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Wir über uns

go!Der SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB ist die grösste Arbeitnehmerorganisation der Schweiz. In ihm sind 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen, die insgesamt rund 380'000 Mitglieder vertreten.

Der SGB ist konfessionell neutral und parteipolitisch unabhängig.

Der SGB ist auf eidgenössischer Ebene tätig. Das Schwergewicht seiner Aufgaben und Kompetenzen liegt bei der Wirtschafts- und Sozialpolitik. In unzähligen eidgenössischen Kommissionen vertritt der SGB die Arbeitnehmerinteressen, ebenfalls durch Eingaben und Vernehmlassungen an den Bundesrat und die Bundesämter. Für die Volksabstimmungen beschliesst der SGB die Parolen und führt Abstimmungskampagnen durch, lanciert selbst Initiativen und ergreift gegebenenfalls das Referendum gegen Gesetzesvorlagen.

Kantonal und lokal sind die Sektionen der SGB-Gewerkschaften in kantonale, respektive lokale Gewerkschaftsbünde zusammengeschlossen. Sie erfüllen in kantonalen Belangen ähnliche Funktion wie der SGB gesamtschweizerisch.

Für die Tarif- und Lohnpolitik sind die einzelnen Gewerkschaften zuständig und nicht die Dachorganisation.

Das SGB-Leitbild zum Downloaden...

«DER SGB UND SEINE GEWERKSCHAFTEN»
Eine Kurzdarstellung mit Hinweisen auf die Geschichte der Gewerkschaften
in der Schweiz zum Downloaden...

go!Struktur

Oberstes Organ des SGB ist der Gewerkschaftskongress. Zwischen den ordentlichen alle vier Jahre tagenden Kongressen können ausserordentliche Kongresse stattfinden. Der Kongress bestimmt die grossen Linien der SGB-Politik und trifft die grundsätzlichen Entscheide. Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten.

Die Delegiertenversammlung tritt jährlich mindestens zweimal zusammen. Sie übernimmt zwischen den Kongressen die Funktion des obersten Organs. Die Delegiertenversammlung ist Wahlbehörde für den Vorstand und die Rechnungsprüfungskommission sowie für die SGB-Sekretäre.

Der Vorstand ist die Exekutive des SGB. Er zählt gut zwei Dutzend Mitglieder (Vertreter der angeschlossenen Verbände, der kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie je einen Vertreter der Jugend-, Rentner-, Frauen-, Migrations-, Lesben- und Schulen-Kommission) und tagt in der Regel monatlich.

Der Präsidialausschuss besteht aus dem Präsidenten und fünf Vizepräsidenten.

Das SGB-Zentralsekretariat besteht aus derzeit 12 Sekretärinnen und Sekretären - Fachleute unterschiedlicher Herkunft. Sie haben in den Gremien beratende Stimme und leisten Grundlagenarbeit in wirtschafts-, sozial- sowie arbeitspolitischen Fragen. Das Sekretariat ist auch verantwortlich für das Lobbying gegenüber Verwaltung, Bundesrat, Parlament und anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft sowie den Parteien.

