zur Berufs- und Weiterbildung. Sein primäres Anliegen: mehr Chancengleichheit in der Bildung. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Bildungssystem kann auf jeder seiner Stufen einen Beitrag zum Abbau der sozialen Ungleichheit leisten. Dazu muss aber in den Ausbau und die Qualität der Bildungsvermittlung investiert werden. Diese Investitionen sollen nicht in die Bildungsbürokratie fliessen, sondern direkt zu den Lehrenden selbst. Denn nur motivierte und deshalb vermehrt zu stützende und zu entlastende Lehrende können die Lernenden nachhaltig fördern. Konkret heisst das: weniger Pflichtlektionen und Anhebung der Lehrer/innenlöhne. Im Sinne der integrativen Schule für alle Kinder will der SGB ausserdem die Frühselektion in der obligatorischen Schule abschaffen.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Recht auf Bildung</h3><p>Berufs- und Weiterbildung sollen gestärkt werden – nicht gegen, sondern gleichzeitig mit der universitären Ausbildung. Das Papier fordert dazu einen Rechtsanspruch aller Jugendlichen auf eine genügende Bildung und den Zugang aller Arbeitnehmer/innen zur Weiterbildung. Bund und Kantone sollen deshalb die Höhere Berufsbildung gemeinsam fördern. Damit diese allen offen stehen kann, sind auch mehr Nachholbildung und die Anerkennung von in der Praxis erworbenen Fähigkeiten nötig. Für das momentan in Ausarbeitung stehende eidgenössische Weiterbildungsgesetz verlangt der SGB das Recht auf eine alle 5 Jahre stattfindende Standortbestimmung, 5 Tage bezahlten Weiterbildungsurlaub pro Jahr, neue Angebote für funktionale Analphabet/innen und eine Sprachoffensive für Migrant/innen.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Zwei Hochschultypen</h3><p>In der Hochschulbildung setzt sich der SGB für zwei unterschiedliche Typen (Universitäten und Fachhochschulen) ein, die auf ein je anderes System abstützen: das allgemeinbildende mit der gymnasialen Matur und das berufsbildende mit der Berufsmatur. Die beiden Systeme müssen jedoch eine hohe Durchlässigkeit aufweisen.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur&nbsp;Altersvorsorge, zur&nbsp;Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur&nbsp;Arbeitszeit&nbsp;sowie&nbsp;einleitende Bemerkungen zum Kongress.</span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-645</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:05:00 +0200</pubDate><title>Weniger arbeiten – mehr leben! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/weniger-arbeiten-mehr-leben</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: Erwerbsarbeit und Familienpflichten sind besser zu vereinbaren – deshalb verlangt das SGB-Kongresspapier bereits im Titel eine „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Dilemma stellt sich vor allem für Frauen: wählen zu müssen zwischen Erwerbsarbeit und Familienpflichten. Eine Mehrheit der Frauen wählt heute die Mixlösung Teilzeiterwerb gekoppelt an die primäre Verantwortung für die Familie. Das Dilemma aber bleibt. Es äussert sich für die Frauen so: Teilzeitarbeit bedeutet sehr oft –bei Trennung vom Partner fast immer – mangelnde soziale Absicherung. Vollzeiterwerb und Familie lassen sich hingegen meist nicht unter einen Hut bringen.&nbsp;
</p><h3>Arbeitszeit kürzen</h3><p>Die Forderung ist deshalb simpel: Es braucht kürzere Arbeitszeiten. Dadurch würde es auch mehr vollzeitig erwerbstätigen Männern ermöglicht, sich intensiver den Familienpflichten zu widmen. Das Papier widersetzt sich damit nicht der weiteren, dringend notwendigen Förderung von familienergänzender Kinderbetreuung. Es kann aber dem „flächendeckenden Outsourcing der Familienarbeit zu Gunsten einer möglichst langen und flexiblen Erwerbsarbeit“ keine gewerkschaftliche Perspektive abgewinnen.
</p><h3>Bewusstseinswandel</h3><p>Das Papier nennt keine Zahl als Ziel bei der Wochenarbeitszeit, es verlangt einen entsprechenden Bewusstseinswandel: Die Verbände sollen eine Arbeitszeitverkürzung aus Vereinbarkeitsoptik als prioritäre Forderung in die GAV-Verhandlungen tragen. Flankiert werden soll dies mit einem Recht auf Reduktion der Arbeitszeiten aufgrund von Betreuung und dem Recht auf Urlaub bei längerer Pflege von Angehörigen (nicht nur Kindern, sondern z.B. auch Eltern).&nbsp;
</p><p>Verlangt werden zudem planbare und verlässliche Arbeitszeiten. Der Mutterschaftsurlaub soll von heute 14 auf neu 18 Wochen verlängert, ein Vaterschaftsurlaub von 8 Wochen neu eingeführt werden. Die Gewerkschaften sollen hier sowohl den Weg über das Gesetz wie auch über den GAV gehen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur&nbsp;Altersvorsorge, zur&nbsp;Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur&nbsp;SGB-Bildungspolitik&nbsp;sowie&nbsp;einleitende Bemerkungen zum Kongress.</span></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-142</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:03:00 +0200</pubDate><title>Wirtschaftspolitische Wende verlangt: für sichere Arbeitsplätze!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/wirtschaftspolitische-wende-verlangt-fuer-sichere-arbeitsplaetze</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: Die letzten 20 Jahre waren fett für Aktionäre und Manager, für die Arbeitnehmenden waren sie mager. Das soll sich nun ändern. Gute und sichere Arbeitsplätze für alle, eine gerechte Verteilung der Einkommen, die Vereinbarkeit der Erwerbs- mit anderen Tätigkeiten, ein guter Service Public und eine umweltverträgliche Wirtschaft: das sind die altneuen Ziele der Gewerkschaften.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl in der Schweiz dank wachsamen und kämpferischen Gewerkschaften der Extremkapitalismus nach angelsächsischem Muster nur teilweise Fuss fassen konnte, waren die letzten 20 Jahre für die Arbeitnehmenden auch in der Schweiz eine magere Periode: Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit und der Abbau bei der sozialen Sicherheit vermehrten den Druck am Arbeitsplatz. Steuerpolitisch wurden hohe Einkommen, Grossaktionäre und Unternehmen entlastet, tiefere und mittlere Einkommen dagegen stärker belastet. Beim Service Public erfolgten Marktöffnungen mit negativen Auswirkungen auf Preise und Versorgung – vor allem beim Strom.
</p><p>Nun ist die Zeit für die Wende gekommen. Das Kongresspapier Nr. 4 „Wirtschaftspolitische Wende für sichere Arbeitsplätze“ erhebt dazu Forderungen zu drei Themenkreisen:
</p><h3>Vollbeschäftigung und gute Arbeitsbedingungen</h3><p>Das Papier verlangt eine aktive Konjunkturpolitik, eine Regulierung und Redimensionierung der Finanz- und Kapitalmärkte und eine Investitionsoffensive im Wohnungsbau, im öffentlichen Verkehr und bei der Kinderbetreuung. Beruflich besser zu integrieren sind Behinderte, aber auch jene Jugendlichen und älteren, die besonders von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind. Kürzere und planbare Arbeitszeiten sollen helfen, Beruf und Familie besser zu vereinen. Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf sollen eingeschränkt und verteuert werden.&nbsp;
</p><h3>Gerechte Einkommen</h3><p>Verbindliche Mindestlöhne sollen gegen Ausbeutung am Arbeitsplatz schützen. Dazu wird der SGB zusätzlich schon Anfang 2011 eine Volksinitiative lancieren. In den Lohnverhandlungen will der SGB Erhöhungen im Einklang mit Teuerung und Produktivität sowie einen Ersatz der Managerboni durch massvolle Fixlöhne. Saläre über einer Mio. Franken sollen der Gewinnsteuer unterstellt werden, die Einnahmen daraus an Haushalte mit bescheidenen und mittleren Einkommen verteilt werden. Lohndiskriminierung und Lohndumping sollen bekämpft werden und in der Steuerpolitik ist ein Trendbruch hin zu einer stärkeren Erfassung der hohen Einkommen dringend notwendig.&nbsp;
</p><p>Nötig um all dies zu erreichen sind gestärkte Gewerkschaften. Das heisst in der Praxis auch: besserer Schutz der gewerkschaftlichen Vertreter/innen in den Betrieben und mehr Mitsprache der Beschäftigten bei Massenentlassungen und Restrukturierungen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur&nbsp;Altersvorsorge, zur Arbeitszeit, zur SGB-Bildungspolitik sowie&nbsp;einleitende Bemerkungen zum Kongress.</span></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-141</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 15:00:00 +0200</pubDate><title>Altersvorsorge: stabil, leistungsstark – und deshalb auszubauen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/altersvorsorge-stabil-leistungsstark-und-deshalb-auszubauen</link><description>Vorschau auf den 54. SGB-Kongress: In den vergangenen Jahren haben die Gewerkschaften erfolgreich den Abbau der Altersvorsorge verhindert. Jetzt geht der Blick nach vorn: Für untere und mittlere Einkommen ist eine bessere Altersvorsorge nötig.</description><content:encoded><![CDATA[<p>AHV und IV für den „Existenzbedarf“ und die berufliche Vorsorge für „die Fortführung der gewohnten Lebensweise“: Diese Funktion haben die politischen Väter seinerzeit den zwei starken der insgesamt drei Säulen in der schweizerischen Altersvorsorge per Verfassung zugewiesen. Und sich dabei daran orientiert, dass AHV und Mindestvorsorge nach BVG den Lohn zusammen zu rund 60 % ersetzen sollten.&nbsp;
</p><p>Doch was sind 60 % von 4000 Franken? Gerade mal 2400 Franken. Kann man mit diesen 2400 Franken wirklich die gewohnte Lebensweise fortführen? Oder mit deren 3000.-, wenn man zuvor ein Erwerbseinkommen von 5000 Franken hatte?
</p><p>Weil im neuen Jahrtausend die bürgerliche Mehrheit die Alters-Renten (11. AHV-Revision, Mindestumwandlungssatz im BVG) abbauen wollte, waren die Gewerkschaften zu Abwehrkämpfen gezwungen. Sie konnten deshalb in den eigenen Reihen entwickelte Ansätze für bessere AHV-Renten nicht wie gewünscht weiter entwickeln.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Würdiges Altern durch eine stärkere AHV/IV</h3><p>Jetzt, nach der Versenkung der 11. AHV-Revision, ist die Zeit jedoch endlich reif dafür. „Die 60 % sind bei kleinen und mittleren Einkommen heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann“, hält das entsprechende Kongresspapier fest. Und es fordert ein neues differenziertes Leistungsziel von:</p><ul><li>80 % bei Einkommen von zuvor bis 5000.-</li><li>70 % bei Einkommen von zuvor bis 7000.-</li><li>60 % ab Einkommen über 7000.-</li></ul><p>Dieses höhere Leistungsziel soll durch eine Stärkung der AHV/IV erreicht werden. Dabei sollen auch die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgebaut werden.&nbsp;
</p><h3>Berufliche Vorsorge</h3><p>Die zwei wichtigsten Forderungen in der beruflichen Vorsorge sind mehr Transparenz sowie eine gestärkte Parität, also mehr Schutz und Kompetenzen für die Vertreter der Arbeitnehmer. Bei ersterem geht es vor allem darum, dass griffigere gesetzliche Bestimmungen den Privatversicherern verunmöglichen sollen, weiterhin diskret und mit gesetzlicher Deckung viel Geld in die eigene Kasse zu spülen.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur Arbeitszeit, zur SGB-Bildungspolitik sowie&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">einleitende Bemerkungen zum Kongress</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-140</guid><pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:58:00 +0200</pubDate><title>Gute Löhne – gute Renten! 54. SGB-Kongress im Überblick</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gute-loehne-gute-renten-54-sgb-kongress-im-ueberblick</link><description>Mit dem Entscheid über 4 Positionspapiere, ein gutes Dutzend Resolutionen und 40 Anträgen werden 225 stimmberechtigte Delegierte die Weichen für das gewerkschaftliche Handeln der nächsten vier Jahre und wahrscheinlich darüber hinaus stellen. Wo? Am 54. SGB-Kongress, am 5. und 6. November in Bern.</description><content:encoded><![CDATA[<p>„Gute Löhne – gute Renten“ lautet das Kongressmotto. Der grössere Teil der Kongressdiskussionen wird eine Programmatik zuspitzen, die eine „wirtschaftspolitische Wende für sichere Arbeitsplätze“ und in deren Folge eine „stabile und leistungsstarke Altersvorsorge“ will. In den zwei entsprechenden Kongresspapieren werden die Vorschläge zu debattieren sein, mit denen wieder zu einer stabilen Vollbeschäftigung und guten, sicheren Arbeitsplätzen und zu einer gerechten Einkommensverteilung sowie im Alter zu einer für untere und mittlere Einkommen besseren AHV gefunden werden soll (siehe auch Beiträge zu den einzelnen Kongresspapieren in diesem Newsletter). Dieser Kongress soll einen Wendepunkt markieren; er soll den Auftakt bilden zu einer Phase, in der die Gewerkschaften nach einer relativ erfolgreichen Abwehr von Sozialversicherungsabbau wieder den Blick auf die menschlichen Bedürfnisse – und damit auch auf den Ausbau richten wollen.
</p><h3>Neue Optik der Arbeitszeitverkürzung</h3><p>In einem weiteren Papier werden Vorschläge zu diskutieren sein, wie die Bildung künftig mehr Chancengleichheit entwickeln kann. „Arbeitszeit im Einklang mit Familie, Freizeit und Gesundheit“ heisst das letzte Kongresspapier. Es belegt, dass die Gewerkschaften über das Motto hinaus weit mehr als bloss Maschinen für gute Löhne und Renten sind, sondern Menschen in einer Vielfalt von Rollen, die auch das Private umfassen – und die deshalb das Thema der Arbeitszeitverkürzung aus einer neuen Optik angehen wollen, der einer gerechteren Verteilung sämtlicher Arbeit zwischen den Geschlechtern.
</p><h3>Gäste</h3><p>Beleben werden den Kongress mehrere Gastredner. Die Sozialwissenschafterin Christina Klenner wird zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und familiärer Arbeit, Jean Ziegler zu den Menschenrechten sprechen. Auch Monina Wong, die China-Zuständige des Internationalen Bundes der Gewerkschaften (IGB), wird mit ihrer Rede zur aktuellen chinesischen Streikbewegung den Bewusstseinshorizont des Kongresses erweitern. Erster Gastredner ist Bundesrat Didier Burkhalter. Erwartet werden darf eine spannende Diskussion, wenn der Sozialminister in der Höhle der Gazellen einmal eine andere Sicht der sozialen Verfassung serviert bekommt.&nbsp;
</p><h3>Weitere Höhepunkte</h3><p>Einiges zu reden geben wird das Thema antigewerkschaftliche Kündigung. Ein Unia-Antrag verlangt eine Intensivierung der entsprechenden Kampagne, falls die laufenden Vorschläge im Rahmen der whistleblower-Gesetzgebung nicht genügen. Weitere Anträge der einzelnen Gewerkschaften betreffen die Themen Personenfreizügigkeit und Sozialdumping, Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf, Lohndiskriminierung oder verlangen Gegensteuer in der Migrationspolitik. Die SGB-Frauenkommission wird in einem szenischen Auftritt dem Kongress eröffnen, mit welchen Aktionen sie das kommende Gleichstellungsjubiläumsjahr 2011 nachhaltig gestalten will.
</p><p>Schliesslich wird der Präsidialausschuss neu zu wählen sein. Dieser soll neu auf 9 Mitglieder ausgeweitet werden, wobei jedes Geschlecht mindestens mit einem Drittel vertreten sein muss. SGB-Präsident Paul Rechsteiner kandidiert für eine weitere Periode; von den Bisherigen demissioniert Jean-Claude Rennwald.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Lesen Sie auch die Kongressvorschau zur Altersvorsorge, zur Wirtschaftspolitik der Gewerkschaften, zur Arbeitszeit sowie zur SGB-Bildungspolitik.</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-128</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:22:00 +0200</pubDate><title>Jetzt endlich den Mensch in den Mittelpunkt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-endlich-den-mensch-in-den-mittelpunkt</link><description>11. AHV-Revision</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die 11. AHV- Revision hätte unter dem Strich nur Abbau gebracht: tiefere Renten durch die Aushebelung der heutigen Rentenanpassungssysteme, ein höheres Rentenalter für die Frauen und – als blosse Taktik und Köder in der Referendumsabstimmung - einen notdürftigen Lendenschurz einer bei weitem ungenügenden und erst noch zeitlich befristeten Abfederung für die vorzeitige Pensionierung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nun hat das Parlament am 1. Oktober die 11. AHV-Revision selbst versenkt. Sonst hätte sie ein paar Monate später das Volk versenkt. Denn beim SGB waren die ersten Schritte für das Referendum bereits eingeleitet gewesen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Linksgrün hat eine solche Revision im Parlament schon immer bekämpft. In der Schlussabstimmung hat lediglich die SVP ihre Position gewechselt: weil einer ihrer Vizepräsidenten die Chancenlosigkeit einer solchen Vorlage vor dem Volk erkannt hatte.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Manche Kommentatoren haben nun vom „Reformstau“ gesprochen. Dass es immer schwieriger würde, „Reformen“ gegen die Rentner durchzubringen. Das trotzige, uneinsichtige Volk wolle in Sachen AHV keinen Abbau schlucken. Die Konsequenz dieses Denkens geht dahin: „Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?"&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Um beim gleichen Autor (Brecht) zu bleiben: Das Volk ist kein Kalb, das dankbar seinem Metzger winkt. Oder in schlichter Prosa: Wieso sollte sich das Volk bei der AHV selbst Abbau vorschreiben wollen?&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was es jetzt aber braucht, ist der Blick nach vorn. Auf die Bedürfnisse der Menschen. Nötig ist ein Ausbruch aus jener engen Sparlogik, die, obwohl Jahr für Jahr durch die Abschlüsse widerlegt, in der AHV nur einen Sanierungsfall sehen will. Nötig ist ein Bewusstsein dafür, dass die AHV weitgehend Altersarmut abgebaut hat und dass sie da, wo sie dies noch nicht geschafft hat, ausbaufähig ist. Dafür wird sich der SGB Zeit einsetzen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-127</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:20:00 +0200</pubDate><title>Das Problem ist alles andere als beseitigt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/das-problem-ist-alles-andere-als-beseitigt</link><description>Kein zweiter Fall UBS mehr? Bei weitem nicht. Was die Expertengruppe des Bundes vorschlägt, taugt nicht, um das Problem zu eliminieren. Die Gruppe wollte das Problem nur ein bisschen minimalisieren. Und das ist zu wenig.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass der Bund zusammen mit der Nationalbank die UBS retten musste, war für einen grossen Teil der Bevölkerung einer erschütternde Erfahrung. Die Rettung wurde nur deshalb unter grossen Vorbehalten akzeptiert, weil der Bundesrat den Standpunkt vertrat, dass die Schweiz erstens ohne Rettung grosse wirtschaftliche Probleme gehabt hätte und dass zweitens Massnahmen ausgearbeitet würden, damit sich eine solche Krise nicht mehr wiederhole.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Auftrag der Expertengruppe „Too-big-to-fail“ wurde denn auch so wahrgenommen. Die Expertengruppe sollte Massnahmen vorschlagen, damit es keinen zweiten Fall UBS mehr gäbe. Jetzt, nach der Präsentation des Berichtes, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz: Hat die Expertengruppe diesen Auftrag erfüllt?&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bereits während der Krise war klar: Damit sich eine solche nicht wiederholt, brauchen die Banken in Zukunft viel mehr Eigenkapital. Das war auch die Botschaft des Nationalbank-Direktoriums. Die UBS hat in der Krise Verluste von 46 Milliarden Franken gemacht. Um die Verluste zu begrenzen und einen Konkurs der UBS zu verhindern, hat ihr die Nationalbank „toxische“ Wertpapiere in der Grössenordnung von 40 Milliarden abgenommen (Stabfund). Verschiedene Experten im In- und Ausland haben daher verlangt, dass die Banken ungefähr 10 Prozent ihrer Bilanzsumme an Eigenkapital halten müssten. Das heisst, dass jeder Franken Bilanzsumme mit 10 Rappen Eigenkapital hinterlegt werden muss. Bei der UBS wären das im Moment knapp 150 Milliarden. Damit hätte sie wohl die Verluste in der Krise auffangen können.</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Nur 30 bis 40 Mia „echtes“ Eigenkapital</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorgaben der Expertengruppe des Bundes sind aber deutlich tiefer. Sie verlangen von der UBS und der Credit Suisse 30 bis 40 Milliarden „echtes“ Eigenkapital und darüber hinaus noch einen Puffer aus Pflichtwandelanleihen (Coco-Bonds) in der Grössenordnung von 35 Milliarden. Wobei sich im Krisenfall noch zeigen muss, wie viel diese Coco-Bonds wirklich wert sind.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese neuen Vorgaben muss man den Verlusten der UBS in der Krise gegenüber stellen. Und das wirft brisante Fragen auf. Es ist ausgesprochen unsicher, ob dieses Eigenkapital in der Krise zum Auffangen der Verluste gereicht hätte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Firma kein Eigenkapital in der Nähe von null haben sollte. Denn dann kommt sie nur noch unter grossen Schwierigkeiten zu Krediten, was ihr Schicksal besiegeln wird.&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ob das Kapital genügt, lässt sich auch anhand von Daten des Bankprofessors Urs Birchler bezweifeln. Nach seinen Berechnungen haben die Grossbanken in der Schweizer Immobilienkrise Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahren rund 75 Milliarden (zu heutigen Preisen) verloren. Verluste, wie sie in der Finanzkrise auftraten, sind somit nichts Einzigartiges.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Weniger als in den 90er Jahren</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Unter den neuen Vorschriften müssen die Banken weniger Eigenkapital halten, als sie in den 1990er Jahren in ihren Bilanzen hatten. Das schreibt sogar die Expertengruppe in ihrem Bericht. Während nach Meinung der Expertengruppe künftig rund 2.5 Rappen „echtes“ Eigenkapital pro Franken Bilanzsumme gehalten werden muss, waren es in den späten 1990er Jahren ungefähr 3 Rappen.&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dieser Vorschlag wird das so genannte „Too-big-to-fail“-Problem nicht beseitigen. Die Reserven der Banken sind in Zukunft nicht hoch genug, als dass man mit gutem Gewissen sagen könnte, dass sich die Schwierigkeiten nicht wiederholten.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Doch die Expertengruppe hat ihren Auftrag anders verstanden. Sie schreibt, dass sie Vorschläge machen muss, „wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft verkleinert werden können“. Es geht also nicht um eine Beseitigung des Problems, sondern nur um eine Verkleinerung. Wahrscheinlich konnte man von einer unter Bundesrat Merz eingesetzten Expertengruppe, in welcher die Behörden gegenüber den Bank- und Firmenvertretern in der Minderheit waren, nicht mehr erwarten.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat wird die Vorschläge der Gruppe deutlich nachbessern müssen. Die Bevölkerung will, dass der Finanzsektor keine Bedrohung für den Rest der Wirtschaft darstellt. Und sie will keinen zweiten Fall UBS. Darum müssen die Grossbanken verpflichtet werden, so viel Eigenkapital zu halten, dass sie die Verluste selber tragen können.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-126</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:19:00 +0200</pubDate><title>Endlich eine Sozialplanpflicht!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/endlich-eine-sozialplanpflicht</link><description>Die bundesrätliche Botschaft zur Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) betrifft zentrale Arbeitnehmeranliegen. Und sie bringt einen Fortschritt: die Sozialplanpflicht. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Erwerber eines zu sanierenden Unternehmens (Nachlassstundung, Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung) soll künftig nicht mehr gezwungen sein, alle Einzelarbeitsverträge zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Der SGB lehnt diesen Vorschlag ab. Es ist nicht akzeptabel, dass die Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken seines Personals durchgeführt wird. So muss bei einer Sanierung der Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund stehen. Die Flexibilität des schweizerischen Arbeitsrechts, insbesondere die umfassende Kündigungsfreiheit, lässt den Arbeitgebern bereits ausreichenden Handlungsspielraum. Der Wegfall dieses Schutzes würde die Kosten für Unternehmenssanierungen auf die Insolvenzentschädigung übertragen.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Sozialplanpflicht bei 250 Angestellten</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Als Gegenleistung für die Abschaffung der Pflicht zur Übernahme aller Arbeitsverträge schlägt der Bundesrat die Einführung einer Pflicht zum Abschluss eines Sozialplans vor. Dieser soziale Fortschritt ist überfällig; der Schutz der hierzulande Beschäftigten vor den negativen Auswirkungen von Massenentlassungen liegt weit hinter dem in den Nachbarländern zurück. Der SGB hat mehrfach schon eine Sozialplanpflicht verlangt. Allerdings soll diese Pflicht nur für Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten gelten (= 0,37 % der Privatunternehmen mit 39 % aller Arbeitnehmenden). Der SGB wird daher beantragen, dass die Limite auf 100 Beschäftigte gesenkt wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dem Entwurf zufolge tritt die Pflicht zur Verhandlung eines Sozialplans ein, wenn der Arbeitgeber binnen 30 Tagen eine Massenentlassung von mindestens 30 Arbeitnehmenden vornimmt. Diese Entlassungen müssen aus nicht mit ihrer Person zusammenhängenden Gründen erfolgen. Der Arbeitgeber muss mit der oder den Gewerkschaften, die – sofern vorhanden – einen GAV unterzeichnet hat/haben, der Arbeitnehmervertretung oder, wenn es keine gibt, direkt mit den Arbeitnehmenden verhandeln. Kommt bei der Verhandlung über den Sozialplan keine Einigung zustande, legt ein Schiedsgericht einen obligatorischen Sozialplan fest, der den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährden darf.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Leider sieht der Entwurf vor, dass die Pflicht zur Verhandlung über einen Sozialplan bei Konkurs oder Nachlassstundung nicht gilt. Der Bundesrat rechtfertigt diese Einschränkung mit seiner Furcht, dass die Sanierung durch einen Sozialplan, welcher die Konkursmasse allzu stark belastete, verunmöglicht würde. Er behauptet ferner, dass solche Verfahren die Betreibungs- und Konkursbehörden „überlasten“ und das Verfahren in die Länge ziehen würden. Diese Argumente sind nicht stichhaltig. Der Wegfall der Sozialplanpflicht bei Konkurs und Sanierung schwächt die Lage der Arbeitnehmenden, die schon jetzt nicht mehr vom automatischen Übergang ihrer Arbeitsverträge an den Erwerber profitieren, ein weiteres Mal. Wer nicht übernommen wird, braucht Ausgleichsmassnahmen. Darüber hinaus ist es durchaus möglich, einen Sozialplan auszuhandeln, der die Sanierung nicht behindert.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Fällt die Sozialplanpflicht bei Konkurs und Sanierung weg, so würde dies einen Anreiz schaffen, bei drohendem Konkurs überhaupt nicht mehr über einen Sozialplan zu verhandeln, da dies ja nicht mehr vorgeschrieben ist. Das Argument der Überlastung der Behörden schliesslich ist nicht haltbar, denn das Personal dieser Behörden bräuchte nur aufgestockt zu werden.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Vermeidung missbräuchlicher Kettenkonkurse</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aus Sicht des SGB geht es schliesslich darum, diese SchKG-Revision für die Einführung einer Norm zur Eindämmung des insbesondere im Baugewerbe und im Handwerk immer häufiger anzutreffenden Phänomens der Kettenkonkurse zu nutzen. Oftmals gehen skrupellose Arbeitgeber in Konkurs, um ihren Beschäftigten ausstehende Lohn- und Sozialbeitragszahlungen nicht zahlen zu müssen. Sofort danach gründen sie in der gleichen Branche und häufig mit demselben Personal ein neues Unternehmen unter einem anderen Namen. Dieses neue Unternehmen geht rasch aus denselben Gründen in Konkurs und das gleiche Spiel beginnt von vorn. Um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, schlägt der SGB vor, dass ein in Konkurs gegangener Arbeitgeber, dessen Verbindlichkeiten aus einem alten Unternehmen nicht vollständig zurückgezahlt worden sind, während eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Konkurs nicht erneut als Organ einer Personengesellschaft im Handelsregister eingetragen werden kann. Diese Vorschrift hat sich in Belgien bewährt. Eine neue strafrechtliche Bestimmung, mit der missbräuchliche und sich wiederholende Konkurse geahndet werden, sollte ebenfalls geprüft werden.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-125</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:16:00 +0200</pubDate><title>Ein zu schüchterner Beginn, aber immerhin ein Beginn</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ein-zu-schuechterner-beginn-aber-immerhin-ein-beginn</link><description>Jetzt hat der Bundesrat endlich halbwegs erkannt, dass gewerkschaftliche Vertreter/innen besser gegen missbräuchliche Kündigung zu schützen sind. Die vorgeschlagenen Sanktionen bleiben aber zu schwach.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen Gesetzesentwurf in Vernehmlassung gibt, der Gewerkschaftsvertreter/innen und Personen, die Missstand anzeigen (whistleblower), besser vor missbräuchlicher Kündigung schützen soll. Die jahrelange entsprechende Kampagne der Gewerkschaften scheint nun doch erste Früchte zu tragen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat handelt jedoch nur zaghaft, die von ihm vorgeschlagenen Sanktionen sind schwach: Antigewerkschaftliche Kündigungen würden neu, wenn als solche festgehalten, mit maximal 12 Monatslöhnen sanktioniert (heute maximal 6 Monatslöhne). Die Kündigungen könnten aber weiterhin nicht annulliert werden. Arrogante Arbeitgeber könnten sich also weiterhin jener Mitarbeitenden entledigen, die ihre Kolleg/innen verteidigen. Eine Sanktion von 12 Monatslöhnen entwickelt keine Abschreckung, insbesondere nicht für Grossunternehmen. Personalvertreter oder Gewerkschafterinnen, die Opfer einer solchen missbräuchlichen Kündigung sind, würden also weiterhin ihre Stelle verlieren und arbeitslos werden. Der Bundesrat will für sie kein Recht auf Wiedereinstellung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB fordert wirksame Sanktionen gegen solche missbräuchliche Kündigungen, insbesondere ihre Annullierbarkeit und damit die Möglichkeit zur Wiedereinstellung der Betroffenen. Dass dies nötig ist, zeigt die in letzter Zeit dramatische Zunahme von missbräuchlichen Kündigungen an Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwei weitere Vorschläge des Gesetzesentwurfes sind als Fortschritt festzuhalten. Einerseits sind die Regelungen missbräuchlicher Kündigung nicht mehr „absolut zwingend“ – in den GAV kann zugunsten der Arbeitnehmenden davon abgewichen werden. Zum anderen kann gewählten Personalvertretern nicht mehr aus ökonomischen, sondern nur mehr aus Gründen, die in ihrer eigenen Person liegen, gekündigt werden. Dieser Vorschlag korrigiert einen kürzlichen fatalen Entscheid des Bundesgerichts. Danach hätte ein Arbeitgeber, der mittelfristig für sein Unternehmen eine Verschlechterung vorauszusehen glaubt, eine/n Personalvertreter/in aus wirtschaftlichen Gründen entlassen können.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Klar ist: wenn die Gewerkschaften einen besseren Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung wollen, dann haben sie ihren entsprechenden Druck aufrecht zu erhalten. Deshalb werden der SGB und seine Verbände weiterhin alle Fälle antigewerkschaftlicher Kündigungen systematisch denunzieren. Und wenn der vorliegende Gesetzesentwurf nicht befriedigende Ergebnisse bringen sollte, wird der SGB auf seine entsprechende Klage vor der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zurückkommen. Denn der Schutz vor antigewerkschaftlicher Kündigung gehört zu den Kernarbeitsnormen, die die Schweiz als Gastland der IAO zu respektieren und zu fördern hätte.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-124</guid><pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:14:00 +0200</pubDate><title>Wichtiges Nein des Nationalrates zur totalen Liberalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/wichtiges-nein-des-nationalrates-zur-totalen-liberalisierung</link><description>Die totale Postliberalisierung ist weg vom Tisch, zumindest für einige Jahre. Die an sich unnötige Postreform scheint so akzeptabel, obwohl aus Gewerkschaftssicht einige kritische Punkte bleiben.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aus dem wenig durchdachten und äusserst knappen Ja des Ständerats zur Totalliberalisierung der Post hat der Nationalrat nach eingehender Debatte mit 102 zu 82 Stimmen ein klares Nein gemacht. Damit ist der wichtigste Grund für ein gewerkschaftliches Referendum gegen die Postreform vom Tisch. Der Ständerat wird eine Kraftübung kaum wagen, nachdem der Bundesrat in der grossen Kammer ein Einschwenken angekündigt hat.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Nationalrat tauschten die rechten Fans der Liberalisierung (v.a. FDP und SVP) und ihre Gegner von links (v. a. SP und Grüne) die bekannten Argumente aus. Mit Blick auf die drohende Unterversorgung der Randgebiete und in nüchterner Einschätzung des drohenden Referendums hat die CVP-Mehrheit gegen die sofortige Liberalisierung entschieden. In den Liberalisierungsdebatten erstaunt immer wieder, wie die rechte Privatisier-Fraktion von Preissenkungen fantasiert, obwohl alle Liberalisierungen öffentlicher Infrastrukturen – der „freie“ Strommarkt ist dafür das bekannteste abschreckende Beispiel – deutlich steigende Preise und enormen Abbaudruck bei der Qualität der Grundversorgung gebracht haben. Dies zeigt ebenso exemplarisch die als Pionier gefeierte, weil seit 20 Jahren liberalisierte Post in Schweden: Die Preise für Briefe und Pakete gewerblicher und privater Postkunden haben sich vervielfacht und die Finanzdienste verschlechtert. Profitiert haben nur die Massenkunden, wie Banken und Versicherungen. Während Schwedens Post weiterhin im ganzen Land die Versorgung garantieren muss, sind ihre Konkurrenzfirmen nur in den rentablen Agglomerationen tätig. Genau das wollen wir nicht.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Aus gewerkschaftlicher Sicht gravierend an der Liberalisierungsrealität ist der Druck auf die Löhne. In Deutschland musste die Regierung einen gesetzlichen Mindestlohn für die Postbranche erlassen, der das von den Konkurrenzfirmen ausgelöste Dumping mit Löhnen um die 8 Euro noch nicht beseitigt hat. Es gibt auch erschreckende Beispiele von Kinderarbeit. Schlechte Löhne stehen am Anfang von schlechter Qualität bei den Dienstleistungen. Beides wollen wir nicht.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erfreulich ist immerhin die neue Bestimmung im Gesetz, dass alle Postanbieter mit den Gewerkschaften Verhandlungen über einen GAV führen müssen. Diese zwingt zu einer minimalen Sozialpartnerschaft, welche die Privatanbieter bisher verweigerten. Besser wäre eine Abschlusspflicht im Gesetz. Die Mehrheit wollte sie nicht. Es ist nun wichtig, dass der bestehende GAV mit der Post nicht nur verbessert, sondern auch so schnell wie möglich über eine Allgemeinverbindlichkeit für die gesamte Branche wegleitend wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Erfreulich ist auch, dass der Nationalrat die Schweizer Post mit der Grundversorgung beauftragt und damit einen bürokratischen Ausschreibungsleerlauf verhindert hat. Die Konsequenz daraus ist das ebenfalls beschlossene gesetzliche „flächendeckende Poststellen- und Agenturnetz“. Damit ist der Gefahr einer ausgedünnten Versorgung mit ungesicherten Agenturen zumindest eine gewisse Grenze gesetzt. Präzisiert hat der Nationalrat auch den ermässigten Transport der Mitgliedschaftspresse von nicht gewinnorientierten Organisationen (z.B. Gewerkschaftszeitungen).</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Insgesamt unerfreulich ist die unnötige Umwandlung der Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Sie müsste zumindest – wie bei der SBB – eine 100 %-Beteiligung des Bundes vorsehen. Der Nationalrat wollte dies nicht und sieht nur eine Bundesmehrheit vor. Ebenso unerfreulich ist, dass die Postfinance neu als privatrechtliche Aktiengesellschaft ausgelagert worden ist, für welche das Gesetz nur eine Mehrheitsbeteiligung der Post und nicht 100 % Posteigentum vorsieht. Wer damit Privatisierungsgelüsten verbindet, dem sei jetzt schon gesagt: Die Post ist beliebt. Jede Privatisierung im Bereich wird – genauso wie der seinerzeitige Versuch von Blocher und Merz bei Swisscom – im Volk auf vehementen Widerstand stossen. Es wird zum Poststellennetz und zur Postfinance dank der Volksinitiative der Gewerkschaft Kommunikation so oder so ein Wörtchen mitzureden haben. Wir bleiben am Ball, auch mit Blick auf den Evaluationsbericht, mit dem der Bundesrat in drei Jahren die Liberalisierungsfrage wieder auf den Tisch bringen wird.</span></p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-132</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:32:00 +0200</pubDate><title>Betroffene Regionen jetzt nicht hängen lassen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/betroffene-regionen-jetzt-nicht-haengen-lassen</link><description>Das Stimmvolk hat am 26. September knapp die 4. AVIG-Revision gutgeheissen. Dabei hat die Deutschschweiz die stärker von der Arbeitslosigkeit betroffenen Gebiete in der Westschweiz und dem Tessin geschlossen überstimmt. Dies muss der Bundesrat bei der Umsetzung der Revision nun unbedingt beachten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Die Kantone, die am stärksten von der Krise betroffen sind, haben am 26. September Nein gesagt zur AVIG-Revision. Denn die Folgen der Revision sind für die Arbeitslosen hart. Tritt sie in Kraft, würden mehr als 10‘000 Betroffene keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. Darum darf die AVIG-Revision erst dann in Kraft treten, wenn die Krise vorbei ist.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitslosenversicherung ist dafür da, dass die Arbeitnehmenden in einer Wirtschaftskrise auch dann ein Einkommen haben, wenn sie arbeitslos werden. Dafür zahlen sie in die Versicherung ein. Die Versicherungsleistungen gerade dann abzubauen, wenn die Versicherung am dringendsten gebraucht wird, wäre nicht nur unvernünftig, sondern es wäre auch übertriebene soziale Härte. Diese Auffassung teilte auch der Bundesrat. Noch Ende Juni hat er mitgeteilt, dass er der wirtschaftlichen Lage bei der Inkraftsetzung Rechnung tragen werde.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dass das Problem der Arbeitslosigkeit in den besonders von der Krise betroffenen Regionen nach wie vor gross ist, zeigt auch der Umstand, dass der Bundesrat noch am 17. September beschlossen hat, den Arbeitslosen in der Region Moutier zusätzlich 120 ALV-Taggelder zu gewähren. Weitere Regionen, in denen der Taggeldbezug um 120 Tage verlängert wurde, sind die Kantone Genf, Jura, Neuenburg, Tessin und Waadt.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Bundesrat darf die besonders von der Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen nicht hängen lassen. Er muss den Hilfeschrei der vielen Nein-Stimmen am 26. September ernst nehmen. Die AVIG-Revision darf erst dann in Kraft treten, wenn die Arbeitslosigkeit deutlich gesunken ist.</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-130</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:25:00 +0200</pubDate><title>Versicherungsverband zuerst auf der Überholspur – und dann Vollcrash</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/versicherungsverband-zuerst-auf-der-ueberholspur-und-dann-vollcrash</link><description>Die Privatversicherer haben den Bogen überspannt. Sie haben dermassen an der Unfallversicherung geschraubt, dass es für die meisten weniger Leistung zu höheren Kosten gegeben hätte. Deshalb hat der SGB von Anfang an Abbruch der Übung gefordert. Und sich jetzt auch durchgesetzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dem Versicherungsverband ist es bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massive Abstriche an der bisherigen Unfallversicherung durchzusetzen und damit die SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu schwächen.&nbsp;&nbsp;</span>Das zeigte sich modellartig an zwei neu geplanten Bestimmungen:</p><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken hätte in der Grundversicherung die Prämien um 2 % hochschnellen lassen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien wäre höher gewesen als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer wäre die Belastung gewachsen.&nbsp;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE"><span></span></span><span lang="DE">Die Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrades von 10 auf 20 % hätte vor allem handwerklich Arbeitende betroffen, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen von unter 20 % hätten hinnehmen müssen. Solche Lohnausfälle wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt worden – mehr Haftpflichtprozesse und damit allenfalls happige Kosten für Arbeitnehmende und Arbeitgeber wären die Folge gewesen.&nbsp;</span></li></ul><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB bekämpfte diese Revision von der ersten Stunde an, die rotgrünen Parteien auch. In den bürgerlichen Fraktionen wurden Kritiker der Vorlage auf Intervention der Privatversicherer kaltgestellt. Weil die Interessen der Sozialpartner insgesamt betroffen waren, suchte der SGB die Allianz mit Gewerbeverband und Baumeisterverband. Vereint verlangten Gewerkschaften und Gewerbe, die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. sonst ergreife man zusammen das Referendum. Ohne jegliche Not werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Unfallversicherung verschlechtert.&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diesem Weckruf ist der Nationalrat am 22. September mit deutlicher Mehrheit gefolgt. Kurz vor dem Finish, nach langer Fahrt auf der Überholspur, kam jetzt für die Privatversicherer der Vollcrash.&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-129</guid><pubDate>Mon, 27 Sep 2010 16:24:00 +0200</pubDate><title>Lichtblicke für Sans Papiers</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/lichtblicke-fuer-sans-papiers</link><description>Gleich zweimal haben die eidgenössischen Räte über die Lage der Sans Papiers debattiert. Einmal haben sie einen Fortschritt beschlossen, einmal haben sie einem Rückschritt, allerdings nur ganz knapp, nicht zugestimmt.</description><content:encoded><![CDATA[<p style="text-align:justify">Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat entschieden, dass jugendliche Sans Papiers Zugang zu einer Berufsbildung haben sollen. Für diese sollte nun eine wirkliche Ungerechtigkeit beendet sein. Denn, wie der Genfer Ständerat Robert Cramer während der Debatte ausführte, es wäre falsch, „weiterhin die Kinder dafür zu strafen,&nbsp; dass sich ihre Eltern hierzulande in den Status der Illegalität gestellt haben.“&nbsp;</p><h3 style="text-align: justify; font-weight: bold;"><span>Alljährlich zwischen 200 bis 400 Betroffene</span></h3><p style="text-align:justify">Sachlage war bis anhin, dass die jugendlichen Sans Papiers die Schule auf allen Ebenen, also auch das Gymnasium oder die Hochschulen, besuchen konnten, dass sie aber keinen Anspruch auf eine Berufsausbildung geltend machen konnten. Das wird nun künftig möglich sein. Die entsprechende Motion des Genfer CVP-Nationalrates Luc Barthassat hat sowohl in der grossen wie in der kleinen Kammer eine Mehrheit gefunden. Nun muss sich der Bundesrat bewegen und möglichst rasch diesen Entscheid umsetzen. Der Städteverband schätzt die Zahl der jugendlichen ohne geregelten Aufenthaltsstatus, die eine Lehre absolvieren möchten, auf rund 200 bis 400 pro Jahr. Der SGB ist erfreut, dass hier die letzten Tage eines dunklen Kapitels in der Schweizer Geschichte gezählt sind.</p><h3 style="text-align: justify; font-weight: bold;"><span><span></span>Zynischer Rückschritt knapp verhindert</span></h3><p>&nbsp;Nur wenige Tage nach diesem Entscheid befasste sich der Ständerat erneut mit der Problematik der sans papiers. Denkbar knapp verweigerte die kleine Kammer einer gefährlichen SVP-Motion die Zustimmung. Diese wollte eine Aufhebung der KVG-Grundversicherungspflicht für sans papiers, wollte also den Zugang von sans papiers zum medizinischen Schutz grundlegend einschränken. Eigentlich ist es eine Schande, dass ein solches Ansinnen, das das Recht auf körperliche Integrität mit den Füssen tritt, nur so knapp zurückgewiesen worden ist. Aber immerhin ist es zurückgewiesen worden</p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-131</guid><pubDate>Sun, 26 Sep 2010 16:28:00 +0200</pubDate><title>Wieder ein Trick des Unternehmens</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wieder-ein-trick-des-unternehmens</link><description>Seit rund 3 Monaten wird beim Genfer Flughafenreinigungsbetrieb ISS gestreikt – gegen massive Lohnkürzungen. Jetzt versucht das Unternehmen mit einem Pseudo-Verband die Streikenden und ihre Gewerkschaft VPOD auszutricksen. Ein sehr durchsichtiges Manöver.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Seit bald 3 Monaten streiken in der Genfer Niederlassung des internationalen Riesenunternehmens ISS gut 10 % der Angestellten. Die Genfer ISS will für die Flugzeugreiniger/innen die Löhne kürzen, teils über 1000 Franken – und das bei Salären, die in den Bereichen von 3500 bis maximal 4800 Franken liegen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gewerkschaft VPOD hatte mit ISS einen GAV abgeschlossen, den das Unternehmen im Juni kündigte und durch individuelle Verträge mit den bedeutend tieferen Löhnen ersetzte. Die Streikenden hätten sich wohl schon lange durchgesetzt, hätten sie mehr Beschäftigte mobilisieren können. Aber die Angst um den Arbeitsplatz und dauernde Einschüchterung durch den Betrieb haben das verhindert. Es ist eine Schande für dieses Weltunternehmen, das sich in Hochglanzbroschüren als fortschrittlich darstellt – und zumindest ein positiver Nebeneffekt des Streiks, dass sich mittlerweile einige Städte, die ISS-Dienste in Anspruch nehmen, je nach Ausgang des Genfer Streites darauf besinnen wollen, ob sie weiterhin mit ISS zusammenarbeiten wollen…</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Um die Streikenden zurückzubinden, hat ISS schon zu manchem Trick gefunden. Der neueste: ISS schliesst mit dem Personalverband PUSH einen Pseudo-GAV ab, der eine Lohnskala von 3500.- bis 3800.- festhält. Der von ISS gekündigte GAV mit dem VPOD hatte eine Skala von 3650.- bis 4850.- vorgesehen. Das sagt wohl alles.</span></p><p class="Texte">Doch kann PUSH überhaupt einen GAV abschliessen? VPOD und SGB bestreiten dies. PUSH hatte vor dem Streik keine Mitglieder bei der Genfer ISS.&nbsp;&nbsp;Ebensowenig kann PUSH gegenüber dem Arbeitgeber jene Unabhängigkeitsgarantien erbringen, die vom kollektiven Arbeitsrecht verlangt werden. Der VPOD verlangt deshalb zu Recht, dass PUSH nicht als GAV-abschlussfähig anerkannt wird. Das Manöver mit dem bestellten Verband, mit dem man traulich einen GAV aushandelt, den man dann vom betroffenen Personal absegnen lässt, wirkt allzu durchsichtig.&nbsp;</p><p style="text-align:justify">ISS Schweiz präsentiert sich auf seiner Website wie folgt: „Die ISS Werte&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Verantwortung</span><b>,&nbsp;</b><span style="font-weight: bold;">Ehrlichkeit</span><b>,&nbsp;</b><span style="font-weight: bold;">Unternehmertum&nbsp;</span>und&nbsp;<span style="font-weight: bold;">Qualität&nbsp;</span>definieren unser Verhältnis zu den Menschen innerhalb und ausserhalb unserer Organisation. Dazu gehört auch, dass wir unsere soziale Verantwortung in der Gesellschaft wahrnehmen und alle für uns relevanten Gesetze und Regelungen einhalten.“ No comment.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-134</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 16:36:00 +0200</pubDate><title>2009 war ein gutes Jahr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/2009-war-ein-gutes-jahr</link><description>Im Unterschied zum Jahr 2008 war 2009 ein gutes Mitgliederjahr für die Schweizer Gewerkschaften. Der SGB legte um 2,4 % zu. Er zählt zum ersten Mal in seiner Geschichte über 100‘000 Frauen in seinen Reihen. Auch Travail.Suisse machte um 1,3 % vorwärts. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad hat sich zum ersten Mal seit 2002 wieder erhöht. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der SGB, die mit Abstand grösste gewerkschaftliche Dachorganisation der Schweiz, zählte Ende 2009 genau 377'327 Mitglieder. Der SGB verfügt damit im Jahresvergleich über 8901 mehr Mitglieder. Das entspricht einer Steigerung von 2,4 %. Der SGB ist damit zum ersten Mal seit 2005 wieder gewachsen.&nbsp;
</p><p>Ein grosser Teil der Zunahme ist durch die Assoziierung der Genfer Gewerkschaft SIT<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>&nbsp;bedingt. Feststellbar ist jedoch auch, dass im Vergleich zum Vorjahr mehr Verbände bei den Mitgliedern zulegen konnten. Unia konnte zum ersten Mal seit ihrer Gründung mitgliedermässig zulegen, wenn auch nur leicht (+ 12). 6 weitere SGB-Verbände (VPOD, AvenirSocial, SSM, SMV, SBKV, New Wood) konnten 2009 mehr Mitglieder gewinnen als verlieren. Ein Jahr zuvor war dies nur bei 3 Verbänden der Fall gewesen. Bei den übrigen 9 Gewerkschaften haben die meisten den Mitgliederrückgang gegenüber dem Vorjahr abmildern können. Der SEV etwa meldet bei den Aktiven im vergangenen Jahr eine Zunahme. Die Aufbauprojekte und die konsequente Verteidigung der Mitgliederinteressen beginnen sich somit auszuzahlen. Diese Entwicklung ist erfreulich, denn in den vergangenen Krisen hatten die Gewerkschaften, bedingt durch Stellenabbau und mangelnde stabile Berufsorientierung der Arbeitnehmenden, jeweils mehr Austritte als Eintritte zu verzeichnen.
</p><h3>Frauen: SGB durchbricht 100‘000-Grenze</h3><p>Erstmals in seiner Geschichte hat der SGB im vergangenen Jahr zudem die Barriere von 100'000 Frauen überschreiten können. Er hat damit ein vor vier Jahren selbst gestelltes Ziel erreicht. Zwar entspricht der Frauenanteil von 26,8 % noch lange nicht dem Anteil des weiblichen Erwerbsvolumens. Die folgende Grafik zeigt die kontinuierliche Zunahme der Frauen im SGB:
</p><h3>Travail.Suisse-Verbände</h3><p>Travail.Suisse hat innert Jahresfrist bei gleichbleibender Anzahl von 12 Mitgliedsverbänden 2138 Mitglieder (+ 1,3%) gewonnen und zählt nun­mehr 164’406 Mitglieder. Einen markanten Zuwachs mit über 3800 Neumitgliedern (= +21,7%) verzeichnet die Hotel&amp;Gastro Union, der ein zuvor autonomer Berufsverband der Bäcker und Konditoren beigetreten ist. Klar gesteigert (+ 5,7 %) haben sich Angestellte Schweiz. Die syna hatte nach zwei stürmischen Wachstumsjahren (06 und 07) zwei Verlustjahre (08 und 09) zu verzeichnen. Das unübliche Auf und Ab erklärt sich durch eine systematische Werbung zu sehr günstigen Beitrittskonditionen, die zu vielen Neubeitritten, nach Ablauf der Vorzugsbedingungen aber ebenso wieder zu sehr vielen Austritten geführt hat.&nbsp;
</p><h3>Weitere Verbände</h3><p>Die 10 erfassten Verbände, die keiner Dachorganisation angehören, weisen im Unterschied zum Vorjahr insgesamt 835 Mitglieder mehr aus (ohne Berücksichtigung des dem SGB beigetretenen SIT). Von diesen Verbänden haben 8 zugenommen (darunter die beiden grossen, KV Schweiz sowie LCH,), sowie zwei abgenommen. KV Schweiz hat zum ersten Mal seit 2003 die Mitgliederzahl wieder steigern können. LCH pendelt seit 5 Jahren um die 50‘000er Marke herum.
</p><p>Zum ersten Mal seit 2003 ist die Gesamtzahl der in dieser Statistik erfassten Mitglieder im Vergleich zum Vorjahr wieder gestiegen, wenn auch nur leicht um nicht ganz 500. Leicht gestiegen ist auch der Organisationsgrad[2], dies zum ersten Mal seit 2002. 2009 waren 22,1 % der Arbeitnehmenden in einer Gewerkschaft oder einem Berufsverband organisiert. 2008 waren es 21, 9%.&nbsp;
</p><p><b>&nbsp;Tabelle 1: Gewerkschaftlich Organisierte in der Schweiz 2003 bis 2009 (in erfassten Verbän­den) und angenäherter Organisationsgrad</b>&nbsp;<br>&nbsp;</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col">Organisiert in </th><th scope="col">2002</th><th scope="col">2003</th><th scope="col">2004</th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th><th>2009</th></tr><tr><td><b>SGB</b></td><td><p><span>384&nbsp;691 </span></p><p><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>393&nbsp;128 </span></p><p><span>(18)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>383&nbsp;236 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>384&nbsp;816 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>379&nbsp;956 </span></p><p><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>374&nbsp;001</span></p><p><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>368&nbsp;426 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>377&nbsp;327</span></p><p><span>(16)</span></p></td></tr><tr><td><b>Travail.Suisse</b></td><td><p><span>166&nbsp;808 </span></p><p><span>(13)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>164&nbsp;195 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;418 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;667</span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>162&nbsp;283 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>167&nbsp;299</span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;200 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>164&nbsp;406</span></p><p><span>(12)</span></p></td></tr><tr><td><b>Andere Arbeitnehmerorganisationen</b></td><td><p><span>226&nbsp;298 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>224&nbsp;371 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;832</span></p><p><span> (10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>223&nbsp;509 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;024 </span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;708</span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>222&nbsp;547 </span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>211&nbsp;994</span></p><p><span>(10)</span></p></td></tr><tr><td rowspan="1"><b>Total</b></td><td rowspan="1"><p><span>777&nbsp;797 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>781&nbsp;694 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>770&nbsp;486 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>769&nbsp;992 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>767&nbsp;263 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>767&nbsp;008 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>752&nbsp;173 </span></p><p><span>(39)</span></p></td><td><p><span>753&nbsp;727</span></p><p><span>(38)</span></p></td></tr><tr><td><b>Organisations - Grad %<br></b></td><td><span>25&nbsp;%</span></td><td><span>24,9&nbsp;%</span></td><td><span>24,7&nbsp;%</span></td><td><span>24,6&nbsp;%</span></td><td><span>24,0&nbsp;%</span></td><td><span>22,9&nbsp;%</span></td><td><span>21,9&nbsp;%</span></td><td><span>22,1 %</span></td></tr></tbody></table><p>Mehr zum Thema: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2009. SGB-Dossier 69. 20 S., Fr. 4.-. Oder online&nbsp;unter diesem Link.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;SIT =&nbsp;Syndicat&nbsp;interprofessionnel de travailleuses et travailleurs, gut 11'000 Mitglieder.&nbsp;In Genf stark vertretene Gewerkschaft, deren Mitglieder zur Hauptsache in den Dienstleistungen und oft in prekären Verhältnissen arbeiten. SIT hat sich ab Juni 2009 dem SGB assoziiert.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Angenähert definiert als Verhältnis der hier erfassten Mitglieder zu den Beschäftigten ab 50 %.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-133</guid><pubDate>Thu, 09 Sep 2010 16:33:00 +0200</pubDate><title>Bundesrat schont hohe Einkommen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-schont-hohe-einkommen</link><description>Die vorgelegte Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV) verdient am 26. September eine deutliche Abfuhr: Die Arbeitslosenversicherung ist ungerecht finanziert und die Leistungskürzungen sind schmerzhaft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text"><span lang="DE">Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung auf das ALV-Referendum zeigen vor allem eines: Die Leute verstehen nicht, dass Abzocker und Grossverdiener wie Brady Dougan oder Daniel Vasella nur 2520 Fr. pro Jahr in die ALV einzahlen. Sie sind die Profiteure der letzten Jahre. Und sie haben Stellen auf Kosten der Allgemeinheit vernichtet, statt Arbeitsplätze zu schaffen. Der Vorschlag, die ALV durch eine Abschaffung der heutigen Beitragsobergrenze von 126‘000 Franken zu sanieren, erhält grosse Zustimmung.</span></p><p class="Text"><span lang="DE">Sogar die Co-Präsidentin des Ja-Komitees, Ständerätin Verena Diener, fragt sich plötzlich, ob höhere ALV-Abzüge bei hohen Einkommen nicht angezeigt wären. Denn neue Berechnungen haben gezeigt:&nbsp;</span>Würde man auch bei der ALV alle Löhne voll beitragspflichtig machen – wie bei der AHV und der IV – so ergibt dies Mehreinnahmen im Umfang der vorgesehenen Leistungskürzungen. In der Ratsdebatte haben Gewerkschaftsvertreter sowie linke Parlamentarier erfolglos verlangt, die hohen Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.</p><p class="Text">Es ist Etikettenschwindel zu behaupten, dies erfolge via Solidaritätsprozent. Dieses wird nur auf die Lohnanteile zwischen 126‘000 und 315‘000 Franken erhoben. Und dies erst noch befristet, bis die ALV teilweise entschuldet ist.</p><p class="Text">Geradezu verniedlicht werden die Auswirkungen der Leistungskürzungen. Dabei sind diese hart, wie etwa das Beispiel eines verheirateten Sanitärs, dessen Kinder ausgeflogen sind, zeigt: Von seinem Monatslohn von 5000 Franken fällt er im ersten Monat der Arbeitslosigkeit auf 1900 Franken. Das ist für den betroffenen Haushalt kaum zu verkraften. Die Taggelder dürften bereits durch die Wohnungsmiete und die Krankenkassenprämie aufgefressen werden.</p><p class="Text">Es werden Betroffene Sozialhilfe beziehen müssen, obwohl sie viele Jahre oder viele zehntausend Franken in die ALV einbezahlt haben. Das gibt sogar das Seco zu. Es rechnet mit Mehrausgaben für die Sozialhilfe von 100 Mio. Franken.</p><p class="Text">Fazit: Der Bundesrat führt die Bevölkerung an der Nase herum, wenn er behauptet, der ALV-Abbau sei notwendig und ausgewogen. Er hat bewusst darauf verzichtet, die höheren Einkommen in die Pflicht zur ALV-Sanierung zu nehmen. Im Gegenteil hat er von den hohen und höchsten Einkommen einmal mehr nur das Minimum verlangt. Der Abbau geht hingegen voll auf Kosten der tiefen und mittleren Einkommen, die häufiger unter Arbeitslosigkeit leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-139</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:40:00 +0200</pubDate><title>Wenn sie nicht schon gestorben ist, dann wird sie vor dem Volk sterben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wenn-sie-nicht-schon-gestorben-ist-dann-wird-sie-vor-dem-volk-sterben</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Jetzt hat es der Versicherungsverband zu toll getrieben. Zwar hat er in der vorberatenden Kommission des Nationalrates noch seine Wunschliste durchgedrückt, aber er hat damit auch eine ungewohnte Allianz auf den Plan gerufen, die mit ihrem klaren „So nicht!“ der Revision den Todesstoss gegeben haben dürfte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Gewerbeverband und Gewerkschaftsbund sowie Baumeisterverband und Unia gemeinsam öffentlich verlangen, eine Gesetzesrevision müsse zurück an den Bundesrat, sonst ergreife man zusammen das Referendum dagegen, dann muss ein schwerer Angriff auf die gemeinsamen Interessen der Sozialpartner lanciert worden sein.
</p><p>Er ist es. Dem Versicherungsverband ist es bei der UVG-Revision bis zur vorberatenden Kommission des Nationalrates gelungen, massiv an der bisherigen Unfallversicherung und damit an der SUVA, die gemeinsam von den Sozialpartnern verwaltet wird, zu rütteln. Einerseits hat der Versicherungsverband eine Absenkung des versicherten Höchstverdienstes von 126‘000.- auf rund 100‘000.- Franken durchgedrückt. Folge: In der Grundversicherung würden die Prämien um 2 % steigen. Denn der Einnahmeverlust bei den Prämien ist höher als die Einsparung bei den Leistungen. Sowohl für die Arbeitgeber wie für die Arbeitnehmer würde also die Belastung wachsen. Gleichzeitig wären – neue Belastung - &nbsp;Zusatzversicherungen für das Kader nötig.
</p><p>Andererseits haben die Privatversicherer durchgedrückt, dass der heutige Mindestinvaliditätsgrad von 10 auf 20 % erhöht werden soll. Folge: Vor allem manuell Arbeitende, die wegen einer Unfallverletzung Lohneinbussen unter 20 % hinnehmen müssen, wären nicht mehr durch die Versicherung gedeckt (siehe Beispiel im Kasten).
</p><p>Die Schwächung der SUVA hätte zudem zur Folge, dass deren umfangreiches Präventionsprogramm in Sachen Unfallverhütung gefährdet würde.
</p><p>An ihrer gemeinsamen Pressekonferenz vom 31. August haben die Sozialpartner klar gemacht, dass sie diesen dreisten Angriff auf die Sozialversicherung nicht akzeptieren.&nbsp; Die Vorlage müsse zurück an den Bundesrat. Wenn nicht, lancierten Gewerbe und Gewerkschaften gemeinsam das Referendum. Der Angriff sei widersinnig. Ohne jegliche Not, sondern allein wegen der Gier der Privatversicherer, werde die bestens finanzierte und ausgezeichnet funktionierende Versicherung verschlechtert. &nbsp;
</p><p>Linksgrün hat die Revision immer schon abgelehnt. In den bürgerlichen Fraktionen werden die Karten vor der Plenumsberatung neu gemischt. Der Versicherungsverband hat verlauten lassen, er hätte nie so weit gehen wollen. Fazit: Man darf davon ausgehen, dass sich soziale Vernunft durchsetzt - und die Vorlage dahin findet, wo sie hingehört: in den Papierkorb.
</p><h3 style="font-weight: bold; ">Was bedeutet ein Mindestinvaliditätsgrad von 20 %?</h3><p>Herbert, 39, Schreiner, Jahreslohn: 72 000 Franken. Bei seiner beruflichen Tätigkeit verletzt er sich mit der Tischsäge schwer am Handgelenk. Die Heilung verzögert sich, das Handgelenk muss versteift werden. Herbert kann zwar weiterarbeiten, muss aber eine körperlich leichtere, schlechter bezahlte Arbeit übernehmen. Es resultiert eine unfallbedingte Lohneinbusse von 19% (= 13‘680.- pro Jahr), die heute von der Unfallversicherung durch eine Rente gedeckt wird. Kapitalisiert bis zum Alter 65 resultiert ein Schaden von rund Fr. 260'000.--.&nbsp;
</p><p>Nach dem Willen der Kommission soll Herbert künftig keine Rente mehr erhalten, sondern den Ersatz für diese Lohneinbusse bei der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers einfordern. Langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Herbert und seinem Arbeitgeber sind die Folge - zulasten einer raschen Wiedereingliederung am Arbeitsplatz.&nbsp;
</p><p><br><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;Postreform&nbsp;und&nbsp;Volksinitiative "jugend und musik".</span></p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-138</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:38:00 +0200</pubDate><title>Mehr innerer Reichtum</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-innerer-reichtum</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Ab dem 27. September wird der Nationalrat als erste Kammer die Volksinitiative „jugend und musik“ behandeln. Die beiden SGB-Verbände SMV und SMPV waren aktiv an der Unterschriftensammlung beteiligt. Der SGB unterstützt die Volksinitiative.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Musikalische Ausbildung bedeutet den Jugendlichen ein Tor zu innerem Reichtum zu öffnen. Musik zu machen: das stimuliert weit über den künstlerischen ad-hoc-Akt hinaus die Entwicklung und die Kompetenzen der Jugendlichen. Dennoch wird der musikalische Unterricht oft allzu sehr nur am Rand behandelt. Das bekommen dann vor allem nicht gut betuchte Familien zu spüren, deren Kinder ein Instrument erlernen oder in einem Orchester spielen möchten. Aber auch die Musikunterrichtenden sind oft Opfer dieser Einschätzung der Musik als etwas sehr Nebensächlichem. In vielen Gemeinden sind die Tarife der Musikschulen für ärmere Familien und für solche aus der Mittelschicht prohibitiv hoch – und gleichzeitig kann die Entlöhnung der Unterrichtenden mickrig sein. Oft haben die Unterrichtenden nur kleine Pensen, was ihre berufliche Stellung insgesamt nach unten zieht (atypische Arbeit, häufige Arbeitslosigkeit, Lücken und mangelnde Ansprüche&nbsp; in den Sozialversicherungen). Dass sie dieses Schicksal mit vielen anderen künstlerisch tätigen Menschen teilen, ist da nur ein billiger Trost.
</p><h3>Ampel von rot auf grün</h3><p>Die Volksinitiative „jugend und musik“ will der musikalischen Ausbildung einen höheren Stellenwert verschaffen. Konkret: die musikalische Ausbildung soll an der Volksschule vermehrt gefördert, Musikschulen sollen besser gestützt werden. Der Bundesrat hatte wenig Gehör für diese Anliegen und lehnt die Initiative ab. Erfreulicherweise konnte er aber die vorberatende Kommission des Nationalrates nicht überzeugen. Denn diese empfiehlt mit einer komfortablen Mehrheit, die Initiative anzunehmen.&nbsp;
</p><p>Auch der SGB unterstützt die Volksinitiative. Es ist nötig, die Arbeitsbedingungen der Musikunterrichtenden zu verbessern und die musikalische Ausbildung der Jugendlichen zu fördern.&nbsp;
</p><p><br><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;Postreform&nbsp;und&nbsp;UVG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-137</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:36:00 +0200</pubDate><title>Gute Versorgung, korrekte Arbeitsplätze und faire Preise – bei der Post</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gute-versorgung-korrekte-arbeitsplaetze-und-faire-preise-bei-der-post</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Obwohl sie in den Beratungen der zuständigen Nationalratskommission nun einen Dämpfer erlitten hat, bleibt économiesuisse wie ein manovrierunfähiger Tanker auf vollem Post-Liberalisierungskurs. Und gefährdet damit eine funktionierende Versorgung, sichere Arbeitsplätze und korrekte Preise.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der &nbsp;Nationalrat wird in der Herbstsession die Postreform beraten. Es geht in erster Linie um das Ja oder Nein zur übereilten Totalliberalisierung der Postversorgung. Der Bundesrat will sie entgegen der Meinung des zuständigen Departements, der Ständerat stimmte ihr in der Wintersession nach einer oberflächlichen Debatte mit nur einer Stimme Mehrheit zu. Die Nationalratskommission beantragt nun nach gründlicher Prüfung ebenso knapp auf die völlige Liberalisierung zu verzichten. Die Minderheit folgt dem massiven Druck des Wirtschaftsdachverbands économiesuisse, der privaten Firmen profitable Postgeschäfte zuschanzen will. Noch mehr Liberalisierung heisst höhere Preise, unsichere Arbeitsplätze und eine schlechtere Versorgung des Landes. Deshalb sind die Gewerkschaften dagegen. Aber auch die Berggebiete, die Städte, die Konsumentenorganisationen und kleinere und mittlere Unternehmungen warnen vor unnötigen Experimenten. Der Nationalrat ist gut beraten, hier der Kommissionsmehrheit zu folgen.
</p><h3>Gewinne den Privaten, Randgebiete der Post</h3><p>Eine GFS-Umfrage von 2009 zeigt eine hohe Identifikation der Bevölkerung mit der Post auf und unterstreicht die Bedeutung des flächendeckenden Versorgungsnetzes. Die Post ist beliebt, weil sie flächendeckend versorgt und pünktlich und zuverlässig funktioniert. Die vorliegende Postreform will hier ohne Not Abstriche machen, und die Liberalisierung schafft noch mehr Kostendruck auf die Poststellendichte und die Versorgungsqualität. Die bundeseigene Post hat in Sachen Effizienz ihre Hausaufgaben längst gemacht und schreibt seit Jahren hohe Gewinne, die künftige Investitionen erleichtern und auch die Bundeskasse und damit die SteuerzahlerInnen entlasten.&nbsp;
</p><p>Mit einer Gefälligkeitsstudie macht économiesuisse die Spitzenleistungen der Post schlecht, obwohl unabhängigere und somit zuverlässigere Studien des Postregulators bei Preisen und Zuverlässigkeit der Post im Europavergleich einen Spitzenrang einräumen. Die Offensive des Dachverbands der Wirtschaft ist durchsichtig: Er will die Gewinne der Bundesbetriebs so schnell wie möglich privatisieren. Er will für Private mit Rosinenpickerei in den Agglomerationen Profite herausholen und die teure Versorgung in den Randgebieten der Post überlassen. Das heisst: Die Leistungen werden in der Fläche schlechter und/oder teurer. Man kann es drehen und wenden wie man will: Die Erhaltung des Restmonopols bei der Briefpost ist die kostengünstigste Garantie für eine qualitativ hochstehende Grundversorgung mit Postdiensten. Dies zeigen auch ausländische Beispiele, wo nach der Liberalisierung die Poststellendichte reduziert und die Preise für private und gewerbliche Kunden in die&nbsp; Höhe geschnellt sind.
</p><h3>Korrekte Arbeit erhalten</h3><p>Für die Gewerkschaften alarmierend ist der höhere Druck auf die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Deutschland musste einen Post-Mindestlohn verfügen, weil die privaten Anbieter Löhne weit unter dem Existenzminimum zahlen wollten. Die vorgesehene gesetzliche Pflicht aller Postanbieter zu GAV-Verhandlungen ist deshalb notwendig. Noch besser wäre aber, dass die Schweizerische Post – wie heute im Bundespersonalgesetz verankert – weiterhin einen GAV abschliessen müsste. Zudem ist ein allgemeinverbindlich erklärter Branchen-GAV nötig, um Lohndumping zu unterbinden. Fehlt dafür die Garantie im Gesetz, sind künftige gewerkschaftliche Kämpfe programmiert.
</p><p>Fazit: Es gibt keinen Grund die Post teilweise zu privatisieren. Die Post hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag. Sie erfüllt ihn als Bundesbetrieb ausgezeichnet. Eine private Gewinnbeteiligung ist widersinnig. Ebenso bei der lukrativeren Postfinance. Sie soll deshalb vollumfänglich Eigentum der bundeseigenen Post bleiben und sie finanziell stark erhalten.&nbsp;
</p><p>Die Gewerkschaft Kommunikation hat vor wenigen Tagen die Volksinitiative „für eine starke Post“ mit über 110‘000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Unterschriftensammlung konnte nach nur 5 Monaten gestoppt werden, es wären sonst 200‘000 Unterschriften zusammen gekommen. Dies ist ein starkes Signal ans Parlament. Die Bevölkerung will eine starke in den Dörfern und Stadtquartieren flächendeckend präsente Post im Bundeseigentum. Sie soll die heute gute Versorgung auch im Zahlungsverkehr preiswert garantieren. Dafür sorgt das Restmonopol im Briefverkehr und die posteigene Postfinance bzw. Postbank. Das Parlament tut gut daran, diese selbstverständlichen und bis heute bewährten Forderungen ernst zu nehmen. Sonst hat das Volk das letzte Wort.
</p><p><br><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;Volksinitiative "jugend und musik"&nbsp;und&nbsp;UVG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-136</guid><pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:31:00 +0200</pubDate><title>Reine Abbauvorlage, die spätestens vor dem Volk kippen wird</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/reine-abbauvorlage-die-spaetestens-vor-dem-volk-kippen-wird</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Es steht zu befürchten, dass das Parlament in der Herbstsession eine 11. AHV-Revision verabschiedet, die zu einem massiven Angriff auf die Rentenhöhe führt. Auch im Bereich des Rentenvorbezugs wird eine (Schein-)Lösung präsentiert, die nur ungenügend sozial abgefedert ist. Der SGB-Vorstand hat einstimmig beschlossen, gegen eine solche Revision das Referendum zu lancieren.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Sinkt der AHV-Fonds unter den Stand von 70 % einer Jahresausgabe, soll die Rentenanpassung nach Mischindex nur noch erfolgen, wenn der Index bei 4 % zu stehen kommt. Was da rein rechnerisch und neutral daherkommt, ist in Tat und Wahrheit ein&nbsp;
</p><h3>Massiver Angriff auf die Renten</h3><p>Denn der heute zweijährige Anpassungsrhythmus wäre damit vom Tisch. Die Renten würden noch mehr als heute der Lohn- und Preisentwicklung hinterherhinken. Schlimmer noch: Die NR-Kommissions-Mehrheit beantragt wie der Ständerat, bei einem Fondsstand unter 45 % (SVP-Minderheit sogar bei 50 %) die Rentenanpassung ganz zu stoppen. Eine Pflicht des Bundesrats, neue Einnahmen zu beschaffen, erfolgt gemäss Stand der Revisionsvorlage erst mit diesem Anpassungsstopp. Die dafür vorgesehenen 5 % der heutigen Beiträge (also von 8.82 %) liegen im Promillebereich und wären kaum genügend. Wenn schon, müssten nötige Massnahmen auf der Beitragsseite deutlich früher ergriffen werden. Weil der AHV-Fonds dem neuen IV-Fonds 5 Milliarden Startkapital geben muss und die 7 Milliarden aus dem Gold der Nationalbank möglicherweise nicht mitgerechnet werden, droht auch eine rein rechnerisch beschleunigte Senkung der Limiten im heute gut dotierten AHV-Fonds.&nbsp;
</p><p>Fazit: Die Aushebelung der bisherigen Rentenanpassungsbestimmungen ist ein massiver Angriff auf die Rentenhöhe.&nbsp;
</p><h3>Flexi-Pflästerli</h3><p>Bestandteil der Revision ist die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre. Dadurch werden rund 800 Mio. Franken gespart. Für den SGB war immer klar: diese Rentenerhöhung wird nur geschluckt, wenn der volle so gesparte Betrag in eine soziale Abfederung des vorzeitigen Rücktritts eingesetzt wird. Nun sind für diese Abfederung jedoch nur 400 Mio. Franken vorgesehen, und dies erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Parlament und Bundesrat brechen so erneut die immer wieder abgegebenen Versprechen, eine sozial würdige Flexibilisierung des Rentenalters einzuführen. Von diesen 400 Mio. können lediglich Erwerbseinkommen profitieren, die im Bereich zwischen Fr. 40‘000 und 61‘500 liegen. Sie hätten im Fall eines Vorbezugs einer AHV-Rente eine ein bisschen weniger stark gekürzte Rente. Aber immer noch eine prohibitiv tiefe Rente. Gemessen an den wirklichen Bedürfnissen nach einer sozial abgefederten Flexibilisierung des AHV-Alters ist diese Lösung nicht anders als ein Pflästerli für eine klaffende Wunde.&nbsp;
</p><h3>Referendum, wenn nicht…</h3><p>Der SGB-Vorstand hat am 1. September einstimmig beschlossen, das Referendum gegen diese Vorlage zu lancieren – ausser das Parlament nähme in der Herbstsession noch substanzielle Änderungen vor.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold; font-style: italic;">&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau:  Postreform, Volksinitiative "jugend und musik" und UVG-Revision.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-148</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:56:00 +0200</pubDate><title>Genf bietet Gratistest</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/genf-bietet-gratistest</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jahrelang geisselte der SGB die masslose Verbreitung der kostenpflichtigen Eignungstests für die Lehrstellenbewerbung wie Multicheck und Basic-Check. Höhepunkt in dieser unappetitlichen Entwicklung ist das neuste Angebot der Test-Verkäufer von teuren Vorbereitungskursen (!) auf diese Tests. Die von den Schüler/innen bzw. ihren Erziehungsverantwortlichen zu berappenden Tests wurden seit der Lehrstellenkrise in den neunziger Jahre fast flächendeckend von den Lehrbetrieben als notwendige Bewerbungsunterlage verlangt.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Weil die Einführung von Bildungsstandards in allen kantonalen Volksschulen noch längere Zeit auf sich warten lässt, hat der Kanton Genf nun als erster vorbildlich gehandelt: Er bietet in der&nbsp;<i>Cité des métiers et de la formation&nbsp;</i>zum ersten Mal ab Herbst 2010 einen computergestützten Test für die Evaluation der Kenntnisse in Französisch und Mathematik am Ende der obligatorischen Schulzeit an. Und das gratis. Exemple à suivre!</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">&nbsp;</span><span lang="DE" style="text-decoration:none; text-underline:none">Attestausbildung ist sinnvoll – und verbesserungsfähig</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Im Vorfeld der Einführung des Berufsbildungsgesetzes vom 1.1.2004 gab es – auch unter Gewerkschafter/innen – viele Diskussionen über die neue zweijährige berufliche Grundbildung mit einem eidgenössischen Attest-Abschluss (EBA), die die frühere einjährige und nur kantonal anerkannte Anlehre abzulösen hatte. Mittlerweilen liegen einige Evaluationen der EBA-Ausbildung vor. Die neuste Arbeit hat das „idheap“ in Lausanne im Auftrag des zuständigen Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) durchgeführt. Auch diese Bilanzierung bestätigt frühere Arbeiten und die Mehrheitsposition im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB): Die Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung hat die drei- bzw. vierjährigen Abschlüsse mit einem Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) nicht zurückgedrängt. Das Niveau der beruflichen Grundbildung ist damit insgesamt angehoben worden. Die vom Gesetzgeber anvisierte Zielgruppe für dieses neue Bildungsgefäss, die sozial Benachteiligten, konnte angesprochen werden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die vorgesehene Durchlässigkeit zwischen EBA und EFZ (im Anschluss an eine EBA-Ausbildung Eintritt in eine verkürzte EFZ-Grundbildung) funktioniert. Allerdings nehmen erst 20 Prozent der EBA-Ausgebildeten diese Möglichkeit wahr. Dieser Prozentsatz muss angehoben werden, gibt es doch erst mit dem EFZ strukturierte Anschlussmöglichkeiten in der höheren Berufsbildung.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wirksam ist auch die vom Gesetzgeber auf Druck der Gewerkschaften eingeführte fachlich individuelle Begleitung (fiB) der Lernenden. Allerdings profitieren erst rund die Hälfte der Lernenden von diesem zielführenden Angebot. Die Kantone müssen hier dem gesetzgeberischen Auftrag gerecht werden, ebenso die Berufsfachschulen, die ihre Stütz- und Förderkurse so organisieren müssen, dass auch die EBA-Lernenden sich an diesen beteiligen können.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Einen Kontrapunkt setzen die Meldungen vom Arbeitsmarkt: EBA-Lernende haben auch mit dem erfolgreichen Attest-Abschluss auf dem Arbeitsmarkt zur Zeit grosse Mühe, eine adäquate Lohnarbeit zu finden. Hier braucht es weiterführende Anstrengungen, bestimmt aber keine Kürzungen der Bezugsdauer von Arbeitslosenunterstützung für Jugendliche.</span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-147</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:52:00 +0200</pubDate><title>Abzocker sollen korrekt zahlen, dann ist ALV saniert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-sollen-korrekt-zahlen-dann-ist-alv-saniert</link><description>600 Millionen mehr Einnahmen hätte die Arbeitslosenversicherung (ALV), wenn die Abzocker voll einzahlen würden. Damit wären die Defizite der ALV beseitigt. Bundesrat und Parlament wollen hingegen, dass ein Maurer, wenn er arbeitslos wird, im ersten Monat nur noch 1900.- Franken erhält. Und sie wollen die Kosten auf Kantone und Gemeinden verlagern. Darum Nein am 26. September. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal">Letzte Woche musste es das Seco zugeben: Zahlten die hohen Einkommen in gleichem Mass in die ALV ein wie die normalen Beschäftigten, so wären Einnahmen und Ausgaben der ALV im Gleichgewicht. Heute muss auf Löhne über 126‘000 Fr. kein ALV-Beitrag bezahlt werden – auch Brady Dougan zahlt nur 2520 Fr. in die ALV. Würde diese Grenze wegfallen, hätte die ALV 600 Mio. Fr. mehr Einnahmen. Das Seco sprach seinerzeit während der parlamentarischen Beratung von etwas mehr als 400 Mio. Fr. Dementsprechend wurde die Deplafonierung der Beiträge vom Parlament in der Revision nicht seriös geprüft. Obwohl die Deplafonierung in den Schweizer Sozialversicherungen AHV und IV eine Selbstverständlichkeit ist.&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Dass es nun 600 Millionen sind, hat die Ausgangslage völlig verändert. Sogar die Zürcher Ständerätin Verena Diener, Co-Präsidentin des Pro-Komitees bei der ALV-Revision, sagte in der Aargauer Zeitung: „Die Debatte im Parlament hätte womöglich einen anderen Verlauf genommen, wenn wir die wirklichen Zahlen gekannt hätten.“ Diener will im Pro-Komitee nun darüber diskutieren, ob man nicht einen parlamentarischen Vorstoss lancieren möchte, der auf höhere ALV-Abgaben bei hohen Einkommen zielt. Fazit: Die 4. AVIG-Revision ist eine Totgeburt.</p><h3 class="Sous-titreSP">Drastische Einbussen</h3><p class="Absatznormal">Die AVIG-Revision führt zu Verschlechterungen für einen grossen Teil der Bevölkerung. Fast die Hälfte der Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren haben keine Betreuungspflichten gegenüber Kindern. Kommt der Leistungsabbau, werden diese Menschen viel länger auf ihr Arbeitslosengeld warten müssen. Ein 55-jähriger Maurer, dessen Kinder ausgeflogen sind und der einen Lohn von rund 5000 Franken pro Monat hat, wird als Arbeitsloser im ersten Monat von nur noch 1900 Franken leben müssen. Er hat in seinem Berufsleben mehr als 20‘000 Franken in die ALV einbezahlt und wird nun zur Sozialhilfe gehen müssen. So viel zum Versicherungsprinzip, das mit der Revision gestärkt werden soll. Auch die Älteren, die Jungen, die Wiedereinsteigerinnen und Personen, die nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder arbeiten wollen, werden mit Leistungsabbau bestraft (weniger Taggelder). Und die Menschen aus besonders von der Krise betroffenen Regionen werden früher ausgesteuert.&nbsp;</p><h3 class="Sous-titreSP">Kein Sparen, nur Kostenverschiebung</h3><p class="Absatznormal">Was das Parlament bei der ALV beschlossen hat, ist nicht nur ungerecht, es ist auch eine Pseudolösung. Was die ALV spart, wird auf die Kantone und die Gemeinden abgeschoben. Das bedeutet aber, dass diese früher oder später die Steuern erhöhen müssen. Das verschweigen die Befürworter. Die ALV-Revision wird den Steuerzahler fast 100 Franken kosten. Dann müssen beispielsweise auch AHV-RentnerInnen zahlen, die die ALV nicht mehr brauchen.</p><p class="Absatznormal">Für den SGB ist klar. Die ungerechte AVIG-Revision muss abgelehnt werden. Was es braucht, ist eine gerechte Finanzierung. Eine Finanzierung, bei der die Profiteure der letzten Jahre zahlen und nicht diejenigen, die unter der Krise leiden.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-146</guid><pubDate>Wed, 25 Aug 2010 16:49:00 +0200</pubDate><title>Bald 50 Tage im Streik</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bald-50-tage-im-streik</link><description>Seit dem 8. Juli streiken, tatkräftig vom VPOD unterstützt, die Mitarbeitenden von ISS-Aviation (Flugzeugreinigung) am Genfer Flughafen. Sie wehren sich gegen die Kündigung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) und gegen eine massive Senkung ihrer Löhne. </description><content:encoded><![CDATA[<p style="line-height:13.0pt">ISS will für einzelne Kategorien Lohnsenkungen von fast 25 % (!) durchsetzen. Und das für Löhne, die im teuren Pflaster von Genf ohnehin kaum zum Leben reichen. Ein Beispiel: Eine Reinigungsmitarbeiterin kam nach den Bestimmungen des von ISS gekündigten GAV nach 20 Berufsjahren auf einen Maximallohn von 4847.75 Franken. Neu sollen es nur noch 3550.- sein. Das ist schlicht ein sozialer Hohn und ein Angriff auf die Würde der betroffenen Arbeitnehmenden.</p><p style="line-height:13.0pt">So erstaunt es denn nicht, dass die Streikenden durchhalten. Mittlerweile sind sie bald bei Streiktag Nr. 50 angelangt. Dass noch kein Durchbruch gelungen ist, liegt wohl darin, dass nicht die Mehrheit der Belegschaft streikt. Der Streik behindert zwar die Abläufe bei ISS, aber es gelang nicht, den Betrieb lahmzulegen. Martine*, eine der Streikenden, stellt jedoch klar: „Die meisten der weiter Arbeitenden solidarisieren sich insgeheim mit uns, unterstützen uns, danken uns auch für unseren Einsatz, erklären aber, dass sie selbst nicht in der Lage seien zu streiken.“ Und dass die Arbeitsverweigerung der ISS mehr als bloss ein bisschen Bauchweh verursacht, zeigt sich auch darin, dass diese in einzelnen Zeitungen der Romandie Inserate zu schalten beginnt, in denen mit der Wahrheit mehr als locker umgegangen wird.</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt">Noch ärger wird der Skandal dadurch, dass dieses Lohndumping vom Genfer Staat als der Konzessionsbehörde für Flughafenbetriebe vorangetrieben wird. Die Genfer Flughafengesellschaft AIG, präsidiert vom freisinnigen Regierungspräsidenten François Longchamp, müsste auf dem Flughafen eigentlich für korrekte Löhne sorgen. Stattdessen hat sich die Flughafengesellschaft lange gegen die Streikenden gestellt. Inzwischen haben Verhandlungen zwischen dem VPOD als der zuständigen Gewerkschaft und der Regierung stattgefunden. Ob sie gefruchtet haben, wird in diesen Tagen rauskommen.&nbsp;</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt">VPOD und SGB fordern die Genfer Regierung dringend auf, diese destruktive Politik zu beenden. Es kann nicht sein, dass eine Regierung(smehrheit) ihrer eigenen Bevölkerung Armutslöhne verordnen will.</p><p class="Text" style="line-height:13.0pt"><span style="font-style: italic;">* Name fiktiv, Person der Red. bekannt</span></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-149</guid><pubDate>Mon, 23 Aug 2010 16:59:00 +0200</pubDate><title>Bundesgericht korrigiert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/bundesgericht-korrigiert</link><description>Das Bundesgericht (BG) hat einen Entscheid des seco bestätigt, indem es Nachtarbeit in Tankstellenshops für den Detailhandelsbereich, speziell für Nahrungsmittel, untersagt. Das Verbot gilt auch dann, wenn Personal für das Tanken und eine kleine Verpflegung anwesend ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Entscheid des BG (2C 248/2009, zur Publikation vorgesehen)&nbsp;&nbsp;</span>erinnert an die Grundsätze, die ein Abweichen vom Verbot der Nachtarbeit ermöglichen: Ökonomisch müssen äusserst gewichtige Gründe vorliegen. Ein vage definiertes „Konsumentenbedürfnis“ oder ein „Marktgebot“ oder das Vorhandensein von mit anderer Arbeit betrautem Personal (z.B. Tankstelle bedienen) fallen nicht darunter. Zudem erinnert das BG daran, dass Nachtarbeit der Gesundheit sowie dem familiären und sozialen Leben der betroffenen Arbeitnehmenden schadet. Diese sozialen Werte würden höher wiegen als das individuelle Verlangen, möglichst immer möglichst alles zu konsumieren – und dürften deshalb auch nicht diesem Interesse geopfert werden. Nur sehr restriktiv seien daher Ausnahmen von Nachtarbeitsverbot zuzulassen. Schliesslich verwies das BG darauf, dass die üblichen Öffnungszeiten den Haushalten eine genügende Versorgung erlaubten.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Vorstoss Lüscher: Freiheit für Tankstellenshops&nbsp;</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Der BG-Entscheid ist erfreulich. Dennoch ist der Kampf gegen ausufernde Ladenöffnungszeiten alles andere als beendet. Im eidgenössischen Parlament hat der Genfer Liberalfreisinnige Christian Lüscher, animiert von der Zürcher „IG Freiheit“, eine parlamentarische Initiative eingereicht, die nichts weniger will als die Öffnungszeiten von Tankstellenshops komplett zu liberalisieren. Die Kommission wird den Vorstoss Ende August behandeln. Zum zweiten Mal wird so versucht, dem ganzen Land die Sichtweise einer Minderheit von Zürcher Konsumenten aufzudrängen. Die umstrittenen Tankstellen befinden sich alle im Kanton Zürich – in keinem anderen Kanton ist bisher ein identischer Anspruch angemeldet worden. Diese Konstellation hat bereits bei der Sonntagsarbeit in Verkaufsläden von grösseren Bahnhöfen gespielt. Auch da hatte das BG zuvor klar gestellt, dass im Zürcher Zentralbahnhof sonntags nicht alles verkauft werden dürfe.&nbsp;&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr" style=" text-align:justify"><span lang="DE">Erneut ein Schnitt an der Salami</span></h3><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Die Lüschersche Tankstellenoffensive folgt der in diesem Thema seit Jahren praktizierten Salamitaktik. Scheibchen für Scheibchen soll eine Bevölkerung, die an den Urnen mehrmals die totale Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat, genau diese nun schlucken. Zu dieser Taktik gehört, dass die Kantone ihren Geschäften vier zusätzliche Sonntagsverkäufe pro Jahr erlauben können. Viele Kantone haben aber zum Glück dieses Geschenk nicht angenommen.</span></p><p class="Titelfettunterstr" style="text-align:justify"><span style="font-weight:normal; text-decoration:none; text-underline:none" lang="DE">Als erste Gesellschaft hat BP (British Petroleum), die im Kanton Zürich betroffene Tankstellen führt, den BG-Entscheid als gegen den „gesunden Verstand gerichtet“ kritisiert. Mutig, dieser Appell an das gesunde Verhalten, von einer Firma ausgestossen, die offenbar ihre Stimme knapp über jenem Ölschlamm verlauten lässt, der Mio. von Menschen gesundheitliche Probleme verursachen wird.&nbsp;&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-143</guid><pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:42:00 +0200</pubDate><title>2 bis 3 % mehr Lohn, generell: verdient, gerecht und nötig</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/2-bis-3-mehr-lohn-generell-verdient-gerecht-und-noetig</link><description>Die SGB-Verbände fordern für 2011 Lohnerhöhungen von 2 bis 3 %, in den meisten Branchen als Sockel von mindestens 150 Franken für alle. Bekämpft werden soll die Individualisierung der Löhne. Denn von dieser haben vor allem die Spitzenverdiener profitiert.</description><content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;Die letzte Lohnrunde (des Jahres 2009 auf das laufende Jahr 2010) war für die grosse Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Ausfall. In Branchen wie dem Ausbaugewerbe gab es keinen Franken Lohnerhöhung. Dies obschon die Auslastung gut und der Arbeitsdruck für die Beschäftigen enorm war. Die Krise und noch mehr die Krisenangst haben sich für viele einschüchternd ausgewirkt. Teilweise ist diese auch schamlos ausgenützt worden. Das zeigt sich zum Beispiel darin, dass die hohen und höchsten Löhne ungebremst weiter angehoben wurden und mitten in der Krise neue Höchstwerte erreicht haben.&nbsp;
</p><p>Die Gewinnsituation der Unternehmen, die gestiegene Produktivität und der Lohnrückstand machen jetzt eine substanzielle Lohnrunde für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit unteren und mittleren Einkommen nötig. Die führenden Verbände in den Branchen, die im Schweizerischen Gewerkschaftsbund organisiert sind, verlangen generelle Lohnerhöhungen von zwei bis drei Prozent. Das entspricht für die meisten einer Lohnerhöhung von mindestens 150 Franken.
</p><p>Gegenüber der von Arbeitgeberseite oft propagierten Individualisierung, die letztlich nur den hohen und höchsten Löhnen gedient hat, muss es diesmal wieder zu generellen Lohnabschlüssen kommen. Der einheitliche Sockelbetrag von 150 Franken ist dafür ein nützliches Instrument. Generelle Erhöhungen fördern nicht nur die Lohngerechtigkeit, sondern bringen auch zum Ausdruck, dass die wesentlichen wirtschaftlichen Leistungen auf dem Prinzip der Kooperation beruhen.&nbsp;
</p><p>Im Rahmen der generellen Lohnabschlüsse muss ein starkes Gewicht auf die Anhebung der Mindestlöhne gelegt werden. Die gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne sorgen nicht nur für einen wirksamen Schutz der Löhne gegen Lohndruck und Lohndumping. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen die sich besorgniserregend öffnende Lohnschere. Sie sorgen zusammen mit dem Prinzip der generellen Lohnerhöhungen dafür, dass die Gewinne nicht einseitig oben verteilt werden.
</p><p>Generelle und gegen unten durch anständige Mindestlöhne abgesicherte Lohnabschlüsse sind auch der relativ wirksamste Beitrag gegen die Lohnungleichheit der Geschlechter bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Die fortbestehende Lohnungleichheit in der Schweiz ist und bleibt ein Skandal. Fortschritte bei den Mindestlöhnen sind umso dringender, als freiwillige Massnahmen wie der so genannte Lohngleichheitsdialog nicht recht vom Fleck zu kommen scheinen.
