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		<title>www.sgb.ch: Aktuelles</title>
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		<description>Aktuelles von SGB USS</description>
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		<lastBuildDate>Sun, 28 Feb 2016 10:30:00 +0100</lastBuildDate>
		
		
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			<title>Nur auf eine starke AHV ist Verlass</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/ahv/artikel/details/nur-auf-eine-starke-ahv-ist-verlass/</link>
			<description>Leistungsabbau trotz guter Renditen bei den Pensionskassen  </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Den meisten Pensionskassen geht es gut. Dies zeigen die jüngst veröffentlichten Zahlen zur finanziellen Gesundheit der zweiten Säule. Trotzdem schüren die Pensionskassen-Branche und deren Aufsichtsbehörde Angst und predigen Leistungsabbau. Das Vertrauen in die zweite Säule sinkt. Da kommt der SGB mit seinen Plänen gerade recht, die erste Säule zu stärken.</p>
Landauf, landab haben die Pensionskassen in den letzten Wochen ihre Ergebnisse 2012 veröffentlicht. Und auch die vom Vorsorgeanbieter Swisscanto in einer grossangelegten Umfrage sowie von der neuen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK) in einem Bericht ausgewerteten Zahlen zeigen es: 2012 war ein erfolgreiches Jahr für die Pensionskassen. Die Renditen zogen kräftig an. Im Schnitt erwirtschafteten die Schweizer Pensionskassen eine Rendite von gut 7,4 %. Über 90 Prozent der Pensionskassen erreichten eine Rendite zwischen 5 bis 10 Prozent. Dementsprechend stiegen auch die Deckungsgrade der Pensionskassen. Mit einem durchschnittlichen Deckungsgrad von fast 110% bei den privatrechtlichen Kassen und 90% bei den öffentlichen Kassen ist die berufliche Vorsorge gut aufgestellt. Zudem sind die Berechnungsgrundlagen für die Rentenverpflichtungen immer vorsichtiger geworden. Erfreulicherweise kommen auch die Kosten langsam herunter. 
<h3>Gute Performance, schlechte Verzinsung</h3>
Trotz dieser positiven Entwicklung schüren die Branche und die zuständigen Behörden weiterhin Angst. Von der sehr guten Performance sahen die Versicherten deshalb kaum was. Die durchschnittliche Verzinsung der Altersguthaben lag unter 2 Prozent. Der Mindestzinssatz betrug letztes Jahr mickrige 1,5 Prozent. Auch 2013 wird es nicht mehr sein. Das drückt das Alterskapital künftiger Rentnerinnen und Rentner. Einer 55-jährigen Frau, die bereits 200‘000 Franken Altersguthaben angespart hat, hätten 6000 Franken gutgeschrieben werden müssen, wenn schon nur knapp die Hälfte der tatsächlich erwirtschafteten Durchschnitts-Rendite weiter gegeben worden wäre. Real nahm ihr Altersguthaben dank Zins aber nur um 3000 Franken zu. Dieser Fall zeigt, dass sich die magere Verzinsung bereits innerhalb von 3 bis 4 Jahren zu Verlusten von über 10‘000 Franken zusammenläppern kann. Dieses Geld fehlt dann bei der Umrechnung des Altersguthabens in eine Rente. Dies umso mehr als die künftigen Rentnerinnen und Rentner sich ohnehin mit tieferen Renten abfinden müssen. Denn die meisten Kassen haben in den letzten Jahren ihre Umwandlungssätze bis auf unter 6 Prozent gesenkt. 
Die Pensionskassen-Branche wollte nach dem wuchtigen Volks-Nein zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes im Jahr 2010 mehr Vertrauen in die berufliche Vorsorge schaffen. Sie tut aber genau das Gegenteil. Wenn in guten Jahren die Verzinsung mickrig bleibt und auch Rentenkürzungen durchgezogen werden, nimmt das ohnehin angeschlagene Vertrauen in die zweite Säule weiter ab. Es ist für den versicherten Arbeitnehmer nicht mehr nachvollziehbar, wieso trotz hoher Pensionskassen-Renditen Leistungen gekürzt werden. 