go!Der SGB-Vorstand

  • Avenir social
    Tognina Reto

Ersatzmitglied: Grand Olivier

  • comedia
    Lenzin Danièle

Ersatzmitglied: Kreuzer Roland

  • garaNto
    Eicher André

Ersatzmitglied: Uster Rolf

  • Kapers
    Zimmermann Georg

Ersatzmitglied:  Hauswirth Valérie

  • Kommunikation
    Carrupt Alain
    Pardini Giorgio
    Uhlmann Monika

Ersatzmitglieder:
Gurtner Fritz
Page Didier

  • New Wood
    Vigne Jacques

Ersatzmitglied: El-Haloui Deléglise Rachel

  • PVB
    Müller Hans

Ersatzmitglied: Scholl Fred

  • SBKV
    Simmen Rolf

Ersatzmitglied: vakant

  • SBPV
    Chervet Denise

Ersatzmitglied: Wyder Peter-René

  • SEV
    Tuti Giorgio

Ersatzmitglieder:
Spalinger Barbara
Avallone Manuel

  • SMPV
    Brigitte Scholl

Ersatzmitglied: vakant

  • SMV
    Aeschbacher Barbara

Ersatzmitglied: Santschi Beat

  • SSM
    Traber Claudine

Ersatzmitglied: Silvia dell’Aquila

  • Unia
    Ambrosetti Renzo
    Rieger Andreas
    Rennwald Jean-Claude
    Scheidegger Hans-Ueli
    Schiavi Rita
    Pedrina Vasco
    Alleva Vania

Ersatzmitglieder:
Blanc-Kühn Fabienne
Moor Beda
von Felten Michael
Pardini Corrado

  • vpod/ssp
    Giger Stefan

Ersatzmitglied: Prelicz-Huber Katharina

  • Kantonale Bünde
    Schelbert Louis (LU)

Ersatzmitglied: Mazzocco Renato (GB AG)

  • Unions syndicales
    Reymond Claude (GB GE)

Ersatzmitglied: Mazzocco Renato (AG)

  • US-TI

Barella Renata (TI)

Ersatzmitglied: Lurati Saverio(TI)

  • Migrationskommission
    Bozzolini Guglielmo (Unia)

Ersatzmitglied: vakant

  • Frauenkommission
    Moras Nani (SEV)

Ersatzmitglied: Flitner Christine (vpod)

  • Kommission Schwule und Lesben
    Toledo Elias (Unia)

Ersatzmitglied: Krieg Max (SEV)

  • Jugendkommission
    Obreschkow Elena

Ersatzmitglieder:
Hayoz Jérôme

Oesch Sonja

  • Rentner/innenkommission
    Bourquard-Schulze Gudrun

Ersatzmitglied: Béguelin Michel

  • movendo
    Leutenegger Susanna

 

 

Neue Verbände (im Beobachterstatus):

  • SBK

Wandeler Elsbeth

Ersatzmitglied: Théraulaz Pierre

  • SIT
    Stoll Christina

Ersatzmitglied:
Cattani
Manuela
Ferrière Jean-Luc , Stellvertretung

  • BCH
    Danhieux Patrick

Ersatzmitglied: Wenger Beat

go!Der Präsidialausschuss


Präsident des SGB:

Paul Rechsteiner
071 228 41 11, Fax: 071 228 41 12
rechsteiner@anwaelte44.ch


Vizepräsidenten:

  • Giorgio Tuti, SEV: 031 357 57 57
  • Andi Rieger, Unia: 031 350 22 90
  • Jean-Claude Rennwald, Unia: 031 350 23 62
  • Vania Alleva, Unia: 031 350 23 27
  • Alain Carrupt, Kommunikation: 031 939 52 11
  • Stefan Giger, vpod: 044 266 52 30
  • Christine Goll, vpod: 079 501 20 70

go!Organigramm

Organigramm SGB

go!Gewerkschaften

Die Gewerkschaftsbewegung in der Schweiz:

Gut jeder, jede vierte Beschäftigte ist heute in der Schweiz in einer Gewerkschaft oder einem gewerkschaftsähnlichen Verband organisiert. Im westeuropäischen Vergleich ist dies eher wenig. Nur die Niederlande, Griechenland, Spanien und Frankreich weisen tiefere Gewerkschaftsquoten auf. Die einzelnen Gewerkschaften und Berufsorganisationen haben sich meist zu Dachverbänden zusammengeschlossen. Nach tiefgreifenden Veränderungen in den letzten Jahren gibt es heute noch die folgenden Dachverbände:

  • SGB Schweizerischer Gewerkschaftsbund, vereinigt 16 Gewerkschaften mit rund 380'000 Mitgliedern,
  • Travail.Suisse, Ende 2002 gegründet, vereinigt 13 Gewerkschaften mit rund 160'000 Mitgliedern.

