Staat verursacht 2010 Arbeitslosigkeit statt sie zu bekämpfen

Medienmitteilung
Verfasst durch Daniel Lampart

Keine sozialpartnerschaftlichen Gespräche

Grundvoraussetzung einer Sozialpartnerschaft ist eine paritätische Beteiligung der Vertreter. So ist auch die Realität der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Gegen dieses Prinzip wurde am so genannten „Tag der Beschäftigung“ klar verstossen. Während von der Arbeitgeberseite neben den Dachverbänden auch Vertreter verschiedener Branchenverbände und Unternehmen eingeladen wurden, sind von den ArbeitnehmerInnen nur je ein Vertreter der Dachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse erwünscht. Der SGB kann diese Missachtung der Parität nicht akzeptieren. Er wird sich nur dann an Folgeveranstaltungen beteiligen, wenn eine echte Sozialpartnerschaft gewährleistet ist.

Rezessionsverstärkende Politik verursacht mehr Arbeitslosigkeit

Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:

  • Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.
  • Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.
  • In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.

Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert.

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt.

Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.

Massnahmen gegen die Krise

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:

  • Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks
  • Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010
  • Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)
  • Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate

Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen.

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Grundvoraussetzung einer Sozialpartnerschaft ist eine paritätische Beteiligung der Vertreter. So ist auch die Realität der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Gegen dieses Prinzip wurde am so genannten „Tag der Beschäftigung“ klar verstossen. Während von der Arbeitgeberseite neben den Dachverbänden auch Vertreter verschiedener Branchenverbände und Unternehmen eingeladen wurden, sind von den ArbeitnehmerInnen nur je ein Vertreter der Dachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse erwünscht. Der SGB kann diese Missachtung der Parität nicht akzeptieren. Er wird sich nur dann an Folgeveranstaltungen beteiligen, wenn eine echte Sozialpartnerschaft gewährleistet ist.

Rezessionsverstärkende Politik verursacht mehr Arbeitslosigkeit

Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:

  • Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.
  • Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.
  • In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.

Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert.

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt.

Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.

Massnahmen gegen die Krise

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:

  • Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks
  • Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010
  • Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)
  • Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate

Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen.


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Keine sozialpartnerschaftlichen Gespräche

Grundvoraussetzung einer Sozialpartnerschaft ist eine paritätische Beteiligung der Vertreter. So ist auch die Realität der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Gegen dieses Prinzip wurde am so genannten „Tag der Beschäftigung“ klar verstossen. Während von der Arbeitgeberseite neben den Dachverbänden auch Vertreter verschiedener Branchenverbände und Unternehmen eingeladen wurden, sind von den ArbeitnehmerInnen nur je ein Vertreter der Dachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse erwünscht. Der SGB kann diese Missachtung der Parität nicht akzeptieren. Er wird sich nur dann an Folgeveranstaltungen beteiligen, wenn eine echte Sozialpartnerschaft gewährleistet ist.

Rezessionsverstärkende Politik verursacht mehr Arbeitslosigkeit

Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:

  • Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.
  • Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.
  • In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.

Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert.

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt.

Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.

Massnahmen gegen die Krise

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:

  • Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks
  • Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010
  • Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)
  • Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate

Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen.

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Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:

  • Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.
  • Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.
  • In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.

Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert.

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt.

Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.

Massnahmen gegen die Krise

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:

  • Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks
  • Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010
  • Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)
  • Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate

Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen.

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von Roland Erne
 

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Grundvoraussetzung einer Sozialpartnerschaft ist eine paritätische Beteiligung der Vertreter. So ist auch die Realität der Sozialpartnerschaft in der Schweiz. Gegen dieses Prinzip wurde am so genannten „Tag der Beschäftigung“ klar verstossen. Während von der Arbeitgeberseite neben den Dachverbänden auch Vertreter verschiedener Branchenverbände und Unternehmen eingeladen wurden, sind von den ArbeitnehmerInnen nur je ein Vertreter der Dachverbände Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse erwünscht. Der SGB kann diese Missachtung der Parität nicht akzeptieren. Er wird sich nur dann an Folgeveranstaltungen beteiligen, wenn eine echte Sozialpartnerschaft gewährleistet ist.

Rezessionsverstärkende Politik verursacht mehr Arbeitslosigkeit

Der Bund, aber auch die Kantone und Gemeinden, müssen eine antizyklische Politik machen. So steht es im Konjunkturartikel in der Bundesverfassung (Art. 100). Im Widerspruch zu diesem Volksauftrag wird die Rezession im kommenden Jahr vom Schweizer Staat aber massiv verstärkt:

  • Durch höhere Krankenkassenprämien werden der Schweizer Bevölkerung 2 bis 3 Mrd. Franken aus dem Portemonnaie genommen.
  • Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, ohne diese Einnahmen sofort wieder zurückzuerstatten, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Franken. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Franken abgeschöpft.
  • In den Kantonen und Gemeinden sind massive Sparmassnahmen geplant. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden 2.5 Mrd. Franken weniger ausgeben als 2009. Beim Bau, aber auch in der Bildung etc. drohen negative Nachfrageimpulse.

Der Schweizer Staat wird durch seine Sparmassnahmen und durch Abschöpfung von Kaufkraft im kommenden Jahr Arbeitsplätze vernichten. Es braucht daher mindestens ein Konjunkturprogramm, welches diese negative, rezessionsverstärkende Politik neutralisiert.

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Doch die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet trotzdem statt.

Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Franken mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatsschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat. Die 1.2 Mrd. Franken, die der Bund aus dem Verkauf der UBS-Wandelanleihe eingenommen hat, sollen der Schweizer Bevölkerung zugute kommen. Sie müssen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien verwendet werden.

Massnahmen gegen die Krise

Die dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen muss massiv erweitert werden, damit die rezessionsverstärkende Politik verhindert und die Arbeitslosigkeit im kommenden Jahr bekämpft werden kann. Der SGB fordert daher prioritär:

  • Eine Erhöhung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen im Ausmass des Prämienanstiegs z.B. über Prämienchecks
  • Eine sofortige Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010
  • Ein Investitionsprogramm (öffentlicher Bau, ausserhäusliche Kinderbetreuung) zur Kompensation der Sparmassnahmen bei Kantonen und Gemeinden sowie zur Gewährleistung der Infrastrukturprojekte des Bundes (5 Mrd. Fr.)
  • Eine Verlängerung der maximalen Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate

Im Gegensatz zum Bundesrat hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrats eine gewisse Sensibilität für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gezeigt und beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe bereits 2010 zurückzuerstatten und die maximale Dauer der Kurzarbeit auf 24 Monate zu verlängern. Nun ist die Ständeratskommission gefordert. Das Schweizer Volk hat Bundesrat und Parlament in der Verfassung einen klaren Auftrag gegeben: Arbeitslosigkeit bekämpfen. Der Ständerat muss die dem Volkswillen widersprechende Politik des Bundesrates korrigieren und Massnahmen beschliessen, die die Krisenverstärkungspolitik verhindern und die Schweizer Bevölkerung vor Arbeitslosigkeit schützen.

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