</p><p>Eine substanzielle und generelle Lohnrunde für das kommende Jahr ist schliesslich volkswirtschaftlich der beste und wichtigste Beitrag für die wirtschaftliche Erholung in der Breite. Drohen am Horizont für 2011 schon jetzt Kostensteigerungen wie jene der konkret erst später bekanntgegebenen Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen, welche die Budgets der Haushalte schwer belasten, kann und muss die kommende Lohnrunde dafür sorgen, dass die Mehrheit der Leute am Schluss nicht nur theoretisch, sondern auch effektiv mehr in der Tasche haben. Verdient haben sie es.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-144</guid><pubDate>Tue, 17 Aug 2010 16:45:00 +0200</pubDate><title>Harmonisieren  –  Chancengleichheit erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/harmonisieren-chancengleichheit-erhoehen</link><description>Bessere und auf nationaler Ebene harmonisierte Stipendien verlangt eine Ende Juli lancierte Volksinitiative. Der SGB unterstützt das Volksbegehren. Denn es fördert Chancengleichheit und das Recht auf Bildung. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bildung ist unser wichtigster, wenn nicht unser einziger Rohstoff. Chancengleichheit ist aber bei weitem nicht erreicht – und das Ausbildungsniveau hängt allzu oft von jenem der Eltern resp. von deren Geldbeutel ab. Das Recht auf Bildung ist somit nicht eingelöst. Fehlende Bildung kann sich jedoch für die Gesellschaft sehr teuer auswirken. Personen mit schwacher Bildung sind viel eher arbeitslos und hängen häufiger von der Sozialhilfe ab.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Stipendien sind ein gutes Mittel für Chancengleichheit. Sie ermöglichen allen, die es wollen und können, eine Ausbildung zu wählen, ohne dabei ihr Einkommen allzu sehr zu strapazieren. Leider jedoch sind die Stipendien in der Schweiz nur mager. Deshalb kommt es nicht selten vor, dass Jugendliche einen wenig qualifizierenden Job einer Lehre vorziehen. Dieser Job ist für ein paar wenige Jahre besser bezahlt, bietet aber kaum Zukunftsperspektiven. Bei den Studierenden üben 90 % einen Job aus und verlängern so ihre Ausbildung – oder gefährden sie gar. Denn die immer dichter gewordenen Lehrpläne lassen für Nebenjobs kaum mehr Platz.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Kommt dazu, dass jeder Kanton sein eigenes Stipendienwesen kennt. Je nachdem ob man links oder rechts des Grenzflüssleins wohnt, kann man bei gleicher sozialer Stellung ganz unterschiedlich unterstützt werden. In Zeiten, in denen sich die Bildungssysteme angleichen und die immer mehr berufliche Mobilität verlangen, ist das absurd.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) hat aus all diesen Gründen eine&nbsp;&nbsp;</span>eidgenössische Volksinitiative lanciert. Sie will die Stipendien verbessern und auf nationaler Ebene harmonisieren. Der SGB unterstützt diese Initiative, denn sie fördert Chancengleichheit und das Recht auf Bildung. Zudem betrifft die Initiative nicht nur die Universitäten sondern die nachobligatorische Ausbildung schlechthin, also auch die Berufslehre, die Gymnasien und die höhere Berufsausbildung.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Unterschriftenbögen und Argumentarien:&nbsp;<a href="http://www.stipendieninitiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.stipendieninitiative.ch</a></span></p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-145</guid><pubDate>Sat, 07 Aug 2010 16:46:00 +0200</pubDate><title>Kasinowirtschaft schliessen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/kasinowirtschaft-schliessen</link><description>„Raus aus der Krise – und hin zu weltweiter Gerechtigkeit“. Unter diesem Motto fand Ende Juni 2010 der 2. Kongress des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) statt. Auch eine kleine SGB-Delegation war dabei. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Es waren fünf arbeitsreiche Tage in Vancouver, Kanada. Denn die IGB-Delegierten hatten sich die Aufgabe gestellt, eine gewerkschaftliche Antwort auf die Weltwirtschaftskrise zu geben. Die erste und gewichtigste Forderung des IGB ist jene nach einer Regulierung der Finanzmärkte und nach einer Bändigung des Kasinokapitalismus, dies insbesondere durch Einführung einer Steuer auf Finanztransaktionen. Der Kongress behandelte aber auch andere Themen, wie sie den Gewerkschaften in allen Ländern unter den Nägeln brennen: Respekt der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte, Anspruch auf Kollektivverhandlungen, Kampf für würdige Arbeit und gegen Dumping, gegen Diskriminierung und für Gleichstellung, Verteidigung des Service public, des Friedens und der Demokratie. Gefordert wurden auch ein grüner Technologiewandel und entschiedenes Vorgehen gegen den Klimawandel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Gewerkschaftliche Antwort auf Globalisierung</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Gründung des IGB war die Antwort der Gewerkschaftsbewegung auf die Globalisierung. Ob es uns gefällt oder nicht: Diese entwickelt sich immer mehr – und zumeist gegen die Interessen der Arbeitnehmenden. Deshalb ist es wichtig, dass die Gewerkschaften gegenüber wichtigen internationalen Organisationen wie der IAO, dem IWF oder der WTO geeint auftreten. Dasselbe gilt für „Clubs“ wie die G8 oder G20, die doch, auch wenn man ihre Legitimität bezweifeln darf, gewichtige Beschlüsse mit weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitnehmenden treffen. In all diesen Verhandlungen stellt der IGB einen Trumpf dar. Natürlich ist eine solche Dachorganisation auf Weltebene zuweilen schwerfällig. Dennoch: der IGB hat sich am internationalen Verhandlungstisch als solid und glaubwürdig etabliert.&nbsp;</span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="Absatznormal"><span lang="DE">Nicht nur im Kongresssaal</span></h3><p class="DatumundSignatur"><span lang="DE">Die Kongressdelegierten haben jedoch nicht nur debattiert. Sie nahmen auch an Aktionen teil. Am Welttag für den Service public beteiligten sie sich an der entsprechenden Manifestation. Zudem unterstützten sie an Ort und Stelle die Hotelangestellten in Vancouver, die sich in schwierigen Kollektivverhandlungen befinden. Viele Abgeordnete begaben sich auch zum Flughafen, um da die Angestellten des Autovermieters Hertz zu unterstützen. Diese befinden sich seit 4 Monaten im Streik und wehren sich so gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen. Zudem beteiligten sich manche Delegierten an einer Unterschriftensammlung gegen Kinderarbeit, die in gewissen Provinzen Kanadas ab Alter 12 noch zugelassen ist.&nbsp;&nbsp;<br></span></p><h3 style="font-weight: bold;" class="DatumundSignatur"><span lang="DE">Wer ist der IGB?</span></h3><p><span lang="DE">Der IGB wurde 2006 gegründet. Er ist eine Fusion der früheren Organisationen IBFG (freie Gewerkschaften), CMT (christliche Gewerkschaften) und 8 weiterer nationaler Gewerkschaftsbünde. Mit dem IGB treten die Gewerkschaften nun auf der internationalen Bühne mit geeinter Stimme auf. Der IGB zählt aktuell 312 Mitgliedorganisationen aus 156 Staaten. Von Seiten der Schweiz ist nur der SGB Mitglied des IGB. Er repräsentiert 176 Mio. zahlender Mitglieder. Sein zentraler Sitz ist in Brüssel, regionale Sekretariate befinden sich in Lomé (Togo), Amman (Jordanien), New York, Washington, Genf und Kowloon (Hong Kong).</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-152</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:48:00 +0200</pubDate><title>Abzocker belohnen – Volk bestrafen? – Nein!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/abzocker-belohnen-volk-bestrafen-nein</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Leistungen der Arbeitslosenversicherung zusammenstreichen. Leistungen, für die die Schweizer Arbeitnehmenden jahrelang einbezahlt haben. Und das mitten in einer Rezession. Dann, wenn wir die Versicherung besonders brauchen. Was würden wir zu einer Autoversicherung sagen, die nicht zahlt, wenn wir einen Unfall haben? </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jeder kann arbeitslos werden. Aus ganz unterschiedlichen Gründen. Das zeigt das Leben. Aus diesem Grund zahlen mehr als 3 Millionen Schweizer Arbeitnehmende Monat für Monat in die Arbeitslosenversicherung ein. Sie zahlen ein, damit sie dann, wenn sie arbeitslos werden, ein Einkommen haben. Wenn sie eine Familie haben, erhalten sie 80 Prozent ihres vorherigen Lohnes. Das reicht, aber sie müssen den Gürtel enger schnallen. Ferien liegen sicher nicht mehr drin…</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Arbeitnehmenden sind nicht schuld an der Krise. Das waren die arroganten Abzocker in den Banken. Diejenigen, die bereits wieder ihre extremen Millionenboni kassieren. Millionenboni, die sie nur haben, weil das Volk auf der ganzen Welt Milliarden-Rettungspakete bezahlt hat. Doch wer nun für die Krise zahlen muss, sind die normalen Beschäftigten. Viele von ihnen müssen jeden Franken zwei Mal umdrehen, bevor sie ihn ausgeben. Ihnen nehmen Bund und Parlament die versprochenen Leistungen weg, während sie den Abzockern mit den Rettungspaketen weiter die Boni finanzieren.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Hätten Bundesrat und Parlament in Bern entschieden, dass auch die hohen Löhne und die Superabzocker in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssten, wäre die Versicherung finanziell saniert. So einfach ist die Welt manchmal.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Bundesrat bricht Versprechen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bei der Volksabstimmung im Jahr 2003 haben Bundesrat und Parlament nämlich versprochen, die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung zu erhöhen, wenn sie zu hohe Schulden hat. Das Versprechen war: Wenn die Versicherung Finanzprobleme hat, müssen die hohen Einkommen ein Lohnprozent einzahlen. Die übrigen Beiträge steigen um ein halbes Lohnprozent. Das steht so im heutigen Gesetz. Damit wäre die Versicherung saniert. Doch Bundesrat und Parlament halten das Versprechen nicht ein. Sie verschlechtern die Versicherung.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Von der Verschlechterung der Leistungen bei der Arbeitslosenversicherung sind vor allem Personen betroffen, die auf der Schattenseite des Lebens stehen. Ein Beispiel. Ruth Meier ist 58 Jahre alt und ist kaufmännische Angestellte. Vor zwei Jahren erkrankte sie an Krebs. Sie hatte Chemotherapie und zahlreiche Operationen. Nun hat sie den Krebs besiegt und will wieder arbeiten. Mit 58 noch eine Stelle zu finden, ist schwer. Ruth Meier braucht Zeit und Unterstützung durch einen guten RAV-Berater. Heute hat sie ein Jahr Zeit. Nach der Revision der Versicherung hat sie noch vier Monate. Mit 58 ist das sehr wenig Zeit. Danach muss sie zur Sozialhilfe. Dort wird sie kaum Hilfe bei der Arbeitssuche erhalten, denn die Sozialhilfe ist für Personen gedacht, die nicht oder nur teilweise arbeitsfähig sind.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Weniger Schutz – mehr Steuern</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zahlen wird in Zukunft nicht mehr die Arbeitslosenversicherung. Sondern es kommen die Steuerzahler an die Kasse. Die Verschlechterung bei der Versicherung kostet jeden Steuerzahler rund 100 Fr. Eine total absurde Übung: Schlechterer Schutz der Arbeitnehmer und Steuererhöhungen für alle. Dann müssen auch diejenigen für die Arbeitslosengelder zahlen, die nichts davon haben, etwa die Rentner/innen.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bevor man handelt, sollte man die Ursachen analysieren. Woher kommen die Defizite in der ALV? Bei der letzten Revision der Arbeitslosenversicherung im Jahr 2003 hat der Bundesrat angenommen, dass in der Schweiz im Durchschnitt 100'000 Personen arbeitslos sind. Bereits wenige Jahre später sagt derselbe Bundesrat, dass es ein Viertel mehr sind, nämlich 126'000. Darum müsse die Arbeitslosenversicherung saniert werden. Was hat sich seither geändert? Ein Beispiel: Das Frauenrentenalter wurde von 62 auf 64 Jahre erhöht. Dadurch müssen rund 40'000 Frauen zwei Jahre länger arbeiten. Hätten sie mit 62 in Rente gehen können, so wären Stellen für Junge frei geworden.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ist es richtig, dass Bundesrat und Parlament den Schweizer Arbeitnehmenden bei der Arbeitslosenversicherung etwas wegnehmen, nur weil sie Massnahmen beschliessen, die zu höherer Arbeitslosigkeit führen? Das Volk hat dem Bund den Auftrag gegeben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Das muss der Bundesrat tun.&nbsp;</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verkehrte Welt</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wir leben in einer verkehrten, kranken Welt. Die Verursacher der heutigen Krise lässt man nicht nur laufen, man subventioniert ihnen sogar noch die Boni mit Rettungspaketen. Bei den normalen Arbeitnehmenden wird hingegen gespart.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Was wir tun müssen? - Die Ursachen der höheren Arbeitslosigkeit bekämpfen, nicht den Arbeitnehmenden ihre Rechte wegnehmen und die Steuern erhöhen!</span></p><p style="line-height:30.0pt"><span style="font-size:12.0pt">Darum Nein zur AVIG-Revision!&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-151</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:46:00 +0200</pubDate><title>Nunmehr 13 Verbände dabei</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nunmehr-13-verbaende-dabei</link><description>Ende 2007 haben die sieben grössten Verbände des SGB das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule lanciert. Jetzt wurde die Trägerschaft verbreitert, und das Netzwerk hat eine selbständige Rechtsform erhalten.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Text">Nirgendwo verfügen die Arbeitnehmenden über mehr gesetzliche Mitspracherechte als in der beruflichen Vorsorge. Die höchsten Organe aller Schweizer Pensionskassen sind streng paritätisch von Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeitnehmer besetzt. Diese Parität ist zum Teil auch mit Problemen verbunden, gerade da es sich bei der beruflichen Vorsorge um ein äusserst komplexes Themenfeld handelt. Ausbildung, Information und Austausch unter den Stiftungsräten sind unerlässliche Voraussetzungen für eine funktionierende paritätische Verwaltung der erheblichen Vorsorgegelder. Zur Förderung dieser Angebote haben die sieben grössten Verbände des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB Ende 2007 das Gewerkschaftliche Netzwerk 2. Säule (PK-Netz) ins Leben gerufen.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Parität stärken</span></h3><p class="Text">Das PK-Netz hat zum Ziel, die Parität zu stärken und die Arbeitnehmerdelegierten in den Organen der Pensionskassen zu vernetzen. Mit Bildungsveranstaltungen und Diskussionsabenden, mit einem regelmässig erscheinenden Newsletter und einer Internetplattform sowie mit ganztägigen Thementagungen konnten mehrere hundert Stiftungsräte angesprochen werden. Dabei hat sich das PK-Netz allen Facetten der beruflichen Vorsorge gewidmet, der Parität genauso wie der Geldanlagepolitik, dem Mindestzins, dem Umwandlungssatz und dem Primatwechsel genauso wie den verschiedenen Anlagevehikeln wie Hedge-Funds oder Private Equity.&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Über den SGB hinaus</span></h3><p class="Text">Es war von Beginn weg vorgesehen, dass die Trägerschaft und damit die potentielle Anzahl Teilnehmende im Netzwerk längerfristig verbreitert werden soll. Jetzt ist dieser Schritt gelungen. Das PK-Netz wurde anlässlich einer Gründungsversammlung formell als Verein konstituiert, getragen von derzeit 13 Schweizer Arbeitnehmerverbänden. Neben den lancierenden SGB-Veränden Unia, SEV, Gewerkschaft Kommunikation, vpod, Comedia, Bankpersonalverband SBPV und Bundespersonalverband PVB sind neu die Verbände Syna, KV, LCH, Polizeibeamtenverband VSPB, Transfair und Kapers unter den Gründungsmitgliedern des neuen PK-Netzes. Weitere Verbände können laufend dazukommen. Die Gründerverbände repräsentieren gemeinsam mehr als eine halbe Million Mitglieder und machen das PK-Netz damit zu&nbsp;<i>dem</i>&nbsp;Netzwerk der Arbeitnehmerschaft in der beruflichen Vorsorge. Gleichzeitig ist das PK-Netz ein weiteres Beispiel erfolgreicher gewerkschaftsübergreifender Zusammenarbeit.</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span>Bildung im Zentrum</span></h3><p class="Text">Mit der Vereinsgründung bekommt das PK-Netz eine eigene Rechtsform und kann zukünftig in sozialpolitischen Fragen auch Stellung beziehen. Schwerpunktmässig wird sich das PK-Netz aber auch in Zukunft um Ausbildungsangebote für Pensionskassen-Stiftungsräte kümmern. Längerfristig wird angestrebt, dass das Netzwerk zum wesentlichen Bildungsinstitut für die Vertreter der Versicherten in der beruflichen Vorsorge wird. Die Aktivitäten des PK-Netzes werden sich in der nahen Zukunft weiterhin auf die Deutschschweiz beschränken, eine Sprachregionen übergreifende Zusammenarbeit, insbesondere mit der in der Romandie tätigen ARPIP, wird aber längerfristig gewünscht.&nbsp;</p><p class="Text" style="font-style: italic;"><a href="http://www.pk-netz.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.pk-netz.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-150</guid><pubDate>Tue, 29 Jun 2010 09:43:00 +0200</pubDate><title>Die Schweiz ist besseres als ein durch Grossbanken kolonisiertes Land</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-schweiz-ist-besseres-als-ein-durch-grossbanken-kolonisiertes-land</link><description>Die Zwischenbilanz zur Finanzkrise fällt nach mehr als eineinhalb Jahren für die Schweiz verheerend aus. Deshalb braucht es eine Bewegung der Bürger/innen für die Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zwei Entscheide prägten die Sommersession des Parlaments. Erstens sprach es sich gegen die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission aus. Und zweitens lehnte die Parlamentsmehrheit erneut – diesmal beim UBS-Staatsvertrag mit den USA – sämtliche Auflagen an die Grossbanken betreffend Boni und Eigenkapitalausstattung ab.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Anfang Oktober 2008 beschliesst der Bundesrat das UBS-Rettungspaket&nbsp;&nbsp;</span>mit Notrecht, wie im Krieg, am Parlament und der Demokratie vorbei (dies im Unterschied zu andern Ländern). Es handelt sich mit 68 Milliarden Franken um die grösste Staatsausgabe aller Zeiten, wovon ein wesentlicher Teil nach wie vor in den Büchern der Nationalbank hängt. Ende November 2008, also zwei Monate später, können die Aktionäre der UBS „demokratisch“ an einer Generalversammlung darüber entscheiden, ob sie die Hilfe annehmen. Das Parlament, das für jene steht, die das zu bezahlen haben, hat zum Rettungspaket nichts zu sagen.</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die für die Bankenaufsicht zuständige Finanzmarktaufsicht (Finma) segnet von neuem Hochrisikogeschäfte im Investmentbanking ab sowie Boni, die sogar die Exzesse vor der Finanzkrise in den Schatten stellen. Die gleiche Finma behauptet gegenüber der schweizerischen Öffentlichkeit, dass die kriminellen Machenschaften der UBS in den USA nur von ein paar untergeordneten Chargen begangen wurden. Dabei hat die UBS selber in den USA mit dem „Deferred Prosecution Agreement“ anerkannt, dass dies mit dem Wissen und der Billigung des höchsten Managements geschah.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorgänge gipfeln darin, dass eine Mehrheit der Ständeräte wie im Ancien Regime die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) hintertreibt. Eine solche wäre das einzige wirksame parlamentarische Mittel gewesen, mit dem die in der Geschichte des Schweizer Bundesstaats präzedenzlosen Vorgänge aufgeklärt und daraus die nötigen Schlussfolgerungen hätten gezogen werden können. Die Alibiuntersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) – diese hat weder die UBS und die Ursachen der Krise noch die Abhängigkeit der Behörden einbezogen – hat für jene, die weitermachen wollen wie bisher, ihren Zweck als Ablenkungsmanöver erfüllt. Der GPK-Bericht legt nämlich den Finger auf die Funktionsweise des Bundesrats und damit zielsicher auf einen Punkt, bei dem sich die Finanzkrise nicht von vielen anderen Vorgängen vorher und nachher unterscheidet.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Vorgänge zeigen, dass die Finanzkrise zu einer institutionellen Krise und Demokratiekrise von gewaltigen Ausmassen geworden ist. Wie wäre es sonst vorstellbar, dass die Aufsichtsbehörde von einem UBS-Mann geführt wird? Der sich als früherer Teil des verantwortlichen Managements von derjenigen Behörde, der er heute vorsteht, gleich auch noch einen Persilschein für die kriminellen Machenschaften in den USA ausstellen lässt? Wie kann es soweit kommen, dass die Agenda der gesamten Finanzplatzpolitik im Finanzdepartement seit einigen Jahren offiziell von einer nicht legitimierten Arbeitsgruppe definiert wird, in der führende Bankenvertreter sitzen (Stafi)?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die beiden Grossbanken sind für die Schweizer Volkswirtschaft und den Schweizer Staat ein Systemrisiko. Dieses Systemrisiko wird durch die mangelnde Unabhängigkeit, ja Servilität der massgebenden staatlichen Akteure und der Behörden gegenüber den Interessen der Grossbanken noch potenziert. Wen kann es da noch wundern, wenn UBS-Grübel Ende letzter Woche nach seinem Triumph – der von ihm gewünschten Ablehnung der PUK und minimalster Auflagen zum Staatsvertrag – nun auch noch die Abkehr von den bisher vermeintlich unbestrittenen Vorgaben zum Eigenkapital verlangt?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die demokratischen Prozesse sind im Zuge der Finanzkrise in einem Ausmass ausser Kraft gesetzt worden, wie das in der Geschichte der modernen Schweiz noch nie geschehen ist. Das nehmen die Leute wahr. Es braucht deshalb eine Bewegung der Bürgerinnen und Bürger, die dafür sorgt, dass die kommenden Monate und Jahre nicht nach dem Muster dieser Vorgänge ablaufen. Die Schweiz ist mehr und besseres als ein durch Grossbankeninteressen kolonisiertes Land.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kämpft deshalb nicht nur für mehr soziale Gerechtigkeit und dagegen, dass die Kosten der Krise, die durch die Missbräuche im Finanzsektor verursacht worden ist, auf die breite Bevölkerung abgewälzt werden. Er beteiligt sich auch an vorderster Front an der Bewegung für die Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse. Dies unter anderem durch Veranstaltungen zum Thema „Gekaufte Schweiz?“, die im Spätsommer starten. Es handelt sich dabei um offene Anlässe, wo mit interessierten Kreisen die Machtverhältnisse in der Schweiz analysiert werden sollen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zudem unterstützt der SGB die noch hängigen Bemühungen für eine Finanzmarktregulierung. In unseren Verbänden sowie bei deren Mitgliedern ist die Empörung gross über die Untätigkeit der Behörden sowie die unverschämte Selbstbedienungsmentalität in den Grossbanken. Der SGB hat bereits Ideen für eine Besteuerung der Abzockergehälter vorgelegt. Nachdem bisher sämtliche Vorschläge hierzu abgelehnt worden sind, nimmt der SGB den Vorschlag einer Volksinitiative hierzu auf und prüft in nächster Zeit deren Ausgestaltung und Lancierung in einem breiten Bündnis. Die überrissenen Boni sind nur möglich, weil die Steuerzahlenden das Finanzsystem gerettet haben. Daher ist es nichts als gerecht, wenn sich das Volk wenigstens einen Teil davon zurückholt – bspw. via Verbilligung für die Krankenkassenprämien.</span></p><p class="Absatznormal"><br><span style="font-style: italic;">Leicht bearbeitete Version eines Pressekonferenzbeitrages vom 25.6.2010.</span></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-154</guid><pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:52:00 +0200</pubDate><title>Jetzt muss der Ständerat korrigieren!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-muss-der-staenderat-korrigieren</link><description>Der Nationalrat hat es nicht geschafft, die sozial nötigen Korrekturen an der an sich sinnvollen Managed Care-Vorlage vorzunehmen. Jetzt ist der Ständerat gefordert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Keine Frage: Managed Care ist sinnvoll. Managed Care, die medizinische Versorgung via Netzwerke, verhindert Parallelbehandlungen, dämpft so das Kostenwachstum, was sich denn auch in den Prämien auswirken sollte. Dennoch: die Vorlage, mit der sich der Nationalrat in der verflossenen Sommersession auseinandersetzte, wies schwerwiegende Mängel auf.
</p><p>Da ist zuerst einmal die Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% für all jene, die sich nicht einem Netzwerk anschliessen wollen. Da war zum zweiten – neben weiteren Befürchtungen - die „Kassennähe“ der Vorlage: Es sind die Versicherer, die bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen.
</p><p>Um es gleich vorweg zu nehmen: der Nationalrat hat in seinen Beratungen diesen Bedenken von linksgrüner Seite keine Rechnung getragen. Er hat an einseitig ausgestalteten Anreizen festgehalten: Wer auf freier Arztwahl besteht, soll den Selbstbehalt verdoppelt bekommen. Wer sich einem Netzwerk anschliesst, hat den bisherigen Selbstbehalt von 10 % zu tragen. Anstatt finanziell zu strafen, hätte man ja auch belohnen können. Der Freiburger SP-Nationalrat Jean Francois Steiert, Vizepräsident des Dachverbandes Patientenstellen Schweiz, schlug zwei solche Kompromissvarianten vor: 15 % Selbstbehalt für alle, die auf der freien Arztwahl bestehen, und 5 % für alle, die in ein Netzwerk wechseln resp. Maximalbelastungen via Selbstbehalt von 1000.- (mit freier Arztwahl) und von 500.- (Netzwerk). Beide Vorschläge wurden jedoch im Plenum deutlich abgelehnt.&nbsp;
</p><p>Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Bundesrat Burkhalter erklärte in dieser Diskussion, dass ein frankenmässiger Oberbetrag (zum Beispiel 1000.- und 500.-) Sinn mache. Der Ständerat solle jetzt solche Modelle prüfen. Hoffentlich nimmt die kleine Kammer dieses Signal ernst. Denn am letzten Juniweekend hat sich gezeigt, dass eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung Managed Care gegenüber skeptisch bis negativ eingestellt ist. Es mag also nicht viel leiden. Wer jetzt immer noch dieser weitgehend sinnvollen gesundheitspolitischen Reform sozialpolitische Falllöcher einbaut, gräbt am künftigen Scherbenhaufen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-153</guid><pubDate>Sun, 20 Jun 2010 09:50:00 +0200</pubDate><title>Jetzt noch die Zielgerade im Ständerat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/jetzt-noch-die-zielgerade-im-staenderat</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Just am 14. Juni 2010, am Tag der Gleichstellung also, hat der Nationalrat der Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung neuer Krippenplätze um weitere vier Jahre zugestimmt. Umstritten war, ob dies überhaupt und – wenn ja - in welchem Umfang dies zu tun. Der Bundesrat hatte für die Verlängerung ursprünglich 140 Mio. Franken vorgeschlagen. Er griff dann aber selbst zur Sparschere und kürzte den Kredit um 60 Mio. Gegen diesen Sparcoup demonstrierten am 14. Juni ein paar Duzend Gewerkschaftsfrauen vor dem Bundeshaus – nicht ohne Erfolg, wie sich zeigte. Der Nationalrat sprach für die vierjährige Verlängerung des Impulsprogramms einen Kredit von 120 Mio. Franken. SP-Nationalratspräsidentin Pascal Bruderer verhalf mit Stichentscheid dem entsprechenden Minderheitsantrag zum Durchbruch.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Vorlage ist aber noch nicht unter Dach und Fach. Als Zweitrat wird sich der Ständerat mit ihr befassen, dies wahrscheinlich schon in der Herbstsession. Hunderttausende von Frauen in der Schweiz erwarten, dass die kleine Kammer die vom Nationalrat beschlossenen 120 Mio. bestätigt. Denn die Schaffung von Betreuungsplätzen ist eine zentrale Voraussetzung zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit. Schon heute sind drei von vier Frauen mit Kindern unter 15 Jahren erwerbstätig!&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diesen Fakten hat am 13. Juni 2010 auch die Stimmbevölkerung im Kanton Zürich Rechnung getragen. Zwar wurde die Volksinitiative der Gewerkschaften „Kinderbetreuung Ja“ abgelehnt. Hingegen nahmen die Stimmenden den sich wesentlich an der Initiative orientierenden Gegenvorschlag an. Dieser verpflichtet die Gemeinden dazu, flächendeckend genügend Betreuungsplätze auch im Vorschulalter anzubieten.&nbsp;</span></p><p>Der Regierungsrat soll nun die Umsetzung rasch an die Hand nehmen und die Gemeinden in die Pflicht nehmen</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-160</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2010 10:11:00 +0200</pubDate><title>Am 14. Juni wieder ein Gleichstellungsschub?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/am-14-juni-wieder-ein-gleichstellungsschub</link><description>Am 14. Juni 1981: der Gleichheitsartikel in der Verfassung. Am 14. Juni 1991: der Frauenstreik. Am 14. Juni 2010: ein neuer Schub für die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit?</description><content:encoded><![CDATA[<p>Spielte Meister Zufall Regie oder wirkt in der Parlamentsplanung eine feministische Hand mit? Am kommenden 14. Juni jedenfalls wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob das Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen verlängert werden soll. Ein Ja wäre dringend nötig, ist aber alles andere als sicher (siehe Beitrag von Christina Werder in Newsletter 8/10).&nbsp;
</p><p>Der 14. Juni ist in der Schweiz neben dem 8. März&nbsp;<i>der</i>&nbsp;feministisch geprägte Gedenktag. Am 14. Juni 1981 wurde die verfassungsrechtliche Gleichstellung verankert, am 14. Juni 1991 pochten Hunderttausende von Frauen mit ihrem legendären Frauenstreik darauf, dass Gleichstellung auch tatsächlich und alltäglich zu schaffen sei.&nbsp;
</p><p>Seit den 90er Jahren finden in der Schweiz am 14. Juni landauf landab Aktionen für Gleichstellung statt. Das ist auch dieses Jahr nicht anders. Herausstechen wird jedoch dieses Jahr die Aktion vor dem Bundeshaus in Bern<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Denn an diesem Nachmittag berät der Nationalrat darüber, ob die Bundeshilfe für die Schaffung von Krippenplätzen weiterzuführen oder abzuschaffen sei. Gute Krippenplätze sind weiterhin längst nicht genügend vorhanden – und damit ist eine der Säulen, auf der die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie beruht, nicht fertig gebaut. Es geht also – ganz in der Tradition des 14. Juni – um ein prioritäres Gleichstellungsanliegen.
</p><p>Es wär den Damen und Herren der grossen Kammer zu gönnen, dass sie die historische Dimension ihrer Entscheidung erkennen. Sonst mag es sein, dass sie genau auf den Tag ein Jahr später durch einen neuen Frauenstreik an ihr historisches Versäumnis erinnert werden.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Zahlreiche Gewerkschaftsfrauen werden an diesem 14. Juni 2010 vor den Toren des Bundeshauses – optisch unübersehbar – ab 13.30 bis 16.00 den eintreffenden Parlamentsmitgliedern zu erklären versuchen, dass das Impulsprogramm „eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit“ ist. In einem Flyer wird auch ein „Nein zur Rentenaltererhöhung der Frauen ohne sozial flexibles AHV-Alter“ gefordert.
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-157</guid><pubDate>Fri, 11 Jun 2010 09:58:00 +0200</pubDate><title>Mehr Lehrstellen – Diskriminierung bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/mehr-lehrstellen-diskriminierung-bekaempfen</link><description>Der SGB wiederholt es seit Jahren. Und er muss es auch jetzt wieder laut und deutlich fordern: Es braucht mehr Lehrstellen – und einen Kampf gegen die Klischees geografischer Herkunft.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Eine taufrisch erschienene Studie der Soziologinnen Eva Mey und Miriam Rirato zeigt auf, dass Secondas bei der Berufswahl in der Schweiz auf massive Probleme stossen. Und die Statistiken des BBT belegen monatlich, dass mehr Lehrstellen und weniger Diskriminierung bei der Lehrstellenvergabe nötig sind.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Viele Schulabgänger/innen können heute ihren Beruf nicht echt wählen. Denn das Angebot an Lehrstellen übertrifft die Zahl der Nachfragenden. Von einer echten Berufswahl kann man aber anerkannterweise erst sprechen, wenn das Angebot an Lehrstellen die Nachfrage um 15 % übersteigt. Weitere Faktoren behindern zudem den beruflichen Einstieg der Jugendlichen, nämlich die zunehmende Forderung nach „Multicheck“-Tests, das mangelnde Angebot für Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten und die Diskriminierungen, denen sich all jene ausgesetzt sehen, die über den „falschen“ Namen oder die „falsche“ Herkunft verfügen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Für den SGB ist nach wie vor klar: Alle Jugendlichen müssen Zugang zu einer Berufsbildung haben. Deshalb sind</span></p><ul><li><span lang="DE">mehr Lehrstellen zu schaffen, insbesondere für schulisch Schwache und in Branchen mit Fachkräftemangel, wenn nötig auch in Lehrwerkstätten;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">in allen Kantonen Berufsbildungsfonds einzurichten;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Diskriminierungen entschieden zu bekämpfen. Anonyme Bewerbungen würden da Abhilfe schaffen;</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">die finanziellen Hürden beim Zugang zur Berufsbildung zu beseitigen. Das gilt insbesondere für alle Tests à la „Multicheck“. Die Unternehmen, die solche Tests verlangen, haben sie selbst zu bezahlen.</span></li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-161</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:13:00 +0200</pubDate><title>Dienen und gehorchen – immer noch, wie lange noch?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/dienen-und-gehorchen-immer-noch-wie-lange-noch</link><description>Halbzeitbilanz: das Parlament hätte es in der Hand gehabt, mehr als nur notdürftig Scherben zu flicken. Es hätte präventiv und gestaltend tätig sein können. Es scheint es nicht zu wollen. Zulange haben bürgerliche Parteien willig ihr Ohr und die Parteikasse den Banken geöffnet, um jetzt den eigenen Verstand zu brauchen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der tiefe Fall der UBS, durch masslose Abzockerei und Gewinnsucht verursacht, und ihre beispielslose Rettung durch den zuvor von ihr so verspotteten Staat hat die Schweiz erschüttert. In dieser Session hätte sich dem Parlament gleich in verschiedener Hinsicht Gelegenheit geboten, den Grossbanken Schranken zu setzen, präventiv und gestaltend zu wirken, also aus der dienerischen Rolle gegenüber den Banken heraus zu treten.&nbsp;
</p><p>Die Linke verlangte mehrere Massnahmen, wirkliche Lehren zu ziehen. Auf der Ebene der Analyse eine PUK, die die Vergangenheit aufzuklären hätte, damit sich die gleichen Fehler nicht wiederholen. Vorwärtsgerichtet verlangte sie eine Bonisteuer, nicht nur, weil dies gerecht ist, sondern weil Boni krisentreibend sind und jetzt schon wieder von jenen, die nur dank Staatshilfe überleben konnten, in grosszügigster Weise verteilt werden. Sie verlangte eine Bankenregulierung, die ein wildes Verspekulieren verhindern sollte. An diese Bedingungen knüpfte sie ihre Zustimmung zum Staatsvertrag mit den USA. Und der Bundesrat war bereit, hier wenigstens einige Türen zu öffnen.
</p><p>Und was geschah? - In der Frage der PUK gibt es nach zwei Sessionswochen noch Hoffnung, aber bloss spärliche.
</p><p>Und im Vorbeugen? - Die SVP mutierte zur Proboni-Partei. Sie wechselte die Etikette des prioritären Feindbildes von „krimineller Ausländer“ auf „Bonisteuer“. Wird interessant zu sehen sein, wie die Volkspartei das ihrer Gewerbebasis erklären wird.&nbsp;
</p><p>CVP und FDP lehnen sich an diese Position an. Dabei ist ihnen aber nicht ganz geheuer. Schliesslich gibt es ja auch ein eigenes Wahlvolk, das nach der nächsten Krise nachfragen könnte, was seine Vertreter aufgrund der letzten Krise legiferiert hätten. Und so werden Motionen überwiesen, im Vertrauen auf die langsamen Mühlen, auf die Erosion der Betroffenheit, in der Hoffnung, dass mit ein paar homeopathischen Massnahmen zumindest der eigenen Basis Regulierungswille bezeugt sei.&nbsp;
</p><p>Noch bietet sich, nach zwei Sessionswochen, den Bürgerlichen die Gelegenheit zur Wende. Aber können sie aus den Schatten der Vergangenheit treten und den Schritt gegen den eigenen Mäzen wagen?</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-159</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:08:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp;&nbsp;berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.- Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 22.- Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines oder einer „normalen“ Hilfsarbeitenden zu Beginn seiner Karriere. Dass die Jugendlichen mit ihrem Lohn „nur“ ihre Freizeit-Aktivitäten finanzieren, ist kein Grund für eine Kürzung.&nbsp;
</p><p>Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben)<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>, was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Mehr Infos:</h3><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter&nbsp;<a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Bei Jugendlichen über 20 Jahren beträgt dieser Zuschlag 8,33 % (Grund: der gesetzliche Ferienanspruch beträgt 4 Wochen).
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-158</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 10:04:00 +0200</pubDate><title>Wenn Worte und Fakten auseinanderklaffen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-worte-und-fakten-auseinanderklaffen</link><description>Die Schweiz geht sehr fahrlässig mit den Gewerkschaftsrechten um. In gewissen Fragen foutiert sie sich gar um sie. Damit wiederum machen zynische Standortförderer sogar Werbung. An internationalen Konferenzen aber singt die offizielle Schweiz das Hohelied der Gewerkschaftsrechte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Obwohl Gastgeberstaat der IAO, wendet die Schweiz die Bestimmungen des von ihr 1999 ratifizierten IAO-Abkommens Nr. 98 nicht an. Das Abkommen schützt Gewerkschafter/innen und Personalvertreter/innen gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen. Statt antigewerkschaftliche Kündigungen als ungültig zu erklären und die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Person zu verlangen, sieht die Schweizer Gesetzgebung in diesen Fällen jedoch höchstens eine Entschädigung in der Höhe von 6 Monatslöhnen vor. Dank einer Klage des SGB ist nun zwar ein bisschen Bewegung entstanden, es ist aber alles andere als sicher, ob die Behörden wirklich einen effizienten Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen wollen.
</p><h3>Schwacher Schutz als Werbespot</h3><p>Der Kanton Obwalden ist als Steuerdumper bekannt. Damit nicht genug. Seine Wirtschaftsförderung lockt auf ihrer Homepage nun noch Unternehmen mit dem Argument einer sehr zahmen Arbeitsgesetzgebung an. Der fehlende Kündigungsschutz wird dabei dick unterstrichen. Ein flexibles Arbeitsrecht in Missachtung der Grundrechte hat damit nicht nur seine ideologische sondern auch seine ganz praktische Schlagseite: Wie viele andere Staaten auch wüscht sich die Schweiz Wachstum auf Kosten der Rechte der Arbeitnehmenden.&nbsp;
</p><h3>Streikrecht ausgehöhlt</h3><p>Der Streik hat in der Schweiz kein hohes Prestige. Viele glauben gar, Streik sei verboten. Seit 10 Jahren jedoch garantiert die Bundesverfassung das Recht auf Streik. Das Bundesgericht jedoch verpflichtet streikende Gewerkschaften dazu, das „Prinzip der Verhältnismässigkeit“ einzuhalten. Dieses Prinzip, im Schweizer Recht bekannt, aber in der entsprechenden Verfassungsbestimmung mit keinem Wort erwähnt, veranlasst viele Gerichte, auf missbräuchliche Art gewerkschaftliche Aktionen als illegal zu erklären. Strafklagen gegen beteiligte Gewerkschafter/innen folgen auf dem Fuss und häufen sich. Diese Drohung mit Repression höhlt ein Streikrecht aus, das erst die kollektive Verhandlung über den Akt einer Bettelei erhebt, wie das deutsche Bundesarbeitsgericht im Unterschied zu unserem Bundesgericht festgestellt hat.
</p><p>Diese drei Fälle zeigen: die Schweiz nimmt es mit den Gewerkschaftsrechten nicht ernst. Dabei sind die Gewerkschaftsrechte Teil der grundlegenden Menschenrechte. Sie sind anerkannt durch die Bundesverfassung (Art. 28) und zahlreiche internationale Verträge<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Sogar neoliberale Organisationen wie die WTO und die OECD anerkennen die Gewerkschaftsrechte und verlangen, dass diese in allen Staaten beachtet werden.&nbsp;
</p><h3>Schöne Worte</h3><p>Und die Schweiz? Ihre Haltung, wie sie sie an der Eröffnung der Internationalen Arbeitskonferenz 2010 am 31.5. vertreten hat, ist „sozialkorrekt“: Die grundlegenden Rechte stellen den minimalen, international anerkannten sozialen Sockel dar (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen, Eliminierung von Zwangsarbeit und Arbeitspflicht, Aufhebung der Kinderarbeit, Aufhebung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf). Diese Rechte werden in verschiedenen Instrumenten und den grundlegenden Normen der IAO bestätigt. Es ist ihnen besser Folge zu tragen. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass der Einfluss der grundlegenden Arbeitsrechte sowohl international wie national zunimmt.“&nbsp;
</p><p>Soweit die Worte. Die Fakten sprechen, wie die drei Fälle zeigen, eine andere Sprache. Es stünde der Schweiz gut an, den hehren Worten Fakten folgen zu lassen.
</p><h3>Auch IGB kritisiert Schweiz</h3><p>Auch der neue, alljährliche erscheinende Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) über die Verletzung der Gewerkschaftsrechte in den einzelnen Staaten der Welt verschont die Schweiz nicht mit entsprechender Kritik. Er weist auf einige Fälle gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen und das in der Praxis eingeschränkte Recht auf Streik hin.&nbsp;
</p><p>Nachzulesen hier:&nbsp;<a href="http://survey.ituc-csi.org/+-Switzerland-+.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey.ituc-csi.org/+-Switzerland-+.html</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Europäische Menschenrechtskonvention, UNO-Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, UNO-Pakt über die zivilen und politischen Rechte, IAO-Abkommen 87 und 98 über die Gewerkschaftsfreiheit.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-156</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:56:00 +0200</pubDate><title>Mehr Arbeitsinspektion – weniger Gesundheitskosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/mehr-arbeitsinspektion-weniger-gesundheitskosten</link><description>Verletzung der Pausenregelung, unregelmässige oder zu lange Arbeitszeiten, schwere Traglasten, schlechte Raumluft, belastende Schichtpläne: Dies alles schlägt negativ auf die Gesundheit der Betroffenen durch. Nationalrat und Unia-Gewerkschafter Max Chopard-Acklin greift das Thema nun mit einem Vorstoss im Nationalrat auf.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften über den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitszeiten, Ergonomie, Arbeitsorganisation) wäre gesundheitspolitisch bedeutend. So leiden beispielsweise 18% der erwerbstätigen Bevölkerung an teilweise arbeitsbedingten Rückenschmerzen. Die aus mangelhaftem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz entstandenen Gesundheitskosten sind enorm. Schätzungsweise geht man von rund 10 Milliarden Franken pro Jahr aus.</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Kontrollen bei 0,17 % der Betriebe</h3><p style="text-align:justify"><span lang="DE">Dem steht eine äusserst bescheidene Kontrolltätigkeit der kantonalen Arbeitsinspektorate gegenüber. Laut der Betriebszählung 2008 gibt es in der Schweiz rund 450 000 Arbeitsstätten, in denen über 4,1 Millionen Personen arbeiten. Die kantonalen Arbeitsinspektorate haben im Jahr 2008 dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 12'251 Betriebsbesuche gemeldet. Zieht man davon die Unfallversicherungsgesetz (UVG) -relevanten Betriebsbesuche ab (die den Kantonen mehrheitlich durch den UVG-Prämienzuschlag für Berufsunfall- und Berufskrankheitsprävention entschädigt werden), bleiben nur 801 Betriebsbesuche übrig, in denen hauptsächlich die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsgesetz kontrolliert wurde. Mit 801 Betriebsbesuchen werden pro Jahr lediglich 0.17 % der schweizerischen Betriebe schwergewichtig auf die Einhaltung des Arbeitsgesetzes kontrolliert</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">!</span></p><h3 class="Sous-titreSP">Verwilderung stoppen</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Faktisch haben sich die Kantone damit aus dem Vollzug des Arbeitsgesetzes verabschiedet. Der öffentlich-rechtliche Charakter des Arbeitsgesetzes kommt so nicht mehr zum Tragen. Ob in einem Betrieb die Höchstarbeitszeiten eingehalten werden oder Gesundheitsbelastungen durch schlechte Raumluft, mangelnde Beleuchtung, Lärm oder ungesunde Arbeitsbewegungen vorherrschen, scheint zur Privatsache zu werden. Dies obschon die daraus entstandenen Gesundheitskosten dann letztlich von der öffentlichen Hand übernommen werden müssen. Dazu Chopard: „Die Verwilderung der Arbeitsbedingungen darf so nicht weitergehen.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das SECO hat die Oberaufsicht über das Arbeitsgesetz. Der Bundesrat wird im Vorstoss Chopard aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die jetzige Situation verbessert werden kann. So soll ein gewichtiger Präventionsbeitrag der kantonalen Arbeitsinspektorate zur Senkung der Gesundheitskosten garantiert werden. Es ist zu hoffen, dass Bund und Kantone, aber auch die Arbeitgeber das Signal verstehen und entsprechend handeln. Das Arbeitsgesetz ist zum Schutze der Gesundheit der Beschäftigten einzuhalten!</span></p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-155</guid><pubDate>Thu, 10 Jun 2010 09:54:00 +0200</pubDate><title>Auf Absturzkurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auf-absturzkurs</link><description>Entgegen der einen oder andern positiven Einschätzung hat der Ständerat bei der seit Jahren hängigen 11. AHV-Revision das Ei des Kolumbus nicht gefunden. Im Gegenteil: Die Vorschläge der Kleinen Kammer sind inakzeptabel und dürften eine Volksabstimmung nicht überstehen. Das Parlament sollte demokratisch dem massiven Nein zur ersten Auflage der Revision Rechnung tragen und eine sozial abgefederte flexible Frührente ausarbeiten. Dazu scheint es nicht in der Lage. Deshalb wäre es ehrlicher, die Übung abzubrechen.</description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Volk hat am 16. Mai 2004 die 11. AHV-Revision mit einer Mehrheit von fast 70% massiv bachab geschickt. Hauptgründe dafür: erstens war das seit der Abstimmung über die 10. Revision vom Bundesrat mehrmals versprochene flexible AHV-Alter mit sozialer Frührente darin nicht enthalten, zweitens wären die Renten zeitlich verzögert der Teuerung angepasst worden. Statt dieser Kritik des Volks demokratisch zu entsprechen, beharrte Bundesrat Couchepin auf seiner Abbaupolitik und legte eine noch unsozialere Revision vor. Der Nationalrat verweigerte zudem zweimal mehrheitlich jegliche Zugeständnisse an eine sozial abgefederte Frührente. Mit Bundesrat Burkhalter kam nun immerhin eine Lösung, die nicht mehr in erster Linie die Kantone bei den Ergänzungsleistungen entlastet, sondern den kleinen Renten zugute käme. Sie hat nun im Ständerat eine Mehrheit gefunden, ist aber mit 400 Millionen so schlecht finanziert, dass sie die gekürzten Frührenten nicht wirklich aufbessert. Sie dürfte deshalb kaum benutzt werden. Das alte Versprechen bleibt damit weiter unerfüllt. Deshalb ist diese Lösung für den SGB nicht akzeptabel.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Nur die Hälfte und erst noch auf 10 Jahre befristet</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die bekanntlich unpopuläre Erhöhung des Frauen-Rentenalters in der Vorlage wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente für Frauen und Männer verwendet würden. Jetzt will der Ständerat die Hälfte davon zur Verfügung stellen und erst noch nur befristet auf 10 Jahre. Offenbar hält Bundesbern weiterhin nichts von Volksentscheiden. Rentenalter und Rentenhöhe gehören zu jenen sozialpolitischen Errungenschaften, die den Bürgerinnen und Bürgern sehr wichtig sind. Die BVG-Abstimmung über den Umwandlungssatz am 7. März hat dies mit dem erdrückenden Nein zum drohenden Rentenabbau deutlich gezeigt.&nbsp;</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Fuder definitiv überladen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">So wie die Revision nun an den Nationalrat weiter gegeben wird, bleibt sie klar auf Absturzkurs. Der darin vorgesehene Stopp der Rentenanpassung an die Teuerung bei einem AHV-Fondsstand von 45 % überlädt das Abbaufuder der Vorlage definitiv. Denn eine solche Lösung bedeutete, nebst dem schon ab 70 % vorgesehenen stark verzögerten Anpassungsrhythmus, den realen Abbau bestehender Renten. Eine Zumutung für die Rentner/innen.</span></p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE">Übung abbrechen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Diese Revision ist nicht mehrheitsfähig. Das Parlament ist offensichtlich nicht in der Lage eine Lösung zu finden, die den Volksentscheiden der letzten Jahre entspricht. Das politisch für alle Seiten effizienteste Vorgehen wäre ein Übungsabbruch. Die AHV ist gesund. Es besteht überhaupt kein Zeitdruck zur Reform. Vielmehr sollte man die Zeit zur Deblockierung nutzen, zugunsten echter Kompromisslösungen.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-649</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:21:00 +0200</pubDate><title>Nein zur Zweiklassenmedizin und zum Kassendiktat!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-zur-zweiklassenmedizin-und-zum-kassendiktat</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der SGB begrüsst die Förderung der integrierten Versorgung. Doch die von der parlamentarischen Kommission beantragte Revision ist unsozial und unfreiheitlich. Sie ist dringend nachzubessern.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage Managed Care steht im Nationalrat eine wichtige Teilrevision der Krankenpflegeversicherung zur Debatte. Managed Care heisst: Leistungserbringer wie HausärztInnen, SepzialistInnen aber auch PhysiotherapeutInnen schliessen sich zu integrierten Versorgungsnetzwerken (Managed Care) zusammen. Mit diesen integrierten Versorgungsnetzwerken soll die Behandlung kranker Menschen besser koordiniert und gesteuert werden. Doppelspurigkeiten etwa sollen beseitigt werden. Managed Care soll die medizinischen Kosten mehr lenken und deren Zunahme dämpfen.&nbsp;
</p><p>Der SGB spricht sich klar für die Förderung der integrierten Versorgung aus. Doch die Revision, wie sie die vorberatende parlamentarische Kommission beantragt, hat mehrere folgenschwere Mängel. Der erste: Neu droht den Versicherten, die sich nicht für ein integriertes Netz entscheiden, sondern die sich die bisherige freie Arztwahl erhalten wollen, ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich eine solche Ausgabe nicht leisten können. Sie werden deshalb lediglich unter Zwang in Managed Care wechseln - und da allenfalls einen klaren Abstrich an medizinischer Versorgungsqualität hinnehmen müssen. Denn – und hier liegt Konstruktionsfehler Nr. 2 – die Vorlage verleiht den Kassen die Kompetenz, selbst zu entscheiden, welche integrierte Netzen sie unter Vertrag nehmen wollen. Diese Mängellogik führt damit direkt in die Zweiklassenmedizin. In Kürzestform: Wer sich den verdoppelten Selbstbehalt nicht leisten kann, wird einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein.&nbsp;
</p><p>Das geht nicht. Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist keine echte integrierte Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als „Billigmedizin“ zu diskreditieren. Das Parlament muss deshalb dringend nachbessern! Die Delegiertenversammlung des SGB hat am 17. Mai dazu in einer Resolution folgende Forderungen erhoben:
</p><p><b><i>„</i></b><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zur Zweiklassenmedizin</span><i>:&nbsp;</i>Der auf 20 % verdoppelte Selbstbehalt bittet die Versicherten massiv zur Kasse. Statt 700 Franken im Jahr beträgt die Kostenbeteiligung 1'400 Franken, dazu kommt die Franchise von 300 Franken/Jahr. Der Beitritt zur integrierten Versorgung wird so für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Wir lehnen diese Zweiklassenmedizin ab.
</p><p><span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Nein zum Kassendiktat</span><b><i>:</i></b>&nbsp;Die Kassen bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Es gibt keine Pflicht der Kassen, alle integrierten Versorgungsnetze unter Vertrag zu nehmen. Somit werden Versicherte einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert. Wir wollen weiterhin Vertragspflicht statt Kassendiktat.
</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Nein zu Knebelverträgen</span><i>:</i>&nbsp;Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Kasse&nbsp;<i>und</i>&nbsp;die Versicherungsform können vor Ablauf der Vertragsdauer nur gegen Bezahlung einer vertraglich vereinbarten Austrittsprämie gewechselt werden. Die Kassen haben freie Hand, diese Austrittsprämie in beliebiger Höhe anzusetzen. Solche Knebelverträge lehnen wir ab.“
</p><p>Der SGB stellt somit die folgenden konkreten Forderungen an das Parlament:</p><ul><li>Selbstbehalt beschränken und maximalen Selbstbehalt von 700 Franken/Jahr im Gesetz verankern;</li><li>Vertragspflicht der Kassen mit allen anerkannten integrierten Versorgungsnetzen beibehalten;</li><li>Austrittsprämien und Knebelverträge eliminieren.</li></ul><p>&nbsp;</p><p>Ausserdem in der Sessionsvorschau:&nbsp;Ausschaffungsinitiative&nbsp;und&nbsp;11. AHV-Revision.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-648</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:19:00 +0200</pubDate><title>Klares NEIN zur Ausschaffungsinitiative</title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/klares-nein-zur-ausschaffungsinitiative</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Ausschaffungsinitiative kommt in den Nationalrat. Wird wieder eine dunkle Seite aufgeschlagen im oft so düsteren Buch der schweizerischen Migrationsgeschichte? Für den SGB gibt es bei dieser Initiative kein Wenn und Aber – und auch keinen Spielraum für mildere Gegenvorschläge, die im gleichen Geist geboren sind.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Ausschaffungsinitiative der SVP will, dass ausländischen Personen, die für gewisse Delikte verurteilt worden sind oder die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben, die Niederlassungsbewilligung entzogen wird und dass sie dann ausgewiesen werden.
</p><p>Verbrechen sind zu bestrafen. Daran gibt es nicht den Hauch eines Zweifels. Geht man jedoch von der Gleichheit der Menschen aus, dann kann man für ein gleiches Verbrechen nicht ein anderes Recht anwenden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Ein paralleles Recht auf der Basis der Nationalität ist schlicht unzulässig.&nbsp;
</p><p>Deshalb gibt es kein Zögern gegenüber einer Volksinitiative, die auf der Basis der Nationalität verschiedenes Recht entwickeln will. Jegliche Bestrafung ist unabhängig der Nationalität sondern nur aufgrund des Ausmasses des Rechtsbruchs oder des Verbrechens vorzunehmen.&nbsp;
</p><p>Der SGB lehnt deshalb die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP kategorisch ab. Das Volksbegehren ist zudem unvereinbar mit einigen grundlegenden Garantien, die die Europäische Menschenrechtserklärung oder der Internationale Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte (UNO-Pakt II) gewähren. Diese Initiative hätte folgerichtig als ungültig erklärt werden müssen.&nbsp;
</p><p>Es hat somit auch keinen Platz für einen – wie auch immer abgeschwächten – Gegenvorschlag nach dem Muster des Ständerates. Das gilt, auch wenn ein solcher Vorschlag das internationale Recht respektieren sollte. Es sei wiederholt: jegliche Bestrafung hängt vom Ausmass der Tat und nicht der Nationalität des Täters ab. Zu diesem Grundsatz gibt es keinen Kompromiss.&nbsp;
</p><p>Die SGB-Delegierten haben die oben dargestellte Position am 17. Mai 2010 klar verabschiedet. Sie lehnen die „Ausschaffungsinitiative“ und alle daran angelehnten milderen Gegenvorschläge ab.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau: Managed Care und die&nbsp;</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">11. AHV-Revision</span><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">.</span></p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-647</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 15:15:00 +0200</pubDate><title>Winzige Veränderungen an einer inakzeptablen Vorlage</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/winzige-veraenderungen-an-einer-inakzeptablen-vorlage</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat wird sich am 3. Juni 2010 wieder mit der 11. AHV-Revision befassen. Es bestehen drei wichtige Differenzen zum Nationalrat. Die vorberatende Kommission des Ständerates schlägt beim flexiblen Rentenalter und bei der Rentenanpassung Änderungen vor. Diese Änderungen stellen Verbesserungen dar. Aber auch so bleibt die 11. AHV-Revision für den SGB nicht akzeptierbar. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der sozialen Frühpensionierung sind sich die Räte uneinig: Der Nationalrat hat sich schon zweimal geweigert, Geld dafür zu sprechen. Der Ständerat will zwar etwas machen, aber es darf auch für ihn fast nichts kosten, nämlich nur ca. 400 Mio. Fr. pro Jahr. Das entspricht etwa der Hälfte der Einsparungen aus der Rentenaltererhöhung der Frauen auf 65 Jahre. Das von der kleinen Kammer vorgeschlagene Modell will die versicherungstechnischen Kürzungssätze bei einem Vorbezug vor dem ordentlichen Rentenalter (65/65) je nach Höhe des AHV-Einkommens und der Vorbezugsdauer reduzieren, sie also sozusagen „subventionieren“. Diese Subventionen sollen aber nicht ins Ausland exportierbar sein – mit Ausnahme der EU-Länder, für die ein Export aufgrund eines Abkommens mit der EU zwingend ist – und sie sollen auf 10 Jahre begrenzt sein. Die ständerätliche Kommission hat sich nun bemüht, die wenigen Mittel, die sie dafür sprechen will, etwas besser auf die verschiedenen Einkommenskategorien zu verteilen. Dabei würden insbesondere die ganz tiefen Einkommen weniger stark subventioniert als in der ersten Fassung des Ständerates, was sinnvoll ist, weil diese Einkommensgruppen (bei Wohnsitz in der Schweiz) ohnehin Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben und die Kürzungen somit von den EL ausgleichen lassen können. So bliebe für die übrigen Versicherten etwas mehr übrig. Leider ist das Resultat aber wegen der zu knappen Mittel nach wie vor unbefriedigend. Das Modell ist auch so ausgestaltet, dass fast nur Frauen von diesen „subventionierten“ Kürzungssätzen profitieren könnten. Höchstens 19 % der Männer und 71 % der Frauen, total 42 % der versicherten Personen wären theoretisch anspruchsberechtigt. Auch in dieser Gruppe blieben die Kürzungssätze jedoch für Viele prohibitiv hoch.
</p><h3>Kein Einfrieren der Renten!</h3><p>Die ständerätliche Kommission hält am bisherigen Vorhaben des Ständerats fest, die periodische Anpassung der Alters-, Hinterlassenen- und indirekt auch der Invaliditätsrenten nach dem Mischindex ganz auszusetzen, wenn der Stand des AHV-Fonds 45 % einer Jahresausgabe unterschreitet. Neu schlägt sie jedoch vor, dass in dieser Situation der Bundesrat auch die AHV-Beiträge um 5 % erhöhen müsse, was zu einem Beitragssatz von 8.82 % für unselbständig Erwerbstätige führen würde. Es ist zwar gut, dass die Kommission nun endlich gemerkt hat, dass es sich hier um einen ganz zentralen Punkt handelt, der in einem Referendum von den StimmbürgerInnen kaum goutiert werden dürfte. Allerdings ist das Einfrieren von Renten, die nicht einmal existenzsichernde Höhe haben, für die Gewerkschaften nicht verhandelbar. In einer Situation, in der das Kapital der AHV auf ein für die Zahlung der Renten und der Aufrechterhaltung der Liquidität bedrohliches Niveau schmilzt, müssen nicht die Renten eingefroren werden, sondern die Beiträge und übrigen Einnahmen soweit angehoben werden, dass die für die RentnerInnen so wichtigen AHV-Renten weiterhin finanziert sind.
</p><p>&nbsp;</p><p><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Ausserdem in der Sessionsvorschau: Die Ausschaffungsinitiative und Managed Care.</span></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-163</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 10:18:00 +0200</pubDate><title>Folgt nun auch der Tatbeweis?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/folgt-nun-auch-der-tatbeweis</link><description>Gleich mehrfach wird sich die grosse Kammer in der Sommersession mit der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit beschäftigen – und damit Gelegenheit haben, den Sonntagspredigten auch Alltagshandeln folgen zu lassen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der bevorstehenden Session wird der Nationalrat darüber entscheiden, ob, was dringend nötig wäre, das Impulsprogramm zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen verlängert werden soll. All denen, die die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit so fördern wollen, bläst jedoch ein steifer Wind entgegen. Im Rat könnte das Programm am Kredit scheitern.
</p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Das Gesetz ist auf acht Jahre befristet und läuft per 31. Januar 2011 ab. Mit seiner Hilfe konnten bisher 25'000 neue Plätze geschaffen werden. Der Bundesrat schlug vor, das Programm um 4 Jahre zu verlängern. Zuerst stellte er dafür 140 Mio. Franken bereit, in einem zweiten Schritt dann, aus Spargründen, nur noch 80 Mio Franken.
</p><h3>Taktische Spielchen</h3><p>Die Nationalratskommission hat sich für eine Verlängerung des Impulsprogramms um vier Jahre ausgesprochen. Einsetzen will sie dafür 200 Millionen Franken – also mehr als das Doppelte des Bundesrates. Hinter der auf den ersten Blick so erfreulichen Korrektur steht aber auch viel Taktik und Obstruktionswillen. Denn auch die deklarierten Gegner des Krippenprogramms haben dem höheren Kredit von 200 Millionen zugestimmt. Sie möchten damit aber bewirken, dass das Programm am Ende im Parlament wegen zu hoher Kosten von einer Mehrheit abgelehnt wird. Im Nationalrat gibt es deshalb auch Minderheitsanträge für tiefere Kredite.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: Trotz der Schaffung von zahlreichen Betreuungsplätzen in den letzten Jahren vermag das Angebot die steigende Nachfrage nicht zu decken. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an qualitativ hochstehenden Kinderbetreuungsplätzen stellt eine Grundvoraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie dar und trägt wesentlich zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Ein Scheitern der Vorlage muss auf jeden Fall verhindert werden.&nbsp;
</p><h3>Es wird knapp</h3><p>Der Nationalrat wird auch über zwei Vorstösse zur Verbesserung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft entscheiden. Eine Parlamentarische Initiative von Nationalrätin Christine Goll verlangt dessen stufenweise Erhöhung von heute 14 Wochen (98 Tage) auf 18 Wochen (126 Tage). Die zuständige Kommission beantragt dem Plenum mit einer knappen Mehrheit, diesen Vorstoss abzulehnen. Sie tut dies ebenso für einen Vorstoss von Nationalrätin Franziska Teuscher. Diese will eine Lücke über den Erwerbsersatz bei Mutterschaft schliessen. Wenn eine Mutter ihr Neugeborenes längere Zeit im Spital lassen muss, soll sie neu die Mutterschaftsentschädigung auch aufschieben dürfen.&nbsp;
</p><p>Ein Ja zu den beiden Vorstössen ist nötig, denn es braucht im Bereich der Vereinbarkeit einen neuen Schub.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-162</guid><pubDate>Tue, 25 May 2010 10:15:00 +0200</pubDate><title>„Tatort“, Fussball und andere Gendereien</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/tatort-fussball-und-andere-gendereien</link><description>Noch wenige Tag, und der Ball rollt und rollt und rollt – und die Kunst am Ball hält den Blick der meisten Männer und einiger Frauen gefangen. Zuvor und danach können Männer (und Frauen) ihren Genderblick schärfen – dank den anregenden Materialien von Jürgmeier und Helen Hürlimann.*</description><content:encoded><![CDATA[<p>„Ich schlang beide Arme um meinen Vater. Der Anpfiff. Die Welt begann. Das war Fussball. Das waren Väter.“ So beschreibt der irische Schriftsteller Column McCann sein Erlebnis als Siebenjähriger, als er zum ersten Mal mit seinem Vater von Irland nach England an einen Fussballmatch seines Lieblingsclubs fuhr und unterwegs kaum etwas sagen durfte, damit man sie in England nicht als Iren erkannte. Und Ulrich Koch dichtete: „Im Innenhof übt ein Junge / Weitschüsse. Vor jedem Schuss / nimmt er den Ball / in die Hände und / streicht ihm die Haare / aus dem Gesicht.“
</p><h3>Vielfältige und anregende Materialien</h3><p>Wer sich über diese und andere Gendereien Gedanken machen möchte, greift am besten zu Jürgmeiers und Helen Hürlimanns „Tatort“. Diese vielfältigen und in verschiedensten Stilen (Analysen, Beschreibungen, Interviews, fiktive Geschichten, Dialoge, Fotos und ein rätselhafter Fussballkrimi auf DVD-Film) wunderschön präsentierten Materialien können uns tatsächlich den Blick auf aktuelle Genderfragen schärfen. Das Kapitel „James Bond oder Staubsauger – Zur aktuellen Lage an der Haushaltsfront“ etwa beginnt mit der Frage, die der „SPIEGEL“ 2008 auf ein Titelblatt knallte: „Wie viel Mutter braucht das Kind?“ Das reproduzierte Titelblatt zeigt ein Kleinkind, das in seiner Faust eine gestresste berufstätige Frau festhält. Die Legende dazu: „Mindestens so interessant wie das, was das Bild zeigt, ist das, was auf dem Bild nicht zu sehen ist: ein Vater…“&nbsp;
</p><h3>Befreiung vom Geschlechterkorsett</h3><p>Die Einführung „Befreiung vom Geschlechterkorsett: Schon hinter uns oder erst vor uns?“ präsentiert die geläufigsten Genderdiskurse, und zwar anhand von heute öffentlich debattierten Themen wie Organisation des Alltags, (Jugend-)Gewalt, haushaltsexterne Kinderbetreuung, Rolle der öffentlichen Schule. Und eben: auch am populärkulturellen Phänomen Fussball sowie dem Fernsehkrimi „Tatort“.
</p><p style="font-style: italic;">* „Tatort“, Fussball und andere Gendereien. Materialien zur Einübung des Genderblicks. Mit Kurzfilm auf DVD: Der Mörder ist immer die Gärtnerin. Von Jürgmeier und Helen Hürlimann. 2008 interact Luz</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-168</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:27:00 +0200</pubDate><title>SSM will das volle Programm!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/ssm-will-das-volle-programm</link><description>Das volle Programm der SRG ist bedroht. Unter massgeblicher Führung des SSM, der Gewerkschaft des SRG-Personals, regt sich nun Widerstand gegen einen demokratiepolitisch bedenklichen Entscheid.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bei der SRG droht ein Abbau bei den Programmen im Radio und Fernsehen und vor allem auch beim Personal. Ihre finanziellen Mittel reichen nicht mehr aus zur Erfüllung ihres Auftrages. Der Service public für Alle beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Schweiz ist damit gefährdet.
</p><p>Nicht alle schauen dem drohenden Abbau tatenlos zu. Die Kampagne «Das volle Programm – Radio und TV mit Vielfalt und Qualität» ist massgeblich durch das SSM, die Gewerkschaft, welche das Personal in Radio und TV vertritt und Sozialpartner der SRG ist, initiiert worden. Diese Kampagne wird mittlerweile von mehreren Verbänden unterstützt, darunter auch dem SGB.&nbsp;
</p><p>Die SRG soll als «service public» über Radio/TV/Online ein Programm für unterschiedlichste Bedürfnisse anbieten. Gefragt sind Vielfalt und Qualität, die Berücksichtigung aller Sprachregionen und schweizerische Produktionen.&nbsp;Die SRG muss auch zur freien Meinungsbildung beitragen und das durch umfassende, vielfältige und sachgerechte Information, insbesondere über politische, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge.&nbsp;Für die demokratische Debatte über Politik und wichtige gesellschaftliche Fragen sind Radio und Fernsehen enorm wichtig und für die Demokratie lebensnotwendig. Nur so erfüllt die SRG den Programmauftrag.&nbsp;
</p><p>Sichert der Bundesrat die Finanzierung des vollen Leistungsauftrags nicht, dann muss die SRG Programmteile abbauen. Um das zu verhindern, sammelt der Verein «Pro SRG - das volle Programm» eine Petition:&nbsp;<a href="http://www.das-volle-programm.ch/online-petition" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.das-volle-programm.ch/online-petition</a></p><p>In einem weiteren Schritt will die Kampagne das Publikum von Radio und Fernsehen mobilisieren und sie dazu einladen, ein Statement für ihren Lieblingssender und ihre Lieblingssendung abzugeben. In diesem Testimonial kann jeder und jede bekräftigen, dass er oder sie keinen Abbau bei diesem Programm will. Der Link dazu:&nbsp;
</p><p><a href="http://www.das-volle-programm.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.das-volle-programm.ch/</a></p>]]></content:encoded><category>Kommunikation und Medien</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-167</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:25:00 +0200</pubDate><title>Tür für Zweiklassenmedizin und Kassendiktat weit offen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/tuer-fuer-zweiklassenmedizin-und-kassendiktat-weit-offen</link><description>Grundsätzlich begrüsst der SGB die Förderung der integrierten Versorgung, also von Managed Care. Doch die von der Kommission beantragte Managed Care-Vorlage, die in  Sommersession in den Nationalrat kommen wird, ist für den SGB unsozial und unfreiheitlich. Neu droht den Versicherten ein auf 20 % verdoppelter Selbstbehalt. Viele werden sich das nicht leisten können und deshalb einer von den Kassen allein diktierten Arztwahl ausgeliefert sein. Dazu kommen weitere Mängel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das sind die hauptsächlichen – und schwerwiegenden - Mängel dieser Vorlage:&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweiklassenmedizin:</span>&nbsp;Mit der Erhöhung des Selbstbehaltes auf 20% ohne im Gesetz festgelegte Obergrenze (die aktuelle Obergrenze von 700.— ist nur auf Verordnungsebene festgelegt) werden die Versicherten – falls sie sich den Knebelverträgen der Kassen mit dreijähriger Vertragsdauer nicht aussetzen und die Wahlfreiheit nicht einschränken wollen – massiv zur Kasse gebeten. Die 20% Selbstbehalt können bis zu einer Summe von 1'400 Franken pro Jahr gehen. Für ein Ehepaar würde das heissen, 3'400 Franken selber zu bezahlen (2 x 1’400 Fr. Selbstbehalt plus 2 x 300 Fr. Franchise). Bezahlt werden müssen zudem die Krankenkassenprämien von mehreren tausend Franken im Jahr. Das heisst, der Beitritt zur integrierten Versorgung wird de facto für viele Versicherte nicht freiwillig sein. Finanzielle Gründe werden sie dazu „zwingen“. Das würde nichts anderes als die Einführung der Zweiklassenmedizin bedeuten.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Kassendiktat:</span>&nbsp;Die Versicherer bestimmen, mit welchen integrierten Versorgungsnetzen und zu welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschliessen. Sie sind nicht verpflichtet, mit allen Versorgungsnetzen einen Vertrag abzuschliessen. Sie haben nur die Pflicht, ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Das bedeutet: Die Kassen steuern das Angebot. In der Grundversicherung wird so die Vertragsverpflichtung gelockert&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Eingeschränkte Wahlfreiheit:</span>&nbsp;Die Versicherer werden höchstens dazu verpflichtet, ihren Versicherten ein Angebot der integrierten Versorgung zu machen. Wenn einer versicherten Person dieses Angebot nicht mehr passt, ist sie gezwungen, die Kasse zu wechseln oder tiefer ins Portemonnaie zu greifen und 20% Selbstbehalt zu zahlen. Die Versicherten werden von den Kassen mit Verträgen von einer Laufzeit von bis zu drei Jahren (Knebelverträge)an integrierte Versorgungsnetze gebunden. Die Hürden, vorzeitig aus einem solchen Vertrag auszusteigen, sind hoch. Der Ausstieg kann teuer zu stehen kommen: Gewechselt werden kann die Kasse, nicht aber die Versicherungsform, bei wesentlichen Änderungen der Versicherungsbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung, die über der durchschnittlichen Prämienerhöhung im Kanton liegt. Nur gegen Bezahlung der vertraglich vereinbarten Austrittsprämie kann die versicherte Person sowohl die Kasse als auch die Versicherungsform vor Ablauf der Vertragsdauer wechseln. Da das Gesetz bei der Austrittsprämie keine Obergrenze festlegt, haben die Kassen freie Hand, diese in beliebiger Höhe anzusetzen. Versicherte – vor allem in ländlichen Gegenden - haben mit dieser minimalen Angebotspflicht der Kassen allenfalls eine sehr bescheidene Wahlfreiheit und auch keine Garantie, in ihrem näheren Wohnumfeld ein integriertes Versorgungsnetz zu haben. Das geografische Einzugsgebiet ist im Gesetz nicht definiert und kann deshalb auch sehr weitläufig festgelegt werden.&nbsp;
</p><p>Ein weiteres Problem bietet sich den chronisch kranken Menschen, die auf eine kontinuierliche ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung angewiesen sind. Wenn nun das über Jahre eingespielte Behandlungs- und Pflegeteam nicht dem zuständigen Netz angehört, muss der Patient, die Patientin sich ausserhalb des Netzes versorgen lassen und somit den Selbstbehalt von 20% entrichten.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Verdeckte Rationierung:</span><b>&nbsp;</b>Integrierte Versorgungsnetze müssen zwingend Budgetmitverantwortung tragen. Dies begünstigt verdeckte Rationierung und bildet Anreize zur Unterversorgung, weil das Netz unabhängig von erbrachten oder verordneten Leistungen nur den vertraglich vereinbarten Betrag erhält. Das führt vermehrt zu ökonomischen Überlegungen, zu einer Belastung des Arzt-Patient-Verhältnisses (wird noch alles Notwendige für mich gemacht?) und zu Konflikten innerhalb des Netzes unter den verschiedenen Leistungserbringern. Insbesondere besteht die Gefahr, dass die pflegerischen und therapeutischen Leistungen wie Physiotherapie oder Ergotherapie zu Gunsten von ärztlichen Leistungen zurück stehen müssen, da die Verordnungshoheit und die Budgetverantwortung beim Arzt, der Ärztin liegen.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Fazit:</span>&nbsp;Die aufgegleiste Managed Care-Vorlage ist kein Bekenntnis zur integrierten Versorgung. Die Vorlage ist vielmehr geeignet, die integrierte Versorgung als Billigmedizin zu diskreditieren. Noch ist nicht alles verloren. Der Nationalrat ist gefordert die Vorlage zu korrigieren, so dass die gleichwertige medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gewährleistet ist.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-166</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:23:00 +0200</pubDate><title>Schätzungen der Grossbanken führen in die Irre</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/schaetzungen-der-grossbanken-fuehren-in-die-irre</link><description>Die neuste, starke Aufwertung des Frankens gegenüber dem Euro trifft die Schweizer Wirtschaft hart. Ihre Produkte und Dienstleistungen verteuern sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz. Das wird – bei anhaltender Aufwertung - den Absatz schrumpfen lassen und viele Arbeitsplätze kosten. Bei der mittlerweile von den Grossbanken gepriesenen Relation von 1.40 Fr./Euro wird dieser Verlust von Stellen im Bereich von 20&#039;000 liegen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Aufwertung kommt zum Beginn einer wirtschaftlichen Erholung. Gegenwärtig werden wieder mehr Aufträge vergeben. Wenn die Schweizer Firmen jetzt nicht kostengünstig mitbieten können, droht ihnen ein dauerhafter Verlust an Marktanteilen. Die Franken-Aufwertung kann daher mittelfristig grossen Schaden anrichten.&nbsp;
</p><p>Aus den (Gross-)Banken kommen Behauptungen, der Franken sei gegenüber dem Euro bei 1.40 Fr./Euro fair bewertet. Dabei wird suggeriert, dass sich der Franken automatisch früher oder später in diese Richtung bewegen wird und die Nationalbank nur das Aufwertungstempo bremsen kann. Doch ein Blick in die vorliegenden Schätzungen und Statistiken ergibt ein anderes Bild. Diesen gemäss ist der Franken momentan deutlich überbewertet. Der starke Franken ist die Folge von spekulativen Übertreibungen. Mittelfristig ist mit einer Abwertung zu rechnen. Interventionen der Nationalbank wirken diesen spekulativen Übertreibungen entgegen.&nbsp;</p><ul><li>Der "reale" Frankenkurs gegenüber Deutschland beträgt gegenwärtig rund 107. Das bei einem historischen Durchschnitt von 100. Der Franken wäre dadurch rund 7 Prozent überbewertet (Wechselkursindex der SNB).</li></ul><ul><li>Die relativen Exportpreise der Schweiz näherten sich bereits Anfang 2010 bei einem Franken/Euro-Kurs von rund 1.46 ihrem historischen Höchststand (Seco Konjunkturtendenzen Frühjahr 2010, S. 35). Nur Mitte der 1990er Jahre war die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft - bedingt durch die Frankenaufwertung - schlechter. Mit der jüngsten Aufwertung ist diese so schlecht wie noch nie. Ein klares Anzeichen für eine deutliche Überbewertung.&nbsp;</li></ul><ul><li>Gemäss Schätzungen des Internationalen Währungsfonds war der Franken im Frühjahr 2009 fair bewertet (Article IV Consultation 2009). Das bei einem Fr./Euro-Kurs von ungefähr 1.51 Fr./Euro.</li></ul><ul><li>Im Frühjahr 2008 ging der Währungsfonds von einer Unterbewertung von rund 7 Prozent aus (Article IV Consultation 2008). Damals lag der Franken/Euro-Kurs bei knapp 1.60 Fr./Euro.&nbsp;</li></ul><ul><li>Wer – wie die Ökonomen der UBS und der Credit Suisse - sagt, die Schweiz sei eine Hochpreisinsel, sagt damit implizit auch, dass der Franken überbewertet ist.&nbsp;</li></ul><p>Um Deflationstendenzen und schwerwiegende Absatzeinbussen in der Exportwirtschaft zu verhindern, muss die Nationalbank gegen die vorübergehende Aufwertung ankämpfen. Der Franken wird sich früher oder später wieder in Richtung faire Bewertung – also in den Bereich über 1.45 Fr./Euro - bewegen. Dann kann die Nationalbank ihre Euro-Anlagen wieder verkaufen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-165</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:22:00 +0200</pubDate><title>Retter oder Metzger?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/retter-oder-metzger</link><description>Die griechischen Gewerkschaften wehren sich gegen den Sparkurs. Zu Recht. Denn dieser weist selbstmörderische Züge auf. Der SGB hat den griechischen Gewerkschaften denn auch seine Solidarität bekundet. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer den Staat vor dem Bankrott rettet, aber dafür die Menschen opfert: Ist das ein Retter oder ein Metzger? Oder - aktuell: Sollen die Griechen dankbar sein gegenüber einem Retter, der ihnen einen selbstmörderischen Sparkurs aufzwingt?
</p><p>Der SGB hat den griechischen Gewerkschaften und den griechischen ArbeitnehmerInnen seine Solidarität in ihrem Kampf gegen den brutalen Sanierungskurs bekundet. Das haben auch die meisten übrigen europäischen Gewerkschaften getan. Denn der massive Abbau von Sozialleistungen, die angekündigten Entlassungen im öffentlichen Dienst und die geplanten Lohn-, Gehalts- und Rentenkürzungen werden keine Wurzeln der Krise beseitigen. Sie werden dagegen zu steigender Arbeitslosigkeit führen, die soziale Absicherung wird dramatisch abnehmen. Beides wird die Inlandsnachfrage noch weiter schrumpfen lassen. Die Rosskur wird deshalb in den Teufelskreis einer Abwärtsspirale führen, der die Krise massiv vertiefen wird.
</p><p>Die griechischen Gewerkschaften fordern ihre Regierung zu Verhandlungen über sozial ausgewogene und gesellschaftlich akzeptable Maßnahmen auf. Diese Massnahmen müssen die griechische Wirtschaft beleben und nicht lahm legen. Sie müssen aus der Krise führen, ohne den sozialen Zusammenhalt zu zerstören. Und sie sollen auch den gut Betuchten gelten, die ihre Vermögen bisher am Fiskus des Landes vorbei gesteuert haben.
</p><p>Die europäischen Gewerkschaften und auch der SGB nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass „Griechenland“ die Sozialabbauer offenbar erneut legitimiert, ihre Problemlösungen in allen Polittalkshows wirksam zu vertreten. Die selbsternannten Herakles, die in jedem anständigen nationalen Sozialschutz statt in der Spitzenetage der Banken den Augiasstall sehen, der nun auszumästen sei, sind jedoch nicht nur auf dem falschen, sondern auch auf zerstörerischem Weg. Was es braucht: eine Ankurbelung des Wachstums, eine Sicherung der Arbeitsplätze, eine Stärkung der Sozialsysteme – und eine bessere Regulierung der Finanzmärkte.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-164</guid><pubDate>Wed, 12 May 2010 10:20:00 +0200</pubDate><title>Fussball-WM: Gewerkschaften haben Erfolge erzielt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fussball-wm-gewerkschaften-haben-erfolge-erzielt</link><description>5 Mia Franken an Investitionen, an die 25&#039;000 Bauarbeiter/innen – und eine nachhaltige, international koordinierte gewerkschaftliche Aktion „Fair Games – Fair Play“, die sich für die Beschäftigten spürbar ausgewirkt hat: Streiflicht auf die soziale Seite der kommenden Fussball-WM.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Fans mögen kaum noch warten auf den Anpfiff. Aber wer von ihnen denkt während der Spiele und beim Anblick der tollen Stadien an die Arbeitsbedingungen derjenigen, die sie gebaut haben? Beim Bau der zehn WM-Stadien kamen jeweils bis zu 2500 Bauarbeiter und Handwerker zum Einsatz.&nbsp;
</p><p>Die Bau- und Holzarbeiter Internationale (BHI) hat seit 2007 die Initiative ergriffen, damit sich diese Spiele resp. wenigstens der notwendige Bau der Stadien unter würdigen Bedingungen abspielen. Die BHI hat eine Solidaritätskampagne mit dem Slogan «Fair Games – Fair Play» durchgeführt. So sollte dem Prinzip «Decent Work for a Decent Life» Nachdruck verliehen und würdige Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden.
</p><h3>Sichtbare Resultate</h3><p>Die Aktion trug dazu bei, die drei südafrikanischen Baugewerkschaften zu stärken: Es wurden Gewerkschaftskader ausgebildet, der freie Zugang zu den Baustellen vorangetrieben und ihr Kampf für bessere Arbeitsbedingungen unterstützt. Die innerhalb von drei Jahren erzielten Resultate dürfen sich sehen lassen:&nbsp;</p><ul><li>25'000 neue Mitglieder (ein Viertel des bisherigen Bestandes),&nbsp;</li></ul><ul><li>ein Anstieg der Mindestlöhne um 30 Prozent,&nbsp;</li></ul><ul><li>die Einführung von Sicherheitsbeauftragten.&nbsp;</li></ul><p>Dieser Erfolg beruht auf den Stärken der beteiligten Partner. So konnten die südafrikanischen Gewerkschaften von den Erfahrungen profitieren, die ihre Kader im Kampf gegen die Apartheid machten. Zusammen mit den betrieblichen „shop stewards“ (Vertrauensleuten) konnten sie die meisten der 26 durchgeführten Streiks zu einem guten Ende bringen. Die BHI ihrerseits hat mit multinationalen Firmen wie dem holländischen Riesen Royal Bam, der für den Bau des Stadions in Johannesburg zuständig war, Rahmenarbeitsverträge abgeschlossen.&nbsp;
</p><h3>Kleiner Schweizer Beitrag für bessere Welt</h3><p>Unia, der Schweizerische Gewerkschaftsbund und das Schweizerische Arbeiterhilfswerk (SAH) sind teilweise für die Finanzierung aufgekommen, haben ihr Know-how zur Verfügung gestellt und den Weltfussballverband FIFA dazu gebracht, sich zu einer Zusammenarbeit vor Ort zu verpflichten. Dank diesen Bemühungen wird beispielsweise auch jeder Arbeiter, der auf einer WM-Baustelle zum Einsatz gelangte, gratis zwei Spiele besuchen dürfen. Unsere Kampagne war zwar nur ein ganz kleiner Beitrag, aber doch voller Hoffnung, dass eine bessere Welt möglich ist.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Eine DVD zur Kampagne «Fair Games – Fair Play» (ca. 10 Min. Spieldauer) ist erhältlich in deutsch, französisch und italienisch bei:&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1ohuz5mpzjoihjolyGbuph5jo" data-mailto-vector="7">hans.fischbacher(at)unia.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-174</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:39:00 +0200</pubDate><title>Arbeit Lohn und Rente statt Profit und Gier!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeit-lohn-und-rente-statt-profit-und-gier</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Abzockereliten haben die Welt in die Krise geritten. Die Arbeitnehmenden müssen die Zeche bezahlen. Die Arbeitslosigkeit sinkt nicht. Dafür steigt wieder die Arroganz der Boniritter. Sie haben sich nur kurz geschämt über das Desaster, das sie angerichtet haben. Schon erheben sie wieder und ohne jegliche Schamesröte im Gesicht ihre Abzockerforderungen.&nbsp;
</p><p>Oben prassen wenige, unten schnallen viele den Gürtel stets enger: So kann es nicht weitergehen! Dem stellen wir uns entgegen. Wir verlangen&nbsp;
</p><p>Arbeit Lohn und Rente statt Profit und Gier!
</p><p><span style="font-weight: bold;">Arbeit&nbsp;</span>ist für die meisten Menschen Absicherung der Existenz, weit über das Materielle hinaus. Deshalb fordern wir von den Arbeitgebern: Tragt Verantwortung, vermeidet Entlassungen! Die Unternehmen müssen dringend auch mehr Lehrstellen schaffen und die Jugendlichen nach dem Lehrabschluss weiter beschäftigen.
</p><p>Staat und Politik haben bisher Krise und Arbeitslosigkeit nur halbherzig bekämpft. Wir fordern eine Besteuerung der Boni. Deren Ertrag soll auf die Bevölkerung umverteilt werden. Das ist nicht nur gerecht sondern stützt den Konsum und schafft damit wieder Arbeit. Zudem sind umfassende Weiterbildungsbildungsprogramme für die Arbeitnehmenden zu lancieren. Anstatt beim öffentlichen Verkehr blind zu sparen, muss jetzt massiv in öffentliche Infrastruktur und ökologischen Umbau investiert werden. Und die Nationalbank muss den schädlichen Höhenflug des Frankens stoppen.&nbsp;
</p><p>Lohn ist nicht nur ein Gegenwert für Arbeit, es ist auch das Öl im Getriebe der Konjunktur. Es braucht Lohnerhöhungen, zuerst einmal für die Menschen, die mit ihrem Lohn leben müssen.&nbsp; Lohnerhöhungen stärken aber auch die Kaufkraft. Damit bleibt der Binnenmarkt robust, was bitter nötig ist, wenn die Arbeitslosigkeit nicht noch mehr zunehmen soll. Und es braucht gerechte Mindestlöhne, die ein&nbsp; Leben in Würde ermöglichen. Die Gewerkschaften werden für solche Mindestlöhne sorgen. Zum einen in Verhandlungen mit den Arbeitgebern. Wir werden zudem noch dieses Jahr eine Volksinitiative lancieren, damit Hungerlöhne in der Schweiz endlich der Vergangenheit angehören.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Rente&nbsp;</span>sichert Menschen nach der Erwerbsarbeit die Existenz. Die bürgerlichen Parteien haben die Renten in jüngster Zeit frontal angegriffen. Bei allen Sozialversicherungen haben sie&nbsp; –&nbsp; geballt wie noch nie – die Zeichen auf Abbau gestellt. Das Volk hat sie nun eindrücklich zurück gepfiffen – aber sie nehmen die Abstimmung vom 7. März gegen die Rentenkürzung nicht als die Lehre, die sie ist. Die Revision der Arbeitslosenversicherung will das Volk für die Fehler der Manager bestrafen. Das Parlament hat den jungen Arbeitslosen und den Langzeitarbeitslosen in perverser Verdrehung von Ursache und Wirkung die Unterstützung zusammengestrichen. Deshalb schicken wir diese Vorlage an den Absender zurück. Und die Revisionen von AHV, Invaliden- und Unfallversicherung sind weiterhin von blankem Zynismus geprägt. Der Bankenknecht im Bundesrat will Steuergeschenke an die Reichen verteilen und gleichzeitig die Leistungen der Sozialversicherungen kürzen. Das geht nicht! Wer wenig oder durchschnittlich verdient, braucht bessere und nicht schlechtere Altersrenten.&nbsp;
</p><p>So wie die Gewerkschaften den Rentenklau in der zweiten Säule verhindert haben, so werden wir auch diesen Abbau verhindern!
</p><p>&nbsp;</p><p>Die Gewerkschaften stehen ein für eine Welt, die den Menschen unabhängig vom Bankkonto respektiert. Sie stehen ein für Lohngleichheit jenseits des Geschlechts, für Chancengleichheit jenseits des Passes, für Nachhaltigkeit und Solidarität jenseits der nationalen Grenzen.
</p><p>Unsere Welt hat viel Reichtum. Er muss nur gerechter verteilt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-697</guid><pubDate>Fri, 23 Apr 2010 10:23:00 +0200</pubDate><title>Bâtir sur les forces du marché</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/batir-sur-les-forces-du-marche</link><description>Nous sommes en meilleure santé et vivons plus longtemps que nos arrière-grands-parents. C’est très réjouissant. Mais la politique de la droite a de quoi nous en dégoûter. En effet, parce que nous avons aussi moins d’enfants, nous devrions, une fois devenus vieux, être entretenus par eux. Ou, pour le dire avec un peu plus d’élégance : le vieillissement démographique est une charge pour les générations suivantes. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Vue avec des lunettes d’économiste, cette affirmation perd cependant beaucoup de son explosivité. Les «&nbsp;forces du marché&nbsp;» contribuent en effet elles-mêmes à résoudre le problème&nbsp;:
</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Parce qu’à l’avenir, la main-d’œuvre sera plus recherchée, nos enfants pourront compter sur des salaires plus élevés. Simultanément, le danger de tomber au chômage diminuera. Les revenus de nos enfants seront donc plus importants.</li><li>Nos enfants profiteront de nos investissements dans les infrastructures et le logement. Vu l’actuelle croissance de la population, plus de 40&nbsp;000 nouveaux logements doivent être construits chaque année. Si la population diminue demain, nos enfants auront plus de logements. Et il leur restera plus d’argent pour la vie de tous les jours.</li><li>Étant donné que les salaires seront plus élevés et la sécurité de l’emploi plus grande, les retraites anticipées perdront de leur attrait. Ce qui allégera la charge des assurances sociales.</li><li>Nos caisses de pensions ont placé beaucoup d’argent à l’étranger. Ce capital donne du travail à près de 500&nbsp;000 personnes à l’étranger. Les revenus de ces placements reviennent chez nous sous forme de rentes, ce qui allège la charge des salarié(e)s en Suisse.</li></ul><p>Mais le marché ne résout pas tous les problèmes. Pour garantir les revenus et les rentes de demain, il est décisif que l’on investisse pour les jeunes d’aujourd’hui. Concrètement, cela signifie qu’il faut lutter contre le chômage des jeunes et investir dans la formation initiale et continue, ainsi que dans la prévention de la santé au travail.
</p><p>Étonnant&nbsp;! Celles et ceux qui entonnent le cantique des cantiques du marché oublient tout à coup ce dernier lorsqu’il s’agit de la prévoyance vieillesse de demain. Mais ce n’est là pas un hasard. La sécurité sociale vise à aplanir les différences entre riches et pauvres. Ça leur reste en travers de la gorge. C’est pour cela qu’ils invoquent le problème démographique pour réduire les prestations sociales ou les limiter, par exemple en relevant l’âge de la retraite.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-175</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:41:00 +0200</pubDate><title> Wenn der Arbeitsplatz zum eigenen Grab wird </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wenn-der-arbeitsplatz-zum-eigenen-grab-wird</link><description>Jährlich sterben über 2 Millionen Menschen wegen ihrer Arbeit, darunter 12&#039;000 Kinder. Über 160 Millionen erkranken wegen der Arbeit. Gefährliche Substanzen töten jährlich 340&#039;000 Beschäftigte, während 100&#039;000 Menschenleben allein auf das Konto von Asbest gehen. - Der 28. April ist den tödlich verunglückten, den verunfallten und wegen ihrer Arbeit erkrankten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewidmet.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Diese „stille“ Tragödie spielt sich weit entfernt vom Scheinwerferlicht der Medien ab und rüttelt die Gesellschaft kaum auf. Auch in der Schweiz sind tödliche Arbeitsunfälle nur ein paar Zeitungszeilen wert, und arbeitsbedingte Erkrankungen werden leichtfertig als unausweichlich angenommen. Dabei sind die Zahlen auch für die Schweiz erschreckend:
</p><p>2007 verunglückten 111 Personen tödlich bei der Arbeit. 136 Arbeitnehmende starben an einer anerkannten Berufskrankheit, 108 alleine wegen Asbest. Damit weist die Schweiz ein hohes Todesfallrisiko aus. Mit 2.3 tödlichen Arbeitsunfällen pro 100'000 Vollbeschäftigte liegen wir weit über England (1.4), Deutschland (1.9) oder Frankreich (2.0). In Italien, wo tödliche Arbeitsunfälle jeweils hohe Wellen schlagen, liegt das Risiko mit 2.6 nicht wesentlich höher als in der Schweiz.
</p><p>Dass Arbeit töten kann, wird auch in der Schweiz allzu gerne verdrängt. Wir wünschen uns eine sichere Fahrt und sagen häufig zueinander „Fahr vorsichtig“. Aber kaum jemand sagt „Pass bei der Arbeit auf“. Arbeitsunfälle werden als Kollateralschaden aufgefasst, für die dann die Unfallversicherung aufzukommen hat. Dabei ist vor allem der Arbeitsunfall meistens kein Zufall. Hinter einem Arbeitsunfall oder ungesunden Arbeitsbedingungen stehen meistens Zeitdruck, Sparmassnahmen und mangelnde Information und Ausbildung. Immer wieder stehlen sich die Arbeitgeber von ihrer Verantwortlichkeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu garantieren, heraus. Denn schliesslich gilt ein solches Fehlverhalten immer noch als Kavaliersdelikt und die Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden wird als Vorwand für eine lasche Umsetzung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes genommen.
</p><h3>Vision 250 Leben</h3><p>Immerhin haben die Suva und die kantonalen Arbeitsinspektorate den Handlungsbedarf erkannt und im 2009 eine Präventionskampagne zur Verringerung der Todesfälle lanciert. Die Kampagne „Vision 250 Leben“ hat das Ziel, das Todesfallrisiko in der Schweiz bis 2015 zu halbieren. Der SGB unterstützt diese Kampagne ausdrücklich, denn diese zielt &nbsp;auf eine Stärkung der Betriebskontrollen ab. Der SGB fordert schon lange, dass im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit die Kontrolltätigkeit intensiviert wird. Gleichzeitig werden der SGB und seine Verbände ebenfalls kleinere Informationsprojekte innerhalb dieser Kampagne führen.
</p><h3>Internationaler Gedenktag</h3><p>Der internationale Gedenktag am 28. April bietet Gelegenheit, sich dem menschlichen Leid bewusst zu werden, das hinter jedem einzelnen Arbeitsunfall und jeder arbeitsbedingten Erkrankung steckt. Er wird seit 1996 von der internationalen Gewerkschaftsbewegung begangen und ist von der Internationalen Arbeitsorganisation sowie 20 Staaten als offizieller Gedenktag anerkannt. Die Schweiz hat sich diesen Staaten noch nicht angeschlossen. Der SGB wird entsprechende Vorstösse an die Hand nehmen. Der 28. April ist jedoch mehr als nur ein Tag, an dem früherer Opfer gedacht wird. Er soll für die Sensibilisierung und Information über sichere und gesunde Arbeitsbedingungen genutzt werden. So hat der Internationale Gewerkschaftsbund den diesjährigen 28. April unter dem Motto „Gewerkschaften machen Arbeit sicherer“ gestellt. Den Gewerkschaften kommt eine zentrale Rolle bei der Schaffung von sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen zu. Denn Arbeitsunfalle und arbeitsbedingte Erkrankungen sind keine individuellen Probleme oder Schicksalsschläge, sie haben stets eine kollektive Dimension und können nur gemeinsam gelöst werden.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-173</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:37:00 +0200</pubDate><title>Auch für Kulturschaffende voller Fallen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/auch-fuer-kulturschaffende-voller-fallen</link><description>Das revidierte Arbeitslosengesetz ist eine schallende Ohrfeige an die Jugendlichen und an die Langzeitarbeitslosen. Es werden aber auch – weniger direkt ersichtlich – vielen Minderheiten Verschlechterungen zugemutet.  Zum Beispiel den Kulturschaffenden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Viele Kulturschaffende werden wegen der verlängerten Beitragszeit den Anspruch auf 400 Taggelder verlieren. Ihre Anstellungen sind nämlich meistens kurzzeitig. Viele von ihnen sind gleichzeitig selbständig, scheinselbständig und nichtselbständig. Und wenn sie regelmässig Beschäftigte sind, kann ihr Beschäftigungsgrad von einem Jahr zum anderen stark schwanken. Daher ist es bereits heute nicht einfach, die aktuell geltenden Bedingungen zu erfüllen, um eine volle Arbeitslosenentschädigung zu geniessen, auch wenn das AVIG und seine Verordnung (AVIV) eine spürbare Verbesserung gebracht haben: Der erste Beitragsmonat zählt doppelt für die Versicherten, welche im künstlerischen Bereich tätig sind. Viele werden die neue Beitragszeit von 18 Monaten während der 24-monatigen Rahmenfrist kaum erfüllen können, trotz den Bestimmungen von Art. 12a AVIV. Hinzu kommt noch, dass die Dauer der Einsätze sich in den letzten Jahren tendenziell reduziert hat. Dies wird eine massive Reduktion ihrer Arbeitslosentaggelder zur Konsequenz haben und wäre im Vergleich zur letzten Revision des AVIG ein klarer Rückschritt.&nbsp;
</p><p>Viele Kulturschaffende wären gezwungen, die Sozialhilfe zu beantragen oder müssten den Beruf wechseln, was sehr schwierig sein kann, insbesondere in Rezessionszeiten. Hier soll daran erinnert werden, dass es sehr wenige Unterstützungsmöglichkeiten für Kulturschaffende gibt, welche sich beruflich umschulen möchten, auch in denjenigen Kulturberufen, wo die Karriere sehr kurz ist (z. B. setzen die TänzerInnen ihre Karriere äusserst selten nach dem 35. Altersjahr fort).&nbsp;
</p><h3>Kompensationszahlungen bei der Berechnung des versicherten Verdiensts nicht mehr berücksichtigt</h3><p>Die meisten Kulturschaffenden sind zwischen zwei Aufträgen auf Zwischenverdienst angewiesen. Ist der Zwischenverdienst tiefer als das Arbeitslosentaggeld, so zahlt die Arbeitslosenkasse eine Kompensationszahlung.&nbsp; Würden die Kompensationszahlungen nicht mehr zum versicherten Verdienst angerechnet, was die AVIG-Revision vorsieht, so müssten viele Kulturschaffende mit einer erheblichen Senkung ihres Arbeitsloseneinkommens rechnen. Auch das würde viele Kulturschaffende in die Sozialhilfe drängen.&nbsp;
</p><h3>Verlängerung der Wartezeit und Kürzung des Taggeldanspruchs für Beitragsbefreite&nbsp;</h3><p>Diese Gesetzesänderung hätte gravierende Konsequenzen für viele Kunst- oder MusikstudentInnen zur Folge. Viele haben nämlich Mühe, sofort nach Abschluss des Studiums eine Anstellung im erlernten Beruf zu finden. Zum Beispiel sind in den letzten Jahren die Chancen der Deutschschweizer TheaterstudentInnen gesunken, direkt nach dem Studienabschluss eine feste Anstellung in einem deutschen Theater zu finden. Bereits heute müssen viele Kunst- oder MusikstudentInnen den Beruf wechseln, ohne den erlernten Beruf ausgeübt zu haben, da die Perspektiven in der Branche zu schlecht sind.&nbsp;
</p><p>Eine Kürzung der Taggelder würde noch mehr Personen für eine lange Dauer in die Sozialhilfe drücken. Die Ausgaben der Kantone und Gemeinden würden entsprechend steigen. Längerfristig würde diese Kürzung die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren, da die Wiedereingliederungschancen mit der Dauer der Sozialhilfeabhängigkeit sinken.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-172</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:36:00 +0200</pubDate><title>Aus der Not geboren, aber unnötig </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/aus-der-not-geboren-aber-unnoetig</link><description>Teste hier - Teste da. Und dann auch noch Vorbereitung auf die Teste. Wie Pilze nach dem Regen schiesst ein neuer Dienstleistungszweig in die Höhe. Und verdient sich mit der Not der eine Lehrstelle suchenden Jugendlichen eine goldene Nase. Inakzeptabel! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nach wie vor und vor allem in städtischen Regionen ist es nicht leicht, eine Lehrstelle zu finden. Viele Jugendliche finden erst über lang andauernde Zwischenlösungen zu einer Berufsausbildung. Diese Not hat Profiteure auf den Plan gerufen, die einen neuen Dienstleistungszweig auf dem Rücken der Jugendlichen und ihrer Eltern aufgebaut haben. Diese Erfinder bieten Tests an, „Multicheck“, „Basiccheck“ oder ähnlich geheissen.&nbsp;
</p><h3>Teuer und unseriös</h3><p>Diese Tests, von immer mehr Unternehmen, sogar öffentlichen, gefordert, sind teuer. Sie zu absolvieren, kostet zwischen 100 und 120 Franken. Das geht insbesondere dann ins Geld, wenn sich die Jugendlichen bei verschiedenen Unternehmen bewerben, die dann je einen anderen Test verlangen. Aber das Schlimmste an der Sache ist: Diese Tests sind alles andere als seriös. Sie ruhen zumeist auf einer Pseudo-Logik, haben kaum etwas mit den künftigen Berufsanforderungen zu tun und lassen auch keine tauglichen Folgerungen auf die für den Beruf verlangten schulischen Kompetenzen zu. Diese neue Testwelle verdrängt Schritt für Schritt die von den Berufsverbänden organisierten Eignungsteste, die über einen wirklichen Bezug mit dem Beruf verfügten und es erlaubt haben, die Voraussetzungen eines Lehrstellenbewerbers richtig einzuschätzen.