<h3>AHV ist und bleibt verständlich – und verlässlich</h3>
Die Altersvorsorge muss verständlich und nachvollziehbar funktionieren. Im Schweizer 3-Säulen-Modell wird nur noch die erste Säule, also die AHV, allgemein verstanden. Die Finanzierung im Umlageverfahren ist verständlicher als die Finanzierung der Pensionskassen, wo auch bei guten Renditen die künftigen Renten nicht anwachsen dürfen. Die AHV-Einnahmen decken fortlaufend die ausbezahlten AHV-Renten. Solange sich die Wirtschaft positiv entwickelt, fliessen genügend AHV-Beiträge, um die Renten zu finanzieren. Die AHV fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen jung und alt sowie zwischen reich und arm. Ohne Solidarität funktioniert keine Gesellschaft und erst recht keine Risikogemeinschaft wie eine Sozialversicherung. Die solidarische Finanzierung der AHV ist auch 65 Jahre nach ihrer Einführung leistungsstark, trotz einer Verdoppelung der ausbezahlten Renten und trotz der Verschlechterung des Verhältnisses zwischen RentnerInnen und Beitragszahlenden von 1:9 auf 1:2,5.
Die paradoxe Situation bei den Pensionskassen zeigt deutlich, dass wir bei der Ausgestaltung unseres künftigen Altersvorsorgesystems auf den Ausbau der AHV setzen müssen. Die Volksinitiative AHVplus verlangt eine Erhöhung aller Altersrenten um 10 Prozent. Nur die AHV ist Garant für eine verlässliche und nachvollziehbare Altersvorsorge.]]></content:encoded>
			<category>AHV</category>
			<category>Gewerkschaftspolitik</category>
			<category>International</category>
			<category>Schweiz</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 23 May 2013 14:07:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Keine Mehrwertsteuererhöhung wegen Steuergeschenken für Rohstoffhändler</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/finanzen-und-steuerpolitik/artikel/details/keine-mehrwertsteuererhoehung-wegen-steuergeschenken-fuer-rohstoffhaendler/</link>
			<description>Groteske Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform III</description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Der heutige Bericht des Bundesrates zur Korrektur der von der EU kritisierten Steuerprivilegien zeigt nun offiziell, dass nur 2 der 26 Kantone überhaupt signifikant betroffen sind, nämlich Genf und Basel. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe, die Unternehmenssteuern generell zu senken, ist daher völlig unverhältnismässig. Wenn der Bund so genannte „Lizenzboxen“ zulassen würde, blieben nur noch die Genfer Rohstoffhändler, die bei einer Abschaffung der Steuerprivilegien allenfalls aus Genf – eventuell in andere Kantone - wegziehen würden. Es ist völlig grotesk, dass die Arbeitsgruppe nur wegen diesen Rohstoffhändlern die Unternehmenssteuern generell senken will. Noch grotesker ist, dass die Schweizer Bevölkerung die gesalzene Rechnung mit höheren Mehrwertsteuern bezahlen soll.
Für den SGB kommt eine generelle Senkung der Unternehmenssteuern nicht in Frage. In den letzten Jahren wurden die Gewinnsteuern bereits übermässig gesenkt. Die Firmen werden so zunehmend aus der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen entlassen. Obwohl sie in z.T. erheblichem Ausmass davon profitieren. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe würden den Wettlauf um tiefste Unternehmenssteuersätze noch anheizen.</div>
<div>Der SGB verlangt eine führende Hand des Bundes gegen das Steuerdumping. Es braucht verbindliche Untergrenzen bei den kantonalen Unternehmenssteuern. Damit die Zentrumskantone, die ihre Steuerprivilegien aufgeben müssen, mehr Mittel erhalten, muss der soziodemografische Lastenausgleich gestärkt werden. Wenn zusätzliche Mittel für diese Korrektur der Unternehmenssteuern gebraucht werden, sollen diese bei den Unternehmen und Aktionären eingetrieben werden. Der Abstimmungsbetrug des Bundesrates bei der Unternehmenssteuerreform II ist nach wie vor nicht korrigiert. Hätten Bundesrat und Parlament diesen Fehler korrigiert, hätte der Bund mehrere hundert Millionen Franken an Zusatzeinnahmen.</div>