Daneben existieren einzelne Arbeitnehmerverbände, die nirgends angeschlossen sind, wie etwa der Dachverband Schweizer Lehrer und Lehrerinnen, der Zentralverband des Staats- und Gemeindepersonals oder der Schweiz. Kaufmännische Verband.

go!Geschichte

Bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden einzelne Gewerkschaften gegründet. Starken Auftrieb erhielt dann das Vereinswesen durch die in der Bundesverfassung von 1848 garantierte Vereinsfreiheit. Verschiedenartige Arbeitervereine entstanden: Geselligkeits-, Hilfs- und Bildungsvereine, politische und gewerkschaftliche Vereine. Doch dauerte es einige Zeit, bis die diversen gewerkschaftsähnlichen Gebilde den Charakter eigentlicher Gewerkschaften annahmen. Die strukturellen und organisatorische Festigung der einzelnen Gewerkschaften im Sinn der heutigen Industrie- und Berufsverbände erfolgte erst in den Jahren während und nach dem Ersten Weltkrieg.

In der Frühzeit der Arbeiterbewegung spielte der schweizerische Grütliverein (1838 bis 1925) eine wichtige Rolle. Anfänglich der Bildung und Erziehung verschrieben, entfaltete der Grütliverein immer ausgeprägter eine politische Aktivität. So war der Grütliverein eine tragende Kraft im Kampf um das Fabrikgesetz von 1877. Zahlenmässig erreichte er im Jahre 1890 mit rund 16'000 Mitgliedern, verteilt auf 353 Sektionen, seinen Höchststand. Grütlianer waren massgeblich beteiligt an der Gründung von Konsumvereinen, Gewerkschaften, Krankenkassen.

Die zunächst recht schwachen und organisatorisch zersplitterten Glieder der Arbeiterbewegung liessen früh den Wunsch nach einer umfassenden gesamtschweizerischen Dachorganisation aufkommen. Ein Startzeichen setzte der Arbeitertag im Oktober 1873. Dieser Oltener Kongress schuf den allgemeinen schweizerischen Arbeiterbund, den sogenannten «alten Arbeiterbund». Doch krankte er an einer innerern Schwäche: Zu unterschiedlich waren die Funktionen von politischen Vereinen, Gewerkschaften und Krankenkassen. Der alte Arbeiterbund löste sich 1880 auf. An seine Stelle trat eine rein gewerkschaftliche Dachorganisation, der Schweizerische Gewerkschaftsbund.

Bei der Gründung zählte der SGB zwölf Gewerkschaftssektionen mit insgesamt 133 Mitgliedern. Mit der 1908 beschlossenen Statutenrevision bekam der SGB jene Gestalt, die er im wesentlichen bis heute bewahrt hat: Die Mitgliedschaft beim SGB beschränkt sich auf die schweizerischen gewerkschaftlichen Berufs- und Industrieverbände. Als Dachorganisation ist der SGB vor allem für die Wirtschafts- und Sozialpolitik zuständig. Die angeschlossenen Verbände sind in bezug auf die innere Verwaltung, die Wahrung der Berufsinteressen und die Vertragsverhandlungen autonom. Die Statutenänderung von 1908 legte ferner fest, dass die Durchführung von Arbeitskämpfen sowie die Mittelbeschaffung Sache der Verbände sei. Jedoch könne der SGB die Hilfeleistung durch die übrigen Verbände vermitteln.

Die Schweizer Gewerkschaften waren von Anfang an um die Schaffung eigener Selbsthilfe- und Sozialeinrichtungen bemüht: Zunächst Arbeitslosen- und Krankenkassen, Alters- und Unterstützungskassen, später Schulungs- und Ferieneinrichtungen usw. Seit jeher gewährten die Gewerkschaften ihren Mitgliedern auch Rechtsschutz.