</p><h3>Und immer noch mehr</h3><p>Und jetzt gibt es neu zu den Tests noch die Vorbereitungskurse auf die Tests. Die „Multichecks“ und Varianten haben eine solche Bedeutung angenommen, dass Privatschulen mittlerweile Kurse zum „Multicheck“-Training anbieten. Und auch dies gegen klingendes Geld. Und dann gibt es neu Kurse, die lehren wollen, wie man sich richtig bewirbt. Auch sie sind alles andere als gratis. Diese neuen verästelten Dienstleistungspakete können in ihrer Summe für Jugendliche, die sich alle Chancen auf eine Lehrstelle offen halten wollen, zu einer hohen finanziellen Belastung werden.&nbsp;
</p><h3>Was tun?</h3><p>Diesem mit der Not spielenden Business ist ein Ende zu bereiten. Erste Regel: Wenn ein Unternehmen einen „Multicheck“ oder ähnliches verlangt, dann hat es diesen Test zu bezahlen, auch wenn es zu keinem Lehrstellenvertrag kommt. Der Kanton Waadt hat in seinem neuen Berufsbildungsgesetz so entschieden. Unternehmen, die unbedingt die Fähigkeiten der künftigen Lehrlinge testen wollen, sollen mit Hilfe der Berufsverbände Tests entwickeln, die wirklich die Voraussetzungen zum Beruf beurteilen.&nbsp; Schliesslich ist die Berufsberatung zu verstärken. Sie hat erfolgreich schon Tausende von Jugendlichen in die richtige Berufslaufbahn geleitet – und sie tut das viel erfolgreicher als private Unternehmen, die sich primär nicht für die Integration der Jugendlichen sondern für ihren Gewinn interessieren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-171</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:33:00 +0200</pubDate><title>100 000 Unterschriften für 100 000 neue Arbeitsplätze</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/100-000-unterschriften-fuer-100-000-neue-arbeitsplaetze</link><description>Gemeinsam bauen wir die Zukunft der Schweiz: Seit Mitte März können Unterschriften für die Initiative „Neue Arbeitsplätze durch erneuerbare Energie (Cleantech-Initiative)“ gesammelt werden, die von der SP lanciert und von den Gewerkschaften unterstützt wird. Ziel dieses Volksbegehrens ist ein verstärktes Engagement von Bund, Kantonen und Wirtschaft im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Dabei zählt jede Unterschrift. Denn: 100&#039;000 Unterschriften schaffen rund 100&#039;000 neue Arbeitsplätze – in der ganzen Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweizer Wirtschaft braucht neue Lösungen. Nötig ist eine Investition in den Werkplatz Schweiz, die eine bleibende Antwort auf die Wirtschaftskrise gibt. Mit der Cleantech-Initiative schaffen wir reale Werte und nachhaltigen Wohlstand. Sie macht den Weg frei für saubere Technologien und neue Arbeitsfelder. Rund 100'000 Menschen können dank der Initiative im Bereich der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz und der sauberen Technologien (Cleantech) beschäftigt werden. Es entstehen neue Berufe und neue Ausbildungen und schliesslich neue Anreize für Schweizer Unternehmern. Das ist ein Ziel, das nicht utopischen Vorstellungen entspringt, sondern sowohl die wirtschaftliche Realität als auch den globalen Fortschritt im Auge behält.
</p><h3>Potenzial besser nutzen</h3><p>Der Sektor der erneuerbaren Energien hat enormes Wachstumspotenzial: 70 Prozent mehr Beschäftigte in den letzten vier Jahren allein in Deutschland. Bis 2020 wird sich dieser Sektor in Deutschland auf 400'000 neue Arbeitsplätze ausweiten.
</p><p>In der Schweiz schlummert ein ähnlich grosses Potenzial: So stehen bspw. über 5000 Projekte auf der Liste des Bundesamts für Energie und warten auf den Bescheid für finanzielle Förderung. Die Schweizer Forschung belegt im Cleantech-Bereich international Spitzenplätze. Doch dieses Potenzial wird momentan im Ausland genutzt: Schweizer Patente werden beispielsweise in Deutschland umgesetzt und vermarktet. Das muss sich ändern. Hierfür braucht es politische Rahmenbedingungen: Mit der Cleantech-Initiative sorgen wir dafür, dass das Schweizer Potenzial bei uns genutzt wird und der Schweizer Wirtschaft dient.
</p><h3>Mehr Wohlstand statt Abhängigkeit</h3><p>Mit Investitionen in Sonnenenergie, Wind, Geothermie und Biomasse schaffen wir nicht nur langfristige, neue Arbeitsplätze, sondern investieren auch in die Unabhängigkeit der Schweiz. Wir sind heute zu 80 Prozent von Erdöl-, Erdgas- und Uranimporten aus dem Ausland abhängig. Mit Hilfe der Cleantech-Initiative wird Energie zu einem in der Schweiz regional verankerten Gut. Wenn wir zusätzlich noch effizienter mit der heimischen Energie umgehen, schonen wir nicht nur unsere Umwelt sondern auch unser Portemonnaie. Das kommt allen zu Gute und schafft mehr Wohlstand für alle.
</p><h3>Kein Komfortverlust</h3><p>Die Initiative baut auf Energieeffizienz, nicht auf Komfortverlust, um Energie einzusparen. Durch bessere Isolationen, effizientere Geräte und saubere Technologien ist es möglich, unseren Energieverbrauch stark zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen. Dazu braucht es aber von Bund und Kantonen zur Verfügung gestellte finanzielle Anreize für Privatpersonen und Unternehmer. Eine gesteigerte Energieeffizienz hat so einzig Vorteile: Es muss niemand auf das Champions League-Finale vor dem heimischen Fernseher mit gekühltem Bier oder die Heizung im Winter verzichten. Aber in Zukunft soll das kühle Bier einem energieeffizienteren Kühlschrank entnommen und die wohlige Wärme mit einer Wärmepumpe erzeugt werden.
</p><h3>Die Schweiz muss aufwachen</h3><p>Der ökologische Wandel läuft. Neue Windturbinen ersetzen weltweit alle zwei Wochen ein AKW. Deutschland baut an einem Tag so viele Solarstromanlagen wie wir in einem ganzen Jahr. Wirtschaftsnationen wie Deutschland oder die USA haben verstanden, worum es geht: Wer jetzt nicht in erneuerbare Energien investiert, wird nicht an der Mitgestaltung der Zukunft teilnehmen. Die Schweiz muss jetzt handeln, statt weiter zu zaudern, wenn sie im Bereich Cleantech nicht nur forschen, sondern auch produzieren und profitieren will.
</p><p>Mehr Infos: www.cleantech-initiative.ch. Dort können Unterschriftenbogen heruntergeladen oder kostenlos Flyer, Plakate und Unterschriftenkarten bestellt werden.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Das will die Eidgenössische Volksinitiative "Neue Arbeitsplätze dank erneuerbaren</h3><p style="font-weight: bold;">Energien (Cleantech-Initiative)“:</p><p>1. Bund und Kantone stellen zusammen mit der Wirtschaft unsere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien sicher.
</p><p>2. Der Bund unterstützt Innovationen im Energiebereich und auch private und öffentliche Investitionen zugunsten erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz. Das schafft rund 100‘000 neue Arbeitsplätze, vorab in kleinen und mittleren Unternehmen in allen Regionen.
</p><p>3. Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Bei Vorschriften für neue Anlagen, Fahrzeugen und Geräte wird immer die beste verfügbare Technologie berücksichtigt.
</p><p>4. Unser Land soll sich von der einseitigen Abhängigkeit vom Erdöl befreien. In 20 Jahren wollen wir uns mindestens zur Hälfte aus erneuerbaren Energien versorgen</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-170</guid><pubDate>Tue, 20 Apr 2010 10:31:00 +0200</pubDate><title>Anstoss - Sepp Blatter die gelbe Karte zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/anstoss-sepp-blatter-die-gelbe-karte-zeigen</link><description>Über 4,5 Milliarden Franken investiert Südafrika in die Fussball-WM. Die Baukonzerne haben ihre Gewinne verfünffacht, die FIFA rechnet mit zwei Milliarden Gewinn. Doch bei den 20 Millionen Armen in Südafrika kommt davon nichts an. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Erwartungen an die Fussball-WM in Südafrika waren gross: Sie sollte Hunderttausende von Jobs bringen und Südafrika einen Entwicklungsschub verleihen. Heute zeigt sich aber: Profitiert haben vor allem internationale Baukonzerne und die Fifa. Die ArbeiterInnen auf den WM-Baustellen hingegen wurden mit Löhnen von 2500 Rand pro Monat (etwa 360 Franken) abgespeist – weit unter den von Gewerkschaften als Existenzminimum geforderten 4500 Rand. Erst dank Streiks und internationaler Proteste<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">*</a>&nbsp;haben sich die Löhne gegen Ende der Bauzeit auf durchschnittlich 3000 Rand verbessert. Für ein menschenwürdiges Leben ist auch dies zu wenig.&nbsp;
</p><h3>Menschen in Lager verfrachtet</h3><p>In Südafrika leben Hunderttausende Menschen in Slums oder sind obdachlos. Nun will sich aber die südafrikanische Regierung an der WM 2010 den erwarteten TouristInnen und den Millionen FernsehzuschauerInnen als blühende Nation präsentieren. Dabei stören Bilder von Elendsvierteln an Austragungsorten wie Durban. Deshalb wurden und werden Zehntausende vertrieben und während der WM in Übergangslagern untergebracht. Die Umsiedlung hat verheerende Folgen: Die Camps befinden sich weit ausserhalb der Städte. Die ArbeiterInnen und Schulkinder können sich die Transportkosten nicht leisten. Soziale Beziehungen werden auseinandergerissen. Diese Netzwerke sind aber in einem Land, in dem weder Gesundheits- noch die Altersvorsorge funktionieren, für die Menschen überlebenswichtig.&nbsp;
</p><h3>Welche Verantwortung hat die Fifa?</h3><p>Auf solche Missstände angesprochen, betont Fifa-Präsident Sepp Blatter jeweils, dass nicht die Fifa selbst Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen begeht. Verantwortlich seien vielmehr die südafrikanische Regierung, Bauunternehmen etc. Rein legalistisch mag dies stimmen. Doch mit Verlaub: In dicken Vertragswerken regelt die Fifa sämtliche Bereiche, die einen reibungslosen, gewinnbringenden Ablauf der Spiele garantieren – von der Höhe der Grashalme auf den Spielfeldern bis hin zur zulässigen Bildschirmdiagonale bei Public-Viewings. Die Fifa hätte es in der Hand, griffige Regelungen zur Verhinderung von Ausbeutung&nbsp; und Vertreibung zu formulieren.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic; font-weight: bold;">Unterschreiben Sie unsere Petition und helfen Sie so mit, den Druck auf die Fifa zu erhöhen: www.anstoss-südafrika.ch&nbsp;</p><h3 style="font-weight: bold;">Unterstützung des Widerstands in Honduras</h3><p>Während das SAH (siehe oben) seine Aktionen zum 1. Mai 2010 gegen Ausbeutung und Unterdrückung rund um die Fussball-WM in Südafrika richtet, führt der SOLIFONDS in fünf Schweizer Städten Veranstaltungen mit Carlos H. Reyes, dem Präsidenten der honduranischen Lebensmittelgewerkschaft STIBYS und Vertreter der Volkswiderstandsfront, durch. Die 1. Mai-Spendensammlung des SOLIFONDS ist dem Aufbau eines Radios der Volksbewegungen in Honduras gewidmet.
</p><p style="font-weight: bold;">Veranstaltungen mit Carlos H. Reyes:</p><p>Genf, 26.4., 19.30, Maison des Associations
</p><p>Basel, 28.4., 19.30, Volkshaus, Rebgasse 12 (C. Reyes ist auch Hauptredner an der 1.- Mai-Kundgebung um 11.00, Marktplatz)
</p><p>Bern, 29.4., 19.30, Progr, Waisenhausplatz 30
</p><p>St. Gallen, 30.4., 19.30, Rest. Dufour, Bahnhofstr. 19
</p><p>Zürich, 2.5., 14.30, Zeughaus 5 am 1.-Mai-Fest.&nbsp;&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">*</a>&nbsp;Wesentlich dazu beigetragen hat die internationale Kampagne «Fair Games – Fair Play», die vom SAH mitlanciert wurde.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-179</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 11:00:00 +0100</pubDate><title>Abseitsstehen der Nationalbank kostet Zehntausende von Stellen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/abseitsstehen-der-nationalbank-kostet-zehntausende-von-stellen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Franken war gegenüber dem Euro noch nie so stark wie in den letzten Tagen. Für die Schweizer Wirtschaft ist das ein riesiges Problem. Insbesondere in der Exportindustrie und im Tourismus werden die Absatzschwierigkeiten aufgrund der weltweiten Rezession durch den starken Franken verschärft. Die Gefahr ist gross, dass die Firmen von der leichten wirtschaftlichen Erholung nicht erfasst werden, weil sie preislich nicht mehr mithalten können und dadurch dauerhaft Marktanteile verlieren. Firmen, die Produktionsstandorte in der Schweiz und im Euroraum verfügen, dürften sich Auslagerungen der Produktion aus der Schweiz überlegen. Schätzungen mit ökonomischen Modellen zeigen, dass die Aufwertung des Frankens in den letzten Monaten bis zu 20'000 Stellen kosten dürfte.
</p><p>Die Nationalbank muss daher den starken Franken bekämpfen. Damit hilft sie, viele Stellen zu erhalten. Die von den Gegnern einer Intervention an die Wand gemalten Risiken sind demgegenüber gering:&nbsp;</p><ul><li>Bei den Interventionen kauft die SNB ausländische Staatsobligationen (Zins ca. 2 Prozent). Sie kann sich daher auf diesen Anlagen pro Jahr einen Kursverlust von 2 Prozent leisten, ohne dass absolut ein Verlust resultiert.</li></ul><ul><li>Der Franken ist im Vergleich zum Euro deutlich höher bewertet als im historischen Durchschnitt. Wer aus dem Franken in den Euro investiert, darf daher durchaus damit rechnen, früher oder später einen Wechselkursgewinn zu erzielen. Eine Intervention der Nationalbank kann daher mittelfristig sogar gewinnbringend sein.</li></ul><ul><li>Indem die Nationalbank die gekauften Euro-Papiere später wieder zurückkauft, kann sie Frankenliquidität problemlos abschöpfen. Solange der Franken stark ist, drohen kaum Inflationsgefahren. Im Gegenteil droht eine deflationäre Entwicklung. Denn ein grosser Teil der in der Schweiz verkauften Produkte kommt aus dem Euro-Raum. Das drückt die Teuerung im Inland.</li></ul><p>Die Nationalbank hat den Auftrag, die Preise und die Konjunktur zu stabilisieren. Indem sie der Aufwertung des Frankens zuschaut, gefährdet sie diese Ziele. Es stellt sich daher die Frage, ob die Nationalbank zusätzlich den gesetzlichen Auftrag braucht, den Wechselkurs zu stabilisieren. Das schlägt auch Olivier Blanchard, der Chefökonom des Internationalen Währungsfonds, vor. Kleine, offene Volkswirtschaften können stark unter Wechselkursschwankungen leiden. Darum sollen die Nationalbanken den Wechselkurs stabilisieren müssen.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-178</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:59:00 +0100</pubDate><title>Nicht mehr banalisieren sondern streng(er) begrenzen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nicht-mehr-banalisieren-sondern-streng-er-begrenzen</link><description>Jahrelang hat das seco grosszügig Dauernachtarbeit bewilligt. Dann wurde es auf eine Klage der Unia hin vom Bundesgericht zurück gepfiffen. Und hat etwas gelernt dabei. Nunmehr präsentiert es in einer Vernehmlassung praxistauglichere Vorschläge. Für den SGB aber sind sie noch klarer zu formulieren.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Anzahl der Arbeitnehmenden, die in der Schweiz normalerweise nachts arbeiten, hat sich in den letzten zehn Jahren markant erhöht. 1999 waren es 165'000 Personen, 2009 bereits 206'000. Die Gründe für diese Zunahme von einem satten Viertel? Einerseits sind &nbsp;das Beschäftigungswachstum im Gesundheitswesen und veränderte Konsumbedürfnisse im Nahrungsmittelsektor oder in weiteren Dienstleistungen dafür verantwortlich. Andererseits war in den letzten Jahren auch eine grosszügige Bewilligungspraxis der Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes festzustellen. Die Folge davon: Der Grundsatz des Verbots der Nachtarbeit ist stark ausgehöhlt worden.&nbsp;
</p><p>Sand in die Maschinerie einer zunehmenden Banalisierung der Nachtarbeit hat die Unia geworfen. Sie focht – erfolgreich bis vor Bundesgericht – eine vom seco allzu nonchalent an die Micarna (Schlachtbetrieb der Migros) erteilte Dauernachtbewilligung an. So gerüffelt, entschloss sich das seco, die Bewilligungsprozedere für Dauernachtarbeit neu und klarer zu regeln. Die entsprechende Vernehmlassung dauert bis zum 9.April.
</p><h3>Schichtwechsel muss die Regel bleiben</h3><p>Für den SGB ist klar, dass Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot nur restriktiv bewilligt werden dürfen. „Schichtwechsel muss die Regel bleiben“ verlangt er. Und fügt in seiner Vernehmlassung bei: „Dauernachtarbeit ist die extremste Form der Nachtarbeit. […] Der SGB ist strikte gegen eine Gleichstellung der Dauernachtarbeit mit der Nachtarbeit mit Schichtwechsel.“ Sobald Gegenschichten bestünden, seien die von Nachtarbeit betroffenen Arbeitnehmer/innen &nbsp;in ein Rotationssystem einzugliedern, das ihnen dann einen regelmässigen Wechsel zwischen Tag- und Nachtarbeit ermögliche.&nbsp;
</p><p>Die sogenannten „Rekrutierungsprobleme“ (Menschen wollen ausschliesslich nachts arbeiten) berechtigen für den SGB Dauernachtarbeit nur dann, wenn der betreffende Betrieb unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden einen angemessenen und rechtskonformen Schichtplan ausgearbeitet hat und der Schichtwechsel bei der Mehrheit der betroffenen Mitarbeitenden gesundheitliche Probleme oder Schwierigkeiten mit der Erfüllung der Familienpflichten verursache. Dies müssten die Betriebe mittels Protokollen der Betriebsversammlungen oder der Personalkommissionen belegen können.&nbsp;
</p><p>Zudem fordert der SGB, dass alle Dauernachtarbeiter/innen transparent über ihre Mitsprachrechte und die speziellen Gesundheitsschutzmassnahmen informiert werden müssen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-177</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:58:00 +0100</pubDate><title>Wiedereinstellung muss möglich werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wiedereinstellung-muss-moeglich-werden</link><description>Seit mehreren Jahren kämpft der SGB für einen besseren Kündigungsschutz gewerkschaftlicher Vertreter/innen. Der SGB hat die Schweiz bei der Internationalen Arbeitsorganisation IAO verklagt, die IAO hat die Schweiz in der Folge mehrmals gerüffelt. Nun hat sich die Schweiz bereit erklärt, im Rahmen der sogenannten Whistleblow-Gesetzgebung Lösungen zu suchen. Der SGB fordert nach wie vor, dass missbräuchlich gekündigten GewerkschaftsvertreterInnen eine Wiedereinstellung ermöglicht werden muss.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Höchstens 6 Monatslöhne kann heute ein Gewerkschaftsvertreter, dem missbräuchlich gekündigt wurde, vor Gericht erstreiten. In der Praxis sind es meist nur 2 bis 3, die die Gerichte den missbräuchlich gekündigten Gewerkschafter/innen zubilligen. Warum muss ihnen auch das Recht auf Wiedereinstellung offen stehen?
</p><h3>Wiedereinstellung ist nichts Systemfremdes</h3><p>Das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) sieht die Möglichkeit der Aufhebung einer Entlassung vor, wenn diese an eine Person ausgesprochen wird, die sich gegen Diskriminierung gewehrt hat. In der GlG-Botschaft argumentierte der Bundesrat noch damit, dass die Art. 336ff. OR „keinen genügenden Schutz“ bieten, insbesondere vor Rachekündigungen, für die „ein verstärkter Schutz“ gerechtfertigt sei. Gewerkschaftsfeindliche Kündigungen werden jedoch häufig als Vergeltung für eine rechtmässige Gewerkschaftsaktion ausgesprochen. Somit ähneln sie den Rachekündigungen, gegen die das GlG Schutz vor Kündigung bietet.&nbsp;
</p><p>Darüber hinaus hielt der Bundesrat eine Aufhebung der Kündigung gemäss GlG für notwendig, „wenn eine Arbeitnehmerin ihre Rechte effektiv im ungekündigten Arbeitsverhältnis wahrnehmen können soll“.&nbsp; Der Schutz der Gewerkschafter vor gewerkschaftsfeindlicher Kündigung verfolgt das gleiche Ziel, nämlich den Arbeitnehmern zu ermöglichen, ihre Grundrechte (Koalitionsfreiheit) an ihrem Arbeitsplatz und nicht erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend zu machen.
</p><h3>Ausgrenzung&nbsp;</h3><p>Ein Arbeitnehmer, der Opfer einer missbräuchlichen Kündigung wird, wird während der gesamten Dauer der Gerichtsverfahren (Anfechtung der Kündigung, Prozess, Rekurs) in seiner Branche gemieden, was mehrere Jahre dauern kann. In diesem Zeitraum hat er möglicherweise wenig Aussicht auf Neuanstellung. Er riskiert Arbeitslosigkeit und allenfalls Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Auch wenn er letztlich Wiedergutmachung erhält, erlaubt die Entschädigung von höchstens 6 Monatslöhnen im Allgemeinen nicht, den mehrere Jahre lang erlittenen Schaden auszugleichen.&nbsp;
</p><h3>Angstbarriere&nbsp;</h3><p>Von einer gewerkschaftsfeindlichen Kündigung ist zumeist eine von ihren Kollegen wegen ihres gewerkschaftlichen Engagements bekannte Person betroffen. Diese Kündigungen schüchtern das restliche Personal des Unternehmens und sogar der betroffenen Branche oder Region in der Regel stark ein. Die innere Barriere, nicht als fordernder Gewerkschafter aufzutreten, wächst. Eine solche Lähmung der Beschäftigten, die sich in Krisenzeiten umso stärker äussert, widerspricht jeder wirklichen Sozialpartnerschaft.&nbsp;
</p><h3>Wider internationales Recht&nbsp;</h3><p>Die konstante Rechtsprechung des Komitees für Gewerkschaftsfreiheit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verlangt die Möglichkeit der Wiedereingliederung bei gewerkschaftsfeindlicher Kündigung. Andernfalls verstösst die Gesetzgebung gegen das Übereinkommen 98. Auch in all unseren Nachbarländern ist es möglich, eine gewerkschaftsfeindliche Kündigung oder die Kündigung eines Mitglieds der Personalkommission aufzuheben. In Österreich und Frankreich ist die Kündigung eines Personalvertreters oder von Vertrauensleuten nur mit Zustimmung eines Richters oder der Arbeitsinspektion möglich. In Italien kann ein Richter die sofortige Wiedereingliederung eines missbräuchlich entlassenen Gewerkschafters anordnen. In Deutschland ist die Kündigung eines Personalvertreters nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-176</guid><pubDate>Thu, 25 Mar 2010 10:43:00 +0100</pubDate><title>Sepp Blatter die gelbe Karte zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sepp-blatter-die-gelbe-karte-zeigen</link><description>Die Durchführung von sportlichen Mega-Events in Schwellen- und Entwicklungsländern ist nicht unproblematisch. Immer wieder zeigt sich, dass im Zuge solcher Veranstaltungen Menschenrechte beschnitten werden und die arme Bevölkerung letztlich wenig bis nichts profitiert. Das gilt auch für die Fussball-WM in Südafrika.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aktuell wird Südafrika für die Fussball-WM auf Hochglanz poliert. Doch während die FIFA mit zwei Milliarden Gewinn rechnet, hat sie den 40 Prozent der Bevölkerung, die in Armut leben, nichts gebracht. Profitiert haben von den 4,5 Milliarden Investitionen seitens der südafrikanischen Regierung vor allem internationale Baukonzerne und die Fifa, während die ArbeiterInnen auf den WM-Baustellen mit Löhnen unter dem Existenzminimum abgespeist wurden. Erst dank Streiks und internationaler Proteste wurden die Löhne gegen Ende der Bauzeit um zwölf Prozent erhöht.&nbsp;
</p><h3>Vertreibung von SlumbewohnerInnen</h3><p>In Südafrika leben Hunderttausende Menschen in Slums oder sind obdachlos. An Austragungsorten der WM wie Durban stören die Bilder von Elendsvierteln das Image einer blühenden Nation, das die südafrikanische Regierung präsentieren möchte. Deshalb wurden und werden Zehntausende von SlumbewohnerInnen von ihren Wohnorten vertrieben und in Übergangslagern untergebracht.&nbsp;
</p><h3>Petition an die FIFA</h3><p>Das SAH lanciert am 14. April 2010 eine Petition zuhanden von Sepp Blatter, Präsident des Weltfussball-Verbandes FIFA. Die Forderung:&nbsp;
</p><p>Die FIFA muss von Ländern und Städten, die Gastgeber einer WM sein wollen, verlangen, dass sie die Einhaltung der Menschenrechte verlangen.&nbsp;Lizenznehmer, Sponsoren und Baukonsortien müssen vertraglich verpflichtet werden, existenzsichernde Löhne zu zahlen und die Einhaltung von grundlegenden Arbeitsrechten zu überwachen.&nbsp;Länder und Unternehmen, die nicht bereit sind, diese Bedingungen zu erfüllen, sollen in Zukunft keine WM mehr veranstalten können.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Begleitaktivitäten&nbsp;</h3><p>Mit einer Tour durch 20 Schweizer Städte macht das SAH&nbsp; auf die Problematik aufmerksam und sammelt Unterschriften für die Petition
</p><p>An einer Veranstaltung am 11. Mai in Zürich möchten wir das Thema mit einer Gewerkschafterin aus Südafrika und einer/m VetreterIn der FIFA diskutieren (die Zusage der FIFA steht noch aus)
</p><p>Auf der Kampagnenwebseite www.anstoss-südafrika.ch werden Menschenrechtsverletzungen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen in Südafrika während der WM dokumentiert.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Während der WM lancieren wir ein Online-Tippspiel, bei dem frau/man sich nicht nur fussballerisch, sondern auch solidarisch engagieren kann: Pro erzieltem Tor deiner Lieblingsmannschaft(en), kannst du einen frei gewählten Betrag an SAH-Projekte gegen Ausbeutung spenden.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Das SAH in Südafrika&nbsp;</h3><p>Das SAH engagiert sich in Südafrika seit 20 Jahren für bessere Lebensbedingungen und gegen Ausbeutung. So setzen wir uns mit der Kampagne «Fair Games – Fair Play» seit zwei Jahren gemeinsam mit den Gewerkschaften für bessere Arbeitsbedingungen auf den WM-Baustellen in Südafrika ein. Zahlreiche Verbesserungen konnten dabei erreicht werden.&nbsp;
</p><p>In den Townships rund um Johannesburg beträgt die Aids-Infektionsrate teilweise über 50 Prozent. Die medizinische Versorgung ist vielerorts aber prekär. Gemeinsam mit unseren lokalen PartnerInnen organisieren wir vor Ort mit Betroffenen eine Art «Spitex für Arme».&nbsp;
</p><p>Auch mit dem populärsten Medium in der Region, dem Radio, ist das SAH präsent. Das Africa Labour Radio Project gibt Menschen im südlichen Afrika eine Stimme. In zehn Ländern (Malawi, Lesotho, Sambia, Zimbabwe, Südafrika, Kenia, Tansania, Uganda, Ghana, Nigeria) werden wöchentliche Radiosendungen über Arbeitsrechte, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie gewerkschaftliche Aktivitäten ausgestrahlt.&nbsp;
</p><p>Weitere Informationen:&nbsp;<a href="http://www.sah.ch/suedafrika" target="_blank" rel="noreferrer">www.sah.ch/suedafrika</a></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-169</guid><pubDate>Wed, 17 Mar 2010 10:29:00 +0100</pubDate><title>Die Mai Nelke</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-mai-nelke</link><description>Werner Wüthrich: der literarische Beitrag zum 1. Mai 2010</description><content:encoded><![CDATA[<p>I
</p><p>In meiner Jugendzeit hörte ich meine Mutter, die Blumen liebte, manchmal sagen, man sollte im Leben viel mehr die Blumen sprechen lassen. Aber früher habe ich nie verstanden, warum Blumen sprechen können sollten.
</p><p>Jahre später erzählte ich dann meinen Eltern einmal vom gewerkschaftlichen Literaturpreis „Arbeit und Alltag“, der viele Menschen zur Sprache angestiftet habe. Beim Abschied damals streckte mir mein Vater seine beiden Hände entgegen und bemerkte nur, die hätten ein Leben lang gearbetet und könnten auch manches erzählen. Als Arbeiter in fremden Diensten oder für die Familie und hin und wieder als Faust im Sack. Doch dann fügte er mit verschmitztem Lächern hinzu: - Ein Schriftsteller, der müsste doch wenigstens das können. – Was können, fragte ich. – Eben das, gab mein Vater zur Antwort: Die Hände zum Erzählen zu bewegen und die Blumen zum Sprechen zu bringen.
</p><p>&nbsp;</p><p>II
</p><p>In Frankreich ist es am 1. Mai, an der Fête du Travail, Brauch, sich als Glücksbringer einen Strauss Maiglöckchen zu schenken. Maiglöckchen als Symbol des Frühlings und als Zeichen des Aufbruchs, der Lebensfreude und einer besseren Zukunft.
</p><p>In vielen anderen Ländern wird eine Mai Nelke ans Kleid gesteckt und an den 1. Mai-Umzügen mitgetragen. So wurde diese Blume rund um den Erdball zu einem Symbol des Maifeiertages und des internationalen Tages der Arbeit.
</p><p>Am 1. Mai trägt man auf der ganzen Welt die Farbe Rot. Organisierte Arbeiterinnen und Arbeiter heften sich rote Maibändel an Jacke, Pullover oder Hemd und tragen Jahr für Jahr auf roten Bändern an den Umzügen die Hauptbotschaften mit. Einst waren es Forderungen nach einem Achtstundentag in den Fabriken und nach einer minimalen Absicherung. Und heute ist der Staat auch ein Sozialstaat, also eine Errungenschaft der fortschrittlichen Parteien, Gewerkschaften und Bewegungen, die es zu verteidigen gilt.
</p><p>&nbsp;</p><p>III
</p><p>Wenn die Hände des Vater erzählen möchten und die Blumen der Mutter sprechen sollten, so müsste dies – das ist gewiss – ja erst recht eine Mai Nelke können. Ich sehe sie auf einem Bild vor mir: Ein wenig stilisiert oder holzschnittartig gezeichnet, blühend dargestellt in der Farbe des 1. Mai und von einer Hand gehalten. Und weil die Hand die zarte, frische und unverwüstliche Nelkenblume hält, ist sie auch eine Faust.
</p><p>Da! auf einmal beginnt mein Bild zu sprechen: Mai Nelke und Hand zählen dem Bildbetrachter die lange und bewegte Geschichte unserer 1. Mai-Bewegung. Doch nicht nur Erlebtes und Vergangenes wissen sie zu berichten, so ein Bild kann sehr wohl auch Fragen stellen. Nach unserer Zukunft, nach der Zukunft der Arbeiter- und der Gewerkschaftsbewegung auf der ganzen Welt ebenso wie nach der Zukunft unseres Planeten.
</p><p>Klar und deutlich etwa, wie es meine Eltern einmal gewünscht haben, höre ich jetzt vom Bild der Mai Nelke auch eine unbekannte Geschichte, die wir in der Schule nie gehört haben und die sich am 1. Mai 1886 auf dem Haymarket in Chicago zugetragen hat. Als Ursprung und Beginn des internationalen Maifeiertages und wie es in den USA damals zu einem mehrtägigen Streik und zu gewalttätigen Auseinandersetzung mit Toten zwischen demonstrierenden Arbeitern und der Polizei kam.
</p><p>&nbsp;</p><p>IV
</p><p>Auch dieses Jahr wird am 1. Mai wieder die Farbe Rot getragen. Rote Transparente mit dem Slogan „Arbeit, Lohn und Rente – statt Profit und Gier!“ / „Du boulot, des salaires et des rentes!“ / „Lavoro, salario e rendite per tutti!“ In Frankreich wird man an der Fête du Travail Glücksbringer verteilen. In vielen Ländern werden wieder Mai Nelken und Maibändel angesteckt, und unzählige rote Fahnen wehen dann über den Umzügen.
</p><p>Im Grunde genommen, wird einem bewusst, repräsentieren die Mai Nelke und ihre Farbe nur eine bestimmte Haltung. Und zwar, stellte ich mir vor, wäre sie in jeder Generation äusserst lebendig und, vor allem auch, anderen Einstellungen zum Leben stets überlegen. Es wäre somit eine Haltung des Bewusstseins, unvoreingenommen und undogmatisch durch die Welt zu gehen. Ohne Vorurteile, aber in Bezug auf die sozialen Widersprüche, die menschliche Entwicklung und eine gefährdete Umwelt doch immer mit einem klar definierten, eigenen Standpunkt. Und einem Engagement im Sinne der Geschichte des 1. Mai oder, wie ein Denker es einmal formuliert hat: Die gefährlichste Welt-Anschauung ist die Welt-Anschauung der Leute, welche die Welt noch nicht angeschaut haben.
</p><p>Auf diese Weise ist mir die Mai Nelke – ähnlich der Erinnerung an meinen Vater und an meine Mutter – gleichsam zu einer Bedeutungsträgerin geworden, weil ja Blumen schliesslich auch sprechen und Hände doch erzählen können.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p style="font-weight: bold;">Anmerkungen:</p><p>Werner Wüthrich, 1947 in Ittigen bei Bern als Sohn eines Pachtbauern geboren, studierte an der Universität Wien Theaterwissenschaften, Germanistik und Philosophie. Seit 1972 freiberuflicher Theaterautor und Schriftsteller. Doron-Preisträger 2004. Werner Wüthrich ist auch als Dozent von Schreib-Werkstätten, Theaterkursen und als Brecht-Forscher bekannt geworden.
</p><p>Zuletzt sind von Werner Wüthrich die Bücher „1948 – Brechts Zürcher Schicksalsjahr“ (Chronos Verlag Zürich), „Emil Zbinden“ (Limmat Verlag Zürich) und die längere Erzählung „Zimmerwald“ im Sammelband „Die sie Bauern nannten“ (Verlag Huber Frauenfeld) erschienen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-180</guid><pubDate>Thu, 11 Mar 2010 11:02:00 +0100</pubDate><title>Auch bildungspolitische Erfolge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/auch-bildungspolitische-erfolge</link><description>Er gleicht ein bisschen der süssen Kirsche auf der Torte: dieser kleine Sieg in Sachen Bildungspolitik, der am vergangenen Abstimmungssonntag erzielt worden, aber – verständlich – in den Schatten des grossen Rentenklau-Sieges geraten ist.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit über 61 Prozent der Stimmen ist der Kanton Freiburg dem am 1.8.09 in Kraft gesetzten HarmoS-Konkordat beigetreten. Damit haben nun 12 Kantone, die 67 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, Ja gesagt zur überfälligen frühkindlichen Förderung und zu neuen Tagesstrukturangeboten an den Volksschulen. Vier bevölkerungsreiche Kantone (SG, ZH, BE, FR) befürworteten die Reform an der Urne, Glarus tat dies an der Landsgemeinde, und sieben Kantone beschlossen sie parlamentarisch. In sechs relativ bevölkerungsarmen Kantonen (LU, GR, TG, NW, UR, ZG) scheiterte der Beitritt am Referendum. In acht Kantonen ist der Entscheid noch ausstehend. Die HarmoS-Umsetzungsfrist läuft am 31.7.2015 ab.
</p><h3>Privatschul-Nein im Thurgau</h3><p>Die Thurgauer Volksschule ist dieses Jahr wie in Bern 175 Jahre alt. Wer solchen Grundpfeilern der schweizerischen Identität mit der Privatisierung an den Kragen will, muss bessere Argumente haben als einige Mängel beschwören, die in allen historischen Institutionen regelmässig auftauchen - und auch zu überwinden sind. Der „Elternlobby Schweiz“ geht es mit der Privatisierung der Volksschule nicht besser als dem Tessiner Klerus, der bereits vor einigen Jahren bei einem Urnengang sowohl die eigene Initiative als auch den parlamentarischen Gegenvorschlag deutlich verloren hat. Am 30.11.09 waren es die Stimmbürger/innen in Baselland, die ihre Volksschule mit rund 80 Prozent verteidigten. Und am 7. März übertrumpften die Thurgauer/innen dieses hervorragende Ergebnis noch: 83,2 Prozent wollen weiterhin eine öffentlich-demokratische Schule! Damit können wir den von der „Elternlobby“ weiteren angekündigten kantonalen Abstimmungen gelassen entgegenblicken.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-182</guid><pubDate>Wed, 10 Mar 2010 11:07:00 +0100</pubDate><title>Für die Gleichstellung auf den Bundesplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/fuer-die-gleichstellung-auf-den-bundesplatz</link><description>Diesen Samstag, 13.3.2010, soll der Bundesplatz fest in Frauenhand sein. Denn die SGB-Frauenkomission und Marche mondiale des femmes rufen zur grossen Frauendemo auf. Die Forderungen sind breit. Für die Gewerkschaften steht Lohngleichheit im Zentrum.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gesetz ist klar: gleiche Löhne für gleiche Arbeit. Die Betriebe sollen deshalb endlich ihre Löhne überprüfen, anpassen und dem Lohngleichheitsdialog beitreten! Das ist zur Zeit die gewerkschaftliche Hauptforderung in Sachen Gleichstellung.
</p><h3>Mehr Bewegung in der Lohngleichheit</h3><p>Dass der Lohngleichheit im Moment bei den Gewerkschaften unter Gleichstellungsperspektive oberste Priorität gehört, verwundert nicht. Denn seit 1996, der Inkraftsetzung des Gleichstellungsgesetzes, hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets verkleinert, nicht in eindrücklichen Sprüngen, aber kontinuierlich. Doch jetzt plötzlich nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu! Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten die Frauen im Durchschnitt 5040 Franken pro Monat – und damit 19.3% weniger als ihre männlichen Kollegen (6'248.-). Zwei Jahre zuvor hatte diese Differenz noch 18,9 % betragen. Genauere Untersuchungen haben gezeigt: Vor allem im Kaderbereich, also da, wo gleichzeitig die Boni verbreitet sind, hat sich dieser Abstand vergrössert. In vielen Branchen in den unteren und mittleren Bereichen, also da, wo die Gewerkschaften tätig sind und mit Gesamtarbeitsverträgen und kollektiven Lohnverhandlungen das freie Spiel der Unternehmen begrenzen, konnten dagegen die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau weiter eingeebnet werden. Aber eben: nur in vielen und nicht in allen. Und: das Tempo der Angleichung ist noch langsamer als das einer Schnecke.
</p><h3>Weitere Gleichstellungsforderungen</h3><p>Die Misere bei der Umsetzung des überall anerkannten Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ rechtfertigte also für sich allein zur Demoteilnahme. Aber da gibt es die weiteren Forderungen auf die die Gewerkschaften aufmerksam machen:</p><ul><li>die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit, was auch mehr öffentliches Engagement für Krippenplätze und Altenpflege erfordert;</li></ul><ul><li>keine Erhöhung des AHV-Alters der Frauen auf 65;</li></ul><ul><li>die systematische Benachteiligung der Teilzeitarbeitenden.</li></ul><p>Marche mondiale des femmes fordert neben der wirtschaftlichen und sozialen Selbstbestimmung auch jene auf persönlicher, körperlicher und sexueller Ebene.&nbsp;
</p><h3>Waswannwo?</h3><ul><li>Besammlung: 13.30 Uhr auf der Schützenmatte in Bern.&nbsp;</li></ul><ul><li>Schlusskundgebung: ca. 14.15 Uhr auf dem Bundesplatz. Zehn Basisfrauen mit Kurzstatements zu Themen wie Gewalt gegen Frauen, Frieden und Entmilitarisierung, Armut, Gleichstellung, Soziale Sicherheit und Service Public.&nbsp;</li></ul><ul><li>Danach: Fest in der Reithalle.</li></ul>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-183</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:09:00 +0100</pubDate><title>Dringend notwendige Reformen in der zweiten Säule jetzt realisieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/dringend-notwendige-reformen-in-der-zweiten-saeule-jetzt-realisieren</link><description>Das Abstimmungsresultat war ein deutlicher Fingerzeig dafür, bei den Missbräuchen in der zweiten Säule endlich aufzuräumen. Das heisst im Klartext: Ein Ende der Abzockerei durch die Lebensversicherer, eine Stärkung der paritätischen Verwaltung, ein besserer Schutz der Arbeitnehmervertreter, mehr Transparenz in der Verwaltung. </description><content:encoded><![CDATA[<h3 style="font-weight: bold;">1. Missbräuche und Abzockerei durch Lebensversicherer beenden</h3><p>Es ist generell hochproblematisch, dass in der zweiten Säule, also in einem Zwangssparen, neben den autonomen Pensionskassen auch profitorientierte Versicherungsgesellschaften tätig sind. Das ist umso stossender, als es auch gut ohne oder fast ohne Versicherer ginge<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Zweck der zweiten Säule ist nicht, den Versicherern möglichst viel und rentable Geschäfte zu verschaffen! Die Versicherer haben die zweite Säule für sich instrumentalisiert, mit der Beihilfe des Bundesrates und der Aufsicht. Dieser Filz funktioniert ähnlich wie bei den Banken (UBS), bezüglich Verwaltung und Parlament.
</p><p>Mit der 1. BVG-Revision sollte unter anderem auch für Transparenz über die Geschäftstätigkeit der Lebensversicherer in der zweite Säule gesorgt werden. Und vor allem sollte die Überschussverteilung geregelt und die Überschussbeteiligung zugunsten der Vorsorgenehmer erhöht werden. Das Parlament hat beschlossen, dass die Versicherer 10 % der Überschüsse für sich behalten dürfen. Im Verein mit den Lebensversicherern haben aber die Finma und der Bundesrat das Parlament einfach ausgetrickst, indem sie kurzerhand die gesamten Erträge<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>&nbsp;zu Überschüssen deklariert haben. Das „Geschäftsmodell“ der Versicherer ist so gebaut, dass der Staat ihnen Gewinne garantiert, obwohl sie kein Risiko eingehen müssen, weil sie diese voll auf die Versicherten und die Arbeitgeber überwälzen können. Risikolose Profite mit Sozialversicherungen sind inakeptabel! Auch die Transparenz lässt sehr zu wünschen übrig: Es werden keine Bilanzen veröffentlicht und die sog. „Betriebsrechnung“ ist nur für Spezialisten lesbar, nicht aber für Versicherte oder für die Arbeitgeber. Auch auf der Prämienseite herrscht völlige Intransparenz, und von den Versicherten und den Arbeitgebern werden weit übersetzte Risikoprämien verlangt.
</p><p>Jetzt müssen diese groben Mängel endlich beseitigt werden:&nbsp;</p><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft nur noch maximal&nbsp;<span style="font-weight: bold;">10 % der Überschüsse</span>&nbsp;aus der Betriebsrechnung abziehen dürfen, nicht mehr 10 % der gesamten Erträge. Die sog. legal quote muss also, wie ursprünglich beabsichtigt, von der sog. „Bruttomethode“ oder „ertragsbasierten“ Berechnungsmethode auf die „Nettomethode“ oder „ergebnisbasierte Methode“ umgestellt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern. Die heutige Verordnungsregelung ist gesetzeswidrig, wie eine juristische Analyse der Gesetzesbestimmung zweifelsfrei belegt<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a>.</li></ul><ul><li>Die sogenannten „<span style="font-weight: bold;">Überschussfonds</span>“ müssen abgeschafft werden. Die Versicherer sollen die den Versicherungsnehmer zustehenden Überschussanteile sofort und vollständig ausbezahlen. So kommen die Überschussanteile denjenigen zugute, mit deren Geld sie erwirtschaftet worden sind. Und die Versicherer können nicht mehr Überschussanteile, die den Vorsorgenehmern gehören, als „Eigenmittel“ und für die Deckung von Verlusten verwenden. Bei der Auflösung der Überschussfonds müssen die gesamten sich darin befindenden Mittel ungeschmälert den Vorsorgenehmern verteilt werden. Der Bundesrat muss dazu die entsprechende Verordnung (AVO) ändern.</li></ul><ul><li>Die Finma muss endlich das Versicherungsaufsichtsgesetz<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>&nbsp;einhalten und dafür sorgen, dass die Versicherer die heute missbräuchlich&nbsp;<span style="font-weight: bold;">hohen Prämien</span><span style="font-weight: bold;"><a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></span><span style="font-weight: bold;">&nbsp;für die Risiken Tod und Invalidität</span>&nbsp;auf das notwendige Mass reduzieren. Die Einnahmen aus diesen Prämien sind heute zweimal bis viermal so hoch wie die Risikokosten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer sollen in Zukunft&nbsp;<span style="font-weight: bold;">die Risikoprämien und die Verwaltungskostenprämien</span>&nbsp;gegenüber den Vorsorgenehmern und den Versicherten<span style="font-weight: bold;">&nbsp;separat ausweisen</span><b>&nbsp;</b>müssen. Die Versicherer sollen ihre viel zu hohen Verwaltungskosten nicht mehr in der Risikoprämie verstecken dürfen. Nur so wird es Wettbewerb geben und werden die Versicherer einen Anreiz haben, ihre Verwaltung zu rationalisieren. Das könnte die Finma ebenfalls selbst durchsetzen.</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">2. Paritätische Verwaltung auch bei Sammeleinrichtungen von Lebensversicherern</h3><p>Die paritätische Verwaltung, also die gleichberechtigte Mitsprache der Versicherten, ist einer der Grundpfeiler der beruflichen Vorsorge in der Schweiz. Leider besteht sie teilweise nur auf dem Papier. Bei den Einrichtungen der Lebensversicherer sind die Auswahl- und Wahlverfahren so gestaltet, dass nur von den Versicherern handverlesene Personen in die Stiftungsräte gelangen und dass die hunderttausenden von Versicherten davon praktisch ganz ausgeschlossen sind<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a>. Die Verträge zwischen diesen Einrichtungen und den Versicherern sind oft sehr einseitig zugunsten der Versicherungsgesellschaft ausgestaltet. Um den mächtigen Versicherern die Stirn zu bieten, braucht es unabhängige Personen.
</p><p>Wir fordern deshalb, dass die Stiftungsräte von Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer endlich echt paritätisch und von den Lebensversicherern unabhängig sind. Die LV sollen die Zusammensetzung dieser VE nicht mehr nach Belieben manipulieren können.&nbsp;</p><ul><li>Es braucht Wahlverfahren, die demokratische Mindeststandards einhalten</li></ul><ul><li>An direkten Wahlen müssen alle versicherten Arbeitnehmenden teilnehmen können (aktives und passives Wahlrecht)</li></ul><ul><li>Bei indirekten Wahlen muss sichergestellt sein, dass die für die Wahl ins oberste Organ wahlberechtigten „Delegierten“ existieren und selbst gewählt worden sind, also demokratisch legitimiert sind</li></ul><ul><li>Als VertreterInnen der Arbeitnehmenden dürfen nur Personen amten, die in ihrem Betrieb keine leitende Funktion haben (also nur „echte ArbeitnehmervertreterInnen“)</li></ul><ul><li>Designation eines Teils der Arbeitnehmervertretung durch repräsentative Arbeitnehmerorganisationen</li></ul><h3 style="font-weight: bold;">3. Besserer Schutz von ArbeitnehmervertreterInnen, Unabhängigkeit vom Arbeitgeber</h3><p>Die Mitglieder der Leitungsorgane von Vorsorgeeinrichtungen müssen sich vorbehaltlos für ihre Aufgabe einsetzen. In vielen Fällen und in normalen Situationen treten keine Probleme auf. In Stress- und Konfliktsituationen kann es aber für die VertreterInnen der Arbeitnehmenden schwierig werden, ihre Aufgabe im obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung wahrzunehmen, insbesondere (aber nicht nur) bei Firmenpensionskassen. Sie sollten die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und der Destinatäre vertreten, notfalls auch gegen den Arbeitgeber. Ihr Lohn, ihre Karriere und ihre Arbeitsgestaltung sind aber vom Arbeitgeber abhängig. Unter Umständen riskieren sie sogar, ihre Stelle zu verlieren, wenn sie das tun, was im Interesse Vorsorgeeinrichtung und für die Destinatäre nötig ist. Diese fehlende Unabhängigkeit hindert sie daran, ihre Aufgabe so zu erfüllen, wie dies von ihnen verlangt wird und für ein ordnungsgemässes Funktionieren der beruflichen Vorsorge notwendig ist. Wir sind immer wieder mit solchen Klagen konfrontiert.&nbsp;
</p><p>Der Kündigungsschutz für ArbeitnehmervertreterInnen muss deshalb verstärkt werden. Eine aufgrund der Aktivität als Stiftungsratsmitglied ausgesprochene Kündigung kann zwar als missbräuchlich bekämpft werden<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a>. Eine absoluter Kündigungsschutz im Sinne eines Kündigungsverbots besteht jedoch nicht, was darauf hinaus läuft, dass die Stellung des Arbeitnehmervertreters prekär ist und letztlich dem Grundgedanken einer echten Parität zuwider läuft<a href="typo3/#_ftn8" target="_blank" name="_ftnref8">[8]</a>. Nur mit einem stärkeren Kündigungsschutz kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmervertreter vom Arbeitgeber unabhängig sind und die Interessen der Vorsorgeeinrichtung und derer Destinatäre richtig wahrnehmen können<a href="typo3/#_ftn9" target="_blank" name="_ftnref9">[9]</a>. Eine Verbesserung des Kündigungsschutzes wird auch von einer vom BSV veranlassten Studie<a href="typo3/#_ftn10" target="_blank" name="_ftnref10">[10]</a>&nbsp;empfohlen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">4. Banken und andere Vermögensverwalter müssen Gebühren und andere Vermögensverwaltungskosten deklarieren</h3><p>In den letzten Wochen ist kritisiert worden, die von den Vorsorgeeinrichtungen ausgewiesenen Vermögensverwaltungskosten seien nicht ganz vollständig. Das trifft zu, ist jedoch nicht ein Versäumnis der Vorsorgeeinrichtungen, sondern von Dritten. Diese weisen bei vielen Anlageprodukten die Gebühren, die sie für ihre Tätigkeit verlangen, nicht sauber aus, sondern schütten nur eine Nettorendite aus. Dieses System ermöglicht ihnen, zu hohe Preise zu verlangen. Nur grosse Pensionskassen haben eine gewisse Marktmacht bezüglich Preise und Transparenz, die übrigen aber nicht. Die Vorsorgeeinrichtungen können die Kosten der Anlagekosten erst und nur dann vollständig ausweisen, wenn ihre Geschäftspartner ihnen gegenüber transparent sind. Wir fordern deshalb die Finma auf, hier endlich für Ordnung zu sorgen. Die unter Aufsicht der Finma tätigen Banken und anderen Vermögensverwaltern sollen in Zukunft den Vorsorgeeinrichtungen gegenüber die erzielte Bruttorendite und sämtliche Kosten und Gebühren transparent offen legen müssen.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Grösste Sünden der Aufsichtsbehörden (Auswahl):</h3><p><span style="font-weight: bold;">1. Finma (ehemals Bundesamt der Privatversicherer)&nbsp;</span></p><ul><li>Aushebeln der gesetzlichen Bestimmung zur „legal quote“ (Überschussverteilung) durch Umdeklarierung der „Erträge“ in „Überschüsse“ in der Verordnung zum Versicherungsaufsichtsgesetzt (AVO)</li></ul><ul><li>Verordnungsregelung (AVO) über die Überschussfonds, die den Versicherern gestattet, die den Vorsorgenehmern „zugewiesenen“ und in der legal quote diesen angerechneten Überschussanteile als „Eigenmittel“ zu behandeln und diese bei Verlusten aufzubrauchen, statt mit dem Aktienkapital selbst im Risiko zu stehen</li></ul><ul><li>Genehmigung von missbräuchlich hohen Risikoprämien, die seit Jahren zwei- bis viermal so hoch sind wie die Risikokosten. Völliges Missachten der gesetzlichen Aufgabe, die Versicherten gegen Missbrauch zu schützen</li></ul><ul><li>Genehmigung von kombinierten Prämien für Risiko und Verwaltungskosten, d.h. Deckung von Verschleierungsmanövern der Versicherer</li></ul><ul><li>Kein Eingreifen gegen Verwaltungskosten, die angesichts der Bestandesgrösse<a href="typo3/#_ftn11" target="_blank" name="_ftnref11">[11]</a>&nbsp;viel zu hoch sind</li></ul><ul><li>Erhebung und Publikation von Daten („Betriebsrechnung“) in einer für Nichtspezialisten unverständlichen Darstellung, die letztlich mehr versteckt als informiert</li></ul><ul><li>Auftritt als Propaganda-Abteilung der Versicherer, statt Aufsicht und neutrale Information (z.B. Behauptung, die „Bruttomethode“ sei für das Überleben der Versicherer unentbehrlich)</li></ul><p>2. Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)</p><ul><li>Jahrzehntelanges Tolerieren von Stiftungsräten, die überwiegend oder ausschliesslich durch Vertreter der Versicherer besetzt waren</li></ul><ul><li>Zulassen von Vertretern der Versicherer in Stiftungsräten auch nach Inkrafttreten der 1. BVG-Revision (korrigiert erst nach dem von den Gewerkschaften angestrengten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.8.2007, C-2371/2006)</li></ul><p>Keine Durchsetzung von demokratische Wahlverfahren für Stiftungsräte in Sammeleinrichtungen der Versicherer: Beschränkung auf rein formalistische Prüfung, kein Eingreifen gegen „falsche“ ArbeitnehmervertreterInnen, gegen Beschränkung der Wahlrechte oder gegen „Wahlen“ durch nicht demokratisch legitimierte Personen
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Rückversicherung macht nur dort Sinn, wo eine VE zu klein ist, um versicherungstechnische Risiken alleine zu tragen. Sonst kommt sie viel zu teuer. Die grossen Sammeleinrichtungen der Versicherer sind gross genug, um die versicherungstechnischen Risiken selbst zu tragen. Die sog. Garantien geben die Versicherer nicht gratis. Sie wollen dafür sehr gut bezahlt werden. Laut der Regelung in der AVO können die Versicherer bei Verlusten oder schlechtem Geschäften (Swisslife) fast das ganze Risiko durch die Destinatäre tragen lassen. Die Vorsorge kommt so wesentlich teurer als bei autonomer Durchführung. Die Versicherer behaupten, bei ihnen gäbe es im Gegenzug keine Sanierungsmassnahmen. Nicht einmal das stimmt. In Wirklichkeit dürfen die Versicherer nämlich laut Bundesgericht auch Sanierungsmassnahmen erheben, und zwar sogar schon dann, wenn sie gar noch nicht untergedeckt sind. Autonome Einrichtungen dürfen das erst dann, wenn sie in Unterdeckung sind (BGE 130 II 258 ff.)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Einnahmen aus Beiträgen, Kapitalerträgen, aber auch versicherungstechnische Gewinne (Abwicklungsgewinne)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Diese Analyse ist state of the art resp. entspricht der bundesgerichtlichen Praxis. Die angewandte Vorgehensweise lernen Jus-StudentInnen schon im ersten Studiumsjahr. Sie kann in jedem Lehrbuch überprüft werden. Siehe Franco Saccone, „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionnelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge 2009/1
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Art. 46 Abs. 1 Bst. f VAG und Art. 38 VAG: Schutz der Versicherten gegen Missbräuche der Versicherungsunternehmen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Diese Prämien sind heute doppelt bis viermal so hoch wie die Risikokosten. Diese Differenz dient zur Querfinanzierung der ganzen Sache. Ohne sie gäbe es weniger Gewinn für die Versicherer und weniger „Überschuss“ (der wiederum von den Versicherern anstelle von eigenem Risikokapital missbraucht wird)
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Hautprobleme:</p><ul><li>Beschränkung des aktiven und/oder passen Wahlrechts auf Personen, die in den sog. Vorsorgekommissionen der Vorsorgewerke (also des einzelnen Anschluss resp. der einzelnen bei einer solchen Einrichtung angeschlossenen Firmen) sind. Diese bestehen aber oft nur auf dem Papier und sind nur in den allerseltensten Fällen demokratisch gewählt worden. Die Beschränkung des Wahlrechts auf diese Personen ist also undemokratisch und den von diesen gewählten Personen fehlt die demokratische Legitimiation.</li></ul><ul><li>Arbeitnehmervertreter, die in Wirklichkeit Arbeitgebervertreter sind, weil sie in der Firma eine leitende Stellung innehaben. Da fehlt die grundsätzliche Legitimation. Versicherungen werden Firmen oft im Paket verkauft. Daraus folgen Interessenkonflikte bei solchen Personen.</li></ul><ul><li>Intransparente Auswahlverfahren, die hinter den Kulissen ganz von der Versicherungsunternehmung gesteuert werden</li></ul><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Gemäss Art. 336 Abs. 2 Bst. b OR ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, während der Arbeitnehmer gewählter Arbeitnehmervertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unternehmen angeschlossenen Einrichtung ist, und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref8" target="_blank" name="_ftn8">[8]</a>&nbsp;Hans-Ulrich Stauffer, Berufliche Vorsorge, Basel/Genf 2005, Rz. 1382
</p><p><a href="typo3/#_ftnref9" target="_blank" name="_ftn9">[9]</a>&nbsp;Der Kündiungsschutz muss gleich verbessert werden wie der Kündiungsschutz für Mitglieder von Betriebskommissionen, nach den Vorgaben des ILO-Übereinkommens Nr. 98. Für einen wirksamen Schutz muss auch eine Aufhebung der Kündigung möglich sein.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref10" target="_blank" name="_ftn10">[10]</a>&nbsp;Bolliger, Christian und Rüefli, Christian: Umsetzung und Wirkung der Vorschriften über die paritätische Verwaltung. Forschungsbericht Nr. 7/09
</p><p><a href="typo3/#_ftnref11" target="_blank" name="_ftn11">[11]</a>&nbsp;Mehrere zehn- bis hunderttausend Destinatäre</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-181</guid><pubDate>Mon, 08 Mar 2010 11:03:00 +0100</pubDate><title>Jetzt ein neues Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/jetzt-ein-neues-leistungsziel-in-der-altersvorsorge-der-erwerbstaetigen</link><description>Noch nie in der jüngeren Schweizer Geschichte ist eine Sozialabbauvorlage so deutlich verworfen worden. Das Resultat ist ein Signal dafür, grundsätzlich mit der bisher dominierenden Sicht zu brechen, wonach die Altersvorsorge nur als ein Sanierungsfall zu betrachten ist. Deshalb fordern die Gewerkschaften verbesserte Leistungsziele in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Vorlage für die Rentensenkung bei den Pensionskassen haben der Bundesrat und die bürgerlichen Parteien auf Druck&nbsp; der Versicherungskonzerne und der Wirtschaftsverbände erstmals versucht, die Leistungen der schweizerischen Sozialversicherungen auf breiter&nbsp; Front&nbsp; abzubauen. Sie sind damit kolossal gescheitert. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie sich die Renten und die damit verbundene soziale Sicherheit, die ihnen versprochen worden sind und für die sie bezahlt haben und bezahlen, nicht&nbsp; wegnehmen lassen.&nbsp;
</p><p>Das Abstimmungsergebnis bedeutet&nbsp;<span style="font-weight: bold;">erstens</span>, dass die derzeit im Parlament aufgegleisten Vorlagen zum Sozialabbau, sei es bei der AHV, bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der Unfallversicherung, gestoppt werden müssen. Geschieht dies nicht im Parlament, so werden die Gewerkschaften sie mit dem Referendum bekämpfen. Die Leute haben genug davon, dass die Boni und Profite geschützt werden, während die soziale Sicherheit verschlechtert werden soll.&nbsp;
</p><p><span style="font-weight: bold;">Zweitens&nbsp;</span>müssen jetzt die überfälligen Reformen in der zweiten Säule umgesetzt werden, die von der Versicherungslobby seit Jahr und Tag hintertrieben werden. Das gilt für die zu hohen Verwaltungskosten und Risikoprämien ebenso wie für die gesetzwidrige Gewinnabführung an die Versicherungskonzerne. Die Sozialversicherungen sind nicht dafür da, dass mit ihnen Profite gemacht werden können. Das bedeutet auch, dass bei der Aufsicht (insbesondere der Finma, früher Bundesamt für Privatversicherungen) ausgemistet werden muss. Diese hat bisher die Missbräuche der Versicherungskonzerne stets abgenickt und verteidigt, statt die Interessen der Versicherten zu wahren. Und endlich muss mit der gesetzlichen Parität in der beruflichen Vorsorge auch in der Praxis ernst gemacht werden. Einerseits heisst das, dass eine wirkliche Parität, die diesen Namen verdient, und eine entsprechende Vertretung der Arbeitnehmer auch bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer realisiert werden muss. Andererseits braucht es endlich einen wirksamen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmervertreter bei den Pensionskassen, die ja die Interessen der Belegschaft zu wahren haben.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Drittens&nbsp;</span>und vor allem aber muss das Leistungsziel in der Altersvorsorge der Erwerbstätigen neu formuliert werden. Seit das sogenannte Dreisäulenprinzip in der Verfassung verankert worden ist (1972), gilt der Verfassungsgrundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten muss (Art. 113 Abs. 2 Bst. a BV). Das bedeutet nichts anderes, als dass man von den Renten der ersten und der zweiten Säule auch nach dem Eintritt ins Rentenalter anständig und in Würde weiterleben können soll. Dieser Verfassungsgrundsatz ist noch heute zeitgemäss,&nbsp; unmissverständlich und klar.
</p><p>Überholt und nicht mehr haltbar ist aber, dass seinerzeit - vor dreissig bis vierzig Jahren - angenommen wurde, dieses Verfassungsziel der angemessenen Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Rentenalter könne mit einem Leistungsziel von etwa 60% des letzten Einkommens erreicht werden. Das hat der hinter uns liegende Abstimmungskampf wiederum drastisch deutlich gemacht. Während man mit 60% von 10‘000 Franken im Monat den Lebensstandard nach dem Eintritt ins Pensionsalter halten kann, gilt das für 60% von 5‘000 Franken im Monat nicht mehr. Ein Leistungsziel, das bei einem Erwerbseinkommen von 5'000 Franken nur zu 3‘000 Franken Renteneinkommen führt, verletzt die Verfassung, weil damit das Leben nicht in gewohnter Weise fortgesetzt werden kann. Die 60% sind bei den kleineren und mittleren Einkommen deshalb heute verfassungswidrig, weil man davon nicht anständig leben kann.
</p><p>Das Leistungsziel der Altersvorsorge aus der ersten und zweiten Säule muss deshalb neu formuliert werden. Wir schlagen folgende neue Leistungsziele (so genannte Ersatzquoten vom Erwerbseinkommen) für die Renten aus der ersten und zweiten Säule vor:</p><ul><li>bei Einkommen bis 5‘000 Franken 80%</li></ul><ul><li>bei Einkommen bis zu 7‘000 Franken 70%</li></ul><ul><li>bei höheren Einkommen 60%.</li></ul><p>Diese neuen Leistungsziele entsprechen nicht nur der Lebensrealität. Sie folgen auch aus dem Verfassungsauftrag von Art. 113 BV (wie übrigens auch jenem der Menschenwürde, Art. 7 BV). Das Recht auf ein Alter in Würde ist eine der grossen Errungenschaften der Zivilisation, konkretisiert im Sozialstaat. Wer ein Erwerbseinkommen von 5'000 Franken erzielt, der braucht für ein anständiges Leben im Rentenalter und für die „Fortsetzung seines gewohnten Lebens in angemessener Weise“ ein Renteneinkommen von 4'000 Franken. Das Leistungsziel von 60% für Erwerbseinkommen in dieser Höhe ist lebensfremd.
</p><p>Politisch bedeutet das erstens, dass es weder bei den AHV-Renten noch bei den Renten der Pensionskassen im BVG-Obligatorium (das Obligatorium umfasst Jahreseinkommen bis 82‘000 Franken) Abstriche oder Rentensenkungen erträgt. Das hat das Ergebnis der Volksabstimmung klar gemacht. Und politisch heisst das zweitens, dass dort, wo diese Leistungsziele nicht erreicht werden, wieder Rentenverbesserungen nötig werden. Denn an Wert verloren haben in den letzten Jahren nicht nur die Renten der Pensionskassen, die seit längerem nicht mehr an die Teuerung angepasst werden. Auch die AHV-Renten sind seit der Einführung des sogenannten Mischindexes (1980) um rund 6% hinter der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben.&nbsp;
</p><p>Die Abstimmung über den Rentenklau bei den Pensionskassen vom 7. März 2010 markiert eine Zäsur in der Politik der Altersvorsorge. Zum ersten Mal kam es zu einer Volksabstimmung, welche direkt und konkret die Höhe der Altersrenten der grossen Mehrheit der Erwerbstätigen anvisierte. Das Resultat bestätigt eindrücklich die Vorsorgeziele der Verfassung. Diese müssen ausgehend von den heutigen Realitäten konkret neu formuliert und realisiert werden. Deshalb braucht es nach den verlorenen fünfzehn neoliberalen Jahren einen Neustart in der Politik der Altersvorsorge mit sozialer Zielsetzung, so wie er 1948 (Schaffung der AHV) und 1972 (Dreisäulenprinzip) in Angriff genommen wurde.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-695</guid><pubDate>Mon, 22 Feb 2010 00:00:00 +0100</pubDate><title>Un nouveau train de mesures contre la sous-enchère salariale s’impose</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/un-nouveau-train-de-mesures-contre-la-sous-enchere-salariale-s-impose</link><description>L’Union syndicale suisse (USS) est favorable aux accords bilatéraux conclus avec l’Union européenne (UE). Mais elle estime aussi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes s’impose désormais. Car il faut des mesures avec plus de punch. En effet, là où il n’y a pas de salaires minimaux obliga-toires, la sous-enchère prend une ampleur inquiétante. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dans son bilan de la libre circulation des personnes, l’USS arrive à la conclusion qu’on est très largement parvenu à contrer la pression sur les salaires des branches connaissant des salaires minimaux de force obligatoire. Par contre, là où ces derniers font défaut, comme dans l’industrie et la santé, ainsi que dans les petites entreprises de nettoyage et de sécurité, on constate que cette pression s’est accentuée. Renzo Ambrosetti, le coprésident d’Unia, relève que, «&nbsp;chaque jour, Unia doit s’occuper tantôt de membres individuels, tantôt de l’ensemble du personnel (…) ou de commissions d’entreprise frustrées&nbsp;», pour cause de concurrence via la «&nbsp;sous-enchère salariale&nbsp;». Quant à Daniel Lampart, économiste en chef de l’USS, il montre, statistiques à l’appui, que dans la chimie, dans une partie de l’industrie des machines et horlogère, ainsi que dans les banques et les assurances, sans oublier le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;», les salaires des migrant(e)s nouvellement engagés ont clairement baissé. Un indice évident de sous-enchère salariale. 
</p><p>Il va donc de soi qu’un nouveau train de mesures d’accompagnement s’impose. Lors de sa dernière conférence de presse, l’USS a présenté les revendications suivantes&nbsp;: 
</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Des conventions collectives de travail (CCT) prévoyant des salaires minimaux de force obligatoire doivent être conclues dans l’industrie, le secteur «&nbsp;santé et action sociale&nbsp;» et dans les petites entreprises des branches du nettoyage et de la sécurité.</li><li>Une CCT de force obligatoire doit être conclue pour les entreprises de travail temporaire&nbsp;; si elle ne l’était pas dans les meilleurs délais, la Confédération devrait prendre des mesures d’urgence, soit&nbsp;: réviser la loi (révision de la loi sur le service de l’emploi et la location de services&nbsp;; redéfinir la validité des CCT&nbsp;; restreindre le placement des personnes soumises à déclaration&nbsp;; édicter un contrat-type de travail, etc.).</li><li>Les lacunes légales existant dans la mise en œuvre des mesures d’accompagnement doivent être éliminées&nbsp;; cela concerne par exemple les infractions à des contrats-type de travail qui ne sont pas sanctionnées, des améliorations à apporter à l’obligation de verser des cautions, ainsi que la responsabilité solidaire.</li><li>Pour certaines régions frontalières où les problèmes sont devenus aigus – principalement le Tessin –, il faut élaborer un train de mesures spéciales et prévoir des moyens financiers supplémentaires pour les contrôles et l’application des sanctions.</li><li>La Confédération ou les cantons doivent remettre les choses en ordre lorsque des offices cantonaux de développement économique, comme celui de Saint-Gall, baissent tout simplement, sous la pression des organisations économiques régionales, les salaires qui servent de référence pour établir l’existence d’une sous-enchère salariale (une baisse qui a été de 20&nbsp;% à Saint-Gall&nbsp;!).</li><li>Un contrat-type de travail doit être édicté pour l’économie domestique.</li></ol><p></p> Les syndicats ne veulent pas jouer avec les Accords bilatéraux, qui sont les garants d’une collaboration structurée avec l’UE. La protection des salaires, si importante soit-elle, ne suffit toutefois pas. Ce qui se passe dans le secteur de la santé le montre bien. Une pénurie de personnel y sévit toujours plus, parce que le personnel formé abandonne rapidement sa profession. Et pourquoi cela&nbsp;? Parce que les conditions de travail - travail sur appel ou en équipe, service de piquet, longs horaires - sont clairement dissuasives. Autant de facteurs qui poussent celles et ceux qui ont des charges familiales à changer de profession.]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-185</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:15:00 +0100</pubDate><title>Hohe Gewinne ohne Risiken und Abzockerei ohne Ende</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hohe-gewinne-ohne-risiken-und-abzockerei-ohne-ende</link><description>Verwaltungskosten, die dreimal höher sind als bei autonomen Pensionskassen; Verwaltungskostenprämien, die gegenüber den Versicherten und den Arbeitgebern nicht ausgewiesen, sondern in den Risikoprämien versteckt werden; Prämien für Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen, die bis viermal so hoch sind wie die Kosten für diese Leistungen; eine Aufsichtsbehörde (Finma), die solche Prämien gesetzeswidrig genehmigt; garantierte Gewinne ohne Risiken; Sanierungsmassnahmen, bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt; eine Swisslife, die hunderte von Mio. von Versichertengeldern mit Hedge Funds und dem Aufkauf von Firmen im Ausland verlocht hat. Diese skandalösen Zustände verstecken sich in der sog. Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer. Am 7. März ist Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte dafür zu zeigen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zum ersten Mal seit Einführung der Berechnungsregel für die sogenannte „legal quote“ war im 2008 der „Sparprozess“, der die Altersrenten umfasst, mit einem Saldo von -2'574 Mio. Franken negativ. Der Ertrag der Kapitalanlagen reichte also im 2008 auch bei den Versicherern nicht aus, um die Verzinsung der Altersguthaben und der Rentendeckungskapitalien zu finanzieren. Das ist grundsätzlich nicht erstaunlich, denn das Anlagejahr 2008 war katastrophal, für die Versicherer wie für die Pensionskassen. Bei genauem Hinschauen stellt man dann allerdings fest, dass 62 % dieses Verlustes, nämlich 1’619 Mio. Franken, von der Swisslife verursacht worden ist, obwohl diese nur 30 % des gesamten Versichertenbestandes der Versicherer hält. Der Verlust kann also nicht nur einfach den Finanzmärkten angelastet werden, sondern ist auch auf miserables Wirtschaften zurückzuführen. In den Vorjahren hatten die Lebensversicherer auch bei den Altersrenten positive Resultate erzielt – was sie jedoch nicht daran hindert, eine Senkung des Umwandlungssatzes zu fordern.&nbsp;
</p><p><b>Resultate Alterssparen</b> (in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col">&nbsp;</th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo „Sparprozess“</p></td><td>997.7</td><td>1'138.5</td><td>823.5</td><td>- 2'574.5</td></tr></tbody></table><h3>Verwaltungskosten: Viel höher, als die Versicherer behaupten!</h3><p>Laut der Propaganda-Abteilung der Lebensversicherer, der Finma, beliefen sich Verwaltungskosten auf 1'011 Mio. Franken, was 469 Franken pro Kopf ausmache. Die Finma und die Versicherer mischen hier aber Kraut und Rüben, um die Höhe der Kosten zu vernebeln: Neben 1.64 Mio. aktiven Versicherten und 207'715 RentnerInnen verwalten die Versicherer nämlich auch noch 306'571 Freizügigkeitspolicen. Die Verwaltung von Freizügigkeitspolicen verursacht nur sehr geringe Kosten, wenn man sie effizient organisiert, wesentlich geringere, als die technische Verwaltung von Versicherten. In der Publikation der Finma werden jedoch die Gesamtkosten einfach auf sämtliche Destinatäre inkl. Inhaber von Freizügigkeitspolicen verteilt, was zu verzerrten Resultaten führen muss. Nimmt man nun für die Verwaltung der Freizügigkeitspolicen Kosten von 20 Franken pro Jahr und Police an, dann belaufen sich die Verwaltungskosten für die eigentliche berufliche Vorsorge auf 543 Franken pro Kopf! Vergleicht man dies nun mit den Zahlen aus der Pensionskassenstatistik (2007), dann stellt man fest, dass die Kosten für die technische Verwaltung der Pensionskassen insgesamt 784 Mio. für total 4.45 Mio. Destinatäre (3.54 Mio. aktive Versicherte und 0.9 Mio. RentenbezügerInnen) oder 176 Franken pro Destinatär betrugen. Bei den Lebensversicherern sind die Verwaltungskosten pro Destinatär also dreimal so hoch wie bei den autonomen Pensionskassen! Dabei ist allerdings auch noch zu berücksichtigen, dass bei den Versicherten in den Sammeleinrichtungen der Lebensversicherer und bei anderen voll rückversicherten Einrichtungen auch noch die auf Stiftungsebene anfallenden Kosten dazu kommen. Diese Kosten lassen sich leider nicht genau eruieren. Sicher ist aber, dass die gesamten Verwaltungskosten pro Kopf 600 bis 700 Franken betragen. Das ist aber noch nicht alles, denn zu den Verwaltungskosten kommen noch jene der &nbsp;Vermögensverwaltung hinzu. Diese betrugen 287 Mio Franken. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Versicherer sehr grosse Bestände von Versicherten verwalten (pro Versicherer zwischen 20'000 und 527'000 aktive Versicherte und RentnerInnen). Diese Bestände sind weit grösser als bei den allermeisten autonomen Pensionskassen. Das Rationalisierungspotential bei den Versicherern wäre also sehr gross, wird aber offensichtlich von diesen nicht genutzt. Solange die Versicherer ihre horrenden Kostenprämien in der Risikoprämie (d.h. der Prämie für die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen) verstecken dürfen, werden diese Kosten aber auf Ebene des einzelnen Versicherten und Arbeitgebers nicht sichtbar und es kommt kein Druck zustande. Auch die Aufsichtsbehörde Finma tut nichts dagegen: sie begnügt sich damit, die Versicherungs<i>nehmerinnen</i>&nbsp;zu einem kostensparenden Verhalten aufzurufen….
</p><h3>Grenzenlose Abzockerei bei den Prämien für Tod und Invalidität</h3><p>Noch interessanter wird es, wenn man den sog. Risikoprozess betrachtet. Hier geht es um die Leistungen bei Tod (Hinterlassenenrenten) und Invalidität. Die Kosten beliefen sich auf 1'281 Mio. Franken, die Einnahmen aber auf 2'950 Mio. Die Versicherer haben den Arbeitgebern und Arbeitnehmern also Prämien abgeknöpft, die mehr als doppelt so hoch waren als die Kosten! Dieses üble Spiel läuft nun schon seit Jahren, wie in der untenstehenden Tabelle ersichtlich. Besonders grosse Abzocker im 2008 waren die Zürich und die Axa Winterthur, bei denen die Risikoprämie das Dreifache resp. gar das Vierfache der Risikokosten betrug! Wie die nachstehende Tabelle zeigt, ist die Abzockerei der Versicherer im Laufe der Zeit immer schlimmer geworden. Den Arbeitgebern und Versicherten haben die Versicherer immer erzählt, die Risikoprämien seien so hoch wegen der hohen Invalidität. Aber offensichtlich geht es um ganz anderes.
</p><p><b>Resultate Risikoprozess</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr></thead><tbody><tr><td>Saldo „Riskoprozess“</td><td>1'155.6</td><td>1'444.1</td><td>1'543.1</td><td><p>1'669.1</p></td></tr><tr><td>Ertrag Risikoprämien in % der Risikokosten</td><td>164.5 %</td><td>190.7 %</td><td>201.6 %</td><td>230.2 %</td></tr></tbody></table><h3>Für Verluste verantwortlich: Swisslife – die übrigen Versicherer haben Profit gemacht</h3><p>Der Saldo aus Alters-, Kosten- und Risikoprozess, genannt „Bruttoergebnis der Betriebsrechnung“, betrug - 1'073 Mio. und war somit erstmals seit der neuen Regelung (2005) negativ. Dieses negative Ergebnis ist nur auf die Swisslife zurückzuführen, bei der diese Zahl - 1'264 Mio. betrug. Zu diesem Bruttoergebnis wurden nun die Auflösung resp. Verstärkung von diversen Rückstellungen und Reserven addiert bzw. abgezogen. Das „Zwischenergebnis“ nach diesem Prozedere betrug – 472 Mio. Insgesamt haben die Versicherer anschliessend 434 Mio. an ihre Überschussfonds „zugewiesen“ – was leider nicht heisst, dass dieses Geld dann auch wirklich irgendwann bei den Versicherten ankommen wird (siehe weiter unten). Die Swisslife und die Basler haben für das der Mindestquote unterstellte BVG-Geschäft im 2008 dem Überschussfonds allerdings gar kein Geld zugewiesen. Nach Zuweisung an die Überschussfonds betrug das sog. „Nettoergebnis der Betriebsrechnung“ für alle Versicherer - 906 Mio. Bei vielen Versicherern war dieses Nettoergebnis aber positiv bzw. eine „schwarze Null“. Für das schlechte Gesamt-Nettoergebnis zeichnete nämlich wiederum die Swisslife verantwortlich: Ihr „Nettoergebnis“ belief sich auf – 1'082 Mio. Ohne sie beträgt das „Zwischenergebnis“ nämlich 610 Mio. Selbst nach Zuweisung an den Überschussfonds haben die übrigen Lebensversicherer noch Geld verdient, wenn auch nicht mehr so viel wie in den Vorjahren (176 Mio.).
</p><h3>Keine Überschüsse ohne überrissene Risikoprämien – Versicherer tragen Verluste nicht selber</h3><p>Die schamlos überrissenen Risikoprämien sind zentral im Spiel der Lebensversicherer: In guten Jahren hätte es ohne diese Abzockerei praktisch keinen Gewinn für die Versicherer gegeben oder keine Zuweisung an die Überschussfonds. Es gibt also gar keine echten Überschüsse. Die Versicherten und die Arbeitgeber bezahlen ihre „Überschussanteile“ vollumfänglich selbst, mittels überrissenen Risikoprämien. In schlechten Jahren dienen diese Prämien dazu, die Verluste in der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer behaupten zwar immer, sie gäben Garantien und sie trügen die Verluste, womit sie auch ihre Gewinne in den guten Jahren rechtfertigen. Fakt ist aber: In den schlechten Jahren werden die Gewinne aus der Risikoprämie eingesetzt, um die Verluste der Betriebsrechnung zu decken. Die Versicherer tragen also die Verluste weitgehend nicht selbst, sondern belasten sie den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern.
</p><p><b>Resultate Betriebsrechnung</b>&nbsp;(in Mio. Franken)</p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"></th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008*</th></tr></thead><tbody><tr><td><p>Saldo Altersprozess</p></td><td>997.7</td><td>1 138.5</td><td>823.5</td><td>-2 574.5</td></tr><tr><td><p>Saldo Kostenprozess</p></td><td>-200.2</td><td>-240.3</td><td>-186.1</td><td>-168.2</td></tr><tr><td><p><b>Saldo Risikoprozess</b></p></td><td><b>1 155.6</b></td><td><b>1 444.1</b></td><td><b>1 543.1</b></td><td><b>1 669.1</b></td></tr><tr><td><p>Bruttoergebnis</p></td><td>1 952</td><td>2 342</td><td>2 181</td><td>-1 073</td></tr><tr><td><p>Zwischenergebnis</p></td><td>1 295</td><td>1 565</td><td>1 950</td><td>- 472</td></tr><tr><td><p>Zuteilung an Überschussfonds</p></td><td>695</td><td>869</td><td>1 257</td><td>434</td></tr><tr><td><p>Gewinn Versicherer</p></td><td>600</td><td>696</td><td>693</td><td>-906</td></tr><tr><td><p><b>Bruttoergebnis ohne Abzockerei bei Risikoprämien</b></p></td><td><b>797</b></td><td><b>898</b></td><td><b>637.9</b></td><td><b>-1 842.1</b></td></tr></tbody></table><p>* Zahlen verzerrt durch die miserablen Resultate der Swisslife
</p><p>Diese Feststellungen führen zu Fragen an die Aufsichtsbehörde Finma, die die Tarife der Versicherer für das BVG-Geschäft genehmigt. Laut Art. 38 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) muss die Finma prüfen, ob die Prämien den Schutz der Versicherten vor Missbrauch gewährleisten. Wenn Prämien mehr als doppelt so hoch sind wie die Kosten, teilweise sogar viermal so hoch, dann sind sie weder risiko- noch kostengerecht, und es liegt ein klarer Fall von Missbrauch gegenüber den Versicherten vor. Eine solche Abzockerei ist niemals zu rechtfertigen. Wieso genehmigt die Finma diese Prämientarife dennoch?&nbsp;
</p><h3>Geld im Überschussfonds gehört nicht den Versicherern, sondern gilt als Eigenkapital der Versicherer</h3><p>Die Überschussfonds wurden im 2008 mit 433.5 Mio. Fr. gespiesen, daraus entnommen und den rückversicherten Vorsorgeeinrichtungen ausbezahlt wurden 943 Mio. Franken. Ende 2008 lagen insgesamt 1'262 Mio. Franken in diesen Fonds. Wieviel dieser Mittel die Versicherer auszahlen müssen bzw. dürfen, ist aufsichtsrechtlich geregelt. Diese Überschussfonds haben es in sich. Sie sind, zusammen mit den missbräuchlich hohen Risikoprämien und einer extrem einseitigen und gesetzeswidrigen Verteilungsregel, ein zentrales Element des ausgeklügelten und für Nicht-Insider praktisch nicht durchschaubaren Abzockspiels der Lebensversicherer. Das geht so: Die „Überschussanteile“ werden mit grossem Tamtam den Überschussfonds zugewiesen. 90 % des gesamten Ertrags müssen die Lebensversicherer „zugunsten“ der Vorsorgenehmern (also den bei ihnen versicherten Vorsorgeeinrichtungen) „verwenden“. Für die Versicherten „verwendet“ gelten alle vom Versicherer getätigten Ausgaben – also z.B. auch Provisionen an Broker, die angeschlossene Firmen hin- und her verschieben, oder die Marketingausgaben der Versicherer. Dank den „Zuweisungen“ an den Überschussfonds können die Versicherer behaupten, sie hätten diesen sogar mehr als 90 %, nämlich z.B. 94 % oder 95 %, zugeteilt. In Wirklichkeit aber ist das Geld, das in diesen Überschussfonds liegt, den Vorsorgenehmern „nicht vertraglich geschuldet“. Nur das, was letztlich aus dem Fonds ausgeschüttet worden ist, gehört den Versicherungsnehmern. Das Geld im Überschussfonds gilt im Gegenteil als Teil der „Eigenmittel“ der Lebensversicherer (= Eigenkapital im Versicherungsjargon) und ermöglicht diesen somit, selbst weniger Eigenkapital zur Verfügung stellen zu müssen. Das hat zur Folge, dass der Gewinn auf dem verbleibenden, durch die Lebensversicherer selbst zu stellenden Eigenkapital prozentual umso höher wird. Oben haben wir aufgezeigt, dass die Lebensversicherer Verluste zuerst mithilfe der missbräuchlich hohen Risikoprämien decken. Bei grossen Verlusten dürfen sich die Versicherer aber auch an diesen &nbsp;&nbsp; Überschussfonds schadlos halten, bevor sie mit ihrem von den Aktionären gestellten Eigenkapital dafür gerade stehen müssen. Im Jargon der Finma heisst das „dem Überschussfonds zur Deckung eines Betriebsdefizits entnommen“. Konkret hätte die Swisslife im 2008 den Überschussfonds leeren dürfen. Sie hat es nicht getan, sondern den Verlust, der nach dem Aufbrauchen des Saldos aus den Risikoprämien (351 Mio. Franken) übrigblieb, ingesamt über eine Milliarde Franken, selbst getragen. Vermutlich hat sie aus Reputationsgründen so gehandelt. Sie hat sich also „nur“ bei den überrissenen Risikoprämien bedient, um ihre Verluste zu reduzieren. Sie hätte darüber hinaus aber auch den ganzen Überschussfonds von über einer halben Milliarde Franken plündern und so die Aktionäre entlasten dürfen.
</p><h3>Absurde und gesetzeswidrige „Mindestquote“</h3><p>Dass die „legal quote“ oder „Mindestquote“, so wie der Bundesrat und der Finma sie anwenden, gesetzeswidrig ist, haben wir schon mehrfach dargelegt. Das Gesetz spricht von „Überschüssen“, was nach weltweit gültiger Betrachtungsweise das Ergebnis der Einnahmen minus der Ausgaben ist. Bundesrat und Finma haben jedoch die gesamten Einnahmen als Überschuss deklariert. Die Versicherer haben in dieser Lesart Anspruch auf 10 % der gesamten Einnahmen. Logischerweise verteuert das die Vorsorge um bis zu 11 %. Wie oben dargelegt, dürfen die Versicherer aber ohne weiteres 100 % nehmen und Geld, das im Rahmen der Mindestquote offiziell den Versicherten zugewiesen worden ist, als Eigenkapital behandeln und bei Verlusten aufbrauchen. Dass die Berechnungsweise der legal quote absurd und lächerlich ist, zeigt sich in der Betriebsrechnung 2008 sehr deutlich: Die Axa Winterthur hat einen Gewinn von 136 Mio. Franken gemacht, nach einer Zuweisung an den Überschussfonds von (nur) 10 Mio. Franken. Laut Finma ergibt das eine legal quote von 91.5 %. Die Swisslife hingegen hat (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierte) Rückstellungen im Umfang von 365 Mio. Franken aufgelöst, den Saldo aus den (von den Versicherten und Arbeitgebern finanzierten) Risikoprämien von 351 Mio. Franken aufgefressen, keine Zuweisung an den Überschussfonds gemacht – und hat laut Finma eine Mindestquote von 288 %.
</p><h3>Ein todsicheres Geschäft für die Versicherer, aber ein schlechtes Geschäft für die Versicherten und die Arbeitgeber</h3><p>Die Versicherer spielen ein gezinktes Spiel. Sie haben das Recht, 10 % aller Einnahmen für sich zu beanspruchen. In guten Jahren machen sie fette Gewinne, die fast ausschliesslich aus den massiv übersetzten Risikoprämien stammen, die sie den Versicherten und Arbeitgebern illegalerweise, aber mit Billigung ihrer Aufsichtsbehörde abknöpfen. Die Gewinne aus den Risikoprämien dürfen sie in schlechten Jahren zur Deckung von Verlusten einsetzen. Die Gelder, die sie offiziell als „Überschussanteil“ den Versicherungsnehmern zugeteilt haben, dürfen sie als Eigenkapital behandeln. Im Verlustfall dürfen sie diese Überschussfonds sogar plündern, bevor sie ihre Aktionäre zur Kasse bitten müssen. Wenn sie nicht ganz so lausig wirtschaften wie die Swisslife, dann gibt es für sie fast immer Gewinne. Wenn nicht, können sie die Verluste den Versicherten und Arbeitgebern belasten. Das BVG-Geschäft können sie dank der Überschussfonds mit „echtem“ Eigenkapital in der Höhe von nur 2 bis 4 % betreiben, womit sie im Schnitt der letzten Jahre Eigenkapitalrenditen von durchschnittlich über 10 % erzielt haben.
</p><p>Dieses Modell „verkaufen“ die Lebensversicherer mit der Behauptung, sie gäben Garantien. Bei ihnen müssten die Versicherten und die Arbeitgeber keine Sanierungsbeiträge bezahlen. Wer die Risiken wirklich trägt und was die Garantien wert sind, haben wir oben gesehen. Es liegt auch auf der Hand, dass diese Art von Vorsorge auf Dauer deutlich teurer ist als die Vorsorge bei autonomen Vorsorgeeinrichtungen. Aber auch die Behauptung, bei den Versicherern gäbe es nie Sanierungsbeiträge, stimmt nicht. Pensionskassen dürfen Sanierungsmassnahmen erst dann ergreifen, wenn sie in Unterdeckung sind. Laut einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2004 dürfen die Lebensversicherer aber sogar präventiv Sanierungsbeiträge verlangen, also bevor es überhaupt eine Unterdeckung gibt. Diese Möglichkeit steht ihnen zusätzlich zu den oben aufgeführten Tricks offen. Die Versicherungsgesellschaften müssen also letztlich im BVG-Geschäft überhaupt kein Risiko tragen. Dann ist es aber, jedenfalls in einer obligatorischen Sozialversicherung, auch nicht akzeptabel, dass sie Gewinne machen dürfen!</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-184</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 11:13:00 +0100</pubDate><title>NEIN sagen – den Lebensversicherern endlich die rote Karte zeigen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nein-sagen-den-lebensversicherern-endlich-die-rote-karte-zeigen</link><description>Die Senkung des Umwandlungssatzes führt zu sozialen Härten. Ein NEIN zu dieser Vorlage wäre zudem ein erster Schritt, den Lebensversicherungen endlich das Handwerk zu legen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein Nein zur Senkung des Umwandlungssatzes am 7. März drängt sich aus den folgenden vier Gründen auf:&nbsp;</p><ul><li>Von der Senkung betroffen wären vorwiegend Arbeitnehmende, die ihr ganzes Leben kleine Löhne hatten und im Alter und im Vorsorgefall nur kleine Renten erhalten. Selbst mit der AHV-Rente zusammen sind diese Renten sehr knapp, oft zu knapp. Würden diese Renten wegen einem tieferen Umwandlungssatz um mehrere Prozente gesenkt, dann würde diesen RentnerInnen dringend benötigtes Renteneinkommen fehlen. Von theoretischen und modellmässigen Prozenten können Menschen nicht leben, sie brauchen Franken! Eine Senkung des Umwandlungssatzes ohne flankierende Massnahmen, die diese Senkung ausgleichen würden, ist deshalb nicht akzeptabel. Der SGB hat solche flankierenden Massnahmen von Anfang an gefordert, Bundesrat und Parlament haben ihm aber kein Gehör geschenkt.</li></ul><ul><li>Die Lebensversicherer machen Gewinne auf den Altersrenten, selbst im schlechten Anlagejahr 2008<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes würde ihren Gewinn noch erhöhen – auf Kosten der RentnerInnen. Auch bürgerliche Politiker haben im Parlament offen zugegeben, dass sie den Umwandlungssatz wegen den Lebensversicherern senken wollen. „Aber primär müssen wir den Umwandlungssatz wegen der Lebensversicherungen senken“, so Ständerat Rolf Büttiker, FDP, am 11. Dezember 2008. Es geht nicht an, dass man obligatorische Sozialversicherungsleistungen senkt, um privaten, gewinnorientierten Firmen noch mehr Gewinn zu verschaffen! Vor wenigen Jahren haben die Lebensversicherer schon Knall auf Fall die Umwandlungssätze im überobligatorischen Bereich gesenkt, auf 5.8 % (Männer) und 5.4 % (Frauen), was für die Betroffenen Senkungen um 19 bis 25 % auf einen Schlag zur Folge gehabt hat. Die Betroffenen hatten keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Am 7. März haben sie nun endlich die Gelegenheit, den Versicherern die rote Karte zu zeigen.</li></ul><ul><li>Die Aufsichtsbehörde Finma müsste die Versicherten vor Missbrauch der Versicherer schützen und hat den gesetzlichen Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Prämientarife risiko- und kostengerecht sind. Sie genehmigt aber seit Jahren Risikoprämien, die bis zu viermal so hoch sind wie die Kosten, und erlaubt den Versicherern so, die Versicherten auszuplündern. Damit nicht genug: Das Parlament hat vor einigen Jahren eine Gesetzesbestimmung angenommen, die die Gewinne der Versicherer auf 10 % der Überschüsse beschränkt. Der Bundesrat hat hinterher einfach die Gesamteinnahmen („Ertrag“) zu Überschüssen umdeklariert. Dank diesem gesetzeswidrigen Trick können sich die Versicherer weiterhin masslos aus dem BVG-Geschäft bedienen. Doch auch die „Überschussanteile“, die die Versicherer gnädigerweise den Versicherten aus den von diesen selbst bezahlten, zu hohen Prämien zubilligen, stehen diesen gemäss Bundesrat nicht wirklich zu: Sie zählen zum Eigenkapital der Lebensversicherer und dürfen von diesen zur Deckung von Verlusten verwendet werden. Viel Gewinn ohne Risiko, staatlich abgesegnet durch Parlament und Bundesrat. Diesen Wegelagerern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Der erste Schritt dazu ist ein Nein am 7. März.</li></ul><ul><li>In der parlamentarischen Pipeline ist eine ganze Reihe von Sozialversicherungsabbauvorlagen: 11. AHV-Revision, Revision der Arbeitslosenversicherung, Revision der Unfallversicherung usw. Stoppen wir diese Abbau-Orgie mit einem Nein am 7. März!</li></ul><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Dieses und das folgende Argument entwickelt Colette Nova ausführlich im folgenden Newsletter-Beitrag zur Betriebsrechnung 2008 der Lebensversicherer im BVG-Geschäft.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-653</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:33:00 +0100</pubDate><title>PUK auf der Zielgeraden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/puk-auf-der-zielgeraden</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Am 7. Dezember 2009 hatte SGB-Präsident Paul Rechsteiner als erster eine PUK zur Bankenkrise verlangt. Was zuvor viel Abwehr mobilisierte, wird jetzt reif: In der kommenden Session dürfte der entsprechende Entscheid fallen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>„Bis heute gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Lehren aus dem Beinahe-Kollaps des Finanzsystems auch nur in Ansätzen gezogen worden wären. Die Spitze der UBS strebt dieselben oder gar noch höhere Gewinnziele und Eigenkapitalrenditen an wie vor der Finanzkrise. Ohne eine erneut hoch risikoträchtige Geschäftspolitik sind diese Ziele nicht zu erreichen. Die risikotreibende Boni-Praxis wird, abgesegnet durch die Finma, in nur leicht veränderter Form weitergeführt.“&nbsp;
</p><p>Unter anderem mit diesen Argumenten verlangte SGB-Präsident Paul Rechsteiner am 7. Dezember 2009 die Einsetzung einer Finanzskandal-PUK. Das Büro des Nationalrates hat am 5. Februar einen entsprechenden Beschluss gefasst. Themen der PUK-Untersuchung sollen die Regulierung des Finanzsektors wie auch die Übermittlung von UBS-Kundendaten an die USA bilden.
