Im kommenden Jahr werden in der Schweiz gemäss offiziellen Prognosen rund 250’000 Personen arbeitslos sein – so viele wie noch nie seit den 1930er Jahren. Statt Wasser giesst der Schweizer Staat noch Öl in diesen Krisenbrand. Höhere Krankenkassenprämien schöpfen bei der Bevölkerung Kaufkraft von 2 bis 3 Mrd. Fr. ab. Weil die CO2-Abgabe erhöht wird, die Einnahmen aber nicht sofort zurückerstattet werden, resultiert ein weiterer Kaufkraftverlust von gegen 500 Mio. Fr. Kumuliert für die Jahre 2009 und 2010 wird über die CO2-Abgabe Kaufkraft von fast 1 Mrd. Fr. abgeschöpft. In den Kantonen und Gemeinden beginnen sich aufgrund von tieferen Steuereinnahmen Sparmassnahmen abzuzeichnen. Gemäss einer am 20. August veröffentlichten Erhebung des Finanzdepartementes wollen Kantone und Gemeinden im nächsten Jahr 2.5 Mrd. Fr. weniger ausgeben als 2009. Der Schweizer Staat wird so, wenn ihn niemand bremst, im kommenden Jahr zusätzlich rund 40'000 Arbeitsplätze vernichten.
Diese Rezessionsverstärkungspolitik verstösst gegen die Verfassung. Das Schweizer Volk hat dem Staat einen klaren Auftrag gegeben. Er muss die Arbeitslosigkeit bekämpfen. So steht es in Artikel 100 der Bundesverfassung.
Verbesserungen, aber bei weitem nicht ausreichend
Die vom Bundesrat präsentierte dritte Stufe der Stabilisierungsmassnahmen ist demgegenüber eine äusserst bescheidene Bekämpfung von einzelnen Folgen der Krise und reicht bei weitem nicht aus. Sie beschränkt sich darauf, das Schicksal der Arbeitslosigkeit für Teile der Bevölkerung etwas zu lindern. Die staatliche Arbeitsplatzvernichtung findet dennoch statt.
Die eidgenössischen Räte werden dieses Paket „Konjunktur und Arbeitslosigkeit“ in der Herbstsession behandeln, der Ständerat am 9., der Nationalrat am 15. September. Die Vorschläge des Bundesrates gehen substanziell verbessert ins Plenum. Denn die Kommissionen von National- und Ständerat haben beschlossen, die Einnahmen aus der CO2-Abgabe der Jahre 2009 und 2010 im kommenden Jahr auszuschütten. Damit erhalten die Haushalte zusätzliche Kaufkraft von gegen 500 Mio. Fr. Zudem soll der Bundesrat die maximale Dauer der Kurzarbeit von 18 auf 24 Monate erhöhen können. Damit können Stellen erhalten und Arbeitslosigkeit verhindert werden. Enttäuschend ist hingegen der Beschluss, im kommenden Jahr keine zusätzlichen Prämienverbilligungen bei der Krankenversicherung zu gewähren. Das muss vom Parlament in der Session korrigiert werden. Der SGB schlägt vor, mit den 1.2 Mrd. Fr. aus dem Verkauf der UBS-Anleihe zusätzlich zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen 200 Mio. Fr. die Krankenkassenprämien zu verbilligen. Zusätzlich braucht es ein Investitionsprogramm gegen die bevorstehenden Sparmassnahmen der Kantone und Gemeinden.
Geld ist da
Das Geld für ein Konjunkturprogramm, welches die rezessionsverstärkende Politik neutralisiert, ist vorhanden. Denn wie die KOF verschiedentlich betont hat, hat der Bund im Aufschwung rund 8.8 Mrd. Fr. mehr gespart als er dies gemäss Schuldenbremse hätte tun müssen. Wenn er dieses Geld ausgibt, erhöht er nicht die (Brutto-)Staatschuld, sondern er gibt der Bevölkerung zurück, was er im Aufschwung übermässig eingenommen hat.