Kommissionen

Der SGB hat fünf Fachkommissionen zu diesen Themen: Jugend, Frauen, Schwule und Lesben, Migration, Rentner und Renterinnen

go!Frauenkommission

Sekretariat: Christina Werder

christina.werder@sgb.ch


Sekretariat SGB, Monbijoustrasse 61,
Postfach 3000 Bern 23
031 377 01 01

Die Frauenkommission ist ein ständiges Fachgremium des SGB, sie ist ein beratendes Organ in dessen Vorstand. Sie verfolgt kontinuierlich die Entwicklung in ihrem Fachbereich und unterbreitet dem Vorstand Vorschläge, um das Geschehen im Sinne des Arbeitsprogramms des SGB beeinflussen zu können. Insbesondere soll die Frauenkommission wichtige Eingaben und Vernehmlassungen des SGB zum entsprechenden Sachbereich vorberaten und dem Vorstand Antrag stellen.

Die Frauenkommission ist in allen ständigen Fachkommissionen des SGB vertreten (Sozialpolitik, Wirtschaft, Arbeitsrecht und Arbeitszeit etc.).

Auf Antrag der Verbände wählt die Delegiertenversammlung des SGB die Mitglieder der Frauenkommission.

Zwischen zwei ordentlichen SGB-Kongressen findet jeweils ein Frauenkongress statt. dessen Vorbereitung obliegt der Frauenkommission des SGB.

Ziel der Frauenkommission ist es, die Situation der Frauen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu verbessern. Ein weiteres Ziel der Kommission besteht darin, den Wissensstand und die Mobilisierung der weiblichen Mitglieder der SGB-Verbände zu erweitern. Dazu organisiert sie Arbeits- und Informationstagungen.

  • Tätigkeitsbericht der SGB-Frauenkommission 2001-2005
  • Natalie Imboden: SGB-Projekt «Fair-P(l)ay – Lohngleichheit»
  • Rita Torcasso: SGB-Frauenkongress 23./24. 11. 2001 / Lohn, Arbeit, Zeit - gerecht verteilt! (25.11.01)
  • DOK Nummer 76 Fünf Jahre Gleichstellungsgesetz - Bilanz und Perspektiven, Mai 2001 Download pdf-Datei
  • Die SGB-Frauen werten Gleichstellung nach 10 Jahren Frauenstreik aus (doc)
  • Dossier Nr. 4: Wir feiern 40 Jahre Frauenkommission des SGB (12.11.99) (doc)
  • DOK Nr. 51: Ökonomie ist Frauensache – Ergebnisse des 6. Frauenkongresses vom 23./24. Mai 1997(rtf)

go!Gewerkschaftsjugend

www.gewerkschaftsjugend.ch

Sekretariat: Jean Christophe Schwaab
jean.christophe.schwaab@sgb.ch
Sekretariat SGB Monbijoustrasse 61, Postfach 64 3000 Bern 23
Fon: 031 377 01 17,
Fax: 031 377 01 02 Mob 078 690 35 09

Für die einzelnen Gewerkschaften wie auch den SGB heisst Jugendpolitik vor allem (Berufs-)Bildungspolitik. Die Gewerkschaften fordern:

  • Ein Recht auf eine nachobligatorische Ausbildung für alle!
  • Mehr und bessere Lehrstellen in allen Branchen und Regionen. Breite Grundausbildung. Die Zahl der spezialisierten Lehrberufe ist zu verkleinern. Eine breite Grundausbildung beim Berufseinstieg muss die Lehrlinge zu Selbständigkeit und Teamarbeit befähigen. Stützkurse sind auszubauen, die Lehraufsicht wirksamer zu gestalten.
  • Weiterbildung fördern. Den Berufsleuten muss der Zugang zu weiterführenden Schulen und der zweite Bildungsweg erleichtert werden. Zur Erleichterung der Weiterbildung ist per Gesetz ein bezahlter Bildungsurlaub einzuführen. Grosszügige Stipendienregelungen haben das lebenslange Lernen abzusichern.
  • Minimale Lehrlingslöhne. Die Lehrlingslöhne sind in Gesamtarbeitsverträge (GAV) und gesetzlich zu verbessern. Mehr zur Regelung der Lehrlingslöhne findet Ihr hierZum Beispiel soll jedeR LernendeR Anspruch auf einen 13. Monatslohn haben.
  • Mehr Ferien. Der minimale gesetzliche Anspruch auf Ferien für Lehrlinge und jugendliche Beschäftigte bis zu 20 Jahren soll von 5 auf 7 Wochen erhöht werden.
  • Besserer Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dies bedeutet auch mehr Freizeit sowie weniger Ausnahmen zum Nachts- und Sonntagsarbeitsverbot.

