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Vor dem Virus sind finanziell nicht alle gleich

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Verfasst durch Reto Wyss

Die Corona-Krise zeigt: Öffentliche Gesundheit verlangt öffentliche Finanzierung

Der aktuelle gesundheitliche Notstand zeigt wohl nichts eindrücklicher als das: Gesundheit ist nicht Privatsache. Nun muss dies endlich auch für die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens gelten.

Möglicherweise wird die Corona-Pandemie auf die zukünftigen Prämien gar keine grossen Auswirkungen haben. Dies deshalb, weil fast sämtliche COVID-bedingten Zusatzkosten im durch die Kantone mitfinanzierten stationären Spitalbereich anfallen und gleichzeitig die Behandlungen im – komplett prämienfinanzierten – ambulanten Bereich während Wochen auf Notfälle beschränkt waren. Sollten dennoch Mehrkosten auf die Krankenkassen zukommen, ist das laut deren Aussagen kein Problem, denn genau dafür hätten sie ja die prallen, das gesetzliche Mindestmass weit überschreitenden Reservepolster angelegt.

Und damit sind wir sogleich wieder beim Kern des Problems: Auch die Reserven sind komplett prämienfinanziert. Werden sie nun übermässig abgebaut, dann heisst das ganz einfach, dass eine Schuhverkäuferin verhältnismässig stärker zur finanziellen Bewältigung der Coronakrise wird beitragen müssen als ein Wirtschaftsanwalt. Und vor dem Virus wären wir –  wieder einmal – nicht alle gleich.

Finanzierung neu regeln

Die aktuelle Situation zeigt, dass die Finanzierung unseres Gesundheitswesens nicht nur unsozial, sondern auch der öffentlichen Gesundheit selbst abträglich ist. Lässt sich jemand mit Corona-Symptomen nicht testen, weil er oder sie es scheut oder nicht vermag, die Kosten dafür selbst zu tragen (etwa wegen einer hohen Franchise), so führt dies für die Gesellschaft schnell zu weit höheren Kosten, denn das Virus kann sich unnötig weiter ausbreiten.

Kurzfristig ist deshalb klar, dass COVID-Behandlungen durch die öffentliche Hand zu übernehmen und insbesondere von der direkten Kostenbeteiligung der Versicherten auszunehmen sind. Doch dabei kann man es natürlich nicht belassen. Denn das finanzielle Problem im Schweizer Gesundheitswesen ist nicht Corona, sondern es ist die Tatsache, dass alle Versicherten einerseits eine Kopfsteuer entrichten müssen (die Prämie) und darüber hinaus andererseits noch so viel aus der eigenen Tasche berappen müssen (Franchise und Selbstbehalt sowie vom Leistungskatalog ausgeschlossene Medikamente und Behandlungen) wie nirgendwo sonst in der OECD. Corona sollte uns also endlich die Augen öffnen und zu einem grundlegenden Umbau der Finanzierung unseres Gesundheitswesens führen. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die im Januar eingereichte Prämien-Entlastungs-Initiative von SP und SGB: Der Bundesrat muss das darin geforderte Ziel (kein Haushalt bezahlt mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien) stützen und die Initiative bald zur Annahme empfehlen.

Kostenabgeltung anders aufstellen

Sind die Mittel einmal erhoben – zurzeit sind das ungefähr 80 Milliarden pro Jahr –, ist deren möglichst sinnvolle Verwendung zu erwarten. Doch auch dies ist nicht gegeben: Die heute gültigen Abgeltungssysteme der Tarmed-Taxpunkte (ambulanter Bereich) und SwissDRG-Fallpauschalen (stationärer Bereich) sind Hauptursprung einer Reihe von Fehlanreizen, die im Gesundheitswesen gleichzeitig Über- und Unterversorgung hervorbringen. Überversorgung ist teuer, weil unnötige Eingriffe vorgenommen werden, was vermeidbare Kosten mit sich bringt. Unterversorgung ist teuer, weil nötige Eingriffe nicht vorgenommen werden, was (höhere) Folgekosten mit sich bringt.

Auch in diesem Bereich lehrt uns die Coronakrise Einiges, insbesondere was die Unterversorgung betrifft: Im viel zitierten, aber vor der Krise leider nicht viel beachteten Influenza-Pandemieplan wurde bereits 2018 detailliert dargelegt, wo es im Ernstfall welche Reserve an Schutzmaterial, Medikamenten und Behandlungsplätzen bräuchte. Doch für solche Präventionsmassnahmen ist das aktuelle Abgeltungssystem leider nicht gemacht, denn die einzelnen Krankenkassen haben kein Interesse an den dafür nötigen Mehrkosten (sie würden die Prämien erhöhen müssen und verlören Versicherte) und die Spitäler können diese nicht leisten (in den Fallpauschalen sind sie nicht inbegriffen). Es braucht also nicht nur eine öffentliche Finanzierung des Gesundheitswesens, sondern auch eine öffentliche, d. h. zentrale Kostenabgeltung, welche einhergeht mit der Definition der abzugeltenden Leistungen. Das wären dann wohl – zum Beispiel – grössere Schutzmaskenbestände und weniger künstliche Hüftgelenke.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

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reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
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