<div>&nbsp;</div>
<h5><span>Auskünfte</span></h5>
<div><ul><li><span>Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom,&nbsp;</span><span>079 205 69 11</span></li></ul></div>]]></content:encoded>
			<category>Finanzen und Steuerpolitik</category>
			<category>Position 1</category>
			<category>Länger im Fokus halten (Pos 3)</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 16:21:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für eine öffentliche Krankenkasse“ – Vernehmlassungsantwort</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/gesundheit/artikel/details/indirekter-gegenvorschlag-zur-volksinitiative-fuer-eine-oeffentliche-krankenkasse-vernehml/</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Gesundheit</category>
			<category>Nicht auf Startseite anzeigen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 17 May 2013 09:33:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.sgb.ch/uploads/media/130508DF_CW_VL_Indir_Gegenvor_Init_Oeffentl_Krkasse.pdf" length ="105539" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Providence-Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/arbeit/arbeitsrechte/artikel/details/providence-solidaritaetsdemo-gegen-missbraeuchliche-entlassungen/</link>
			<description>Samstag, 1. Juni, 14.00 Uhr, Genf, Place du Molard</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="lead">SGB und VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Entlassungen vom 1. Juni teilzunehmen. Der „cas de la Providence“ hat das Fass zum Überlaufen gebracht.</p>
Der „cas de la Providence“ ist der jüngste Fall. Er ist jedoch mit Abstand der brutalste Fall in der langen Reihe gewerkschaftsfeindlicher Kündigungen: 22 Streikende des Neuenburger Spital La Providence werden im Februar 2013 fristlos entlassen. Wieso? Weil sie sich per Streik gegen die Kündigung ihres GAV und gegen die Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen wehren. Ein privater Käufer des Spitals, die Genolier AG, fordert dies. Dieses brutale Vorgehen verletzt die von Bundesverfassung und internationalen Abkommen garantierten Gewerkschaftsrechte. Das vom VPOD angerufene Gericht weigert sich jedoch mit Hinweis auf das Gesetz, diese Entlassungen zu unterbinden. 
Damit wird das Streikrecht ausgehebelt. Gegen schlechtere Arbeitsbedingungen kann man sich so gar nicht mehr per Streik wehren. Der Entscheid des Gerichtes ist aber auch eine Attacke gegen eine faire Sozialpartnerschaft. Ein Käufer wie Genolier kann nicht einfach den GAV abschalten und die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Wenn dieses Beispiel Schule macht, dann sind GAV nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Dann gilt nur noch: Vogel friss oder stirb… 
Der VPOD hat gegen ein solches Verhalten am 10.4.2013 bei der Internationalen Arbeitsorganisation ILO in Genf Klage eingereicht. Der SGB hat die Schweiz wegen mangelndem Schutz vor gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen bereits 2003 angeklagt. Er hat Dutzende von Fällen dokumentiert. Arbeitgeber und bürgerliche Politik haben in der Folge jedoch sogar die minimalsten Verbesserungen beim Kündigungsschutz versanden lassen. Deshalb hat der SGB die seit 2009 suspendierte Klage im Herbst 2012 reaktiviert. 
Genug ist genug.
Der SGB und der VPOD rufen alle GewerkschafterInnen auf, an der Solidaritätsdemo gegen missbräuchliche Kündigungen vom 1. Juni teilzunehmen. Wir lassen uns nicht hinterrücks austricksen.
<h3>Streikrecht garantieren – GAV respektieren – gegen den kalten Abbau!</h3>

<h5>Organisatorische Hinweise:</h5>
Samstag, 1. Juni, 2013, Place du Molard, Genf
Place du Molard: ab Bahnhof SBB mit Tram 14 Richtung P + R Bernex bis Haltestelle Bel-Air, dann 3 Minuten zu Fuss bis Place du Molard. 