Vereint sind wir stark!

Die Gewerkschaften bieten den Jugendlichen in Ausbildung konkrete Hilfe an. Das reicht von Stützkursen bis zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung.

Die Lehrlings-Broschüre «Ich kenne meine Rechte» (Neuauflage 2007) kann zum Preis von Fr. 4.00 beim SGB in Bern bezogen werden - eine handliche Broschüre mit mehr als 120 Seiten.
Fon: 031 377 01 01
oder per Fax: 031 377 01 02
oder per online-Bestellung.

go!Migration

Kontakt im SGB-Sekretariat:
José Corpataux
Monbijoustrasse 61, case postale
3000 Berne 23
031 377 01 01

Kontakt bei der Unia (Präsidium und Sekretariat): Guglielmo Bozzolini, Präsident der SGB-Migrationskommission
gbozzolini@ecap.ch
Weltpoststr. 20, Postfach 272
3000 Bern 15
Tel: 031 350 21 11

Mit Kongressbeschluss von 1982 wurde die SGB-Migrationskommission, die damals noch Ausländer­kommission hiess, gegründet. Seither tagt sie drei- bis viermal jährlich, um mit Rat und Tat die Migrationspolitik des SGB fachkundig im Interesse der gewerkschaftlich organisierten ausländischen Arbeitnehmenden zu beeinflussen. Als weiteres Mittel zur Interessenwahrnehmung kann die SGB-Migrationskommission im Rahmen des SGB-Vorstandes und des SGB-Kongresses zu bestimmten Sachverhalten Anträge stellen und gegenüber der Öffentlichkeit eigenständig auftreten.

In der SGB-Migrationskommission sind die SGB-Gewerkschaften wie folgt vertreten:
Unia, mit fünf Mitgliedern, Kommunikation mit einem Mitglied, Comedia mit zwei Mitgliedern, vpod mit zwei Mitgliedern, SEV mit einem Mitglied sowie der SGB mit einer Vertreterin. Die Kommission wird vom Unia-Verteter Guglielmo Bozzolini präsidiert.

Die SGB-Migrationskommission verfolgt im Rahmen ihres Hauptauftrages, der Interessenvertretung der Personen mit Migrationshintergrund im Jahr 2009 folgende Ziele: 

  • Abbau der Diskriminierungen von Migrantinnen und Migranten in der Arbeitswelt: Umsetzung des Gleichbehandlungsprogrammes des SGB, u.a. Migrationskonferenz im Herbst 2009
  • Einflussnahme auf die „Sans-Papiers“-Thematik, namentlich die Verbesserung der Arbeitsmarkt-Situation der jungen „Sans-Papiers“.
  • Einflussnahme auf den vom BFM initierten Integrationsdialog
  • Kritische Beobachtung der In-Kraft-Setzung des neuen Ausländergesetzes (AuG) per 1.1.2008
  • Begleitung der Debatte um die Personenfreizügigkeit aus Sicht der SGB-Migrationspolitik
  • Begleitung der Schwarzarbeitskampagne aus Sicht der SGB-Migrationspolitik

Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen:
www.ekm.admin.ch

Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration:
www.terra-cognita.ch

go!Rentner/innen

Kontakt im SGB-Sekretariat:
Peter Sigerist
peter.sigerist@sgb.ch
Sekretariat SGB-RK
Monbijoustrasse 61, Postfach
3000 Bern 23
031 377 01 23 /

Der SGB-Kongress von 1986 beschloss die Bildung einer Rentnerinnen- und Rentnerkommission (SGB-RK). Sie wurde 1987 gegründet.

