Frau mit Regenbogenfahne

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Auch für Arbeitnehmende wichtig: Ja zur Ehe für alle!

  • Gleichstellung von LGBT
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Abstimmung vom 26. September

Rechtsungleichheit begünstigt Diskriminierung, das wissen LGBTIQ-Arbeitnehmende nur zu gut. Deshalb ist die überfällige Einführung der Ehe für alle in der Schweiz auch ein wichtiger Schritt für mehr Gleichstellung in der Arbeitswelt. Die Gewerkschaften setzen sich mit aller Kraft für ein Ja am 26. September ein.

Die Schweiz hinkt bei der rechtlichen Gleichstellung von LGBTIQ-Personen (lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und queere Personen) dem europäischen Umland seit 20 Jahren hinterher. Mit der Erweiterung des «Diskriminierungsschutzes» im Strafgesetzbuch hat sich dieser Rückstand zuletzt zwar wieder verkleinert, ein gravierendes Defizit besteht aber weiterhin beim Zugang zur zivilrechtlichen Ehe. Nach vielen parlamentarischen Anläufen kommt es nun am 26. September zur Abstimmung über die «Ehe für alle"», nachdem konservative Kreise erfolgreich für das Referendum gegen die vom Parlament mit grossem Mehr verabschiedete Vorlage gesammelt haben.

Konkrete Verbesserungen in der Arbeitswelt

Die beschlossene Revision des Zivilgesetzbuches spricht gleichgeschlechtlichen Paaren nicht nur das Recht auf Eheschliessung, sondern auch die erleichterte Einbürgerung der PartnerInnen sowie die gemeinsame Adoption und – für Frauenpaare – den Zugang zu Samenspenden in der Schweiz zu. All diese für heterosexuelle Paare selbstverständlichen Rechte werden gleichgeschlechtlichen Paaren auch mit der bereits seit 2007 existierenden «eingetragenen Partnerschaft» bis heute vorenthalten.

Ebenfalls eine wichtige Erleichterung brächte das neue Gesetz bei der Angabe des Zivilstands: Die Schweiz kennt heute keine allen gleichermassen offenstehende «zivile Ehe light», wie etwa den «PACS» in Frankreich, der auch von heterosexuellen Paaren gewählt werden kann. Folglich ist die insbesondere für Bewerbungen vorausgesetzte Angabe des Zivilstands («in eingetragener Partnerschaft») heute immer automatisch mit einem Zwangsouting verbunden. Und ein solches wirkt sich in der noch längst nicht vorurteils- und diskriminierungsfreien Arbeitswelt auch heute allzuoft nachteilig aus. Sei es bereits mit der Verweigerung einer Anstellung oder dann später mit sozialer Ausgrenzung am Arbeitsplatz oder Hänseleien auf dem Betriebsausflug.

Für die Arbeitswelt wichtig ist darüber hinaus zum Beispiel, dass viele grosse Firmen (und auch einige Gesamtarbeitsverträge) Regelungen zu Gunsten von Ehepaaren im gleichen Betrieb vorsehen, wie etwa das Recht auf gleichzeitigen Ferienbezug. Noch nicht überall gelten solche Bestimmungen auch für eingetragene Partnerschaften, die «Ehe für alle» würde einen Ausweg eröffnen.

Es bleibt auch danach viel zu tun

Die «Ehe für alle» ist nicht nur ein längst überfälliges Signal an die Gesellschaft, sondern auch eine klare Botschaft an die Arbeitgebenden, dass LGBTIQ-Personen von nun an rechtlich annähernd gleichgestellt sind (zumindest für Lesben und Schwule wäre dies der Fall), und dass diese Gleichstellung in der Arbeitswelt auch konsequent gelebt werden muss.

Für die Gewerkschaften geht der Kampf gegen Diskriminierungen in der Arbeitswelt selbstverständlich auch nach dem 26. September weiter. Denn auch gleiche Rechte im Standesamt oder vor dem Traualtar verhindern nicht etwa missbräuchliche Entlassungen von Transpersonen während der Transition oder die doppelte Lohndiskriminierung von lesbischen Arbeitnehmerinnen. Doch genau auf solche konkreten Missstände kann nach einem Ja zur «Ehe für alle» am 26. September umso mehr der Fokus gelegt werden. Ein Nein hingegen würde die Schweiz gleichstellungspolitisch um Jahrzehnte zurückwerfen.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

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Reto Wyss
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