Um ca. 14.30 Vereinigung mit den Demoteilnehmenden der CGAS, der Vereinigung der Genfer Gewerkschaften. Diese haben zuvor (13.30 Uhr, Place Neuve) für gerechte Löhne und gerechte Verteilung demonstriert. Gemeinsamer Marsch der beiden Demo-Teilnehmenden bis zur Place des Nations. Da Abschlusskundgebung.]]></content:encoded>
			<category>Arbeitsrechte</category>
			<category>Schweiz</category>
			<category>Position 1</category>
			<category>Länger im Fokus halten (Pos 3)</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 11:51:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bundesrat will nun auch de facto Lohnkontrollen ermöglichen</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/gleichstellung/artikel/details/bundesrat-will-nun-auch-de-facto-lohnkontrollen-ermoeglichen/</link>
			<description>Lohngleichheit in den Beschaffungen des Bundes</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Am 1. Mai 2013 hat der Bundesrat beschlossen, das Gleichstellungsbüro aufzustocken. Damit soll dieses in der Praxis korrekt durchführen können, wozu es einen gesetzlichen Auftrag hat: Lohnkontrollen im Beschaffungswesen des Bundes durchzuführen. </p>
Das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) hält in Artikel 8 fest, dass der Bund nur Aufträge an Unternehmen erteilt, die die Lohngleichheit einhalten. Das tönt gut und vorbildlich, hat aber in der Praxis einen grossen Haken. Den Auftrag für diese Kontrollen hat der Bund an das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) delegiert. Der Bund hat bei der Einführung dieser Bestimmung dem EGB jedoch keine separaten Mittel für die Kontrollen gesprochen. Das EGB muss die Kontrollen von seinem Budget berappen. Deshalb sind seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2006 keine zwanzig Unternehmen kontrolliert worden. Im Jahr 2010 waren es 4 Kontrollen auf 377 Aufträge. Der SGB hat mehrmals gegen diese jämmerliche Umsetzung der Lohngleichheit im öffentlichen Beschaffungswesen protestiert. Selbst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf musste im Parlament eingestehen, dass es zu wenig Kontrollen gäbe.
Nunmehr bewegt sich der Bundesrat. Parlamentarische Vorstösse und die Gleichstellungsleitlinie in der bundesrätlichen Legislaturplanung haben das Terrain vorbereitet. An seiner Sitzung vom 1. Mai hat der Bundesrat dem EBG zwei zusätzliche Stellen gutgeheissen. Damit soll dieses vor allem mehr Kontrollen im Rahmen des Beschaffungswesens des Bundes durchführen. Korrekter ausgedrückt: damit wird das EGB seine Kontrollfunktion beim Beschaffungswesen über ein Stichprobenniveau hinaus wahrnehmen können.
Der Entscheid ist allerdings noch nicht ganz im Trockenen. Der Bundesrat muss im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Personalressourcen Mitte 2013 die Aufstockung beim EBG bestätigen. Dann werden wir sehen, wie ernst es dem Bundesrat mit der Durchsetzung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens ist.
Also erst ein vorläufiges Fazit: In einem eingegrenzten Bereich der Durchsetzung der Lohngleichheit steht der Bundesrat offenbar nicht mehr auf die Bremse. Das ist gut. Verlangt ist aber deutlich mehr: Die Politik muss im ganzen weiten Feld der Lohngleichheit endlich griffige Kontrollmechanismen durchsetzen.]]></content:encoded>
			<category>Gleichstellung</category>
			<category>Wichtig auf Themenseite</category>
			<category>Startseite Topnews</category>
			<category>Position 1</category>
			<category>Länger im Fokus halten (Pos 3)</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 11:13:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nein zu immer härterem, immer restriktiverem Kurs</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/migration/artikel/details/nein-zu-immer-haerterem-immer-restriktiverem-kurs/</link>
			<description>Abstimmung Asylrecht </description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="lead">Seit 30 Jahren jagen sich im Asylrecht die Revisionen. Gemeinsam ist allen Änderungen, dass sie stets schärferes Recht fordern – gegen die Flüchtlinge. Diese antihumanitäre Spirale ist zu stoppen. Deshalb sagt der SGB am 9. Juni klar NEIN zur Revision des Asylgesetzes. </p>
Seit über 30 Jahren sorgt die nationale Rechte für Dauerbetrieb im Asylgesetz. Kaum hat sie eine restriktive Revision durchgesetzt, startet sie den nächsten Versuch. Mit dem stets gleichen Ziel: die Schraube nochmals und noch härter anziehen. Aktuell etwa laufen gleichzeitig drei Gesetzesrevisionen im Asylbereich. Mit der Abstimmung vom 9. Juni können wir denn auch bloss über den ersten Teil dieser Revisionen bestimmen. In all diesen Revisionen hat die nationale Rechte stets die gleiche Botschaft und dasselbe Sündenbock-Bild verbreitet: Die Immigranten oder doch ein bedeutender Teil von ihnen seien für die meisten Übel, die dieses Land befallen, verantwortlich. 
