Wirtschaftskommission anerkennt Tieflohnprobleme in der Schweiz

Medienmitteilung

WAK-Entscheid zur Mindestlohninitiative

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz müssen von ihrem Lohn leben können. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat erkannt, dass dieser Grundsatz leider für zu viele Menschen hierzulande nicht gilt. Sie hat deshalb im Rahmen der Beratungen zur Mindestlohn-Initiative die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Wege aufzuzeigen, wie die Tiefstlöhne unter 4000 Franken bekämpft werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die WAK das Tieflohnproblem – anders als der Bundesrat – anerkennt. Die WAK hat gesehen, dass dieses Problem vielen Menschen unter den Nägeln brennt. Der SGB erwartet nun, dass die Verwaltung einen Bericht ausarbeitet, der deutlich über die bislang unzureichende Analyse der Bundesratsbotschaft hinausgeht.

Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in der Schweiz zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. Die Mindestlohn-Initiative will hier ansetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr. in der Stunde, was auf einen Monatslohn hochgerechnet etwa 4000 Fr. entspricht.

Auskünfte:

Daniel Lampart, SGB-Chefökonom, 079 205 69 11

Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74

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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz müssen von ihrem Lohn leben können. Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat erkannt, dass dieser Grundsatz leider für zu viele Menschen hierzulande nicht gilt. Sie hat deshalb im Rahmen der Beratungen zur Mindestlohn-Initiative die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Wege aufzuzeigen, wie die Tiefstlöhne unter 4000 Franken bekämpft werden können. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst, dass die WAK das Tieflohnproblem – anders als der Bundesrat – anerkennt. Die WAK hat gesehen, dass dieses Problem vielen Menschen unter den Nägeln brennt. Der SGB erwartet nun, dass die Verwaltung einen Bericht ausarbeitet, der deutlich über die bislang unzureichende Analyse der Bundesratsbotschaft hinausgeht.

Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in der Schweiz zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. Die Mindestlohn-Initiative will hier ansetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr. in der Stunde, was auf einen Monatslohn hochgerechnet etwa 4000 Fr. entspricht.

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Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in der Schweiz zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. Die Mindestlohn-Initiative will hier ansetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr. in der Stunde, was auf einen Monatslohn hochgerechnet etwa 4000 Fr. entspricht.

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Rund 400‘000 Personen arbeiten heute in der Schweiz zu Tiefstlöhnen unter 4000 Franken –  rund ein Drittel davon mit abgeschlossener Berufslehre, etwa Verkäuferinnen, Bäcker oder Floristinnen. Mit solchen Löhnen kann man in der reichen Schweiz nicht leben. Die Mindestlohn-Initiative will hier ansetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Fr. in der Stunde, was auf einen Monatslohn hochgerechnet etwa 4000 Fr. entspricht.

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