Teambesprechung in Coronazeiten

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Berufsbildung dank Kurzarbeit

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Artikel
Verfasst durch Regula Bühlmann

Willkommene Unterstützung für Lehrbetriebe, die trotz Pandemiemassnahmen weiter ausbilden

Der Bundesrat hat am 20. Januar beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigung auf Lernende auszuweiten. Damit will er die von den Pandemiemassnahmen betroffenen Lehrbetriebe finanziell entlasten, damit sie Lernende nicht entlassen müssen, sondern diese weiter ausbilden können. Folgerichtig ist die Ausrichtung der KAE an die Bedingung geknüpft, dass die Ausbildung weiter gewährleistet ist.

Der SGB begrüsst die finanzielle Unterstützung der Betriebe, bei der die Menschen in Ausbildung nicht von der Arbeit freigestellt werden, sondern im Gegenteil ihre Lehre fortsetzen können. Denn eine solche hat nicht primär zum Ziel, dass die Berufseinsteiger_innen damit ihren Lebensunterhalt verdienen, sondern dass diese ihr Handwerk lernen und so für die Berufslaufbahn fit gemacht werden.

Doch wenn Betriebe aufgrund von Covid-Massnahmen schliessen müssen, ist die Ausbildung trotz KAE gefährdet. Deshalb muss der Bund mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt (ODA) weitere Lösungen finden, damit junge Menschen trotz Betriebsschliessungen in noch offenen Betrieben oder Ersatzformaten ihre Lehre fortführen können. Der SGB ist Teil der vom Bund eingesetzten Task Force «Perspektive Berufslehre», die solche Projekte fördert und finanziell unterstützt.

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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