</p><p>Anfangs März wird das Büro des Ständerates entscheiden. Eine PUK-Untersuchung ist dringend notwendig. Es wäre verantwortungslos, wenn die Politik die schlimmste Wirtschaftskrise seit 70 Jahren einfach schulterzuckend zur Kenntnis nehmen wollte, ohne Lehren für die Zukunft abzuklären. Das zum Glück wenig wahrscheinliche Njet wäre nichts anderes als eine Selbstkastration der Politik gegenüber einer Wirtschaft ohne Bodenhaftung.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision,&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und&nbsp;Vorstösse zur Migration.<br></i></b></p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-652</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:28:00 +0100</pubDate><title>Zuwanderung: Pisten für Integration offen – wenn nicht die Brandredenfraktion obsiegt </title><link>https://www.sgb.ch/themen/migration/detail/zuwanderung-pisten-fuer-integration-offen-wenn-nicht-die-brandredenfraktion-obsiegt</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird am 3. März in einer ausserordentlichen Session ein Sammelsurium an Vorstössen zu Migrationsfragen beraten. Die gleiche Übung wird der Ständerat am 18. März durchziehen. Die Rechte wird über Imame, kriminelle Asylanten und Sozialschmarotzer wettern. Einige Vorstösse erlaubten aber auch, die wirklichen Herausforderungen in der Migrationspolitik anzupacken. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt lässt sich nur durch einen effektiven Schutz der hiesigen Arbeitsbedingungen und eine aktive Arbeitsmarktpolitik verbessern. Genau jene Kreise, die nun lauthals gegen die Personenfreizügigkeit wettern, verhindern immer wieder, dass unsere Saläre mit Mindestlöhnen in GAV oder NAV geschützt werden, dass Arbeitsmarktkontrollen durchgeführt werden und dass Gewerkschaften für die Rechte der Arbeitnehmenden einstehen können. Es fehlen immer noch allgemeinverbindliche GAV in Branchen, die einen markanten Zuwachs von EU-Arbeitnehmenden verzeichnen. An der Sondersession soll eine Reihe von Vorstössen, etwa von Paul Rechsteiner, Marina Carobbio Guscetti und Hans-Jürg Fehr, behandelt werden, die eine konsequente Umsetzung der flankierenden Massnahmen fordern. Wer die Sorgen der inländischen Arbeitnehmenden Ernst nimmt und an Lösungen in der Migrationspolitik interessiert ist, unterstützt diese Vorstösse.
</p><h3 style=" text-align:justify">Chancengleichheit verwirklichen</h3><p>Ausländische Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt nicht die gleichen Chancen wie die schweizerischen Kolleg/innen. Vor allem die ausländischen Jugendlichen sind von Startschwierigkeiten betroffen. Für sie gestaltet sich die Lehrstellensuche äussert mühselig. Immerhin hat der Bundesrat hier den Handlungsbedarf erkannt. Er beantragt Annahme des Postulates von Josiane Aubert (SP VD), das Massnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit für ausländische Jugendliche bei der Lehrstellensuche fordert. Besonders schwierig ist die Situation jener Jugendlichen, die keinen legalen Aufenthaltsstatus aufweisen können. Diese „Sans Papiers“-Jugendliche können trotz bester Integration und guten Schulleistungen keine Berufslehre beginnen. Eine menschlich wie auch wirtschaftlich stossende Situation. Am 3. März kommen drei Motionen von Luc Barthassat (CVP GE) und Christian van Singer (Grüne VD) sowie jene von Antonio Hodgers (Grüne GE) zur Abstimmung, die eine Legalisierung von jugendlichen „Sans Papiers“ verlangen, um ihnen eine Berufs- oder höhere Schulausbildung zu ermöglichen. Anders als einzelne bürgerliche Regierungsräte oder Parlamentarier will aber die bürgerliche Mehrheit des Bundesrates keine Chancengleichheit für diese Jugendliche und lehnt die Vorstösse ab. Hoffentlich folgt die Mehrheit der eidgenössischen Räte nicht dieser Meinung.
</p><p>Die Wirtschaftskrise trifft die ausländischen Erwerbstätigen besonders hart. Ihre Sprach- oder Ausbildungsdefizite wiegen nun besonders schwer. Grund genug, in ihre Nachbildung zu investieren und so ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhöhen. Mittels Motion fordert André Daguet (SP BE) Bildungsgutscheine und Zeitkredite für Migrant/innen, damit diese ihre Kenntnisse der jeweiligen Landessprache verbessern können. Den Lippenbekenntnissen müssen die bürgerlichen Parteien nun endlich konkrete Massnahmen folgen lassen. Sprachkurse sind für viele Eingewanderte immer noch kostspielig oder aufgrund der meist prekären Jobs mit überlangen Arbeitszeiten häufig zeitlich nicht zu bewältigen. Der immer höhere Stellenwert der Sprachkenntnisse am Arbeitsplatz oder bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung bzw. Einbürgerung verlangt nach griffigen Umsetzungskonzepten. Wenn in der Migrationspolitik immer wieder von Fordern und Fördern die Rede ist, braucht es auch konkrete Fördermassnahmen.
</p><h3 style=" text-align:justify">Integration dank Anerkennung</h3><p>Wer sich an einem Ort nicht akzeptiert fühlt, wird sich dort kaum integrieren. Die Schweiz hat eigentlich eine lange Tradition in der Anerkennung von verschiedenen Sprachen, Religionen oder kulturellen Eigenschaften. Sie ist mit diesem Konzept erfolgreich gefahren. Es widerspricht also der schweizerischen Tradition, wenn Andersartigkeit hierzulande keinen Platz mehr haben darf. Die Andersartigkeit und gleichzeitig die Verbundenheit mit der Schweiz sind zentrale Ausprägungen der Identität der Ausländer/innen der zweiten Generation. Secondos sind heute eine prägende Bevölkerungsschicht der Schweiz. Ihre Leistungen in Wirtschaft, Kultur, Sport oder in der Gesellschaft sind offenkundig. Viele von ihnen besitzen nebst dem Schweizer Pass auch die Staatsangehörigkeit des Herkunftlandes ihrer Eltern. Wirklich akzeptiert sind die Secondos in der Schweiz aber nicht. Denn ansonsten würden Vorstösse wie die Motion der ehemaligen Nationalrätin Jasmin Hutter direkt in den Müll wandern. Hutter will bei Einbürgerung das Doppelbürgerrecht abschaffen. Das Doppelbürgerrecht hat jedoch nichts mit einer 5er-und-Weggli Mentalität zu tun, noch mit der Loyalität gegenüber der Schweiz, sondern ist Ausdruck der Identität auch vieler Secondos. Diese Anerkennung ihrer Andersartigkeit bei gleichzeitiger Verbundenheit braucht es, wenn die Integration der ausländischen Bevölkerung wirklich das Ziel der schweizerischen Migrationspolitik sein soll.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision,&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-651</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:23:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Immer noch auf Blockade- und Abbaukurs</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-immer-noch-auf-blockade-und-abbaukurs</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Frühjahrssession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Fazit: Obwohl die Erstauflage von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 wegen geballtem Abbau hochkant abgelehnt worden ist, haben es die Räte nicht geschafft, aus dieser Logik herauszukommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung: So liest sich die Zweitauflage der 11.AHV-Revision bis jetzt.&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: Bürgerliche wollen keine oder nur mickrige Abfederung</h3><p>Im ersten Durchgang hat der Nationalrat jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen wollte die Rentenkürzungen mildern,&nbsp; abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber mickrig und wird weitgehend sozial wirkungslos verpuffen. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken, also die Summe, wie sie durch die Erhöhung des Rentenalters der Frauen gespart wird, für die soziale Abfederung einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Bei diesem – auf den ersten Blick so erfreulichen - Beschluss trieben die Bürgerlichen jedoch nur ein taktisches Spiel. Hardliner, die gar keine Abfederung wollen, möchten so sicherstellen, dass am Schluss ein solcher „nackter“ Antrag durchkommt. Es ist also damit zu rechnen, dass das Parlament keine soziale Abfederung beschliesst. Fazit in diesem Bereich: seit 2004 hält die Eiszeit an.
</p><h3>Rentenanpassung: RenterInnen sollen blechen…</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, heute fix alle zwei Jahre (auch für die IV-Renten), soll neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % läge, würden die Renten erst angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen wäre. Diese Verschlechterung hätte für die RentnerInnen einen spürbaren Kaufkraftverlust zur Folge. Denn sie müssten länger auf Anpassungen warten.&nbsp;
</p><p>Ist resp. wäre das alles nur ferne Zukunftsmusik? Nein. Das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % und damit die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liegt nicht in weiter Ferne. Durch die Überweisung von 5 Mia. Franken als Startkapital an die IV (2011) und durch die Nicht-Berücksichtigung des „Nationalbank-Gold-Geschenkes (7 Mia Franken) könnte dieser Fondsstand von unter 70 % rasch erreicht werden.&nbsp;
</p><h3>… und bluten</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung ganz aussetzen. Auch dieses aus aktueller Sicht sehr tief erscheinende Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wirkt auch hier der oben erwähnte buchhalterische Trick. Zweitens ist dem Parlament zuzutrauen, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Die Folgen für die RentnerInnen: die Renten, heute schon, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung, nicht existenzsichernd, würden sich im Lauf der Jahrzehnte massiv entwerten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;AVIG-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-650</guid><pubDate>Thu, 18 Feb 2010 10:15:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision: Das Volk wird entscheiden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-das-volk-wird-entscheiden</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Weg war vorgebahnt und je länger das Parlament an der Vorlage herumbastelte, umso verheerender wurde Abbauschritt auf Abbauschritt getürmt. Aussicht auf Rettung besteht kaum – deshalb hat der SGB das Referendum beschlossen: gegen eine Revision, die die Arbeitslosen bestrafen will. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das kommt kaum je vor: der SGB-Vorstand hat das Referendum gegen die Revision des &nbsp;Arbeitslosenversicherungsgesetzes bereits am 3. Februar beschlossen. In der Frühjahrssession werden sich beide Räte jedoch erneut über die Vorlage bücken und Differenzen &nbsp;bereinigen müssen. Schon jetzt ist aber klar: In einer seltenen Verwechslung von Ursache und Wirkung haben die Räte einen eigentlichen Kreuzzug gegen die Arbeitslosen veranstaltet. Der kumulierte Leistungsabbau hat ein unerträgliches und arrogantes Ausmass angenommen. Getan wird, als ob es Arbeit genug gäbe – aber zuviel Entschädigungen für Arbeitslose, die sie deshalb nicht ergreifen würden.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Besonders attackiert wurden die Jugendlichen. Sie, die Hauptopfer der gegenwärtigen Krise, sollten eine Kürzung der Taggelddauer von heute 400 auf 130 Tage für bis zu 25-Jährige und auf 260 für 25- bis 30-Jährige hinnehmen. Dazu kommt ein Abbau der Taggelder für Beitragsbefreite von heute 260 auf 90 sowie eine schärfere Regelung der Zumutbarkeit. Ins Visier genommen wurden auch die Langzeitarbeitslosen. Die Bestimmung, wonach in besonders von der Krise betroffenen Regionen die Taggelder auf 520 Tage verlängert werden können, soll fallen. Gleichzeitig will der Nationalrat nach einem Jahr Arbeitslosigkeit die Taggelder in zwei Schritten um je 5 % kürzen.
</p><p>Möglich ist, dass in der Frühjahrssession die eine oder andere Verschlimmerung noch ein bisschen abgemildert wird.&nbsp; An der Gesamtwirkung wird das nichts ändern. Gerade dann, wenn die durch die Masslosigkeit der Finanzjongleure verursachte Arbeitslosigkeit steigt, gerade dann also, wenn die Betroffenen Schutz dringend nötig hätten, gerade dann wird dieser Schutz weitmaschig durchlöchert. Solches Verhalten bezeichnet der Duden als „pervers“.
</p><p>Deshalb wird der SGB im breiten Bündnis dafür sorgen, dass diese sozial blinde Vorlage kentert. Und er kann dies guten Gewissens tun, weil das gültige Gesetz einen effizienten Mechanismus zur Eindämmung der Schulden kennt.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ausserdem in der Sessionsvorschau: 11. AHV-Revision, Vorstösse zur Migration und eine PUK zur Bankenkrise.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-191</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:36:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich – doch nicht?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/und-sie-bewegt-sich-doch-nicht</link><description>Lange war es so: langsam, aber zäh, Jahr für Jahr im Tempo der Schnecke, aber unbeirrt auf Kurs, holten die Frauen in der Schweiz auf. Heute ist das nicht mehr so. Der Lohnabstand hat wieder zugenommen. Es droht der grosse Rückschlag. Dagegen ist anzutreten. Die Gewerkschaften wollen das. Unter anderem mit einer Demo am 13. März.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit 1996 hat sich der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau stets abgeschwächt. Eindrückliche Sprünge waren zwar nicht zu verzeichnen, und die Differenz blieb immer noch beschämend hoch. Aber: sie bildete sich zurück, kontinuierlich. Und nun plötzlich das: 2008 nimmt der Abstand zwischen Männer- und Frauenlöhnen wieder zu. Gemäss Lohnstrukturerhebung 2008 verdienten Frauen in der Schweiz 19.3 Prozent weniger als Männer. Das ist eine Verschlechterung von 0,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2006 (18,9 % Differenz). Diese jüngsten Zahlen wirken wie eine Ohrfeige. Obwohl „Gleichstellung“ auf der Ebene der verbalen Bekenntnisse so etwas wie eine Selbstverständlichkeit geworden ist, obwohl die Gewerkschaften seit Jahren versuchen, entsprechende Postulate in Kollektivverhandlungen durchzubringen, obwohl das Gesetz seit 14 Jahren unmissverständlich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit verlangt, tritt ein solcher Rückschlag ein. Er kann nicht anders interpretiert werden, als dass sich viele Arbeitgeber halt doch einen Deut um Lohngleichheit kümmern. Sonntagspredigten kennzeichnen nicht die Montagswirklichkeit.
</p><h3>„Opfer“ noch und noch</h3><p>Der Rückschlag in der Lohngleichheit ist kein isoliertes Phänomen. Frauen sollen auch in anderen Bereichen Opfer bringen:</p><ul><li>Mit der 11. AHV-Revision soll das Rentenalter für Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Das ist Gleichstellung per Verschlechterung für die Frauen – und ohne jeglichen auch nur von einem Anflug sozialer Verantwortung gekennzeichneten Blick auf den Arbeitsmarkt.&nbsp;</li></ul><ul><li>Obwohl weitere Schritte zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit in der Schweiz dringend notwendig wären, tut sich hier viel zu wenig. Es fehlen nach wie vor 50'000 Plätze in Kindertagesstätten für 84'000 Kinder.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die Mehrheit der Frauen arbeitet Teilzeit. Wer Teilzeit arbeitet, ist oft schlechter gestellt bei Lohn (Stundenlohn), Krankheit, Weiterbildung, beruflicher Laufbahn und bei der Planbarkeit seiner Zeit (z.B. Arbeit auf Abruf). Deshalb möchten viele Frauen ihr Pensum erhöhen. Nur: das wird ihnen aktuell zumeist verweigert.&nbsp;</li></ul><h3>Für Bewegung sorgen</h3><p>Gegen diesen grossen Rückschlag müssen sich die Gewerkschaften wehren. Sie müssen ihre Forderungen</p><ul><li>Löhne rauf und Lohngleichheit jetzt!</li></ul><ul><li>Nein zur Erhöhung des Frauenrentenalters!</li></ul><ul><li>Soziale Sicherheit dank starken Sozialversicherungen!</li></ul><ul><li>Mehr Kinderbetreuungsplätze mit fairer Finanzierung!</li></ul><p>klar und deutlich ausdrücken. Und sie werden dies tun, vereint mit Kräften, die in dieselbe Richtung zielen. So werden im Rahmen des Internationalen Frauentages (8. März) und der dritten weltweiten Aktion der Marche mondiale des femmes<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;Gewerkschaftsfrauen, die SGB-Frauenkommission und Marche mondiale des femmes gemeinsam zu einer grossen farbigen Frauendemo aufrufen.&nbsp;
</p><p>Sie findet statt:
</p><p>Samstag, 13. März 2010, Bern&nbsp;
</p><p>Besammlung: 13.30 Schützenmatte&nbsp;
</p><p>Schlusskundgebung auf dem Bundesplatz&nbsp;
</p><p>Anschliessend Fest in der Reitschule Bern.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Marche mondiale des femmes ist ein weltweites feministisches Aktionsnetzwerk, das Gruppierungen und Organisationen von Basisfrauen vereint. Rund um die Welt mobilisieren sich die Frauen, um die Gleichstellung voranzutreiben und um Armut und Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Sie fordern ein Recht auf Erwerbsarbeit und soziale Sicherheit, den Zugang zu öffentlichen Gütern (Service Public), Frieden und Entmilitarisierung und ein Ende der Gewalt an Frauen. Zwischen dem 8. und 18. März 2010 ist der Frauenmarsch in der Schweiz unterwegs.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-190</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:34:00 +0100</pubDate><title>Die Krise hat System – deshalb ist das System zu ändern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/die-krise-hat-system-deshalb-ist-das-system-zu-aendern</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit den jüngsten Entscheiden des Bundesverwaltungsgerichts hat die Bankenkrise in der Schweiz eine neue Dynamik erhalten. Im Zentrum der politischen Diskussion steht einmal mehr die UBS. Das ist im konkreten Fall inhaltlich zwar nicht falsch. Doch darf keinesfalls vergessen werden. Die Krise hat System. Und wer nichts daran ändern will, hat ein grosses Interesse, dass das Problem der Bankenkrise an einer einzelnen Bank, der UBS, bzw. an der Führung der UBS aufgehängt wird.&nbsp;
</p><p>Es ist unbestritten: Die alte UBS-Führung unter Ospel, Wuffli, Spuhler hat in gleichem Mass einen miesen Job gemacht, wie sie arrogant war. Und es ist ebenso klar, dass die neue Crew um Grübel und Villiger mit ihren wahnwitzigen Renditevorstellungen, ihren Entlassungsvorhaben und Boni-Programmen punkto Arroganz und hochriskanter Geschäftsführung sich kaum von ihren Vorgängern unterscheidet.&nbsp;
</p><p>Doch wer das Ziel hat, nach der Krise eine sicherere und gerechtere Wirtschaft zu haben, für den kann es nicht prioritär sein, die heutige UBS-Leitung zu zwingen, die Daten an die USA auszuliefern und sich so strafbar zu machen. Denn dann wären Einzelpersonen schuldig. Und wenn diese Einzelpersonen vor Gericht gezogen und bestraft wurden, ist der Fall erledigt und es kann wieder geschäftet werden, als wäre nichts gewesen. Eine solche Lösung ist ganz im Interesse derjenigen, die die alte Geschäftsweise vor der Krise mit dem Laisser-faire und dem Bankgeheimnis zurück haben wollen. Darum führt kein Weg an einer politischen Lösung des Problems vorbei.&nbsp;
</p><p>Auch der Fokus auf die Lösung der so genannten „too-big-to-fail“-Problematik kann von ähnlichem Wunsch getrieben sein. Künftig sollen Grossbanken Konkurs gehen können, ohne dass der Staat einspringen muss. Das ist im Interesse der Verfechter eines Laisser-faire im Finanzsektor.&nbsp;
</p><p>Doch gerade dieses wirtschaftspolitische Laisser-faire ist eine der Hauptursachen der Krise. Die Finanzmärkte wurden dereguliert, in der Steuer- und Einkommenspolitik wurde die hohen Einkommen begünstigt und die tieferen gedrückt, was in vielen Ländern zu einer enormen Verschuldung geführt hat, und der Finanzsektor wurde sich selber überlassen. In der Schweiz war und ist die Willfährigkeit der Behörden gegenüber dem Finanzsektor besonders ausgeprägt.&nbsp;
</p><p>Damit diese fehlende Unabhängigkeit der Behörden vom Finanzsektor aufgearbeitet und ein Schlussstrich darunter gezogen werden kann, braucht es eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK. Es braucht Stabilisierungsmassnahmen im Finanzsektor, die weit über die Lösung des "too-big-to-fail"-Problems hinausgehen wie z.B. eine Re-Regulierung der Derivatemärkte und eine deutliche Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen. Und es braucht eine gerechtere Einkommensverteilung. Ein erster Schritt ist eine Besteuerung aller hohen Boni und eine Ausschüttung der Einnahmen an Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen. Diese Massnahme würde die Kaufkraft im Inland stärken und die Konjunktur stabilisieren. Und sie wäre ein Signal an die Bevölkerung, die unter der Krise leidet und sich von der Regierung im Stich gelassen fühlt. Einer Regierung, die die Grossbanken gerettet hat und die die von Arbeitslosigkeit bedrohte Bevölkerung nun im Regen stehen lässt.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-189</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:29:00 +0100</pubDate><title>Zuerst den Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen erhöhen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-den-druck-auf-die-viel-zu-teuren-sammelstiftungen-erhoehen</link><description>Alle BVG-Fachleute seien für die Senkung des Umwandlungssatzes, behaupten die Befürworter der Vorlage immer wieder lautstark. Die Behauptung hat einen kleinen Haken: Sie ist falsch, wie das Interview mit Christoph Häberli, dem Präsidenten des Stiftungsrates der Pensionskasse des Baumeisterverbandes, zeigt.</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">Der Pensionskassenverband ASIP suggeriert in der Abstimmungskampagne gerne, dass sämtliche Fachleute der beruflichen Vorsorge für die Senkung des Umwandlungssatzes BVG sind. Sie als Stiftungsrat der Pensionskasse des Baumeisterverbandes stehen öffentlich gegen die Senkung ein. Was haben Sie für Gründe?</p><p>Selbst die NZZ hat kürzlich geschrieben, dass nur “die Mehrheit” der “Experten” für eine Senkung sei. Eine offizielle Abstimmung gab es meines Wissens nie. Gerade der Experte unserer Pensionskasse ist nicht dieser Meinung. Es gibt denn auch gute Gründe für die Annahme, dass weder die Lebenserwartung stetig und linear zunehmen wird (wie dies die Rentensenkungs-Experten behaupten), noch dass die Renditeerwartungen tatsächlich über Jahrzehnte so tief sein werden wie in den letzten Jahren. Erinnert sei an den New-Economy-Hype Ende der 90er Jahre. Damals behaupteten viele „Experten” auch, nun sei in der Wirtschaft alles anders als früher. Wenig später zeigte sich das klare Gegenteil. Die Ermittlung der möglichen Renditen mit vertretbarem Risiko wurde von der Nationalbank aufgrund einer Studie, die mehr als 60 Jahre erfasst, vorgenommen. Das ist daher zuverlässiger, als Schätzungen aufgrund der letzten fünf Jahre.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Würde eine Senkung des Umwandlungssatzes Ihre Arbeit als Stiftungsrat nicht enorm erleichtern? Sie könnten nach wie vor höhere Umwandlungssätze anwenden, diese aber nach Notwendigkeit senken?&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><p>Es entspricht gutschweizerischer Mentalität, überall Sicherheitspolster und Auffangbecken&nbsp;&nbsp;einzubauen. Daher besteht die Gefahr, dass bei einem zu tiefen Umwandlungssatz zu viele Reserven aufgebaut und nicht sinnvoll und rechtzeitig wieder abgebaut werden. Die hohe Fluktuationsrate der Arbeitnehmer zwischen den Betrieben und – aufgrund der heutigen Struktur der 2. Säule – zwischen den Kassen führt dann dazu, dass immer wieder die gleichen Arbeitnehmer Reserven für andere aufbauen, selbst aber nie davon profitieren können. Daher braucht es diese Freiheit nicht, wenn sie nicht zwingend notwendig ist. Zudem muss zuerst der Druck auf die viel zu teuren Sammelstiftungen der Versicherungsgesellschaften erhöht werden. Diese wollen ja nur deshalb höhere Überschüsse generieren, weil sie davon einen fixen Anteil abschöpfen können.&nbsp;&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sähen Sie für Alternativen, um zukünftige Löcher in den Pensionskassen zu verhindern und trotzdem die Leistungen beizubehalten?&nbsp;</p><p>Die 2. Säule braucht dringend eine grundlegende Reform, damit zahlreiche Ineffizienzen ausgeräumt werden können. Am wichtigsten für mich ist, dass wesentlich weniger Geld sinnlos an Versicherungsgesellschaften (und dort in Manager-Boni) sowie in Form von Beratungs- und Vermögensverwaltungshonorare an die Banken abfliesst. In der Krankenversicherung spricht man von zuviel Verwaltungsaufwand bei rund hundert Kassen, in der beruflichen Vorsorge mischen immer noch fast dreitausend mit. Bevor die Leistungen gekürzt werden, müssen alle Mittel zur Straffung der Organisation ausgenützt werden.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-188</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:27:00 +0100</pubDate><title>Noch kein Sonnenaufgang in vielen Sektoren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/noch-kein-sonnenaufgang-in-vielen-sektoren</link><description>Das Ende des Tunnels zeichne sich ab. So interpretierte die Eidgenössische Zollverwaltung den gebremsten Rückgang des Schweizer Exportes im November 2009. Ist solcher Optimismus berechtigt? </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eine Analyse der drei grossen Exportsektoren – Chemie, Maschinen und Elektronik sowie Uhren – dämpft den allfälligen Optimismus. Wenn auch der Export der Chemieindustrie nach einer ausgeprägten Talfahrt vor allem während des zweiten Halbjahres 08 nunmehr wieder ansteigt, so kennen doch andere Exportzweige wie etwa die Maschinen- und Elektronik- sowie die Uhren-Industrie nicht den gleichen Aufschwung (s. Grafik). Bei den zwei letzteren ist Stagnation auf eher tiefem Niveau festzustellen – Zeichen eines wirklichen Aufschwungs zeigen sich nicht. Das ist beunruhigend. Denn es bedeutet, dass man in diesen Bereichen alles andere als rasch zur Produktion vor der Krise zurück finden wird. Und damit ebenso wenig zur entsprechenden Beschäftigung. Deutsch und deutlich heisst das: In den nächsten Monaten wird in diesen beiden Sektoren weiterhin mit Entlassungen zu rechnen sein.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Grafik:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Export, monatlicher Nominalwert, Januar 2004 bis November 2009, saisonbereinigt</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p>Quelle: Eidg. Zollverwaltung
</p><h3>Was tun?&nbsp;</h3><p>Zuerst einmal ist die Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate anzuheben. Das ist einerseits sozial, vor allem für die von Entlassung Bedrohten. Die Massnahme ermöglicht den Unternehmen jedoch gleichzeitig eine bessere Planung der Zukunft, den Erhalt von Know how sowie dessen Entwicklung durch Weiterbildung. Die Unternehmen sind damit bereit für den Tag des Wiederaufschwungs.&nbsp;
</p><p>Zum zweiten ist unbedingt zu verhindern, dass sich der Franken gegenüber dem Euro weiterhin stärkt, so wie das in jüngster Vergangenheit der Fall war. Ein stärkerer Franken bedeutet eine zusätzliche Exporthürde. Deshalb hat der SGB bei der Nationalbank interveniert, damit sich der Franken auf einen Kurswert von über 1,50 zum Euro einpendelt.&nbsp;
</p><p>Zum dritten braucht es eine intelligente Industriepolitik. Dazu gehört ein Finanzierungsfonds für Unternehmen, die sich dem ökologischen Umbau stellen und die so qualitativ hochstehende und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen wollen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Aussenwirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-187</guid><pubDate>Thu, 28 Jan 2010 11:25:00 +0100</pubDate><title>Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/wir-lassen-uns-nicht-fuer-dumm-verkaufen</link><description>Wer sich gegen die Unbilden des Lebens versichert, will die versprochene Leistung, wenn das versicherte Ereignis eintritt. Das ist bei der Diebstahlversicherung so, das ist bei der Lebensversicherung so. Und das muss auch für die Altersversicherung gelten. Soll aber nicht mehr, wenn es nach dem Willen der Rentenklauer gehen sollte.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Versicherten der obligatorischen zweiten Säule wurde versprochen, dass ihr angespartes Kapital bei der Pensionierung in eine Rente umgewandelt wird, die zusammen mit der AHV ausreicht, den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Dieses Versprechen steht sogar in der Bundesverfassung.
</p><p>Mit der geplanten Senkung des Umwandlungssatzes wird jetzt dieses Versprechen gebrochen. Das ist Betrug, das ist Rentenklau.
</p><p>Den Versicherten kann es eigentlich egal sein, welches die Gründe für die Senkung des Umwandlungssatzes sind. Ihnen wurde bei Beginn der Versicherung eine bestimmte Leistung versprochen, und diese Leistung gilt es zu erfüllen; darauf haben die Versicherten einen&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Anspruch. Und deshalb werden sie am 7. März auch Nein zur Senkung ihrer Rente sagen.
</p><p>Die Menschen würden älter, heisst es. Die Altersleistungen müssten deshalb länger bezahlt werden und dafür reiche das angesparte Kapital bei der bisherigen Rentenhöhe nicht. Also müsse man die Renten senken. Diese Begründung ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch: Aus der Tatsache, dass einige Menschen in Zukunft älter werden könnten, den Schluss zu ziehen, alle Menschen bräuchten im Alter weniger Rente, ist eine verquere Logik. Wenn das Argument der Längerlebigkeit stimmt, dann müssen vielmehr Massnahmen ergriffen werden, die das Rentenniveau und damit das abgegebene Versprechen bewahren.
</p><p>Aber der angeführte Grund für die Rentensenkung trifft auch objektiv nicht zu. Die beklagte Längerlebigkeit der Versicherten wurde bereits bei einer früheren Revision des BVG im Jahre 2003 durch eine Senkung des Umwandlungssatzes berücksichtigt. Damals hat man es allerdings geschafft, durch Kompensationsmassnahmen das Rentenniveau unverändert zu lassen. Wer jetzt noch einmal den Umwandlungssatz mit der Begründung der gestiegenen Lebenserwartung senken will, hält die Menschen für dumm.
</p><p>Auch das zweite Argument der Befürworter sticht nicht. Die zu erwartenden Renditen auf den Kapitalmärkten würden es den Pensionskassen nicht erlauben, genügend Rendite bei vertretbarem Risiko zu erzielen, um die Renten zu finanzieren. Woher wissen die das? Lesen sie das aus den Tarot-Karten? Das Versagen der Prognostiker vor der Finanzkrise, aber auch die im Dreimonatsrhythmus korrigierten Vorhersagen zum Wirtschaftswachstum durch die Prognoseinstitute oder die sich fröhlich widersprechenden Voraussagen der Börsenanalytiker zeigen deutlich: Aussagen über künftige Renditen haben die Treffergenauigkeit von Horoskopen. Damit eine Senkung der Renten für Millionen von Versicherten zu begründen, ist eine Unverfrorenheit.
</p><p>Die einzige Aussage, die wir über künftige, langfristige Renditemöglichkeiten machen können, ist ein Blick in die Vergangenheit. Und dieser Blick zeigt: In den letzten 80 Jahren konnten die für unsere Pensionskassen benötigten Renditen problemlos erzielt werden. Das ist keine Garantie für die Zukunft, aber ein Indiz, das mehr zählt als die düsteren Prophezeiungen der selbst ernannten Rendite-Propheten.
</p><p>Und eines gilt es bei der Diskussion über die geplante Rentensenkung immer auch zu berücksichtigen: Die Altersvorsorge ist ein Riesengeschäft, und bei diesem Geschäft wollen die Versicherungskonzerne ein grösseres Stück vom Kuchen. Das geht nur, wenn die staatliche und obligatorische Altersvorsorge und damit auch die Solidarität zwischen den Versicherten, zwischen Jungen und Alten geschwächt werden. Dann sind immer mehr Menschen gezwungen, privat für das Alter vorzusorgen, und die Profite der Versicherungskonzerne zu mehren.
</p><p>Weil immer mehr Menschen dieses Spiel durchschauen, werden sie am 7. März Nein sagen zur geplanten Senkung des Umwandlungssatzes.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-186</guid><pubDate>Wed, 27 Jan 2010 11:19:00 +0100</pubDate><title>Erste Bildungsschritte für den ökologischen Umbau</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/erste-bildungsschritte-fuer-den-oekologischen-umbau</link><description>Der Nebel über dem Kopenhagener Welt-Klimagipfel vom letzten Dezember hat sich gelichtet. Sollen die Bestrebungen für einen öko-sozialen Umbau der Gesellschaft auch nur annähernd gelingen, dann sind in allen Feldern die Aufgaben entschieden anzupacken. Bildung und Forschung fällt dabei eine wichtige Rolle zu. In der Schweiz sind  erste Schritte eingeleitet.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Politik-Verantwortlichen in Kopenhagen leiden mutmasslich an derselben Krankheit wie die 15jährigen in den Staaten der OECD: 90 Prozent der 15jährigen halten die Umweltthemen zwar für relevant, aber nur 40 Prozent können Angaben zu den Ursachen und Zusammenhängen der Umweltverschmutzung machen. Bei den Jugendlichen kann diesem Mangel mit Bildung entgegengewirkt werden. Bei den Politiker/innen braucht es zusätzlich mehr Druck von Seiten der grün-sozial engagierten Menschen und ihren Organisationen.
</p><h3>Bildung für Nachhaltige Entwicklung</h3><p>Immerhin: in der Schweiz hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) die Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) in ihr Tätigkeitsprogramm 2008-14 für die Volksschule aufgenommen. Die BNE muss jetzt im Lehrplan 21, der in der Aushandlungsphase steht, verankert, die Lehrerbildung und die Lehrmittel müssen entsprechend angepasst werden.
</p><p>Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wurde vor sechs Jahren eine wichtige Basis für die nachhaltige Entwicklung geschaffen. Im Artikel 15 heisst es: Die berufliche Grundbildung dient der Vermittlung „der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnisse und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen“. In den bisher in Kraft gesetzten Verordnungen über die berufliche Grundbildung sind die in der Regel gemeinsam angeführten Bildungsziele Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz gut verankert – dank der regen Zusammenarbeit der SGB-Gewerkschaften mit der WWF-Bildungsstelle&nbsp;<a href="http://www.umwelt-berufe.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.umwelt-berufe.ch</a>. Wo das neue ökologische Bewusstsein auch überdurchschnittliche Profitaussichten ermöglicht, entstehen zuweilen auch neue Ökoberufe wie beispielsweise der Polybauer (<a href="http://www.polybau.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.polybau.ch</a>).
</p><h3>Neue Solarkompetenzen noch im Schatten</h3><p>Der Green New Deal stösst aber nicht zuletzt oft wegen fehlender Kompetenzen an seine Grenzen. So muss heute nicht nur allgemein der Ingenieur- und vor allem der Ingenieurinnen-Mangel beklagt werden. Ebenso fehlen viele Solar-Fachleute - auf jeder Kompetenzstufe. SGB-Gewerkschaften und Umweltverbände haben deshalb gemeinsam durchgesetzt, dass im Rahmen der dritten Stufe des Konjunkturprogrammes das Projekt &nbsp;<a href="http://www.energiewissen.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.energiewissen.ch</a>&nbsp;aufgegleist wurde. Damit wird diesem Mangel entgegen gewirkt. Das ist allerdings nur ein Anfang; v.a. für den Verkehr fehlt es an entsprechenden Initiativen, obwohl über die nachhaltige Reorganisation der Mobilität wahrscheinlich die Umweltziele am ehesten erreicht werden könnten.
</p><h3>Nachhaltige Förderung der Forschung und der Innovation</h3><p>Zurzeit steht die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) in der Vernehmlassung. Die SGB-Gewerkschaften werden auch hier, gemeinsam mit den Umweltverbänden, verlangen, dass dieses Gesetz die Grundlage abgeben muss, um zukünftig die wissenschaftliche Forschung und die wissensbasierte Innovation im Sinne einer sozialen und nachhaltigen Entwicklung zu fördern.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-199</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:57:00 +0100</pubDate><title>Soziale Sicherheit – Änderungen 2010</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-aenderungen-2010</link><description>Was gilt neu? Was bleibt unverändert? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen bei den Sozialversicherungsleistungen und -beiträgen ab 2010.</description><content:encoded><![CDATA[<h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">1. Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV</span></h3><p class="Absatznormal">In der AHV sind sowohl die Leistungen als auch die Beiträge unverändert geblieben. Sie betragen pro Monat:</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col"><br></th><th scope="col">Maximum</th><th>Minimum</th></tr><tr><td>Altersrente</td><td>1140.-</td><td>2280.-</td></tr><tr><td>Höchstbetrag bei Ehepaaren</td><td><br></td><td>3420.-</td></tr><tr><td>Witwen-/Witwerrente</td><td>912.-</td><td>1824.-</td></tr><tr><td>Waisen- und Kinderrenten</td><td>456.-</td><td>912.-</td></tr></tbody></table><p>AHV/IV/EO-Beiträge der Kulturschaffenden:&nbsp;Die generelle Befreiung von der Beitragspflicht von Einkommen bis zur Höhe von 2'200 Fr. pro Jahr und pro Arbeitgeber, die aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes eingeführt worden ist, benachteiligt Arbeitnehmende mit atypischen Arbeitsverhältnissen. Insbesondere für Kulturschaffende, deren Einkommen sich oft überwiegend oder ausschliesslich aus einer Vielzahl von kleinen Einkommen unterhalb dieser Schwelle zusammensetzt, hatte diese Regelung negative Folgen auf die Renten der AHV und der IV, aber auch auf allfällige Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung. Nach Intervention des SGB und der Verbände der Kulturschaffenden hat der Bundesrat eine Verordnungsänderung beschlossen, die diese Verschlechterung mindestens teilweise korrigiert. Ab dem 1. Januar 2010 werden nun systematisch auf allen Löhnen der Kulturschaffenden AHV/IV/EO-Beiträge sowie Beiträge an die ALV erhoben. Diese Beitragspflicht gilt für Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden.
</p><h3 class="Absatznormal">2. Invalidenversicherung IV</h3><p class="Absatznormal">Auch die Ansätze der IV-Renten und die Beiträge sind unverändert geblieben.</p><h3 class="Absatznormal">3. Berufliche Vorsorge BV</h3><p class="Absatznormal">Die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge sind unverändert geblieben und betragen:</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col">Eintrittsschwelle</th><th scope="col">20 520.-</th></tr><tr><td>Koordinationsabzug</td><td>23 940.-</td></tr><tr><td>Maximaler BVG-rentenbildender Jahreslohn</td><td>82 080.-</td></tr><tr><td>Maximaler koordinierter Lohn</td><td>58 140.-</td></tr><tr><td>Minimaler koordinierter Lohn</td><td>3 420.-</td></tr></tbody></table><p class="Absatznormal">Mindestzinssatz: Der Mindestzinssatz für das Jahr 2010 beträgt 2 %. Er gilt nur für die obligatorischen Guthaben, nicht aber für ausserobligatorische (d.h. vor- und überobli­gatorische) Guthaben.</p><p class="Absatznormal">Mindestumwandlungssatz: Die in der 1. BVG-Revision beschlossene Senkung des Umwandlungssatzes geht planmässig weiter. Für die Männer mit Jahrgang 1945, die im 2010 mit Alter 65 pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 7.00 %. Für Frauen mit Jahrgang 1946, die im 2010 im Alter von 64 Jahren pensioniert werden, gilt nun ein Umwandlungssatz von 6.95 %. Der Mindestumwandlungssatz BVG gilt nur für obligatorische Guthaben. Für überobligatorische Guthaben und in umhüllenden Vorsorgeplänen kann die Vorsorgeeinrichtung einen anderen Umwandlungssatz festlegen. Die oben erwähnte schrittweise Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist nicht zu verwechseln mit der per Referendum bekämpften weiteren Senkung dieses Satzes, über welche die StimmbürgerInnen am 7. März 2010 entscheiden werden.</p><p class="Absatznormal">Anpassung der Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung: Auf den 1. Januar 2010 werden jene obligatorischen Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst, die seit drei Jahren ausgerichtet werden. Für diese Renten, die 2006 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 2.7 %. Die darauffolgenden Anpassungen dieser Renten erfolgen im gleichen Ausmass und Rhythmus wie bei den AHV-Renten. Auch diese Anpassungen betreffen nur den obligatorischen Teil der Renten. Wenn die Renten über dem BVG-Minimum liegen, kann die Vorsorgeeinrichtung in Anwendung des Anrechnungsprinzips auf eine Teuerungsanpassung verzichten. Anpassungen der Altersrenten der zweiten Säule liegen im Ermessen des paritätischen Organs der Vorsorgeeinrichtung. Dieses muss darüber Bericht erstatten.</p><p class="Absatznormal">Beiträge an den Sicherheitsfonds BVG: Die Beitragssätze an den SiFo für das Bemessungsjahr für 2009 sind unverändert geblieben. Sie betragen 0,07% (für Zuschüsse bei ungünstiger Altersstruktur) und 0,02% (für Insolvenzen).Der maximale Grenzlohn, für den der Sicherheitsfonds im Falle von Insol­venz der Vorsorgeeinrichtung die Leistungen sicherstellt, beträgt 123'120 Franken.</p><p class="Absatznormal">Risikoversicherung BV für Arbeitslose: Der Beitragssatz beträgt gegenwärtig noch 0.8 % des koordinierten Tageslohnes. Da dieser Beitragssatz nicht kostendeckend ist, wird er im Laufe des Jahres 2010 erhöht werden.</p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal">Keine Zwangspensionierungen mehr: Am 1. Januar 2010 ist eine wichtige Änderung des Freizügigkeitsgesetzes (FZG) in Kraft getreten, die auf eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP) zurückgeht: Versicherte, die die Vorsorgeeinrichtung zwischen dem frühestmöglichen reglementarischen Vorbezugsalter und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen, können neu nicht mehr gezwungen werden, die Altersrente vorzubeziehen, was meist mit Rentenkürzungen verbunden ist. Sie haben Anspruch auf die Freizügigkeitsleistung, sofern sie ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder arbeitslos gemeldet sind.</p><h3 class="Absatznormal">4. Ergänzungsleistungen EL</h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Beträge für den sog. allgemeinen Lebensbedarf</span><span lang="DE">&nbsp;</span>betragen:</p><p class="Absatznormal">für Alleinstehende: 18'720 Fr.</p><p class="Absatznormal">für Ehepaare: 28'080 Fr.</p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">5. Krankenversicherung</span></h3><p class="Absatznormal">Die Prämien wurden wiederum erhöht. In der obligatorischen Versicherung mit den ordentlichen Franchisen beträgt die Erhöhung durchschnittlich 8.7 %. Die Erhöhungen bewegen sich je nach Kanton zwischen 3,6 und 14,6 %. Bei den Wahlfranchisen wurde der Rabatt gesenkt, was für diese Versicherte zu etwas grösseren Prämienerhöhungen geführt hat.</p><h3 class="Absatznormal">6. Unfallversicherung</h3><p><span lang="DE">Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beträgt unverändert 126’000 Franken im Jahr resp. 346 Franken im Tag.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal">7. Arbeitslosenversicherung ALV</h3><p class="Absatznormal">In den Kantonen Jura, Neuenburg und Waadt gilt vorübergehend (während einigen Monaten) eine längere Taggeldbezugsdauer.</p><h3 class="Absatznormal">8. Familienzulagen&nbsp;</h3><p class="Absatznormal">Zu den geltenden Ansätzen, siehe Website des BSV.</p><h3 class="Absatznormal">9. Gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a)</h3><p class="Absatznormal">Die Ansätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der maximal erlaubte Steuerabzug beträgt 6'566 Franken für Personen, die in der beruflichen Vorsorge versichert sind, resp. 32'832 Franken für Personen, die nicht in der beruflichen Vorsorge versichert sind.</p><h3 class="Absatznormal">10. Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft</h3><p class="Absatznormal">Keine Änderungen.</p><h3 class="Absatznormal">11. Militärversicherung</h3><p class="Absatznormal">Keine Änderungen.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-198</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:55:00 +0100</pubDate><title>Zahlen soll, wer die Krise verursacht hat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/zahlen-soll-wer-die-krise-verursacht-hat</link><description>Sie sind wieder ganz oben und sie fordern unverfroren Boni: die Topmanager aus der Finanzbranche. Mit seiner Forderung nach einer Bonisteuer von 50 % sorgt der SGB für Sand im Getriebe und für mehr Kaufkraft und damit Kriseneindämmung. </description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Theorie ist eine Bank eine Firma, die Kundengelder entgegennimmt und in Form von Krediten an Firmen und Private weitergibt. In der Praxis hingegen krallt die Bank einen grossen Teil des Geldes an sich. Auch gegenwärtig: Obwohl die Wirtschaft tief in der Krise steckt, schreiben die Banken - insbesondere die Investmentbanken – hohe Gewinne. Und die Manager- und Topbankerboni sprudeln wieder, als wäre nichts gewesen.
</p><p>Die Gewinne sind zu einem grossen Teil eine Folge der Stabilisierungsmassnahmen der Staaten und Zentralbanken. Die Geldmarktzinsen sind sehr tief, so dass die Banken günstig zu Geld kommen. Die Wertpapierkurse sind infolge der Rettungspakete, der Zinssenkungen und der Interventionen der Zentralbanken auf den Obligationenmärkten gestiegen. Der Kapitalbedarf der Staaten hat wegen den höheren Defiziten deutlich zugenommen. Ohne die Rettungsaktionen der Staaten und Zentralbanken wäre hingegen manche Bank verschwunden. Die Verluste hätten in erster Linie die Aktionäre und Obligationäre tragen müssen.&nbsp;
</p><p>Nachdem die Investmentbanker, Wertpapierhändler und Vermögensverwalter gerettet wurden, müssen die Beschäftigten in den übrigen Wirtschaftszweigen, aber auch die normalen Bankangestellten, die Zeche bezahlen. Die Arbeitslosigkeit steigt in einem grossen Teil der Branchen ausserhalb des Finanzsektors. Aber auch die UBS plant, trotz Gewinnen und Salärexzessen, bis zu 1500 Bankangestellte zu entlassen. Die Allgemeinheit bezahlt, die Grossverdiener kassieren die Profite.
</p><p>Nach England und Frankreich will nun auch die US-Regierung die Krisengewinner in den Banken zur Kasse bitten. Die Abzocker in den Banken reagieren mit unübertreffbarer Arroganz. Gemäss einer Umfrage der Financial Times wollen die Manager in der Hälfte der befragten Banken die Bonisteuer nicht selber bezahlen, sondern der Bank als Kosten belasten.
</p><p>Der SGB fordert auch für die Schweiz ausgleichende Gerechtigkeit. Hohe Managerboni sollen eine Steuer von 50 Prozent bezahlen – das in allen Branchen. Die Einnahmen von rund 2 Mrd. Fr. sollen an Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen ausgeschüttet werden. Eine vierköpfige Familie hätte rund 1000 Fr. mehr zur Verfügung. Geld, das sie braucht. Denn die Löhne steigen nur schwach, die Teuerung steigt wegen dem höheren Ölpreis, und die Krankenkassenprämien fressen 2 Mrd. Franken an Kaufkraft. Konjunkturpolitisch wäre dieser Impuls ein Segen. Denn ohne Stärkung der Kaufkraft droht der Konsum, die zentrale Konjunkturstütze, wegzubrechen. Die Krise wird dann auch in der Binnenwirtschaft tiefe Spuren hinterlassen. Die Folge: Die Arbeitslosigkeit steigt auf Rekordniveau. Damit müssten diejenigen definitiv die Krise bezahlen, die nichts mit ihren Ursachen zu tun haben, während die Krisen-Verursacher die nächste Party steigen lassen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-195</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:43:00 +0100</pubDate><title>Gewonnen – nach 11 Tagen Streik! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gewonnen-nach-11-tagen-streik</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>2010 begann am Genfer Flughafen kämpferisch. Gleich bei zwei Firmen streikte das Personal zu Jahresbeginn. Mit „Dnata“ konnten die Streikenden nach zwei Tagen eine Einigung finden, bei „Swissport“ dauerte der Streik elf (!) Tage. Dann erst kam das Unternehmen den vor allem vom VPOD, aber auch vom SIT, der Unia und weiteren Gewerkschaften sowie von Einzelpersonen unterstützten Streikenden ausreichend entgegen. Folgende Verbesserungen konnten die Streikenden erreichen:</p><ul><li>Krankheitsbedingte Abwesenheit von der Arbeit: es werden nicht mehr, wie bisher, in den ersten 3 Tagen 20 Prozent vom Lohn abgezogen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Grundlohn: Anhebung um 40 Franken sowie um eine Extraprämie von 100.-.</li></ul><ul><li>Nacht- und Sonntagsarbeit: Erhöhung des Taxpunktwertes um 35 Rappen/Stunde.</li></ul><p>Insgesamt entsprechen die vereinbarten Massnahmen einem Plus von rund 190 Franken im Monat. Sie liegen damit weit über dem Rahmen, den das Unternehmen zuerst zugestehen wollte. Der VPOD weist denn auch zurecht darauf hin, dass das Ergebnis ein grosser Erfolg und nur „der Entschlossenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verdanken“ sei. In der Tat: während elf Tagen dauerndem Druck zu widerstehen, zeugt von tiefer Solidarität und einem ebenso tief verankerten Bewusstsein, gemeinsam Gerechtes einzufordern. In der schweizerischen Arbeitskonfliktsgeschichte nimmt dieser Streik deshalb schon jetzt eine bedeutende Stellung ein.
</p><p>Trotz diesem sehr guten Ausgang: mit einer idyllischen Zukunft ist am Genfer Flughafen nicht zu rechnen. Der VPOD weist darauf hin, dass eine immer entfesseltere Konkurrenz zwischen den Flugunternehmen auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen würde und deshalb zu dauernden Verschlechterungen der&nbsp; Arbeitsbedingungen führe. Und das könnte dann erneut in Protest münden. In gerechten und – hoffentlich – erfolgreichen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-194</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:42:00 +0100</pubDate><title>Gegen den Rentenklau in der beruflichen Vorsorge!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/gegen-den-rentenklau-in-der-beruflichen-vorsorge</link><description>Mit der Vorlage über die Senkung des Umwandlungssatzes wird in der schweizerischen Sozialpolitik ein Tabu gebrochen: Zum ersten Mal überhaupt sollen die Renten in der Altersvorsorge auf breiter Front gesenkt werden. Die grossen Versicherungen haben die Messer gewetzt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Dass es vorerst nur die Pensionskassenrenten im Obligatorium der beruflichen Vorsorge trifft und formell nur die Jahrgänge anvisiert werden, die in den nächsten Jahren pensioniert werden, macht die Sache nicht besser. Wie sollen die Rentnerinnen und Rentner, die seit vielen Jahren schon auf den Teuerungsausgleich verzichten und deshalb eine ständige Entwertung ihrer Renten hinnehmen müssen, noch glauben, dass ihre Renten sicher sind und nicht angetastet werden, wenn jetzt die Rentenversprechen bei den über 60-Jährigen mir nichts dir nichts gebrochen werden können? Und was bedeuten diese Rentensenkungen erst für die aktive Generation? Auf welche Versprechen und Zusicherungen sollen sie sich noch verlassen können, wenn jetzt gegenüber den Jahrgängen unmittelbar vor dem Rentenalter nicht mehr gilt, was ihnen noch vor wenigen Jahren konkret versprochen worden war?
</p><p>Früher und bis heute galt im Zusammenhang mit den Rentenversprechen der Grundsatz von Treu und Glauben. Dieser Grundsatz wird verletzt, wenn die erst vor kurzem (mit der 1. BVG-Revision) versprochenen Renten für Leute, die sich für ihre Pensionierung auf diese Zusagen verlassen haben, massiv gesenkt werden. Sie haben in diesem Alter ja auch keine Möglichkeit mehr, die massiven und lebenslang wirksamen Einbussen zu kompensieren.
</p><p>Die Bundesverfassung legt fest, dass die Renten der beruflichen Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen sollen. Was bedeutet das im Zusammenhang mit der Abstimmungsvorlage konkret? Das Obligatorium der beruflichen Vorsorge führt zu Renten, die im Maximum Fr. 1'500.- pro Monat betragen, oft aber tiefer liegen. Auch zusammen mit der AHV-Rente ist in diesen Fällen im Obligatorium des BVG eine Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung häufig nicht gesichert. Umso weniger erträgt es bei diesen Renten noch eine Senkung um rund zehn Prozent. Die von den bürgerlichen Parteien im Parlament durchgesetzte Vorlage, welche die Umwandlungssätze im Gegensatz zur 1. BVG-Revision ohne jede Kompensation zur Erreichung des verfassungsmässigen Leistungsziels senken will, verletzt somit nicht nur den Grundsatz von Treu und Glauben, sondern auch den Verfassungsauftrag.
</p><p>Bei der überstürzten Senkung der Umwandlungssätze geht es im Übrigen im Gegensatz zu den Behauptungen der Propaganda der Wirtschaftsverbände nicht um die Berücksichtigung der Demografie, sprich der zunehmenden Lebenserwartung. Diese war schon bei der schrittweisen und behutsamen Senkung der Umwandlungssätze im Rahmen der 1. BVG-Revision einberechnet worden, die zudem durch zusätzliche Massnahmen abgefedert worden war. Es geht bei der Abstimmungsvorlage vom 7. März 2010 nicht um die Lebenserwartung, sondern um handfeste finanzielle Interessen vor allem der grossen Versicherungen, die sich den Abstimmungskampf denn auch sehr viel kosten lassen. Denn sie sind es, die massiv davon profitieren, wenn es in der beruflichen Vorsorge keine Leistungsgarantien mehr gibt. Was den Arbeitnehmenden in ihrer Eigenschaft als zukünftigen Rentner/innen abgenommen wird, das fliesst direkt in die Taschen der Aktionäre und in die Boni der Manager der grossen Versicherungskonzerne. Während es aber bei den Versicherungskonzernen um Eigenkapitalrenditen von 10-15% geht, steht bei den Rentner/innen im Obligatorium der beruflichen Vorsorge das auf dem Spiel, was sie für ihren Lebensunterhalt unbedingt benötigen und wofür sie redlich bezahlt haben. Der Begriff "Rentenklau" bringt nichts anderes als diesen Sachverhalt auf den Punkt. Es erstaunt denn auch nicht, dass die Versicherungskonzerne der Bevölkerung als Ersatz für die fehlende Deckung des Lebensunterhalts bereits heute ihre teuren Versicherungsprodukte andrehen wollen. Dreister geht es kaum.
</p><p>Die Gewerkschaften verteidigen mit dem Referendum "Nein zum Rentenklau" die verfassungsmässigen Vorgaben genau so wie die gesetzlichen Versprechen auf minimale Renten. Auch wenn die Versicherungskonzerne und die von ihnen bezahlten Wirtschaftsverbände und Parteien mit noch so vielen Millionen Franken das Gegenteil propagieren, so gibt es trotzdem keinen sachlich vertretbaren Grund, die mit der erst auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen 1. BVG-Revision abgegebenen Rentenversprechen bereits wieder zu brechen. Niemand bestreitet, dass die Entwicklung der Lebenserwartung für die Zukunft (ab 2015) wieder neu berechnet werden muss. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und erst recht jene, die nur über das Obligatorium der beruflichen Vorsorge verfügen, sind aber nicht dafür da, mit ihren Renten die Fehlleistungen der Manager der Finanzkonzerne auszubügeln.</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-193</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:40:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaften erzielen erste Erfolge</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/gewerkschaften-erzielen-erste-erfolge</link><description>Am 1. Januar 2010 traten neue Finanzierungsmassnahmen im Bereich der Bildung in Kraft. In der höheren Berufsbildung sind zusätzliche Finanzierungsmassnahmen absehbar, und ein neues Weiterbildungsgesetz ist unterwegs. Der SGB hat mit seiner Hartnäckigkeit die Türe zur Bildung für viele weiter aufgestossen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit Jahresbeginn ist die sogenannte „3. Stufe der Stabilisierungsmassnahmen des Bundes“ in Kraft getreten. Sie beinhaltet Massnahmen wie die Finanzierung von Weiterbildungsmassnahmen für Kurzarbeitende (30 Mio. Franken), monatliche Lohnzuschüsse von 1000 Franken für eine Vollzeitstelle, die unbefristet an eine Person vergeben wird, die jünger als 30 ist und zuvor mehr als 6 Monate arbeitslos war (12 Mio.). Für Bildungsmassnahmen im Energiebereich, befristete Anstellungen und für Lehrabgänger/innen sind weitere 215 Mio. vorgesehen (Details s.&nbsp;<a href="http://www.stabilisierung.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.stabilisierung.ch</a>). Zentral ist, dass diese Mittel rasch abgerufen werden und damit das Terrain für eine 4., erweiterte Stufe vorbereitet werden kann. Der SGB hat mit seinem Programm:&nbsp;<i>„Bildungsmassnahmen gegen die Krise“</i>&nbsp;bereits Anfang 2009 den Weg vorgespurt (s.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;/ Themen / Bildung).
</p><h3 style="font-weight: bold;">Hoffnung auf bessere Finanzierung der HBB-Studierenden</h3><p>Seit gut zwei Jahren wird die Zukunft der höheren Berufsbildung (HBB) unter den entscheidenden Akteuren, den Berufsverbänden (Dachverbände der Arbeitgeber und -nehmer), den Kantonen (EDK) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), intensiv diskutiert. Ein erster Versuch zur Neuregelung und -finanzierung im Rahmen einer Masterplangruppe wurde mittlerweile auf Initiative des BBT in eine Art runden Tisches zur Zukunft der HBB umgepolt. In diesem Rahmen werden nun die verschiedenen Finanzierungsmodelle vertieft geprüft. Gleichzeitig wird auf Antrag des SGB geklärt, ob die vorbereitenden Kurse auf Abschlüsse der HBB im Berufsbildungsgesetz als subventionsberechtigt einzustufen sind.
</p><p>Der SGB und KV Schweiz haben letztes Jahr gemeinsam die Initiative gestartet, mit einem Bildungsgutschein über 5000 Franken für alle erfolgreichen Lehrlinge den Zugang zur HBB zu erleichtern. Insbesondere die in der HBB wenig vertretenen Frauen sollen so für diese Weiterbildung ermuntert werden (s.&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;/ Themen / Bildung). Praktisch zeitgleich wurden in acht Kantonen entsprechende Vorstösse eingereicht. Im Kanton Bern wurde nun der Vorstoss von der Regierung zur Prüfung entgegengenommen. Auch das BBT erklärte sich bereit, die nachfrageorientierte Finanzierung im Bereich der HBB zu prüfen.
</p><h3>Neues Weiterbildungsgesetz unterwegs</h3><p>Bereits an der ersten Sitzung des Bundesrates mit Didier Burkhalter konnte die jahrelange Blockade gegen ein neues Weiterbildungsgesetz (WBG), hauptsächlich von Pascal Couchepin betrieben, aufgehoben werden. Eine einzusetzende Expertenkommission muss dem Bundesrat bis 2011 einen Gesetzesentwurf&nbsp; unterbreiten. Das Risiko besteht allerdings, dass die bürgerliche Mehrheit, hörig dem Arbeitgeber- und dem Gewerbeverband, die beide ein WBG bekämpfen, nur ein zahnloses Rahmengesetz verabschiedet, das höchstens eine neue Bildungskontrollbürokratie, aber keinen erweiterten Zugang für die Arbeitnehmenden in die Weiterbildung ermöglichen wird.
</p><p>Der SGB legt deshalb für das WBG zwei Schwergewichte:&nbsp;</p><ul><li>&nbsp;Die rund 600'000 Erwachsenen, die trotz Volksschule und beruflicher Grundbildung die Grundkompetenzen (Lesen, Schreiben, Rechnen und Informatik) nicht genügend beherrschen, müssen bedürfnisgerechten Zugang zu günstigen Bildungsangeboten erhalten.&nbsp;</li></ul><ul><li>Im WBG und im Obligationenrecht muss ein Recht auf einen Bildungsurlaub von 5 Tagen/Jahr verankert werden. Darüber hinaus soll der freie Zugang für alle Erwachsenen, auch für die älteren Arbeitnehmenden, zur Berufs- und Laufbahnberatung garantiert werden.</li></ul><p>Der Dachverband der Weiterbildungsanbieter, Sveb, dem auch Movendo und der SGB angehören, hat in einem eigenen Gesetzesentwurf den Weiterbildungsurlaub aufgenommen, was die Medien stark beachtet haben. Innerhalb des Sveb ist diese Prioritätensetzung allerdings umstritten.
</p><p>Der Kanton Zürich hat seine Steuerabzüge für Weiterbildungsausgaben (v.a. von KV Schweiz gefordert) ab 2010 deutlich erweitert und dabei die berufsbegleitenden Bildungsmassnahmen besonders berücksichtigt (Merkblatt auf&nbsp;<a href="http://www.steueramt.zh.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.steueramt.zh.ch</a>).</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-192</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 11:39:00 +0100</pubDate><title> Kollateralschaden der Liberalisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/kollateralschaden-der-liberalisierung</link><description>Kommentar von Rolf Zimmermann, SGB-Sekretariatsleiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Mediendebatte um den Verwaltungsratspräsidenten der Post zeigt sich beinahe lehrbuchartig der personelle Kollateralschaden, den die Liberalisierungspolitik der letzten Jahre bei der Post angerichtet hat. Trendkonforme Medien haben geholfen, an die Spitzen der öffentlichen Infrastrukturbetriebe angeblich notwendige Topshots der Wirtschaft zu hieven. Sie stehen nun in der ersten Reihe, sie wieder abzuschiessen.&nbsp;
</p><p>Post-Verwaltungsratspräsident Claude Béglé betont in seinen jüngsten Stellungnahmen unermüdlich, dass es ihm zu allererst um den Service public gehe. Wir nehmen ihn dafür beim Wort. Auch mit seinem Bekenntnis gegen den weiteren Abbau von Poststellen. Die Post muss ihre qualitativ hochstehende Arbeit weiter garantieren können. Dafür sind die jüngsten Personaldebatten alles andere als hilfreich. Noch weniger hilfreich ist dabei aber die im Parlament beantragte Totalliberalisierung der Postbranche. Sie muss nun ebenso intensiv zur Debatte gestellt werden. Sie gefährdet in hohem Mass die Grundversorgung, also den Service public. Sie ist auch der Auslöser des jetzt viel thematisierten Auslandgeschäfts: Ehemalige Monopolisten jagen sich auf jeweils fremdem Terrain gegenseitig Kunden ab. Eine unnötige Konkurrenz, die Qualität, Preise und Arbeitsbedingungen verschlechtert.
</p><p>Es braucht jetzt schnell klare politische Entscheide. Der allgemein laut gewordene Ruf nach dem politischen Machtwort bestätigt aber auch, dass es in erster Linie um einen öffentlichen Dienst geht, der demokratisch definiert und garantiert sein muss. Wird er künftig ganz der „unsichtbaren Hand des Marktes“ ausgeliefert, werden wir noch mehr solche Skandalgeschichten erleben. Die nachhaltigste Antwort darauf ist der Verzicht auf weitere Liberalisierungen. Die Kollateralschäden sind vorläufig personell begrenzt. Die Post, ihr motiviertes Personal und ihre unentbehrlicher Service müssen davon verschont bleiben.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-197</guid><pubDate>Wed, 13 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate><title>Nationalbank soll Frankenaufwertung entschieden bekämpfen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/nationalbank-soll-frankenaufwertung-entschieden-bekaempfen</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit die Schweizerische Nationalbank (SNB) im Dezember angekündigt hat, nur noch bei starker Aufwertung des Frankens zu intervenieren, testen die Spekulanten ihren neuen Spielraum. Der Franken hat sich seither deutlich aufgewertet. Der SGB ist äusserst besorgt über die jüngste Aufwertung des Frankens, vor allem zum Euro. Dass die SNB&nbsp;diese Aufwertung des Frankens zulässt,&nbsp;vergrössert die bereits grosse&nbsp;Not der Beschäftigten in den Exportfirmen zusätzlich. Durch die Aufwertung werden die Produkte der Schweizer Exporteure im Ausland teurer, was ihre bereits ohne die Aufwertung schwierigen Absatzchancen zusätzlich verschlechtert.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Bereits&nbsp;durch die Finanzkrise kam der Franken unter Aufwertungsdruck. Seit dem zweiten Halbjahr 2007 hat der Franken gegenüber den meisten Währungen deutlich zugelegt. Der reale Aussenwert ist bereits vor der jüngsten Aufwertung gegenüber dem Euro um über 10 Prozent gestiegen.&nbsp;
</p><p>Eine kleine, offene Volkswirtschaft ist unter flexiblen Wechselkursen Spekulationen auf den Devisenmärkten ausgesetzt. Interventionen der SNB gegen Frankenaufwertungen haben daher eine lange Tradition. Im Herbst 1978 intervenierte die SNB gegen eine Aufwertung des Frankens gegenüber der D-Mark unter 80 Rp./D-Mark. In der Folge wurde der Franken immer über diesem Wert gehalten – mit Ausnahme einer ganz kurzen Periode 1983/84.
</p><p>Der SGB&nbsp;fordert daher, dass die Schweizerische Nationalbank in bewährter Tradition den Franken gegenüber dem Euro auf einem Wert von spürbar über 1.50 Fr./Euro&nbsp;hält. Teuerungsgefahren sind absehbar keine in Sicht. Im Gegenteil dominieren nach wie vor die Deflationsgefahren – ohne Wohnungsmieten ist die Teuerung in der Schweiz null.</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-196</guid><pubDate>Thu, 07 Jan 2010 11:45:00 +0100</pubDate><title>SGB-Jahresmedienkonferenz: Sozialstaat verteidigen – mehr Jobs, auch dank Bonisteuer</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/sgb-jahresmedienkonferenz-sozialstaat-verteidigen-mehr-jobs-auch-dank-bonisteuer</link><description>Die Arbeitslosigkeit wird im neuen Jahr nochmals zunehmen, die Bürgerlichen blasen zum Generalangriff auf die Sozialversicherungen, und die Banken wollen ihren Bossen wieder fette Boni auszahlen. Diese verheerende Entwicklung will der SGB stoppen, unter anderem durch eine Steuer auf die hohen Boni. Das in aller Kürze die Botschaft des SGB an seiner Jahresmedienkonferenz am 5. Januar 2010.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Krisenzeiten sind die Sozialversicherungen am nötigsten. Gerade jetzt aber, zu Beginn des neuen Jahres, das sich hinsichtlich Arbeitslosigkeit als das schlimmste seit Jahrzehnten ankündet, „wollen jene politischen Kreise, die den Grossbanken nahe stehen und teilweise von ihnen finanziert werden, die Leistungen der Arbeitslosenversicherung abbauen,“ so SGB-Präsident Paul Rechsteiner vor den Medienschaffenden. Und nicht nur bei der Arbeitslosenversicherung wollen die Bürgerlichen Leistungen herunterschrauben. Abbau lautet das Motto auch bei der AHV, bei der Zweiten Säule (Abstimmung am 7. März), bei der Unfallversicherung, bei der IV. Noch nie habe es in der Schweiz einen derart geballten Angriff auf den Sozialstaat gegeben, führt Rechsteiner aus – und weist gleichzeitig darauf hin, dass die Gewerkschaften dessen Stellenwert in der sich abzeichnenden grossen Konfrontation mit aller Kraft verteidigen und wieder in Erinnerung rufen werden.&nbsp;
</p><h3>Bonisteuer: wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht</h3><p>SGB Chefökonom Daniel Lampart zog eine düstere Beschäftigungsbilanz der letzten 20 Jahre in der Schweiz. Rücksichtslos hätten die Unternehmen rationalisiert, die Aktionäre und die Topmanager abgerahmt und die Kosten dieses egoistisch arroganten Verhaltens via Sozialversicherungen oder –hilfe von der Allgemeinheit bezahlen lassen. Nach dem Bankencrash liege jedoch – zumindest in einigen Nachbarstaaten - eine Wende in der Luft: Konjunkturprogramme erwiesen ihre Nützlichkeit, der Steuerwettbewerb zugunsten der Reichen erlahme. Aber von selbst gehe in der Schweiz nichts in diese Richtung, wie das Beispiel der UBS zeige, die „das Bonus-Füllhorn für die Topmanager füllen und gleichzeitig 1200 bis 1500 Leute entlassen“ wolle. Nötig ist deshalb nicht nur rigoroser Kampf gegen den Sozialabbau, sondern auch für eine neue Verteilgerechtigkeit, flankiert durch eine entschiedene Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Unter anderem durch eine 50 %-Steuer auf die hohen Managerboni. Deren Ertrag - Lampart schätzt ihn vorsichtig auf 2 Mrd. Franken – soll auf mittlere und tiefe Einkommen verteilt werden, was für eine vierköpfige Familie mehr als 1000 Franken ausmache. Also ist die Boni-Steuer nicht nur ein Akt der Verteilgerechtigkeit sondern auch - via Kaufkraftstärkung - der wirtschaftlichen Stimulierung. Gleichzeitig soll eine Bildungsoffensive die Menschen für den kommenden „Fachkräftemangel“ vorbereiten. Und: Kurzarbeit soll auf 24 Monate, die Arbeitslosentaggelder sollen auf 520 Tage ausgeweitet werden.&nbsp;
</p><h3>Service public erhalten</h3><p>Im Rahmen seiner Medienkonferenz hat der SGB einige Themen, die ihn 2010 ebenfalls an erster Stelle beschäftigen werden, ausgelassen (Kongress, Mindestlohninitiative, Personenfreizügigkeit usw.). Hingewiesen hat SGB-Sekretariatsleiter Rolf Zimmermann auf die Notwendigkeit leistungsfähiger öffentlicher Infrastrukturen. So wird sich der SGB dafür einsetzen, dass „der Schweiz die Totalliberalisierung der Postdienste erspart“, dass die „sichere und preisgünstige Stromversorgung der Gebietsmonopole mit einem öffentlichen Leistungsauftrag erhalten oder wiederhergestellt“ und dass im Schienenverkehr die Weichen nicht auf Abbau gestellt werden.&nbsp;
</p><p>Angehängt sind die Referate von:</p><ul><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Rolf Zimmermann</span>, Leiter Zentralsekretariat SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span>, geschäftsführende Sekretärin SGB</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-200</guid><pubDate>Wed, 16 Dec 2009 13:17:00 +0100</pubDate><title>Neues zur Geschichte der Schweizer Arbeiterbewegung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/neues-zur-geschichte-der-schweizer-arbeiterbewegung</link><description>Winter. Kurze Tage, lange Nächte. Zeit zu lesen, Zeit für Filme. Wer sich für die Geschichte der Schweizer Arbeiterbewegung interessiert, hat da gleich eine dreifache Auswahl. Zwei der hier vorgestellten Werke sind brandneu, eines bleibt aktuell.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Da wär zuerst einmal ein kurzer, fundierter und trotzdem verständlich geschriebener Abriss zum Thema Film und Arbeiterbewegung in der Schweiz. Nach dem Ersten Weltkrieg begann die Arbeiterbewegung in der Schweiz, den Film als Mittel zur Selbstdarstellung und zur Propaganda ihrer Ziele einzusetzen. Der „soziale Film“ erlebte seine Blütezeit in den Dreissiger und Vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Schweizerische Arbeiterbildungszentrale SABZ – heute Movendo – betrieb damals einen rege benutzten Filmverleih. Sie sorgte mit Aufträgen gleichzeitig dafür, dass dieser stets durch neue „seriöse“ Produktionen am Leben erhalten werden konnte. Seriös hiess bildend – und stand denn teils auch in Widerspruch zum (dominanten) Verlangen nach leichter unterhaltsamer Kost.
</p><p>Dieser Geschichte widmet sich die Studie von Länzlinger/Schärer. Im Zentrum stehen die sogenannten „sozialen Filme“: Produktion, Verschränkung von Form und Botschaft sowie die Rezeption werden analytisch durchleuchtet. Auf den ersten Blick scheint das etwas für Spezialist/innen zu sein. Es ist aber viel mehr: Ablesbar wird an der „Filmgeschichte“ die Geschichte der Arbeiterbewegung selbst. 
</p><p>Filmbesprechungen und –wertungen ohne Kenntnis der Filme wären wie Seife ohne Wasser. Deshalb sind auf einer DVD, die dem Buch mitgegeben ist, 8 Filme eingebrannt, teils neu vertonte Stummfilme. Damit können wir einige Hauptwerke des sozialen Films in der Schweiz neu entdecken. 6 dieser Filme werden im Buch vertieft analysiert. Man hat also die Wahl für lange Nächte: schauen oder lesen oder beides. Und wer auf den Geschmack gekommen sein sollte: eine kommentierte Filmografie 1917 – 1962 würde weitere solche Streifzüge ermöglichen.
</p><p style="font-style: italic;">Stefan Länzlinger, Thomas Schärer: Stellen wir diese Waffe in unseren Dienst. Film und Arbeiterbewegung in der Schweiz. Hrsg. vom Schweiz. Sozialarchiv. Chronos Verlag Zürich, 2009. 184 S., mit DVD, Fr. 38.-. </p><h3 style="font-weight: bold;">Geschichte des 1. Mai in der Schweiz</h3><p>2007 dissertierte der Sozial- und Kulturhistoriker Urs Anderegg mit einer Geschichte des 1. Mais in der Schweiz. Diese Arbeit ist nun vor kurzem leicht überarbeitet einem grösseren Publikum zugänglich gemacht worden. 
</p><p>Anderegg versteht den 1. Mai „als Seismograph für die Entwicklung der Demonstrations- und Festkultur […] der Arbeiterbewegung“. Er unterscheidet, in Anlehnung an die gängige Periodisierung der Schweizer Arbeiterbewegung, 6 Phasen der Entwicklung, die allerdings nur für die urbane Schweiz gelten. Für die ländlichen Gegenden, in denen eine „konsumorientierte Wende“ früher eingesetzt hatte (in den Städten ab ca. 1950), wird eine andere Entwicklung konstatiert. Der Aufbruch der 70er und 80er Jahre, vorangetrieben durch die neue Linke, fehlt. Ein Volksfest wird der 1. Mai auf dem Land erst in der 90ern, aber nicht so alternativ geprägt wie in den Städten, wo sich eine „autonom linke Festkultur“ festsetzt. Auch andere Differenzen sucht Anderegg heraus zu arbeiten, etwa zwischen Deutsch und Welsch, zwischen Anpassung an ausländische Modelle und autonomer Entwicklung, zwischen dem politischen Diskurs der Eliten und der Festpraxis der Teilnehmenden. Letztlich jedoch wertet Anderegg das Einigende stärker als das Trennende. Aktuell sieht er im 1. Mai „ein Ritual, das den Beteiligten in erster Linie zur Darstellung ihrer Existenz, Vitalität und ihrer sozialen Rolle dient.“ 
</p><p>Fazit: die umfangreichste Arbeit zum 1. Mai in der Schweiz, reich an methodischer Annäherung, reich an erfasstem Material, aber in den Zusammenfassungen ein bisschen ungelenk und damit trennunscharf formuliert (siehe „Darstellung ihrer Existenz“ im Zitat oben). Dennoch: wer sich vertieft mit der Geschichte des 1. Mais beschäftigen will, kann um dieses Werk keine Kurve machen.
</p><p style="font-style: italic;">Urs Anderegg: Der 1. Mai in der Schweiz. Vom Traum einer besseren Welt. Tectum-Verlag 2008. 692 S. 39,90 Euro.</p><h3 style="font-weight: bold;">Vom Wert der Arbeit</h3><p>Und dann gibt es da, 2006 herausgekommen, aber immer noch aktuell, das reich illustrierte und lebendig geschriebene Werk „Vom Wert der Arbeit“, das die Geschichte der Arbeiterbewegung auch in Geschichten aufleuchten lässt. Ein Team von Spezialist/innen bürgt für inhaltliche und methodische Vielfalt. Etwas vom besten auf dem Büchermarkt für den schnellen und doch tiefen Einblick in die Geschichte der Schweizer Arbeiterbewegung. 
</p><p style="font-style: italic;">Vom Wert der Arbeit. Schweizer Gewerkschaften – Geschichte und Geschichten. Rotpunkt 2006. 367 S. Das Buch kann zu Sonderkonditionen für 20.- (inkl. Porto) beim SGB (<a href="#" data-mailto-token="thpsav1pumvGzni5jo" data-mailto-vector="7">info(at)sgb.ch</a>) bestellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-632</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 16:08:00 +0100</pubDate><title>Finanzmarktkrise - Es braucht eine PUK! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/finanzmarktkrise-es-braucht-eine-puk</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p class="PresseText">Ein Jahr nach der Rettungsaktion für die UBS zeigt sich: Es sind keine Lehren aus dem Beinahe-Kollaps des Finanzsystems gezogen worden. Für die Bankenelite ist klar: Die Zukunft soll wieder der alten Gewinnmaximierungs-Ideologie gehören. Und die Kontroll-Instanzen des Bundes bleiben in geistiger Achtungsstellung vor den zu Kontrollierenden stehen und verzichten auf wirklich kontrollierende Eingriffe.&nbsp;</p><p class="PresseText">Wie herauskommen aus diesem Schlammassel des laisser aller, in dem sich jederzeit erneut ein Super-Gau für die Volkswirtschaft entwickeln kann? Die Antwort für den SGB ist klar: Jetzt braucht es eine PUK!&nbsp;</p><p class="PresseText">Erfahren Sie mehr in den angehängten Referaten von&nbsp;Paul Rechsteiner, Präsident SGB, und&nbsp;Daniel Lampart, SGB-Chefökonom.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-207</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:34:00 +0100</pubDate><title>Hemmungslose Privatversicherer-Parlamentarier wollen Sozialabbau und Lohnverteuerung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hemmungslose-privatversicherer-parlamentarier-wollen-sozialabbau-und-lohnverteuerung</link><description>Noch wenig bekannt, aber nicht minder gefährlich als die AHV- und die ALV-Revision ist die Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG). In der zuständigen nationalrätlichen Kommission agieren viele Bürgerliche enthemmt gegen die Interessen der Versicherten und der Arbeitgeber. Sie wollen Versicherungsleistungen kürzen oder abschaffen, die Suva schwächen und vor allem den Spielraum der Privatassekuranz für profitable Zusatzversicherungen vergrössern. Sogar um den Preis von Prämienerhöhungen für alle Versicherten und Arbeitgeber.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Spiel ist aus dem Trauerspiel „Krankenversicherung“ bestens bekannt: Die Sozialkommissionen von National- und Ständerat sind bürgerlicherseits von Krankenkassen und Privatversicherern dominiert. Diese verhindern sinnvolle Reformen und sind nur darauf aus, die Gewinnmöglichkeiten für sich zu vergrössern, zulasten der Versicherten und der Patienten. Genau dasselbe Spiel läuft nun bei der oblig. Unfallversicherung (UV) ab. Wenn diese Räte bei der Krankenversicherung&nbsp;änderungen, die für die Versicherten einschneidend sind, noch mit den stetigen Kosten- und Prämienerhöhungen „rechtfertigen“ können, so ist dies beim UVG überhaupt nicht der Fall: Die UV ist gut finanziert, Sparmassnahmen sind nicht nötig. Und dennoch wollen die Lobbyisten der Krankenkassen und Privatversicherer die Versicherungsleistungen verschlechtern. Mit dem Ziel, mehr Spielraum für privatrechtliche Zusatzversicherungen zu schaffen, die für sie selbst mehr Gewinn abwerfen. Für die Versicherten und die Arbeitgeber aber führt dies zu höheren Prämien und tieferen Leistungen nach Unfällen.
</p><h3>Höchstversicherter Lohn runter: Leistungen runter, Prämien rauf?</h3><p>Heute müssen jeweils 92-96 % der Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein. Das bedeutet unter anderem, dass all diese Arbeitnehmenden nach Unfällen Taggelder und Renten im Umfang von 80 % ihres Lohnes erhalten. Technisch erfolgt das dadurch, dass der sog. höchstversicherte Lohn UVG vom Bundesrat periodisch so angepasst wird, dass dieses Ziel erreicht ist. Gegenwärtig beträgt der höchstversicherte Lohn Fr. 126'000 pro Jahr. Auf den ersten Blick mag das nach viel aussehen, im Vergleich etwa zu den viel tieferen Leistungen bei der AHV oder in der beruflichen Vorsorge. Doch es gibt sehr gute Gründe dafür: Bei Berufsunfällen ersetzt die UV die Haftpflicht des Arbeitgebers. Das kann sie nur, wenn fast alle Versicherten auch wirklich gut abgesichert sind gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalles. Nun hat die Kommission des Nationalrates auf Antrag von Frau Humbel-Näf (CVP), einer Lobbyistin der Krankenkassen, beschlossen, dass nur noch 85-90 % aller Arbeitnehmenden zum vollen Lohn versichert sein sollen. Die untere Limite von 85 % entspricht heute einem Jahreslohn von 96'000 Franken – der Unterschied ist also gross. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, dass durch eine derartige Senkung nur Arbeitnehmer mit guten Löhnen schlechter fahren würden (tiefere Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten und weniger Taggeld als bisher). Das wären etwa 250'000 Versicherte, was nicht wenige sind. Doch dem ist nicht so. Weil der höchstversicherte Lohn auch bei der Berechnung verschiedener Leistungen der UV eine Rolle spielt, wären auch viele andere Verunfallte schlechter gestellt als bisher, also auch solche mit kleinen und mittleren Löhnen. Dies vor allem dann, wenn sie infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche Schäden erlitten haben (Integritätsentschädigung) oder dauerhaft auf die Hilfe von Dritten angewiesen sind (Hilflosenentschädigung). Vor allem aber wären definitiv alle 3.8 Mio. in der UV versicherten Arbeitnehmenden durch Prämienerhöhungen betroffen: Die höchstversicherte Lohn ist auch nämlich auch die obere Bemessungsgrösse für die Prämien. Eine Senkung des höchstversicherten Lohnes würde netto zu einem Prämienausfall führen, der nur durch eine Erhöhung der Prämiensätze um 2-3 % kompensiert werden könnte. Es müssten also alle Versicherten mehr Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen als bisher, dies trotz schlechteren Leistungen. Auch ihre Arbeitgeber müssten höhere Berufsunfallversicherungsprämien bezahlen als bisher. Trotz diesen höheren Prämien riskieren sie, bei Berufsunfällen für allfällige von der Unfallversicherung nicht mehr abgedeckte Leistungen arbeitsvertraglich oder haftpflichtrechtlich belangt zu werden. Den verunfallten Arbeitnehmenden bliebe teilweise nichts anderes als der gerichtliche Weg übrig – was auch für sie eine Zumutung wäre.
</p><h3>Wem nützt’s? Wer lauert?</h3><p>Für diese Senkung des höchstversicherten Lohnes und die daraus folgenden Verschlechterungen für die Verunfallten und für alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber haben die Krankenkassen- und Versichererlobbyisten im Nationalrat gar keine Begründung vorzuweisen. Aber wem der Coup nützt, ist in diesem Fall klar: Nämlich den Privatversicherungen und den Krankenkassen. Sie würden den Arbeitgebern privatrechtliche Unfallzusatzversicherungen anbieten. Diese sind teurer als die oblig. Unfallversicherung, weil die Versicherungen freie Hand haben, um höhere Profite herauszuholen. Fazit: Alle Versicherten und alle Arbeitgeber müssten höhere Beiträge bezahlen und hätten dennoch schlechtere Leistungen. Wer die gleichen Leistungen wie heute haben möchte, müsste noch ein zweites Mal drauf zahlen. Die Perfidität geht noch weiter: Während die ca. 40 privaten Unfallversicherer diese Zusatzversicherungen anbieten dürfen und das durch die Senkung des höchstversicherten Lohnes vergrösserte Potential dafür auch nutzen würden, ist das der Suva jedoch untersagt. Gleichzeitig wollen die Lobbyisten der Privatassekuranz der Suva die „Filetstücke“, sprich die risikoärmsten Branchen wegnehmen. Die Suva ist bekanntlich die einzige sozialpartnerschaftlich geführte und nicht profitorientierte Unfallversicherung.
</p><h3>Auch die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung würden steigen</h3><p>Das ist aber noch nicht alles: Weil der höchstversicherte Lohn UVG auch für die Beiträge und die Leistungen der Arbeitslosenversicherung massgebend ist, würden auch dort die Leistungen verschlechtert, und es käme auch dort zu einem Nettoverlust von 130 Mio. Fr. pro Jahr. Die ALV ist bereits heute defizitär, ihr Defizit würde mit dieser Massnahme nochmals vergrössert. Der Spar- und Abbaudruck würde noch grösser.
</p><h3>Abbauorgie</h3><p>Obwohl die Unfallversicherung solide finanziert ist, will die Privatassekuranz noch mehr Leistungen abbauen. Für bestimmte Unfallfolgen soll erst ab einem Invaliditätsgrad von 40 % ein Anspruch auf Invaliditätsrente bestehen. Das bisherige effiziente Medizinaltarifsystem der Unfallversicherung soll durch das viel teurere und kompliziertere Medizinaltarifsystem der Krankenversicherung ersetzt werden, was zu einem weiteren, absolut unnötigen Kostenschub führen würde. Unfallinvaliden, die ins AHV-Alter kommen, soll die Rente gekürzt werden.</p>]]></content:encoded><category>Unfallversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-206</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:32:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Einigung der bürgerlichen Parteien, bei der Revision der Arbeitslosenversicherung eine harte Abbautour durchzuziehen, hat sich die Situation in Bezug auf die ausstehenden Parlamentsdebatten weiter geklärt. Die Bürgerlichen wollen nun neu die befristeten 0.1 Lohnprozente zum Abbau der ALV-Schulden ablehnen. Selbst mit diesen 0.1 Prozenten, die jährlich Einnahmen von rund 250 Mio. Fr. generieren, wäre ein Abbau der Schulden von deutlich über 5 Mrd. Fr. in weiter Ferne. Wenn nun diese Zusatzeinnahme auch noch gestrichen wird, wird die es der ALV nicht möglich sein, die Schulden zurück zu zahlen. Damit beginnen die Bürgerlichen nach der IV auch bei der ALV einen riesigen Schuldenberg anzulegen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Nach der AVIG-Revision soll es in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nicht mehr möglich sein, die Zahl der Taggelder um 120 Tage zu verlängern. Bisher haben die Kantone Jura, Neuenburg und Waadt davon Gebrauch gemacht. Weitere Kantone werden folgen. In einer tiefen Rezession ist dieses Instrument eine sehr wichtige Massnahme, um soziales Leid zu verhindern und die Kaufkraft einigermassen zu stabilisieren. Wird es gestrichen, wird eine grosse Zahl von Aussteuerungen folgen. In den betroffenen Regionen wird das entsprechend Widerstand hervorrufen.&nbsp;
</p><p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent wieder einführen muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich wäre. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-205</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:30:00 +0100</pubDate><title>Zuerst viel Lärm, dann viel Placebo statt Taten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/zuerst-viel-laerm-dann-viel-placebo-statt-taten</link><description>Der Bundesrat lamentiert über die Personenfreizügigkeit und orakelt über deren Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit. Dabei verschweigt er: Keine Zeile in den bilateralen Abkommen verbietet ihm, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Aber er setzt lieber auf Placebo. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Monat für Monat sind in der Schweiz 5000 Personen mehr arbeitslos. 2010 werden die über 200'000 Arbeitslose zählen. So viele wie noch nie. Während sich die Schweiz vor 20 Jahren durch eine in internationalen Vergleich sehr tiefe Arbeitslosigkeit auszeichnete, droht sie jetzt immer mehr ins Mittelfeld abzurutschen. Mehrere Länder wie z.B. Dänemark oder die Niederlande stehen mittlerweile besser da.
</p><p>Das Problem ist hausgemacht. Eine schlechte Konjunkturpolitik in den 1990er Jahren hat zu einem massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit geführt. Bis Ende der 1990er Jahre wurden gegen 300'000 Personen ausgesteuert. Ein grosser Teil von ihnen hat nie mehr in den Erwerbsprozess zurückgefunden. Ein weiterer Teil pendelt zwischen prekären Jobs und Arbeitslosigkeit hin und her. Seit Beginn des neuen Jahrtausends werden zudem die Sozialleistungen verschlechtert. Die Erhöhung des Frauenrentenalters und die verschärfte IV-Praxis führen dazu, dass heute rund 50'000 Personen mehr einen Job brauchen als Ende der 1990er Jahre. Das erschwert die Arbeitsplatzchancen der NeueinsteigerInnen und führt zu einer Verlagerung von AHV und IV zur ALV.&nbsp;
</p><h3>Logik von rechts verschärft Probleme&nbsp;</h3><p>In den letzten Wochen wurde von Rechts vor allem die Personenfreizügigkeit als Treiber der Arbeitslosigkeit bezeichnet. Die SVP verlangt die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Positiv daran: nun ist auch bis weit nach politisch rechts aussen anerkannt, dass die Schweiz ein grösseres Problem mit der Arbeitslosigkeit hat. Doch folgt die Schweizer Arbeitsmarktpolitik der Logik von rechts, wird sich das Problem der Arbeitslosigkeit weiter verschärfen. Wird die Personenfreizügigkeit gekündigt, fallen alle Bilateralen I weg, der Vollzug des Freihandelsabkommens wird erschwert. Darunter würde insbesondere die Exportindustrie leiden, die bereits heute stark von der Krise betroffen ist. Gleichzeitig verhindert die Diskussion über die Zuwanderung, dass andere, wirksame Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit vorangetrieben werden wie z.B. eine Stärkung der Kaufkraft, eine Weiterbildungsoffensive oder eine Verlängerung der Taggelder. Symptomatisch ist die Mitteilung des Bundesrates vom vergangenen Freitag, dass er im Frühjahr 2010 die Anrufung der Ventilklausel prüfen werde. Das ist reines Placebo, das nichts nützt. Denn weil es in der Schweiz weniger Arbeit gibt, geht die Einwanderung so stark zurück, dass der Begrenzungswert der Ventilklausel gar nicht erreicht werden wird.&nbsp;
</p><h3>Flankierende Massnahmen griffiger gestalten</h3><p>Um negative Auswirkungen der Personenfreizügigkeit zu verhindern, haben die Gewerkschaften die flankierenden Massnahmen durchgesetzt. Müssen Arbeitgeber den Arbeitskräften aus der EU den gleichen Lohn bezahlen wie denjenigen aus der Schweiz, werden sie InländerInnen einstellen. Die Umsetzung der flankierenden Massnahmen hat sich zwar verbessert. Doch gibt es nach wie vor bedeutende Lücken. Ein Problem ist die Sanktionierung von dumpenden Firmen. Verstösse gegen Normalarbeitsverträge (NAV) werden nur auf Zivilklage hin gebüsst. Und die Durchsetzung der Sanktionen im Ausland sowie gegen Subunternehmer ist nach wie vor schwierig. Es braucht eine gesetzliche Grundlage, dass die Behörden Verstösse gegen NAV büssen können, die Einführung von Kautionen in allen nationalen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV) sowie eine strengere Solidarhaftung. In Branchen mit Lohndruck braucht es Mindestlöhne. Die AVE GAV in den Branchen Reinigung und Sicherheit müssen auf die kleinen Betriebe ausgedehnt werden. Im Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft, in der Hauswirtschaft und bei Temporärarbeitenden braucht es Mindestlöhne in AVE GAV oder NAV.&nbsp;
</p><p>Ein Modellfall dafür, wie Arbeitgeber auf ausländische Arbeitskräfte ausweichen, um ihre schlechten Arbeitsbedingungen in der Schweiz aufrechterhalten zu können, ist das Gesundheitswesen. Eine GfS-Studie im Auftrag von H+ vom September 2009 hat klar gezeigt: Zahlreiche Spitäler haben Mühe, Pflegepersonal zu finden, weil die Arbeitszeiten unattraktiv und die Löhne zu schlecht sind. Auch ist es in Schweizer Spitälern gang und gäbe, dass schwangere Ärztinnen entlassen werden. Die Vakanzen werden dann mit Ärzten aus der EU gefüllt.
</p><p>In diesem Zusammenhang bemerkenswert ist der ideologische Spagat der SVP. An der jüngsten Delegiertenversammlung wurde die alte Rollenteilung zwischen Männern und Frauen aus der Mottenkiste geholt und zelebriert. Frauen sollen sich vermehrt wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinderbetreuung kümmern. An der gleichen DV hat die SVP die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens verlangt. Doch wer soll dann die Arbeit machen, die die Frauen heute in ihren Berufen leisten, wenn sich diese wieder ausschliesslich um Haushalt und Kinder kümmern sollen?&nbsp;
</p><h3>Nicht das Können, das Wollen ist das Problem</h3><p>Die Gewerkschaften werden weiter für gute Arbeitsbedingungen und für Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kämpfen. Nur damit können die Arbeitnehmenden in der Schweiz vor den negativen Folgen der Krise geschützt werden. Das Freizügigkeitsabkommen ist dabei kein Hindernis. Die Schweiz darf alles Mögliche zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit tun, sofern sie Arbeitskräfte aus der EU gegenüber Inländern nicht diskriminiert. Sie kann ein flächendeckendes Netz von Mindestlöhnen, Arbeitsplatzgarantien, Kündigungsschutzbestimmungen etc. einführen, wenn sie will. Und sie kann beliebig Konjunkturstützungsmassnahmen beschliessen. Bundesrat und Parlament müssen nun ihre Arbeit tun. Die bisherige Bilanz zu den Massnahmen gegen die Krise ist klar ungenügend.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-202</guid><pubDate>Mon, 07 Dec 2009 13:21:00 +0100</pubDate><title> Es braucht eine PUK </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/es-braucht-eine-puk</link><description>Ein Jahr ist es her, seit die grösste Bank der Schweiz durch eine auf Notrecht gestützte Operation von Bund und Nationalbank gerettet werden musste. Lehren sind seither keine gezogen worden. Es droht die Wiederholung der Geschichte. Dagegen braucht es eine PUK.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Rettungsmitteleinsatz für die UBS bewegte sich mit 68 Milliarden Franken (nach damaligen Werten) in Dimensionen, die alles in der Schweiz bis dahin Vorstellbare bei weitem übersteigen. Noch nie in der Geschichte des Bundesstaats gab es eine solche Staatsintervention; weder das Parlament geschweige denn das Volk hatten zu diesem Einsatz öffentlicher Mittel etwas zu sagen. Noch nie war ausgehend vom Finanzsektor die schweizerische Volkswirtschaft vergleichbar bedroht.
</p><p>Die Missbräuche, welche das Weltfinanzsystem beinahe zum Kollaps geführt hätten, gingen nicht einfach von den Schweizer Grossbanken aus. Die Schweiz und die Schweizer Volkswirtschaft sind den vom Finanzsystem ausgehenden Risiken aber in ganz besonderer Weise ausgesetzt. Die Bilanzsummen der beiden im globalen Investment-Banking tätigen Grossbanken sind um ein Mehrfaches grösser als das ganze schweizerische Bruttoinlandprodukt.&nbsp;
</p><p>Bis heute gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Lehren aus dem Beinahe-Kollaps des Finanzsystems auch nur in Ansätzen gezogen worden wären. Die Spitze der UBS strebt dieselben oder gar noch höhere Gewinnziele (15 Milliarden) und Eigenkapitalrenditen (20%) an wie vor der Finanzkrise. Ohne eine erneut hoch risikoträchtige Geschäftspolitik sind diese Ziele nicht zu erreichen. Die risikotreibende Boni-Praxis wird, abgesegnet durch die Finma, in nur leicht veränderter Form weitergeführt.&nbsp;
</p><p>Wie vor der Krise sind die für die Kontrolle zuständigen Instanzen des Bundes mit den Grossbanken eng verflochten. Die Kontrolleure sind abhängig von den Kontrollierten, sowohl wissensmässig wie auch über die personellen Besetzungen (wobei diese Abhängigkeit durch die Ablösung der EBK durch die Finma noch verstärkt wurde). Wenn die Finma in ihrem neuen Bericht zur Finanzkrise zuerst feststellt, dass weder die UBS noch die Aufsichtsbehörde die Risiken ihrer Geschäfte erkannt hätten, dann aber sofort relativiert, dass selbst dann, wenn die Aufsichtsbehörde diese gesehen hätte, eine korrigierende Intervention politisch nicht möglich gewesen wäre, dann ist das die Kapitulation jeder funktionierenden Aufsicht. Verschärft wird die Problematik durch die Schwäche des zuständigen Bundesrats, der mit Erklärungen wie jener glänzt, dass er alles wieder machen würde wie zuvor. Der fortgesetzte Blindflug und die fehlende Unabhängigkeit der massgebenden Akteure des Bundes – und ihre mangelnde Bereitschaft und/oder Fähigkeit, aus der Finanzmarktkrise die nötigen Schlussfolgerungen zu ziehen – sind für die schweizerische Volkswirtschaft und überhaupt für die Schweiz&nbsp; zum Grossrisiko geworden.&nbsp;
</p><p>Die einzige mögliche und nötige politische Antwort auf diese für die Schweiz nie da gewesene Situation ist die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Eine PUK braucht es nach dem Parlamentsrecht dann, wenn "Vorkommnisse von grosser Tragweite der Klärung bedürfen". Die Vorgänge, um die es hier geht, übersteigen in ihrer Tragweite jene früherer Konstellationen, in denen eine PUK eingesetzt wurde (Mirage-Affäre 1964, PUK EJPD und PUK EMD 1989/1990, PUK Bundespensionskasse 1995). Die Einsetzung einer PUK hat in den genannten Fällen für die Schweiz regelmässig sehr positive Resultate produziert, indem jeweils aus Krisen wichtige Lehren gezogen wurden. Es gibt kein anderes wirksames Mittel, mit dem die nötigen politischen Schlussfolgerungen aus der Finanzmarktkrise für die Schweiz gezogen werden könnten.
