Die neusten Informationen finden Sie auf der Kampagnenwebsite zu AHVplus:

Das Problem: zu tiefe Renten
Viele Rentnerinnen und Rentner können sich im Ruhestand nicht einfach zur Ruhe setzen und dem nachgehen, wofür sie während dem Berufsleben zu wenig Zeit und Musse hatten. Vielmehr müssen sie sich mit finanziellen Problemen herumschlagen. Denn bei vielen Rentnerinnen und Rentnern reich die Rente kaum für ein würdiges Leben.
Für Betroffene bedeutet das: Nachdem sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, müssen sie nach der Pensionierung jeden Franken zweimal umdrehen. Und nicht nur das: Weil sie sich den Schweizer Lebensstandard nicht mehr leisten können, droht ihnen auch noch die soziale Isolation.
SGB-Dossier Nr. 90 zur wirtschaftlichen Lage der Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz
Die Lösung: AHVplus
Um diesen Missstand zu beheben, müssen die AHV-Renten erhöht werden. Genau das ist denn auch die Forderung von AHVplus. Damit baut das Konzept auf dem Erfolgsmodell AHV auf, welches für die grosse Mehrheit der Bevölkerung eine sehr gute Leistung zum kleinen Preis bietet.
An der Delegiertenversammlung des SGB vom 16. November 2012 wurde dem Konzept AHVplus nun eine konkrete Gestalt verliehen: In der ersten Jahreshälfte 2013 wird eine Volksinitiative lanciert um die AHV-Renten um 10 Prozent zu erhöhen.

Die Bundesverfassung verlangt, dass die Renten der AHV und der Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ gewährleisten müssen. Heute wird dieses Ziel bei zu vielen Menschen nicht erreicht. Dies betrifft nicht nur Menschen, die nach der Pensionierung einzig auf eine AHV-Rente zählen können. Auch viele Menschen mit Renten aus erster und zweiter Säule erreichen die von der Verfassung vorgesehene Quote nicht. Dieses Phänomen könnte sich angesichts des Drucks auf die zweite Säule noch verschärfen. Die Renten der AHV müssen deshalb erhöht werden.
Erhöhung um 10 Prozent
Der SGB schlägt in seiner Initiative vor, die AHV-Renten linear um 10 Prozent anzuheben. Auf einer Minimalrente von derzeit 1160 Franken für eine alleinstehende Person würde ein Zuschlag von 116 Franken ausbezahlt. Bei einer Maximalrente von derzeit 2320 Franken wären es 232 Franken und bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Diese Zuschläge würden die Betroffenen deutlich entlasten. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeigt, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.

Finanzierung
AHVplus ist mit einem Mehraufwand von 3,6 Milliarden Franken verbunden. Die Initiative macht zur Finanzierung keine Vorschriften. Als Finanzierungsquelle in Betracht kommen etwa die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer, wie sie eine vom SGB unterstützte Initiative fordert. Mit der geforderten Besteuerung von Erbschaften ab 2 Millionen Franken würden der AHV jährliche Mehreinnahmen von 2 Milliarden Franken zufliessen.