Am 9. Juni stimmen wir über dringliche Massnahmen ab, die bereits Ende September 2012 in Kraft gesetzt worden sind. Vier Bestimmungen erweisen sich als reale Verschlechterungen: Desertion zählt nicht mehr als Fluchtgrund; in schweizerischen Botschaften kann kein Asylgesuch mehr gestellt werden; für „renitente“ Asylsuchende werden spezielle Aufnahmezentren geschaffen; der Bundesrat darf in Testversuchen zeitlich beschränkt vom Gesetz abweichen.
Diese Massnahmen sind weder dringlich, noch werden sie ein Problem lösen. Immigration kann man nicht mechanisch regeln, und die Zahl der Asylgesuche hängt von den Konflikten ab. Das Beispiel der eritreischen Dienstverweigerer resp. Deserteure etwa zeigt: Diese werden auch unter den neuen Bestimmungen nicht in ihr Land zurückgeschickt werden können. Denn da erwartet sie die Todesstrafe. Sie werden als vorläufig Aufgenommene, und damit unter einem sehr prekären Statut, in der Schweiz bleiben können. Mit anderen Worten: dieser xte Versuch, das Asylgesetz zu verhärten, wird nur die ohnehin prekären Lebensbedingungen von sehr verletzlichen Menschen erneut verschlechtern. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat schätzt die Zahl der Flüchtenden, die 2011 ihr Leben liessen, während sie das Mittelmeer illegal zu überqueren versuchten, auf 1500. Mit den neuen dringlichen Massnahmen wird diese Zahl ansteigen, denn damit wird den skrupellosen mafiösen Menschenhändlern in die Hände gespielt.
Der SGB hat an seiner Delegiertenversammlung vom 16. November 2011 entschieden, diese Revision abzulehnen. Er ruft dazu auf, jetzt „Stopp“, jetzt „Nein“ zu sagen. Es kann nicht sein, dass das Humanitäre nur mehr in ein paar Sonntagspredigten bemüht wird und die faktische Asylpolitik dagegen nur aus purer Abwehr, Rechtsverweigerung und Härte besteht. Es kommen Menschen, nicht Strandgut…]]></content:encoded>
			<category>Migration</category>
			<category>Schweiz</category>
			<category>Startseite Topnews</category>
			<category>Position 1</category>
			<category>Länger im Fokus halten (Pos 3)</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 16 May 2013 11:03:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Website für Lehrlinge aufgeschaltet – SGB-Bestseller neu aufgelegt</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/bildung-jugend/artikel/details/neue-website-fuer-lehrlinge-aufgeschaltet-sgb-bestseller-neu-aufgelegt/</link>
			<description>www.gewerkschaftsjugend.ch</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="PresseOberzeile">Jedes Jahr beginnen in der Schweiz 70‘000 junge Menschen eine Berufslehre in einer Unternehmung. Im Alter von 16 bis 18 Jahren treten sie damit in eine neue Welt ein – die Arbeitswelt. Mit ihrer Unterschrift unter den Lehrvertrag gehen sie weitgehende Verpflichtungen ein: Als Gegenleistung zur Berufsausbildung verpflichten sie sich, mehrere Jahre für einen Arbeitgeber zu arbeiten und Regeln einzuhalten.</p>
<p class="Text">Während sie der Lehrmeister auf die Pflichten aufmerksam macht, sind sich viele Lernende nicht bewusst, dass sie auch Rechte haben. Oft sind sie nicht in der Lage, diese Rechte einzufordern. Gewisse Lehrmeister haben etwa den Hang zu vergessen, dass 16-Jährige nicht mehr als 9 Stunden pro Tag arbeiten dürfen. Andere Arbeitgeber vergessen, dass für Lernende Sonntagsarbeit verboten ist. All dies geschieht, obwohl junge Arbeitskräfte gesetzlich speziell geschützt sind, damit ihre persönliche, körperliche und psychische Entwicklung nicht beeinträchtigt wird.</p>