</p><p>Es wäre nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch politisch verantwortungslos, die Dinge wie bisher weitertreiben zu lassen und darauf zu vertrauen, dass trotz der institutionellen Schwächen in Zukunft nichts mehr passieren wird. Damit die nötigen Schlussfolgerungen aus der Finanzmarktkrise für die Schweiz gezogen werden können, braucht es aber vor allem eine rückhaltlose, unvoreingenommene und unabhängige Untersuchung mit der nötigen Autorität und den erforderlichen Mitteln, über die nach unserem politischen System nur eine PUK verfügt.&nbsp;
</p><p>Das Parlament steht vor einer historischen und in dieser Form nicht da gewesenen Herausforderung. Es darf kein zweites Mal dazu kommen, dass der Schweizer Staat und die Schweizer Bevölkerung die Folgen der Missbräuche der Spitzen der Grossbanken zu tragen haben. Wenn der Bundesrat bisher nicht imstande war, dafür zu sorgen, dass sich die Vorgänge vom Herbst 2008 nicht wiederholen können, ist das Parlament als oberste Gewalt im Staat gefordert, das stärkste der parlamentarischen Mittel einzusetzen. Nur mit einer PUK kann die schweizerische Demokratie ihre Rechte gegenüber den Spitzen der Grossbanken behaupten, die sonst aufgrund einer impliziten Staatsgarantie auf Kosten der Schweiz erneut ihre eigenen Regeln setzen. Es geht um eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft der Schweiz.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-201</guid><pubDate>Thu, 03 Dec 2009 13:19:00 +0100</pubDate><title>Ständerätlicher Schuss vor den Bug</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/staenderaetlicher-schuss-vor-den-bug</link><description>Der Ständerat hat die erste Runde zur Postliberalisierung abgeschlossen; er hat der Totalrevision des Postgesetzes weitgehend gemäss der Vorlage des Bundesrats zugestimmt. Bei der entscheidenden Frage zur Liberalisierung entschied er mit 20:19 Stimmen denkbar knapp. Das ist ein deutlicher Warnschuss vor den Bug der Liberalisierungslobbyisten. Der Nationalrat kann jetzt dieses Resultat noch umkehren. Die Gewerkschaften werden sich dafür einsetzen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positives vorweg: Die Bäume der rein ideologisch argumentierenden Ständerätinnen und Ständeräte wachsen nicht mehr in den Himmel. Die Liberalisierungsskepsis in der kleinen Kammer war deutlich und breit abgestützt. Nichteintreten wollten die SP (Géraldine Savary, VD) und ebenfalls CVP-Räte (allen voran Theo Maissen). Sie verwiesen auf gute Beispiele zum Versagen der Post-Liberalisierungen im Ausland. Nach dieser Debatte ist allen, die die Wirklichkeit ohne ideologische Scheuklappen wahrnehmen, klar, dass eine solche Postreform Probleme mit steigenden Preisen, schlechterer Versorgung und sinkenden Löhnen bringen würde. So konnte denn auch niemand die Notwendigkeit einer Postreform begründen. Dafür wurde die Umfrage zitiert, die eine hohe Zufriedenheit mit der heute garantierten Qualität der Postversorgung zeigt.
</p><p>Negativ, aber überraschend war der knappe Entscheid zum Kern der Vorlage: Mit nur 20:19 Stimmen fiel das Restmonopol für leichte Briefe. Berücksichtigt man das nachträgliche Bekenntnis der CVP-Ständeherrin aus dem Kanton Jura, dass sie nur irrtümlich zugestimmt habe, ergäbe sich sogar eine Ablehnung… Die sofortige Totalliberalisierung scheiterte hoch mit 31:9, hingegen die auf 3 Jahre verlängerte Monopoletappe als Übergang nur äusserst knapp. Ohne Chance blieb - vorläufig - die Pflicht, dass private Anbieter, die die Postinfrastruktur mit benützen wollen, auch den Post-GAV einhalten müssen. Dies ermöglicht ein inakzeptables Lohn- und Sozialdumping, das nur noch mit einem verbindlichen Branchen-GAV ausgeschlossen werden könnte.
</p><p>Der Nationalrat muss jetzt nochmals über die Bücher. Eine so knapp beschlossene Postreform hat kaum Chancen vor dem Volk. Die Abbaurisiken bei der beliebten – ja legendären – Schweizer Postversorgung sind offensichtlich. Umgekehrt garantiert das heutige Restmonopol der Post völlig problemlos die Finanzierung der gesetzlichen Grundversorgung. Sie gegen chaotische Doppelinfrastrukturen und eine bürokratische Abgabenwirtschaft einzutauschen, hat niemand grosse Lust. Deshalb ist es jetzt wichtig, dem Nationalrat den Abbruch der unnötigen Reform klar zu machen. Nur das verbliebene Postmonopol kann die in unserem Land wichtige flächendeckende Postversorgung garantieren. Liberalisierte Rosinenpickerei in Agglomerationen ist letztlich ein zu teurer, unsozialer und ineffizienter Weg. Und auch kein schweizerischer.
</p><p>PS: Ende November hat die Gewerkschaft Kommunikation, unterstützt von SGB und SP Schweiz, eine Volksinitiative „für eine starke Post“ lanciert. Sie verlangt ein flächendeckendes Poststellennetz und einen zukunftsorientierten Universaldienst, vom Personal der Schweizerischen Post zu betreiben und finanziert durch die Einnahmen aus dem Briefmonopol sowie durch die Gewinne einer Postbank. Unterschriftenbögen bei:&nbsp;<a href="http://www.postinitiative.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.postinitiative.ch</a>.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-204</guid><pubDate>Wed, 02 Dec 2009 13:27:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaft Kommunikation und comedia fusionieren</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gewerkschaft-kommunikation-und-comedia-fusionieren</link><description>Ein eindeutiges Ja am 28. November der Comedia-Delegierten. Ein ebenso eindeutiges Ja am 30. November der Delegierten der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo). Wozu? Zur Fusion jener beiden SGB-Gewerkschaften, die die Bereiche der Herstellung und Verbreitung von Information organisieren. 
</description><content:encoded><![CDATA[<p>145 Ja, 4 Nein, 3 Enthaltungen: so das Resultat zur Fusion beim Kongress der GeKo. Gar noch deutlicher fiel es zwei Tage zuvor bei den Comedia-Delegierten aus: 92 Ja gegen 1 Nein. Damit steht der Fusion der beiden Gewerkschaften, die das Personal in den Bereichen Information und Kommunikation organisieren, nichts mehr im Wege. 2010 werden sie die Ärmel aufkrempeln und der Fusion konkrete Gestalt verleihen müssen. Am 1.1.2011 soll die neue Gewerkschaft ihre Arbeit aufnehmen. Sie wird mit 48'000 Mitgliedern (Stand anfangs 2009) wahrscheinlich die zweitgrösste des SGB sein.
</p><p>Zufall oder Schicksal? Im Alter von je 12 Jahren werden jene beiden Gewerkschaften fusionieren, die selbst Produkte von noch jungen Fusionen sind. Sowohl GeKo wie comedia sind 1999 gegründet worden. In der GeKo schlossen sich 5 zuvor unabhängige, aber bereits kooperierende Gewerkschaften zusammen. Die Klammer war durch den gemeinsamen Arbeitgeber gegeben: die ehemalige PTT. Comedia ihrerseits war eine Fusion der beiden Druck-Gewerkschaften GDP und SLB mit der Schweizerischen Journalisten-Union (SJU), die zuvor dem VPOD angehörte, und dem Angestelltenverband des schweizerischen Buchhandels. Die visierte umfassende Mediengewerkschaft war damit nicht realisiert - die Verbände SSM (vor allem Radio- und Fernsehpersonal) sowie der grösste Journalistenverband (heute impressum und Beobachter beim SGB) entschieden gegen ein Mitmachen.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Was aufgrund der Branchen wie ein natürliches Zusammengehen aussieht, war es lange nicht. Denn noch Mitte Jahrzehnt galt die Priorität der GeKo einem Zusammenschluss mit dem SEV. Eine starke Gewerkschaft des Personals öffentlicher Netzwerke war das Ziel. Das bereits fortgeschrittene Projekt fand aber bei der SEV-Basis, besorgt um ihre kulturelle Einheit und die Autonomie ihrer Unterverbände, keine Gnade. Auch der anschliessende Plan einer grossen Wohngemeinschaft GeKo – VPOD – comedia scheiterte. Hier verweigerte ebenfalls in fortgeschrittenem Verhandlungsstadium der VPOD aufgrund seiner von den beiden Partnern abweichenden strukturellen Ausrichtung seine Zustimmung.&nbsp;
</p><p>GeKo und comedia gehen eine Vernunft- und Zweckehe ein. Aber das sind, um in rauen Zeiten bestehen zu können, gute Kriterien. Wir wünschen einen guten Start und eine glückliche Hand in den letzten Vorbereitungsarbeiten.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-203</guid><pubDate>Mon, 30 Nov 2009 13:26:00 +0100</pubDate><title>Solidarisch mit den protestierenden StudentInnen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/solidarisch-mit-den-protestierenden-studentinnen</link><description>Gegen die Ökonomisierung der wissenschaftlichen Ausbildung regt sich Widerstand. Der SGB begrüsst diesen Protest. Bildung muss mehr sein als Punkte ergattern. Uns sie muss allen, nicht nur Begüterten, zugänglich sein. </description><content:encoded><![CDATA[<p>In einigen Schweizer Universitäten besetzen die StudentInnen die Hörsäle. Sie kritisieren damit, dass Bildung und Forschung zunehmend von ökonomischen Interessen bestimmt werden. Sie beklagen die zahlreichen Fehlentwicklungen der „Bologna-Reform“. Der Protest gilt auch neuen Finanzbarrieren gegenüber der Bildung, etwa erhöhten Studiengebühren, mit denen sich in Bälde das Zürcher Kantonalparlament auseinander zu setzen haben wird. Auf den Punkt gebracht: Der Protest will das Recht eines und einer jeden einzelnen auf Zugang zu guter Bildung verteidigen.
</p><p>Der SGB-Vorstand begrüsst diesen Protest. Der SGB steht voll hinter den Anliegen, die der internationale Slogan der Manifestierenden ausdrückt: Education is not for sale (Bildung ist nicht käuflich). Die Unterstützung des SGB gilt neben den Studierenden auch dem technischen Personal sowie dem Mittelbau der Hochschulen, die ebenfalls die Rechnung der Sparvorhaben zu bezahlen haben.
</p><p>Der SGB unterstützt die Forderungen der Studierenden nicht erst aktuell. Seit langem schon hat er sich&nbsp;</p><ul><li>gegen Sparmassnahmen in der Bildung aller Stufen</li></ul><ul><li>gegen die Erhöhung der Studiengebühren</li></ul><ul><li>gegen die negativen Auswirkungen des „Bologna-Systems“</li></ul><ul><li>für einen Ausbau der Stipendien</li></ul><ul><li>für eine Verbesserung der Betreuungsverhältnisse</li></ul><ul><li>für eine wirkliche Mitbestimmung der Lehrlinge, der Studierenden und des Mittelbaus</li></ul><p>sowie für ein Recht auf Bildung für alle ausgesprochen.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-212</guid><pubDate>Wed, 18 Nov 2009 13:47:00 +0100</pubDate><title>Vereinbarkeit jetzt!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/vereinbarkeit-jetzt</link><description>Am 20. und 21. November halten die SGB-Frauen in Bern ihren 11. Kongress ab. „Vereinbarkeit jetzt!“ fordern die Frauen. Die Gewerkschaften sollen Bedingungen schaffen, damit Frauen Erwerbs- und Familienarbeit besser aufeinander abstimmen können.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Selbst Clara Zetkin würde – wäre es ihr vergönnt, einen kurzen Erkundungsgang durch die jüngste europäische Geschlechtergeschichte anzutreten - von Fortschritt in der Frauenfrage &nbsp;sprechen. Vom Himmel ist er nicht gefallen, dieser Fortschritt, sondern von aktiven Frauen und vor allem von Gewerkschafterinnen erkämpft worden. Und „endgültig“ ist er auch nicht, bei weitem nicht. Denn immer noch ist, auch hierzulande, prekäre, schlecht entlöhnte Arbeit vor allem den Frauen zugewiesen und gleichzeitig auch der allergrösste Teil der familiären Arbeit. Und somit erstaunt es nicht, dass es weiterhin vor allem Frauen sind, die Ansprüche an die Arbeitswelt aus „privater“ Perspektive formulieren. Denn wenn Kinder oder andere Angehörige erkranken, dann sind es primär die Frauen, die den besonderen Effort leisten müssen.
</p><h3>Arbeit frauen- und betreuungsverträglich gestalten</h3><p>Die SGB-Frauen stellen ihren Kongress unter das Motto „Vereinbarkeit jetzt! – Erwerbsarbeit – Familienarbeit: Schluss mit dem Zeitdilemma“. In einem 6- Punkte-Manifest fordern sie die Gewerkschaften auf</p><ul><li>Standarts für gute und damit angemessen entlöhnte Arbeit und familienverträgliche Arbeitszeiten zu schaffen;</li></ul><ul><li>die gesellschaftlich notwendige unbezahlte Arbeit in GAV und Personalreglementen mehr zu berücksichtigen: Neben dem Ausbau des Mutter- und Vaterschaftsurlaubes soll es neu ein Recht auf vorübergehende Reduktion der Arbeitszeit aber auch auf Kurzabsenzen oder Urlaub auf Grund von Betreuung geben;</li></ul><ul><li>aus der Perspektive der Gleichstellung die Diskussion über die Arbeitszeit wieder aufzunehmen;</li></ul><p>Die bestehenden gesetzlichen Regelungen in all diesen Bereichen – so der 4. Punkt – sollen verbessert werden.
</p><p>Ein 5. Punkt fordert die familienergänzende Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Es soll – vom Säugling bis zum 16jährigen – ein möglichst kostenloser Rechtsanspruch auf einen solchen Betreuungsplatz bestehen. Das dafür nötige Personal soll ausreichend ausgebildet sein und über gute Arbeitsbedingungen verfügen. Der 6. und letzte Punkt des Manifestes schliesslich fordert die Gewerkschaften auf, sich dem Thema der Betreuung von Pflegebedürftigen vermehrt zu widmen. Für pflegende Angehörige im Arbeitnehmerstatus wird auf die unter Punkt 2 genannten Rechte auf Kurzabsenzen und Urlaube verwiesen. Im Bereich der professionellen Pflege sollen sich die Gewerkschaften für den Ausbau und bessere Arbeitsbedingungen des Personals engagieren.&nbsp;
</p><h3>Anträge und Vertiefung</h3><p>Zu diesem 6-Punkte Manifest sind bisher über 20 Anträge eingetroffen, die der Kongress behandeln wird. Gefordert wird darin zumeist eine Erweiterung der einzelnen Punkte um neue Rechte, so etwa auf bezahlte Erwerbsarbeit, auf Rückkehr auf den gleichen Arbeitsplatz nach dem Mutterschaftsurlaub, auf Weiterbildung auch bei Teilzeitarbeit, auf Vorgeburts- und Adoptionsurlaub. Vier Ateliers bieten zudem Gelegenheit, die Inhalte des Manifestes vertieft und ohne (abstimmungs)taktische Erwägungen zu diskutieren.
</p><p>Auf Vertiefung zielen ebenfalls drei Gastreferate. Christina Klenner vom gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in Düsseldorf wird sich der „Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit: geschlechtergerechte Arbeitszeitmodelle“ widmen. Christiane Marty vom Conseil scientifique d’ATTAC France wird darstellen, inwiefern die 35-Stunden-Woche ein taugliches Mittel für diese Vereinbarkeit ist. Claudia Menne vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wird die (möglichen) Fortschritte der revidierten Rahmenvereinbarung der europäischen Sozialpartner zum Elternurlaub vorstellen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-656</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 11:02:00 +0100</pubDate><title>Postreform: falsch, unnötig, unsozial </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/postreform-falsch-unnoetig-unsozial</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Schweizer Post funktioniert im internationalen Vergleich vorbildlich und preiswert. Ausser den privaten Konkurrenzfirmen will niemand die totale Liberalisierung der Schweizer Postdienste. Denn damit sind erfahrungsgemäss eine schlechtere Versorgung, höhere Preise und Druck auf die Postangestellten verbunden. Die Postreform ist also  nicht mehrheitsfähig,  der Ständerat sollte auf sie verzichten. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Dem Ständerat liegt in der Wintersession eine Totalrevision der Postgesetzgebung vor, die sich durch einen unnötigen vorauseilenden Gehorsam gegenüber der EU „auszeichnet“ und ausschliesslich dem Druck des Wirtschaftsdachverbands économiesuisse folgt. Grundsätzlich besteht überhaupt kein Bedarf für eine solche Revision.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Die Vorlage des Ständerates enthält nach dem Willen der Mehrheit der Kommission vier Grundfehler:&nbsp;</p><ol><li>will sie die Postdienste bereits 1 Jahr nach Inkrafttreten der totalrevidierten Gesetze (Postgesetz und Postorganisationsgesetz) dem vollständig liberalisierten Markt aussetzen.</li><li>sollen die bundeseigene Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft und die Postfinance in eine private Aktiengesellschaft umwandelt werden.</li><li>wird das flächendeckende Poststellennetz in ein lockeres Feld von „Zugangspunkten“ degradiert.</li><li>Die Pflicht zu einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Post wird in einen unverbindlichen Verhandlungsauftrag abgewertet. Damit sollen die bisher anständigen Arbeitsbedingungen der Post den vertragslosen prekären Arbeitsverhältnissen bei den privaten Konkurrenten angeglichen werden.&nbsp;</li></ol><p>Diese vier Grundfehler sind typische Konsequenz aller Liberalisierungen bei öffentlichen Infrastrukturen: Unnötige Konkurrenz in einer gut funktionierenden Monopol-Infrastruktur, Privatisierung lukrativer Dienstleistungen, schlechtere Versorgungsqualität und schlechtere Arbeitsbedingungen, um die liberalisierungsbedingten Kosten zu sparen.
</p><p>Für die Gewerkschaften ist klar: Ohne GAV-Pflicht für die Post und die Realisierung eines GAV für die gesamte Branche löst die Revision einen nicht annehmbaren Druck auf Löhne und Beschäftigung aus. Hier muss sich das Parlament bewegen. Die Versprechen des Bundesrats vor der Abstimmung über die EU-Personenfreizügigkeit dürfen nicht vergessen gehen.
</p><p>Ebenso wichtig ist die Versorgungsqualität: Mit dem Verzicht auf das Restmonopol für Briefe unter 50gr ist die Finanzierung der Grundversorgung nicht mehr gewährleistet. Die Erfahrungen im Ausland und Studien zeigen dies unmissverständlich. Wir müssten also eine schlechtere Versorgung mit höheren Preisen bezahlen. Die Vorlage will diesem Risiko mit Abgaben begegnen, also eine teure und bürokratische Gegenmassnahme ins Gesetz schreiben. Einfacher und billiger ist es, das Monopol zu behalten. Es gibt keinen Grund, aus rein ideologischen Gründen eine auch in der EU umstrittene Politik zu übernehmen. Der SGB wird sich jedenfalls vehement dagegen zur Wehr setzen.
</p><p>Umfragen zeigen, dass die Bevölkerung nichts von der Liberalisierung hält. Sie ist mit der modern ausgerüsteten Post im heutigen Zustand zufrieden. Die Gewerkschaft Kommunikation hat innert kürzester Zeit 160'000 Petitionsunterschriften gegen Poststellen-Schliessungen gesammelt. Auch die starke Privatisierungstendenz der Vorlage ist keineswegs beliebt. Das erfolgreiche Referendum gegen das Elektrizitätsmarktgesetz 2002 hat gezeigt, dass eine Infrastrukturpolitik gegen das Volk nicht möglich ist. Der Ständerat und nach ihm der Nationalrat sollten dies nicht vergessen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und&nbsp;AVIG-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-655</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:56:00 +0100</pubDate><title>AVIG-Revision nicht notwendig – momentanes Gesetz saniert  besser </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/avig-revision-nicht-notwendig-momentanes-gesetz-saniert-besser</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Das geltende Gesetz über die Arbeitslosenversicherung (AVIG) enthält einen automatischen Sanierungsmechanismus. Wenn die Schulden der ALV höher sind als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Beiträge erhöhen. Das wird im kommenden Jahr der Fall sein. Eine Revision des Gesetzes ist daher nicht notwendig. Sollte das Parlament einen harten Leistungsabbau beschliessen, wird der SGB die AVIG-Revision mit dem Referendum bekämpfen.  </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn kein Wunder geschieht und die Schweiz keine Konjunkturpolitik betreibt, die diesen Namen verdient, werden im nächsten Jahr deutlich mehr als 200'000 Personen arbeitslos sein. Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung werden stark ansteigen. Ende 2010 wird die Arbeitslosenversicherung aufgelaufene Schulden von rund 9 Mrd. Fr. haben. Für die Revision des Gesetzes (AVIG) führt das zu einer im Vergleich zur Botschaft völlig neuen Ausgangslage. Denn wenn die Schuld der ALV grösser ist als 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme, muss der Bundesrat die Lohnbeiträge um bis zu 0.5 Beitragsprozente erhöhen und das Solidaritätsprozent einführen (Art. 90c).&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2010</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>Versicherte Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand ALV 2010</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>250 Mrd. Fr.</p></td><td><p>6.25 Mrd. Fr.</p></td><td><p>9 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>Erhöht der Bundesrat die Lohnbeiträge um 0.5 Beitragsprozente, so nimmt die ALV 1.25 Mrd. Fr. mehr ein. Das Solidaritätsprozent bringt weitere 160 Mio. Fr. Das reicht, um das Loch in der Versicherung von rund 800 Mio. Fr./Jahr zu stopfen und gleichzeitig innerhalb von 10 Jahren die Schulden abzubauen. Die ALV kann finanziell saniert werden, ohne dass eine Revision notwendig ist. Die Sanierung der ALV ist also mit dem geltenden Recht möglich.&nbsp;
</p><p>Bereits im Jahr 2006 hätte der Schuldenstand den kritischen Wert überschritten, so dass der Bundesrat auf Anfang 2007 die Beiträge hätte erhöhen müssen. Die Versicherung hätte im Aufschwung saniert werden können. Doch weil das Volkswirtschaftsdepartement das Betriebskapital der ALV abgebaut und die ALV-Schulden damit um 900 Mio. Fr. reduziert hat, wurde der Schuldenstand unter den kritischen Wert gedrückt und die Beitragserhöhung verhindert. Das war ein grosser Fehler.&nbsp;
</p><p><b>Finanzsituation der ALV 2006</b></p><table class="contenttable"><thead><tr><th scope="col"><p>2.5 Prozent der vers. Lohnsumme</p></th><th scope="col"><p>Effektiver Schuldenstand 2006</p></th><th scope="col"><p>Schuldenstand 2006 ohne Senkung des Betriebskapitals</p></th></tr></thead><tbody><tr><td><p>5.6 Mrd. Fr.</p></td><td><p>4.8 Mrd. Fr.</p></td><td><p>5.7 Mrd. Fr.</p></td></tr></tbody></table><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h3>1. Beitragsseitige Sanierung problemlos verkraftbar</h3><p>Ein Beitragssatz von 2.5 Prozent ist historisch gesehen moderat. Er liegt deutlich unter dem Beitragssatz von 3 Prozent, der von Mitte der 1990er Jahre bis Mitte 2003 in Kraft war. Zudem mussten die höheren Einkommen ab 1999 zwei Solidaritätsprozente in die ALV einzahlen.&nbsp;
</p><p>Konjunkturpolitisch ist eine Beitragserhöhung – insbesondere die Einführung des Solidaritätsprozents – weniger gefährlich als die vom Bundesrat geplanten und die von den Arbeitgebern zusätzlich geforderten Leistungskürzungen. Damit die Konjunktur durch die Sanierung der ALV überhaupt nicht beeinträchtigt wird, müsste der Bund im Jahr 2011 einspringen und die höheren Beiträge übernehmen. Dafür könnte ein Teil der ausserordentlichen Einnahmen des Jahres 2009 verwendet werden.&nbsp;
</p><h3>2. Leistungsabbau bei ALV wirtschaftlich und sozial gefährlich</h3><p>Die Schweiz gehört zusammen mit den nordischen Ländern zu den Staaten mit den erfolgreichsten Arbeitslosenversicherungssystemen. Mit einer sozialpartnerschaftlichen Organisation (Marktanteil der Gewerkschaften: 35%) wird eine vergleichsweise tiefe Arbeitslosigkeit erreicht. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz beim Einkommensersatz von durchschnittlich 75% im vorderen Bereich, mit einer durchschnittlichen Bezugsdauer von 18 Monaten belegt sie hingegen nur noch das Mittelfeld.&nbsp;
</p><p><b>Bezugsdauer der ALV im internationalen Vergleich<br>&nbsp;(Durchschnitt in Monaten)</b></p><p>Quelle: OECD
</p><p>Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind von grosser sozialer und volkwirtschaftlicher Bedeutung. Indem die ALV das individuelle Einkommen der Versicherten im Falle von Arbeitslosigkeit sichert, stützt sie in Jahren hoher Arbeitslosigkeit die gesamtwirtschaftliche Kaufkraft. Die Arbeitsintegrationsmassnahmen der ALV helfen, dass eine arbeitslose Person wieder rasch und dauerhaft in den Arbeitsmarkt integriert wird.&nbsp;
</p><p>Die gegenwärtige Krise zeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Arbeitslosenversicherung ist. Mit der Möglichkeit, die Kurzarbeitsdauer zu verlängern und die Zahl der Taggelder auf 520 Tage zu erhöhen, können zusätzlich Arbeitslosigkeit bzw. Aussteuerungen verhindert werden.&nbsp;
</p><p>Neue Studien<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;(z.B. der OECD) zeigen, dass eine Arbeitslosenversicherung mit guten Leistungen (u.a. einer ausreichenden Bezugsdauer und Ersatzquote) die Beschäftigungschancen und die Lohnentwicklung von Arbeitslosen dauerhaft verbessert. Die Arbeitslosen haben mehr Zeit, eine ihren Fähigkeiten entsprechende Stelle zu finden. Eine schlechte Arbeitslosenversicherung hingegen zwingt Arbeitslose dazu, möglichst rasch eine Stelle anzunehmen. Und zwar auch eine Stelle, bei der sie ihr Know-how nicht einbringen können. Das erhöht die Gefahr, dass z.B. früheres Wissen entwertet wird. Länder, die die Leistungen der Arbeitslosenversicherungen kürzen, können deshalb Produktivitätseinbussen erleiden. Bei den Leistungen für jüngere Personen ist ein besonders drastischer Abbau vorgesehen. Das wird dieses Problem noch verstärken: statt dass Jugendliche besonders, etwa in Form von Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmassnahmen, zu betreuen, werden sie noch rascher in die Sozialhilfe abgedrängt und somit beruflich weitgehend aufgegeben.&nbsp;
</p><p>Der Leistungsabbau bei der ALV wird zu deutlich mehr Aussteuerungen führen. Das Bundesamt für Statistik hat vor kurzem eine Studie zur Lage der Ausgesteuerten präsentiert. Sie zeigt, dass auch nach 4 bis 5 Jahren nur 64 Prozent der ausgesteuerten Personen wieder eine Stelle haben. Diese Personen haben deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen. Sie verdienen rund 25 Prozent weniger als das Mittel der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dieser Unterschied ist zu einem beträchtlichen Teil auf die Aussteuerung zurückzuführen. Und sie arbeiten viel häufiger in befristeten Stellen (12%), als Temporäre (6%), oder sie leisten Arbeit auf Abruf (14%).
</p><p><b>Arbeitsbedingungen von Erwerbstätigen 4 – 5 Jahre nach einer Aussteuerung (in Prozent)</b></p><p>Quelle: BFS<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;OECD (2009): Employment Outlook 2009.<br>&nbsp;Bell, D. und D. Blanchflower (2009): What Should Be Done About Rising Unemployment in the OECD? IZA Discussion Paper 4455.<br>&nbsp;OECD (2007): More Jobs but Less Productive? The Impact of Labour Market Policies on Productivity, OECD Employment Outlook.
</p><p>Gangl, M. (2004): Welfare States and the Scar Effects of Unemployment: A Comparative Analysis of the United States and West Germany, American Journal of Sociology, Volume 109(6), S. 1319–64.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;BFS (2009): Ausgesteuert - was nun? Analyse der Wiedereingliederung von Personen, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert wurden.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision&nbsp;und Postreform.</i></b></p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-654</guid><pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:52:00 +0100</pubDate><title>11. AHV-Revision: Zweite Auflage so inakzeptabel wie die erste</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-zweite-auflage-so-inakzeptabel-wie-die-erste</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Nationalrat wird sich in der Wintersession zum zweiten Mal mit der 11. AHV-Revision befassen. Die Zweitauflage gleicht bis dato ziemlich der ersten Auflage. Diese ist von den StimmbürgerInnen im Mai 2004 hochkant abgelehnt worden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Pièces de résistance der Vorlage sind folgende Punkte: Verschlechterungen bei der Rentenanpassung, Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre und - wahrscheinlich - keine soziale Abfederung bei der Frühpensionierung. Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat bestehen bei der sozialen Abfederung beim Rentenvorbezug und beim Rentenanpassungsmechanismus.&nbsp;&nbsp;
</p><h3>Frühpensionierung: taktisches Spielchen der Bürgerlichen</h3><p>Im ersten Durchgang hat die Mehrheit des Nationalrates jegliche soziale Abfederung beim Rentenvorbezug abgelehnt. Der Ständerat hingegen hat vorgeschlagen, die Rentenkürzungen beim Rentenvorbezug abgestuft nach dem massgebenden AHV-Einkommen zu reduzieren. Der dafür vorgesehene Betrag (400 Mio. Franken) ist aber sehr gering. Damit verteilte man sehr wenig Geld auf viele Leute, mit dem Resultat, dass nur für die Versicherten mit AHV-Einkommen im Bereich der Ergänzungsleistungen akzeptable Kürzungssätze herausschauen würden. Das wäre aber weitgehend wirkungslos, weil auf diese Weise nur Ergänzungsleistungen durch AHV ersetzt würden und somit kaum mehr Personen als heute, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen auf einen frühzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben angewiesen sind, in den Genuss einer „subventionierten“ AHV-Frühpensionierung kommen könnten. Der ständerätliche Vorschlag beinhaltet zudem ein Exportverbot, das aber praktisch kaum umsetzbar wäre. Nun beantragt die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission, 1,15 Milliarden Franken für die soziale Abfederung der Frühpensionierungen einzusetzen. Davon könnten 66 Prozent der Männer und 90 Prozent der Frauen profitieren. Diese 1.15 Milliarden Franken entsprechen den (mittelfristigen) Einsparungen aus der Erhöhung des Rentenalters der Frauen. Bei diesem Beschluss handelt es sich aber nicht um einen plötzlichen positiven Meinungsumschwung, sondern nur um ein taktisches Spiel. Angesichts eines Minderheitsantrages, der den ständerätlichen Minimalvorschlag in leicht abgewandelter Form übernimmt, haben viele Bürgerliche bewusst einen weitergehenden Antrag von Christine Goll unterstützt. Um so sicherzustellen, dass am Schluss ein Antrag, der jegliche soziale Abfederung ablehnt, obsiegt. Die Nationalratsmehrheit wird also voraussichtlich ihre ablehnende Haltung bestätigen - am Schluss der ganzen parlamentarischen Beratung wird es wahrscheinlich gar keine soziale Abfederung geben. Man wäre in diesem Punkt also wieder gleich weit wie vor einigen Jahren.
</p><h3>Rentenanpassung: Kaufkraftverlust vorprogrammiert</h3><p>Einig sind sich der Ständerat und die Nationalratsmehrheit in folgendem Punkt: Die Rentenanpassung, die heute alle zwei Jahre erfolgt und auch für die IV-Renten gilt, würde neu abhängig vom Stand des AHV-Fonds erfolgen. Dieser soll neu nur noch die Sollhöhe von 70 % einer Jahresausgabe haben. Sobald der Fondsstand unter 70 % zu liegen kommt, würden die Renten erst dann angepasst, wenn eine Teuerung von mindestens 4 Prozent seit der letzten Anpassung aufgelaufen ist. Diese Regelung wäre eine Verschlechterung gegenüber heute: Wenn der Fondsstand unter 70 % liegt, würden die Renten nicht mehr im fixen Zweijahresrhythmus angepasst, sondern, je nach Teuerungsentwicklung, erst alle 3-4 Jahre. Für die RentnerInnen bedeutet das einen zusätzlichen Kaufkraftverlust, weil sie länger auf Anpassungen warten müssen, sowie eine erhebliche Unsicherheit, weil sie nicht wissen, wann die Renten nun angepasst werden. Auf den ersten Blick könnte man nun meinen, das Unterschreiten des Schwellenwerts von 70 % resp. die Verlangsamung des Rentenanpassungsrhythmus liege in weiter Ferne. Dem ist aber nicht so: Erstens wird die AHV 5 Milliarden als Startkapital an die IV überweisen müssen, dies im Jahr 2011. Zweitens sollen bei der Berechnung des Fondsstandes „Beiträge, die aus einmaligen, ausserordentlichen Zuwendungen stammen“, nicht berücksichtigt werden. Mit dieser Umschreibung sind die ca. 7 Milliarden gemeint, welche die AHV vor einigen Jahren aus dem Bundes-Drittel am überflüssigen Nationalbank-Gold erhalten hat. Total würde der für die Rentenanpassung massgebende Fondsstand also mindestens 12 Milliarden (5 + 7 Mrd.) tiefer liegen als der heutige, wobei perfiderweise 5 Mrd. davon gleich zweimal abgezogen bzw. nicht berücksichtigt werden (einmal unter dem Titel „einmalige Zuwendung“ und ein zweites Mal als überweisung an die IV) – mit dem Resultat, dass der für die Berechnung der Rentenanpassung massgebende AHV-Fondsstand vermutlich bereits beim Inkrafttreten der Revision (oder kurz danach) unter 70 % liegen würde. Der heutige zweijährige Rentenanpassungsrhythmus wäre also sofort Vergangenheit und dies wahrscheinlich definitiv. Diese Regelung ist also in jedem Fall, auch in der Fassung des Nationalrats, schlechter als diejenige, die 2004 bei der Erstauflage der 11. AHV-Revision (fix alle drei Jahre) abgelehnt worden ist.
</p><h3>AHV-Renten: Bald nur noch ein Taschengeld?</h3><p>Noch brisanter ist die zweite verbleibende Differenz zwischen den Räten. Der Ständerat will bei einem Fondsstand von unter 45 % die Rentenanpassung sogar ganz aussetzen. Die nationalrätliche Kommission besteht immerhin darauf, dass die Rentenanpassung auch bei einem Fondsstand von unter 45 % erfolgt. Auch dieses aus aktueller Sicht tiefe Niveau könnte schneller erreicht werden, als es heute scheint. Erstens wäre das für die Berechnung massgebende Niveau ohnehin tiefer als das reale, wegen dem oben erwähnten buchhalterischen „Beschiss“ und dem Kapitaltransfer an die IV. Zweitens hat es das Parlament in der Hand, den Fondsstand gezielt auf ein tiefes Niveau absinken zu lassen. Z.B. indem es die AHV noch einmal missbraucht, um die Schulden der IV zu tilgen. Die Versuchung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Die Folgen für die RentnerInnen wären gravierend: Selbst bei relativ geringer Inflation entwerten sich Renten im Lauf der Jahrzehnte massiv. Die AHV-Renten sind heute schon nicht existenzsichernd, trotz dem klaren Auftrag der Bundesverfassung.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: AVIG-Revision und Postreform.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-211</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:45:00 +0100</pubDate><title>Gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/gegen-diskriminierung-am-arbeitsplatz</link><description>Auch HIV-positive Arbeitnehmende haben Anspruch auf ein Arbeitsklima ohne Diskriminierungen – der SGB setzt sich dafür ein, dass ihre Rechte gewahrt werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Schweiz leben rund 25'000 Menschen mit HIV oder Aids. Betroffen sind vor allem Erwachsene im erwerbsfähigen Alter. Etwa 70% der Menschen mit HIV sind berufstätig, die meisten arbeiten Vollzeit. Dank den Fortschritten in der medizinischen Behandlung können HIV-positive Mitarbeitende in der Regel über Jahre und Jahrzehnte normal leben und arbeiten. Dennoch sind für viele Menschen mit HIV/Aids Ablehnung, Ausgrenzung sowie Datenschutzverletzungen und Diskriminierungen immer noch an der Tagesordnung. Deshalb setzt sich der SGB dafür ein, dass HIV-positive Arbeitnehmende ihre Rechte auch tatsächlich wahrnehmen können.
</p><h3>Übertragungsrisiko</h3><p>Das tatsächliche Übertragungsrisiko von HIV im Berufsleben wird häufig überschätzt. In den meisten Berufen ist es gleich null. Sogar im Medizinalbereich liegt die Gefahr einer Ansteckung bei Stichverletzungen unter 0.3%. Richtigerweise gibt es deshalb in der Schweiz keine verbotenen Berufe für Menschen mit HIV. Arbeitgebende dürfen im Anstellungsverfahren keinen HIV-Test von den Bewerbenden verlangen und / oder nach ihrem HIV-Status fragen. Ein solcher Test ermöglicht keine Aussage über die momentane Arbeitsfähigkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers. Sollte die Frage dennoch gestellt werden, hat der Stellensuchende das Recht die Frage falsch zu beantworten.
</p><h3>Arbeitsalltag / Absenzen</h3><p>Die HIV-Infektion hat in der Regel keinen Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen, sie erkranken nicht öfter als andere Arbeitnehmende. Für den Erfolg der Therapie von HIV ist es entscheidend, dass Medikamente regelmässig und konsequent eingenommen werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmende mit HIV Unterstützung erhalten, damit sie den Therapieplan so genau wie möglich befolgen können. Dies beinhaltet vor allem das Ermöglichen einer diskreten Einnahme der Medikamente oder von kleineren Mahlzeiten ausserhalb offizieller Essenspausen, wenn die Medikamente nicht auf nüchternen Magen eingenommen werden sollten. Änderungen des Arbeitsrhythmus müssen vorhersehbar sein, damit Betroffene allenfalls ihren Therapieplan anpassen können. Dies gilt auch in Bezug auf mögliche Überstunden.
</p><p>Den Betroffenen wird empfohlen sich regelmässig (alle drei Monate) einer ärztlichen Kontrolle zu unterziehen um den Zustand des Immunsystems zu überprüfen. Sollten diese Arzttermine nur während den regulären Arbeitszeiten möglich sein, sollten diese ohne Lohnabzüge ermöglicht werden. Bezüglich weiterer Krankheitsabsenzen gelten für HIV-positive Arbeitnehmende die normalen Regelungen betreffend Lohnausfall. Es ist im konkreten Fall aber möglich und wünschbar, dass durch eine flexiblere Ausgestaltung der Arbeitszeit Absenzen verringert werden können.
</p><h3>Datenschutz</h3><p>Die Frage nach HIV ist rechtswidrig. Genauso ist auch die Weitergabe des Wissens um eine HIV-Infektion an Drittpersonen ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen persönlichkeitsverletzend und ein Verstoss gegen das Datenschutzgesetz. Das Wissen über die Krankheit darf unter keinen Umständen und an niemanden weitergegeben werden.
</p><h3>Taggeldversicherungen / Pensionskassen</h3><p>Pensionskassen und Versicherungen dürfen für den überobligatorischen Bereich Gesundheitsfragen stellen, welche wahrheitsgemäss beantwortet werden müssen. Durch moderne Medikamente ist HIV zu einer meist behandelbaren, chronischen Krankheit geworden. Trotzdem behandeln Versicherungen in vielen Belangen HIV-positive Menschen wie Sterbenskranke. Betroffene können keine Zusatz-Krankenversicherung abschliessen. Zudem kommen Ausschlüsse und Probleme mit den betrieblichen Taggeldversicherungen häufig vor. Dies gefährdet die soziale Sicherheit HIV-positiver Menschen in unzulässiger Weise. Mitarbeitende mit HIV/Aids sollen nicht benachteiligt werden. Dies kann erreicht werden mit dem Abschluss einer kollektiven Taggeldversicherung, welche auf die Gesundheitsbefragung der Mitarbeitenden verzichtet. Ausserdem ist dies für den Betrieb auch deshalb besser, weil das Lohnfortzahlungsrisiko so kalkulierbar bleibt. Für Angestellte, die von der Taggeldversicherung ausgeschlossen wurden, bezahlt das Unternehmen nämlich selbst.&nbsp;
</p><h3>Diskriminierung / Mobbing</h3><p>Trotz Aufklärungskampagnen führen Unwissen über HIV und bewusste oder unbewusste Angst vor einer Ansteckung zu Gerüchten und Vorurteilen – diskriminierendes Verhalten und herabsetzende Handlungen sind nicht selten die Folge. Mobbing kann grosse Auswirkungen auf das Selbstbewusstsein der betroffenen Person haben und zu psychischen und physischen Erkrankungen führen. Arbeitgebende sollten deshalb eine offene Kommunikation innerhalb des Betriebes fördern und Informationen anbieten, damit unbegründete Ängste abgebaut werden können.
</p><h3>Kündigungsschutz</h3><p>HIV-positiven Mitarbeitenden darf nicht allein aufgrund ihrer Infektion gekündigt werden. Kündigungen aufgrund von persönlichen Eigenschaften sind rechtsmissbräuchlich (OR 336). In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmende eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen verlangen. In der Zeitspanne in der ein Betroffener durch Krankheit ganz oder teilweise an der Arbeitsleistung verhindert ist, darf ihm auch aus anderen Gründen nicht gekündigt werden. Eine solche Kündigung ist nichtig und das Arbeitsverhältnis besteht weiter, wie wenn die Kündigung nicht erfolgt wäre.
</p><h3>Hilfe für Betroffene / Informationen</h3><p>Die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) realisiert Präventionsprojekte zu HIV/Aids und engagiert sich für Menschen mit HIV/Aids, für ihre Bedürfnisse, Rechte und Gleichstellung in der Gesellschaft. Sie führt einen Rechtsberatungsdienst und Anlaufstellen, wo HIV-positive Menschen zu unterschiedlichen Aspekten eines Lebens mit der HIV-Infektion beraten, geschult und unterstützt werden. Sie hat auf der Homepage&nbsp;<a href="http://www.workpositive.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.workpositive.ch</a>&nbsp;eine kompetent betriebene Plattform für Arbeitnehmende und Arbeitgebende erstellt.
</p><h3>Politisches Parkett</h3><p>Die Wirkung von Diskriminierungsschutz ist immer auch von der Sensibilisierung der Gesellschaft und dem politischen Willen zum Schutz von HIV-positiven Menschen geprägt. Der Diskriminierungsschutz im Bereich von HIV/Aids im Arbeitsverhältnis braucht aber auch rechtliche Instrumentarien. Die Schweiz als moderner Rechtsstaat muss den Menschen gleiche Ausgangschancen bieten und Diskriminierungen bekämpfen. Deshalb setzt sich der SGB für ein allgemeines Diskriminierungsverbot auf gesetzlicher Stufe ein.&nbsp;
</p><p>Die HIV/Aids-Epidemie stellt eine der gewaltigsten Herausforderungen für die Entwicklung und den sozialen Fortschritt der Welt dar. Deshalb ist es wichtig auch Anstrengungen auf internationaler Ebene mitzuverfolgen und -gestalten. Die ILO bereitet für die Konferenz im Juli 2010 Empfehlungen zum Umgang mit „Aids am Arbeitsplatz“ zuhanden ihrer Mitgliedstaaten vor. Auch hierzu wird der SGB aktiv Stellung nehmen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-210</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:44:00 +0100</pubDate><title>Lohnfortzahlungsanspruch auch bei Spitalaufenthalt des Neugeborenen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/lohnfortzahlungsanspruch-auch-bei-spitalaufenthalt-des-neugeborenen</link><description>Gerichtsentscheide haben geklärt, dass die Mutter Anspruch auf Lohn hat, wenn ihr Neugeborenes während mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss. Obwohl sie in dieser Zeit nicht arbeiten kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nach Erwerbsersatzordnung (EOG) entsteht grundsätzlich am Tag der Geburt. Was passiert aber, wenn ein neu geborenes Kind aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Wochen im Spital bleiben muss?&nbsp;
</p><p>Der Mutterschaftsurlaub dient nicht nur der Erholung der Mutter von Schwangerschaft und Geburt, sondern soll ihr vor allem auch die nötige Zeit einräumen, sich in den ersten Monaten intensiv um ihr Neugeborenes zu kümmern. Deshalb kann die Mutter in einem solchen Fall beantragen, dass die Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung auf den Zeitpunkt hinausgeschoben wird, an dem ihr Kind nach Hause kommen kann. Gleichzeitig darf eine Mutter während acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Es stellte sich deshalb bisher die Frage, inwiefern die Arbeitnehmende während der Dauer des Spitalaufenthalts ihres Kindes Anspruch auf Lohn hat und ob sich dadurch die Zeitspanne des Mutterschaftsurlaubs dementsprechend verkürzt.
</p><p>Ein im Kanton Genf erfolgter und mittels Berufung bestätigter Gerichtsentscheid stellt nun klar:&nbsp;&nbsp;
</p><p>Der Fall ist nach den gewöhnlichen Regeln bei unverschuldeten Verhinderungen an der Arbeitsleistung zu behandeln. Wenn also eine Mutter nach der Geburt nicht arbeiten kann weil sie sich um ihr Kind im Spital kümmern muss, hat sie für eine beschränkte Zeit Anspruch auf Lohn. Ihr Anspruch ist derselbe, wie wenn sie wegen Krankheit nicht arbeiten kann. Der Arbeitgebende hat ihr den Lohn unabhängig von der Mutterschaftsentschädigung zu bezahlen – der Mutterschaftsurlaub und die damit verbundene Entschädigung beginnen erst dann zu laufen, wenn das Neugeborene aus dem Spital entlassen wird. Der Gesetzgeber wollte mit der Einführung der Mutterschaftsversicherung nämlich keinesfalls den bestehenden Schutz der Arbeitnehmerin verringern.&nbsp;
</p><p>Der SGB begrüsst die vorliegende Klarstellung der Bestimmungen zugunsten der Arbeitnehmerin.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-209</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:42:00 +0100</pubDate><title>Fortschritte sind da, aber Unsicherheiten bleiben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/fortschritte-sind-da-aber-unsicherheiten-bleiben</link><description>In Sachen Lehrstellenförderung tut sich etwas. Aber angesichts der gewaltigen Probleme zu wenig. Denn immer noch glaubt das BBT, die Demografie werde das Problem lösen. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wie in den letzten Jahren üblich, hat Bundesrätin Leuthard Ende Oktober Sozialpartner und Kantone für eine Lehrstellenkonferenz, die fünfte ihrer Art, &nbsp;</span>versammelt. Spezielles Thema war die Berufsbildung im Gesundheitswesen, insbesondere der Mangel an Fachkräften. Aus diesem Grund waren neben dem SGB auch VPOD und SBK eng an den vorbereitenden Arbeiten beteiligt.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Das Resultat der Konferenz</span><a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><span lang="FR-CH"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="FR-CH">[1]</span></span></a><span lang="DE">&nbsp;ist für den SGB positiv. Die Analyse der Lage und die meisten unserer Forderungen zum Personalmangel im Gesundheitswesen wurden von den anderen Teilnehmenden geteilt. Die Anwesenden waren sich einig, Verbesserungen anzupacken: bei der Werbung zur Schaffung von Lehrstellen, bei der Information für Jugendliche auf der Suche nach einer Lehrstelle, bei der Unterstützung von Menschen, die sich im Gesundheitswesen beruflich neu orientieren wollen und bei der Hilfe an Kantone, die Pilotprojekte für mehr Lehrstellen schaffen. Der SGB hat erreicht, dass einige der vom BBT vorgeschlagenen Massnahmen weiter gehen als vorgesehen, etwa bei der finanziellen Förderung von ausbildenden Unternehmen und bei den Anreizen für das Schaffen von Lehrstellen. Indessen ist der Druck auf das BBT, die Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt (OdA Santé) aufrecht zu erhalten, damit die Absichten auch wirklich umgesetzt werden und dazu die nötigen Mittel gesprochen werden.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Auf dem Lehrstellenmarkt verschlechtert sich hingegen die Lage. Das zumindest legt der «Lehrstellenbarometer&nbsp;»</span><a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span lang="FR-CH"><span style="font-size:12.0pt; font-family:&quot;Times&quot;,&quot;serif&quot;" lang="FR-CH">[2]</span></span></a><span lang="DE">&nbsp;nahe, den das BBT gleichentags veröffentlichte. Das BBT spricht sehr euphemistisch von „Stabilität“, wo Vorsicht, wenn nicht gar Pessimismus angebracht wäre.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="FR-CH">Feststellbar ist nämlich:&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt"><span lang="DE">1.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></span><span lang="DE">Die Zahl neuer Lehrstellen geht erstmals seit 2004 zurück. Der Rückgang ist zwar bescheiden (-1%), aber er könnte den Beginn einer Tendenz markieren, verursacht durch die Krise oder durch den demografischen Rückgang. Trotz letzterem ist festzustellen, dass die Zahl der Jugendlichen, die eine Lehrstelle suchen, viel höher ist als die Zahl der angebotenen Lehrstellen. Das zeigt, was der SGB seit Jahren sagt - und das BBT ebenso lang negiert: Die Demografie löst die Probleme nicht.</span></p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt"><span lang="DE">2.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></span><span lang="DE">Die Zahl der Jugendlichen ohne Lösung nach der obligatorischen Schulpflicht steigt um 2000 Personen (+ 28%). Zwischen 2006 und 2008 ging diese Zahl zurück. Diese Jugendlichen sind zumeist Kandidaten für die Sozialhilfe. Aber das kümmert das BBT nicht gross…&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal" style="margin-left:36.0pt; text-indent:-18.0pt"><span lang="DE">3.<span style="font:7.0pt &quot;Times New Roman&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></span><span lang="DE">Die Zahl der Jugendlichen in Warteschlagen und Zwischenlösungen mindert sich nur marginal (-2%), trotz guter Konjunktur in den vorangehenden Jahren und der „Entspannung“, die das BBT im Lehrstellenmarkt zu sehen glaubt. Die Zahl ist hoch: 21</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;" lang="DE">′</span><span lang="DE">000 Jugendliche. Die meisten von ihnen erscheinen in der Arbeitslosenstatistik des Seco nicht</span><span lang="DE">. Die tiefere Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren hat also den Zugang der Jugendlichen zu einer postobligatorischen Ausbildung nicht wesentlich verbessert.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">In diesem Kontext bleiben die Forderungen des SGB (kantonale Fonds für die Berufsbildung in allen Kantonen, «Klinkenputzer» für mehr Lehrstellen in allen Branchen und nicht nur im Gesundheitswesen, 10'000 neue Plätze in Vollzeit-Berufsschulen, Basislehrjahr) leider aktuell.</span><br>&nbsp;</p><div><hr><div id="ftn1"><p style="text-align:left"><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Futura Bk BT&quot;,&quot;sans-serif&quot;">[1]</span></a><span lang="DE">&nbsp;siehe&nbsp;</span><span lang="FR-CH"><a href="http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/17144.pdf" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE">http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/17144.pdf</span></a></span><span lang="DE">&nbsp;</span></p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span style="font-size:10.0pt; font-family:&quot;Futura Bk BT&quot;,&quot;sans-serif&quot;">[2]</span></a>&nbsp;siehe&nbsp;<span lang="FR-CH"><a href="http://www.bbt.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=fr&amp;msg-id=29686" target="_blank" rel="noreferrer"><span lang="DE">http://www.bbt.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=fr&amp;msg-id=29686</span></a></span><span lang="DE">&nbsp;</span></p></div></div>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-208</guid><pubDate>Thu, 12 Nov 2009 13:41:00 +0100</pubDate><title>„Plattform 2. Sprache“ – Mindestens zweisprachig…</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/plattform-2-sprache-mindestens-zweisprachig</link><description>Seit 2007 wurde mit Unterstützung des BBT die „Plattform 2. Sprache“ aufgebaut (www.2sprachen.ch). Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) will damit – zusammen mit bildungsgewerkschaften.ch, dem Verband Berufsbildung Schweiz BCH und der Stiftung Sprachen und Kulturen – informieren über die „Fremdsprachenlücke“ in der beruflichen Grundbildung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Plattform setzt sich dafür ein, dass bei allen Berufslernenden mindestens eine zweite Sprache gefördert wird (2. Landessprache oder Englisch), sei dies mit Fremdsprach-Unterricht, zweisprachigem Unterricht oder deren Kombination. Sie bietet Behörden, Schulen und Verbänden oder Betrieben Argumente und Beratung für mehr und bessere fremdsprachliche Förderung sowie Informationen über die aktuelle Entwicklung auf diesem Gebiet.
</p><p>Denn bisher gibt es keine gesamtschweizerische Instanz, Fachstelle oder Bundesbehörde, die für diese gesetzliche Aufgabe verantwortlich ist und sich dem Problem annimmt – obwohl immer noch etwa 50% aller Berufslernenden ohne Berufsmaturität ihre Fremdsprachkenntnisse, die sie aus der Volksschule mitbringen, während ihrer Lehrzeit brachliegen lassen müssen. Dabei hält die Berufsbildungsverordnung fest, dass „in der Regel eine zweite Sprache vorzusehen (ist)“ und „in Fächern, die zweisprachig unterrichtet wurden, die Prüfung ganz oder teilweise in der zweiten Sprache stattfinden (kann)“.
</p><p>Das Projekt ist diesen Sommer um ein Jahr verlängert worden mit dem Ziel, eine gesamtschweizerische Institution zu finden, die diese Förder- und Koordinationsaufgabe übernimmt. Gesucht werden also Vorschläge, Hilfestellungen und Angebote, die dazu beitragen, dass die Berufsbildung vor den Herausforderungen durch HarmoS nicht die Augen verschliesst und die Berufslernenden – bei allem Stolz auf das duale System – nicht in der Einsprachigkeit belassen werden.
</p><p style="font-style: italic;">Plattform 2. Sprache – Kontakt: info@2sprachen.ch</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-218</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2009 14:02:00 +0200</pubDate><title>Weltfremde Arbeitgeberfunktionäre </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/weltfremde-arbeitgeberfunktionaere</link><description>Ideologisch motiviert, schwafeln Arbeitgeberfunktionäre dauernd von Lohnnullrunden. Nur: sie haben die Wirklichkeit nicht auf ihrer Seite. Denn zwei Dritteln aller hiesigen Betriebe geht es gut. Und die werden mit den Gewerkschaften Lohnerhöhungen aushandeln.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Banken machen Milliardengewinne, und die Bankenchefs wollen sich Boni in Milliardenhöhe auszahlen, als wäre nichts gewesen. Aus der Pharmabranche werden gute Quartalsergebnisse angekündigt. Der Detailhandel verzeichnet übers ganze 2009 steigende Umsätze. Im Ausbaugewerbe arbeiten die Belegschaften am Samstag, weil die Arbeitgeber keine neuen Leute einstellen. In der krisengeschüttelten Maschinen- und Elektroindustrie hat nur ein Drittel der Firmen Sanierungsmassnahmen vorgesehen oder Kurzarbeit eingeführt. Die Analyse des SGB bestätigt sich: Zwei Drittel der Firmen machen 2009 gute oder befriedigende Geschäfte.&nbsp;&nbsp;&nbsp;
</p><p>In dieser Situation wollen Arbeitgeberfunktionäre Nullrunden verordnen. Gemäss Gewerbeverbandsdirektor Bigler sollen Lohnerhöhungen die Ausnahme sein. Die Mehrerträge sollen ausschliesslich in die Taschen der Aktionäre und des oberen Managements fliessen.&nbsp;
</p><p>Studien zeigen, dass sich Krisen in der Exportwirtschaft mit einer Verzögerung von dreiviertel bis einem Jahr auf die Binnenwirtschaft übertragen. Weil die Arbeitslosigkeit steigt und dementsprechend die Kaufkraft schwindet, sind die Branchen Detailhandel, Baugewerbe, Verkehr usw. in naher Zukunft krisengefährdet. Diese Gefahr würde massiv erhöht, wenn keine Lohnerhöhungen gewährt werden. Die Lohnabschlüsse des Jahres 2009 sind die Kaufkraft des Jahres 2010. Gäbe es eine Nullrunde, würden den Schweizer Firmen die Kunden fehlen, zumal bereits durch die Erhöhung der Krankenkassenprämien zwei Milliarden Kaufkraft abgeschöpft werden.&nbsp;
</p><p>Glücklicherweise sind die Verbandsfunktionäre der Arbeitgeber weit von der Realität in den Betrieben entfernt. Das zeigt bereits das Beispiel von Coop, wo dem Personal auf 2010 mehr Lohn ausbezahlt wird. Auch der Malermeister oder der Chef einer Isolierfirma werden ihren Leuten nicht erklären können, warum sie am Samstag arbeiten müssen und trotzdem nicht mehr Lohn erhalten sollen. Die Gewerkschaften werden daher in zahlreichen Firmen und Branchen Lohnerhöhungen aushandeln können.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-217</guid><pubDate>Thu, 22 Oct 2009 14:01:00 +0200</pubDate><title>Langsam in Schieflage? Nein, am Kentern! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/langsam-in-schieflage-nein-am-kentern</link><description>In der kommenden Wintersession wird sich auch der Nationalrat mit der 4. AVIG-Revision beschäftigten. Die selbsternannten Kapitäne dieser Revision segeln absichtlich, aber allzu überheblich, in immer stürmischere Gewässer. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich sollen Versicherungen dann schützen, wenn die Not eintritt. Das soll offenbar für die Arbeitslosenversicherung nicht mehr gelten. Der Ständerat hat die Revision in der Herbstsession 09 beraten und eine ganze Menge an Leistungsverschlechterungen beschlossen, u.a. bei der Zumutbarkeit, bei den Zwischenverdiensten, bei einem neuen Verhältnis von Beitragszeit und Taggeldberechtigung. Die vorberatende Kommission des Nationalrates ist ihm auf diesem Weg gefolgt. Sie hat vor zwei Wochen gar noch eins drauf gegeben. Neu schlägt sie vor, die Taggelder der Jugendlichen zu kürzen. Statt wie bisher 400 Taggelder sollen Jugendliche unter 25 Jahren ohne Elternpflicht nur mehr 130 Taggelder zugute haben. 25- bis 30-Jährige ohne Elternpflicht sollen nur noch 260 statt ebenfalls wie heute 400 Tagegelder erhalten. SchulabgängerInnen sollen analog Ständeratsentscheid nur mehr 90 (heute: 260) Taggelder, und dies erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, bekommen. Gleichzeitig stimmt die Kommission dem Antrag des Bundesrates zu, dass Kantone, die in besonderem Ausmass von Arbeitslosigkeit betroffen sind, kein Gesuch mehr an den Bundesrat stellen können, um die maximale Entschädigungsdauer von 400 auf 520 Taggelder zu verlängern.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Was bedeuten diese Beschlüsse resp. Anträge im Klartext? Sie bedeuten, dass man die Opfer bestraft. Die Räte gehen auf die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen los. Gerade die Jugendlichen und die Langzeitarbeitslosen werden aber im kommenden Jahr – und in weiteren Krisen wohl auch - am härtesten von zunehmender Arbeitslosigkeit getroffen sein. Eine verkehrte Therapie: diejenigen, die am meisten zu schützen wären – die Vulnerablen, wie das neudeutsch heisst – bekommen nun den härtesten Schutzabbau verschrieben.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p>Das ist pervers. Das wird aber nicht unbeantwortet sein. Wenn die rechtsbürgerliche Armada glaubt, ihr Revisionsschiff so voranzubringen, dann täuscht sie sich. Gegen einen solchen Kurs werden die Gewerkschaften ein Referendumsriff bauen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-216</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:59:00 +0200</pubDate><title>Zuerst einmal mehr Prämienverbilligung, dann Steuerung </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/zuerst-einmal-mehr-praemienverbilligung-dann-steuerung</link><description>Das ist die Rezeptur, die der SGB dem Gesundheitswesen in der Schweiz verschreibt: Kurzfristig – und dies auch aus wirtschaftlichen Gründen – braucht es mehr Prämienverbilligung, mittelfristig eine soziale Beschränkung der Prämien sowie eine Steuerung des Systems durch „Persönliche Gesundheitsstellen“.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Prämienerhöhung im nächsten Jahr ist massiv<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Sie&nbsp; wird die Haushalte stark belasten. Und dies gleich doppelt: Weil die Zahl der Arbeitslosen dauernd zu- und damit das Einkommen vieler Haushalte abnimmt, steigt Zahl der Haushalte, die auf eine Prämienverbilligung angewiesen sind. Gleichzeitig verstärkt die massive Prämienerhöhung die Krise - ca. 2 Milliarden Kaufkraft werden der Wirtschaft entzogen. Wer wirtschaftlich und sozial verantwortlich folgern will, hat seinen Schluss bald gezogen: Es braucht mehr Prämienverbilligung. Aber genau diese hat der Nationalrat in der Herbstsession verweigert. Diese kurzsichtige Ablehnung ist ein Skandal – und unverantwortlich. Der SGB fordert, dass der Bund als Sofortmassnahme den ausserordentlichen Erlös aus der Veräusserung der UBS-Beteiligung in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken für die Prämienverbilligung einsetzen soll. Der Ständerat muss hier korrigieren.
</p><h3>Einführung eines schweizweiten Sozialziels</h3><p>Natürlich ist mittel- und langfristig die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu dämpfen. Diese Bremse kann aber nicht abrupt eingesetzt werden – zu gross ist die Gefahr drastischer Leistungskürzungen und einschneidender Sparmassnahmen auf Kosten der Versicherten, der Patient/innen und des Gesundheitspersonals. Denn für den SGB ist klar: Der Zugang zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung für alle Bevölkerungsteile darf nicht geritzt werden.
</p><p>Entschärft werden muss hingegen die Belastung der Haushalte. Mit anderen Worten: es braucht mehr&nbsp; Prämienverbilligung. Bei der Einführung des KVG hat der Bundesrat ein Maximum von 8 Prozent des steuerbaren Einkommens als Ziel der Prämienbelastung formuliert. Das entspricht rund 6 Prozent des verfügbaren Einkommens<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.
</p><p><b>Sozialpolitische Wirkung der Prämienverbilligung Monitoring<a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3">[3]</a> 2007</b></p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col"><p>Haushalttyp</p></th><th scope="col"><p>Durchschnittliche Prämienreduktion</p></th><th>Durchschnittliche verbleibende Prämienbelastung</th></tr><tr><td><p>Mittelschichtsfamilie<a href="typo3/#_ftn4" target="_blank" name="_ftnref4">[4]</a>:</p></td><td>28 %</td><td>9.8 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Allein Erziehende Person<a href="typo3/#_ftn5" target="_blank" name="_ftnref5">[5]</a></p></td><td rowspan="1">24 %</td><td>7 %</td></tr><tr><td rowspan="1"><p>Grossfamilie<a href="typo3/#_ftn6" target="_blank" name="_ftnref6">[6]</a></p></td><td rowspan="1">34 %</td><td>8,5 %</td></tr><tr><td><p>Familie mit einem Kind und einer jungen erwachsenen Person<a href="typo3/#_ftn7" target="_blank" name="_ftnref7">[7]</a></p></td><td>37%</td><td>10,5 %</td></tr></tbody></table><p>Die Beispiele zeigen deutlich: Was den Haushalten nach der Prämienverbilligung noch zu zahlen bleibt, liegt klar über dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Sozialziel. Der SGB fordert, dass ein solches&nbsp; schweizweit gleiches Sozialziel nun verbindlich einzuführen ist. Nur so kann garantiert werden, dass die Prämienbelastung für alle Haushalte verkraftbar wird.
</p><h3>Weichen stellen: Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Wir haben es bereits gesagt: Mittel- und langfristig sind in der Krankenversicherung die Kosten zu lenken und zu senken. Die zentrale Frage dabei:&nbsp;<i>Wie</i>&nbsp;geschieht das? Mit der Managed-Care Vorlage steht in diesem Zusammenhang eine zentrale Vorlage auf der politischen Agenda. Managed-Care-Modelle, die von Kassen definiert und gesteuert werden, fördern die Risikoselektion und stärken die Macht der Kassen. Das lehnen wir ab. Der SGB fordert flächendeckend qualitativ hochstehende Managed-Care-Modelle (Gatekeeping) mit Qualitätsrichtlinien, die gesetzlich festhalten sind. Die Versorgungsverantwortung für diese Modelle soll bei den Kantonen angesiedelt sein. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich hat zusammen mit dem SGB und dem vpod das Modell der „Persönlichen Gesundheitsstelle PGS“ entwickelt und in die zuständige parlamentarische Kommission eingespiesen. Die PGS erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS fei. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleisten.
</p><p>Wenn die Politik sich für einen solchen Weg der Gesundheitsreform entscheidet, wird sie sowohl die Kostenentwicklung bremsen, aber auch eine Zweiklassenmedizin verhindern können.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Durchschnitt für Erwachsene 8.7%; für junge Erwachsene 13.7%; für Kinder 10%
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Monitoring bericht 2007: Die sozialpolitische Wirksamkeit der Prämienverbilligungen in den Kantonen. Interface Politikstudien, Luzern. Februar 2008.
</p><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3">[3]</a>&nbsp;Ebenda&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref4" target="_blank" name="_ftn4">[4]</a>&nbsp;Zwei Erwachse, zwei Kinder im Alter von dreieinhalb und fünf Jahren, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 70'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref5" target="_blank" name="_ftn5">[5]</a>&nbsp;Erwachsene Person mit zwei Kinder, dreieinhalb und fünf Jahre, Bruttoeinkommen (exkl. FamZ) 60'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref6" target="_blank" name="_ftn6">[6]</a>&nbsp;Zwei Erwachsene und vier Kinder im Alter von dreieinhalb, fünf, acht und zehn Jahren; Bruttoeinkommen (exkl. FamZu) 85'000 Franken, kein Vermögen
</p><p><a href="typo3/#_ftnref7" target="_blank" name="_ftn7">[7]</a>&nbsp;Bruttolohn (exkl. FamZu) 70'000, kein Vermögen</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-214</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:52:00 +0200</pubDate><title>Weiterer Etappensieg für den SGB</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/weiterer-etappensieg-fuer-den-sgb</link><description>Und sie dreht sich doch: auch die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden. Im Bereich der AHV wurde ein Fortschritt erzielt oder genauer: ein Rückschritt wieder korrigiert. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Für Bühnenkünstler/innen schlug diese Änderung des AHV-Reglementes wie eine Bombe ein: Ab dem 1.1.2008 sollten sie bei Engagements unter 2200.- selbst die notwendigen Schritte unternehmen, damit ihre Arbeit- und Auftraggeber dies der AHV meldeten und dafür den Lohnabzug bezahlten. Viele Kulturschaffende vergassen dies jeweils oder unterzeichneten einen Verzicht. Vor allem dann, wenn der Arbeitgeber sanft darauf hinwies, dass er bei Beharren auf diesen Umständen ein nächstes Mal ja auch die Konkurrenz anstellen könne. Die Folgen: Lücken in der sozialen Sicherheit, spätere Probleme. Und eine weitere Bestätigung dafür, dass die Kulturschaffenden nur schlecht durch die Sozialversicherungen geschützt sind.
</p><h3>Verschlechterung wieder rückgängig gemacht</h3><p>Der SGB intervenierte. Nach einem Vorstoss von Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin (SP, ZH), fanden zwischen SGB, Suisseculture (Dachorganisation der Kulturschaffenden) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen Verhandlungen statt. Und das mit gutem Ergebnis. Denn ab dem 1.1.2010 wird das AHV-Reglement wieder geändert. Alle Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, von Orchestern, von Produzenten im Phono- und audiovisuellen Bereich, von Radio und TV sowie von Kunstschulen angestellt werden, sind auf alle Fälle bei AHV/IV/EO/ALV zu versichern, und dies auch, wenn die Gage 2200.- nicht erreicht. Den Arbeitgebern obliegt es, die entsprechenden Lohnabzüge automatisch und nicht erst auf Verlangen der Betroffenen vorzunehmen. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Haushaltspersonal. Leider erstreckt sich diese Verbesserung nicht auf Kulturschaffende, die von Arbeitgebern verpflichtet werden, die nicht in die aufgeführten Kategorien fallen. Ein Schriftsteller, der auf Einladung einer Buchhandlung liest oder eine Pianistin mit einem Rezital an einer Bankjubiläumsfeier (z.B.) werden bei einem Verdienst von weniger als 2200.- weiterhin selbst die nötigen Schritte anmahnen müssen, damit die Beiträge auf ihren Honoraren erhoben werden.
</p><h3>Glas ist halbvoll</h3><p>Ein Erfolg also des SGB. Aber nur von unterwegs. Denn die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden bleibt nach wie vor mangelhaft. Zwar sind einige andere Fortschritte erreicht worden. So müssen etwa Bund und Pro Helvetia für Kulturschaffende, die sie unterstützen, neu Beiträge an die Zweite Säule zahlen. Und: Der generelle Zugang zur Zweiten Säule bleibt weiterhin in Verhandlung. Auf der Negativseite: Der Nationalrat beerdigte eine Motion, die für Kulturschaffende Verbesserungen bei der Arbeitslosenversicherung vorgesehen hätte.&nbsp;
</p><p>Für den SGB ist klar: der Einsatz für einen besseren Schutz der Kulturschaffenden ist weiter zu führen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-213</guid><pubDate>Wed, 21 Oct 2009 13:51:00 +0200</pubDate><title>7000 Franken für jeden Ausbildungsplatz im Gesundheits- und Sozialbereich </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/7000-franken-fuer-jeden-ausbildungsplatz-im-gesundheits-und-sozialbereich</link><description>Am 26. Oktober wird die nächste nationale Lehrstellenkonferenz abgehalten. Da treffen unter bundesrätlicher Führung die Berufsbildungsakteure zum fünften Mal zusammen und erklären sich zu Massnahmen, die die Zahl der Lehrstellen erhöhen sollen. Der SGB fordert eine konkrete Unterstützung vermehrter Ausbildung in der care economy.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wie immer ist an der vom SGB initiierten Lehrstellenkonferenz der SGB auch 2009 vertreten. Sein wichtigster Vorschlag geht dahin, dass nunmehr im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens besondere und effiziente Anstrengungen zur Förderung der Berufsbildung zu unternehmen seien. Das sieht zwar auch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) so. Dieses fordert mit Recht eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Ausbildungskapazität in diesen Bereichen. Das BBT scheint dabei aber gewisse Barrieren zu übersehen, die dieser Forderung entgegenstehen. Vielen Betrieben im Bereich Gesundheit ist die heutige Ausbildung zu teuer. Im Spitex- und im Pflegebereich sind die Betriebe oft so klein, dass sie von einer Ausbildung absehen. Ihnen nur „Networking“ und Beratung anzubieten, dürfte also gut gemeint, aber nicht unbedingt wirksam sein.
</p><h3>7000 Franken pro Jahr und Ausbildungsplatz</h3><p>Deshalb schlägt der SGB aufgrund der Anregung des vpod als zusätzliche Fördermassnahme vor, dass Bund und Kantone während einer bestimmten Zeit jeden Ausbildungsplatz im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens mit 7000 Franken/Jahr unterstützen<i>.</i>&nbsp;Der SGB schlägt eine solche Anschubfinanzierung für sechs Jahre vor. Die geplante zweijährige berufliche Grundbildung muss zudem klar die sozial benachteiligten Schulschwächeren visieren Und sie muss nach oben durchlässig sein. Und aufgrund des Vorschlags des Pflegepersonalverbandes SBK soll die Bildung von Lehrbetriebsverbünden besonders gefördert werden.
</p><h3>Die zweite Hand darf nicht nehmen, was die erste gibt</h3><p>Schliesslich wird sich der SGB, wie die Personalverbände im Gesundheitswesen vpod und SBK zu Recht erwarten, auch dafür engagieren, dass sich die an der Konferenz versammelten Bildungsakteure gegen die verheerende Sparpolitik wenden. Denn wenn die Arbeitsbedingungen im Gesundheits- und Sozialwesen dauernd abgebaut bzw. „zurückgespart“ werden, dann laufen<i>&nbsp;&nbsp;</i>alle Anstrengungen, mehr Personal für diese Bereiche auszubilden, ins Leere. Die so Ausgebildeten werden später den Bereich wieder verlassen. Die heute weit überdurchschnittlichen Berufsabgänge im schweizerischen Gesundheits- und Sozialbereich belegen diesen destruktiven Abbau.
</p><p>Die vollständige schriftliche Eingabe des SGB als Download unter&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>&nbsp;/ Themen / Bildung.</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-215</guid><pubDate>Fri, 16 Oct 2009 13:57:00 +0200</pubDate><title>Schon in der Anstellung mehr zu beachten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/schon-in-der-anstellung-mehr-zu-beachten</link><description>Der Jurist Jakob Ueberschlag hat eine umfassende Dissertation vorgelegt über Anstellungsdiskriminierungen aufgrund des Geschlechts und deren rechtliche Behandlung. Er fordert, dass Stellen geschlechtsneutral ausgeschrieben werden. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz des seit 28 Jahren in der Verfassung und seit 13 Jahren im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots, trotz der gestiegenen Erwerbsquote der Frauen und trotz des sich laufend annähernden Ausbildungsniveaus sind wir von einer Gleichstellung auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt nach wie vor weit entfernt. Die eben erschienene Dissertation von Jakob Ueberschlag<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;befasst sich in umfassender Weise mit dem Phänomen der bisher wenig untersuchten Anstellungsdiskriminierungen. Dabei prüft der Autor eingehend den aktuellen Stand der Lehre und Rechtsprechung auf diesem Themengebiet, stellt Vergleiche mit Europa an. Auch bezüglich der Umsetzung des Diskriminierungsverbotes im Bereich der Stellensuche und Anstellung stellt er wichtige kritische Fragen.&nbsp;
</p><h3>Diskriminierung durch Stellenausschreibungen</h3><p>Zurzeit gibt es in der Schweiz kein rechtliches Gebot für private Arbeitgebende ihre Stelleninserate geschlechtsneutral auszuschreiben. Dass geschlechtsspezifisch formulierte Stellenausschreibungen einen Einfluss auf das Bewerbungs- und Einstellungsverhalten haben, wurde aber bereits mehrfach belegt. Geschlechtsspezifisch ausgeschriebene Stellen basieren regelmässig auf einer klaren Vorstellung der Arbeitgebenden über das Geschlecht derjenigen Person, mit welcher sie den verfügbaren Arbeitsplatz besetzen wollen. Stellenannoncen als Zugangsportal zum Arbeitsmarkt beinhalten deshalb ein nicht zu unterschätzendes Diskriminierungspotenzial.
</p><p>Ueberschlag hat im Rahmen seiner Dissertation rund 2500 Stelleninserate aus zwei ausgewählten Medien untersucht. Auch wenn er im Vergleich zu einer Studie aus dem Jahr 1989 in vielen Bereichen Verbesserungen feststellen konnte: markante Ungleichheiten bzgl. des Geschlechtes bestehen noch immer. So sinkt etwa der Anteil Inserate, von denen auch Frauen sich angesprochen fühlen können, je höher das geforderte Ausbildungsniveau für die zu besetzende Stelle ist. Der Verfasser legt deutlich dar, dass hier ein gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Er zeigt, dass eine gesetzliche Vorschrift, Inserate geschlechtsneutral zu formulieren, positive Effekte hätte und fordert deshalb zu Recht eine entsprechende Regelung. Seiner Meinung nach sollte die Vorschrift bei Nichtbeachtung durch eine Geldstrafe sanktioniert werden.
</p><h3>Rechtsansprüche und deren Durchsetzung&nbsp;</h3><p>Im Bereich der Anstellungsdiskriminierungen kommt heute keine Beweislasterleichterung zur Anwendung. Gerade hier ist der Beweis diskriminiert worden zu sein aber nur schwer zu erbringen. Die Grundlagen der Entscheidfindung befinden sich in den Händen der Arbeitgeberschaft, und meist handelt es sich um innere Motive derselben. Ueberschlag tritt in einleuchtender Weise dafür ein diese Regelung zu überdenken. Im Falle einer bewiesenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erhalten die Betroffenen heute maximal drei Bruttomonatslöhne als Entschädigung. Ueberschlag zeigt auf, dass diese Entschädigungsregelung sowohl der EMRK wie auch der UNO-Menschenrechtserklärung nicht gerecht wird und geändert werden muss. In einem letzten Abschnitt entwickelt er so für rund ein Dutzend Gesetzesbestimmungen spezifische und interessante Vorschläge um Geschlechtsdiskriminierungen im Anstellungsprozess in Zukunft tatsächlich zu vermindern.
</p><h3>Die Schwangerschaftsfrage</h3><p>In einem weiteren Schwerpunkt zeigt der Autor auf, dass die Schwangerschaftsfrage grundsätzlich unzulässig und auch bei möglicher Gefährdung der Gesundheit der werdenden Mutter oder des Kindes nicht gestattet ist. Deshalb besteht für Frauen ein Notwehrrecht die unzulässige Frage wahrheitswidrig zu beantworten. Ueberschlag kritisiert mit guten Gründen, dass die Wirksamkeit des Notwehrrechts in der Praxis erheblich beeinträchtigt ist aufgrund des ausgesprochen schwachen Kündigungsschutzes im schweizerischen Arbeitsrecht.
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp; Jakob Ueberschlag, Die Anstellungsdiskriminierung aufgrund des Geschlechts im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis (Art. 3 Abs. 2 GlG): unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Rechts, Zürich 2009.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-265</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:25:00 +0200</pubDate><title>Krise verstärkt statt gedämpft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/krise-verstaerkt-statt-gedaempft</link><description>Was vom 3. Konjunkturpaket im Bundesparlament letzte Woche noch übrig geblieben ist, ist mehr als ernüchternd. Im kommenden Jahr droht die Krise stärker zu werden, weil aktuell die Politik keine Einsicht zeigt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Für 2010 droht&nbsp; eine Krisenverstärkungspolitik der öffentlichen Hand und der Krankenkassen. Über massiv steigende Krankenkassenprämien (ca. 2 Mrd. Fr. weniger Kaufkraft) und Sparpakete bei Kantonen und Gemeinden (ca. 2.5 Mrd. Fr.) wird der Wirtschaft Nachfrage entzogen. Das dritte Konjunkturpaket resp. das, was das Parlament davon noch übrig gelassen hat, tut nichts dagegen.
</p><p>Blenden wir zurück: Noch im Frühling hat das Volkswirtschaftsdepartement darauf hingewiesen, dass 2010 über höhere Krankenkassenprämien, CO2-Abgaben, höhere Strompreise und mögliche Sanierungsbeiträge an die Pensionskassen massiv Kaufkraft abgeschöpft werde; deshalb seien Gegenmassnahmen notwendig. Vorgeschlagen wurde u.a. eine deutliche Erhöhung der Krankenkassenprämienverbilligungen. Die bundesrätliche Botschaft enthielt aber schliesslich keine einzige Massnahme mehr.&nbsp;
</p><p>Dass nun wenigstens die Einnahmen aus der CO2-Abgabe zurückerstattet werden, ist der Ratslinken zu verdanken. Sie hat diesen Vorschlag in der vorberatenden Kommission wieder eingebracht. Weitergehende Vorschläge wie höhere Krankenkassenprämienverbilligungen oder Massnahmen gegen die Sparpakete in Kantonen und Gemeinden – beispielsweise ein Investitionsbonus – fanden hingegen keine Mehrheit.&nbsp;
</p><p>Der SGB wird weiter gegen die Krisenverstärkungspolitik kämpfen. Es braucht Massnahmen gegen die Sparpolitik bei Kantonen und Gemeinden. Was die Krankenkassenprämien betrifft werden der Schweizer Bevölkerung in Bälde definitiv die Augen aufgehen, wie viel mehr sie im kommenden Jahr zahlen müssen. Das Budget einer vierköpfigen Familie wird mit Prämien von 1000 bis 1500 Fr. zusätzlich belastet. Der SGB erwartet vom Ständerat, dass er in der Wintersession zusätzliche Prämienverbilligungen beschliesst.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-224</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:15:00 +0200</pubDate><title>Gut jede/r fünfte ist organisiert</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/gut-jede-r-fuenfte-ist-organisiert</link><description>Ende 2008 waren in der Schweiz 752’173 Menschen gewerkschaftlich organisiert. Das entspricht einem angenäherten gewerkschaftlichen Organisationsgrad von 21,9 %. </description><content:encoded><![CDATA[<p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ende 2008 waren in der Schweiz aufgrund der durch die SGB-Statistik<span lang="DE">[1]</span></span>&nbsp;erfassten Ver­bände gut 12’000 Menschen weniger gewerkschaftlich organisiert als ein Jahr zuvor<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2"><span lang="DE">[2]</span></a>. Die 752’173 Organisierten verteilen sich wie folgt auf die Dachorganisationen: 49 % sind dem SGB, 21,4 % sind Travail.Suisse und 29,6 % sind „autonomen“ (= keinem Dach zugehö­renden) Verbänden angeschlos­sen.&nbsp;</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Beschäftigungsstatistik des Bundes­amtes für Statistik weist für 2008 (viertes Quar­tal) 3'430'000 Beschäftigte mit einem Be­schäftigungsgrad von 50 oder mehr Prozent aus. Bezogen auf diese Grundge­samtheit ma­chen die Mitglieder der er­fassten Verbände einen Anteil</span><a href="typo3/#_ftn3" target="_blank" name="_ftnref3"><span lang="DE"><span lang="DE">[3]</span></span></a><span lang="DE">&nbsp;von 21,9 % aus. Der so ermittelte Organisationsgrad ist somit in den letzten Jahren zurückgegangen. 2002 betrug er noch 25 %.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">SGB-Verbände</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der SGB, mit 368’426 Mitgliedern in 16 angeschlossenen Verbänden, hat innert Jahres­frist 5’575 Mitglieder verloren (-1,5 %). Mitglieder gewonnen haben im ver­gangenen Jahr lediglich die vier SGB-Verbände kapers (Flugpersonal), SBKV (Büh­nenkünste), SSM (Medien) und New Wood (UNO-Angestellte).&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Travail.Suisse-Verbände</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Travail.Suisse hat innert Jahresfrist gut 6’000 Mitglieder (- 3,6%) verloren und zählt nun­mehr 161’200 Mitglieder in 12 ange­schlossenen Verbänden. Sieht man vom erwähnten Zuordnungsproblem ab (siehe Anmerkung 2), dann haben die unter Travail.Suisse erfassten Verbände insgesamt 3610 Mitglieder weniger. Das entspricht einem Rückgang von 2,1 %.&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br></span></p><h3 class="Absatznormal" style=" margin-bottom:0cm; margin-bottom:.0001pt"><span lang="DE">Weitere Verbände</span></h3><p class="Text">Die 11 erfassten Verbände, die keiner Dachorganisation angehören, weisen im Unterschied zum Vorjahr insgesamt 3161 Mitglieder weniger (= - 1,4 %) aus. In diesem Zeitraum haben 4 Verbände zu-&nbsp; und 7 abgenommen.</p><p><span lang="DE"><br>&nbsp;Tabelle 1:&nbsp;</span><br>&nbsp;Gewerkschaftlich Organisierte in der Schweiz 2002 bis 2008 (in erfassten Verbän­den) und angenäherter Organisationsgrad</p><table class="contenttable"><tbody><tr></tr><tr><th scope="col">Organisiert in</th><th scope="col">2002</th><th scope="col">2003</th><th scope="col">2004</th><th scope="col">2005</th><th scope="col">2006</th><th scope="col">2007</th><th scope="col">2008</th></tr><tr><td><b>SGB</b></td><td><p><span>384&nbsp;691 </span></p><p><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>393&nbsp;128 </span></p><p><span>(18)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>383&nbsp;236 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>384&nbsp;816 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>379&nbsp;956 </span></p><p><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>374&nbsp;001</span></p><p><span><br></span><span>(17)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>368&nbsp;426 </span></p><p><span>(16)</span>&nbsp;</p></td></tr><tr><td><b>Travail.Suisse</b></td><td><p><span>166&nbsp;808 </span></p><p><span>(13)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>164&nbsp;195 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;418 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;667</span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>162&nbsp;283 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>167&nbsp;299</span></p><p><span><br></span><span>(12)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>161&nbsp;200 </span></p><p><span>(12)</span>&nbsp;</p></td></tr><tr><td><b>Weitere AN - Organisationen<br></b></td><td><p><span>226&nbsp;298 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>224&nbsp;371 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;832</span></p><p><span> (10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>223&nbsp;509 </span></p><p><span>(10)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;024 </span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>225&nbsp;708</span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td><td><p><span>222&nbsp;547 </span></p><p><span>(11)</span>&nbsp;</p></td></tr><tr><td rowspan="1"><b>Total</b></td><td rowspan="1"><p><span>777&nbsp;797 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>781&nbsp;694 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>770&nbsp;486 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>769&nbsp;992 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>767&nbsp;263 </span></p><p><span>(38)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>767&nbsp;008 </span></p><p><span>(40)</span></p></td><td rowspan="1"><p><span>752&nbsp;173 </span></p><p><span>(39)</span></p></td></tr><tr><td><b>Organisationsgrad %<br></b></td><td><span>25&nbsp;%</span></td><td><span>24,9&nbsp;%</span></td><td><span>24,7&nbsp;%</span></td><td><span>24,6&nbsp;%</span></td><td><span>24,0&nbsp;%</span></td><td><span>22,9&nbsp;%</span></td><td><span>21,9&nbsp;%</span></td></tr></tbody></table><div><hr><div id="ftn1"><p class="Absatznormal"><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1"><span lang="DE"><span lang="DE">[1]</span></span></a>&nbsp;Alle Zahlen und mehr zum Thema in: Zur Mitgliederentwicklung der Gewerkschaften im Jahr 2008. 18 S., Fr. 4.- (= SGB-Dossier 67). Siehe www.sgb.ch/dokumente/dossier. Bestellbar bei: 031/377 01 01 oder info@sgb.ch.</p></div><div id="ftn2"><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2"><span lang="DE"><span lang="DE">[2]</span></span></a><span lang="DE">&nbsp;</span>Rein statistisch sind zwar 14'835 Mitglieder weniger erfasst als ein Jahr zuvor, 2489 davon können&nbsp;jedoch aus Zuordnungsproblemen nicht erfasst werden.</p></div><div id="ftn3"><p><a href="typo3/#_ftnref3" target="_blank" name="_ftn3"><span lang="DE"><span lang="DE">[3]</span></span></a><span lang="DE">&nbsp;</span>Bei dieser Zahl handelt es sich um einen angenäherten gewerkschaftlichen Organisationsgrad. Auf der einen Seite können einige Verbände die Zahl der Rentner/innen nicht ausweisen. Auf der anderen Seite erfasst die vorliegende Zusammenstellung viele kleinere Verbände nicht.</p></div></div>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-223</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:14:00 +0200</pubDate><title>Hilfe für Langzeitarbeitlose amputiert </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/hilfe-fuer-langzeitarbeitlose-amputiert</link><description>Es war ein Trauerspiel: Freisinn und SVP wollten keine Arbeitslosenunterstützung. Die totale Obstruktion haben sie zwar nicht durchgebracht. Aber sie prägten  überdeutlich, was an Hilfe für die Arbeitslosen geblieben ist. Ein Kommentar.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Erst die Einigungskonferenz hat die im 3. Konjunkturpaket enthaltenen Massnahmen für jugendliche Arbeitslose gerettet. Freisinn und SVP wollten von solchen Massnahmen überhaupt nichts wissen. Wie ideologisch Blinde faselten sie zuvor davon, dass Jugendarbeitslosigkeit etwas Vorübergehendes sei, das sowieso nur die Faulen treffe. Und deshalb Njet auf der ganzen Linie zu diesen bescheidenen Massnahmen.
</p><p>Und jetzt? Sollen wir uns freuen, dass die Rechte schlussendlich nicht durchgekommen ist? Das verabschiedete Paket erinnert mittlerweile an Flickwerk – so arg ist es zusammengestutzt worden. Vor allem die Langzeitarbeitslosen haben die soziale Arroganz der beiden Parteien zu spüren bekommen. Die für sie bestimmten Massnahmen sind unter dem Druck von rechts geradezu amputiert worden – auf die Hälfte des ursprünglich vorgesehenen Volumens. Freissinn und SVP haben damit ohne Wimpernzucken die Langzeitarbeitslosen auf dem Altar der Schuldenbremse opfern wollen.&nbsp;
</p><p>Dennoch: die Massnahmen für die jugendlichen Arbeitslosen sind ein erster Schritt in die richtige Richtung. Das gilt besonders für die Möglichkeit, während der Arbeitslosigkeit neue Qualifikationen, etwa den Erwerb einer Fremdsprache, zu erwerben. Solche Schritte sind auszuweiten. Und zu hoffen ist, dass die Parteien der harten Rechten endlich die schweren Probleme auf dem Arbeitsmarkt zur Kenntnis nehmen – und damit einsehen, dass man diesen nicht kleinkrämerisch begegnen kann.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-221</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:11:00 +0200</pubDate><title>Manchmal sehen Wissenschafter - nur die Wissenschaft </title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/manchmal-sehen-wissenschafter-nur-die-wissenschaft</link><description>2030 brauche es 70 % Akademiker/innen: so skizzierten kürzlich die „Akademien der Wissenschaften Schweiz“ die künftige Bildungspolitik in einem Weissbuch. 6 Thesen zu einer Studie, die viele Verdienste hat – und wegen Sichtverengungen wieder viel verspielt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>1. Das Weissbuch „Zukunft Bildung Schweiz – Anforderungen an das schweizerische Bildungssystem 2030“ der Akademien der Wissenschaften Schweiz wurde der Öffentlichkeit provozierend vorgestellt: Der Hauptautor hat die Berufsbildung als Auslaufmodell bezeichnet. Der Diskussionsbeitrag riskiert deshalb, in einer stumpfen Polemik Berufs- vs. Allgemeinbildung zerrieben zu werden, ohne dass die an sich guten Überlegungen und Zielsetzungen überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Möchten die Akademien ihre „Roadmap“ entsprechend politisch umsetzen, würde dies den Streit zwischen Berufs- und Allgemeinbildung entfachen und die Forderung nach mehr Bildung lähmen.&nbsp;
</p><p>2. Die Mängel des Weissbuches zeigen sich rasch: Die Berufsbildung gibt es als paralleles System zur Allgemeinbildung gar nicht, obwohl diese ab Sekundarstufe II die grösste Gruppe der Lernenden umfasst. Die Einführung der Berufsmaturität, die in die Fachhochschulen führt, wird nicht gewürdigt. Die laufenden Anstrengungen, die im Arbeitsmarkt stark nachgefragten Berufsausbildungscurricula auf der Tertiär-A und B-Stufe international anerkennen zu lassen, werden nicht zur Kenntnis genommen. Vielleicht sind sie den Verfassern auch nicht bekannt.
</p><p>3. Im Kapitel „Szenario 2030“ sind Zielsetzungen zu finden, denen wir zustimmen: „Chancengleichheit wurde (2030) in dem Sinne erreicht, dass nun die soziale Herkunft nicht mehr der entscheidende Faktor für den Bildungserfolg ist“ (S. 14). Das gilt für weitere Ziele auch. Wir nennen hier nur die verstärkte nationale Kompetenz im Bereich der Hochschulen und den angestrebten Mitteleinsatz für die Bildung von 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts, hauptsächlich aus staatlicher Quelle.
</p><p>4. Das „Szenario 2030“ lebt aber grundsätzlich vom Geist der Binnensicht. Es fokussiert auf den Willen jedes Einzelnen und dessen Lernbereitschaft, um so seine Stellung in der Gesellschaft zu verbessern. Das kommt einer Idealisierung der Wirkung von Bildung gleich. Bildungsanstrengungen allein haben noch nie die Gesellschaft sozialer gemacht. Dafür braucht es auch soziale Einsichten in der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik.&nbsp;
</p><p>5. Wollen die Akademien für die Ausarbeitung eines „Nationalen Bildungsprogramms“ eine ernst zu nehmende Rolle spielen, müssen sie vermehrt mit allen bildungspolitischen Akteuren zusammen sitzen und geschichts- und faktenbasiertere Vorschläge entwickeln. Vor allem dürfen dabei die bildungspolitischen Entscheidungsträger nicht in Anhänger der Allgemein- resp. der Berufsbildung gespalten werden. Denn beide Systeme haben einen hohen Reform- und Mittelbedarf. Wenn sich die Bildungs-Lobby befehdet, wird sich weder das eine noch das andere System die zusätzlichen finanziellen Mittel besorgen können.
</p><p>6. Schliesslich gibt es eine reiche – auch wissenschaftliche – Literatur zur Bedeutung der Berufsbildung in der Schweiz. Nur muss man sie lesen. Hier&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/themen.php#top1" target="_blank">http://www.sgb.ch/themen.php#top1</a>&nbsp;können Sie dies.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Dieser Artikel beruht auf einem Beitrag, den P. Sigerist an einer von den Akademien der Wissenschaften Schweiz am 24.9.09 in Biel organisierten Tagung hielt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-220</guid><pubDate>Tue, 29 Sep 2009 14:06:00 +0200</pubDate><title>Den Liberalisierungsunsinn bei der Post jetzt stoppen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/den-liberalisierungsunsinn-bei-der-post-jetzt-stoppen</link><description>Der Bundesrat will die Post rasch liberalisieren und ermöglicht so weniger Grundversorgung, weniger Arbeitsplätze und tiefere Löhne für das Personal.  Ein Konfrontationskurs also, der spätestens mit einem erfolgreichen Referendum zu korrigieren wäre.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Entgegen früherer Zusicherungen will der Bundesrat aus rein ideologischen Gründen eine schnelle Liberalisierung der Postdienste. Zuerst hat er auf Sommer 2009 völlig unbegründet nur drei Jahre nach der Einführung einer 100gr-Limite auch für Briefe ab 50gr private Konkurrenz zugelassen. Die gleichzeitig lancierte Totalrevision der Postgesetze liegt jetzt beim Ständerat und könnte schon in der Wintersession beraten werden. Sie will die Totalliberalisierung aller Postdienste. Die Grundversorgung der Post ist damit infrage gestellt, weil sie sich nur dank dem Restmonopol der Post finanzieren lässt. Gleichzeitig will der Bundesrat die Post in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft umwandeln und die Postfinance als ganz privatisierte AG auslagern. Dies alles, obwohl kein Grund zum Totalumbau besteht, weil die Post nach unzähligen Restrukturierungen auf dem neuesten Stand der Technik auch im internationalen Vergleich sehr effizient funktioniert.
</p><h3>Weniger Service und Hungerlöhne</h3><p>Mit der neuen Reform droht ein Totalcrash. Die Liberalisierung öffentlicher Dienste bedeutet gemäss allen ausländischen Erfahrungen und bei der Post besonders: Sie werden teurer, beschäftigen weniger Arbeitskräfte und drücken auf die bereits tiefen Löhne. In Schweden, wo die Post seit 1996 liberalisiert ist, sind die Preise für Privatkunden und Gewerbebetriebe stark angestiegen, nur die Massenversände von Grossbetrieben wurden billiger. Die Postpräsenz im ganzen Land wurde abgebaut, die Beschäftigung nahm um 25% ab. Auf die Schweiz übertragen, könnten somit 10'000 Arbeitsplätze vernichtet werden. Dies ist gerade in der Krise inakzeptabel. Ebenso abzulehnen ist ein neues Lohndumping – die Liberalisierung der Post in Deutschland hat zu Hungerlöhnen von 6 Euro in der Stunde geführt.
</p><p>Totalcrash droht zudem, weil Liberalisierung neben dem Druck auf die Löhne auch Abbau bei der Grundversorgung bedeutet. Die Post droht schon mit noch weniger Poststellen. Dagegen hat die Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) im Sommer innert weniger Wochen 160'000 Unterschriften gesammelt. Die Bevölkerung will keinen Abbau der Poststellen und auch keine höheren Preise für schlechtere Dienstleistungen. Kein Wunder, hat eine GFS-Umfrage vom Sommer dieses Jahres ergeben, dass die Leute mit der Post sehr zufrieden sind. Sie lehnen die Liberalisierung des Bundesrats grossmehrheitlich ab.
</p><h3>Starke Verbündete</h3><p>Von einer Liberalisierung profitieren nur wenige, konkret vor allem ausländisch beherrschte Konkurrenzfirmen, welche der bundeseigenen Post mit Rosinenpickerei in den Agglomerationen&nbsp; ein gutes Geschäft abzwacken wollen. Dies geschieht auf Kosten der Arbeitsbedingungen und der Versorgungsqualität. Die Post muss ein öffentlicher Dienst bleiben, im ganzen Land, zuverlässig und preiswert. Dies wird mit der beantragten Liberalisierung und der drohenden Privatisierung gefährdet.