Die SGB-RK nimmt die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Pensionierten sowohl innerhalb des SGB als auch gegenüber der Öffentlichkeit wahr. Die Kommission ist im SGB-Vorstand vertreten und hat das Antragsrecht an die Delegiertenversammlung sowie an den SGB-Kongress.

Die Rentner- und Rentnerinnenkommission garantiert, dass die Pensionierten im grössten Arbeitnehmerverband der Schweiz ihren Beitrag zu einer solidarischen Politik konkret einbringen können.

Die Tätigkeiten der Rentner/innenkommission:

  • Durchführung von viel beachteten Rentner/innen-Tagungen und Kundgebungen zu aktuellen Altersfragen.
  • Zusammenarbeit mit dem gewerkschaftlichen Bildungsinstitut Movendo: Kurse, die auf den neuen Lebensabschnitt mit der Altersrente vorbereiten.
  • Ausarbeitung von Vorschlägen für eine umfassende Alterspolitik.
  • Seit 1996 Mitgliedschaft in der «Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz» (Vasos).
  • Mitglieder der SGB-RK sind über Vasos auch Mitglied des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) und gestalten dessen Politik mit. Der SSR ist das beratende Organ des Bundesrates für Altersfragen.

Die Tätigkeiten der SGB-RK sind im Dossier Nr. 49 - Juni 2007 «20 Jahre SGB-Rentnerinnen- und Rentnerkommission 1987 - 2007» dokumentiert.

Die SGB-RK wird zur Zeit von Michel Béguelin, SEV, präsidiert.

Links:

www.vasos.ch

www.ssr-csa.ch

www.pro-senectute.ch

Auf den Websites der SGB-Verbände befinden sich die Angaben zu den Rentner/innen-Mitgliedergruppen.

go!Schwule und Lesben

Administration: Christine Flitner
christine.flitner@vpod-ssp.ch
Co-Präsidium: Max Krieg und Regula Keller

Hintergrund

Die SGB-Kommission Lesben und Schwule nimmt die Interessen der homosexuellen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den SGB-Gewerkschaften wahr und setzt sich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz ein.

Sie engagiert sich für den Schutz vor Diskriminierung und die Gleichstellung aller Partnerschaften unabhängig vom Zivilstand.
Die Anliegen und Probleme von Lesben und Schwulen stehen erst seit kurze auf der gewerkschaftlichen Traktandenliste. Es ist einzelnen Mitgliedern zu verdanken, dass ihre Gewerkschaften das Thema aufnahmen und schliesslich auch im SGB zur Sprache brachten. Am SGB-Kongress 2002 wurde die SGB Lesben- und Schwulenkommission dann statutarisch verankert.

Ziel der Kommission ist es, die Interessen von Lesben und Schwulen in die gewerkschafts-politische Arbeit einzubringen. Es geht darum, die Diskriminierung homosexueller ArbeitnehmerInnen zu bekämpfen und die homosexuellen Gewerkschaftsmitglieder zu vernetzen.

Richtlinien

Ein konkretes Ergebnis der bisherigen Kommissionsarbeit sind die Richtlinien (die Richtlinien als doc-Datei), welche für die Gewerkschaftspolitik erarbeitet und am SGB-Kongress 2002 verabschiedet wurden.

Neben der generellen Forderung nach Gleichstellung verlangt die Kommission, dass Lesben und Schwule ihren heterosexuellen ArbeitskollegInnen gleichgestellt werden. Dies kann über Gesamtarbeitsverträge erfolgen und/ oder indem diese Forderung in allen Gesetzgebungen und Verordnungen verfolgt wird, insbesondere bei den Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge, dem AusländerInnengesetz, dem Bundespersonalgesetz, dem Erbschaftsrecht usw. Konkret fordert die Kommission eine kollektive Taggeldversicherung ohne individuelle Gesundheitsprüfung, durch welche HIV-infizierte Arbeitnehmende diskriminiert werden.

Auf eidgenössischer Ebene ist derzeit das „Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare“ in Vorbereitung.

Dokumente