<p class="Text">Im Bewusstsein um diese Schwierigkeiten hat die Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ihren beliebten Leitfaden zum Lehrlings und Jugendrecht „Ich kenne meine Rechte -&nbsp; Lehrlings- <span lang="DE">und Jugendrecht von A bis Z</span>“ aufdatiert, ergänzt und zum 16. Mal neu aufgelegt. Gleichzeitig hat die SGB-Jugendkommission für die jungen Menschen eine neue Website gestaltet. Kernelement ist dabei eine elektronische Version des Leitfadens, in der per Volltextsuche die gewünschten Informationen aufgerufen werden können. Website und Broschüre führen die wichtigsten Rechte der Jugendlichen im Zusammenhang mit der Arbeitswelt auf, etwa zu den Arbeitsbedingungen aber auch zu Sozialversicherungen und Steuern. </p>
<p class="Text">Der SGB-Bestseller „Ich kenne meine Rechte“ erscheint in einer Neuauflage von 50‘000 Exemplaren (deutsch und französisch). Ein Exemplar kann für 4 Franken unter <link info@sgb.ch>info@sgb.ch</link> bestellt werden. Interessierten Medienschaffenden stellen wir auf Anfrage ein Gratisexemplar zu. Weitere Informationen finden sich unter <link http://www.gewerkschaftsjugend.ch/>www.gewerkschaftsjugend.ch</link> </p>
<h5>Auskünfte</h5>
<p class="GliederungText"></p>
<ul><li><span>Véronique Polito, Zentralsekretärin SGB, 079 436 21 29</span></li><li><span>Thomas Zimmermann, Kommunikation SGB, 079 249 59 74</span></li></ul>

]]></content:encoded>
			<category>Bildung &amp; Jugend</category>
			<category>Gewerkschaftsrechte</category>
			<category>Jugend</category>
			<category>Position 1</category>
			<category>Länger im Fokus halten (Pos 3)</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 14 May 2013 18:15:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Vernehmlassungsantwort: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und über den Schutz der Schweizer Souveränität (ZSSG)</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/gewerkschaftspolitik/artikel/details/vernehmlassungsantwort-bundesgesetz-ueber-die-zusammenarbeit-mit-auslaendischen-behoerden-und-ueber/</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Gewerkschaftspolitik</category>
			<category>International</category>
			<category>Schweiz</category>
			<category>Nicht auf Startseite anzeigen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 13 May 2013 10:45:00 +0200</pubDate>
			<enclosure url="http://www.sgb.ch/uploads/media/2013.05.13df_LC_VL_Zusarbeit_mit_ausl_Behoerden_ZSSG.pdf" length ="107505" type="application/pdf" />
		</item>
		
		<item>
			<title>Procédure de consultation relative à la révision de la loi sur l’approvisionnement du pays</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/wirtschaft/artikel/details/procedure-de-consultation-relative-a-la-revision-de-la-loi-sur-lapprovisionnement-du-pays/</link>
			<description>(nur auf Französisch verfügbar)</description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Wirtschaft</category>
			<category>Konjunktur und Beschäftigung</category>
			<category>Finanzen und Steuerpolitik</category>
			<category>Geld und Währung</category>
			<category>Aussenwirtschaft</category>
			<category>Verteilung</category>
			<category>Nicht auf Startseite anzeigen</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 10 May 2013 11:28:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Konferenzielle Anhörung zur Verordnung über die Solidarhaftung - Stellungnahme des SGB</title>
			<link>http://www.sgb.ch/themen/arbeit/flankierende-massnahmen-und-personenfreizuegigkeit/artikel/details/konferenzielle-anhoerung-zur-verordnung-ueber-die-solidarhaftung-stellungnahme-des-sgb/</link>
			<description></description>
			<content:encoded><![CDATA[]]></content:encoded>
			<category>Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit</category>
			<category>Nicht auf Startseite anzeigen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 08 May 2013 15:09:00 +0200</pubDate>
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		</item>
		
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