</p><p>Die Gewerkschaften wehren sich seit Jahren dagegen. Es geht um gute Arbeitsplätze und Postdienste im ganzen Land. Zum Glück gibt es in dieser Frage auch starke Verbündete: viele Kantone, die grossen Städte, der Gemeindeverband, die Organisationen des Konsumentenschutzes, der Bauernverband sowie der Interessenverband der Berggebiete. Ein Referendum gegen die schädliche Postreform hat grosse Erfolgsaussichten. Das Parlament tut gut daran, dem Spuk bereits vorher ein Ende zu bereiten.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-266</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:26:00 +0200</pubDate><title>Säule PGS, Säule Prämienverbilligung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/saeule-pgs-saeule-praemienverbilligung</link><description>Die Gesundheitspolitik ist eine permanente Riesenbaustelle – nicht nur der mittlerweile zurück getretene Oberarchitekt hat die Übersicht verloren. Für den SGB ist klar, welche Säulen nunmehr gebaut werden müssen: Das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) soll die Versorgung sichern und die Kosten begrenzen. Und: die Prämienverbilligung muss ausgebaut werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit lauten Tönen hat der Bundesrat im Frühling 09 „Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung“ verkündet. Er wollte diese in einem &nbsp;auf drei Jahre befristeten Gesetz für dringlich erklären. In der Herbstsession hat sich nun gezeigt, dass damit vorerst nichts wird. Denn die ständerätliche Kommission hat ihre Detailberatung vertagt.&nbsp;
</p><h3>Kostenentwicklung: viel Rauch, kein Feuer</h3><p>Der Nationalrat hingegen hat die Vorlage angepackt. Was er in der Herbstsession unter diesem Titel beschlossen hat, ist jedoch inakzeptabel. Zum ersten will er trotz der 2010 massiv steigenden Prämien keine zusätzliche Verbilligung sprechen. Nicht nur die gewerkschaftlichen Anträge zu deren Erhöhung – voller Ausgleich des Prämienanstiegs für mittlere und tiefe Einkommen - wurden abgelehnt. Sogar der Pflästerli-Vorschlag des Bundesrates, den entsprechenden Beitrag des Bundes um 200 Mio. zu erhöhen, fand keine Gnade. Positiv zu vermerken ist: Die grosse Kammer lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ab. Dafür aber will sie die Versicherten anderweitig zur Kasse bitten: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen; dessen Höhe soll der Bundesrat festlegen können. Bei einem längeren Spitalaufenthalt kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre also zwingend. Der Nationalrat lehnte eine solche aber ab und weigerte sich auch, die Obergrenze des Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz zu verankern. In dieses Bild der einseitigen Belastung der Kranken passt, dass die Pharmaindustrie einmal mehr griffige Massnahmen bei den Medikamentenpreisen abwürgen konnte.&nbsp;
</p><p>Der Ständerat wird die Vorlage in der Wintersession beraten. Auch wenn sie dann vom Parlament verabschiedet werden sollte: Die Prämien 2010 wird sie nicht mehr beeinflussen. Fazit: viel Feuer wurde gelegt, aber es hat sich nur Rauch entwickelt.&nbsp;
</p><h3>Manged-Care: Kantone sollen Qualität sichern</h3><p>Mit Manged-Care, Vertragsfreiheit und Kostenbeteiligung stehen demnächst weitere Gesundheitsvorlagen vor der parlamentarischen Beratung<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>. Am wichtigsten ist die Vorlage Managed-Care. Die entsprechende Kommission des Nationalrates, die SGK, wird sich im ersten Quartal 2010 mit ihr befassen. Als Erstrat hat der Ständerat bereits Beschlüsse gefasst, die Versicherern ermöglichten, Managed-Care-Modelle einzuführen. Diese Modelle würden jedoch die Macht der Kassen ausbauen und gleichzeitig die Qualität in der Grundversorgung gefährden. Fach- und Berufsverbände aus dem Gesundheitsbereich haben deshalb zusammen mit dem SGB und VPOD das Modell der Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt und in die zuständige NR-Kommission eingespiesen. Dieses Modell stellt die hausärztliche Grundversorgung und die Qualität der Leistungen sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und weist die flächendeckende Versorgungsverantwortung den Kantonen zu. Eine Korrektur der Managed-Care-Systeme à la Ständerat in diesem Sinn ist zwingend – und möglich.&nbsp;
</p><h3>Mehr Geld für die Prämienverbilligung</h3><p>Die Prämienerhöhung 2010 wird viele Haushalte sehr einschneidend treffen. Die Forderung des SGB ist klar: Es braucht mehr Prämienverbilligung! Bei der KVG-Einführung (1991) hat der Bundesrat eine maximale Belastung durch die Krankenkassenprämien vorgegeben: Diese sollten 8 Prozent des steuerbaren Einkommens nicht übersteigen. Auch nach Abzug der Prämienverbilligung liegt bei den allermeisten Haushalten die Prämienbelastung über diesem Ziel. Mit andern Worten: Die Prämienverbilligung erreicht die sozialpolitischen Ziele nicht. Als Korrekturelement zur unsozialen Kopfprämie ist sie bis heute nur unbefriedigend umgesetzt worden. Deshalb muss sie massiv verbessert werden.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Vorlagen Kostenbeteiligung und Vertragsfreiheit werden von der nationalrätlichen Kommission zusammen mit der Vorlage Managed-Care behandelt und dürften stark vom Ergebnis der Managed-Care Vorlage abhängen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-264</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:22:00 +0200</pubDate><title>Aufgeblasenes Problem und bequeme Ausrede</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/aufgeblasenes-problem-und-bequeme-ausrede</link><description>Der Schweizer Staat steht finanziell sehr solide da, ganz im Gegensatz zu immer wieder vorgebrachten Behauptungen. Der ausgewiesenen Staatschuld steht ein Vermögen in mindestens derselben Höhe gegenüber. Geld für Konjunkturmassnahmen ist vorhanden, das zeigt eine nüchterne ökonomische Analyse der staatlichen Finanzsituation. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem die Konjunkturpolitik seit den späten 1980er Jahren mehr und mehr an politischer Akzeptanz verloren hatte, waren Ende 2008/Anfang 2009 plötzlich wieder staatliche Konjunkturprogramme en vogue. Doch seit dem Frühsommer gewinnt die frühere Ideologie wieder an Bedeutung. Das dabei bevorzugte Argument: &nbsp;Konjunkturprogramme würden die Staatsschulden in die Höhe treiben und dadurch die Wachstumsfähigkeit nach der Krise beeinträchtigen. Dazu kommt, dass zahlreiche Kantone in den vergangenen Aufschwungjahren restriktive Schuldenbremsen eingeführt haben. Diese verlangen, dass der Staatshaushalt unabhängig von der Konjunkturlage ausgeglichen werden muss. Kantone und Gemeinden stehen deshalb 2010 bei den Ausgaben auf der Bremse. Mitten in der Krise wollen sie die Ausgaben zurückfahren. Gemäss einer Erhebung des Finanzdepartementes planen die Kantone Ausgabenkürzungen von rund 1 Mrd. Franken, die Gemeinden von fast 3 Milliarden Franken (s. Grafik unten). Obwohl die Arbeitslosigkeit 2010 auf einen Höchststand steigen wird, plant der Schweizer Staat einen ausgeglichenen Haushalt.
</p><p><span style="font-weight: bold;">Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden 2010</span><br>&nbsp;(Veränderung gegenüber 2009 in Millionen Franken)
</p><p>Die Schweizer Finanzpolitik schlägt mitten in der Krise einen restriktiven, rezessionsverstärkenden Kurs ein. Das, obwohl bereits über die höheren Krankenkassenprämien massiv Kaufkraft abgeschöpft (2 bis 3 Mrd. Fr.) und somit der Wirtschaft Nachfrage entzogen wird. Wenn die Einnahmen aus der CO2-Abgabe 2010 nicht sofort zurückerstattet werden, fehlt weiter Kaufkraft. Insgesamt gibt der Staat einen negativen Impuls von über 5 Mrd. Franken bzw. von mehr als ein Prozent des BIP.&nbsp;
</p><p>Das Geld für eine bessere, stabilisierende Finanzpolitik wäre vorhanden. Erstens ist die Staatverschuldung in der Schweiz kein Problem (s. folgendes Kapitel). Zweitens hat der Schweizer Staat in den Aufschwungjahren eine zurückhaltende Ausgabenpolitik betrieben. Die Staatsquote (Ausgaben von Bund, Kantonen, Gemeinden in % des BIP) sank zwischen 2003 und 2008 um rund 2 Prozentpunkte. Gemäss Berechnungen der KOF hat alleine der Bund über 8 Mrd. Franken mehr gespart, als er das aufgrund der Schuldenbremse hätte tun müssen. Die Staats-Schuldenquote ist von 55 Prozent auf unter 42 Prozent gesunken. Das Geld für eine Stabilisierungspolitik ist problemlos verfügbar.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Staatsquote und Bruttoschuldenquote&nbsp;<span style="font-weight: normal;">(Bund, Kantone und Gemeinden)</span><br><span style="font-weight: normal;">&nbsp;(ordentliche Ausgaben bzw. Bruttoschuld in % des BIP)</span></p><h3>Staatsschulden sind grundsätzlich kein Problem - ein ökonomischer Exkurs</h3><p>Wenn von Staatsschuld die Rede ist, ist in der Regel von der Bruttoschuld die Rede, d.h. vom Fremdkapital ohne Berücksichtigung des staatlichen Vermögens. Dabei hat der Staat auch Vermögen, z.B. in Form von Wertpapieren oder Immobilien. Wegen der Buchungspraxis in den Staatsrechnungen wird das Vermögen allerdings unterschätzt, indem beispielsweise Wertpapiere zum Nennwert verbucht werden und Immobilien sowie Grundstücke in der Vergangenheit stark abgeschrieben wurden. Darum können Bruttoschuld und Vermögen nicht direkt verglichen werden, sondern es muss ein indirekter Vergleich von Schuld und Vermögen vorgenommen werden. Zum Beispiel indem die Schuldzinsen mit den Vermögenserträgen verglichen werden. Stellt man diese beiden Grössen einander gegenüber, so zeigt sich, dass die Erträge aus dem Vermögen die Passivzinsen deutlich übersteigen.&nbsp;
</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden sind unter dem Strich daher nicht verschuldet, sondern netto vermögend. Der norwegische Staat weist eine Bruttoschuld von mehr als 50 Prozent des BIP aus. Dieser Schuld steht ein Vermögen gegenüber, das fast drei Mal so hoch ist. Norwegen hat u.a. eine Bruttoschuld, damit der norwegische Kapitalmarkt mit staatlichen Obligationen versorgt ist. Ohne diese Obligationen ist beispielsweise die Geldpolitik erschwert.&nbsp;
</p><p>Doch selbst wenn ein Staat netto verschuldet ist, ist das noch kein Grund zur Beunruhigung. Nur weil auf der Staatsschuld Zinsen bezahlt werden müssen, droht noch keine Schuldenspirale, solange nämlich das Staatsdefizit nicht grösser ist als die Schuldzinsen. Weil der Zinssatz längerfristig gleich hoch ist wie das Wirtschaftswachstum, wachsen die Schulden im Einklang mit dem BIP bzw. den Einkommen einer Volkswirtschaft. Die Zinsen können bezahlt werden, ohne dass Steuern erhöht werden müssen bzw. die Schulden aus dem Ruder laufen.&nbsp;
</p><p>Solange ein Staat nicht stark gegenüber dem Ausland verschuldet ist, wird auch durch die Staatsschuld niemand ärmer bzw. die nachfolgenden Generationen werden nicht belastet. Ein Beispiel: Ein Dorf organisiert ein Fest. Die Gemeinde bezahlt. Das Fest kann auf zwei Arten finanziert werden: a) Entweder nimmt die Gemeinde einen Kredit bei ihren EinwohnerInnen auf, oder b) die Gemeinde erhöht die Steuern um so viel, wie das Fest kostet. Was heisst das nun für die Kinder der EinwohnerInnen, die das Fest veranstaltet haben? In beiden Fällen vererben die EinwohnerInnen ihren Kindern ein Vermögen, das um den Betrag gesunken ist, den das Fest gekostet hat. Wobei sie im Fall a) ihren Kindern zusätzlich eine Obligation auf den Betrag, den das Fest gekostet hat, vererben. Wenn die Gemeinde die Obligation zurückzahlen will, muss sie die Steuern erhöhen. D.h. die BewohnerInnen, die eine Obligation halten, werden mehr Steuern bezahlen müssen, damit ihnen die Schulden zurückbezahlt werden können. Ein Nullsummenspiel also. Fazit: Egal ob das Fest über einen Kredit oder über höhere Steuern finanziert wurde: Das Geld ist ausgegeben.&nbsp;&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Geld und Währung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-222</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:13:00 +0200</pubDate><title>Nationalrat blieb auf halbem Weg stecken </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nationalrat-blieb-auf-halbem-weg-stecken</link><description>Erneut hat der Nationalrat eine Motion abgelehnt, die den sozialen Schutz von atypisch Arbeitenden verstärken wollte. Zu hoffen ist, dass der neue Bundesrat diese Problematik als vordringliche erkennen wird.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Positiv: bei der Beratung des Kulturförderungsgesetzes ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Damit wurde bestätigt, dass Bund und Pro Helvetia einen bestimmten Anteil ihrer Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden abliefern müssen.&nbsp;
</p><p>Negativ: zum zweiten Mal wies die grosse Kammer eine Motion zurück, die einen besseren Schutz von atypisch Arbeitenden, insbesondere von Kulturschaffenden, wollte. Der Ständerat hatte zuvor diese Motion angenommen, der Bundesrat hatte sich ihr nicht widersetzt.
</p><p>Damit droht diesem Vorschlag das endgültige Begräbnis. Weil der Nationalrat bereits in der erster Lesung des Gesetzes einen ähnlichen Vorstoss ablehnte, zeigt sich nun, dass kurzfristig die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden nicht zu verbessern sein wird. Gleichzeitig bedeutet der Bundesratswechsel, dass die Kulturverbände und der SGB ihre Überzeugungsarbeit neu aufnehmen müssen. Bei Herrn Couchepin hatte sie sich am Schluss ausbezahlt. Es ist zu hoffen, dass auch Didier Burkhalter hier genügend Sensibilität entwickelt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-219</guid><pubDate>Mon, 28 Sep 2009 14:03:00 +0200</pubDate><title>Klares Volks-Ja für die Stärkung der IV </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/klares-volks-ja-fuer-die-staerkung-der-iv</link><description>Kommentar zur IV-Abstimmung</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das klare Ja der Volksmehrheit zur Finanzierung der Invalidenversicherung (IV) ist ein deutliches Signal gegen den Sozialabbau. Die Mehrheit der Stimmenden will nicht nur keinen Abbau bei der IV, sie ist auch bereit, dafür mehr Steuern zu bezahlen. Volksmehrheiten für Steuererhöhungen sind an sich schon&nbsp; bemerkenswert. Sie sind nach der flächendeckend aggressiven SVP-Nein-Kampagne umso eindrücklicher. Eine schliesslich komfortable Mehrheit hat sich durch die von SVP-Milliardären finanzierte mehrere Millionen Franken schwere Kampagne nicht irre machen lassen. Weder zwei Monate Dominanz an den Plakatwänden, noch wochenlange demagogische Hetzargumente gegen angeblichen Missbrauch haben letztlich entschieden. Entschieden hat die Verantwortung für eine wieder solidere IV, nach jahrlanger verantwortungsloser Aushungerung seitens der Mehrheit im Bundesparlament.
</p><p>Aufgrund der nur knappen Ständemehrheit liest man nun landauf landab den Ruf nach noch härteren Sparmassnahmen bei der IV. Dies lässt sich aus dem Abstimmungsresultat jedoch nicht ablesen. Im Gegenteil: Die komfortable Volksmehrheit hat sich trotz der Mehrbelastung durch die Mehrwertsteuer für eine solide und leistungsstarke IV ausgesprochen. In der Westschweiz und in den Städten sind die Mehrheiten sogar ausgesprochen hoch ausgefallen. Der Schluss daraus ist klar: Gerade in der Krise sind gute Sozialversicherungen für die betroffenen Menschen und für die Volkswirtschaft lebenswichtig. Ohne sie würden die Kaufkraft der Einzelnen und der gesamtwirtschaftliche Konsum derart einbrechen, dass wir es mit einer Depression zu tun bekämen. Die Apostel des Sozialabbaus sollten deshalb das Resultat realistisch, d.h. als Ausdruck des Volkswillens und nicht nach ihrer Vorstellung lesen: Eine IV-Abbau-Vorlage hätte am letzten Sonntag nicht den Hauch einer Chance gehabt. Entsprechend sorgfältig muss nun die 6. IV-Revision angegangen werden. Die Gewerkschaften verschliessen sich guten Lösungen nicht, ein weiterer Sozialabbau wäre aber falsch und inakzeptabel.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-271</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:34:00 +0200</pubDate><title>Nationalrats-Kommission stellt Weichen falsch</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/nationalrats-kommission-stellt-weichen-falsch</link><description>Bundesrat und Parlament wollen die Kosten der Grundversicherung eindämmen. Vor Sessionsbeginn haben die vorberatenden Kommissionen die Weichen jedoch falsch gestellt. Einfach die Versicherten zu schröpfen und die Löhne des Personals zu drücken, ist der falsche Weg.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesrat hat Ende Mai verschiedene Sofortmassnahmen verabschiedet um die Kosten in der Grundversicherung einzudämmen. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung einer Praxisgebühr und des medizinischen Telefondienstes. Und weil die massive Prämienerhöhung mitten in der Krise viele Versicherte besonders hart trifft, will der Bundesrat im Jahr 2010 zusätzliche 200 Millionen Franken an Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen ausbezahlen. Weitere Vorschläge kamen von einem überparteilichen Komitee. Das Parlament wird aus all dem in der Herbstsession ein dringliches Bundesgesetz zu verabschieden haben.
</p><p>Erste Beschlüsse hat nun die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ende August 2009 gefällt. Bilanz: Das so beschlossene Paket können die Gewerkschaften nicht unterstützen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>.
</p><h3>Mehr Prämienverbilligung nötig</h3><p>Die zusätzlichen (und bei weitem nicht genügenden) 200 Mio. Franken Prämienverbilligung hat die Kommissionsmehrheit abgelehnt. Der SGB fordert eine solche im Umfang der Prämienerhöhung (10% Prämienerhöhung bedeuten 2 Milliarden mehr an Prämienverbilligung). Die 1,2 Milliarden Franken, die dem Bund aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zugeflossen sind, sollen dafür verwendet werden.
</p><h3>Versicherte werden zur Kasse gebeten</h3><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Praxisgebühr von 30 Franken ist zwar gestrichen. Dieser positive Entscheid darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Versicherte anderweitig zur Kasse gebeten werden: Neu sollen alle Erwachsenen bei einem Spitalaufenthalt pro Tag einen Beitrag zahlen, dessen Höhe der Bundesrat festlegen wird. Bei einem Spitalaufenthalt von einem Monat kann das schnell einmal mehrere hundert Franken ausmachen. Zumindest die Festlegung einer Obergrenze wäre zwingend. Auch lehnte die Kommission ab, die Obergrenze des jährlichen Selbstbehaltes von heute 700 Franken im Gesetz festzuhalten. Dies wäre nötig, soll doch der Selbstbehalt von heute 10 Prozent auf 20 Prozent erhöht werden, dies bei all jenen Versicherten, die den Spezialisten, die Spezialistin direkt aufsuchen.
</p><h3>Löhne unter Druck</h3><p>Mit einem Eingriff ins Tarifsystem soll erreicht werden, dass die Taxpunktwerte schweizweit nicht mehr als 10 Prozent auseinanderliegen. Es ist davon auszugehen, dass man sich an den tiefsten Taxpunktwerten orientieren wird, was in gewissen Kantonen zu ruinösen Taxpunktwert-Senkungen führen wird. Zu spüren bekämen das nicht nur die Grundversorger sondern auch das Personal in den Spitalambulatorien. Die Problematik gewinnt zusätzlich an Brisanz, weil auf den 1. Januar 2012 die Finanzierung der stationären Spitalversorgung auf Fallkostenpauschalen umstellen wird. Hier gibt es ebenfalls starke Bestrebungen, die Tarife nach dem schweizweit günstigsten Spital auszurichten. Solche Systeme sind sowohl für den ambulanten wie den stationären Bereich zu verhindern. Sie würden lediglich den Druck auf das Gesundheitspersonal erhöhen.
</p><h3>Freie Arztwahl ade?</h3><p>Aufgehoben werden soll auch die freie Arztwahl. Nach dem Willen der Kommission werden schon bald die Kassen über den Hausarzt, die Hausärztin entscheiden. Sie sollen entscheiden dürfen, mit welchem Arzt, mit welcher Ärztin sie zusammenarbeiten wollen. Der Beschluss führt zum Kassendiktat. Und genau das haben die Stimmberechtigten am 1. Juni 2008 deutlich abgelehnt
</p><h3>Persönliche Gesundheitsstelle PGS</h3><p>Heisst das: Kosten lenken und Kosten dämpfen sind gar nicht möglich? Überhaupt nicht. Eine breite Allianz von Fach- und Berufsverbänden aus dem Gesundheitsbereich sowie des SGB haben ein Modell entwickelt und bei der zuständigen Kommission als Vorschlag im Rahmen der Managed-Care-Vorlage eingereicht. Die Beratungen zu dieser Vorlage in der nationalrätlichen Kommission sind noch hängig. Im Zentrum steht die Persönliche Gesundheitsstelle PGS: Diese stellt die hausärztliche Grundversorgung sicher, stimmt die Versorgungsleistungen optimal aufeinander ab und leistet damit einen Beitrag zur Kostenlenkung und -dämpfung<a href="typo3/#_ftn2" target="_blank" name="_ftnref2">[2]</a>.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Noch nicht bekannt sind die Beschlüsse der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Sie wird die Vorlage erst nach Redaktionsschluss dieses Newsletters 2009 beraten.&nbsp;
</p><p><a href="typo3/#_ftnref2" target="_blank" name="_ftn2">[2]</a>&nbsp;Hinweis: Die neueste Ausgabe der Zeitschrift Widerspruch widmet sich der Gesundheitspolitik und enthält u.a. einen Beitrag von Christine Goll zur Persönlichen Gesundheitsstelle: WIDERSPRUCH Heft 56, Krankheit/Gesundheit, 240 S., Fr. 25.-. Im Buchhandel oder bestellen bei:&nbsp;<a href="#" data-mailto-token="thpsav1clyaypliGdpklyzwybjo5jo" data-mailto-vector="7">vertrieb(at)widerspruch.ch</a>. Siehe auch: www.widerspruch.ch
</p><p>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-270</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:32:00 +0200</pubDate><title>Homöopathische Kügelchen gegen Fieberbrand</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/homoeopathische-kuegelchen-gegen-fieberbrand</link><description>So wie sie jetzt auf Kurs ist, wird die staatliche Politik im nächsten Jahr die Krise verschärfen statt eindämmen. Zwar haben die Kommissionen des Parlamentes einzelne Verbesserungen beschlossen. Im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligungen jedoch haben sie Schritte rückwärts getan. Das Parlament wird im Plenum viel korrigieren müssen, wenn staatliche Politik die Krise effizient bekämpfen soll.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr werden in der Schweiz gemäss offiziellen Prognosen rund 250’000 Personen arbeitslos sein – so viele wie noch nie seit den 1930er Jahren. Statt Wasser giesst der Schweizer Staat noch Öl in diesen Krisenbrand. Höhere Krankenkassenprämien schöpfen bei der Bevölkerung Kaufkraft von 2 bis 3 Mrd. Fr. ab. Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, die Einnahmen aber nicht sofort zurückerstattet werden, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Fr. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Fr. abgeschöpft. In den Kantonen und Gemeinden beginnen sich aufgrund von tieferen Steuereinnahmen Sparmassnahmen abzuzeichnen. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden im nächsten Jahr 2.5 Mrd. Fr. weniger ausgeben als 2009. Der Schweizer Staat wird so, wenn ihn niemand bremst, im kommenden Jahr zusätzlich rund 40'000 Arbeitsplätze vernichten.
</p><p>Diese Rezessionsverstärkungspolitik verstösst gegen die Verfassung. Das Schweizer Volk hat dem Staat einen klaren Auftrag gegeben. Er muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen. So steht es in Artikel 100 der Bundesverfassung.
</p><h3>Verbesserungen, aber bei weitem nicht ausreichend</h3><p>Die vom Bundesrat präsentierte dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet dennoch statt.
</p><p>Die eidgenössischen Räte werden dieses Paket „Konjunktur und Arbeitslosigkeit“ in der Herbstsession behandeln, der Ständerat am 9., der Nationalrat am 15. September. Die Vorschläge des Bundesrates gehen substanziell verbessert ins Plenum. Denn die Kommissionen von National- und Ständerat haben beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010 im kommenden Jahr auszuschütten. Damit erhalten die Haushalte zusätzliche Kaufkraft von gegen 500 Mio. Fr. Zudem soll der Bundesrat die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate erhöhen können. Damit können Stellen erhalten und Arbeitslosigkeit verhindert werden. Enttäuschend ist hingegen der Beschluss, im kommenden Jahr keine zusätzlichen Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung zu gewähren. Das muss vom Parlament in der Session korrigiert werden. Der SGB schlägt vor, mit den 1.2 Mrd. Fr. aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen 200 Mio. Fr. die Krankenkassenprämien zu verbilligen. Zusätzlich braucht es ein Investitionsprogramm gegen die bevorstehenden Sparmassnahmen der Kantone und Gemeinden.
</p><h3>Geld ist da</h3><p>Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Fr. mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-269</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:31:00 +0200</pubDate><title>Ja zur IV-Zusatzfinanzierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ja-zur-iv-zusatzfinanzierung</link><description>Jeder Mensch kann behindert werden. Plötzlich, ohne Ort noch Stunde zu kennen. Bei allem persönlichen Leid: dass es dann wenigstens eine Versicherung gibt, die das blanke wirtschaftliche Elend lindert, ist eine zentrale Errungenschaft des modernen Sozialstaates. Und die gilt es zu bewahren – auch durch eine solide Finanzierung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Krise der 90er Jahre ist die Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz in eine immer tiefere Verschuldung geraten. Wieso? Auf der einen Seite haben sich die Betriebe gesund saniert. Die Restrukturierungen folgten sich wie Wellen in der Flut. Auf der Strecke blieben vor allem gesundheitlich angeschlagene Personen mit eingeschränkter Leistungskraft. Sie wurden in die IV abgeschoben, die als weitmaschiges Auffangnetz diese betriebliche Rationalisierung abzusichern hatte. Gleichzeitig schob die Politik die Notwendigkeit einer soliden Finanzierung der IV wie eine heisse Kartoffel vor sich her. Und die SVP konnte in dieser Situation ihre verdrehte Hetzkampagne starten, als Basis zu einem Angriff auf die Leistungen der IV, der in seiner ganzen Breite wohl erst noch erfolgen wird. Resultat dieser Prozesse und Kalküle: Die Schulden der IV bei der AHV betragen nunmehr bereits 13 Milliarden Franken. Und je mehr sie wachsen sollten, umso mehr werden jene Kräfte Oberwasser kriegen, die mit grosser Keule auf die IV einschlagen wollen.
</p><p>Die auf sieben Jahre befristete Zusatzfinanzierung der IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze ist ein Kompromiss. Wie üblich bei einem Kompromiss: alle Seiten, die an einer nachhaltigen Finanzierung interessiert sind, mussten Federn lassen. Und es liegt keine bessere Lösung in der Luft, die auf eine mehrheitsfähige Unterstützung hoffen liesse. Realistisch gibt es entweder diese Lösung oder auf längere Zeit keine.
</p><p>Immerhin belastet die Mehrwertsteuer die ganze Bevölkerung und nicht nur die Erwerbstätigen. Zudem ist deren Erhöhung mit 0,4% resp. mit 0,1 % für Güter des täglichen Bedarfs moderat ausgefallen. Diese Satzerhöhung wird die Preisspirale nicht asozial in die Höhe treiben. Und schliesslich ist der Preis am Gegenwert zu messen: an einer effizienten Unterstützung von Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind.&nbsp;
</p><p>Abgesehen davon, dass sich auch für die AHV wegen der Bildung eines selbständigen IV-Ausgleichsfonds und der Übernahme der Schuldzinsen durch den Bund ein Ja als positiv erweisen wird: diese Sanierung der IV ist jetzt nötig, weil sonst, wie der Bundesrat selbst im Abstimmungsbüchlein droht, „einschneidende Massnahmen, die bis zu einer beträchtlichen Kürzung der Renten gehen könnten“ bevorstünden. Das kann bei allen Betroffenen sehr rasch existenziell werden. Und niemand weiss heute, ob er morgen nicht auch ein Betroffener sein wird.</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-268</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:30:00 +0200</pubDate><title>Krise bekämpfen - Arbeit, Lohn und Rente sichern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/krise-bekaempfen-arbeit-lohn-und-rente-sichern</link><description>Jetzt wird die Krise massiv. Jetzt wäre energisch Gegensteuer verlangt. Aber die bürgerlich dominierte Politik verschanzt sich in unverantwortliches Nichtstun. Dagegen mobilisieren die SGB-Gewerkschaften, breit unterstützt, ihre Mitglieder und die Bevölkerung. Eine grosse Demonstration am 19. September vor dem Bundeshaus soll den Behörden zeigen: Macht endlich was gegen die Krise! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Bundesrat und Parlament weiter vor sich hin wursteln, dann mündet die Krise in eine Katastrophe. Dann steht der Schweiz plötzlich wieder eine Zeit bevor, die die meisten von uns nur aus den Geschichtsbüchern kennen: die soziale Misere der Dreissiger Jahre. Alle Kenner der Wirtschaft sind sich einig: Die Arbeitslosigkeit wird sich ab jetzt massiv erhöhen. Aber was tut die Politik? Unter dem Titel Konjunkturankurbelung sind ein paar Placebo-Massnahmen geplant. Ansonsten will die öffentliche Hand auf allen Ebenen vor allem eines: sparen. Zugleich wird den Menschen noch mehr Kaufkraft entzogen - vor allem durch massiv höhere Krankenkassenprämien. Das ist ein weiterer Dreh an der Abwärtsspirale. Und während der politische Main Stream so eine Zunahme der Arbeitslosigkeit in Kauf nimmt, wird in den Sozialversicherungen die Ampel gleichzeitig auf Abbau gestellt. Das ist die totale&nbsp; und einseitige Überbürdung der Krise an die Arbeitnehmenden, an die „normalen“ Menschen. Sie aber haben die Krise nicht verursacht. Ospel und Konsorten verlieren nur ein bisschen Reputation, die normalen Menschen dagegen ihren Job. Dabei hätte der Bund das Geld um zu handeln, denn in den letzten Jahren hat dieser über die Vorgaben der Schuldenbremse hinaus 8 Mia. Franken gespart.&nbsp;
</p><h3>So geht es nicht weiter!</h3><p>Diese Politik des Nichtstun haben der SGB und seine Gewerkschaften seit bald einem Jahr beständig, aber nur mit mässigem Erfolg kritisiert. Deshalb appellieren der SGB und seine Gewerkschaften nun an ihre Mitglieder. Sie sollen sich am Samstag 19. September massenhaft in Bern zu einer nationalen Demonstration einfinden. Sie sollen den Behörden in Bund, Kantonen, Gemeinden klar und deutlich sagen: So geht es nicht weiter. Man kann nicht nur der UBS helfen und die normalen Menschen ihrem Schicksal überlassen!
</p><h3>Forderungen</h3><p>Die wichtigsten Forderungen packen die Gewerkschaften in die drei Bündel „Arbeit sichern“, „Lohn und Kaufkraft sichern“ sowie „Renten sichern“. Für die Sicherung der Arbeit verlangen die Gewerkschaften&nbsp; ein wirksames Konjunkturprogramm mit Investitionen in Infrastruktur, öffentlichen Verkehr, familienergänzende Kinderbetreuung, ökologischen Umbau, von den Kantonen und Gemeinden ein Ende des unsinnigen Sparkurses. Zudem soll die Jugendarbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden, Entlassungen sollen gestoppt, die Kurzarbeit auf 24 Monate verlängert werden.
</p><p>Lohn und Kaufkraft sollen gesichert werden durch 80 bis 120 Franken mehr Lohn für nächstes Jahr. Während der Krise sollen die Arbeitslosen-Taggelder erhöht und länger bezogen werden können. Der massive Anstieg der Krankenkassenprämien soll für tiefe und mittlere Einkommen voll ausgeglichen, die CO2-Abgabe sofort rückerstattet werden.
</p><p>Und der soziale Schutz soll in der Krise bewahrt werden. Was konkret meint: kein Abbau der AHV-Renten, kein höheres AHV-Alter und keine Einschnitte bei den Pensionskassen.
</p><h3>Breites Bündnis</h3><p>Der SGB und seine Gewerkschaften rufen nicht isoliert zu dieser Demo auf. Sie wird unterstützt von Travail.Suisse und deren Verbänden, von KV Schweiz, von den beiden Lehrer/innenverbänden LCH und SER, von der SPS, den Grünen, von attac und vielen weiteren Organisationen. Die Demonstrierenden werden sich ab 13.30 an drei Berner Orten besammeln. Am ersten Besammlungsort, der Schützenmatte, wird der SEV ab 12.30 eine Vorkundgebung „gegen den Pensionskassenbschiss“ durchführen, ab 13.30 werden sich Demozüge auch ab der Laupenstrasse sowie ab dem Bärengraben formieren und bundeshauswärts in Bewegung setzen.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-267</guid><pubDate>Wed, 02 Sep 2009 14:28:00 +0200</pubDate><title>Fortschritt muss bestätigt werden </title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/fortschritt-muss-bestaetigt-werden</link><description>Die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden sollte und dürfte in der Herbstsession des Parlamentes verbessert werden. Zumindest bei der beruflichen Vorsorge ist das erste Eis geschmolzen; nötig wäre aber für die Kulturschaffenden ein Tauwetter bei allen Sozialversicherungen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Kulturförderungsgesetz wird in der Herbstsession erneut im Nationalrat behandelt. Der Ständerat war im Sommer anlässlich seiner Beratung der Vorlage der Linie der grossen Kammer gefolgt. Er hatte akzeptiert, dass ein Teil der kulturellen Subventionen an die berufliche Vorsorge der Kulturschaffenden gehen soll (Art 8a, Vorschlag Bortoluzzi).&nbsp; Formal hielt der Ständerat jedoch an einer leicht geänderten Version fest, deshalb läuft nun ein Differenzbereinigungsverfahren. In diesem hat die Kommission des Nationalrates mittlerweile eingelenkt. Sie hat den betreffenden Artikel neu redigiert. So soll der Bundesrat festlegen, welchen Anteil der Kultursubventionen Bund und Pro Helvetia den Vorsorgewerken der Kulturschaffenden überweisen sollen. Im Plenum dürfte der Nationalrat auf diese Linie einlenken.&nbsp;
</p><p>Im gleichen Dossier tat die kleine Kammer in der Sommersession einen weiteren Schritt nach vorn. Der Nationalrat hatte sich zuvor geweigert, den Bundesrat mit einer Untersuchung zu beauftragen, wie&nbsp; der mangelhafte soziale Schutz der Kulturschaffenden verbessert werden könnte. Der Ständerat dagegen hatte den Bundesrat dazu verpflichtet. Die entsprechende Motion des Ständerates ist mittlerweile von der vorberatenden&nbsp;<br>&nbsp;NR-Kommission akzeptiert. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Plenums.
</p><p>&nbsp;</p><p>Zwischenbilanz: in der beruflichen Vorsorge für Kulturschaffende wird sich einiges bessern. Vielleicht ein optimistischer Fingerzeig dafür, dass es in anderen Bereichen der Sozialversicherungen für die Kulturschaffenden auch so weiter geht.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-275</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2009 14:41:00 +0200</pubDate><title>Arbeitnehmerschutz gehört nicht ins Kleingedruckte</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/arbeitnehmerschutz-gehoert-nicht-ins-kleingedruckte</link><description>Die eidgenössischen Räte haben im Herbst 2008 ein Bundesgesetz verabschiedet, das die Bevölkerung nur ungenügend vor dem Passivrauchen schützt. Eine breite Allianz hat deshalb im Mai die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» lanciert. Diese verlangt einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden und eine einheitliche, klare Rauchregelung für die ganze Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die eidgenössischen Räte haben am 3. Oktober 2008 das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen. Das Gesetz verdient diesen Namen nicht. Lokale mit einer Nutzfläche bis 80m<sup>2</sup>&nbsp;können weiterhin als Raucherlokale geführt werden, und alle Betriebe dürfen Rauchräume einrichten. Das Servicepersonal wird somit auch künftig im Zigarettendunst arbeiten und Gesundheitsbeeinträchtigungen hinnehmen müssen. Laut dem neuen Gesetz darf aber kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin dazu gezwungen werden. Das Motto lautet vielmehr „Freiwillige vor“. Das Gesetz sieht vor, dass die Serviceangestellten in Raucherlokalarbeit schriftlich einwilligen müssen. Diese schriftliche Einwilligung beim Abschluss des Arbeitsvertrags ist nach Ansicht des Parlaments eine Garantie, dass sich die Serviceangestellten freiwillig dem Passivrauchen aussetzen. Der Arbeitnehmerschutz wandert damit ins Kleingedruckte.
</p><h3 style="font-weight: bold;">Freiwillig?</h3><p>Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist dieser Umgang mit dem Arbeitnehmerschutz nicht nur fadenscheinig sondern geradezu perfid. Klar ist, dass es im Arbeitsverhältnis keine wirkliche Freiwilligkeit gibt. Arbeitnehmende sitzen am kürzeren Hebel. Wer arbeitet tut dies, um sich den Lebenserhalt zu sichern. Daher werden auch schlechtere, sprich ungesunde Arbeitsbedingungen hingenommen, denn eine Auswahl an anderen Stellen mit besseren Arbeitsbedingungen besteht vor allem heute nicht. In der Wirtschaftskrise überwiegt das Prinzip „Vogel friss oder stirb“.&nbsp;
</p><p>Wer verzichtet also auf das Einverständnis zur Arbeit in Raucherlokalen und setzt so seine Stelle aufs Spiel? Wohl keiner. Dies zeigen auch die Erfahrungen mit der Nacht- und Sonntagsarbeit. Auch nachts und sonntags arbeiten nur „Freiwillige“. Trotz Unbeliebtheit beim Personal boomt die Nacht- und Sonntagsarbeit in der Schweiz.
</p><p>Klar ist auch, dass die Verantwortlichkeit für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz nicht auf die Arbeitnehmenden überwälzt werden darf. Nebst der Lohnpflicht gehört die Pflicht, die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen, zu den Urpflichten des Arbeitgebers. Diese kann nicht delegiert werden, indem die Arbeitnehmenden in eine Gesundheitsbeeinträchtigung einwilligen müssen.&nbsp;
</p><h3 style="font-weight: bold;">Gefährliches Modell</h3><p>Der SGB befürchtet, dass diese Vorgehensweise Schule macht. Denkbar ist, dass künftig beispielsweise bei Asbestsanierungen Arbeitgeber, anstatt alle möglichen Schutzmassnahmen zu treffen, die Arbeitnehmenden zu einer schriftlichen Einwilligung anhalten und sich somit einen Persilschein für ungesunde, gefährliche Arbeit geben lassen. Aus diesen Gründen lehnt der SGB das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen ab und trägt die eidgenössische Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» mit. Sie wurde am 25. Mai 2009 von über 40 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Prävention, Konsumenten- und Arbeitnehmendenschutz, Jugend sowie Elternschaft lanciert.&nbsp;
</p><p>Mit der Volksinitiative wird es für den Arbeitnehmenden kein Dilemma zwischen Gesundheitsschutz und Erhalt der Arbeitsstelle geben. Die Volksinitiative «Schutz vor Passivrauchen» macht zudem Schluss mit dem Sammelsurium von verschiedenen kantonalen Vorschriften. Sie fordert eine schweizweit einheitliche und wirksame Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Passivrauchen. Sie verlangt, dass in der Schweiz alle Innenräume rauchfrei werden, die öffentlich zugänglich sind oder als Arbeitsplätze dienen. Betreiberinnen und Betreiber von Gastronomiebetrieben haben die Möglichkeit, unbediente Rauchräume (Fumoirs) einzurichten. Jede Unterschrift ist auch ein Bekenntnis für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-272</guid><pubDate>Tue, 01 Sep 2009 14:36:00 +0200</pubDate><title>Soziale Ungleichheit als politisches Programm der radikalen US-Republikaner</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/soziale-ungleichheit-als-politisches-programm-der-radikalen-us-republikaner</link><description>Vor einem Jahr erhielt er den Wirtschaftsnobelpreis: Paul Krugman. Nun zeugt auch sein neuestes Buch „The Conscience of a Liberal“ – in der deutschen Übersetzung „Nach Bush“* -  von seinem analytischen und didaktischen Scharfsinn. Krugmann zeigt darin engagiert auf, wie es in den USA zu einer unglaublichen  Umverteilung des Reichtums von unten nach oben kommen konnte.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Krugman vergleicht in diesem Buch, das er im Sommer 2007, also noch vor den US-Wahlen 2008, geschrieben hat, auf anregende Weise drei lange Phasen der US-Sozialgeschichte:&nbsp;</p><ul><li>das „Lange Goldene Zeitalter“ zu Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts mit seiner hohen Ungleichheit, aber mit der Teilhabe von allen am stetigen Fortschritt,&nbsp;</li></ul><ul><li>den „New Deal“ (ca. 1930 bis 1973), das Amerika der Mittelschichten mit einem hohen sozialen Ausgleich,&nbsp;</li></ul><ul><li>den radikalen Backlash der letzten über 30 Jahre mit einer nie gesehenen Ungleichheit in der Geschichte der USA.</li></ul><p>Krugman zeigt den Leser/innen auf, wie er während der Buch-Niederschrift seine zentrale Ursprungsthese vollkommen überarbeiten musste. Er ging als Ökonom davon aus, dass die enorm und rasant gewachsene gesellschaftliche Ungleichheit primär von der Wirtschaft ausging – über „unpersönliche Kräfte wie technischer Wandel und Globalisierung“. Die Republikaner wurden dabei die Partei der von der Globalisierung profitierenden reichen Aufsteiger und die Demokraten die Partei der Globalisierungsverlierer. Krugman, der auch ein hervorragender Historiker ist, gelang aber im Laufe seiner Forschung zur Überzeugung, dass der „Ursachenpfeil in die andere Richtung zeigt“. Auf 300 Seiten mit umfangreichen Quellenangaben begründet Krugmann, dass die letzten 30 Jahre anders zu erklären sind: „Radikale von der Rechten, die entschlossen waren, die Errungenschaften des New Deal wieder abzuschaffen, übernahmen im Laufe der siebziger Jahre die Republikanische Partei und schufen eine Kluft zu den Demokraten, die zu den wahren Konservativen wurden, zu Verteidigern der bewährten Institutionen der Gleichheit. Die Machtübernahme der harten Rechten ermutigte die Wirtschaft, einen Grossangriff auf die Gewerkschaftsbewegung zu starten, der die Verhandlungsmacht der Arbeiter entscheidend schwächte; sie befreite die Wirtschaftsführer von den politischen und sozialen Zwängen, die exorbitanten Vorstandsbezügen bisher Grenzen gesetzt hatten; sie senkte drastisch den Steuersatz auf hohe Einkommen; und sie förderte auf vielfältige sonstige Weise die wachsende Ungleichheit.“
</p><p>Die früheren Wahlerfolge der Republikanischen Partei, die alles für die Reichen zu Lasten der Mittelschichten und der Armen unternahm, dabei auch vor undemokratischen Mitteln nie zurückschreckte und dafür von den alten und den neuen Reichen ungeheure Mittel für ihre Propagandafeldzüge erhielt, erklärt Krugman mit dem zügellosen Ausschlachten des Rassismus durch die Republikaner. „Die Hinterlassenschaft der Sklaverei, die Erbsünde Amerikas, ist der Grund, warum wir die einzige hoch entwickelte Volkswirtschaft sind, die ihren Bürgern keine medizinische Versorgung garantiert.“ Krugman weist aber bereits darauf hin, dass diese historische Konstante am Verblassen sei – der Wahlerfolg des farbigen Obamas bestätigte dies.
</p><p>Damit der Erfolg der Demokraten nachhaltig wirken kann, braucht es gemäss Krugmann mindestens die Einführung einer allgemeinen Krankenversicherung, die Rücknahme der Steuererleichterungen für die Reichen, ein Bildungssystem mit mehr Chancengleichheit, die Anhebung des Mindestlohnes und damit verbunden die Stärkung der Gewerkschaften, weil diese entscheidend für den sozialen Ausgleich wirken.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-274</guid><pubDate>Thu, 13 Aug 2009 14:40:00 +0200</pubDate><title>Statt Geschenke für die Oberschicht Prämienverbilligungen für alle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/statt-geschenke-fuer-die-oberschicht-praemienverbilligungen-fuer-alle</link><description>Bei wohl kaum einer Vorlage in der Geschichte des Bundes klafften Ideologie und Tatsachen so weit auseinander wie bei der so genannten Familienbesteuerungsrevision. Was als Entlastung der Familien angepriesen wird, ist ein Geschenk für die Reichen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die BefürworterInnen der Vorlage behaupten, die geplante Steuersenkung sei
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; a) eine Entlastung der Familien mit Kindern und
</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; b) eine Entlastung der Mittelschicht.
</p><p>Beides stimmt nicht, wie die Statistiken des Finanzdepartementes zeigen. Wer profitiert, sind die obersten 10 Prozent der Einkommen. Die normalen Familien haben kaum etwas davon. Im Gegenteil: sie dürften in irgendeiner Form von den Sparmassnahmen betroffen sein, die den so verursachten 600 Mîo. Fr. Steuerausfällen folgen werden. Die Familienbesteuerungsrevision ist in Wahrheit eine Umverteilungsaktion für die Oberschicht.
</p><p>Gemäss den Statistiken des Finanzdepartementes hat die Hälfte der Familien in der Schweiz ein Reineinkommen von 80'000 Fr. und weniger. 9 Prozent der Familien mit Kindern haben 150'000 Fr./Jahr und mehr zur Verfügung.&nbsp;
</p><p>Wer profitiert nun in welchem Ausmass? Um das zu beziffern, kann man die Belastungsvergleiche in der Botschaft des Bundesrates zuziehen. Allerdings sind diese irreführend, weil das Departement Merz angenommen hat, dass Familien mit tiefen und mittleren Einkommen jährlich 12'000 Fr. für externe Kinderbetreuung ausgeben. Das entspricht nicht den Tatsachen. Gemäss einer Studie des BFS betragen die Kinderbetreuungskosten im Durchschnitt rund 6000 Fr./Jahr. Die in der Botschaft präsentierten Entlastungen bei Familien mit mittleren Einkommen dürften daher zu hoch sein.&nbsp;
</p><p>Doch selbst mit den Zahlen des Departements Merz wirkt sich die&nbsp; Familienbesteuerungsrevision erschütternd aus. Die Familien mit einem Einkommen bis 80'000 Fr. gehen nahezu leer aus. Das heisst, dass die Hälfte der Familien nach der Revision kaum einen Franken weniger Steuern zahlt. Oben in der Einkommensskala schenkt die Revision jedoch ein. Die einkommensstärksten 10 Prozent der Familien mit Kindern holen sich gleich die Hälfte der 600 Mio. Fr. ab. Die Oberschichtsfamilie zahlt künftig über 3000 Fr. weniger Steuern pro Jahr. Die Normalfamilie mit mittlerem Einkommen hingegen berappt im allerbesten Fall rund 200 Fr. – weniger. Im Normalfall dürfte sie fast leer ausgehen.&nbsp;
</p><p>Das Steuergeschenk für die Oberschicht kostet ungefähr 600 Mio. Fr. Wenn das Parlament das Geld zur Entlastung der Familien mit normalem und mittleren Einkommen einsetzte, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Familien entlasten, die das Geld brauchen. 1500 Fr. sind beispielsweise ziemlich genau so viel, wie die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.
</p><p>Der SGB ist gegen diese steuerliche Entlastung der Oberschicht. Der Anstieg der Krankenkassenprämien wird die Familien im kommenden Jahr massiv belasten. Was es daher braucht, sind Prämienverbilligungen, die diese Mehrbelastung auffangen.</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-273</guid><pubDate>Tue, 11 Aug 2009 14:38:00 +0200</pubDate><title>Nach wie vor massive Verletzungen </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/nach-wie-vor-massive-verletzungen</link><description>Zwar sind 2008 weltweit weniger Gewerkschafter/innen ermordet worden als im Vorjahr. Entlassungen und Verhaftungen wegen gewerkschaftlicher Aktivität haben jedoch zugenommen. Lichtblicke erwartet der IGB-Rapport für die USA und Australien. Kritisiert wird auch die Schweiz.</description><content:encoded><![CDATA[<p>2008 sei erneut ein häufig gefährliches Jahr für Gewerkschafter/innen gewesen, so die diesjährige Ausgabe der Jährlichen Übersicht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>) über die weltweiten Verletzungen von Gewerkschaftsrechten. Der Rapport bekundet Verstöße gegen die grundlegenden Arbeitnehmerrechte in 143 Ländern.
</p><h3>Morde – und die Regierung schaut nicht hin</h3><p>Weltweit wurden 76 Gewerkschafter/innen (2007: 91) aufgrund ihres Einsatzes für die Arbeitnehmerrechte getötet, allein in Kolumbien 49. Damit ist Kolumbien für Gewerkschafter/innen erneut das gefährlichste Land der Welt. Ermordet wurden Gewerkschafter/innen ebenso in Guatemala (9), in den Philippinen und in Venezuela (je 4), sowie in Honduras, Nepal, im Irak, in Nigeria, Panama, Tunesien und Simbabwe. In zahlreichen Fällen waren die Regierungen in die Morde verwickelt. Zudem wurden in sieben Ländern insgesamt 50 Morddrohungen dokumentiert, ebenso wie etwa 100 tätliche Angriffe in 25 Ländern. In mindestens neun Ländern (Birma, Burundi, China, Kuba, Iran, Südkorea, Tunesien, Türkei und Simbabwe) ließen die Regierungen Gewerkschafter/innen aufgrund ihres legitimen Engagements verhaften. IGB-Generalsekretär Guy Ryder kritisiert im Rapport denn auch, dass die Behörden „in einigen Fällen gemeinsame Sache mit skrupellosen Arbeitgebern machen".
</p><h3>Systematische Entlassungen&nbsp;</h3><p>In 68 Ländern, darunter 20 allein in Afrika, wurden etwa 7.500 Fälle verzeichnet, in denen gewerkschaftlich aktive Beschäftigte entlassen wurden. Diese Fälle sind jedoch lediglich die Spitze des Eisbergs, da zahlreiche weitere Entlassungen nicht gemeldet werden. Am schlechtesten schnitt in dieser Hinsicht die Türkei ab, wo mehr als 2.000 gewerkschaftsbedingte Entlassungen verzeichnet wurden und sich die Regierung gegenüber Gewerkschaftsaktivitäten weiterhin intolerant zeigte. In Indonesien, Malawi, Pakistan, Tansania und Argentinien wurden ebenfalls Hunderte von Gewerkschafter/innen entlassen.
</p><p>In Birma, China, Laos, Nordkorea, Vietnam und zahlreichen anderen Ländern waren lediglich die offiziellen, staatlich kontrollierten Gewerkschaften zugelassen, während in Saudi-Arabien nach wie vor keine wirkliche Gewerkschaftsarbeit möglich war. Zu erheblichen Eingriffen der Regierung in Gewerkschaftsangelegenheiten kam es auch in Weissrussland.
</p><h3>Spezielle Bedrohungen</h3><p>Der IGB verweist zudem auf die Folgen der globalen Finanzkrise. Ab Herbst 08 sind die Sicherheit der Arbeitsplätze, die Löhne und die Arbeitsbedingungen so weiter unter Druck geraten.&nbsp; In den Freien Exportzonen (FEZ) der Welt sind die Arbeitnehmerrechte 2008 verstärkten Angriffen ausgesetzt gewesen.&nbsp;Und: 22 Länder werden aufgrund der Ausbeutung von Wanderarbeitskräften kritisiert. Häufig können diese sich kaum dagegen wehren, weil ihnen selbst grundlegendste Rechte verweigert werden.
</p><h3>Einige Lichtblicke</h3><p>Und die Industriestaaten? Hier verweist der Bericht auf zunehmende Leiharbeit. Das Ziel: die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsrechte untergraben. Es gibt aber auch Positives zu vermerken. In Australien und den USA, die in den letzten Jahren arbeitsrechtlich besonders schlecht abgeschnitten haben, lässt der Regierungswechsel auf neue Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten hoffen. Auch in Burkina Faso, Kenia und Mosambik ist gedämpfter Optimismus erlaubt. In diesen Staaten sind neue Gesetze verabschiedet worden, die eine gewerkschaftliche Organisierung ermöglichen. Und auf den Malediven garantiert die neue Verfassung die Vereinigungsfreiheit und das Streikrecht.
</p><h3>Schweiz: betrüblich</h3><p>Zwar geht es hierzulande nicht um Mord und Totschlag. Der Bericht hält aber die dunklen Seiten hiesigen Geschehens so kurz und unmissverständlich fest, dass wir ihn hier kommentarlos zitieren können: „Es gab keinen Fortschritt bei den Bemühungen, den rechtlichen Schutz gegen gewerkschaftsfeindliche Entlassungen zu verbessern. Im Verlauf des Jahres verloren verschiedene Aktivisten in mindestens fünf Unternehmen ihren Arbeitsplatz. Es gibt zunehmend Maßnahmen, die verhindern, dass Gewerkschaften Arbeitsplätze besuchen. Der Einzelhandelsriese Migros stach erneut aufgrund seiner gewerkschaftsfeindlichen Unternehmenspolitik hervor.“
</p><p style="font-style: italic;">Quelle:&nbsp;<a href="http://survey09.ituc-csi.org/" target="_blank" rel="noreferrer">http://survey09.ituc-csi.org</a></p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Der IGB vertritt 170 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 312 Mitgliedsorganisationen und 157 Ländern.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-282</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:55:00 +0200</pubDate><title>Irreführende Information des Departementes Merz </title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/irrefuehrende-information-des-departementes-merz</link><description>Die bürgerliche Mehrheit in der WAK des Ständerates hat letzte Woche die so genannte „Revision der Familienbesteuerung“ durchgewunken. Diese ist allerdings ein Etikettenschwindel. Denn sie bringt den normalen Familien wenig bis nichts. Im Gegenteil werden diese im kommenden Jahr unter den enorm steigenden Krankenkassenprämien leiden. Profitieren werden vor allem die obersten 10 Prozent der Einkommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Haushalte mit einem Einkommen von 150'000 Fr. und mehr werden künftig 1000 bis 5000 Fr. weniger Steuern zahlen müssen. Normale Familien gehen hingegen weitestgehend leer aus. Denn mehr als die Hälfte der Haushalte mit Kindern hat ein Bruttoeinkommen von 80'000 Fr. oder weniger. Sie werden nach der Revision bestenfalls 300 Fr. weniger Steuern bezahlen müssen. Ein grosser Teil der Familien wird gar nichts davon haben. Wenn der Bundesrat bei der Vorlage von „steuerlichen Entlastungen für Familien mit Kindern“ spricht, so betreibt er Etikettenschwindel.&nbsp;
</p><p>Um dieses Missverhältnis bei der Entlastung von arm und reich zu kaschieren, hat das Departement Merz die Übersicht, wie stark normale Familien von der Steuersenkung profitieren, in der Botschaft zur Gesetzesrevision geschönt. Bei der Berechnung, wie viel eine Familie steuerlich entlastet wird, hat er angenommen, dass die ausserhäusliche Kinderbetreuung 12'000 Fr./Jahr kostet. Dementsprechend könnten nach dem Vorschlag des Bundesrates 12'000 Fr. als Steuerabzug geltend gemacht werden. Tatsächlich aber gibt ein grosser Teil der Haushalte mit einem mittleren Bruttoeinkommen deutlich weniger dafür aus. In Zürich bezahlt ein Paar mit einem Kind, welches 3 Tage pro Woche eine Krippe besucht, und einem steuerbaren Einkommen von 65'000 Fr. rund 550 Fr./Monat bzw. ca. 6500 Fr. pro Jahr für die Krippe. Gemäss der BFS-Studie "Familien in der Schweiz" betragen die durchschnittlichen Kinderbetreuungskosten 400-500 Fr./Monat.&nbsp;
</p><p>Die Berechnungen des Departements Merz zu den Steuerentlastungen sind deshalb irreführend. Die Entlastung für Familien mit mittleren Einkommen wird nicht viel mehr als 150 Fr./Jahr betragen. Profitieren werden einzig die hohen Einkommen mit Steuergeschenken von 1000 bis 5000 Fr.
</p><p>Das Steuergeschenk kostet ca. 600 Mio. Fr. Würde man das Geld zur Entlastung von tieferen und mittleren Einkommen einsetzen, so hätte jede Familie rund 1500 Fr./Jahr mehr zur Verfügung. Das würde die Mehrbelastung durch die höheren Krankenkassenprämien auffangen, denn 1500 Fr. entsprechen ziemlich genau dem Betrag, den die Familie im kommenden Jahr voraussichtlich mehr für Krankenkassenprämien ausgeben muss, wenn sie keine Prämienverbilligung erhält.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Finanzen und Steuerpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-281</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:53:00 +0200</pubDate><title>Rezessionsverstärkende Politik, nicht Personenfreizügigkeit als Ursache</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/rezessionsverstaerkende-politik-nicht-personenfreizuegigkeit-als-ursache</link><description>Den Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen kann man bekämpfen, wenn man die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzt. Gegen die rezessionsverstärkende Spar- und Abschöpfungspolitik jedoch können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Bericht zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt im Jahre 2008 (Observatoriumsbericht) hat das Seco vergangene Woche vor allem einen Rückblick auf eine Phase guter Konjunktur gemacht. Von besonderem Interesse ist jedoch, wie sich die Personenfreizügigkeit in der gegenwärtigen Rezession auf Beschäftigung und Arbeitsbedingungen in der Schweiz auswirkt. Fakt ist: In Rezessionen nimmt der Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen wegen der höheren Arbeitslosigkeit zu – weitgehend unabhängig davon, ob ein Arbeitsmarkt geöffnet ist oder nicht. Doch in der gegenwärtigen Rezession steht mit den flankierenden Massnahmen zum ersten Mal in der Schweizer Geschichte ein Instrument dagegen zur Verfügung. Paritätische Kommissionen und Kantone können Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen aufdecken und bekämpfen, wenn sie die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen. Die eigentliche Gefahr für die Sicherheit der Schweizer Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen kommt nicht jedoch von aussen, sondern von innen. Im kommenden Jahr droht eine massive Krisenverstärkung durch die staatliche Finanzpolitik. Staat und Krankenkassen werden im kommenden Jahr massiv Kaufkraft abschöpfen und bei den Ausgaben zu sparen beginnen. Diese Spar- und Schröpfpolitik wird die Rezession verstärken und rund 50'000 Arbeitsplätze kosten, wenn Regierung und Parlament nichts dagegen unternehmen.&nbsp;
</p><h3>Falsche Politik</h3><p>Die gegenwärtige Rezession stellt die Arbeitsmarktpolitik der Schweiz auf eine harte Probe. In seinen Prognosen rechnet der Bundesrat für 2010 mit deutlich mehr als 200'000 Arbeitslosen – so vielen wie nie zuvor. Mitschuldig an diesem Anstieg der Arbeitslosigkeit auf Rekordniveau sind Regierung und Parlament bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Mit einer Abschöpfung von Kaufkraft in Milliardenhöhe (höhere Krankenkassen-Prämien, keine schnelle Rückerstattung der CO2-Abgabe) und sich abzeichnenden Sparprogrammen bei Kantonen und Gemeinden schafft der Staat zusätzliche Arbeitslosigkeit, statt sie zu bekämpfen. Die Krisenverstärkungspolitik wird rund 50'000 Arbeitsplätze kosten.&nbsp;
</p><p>Die Schweiz ist bereits mit einer hohen Arbeitslosigkeit von fast 100'000 Betroffenen im Herbst 2008 in den Abschwung gestartet. Im letzten Aufschwung hat die Arbeitslosigkeit nur schwach abgenommen, obwohl BIP und Beschäftigung vergleichsweise stark gestiegen sind. Das ist vor allem eine Folge von Leistungsabbau bei der sozialen Sicherheit. In den letzten Jahren wurde das Rentenalter der Frauen erhöht, die Vergabe von IV-Renten wurde restriktiver und die reglementarischen Rentenalter in den Pensionskassen wurden angehoben. Die Folge ist, dass 2007 rund 50'000 Personen mehr auf dem Arbeitsmarkt oder in der Arbeitslosenversicherung waren als früher. Eine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften durch Beschäftigte aus der EU dürfte hingegen kaum eine Rolle gespielt haben. Auch unter dem Regime der Personenfreizügigkeit erhalten Erwerbstätige aus der EU nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie in der Schweiz eine Stelle haben. Neu ist hingegen, dass a) Temporärbüros Personal in der EU rekrutieren und b) ausländische Firmen bis 90 Tage in der Schweiz arbeiten können (Entsendefirmen). Das dadurch geleistete Arbeitsvolumen entspricht aber nur rund 15'000 Beschäftigten. Kaum einen Einfluss auf die Immigration hatte die Aufhebung der bis im Juni 2007 bestehenden Kontingente, da sie zuvor insgesamt nicht ausgeschöpft wurden. Sie haben einzig zu einer Verlagerung von Dauer- zu Kurzaufenthaltsbewilligungen geführt. Um die Verdrängung von inländischen Arbeitskräften und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Mit Kontrollen und Sanktionen kann gewährleistet werden, dass alle Arbeitgeber die gleichen Anstellungsbedingungen einhalten müssen. Wenn inländische und ausländische Arbeitskräfte zu gleichen Bedingungen angestellt werden müssen, lohnt es sich für Schweizer Arbeitgeber nicht, Personal im Ausland zu rekrutieren bzw. erhalten Entsendefirmen keinen Wettbewerbsvorteil gegenüber Schweizer Arbeitgebern.&nbsp;
</p><p>In der Vergangenheit hat die Einwanderung von ausländischen Arbeitskräften rasch auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in der Schweiz reagiert. In den Jahren 1996 und 1997 war der Migrationssaldo sogar negativ. Auch was den gegenwärtigen Aufschwung betrifft, gibt es bereits starke Anzeichen dafür, dass die Einwanderung markant zurückgeht. Je nach Aufenthaltskategorie resultieren Rückgänge von 15 bis 30 Prozent. Denn auch bei Personenfreizügigkeit gilt: Wer keine Dauerstelle in der Schweiz hat, erhält keine Aufenthaltsbewilligung. Wenn weniger Stellen geschaffen werden, geht deshalb die Einwanderung zwangsläufig zurück.&nbsp;
</p><h3>Häufiger kontrollieren</h3><p>Generell ist in Erinnerung zu rufen, dass es ohne Personenfreizügigkeit auch die Bilateralen Verträge nicht geben würde. Die Folge wäre, dass die Schweizer Exportfirmen es noch schwerer hätten, ihre Produkte in der EU abzusetzen, als sie es in der Krise bereits haben. Dies gesetzt, hängt die Antwort auf die Frage, inwiefern die inländischen Arbeitnehmenden in der Krise von der Personenfreizügigkeit negativ betroffen sein werden, entscheidend von der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ab. Lassen die Behörden zu, dass die Schweizer Arbeitsbedingungen unterlaufen werden, muss mit einer Verschlechterung dieser Arbeitsbedingungen gerechnet werden. Die im Rahmen der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien/Bulgarien vom Bundesrat zugesicherte verbindliche Erhöhung der Anzahl Kontrollen um 20 Prozent beispielsweise muss daher möglichst rasch umgesetzt werden. Vor allem die Schweizer Arbeitgeber müssen häufiger kontrolliert werden, weil sie den grössten Teil des Personals beschäftigen. Weiter müssen dort rigoros Mindestlöhne erlassen werden, wo es Druck auf die Löhne gibt. Sowohl der Temporär-GAV als auch der Normalarbeitsvertrag in der Hauswirtschaft müssen so rasch als möglich für alle betroffenen Arbeitgeber als verbindlich erklärt werden. Und die vielen Verstösse im Gesundheits- und Sozialwesen, die im Jahr 2007 aufgedeckt wurden, erfordern zusätzliche Schutzmassnahmen.&nbsp;
</p><p>Entscheidend für die Entwicklung der Arbeitslosigkeit in der Schweiz im kommenden Jahr ist die Wirtschafts- und Sozialpolitik. Halten Bundesrat und Parlament an der rezessionsverstärkenden Spar- und Abschöpfungspolitik fest, wird die Arbeitslosigkeit stark ansteigen. Gegen diese Politik können auch die flankierenden Massnahmen nichts ausrichten. Der SGB verlangt daher ein Konjunkturpaket, welches die Arbeitslosigkeit bekämpft, statt mehr Arbeitslose zu schaffen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-278</guid><pubDate>Tue, 07 Jul 2009 14:48:00 +0200</pubDate><title>Ungenügend, trotz steigender Jugendarbeitslosigkeit</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/ungenuegend-trotz-steigender-jugendarbeitslosigkeit</link><description>Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) will die Stipendien auf eidgenössischer Ebene harmonisieren und dabei Minimalstandards festlegen. Das ist zu begrüssen. Hingegen bedauert der SGB, dass die EDK bei der Ausarbeitung des neuen Stipendienkonkordates so zaghaft vorgegangen ist.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Krise und der voraussehbare starke Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit müssten eigentlich dazu anleiten, finanzielle Barrieren der Ausbildung zu beseitigen. Das tut das Konkordat nicht. Der SGB bedauert insbesondere:
</p><p>1. die niedrigen Beträge, die Lernenden auf der Sekundarstufe II (Berufsbildung, Gymnasium etc) zugestanden werden sollen. Die EDK empfiehlt nämlich als Minimum des Maximalbeitrages (dieser wird gesprochen, wenn die ersuchende Person alle „negativen“ Bedingungen erfüllt) lediglich Fr. 12'000.- pro Jahr Verabschiedet sich die EDK damit von ihrem deklarierten Ziel, dass 95 % aller Jugendlichen eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren sollen? Dieser Betrag ist vor allem für jene zu tief, die in Vollzeitausbildung ihre Berufsmatura absolvieren. Während eines ganzen Jahres müssen diese Jugendlichen, die zuvor eine Lehre abgeschlossen haben, auf ein Einkommen verzichten. Die tiefen Stipendien schrecken also geradezu vor einer beruflichen Weiterentwicklung ab. Dabei wäre eine solche Berufsmatura-Ausbildung auch eine effiziente Massnahme gegen die Jugendarbeitslosigkeit: Ein Jugendlicher in so einer Vollzeitausbildung schafft einen Arbeitsplatz für einen anderen - und kehrt ein Jahr später mit gesuchten Kenntnissen auf den Arbeitsmarkt zurück. Der SGB hofft deshalb, dass die einzelnen Kantone das vom Konkordat vorgesehene Minimum überschreiten werden.
</p><p>2. Im Tertiärbereich (Universitäten, Fachhochschulen, weiterführende Berufsbildung) ermöglicht das Konkordat, dass ein Drittel der Stipendien in Form von Darlehen verliehen wird. Die EDK blendet die wachsende Verschuldung der Jugendlichen und deren verheerende Konsequenzen aus. Die Kreditkartenverschuldung in den USA scheint nicht bemerkt worden zu sein. Der SGB fordert die Kantone auf, Stipendien nicht durch Darlehen zu ersetzen.
</p><p>Positiv am Konkordat ist, dass die höhere Berufsbildung klar als erweiterte berufliche Grundbildung und nicht mehr als Weiterbildung definiert ist, was den Stipendienzugang erleichtern wird.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-280</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:51:00 +0200</pubDate><title>Sichere Arbeit – korrekter Lohn </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/sichere-arbeit-korrekter-lohn</link><description>Die Ferien nahen. Und damit für viele Schüler/innen und Student/innen eine Möglichkeit, sich via Ferienjobs Geld zu verschaffen. Wer einen solchen Kurzjob macht, ist Arbeitnehmer/in. Zu beachten: Auch für Kurzjobber/innen gilt das Arbeitsrecht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Kinderarbeit ist hierzulande glücklicherweise abgeschafft. Das Arbeitsgesetz (ArG) erlaubt Erwerbsarbeit erst ab 15 Jahren. Ab 13 können Jugendliche leichte Arbeiten verrichten. Unter 13 Jahren ist Beschäftigung zulässig in sportlichen und kulturellen Tätigkeiten, dies unter speziellen Bedingungen und mit Bewilligung einer kantonalen Behörde (Art. 30 ArG; Art. 7 ArGV 5). In all diesen Fällen benötigen Minderjährige die elterliche Einwilligung für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrages.
</p><h3>Wer darf was (nicht)?</h3><p>Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) präzisiert die Anstellungsregeln für unter 18-Jährige. Verboten sind gefährliche Arbeiten, Beschäftigung in gewissen Bereichen (Diskotheken, Bars, Nachtlokale, Filmvorführungen, Zirkus und Schaustellerei, vgl. Art. 4 bis 6, ArGV 5). Sonntagsarbeit ist nur zulässig für Jugendliche mit beendeter obligatorischer Schulpflicht, maximal einen Sonntag auf zwei und ausschliesslich im Gastgewerbe (in dem Mindestbeschäftigungsalter 16 herrscht), bei Tierpflegebetrieben und in Bäckereien (ArGV 5, Art 13). In touristischen Zonen ist Sonntagsarbeit möglich in touristisch ausgerichteten Betrieben während der ganzen Dauer der Sommerferien (Art. 15 ArGV 5; Art. 25 ArGV 2). Nachtarbeit ist für unter 18-Jährige verboten, ausser sie sei für die&nbsp; berufliche Grundausbildung unerlässlich (Art. 12 ArGV 5).
</p><h3>Wie lange?</h3><p>Die Arbeit der unter 13-Jährigen darf maximal drei Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche betragen (Art. 10 ArGV 5). Jugendliche über 13 Jahre ohne beendete Schulpflicht können bis zu 8 Stunden pro Tag (40 h pro Woche) während der Hälfte der Schulferien, zwischen 6.00 und 18.00 Uhr, beschäftigt werden, wobei bei mehr als fünf Stunden eine Pause von mindestens einer halben Stunde zu gewähren ist (Art. 11 ArGV 5). Für alle Jugendlichen gilt, dass ihre Arbeitsdauer jene der anderen vom Unternehmen Angestellten nicht überschreiten darf (max. 9 h pro Tag) und innerhalb einer Zeitspanne von 12 Stunden zu erfolgen hat (Art. 31 Abs. 1 ArG). Sie haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinander folgenden Stunden (Art. 16 ArGV 5). Abends dürfen unter 16-Jährige nur bis 20.00 Uhr, 16- bis 18-Jährige bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (Art. 31 Abs. 2 ArG).&nbsp;
</p><h3>Gefahren ernst nehmen</h3><p>In Ferienjobs tun viele Jugendliche die ersten Schritte in die Arbeitswelt. Auch in dieser lauern Gefahren, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Das Berufsunfallsrisiko junger Jobber/innen ist sehr hoch, vor allem in den ersten Tagen der Anstellung.
</p><p>Deshalb: Sicherheitsvorschriften immer genau beachten. Die entsprechenden Unterrichtungen des Arbeitgebers sind sorgsam zu beachten, auch wenn sie einem übertrieben vorkommen sollten. Wenn der Arbeitgeber keine Einführung geben will, man selbst jedoch eine solche nötig findet, dann ist das Arbeitsinspektorat oder die Gewerkschaft zu benachrichtigen. Auf alle Fälle sind gefährliche Arbeiten bis zum Alter von 18 Jahren verboten.&nbsp;
</p><h3>Richtig versichern</h3><p>Während eines kleinen Ferienjobs die Sozialversicherungen zu vernachlässigen, kann sich rächen. Alle Arbeitnehmenden sind unabhängig ihres Alters obligatorisch durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung zu versichern. Wenn sie weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, deckt diese Versicherung nur die Berufsunfälle. Ist das Pensum höher, sind alle Unfälle gedeckt. Bei einem Unfall hat der Arbeitgeber die Eltern zu benachrichtigen (Art. 32 ArG). Für Anstellungen unter drei Monaten gibt es keine Verpflichtung, im Krankheitsfalle ein Gehalt zu zahlen. Die anderen Sozialversicherungen (AHV/IV/EO) sind erst ab 18 obligatorisch. Wenn der Arbeitgeber die Beiträge nicht zahlt, ist dies Schwarzarbeit und hat Sanktionen zur Folge.
</p><h3>Lohn und Ferien</h3><p>In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn. Theoretisch könnte damit der Arbeitgeber den Lohn zahlen, der ihm passt. Allerdings muss der Arbeitgeber allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Normalarbeitsverträge (NAV) respektieren. Für Ferienjobs besonders bedeutend sind der Landes-GAV Gastgewerbe, die verschiedenen GAV im Bau, in der Reinigung und im Detailhandel (Coop, Migros sowie kantonale und kommunale GAV), ebenso die kantonalen NAV in der Landwirtschaft. Die Arbeitgeber müssen zudem die branchen- und ortsüblichen Löhne respektieren. Diese findet man auf man auf:&nbsp;<a href="http://www.salaire-uss.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.lohn-sgb.ch</a>.
</p><p>Gibt es keinen per GAV oder NAV vorgeschriebenen Mindestlohn, dann empfiehlt der SGB einen Bruttolohn von 15.— Fr./h für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 20.— Fr./h für alle anderen nicht speziell qualifizierten Ferienjobber/innen. Jede Arbeit verdient einen fairen Lohn. Der Ferienlohn sollte nicht tiefer sein als der eines „normalen“ Arbeitnehmenden. Schliesslich darf der Ferienanspruch nicht vergessen werden. Wenn man – wie gewöhnlich bei kleinen Ferienjobs – im Stundenlohn beschäftigt ist, hat man Anrecht auf einen Lohnzuschlag von 10,64% (entspricht 5 Wochen Ferien, auf welche Jugendliche unter 20 Jahren gesetzlichen Anspruch haben), was jeweils zahlreiche Arbeitgeber „vergessen“. Auf der Lohnabrechnung ist dieser Zuschlag klar auszuweisen.
</p><h3>Mehr Infos:</h3><p><a href="http://www.jeunesse-syndicale.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.gewerkschaftsjugend.ch</a></p><p>Die Gewerkschaft Unia hat zum Thema Stundenlohn eine Broschüre herausgegeben. Bestellbar unter:&nbsp;<a href="http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.unia.ch/Arbeitsflexibilitaet.2569.0.html?&amp;L=0</a>&nbsp;
</p><p>Arbeitsgesetz (ArG):&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_11.html</a></p><p>VO 5 zum ArG:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115.html</a></p><p>Liste der gefährlichen und damit für Jugendliche verbotenen Arbeiten:&nbsp;<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.admin.ch/ch/d/sr/c822_115_2.html</a>&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-277</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:44:00 +0200</pubDate><title>AHV-Renten: Teuerungsausgleich jetzt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-renten-teuerungsausgleich-jetzt</link><description>Vor über einem Jahr wollte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) das verbreitete Vorurteil, der gesellschaftliche Reichtum liege bei den Rentnern, „wissenschaftlich erhärten“. Die Rentner/innen sollten mit einer „Solidaritätsabgabe“ zusätzlich belastet werden. Inzwischen haben die Rentnerorganisationen, „Seniorenrat“ und Pro Senectute, mit zwei Studien geantwortet. Fazit: Es gibt Altersarmut. Die soziale Ungleichheit unter den Rentner/innen ist noch grösser als unter den Nicht-Rentner/innen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Noch-Bundesrat Couchepin liebte es, im Dossier Altersvorsorge zu provozieren. Im Frühling 2003 missbrauchte er die schöne St. Petersinsel, um das Rentenalter 67 zu propagieren. Im Frühling 2008 lancierte sein BSV den Vorschlag für eine „Rentner-Solidaritätsabgabe“. Missbraucht dafür hatte das BSV eine bei Prof. Wanner, Uni Genf, bestellte Studie über „Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand“. Das BSV folgerte: „Ein Solidaritätsbeitrag der Gruppe der Personen im Ruhestand“ würde dem Umstand Rechnung tragen, dass „ein Armutsrisiko […] heute vor allem bei einzelnen Gruppen von Erwerbstätigen unter 50 Jahren“ bestehe (BSV 10.4.08). Couchepins BSV wollte damit den Kampf unter den Generationen eröffnen.&nbsp;
</p><h3>Rentnerorganisationen reagieren</h3><p>Das war des Guten zuviel, auch für die beiden grossen Rentnerorganisationen – den Schweizerischen Seniorenrat (SSR) und Pro Senectute (PS). Der SSR beauftragte das Institut für Soziale Arbeit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Soziale Arbeit, Sankt Gallen, die wirtschaftliche Lage der älteren Menschen zu untersuchen. Der Autor dieser Studie, Prof. Rehberg, kritisiert in der Einleitung die methodische Unhaltbarkeit des BSV im Umgang mit der Studie Wanner und bedauert, dass das BSV „einen einseitigen und wenig sachlichen Diskussionsbeitrag“ geliefert habe.
</p><p>Rehberg zeigt u.a. in einer gut lesbaren Darstellung, dass der Anteil armer Personen bei den Jüngeren und bei den Älteren ungefähr gleich gross ist; dass die sozioökonomische Ungleichheit bei den Älteren ausgeprägter als bei den Jüngeren ist; dass die Armut bei den Jüngeren oft vorübergehend, im Alter hingegen meist unüberwindbar ist und dass die freiwilligen gesellschaftlichen Leistungen der älteren Menschen sehr hoch sind und damit die Solidarität zwischen den Generationen durchaus spielt. Als Antwort auf die „Solidaritätsabgabe“ der Gruppe der Rentner/innen schlägt er eine Kapitalsteuer, eine stärkere Vermögens- und eine Erbschaftssteuer vor.
</p><h3>Leben mit wenig Spielraum</h3><p>Die ebenfalls kürzlich veröffentlichte Studie von Pro Senectute zur Altersarmut in der Schweiz kommt im Kapitel zur sozioökonomischen Lage der Rentner/innen zu den gleichen Ergebnissen wie die SSR-Studie. Wie bei Rehberg wird auch hier zunächst der Umstand gewürdigt, dass die Entwicklung der sozialen Altersvorsorge (AHV und 2. Säule) tatsächlich die Lage der älteren Menschen stark verbessert hat, mithin eine der wichtigsten Grundlagen für die verlängerte durchschnittliche Lebenserwartung ist, dass aber die Altersarmut damit nicht verschwunden, im Gegenteil in den letzten Jahren wieder im Wachsen ist. Seit Jahren blieb auch die Quote der Nutzer/innen von Ergänzungsleistungen (EL) mit zwölf Prozent unverändert hoch. Und mit 18 Prozent Armen unter den Rentner/innen liegt die Schweiz deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 13 Prozent.
</p><p>Die PS-Studie ist breiter als die SSR-Studie angelegt und gibt mit einem historischen, einem soziologischen und einem sozialpolitischen Teil eine recht umfassende Darstellung der Problematik. Sie führt eine umfangreiche Literatur- und Gesetzesübersicht an. Der soziologische Teil stützt sich auf Erhebungen bei den kantonalen PS-Stellen. Diese beraten jährlich rund 30'000 Rentner/innen. Die Hälfte von ihnen wird von PS finanziell unterstützt. Dieser Teil ist eine eindrückliche Antwort auf den veröffentlichten Mainstream über die „Silver-Generation“ – wobei dieses Zerrbild nicht das Silber im Haar, sondern jenes im Portemonnaie ansprechen will.
</p><h3>Alle an die Demo am 19. September für Arbeit und Rente!</h3><p>Angesichts dieser Lage der Rentner/innen sind die neusten Versuche der bürgerlichen Mehrheit, die Anpassung der AHV-Renten an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten über den Mischindex infrage zu stellen und die Rentner/innen bei der Sanierung der 2. Säule massiv mitzahlen zu lassen, eine sozialpolitische Provokation und eine konjunkturpolitische Dummheit. Paul Rechsteiner, Nationalrat und Präsident des SGB, hat deshalb eine Motion eingereicht, die eine „ausserordentliche Anpassung der AHV-Renten an den Mischindex“ verlangt.
</p><p>Gleichzeitig fordern die Rentner/innen des SEV alle Rentnerorganisationen auf, sie im Kampf um die Nachfinanzierung der inkorrekt erfolgten Auslagerung der SBB-Pensionskasse zu unterstützen. Und die Delegierten der Pensionierten der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) haben am 17.6. eine Resolution verabschiedet, in der sie zu einer gemeinsamen Aktion des Bundespersonals und der Bundesbetriebe für einen angemessenen Teuerungsausgleich auf den Renten aufrufen.
</p><p>Die gewerkschaftlich organisierten Rentner/innen werden deshalb am 19. September zahlreich auf dem Berner Bundesplatz für die Sicherheit der Arbeit und der Renten demonstrieren. Die übrigen Organisationen der Rentner/innen werden hier kaum zurückstehen wollen und sich für ihre Forderungen auch nach Bern bewegen.</p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-276</guid><pubDate>Mon, 06 Jul 2009 14:43:00 +0200</pubDate><title>Aschi wird uns sehr fehlen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/aschi-wird-uns-sehr-fehlen</link><description>Ernst Leuenberger – von allen, die ihn näher kannten, einfach Aschi gerufen – gehört zu den wenigen politischen Persönlichkeiten, die nicht ersetzbar sind. Die schnörkellose geradlinige Volksverbundenheit, die träfe Sprache, welche bodenständig, ohne billig konservative Anbiederei, die soziale Verbundenheit und den sozialen Forschritt in einem Atemzug auf den Punkt bringen konnte, sein Schalk und die oft gezielt eingesetzte Theatralik, gibt es in ein und derselben Person kaum ein zweites Mal. Der frühere SP-Nationalrat, Spitzgewerkschafter und amtierende Solothurner Ständerat ist am 30. Juni 2009 gestorben. Die Lücke schmerzt sehr.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Aschi Leuenberger war volksnaher Gewerkschafter mit Leib und Seele. „I ha wölle Buur wärde“, sagte er einmal in einer Talkshow, doch Willi Ritschard hiess ihn dann in den siebziger Jahren bei den Solothurner Gewerkschaften „z’Acher fahre“. Aschi wäre wohl auch ohne den Fingerzeig des grossen SP-Magistraten Vollblut-Gewerkschafter geworden. Wer sah, wie er 20 Jahre im Solothurner Gewerkschaftsbund wirkte, ihn nach 1993 zuerst als Vizepräsident und dann von 1996 bis 2005 als Präsident des SEV sowie als stets auf allen Ebenen einsetzbarer SGB-Vizepräsident erlebt hat, weiss: Für Aschi Leuenberger waren die Gewerkschaften Beruf und Berufung zugleich. Der Arbeitersohn aus einfachen ländlichen Verhältnissen ist zwar nicht als Gewerkschafter geboren worden, er hat aber die soziale Lage seiner Kindheit als politischen Auftrag verstanden. Seinen unablässigen Kampf für soziale Gerechtigkeit begann er bereits als politisch militanter Student an der Uni und setzte ihn als Gewerkschafter und Sozialdemokrat ein Leben lang fort. Er wusste, wovon er sprach. Er beeindruckte, wo immer er auftrat, bereits als Jugendlicher. Aschi hörte sehr aufmerksam zu und wusste immer schnell fundierte politische Antworten zu geben. Er verstand es den Sorgen und Problemen der Bürgerinnen und Bürger einen politischen Namen zu geben. Er war den Kolleginnen und Kollegen in der Gewerkschaft, den Bähnlern oder den Verkäuferinnen, den Büetzern oder auch den einfachen Bauern und Gewerbetreibenden nahe. Zuverlässig, glaubwürdig, geradlinig, grundsatztreu und kompromissbereit zugleich: ein kämpferischer Realist.&nbsp;
</p><p>Ernst Leuenberger war der soziale Fortschritt lebenslange Aufgabe. Er verteidigte wo immer nötig die sozialdemokratisch gewerkschaftlichen Errungenschaften der Sozialversicherungen. Er konnte auch sehr zornig werden. Beispielsweise, wenn in jüngster Zeit die legitimen Ansprüche der Bedürftigen diskreditiert wurden, wenn mit dem Missbrauch-Vorwurf in den Medien zur Armenjagd geblasen wurde, während die grossen Hansen ihre Steuerhinterziehung als Tugend schönreden konnten. Er wehrte sich dagegen, wenn der Sozialstaat, die soziale Verantwortung, wenn die Ausgleichsaufgabe des Staates systematisch infrage gestellt wurden. Und er warnte als profunder Kenner der Schweizer Geschichte davor, dass gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fortschritt nicht möglich ist, solange die Menschen ohne soziale Sicherheit um ihre materielle Existenz bangen müssen.
</p><p>Mit all seiner Argumentationskraft ist er für den Service public, die Eisenbahn-, Post-, Fernmelde- oder Stromversorgung des Landes immer als unverzichtbaren Teil der sozialen Sicherheit und einer stabilen Wirtschaftsordnung eingestanden. Entsprechend vehement trat er der unsinnigen Liberalisiererei und den Privatisierungen bestens funktionierender Staatsbetriebe entgegen. Als SEV-Präsident und National- und Ständerat hat er massgeblichen Anteil daran, dass das Schweizer Bahnsystem zu den besten der Welt zählt und die Bahnangestellten, auch unter den schwierigen Bedingungen halb-liberalisierter Verhältnisse, zu den Bedingungen eines guten Gesamtarbeitsvertrags arbeiten können. Er hat die Verkehrs- und die Sozialpolitik der Schweiz geprägt, die entsprechenden Positionen der Gewerkschaften mit formuliert und wo immer möglich politisch durchgesetzt.
</p><p>Aschi war gleichzeitig ein Volkredner ohne belehrendes Gehabe und ein hervorragender Botschafter politischer Zusammenhänge, ein Gewerkschafter und Politiker zum Anfassen. Die Gewerkschaften verdanken ihm sehr viel. Die Erinnerung an den Freund und Weggefährten, an sein Temperament und an seine Grundsätzlichkeit gibt uns Kraft, für unsere gemeinsamen Ziele weiter zu kämpfen. Auch deshalb bleibt er uns unvergessen.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-283</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2009 14:56:00 +0200</pubDate><title>Unsägliche Revision gestoppt</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/unsaegliche-revision-gestoppt</link><description>Seit Jahren werkelt das Eidg. Finanzdepartement an einer Totalrevision des öffentlichen Beschaffungsrechts herum. Bundesrat Merz sah die Stunde gekommen und wollte das Beschaffungsrecht des Bundes und der Kantone vereinheitlichen und flexibilisieren. Seine Pläne hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund erfolgreich durchkreuzt. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Für die Gewerkschaften stand bei dieser Revision viel auf dem Spiel: Bundesrat Merz wollte bei öffentlichen Beschaffungen die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen deregulieren. Laut den Plänen seiner Verwaltung hätten bei allen öffentlichen Ausschreibungen einzig die staatlich festgelegten Arbeitsbedingungen eingehalten werden müssen. Massgebend wären die Bedingungen des Herkunftsortes gewesen. Das hätte bedeutet, dass weder Bund noch Kanton die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne hätten verlangen können. Es hätte keine Pflicht zur Einhaltung des einschlägigen GAV bestanden. Damit wäre dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet worden.&nbsp;
</p><p>Die Vorschläge von Merz stiessen aber ausser bei den Liberalisierungsfundamentalisten der Wettbewerbskommission auf wenig Zustimmung. Die Kantone lehnen eine Vereinheitlichung ab und sehen ihren Handlungsspielraum beschnitten. Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) ist es gelungen, auch die anderen Arbeitnehmerorganisationen und auch Teile der Arbeitgeberschaft gegen das Projekt zu moblisieren. Vor allem das Argument, dass das Herkunftsortsprinzip früher oder später auch für ausländische Firmen hätte gelten müssen, konnte in die Breite überzeugen. Die Aussicht, dass europäische Firmen für die Errichtung von öffentlichen Gebäuden nach den Arbeitsbedingungen ihres Herkunftsstaates mitbieten könnten, weckte weitherum grosses Missbehagen.
</p><p>Aufgrund dieses Protestes hat der Bundesrat Ende Juni beschlossen, die Revision des öffentlichen Beschaffungsrechts zu sistieren. Kleinere, punktuelle Änderungen sollen einzig auf Verordnungsstufe und einzig für das Beschaffungsverfahren des Bundes an die Hand genommen werden. Der grosse Angriff von Bundesrat Merz auf die GAV und die orts- und branchenüblichen Löhne ist im Sand gelandet. Der SGB hat den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ bei öffentlichen Ausschreibungen erfolgreich verteidigt – und damit viel soziales Ungemach abgewendet.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-279</guid><pubDate>Wed, 01 Jul 2009 14:49:00 +0200</pubDate><title>Wie Phönix aus der Asche – die LIPA-Idee bahnt sich ihren Weg</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/wie-phoenix-aus-der-asche-die-lipa-idee-bahnt-sich-ihren-weg</link><description>2003 ist die Lehrstelleninitiative (LIPA) beim Volksentscheid tief getaucht. 2009 schwimmt die zentrale Forderung der LIPA, jene nach Berufsbildungsfonds, in einigen Kantonen wieder obenauf: ein Beispiel  dafür, dass sich Beharrlichkeit lohnt wird und eine Niederlage zum Ausgangspunkt vieler kleiner Siege werden kann.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz guter und bunter Kampagne erntete die Lehrstelleninitative (LIPA) am 18. Mai 2003 nur 30 % Ja. Sie war lanciert worden von der Gewerkschaftsjugend, den Jusos und der SAJV (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände). Der SGB hatte tatkräftig unterstützt. Zum schlechten Resultat beigetragen hatte zweifellos, dass der Bundesrat dem Souverän gleich 9 (!) Vorlagen unterbreitete und die vereinigte Rechte so uniform für eine undifferenzierte antilinke NEIN-Stimmung sorgen konnte. Ein Debakel für die Berufsbildung? Kurzfristig ja.
</p><h3>Mittlerweile acht kantonale Berufsbildungsfonds</h3><p>Heute jedoch sieht man klar, dass die Volksinitiative massiv gewirkt hat. Der Beweis: Immer mehr Kantone führen Berufsbildungsfonds ein. Berufsbildungsfonds nach dem Muster „Wer nicht ausbildet, der muss zahlen“ waren die zentrale Forderung der LIPA. Dieses Modell eines solidarischen Lastenausgleichs zwischen allen Unternehmen (und nicht nur den ausbildenden) hatte sich bereits in den Kantonen Genf, Freiburg und Neuenburg bewährt. Seit der LIPA-Abstimmung führten fünf weitere Kantone Berufsbildungsfonds ein: Wallis und Jura (2007), Zürich (08), Tessin und Waadt (09). Die bürgerlich dominierten Parlamente in diesen fünf Ständen waren jeweils überzeugt von der Effizienz solcher kantonaler Fonds. Denn Fonds, zu denen alle Unternehmen beitragen, von denen aber nur die ausbildenden profitieren können, bestrafen „Abrahmerfirmen“ oder bieten ihnen gar einen Anreiz selbst auszubilden. Nur im Jura und in Zürich musste das Volk den Berufsbildungsfonds zustimmen – und es tat dies klar: Die Referenden aus Arbeitgeberkreisen wurden deutlich versenkt.
</p><h3>Drei weitere Kandidaten</h3><p>Dennoch ist nicht jeder Widerstand gebrochen. In BS, SO und SG etwa, wo Gewerk-schaften und SP solche Fonds verlangen, sperren sich die bürgerlichen Parteien dagegen, manchmal mit der Begründung, sie würden Branchenfonds bevorzugen. Diese Fonds beruhen auf der gleichen solidarischen Finanzierungsgrundlage wie die kantonalen; sie sind aber auf eine einzige Branche beschränkt. In der Regel handelt es sich dabei um Branchen, in denen die duale Ausbildung bereits gut entwickelt ist. Zusammen genommen werden allerdings durch die Branchenfonds nur 8 % der Lohnabhängigen abgedeckt. Der kantonale Fonds dagegen hat den Vorteil, alle Branchen zu fördern, auch solche, in denen bisher kaum ausgebildet wurde, dies aber gut möglich wäre.
</p><p>Diese Ausführungen belegen, dass sich sowohl die LIPA wie auch die fortgesetzten Bemühungen der Gewerkschaften für mehr Lehrstellen gelohnt haben. Diese Bemühungen werden auch weiterhin nötig sein. Denn den kantonalen Berufsbildungsfonds steht nunmehr ein harter Krisentest bevor: sie werden zeigen müssen, dass sie Mittel zugunsten von mehr Lehrstellen frei machen können – von den gleichen Unternehmen, die entlassen!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-289</guid><pubDate>Tue, 16 Jun 2009 15:09:00 +0200</pubDate><title>Einfach, vernünftig, fix - und kein „oben ohne“ mehr!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/einfach-vernuenftig-fix-und-kein-oben-ohne-mehr</link><description>Sowohl in der Behandlung der „Volksinitiative Minder“ wie auch bei der Revision des Aktienrechtes hat der Ständerat in der letzten Sessionswoche den Abzockern unbegreiflicherweise weiterhin freie Zügel gelassen. Für den SGB erforderlich sind Lohnsysteme, die Boni untersagen und Maximal-Gehälter festlegen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Zaghaft nur hat sich der Ständerat an das Dossier Boni und Lohnexzesse gemacht. Sei es bei der „Abzockerinitiative“, sei es bei der Revision des Aktienrechtes: Alle auch nur einigermassen griffigen Massnahmen, um Abgangsentschädigungen oder Boni zu begrenzen, hat die Mehrheit der kleinen Kammer abgelehnt.&nbsp;
</p><h3>In die gute Richtung</h3><p>Diskutiert werden aktuell einige neue Modelle der Entlöhnung, insbesondere die Forderungen der „Abzockerinitiative“ und der FINMA, des Aufsichtsorgans des Bundes über den Finanzmarkt. Letztere betreffen nur die Bankbranche. Die „Abzockerinitiative“ von Tribol-Geschäftsführer Minder will hauptsächlich die Entlöhnung der Kader regeln und schlägt dazu folgende Eckpunkte in einer neuen Verfassungsbestimmung vor: die jährliche Wahl des Verwaltungsrates, eine Abstimmung der Generalversammlung über die gesamte Entlöhnung aller leitenden Organe, die Wahl eines Vergütungsausschusses, das Verbot von Abgangsentschädigungen und Strafen, die beim Bruch der erwähnten Grundsätze bis zu drei Jahre Gefängnis betragen können.
</p><p>Die FINMA ihrerseits schlägt vor, dass die Kriterien einer variablen Entlöhnung in einem Finanz-Unternehmen nicht an kurzfristigen Interessen orientiert sein dürfen. Die FINMA will mit zahlreichen und detaillierten Vorschriften erreichen, dass die Mitarbeitenden ihr Augenmerk auf den langfristigen Erfolg eines Unternehmens richten.
</p><p>All diese Vorschläge gehen in eine gute Richtung. Sie suchen Lohnmissbrauch und Lohnexzesse einzugrenzen. Nur: genügen sie diesem Anspruch? Die Volksinitiative schlägt eine gestärkte Kontrollmacht der Aktionäre auf die Manager vor. Die FINMA setzt auf Langfristigkeit. Aber auch diese kennt, worauf Keynes bereits aufmerksam gemacht hat, ihre Tücken. Und wer sagt denn, dass die Mehrheit der Aktionäre nicht auf gleiche lasterhafte Art wie die Spitzenmanager den Sirenen der kurzzeitig winkenden Profite erliegt?
</p><h3>Kernanliegen verfehlt</h3><p>Beiden Vorschlägen ist eigen, dass sie die variable Entlöhnung nicht grundsätzlich in Frage stellen. Was jetzt nötig ist, ist ein klarer Bruch mit einer Entlöhnungs-Politik, die mit ökonomisch gefährlichen Auswirkungen auf Optionen und Boni setzt. Der Fall der UBS und die Finanzkrise haben nämlich den schädlichen Charakter der Boni und der Explosion der höchsten Gehälter offen gelegt. Diese Explosion stand nie in Verbindung mit der realen Ertragslage der Unternehmen, wohl aber mit der Gier gewisser Personen. Lohnsysteme auf der Grundlage der Boni verlocken geradezu dazu, sich in der Kasse zu bedienen; sie vergrössern so gleichzeitig die Lohnunterschiede und unterhöhlen den sozialen Zusammenhalt. Deshalb müssen wir auf ein einfaches, vernünftiges und erprobtes System zurückkommen. Der SGB spricht sich für Systeme mit vernünftigen und fixen Gehältern anstelle von Boni in Form von Optionen oder Aktien aus. Zudem spricht er sich für eine Begrenzung der Höchstlöhne aus. Kein Lohn sollte 500'000.- pro Jahr übersteigen, vor allem nicht bei öffentlichen Unternehmen. Die Begrenzung kann auch steuerlicher Art sein. In dieser Optik sollen die Lohnanteile über einer Million Franken neu der Gewinnsteuer unterstellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-286</guid><pubDate>Tue, 16 Jun 2009 15:03:00 +0200</pubDate><title>Wer die Konjunktur nicht stabilisiert, gefährdet das Wachstumspotenzial</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wer-die-konjunktur-nicht-stabilisiert-gefaehrdet-das-wachstumspotenzial</link><description>In der Schweiz dominiert die Auffassung, man könne Wachstumspakete schnüren, welche aktive konjunkturstabilisierende Massnahmen kaum noch nötig machten. Das zeigt etwa auch der Ende Mai veröffentlichte bundesrätliche Bericht zur Wirtschaftslage in der Schweiz. Die neuere Forschung zeigt jedoch, dass Konjunkturschwankungen und Wachstumsmöglichkeiten einer Wirtschaft eng zusammenhängen. Im neuesten SGB-Dossier werden diese Forschungsergebnisse vorgestellt und diskutiert.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die internationalen Studien beleuchten verschiedenste wachstumsrelevante Aspekte. Dabei zeigt sich: Das Investitionsverhalten, die Verbreitung und Erhaltung von Know-how und die Entwicklung der Arbeitslosigkeit sind nur einige der Grössen, welche von konjunkturellen Schwankungen nachhaltig negativ beeinflusst werden. So leiden beispielsweise Firmen in Krisenzeiten unter Finanzierungsengpässen und sehen sich gezwungen, Innovations- und Entwicklungsaktivitäten zu reduzieren oder gar einzustellen. Besonders in einer kleinen, offenen Volkswirtschaft wie derjenigen in der Schweiz führt ein Mangel an Innovationen zu Einschnitten in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Unternehmen. Kommt hinzu, dass in Rezessionen vorhandenes Wissen zerstört wird durch mangelnde Auslastung und hohe Arbeitslosigkeit. Ein konjunkturell bedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit schliesslich ist häufig nicht vorübergehender Natur. Aus dem konjunkturellen Problem kann ein strukturelles werden, die Arbeitslosenquote stabilisiert sich langfristig auf einem höheren Niveau. Das ist die schmerzhafte Erfahrung der Schweiz nach der langen Krise der 90er Jahre. Die Forschungsergebnisse zeigen weiter, dass aktive, konjunkturstabilisierende Massnahmen das Wachstumspotential in einem Land begünstigen. Somit gehören Konjunktur- und Wachstumspolitik zwangsläufig zusammen.
