Eine der grossen Errungenschaften der modernen Schweiz ist die Sicherung eines würdigen Lebensabends. Mit der Schaffung der AHV entstand der wichtigste Pfeiler des schweizerischen Sozialstaates. Die AHV ist Garant für den sozialen Zusammenhalt zwischen jung und alt und dies unabhängig von der jeweiligen Familienstruktur.
Die AHV geniesst eine hohe Glaubwürdigkeit innerhalb der Bevölkerung und verfügt allen Unkenrufen zum Trotz über eine ausreichende finanzielle Stabilität. Jahrelang prognostizierte der Bundesrat zu geringe AHV-Einnahmen und malte den finanziellen Kollaps der AHV an die Wand. Fakt ist aber, dass das Umlageergebnis der AHV auch in den letzten 10 Jahren immer positiv war. Die Zuwanderung hat sich günstig auf die AHV-Einnahmen ausgewirkt. Auch für die nächste Zukunft kann von ausreichenden AHV-Einnahmen ausgegangen werden. Zwei Trends sprechen klar dafür: Die anhaltende Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden sowie das bisher unausgeschöpfte Erwerbspotenzial, insbesondere von Frauen.
Das AHV Fiasko ist nicht eingetreten. Vielmehr hat sich die Umlagefinanzierung als weit krisenresistenter auswiesen als das Kapitaldeckungsverfahren.
Die soziale Ungleichheit spitzt sich im Alter zu. Wer schlecht verdiente, hat eine mickrige Rente und auch eine deutlich tiefere Lebenserwartung.
Das Bild der „Reichen Rentner“, die das Pensionsalter finanziell sorglos geniessen, mag auf einige ehemals überdurchschnittlich gut verdienende und ausgebildete Personen zutreffen. Das Abbild der Realität ist es aber nicht. Einkommen und Vermögen der Schweizer AHV-RentnerInnen sind ausgesprochen ungleich verteilt. Das Einkommen der obersten 10 Prozent ist fast fünfmal höher als dasjenige der untersten 10 Prozent. Fakt ist auch, dass über 25 Prozent aller über 65-jährigen sehr stark der Armutsgefährdung ausgesetzt sind.
Wer weiss, was das Leben kostet, weiss auch, dass unsere Renteneinkommmen aus erster und zweiter Säule für Normalverdienende viel zu tief sind. Renteneinkommen zwischen knapp 3000 und gut 3500 Franken sind für tiefe und mittlere Einkommen in der Schweiz eine verbreitete Realität. Das reicht nicht für ein anständiges Leben.
Wer ein Leben lang voll gearbeitet hat, muss von seiner Rente anständig leben können.
Die Bundesverfassung schreibt in Art. 113 vor, dass die Renten aus der beruflichen Vorsorge zusammen mit den AHV-Renten die Fortsetzung der gewohnten Lebensweise in angemessener Weise ermöglichen.
Das Stimmvolk hat im 2010 die Senkung des Mindestumwandlungsatzes der beruflichen Vorsorge nicht nur aus Frust gegenüber Abzockern und Finanzindustrie so wuchtig abgelehnt. Im Vordergrund stand auch die Sorge, dass die Renten immer kleiner werden. Die zweite Säule vermag vor allem bei tiefen und mittleren Einkommen nicht mehr ihren Verfassungsauftrag zu erfüllen, im Alter die gewohnte Lebenshaltung zu garantieren. Das angesparte Kapital auf tiefe und mittlere Löhne generiert heute keine stattlichen Renten. Zudem spüren auch viele Rentnerinnen und Rentner den häufig ausbleibenden Teuerungsausgleich der BVG-Renten in ihrem Portemonnaie.
Die Renten der AHV und der beruflichen Vorsorge sind für Arbeitnehmenden mit tiefen bis mittleren Einkommen (Fr. 4'000 – 7'000) verfehlen häufig die Leistungsziele der Bundesverfassung. Der SGB hat daher an seinem letzten Kongress im November 2010 die Idee „AHVplus“ lanciert. Damit soll der Verfassungsauftrag auch für tiefere und mittlere Einkommen realisiert werden.