</p><h3>Wissenschaft revidiert…</h3><p>In der Wirtschaftsforschung hat man erkannt, dass viele der gängigen neoliberalen Annahmen einer empirischen Prüfung nicht standhalten, sodass allmählich ein Umdenken stattfindet. Der Aufruf zu einer aktiven Konjunkturpolitik findet seine Begründung damit definitiv nicht mehr nur in sozialdemokratischen Begehren nach einem starken Wohlfahrtsstaat und grosszügiger Umverteilung. Es sind wissenschaftlich erhärtete Erkenntnisse, die nun die negativen Auswirkungen belegen, welche eine prozyklische Finanz- und Geldpolitik auf die langfristigen Wachstumschancen haben.
</p><h3>…aber Politik zieht nicht mit</h3><p>Diese Erkenntnis scheint hierzulande jedoch noch nicht angekommen zu sein. Denn trotz gesetzlichem Auftrag zu konjunkturgerechtem Handeln an Bund, Kantone und Gemeinden sowie an die Nationalbank haben sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik die Konjunkturzyklen in der Vergangenheit verstärkt. In der gegenwärtigen Rezession droht nun erneut eine prozyklische Konjunkturpolitik. Wegen den Störungen auf den Finanzmärkten ist die Finanzpolitik bei der Konjunkturstabilisierung noch stärker gefordert als sonst. Doch die Finanzpolitik wird dank Schuldenbremse, Erhöhung der CO<sub>2</sub>-Abgabe und der Mehrwertsteuer sowie weiteren Sparübungen bei Kantonen und Gemeinden bereits 2010 restriktiv wirken und die Rezession verstärken.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Isabel Martinez u. Daniel Lampart: Mit Konjunkturstabilisierung längerfristige Wachstumschancen sichern. Eine Auswertung der neueren empirischen Forschungsliteratur und ein Plädoyer für ein Umdenken in der Schweizer Wirtschaftspolitik. SGB-Dossier 65. Siehe:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a></p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-285</guid><pubDate>Tue, 16 Jun 2009 15:01:00 +0200</pubDate><title>Neu im ganzen Kanton Bern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neu-im-ganzen-kanton-bern</link><description>Historischer Durchbruch. Der Grosse Rat des Kantons Bern hat vergangene Woche die Einführung von Arbeitsgerichten im ganzen Kanton beschlossen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte um die Justizreform kündigte sich stürmisch an. SVP und BDP wollten den in der Kommission des Grossen Rates geschmiedeten Kompromiss zu den Arbeitsgerichten in letzter Sekunde verhindern. Die beiden Parteien zogen aber in der Debatte vom vergangenen Donnerstag ihre Anträge zurück, nachdem Corrado Pardini, SP-Grossrat und Co-Präsident des kantonalen Gewerkschaftsbundes (GKB), erklärt hatte, er sei mit dem Kompromiss einverstanden und die Gewerkschaften wollten auf das Referendum verzichten.&nbsp;
</p><p>Damit war der Weg frei für eine Lösung, die für bernische ArbeitnehmerInnen einen grossen Fortschritt bedeutet. Die bislang nur in den Städten existierende Arbeitsgerichtsbarkeit mit ihrer paritätischen Besetzung wird auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt. Auch ArbeitnehmerInnen in Langenthal, Langnau oder in der Lenk erhalten erleichterten Zugang zu den Gerichten bei Konflikten aus dem Arbeitsverhältnis. Neu wird die Urteilskompetenz im arbeitsrechtlichen Verfahren von 7999 auf 15 000 Franken erhöht. Eine entscheidende Verbesserung ist schliesslich die Tatsache, dass GewerkschafterInnen ihre Mitglieder nicht nur vor Gericht begleiten, sondern dort auch zur Sache sprechen dürfen. Mit der neuen Regelung sind die wesentlichen Forderungen einer Motion der beiden Grossräte Corrado Pardini und Martin von Allmen (beide SP) aus dem Jahr 2007 erfüllt. Nur beim Namen liess die bürgerliche Mehrheit nicht mehr mit sich reden. Die Arbeitsgerichte erhalten keinen eigenen Namen, sondern sind Teil der Regionalgerichte.&nbsp;
</p><p>Somit kommt im Kanton Bern die Umsetzung der eidgenössischen Vorgaben im Rahmen der Zivilprozessordnung zu einem guten Abschluss. Das war nicht immer klar: Die zuständige Kommission – inklusive der SP und Grüne-VertreterInnen – wollte ursprünglich nichts von einem Arbeitsgericht oder einem arbeitsrechtlichen Verfahren wissen. Der GKB musste deshalb hartnäckige Überzeugungsarbeit leisten – zuerst bei den links-grünen Parteien und im rot-grün dominierten Regierungsrat. Noch in der ersten Lesung scheiterte aber eine Vorlage des Regierungsrats deutlich. Doch dann schwenkte die FDP auf Kompromisskurs ein. Sie tat dies, weil die gesamte Justizreform unter einem grossen Zeitdruck steht und ein Referendum die rechtzeitige Umsetzung gefährdet hätte.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-288</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2009 15:07:00 +0200</pubDate><title>Wenn der Staat jetzt nicht korrigiert, wird er zum grössten Arbeitsplatz-Vernichter!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/wenn-der-staat-jetzt-nicht-korrigiert-wird-er-zum-groessten-arbeitsplatz-vernichter</link><description>Der Schweizer Staat wird 2010 mit einer rezessionsverstärkenden Einnahmen- und Ausgabenpolitik 50&#039;000 Arbeitsplätze vernichten, wenn im 3. Konjunkturpaket nicht massiv gegengesteuert wird. So warnte der SBG letzte Woche - und stellte vier Forderungen. Erstens einen Ausgleich des Krankenkassen-Prämienschocks von 3 Mrd. Fr.: Kindern sollen die Prämien ganz, jungen Erwachsenen die Erhöhungen ganz erlassen werden. Zum zweiten soll ein Investitionsprogramm von 5 Mia. Franken die Sparmassnahmen der öffentlichen Hand kompensieren. Zum dritten sollen die AHV-Renten auf 2010 vorzeitig angepasst und viertens Massnahmen für Weiterbildung getroffen werden. Der SGB-Newsletter (NL) hakt nach bei</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">NL: Der SGB fordert ein Programm von klar über 8 Mia. Franken. Braucht es dieses Programm überhaupt? Immerhin sind die Arbeitslosenzahlen im Mai zum ersten Mal seit langem wieder zurückgegangen.</p><p>DL: Die Aussichten sind sehr düster. Die KOF hat ihre Prognosen gegen unten angepasst. Sie rechnet für das folgende Jahr mit fast 250'000 Arbeitslosen – einem neuen Negativrekord hierzulande. Dass im Mai die Arbeitslosenzahlen zurückgingen, ist saisonal zu erklären: Wegen den wärmeren Temperaturen wird mehr gebaut. Das mag dann auch noch im Juni spielen. Spätestens im Herbst aber wird sich die Lage dramatisch wenden. Zusätzlich suchen dann auch die Lehrabgänger/innen eine Stelle. Wenn der Staat jetzt nicht korrigiert, wird er zum grössten Arbeitsplatz-Vernichter!
</p><p style="font-weight: bold;">NL: Das umfangreiche Programm mag ja kurzfristig Schnauf geben. Aber wird da den Jungen langfristig nicht eine Last aufgebürdet, die sich sehr schädlich auswirken wird?</p><p>DL: Der Bund hat im Aufschwung über die Schuldenbremse hinaus ungefähr 8,5 Mia. Franken mehr eingenommen als ausgegeben. Dieses Geld ist vorhanden – man kann es also ausgeben. Der Bund muss sich endlich an die Verfassung halten. Die will, dass er in guten Zeiten bremst, damit die Teuerung nicht steigt, aber in schlechten Zeiten die Arbeitslosigkeit bekämpft.
</p><p style="font-weight: bold;">NL: Der SGB fordert 3 Mia. Franken für den Ausgleich der höheren Krankenkassenprämien. Ist das nicht zum Fenster hinaus geworfenes Geld, solange man nicht die Hausaufgaben in Sachen Gesundheitspolitik gemacht hat?</p><p>DL: Der SGB hat bereits seit Längerem verschiedene Vorschläge zur Kostensenkung im Gesundheitswesen präsentiert. Die werden in Zukunft umzusetzen sein. Leider ist der Prämienschock für nächstes Jahr die Folge von vergangenen Kosten und von Buchungstricks von Bundesrat Couchepin. Diese Prämienerhöhungen kann man mit Kostensenkungen nicht bekämpfen. Hier braucht es Prämienverbilligungen, damit die Haushalte einigermassen ihr Konsumniveau halten können und so die Konjunktur nicht noch endgültig kaputt gemacht wird.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-284</guid><pubDate>Thu, 11 Jun 2009 14:58:00 +0200</pubDate><title>Die internationalen Rechte garantieren! </title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-internationalen-rechte-garantieren</link><description>Mit einer symbolischen Aktion hat der SGB am 9.6.09 am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Zur Vorgeschichte: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat aber weigerte sich seither trotz erneuten Mahnungen der IAO, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen.&nbsp;
</p><p>Diese Untätigkeit ist umso inakzeptabler, als im Umfeld der gegenwärtigen wirtschaftlichen Krise immer mehr Arbeitgeber die Regeln der Sozialpartnerschaft in Frage stellen und die Gewerkschaftsrechte verletzen, indem sie gewerkschaftliche Vertrauensleute und/oder Personalvertreter entlassen. Der Beleg:</p><ul><li>Im Februar 2009 entlässt «Manor» in Genf eine Verkäuferin aus gewerkschaftsfeindlichen Gründen. Zwar hat inzwischen ein Genfer Schlichtungsamt deren Wiedereinstellung verlangt, die Manor-Direktion aber weigert sich bis anhin, dieses Urteil anzuerkennen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Ende April 2009 entliess die Textilmaschinenfabrik Karl Mayer AG (alt: Benninger) nach 39 Jahren loyaler Dienste einen Monteur, einen aktiven Gewerkschafter und früheren Betriebskommissionspräsidenten. Sein «Vergehen»: er hatte einem Journalisten über die mit der Restrukturierung verbundenen Schwierigkeiten Auskunft gegeben.&nbsp;</li></ul><ul><li>Mitte Mai 2009 schliesslich wurden im Rahmen einer Massenentlassung beim «Tages-Anzeiger» und beim «Bund» die jeweiligen Betriebskommissions-Präsidenten, beide langjährig bei diesen Zeitungen beschäftigte Journalisten, entlassen.&nbsp;</li></ul><p>Es ist höchste Zeit, dass die Behörden endlich eine Wende vollziehen. In diesem Sinn appellierte auch Sir Roy Trotman, Präsident der Arbeitnehmer-Gruppe und Vize-Präsident der IAO-Konferenz 2009, an die Schweizer Regierung. Tritt diese Wende nicht ein, wird der SGB dafür sorgen, dass die Schweiz an der IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Denn die Gewerkschaftsfreiheit impliziert einen besonderen Schutz von Gewerkschaftsvertretern gegen missbräuchliche Kündigung – und diese Freiheit gehört, wie das Verbot von Kinder- oder Zwangsarbeit zu den Kernarbeitsnormen.&nbsp;
</p><h3>Persönliches Zeugnis</h3><p>Für die Aktion vor dem IAO-Sitz verfasste der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des „Tages-Anzeigers“, Daniel Suter, eine „Témoignage“. Seine Freistellung im Rahmen der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: „Solange der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber […] zwingt, missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz von Arbeitnehmervertretern eine Illusion.“&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-287</guid><pubDate>Wed, 10 Jun 2009 15:06:00 +0200</pubDate><title>Zürich bleibt, Neuenburg kommt neu dazu</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/zuerich-bleibt-neuenburg-kommt-neu-dazu</link><description>Der 1. Mai bleibt im Kanton Zürich ein Feiertag. Und im Kanton Neuenburg wird er neu zum Feiertag werden. Zwei gute und in ihrer Deutlichkeit nicht unbedingt erwartete Entscheide von zwei Kantonsparlamenten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In Zürich wollte die SVP dem 1. Mai an den Kragen. Sie lancierte eine parlamentarische Initiative, die den 1. Mai als kantonalen Feiertag schlicht abschaffen wollte. Vordergründig und populistisch verwies die SVP auf die Krawalle und Sachbeschädigungen rund um den 1. Mai in der Stadt Zürich – als ob diese vom Status des 1. Mai als Feiertag abhingen. Hinter dieser Fassade richtete sich die parlamentarische Initiative jedoch direkt gegen die linken Parteien und die Gewerkschaften, die am 1. Mai auf ihre Forderungen aufmerksam machen. Die SVP wollte der Linken eine günstige Plattform zum Aussenden Ihrer Botschaften&nbsp; zerstören oder zumindest vermiesen.&nbsp;
</p><p>Es kam nicht soweit. Regierung und Parlament haben erkannt, dass der 1. Mai als über 100jähriger Kampf- und Feiertag der Arbeitnehmerschaft über die geforderte Legitimation verfügt. Mit 105 zu 53 Stimmen – und damit deutlicher als erwartet - hat das Parlament am 25. Mai die Abschaffung des 1. Mai als kantonaler Feiertag abgelehnt.
</p><h3>Neuenburg als Nr. 9</h3><p>In Neuenburg wird der 1. Mai im nächsten Jahr zum ersten Mal ein kantonaler Feiertag sein. Das hat das Neuenburger Parlament Ende Mai beschlossen, überraschenderweise ohne grossen Widerstand, nur mit ein bisschen Murren. Der Entscheid ist einer Volksinitiative zu verdanken. Erfolgreich eingereicht von der Unia Neuenburg, verlangte diese, den 1. Mai neu als Feiertag zu erklären. Die Regierung präsentierte einen Gegenentwurf. Dieser sah vor, das Gesetz über die Feiertage zu revidieren und darin den 1. Mai neu als Feiertag zu bestimmen. Auf diesen Vorschlag hin konnten die Gewerkschaften ihre Volksinitiative zurückziehen.
</p><p>Neuenburg wird damit nach Basel-Land und -Stadt, Jura, Schaffhausen, Tessin, Thurgau, Zürich und Solothurn (hier nur halbtags) der neunte Kanton, in welchem dem 1. Mai der gebührende Respekt entgegen gebracht wird.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-698</guid><pubDate>Wed, 27 May 2009 10:30:00 +0200</pubDate><title>Une reprise uniquement « pour » les opposants au troisième programme de relance</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/une-reprise-uniquement-pour-les-opposants-au-troisieme-programme-de-relance</link><description>Les opposants au troisième programme conjoncturel n’auraient pas pu espérer mieux : on parle à nouveau de reprise. Et cela, précisément à un moment où le Conseil fédéral veut entendre décider un éventuel nouveau programme de relance. Bref, le moment idéal pour dire que nous n’avons aucun besoin de mesures de lutte contre le chômage. La reprise allant résoudre d’elle-même ce problème. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mais la reprise s’annonce-t-elle vraiment&nbsp;? Non, ce n’est vraisemblablement pas le cas. Malheureusement. Ce que nous vivons maintenant, c’est un léger correctif au net fléchis­sement de la conjoncture amorcé depuis la fin 2008. La demande de produits ayant sta­gné, voire reculé, nombre d’entreprises ont réduit leur production, livrant leurs clients en puisant dans leurs stocks. Parallèlement, elles ont fortement diminué leurs stocks de pro­duits intermédiaires, ce qui a été durement ressenti par leurs fournisseurs. De fait, les en­treprises ayant nettement moins besoin de produits intermédiaires, les carnets de com­mandes de leurs fournisseurs se sont dramatiquement amaigris. 
</p><p>Depuis lors, beaucoup d’entreprises constatent que leurs stock ont tellement diminué qu’ici où là, elles pourraient se trouver brusquement confrontées à des problèmes de li­vraison. C’est pourquoi elles commencent à relancer leur production et se remettent donc à acheter des produits intermédiaires. C’est le phénomène que les statistiques reflètent actuellement. Le recul de la production a clairement perdu de son intensité. Il se pourrait même qu’il soit, ici ou là, question de son augmentation. 
</p><p>Mais cette reprise ne devrait être que momentanée et rester à un bas niveau. Car, entre-temps, le chômage a progressé sur presque toute la planète. Ayant moins de pouvoir d’achat, les gens consomment moins avec pour conséquence que les entreprises vendent nécessairement moins. Simultanément, on assiste à une baisse des besoins en nouveaux bâtiments commerciaux et logements, ainsi qu’en biens d’équipement dans les entreprises diminue. Ces dernières vont alors constater un nouveau recul de la demande de leurs pro­duits. La récession persiste. 
</p><p>Au commencement des récessions des années 30, on a toujours constaté l’existence d’«&nbsp;un cycle de stock&nbsp;», comme on l’appelle. L’effondrement de la conjoncture était rapi­dement suivi, dès le début de la récession, par une légère reprise. Qui était à son tour sui­vie d’un nouveau recul de la production. C’est la raison pour laquelle les récessions ont la forme d’un W. 
</p><p>Si on entend parler maintenant, ici ou là, de reprise, c’est sans doute une illusion. La ré­cession persistera et le chômage va atteindre un niveau historique pour la Suisse, si les acteurs politiques ne font rien pour s’y opposer. C’est pourquoi un troisième train de me­sures conjoncturelles est urgent aujourd’hui.&nbsp;</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-659</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:17:00 +0200</pubDate><title>ALV: hohe Einkommen in die Pflicht nehmen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/alv-hohe-einkommen-in-die-pflicht-nehmen</link><description>SESSIONSVORSCHAU</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die sozialpolitische Kommission des Ständerates ist bei der Revision der Arbeitslosen­versicherung weitgehend den Vorschlägen des Bundesrates gefolgt. Sie hat die Leis­tungskürzungen im Kernbereich der ALV (z.B. Verkürzung der Bezugsdauer für gewisse Arbeitslose von heute 400 auf 260 Taggelder) unterstützt. Dieser Leistungsabbau bedeu­tet nicht nur einen Abbau von sozialer Sicherheit, sondern er kann auch volkswirtschaft­lich negative Effekte haben.&nbsp;
</p><p>Neuere wirtschaftswissenschaftliche Studien gehen vermehrt der Frage nach, inwiefern eine längere Bezugsdauer die Chance, einen besseren Job zu finden, erhöht. Ursprünglich nahmen zahlreiche Ökonomen an, dass die Möglichkeit, länger Geld von der Arbeitslo­senversicherung zu erhalten, die Arbeitslosigkeit erhöht, da es weniger attraktiv ist, einen schlechter bezahlten Job anzunehmen. Doch wer rasch irgendeinen Job annehmen muss, verliert dadurch oft einen Teil seiner Qualifikationen. Und das auch dauerhaft. Das ist nicht nur ein individueller Verlust, sondern ist auch volkswirtschaftlich unerwünscht.&nbsp;
</p><p>Bei der Revision der Arbeitslosenversicherung müssen diese neuen Erkenntnisse berück­sichtigt werden. Um die Finanzen der Kasse ins Lot zu bringen, ist es daher besser, auch die höheren Einkommen bis 315'000 in die Pflicht zu nehmen, indem auch diese versi­chert werden müssen, statt bei den Leistungen zu sparen. Diese Ausweitung des versi­cherten Lohnes bringt Mehreinnahmen von über 300 Mio. Fr. und erlaubt es, auf Leis­tungskürzungen im Kernbereich der Arbeitslosenversicherung zu verzichten.&nbsp;
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;familienergänzende Kinderbetreuung&nbsp;und&nbsp;Kulturförderungsgesetz.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-658</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:15:00 +0200</pubDate><title>Soziale Sicherheit für Kunstschaffende: Macht’s der Ständerat besser?</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/soziale-sicherheit-fuer-kunstschaffende-macht-s-der-staenderat-besser</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Der Ständerat behandelt als Zweitrat am 4.6. das Kulturförderungsgesetz. Wenn er will, kann er die  soziale Sicherheit von Kulturschaffenden entscheidend verbessern. Der Nationalrat ist diesbezüglich bisher nur zaudernd und halbherzig vorgegangen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Immerhin: einen Schritt hin zu mehr sozialer Sicherheit für Kunstschaffende hat der Na­tionalrat bei der seinerzeitigen Beratung des Kulturförderungsgesetzes gemacht. Denn er hat einem Artikel 8 a zugestimmt, der den Bund verpflichtet, für jede Subvention der kulturellen Förderung auch den entsprechenden Beitrag an die Pensionskasse der Kultur­schaffenden zu zahlen. Weniger generös zeigte sich das Plenum der grossen Kammer gegenüber ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur. Die Kommission hatte eine Motion verfasst, deren Anliegen es war, die Löcher im Netz der sozialen Si­cherheit von Personen mit atypischer Arbeit zu flicken. Der Bundesrat sollte so beauftragt werden, entsprechende Massnahmen zu entwickeln. Die grosse Kammer aber sagte Njet.&nbsp;
</p><p>Für die ständerätliche Beratung hat die vorberatende Kommission am Art. 8 a festgehal­ten. Sie nimmt auch die verworfene Motion der nationalrätlichen Kommission wieder auf. Diese Motion fordert insbesondere einen verbesserten Zugang zu den Institutionen der beruflichen Vorsorge (2. Säule) sowie eine Anpassung der Arbeitslosenversicherung auf Personen, die durch befristete und häufig wechselnde Anstellungsverhältnisse, teils auch in mehreren kleinen Pensen, im Vergleich zu anderen Erwerbstätigen bei der sozia­len Vorsorge und Absicherung auf Schwierigkeiten stossen. Das Plenum wird über die beiden Anträge entscheiden – und hoffentlich eine Differenz zum Nationalrat beschlies­sen.&nbsp;
</p><h3>Kulturbranche beginnt sich zu organisieren</h3><p>Gleichzeitig haben aktive Kulturorganisationen das Netzwerk «&nbsp;Vorsorge-Kultur&nbsp;» ge­gründet (<a href="http://www.vorsorge-kultur.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.prevoyance-culture.ch</a>,&nbsp;<a href="http://www.vorsorge-kultur.ch/" target="_blank" rel="noreferrer">www.vorsorge-kultur.ch</a>). Es sind dies die Pen­sions­kasse Musik und Bildung, die Charles Apothéloz-Stiftung (CAST), die Vorsor­gestiftung Film und Audiovision (vfa), die PK BUCH sowie die Fondation de prévoyance Artes et Comoedia.&nbsp;
</p><p>Den Kulturförderern einerseits bietet das Netzwerk die Möglichkeit, auf äusserst einfache Weise Vorsorgebeiträge für die geförderten Künstlerinnen und Künstler abzurechnen beziehungsweise einzuzahlen. Andererseits ermöglicht es den freischaffenden und selbst­ständigen Künstlerinnen und Künstlern, die bei einem der Berufsverbände angeschlossen sind, sich einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen und ihr gesamtes Ein­kommen zu versichern.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision,&nbsp;familienergänzende Kinderbetreuung&nbsp;und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-98</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:12:00 +0200</pubDate><title>Bund muss familienergänzende Kinderbetreuung weiter anstossen!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/bund-muss-familienergaenzende-kinderbetreuung-weiter-anstossen</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die Bundeshilfe für den Aufbau der familienergänzenden Kinderbetreuung ist zu verlän-gern. Der Nationalrat hat sich für eine solche Verlängerung bereits ausgesprochen – der Ständerat befasst sich am 4.6. mit dem Thema. Sicher ist: Ohne die Beiträge aus Bern wird es zum Knick in der Tagesbetreuung von Kindern kommen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ist seit dem 1. Februar 2003 in Kraft. Es läuft noch bis zum 31. Januar 2011. Mit dem auf acht Jahre befristeten Programm sollte der Bund dazu beitragen, dass zusätzliche Plätze für die Ta­gesbetreuung von Kindern entstehen.&nbsp;Das Impulsprogramm zeigte Wirkung: Gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen werden dank diesem Programm mit Kosten von rund 200 Mio. Franken insgesamt etwa 33'000 neue Betreuungsplätze geschaffen. Ein relativer Erfolg also. Angesichts der wachsenden Nachfrage besteht aber nach wie vor nur ein mangelndes Angebot. Liesse man das Bundesprogramm einfach auslaufen, würde der Mangel noch grösser – und damit der Stress oder gar die Not junger Familien.
</p><h3>Nationalrat: Bund soll weiter anschieben</h3><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat am 21. Au­gust 2008 eine Motion (08.3449) zur Anschubfinanzierung eingereicht, in der die Revi­sion des Gesetzes verlangt wird. Bis zum Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen soll das bestehende Gesetz in Kraft bleiben. Das bedeutet: Der Bund soll sich auch in Zukunft an der Schaffung neuer Betreuungsplätze finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat sich am 12. August 2008 bereit erklärt diese Motion anzunehmen. Auch er ist der Meinung, dass ein grosser Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen besteht. Der Nationalrat debattierte diesen Vorstoss in der Frühjahrssession 2009. Er nahm ihn mit 115 gegen 56 Stimmen deutlich an. Nur die SVP und ein paar wenige FDP-Stimmen hatten sich quer gelegt.
</p><h3>Ständerat: muss nachziehen</h3><p>Nun kommt das Geschäft in den Ständerat. Am 4. Juni 2009 wird die kleine Kammer über die Motion abstimmen und damit entscheiden, ob der Bundesrat den Auftrag erhält eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher auch nach dem 1. Februar 2011 mit Finanzhilfen des Bundes neue Betreuungsplätze geschaffen werden sollen. Es ist unbestritten: Das Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung genügt nach wie vor in keiner Weise der Nachfrage. Deshalb braucht es die Bundeshilfe weiterhin – und damit das Ja des Ständerates.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau:&nbsp;11. AHV-Revision, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-657</guid><pubDate>Mon, 18 May 2009 11:09:00 +0200</pubDate><title>11. AHV-Revision: bittere Pille in süsser Hülle</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/11-ahv-revision-bittere-pille-in-suesser-huelle</link><description>SESSIONSVORSCHAU: Die ständerätliche Kommission will das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöhen, diese Erhöhung aber im Gegensatz zum Nationalrat sozial abfedern, leider nur ein klein bisschen. Keinerlei Hemmungen hat sie jedoch bei der Rentenanpassung.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Nationalrat hatte im Frühling 2008 eine Neuauflage der 11. AHV-Revision beschlos­sen, die mit Ausnahme der Quasi-Abschaffung der Witwenrenten ziemlich stark der ers­ten, im Referendum von 2004 haushoch abgelehnten Auflage gleicht: Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ohne soziale Abfederung, Verschlechterungen bei der Rentenanpassung. Auf das bundesrätliche Feigenblatt namens „Vorruhestandsleis­tung“ ist er gar nicht eingetreten. In der Sommersession 2009 wird sich nun der Ständerat mit der 11. AHV-Revision befassen. Seine Kommission hat &nbsp;beim ersten Punkt kleine Verbesserungen vorgenommen, wohl in der Hoffnung, dass die Bevölkerung die Renten­altererhöhung eher schlucken würde. Bei der Rentenanpassung meint sie es jedoch gar nicht gut mit den RentnerInnen.
</p><h3>Keine dauerhafte soziale Abfederung beim Rentenvorbezug</h3><p>Vier Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision – also im 2015, nach den Plänen des Bundesrates – soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre erhöht werden. Während 5 Jahren, also bis zum Jahr 2019, sollen die Frauen die Möglichkeit haben, bei einer Pensi­onierung mit 64 Jahren einen Vorbezug zur Hälfte des heutigen Kürzungssatzes machen zu können, d.h. mit einer Kürzung von 3.4 %. Das entspricht dem übergangsregime der 10. AHV-Revision. Ein Vorbezug soll ab Alter 60 möglich sein (halbe Rente) resp. 62 (volle Rente), wobei diese Renten nach versicherungsmathematischen Sätzen gekürzt werden sollen. Während 10 Jahren (also von 2011 bis 2020) sollen diese Kürzungssätze aber reduziert werden. Männer (ab 62) und Frauen (zwischen 62 und 64, respektive zwi­schen 62 und 65 im Jahr 2020) sollen bei einem Vorbezug in den Genuss einer reduzier­ten Kürzung kommen, wenn ihr durchschnittliches AHV-Jahreseinkommen eine be­stimmte Höhe (gegenwärtig 82'080 Franken) nicht übersteigt. Bei Einkommen bis 34'200 Fr. sollen folgende Kürzungssätze zur Anwendung kommen: 2.3 % bei 1 Jahr, 4.2 % bei 2 Jahren, 6.0 % bei 3 Jahren, 7.7 % bei 4 Jahren und 9.2 % bei 5 Jahren Vorbezug. Bei Einkommen zwischen 34'200 und 82'080 Franken sollen die Kürzungssätze linear abge­stuft werden, d.h. zwischen den obgenannten und den versicherungsmathematischen Sät­zen liegen. Bei Einkommen über 82'080 Franken soll bei einem Vorbezug die volle versi­cherungsmathematische Kürzung angewendet werden. Diese sehr bescheidene soziale Abfederung soll aber nicht allen Versicherten zugute kommen: Wer nicht eine ununter­brochene Beitragsdauer von 30 Jahren aufweist, ist ausgeschlossen. Der Anspruch soll nicht exportiert werden, AusländerInnen müssten also während der Dauer des Vorbezugs in der Schweiz bleiben oder auf eine Abfederung der Kürzung verzichten. Diese Abfede­rung soll vom Bundeshaushalt finanziert werden – der aber seinerseits durch die Erhö­hung des Rentenalters der Frauen finanziell entlastet wird, da ja sein Beitrag in Prozenten der AHV-Ausgaben bemessen wird. Fazit: Die Abfederung, welche die ständerätliche Kommission vorsieht, ist mickrig, zeitlich beschränkt und ausländerfeindlich. Demge­genüber will die linke Minderheit der Kommission eine wesentlich bessere und zeitlich unbefristete soziale Abfederung, die AusländerInnen nicht diskriminiert.
</p><h3>Rentenanpassung: erneut im Visier</h3><p>Die Rentenanpassung ist ein wichtiges Thema: Werden Renten nicht regelmässig min­destens der Teuerung angepasst, dann verlieren sie an Kaufkraft. Selbst bei relativ gerin­ger Inflation entwerten sich Renten im Laufe von 18-20 Jahren massiv. Heute werden die AHV-Renten und in deren Gefolge auch die IV-Renten, also die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten der ersten Säule, alle zwei Jahre nach dem sogenannten Mischindex angepasst. Dieser berechnet sich nach dem arithmetischen Mittel des Preis- und des Lohnindexes. Diese Methode stellt die Kaufkrafterhaltung sicher und lässt die Versi­cherten sogar hälftig an der Lohnentwicklung teilhaben. Sie ist schon seit längerem im Visier der Sozialabbauer. Immer wieder haben diese versucht, den Mischindex zu zerstö­ren, bisher aber erfolglos. Bei der ersten Auflage der 11. AHV-Revision wollten Bundes­rat und Parlament die Renten nur noch alle drei Jahre anpassen – das erfolgreiche Refe­rendum vereitelte den Plan.&nbsp;
</p><h3>RentnerInnen, wehrt euch!</h3><p>Der neueste Versuch ist besser getarnt, aber umso perfider: Wenn der Stand des AHV-Fonds unter 70 % einer Jahresausgabe liegt, sollen die Renten nicht mehr fix alle 2 Jahre angepasst werden, sondern erst dann, wenn die aufgelaufene Teuerung 4 % überschreitet. Sinkt der Fondsstand unter 45 %, dann sollen die Renten gar nicht mehr angepasst wer­den. Perfid ist das deswegen, weil das Parlament es in der Hand hat, den Fondsstand auf dieses Niveau absinken zu lassen. Ganz einfach, indem es der AHV notwendige Zusatz­einnahmen verweigert. Bekanntlich führt die demographische Entwicklung zu einer Mehrbelastung der AHV. Auch wenn man diesbezüglich von weniger pessimistischen Szenarien ausgeht als der Bundesrat, wird der Fondsstand eines Tages unter 70 % sinken, wenn die AHV keine Zusatzeinnahmen erhält. Nun kommt aber dazu, dass das Parlament dauernd in Versuchung ist, den AHV-Topf zu plündern. So will es der notleidenden IV ein Startkapital von 5 Mrd. geben, wenn die StimmbürgerInnen die IV-Zusatzfinanzie­rung durch MWSt akzeptieren. Nicht etwa zulasten des Bundes, sondern zulasten der AHV. Die ständerätliche Kommission hatte vor wenigen Jahren sogar beschlossen, der AHV mehr als die Hälfte ihres Kapitals wegzunehmen, um damit die IV-Schulden zu tilgen. Zum Glück hat sie sich damals eines Besseren besonnen, aber für wie lange? In Anbetracht dieser gefährlichen Spiele ist die vom Bundesrat vorgeschlagene und von der ständerätlichen Kommission unterstützte Neuregelung brandgefährlich. Sie lädt das Par­lament richtiggehend dazu ein, die AHV auszuhungern oder auszuplündern. Die Versu­chung ist gross, denn die IV-Schulden bestehen ja noch immer. Der Nationalrat hat im Frühling etwas weniger Brandbeschleuniger angewendet und den Verzicht auf Rentenan­passung bei einem Fondsstand von unter 45 % gestrichen. Die ständerätliche Kommissi­onsmehrheit sucht nun aber offenbar den Konflikt mit den RentnerInnen!
</p><p>Fazit: Das Parlament hat offenbar aus dem erfolgreichen Referendum gegen die AHV-Revision im Jahr 2004 keine Lehre gezogen.
</p><p>&nbsp;</p><p><b><i>Ebenfalls in der Sessionsvorschau: Familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturförderungsgesetz und ALV-Revision.</i></b></p>]]></content:encoded><category>AHV</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-291</guid><pubDate>Fri, 15 May 2009 15:14:00 +0200</pubDate><title>Studien zeigen gangbare Wege in die Zukunft auf</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/studien-zeigen-gangbare-wege-in-die-zukunft-auf</link><description>Der Dornröschenschlaf in der wissenschaftlichen Literatur zur Berufsbildung ist vorbei. Mehrere neuere Publikationen, darunter Berichte der OECD, entwickeln Thesen, die weiter zu verarbeiten wären. Die brisanteste Herausforderung: Wie bewältigt die Berufsbildung die nun auch auf den Lehrstellenmarkt durchschlagende Krise? Ein - unvollstän-diger - Überblick.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bis in die jüngste Vergangenheit war die Berufsbildung das Stiefkind in der Schweizer Bildungsforschung. Das spiegelte ihr tiefes gesellschaftliches Ansehen bei der – akademisch ausgebildeten – Elite. In den letzten Jahren begann sich das national und internati­onal leicht zu ändern.
</p><h3>Die OECD entdeckt die duale Berufsbildung</h3><p>Das Interesse der OECD an den dualen Berufsbildungssystemen ist stark gestiegen. Dieses Frühjahr veröffentlichte die OECD gleich drei entsprechende Berichte zur Schweiz.
</p><p>Die OECD gibt dem schweizerischen Berufsbildungssystem gute Noten. Sie weist aber auch deutlich auf die Grenzen des dualen Berufsbildungssystems hin. Insbesondere unterstreicht ihr Länderbericht die negativen Auswirkungen der laufenden Wirtschaftskrise auf den Lehrstellenmarkt. Die OECD empfiehlt der Schweiz vor allem, mittels staatlicher Angebote im Falle des Marktversagens eine Bildungsrationierung zu vermeiden. Ausbil­dende Betriebe sollen, zeitlich limitiert, während der Krise finanzielle Anreize erhalten, insbesondere die öffentliche Verwaltung soll ihr Ausbildungsengagement erhöhen, und die Schweiz soll mehr staatlich finanzierte Vollzeitangebote in der Berufsbildung (öf­fentliche Lehrwerkstätten), zumindest bis zum nächsten Aufschwung, zur Verfügung stellen. Diese Empfehlungen werden durch eine erst kürzlich erschienene Vergleichsstu­die des Berufsbildungssystems in den Niederlanden und in der Schweiz bestätigt. Diese Studien unterstreichen die jahrelange Kritik des SGB, und sie stützen dessen Vorschläge.
</p><h3>Rudolf Strahm: sehr anregend, aber idealisierend</h3><p>Im sehr anregenden „Warum wir so reich sind“ begründet Rudolf Strahm den (ungleich verteilten) Reichtum in der Schweiz vor allem mit der dualen Berufsbildung. Er relati­viert diese allzu monokausale Begründung allerdings gleich selbst, wenn auch nicht explizit. Zudem haben die neunziger Jahre gezeigt: Auch die schweizerische duale Berufs­bildung schlitterte in eine doppelt so hohe Jugendarbeitslosigkeitsrate (Relation arbeits­lose Jugendliche zu Arbeitslosen insgesamt), wie in den anderen Ländern. Dabei gilt es zusätzlich zu berücksichtigen, dass mittlerweile ein Fünftel der Schulabgänger/innen in die mehrheitlich über Steuergelder oder über die Arbeitslosenversicherung finanzierten Warteschlaufen der Brückenangebote geschickt und mehrere Tausend Jugendliche jähr­lich von keiner Statistik erfasst werden. Strahms Buch ist nützlich, engagiert und kritisch. Es wird insbesondere dann der Entwicklung der Schweizer Berufsbildung helfen, wenn diese nicht unnötig idealisiert wird.
</p><h3>Die Verschärfung der Ungleichheit</h3><ul><li>Im Sozialbericht 2008 weist Thomas Meyer in seinem Beitrag „Wer hat, dem wird gegeben: Bildungsungleichheit in der Schweiz“ eindrücklich nach, wie die Selek­tion des schweizerischen Bildungssystem den Bildungsgang bestimmt. Das „Migrantenproblem“ ist ein Problem der sozialen Schichtung, und „der ausgeprägte und dauerhafte Mangel an Ausbildungsplätzen auf der Sekundarstufe II wirkt un­gleichheitsverschärfend“.</li></ul><ul><li>Im „Caritas-Sozialalmanach 2009“ warnt Ernest Albert („Passt der Nachwuchs?“) vor den Nachteilen, die eine sture Orientierung an der Norm „Nachwuchs und Bil­dungssystem haben auf den Bedarf der Arbeitgeber zu passen“ mit sich bringt.</li></ul><ul><li>Der breit angelegte Diskussionsband „75 Jahre eidg. Berufsbildungsgesetz“ (hrsg. von Bauder/Osterwalder) zeigt auf, wie das schweizerische Berufsbildungssystem sich historisch entwickelt hat, wo seine Stärken und Schwächen liegen. Auch der Beitrag von Martina Späni in „Bildungsraum Schweiz“ kommt zu ähnlichen Ein­schätzungen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Iten/Schulthess stellen fest, dass den jugendlichen Arbeitslosen heute im Vergleich mit den 30er Jahren weniger Solidarität und Wertschätzung entgegengebracht werde.</li></ul><p>In den kommenden Monaten und Jahren wird das duale Berufsbildungssystem nach einer nur kurzen und schwachen Erholung im Angebot von Lehrstellen erneut auf die Krisen­probe gestellt. Was zu tun ist, wissen wir heute besser. Ob es getan wird, hängt am politi­schen Willen der entscheidenden Akteure. Und dazu zählen die Jungen selbst. Es sollte niemanden überraschen, wenn nach dieser bereits sehr langen Durststrecke bei einem erneuten Rückgang der Lehrstellenangebote zumindest ein Teil der Jugend sich ihrer Mobilisierungsfähigkeit erinnern wird.
</p><p>Eine ausführliche Version dieser Übersicht befindet sich auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/d-download/Forschungbblang.doc" target="_blank">http://www.sgb.ch/d-download/Forschungbblang.doc</a></p><h3>Literatur:</h3><p>Bauder/Osterwalder (Hrsg.): 75 Jahre eidg. Berufsbildungsgesetz. hep 2008
</p><p>Caritas (Hrsg.) Sozialalmanach 2009</p>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-290</guid><pubDate>Fri, 15 May 2009 15:11:00 +0200</pubDate><title>Jetzt arbeiten 50% unter einem GAV</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/jetzt-arbeiten-50-unter-einem-gav</link><description>Immer mehr Lohnabhängige sind in der Schweiz einem GAV unterstellt. Das zeigt die neue Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV). 2005 gab es 1,52 Millionen, 2007 bereits 1,68 Millionen GAV-Unterstellte. Damit sind nun die Arbeitsbedingungen von 50% aller einem GAV unterstellbaren Arbeitnehmenden durch einen Kollektivvertrag geregelt. Ein Fortschritt – aber das Glas ist nach wie vor halb leer.</description><content:encoded><![CDATA[<p>In der Krise der 90er Jahre sahen neoliberale Ideologen, insbesondere der Arbeitgeber-präsident Guido Richterich, in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) nur noch Auslauf-modelle. Die GAV hätten nur noch eine beschränkte Bedeutung für die sinkende Zahl der Arbeitnehmenden in der Industrie und im Gewerbe. Der wachsende übrige Teil der Wirtschaft müsse nun „frei“ von den Fesseln der GAV wachsen. Diese Position, sowie der Strukturwandel der Beschäftigung, beeinflusste die reale Entwicklung der GAV-Unterstellten. In der ersten Hälfte des 90er Jahre ging deren Anzahl ständig zurück bis auf 1,21 Millionen Unterstellte. Im Jahr 1996 entsprach dies 45% der unterstellbaren Arbeitnehmenden<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1"><sup>[1]</sup></a>.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Grafik 1: Entwicklung Anzahl GAV-Unterstellten in der Schweiz 1991-2007, in Tausend</p><p style="font-style: italic;">Quelle: Bundesamt für Statistik, 2010 eigene Schätzung</p><p>Seit der Jahrtausendwende gewannen die GAV jedoch wieder an Terrain. 2007 waren 1,68 Millionen Lohnabhängige einem GAV unterstellt, d.h. 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden.
</p><h3>Renaissance</h3><p>Drei Gründe erklären diese Renaissance der GAV. Ein erster Grund liegt in der Abschaffung des Beamtenstatus beim Bund und in vielen Kantonen. Seither werden GAV auch im öffentlichen Sektor ausgehandelt, so für die SBB, die Post und die Swisscom, aber z.B. auch für alle Spitalangestellten im Kanton Bern.
</p><p>Der zweite Grund liegt darin, dass die Gewerkschaften, insbesondere die Unia und ihre Vorläuferorganisationen, seit Mitte der 90er Jahre den gewerkschaftlichen Aufbau im privaten Dienstleistungssektor angepackt haben. Dies führte zu einer Reihe von neuen GAV im Detailhandel und anderen Branchen.
</p><p>Der dritte Grund hängt mit der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union zusammen. Um Lohndumping zu verhindern, waren Arbeitgeberverbände der Binnenwirtschaft bereit, die Arbeitsverhältnisse ihrer Branchen gemeinsam mit den Gewerkschaften in allgemeinverbindlichen GAV zu regeln. So in der privaten Sicherheitsbranche und der Reinigung sowie in vielen weiteren Gewerbebranchen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) sind alle Arbeitnehmende der betreffenden Branche dem GAV unterstellt. Die Zunahme der allgemeinverbindlichen GAV hat wesentlich zum Wachstum der GAV-Abdeckung beigetragen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Grafik 2: Anteil der einem GAV unterstellbaren Beschäftigten mit GAV in der Schweiz</p><p>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p><table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td bgcolor="white" height="28" width="268">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<table cellpadding="0" cellspacing="0" class="contenttable"><tbody><tr><td>&nbsp;<p></p>&nbsp;</td></tr></tbody></table>&nbsp;&nbsp;</td></tr></tbody></table><p>Quellen: Rieger 2009. Oesch 2007 und 2009. Eigene Schätzung 2010 aufgrund GAV-Abschlüssen 2008/09.
</p><p>Diese Renaissance der GAV ist zweifellos positiv und hat sich seit dem Erfassungsjahr der neuesten Statistik (2007) noch weiter fortgesetzt: Seither wurden unter anderem der GAV für die Temporärbeschäftigten ausgehandelt und der vertragslose Zustand im Coiffeur-Gewerbe beendet, sodass der Anteil 2010 bei gegen 52% liegen könnte.&nbsp;
</p><h3>Die Wüsten</h3><p>Dennoch: das Glas ist bloss halbvoll. Nordische Länder oder Österreich kennen nämlich eine GAV-Abdeckung von 80% und mehr. Gegen 50% der Lohnabhängigen in der Schweiz unterstehen nach wie vor keinen GAV. Nur wenige dieser „Ungesicherten“ sind so gut gestellt, dass sie im Ernstfall keinen GAV brauchen könnten. Im Gegenteil: Es sind auch viele Bereiche mit tiefen Löhnen und teilweise prekären Arbeitsbedingungen, die keine GAV kennen:&nbsp;</p><ul><li>Zehntausende Angestellte in den Tieflohnbereichen der Hauswirtschaft und in den persönlichen Dienstleistungen (Körperpflege, etc.);&nbsp;</li></ul><ul><li>Zehntausende Angestellte im Bereich von Sport, Freizeit und Kultur;&nbsp;</li></ul><ul><li>Zehntausende Beschäftigte im Bereich der sehr instabilen Informatikbranche;</li></ul><ul><li>Zehntausende Beschäftigte in den Versicherungen;</li></ul><ul><li>Tausende Journalistinnen und Journalisten, denen der GAV aufgekündigt worden ist.</li></ul><p>In anderen Branchen ist nur ein Teil des Personals einem GAV unterstellt, während Hunderttausende ohne GAV-Schutz bleiben:&nbsp;</p><ul><li>Im Detailhandel, wo die grossen Firmen Manor, Denner, Aldi, Lidl, Spar, etc. keine GAV kennen und noch weniger all die kleinen Detailhandelsgeschäfte;</li></ul><ul><li>In der Industrie, wo ein Teil der Firmen der Chemie, der Nahrungsmittelindustrie, aber auch der Maschinenindustrie sich um einen GAV drücken;</li></ul><ul><li>im Transportbereich, im Gesundheitsbereich, etc.</li></ul><p>In all diesen Bereich dominiert nach wie vor die patronale „Herr im Haus“-Haltung. Klopfen die Arbeitnehmer mit den Gewerkschaften an die Türe dieser Patrons, so werden sie mit einem deutlichen NEIN abgewiesen - dies in der Schweiz, welche immer wieder als das Land der „Sozialpartnerschaft“ gepriesen wird.
</p><h3>Garantierter Mindestlohn</h3><p>Sind 50% der unterstellbaren Arbeitnehmenden in der Schweiz einem GAV unterstellt, so sind es noch etwas weniger, für welche auch ein garantierter Mindestlohn besteht. Denn einzelne GAV, wie z.B. jener der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, beinhalten keine Mindestlöhne, obwohl es auch hier Arbeitnehmende gibt (insbesondere Frauen), die für Löhne von weit unter 4000 Franken arbeiten! Aus diesem Grunde prüft eine Expertenkommission des SGB derzeit die Frage eines gesetzlichen Mindestlohns in der Schweiz.
</p><p>Die Gewerkschaften können also positiv verbuchen, dass sie eine gewisse „Renaissance der GAV“ erreicht haben. Die Forderung „GAV für alle“ ist aber noch lange nicht Realität.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>Bei der Berechnung der GAV-Abdeckungsrate muss die Anzahl der GAV-Unterstellten in Bezug gesetzt werden mit der Gesamtanzahl der unterstellbaren Arbeitnehmenden. Dies sind nicht alle Beschäftigten, können doch weder Betriebseigner, noch mitarbeitende Familienmitglieder, Kader oder beamtete Staatsangestellte einem GAV unterstellt werden.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-696</guid><pubDate>Wed, 13 May 2009 10:15:00 +0200</pubDate><title>Plus la répartition des revenus est inégale, plus la crise est profonde</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/plus-la-repartition-des-revenus-est-inegale-plus-la-crise-est-profonde</link><description>L’actuelle crise économique mondiale est aussi la crise d’une idéologie selon laquelle tout le monde gagne plus, si les riches s’enrichissent ; en bref, la richesse créerait la richesse. Les premiers apôtres de cette idéologie ont été les gouvernements Reagan aux États-Unis et Thatcher en Grande-Bretagne qui, dans les années 90, ont baissé les impôts des hauts revenus, affaibli les syndicats et fait reculer en termes réels les salaires minimaux. </description><content:encoded><![CDATA[<p>En réalité, les écarts entre les revenus se sont au contraire creusés. Les hauts revenus ont augmenté, alors que les bas et moyens stagnaient, voire reculaient. Dans les pays qui ont connu une bulle spéculative dans l’immobilier - comme les États-Unis -, les ménages à bas et moyens revenus ont momentanément pu compenser en partie leurs pertes financiè­res avec la hausse des prix de leur logement. Mais les gouvernements ont cru accélérer cette évolution en favorisant l’accès à la propriété du logement, créant du même coup, pour les ménages privés concernés, l’illusion d’être plus riches grâce à la hausse des prix de l’immobilier. Une fois cette illusion perdue, lorsque la bulle éclata, ils adaptèrent leur consommation à leurs revenus effectifs. 
</p><p>Les conséquences économiques en ont été catastrophiques. Quand la demande en biens de consommation se fait rare, les entreprises réduisent leurs investissements et le chô­mage augmente&nbsp;; ce qui, à son tour, diminue le pouvoir d’achat, la consommation pour­suivant son déclin. 
</p><p>Si l’on compare l’évolution des revenus depuis les années 70 à l’ampleur de la crise dans chaque pays, il apparaît que les pays qui ont été touchés le plus durement par la crise sont ceux qui ont le plus appliqué l’idéologie de la répartition inégale des revenus. Et le chô­mage a augmenté le plus fortement là où, ces trente dernières années, la fourchette des revenus était la plus large. 
</p><p>Si l’on veut dépasser durablement la crise, une condition est que les rapports entre les revenus soient plus justes. Le gouvernement Obama l’a reconnu et a engagé les premières mesures dans ce sens. Il veut augmenter les impôts des hauts et très hauts revenus, ainsi que renforcer les syndicats.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-293</guid><pubDate>Tue, 28 Apr 2009 15:45:00 +0200</pubDate><title>Neue Weichenstellungen in der Lohnpolitik, der Steuerpolitik und bei den Sozialwerken</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/neue-weichenstellungen-in-der-lohnpolitik-der-steuerpolitik-und-bei-den-sozialwerken</link><description>Nun muss der Bundesrat endlich Gegensteuer wider die Krise geben. Das dritte Konjunkturpaket hat die Kaufkraft zu stärken und umfangreiche Investitionen anzustossen. Zudem müssen die hohen Einkommen bei der Arbeitslosenversicherung stärker in die Pflicht genommen werden. Auch in der Lohnpolitik sind Korrekturen angesagt.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Weltwirtschaftskrise hat begonnen, voll auch auf die Schweizer Wirtschaft durchzuschlagen. Zwar sind die Folgen noch nicht in vollem Ausmass sichtbar, weil der Binnen­sektor derzeit noch gut läuft und viele Unternehmen mit Auftragsflauten – richtigerweise – zunächst auf die Kurzarbeit ausgewichen sind. Sämtliche Prognosen zeigen aber, dass die Schweiz in kurzer Zeit mit einer Arbeitslosigkeit konfrontiert sein wird, die sie über­haupt noch nie gesehen hat, und den daraus folgenden verheerenden Folgen für die Ge­sellschaft und die Wirtschaft – falls nun nicht rasch, entschieden und in einer Grössen­ordnung, die ökonomisch ins Gewicht fällt, Gegensteuer gegeben wird.&nbsp;
</p><h3>Substanzielle Investitionen</h3><p>Leider hat der Bundesrat unter Führung eines Bundespräsidenten, der sich in erster Linie als Ausläufer der UBS-Spitze versteht, bis jetzt nicht begriffen, was für die Schweizer Wirtschaft und die Arbeitsplätze auf dem Spiel steht. Wenn für die Rettung der UBS an den demokratischen Regeln vorbei eine Summe von 68 Milliarden Franken beschlossen wurde, umgerechnet 10‘000 Franken pro Kopf der Bevölkerung, Säuglinge und Greise inbegriffen, dann braucht es jetzt für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch substanzielle Investitionen. Die Verfassung verpflichtet die Behörden ausdrücklich zur Krisen­bekämpfung. Das dritte Konjunkturpaket ist die entscheidende Herausforderung der kommenden Monate für die Wirtschaftspolitik des Bundes. Dieses Konjunkturpaket muss einerseits die Kaufkraft auf den Beginn des kommenden Jahres stützen. Im Vordergrund stehen dabei die Prämienerhöhungen der Krankenversicherung, die durch ein Sozialpaket aufgefangen werden müssen. Andererseits braucht es ein grosses Investitionsprogramm. Ansonsten ist heute schon absehbar, dass die Kantone und Gemeinden angesichts der krisenbedingt rückläufigen Einnahmen ihre Budgets zusammenstreichen werden, mit den fatalen, verstärkenden Auswirkungen auf die Krise. Die Weichen für eine offensive Poli­tik gegen die Krise werden jetzt gestellt.
</p><h3>Effiziente Sozialversicherungen</h3><p>Wichtige Weichenstellungen stehen auch bei den Sozialwerken bevor. Ein entscheidender Unterschied zur Krise der dreissiger Jahre sind funktionierende Sozialwerke. Heraus­gefordert ist in der Krise zunächst die Arbeitslosenversicherung. Statt einer Beschrän­kung oder gar Senkung der Ansprüche braucht es mit Blick auf die Tiefe der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Tage und eine Erhöhung der Taggelder um zehn Prozentpunkte. Das verbessert die soziale Absicherung und stärkt die Kaufkraft bei jenen, die sie dringend brauchen. Es waren ja nicht die von der Arbeitslosigkeit Betroffenen und Bedrohten und ihre Familien, welche die Wirtschaftskrise verursacht haben. Sondern die verantwortungslosen Manager im Finanzsektor und die neoliberalen Ideologen, für deren Versagen nun der Staat einspringen muss. Es ist auch ein Gebot der Gerechtigkeit, dass die hohen Einkommen stärker an die Kosten der Arbeitslosenversicherung beitragen müssen. Wir fordern, dass die hohen Einkommen ab 126‘000 Franken mit 2 Lohnpro­zenten in die Beitragspflicht einbezogen werden und damit einen substanziellen Beitrag an die Kosten leisten.&nbsp;
</p><p>Ein Gebot der Stunde ist die Verteidigung der Renten. Beim Referendum gegen die Senkung des Umwandlungssatzes geht es um die Renten im BVG-Obligatorium, um jene Renten, die für die Lebenshaltung unerlässlich sind. Eine wichtige Schlussfolgerung aus der Krise der Kapitalmärkte ist die Stärkung der AHV, die im ökonomisch viel leistungs­fähigeren und zudem sozialeren Umlageverfahren finanziert wird. Die Gewerkschaften werden das Sozialabbauprojekt der Neuaufgelegten 11. AHV-Revision mit dem Referendum bekämpfen, falls diese Sozialabbauvorlage im Parlament definitiv durchkommen sollte. Statt Sozialabbau muss bei der AHV wieder eine reale Verbesserung der Renten in Angriff genommen werden. Gerade bei der Krise der Zweiten Säule muss die Erste Säule ausgebaut und nicht abgebaut werden.
</p><h3>Neue Lohn- und Steuerpolitik</h3><p>Entscheidend für die nötigen neuen Weichenstellungen im Verteilkampf zugunsten von mehr sozialer Gerechtigkeit und gegen die Reichtumsexzesse sind aber nicht nur die Sozialwerke, sondern vor allem auch die Lohnpolitik und die Steuerpolitik. In der Lohnpo­litik geht es einerseits um die konkrete Realisierung der Mindestlohnziele von 3‘500 Franken pro Monat für Ungelernte und von 4‘500 Franken für Gelernte. Andererseits braucht es für die Unternehmen der öffentlichen Hand unter Einschluss von Post und Swisscom eine neue Höchstgrenze für Kaderlöhne in der Höhe von 500‘000 Franken. Es ist unter keinem Titel zu rechtfertigen, dass die Manager der öffentlichen Unternehmen deutlich mehr kassieren als ein Bundesrat. Wenn die öffentliche Hand die Spitzensaläre auf 500‘000 Franken beschränkt, gibt das auch ein starkes Signal für die Lohnpolitik der Unternehmen. Eine weitere überfällige Massnahme gegen Lohnexzesse liegt darin, dass Saläre über einer Million Franken der Gewinnsteuer unterstellt werden sollen.&nbsp;
</p><p>Überhaupt muss in der Steuerpolitik dafür gesorgt werden, dass die hohen Einkommen und Vermögen wieder ihren Anteil an den steuerlichen Lasten tragen. Dafür müssen zunächst die verschiedenen Steuerprojekte von Finanzminister Merz gestoppt werden, die alle nur das Ziel verfolgen, die Steuerbelastung von oben nach unten zu verschieben. Auch in den Kantonen müssen die Vorhaben, die hohen Einkommen weiter zu entlasten, ein Ende haben. Statt einer Schwächung braucht es auf allen Ebenen eine Verschärfung der Steuerprogression. Dazu gehört auch die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag.
</p><p>Gestoppt werden muss schliesslich die verfehlte Politik der Liberalisierung und Privatisierung des Service Public, die der Bevölkerung und den Beschäftigten nur Nachteile bringt. Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats zur Post zeigen, dass in seiner gegenwärtigen Zusammensetzung das überfällige Umdenken nach dem Fiasko der neoliberalen Ideologie noch nicht einmal eingesetzt hat. Eine Regierung aber, die, statt die Ursachen der gewaltigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu benennen, weiterhin die gescheiterten ideologischen Rezepte des Neoliberalismus verbreitet und umsetzt, ist Teil des Problems und nicht Teil der Lösung.
</p><h3>Soziale Gerechtigkeit&nbsp;</h3><p>Der 1. Mai ist der einzige säkulare Feiertag, der weltumspannend gefeiert wird. Vor 120 Jahren ins Leben gerufen von einer Bewegung armer Männer und Frauen erinnert er an die Würde der arbeitenden Menschen und an die Anliegen der sozialen Gerechtigkeit, die einer Zeit der schamlosen Bereicherung einerseits und grosser sozialer Not andererseits nicht weniger wichtig geworden sind. Die Geschichte zeigt, dass gerechte soziale und wirtschaftliche Verhältnisse entscheidend von der Stärke der Gewerkschaften abhängig sind. Das bedeutet gute Gesamtarbeitsverträge und leistungsfähige Sozialwerke, aber auch, dass die Schweiz mit einem wirksamen Kündigungsschutz gegen gewerkschaftsfeindliche Kündigungen endlich den Standard des internationalen Menschenrechtsschut­zes erreichen muss. Nach dem Scheitern des neoliberalen Systems braucht es jetzt neue Weichenstellungen zugunsten der sozialen Gerechtigkeit.</p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category><category>Finanzen und Steuerpolitik</category><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-298</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 16:02:00 +0200</pubDate><title>Es darf keinen Freipass wider alle sozialen Verpflichtungen geben</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/es-darf-keinen-freipass-wider-alle-sozialen-verpflichtungen-geben</link><description>Wer eine konkursite Firma erwirbt, übernimmt automatisch die verbleibenden Arbeit-nehmenden, die bestehenden Arbeitsverträge und die vor dem Übergang fällig gewordenen Forderungen der Arbeitnehmenden. Damit soll jetzt grösstenteils Schluss sein, wenn es nach dem Willen des EJPD ginge. Der SGB opponiert dieser Revision entschieden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) will das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) revidieren. Die Vorschläge zielen insbesondere auf das Sa­nierungsverfahren ab. Die Revision betrifft jedoch auch das Arbeitsvertragsrecht.
</p><p>Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist befremdet, dass in der derzeitigen tiefgreifenden wirtschaftlichen Rezession ein Revisionsvorhaben an die Hand genommen wird, das die Arbeitnehmerinteressen massiv missachtet. Bereits die geltenden Vor­schriften schützen die Arbeitnehmenden nur ungenügend, falls ihr Arbeitgeber insolvent wird. So fehlt etwa die Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen. Anders als die anderen Gläubiger sind die Arbeitnehmenden von Krise und Insolvenz ihres Arbeitgebers gleich doppelt betroffen: Zum einen ist ihnen als Gläubiger ihr rückständiger und zukünftiger Lohn gefährdet. Zum anderen droht der Verlust ihrer Arbeitsplätze. Dabei steht das wirt­schaftliche Auskommen auf dem Spiel. Letzterem Aspekt wurde bei der Ausarbeitung der Vorlage viel zu wenig Beachtung geschenkt.&nbsp;
</p><h3>Ansprüche einfach ausradiert&nbsp;</h3><p>Der SGB lehnt die Vorlage ab. Denn die Vorschläge zielen auf die Schwächung der Ar­beitnehmerpositionen ab. Laut Vorentwurf soll der automatische Übergang von Arbeits­verträgen bei Betriebsübernahme während der Nachlassstundung, im Rahmen eines Kon­kurses oder eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung ausgeschlossen werden. Wer eine konkursite Firma erwirbt, müsste somit die verbleibenden Mitarbeitenden nicht mehr übernehmen. Er könnte auch die Arbeitsbedingungen unverzüglich ändern. Ebenso soll die solidarische Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des Erwerbers für die For­derungen der Arbeitnehmenden, die vor dem Übergang fällig geworden sind, wegfallen. Der Erwerber müsste einzig für die Forderungen der übernommenen Arbeitnehmenden haften. Zudem sollen bei Sanierungen die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmenden ein­geschränkt werden. Fazit: Diese Änderungen ermöglichten dem Neu-Erwerber eine wahre Ausradierung der erworbenen Ansprüche der Arbeitnehmenden.&nbsp;
</p><h3>Rein ideologische Absicht</h3><p>Wie aber kommt das EJPD auf solche Vorschläge? Es „argumentiert“ damit, dass der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse Sanierungen behindere. Nur: die Be­hauptung, dass die Anwendung der bisherigen Bestimmungen (Art. 333 OR) Sanierungen erschwere oder gar verunmögliche, ist nicht einmal ansatzweise empirisch belegt. Hinge­gen ist das Ziel klar: Die Freiheit der Unternehmen soll stärker gewichtet werden. Sanie­rungen, die nur möglich sind, wenn vergangene Arbeitnehmerforderungen nicht bezahlt werden müssen, sind aber auch volkswirtschaftlich sehr problematisch. Denn sie belasten mittels Insolvenzentschädigung übermässig die Arbeitslosenversicherung und führen häu­fig zu erneuten Sanierungsfällen. Es ist stossend, wenn der Gesetzgeber solche wackeli­gen Sanierungen auch noch begünstigt.
</p><p>Im Übrigen bietet das flexible schweizerische Arbeitsvertragsrecht genügend Möglich­keiten für Anpassungen der Arbeitsverhältnisse beim Wechsel des Arbeitgebers. Die Pra­xis zeigt zudem, dass bei Betriebsübergängen Vereinbarungen zwischen altem und neuem Arbeitgeber sowie den Sozialpartnern durchaus üblich sind. Die Förderung von sozial­partnerschaftlichen Vereinbarungen ist denn auch der einzige konstruktive Lösungsan­satz, um Sanierungen zu begünstigen.</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-297</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 15:58:00 +0200</pubDate><title>Krise bekämpfen – Jobs und soziale Sicherheit!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/krise-bekaempfen-jobs-und-soziale-sicherheit</link><description>Aufruf des SGB zum 1. Mai 2009</description><content:encoded><![CDATA[<p>Wer hat die Krise verursacht? Die Abzocker, die immer mehr Profit um jeden Preis wollten. Wer badet sie aus? Die Menschen. Ospel und die anderen Spitzenspekulanten verlieren ihre Reputation, die Arbeitnehmenden ihre Jobs. Das darf nicht sein. Wir sagen klar Nein zu einer Krisenlösung auf dem Buckel der kleinen Leute! Arbeitgeber und Po­litik sind gefordert.
</p><p>Die Arbeitgeber haben mehrheitlich sehr gute Jahre hinter sich. Sie haben den Gewinn selber eingesteckt oder Reserven angelegt. Deshalb verfügen sie über Mittel, die Krise einzudämmen. Wir fordern:</p><ul><li>Jetzt keine Entlassungen! Notfalls soll Kurzarbeit möglich sein. Diese ist auf 24 Monate auszudehnen.</li></ul><ul><li>Eine Weiterbildungsoffensive! Jetzt, in Zeiten abnehmender Belastung, sollen die Unternehmen ihre Belegschaften weiterbilden und dabei von der öffentlichen Hand unterstützt werden. So startet man fit in die Nachkrisenzeit.</li></ul><ul><li>Bessere Löhne für alle und insbesondere bessere Mindestlöhne!&nbsp;</li></ul><ul><li>Genügend Lehrstellen für die Jugendlichen! Weiterbeschäftigung der Lehrabgän­ger/innen!</li></ul><p>Auch der Staat muss die Krise energisch bekämpfen. Wenn ein Flächenbrand droht, greift man nicht zum Gartenschlauch. Obama, Brown, sogar Sarkozy und Merkel richten mit grosser Kelle Konjunkturprogramme an - unsere bürgerliche Politik kleckert mit ein paar Projektchen. Das geht nicht! Wir fordern:</p><ul><li>Investitionsprogramme, die mindestens 5 Mia Franken umfassen! Der Staat hat der UBS grosszügig unter die Arme gegriffen. Nun muss er in Jobs investieren. Dieses Geld kommt nicht nur zurück, es fördert auch den längst fälligen ökologischen Umbau.</li></ul><ul><li>Die Kaufkraft ist zusätzlich zu stärken! Die Leistungen der Arbeitslosenversiche­rung sollen um 10 % erhöht, der Bezug auf 520 Tage verlängert werden. Gleichzei­tig sind neben höheren Löhnen die Krankenversicherungsprämien zu stabilisieren oder die Prämienverbilligung auszubauen. Die Kinderzulagen sind stark zu erhö­hen. So steuert man Kaufkraft dahin, wo sie am nötigsten ist – und am meisten wirkt: zu den mittleren und tiefen Einkommen. Die Merzschen Steuersenkungs­pläne dagegen entlasten die ohnehin gut Situierten. Solche Geschenke sind nicht nur ungerecht, sie verpuffen auch konjunkturell. Zudem dürfen jetzt keine Pensi­onskassen überstürzt saniert werden.</li></ul><p>Unabhängig des Preises, den die Menschen dafür bezahlen müssen, will die rechtsbür­gerliche Politik sozialpolitischen Abbau. Die Sozialabbauer gleichen jenen Zauberlehr­lingen, die vor dem schneereichsten Winter den Lawinenschutz verrotten lassen – oder gar beseitigen wollen! Auch das ist verkehrte Politik. Wir fordern:&nbsp;</p><ul><li>Nein zum Rentenklau in der Zweiten Säule: Wir bekämpfen die Senkung des Min­destumwandlungssatzes.&nbsp;</li></ul><ul><li>Eine Sicherung der IV: die SVP und der Gewerbeverband wollen die Finanzierung der IV weiter verschleppen – um dann unter dem Vorwand strangulierender Über­schul­dung zum Kahlschlag bei den Leistungen anzusetzen. Dem müssen wir einen di­cken Strich durch die Rechnung machen!</li></ul><ul><li>Kein Abbau bei der 11. AHV-Revision! Sonst werden wir dafür sorgen, dass sie erneut an der Urne scheitert.</li></ul><p>Wir löffeln die Suppe, die uns die Abzocker eingebrockt haben, nicht aus. Wir werden es nicht dulden, dass unter dem Vorwand der Krise die Gleichstellung der Geschlechter, die Lohngleichheit und mehr ausserfamiliäre Kinderbetreuung vernachlässigt werden. Jetzt die Anliegen der Beschäftigten zu berücksichtigen, führt zu mehr gesellschaftlichem Zu­sammenhalt, zu mehr Gerechtigkeit. Dafür kämpfen wir Gewerkschaften! Dafür lohnt sich zu kämpfen!&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeit</category><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-292</guid><pubDate>Mon, 27 Apr 2009 15:43:00 +0200</pubDate><title>Falsch - und krisenverstärkend</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/falsch-und-krisenverstaerkend</link><description>Nicht überraschend, aber dennoch falsch, hat der Bundesrat vor einigen Tagen in eige¬ner Kompetenz einen weiteren Post-Liberalisierungsschritt beschlossen. Auf Druck der interessierten Privatfirmen hat er gegen die bundeseigene Post gehandelt. Der Bundesrat nimmt so schlechtere Dienstleistungen und Lohndumping in Kauf, sät Unsicherheit -  und verstärkt die Krise, statt für Stabilität zu sorgen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Freisinnigen jubilieren und fantasieren von mehr Arbeitsplätzen, besseren Dienst­leistungen und tieferen Preisen. Sie haben nichts gelernt aus der Strommarktliberalisie­rung, die auch in der Schweiz schädliche Preisschübe ausgelöst hat. Sie blenden ebenso die ausländischen Erfahrungen mit der Postliberalisierung aus: Massives Lohndumping in Deutschland und Holland – mit Hungerlöhnen von 6 Euro pro Stunde und Kinderarbeit – oder die Preiserhöhung bei schlechteren Dienstleistungen für fast alle Kundenkategorien in Schweden. Auch bei der Postliberalisierung gilt die übliche Formel: Preise rauf, Löhne runter, Qualitätsabbau. Ein NZZ-Leserbrief beklagte vor wenigen Tagen die telefonische Unerreichbarkeit einer Poststellenleiterin in einem Dorf und meinte, dies sei wie einst im „real existierenden Sozialismus“. Nein, das sind die Zeichen des „real existierenden Libe­ralismus“ bei bisher tadellos funktionierenden öffentlichen Diensten. Das sind die „Früchte“ der politisch erzwungenen Konkurrenz auf Kosten effizienter flächendecken­der Netzinfrastrukturen.
</p><h3>Gegen die Privatisierung der Gewinne</h3><p>Deshalb ist der Widerstand der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) gegen den weite­ren Poststellen-Abbau so wichtig. Die Bevölkerung will einen funktionierenden Service public. Sie will ihre Poststellen in den Dörfern und die guten Arbeitsplätze erhalten. Es reicht, dass seit Beginn der Liberalisierungspolitik (1998) bereits 1500 Poststellen geop­fert worden sind. Jetzt plant die Post den Abbau weiterer 500 Büros. Innert 4 Wochen hat die GeKo über 40'000 Unterschriften dagegen gesammelt, und der Facebook-Freundes­kreis gegen den Postabbau wird täglich grösser. Dies zeigt, dass eine Totalliberalisierung der Post eine Referendumsabstimmung nicht überstehen dürfte.
</p><p>Die bundeseigene Post ist ein hochmoderner und gut aufgestellter öffentlicher Betrieb, der einen gesetzlichen Grundversorgungsauftrag im ganzen Land erfüllen muss und den­noch in den letzten Jahren Gewinne zwischen 800 und 900 Millionen Franken erwirt­schaften konnte. Genau darauf, auf die Privatisierung der öffentlichen Gewinne, hat es die private Konkurrenz abgesehen. Sie will der Post die Grundversorgung des ganzen Landes überlassen und in den Städten lukrative Dienste anbieten und dafür erst noch schlechtere Löhne bezahlen. Das ist inakzeptabel. Deshalb fordern die Gewerkschaften, dass mit der vom Bundesrat jetzt unnötig schnell beschlossenen Senkung des Briefmono­pols auf 50gr der vom Bundesrat ebenfalls verlangte Gesamtarbeitsvertrag für die ganze Branche endlich verhandelt und beschlossen wird.&nbsp;
</p><h3>Keine Hungerlöhne</h3><p>Die privaten Zustelldienste sind ein Tieflohnbereich. Die in den letzten Tagen angekün­digte Lohnsenkung von bis 20% bei der Zeitungsfrühzustellung zeigt, was bereits schlecht bezahlten Angestellten in der ganzen Branche droht. Wir dürfen hier keine Hun­gerlöhne akzeptieren. Wir müssen gerade jetzt in der Krise die Kaufkraft jener Lohnab­hängigen erhalten und verbessern, die schon wenig verdienen. Der SGB unterstützt des­halb die Gewerkschaften der Branche, die jetzt unverzüglich Verhandlungen verlangen.&nbsp;
</p><p>Das Lohndumping bei der Frühzustellung und der Poststellenabbau zeigen, wohin die Liberalisierungspolitik im Postbereich führt. Deshalb ist der gewerkschaftliche Wider­stand im Interesse der Angestellten und im Interesse der Bevölkerung und der Wirtschaft, die auf qualitativ einwandfreie Postdienste angewiesen sind, jetzt so wichtig.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-294</guid><pubDate>Thu, 23 Apr 2009 15:50:00 +0200</pubDate><title>Fortschritte bei Ferien, Mindestlöhnen und Vaterschaftsurlaub</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/fortschritte-bei-ferien-mindestloehnen-und-vaterschaftsurlaub</link><description>Die von den SGB-Gewerkschaften für 2009 ausgehandelten Lohnerhöhungen bewegen sich meist zwischen 2 und 3 Prozent. Massgeblich ist, zu welchem Zeitpunkt der jeweilige Abschluss besiegelt wurde. In den erneuerten GAV fallen an erster Stelle die häufigen Ferienverbesserungen auf. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Überblick des SGB über die Vertrags- und Lohnverhandlungen der abgeschlossenen Saison zeigt zum einen einige neue Gesamtarbeitsverträge: Zu ihnen zählt aus dem Bereich des SEV ein Rahmen-GAV Normalspurbahnen Schweiz mit unbestimmter Gültig­keit, ein GAV bei den Appenzeller Bahnen und ein GAV bei RailGourmio (Bahnverpfle­gung). Unter dem Stichwort „erneuerte Verträge“ fällt der bei Comedia umstrittene, dann aber mit Vier-Fünftel-Mehrheit deutlich akzeptierte GAV grafische Industrie ins Auge. Er bringt Fortschritte bei den vertraglichen Mindestlöhnen, aber Verschlechterungen bei den Nachtzulagen. Der Vertrag bei der Basler Chemie- und Pharmaindustrie (Unia) konnte mit einigen familienpolitischen Errungenschaften angereichert werden.
</p><h3>Baukonflikt</h3><p>Der ohne Zweifel härteste Vertragskonflikt spielte sich im Bauhauptgewerbe ab. Die Baumeister hatten den Landesmantelvertrag 2007 gekündigt, weil sie bei der Arbeits­zeit mehr Flexibilität und das unternehmerische Risiko auf die Arbeiter abwälzen woll­ten. Der neue GAV kam erst nach einer Streikwelle (Herbst 07), nach staatlicher Ver­mittlung und auch da erst im zweiten Anlauf im Frühling 08 zustande. Für Arbeitsausfall wegen schlechten Wetters, technischer Pannen oder Arbeitsmangels wurde eine für die Arbeitgeber praktikable und für die Arbeitnehmer transparente Lösung erzielt. Ohne derart grosse Konflikte brachte der vpod rund 20 GAV in den Bereichen Soziales, Pflege und Gesundheit, öffentlicher Nahverkehr, Energie und Bildung zu einem erneuerten Abschluss. Weiterhin im vertragslosen Zustand befindet sich die Presse in der Deutschschweiz und im Tessin. Die Verleger hatten den GAV 2004 gekündigt – sie wollten die Löhne nicht mehr auf dieser, sondern auf betrieblicher Ebene regeln, doch die Gewerk­schaften stellten sich quer.&nbsp;
</p><p>Im Überblick fällt auf, dass auffallend viele erneuerte Verträge Ferienverbesserungen enthalten. Vielerorts konnten auch die Mindestlöhne erhöht werden, zum Teil markant. Auch bei der Gleichstellung und der Familienverträglichkeit gab es Fortschritte, namentlich der Vaterschaftsurlaub wurde in verschiedenen Branchen verlängert.
</p><h3>Lohnverhandlungen&nbsp;</h3><p>Die Lohnabschlüsse spiegeln vorab den Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung: Was im November bereits unter Dach und Fach war, trägt meist eine 3 vor dem Komma – das gilt für die Mehrheit der baugewerblichen Abschlüsse, für weitere GAV aus der Industrie, aber auch für viele Dienstleistungen (Post, Swisscom, Coop, Migros und einige Kantone). Ab Dezember fielen die Abschlüsse deutlich tiefer aus – zum einen wegen der markant fallenden Teuerung, zum anderen wegen der psychologischen Auswirkungen der Finanz­krise. Der SGB rechnet für 2009 mit einem nominellen Lohnanstieg von gegen 3 % für die Bereiche mit Lohnverhandlungen. Bei stagnierenden Konsumentenpreisen stellt dies eine substanzielle Stärkung der Kaufkraft dar.&nbsp;
</p><p style="font-style: italic;">Das Dossier „Vertrags- und Lohnverhandlungen 2008/2009“ kann für 4 Franken beim SGB, info@sgb.ch, bestellt werden oder herunterladen von&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/downloads/dossier" target="_blank">www.sgb.ch/downloads/dossier</a></p>]]></content:encoded><category>Löhne und Vertragspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-302</guid><pubDate>Wed, 25 Mar 2009 16:12:00 +0100</pubDate><title>„Eigentlich ist die staatliche Rede von Konjunkturprogrammen reine Augenwische-rei…“</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/eigentlich-ist-die-staatliche-rede-von-konjunkturprogrammen-reine-augenwische-rei</link><description>Der SGB hat letzte Woche mit Nachdruck ein drittes Konjunkturprogramm gefordert. Es soll jetzt sofort vorbereitet werden. Wie rechtfertigt der SGB seine neuen und alten For-derungen? Interview mit Daniel Lampart, SGB-Chefökonom</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Neu und prominent fordert der SGB für ein drittes Konjunkturprogramm 10 % mehr Taggelder der Arbeitslosenversicherung und deren Verlängerung auf 520 Tage. Ist das nicht allzu generös, wo doch alle die Gürtel enger schnallen sollen?</p><p>DL: Die Schweizer Wirtschaft hängt im Moment nur noch am Konsum. Die Arbeitslo­sigkeit steigt. Das bedeutet künftig weniger Kaufkraft für die Menschen und dies wie­derum bedeutet weniger Konsum. Diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen. Wir müssen dies umso mehr als auch der Staat Kaufkraft abschöpfen will: durch die Erhö­hung der Krankenkassenprämien von 5 bis 10 %, durch erhöhte CO2-Abgaben, durch steigende Strompreise, durch Sanierungen von Pensionskassen. All dies ist Öl ins Feuer der Krise. Also braucht es Gegenmassnahmen. Mehr und länger Taggelder der Arbeitslo­senversicherung sowie mehr Prämienverbilligung sind die wichtigsten dieser Gegen­massnahmen. Zudem wirken sie auch sozial. Sie können verhindern, dass von Arbeitslo­sigkeit betroffene Familien sich plötzlich an die Sozialhilfe wenden müssen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Keine Angst vor Missbrauch? Wenn ich als Arbeitsloser neu 90 % Lohnersatz kriege, schwarz ein bisschen was arbeiten kann, dann hab ich mehr Geld und Freizeit als zuvor…</p><p>DL: Das ist total falsch. Arbeitslosigkeit ist hart. Niemand wählt sie freiwillig, in der Krise schon gar nicht. Zudem schauen die Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) den Arbeitslosen genau auf die Finger, ob und dass sie sich seriös bewerben.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Der SGB hält an seinen früher gestellten Forderungen nach einem Investitions­programm von mindestens 5 Mia Franken fest. Wieso ist dieses Programm so baulastig, wo doch der Bau bisher noch nicht eingebrochen ist und vor allem die Exportindustrie von der Krise betroffen ist?</p><p>DL: Eigentlich ist die staatliche Rede von Konjunkturprogrammen reine Augenwischerei. 2010 wird die öffentliche Hand, also Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherun­gen zusammen, die Wirtschaft nicht stabilisieren sondern destabilisieren, und zwar im Ausmass von 7 Mia Franken. So planen Kantone und Gemeinden Sparprogramme, statt ihre Ausgaben zu erhöhen, wie es eine aktive Krisenbekämpfung verlangte. Auch Bun­desrat Merz wird bald Sparpakete fordern, weil er wegen den Steuergeschenken und der falschen Berechnung der Schuldenbremse strukturelle Defizite ausweisen wird. Gespart wird vor allem bei den Investitionen, weil es da am leichtesten geht. Wenn wir jetzt also fordern, baureife Projekte vorzuziehen, dann haben wir bloss das Schlimmste verhindert. Zudem wird der Bau ab Mitte 2009 die schlechte Konjunktur zu spüren bekommen – das sowohl beim Wohnbau als auch beim Bau von Büros.
</p><p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Aber hilft das der Industrie?</p><p>DL: Bei Infrastrukturbauten sind auch Planer und Ingenieure gefordert, bei Gebäudesa­nierungen kommt auch das technische Gewerbe und damit in zweiter Linie die Industrie zum Zuge. Und schliesslich fordern wir auch ansehnliche Mittel für mehr Ausbildung im Bereich der ausserfamiliären Kinderbetreuung. Der Industrie dienen wir vor allem auch damit, dass wir für eine Abwertung des starken Frankens kämpfen. Eine solche Politik betreibt ja jetzt die Nationalbank. Aber sie ist dafür auf eine funktionierende Zusammen­arbeit mit anderen Ländern angewiesen. Alle anderen Länder stützen aber die Konjunktur und da­mit immer auch die Weltkonjunktur. Sie erwarten da auch von der Schweiz einen Beitrag. Wenn wir diesen leisten, dann können wir eher mit Hilfe von anderen Zentral­banken rechnen, wenn wir den starken Franken bekämpfen.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-299</guid><pubDate>Tue, 24 Mar 2009 16:03:00 +0100</pubDate><title>Fussball mit „Decent Work“ und sozialer Entwicklung verbinden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/fussball-mit-decent-work-und-sozialer-entwicklung-verbinden</link><description>Die BHI als “Internationaler Bund der Bau- und Holzarbeiter“ setzt sich weltweit für gerechte Arbeitsbedingungen ein. Im Hinblick auf die Fussball WM 2010 in Südafrika hat er die Kampagne „Fair Games – Fair Play“ lanciert. Hauptziel dieser Kampagne: menschenwürdige Arbeitsbedingungen auf den Baustellen der Stadien, Strassen und sonstigen Infrastrukturbauten, die für dieses grosse Fussballereignis entstehen.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntlich haben die Vorbereitungen der FIFA WM 2010 in Südafrika wirtschaftliche Dynamik ausgelöst und zu grossen Bauaktivitäten geführt. Auch in diesem Land wollen die Gewerkschaften faire Arbeitsbedingungen bei der Erstellung der WM-Infrastruktur. Dafür soll sich die FIFA im Rah­men ihrer Möglichkeiten einsetzen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten: zu tiefe Löhne, prekäre Arbeitsbedingungen und ungenügend eingehal­tene Arbeitsschutzbestimmungen sind verbreitet. Dank dieser gemeinsamen Kampagne<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;in Südafrika konn­ten die Gewerkschaften innerhalb von zwei Jahren</p><ul><li>den gewerkschaftlichen Organisierungsgrad auf den WM-Baustellen von 10 auf 35% erhöhen und&nbsp;</li></ul><ul><li>deutliche soziale Fortschritte erzielen, nicht nur im Lohnbereich (u.a. Erhöhung der Mindestlöhne bei Subunternehmen und der Spesenentschädigungen), sondern auch bezüglich Einhaltung der gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen und Verbesse­rungen der vertraglichen Abmachungen (wie die Einführung von Arbeitssicher­heitsbeauftragten).</li></ul><h3>Treffen mit FIFA-Präsident Blatter wirkt</h3><p>Am 11. März 2008 hat eine Delegation von Spitzenvertretern von NUM, BCAWU und SABAWO unter Leitung der BHI den FIFA-Präsidenten Josef Blatter in Zürich getroffen. In der Folge hat sich der mächtige Weltfussballverband klar positioniert: „Die FIFA ist sich ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung im Zusammenhang mit der WM 2010 in Südafrika bewusst und nimmt diese Verantwortung auch wahr. Die FIFA hat alles Interesse daran, dass die gesetzlichen Bestimmungen beim Bau der Stadien ein­gehalten werden und faire Arbeitsbedingungen auch für Bauarbeiter gelten“. Deshalb kann die BHI nunmehr die Stadien Soccer City (Johannesburg) sowie Green Point (Cape Town) und Moses Mabhida (Durban) in Begleitung des FIFA LOC inspizieren.
</p><p>Unsere Botschaft gegenüber der FIFA-Spitze war klar: Wenn sie legitimerweise Ansprü­che an die WM-Infrastruktur einfordert, verlangen wir unsererseits einen gerechten sozi­alen Standard für die Arbeitnehmenden, die diese Infrastruktur erst bauen und dann be­dienen. Und zwar in der täglichen Praxis am Arbeitsplatz, nicht nur auf geduldigem Pa­pier. Da, wo die Rechte der Arbeitnehmenden verletzt werden, ziehen wir die „Rote Karte“!&nbsp;
</p><h3>Ansteckender Erfolg</h3><p>Wir wollen mit unserer Kampagne „Fair Games – Fair Play!“ zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen und damit auch die Solidarität zwischen den Baugewerkschaften aus einem symbolträchtigen Land des Südens und aus Europa durch eine praktische Zusam­menarbeit festigen sowie die Arbeitsbedingungen schrittweise nach oben harmonisie­ren.
</p><p>Zur Halbzeit unserer Kampagne können wir schon jetzt auf beiden Ebenen von einer „Er­folgsstory“ sprechen. Natürlich steht unseren südafrikanischen Freunden die Herausfor­derung bevor, die erzielten Fortschritte nach Ende der WM-Bauarbeiten in einen nach­haltigen Prozess umzuwandeln. Das wird sicher nicht einfach sein. Aber die positive Dy­namik hat die BHI veranlasst, vor zwei Monaten eine neue, ähnli­che Kampagne im Hin­blick auf die UEFA EURO 2012 in Polen und der Ukraine zu lan­cieren. Und die brasilia­nischen BHI-Ver­bände überlegen sich ernsthaft, ein vergleichbares Projekt im Hinblick auf die FIFA WM 2014 auf die Beine zu stellen. „Best practices“ sind ansteckend – eine er­muti­gende Botschaft.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Kampagne beruht auf einer beispielhaften Kooperation zwischen der BHI und mehreren europäischen Bauge­werk­­schaften (darunter mit besonderem Engagement die schweizerischen und schwedischen Mitgliederver­bände) einer­seits, und den südafrikanischen Mitgliederverbänden NUM, BCAWU und SABAWO anderseits.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-303</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 16:13:00 +0100</pubDate><title>Und sie bewegt sich doch!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/und-sie-bewegt-sich-doch</link><description>Bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit ist die grundlegendste Forderung aller, die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern wollen. Spätestens seit der Delegiertenversammlung vom 3.11.2008 hat auch der SGB dieses Thema zuoberst auf seine Agenda gesetzt. Ein rascher Blick zeigt: Es bewegt sich einiges seither! </description><content:encoded><![CDATA[<p>Mit klarer Mehrheit hat der Nationalrat in der soeben zu Ende gegangenen Frühjahrsses­sion die Anstossfinanzierung für Kinderkrippen verlängert. Dank dieser Anstossfinanzie­rung, die seit Februar 2003 läuft, sind schweizweit gegen 24'000 neue Betreuungsplätze geschaffen worden. Es fehlen aber für rund 120'000 Kinder Betreuungsangebote, wie eine Bestandesaufnahme der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen (EKFF) im Februar 2009 ergeben hat. Der Ausbaubedarf ist also riesig, und es braucht bei der nächsten Anstossfinanzierung mehr Geld.&nbsp;
</p><h3>Investieren in Qualität, d.h. in Ausbildung</h3><p>Mit dem Ausbau muss aber auch die Qualität gesichert werden. Dazu braucht es ausrei­chend und genügend gut ausgebildetes Personal. Hier stehen die einzelnen Betreuungs­stätten in der Pflicht; sie sollen mehr Ausbildungsplätze anbieten. Der SGB fordert, dass den Betreuungsinstitutionen für jede abgeschlossene Ausbildung ein Beitrag verliehen wird. Das wäre ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Anstossfinanzierung soll also nicht nur verlängert sondern auch qualitativ erweitert werden. Der SGB hat diese Forde­rung auch in sein Programm wider die Krise aufgenommen. Die VPOD-Frauen ihrerseits haben Qualitätsrichtlinien für die Kindertagesbetreuung erarbeitet. Die im Februar 2009 erschienene Broschüre ist für alle Interessierten beim VPOD erhältlich und zeigt auf, dass Qualität nicht nur blutleere Forderung ist. Es braucht aber auch gesetzlich verankerte Qualitätskriterien. Die Revision der Pflegekinderverordnung – ein längst hängiges Ge­schäft – bietet dazu eine gute Möglichkeit. Mit einer in dieser Frühjahrssession einge­reichten Anfrage zum Stand dieser Revisionsarbeiten und dem Einbezug der Qualitäts­kriterien bleibt VPOD-Präsidentin Christine Goll auf gesetzgeberischer Ebene am Ball.
</p><h3>Regionale Vorstösse</h3><p>„La gauche genevoise“ lancierte am 20. Februar 2009 eine Volksinitiative. Damit will sie für vorschulpflichtige Kinder (petite enfance) einen Rechtsanspruch auf einen Betreu­ungsplatz in der kantonalen Verfassung verankern. In der Stadt Bern ist am 11. Novem­ber 2008 ein von der SP lanciertes entsprechendes Volksbegehren eingereicht worden. In Zürich wird noch dieses Jahr die vom Gewerkschaftsbund lancierte Volksinitiative „Ja zur Kinderbetreuung“ zur Abstimmung kommen. Auch sie fordert einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
</p><h3>Schritte nach vorn beim Mutter- und Vaterschaftsurlaub</h3><p>Zu den Forderungen der SGB-Gewerkschaften gehört auch die Weiterentwicklung des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft. Die beiden Nationalrätinnen und Gewerkschafterinnen Christine Goll und Franziska Teuscher (Co-Präsidentin SGB-Frauenkommission) reich­ten Vorstösse zu diesem Thema ein. Die VPOD-Präsidentin fordert darin einen schritt­weisen Ausbau des Erwerbsersatzes bei Mutterschaft von heute 14 auf 18 Wochen. Mit dem Vorstoss von Franziska Teuscher soll die Finanzierung über Erwerbsersatz geregelt werden in all den Fällen, in denen eine Lücke zwischen Niederkunft und Mutterschafts­urlaub entsteht. Dies ist wichtig für Frauen, deren Kind zum Beispiel nach der Geburt im Spital bleiben muss. Erfolgreich war auch die Mediengewerkschaft SSM im GAV mit der SRG. Väter bei der SRG haben nun 10 Tage Vaterschaftsurlaub.&nbsp;
</p><p>Und nicht zu vergessen: Der SGB-Frauenkongress vom 20./21. November 2009 wird ganz unter dem Thema Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit stehen und Gele­genheit bieten, Standpunkte zu diskutieren und (neue?) Forderungen zu stellen.</p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-301</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 16:10:00 +0100</pubDate><title>Gewerkschaft Kommunikation lanciert Gegenwehr</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/gewerkschaft-kommunikation-lanciert-gegenwehr</link><description>Teams der Gewerkschaft Kommunikation ziehen nach genauem Plan von Dorf zu Dorf, von Quartier zu Quartier. Ihre Botschaft: Auch Eure Poststelle ist bedroht, wehrt euch! Denn erneut hat die Post ein Virus gesät – das Poststellensterben soll weiter gehen. Aber da hat die Post die Rechnung ohne die Gewerkschaft gemacht.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Neu ist das Vorhaben der Post nicht. Im Gegenteil: Der gelbe Riese hat in den letzten 10 Jahren bereits 1500 Poststellen geschlossen. Eine gewerkschaftliche Volksinitiative zum Schutz der noch bestehenden Poststellen scheiterte im Herbst 2004 nur hauchdünn. Und nun kündigt die Post im Januar 09 an, weitere 500 Poststellen zu schliessen. Bei der Ge­werkschaft Kommunikation und den PöstlerInnen war sofort klar: Diesen Abbau be­kämpfen wir!&nbsp;&nbsp;Denn er bedeutet Verrat am Grundversorgungs- und Infrastruktur-Auftrag der Post. Es geht also nicht nur um den Erhalt guter Stellen, es geht auch darum, allen Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz die ganze Palette an Postleistungen anzubieten. So lautet der Grundversorgungs-Auftrag der Post, und er hat seine regionalpolitische Bedeutung und Berechtigung – auch im Zeitalter des Internets. Eine Post aber, die&nbsp;&nbsp;20&nbsp;% ihres Netzes schliesst und nicht oder nur ungenügend kompen­siert, erfüllt diesen Auftrag nicht mehr.&nbsp;
</p><h3>Die Post gehört uns. Also…</h3><p>„Die Post gehört der Bevölkerung. Deshalb muss die Bevölkerung die Postleitung zur Ordnung rufen!“ So der Appell der Gewerkschaft Kommunikation (GeKo). Um ihm Nachdruck zu verschaffen, besuchen ab dem 20. März bis Ende Mai 09 Equipen der Ge­werkschaft Kommunikation möglichst all jene Ortschaften, deren Poststelle gefährdet ist. „Die RegionalsekretärInnen, unterstützt durch aktive Gewerkschafter, haben die Touren festgelegt, damit wir möglichst in jedem bedrohten Ort während 1 bis 2 Stunden Aufklä­rung bieten können,“ sagt Fritz Gurtner, bei der GeKo für die Post zuständiger Sekretär.&nbsp;
</p><p>Die GeKo setzt aber nicht nur auf die Information und Mobilisierung vor Ort. Sie bringt jeweils eine Petition mit, die Unterstützungswillige auch im Internet unterzeichnen kön­nen. Informiert und kontaktiert werden auch die betroffenen Gemeinden; auch sie sollen reagieren und Widerstand anzeigen.</p>]]></content:encoded><category>Post</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-300</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 16:08:00 +0100</pubDate><title>Wer Missstände anprangert, soll besser geschützt werden</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-missstaende-anprangert-soll-besser-geschuetzt-werden</link><description>Christoph Meili, der skrupelloses UBS-Vorgehen im 2. Weltkrieg Jahrzehnte später der Öffentlichkeit zugänglich machte, ist einer. Oder – aktueller – jene Person, die befremdliches Handeln des Ex-Armeechefs Nef an die Öffentlichkeit durchsickern liess, ist einer: Ein „Whistleblower“, wie man sie auf Englisch nennt. Sie alle haben hohe Verdienste, indem sie Misstand denunzierten und öffentliche Korrektur ermöglichten. Und: gemeinsam ist ihnen, dass sie solch ehrenhaftes Verhalten mit einer Kündigung bezahlen mussten – oder dass ihnen eine solche droht. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Leider schützt das Schweizer Recht Personen, die Missstände innerhalb eines Betriebs der Öffentlichkeit zugänglich machen, nur sehr schwach. Solche Whistleblower müssen, obwohl sie die Moral auf ihrer Seite haben, oft mit einer Entlassung rechnen. Der Arbeit­geber beruft sich dabei auf Verletzung der Treuepflicht. Deshalb ist ein besserer Schutz der Whistleblower nötig, insbesondere ein besserer Schutz vor Kündigung. Wie nötig dies ist, zeigt auch der kürzliche Skandal in einem zürcherischen Pflegeheim. Wäre die Denunziation von Missstand besser geschützt, hätte eine pflegende Person vielleicht rechtzeitig reagiert; die Erniedrigung der alten und kranken Menschen hätte frühzeitig gestoppt werden können. Leider ist es aber so, dass Pflegende, die sich in diesem Sinn einsetzen, oft ihren Job verlieren und manchmal sogar auf eine schwarze Liste gesetzt werden, die eine Neuanstellung verhindert oder zumindest wesentlich erschwert. Im VPOD Waadt sind solche Fälle zuhauf bekannt.&nbsp;
</p><h3>Bundesrat auf der Bremse</h3><p>Mit der Annahme der Motion Gysin (SP/BL) wurde der Bundesrat beauftragt, Personen, welche strafbare Handlungen melden, wirksamer vor missbräuchlichen Entlassungen zu schützen. Das entspricht zudem internationalem Trend, von Obama verfolgt und mitge­prägt. Leider ist der Gesetzesentwurf der Schweizer Regierung zum Schutz von Whistleblowern sehr zahm. Der Bundesrat setzt auf „Vertragsfreiheit“. Whistleblower, denen gekündigt wird, sollen sich lediglich auf die gewöhnliche Prozedur im Falle von missbräuchlicher Kündigung berufen können (Art. 336ff OR). Diese Regelung – keine Annullierung der Kündigung, höchstens 6 Monatslöhne Entschädigung nach gewonne­nem Prozess - hat keinerlei abschreckende Wirkung. In der Praxis bedeutet sie eine durchschnittliche Entschädigung von 2 bis 3 Monatslöhnen. Die Kündigung kann nicht rückgängig gemacht werden – obwohl die Wahrung eines öffentlichen Interesses sie ver­ursacht hat. Kommt dazu, dass Whistleblower im Anschluss an die missbräuchliche Kün­digung in besonders prekärer Situation sind. Neue Arbeit im angestammten Bereich ist schwierig, weil meist nur ein schlechtes Arbeitszeugnis verfasst wird. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat ihrerseits in Folge einer Klage des Gewerkschaftsbundes gerügt, dass die Schweizer Bestimmungen gegen missbräuchliche Kündigung nur einen ungenügenden Schutz darstellten.&nbsp;
</p><p>Dieser schwache Schutz ist abschreckend – und trägt damit dazu bei, dass viele Arbeit­nehmende schweigen und wegsehen, wenn sie Misstand feststellen.
</p><h3>Kündigung rückgängig machen</h3><p>&nbsp;Für den SGB ist klar: Arbeitnehmende, die Missstände denunzieren, müssen besser gegen missbräuchliche Kündigung geschützt werden. Man kann sich hierbei etwa auf Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes stützen, das ermöglicht, missbräuchliche Kündigungen als nichtig zu erklären. Sogar der Bundesrat gesteht in den Erläuterungen der Vernehmlas­sung, dass ein solcher Schutz sehr wirksam wäre. Aber, dem Dogma der Vertragsfreiheit verfallen, vollzieht er den Schritt von der Erkenntnis zur Tat nicht. Dabei gilt für die Vertragsfreiheit ebenso wie für alle Freiheiten, dass sie durch öffentliches Interesse be­grenzt sein kann und muss. Wenn es gilt, eine Person, die&nbsp; Steuerbetrug denunziert hat, gegen Kündigung zu schützen, dann ist dieses öffentliche Interesse sicherlich gegeben</p>]]></content:encoded><category>Arbeitsrechte</category><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-296</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 15:55:00 +0100</pubDate><title>I’m busy</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/i-m-busy</link><description>Der literarische Beitrag zum 1. Mai 2009:</description><content:encoded><![CDATA[<p class="AbsatzkursivLead" style="font-style: italic;"><span lang="DE">„Ein Arbeiter ist für mich jener, der durch den Verlust seiner Arbeit in existentielle Schwierigkeiten gerät, jener, der ausschliesslich von seiner Arbeit lebt.“ – Peter Bichsel</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE"><br>&nbsp;Bisch du s?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Du bisch s.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Dèè wo mis huus saniert. Die wo mini wonig verziert. Dèè wo mis töffli repariert und näbebii mini müede muskle massiert.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Du häsch dich solidarisiert und gaasch für jobs uf d schtrass.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Wil du bisch s: dèè wo wäiss das er als erschte ggange wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Bin ich s?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ich bi s nöd.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ich bi dèè wo dini texschte schriibt. Die wo din sound und dini bilder komponiert. Dèè wo dini sätz is französische transfiriert und näbebii es schtükk inszeniert.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ich ha mich sälbschtändig gmacht und muess iez schtändig sälber luege. Ich schtaa uf de äigne bäi und bewusst uf tünnem iis. Ich bi andersch organisiert.&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Säge ‚informell’ und s mäischte susch uf änglisch.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Und ich bi s gliich: dèè wo wäiss das èr als erschte iigschparet wird.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Isch èr s?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Èr isch s nöd.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Èr isch de typ im aazug wo mini honorar verschpilt. Mis erschpaarts halbiert</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">und näbebii mis velo mit sim offroader taxiert.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Èr hät fasch nüüt richtig gmacht. Bi vilem sogar böös versäit.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Und gliich isch er s: dèè wo wäiss das èr als erschte wäg wird rationalisiert.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Sim mir si ali? D generation vom erschte mai. Vo de gwerkschafte. Und em</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">prole-</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">prole-</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">tariat?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Jo vilicht: regiert vom freie mèèrt. Gliich gmacht i der angscht und d angscht</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">macht alne bäi – haltet öis uf traab.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Isch èr s? Bisch du s?</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Nä näi ich bi s nöd.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">I’m busy.</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">I’m busy!</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Ich bi s sicher nöd –</span></p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">&nbsp;</span></p><p class="AbsatzkursivLead"><span lang="DE">(N.B.: Rechnung bitte innert 30 Tagen begleichen. Besten Dank für den Auftrag.)</span><span style="font-family:&quot;Arial&quot;,&quot;sans-serif&quot;">&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></p><p class="AbsatzkursivLead">&nbsp;</p><h3 class="Titelfettunterstr"><span lang="DE" style="font-size:10.0pt">Simon Froehling</span></h3><p class="Absatznormal"><span style="font-size:10.0pt" lang="DE">Geb. 1978, Doppelbürger Schweiz-Australien, lebt in Zürich. Gewinner des Elisabeth-Gerter-Preises 2008 für seine Kurzgeschichte „Frl. Anja abseits“ (ausgelobt von Pantograf, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB und dem Literaturhaus Basel). Für seine Stücke wurde er u.a. mit dem Dramatikerpreis der Schweizerischen Autorengesellschaft SSA und dem Publikumspreis der 2. St. Galler Autorentage ausgezeichnet. Im Juni 2009 im Schlachthaus Theater Bern und im Theater Winkelwiese in Zürich zu sehen: „und dunkel und hell“ von Ruth Schweikert und Simon Froehling (www.schlachthaus.ch / www.winkelwiese.ch).</span><span lang="DE">&nbsp;</span></p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-295</guid><pubDate>Mon, 23 Mar 2009 15:53:00 +0100</pubDate><title>Keine Mengenausweitung sondern Beitrag zum Kostensparen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/keine-mengenausweitung-sondern-beitrag-zum-kostensparen</link><description>Am 17. Mai stimmen wir über den Verfassungsartikel „Zukunft mit Komplementärmedizin“ ab. Der SGB empfiehlt ein Ja. Dieses Ja begründet im Folgenden Edith Graf-Litscher, SP-Nationalrätin aus dem Thurgau, profilierte Gesundheitspolitikerin, Mitglied im Pro-Komitee und SEV-Sekretärin.</description><content:encoded><![CDATA[<p>SGB-NL: Edith Graf, warum sollen wir am 17. Mai Ja stimmen zu diesem Verfassungs­artikel?
</p><p>EG: Als Gewerkschafter/innen setzen wir uns ja immer für die Schwächeren in der Gesellschaft ein. Bei der Komplementärmedizin geht es genau auch darum. Die Komplementärmedizin wird heute immer mehr an den Rand gedrängt, obwohl sie eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ist. Deshalb ist es gut, wenn die Verfassung bestimmt, dass sich Bund und Kantone im Rahmen ihrer Kompetenzen auch für die Komplementärmedi­zin einsetzen.
</p><p>Im Unterschied zur zurückgezogenen Volksinitiative ist nun aber der Gegenvorschlag, über den wir abstimmen, offen formuliert. Das Parlament hat freie Hand bei der Umset­zung. War es nicht ein Fehler, die Initiative zurückzuziehen?&nbsp;
</p><p>78 % der Parlamentarier/innen haben dem Gegenvorschlag zugestimmt. Was ist die Differenz zwischen diesem und der zurückgezogenen Volksinitiative? Gestrichen worden ist das Wort „umfassend“. Aber Bund und Kantone müssen bei einem Ja für die Berücksichtigung sorgen. Klar ist – wie bei so vielen Abstimmungen – dass die eigentliche Ar­beit erst nach der Abstimmung beginnt. Klar ist ebenso, dass wir uns in der parlamentari­schen Debatte für eine effiziente Umsetzung engagieren werden. Ich habe deshalb mit Ständerat Rolf Büttiker zusammen eine parlamentarische Gruppe „Komplementärmedi­zin“ gegründet. Sie wird sich dafür verwenden, dass die Verfassungsbestimmung gesetz­lich korrekt umgesetzt wird.
</p><p>Aber wenn viel Neues in die Grundversicherung kommt, dann gibt’s doch auch eine neue Kostenwelle?
</p><p>Ganz im Gegenteil. Ein Ja am 17. Mai wird helfen, Kosten zu sparen. Zentral ist, dass in die Grundversicherung nur jene 5 Methoden aufgenommen werden, die dies zuvor schon einmal waren. Kommt dazu, dass aus der Grundversicherung nur bezahlt wird, wenn die Behandlung durch Ärzt/innen mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Es handelt sich also nicht um eine Mengenausweitung, sondern darum, dass Patient und Arzt gemeinsam bestimmen, ob sie bei der Diagnose X eine herkömmliche oder eine komplementäre Methode anwenden wollen. Eine Auswertung aus dem Jahre 2004 – damals waren die 5 komplementären Methoden noch provisorisch in der Grundversicherung – hat ergeben, dass die Komplementärmedizin gerade mal 30 Rappen – ich wiederhole: 30 Rappen! – der Prämien ausgemacht hat. Wichtig ist: alles was von therapeutischer Seite angeboten wird, etwa Shiatsu oder Fussreflexzonenmassagen, fällt weiterhin in den Bereich der Zusatzversicherungen.&nbsp;
</p><p>Keine Parole gefasst hat der SGB zur zweiten eidgenössischen Vorlage, den biometri­schen Pässen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-311</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:47:00 +0100</pubDate><title>Beharrlichkeit führt zu einer neuen Etappe</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/detail/beharrlichkeit-fuehrt-zu-einer-neuen-etappe</link><description>Am 2. März 09 haben der Bundesrat und die Spitzen der Wirtschaftsverbände, darunter der SGB, den Lohngleichheitsdialog vereinbart. Hinter diesem Meilenstein in der Ge-schichte der Lohngleichstellung steht jahrelanger Einsatz, vor allem der Gewerkschaften. Ein Rückblick.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Gleichstellungsgesetz (GlG) ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten. Es soll die Durch­setzung des verfassungsmässigen Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit rea­lisieren und verbietet Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts im Erwerbsleben generell.
</p><p>Zehn Jahre später wird die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes umfassend evaluiert. Ergebnis Nr. 1: die Löhne der Frauen sind im Durchschnitt deutlich tiefer als jene der Männer. Der standardisierte monatliche Bruttolohn (Median) der Frauen im privaten Sektor beträgt 4875 Franken im Jahr 2006, jeder der Männer 6023 Franken. Dies ent­spricht einer Lohndifferenz von 19.1 Prozent. Ergebnis Nr. 2: der Lohnunterschied zwi­schen Frauen und Männern nimmt ab, jedoch nur langsam. 1994 betrug er 23.8 Prozent. Ergebnis Nr. 3: die Angst vor Kündigung und Exponierung stellt das grösste Hindernis für die Geltendmachung einer Diskriminierung dar. Das Gleichstellungsgesetz überlässt es den betroffenen Arbeitnehmerinnen gegen Diskriminierung vorzugehen.&nbsp;
</p><h3>Massnahmen sind nötig</h3><p>Aufgrund dieser Ergebnisse beschliesst der Bundesrat im Februar 2006, mögliche staatli­che Instrumente zur Durchsetzung der Lohngleichhheit näher zu prüfen. Beispielsweise könnten Behörden mit entsprechenden Kompetenzen eine systematische Kontrolle der Löhne in den Unternehmen durchführen. An einem von der Bundesverwaltung organi­sierten Gleichstellungs-Hearing im Herbst 2007, an welchem die Sozialpartner teilneh­men, wird man sich einig, dass im Bereich der Lohngleichheit Massnahmen im Hinblick auf eine Beschleunigung des Prozesses notwendig sind. Die Sozialpartner beschliessen, im Dialog gemeinsam nach Lösungen zu suchen, wie die Beseitigung von Lohnungleich­heiten pragmatisch vorangetrieben werden könnte.
</p><h3>Lohngleichheitsdialog startet</h3><p>Im Jahr 2008 treffen sich die Dachverbände der Arbeitnehmerorganisationen (Tra­vail.Suisse und Schweizersicher Gewerkschaftsbund) sowie der Arbeitgeberorganisatio­nen (Schweizerischer Gewerbeverband und Schweizerischer Arbeitgeberverband) unter der Leitung der Bundesverwaltung (Bundesamt für Justiz, Eidg. Büro für die Gleichstel­lung von Frau und Mann und Staatssekretariat für Wirtschaft) zu mehreren Sitzungen und schliessen eine Trägerschaftsvereinbarung ab. Mit dieser bekunden sie ihren Willen, die diskriminierenden Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männern möglichst rasch zu beseitigen. Die Arbeitgeberorganisationen wollen möglichst viele Unternehmen motivie­ren, ihre Löhne auf Lohndiskriminierung zu überprüfen und im Falle von Diskriminie­rungen Massnahmen zu deren raschen Beseitigung zu ergreifen. In Einzelvereinbarungen, die die jeweiligen Unternehmen mit Arbeitnehmerorganisationen bzw. gewählten Arbeit­nehmervertretungen abschliessen, werden die Modalitäten geregelt. Das Projekt dauert fünf Jahre. Nach zwei Jahren findet eine Zwischenevaluation statt.
</p><h3>Was ist zu tun – wie funktioniert es?</h3><p>Die Teilnahme am Projekt „Lohngleichheitsdialog“ ist für die Unternehmen freiwillig. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Einzelvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt durch das Unternehmen. Das Unternehmen schliesst mit einer Arbeitnehmerorganisation bzw. einer gewählten Arbeitnehmervertretung seines Betriebs eine Vereinbarung ab. Darin wird festgehalten, wie das Unternehmen seine Löhne überprüfen und welche Massnahmen in welchem Zeitraum es ergreifen wird, um allfällige Lohndiskriminierun­gen zu beseitigen. Für diesen Prozess stehen den Unternehmen eine ausführliche Doku­mentation sowie das kostenlose Selbsttestinstrument „Logib“ (Lohngleichheitsinstrument Bund) zur Verfügung. Zum Projekt gehört auch, dass jedes einzelne Unternehmen für die Durchführung einer Lohnüberprüfung immer eine sozialpartnerschaftlich zusammenge­setzte Begleitgruppe bilden muss. Für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden, für welche die Anwendung einer statistischen Methode in der Regel nicht möglich ist, wird ein Merkblatt erarbeitet. Dieses macht die kleinen und mittleren Unternehmen auf die Problematik der geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung aufmerksam und zeigt ihnen Möglichkeiten zur Überprüfung und Beseitigung derselben auf.
</p><p>Seitens der Arbeitnehmerorganisationen werden Christina Werder, Zentralsekretärin SGB, und Valérie Borioli, Travail.Suisse, im Steuerungsausschuss sowie Christine Mi­chel, Gleichstellungs- und Branchensekretärin Tertiär, Unia, im Projektteam vertreten sein.&nbsp;
</p><h3>Equal Pay Day und Internationaler Tag der Frau</h3><p>Fast schon symbolisch genau ist der Lohngleichheitsdialog vereinbart worden. Denn am 8. März findet der Internationale Tag der Frau, am 10. März der Equal Pay Day statt. Letzterer wird in vielen Ländern begangen, aber an jeweils anderem Tag: Je weiter vorne im Kalenderjahr dieser Tag liegt, umso mehr ist Lohndiskriminierung abgebaut. Am Equal Pay Day werden in allen grossen Schweizer Städten engagierte Gewerkschafts­frauen (und –männer) eine symbolische Einkaufstasche verteilen, die auf die unter­schiedlichen Löhne nach Geschlecht hinweisen. Auch für den 8. März werden Gewerk­schaften und Frauenorganisationen landauf landab spezielle Veranstaltungen organisie­ren. Ein Überblick ist ab 6.3.09 zu finden auf:&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a></p>]]></content:encoded><category>Gleichstellung von Mann und Frau</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-310</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:45:00 +0100</pubDate><title>Entsendung ohne Kontrolle von Dumping als des Pudels Kern</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/entsendung-ohne-kontrolle-von-dumping-als-des-pudels-kern</link><description>Die Personenfreizügigkeit zwischen den europäischen Staaten ohne wirkungsvolle flankierende Massnahmen führt kurz oder lang zu sozialen Protesten. Die aktuellen sich häufenden wilden Streiks in Grossbritannien zeigen dies deutlich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Den Start der Proteste bot ein Neubauvorhaben der Öl-Raffinerie in North Killingholme (Lindsey Oil Refinery). Die Inhaberin der Anlage, der Treibstoffproduzent Total, vergab den Auftrag nach einer Ausschreibung an eine italienische Baufirma. Diese hat vor, den Bau mit 300 italienischen und portugiesischen Arbeitskräften auszuführen.&nbsp;
</p><p>Die Stammbelegschaft der Raffinerie begann am 28. Januar ihre Protestaktionen mit ei­nem Schlagwort, das vor eineinhalb Jahren der - damals gerade ins Amt gekommene - Premierminister Brown im Munde geführt hatte. „Britische Jobs für britische Arbeiter", hatte Brown auf dem ersten Labour-Jahresparteitag ausgerufen. Die Streikenden fordern, dass die Bauarbeiten von einheimischen Arbeitnehmenden ausgeführt werden müssen. Es gebe genügend qualifizierte Arbeitskräfte vor Ort, die auf Arbeit angewiesen seien. Die wilden Streiks weiteten sich auf rund 20 andere Raffinerien und Kraftwerke aus, in denen Tätigkeiten ebenfalls an ausländische Firmen vergeben werden; 3000 Arbeitnehmer streikten.&nbsp;
</p><p>Nach Verhandlungen mit den Gewerkschaften Unite und GMB (Britain's General Union) wurde der Streik der Lindsey Oil Refinery am 4. Februar beendet. Die Streikenden stimmten einer Vereinbarung zu, welche nebst der Entsendung der italienischen Arbeit­nehmenden die Schaffung von zusätzlichen 100 Stellen für einheimische Arbeitnehmen­de beinhaltet. Weitere Streiks und Protestaktionen sind jedoch landesweit angekündigt.
</p><h3>Entsendung ohne flankierende Massnahmen</h3><p>Die Proteste richten sich gegen die in Grossbritannien verbreitete private oder öffentliche Vergabe von Grossaufträgen an ausländische Firmen und die Entsendung von ausländi­schen Arbeitnehmenden. Der anfängliche Slogan „British Jobs for British people“ wurde von den Gewerkschaften entschärft und in „Fair access to jobs“ umgewandelt. Anders als in der Schweiz, wo sich die Gewerkschaften für die Einhaltung der ortsüblichen schwei­zerischen Arbeitsbedingungen auch bei Entsendungen einsetzen, fokussieren sich die britischen Gewerkschaften auf die Reduktion der Entsendungen. Kern des Problems ist jedoch auch in Grossbritannien das Lohn- und Sozialdumping, das von Entsendungen ausgeht.
</p><p>Der Grund des Streiks der Lindsey Oil Refinery liegt letztlich bei den schlechteren Ar­beitsbedingungen, welche bei der italienischen Baufirma vorherrschen. Obschon der To­tal-Konzern als Auftraggeber auch von seinen Sub-Unternehmen die Einhaltung des am Arbeitsort geltenden einschlägigen Gesamtarbeitsvertrages vertraglich verlangt, zeigen die Nachforschungen der Gewerkschaften, dass die italienische Baufirma sich nicht an den GAV hielt. Zum einen lag keine Transparenz bezüglich ausbezahlter Löhne vor, zum anderen unterschritt die italienische Firma bei den Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Entschädigungen das Schutzniveau des GAV. Die Umgehung des am Arbeitsort gelten­den GAV erfolgte im Einklang mit dem Gesetz. Nicht allgemeinverbindlich erklärte GAV - wie im Fall der Lindsey Oil Refinery - müssen bei Entsendung laut der EU-Ent­senderichtlinie und der Rechtsprechung nicht zwingend eingehalten werden. Da Gross­britannien auch kein Kontrollsystem bei Entsendungen kennt, beruht jede Überprüfung der Arbeitsbedingungen der entsandten Arbeitnehmenden auf Beobachtungen, Aussagen oder Vermutungen. Eine Situation, welche zur Ohnmacht der Gewerkschaften beiträgt und das Klima aufheizt.&nbsp;
</p><h3>Rechtsaussen wittert Morgenluft</h3><p>Die Streiks erfolgten wild, wurden aber häufig von Vertrauensleuten der Gewerkschaften initiiert bzw. mitgetragen. Die gewerkschaftsfeindlichen Regulierungen aus der Thatcher-Ära - die immer noch in Kraft sind - verbieten es den Gewerkschaften, solche spontane Streikbewegungen zu unterstützen. Die Gewerkschaften mussten die Rolle der Mediato­ren übernehmen und Vereinbarungen über die Streitbeilegung aushandeln. Gleichzeitig versuchte die Gewerkschaft Unite, die nationalistischen Töne der Streikbewegung einzu­dämmen. Denn dank dem Slogan „British jobs for British people“ war auch bald die rechtsextreme British National Party (BNP) zur Stelle. Die BNP versucht die Streikbe­wegung auf ihre Seite zu ziehen, was ihr teilweise auch gelingt. Die viel beachtete Inter­netplattform der Supporter www.britishwildcats.com wird von der BNP unterstützt.&nbsp;
</p><p>Die linken Kleinparteien sind in dieser Frage gespalten. Einige unterstützen die Streiks, andere verurteilen diese als rassistische Bewegungen.
</p><p>Die regierende Labour Partei hat anfangs noch Verständnis für die Anliegen der Strei­kenden gezeigt. Sie hat sich aber im Verlauf der Protestaktionen scharf dagegen geäus­sert. Wirtschaftsminister Peter Mandelson beklagte, dass die Streikenden Rassenhass schürten. Gordon Brown bezeichnete die wilden Streiks als ungerechtfertigt und kontra­produktiv. Diese Äusserungen - befürchten die Gewerkschaften - führten dazu, dass sich die britische Arbeiterklasse noch stärker von der Labour Partei ab- und der BNP zu­wende.&nbsp;
</p><h3>Gewerkschaften reagieren</h3><p>Die Gewerkschaft Unite hat einen Drei-Punkte-Plan ausgearbeitet, wie die Eskalation&nbsp; behoben werden kann:</p><ul><li>Es braucht Vereinbarungen, welche den einheimischen Arbeitnehmenden Zugang zu Jobs bei Vergabe an ausländische Firmen garantieren.</li></ul><ul><li>Nötig sind vertiefende Untersuchungen über die Vergabepraxis. Bei öffentlichen Ver­gaben ist die öffentliche Hand verpflichtet, Sozialstandards einzuhalten.</li></ul><ul><li>Die europäische Rechtsprechung, welche das Sozial- und Lohndumping begünstigt, muss rückgängig gemacht werden.&nbsp;</li></ul><p>Zum Letzteren hat Unite eine Kampagne lanciert, die eine Petition einschliesst.
</p><p>Unklar ist, wie die Gewerkschaft ihren Slogan „Fair Access to jobs“ umsetzen will. Letztlich kann diese Forderung nur umgesetzt werden, wenn für einheimische wie für entsandte Arbeitnehmende die gleichen Arbeitsbedingungen des Leistungsortes gelten. Denn für einheimische Arbeitnehmende wäre eine Anstellung nach den Arbeitsbedingun­gen des Herkunftslandes der Entsandten kaum ein „Fair Access“. Die Frage, wer Zugang zu Arbeit hat, darf nicht im Vordergrund stehen - denn damit ist Fremdenfeindlichkeit vorprogrammiert. Die Frage muss lauten: Zu welchen Bedingungen soll der Zugang zur Arbeit garantiert sein.&nbsp;
</p><p>Diese Logik haben die schweizerischen Gewerkschaften bei der Ausarbeitung der flan­kierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit verfolgt. Sie sind mit ihr, einem ei­gentlichen politischen Exportgut, gut gefahren.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-309</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:40:00 +0100</pubDate><title>Die Leistungskürzer werden sich warm anziehen müssen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/die-leistungskuerzer-werden-sich-warm-anziehen-muessen</link><description>Wenn der Leistungsabbau bei jungen Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen durchkommt, ist das Referendum sicher. Zum Zeitpunkt einer Referendumsabstimmung werden in der Schweiz mehr als 200&#039;000 Personen arbeitslos sein. Die bürgerlichen Parteien werden sich warm anziehen müssen. Ein unsozialer Leistungsabbau mitten in einer Krise, das ist für sie eine schwierige Ausgangslage, um die Abstimmung zu gewinnen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Im kommenden Jahr werden die Schulden der ALV wegen der Krise ein Niveau erreichen, bei dem der Bundesrat die Beiträge erhöhen und das Solidaritätsprozent muss. So steht es in Art. 90c des geltenden Gesetzes. Der Bundesrat kann die Beiträge um maximal 0.5 Lohnprozente erhöhen. Mit einer Erhöhung in diesem Masse wäre die ALV saniert, ohne dass eine Revision mit Leistungskürzungen erforderlich ist. Diese Regelung wird das Referendum beflügeln.&nbsp;
</p><p>Um die Verschlechterung der Konjunktur und die drohende Zunahme der Arbeitslosig­keit zu bekämpfen, braucht es konjunkturstützende Massnahmen. Das ist klar. Das Par­lament muss in der ausserordentlichen Session von kommender Woche dem Paket von 700 Mio. Fr. zustimmen. Doch diese Ankurbelung allein reicht nicht aus. Die höhere Arbeitslosigkeit und die für 2010 drohenden Prämienerhöhungen bei den Krankenkassen werden Kaufkraft bei den Haushalten wegfressen. Resultat: der Konsum wird schrumpfen - wenn keine Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft beschlossen werden. Bei einem Anteil von rund 60 Prozent am BIP hätte ein Konsumeinbruch gravierende Auswirkun­gen auf die gesamte Konjunktur in der Schweiz. Weiter braucht es ein Investitionspro­gramm für ökologischen Umbau und bessere Kinderbetreuung.&nbsp;&nbsp;
</p><p>Als Kriterium für eine dritte Stufe bei den Konjunkturprogrammen hat der Bundesrat eine weitere Verschlechterung der Konjunktur vorgegeben. Angesichts der verdüsterten Aus­sichten ist dieses Kriterium erfüllt.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Arbeitslosenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-307</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:20:00 +0100</pubDate><title>Erneut Gelegenheit verpasst, aber neue Tür spaltbreit offen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/erneut-gelegenheit-verpasst-aber-neue-tuer-spaltbreit-offen</link><description>Es schien auf gutem Weg: das Anliegen, die soziale Sicherheit der Kunstschaffenden zu verbessern. Im Plenum des Nationalrats aber haben nun die Freisinnigen eine Kehrtwen-dung vollzogen. Gleichzeitig öffnete Bundesrat Couchepin eine Tür. Wie weit, wie lang? Das wird sich weisen. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Ein harter bürgerlicher Kern, gebildet von FDP und SVP, hat in der Beratung des Kultur­förderungsgesetzes zugeschlagen. Er hat eine von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) vorgeschlagene Motion verworfen, welche die soziale Si­cherheit der Kunstschaffenden verbessern wollte. Dies obwohl allgemein bekannt ist, dass deren Lage besorgniserregend ist. Denn viele Kunstschaffende verfügen nur über eine lückenhafte berufliche Vorsorge; weil sie mal als Angestellte, dann wieder als Selb­ständige oder als Scheinselbständige arbeiten und weil sie immer wieder Phasen von Ar­beitslosigkeit kennen. All dies hindert sie daran, die Beiträge an die Sozialversicherun­gen, vor allem an die 2. Säule, zu entrichten. Diese Lücken machen sich vor allem dann bemerkbar, wenn die Kunstschaffenden das Rentenalter erreichen oder invalid werden. Dann sichern ihnen oft nur Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe das Überleben.&nbsp;
</p><p>Die nationalrätliche WBK hatte dieses Problem erkannt. Sie wollte es aber nicht im Kul­turförderungsgesetz regeln, das sich ihrer Meinung nach auf das kulturelle Schaffen kon­zentrieren sollte. Deshalb verabschiedete die Kommission mit klarer Mehrheit eine Mo­tion. Sie sollte den Bundesrat zwingen, für die soziale Sicherheit von Personen in atypi­schen Berufssituationen, und damit vor allem auch von künstlerisch Tätigen, Massnah­men zu ergreifen. Der Bundesrat hatte sich bis anhin immer geweigert, hier etwas zu un­ternehmen, obwohl die gesetzlichen Grundlagen vorhanden sind. In der Plenumsdiskus­sion vom 2. März haben sich nun die Radikalen, die früher dieser Motion gegenüber günstig gestimmt waren, um 180 Grad gedreht. Dies nach einer Intervention von Bundes­rat Couchepin, der zugab, das Problem in seiner ganzen Tragweite nunmehr zur Kenntnis zu nehmen. Deswegen habe er das Bundesamt für Sozialversicherungen aufgefordert, mit dem SGB und mit Swissculture (dem Dachverband der kulturellen Vereinigungen) zu­sammen Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Hoffnung ist damit noch vorhanden, wenn der Bundesrat das Dossier nun wirklich engagiert und rasch anpackt. Und sonst wird die kleine Kammer als Zweitrat dafür zu sorgen haben, dass die Förderung der Kultur nicht die Kulturschaffenden ausblendet.</p>]]></content:encoded><category>Sozialpolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-305</guid><pubDate>Wed, 04 Mar 2009 16:17:00 +0100</pubDate><title>Die Kündigung von Marisa Pralong muss zurückgenommen werden!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-kuendigung-von-marisa-pralong-muss-zurueckgenommen-werden</link><description>Am 18.2.09 hat Marisa Pralong, Verkäuferin in einem Genfer Warenhaus, die Kündigung erhalten. Marisa Pralong ist gleichzeitig Gewerkschaftsvertreterin in den paritätischen GAV-Kommissionen des Genfer Detailhandel. Ihre „Missetat“: Sie hatte in der „Tribune de Genève“ namens der Beschäftigten die Arbeitsbedingungen während des Weihnachts-verkaufs kritisiert. – Unia und SGB fordern die Rücknahme dieser missbräuchlichen Kündigung, die auch einen Angriff auf die gewerkschaftliche Betätigung darstellt. Das Vorgehen des Patrons verstösst gegen international bindendes Recht. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Das Koalitionsrecht, das heisst das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und auf gewerkschaftliche Betätigung, gehört wie das Verbot der Kinder- und der Zwangsarbeit zum fundamentalen Kern der Arbeitsrechte. Diese gelten weltweit unabhängig davon, ob sie von den Staaten anerkannt werden oder nicht. Die Schweiz ist Sitzstaat der Internatio­nalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie hat die Koalitionsfreiheit sowohl in der Verfassung (Art. 28 BV) wie auch durch die von der ihr ratifizierten internationalen Konventionen anerkannt. Für die Schweiz gelten die UNO-Menschenrechtspakte und die Europäische Menschenrechtskonvention genauso wie die Übereinkommen 87 und 98 der ILO. Alle diese Regelwerke gewährleisten das Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Be­tätigung.&nbsp;
</p><p>Auf dem Hintergrund dieser Rechtslage verstösst die Kündigung der Gewerkschaftsdele­gierten Marisa Pralong wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung gegen elementare Grundrechte, die in jeder Demokratie gewährleistet sein müssen. Sie berührt deshalb nicht nur die individuellen Interessen von Marisa Pralong. Sie ist gleichzeitig ein flag­ranter Angriff auf das Recht der gewerkschaftlichen Betätigung. Und ein Angriff auf die Gewerkschaften und die Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlechthin, die zum Schutz ihrer Arbeitsbedingungen auf Gewerkschaften angewiesen sind. Die Kündigung von Marisa Pralong muss deshalb zurückgenommen werden.
</p><p>Diese Forderung gilt auch dann, und erst recht, wenn der Kündigungsschutz für Gewerk­schaftsdelegierte im schweizerischen Gesetzesrecht, dem OR, nur ungenügend ausges­taltet ist. Die Grundrechte – und damit die Koalitionsfreiheit – sind auch dann gültig, wenn das OR keinen ausreichenden Kündigungsschutz vorsieht, der in diesen Fällen nur die Aufhebung der grundrechtswidrigen Kündigung bedeuten kann. Weil das interne schweizerische Arbeitsrecht den Schutz gegen antigewerkschaftliche Kündigungen nicht gewährleistet, hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund im Jahre 2003 zum ersten Mal in seiner Geschichte beim Ausschuss für Vereinigungsfreiheit der ILO eine Klage einge­reicht. Im November 2006 hiess der Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, bei gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen einen Kündigungsschutz zu gewährleis­ten, der analog zu Kündigungen wegen Geschlechtsdiskriminierung die Aufhebung der Kündigung und die Wiedereinstellung vorsieht. Die weiteren Folgen dieser Klage sind nach wie vor offen.&nbsp;
</p><p>Sollte die grundrechtswidrige Kündigung von Marisa Pralong nicht zurückgenommen werden, so werden wir nicht zögern, diesen neuen Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit dem Ausschuss für Vereinigungsfreiheit zu unterbreiten. Wer wie die schweizerischen Behörden behauptet, dass gewerkschaftsfeindliche Kündigungen in der Schweiz kein praktisches Problem seien, wird sich dann eines Besseren belehren lassen müssen. Dies wird umso besser möglich sein, als die ILO (und dessen Ausschuss für Vereinigungsfrei­heit) ja in Genf tagt.&nbsp;
</p><p>Die antigewerkschaftliche Kündigung von Marisa Pralong fällt in eine Zeit, in der nun endlich auch in den USA eingesehen worden ist, dass die systematische Degradierung der Arbeitsrechte (und der Löhne), die auf die Schwächung der Gewerkschaften zurückzu­führen ist, nicht nur sozial, sondern auch volkswirtschaftlich mörderisch ist. Zum Wahl­programm von Obama, der deshalb von Walmart millionenschwer bekämpft worden ist, gehörte die Verabschiedung des „Employee Free Choice Act“ (EFCA). Wenn in der Schweiz ein Konzern glaubt, er könne die gewerkschaftlichen Grundrechte so mit Füssen treten, wie es jetzt mit Marisa Pralong geschehen ist, hat er sich gewaltig getäuscht.</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftsrechte</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-308</guid><pubDate>Thu, 19 Feb 2009 16:20:00 +0100</pubDate><title>10&#039;000 neue Lehrstellen wider die Krise</title><link>https://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/detail/10000-neue-lehrstellen-wider-die-krise</link><description>Die SGB-Jugendkommission schlägt Alarm. In den nächsten Monaten dürfte die Arbeitslosigkeit der Jugendlichen stark ansteigen. Deshalb sollen 10&#039;000 neue Ausbildungsplätze, vor allem Lehrstellen, geschaffen werden.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz einiger Lichtblicke in den zwei letzten Jahren ist die Lehrstellenlage immer nochprekär. Denn immer noch sind rund 20'000 Jugendliche in Zwischenlösungen. Angesichtsder Gefahr, dass in den nächsten Monaten die Jugendarbeitslosigkeit markant zunehmenkönnte, verlangt deshalb die SGB-Jugendkommission 10'000 neue Lehrstellen, notfallsauch vollzeit-schulische. SGB-Zentralsekretär Jean Christophe Schwaab appelliert nichtnur an die Unternehmen sondern auch an die Behörden: „Insbesondere zu verbessern sinddie aktive Suche nach Lehrstellen (die sog. Klinkenputzerei), die Schaffung von Ausbildungsverbündenund die spezielle Unterstützung von schulschwächeren Jugendlichen.“Dabei sollen die kantonalen Berufsbildungsfonds helfen, die es bis heute in GE, FR, NE,VS, JU und ZH, bald auch in VD, gibt.
</p><h3>Nicht falsch sparen</h3><p>Des Weiteren fordert die SGB-Jugendkommission keine Spareinschnitte in Bildungsbudgets.Das betrifft Ausbildungsplätze in öffentlichen postobligatorischen Schulen, Unterstützungsprogrammezur Schaffung von mehr Lehrstellen und Hilfsmassnahmen für dieJugendlichen selbst, aber ebenso die arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) für Jugendlichemit einem postobligatorischen Abschluss. Denn dank der AMM finden Jugendliche,die nach der Lehre arbeitslos geworden sind, in der Regel rasch wieder eine Stelle. Deshalb fordert die SGB-Jugendkommission, dass der Bundesrat die Kostenreduktionbei den AMM für Jugendliche wieder zurücknehmen muss.
</p><h3>Qualität sichern</h3><p>Die SGB-Jugendkommission fordert aber auch bei den dringend neu zu schaffendenLehrstellen einen qualitativ hoch stehenden Standart. Jugendliche kurzzeitig einfach nurzu beschäftigen, ohne ihnen gleichzeitig das Rüstzeug für eine berufliche Entwicklungmitzugeben, führe in die Sackgasse. Dass diese Befürchtung alles andere als grundlos ist,zeigen Umfragen der Unia. Diese belegen ein Malaise, das über die Ausbildungsqualitäthinausgeht und die allgemeine Wertschätzung der Lehrlinge umfasst. So sind etwa 52Prozent der Lehrlinge mit ihrem Lohn unzufrieden. Einer weiteren Lehrlingsbefragungder Unia aus Genf zufolge klagen 38 Prozent aller Lehrlinge gewisser Branchen übergesundheitliche Beeinträchtigungen infolge atypischer Arbeitszeiten.
</p><h3>Weitere Ergebnisse der Unia-Lehrlingsumfrage</h3><p>Die Unzufriedenheit steigt mit der Dauer der Lehre an: 55 Prozent Unzufriedene im 3. und über 60 Prozent im 4. Lehrjahr.</p><ul><li>64 Prozent der Lehrlinge erhalten einen 13. Monatslohn. Diese sind tendenziel lmit dem Lehrlingslohn zufriedener als die andern.</li></ul><ul><li>Verpflegung wird von 46 Prozent, Transport von 42 Prozent und Schulmaterialvon 19 Prozent der Jugendlichen als belastender Ausgabeposten genannt.</li></ul><ul><li>65 Prozent der Lehrbetriebe beteiligen sich nicht an Schulmaterial und Transportkosten.7 Prozent tragen Transport- und Schulmaterialkosten vollumfänglich, 27 Prozent teilweise.</li></ul>]]></content:encoded><category>Bildung &amp; Jugend</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-304</guid><pubDate>Tue, 10 Feb 2009 16:15:00 +0100</pubDate><title>Massive Abfuhr für Privatisierung</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/massive-abfuhr-fuer-privatisierung</link><description>Kommentar von Rolf Zimmermann</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am letzten Abstimmungswochenende gab es ausser zur EU-Personenfreizügigkeit auf kantonaler oder lokaler auch andere erfreuliche Resultate. Das mit 84,3% massive Nein zum Teil-Verkauf der städtischen Energie Thun AG hat landesweite Bedeutung. Es wi­derspiegelt die generelle Skepsis der Bevölkerung gegenüber der Privatisierung öffentli­cher Versorgungen. Für die Bundesebene heisst dies „Hände weg vom Swisscom-Ver­kauf!“ oder „Keine Postprivatisierung!“ – der Bundesrat soll entsprechende Pläne verges­sen.
</p><p>Wie an den meisten Orten, wo über den Verkauf öffentlicher Betriebe abgestimmt wer­den konnte, haben auch die Thuner Bürgerinnen und Bürger einen solchen abgelehnt. Das Referendum dagegen ist von den Gewerkschaften und der SP Thun ergriffen worden. In Rekordzeit waren weit mehr als die nötigen Unterschriften gesammelt worden. In Thun ist die Energie Thun AG ausser für die Strom- auch für die Gas- und Wasserversorgung zuständig. Mit dem Verkauf von 49% der Aktien an die Bernische Kraftwerke AG (BKW) hätte sich der Thuner Versorgungsbetrieb auch betrieblich von der BKW abhän­gig gemacht. Vergleiche zeigten, dass um über 40% höhere Preise drohten. Die BKW hatte es, wie in analogen Fällen, auch in Thun auf das Netz und die günstigen 20% Thu­ner Eigenproduktion abgesehen.
</p><p>Wo liegt das Problem mit der BKW? Zwar gehört sie mehrheitlich dem Kanton Bern, handelt aber seit Jahrzehnten weitgehend unabhängig von politischen Vorgaben. Trotz Aktienmehrheit besetzt die Regierung nur 2 von 11 Verwaltungsräten. Die BKW-Kon­zern-Strategie und das Management richten sich nicht nach der kantonalen Energiepolitik aus. Im Gegensatz zu den städtischen Versorgungsbetrieben fehlt jede demokratische Kontrolle. Heute gehören 20% der BKW dem deutschen Energie-Riesen E.On, der immer mehr Einfluss auf Handel und Produktion nehmen will.&nbsp;
</p><p>Wäre dies anders, könnte durchaus über demokratisch kontrollierbare und regionalpoli­tisch sinnvolle Fusionen öffentlicher Betriebe diskutiert werden. Aber Verkäufe, wie sie das Volk in Thun jetzt wuchtig verworfen hat, führen dazu, dass über existenziell zentrale Dienstleistungen nicht mehr vor Ort, sondern weit weg in Berlin oder New York ent­schieden wird. Das wollen wir nicht. Denn die Strombarone wollen sukzessive noch selb­ständige städtische Werke aufkaufen. Deshalb ist es wichtig, dass dagegen auch andern­orts Referenden ergriffen werden. Meist werden die Verkäufe mit Schuldensanierungen begründet. Aber in der Regel sind die jährlichen städtischen Gewinnanteile höher als die mit einem Verkauf gesparten Schuldzinsen. Dies galt auch in Thun. Das deutliche Nein zeigt, dass betriebliche sowie versorgungs- und finanzpolitische Gründe den gewerk­schaftlichen Widerstand gegen solche Verkäufe rechtfertigen, und dass Widerstand vom Volk erwartet wird. Thun soll deshalb nicht das letzte Beispiel sein.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-306</guid><pubDate>Mon, 09 Feb 2009 16:19:00 +0100</pubDate><title>Die flankierenden Massnahmen konsequent umsetzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/die-flankierenden-massnahmen-konsequent-umsetzen</link><description>Kommentar von Paul Rechsteiner, SGB-Präsident</description><content:encoded><![CDATA[<p>Der Urnengang vom 8. Februar 2009 stand unter dem Eindruck der mit grosser Heftig­keit einsetzenden Wirtschaftskrise. Dies war ein grosser Unterschied zu den beiden vo­rangegangenen Urnengängen zu den Bilateralen in den Jahren 2000 und 2005, die jeweils im Aufschwung stattgefunden hatten. Das klare Ja zu den Bilateralen zeigt, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Sicherung der Arbeitsplätze stabile aussenwirt­schaftliche Beziehungen&nbsp; mit der EU als mit Abstand wichtigstem Handelspartner nicht aufs Spiel setzen wollten. Das war auch der Standpunkt der Gewerkschaften.&nbsp;
</p><p>Eine entscheidende Voraussetzung für das klare Ja waren erneut die flankierenden Mass­nahmen zum Schutz der Löhne. Ein sich öffnender Arbeitsmarkt birgt Risiken. Diese Risiken können aber bekämpft werden. Deshalb war es so wichtig, dass es den Gewerk­schaften gelungen ist, mit den flankierenden Massnahmen das Prinzip durchzusetzen, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen.&nbsp; Diese Schutzmassnahmen sind auf Druck der Gewerkschaften im Zusammenhang mit der neuen Abstimmungsvor­lage noch verstärkt worden, vor allem durch die Aufstockung der Kontrollen und durch die versprochene Umsetzung von Mindestlohnvorschriften in prekären Bereichen wie der Temporärbranche und den Dienstleistungen in Haushalten. Es ist gerade in der wirt­schaftlich schwierigen Periode, die vor uns steht, entscheidend, dass die Schutzmassnah­men konsequent vollzogen werden. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die bilateralen Verträge mit der EU ein Erfolgsmodell bleiben. Die Bundesbehörden stehen hier genauso in der Pflicht wie die kantonalen tripartiten Kommissionen.&nbsp;
</p><p>Ebenso wichtig ist es, dass jetzt eine Politik gegen die Krise aufgegleist wird, die diesen Namen verdient. Zwar trifft es zu, dass die Krise noch massiv verschärft worden wäre, wenn die Bilateralen abgelehnt worden wären. Das Ja kann nun&nbsp; keine Ausrede dafür sein, jetzt nicht alle nötigen und möglichen Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslo­sigkeit getroffen werden. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat vor kurzem ein Massnahmenpaket in der Grössenordnung von einem Prozent des BIP vorgelegt, nach­dem die bisher angekündigten und vorbereiteten Massnahmen des Bundes bei weitem nicht genügen. Dieses Paket gegen die Krise ist nun das Gebot der Stunde; das&nbsp; klare Ja zu den Bilateralen ist dafür eine gute Vorgabe.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-317</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:59:00 +0100</pubDate><title>Sichere Versorgung – garantierte Mitsprache – gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/sichere-versorgung-garantierte-mitsprache-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Allianz von Gewerkschaften und Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat Mitte Januar 09 das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) lanciert. Das Mo¬dell stellt die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sicher, garantiert die Mitsprache der einzelnen und dämpft gleichzeitig die Kosten – und wird deshalb die künftige Gesund-heitspolitik prägen. Interview mit Christine Goll, SGB-Vizepräsidentin</description><content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: bold;">SGB-NL: Christine Goll, was ist PGS? Welche Probleme soll und kann es lösen?</p><p>CG: Das Modell Persönliche Gesundheitsstelle (PGS) sichert der ganzen Bevölkerung den Zugang zu einer qualitativ hoch stehenden medizinischen Versorgung. Gleichzeitig sichert es eine bessere Koordination der Behandlung und trägt zur Kostenlenkung im Gesundheitswesen bei. Die PGS wird von der versicherten Person frei gewählt; die PGS kann einE HausärztIn, ein Ambulatorium, ein ärztlich geleitetes Netzwerk, eine Kinder­arztpraxis oder in klar definierten Fällen auch eine Spezialpraxis sein.
</p><p style="font-weight: bold;">Vor 14 Tagen habt Ihr das Modell lanciert. Hat es in einer der zahlreichen Baustellen der Gesundheitspolitik bereits Eingang gefunden – oder mindestens eine offene Tür?</p><p>Für uns, dieses Bündnis aus Gewerkschaften und Verbänden aus dem Bereich Pflege und Versorgung, ist es wichtig, dass wir jetzt eine breite Diskussion auslösen über dieses Mo­dell. Im Parlament wird dafür ein Antrag sorgen, den ich bereits eingereicht habe. Kon­kret: bei den Reformpaketen managed care und Vertragsfreiheit, die immer noch in der parlamentarischen Beratung stehen, wird unser Modell erstmals in die Debatten einflies­sen.&nbsp;
</p><p style="font-weight: bold;">Was sind denn da die Konfliktlinien?</p><p>Die Krankenkassen möchten die alleinige Macht über das Gesundheitswesen. Das kommt für uns nicht in Frage. Wir möchten, dass die öffentlich-demokratische Kontrolle beibe­halten wird. Mit PGS ist dies gesichert. Deshalb ist es für uns so wichtig, das Modell durchzubringen.
</p><p style="font-weight: bold;">Gibt es Anzeichen dafür, dass das Modell über die Allianz, die es jetzt propagiert, hinaus Akzeptanz findet?</p><p>Die Trägerschaft für unser Modell ist bereits heute erfreulich breit. Wir werden uns aber bemühen, auch andere unterstützende Organisationen zu finden. Was dabei vor allem zuversichtlich stimmt: Unser Modell entspricht dem Mehrheitsentscheid der Schweizer Bevölkerung vom 1. Juni 2008. Damals sagte das Volk klar Nein zum Kassendiktat und zur Zweiklassenmedizin. Das Volk will also Modelle, die weiterhin die freie Arztwahl und den Kassen keine unbeschränkte Macht ermöglichen, sowie imstande sind, die jähr­lich steigenden Kosten zu dämpfen.</p>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-316</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:58:00 +0100</pubDate><title>Verantwortungsloser Bundesrat</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verantwortungsloser-bundesrat</link><description>Neue Episode aus dem Trauerspiel um die IV: Der Bundesrat hat die von ihm auf den 17. Mai 2009 angesetzte Abstimmung über die Verfassungsänderung zur temporären Anhe-bung der Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der IV nach zwei Wochen wieder abgesagt und auf den September 2009 verschoben. Um dem Parlament „die Gelegenheit zu geben, eine andere, aber gleichwertige oder noch bessere Vorlage“ auszuarbeiten. Aber ohne diesem einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Invalidenversicherung ist der Prügelknabe der schweizerischen Politik. Fast seit es sie gibt, ist sie chronisch unterfinanziert. Nach einer Beitragserhöhung (durch Umwid­mung von EO-Beitragspromillen) in den 90-er Jahren und zweimaligem Kapitaltransfer von der EO zur IV türmten sich die jährlichen Defizite wieder zu grossen Schulden auf. Eigentlich ist die IV ja gar keine teure Versicherung. Es hätte gereicht, die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber rechtzeitig etwas zu erhöhen, um Ausgaben und Ein­nahmen wieder ins Lot zu bringen. Ruth Dreifuss hatte denn auch vergeblich versucht, im Bundesrat Vorlagen zur IV-Finanzierung durchzubringen. Eine Verfassungsänderung über eine zweckgebundene MWSt-Erhöhung für die AHV und IV ist 2004 abgelehnt worden, weil sich die bürgerlichen Politiker plötzlich in die Büsche geschlagen hatten, statt für die Vorlage einzustehen…&nbsp;
</p><h3>Zusatzfinanzierung verschlampt</h3><p>Aus den IV-Defiziten sind unterdessen Schulden von ca. 13 Milliarden Franken gewor­den. Das Perfide dabei: Die Defizite müssen von der AHV vorfinanziert werden, und die Schulden stehen als „IV-Verlustvortrag“ in der AHV-Rechnung. Im Klartext: Die IV verbrennt das Geld der AHV. Jahr für Jahr. Die organisierte Verantwortungslosigkeit ging weiter: Die dringend nötige Zusatzfinanzierung wurde von der Parlamentsmehrheit weiter vertrödelt. Nach langen Jahren hat sich das Parlament endlich auf eine Vorlage geeinigt: Eine auf sieben Jahre befristete Anhebung der MWSt um 0.4 %, kombiniert mit der Schaffung eines separaten IV-Fonds und dem Transfer von 5 Milliarden von der AHV zur IV als Starthilfe. Ohne Entschuldung, aber mit einer Schuldzinszahlung durch den Bund. Eine MWSt-Erhöhung ist eine Verfassungsänderung und braucht das Doppelte Mehr von Volk und Ständen. Eine hohe Hürde, wie das Parlament wusste. Diese MWSt-Erhöhung sollte nach dem Willen des Parlaments im Januar 2010 in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit der Abstimmung bis Mai 2009 gewartet.&nbsp;
</p><h3>Wirtschaftskrise? Angst vor der SVP? Führungsschwäche!</h3><p>Eine MWSt-Erhöhung am Anfang einer Rezession ist sicher nicht ideal. Aber: dass ein­mal ein Abschwung kommen würde, war klar, wenn auch nicht, wann er kommen würde. Weil sicher war, dass einer kommen würde, hat der SGB immer eine rasche Einführung der IV- und der ALV-Zusatzfinanzierung gefordert, was das Parlament leider nicht beher­zigt hat. Nach Ansetzung der Abstimmung machten sich Economiesuisse-Vertreter für deren Verschiebung stark. Ausser der SVP, die ohnehin gegen mehr Geld für die IV ist und wider besseres Wissen behauptet, man könne die IV mit Einsparungen sanieren, wa­ren alle Bundesratsparteien dagegen. Doch der Bundesrat hat nun in einem präzedenzlo­sen Vorgehen die Abstimmung verschoben. Schiss vor der SVP? Schiss vor dem Volk? Dass sich das Parlament innert wenigen Wochen auf eine gute Alternative einigen kön­nen wird, ist kaum wahrscheinlich. Einen Ausgleich durch eine temporäre Senkung der MWSt für den Bund, was auf eine für die Konsumenten neutrale übung und eine Mehr­belastung des Bundeshaushaltes hinauslaufen würde, hat der Bundesrat selbst abgelehnt.&nbsp;
</p><h3>„Hidden agenda“ AHV-Ausplünderung stoppen</h3><p>Der Bundesrat hat grosse Verwirrung geschaffen. Er nimmt auch in Kauf, dass der müh­sam gebastelte Minimalkompromiss wieder auseinanderfällt, die Zusatzfinanzierung für die IV weiter auf die lange Bank geschoben und die AHV weiter geplündert wird. Was auch immer nun im Parlament diskutiert wird: Ob mit oder ohne Ausgleich durch tiefere Bundeseinnahmen, die Zusatzfinanzierung für die IV muss rasch her und darf nicht mehr weiter hinausgezögert werden. Es darf kein weiterer AHV-Franken mehr verbraten wer­den!</p>]]></content:encoded><category>Invalidenversicherung</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-315</guid><pubDate>Wed, 04 Feb 2009 16:56:00 +0100</pubDate><title>Verordnung ist gesetzeswidrig!</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/verordnung-ist-gesetzeswidrig</link><description>Vor einigen Jahren hat der Bundesrat überraschend mit Verordnungsbestimmungen die vom Gesetz vorgeschriebene Beteiligung an den Überschüssen der Lebensversicherer in eine Beteiligung der Lebensversicherer an den Gesamteinnahmen verwandelt. Diese Verordnungsbestimmungen, die den Versicherern ein Recht auf bis zu 10 % aller Ge-samteinnahmen verschaffen, haben damals (fast) alle vor den Kopf gestossen. Dass diese Empörung gerechtfertigt ist, beweist nun eine juristische Masterarbeit. Sie kommt zum klaren Schluss: Die bundesrätliche Verordnung ist illegal.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Man erinnere sich: Eine Delegation von (später schändlich gestolperten) Swisslife-Chefs hat im Jahr 2002 den Bundesrat dazu gebracht, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge fast über Nacht zu senken. Dieses Ereignis hat dazu geführt, dass die öffent­lichkeit erstmals Kenntnis genommen hat von einem Skandal, der unter den Namen „Rentenklau“ in die Geschichte eingegangen ist. Die Lebensversicherer mussten nieman­dem Rechenschaft ablegen und haben Jahr für Jahr riesige Summen aus der beruflichen Vorsorge abgeführt. Möglich war das dank eines gesetzlichen Monopols, dank dem Feh­len von entsprechenden Vorschriften und dem Laxismus der Aufsichtsbehörden. Danach wurde in hartem parlamentarischen Ringen eine Gesetzesbestimmung eingeführt, die diesem Rentenklau mit der sogenannten „legal quote“ ein Ende setzen sollte. Die Vorsor­genehmer (hier: die mit Rückversicherungsverträgen an Versicherer gebundenen Vor­sorgeeinrichtungen) sollten 90 % der überschüsse erhalten. Was mit überschüssen ge­meint ist, war damals allen klar: Nämlich das, was&nbsp;<i>übrigbleibt</i>, wenn man von den Ein­nahmen alle Ausgaben abzieht.&nbsp;
</p><h3>„Überschüsse“ über Nacht vom Bundesrat uminterpretiert</h3><p>Riesig waren die überraschung und die Enttäuschung, als die bundesrätliche Verordnung, welche diese Gesetzesbestimmung präzisieren sollte, alles auf den Kopf stellte. Als über­schüsse galten nun plötzlich und unlogischerweise die Gesamteinnahmen (oder, leichter verständlich, der Gesamtumsatz). Davon sollten die Vorsorgenehmer mindestens 90 % erhalten – was nichts anderes bedeutet, als dass die Versicherer bis zu 10 % aller Ge­samteinnahmen (Prämien, Kapitalerträge, technische Gewinne) für sich behalten dürfen. Oder, in den Worten der Gesetzesverdreher: Massgebend war nun die „Bruttomethode“ statt der ursprünglich gewollten „Nettomethode“. Der Unterschied zwischen den beiden Methoden beträgt mehrere hundert Millionen bis über eine Milliarde Franken pro Jahr – Geld, das letztlich den Versicherten fehlt. Ihre Renten fallen entsprechend kleiner aus. Kommt dazu, dass das wenige Geld, das den Vorsorgeeinrichtungen nach der bundesrät­lichen Berechnungsmethode überhaupt noch zusteht, ihnen nur zu einem geringen Teil auch ausbezahlt wird. Der grösste Teil wird in einem Fonds parkiert, aus dem die Versi­cherer sich wiederum bedienen können (siehe Beitrag im SGB-Newsletter 16/08). Dass an den abstrusen Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und der Auf­sichtsverordnung (AVO; früher in einer Vorgängerverordnung geregelt) etwas nicht stimmen konnte, war rasch klar. Von der gewählten Methode war im Laufe der Arbeiten zur VAG-Bestimmung nie die Rede ge­wesen. Alle Versuche, diese abstruse Berechnungsmethode auf parlamentarischem Wege zu ändern, waren jedoch erfolglos. Der von Versicherungsvertretern unterwanderte Bun­desrat und das Bundesamt der Privatversicherer (heute: Finma) blieben hart. Die armen Versicherer würden pleite gehen, war ihre Begründung. Die Lobbyisten der Privatasseku­ranz verwendeten einen Teil der den Versicherten vorenthaltenen Gelder für grosszügige Aktionen gegenüber Parteien und Parlamentariern. Infolgedessen kam keine parlamenta­rische Mehrheit zustande, um den vom Bundesrat abgesegneten Raubzug zu verhindern.
</p><h3>Bundesrat: Gesetzesbruch!</h3><p>Franco Saccone von der Universität Genf hat seine Masterarbeit diesem Thema gewid­met. Er hat in einer handwerklich hervorragenden Arbeit<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;untersucht, ob die Verordnungs­bestimmungen gesetzeskonform sind oder nicht. Er ist nach allen Regeln der Kunst vorgegangen und hat die jeder Juristin und jedem Juristen geläufigen, vom Bun­desgericht x-fach bestätigten Auslegungsmethoden angewandt. Er kommt zum Schluss: Egal, welche Auslegungsmethode man anwendet, die in der Verordnung verwendete „Bruttomethode“ ist in jedem Fall illegal. Der Bundesrat hat das Gesetz nicht eingehal­ten. Er hätte sich an die vom Parlament gewollte und im Gesetz auch sprachlich eindeutig verankerte Nettomethode halten müssen. Nur Überschüsse sind überschüsse –&nbsp; Gesamt­einnahmen sind Gesamteinnahmen, nicht überschüsse!
</p><h3>Ist Gerichtsurteil nötig oder gibt der Bundesrat nach?</h3><p>Was bedeutet dies nun konkret? Um den fortgesetzten, milliardenschweren Rentenklau der Versicherer und des Bundesrats nun endlich zu beenden, gibt es zwei Wege: Der eine besteht darin, dass eine konkret betroffene Vorsorgeeinrichtung die entsprechende Le­bensversicherungsgesellschaft einklagt und dabei geltend macht, dass die Verordnungs­bestimmungen, auf welche sich diese bei der Berechnung der überschuss-verteilung stützt, gesetzeswidrig sind. In diesem Fall geht der Milliarden-Raubzug vermutlich bis zu einem Bundesgerichtsurteil weiter, dauert also noch während einigen Jahren an. Der zweite, schnellere, besteht darin, dass der Bundesrat die Blamage vermeidet und die Ver­ordnung korrigiert. Das wäre seine Pflicht, denn der Bundesrat muss geltende Bundesge­setze einhalten. Das wäre im Interesse der Versicherten und „das Mindeste“ – die Versi­cherten sind schon so lang ausgeplündert worden, dass nun endlich ein Ende sein muss. Der Bundesrat hat es nun also in der Hand, seine Ehre zu retten!
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Zusammenfassung publiziert in der SZS, Schweizerische Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 1/2009, unter dem Titel: „Participation aux excédents en matière de prévoyance professionelle: légalité de la méthode de calcul basée sur le rendement?“</p>]]></content:encoded><category>Berufliche Vorsorge</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-314</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2009 16:55:00 +0100</pubDate><title>Neue Worte – alte Praxis</title><link>https://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/detail/neue-worte-alte-praxis</link><description>Weil jene Politik, die die UBS gerettet hat, weiterhin zulassen will, was die Bank in den Ruin getrieben hat, nämlich Boni, weil Boni aber zurecht in Verruf geraten sind, greift man in die sprachliche Trickkiste und kreiert den „variablen Lohnbestandteil“. Durch-sichtig.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Trotz Staatsrettung hat die UBS beschlossen, ihre Bonus-Zahlungen in gewohnter Manier auszurichten. Das führt bei jeder normal denkenden Person zu Entrüstungsstürmen. Bun­desrat, der Präsident der Nationalbank und die Finanzmarktaufsicht rechtfertigen hinge­gen die Ausschüttung von 2 Milliarden für Bonus-Zahlungen. So führt etwa Bundesrätin Leuthard am WEF aus: «Das finde ich OK», denn wie es ausschaue, handle es sich nicht nur um Boni, sondern zum Beispiel um den 13. Monatslohn, der unter den variablen Lohnkosten figuriere.
</p><p>Und so erfasst das (bürgerliche) Land eine neue Sprachmode: „Boni“ werden als schlecht und verwerflich gebrandmarkt, während „variable Lohnbestandteile“ gebilligt, ja sogar von Jean-Pierre Roth verteidigt werden. Denn: „Leistungen müssen honoriert werden.“
</p><h3>UBS-Praxis: weiterhin undurchsichtig</h3><p>Mag sein, dass das Lohnsystem der UBS so intransparent wie ihre strukturierten Produkte ist und nun auch hier niemand mehr durchblickt. Aber die plumpe Rechtfertigungsstrate­gie des Bundesrates und Konsorten ist Etikettenschwindel. Wieder einmal wird alter Wein in neuen Schläuchen aufgetischt.
</p><p>„Bonus“ ist ein schillernder Begriff, der in rechtlicher Hinsicht nicht klar definiert ist. Er ist der variable Lohnanteil par excellence, denn der Bonus kann alles sein, was mit Ar­beitsentgelt zu tun hat und nicht Festlohn ist. Ein Bonus kann die frühere Gratifikation sein, die Leistungsprämie oder die Gewinnbeteiligung. Ein 13. Monatslohn ist aber kein Bonus. Denn der 13. Monatslohn gehört, wenn er vereinbart ist, zum Fixlohn. Die 2 Mil­liarden der UBS werden denn auch nicht für den 13. Monatslohn aufgewendet, sondern weiterhin für undurchsichtige variable Entschädigungen.
</p><p>Der Bonus kann als Lohnbestandteil vorkommen. Lohnbestandteil ist der Bonus, wenn er objektiv berechenbar ist. Das heisst, dass der Bonus zwingend geschuldet ist, wenn eine objektive Leistung vorliegt – z.B. ein Gewinn erzielt oder eine bestimmte Leistung er­bracht worden ist. Die Krux liegt hier bei der Bewertung der so genannten objektiven Leistung...
</p><h3>Immer anfällig auf Klüngeleien</h3><p>Über die Höhe des Bonus ist damit noch nichts gesagt. Diese kann klar definiert sein (z.B. 1 Monatslohn) oder aber im Ermessen des Arbeitgebers liegen. Das Letztere dürfte häufig der Fall sein. Denn der Arbeitgeber will bei den Bonuszahlungen möglichst flexi­bel sein. Er möchte sich vorbehalten, nicht alle seine Angestellten gleich zu behandeln, um einige Angestellte besonderes vergolden zu dürfen. Ein Bonussystem fällt nicht vom Himmel. Es wird von der Geschäftsleitung ausgearbeitet und abgesegnet. Dabei ist klar, dass die Nahestehenden besonders kassieren dürfen - Leistung hin oder her. So mutieren Bonussysteme zur simplen Selbstbedienung.&nbsp;
</p><p>Die Probleme bei der Bewertung der Leistung und bei der Bemessung des variablen An­teils kommen nicht nur bei Bonuszahlungen vor. Variable Entschädigungen sind immer anfällig für undurchsichtiges Gutdünken und Klüngeleien. Da nützen auch ausgefeilte Bemessungskriterien wenig.&nbsp;
</p><h3>Fixlohn als Lösung</h3><p>Indem die Retter der UBS Bonuszahlungen in variable Lohnbestandteile umbenennen und diese weiterhin rechtfertigen, lassen sie bei der Lohnpolitik der Finanzbranche alles beim Alten. Die Lösung liegt nicht bei neuen Formen von variablen Lohnbestandteilen - die Anreizwirkung führt nicht zu mehr Leistung, sondern zu gefährlichem Risikoverhal­ten. Die Lösung liegt im Fixlohn. Das gilt für staatlich gestützte Unternehmen wie die UBS und auch für alle anderen Unternehmen der Finanzbranche. Falls die Katze das Mausen nicht lassen kann und weiterhin variable Entschädigungen in Millionenhöhe aus­richten will, dann müssen solche Auszahlungen mindestens gewinnsteuerpflichtig wer­den.</p>]]></content:encoded><category>Wirtschaft</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-313</guid><pubDate>Tue, 03 Feb 2009 16:54:00 +0100</pubDate><title>Ja sagen, Menschen schützen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/ja-sagen-menschen-schuetzen</link><description>Wir können es drehen und wenden wie wir wollen: ohne bilaterale Abkommen wird der wirtschaftliche Einbruch in der Schweiz nur noch grösser. Deshalb ist es wichtig, am 8. Februar Ja zu sagen zu Weiterführung und Erweiterung der Personenfreizügigkeit.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Ob man es will oder nicht: bricht die Schweiz die Personenfreizügigkeit mit der EU ab, dann fallen auch die restlichen bilateralen Abkommen. Eine Exportnation, mitten in der EU, kann sich ungeordnete Beziehungen mit diesem ihrem Handelspartner Nr. 1 nicht leisten. Solche wären wirtschaftlich schlicht eine Selbstkastration. In einem Moment, wo uns ohnehin die Wellen der internationalen (Finanz)Krise erreichen, auch noch eine sta­bilisierende Ordnung leichtfertig aufs Spiel zu setzen: es wäre gar selbstmörderisch.
</p><p>Der SGB sagt nicht naiv ja zur Zukunft der Personenfreizügigkeit. Der SGB hat eine Li­nie. Sie begegnet den Gefahren, die durchaus mit der Personenfreizügigkeit verbunden sein können. Seit dem Beginn des Bilateralismus ist der SGB diese Linie gefahren. Und er wird sie weiter fahren. Die Linie ist in der „Philosophie“ der flankierenden Massnah­men ausgedrückt: Personenfreizügigkeit ja, aber nicht auf Kosten der hierzulande Be­schäftigten. Oder auf Massnahmen umgelegt: Wo Patrons schlitzohrig ein neues Arbeits­angebot aus Europa dazu nützen wollen, die hiesigen Löhne und Arbeitsbedingungen zu drücken, da soll ihnen eine Barriere errichtet werden.&nbsp;
</p><p>Dazu hat der SGB flankierende Massnahmen entwickelt. In diesem konkreten Schutz hat der SGB einiges erreicht – weiteres steht an. Wer die in den letzten Jahren errungenen Erfolge – leichtere Allgemeinverbindlicherklärung von GAV, möglicher Erlass von NAV mit zwingenden Mindestlöhnen, 150 kontrollierende Inspektoren, tripartite Kommissio­nen - als blosse bürokratische Verrenkungen abtut, der soll mal einen Blick in die Histo­rie zurückwerfen, sagen wir in die Mitte der 90er Jahre. Tonangebend punkto Arbeitsre­gulierung war damals Arbeitgeberpräsident Richterich: Für ihn und seine umfangreiche Gefolgschaft waren GAV überholt, magersüchtige Gesetze hatten nur das Allernötigste zu regeln…&nbsp; Wenn der viel beschworene Paradigmenwechsel irgendwo eingetreten ist, dann wohl hier.
</p><p>Er war auch nötig. Und er wird weiter zu entwickeln sein. Unser Ja am 8. Februar hat genau diese Farbe.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category><category>Migration</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-312</guid><pubDate>Mon, 02 Feb 2009 16:49:00 +0100</pubDate><title>Investitionen, die sich sozial und ökologisch lohnen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/detail/investitionen-die-sich-sozial-und-oekologisch-lohnen</link><description>Am 20. Januar hat der SGB der Öffentlichkeit einen ganzen Fächer von Massnahmen gegen die Krise vorgestellt. Im Zentrum: ein Investitionsprogramm von mindestens 5 Milliarden Franken. Eine KOF-Studie bescheinigt diesem Programm eine hohe Beschäftigungswirk¬samkeit. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Unweigerlich: die Krise schwappt Richtung Exportindustrie, und bald werden ihre Wel­len Teile des Binnensektors erreichen. Deshalb braucht es nun rasche und massive Ge­gensteuer der Politik. Sonst steigen absehbar die Arbeitslosenzahlen gewaltig an – und das bedeutet mehr Leid für die Betroffenen und ihre Familien, mehr soziale Unsicherheit und Unruhe in der Gesellschaft und den Verlust von Know-how in der Wirtschaft.&nbsp;
</p><h3>Schafft Arbeit</h3><p>Krise bekämpfen – Arbeit sichern heisst deshalb die Devise aller sozial Gesinnten. Der SGB und seine Verbände stellen ins Zentrum der Krisenbekämpfung ein Investitionspro­gramm in der Grössenordnung von mindestens einem Prozent des BIP. Das entspricht 5 Milliarden Franken, also einem knappen Zehntel jener Summe, die der Bund in die Ret­tung der UBS investiert hat. Zusammengestellt hat der SGB allerdings Investitionspro­jekte im Umfang von 7 Milliarden Franken. Ein solches Investitionsprogramm ist, wie eine neue Studie der KOF-ETH<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;zeigt, konjunkturell sehr wirksam, auch wenn Leute, die durch den Gang der jüngsten Dinge eigentlich eines Besseren belehrt sein, nicht aufhören, das Lied von der grundsätzlichen Ineffizienz solcher Massnahmen zu singen. Die KOF-Studie weist klar nach: Jeder so investierte Franken wird die Wertschöpfung um den Faktor 1,6 erhöhen. Einfach übersetzt: Wenn sinnvoll gebaut wird, profitieren nicht nur der Bauar­beiter, sondern auch die Zulieferbetriebe und sogar das Dorfrestaurant, in dem ein Paar, das sonst den Gürtel sehr eng schnallte, ab und zu mal essen geht. Die 5 Milliarden investierten Franken werden anfangs 2011 für 25'000 zusätzliche Stellen (Vollzeit) sorgen; kumuliert über die Jahre 2009 bis 2011 beläuft sich die zusätzliche Beschäftigung auf 47'000 Per­sonenjahre. Und das ist einiges: Denn ohne aktive Krisenbekämpfung errechnet SGB-Chefökonom Daniel Lampart eine Verdoppelung der Arbeitslosigkeit von heute bis Ende 2010.&nbsp;
</p><h3>Ökologisch sinnvoll</h3><p>Betonieren und später wieder abreissen, allein um sinnlos Arbeit zu schaffen: Das wollen die Vorschläge des SGB nicht. Im Gegenteil: Alle Projekte, die nunmehr angepackt wer­den sollen, fördern den ökologischen Umbau. Sie sind damit auch eine Investition in eine qualitativ sicherere Zukunft. SGB-Präsident Paul Rechsteiner dazu konkret: „Im Vorder­grund stehen rasch ausführungsreife Massnahmen für die Förderung des öffentlichen Verkehrs, welche ohnehin realisiert werden sollten, mangels finanzieller Mittel aber auf der langen Bank gelandet sind.“ Neben den bauorientierten Forderungen (Übersicht der einzelnen Forderungen: siehe Kasten) will der SGB auch die familienergänzende Kinder­betreuung pushen. Auch hier ist der soziale Mehrwert klar greifbar.
</p><h3>Kaufkraft stützen, Weiterbildung fördern</h3><p>Neben dem Investitionsprogramm fordert der SGB weiter:</p><ul><li>In der&nbsp;<span style="font-style: italic;">Arbeitslosenversicherung&nbsp;</span>ist sofort zu entscheiden, dass die Dauer der Kurzar­beit von 12 auf 18 Monate ausgedehnt wird. So können Unternehmen mit Auftragsflauten besser planen.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die in der Hochkonjunktur vernachlässigte&nbsp;<span style="font-style: italic;">Weiterbildung&nbsp;</span>muss jetzt in Angriff ge­nommen werden. Dazu sind neben den Mitteln der Berufsbildung auch die arbeits­marktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung unbürokratisch in An­spruch zu nehmen. Besonders nötig sind Nachholbildungen für schwach Qualifi­zierte.&nbsp;</li></ul><ul><li>Die&nbsp;<span style="font-style: italic;">Nationalbank&nbsp;</span>muss den hohen Franken dringend nach unten korrigieren. Daniel Lampart dazu: „Bleibt der Franken auf aktueller Höhe, dürfte dies bis Ende Jahr 40'000 Arbeitsplätze kosten.“</li></ul><ul><li>Schliesslich ist die zu stärken. Das bedeutet primo, dass die drohenden mas­siven Erhöhungen der Krankenkassenprämien auf das kommende Jahr für die unteren und mittleren Einkommen durch aufgestockte Mittel zur Verbilligung der Krankenkassenprämien aufgefangen werden. Für die Familien mit Kindern ist und bleibt die wirksamste Massnahme eine Erhöhung der Familienzulagen, von 200 auf 250 für Kinder bis 16, von 250 auf 300 für Kinder in der Berufsausbildung. Im Unterschied zu Merzschen Steuerentlastungs-Projekten für Reiche kommt hier die politische Verteilung von Kaufkraft wirklich solchen zugute, die das Geld wieder ausgeben müssen.</li></ul><h3>Krisenkonferenz</h3><p>Jetzt ist also Gegensteuer verlangt. Das appelliert an alle bedeutenden Kräfte. Ideologi­sches Profil zu betonen – dazu ist jetzt die falsche Zeit. Der SGB schlägt deshalb dem Bundesrat und dem Volkswirtschaftsdepartement vor, eine Konferenz gegen die Krise einzuberufen, an der die Ausgangslage und die möglichen Massnahmen mit den wich­tigsten wirtschaftspolitischen Akteuren besprochen werden sollen. Neben den Sozialpart­nern gehören dazu die Kantone und die Nationalbank. Eine ganz besondere Verantwor­tung kommt aber den Arbeitgebern zu. Sie müssen nun Solidarität zeigen und die Beleg­schaften halten, so wie die Arbeitnehmenden in besseren Zeiten opferbereit für das Wohl der Firmen eingestanden sind.&nbsp;
</p><h3>Wichtigste Teile des Investitionsprogrammes</h3><p>An erster Stelle stehen Massnahmen zur Substanzerhaltung bei der SBB (vorgezogene Fahrbahnprojekte) und zur Lärmsanierung auf dem SBB-Netz. Dazu kommen Massnah­men zur Förderung des Agglomerationsverkehrs. Ein weiterer Fächer umfasst den Hoch­wasser- und Lawinenschutz. Schliesslich soll die Sanierung öffentlicher Gebäude intensi­viert werden. Zudem setzt der SGB auch auf einen Ausbau der familienergänzenden Kin­derbetreuung und eine schnellere Gangart in der Ausbildung des entsprechenden Perso­nals.<br>&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Veröffentlicht auf&nbsp;<a href="http://www.sgb.ch/" target="_blank">www.sgb.ch</a>. Daselbst alle weiteren Texte der Medienkonferenz.</p>]]></content:encoded></item><item><guid isPermaLink="false">news-321</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:04:00 +0100</pubDate><title>Ein soziales Modell für gute Qualität und gedämpfte Kosten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ein-soziales-modell-fuer-gute-qualitaet-und-gedaempfte-kosten</link><description>Eine breite Koalition von arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen hat am 12.1.09 der Öffentlichkeit das neue Modell der persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) vorgestellt. Mit diesem Modell soll die anhaltende Blockade der Gesundheitspolitik durchbrochen werden – bei garantierter Qualität der medizinischen Versorgung und ohne sozialen Abstrich.</description><content:encoded><![CDATA[<p>Die Reform der Gesundheitspolitik in der Schweiz gleicht einer Grossbaustelle, auf der nichts mehr vorwärts geht, seit einigen Jahren schon. Der Oberingenieur, Bundesrat Cou­chepin, begnügt sich damit, einzelne begrenzte Revisionen ohne Sicht aufs Ganze vorzu­schlagen. Das Volk hat instinktsicher am 1. Juni 2008 einen neuen Krankenversiche­rungs-Verfassungsartikel bachab geschickt, der den Kassen allzu viel Macht gegeben und den PatientInnen u.a. die freie Arztwahl genommen hätte. Ende dieses Jahres läuft der Zulassungsstopp für neue Arztpraxen aus – und der Ständerat war nicht fähig, in der Wintersession eine Nachfolgeregelung zu erarbeiten. Die nationalrätliche Kommission wird sich Mitte Januar über drei wichtige Teilvorlagen beugen, nämlich die Vertragsfrei­heit, die Kostenbeteiligung und managed care. Bei all diesen Vorlagen drohen Gefahren, entweder in Richtung rationierter Zugang zu Gesundheitsleistungen und/oder vermehrte Belastung der Bevölkerung.
</p><h3>Neue starke Lobby</h3><p>In dieser Lage hat sich nunmehr eine neue starke Koalition aus arbeitnehmerorientierten Verbänden aus dem Gesundheitswesen<a href="typo3/#_ftn1" target="_blank" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;formiert. Diese Koalition hat das Modell einer Persönlichen Gesundheitsstelle (PGS) entwickelt. ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen, Phy­siotherapeutInnen und viele weitere Fachleute, die das Gesundheitswesen aus ihrer tägli­chen Erfahrung kennen, lancieren zusammen mit dem SGB dieses Modell als neuen Vor­schlag, der aus der Blockade der Gesundheitspolitik heraus führen soll. Ziel ist eine qua­litativ hoch stehende medizinische Versorgung, die vom Versicherungsobligatorium ab­gedeckt ist und mit der Vermeidung von administrativem Leerlauf gleichzeitig Kosten einspart.
</p><h3>Schlüssel um Blockade zu überwinden</h3><p>Das Modell stellt eine angemessene Antwort auf die Krise der Hausarztmedizin dar. Gleichzeitig ermöglicht es eine ganzheitliche, der Qualität und der Wirksamkeit glei­chermassen verpflichtete Lösung für die geschilderten Baustellen in der Gesundheitspoli­tik. Es ersetzt den Zulassungsstopp und macht die Diskussionen um die Aufhebung des Vertragsobligatoriums überflüssig.
</p><p>Im Zentrum des Modells steht die persönliche Gesundheitsstelle (PGS). Als PGS funkti­onieren kann die Haus- resp. Kinderarztpraxis, eine Praxisgemeinschaft, ein Ambulato­rium oder ein ärztlich geleitetes Netzwerk. Die Versicherten wählen sich eine PGS aus. Diese erbringt die hausärztliche Erstversorgung, übernimmt die Überweisung an Spezia­listen und weitere andere Leistungserbringer und hat dabei die gesamte Behandlungskette im Blick. Alle Versicherten sind in der Wahl ihrer PGS frei und haben bei Bedarf An­recht auf eine zweite ärztliche Meinung. Die PGS sammeln zudem alle Patienten-Infor­mationen. Die Kantone müssen eine flächendeckende Versorgung mit PGS gewährleis­ten.&nbsp;
</p><p>Damit wird die ganzheitliche, auf die Allgemeinmedizin abstützende Grundversorgung entscheidend gestärkt. Allen Versicherten steht eine gleichwertige Versorgung zur Ver­fügung. Die freie Arztwahl der Versicherten bleibt gewährleistet. Eine Aufsplittung der Grundversorgung in Billig-Netzwerke einerseits, eine teure Variante mit freier Arztwahl andererseits wird verhindert. PGS verhindern also, dass nur mehr finanziell Vermögende medizinisch gut versorgt werden. Gleichzeitig vermeiden sie doppelspurige Behandlun­gen und sparen so Kosten.&nbsp;
</p><hr><p><a href="typo3/#_ftnref1" target="_blank" name="_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Koalition besteht aus folgenden Organisationen der Arbeitnehmenden resp. der Leistungserbringer:</p><ul><li>Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und –ärzte VSAO</li><li>Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD</li><li>Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner SBK</li><li>Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen SVBG</li><li>ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz EVS</li><li>Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB</li><li>Vereinigung Unabhängiger ÄrztInnen VUA</li><li>Schweizerischer Hebammenverband SHV</li><li>physioswiss</li></ul>]]></content:encoded><category>Gesundheit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-320</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:03:00 +0100</pubDate><title>Verweigerung einer Waffenruhe völlig inakzeptabel</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/verweigerung-einer-waffenruhe-voellig-inakzeptabel</link><description></description><content:encoded><![CDATA[<p>„Die Weigerung Israels und der Hamas, die Resolution des UN-Sicherheitsrates zu ak­zeptieren, in der eine sofortige Waffenruhe gefordert wird, ist völlig inakzeptabel.“ So beginnt ein Appell des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB), gerichtet an die bei­den Kriegsparteien im Nahen Osten. Die Verletzungen des internationalen humanitären Rechts müssten aufs Schärfste verurteilt werden, und die Tatsache, dass Hunderte un­schuldiger Menschen getötet und verwundet worden seien, sei in jedem Fall völlig inak­zeptabel, heisst es in der IGB-Erklärung.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;Die UN-Resolution liefere einen klaren und ausgewogenen Rahmen für eine sofortige Waffenruhe. Zudem gehe sie neben den unmittelbaren Ursachen für die derzeitigen Aus­einandersetzungen auch auf die Grundlage für die Herbeiführung eines gerechten und dauerhaften Friedens ein.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;Der IGB appelliert an die internationale Gemeinschaft und vor allem an diejenigen Län­der, die Einfluss auf Israel und die Hamas hätten: Sie müssten sich jetzt intensiv um eine sofortige Waffenruhe und um Verhandlungen zwischen der israelischen und der palästi­nensischen Regierung bemühen.&nbsp;<br>&nbsp;&nbsp;<br>&nbsp;Der IGB vertritt 168 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 315 Mitglieds­organisationen und 157 Ländern und Hoheitsgebieten,&nbsp;<a href="http://www.ituc-csi.org/" target="_blank" rel="noreferrer">http://www.ituc-csi.org</a>. Auch der SGB ist dem IGB angeschlossen.&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-318</guid><pubDate>Wed, 14 Jan 2009 17:00:00 +0100</pubDate><title>Katzenjammer bringt nichts – Preisstabilität wieder herstellen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/service-public/detail/katzenjammer-bringt-nichts-preisstabilitaet-wieder-herstellen</link><description>Kommentar von Rolf Zimmermann, SGB-Sekretariatsleiter</description><content:encoded><![CDATA[<p>Am Rand des Kongresses der Schweizer Strombranche kündete der Präsident des VSE für 2009 auf 6% – 7% reduzierte Strompreiserhöhungen an. Das ist etwa die Hälfte der im Herbst angedrohten Durchschnittszahlen, welche Preissprünge von bis zu 40% ent­hielten. Bundesrat Moritz Leuenberger verbucht die Einsicht der Strom-Konzerne als Erfolg der raschen Revision der Verordnung. Das Problem ist damit aber nicht vom Tisch. Die Preiserhöhungen sind nur verzögert worden. Denn das Grundübel liegt in der Liberalisierung. Die für die Wirtschaft wichtige Preisstabilität beim Strom ist nur mit einer Rückkehr zur im Gebietsmonopol kontrollierten Stromversorgung garantiert. Dafür ist die Politik gefragt. Sie muss konsequente Gesetzesänderungen vornehmen und zumin­dest dafür sorgen, dass es mit Blick auf den offensichtlich gescheiterten freien Strom­markt die totale Liberalisierung der 2. Etappe des Stromversorgungsgesetzes nicht geben wird.
</p><p>Es herrscht allgemein Katzenjammer bei der Beurteilung liberalisierter Strommärkte. Die negativen&nbsp; Medienkommentare nehmen zu. Elcom-Präsident Carlo Schmid verweist als intimer Kenner der Schweizer Politik auf die Tatsache, dass Privatisierungen und Libera­lisierungen von gut funktionierenden Infrastrukturen in der Schweiz nicht beliebt sind. Er kritisierte am Stromkongress auch, dass die Branche die Preissensibilität beim Strom massiv unterschätzt habe. Die seit langem bekannte, aber wenig wirksame skeptische Einschätzung auch im EU-Raum wird von einer neuen Studie des Münchner Ifo-Instituts bestätigt. Sie stellt fest, dass die Liberalisierung in allen europäischen Ländern Preiserhö­hungen gebracht hat. Damit erhöht sich der Ruf nach mehr Regulierung durch den Staat. Das ist aber kompliziert. Einfacher wäre, das Experiment Marktöffnung wieder auf­zugeben. Jüngste Medienberichte bestätigen, dass selbst die Grosskunden, für welche die 1. Etappe des Stromversorgungsgesetzes geschaffen worden ist, die „neue Freiheit“ gar nicht nutzen. Sie wagen in der Regel das Risiko der Selbstversorgung am Markt nicht, weil sie bisher zufrieden waren. Und das Beispiel einer Luzerner Stahlfirma (siehe Me­dien vom 14.1.2009) zeigt, dass es wegen der generell erhöhten Preise im liberalisierten Strommarkt gar keine günstigeren Angebote gibt.&nbsp;
</p><p>Der „freie Strommarkt“ kann gar nicht stattfinden. Die Stromversorgung ist absolut netz­abhängig und erfordert aus rein physikalischen Gründen eine komplexe Planung. Ein freier Markt stärkt einzig die Produzenten und Händler. Folge davon sind hohe Preise. Die Schweiz hatte jahrzehntelang erfolgreich und zur Zufriedenheit von Wirtschaft, Be­völkerung und öffentlichen Stromunternehmen ein sicheres Stromversorgungssystem, das mit&nbsp; tiefen Gestehungskosten die Preise stabil halten konnte. Daran und nicht an Börsen­preisen für Spitzenlasten ist auch das künftige System zu messen. Mit der in der Winter­session geforderten Gesetzesrevision besteht die Chance dazu. Von der Strombranche angekündigte etwas tiefere Preiserhöhungen vernebeln nur die Sicht.</p>]]></content:encoded><category>Energie und Umwelt</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-319</guid><pubDate>Tue, 13 Jan 2009 17:02:00 +0100</pubDate><title>Wer mit den Bilateralen spielt, spielt mit unseren Arbeitsplätzen</title><link>https://www.sgb.ch/themen/arbeit/detail/wer-mit-den-bilateralen-spielt-spielt-mit-unseren-arbeitsplaetzen</link><description>Soll die Schweiz die Personenfreizügigkeit weiterführen und auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen? Über diese Frage entscheiden am 7. Februar die SchweizerInnen. Der SGB sagt entschieden JA. Weil er dafür gesorgt hat, dass Barrieren vor Lohndumping schützen. Diese Barrieren vertragen keine Schlupfwinkel. </description><content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich ist Freiheit ja immer gut. Auch Personenfreizügigkeit und damit das Recht, ohne übermässigen Formularkrieg und Behinderungen zuhauf im Ausland arbeiten zu können. Nur: was auf den ersten Blick dem initiativen Individuum nur Vorteile verspricht, birgt im realen Arbeits<i>markt</i>&nbsp;ein grosses Potential an Gefahren. Menschen, die in einem wirtschaftlich deutlich besser gestellten Land arbeiten können, sind eher bereit, zu schlechteren als dort üblichen Bedingungen zu arbeiten – weil man ja noch immer mehr verdient als zuvor. Und Arbeitgeber im Migrationszielland können frohlocken, so ein billig(er) abspeisbares Arbeitsangebot zu finden. Wegen dieser Gefahren war für den SGB von allem Anfang an klar: Der Personenfreizügigkeit wird nur zugestimmt, wenn griffige flankierende Massnahmen Lohndumping eindämmen.
</p><h3>Flankierende Massnahmen schützen Löhne und Arbeitsbedingungen</h3><p>Die Gewerkschaften haben mit ihrer Programmatik von „Freizügigkeit ja – aber nicht auf Kosten der Arbeitsbedingungen“ einige Erfolge eingefahren. Dank den flankierenden Massnahmen kontrollieren heute schweizweit 150 InspektorInnen die Arbeitsbedingun-gen. Sie können auch Bussen aussprechen. In den Kantonen und beim Bund wachen tripartite Kommissionen über den Arbeitsmarkt. Stellen sie Druck auf die Schweizer Löhne fest, können sie Mindestlöhne einführen. In den Kantonen Genf und Tessin wurden Mindestlöhne für KosmetikerInnen, Haushalts­hilfen und Call-Center-MitarbeiterInnen erlassen. Gleichzeitig konnten dank den flankierenden Massnahmen in den letzten Jahren wichtige Gesamtarbeitsverträge (Reinigung, Sicherheit und Holzbau) allgemeinverbindlich er­klärt werden. Schwarze Schafe von Unternehmen haben damit die üblichen Arbeitsbedingungen einzuhalten. Schliesslich ist es den Gewerkschaften gelungen, die flankierenden Massnahmen in den letzten Monaten wesentlich zu verbessern.&nbsp;
</p><h3>Bilaterale Verträge unverzichtbar für die Schweizer Lohnabhängigen</h3><p>Wir können aber auch anders fragen: Was passiert bei einem NEIN anfangs Februar? Die Antwort ist offensichtlich: Die bilateralen Verträge würden fallen, zumindest für geraume Zeit. Das hätte gravierende Folgen. Denn die Schweiz ist als kleines Land auf geregelte Verhältnisse und eine enge Zusammenar­beit mit der EU angewiesen. Beides garantieren die Bilateralen Verträge. Ohne sie wären viele Arbeitsplätze hierzulande und auch das Lohnniveau gefährdet, sei es durch sinkende Einnahmen der Exportwirtschaft oder sogar Auslagerungen.&nbsp;
</p><h3>Nicht mit dem Feuer spielen</h3><p>&nbsp;Die Behörden haben also Recht, wenn sie so die tatsächlichen Vorteile der bilateralen Verträge&nbsp; preisen. Gleichzeitig wären sie aber sehr gut beraten, tatkräftig dafür zu sorgen, dass jegliches Lohndumping ausgeschlossen wird. Trotz seinem klaren Bekenntnis zu einem Ja hält der SGB deshalb klar daran fest, dass es im Bereich Temporäre eine Vollzugsoffensive braucht. Und Bundesrat Merz sei in Erinnerung gerufen, dass sein Vorschlag eines neuen zweigeteilten Beschaffungsrechtes nicht nur Gift für den sozialen Frieden sondern auch ein Risiko für normalisierte Beziehungen zur EU darstellt.</p>]]></content:encoded><category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category></item><item><guid isPermaLink="false">news-322</guid><pubDate>Tue, 06 Jan 2009 17:07:00 +0100</pubDate><title>Arbeitslosigkeit bekämpfen – Wirtschafts- und Sozialpolitik neu ausrichten</title><link>https://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/detail/arbeitslosigkeit-bekaempfen-wirtschafts-und-sozialpolitik-neu-ausrichten</link><description>Die Krise kommt, die Eliten bleiben: Düstere Aussichten fürs neue Jahr - wenn nicht für Veränderung gesorgt wird. Der SGB hat an seiner Jahresmedienkonferenz am 5. Januar für verschiedene Bereiche skizziert, wie diese Veränderung aussehen müsste.</description><content:encoded><![CDATA[<p><span lang="DE">Das ist die&nbsp;<span style="font-weight: bold; ">Ausgangslage</span>:&nbsp;</span></p><p>1. Monetarismus, Privatisierung und Deregulierung haben kläglich versagt. Aber die immer noch gleichen Eliten sagen sich nicht von diesen Ideologien los.<br>2. Die Unternehmen haben im Unterschied zu den Beschäftigten vom (vergangenen) Aufschwung profitiert. Ihre Kassen sind voll.<br>3. Wenn keine Gegenmassnahmen eingeleitet werden, wird die Arbeitslosigkeit im Jahr 2010 auf neue Rekordhöhen klettern.&nbsp;&nbsp;
</p><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Und das sind die Forderungen der Gewerkschaften:</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Aus den Fehlern lernen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die Krise ist das Ergebnis eines unnachgiebigen Strebens nach Höchstrenditen auf dem Eigenkapital. Angetrieben wurde das verheerende System durch Mega-Managerbezüge, die via Boni genau an diese Renditeerwartung gekoppelt waren. Diese Ospelisierung ist scharf zu bekämpfen. Einerseits sind strengere Eigenkapitalvorschriften zu verlangen. Andererseits sind hohe Managergehälter zu begrenzen, z.B. dadurch, dass Beträge über einer Million Franken zusätzlich gewinnsteuerpflichtig werden.&nbsp;</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Arbeitsmarkt</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Die drohende Arbeitslosigkeit ist mit allen Mitteln zu bekämpfen. Voran und vorab sollen die Unternehmen, die dank aufopferungsbereitem Personal ihre Kassen füllen konnten, nun ihren Teil an Solidarität einlösen. Notfalls, aber nur notfalls, sollen sie zu Kurzarbeit greifen. Bund, Kantone und Gemeinden müssen der Krise entgegen steuern und deshalb Kaufkraft stärken und Investitionen tätigen. Dazu haben sie je ein Programm zu lancie­ren. Nötig sind zum ersten höhere Kinderzulagen und Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung und zum zweiten Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Ge­naue Forderungen zu einem wirksamen Investitionsprogramm wird der SGB Ende Monat vorstellen.</span></p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Sozialversicherungen</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Leistungsfähige Sozialwerke sind die beste Vorsorge gegen drohende Risiken. Zudem stabilisieren sie&nbsp;&nbsp;</span>die Wirtschaft und sorgen für gesellschaftlichen Ausgleich. Deshalb müssen sich die Sozialwerke wieder mehr an den sozialen Bedürfnissen der Menschen orientieren. Konkret:</p><ul><li><span lang="DE">Abbau bei der AHV und der Unfallversicherung wird der SGB bekämpfen.</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Invaliden- und Arbeitslosenversicherung müssen stabil und funktionsfähig bleiben.</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Der Abzockerei der Lebensversicherer in 2. Säule und Unfallversicherung ist ein Rie­gel zu schieben.</span></li></ul><ul><li><span lang="DE">Pensionskassen in Unterdeckung sollen nicht überstürzt saniert werden. Bei öffent­lich-rechtlichen Pensionskassen soll der Bund mehr Verantwortung wahrnehmen, auf die volle Ausfinanzierungspflicht innert 40 Jahren verzichten und insbesondere die Pensionskasse SBB rekapitalisieren. Zudem soll der Bundesrat die neuen Anla­gevorschriften für die Pensionskassen – in der Tendenz: mehr Finanzmarktpro­dukte, weniger Immobilien – korrigieren.</span></li></ul><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Steuern</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Zu stoppen ist der Merzsche Elan, jedes Halbjahr eine neue „Steueroptimierung“ zu prä­sentieren, die lediglich zu einer Umverteilung von unten nach oben führt. Der SGB wird auch die neuesten solchen Produkte, den Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer und eine neue Unternehmenssteuerreform, vehement bekämpfen – genau so wie Flat-Rate-Tax-Systeme (einheitlicher Steuersatz, der nun im Thurgau eingeführt werden soll). Und dies nicht nur, weil solche Systeme ungerecht sind: Auch der Konjunktur bringen Geschenke&nbsp;&nbsp;</span>für hohe Einkommen nichts. Denn weil diese Summen grossteils gespart, im Ausland angelegt oder für Importprodukte ausgegeben werden, sorgen sie nicht für Nachfrage im Inland. Überhaupt: die dauernden Steuersenkungen für Reiche dürften die enormen Preis­steigerungen auf den Wertpapiermärkten mit angeheizt haben.</p><h3 class="Absatznormal"><span lang="DE">Service public</span></h3><p class="Absatznormal"><span lang="DE">Der Service public ist zu stärken. Um der Krise entgegen zu steuern wird das in erster Linie heissen: Ausbau des öffentlichen Verkehrs und mehr (günstige) familienexterne Kinderbetreuungsplätze. Gleichzeitig zeigt sich beim Strommarkt: Die Liberalisierung ist gescheitert. Also ist auf die zweite Etappe der vollen Liberalisierung zu verzichten. Auch bei der Post wird der SGB weitere Liberalisierungsschritte ohne allgemeinverbindlich erklärten Branchen-GAV bekämpfen. Und die Privatisierung der Swisscom sollte nun definitiv vom Tisch sein.</span></p><p class="Absatznormal">&nbsp;</p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;">Weitere Informationen finden Sie in den angehängten Beiträgen von</p><p class="Absatznormal" style="font-style: italic;">&nbsp;</p><p class="GliederungText" style="font-style: italic;"><span style="font-size:8.0pt; font-family:Wingdings"></span></p><ul style="font-style: italic;"><li><span style="font-weight: bold;">Paul Rechsteiner</span>, Präsident des SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Rolf Zimmermann</span>, Leiter Zentralsekretariat SGB</li><li><span style="font-weight: bold;">Daniel Lampart</span>, SGB-Chefökonom</li><li><span style="font-weight: bold;">Colette Nova</span>, geschäftsführende Sekretärin SGB</li></ul><p class="GliederungText">&nbsp;</p>]]></content:encoded><category>Gewerkschaftspolitik</category></item></channel></rss>